Intern 2 I 2023 Auf ein Wort mit der neuen VV: Die Mitglieder im "Kreuzverhör" Regionalbeiräte: Neue Mitglieder und Nachwahlen Informationen für ...
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Intern 2 I 2023 Auf ein Wort mit der neuen VV: Die Mitglieder im „Kreuzverhör“ Regionalbeiräte: Neue Mitglieder und Nachwahlen Informationen für den Praxisalltag: Honorarverteilung III/2022 Abrechnung COVID-19-Impfungen Registrierung neue Formularbestellung
Intern Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Schwerpunkt unserer Arbeit als neuer Vorstand ist die Förderung unseres ärzt- lichen Nachwuchses. Das Thema drängt: Allein 600 Hausarztpraxen müssen in den kommenden Jahren im Land Brandenburg altersbedingt nachbesetzt werden. Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass unsere Landesregierung das erfolg- reiche Stipendienprogramm für Medizinstudierende drastisch zusammenstreicht. Gleichzeitig wird angekündigt, dass die Krankenhäuser vom Land zusätzlich 95 Milli- onen Euro in 2023 erhalten. Diese Politik ist einseitig und viel zu kurz gedacht. Indem die ambulante Medizin aus Hilfspaketen ausgeschlossen und erfolgreiche Förderprogramme zusammengekürzt werden, wird unsere intensive Nachwuchs- arbeit konterkariert. Alle Akteure im Gesundheitswesen kämpfen mit den explodierenden Kosten durch Mehrausgaben für Strom, Gas oder höhere Löhne. Doch nur die ambulanten Kolleginnen und Kollegen werden damit sich selbst überlassen. Die Landesregie- rung muss endlich einsehen, dass auch wir die explodierenden Kosten nicht ein- fach an unsere „Kunden“ weitergeben können. Wir sind auf faire Rahmenbedin- gungen angewiesen, in denen wir wirtschaftlich arbeiten können. Dafür werden wir weiter auf Landes- und Bundesebene kämpfen. Als einen anderen Arbeitsschwerpunkt haben wir im Vorstand die Verbesserung der Kommunikation mit Ihnen, der Verwaltung und all unseren externen Partnern festgelegt. Deshalb freue ich mich, dass in den nächsten Tagen unsere neue Website unter www.kvbb.de online geht. An dem neuen Auftritt wurde über ein Jahr gearbeitet, damit wir Ihnen alle wichtigen Informationen für den Praxisalltag übersichtlich gegliedert und in einem freundlichen Layout präsentieren können. Die Website ist für alle Endgeräte und Formate optimiert, egal ob Sie mit dem PC, Tablet oder Smartphone darauf zugreifen. Herzliche Grüße Ihre Catrin Steiniger Vorsitzende des Vorstands der KV Brandenburg Seite 1 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Inhaltsverzeichnis Berufspolitik 4 Auf ein Wort mit der neuen VV Die Mitglieder im „Kreuzverhör“ 10 Neue Regionalbeiratsmitglieder berufen 11 Nachwahl der Regionalbeiräte 12 Nachwahl Regionalbeiratsmitglied Nauen 13 Budgets für Kinderärzte sollen weg Praxis aktuell 14 Honorarverteilung im III. Quartal 2022 20 Abgabe Quartalsabrechnung I/2023 21 Zusatz-Vergütung für Kinder mit Atemwegs- infektionen 22 AOK-Hausarztvertrag: Module verlängert 23 So rechnen Sie COVID-19-Impfungen richtig ab 24 Keine Corona-Bürgertests mehr 24 Fortbildungsnachweise: Status quo gilt wieder 26 Hilfe bei Long-COVID 26 Krankenfahrt zu Gesundheitsuntersuchung und Krebsfrüherkennung möglich 27 Überbrückungsgeld jetzt für drei Monate Praxis digital 28 Neue Online-Formularbestellung: Jetzt registrieren 29 Neu: „Mein PraxisCheck“ Notfallmanagement 30 Digitale Präventionsmaßnahmen bei arterieller Hypertonie Seite 2 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Inhaltsverzeichnis Sicherstellung 32 Niederlassungen im Januar 2023 38 Entscheidungen Zulassungs-/Berufungs- ausschuss Dezember 2022/Januar 2023 44 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten 45 Zulassungsförderungen 46 Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen 46 Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen Service 48 Fortbildungen 51 Chirurgen laden zur Frühjahrstagung 52 Lese- und Schreibprobleme beim Arztbesuch U3 Impressum In eigener Sache Leserumfrage Seit 1992 informiert Sie Ihr „KV-Intern“ umfassend über Berufspolitik, Wissenswertes rund um den Praxisalltag und rechtlich relevante Themen. Mit Hilfe einer Umfrage möchten wir nun erfahren, ob und in welchem Maße „KV-Intern“ von Ihnen gelesen wird, ob Sie mit dem Informationsgehalt zu- frieden sind und welchen Verbesserungsbedarf Sie gegebenenfalls sehen. An der Umfrage können Sie online teilnehmen – direkt über nebenstehenden QR-Code. Oder Sie nutzen den Fragebogen, der dieser Ausgabe beiliegt. Bitte schicken Sie uns Ihre Antworten dann per Fax: 0331/23 09 197. Seite 3 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Berufspolitik Auf ein Wort mit der neuen VV Gut zur Hälfte runderneuert startet die neue Vertreterversamm- lung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) in die Legislaturperiode. Warum wollen sich die „Neuen“ aktiv in die Selbstverwaltung einbringen und berufspolitisch mitmischen? Und warum engagieren sich die „alten Hasen“ nach wie vor? Dazu haben wir allen Mitgliedern der Vertreterversammlung drei Fragen gestellt. Die Antworten lesen Sie in loser Folge in den nächsten Ausgaben von „KV-Intern“. Name Dr. med. Doreen Müller Fachärztin für Urologie Praxisort Cottbus Wahlperiode Erste Liste Bündnis für Brandenburg Warum engagieren Sie sich in der Vertreterversammlung? Um in der ersten Reihe bei Neuerungen und Veränderungen mitwirken zu können. Bei welchen Themen sehen Sie den größten bundespolitischen Reformbedarf für die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung? Die Entbudgetierung der ärztlichen Leistungen und die Reform/Abschaffung des DRG-Systems. Welche Themen muss die KV Brandenburg anpacken? Die Sicherung des Berufsstandes der niedergelassenen Ärzte gegenüber der ausufernden Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch gewinnorientierte Konzerne. Seite 4 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Berufspolitik Name Dr. med. Katharina Weinert Fachärztin für Allgemeinmedizin Praxisort Fredersdorf-Vogelsdorf Wahlperiode Erste Liste Die Hausärzteliste für Brandenburg Warum engagieren Sie sich in der Vertreterversammlung? Persönlich liegt mir sehr am Herzen, dass wir in Deutschland weiterhin eine gute medizinische Versorgung für alle PatientInnen bieten und dass das ambulante Gesundheitssystem leistungsfähig bleibt. Dazu bedarf es stetiger Verbesserungen, Weiterentwicklungen und Veränderungen der Rahmen- bedingungen, welche nur mit Hilfe des Engagements von ÄrztInnen und Ärzteverbänden entwickelt werden können. Ich empfinde es als spannende Herausforderung, meinen Teil dazu beitragen zu dürfen, und die Vertreter- versammlung bietet mir die Chance dazu. Bei welchen Themen sehen Sie den größten bundespolitischen Reformbedarf für die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung? Eine der größten Herausforderungen für unser Gesundheitswesen ist aus meiner Sicht eine Neustrukturierung und Verzahnung der stationären mit der ambulanten Patientenversorgung. Obwohl es in diesem Bereich schon einige Änderungen gegeben hat, läuft es in vielen Teilen aus meiner Sicht nicht reibungslos. Eine Neustrukturierung ist nicht nur vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, sondern auch aufgrund der begrenzten Ressourcen notwendig. Dazu gehört aus meiner Sicht auch eine verbesserte Patienten- steuerung und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Welche Themen muss die KV Brandenburg anpacken? Die KV Brandenburg muss als Körperschaft nah an den ÄrztInnen und Praxis- teams sein – deren Nöte und Sorgen wahrnehmen und an die richtigen politi- schen Stellen weiterleiten. Dazu gehört auch, eine Digitalisierung voranzutrei- ben, die den Nutzern einen Mehrwert bringt und die Bürokratie abzubauen, damit Praxisteams wieder mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben in der Patientenversorgung haben. Lesen Sie weiter auf Seite 6. Seite 5 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Berufspolitik Name Dr. med. Anke Speth Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Praxisort Rüdersdorf bei Berlin Wahlperiode Dritte Liste Die kollegiale Liste Warum engagieren Sie sich in der Vertreterversammlung? Am 1. Januar 2023 begann bereits meine dritte Legislaturperiode in der Vertre- terversammlung. Ich habe in den letzten Jahren erfahren, dass es sich lohnt, sich mit anderen KollegInnen aus unterschiedlichen Fachrichtungen zu den verschiedenen Ansätzen der täglichen Patientenversorgung auszutauschen. Man lernt nicht nur Neues dazu, man erhält auch Anregungen für die eigene Praxis, und in einem gewissen Rahmen kann man auch mitbestimmen, wie es weitergehen soll. Bei welchen Themen sehen Sie den größten bundespolitischen Reformbedarf für die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung? Aus meiner Sicht ist das wichtigste Thema in den nächsten Jahren die weitere Gestaltung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung unab- hängig davon, wo die Menschen leben und wie mobil sie sind. Dafür müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, und es sind sehr viele Dinge zu berücksichtigen. Unter anderem wie viele Ärzte und MFA werden uns zur Verfügung stehen, wie sehen die Vorstellungen der Menschen im Gesund- heitswesen aus, ihre Arbeitszeit und das Arbeitsumfeld betreffend, ist eine Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung noch sinnvoll, wenn ja wo, warum ? Oder wo nicht, warum? Wie gehen wir mit zunehmender Spezialisierung um? Nützt uns die Digitalisierung etwas? Welche Themen muss die KV Brandenburg anpacken? Viele Dinge müssen auf Bundesebene geregelt werden. Schade ist aber, dass jede einzelne KV sich oft allein Gedanken darüber macht, wie Dinge regional umgesetzt werden können. Da wünsche ich mir mehr Austausch, z. B. in ver- schiedenen Gremien der KBV, und die Möglichkeit, zu bestimmten Themen voneinander zu lernen, vielleicht sogar mehr einheitliche Lösungen zu finden. Das Thema Ambulantisierung der Krankenhäuser wird uns auf jeden Fall als KVBB im Flächenland Brandenburg mit vielen verschiedenen regionalen Be- sonderheiten sehr beschäftigen. Seite 6 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Berufspolitik Name Dr. med. Peter Ledwon Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Praxisort Potsdam Wahlperiode Dritte Liste Hartmannbund Warum engagieren Sie sich in der Vertreterversammlung? Ich möchte das berufspolitische Umfeld meiner ärztlichen Arbeit mitgestalten und dabei helfen, den Arztberuf frei von ungerechtfertigter tagespolitischer und kurzfristig gemachter ökonomischer Einflussnahme zu halten. Bei welchen Themen sehen Sie den größten bundespolitischen Reformbedarf für die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung? Diese Themen erscheinen mir unter bundespolitischem Aspekt besonders wichtig: Wie gelingt es uns, die enormen Mittel, die uns für die Gesundheits- versorgung zur Verfügung stehen besser einzusetzen? Oder anders gesagt, wie können wir deren Verschleuderung für einen überbordenden Verwaltungs- und Controllingapparat beenden? Wie gelingt es uns, die starre Trennung der Sektoren im Interesse einer effizienteren Versorgung der Patienten aufzu- brechen und dabei die vorhandenen Kapazitäten kollegial sinnvoll zu nutzen und nicht zu zerstören? Wie kann eine sinnvolle Verteilung der medizinischen Kapazitäten entsprechend den demografischen Gegebenheiten gelingen? Welche Themen muss die KV Brandenburg anpacken? Die KV Brandenburg sollte mehr als bisher Interessenvertreter der ambulant tätigen Ärzte und deren Partner sein und weniger Erfüllungsgehilfe der Politik. Der aus meiner Sicht tiefe Graben zwischen haus- und fachärztlichem Bereich muss verschwinden, und über die KV sollten wir mit einer Stimme sprechen. Keine der Arztgruppen sollte auf Kosten der jeweils anderen Vorteile erhalten. Lesen Sie weiter auf Seite 8. Seite 7 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Berufspolitik Name Yvonne Dashti Fachärztin für Allgemeinmedizin Praxisort Eberswalde Wahlperiode Erste Liste Die Hausärzteliste für Brandenburg Warum engagieren Sie sich in der Vertreterversammlung? Wenn ich mit Kollegen über „die KV“ spreche, sehe ich Augenrollen, Wut, Un- verständnis und Resignation. Aber sind „wir“ nicht alle „die KV“? Müssen wir uns nicht auch für unsere Interessen in unserer Selbstverwaltung – der KVBB – einsetzen? Ich möchte mich in der Vertreterversammlung engagieren, um vom Nörgeln ins konstruktive Tun zu kommen. Bei welchen Themen sehen Sie den größten bundespolitischen Reformbedarf für die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung? Sicher ist, wir haben ein Finanzierungsproblem im Gesundheitssystem. Ein Abbau des bürokratischen Überbaus der vielen Krankenkassen könnte die Lage günstig beeinflussen. Eine Stärkung der hausarztzentrierten Medizin mit Anpassung von EBM und GOÄ, die finanzielle Unterstützung von Ausbildung und Anstellung sowie die adäquate Refinanzierung der durch uns umgesetzten und gesetzlich gewollten Digitalisierung sind unerlässlich und können letzt- endlich sogar zur Kosteneinsparung insgesamt führen. Welche Themen muss die KV Brandenburg anpacken? Ich wünsche mir einen Kontakt „zur Basis“ auf Augenhöhe. Vielleicht kann das durch mehr Transparenz erreicht werden. Ich könnte mir z. B. einen Video- stream der Vertreterversammlung oder eine gewisse Feedback-Kultur gut vorstellen. Weiterhin sollten die Gebiete Nachwuchsgewinnung und Weiter- bildung ausgebaut werden. Seite 8 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Berufspolitik Neue Regionalbeiratsmitglieder berufen Der Vorstand hat mit Rundschreiben Regionalbeirat Nord-West- vom 1.11.2022 an die Wahlberechtigten Brandenburg für den Regionalbeirat Südbranden- • Neuruppin: Dr. Julia Jäkel burg für die Mittelbereiche Lübben, • Bad Belzig: Dr. Ralf Haitsch Guben, Spremberg, Forst, Elsterwerda- • Teltow: Dr. Petra Gierloff Bad Liebenwerda, für den Regional- • Ludwigsfelde: Matthias beirat Ostbrandenburg für die Mittel- Augustin da Glória Goncalves bereiche Bernau, Eberswalde, Seelow, • Zossen: Jörg Thelen Eisenhüttenstadt und für den Regio- • Templin: nalbeirat Nord-West-Brandenburg für Dr. Annekathrin Möwius die Mittelbereiche Zehdenick-Gransee, • Prenzlau: Neuruppin, Kyritz, Bad Belzig, Teltow, Dipl.-Psych. Johanna E. Robeck Ludwigsfelde, Zossen, Templin und Prenzlau bekannt gemacht, dass für Mit erneutem Rundschreiben ihre Mittelbereiche ein Nachfolger zu vom 12.12.2022 erhielten die Wahl- berufen oder ggf. zu wählen ist. berechtigten der oben genannten Mittelbereiche Mitteilung über den Bis zum Ende der Frist wurde für elf jeweils eingereichten Wahlvorschlag von 18 angeschriebenen Mittelberei- und Gelegenheit, der beabsichtigten chen je ein Wahlvorschlag wie folgt Berufung gem. § 7a Abs. 3 der Wahl- eingereicht: ordnung der KVBB bis zum 13.1.2023 zu widersprechen. Eine Nachwahl Regionalbeirat Südbrandenburg muss gem. Wahlordnung der KVBB • Forst: Dipl.-Psych. Rommy nur durchgeführt werden, wenn mehr Gräbitz-La Rosa als ein Drittel der Wahlberechtigten • Elsterwerda-Bad Liebenwerda: der Berufung widersprechen. Bis Andrea Lenartowsky zur festgesetzten Frist gingen keine Widersprüche ein. Regionalbeirat Ostbrandenburg • Seelow: Mit Beschluss vom 18.1.2023 hat der Dipl.-Med. Christiane Schiel Vorstand die neuen Regionalbeirats- • Eisenhüttenstadt: mitglieder – wie oben aufgeführt – Dipl.-Psych. Susanne Deimling berufen. Seite 10 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Berufspolitik Nachwahl der Regionalbeiräte Bekanntmachung des Vorstands nach § 7a Abs. 3 Wahlordnung Bei den Wahlen der Regionalbeiräte Geht nicht mehr als ein Vorschlag je für die Wahlperiode ab 1.1.2023 bis Mittelbereich ein, können die vor- 31.12.2028 sind trotz erfolgter Nach- geschlagenen Vertreter und Stellver- wahl bisher für sieben Mittelbereiche treter durch den Vorstand berufen keine gültigen Wahlvorschläge ein- werden. gegangen. Für diese wird wiederholt eine Nachwahl angestrebt. Widersprechen mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten der beabsich- Die Wahlberechtigten der Mittel- tigten Berufung oder geht mehr als bereiche ein Wahlvorschlag ein, sind in unmit- telbarer und geheimer Wahl Nach- Regionalbeirat Südbrandenburg wahlen durchzuführen. • Lübben • Guben Weitere Informationen und Be- • Spremberg kanntgaben nach der Wahlordnung erfolgen durch Rundschreiben des Regionalbeirat Ostbrandenburg Vorstands an die wahlberechtigten • Bernau Mitglieder. • Eberswalde Unter www.kvbb.de ist die Wahl- Regionalbeirat Nord-West- ordnung der KVBB einzusehen. Geben Brandenburg Sie den Webcode web202 in das Such- • Zehdenick-Gransee feld ein, und Sie gelangen direkt zu • Kyritz den KVBB-Rechtsquellen. werden gesondert aufgerufen, Vor- schläge, unterstützt von mindestens drei Wahlberechtigten, einzureichen. Seite 11 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Berufspolitik Nachwahl Regionalbeiratsmitglied Nauen Bekanntmachung des Vorstands nach § 7a Abs. 3 Wahlordnung Zum Zeitpunkt der Wahlen zur VIII. als ein Vorschlag je Mittelbereich ein, Vertreterversammlung im September können die vorgeschlagenen Ver- 2022 sind die Mitglieder der Regional- treter und Stellvertreter durch den beiräte für die Wahlperiode 2023 bis Vorstand berufen werden. 2028 gewählt worden. Widersprechen mehr als ein Drittel Im Regionalbeirat Nord-West- der Wahlberechtigten der beabsich- Brandenburg ist Dr. Stefan Roßbach- tigten Berufung oder geht mehr als Kurschat als Mitglied des Mittelbe- ein Wahlvorschlag ein, sind in unmit- reichs Nauen gewählt worden. telbarer und geheimer Wahl Nach- wahlen durchzuführen. Aufgrund seiner Wahl in den haupt- amtlichen Vorstand der KVBB hat Weitere Informationen und Be- Dr. Roßbach-Kurschat sein Amt im kanntgaben nach der Wahlordnung Regionalbeirat niedergelegt. Stellver- erfolgen durch Rundschreiben des treter sind nicht vorhanden. Deshalb Vorstands an die wahlberechtigten ist eine Nachwahl notwendig. Mitglieder. Die Wahlberechtigten des Mittel- Unter www.kvbb.de ist die Wahl- bereichs Nauen werden gesondert ordnung der KVBB einzusehen. Geben aufgerufen, Vorschläge, unterstützt Sie den Webcode web202 in das Such- von mindestens drei Wahlberechtig- feld ein, und Sie gelangen direkt zu ten, einzureichen. Geht nicht mehr den KVBB-Rechtsquellen. Seite 12 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Berufspolitik Budgets für Kinderärzte sollen weg Die Budgets für Kinder- und Jugend- Gesetz für eine Reform der Unabhän- ärzte sollen wegfallen. Das hat Bundes- gigen Patientenberatung (UPD) ein- gesundheitsminister Karl Lauterbach gebracht. Der Bundestag hat dazu am am 26. Januar im Bundestag angekün- 26. Januar in erster Lesung beraten. digt. Damit wären die niedergelasse- nen Pädiater die erste Fachgruppe, Am 15. Februar hat inzwischen auch deren Arbeit in vollem Umfang von das Bundeskabinett dem Änderungs- den gesetzlichen Krankenkassen ver- antrag der Ampelkoalition zur „Aus- gütet wird. setzung der Budgets in der ambulan- ten Kinderheilkunde“ zugestimmt. Als ersten Schritt in die richtige Heftige Kritik daran kam von der Richtung begrüßt Catrin Steiniger, Kassenärztlichen Bundesvereinigung Vorstandsvorsitzende der Kassen- (KBV). Von einer „Mogelpackung“ gar ärztlichen Vereinigung Brandenburg sprach KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. (KVBB), die Entbudgetierung der Kin- derärzte. Dieser könne jedoch nur ein Statt Entbudgetierung solle es Anfang sein, und ihm müssten schnell Nachschüsse für bestimmte kinder- weitere Schritte folgen. Politik und ärztliche Leistungen geben, wenn Krankenkassen seien nun gefordert, nicht genügend Geld im Budget ist, endlich die Tätigkeit aller ambulant erläuterte KBV-Vize Dr. Stephan Hof- tätigen Ärztinnen und Ärzte vollum- meister. Dies müsse jedes Quartal neu fänglich zu finanzieren. mit den Krankenkassen verhandelt werden. „Das Verfahren ist so kom- „Wer eine gute und bedarfsgerechte plex angelegt, dass eine vollständige ambulante Medizin will, muss diese Chaotisierung der Honorarzahlungen auch bezahlen“, betont Frau Steiniger droht.“ weiter. „Nur mit dieser Planungssicher- heit haben wir gute Argumente, auch Betroffene Kinderärzte würden zukünftig junge Kolleginnen und erst Monate später die versproche- Kollegen für die ambulante Arbeit zu nen Nachschüsse erhalten, monierte gewinnen.“ Dr. Gassen. Auf die Kassenärztlichen Vereinigungen käme damit eine Der Bundesgesundheitsminister enorme Bürokratie zu. „Das ist ein hatte den Gesetzesentwurf zur Ent- Super-GAU in Paragraphenform, budgetierung der Kinderärzte als er- der nicht kommen darf“, warnte gänzenden Änderungsantrag zum der KBV-Vorstand. ute Seite 13 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell Honorarverteilung im III. Quartal 2022 Die Berechnung der Honorarverteilung basiert auf dem am 18. Juni 2022 in der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Wesentliche Änderungen betrafen zum einen die Einführung eines Zusatz- fallwertes für die kurative Mammografie im RLV-Modell der Radiologie. Zum anderen werden COVID-19-Leistungen (SNR 88240) ab dem dritten Quartal 2022 nicht mehr gesondert vergütet. Die entsprechenden Finanzierungsregeln auf Bundesebene sind zum 30. Juni 2022 weggefallen. Das Finanzierungsvolumen, das für die morbiditätsbedingte Gesamtvergü- tung (MGV) zur Verfügung stand, beruht auf der geschlossenen Vereinbarung zur Gesamtvergütung des Jahres 2022 in Fassung des zweiten Nachtrags. Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung III/2022 Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 217,0 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge: Bereiche Hausärzte Fachärzte Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung 217,0 Mio. Euro Honorarfonds Labor 16,8 Mio. Euro Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst 6,4 Mio. Euro Honorarfonds Hausarzt/Facharzt 97,8 Mio. Euro 96,1 Mio. Euro davon: haus- und fachärztliches 97,8 Mio. Euro 89,9 Mio. Euro Vergütungsvolumen davon: Honorarfonds genetisches Labor 2,3 Mio. Euro davon: Honorarfonds PFG 3,9 Mio. Euro Der Orientierungspunktwert des Jahres 2022 beträgt 11,2662 Cent. Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 wurden mit einer Auszahlungsquote von 93,240 Prozent des Orientierungs- punktwerts vergütet. Für humangenetische Leistungen gab es die garantierte Seite 14 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell festgelegte Mindestauszahlungsquote in Höhe von 79,331 Prozent des Orientie- rungspunktwerts. Dies wurde aus dem fachärztlichen Budget gestützt. Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungs- volumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt: Hausärztliches Vergütungsvolumen 97,8 Mio. Euro Quoten Quartal III/2022 darunter: Rückstellungen/Bereinigungen -2,2 Mio. Euro Ausgleich Zentrale Honorarfonds -0,4 Mio. Euro (Labor/Bereitschaftsdienst) Entnahme für den Strukturfonds 0,2 Mio. Euro Entnahme für den 4,6 Mio. Euro Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Vergütung für abgerechnete Leistungen 95,1 Mio. Euro 100 % gem. § 10 HVM (inkl. Strukturpauschalen) Leistungsbezogene Honorarfonds 0,5 Mio. Euro Vergütung der Kostenpauschalen des 0,03 Mio. Euro 100 % Kapitels 40 EBM Förderung der Weiterbehandlung akuter 0,01 Mio. Euro 100 % Behandlungsfälle Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM sowie von Labor- 0,5 Mio. Euro 93,240 % gemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen Lesen Sie weiter auf Seite 16. Seite 15 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen 96,1 Mio. Euro Quoten Quartal III/2022 darunter: Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 2,3 Mio. Euro 79,331 % Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 3,9 Mio. Euro 100 % Rückstellungen/Bereinigungen 0,0 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,2 Mio. Euro Entnahme für den 14,6 Mio. Euro Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Ausgleich Zentrale Honorarfonds -0,4 Mio. Euro (Labor/Bereitschaftsdienst) Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik) -0,3 Mio. Euro Leistungsbezogene Honorarfonds 13,0 Mio. Euro Vergütung der Kostenpauschalen des 1,5 Mio. Euro 100 % Kapitels 40 EBM Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Patho- 1,7 Mio. Euro 83,707 % logie und Neuropathologie Vergütung der Leistungen der Empfängnis- regelung, Sterilisation und Schwangerschafts- 1,3 Mio. Euro 100 % abbrüche (Sonstige Hilfen) (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM) Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen 0,01 Mio. Euro 100 % (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Haus- und Heimbesuche 0,3 Mio. Euro 100 % (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) Strukturpauschale konservative Augenheilkunde 1,2 Mio. Euro 65,731 % Anästhesiologische Leistungen im Zusammen- hang mit vertragszahnärztlicher Behandlung 0,001 Mio. Euro 100 % von Patienten mit eingeschränkter Koopera- tionsfähigkeit Seite 16 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen 96,1 Mio. Euro Quoten Quartal III/2022 Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxis- 0,01 Mio. Euro 100 % mitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM) Förderung der Weiterbehandlung akuter 0,002 Mio. Euro 100 % Behandlungsfälle Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM sowie von 0,7 Mio. Euro 93,240 % Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen Vergütung der Laborgrundpauschalen 0,5 Mio. Euro 100 % (GOP 12210 und 12220 EBM) Vergütung der strahlentherapeutischen 5,8 Mio. Euro 100 % Leistungen (Kapitel 25 EBM) Arztgruppenbezogene Honorarfonds 2,1 Mio. Euro Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strah- 0,05 Mio. Euro 79,331 % lentherapie Sonstige Leistungen von Fachärzten für Labora- 0,07 Mio. Euro 79,331 % toriumsmedizin und Fachwissenschaftlern Sonstige Leistungen von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie 0,2 Mio. Euro 97,130 % entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephro- logischem Schwerpunkt Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten 1,8 Mio. Euro 84,987 % und Vertragstherapeuten Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und 0,03 Mio. Euro 79,331 % Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird) RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung 60,6 Mio. Euro für Überschreitungsleistungen Lesen Sie weiter auf Seite 18. Seite 17 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell Die Fachärzte überschritten die Regelleistungsvolumina um durchschnittlich ca. 19 Prozent. Aus der MGV standen für die Vergütung der Überschreitungs- leistungen insgesamt ca. 6,7 Mio. Euro zur Verfügung. Somit wurden die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen im fachärztlichen Versorgungsbe- reich mit einer Auszahlungsquote von 63,573 Prozent des Orientierungspunkt- werts vergütet. Im hausärztlichen Versorgungsbereich wurden erbrachte Leistungen mit dem vollen regionalen Orientierungspunktwert vergütet. Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 111,8 Mio. Euro vergütet: GKV-Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge Gesamt Quartal III/2022 Leistungen des ambulanten Operierens 9,9 Mio. Euro Präventionsleistungen 14,0 Mio. Euro Wegepauschalen 0,6 Mio. Euro Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/Probatorik sowie psychotherapeutische Sprech- 16,3 Mio. Euro stunde und Akutbehandlung/neuropsychologische Therapie Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM) 2,6 Mio. Euro Dialysesachkosten 15,7 Mio. Euro Zuschläge zur PFG 1,1 Mio. Euro Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) 1,5 Mio. Euro DMP 9,4 Mio. Euro Mammografie-Screening 1,8 Mio. Euro Hausarztzentrierte Versorgung 0,2 Mio. Euro Onkologievereinbarung 1,5 Mio. Euro Sozialpsychiatrievereinbarung 1,0 Mio. Euro Schutzimpfungen 2,8 Mio. Euro TSVG-Leistungen 24,2 Mio. Euro Laborleistungen im Zusammenhang mit Testungen auf das 1,6 Mio. Euro beta-Coronavirus SARS-CoV-2 Notfalldatenmanagement 1,4 Mio. Euro Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge 6,2 Mio. Euro Seite 18 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell Versichertenentwicklung Die Anzahl der in Brandenburg gesetzlich Versicherten befindet sich weiterhin in einem Aufwärtstrend: Versichertenentwicklung III/2022 zu III/2021 GKV 0,81 % AOK -0,63 % BKK 2,53 % III/2022 IKK 0,39 % III/2021 Kassenarten LKK -2,78 % KN -2,53 % EK 1,43 % Versicherte 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. Anzeige
Intern Praxis aktuell Abgabe Quartalsabrechnung I/2023 Frist endet am 18. April 2023 Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier- form mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie: • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung (mit gültigem Barcode) • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß der GOP 35152 EBM und, sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB möglich ist, im Original: • Abrechnungsscheine für Asylämter • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam. Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quar- talsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Die Restzahlung für das Quartal IV/2022 ist für den 27. April 2023 vorgesehen. Ansprechpartner: Fachbereich Widerspruch/Honorar, Sachgebiet Arztkonto- korrent/Nachverrechnungen 0331/23 09 991 Seite 20 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell Zusatz-Vergütung für Kinder mit Atemwegsinfektionen Für die Behandlung akuter Atem- Die zusätzliche Vergütung erfolgt wegserkrankungen bei Kindern bis über die GOP 01110 EBM (65 Punkte, zum vollendeten 12. Lebensjahr erhal- ca. sieben Euro). Der Zuschlag wird ten folgende Arztgruppen im Quartal von der Kassenärztlichen Vereinigung 4/2022 und im Quartal 1/2023 eine Brandenburg (KVBB) zur Versicher- zusätzliche Vergütung: ten- oder Grundpauschale zugesetzt, wenn der Arzt in seiner Abrechnung • Fachärzte für Kinder- und mindestens eine der folgenden ge- Jugendmedizin sicherten Diagnosen gemäß ICD-10-GM • Hausärzte angegeben hat: • Fachärzte für Hals-Nasen- Ohrenheilkunde • J00 bis J06: Akute Infektionen • Fachärzte für Innere Medizin der oberen Atemwege mit Schwerpunkt Pneumologie • J09 bis J18: Grippe und • Fachärzte für Sprach-, Stimm- Pneumonie und kindliche Hörstörungen • J20 bis J22: Sonstige akute Infek- tionen der unteren Atemwege Dadurch soll der Mehraufwand, an- (außer J18.2 Hypostatische gesichts des außergewöhnlich hohen, Pneumonie, nicht näher be- intensiven und nicht vorhersehbaren zeichnet) Behandlungsbedarfs durch das extrem verstärkte Auftreten von Atemwegs- Unser Service für Sie: infektionen insbesondere bei Kindern Abrechnungsberatung 0331/23 09 100 in diesen beiden Quartalen vergütet werden. Seite 21 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell AOK-Hausarztvertrag: Module verlängert Die bewährten Module Hautkrebs- Behandlungsprogramme – besser screening und Gesundheits-Check bekannt als „DMP“ – noch weiter können auch im Jahr 2023 zur Anwen- voranzubringen und appellieren an dung kommen! die HZV-Teilnehmer, aktiv an allen hausärztlich relevanten DMP teilzu- Damit können eingeschriebene nehmen. Bitte wägen Sie für alle in Versicherte der AOK Nordost zwischen Frage kommenden Patienten ab, ob dem 18. und 35. Lebensjahr weiterhin diese von einer Programmteilnahme ein Hautkrebsscreening und einen profitieren können und regen ggf. Gesundheits-Check bei einem am eine Einschreibung an. AOK-Hausarztvertrag teilnehmenden Arzt in Anspruch nehmen. Erneut Im Modul Servicestandards wird wurde die Verlängerung zum An- klargestellt, dass innerhalb des Sprech- lass genommen, die Vergütung an stundenangebots Termine für gesetz- die Entwicklung des Orientierungs- lich vorgesehene Früherkennungs- punktwerts anzupassen. Beim Modul und Vorsorgeuntersuchungen, ein- Hautkrebsscreening (SNR 01745H) schließlich der Schutzimpfungen an- wurde die Vergütung auf 29,07 Euro geboten werden. Bei der jährlichen angehoben. Der Gesundheits-Check Überprüfung des Impfstatus sollen (SNR 95056) wird nun mit 39,21 Euro Versicherte motiviert werden, ge- vergütet. eignete Schutzimpfungen auch in Anspruch zu nehmen. Was ändert sich noch zum 1. Januar 2023? Bereits seit Langem ist die gleich- Entsprechend der Gesetzeslage zeitige Teilnahme am Hausarztvertrag wurde mit dem aktuellen Nachtrag und besonderen Versorgungsange- der Weg für die elektronische Abgabe boten in Pflegeheimen nicht möglich. der Teilnahmeerklärung der Versi- Die im Vertrag und im Merkblatt für cherten eröffnet. Allerdings bestehen Versicherte aufgezählten Beispiele derzeit noch technische Hindernisse, für solche Versorgungsangebote in sodass die praktische Anwendung zu- Pflegeheimen wurden aktualisiert. nächst noch nicht möglich ist. Unser Service für Sie: Die Vertragspartner haben sich zum Abrechnungsberatung 0331/23 09 100 Ziel gesetzt, die sog. Strukturierten Fachbereich Verträge Seite 22 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell So rechnen Sie COVID-19-Impfungen richtig ab Die Bundesregierung hatte mit Kennzeichnung der Auffrischimp- dem Infektionsschutzgesetz und der fung, unabhängig vom verwendeten Coronavirus-Impfverordnung eine Impfstoff, immer mit einem der neue Abrechnungssystematik für folgenden Suffixe: COVID-19-Impfungen beschlossen. • „R“ (Allgemein) Diese gilt bis zum 7. April 2023. • „X“ (Beruflich) • „K“ (Pflegeheim) Wichtig ist, dass in der KV Impf- surveillance dokumentiert wird, die Zusätzlich wird im Feld 5009 ange- wievielte Impfung es für die geimpfte geben, die wievielte Impfung es ist: Person ist. Das heißt, statt des Be- bitte als Ziffer, nicht als Text. ginns oder Abschlusses der Impfserie (Erst-, Abschluss- oder Auffrischimp- Beispiel: Ein Pflegeheimbewohner fung) ist „die genaue Stellung der erhält im 4. Quartal 2022 mit dem Impf- Impfung in der Impfserie“ anzuge- stoff „Comirnaty Original/Omicron ben. Eine durchgemachte Infektion BA.4-5“ die zweite Auffrischimpfung. ist dabei nicht zu berücksichtigen, In der Abrechnung ist die GOP 88337K es werden nur die Impfungen ge- und im Feld 5009 der Wert „4“ (zwei zählt. Zudem werden die impfspezi- Impfungen Grundimmunisierung und fische Dokumentationsnummer, die zwei Auffrischungen) anzugeben. Chargennummer und die Indikation vermerkt. Mit Auslaufen der Impfverordnung zum 7. April 2023 gelten folgende Ab- Die Abrechnung erfolgt weiterhin rechnungsfristen: entsprechend der bekannten Suffixe • Leistungen, die bis 31. Dezember für Erst-, Abschluss- und Auffrisch- 2022 erbracht wurden, sind bis impfungen. 30. April 2023 abzurechnen. • Leistungen der Monate Januar, Nur im Fall von Auffrischimpfungen Februar, März, April 2023 sind gibt der Arzt im Feld 5009 (freier Be- quartalsgleich abzurechnen. gründungstext) zusätzlich die Stel- lung der Impfung in der Impfserie an. Unser Service für Sie: Die Stellung von Erst- und Abschluss- Abrechnungsberatung 0331/23 09 100 impfungen können direkt aus den Suffixen abgeleitet werden. Seite 23 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell Keine Corona-Bürgertests mehr Die Coronavirus-Testverordnung 2023 auf eine COVID-19-Infektion in (TestV) endet zum 28. Februar 2023. Arztpraxen getestet werden. Präventive Testungen auf das Die Laborbeauftragung erfolgt wie Coronavirus bei asymptomatischen bisher mit dem Formular 10c. Personen, so genannte Bürgertests, sind ab dem 1. März 2023 deshalb nicht Die Abstrichentnahme für die kura- mehr vorgesehen. Das Formular OEGD tive PCR-Testung wird als „nicht ge- für die entsprechende Laborbeauftra- sondert abrechnungsfähige Leistung“ gung ist nicht mehr zu verwenden. mit der Versicherten-, Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale vergütet. Weiterhin gilt: Symptomatische Patienten können bei medizinischer Unser Service für Sie: Indikation auch nach dem 28. Februar Abrechnungsberatung 0331/23 09 100 Fortbildungsnachweise: Status quo gilt wieder Bitte denken Sie bei der Planung Bitte reichen Sie diese für 2022 und Ihrer Fortbildungen daran, dass die 2023 bei der KV Brandenburg ein. Die Corona-bedingten Sonderregelungen einzelnen Qualitätssicherungsverein- schon in 2022 ausgelaufen sind. Die barungen legen dabei die zu erbrin- Fortbildungspflicht gilt seitdem wie- genden Fortbildungsnachweise fest. der wie vor der Pandemie. Bei Fragen wenden Sie sich gerne Dies trifft auch auf die themenspezi- an Ihre Ansprechpartner für die fischen Fortbildungsnachweise für ge- jeweiligen genehmigungspflichtigen nehmigungspflichtige Leistungen zu. Leistungen. Seite 24 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell Hilfe bei Long-COVID Brandenburger Ärzte, Krankenhäuser wichtige Rolle. Darauf weist unter und Reha-Kliniken haben ein neues anderem die Nationale Kontakt- und Long-COVID-Netzwerk gegründet: Informationsstelle (NAKOS) hin. „DiReNa – DiAGNOSTIK, ReHABILITA- TION und NaCHSORGE“ will die Diag- In Brandenburg gibt es derzeit neun nostik und Behandlung von Long- Selbsthilfe-Angebote für Betroffene, COVID-Patienten besser koordinie- unter anderem in Cottbus, Frankfurt ren. Auf der Website des Netzwerks (Oder), Ludwigsfelde und Potsdam. https://direna.de/ gibt es Informatio- Weitere Informationen zur Selbsthilfe nen zu den Symptomen von Long- gibt es online bei der NAKOS COVID und Handlungsempfehlungen (www.nakos.de/aktuelles/corona/) für Betroffene – je nachdem, ob es um oder auch beim DiReNA-Netzwerk die Diagnostik, Reha oder Nachsorge (https://direna.de/na-nachsorge/). geht. Unser Service für Sie: Auch die Selbsthilfe spielt im Behand- Fachbereich Mitgliederservice lungs- und Rehabilitationsprozess 0331/23 09 231 von Long- und/oder Post-COVID eine Krankenfahrt zu Gesundheitsunter- suchung und Krebsfrüherkennung möglich Fahrten zur Krebsfrüherkennung Demnach kann die Krankenfahrt oder zu Gesundheitsuntersuchungen zu einer Gesundheits- oder Krebs- können als Krankentransport verord- früherkennungsuntersuchung für net werden. Dies gilt auch für organi- Versicherte verordnet werden, die sierte Krebsfrüherkennungsprogram- einen Schwerbehindertenausweis mit me, etwa das Mammografie-Screening. dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder Das hat der Gemeinsame Bundes- „H“ oder einen Einstufungsbescheid ausschuss (G-BA) klargestellt und die gemäß Sozialgesetzbuch XI in den Krankentransport-Richtlinie entspre- Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorlegen und chend ergänzt. bei einer Einstufung in den Pflege- Seite 26 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis aktuell grad 3 wegen dauerhafter Beeinträch- Weiterhin gilt jedoch der Vorbehalt, tigung ihrer Mobilität einer Beförde- dass auch die Krankenfahrt mit einem rung bedürfen. Mietwagen oder einem Taxi nur dann verordnet werden kann, wenn der Pa- Eine Vorab-Genehmigung der Kran- tient aus zwingenden medizinischen kenkasse ist nicht erforderlich, wenn Gründen öffentliche Verkehrsmittel die Krankenfahrt beispielsweise mit oder ein privates Kraftfahrzeug nicht einem Taxi oder Mietwagen verord- benutzen kann. net wird. Ist während der Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung oder Weitere Informationen: eine fachgerechte Lagerung der Pa- www.g-ba.de/service/fachnews/35/ tientin oder des Patienten notwendig, muss für die Krankenfahrt mit dem Unser Service für Sie: Krankentransportwagen vorab eine Beratender Arzt 0331/23 09 100 Genehmigung eingeholt werden. Überbrückungsgeld jetzt für drei Monate Die Kassenärztliche Vereinigung ginn die Zuschüsse für die ärztliche Brandenburg (KVBB) zahlt den finan- Weiterbildung auf 5.400 Euro ange- ziellen Zuschuss für die Überbrückung hoben wurden. des Übergangs vom Facharztabschluss bis zur Aufnahme einer vertragsärzt- Das Überbrückungsgeld kann für lichen Tätigkeit in Brandenburg ab so- Ärzte gezahlt werden, deren Weiter- fort monatlich für bis zu drei Monate bildung zuvor bereits durch die KVBB aus. Damit soll sichergestellt werden, gefördert wurde und die bis zur Ent- dass junge Fachärztinnen und -ärzte scheidung des Zulassungsausschusses nach ihrer Prüfung im Land Branden- in einer Brandenburger Praxis oder burg gehalten werden. einem Medizinischen Versorgungs- zentrum weiterbeschäftigt sind. Das so genannte Überbrückungs- geld beträgt 5.400 Euro rückwirkend In der Vergangenheit wurde das zum 1. Januar 2023. Dies gilt nur für Überbrückungsgeld etwa zwanzigmal Anträge, die ab dem 1. Januar 2023 pro Jahr beantragt. Die Mittel dafür eingereicht wurden. Bisher gab es kommen aus dem Strukturfonds. eine Einmalzahlung von maximal 4.800 Euro. Die Erhöhung war not- Unser Service für Sie: wendig, weil ebenfalls zu Jahresbe- Frau Völkel 0331/23 09 326 Seite 27 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis digital Neue Online-Formularbestellung: Jetzt registrieren Unter www.kvbb.de geht zeitnah mit Ihrer E-Mail-Adresse, Ihren Praxis- der neue modernere Internetauftritt Kontaktdaten und Ihrer Betriebsstät- der Kassenärztlichen Vereinigung tennummer (BSNR) registrieren. Die Brandenburg (KVBB) online. Auch Daten werden von der KVBB verifiziert, die dazugehörigen Dienste, wie die und Ihr Account wird innerhalb weni- Formularbestellung, wurden über- ger Werktage freigeschaltet. Bitte arbeitet. registrieren Sie sich daher schon jetzt und nicht erst, wenn eine neue Formulare, Vordrucke und Informa- Bestellung Ihrer Praxis ansteht. Eine tionsmaterialien der KV Brandenburg automatisierte Anmeldung mit Ihren werden zukünftig über einen leicht KVBB-Daten ist aus datenschutzrecht- zu bedienenden Online-Shop bestellt, lichen Gründen leider nicht möglich. den Sie auch über unsere Webseite er- reichen. Die Möglichkeit der Bestel- Bis zum Start des neuen Systems lung per Fax oder Telefon entfällt. nutzen Sie bitte die bekannte Formu- larbestellung. Die Abwicklung erfolgt über einen Verlag. Daher müssen Sie sich ein- Rückfragen zur Formularbestellung: malig unter www.kvbb-formulare.de 0331/98 22 98 05 Online-Formularbestellung Dieser Ausgabe liegt ein Infoblatt bei, das Ihnen die Registrierung Schritt für Schritt erklärt. Seite 28 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis digital Neu: „Mein PraxisCheck“ Notfallmanagement Das Online-Portal „Mein PraxisCheck“ Eine Auswertung (www.kbv.de/praxischeck) der Kassen- am Ende des Selbst- ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) tests enthält Tipps wurde durch ein weiteres Modul zum und weiterführende Thema Notfallmanagement ergänzt. Informationen zu allen Damit können Praxen überprüfen, wie Fragen und zudem gut sie für medizinische und psycho- eine Übersicht, wie die soziale Notfälle gerüstet sind. eigene Praxis im Vergleich zu anderen Teilnehmenden abschneidet. Anhand von acht Fragen können Nutzer wichtige Aspekte, wie das Das Online-Tool „Mein PraxisCheck“ Erkennen von Notfallsituationen, die ist ein kostenloser Service der KBV Sicherheit in der Versorgung von Not- speziell für Niedergelassene und Praxis- fallpatienten oder die Vollständigkeit teams. Neben Notfallmanagement und Angemessenheit ihrer Notfallaus- gibt es auch Angebote für die Themen stattung checken. Die Anforderungen Datenschutz und Informationssicher- der Qualitätsmanagement-Richtlinie heit, Hygiene, Impfen, Prävention des Gemeinsamen Bundesausschusses Wundinfektionen, Patientensicherheit zum Notfallmanagement wurden sowie Qualitätsmanagement. dabei berücksichtigt. Seite 29 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis digital Digitale Präventionsmaßnahmen bei arterieller Hypertonie MHB bittet um rege Beteiligung an Studie DiPaH An der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) wird aktuell die Studie Digitale Präventionsmaßnah- men bei arterieller Hypertonie (DiPaH) durchgeführt. Damit soll erforscht werden, welchen Nutzen digitale Präventionsangebote, wie Smart- phone-Apps oder Online-Kurse, für Hypertoniker haben können. Die MHB- Wissenschaftler interessiert dabei, unter welchen Bedingungen digitale den Sie sich bitte bei Susann May Versorgungsangebote bisher ange- (susann.may@mhb-fontane.de, wendet werden. Telefon 03391/39 145 91), über das Kontaktformular auf der Website Das Projekt fördert das Verständnis www.mhb-fontane.de/dipah.html dafür, wie digitale Technologien in (ganz unten) oder der Prävention von Bluthochdruck nutzen Sie den genutzt werden können. Die Erkennt- QR-Code, um auf die nisse sollen aufbauenden Maßnah- Projektwebsite zu men zur Präventionsförderung und gelangen. Stärkung der digitalen Gesundheits- kompetenz nutzen. In der ersten Stu- Außerdem suchen wir noch Patien- dienphase werden dazu Interviews ten mit Hypertonie, die an einem mit Hausärzten, Kardiologen sowie Interview teilnehmen möchten – vor- Hypertonie-Patienten durchgeführt. zugsweise Frauen sowie Personen unter 50. Diese Interviews dauern 20 Das Interview für Ärzte dauert ca. bis 30 Minuten. Sie können ebenfalls 30 Minuten und wird telefonisch durch- telefonisch geführt werden, und die geführt. Teilnehmende erhalten eine Teilnehmenden erhalten eine Auf- Aufwandsentschädigung von 75 Euro. wandsentschädigung von 30 Euro. Wenn Sie als niedergelassener Haus- Wenn Sie die MHB bei der Teilneh- arzt/Hausärztin oder Kardiologe/ mergewinnung unterstützen wollen, Kardiologin Interesse haben, an weisen Sie Ihre Hypertonie-Patienten einem Interview teilzunehmen, mel- gerne auf unsere Studie hin. Wenn Seite 30 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Praxis digital Sie hierfür noch Flyer und Informa- Kontaktformular auf der Website tionsmaterial brauchen, wenden Sie www.mhb-fontane.de/dipah.html sich bitte an Eileen Wengemuth (ganz unten) können sich auch Ihre (eileen.wengemuth@mhb-fontane). interessierten Patienten bei der MHB Über diese Adresse bzw. über das melden. Projekt DiPaH Das Projekt „DiPaH – Digitale Präventionsmaßnahmen bei arterieller Hypertonie“ wird für drei Jahre mit insgesamt ca. 1,35 Millionen Euro durch den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gefördert. Zu den Kooperationspartnern gehören neben der Kassenärztlichen Vereini- gung Brandenburg auch der Hausärzteverband Brandenburg, der Hausärzte- verband Berlin und Brandenburg, der Bundesverband niedergelassener Kardiologen/BNK Service, die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin sowie die Hypertension Care UG. Anzeige Seite 31 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Sicherstellung Niederlassungen im Januar 2023 Planungsbereich Landkreis Barnim fundierte Psychotherapie Bahnhofstr. 1 Peter Cseh 14929 Treuenbrietzen Facharzt für Psychiatrie und (lokale Sonderbedarfszulassung) Psychotherapie Bollwerkstr. 17 Yvette Henschel 16225 Eberswalde Kinder- und Jugendlichenpsycho- (Neugründung) therapeutin/Verhaltenstherapie nur für Kinder und Jugendliche Rasmus Knauer Zehlendorfer Damm 108 Facharzt für Psychiatrie und 14532 Kleinmachnow Psychotherapie (Übernahme der Praxis von Jahnstr. 50 Dipl.-Päd. Monika Bossy) 16321 Bernau bei Berlin (Neugründung) Planungsbereich kreisfreie Stadt Cottbus Planungsbereich Landkreis Brandenburg an der Havel, Stadt/ Dr. med. André Krieger Potsdam-Mittelmark Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Kathrin Lingnau Thiemstr. 112 Fachärztin für Psychosomatische 03050 Cottbus Medizin und Psychotherapie (Übernahme der Praxis von Str. der Einheit 21 MUDr./ ČS Peter Noack) 14806 Bad Belzig (Neugründung) Planungsbereich Landkreis Dahme-Spreewald PD Dr. med. Thorsten Noack Facharzt für Psychosomatische Dipl.-Psych. Jennifer Kara Medizin und Psychotherapie Psychologische Psychotherapeutin/ Eisenbahnstr. 104 Tiefenpsychologisch fundierte 14542 Werder (Havel) Psychotherapie (Neugründung) Berliner Str. 19 B 15711 Königs Wusterhausen Olga Gelfand (Übernahme der eigenen Angestell- Kinder- und Jugendlichenpsycho- tenstelle aus der Praxis therapeutin/Tiefenpsychologisch Dipl.-Psych. Ursula Kny) Seite 32 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Sicherstellung Mario Krebs Planungsbereich Landkreis Psychologischer Psychotherapeut/ Märkisch-Oderland Verhaltenstherapie Berliner Str. 19 B Katrin Fischer 15711 Königs Wusterhausen Fachärztin für Neurologie (Übernahme der Praxis von Hermannstr. 40 Dipl.-Psych. Ursula Kny) 15562 Rüdersdorf bei Berlin (Übernahme der eigenen Angestell- Planungsbereich Landkreis Elbe-Elster tenstelle aus der Praxis Dr. med. Thomas Belian sowie hälftige Laurenz Klause, M. Sc. lokale Sonderbedarfszulassung) Psychologischer Psychotherapeut/ Verhaltenstherapie Planungsbereich Landkreis Lauchhammerstr. 2 Oberhavel 04910 Elsterwerda (Übernahme der Praxis von Dr. med. Nadine Elgeti Dipl.-Psych. Aileen Stechow) Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Planungsbereich Landkreis Berliner Str. 77 A Frankfurt (Oder), Stadt/Oder-Spree 16761 Hennigsdorf (Übernahme der Praxis von Dr. med. Carolin Dieke Dipl.-Med. Reinhard Kreibig) Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren- heilkunde Dr. med. Isabel Herrmann Berliner Str. 1 Fachärztin für Neurologie 15537 Erkner Friedrich-Wolf-Str. 9 (Übernahme der Praxis von 16515 Oranienburg Dr. med. Silvia Kegel) (Neugründung) Dr. med. Hagen Schober Dr. med. Sabine Nunnemann Facharzt für Psychiatrie und Fachärztin für Neurologie Psychotherapie Friedrich-Wolf-Str. 9 Halbe Stadt 7 16515 Oranienburg 15230 Frankfurt (Oder) (Neugründung) (Neugründung) Anne Hartwich Marcin Samoder Fachärztin für Urologie Facharzt für Urologie Rudolf-Breitscheid-Str. 75 Neuzeller Landweg 1 16775 Gransee 15890 Eisenhüttenstadt (Übernahme der Praxis von (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Jörg-Ingo Kahmann) Dr. med. Michael Richter) Lesen Sie weiter auf Seite 34. Seite 33 | AUSGABE 2 / 2023
Intern Sicherstellung Dipl.-Psych. Christina Buß Planungsbereich Landkreis Prignitz Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Feras Soulaiman Hauptstr. 28 Facharzt für Hals-Nasen-Ohren- 16552 Mühlenbecker Land heilkunde (Jobsharing-Zulassung) Bäckerstr. 17 19348 Perleberg Planungsbereich Landkreis (Übernahme der eigenen Angestell- Ostprignitz-Ruppin tenstelle aus der Zweigpraxis Doceins MVZ Mitteldeutschland Nord) Dr. med. Kerstin Kaltenberg Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren- Planungsbereich Landkreis heilkunde Spree-Neiße Gröper Str. 3 16909 Wittstock/Dosse Dipl.-Psych. Katrin Kackrow (Übernahme der Praxis von Psychologische Psychotherapeutin/ Dr. med. Ronald Hermann) Verhaltenstherapie Karl-Liebknecht-Str. 18 Planungsbereich kreisfreie Stadt 03099 Kolkwitz Potsdam (Übernahme der Praxis von Dipl.-Psych. Renate Bullig) Henning Tautz Facharzt für Orthopädie Planungsbereich Landkreis Potsdamer Str. 18 Teltow-Fläming 14469 Potsdam (Übernahme der Praxis von Maria-Karina Hummel Dipl.-Med. Thomas Sander) Psychotherapeutisch tätige Ärztin Str. der Jugend 22 Dipl.-Psych. Michaela Ritsch 14974 Ludwigsfelde Psychologische Psychotherapeutin/ (Neugründung) Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Ada Waldner Lindenstr. 42 Psychotherapeutisch tätige Ärztin 14467 Potsdam Berliner Str. 36 D (anteilige Übernahme der Praxis von 14979 Großbeeren Dr. phil. Ute Schlömer) (Neugründung) Seite 34 | AUSGABE 2 / 2023
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