Jahreswirtschaftsbericht 2021 im Zeichen der Corona-Krise - Bundesfinanzministerium
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Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF
Februar 2021
Jahreswirtschaftsbericht 2021 im Zeichen der
Corona-Krise
Analysen und Berichte
● Infolge der Corona-Pandemie geriet die deutsche Wirtschaft im Jahr 2020 in eine schwere
Rezession. Zwar dürfte sich die zum Jahreswechsel unterbrochene wirtschaftliche Erholung im
Jahresverlauf 2021 fortsetzen, das Vorkrisenniveau der Wirtschaftsleistung dürfte jedoch erst
Mitte 2022 wieder erreicht werden.
● Die Bundesregierung hat mit umfangreichen Hilfsmaßnahmen auf die Krise reagiert. Dafür
schöpfte sie die aufgrund der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre bestehenden
finanziellen Spielräume voll aus. Zudem wurde die für wirtschaftliche Ausnahmesituationen
vorgesehene sogenannte Notfallklausel der Schuldenregel aktiviert, um weitere Unterstützung
zu gewährleisten.
● Die Bewältigung der sich aus der Corona-Pandemie ergebenden wirtschaftlichen und gesell-
schaftspolitischen Belastungen steht zurzeit im Fokus der Steuerpolitik. Daher stehen aktuell
Maßnahmen im Mittelpunkt, die Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze sowie Unternehmen
und Selbstständige vor den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie schützen und eine schnelle
Erholung ermöglichen.
● Eine wirksame Bekämpfung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen kann
nur gemeinsam in Europa gelingen. Angesichts der historischen Krise hat sich die Europäische
Union (EU) neben dem regulären Haushaltsrahmen zudem auf das temporäre Aufbauinstru-
ment (Next Generation EU) mit einem Volumen von 750 Mrd. € in Form von Zuschüssen und
Krediten geeinigt.
● Die Finanzmärkte haben sich in der Corona-Pandemie bisher als robust erwiesen; hier zeigen
nicht zuletzt die konsequenten Reformen der Finanzmarktregulierung nach der globalen
Finanzkrise 2009 Wirkung.
Einleitung Der diesjährige Jahreswirtschaftsbericht der Bun-
desregierung trägt den Titel „Corona-Krise über-
Die Bundesregierung legt gemäß § 2 des Gesetzes winden, wirtschaftliche Erholung unterstützen,
zur Förderung der Stabilität und des Wachstums Strukturen stärken“ und wurde am 27. Januar 2021
der Wirtschaft jährlich den Jahreswirtschaftsbe- vom Bundeskabinett beschlossen. Vor dem Hin-
richt vor. Sie stellt damit auch gesamtwirtschaftli- tergrund der wirtschaftlichen Herausforderun-
che Orientierungsdaten für das entsprechende Jahr gen durch die Corona-Pandemie werden nachfol-
zur Verfügung und nimmt zum Jahresgutachten gend die Haushalts- und Steuerpolitik sowie die
des Sachverständigenrats zur Begutachtung der ge-
samtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung.
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Jahreswirtschaftsbericht 2021 im Zeichen der Corona-Krise Februar 2021
Europa- und Finanzmarktpolitik der Bundesregie- Corona-Pandemie unterbricht
rung in Auszügen dargestellt.1 wirtschaftlichen Aufwärtstrend
Infolge der Corona-Pandemie geriet die deutsche
Die Krise bewältigen, Wirtschaft in eine schwere Rezession, deren Aus-
Strukturwandel weiter maß vergleichbar mit dem Wirtschaftseinbruch in-
folge der globalen Finanzkrise des Jahres 2009 ist. Im
angehen Jahr 2020 ging das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um
5 Prozent zurück (-5,7 Prozent im Jahr 2009). Nach
Die Bundesregierung hat auch auf die massiven einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleis-
wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Co- tung im 2. Quartal 2020 nahm die Konjunktur im
rona-Pandemie umfassend und schnell reagiert Zuge des geringeren Infektionsgeschehens und der
(vergleiche Abbildung 1). Darüber hinaus nimmt schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen
die Wirtschaftspolitik die transformativen Heraus- wieder spürbar Fahrt auf. Aufgrund stark steigen-
forderungen ebenso in den Blick, um den Struktur- der Infektionszahlen in den Wintermonaten 2020
wandel erfolgreich zu gestalten. und einer deutlichen Verschärfung der Eindäm-
mungsmaßnahmen kam die Erholung jedoch
zu einem Halt und dürfte sich erst ab dem Früh-
jahr 2021 bei Stabilisierung der gesundheitspoliti-
schen Lage wieder fortsetzen. Für das laufende Jahr
1 Der vollständige Bericht findet sich unter https://www.
bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/ wird insgesamt mit einem Wachstum von 3,0 Pro-
jahreswirtschaftsbericht-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=6 zent gerechnet. Das Vorkrisenniveau dürfte die
Volumen der Corona-Maßnahmen des Bundes 2020 bis 2021 Abbildung 1
in Mrd. €
600
500
400
300
200
100
0
Gesamtausgaben davon: Erwartete Belastungen Wirtschafts-
des Bundes Haushaltwirksame des Bundeshaushalts stabilisierungsfonds3
Corona-Maßnahmen1 durch
Steuermindereinnahmen2
2020 Soll in der Fassung des Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushalt 2020 2021 Soll
1 Im Ersten und Zweiten Nachtragshaushalt 2020 beziehungsweise im Soll 2021 berücksichtigte Belastungen
ohne steuerliche Maßnahmen.
2 Inklusive steuerlicher Maßnahmen des Konjunkturpakets.
3 Ohne Garantieabsicherung.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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Jahreswirtschaftsbericht 2021 im Zeichen der Corona-Krise Februar 2021
deutsche Wirtschaft jedoch erst zur Mitte des Jah- ab Januar 2021 eine neue angepasste Unterstüt-
res 2022 wieder erreichen. Die weitere Entwicklung zung für besonders betroffene Branchen. Im No-
wird weiterhin maßgeblich vom Pandemieverlauf vember 2020 wurden zudem jene Betriebe unter-
Analysen und Berichte
beeinflusst. stützt, die von erforderlichen Maßnahmen zur
Eindämmung der Pandemie betroffen waren („No-
vemberhilfe“). Diese außerordentliche Wirtschafts-
Den Schock abfedern hilfe wurde als „Dezemberhilfe“ für die Dauer der
Schließungen im Dezember verlängert.
Um geschädigten Unternehmen durch die Krise zu
helfen, wurde eine Reihe von Zuschuss- und Kredit- Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere
programmen aufgesetzt. Zur Stärkung ihrer Liqui- Maßnahmen ergriffen, um die Liquidität von Un-
dität können Unternehmen durch das KfW-Son- ternehmen zu verbessern und sie damit krisenfes-
derprogramm 2020 Kredite im benötigten Umfang ter zu machen. Dazu gehören beispielsweise die
vergeben werden. Die Bürgschafts- und Garantie- umfangreichen Maßnahmen des Zweiten Coro-
programme der Bürgschaftsbanken und das Groß- na-Steuerhilfegesetzes vom 29. Juni 2020, die Er-
bürgschaftsprogramm des Bundes wurden erwei- stattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Mit-
tert, um Unternehmen die Kreditaufnahme zu arbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit sowie
erleichtern und die Eigenkapitalbasis kleiner und auch die befristete Möglichkeit, Steuern und Sozi-
mittlerer Unternehmen zu stärken. Zudem hat die alversicherungsbeiträge vereinfacht zu stunden.
Bundesregierung mit dem Wirtschaftsstabilisie- Durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
rungsfonds ein Instrument geschaffen, um Liqui- wurde besonders stark betroffenen Unternehmen
ditätsengpässen entgegenzuwirken und die Kapi- zusätzliche Zeit eingeräumt, um auf die Krise zu
talbasis von größeren oder solcher Unternehmen reagieren, und ein Zeitfenster geschaffen, um die
zu stärken, deren Bestandsgefährdung erhebli- staatlichen Hilfsmaßnahmen wirken zu lassen.
che Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Deutschland hätte. Des Weiteren werden Start-ups Der starke Rückgang wirtschaftlicher Aktivitäten
und kleine Mittelständler durch ein zielgerichtetes in einzelnen Branchen hat teils zu massiven Ge-
Paket unterstützt. winneinbrüchen von Unternehmen und Einkom-
menseinbußen von Arbeitnehmerinnen und Ar-
1,8 Millionen Soloselbstständige und Kleinstun- beitnehmern sowie Selbstständigen geführt. Als
ternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten haben Reaktion darauf hat die Bundesregierung den Zu-
im Rahmen der Soforthilfe schnell und unbüro- gang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
kratisch Zuschüsse von insgesamt über 13,4 Mrd. € dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vo
erhalten. Die auf drei Monate befristete Sofort- rübergehend wesentlich vereinfacht. Davon kön-
hilfe wurde im Juni 2020 von der Überbrückungs- nen auch Selbstständige profitieren, sofern ihr Le-
hilfe abgelöst, um die von den Auswirkungen der bensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist. Um
Pandemie besonders betroffenen Unternehmen die Folgen für sozialversicherungspflichtig Be-
und Selbstständigen noch zielgerichteter zu un- schäftigte abzufedern und einen massiven Anstieg
terstützen. In zwei Programmphasen haben vor al- der Arbeitslosigkeit zu verhindern, hat die Bundes-
lem kleine und mittlere Unternehmen sowie Solo- regierung die Bedingungen für die Inanspruch-
selbstständige auf Antrag Zuschüsse des Bundes für nahme von Kurzarbeitergeld spürbar verbessert.
ihre betrieblichen Fixkosten erhalten. In einer drit- Dadurch konnten Einkommensverluste in vielen
ten Programmphase gewährt die Bundesregierung Fällen gemindert werden.
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Die wirtschaftliche Belebung in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder her-
unterstützen gestellt wurden. Zudem wurde die steuerliche For-
schungsförderung ausgeweitet.
Mit Beendigung der Ausnahmesituation, die auf-
grund der gesundheitspolitischen Einschränkun- Darüber hinaus werden im Rahmen des Konjunk-
gen während der Corona-Pandemie im Früh- turprogramms kleine und mittlere Unternehmen,
jahr 2020 bestanden hatte, unterstützte die die trotz der finanziellen Belastungen durch die
Bundesregierung die darauffolgende wirtschaftli- Krise weiter Ausbildungsplätze anbieten, mit Prä-
che Belebung durch gezielte Maßnahmen. Dazu hat mien belohnt. Die Länder und Kommunen werden
sie im Juni 2020 ein umfangreiches Konjunkturpro- durch die Folgen der Corona-Pandemie fiskalisch
gramm mit einem Volumen von rund 180 Mrd. € belastet; insbesondere entgehen ihnen wichtige
beschlossen. Vordringlichste Prioritäten des Kon- Einnahmen. Damit sie angesichts der derzeitigen
junkturprogramms sind die Sicherung von Arbeits- Herausforderungen handlungsfähig bleiben und
plätzen und die Stabilisierung der Wirtschaft. Da- wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen können,
rüber hinaus enthält das Programm insbesondere wurden Entlastungsmaßnahmen der Vorjahre fort-
auch Maßnahmen zur Stärkung von Investitionen, geführt und zielgerichtet gestärkt.
um anstehende strukturelle Herausforderungen
entschlossen anzugehen. Angesichts der globalen Natur der Krise hat sich
Deutschland auch international – insbesondere im
Damit die Maßnahmen zur Krisenbewältigung Rahmen der G7 und G20 – für eine gemeinsame
möglichst schnell wirken konnten, hat die Bundes- wirtschaftspolitische Krisenantwort eingesetzt und
regierung in vielen Fällen auf bestehenden Hilfs- macht sich weiter für eine nachhaltige und digitale
und Förderprogrammen aufgebaut. Dies beschleu- wirtschaftliche Erholung stark. Die Corona-Pande-
nigt nicht nur die Umsetzung, sondern verbessert mie kann nur global bekämpft werden. Deswegen
oft auch die Zielgenauigkeit der Hilfe. Durch die setzt sich Deutschland für eine weltweite und faire
Befristung vieler Maßnahmen wird zudem ein ge- Verteilung von Impfstoffen, Therapeutika und Dia-
zielter Konjunkturimpuls gesetzt. gnostika ein.
Zur Stimulierung der Konsumnachfrage hat die
Bundesregierung mithilfe verschiedener Instru- Aktuelle Entwicklungen: Beschlüsse des
mente die verfügbaren Einkommen der privaten Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021
Haushalte gestärkt. Dazu gehörte insbesondere die
bis Ende des Jahres 2020 befristete Senkung der Die Corona-Pandemie wird die Wirtschaft
Umsatzsteuersätze. Darüber hinaus wurde für je- und die privaten Haushalte noch auf ab-
des im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind ein sehbare Zeit belasten. In seiner Sitzung am
einmaliger Kinderbonus ausgezahlt und der steu- 3. Februar 2021 hat sich der Koalitionsaus-
erliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende er- schuss deshalb auf weitere Corona-Hilfen
höht. Eine zweite Gruppe von Maßnahmen richtet für Unternehmen, insbesondere der Gastro-
sich primär an die Unternehmen. Die Sozialversi- nomie- und Kulturbranche, sowie für ein-
cherungsbeiträge wurden durch eine Sozialgaran- kommensschwache Haushalte und Fami-
tie bis 2021 bei maximal 40 Prozent stabilisiert und lien verständigt.
die EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bun-
deshaushalt begrenzt. Um trotz der Krisensituation Um Unternehmen mit zusätzlicher Liqui-
die Investitionsanreize für Unternehmen zu stär- dität zu versorgen, ist eine Anhebung des
ken, hat die Bundesregierung die Möglichkeit ei- geltenden steuerlichen Verlustrücktrags
ner degressiven Abschreibung beweglicher Wirt- für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal
schaftsgüter des Anlagevermögens geschaffen, die 10 Mio. € € beziehungsweise 20 Mio. € bei
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Zusammenveranlagung geplant. Gastrono- Die zentralen
miebetriebe sind von der anhaltenden Krise Zukunftsherausforderungen und
besonders betroffen und können aufgrund den Strukturwandel angehen
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der gesundheitspolitischen Maßnahmen ihr
Geschäft nur eingeschränkt betreiben. Der Neben der Bewältigung der Folgen der Coro-
Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastro- na-Krise sind die langfristigen Herausforderun-
nomie soll daher über den 30. Juni 2021 hi- gen Klimawandel, Digitalisierung und demogra-
naus und bis zum 31. Dezember 2022 be- fischer Wandel im vergangenen Jahr noch stärker
fristet auf den ermäßigten Steuersatz von in den Fokus gerückt. Es gilt zudem, die Resilienz
7 Prozent gesenkt werden. Gleicherma- der Wirtschaft durch strukturelle Reformen lang-
ßen ist auch der Kulturbereich von den Ein- fristig zu erhöhen. Um diese Herausforderungen
schränkungen durch die Krise besonders erfolgreich zu meistern, setzt die Bundesregierung
betroffen. Deshalb sieht der Beschluss des darauf, Wachstumskräfte zu stärken, und zwar ins-
Koalitionsausschusses ein Anschlusspro- besondere durch ein zukunftsorientiertes und fai-
gramm für das Hilfsprogramm „Neustart res Steuersystem, flexible Regelungen am Ar-
Kultur“ in Höhe von weiteren 1 Mrd. € vor. beitsmarkt bei gleichzeitiger Sicherstellung eines
hinreichenden Arbeitnehmerschutzes sowie den
Auch einkommensschwache Haushalte so- weiteren Abbau von Bürokratie.
wie Familien sind durch die Maßnahmen
zur Eindämmung der Pandemie in beson- Mit der Einführung des nationalen Emissionshan-
derem Maße belastet. Daher einigte sich dels ab 2021 hat die Bundesregierung in den ver-
der Koalitionsausschuss darauf, Erwachse- gangenen Jahren bereits entscheidende Weichen
nen, welche die Grundsicherung beziehen, auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft
aufgrund notwendiger pandemiebeding- gestellt. Noch dazu beschloss die Bundesregierung
ter Mehraufwendungen – etwa für den Kauf mit dem Klimaschutzprogramm 2030 im Jahr 2019
medizinischer Schutzmasken – eine einma- die Bereitstellung von Mitteln für klimaschutzrele-
lige Sonderzahlung in Höhe von 150 € zu vante Maßnahmen in Höhe von rund 55 Mrd. € für
gewähren. Darüber hinaus soll Familien ein den Zeitraum 2020 bis 2023. Ziel ist es auch weiter-
einmaliger Kinderbonus in Höhe von 150 € hin, Anreize für Investitionen in klimafreundliche
pro kindergeldberechtigtem Kind ausge- Produkte und Innovationen zu schaffen und die
zahlt werden. Dieser Bonus wird mit dem deutsche Wirtschaft somit zukunftsfest zu machen.
steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet
und nicht auf die Grundsicherung ange- An den Bestrebungen, den Strukturwandel zu be-
rechnet. Zudem wird eine Verlängerung des gleiten und zu gestalten, hält die Bundesregie-
vorübergehend vereinfachten Zugangs zur rung auch in der gegenwärtigen Krise fest. Mit
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zukunftspaket des Konjunkturprogramms
dem SGB II bis zum 31. Dezember 2021 an- mit einem Volumen von rund 50 Mrd. € wur-
gestrebt, um krisenbedingt in Not gerate- den – ergänzend zu den kurzfristigeren Konjunk-
nen Selbstständigen und Beschäftigten mit turmaßnahmen und Krisenhilfen – konkrete Maß-
kleinen Einkommen weiterhin eine Absi- nahmen für zusätzliche öffentliche Investitionen
cherung zu bieten. in insbesondere Klimaschutz, Energiewende, Mo-
bilität und Digitalisierung beschlossen. Diese In-
vestitionen stärken die Innovationsfähigkeit mit-
tel- und langfristig und fördern somit die künftige
wirtschaftliche Entwicklung. Das Zukunftspaket
enthält weitere zweistellige Milliardenbeiträge für
den Klimaschutz, u. a. 7 Mrd. € für die Umsetzung
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der Nationalen Wasserstoffstrategie und insgesamt Ausnahmeregelung des Grundgesetzes
rund 2 Mrd. € für die Aufstockung des CO2-Gebäu- Die im Grundgesetz verankerte Schulden-
desanierungsprogramms und des Marktanreizpro- regel legt die maximal zulässige Netto-
gramms für Wärme aus erneuerbaren Energien. Die kreditaufnahme des Bundes gemäß dem
Konditionen der klimaschutzrelevanten Förder- Grundsatz eines (strukturell) ausgegliche-
programme wurden für Antragsteller auf kommu- nen Haushalts fest. Sie enthält eine Ausnah-
naler Ebene zudem attraktiver gestaltet, um die In- meregelung (Art. 115 Abs. 2 Satz 6 und 7
anspruchnahme zu erhöhen. Grundgesetz (GG); § 6 Art. 115 GG) zur Si-
cherung der Handlungsfähigkeit des Staa-
tes in Sondersituationen. Die verfassungs-
Haushaltspolitisch angemes- rechtlichen Kreditgrenzen dürfen nur im
sen und verantwortungsvoll Falle von Naturkatastrophen oder außerge-
wöhnlichen Notsituationen überschritten
auf die Krise reagieren werden, die sich der staatlichen Kontrolle
entziehen und die staatliche Finanzlage er-
Die Bundesregierung hat mit umfangreichen fis- heblich beeinträchtigen. Normale zyklische
kalischen Maßnahmen auf die Herausforderun- Abschwünge stellen keine Situation dar, die
gen der Corona-Pandemie reagiert und damit auch eine Ausnahme rechtfertigen. Eine Inan-
nach Ansicht des Sachverständigenrats zur Stabi- spruchnahme der Ausnahmeregelung kann
lisierung der Wirtschaft beigetragen. Sie konnte ausschließlich der Deutsche Bundestag per
dabei Spielräume nutzen, die sie mit der soli- Mehrheitsbeschluss herbeiführen. Zudem
den Finanzpolitik der vergangenen Jahre erarbei- muss der Deutsche Bundestag in diesem
tet hat: Im Jahr 2019 lag die Verschuldung des Ge- Fall einen Tilgungsplan verabschieden, der
samtstaats erstmals seit 2002 wieder unter dem die Rückführung der oberhalb der Regel
Maastricht-Referenzwert von 60 Prozent des Brut- grenze der Vorgaben der Schuldenregel lie-
toinlandsprodukts. Die Finanzpolitik zur Stabili- genden Nettokreditaufnahme innerhalb ei-
sierung der Wirtschaft setzt die Bundesregierung nes angemessenen Zeitraums vorsieht. Für
auch im Jahr 2021 fort, solange es die Corona-Krise weitere Details siehe den Artikel „Sollbe-
erforderlich macht. richt 2021 – Ausgaben und Einnahmen des
Bundeshaushalts“ in diesem Monatsbericht.
Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung mit zwei
Nachtragshaushalten die erforderlichen haus-
haltsrechtlichen Voraussetzungen für die Fi- Auch der Bundeshaushalt 2021 ist von den Erfor-
nanzierung der Maßnahmen zur unmittelbaren dernissen der Corona-Pandemie geprägt. Die um-
Krisenbewältigung und der Maßnahmen des Kon- fangreichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die
junkturprogramms geschaffen. Dies führte zu der Bekämpfung der Pandemie weiterhin geboten sind,
bisher höchsten Nettokreditaufnahme des Bun- machen im Haushaltsjahr 2021 erneut eine außer-
des in Höhe von rund 130 Mrd. €. Mit Beschluss der gewöhnlich hohe Nettokreditaufnahme in Höhe
Nachtragshaushalte durch den Deutschen Bundes- von rund 180 Mrd. € im Soll erforderlich. Auch für
tag musste die Ausnahmeregelung des Grundgeset- den Bundeshaushalt 2021 hat der Deutsche Bun-
zes für außergewöhnliche Notsituationen aktiviert destag beschlossen, dass nach wie vor eine außer-
werden. Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag gewöhnliche Notsituation besteht, welche das er-
auch einen Tilgungsplan verabschiedet. Dieser ver- neute Überschreiten der Kreditobergrenze nach
pflichtet die Bundesregierung, die über die Grenzen Art. 115 Abs. 2 GG begründet.
der Schuldenregel hinaus aufgenommenen Kredite
über 20 Jahre ab dem Jahr 2023 zurückzuführen.
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Um die Grundlagen für künftiges Wachstum lang- in Höhe von 158,2 Mrd. € bei. Bedingt durch das
fristig und nachhaltig zu stärken, setzt die Bundes- hohe Finanzierungsdefizit des Staatshaushalts, Be-
regierung weiterhin wichtige investive Akzente vor standsveränderungen durch Garantieübernahmen
Analysen und Berichte
allem für einen grünen und digitalen Wandel. Die und das niedrigere BIP ist die Maastricht-Schul-
Investitionsausgaben in haushälterischer Abgren- denquote zum Ende des Jahres 2020 auf voraus-
zung belaufen sich im laufenden Haushaltsjahr auf sichtlich 70 Prozent des BIP angestiegen und hat
rund 61,9 Mrd. € (vergleiche Abbildung 2) und wer- damit die Maastricht-Obergrenze von 60 Prozent
den im Finanzplanungszeitraum auf einem Niveau des BIP wieder überschritten.
von rund 48 Mrd. € jährlich stabilisiert, das erheb-
lich über dem Vorkrisenniveau liegt. Hürden wie Die Finanzpolitik bleibt im Jahr 2021 expansiv aus-
Planungs- und Verwaltungskapazitäten sowie Re- gerichtet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass
gulierungen, die einer zeitnahen Umsetzung von die Schuldenquote 2021 nochmals steigen wird,
öffentlichen Investitionen entgegenstehen, werden und zwar auf 72 ½ Prozent des BIP. Die Wirkung
sowohl im Konjunktur- und Krisenbewältigungs- des hohen Staatsdefizits auf die Schuldenstands-
paket als auch im Zukunftspaket adressiert. quote wird dabei zum Teil kompensiert durch das
erwartete Wirtschaftswachstum. In den folgenden
Aufgrund der stark expansiven Finanzpolitik und Jahren wird die Schuldenquote dann aller Voraus-
der durch die erheblichen Wachstumseinbußen sicht nach kontinuierlich zurückgehen. Zu diesem
bedingten Steuermindereinnahmen wies der Bund erwarteten Rückgang dürften die sich erholende
(einschließlich seiner Extrahaushalte) im vergange- wirtschaftliche Entwicklung, die Rückkehr zu ei-
nen Jahr in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen ner geringeren Neuverschuldung und die anhal-
Gesamtrechnungen nach ersten Berechnungen des tend niedrigen Zinsen beitragen. Im Jahr 2024 wird
Statistischen Bundesamts ein Finanzierungsdefizit die Schuldenquote voraussichtlich bei 68 ¾ Pro-
in Höhe von 98,3 Mrd. € aus und trug somit deut- zent des BIP liegen.
lich zum gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizit
Investitionsausgaben des Bundes, 2019 - 2024 Abbildung 2
Mrd. € %
70
12,4 12,4 12,4
14
12,2
11,3
60 10,7 12
50 10
40 8
30 61,9 6
50,3 48,0 48,0 48,0
20 38,1 4
10 2
0 0
Ist Ist Soll Finanzplan
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Investitionsausgaben in Mrd. € Investitionsquote in % der Gesamtausgaben
Der Wert für 2021 bildet den Soll-Wert ab.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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Gute Rahmenbedingungen für gewähren, sofern die Beihilfen und Unterstützun-
die wirtschaftliche Erholung gen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits-
sicherstellen lohn geleistet werden.
Gezielte steuerliche Maßnahmen tragen dazu bei, Das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher
die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Bür- Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coro-
gerinnen und Bürger, Selbstständige und Unter- na-Pandemie („Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“)
nehmen abzufedern. Sie ergänzen die umfassenden bündelt überwiegend kurzfristig wirksame steu-
steuerlichen Maßnahmen dieser Legislaturperiode, erliche Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft
die neben Unternehmen insbesondere Familien so- und konjunkturellen Erholung. Hervorzuheben
wie Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mitt- sind insbesondere die befristete Senkung des Um-
leren Einkommen finanziell besserstellen. Allein satzsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent be-
durch das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlas- ziehungsweise des ermäßigten Satzes von 7 Pro-
tung von Familien sowie zur Anpassung weiterer zent auf 5 Prozent, der einmalige Kinderbonus von
steuerlicher Regelungen und die Änderung beim 300 € und die befristete Erhöhung des Entlastungs-
Solidaritätszuschlag werden Einkommensteuer- betrags für Alleinerziehende um 2.100 € auf 4.008 €.
pflichtige 2021 um gut 17 Mrd. € und 2022 um gut Diese Maßnahme wurde durch das Jahressteuer-
22 Mrd. € entlastet. Dies sind die größten unbe- gesetz 2020 entfristet. Darüber hinaus wurden die
fristeten Steuersenkungen der vergangenen Jahr- Höchstbeträge für den steuerlichen Verlustrück-
zehnte. Steuerpolitische Handlungsschwerpunkte trag für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und
bleiben u. a. auch die fortlaufenden Aufgaben im ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrück-
Bereich der Steuervereinfachung und der Moderni- trag für 2020 schon mit der Steuererklärung 2019
sierung des Steuervollzugs sowie die Stärkung der unmittelbar nutzbar und finanzwirksam zu ma-
Steuergerechtigkeit im nationalen und internatio- chen. Weitere zentrale Maßnahmen sind die befris-
nalen Rahmen. tete Einführung einer degressiven Abschreibung
für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermö-
Die Bundesregierung hat als unmittelbare Reaktion gens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft
auf die Corona-Pandemie bereits im März 2020 oder hergestellt werden, sowie die Ausweitung der
eine Reihe steuerlicher Maßnahmen ergriffen, um steuerlichen Forschungszulage bis 2026. Dauer-
Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu haft werden die Steuerermäßigung bei Einkünften
unterstützen. Die Möglichkeiten zur Stundung von aus Gewerbebetrieb (§ 35 Einkommensteuergesetz)
Steuerzahlungen wurden verbessert und die Herab- verbessert, der Freibetrag für die Hinzurechnungs-
setzung von Ertragsteuer-Vorauszahlungen wurde tatbestände bei der Gewerbesteuer verdoppelt und
erleichtert. Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuer- die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer zeitlich
licher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coro- hinausgeschoben.
na-Pandemie („Corona-Steuerhilfegesetz“) werden
besonders betroffene Akteure unterstützt. Arbeit- Mit dem Zweiten Gesetz zur steuerlichen Entlas-
geberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld und zum tung von Familien sowie zur Anpassung weiterer
Saison-Kurzarbeitergeld werden unter bestimm- steuerlicher Regelungen („Zweites Familienent-
ten Bedingungen bei den Beschäftigten steuer- lastungsgesetz“) werden das Kindergeld ab dem
frei gestellt. Darüber hinaus können Arbeitgeber 1. Januar 2021 um weitere 15 € pro Kind und Mo-
ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützun- nat angehoben und der steuerliche Kinderfreibe-
gen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastun- trag entsprechend angepasst. Damit wird die im
gen im Zusammenhang mit der Corona-Pande- Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode be-
mie bis zu einem Betrag von 1.500 € in der Zeit schlossene Erhöhung des Kindergelds um insge-
vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 steuer- und so- samt 25 € pro Kind und Monat abschließend um-
zialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachlohn gesetzt. Ferner wird der Einkommensteuertarif ab
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Jahreswirtschaftsbericht 2021 im Zeichen der Corona-Krise Februar 2021
dem Jahr 2021 durch Anhebung des Grundfreibe- solidarisch gehandelt. Die Bundesregierung hat
trags und Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte sich dabei für ein gemeinsames Vorgehen einge-
angepasst. Damit wird die verfassungsrechtlich ge- setzt und daran mitgewirkt, dass die EU wirksame
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botene Freistellung des steuerlichen Existenzmi- Kriseninstrumente aufgebaut hat. Die EU-Kom-
nimums gewährleistet und Effekte der kalten Pro- mission hat den Rechtsrahmen für staatliche Bei-
gression auf tariflicher Ebene werden ausgeglichen. hilfen angepasst, die allgemeine Ausweichklausel
des Stabilitäts- und Wachstumspakts wurde akti-
Das Jahressteuergesetz 2020 umfasst steuerli- viert, Mitgliedstaaten können Hilfe aus dem Solida-
che Maßnahmen zur Kurzarbeit und verbillig- ritätsfonds der Europäischen Union erhalten und
ten Wohnraumüberlassung. Investitionen kleine- der Rechtsrahmen für die Europäischen Kohäsi-
rer und mittlerer Unternehmen werden durch eine onsfonds wurde angepasst, um den Mitgliedstaaten
verbesserte und zielgenauere Ausgestaltung der sofortige Liquidität bereitzustellen. Auf die Sofort-
Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschrei- maßnahmen folgte der Schutzschild für Staaten,
bungen steuerlich stärker gefördert. Darüber hi Unternehmen und Arbeitnehmer. Er umfasst drei
naus ist mit diesem Gesetz u. a. auch eine befristete Elemente:
Homeoffice-Pauschale eingeführt worden. Für die
Jahre 2020 und 2021 kann für jeden Tag, an dem die 1. die Schaffung einer angepassten vorsorglichen
oder der Steuerpflichtige ausschließlich zu Hause Kreditlinie (Pandemic Crisis Support Instrument,
betrieblich oder beruflich tätig wird, ein pauscha- PCSI) beim Europäischen Stabilitätsmechanismus
ler Betrag von 5 € – maximal 600 € im Jahr – als Be- (ESM),
triebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen
werden. 2. den Paneuropäischen Garantiefonds der Euro-
päischen Investitionsbank (EIB) und
Darüber hinaus wird die Bundesregierung für In-
vestitionen in bestimmte digitale Wirtschaftsgü- 3. das neue Instrument zur vorübergehenden
ter ab dem Veranlagungszeitraum 2021 die steuer- Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslo-
lichen Abschreibungsmöglichkeiten verbessern. sigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen (Support
to mitigate Unemployment Risks in an Emergen-
cy, SURE).
Europa auf einen nachhaltigen
Wachstumspfad führen, Mit einem Gesamtvolumen von über 500 Mrd. €
stellen diese Maßnahmen eine kraftvolle gemein-
Finanzmärkte stabil gestalten same europäische Antwort auf die Pandemie dar.
Die Bewältigung der Auswirkungen der Coro- Im Dezember 2020 wurde der Mehrjährige Finanz-
na-Krise erfordert auch auf europäischer Ebene rahmen (MFR) der EU 2021-2027 mit einem Volu-
eine abgestimmte und solidarische Herangehens- men von 1.074,3 Mrd. € verabschiedet. Dabei sol-
weise. Dabei ist wichtig, dass die europäischen Mit- len 30 Prozent der Ausgaben in den Klimaschutz
gliedstaaten gestärkt aus der Krise hervorgehen. investiert werden. Ebenfalls im Dezember 2020
hat der Rat der Europäischen Union die Verord-
nung für das temporäre Aufbauinstrument Next
Wirtschaftlichen Folgen der Generation EU (NGEU) erlassen, dessen Finanzie-
Pandemie gemeinsam begegnen rung im Eigenmittelbeschluss vom 14. Dezem-
ber 2020 geregelt ist. Über NGEU sollen EU-Ausga-
Konfrontiert mit den großen wirtschaftlichen He- beprogrammen bis Ende 2023 Mittel in Höhe von
rausforderungen der Corona-Pandemie haben insgesamt 750 Mrd. € (390 Mrd. € Zuschüsse und
die EU und ihre Mitgliedstaaten umgehend und 360 Mrd. € Kredite) zugewiesen werden. Zentrales
67Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF
Jahreswirtschaftsbericht 2021 im Zeichen der Corona-Krise Februar 2021
NGEU-Ausgabeprogramm ist die Aufbau- und Resi- deutsch-französische Technologieprojekte aus der
lienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) RRF finanziert werden.
mit einem Volumen von 672,5 Mrd. € (312,5 Mrd. €
Zuschüsse und 360 Mrd. € Kredite). Impulse für die
regionale Strukturpolitik leisten ferner die Pro- Finanzmarktstabilität sicherstellen
gramme ReactEU mit einem Anteil von 47,5 Mrd. €
am NGEU sowie der Fonds für einen gerechten Die Finanzmärkte haben sich den Herausfor-
Übergang mit einem Anteil von 10 Mrd. € zuzüg- derungen der Corona-Pandemie bisher gut ge-
lich 7,5 Mrd. € aus dem MFR. Mit dem Programm stellt. Im Unterschied zur globalen Finanzkrise der
InvestEU, das zusätzlich zu den 5,6 Mrd. € aus Jahre 2008 und 2009 ist die Finanzwirtschaft von
NGEU mit 4,2 Mrd. € aus dem MFR ausgestattet ist, der Corona-Pandemie bislang nur mittelbar be-
werden zusätzliche private und öffentliche Investi- troffen. Die deutschen, europäischen und globalen
tionen mobilisiert.2 Anstrengungen zur Stabilisierung der Volkswirt-
schaften sind eine zentrale Grundlage für eine fort-
Das Aufbauinstrument NGEU wird einen wichti- bestehende Stabilität der Finanzmärkte. Zugleich
gen Beitrag zur Widerstandsfähigkeit und Wettbe- müssen die Herausforderungen in der Realwirt-
werbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaf- schaft weiter im Blick behalten werden, um Rück-
ten leisten und soll insbesondere Investitionen in wirkungen auf die Finanzmärkte zu vermeiden. Für
Digitalisierung und Klimaschutz unterstützen. In- eine abschließende Einschätzung der Auswirkun-
nerhalb des Aufbauinstruments wird die RRF das gen der Corona-Pandemie auf die deutsche Wirt-
Schlüsselinstrument sein, um durch Reformen und schaft und die Finanzmärkte ist es noch zu früh.
Investitionen nachhaltiges und inklusives Wachs-
tum zu fördern und die Widerstandsfähigkeit der Durch die konsequenten Reformen der Finanz-
EU-Volkswirtschaften zu stärken. Um Mittel aus marktregulierung war die Widerstandsfähigkeit
der Fazilität erhalten zu können, müssen die Mit- der Banken bei Ausbruch der Corona-Pandemie
gliedstaaten sogenannte Aufbau- und Resilienz- deutlich höher als zu Beginn der globalen Finanz-
pläne (ARP) vorlegen. Diese sollen kohärente Pa- krise. Die deutschen Banken haben infolge der Re-
kete aus Investitionen und Reformen darstellen, formen u. a. ihr Eigenkapital deutlich erhöht und
die insbesondere die grüne und digitale Wende vo- Liquiditätspuffer aufgebaut (vergleiche Abbil-
ranbringen und zur Umsetzung der länderspezifi- dung 3). Kapitalpuffer sollen in Stressphasen ge-
schen Empfehlungen im Europäischen Semester nutzt werden, um Verluste abzufedern und die Fi-
beitragen. Die Bundesregierung hat am 23. De- nanzierung der Realwirtschaft sicherzustellen. Am
zember 2020 einen Entwurf des deutschen ARP 29. Juli 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf
an die Europäische Kommission übersandt. Er eines Gesetzes zur Reduzierung von Risiken und
ist die Grundlage für einen intensiven Dialog mit zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor
der Kommission über noch zu definierende Ziele verabschiedet. Es dient zur fristgerechten Umset-
und Meilensteine der einzelnen im ARP enthal- zung des EU-Bankenpakets aus dem Jahr 2019 und
tenen Maßnahmen. Bis April 2021 wird die Bun- ist am 28. Dezember 2020 in Kraft getreten. Zur Ri-
desregierung den abgestimmten ARP übermit- sikoreduzierung werden die Kapital- und Liquidi-
teln. Die Mittel aus der RRF sollen für vom Bund tätsanforderungen für Banken im Einklang mit in-
zu finanzierende Vorhaben des Konjunktur- und ternationalen Standards weiter gestärkt. Dadurch
Zukunftspakets eingesetzt werden. Zudem sol- sollen Banken in Stressphasen noch besser abge-
len zusätzlich eine digitale Bildungsoffensive und sichert sein. Außerdem wird ein internationaler
Standard zu Verlustpuffern umgesetzt, um die Ab-
wicklung von Banken zu verbessern und die Steu-
2 Alle Finanzvolumina des Absatzes beziehen sich auf konstante
erpflichtigen besser zu schützen.
Preise von 2018.
68Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF
Jahreswirtschaftsbericht 2021 im Zeichen der Corona-Krise Februar 2021
Eigenkapitalquoten und Eigenkapital deutscher Banken (Kernkapital, Tier 1) Abbildung 3
Kernkapitalquote in %
Analysen und Berichte
18
16
14 15,54 15,82
12
10
8
8,79
6
4
2
0
4. Q 2008 4. Q 2016 2. Q 2020
Kernkapitalquote Mindestanforderung Tier 1 Basel III
Kernkapital
in Mrd. €
4. Q 2008
2. Q 2020
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450
Quellen: Darstellung Bundesministerium der Finanzen, Datenquelle: Statistical Data Warehouse der Europäischen Zentralbank
Die Liquiditätslage im Investmentfondsbereich hat geschaffen. Zudem hat die Bundesregierung ei-
sich während der Corona-Pandemie nach anfäng- nen Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer
lichen Schwierigkeiten in einigen Segmenten im Wertpapiere beschlossen.
Einklang mit der allgemeinen Beruhigung der Fi-
nanzmärkte insgesamt als entspannt erwiesen. Mit Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dem
der zum 28. März 2020 in Kraft getretenen Ände- Finanzsektor bei der Mobilisierung von Kapi-
rung des Kapitalanlagegesetzbuchs wurden der talflüssen für nachhaltige Investitionen eine be-
Branche zusätzliche Instrumente zur Steuerung deutende Rolle zukommt. Zudem entstehen durch
von Liquiditätsrisiken von Investmentfonds zur Nachhaltigkeitsrisiken neue Herausforderungen
Verfügung gestellt. für Finanzmärkte, die sich auch auf deren Stabili-
tät auswirken können. Politikmaßnahmen, die den
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Finanzmarkt in diesem Sinne stärken, werden auf
und internationaler Ebene für die Schaffung eines europäischer wie auch auf nationaler Ebene er-
angemessenen Regulierungsrahmens bei digitalen griffen. Zum Thema Sustainable Finance besteht
Finanzdienstleistungen ein. Sie begleitet das Digi- nach wie vor umfassender Forschungs- und Inno-
talpaket der EU-Kommission vom September 2020 vationsbedarf. Die Bundesregierung nimmt sich
und trägt aktiv zu einer Stärkung des Regulie- dieses Themas u. a. im Rahmen des Klimaschutz-
rungsrahmens u. a. für Krypto-Assets sowie der programms 2030 und der nationalen Biodiversi-
Cyber-Sicherheit im Finanzbereich bei. Auf natio- tätsstrategie an, um zu einem besseren Risikoma-
naler Ebene hat sie zum 1. Januar 2020 einen soli- nagement in Finanzinstituten beizutragen und
den Rechtsrahmen für das Kryptoverwahrgeschäft somit die Finanzmarktstabilität zu erhöhen.
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Jahreswirtschaftsbericht 2021 im Zeichen der Corona-Krise Februar 2021
Bilanzkontrolle und Vertrauen in Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr Kom-
den Finanzmarkt stärken petenzen in Bilanzkontrollverfahren und bei der
Aufsicht komplexer Konzernstrukturen einzuräu-
Die Geschehnisse rund um die Insolvenz der men und die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
Wirecard AG haben dem Vertrauen in den deut- zu stärken. Darüber hinaus sollen die Haftungsre-
schen Finanzmarkt geschadet. Die Bundesregie- geln bei Abschlussprüfungen verschärft sowie die
rung hat sich auf einen Aktionsplan zur Bekämp- unternehmensinternen Aufsichtssysteme gestärkt
fung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der werden, insbesondere der Prüfungsausschuss. Um
Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte verstän- bereits dem Anschein eines Interessenskonflikts
digt. Die Maßnahmen sollen u. a. dafür sorgen, die der Aufsicht vorzubeugen, wird außerdem der pri-
Bilanzkontrolle zu stärken und die bestehenden vate Handel mit Finanzinstrumenten für Beschäf-
Schutzmechanismen weiter zu verbessern. tigte der BaFin weitgehend eingeschränkt. Zudem
werden die Befugnisse der Zentralstelle für Fi-
Zur Umsetzung hat das Bundeskabinett den Ent- nanztransaktionsuntersuchungen erweitert, um
wurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanz- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effekti-
marktintegrität beschlossen. Der Entwurf enthält ver bekämpfen zu können. Parallel zu den gesetz-
umfassende Maßnahmen, um das System der Bi- lichen Maßnahmen wurden im Auftrag des BMF
lanzkontrolle sowie die Abschlussprüfung und die Strukturen der BaFin geprüft und Reformvor-
die Corporate Governance zu verbessern. So sieht schläge entwickelt, damit sie ihren Aufgaben noch
der Gesetzentwurf u. a. vor, der Bundesanstalt für wirksamer nachgehen kann.
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