Jugendfußball-Verbandsrunde 2021/2022 - HFV Online
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Jugendfußball-Verbandsrunde 2021/2022 Bezirk: V Darmstadt Kreis: 35 Odenwald Durchführungsbestimmungen Grundsatz Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnung des Hessischen-Fußball- Verbandes. Der KJFW ist berechtigt, für Qualifikationsrunden gesonderte Regelungen bezüglich des Aufstieges in die gemeinsamen Ligen, sowie Spielereinsätze bei Juniorenspielgemeinschaften zu erstellen. Die Vereine sind gehalten, sich über diese Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 1. Qualifikationsrunden (sh. §16a ff, JO) Den Meisterschaftsrunden (Hauptrunden) können auf Kreisebene zum Zweck der Zuordnung in Spielklassen Qualifikationsrunden oder Qualifikationsspiele vorangestellt werden. Diese können auch Kreisübergreifend ausgespielt werden. Qualifikationsrunden werden im Einrundensystem durchgeführt. Die Tabelle der Qualifikationsrunde richtet sich nach den in diesen Spielen insgesamt erreichten Punkten. Sollte dadurch eine relevante Entscheidung noch nicht gefallen sein, ist diese nach folgenden Kriterien in folgender Reihenfolge herbeizuführen: ▫ Direkter Vergleich aus dem Spiel / den Spielen untereinander nach Punkten ▫ Direkter Vergleich aus dem Spiel / den Spielen untereinander nach der Tordifferenz ▫ Tordifferenz aus allen Spielen innerhalb der Gruppe Sollte nach wie vor ein Gleichstand bestehen, folgt ein Entscheidungsspiel bei zwei betroffenen Mannschaften, eine weitere Entscheidungsrunde bei mehr als zwei betroffenen Mannschaften, an der nur diese Mannschaften teilnehmen. Entscheidungsspiele, die eine Verlängerung erfordern, sind zu verlängern. (sh. Pkt. 4) Tritt eine Mannschaft zu einem Qualifikationsspiel nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus und wird in die jeweils unterste Klasse eingeteilt. Sh. hierzu auch Punkt 15. F- und G-Junioren spielen in Freundschafts-Runden(Fairplay-Liga). Es gelten folgende Spielsysteme in den einzelnen Altersklassen: (Abkürzungen: GL= Gruppenliga, KL= Kreisliga, KK= Kreisklasse) In allen Altersklassen kommt der digitale Spielerpass zum Einsatz! Alle Spielansetzungen können auf der KFA-Homepage per Link zum DFBnet verfolgt werden www.kfa-odenwald.de. Termine für die Pokalrunden, sofern im Rahmenterminplan nicht festgelegt, werden von den Klassenleitern festgeschrieben. KJA Odenwald - August 2021 Seite 1 von 11
Die Qualifikationsrunden finden wie folgt statt und werden entsprechend in die Meisterschaftsrunden eingeteilt. A-Junioren: Jahrgang 2003/2004 4 Mannschaften Gespielt wird eine einfache Runde. Platz 1 und 2 spielen in der KL DI/ODW. Der Rest in der KK ODW/DI. (jeweils 6 Mannschaften) Sollten Entscheidungsspiele nötig sein, werden diese kurzfristig angesetzt. B-Junioren: Jahrgang 2005/2006 6 Mannschaften (+ 1 GL) Gespielt wird eine einfache Runde. Platz 1 bis 3 spielen in der KL DI/ODW (8 Mannschaften). Der Rest spielt in der KK ODW/DI. (8 Mannschaften) Sollten Entscheidungsspiele nötig sein, werden diese kurzfristig angesetzt. C-Junioren: Jahrgang 2007/2008 7 Mannschaften (+ 1 GL) Gespielt wird eine einfache Runde in 2 Gruppen á 3/4 Mannschaften. Der jeweilige Gruppensieger spielt in der KL DI/ODW (8 Mannschaften), die Gruppenzweiten und der Gewinner aus dem Entscheidungsspiel der 3.platzierten spielen in der KK 1 ODW/DI, der Rest in der KK2 DI/ODW (jeweils 9 Mannschaften). Sollten weitere Entscheidungsspiele innerhalb der Gruppe nötig sein, werden diese kurzfristig angesetzt. D-Junioren: Jahrgang 2009/2010 12 Mannschaften (+ 1 GL) Gespielt wird eine einfache Runde in 3 Gruppen á 4 Mannschaften. Platz 1 und 2 jeder Gruppe spielen in der KL. Der Rest spielt in der KK. Sollten Entscheidungsspiele innerhalb der Gruppe nötig sein, werden diese kurzfristig angesetzt. E-Junioren: Jahrgang 2011/2012 10 E1-Mannschaften, 6 E2-Mannschaften Gespielt wird eine einfache Runde in 3 Gruppen á 5 E1-Mannschaften und eine 6er-Gruppe E2- Mannschaften. Die Plätze 1 bis 3 der E1-Mannschaften spielen in der KL, Die restlichen E1- Mannschaften spielen in der KK 1 zusammen mit dem besten der E2-Gruppe. Die restlichen E2- Mannschaften spielen in der KK 2. (jeweils 5 Mannschaften) Sollten Entscheidungsspiele innerhalb der Gruppe nötig sein, werden diese kurzfristig angesetzt. KJA Odenwald - August 2021 Seite 2 von 11
F-Junioren: Jahrgang 2013/2014 13 Mannschaften FREUNDSCHAFTSRUNDE FAIRPLAY-Liga. Gespielt wird eine einfache „Herbstrunde“ in 3 Gruppen á 4/5 Mannschaften. Sollten Spiele bis zur Winterpause nicht stattfinden können, werden diese nicht mehr neu angesetzt. Im Frühjahr werden die Mannschaften Leistungsentsprechend eingeteilt und eine Frühjahrsrunde gespielt. Diese findet ebenfalls im Einrundensystem statt. Es wird feste Spieltage mit der neuen Wettbewerbsform geben (ähnlich wie die Spielfeste, die 2019 bereits veranstaltet wurden) G-Junioren: Jahrgang 2015 und jünger 6 Mannschaften FREUNDSCHAFTSRUNDE FAIRPLAY-Liga. Gespielt wird eine einfache „Herbstrunde. Sollten Spiele bis zur Winterpause nicht stattfinden können, werden diese nicht mehr neu angesetzt. Im Frühjahr wird eine neue Runde im Einrundensystem gespielt. Es wird feste Spieltage mit der neuen Wettbewerbsform geben (ähnlich wie die Spielfeste, die 2019 bereits veranstaltet wurden) Juniorinnen Für Juniorinnen des Odenwaldkreises gelten die Durchführungsbestimmungen der Region (Regionenliga) bzw. des HFV (Hessenliga) 2. Spieldauer A-Junioren 2 x 45 Min. B-Junioren 2 x 40 Min. C-Junioren 2 x 35 Min. D-Junioren 2 x 30 Min. E-Junioren 2 x 25 Min. F-/G-Junioren 2 x 20 Min. 3. Verlängerung bei Entscheidungs- und Pokalspielen A-Junioren 2 x 15 Min. B-Junioren 2 x 10 Min. Alle jüngeren Altersklassen 2 x 5 Min. KJA Odenwald - August 2021 Seite 3 von 11
4. Elfmeter- / Achtmeterschießen Schießen dürfen nur Spieler, die sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel befunden haben. Beide Mannschaften führen abwechselnd 5 Torschüsse durch 5 vorher ausgewählte Spieler aus. Es steht dem Schiedsrichter frei, das Tor zur Ausführung auf Grund der Gegebenheiten vor Ort eigenständig auszuwählen. Die Auslosung der Reihenfolge erfolgt in Anwesenheit beider Spielführer. Wenn beide Teams nach je fünf Elfmetern keine oder gleich viele Tore erzielt haben, wird das Elfmeterschießen in der gleichen Abfolge so lange fortgesetzt, bis ein Team nach gleich vielen Elfmetern beider Teams ein Tor mehr erzielt hat. (gem. Richtlinien der FIFA und des DFB) 5. Kreisklassen (KK) Nach den Qualifikationsrunden werden in den KK die Gruppensieger ermittelt, hier erfolgt jedoch keine Ehrung. Bei Punktgleichheit wird gem. Punkt 8 verfahren. 6. Aufstieg zur Gruppenliga A-, B- und C-Junioren: Die 4 Kreismeister steigen direkt in die Gruppenliga auf. D-Junioren: Die 5 KreisMeister (KM) spielen nach einem festgelegten Schlüssel eine Relegation um den Aufstieg in die GL. Diese finden in Hin- und Rückspiel am 19. und 26.06.2022 statt. KM DI - Relegant Gruppenliga KM ODW - KM DA KM GG - KM Bergstraße Die drei Sieger aus diesen Relegations-/Aufstiegsspielen steigen dann direkt in die Gruppenliga auf. Die Termine sind im Rahmenterminplan der Region und des HFV festgeschrieben und können nicht verlegt werden. Aufgrund der erhöhten Mannschaftsanzahlen in den Gruppenligen in der Saison 2021/2022, bedingt durch den Saisonabbruch 2019/2020 und der Annullierung der Saison 2020/2021 aufgrund der Coronapandemie, kommt es in den nächsten 2 Jahren zu erhöhten Absteigern, um die Richtzahl von 12 Mannschaften in der Gruppenliga wieder zu erreichen. 7. Ermittlung von Meistern und Absteigern (§16, JO) Der letzte Spieltag der KL wird zeitgleich durchgeführt. Hier sind keine Verlegungen möglich. 1. Direkter Vergleich und Tordifferenz spielen bei der Ermittlung von Meistern, Gruppensiegern und Absteigern in Meisterschaftsrunden der Juniorinnen und Junioren keine Rolle. 2. Zieht ein Verein oder eine JSG eine Mannschaft während einer Meisterschaftsrunde zurück oder tritt eine Mannschaft dreimal während einer Meisterschaftsrunde nicht an, scheidet sie mit sofortiger Wirkung aus dem Wettbewerb aus. Unabhängig davon, ob KJA Odenwald - August 2021 Seite 4 von 11
dies in der Hin- oder Rückrunde geschieht, bleiben die bisherigen Spielergebnisse der ausgeschiedenen Mannschaften weiterhin erhalten. Die noch ausstehenden Spiele werden für den jeweils betroffenen Gegner mit 3:0 Toren als gewonnen gewertet. In Ligen und Spielklassen, in denen mit Auf- und Abstieg gespielt wird, ist die ausgeschiedene Mannschaft erster Absteiger. 3. Gemäß § 38b Nr. 5Spielordnung können ggf. Schadensersatzansprüche gestellt werden. 4. Ist ein Meister oder ein Auf- oder Absteiger zwischen zwei Gruppensiegern oder zwischen zwei Mannschaften, die mit gleicher Punktzahl am Anfang oder Ende der Tabelle einer Spielgruppe stehen, zu ermitteln, ist ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz oder auf dem Platz eines der beteiligten Vereine anzusetzen. Endet dieses Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, ist es zu verlängern. Ist auch dann keine Entscheidung gefallen, folgt ein Elfmeter- bzw. Achtmeterschießen gemäß § 93 Spielordnung. 5. Stehen mehr als zwei Mannschaften mit gleicher Punktzahl am Anfang oder Ende der Tabelle einer Spielgruppe oder ist aus mehr als zwei Gruppensiegern ein Meister oder ein Auf-oder Absteiger zu ermitteln, findet eine Entscheidungsrunde statt. Bei Dreiergruppen ist der Spielplan so zu gestalten, dass bei Ermittlung eines Aufsteigers der Gewinner des ersten Spiels beim zweiten Spiel aussetzen muss. Die Mannschaft, die am ersten Spieltag ein Heimspiel hatte, muss am zweiten Spieltag auswärts spielen, was auch umgekehrt gilt. Die Entscheidungsrunde ist im Einrundensystem nach Punktwertung auf neutralen Plätzen oder auf den Plätzen der beteiligten Vereine anzusetzen. Diese werden nicht verlängert. Die Tabelle der Entscheidungsrunden richtet sich nach den in diesen Spielen insgesamt erreichten Punkten. Sollte dadurch eine relevante Entscheidung (Meisterschaft, Aufstieg, Abstieg oder Qualifikation) noch nicht gefallen sein, ist sie analog in der Reihenfolge wie bei der Qualifikation herbeizuführen. 6. Entscheidungsspiele, die eine Verlängerung erfordern, sind gem. Punkt 3 zu verlängern. 7. Tritt eine Mannschaft zu einem Entscheidungsspiel nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus. →Der Verzicht auf ein Entscheidungsspiel muss beim Kreisjugendwart vor dem letzten Spieltag gemeldet werden. 8. Regionen-Entscheidungsturnier E-Junioren Im Anschluss an die Verbandsrunde findet am 16.06.2022 das Entscheidungsturnier mit den 5 Kreismeistern um die Regionenmeisterschaft statt. Dieses Entscheidungsturnier wird im Einrundensystem auf neutralem Platz ausgetragen. Außerdem werden in diesem Turnier die Teilnehmer der Region Darmstadt für den Wolfgang-Schlosser-Cup (25.06.2022) ermittelt. (Platz 1 – 3 des Entscheidungsturniers nehmen daran teil.) Die Termine sind im Rahmenterminplan der Region und des HFV festgeschrieben und können nicht verlegt werden. KJA Odenwald - August 2021 Seite 5 von 11
9. Pokalspiele In den Altersklassen A-, B-, C-, D- und E-Junioren werden die Kreispokalsieger nach dem Pokalmodus ermittelt. Die Kreispokalsieger der A- und B-Junioren nehmen am Hessenpokal teil. C- und D-Junioren Kreispokalsiegernehmen am Regionalpokal teil. In allen Runden haben klassentiefere Vereine grundsätzlich Heimrecht. E2-Mannschaften, die für den Pokal gemeldet haben, werden in der E-Junioren-Pokalrunde integriert. Bei Spielen auf neutralem Platz sind die Schiedsrichterkosten von den beteiligten Mannschaften zu gleichen Teilen zu übernehmen. Dem ausrichtenden Verein ist es gestattet einen Unkostenbeitrag für Kabinen-/Duschennutzung, Gestellung der Spielbälle, Pausengetränke etc. zu erheben. Spielkleidung: Unterscheiden sich die Mannschaften nicht voneinander, muss der Platzverein (im Falle von Spielen auf neutralem Platz ist das die erstgenannte Mannschaft) die Kleidung wechseln. 10. Spielbericht-Online (elektronischer Spielbericht) Die Vereine und die Schiedsrichter sind verpflichtet, den elektronischen Spielbericht zu nutzen. Alle für den Einsatz vorgesehenen Spieler sind im elektronischen Spielbericht aufzuführen. Die Vereine haben den Spielbericht spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zur Einsichtnahme durch den Schiedsrichter freizugeben. Nach der Freigabe können Änderungen nur noch durch den Schiedsrichter vorgenommen werden. Fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen im elektronischen Spielbericht nehmen dem betroffenen Spieler nicht die Einsatzberechtigung, sofern sich der Spieler ordnungsgemäß nach § 9 Nr. 3 der Jugendordnung legitimieren kann. Das Verfahren zur Kontrolle der Spielberechtigung richtet sich nach den Durchführungsbestimmungen des Verbandsjugendausschusses zu § 9 a Jugendordnung für die Spielzeit 2021/2022. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, die jeweils erste Einwechslung eines Spielers (einschließlich ggf. des zweiten Torwarts) im elektronischen Spielbericht zu vermerken. Nach dem Spiel haben die Schiedsrichter den Spielbericht zeitnah zu bearbeiten, mit den erforderlichen Angaben zu versehen und abschließend unverzüglich freizugeben. Das gilt auch für Schiedsrichter, die wegen Nichtantretens des offiziell zugeteilten Schiedsrichters die Spielleitung übernommen haben (§ 33 Nr. 2 JO). In diesem Fall ist in dem dafür vorgesehenen Feld anzugeben, dass kein offizieller Schiedsrichter anwesend war. Bei Systemausfall ist ein Papier-Spielbericht zu verwenden. Neben den 11 Spielern der 11er-Mannschaften, den 9 Spielern der 9er Mannschaften und 7 Spielern der 7er Mannschaften sind im Pflichtspiel auf dem Spielbericht die bis zu 4 Spieler, die eingewechselt wurden, nach Spielende zu markieren. Diese Eintragungen sind im Spielbericht durch den Schiedsrichter vorzunehmen. Wird das Spiel durch einen nicht neutralen Schiedsrichter geleitet, so ist dieser in Verbindung mit dem Heimverein verpflichtet, die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen. Alle dann eingetragenen Spieler/innen gelten grundsätzlich als eingesetzt. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, wenn die Auswechselspieler nicht eingetragen wurden, geht die ganze Angelegenheit an den Rechtsausschuss zur endgültigen Klärung. KJA Odenwald - August 2021 Seite 6 von 11
Bei Systemausfall wird ein Papier-Spielbericht verwendet. In diesem Fall sind die Vereine für die Ergebnismeldung im DFB-Net verantwortlich. Dieser Spielbericht ist unverzüglich dem Klassenleiter zuzusenden. 11. Spielergebnisse Der Platzverein oder ausrichtende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis unverzüglich nach Spielende zu melden. Bei Spielen auf neutralen Plätzen (z.B. Entscheidungsspielen) gilt automatisch der erstgenannte Verein als verantwortlich. 12. Spielverlegungen Alle Spielverlegungen die während der Runden zwingend notwendig sind, werden nur noch über die Funktion „Antrag Spielverlegung“ über das DFBnet abgewickelt. Für die Anträge wird auch in dieser Saison keine Gebühr erhoben! Spielverlegungen müssen mindestens 4 Tage vor dem ursprünglich angesetzten Spieltag via Antrag DFBnet beim Klassenleiter sein! Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, gilt das Spiel als verloren! Bei F- und G-Junioren sind dem Klassenleiter alle Spielverlegungen schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen. Ausgefallene Spiele bei F- und G-Junioren müssen beim Klassenleiter telefonisch oder schriftlich (E-Mail) gemeldet werden! 13. Spielabsetzungen Spielabsetzungen erfolgen grundsätzlich nur durch den eingeteilten Schiedsrichter oder nach Rücksprache mit dem Klassenleiter. 14. Nichtantreten Bei Nichtantreten in der Qualifikation scheidet die Mannschaft aus dem Wettbewerb aus und wird in der untersten Klasse eingestuft. Die restlichen Spiele werden 3:0 für den Gegner gewertet. Tritt eine Mannschaft in der KL/KK dreimal nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus. Bei Nichtantreten der Gastmannschaft in der Vorrunde erfolgt Bestrafung und Heimrechttausch des Rückspieles. Bei Nichtantreten in der Rückrunde erfolgt Bestrafung und die Reisekosten aus dem Hinspiel sind dem Gegner zu erstatten. (§44,3 StO,) Die Fahrtkosten sind vom Verbandspielausschuss auf 1,50 €/km für eine Busreise (Hin- und Rückfahrt) festgelegt. (Die km werden aus Google Maps berechnet. Bei JSG’s ist der federführende Verein maßgebend.) 15. Kurzfristige Spielabsetzungen Eine kurzfristige Spielabsetzung ist nur in zwingenden Gründen möglich, siehe § 39 SpO. Sie sind einwandfrei nachvollziehbar schriftlich zu belegen. In Eilfällen kann die schriftliche Bestätigung unverzüglich nachgereicht werden. Das Spiel wird vom Klassenleiter neu angesetzt. Als zwingende Gründe gelten insbesondere: • Unglücksfälle; • Todesfälle (z.B. Spieler, Betreuer, Trainer); • sonstige unabwendbare und nicht voraussehbare Ereignisse; • extreme Witterungsbedingungen KJA Odenwald - August 2021 Seite 7 von 11
Die Spielabsetzung kann nur durch den Klassenleiter oder im Bedarfsfall durch die Vertretung erfolgen. Eigenmächtige Spielabsetzung durch einen Verein ist stets strafbar. Gemäß §29, 5a der JO dürfen Juniorenspiele wegen des Einsatzes von Junioren in Seniorenmannschaften nicht abgesetzt werden! Sollten Spiele aus unerheblichen Gründen abgesagt werden, ist zwischen genehmigten und nicht genehmigten Nichtantritt zu unterscheiden, siehe § 38 SpO Genehmigter Nichtantritt: Frist 2 Tage vor dem Spiel. Bis spätestens 20:00 Uhr über das elektr. Postfach an den entsprechenden Klassenleiter. Beispiel: Für ein Samstagsspiel muss die Absage donnerstags 20:00 Uhr im elektr. Postfach des entsprechenden Klassenleiters sein. Dieses wird mit 0:3 als verloren gewertet. Es erfolgt keine weitere Bestrafung! Handelt es sich um das Hinspiel, wird das Rückspiel dann auf dem Platz des Gegners ausgetragen. Handelt es sich bereits um das Rückspiel, wird das Spiel zu einem neuen Termin vom Klassenleiter neu angesetzt. (hier gilt auch Punkt 13) Nicht genehmigter Nichtantritt: Hier erfolgt Meldung an den Einzelrichter und Bestrafung. (Rechtsgrundlage §44 StO) 16. Schiedsrichterbesetzungen Alle Spiele der A- bis C-Junioren und D- und E-Junioren Kreisliga werden mit Schiedsrichtern besetzt. Bei Nichterscheinen eines Schiedsrichters ist der Platzverein für die ordnungsgemäße Durchführung des Spieles verantwortlich. Ebenso für die ordnungsgemäße Abwicklung des elektronischen Spielberichtes (hier: Nichtantritt Schiedsrichter) Kurzfristige Spielverlegungen bis 4 Tage vor dem Termin werden nicht mehr mit Schiedsrichtern besetzt! Bei E-Junioren Kreisklasse, F- und G-Junioren wird nach der FairPlay-Liga gespielt. Näheres unter www.hfv-online.de/spielbetrieb-talentfoerderung/junioren/fairplay-liga 17. Untere Mannschaften In unteren Mannschaften dürfen bei • 11er-Mannschaften nicht mehr als 3 Spieler, • 9er-Mannschaften nicht mehr als 2 Spieler, • 7er-Mannschaften nicht mehr als 1 Spieler eingesetzt werden, die am vorangegangenen Pflichtspieltag in der nächsthöheren Mannschaft derselben Altersklasse eingesetzt wurden. Am ersten Pflichtspieltag eines Spieljahres dürfen nur drei Spieler in unteren Mannschaften eingesetzt werden, die nach der namentlichen Spielermeldung zur höheren Mannschaft zählen. (§8,2 JO) KJA Odenwald - August 2021 Seite 8 von 11
Die Spieler pro Mannschaft sollten bis spätestens zum 1. Pflichtspieltag im DFBnet zugeordnet sein (bei zwei gemeldeten Mannschaften in einer Altersklasse ist zwischen oberer und unterer Mannschaft zu unterscheiden)! (sh. §7,2 JO) Nachmeldungen von Spielern bei JSG‘s sind immer an den KJW und dem jeweiligen Klassenleiter zu melden! Das Hinzufügen von Spielern in die Spielerliste ist während der Qualifikationsrunde nur durch den KJW und den Klassenleiter möglich! 18. Einsatz Spieler untere Mannschaften In den letzten vier Meisterschaftsspielen laut offizieller Terminliste von unteren Mannschaften sowie in etwaigen Entscheidungs- oder Relegationsspielen dürfen Juniorinnen und Junioren, die in mehr als fünf Rückrundenspielen einer höheren Mannschaft ihres Vereins mitgewirkt haben (§ 12 Nr. 3 Satz 2 JO), nicht mehr in unteren Mannschaften eingesetzt werden. Als offiziell gilt der offizielle Spielplan zu Rundenbeginn. Eventuell notwendig gewordene Nachholtermine für zuvor ausgefallene Spiele der Meisterschaftsrunde sind von dieser Beschränkung nicht betroffen. 19. Klassenleiter Altersklasse Qualifikation/Kreispokal Kreisklasse 1 Kreisklasse 2 A-Junioren Thomas Stützer B-Junioren Kerstin Schwinn C-Junioren Thomas Stützer D-Junioren Kerstin Schwinn Kerstin Schwinn E-Junioren Thomas Stützer Thomas Stützer Thomas Stützer Kreisliga Kreisklasse 1 A-Junioren Peter Lotz Thomas Stützer B-Junioren Peter Lotz Kerstin Schwinn C-Junioren Frank Weber Thomas Stützer F-/G-Junioren Claudia Röchner 20. Kontaktdaten Klassenleiter Name Festnetz Mobil Kerstin Schwinn 06062/50293 0175-9827332 Thomas Stützer 0151-50498276 Claudia Röchner 0160-96506995 Peter Lotz 06074/876738 0173-3118310 Frank Weber 06162/3776 0160-92308608 21. Spielfeldgrößen KJA Odenwald - August 2021 Seite 9 von 11
Der Deutsche Fußball-Bund hat als Empfehlung die folgenden Spielfeldgrößen ausgesprochen. Der Verbandsjugendausschuss empfiehlt den Kreisen, diese Spielfeldgröße ebenfalls zu übernehmen. Auf den Torraum kann verzichtet werden. Nichteinhaltung kann gemäß § 18 Nr. 2 m) StO geahndet werden. Spielfeld- und Strafraumbegrenzungen können an Stelle von aufgebrachten Linien auch durch in angemessenen Abständen ausgelegte Markierungstellern gekennzeichnet werden. Altersklasse Breite Länge Strafraum Strafstoß D-Junioren ca. 50 m ca. 68 m 29 x 12 m 8m E-Junioren ca. 35 m ca. 55 m 21 x 8 m 8m F-Junioren ca. 35 m ca. 40 m 21 x 8 m 8m G-Junioren ca. 32 m ca. 35 m 21 x 8 m 8m 22. Ballgrößen und –gewichte gemäß § 13 Jugendordnung Die folgenden Ballgrößen und –gewichte sind vom Verbandsjugendausschuss vorgegeben. Alle Vereine sind aufgefordert, diese Vorgaben einzuhalten. Nichteinhaltung kann gemäß § 18 Nr.2 m) StO geahndet werden. Altersklasse Größe Gewicht Altersklasse Größe Gewicht A-/B-/C-Jun. 5 430 g D-Jun 4/5 350 g E-Jun. 4 290 g F-/G-Jun. 3/4 290 g 23. Verschiedenes Spielausfälle müssen gemäß Vorgaben des DFBnet fristgerecht gemeldet werden. Die Verantwortung liegt bei der Heimmannschaft. Alle ausgefallenen Spiele werden vom Klassenleiter neu angesetzt. Bei allen Spielen muss im Spielbericht von beiden Mannschaften ein Hygienebeauftragter im Feld „Dopingbeauftragter“ eingetragen werden. Diese Person muss während des gesamten Spiels vor Ort sein! Fällt ein Spiel aus, ist dies dem Klassenleiter umgehend mitzuteilen. Zu beachten ist hierbei, dass der Spielausfall im DFBnet eingegeben werden muss. Bei Nichtantritt einer Gastmannschaft muss dieses vom Heimverein ebenfalls im DFBnet eingegeben werden! Ansprechpartner für die Klassenleiter sind nur die Jugendleiterinnen und Jugendleiter, nicht aber Betreuer einzelner Mannschaften! Alle Spieler der F- und G-Junioren benötigen einen Spielerpass! Ohne gültigen Spielerpass dürfen die Spieler in keinem Spiel eingesetzt werden. Nichtbeachtung wird Satzungsgemäß bestraft. Die Gesichtskontrolle der Schiedsrichter bei der Passkontrolle entfällt. Der Schiedsrichter hat jedoch das Recht, im Zweifelsfall eine Gesichtskontrolle durchzuführen. Bei FairPlay-Spielen sind die Pässe auf Verlangen vorzuzeigen. KJA Odenwald - August 2021 Seite 10 von 11
Zieht ein Verein seine Mannschaft zurück, sind für die nach dem Rückzug stattfindenden Spiele keine Reisekosten zu zahlen. Zwischen den einzelnen Spielen muss gem. Hygienevorschriften ein Zeitfenster eingeplant werden, um alle Räumlichkeiten zu reinigen/desinfizieren. Die ursprünglichen Ansetzungszeiten der einzelnen Junioren verschieben sich dementsprechend. Änderungen vorbehalten (sh. hierzu auch die Bestimmungen vom HFV - Anlage3) Samstagsspiele Uhrzeit Sonntagsspiele Uhrzeit G-Junioren 10:00 D-Junioren 9:00 F-Junioren 11:30 B-Junioren 11:00 E-Junioren 13:00 Anschließend Senioren C-Junioren 14:30 A-Junioren 17:00 Nachmeldungen F- und G-Junioren sind bis 31.12.2021möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie ist „verpflichtendes Handshake“ für alle Spiele bis auf weiteres ausgesetzt. Spielerpässe müssen mit einem aktuellen Passbild und Vereinsstempel versehen sein. Wird der Spielerpass ein drittes Mal vom Schiedsrichter moniert, erfolgt eine Bestrafung! Wir weisen darauf hin, dass der Digitale Spielerpass für alle Altersklassen angewendet wird. Bitte ein aktuelles Passbild bei allen Spielern hochladen – das Einverständnis der Eltern muss hierfür eingeholt werden. Der digitale Spielerpass wird verpflichtend ab der Saison 2022/2023 eingeführt. Über folgenden Link können weitere Infos eingesehen/heruntergeladen werden. https://www.hfv-online.de/service/spielerpass/digitaler-spielerpass/ Hinweise und Erläuterungen zum digitalen Spielerpass wurden den Vereinen durch den HFV bereits zugesandt. Diese sind diesen Bestimmungen nochmals angefügt. (sh. Anlage2) Der HFV Verbandsvorstand wird für die Pokalspielzeiten 2021/2022 ermächtigt, über eine aufgrund der durch die Covid19-Pandemie notwendig werdende vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Pokalwettbewerbe und die damit zusammenhängende Wertung zu entscheiden. Das HFV-Präsidium und der Verbandsjugendausschuss werden in seine Entscheidung mit einbezogen. Für diesen Fall wird der Verbandsjugendausschuss ermächtigt, Regelungen und Entscheidungen über die Bestimmung von Teilnehmern an übergeordnete Pokalwettbewerbe für die jeweils folgende Spielzeit zu treffen. Zum Thema „Neue Wettbewerbsformen im Kinderfußball“ (nur F- und G-Junioren) gelten die Durchführungsbestimmungen des VJA (sh. Anlage1) KJA Odenwald - August 2021 Seite 11 von 11
Anlage 1 1 Durchführungsbestimmungen des VJA zu den neuen Wettbewerbsformen im Kinderfußball (G- und F-JUNIOREN) Saison 2021/2022 Grundsätze: 1. Die Kinder spielen alleine, ohne von Eltern und Trainern angeleitet zu werden. Die Betreuer helfen nur bei Unklarheiten, beim Wechseln, in den Trinkpausen, bei Auf- und Abstieg und zählen die Tore. 2. Der Handshake ist für alle Altersklassen verpflichtend (Hygieneauflagen beachten). Spielfeld/Aufbau: 1. Gespielt wird 3 gegen 3 auf vier Mini-Tore ohne Torhüter auf einer Spielfeldgröße von ca. 22 m (Breite) und 28 m (Länge). Es ist wichtig, die einzelnen Spielfelder gut sichtbar zu nummerieren(z.B. laminiertes DIN A4- Blatt mit den Nummern 1 bis 8). Gesamtaufbau Abbildung 1 Einzelnes Spielfeld Abbildung 2 KJA Odenwald - August 2021 Seite 1 von 4
Anlage 1 2. Auf ein „normales“ Fußballfeld passen ca. acht Mini-Spielfelder. Somit können bis zu 64 Kinder(3 + 1 Spieler x 16 Mannschaften) gleichzeitig spielen. Der Odenwald wird diese Anzahl auf 4 Felder begrenzen, um zu Beginn der Umsetzung die Vereine nicht zu überlasten. 3. Materialbedarf je Spielfeld: 8 Markierungskegel für die Torschusszonen, 2 Markierungskegel für die Mittellinie, 4 Mini-Tore, Spielfeldnummerierung 4. Jeder Verein muss pro Team jeweils zwei eigene Mini-Tore zur Veranstaltung mitbringen, sofern vom Veranstalter keine anderen Hinweise erfolgen. Spielberechtigungen: 1. Spielberechtigt sind alle Spieler/innen, die eine gültige Spielberechtigung für den Verein oder mindestens eine Vereinsmitgliedschaft nachweisen können. Elektronischer Spielbericht Passkontrolle: 1. Bis Vereine und Klassenleiter die technischen Möglichkeiten zur Verfügung haben, ist es für die Saison 2021/2022 möglich, das jeweilige Festival über das HFV-Formblatt “Turnier-Spielbericht” abzuwickeln. Damit wollen wir es den Ausrichtern ermöglichen ohne großen Aufwand die Spieler, welche an dem Tag gespielt haben, zu erfassen bzw. erfassen zu lassen. 2. Die Turnier-Spielberichtsbogen müssen bis zum Folgetag an den zuständigen Klassenleiter versandt werden. Nichtantreten: 1. Die Mannschaften sind verpflichtet, zu organisierten Spielen / Festivals anzutreten. Ein Nichtantreten wird gemäß Satzung geahndet. Zahl der Spieler in jeder Mannschaft: 1. Ein Team besteht in der Regel aus 4 Spielern. 2. Drei Spieler befinden sich auf dem Spielfeld. Ein Spieler ist Rotationsspieler. 3. Es ist darauf zu achten, dass immer eine gerade Anzahl an Mannschaften vorhanden ist. Dies kann durch die Zusammenstellung der Mannschaften beeinflusst werden. Mögliche Teamzusammenstellungen sind: 4 Kinder 1 Mannschaft 8 Kinder 2 Mannschaften 5 Kinder 1 Mannschaft 9 Kinder 2 Mannschaften 6 Kinder 1 Mannschaft 10 Kinder 2 Mannschaften 7 Kinder 2 Mannschaften 11 Kinder 2 Mannschaften (mit/ohne Auswechsler 4. Jeder Verein muss die Mannschaft(en) vor dem Festival oder am Veranstaltungstag beim zuständigen Kreisjugendausschuss und/oder Veranstalter anmelden. Mannschaft Stichtage Ballgröße E-Junioren 01.01.2011 – 31.12.2012 4 (290g/350 g) F-Junioren 01.01.2013 – 31.12.2014 4 (290g) G-Junioren 01.01.2015 – und jünger 3 (290g) Mädchen in Jungenmannschaften (bis C-Junioren) dürfen jeweils ein Jahr älter sein. (§14 Nr.5 Satz 2 JO) KJA Odenwald - August 2021 Seite 2 von 4
Anlage 1 Organisation und Regeln: 1. Die Spielzeit beträgt max. 7 Minuten. Eine Spielzeit von 80 Minuten darf nicht überschritten werden. Zwischen den Spielen muss eine Pause von 3 Minuten stattfinden. 2. Anpfiff und Abpfiff erfolgen zentral für alle Spielfelder durch die Turnierleitung. 3. Zu Beginn des Spiels verteilen sich die Spieler einer Mannschaft auf ihrer Torlinie. 4. Das Spiel wird mit einem Hochball durch den Feldbetreuer begonnen. (sh. Abbildung 2) 5. Ein Tor kann nur in der gegnerischen Schusszone erzielt werden. Eigentore zählen immer, egal von wo der Ball ins eigene Tor gespielt wurde. 6. Nach jedem Tor wechseln beide Teams (falls Viererteams) jeweils den einen Spieler in einer festgelegten Reihenfolge (Rotation) ein. 7. Besteht ein Team aus mehr als vier Spielern, werden alle übrigen Rotationsspieler gleichzeitig eingewechselt. 8. Wurde nach zwei Minuten kein Tor erzielt, dann wird manuell rotiert. Den Wechsel veranlasst der Feldbetreuer. 9. Rotiert wird an der Mitte des Spielfeldes. Das Spiel läuft ohne Unterbrechung weiter. Das heißt, der Feldbetreuer und der/die Rotationsspieler beider Mannschaften stehen grundsätzlich geschlossen an der Mittellinie. 10. Abstoß und Anstoß werden von der eigenen Grundlinie als Dribbling oder Pass ausgeführt. 11. Bei Abstoß und Anstoß muss sich die gegnerische Mannschaft in die eigene Hälfte zurückziehen. 12. Bei Seitenaus wird der Ball eingepasst oder eingedribbelt. Tore dürfen dabei nach einem zweiten Kontakt erzielt werden. Eckbälle werden wie Seitenausbälle behandelt und an der Außenlinie außerhalb der Schusszone ausgeführt. 13. Bei der Spielfortsetzung nach Freistößen oder Seitenaus muss immer mindestens ein Abstand von 3 Metern durch den Gegner eingehalten werden. 14. Bei einem Regelverstoß außerhalb der eigenen Schusszone erfolgt ein Freistoß, der indirekt oder als Dribbling ausgeführt werden darf. 15. Bei einem Regelverstoß in der eigenen Schusszone erfolgt ein Strafangriff (Penalty) von der Mittellinie gegen einen Verteidiger im 1:1. Die übrigen vier Spieler befinden sich an der anderen Schusslinie und dürfen nach der ersten Ballberührung am Spiel teilnehmen (siehe Abbildung 3). Abbildung 3 16. Ab einer Differenz von drei Toren spielt die unterlegene Mannschaft mit einem zusätzlichen Spieler bis der Torunterschied wieder kleiner als drei ist. 17. Anstoß, Einwürfe, Abseits und Elfmeter kommen nicht zur Anwendung. 18. Des Weiteren gelten die drei besonderen Regeln der Fairplay-Liga (Schiedsrichter, Trainer und Fans). KJA Odenwald - August 2021 Seite 3 von 4
Anlage 1 Spielmodus Auf- und Abstieg: 1. Die einzelnen Teams werden soweit wie möglich leistungshomogen eingeteilt. Vor jedem Spieltag oder bei einem Festival werden die Teams nach Stärken (A = sehr gut bis F = Anfänger) sortiert. Diese Klassifizierung dient als Grundlage für die Startaufstellung im ersten Spiel. Das Siegerteam des „höchsten“ Feldes und das Verliererteam des „niedrigsten“ Feldes bleiben nach dem Spiel auf ihrem Feld stehen. Alle anderen Mannschaften steigen auf oder ab und wechseln damit das Feld (Organisation durch Turnierleiter oder Feldbetreuer). 2. Bei Unentschieden steigt derjenige auf, der das letzte Tor erzielt hat. 3. Bei 0:0 entscheidet das Kinderspiel "Schere-Stein-Papier" (Spielführer, drei Durchgänge). Modus zum „Auf- und Abstieg“ zu den weiteren Spielfeldern: Spielfeld 1 Freies Feld Spielfeld 2 Freies Feld Spielfeld 3 Freies Feld Spielfeld 4 Freies Feld Abbildung 4 Spielfelder 1 bis 4: Gewinner gehen nach links, Verlierer gehen nach rechts Gewinner von Feld 1 verbleibt im Spielfeld 1, der Verlierer geht in Spielfeld 2 Gewinner von Feld 2 geht in Spielfeld 1, der Verlierer verbleibt im Spielfeld 2 Gewinner von Feld 3 verbleibt im Spielfeld 3, der Verlierer geht in Spielfeld 4 Gewinner von Feld 4 geht in Spielfeld 3, der Verlierer verbleibt im Spielfeld 4 4 Es könnten auf einem Großfeld bis zu acht verschiedene „Ligen“ entstehen (sh. Abbildung 1), die dem unterschiedlichen Leistungsniveau gerecht werden. Das Spielsystem bleibt aber gleich. Schlussbestimmungen: 1. Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden satzungsgemäß geahndet. KJA Odenwald - August 2021 Seite 4 von 4
Durchführungsbestimmungen zu § 9a) Anlage 2 der Jugendordnung für die Spielzeit 2021/2022 1. Prüfung und Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung (Spielerpass) nach § 9 Jugendordnung - gilt für die Spielklassen ohne Nutzung der digitalen Passkontrolle 1.1 Hinweise an alle Vereine Allen Vereinen wird empfohlen, ein Bild ihrer Spieler-/innen in die Spielberechtigungsliste des DFBnet hochzuladen, um so möglichen Problemen bezüglich der Legitimation von Spielern/Spielerinnen vorzubeugen. 1.2 Vorzulegende Unterlagen Der Platzverein hat dem Schiedsrichter und dem Gastverein eine Möglichkeit zur Bearbeitung des elektronischen Spielberichts rechtzeitig vor Spielbeginn zur Verfügung zu stellen. Zu beachten sind gegebenenfalls auch die Durchführungsbestimmungen zur Nutzung des elektronischen Spielberichtes. Außer in den unter 2.1. aufgeführten Spielklassen sind in allen anderen Spielklassen 30 Minuten vor Beginn eines Spieles dem Schiedsrichter von beiden Mannschaften die Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen. Diese stehen dem Schiedsrichter bis nach Spielschluss zur Verfügung. 1.3 Reihenfolge der Prüfungen Der Schiedsrichter überprüft die Spiel- und Einsatzberechtigung anhand des Spielberichtes und den vorgelegten Spielerpässen. 1.4 Ersatzlegitimation Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung bei fehlendem Spielerpass auch in Form eines Ausdrucks aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine Online-Überprüfung geführt werden. Der Spielerpass kann nicht durch eine Kopie ersetzt werden. Kann der Spielerpass nicht vorgelegt werden, soll sich die Spielerin oder der Spieler durch einen anderen amtlichen Ausweis mit Lichtbild zweifelsfrei identifizieren. Ist auch ein solcher Ausweis nicht verfügbar, sind von dem Schiedsrichter alle sich bietenden Mittel auszuschöpfen, um die Identität der Spielerin oder des Spielers anderweitig fest zustellen, insbesondere durch Befragen des Gegners oder von Vertrauenspersonen. Die korrekte Identität ist in solchen Fällen durch die Spielerin oder den Spieler mittels Unterschrift und handschriftlicher Angabe des Geburtsdatums auf dem Ausdruck des Spielberichts zu bestätigen und durch den Verein an den Klassenleiter zu senden. 1.5 Hinweispflicht des Schiedsrichters bei fehlender Legitimation Die Schiedsrichter sind dazu angehalten, den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von Pässen, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten im Sinne des § 9 Nr. 3 Jugendordnung auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen. Die Schiedsrichter sollen im Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” berichten, falls sie die Vereine auf fehlende Legitimationsdokumente hingewiesen haben. Die Vereine sind, insbesondere unabhängig von der Tatsache, ob ein Hinweis durch den Schiedsrichter erfolgt oder nicht, für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und den Nachweis für die Spiel- und Einsatzberechtigung ihrer Spieler/-innen allein und voll verantwortlich. Insofern haben die Vereine die Rechtsfolgen bezüglich des Einsatzes von nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielern/-innen zu tragen. 1.6 Eintragungen im Spielbericht Konnten sich Spieler nur ersatzweise legitimieren (siehe Nr. 1.4), ist dies vom Schiedsrichter im Spielbericht unter „besondere Vorkommnisse“ zu vermerken. Die Vereine müssen dann innerhalb von 4 Tagen nach dem Spiel ein Spielerfoto in die Spielberechtigungsliste laden oder den Spielerpass vorlegen.
1.7 Gesichtskontrolle und Einsichtnahme Pässe Eine sogenannte Gesichtskontrolle ist nicht mehr verpflichtend. Dem Schiedsrichter ist es jedoch nicht unter-sagt, geäußerten oder bestehenden Zweifeln an der Spiel- oder Einsatzberechtigung einzelner Spieler/-innen nachzugehen. Sollte ein Verein im Einzelfall berechtigte Zweifel hinsichtlich der Spiel- und Einsatzberechtigung eines Spielers/-in haben, so kann dies dem Schiedsrichter weiterhin mitgeteilt werden, woraufhin der Schiedsrichter, falls erforderlich, dann im Rahmen der sogenannten „Gesichtskontrolle“ die Identität sowie die Rückennummer des Trikots, des/r betreffenden Spielers/in punktuell überprüfen soll. Über entsprechende Vorgänge (bspw. Anzeigen und durchgeführte Kontrollen) ist im Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” zu berichten. Der Spielführer sowie der Mannschaftsbegleiter des jeweiligen Vereins haben das Recht, die Spielerpässe einzusehen. Diese können bis unmittelbar vor dem Spiel auf den Schiedsrichter zugehen und sich bei diesem über die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und den Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigungen der einzusetzenden Spieler/-innen vergewissern, um Missverständnisse bereits im Vorfeld auszuräumen. 2. Prüfung und Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung in besonderen Spiel- klassen nach § 9a) Jugendordnung 2.1 Festlegung der Spielklassen Nach den Bestimmungen des § 9a) der Jugendordnung werden für alle Wettbewerbe & Spielklassen auf Kreis- sowie Verbandsebene im Verwaltungsbereich des HFV die Prüfung sowie der Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung abweichend von den Bestimmungen des § 9 der Jugendordnung angepasst. 2.2 Verpflichtungen für die Vereine Vereine, deren Mannschaften in den unter 2.1. aufgeführten Spielklassen am Spielbetrieb teilnehmen, sind verpflichtet, für Spieler/-innen ein Bild in die Spielberechtigungsliste des DFBnet hochzuladen. Die Spieler/-innen müssen auf dem Bild mit Schulterbereich eindeutig identifizierbar sein. Das Hochladen der Bilder hat bis spätestens einen Tag vor dem ersten Spieltag der aktuellen Spielzeit der jeweiligen Spielklasse zu erfolgen. Für Spieler/-innen der oben genannten Spielklassen, die erst nach dem ersten Spieltag der Spielberechtigungsliste des jeweiligen Vereins hinzugefügt werden, ist ebenfalls unverzüglich ein Bild in die Spielberechtigungsliste des DFBnet hochzuladen. Weiterhin sind von den Vereinen ein aktueller Ausdruck der Spielberechtigungsliste mit Spielerfotos sowie die Spielerpässe zu den Spielen mitzuführen. Dies soll vornehmlich der Legitimation dienen, sofern kein Zugriff auf die Spielrechtsprüfung im DFBnet besteht. 2.3 Kontrolle der Spiel- und Einsatzberechtigung 2.3.1 Vorzulegende Unterlagen Der Platzverein hat dem Schiedsrichter und dem Gastverein eine Möglichkeit zur Bearbeitung des elektronischen Spielberichts rechtzeitig vor Spielbeginn zur Verfügung zu stellen. Falls kein Zugriff auf den elektronischen Spielbericht besteht, sind dem Schiedsrichter vor dem Spiel ein ausgefüllter Spielberichtsbogen sowie von beiden Vereinen der Ausdruck der Spielberechtigungsliste mit Spielfotos zu übergeben. Für Spieler, für die kein Bild in der Spielberechtigungsliste hochgeladen ist, sind die Vereine verpflichtet, unaufgefordert den Spielerpass beim Schiedsrichter vorzulegen. 2.3.2 Reihenfolge der Prüfungen Der Schiedsrichter überprüft die Spiel- und Einsatzberechtigung je nach den vorhandenen Möglichkeiten mit folgender Priorität:
a) Spielrechtsprüfung mit dem elektronischen Spielbericht im DFBnet b) Ausgedruckter Spielbericht und ausgedruckte Spielberechtigungslisten mit Spielerfotos c) Spielrechtsprüfung mit dem elektronischen Spielbericht im DFBnet und vorgelegtem Spielerpass d) Ausgedruckter Spielbericht und vorgelegtem Spielerpass 2.3.3 Ersatzlegitimation Ist der Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung anhand der unter den Buchstaben 2.3.2. a) bis d) auf-geführten Varianten nicht möglich, kann sich der/die Spieler/in durch eine andere Form (siehe Nr. 1.4) legitimieren. 2.4 Hinweispflicht des Schiedsrichters bei fehlender Legitimation Die Schiedsrichter sind dazu angehalten, den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von hochgeladenen Bildern, fehlenden Pässen, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten im Sinne der Nr. 1.4 oder auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen. Die Schiedsrichter sollen im Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” berichten, falls sie die Vereine auf fehlende Legitimationsmittel hingewiesen haben. Die Vereine sind, insbesondere unabhängig von der Tatsache, ob ein Hinweis durch den Schiedsrichter erfolgt oder nicht, für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und den Nachweis für die Spiel- und Einsatzberechtigung ihrer Spieler/-innen allein und voll verantwortlich. Insofern haben die Vereine die Rechtsfolgen bzgl. des Einsatzes von nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielern/-innen zu tragen. 2.5 Eintragungen im Spielbericht Konnten sich Spieler nur nach Nr. 1.4 legitimieren, ist dies vom Schiedsrichter im Spielbericht unter „besondere Vorkommnisse“ zu vermerken. Die Vereine müssen dann innerhalb von 4 Tagen nach dem Spiel ein Spielerfoto in die Spielberechtigungsliste laden oder den Spielerpass vorlegen. Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 1. Juli 2021 in Kraft. Verbandsjugendausschuss Grünberg, im Juni 2021
Anlage 3 Hessischer Fußball-Verband e.V. Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt/M. Hessischer Fußball-Verband e.V. | Otto-Fleck-Schneise 4 | 60528 Frankfurt/M. STEFAN G: REUß An alle Präsident Vereine des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. Telefon 069 / 677 282-0 E-Mail Kopie: info@hfv-online.de - Verbandsvorstand Fax - Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung 069 / 677 282-238 - Verbandausschuss für Frauen und Mädchenfußball Fax Passstelle - Verbandsjugendausschuss 069 / 677 282-226 - Verbandsausschuss für Qualifizierung und Vereinsentwicklung Frankfurt, 29.07.2021 Rundschreiben zum Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen Liebe Sportfreunde, in Hessen haben wir derzeit noch eine relativ entspannte Corona-Lage. Trotzdem gelten nach wie vor viele Einschränkungen und trotz niedriger Zahlen ist weiterhin vorsichtiges Handeln geboten. Im vergangenen Jahr konnten wir mit dem Ende der Sommerferien einen Anstieg der Infektionen verzeichnen, der dann Ende Oktober den Spielbetrieb erneut zum Stillstand gebracht hat. Mit dem heutigen Wissen können wir dieses Jahr aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Daher bitten wir Sie die nachfolgenden Hinweise und Empfehlungen sorgfältig zu lesen und an Ihre aktiven Vereinsmitglieder weiterzugeben. Aktuelle Verordnungslage Gemäß § 20 der hessischen Corona-Schutzverordnung ist das Fußballspielen auf Sportanlagen nur erlaubt, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Das gilt gleichermaßen für den Spiel- und Trainingsbetrieb, vor allem wenn Zuschauer (§ 16) eingelassen werden. Das im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellte Hygieniekonzept hat nach wie vor Gültigkeit. Bitte setzen Sie Ihr Hygienekonzept unbedingt um! Wir gehen davon aus, dass in diesem Jahr durch die Ordnungsbehörden verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Hinweise zu den geltenden Bestimmungen, wie etwa der aktuellen Corona- Schutzverordnung, dem „Stufenplan“ in Hessen und geltender Auslegungshinweise zur Seite 1 von 3
Corona-Schutzverordnung finden Sie in den hier verlinkten Dokumenten; sowie aktualisierte Hinweise des Verbandes zum Spiel- und Trainingsbetrieb auf der Startseite des Hessischen Fußball-.Verbandes unter https://www.hfv-online.de/verband/. Hinweise des Verbandes zum Spiel- und Trainingsbetrieb Abstandsgebote und Maskenpflicht gehören für uns mittlerweile zum Alltag. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen konnten wir im vergangenen Jahr an einigen Stellen eine gewisse Sorglosigkeit festellen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, genau hier anzusetzen: 1. Die größte Ansteckungsgefahr droht in geschlossenen Räumen. Kabinen und Duschen können mit der notwendigen Sorgfalt genutzt werden. Das bedeutet konkret eine minimale Aufenthaltsdauer, Verzicht auf Mannschaftsansprachen in der Kabine und im Idealfall das Tragen einer Maske. Geselligkeit ist Teil der Identität im Amateurfußball und sollte derzeit nur im Freien gelebt werden. Bitte verzichten Sie unbedingt auf gesellige Runden in den Kabinen! 2. Im Freien ist die Ansteckungsgefahr deutlich geringer als in geschlossenen Räumen, aber nicht ausgeschlossen. Auf den Ersatzbänken sitzen Spieler in der Regel eine Halbzeit und länger beieinander, meist ohne den notwendigen Mindestabstand. Bei den neuen Corona-Varianten geht man bereits bei wenigen Minuten engem Kontakt von einem erhöhten Ansteckungsrisiko aus. Bitte achten Sie auf den Mindestabstand auf den Ersatzbänken oder verpflichten Sie Ihre Spieler einen Mund-Nasenschutz zu tragen! 3. Gerade im Urlaub konnte im vergangenen Jahr eine erhöhte Sorglosigkeit festgestellt werden, insbesondere wenn in anderen Ländern andere Bestimmungen gelten. Wer aus dem Urlaub nach Hause kommt, kann das Virus bereits unbemerkt in sich tragen. Durch einen sofortigen Einstieg in den Spiel- und Trainingsbetrieb besteht dann die erhöhte Wahrscheinlichkeit, Mitspieler und andere Vereinsmitglieder ebenfalls anzustecken. Für die restliche Mannschaft bedeutet das in der Regel eine Quarantäne. Wir möchten Ihnen daher für Urlaubsrückkehrer eine Handlungsempfehlung ans Herz legen: Bitte nehmen sie Urlaubsrückkehrer erst 72 Stunden nach deren Ankunft wieder in den Spiel- und Trainingsbetrieb auf und nur nach Vorliegen eines negativen Schnelltests! Impfen ist die beste Verteidigung Die niedrigen Infektionszahlen in Hessen und die damit verbundenen Lockerungen und Möglichkeiten für den Amateursport haben dafür gesorgt, dass der Fußball in Hessen wieder rollen kann. Dennoch ist die Pandemie noch nicht vorüber und das Coronavirus nicht besiegt. Neue Virusvarianten verbreiten sich und gleichzeitig sinkt die Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Während noch vor einigen Wochen Impftermine begehrt waren, gibt es jetzt ausreichend Angebote und Möglichkeiten - teilweise sogar ohne vorherige Terminvereinbarung. Impfen ist der Weg aus der Pandemie und gleichzeitig der Weg zurück in den flächendeckenden Vereinssport. Seite 2 von 3
Der Erfolg der kommenden Saison wird nicht nur von der Umsetzung der Hygienekonzepte abhängen, sondern im Wesentlichen auch von einer möglichst hohen Anzahl geimpfter Spieler. Der Hessische Fussball-Verband unterstützt daher ausdrücklich die Impfkampagne der Landes- und Bundesregierung. Bitte werben Sie in Ihren Vereinen intensiv um die Impfbereitschaft Ihrer Spieler und Vereinsmitglieder! Die Impfempfehlung des Verbandes beruht dabei auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) und bezieht sich damit zunächst auf Erwachsene. Informationen zum Impfen von Kindern und Jugendlichen in den Impfzentren entnehmen Sie bitte folgendem Schreiben der Task Force Impfkoordination des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung! Mit sportlichen Grüßen HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND Stefan Reuß Frank Illing Präsident Vorsitzender des Verbandsausschusses für Qualifizierung und Vereinsentwicklung Seite 3 von 3
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