Jugendfußball-Verbandsrunde 2021/2022 - HFV Online

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Jugendfußball-Verbandsrunde 2021/2022 - HFV Online
Jugendfußball-Verbandsrunde 2021/2022
Bezirk: V Darmstadt                                                            Kreis: 35 Odenwald

                              Durchführungsbestimmungen

Grundsatz
Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnung des Hessischen-Fußball-
Verbandes. Der KJFW ist berechtigt, für Qualifikationsrunden gesonderte Regelungen bezüglich
des Aufstieges in die gemeinsamen Ligen, sowie Spielereinsätze bei
Juniorenspielgemeinschaften zu erstellen.
Die Vereine sind gehalten, sich über diese Regelungen sachkundig zu machen und diese zu
beachten.

    1. Qualifikationsrunden (sh. §16a ff, JO)
Den Meisterschaftsrunden (Hauptrunden) können auf Kreisebene zum Zweck der Zuordnung in
Spielklassen Qualifikationsrunden oder Qualifikationsspiele vorangestellt werden. Diese können
auch Kreisübergreifend ausgespielt werden. Qualifikationsrunden werden im Einrundensystem
durchgeführt.
Die Tabelle der Qualifikationsrunde richtet sich nach den in diesen Spielen insgesamt erreichten
Punkten. Sollte dadurch eine relevante Entscheidung noch nicht gefallen sein, ist diese nach
folgenden Kriterien in folgender Reihenfolge herbeizuführen:
▫ Direkter Vergleich aus dem Spiel / den Spielen untereinander nach Punkten
▫ Direkter Vergleich aus dem Spiel / den Spielen untereinander nach der Tordifferenz
▫ Tordifferenz aus allen Spielen innerhalb der Gruppe
Sollte nach wie vor ein Gleichstand bestehen, folgt
ein Entscheidungsspiel bei zwei betroffenen Mannschaften,
eine weitere Entscheidungsrunde bei mehr als zwei betroffenen Mannschaften, an der nur
diese Mannschaften teilnehmen.
Entscheidungsspiele, die eine Verlängerung erfordern, sind zu verlängern. (sh. Pkt. 4)
Tritt eine Mannschaft zu einem Qualifikationsspiel nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb
aus und wird in die jeweils unterste Klasse eingeteilt. Sh. hierzu auch Punkt 15.
 F- und G-Junioren spielen in Freundschafts-Runden(Fairplay-Liga).
Es gelten folgende Spielsysteme in den einzelnen Altersklassen:
(Abkürzungen: GL= Gruppenliga, KL= Kreisliga, KK= Kreisklasse)

In allen Altersklassen kommt der digitale Spielerpass zum Einsatz!

Alle Spielansetzungen können auf der KFA-Homepage per Link zum DFBnet verfolgt werden
www.kfa-odenwald.de. Termine für die Pokalrunden, sofern im Rahmenterminplan nicht
festgelegt, werden von den Klassenleitern festgeschrieben.

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Jugendfußball-Verbandsrunde 2021/2022 - HFV Online
Die Qualifikationsrunden finden wie folgt statt und werden entsprechend in die
Meisterschaftsrunden eingeteilt.

       A-Junioren: Jahrgang 2003/2004
4 Mannschaften
Gespielt wird eine einfache Runde. Platz 1 und 2 spielen in der KL DI/ODW. Der Rest in der KK
ODW/DI. (jeweils 6 Mannschaften) Sollten Entscheidungsspiele nötig sein, werden diese
kurzfristig angesetzt.

       B-Junioren: Jahrgang 2005/2006
6 Mannschaften (+ 1 GL)
Gespielt wird eine einfache Runde. Platz 1 bis 3 spielen in der KL DI/ODW (8 Mannschaften).
Der Rest spielt in der KK ODW/DI. (8 Mannschaften)
Sollten Entscheidungsspiele nötig sein, werden diese kurzfristig angesetzt.

       C-Junioren: Jahrgang 2007/2008
7 Mannschaften (+ 1 GL)
Gespielt wird eine einfache Runde in 2 Gruppen á 3/4 Mannschaften. Der jeweilige
Gruppensieger spielt in der KL DI/ODW (8 Mannschaften), die Gruppenzweiten und der
Gewinner aus dem Entscheidungsspiel der 3.platzierten spielen in der KK 1 ODW/DI, der Rest in
der KK2 DI/ODW (jeweils 9 Mannschaften).
Sollten weitere Entscheidungsspiele innerhalb der Gruppe nötig sein, werden diese
kurzfristig angesetzt.

       D-Junioren: Jahrgang 2009/2010
12 Mannschaften (+ 1 GL)
Gespielt wird eine einfache Runde in 3 Gruppen á 4 Mannschaften. Platz 1 und 2 jeder Gruppe
spielen in der KL. Der Rest spielt in der KK.
Sollten Entscheidungsspiele innerhalb der Gruppe nötig sein, werden diese kurzfristig
angesetzt.

       E-Junioren: Jahrgang 2011/2012
10 E1-Mannschaften, 6 E2-Mannschaften
Gespielt wird eine einfache Runde in 3 Gruppen á 5 E1-Mannschaften und eine 6er-Gruppe E2-
Mannschaften. Die Plätze 1 bis 3 der E1-Mannschaften spielen in der KL, Die restlichen E1-
Mannschaften spielen in der KK 1 zusammen mit dem besten der E2-Gruppe. Die restlichen E2-
Mannschaften spielen in der KK 2. (jeweils 5 Mannschaften)
Sollten Entscheidungsspiele innerhalb der Gruppe nötig sein, werden diese kurzfristig
angesetzt.

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F-Junioren: Jahrgang 2013/2014
13 Mannschaften
FREUNDSCHAFTSRUNDE FAIRPLAY-Liga. Gespielt wird eine einfache „Herbstrunde“ in 3
Gruppen á 4/5 Mannschaften. Sollten Spiele bis zur Winterpause nicht stattfinden können,
werden diese nicht mehr neu angesetzt. Im Frühjahr werden die Mannschaften
Leistungsentsprechend eingeteilt und eine Frühjahrsrunde gespielt. Diese findet ebenfalls im
Einrundensystem statt.
Es wird feste Spieltage mit der neuen Wettbewerbsform geben (ähnlich wie die Spielfeste, die
2019 bereits veranstaltet wurden)

       G-Junioren: Jahrgang 2015 und jünger
6 Mannschaften
FREUNDSCHAFTSRUNDE FAIRPLAY-Liga. Gespielt wird eine einfache „Herbstrunde.
Sollten Spiele bis zur Winterpause nicht stattfinden können, werden diese nicht mehr neu
angesetzt. Im Frühjahr wird eine neue Runde im Einrundensystem gespielt.
Es wird feste Spieltage mit der neuen Wettbewerbsform geben (ähnlich wie die Spielfeste, die
2019 bereits veranstaltet wurden)

        Juniorinnen
Für Juniorinnen des Odenwaldkreises gelten die Durchführungsbestimmungen der Region
(Regionenliga) bzw. des HFV (Hessenliga)

    2. Spieldauer
            A-Junioren       2 x 45 Min.       B-Junioren         2 x 40 Min.
            C-Junioren       2 x 35 Min.      D-Junioren          2 x 30 Min.
            E-Junioren       2 x 25 Min.     F-/G-Junioren        2 x 20 Min.

    3. Verlängerung bei Entscheidungs- und Pokalspielen
      A-Junioren          2 x 15 Min.          B-Junioren             2 x 10 Min.
         Alle jüngeren Altersklassen                        2 x 5 Min.

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4. Elfmeter- / Achtmeterschießen
Schießen dürfen nur Spieler, die sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel befunden haben.
Beide Mannschaften führen abwechselnd 5 Torschüsse durch 5 vorher ausgewählte Spieler aus.
Es steht dem Schiedsrichter frei, das Tor zur Ausführung auf Grund der Gegebenheiten vor Ort
eigenständig auszuwählen. Die Auslosung der Reihenfolge erfolgt in Anwesenheit beider
Spielführer.
Wenn beide Teams nach je fünf Elfmetern keine oder gleich viele Tore erzielt haben, wird das
Elfmeterschießen in der gleichen Abfolge so lange fortgesetzt, bis ein Team nach gleich vielen
Elfmetern beider Teams ein Tor mehr erzielt hat. (gem. Richtlinien der FIFA und des DFB)

    5. Kreisklassen (KK)
Nach den Qualifikationsrunden werden in den KK die Gruppensieger ermittelt, hier erfolgt
jedoch keine Ehrung. Bei Punktgleichheit wird gem. Punkt 8 verfahren.

    6. Aufstieg zur Gruppenliga
A-, B- und C-Junioren: Die 4 Kreismeister steigen direkt in die Gruppenliga auf.

D-Junioren: Die 5 KreisMeister (KM) spielen nach einem festgelegten Schlüssel eine Relegation
um den Aufstieg in die GL. Diese finden in Hin- und Rückspiel am 19. und 26.06.2022 statt.
       KM DI           - Relegant Gruppenliga
       KM ODW          - KM DA
       KM GG           - KM Bergstraße
Die drei Sieger aus diesen Relegations-/Aufstiegsspielen steigen dann direkt in die Gruppenliga
auf.
Die Termine sind im Rahmenterminplan der Region und des HFV festgeschrieben und können
nicht verlegt werden.

Aufgrund der erhöhten Mannschaftsanzahlen in den Gruppenligen in der Saison 2021/2022,
bedingt durch den Saisonabbruch 2019/2020 und der Annullierung der Saison 2020/2021
aufgrund der Coronapandemie, kommt es in den nächsten 2 Jahren zu erhöhten Absteigern, um
die Richtzahl von 12 Mannschaften in der Gruppenliga wieder zu erreichen.

    7. Ermittlung von Meistern und Absteigern (§16, JO)
Der letzte Spieltag der KL wird zeitgleich durchgeführt. Hier sind keine Verlegungen möglich.

   1. Direkter Vergleich und Tordifferenz spielen bei der Ermittlung von Meistern,
      Gruppensiegern und Absteigern in Meisterschaftsrunden der Juniorinnen und Junioren
      keine Rolle.
   2. Zieht ein Verein oder eine JSG eine Mannschaft während einer Meisterschaftsrunde
      zurück oder tritt eine Mannschaft dreimal während einer Meisterschaftsrunde nicht an,
      scheidet sie mit sofortiger Wirkung aus dem Wettbewerb aus. Unabhängig davon, ob

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dies in der Hin- oder Rückrunde geschieht, bleiben die bisherigen Spielergebnisse der
        ausgeschiedenen Mannschaften weiterhin erhalten. Die noch ausstehenden Spiele
        werden für den jeweils betroffenen Gegner mit 3:0 Toren als gewonnen gewertet. In
        Ligen und Spielklassen, in denen mit Auf- und Abstieg gespielt wird, ist die
        ausgeschiedene Mannschaft erster Absteiger.
   3.   Gemäß § 38b Nr. 5Spielordnung können ggf. Schadensersatzansprüche gestellt werden.
   4.   Ist ein Meister oder ein Auf- oder Absteiger zwischen zwei Gruppensiegern oder
        zwischen zwei Mannschaften, die mit gleicher Punktzahl am Anfang oder Ende der
        Tabelle einer Spielgruppe stehen, zu ermitteln, ist ein Entscheidungsspiel auf neutralem
        Platz oder auf dem Platz eines der beteiligten Vereine anzusetzen. Endet dieses Spiel
        nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, ist es zu verlängern. Ist auch dann
        keine Entscheidung gefallen, folgt ein Elfmeter- bzw. Achtmeterschießen gemäß § 93
        Spielordnung.
   5.   Stehen mehr als zwei Mannschaften mit gleicher Punktzahl am Anfang oder Ende der
        Tabelle einer Spielgruppe oder ist aus mehr als zwei Gruppensiegern ein Meister oder
        ein Auf-oder Absteiger zu ermitteln, findet eine Entscheidungsrunde statt. Bei
        Dreiergruppen ist der Spielplan so zu gestalten, dass bei Ermittlung eines Aufsteigers der
        Gewinner des ersten Spiels beim zweiten Spiel aussetzen muss. Die Mannschaft, die am
        ersten Spieltag ein Heimspiel hatte, muss am zweiten Spieltag auswärts spielen, was
        auch umgekehrt gilt. Die Entscheidungsrunde ist im Einrundensystem nach
        Punktwertung auf neutralen Plätzen oder auf den Plätzen der beteiligten Vereine
        anzusetzen. Diese werden nicht verlängert. Die Tabelle der Entscheidungsrunden richtet
        sich nach den in diesen Spielen insgesamt erreichten Punkten. Sollte dadurch eine
        relevante Entscheidung (Meisterschaft, Aufstieg, Abstieg oder Qualifikation) noch nicht
        gefallen sein, ist sie analog in der Reihenfolge wie bei der Qualifikation herbeizuführen.
   6.   Entscheidungsspiele, die eine Verlängerung erfordern, sind gem. Punkt 3 zu verlängern.
   7.   Tritt eine Mannschaft zu einem Entscheidungsspiel nicht an, scheidet sie aus dem
        Wettbewerb aus.
        →Der Verzicht auf ein Entscheidungsspiel muss beim Kreisjugendwart vor dem letzten
        Spieltag gemeldet werden.

    8. Regionen-Entscheidungsturnier E-Junioren
Im Anschluss an die Verbandsrunde findet am 16.06.2022 das Entscheidungsturnier mit den 5
Kreismeistern um die Regionenmeisterschaft statt. Dieses Entscheidungsturnier wird im
Einrundensystem auf neutralem Platz ausgetragen. Außerdem werden in diesem Turnier die
Teilnehmer der Region Darmstadt für den Wolfgang-Schlosser-Cup (25.06.2022) ermittelt.
(Platz 1 – 3 des Entscheidungsturniers nehmen daran teil.)
Die Termine sind im Rahmenterminplan der Region und des HFV festgeschrieben und können
nicht verlegt werden.

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9. Pokalspiele
In den Altersklassen A-, B-, C-, D- und E-Junioren werden die Kreispokalsieger nach dem
Pokalmodus ermittelt. Die Kreispokalsieger der A- und B-Junioren nehmen am Hessenpokal teil.
C- und D-Junioren Kreispokalsiegernehmen am Regionalpokal teil.
In allen Runden haben klassentiefere Vereine grundsätzlich Heimrecht.
E2-Mannschaften, die für den Pokal gemeldet haben, werden in der E-Junioren-Pokalrunde
integriert.
Bei Spielen auf neutralem Platz sind die Schiedsrichterkosten von den beteiligten Mannschaften
zu gleichen Teilen zu übernehmen. Dem ausrichtenden Verein ist es gestattet einen
Unkostenbeitrag für Kabinen-/Duschennutzung, Gestellung der Spielbälle, Pausengetränke etc.
zu erheben.
Spielkleidung: Unterscheiden sich die Mannschaften nicht voneinander, muss der Platzverein
(im Falle von Spielen auf neutralem Platz ist das die erstgenannte Mannschaft) die Kleidung
wechseln.

    10.        Spielbericht-Online (elektronischer Spielbericht)
Die Vereine und die Schiedsrichter sind verpflichtet, den elektronischen Spielbericht zu nutzen.
Alle für den Einsatz vorgesehenen Spieler sind im elektronischen Spielbericht aufzuführen. Die
Vereine haben den Spielbericht spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zur Einsichtnahme
durch den Schiedsrichter freizugeben. Nach der Freigabe können Änderungen nur noch durch
den Schiedsrichter vorgenommen werden. Fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen im
elektronischen Spielbericht nehmen dem betroffenen Spieler nicht die Einsatzberechtigung,
sofern sich der Spieler ordnungsgemäß nach § 9 Nr. 3 der Jugendordnung legitimieren kann.
Das Verfahren zur Kontrolle der Spielberechtigung richtet sich nach den
Durchführungsbestimmungen des Verbandsjugendausschusses zu § 9 a Jugendordnung für die
Spielzeit 2021/2022. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, die jeweils erste Einwechslung eines
Spielers (einschließlich ggf. des zweiten Torwarts) im elektronischen Spielbericht zu vermerken.
Nach dem Spiel haben die Schiedsrichter den Spielbericht zeitnah zu bearbeiten, mit den
erforderlichen Angaben zu versehen und abschließend unverzüglich freizugeben. Das gilt auch
für Schiedsrichter, die wegen Nichtantretens des offiziell zugeteilten Schiedsrichters die
Spielleitung übernommen haben (§ 33 Nr. 2 JO). In diesem Fall ist in dem dafür vorgesehenen
Feld anzugeben, dass kein offizieller Schiedsrichter anwesend war. Bei Systemausfall ist ein
Papier-Spielbericht zu verwenden. Neben den 11 Spielern der 11er-Mannschaften, den 9
Spielern der 9er Mannschaften und 7 Spielern der 7er Mannschaften sind im Pflichtspiel auf
dem Spielbericht die bis zu 4 Spieler, die eingewechselt wurden, nach Spielende zu markieren.

Diese Eintragungen sind im Spielbericht durch den Schiedsrichter vorzunehmen. Wird das Spiel
durch einen nicht neutralen Schiedsrichter geleitet, so ist dieser in Verbindung mit dem
Heimverein verpflichtet, die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen.
Alle dann eingetragenen Spieler/innen gelten grundsätzlich als eingesetzt. Sollten
Unstimmigkeiten auftreten, wenn die Auswechselspieler nicht eingetragen wurden, geht die ganze
Angelegenheit an den Rechtsausschuss zur endgültigen Klärung.

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Bei Systemausfall wird ein Papier-Spielbericht verwendet. In diesem Fall sind die Vereine für die
Ergebnismeldung im DFB-Net verantwortlich. Dieser Spielbericht ist unverzüglich dem
Klassenleiter zuzusenden.

    11.        Spielergebnisse
Der Platzverein oder ausrichtende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis unverzüglich nach
Spielende zu melden. Bei Spielen auf neutralen Plätzen (z.B. Entscheidungsspielen) gilt
automatisch der erstgenannte Verein als verantwortlich.

    12.        Spielverlegungen
Alle Spielverlegungen die während der Runden zwingend notwendig sind, werden nur noch über
die Funktion „Antrag Spielverlegung“ über das DFBnet abgewickelt. Für die Anträge wird auch in
dieser Saison keine Gebühr erhoben!
Spielverlegungen müssen mindestens 4 Tage vor dem ursprünglich angesetzten Spieltag via Antrag
DFBnet beim Klassenleiter sein! Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, gilt das Spiel als
verloren!
Bei F- und G-Junioren sind dem Klassenleiter alle Spielverlegungen schriftlich (per E-Mail)
mitzuteilen. Ausgefallene Spiele bei F- und G-Junioren müssen beim Klassenleiter telefonisch oder
schriftlich (E-Mail) gemeldet werden!

    13.        Spielabsetzungen
Spielabsetzungen erfolgen grundsätzlich nur durch den eingeteilten Schiedsrichter oder nach
Rücksprache mit dem Klassenleiter.

    14.        Nichtantreten
Bei Nichtantreten in der Qualifikation scheidet die Mannschaft aus dem Wettbewerb aus und wird
in der untersten Klasse eingestuft. Die restlichen Spiele werden 3:0 für den Gegner gewertet.
Tritt eine Mannschaft in der KL/KK dreimal nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus.
Bei Nichtantreten der Gastmannschaft in der Vorrunde erfolgt Bestrafung und Heimrechttausch
des Rückspieles. Bei Nichtantreten in der Rückrunde erfolgt Bestrafung und die Reisekosten aus
dem Hinspiel sind dem Gegner zu erstatten. (§44,3 StO,) Die Fahrtkosten sind vom
Verbandspielausschuss auf 1,50 €/km für eine Busreise (Hin- und Rückfahrt) festgelegt. (Die km
werden aus Google Maps berechnet. Bei JSG’s ist der federführende Verein maßgebend.)

    15.        Kurzfristige Spielabsetzungen
Eine kurzfristige Spielabsetzung ist nur in zwingenden Gründen möglich, siehe § 39 SpO.
Sie sind einwandfrei nachvollziehbar schriftlich zu belegen. In Eilfällen kann die schriftliche
Bestätigung unverzüglich nachgereicht werden. Das Spiel wird vom Klassenleiter neu angesetzt.
Als zwingende Gründe gelten insbesondere:
            • Unglücksfälle;
            • Todesfälle (z.B. Spieler, Betreuer, Trainer);
            • sonstige unabwendbare und nicht voraussehbare Ereignisse;
            • extreme Witterungsbedingungen

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Die Spielabsetzung kann nur durch den Klassenleiter oder im Bedarfsfall durch die Vertretung
erfolgen.
Eigenmächtige Spielabsetzung durch einen Verein ist stets strafbar.
Gemäß §29, 5a der JO dürfen Juniorenspiele wegen des Einsatzes von Junioren in
Seniorenmannschaften nicht abgesetzt werden!
Sollten Spiele aus unerheblichen Gründen abgesagt werden, ist zwischen genehmigten und nicht
genehmigten Nichtantritt zu unterscheiden, siehe § 38 SpO
Genehmigter Nichtantritt: Frist 2 Tage vor dem Spiel.  Bis spätestens 20:00 Uhr über das elektr.
Postfach an den entsprechenden Klassenleiter.
Beispiel: Für ein Samstagsspiel muss die Absage donnerstags 20:00 Uhr im elektr. Postfach des
entsprechenden Klassenleiters sein.
Dieses wird mit 0:3 als verloren gewertet. Es erfolgt keine weitere Bestrafung!

Handelt es sich um das Hinspiel, wird das Rückspiel dann auf dem Platz des Gegners ausgetragen.
Handelt es sich bereits um das Rückspiel, wird das Spiel zu einem neuen Termin vom Klassenleiter
neu angesetzt. (hier gilt auch Punkt 13)
Nicht genehmigter Nichtantritt: Hier erfolgt Meldung an den Einzelrichter und Bestrafung.
(Rechtsgrundlage §44 StO)

    16.        Schiedsrichterbesetzungen
Alle Spiele der A- bis C-Junioren und D- und E-Junioren Kreisliga werden mit Schiedsrichtern
besetzt.
Bei Nichterscheinen eines Schiedsrichters ist der Platzverein für die ordnungsgemäße
Durchführung des Spieles verantwortlich. Ebenso für die ordnungsgemäße Abwicklung des
elektronischen Spielberichtes (hier: Nichtantritt Schiedsrichter)
Kurzfristige Spielverlegungen bis 4 Tage vor dem Termin werden nicht mehr mit Schiedsrichtern
besetzt!
Bei E-Junioren Kreisklasse, F- und G-Junioren wird nach der FairPlay-Liga gespielt.
Näheres unter www.hfv-online.de/spielbetrieb-talentfoerderung/junioren/fairplay-liga

    17.        Untere Mannschaften
In unteren Mannschaften dürfen bei
    • 11er-Mannschaften nicht mehr als 3 Spieler,
    • 9er-Mannschaften nicht mehr als 2 Spieler,
    • 7er-Mannschaften nicht mehr als 1 Spieler
eingesetzt werden, die am vorangegangenen Pflichtspieltag in der nächsthöheren Mannschaft
derselben Altersklasse eingesetzt wurden. Am ersten Pflichtspieltag eines Spieljahres dürfen nur
drei Spieler in unteren Mannschaften eingesetzt werden, die nach der namentlichen
Spielermeldung zur höheren Mannschaft zählen. (§8,2 JO)

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Die Spieler pro Mannschaft sollten bis spätestens zum 1. Pflichtspieltag im DFBnet zugeordnet sein
(bei zwei gemeldeten Mannschaften in einer Altersklasse ist zwischen oberer und unterer
Mannschaft zu unterscheiden)! (sh. §7,2 JO)
Nachmeldungen von Spielern bei JSG‘s sind immer an den KJW und dem jeweiligen Klassenleiter zu
melden! Das Hinzufügen von Spielern in die Spielerliste ist während der Qualifikationsrunde nur
durch den KJW und den Klassenleiter möglich!

    18.         Einsatz Spieler untere Mannschaften
In den letzten vier Meisterschaftsspielen laut offizieller Terminliste von unteren Mannschaften
sowie in etwaigen Entscheidungs- oder Relegationsspielen dürfen Juniorinnen und Junioren, die in
mehr als fünf Rückrundenspielen einer höheren Mannschaft ihres Vereins mitgewirkt haben (§ 12
Nr. 3 Satz 2 JO), nicht mehr in unteren Mannschaften eingesetzt werden. Als offiziell gilt der
offizielle Spielplan zu Rundenbeginn. Eventuell notwendig gewordene Nachholtermine für zuvor
ausgefallene Spiele der Meisterschaftsrunde sind von dieser Beschränkung nicht betroffen.

    19.         Klassenleiter
Altersklasse                    Qualifikation/Kreispokal   Kreisklasse 1   Kreisklasse 2
A-Junioren                      Thomas Stützer
B-Junioren                      Kerstin Schwinn
C-Junioren                      Thomas Stützer
D-Junioren                      Kerstin Schwinn            Kerstin Schwinn
E-Junioren                      Thomas Stützer             Thomas Stützer Thomas Stützer
                                Kreisliga                  Kreisklasse 1
A-Junioren                      Peter Lotz                 Thomas Stützer
B-Junioren                      Peter Lotz                 Kerstin Schwinn
C-Junioren                      Frank Weber                Thomas Stützer

F-/G-Junioren                   Claudia Röchner

    20.         Kontaktdaten Klassenleiter
                Name                      Festnetz              Mobil
                Kerstin Schwinn           06062/50293           0175-9827332
                Thomas Stützer                                  0151-50498276
                Claudia Röchner                                 0160-96506995
                Peter Lotz                06074/876738          0173-3118310
                Frank Weber               06162/3776            0160-92308608

    21.         Spielfeldgrößen

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Der Deutsche Fußball-Bund hat als Empfehlung die folgenden Spielfeldgrößen ausgesprochen.
Der Verbandsjugendausschuss empfiehlt den Kreisen, diese Spielfeldgröße ebenfalls zu
übernehmen. Auf den Torraum kann verzichtet werden.
Nichteinhaltung kann gemäß § 18 Nr. 2 m) StO geahndet werden.
Spielfeld- und Strafraumbegrenzungen können an Stelle von aufgebrachten Linien auch durch in
angemessenen Abständen ausgelegte Markierungstellern gekennzeichnet werden.

                Altersklasse       Breite      Länge       Strafraum      Strafstoß
                D-Junioren        ca. 50 m    ca. 68 m     29 x 12 m         8m
                E-Junioren        ca. 35 m    ca. 55 m      21 x 8 m         8m
                F-Junioren        ca. 35 m    ca. 40 m      21 x 8 m         8m
                G-Junioren        ca. 32 m    ca. 35 m      21 x 8 m         8m

    22.        Ballgrößen und –gewichte gemäß § 13 Jugendordnung
Die folgenden Ballgrößen und –gewichte sind vom Verbandsjugendausschuss vorgegeben. Alle
Vereine sind aufgefordert, diese Vorgaben einzuhalten. Nichteinhaltung kann gemäß § 18 Nr.2 m)
StO geahndet werden.

                   Altersklasse   Größe Gewicht Altersklasse Größe Gewicht
                   A-/B-/C-Jun.     5    430 g     D-Jun      4/5   350 g
                      E-Jun.        4    290 g   F-/G-Jun.    3/4   290 g

    23.        Verschiedenes
       Spielausfälle müssen gemäß Vorgaben des DFBnet fristgerecht gemeldet werden. Die
       Verantwortung liegt bei der Heimmannschaft.
       Alle ausgefallenen Spiele werden vom Klassenleiter neu angesetzt.
       Bei allen Spielen muss im Spielbericht von beiden Mannschaften ein Hygienebeauftragter
       im Feld „Dopingbeauftragter“ eingetragen werden. Diese Person muss während des
       gesamten Spiels vor Ort sein!
       Fällt ein Spiel aus, ist dies dem Klassenleiter umgehend mitzuteilen. Zu beachten ist hierbei,
       dass der Spielausfall im DFBnet eingegeben werden muss.

       Bei Nichtantritt einer Gastmannschaft muss dieses vom Heimverein ebenfalls im DFBnet
       eingegeben werden!
       Ansprechpartner für die Klassenleiter sind nur die Jugendleiterinnen und Jugendleiter,
       nicht aber Betreuer einzelner Mannschaften!
       Alle Spieler der F- und G-Junioren benötigen einen Spielerpass! Ohne gültigen Spielerpass
       dürfen die Spieler in keinem Spiel eingesetzt werden. Nichtbeachtung wird Satzungsgemäß
       bestraft.
       Die Gesichtskontrolle der Schiedsrichter bei der Passkontrolle entfällt. Der Schiedsrichter
       hat jedoch das Recht, im Zweifelsfall eine Gesichtskontrolle durchzuführen.
       Bei FairPlay-Spielen sind die Pässe auf Verlangen vorzuzeigen.

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Zieht ein Verein seine Mannschaft zurück, sind für die nach dem Rückzug stattfindenden
       Spiele keine Reisekosten zu zahlen.
       Zwischen den einzelnen Spielen muss gem. Hygienevorschriften ein Zeitfenster eingeplant
       werden, um alle Räumlichkeiten zu reinigen/desinfizieren. Die ursprünglichen
       Ansetzungszeiten der einzelnen Junioren verschieben sich dementsprechend. Änderungen
       vorbehalten (sh. hierzu auch die Bestimmungen vom HFV - Anlage3)
                     Samstagsspiele    Uhrzeit        Sonntagsspiele          Uhrzeit
                       G-Junioren       10:00           D-Junioren              9:00
                       F-Junioren       11:30           B-Junioren             11:00
                       E-Junioren       13:00              Anschließend Senioren
                       C-Junioren       14:30
                       A-Junioren       17:00
       Nachmeldungen F- und G-Junioren sind bis 31.12.2021möglich.
       Aufgrund der Corona-Pandemie ist „verpflichtendes Handshake“ für alle Spiele bis auf
       weiteres ausgesetzt.
       Spielerpässe müssen mit einem aktuellen Passbild und Vereinsstempel versehen sein. Wird
       der Spielerpass ein drittes Mal vom Schiedsrichter moniert, erfolgt eine Bestrafung! Wir
       weisen darauf hin, dass der Digitale Spielerpass für alle Altersklassen angewendet wird.
       Bitte ein aktuelles Passbild bei allen Spielern hochladen – das Einverständnis der Eltern
       muss hierfür eingeholt werden. Der digitale Spielerpass wird verpflichtend ab der Saison
       2022/2023 eingeführt.
       Über folgenden Link können weitere Infos eingesehen/heruntergeladen werden.
       https://www.hfv-online.de/service/spielerpass/digitaler-spielerpass/
       Hinweise und Erläuterungen zum digitalen Spielerpass wurden den Vereinen durch den
       HFV bereits zugesandt. Diese sind diesen Bestimmungen nochmals angefügt. (sh. Anlage2)
       Der HFV Verbandsvorstand wird für die Pokalspielzeiten 2021/2022 ermächtigt, über eine
       aufgrund der durch die Covid19-Pandemie notwendig werdende vorzeitige Beendigung
       oder Verlängerung der Pokalwettbewerbe und die damit zusammenhängende Wertung zu
       entscheiden. Das HFV-Präsidium und der Verbandsjugendausschuss werden in seine
       Entscheidung mit einbezogen. Für diesen Fall wird der Verbandsjugendausschuss
       ermächtigt, Regelungen und Entscheidungen über die Bestimmung von Teilnehmern an
       übergeordnete Pokalwettbewerbe für die jeweils folgende Spielzeit zu treffen.
       Zum Thema „Neue Wettbewerbsformen im Kinderfußball“ (nur F- und G-Junioren) gelten
       die Durchführungsbestimmungen des VJA (sh. Anlage1)

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Anlage 1

                                                         1
                    Durchführungsbestimmungen des VJA zu den
           neuen Wettbewerbsformen im Kinderfußball (G- und F-JUNIOREN)
                                Saison 2021/2022

Grundsätze:
    1. Die Kinder spielen alleine, ohne von Eltern und Trainern angeleitet zu werden. Die Betreuer helfen nur bei
       Unklarheiten, beim Wechseln, in den Trinkpausen, bei Auf- und Abstieg und zählen die Tore.
    2. Der Handshake ist für alle Altersklassen verpflichtend (Hygieneauflagen beachten).

Spielfeld/Aufbau:
    1. Gespielt wird 3 gegen 3 auf vier Mini-Tore ohne Torhüter auf einer Spielfeldgröße von ca. 22 m (Breite) und
       28 m (Länge). Es ist wichtig, die einzelnen Spielfelder gut sichtbar zu nummerieren(z.B. laminiertes DIN A4-
       Blatt mit den Nummern 1 bis 8).

                                                   Gesamtaufbau

                                                    Abbildung 1

                                           Einzelnes Spielfeld

                                                    Abbildung 2

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Anlage 1

    2. Auf ein „normales“ Fußballfeld passen ca. acht Mini-Spielfelder. Somit können bis zu 64 Kinder(3 + 1 Spieler x
       16 Mannschaften) gleichzeitig spielen. Der Odenwald wird diese Anzahl auf 4 Felder begrenzen, um zu Beginn
       der Umsetzung die Vereine nicht zu überlasten.
    3. Materialbedarf je Spielfeld: 8 Markierungskegel für die Torschusszonen, 2 Markierungskegel für die
       Mittellinie, 4 Mini-Tore, Spielfeldnummerierung
    4. Jeder Verein muss pro Team jeweils zwei eigene Mini-Tore zur Veranstaltung mitbringen, sofern vom
       Veranstalter keine anderen Hinweise erfolgen.

Spielberechtigungen:
    1. Spielberechtigt sind alle Spieler/innen, die eine gültige Spielberechtigung für den Verein oder mindestens
       eine Vereinsmitgliedschaft nachweisen können.

Elektronischer Spielbericht Passkontrolle:
    1. Bis Vereine und Klassenleiter die technischen Möglichkeiten zur Verfügung haben, ist es für die Saison
       2021/2022 möglich, das jeweilige Festival über das HFV-Formblatt “Turnier-Spielbericht” abzuwickeln. Damit
       wollen wir es den Ausrichtern ermöglichen ohne großen Aufwand die Spieler, welche an dem Tag gespielt
       haben, zu erfassen bzw. erfassen zu lassen.
    2. Die Turnier-Spielberichtsbogen müssen bis zum Folgetag an den zuständigen Klassenleiter versandt werden.

Nichtantreten:
    1. Die Mannschaften sind verpflichtet, zu organisierten Spielen / Festivals anzutreten. Ein Nichtantreten wird
       gemäß Satzung geahndet.

Zahl der Spieler in jeder Mannschaft:
    1. Ein Team besteht in der Regel aus 4 Spielern.
    2. Drei Spieler befinden sich auf dem Spielfeld. Ein Spieler ist Rotationsspieler.
    3. Es ist darauf zu achten, dass immer eine gerade Anzahl an Mannschaften vorhanden ist. Dies kann durch die
       Zusammenstellung der Mannschaften beeinflusst werden.

        Mögliche Teamzusammenstellungen sind:
         4 Kinder       1 Mannschaft                        8 Kinder            2 Mannschaften
         5 Kinder       1 Mannschaft                        9 Kinder            2 Mannschaften
         6 Kinder       1 Mannschaft                        10 Kinder           2 Mannschaften
         7 Kinder       2 Mannschaften                      11 Kinder           2 Mannschaften
                        (mit/ohne Auswechsler

    4. Jeder Verein muss die Mannschaft(en) vor dem Festival oder am Veranstaltungstag beim zuständigen
       Kreisjugendausschuss und/oder Veranstalter anmelden.

        Mannschaft                            Stichtage                              Ballgröße
        E-Junioren                            01.01.2011 – 31.12.2012                4 (290g/350 g)
        F-Junioren                            01.01.2013 – 31.12.2014                4 (290g)
        G-Junioren                            01.01.2015 – und jünger                3 (290g)
        Mädchen in Jungenmannschaften (bis C-Junioren) dürfen jeweils ein Jahr älter sein. (§14 Nr.5 Satz 2 JO)

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Anlage 1

Organisation und Regeln:
    1. Die Spielzeit beträgt max. 7 Minuten. Eine Spielzeit von 80 Minuten darf nicht überschritten werden.
        Zwischen den Spielen muss eine Pause von 3 Minuten stattfinden.
    2. Anpfiff und Abpfiff erfolgen zentral für alle Spielfelder durch die Turnierleitung.
    3. Zu Beginn des Spiels verteilen sich die Spieler einer Mannschaft auf ihrer Torlinie.
    4. Das Spiel wird mit einem Hochball durch den Feldbetreuer begonnen. (sh. Abbildung 2)
    5. Ein Tor kann nur in der gegnerischen Schusszone erzielt werden. Eigentore zählen immer, egal von wo der
        Ball ins eigene Tor gespielt wurde.
    6. Nach jedem Tor wechseln beide Teams (falls Viererteams) jeweils den einen Spieler in einer festgelegten
        Reihenfolge (Rotation) ein.
    7. Besteht ein Team aus mehr als vier Spielern, werden alle übrigen Rotationsspieler gleichzeitig eingewechselt.
    8. Wurde nach zwei Minuten kein Tor erzielt, dann wird manuell rotiert. Den Wechsel veranlasst der
        Feldbetreuer.
    9. Rotiert wird an der Mitte des Spielfeldes. Das Spiel läuft ohne Unterbrechung weiter. Das heißt, der
        Feldbetreuer und der/die Rotationsspieler beider Mannschaften stehen grundsätzlich geschlossen an der
        Mittellinie.
    10. Abstoß und Anstoß werden von der eigenen Grundlinie als Dribbling oder Pass ausgeführt.
    11. Bei Abstoß und Anstoß muss sich die gegnerische Mannschaft in die eigene Hälfte zurückziehen.
    12. Bei Seitenaus wird der Ball eingepasst oder eingedribbelt. Tore dürfen dabei nach einem zweiten Kontakt
        erzielt werden. Eckbälle werden wie Seitenausbälle behandelt und an der Außenlinie außerhalb der
        Schusszone ausgeführt.
    13. Bei der Spielfortsetzung nach Freistößen oder Seitenaus muss immer mindestens ein Abstand von 3 Metern
        durch den Gegner eingehalten werden.
    14. Bei einem Regelverstoß außerhalb der eigenen Schusszone erfolgt ein Freistoß, der indirekt oder als Dribbling
        ausgeführt werden darf.
    15. Bei einem Regelverstoß in der eigenen
        Schusszone erfolgt ein Strafangriff
        (Penalty) von der Mittellinie gegen einen
        Verteidiger im 1:1. Die übrigen vier Spieler
        befinden sich an der anderen Schusslinie
        und dürfen nach der ersten Ballberührung
        am Spiel teilnehmen (siehe Abbildung 3).

                                                      Abbildung 3

    16. Ab einer Differenz von drei Toren spielt die unterlegene Mannschaft mit einem zusätzlichen Spieler bis der
        Torunterschied wieder kleiner als drei ist.
    17. Anstoß, Einwürfe, Abseits und Elfmeter kommen nicht zur Anwendung.
    18. Des Weiteren gelten die drei besonderen Regeln der Fairplay-Liga (Schiedsrichter, Trainer und Fans).

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Anlage 1

Spielmodus Auf- und Abstieg:
    1. Die einzelnen Teams werden soweit wie möglich leistungshomogen eingeteilt. Vor jedem Spieltag oder bei
       einem Festival werden die Teams nach Stärken (A = sehr gut bis F = Anfänger) sortiert. Diese Klassifizierung
       dient als Grundlage für die Startaufstellung im ersten Spiel. Das Siegerteam des „höchsten“ Feldes und das
       Verliererteam des „niedrigsten“ Feldes bleiben nach dem Spiel auf ihrem Feld stehen. Alle anderen
       Mannschaften steigen auf oder ab und wechseln damit das Feld (Organisation durch Turnierleiter oder
       Feldbetreuer).
    2. Bei Unentschieden steigt derjenige auf, der das letzte Tor erzielt hat.
    3. Bei 0:0 entscheidet das Kinderspiel "Schere-Stein-Papier" (Spielführer, drei Durchgänge).

        Modus zum „Auf- und Abstieg“ zu den weiteren Spielfeldern:

                    Spielfeld 1          Freies Feld           Spielfeld 2          Freies Feld

                    Spielfeld 3           Freies Feld          Spielfeld 4              Freies Feld

                                                    Abbildung 4

Spielfelder 1 bis 4: Gewinner gehen nach links, Verlierer gehen nach rechts
     Gewinner von Feld 1 verbleibt im Spielfeld 1, der Verlierer geht in Spielfeld 2
     Gewinner von Feld 2 geht in Spielfeld 1, der Verlierer verbleibt im Spielfeld 2
     Gewinner von Feld 3 verbleibt im Spielfeld 3, der Verlierer geht in Spielfeld 4
     Gewinner von Feld 4 geht in Spielfeld 3, der Verlierer verbleibt im Spielfeld 4
4
Es könnten auf einem Großfeld bis zu acht verschiedene „Ligen“ entstehen (sh. Abbildung 1), die dem
unterschiedlichen Leistungsniveau gerecht werden. Das Spielsystem bleibt aber gleich.

Schlussbestimmungen:
    1. Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden satzungsgemäß geahndet.

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Durchführungsbestimmungen zu § 9a)                                   Anlage 2

              der Jugendordnung für die Spielzeit 2021/2022
1. Prüfung und Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung (Spielerpass) nach § 9
   Jugendordnung - gilt für die Spielklassen ohne Nutzung der digitalen
   Passkontrolle

1.1 Hinweise an alle Vereine
Allen Vereinen wird empfohlen, ein Bild ihrer Spieler-/innen in die Spielberechtigungsliste
des DFBnet hochzuladen, um so möglichen Problemen bezüglich der Legitimation von
Spielern/Spielerinnen vorzubeugen.

1.2 Vorzulegende Unterlagen
Der Platzverein hat dem Schiedsrichter und dem Gastverein eine Möglichkeit zur
Bearbeitung des elektronischen Spielberichts rechtzeitig vor Spielbeginn zur Verfügung zu
stellen. Zu beachten sind gegebenenfalls auch die Durchführungsbestimmungen zur
Nutzung des elektronischen Spielberichtes. Außer in den unter 2.1. aufgeführten
Spielklassen sind in allen anderen Spielklassen 30 Minuten vor Beginn eines Spieles dem
Schiedsrichter von beiden Mannschaften die Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen. Diese
stehen dem Schiedsrichter bis nach Spielschluss zur Verfügung.

1.3 Reihenfolge der Prüfungen
Der Schiedsrichter überprüft die Spiel- und Einsatzberechtigung anhand des Spielberichtes
und den vorgelegten Spielerpässen.

1.4 Ersatzlegitimation
Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung bei fehlendem Spielerpass auch in
Form eines Ausdrucks aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine
Online-Überprüfung geführt werden. Der Spielerpass kann nicht durch eine Kopie ersetzt
werden. Kann der Spielerpass nicht vorgelegt werden, soll sich die Spielerin oder der Spieler
durch einen anderen amtlichen Ausweis mit Lichtbild zweifelsfrei identifizieren. Ist auch ein
solcher Ausweis nicht verfügbar, sind von dem Schiedsrichter alle sich bietenden Mittel
auszuschöpfen, um die Identität der Spielerin oder des Spielers anderweitig fest zustellen,
insbesondere durch Befragen des Gegners oder von Vertrauenspersonen. Die korrekte
Identität ist in solchen Fällen durch die Spielerin oder den Spieler mittels Unterschrift und
handschriftlicher Angabe des Geburtsdatums auf dem Ausdruck des Spielberichts zu
bestätigen und durch den Verein an den Klassenleiter zu senden.

1.5 Hinweispflicht des Schiedsrichters bei fehlender Legitimation
Die Schiedsrichter sind dazu angehalten, den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von
Pässen, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten im Sinne des § 9 Nr. 3
Jugendordnung auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen. Die Schiedsrichter sollen im
Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” berichten, falls sie die Vereine auf fehlende
Legitimationsdokumente hingewiesen haben. Die Vereine sind, insbesondere unabhängig
von der Tatsache, ob ein Hinweis durch den Schiedsrichter erfolgt oder nicht, für die
Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und den Nachweis für die Spiel- und
Einsatzberechtigung ihrer Spieler/-innen allein und voll verantwortlich. Insofern haben die
Vereine die Rechtsfolgen bezüglich des Einsatzes von nicht spiel- oder einsatzberechtigten
Spielern/-innen zu tragen.

1.6 Eintragungen im Spielbericht
Konnten sich Spieler nur ersatzweise legitimieren (siehe Nr. 1.4), ist dies vom Schiedsrichter
im Spielbericht unter „besondere Vorkommnisse“ zu vermerken. Die Vereine müssen dann
innerhalb von 4 Tagen nach dem Spiel ein Spielerfoto in die Spielberechtigungsliste laden
oder den Spielerpass vorlegen.
1.7 Gesichtskontrolle und Einsichtnahme Pässe
Eine sogenannte Gesichtskontrolle ist nicht mehr verpflichtend. Dem Schiedsrichter ist es
jedoch nicht unter-sagt, geäußerten oder bestehenden Zweifeln an der Spiel- oder
Einsatzberechtigung einzelner Spieler/-innen nachzugehen. Sollte ein Verein im Einzelfall
berechtigte Zweifel hinsichtlich der Spiel- und Einsatzberechtigung eines Spielers/-in haben,
so kann dies dem Schiedsrichter weiterhin mitgeteilt werden, woraufhin der Schiedsrichter,
falls erforderlich, dann im Rahmen der sogenannten „Gesichtskontrolle“ die Identität sowie
die Rückennummer des Trikots, des/r betreffenden Spielers/in punktuell überprüfen soll.

Über entsprechende Vorgänge (bspw. Anzeigen und durchgeführte Kontrollen) ist im
Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” zu berichten.

Der Spielführer sowie der Mannschaftsbegleiter des jeweiligen Vereins haben das Recht, die
Spielerpässe einzusehen. Diese können bis unmittelbar vor dem Spiel auf den
Schiedsrichter zugehen und sich bei diesem über die Richtigkeit der Eintragungen im
Spielbericht und den Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigungen der einzusetzenden
Spieler/-innen vergewissern, um Missverständnisse bereits im Vorfeld auszuräumen.

2. Prüfung und Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung in besonderen Spiel-
   klassen nach § 9a) Jugendordnung

2.1 Festlegung der Spielklassen
Nach den Bestimmungen des § 9a) der Jugendordnung werden für alle Wettbewerbe &
Spielklassen auf Kreis- sowie Verbandsebene im Verwaltungsbereich des HFV die Prüfung
sowie der Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung abweichend von den Bestimmungen
des § 9 der Jugendordnung angepasst.

2.2 Verpflichtungen für die Vereine
Vereine, deren Mannschaften in den unter 2.1. aufgeführten Spielklassen am Spielbetrieb
teilnehmen, sind verpflichtet, für Spieler/-innen ein Bild in die Spielberechtigungsliste des
DFBnet hochzuladen. Die Spieler/-innen müssen auf dem Bild mit Schulterbereich eindeutig
identifizierbar sein. Das Hochladen der Bilder hat bis spätestens einen Tag vor dem ersten
Spieltag der aktuellen Spielzeit der jeweiligen Spielklasse zu erfolgen.

Für Spieler/-innen der oben genannten Spielklassen, die erst nach dem ersten Spieltag der
Spielberechtigungsliste des jeweiligen Vereins hinzugefügt werden, ist ebenfalls
unverzüglich ein Bild in die Spielberechtigungsliste des DFBnet hochzuladen. Weiterhin sind
von den Vereinen ein aktueller Ausdruck der Spielberechtigungsliste mit Spielerfotos sowie
die Spielerpässe zu den Spielen mitzuführen. Dies soll vornehmlich der Legitimation dienen,
sofern kein Zugriff auf die Spielrechtsprüfung im DFBnet besteht.

2.3 Kontrolle der Spiel- und Einsatzberechtigung

2.3.1 Vorzulegende Unterlagen
Der Platzverein hat dem Schiedsrichter und dem Gastverein eine Möglichkeit zur
Bearbeitung des elektronischen Spielberichts rechtzeitig vor Spielbeginn zur Verfügung zu
stellen. Falls kein Zugriff auf den elektronischen Spielbericht besteht, sind dem
Schiedsrichter vor dem Spiel ein ausgefüllter Spielberichtsbogen sowie von beiden Vereinen
der Ausdruck der Spielberechtigungsliste mit Spielfotos zu übergeben.

Für Spieler, für die kein Bild in der Spielberechtigungsliste hochgeladen ist, sind die Vereine
verpflichtet, unaufgefordert den Spielerpass beim Schiedsrichter vorzulegen.

2.3.2 Reihenfolge der Prüfungen
Der Schiedsrichter überprüft die Spiel- und Einsatzberechtigung je nach den vorhandenen
Möglichkeiten mit folgender Priorität:
a) Spielrechtsprüfung mit dem elektronischen Spielbericht im DFBnet
   b) Ausgedruckter Spielbericht und ausgedruckte Spielberechtigungslisten mit
      Spielerfotos
   c) Spielrechtsprüfung mit dem elektronischen Spielbericht im DFBnet und vorgelegtem
      Spielerpass
   d) Ausgedruckter Spielbericht und vorgelegtem Spielerpass

2.3.3 Ersatzlegitimation
Ist der Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung anhand der unter den Buchstaben
2.3.2. a) bis d) auf-geführten Varianten nicht möglich, kann sich der/die Spieler/in durch eine
andere Form (siehe Nr. 1.4) legitimieren.

2.4 Hinweispflicht des Schiedsrichters bei fehlender Legitimation
Die Schiedsrichter sind dazu angehalten, den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von
hochgeladenen Bildern, fehlenden Pässen, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten
im Sinne der Nr. 1.4 oder auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen. Die Schiedsrichter sollen
im Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” berichten, falls sie die Vereine auf fehlende
Legitimationsmittel hingewiesen haben.

Die Vereine sind, insbesondere unabhängig von der Tatsache, ob ein Hinweis durch den
Schiedsrichter erfolgt oder nicht, für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und den
Nachweis für die Spiel- und Einsatzberechtigung ihrer Spieler/-innen allein und voll
verantwortlich. Insofern haben die Vereine die Rechtsfolgen bzgl. des Einsatzes von nicht
spiel- oder einsatzberechtigten Spielern/-innen zu tragen.

2.5 Eintragungen im Spielbericht
Konnten sich Spieler nur nach Nr. 1.4 legitimieren, ist dies vom Schiedsrichter im
Spielbericht unter „besondere Vorkommnisse“ zu vermerken. Die Vereine müssen dann
innerhalb von 4 Tagen nach dem Spiel ein Spielerfoto in die Spielberechtigungsliste laden
oder den Spielerpass vorlegen.

                     Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 1. Juli 2021 in Kraft.

                                                                   Verbandsjugendausschuss
                                                                      Grünberg, im Juni 2021
Anlage 3

                                                                                                       Hessischer Fußball-Verband e.V.
                                                                                                       Otto-Fleck-Schneise 4
                                                                                                       60528 Frankfurt/M.
Hessischer Fußball-Verband e.V. | Otto-Fleck-Schneise 4 | 60528 Frankfurt/M.

                                                                                                       STEFAN G: REUß
An alle                                                                                                Präsident
Vereine des Hessischen Fußball-Verbandes e.V.                                                          Telefon
                                                                                                       069 / 677 282-0
                                                                                                       E-Mail
Kopie:
                                                                                                       info@hfv-online.de
- Verbandsvorstand
                                                                                                       Fax
- Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung                                            069 / 677 282-238
- Verbandausschuss für Frauen und Mädchenfußball                                                       Fax Passstelle
- Verbandsjugendausschuss                                                                              069 / 677 282-226
- Verbandsausschuss für Qualifizierung und Vereinsentwicklung

                                                                               Frankfurt, 29.07.2021

Rundschreiben zum Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen

Liebe Sportfreunde,

in Hessen haben wir derzeit noch eine relativ entspannte Corona-Lage. Trotzdem gelten
nach wie vor viele Einschränkungen und trotz niedriger Zahlen ist weiterhin vorsichtiges
Handeln geboten. Im vergangenen Jahr konnten wir mit dem Ende der Sommerferien
einen Anstieg der Infektionen verzeichnen, der dann Ende Oktober den Spielbetrieb
erneut zum Stillstand gebracht hat. Mit dem heutigen Wissen können wir dieses Jahr aus
den Fehlern der Vergangenheit lernen.

Daher bitten wir Sie die nachfolgenden Hinweise und Empfehlungen sorgfältig zu
lesen und an Ihre aktiven Vereinsmitglieder weiterzugeben.

Aktuelle Verordnungslage

Gemäß § 20 der hessischen Corona-Schutzverordnung ist das Fußballspielen auf
Sportanlagen nur erlaubt, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Das gilt
gleichermaßen für den Spiel- und Trainingsbetrieb, vor allem wenn Zuschauer (§ 16)
eingelassen werden. Das im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellte Hygieniekonzept
hat nach wie vor Gültigkeit. Bitte setzen Sie Ihr Hygienekonzept unbedingt um! Wir
gehen davon aus, dass in diesem Jahr durch die Ordnungsbehörden verstärkt Kontrollen
durchgeführt werden.

Hinweise zu den geltenden Bestimmungen, wie etwa der aktuellen Corona-
Schutzverordnung, dem „Stufenplan“ in Hessen und geltender Auslegungshinweise zur

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Corona-Schutzverordnung finden Sie in den hier verlinkten Dokumenten; sowie
aktualisierte Hinweise des Verbandes zum Spiel- und Trainingsbetrieb auf der Startseite
des Hessischen Fußball-.Verbandes unter https://www.hfv-online.de/verband/.

Hinweise des Verbandes zum Spiel- und Trainingsbetrieb

Abstandsgebote und Maskenpflicht gehören für uns mittlerweile zum Alltag. Trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen konnten wir im vergangenen Jahr an einigen Stellen eine gewisse
Sorglosigkeit festellen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, genau hier anzusetzen:

   1. Die größte Ansteckungsgefahr droht in geschlossenen Räumen. Kabinen und
      Duschen können mit der notwendigen Sorgfalt genutzt werden. Das bedeutet
      konkret eine minimale Aufenthaltsdauer, Verzicht auf Mannschaftsansprachen in
      der Kabine und im Idealfall das Tragen einer Maske.
      Geselligkeit ist Teil der Identität im Amateurfußball und sollte derzeit nur im
      Freien gelebt werden. Bitte verzichten Sie unbedingt auf gesellige Runden in
      den Kabinen!
   2. Im Freien ist die Ansteckungsgefahr deutlich geringer als in geschlossenen
      Räumen, aber nicht ausgeschlossen. Auf den Ersatzbänken sitzen Spieler in der
      Regel eine Halbzeit und länger beieinander, meist ohne den notwendigen
      Mindestabstand. Bei den neuen Corona-Varianten geht man bereits bei wenigen
      Minuten engem Kontakt von einem erhöhten Ansteckungsrisiko aus. Bitte
      achten Sie auf den Mindestabstand auf den Ersatzbänken oder verpflichten
      Sie Ihre Spieler einen Mund-Nasenschutz zu tragen!
   3. Gerade im Urlaub konnte im vergangenen Jahr eine erhöhte Sorglosigkeit
      festgestellt werden, insbesondere wenn in anderen Ländern andere
      Bestimmungen gelten. Wer aus dem Urlaub nach Hause kommt, kann das Virus
      bereits unbemerkt in sich tragen. Durch einen sofortigen Einstieg in den Spiel-
      und Trainingsbetrieb besteht dann die erhöhte Wahrscheinlichkeit, Mitspieler und
      andere Vereinsmitglieder ebenfalls anzustecken. Für die restliche Mannschaft
      bedeutet das in der Regel eine Quarantäne. Wir möchten Ihnen daher für
      Urlaubsrückkehrer eine Handlungsempfehlung ans Herz legen: Bitte nehmen
      sie Urlaubsrückkehrer erst 72 Stunden nach deren Ankunft wieder in den
      Spiel- und Trainingsbetrieb auf und nur nach Vorliegen eines negativen
      Schnelltests!

Impfen ist die beste Verteidigung

Die niedrigen Infektionszahlen in Hessen und die damit verbundenen Lockerungen und
Möglichkeiten für den Amateursport haben dafür gesorgt, dass der Fußball in Hessen
wieder rollen kann. Dennoch ist die Pandemie noch nicht vorüber und das Coronavirus
nicht besiegt. Neue Virusvarianten verbreiten sich und gleichzeitig sinkt die
Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Während noch vor einigen Wochen Impftermine
begehrt waren, gibt es jetzt ausreichend Angebote und Möglichkeiten - teilweise sogar
ohne vorherige Terminvereinbarung. Impfen ist der Weg aus der Pandemie und
gleichzeitig der Weg zurück in den flächendeckenden Vereinssport.

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Der Erfolg der kommenden Saison wird nicht nur von der Umsetzung der
Hygienekonzepte abhängen, sondern im Wesentlichen auch von einer möglichst hohen
Anzahl geimpfter Spieler. Der Hessische Fussball-Verband unterstützt daher
ausdrücklich die Impfkampagne der Landes- und Bundesregierung. Bitte werben Sie in
Ihren Vereinen intensiv um die Impfbereitschaft Ihrer Spieler und
Vereinsmitglieder!

Die Impfempfehlung des Verbandes beruht dabei auf der Impfempfehlung der Ständigen
Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) und bezieht sich damit zunächst auf
Erwachsene. Informationen zum Impfen von Kindern und Jugendlichen in den
Impfzentren entnehmen Sie bitte folgendem Schreiben der Task Force Impfkoordination
des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Mit sportlichen Grüßen
HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND

Stefan Reuß                                    Frank Illing
Präsident                                      Vorsitzender des Verbandsausschusses
                                               für Qualifizierung und Vereinsentwicklung

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