Untergliederungsanalyse UG 41-Mobilität - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 41-Mobilität 9. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ....................................... 8 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................12 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................14 6 Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................15 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................15 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................16 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................21 6.4 Förderungen...........................................................................................................23 6.5 Rücklagen ..............................................................................................................24 7 Personal ........................................................................................................................25 8 Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................26 9 Wirkungsorientierung ....................................................................................................27 9.1 Überblick ................................................................................................................27 9.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................28 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................30 2 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 41 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 4.092,4 4.105,1 4.612,9 4.551,7 4.761,3 4.814,1 Anteil an Gesamtauszahlungen 5,2% 4,0% 4,7% 5,0% 5,4% 5,3% jährliche Veränderung 7,5% 0,3% 12,4% 0,5% 4,6% 1,1% Einzahlungen 654,6 608,8 1.109,6 1.004,3 834,8 578,2 Anteil an Gesamteinzahlungen 0,8% 0,7% 1,5% 1,3% 1,0% 0,7% jährliche Veränderung 43,3% -7,0% 82,2% -9,5% -16,9% -30,7% Nettofinanzierungssaldo -3.437,9 -3.496,3 -3.503,4 -3.547,4 -3.926,5 -4.235,9 Ergebnishaushalt UG 41 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 5.287,4 5.541,2 6.712,1 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 6,6% 5,3% 6,7% - - - jährliche Veränderung 14,0% 4,8% 21,1% - - - Erträge 655,0 609,0 1.109,7 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,8% 0,7% 1,5% - - - jährliche Veränderung 40,6% -7,0% 82,2% - - - Nettoergebnis -4.632,4 -4.932,2 -5.602,4 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 3 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021 budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht wurden. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 41-Mobilität im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,61 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 507,8 Mio. EUR (+12,4 %). Wesentliche Gründe für den Anstieg sind 135 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Reduktion der Infrastrukturbenützungsentgelte, 100 Mio. EUR für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und 95 Mio. EUR für die Einführung der österreichweiten Stufe des 1-2-3-Klimatickets. Außerdem steigen die Zuschüsse an die ÖBB-Infrastruktur AG (+98,8 Mio. EUR) bzw. an Wien gemäß Bundesstraßengesetz (+57,8 Mio. EUR). Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und das 1-2-3-Klimaticket sind auch in den Folgejahren durch eine Erhöhung der Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 gegenüber dem BFRG 2020-2023 abgebildet. Im Zeitverlauf steigen sie von 4,53 Mrd. EUR im Jahr 2021 auf 4,81 Mrd. EUR im Jahr 2024 an. Die budgetierten Einzahlungen 2021 steigen im Vergleich zum BVA 2020 deutlich um 500,8 Mio. EUR (+82,2 %). Dies liegt hauptsächlich an höheren Abrechnungsresten und Mittelrückführungen aus der ÖBB-Infrastruktur AG (+432,5 Mio. EUR) sowie einer höheren Dividende der ASFINAG (+80,0 Mio. EUR). Während der COVID-19-Krise wurde im Jahr 2020 eine Notvergabe von Verkehrsdiensteverträgen auf der sonst eigenwirtschaftlich betriebenen Westbahnstrecke zur Aufrechterhaltung eines Taktfahrplanes durchgeführt. Insgesamt wurden der UG 41-Mobilität für Verkehrsdiensteverträge 127,2 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt. Für einen Eigenkapitalzuschuss an die Rail Cargo Austria AG sollen 61,0 Mio. EUR ausgezahlt werden. Als Teil des Investitionspakets in klimafreundliche Technologien für die Zukunft soll die UG 41 im Jahr 2020 noch 32 Mio. EUR erhalten. 4 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind mit 6,71 Mrd. EUR um 2,10 Mrd. EUR höher als die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt und sie weisen im BVA-E 2021 auch ein höheres Wachstum auf (+21,1 %). Dies liegt hauptsächlich an der Verrechnung der Zuschüsse für Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG. Der Bund finanziert einen Großteil der getätigten Investitionen in Form von Annuitätenzuschüssen, wobei die Kosten für Investitionen seit 2007 auf 30 Jahre aufgeteilt werden (50 Jahre beim Brenner Basistunnel). Die gezahlten Zuschüsse für Investitionen vergangener Jahre scheinen als Auszahlung im Finanzierungshaushalt auf. Im Ergebnishaushalt werden hingegen die Investitionsanteile der laufenden Investitionen (zukünftige Zuschüsse) als Aufwendung verrechnet. Da derzeit die neuen Verbindlichkeiten in Folge der Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG höher sind als die jährlich ausbezahlten Zuschüsse, sind auch die Aufwendungen höher als die Auszahlungen. In der UG 41-Mobilität wird das gesamte Personal des BMK verrechnet. Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der Untergliederung 1.220 Planstellen vorgesehen, gegenüber dem BVA 2020 bedeutet dies einen Anstieg um insgesamt 26 Planstellen. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt 1.043 und für Ende 2021 ist ein VBÄ-Zielwert von 1.164 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2021 einem Anteil von 95 % der Planstellen im Personalplan. In der UG 41-Mobilität sind drei Wirkungsziele vorgesehen, die im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben sind. Zur Abdeckung dieses großen Politikbereichs wäre eine etwas stärkere Differenzierung der Wirkungsziele vorteilhaft. Die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Wirkungsorientierung sind laut Ressort noch nicht vollständig abschätzbar. 5 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Im Vergleich zum BVA 2020 kommt es im BVA-E 2021 zu einem deutlichen Anstieg der Auszahlungen auf insgesamt 4,61 Mrd. EUR. Mit 4,37 Mrd. EUR besteht der Großteil der Auszahlungen sowie des Auszahlungsanstiegs aus Transferzahlungen. Davon entfallen wiederum 3,91 Mrd. EUR auf das DB 41.02.02-„Schiene“. Weitere veranschlagte Transfers betreffen Zahlungen an Länder und Gemeinden für zusätzliche Verkehrsdienste bzw. den Hochwasserschutz sowie den Klima- und Energiefonds (KLI.EN). Die Auszahlungen für Personal im BVA-E 2021 iHv 84,8 Mio. EUR entstehen größtenteils in der Zentralstelle (64,5 Mio. EUR) und im Österreichischen Patentamt (16,6 Mio. EUR). Die Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand steigen hauptsächlich wegen höherer Mittel für Elektromobilität um 16,7 Mio. EUR auf 157,3 Mio. EUR an. Die Auszahlungsobergrenze für das Jahr 2022 ist im BFRG-E 2021-2024 um 61,2 Mio. EUR geringer als die budgetierten Auszahlungen im Jahr 2021. Dies liegt sowohl an jenen 135 Mio. EUR, die nur im Jahr 2021 zur COVID-19-Krisenbewältigung vorgesehen sind, als auch an budgetierten Rücklagenentnahmen, welche im Finanzrahmen nicht enthalten sind (85,2 Mio. EUR im Jahr 2021). Ohne diese beiden Effekte käme es auch im Jahr 2022 zu einem Anstieg. 6 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die Einzahlungen im BVA-E 2021 steigen im Vergleich zum BVA 2020 deutlich um 500,8 Mio. EUR (-7,0 %). Dies liegt primär an zusätzlichen Einzahlungen aus höheren Mittelrückführungen und Abrechnungsresten aus der ÖBB-Infrastruktur AG (+432,5 Mio. EUR) im DB 41.02.02-„Schiene“ (siehe Pkt. 6.2). Diese sind grafisch in der Kategorie „Andere Einzahlungen“ enthalten. Außerdem ist eine um 80 Mio. EUR höhere Dividende der ASFINAG vorgesehen. Die Einzahlungen aus Finanzerträgen bestehen fast ausschließlich aus dieser Dividende der ASFINAG (BVA-E 2021: 245 Mio. EUR). Die budgetierten Einzahlungen aus Transfers betragen 171,0 Mio. EUR im BVA-E 2021. Dies sind primär Überweisungen der ASFINAG für eingehobene Netto-Benützungsentgelte (insgesamt 113,5 Mio. EUR) sowie die bundesinternen Transfers von Katastrophenfondsmittel im DB 41.02.06-„Wasser“ (53,6 Mio. EUR). Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren (BVA-E 2021: 35,9 Mio. EUR) betreffen hauptsächlich Einzahlungen beim Österreichischen Patentamt. Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen betragen 3,9 Mio. EUR und resultieren aus der Abgabe für Wunschkennzeichen. In den Folgejahren kommt es im BFRG-E 2021-2024 zu einem Rückgang der Einzahlungen. Dies dürfte primär an geringer erwarteten Einzahlungen aus der ÖBB-Infrastruktur AG sowie aus von der ASFINAG eingehobenen Netto-Benützungsentgelten liegen. In beiden Fällen kommt es im Jahr 2021 zu einem Aufholeffekt nach dem Aufbau von Guthaben in den 7 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität vergangenen Jahren. Auch die Dividende der ASFINAG ist im Jahr 2021 um 80 Mio. EUR höher als üblich und könnte in den Folgejahren wieder zurückgehen. 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Kapitaltransfers Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist unter anderem für die Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur in Österreich verantwortlich. Einen wesentlichen Beitrag zur Infrastruktur leisten dabei die Ausgliederungen der UG 41-Mobilität (v. a. ÖBB, ASFINAG, via donau). Sofern die ausgegliederten Einheiten über keine ausreichende Eigenfinanzierung1 verfügen, erfolgen aus dem Bundesbudget (Kapital-)Transfers an diese Einheiten zur Finanzierung der entsprechenden Investitionen. Zudem leistet das BMK auch Investitionszuschüsse an Länder und Gemeinden (v. a. für den U-Bahn-Bau und den Hochwasserschutz) sowie an sonstige Unternehmen (z. B. Privatbahnen). Die wesentlichen Auszahlungen für Kapitaltransfers aus dem Budget der UG 41-Mobilität sind in folgender Übersicht dargestellt: Tabelle 2: Kapitaltransfers der UG 41-Mobilität Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 in Mio. EUR 2019 2020 2021 - BVA 2020 Investitionsförderungen der UG 41 2.690,4 2.617,4 3.083,0 465,6 17,8% Kapitaltransfers* an Unternehmen 2.431,6 2.483,7 2.803,7 320,0 12,9% davon ÖBB-Schieneninfrastruktur (DB 41.02.02) 2.328,1 2.361,4 2.460,2 98,8 4,2% BBT-Zahlungen gem. § 8a ASFINAG-Gesetz (DB 41.02.02) 46,3 48,5 48,5 0,0 0,0% SonstKapTransUN Sonstige Kapitaltransfers an Unternehmen im DB 41.02.02 32,6 36,1 258,5 222,4 616,1% via donau (DB 41.02.06-Wasser) 18,5 31,4 29,2 -2,3 -7,2% KapTransGKUG41 Kapitaltransfers* an Träger öffentlichen Rechtes 119,9 133,7 279,3 145,6 108,9% davon 1-2-3-Klimaticket 95,0 95,0 - Kapitaltransfer an Länder für Bundesstraßen 5,8 22,7 80,4 57,7 254,8% Wiener U-Bahn (gem. Schienenverbundvertrag) 78,0 78,0 78,0 0,0 0,0% Hochwasserschutz 31,3 28,3 21,1 -7,2 -25,4% Breitband Austria 2020 via FFG (DB 41.02.03-Telekommunikation)** 138,9 - * Kapitaltransfers laut Kontenplan ** Nicht enthalten sind die administrativen Kosten für Breitband Austria 2020. Wegen der BMG-Novelle 2020 erfolgt die Veranschlagung im BVA-E 2021 im DB 42.02.07-„Telekommunikation“ Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 1 Dies trifft im Fall der ÖBB zu, im Fall der ASFINAG ist die Finanzierung dagegen Großteils über die Mauteinnahmen gedeckt. 8 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Die veranschlagten Auszahlungen für Kapitaltransfers an Unternehmen steigen um 320,0 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020. Dies liegt an höheren Zuschüssen an die ÖBB-Infrastruktur AG (+98,8 Mio. EUR) und insbesondere an höheren weiteren Kapitaltransfers im DB 41.02.02-„Schiene“. Auszahlungen für das 1-2-3-Klimaticket (95 Mio. EUR) sind unter den Kapitaltransfers an Träger öffentlichen Rechtes neu budgetiert. Kapitaltransfers an Gebietskörperschaften steigen im Jahr 2021 primär wegen eines höheren Zuschusses an das Land Wien gemäß § 10 (4) Bundesstraßengesetz für die Verbindung von A 23 und S 1 bei der Seestadt Aspern (+57,7 Mio. EUR). Der Zuschuss für die U-Bahn in Wien gemäß Schienenverbundvertrag bleibt mit 78 Mio. EUR unverändert, während die Transfers für Hochwasserschutz zurückgehen. Die Zahlungen für Breitband Austria 2020 an die FFG (exklusive administrative Kosten) aus der UG 41-Mobilität entfallen seit dem Jahr 2020, weil sie wegen der BMG-Novelle 2020 nun in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus veranschlagt werden. ÖBB-Investitionen Die ÖBB-Infrastruktur AG investiert in die Schienenverkehrsinfrastruktur auf Grundlage jährlich zu erstellender sechsjähriger Rahmenpläne gemäß § 42 Bundesbahngesetz (BBG). Am 14. Oktober 2020 hat der Ministerrat den ÖBB-Rahmenplan 2021-2026 beschlossen. Er sieht für den sechsjährigen Zeitraum Investitionen iHv insgesamt 17,5 Mrd. EUR vor. Die nachfolgenden Darstellungen vergleichen den Rahmenplan mit den vorangegangenen Rahmenplänen 2017-2022 bzw. 2018-2023 und den Ist-Werten:2 2 Eine Aufstellung der wesentlichen Vorhaben gemäß Rahmenplan 2021-2026 findet sich in der Analyse des Budgetdienstes zum Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2021-2026. 9 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Grafik 3: Investitionsentwicklung der ÖBB-Infrastruktur AG Investitionen 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 in Mio. EUR Ist-Werte 1.719 1.902 1.977 Rahmenplan 2017-2022 1.852 2.335 2.655 2.817 2.748 2.795 Rahmenplan 2018-2023 1.884 1.967 2.436 2.557 2.536 2.502 Rahmenplan 2021-2026 2.536 2.750 2.916 3.002 3.026 3.258 Differenz zwischen Rahmenplan -21 215 414 2021-2026 und 2018-2023 Quellen: Budgetbericht 2018/2019, Budgetbericht 2021, ÖBB-Rahmenplan 2017-2022, ÖBB-Rahmenplan 2018-2023, ÖBB- Rahmenplan 2021-2026 Im Jahr 2021 entsprechen die im Rahmenplan 2021-2026 geplanten Investitionen mit 2,54 Mrd. EUR in etwa jenen des Rahmenplans 2018-2023, während in den Jahren 2022 (+215 Mio. EUR) und 2023 (+414 Mio. EUR) nun höhere Investitionen vorgesehen sind. Allerdings wurden im Rahmenplan 2018-2023 die geplanten Investitionen im Vergleich zum Rahmenplan 2017-2022 deutlich gesenkt, nachdem die tatsächlichen Investitionen im Jahr 2017 unter den Planwerten lagen. In den Jahren 2018 und 2019 entsprachen die getätigten Investitionen in etwa den Werten des Rahmenplans 2018-2023. In den Jahren 2024 bis 2026 sollen die Investitionen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zwischen 0,8 % und 7,7 % steigen. Der Bund finanziert einen Großteil der getätigten Investitionen über jährlich zu vereinbarende Zuschussverträge zwischen der ÖBB-Infrastruktur AG und dem BMK (im Einvernehmen mit dem BMF). Diese betreffen einerseits den Betrieb der Schieneninfrastruktur und deren Bereitstellung an die NutzerInnen (§ 42 Abs. 1 BBG) und andererseits die Instandhaltung, die Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur (§ 42 Abs. 2 BBG). 10 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Der Beitrag des Bundes zu Betrieb und Instandhaltung wird über jährliche direkte Zuschüsse geleistet. Für die Investitionen in die Infrastruktur seit 2007 sehen die Zuschussverein- barungen hingegen vor, dass der Bund ab 2017 80 % (zuvor 75 % bzw. 70 %) der jährlich getätigten Investitionen in Form einer auf 30 Jahre umgelegten Annuität zu tragen hat. Zur Finanzierung des österreichischen Anteils am Brenner Basistunnel übernimmt der Bund 100 % der Investitionsausgaben der ÖBB-Infrastruktur AG3 in Form einer auf 50 Jahre umgelegten Annuität. Die nachfolgende Tabelle enthält die jährlichen Zuschüsse des Bundes an die ÖBB-Infrastruktur AG sowie die Finanzverbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG: Tabelle 3: Finanzierung der ÖBB-Infrastruktur AG 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 in Mio. EUR Zuschüsse des Bundes an die 2.274 2.410 2.408 2.485 2.568 2.677 2.786 2.896 3.014 ÖBB-Infrastruktur AG gem. § 42 BBG* Zahlungen Betrieb gem. § 42 (1) BBG** 840 862 827 824 809 809 809 809 809 Zahlungen Annuitätenzuschüsse gem. § 42 (2) BBG 873 964 986 1.058 1.144 1.237 1.330 1.425 1.526 Zahlungen Instandhaltung gem. § 42 (2) BBG 561 584 594 603 615 631 647 663 680 Finanzverbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG 20.673 21.557 22.500 25.000 27.000 28.500 30.000 31.300 32.800 * Die angeführten Zuschüsse im Erfolg der Jahre 2018 und 2019 sind ohne Aufrechnungen aus Vorperioden. Diese weichen leicht von den Auszahlungen gemäß § 42 BBG inklusive Aufrechnungen aus Vorperioden im DB 41.02.02-„Schiene“ ab. ** Die Zuschüsse gemäß § 42 (1) BBG beruhen auf dem Zuschussvertrag für die Jahre 2018-2023 und wurden in der WFA zur Regierungsvorlage 412 d.B. (XXVII. GP) für die Jahre 2024 bis 2026 fortgeschrieben. Quellen: Infrastrukturbeilage 2020, Zuschussvertrag gem. § 55b Eisenbahngesetz und § 42 Abs. 1 Bundesbahngesetz zur Rahmenplanperiode 2018-2023, Vortrag an den Ministerrat 34/17 vom 13. Oktober 2020, WFA zur Regierungsvorlage 412 d.B. (XXVII. GP), Geschäftsbericht 2019 der ÖBB-Infrastruktur AG Die Annuitätenzuschüsse bestimmen sich derzeit aus der Summe der seit dem Jahr 2007 geleisteten Investitionen. In jedem Jahr kommt zusätzlich zu den bestehenden Zahlungen die anteilige Zahlung für die laufenden Investitionen hinzu. Daher steigen die erwarteten Annuitätenzuschüsse im Zeitraum des Rahmenplans von 0,99 Mrd. EUR im Jahr 2020 um jährlich rd. 7,5 % auf 1,53 Mrd. EUR im Jahr 2026 an. Erst nach Ende der ersten 30-jährigen Annuitäten wird dieser Anstieg ab dem Jahr 2037 gebremst. Dann stehen neue Annuitäten für laufende Investitionen den auslaufenden Annuitäten für Investitionen ab dem Jahr 2007 gegenüber. In den Bundesrechnungsabschlüssen (BRA) stellt der Rechnungshof die jährlichen Annuitätenzahlungen für bereits getätigte sowie für zukünftig erwartete Investitionen grafisch dar.4 3 Zum Abzug kommen dabei von der EU gewährte TEN-Zuschüsse, die Querfinanzierungsmittel aus Mautzuschlägen für Lkw auf der Brennerachse und der Kostenbeitrag des Landes Tirol. 4 Im Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2019 findet sich die entsprechende Darstellung im Textteil Band 2 auf Seite 214. Diese beruht noch auf dem alten Rahmenplan. 11 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Die Finanzverbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG werden zum Sektor Staat gezählt und sind daher ein Teil der gesamtstaatlichen Schuldenquote. Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich diese auf rd. 21,6 Mrd. EUR. Im Vortrag an den Ministerrat zum ÖBB-Rahmenplan 2021-2026 finden sich die erwarteten Finanzverbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG gemäß vorläufiger Mittelfristplanung. Da die Aufnahme für Investitionen derzeit die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten übersteigt, kommt es zu deutlichen Anstiegen bei den Schulden der ÖBB-Infrastruktur AG. Diese sollen bis zum Jahr 2026 auf 32,8 Mrd. EUR steigen. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Verkehrspolitische Rahmenbedingungen zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität; Abschluss von Verträgen mit Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen bzw. Eisenbahn-Verkehrsunternehmen betreffend Bereitstellung der Infrastruktur bzw. Erbringung von Verkehrsdiensten Implementierung des integrierten Taktfahrplans im Nah- und Fernverkehr, Weiterentwicklung und Verbesserung von Qualität und Effizienz bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Schienenverkehr Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung der Kosten bei den Investitionsprogrammen zur Schieneninfrastruktur Einführung einer attraktiven österreichweiten Jahresnetzkarte in Umsetzung des Regierungsprogramms (als erste Stufe des „1-2-3-Klimatickets“) ab 2021 Schwerpunktsetzung in den Themenbereichen E-Mobilität und aktive Mobilität gem. Regierungsprogramm Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf Grundlage des neuen Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramms 2021-2030 unter Berücksichtigung des Konzepts der „Vision Zero"; umfassende Sicherheitsuntersuchungen und intensive LKW-Kontrollen; Sichere Integration von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in die bestehende österreichische Luftfahrt bzw. in den österreichischen Luftverkehr Gendertrainings, Weiterentwicklung entsprechender Wissens- und Datengrundlagen Identifizierung und Umsetzung von Verwaltungsreformen im BMK (Konzentration auf Kernaufgaben und Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern) 12 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, dem Konjunkturpaket sowie aufgrund neuer Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert: Tabelle 4: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 41-Mobilität 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 4.142,2 4.225,9 4.458,0 BFRG 2021-2024 4.527,7 4.551,7 4.761,3 4.814,1 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 385,5 325,8 303,3 - COVID-19-Maßnahmen 135,0 Westbahnstreck e Benützungsentgelt 40,0 Schienengüterverk ehr Benützungsentgelt 95,0 Konjunkturpaket 195,0 250,0 260,0 170,0 Ausbau ÖV für Bund, Länder und Gemeinden 100,0 100,0 100,0 1-2-3-Klimatick et (1. Stufe: 3€ pro Tag Ö-weit) 95,0 150,0 160,0 170,0 Schwerpunkte 10,0 15,0 0,0 21,0 VDV ÖBB- Erhöhung für 2024 21,0 Elek tromobilität 10,0 15,0 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 in den Jahren 2021 bis 2023 zwischen 303,3 Mio. EUR und 385,5 Mio. EUR an. Für das Jahr 2024 ist ein Anstieg von lediglich 52,8 Mio. EUR bzw. 1,1 % gegenüber der Auszahlungsobergrenze 2023 vorgesehen. Die Auszahlungsobergrenze für das Jahr 2021 ist im BFRG-E 2021-2024 um 85,2 Mio. EUR niedriger als im BVA-E 2021, da Rücklagenentnahmen iHv 85,2 Mio. EUR budgetiert sind (siehe Pkt. 6.5). Im Rahmen der COVID-19-Krisenbewältigung sind 135 Mio. EUR im Jahr 2021 vorgesehen (siehe Pkt. 5). Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets erhöhen die Auszahlungen in den Jahren 2021 bis 2024: Für die österreichweite Stufe des 1-2-3-Klimatickets sind 95 Mio. EUR im Jahr 2021 budgetiert (unterjährige Einführung). In den Folgejahren steigt der jährliche Rahmen um 150 Mio. EUR bis 170 Mio. EUR. Für den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs für Bund, Länder und Gemeinden sind in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils 100 Mio. EUR vorgesehen. Neue Schwerpunktsetzungen erhöhen ebenfalls den Bundesfinanzrahmen: Auszahlungen für Elektromobilität betreffen die Jahre 2021 (+10 Mio. EUR) und 2022 (+15 Mio. EUR). 13 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Für eine Erhöhung der Verkehrsdiensteverträge (VDV) mit der ÖBB-Personenverkehr AG sind 21 Mio. EUR im Jahr 2024 vorgesehen. 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020 implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt: Tabelle 5: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Einzahlung UG 41-Mobilität Auszahlung BVA-E COVID-19-Fonds 2021 in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020 Notvergabe Westbahnstrecke 53,7 53,7 Verkehrsdiensteverträge ÖBB-Personenverkehr AG 73,5 - (Fernverkehr) EK-Zuschuss an Rail Cargo Austria AG 61,0 - Westbahnstrecke Benützungsentgelt 40,0 Schienengüterverkehr Benützungsentgelt 95,0 Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021 Während der COVID-19-Krise wurde im Jahr 2020 eine Notvergabe von Verkehrsdiensteverträgen auf der sonst eigenwirtschaftlich betriebenen Westbahnstrecke durchgeführt. Damit wurde ein Taktverkehr aufrecht erhalten, der wegen der geringen Fahrgastzahlen sonst für die ÖBB-Personenverkehr AG bzw. WESTbahn Management GmbH nicht wirtschaftlich gewesen wäre. Dafür wurden insgesamt 53,7 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds verwendet. Außerdem wurden 73,5 Mio. EUR für Verkehrsdiensteverträge für den Fernverkehr der ÖBB-Personenverkehr AG bereitgestellt, welche noch bis Jahresende ausgezahlt werden sollen. Für einen Eigenkapitalzuschuss an die Rail Cargo Austria AG wurden 61,0 Mio. EUR aus dem Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt, deren Auszahlung erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung erfolgen kann. Im Jahr 2020 soll die UG 41-Mobilität außerdem noch 32 Mio. EUR aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds für den KLI.EN erhalten. Dies ist Teil eines Investitionspakets in klimafreundliche Technologien für die Zukunft.5 5 Die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) erhält die übrigen 68 Mio. EUR, die von den insgesamt 100 Mio. EUR im Jahr 2020 laut Ministerratsvortrag vom 24. Juni 2020 bereitgestellt werden. 14 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Im BVA-E 2021 sind in der UG 41-Mobilität Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbewältigung iHv insgesamt 135 Mio. EUR budgetiert. Dabei handelt es sich um einen Ersatz an die ÖBB-Infrastruktur AG für den Erlass des Infrastrukturbenützungsentgelts auf der Westbahnstrecke (40 Mio. EUR) bzw. für den Schienengüterverkehr (95 Mio. EUR). 6 Bundesvoranschlag 2021 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf, welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und dem Konjunkturpaket sowie durch neue Schwerpunktsetzungen begründen: Tabelle 6: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 41 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 4.092,4 4.105,1 4.612,9 507,8 12,4% COVID-19-Krisenbewältigung Westbahnstrecke Benützungsentgelt 40,0 40,0 - Schienengüterverkehr Benützungsentgelt 95,0 95,0 - Konjunkturpaket Ausbau ÖV für Bund, Länder und Gemeinden 100,0 100,0 - 1-2-3-Klimaticket (1. Stufe: 3€ pro Tag Ö-weit) 95,0 95,0 - Neue Schwerpunktsetzungen 2021 Elektromobilität 0,2 20,2 30,2 10,0 49,5% Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 4.092,3 4.084,9 4.252,7 167,8 4,1% davon Zuschuss an die ÖBB-Infrastruktur AG 2.328,1 2.361,4 2.460,2 98,8 4,2% weitere Auszahlungen im DB 41.02.02-Schiene 1.248,7 1.206,7 1.231,1 24,4 2,0% Zuschussverpflichtung gem. Bundesstraßengesetz an Wien 5,8 22,7 80,4 57,7 254,8% Einzahlungen 654,6 608,8 1.109,6 500,8 82,2% davon Mittelrückführungen und Abrechnungsreste aus der ÖBB- 150,0 582,5 432,5 288,3% Infrastruktur AG iZm. den ÖBB Zuschussverträgen ASFINAG-Dividende 165,0 165,0 245,0 80,0 48,5% Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Die budgetierten Auszahlungen 2021 steigen um 507,8 Mio. EUR (12,4 %). Davon entfallen 135 Mio. EUR auf Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (siehe Pkt. 5). Diesbezügliche Auszahlungen waren im BVA 2020 nicht budgetiert. Im Rahmen des Konjunkturpakets sind 195 Mio. EUR veranschlagt. Hierzu werden 100 Mio. EUR für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs für Bund, Länder und Gemeinden sowie 95 Mio. EUR für die unterjährige Einführung der österreichweiten Stufe des 1-2-3-Klimatickets gezählt. Zusätzlich wird als neuer Schwerpunkt die Elektromobilität festgelegt, für den zusätzliche 10 Mio. EUR budgetiert werden. 15 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Ohne diese gesondert dargestellten Auszahlungen verbleibt ein Anstieg um 167,8 Mio. EUR bzw. 4,1 % im übrigen Budget der UG 41-Mobilität. Dies ist primär auf einen Anstieg des Zuschusses an die ÖBB-Infrastruktur AG (+98,8 Mio. EUR bzw. +4,2 %) und höhere Auszahlungen im Rest des DB 41.02.02-„Schiene“ (+24,4 Mio. EUR bzw. +2,0 %) zurückzuführen. Zu einem deutlichen Anstieg kommt es auch beim Zuschuss gemäß Bundesstraßengesetz an Wien (+57,7 Mio. EUR). Die budgetierten Einzahlungen 2021 steigen im Vergleich zum BVA 2020 deutlich um 500,8 Mio. EUR (+82,2 %). Dies liegt hauptsächlich an höheren Abrechnungsresten und Mittelrückführungen aus der ÖBB-Infrastruktur AG (+432,5 Mio. EUR) sowie einer höheren Dividende der ASFINAG (+80,0 Mio. EUR). 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 7: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 41 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 41 Auszahlungen 4.092,4 4.105,1 4.612,9 12,7% 12,4% 41.01 Steuerung und Services 122,2 160,1 161,5 32,2% 0,9% 41.01.01 Zentralstelle 69,8 89,9 90,8 30,0% 1,1% 41.01.02 Klima- und Energiefonds (KLI.EN) 29,5 47,0 47,0 59,4% 0,0% 41.01.03 Österreichisches Patentamt 22,9 23,3 23,7 3,6% 1,9% 41.02 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 3.970,2 3.945,0 4.451,4 12,1% 12,8% 41.02.01 Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr 109,8 230,2 336,2 206,3% 46,1% 41.02.02 Schiene 3.576,8 3.568,0 3.926,3 9,8% 10,0% 41.02.03 Telekommunikation 161,9 1,8 -100,0% -100,0% 41.02.04 Straße 18,1 36,8 95,3 425,8% 159,4% 41.02.05 Luft 9,8 13,8 14,1 43,9% 2,2% 41.02.06 Wasser 86,3 94,0 79,5 -7,9% -15,4% 41.02.07 Fernmeldebehörden / Funküberwachungen 7,5 0,6 -100,0% -100,0% 41 Einzahlungen 654,6 608,8 1.109,6 69,5% 82,2% 41.01 Steuerung und Services 43,7 35,4 35,4 -19,1% 0,0% 41.01.01 Zentralstelle 1,2 0,4 0,4 -64,2% 0,0% 41.01.03 Österreichisches Patentamt 42,5 34,9 34,9 -17,8% 0,0% 41.02 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 610,8 573,5 1.074,2 75,9% 87,3% 41.02.01 Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr 165,0 226,0 310,0 87,9% 37,2% 41.02.02 Schiene 46,3 198,5 631,0 1.263,7% 217,9% 41.02.04 Straße 96,6 76,5 77,2 -20,1% 0,9% 41.02.06 Wasser 82,6 72,5 56,0 -32,1% -22,7% 41.02.07 Fernmeldebehörden / Funküberwachungen 220,4 -100,0% - Nettofinanzierungssaldo -3.437,9 -3.496,3 -3.503,4 - - Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 16 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Die beiden Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 41.01-„Steuerung und Services“ Im DB 41.01.01-„Zentralstelle“ des GB 41.01-„Steuerung und Services“ wird der betriebliche Sach- und Personalaufwand der UG 41-Mobilität, der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) und seit der BMG-Novelle 2020 auch jener der UG 43-Klima, Umwelt und Energie verrechnet. Die Übertragung der Agenden für Telekommunikation in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus führte hingegen auch zu einer Umschichtung von Mitteln in die Zentralstelle der UG 42. Netto kam es zu einem Zufluss im DB 41.01.01 iHv 17,7 Mio. EUR, welcher den deutlichen Auszahlungsanstieg im Vergleich zum Erfolg 2019 erklärt. Die im BVA-E 2021 budgetierten Auszahlungen liegen mit 90,8 Mio. EUR um 1,0 Mio. EUR bzw. 1,1 % höher als im BVA 2020. Im DB 41.01.02-„Klima- und Energiefonds (KLI.EN)“ sind die Transferzahlungen an den Klima- und Energiefonds (KLI.EN) mit 47 Mio. EUR seit 2016 unverändert veranschlagt. Im Jahr 2019 wurden davon jedoch wegen Zahlungsverschiebungen nur 29,5 Mio. EUR ausgezahlt,6 sodass sich im Vergleich zum Erfolg 2019 ein entsprechender Anstieg zeigt. Der KLI.EN wird gleichzeitig auch von der UG 43-Klima, Umwelt und Energie dotiert, in der es im Jahr 2021 zu einem weiteren deutlichen Anstieg kommen soll. Im DB 43.01.03-„Klima- und Energiefonds“ sind mit 113,8 Mio. EUR um 61,5 Mio. EUR mehr budgetiert als im BVA 2020. Die Auszahlungen für das DB 41.01.03-„Österreichisches Patentamt“ steigen im BVA-E 2021 auf 23,7 Mio. EUR (+0,5 Mio. EUR im Vergleich zum BVA 2020). Die Einzahlungen des GB 41.01-„Steuerung und Services“ sind mit insgesamt 35,4 Mio. EUR in gleicher Höhe wie im BVA 2020 veranschlagt und bestehen hauptsächlich aus Einzahlungen beim Österreichischen Patentamt aus Kostenbeiträgen und Gebühren. GB 41.02-„Verkehrs- und Nachrichtenwesen“ Neu veranschlagt im DB 41.02.01-„Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr“ sind die Auszahlungen für das 1-2-3-Klimaticket, dessen österreichweite Stufe im Laufe des Jahres 2021 eingeführt werden soll. Hierfür sind 95 Mio. EUR vorgesehen. Außerdem werden die budgetierten Auszahlungen für Elektromobilität im Rahmen der neuen 6 Die Zuweisungen an den KLI.EN erfolgen je nach Bedarf. 17 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Schwerpunktsetzungen um weitere 10 Mio. EUR auf 30,2 Mio. EUR erhöht.7 Zu einem Auszahlungsanstieg im Vergleich zum Erfolg 2019 kommt es auch wegen der Fortführung von bereits im BVA 2020 enthaltenen Steigerungen. Für das im BVA 2020 neu enthaltene Förderprogramm „aktive Mobilität“, welches Rad- und Fußverkehrsprojekte der Länder und Gemeinden unterstützen soll, sind weiterhin 25 Mio. EUR budgetiert. Die Auszahlungen für die Verwendung der zweckgebundenen Mittel gemäß § 8b ASFINAG- Gesetz sind im BVA 2020 iHv 61 Mio. EUR budgetiert und sollen im BVA-E 2021 auf 65 Mio. EUR steigen. Seit 2017 werden zur Anlastung verkehrsbedingter Luftverschmutzung und Lärmbelastung (externe Kosten) Zuschläge bei den Mauttarifen für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht eingehoben. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen werden dem Bund von der ASFINAG überwiesen und sollen für Maßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs verwendet werden. Da es vor 2020 noch keine Einigung über die Verwendung der Mittel gegeben hat, sind in den Jahren 2017 bis 2019 weder Einzahlungen noch Auszahlungen getätigt worden. Es kommt daher ab dem Jahr 2020 zu einem Aufholeffekt mit höheren jährlichen Auszahlungen.8 Ab 2023 wird laut Auskunft aus dem Ressort mit etwa 35 Mio. EUR pro Jahr gerechnet. Die Mittel sollen für Verkehrsdiensteverträge eingesetzt werden. Einzahlungsseitig kommt es im DB 41.02.01-„Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr“ sowohl im Vergleich zum Erfolg 2019 (+145 Mio. EUR) als auch im Vergleich zum BVA 2020 (+84 Mio. EUR) zu deutlichen Anstiegen. Betroffen sind die Einzahlungen gemäß § 8b ASFINAG-Gesetz, welche in gleicher Höhe wie die diesbezüglichen Auszahlungen budgetiert sind (BVA 2020: 61 Mio. EUR, BVA-E 2021: 65 Mio. EUR). Im Jahr 2021 soll die Dividende der ASFINAG auf 245 Mio. EUR steigen (+80 Mio. EUR). Die zusätzlichen 80 Mio. EUR sind eine veranschlagte Überweisung für in der Vergangenheit beschlossene, aber noch nicht an den Bund ausgezahlte Dividenden. Die budgetierten Auszahlungen im DB 41.02.02-„Schiene“ liegen mit 3,93 Mrd. EUR im Jahr 2021 um 358,3 Mio. EUR bzw. 10,0 % über dem BVA 2020. Darunter sind insgesamt 135 Mio. EUR, die als Ersatz für die Senkung der Infrastrukturbenützungsentgelte im Rahmen der COVID-19-Krisenbewältigung an die ÖBB-Infrastruktur AG gezahlt werden 7 Im BVA 2020 wurde bereits eine Steigerung um 20 Mio. EUR veranschlagt. 8 In der WFA zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden wurde mit Erträgen aus den Entgelten iHv insgesamt 142,3 Mio. EUR in den Jahren 2017 bis 2019 gerechnet. Für das Jahr 2019 selbst wurden 50,3 Mio. EUR geschätzt. Mittelfristig soll es zu einem Rückgang kommen, da eine Verbesserung der Fahrzeugflotten zu geringeren durchschnittlichen Aufschlägen pro Kilometer führt. 18 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität sollen. Auch die zusätzlichen 100 Mio. EUR für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs als Teil des Konjunkturpakets betreffen das DB 41.02.02. Diese sind dort nicht gesondert veranschlagt, sondern in den höheren Auszahlungen für Verkehrsdiensteverträge (VDV) und das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen (MIP) enthalten (siehe unten). Der größte Anteil der Auszahlungen des DB 41.02.02-„Schiene“ betrifft mit 2,46 Mrd. EUR die Zuschüsse gemäß § 42 Bundesbahngesetz an die ÖBB-Infrastruktur AG für Betrieb und Bereitstellung der Schieneninfrastruktur sowie deren Instandhaltung, Planung und Bau. Diese steigen gegenüber dem BVA 2020 um 98,8 Mio. EUR bzw. +4,2 % an.9 Weitere wesentliche Auszahlungen des Detailbudgets betreffen die Verkehrsdiensteverträge. Für Zahlungen an die ÖBB sind 824,1 Mio. EUR veranschlagt. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zum BVA 2020 (+37,9 Mio. EUR), aber einem deutlichen Rückgang im Vergleich zum Erfolg 2019 (-48,8 Mio. EUR). Die budgetierten Zahlungen an die Privatbahnen sind mit 58,5 Mio. EUR um 7,5 Mio. EUR niedriger als im BVA 2020 bzw. um 4,2 Mio. EUR niedriger als im Erfolg 2019. Weitere Auszahlungen für die VDV sind in den Auszahlungen der Mittel gemäß § 8b ASFINAG-Gesetz (externe Kosten) im DB 41.02.01 enthalten. Insgesamt sollen die Mittel für VDV um 91,6 Mio. EUR steigen und bilden einen Teil der zusätzlichen Mittel iHv 100 Mio. EUR im Rahmen des Konjunkturpakets. Die Auszahlungen für das Mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen steigen im BVA-E 2021 deutlich um 87,4 Mio. EUR (+165 %). Auch ein Teil dieser zusätzlichen Mittel wird in das Konjunkturpaket eingerechnet. Am stärksten steigen dabei die Auszahlungen für die Salzburger Lokalbahn (+39,5 Mio. EUR), die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (+20,6 Mio. EUR) sowie für die Zillertaler Verkehrsbetriebe AG (+13,8 Mio. EUR). Die budgetierte Schienengüterverkehrsförderung entspricht mit 140,0 Mio. EUR in etwa dem BVA 2020 (141,2 Mio. EUR). Gegenüber dem Erfolg 2019 ist dies jedoch ein deutlicher Anstieg (+31,3 Mio. EUR). Höhere Fördersätze für die Rollende Landstraße auf der Brennerachse waren hier bereits im BVA 2020 berücksichtigt. In gleicher Höhe budgetiert sind die Zuschüsse für die Wiener U-Bahn gemäß Schienenverbundvertrag (78,0 Mio. EUR) und die Zahlungen für die Querfinanzierung für den Brenner Basistunnel gemäß § 8a ASFINAG- Gesetz (48,5 Mio. EUR). 9 Die Budgetierung erfolgte hier auf Basis des alten ÖBB-Rahmenplan 2018-2023 und der zugehörigen Zuschussverträge. Die Gesamtsumme (rd. 2.505 Mio. EUR) wurde um 45 Mio. EUR gekürzt im Finanzierungshaushalt veranschlagt. Höhere Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG im neuen Rahmenplan 2021-2026 steigern die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt wegen der Aufteilung der Kosten auf 30 Jahre nur in geringerem Ausmaß (siehe auch Pkt. 3). 19 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Die Einzahlungen im DB 41.02.02-„Schiene“ bestehen aus zwei wesentlichen Komponenten. Zunächst sind dort Einzahlungen gemäß § 8a ASFINAG-Gesetz iHv 48,5 Mio. EUR, welche der Höhe nach den Auszahlungen im DB 41.02.02 für die Querfinanzierung des BBT entsprechen. Diese liegen um 4,9 % über dem Erfolg 2019 und sind im Vergleich zum BVA 2020 unverändert geblieben. Außerdem sind im DB 41.02.02 seit dem BVA 2020 Einzahlungen aus Mittelrückführungen und Abrechnungsresten aus der ÖBB-Infrastruktur AG budgetiert, welche zu deutlichen Anstiegen bei den Einzahlungen führen. In den vergangenen Jahren wurde nicht der gesamte Bundeszuschuss bei der ÖBB-Infrastruktur AG ertragswirksam, insbesondere da im Bereich der Betriebsführung Verbesserungen in der operativen Geschäftsabwicklung erreicht wurden. Dadurch haben sich bei der ÖBB-Infrastruktur AG Verbindlichkeiten durch die Abgrenzung für Bundeszuschüsse aufgebaut, welche laut Geschäftsbericht 2019 rd. 1,15 Mrd. EUR betrugen. Die Rückführung dieser Mittel in den Bundeshaushalt führt zu Einzahlungen im DB 41.02.02. Im BVA-E 2021 sind dafür 582,5 Mio. EUR budgetiert (BVA 2020: 150,0 Mio. EUR). Im DB 41.02.04-„Straße“ kommt es im BVA-E 2021 mit 95,3 Mio. EUR zu einem weiteren deutlichen Anstieg der Auszahlungen. Dies erklärt sich durch einen höheren Zuschuss an das Land Wien gemäß § 10 (4) Bundesstraßengesetz für die Verbindung von A 23 und S 1 bei der Seestadt Aspern. Im BVA-E 2021 sind dafür Auszahlungen iHv 80,4 Mio. EUR budgetiert. Im Jahr 2019 wurden gemäß Baufortschritt 5,8 Mio. EUR aus der Rücklage ausbezahlt und im BVA 2020 22,7 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ist ein Zuschuss iHv 231,6 Mio. EUR vorgesehen. Die Einzahlungen des Detailbudgets iHv 77,2 Mio. EUR bestehen überwiegend aus Geldstrafen (69,9 Mio. EUR10). Die Auszahlungen des DB 41.02.05-„Luft“ betreffen im Wesentlichen Transfers an Unternehmen (z. B. Austro Control GmbH (ACG)). Im BVA-E 2021 betragen die Auszahlungen des Detailbudgets mit 14,1 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR mehr als im BVA 2020. Im DB 41.02.06-„Wasser“ sind Auszahlungen iHv 79,5 Mio. EUR an die via donau für hoheitliche Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht sowie für Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen. Die budgetierten Auszahlungen fallen im Vergleich zum BVA 2020 vor allem wegen des Rückgangs der Mittel für Hochwasserschutz-Projekte (-16,5 Mio. EUR) in Folge eines niedrigeren Bedarfs geringer aus. Die Einzahlungen dieses Detailbudgets (56,0 Mio. EUR) stammen überwiegend aus dem Transfer innerhalb des Bundes aus dem 10 Dies entspricht in etwa den Einzahlungen im Jahr 2018 und dem BVA 2020. Die Einzahlungen im Jahr 2019 waren höher, wobei befristet in diesem Jahr 30 % statt 20 % der von der Bundespolizei eingehobenen Geldstrafen an den Bund flossen. 20 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Katastrophenfonds (53,6 Mio. EUR aus der UG 44-Finanzausgleich). Im BVA-E 2021 sinken die Einzahlungen aus dem Katastrophenfonds ebenso wie die korrespondierenden Auszahlungen gegenüber dem BVA 2020 um 16,5 Mio. EUR. Die Kompetenzen für die Telekommunikation und die Fernmeldebehörden sind aufgrund der BMG-Novelle 2020 mit 1. Februar 2020 in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übertragen worden. Daher entfallen die entsprechenden Auszahlungen und Einzahlungen im DB 41.02.03-„Telekommunikation“ bzw. im DB 41.02.07-„Fernmeldebehörden / Funküberwachungen“ ab dem Jahr 2021 zur Gänze, sie finden sich stattdessen in der UG 42 (DB 42.02.07-„Telekommunikation“, DB 42.02.08-„Ferneldebehörden/Funküberwachung“). 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 8: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 41 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 4.103,8 4.611,8 508,0 12,4% 5.533,8 6.695,3 1.161,5 21,0% 2.083,5 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 83,3 84,8 1,5 1,8% 85,3 86,2 0,8 1,0% 1,4 davon Bezüge 63,1 64,2 1,1 1,7% 65,3 66,4 1,1 1,7% 2,2 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 140,6 157,3 16,7 11,9% 143,3 160,0 16,7 11,6% 2,7 davon Aufwand für Werk leistungen 118,9 135,2 16,3 13,7% 121,6 137,9 16,3 13,4% 2,7 Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand 0,0 0,0 - 0,0 0,0 - 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 3.880,0 4.369,7 489,8 12,6% 5.305,2 6.449,1 1.144,0 21,6% 2.079,4 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 212,5 353,5 141,0 66,3% 207,3 348,7 141,4 68,2% -4,8 an Unternehmen 3.663,1 4.012,0 348,9 9,5% 5.093,5 6.096,2 1.002,7 19,7% 2.084,2 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 7,4 16,8 9,4 126,9% 16,8 Abschreibungen auf Vermögenswerte 6,2 6,3 0,0 0,5% 6,3 Aufwand aus Wertberichtigungen 0,0 0,0 0,0 100,0% 0,0 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 1,1 10,6 9,5 862,8% 10,6 davon Abfertigungen 0,5 0,8 0,3 69,9% 0,8 Jubiläumszuwendungen 0,6 1,8 1,1 182,4% 1,8 Sonstige 0,0 8,0 8,0 - 8,0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 1,0 0,9 -0,1 -13,8% -0,9 Sachanlagen 1,0 0,9 -0,1 -12,5% -0,9 Immaterielle Vermögenswerte 0,0 0,0 0,0 -58,1% 0,0 Beteiligungen 0,0 0,0 - 0,0 Darlehen und Vorschüsse 0,2 0,2 - -0,2 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,2 0,2 - -0,2 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 4.105,1 4.612,9 507,8 12,4% 5.541,2 6.712,1 1.170,9 21,1% 2.099,2 Einzahlungen / Erträge insgesamt 608,8 1.109,6 500,8 82,2% 609,0 1.109,7 500,7 82,2% 0,2 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -3.496,3 -3.503,4 -7,1 - -4.932,2 -5.602,4 -670,2 - -2.099,1 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 21 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts der UG 41-Mobilität liegen im BVA-E 2021 mit 6,71 Mrd. EUR um 2,10 Mrd. EUR über den Auszahlungen des Finanzierungshaushalts. Dies ist mit Abstand der größte budgetierte Unterschied zwischen den beiden Haushalten in allen Untergliederungen und trägt maßgeblich zu den um 2,67 Mrd. EUR höheren Aufwendungen als Auszahlungen im BVA-E 2021 bei. Der Unterschied ist primär auf die um 2,08 Mrd. EUR höheren Aufwendungen als Auszahlungen für die ÖBB-Infrastruktur AG im DB 41.02.02-„Schiene“ zurückzuführen. Dies liegt an der unterschiedlichen Erfassung der Annuitätenzuschüsse für Investitionen. Der Bund hat sich verpflichtet, einen Großteil der Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG über langjährige Annuitätenzahlungen zu finanzieren (für Details siehe Pkt. 3). Um diese zukünftigen Verpflichtungen periodengerecht darzustellen, werden im Ergebnishaushalt neben den Aufwendungen für Instandhaltung und Betrieb auch die jährlichen Investitionsanteile des Bundes (80 % der ÖBB-Investitionen) inklusive der zukünftigen Annuitätenzahlungen verbucht.11 Nicht im Ergebnishaushalt enthalten sind die nur im Finanzierungshaushalt erfassten jährlichen Zahlungen für jene Verbindlichkeiten, die in der Vergangenheit eingegangen wurden. Die Differenz zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt eines Jahres entspricht damit auch der Veränderung des Gesamtstandes an Verbindlichkeiten. Da diese Art der Finanzierung erst 2007 begonnen wurde, liegen die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt noch deutlich unter den Aufwendungen im Ergebnishaushalt. In den kommenden Jahren werden die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt selbst bei konstanter Investitionstätigkeit sukzessive und in einem beträchtlichen Ausmaß zulegen. Während des Zeitraums des neuen ÖBB-Rahmenplans 2021-2026 steigen die Zahlungen für Annuitätenzuschüsse von 1,06 Mrd. EUR im Jahr 2021 auf 1,53 Mrd. EUR im Jahr 2026. Weitere kleinere Unterschiede zwischen Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt sind auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen), Investitionen (im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 11 Im Bundesrechnungsabschluss werden die noch zu zahlenden Annuitäten für bereits getätigte Investitionen der ÖBB als Verbindlichkeiten verbucht. Im BRA 2019 wurde die Summe von kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten gemäß § 42 Bundesbahngesetz mit rd. 21,2 Mrd. EUR angegeben. 22 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 41-Mobilität 6.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 9: Direkte Förderungen (Auszug) UG 41 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Förderungen 434,9 380,5 458,7 78,2 20,6% 41.01.02-Klima- und Energiefonds (KLI.EN) 29,5 47,0 47,0 0,0 0,0% 41.02.01-Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr 7,9 32,9 33,9 1,0 3,0% davon Ak tive Mobilität 25,0 25,0 0,0 0,0% Progr.Kombinierter Güterverk .Straße-Schiene-Schiff 2,9 3,3 4,3 1,0 30,3% 41.02.02-Schiene 224,8 267,3 351,5 84,2 31,5% davon Schienengüterverk ehrsförderung 108,9 141,2 140,0 -1,2 -0,8% Mittelfristiges Investitionsprogramm für Privatbahnen 31,6 36,1 123,5 87,4 242,2% Wiener U-Bahn (gem. Schienenverbundvertrag) 78,0 78,0 78,0 0,0 0,0% Stadt-/Regionalbahnen 5,0 10,0 5,0 100,0% 41.02.03-Telekommunikation 138,9 0,0 - davon FFG Breitband Austria 2020 Förderungen 138,9 - 41.02.04-Straße 0,2 1,4 1,4 0,0 0,0% 41.02.06-Wasser 33,5 31,8 24,8 -7,0 -22,0% davon Transfers an Gemeinden und -verbände vorwiegend 31,4 28,3 21,1 -7,2 -25,4% Hochwasserschutz Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021 Die direkten Förderungen werden im BVA-E 2021 mit 458,7 Mio. EUR um 78,2 Mio. EUR höher veranschlagt als im BVA 2020. Bei einem Vergleich mit dem Erfolg 2019 ist zu beachten, dass die Breitbandförderungen (2019: 138,9 Mio. EUR) seit der BMG-Novelle 2020 in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus budgetiert werden. Zu Zuwächsen im Vergleich zum BVA 2020 kommt es vor allem im DB 41.02.02-„Schiene“ wegen des höheren Budgets für das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen (+87,4 Mio. EUR). Die Förderungen für Hochwasserschutz an die Gemeinden und Gemeindeverbände sinken hingegen um 7,2 Mio. EUR wegen niedrigerer Bedarfe. 23 / 33
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