IntraRegionale 2021" - Klangkunstfestival in der Region Hannover 13. Juni - 18. Juli 2021 Ausschreibung / Call for Artists - Klangkunstfestival in ...
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IntraRegionale 2021“ - Klangkunstfestival in der Region Hannover 13. Juni – 18. Juli 2021 Ausschreibung / Call for Artists Deadline: 30.11.2020 Veranstalter imago, Kunstverein Wedemark e.V., Bissendorf – www.imago-kunstverein.de kik e.V. – Kunst in Kontakt, Hannover - www.kik-hannover.de KulturGut Poggenhagen e.V, Neustadt a. Rbge.– www.kulturgut-poggenhagen.de Kunstraum Benther Berg e.V., Ronnenberg/Benthe - www.kunstraum-benther-berg.de Kunst und Begegnung Hermannshof e.V., Springe / Völksen - www.hermannshof.de/ Kunstverein Barsinghausen e.V. - www.kv-barsinghausen.eu kunstverein burgwedel / isernhagen e.V. - www.kunstverein-bwi.de Kunstverein Langenhagen e.V. - www.kunstverein-langenhagen.de Kunstverein Neustadt a. Rbge. e.V. - www.kunstverein-neustadt.de Scena – Kulturverein im VVV Burgdorf e.V. - www.scena-burgdorf.de Städtische Galerie Lehrte - www.lehrte.de/de/staedtische-galerie.html In dem Projekt IntraRegionale 2021 präsentieren elf Kunstinstitutionen in Kooperation mit der Hörregion Hannover elf aktuelle Positionen internationaler Klangkunst an verschiedenen Orten in der Region Hannover. Es werden Klangkunstinstallationen gezeigt, die von den Künstlerinnen und Künstlern mit direktem Bezug zu von den Veranstaltern vorgegebenen Orten geschaffen werden. Das Projekt IntraRegionale 2021 ist eine Folgeveranstaltung der IntraRegionale 2016, bei der vor vier Jahren zehn Kunstinstitutionen Landschaftskunst in der Region Hannover präsentiert haben.
Das IntraRegionale-Netzwerk Elf Klangkunstwerke an elf Orten in der Region Hannover: Die IntraRegionale 2021 bereichert die Region Hannover fünf Wochen lang mit internationaler Klangkunst. Die Region Hannover mit ihren 21 Städten und Gemeinden, darunter die niedersächsische Landeshauptstadt, zählt etwa 1,2 Millionen Einwohner und verfügt über eine attraktive Kulturlandschaft mit einer Vielzahl von Galerien, Museen und Kunstvereinen, einer dichten Struktur von Musikschaffenden aller Genres sowie zahlreichen lebendigen Festivals. Die Dichte von Initiativen und Unternehmen rund um Schall, Klang und Akustik ist deutschlandweit einzigartig. Aktuell befindet sich Hannover in der Endauswahl zur Kulturhauptstadt 2025. Bereits im Jahr 2015 haben sich zehn Kunstinstitutionen der Region Hannover zusammengeschlossen, um in einem Netzwerkprojekt gemeinsam eine große Landschaftskunst-Ausstellung zu realisieren. Das Projekt IntraRegionale 2016 präsentierte an zehn über die Region Hannover verteilten Orten zehn Positionen internationaler Landschaftskunst. Bei der Organisation dieser großen Ausstellung mit überregionaler Ausstrahlung sammelten die beteiligten Institutionen eine Vielzahl von Erfahrungen. Der Austausch untereinander, die erfolgreiche Organisation eines internationalen Wettbewerbs und die Durchführung einer mehrmonatigen Ausstellung mit z.T. großformatigen Landschaftskunstinstallationen waren ein großer Erfolg. Daran anknüpfend wird im Jahr 2021 ein weiteres großes Ausstellungsprojekt realisiert. Diesmal jedoch mit elf Positionen internationaler Klangkunst. Verbindendes Element zwischen der IntraRegionale 2016 mit Landschaftskunst und der IntraRegionale 2021 mit Klangkunstinstallationen wird der direkte Bezug zu dem Ort ihrer Präsentation sein. (site specific) Die Hörregion Hannover Unter der Marke Hörregion haben sich in der Region Hannover ansässige Unternehmen, Personen und Initiativen zu einem interdisziplinären Netzwerk zusammengeschlossen, um gutes Hören zu ermöglichen und dafür zu werben. Hörprofis aus Kultur, Wissenschaft, Medizin, Wirtschaft und Pädagogik lenken in ihrer täglichen Arbeit und in gemeinsamen Projekten die Aufmerksamkeit auf den Hörsinn und seine Bedeutung für kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe. Die Hörregion Hannover gab wesentliche Impulse zur Ausrichtung der IntraRegionale 2021 zum Thema Klangkunst und flankiert die IntraRegionale 2021 mit einem breiten Begleitprogramm aus Veranstaltungen und Vermittlungsangeboten. Ausschreibung Gesucht werden elf Klangkünstler*innen, die für die IntraRegionale 2021 elf Klangkunstinstallationen an elf Orten errichten sollen. Die von den Künstler*innen zu entwickelnden Klangkunst-Installationen sollen einen eindeutigen Bezug zu dem Ort aufweisen (site-specific). Eine thematische Vorgabe gibt es nicht, ebenso keine Vorgabe in
Bezug auf die verwendete Technik oder Material. Der Bereich Performance und durch Musiker zur Aufführung vorgesehene kompositorische Werke sind ausgeschlossen. Die von den Veranstaltern bereits ausgesuchten Orte weisen alle unterschiedliche Voraussetzungen auf. An einigen Orten werden die Installationen unter freiem Himmel in unbewachter Umgebung präsentiert und sind für Besucher*innen rund um die Uhr zugänglich. An anderen Orten ist der Zugang beschränkt und nur in Begleitung von Aufsichtspersonal möglich. An allen Orten müssen die Installationen in ihrer Machart so beschaffen sein, dass sie über den 5-wöchigen Ausstellungszeitraum ohne Wartung und nur mit minimalen Bedienungsaufwand betrieben werden können. Die einstufige Ausschreibung erfolgt international und richtet sich an alle professionell arbeitende Künstler*Innen. Künstler*innen bewerben sich mit ihrem Lebenslauf, sowie mit drei detailliert dargestellten Referenzen ihres bisherigen künstlerischen Schaffens. Diese Referenzen sind mit entsprechendem Material (Print, Audio, Video) zu belegen. Das Hauptaugenmerk sollte dabei auf bereits realisierten Arbeiten im öffentlichen Raum liegen. Jury Die 7-köpfige Jury zur Auswahl der Künstler*innen besteht aus drei Vertreter*innen der veranstaltenden Kunstinstitutionen,drei Expert*innen für den Bereich „Klangkunst“, sowie einer von dem Projekt Hörregion Hannover benannten Vertreter*in. Die Jury wählt die teilnehmenden Künstler*innen aus und weist ihnen einen der 11 Orte zu. Die personelle Zusammensetzung der Jury steht zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht fest. Zeitplan IntraRegionale 2021 (vorläufig) Oktober 2020 Veröffentlichung dieser Ausschreibung 30. November 2020 Abgabeschluss der Bewerbungen Januar 2021 Jurysitzung, Benachrichtigung der erfolgreichen Bewerber*innen ab Februar 2021 Erarbeitung der Konzepte in Abstimmung mit den Veranstaltern 1. Mai – 6. Juni 2021 Aufbau der Installationen (nach Absprache) 11. Juni 2021 Presse-Vorschau mit Künstler*innen 13. Juni 2021 Vernissage (ganztägig) 13. Juni - 18. Juli 2021 Ausstellungszeitraum
Honorar Die teilnehmenden Künstler*innen erhalten für die Umsetzung ihrer Entwürfe ein Brutto- Honorar von 5.500 € . Mit diesem Honorar müssen folgende Ausgaben bestritten werden: Honorar und ggf. Steuern. Für nicht in Deutschland gemeldete Künstler*innen wird von diesem Betrag die Ausländersteuer in Höhe von 15% abgezogen. Eine Versteuerung im jeweiligen Heimatland erfolgt dann i.d.R. nicht mehr. Herstellung der Installation: Entwurf, Anschaffung von Material und technischem Equipment, Aufbau vor Ort. Der Entwurf ist vor der Umsetzung mit den Veranstaltern abzustimmen. Fahrtkosten. Die Unterbringung der Künstler*innen vor Ort in der Aufbauphase gewährleisten die 11 veranstaltenden Kunstinstitutionen. ggf. Neueinstellung / Justage von z.B. Lautstärke, Ausrichtung, Zeitintervallen etc. der Installation im Ausstellungszeitraum (dies nur, wenn das durch die Veranstalter nicht leistbar ist) ggf. Abbau der Installation am Ende des Ausstellungszeitraums. Neben der Umsetzung des Entwurfs verpflichten die teilnehmenden Künstler*innen sich: Zur Teilnahme an einer Presse-Vorschau (preview) am Freitag, 11. Juni 2021 Zur Teilnahme an der Vernissage am Sonntag, 13.Juni 2021 Zur Bereitstellung eines beschreibenden Textes für die Installation Zur Gewährung der Nutzungsrechte von Foto-, Ton- und Filmmaterial - von dem Entwurf und der Installation für den Veranstalter zum Zwecke der Dokumentation, Kommunikation und Bewerbung der Veranstaltung sowie zur Produktion von geeignetem Begleitmaterial (Internet, Flyer, Katalog, DVD). Nach Auswahl der teilnehmenden Künstler*innen wird das Honorar nach folgendem Plan ausgezahlt: 1. Abschlagszahlung in Höhe von 1.500 € nach Unterzeichnung eines Vertrags über die Erstellung einer Installation durch beide Seiten. 2. Abschlagszahlung von 3.000 € nach Erstellung der Installation entsprechend des Entwurfs und den getroffenen Vereinbarungen. 3. Zahlung von 1.000 € nach Ende der Veranstaltung und ggf. nach Abbau der Installation. Anforderung an die Installationen Die Installationen müssen sich auf den dem/der Künstler*in zugewiesenen Ort beziehen, indem sie z.B. seine aktuelle Funktion und Bedeutung, die besondere Historie, die räumlichen Besonderheiten oder insbesondere seine akustische Wirkung hinterfragen. Die Installation muss im Zeitraum von 1. Mai - 6. Juni 2021 vor Ort aufgebaut werden. Der letztmögliche Fertigstellungstermin ist Sonntag, 6. Juni 2021. Die Wahl des Materials für die Installationen ist den Künstler*innen freigestellt, eine
Beeinträchtigung der Umwelt ist auszuschließen. Die Künstler*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass von der Installation keine Gefahren für die Besucher*innen ausgehen. Die Installationen sind temporärer Natur und müssen den Zeitraum vom 6. 6. - 18.7.2021 ohne Wartung und mit geringem Bedienungsaufwand überstehen. Für die Orte unter freiem Himmel gilt, dass das Sommerklima in der Region Hannover gemäßigt ist, jedoch mit starken Gewittern inkl. Starkregen und Sturmböen gerechnet werden muss. An den jederzeit öffentlich zugänglichen Orten müssen die Installationen so beschaffen sein, dass Vandalismus und Diebstahl weitestgehend ausgeschlossen ist. Eine Wiederbeschaffung oder -herstellung beschädigter Installationen ist nur sehr eingeschränkt möglich. Orte Die Veranstalter haben elf besondere Orte in der Region Hannover ausgewählt, für die Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb temporärer Klangkunstinstallationen vorliegen. Für diese Orte sind ausführliche Beschreibungen erstellt worden, die unter http://www.intraregionale.org/orte-2021/ eingesehen werden können. Jede*r Bewerber*in muss im Bewerbungsverfahren mindestens zwei Orte benennen, für die die Entwicklung eines Konzeptes und dessen Umsetzung vorstellbar ist. Über die endgültige Zuweisung der ausgewählten Künstler*innen zu den vorhandenen Orten entscheidet die Jury unter Berücksichtigung des jeweiligen künstlerischen Ansatzes. Die Abgabe eines konkreten Entwurfes für einen der Orte ist im Rahmen der Bewerbung ausdrücklich nicht gewünscht. Was muss eingereicht werden? Ausgefülltes Online-Bewerbungsformular (zum Online-Formular) Als PDF (max. 15 MB, Dateiname = DeinName.pdf) ausführliches Curriculum Vitae Portfolio mit maximal drei in der jüngeren Vergangenheit realisierten Projekten, vorzugsweise Projekte im öffentlichen Raum. Für diese Projekte sollten Links auf weiteres Audio- oder Videomaterial (Website, Youtube, Vimeo, Soundcloud, etc.) angegeben sein. Die PDF-Datei ist bis zum 30.11.2020 per e-Mail unter der Adresse bewerbung@intraregionale.org einzureichen. Das einzig zulässige Dateiformat ist PDF.
Rückfragen Rückfragen zur Ausschreibung können ausschließlich per E-Mail an die Adresse bewerbung@intraregionale.org gestellt werden. Sofern die Fragen und Antworten von allgemeiner Bedeutung sind, werden diese auf der Seite www.intraregionale.org/rueckfragen/ veröffentlicht. Gemeinsame Anschrift der Veranstalter IntraRegionale 2021 c/o Atelier LandArt Weidestr.22 D-30453 Hannover Internet: www.intraregionale.org Mail: info@intraregionale.org
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