Innosuisse soll Innovationskraft der KMU weiter stärken
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Innosuisse soll Innovationskraft der KMU weiter stärken Bern, 08.12.2017 - Als neue Förderagentur des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation übernimmt Innosuisse ab Anfang 2018 die Funktion der heutigen Kommission für Technologie und Innovation KTI. Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 die strategischen Ziele für die Innosuisse für die Jahre 2018-2020 gutgeheissen. Im Zentrum steht die Fortführung des bisherigen Auftrags der KTI: die Stärkung der Innovationskraft und Innovationsneigung der Kleineren und Mittleren Unternehmen (KMU). Weitere Schwerpunkte setzt der Bundesrat unter anderem in der Förderung von Start-up- Unternehmen, in der Digitalisierung, in der Zusammenarbeit der Innosuisse auf nationaler und internationaler Ebene sowie in der Drittmittel-Beschaffung. Nebst dem Kernanliegen, die Innovationskraft und Innovationsneigung von KMU zu stärken, ist auch die Einführung einer systematischen Wirkungsprüfung ein Thema. Weiter werden Schwerpunkte definiert, welche die Innosuisse bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben zu berücksichtigen hat. So ist der Hauptteil des Budgets weiterhin für die Förderung von Innovationsprojekten einzusetzen. Es wird zudem vorgegeben, dass Massnahmen implementiert werden, damit wissenschafts- und technologiebasierte Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial ein stärkeres und nachhaltiges Wachstum erreichen können. Dies im Hinblick auf den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Der Bereich Kooperationen und Beteiligungen umfasst drei Zielfelder: Bei der Integration der Innosuisse ins nationale Fördersystem geht es einerseits um die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nationalfonds. Die Resultate der Grundlagenforschung sollen dadurch vermehrt für die anwendungsorientierte Forschung und Innovationsförderung genutzt werden. Andererseits ist die Zusammenarbeit mit nationalen sowie regionalen und kantonalen Akteuren der Innovationsförderung weiter zu stärken. Im Weiteren soll die Innosuisse im internationalen Bereich bestimmte Aufgaben übernehmen. So hat sie im Hinblick auf Kooperationen mit ausländischen Förderorganisationen und Förderstellen eine Strategie auszuarbeiten. Auch soll sie ihre Fachexpertise und Förderkompetenz für die Anliegen der Wissenschaftsaussenpolitik der Schweiz einbringen. Auf unternehmensbezogener Ebene geht es in erster Linie darum, die Organe, Strukturen und Prozesse, wie sie nach der Umwandlung von der früheren Kommission in die öffentlich-rechtliche Anstalt eingeführt wurden, zu konsolidieren und für einen reibungslosen, effizienten und wirtschaftlichen Betrieb zu sorgen. Auf finanzieller Ebene wird unter anderem eine Obergrenze für die Höhe der Funktionskosten definiert. Weiter erwartet der Bundesrat, dass die Innosuisse Drittmittel beschafft. Die Innosuisse ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung. Der Bundesrat führt die Innosuisse mit strategischen Zielen. Diese sind aktuell auf die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 abgestimmt. Die operative Umsetzung wird von der Innosuisse selbstständig verantwortet. Die Aufsicht des Bundesrates erfolgt durch die jährliche Überprüfung der Erreichung der strategischen Ziele auf Basis der Berichterstattung des Verwaltungsrates. Der Bundesrat hat dazu Indikatoren und Kennzahlen vorgegeben. Adresse für Rückfragen
Dr. Gregor Haefliger, Vizedirektor Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Tel: 058 462 96 76, gregor.haefliger@sbfi.admin.ch Herausgeber Der Bundesrat https://www.admin.ch/gov/de/start.html Generalsekretariat WBF http://www.wbf.admin.ch Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung http://www.wbf.admin.ch
Dieser Text ist provisorisch. Verbind- lich ist die Version, welche im Bundes- [QR Code] [Signature] blatt publiziert wird. Strategische Ziele des Bundesrates fürdie Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) 2018–2020 vom 8. Dezember 2017 1 Einleitung Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) ist das Kompe- tenzzentrum des Bundes zur Förderung wissenschaftsbasierter Innovation in der Schweiz. Sie ist die Nachfolgeorganisation der vormaligen «Kommission für Tech- nologie und Innovation» (KTI). Die Innosuisse ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung. Die Aktivitäten der Innosuisse erfolgen subsidiär zu privaten und koordiniert mit regionalen und kanto- nalen Initiativen. Der Bund ist Eigentümer der Innosuisse. Gestützt auf Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 20161 über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) legt der Bundesrat die strategischen Ziele der Innosuis- se fest. Diese sind zeitlich und inhaltlich auf die Botschaft vom 24. Februar 20162 zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017–2020 (BFI-Botschaft 2017–2020) und den Bundesbeschluss vom 13. September 20163 über die Finanzierung der Tätigkeiten der Kommission für Technologie und Innova- tion (KTI) in den Jahren 2017–2020 abgestimmt. 2 Strategische Schwerpunkte der Innovationsförderung Unter Berücksichtigung des Mehrjahresprogramms der KTI respektive der Inno- suisse gibt der Bundesrat der Innosuisse für die Jahre 2018–2020 die folgenden strategischen Schwerpunkte vor: 1 SR 420.2 2 BBl 2016 3089 3 BBl 2016 7963 1
[QR Code] [Signature] 2.1 Programmatische Schwerpunkte Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse: – die Innovationskraft und Innovationsneigung der Schweizer KMU stärkt; – Innovationsprojekten mit besonders hohem Innovations- und Marktpotenzial – unter Abwägung der Chancen und Risiken – spezifische Beachtung schenkt; – die Zusammenarbeit zwischen Umsetzungspartnern und Forschungsakteuren zur Schaffung anwendungsorientierter Forschungsergebnisse sowie eines dynamischen Wissens- und Technologietransfers (WTT) effizient und wirk- sam fördert; – durch geeignete Kooperationsmassnahmen auf institutioneller Ebene zur Stärkung des schweizerischen Start-up-Ökosystems beiträgt; – den Herausforderungen der Digitalisierung in allen technologischen Anwen- dungsfeldern besondere Beachtung schenkt und diesbezüglich die KMU – im Hinblick auf den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz – bei der Beschleunigung des Wissenstransfers, den mit der Digita- lisierung verknüpften Transformationen sowie der Entwicklung neuer Ge- schäftsmodelle unterstützt; – den Zugang der Schweizer KMU zu wissenschaftlichen Kooperationen und Unterstützungsmöglichkeiten bedarfsorientiert sicherstellt; – mit kantonalen, regionalen und nationalen Akteuren im Bereich der Innova- tionsförderung zusammenarbeitet, um Synergien zwischen den komplemen- tären Fördermassnahmen zu nutzen; – eine systematische Wirkungsprüfung einführt, die Wirkung der von ihr ge- troffenen Fördermassnahmen periodisch misst und gestützt auf die Resultate die Instrumente der Innovationsförderung laufend überprüft, bedarfsgerecht optimiert und weiterentwickelt; – darauf hinwirkt, dass sie bei ihrer Kundschaft eine hohe Akzeptanz von För- derangebot und Förderpraxis und bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern und den in ihrem Namen tätigen Personen eine hohe Loyalität erreicht. 2.2 Aufgabenbezogene Ziele Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse: a) im Bereich Förderung von Innovationsprojekten: 2
[QR Code] [Signature] – weiterhin den Hauptteil des Budgets für die Förderung von Innovati- onsprojekten einsetzt, – den Anteil von Innovationsprojekten, die einen nachweisbaren wirt- schaftlichen Nutzen ausweisen, kontinuierlich steigert, – die Anzahl Unternehmen, die sich erstmalig an F&E-Projekten beteili- gen, mindestens auf konstantem Niveau hält, – bei gegebener hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung vermehrt Innova- tionsprojekte in nicht-technologischen Fachgebieten unterstützt (z. B. sozialwissenschaftliche Projekte in Bereichen wie Gesundheit oder Mobilität; Entwicklung neuer Businessmodelle im Dienstleistungssek- tor; Datenmanagement); b) im Bereich Start-up und Unterstützung des Unternehmertums: – die im Mehrjahresplan dargelegten Massnahmen implementiert, damit wissenschafts- und technologiebasierte Start-ups mit hohem Wachs- tumspotenzial ein stärkeres und nachhaltiges Wachstum erreichen kön- nen («Take-off-Programm»), – frauenspezifischen Bedürfnissen besondere Beachtung schenkt, indem spezifische Fördermassnahmen (z. B. Coaching) ausgebaut werden, – angehende Unternehmerinnen und Unternehmer mit bedarfsgerechten Trainings- und Ausbildungsmodulen sensibilisiert und trainiert, – junge technologiebasierte Unternehmen mit hohem Potenzial durch Beratungs- und Coachingangebote unterstützt; c) im Bereich Wissens- und Technologietransfer: – die Kooperation zwischen der Forschung und den Unternehmen (KMU) fortlaufend optimiert, – die bestehenden Instrumente des Wissens- und Technologietransfers (NTN und Innovationsmentoring) auf die sich verändernden Umfeldbe- dingungen abstimmt und am Bedarf der Schweizer KMU ausrichtet; d) im Förderprogramm «Energie»: – die zur Stärkung der Energieforschung in der Schweiz an die Innosuisse übertragenen Aufgaben (Projektförderung, Aufbau Kompetenzzentren, Netzwerkbildung) mindestens auf dem Ende 2016 erreichten Stand wei- terführt, – darauf hinwirkt, dass die – mittels Unterstützung der Kompetenzzentren SCCER (Swiss Competence Centers for Energy Research) – an den Hochschulen geschaffenen zusätzlichen Forschungskapazitäten (in Vollzeitäquivalenten) ab 2021 weiter bestehen und durch die Institutio- nen finanziert werden, 3
[QR Code] [Signature] – die vertraglichen Regelungen mit den Kompetenzzentren SCCER so gestaltet, dass der Abschluss des Förderprogramms im Bereich des Kompetenzaufbaus auf Ende 2020 sichergestellt werden kann; e) in Zusammenarbeit mit dem SNF: – im Rahmen des Sonderprogramms Bridge die Beschleunigung des Transfers von Forschungsergebnissen fördert, – das Sonderprogramm Bridge bis Ende 2019 einer Evaluation unterzieht und – wo nötig – Optimierungen umsetzt; f) im Bereich Nachwuchsförderung: – Innovationstalente fördert zur Abdeckung des Fachkräftebedarfs, hierzu ein spezifisches Monitoring durchführt und die daraus gewonnenen Resultate für die Förderperiode 2021–2024 aufbereitet; g) zur Unterstützung der KMU im Zuge der «Digitalisierung»: – auf der Basis des Beschlusses des Bundesrates zur Umsetzung des Aktionsplans «Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019 und 2020» ein spezifisches Impulsprogramm «Fertigungstechnologien» auf- setzt und im Jahr 2019 startet. 2.3 Strategieentwicklung Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse den Bedarf an wissenschaftsbasierter Innovationsförderung kontinuierlich eruiert, Lücken und Optimierungsbedarf im eigenen Förderinstrumentarium erkennt und: – in der Periode 2018–2020 mögliche Verbesserungsmassnahmen in den etab- lierten Förderinstrumenten bedarfsorientiert umsetzt; – im Hinblick auf die nächste BFI-Förderperiode ihre Förderinstrumente grundsätzlich überprüft, zuhanden des eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Anpassungen im Förderinstru- mentarium und seiner rechtlichen Regulierung erarbeitet und im neuen Mehrjahresprogramm 2021–2024 Lösungsansätze für eine im dynamischen Umfeld schnell anpassungsfähige Innovationsförderung darlegt. 3 Kooperationen und Beteiligungen Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse: 4
[QR Code] [Signature] a) sich in das nationale Fördersystem integriert und sich um funktionsfähige Schnittstellen bemüht, das heisst insbesondere: – mit dem SNF zusammenarbeitet, um Resultate der Grundlagenfor- schung vermehrt für die anwendungsorientierte Forschung und die Innovationsförderung nutzen zu können, – mit kantonalen, regionalen und nationalen Akteuren im Bereich Unter- nehmertum und WTT zusammenarbeitet, um Synergien zwischen den komplementären Förderinstrumenten zu nutzen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Effizienz und Effektivität des gesamtschweizeri- schen Systems der Innovationsförderung zu steigern; den unterschiedli- chen Zuständigkeiten und Prioritäten von Innosuisse, anderen Bunde- stellen sowie Kantonen und Regionen ist dabei Rechnung zu tragen; b) im internationalen Bereich: – ab 2019 die Aufgaben zur operativen Umsetzung der in der BFI- Botschaft 2017–2020 ausgewiesenen Beteiligungen der Schweiz an in- novationsnahen europäischen Netzwerken (ERA-Nets), an der wirt- schaftsnahen Forschungs- und Entwicklungsinitiative EUREKA sowie an weiteren innovationsorientierten europäischen Programmen vom bisher zuständigen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Inno- vation (SBFI) übernimmt; die Zuständigkeiten und Schnittstellen hin- sichtlich der beim SBFI verbleibenden Ministerialaufgaben sind mit dem SBFI bis Ende 2018 vertraglich zu regeln, – für Kooperationen mit ausländischen Förderorganisationen oder För- derstellen bei grenzüberschreitenden Innovationsprojekten eine Strate- gie ausarbeitet und diese dem WBF bis Ende 2018 zur Kenntnis bringt, – ihre Fachexpertise und Förderkompetenz für die Anliegen der Wissen- schaftsaussenpolitik der Schweiz einbringt und sich diesbezüglich mit den zuständigen Bundesstellen unter Koordination des SBFI abstimmt; c) bei der Absicht, Beteiligungen einzugehen (Art. 4 SAFIG): – eine allgemeine Strategie («Beteiligungsstrategie») erarbeitet und darin hinsichtlich der Ziele, Zwecke und finanziellen Risiken für die Beteili- gung der Innosuisse an nicht gewinnorientierten privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern Grundsätze formuliert; die Beteili- gungsstrategie ist dem WBF zur Genehmigung zu unterbreiten, bevor Innosuisse konkrete Beteiligungsentscheide fällt. 4 Unternehmensbezogene Ziele Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse: 5
[QR Code] [Signature] – ihre Organe, Strukturen und Prozesse konsolidiert und für einen reibungslo- sen, effizienten und wirtschaftlichen Betrieb sorgt; – bei der weiteren Organisationsentwicklung namentlich die Evaluationspro- zesse (Innovationsrat und flexibel einsetzbarer Expertenpool) sowie den Rhythmus und die Fristen des Gesuch- und Entscheidverfahrens klar regelt und nach innen wie nach aussen kommuniziert. 5 Finanzielle Ziele Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse: – für ihre Funktionskosten in den Jahren 2018–2020 höchstens die in der BFI- Botschaft 2017–2020 ausgewiesenen 72,4 Millionen Franken aufwendet; – nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird und sie ihre Res- sourcen wirtschaftlich und wirksam einsetzt; – bis Ende 2020 Drittmittel beschaffen wird, diesbezüglich ein Umsetzungs- konzept erarbeitet (einschliesslich einer Zielgrösse für 2020) und dieses dem WBF vor Ende 2018 zur Kenntnis bringt; – ihre Tätigkeiten aus den gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsquellen (Bundesbeitrag, allfällige Zuwendungen Dritter, Rückforderungen) finan- ziert und über die Geltungsdauer dieser strategischen Ziele mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt; – in Anlehnung an ISO 31000 über ein angemessenes Risiko- und Sicher- heitsmanagement verfügt; sie meldet dem WBF potenzielle Risiken für den Bund; – im Bereich der Subventionsplanung ein laufendes Controlling betreibt und ein transparentes Informationssystem betreffend Verpflichtungsstand, Liqui- ditätsplanung und Reserven sicherstellt; – im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung nach Rechnungslegungsstan- dard IPSAS die Kostenarten transparent und vollständig darstellt und hierbei die in der Periode anfallenden einmaligen investiven und die fortlaufenden Betriebskostenanteile gesondert ausweist. 6 Personalpolitische Ziele Die Innosuisse ist ein attraktiver und verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse: 6
[QR Code] [Signature] – eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik betreibt und für alle Altersgruppen konkurrenzfähige Ar- beitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Ent- wicklung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter för- dert; – bei der Anstellungs- und Personalpolitik geeignete Massnahmen zur Aus- schöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials trifft; – in der Administration der Geschäftsstelle auch Lehr- und Ausbildungsange- bote in der beruflichen Grundbildung schafft; – als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber die berufliche Integration und Beschäftigung von Personen mit Behinderungen fördert. 7 Anpassungen der strategischen Ziele Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungspe- riode anpassen. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der Innosuisse. 8 Berichterstattung – Der Bundesrat erwartet, dass der Verwaltungsrat der Innosuisse dem Bun- desrat zusammen mit dem Geschäftsbericht einen Bericht über die Errei- chung der strategischen Ziele im Vorjahr unterbreitet. Der Verwaltungsrat erhebt – unter Berücksichtigung der vom WBF vorgegebenen Indikatoren – die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen. – Im Weiteren erwartet der Bundesrat, dass die Innosuisse während des Jahres den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes pflegt, namentlich mit den für die Innovationsförderung zuständigen Fach- stellen des WBF (GS-WBF; SBFI) sowie im Rahmen der in der Regel jähr- lich zweimal stattfindenden Eignergespräche. … Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr 7
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Anhang Der Verwaltungsrat der Innosuisse unterbreitet dem Bundesrat jährlich zusammen mit dem Geschäfts- bericht einen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr. Dieser informiert über die Ergebnisse / Zielerreichung gemäss ausgewählten Indikatoren und Kennzahlen (Anhang 1) und stützt sich auf Daten, die jährlich zu aktualisieren und im Geschäftsbericht zu berücksichtigen sind (Anhang 2). Anhang 1: Indikatoren und Kennzahlen 1. Aufgabenbezogene Ziele Referenz Zielfeld Indikatoren / Kennzahlen Messung strategi- sche Ziele 2.2.a) Förderung von Der Anteil des Budgets für die Förderung Jährlich: Ge- Innovationspro- von Innovationsprojekten am Gesamt- schäftsbericht • jekten budget beträgt (inkl. Overhead) rund 70% (Richtwert) Der Anteil geförderter Innovationspro- Jährlich: Ge- jekte, die einen nachweisbaren wirt- schäftsbericht • schaftlichen Nutzen ausweisen, steigt kontinuierlich (Referenzjahr 2017; ∆ Vor- jahr) Die Anzahl Projekte mit Unternehmen, Jährlich: Ge- die sich erstmals an Innovationsprojekten schäftsbericht • beteiligen („Neukunden“), bleibt mindes- tens konstant (Referenzjahr 2017; ∆ Vor- jahr) Die Anzahl Innovationsprojekte im Jährlich: Ge- Dienstleistungsbereich wird erhöht (Ba- schäftsbericht • sis: Referenzjahr 2017, ∆ Vorjahr) 2.2.b) Start-up und Un- Das “Take-off-Programm” startet spätes- Bestätigung terstützung des tens im 2. Semester 2018 • Unternehmer- Der Anteil (im "Take-off- Programm" un- Jährlich: Ge- tums terstützter) wissenschafts- und technolo- schäftsbericht • giebasierter Start-ups mit hohem Wachs- tumspotenzial wird - relativ zum Total der von Innosuisse unterstützten Start-ups - erhöht (Basis: Referenzjahr 2017, ∆ Vor- jahr) Massnahmen auf institutioneller Ebene Jährlich: qualita- und Initiativen zur Bündelung, Abstim- tive Bewertung • mung und Sichtbarmachung der ver- schiedenen Angebote - einschliesslich des Coaching-Netzwerks - zur Stärkung des schweizerischen Start-up-Ökosys- tems Der Anteil Frauen bei Sensibilisierungs- Jährlich: Ge- und Trainingsmodulen steigt (Basis: Re- schäftsbericht • ferenzjahr 2017, ∆ Vorjahr) Die Anzahl Teilnehmende an den Trai- Jährlich: Ge- ningsmodulen steigt (Basis: Referenzjahr schäftsbericht • 2017, ∆ Vorjahr) Die Anzahl neuer Start-Ups im Coaching Jährlich: Ge- Prozess steigt (Basis: Referenzjahr schäftsbericht • 2017, ∆ Vorjahr) -1-
Die Zufriedenheit der Start-Up Firmen mit Jährlich: Kunden- dem Coaching der Innosuisse wird ge- befragung • messen und dokumentiert 2.2.c) Wissens- und Eine erste Überprüfung der Instrumente Jährlich: Ge- Technologie- (NTN, Innovationsmentoring IM) ist bis schäftsbericht • transfer Ende 2018 erfolgt Die Nationalen Thematischen Netzwerke Jährlich: Erhe- (NTN) erreichen bei der Zielerreichungs- bung Innosuisse • überprüfung mindestens den Durch- schnittswert des Vorjahres (Basis: Refe- renzjahr 2017) Die Anzahl durch NTN oder IM initiierter Jährlich: Ge- Forschungs- und Entwicklungsprojekte schäftsbericht • steigt (Basis: Referenzjahr 2017, ∆ Vor- jahr) 2.2.d) Förderpro- Gesamtaufwand (Projektförderung; Jährlich: Ge- gramm „Ener- SCCER; Netzwerkförderung) bleibt min- schäftsbericht • gie“ destens auf dem Stand im Referenzjahr Abschlussbericht 2017 Anzahl Forschende (Forschungskapazi- Jährlich: Ge- täten in Vollzeitäquivalenten) an Instituti- schäftsbericht • onen, die durch Innosuisse unterstützt werden, bleibt stabil (Basis: Referenzjahr 2017) Die Anzahl bewilligter Projekte aus dem Jährlich: Ge- Förderprogramm Energie steigt (Basis: schäftsbericht • Referenzjahr 2017, ∆ Vorjahr) 2.2.e) Zusammenar- Evaluationsbericht zum Sonderpro- Evaluation: Ende beit mit dem gramm Bridge liegt bis Ende 2019 vor 2019 • SNF 2.2.f) Nachwuchsför- • Ein Umsetzungskonzept ist bis Ende Konzeptbericht derung 2018 erarbeitet 2018 • Anzahl geförderter Innovationstalente ge- Jährlich: Ge- mäss Konzept ab 2019 schäftsbericht 2.2.g) Digitalisierung Ergriffene Massnahmen zur Förderung Jährlich: Qualita- der Digitalisierung tive Bewertung • Exemplarische Innovationsprojekte im Jährlich: Qualita- Digitalisierungsbereich punkto Bedarf tive Bewertung • und Herausforderungen der Unterneh- men Steigende Anzahl Innovationsprojekte im Jährlich ab 2019: Bereich Digitalisierung ab 2019 (Abgren- Quantitative Er- • zung: Projekte, die mindestens zu 50% fassung im Ge- entweder direkt der Entwicklung neuer schäftsbericht digitaler Technologien und/oder der neuen Nutzung verfügbarer digitaler Technologien dienen) Basis: Referenz- jahr 2018, ∆ Vorjahr -2-
2. Kooperationen und Beteiligungen Referenz Zielfeld Zentrale Indikatoren/Kennzahlen Messung strategi- sche Ziele 3.a) Integration ins Konkrete Beispiele der Zusammenarbeit Jährlich: Ge- nationale Sys- mit regionalen / kantonalen Akteuren schäftsbericht • tem (good/bad practices) 3.b) Internationaler Die Strategie betreffend Kooperationen Strategiebericht Bereich hinsichtlich der grenzüberschreitenden 2018 • Innovationsförderung liegt bis Ende 2018 vor Integration internationale Aufgaben in der Vertrag Inno- Organisation wird 2018 vorbereitet und suisse-SBFI • ab 2019 konsolidiert Beteiligungen an europäischen Program- Jährlich: Ge- men und Förderung der Projektbeteili- schäftsbericht • gung von Schweizer Akteuren Enterprise Europe Network (EEN): Imple- Jährlich: Ge- mentierung in Zusammenarbeit mit den schäftsbericht • involvierten Bundesstellen (SBFI, SECO), den Partnern im EEN- Konsortium und den regionalen Akteuren / Umsetzungsstand „No-wrong-Door- Prinzip“ (wonach KMUs/Start-ups unab- hängig von der aufgesuchten Anlaufstelle und dem spezifischen Bedürfnis an die bestgeeignete Stelle im System vermittelt werden) 3.c) Beteiligungen Die Beteiligungsstrategie der Innosuisse Antrag z.H. WBF liegt bis Ende 2018 zur Genehmigung 2018 • durch das WBF vor 3. Unternehmensbezogene Ziele Referenz Zielfeld Zentrale Indikatoren/Kennzahlen Messung strategi- sche Ziele 4. Produktivitäts- Bis Ende 2018 liegt ein Konzept zur Pro- Konzeptbericht messung duktivitätsmessung vor 2018 • Wirkungsprü- Konzeptbericht Gestützt auf die laufenden Wirkungsprü- fung fungen (Pilotuntersuchungen) liegt bis 2019 • Ende 2019 ein konsolidiertes Konzept der Wirkungsprüfung vor (inklusive Kun- denbefragungen für spezifische Instru- mente oder Aspekte der Innovationsför- derung) -3-
4. Finanzielle Ziele Referenz Zielfeld Zentrale Indikatoren/Kennzahlen Messung strategi- sche Ziele 5. Finanzierung Höhe der jährlichen Funktionskosten ge- Jährlich: Ge- mäss Planung BFI-Botschaft 2017-2020 schäftsbericht • Jahresrechnungen: Beurteilung hinsicht- Jährlich: Ge- lich Vorgabe eines mindestens ausgegli- schäftsbericht • chenen Ergebnisses über die Gesamtpe- riode bis Ende 2020 Umsetzungskonzept Drittmittelbeschaf- Konzept: vor fung einschliesslich Zielgrösse für die Ende 2018 an • Jahre 2019 und 2020 wird dem WBF vor WBF Ende 2018 zur Kenntnis gebracht ab 2019: Stand Drittmittelbeschaffung Jährlich ab 2019: gemäss Umsetzungskonzept Geschäftsbericht • Konzept IKS liegt vor (1. Quartal 2018) Zusatzbericht In- Implementierung IKS nosuisse • externe Evaluation IKS (3. Quartal 2018) • • 5. Personalpolitische Ziele Referenz Zielfeld Zentrale Indikatoren/Kennzahlen Messung strategi- sche Ziele 6. Personalpolitik Gesamtverteilung nach Nationalität, Ge- Jährlich: Ge- schlecht, Sprache, Alter, Beschäftigungs- schäftsbericht • grad Anzahl Lernende am Gesamtpersonalbe- Jährlich: Ge- stand bleibt mindestens konstant schäftsbericht • Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden Einmal pro Bei- (Personenbefragung Geschäftsstelle, tragsperiode • analog Befragung Bundesverwaltung) er- reicht mindestens den Durchschnittswert der Bundesverwaltung. -4-
Anhang 2: Monitoringtabelle (jährlich zu aktualisieren und im Ge- schäftsbericht der Innosuisse zu berücksichtigen) Indikatoren Referenz- Monitoring werte 2017 2018 2019 2020 Leistungsindikatoren Innovationsförderung Projektförderung Anzahl eingegangene Gesuche Anzahl beurteilte Gesuche Anzahl bewilligte Gesuche Bewilligungsquote Prozentanteil Projekte Dienstleistungsprojekte (noch abzugrenzen) Prozentanteil Projekte mit Neukunden bei Umsetzungspartnern Bewilligungsquote Prozentanteil Projekte mit KMU als Umsetzungspartner Bewilligungsquote Frauen- und Männeranteile bei Umsetzungs- und Forschungspartnern Anteil Projekte im Bereich Digitalisierung (mind. 50 % Entwicklung neuer digitaler Technologien und/oder neuer Anwendungen) Internationale Projektförderung Anzahl eingegangene Gesuche aus bilateralen Abkommen aus multilateralen Abkommen Anzahl beurteilte Projekte aus bilateralen Abkommen aus multilateralen Abkommen Anzahl bewilligte Gesuche aus bilateralen Abkommen Bewilligungsquote Anzahl bewilligte Gesuche aus multilateralen Abkommen Bewilligungsquote Start-up und Unternehmertum Unternehmertum Anzahl Kurse nach Sensibilisierungs- und Trainingsmodulen Anzahl Teilnehmende nach Sensibilisierungs- und Trainingsmodulen- Start-up Förderung Anzahl eingegangene Gesuche nach Initial Coaching, Core Coaching, Scale-up Coaching Anzahl bewilligte Gesuche nach Initial Coaching, Core Coaching, Scale-up Coaching Anzahl Start-ups im Initial Coaching, Core Coaching, Scale-up Coach- ing Start-ups im Scale-up Coaching- Anzahl Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Durchschnittliches Beschäftigungswachstum in % Frauen- und Männeranteile in Prozenten Teilnehmende Sensibilisierungs- und Trainingskurse Managementteam Start-ups im Core Coaching Managementteam Start-ups im Scale-up Coaching WTT-Support Anzahl beurteilte Gesuche Projektförderung via NTN (Projektförde- rung) Anzahl bewilligte Gesuche Projektförderung via NTN (Projektförde- rung) Bewilligungsquote Anzahl bewilligte Gesuche Projektförderung mit Mentoring für KMU Förderprogramm Energie Anzahl beurteilte Gesuche aus dem Förderprogramm Energie (Projekt- förderung) Anzahl bewilligte Gesuche aus dem Förderprogramm Energie (Pro- jektförderung) Bewilligungsquote Beteiligte Forschende in den SCCER Bridge (in Zusammenarbeit mit SNF) Anzahl eingegangene Gesuche „Proof of Concept“ -5-
Indikatoren Referenz- Monitoring werte 2017 2018 2019 2020 Anzahl beurteilte Gesuche “Proof of Concept” Anzahl bewilligte Gesuche “Proof of Concept” Bewilligungsquote Anzahl eingegangene Gesuche “vorwettbewerbliche Projekte” Anzahl beurteilte Gesuche “vorwettbewerbliche Projekte” Anzahl bewilligte Gesuche “vorwettbewerbliche Projekte” Bewilligungsquote Nachwuchsförderung Anzahl eingegangene Gesuche Anzahl beurteilte Gesuche Anzahl bewilligte Gesuche Bewilligungsquote Frauen- und Männeranteile in Prozenten bei bewilligten Gesuchen Finanzen Fördermittel Total Fördermittel (Zusprachen in Mio.) davon Projektförderung davon Overheadbeiträge davon Start-up und Unternehmertum davon WTT-Support davon Förderprogramm Energie (SCCER) davon Bridge “Proof of Concept” “Vorwettbewerbliche Projekte” davon Nachwuchsförderung davon internationale Kooperationen davon Informationsvermittlung Total Projektförderung (in Mio.) nach definierten Förderbereichen absolut und in Prozenten nach Typen von Forschungsinstitutionen absolut und in Prozenten Finanzen Zahlungsrahmen Total Funktionskosten (in Mio.) Total Fördermittel (in Mio.) davon Projektförderung davon Overheadbeiträge davon Start-up und Unternehmertum davon WTT-Support davon Förderprogramm Energie SCCER Anteil Drittmittel an Gesamtfinanzierung SCCER davon Bridge davon Nachwuchsförderung davon internationale Kooperationen davon Informationsvermittlung Personal Geschäftsstelle Vollzeitäquivalente Anzahl Mitarbeitende Männlich Weiblich Deutschsprachig Französischsprachig Italienischsprachig Rätoromanischsprachig Anteil Mitarbeitende nach Beschäftigungsgrad Anteil Mitarbeitende über 50 Jahre Anteil Ausländerinnen und Ausländer Anzahl Lernende (ab 2019) Anzahl Personen mit Behinderungen Legende: im besagten Jahr kann der Indikator nicht erfasst werden -6-
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