Innerbetrieblicher Transport - Materialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie

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Innerbetrieblicher Transport - Materialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie
211 DP

Innerbetrieblicher Transport
Materialtransport in Druckereien und in der Papier
verarbeitenden Industrie
Innerbetrieblicher Transport - Materialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie
Diese Broschüre richtet sich an alle, die an der Durchführung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit be­tei­
ligt sind: Betriebsleiter und andere Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte
und Betriebsräte. Da das Gebiet „Transportieren“ bzw. „Umgang mit Material“ sehr weit gespannt ist und
eine Vielzahl von Forderungen, Empfehlungen und Erfahrungen eine Rolle spielen, sind Wiederholungen ein­
zelner Sachverhalte in einigen Fällen erforderlich, um ein ständiges Nachschlagen in anderen Abschnitten
zu vermeiden. Um das Nachschlagen zu erleichtern, sind die Abschnitte der einzelnen Kapitel alphabetisch
geordnet. Auf Seite 53 befindet sich zudem ein Stichwortregister.
Innerbetrieblicher Transport - Materialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie
1
    Inhalt

1   Geplanter Materialfluss – Geplante Sicherheit      2–3

2   Organisation                                      4 – 11   2
    Grundlagen                                         5–7
    Heben und Tragen – aber richtig                    7–9
    Ladungssicherung                                       9
    Ordnung am Arbeitsplatz                              10
    Schutzhandschuhe                                     10
    Sicherheitsschuhe                                10 – 11

3   Bauliche Voraussetzungen                        12 – 27
    Anfahrschutz
    Bauplanung
                                                          13
                                                          14   3
    Beleuchtung                                           14
    Fußböden                                         14 – 15
    Ladebrücken                                     16 – 17
    Laderampen, Ladevorrichtungen                        18
    Treppen                                         19 – 21
    Türen und Tore                                  22 – 23
    Verkehrswege                                    24 – 27

4   Transportmittel
    Gabelhubwagen, Hubwagen
                                                    28 – 39
                                                         29    4
    Geh-Gabelstapler, Geh-Hochhubwagen              30 – 31
    Gabelstapler                                     31 – 35
    Hebebühnen                                           36
    Krane                                                36
    Rollenbahnen                                    36 – 37
    Transferwagen in der Wellpappenindustrie        38 – 39

5   Lagern von Transportgütern                      40 – 49
    Lagern und Stapeln
    Lagerregale
                                                     41 – 43
                                                    44 – 45    5
    Paletten                                        46 – 48
    Schmalganglager                                       49

6   Bezugsquellennachweis                           50 – 51
    Gesetze und Verordnungen                             51
    Vorschriften, Regeln und Grundsätze
    der Unfallversicherungsträger                        51
    Normen                                               51

7   Stichwortregister                               52 – 53    6
    Notizen                                         54 – 55

                                                           1

                                                               7
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Innerbetrieblicher Transport - Materialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie
Geplanter Materialfluss – Geplante Sicherheit

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Geplanter Materialfluss –
Geplante Sicherheit
Zur Bedeutung von Transportunfällen

Über 20 Prozent der Arbeitsunfälle ereignen sich an der Schnittstelle                                                                   2
Mensch/Material, das heißt beim Transportieren.

In den vergangenen Jahren ist der Anteil der Maschinen­     System „Transport“
unfälle, besonders der schweren, deutlich zurück­gegan­     Jeder Transportablauf wird durch drei Elemente (siehe
gen. Für Unfälle, die im Zusammenhang mit Transporttätig-   Grafik) bestimmt. Jedes dieser Elemente für sich, aber auch
keiten wie Bewegen von Lasten, Umgang mit Ma­terial u. Ä.   die Wechselbeziehungen untereinander, können bei unge-
stehen, gilt dies jedoch nicht.                             nügender Abstimmung Gefährdungen und Belastungen in

Die Ursachen sind vielfältig:
                                                            sich bergen. Die richtige Anpassung der drei Elemente ist
                                                            Voraussetzung für einen guten Materialfluss und ein hohes                   3
                                                            Maß an Arbeitssicherheit.
bauliche Mängel:
– Verkehrswege zu schmal                                      System „Transport“
– Verkehrswege uneben und mit Löchern
– Verkehrswege nicht gekennzeichnet
                                                                                              sportgut
– Lagerfläche zu klein                                                                   Tran

technische Mängel:
– Sicherheitsmängel an Regalen
                                                                                                                                        4
                                                                               ttel

– fehlende Schmalgangabsicherungen
                                                                                                             Transp
                                                                           rtmi

– defekte Gabelstapler
                                                                                 o

                                                                                                          or
                                                                              sp

                                                                                                       we
                                                                                                             t

                                                                                         n
organisatorische Mängel:                                                              Tra                g
– Sicherheitsschuhe vom Betrieb nicht zur Verfügung
  gestellt
– ungenügende Ausbildung der Gabelstaplerfahrer
– Betriebsanweisungen fehlen                                Ursachen von Transportunfällen
– unzureichende Unterweisungen für alle, die am             Das wichtigste Prinzip der Arbeitssicherheit ist, eine Gefahr
  Transport beteiligt sind
– Mängel nicht beseitigt
                                                            erst gar nicht entstehen zu lassen oder, wenn dies nicht
                                                            möglich ist, den Menschen von der Gefahr zu trennen. Bei                    5
                                                            Gefährdungen durch Maschinen funktioniert dieses Prinzip
im Verhalten der Mitarbeiter:                               wie folgt: Die Schutzeinrichtung trennt den Mitarbeiter von
– Nichttragen von Sicherheitsschuhen die im Transport­      der Gefahr durch die Maschinenbewegung. Wird sie geöff-
  bereich unbedingt getragen werden sollten                 net, kommt die Maschine zum Stillstand. Die Gefährdung
– kein festes Schuhwerk (mindestens Fersenriemen)           ist beseitigt.
– Unachtsamkeit beim Umgang mit Gabelstaplern
                                                            Ganz anders beim Transportieren: Der Mensch ist hierbei
                                                            in der Regel nicht von der gefahrbringenden Bewegung zu
                                                            trennen. Oder wie sollte es möglich sein, den Mitarbeiter
                                                            von dem Hubwagen, den er zieht, durch irgendeine Einrich-                   6
                                                            tung sicher fernzuhalten? Transport­unfälle sind demnach
                                                            nur dadurch zu verhindern, dass eine Arbeits­umgebung
                                                            und eine Arbeitssituation geschaffen werden, die unfallbe-
                                                            günstigende Faktoren, z. B. schadhafte Geräte, Schäden in
                                                            Fußböden, ungünstiges Schuhwerk usw., weitgehend aus-
                                                            schließen.

                                                                                                                                    3

                                                                                                                                        7
Innerbetrieblicher Transport - Materialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie
4
Innerbetrieblicher Transport - Materialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie
Organisation

                                                                                                                                1
Organisation
Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten sind Voraussetzung
für einen sicheren innerbetrieblichen Transport.

Unabdingbar für einen reibungslosen Ablauf des innerbetrieblichen                                                               2
Transports ist die richtige Organisation durch die Betriebsleitung.

Grundlagen
Die Einstellung der Mitarbeiter, unterstützt durch entspre-
chende Maßnahmen der Geschäftsleitung und der Füh-
rungskräfte, kann sehr viel zu organisatorischen Verbesse-
rungen beitragen. Hier eine Auswahl der wichtigsten Dinge,
die zu berücksichtigen sind:
                                                                                                                                3
Optimierung des Materialflusses
– Wird der Materialfluss in bestimmten Zeitabständen
  überdacht?
– Können bestimmte Transportwege, eventuell durch Ver-
  änderungen im Lager, verkürzt werden?
– Ab einer gewissen Betriebsgröße empfiehlt sich die Tren-
  nung der Verkehrswege in solche für fahrenden Verkehr
  und für Fußgänger. Die richtige Nutzung der unterschied-
  lichen Verkehrswege muss ständig überwacht werden.
– Besonders in Durchgängen und in Eingängen ist bei                                                                             4
  regelmäßigem Materialtransport die Trennung in
  Wege für Gabelstapler und für Fußgänger wichtig.
– Sind technische Verbesserungen möglich, wie z. B.
  auto­matische Abführung von Papierresten?
– Sind frei zu haltende Flächen und Verkehrswege
  markiert?

Verantwortung
– Bestehen klare Anweisungen an die Mitarbeiter für den
  Ablauf von Transportvorgängen?
                                                              – Bestehen Anweisungen über den Abtransport leerer
                                                                Paletten? Wird die Einhaltung dieser Anweisungen über-          5
– Wer ist wofür zuständig? Anweisungen sollten schriftlich      wacht?
  festgehalten werden. Auf die Durchführung sollte ohne       – Sind Gabelstaplerfahrer ausreichend ausgebildet und
  Ausnahme geachtet werden, da sich sonst im Laufe der          schriftlich beauftragt?
  Zeit falsche Gewohnheiten einschleichen.                    – Werden Verbesserungsvorschläge ernsthaft geprüft?
– Sind Verantwortlichkeiten geklärt und auch hinreichend      – Wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder werden die
  bekannt?                                                      Sicherheitsbeauftragten in die Regelungen von Transport­
– Werden die Mitarbeiter bei Verstößen gegen Anord­­nun­        fragen eingeschaltet?
  gen, z. B. Verstellen der Verkehrswege, angesprochen        – Werden regelmäßige Prüfungen durchgeführt, z. B. der
  und auf die richtige Verhaltensweise aufmerksam ge-
  macht?
                                                                Gabelstapler, Laderampen und kraftbetätigter Türen und
                                                                Tore?                                                           6
– Wer kennzeichnet die Verkehrswege und bessert die           – Gibt es Anweisungen zur „Ordnung und Sauberkeit im
  Schäden aus?                                                  Betrieb“?

                                                                                                                            5

                                                                                                                                7
Innerbetrieblicher Transport - Materialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie
Organisation

Beobachtung und Optimierung einzelner Transport­
vorgänge
– Stehen ausreichend Transporthilfsmittel zur Verfügung?
– Werden die richtigen Transporteinheiten verwendet (z. B.
  Gitterboxen, Paletten usw.)?
– Stehen ausreichend Zwischenlagerplätze an den
  Arbeitsplätzen zur Verfügung?
– Werden Hilfseinrichtungen angeboten (z. B. zur Auf­be­
  wahrung von Papierresten, zum Einhängen von Werk­
  zeugen oder Messern usw.)?

Betriebsanweisung, Unterweisung
Beim Umgang mit Flurförderzeugen wie z. B. Handhubwa-                      Gefährdungsbeurteilung
gen, Gabelstaplern und Staplern mit Mitgängerbedienung                     Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäf-
ereignen sich zum Teil schwere Unfälle. Diese werden häu-                  tigten bei der Arbeit sind zu erhalten und zu ver­bessern.
fig durch unvorsichtiges Verhalten der Benutzer verursacht                 Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Unfallverhütungs-
oder mitverursacht. Eine wesentliche Voraussetzung für                     vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1,
das sicherheitsgerechte Verhalten ist die Aufklärung der                   bisher BGV A1) und die Betriebssicherheitsverordnung
Mitarbeiter. Dies betrifft insbesondere Unfallgefahren und                 (BetrSichV) fordern vom Unternehmer dazu eine Analyse
entsprechende Verhaltensregeln. Zudem hat sich bewährt,                    der im Betrieb vorhandenen Gefahren (Gefährdungsbeur-
den sicheren Betriebsablauf in einer Betriebsanweisung                     teilung) und eine Bewertung der Risiken.
schriftlich festzulegen. Dies ist auch in der Unfallverhütungs-
vorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV Vorschrift 68, bisher                   Erforderliche Maßnahmen müssen festgelegt und an­schlie-
BGV D27) gefordert.                                                        ßend auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Durch
                                                                           eine Gefährdungsbeurteilung können zielgerich­tete und
Diese Betriebsanweisung kann auch verwendet werden,                        wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden.
um Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch über
sicherheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz zu informie-                In der nachfolgenden Tabelle sind mögliche Gefährdungen
ren. Die sogenannten Unterweisungen müssen regelmäßig,                     und Schutzmaßnahmen beispielhaft für Transportarbeiten
mindestens einmal jährlich, durchgeführt werden.                           mit Flurförderzeugen aufgeführt. Eine umfassende Hilfe-
                                                                           stellung zur Erstellung der Gefährdungs­beurteilung
                                                                           im innerbetrieblichen Transport bietet die Broschüre
                                                                           „Sicherheitsbeurteilung Innerbetrieblicher Transport “
                                                                           (Bestell-Nr. 230.15 DP ).

    Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Transport mit Flurförderzeugen

    Mögliche Gefährdungen                            Schutzmaßnahmen

    Fehlerhafte Flurförderzeuge                      Defekte, beschädigte Transportgeräte reparieren bzw. aussondern

    Anstoßen und Anfahren                            Trennung von Personen- und Verkehrswegen, Verkehrswege frei halten und
                                                     kennzeichnen, Mindestbreiten und -höhen von Verkehrswegen beachten

    Überladen                                        Tragfähigkeit der Flurförderzeuge einhalten, Fassungsvermögen der Transport­behälter beachten

    Herabfallen                                      Lasten z. B. durch Ketten oder Seitenwände sichern, sichere Aufnahmeeinrichtungen und
                                                     geeignete Transportbehälter benutzen

    Zu hohe Geschwindigkeiten                        Geschwindigkeit dem Transportweg und der Beladung anpassen und
                                                     ggf. Höchstgeschwindigkeit vom Hersteller technisch begrenzen lassen

    Unebenheiten des Verkehrsweges                   Unebenheiten, z. B. Schlaglöcher, beseitigen, Bodenwellen begradigen

    Hindernisse im Verkehrsweg                       Für Ordnung und Sauberkeit sorgen

    Falscher Umgang mit Flurförderzeugen             Unterweisung und Schulung der Fahrer

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Innerbetrieblicher Transport - Materialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie
Organisation

                                                                                                                                   1
Kauf von Transportmitteln
Die Sicherheitstechnik muss Mindestanforderungen er­
füllen. Das ist schon beim Kauf zu berücksichtigen, gleich-
gültig ob neue oder gebrauchte Transportmittel angeschafft
werden. Transportmittel, die nach dem 31.12.1995 erstmals
in Betrieb genommen wurden bzw. werden, müssen die
EG-Maschinenrichtlinie erfüllen. Die technische Ausrüs-
tung ist in der europä­­i­schen Norm „Sicherheit von Flurför-
derzeugen“ (DIN EN ISO 3691-1) beschrieben.
                                                                                                                                   2
Werden Transportmittel beschafft, ist der Verkäufer zu
verpflichten, die zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme
geltenden Vorschriften einzuhalten.

Prüfung
Transportmittel unterliegen einem Verschleiß und müssen         Nachfolgend sind einige Grundsätze für richtiges Heben
daher regelmäßig überprüft werden. Dies gilt besonders für      und Tragen aufgeführt:
die sicherheitsrelevanten Einrichtungen von Gabelstaplern       – Beim Anheben schwerer Lasten den Rücken gerade
und Handhubwagen. Der Unternehmer muss Art, Umfang
und Fristen für die erforderlichen Prüfungen festlegen und
                                                                  halten.
                                                                – Häufiges Bücken vermeiden, da es zu besonders hohen              3
durch eine befähigte Person durchführen lassen (Betriebs-         Belastungen der Bandscheiben führt.
sicherheitsverordnung). Nach dem der­zeitigen Stand der         – Hilfsgeräte, z. B. Palettenheber, zur Verfügung stellen.
Technik müssen Flurförderzeuge spätestens nach jeweils          – Die Last möglichst nahe am Körper anheben, auch wenn
einem Jahr geprüft werden. Ein entsprechender Prüfnach-           sie gering ist.
weis muss vorliegen.                                            – Nicht mit Hohlkreuz tragen.
                                                                – Einseitige Belastungen vermeiden.
Heben und Tragen – aber richtig                                 – Lasten nie ruckartig anheben.
Die richtige Hebetechnik ist für die Gesundheit von großer      – Drehbewegungen vermeiden, z. B. durch Änderung der
Bedeutung. Die Wirbelsäule ist für eine aufrechte Körper-
haltung geschaffen und für das Heben von schweren
                                                                  Anordnung von Paletten, Rütteltischen.
                                                                – Schwere Lasten sollten immer von mindestens zwei Mit-            4
Lasten nur bedingt geeignet. Um Rückenschäden zu ver-             arbeitern bewegt werden.
meiden, müssen deshalb Lasten mit aufgerichtetem Ober-          – Bei hoher Belastung Pausen ermöglichen.
körper ruckfrei aus der Hocke gehoben bzw. abgestellt           – Körpergerechte Arbeitshöhen vorsehen.
werden. Ruckfrei deshalb, weil zu der statischen Belastung      – Transportstrecken gering halten.
beim Heben einer Last eine zusätzliche Beschleunigungs-         – Grundsätzlich bei schweren oder unhandlich zu transpor-
kraft hinzukommt. Bei einem sorgfältigen, langsamen               tierenden Lasten Transportgeräte bzw. -hilfsmittel, z. B.
Anheben ist diese nur gering, bei ruckartigem Anheben             Haken, Traggurte und persönliche Schutzausrüstungen,
kann sie dagegen mehr als das Doppelte der rein sta-              z. B. Schutzhandschuhe, Schulterpolster, zur Verfügung
tischen Belastung betragen und daher bereits bei kleinen
Lastgewichten zu einer gefährlichen Beanspruchung der
                                                                  stellen.
                                                                                                                                   5
Bandscheibe führen.

Besonders beim Bewegen schwerer oder sperriger Lasten
kommt es auf das „Wie“ an. Die intensive Schulung und
Unterweisung der Beschäftigten im richtigen Heben und
Tragen von Lasten ist also unbedingt erforderlich. Auch bei
der innerbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden
sollte dieses Thema behandelt werden. Unterstützung da-
bei bieten oft auch die örtlichen Krankenkassen.
                                                                                                                                   6

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Innerbetrieblicher Transport - Materialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie
Organisation

 Belastbarkeit                                                  Wichtige Einflussfaktoren für die Beurteilung sind:
 Arbeitsplätze, an denen gehoben und getragen wird, müs-        – Richtiges Anfassen der Last zum Transport
 sen anhand der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden.         – Oberflächenart der Last (rau oder glatt)
 Dann ist zu entscheiden, ob die Belastungen durch diese        – Art bzw. geometrische Form der Last (z. B. Kiste,
 Tätigkeiten unterhalb der empfohlenen Werte liegen.              Sack, Fass)
                                                                – Abmessungen der Last
 Frauen können aufgrund ihrer Anatomie nicht die gleichen       – Tragetechnik (eine Last kann z. B. mit gestreckten oder
 Gewichte heben wie Männer. Durch häufiges zu schweres            gebeugten Armen, auf dem Rücken, den Schultern, vor
 Heben und Tragen kann es zu einer Lageveränderung der            der Brust, ein- oder beidarmig getragen werden)
 Gebärmutter kommen. Zudem dürfen nach dem Mutter-              – Ungünstige Körperhaltung, z. B. durch räumliche Enge
 schutzgesetz werdende und stillende Mütter nicht mit Ar-       – Bewegungsfeld
 beiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig Lasten         – Trageweg
 von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von         – Tragedauer
 mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von        – Häufigkeit
 Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.                    – Alter

 Handwagen, Hebelroller                                         Häufiges, regelmäßiges Heben und Tragen von Lasten
 Handwagen gibt es in unterschiedlichster Form und Größe.       über 10 kg durch Frauen und 20 kg durch Männer sind zu
 Sie sind besonders geeignet für den Transport nicht allzu      vermeiden.
 schwerer Lasten, die von Hand angehoben werden können.
 Auch wenn mehrere Transporteinheiten zu transportieren         Unabhängig davon sollte – bei Überschreiten dieser Ge-
 sind, sind Handwagen und Hebelroller einer Stechkarre          wichte – die Belastung durch Heben und Tragen anhand
 (Sackkarre) vorzuziehen.                                       der „Leitmerkmalmethode“ im Rahmen der Gefährdungs-
                                                                beurteilung für alle relevanten Mitarbeiter ermittelt werden.
 Um Fußverletzungen zu vermeiden, ist bei schweren Hand-        Weitere Informationen finden Sie in den Unterlagen
 wagen darauf zu achten, dass die Deichsel nicht auf den        zur Leitmerkmalmethode bzw. in der DGUV Information
 Boden aufschlagen kann. Die Deichsel muss, soweit vor-         208-033 (bisher BGI 7011).
 handen, bei abgestelltem Handwagen hochstehen, damit
 sie nicht in die Verkehrsfläche hineinragt. Eine Vorrichtung   Schubkarre
 sollte die Deichsel in der oberen Stellung festhalten und      Die Schubkarre sollte beim innerbetrieblichen Transport
 gegen unbeabsichtigtes Herunterfallen sichern. Besonders       nicht eingesetzt werden, da es bessere und sicherere
 geeignet sind selbsttätig wirkende Vorrichtungen.              Transportmittel gibt. Gefährlich ist vor allem das leicht
                                                                mögliche seitliche Kippen; schwere Verletzungen können
 Richtwerte für Heben und Tragen                                die Folge sein.
 Es kann nicht allgemein beantwortet werden, welche
 Gewichte gehoben werden dürfen. Neben dem Gewicht
 gibt es eine Reihe von weiteren Einflussfaktoren, sodass
 zulässige Höchstgewichte immer auf den Einzelfall zu
 beziehen sind.

8
Organisation

                                                                                                                                   1

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Sperrige Lasten                                                Transporthilfsmittel
Beim Transport sperriger Lasten von Hand ist auf einen         Zum Anheben schwerer Lasten müssen Transporthilfsmittel
ungehinderten Blick auf den Trageweg zu achten. Kann der       zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für das Einle-
Mitarbeiter den Trageweg nicht überblicken, ist die Last       gen von Papierrollen in Maschinen. Für diese Tätigkeiten
von zwei Mitarbeitern zu tragen. Eine große Zahl von Un-       gibt es verschiedene Geräte, wie z. B.:
fällen ist darauf zurückzuführen, dass durch die vor dem       – Stapeltische
Körper getragene Last das Blickfeld eingeengt oder völlig
verdeckt war.
                                                               – Scherenhubtische
                                                               – Scherenhubwagen                                                   4
                                                               – Gabelhubwagen
Stechkarre (Sackkarre)                                         – Hebebühnen
Die Stechkarre, häufig auch als Sackkarre bezeichnet,          – Hebezeuge, z. B. Laufkatzen, Krane
eignet sich besonders gut zum Transport von schweren
Einzelteilen. Dabei wird ausgenutzt, dass der Schwerpunkt      Für Hebezeuge und Hebebühnen sind regelmäßige Prü-
der Last möglichst nahe über der Radachse liegt, sodass        fungen erforderlich.
die erforderliche Haltekraft an den Griffen sehr gering ist.
Der Lastschwerpunkt sollte möglichst tief liegen. Eine aus-
reichende Zahl von Stechkarren sollte in jedem Betrieb
vorhanden und gegebenenfalls auch für jeden Mitarbeiter
                                                               Ladungssicherung
                                                               Die Ladungssicherung stellt das Bindeglied zwischen                 5
nutzbar sein. Bei der Anschaffung von Stechkarren ist dar-     Betrieb und dem weiteren Transport, hauptsächlich der
auf zu achten, dass die Handgriffe mit Schutzbügeln umge-      Straße, dar. Aufgrund der umfangreichen Anforderungen
ben oder mehr zur Mittellinie der Karre hin versetzt sind.     an die betrieblichen Akteure hinsichtlich Organisation/
                                                               Verarbeitung bzw. technischem Wissen gibt die BG eine
                                                               separate Schrift zum Thema „Ladungssicherung für den
                                                               Bereich Druck und Papierverarbeitung“ heraus.
                                                               (Best.-Nr. 226 DP)

                                                                                                                                   6

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Organisation

 Ordnung am Arbeitsplatz                                         Papierabfälle
 Ein Großteil aller Unfälle im Druck und in der Papierver-       Auf dem Fußboden herumliegende Papierabfälle können
 arbeitung sind auf mangelnde Ordnung am Arbeitsplatz            zu Stolper- und Rutschunfällen führen, dies gilt besonders
 zurückzuführen. Dazu zählen vor allem Stolper- und Rut-         für glatte Papiersorten. Papierreste müssen daher in ent­
 schunfälle, Unfälle durch umfallende Gegenstände, z. B.         sprechenden Abfallbehältern gesammelt werden. Dazu
 durch hochkant aufgestellte Paletten, oder Unfälle beim         sollten genügend große und praktisch zu hand­habende
 Umgang mit Flurförderzeugen aufgrund verstellter Ver-           Abfall­behälter zur Verfügung stehen. Aufstiege für große
 kehrswege. Ordnung am Arbeitsplatz ist daher ein zen-           Abfallcontainer müssen sicher begehbar sein.
 trales Thema in den Betrieben. Entscheidend sind die
 Einstellung der Geschäftsleitung und der Führungskräfte,        Podeste
 deren Anforderungen an „Ordnung und Sauberkeit“ sowie           Um die richtige Arbeitshöhe zu erreichen, sind an vielen
 die persönliche Auffassung und Einstellung jedes einzel-        Arbeitsplätzen Podeste erforderlich. Es dürfen nur
 nen Mitarbeiters.                                               ordnungs­gemäße Podeste benutzt werden. Ein sicheres
                                                                 Podest ist unter anderem fest angebracht und hat einen
 Folgende Maßnahmen sind geeignet, die Einstellung der           festen ebenen Boden, eine bestimmte Größe. Hilfskons-
 Mitarbeiter zu Ordnung und Sauberkeit zu verbessern:            truktionen aus z. B. einzelnen oder mehreren übereinander
 – klare Vorgaben zu „Ordnung und Sauberkeit im Betrieb“         gestellten Paletten dürfen nicht als Podest benutzt werden.
   durch die Geschäftsleitung und deren Führungskräfte,          Auch an ein Maschinenpodest wird zum störungsfreien und
 – wiederholt Lob und Kritik von Vorgesetzten und/oder           sicheren Begehen eine Reihe sicherheitstechnischer Anfor-
   Geschäftsleitung.                                             derungen gestellt, z. B. keine Stolperstellen, ausreichende
                                                                 Fläche und Belastbarkeit.
 Arbeitsplatzabmessungen
 Nach der Arbeitsstättenverordnung muss die freie unver-         Schutzhandschuhe
 stellbare Fläche am Arbeitsplatz so bemessen sein, dass         Besteht die Gefahr von Handverletzungen, müssen Schutz-
 sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert be-      handschuhe, z. B. aus Leder, zur Verfügung gestellt und
 wegen können. Diese Fläche darf keinesfalls mit Gegen-          vom Mitarbeiter benutzt werden. Schutzhandschuhe sind
 ständen verstellt werden.                                       beispielsweise beim Heben und Tragen von Gegenständen
                                                                 mit scharfen Kanten (z. B. Druckplatten) oder rauen Ober-
 Farbgebung und Markierung                                       flächen (z. B. Holzpaletten) zu tragen. Eine Auswahl geeig-
 Geeignete Farbgebung unterstützt die Ordnung am Arbeits-        neter Schutzhandschuhe enthält das BG-Infoblatt 531.9.
 platz. In einem Arbeitsraum, in dem Wände, Säulen usw.
 farblich ansprechend abgesetzt sind, und Hilfsgeräte, z. B.     Sicherheitsschuhe
 Abfallbehälter oder Geländer, farblich hervorgehoben bzw.       Aufbau, Wirkungsweise
 die Bereiche gekennzeichnet sind, kurzum in einem Raum,         In der aktuellen EU-Normung wird zwischen Sicherheits-,
 der farblich gut gestaltet ist, werden Mitarbeiter wesentlich   Schutz- und Berufsschuhen unterschieden. Sicherheits-
 motivierter sein, diese Ordnung auch zu erhalten.               und Schutzschuhe müssen eine Zehenkappe enthalten.
                                                                 Berufsschuhe sind im Normalfall nicht mit Zehenkappen
 Unvermeidbare Kanten oder hervorstehende Teile, die zu          ausgerüstet. Sicherheitsschuhe unterscheiden sich von
 einer Gefährdung und damit zu Verletzungen durch Schnei-        den Schutzschuhen durch eine doppelt so hohe Belastbar-
 den, Anstoßen, Stolpern usw. führen können, sind farblich       keit. Die Prüfenergie für Sicherheitsschuhe liegt bei 200 J.
 hervorzuheben, wenn möglich in der Sicherheitskenn-             Dies entspricht der Energie eines Gewichtes von 20 kg,
 zeichnung gelb/schwarz.                                         das aus 1 m Höhe zu Boden fällt.

                                                                 Sicherheitsschuhe gibt es als Halbschuhe, Schnürstiefel
                                                                 und Schaftstiefel. In der Grundausführung wird für genorm-
                                                                 te Sicherheitsschuhe Leder als Obermaterial verwendet.

                                                                 Neben der Wasserdampfaufnahme und dem Wasserdampf-
                                                                 durchgang hat Leder die Eigenschaft, sich in Grenzen der
                                                                 individuellen Form anzupassen.

10
Organisation

                                                                                                                                  1
                                                              Kosten
                                                              In Arbeitsbereichen, in denen mit Fußverletzungen zu rech-
                                                              nen ist, müssen geeignete Sicherheitsschuhe vom Betrieb
                                                              zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, der Betrieb
                                                              muss auch die Kosten übernehmen.

                                                              Orthopädische Sicherheitsschuhe
                                                              Mehrkosten für das Anfertigen orthopädischer Sicherheits-
                                                              und Schutzschuhe werden unter Umständen von der ge-
                                                              setzlichen Unfallversicherung, der Rentenversicherung, der          2
                                                              Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt), der Hauptfürsorge-
                                                              stelle oder anderen staatlichen Stellen übernommen. Im
                                                              Einzelfall muss geklärt werden, welcher Leistungsträger
Auswahl                                                       zuständig ist.
Vor der Auswahl der Sicherheitsschuhe sind die Gefähr-
dungen zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind unter an-        Tragepflicht
derem Risiken durch umfallende oder herabfallende Ge-         In Arbeitsbereichen, in denen mit Fußverletzungen zu rech-
genstände, Stoßen, Einklemmen oder Einwirkung von             nen ist, müssen die vom Betrieb zur Verfügung gestellten
Elektrizität. Die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt
sollten bei der Auswahl der Sicherheitsschuhe hinzuge-
                                                              Sicherheitsschuhe von den Mitarbeitern getragen werden.
                                                                                                                                  3
zogen werden.                                                 Ex-Bereich
                                                              In Bereichen, in denen mit explosionsfähigen Dampf-/
Selbstverständlich passt nicht jeder Schuh an jeden Fuß.      Luftgemischen zu rechnen ist, z. B. im Tiefdruck, müssen
Darauf muss bei der Bestellung Rücksicht genommen wer-        Sicherheitsschuhe mit antistatischer Sohle getragen
den. Bei der Auswahl bestimmter Fabrikate hat es sich         werden. Der Durchgangswiderstand der Sohle eines für
bewährt, unterschiedliche Modelle durch die betroffenen       diesen Bereich geeigneten Schuhes muss kleiner als
Mitarbeiter ausprobieren zu lassen, bevor größere Mengen      108 Ohm sein. Dies ist z. B. bei sogenannten ESD-Schuhen
bestellt werden. So können die individuellen Bedürfnisse      gewährleistet.
der einzelnen Mitarbeiter berücksichtigt, mögliche Vorbe-
halte gegen Sicherheitsschuhe ausgeräumt und die Bereit-      Pflege                                                              4
schaft diese zu tragen, wesentlich erhöht werden. Wichtig     Zur Erhaltung der Materialeigenschaften und damit des
ist in diesem Zusammenhang auch, dass Vorgesetzte mit         ordnungsgemäßen Zustands der Sicherheitsschuhe ist der
gutem Beispiel vorangehen und selbst Sicherheitsschuhe        Mitarbeiter verpflichtet, diese entsprechend zu pflegen.
tragen.                                                       Normale Schuhcreme ist zur Pflege gut geeignet. Können
                                                              die Sicherheitsschuhe nass werden, empfiehlt sich ein
Erneuerung                                                    Pflegemittel, das zugleich imprägnierende Wirkung besitzt.
Grundsätzlich sind Sicherheitsschuhe zu erneuern, wenn        Nasse Schuhe sollten nach der Arbeit so gelagert werden,
sie nicht mehr in ordnungsgemäßem Zustand sind. Dies ist      dass die Möglichkeit zum Austrocknen besteht. Sie dürfen
z. B. bei abgelaufenen Profilen, freiliegenden Zehenkappen
oder aufgegangenen Schaftnähten der Fall.
                                                              aber andererseits nicht zu nahe an eine Heizquelle gestellt
                                                              werden, um ein zu starkes Austrocknen und Brüchigwerden             5
                                                              des Leders zu vermeiden.
Lieferanten
Sicherheitsschuhe können über den Fachhandel, Nieder-
lassungen von Herstellern oder Vertreter der Hersteller
bezogen werden.

Eine Lieferantenliste kann bei der Berufsgenossenschaft
angefordert werden (BG-Infoblatt 303).

                                                                                                                                  6

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12
Bauliche Voraussetzungen

                                                                                                                                 1
Bauliche Voraussetzungen
Unabhängig vom Verhalten der Mitarbeiter bringen durchdacht
installierte bauliche Einrichtungen und optimierte Verkehrswege
mehr Sicherheit.

Der Einsatz bewährter Detaillösungen bei der Gestaltung der Arbeitsstätte senkt                                                  2
die Unfallgefahr ganz konkret.

Anfahrschutz                                                 Steckdosen, Feuerlöscher und andere Gegenstände
Regale                                                       Sie ragen in den Raum hinein und sind daher auch durch
Der Anfahrschutz muss eine Mindesthöhe von 30 cm ha-         Anfahren gefährdet. Zuerst sollte versucht werden, diese
ben, stabil ausgeführt und so befestigt sein, dass er bei    Gegenstände an einen Platz außerhalb der Verkehrswege
einem möglichen Anfahren die Stoßenergie aufnehmen           umzusetzen. Erst wenn dies nicht möglich ist, sollte auf ei-
kann. Er darf nicht mit dem Regal verbunden sein. Um den
Anfahrschutz für Fahrer auf Gabelstaplern, aber auch für
                                                             nen Anfahrschutz zurückgegriffen werden. Sinnvoll ist hier
                                                             die Anbringung von Winkelprofilen, die ebenso wie der zu            3
andere Personen, deutlich sichtbar zu machen, muss er        schützende Gegenstand in den Raum hineinragen.
mit einem gelb/schwarz-gestreiften Warnanstrich gekenn-
zeichnet sein. Bei Betonböden wird der Anfahrschutz häu-
fig mit Dübeln im Boden befestigt. Hierbei kommt es auf
sorgfältige Bohrungen sowie einen ausreichend tiefen und
festen Sitz der Dübel an. Bei Böden mit Asphalt- oder Est-
rich-Auflage ist darauf zu achten, dass die Dübel tatsäch-
lich fest im Beton sitzen. Die beim Anfahren auftretende
Stoßenergie kann durch elastische Zwischenlagen, z. B.
aus Kunststoff oder Gummi, gedämpft und dadurch die Ge-                                                                          4
fahr, dass sich die Schrauben bei wiederholtem Anfahren
lockern, verringert werden. Einfache Stahlkonstruktionen
können selbst hergestellt werden. Fertige Produkte liefern
auch die Hersteller von Regalsystemen.

Wände
Gut bewährt haben sich als Anfahrschutz Rammleisten
aus Stahlprofilen. Der Schutz sollte so angebracht werden,
dass er einerseits gut wirksam ist, andererseits aber die
Füße des Gabelstaplerfahrers nicht gefährdet.                                                                                    5
Säulen
Auch an großen Säulen können Rammleisten als Anfahr-
schutz angebracht werden. Lassen sich die Rammleisten
selbst nicht sicher befestigen, bietet sich eine Umzäunung
aus Stahlprofilen an.

                                                                                                                                 6

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Bauliche Voraussetzungen

 Bauplanung                                                    Zur Ausbesserung können z. B. folgende Produkte
 Transportvorgänge können minimiert werden, wenn beim          verwendet werden:
 Aufstellen der Maschinen der Materialfluss in der Halle be-   – Reparaturmörtel: Das Bindemittel ist Zement; Kunstharze
 rücksichtigt wird. Das Umstellen bereits vorhandener Ma-        werden zur Verbesserung bestimmter Eigenschaften, z. B.
 schinen in bestehenden Hallen ist in der Regel nicht ohne       der Bodenhaftung, zugesetzt. Reparaturmörtel besitzt
 Weiteres möglich. Bei einem bevorstehenden Umbau oder           eine geringe Festigkeit. Die Endfestigkeit wird erst nach
 Neubau einer Produktionshalle sollten die Transportvor-         mehreren Tagen erreicht.
 gänge und Verkehrswege bereits im frühen Planungsstadi-       – Kunstharzmörtel: Bindemittel ist ein Kunstharz, das ggf.
 um berücksichtigt werden.                                       nach Zusammenmischen mehrerer Komponenten unter
                                                                 Umgebungsbedingungen aushärtet. Die Produkte kön-
 Beleuchtung                                                     nen unterschiedliche Zusatzstoffe enthalten. Kunstharz-
 Auf Verkehrswegen muss eine blendfreie, ausreichende            mörtel ist bereits nach kurzer Zeit voll belastbar. Er zeich-
 Beleuchtung sichergestellt sein. Verkehrswege auf dem           net sich durch sehr hohe Abriebfestigkeit sowie gute
 Betriebsgelände im Freien müssen beleuchtet werden              Haftung an verschiedenen Oberflächen aus.
 können, wenn das Tageslicht nicht ausreicht. Nach der
 Arbeitsstättenverordnung sind die Beleuchtungsanlagen         Sehr häufig treten Schäden an Dehnungsfugen auf (Ab-
 so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine        bröckeln). Hier kann der Einbau von Dehnschienen helfen.
 Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können.              Für die Ausführung von Reparaturen gibt es spezialisierte
                                                               Handwerksbetriebe, die sich meist als „Fußbodenbauer“
 Fußböden                                                      o. Ä. bezeichnen. Sie führen Reparaturen, Spachtelungen
 Ausbesserungen von Schäden                                    und auch Oberflächenvergütungen aus.
 Stolperstellen im Fußboden können durch Löcher, hervor-
 stehende Teile, Kanten – kurz: alle Arten von Unebenheiten    Ausgleichsstufen
 – hervorgerufen werden. Sie bilden eine ständige Unfall-      (siehe Abschnitt „Verkehrswege“)
 gefahr und müssen deshalb umgehend beseitigt werden.
 Besonders gefährlich können Schäden im Fußboden für           Auswahlkriterien
 Transportmittel werden. Es kann zu Unfällen durch Deich-      Innerhalb einer zusammenhängenden Fußbodenfläche
 selschläge, Abrutschen der Last oder gar Umstürzen eines      sollte die Rutschhemmung etwa gleich sein. Am güns-
 Flurförderzeuges kommen.                                      tigsten ist es daher, wenn im gesamten Arbeitsbereich
                                                               ein und derselbe Fußbodenbelag verwendet wird. Ist dies
 Ausbesserungen an Fußböden, besonders wenn mit Gabel-         nicht möglich, dann sollten in benachbarten Bereichen
 staplern oder Hubwagen gefahren wird, müssen besonders        zumindest Bodenbeläge mit gleichen Reibwerten verwen-
 sorgfältig vorgenommen werden, da sie sonst in kurzer Zeit    det werden, um die gleiche Rutschhemmung zu erzielen.
 wieder aufbrechen. Die Art der Ausbesserung richtet sich      Ungünstig wäre es beispielsweise, einen Arbeitsraum mit
 in erster Linie nach dem vorhandenen Fußboden. Häufig         gut rutschhemmendem Gummibelag in einen Gang mit
 anzutreffende Fußbodenmaterialien in Druckereien sind         gewachstem Steinboden münden zu lassen. Bei der Aus-
 Asphalt (Guss und Platten), Zement, Kunstharz, Steinholz-     wahl des Fußbodens muss berücksichtigt werden, inwie-
 und Magnesit-Estrich.                                         weit verunreinigende Stoffe auftreten können, z. B. Wasser,
                                                               Öle/Fette oder Papierreste. In der Regel sind in Druckereien
                                                               und papierverarbeitenden Betrieben auf Verkehrswegen,
                                                               Treppen, Fußböden, Fluren und Büroräumen Böden mit
                                                               einer Rutschhemmung der Bewertungsgruppe R 9 ausrei-
                                                               chend. Die Oberfläche sollte so gestaltet sein, dass ein
                                                               unmittelbarer Kontakt zwischen Schuhsohle und Boden-
                                                               belag hergestellt werden kann. Können leichte Verschmut-
                                                               zungen auftreten, eignen sich keramische Fußböden mit
                                                               rauer Oberfläche. Bei größeren Verschmutzungen haben
                                                               sich Roste oder Holz mit Längs- oder Längs-/Quernuten
                                                               bewährt.

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Bauliche Voraussetzungen

                                                                                                                                1
Fußbodenmaterialien                                           Keramische Bodenbeläge: Durch die bessere Art der Ober-
Betonboden oder Kunststoff-Vergussböden: Die Rutsch-          fläche (variable Rauigkeit) kann jede gewünschte Rutsch-
hemmung dieser Böden ist gut. Sie kann durch den Zusatz       hemmung erzielt werden. Besonders günstig sind Fliesen,
von Materialien, die die Rutschhemmung deutlich herauf-       wenn Verdrängungsräume für Fett oder Wasser erforderlich
setzen, noch verbessert werden. Bei zementgebundenen          sind. Ausführliche Informationen können von der Fliesen-
Estrich-Böden werden Mischungen z. B. Granulate aus Na-       Industrie eingeholt werden.
tursteinen, Schlacke, Metall oder Siliziumkarbid zugesetzt.
Ähnliche Zusätze werden auch Kunststoff-Vergussböden          Leitungen, Kabel
beigefügt. Hier werden die Zusätze aufgestreut, bevor der
Boden fest geworden ist, oder der Mischung zugesetzt. Die
                                                              Stolperstellen, die durch lose umherliegende Leitungen,
                                                              Kabel u. Ä. entstehen können, müssen vermieden oder               2
Zusätze wirken durch Ineinandergreifen der Schuh- und         gesichert werden. Dazu eignen sich z. B. Kunststoff-Klebe-
Fußbodenoberfläche. Gut geeignet für Druckereien und          leisten oder die Kabelzuführung von oben.
papierverarbeitende Betriebe sind kunstharzgebundene
Vergussmassen.                                                Roste
                                                              Fett, Wasser usw. können bei Rosten ungehindert ab-
Teppichböden: Die Rutschhemmung von Teppichböden              fließen. Eine Ausnahme bilden die Kanten. Hier besteht,
ist gut. Beim Verlegen muss dafür gesorgt werden, dass an     besonders wenn Roste in einfachen Eisenrahmen einge-
Klebnähten und Kanten von Teppichfliesen keine Stolper-       lassen sind, Rutschgefahr. Deshalb ist besonders auf die
stellen entstehen. Besondere Beanspruchung, z. B. durch
Rollen von Stühlen, verlangen besonders verschleißfeste
                                                              rutschfeste Ausbildung der Kanten zu achten.
                                                                                                                                3
Teppichqualitäten, damit keine Stolperstellen entstehen.      Rutschhemmende Klebestreifen
                                                              Durch rutschhemmende Klebestreifen kann man beson-
PVC-, Holz- und Steinböden: Die Rutschhemmung ist im          ders glatte, abgetretene Fußbodenstellen oder Treppen
Allgemeinen ausreichend. Sie kann jedoch durch Verunrei-      wieder sichern. Sie sind leicht aufzubringen und zu erneu-
nigungen wie Schnee, Wasser oder Fett sehr stark herabge-     ern. Sie werden in Streifen oder als größere Fläche ange-
setzt werden. In Eingangsbereichen empfiehlt es sich da-      boten und bestehen aus einem körnigen Mineralbelag, der
her, Reinigungszonen für Schuhe, z. B. durch Roste, Matten    auf einem Träger, meist Kunststoff-Folie, aufgebracht ist.
usw., anzulegen. Dadurch werden Verunreinigungen ver-         Die Verlegung ist problemlos.
hindert, die zu Rutschgefahren führen.
                                                                                                                                4
Besonders kritisch sollte bei diesen Böden der Einsatz von
Pflegemitteln beurteilt werden, die Wachse oder ähnliche
Stoffe enthalten.

Diese Stoffe haben zwei Aufgaben:
– Sie verbessern die Schmutzabweisung, indem sie feine
  Poren des Belagstoffes verschließen.
– Nach Behandlung glänzt der Boden, was häufig als „ge-
  pflegt“ empfunden wird.
                                                                                                                                5
Auf der anderen Seite bewirken diese Pflegemittel jedoch
eine deutliche Verminderung der Rutschhemmung. Sie
verschließen Poren und ebnen Mikrorauigkeiten ein und
sollten möglichst gar nicht oder nur in geringem Umfang
eingesetzt werden.

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                                                                                                                           15

                                                                                                                                7
Bauliche Voraussetzungen

 Ladebrücken                                                   Kraftbetriebene Ladebrücken
 Mit Ladebrücken werden Abstände und Höhenunter-               Kraftbetriebene Ladebrücken sind einseitig an der Rampe
 schiede zwischen Laderampen und Ladeflächen von Fahr-         befestigt. Die bewegliche Seite wird mechanisch oder hy-
 zeugen überbrückt.                                            draulisch auf die Fahrzeughöhe eingestellt. Quetsch- und
                                                               Scherstellen an den seitlichen Kanten der Ladebrücken
 Breite                                                        können z. B. durch Abdeckbleche gesichert werden. Die
 Ladebrücken und befahrbare Rampen müssen mindestens           über die Rampenkante oder die Rampenebene hinausra-
 1,25 m breit sein. Dieses Maß darf nur dann auf 1,00 m ver-   genden Teile von an- und eingebauten Ladebrücken müs-
 ringert werden, wenn bestehende bauliche Einrichtungen        sen auffallend und dauerhaft durch einen gelb/schwarzen
 dies zwingend erfordern. Die notwendige Breite setzt sich     Warnanstrich gekennzeichnet sein.
 zusammen aus der Breite des Transportmittels und dem er-
 forderlichen Sicherheitsabstand.                              Alle gesteuerten Bewegungen müssen nach dem Loslassen
                                                               der Steuerorgane selbsttätig zum Stillstand kommen. Die
 Als Maß für die Fahrzeugbreite wird in der Regel die Spur-    Steuerorgane müssen gegen unbeabsichtigtes Betätigen
 weite herangezogen, der Sicherheitsabstand beträgt:           gesichert sein, die Bewegungsrichtung muss eindeutig er-
 – bei handbetätigten Transportmitteln insg. 0,50 m,           kennbar sein. Kraftbetriebene Ladebrücken mit elektri­
 – bei kraftbetriebenen Transportmitteln insg. 0,70 m.         schem Antrieb müssen einen Hauptschalter besitzen, mit
                                                               dem sie abgeschaltet werden können. In unmittelbarer
 Beispiel: Ladebrücke für Handhubwagen mit einer Spur-         Nähe ist eine kurz gefasste Betriebsanleitung anzubringen,
 weite von 0,45 m, nach Berechnung ergibt sich 0,45 m +        die neben den Bedienhinweisen (Text oder Symbole) auch
 0,50 m = 0,95 m. Damit wird die geforderte Mindestbreite      die Angabe der Tragfähigkeit enthält.
 jedoch unterschritten.Die erforderliche Ladebrücke muss
 somit 1,25 m breit sein.                                      Mitarbeiter, die mit der Ladebrücke arbeiten, sind in der
                                                               Benutzung zu unterweisen. Besonderer Wert ist auf die Be-
                                                               achtung der maximalen Tragfähigkeit zu legen.

                                                                                                 Abdeckblech
                                                                 Sicherung
                                                                 gegen Verrutschen

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Bauliche Voraussetzungen

                                                                                           1
Neigung
Die Neigung von angelegten Ladebrücken sollte nicht grö-
ßer als 12,5 Prozent sein, da sonst die Gefahr besteht, dass
der Benutzer ausrutscht oder das Fahrzeug unkontrolliert
oder zu schnell herabfährt.

Sicherung ortsveränderlicher Ladebrücken
Ortsveränderliche Ladebrücken müssen gegen Verschie-
ben beim Begehen oder Befahren gesichert sein. Zwei
Möglichkeiten haben sich hierbei bewährt:                                                  2
– Anbringung von zwei Winkelprofilen auf der Unterseite in
  Querrichtung, die das Verschieben in beide Richtungen
  verhindern
– Sicherung durch Haken bzw. Stifte, mit denen Lade­
  brücke und LKW fest verbunden werden

Tragfähigkeit
Ladebrücken müssen ausreichend tragfähig sein. Das
Traglastdiagramm muss dauerhaft und sicher angebracht
werden. Beschädigte Ladebrücken müssen sofort aus                                          3
dem Verkehr gezogen werden.

                                                                                           4

                                                                                           5

                                                                                           6

                                                                                      17

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Bauliche Voraussetzungen

 Laderampen, Ladevorrichtungen                                Neigung von Auffahrrampen
 Abgänge                                                      Rampen können eine Neigung bis 12,5 Prozent haben.
 Abgänge von Laderampen müssen als Treppen oder ge-
 neigte Flächen ausgeführt sein. Treppenöffnungen inner-      Sägezahnrampen
 halb von Rampen müssen so gesichert sein, Personen und       Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind an „Sägezahnram-
 Fahrzeuge nicht in die Treppenöffnungen abstürzen kön-       pen“ zu treffen. Der Verkehrsweg ist hierbei in der Fahr­linie
 nen. Geländer an den Abgängen der Laderampen müssen          durch Rampeneinschnitte unterbrochen. Solche Rampen
 auf der Wandseite angebracht werden (Geländerteile an        bieten zwar einen Platzvorteil, wegen der besonderen Un-
 der Ladeseite der Rampe bilden Quetschstellen mit der        fallgefahren sollte aber anderen Rampen der Vorzug gege-
 bewegten Last).                                              ben werden. Auf jeden Fall ist an Sägezahnrampen ein
                                                              Warnanstrich erforderlich.
 Beladen
 Die Rampenflächen sind frei von Ladegut zu halten. Bei
 kurzzeitigem Abstellen auf der Rampe, z. B. vor dem Bela-
 den, ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m von
 der vorderen Rampenkante einzuhalten. Dieser Abstand
 kann durch eine Fußbodenmarkierung gekennzeichnet
 werden. Günstig ist es, die Rampenkante als Gefahrstelle
 gelb/schwarz zu kennzeichnen. Gleiches gilt für Bauteile.

 Längsverkehr                                                           30°                        3,50 m

 Findet auf einer Laderampe Längsverkehr statt, so muss sie
 ausreichend breit sein. Zwischen der Last und der Grenze
 des Verkehrsweges auf der Laderampe muss ein Sicher-
 heitsabstand von mindestens 0,50 m auf beiden Seiten
 vorhanden sein. Die in der Unfallverhütungsvorschrift ge-
 forderte Mindestbreite von 0,80 m bezieht sich auf Perso-
 nenverkehr. Sie kann schon für den Längstransport per Hand
 von sperrigen Gütern zu eng sein. Allgemein werden Lade-
 rampen deshalb wesentlich größere Verkehrsflächen für        Sägezahnrampen
 einen zügigen, störungsfreien Warenumschlag erfordern.

 Abstände bei Längsverkehr auf Laderampen

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Bauliche Voraussetzungen

                                                                                                                                     1
Treppen                                                         Bei Maschinen muss die Summe zwischen 0,60 m und
Treppen gehören zu den baulichen Einrichtungen, deren           0,66 m liegen (EN ISO 14122-3, März 2001)
Gestaltung vornehmlich durch das Bauordnungsrecht der
Bundesländer geregelt wird. Die hier aufgeführten Punkte        Folgende Formel hat sich bewährt:
stellen lediglich allgemeine Mindestanforderungen dar.          Stufenhöhe + Auftrittbreite = 0,46 m
                                                                z. B. 0,17 m + 0,29 m = 0,46 m.
Abmessungen
Die Hauptmaße einer Treppe sind die Auftrittbreite (Auftritt)   Stufenhöhe und Auftrittbreite sollten innerhalb einer Trep-
und die Stufenhöhe (Steigung). Sie stehen in einem be-
stimmten Verhältnis zueinander und müssen an die
                                                                pe einheitlich sein.
                                                                                                                                     2
menschliche Schrittlänge angepasst sein:                        Stufenkanten
– besonders günstige Maße:                                      Die meisten Unfälle an und auf Treppen ereignen sich beim
  Stufenhöhe 0,17 m, Auftrittbreite 0,29 m,                     Abwärtsgehen, hauptsächlich durch Abrutschen an Stu-
– Unterschneidung ≥0.                                           fenkanten.

                                                                Deshalb eine weitere wichtige Forderung:
                                                                – Die Stufenkanten müssen gut erkennbar sein. Dazu trägt
                                      Unterschneidung             eine geeignete Beleuchtung bei. Eine zusätzliche Kenn-
                                                                  zeichnung der Kanten ist vorteilhaft.
                                                                – Stufenkanten müssen rutschfest sein; sie dürfen keine              3
                                                                  Stolpergefahr bilden.
                        Stufenhöhe
                                                                – Glatte Stufenkanten können mit besonders rutschfesten,
                                                                  aufgeklebten Belagstreifen, gesichert werden (siehe Ab-
                                                                  schnitt „Fußböden; Rutschhemmende Klebestreifen“).

      Auftrittbreite                                            Diese Belagstreifen haben sich besonders gut an Metall-
                                                                treppen, z. B. an größeren Rollen-Druckmaschinen, be-
                                                                währt. Sie sind auch bedingt lösemittelbeständig, sodass
                                                                sie selbst an Tiefdruckrotationen nur in relativ langen, ver-
                                                                tretbaren Zeitintervallen ausgewechselt werden müssen.               4
Steigung
Die Steigung bzw. Stufenhöhe einer Treppe soll im Ideal­fall
0,17 m, jedoch nicht höher als 0,19 m sein. Sind in Gebäu-
den oder an einer Maschine mehrere Treppen vorhanden,
dürfen diese auf keinen Fall unterschiedliche Steigungen
besitzen (Stolpergefahr). Zu jeder Steigung gehört eine der
menschlichen Schrittlänge entsprechende Auftrittbreite.
                                                                                                                                     5
Die Schrittlänge eines erwachsenen Menschen beträgt
0,60 m bis 0,66 m. Für die Festlegung des Steigungsver-
hältnisses mit geringstem Energieaufwand gilt die Formel:
2 x Stufenhöhe + 1 x Stufentiefe = 0,63 m (1 Schritt).

                                                                                                                                     6

                                                                                                                                19

                                                                                                                                     7
Bauliche Voraussetzungen

 Beläge                                                        Treppengeländer
 Treppenstufen müssen in besonderem Maße rutschhem-            Ein Geländer muss angebracht werden, wenn die mögliche
 mend ausgeführt sein. Da der Schuh beim Abwärtsgehen          Absturzhöhe 1 m überschreitet. Die erforderliche Geländer-
 in der Nähe der Stufenkante aufgesetzt wird, kommt es         höhe beträgt 1 m, bei einer Absturzhöhe über 12 m beträgt
 besonders auf die Trittsicherheit dieses Bereiches an:        sie 1,10 m. Das Geländer ist z. B. durch Stäbe, Knieleisten,
 – Steinstufen werden mit eingelassenen Gummikanten            Gitter, feste Ausfüllungen so zu gestalten, dass die Arbeit-
   oder Gummileisten oder auch aufgeklebten Streifen           nehmer nicht hindurch fallen können. Werden senkrechte
   versehen.                                                   Zwischenstäbe verwendet, darf deren lichter Abstand nicht
 – Für textile Stufenbeläge eignen sich Gummi- oder Kunst-     mehr als 0,18 m betragen (siehe Arbeitsstätten-Regel
   stoffkanten.                                                ASR A2.1). Sofern mit Kindern im Gebäude zu rechnen ist,
                                                               muss dieser Abstand deutlich geringer sein. Fußleisten von
 Textile Stufenbeläge müssen sicher auf dem Untergrund         mindestens 0,05 m Höhe sind an Treppen erforderlich,
 befestigt sein. Eine Befestigung nur durch Teppichstangen     sobald die Möglichkeit besteht, dass Gegenstände herab-
 reicht nicht aus. Die textilen Stufenbeläge müssen deshalb    fallen können. An Galerien, erhöhten Arbeitsplätzen, etc.
 z. B.                                                         sind Handlauf, Knieleiste sowie Fußleiste ein Muß.
 – auf der Stufe aufgeklebt sein,
 – auf rutschfester Unterlage befestigt sein,                  Handläufe
 – auf der Unterseite rutschfest ausgerüstet sein.             Treppen mit mehr als vier Stufen müssen einen Handlauf
                                                               haben. Treppen mit mehr als vier Stufen und einer Stufen-
 Sisalteppiche oder Sisalläufer sind als Stufenbeläge nicht    breite von mehr als 1,50 m müssen auf beiden Seiten
 geeignet, da sie mit der Zeit zu glatt werden.                Handläufe haben. Treppen mit mehr als vier Stufen und ei-
                                                               ner Stufenbreite von mehr als 4 m sind mit Zwischenhand-
 Breite                                                        läufen in zwei gleiche Breitenabschnitte zu untergliedern.
 Die erforderliche Laufbreite einer Treppe richtet sich nach
 den betrieblichen Bedingungen, das heißt nach der Zahl        Die Handläufe müssen so beschaffen sein, dass die Hand
 der Personen, die die Treppe regelmäßig begehen. Sie          einen sicheren Griff hat. Wichtig ist ferner, dass die Enden
 sollte nicht unter 1,10 m liegen.                             der Handläufe so gestaltet sind, dass ein Hängenbleiben,
                                                               z. B. mit einer Jacke, oder Abgleiten vermieden wird.
 Freihalten von Treppen
 Sturzunfälle auf Treppen werden häufig ausgelöst oder be-     Metalltreppen
 günstigt durch abgestelltes Material, Paletten oder Abfall.   Häufig verwendete Materialien: Aluminium und Stahl.
 Dies ist unzulässig. Treppen sind Verkehrswege und führen     Aluminiumstufen sind in vielen Fällen Stahl vorzuziehen,
 häufig auch zu Notausgängen, sie dürfen deshalb nicht         da sie rutschfester sind. Bei Stufen, die aus einem Stahl-
 verstellt werden.                                             rahmen mit eingesetztem Gitterrost bestehen, ist auf ein
                                                               rutschhemmendes Profil zu achten.

20
Bauliche Voraussetzungen

                                                                                                                                                  1
Türaustritte                                                        Zugänge zu Laufstegen, Arbeitsbühnen
Zwischen Türen und einem beginnenden Treppenlauf muss               Treppen, die nur als Zugänge zu Laufstegen, Arbeitsbüh-
ein Absatz (Podest) liegen. Der Absatz soll mindestens              nen und dergleichen bestimmt sind, dürfen von den nor-
0,50 m länger sein als der Türflügel breit ist, mindestens je-      malerweise geforderten Maßen abweichen. Die Stufenhöhe
doch 1 m. Ist dies nicht möglich, ist an der Tür ein Hinweis        soll jedoch nicht mehr als 0,25 m betragen und die Auftritt-
„Vorsicht Treppe“ anzubringen.                                      länge nicht weniger als 0,14 m. Das Steigungsverhältnis
                                                                    soll höchstens 1 : 1 betragen, das heißt nicht steiler als 45°
Wendeltreppen                                                       sein, 30° sind zu bevorzugen. Bei einer Auftrittbreite von
Jede Treppe sollte ein konstantes Steigungsverhältnis auf-
weisen. Bei Wendeltreppen ist dies nur in der Stufenmitte
                                                                    weniger als 0,26 m muss die Treppenstufe eine Unter-
                                                                    schneidung von mindestens 3 cm haben. Bei Auftritten von                      2
erreichbar. Sind Kurvenführungen erforderlich, ist deshalb          0,26 m und mehr ist eine Unterschneidung zweckmäßig.
die Führung Treppe/Podest/Treppe besser. Wendel- und
Spindeltreppen sind als Haupttreppen nicht geeignet.                Die nutzbare Laufbreite dieser Zugänge ist den Betriebsver-
                                                                    hältnissen anzupassen. Folgende Mindestmaße für die
                                                                    Laufbreite sind einzuhalten:
                                                                    – 0,60 m ohne Gegenverkehr
                                                                    – 0,80 m bei gelegentlichem Gegenverkehr
                                                                    – 1,00 m bei Zugängen zu ständigen Arbeitsplätzen

                                                                                                                                                  3

                                                                                                                                                  4
Gewendelte Treppen möglichst vermeiden,          Unterschiedliche Höhen von Steigungen erhöhen die Unfallgefahr und sind daher unzulässig.
gleichmäßigen Treppenverlauf vorsehen

                                                                                                                                                  5

                                                                                                                                                  6

                                                                                                                                             21

                                                                                                                                                  7
Bauliche Voraussetzungen

 Türen und Tore                                                 – Alle kraftbetätigten Türen und Tore müssen vor der ersten
 Farbliche Gestaltung                                             Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen
 Sofern Türen auf einen Verkehrsweg hin zu öffnen sind,           von einer befähigten Person geprüft werden. Der Unter-
 sollten sie möglichst nicht in der gleichen Farbe wie die        nehmer legt Art, Umfang und Fristen der erforderlichen
 Wand gehalten sein. Ein plötzliches Aufschlagen der Tür          Prüfungen fest (Betriebssicherheitsverordnung). Nach
 wird eher wahrgenommen, wenn sie sich von der Umge-              dem derzeitigen Stand der Technik müssen kraftbetätigte
 bung abhebt. In großen Betrieben kann die farbliche Ge-          Türen und Tore spätestens nach jeweils einem Jahr ge-
 staltung der Türen auch auf Notausgänge hinweisen. Eine          prüft werden.
 Fluchtwegkennzeichnung ersetzt dies allerdings nicht.
                                                                 Eine befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Be-
 Glastüren                                                       rufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe
 Glasflächen, besonders bei rahmenlosen Glastüren, müs-          berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnis-
 sen deutlich erkennbar sein. Eine einfache und in vielen        se zur Prüfung des Arbeitsmittels verfügt. Über die Durch-
 Fällen wirksame Maßnahme ist das Bekleben der Glasflä-          führung der Prüfungen ist ein Nachweis zu führen. Prüf-
 che mit einem oder mehreren Aufklebern. Auffallende             bücher sind erhältlich für Schiebetüren, Schiebetore und
 Griffe oder geätzte Scheiben erfüllen ebenfalls diese Forde-    Rolltore (DGUV Grundsatz 308-006, bisher BGG 950).
 rung. Rahmenlose Glastüren müssen aus Sicherheitsglas
 bestehen.                                                      Pendeltüren
                                                                Pendeltüren aus durchsichtigem Kunststoffmaterial haben
 Kraftbetätigte Türen und Tore                                  den Nachteil, dass sie leicht verschmutzen oder verkrat-
 Zu den wichtigsten Forderungen an kraftbetätigten Türen        zen. Nach einiger Betriebszeit ist eine Durchsicht nicht
 und Toren, hierunter fallen auch Roll- und Gittertore soweit   mehr möglich. Der entgegenkommende Fußgänger oder
 sie kraftbetätigt sind, gehören u. a.:                         Staplerverkehr kann nicht mehr rechtzeitig erkannt wer-
 – Sie müssen auch von Hand zu öffnen sein.                     den. Dem kann entgegengewirkt werden durch den Einsatz
 – Alle Quetsch- und Scherstellen müssen bis zu einer Höhe      von auswechselbarem, besonders durchsichtigem Material
   von 2,50 m durch Einrichtungen gesichert sein, die beim      in diesen Türen oder durch den Aufsatz von Scheuerleisten,
   Berühren oder Unterbrechung durch eine Person die Be-        die das Verkratzen des Materials durch die Fahrzeuge ver-
   wegung zum Stillstand bringen. Solche Einrichtungen sind     hindern.
   z. B. Schaltleisten, Kontaktschläuche, Lichtschranken.
 – Quetsch- und Scherstellen können auch als gesichert
   angesehen werden, sofern der Gefahrbereich vom Bedie-
   nungsstandort vollständig zu übersehen und eine Person
   mit der Bedienung der betreffenden Anlagen besonders
   beauftragt ist. Das Betätigen der Steuerung durch unbe-
   fugte Personen muss ausgeschlossen sein.
 – Bei Steuerung von Hand müssen die Steuerschalter für
   die Schließbewegung ohne Selbsthaltung ausgeführt
   sein („Totmannschaltung“). Bei glattflächigen Flügeln
   kann die Öffnungsbewegung mit Selbsthaltung ablaufen.

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