Innosuisse soll Innovationskraft der KMU weiter stärken

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Innosuisse soll Innovationskraft der KMU weiter
stärken
Bern, 08.12.2017 - Als neue Förderagentur des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation
übernimmt Innosuisse ab Anfang 2018 die Funktion der heutigen Kommission für Technologie und
Innovation KTI. Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 die strategischen Ziele für die Innosuisse für die
Jahre 2018-2020 gutgeheissen. Im Zentrum steht die Fortführung des bisherigen Auftrags der KTI: die
Stärkung der Innovationskraft und Innovationsneigung der Kleineren und Mittleren Unternehmen
(KMU). Weitere Schwerpunkte setzt der Bundesrat unter anderem in der Förderung von Start-up-
Unternehmen, in der Digitalisierung, in der Zusammenarbeit der Innosuisse auf nationaler und
internationaler Ebene sowie in der Drittmittel-Beschaffung.

Nebst dem Kernanliegen, die Innovationskraft und Innovationsneigung von KMU zu stärken, ist auch die
Einführung einer systematischen Wirkungsprüfung ein Thema. Weiter werden Schwerpunkte definiert,
welche die Innosuisse bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben zu
berücksichtigen hat. So ist der Hauptteil des Budgets weiterhin für die Förderung von
Innovationsprojekten einzusetzen. Es wird zudem vorgegeben, dass Massnahmen implementiert werden,
damit wissenschafts- und technologiebasierte Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial ein stärkeres und
nachhaltiges Wachstum erreichen können. Dies im Hinblick auf den Erhalt und die Schaffung von
Arbeitsplätzen in der Schweiz.

Der Bereich Kooperationen und Beteiligungen umfasst drei Zielfelder: Bei der Integration der Innosuisse
ins nationale Fördersystem geht es einerseits um die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen
Nationalfonds. Die Resultate der Grundlagenforschung sollen dadurch vermehrt für die
anwendungsorientierte Forschung und Innovationsförderung genutzt werden. Andererseits ist die
Zusammenarbeit mit nationalen sowie regionalen und kantonalen Akteuren der Innovationsförderung
weiter zu stärken. Im Weiteren soll die Innosuisse im internationalen Bereich bestimmte Aufgaben
übernehmen. So hat sie im Hinblick auf Kooperationen mit ausländischen Förderorganisationen und
Förderstellen eine Strategie auszuarbeiten. Auch soll sie ihre Fachexpertise und Förderkompetenz für die
Anliegen der Wissenschaftsaussenpolitik der Schweiz einbringen.

Auf unternehmensbezogener Ebene geht es in erster Linie darum, die Organe, Strukturen und Prozesse,
wie sie nach der Umwandlung von der früheren Kommission in die öffentlich-rechtliche Anstalt eingeführt
wurden, zu konsolidieren und für einen reibungslosen, effizienten und wirtschaftlichen Betrieb zu sorgen.
Auf finanzieller Ebene wird unter anderem eine Obergrenze für die Höhe der Funktionskosten definiert.
Weiter erwartet der Bundesrat, dass die Innosuisse Drittmittel beschafft.

Die Innosuisse ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in
ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung. Der Bundesrat
führt die Innosuisse mit strategischen Zielen. Diese sind aktuell auf die Botschaft zur Förderung von
Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 abgestimmt. Die operative Umsetzung wird
von der Innosuisse selbstständig verantwortet. Die Aufsicht des Bundesrates erfolgt durch die jährliche
Überprüfung der Erreichung der strategischen Ziele auf Basis der Berichterstattung des Verwaltungsrates.
Der Bundesrat hat dazu Indikatoren und Kennzahlen vorgegeben.

Adresse für Rückfragen
Dr. Gregor Haefliger, Vizedirektor Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Tel: 058 462 96 76, gregor.haefliger@sbfi.admin.ch

Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat WBF
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch
Dieser Text ist provisorisch. Verbind-
                                           lich ist die Version, welche  im Bundes-
                                                                  [QR Code]
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                                           blatt publiziert wird.

Strategische Ziele des Bundesrates
fürdie Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
(Innosuisse) 2018–2020

vom 8. Dezember 2017

1                    Einleitung
Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) ist das Kompe-
tenzzentrum des Bundes zur Förderung wissenschaftsbasierter Innovation in der
Schweiz. Sie ist die Nachfolgeorganisation der vormaligen «Kommission für Tech-
nologie und Innovation» (KTI). Die Innosuisse ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt
des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und
Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung. Die Aktivitäten der
Innosuisse erfolgen subsidiär zu privaten und koordiniert mit regionalen und kanto-
nalen Initiativen.
Der Bund ist Eigentümer der Innosuisse. Gestützt auf Artikel 24 des Bundesgesetzes
vom 17. Juni 20161 über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
(Innosuisse-Gesetz, SAFIG) legt der Bundesrat die strategischen Ziele der Innosuis-
se fest. Diese sind zeitlich und inhaltlich auf die Botschaft vom 24. Februar 20162
zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017–2020
(BFI-Botschaft 2017–2020) und den Bundesbeschluss vom 13. September 20163
über die Finanzierung der Tätigkeiten der Kommission für Technologie und Innova-
tion (KTI) in den Jahren 2017–2020 abgestimmt.

2                    Strategische Schwerpunkte der
                     Innovationsförderung
Unter Berücksichtigung des Mehrjahresprogramms der KTI respektive der Inno-
suisse gibt der Bundesrat der Innosuisse für die Jahre 2018–2020 die folgenden
strategischen Schwerpunkte vor:

1   SR 420.2
2   BBl 2016 3089
3   BBl 2016 7963

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2.1                   Programmatische Schwerpunkte
Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse:
    –    die Innovationskraft und Innovationsneigung der Schweizer KMU stärkt;
    –    Innovationsprojekten mit besonders hohem Innovations- und Marktpotenzial
         – unter Abwägung der Chancen und Risiken – spezifische Beachtung
         schenkt;
    –    die Zusammenarbeit zwischen Umsetzungspartnern und Forschungsakteuren
         zur Schaffung anwendungsorientierter Forschungsergebnisse sowie eines
         dynamischen Wissens- und Technologietransfers (WTT) effizient und wirk-
         sam fördert;
    –    durch geeignete Kooperationsmassnahmen auf institutioneller Ebene zur
         Stärkung des schweizerischen Start-up-Ökosystems beiträgt;
    –    den Herausforderungen der Digitalisierung in allen technologischen Anwen-
         dungsfeldern besondere Beachtung schenkt und diesbezüglich die KMU –
         im Hinblick auf den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der
         Schweiz – bei der Beschleunigung des Wissenstransfers, den mit der Digita-
         lisierung verknüpften Transformationen sowie der Entwicklung neuer Ge-
         schäftsmodelle unterstützt;
    –    den Zugang der Schweizer KMU zu wissenschaftlichen Kooperationen und
         Unterstützungsmöglichkeiten bedarfsorientiert sicherstellt;
    –    mit kantonalen, regionalen und nationalen Akteuren im Bereich der Innova-
         tionsförderung zusammenarbeitet, um Synergien zwischen den komplemen-
         tären Fördermassnahmen zu nutzen;
    –    eine systematische Wirkungsprüfung einführt, die Wirkung der von ihr ge-
         troffenen Fördermassnahmen periodisch misst und gestützt auf die Resultate
         die Instrumente der Innovationsförderung laufend überprüft, bedarfsgerecht
         optimiert und weiterentwickelt;
    –    darauf hinwirkt, dass sie bei ihrer Kundschaft eine hohe Akzeptanz von För-
         derangebot und Förderpraxis und bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
         tern und den in ihrem Namen tätigen Personen eine hohe Loyalität erreicht.

2.2                   Aufgabenbezogene Ziele
Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse:
    a)   im Bereich Förderung von Innovationsprojekten:

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     –   weiterhin den Hauptteil des Budgets für die Förderung von Innovati-
         onsprojekten einsetzt,
     –   den Anteil von Innovationsprojekten, die einen nachweisbaren wirt-
         schaftlichen Nutzen ausweisen, kontinuierlich steigert,
     –   die Anzahl Unternehmen, die sich erstmalig an F&E-Projekten beteili-
         gen, mindestens auf konstantem Niveau hält,
     –   bei gegebener hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung vermehrt Innova-
         tionsprojekte in nicht-technologischen Fachgebieten unterstützt (z. B.
         sozialwissenschaftliche Projekte in Bereichen wie Gesundheit oder
         Mobilität; Entwicklung neuer Businessmodelle im Dienstleistungssek-
         tor; Datenmanagement);
b)   im Bereich Start-up und Unterstützung des Unternehmertums:
     – die im Mehrjahresplan dargelegten Massnahmen implementiert, damit
         wissenschafts- und technologiebasierte Start-ups mit hohem Wachs-
         tumspotenzial ein stärkeres und nachhaltiges Wachstum erreichen kön-
         nen («Take-off-Programm»),
     – frauenspezifischen Bedürfnissen besondere Beachtung schenkt, indem
         spezifische Fördermassnahmen (z. B. Coaching) ausgebaut werden,
     – angehende Unternehmerinnen und Unternehmer mit bedarfsgerechten
         Trainings- und Ausbildungsmodulen sensibilisiert und trainiert,
     – junge technologiebasierte Unternehmen mit hohem Potenzial durch
         Beratungs- und Coachingangebote unterstützt;
c)   im Bereich Wissens- und Technologietransfer:
     – die Kooperation zwischen der Forschung und den Unternehmen (KMU)
         fortlaufend optimiert,
     – die bestehenden Instrumente des Wissens- und Technologietransfers
         (NTN und Innovationsmentoring) auf die sich verändernden Umfeldbe-
         dingungen abstimmt und am Bedarf der Schweizer KMU ausrichtet;
d)   im Förderprogramm «Energie»:
     – die zur Stärkung der Energieforschung in der Schweiz an die Innosuisse
         übertragenen Aufgaben (Projektförderung, Aufbau Kompetenzzentren,
         Netzwerkbildung) mindestens auf dem Ende 2016 erreichten Stand wei-
         terführt,
     – darauf hinwirkt, dass die – mittels Unterstützung der Kompetenzzentren
         SCCER (Swiss Competence Centers for Energy Research) – an den
         Hochschulen geschaffenen zusätzlichen Forschungskapazitäten (in
         Vollzeitäquivalenten) ab 2021 weiter bestehen und durch die Institutio-
         nen finanziert werden,

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         –   die vertraglichen Regelungen mit den Kompetenzzentren SCCER so
             gestaltet, dass der Abschluss des Förderprogramms im Bereich des
             Kompetenzaufbaus auf Ende 2020 sichergestellt werden kann;
    e)   in Zusammenarbeit mit dem SNF:
         – im Rahmen des Sonderprogramms Bridge die Beschleunigung des
              Transfers von Forschungsergebnissen fördert,
         – das Sonderprogramm Bridge bis Ende 2019 einer Evaluation unterzieht
              und – wo nötig – Optimierungen umsetzt;

    f)   im Bereich Nachwuchsförderung:
         – Innovationstalente fördert zur Abdeckung des Fachkräftebedarfs, hierzu
             ein spezifisches Monitoring durchführt und die daraus gewonnenen
             Resultate für die Förderperiode 2021–2024 aufbereitet;
    g)   zur Unterstützung der KMU im Zuge der «Digitalisierung»:
         – auf der Basis des Beschlusses des Bundesrates zur Umsetzung des
              Aktionsplans «Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019 und
              2020» ein spezifisches Impulsprogramm «Fertigungstechnologien» auf-
              setzt und im Jahr 2019 startet.

2.3                  Strategieentwicklung
Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse den Bedarf an wissenschaftsbasierter
Innovationsförderung kontinuierlich eruiert, Lücken und Optimierungsbedarf im
eigenen Förderinstrumentarium erkennt und:
    –    in der Periode 2018–2020 mögliche Verbesserungsmassnahmen in den etab-
         lierten Förderinstrumenten bedarfsorientiert umsetzt;
    –    im Hinblick auf die nächste BFI-Förderperiode ihre Förderinstrumente
         grundsätzlich überprüft, zuhanden des eidgenössischen Departements für
         Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Anpassungen im Förderinstru-
         mentarium und seiner rechtlichen Regulierung erarbeitet und im neuen
         Mehrjahresprogramm 2021–2024 Lösungsansätze für eine im dynamischen
         Umfeld schnell anpassungsfähige Innovationsförderung darlegt.

3                    Kooperationen und Beteiligungen
Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse:

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    a)   sich in das nationale Fördersystem integriert und sich um funktionsfähige
         Schnittstellen bemüht, das heisst insbesondere:
         – mit dem SNF zusammenarbeitet, um Resultate der Grundlagenfor-
              schung vermehrt für die anwendungsorientierte Forschung und die
              Innovationsförderung nutzen zu können,
         – mit kantonalen, regionalen und nationalen Akteuren im Bereich Unter-
              nehmertum und WTT zusammenarbeitet, um Synergien zwischen den
              komplementären Förderinstrumenten zu nutzen, Doppelspurigkeiten zu
              vermeiden und die Effizienz und Effektivität des gesamtschweizeri-
              schen Systems der Innovationsförderung zu steigern; den unterschiedli-
              chen Zuständigkeiten und Prioritäten von Innosuisse, anderen Bunde-
              stellen sowie Kantonen und Regionen ist dabei Rechnung zu tragen;
    b)   im internationalen Bereich:
         – ab 2019 die Aufgaben zur operativen Umsetzung der in der BFI-
              Botschaft 2017–2020 ausgewiesenen Beteiligungen der Schweiz an in-
              novationsnahen europäischen Netzwerken (ERA-Nets), an der wirt-
              schaftsnahen Forschungs- und Entwicklungsinitiative EUREKA sowie
              an weiteren innovationsorientierten europäischen Programmen vom
              bisher zuständigen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Inno-
              vation (SBFI) übernimmt; die Zuständigkeiten und Schnittstellen hin-
              sichtlich der beim SBFI verbleibenden Ministerialaufgaben sind mit
              dem SBFI bis Ende 2018 vertraglich zu regeln,
         – für Kooperationen mit ausländischen Förderorganisationen oder För-
              derstellen bei grenzüberschreitenden Innovationsprojekten eine Strate-
              gie ausarbeitet und diese dem WBF bis Ende 2018 zur Kenntnis bringt,
         – ihre Fachexpertise und Förderkompetenz für die Anliegen der Wissen-
              schaftsaussenpolitik der Schweiz einbringt und sich diesbezüglich mit
              den zuständigen Bundesstellen unter Koordination des SBFI abstimmt;
    c)   bei der Absicht, Beteiligungen einzugehen (Art. 4 SAFIG):
         – eine allgemeine Strategie («Beteiligungsstrategie») erarbeitet und darin
              hinsichtlich der Ziele, Zwecke und finanziellen Risiken für die Beteili-
              gung der Innosuisse an nicht gewinnorientierten privatrechtlichen oder
              öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern Grundsätze formuliert; die Beteili-
              gungsstrategie ist dem WBF zur Genehmigung zu unterbreiten, bevor
              Innosuisse konkrete Beteiligungsentscheide fällt.

4                     Unternehmensbezogene Ziele
Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse:

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    –   ihre Organe, Strukturen und Prozesse konsolidiert und für einen reibungslo-
        sen, effizienten und wirtschaftlichen Betrieb sorgt;
    –   bei der weiteren Organisationsentwicklung namentlich die Evaluationspro-
        zesse (Innovationsrat und flexibel einsetzbarer Expertenpool) sowie den
        Rhythmus und die Fristen des Gesuch- und Entscheidverfahrens klar regelt
        und nach innen wie nach aussen kommuniziert.

5                    Finanzielle Ziele
Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse:
    –   für ihre Funktionskosten in den Jahren 2018–2020 höchstens die in der BFI-
        Botschaft 2017–2020 ausgewiesenen 72,4 Millionen Franken aufwendet;
    –   nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird und sie ihre Res-
        sourcen wirtschaftlich und wirksam einsetzt;
    –   bis Ende 2020 Drittmittel beschaffen wird, diesbezüglich ein Umsetzungs-
        konzept erarbeitet (einschliesslich einer Zielgrösse für 2020) und dieses dem
        WBF vor Ende 2018 zur Kenntnis bringt;
    –   ihre Tätigkeiten aus den gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsquellen
        (Bundesbeitrag, allfällige Zuwendungen Dritter, Rückforderungen) finan-
        ziert und über die Geltungsdauer dieser strategischen Ziele mindestens ein
        ausgeglichenes Ergebnis erzielt;
    –   in Anlehnung an ISO 31000 über ein angemessenes Risiko- und Sicher-
        heitsmanagement verfügt; sie meldet dem WBF potenzielle Risiken für den
        Bund;
    –   im Bereich der Subventionsplanung ein laufendes Controlling betreibt und
        ein transparentes Informationssystem betreffend Verpflichtungsstand, Liqui-
        ditätsplanung und Reserven sicherstellt;
    –   im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung nach Rechnungslegungsstan-
        dard IPSAS die Kostenarten transparent und vollständig darstellt und hierbei
        die in der Periode anfallenden einmaligen investiven und die fortlaufenden
        Betriebskostenanteile gesondert ausweist.

6                    Personalpolitische Ziele
Die Innosuisse ist ein attraktiver und verantwortungsbewusster Arbeitgeber.
Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse:

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    –   eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche
        Personalpolitik betreibt und für alle Altersgruppen konkurrenzfähige Ar-
        beitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Ent-
        wicklung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter för-
        dert;
    –   bei der Anstellungs- und Personalpolitik geeignete Massnahmen zur Aus-
        schöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials trifft;
    –   in der Administration der Geschäftsstelle auch Lehr- und Ausbildungsange-
        bote in der beruflichen Grundbildung schafft;
    –   als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber die berufliche Integration
        und Beschäftigung von Personen mit Behinderungen fördert.

7                    Anpassungen der strategischen Ziele
Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungspe-
riode anpassen. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem
Verwaltungsrat der Innosuisse.

8                    Berichterstattung
    –   Der Bundesrat erwartet, dass der Verwaltungsrat der Innosuisse dem Bun-
        desrat zusammen mit dem Geschäftsbericht einen Bericht über die Errei-
        chung der strategischen Ziele im Vorjahr unterbreitet. Der Verwaltungsrat
        erhebt – unter Berücksichtigung der vom WBF vorgegebenen Indikatoren –
        die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen.
    –   Im Weiteren erwartet der Bundesrat, dass die Innosuisse während des Jahres
        den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes
        pflegt, namentlich mit den für die Innovationsförderung zuständigen Fach-
        stellen des WBF (GS-WBF; SBFI) sowie im Rahmen der in der Regel jähr-
        lich zweimal stattfindenden Eignergespräche.

…                                      Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
                                       Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard
                                       Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

                                                                                 7
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Anhang
Der Verwaltungsrat der Innosuisse unterbreitet dem Bundesrat jährlich zusammen mit dem Geschäfts-
bericht einen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr. Dieser informiert über die
Ergebnisse / Zielerreichung gemäss ausgewählten Indikatoren und Kennzahlen (Anhang 1) und stützt
sich auf Daten, die jährlich zu aktualisieren und im Geschäftsbericht zu berücksichtigen sind (Anhang
2).

Anhang 1: Indikatoren und Kennzahlen

1.        Aufgabenbezogene Ziele
 Referenz      Zielfeld            Indikatoren / Kennzahlen                         Messung
 strategi-
 sche Ziele
 2.2.a)        Förderung von           Der Anteil des Budgets für die Förderung     Jährlich: Ge-
               Innovationspro-         von Innovationsprojekten am Gesamt-          schäftsbericht
                                   •

               jekten                  budget beträgt (inkl. Overhead) rund
                                       70% (Richtwert)
                                       Der Anteil geförderter Innovationspro-       Jährlich: Ge-
                                       jekte, die einen nachweisbaren wirt-         schäftsbericht
                                   •

                                       schaftlichen Nutzen ausweisen, steigt
                                       kontinuierlich (Referenzjahr 2017; ∆ Vor-
                                       jahr)
                                       Die Anzahl Projekte mit Unternehmen,         Jährlich: Ge-
                                       die sich erstmals an Innovationsprojekten    schäftsbericht
                                   •

                                       beteiligen („Neukunden“), bleibt mindes-
                                       tens konstant (Referenzjahr 2017; ∆ Vor-
                                       jahr)
                                       Die Anzahl Innovationsprojekte im            Jährlich: Ge-
                                       Dienstleistungsbereich wird erhöht (Ba-      schäftsbericht
                                   •

                                       sis: Referenzjahr 2017, ∆ Vorjahr)
 2.2.b)        Start-up und Un-        Das “Take-off-Programm” startet spätes-      Bestätigung
               terstützung des         tens im 2. Semester 2018
                                   •

               Unternehmer-            Der Anteil (im "Take-off- Programm" un-      Jährlich: Ge-
               tums                    terstützter) wissenschafts- und technolo-    schäftsbericht
                                   •

                                       giebasierter Start-ups mit hohem Wachs-
                                       tumspotenzial wird - relativ zum Total der
                                       von Innosuisse unterstützten Start-ups -
                                       erhöht (Basis: Referenzjahr 2017, ∆ Vor-
                                       jahr)
                                       Massnahmen auf institutioneller Ebene        Jährlich: qualita-
                                       und Initiativen zur Bündelung, Abstim-       tive Bewertung
                                   •

                                       mung und Sichtbarmachung der ver-
                                       schiedenen Angebote - einschliesslich
                                       des Coaching-Netzwerks - zur Stärkung
                                       des schweizerischen Start-up-Ökosys-
                                       tems
                                       Der Anteil Frauen bei Sensibilisierungs-     Jährlich: Ge-
                                       und Trainingsmodulen steigt (Basis: Re-      schäftsbericht
                                   •

                                       ferenzjahr 2017, ∆ Vorjahr)
                                       Die Anzahl Teilnehmende an den Trai-         Jährlich: Ge-
                                       ningsmodulen steigt (Basis: Referenzjahr     schäftsbericht
                                   •

                                       2017, ∆ Vorjahr)
                                       Die Anzahl neuer Start-Ups im Coaching       Jährlich: Ge-
                                       Prozess steigt (Basis: Referenzjahr          schäftsbericht
                                   •

                                       2017, ∆ Vorjahr)

                                                 -1-
Die Zufriedenheit der Start-Up Firmen mit      Jährlich: Kunden-
                               dem Coaching der Innosuisse wird ge-           befragung
                           •

                               messen und dokumentiert
2.2.c)   Wissens- und          Eine erste Überprüfung der Instrumente         Jährlich: Ge-
         Technologie-          (NTN, Innovationsmentoring IM) ist bis         schäftsbericht
                           •

         transfer              Ende 2018 erfolgt
                               Die Nationalen Thematischen Netzwerke          Jährlich: Erhe-
                               (NTN) erreichen bei der Zielerreichungs-       bung Innosuisse
                           •

                               überprüfung mindestens den Durch-
                               schnittswert des Vorjahres (Basis: Refe-
                               renzjahr 2017)
                               Die Anzahl durch NTN oder IM initiierter       Jährlich: Ge-
                               Forschungs- und Entwicklungsprojekte           schäftsbericht
                           •

                               steigt (Basis: Referenzjahr 2017, ∆ Vor-
                               jahr)
2.2.d)   Förderpro-            Gesamtaufwand (Projektförderung;               Jährlich: Ge-
         gramm „Ener-          SCCER; Netzwerkförderung) bleibt min-          schäftsbericht
                           •

         gie“                  destens auf dem Stand im Referenzjahr          Abschlussbericht
                               2017
                               Anzahl Forschende (Forschungskapazi-           Jährlich: Ge-
                               täten in Vollzeitäquivalenten) an Instituti-   schäftsbericht
                           •

                               onen, die durch Innosuisse unterstützt
                               werden, bleibt stabil (Basis: Referenzjahr
                               2017)
                               Die Anzahl bewilligter Projekte aus dem        Jährlich: Ge-
                               Förderprogramm Energie steigt (Basis:          schäftsbericht
                           •

                               Referenzjahr 2017, ∆ Vorjahr)
2.2.e)   Zusammenar-           Evaluationsbericht zum Sonderpro-              Evaluation: Ende
         beit mit dem          gramm Bridge liegt bis Ende 2019 vor           2019
                           •

         SNF
2.2.f)   Nachwuchsför-     • Ein Umsetzungskonzept ist bis Ende               Konzeptbericht
         derung              2018 erarbeitet                                  2018

                           • Anzahl geförderter Innovationstalente ge-        Jährlich: Ge-
                             mäss Konzept ab 2019                             schäftsbericht
2.2.g)   Digitalisierung       Ergriffene Massnahmen zur Förderung            Jährlich: Qualita-
                               der Digitalisierung                            tive Bewertung
                           •

                               Exemplarische Innovationsprojekte im           Jährlich: Qualita-
                               Digitalisierungsbereich punkto Bedarf          tive Bewertung
                           •

                               und Herausforderungen der Unterneh-
                               men

                               Steigende Anzahl Innovationsprojekte im        Jährlich ab 2019:
                               Bereich Digitalisierung ab 2019 (Abgren-       Quantitative Er-
                           •

                               zung: Projekte, die mindestens zu 50%          fassung im Ge-
                               entweder direkt der Entwicklung neuer          schäftsbericht
                               digitaler Technologien und/oder der
                               neuen Nutzung verfügbarer digitaler
                               Technologien dienen) Basis: Referenz-
                               jahr 2018, ∆ Vorjahr

                                         -2-
2.      Kooperationen und Beteiligungen
 Referenz     Zielfeld          Zentrale Indikatoren/Kennzahlen                  Messung
 strategi-
 sche Ziele
 3.a)         Integration ins       Konkrete Beispiele der Zusammenarbeit        Jährlich: Ge-
              nationale Sys-        mit regionalen / kantonalen Akteuren         schäftsbericht
                                •

              tem                   (good/bad practices)

 3.b)         Internationaler       Die Strategie betreffend Kooperationen       Strategiebericht
              Bereich               hinsichtlich der grenzüberschreitenden       2018
                                •

                                    Innovationsförderung liegt bis Ende 2018
                                    vor

                                    Integration internationale Aufgaben in der   Vertrag Inno-
                                    Organisation wird 2018 vorbereitet und       suisse-SBFI
                                •

                                    ab 2019 konsolidiert
                                    Beteiligungen an europäischen Program-       Jährlich: Ge-
                                    men und Förderung der Projektbeteili-        schäftsbericht
                                •

                                    gung von Schweizer Akteuren

                                    Enterprise Europe Network (EEN): Imple-      Jährlich: Ge-
                                    mentierung in Zusammenarbeit mit den         schäftsbericht
                                •

                                    involvierten Bundesstellen (SBFI,
                                    SECO), den Partnern im EEN-
                                    Konsortium und den regionalen Akteuren
                                    / Umsetzungsstand „No-wrong-Door-
                                    Prinzip“ (wonach KMUs/Start-ups unab-
                                    hängig von der aufgesuchten Anlaufstelle
                                    und dem spezifischen Bedürfnis an die
                                    bestgeeignete Stelle im System vermittelt
                                    werden)
 3.c)         Beteiligungen         Die Beteiligungsstrategie der Innosuisse     Antrag z.H. WBF
                                    liegt bis Ende 2018 zur Genehmigung          2018
                                •

                                    durch das WBF vor

3.      Unternehmensbezogene Ziele
 Referenz     Zielfeld          Zentrale Indikatoren/Kennzahlen                  Messung
 strategi-
 sche Ziele
 4.           Produktivitäts-       Bis Ende 2018 liegt ein Konzept zur Pro-     Konzeptbericht
              messung               duktivitätsmessung vor                       2018
                                •

              Wirkungsprü-                                                       Konzeptbericht
                                    Gestützt auf die laufenden Wirkungsprü-
              fung                  fungen (Pilotuntersuchungen) liegt bis       2019
                                •

                                    Ende 2019 ein konsolidiertes Konzept
                                    der Wirkungsprüfung vor (inklusive Kun-
                                    denbefragungen für spezifische Instru-
                                    mente oder Aspekte der Innovationsför-
                                    derung)

                                              -3-
4.     Finanzielle Ziele
 Referenz     Zielfeld          Zentrale Indikatoren/Kennzahlen                 Messung
 strategi-
 sche Ziele
 5.           Finanzierung          Höhe der jährlichen Funktionskosten ge-     Jährlich: Ge-
                                    mäss Planung BFI-Botschaft 2017-2020        schäftsbericht
                                •

                                    Jahresrechnungen: Beurteilung hinsicht-     Jährlich: Ge-
                                    lich Vorgabe eines mindestens ausgegli-     schäftsbericht
                                •

                                    chenen Ergebnisses über die Gesamtpe-
                                    riode bis Ende 2020

                                    Umsetzungskonzept Drittmittelbeschaf-       Konzept: vor
                                    fung einschliesslich Zielgrösse für die     Ende 2018 an
                                •

                                    Jahre 2019 und 2020 wird dem WBF vor        WBF
                                    Ende 2018 zur Kenntnis gebracht

                                    ab 2019: Stand Drittmittelbeschaffung       Jährlich ab 2019:
                                    gemäss Umsetzungskonzept                    Geschäftsbericht
                                •

                                    Konzept IKS liegt vor (1. Quartal 2018)     Zusatzbericht In-
                                    Implementierung IKS                         nosuisse
                                •

                                    externe Evaluation IKS (3. Quartal 2018)
                                •
                                •

5.     Personalpolitische Ziele
 Referenz     Zielfeld          Zentrale Indikatoren/Kennzahlen                 Messung
 strategi-
 sche Ziele
 6.           Personalpolitik       Gesamtverteilung nach Nationalität, Ge-     Jährlich: Ge-
                                    schlecht, Sprache, Alter, Beschäftigungs-   schäftsbericht
                                •

                                    grad
                                    Anzahl Lernende am Gesamtpersonalbe-        Jährlich: Ge-
                                    stand bleibt mindestens konstant            schäftsbericht
                                •

                                    Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden        Einmal pro Bei-
                                    (Personenbefragung Geschäftsstelle,         tragsperiode
                                •

                                    analog Befragung Bundesverwaltung) er-
                                    reicht mindestens den Durchschnittswert
                                    der Bundesverwaltung.

                                              -4-
Anhang 2: Monitoringtabelle (jährlich zu aktualisieren und im Ge-
schäftsbericht der Innosuisse zu berücksichtigen)
Indikatoren                                                                           Referenz-           Monitoring
                                                                                       werte
                                                                                            2017   2018         2019   2020

Leistungsindikatoren Innovationsförderung
     Projektförderung
          Anzahl eingegangene Gesuche
          Anzahl beurteilte Gesuche
          Anzahl bewilligte Gesuche
              Bewilligungsquote
          Prozentanteil Projekte Dienstleistungsprojekte (noch abzugrenzen)
          Prozentanteil Projekte mit Neukunden bei Umsetzungspartnern
              Bewilligungsquote
          Prozentanteil Projekte mit KMU als Umsetzungspartner
              Bewilligungsquote
          Frauen- und Männeranteile bei Umsetzungs- und Forschungspartnern
          Anteil Projekte im Bereich Digitalisierung (mind. 50 % Entwicklung neuer
          digitaler Technologien und/oder neuer Anwendungen)

    Internationale Projektförderung
          Anzahl eingegangene Gesuche
              aus bilateralen Abkommen
              aus multilateralen Abkommen
          Anzahl beurteilte Projekte
              aus bilateralen Abkommen
              aus multilateralen Abkommen
          Anzahl bewilligte Gesuche aus bilateralen Abkommen
              Bewilligungsquote
          Anzahl bewilligte Gesuche aus multilateralen Abkommen
               Bewilligungsquote

    Start-up und Unternehmertum
          Unternehmertum
               Anzahl Kurse nach Sensibilisierungs- und Trainingsmodulen
               Anzahl Teilnehmende nach Sensibilisierungs- und Trainingsmodulen-
          Start-up Förderung
               Anzahl eingegangene Gesuche nach Initial Coaching, Core Coaching,
               Scale-up Coaching
               Anzahl bewilligte Gesuche nach Initial Coaching, Core Coaching,
               Scale-up Coaching
               Anzahl Start-ups im Initial Coaching, Core Coaching, Scale-up Coach-
               ing
          Start-ups im Scale-up Coaching-
              Anzahl Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten
              Durchschnittliches Beschäftigungswachstum in %
          Frauen- und Männeranteile in Prozenten
              Teilnehmende Sensibilisierungs- und Trainingskurse
              Managementteam Start-ups im Core Coaching
              Managementteam Start-ups im Scale-up Coaching

    WTT-Support
         Anzahl beurteilte Gesuche Projektförderung via NTN (Projektförde-
         rung)
         Anzahl bewilligte Gesuche Projektförderung via NTN (Projektförde-
         rung)
            Bewilligungsquote
         Anzahl bewilligte Gesuche Projektförderung mit Mentoring für KMU

    Förderprogramm Energie
          Anzahl beurteilte Gesuche aus dem Förderprogramm Energie (Projekt-
          förderung)
          Anzahl bewilligte Gesuche aus dem Förderprogramm Energie (Pro-
          jektförderung)
               Bewilligungsquote
          Beteiligte Forschende in den SCCER

    Bridge (in Zusammenarbeit mit SNF)
          Anzahl eingegangene Gesuche „Proof of Concept“

                                                                  -5-
Indikatoren                                                                           Referenz-           Monitoring
                                                                                       werte
                                                                                            2017   2018         2019   2020
           Anzahl beurteilte Gesuche “Proof of Concept”
           Anzahl bewilligte Gesuche “Proof of Concept”
               Bewilligungsquote
           Anzahl eingegangene Gesuche “vorwettbewerbliche Projekte”
           Anzahl beurteilte Gesuche “vorwettbewerbliche Projekte”
           Anzahl bewilligte Gesuche “vorwettbewerbliche Projekte”
                 Bewilligungsquote

    Nachwuchsförderung
              Anzahl eingegangene Gesuche
              Anzahl beurteilte Gesuche
           Anzahl bewilligte Gesuche
               Bewilligungsquote
           Frauen- und Männeranteile in Prozenten bei bewilligten Gesuchen

Finanzen Fördermittel
    Total Fördermittel (Zusprachen in Mio.)
        davon Projektförderung
        davon Overheadbeiträge
        davon Start-up und Unternehmertum
        davon WTT-Support
        davon Förderprogramm Energie (SCCER)
        davon Bridge
           “Proof of Concept”
          “Vorwettbewerbliche Projekte”
        davon Nachwuchsförderung
        davon internationale Kooperationen
        davon Informationsvermittlung

    Total Projektförderung (in Mio.)
        nach definierten Förderbereichen absolut und in Prozenten
        nach Typen von Forschungsinstitutionen absolut und in Prozenten

Finanzen Zahlungsrahmen
    Total Funktionskosten (in Mio.)
    Total Fördermittel (in Mio.)
         davon Projektförderung
         davon Overheadbeiträge
         davon Start-up und Unternehmertum
         davon WTT-Support
         davon Förderprogramm Energie SCCER
             Anteil Drittmittel an Gesamtfinanzierung SCCER
         davon Bridge
         davon Nachwuchsförderung
         davon internationale Kooperationen
         davon Informationsvermittlung

Personal Geschäftsstelle
    Vollzeitäquivalente
         Anzahl Mitarbeitende
        Männlich
        Weiblich
        Deutschsprachig
        Französischsprachig
        Italienischsprachig
        Rätoromanischsprachig
        Anteil Mitarbeitende nach Beschäftigungsgrad
        Anteil Mitarbeitende über 50 Jahre
        Anteil Ausländerinnen und Ausländer
        Anzahl Lernende (ab 2019)
        Anzahl Personen mit Behinderungen

Legende:                   im besagten Jahr kann der Indikator nicht erfasst werden

                                                                   -6-
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