Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft - Hamburgische Bürgerschaft
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12516 21. Wahlperiode 03. 04. 18 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Verkauf der mittelbar gehaltenen Anteile der Freien und Hansestadt Hamburg an der HSH Nordbank AG mit Entwurf eines Gesetzes über die Kreditaufnahme und Auszahlungen an die HSH Finanzfonds AöR im Zusammenhang mit der Veräußerung der HSH Nordbank AG und Änderung des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 1. Anlass und Zweck der Mitteilung Veräußerung der HSH, und um Zustimmung zu einer Änderung des Haushaltsbeschlusses 2017/ Die Entscheidung der Europäischen Kommission 2018 gebeten. im Beihilfeverfahren der HSH Nordbank AG („HSH“) vom 2. Mai 2016 beinhaltete die Verpflich- 2. Hintergrund tung, dass die HSH bis Ende Februar 2018 in einem wettbewerblichen und diskriminierungs- 2.1 Rettung der HSH Nordbank AG ab 2009 freien Verfahren zu privatisieren ist. Andernfalls müssen das Neugeschäft eingestellt und die Ver- Im Jahr 2009 beschlossen die Länder zugunsten mögenswerte mit dem Ziel der Abwicklung ver- der HSH ein gemeinsames Rettungspaket, nach- waltet werden (siehe Drucksache 21/2177). Mit dem die HSH infolge der Finanzkrise in eine der Unterzeichnung eines Anteilskaufvertrages erhebliche finanzielle Schieflage geraten war. Zu am 28. Februar 2018 haben die Freie und Hanse- diesem Zeitpunkt waren noch mehr als 60 Mrd. stadt Hamburg („FHH“) und das Land Schleswig- Euro der Verbindlichkeiten der HSH durch die Holstein (zusammen „die Länder“) einen wichti- Länder garantiert (Gewährträgerhaftung). Das gen Schritt im Privatisierungsverfahren erreicht. Rettungspaket enthielt neben einer Kapitalerhö- Mit dieser Mitteilung wird die Bürgerschaft der hung in Höhe von 3 Mrd. Euro auch die Verein Freien und Hansestadt Hamburg um Kenntnis- barung einer Zweitverlustgarantie („Sunrise Ga- nahme dieser Drucksache, um Zustimmung zur rantie“) zur Abschirmung von Kreditausfallrisiken Veräußerung der Anteile der HSH Beteiligungs in einem definierten Referenzportfolio bis zu einer Management GmbH („HoldCo“) an der HSH, um Höhe von maximal 10 Mrd. Euro. Die Maßnah- Beschluss eines Gesetzes über die Kreditauf- men, die von der Europäischen Kommission als nahme und Auszahlungen an die HSH Finanz- Beihilfe genehmigt wurden, wurden über die zu fonds AöR („Finfo“) im Zusammenhang mit der diesem Zweck gemeinsam gegründete Länder 1
Drucksache 21/12516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode anstalt Finfo umgesetzt (siehe Drucksache Jahres 2016 (30. Juni 2016) umgesetzt (siehe 19/2428). Drucksache 21/7385). Im Jahr 2011 kündigte die HSH aus ökonomischen Die Europäische Kommission hatte ihre Genehmi- Gründen die Sunrise Garantie in drei Teilschritten gung der Wiedererhöhung der Sunrise Garantie anteilig und reduzierte den Garantiehöchstbetrag u.a. an die Bedingung geknüpft, dass die HSH bis auf letztlich 7 Mrd. Euro. Die Länder hatten aus Ende Februar 2018 in einem wettbewerblichen bankaufsichtsrechtlichen Gründen auf diese Ent- und diskriminierungsfreien Verfahren privatisiert scheidungen der HSH keinen Einfluss. Im Jahr oder, bei erfolglosem Abschluss des Veräuße- 2013 bat der Vorstand der HSH darum, den Ga- rungsverfahrens, abgewickelt wird. rantiehöchstbetrag wieder auf 10 Mrd. Euro zu erhöhen, um die Kapitalquote erneut zu stärken. 3. Umsetzung der Privatisierung der HSH Nord- Dem stimmten die Länder im Sommer 2013 zu bank AG (siehe Drucksache 20/7297). Die Europäische Die Länder leiteten zur Umsetzung der Entschei- Kommission sah die Wiedererhöhung der Sunrise dung der Europäischen Kommission am 23. Ja- Garantie als neue Beihilfe zugunsten der HSH an nuar 2017 ein Verkaufsverfahren ein, das zum und eröffnete erneut ein beihilferechtliches Prüf- 28. Februar 2018 mit einem Anteilskaufvertrag verfahren, das im Ergebnis mit der Entscheidung („Signing“) abgeschlossen wurde. vom 2. Mai 2016 abgeschlossen wurde (siehe Sowohl die Bankenaufsicht (Europäische Zentral- Drucksache 21/2177). bank [„EZB“], Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [„BaFin“]) als auch 2.2 Pflicht zur Privatisierung der HSH Nordbank AG die Europäische Kommission wurden in das Im Rahmen des beihilferechtlichen Genehmi- Privatisierungsverfahren laufend eingebunden gungsverfahrens verständigten sich die Länder und haben dieses konstruktiv begleitet. Darüber mit der Europäischen Kommission im Oktober hinaus haben die Länder ebenfalls den Deut- 2015 auf folgende Maßnahmen (siehe Druck schen Sparkassen- und Giroverband („DSGV“) in sache 21/2177 und 21/7385): das Privatisierungsverfahren eingebunden. – Aufspaltung der HSH in eine Holdinggesell- 3.1 Das Privatisierungsverfahren bis zum Signing schaft (die spätere HoldCo) und eine operative Gesellschaft (die HSH Nordbank AG (auch 3.1.1 Angebotsphasen OpCo genannt)) und Aufteilung der Prämien- Auf die Verkaufsanzeige vom 23. Januar 2017 verbindlichkeiten unter der Sunrise Garantie bekundeten 35 Marktteilnehmer ihr Interesse auf beide Gesellschaften, an dem Erwerb der Anteile der HSH. Mit über – Übernahme eines Portfolios notleidender Kre- 20 Interessenten wurden Vertraulichkeitsverein- dite mit einem Volumen von bis zu 6,2 Mrd. barungen zur Teilnahme am Privatisierungsver- Euro (Exposure at Default, EaD) zu Marktwer- fahren abgeschlossen. ten auf eine Einheit der Länder (die spätere Aus den zehn bis zum 31. März 2017 auf die hsh portfoliomanagement AöR [„hsh pm“]). Anteile an der HSH eingegangenen indikativen Über diese Maßnahmen entschieden der Schles- Angeboten wurden sieben Bieter in die nächste wig-Holsteinische Landtag und die Hamburgische Prozessphase übernommen. Sie hatten Gelegen- Bürgerschaft noch im Jahr 2015. Dabei wurde heit, ihre Angebote auf breiterer Informations- durch Staatsvertrag auch die hsh pm als Landes- grundlage – unter anderem einem virtuellen Da- Abwicklungsanstalt im Sinne von § 8b Finanz- tenraum, Fact Books und Expertentreffen – fortzu- marktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Zudem entwickeln. wurde die HoldCo gegründet, die im gemeinsa- Fünf Bieter gaben zum 30. Juni 2017 erweiterte men Eigentum von Hamburgischer Versorgungs- indikative Angebote ab. Diese Bieter erhielten fonds AöR [„HVF“] (5,2 %), Hamburger Gesell- im nächsten Schritt Zugang zu weitergehenden schaft für Vermögens- und Beteiligungsmanage- Informationen zur HSH. Hierzu gehörten unter ment [„HGV“] (6,7 %), der Finfo (71,7 %), dem anderem vertiefte Informationen zu Geschäfts- Land Schleswig-Holstein (10,6 %) und dem Spar- zahlen sowie Gespräche mit den Eigentümern kassen- und Giroverband Schleswig-Holstein und dem Management der HSH. [„SGVSH“] (5,9 %) steht. Zum 27. Oktober 2017 wurden aus dem Kreis der Nach der endgültigen Genehmigungsentschei- Bieter drei verbindliche Angebote für die HSH ab- dung der Europäischen Kommission am 2. Mai gegeben. Diese wurden nach mehreren Verhand- 2016 wurden diese Maßnahmen zur Mitte des lungsrunden mit den Ländern zum 5. Januar 2018 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12516 in fortgeschriebenen verbindlichen Angeboten vertrags zwischen der HoldCo und den Bietern konkretisiert. bzw. nunmehr den Erwerbern festgelegt. 3.1.2 Auswahlentscheidung und Signing 3.1.3 Übersicht über die Erwerber Die Verkäuferin, die HoldCo, hat in Sitzungen Bei den Erwerbern handelt es sich vornehmlich ihres Aufsichtsrates sowie der Gesellschafter um voneinander unabhängige, internationale Fi- versammlung am 15. Januar 2018 folgende Ent- nanzinvestoren: scheidungen im Hinblick auf die Bieterauswahl sowie das weitere Vorgehen getroffen: – Cerberus European Investments LLC („Cerbe- rus“, der Erwerb der Aktien erfolgt im Anteils- Für das Angebot eines der Bieter ließ sich auf der kaufvertrag durch die drei Gesellschaften Pro- Grundlage des vorgelegten fortgeschriebenen montoria Holding 221 B.V., Promontoria Hol- Angebots keine ausreichende Eignung feststel- ding 231 B.V. und Promontoria Holding 233 len. Der Bieter wurde nicht länger am Privatisie- B.V.) ist ein US-amerikanischer, weltweit tätiger rungsverfahren beteiligt. Finanzinvestor und betreut ein Fondsvolumen Zwei Angebote von Bietern wurden als ausrei- von mehr als 30 Mrd. USD. Die Investitions- chend geeignet und umsetzbar angesehen. Das schwerpunkte von Cerberus liegen in den Be- Angebot von Cerberus European Investments reichen Private Equity, Finanzierung, Immobi- LLC, JC Flowers & Co., Goldentree Asset Ma- lien und leistungsgestörte Kredite. Cerberus nagement LP, Centaurus Capital LP, BAWAG hat in der Vergangenheit umfangreich in den P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Öster- Finanzmarkt in Europa investiert, unter ande- reichische Postsparkasse Aktiengesellschaft („die rem in die österreichische BAWAG PSK und die Bietergruppe“), die den höheren Preis geboten französische MyMoneyBank. Daneben hält hatten, wurde als das nach den Wertungskriterien Cerberus Beteiligungen an der Deutschen wirtschaftlichste Angebot für exklusive Verhand- Bank und an der Commerzbank. Im Bereich lungen ausgewählt. Der andere Bieter verblieb als leistungsgestörter Kredite ist Cerberus nach Reservebieter im Verfahren. eigener Auskunft einer der größten Investoren weltweit, vor allem im Bereich von leistungs Die Auswahl richtete sich nach einem Wertungs- gestörten Schifffahrtskrediten (siehe auch mechanismus, der für alle Phasen des Privatisie- www.cerberuscapital.com). rungsverfahrens galt und allen Bietern vorab mit- geteilt worden war. Sie erfolgte anhand von zwei – JC Flowers & Co. („JCF“, der Erwerb der Ak- Wertungsstufen: tien erfolgt im Anteilskaufvertrag durch die Ge- sellschaft JCF IV Neptun Holdings S.à.r.l.) ist – Eignung der Bieter: Hierzu wurden die finan ein US-amerikanischer, weltweit tätiger Finan- ziellen Aspekte bzw. Verfügbarkeit der erfor- zinvestor mit Fokus auf Finanzmarktinvestitio- derlichen finanziellen Mittel, die EU-rechtliche nen und betreut ein Fondsvolumen von rund Genehmigungsfähigkeit, die (banken-) auf- 15 Mrd. USD. JCF hat in der Vergangenheit sichtsrechtliche Genehmigungsfähigkeit, die mehrfach in den Finanzmarkt in Europa inves- kartellrechtliche Genehmigungsfähigkeit sowie tiert, unter anderem in die niederländische die Transaktionsressourcen geprüft. NIBC Bank, die britische OneSavings Bank, – Wirtschaftliche Bewertung des Angebots: die ehemalige deutsche HypoRealEstate und Unter den als geeignet angesehenen Bietern in das deutsche Fintech Kreditech. Darüber bzw. Angeboten wurde eine Bewertung des hinaus halten von JCF beratene Fonds seit lan- Kaufpreises sowie der wirtschaftlich relevanten ger Zeit einen Minderheitsanteil an der HSH Anpassungen des von der HoldCo vorgelegten (siehe auch www.jcfco.com). Entwurfs des Anteilskaufvertrages vorgenom- – GoldenTree Asset Management LP („Golden- men. tree“, der Erwerb der Aktien erfolgt im Anteils- Mit der auf dieser Grundlage ausgewählten Bie- kaufvertrag durch die Gesellschaft GoldenTree tergruppe wurden unmittelbar nach der Auswahl- Asset Management S.à.r.l.) ist eine US-ameri- entscheidung exklusive Vertragsverhandlungen kanische, weltweit tätige Kapitalanlagegesell- begonnen. Mit Datum vom 1. Februar 2018 wurde schaft mit einem Fokus auf Finanzanlagen. die Exklusivität der Bietergruppe bis zum 28. Feb- Goldentree betreut ein Fondsvolumen von rund ruar 2018 verlängert. Das Ergebnis der Verhand- 26 Mrd. USD und streut seine Investitionen lungen wurde am 28. Februar 2018 mit der Ver- über verschiedene Investmentkategorien tragsunterzeichnung (Signing) des Anteilskauf- (siehe auch www.goldentree.com). 3
Drucksache 21/12516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode – Centaurus Capital LP („Centaurus“, der Er- rise-Garantie-Anpassungsbetrag“). Der Gesamt- werb der Aktien erfolgt im Anteilskaufvertrag kaufpreis, den die Parteien vereinbart haben, ist durch die Gesellschaft Chi Centauri LLC) ist somit die Differenz aus dem Basiskaufpreis und ein sog. Family Office mit Sitz in Texas, einem etwaigen Sunrise-Garantie-Anpassungs- USA, das sich im Wesentlichen auf Private- betrag (siehe 3.2.2 Sunrise Garantie). Equity Investitionen in Nordamerika, Europa Die Hauptversammlung der HSH hat der Aktien- und Lateinamerika fokussiert (siehe auch veräußerung am 28. Februar 2018 zugestimmt. www.centaurus-capital.com). – BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft 3.2.2 Sunrise Garantie und Österreichische Postsparkasse Aktien Im Rahmen des Anteilskaufvertrags wird eine gesellschaft („BAWAG“) ist eine der größten Regelung zur Sunrise Garantie dahingehend ge- Banken Österreichs. Die BAWAG befand sich troffen, dass die Sunrise Garantie bis zum Clo- im Jahr 2006 in wirtschaftlich schwierigen Um- sing beendet wird. Die Erwerber haben eine vor- ständen und wurde im Jahr 2007 von Cerberus zeitige Beendigung der Sunrise Garantie zum übernommen. Im Zuge einer Kapitalerhöhung Closing als wesentliche Grundlage ihres Ange- ist im Jahre 2012 Goldentree in den Eigentü- bots gefordert und bei der Kalkulation des Kauf- merkreis eingetreten. Seit der Übernahme preises unterstellt. Zur Umsetzung dieser Rege- durch Cerberus wurde die BAWAG unter Auf- lungen haben die Finfo als Garantiegeberin, die wendung erheblicher Ressourcen restruktu- HSH als Garantienehmerin sowie die HoldCo eine riert. Auf dieser Basis ist die BAWAG im Okto- Aufhebungsvereinbarung getroffen, deren Voll- ber 2017 an der Wiener Börse gelistet worden zug an den Vollzug des Anteilskaufvertrages ge- (siehe auch www.bawagpsk.com). bunden ist. 3.2 Wesentliche Bestandteile des Kaufvertrages Bis zum Closing werden dazu in Prüfverfahren die Der Anteilskaufvertrag ist zwischen der HoldCo Verluste ermittelt, mit deren Ausgleich bei Fortlauf und den Erwerbern im Laufe der vorangeschrie- der Garantie zu rechnen gewesen wäre. Verluste, benen Angebotsphasen entwickelt worden. Die die der HSH im Rahmen der Portfolioübertragung Europäische Kommission ist über die Fortschrei- (siehe 3.2.3 Portfolioübertragung) entstehen, wer- bung des Anteilskaufvertrages informiert worden. den nur insoweit berücksichtigt, wie diese unter Die Länder haben von der Europäischen Kommis- der Sunrise Garantie abrechenbar sind. Auf der sion bisher keine Hinweise erhalten, die einer Grundlage der Ergebnisse des Prüfverfahrens Umsetzung des Anteilskaufvertrages entgegen- wird der Ablösungsbetrag für die Beendigung stehen. der Sunrise Garantie bestimmt („Ausgleichszah- lung“). 3.2.1 Kaufpreis Das in der Aufhebungsvereinbarung vereinbarte Die HoldCo veräußert alle ihre Anteile an der HSH Prüfverfahren zur Bestimmung der Höhe der Aus- (94,9 %) an die Erwerber, sodass die (mittelbare) gleichszahlung soll bis zum 15. Juni 2018 abge- Beteiligung der Länder an der HSH vollständig schlossen sein. Hierzu wird die Finfo als Garantie- beendet wird. Zugleich werden auch die von JCF geberin der HSH einen Abrechnungsbericht zur beratenen Minderheitsgesellschafter ihre Beteili- Verfügung stellen, der die abschließende Ablöse- gungen in Höhe von 5,1 % an die Erwerber ver zahlung an die HSH festlegt (siehe auch 5.3, 5.4, äußern. 5.5). Die HoldCo erhält dafür bei Vollzug der Trans Sollte die Sunrise Garantie – entgegen der bishe- aktion („Closing“) einen Basiskaufpreis, der auf rigen Planungen der HSH und der Erwerber – 1.000.246.000,00 Euro für 94,9 % der Aktien (ent- nicht vollständig in Höhe von 10 Mrd. Euro in An- spricht 1,054 Mrd. Euro für 100 % der Aktien) fest- spruch genommen werden, verringert sich der gelegt wurde. Bei der Vereinbarung zur Höhe des von den Erwerbern an die HoldCo zu zahlende Basiskaufpreises sind auch gutachterlich unter- Gesamtkaufpreis um den Sunrise-Garantie-An- legte ökonomische Effekte aus der Veräußerung passungsbetrag. Die Höhe der Zahlungen aus eines abgetrennten Portfolios eingeflossen (siehe der Sunrise Garantie und die Höhe des Gesamt- 3.2.3 Portfolioübertragung). Die genaue Höhe des kaufpreises stehen damit in einer Wechselwir- Gesamtkaufpreises wird erst unmittelbar nach kung zueinander: Werden die Länder (über die Closing feststehen. Der Gesamtkaufpreis errech- Finfo) in geringerem Umfang aus der Sunrise net sich mittels eines Kaufpreisanpassungsme- Garantie in Anspruch genommen, müssen somit chanismus im Zusammenhang mit der Höhe der nicht für Verluste in Höhe von 10 Mrd. Euro auf- Inanspruchnahme der Sunrise Garantie („Sun- kommen, vermindert sich der Gesamtkaufpreis 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12516 auf 100 % der Anteile entsprechend. Wirtschaft- Rahmen der Transaktion neben dem Aktien lich ist diese Anpassung im Ergebnis für die Län- erwerb vorsehen, ein bestimmtes Kreditportfolio der weitgehend neutral, da die Auszahlung unter („Carve-Out Portfolio“) aus der HSH herauszu der Sunrise Garantie unmittelbar mit dem Ge- lösen. Der Portfolioübertragungsvertrag wird nur samtkaufpreis korrespondiert. Dabei ist vertrag- dann umgesetzt, wenn auch der Anteilskaufver- lich vereinbart, dass der Gesamtkaufpreis nicht trag vollzogen wird. unter den Betrag von einem Euro sinkt. Hierfür ist Dieses Portfolio setzt sich aus notleidenden Kre- in den Anteilskaufvertrag zusätzlich eine Voll- diten („non-performing exposure“ oder „NPE“) zugsbedingung aufgenommen worden: Danach sowie aus gesunden Schiffskrediten („performing hängt die Umsetzung des Anteilskaufvertrags von exposure“ oder „PE“) der sogenannten Abbau- einer Erklärung der Finfo ab, mit der diese bestä- bank der HSH zusammen. Der weit überwiegende tigt, dass der unter der Sunrise Garantie zu zah- Teil der im Carve-Out Portfolio enthaltenen Kre- lende Betrag nicht unter 9 Mrd. Euro liegt (siehe dite ist durch die Sunrise Garantie abgesichert. auch 3.2.6 Vollzugsbedingungen). Könnte diese Das Portfolio hat einen Nettobuchwert von rund Bestätigung nicht erteilt werden, würde der An- 3,5 Mrd. Mrd. Euro (zum Stichtag 31. Dezember teilskaufvertrag nicht umgesetzt. Anhaltspunkte, 2017). dass die Finfo eine solche Bestätigung nicht ertei- len wird, liegen derzeit nicht vor. Es ist vorgesehen, dass dieses Carve-Out Port folio von einer dazu neu errichteten Zweckgesell- Eine (vorzeitige) Beendigung der Sunrise Garan- schaft erworben wird. Diese ist von der HSH voll- tie wird von der Europäischen Kommission unter ständig getrennt und liegt in der Sphäre der beihilferechtlichen Gesichtspunkten grundsätz- Erwerber, wobei sich die Beteiligungsverhältnisse lich akzeptiert. Sie hatte aber gefordert, dass für von denen beim Anteilskauf unterscheiden. In den Ausfall von Prämienzahlungen der HSH und den Verhandlungen zum Anteilskaufvertrag ökonomische Nachteile einer früheren Refinan- haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass die zierung eine Kompensationszahlung zu leisten Carve-Out Portfolio-Übernahme zu einem gut ist. Diese wurde in der Auflösungsvereinbarung achterlich ermittelten (Markt-)Wert erfolgt. mit 100 Mio. Euro vereinbart und wird von der Europäischen Kommission bis zum Closing vali- Die Hauptversammlung der HSH hat dem Ab- diert. schluss des Portfolioübertragungsvertrages am 28. Februar 2018 zugestimmt. Im Zeitraum von Unterzeichnung der Aufhebungs- vereinbarung (zugleich mit Signing des Anteils- 3.2.4 Haftungskonzept kaufvertrages) bis zur Beendigung der Garantie zum Closing erfolgen keine regelmäßigen Zahlun- Der Anteilskaufvertrag enthält darüber hinaus gen unter der Garantie an die HSH, außer den Regelungen, mit denen die Haftung der HoldCo jenigen, die bei Unterzeichnung der Aufhebungs- (bzw. mittelbar der Länder) im Rahmen des recht- vereinbarung bereits bestätigt, aber noch nicht lich Möglichen begrenzt bzw. teilweise sogar aus- abgerechnet waren. Sollte es bis zum 30. Sep- geschlossen wird. Insbesondere werden wesent tember 2018 noch nicht zu einem Closing der liche Nachhaftungsrisiken für die HoldCo aus Transaktion gekommen sein, leistet die Finfo an vertraglichen Garantien und Freistellungen aus- die HSH eine Abschlagszahlung auf die Aus- geschlossen. gleichszahlung, soweit dies erforderlich ist, um Zu diesem Zweck hat der Erwerber eine sog. War- maßgebliche durch den Wegfall der regelmäßigen ranties & Indemnities-Versicherung abgeschlos- Zahlungen bedingte Beeinträchtigungen der Li- sen, die die HoldCo (bzw. mittelbar die Länder) quidität der HSH zu verhindern. bei einem Eintritt von Schadensfällen freistellt. Die Hauptversammlung der HSH hat dem Ab- Die HoldCo ist nicht selbst Partei dieses Versiche- schluss der Aufhebungsvereinbarung am 28. Fe rungsverhältnisses, wird sich jedoch anteilig in bruar 2018 zugestimmt. Höhe von 3,25 Mio. Euro an den Kosten für die Versicherungsprämie beteiligen. 3.2.3 Portfolioübertragung Das Versicherungskonzept ergänzt die vertraglich Der Anteilskaufvertrag wird durch einen Portfolio- vorgesehenen Haftungsausschlüsse und Haf- übertragungsvertrag („Loan Sale and Purchase tungsbegrenzungen. Denn mit diesen allein ließe Agreement“ oder „LSPA“) ergänzt, der zwischen sich nicht ausschließen, dass die HoldCo einer der HSH und einer von den Erwerbern dazu er- Nachhaftung, zum Beispiel von Steuerrisiken, un- richteten Zweckgesellschaft geschlossen wird. terliegen würde. Dies wird mit dem Versicherungs- Dies hat den Hintergrund, dass die Erwerber im konzept erreicht. 5
Drucksache 21/12516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Insoweit haben die Parteien im Anteilskaufvertrag Bedingungen erfüllt sind (oder auf die Erfüllung, ausdrücklich vereinbart, dass alle Ansprüche der soweit vertraglich zulässig, durch eine der Par- Erwerber gegenüber der HoldCo (bzw. mittelbar teien verzichtet wurde), kommt es zum Vollzug der Länder) aus einer Garantieverletzung oder des Anteilskaufvertrages und dem damit verbun- der vereinbarten Steuerfreistellung ausgeschlos- denen Übergang des Eigentums an den Aktien sen sind und die Erwerber insoweit etwaige An- der HSH auf die Erwerber. Zu den wesentlichen sprüche allein gegenüber der Versicherung gel- Closing Bedingungen zählen insbesondere: tend machen können. – die Erteilung einer beihilferechtlichen Geneh- 3.2.5 Gewährträgerhaftung migung durch die Europäische Kommission, die unter Berücksichtigung des von den Erwer- Aus der im Jahre 2009 bestehenden Gewähr bern eingereichten Business Plans für die HSH trägerhaftung der Länder in Höhe von mehr als prüft, ob diese mittelfristig lebensfähig ist, 60 Mrd. Euro verbleibt nach der Privatisierung – der erfolgreiche Abschluss der (bank-)auf- eine Haftung in Höhe von rund 3,3 Mrd. Euro, die sichtsrechtlichen Genehmigungsprozesse un sich bis zum Jahre 2041 kontinuierlich reduziert. ter Federführung der EZB (sogenanntes In Diese Haftung setzt sich im Jahr 2018 aus rund haberkontrollverfahren), 2,2 Mrd. Euro für Einlagen (gegebenenfalls zu- züglich 0,3 Mrd. Euro für Stille Einlagen) und rund – die Zustimmung der Hamburgischen Bürger- 1,1 Mrd. Euro für Pensionsverbindlichkeiten der schaft und des Schleswig-Holsteinischen Beschäftigten der HSH zusammen. Eine vollstän- Landtags, dige Entlassung der Länder aus dieser Gewähr- – eine schriftliche Bestätigung der Finfo an die trägerhaftung ist grundsätzlich nicht möglich. Der HSH und die Erwerber, die aussagt, dass die beste Schutz vor einer Haftung aus gewährträger- Ausgleichszahlung unter der Sunrise Garantie behafteten Verbindlichkeiten ist der langfristige mindestens 9 Mrd. Euro beträgt (siehe auch Fortbestand der HSH nach der Privatisierung. Da- 3.2.2 Sunrise Garantie), rüber hinaus haben die HoldCo und der Erwerber – die Erfüllung kartell- und wettbewerbsrecht im Anteilskaufvertrag eine Vereinbarung getrof- licher Anforderungen, fen, gemeinsam bis zum Closing an einer Lösung für die verbleibende Gewährträgerhaftung der – eine Verlängerung der Mitgliedschaft der HSH Länder zu arbeiten, die die Länder für mögliche im Sicherungssystem des DSGV, die einen Schäden aus einer eventuellen späteren Insol- unmittelbaren Übergang in das private Siche- venz der HSH so weit wie möglich absichert. rungssystem des Bundes Deutscher Banken Diese Lösung soll nach aktuellen Überlegungen („BdB“) ermöglicht. dadurch erreicht werden, dass die in der HSH ver- 3.3 Fortführung des Privatisierungsverfahrens bis bleibenden gewährträgerbehafteten Verbindlich- Closing keiten wirtschaftlich vor einer Insolvenz abge- schirmt werden. Eine solche Struktur würde die Das Privatisierungsverfahren wird von der Ver- Länder im ersten Schritt nicht vor einer Inan- käuferin und den Ländern sowie den Erwerbern spruchnahme durch Gläubiger im Insolvenzfalle nach dem Signing bis zum Vollzug der Trans der HSH schützen, könnte aber gewährleisten, aktion (Closing) fortgeführt. In diesem Zeitraum dass die Gläubiger zur Befriedigung der Forde- bereiten sich die Vertragsparteien auf die ding rungen bzw. die Länder zur Befriedigung eines liche Übertragung der Aktien an der HSH vor. etwaigen Rückgewähranspruches auf in der HSH Die Umsetzung der Vollzugsbedingungen (siehe bzw. in einer für diese Zwecke errichteten eigen- auch 3.2.6 Vollzugsbedingungen) ist in diesem ständischen juristischen Person gebundenen Mit- Zeitraum von wesentlicher Bedeutung. tel zurückgreifen könnten. Ob bzw. inwieweit eine solcher Vereinbarung so geschlossen werden In der Sphäre der Länder liegen vor allem die Ein- kann, dass sie im Insolvenzfall tatsächlich wirk- leitung der Zustimmungsverfahren des Schles- sam ist, kann derzeit nicht sicher vorhergesagt wig-Holsteinischen Landtags und der Hamburgi- werden. Insofern handelt es sich um eine Option schen Bürgerschaft. Darüber hinaus bereitet die zur Verbesserung der Risikolage der Länder, die in Ländersphäre befindliche Finfo die Ablösung aber keine notwendige Bedingung für den Vollzug der Sunrise Garantie vor und prüft hier vor allem des Kaufvertrags darstellt. in einem zweistufigen Verfahren eine finale Aus- zahlung an die HSH (siehe auch 3.2.2 Sunrise 3.2.6 Vollzugsbedingungen Garantie). Der Anteilskaufvertrag enthält Vollzugsbedingun- Weiterhin werden verschiedene Institutionen über gen („Closing Bedingungen“). Erst wenn diese die Transaktion der HSH befinden. Die Europäi- 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12516 sche Kommission wird bis zum Closing eine Ren- laufes der HSH bewegen dürfen. Es dürfen also tabilitätsprüfung (sog. „viability test“) des Busi- keine zur bisherigen Praxis der HSH konträren ness Plans der Erwerber durchführen. Die euro- und vermögensschädigenden Handlungen (sog. päische Bankenaufsicht wird ein sogenanntes „Leakage“) veranlasst werden, anderenfalls Inhaberkontrollverfahren durchführen. Im Rah- machte sich die Verkäuferin schadenersatzpflich- men dieses Verfahrens prüfen BaFin und EZB tig. Zudem hat die HoldCo die HSH auf Maßnah- sämtliche Erwerber, die eine qualifizierte Beteili- men hingewiesen, die im Zeitraum bis Closing die gung (grundsätzlich mehr als 10 % des Kapitals Mitwirkung der Gesellschafter erfordern. Hierbei oder der Stimmrechte) an der HSH erwerben wol- geht es dabei insbesondere auch um Maßnah- len. Dabei wird insbesondere untersucht, ob der men, die die HSH nicht ohne Zustimmung der von den künftigen Inhabern erstellte Business Erwerber durchführen darf, um sicherzustellen, Plan über einen Mehrjahreshorizont die Stabilität dass der ordnungsgemäße Geschäftsverlauf fort- der HSH erwarten lässt. Zudem werden im Zuge geführt wird (sog. Pre-Closing Covenants). Dazu des Verfahrens auch die Zuverlässigkeit und wirt- gehören unter anderem Satzungsänderungen, schaftlichen Verhältnisse der jeweiligen anzeige- die Schaffung oder Ausgabe neuer Aktien oder pflichtigen Erwerber sowie die Herkunft der finan- die Verfügung über bestehende Aktien. Außer- ziellen Mittel für den Erwerb der Beteiligung ge- dem haben die Parteien bestimmte Grundsätze prüft. Darüber hinaus wird der DSGV gemeinsam bei der Erstellung von Steuererklärungen verein- mit dem BdB den Übergang der HSH aus der bart, deren Standards die HSH nach Möglichkeit öffentlichen Einlagensicherung in die privatrecht bereits vor Closing erfüllen soll. liche Einlagensicherung des BdB verhandeln. Zudem werden europäische Kartellbehörden die 3.4 Folgen der Privatisierung Transaktion prüfen. Mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrages (Clo- Der Zeitpunkt des Closings richtet sich hierbei sing) werden die Länder ihre mittelbare Beteili- nach dem Fortschreiten der beschriebenen Teil- gung an der HSH aufgeben. Mit Ausnahme der in prozesse. Grundsätzlich findet das Closing am der HSH verbleibenden gewährträgerbehafteten letzten Geschäftstag des Kalendermonats statt, in Verbindlichkeiten gehen die wesentlichen Risiken dem die letzte Vollzugsbedingung erfüllt wurde und Chancen aus dem Geschäft der HSH auf die (oder darauf verzichtet wurde), es sei denn, dass Erwerber über, sodass die Länder grundsätzlich die Erfüllung der Closing-Bedingungen (oder eine keiner weiteren Haftung ausgesetzt sind (siehe entsprechender Verzicht) weniger als 15 Ge- auch 3.2.4 Haftungskonzept und 3.2.5 Gewähr- schäftstage vor dem letzten Geschäftstag des ent- trägerhaftung). sprechenden Kalendermonats erfolgt. In diesem Fall findet das Closing grundsätzlich am letzten Die Länder werden nach dem Closing über die Geschäftstag des folgenden Kalendermonats weitere Verwendung der HoldCo und der Finfo be- statt. finden. Grundsätzlich planen die Länder, die Neben den Vollzugsbedingungen haben die Er- HoldCo, die nach Vollzug der Privatisierung ihren werber und die Verkäuferin vertraglich festgehal- Geschäftszweck verliert, unter Berücksichtigung ten, dass sie sich nach besten Kräften bemühen bestehender wirtschaftlicher Verpflichtungen auf- und alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengun- zulösen, wobei allerdings noch rechtliche und gen unternehmen werden, um ein gemeinsames ökonomische Fragestellungen zu prüfen sind. Mit Konzept zu entwickeln, mit dem die Länder die Blick auf die Finfo werden die Länder prüfen, wie Haftung für in der HSH verbleibende, gewährträ- unter Berücksichtigung der bestehenden wirt- gerbehaftete Verbindlichkeiten verringern können schaftlichen Verpflichtungen verfahren werden (siehe auch 3.2.7 Gewährträgerhaftung). kann. Die Länder wollen aus ökonomischen Grün- den bereits vor Closing davon absehen, die Aus- Die HSH wird im Zeitraum bis Vollzug des Anteils- gleichszahlung (siehe 3.2.2 Sunrise Garantie) kaufvertrages ihre gewöhnliche Geschäftstätig- durch die Finfo refinanzieren zu lassen (siehe keit fortführen und interne Vorbereitungen für den hierzu auch 5.2 Gesetz über die Kreditaufnahme Abschluss der Privatisierung treffen. Die Erwer- und Auszahlungen an die HSH Finanzfonds AöR ber und die Verkäuferin haben mit Blick auf die im Zusammenhang mit der Veräußerung der HSH HSH daher im Anteilskaufvertrag vereinbart, dass Nordbank AG, 5.3 Verfahren zur Refinanzierung sich Vermögensabflüsse aus der HSH zu Guns- der Inanspruchnahme aus der Sunrise Garantie, ten der HoldCo, der Länder, der Finfo, dem und 5.4 Zwischenfinanzierung der Ausgleichs- SGVSH, der HGV oder der hsh pm nur noch im zahlung aus der Sunrise Garantie mittels Liquidi- Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsver- tätshilfen). 7
Drucksache 21/12516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Die hsh portfolio management AöR, die im Jahr Die Länder haben im Übrigen geprüft, ob jenseits 2016 ein Portfolio notleidender Schiffskredite von des europäischen Abwicklungsregimes für Ban- der HSH übernommen hat, ist von der Privatisie- ken nach den Regelungen der Bank Recovery rung nicht betroffen und wird ihren Geschäfts and Resolution Directive („BRRD“) bzw. der SRM- betrieb als gemeinsame Anstalt der Länder unver- Verordnung im Rahmen einer „geordneten Rück- ändert fortführen. führung“ auch noch eine alternative Möglichkeit bestanden hätte, die HSH unter Einhaltung der 4. Alternative Szenarien zu einer Privatisierung Vorgaben der Beihilfeentscheidung abzuwickeln. In den dafür erforderlichen Abstimmungen mit Die Länder sind nach der Entscheidung der Euro- der Bankenaufsicht konnte dafür aus rechtlichen päischen Kommission vom 2. Mai 2016 zur Priva- und tatsächlichen Gründen kein verlässlich um- tisierung der HSH verpflichtet. Ein Fortbestand setzbares Modell gefunden werden. Da die Län- der HSH im Eigentum der Länder ist nicht mög- der nicht bereit sind, weitere Garantien zur Ver lich. Scheitert die Privatisierung, muss die HSH fügung zu stellen, hätte das Modell im Übrigen nach den Vorgaben dieser Entscheidung ihr Neu- verlangt, dass ein Dritter in erheblichen Umfang geschäft einstellen und abgewickelt werden Liquiditätsgarantien hätte zur Verfügung stellen (siehe Ziffer 5.9 des Zusagenkatalogs zur Ent- müssen. scheidung der Europäischen Kommission vom 2. Mai 2016). Die Alternative zur Privatisierung Vor diesem Hintergrund ist die Privatisierung ge- der HSH besteht demnach allein in ihrer Abwick- genüber der Abwicklung nach dem europäischen lung, die mit unwägbaren Risiken verbunden wäre Abwicklungsregime nach heutigem Kenntnis- und nach heutigem Kenntnisstand zu wirtschaft stand für die Haushalte der Länder wirtschaftlich lichen Nachteilen für die Haushalte und das Ver- vorteilhaft (siehe auch 5.1 Vermögensposition der mögen der Länder gegenüber der vorgeschlage- Länder). Im Übrigen ist auch in einem Abwick- nen Lösung führen würde. lungsszenario letztlich von einer Vollinanspruch- Es ist davon auszugehen, dass die europäische nahme der Sunrise Garantie auszugehen. Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board, Schließlich würde bei einem denkbaren Verkauf „SRB“) bei einem Scheitern des Privatisierungs- der HSH durch die Abwicklungsbehörde ein Kauf- verfahrens die Abwicklung der HSH anordnen preis nicht mehr an die Länder fließen. würde. Dazu würde zunächst geprüft, ob die HSH als systemrelevantes Institut zu betrachten ist, so- 5. Finanzielle Auswirkungen dass die Regelungen des einheitlichen europäi- 5.1 Vermögensposition der Länder schen Abwicklungsregimes (so genannte Single Resolution Mechanism-Verordnung [„SRM-VO“] Der Privatisierungsbeschluss der Europäischen sowie das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz Kommission aus dem Oktober 2015 verpflichtet [SAG]) – und nicht das nationale Insolvenzrecht – die Länder, die HSH zu privatisieren oder abzu greifen. wickeln. Die Länder haben vor dem Hintergrund dieser Maßgabe im Verlaufe der Privatisierung Bei einer Abwicklung unter Anwendung des fortwährend ihre Vermögensposition analysiert. einheitlichen europäischen Abwicklungsregimes Im Wesentlichen wurden hierbei vorliegende An- hätten die Länder auf die dann folgenden Verfah- gebote mit dem Referenzszenario der Länder, der rensschritte keinen Einfluss. Seine Durchführung Abwicklung unter dem SAG (siehe auch 4. Alter- läge allein in der Hand der Abwicklungsbehörden. native Szenarien zur Privatisierung), verglichen. Diese könnten verschiedene Abwicklungsinstru- Seit dem Eingang konkreter Angebote und auch mente einsetzen, die einzeln oder in Kombination mit dem Abschluss des Anteilskaufvertrages hat angeordnet werden können. Dies sind insbeson- sich nach entsprechenden Analysen der Berater dere Maßnahmen der Restrukturierung der Kapi- der Länder die Vermögensposition der Länder im talseite (so genannter „Bail-in“), die Unterneh- Privatisierungsszenario (rund -10,8 Mrd. Euro) ge- mensveräußerung und/oder die Übertragung von genüber einem Abwicklungsszenario unter dem Vermögensgegenständen der Bank auf ein so SAG (je nach Verlauf und unterstellten Annahmen genanntes Brückeninstitut. Dabei wäre davon von rund -11,6 bis -13,4 Mrd. Euro) stets positiver auszugehen, dass die Länder im Zuge eines Bail- dargestellt. Berücksichtigt wurden bei der Fort- in ihre Beteiligung an der HSH verlieren würden, schreibung der Vermögensposition im Wesent ohne dafür einen Ausgleich zu erhalten. Zudem lichen Elemente der Sunrise Garantie (Garan- haften die Länder aus der Gewährträgerhaftung tieprämien, Inanspruchnahme der Garantie, Kom- für von dieser erfasste Verbindlichkeiten und Ka- pensationszahlung zur Ablösung der Garantie), pitalinstrumente. Betriebs- und Refinanzierungskosten sowie 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12516 ückstellungen der hsh pm, Betriebs- und Refi- R genüber einer Kreditaufnahme der Finfo zu nanzierungskosten und Verbindlichkeiten der erzielen. Finfo, eine Szenario-Analyse für Haftungsschä- Der Senat schlägt vor, diese besondere Situation den aus gewährträgerbehafteten Verbindlichkei- haushaltsrechtlich eigenständig zu regeln (siehe ten im Falle einer Abwicklung unter dem SAG und Anlage 2 Gesetz über die Kreditaufnahme und der Kaufpreis. Auszahlungen an die hsh finanzfonds AöR im Zu- sammenhang mit der Veräußerung der HSH 5.2 Gesetz über die Kreditaufnahme und Auszahlun- Nordbank AG). Die Regelung in § 2 dieses Ge- gen an die HSH Finanzfonds AöR im Zusammen- setzentwurfs zur Kreditaufnahme ist erforderlich, hang mit der Veräußerung der HSH Nordbank AG da die in § 28 Absatz 2 der Landeshaushalts ordnung (LHO) abschließend geregelten Fälle auf Die Länder beabsichtigen, die zum Closing durch den vorliegenden Sonderfall nicht anwendbar die Finfo an die HSH zu leistende Ausgleichszah- sind. lung aus der Auflösungsvereinbarung zur Sunrise Garantie (siehe 3.2.2 Sunrise Garantie) nicht über Die Regelung in § 1 zu Auszahlungen an die Finfo weitere Kreditaufnahmen der Finfo, sondern aus ist erforderlich, da diese Teil des bereinigten ihren Kernhaushalten zu finanzieren, also die Finanzmittelbedarfs im Sinne des § 2 Absatz 1 Inanspruchnahme der Länder durch die Finfo je- des Finanzrahmengesetzes (FRG) sind und ande- weils zur Hälfte aus der zwischen den Ländern renfalls für die Auszahlungen die Obergrenzen und der Finfo vereinbarten Rückgarantie zu be- des § 3 FRG gelten würden. dienen. Um die Beschränkung der Kreditaufnahme und die Auszahlungen an die Finfo für diesen einmali- Die Auflösungsvereinbarung zur Sunrise Garantie gen und zeitlich begrenzten Sonderfall sicherzu- und die damit verbundene Ausgleichszahlung stellen, sollen keine (dauerhaft geltenden) Ände- durch die Finfo an die HSH, bis hin zur Vollinan- rungen der Landeshaushaltsordnung oder des spruchnahme der Sunrise Garantie, stellt eine Finanzrahmengesetzes vorgenommen werden. einmalige und zeitlich begrenzte Sondersituation für den Haushalt der Freien und Hansestadt Ham- Das vorgeschlagene Gesetz setzt den Rahmen burg dar. Für die zunächst bei der Finfo entste- für die Kreditaufnahme und die Auszahlungen an henden Verluste sind die Länder in § 3 Absatz 3 die Finfo. Unberührt bleibt, dass die Einzahlun- des Staatsvertrages zwischen der Freien und gen und Auszahlungen nach Inkrafttreten des Ge- Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig- setzes im Haushaltsplan veranschlagt werden Holstein über die Errichtung der „hsh finanzfonds müssen und die Kreditaufnahme im Haushalts AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen beschluss ermächtigt werden muss (siehe 5.3). Rechts vom 7. April 2009 (HmbGVBl. S. 95), zu- Zur Bereinigung des Landesrechts soll das Ge- letzt geändert am 8. und 9. Dezember 2015 setz gemäß § 3 mit Ablauf des Jahres 2020 außer (HmbGVBl. S. 344, 349) ermächtigt, durch ver- Kraft treten. Die Kreditaufnahme nach § 2 ist für tragliche Vereinbarung mit der Finfo jeweils zur das Haushaltsjahr 2018 zu erwarten; das Finanz- Hälfte die Lasten der Finfo im Zusammenhang mit rahmengesetz enthält Regelungen, die bis zum der Sunrise Garantie zu übernehmen. Auf dieser Haushaltsjahr 2020 wirken. Mit Ablauf des Jahres Grundlage haben die Länder mit Rückgarantie- 2020 besteht deshalb endgültig kein Bedarf mehr vertrag vom 2. Juni 2009 zwischen den Ländern für dieses Gesetz. und der Finfo je zur Hälfte eine sogenannte Rück- garantie übernommen. Aus dieser Rückgarantie 5.3 Verfahren zur Refinanzierung der Inanspruch- kann die Freie und Hansestadt Hamburg durch nahme aus der Sunrise Garantie die Finfo in Höhe der Hälfte der ihr entstandenen Verluste im Rahmen der Sunrise Garantie – wor- Um die Inanspruchnahme der Länder durch die unter auch die Ausgleichszahlung fällt – in An- Finfo aus der Rückgarantie (siehe 5.2 Gesetz spruch genommen werden, sobald die Finfo die über die Kreditaufnahme und Auszahlungen an Zahlung verlangt. Mit Zustimmung der beiden die HSH Finanzfonds AöR im Zusammenhang mit Länder als Anstaltsträger kann die Finfo mit dem der Veräußerung der HSH Nordbank AG) zu be- Closing den noch offenen Anteil der Sunrise dienen, ist vorgesehen, nach Inkrafttreten des in Garantie gemäß dem Rückgarantievertrag von 5.2 ausgeführten Gesetzes bei der Bürgerschaft den Ländern fordern. Dieses Vorgehen ermög- zu beantragen, den Senat zur zusätzlichen Auf- licht es den Ländern, die Kapitalbedarfe frühzeitig nahme von Deckungskrediten in Höhe von bis zu in ihre individuellen Refinanzierungsstrategien 2,95 Mrd. Euro zu ermächtigen, um die zunächst einzubeziehen und Refinanzierungsvorteile ge- durch die Finfo zu leistende Ausgleichszahlung 9
Drucksache 21/12516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode aus der Aufhebungsvereinbarung (siehe 3.2.2 stärkungskredite aufzunehmen, gegebenenfalls Sunrise Garantie) auf der Grundlage der durch gedeckt werden könnte. die Länder je zur Hälfte zugunsten der Finfo ge- währten Rückgarantie mittel- bis langfristig im 5.5 Auswirkungen auf die Vermögenslage und den Kernhaushalt refinanzieren zu können. Die Höhe Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Ham- der aufzunehmenden Deckungskredite errechnet burg sich aus der per Ende 2017 erfolgten Verlust zuweisung unter der Sunrise Garantie (bzw. der Insgesamt sind in der Bilanz der Freien und Han- an die HSH erfolgten Zahlungen auf Basis der sestadt Hamburg bereits Rückstellungen für eine Sunrise Garantie) in Höhe von 4,1 Mrd. Euro. Die mögliche Vollinanspruchnahme aus der Rück unter der Sunrise Garantie verbleibenden und garantie gegenüber der Finfo in Höhe von 5 Mrd. von der Finfo an die HSH zu leistenden bis zu Euro gebildet worden. 5,9 Mrd. Euro (Zweitverlusttranche), sind im Rah- men der Rückgarantie je zur Hälfte auf die Länder In Abhängigkeit der Inanspruchnahme der Sun- zu verteilen, sodass sich für die Freie und Hanse- rise Garantie werden die bereits bestehenden stadt Hamburg bis zu 2,95 Mrd. Euro zusätzlich Rückstellungen deshalb im Wege eines bilanziel- ergeben können. Da zwischen dem Beschluss len Passivtauschs als Verbindlichkeiten gegen- der Bürgerschaft über diese Drucksache und dem über der Finfo auszuweisen sein. Für den Ge- folgenden Inkrafttreten des in 5.2 genannten Ge- samtergebnisplan und die Gesamtergebnisrech- setzes einerseits und dem Closing andererseits nung der Freien und Hansestadt Hamburg ist voraussichtlich nur ein kurzer Zeitraum verblei- dieser Vorgang neutral. ben wird, wird der Senat den Antrag auf Nachbe- willigung der Kreditermächtigung voraussichtlich Mit dem Closing wird die Finfo – mit Zustimmung als dringlichen Antrag in die Bürgerschaft einbrin- der Länder als Anstaltsträger – den noch offenen gen. Im Übrigen wird die Finfo den entsprechen- Anteil der Sunrise Garantie in Höhe von bis zu den Teil ihrer Kreditaufnahmeermächtigung damit 5,9 Mrd. Euro gemäß dem Rückgarantievertrag nicht in Anspruch nehmen. von den Ländern fordern. Deshalb wird in Höhe der durch die Freie und Hansestadt Hamburg 5.4 Zwischenfinanzierung der Ausgleichszahlung hälftig übernommenen Rückgarantie Liquidität aus der Sunrise Garantie mittels Liquiditätshilfen von bis zu 2,95 Mrd. Euro benötigt, die im Haus- haltsplan 2017/2018 nicht veranschlagt ist und Die Erfüllung der letzten Vollzugsbedingung führt aus den laufenden Einzahlungen nicht gedeckt nach dem in 3.3 Fortführung des Privatisierungs- werden kann. verfahrens bis Closing beschrieben Mechanis- mus zum Closing. Zu diesem Zeitpunkt wird die Der für die Finanzierung in 2018 anzusetzende Ausgleichszahlung aus der Aufhebungsvereinba- Zinsaufwand von voraussichtlich bis zu 25 Mio. rung fällig. Für den Fall, dass das Closing vollzo- Euro kann auf Grund der günstigen Zinsentwick- gen wird, der Beschluss der Hamburgischen Bür- lung am Kapitalmarkt aus dem bestehenden Zins- gerschaft gemäß des angekündigten Dringlich- budget der Freien und Hansestadt Hamburg keitsantrages zur Ermächtigung des Senats zu- finanziert werden. In den Folgejahren wird ein sätzliche Deckungskredite in Höhe von bis zu Zinsaufwand von voraussichtlich bis zu 50 Mio. 2,95 Mrd. Euro aufzunehmen (siehe 5.3 Verfahren Euro geplant, der im Rahmen der mittelfristigen zur Refinanzierung der Ausgleichszahlung aus Finanzplanung berücksichtigt ist. der Sunrise Garantie) aber zu diesem Zeitpunkt noch aussteht, bedarf es der Möglichkeit, der Die Vereinnahmung des Kaufpreises kann dazu Finfo kurzfristig Mittel zur Erfüllung der vertrag führen, dass die Finfo einen Teil der unterstellten lichen Pflichten zur Verfügung zu stellen. Daher Vollinanspruchnahme der Sunrise Garantie aus soll der Senat ermächtigt werden, im Haushalts- eigenen Mitteln bestreiten kann und die Rück jahr 2018 zusätzliche Liquiditätshilfen in Höhe garantie nicht vollständig in Anspruch nehmen von bis zu 2,95 Mrd. Euro an die Finfo zu gewäh- muss. In der Folge könnten die beschriebenen ren, bis diese durch eine langfristige Finanzie- Rückstellungen in der Bilanz der Freien und Han- rung ersetzt werden. Die erforderliche Änderung sestadt Hamburg im entsprechend anteiligen Um- des Haushaltsbeschlusses ergibt sich aus Anlage fang aufgelöst und ein entsprechender Erlös ge- 3. Der Senat geht davon aus, dass eine solche bucht werden. Dies gilt ebenso für den Fall, dass kurzzeitige Zwischenfinanzierung aus der vor- von der HSH ein geringerer Betrag als 10 Mrd. handenen Ermächtigung (siehe Artikel 2 Nr. 4 des Euro aus der Sunrise Garantie in Anspruch ge- Haushaltsbeschlusses 2017/2018), Kassenver- nommen werden sollte (siehe Abschnitt 3.2.2). 10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12516 6. Petitum 6.4 der in Anlage 3 aufgeführten Änderung des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 zuzustim- Die Bürgerschaft wird gebeten, men. 6.1 den Inhalt dieser Drucksache zur Kenntnis nehmen, 6.2 die Veräußerung der Anteile der HSH Beteili- gungs Management GmbH an der HSH Nordbank AG an Promontoria Holding 221 B.V., Promontoria Holding 231 B.V., Promon- toria Holding 233 B.V., JCF IV Neptun Hol- dings S.à.r.l., BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Post- Anlagen sparkasse Aktiengesellschaft, GoldenTree Asset Management Lux S.à.r.l. und Chi Cen- Anlage 1: tauri LLC gemäß dem Kaufvertrag vom 28. Februar 2018 („Share Purchase Agreement Wesentliche Beteiligte im Privatisierungsverfahren relating to shares in HSH Nordbank AG“) zur Veräußerung der Anteile der HSH Beteili- Anlage 2: gungs Management GmbH an der HSH Gesetz über die Kreditaufnahme und Auszahlungen Nordbank AG zu beschließen, an die HSH Finanzfonds AöR im Zusammenhang mit 6.3 das in Anlage 2 aufgeführte Gesetz über die der Veräußerung der HSH Nordbank AG Kreditaufnahme und Auszahlungen an die HSH Finanzfonds AöR im Zusammenhang Anlage 3: mit der Veräußerung der HSH Nordbank AG zu beschließen, sowie Änderung des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 Anlage 1 Wesentliche Beteiligte im Privatisierungsverfahren Beteiligte Weiterführende Informationen Bund Deutscher Banken („BdB“) https://bankenverband.de/ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen („BaFin“) https://www.bafin.de/ Bundesbank („BuBa“) https://www.bundesbank.de/ Bundesministerium für Finanzen („BMF“) www.bundesfinanzministerium.de/ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie („BMWi“) www.bmwi.de/ Deutsche Sparkassen- und Giroverband („DSGV“) https://www.dsgv.de/ Europäische Zentralbank („EZB“) https://www.ecb.europa.eu/ Europäischen Kommission, Wettbewerbsdirektorat http://ec.europa.eu/competition/ Single Resolution Board („SRB“) https://srb.europa.eu/ 11
Drucksache 21/12516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Anlage 2 Gesetz über die Kreditaufnahme und Auszahlungen an die HSH Finanzfonds AöR im Zusammenhang mit der Veräußerung der HSH Nordbank AG Vom . . . . . . . . §1 §2 Auszahlungen, die auf Grund einer Inanspruch- Über § 28 Absatz 2 Satz 1 der Landeshaushalts- nahme aus der Rückgarantie der Freien und Hanse- ordnung vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503), stadt Hamburg nach § 3 Absatz 3 des Staatsvertrags zuletzt geändert am 18. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 222), zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und in der jeweils geltenden Fassung hinaus, dürfen Ein- dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der zahlungen aus der Aufnahme von Krediten veran- „HSH Finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des schlagt werden, soweit dies zur Finanzierung der Aus- öffentlichen Rechts vom 3. April und 5. April 2009 zahlungen erforderlich ist, die auf Grund der Inan- (HmbGVBl. S. 96), geändert am 8. Dezember und spruchnahme aus der in § 1 genannten Rückgarantie 9. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 349), erforderlich geleistet werden müssen oder die der HSH Finanz- sind oder die der HSH Finanzfonds AöR zur Tilgung fonds AöR zur Tilgung von Verbindlichkeiten dienen. von Verbindlichkeiten dienen, dürfen über die in § 3 des Finanzrahmengesetzes vom 21. Dezember 2012 §3 (HmbGVBl. 2013 S. 8), zuletzt geändert am 7. Dezem- ber 2017 (HmbGVBl. S. 372), in der jeweils geltenden § 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Fassung genannten Obergrenzen hinaus geleistet Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz mit Ablauf des werden. 31. Dezember 2020 außer Kraft. Anlage 3 Änderung des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 In Artikel 4 – Liquiditätshilfen – wird folgender Satz angefügt: „Darüber hinaus wird der Senat ermächtigt, der HSH Finanzfonds AöR im Haushaltsjahr 2018 Li- quiditätshilfen in Höhe von bis zu 2,95 Mrd. Euro zu gewähren.“ 12 Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0
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