Journal n - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...

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Journal n - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
Nr. 345 I Juni 2021

Journal
Offizielles Mitteilungsblatt der
                                                           n
                                        assenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

VERTRETERVERSAMMLUNG
VV beschließt Corona-HVM und Änderung
der Bereitschaftsdienstordnung

BEDARFSPLANUNG
Beschlüsse des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen M-V
Journal n - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
2   AUF EIN WORT                                                                                                   06I 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,
                            die aktuellen Beschlüsse des Lan-     tragsärzteschaft, weil die Patienten die bereits ausge-
                            desausschusses der Ärzte und Kran-    lasteten umliegenden Praxen aufsuchen und ihren Frust
                            kenkassen M-V zeigen ein düsteres     bei denjenigen Ärzten zurücklassen, die die Versorgung
                            Bild. Von den 27 Mittelbereichen      übernehmen.
                            der hausärztlichen Versorgung
                            sind nach rechnerischem Bedarf        Keine Mühen und Mittel werden seitens der KVMV
                            15 Mittelbereiche drohend unter-      gespart, um das Problem des ärztlichen Nachwuchses
                            versorgt. Auch bei anderen Fach-      anzugehen. Investitionskostenzuschüsse, individuelle
                            ärzten wie z.B. Pädiatern, Augen-     Beratungsgespräche, konzeptionelle Planungen unter
                            ärzten, Dermatologen und Nerven-      Einbindung kommunaler Entscheidungsträger, Förde-
                            ärzten zeichnet sich ab, dass die     rung der Facharztweiterbildung mit monatlichen Ge-
                            Vertragsärzteschaft ausblutet. Be-    haltskostenzuschüssen und viele weitere Maßnahmen
                            gleitet werden diese Zahlen von Pa-   der KVMV werden in naher Zukunft dem zuvor darge-
                            tientenbeschwerden, Hilferufen der    stellten Trend entgegenwirken. Eine weitere Maßnah-
                            Gemeindevertreter und Pressean-       me ist die sogenannte Landarztquote, über die ich
        Foto: KVMV/Schrubbe
                            fragen, dabei immer mit dem Blick     im KV-Journal April 2021 bereits ausführlich berichtet
    auf die Belange der gesetzlich krankenversicherten            habe. Das Grundproblem viel zu weniger Studienplätze
    Patienten, die den Wunsch haben, über alle Facharzt-          der Humanmedizin kann mit all diesen Maßnahmen je-
    gruppen wohnortnah und bestenfalls ohne lange War-            doch nur symptomatisch behandelt werden. Unabding-
    tezeiten versorgt zu werden. Der Fokus richtet sich           bar bleibt jedenfalls, dass die niedergelassenen Ärzte
    häufig nur auf das, was fehlt oder unbedingt besser           ihr Wissen an den Nachwuchs weitergeben. Wir sollten
    gemacht werden sollte, ohne die rechtlichen Rahmen-           daher jeder Praxis dankbar sein, die im Rahmen einer
    bedingungen und die Belange des ambulanten Versor-            Weiterbildungsbefugnis Verantwortung für die Zukunft
    gungssystems zu durchdringen.                                 der ambulanten Versorgung übernimmt und damit
                                                                  selbst die Basis für eine verlässliche Nachfolgeregelung
    Selten wird in diesem Zusammenhang nach den Be-               schafft.
    dürfnissen der Vertragsärzte gefragt, die die ambulante
    Versorgung sicherstellen. Und noch seltener wird er-          Nach alledem besteht unverkennbar Handlungsbedarf.
    kannt, dass das Problem der Nachbesetzung von Arzt-           Dabei fehlt es grundsätzlich nicht an Interessenten für
    praxen auch die individuelle Lebensleistung jener Ärzte       eine ärztliche Tätigkeit, sondern an einer besseren Al-
    tangiert, die nach jahrelanger Tätigkeit ein gut einge-       lokation der vorhandenen Ressourcen. Ich bleibe daher
    spieltes Praxisteam, einen treuen Patientenstamm und          weiterhin hoffnungsvoll gestimmt, dass alle derzeitigen
    gewachsene soziale Strukturen zurücklassen müssen,            Bemühungen letztendlich dazu führen werden, eine en-
    ohne eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger gefun-           gagierte Generation von Vertragsärzten zu gewinnen,
    den zu haben. Es stimmt mich nachdenklich, wenn nie-          die auch zukünftig die ambulante Versorgung für uns
    dergelassene Ärzte die altersbedingte Aufgabe ihrer           alle sicherstellen wird.
    Praxis immer wieder hinausschieben, in der Hoffnung,
    gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung M-V            Sollten Sie planen, Ihre Praxistätigkeit demnächst auf-
    (KVMV) doch noch eine Nachfolgeregelung zu finden.            zugeben oder interessieren Sie sich für das Thema am-
    Nicht selten legen mir diese Ärzte ein durchdachtes           bulante Weiterbildung, wenden Sie sich bitte an die
    Konzept und anschauliche Praxisfotos vor, die wir gern        Abteilung Sicherstellung der KVMV, die Ihnen gern be-
    an Interessenten weitergeben.                                 ratend zur Seite steht.

    In besonderer Erinnerung ist mir zuletzt ein Ärztepaar        Freundlich grüßt Sie
    geblieben, das nahezu 30 Jahre eine gemeinsame und            Ihr Steffen Kaulisch.
    gut ausgestattete Praxis in aus meiner Sicht attraktiver
    Lage geführt hat. Unzählige Gespräche der KVMV mit
    interessierten Ärzten, den Gemeindevertretern und
    dem Ärztepaar haben nicht dazu geführt, dass die Pra-
    xis nachbesetzt werden konnte. Häufig zieht dies eine
                                                                                 Steffen Kaulisch ist Hauptabteilungsleiter
    Kettenreaktion nach sich, mit noch mehr Patientenbe-
                                                                                   Kassenärztliche Versorgung der KVMV.
    schwerden und noch mehr Hilferufen auch aus der Ver-
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06I 2021                                                                                            INHALT    3

       VERTRETERVERSAMMLUNG
                                      4-7
       VV beschließt Änderung der
       Bereitschaftsdienstordnung

                                                       10-14
                                                         KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG

                                                         Bekanntmachung des
                                                         Landesausschusses der
                                                         Ärzte und Krankenkassen

S. 4-7     VERTRETERVERSAMMLUNG                      S. 21      PERSONALIEN
            VV beschließt Corona-HVM und Änderung
             der Bereitschaftsdienstordnung          S. 22      FEUILLETON
            Änderung von Statuten                              Neue Stadtgeschichte-Ausstellung in Rostock
            Brückentag festgelegt: 27. Mai 2022
                                                     S. 23-25   VERANSTALTUNGEN
S. 8/9     KURZ UND KNAPP
            SARS-CoV-2: Website informiert Ärzte    S. 26/27 PRAXISSERVICE
            Patientenschulungen für DMP auch                   Berufsverbände in M-V
             per Video
            Verordnungsfähigkeit von Vitamin B6     S. 28      KVMV IM DIENST DER ÄRZTE

S. 9       IMPRESSUM

S. 10-14   KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG
           Bekanntmachung des Landesausschusses
           der Ärzte und Krankenkassen

S. 15-17   ZULASSUNGEN UND ERMÄCHTIGUNGEN

S. 17      AUSSCHREIBUNG
           Dermatologischer Versorgungsauftrag in
           Neubrandenburg

S. 18/19 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN
           von Vertragsarztsitzen

S. 20      PRAXISNACHFOLGE IN OFFENEN PLANUNGS-
           BEREICHEN
           für freiwerdende Hausarztstellen                                         Titel:
                                                       Dr. med. Michael Hunze ist Hausarzt
                                                                     in Neubrandenburg.

                                                                  Foto: © KVMV/Schrubbe
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4   VERTRETERVERSAMMLUNG                                                                                               06I 2021

    Vertreterversammlung beschließt Corona-HVM
    und Änderung der Bereitschaftsdienstordnung
                                                                                                              Von Oliver Kahl*

    Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) ist am 29. Mai 2021 zu ihrer
    elften Sitzung in der laufenden Amtsperiode in Schwerin zusammengekommen. Unter Einhaltung der ein-
    schlägigen Hygieneregelungen sowie unter Berücksichtigung des Umstandes, dass viele Vertreter als nieder-
    gelassene Vertragsärzte bereits vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, war eine Präsenzsitzung möglich.

    Die Diskussion zu einigen Tagesordnungspunkten zeig-               Daneben ging der Vorstandsvorsitzende unter ande-
    te, wie wichtig der persönliche Austausch für eine um-             rem noch auf anstehende Gesetzesvorhaben des Bun-
    fassende Debatte zu strittigen Themen ist.                         desgesundheitsministers, auf den positiven Honorarab-
                                                                       schluss für das Jahr 2021 und die Einführung weiterer
    Bericht zur Lage                                                   Elemente der Telematikinfrastruktur wie die elektroni-
                                                                       sche Patientenakte und das elektronische Rezept ein.
    Axel Rambow, Vorstandsvorsitzender der KVMV, stimm-                Zum Schluss seiner Ausführungen dankte er den Mit-
    te die Vertreter mit seinem Bericht zur Lage auf die Sit-          gliedern der KVMV ausdrücklich für ihr Engagement für
    zung ein. Er konnte vor allem über die stetigen Aus-               die Sicherstellung der Versorgung und die Bewältigung
    einandersetzungen mit der Bundes- und Landespolitik                der Pandemie.
    zur Verteilung der Impfstoffmengen berichten. Dabei
    machte er deutlich, wie problematisch es ist, wenn in              Vertreter diskutieren Stand und Planung von Covid-
    Anbetracht einer weiterhin unzureichenden Belieferung              Impfungen
    der Praxen nun auch Betriebsärzte in großen Mengen
    Impfstoff erhalten sollen und darüber hinaus Impfdosen             In der anschließenden ausführlichen Diskussion mach-
    für Kinder und Jugendliche zurückgehalten würden.                  ten die Vertreter deutlich, dass die Praxen inzwischen
                                                                       an der Belastungsgrenze arbeiten. Insbesondere die
                                                                       fehlende Planbarkeit bei den Impfstofflieferungen für
                                                                       die Covid-Impfungen und die damit in die Praxen ver-
                                                                       lagerte Diskussion mit den Patienten wurde als starke
                                                                       Beanspruchung vor allem auch für das Praxispersonal
                                                                       dargestellt.
                                                                       Die Vertreterinnen und Vertreter waren sich darin einig,
                                                                       dass eine mit dem Wegfall der Impfpriorisierung ver-
                                                                       bundene weitere Belastung ihrer Praxismitarbeiter nicht
                                                                       mehr tragbar sei. Großes Unverständnis wurde in die-
                                                                       sem Zusammenhang darüber geäußert, dass das Bun-
                                                                       desgesundheitsministerium weiterhin an dem Zeitplan
                                                                       und den Sanktionen für die Einführung der Telematik-
                                                                       infrastruktur festhält und die Vertragsärzteschaft damit
                                                                       zusätzlich unter Druck setzt, anstatt eine Konzentration
                                                                       auf die mit der Pandemie im Zusammenhang stehen-
                                                                       den Aufgaben zu ermöglichen.
                                                Foto: © KVMV/Büttner

    Kritisch bewertete er auch die Bestrebungen des Bun-               Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2021
    desgesundheitsministeriums, kurzfristig einen soge-                beschlossen
    nannten „digitalen Impfausweis“ einzuführen, der eu-
    ropaweit als Reisedokument zum Beleg vollständiger                 Nach der Vorstellung der Ergebnisse der Honorarver-
    Impfungen dienen soll. Vor allem lehnte Rambow die                 teilung des Jahres 2020 in den einzelnen Fachgruppen
    aufwändige, weil nicht in die Praxisverwaltungssoftware            erläuterte Hauptabteilungsleiter Dirk Martensen den
    integrierte Ausstellung solcher Dokumente in den Ver-              „Coronavirus-HVM“ für das Jahr 2021. Da die gesetzli-
    tragsarztpraxen unter dem Hinweis darauf ab, dass dies             chen Regelungen für den sogenannten „Schutzschirm“
    keine ärztliche Aufgabe sei und die Praxen nicht noch              angepasst worden waren, stehen seinem Bericht zu-
    mehr belastet werden können.                                       folge keine zusätzlichen Mittel der gesetzlichen Kran-
06I 2021                                                                                        VERTRETERVERSAMMLUNG            5

kenversicherung für den Ausgleich coronabedingter                   Der Ausschuss habe die Belastung der Vertragsärztin-
Honorarrückgänge mehr zur Verfügung. Ausgleichs-                    nen und Vertragsärzte in den Bereichen, die mit weni-
zahlungen müssten in erster Linie aus Rückstellungen                ger als 20 Ärzten besetzt sind, ausführlich geprüft und
geleistet werden. Die für das Jahr 2020 gültigen Re-                sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es hier erhebliche
gelungen seien daher im Sinne einer Härtefallregelung               Ungleichgewichte innerhalb des Landes gibt und dass
angepasst worden. Diese solle auf begründeten Antrag                eine hohe Anzahl von Diensten ein Niederlassungs-
hin existenzbedrohende Honorarverluste ausgleichen.                 hemmnis für junge Ärzte ist. Aber auch der steigende
Der „Corona-HVM“ 2021 wurde durch die Mitglieder                    Altersdurchschnitt der Niedergelassenen gerade in
der VV einstimmig verabschiedet.                                    ländlichen Bereichen mache es notwendig, hier die Be-
                                                                    lastungen durch eine Herabsetzung der Dienstfrequenz
Satzungsänderungen für Pandemiezeiten                               zu reduzieren.

Anschließend stellte der Sprecher des Satzungs- und                 Beispiel Bad Doberan
Geschäftsordnungsausschusses, Dipl.-Med. Axel
Zirzow, verschiedene Änderungen der Satzung sowie                   In der anschließenden Diskussion kam auch HNO-Arzt
der Geschäftsordnung der VV und der Disziplinarord-                 Carsten Weiß aus Bad Doberan zu Wort. Er hatte aus-
nung vor. Dabei ging es neben klarstellenden Formulie-              drücklich darum gebeten, zur Änderung der Bereit-
rungen vor allem auch darum, die Handlungsbefugnisse                schaftsdienstordnung sprechen zu dürfen. Stellvertre-
der VV auch in Pandemiezeiten durch die Möglichkeit                 tend für weitere Kollegen aus seinem Bereich machte
der Abhaltung von Videokonferenzen und schriftlichen                er seine Bedenken geltend und diskutierte mit den Ver-
Abstimmungsverfahren aufrechtzuerhalten.                            tretern über das Für und Wider.

                                                                    In der Debatte verdeutlichten die VV-Mitglieder, dass
                                                                    es nicht darum gehe, bestehende Bereitschaftsdienst-
                                                                    bereiche ohne Berücksichtigung lokaler Besonderhei-
                                                                    ten von der KVMV in Schwerin aus zusammenzulegen.
                                                                    Anstelle strikter Vorgaben sollen vielmehr gemeinsam
                                                                    mit den Kreisstellen vor Ort Lösungen gefunden wer-
                                                                    den, die für alle langfristig tragbar sind. Beispiele für
                                                                    gute Lösungen wurden bereits in einigen Kreisstellen
                                                                    gemeinsam mit dem Bereitschaftsdienstausschuss ge-
                                                                    funden. Der Ausschuss und die Verwaltung der KVMV
                                                                    werden die Regionen auch weiterhin unterstützen,
                                                                    wenn es darum geht, die notwendigen Anpassungen
                                                                    vorzunehmen.
                                             Foto: © KVMV/Büttner

                                                                    Im Ergebnis der Diskussion wurden die Änderungen
Änderung der Bereitschaftsdienstordnung                             der Bereitschaftsdienstordnung, die auch eine Über-
                                                                    arbeitung der Tatbestände für eine Befreiung vom Be-
Den breitesten Raum nahm dann wie erwartet der Tages-               reitschaftsdienst beinhalten, mehrheitlich von der VV
ordnungspunkt zur Änderung der Bereitschaftsdienst-                 angenommen. Dabei wurde die Frist, innerhalb derer
ordnung ein. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzen-               eine Anpassung der Bereitschaftsdienstbereiche abge-
de, Dipl.-Med. Angelika von Schütz, und der Spre-                   schlossen sein muss, zum 1. Juli 2022 beschlossen. Ziel
cher des Bereitschaftsdienstausschusses, Dipl.-Med.                 ist es, den Regionen genügend Zeit für den Diskurs und
Siegfried Mildner, führten zunächst ausführlich in die zu-          die Lösungsfindung zu geben.
grundeliegende Problematik ein. Sie verwiesen darauf,
dass sich der Bereitschaftsdienstausschuss in mehre-                Am Ende der Sitzung konnten die Vertreterinnen und
ren umfangreichen Sitzungen unter Einbeziehung aller                Vertreter auf eine bisweilen emotionale, aber stets
Kreisstellen mit der Umsetzbarkeit der vorgesehenen                 sachorientierte Debatte mit von allen Seiten respektier-
Anpassungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst befasst               ten Ergebnissen zurückblicken. n
habe.
Bei der vorgeschlagenen Änderung, wonach die für ei-
nen Bereitschaftsdienst zuständige Mindestanzahl von
Vertragsärzten von 10 auf 20 erhöht werden solle, gehe
es darum, die Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes
                                                                             *Oliver Kahl ist Verwaltungsdirektor der KVMV.
zukunftsfest zu gestalten.
6   VERTRETERVERSAMMLUNG
    SARS-COV-2                                                                                                      06I 2021

                                                                                                         Grafik: © Reinhold Löffler

    Änderung von Statuten
                                                                                                Von Thomas Schmidt*

    Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) hat in ihrer Sitzung am 29. Mai
    2021 über diverse Statuten der KVMV beraten und dabei Änderungen wie folgt beschlossen:

    Ärztliche Bereitschafts-                                  § 8 Befreiungen
    dienstordnung                                             In Abs. 4, bei dem lit. c gestrichen wird, schließen sich
                                                              neu formulierte Absätze 5 bis 7 wie folgt an:
    Die Änderungen der Bereitschaftsdienstordnung be-
    treffen folgende Paragraphen:
                                                              5) Ein schwerwiegender Grund im Sinne von Absatz 1
                                                                 liegt regelmäßig nicht vor, solange keine wesent-
    § 4 Tätigkeitsort
                                                                 liche Einschränkung der bisherigen Praxistätigkeit
                                                                 festgestellt werden kann oder die Praxistätigkeit
    Abs. 2, Satz 1 enthält nunmehr folgenden Wortlaut:
                                                                 über dem Fachgruppendurchschnitt liegt. Maß-
                                                                 geblich sind die zur Abrechnung gebrachten Leis-
    Die Dienstbereiche, mit Ausnahme des Bereitschafts-
                                                                 tungen des betreffenden Arztes. Die Möglichkeit
    dienstbereichs Hiddensee, sollen von den Bereitschafts-
                                                                 einer Vertretung gemäß § 3 Abs. 4 dieser Bereit-
    dienstausschüssen der Kreisstellen flächendeckend so
                                                                 schaftsdienstordnung bleibt unberührt.
    gebildet werden, dass für einen Bereitschaftsdienstbe-
    reich mindestens 20 Ärzte des jeweiligen Bereichs ver-
                                                              6) Der zuständige Bereitschaftsdienstausschuss kann
    antwortlich sind.
                                                                 unter Berücksichtigung der Umstände des Ein-
                                                                 zelfalls eine vollständige oder teilweise Befreiung
    § 6 Spezialisierte ärztliche Bereitschaftsdienste
                                                                 vom Bereitschaftsdienst aussprechen. Dies umfasst
                                                                 auch die Möglichkeit, die Teilnahme am ärztlichen
    Ergänzung um einen Abs. 5 wie folgt:
                                                                 Bereitschaftsdienst auf den Dienst in einer einge-
                                                                 richteten Bereitschaftsdienstpraxis zu beschränken.
    Ärzte, die an einem spezialisierten ärztlichen Bereit-
                                                                 In diesem Fall findet § 3 Abs. 5 Satz 2 dieser Be-
    schaftsdienst teilnehmen, sind von dem allgemeinen
                                                                 reitschaftsdienstordnung nur Anwendung, sofern
    ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit.
                                                                 die Vertretung auch innerhalb einer Bereitschafts-
                                                                 dienstpraxis erfolgt. u
06I 2021                                                                               VERTRETERVERSAMMLUNG            7

u
7) Die freiwillige Teilnahme am Rettungsdienst oder         (5) Bei Durchführung einer Videokonferenz findet die-
   andere freiwillig eingegangene Verpflichtungen au-           se Geschäftsordnung sinngemäße Anwendung.
   ßerhalb der ambulanten vertragsärztlichen Versor-
   gung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten          § 10, Abs. 4, Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
   Fachgruppe sind keine Gründe für eine Befreiung
   vom ärztlichen Bereitschaftsdienst.                      Die Ausschüsse sollen, sofern dies erforderlich ist, vor
                                                            einer VV tagen, was auch im Rahmen einer Videokonfe-
Die bisherigen Absätze 7 und 8 werden zu Absätzen 8         renz im Benehmen mit den Ausschussmitgliedern mög-
und 9.                                                      lich ist.

§ 10 Schlussbestimmungen                                    Diese Änderungen treten mit dieser Bekanntmachung
                                                            nach § 20 der Satzung der KVMV in Kraft. n
Die mit Beschluss der Vertreterversammlung am
29. Mai 2021 geänderte Bereitschaftsdienstordnung
tritt für den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung
der KVMV mit Bekanntmachung der Satzung der KVMV
in Kraft. Die in § 4 Abs. 2 Satz 1 geänderte Anzahl tritt   Brückentag festgelegt:
zum 1. Juli 2022 in Kraft.
                                                            27. Mai 2022
Richtlinie der KVMV zur Abhaltung                           Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen
von Sprechstunden, Durchführung                             Vereinigung M-V (KVMV) hat beschlossen, Freitag,
                                                            den 27. Mai 2022, als Brückentag im ärztlichen Bereit-
von Besuchen und Regelung der                               schaftsdienst festzulegen.
Vertretung von Vertragsärzten                               Nach der geltenden Bereitschaftsdienstordnung (§ 2
                                                            Abs. 3) obliegt es der VV der KVMV, bis zum 30. Juni
Hier wurde die Richtlinie in § 3 Satz 1 wie folgt ge-       für das nachfolgende Jahr Brückentage festzulegen,
ändert:                                                     an denen der ärztliche Bereitschaftsdienst stattfinden
                                                            kann. n
Der sich aus der Zulassung des Vertragsarztes ergebe-
ne Versorgungsauftrag (§ 19 a Ärzte-ZV) ist dadurch zu
erfüllen, dass der Vertragsarzt mindestens 25 Stunden
wöchentlich für gesetzlich Versicherte zur Verfügung
steht, wobei wöchentlich mindestens an vier Vormitta-
gen und an zwei Nachmittagen Sprechstunden anzu-
kündigen sind.

Die Änderung tritt mit dieser Bekanntmachung nach
§ 20 der Satzung der KVMV in Kraft.

Geschäftsordnung der Vertreter-
versammlung der KVMV
Der § 1 wird um die Absätze 4 und 5 wie folgt ergänzt:

(4) In Angelegenheiten einer schriftlichen Abstimmung
    der Vertreterversammlung i.S.d. § 9 Abs. 7 der
    Satzung entscheidet der Vorsitzende der Vertre-
    terversammlung, ob eine vorherige Durchführung
    einer Videokonferenz zwecks näherer Information,
    Beratung und Erörterung ermöglicht wird. Ebenso
    erfolgt diese auf Verlangen von mindestens fünf                         *Thomas Schmidt ist Justitiar der KVMV.
    Mitgliedern der Vertreterversammlung.
8   KURZ UND KNAPP                                                                                        06I 2021

                                                                                  VERTRÄGE

                                                              Patientenschulungen für
                                                               DMP auch per Video
                                                             n Die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV)
                                                             und die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbän-
                                                             de in M-V haben sich darauf verständigt, dass die
                                                             Patientenschulungen für alle Disease-Manage-
                                                             ment-Programme (DMP) während der Covid-
                                                             19-Pandemie nun auch als Videoschulungen ange-
    Grafik: www.clipdealer.com                               boten werden können.
                                                             Die Vergütung erfolgt analog zu den vertraglich ver-
                                                             einbarten Patientenschulungen; von der vorgegebe-
                     Informationen aus den                   nen Gruppengröße kann abgewichen werden.
                   Fachabteilungen der KVMV
                                                             Folgendes ist zu beachten:
                                                              Zur Kennzeichnung ist die vertragsspezifische
                                                               GOP mit dem Suffix „V“ zu ergänzen.
                  KV-MEDIEN UND KOMMUNIKATION
                                                              Die gleichzeitige Abrechnung als Videosprech-
          SARS-CoV-2:                                          stunde (gemäß Anlage 31b BMV-Ä) oder telefoni-
                                                               sche Beratung (EBM 01435) ist ausgeschlossen.
     Website informiert Ärzte                                 Der Videodienstanbieter muss gemäß Anlage
                                                               31b BMV-Ä von der Kassenärztlichen Bundesverei-
                                                               nigung zertifiziert sein.
    n   Wichtige tagesaktuelle Informationen für nieder-
                                                              Die technischen Anforderungen an die appara-
    gelassene Ärzte und Psychotherapeuten zur Covid-
                                                               tive Ausstattung der Arztpraxis (Anlage 1 der DMP-
    19-Pandemie und dem Coronavirus SARS-CoV-2
                                                               Verträge) sind einzuhalten.
    veröffentlicht die Kassenärztliche Vereinigung M-V
    (KVMV) im passwortgeschützten Corona-Bereich ihrer
                                                             Diese Regelung gilt für alle DMP-Verträge in M-V, so-
    Internetseiten. n
                                                             lange der Bundestag gemäß § 5 Absatz 1 des Infekti-
                                                             onsschutzgesetzes eine epidemische Lage nationaler
    i Im Internet:  www.kvmv.de  Aktuelles aus der
                                                             Tragweite festgestellt hat. n
          KVMV  Wichtiges zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
           Für Ärzte: Tagaktuelle Informationen … HIER
                                                             i		 Vertragsunterlagen und weitere Informationen sind
          Die Zugangsdaten zur Corona-Seite für Ärzte
                                                               im  KV-SafeNet-Portal zu finden unter:  KV-Info
          sind im  KV-SafeNet-Portal zu finden unter:
                                                                Download  Verträge und Vereinbarungen
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                                                             		 Rubrik: weitere Verträge  Sonderverträge  D
                                                        ks
                                                                DMP

                                                             		 Für Fragen zu den DMP steht Jacqueline Wirth aus
                                                                der Vertragsabteilung unter Tel.: 0385.7431 574
                                                                oder E-Mail: jwirth@kvmv.de zur Verfügung.
                                                                                                             wir
06I 2021                                                                                          KURZ UND KNAPP      9

             MEDIZINISCHE BERATUNG
                                                        IMPRESSUM
    Verordnungsfähigkeit                                Journal der Kassenärztlichen Vereinigung M-V,

       von Vitamin B6                                   ISSN 0942-2978, 30. Jahrgang, Heft Nr. 345,

                                                        Juni 2021
n   Seit 15. April 2021 dürfen Vitamin-B6-haltige
                                                        Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung M-V,
Arzneimittel (Monopräparate) mit entsprechender
Zulassung zur Behandlung von pyridoxinabhängi-          Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin,  www.kvmv.de
gen Störungen mit schwerwiegender Symptomatik
                                                        Redaktion Abt. KV-Medien und Kommunikation,
verordnet werden. Dabei handelt es sich um seltene
angeborene Funktionsstörungen Vitamin-B6-abhän-         Grit Büttner (gb) (V.i.S.d.P.), Tel.: 0385.7431 209,
giger Enzyme, die teilweise zu schweren Stoffwech-
                                                        Fax: 0385.7431 386, E-Mail: kv-medien@kvmv.de
selstörungen (z.B. Hyperoxalurie Typ I) führen. Der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ergänzte dazu         Beirat Dipl.-Med. Jutta Eckert, Dipl.-Med. Angelika
die Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie um eine wei-
                                                        von Schütz, Oliver Kahl
tere Ausnahme in Nummer 42a.
Eine der wenigen Therapiemöglichkeiten kann in der      Satz und Gestaltung Karen Obenauf
überphysiologischen Gabe von Vitamin B6 bestehen.
                                                        Beiträge Ilona Both (ib), Silvia Grambow (sg), Katrin
Da die Behandlung nur bei einem Teil der Patienten
anspricht, ist vor der Fortführung einer Behandlung     Schrubbe (ks), Eva Tille (ti), Jaqueline Wirth (wir)
zu prüfen, ob ein Therapieansprechen vorliegt. n
                                                        Titelfoto © KVMV/Schrubbe

i Der G-BA-Beschluss ist im Internet zu finden unter:   Druck Produktionsbüro TINUS, Kerstin Gerung, Großer
     www.g-ba.de  Beschlüsse  Auswahl nach
                                                        Moor 34, 19055 Schwerin,  www.tinus-medien.de
    Themenbereichen: Arzneimittel  OTC-Übersicht
     Arzneimittel-Richtlinie/Anlage I: Vitamin B6      Erscheinungsweise monatlich
    (21.01.2021)
                                                        Bezugspreise Einzelheft: 6 Euro, Jahresabonnement:

		 Fragen beantwortet die Medizinische Beratung         72 Euro. Für die Mitglieder der KVMV ist der Bezug durch
   der KVMV unter Tel.: 0385.7431 407 oder
                                                        den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Die Kündigungsfrist
		 E-Mail: med-beratung@kvmv.de
                                             sg         für Abonnements beträgt drei Monate.

                                                        Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbe-

                                                        dingt die Meinung der Redaktion wieder. Für den Inhalt

                                                        von Anzeigen sowie Angaben über Dosierungen und Ap-

                                                        plikationsformen in Beiträgen und Anzeigen kann von der

                                                        Redaktion keine Gewähr übernommen werden. Für un-

                                                        verlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine

                                                        Veröffentlichungsgarantie übernommen. Nachdruck und

                                                        Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers

                                                        (KVMV). Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche

                                                        Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstver-

                                                        ständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.

                                                        Alle Rechte vorbehalten. n
10   KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG                                                                                           06I 2021

     Bekanntmachung des Landesausschusses
     der Ärzte und Krankenkassen
     Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen M-V aus der Sitzung vom 12. Mai 2021
     gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 2 SGB V in Verbindung mit § 16b Abs. 2 Ärzte ZV sowie §§ 23 ff.
     Bedarfsplanungs-Richtlinie zum Stand der ambulanten Versorgung (Anordnung bzw. Aufhebung von Zulas-
     sungsbeschränkungen):

     In der Sitzung des Landesausschusses der Ärzte und
     Krankenkassen M-V am 12. Mai 2021 wurde auf der                    Bedarfsplanung
     Grundlage des zwischen den Krankenkassen und der
     Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) gemäß § 99
                                                                   hausärztliche Versorgung
     Abs. 1 SGB V einvernehmlich erstellten Bedarfsplanes     Mittelbereiche                                      Hausärzte
     sowie in Anwendung der Bedarfsplanungs-Richtlinie        Anklam                                                          x
     des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Neufas-         Bergen auf Rügen                                              0,5
     sung vom 20. Dezember 2012, zuletzt geändert am          Demmin                                                        0,5
     17. Dezember 2020, über die Anordnung und Aufhe-
                                                              Greifswald                                                      x
     bung von Zulassungsbeschränkungen beschlossen.
                                                              Greifswald Umland                                             6,5
     Nachstehend werden die Übersichten veröffentlicht,       Grevesmühlen                                                  1,5
     die darüber Auskunft erteilen, für welche Planungsbe-    Grimmen                                                       0,5
     reiche und Fachgebiete Zulassungsbeschränkungen
                                                              Güstrow                                                       5,5
     angeordnet wurden bzw. in welcher Anzahl noch Zulas-
     sungen erteilt werden können.                            Hagenow inkl. Amt Neuhaus                                       6
                                                              Ludwigslust                                                     4
     Die Übersichten wurden laut Beschluss des Landes-        Neubrandenburg                                                  x
     ausschusses der Ärzte und Krankenkassen M-V in der       Neubrandenburg Umland                                           8
     Sitzung am 12. Mai 2021, mit Stand 15. April 2021, er-
                                                              Neustrelitz                                                     1
     stellt.
     Die Beschlüsse aus der Sitzung vom 12. Mai 2021 zur      Parchim                                                     11,5
     Anordnung von Zulassungsbeschränkungen sowie             Pasewalk                                                        3
     zur Feststellung von (in absehbarer Zeit drohender)      Ribnitz-Damgarten                                             0,5
     Unterversorgung sowie lokalem Versorgungsbedarf
                                                              Rostock                                                         x
     werden unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstan-
                                                              Rostock Umland                                              12,5
     dung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
     und Gesundheit M-V veröffentlicht.                       Schwerin                                                        x
                                                              Schwerin Umland                                                11
                                                              Stralsund                                                       x
          Es wird jedem niederlassungswilligen Arzt           Stralsund Umland                                              8,5
          bzw. Psychotherapeuten empfohlen, sich vor          Teterow                                                         3
          der Antragstellung in der KVMV Schwerin,
                                                              Ueckermünde                                                     2
          Abteilung Sicherstellung, über die jeweilige
          Versorgungssituation zu informieren sowie           Waren                                                         6,5
          eine Niederlassungsberatung in Anspruch zu          Wismar                                                          x
          nehmen.                                             Wolgast                                                         x
                                                                                                                          92,5
                                                                       Stand Arztzahlen: 15.04.2021; Stand Einwohner: 31.12.2019

                                                              x          = gesperrte Planungsbereiche
                                                              Ziffer     = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
                                                                        = neue Sperrung
                                                                        = partielle Öffnung
06I 2021                                                                                             KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG                    11

                Bedarfsplanung allgemeine fachärztliche Versorgung
    Planungsbereich                             PÄD       AUG      CHI/ORT       DER        GYN       HNO       NER       PSY *1       URO

    Kreisfreie Städte
    Rostock, Hansestadt                           x         x            x        x           x          x        x         x           x

    Landkreise
    Bad Doberan                                   x         x            x        x          0,5         x       2,5        x          0,5
    Demmin                                       0,5        x            x       0,5                     x       1,5        x           x
    Güstrow                                       x         1            x        x           x          x        x         x           x
    Ludwigslust inkl. Amt Neuhaus                 3        2,5           x       0,5          x          3        1         x           x
    Müritz                                        x        0,5           x        1           x          x       1,5        x           x
    Parchim                                      1,5        1            x        x           x          x        x         x           x
    Rügen                                        0,5        x            x        x           x          x        x         x           x
    Uecker-Randow                                 1         x            x       0,5          x          0,5      x        0,5          x

    Kreisregionen
    Greifswald/OVP                                x         x            x        x           x           x       x         1           x
    Neubrandenburg/MST                            x         x            x       1,5          x           x      1,5        x           x
    Stralsund/NVP                                 x         x            x         x          x           x       x         x           x
    Schwerin/Wismar/NWM                           x         x            x         x          x           x       x         x           x
    gesamt in M-V                                6,5        5            0        4          0,5         3,5      8        1,5         0,5
                                                                                       Stand Arztzahlen: 15.04.2021; Stand Einwohner: 31.12.2019

  x = gesperrte Planungsbereiche; x = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent; Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
  *1 ohne Berücksichtigung des Mindestversorgungsanteils bei ärztlichen Psychotherapeuten und nur Kinder und Jugendliche betreuenden Psycho-
  therapeuten;  = neue Sperrung;  = partielle Öffnung

           Fachgebiet Psychotherapie – Mindestquote in gesperrten Planungsbereichen
                                                               Ärztliche                 nur Kinder und Jugendliche
   Planungsbereich                              PSY       Psychotherapeuten            betreuende Psychotherapeuten     Psychosomatiker

   Kreisfreie Städte
   Rostock, Hansestadt                           x                   –                               –                             2

   Landkreise
   Bad Doberan                                   x                 1,5                               –                             –
   Demmin                                        x                 3,5                               –                             –
   Güstrow                                       x                 0,5                               –                             –
   Ludwigslust                                   x                 3,5                               –                             –
   Müritz                                        x                   –                               –                             1
   Parchim                                       x                  2                                –                             –
   Rügen                                         x                   –                               –                           0,5
   Uecker-Randow                                 –                   –                               –                             –

   Kreisregionen
   Greifswald/OVP                                –                   –                               –                             –
   Neubrandenburg/MST                            x                   –                               –                             3
   Stralsund/NVP                                 x                   –                               –                           2,5
   Schwerin/Wismar/NWM                           x                 0,5                               –                             –
   gesamt in M-V                                                  11,5                                                             9
  x = gesperrte Planungsbereiche; Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten;  = partielle Öffnung
12   KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG                                                                                                               06I 2021

           Fachgebiet Nervenheilkunde – Mindestquote in gesperrten Planungsbereichen
                                     Zulassungsmöglichkeiten aufgrund
                                 nicht ausgeschöpfter Versorgungsanteile
                                       Nervenärzte und Ärzte mit doppelter
       Planungsbereich             FA-Anerkennung (Neurologie und Psychiatrie)                        Neurologen                Psychiater
       Güstrow                                         –                                                  –                        0,5
       Parchim                                         –                                                  –                        0,5
       Greifswald/OVP                                  –                                                  –                        0,5
       Rügen                                           –                                                  –                        0,5
      Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten;  = partielle Öffnung

                  Bedarfsplanung spezialisierte fachärztliche Versorgung
       Planungsbereich                                  ANÄ              KJPSY        RAD            INT FÄ            Rheumatologen
       Raumordnungsregionen                                                                                            Minimalquote 8 %
       Mecklenburgische Seenplatte                         x              0,5           x                x                    –
       Mittleres Mecklenburg/Rostock                       x               x            x                x                    –
       Vorpommern                                          x               x            x                x                    –
       Westmecklenburg                                     x              2,5           x                x                    1

                                                                                         Stand Arztzahlen: 15.04.2021; Stand Einwohner: 31.12.2019

      x = gesperrte Planungsbereiche; x = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent; Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten

                    Bedarfsplanung gesonderte fachärztliche Versorgung
       Planungsbereich Mecklenburg-Vorpommern
       Physikalische und Rehabilitative Medizin                                                                      3,5
       Nuklearmedizin                                                                                                 x
       Strahlentherapie                                                                                               x
       Neurochirurgie                                                                                                 x
       Humangenetik                                                                                                   x
       Laboratoriumsmedizin                                                                                           x
       Pathologie                                                                                                     x
       Transfusionsmedizin                                                                                            x
                                                                                         Stand Arztzahlen: 15.04.2021; Stand Einwohner: 31.12.2019

      x = gesperrte Planungsbereiche; Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
06I 2021                                                                  KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG              13

Anordnung von Zulassungs-                                Erneute partielle Öffnung nach
beschränkungen für die                                   Vergabe der (gemäß Beschluss-
Fachgruppen:                                             fassung des Landesausschusses
Hausärzte: Im Planungsbereich Wismar wurde Über-
                                                         vom 6. Januar 2021) ausgewie-
versorgung festgestellt. Damit ist der Planungsbereich   senen Zulassungsmöglichkeiten
Wismar für weitere Zulassungen als Hausarzt gesperrt.
                                                         (ZM):
Chirurgen/Orthopäden: Im Planungsbereich Bad Do-
beran wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist der   Hausärzte
Planungsbereich Bad Doberan für weitere Zulassungen
                                                         Bergen auf Rügen (MB)                        0,5 ZM
als Chirurg/Orthopäde gesperrt.

Dermatologen: Im Planungsbereich Bad Doberan
wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist der Pla-
                                                         Zulassungsmöglichkeiten (ZM) in
nungsbereich Bad Doberan für weitere Zulassungen als     gesperrten Planungsbereichen
Dermatologe gesperrt.
                                                         aufgrund von Quotenregelungen:
Nervenärzte: Im Planungsbereich Rügen wurde Über-
                                                         (Mindestversorgungsanteile nach Fachgebieten, Fach-
versorgung festgestellt. Damit ist der Planungsbereich
                                                         arzt- oder Schwerpunktkompetenzen)
Rügen für weitere Zulassungen als Nervenarzt ge-
sperrt.
                                                         Psychotherapeuten
Psychotherapeuten: In den Planungsbereichen Bad          Ärztliche Psychotherapeuten
Doberan,      Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz        (Mindestversorgungsanteil von 25 Prozent)
und Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg wurde
                                                         Bad Doberan (PB)                             1,5 ZM
Überversorgung festgestellt. Damit sind die Planungs-
bereiche Bad Doberan, Neubrandenburg/Mecklen-            Schwerin/Wismar/NWM (PB)                     0,5 ZM
burg-Strelitz und Schwerin/Wismar/Nordwestmeck-
lenburg für weitere Zulassungen als Psychotherapeut
                                                         Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psycho-
gesperrt.
                                                         therapie / Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin
                                                         (50-prozentiger Anteil der festgelegten Quote für die
Im Übrigen gelten die bereits angeordneten Zulas-
                                                         ärztlichen Psychotherapeuten)
sungsbeschränkungen unverändert fort.
                                                         Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz (PB)     3,0 ZM
Zulassungsmöglichkeiten (ZM)
                                                         Nervenärzte
aufgrund partieller Öffnung
für die Fachgruppen:                                     Aufgrund der Quotenregelung in der Arztgruppe müs-
                                                         sen jeweils 50 Prozent der Differenz aus der Sollzahl
Allgemeine fachärztliche Versorgung                      und der Anzahl der Nervenärzte sowie der Ärzte mit
                                                         doppelter FA-Anerkennung einerseits den Neurologen
Pädiatrie
                                                         und andererseits den Psychiatern vorbehalten sein.
Demmin (PB)                                  0,5 ZM
                                                         Psychiater
                                                         Rügen (PB)                                   0,5 ZM
Psychotherapie
Greifswald/Ostvorpommern (PB)                1,0 ZM
                                                         Die partiellen Öffnungen erfolgen gemäß § 26 der
                                                         Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der Auflage an den Zu-
                                                         lassungsausschuss, dass Zulassungen nur in einem sol-
                                                         chen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe
                                                         Überversorgung eingetreten bzw. der erforderliche Ver-
                                                         sorgungsanteil erreicht ist.
14   KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG                                                                              06I 2021

     Vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit, sich
     für eine Zulassung beim Zulassungsausschuss zu be-            Der Landesausschuss der Ärzte und Kranken-
     werben, sofern keine Zulassungsbeschränkungen an-             kassen M-V hat in seiner Sitzung am 12. Mai
     geordnet wurden.                                              2021 erneut die Feststellung nach § 103 Abs. 1
                                                                   SGB V bezüglich der Überschreitung des all-
     i Der Antrag sowie die vollständigen Zulassungs-              gemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgra-
         unterlagen müssen für alle Versorgungs-                   des um 40 Prozent getroffen. Die betreffenden
         bereiche/Fachgruppen spätestens bis zum                   Fachgebiete und Planungsbereiche sind mit
         15. Juli 2021 vorliegen bei:                              einem roten Kreuz (x) gekennzeichnet.
         Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses,
         Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin
                                                                In folgenden Mittelbereichen wurde in der hausärzt-
         Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei             lichen Versorgung eine in absehbarer Zeit drohende
         dem Auswahlverfahren nur die nach der Be-              Unterversorgung festgestellt:
         kanntmachung fristgerecht und vollständig ab-          Demmin, Greifswald Umland, Grevesmühlen, Grim-
         gegebenen Zulassungsanträge.                           men, Güstrow, Hagenow, Neubrandenburg, Neubran-
                                                                denburg Umland, Parchim, Pasewalk, Rostock Umland,
     Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulas-            Schwerin Umland, Stralsund, Stralsund Umland und
     sungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen un-            Waren. In diesen Planungsbereichen besteht die
     ter Berücksichtigung folgender Kriterien:                  Möglichkeit zur Gewährung von Investitionskosten-
      berufliche Eignung                                       zuschüssen, fallzahlabhängigen Sicherstellungszu-
      Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit                schlägen sowie weiteren strukturellen Förderungs-
      Approbationsalter                                        maßnahmen. n
      Dauer der Eintragung in die Warteliste
      bestmögliche Versorgung der Versicherten im
       Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes   i Nähere Informationen zu den Förderungsmöglich-
      Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten                keiten sind auf den Internetseiten der KVMV nach-
       (z.B. Fachgebietsschwerpunkt)                               zulesen unter:  www.kvmv.de  Mitglieder
      Belange von Menschen mit Behinderung beim                    Niederlassung und Anstellung  Beratung und
       Zugang zur Versorgung                                       Förderung

     Zusätzlicher Hinweis:                                         Fragen beantworten in der Abteilung Sicherstel-
     Sofern in den Planungsbereichen und Arztgruppen,              lung Monika Holstein unter Tel.: 0385.7431 362
     für die noch Zulassungsmöglichkeiten bestehen, Ärz-           oder E-Mail: mholstein@kvmv.de
     te oder Psychotherapeuten in beschränkter Zulassung           und Kristin Golatowski unter Tel.: 0385.7431 358
     zur gemeinsamen Berufsausübung zugelassen sind                oder E-Mail: kgolatowski@kvmv.de
     (Jobsharing) bzw. Ärzte oder Psychotherapeuten Ange-
     stellte mit Leistungsbegrenzung beschäftigen, enden
     die Beschränkungen der Zulassung und die Leistungs-
     begrenzungen in der Reihenfolge der jeweils längsten
     Dauer der gemeinsamen Berufsausübung bzw. An-
     stellung. Über die Beendigung von Zulassungs- und
     Leistungsbegrenzungen ist vorrangig vor Anträgen auf
     Neuzulassung (bzw. Anstellung) zu entscheiden.
Zulassungen und Ermächtigungen
Der Zulassungsausschuss beschließt über Zulassungen und Ermächtigungen zur Teilnahme an der vertragsärzt-
lichen Versorgung. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Sicherstellung der KVMV, Tel.: 0385.7431 368/369.

 DEMMIN                                                                LUDWIGSLUST
Widerruf der Zulassung                                                Änderung der Zulassung
Dr. med. Andreas Schneider, Facharzt für Kinder- und Jugendme-        Dipl.-Psych. Ulrike Derstappen, Psychologische Psychotherapeutin
dizin in Malchin, ab 1. Januar 2021.                                  mit hälftigem Versorgungsauftrag für Hagenow, ab 1. April 2021.

Ruhen der Anstellung                                                  Die Zulassung hat erhalten
Dr. med. Marion Wille, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Jar-        Dipl.-Psych. Lukas Scharfenberg, Psychologischer Psychothera-
men, zur Anstellung von Dr. med. Wolfgang Hanke als Facharzt          peut mit hälftigem Versorgungsauftrag für Pampow, ab 1. April
für Allgemeinmedizin in ihrer Praxis, vom 11. Februar 2021 bis        2021.
30. Juni 2021.

Widerruf der Anstellung
                                                                       NEUBRANDENBURG/
MVZ Demmin, zur Anstellung von Dipl.-Med. Hanka Deutscher              MECKLENBURG-STRELITZ
als Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten im MVZ, ab
1. Januar 2021.                                                       Widerruf der Anstellung
                                                                      MVZ Neubrandenburg-Ost, zur Anstellung von dr. med. Arpad
Genehmigung der Anstellung                                            Dezsö als Facharzt für Strahlentherapie im MVZ, ab 1. Januar
Dipl.-Med. Uwe Matschke und Dipl.-Med. Imad El-Mahmoud,               2021.
Fachärzte für Kinderchirurgie in Neubrandenburg, zur Anstellung
von Dipl.-Med. Heike Römer als Fachärztin für Kinderchirurgie aus-    Ermächtigungen
schließlich in der Nebenbetriebsstätte in Demmin, ab 1. April 2021.   Dr. med. Christian Brinkmann, Facharzt für Augenheilkunde in der
                                                                      Augenklinik am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg,
                                                                      ist für ophthalmologische Leistungen auf Überweisung von nie-
 GREIFSWALD/OSTVORPOMMERN                                             dergelassenen Fachärzten für Augenheilkunde sowie zur Durch-
                                                                      führung von intravitrealen Injektionen mit Rücküberweisungsbe-
Ende von Zulassungen                                                  fugnis an den überweisenden Arzt, ferner zur Bestimmung eines
Dipl.-Psych. Martina Bahnsen, Psychologische Psychotherapeutin        Quick/INR-Wertes auf Überweisung von niedergelassenen Fach-
in Greifswald, ab 11. Februar 2021;                                   ärzten für Augenheilkunde ermächtigt. Ausgenommen sind Leis-
                                                                      tungen, die die Klinik gemäß §§ 115a und b SGB V erbringt, bis
Dr. med. Wolfgang Fuchs, Praktischer Arzt in Dersekow, ab             31. Dezember 2022;
1. April 2021;
                                                                      Dr. med. Jörn Albrecht, Facharzt für Diagnostische Radiologie in
Verena Lauffer, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin in        der Klinik für Radiologie und Neuroradiologie am Dietrich-Bon-
Greifswald, ab 1. April 2021.                                         hoeffer-Klinikum Neubrandenburg, ist ermächtigt für:
                                                                      • ambulante Untersuchungen auf Überweisung der ermächtigten
Ermächtigungen                                                           Ärzte des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg und
Dr. med. Susanne Grunwald, Fachärztin für Frauenheilkunde und            der Dialysepraxis Salvador-Allende-Str. 30,
Geburtshilfe, ist für Mammographie-Screening-Untersuchungen           • Angiographien und Gefäßinterventionen auf Überweisung von
nach den EBM-Nummern 01750 bis 01755, 01758, 01759 und                   niedergelassenen Vertragsärzten (EBM-Nummern: 01530,
40850 bis 40855 in der Praxis des niedergelassenen Radiolo-              01531, 24210, 24211, 40104),
gen Dr. med. Holger Streckenbach in Greifswald ermächtigt, bis        • konventionelle Aufnahmen:
31. März 2023;                                                           - gemäß EBM-Nummern 34211 und 34230 ausschließlich auf
                                                                      		 Überweisung der MKG-Sprechstunde am Dietrich-Bonhoeffer-
Klinik für Innere Medizin A der Universitätsmedizin Greifswald, als   		 Klinikum Neubrandenburg;
ärztlich geleitete Einrichtung, ist für allumfängliche Beratung im       - gemäß EBM-Nummern 34240 und 34241 auf Überweisung
Rahmen einer Tollwutbehandlung auf Überweisung von niederge-          		 der am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg er-
lassenen Vertragsärzten ermächtigt, bis 31. März 2023;                		 mächtigten Ärzte;
                                                                         - gemäß EBM-Nummer 34256-MCU auf Überweisung der
Dr. Sylke Otto, Institut für Diagnostische Radiologie und Neuro-      		kinderurologischen Sprechstunde am Dietrich-Bonhoeffer-
radiologie der Universitätsmedizin Greifswald, ist ermächtigt für     		 Klinikum Neubrandenburg,
konventionelle radiologische CT- und MRT-Leistungen bei Kin-          • Gefäßdarstellungen:
dern auf Überweisung von:                                                - gemäß EBM-Nummern 34283 bis 34287 und 34294 auf Über-
• niedergelassenen Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin,          		 weisung von niedergelassenen Vertragsärzten bzw. der Dialy-
• Vertragsärzten, die über eine Facharztanerkennung                   		 sepraxis Salvador-Allende-Str. 30,
  „Kinderheilkunde“ verfügen,                                         ab 1. März 2021 bis 31. Dezember 2022, längstens jedoch bis zum
• niedergelassenen Fachärzten für Allgemeinmedizin,                   Ende seiner Tätigkeit in der Klinik.
• ermächtigten Ärzten,
• niedergelassenen Fachärzten für Orthopädie,
• niedergelassenen Fachärzten für HNO-Heilkunde und
• niedergelassenen Fachärzten für Chirurgie,
bis 31. März 2023.
Prof. Dr. med. Kaja Frank Ludwig, Chefarzt der Klinik für Chirurgie
 PARCHIM                                                               am Klinikum Südstadt Rostock, ist für konsiliarärztliche Leistungen
                                                                       bei festgestellter Adipositas bei einem BMI ab 40 und bei Pa-
Genehmigung der Anstellung                                             tienten mit einem BMI zwischen 35 und 40, wenn Folgeerkran-
Dr. med. Christian Vogt, Facharzt für Psychiatrie ausschließlich für   kungen vorliegen und die konservative Therapie ausgeschöpft ist,
die psychotherapeutische Versorgung in Crivitz, zur Anstellung         auf Überweisung von niedergelassenen Fachärzten für Chirurgie,
von Christiane Müller als Fachärztin für Psychiatrie und Psychothe-    Hausärzten und Internisten, ermächtigt. Auf dem Überweisungs-
rapie ausschließlich für die psychotherapeutische Versorgung in        schein ist der BMI kenntlich zu machen. Ausgeschlossen sind Leis-
seiner Praxis, ab 1. März 2021.                                        tungen, die die Klinik gemäß § 115a und b SGB V erbringt, bis
                                                                       31. März 2023.
Praxissitzverlegung
Dr. med. Jan Wilde, Facharzt für Allgemeinmedizin, nach 19395
Plau am See, Seestr. 3, ab 15. Februar 2021.                            SCHWERIN/WISMAR/
                                                                        NORDWESTMECKLENBURG
Widerruf der Ermächtigung
Soren Aronés Gomez, Facharzt für Chirurgie in der C-Sektion Ge-        Ende von Zulassungen
fäßchirurgie der Asklepios Klinik Parchim, zur Teilnahme an der        Dr. med. Aenne Dahl, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Schwe-
vertragsärztlichen Versorgung, ab 1. Februar 2021.                     rin, ab 1. Januar 2021;

Ermächtigung                                                           Dipl.-Soz.arb./Soz.päd. Delia Nolte, Kinder- und Jugendlichen-
Georgi Antov, Facharzt für Chirurgie am MEDICLIN Krankenhaus           psychotherapeutin in Wismar, ab 1. April 2021;
Plau am See, ist für proktologische Leistungen nach den EBM-
Nummern 01321, 30600, 30601, 30610 und 30611 auf Überwei-              Dipl.-Psych. Ragna Richter, Psychologische Psychotherapeutin in
sung von niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten für Chirur-        Schwerin, ab 1. Juli 2021.
gie ermächtigt, bis 31. März 2023.
                                                                       Änderung der Zulassung
                                                                       Dr. med. Sylvia Walinda, Fachärztin für Psychotherapeutische Me-
 ROSTOCK                                                               dizin mit hälftigem Versorgungsauftrag für Lischow, ab 1. April
                                                                       2021.
Widerruf von Anstellungen
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Kirchenplatz der
                                                                       Die Zulassung haben erhalten
GGP in Warnemünde, zur Anstellung von Dipl.-Psych. Katja
                                                                       Dipl.-Päd. Melanie Grundke, Kinder- und Jugendlichenpsycho-
Doberschütz als Psychologische Psychotherapeutin im MVZ, ab
                                                                       therapeutin mit hälftigem Versorgungsauftrag für Wismar, ab
16. Dezember 2020;
                                                                       1. April 2021;

Dipl.-Psych. Stefan Schlutt, Psychologischer Psychotherapeut in
                                                                       Dipl.-Psych. Olga Heyden, Psychologische Psychotherapeutin mit
Rostock, zur Anstellung von Dipl.-Psych. Katrin Scheibe als Psy-
                                                                       hälftigem Versorgungsauftrag für Schwerin, ab 1. Juli 2021.
chologische Psychotherapeutin in seiner Praxis, ab 1. Februar
2021.
                                                                       Widerruf der Anstellung
                                                                       MVZ Schwerin Ost, zur Anstellung von MUDr. Hana Vojkovská als
Genehmigung von Anstellungen
                                                                       hausärztliche Internistin im MVZ, ab 1. Januar 2021.
Dipl.-Päd. Johannes Weisang, Kinder- und Jugendlichenpsy-
chotherapeut in Rostock, zur Anstellung von Dipl.-Psych. Anja
                                                                       Genehmigung der Anstellung
Thürmer als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in seiner
                                                                       PD Dr. med. Karsten Wursthorn, Facharzt für Innere Medizin/
Praxis, ab 15. Februar 2021;
                                                                       SP Gastroenterologie in Schwerin, zur Anstellung von Dr. med.
                                                                       Frauke Metzler als hausärztliche Internistin ausschließlich in der
Dipl.-Psych. Stefan Schlutt, Psychologischer Psychotherapeut in
                                                                       Nebenbetriebsstätte in Schwerin, ab 1. Januar 2022.
Rostock, zur Anstellung von Dipl.-Psych. Franziska Thiel als Psy-
chologische Psychotherapeutin in seiner Praxis, ab 15. Februar
                                                                       Ermächtigung
2021;
                                                                       Dr. med. René Keller, Facharzt für Innere Medizin im Sana HANSE-
                                                                       Klinikum Wismar, ist zur Diagnostik und Therapie bei Patienten
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Kirchenplatz der GGP
                                                                       mit chronischen Hepatitiden auf Überweisung von Hausärzten
in Warnemünde, zur Anstellung von Dipl.-Psych. Catherine
                                                                       und Facharzt-Internisten ermächtigt, bis 31. März 2023.
Kerschies als Psychologische Psychotherapeutin im MVZ, ab
1. März 2021.
                                                                        STRALSUND/NORDVORPOMMERN
Ermächtigungen
Dr. med. Thomas Körber, Leiter der Abteilung Kardiologie am            Genehmigung der Anstellung
Klinikum Südstadt Rostock, ist ermächtigt zur Vornahme von             Dipl.-Psych. Christoph Bosse, Psychologischer Psychotherapeut in
Erstprogrammierungen drei Monate nach Implantation von Herz-           Stralsund, zur Anstellung von Dipl.-Psych. Laura Florian als Psy-
schrittmachern auf Überweisung von Vertragsärzten sowie für            chologische Psychotherapeutin in seiner Praxis, ab 1. April 2021.
Herzschrittmacherkontrollen und -programmierungen auf Über-
weisung von Vertragsärzten, die eine Genehmigung zur Durch-            Praxissitzverlegung
führung von Leistungen nach den EBM-Nummern 13545, 13571,              Marianne Matthews, Fachärztin für Allgemeinmedizin, nach 18311
13573 und 13575 haben, sowie auf Überweisung von Vertrags-             Ribnitz-Damgarten, Lange Str. 96, ab 1. März 2021.
ärzten, die eine Genehmigung zur Durchführung von Leistungen
nach der EBM-Nummer 13550 haben, bis 31. März 2023;
UECKER-RANDOW                                                        Der Zulassungsausschuss und der Berufungsausschuss
                                                                      weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorstehenden
Die Zulassung hat erhalten                                            Beschlüsse noch der Rechtsmittelfrist unterliegen.
Dipl.-Psych. Anja Freymuth, Psychologische Psychotherapeutin
mit hälftigem Versorgungsauftrag für Pasewalk, ab 1. April 2021.
                                                                      i   Die Übersichten der aktuellen Ermächtigungen der Kassen-
                                                                          ärztlichen Vereinigung M-V (KVMV), aufgeschlüsselt nach
                                                                          ehemaligen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach
Der Berufungsausschuss beschließt über Widersprüche zu Zu-
                                                                          Fachgebieten, sind auf den Internetseiten der KVMV zu fin-
lassungen und Ermächtigungen zur Teilnahme an der vertrags-
                                                                          den unter:  www.kvmv.de  Mitglieder  Niederlassung
ärztlichen Versorgung. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung
                                                                          und Anstellung  Ermächtigung  Erteilte Ermächtigungen –
Sicherstellung der KVMV, Tel: 0385.7431 403.
                                                                          aktuelle Übersicht  Zur Übersicht der erteilten Ermäch-
                                                                          tigungen
 Der Berufungsausschuss hat beschlossen:

 NEUBRANDENBURG
Ermächtigung
Dr. med. Wolfgang Herzer, Facharzt für Neurologie in der Klinik für
Neurologie am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg,
ist zur Durchführung der Infusionsbehandlung mit Orcelizumab
bei Patienten mit MS auf Überweisung von vertragsärztlich tätigen
Nervenärzten ermächtigt, bis 31. März 2023.

 MÜRITZ
Ermächtigung
Diana Mamerow, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
am MediClin Müritz-Klinikum Waren, ist zur Erbringung und Ab-
rechnung von Abklärungskolposkopien auf Überweisung von ver-
tragsärztlich tätigen Gynäkologen ermächtigt, bis zum 31. März
2023.

     Dermatologischer Versorgungsauftrag
     in Neubrandenburg – Förderung von 25.000 Euro möglich –
     Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen M-V hat in seiner Sitzung am 15. November 2017 die
     Feststellung getroffen, dass für die Stadt Neubrandenburg ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf im
     Umfang eines ganzen Versorgungsauftrages in der Arztgruppe Hautärzte besteht.
     Die Kassenärztliche Vereinigung M-V schreibt zur Sicherstellung der allgemeinen dermatologischen Ver-
     sorgung in Neubrandenburg einen Vertragsarztsitz im Umfang eines vollen Versorgungsauftrages aus. Es
     ist eine finanzielle Förderung von 25.000 Euro möglich.

     Förderungsanträge und Bewerbungen sind an die Kassenärztliche Vereinigung M-V, Abteilung Sicherstellung,
     Postfach 160145, 19091 Schwerin, zu richten. 
Öffentliche Ausschreibungen
von Vertragsarztsitzen gem. § 103 Abs. 3 a und 4 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung M-V schreibt auf Antrag folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen
Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt. Die Bewerbungsfrist für diese
Ausschreibungen endet am 15. Juni 2021.

 Mittelbereich (MB)            Fachrichtung                                                           Ausschrei-
 Planungsbereich (PB)          Vertragsarzt (VA), Facharzt (FA),                                       bungs-
 Raumordnungsregion (ROR)      Psychotherapeut (PT)                         Übergabetermin               Nr.

Hausärztliche Versorgung
Bergen auf Rügen (MB)          Hausarzt                                        nächstmöglich          67/97/20

Greifswald Stadtgebiet (MB)    Hausarzt                                        1. Januar 2022         50/92/21

                               Hausarzt (½ VA-Sitz)                            1. Januar 2022         51/92/21

Grimmen (MB)                   Hausarzt                                        nächstmöglich          81/93/20

Schwerin Stadtgebiet (MB)      Hausarzt                                        nächstmöglich          53/81/21

Wismar (MB)                    Hausarzt                                       1. Oktober 2021         55/94/21

Wolgast (MB)                   Hausarzt (Praxisanteil)                          1. April 2022         02/80/21

Allgemeine fachärztliche Versorgung
Demmin (PB)                    FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe         nächstmöglich      105/11/20

                               FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten         nächstmöglich          36/32/21

                               FA für Chirurgie/Orthopädie                     1. Januar 2022         45/45/21

                               Die Praxis ist bislang von einem FA für Orthopädie betrieben worden.
Greifswald/
Ostvorpommern (PB)             FA für HNO-Heilkunde                            nächstmöglich          71/13/18

                               FA für HNO-Heilkunde                            nächstmöglich          41/14/20

Güstrow (PB)                   FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe        1. Oktober 2021         46/11/21

                               FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Ludwigslust (PB)                                                               nächstmöglich          97/10/20
                               (Praxisanteil)
                               Psychologische Psychotherapie (½ PT-Sitz)       1. Januar 2022         27/70/21

Müritz (PB)                    FA für Augenheilkunde                           nächstmöglich          79/04/19

                               FA für Augenheilkunde                           nächstmöglich          80/04/19

                               FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe         nächstmöglich          84/11/19
                               Psychotherapie (Psychotherapeut für Kin-
                                                                              1. Oktober 2021         46/69/20
                               der und Jugendliche) (½ PT-Sitz)
Neubrandenburg/                  FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Mecklenburg-Strelitz (PB)                                                            nächstmöglich         52/11/21
                                 (½ VA-Sitz)
                                 FA für Kinder- und Jugendmedizin                    nächstmöglich         89/24/17

                                 FA für Kinder- und Jugendmedizin                   1. Oktober 2021        35/24/21
                                 FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
                                                                                      1. April 2022        21/10/21
                                 (Praxisanteil)

Rostock (PB)                     FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe             nächstmöglich        111/11/19

                                 FA für Nervenheilkunde (½ VA-Sitz)                  nächstmöglich        107/39/20

                                 FA für Nervenheilkunde (½ VA-Sitz)                  nächstmöglich        108/39/20

                                 Ärztliche Psychotherapie                            nächstmöglich        102/51/20

                                 FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten            1. Oktober 2021        91/17/20

                                 FA für Kinder- und Jugendmedizin                     1. April 2022        08/23/21

                                 FA für Kinder- und Jugendmedizin                     1. April 2022        09/23/21

                                 FA für Nervenheilkunde                             1. Oktober 2022        48/39/21
Schwerin/Wismar/
Nordwestmecklenburg (PB)         FA für Kinder- und Jugendmedizin                    nächstmöglich         01/24/20

                                 FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten             nächstmöglich        54/17/20/1
Stralsund/
Nordvorpommern (PB)              FA für Chirurgie/Orthopädie (¼ Praxisanteil)        nächstmöglich         31/44/21

                                 Die Praxis ist bislang von einem FA für Orthopädie betrieben worden.

                                 FA für Chirurgie/Orthopädie (¼ Praxisanteil)        nächstmöglich         32/44/21

                                 Die Praxis ist bislang von einem FA für Orthopädie betrieben worden.

                                 Ärztliche Psychotherapie (½ VA-Sitz)                nächstmöglich         44/51/21

                                 FA für HNO-Heilkunde                                nächstmöglich         49/14/21

                                 FA für Nervenheilkunde (Praxisanteil)               1. Januar 2022        47/38/21

Uecker-Randow (PB)               FA für Augenheilkunde                               nächstmöglich         16/05/20

Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Vorpommern (ROR)                 FA für Innere Medizin (¾ VA-Sitz)                    1. April 2022        54/20/21

Die Ausschreibungen erfolgen zunächst anonym. Bewerbungen sind unter Angabe der Ausschreibungsnummer an die
Kassenärztliche Vereinigung M-V, Postfach 160145,19091 Schwerin, zu richten. Bitte beachten Sie, dass bei unvollstän-
dig abgegebenen Bewerbungen die Ausschreibungsfrist nicht gewahrt ist.

    Vollständige Bewerbungsunterlagen:
    1. Antrag auf Zulassung, ggf. Antrag auf Anstellung;
    2. Auszug aus dem Arztregister;
    3. Nachweise über die seit der Eintragung in das Arztregister ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten;
    4. Lebenslauf;
    5. Nachweis über die Beantragung eines Behördenführungszeugnisses nach § 30 (ggf. 30a) Abs. 5 BZRG.

i Zur besseren Orientierung sind Karten zu den verschiedenen Planungsbereichen auf den Internetseiten der KVMV
  zu finden unter:  www.kvmv.de  Mitglieder  Niederlassung und Anstellung  Bedarfsplanung
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