Anträge und Weisungen - Gemeinde Fällanden

 
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Anträge und Weisungen

Politische Gemeinde Fällanden
Schulgemeinde Fällanden

Gemeindeversammlungen
vom Mittwoch, 30. November 2016
Seiten

              5–32    Politische Gemeinde
              6–16    Voranschlag 2017 der Politischen Gemeinde
                      Genehmigung und Festsetzung Steuerfuss
                 6    Antrag
              6–16    Weisung
             17–18    Abschied der Rechnungsprüfungskommission

             19–24    Initiative Erholungszone für offene Sportanlagen in Fällanden Dorf
                      Sportanlage Glattwis, Sanierung des Hauptspielfelds,
                      Umbau des Trainingsplatzes in ein Kunstrasenfeld und Erweiterung
                      der Garderoben, Bewilligung Projektierungskredit
                19    Antrag
             19–24    Weisung
             25–27    Abschied der Rechnungsprüfungskommission

             28–30    Erweiterung des Alterszentrums Sunnetal
                      Genehmigung der Bauabrechnung
                28    Antrag
             28–30    Weisung
             31–32    Abschied der Rechnungsprüfungskommission

             33–44    Schulgemeinde
             34–35    Globalbudget Sekundarstufe Fällanden, Schulhaus Buechwis, Benglen,
                      Primarschule Lätten, Fällanden und Primarschule Buechwis 1/Bommern,
                      Pfaffhausen
                      Genehmigung Leistungsauftrag
                34    Antrag
             34–35    Weisung

             36–39    Bewilligung des Globalkredites für die Sekundarstufe Fällanden, Schule
                      Buechwis 2, Benglen, Primarschule Lätten, Fällanden, Primarschule
                      Buechwis 1/Bommern, Pfaffhausen, sowie Genehmigung des Voranschlags
                      2017 und Festsetzung des Steuerfusses
                36    Antrag
             36–39    Weisung
             40–42    Abschied der Rechnungsprüfungskommission

                43    Schülerhaus Chasa Ajüz, 7550 Scuol, Verkauf
                43    Antrag
                43    Weisung
                44    Abschied der Rechnungsprüfungskommission

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde
            Fällanden werden eingeladen, am

            Mittwoch, 30. November 2016, 20.00 Uhr,
            im Kultur- und Begegnungszentrum Zwicky-Fabrik,
            Wigartenstrasse 13, 8117 Fällanden

            an den Gemeindeversammlungen zur Behandlung der folgenden
            Geschäfte teilzunehmen:

20.00 Uhr   Politische Gemeinde
            1.    Voranschlag 2017 der Politischen Gemeinde
                  Genehmigung und Festsetzung Steuerfuss

            2.   Initiative Erholungszone für offene Sportanlagen in Fällanden Dorf
                 Sportanlage Glattwis: Sanierung des Hauptspielfelds, Umbau des
                 Trainingsplatzes in ein Kunstrasenfeld und Erweiterung der
                 Garderoben
                 Bewilligung Projektierungsskredit

            3.   Erweiterung des Alterszentrums Sunnetal
                 Genehmigung der Bauabrechnung

            4.   Allfällige Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
                 Beantwortung

            Schulgemeinde
            1. Globalbudget Sekundarstufe Buechwis, Benglen, Primarschule Lätten,
                 Fällanden und Primarschule Buechwis 1/Bommern, Pfaffhausen
                 Genehmigung Leistungsauftrag

            2.   Bewilligung des Globalkredits für die Primar- und Sekundarstufe
                 Fällanden sowie Genehmigung des Voranschlags 2017 und
                 Festsetzung des Steuerfusses

            3.   Schülerhaus Chasa Ajüz, 7550 Scuol, Verkauf

            4.   Allfällige Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
                 Beantwortung

            Broschüren mit den Anträgen und Weisungen sowie den Voranschlägen
            können ab Mittwoch, 16. November 2016, von der Website www.faellan-
            den.ch heruntergeladen werden. Einige Exemplare liegen auch beim
            Haupteingang des Gemeindehauses auf. Für die Zustellung per Post ist die
            Abteilung Präsidiales unter Telefon 043 355 35 55 oder praesidia-
            les@faellanden.ch zu kontaktieren.

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                                   Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Die Akten liegen ab Mittwoch, 16. November 2016, während der Öff-
                      nungszeiten des Gemeindehauses (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis
                      11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag bis 18.30 Uhr, Freitag
                      von 7.30 bis 14.00 Uhr) im Gemeindehaus bei der Abteilung Präsidiales zur
                      Einsicht auf.

                      Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind der entsprechen-
                      den Gemeindevorsteherschaft (Gemeinderat oder Schulpflege) mindestens
                      zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich einzureichen.

                      Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das
                      18. Altersjahr zurückgelegt und ihren politischen Wohnsitz in der Ge-
                      meinde Fällanden haben. Personen, die nach Art. 369 des Schweizerischen
                      Zivilgesetzbuches entmündigt wurden, sind nicht stimmberechtigt.

                      Zur Gemeindeversammlung sind alle interessierten Personen als Zuhörerin-
                      nen und Zuhörer eingeladen. Für sie sind separate Plätze reserviert.

                      Gemeinderat Fällanden
                      Schulpflege Fällanden

                      Diese Broschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die detaillier-
                      ten Unterlagen liegen zur Einsicht auf.

                      Informationen rund um die Gemeindeversammlung können auch abgeru-
                      fen werden unter www.faellanden.ch.

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Politische Gemeinde

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Voranschlag 2017 der politischen Gemeinde
  Genehmigung und Festsetzung Steuerfuss

  Antrag
  Die Gemeindeversammlung beschliesst:

  1.   Der Voranschlag 2017 der Politischen Gemeinde Fällanden wird genehmigt.

  2.   Der Steuerfuss wird auf 40 % des voraussichtlichen einfachen Staatssteuerertrages festgesetzt.

  Weisung
  Laufende Rechnung
  Zusammenfassung
  Laufende Rechnung
  Das Budget 2017 der Politischen Gemeinde weist in der Laufenden Rechnung bei einem Aufwand
  von Fr. 43'097'200.– und einem Ertrag von Fr. 43'086'000.– einen Aufwandüberschuss von
  Fr. 11'200.– aus. Das Budget basiert auf einem seit dem Jahr 2004 unveränderten Steuerfuss von
  40 % des 100-prozentigen Staatssteuerertrags.

  Investitionsrechnung
  Im Verwaltungsvermögen der Investitionsrechnung stehen den Ausgaben von Fr. 7'240'600.– Ein-
  nahmen von Fr. 823'400.– gegenüber, womit sich die Nettoinvestitionen auf Fr. 6'417'200.– belau-
  fen. Die Investitionsrechnung des Finanzvermögens weist Ausgaben von Fr. 25'000.– aus. Insgesamt
  sind Investitionen in der Höhe von Fr. 6'442'200.– geplant. Die Investitionen wurden auf ihre Not-
  wendigkeit und zeitliche Dringlichkeit überprüft und entsprechend priorisiert. Es wurden nur Investi-
  tionen budgetiert, die im 2017 auch umgesetzt werden können.

  Im Grundsatz basiert der Voranschlag 2017 auf den Budgetvorgaben des kantonalen Gemeindeam-
  tes sowie auf den Vorgaben zur Finanz- und Aufgabenplanung 2017–2020. Um die Zielsetzung eines
  ausgeglichenen Budgets zu erreichen, hat der Gemeinderat zusätzliche Einsparungen für die Sach-
  kostenplanung beschlossen. Die Berechnungsgrundlage für den Voranschlag 2017 bilden die Jahres-
  rechnung 2015 und die Erwartungen im laufenden Jahr.

  Budgetprozess einschliesslich Sparmassnahmen
  Der Gemeinderat verfolgt schon seit mehreren Jahren das Ziel, eine ausgeglichene Laufende Rech-
  nung zu erreichen und das strukturelle Defizit nachhaltig zu beseitigen. Entsprechend wurden über
  die vergangenen Jahre bestehende Leistungen laufend überprüft und immer wieder neue Massnah-
  men umgesetzt, um Kosten einzusparen. Als Beispiele können die Erweiterung des Alterszentrums
  Sunnetal zur Erreichung einer optimaleren Betriebsgrösse mit ausgeglichener Kostenstruktur, die Task
  Force Soziales zur Überprüfung der Aktivitäten im Sozialbereich verbunden mit einer Senkung der
  Sozialausgaben, verschiedene Organisationsanpassungen verbunden mit einem Personalabbau, wie
  die Aufhebung des Empfangs im Gemeindehaus und die Integration der Stabsstelle Kommunikation
  und Organisation in die Abteilung Präsidiales, genannt werden. Des Weiteren wurde neben verschie-
  denen anderen Massnahmen beispielsweise auf die Herausgabe des gemeindeeigenen Nachrichten-
  blatts infoGemeindenachrichten verzichtet und die teilweise Nachtabschaltung der Strassenlampen
  eingeführt.

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Um an der Zielvorgabe einer ausgeglichenen Rechnung weiter festzuhalten, hat der Gemeinderat
nebst den bereits im Voranschlag 2016 getroffenen Massnahmen auch für den Budgetprozess 2017
bei sämtlichen Ressorts wie schon im Vorjahr eine Reduktion des Sachaufwands um 5 % eingefor-
dert und erneut dazu aufgerufen, die einzelnen Leistungen zu hinterfragen. Es ist in diesem Zusam-
menhang aber auch darauf hinzuweisen, dass die Behörden nur dort Einsparungen beschliessen dür-
fen, wo kein gesetzlicher Auftrag besteht. Normalerweise geht man hierbei von einem Handlungs-
spielraum in der Grössenordnung von 10 % bis maximal 15 % der gesamten Ausgaben aus.

Da die Gemeinde Fällanden zu den wenigen Gemeinden im Kanton Zürich gehört, die ihren Haushalt
autonom gestalten, d.h. keinen Zuschuss aus dem Finanzausgleich erhalten, aber auch nicht abge-
schöpft werden, wirkt sich jede Veränderung der Steuerkraft direkt auf den für den Gemeindehaus-
halt zur Verfügung stehenden Steuerfranken aus.

Im vorliegenden Budget 2017 schlagen sich diese jahrelangen Bemühungen nun offensichtlich nie-
der.

Abweichungen pro Sachgruppe
Personalaufwand
Der errechnete Lohnaufwand basiert auf den Richtlinien gemäss Orientierungsschreiben vom 28. Juni
2016 betreffend Informationen zum Voranschlag 2017 und zur Finanzplanung 2017–2020 des Kan-
tons Zürich. Der gesamthaft prognostizierte Personalaufwand fällt gegenüber der Jahresrechnung
2015 mit Fr. 590'148.07 um knapp 5,8 % höher aus. Davon resultieren netto Fr. 210'000.– aus dem
veränderten Stellenplan des Alterszentrums Sunnetal infolge der Erweiterung des Pflegeheims sowie
gleichzeitig aus der Aufhebung der Pflegewohnung Pfaffhausen. Der Personaletat im Alterszentrum
richtet sich nach den Vorgaben der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Weitere Kosten resul-
tieren aus der Erhöhung des Stellentats in den Abteilungen Soziales, Hoch- und Tiefbau sowie der
Stabsstelle Personal, die für mehr als 140 Mitarbeitende (einschliesslich Alterszentrum) zuständig ist.
Das Betreibungsamt Fällanden hat infolge hoher Arbeitsbelastung zudem den mit den Gemeinden
Maur und Schwerzenbach vereinbarten Stellenplan mit 600 Stellenprozenten, welcher momentan
nicht voll ausgeschöpft ist, im Budget 2017 voll abgebildet. Zu guter Letzt sind im Personalaufwand
auch die Lohnanpassungen und Einmalzulagen von 0,6 %, die der Gemeinderat mit den Budgetvor-
gaben genehmigt hat, enthalten.

Sachaufwand
Gegenüber der Jahresrechnung 2015 konnte der prognostizierte Sachaufwand 2017 um
Fr. 956'717.68 bzw. 8,6 % reduziert werden. Damit liegt der budgetierte Sachaufwand fast eine Mil-
lion unter den Werten der Jahresrechnung 2015 und übertrifft damit sogar die vom Gemeinderat
gestellte Zielvorgabe, dass sich der Sachaufwand im Voranschlag 2017 gesamthaft 5 % unter der
Rechnung 2015 bewegen muss. Nachfolgend sind die markantesten Abweichungen pro Ressort er-
läutert (vgl. Erläuterungen «Abweichungen pro Ressort»).

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Abschreibungen
  Die ordentlichen Abschreibungen im Verwaltungsvermögen berechnen sich für das Jahr 2017 auf
  Fr. 3'796'700.–. Davon resultieren knapp 40 % der Abschreibungen von Investitionen aus den ge-
  bührenfinanzierten Bereichen, die jedoch intern verrechnet werden können. Zusätzlich zu diesem Be-
  trag von Fr. 1'503'800.– wurden bei der Abfallbewirtschaftung Abschreibungen in der Höhe von
  Fr. 238'500.– vorgenommen. Im Finanzvermögen fallen Abschreibungen von Fr. 11'500.– an. Die
  Nettobelastung für den Steuerhaushalt beläuft sich somit auf Fr. 2'304'400.–. Im Vergleich zur Jah-
  resrechnung 2015 erhöhen sich die Abschreibungen über alle Bereiche um etwas mehr als
  Fr. 50'000.– (+ 1,3 %).

  Steuerertrag
  Gestützt auf die Finanzplanung 2016–2020 wird für die einfache Staatssteuer 100 % ein Planwert
  von Fr. 27'562'500.– (Vorjahr Fr. 26'900'000.–) eingesetzt. Somit wird in Bezug auf die ordentlichen
  Steuern im kommenden Jahr mit Einnahmen von rund Fr. 11'025'000.– gerechnet. Davon entfallen
  rund Fr. 9'175'000.– auf die natürlichen Personen und Fr. 1'850'000.– auf die juristischen Personen.
  Für die Berechnung der ordentlichen Steuern früherer Jahre lautet die nach oben prognostizierte Er-
  wartung Fr. 1'700'000.– (natürliche und juristische Personen). Der Steuerfuss soll unverändert bei
  40 % bleiben.

  Vermögenserträge
  Wie bereits in den vergangenen Jahren ist auch für das kommende Jahr mit tendenziell tiefen Zinser-
  trägen zu rechnen.

  Abweichungen pro Ressort
  Die wichtigsten Abweichungen im Voranschlag 2017 gegenüber der Jahresrechnung 2015 begrün-
  den sich pro Ressort wie folgt:

  Ressort Präsidiales
  Präsidiales
  Bei den Abstimmungen und Wahlen zeigt sich insgesamt ein um rund Fr. 26'000.– tieferes Nettoer-
  gebnis im Vergleich zur Jahresrechnung 2015. Diese Differenz resultiert daher, dass im Jahr 2015 mit
  den sehr aufwändigen Kantons- und Regierungsratswahlen sowie National- und Ständeratswahlen
  zwei zusätzliche Urnengänge stattgefunden haben. Der Voranschlag 2017 weist daher vor allem bei
  den Tag- und Sitzungsgeldern und beim allgemeinen Sachaufwand einen entsprechenden Minder-
  aufwand von ca. Fr. 20'000.– aus.

  Ebenfalls fällt im Budget 2017 bei der Exekutive ein Minderaufwand von ca. Fr. 56'000.– auf, der
  sich dadurch erklärt, dass im Jahr 2015 infolge einer Praxisänderung bei den Entschädigungen für
  Behördenmitglieder einmalige Nachzahlungen an die Pensionskasse geleistet werden mussten.

  Demgegenüber sticht der budgetierte Nettoaufwand von Fr. 400'500.– bei den Verwaltungskosten
  gegenüber den effektiven Kosten von Fr. 252'000.– in der Jahresrechnung 2015 ins Auge. Der
  Grund für diese grosse Differenz besteht darin, dass die Stabsstelle Kommunikation und Organisation
  per Ende 2015 aufgelöst und in die Abteilung Präsidiales integriert wurde. In der Rechnung 2015 be-
  läuft sich das Nettoergebnis der Stabstelle Kommunikation und Organisation auf rund Fr. 333'000.–.

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Damit weist das aktuelle Budget 2017 im Vergleich zum konsolidierten Nettoergebnis gemäss Rech-
nung 2015 von rund Fr. 585'000.– einen Minderaufwand von Fr. 184'500.– aus. Die Hälfte dieser
Aufwandminderung ist auf tiefere Besoldungskosten zurückzuführen, der Rest resultiert aus Einspa-
rungen beim Sachaufwand.

Die Budgetzahlen der Kostenstellen Friedensrichter, Kulturförderung und Bibliothek sind gegenüber
der Jahresrechnung 2015 praktisch unverändert. Die Ausgaben im Bereich der Hilfsaktionen (Spen-
den) wurden infolge Sparmassnahmen von Fr. 10'000.– auf Fr. 1'000.– reduziert.

Betreibungsamt Fällanden
Mit einem Aufwand von Fr. 929'600.– und einem Ertrag von Fr. 750'400.– verzeichnet das Betrei-
bungsamt Fällanden (Betreibungskreis Fällanden Maur Schwerzenbach) einen Nettoaufwand von
Fr. 179'200.–. Dies entspricht gegenüber der Jahresrechnung 2015 einer Zunahme von ca.
Fr. 76'600.–. Diese Aufwandsteigerung begründet sich dadurch, dass bei den Besoldungen analog
dem Voranschlag 2016 weiterhin eine 70 %-Stelle eingerechnet ist, die aktuell nicht in Anspruch ge-
nommen wird. Die Anteile der Gemeinde Maur und Schwerzenbach an den Aufwendungen des Be-
treibungsamtes Fällanden fallen für das Jahr 2017 um fast die Hälfte höher aus als im Jahr 2015, weil
aufgrund der stetigen Zunahme an Betreibungen damit gerechnet werden muss, den Stellenetat im
bewilligten Rahmen vollumfänglich zu besetzen.

Personal
Das prognostizierte Nettoergebnis der Stabsstelle Personal liegt gesamthaft mit Fr. 472'300.– rund
Fr. 87'000.– höher versus der Jahresrechnung 2015. Diese Aufwandzunahme ist teilweise auf eine
Stellenplananpassung zurückzuführen. Der bereits im Jahr 2015 stark reduzierte allgemeine Perso-
nalaufwand wird auch im kommenden Jahr auf dem tiefen Niveau von Fr. 18'000.– belassen. Eine
kosteneffizientere Planung von Geschäftsausflug und Jahresschlussessen führt zu wesentlichen Ein-
sparungen bei den Personalanlässen. Demgegenüber müssen zugunsten einer nachhaltigen und
konkurrenzfähigen Personalentwicklung auch auf Kaderstufe mit einer Zunahme von ca. Fr. 7'500.–
leicht höhere Ausbildungskosten budgetiert werden. Die weitere Professionalisierung der Mitarbei-
tendenbetreuung ermöglicht zudem eine Reduzierung der Ausgaben für Dienstleistungen Dritter. Als
Folge der zusätzlichen Sachbearbeiter-Teilzeitstelle fallen die internen Verrechnungen im kommen-
den Jahr um knapp Fr. 31'000.– höher aus.

Liegenschaften und Infrastruktur
Die Stabstelle Liegenschaften und Infrastruktur prognostiziert ein um Fr. 250'000.– geringeres Netto-
ergebnis gegenüber der Jahresrechnung 2015. Die Hauptgründe hierfür sind:

Die Unterhaltskosten für das Gemeindehaus und das Friedhofsgebäude (allgemeine Verwaltungslie-
genschaften) wurden aufgrund der geplanten Gesamtsanierungen auf ein Minimum reduziert. Mit
Ausnahmen des Alterszentrums Sunnetal und Massnahmen für die Sicherheit wurden bei allen Lie-
genschaften die Budgetpositionen für Erneuerungen (Instandsetzungen) gekürzt oder gänzlich gestri-
chen. Neben der Senkung der Ausgaben wird bei den Mieteinnahmen mit Mehreinnahmen von
Fr. 168'000.– gerechnet. Dies aufgrund der Vollbelegung der Alterswohnungen, der Anhebung der
Bootplatzmiete sowie einer Flächenerweiterung der Schule und des Betreibungsamtes im Gemeinde-
haus, die bei der politischen Gemeinde eingemietet sind.

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Auch bei den allgemeinen Finanzliegenschaften liegt der budgetierte Aufwand im Vergleich zur Jah-
  resrechnung rund Fr. 100'000.– tiefer. Demgegenüber beziffern sich die budgetierten Kosten für das
  Kultur- und Begegnungszentrum Zwicky-Fabrik fast Fr. 30'000.– über der Rechnung 2015. Gleichzei-
  tig wird auf der Ertragsseite mit leicht höheren Einnahmen aus der Vermietung der Zwicky-Fabrik ge-
  rechnet. Wie schon im Jahr 2016 sind die wiederkehrenden Kosten von Fr. 30'000.– für das Begeg-
  nungszentrum Benglen im Budget 2017 enthalten.

  Im Abfallwesen wurde der avisierte Saldo auf dem Spezialfinanzierungskonto von einem Jahresum-
  satz überschritten und kann daher wieder leicht reduziert werden. Entsprechend können auch die
  Abfallgebühren für Kehricht, Sperr- und Grüngut um rund 10 % gesenkt werden. Parallel dazu wur-
  de bei der Infrastruktur der Abfallsammelstellen eine einmalige ausserordentliche Abschreibung im
  Betrag von Fr. 238'500.– vorgenommen.

  Bei der Informatik/Telefonie ist ein Mehraufwand von ca. Fr. 56'000.– budgetiert, unter anderem für
  die Installation neuer Softwaremodule zur effizienteren Immobilienbewirtschaftung und für die Ein-
  scannung der Rechnungsbelege bei der Buchhaltung.

  Ressort Bevölkerung und Sicherheit
  Einwohnerkontrolle und Polizeiwesen
  Infolge eines längeren Krankheitsausfalls fallen bei den Besoldungskosten in der Einwohnerkontrolle
  im Jahr 2017 voraussichtlich rund Fr. 37'000. Mehrkosten an. Entsprechend müssen auch die Sozi-
  alleistungen höher budgetiert werden. Ein Teil dieser Aufwendungen, ungefähr Fr. 20'000.–, fliesst
  als Krankentaggelder (Konto 4360) wieder in die Gemeindekasse zurück. Weiter wird gegenüber der
  Jahresrechnung 2015 mit ca. Fr. 7'000.– höheren Beitragskosten an das Regionale Zivilstandsamt
  Dübendorf gerechnet, weshalb sich die budgetierten Beiträge an Gemeinden/Zweckverband für das
  Jahr 2017 auf Fr. 49'400. belaufen. Aufgrund verstärkter Kontrollen im Ordnungsbussenwesen er-
  höhen sich im 2017 die budgetierten Bussenerträge im Polizeiwesen um rund Fr. 4'700.. Das Netto-
  ergebnis weist insgesamt aufgrund diverser kleinerer Positionen eine Zunahme aus.

  Feuerwehr
  Aus Kostengründen wird das Jahresabonnement einer Fachzeitschrift nicht mehr der ganzen Mann-
  schaft zur Verfügung gestellt, weshalb sich der Betrag unter Fachliteratur, Zeitschriften gegenüber
  der Rechnung 2015 um knapp Fr. 3'000. reduziert. Bei der Position Anschaffungen Geräte, Fahr-
  zeuge konnten rund Fr. 3'300. eingespart werden. Insgesamt fällt das Budget 2017 der Feuerwehr
  Fällanden im Vergleich zur Jahresrechnung 2015 aufgrund diverser kleinerer Positionen rund
  Fr. 9'500. tiefer aus.

  Zivilschutz und Zivilschutzanlagen
  Der Sirenenersatz der Zivilschutzanlage Pfaffhausen sowie diverse Materialbeschaffungen belasteten
  das Konto Baulicher Unterhalt Hochbauten in der Jahresrechnung 2015 mit höheren Ausgaben von
  rund Fr. 39'200., die im Budget 2017 entfallen. Ein Teil dieser Mehrausgaben wurde der politischen
  Gemeinde in derselben Rechnungsperiode 2015 wieder zurückerstattet, zum einen auf dem Konto
  Rückerstattung des Bundes über Fr. 9'909.55 und zum anderen auf dem Konto Entnahmen aus Spe-
  zialfinanzierungen im Betrag von Fr. 26'749.. Insgesamt fällt das prognostizierte Nettoergebnis
  2017 für den Zivilschutz inkl. Zivilschutzanlagen im Vergleich zur Jahresrechnung 2015 rund
  Fr. 14'700. tiefer aus.

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Ressort Gesellschaft
Seniorenarbeit
Die für das Jahr 2017 durch die Alterskommission veranschlagten Zahlen für die Fachstelle Senioren-
arbeit liegen etwas über dem Vorjahresniveau. Gegenüber der Jahresrechnung 2015 nimmt das Net-
toergebnis um ca. 16,9 % von Fr. 58'680.– auf Fr. 68'600.– zu. Der für das Jahr 2017 budgetierte
Aufwand beläuft sich auf Fr. 150'300.– und hat im Vergleich zur Jahresrechnung 2015 rund 10 %
zugenommen. Die Kostenbeteiligungen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Fällanden und
der römisch-katholischen Kirchgemeinde Dübendorf-Fällanden-Schwerzenbach an der Fachstelle Se-
niorenarbeit bewegen sich mit je Fr. 28'000.– im gleichen Rahmen wie im Vorjahr.

Ambulante Gesundheitskosten (Spitex)
Die ambulanten Gesundheitskosten erfahren im Vergleich zur Rechnung 2015 eine Steigerung von
ungefähr Fr. 34'500.– bzw. 7,8 %. Das von der Spitex Pfannenstiel (Zollinger-Stiftung) eingereichte
Budget 2017 weist prognostizierte Kosten von insgesamt Fr. 410'000.– aus, was im Vergleich zur
Jahresrechnung 2015 einem Mehraufwand von ca. Fr. 36'000.– bzw. 9,6 % entspricht. Diese Zu-
nahme resultiert daher, weil der Kanton Zürich die Normdefizite der Spitex-Kosten erhöht hat. Die
geschätzten Kosten für die ambulante Krankenpflege ohne Leistungsvereinbarung (z.B. Onko Plus)
bewegen sich mit Fr. 62'000.– im Rahmen des Rechnungsabschlusses.

Pflegekosten (Pflege Stationär)
Die Pflegekosten im stationären Bereich weisen im Budget 2017 gesamthaft einen markanten Mehr-
aufwand von rund Fr. 353'000.– aus. Dies entspricht einer Erhöhung von 25,8 %. Dieser Anstieg ist
grösstenteils auf das Budget 2017 für das Alters- und Pflegezentrum Sunnetal zurückzuführen, das
sich auf Fr. 1'260'000.– beläuft. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2015 wird mit Mehrkosten von
Fr. 365'600 bzw. 41 % gerechnet. Aufgrund der Erhöhung der Bettenzahl von 20 auf 32 Betten per
Mitte 2015 steigen die Kosten im stationären Bereich. Auch die Kostenanteile für die privaten Institu-
tionen sind massiv gestiegen und im Budget mit einem Plus von Fr. 90'000.– ausgewiesen, was im
Vergleich zur Rechnung 2015 einer Zunahme um 96 % entspricht. In diesem Bereich besteht für die
Gemeinde aufgrund des kantonalen Pflegeversorgungsgesetzes kein Handlungsspielraum.

Pflegeheim (Alterszentrum Sunnetal)
Seit dem 1. Juli 2015 sind die zusätzlichen zwölf Pflegezimmer in Betrieb. Die daraus resultierenden
Mehreinnahmen bei den Pflegetaxen schlagen sich im Ergebnis nieder. Im Vergleich zum veran-
schlagten Defizit im 2016 mit Fr. 26'400.– wird für das Jahr 2017 ein Ertrag von Fr. 15'800.– budge-
tiert. Der Aufwand für das Jahr 2017 wird mit Fr. 4'830'900.– veranschlagt, was einem Mehrauf-
wand von ca. 6 % gegenüber der Jahresrechnung 2015 entspricht. Hier muss beachtet werden, dass
im Budget 2017 ausschliesslich das Pflegeheim Sunnetal abgebildet ist. Der Voranschlag 2016 sowie
die Jahresrechnung 2015 enthält noch die Zahlen zur Pflegewohnung Pfaffhausen, die Anfang 2016
geschlossen wurde.

Der von der kantonalen Gesundheitsdirektion vorgegebene Personaletat im Bereich Pflege und Be-
treuung wurde eingehalten und die zusätzlich benötigten Stellen besetzt. Daraus ergab sich auch
eine weitere Anstellung für die Funktion der Teamleiterin/Stv. Leiterin Pflege und Betreuung, die im
Budget 2016 noch nicht ausgewiesen ist. Aufgrund dieser zusätzlichen Stelle sowie einer Stellen-
planänderung im Bereich Hauswirtschaft (40 % Reinigung, 40 % Wäscherei) ergeben sich höhere
Personalkosten (Anpassung Stellenplan infolge Erweiterungsbau).

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Der budgetierte Personalaufwand beträgt Fr. 3'649'400.–. Dies sind gut 12 % weniger als im Budget
  2016 abgebildet, was wiederum zu einem grossen Teil auf die Schliessung der Pflegewohnung Pfaff-
  hausen und die daraus resultierenden tieferen Personalkosten zurückzuführen ist. Auf der Aufwand-
  seite sind die internen Verrechnungen infolge einer Erhöhung des Anteils an die Stabstelle Personal
  und höhere Mietzinse für IT-Arbeitsplätze zu verzeichnen. Die Aufwendungen im Bereich Lebensmit-
  tel und Getränke bewegen sich im gleichen Rahmen wie im Vorjahr, der Bereich Energie und Wasser
  wurde um Fr. 26'000.– erhöht (mehr Fläche, mehr Mitarbeitende und Bewohner/innen).

  Den Heim- und Pensionsgeldern sowie den Betreuungstaxen liegt eine avisierte Auslastung von 97 %
  zugrunde. Der Reduktion von 98 % auf 97 % erfolgt aufgrund des Leitsatzes «ambulant vor statio-
  när», da die Seniorinnen und Senioren länger zuhause betreut werden und die Aufenthaltsdauer im
  Pflegeheim kürzer wird, was wiederum Leerstände zur Folge hat. Trotzdem liegen die prognostizier-
  ten Erträge mit Fr. 4'441'100.– höher als im Jahr 2016 mit Fr. 4'079'000.–.

  Ressort Soziales
  Das Ressort Soziales weist im Budget 2017 im Vergleich zur Jahresrechnung 2015 beim Nettoergeb-
  nis einen geringen Minderaufwand von Fr. 25'600.– aus.

  Sozialversicherungen
  Bei den Zusatzleistungen basiert die Budgetierung auf der Hochrechnung 2016, den Vergleichen mit
  den Vorjahren sowie den Empfehlungen der Sozialversicherungsanstalt SVA. Es wird mit einem Net-
  toaufwand von Fr. 2'014'800.– gerechnet. Dieser Betrag liegt rund Fr. 102‘000.– über dem Netto-
  ergebnis der Rechnung 2015, was einer Zunahme von 5,3 % entspricht.

  Jugend
  Der Voranschlag weist im Vergleich zur Rechnung 2015 Minderausgaben von Fr. 205'000.– was et-
  wa 16,7 % entspricht. Die Differenz ist vor allem mit den prognostizierten Minderausgaben bei den
  Platzierungen in Kinder-, Jugend- und Schulheimen begründet. Neu wird das Projekt LIFT (Leis-
  tungsfähig durch individuelle Förderung und praktische Tätigkeit), das die Qualifizierung von Jugend-
  lichen für die Arbeitswelt bereits ab der ersten Oberstufe fördert, mit einem Beitrag von Fr. 15'000.–
  jährlich unterstützt. Die Gemeindebeiträge an die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Berufs-, Studien-
  und Laufbahnberatung (AJB Amt für Jugend und Berufsberatung) fallen rund Fr. 10'500.– höher aus
  als im Rechnungsjahr 2015, aber Fr. 8'000.– tiefer als im Voranschlag 2016. Der Subventionsbeitrag
  an den Verein Jugendarbeit ist für das Jahr 2017 ohne Kürzung und gemäss Vereinbarung mit
  Fr. 250'000.– budgetiert.

  Für die Subventionen der externen Kinderbetreuung werden mit Fr. 80'000.– im Vergleich zur Jahres-
  rechnung 2015 Fr. 30'000.– bzw. rund 27 % weniger budgetiert, da davon ausgegangen wird, dass
  sich mit der Inkraftsetzung des neuen Reglements per 1. September 2016 die Kosten reduzieren
  werden.

  Die Budgetierung für Platzierungen in Kinder-, Jugend- und Schulheimen aufgrund von Entscheiden
  der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde basiert auf den Anzahl Fällen mit erteilten Kostengut-
  sprachen. Der Nettoaufwand fällt im Vergleich zur Jahresrechnung 2015 um ca. Fr. 215'000.– bzw.
  41 % tiefer aus.

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe
Das budgetierte Nettoergebnis in der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe liegt rund 7,3 % bzw.
Fr. 141'800.– unter dem Nettoergebnis 2015. Bereits im Voranschlag 2016 wurden die Nettokosten
um 19 % tiefer veranschlagt. Grundlage für die Budgetierung bilden die Hochrechnung 2016 (Stand
Juni 2016) sowie die Vergleichszahlen der letzten drei Jahre.

Asyl- und Flüchtlingshilfe
Die Zuweisungsquote wurde per 1. Januar 2016 von 0,5 % auf 0,7 % der Bevölkerung erhöht. Für
die Gemeinde Fällanden liegt die Quote aktuell bei 58 Personen. Der Voranschlag 2017 basiert auf
der Annahme, dass für 19 Personen in der Asylfürsorge und 5 Personen in der Nothilfe eine Pau-
schale vom Kanton entrichtet und abgerechnet werden kann. Die anderen Personen sind vorläufig
Aufgenommene, die nach den SKOS-Richtlinien unterstützt werden. Diese Kosten fallen bei der ge-
setzlichen wirtschaftlichen Hilfe an.

Übriger Sozialaufwand
Im Bereich Kommunale Integration werden Projekte im Rahmen des Kommunalen Integrationspro-
gramms KIP vom Kanton mit rund Fr. 28'800.– mitfinanziert. Der Nettoaufwand ist im Vergleich zum
Voranschlag 2016 um rund Fr. 5'000.– höher. Dies begründet sich damit, dass aufgrund der höheren
Zahl von Asylsuchenden mehr Freiwillige im Einsatz sind und dadurch höhere Spesen entstehen. Zu-
dem fallen bei den Erstgesprächen mehr Sitzungsgelder und Kosten für interkulturelle Übersetzungs-
personen an.

Soziales
Das Budget 2017 des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster sdbu weist im Bereich der Arbeits-
integration im Vergleich zur Jahresrechnung 2015 einen Mehraufwand von Fr. 24'400.–, rund 31 %
aus.

Kleinkinderbetreuungsbeiträge
Mit Regierungsratsentscheid vom 3. März 2016 wurde die Gesetzesänderung des Kinder- und Ju-
gendhilfegesetzes in Kraft gesetzt. Dieses sieht vor, dass per 1. Oktober 2016 keine Kleinkinderbe-
treuungsbeiträge mehr ausgerichtet werden und die Kosten in der Höhe der Jahresrechnung 2015
von rund Fr. 92'000.– nicht mehr anfallen.

Kindes- und Erwachsenenschutz
Im Erwachsenenschutz veranschlagen die Sozialen Dienste des Bezirks Uster sdbu für die Führung der
Massnahmen Kosten in der Höhe von rund Fr. 263'000.–. Diese entsprechen denjenigen der Rech-
nung 2015. Gemäss provisorischem Voranschlag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Dübendorf werden, unter Berücksichtigung der kontinuierlich steigenden Fallzahlen, für das Jahr
2017 Kosten von Fr. 338'000.– erwartet. Im Vergleich zur Rechnung 2015 fällt das Budget 2017 um
rund Fr. 35'000.– höher aus, was etwa 10 % entspricht.

Ressort Hochbau
Gesamthaft weist das Budget 2017 im Ressort Hochbau im Vergleich zur Jahresrechnung 2015 ein
um Fr. 30'000.– tieferes Nettoergebnis aus. Infolge der im Herbst 2015 vorgenommenen neuen Auf-
teilung der Besoldungskosten nach Verwaltungskosten Hochbau und Verwaltungskosten Tiefbau
sind in diesen beiden Kostenstellen grössere Abweichungen zu verzeichnen, die nicht unmittelbar
miteinander verglichen werden können.

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                                                Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Die approximativen Kosten für Gutachten, Expertisen und Anwaltskosten fallen mit Fr. 170'000.–
  rund Fr. 120'000.– geringer aus als in der Jahresrechnung 2015 ausgewiesen. Im Bereich des Natur-
  schutzes werden neuerdings die vormals alle zwei Jahre fälligen Hochstammbeiträge von Fr. 40'000.–
  für die Pflege von Obstgärten und Einzelbäumen jährlich verrechnet, jedoch nur noch zur Hälfte mit
  Fr. 20'000.–. Bei der Raumordnung können die ungefähren Aufwendungen gesamthaft um rund
  Fr. 14'000.– versus Jahresrechnung 2015 reduziert werden.

  Ressort Tiefbau
  Infolge der neuen Aufteilung der Besoldungskosten nach Verwaltungskosten Hochbau und Verwal-
  tungskosten Tiefbau sind in diesen beiden Kostenstellen grössere Abweichungen zu verzeichnen, die
  sich nicht unmittelbar vergleichen lassen. Für den baulichen Unterhalt der Strassen und Wege wird
  im kommenden Jahr mit Kosten von Fr. 80'000.– gerechnet. Dieser Betrag ist Fr. 20'000.– tiefer als
  im Jahr 2015 und eher knapp für eine effiziente Werterhaltung.

  Gemeindestrassen (inkl. Werkhof)
  Das Budget für den Bereich Werkhof weist gegenüber der Rechnung 2015 ein um rund 13 % tiefe-
  res Nettoergebnis aus, wobei insbesondere bei der Strassenreinigung gespart wird. Im Vergleich zur
  Jahresrechnung 2015 werden 30 % der Kosten eingespart, was im Sinne eines Leistungsabbaus si-
  cher wahrnehmbar sein wird. Dank der Nachtabschaltung reduziert sich auch der Aufwand für die
  Strassenbeleuchtung um ca. Fr. 21'500.–. Demgegenüber steigt der budgetierte Aufwand bei den
  Privatstrassen. Durch die Unterhaltsbeteiligung der politischen Gemeinde an den Flurwegen mit öf-
  fentlichen Wegrechten entstehen Mehrkosten von Fr. 36'000.–.

  Regionalverkehr
  Die prognostizierten Aufwendungen für den Regionalverkehr (inkl. Schifffahrt) belaufen sich auf
  Fr. 571'000.– und liegen damit rund Fr. 32'000.– höher als in der Jahresrechnung 2015.

  Siedlungsentwässerung
  Im Bereich der Siedlungsentwässerung fällt der für das Jahr 2017 veranschlagte Beitrag an die ARA
  Bachwis (Kläranlage VSFM) mit Fr. 370'000.– gegenüber Fr. 331'162.80 (Rechnung 2015) etwas hö-
  her aus. Ausserdem ist ein zusätzlicher Mehraufwand von Fr. 75'000.– zu verzeichnen, der aus einer
  Gebühr des Bundes für die Abwasserbeseitigung resultiert.

  Ressort Werke
  Brunnenversorgung
  Der Betriebsaufwand der Brunnenversorgung bewegt sich ungefähr im gleichen Rahmen wie in der
  Jahresrechnung 2015. Der Unterhalt der Brunnenversorgung wird sich jedoch aufgrund diverser De-
  montagen um ca. Fr. 9'500.– gegenüber dem Budget 2016 erhöhen.

  Wasserversorgung
  Gesamthaft bleibt der Aufwand des Voranschlags 2017 verglichen mit der Jahresrechnung 2015 in
  etwa gleich. Infolge bevorstehender Investitionen steigen jedoch die Abschreibungen gegenüber der
  Jahresrechnung 2015 um knapp Fr. 100'000.. Trotz gleich bleibendem Aufwand wird mit einem
  Ertragsüberschuss von ca. Fr. 155'100.– gerechnet (Einlage in Spezialfinanzierung). Die Wasserver-
  sorgung weist in der Spezialfinanzierung per 31. Dezember 2015 einen positiven Saldo von
  Fr. 1'401'752.22 aus.

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Elektrizitätsversorgung
Energie
Der Aufwand 2017 ist gegenüber der Jahresrechnung 2015 um ca. Fr. 418'000.– tiefer budgetiert.
Diese Aufwandminderung lässt sich einerseits mit einer Absatzminderung, einem tieferen Währungs-
kurs und anderseits mit deutlich besseren Konditionen beim Energieeinkauf erklären. Trotz tieferem
Aufwand und Senkung der Energiepreise um ca. 10 % resultiert im Vertrieb gesamthaft ein Ertrags-
überschuss von Fr. 335'900.– (Einlage in Spezialfinanzierung).

Netz
In der Netznutzung wird im Voranschlag 2017 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 185'700. ge-
rechnet (Einlage in Spezialfinanzierung). Gesamthaft sinkt der Aufwand im Voranschlag 2017 ge-
genüber der Jahresrechnung 2015 um ca. Fr. 329'400.. Diese Senkung ist vorwiegend auf eine
Aufwandminderung sowie auf die Kostenreduktion der Vorlieger-Netze zurückzuführen. Das Elektri-
zitätswerk Fällanden senkt die Netztarife 2017 um ca. 10 %. Die Spezialfinanzierung weist per 31.
Dezember 2015 einen positiven Saldo von Fr. 4'259'891.44 aus.

Ressort Finanzen und Steuern
Finanzen
Die Aufwendungen bei den Verwaltungskosten Finanzen fallen im Vergleich zur Jahresrechnung
2015 um rund Fr. 9'000.– tiefer aus. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass bei den
Dienstleistungen Dritter keine ausserordentlichen Aufwendungen anstehen.

Betreffend die Konzessionsabgabe der Werke ist gegenüber der Jahresrechnung 2015 ein minimer
Minderertrag von ca. Fr. 13'800.– zu verzeichnen.

Aufgrund des anhaltend tiefen Zinsniveaus kann auch im Jahr 2017 mit tiefen Zinsen für langfristige
Schulden gerechnet werden. Dank sehr guter Konditionen konnten die Zinsen für die Kredite der
Gemeinde in der Höhe von Fr. 15'000'000.– im Vergleich zur Jahresrechnung 2015 nochmals um gut
Fr. 68'000.– reduziert werden. Bei den Zinserträgen von Darlehen und Wertschriften des Finanzver-
mögens kann mit einem Ertrag von rund Fr. 50'000.– analog Jahresrechnung 2015 gerechnet wer-
den. Da sowohl die Schulgemeinde als auch die Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde über ein
Plus im Kontokorrent verfügen, kann für das Jahr 2017 mit keinen Zinseinnahmen gerechnet wer-
den. Auch bei den Kapitalzinsen (Verzinsung Liegenschaften des Finanzvermögens und der Sachgüter
der spezialfinanzierten Bereiche) schlagen die tiefen Zinsen durch. Aufgrund des internen Zinssatzes
(1,0 %) berechnen sich die Erträge auf Fr. 389'300.–, was Mindereinnahmen von knapp Fr. 85'000.–
(– 18 %) bedeutet. Die Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank entspricht mit Fr. 583'800.–
der Empfehlung des Gemeindeamtes.

Steuern
Bei den Nach- und Strafsteuern wird mit Einnahmen von Fr. 150'000.– gerechnet. Dies sind rund
Fr. 16'000.– mehr als im Jahr 2015. Die Grundstückgewinnsteuern werden optimistisch auf
Fr. 2'500'000.– geschätzt, was in Bezug auf die Jahresrechnung 2015 einer Abnahme von
Fr. 328'000.– entspricht. Demgegenüber wird bei den Quellensteuern mit Mehrerträgen von rund
Fr. 37'000.– gerechnet.

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                                                Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Investitionsrechnung
  In der Investitionsrechnung sind für das Jahr 2017 Nettoinvestitionen von Fr. 6'442'200.– vorgese-
  hen. Diese Zahl entspricht praktisch den getätigten Investitionen im Jahr 2015. Grössere Investitionen
  sind, wie in den vergangenen Jahren, in den Bereichen Strassen, Strom, Wasser und Abwasser von
  total etwas mehr als Fr. 4'500'000.– geplant. Die restlichen rund Fr. 1'900'000.– verteilen sich auf
  Projekte im Bereich öffentlicher Verkehr (Anteil Fällanden am Busbahnhof Schwerzenbach), Verwal-
  tungs- und Finanzliegenschaften sowie auf kleinere Einzelprojekte.

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Abschied der Rechnungsprüfungskommission

Genehmigung Voranschlag 2017 und Festsetzung Steuerfuss
Aufwand und Ertrag
Für 2017 geht der Gemeinderat von einem 100-prozentigen ordentlichen Steuerertrag von Fr. 27.563
Mio. (Vorjahr Fr. 26.900 Mio.) aus. Daraus ergibt sich bei einem Steuerfuss von 40 % ein Steuerertrag
von Fr. 11.025 Mio. (Vorjahr Fr. 10.780 Mio.). Der Nettosteuerertrag aller Steuern ist auf
Fr. 15.610 Mio. budgetiert (Vorjahr Fr. 15.015 Mio.) Insgesamt veranschlagt der Gemeinderat einen
Ertrag von Fr. 43.086 Mio. (Vorjahr Fr. 43.394 Mio.).

Dem steht ein budgetierter Aufwand der Laufenden Rechnung von Fr. 43.097 Mio. gegenüber (Vor-
jahr Fr. 44.075 Mio.). Daraus resultiert ein Aufwandüberschuss in der laufenden Rechnung von
Fr. 0.011 Mio. (Vorjahr Fr. 0.681 Mio.).

Im Vergleich zum Voranschlag 2016 rechnet die Politische Gemeinde im Voranschlag 2017 mit einem
rund Fr. 0.125 Mio. geringeren Personalaufwand als für 2016 veranschlagt.

Investitionen
Es sind total Investitioinen von Fr. 7.241 Mio. vorgesehen, dem stehen Einnahmen von Fr. 0.823 Mio.
gegenüber. Somit betragen die Nettoinvestitionen Fr. 6.418 Mio.. Im Vergleich zum Voranschlag
2016 (Fr. 5.694 Mio.) liegen die Nettoinvestitionen 2017 um Fr. 0.724 Mio. über dem Vorjahreswert.

Finanzplanung 2016-2010
Die Finanzplanung zeigt jetzt im Gegensatz zu den früheren Planungen für die kommenden Jahre
eine stabile Entwicklung des Eigenkapitals. Allerdings vermindert sich in der Planungsperiode das
Nettovermögen weiterhin kontinuierlich.

Wie aus dem Finanzplan hervorgeht, ist insgesamt bei gleichbleibendem Steuersatz auch zukünftig
mit Haushaltsdefiziten zu rechnen; hier kommt es auf anhaltende Bemühungen um eine Verringe-
rung der strukturellen Defizite an. Der Voranschlag der Gemeinde für 2017 zeigt bereits eine deutli-
che Verbesserung der Situation.

Wichtige Kennzahlen aus dem Finanzplan für die Jahre 2016–2020 (Politische Gemeinde ohne Ge-
bühren):

 Kennzahlen                                     2015 (definitiv)   2016 (voraussichtlich)   2017 (geplant)
 Selbstfinanzierungsanteil                              6.5 %                     7.1 %             7.7 %
 Selbstfinanzierungsgrad                               46.0 %                   93.0 %            82.0 %
 Zinsbelastungsanteil                                  -3.0 %                    -3.3 %            -3.5 %
 Eigenkapital inkl.
                                                Fr. 35.980 Mio.          Fr. 37.541 Mio.    Fr. 37.530 Mio.
 Spezial-/Vorfinanzierung
 Investitionsanteil                                    18.1 %                    12.9 %            15.6 %
 Nettovermögen Fr. pro
                                                      Fr. 1'911                Fr. 2'058          Fr. 1'974
 Einwohner
Quelle: Finanzplan 2016-2010 (definitive Version)

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Steuerfuss
 Der Steuerfuss wird auf 40 % des einfachen Staatssteuerertrages belassen.

 Budgetübersicht
 Die Rechnungsprüfungskommission hat das Budget der Politischen Gemeinde Fällanden in der vom
 Gemeinderat beschlossenen Fassung vom 4. Oktober 2016 geprüft.

 Das Budget weist folgende Grunddaten aus:

 Laufende Rechnung                                              Aufwand        Fr.   43.097 Mio.
                                                                   Ertrag      Fr.   43.086 Mio.
                                                        Aufwandüberschuss      Fr.    0.011 Mio.

 Investitionsrechnung                                             Ausgaben     Fr.    7.241 Mio.
                                                                 Einnahmen     Fr.    0.823 Mio.
                                                            Nettoinvestition   Fr.    6.418 Mio.

 Einfacher (100-prozentiger) Gemeinde-                                         Fr.   27.563 Mio.
 steuerertrag
 Eigenkapitalabnahme                                                           Fr.    0.011 Mio.

 Ergebnis der Prüfung und Empfehlung
 Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest:
 Der Aufwandüberschuss wird mit einem Steuerfuss von 40 % des einfachen Gemeinde-
 steuerertrages und der Eigenkapitalentnahme gedeckt.

 Mit dem Voranschlag 2017 legt der Gemeinderat im Gegensatz zu früheren Planungen für
 das kommende Jahr erfreulicherweise einen nahezu ausgeglichenen geplanten Haushalt
 vor. Um dies für die künftigen Jahre nachhaltig abzusichern, empfiehlt die Rechnungsprü-
 fungskommission, kontinuierlich weiter an der Identifizierung und Behebung des struktu-
 rellen Defizits festzuhalten.

 Antrag
 Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Gemeindeversammlung:
 – Das Budget 2017 entsprechend dem Voranschlag des Gemeinderates festzulegen,
 – Den Steuerfuss der Politischen Gemeinde auf 40 % des einfachen Gemeindesteuerertrages
   festzusetzen.

 Fällanden, 14. November 2016

 RPK Fällanden

 Der Präsident                           Der Sekretär

 Thomas Wipfler                          Daniel Lienhard

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Initiative Erholungszone für offene Sportanlagen in Fällanden Dorf
Sportanlage Glattwis: Sanierung des Hauptspielfelds, Umbau des
Trainingsplatzes in ein Kunstrasenfeld und Erweiterung der Garderoben
Bewilligung Projektierungskredit

Antrag
Die Gemeindeversammlung beschliesst:

Für die Umsetzung «Sportplatzinitiative» wird ein Projektierungskredit von Fr. 270'000.– bewilligt.

Weisung
Ausgangslage:
An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2014 befürworteten die Stimmberechtigten die am
6. September 2013 eingereichte Initiative «Erholungszone» von Dorothee Jaun und Beat Michel. Die
Initiative verlangt bei der nächsten BZO-Revision, spätestens jedoch innert zwei Jahren, die Ausschei-
dung eines geeigneten Gebiets für die zukünftige Erstellung von offenen Sport- und Freizeitanlagen.
«Der Flächenbedarf entspricht 3 Fussballfeldern (2. Liga-tauglich), davon 1 Allwetterplatz, 1 Trai-
ningsplatz, Gebäudeinfrastruktur mit Garderoben (geschlechtergetrennt nutzbar), Clublokal und Ki-
osk sowie ausreichend Parkplätze. Es ist zu klären, ob durch die vom Kanton geplante Umfahrung
von Fällanden auch die Tennisplätze im Raum Glattwis betroffen sind und entsprechender Flächen-
bedarf in der neuen Erholungszone einzuplanen ist.».

Wie aus dem Wortlaut der so genannten «Sportplatzinitiative» hervorgeht, bestimmte damals noch
die im kantonalen Richtplan eingetragene Umfahrung Fällanden-Schwerzenbach die erste Planungs-
phase. Infolge der knappen Platzverhältnisse wurde zu Beginn die Idee verfolgt, Bauerwartungsland
in der Industriezone mit einer Revision der Bau- und Zonenordnung in eine Erholungszone umzu-
wandeln, um erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung einer neuen Sport- und
Freizeitanlage zu schaffen. Die näheren Abklärungen zur geplanten BZO-Revision haben dabei erge-
ben, dass im Zusammenhang mit der Kulturlandinitiative ein grosses Konfliktpotential besteht, das
mit sehr hohen Kosten verbunden gewesen wäre. Nachdem der Zürcher Kantonsrat am 13. März
2014 entschieden hatte, die Umfahrungstrasse aus dem Richtplan zu streichen, änderte sich die Situ-
ation. Im Laufe der weiteren Projektausarbeitung zeigte sich, dass die «Sportplatzinitiative» auf der
bestehenden Sportanlage Glattwis umgesetzt werden kann, womit das ursprüngliche Initiativbegeh-
ren auf Umzonung hinfällig wurde.

Projektausarbeitung
Bereits Anfang 2014 hat das Ingenieurbüro ewp AG in Effretikon im Auftrag der Gemeinde Fällan-
den eine Planungsstudie zur Neuanordnung der Sportplätze Glattwis sowie des Werkhofs erstellt
(Planungsstudie «Umfahrung Fällanden-Schwerzenbach – Empfehlung für Neuanordnung Sport-
plätze und Werkhof» vom 26. März 2014, ad acta). Gemäss dieser Planungsstudie hätte für die Er-
stellung von neuen Sportanlagen im Sinne der Initiative und die damit einhergehende nötige Renatu-
rierung 8 bis 10 Millionen Franken aufgewendet werden müssen.

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Ausgehend von dieser Planungsstudie und einer späteren vom Landschaftsarchitekten Volker Alle-
  mann erstellten Bedarfsanalyse (Bedarfsanalyse Spielfelder vom 1. Juli 2015, ad acta) wurde sodann
  ein Projekt unter der Leitung des Gemeindepräsidenten Rolf Rufer ausgearbeitet, das gleichermassen
  die Bedürfnisse des FC Fällanden wie auch die finanzielle Situation der Gemeinde berücksichtigt.

  Bedarfsanalyse Spielfelder
  Die Bedarfsanalyse des FC-Fällanden zeigt unter Verwendung der maximalen Nutzungsdauer eines
  Spielfeldes, dass die Forderungen der «Sportplatzinitiative» im Rahmen der bestehenden Sportanlage
  Glattwis umgesetzt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens ein Spielfeld zu ei-
  nem Kunstrasenplatz umgebaut wird, weil Kunstrasenplätze fast ganzjährig bespielbar sind und
  kaum Belastungsgrenzen kennen. Da der Bau von zwei neuen Kunstrasenspielfeldern für die Ge-
  meinde nicht finanzierbar ist, wurden die beiden folgenden Varianten ausgearbeitet und einander
  gegenübergestellt:

  Variante 1 (Kunstrasen Hauptspielfeld)
  Mit einem Kunstrasenfeld als Hauptplatz können mindestens vier zusätzliche Mannschaften aufge-
  nommen werden, die zweimal wöchentlich trainieren können. Mit einer Vollauslastung des Kunstra-
  senfeldes ohne alleinige Benutzung des ganzen Feldes können sogar bis zu sieben Mannschaften
  aufgenommen werden. Kostenschätzung Fr. 1'825'000.–.

  Variante 2 (Kunstrasen Trainingsfeld)
  Die Feldgrösse wird für 9er Fussball ausgelegt (heute 7er), somit kann mit einem Kunstrasenfeld als
  Trainingsfeld der gesamte Trainingsbetrieb aufgenommen werden, sofern immer zwei Mannschaften
  gleichzeitig trainieren. Das Hauptfeld wird bei schlechten Bodenverhältnissen geschont. Kinderfuss-
  ball 9er, 7er und 5er können alle auf dem Kunstrasenfeld ausgetragen werden. Kostenschätzung
  Fr. 1'360'000.–.

  Laut Bericht ist die Optimierung des Trainingsplans in jedem Fall umzusetzen, weil dadurch das
  Hauptrasenfeld geschont wird und auf dem Trainingsplatz sogar zusätzliche Trainings angeboten
  werden können. Um Trainingsausfälle zu verhindern und aus Gründen der Flexibilität, empfiehlt sich
  die Umsetzung der Variante 2, die auch die Altersentwicklung der Mannschaften und die damit ver-
  bundenen Anforderungen an die Platzgrösse berücksichtigt. So können die jüngeren Mannschaften
  sämtliche Meisterschafts- und Trainingsspiele auf dem Kunstrasen austragen, wodurch das Hauptra-
  senfeld weniger stark genutzt wird und sogar eine kleine Reserve für den Trainings- und Matchbe-
  trieb der 11er Mannschaften entsteht. Das heisst, mit einer Totalsanierung des bestehenden Haupt-
  rasenfeldes und einem Ersatzneubau des heutigen Trainingsfeldes in einen Kunstrasenplatz können
  auch die zukünftigen Bedürfnisse des FC Fällanden abgedeckt werden.

  Mit dem Beizug eines Landschaftsarchitekten als Fachspezialist für Sportanlagen wurde auch der Zu-
  stand der jetzigen Spielfelder analysiert. Der Befund ergab, dass nach einer Betriebszeit von
  36 Jahren die Plätze zwingend saniert werden müssen. Für die alleinige Totalsanierung der beiden
  Spielfelder würden sich die Kosten (+/- 25%) auf Fr. 437'000.– belaufen.

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
Zusätzliche Garderoben
Aus der Bedarfsanalyse geht ebenfalls hervor, dass ein Unterangebot an Garderoben besteht. Die
vorhandenen zwei Doppelgarderoben entsprechen grundsätzlich den Anforderungen des Schweizeri-
schen Fußballverbandes. Dieser sieht für das erste Spielfeld vier Garderoben und für jedes weitere
Spielfeld zwei zusätzliche Garderoben vor. Weil das Trainingsfeld heute zeitgleich mit dem Hauptfeld
für Trainings und Spiele genutzt wird, fehlen insbesondere an den Wochenenden mindestens zwei
Garderoben mit den dazugehörenden sanitären Anlagen. Kommt hinzu, dass beim Kinderfussball
Jungen und Mädchen in derselben Mannschaft sind. Die Mädchen müssen dann jeweils die Schieds-
richtergarderoben benutzen und oft müssen Kinder mit Erwachsenen die Garderobe teilen.

Eine Erhöhung des Trainingsbetriebs und weitere Mannschaften, insbesondere auch ein neues Ange-
bot an Damenfussball, bedingen zusätzliche separate Garderobenräume. Vier zusätzliche Einzelgar-
deroben würden den Bedarf des FC Fällanden decken. Dazu kommen gemäss Bericht zwei Schiri-
garderoben, zwei Aussen-WC's, ein Technik- und Unterhaltsraum sowie ein Materialraum.

Das bestehende Garderobengebäude ist in gutem baulichen Zustand, das idealerweise direkt am
Spielfeldrand des Hauptplatzes liegt. Mit der frei werdenden Trafostation Glattwis, die sich direkt ne-
ben dem Garderobengebäude befindet, wurde ein passender Standort für zusätzliche Garderoben
gefunden. Die Trafostation soll in vier Garderoben mit den entsprechenden sanitären Anlagen
umgebaut werden. Weil die Duschräume der vorhandenen Garderoben über eine unzureichende Lüf-
tungsanlage verfügen, soll der Ersatz der Lüftungsanlage in den Umbau miteinbezogen werden. Für
die Versorgung mit Warmwasser und Heizenergie konnte mit den Betreibern der angrenzenden Ten-
nishalle eine Dienstleistungsabsicht gefunden werden. Für die Lüftung und sonstige technische Ein-
richtungen soll ebenfalls von den Betreibern der Tennishalle ein zusätzlicher Raum gemietet werden.
Der fehlende Stauraum für Bälle und andere Hilfsmittel soll mit einem Fertigbauelement neben der
jetzigen Garage am Spielrandfeld behoben werden.

Kosten für Projektausarbeitung
Die Kosten für die Erstellung der Bedarfsanalyse des Landschaftsarchitekten Volker Allemann der Fir-
ma Graber Allemann Landschaftsarchitektur GmbH, Pfäffikon, und die bisherigen Vorabklärungen
und Variantenausarbeitung zum Bau von zusätzlichen Garderoben von Kurt Schlatter der Firma AKU
Immobilien GmbH, Rümlang, belaufen sich insgesamt auf knapp Fr. 6'000.– und setzen sich wie folgt
zusammen:

– Bedarfsanalyse Spielfelder                                                   Fr.      3'192.20.–
– Bauherrenbegleitung                                                          Fr.      2'739.20.–
  Total                                                                        Fr.      5'931.40.–

Projektbeschrieb und Projektausführung
Das Bauprojekt besteht aus zwei Teilprojekten:
– Instandsetzung Hauptrasenfeld und Ersatzneubau Trainingsplatz als Kunstrasenfeld
– Umbau der alten Trafostation in zusätzliche Garderoben inkl. Verbesserungsmassnahmen bei den
  bestehenden Garderoben

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Während der Bauarbeiten muss der FC Fällanden auf eine andere Sportanlage in der näheren Umge-
  bung ausweichen. Dies führt neben organisatorischen Problemen auch zu erheblichem Mehraufwand
  für die Eltern, da insbesondere beim Kinderfussball davon ausgegangen werden muss, dass die Kin-
  der von ihren Eltern begleitet werden, wenn sie für das Training vorübergehend auf eine Sportanlage
  in einer anderen Gemeinde ausweichen müssen. Da von einer Bauzeit von rund vier bis sechs Mona-
  ten auszugehen ist, sollen die beiden Teilprojekte parallel ausgeführt werden.

  Projekt- und Ausführungskosten (inkl. Projektierungskosten)
  Die Grobkostenschätzung der beiden Teilprojekte (+-25 %) ergibt folgendes Bild:
  – Totalsanierung Hauptrasenfeld                                             Fr.        324'000.–
  – Ersatzneubau eines 9er-Kunstrasentrainingsfelds                           Fr.      1'036'000.–
  – Klärung Altlasten unterhalb der beiden Spielfelder                        Fr.         40'000.–
  – Honorar Landschaftsarchitekt (inkl. Nebenkosten), gerundet                Fr.        120'000.–
  – Umbau Trafostation in Garderoben inkl. Anpassung Gebäudetechnik           Fr.        650'000.–
  – Honorar Architekt und Fachplaner                                          Fr.        150'000.–
  – Externe Projektbegleitung (inkl. Vorprojektkosten), gerundet              Fr.         60'000.–
  – Reserve 4 %                                                               Fr.         90'000.–
    Total                                                                     Fr.      2'470'000.–

  Vorprojekt
  Gemäss Vorabklärungen mit dem AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft ist im Teilprojekt
  betreffend die Totalsanierung resp. den Ersatzneubau der beiden Spielfelder zur Klärung der Altlas-
  tensituation ein entsprechender Spezialist beizuziehen, da vermutet wird, dass das alte Glattbachbett
  mit Bauschutt aufgefüllt wurde. Des Weiteren empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit einem Fachex-
  perten allfällige Auflagen seitens des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) zu klären. Und schliess-
  lich muss in Zusammenarbeit mit dem FC Fällanden ein detaillierter Anforderungskatalog als Grund-
  lage für die Planer erstellt werden.

  Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 174 vom 23. August 2016 zulasten der In-
  vestitionsrechnung 2016 einen Vorprojektkredit von Fr. 79'000.– bewilligt. Mit diesem Zusatzkredit
  können die oben erwähnten weiteren Abklärungen zur Erarbeitung des Bauprojekts getroffen wer-
  den:
  – Vertiefte Abklärungen der Untergrundverhältnisse (Altlastensituation) und daraus entstehenden
    allfällige Auflagen seitens AWEL aufgrund des aufgefüllten alten Glattbachbetts
  – Klärung von allfälligen Auflagen seitens des Schweizerischen Fussballverbands
  – Erstellen eines detaillierten Anforderungskatalogs in Zusammenarbeit mit dem FC Fällanden als
    Grundlage für die Planer

  Kostenaufstellung Vorprojekt
  – Kosten für bisherige Projektausarbeitung, gerundet                        Fr.        6'000.–
  – Bauherrenbegleitung (Analysen, Ausschreibungen, Gutachten)                Fr.       30'000.–
  – Geologisches Gutachten zur Klärung der Altlasten                          Fr.       40'000.–
  – Fachexperte des Schweizerischen Fussballverbandes                         Fr.        3'000.–
    Total (inkl. MWST)                                                        Fr.       79'000.–

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Gemeindeversammlungen vom 30. November 2016
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