Untergliederungsanalyse UG 41-Mobilität - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 41-Mobilität

                                      9. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6

3     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ....................................... 8

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................12

5     Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................14

6     Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................15

    6.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................15

    6.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................16

    6.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................21

    6.4     Förderungen...........................................................................................................23

    6.5     Rücklagen ..............................................................................................................24

7     Personal ........................................................................................................................25

8     Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................26

9     Wirkungsorientierung ....................................................................................................27

    9.1     Überblick ................................................................................................................27

    9.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................28

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................30

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt

 UG 41                                         Erfolg        BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR    2019         2020        2021        2022       2023       2024
 Auszahlungen                                    4.092,4     4.105,1     4.612,9     4.551,7    4.761,3    4.814,1
 Anteil an Gesamtauszahlungen                      5,2%         4,0%       4,7%         5,0%      5,4%       5,3%
 jährliche Veränderung                             7,5%         0,3%      12,4%         0,5%      4,6%       1,1%
 Einzahlungen                                      654,6       608,8     1.109,6     1.004,3      834,8      578,2
 Anteil an Gesamteinzahlungen                      0,8%         0,7%       1,5%         1,3%      1,0%       0,7%
 jährliche Veränderung                            43,3%        -7,0%      82,2%        -9,5%    -16,9%     -30,7%
               Nettofinanzierungssaldo          -3.437,9    -3.496,3    -3.503,4    -3.547,4   -3.926,5   -4.235,9
             Ergebnishaushalt
 UG 41                                         Erfolg        BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR    2019         2020        2021        2022       2023       2024
 Aufwendungen                                    5.287,4     5.541,2     6.712,1        n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                      6,6%         5,3%       6,7%            -          -          -
 jährliche Veränderung                            14,0%         4,8%      21,1%            -          -          -
 Erträge                                           655,0       609,0     1.109,7        n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                          0,8%         0,7%       1,5%            -          -          -
 jährliche Veränderung                            40,6%        -7,0%      82,2%            -          -          -
                        Nettoergebnis           -4.632,4    -4.932,2    -5.602,4           -          -          -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz
2020      (BMG-Novelle 2020)       von    Aufgabenänderungen          und      damit   auch    von
Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen
jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den
Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021
budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in
der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte
des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand
insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht
wurden.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 41-Mobilität im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,61 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum
BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 507,8 Mio. EUR (+12,4 %). Wesentliche
Gründe für den Anstieg sind 135 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für
die Reduktion der Infrastrukturbenützungsentgelte, 100 Mio. EUR für den Ausbau des
öffentlichen Verkehrs und 95 Mio. EUR für die Einführung der österreichweiten Stufe des
1-2-3-Klimatickets. Außerdem steigen die Zuschüsse an die ÖBB-Infrastruktur AG
(+98,8 Mio. EUR) bzw. an Wien gemäß Bundesstraßengesetz (+57,8 Mio. EUR).

Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und das 1-2-3-Klimaticket sind auch in den Folgejahren
durch eine Erhöhung der Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 gegenüber dem
BFRG 2020-2023 abgebildet. Im Zeitverlauf steigen sie von 4,53 Mrd. EUR im Jahr 2021 auf
4,81 Mrd. EUR im Jahr 2024 an.

Die budgetierten Einzahlungen 2021 steigen im Vergleich zum BVA 2020 deutlich um
500,8 Mio. EUR (+82,2 %). Dies liegt hauptsächlich an höheren Abrechnungsresten und
Mittelrückführungen aus der ÖBB-Infrastruktur AG (+432,5 Mio. EUR) sowie einer höheren
Dividende der ASFINAG (+80,0 Mio. EUR).

Während      der   COVID-19-Krise        wurde     im   Jahr   2020     eine     Notvergabe    von
Verkehrsdiensteverträgen auf der sonst eigenwirtschaftlich betriebenen Westbahnstrecke zur
Aufrechterhaltung eines Taktfahrplanes durchgeführt. Insgesamt wurden der UG 41-Mobilität
für Verkehrsdiensteverträge 127,2 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
zur Verfügung gestellt. Für einen Eigenkapitalzuschuss an die Rail Cargo Austria AG sollen
61,0 Mio. EUR ausgezahlt werden. Als Teil des Investitionspakets in klimafreundliche
Technologien für die Zukunft soll die UG 41 im Jahr 2020 noch 32 Mio. EUR erhalten.

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Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind mit 6,71 Mrd. EUR um 2,10 Mrd. EUR höher
als die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt und sie weisen im BVA-E 2021 auch ein
höheres Wachstum auf (+21,1 %). Dies liegt hauptsächlich an der Verrechnung der Zuschüsse
für Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG. Der Bund finanziert einen Großteil der getätigten
Investitionen in Form von Annuitätenzuschüssen, wobei die Kosten für Investitionen seit 2007
auf 30 Jahre aufgeteilt werden (50 Jahre beim Brenner Basistunnel). Die gezahlten Zuschüsse
für Investitionen vergangener Jahre scheinen als Auszahlung im Finanzierungshaushalt auf.
Im Ergebnishaushalt werden hingegen die Investitionsanteile der laufenden Investitionen
(zukünftige Zuschüsse) als Aufwendung verrechnet. Da derzeit die neuen Verbindlichkeiten in
Folge der Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG höher sind als die jährlich ausbezahlten
Zuschüsse, sind auch die Aufwendungen höher als die Auszahlungen.

In der UG 41-Mobilität wird das gesamte Personal des BMK verrechnet. Für das Jahr 2021
sind im Personalplan der Untergliederung 1.220 Planstellen vorgesehen, gegenüber dem BVA
2020 bedeutet dies einen Anstieg um insgesamt 26 Planstellen. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni
2020 beträgt 1.043 und für Ende 2021 ist ein VBÄ-Zielwert von 1.164 vorgegeben. Das
entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 95 % der Planstellen im Personalplan.

In der UG 41-Mobilität sind drei Wirkungsziele vorgesehen, die im Vergleich zum Vorjahr
gleich geblieben sind. Zur Abdeckung dieses großen Politikbereichs wäre eine etwas stärkere
Differenzierung der Wirkungsziele vorteilhaft. Die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die
Wirkungsorientierung sind laut Ressort noch nicht vollständig abschätzbar.

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2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Im Vergleich zum BVA 2020 kommt es im BVA-E 2021 zu einem deutlichen Anstieg der
Auszahlungen auf insgesamt 4,61 Mrd. EUR. Mit 4,37 Mrd. EUR besteht der Großteil der
Auszahlungen sowie des Auszahlungsanstiegs aus Transferzahlungen. Davon entfallen
wiederum 3,91 Mrd. EUR auf das DB 41.02.02-„Schiene“. Weitere veranschlagte Transfers
betreffen Zahlungen an Länder und Gemeinden für zusätzliche Verkehrsdienste bzw. den
Hochwasserschutz sowie den Klima- und Energiefonds (KLI.EN).

Die Auszahlungen für Personal im BVA-E 2021 iHv 84,8 Mio. EUR entstehen größtenteils in
der Zentralstelle (64,5 Mio. EUR) und im Österreichischen Patentamt (16,6 Mio. EUR). Die
Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand steigen hauptsächlich wegen höherer Mittel
für Elektromobilität um 16,7 Mio. EUR auf 157,3 Mio. EUR an.

Die Auszahlungsobergrenze für das Jahr 2022 ist im BFRG-E 2021-2024 um 61,2 Mio. EUR
geringer als die budgetierten Auszahlungen im Jahr 2021. Dies liegt sowohl an jenen
135 Mio. EUR, die nur im Jahr 2021 zur COVID-19-Krisenbewältigung vorgesehen sind, als
auch an budgetierten Rücklagenentnahmen, welche im Finanzrahmen nicht enthalten sind
(85,2 Mio. EUR im Jahr 2021). Ohne diese beiden Effekte käme es auch im Jahr 2022 zu
einem Anstieg.

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Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die
Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 2:      Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die Einzahlungen im BVA-E 2021 steigen im Vergleich zum BVA 2020 deutlich um
500,8 Mio. EUR (-7,0 %). Dies liegt primär an zusätzlichen Einzahlungen aus höheren
Mittelrückführungen         und       Abrechnungsresten   aus   der   ÖBB-Infrastruktur AG
(+432,5 Mio. EUR) im DB 41.02.02-„Schiene“ (siehe Pkt. 6.2). Diese sind grafisch in der
Kategorie „Andere Einzahlungen“ enthalten. Außerdem ist eine um 80 Mio. EUR höhere
Dividende der ASFINAG vorgesehen. Die Einzahlungen aus Finanzerträgen bestehen fast
ausschließlich aus dieser Dividende der ASFINAG (BVA-E 2021: 245 Mio. EUR).

Die budgetierten Einzahlungen aus Transfers betragen 171,0 Mio. EUR im BVA-E 2021. Dies
sind primär Überweisungen der ASFINAG für eingehobene Netto-Benützungsentgelte
(insgesamt 113,5 Mio. EUR) sowie die bundesinternen Transfers von Katastrophenfondsmittel
im DB 41.02.06-„Wasser“ (53,6 Mio. EUR). Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und
Gebühren (BVA-E 2021: 35,9 Mio. EUR) betreffen hauptsächlich Einzahlungen beim
Österreichischen Patentamt. Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen betragen
3,9 Mio. EUR und resultieren aus der Abgabe für Wunschkennzeichen.

In den Folgejahren kommt es im BFRG-E 2021-2024 zu einem Rückgang der Einzahlungen.
Dies dürfte primär an geringer erwarteten Einzahlungen aus der ÖBB-Infrastruktur AG sowie
aus von der ASFINAG eingehobenen Netto-Benützungsentgelten liegen. In beiden Fällen
kommt es im Jahr 2021 zu einem Aufholeffekt nach dem Aufbau von Guthaben in den

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                 vergangenen Jahren. Auch die Dividende der ASFINAG ist im Jahr 2021 um 80 Mio. EUR
                 höher als üblich und könnte in den Folgejahren wieder zurückgehen.

                 3         Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung
                 Kapitaltransfers

                 Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
                 Technologie (BMK) ist unter anderem für die Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur in
                 Österreich verantwortlich. Einen wesentlichen Beitrag zur Infrastruktur leisten dabei die
                 Ausgliederungen der UG 41-Mobilität (v. a. ÖBB, ASFINAG, via donau). Sofern die
                 ausgegliederten Einheiten über keine ausreichende Eigenfinanzierung1 verfügen, erfolgen aus
                 dem        Bundesbudget           (Kapital-)Transfers         an     diese       Einheiten          zur    Finanzierung         der
                 entsprechenden Investitionen.

                 Zudem leistet das BMK auch Investitionszuschüsse an Länder und Gemeinden (v. a. für den
                 U-Bahn-Bau             und       den      Hochwasserschutz)                 sowie       an      sonstige          Unternehmen
                 (z. B. Privatbahnen). Die wesentlichen Auszahlungen für Kapitaltransfers aus dem Budget der
                 UG 41-Mobilität sind in folgender Übersicht dargestellt:

                 Tabelle 2:          Kapitaltransfers der UG 41-Mobilität

                                                                                              Erfolg     BVA          BVA-E       Diff. BVA-E 2021
                                                                               in Mio. EUR     2019      2020          2021          - BVA 2020
                 Investitionsförderungen der UG 41                                             2.690,4   2.617,4       3.083,0      465,6    17,8%
                   Kapitaltransfers* an Unternehmen                                            2.431,6   2.483,7       2.803,7      320,0    12,9%
                   davon
                     ÖBB-Schieneninfrastruktur (DB 41.02.02)                                   2.328,1   2.361,4       2.460,2       98,8     4,2%
                     BBT-Zahlungen gem. § 8a ASFINAG-Gesetz (DB 41.02.02)                         46,3      48,5          48,5        0,0     0,0%
 SonstKapTransUN     Sonstige Kapitaltransfers an Unternehmen im DB 41.02.02                      32,6      36,1         258,5      222,4   616,1%
                     via donau (DB 41.02.06-Wasser)                                               18,5      31,4          29,2       -2,3    -7,2%
KapTransGKUG41     Kapitaltransfers* an Träger öffentlichen Rechtes                              119,9     133,7         279,3      145,6   108,9%
                   davon
                     1-2-3-Klimaticket                                                                                     95,0      95,0         -
                     Kapitaltransfer an Länder für Bundesstraßen                                   5,8        22,7         80,4      57,7   254,8%
                     Wiener U-Bahn (gem. Schienenverbundvertrag)                                  78,0        78,0         78,0       0,0     0,0%
                     Hochwasserschutz                                                             31,3        28,3         21,1      -7,2   -25,4%
                   Breitband Austria 2020 via FFG (DB 41.02.03-Telekommunikation)**              138,9                                            -

                 * Kapitaltransfers laut Kontenplan
                 ** Nicht enthalten sind die administrativen Kosten für Breitband Austria 2020. Wegen der BMG-Novelle 2020 erfolgt die
                 Veranschlagung im BVA-E 2021 im DB 42.02.07-„Telekommunikation“
                 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

                 1
                     Dies trifft im Fall der ÖBB zu, im Fall der ASFINAG ist die Finanzierung dagegen Großteils über die Mauteinnahmen gedeckt.

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Die veranschlagten Auszahlungen für Kapitaltransfers an Unternehmen steigen um
320,0 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020. Dies liegt an höheren Zuschüssen an die
ÖBB-Infrastruktur AG           (+98,8 Mio. EUR)          und      insbesondere         an     höheren        weiteren
Kapitaltransfers im DB 41.02.02-„Schiene“.

Auszahlungen für das 1-2-3-Klimaticket (95 Mio. EUR) sind unter den Kapitaltransfers an
Träger öffentlichen Rechtes neu budgetiert. Kapitaltransfers an Gebietskörperschaften steigen
im Jahr 2021 primär wegen eines höheren Zuschusses an das Land Wien gemäß
§ 10 (4) Bundesstraßengesetz für die Verbindung von A 23 und S 1 bei der Seestadt Aspern
(+57,7 Mio. EUR). Der Zuschuss für die U-Bahn in Wien gemäß Schienenverbundvertrag
bleibt mit 78 Mio. EUR unverändert, während die Transfers für Hochwasserschutz
zurückgehen.

Die Zahlungen für Breitband Austria 2020 an die FFG (exklusive administrative Kosten) aus
der UG 41-Mobilität entfallen seit dem Jahr 2020, weil sie wegen der BMG-Novelle 2020 nun
in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus veranschlagt werden.

ÖBB-Investitionen

Die ÖBB-Infrastruktur AG investiert in die Schienenverkehrsinfrastruktur auf Grundlage
jährlich zu erstellender sechsjähriger Rahmenpläne gemäß § 42 Bundesbahngesetz (BBG).
Am 14. Oktober 2020 hat der Ministerrat den ÖBB-Rahmenplan 2021-2026 beschlossen. Er
sieht für den sechsjährigen Zeitraum Investitionen iHv insgesamt 17,5 Mrd. EUR vor. Die
nachfolgenden Darstellungen vergleichen den Rahmenplan mit den vorangegangenen
Rahmenplänen 2017-2022 bzw. 2018-2023 und den Ist-Werten:2

2
 Eine Aufstellung der wesentlichen Vorhaben gemäß Rahmenplan 2021-2026 findet sich in der Analyse des Budgetdienstes zum
Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2021-2026.

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Grafik 3:        Investitionsentwicklung der ÖBB-Infrastruktur AG

 Investitionen
                                      2017    2018    2019    2020    2021    2022    2023    2024    2025    2026
                        in Mio. EUR
 Ist-Werte                            1.719   1.902   1.977
 Rahmenplan 2017-2022                 1.852   2.335   2.655   2.817   2.748   2.795
 Rahmenplan 2018-2023                         1.884   1.967   2.436   2.557   2.536   2.502
 Rahmenplan 2021-2026                                                 2.536   2.750   2.916   3.002   3.026    3.258
  Differenz zwischen Rahmenplan
                                                                        -21     215     414
          2021-2026 und 2018-2023

Quellen: Budgetbericht 2018/2019, Budgetbericht 2021, ÖBB-Rahmenplan 2017-2022, ÖBB-Rahmenplan 2018-2023, ÖBB-
Rahmenplan 2021-2026

Im Jahr 2021 entsprechen die im Rahmenplan 2021-2026 geplanten Investitionen mit
2,54 Mrd. EUR in etwa jenen des Rahmenplans 2018-2023, während in den Jahren 2022
(+215 Mio. EUR) und 2023 (+414 Mio. EUR) nun höhere Investitionen vorgesehen sind.
Allerdings wurden im Rahmenplan 2018-2023 die geplanten Investitionen im Vergleich zum
Rahmenplan 2017-2022 deutlich gesenkt, nachdem die tatsächlichen Investitionen im Jahr
2017 unter den Planwerten lagen. In den Jahren 2018 und 2019 entsprachen die getätigten
Investitionen in etwa den Werten des Rahmenplans 2018-2023. In den Jahren 2024 bis 2026
sollen die Investitionen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zwischen 0,8 % und 7,7 % steigen.

Der Bund finanziert einen Großteil der getätigten Investitionen über jährlich zu vereinbarende
Zuschussverträge zwischen der ÖBB-Infrastruktur AG und dem BMK (im Einvernehmen mit
dem BMF). Diese betreffen einerseits den Betrieb der Schieneninfrastruktur und deren
Bereitstellung an die NutzerInnen (§ 42 Abs. 1 BBG) und andererseits die Instandhaltung, die
Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur (§ 42 Abs. 2 BBG).

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Der Beitrag des Bundes zu Betrieb und Instandhaltung wird über jährliche direkte Zuschüsse
geleistet. Für die Investitionen in die Infrastruktur seit 2007 sehen die Zuschussverein-
barungen hingegen vor, dass der Bund ab 2017 80 % (zuvor 75 % bzw. 70 %) der jährlich
getätigten Investitionen in Form einer auf 30 Jahre umgelegten Annuität zu tragen hat. Zur
Finanzierung des österreichischen Anteils am Brenner Basistunnel übernimmt der Bund 100 %
der Investitionsausgaben der ÖBB-Infrastruktur AG3 in Form einer auf 50 Jahre umgelegten
Annuität.

Die nachfolgende Tabelle enthält die jährlichen Zuschüsse des Bundes an die
ÖBB-Infrastruktur AG sowie die Finanzverbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG:

Tabelle 3:          Finanzierung der ÖBB-Infrastruktur AG

                                                              2018    2019    2020    2021    2022    2023    2024    2025     2026
                                                in Mio. EUR
    Zuschüsse des Bundes an die
                                                              2.274   2.410   2.408   2.485   2.568   2.677   2.786   2.896     3.014
    ÖBB-Infrastruktur AG gem. § 42 BBG*
      Zahlungen Betrieb gem. § 42 (1) BBG**                      840    862    827    824    809    809    809    809    809
      Zahlungen Annuitätenzuschüsse gem. § 42 (2) BBG            873    964    986  1.058  1.144  1.237  1.330  1.425  1.526
      Zahlungen Instandhaltung gem. § 42 (2) BBG                 561    584    594    603    615    631    647    663    680
    Finanzverbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG          20.673 21.557 22.500 25.000 27.000 28.500 30.000 31.300 32.800

* Die angeführten Zuschüsse im Erfolg der Jahre 2018 und 2019 sind ohne Aufrechnungen aus Vorperioden. Diese weichen leicht
von den Auszahlungen gemäß § 42 BBG inklusive Aufrechnungen aus Vorperioden im DB 41.02.02-„Schiene“ ab.
** Die Zuschüsse gemäß § 42 (1) BBG beruhen auf dem Zuschussvertrag für die Jahre 2018-2023 und wurden in der WFA zur
Regierungsvorlage 412 d.B. (XXVII. GP) für die Jahre 2024 bis 2026 fortgeschrieben.
Quellen: Infrastrukturbeilage 2020, Zuschussvertrag gem. § 55b Eisenbahngesetz und § 42 Abs. 1 Bundesbahngesetz zur
Rahmenplanperiode 2018-2023, Vortrag an den Ministerrat 34/17 vom 13. Oktober 2020, WFA zur Regierungsvorlage 412 d.B.
(XXVII. GP), Geschäftsbericht 2019 der ÖBB-Infrastruktur AG

Die Annuitätenzuschüsse bestimmen sich derzeit aus der Summe der seit dem Jahr 2007
geleisteten Investitionen. In jedem Jahr kommt zusätzlich zu den bestehenden Zahlungen die
anteilige Zahlung für die laufenden Investitionen hinzu. Daher steigen die erwarteten
Annuitätenzuschüsse im Zeitraum des Rahmenplans von 0,99 Mrd. EUR im Jahr 2020 um
jährlich rd. 7,5 % auf 1,53 Mrd. EUR im Jahr 2026 an. Erst nach Ende der ersten 30-jährigen
Annuitäten wird dieser Anstieg ab dem Jahr 2037 gebremst. Dann stehen neue Annuitäten für
laufende Investitionen den auslaufenden Annuitäten für Investitionen ab dem Jahr 2007
gegenüber. In den Bundesrechnungsabschlüssen (BRA) stellt der Rechnungshof die
jährlichen Annuitätenzahlungen für bereits getätigte sowie für zukünftig erwartete Investitionen
grafisch dar.4

3
 Zum Abzug kommen dabei von der EU gewährte TEN-Zuschüsse, die Querfinanzierungsmittel aus Mautzuschlägen für Lkw auf
der Brennerachse und der Kostenbeitrag des Landes Tirol.
4
 Im Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2019 findet sich die entsprechende Darstellung im Textteil Band 2 auf Seite 214.
Diese beruht noch auf dem alten Rahmenplan.

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Die Finanzverbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG werden zum Sektor Staat gezählt und
sind daher ein Teil der gesamtstaatlichen Schuldenquote. Zum 31. Dezember 2019 beliefen
sich diese auf rd. 21,6 Mrd. EUR. Im Vortrag an den Ministerrat zum ÖBB-Rahmenplan
2021-2026 finden sich die erwarteten Finanzverbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG
gemäß vorläufiger Mittelfristplanung. Da die Aufnahme für Investitionen derzeit die Tilgung von
Finanzverbindlichkeiten übersteigt, kommt es zu deutlichen Anstiegen bei den Schulden der
ÖBB-Infrastruktur AG. Diese sollen bis zum Jahr 2026 auf 32,8 Mrd. EUR steigen.

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Verkehrspolitische     Rahmenbedingungen          zur      Förderung     umweltfreundlicher
         Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität; Abschluss von Verträgen mit
         Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen            bzw.      Eisenbahn-Verkehrsunternehmen
         betreffend Bereitstellung der Infrastruktur bzw. Erbringung von Verkehrsdiensten

        Implementierung      des    integrierten   Taktfahrplans    im   Nah-    und   Fernverkehr,
         Weiterentwicklung     und    Verbesserung      von   Qualität    und    Effizienz   bei   den
         gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Schienenverkehr

        Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung der Kosten bei den
         Investitionsprogrammen zur Schieneninfrastruktur

        Einführung einer attraktiven österreichweiten Jahresnetzkarte in Umsetzung des
         Regierungsprogramms (als erste Stufe des „1-2-3-Klimatickets“) ab 2021

        Schwerpunktsetzung in den Themenbereichen E-Mobilität und aktive Mobilität gem.
         Regierungsprogramm

        Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf Grundlage des neuen Österreichischen
         Verkehrssicherheitsprogramms 2021-2030 unter Berücksichtigung des Konzepts der
         „Vision Zero"; umfassende Sicherheitsuntersuchungen und intensive LKW-Kontrollen;
         Sichere Integration von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in die bestehende
         österreichische Luftfahrt bzw. in den österreichischen Luftverkehr

        Gendertrainings, Weiterentwicklung entsprechender Wissens- und Datengrundlagen

        Identifizierung und Umsetzung von Verwaltungsreformen im BMK (Konzentration auf
         Kernaufgaben und Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern)

                                                                                               12 / 33
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Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der
Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, dem Konjunkturpaket sowie
aufgrund neuer Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert:

Tabelle 4:       Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

 UG 41-Mobilität                                                      2021       2022       2023       2024
                                                        in Mio. EUR
 BFRG 2020-2023                                                        4.142,2    4.225,9    4.458,0
 BFRG 2021-2024                                                        4.527,7    4.551,7    4.761,3    4.814,1
 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023                    385,5      325,8      303,3          -
     COVID-19-Maßnahmen                                                  135,0
     Westbahnstreck e Benützungsentgelt                                  40,0
     Schienengüterverk ehr Benützungsentgelt                             95,0
    Konjunkturpaket                                                     195,0      250,0      260,0      170,0
     Ausbau ÖV für Bund, Länder und Gemeinden                           100,0      100,0      100,0
     1-2-3-Klimatick et (1. Stufe: 3€ pro Tag Ö-weit)                    95,0      150,0      160,0      170,0
    Schwerpunkte                                                         10,0       15,0        0,0       21,0
       VDV ÖBB- Erhöhung für 2024                                                                         21,0
       Elek tromobilität                                                 10,0       15,0

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 in den Jahren 2021 bis 2023 zwischen 303,3 Mio. EUR und
385,5 Mio. EUR an. Für das Jahr 2024 ist ein Anstieg von lediglich 52,8 Mio. EUR bzw. 1,1 %
gegenüber der Auszahlungsobergrenze 2023 vorgesehen. Die Auszahlungsobergrenze für
das Jahr 2021 ist im BFRG-E 2021-2024 um 85,2 Mio. EUR niedriger als im BVA-E 2021, da
Rücklagenentnahmen iHv 85,2 Mio. EUR budgetiert sind (siehe Pkt. 6.5).

Im Rahmen der COVID-19-Krisenbewältigung sind 135 Mio. EUR im Jahr 2021 vorgesehen
(siehe Pkt. 5).

Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets erhöhen die Auszahlungen in den Jahren 2021
bis 2024:

         Für die österreichweite Stufe des 1-2-3-Klimatickets sind 95 Mio. EUR im Jahr 2021
          budgetiert (unterjährige Einführung). In den Folgejahren steigt der jährliche Rahmen
          um 150 Mio. EUR bis 170 Mio. EUR.

         Für den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs für Bund, Länder und Gemeinden sind in
          den Jahren 2021 bis 2023 jeweils 100 Mio. EUR vorgesehen.

Neue Schwerpunktsetzungen erhöhen ebenfalls den Bundesfinanzrahmen:

         Auszahlungen für Elektromobilität betreffen die Jahre 2021 (+10 Mio. EUR) und 2022
          (+15 Mio. EUR).

                                                                                                        13 / 33
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         Für     eine       Erhöhung         der       Verkehrsdiensteverträge              (VDV)          mit      der
          ÖBB-Personenverkehr AG sind 21 Mio. EUR im Jahr 2024 vorgesehen.

5        Auswirkungen der COVID-19-Krise
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020
implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt:

Tabelle 5:      Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

                                                                    Einzahlung
    UG 41-Mobilität                                                                    Auszahlung            BVA-E
                                                                  COVID-19-Fonds
                                                                                                              2021
                                                    in Mio. EUR       Stand: 15. Oktober 2020
    Notvergabe Westbahnstrecke                                                 53,7                  53,7
    Verkehrsdiensteverträge ÖBB-Personenverkehr AG
                                                                               73,5                     -
    (Fernverkehr)
    EK-Zuschuss an Rail Cargo Austria AG                                       61,0                     -
    Westbahnstrecke Benützungsentgelt                                                                              40,0
    Schienengüterverkehr Benützungsentgelt                                                                         95,0

Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021

Während         der    COVID-19-Krise           wurde      im      Jahr     2020      eine     Notvergabe           von
Verkehrsdiensteverträgen auf der sonst eigenwirtschaftlich betriebenen Westbahnstrecke
durchgeführt. Damit wurde ein Taktverkehr aufrecht erhalten, der wegen der geringen
Fahrgastzahlen sonst für die ÖBB-Personenverkehr AG bzw. WESTbahn Management GmbH
nicht wirtschaftlich gewesen wäre. Dafür wurden insgesamt 53,7 Mio. EUR aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds verwendet. Außerdem wurden 73,5 Mio. EUR für
Verkehrsdiensteverträge für den Fernverkehr der ÖBB-Personenverkehr AG bereitgestellt,
welche noch bis Jahresende ausgezahlt werden sollen. Für einen Eigenkapitalzuschuss an
die Rail Cargo Austria AG wurden 61,0 Mio. EUR aus dem Krisenbewältigungsfonds zur
Verfügung gestellt, deren Auszahlung erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung erfolgen
kann. Im Jahr 2020 soll die UG 41-Mobilität außerdem noch 32 Mio. EUR aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds für den KLI.EN erhalten. Dies ist Teil eines Investitionspakets in
klimafreundliche Technologien für die Zukunft.5

5
 Die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) erhält die übrigen 68 Mio. EUR, die von den insgesamt 100 Mio. EUR im
Jahr 2020 laut Ministerratsvortrag vom 24. Juni 2020 bereitgestellt werden.

                                                                                                                  14 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität

Im BVA-E 2021 sind in der UG 41-Mobilität Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbewältigung
iHv insgesamt 135 Mio. EUR budgetiert. Dabei handelt es sich um einen Ersatz an die
ÖBB-Infrastruktur AG          für   den     Erlass     des      Infrastrukturbenützungsentgelts            auf    der
Westbahnstrecke (40 Mio. EUR) bzw. für den Schienengüterverkehr (95 Mio. EUR).

6        Bundesvoranschlag 2021
6.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf,
welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                und      dem      Konjunkturpaket        sowie      durch        neue
Schwerpunktsetzungen begründen:

Tabelle 6:      Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

 UG 41                                                          Erfolg     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2021 -
                                                  in Mio. EUR    2019      2020       2021           BVA 2020
 Auszahlungen                                                    4.092,4   4.105,1    4.612,9      507,8    12,4%
 COVID-19-Krisenbewältigung
   Westbahnstrecke Benützungsentgelt                                                     40,0       40,0          -
   Schienengüterverkehr Benützungsentgelt                                                95,0       95,0          -
 Konjunkturpaket
   Ausbau ÖV für Bund, Länder und Gemeinden                                             100,0      100,0          -
   1-2-3-Klimaticket (1. Stufe: 3€ pro Tag Ö-weit)                                       95,0       95,0          -
 Neue Schwerpunktsetzungen 2021
   Elektromobilität                                                  0,2      20,2       30,2       10,0    49,5%
 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen                             4.092,3   4.084,9    4.252,7      167,8     4,1%
 davon
   Zuschuss an die ÖBB-Infrastruktur AG                          2.328,1   2.361,4    2.460,2       98,8     4,2%
   weitere Auszahlungen im DB 41.02.02-Schiene                   1.248,7   1.206,7    1.231,1       24,4     2,0%
   Zuschussverpflichtung gem. Bundesstraßengesetz an Wien            5,8      22,7       80,4       57,7   254,8%
 Einzahlungen                                                      654,6     608,8    1.109,6      500,8    82,2%
 davon
   Mittelrückführungen und Abrechnungsreste aus der ÖBB-
                                                                             150,0      582,5      432,5   288,3%
   Infrastruktur AG iZm. den ÖBB Zuschussverträgen
   ASFINAG-Dividende                                               165,0     165,0      245,0       80,0    48,5%

Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in
dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.
Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

Die budgetierten Auszahlungen 2021 steigen um 507,8 Mio. EUR (12,4 %). Davon entfallen
135 Mio. EUR auf Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (siehe
Pkt. 5). Diesbezügliche Auszahlungen waren im BVA 2020 nicht budgetiert. Im Rahmen des
Konjunkturpakets sind 195 Mio. EUR veranschlagt. Hierzu werden 100 Mio. EUR für den
Ausbau des öffentlichen Verkehrs für Bund, Länder und Gemeinden sowie 95 Mio. EUR für
die unterjährige Einführung der österreichweiten Stufe des 1-2-3-Klimatickets gezählt.
Zusätzlich wird als neuer Schwerpunkt die Elektromobilität festgelegt, für den zusätzliche
10 Mio. EUR budgetiert werden.

                                                                                                             15 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität

Ohne diese gesondert dargestellten Auszahlungen verbleibt ein Anstieg um 167,8 Mio. EUR
bzw. 4,1 % im übrigen Budget der UG 41-Mobilität. Dies ist primär auf einen Anstieg des
Zuschusses an die ÖBB-Infrastruktur AG (+98,8 Mio. EUR bzw. +4,2 %) und höhere
Auszahlungen          im    Rest     des     DB 41.02.02-„Schiene“                 (+24,4 Mio. EUR        bzw.     +2,0 %)
zurückzuführen. Zu einem deutlichen Anstieg kommt es auch beim Zuschuss gemäß
Bundesstraßengesetz an Wien (+57,7 Mio. EUR).

Die budgetierten Einzahlungen 2021 steigen im Vergleich zum BVA 2020 deutlich um
500,8 Mio. EUR (+82,2 %). Dies liegt hauptsächlich an höheren Abrechnungsresten und
Mittelrückführungen aus der ÖBB-Infrastruktur AG (+432,5 Mio. EUR) sowie einer höheren
Dividende der ASFINAG (+80,0 Mio. EUR).

6.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 7:       Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                              Finanzierungshaushalt
 UG 41                                                          Erfolg      BVA        BVA-E         Diff. BVA-E 2021 -
                                                in Mio. EUR      2019       2020        2021       Erf 2019      BVA 2020
 41          Auszahlungen                                         4.092,4   4.105,1     4.612,9        12,7%        12,4%
 41.01       Steuerung und Services                                 122,2     160,1       161,5        32,2%         0,9%
 41.01.01    Zentralstelle                                           69,8      89,9        90,8        30,0%         1,1%
 41.01.02    Klima- und Energiefonds (KLI.EN)                        29,5      47,0        47,0        59,4%         0,0%
 41.01.03    Österreichisches Patentamt                              22,9      23,3        23,7         3,6%         1,9%
 41.02       Verkehrs- und Nachrichtenwesen                       3.970,2   3.945,0     4.451,4        12,1%        12,8%
 41.02.01    Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr             109,8     230,2       336,2      206,3%         46,1%
 41.02.02    Schiene                                              3.576,8   3.568,0     3.926,3         9,8%        10,0%
 41.02.03    Telekommunikation                                      161,9       1,8                 -100,0%       -100,0%
 41.02.04    Straße                                                  18,1      36,8        95,3      425,8%        159,4%
 41.02.05    Luft                                                     9,8      13,8        14,1        43,9%         2,2%
 41.02.06    Wasser                                                  86,3      94,0        79,5        -7,9%       -15,4%
 41.02.07    Fernmeldebehörden / Funküberwachungen                    7,5       0,6                 -100,0%       -100,0%
 41          Einzahlungen                                           654,6     608,8     1.109,6        69,5%        82,2%
 41.01       Steuerung und Services                                  43,7      35,4        35,4       -19,1%         0,0%
 41.01.01    Zentralstelle                                            1,2       0,4         0,4      -64,2%          0,0%
 41.01.03    Österreichisches Patentamt                              42,5      34,9        34,9      -17,8%          0,0%
 41.02       Verkehrs- und Nachrichtenwesen                         610,8     573,5     1.074,2        75,9%        87,3%
 41.02.01    Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr             165,0     226,0       310,0        87,9%        37,2%
 41.02.02    Schiene                                                 46,3     198,5       631,0    1.263,7%        217,9%
 41.02.04    Straße                                                  96,6      76,5        77,2      -20,1%          0,9%
 41.02.06    Wasser                                                  82,6      72,5        56,0      -32,1%        -22,7%
 41.02.07    Fernmeldebehörden / Funküberwachungen                  220,4                           -100,0%              -
                                   Nettofinanzierungssaldo       -3.437,9   -3.496,3    -3.503,4            -            -

Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in
dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

                                                                                                                     16 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität

Die beiden Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 41.01-„Steuerung und Services“

Im DB 41.01.01-„Zentralstelle“ des GB 41.01-„Steuerung und Services“ wird der betriebliche
Sach- und Personalaufwand der UG 41-Mobilität, der UG 34-Innovation und Technologie
(Forschung) und seit der BMG-Novelle 2020 auch jener der UG 43-Klima, Umwelt und Energie
verrechnet.          Die      Übertragung            der     Agenden     für   Telekommunikation    in      die
UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus führte hingegen auch zu einer Umschichtung
von Mitteln in die Zentralstelle der UG 42. Netto kam es zu einem Zufluss im DB 41.01.01
iHv 17,7 Mio. EUR, welcher den deutlichen Auszahlungsanstieg im Vergleich zum Erfolg 2019
erklärt. Die im BVA-E 2021 budgetierten Auszahlungen liegen mit 90,8 Mio. EUR um
1,0 Mio. EUR bzw. 1,1 % höher als im BVA 2020.

Im DB 41.01.02-„Klima- und Energiefonds (KLI.EN)“ sind die Transferzahlungen an den
Klima- und Energiefonds (KLI.EN) mit 47 Mio. EUR seit 2016 unverändert veranschlagt. Im
Jahr 2019 wurden davon jedoch wegen Zahlungsverschiebungen nur 29,5 Mio. EUR
ausgezahlt,6 sodass sich im Vergleich zum Erfolg 2019 ein entsprechender Anstieg zeigt. Der
KLI.EN wird gleichzeitig auch von der UG 43-Klima, Umwelt und Energie dotiert, in der es im
Jahr 2021 zu einem weiteren deutlichen Anstieg kommen soll. Im DB 43.01.03-„Klima- und
Energiefonds“ sind mit 113,8 Mio. EUR um 61,5 Mio. EUR mehr budgetiert als im BVA 2020.

Die Auszahlungen für das DB 41.01.03-„Österreichisches Patentamt“ steigen im
BVA-E 2021 auf 23,7 Mio. EUR (+0,5 Mio. EUR im Vergleich zum BVA 2020).

Die Einzahlungen des GB 41.01-„Steuerung und Services“ sind mit insgesamt 35,4 Mio. EUR
in gleicher Höhe wie im BVA 2020 veranschlagt und bestehen hauptsächlich aus
Einzahlungen beim Österreichischen Patentamt aus Kostenbeiträgen und Gebühren.

GB 41.02-„Verkehrs- und Nachrichtenwesen“

Neu veranschlagt im DB 41.02.01-„Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr“ sind die
Auszahlungen für das 1-2-3-Klimaticket, dessen österreichweite Stufe im Laufe des Jahres
2021 eingeführt werden soll. Hierfür sind 95 Mio. EUR vorgesehen. Außerdem werden die
budgetierten           Auszahlungen            für         Elektromobilität    im   Rahmen    der        neuen

6
    Die Zuweisungen an den KLI.EN erfolgen je nach Bedarf.

                                                                                                         17 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität

Schwerpunktsetzungen um weitere 10 Mio. EUR auf 30,2 Mio. EUR erhöht.7 Zu einem
Auszahlungsanstieg im Vergleich zum Erfolg 2019 kommt es auch wegen der Fortführung von
bereits im BVA 2020 enthaltenen Steigerungen. Für das im BVA 2020 neu enthaltene
Förderprogramm „aktive Mobilität“, welches Rad- und Fußverkehrsprojekte der Länder und
Gemeinden unterstützen soll, sind weiterhin 25 Mio. EUR budgetiert.

Die Auszahlungen für die Verwendung der zweckgebundenen Mittel gemäß § 8b ASFINAG-
Gesetz sind im BVA 2020 iHv 61 Mio. EUR budgetiert und sollen im BVA-E 2021 auf
65 Mio. EUR steigen. Seit 2017 werden zur Anlastung verkehrsbedingter Luftverschmutzung
und Lärmbelastung (externe Kosten) Zuschläge bei den Mauttarifen für Kraftfahrzeuge über
3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht eingehoben. Die daraus resultierenden
Mehreinnahmen werden dem Bund von der ASFINAG überwiesen und sollen für Maßnahmen
zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs verwendet werden. Da es vor 2020 noch keine
Einigung über die Verwendung der Mittel gegeben hat, sind in den Jahren 2017 bis 2019 weder
Einzahlungen noch Auszahlungen getätigt worden. Es kommt daher ab dem Jahr 2020 zu
einem Aufholeffekt mit höheren jährlichen Auszahlungen.8 Ab 2023 wird laut Auskunft aus dem
Ressort         mit    etwa      35 Mio. EUR         pro     Jahr      gerechnet.      Die      Mittel    sollen      für
Verkehrsdiensteverträge eingesetzt werden.

Einzahlungsseitig kommt es im DB 41.02.01-„Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr“
sowohl im Vergleich zum Erfolg 2019 (+145 Mio. EUR) als auch im Vergleich zum BVA 2020
(+84 Mio. EUR) zu deutlichen Anstiegen. Betroffen sind die Einzahlungen gemäß
§ 8b ASFINAG-Gesetz, welche in gleicher Höhe wie die diesbezüglichen Auszahlungen
budgetiert sind (BVA 2020: 61 Mio. EUR, BVA-E 2021: 65 Mio. EUR). Im Jahr 2021 soll die
Dividende der ASFINAG auf 245 Mio. EUR steigen (+80 Mio. EUR). Die zusätzlichen
80 Mio. EUR sind eine veranschlagte Überweisung für in der Vergangenheit beschlossene,
aber noch nicht an den Bund ausgezahlte Dividenden.

Die budgetierten Auszahlungen im DB 41.02.02-„Schiene“ liegen mit 3,93 Mrd. EUR im
Jahr 2021 um 358,3 Mio. EUR bzw. 10,0 % über dem BVA 2020. Darunter sind insgesamt
135 Mio. EUR, die als Ersatz für die Senkung der Infrastrukturbenützungsentgelte im
Rahmen der COVID-19-Krisenbewältigung an die ÖBB-Infrastruktur AG gezahlt werden

7
    Im BVA 2020 wurde bereits eine Steigerung um 20 Mio. EUR veranschlagt.
8
 In der WFA zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden
wurde mit Erträgen aus den Entgelten iHv insgesamt 142,3 Mio. EUR in den Jahren 2017 bis 2019 gerechnet. Für das Jahr 2019
selbst wurden 50,3 Mio. EUR geschätzt. Mittelfristig soll es zu einem Rückgang kommen, da eine Verbesserung der
Fahrzeugflotten zu geringeren durchschnittlichen Aufschlägen pro Kilometer führt.

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sollen. Auch die zusätzlichen 100 Mio. EUR für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs als
Teil des Konjunkturpakets betreffen das DB 41.02.02. Diese sind dort nicht gesondert
veranschlagt, sondern in den höheren Auszahlungen für Verkehrsdiensteverträge (VDV) und
das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen (MIP) enthalten (siehe unten).

Der größte Anteil der Auszahlungen des DB 41.02.02-„Schiene“ betrifft mit 2,46 Mrd. EUR die
Zuschüsse gemäß § 42 Bundesbahngesetz an die ÖBB-Infrastruktur AG für Betrieb und
Bereitstellung der Schieneninfrastruktur sowie deren Instandhaltung, Planung und Bau. Diese
steigen gegenüber dem BVA 2020 um 98,8 Mio. EUR bzw. +4,2 % an.9 Weitere wesentliche
Auszahlungen des Detailbudgets betreffen die Verkehrsdiensteverträge. Für Zahlungen an
die ÖBB sind 824,1 Mio. EUR veranschlagt. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zum
BVA 2020 (+37,9 Mio. EUR), aber einem deutlichen Rückgang im Vergleich zum Erfolg 2019
(-48,8 Mio. EUR). Die budgetierten Zahlungen an die Privatbahnen sind mit 58,5 Mio. EUR um
7,5 Mio. EUR niedriger als im BVA 2020 bzw. um 4,2 Mio. EUR niedriger als im Erfolg 2019.
Weitere Auszahlungen für die VDV sind in den Auszahlungen der Mittel gemäß
§ 8b ASFINAG-Gesetz (externe Kosten) im DB 41.02.01 enthalten. Insgesamt sollen die Mittel
für VDV um 91,6 Mio. EUR steigen und bilden einen Teil der zusätzlichen Mittel
iHv 100 Mio. EUR im Rahmen des Konjunkturpakets. Die Auszahlungen für das Mittelfristige
Investitionsprogramm für Privatbahnen steigen im BVA-E 2021 deutlich um 87,4 Mio. EUR
(+165 %). Auch ein Teil dieser zusätzlichen Mittel wird in das Konjunkturpaket eingerechnet.
Am stärksten steigen dabei die Auszahlungen für die Salzburger Lokalbahn (+39,5 Mio. EUR),
die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (+20,6 Mio. EUR) sowie für die Zillertaler
Verkehrsbetriebe AG (+13,8 Mio. EUR).

Die budgetierte Schienengüterverkehrsförderung entspricht mit 140,0 Mio. EUR in etwa
dem BVA 2020 (141,2 Mio. EUR). Gegenüber dem Erfolg 2019 ist dies jedoch ein deutlicher
Anstieg (+31,3 Mio. EUR). Höhere Fördersätze für die Rollende Landstraße auf der
Brennerachse waren hier bereits im BVA 2020 berücksichtigt. In gleicher Höhe budgetiert sind
die Zuschüsse für die Wiener U-Bahn gemäß Schienenverbundvertrag (78,0 Mio. EUR) und
die Zahlungen für die Querfinanzierung für den Brenner Basistunnel gemäß § 8a ASFINAG-
Gesetz (48,5 Mio. EUR).

9
  Die Budgetierung erfolgte hier auf Basis des alten ÖBB-Rahmenplan 2018-2023 und der zugehörigen Zuschussverträge. Die
Gesamtsumme (rd. 2.505 Mio. EUR) wurde um 45 Mio. EUR gekürzt im Finanzierungshaushalt veranschlagt. Höhere
Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG im neuen Rahmenplan 2021-2026 steigern die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt
wegen der Aufteilung der Kosten auf 30 Jahre nur in geringerem Ausmaß (siehe auch Pkt. 3).

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Die Einzahlungen im DB 41.02.02-„Schiene“ bestehen aus zwei wesentlichen Komponenten.
Zunächst sind dort Einzahlungen gemäß § 8a ASFINAG-Gesetz iHv 48,5 Mio. EUR, welche
der Höhe nach den Auszahlungen im DB 41.02.02 für die Querfinanzierung des BBT
entsprechen. Diese liegen um 4,9 % über dem Erfolg 2019 und sind im Vergleich zum
BVA 2020 unverändert geblieben. Außerdem sind im DB 41.02.02 seit dem BVA 2020
Einzahlungen         aus      Mittelrückführungen              und      Abrechnungsresten               aus      der
ÖBB-Infrastruktur AG budgetiert, welche zu deutlichen Anstiegen bei den Einzahlungen
führen. In den vergangenen Jahren wurde nicht der gesamte Bundeszuschuss bei der
ÖBB-Infrastruktur AG ertragswirksam, insbesondere da im Bereich der Betriebsführung
Verbesserungen in der operativen Geschäftsabwicklung erreicht wurden. Dadurch haben sich
bei der ÖBB-Infrastruktur AG Verbindlichkeiten durch die Abgrenzung für Bundeszuschüsse
aufgebaut, welche laut Geschäftsbericht 2019 rd. 1,15 Mrd. EUR betrugen. Die Rückführung
dieser Mittel in den Bundeshaushalt führt zu Einzahlungen im DB 41.02.02. Im BVA-E 2021
sind dafür 582,5 Mio. EUR budgetiert (BVA 2020: 150,0 Mio. EUR).

Im DB 41.02.04-„Straße“ kommt es im BVA-E 2021 mit 95,3 Mio. EUR zu einem weiteren
deutlichen Anstieg der Auszahlungen. Dies erklärt sich durch einen höheren Zuschuss an das
Land Wien gemäß § 10 (4) Bundesstraßengesetz für die Verbindung von A 23 und S 1 bei der
Seestadt Aspern. Im BVA-E 2021 sind dafür Auszahlungen iHv 80,4 Mio. EUR budgetiert. Im
Jahr 2019 wurden gemäß Baufortschritt 5,8 Mio. EUR aus der Rücklage ausbezahlt und im
BVA 2020 22,7 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ist ein Zuschuss iHv 231,6 Mio. EUR
vorgesehen. Die Einzahlungen des Detailbudgets iHv 77,2 Mio. EUR bestehen überwiegend
aus Geldstrafen (69,9 Mio. EUR10).

Die Auszahlungen des DB 41.02.05-„Luft“ betreffen im Wesentlichen Transfers an
Unternehmen (z. B. Austro Control GmbH (ACG)). Im BVA-E 2021 betragen die Auszahlungen
des Detailbudgets mit 14,1 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR mehr als im BVA 2020.

Im DB 41.02.06-„Wasser“ sind Auszahlungen iHv 79,5 Mio. EUR an die via donau für
hoheitliche Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht sowie für Hochwasserschutzmaßnahmen
vorgesehen. Die budgetierten Auszahlungen fallen im Vergleich zum BVA 2020 vor allem
wegen des Rückgangs der Mittel für Hochwasserschutz-Projekte (-16,5 Mio. EUR) in Folge
eines    niedrigeren       Bedarfs     geringer      aus.    Die     Einzahlungen        dieses     Detailbudgets
(56,0 Mio. EUR) stammen überwiegend aus dem Transfer innerhalb des Bundes aus dem

10
  Dies entspricht in etwa den Einzahlungen im Jahr 2018 und dem BVA 2020. Die Einzahlungen im Jahr 2019 waren höher,
wobei befristet in diesem Jahr 30 % statt 20 % der von der Bundespolizei eingehobenen Geldstrafen an den Bund flossen.

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Katastrophenfonds (53,6 Mio. EUR aus der UG 44-Finanzausgleich). Im BVA-E 2021 sinken
die Einzahlungen aus dem Katastrophenfonds ebenso wie die korrespondierenden
Auszahlungen gegenüber dem BVA 2020 um 16,5 Mio. EUR.

Die Kompetenzen für die Telekommunikation und die Fernmeldebehörden sind aufgrund der
BMG-Novelle 2020 mit 1. Februar 2020 in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
übertragen worden. Daher entfallen die entsprechenden Auszahlungen und Einzahlungen im
DB 41.02.03-„Telekommunikation“                               bzw.          im          DB 41.02.07-„Fernmeldebehörden                                          /
Funküberwachungen“ ab dem Jahr 2021 zur Gänze, sie finden sich stattdessen in der UG 42
(DB 42.02.07-„Telekommunikation“, DB 42.02.08-„Ferneldebehörden/Funküberwachung“).

6.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                  des         Finanzierungs-              und          des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 8:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 41                                                           FinHH - Ausz.                                  ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2021         BVA         BVA-E     Diff. BVA-E 2021         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2020        2021        - BVA 2020            2020         2021        - BVA 2020             2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       4.103,8    4.611,8     508,0       12,4%      5.533,8     6.695,3   1.161,5      21,0%         2.083,5
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                    83,3       84,8         1,5      1,8%         85,3        86,2         0,8     1,0%             1,4
   davon
     Bezüge                                               63,1       64,2         1,1     1,7%          65,3        66,4         1,1     1,7%             2,2
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand      140,6      157,3        16,7    11,9%         143,3       160,0        16,7    11,6%             2,7
   davon
     Aufwand für Werk leistungen                         118,9      135,2        16,3    13,7%         121,6       137,9        16,3    13,4%             2,7
   Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand                0,0        0,0                     -          0,0         0,0                     -            0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 3.880,0    4.369,7     489,8      12,6%       5.305,2     6.449,1   1.144,0      21,6%         2.079,4
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger         212,5      353,5     141,0      66,3%         207,3       348,7     141,4      68,2%            -4,8
     an Unternehmen                                    3.663,1    4.012,0     348,9       9,5%       5.093,5     6.096,2   1.002,7      19,7%         2.084,2
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                                7,4        16,8       9,4     126,9%            16,8
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                     6,2         6,3       0,0       0,5%             6,3
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                        0,0         0,0       0,0     100,0%             0,0
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                              1,1        10,6       9,5     862,8%            10,6
   davon
     Abfertigungen                                                                                        0,5        0,8         0,3    69,9%             0,8
     Jubiläumszuwendungen                                                                                 0,6        1,8         1,1   182,4%             1,8
     Sonstige                                                                                             0,0        8,0         8,0         -            8,0
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                1,0        0,9        -0,1     -13,8%                                                         -0,9
   Sachanlagen                                             1,0        0,9        -0,1    -12,5%                                                          -0,9
   Immaterielle Vermögenswerte                             0,0        0,0         0,0    -58,1%                                                           0,0
   Beteiligungen                                           0,0        0,0                       -                                                         0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                   0,2        0,2                       -                                                        -0,2
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                  0,2        0,2                       -                                                        -0,2
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        4.105,1    4.612,9     507,8        12,4%     5.541,2     6.712,1   1.170,9      21,1%         2.099,2

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt        608,8    1.109,6     500,8       82,2%        609,0     1.109,7     500,7      82,2%             0,2

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -3.496,3 -3.503,4              -7,1          - -4.932,2 -5.602,4          -670,2            -      -2.099,1

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

                                                                                                                                                     21 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität

Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts der UG 41-Mobilität liegen im BVA-E 2021 mit
6,71 Mrd. EUR um 2,10 Mrd. EUR über den Auszahlungen des Finanzierungshaushalts. Dies
ist mit Abstand der größte budgetierte Unterschied zwischen den beiden Haushalten in allen
Untergliederungen und trägt maßgeblich zu den um 2,67 Mrd. EUR höheren Aufwendungen
als Auszahlungen im BVA-E 2021 bei.

Der Unterschied ist primär auf die um 2,08 Mrd. EUR höheren Aufwendungen als
Auszahlungen für die ÖBB-Infrastruktur AG im DB 41.02.02-„Schiene“ zurückzuführen. Dies
liegt an der unterschiedlichen Erfassung der Annuitätenzuschüsse für Investitionen. Der
Bund hat sich verpflichtet, einen Großteil der Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG über
langjährige Annuitätenzahlungen zu finanzieren (für Details siehe Pkt. 3). Um diese
zukünftigen Verpflichtungen periodengerecht darzustellen, werden im Ergebnishaushalt
neben      den    Aufwendungen           für   Instandhaltung        und     Betrieb     auch     die    jährlichen
Investitionsanteile des Bundes (80 % der ÖBB-Investitionen) inklusive der zukünftigen
Annuitätenzahlungen verbucht.11 Nicht im Ergebnishaushalt enthalten sind die nur im
Finanzierungshaushalt erfassten jährlichen Zahlungen für jene Verbindlichkeiten, die in der
Vergangenheit        eingegangen         wurden.      Die    Differenz      zwischen       Finanzierungs-        und
Ergebnishaushalt eines Jahres entspricht damit auch der Veränderung des Gesamtstandes
an Verbindlichkeiten.

Da diese Art der Finanzierung erst 2007 begonnen wurde, liegen die Auszahlungen im
Finanzierungshaushalt noch deutlich unter den Aufwendungen im Ergebnishaushalt. In den
kommenden Jahren werden die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt selbst bei konstanter
Investitionstätigkeit sukzessive und in einem beträchtlichen Ausmaß zulegen. Während des
Zeitraums      des     neuen      ÖBB-Rahmenplans             2021-2026       steigen      die    Zahlungen       für
Annuitätenzuschüsse von 1,06 Mrd. EUR im Jahr 2021 auf 1,53 Mrd. EUR im Jahr 2026.

Weitere kleinere Unterschiede zwischen Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt sind
auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame
Gebarungen           (wie     Personal-         und      Prozessrückstellungen),             Investitionen        (im
Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und
Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den
Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

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   Im Bundesrechnungsabschluss werden die noch zu zahlenden Annuitäten für bereits getätigte Investitionen der ÖBB als
Verbindlichkeiten verbucht. Im BRA 2019 wurde die Summe von kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten gemäß
§ 42 Bundesbahngesetz mit rd. 21,2 Mrd. EUR angegeben.

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität

6.4      Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 9:       Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 41                                                             Erfolg     BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2021 -
                                                     in Mio. EUR    2019      2020       2021          BVA 2020
 Förderungen                                                          434,9     380,5     458,7       78,2    20,6%
   41.01.02-Klima- und Energiefonds (KLI.EN)                           29,5      47,0      47,0        0,0     0,0%
   41.02.01-Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr                  7,9      32,9      33,9        1,0     3,0%
   davon
     Ak tive Mobilität                                                           25,0      25,0        0,0     0,0%
     Progr.Kombinierter Güterverk .Straße-Schiene-Schiff                2,9       3,3       4,3        1,0    30,3%
   41.02.02-Schiene                                                   224,8     267,3     351,5       84,2    31,5%
   davon
     Schienengüterverk ehrsförderung                                 108,9     141,2      140,0       -1,2    -0,8%
     Mittelfristiges Investitionsprogramm für Privatbahnen            31,6      36,1      123,5       87,4   242,2%
     Wiener U-Bahn (gem. Schienenverbundvertrag)                      78,0      78,0       78,0        0,0     0,0%
     Stadt-/Regionalbahnen                                                       5,0       10,0        5,0   100,0%
   41.02.03-Telekommunikation                                         138,9      0,0                               -
   davon
     FFG Breitband Austria 2020 Förderungen                          138,9                                         -
   41.02.04-Straße                                                     0,2        1,4       1,4        0,0     0,0%
   41.02.06-Wasser                                                    33,5       31,8      24,8       -7,0   -22,0%
     davon
       Transfers an Gemeinden und -verbände vorwiegend
                                                                      31,4      28,3       21,1       -7,2   -25,4%
       Hochwasserschutz

Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021

Die direkten Förderungen werden im BVA-E 2021 mit 458,7 Mio. EUR um 78,2 Mio. EUR
höher veranschlagt als im BVA 2020. Bei einem Vergleich mit dem Erfolg 2019 ist zu beachten,
dass die Breitbandförderungen (2019: 138,9 Mio. EUR) seit der BMG-Novelle 2020 in der
UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus budgetiert werden.

Zu Zuwächsen im Vergleich zum BVA 2020 kommt es vor allem im DB 41.02.02-„Schiene“
wegen des höheren Budgets für das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen
(+87,4 Mio. EUR). Die Förderungen für Hochwasserschutz an die Gemeinden und
Gemeindeverbände sinken hingegen um 7,2 Mio. EUR wegen niedrigerer Bedarfe.

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