Jede Zugerin eine Botschafterin Jeder Zuger ein Botschafter - Kanton Zug
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Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Jede Zugerin eine Botschafterin Jeder Zuger ein Botschafter Grüezi Die folgende Präsentation gibt Ihnen Informationen zum Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2. Wir freuen uns, wenn Sie die Präsentation weiterzeigen. Sie können einzelne Seiten auch weglassen (löschen), dürfen aber aus urheber- rechtlichen Gründen keine Daten verändern. Viel Erfolg bei Ihrem Vortrag wünscht Ihnen die Finanzdirektion des Kantons Zug
Entlastungsprogramm 2015–2018 Paket 2, Gesetzesänderungen Volksabstimmung vom 27. November 2016 Finanzdirektion des Kantons Zug FD FDS 4.2 / 39.6 / 86525
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 3 Rote Zahlen Kanton Zug schreibt seit 2013 rote Zahlen Ohne Reaktion bald dreistellige Millionenverluste In wenigen Jahren sind Reserven aufgebraucht Gründe: − Stagnierende Steuereinnahmen − Sinkende Beiträge der Nationalbank − Immer mehr durch Kanton zu erbringende Leistungen − Steigende Beiträge in nationalen Finanzausgleich (NFA)
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 5 EP-Massnahmen: Zwei Pakete
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 6 Gemeinsame Lösung Paket 2 = Teil eines Ganzen, zusammen mit den vom Regierungsrat bereits umgesetzten Massnahmen Nur alle Massnahmen in ihrer Gesamtheit garantieren einen solidarischen Beitrag aller Massnahmen wurden wohl überlegt, mit Umsicht gewählt und breit diskutiert Alle sind von der einen oder anderen Massnahme betroffen. Hinweis auf Ausgewogenheit! Keine Ablehnung des Ganzen wegen einzelner Massnahmen
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 7 Solidaritätsprinzip Regierungsrat hat 2015 ein breit abgestütztes Programm mit rund 230 Sparmassnahmen erarbeitet Ziel: Entlastung der Staatsrechnung um 80 bis 100 Millionen Franken Basis des Entlastungsprogramms 2015–2018 ist das Prinzip der Solidarität: − Personal der kantonalen Verwaltung − 11 Zuger Gemeinden − Partnerorganisationen − Zuger Bevölkerung − Alle Bereiche sind betroffen
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 8 EP-Massnahmen nach Art
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 9 Verwaltungsthemen: Entlastung in Millionen
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 10 Unsere Verantwortung Nicht über die Verhältnisse leben Sparpaket nötig, um Finanzen ins Lot zu bringen Ausgaben im Griff haben Sich nicht aus der Verantwortung stehlen und Schulden den nächsten Generationen aufbürden Nötiges muss vom Wünschbaren getrennt werden Entlastung in Bereichen, in denen der Kanton Zug grosszügiger ist als andere Kantone oder Bund
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 11 Folgen eines «Nein» Bei Ablehnung des Pakets 2 müssen 40 Millionen Franken anderweitig kompensiert werden. Ein «Nein» an der Urne führt in den nächsten Jahren zu noch grösseren Defiziten in der Kasse. Folgen daraus wären zusätzliche Sparmassnahmen und/oder Steuererhöhungen. Neue Massnahmen wären eventuell noch schmerzhafter.
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 12 Ausblick auf Finanzen 2019 Entlastungsprogramm 2015–2018 = wichtiger Grundstein, um Staatsfinanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen Trotz EP weiterhin rote Zahlen Deshalb: Projekt «Finanzen 2019» Ziel: Entlastung des Staatshaushalts um weitere 100 Millionen Franken jährlich (bzw. 140 Millionen Franken bei einem «Nein» an der Urne) Systematische Prüfung aller Aufgaben Erwägung von Steuererhöhungen
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 13 Kommunikation Infoveranstaltung Zug/Baar Montag, 24. Oktober 2016 Baar, Aula Sternmatt II 19.30-21.00 Uhr Infoveranstaltung Ennetsee Dienstag, 25. Oktober 2016 Cham, Lorzensaal 19.30-21.00 Uhr Infoveranstaltung Berggemeinden Mittwoch, 26. Oktober 2016 Unterägeri, Ägerihalle 19.30-21.00 Uhr Teilnehmende: Landammann und Finanzdirektor Heinz Tännler Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel Vertreterinnen und Vertreter des Pro- und des Kontra-Komitees Moderatorin Radka Laubacher
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 14
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 15 Personalmassnahmen bis ins Jahr 2018 Verzicht Druck Weiterbildungsbroschüre 4'000 Reduktion Beiträge Personalanlässe 150'000 Verzicht auf REKA-Checks 390'000 Reduktion Overhead 420'000 Kürzung bezahlter Studienurlaube 700'000 Senkung Stellenetat um 1 % 2'240'000 Kürzung Beförderungssumme 2'600'000 Keine neuen Stellen 9'570'000 TOTAL 16'100'000
Massnahmen mit Gesetzesänderungen (Paket 2) nach Direktionen
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 17 Staatskanzlei 1.11 Konsequente Gebührenerhebung für alle Dienstleistungen des Staatsarchivs 2'000 1.17b Verzicht auf Druck Gesetzessammlungen (GS und BGS) 100'000
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 18 Direktion für Bildung und Kultur 3.01 Finanzierung interkantonaler Kulturlasten- ausgleich über Lotteriefonds 2'600'000 3.03c Kantonale Mittelschulen: Erhöhung Klassen-und Kursgrössen 1'510'000 3.04f Kantonale Lehrpersonen: Teilweiser Verzicht auf Altersentlastung 90'000 3.09 Reduktion Unterstützung Privatschulen pro Zuger Schulkind 1'900'000 3.24 Reduktion Kantonsbeitrag an Beratungsstelle für Lehrpersonen und Schulleitende 84'000
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 19 Direktion für Bildung und Kultur 4.04a Einführung von Gebühren für die Beratung von Erwachsenen durch das Berufsinformationszentrum (BIZ) 60'000
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 20 Volkswirtschaftsdirektion 3.04a Teilweiser Verzicht auf Altersentlastung bei Berufsschullehrpersonen beim Gewerblich- industriellen Bildungszentrum (GIBZ) 98'000 3.04b Teilweiser Verzicht auf Altersentlastung bei Berufsschullehrpersonen beim Kaufmännischen Bildungszentrum (KBZ) 37'000 4.29 Streichung Kostenbeteiligung Kanton an der Hagelversicherung 100'000 2.02 Verdoppelung Vermögensverzehr bei IV-Rentnern im Heim auf 1/5 jährlich 700'000 4.01b Streichung der kantonalen Arbeitslosenhilfe bei der Arbeitslosenkasse (2,1 Mio. Gemeinden) -
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 21 Volkswirtschaftsdirektion 4.08.c Verzicht auf Ausrichtung von Mutterschafts- beiträgen 1'000'000 4.46 Reduktion Betrag für persönliche Auslagen bei Ergänzungsleistungen (EL) 950'000 4.21 Verzicht auf Kantonsbeiträge bei Gross- anlässen 30'000 4.57b Erhöhung Kostendeckungsgrad bei der Schifffahrt auf den Zuger Seen 240'000
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 22 Gesundheitsdirektion 2.03b Senkung EL für Heimbewohnende auf Heimkostenansatz eines Standard- zimmers 1'300'000 7.01c Phase 3: Korrektur allfälliger Verzerrungen im System der Prämienverbilligung 200'000
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 23 Direktion des Innern 2.06 Abschaffung Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Zug) - 2.21a Reduktion Entschädigungen an Försterinnen und Förster der Korporationen 40'000 2.21b Reduktion Gesamtsumme der Beiträge an Schutzwaldpflege durch Priorisierung 105'000 2.21c Verzicht auf geplante Abgeltung an Wald- eigentümerinnen und -eigentümer für ihren Aufwand in der Erholungsnutzung 100'000 2.22b Reduktion Gesamtsumme der Beiträge an Waldnaturschutzmassnahmen durch Priorisierung 100'000
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 24 Sicherheitsdirektion 6.02 Verrechnung gewisser polizeilicher Leistungen gemäss Verursacherprinzip 700'000 6.04b Zusammenlegung Polizeidienststellen: Hünenberg und Steinhausen mit Cham und Rotkreuz sowie Menzingen mit Unterägeri 195'000
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 25 Sicherheitsdirektion 6.16b Versteigerung und/oder Verkauf von attraktiven Fahrzeug-Kontrollschildern 300'000 6.16e Einführung Schiffssteuer (exkl. Berufsfischerei und konzessionierte Schifffahrt) 200'000 (IR) Aufteilung Kosten für Ersatz und Betrieb 6.29 Alarmierungsanlage unter den Nutzergruppen 500'000
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 26 Baudirektion 5.21 Amt für Raumplanung (ARP): Anpassung der Ressourcengebühren bei Konzessionen 100'000 5.44 Erhöhung der Konzessionsgebühren für Wassernutzung 20'000 IR Keine kantonalen Energiebeiträge mehr 5.05 für energetische Gebäudesanierungen; vorzeitiger Abschluss des Förderprogramms 1'500'000
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 27 Finanzdirektion 8.11a Reduktion des Pendlerabzugs 1'500'000 8.11c Halbierung des steuerlichen Eigen- und Fremdbetreuungsabzuges 2'800'000 8.16 Abschaffung Steuerprivileg der Zuger Kantonalbank (ZKB) 1'600'000 8.18b Soforthilfe bei Katastrophen und Kriegen aus Lotteriefonds statt Laufender Rechnung 263'000 8.24b Verzicht auf Abgabe REKA-Check 390'000 8.36b Kürzung Beförderungssumme um 50 % 2'600'000 8.60 Kleinere, dafür mehr Lohnstufen -
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 28 Finanzdirektion 8.85 Streichung der ausserordentlichen Sparbeiträge an die Regierungsrats- mitglieder 270'000 8.99 Beitrag der Gemeinden an das EP 18'000'000
Finanzdirektion, 6. Oktober 2016 Seite 29 Benutzungsrichtlinien Grundsatz Haftungsbeschränkung Das Herunterladen oder Ausdrucken einzelner Seiten und Teilbereiche der Präsentation «Entlastungsprogramm 2015–2018, Die Inhalte unserer Seiten wurden mit grösster Sorgfalt erstellt. Paket 2», ist gestattet, sofern weder die Copyrightvermerke noch Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden. übernehmen wir jedoch keine Gewähr oder irgendwelche Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne Urheberrechte vorherige Ankündigung die auf unserer Seite zur Verfügung Alle in der Präsentation «Entlastungsprogramm 2015–2018, gestellten Informationen abzuändern oder zu ergänzen. Wir Paket 2» online enthaltenen Informationen, Daten und Fotos sind, haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, auch nicht im Fall wenn nicht anders erwähnt, Eigentum der Finanzdirektion des von Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit, die aus dem Zugriff, der Kantons Zug. Der gesamte Inhalt ist gemäss dem Bundesgesetz Konsultation oder der Verwendung dieser Seite oder von auf über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) anderen Seiten enthaltenen Informationen entstehen. geschützt. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Links Die Präsentation «Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2» kann Links zu externen Webseiten Dritter enthalten, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb übernehmen wir für diese fremden Inhalte keine Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Bei bekannt werden von allfälligen Rechts- verletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. © Finanzdirektion
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