Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...

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Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
39. Jahrgang                             Mittwoch, den 7. März 2019      Nr. 10/2019

                                                                    Samstag
                                                               09. März 2019
                                                                   19:00 Uhr

  4. deutsch-französisches
              Sprungbrett
   Aula des Alfred-Grosser-Gymnasiums
                     in Bad Bergzabern
                                         Junge Talente
Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 07.03.2019                                                                          - 2 -                                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019

                Auf einen Blick
       Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                            ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke
                                                                                                            Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10
Die nächste Ausgabe erscheint am                                                                            bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777
❙❙ Mittwoch, 13. März 2019.                                                                                 ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas
Redaktionsschluss                                                                                           Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen-
❙❙ spätestens Montag, 11. März, 9.00 Uhr.                                                                   münster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechten-
Redaktion: Hans-Peter Koob                                                                                  bach
Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de                                                                 Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448

(Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an                                                             ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de)                                          Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer,
                                                                                                            Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld
Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.                                                                       Tel. 0800 0837111
„Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!
                                                                                                                 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
       Notfallrufnummern                                                                                    ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110
                                                                                                            ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112
                                                                                                            Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222
                                                                                                            Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117
                                                                                                            E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240
                                                                                                            Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
                                                                                                            - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr,
       Medizinische                                                                                         Do 14.00 bis 18.00 Uhr
       Bereitschaftsdienste                                                                                 ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
                                                                                                            Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117                                                                                18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen
Stelle geleitet!)                                                                                           ❙❙ Rentenstelle und Archiv
                                                                                                            nach telefonischer Vereinbarung
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau,                                             ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
Telefon 116117                                                                                              Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr;                                      ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr                                    Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                     IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel,                                           VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. 27308
Telefon 116117                                                                                              IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr                                                                Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672
❙❙ Zahnarzt                                                                                                 IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545
09. / 10. März 2019                                                                                         ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
ZA Paulig, Annweiler, Hauptstraße 56, Tel. 06346 964990                                                     Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel.
❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                    06343 9896-60. Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr
01805 258825 + PLZ des Standorts                                                                            Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                        von 10.00 bis 13.00 Uhr.
www.lak-rlp.de
Mittwoch, 06.03.2019                                                                                        ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
Landau, Adler-Apotheke, Rathausplatz 2, Tel. 06341 86654                                                    Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun-
Donnerstag, 07.03.2019                                                                                      ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Steinfeld, Viehstrich-Apotheke, Obere Hauptstr. 79, Tel. 06340 1088                                         Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Freitag, 08.03.2019                                                                                         Schichtplan erstellt:
Bad Bergzabern, Löwen-Apotheke, Marktstr. 4, Tel. 06343 4798                                                Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß
Samstag, 09.03.2019                                                                                         Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß
Annweiler, Kur-Apotheke, Hauptstr. 62, Tel. 06346 8946                                                      Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr���������������� Taxi Pfalzgraf
Sonntag, 10.03.2019                                                                                         Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������� Taxi Pfalzgraf
Landau, Park-Apotheke, Westbahnstr. 1, Tel. 06341 520090                                                    Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������� Taxi Leischner
Montag, 11.03.2019                                                                                          Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,
Bad Bergzabern, Markt-Apotheke, Marktstr. 22, Tel. 06343 93550                                              weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die
Dienstag, 12.03.2019                                                                                        Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer
Rohrbach, Klingbach-Apotheke, Hauptstr. 50, Tel. 06349 7370                                                 bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die
Mittwoch, 13.03.2019                                                                                        Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.
Klingenmünster, Reben-Apotheke, Weinstr. 40, Tel. 06349 1677                                                Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs-
❙❙ Krankenhäuser                                                                                            pflicht.
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße
Standort Bad Bergzabern
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0                                                       Soziale Einrichtungen /
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                                                                     Beratungsdienste
Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 900-0
                                                                                                            ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
                                                                                                            Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau,
       Technische                                                                                           Tel. 06341 940-425
       Bereitschaftsdienste                                                                                 (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in
                                                                                                            die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von
❙❙ Verbandsgemeindewerke                                                                                    Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)
(bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern
Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603                                                                ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
(bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG                                             www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016
Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797                                                               ❙❙ Gesundheitsamt
❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern                                                                                Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
(nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und                                              ❙❙ AIDS-Beratung
beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)                                            Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech-
Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502                                                                         zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604
Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 07.03.2019                                     - 3 -                                                   Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019

                                                                       8.  Übertragung von Haushaltsermächtigungen der Verbandsge-
                      Amtlicher Teil                                       meinde Bad Bergzabern aus dem Jahr 2018 in das Jahr 2019
                                                                           gemäß § 17 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung
                                                                       9. Einstellung von Nachwuchskräften in der Verwaltung / Ausschrei-
                                                                           bung von Ausbildungsstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020
                 Verbandsgemeinde                                      10. Zweite Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Bad Bergz-
                                                                           abern über die Bildung eines Seniorenbeirates
                                                                       11. Informationen und Anfragen
  21. Sitzung des Werksausschusses der                                 Hermann Bohrer, Bürgermeister
 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern in der
          Wahlperiode 2014/2019                                                                          Bad Bergzabern
Am Montag, 11. März 2019 um 18:00 Uhr findet im Betriebsge-
bäude des Wasserwerkes in Kapellen-Drusweiler eine Werksaus-
schusssitzung statt.
Tagesordnung:                                                                        Nutzung der Mountainbikestrecke
Öffentlich:
1.  Vorstellung Sanierungsplanung für die Kanalisation der Scha-
    densklasse 0+1 in Bad Bergzabern, südlicher Stadtbereich
2. Auftragsvergaben
2.1 Auftragsvergabe: Ingenieurleistungen - Stadt Bad Bergzabern,
    südlicher Stadtbereich, Ausführungsplanung, Ausschreibung und
    Baubegleitung
2.2 Auftragsvergabe: Kanalisation und Wasserversorgung vom Was-
    serwerk über die Bildstraße mit Einbindung in der oberen Haupt-
    straße in Steinfeld
2.3 Auftragsvergabe: Erneuerung der technischen Ausrüstung an den
    Pumpwerken Deutschhof, Kaplaneihof und Eichenhof
2.4 Auftragsvergabe: Herstellung einer Photovoltaikanlage auf dem
    Betriebsgebäude der Kläranlage Winden
2.5 Auftragsvergabe: Umbau und Umstellung der bestehenden
    Schlammentwässerung auf der Kläranlage Winden
2.6 Auftragsvergabe: Erneuerung einzelner Kanalhaltungen und
    Kanalanschlüsse in der Stadt Bad Bergzabern
2.7 Auftragsvergabe: Prüfingenieur für den konstruktiven Ingenieur-
    bau am Wasserwerk Steinfeld, Prüfung des Standsicherheits-
    nachweises und Bauüberwachung
2.8 Auftragsvergabe: Dierbach, Kirchgasse, Erneuerung eines
    Kanalanschlusses und Austausch der Schachtabdeckungen,
    Hydranten- und Schieberkappen im Zuge des Straßenausbaus
3. Interreg Projekt- Beschluss zur Kooperationsvereinbarung mit
    den Projektpartnern
4. Bericht des Werkleiters                                             Radfahren im Gelände birgt viele Gefahren in sich.
5. Informationen und Anfragen                                          Um diese Gefahren weitgehend auszuschließen, haben wir für euch
                                                                       die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln aufgestellt.
Nichtöffentlich:                                                       Nur wer diese beherzigt und anerkennt, ist berechtigt, sich als Radfah-
1. Informationen und Anfragen                                          rer auf dem Mountainbike Parcours aufzuhalten.
                                                                       • Alle Nutzer des Mountainbike Parcours nehmen zur Kenntnis,
gez. Hermann Bohrer, Bürgermeister                                         dass es nicht möglich ist, jedes Hindernis abzusichern und dies-
                                                                           bezüglich keine Schadensersatzforderungen bei Unfällen geltend
        29. Sitzung des Haupt- und                                         gemacht werden können. Das Befahren des Mountainbike Par-
                                                                           cours erfolgt auf eigene Gefahr und ist bei Unwetter einzustellen.
 Finanzausschusses der Verbandsgemeinde                                    Eltern haften für ihre Kinder.
              Bad Bergzabern                                           • Benutzung der Anlage nur mit jeweils geeigneter Schutzkleidung
                                                                           (Helm, Handschuhe, festes Schuhwerk, Schienbein-, Knie- und
Einladung                                                                  Ellbogenschützer.
Am Dienstag, 12. März 2019, um 18:30 Uhr findet im Sitzungssaal        • Es gibt sowohl leichte als auch sehr schwere Strecken, daher
des Schlosses (Zimmer 209) in Bad Bergzabern eine Haupt- und               unbedingt jedes Hindernis vor dem Befahren anschauen und prü-
                                                                           fen! Jeder muss für sich selber entscheiden, was er sich zutraut.
Finanzausschusssitzung statt.
                                                                           Wenn ihr nicht sicher seid, die Strecke auf keinen Fall befahren!
(Bitte den Seiteneingang am Parkplatz benutzen!!!)
                                                                       • Nehmt Rücksicht auf andere Fahrer und Naturnutzer.
Tagesordnung
                                                                       • Nehmt Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt! Fahrt bitte nicht querbeet
Öffentlich:
                                                                           oder abseits der Wege zum Parcours oder in der Dämmerung.
1.   Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen                      • Bitte schont die Umwelt und nehmt euren Abfall mit nach Hause.
2.   Herstellung von Räumlichkeiten an der Grundschule Steinfeld für
     die Schulsozialarbeit
                                                                        Nutzung der Mountainbike-Strecke Liebfrauenberg, hinter der
3.   Baugrundverbesserung an der Grundschule Gleiszellen-Gleishor-                             Sandgrube
     bach                                                                                                                               Mountain-
                                                                                                                                        bikebereich

     - Beauftragung eines Ingenieurbüros
4.   Erneuerung der Versorgungsleitungen vom Hauptgebäude zu den
     Becken im Freibad (Rebmeerbad)
     - Auftrag zur Ausschreibung und Ermächtigung des Bürgermeis-
     ters zur Auftragserteilung
5.   Austausch der Wärmetauscher für die Badewasserheizung im
     Freibad (Rebmeerbad)
     - Auftrag zur Ausschreibung und Ermächtigung des Bürgermeis-
     ters zur Auftragserteilung
6.   Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle
     - Auftrag zur Ausschreibung der restlichen Gewerke und Ermäch-    Zu guter Letzt... Wenn(Bild zeigt die ihr      Sachbeschädigungen
                                                                                                             Kurtalstraße                                                   im Streckenverlauf
                                                                                                                          im Bereich Schwanenweiher, Abzweigung Leibfrauenberg)

     tigung des Bürgermeisters zur Auftragserteilung                   feststellt, bitten wir um sofortige Info an das Gartenamt der Stadt (Tel.
7.   Beschaffung der Beladung für das HLF 10 (Hilfeleistungslösch-     06343 701-602).
     gruppenfahrzeug) für die Feuerwehreinheit Oberotterbach           Stadt Bad Bergzabern
     - Beschluss über die öffentliche Ausschreibung                    Der Stadtbürgermeister
Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 07.03.2019                                        - 4 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019

           Auf einen Blick
❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst                                           ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)
Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke,             Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau,
Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und           Tel. 06341 9273-10 und -14
deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do            ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft
14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621                Tel. 0173/665218 und 06345 7457
❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad                     ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
   Bergzabern                                                             Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in
jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626         der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735
❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie                                       ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte
Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680       Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827
❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss                              ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen
Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr,         Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063
9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888
                                                                          ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern                                    Tel. 06340 8697
(für den Stadtbereich)
Tel. 06343 2266 und 9512615                                               ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
                                                                          Tel. 06343 9516050
❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst
Tel. 06343 7811                                                           ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
                                                                          Tel. 06349 990215
❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin
Tel. 06343 610696                                                         ❙❙ VdK Kreisverband Landau
                                                                          Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“
Königstraße 38
Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr                   Öffnungszeiten
Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung,
Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä-
                                                                          ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad)
                                                                          Friedrich-Ebert-Straße 40, Tel. 06343 7120
sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr
                                                                          Montag / Lundi, Mittwoch / Mercredi, Freitag / Vendredi, 7.30 - 21.00 Uhr
entgegen genommen.
                                                                          Dienstag / Mardi, Donnerstag / Jeudi, 7.00 - 19.30 Uhr
Per E-Mail an klamottebza@gmail.com kann auch ein individueller
                                                                          Samstag / Samedi, 9.00 - 16.00 Uhr
Abgabetermin vereinbart werden. Mehr Info unter https://sites.google.
                                                                          Sonntag / Dimanche, Feiertag / jours fériés, 9.00 - 17.00 Uhr.
com/view/klamottebza/startseite                                           Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss.
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern                    ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250                  Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med.
❙❙ Pflegestützpunkt                                                       Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-      www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851                                      Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 -
                                                                          23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feier-
❙❙ Ökumenische Sozialstation
                                                                          tagen und in den Weihnachtsferien)
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0
                                                                          Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr
❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst,                      Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 -
   Landau/SÜW                                                             20.00 Uhr. Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr
Tel. 06341 942946                                                         Ruhetage: 24./25.12. und 01.01.
❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern                            Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019
(Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811            ❙❙ Stadtmuseum
                                                                          Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen
❙❙ Arbeiterwohlfahrt
                                                                          Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.
Tel. 07275 5691
                                                                          Öffnungszeiten: „Winterpause bis Ende März 2019“.
❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau                                               ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21
Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0                   Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen
❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishor-                  Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.
   bach und Klingenmünster                                                Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!
Tel. 06349 9630966                                                        Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15
                                                                          Personen möglich. Mehr Informationen unter www.otterbachab-
❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld
                                                                          schnitt.de.
Tel. 06340 9258008 und 06340 8317
                                                                          ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am
❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer
                                                                             Marktplatz
Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323
                                                                          Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,
❙❙ Telefonseelsorge                                                       samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.
Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222                    Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern
Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach-         ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern         Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 -
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine       16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas
nach Vereinbarung, Tel. 06343 7060070.                                    Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de
❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                           ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Info-Tel. rund um die Uhr, Tel. 06349 900-2020                            Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691
Hotline Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Mo-Do, 15.00-         Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
16.00 Uhr, Tel. 06349 900-3333
Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel.        Kapsweyer                   Mi.                 16.00 - 18.00 Uhr
06349 900-2555
                                                                          Klingenmünster              Mi.                 16.30 - 18.30 Uhr
Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel.
06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr                         Oberotterbach               Fr.                 15.30 - 17.30 Uhr
Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung              ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei
Treffen am 04.02., 06.05, 02.09. und 04.11.,18.00 bis 19.30 Uhr, Tel.
                                                                          im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772
06349 900-2120
Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im            Montag                                      16.00 - 18.00 Uhr
Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 07.03.2019                                       - 5 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019
                                                                         rechtskräftigen Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Niederot-
                         Barbelroth                                      terbach zu erheben sind.
                                                                         Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Beitragsschuldner die
                                                                         Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Niederotterbach in Zimmer
                                                                         221 der Verbandsgemeindeverwaltung während der üblichen Öff-
   Bekanntmachung der Offenlegung des                                    nungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung einsehen können.
     Entwurfs der Haushaltssatzung mit                                   Auf Grund einer EU-Verordnung ist es seit dem Jahre 2015 nicht mehr
                                                                         möglich auf dem europäischen Markt Quecksilberdampflampen,
  Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019                              die hauptsächlich in der Straßenbeleuchtung eingesetzt wurden, zu
   und 2020 der Ortsgemeinde Barbelroth                                  erwerben. Deswegen war es notwendig, diese Beleuchtungstechnik
Gemäß § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit          auszutauschen. Hier hat sich der Gemeinderat zu einer Umstellung
Haushaltsplan vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die           auf LED-Technik entschieden, da diese Technik eine effizientere und
Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme         verbesserte Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen verspricht,
besteht ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den             bei gleichzeitiger, deutlicher Reduzierung des Kohlenstoffdioxid-
Gemeinderat.                                                             Ausstoßes. Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 04.05.2015
Ab 8. März 2019 können für die Dauer von 14 Tagen Vorschläge zum         und 26.05.2015 beschlossen, die Straßenbeleuchtung in der Gar-
Entwurf der Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan durch die           tenstraße, Hauptstraße, Hintergasse, Niedergasse und In den Hofä-
Einwohner eingereicht werden. Einsichtnahme und Vorschläge sind          ckern inkl. des Littenheimer Ring beitragspflichtig erneuern zu lassen.
möglich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad              Hierbei wurde für jede der aufgeführten Straßen ein Gemeindeanteil
Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 215, zu den allgemeinen Öff-          beschlossen, der von den Gesamtkosten abzuziehen ist und den Vor-
nungszeiten der Verwaltung.                                              teil der Allgemeinheit gegenüber den Anliegern an dem Ausbau der
                                                                         Straßenbeleuchtung widerspiegelt.
Bad Bergzabern, 6. März 2019                                             Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird in den kom-
Verbandsgemeindeverwaltung                                               menden Tagen ein entsprechender Abrechnungsbescheid zugehen,
-Finanzabteilung-                                                        welcher zwei Monate nach Bekanntgabe zur Zahlung fällig wird.
Im Auftrag
K. Brand                                                                 Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                         - Finanzabteilung -
                                                                         Beitragsstelle
                        Dörrenbach
                                                                                           Oberschlettenbach
    Bekanntmachung des Wahlleiters über
     die Einreichung von Wahlvorschlägen                                                 Wahl des Wehrführers
   für die Wahl des Gemeinderats sowie für                                             und des stellv. Wehrführers
     die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des                                Einladung
    Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde                                  Hiermit ergeht Einladung zur Wahlversammlung an alle ehrenamtli-
                                                                         chen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit
                  Dörrenbach                                             Oberschlettenbach zur Wahl des Wehrführers und des stellv. Wehr-
Zur Bekanntmachung vom 08. Februar 2019 über die Einreichung von         führers am Mittwoch, 10.04. 2019, um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus
Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates sowie für die Wahl        Oberschlettenbach.
der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde          Tagesordnung:
Dörrenbach ergeht folgender ergänzender Hinweis:
Ziffer IV der Bekanntmachung vom 08. Februar 2019 wird wie folgt         1.   Wahl des Wehrführers
geändert:                                                                2.   Wahl des stellv. Wehrführers
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen       Mit freundlichen Grüßen
versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht        In Vertretung
werden.                                                                  Martin Engelhard, Erster Beigeordneter
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem               Dezernent für den Brandschutz
Gemeindewahlleiter Herrn Reinhard Pelz in 76889 Dörrenbach,
Talstraße 36 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss),
                                                                                   Einladung zur Versammlung der
Zimmer 208 einzureichen.                                                            Angliederungsgenossenschaft
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürger-                       Bärenbrunnerhof
meisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/   Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Angliederungsgenos-
des Ortsbürgermeisters Herrn Volker Fauth in 76889 Dörrenbach,           senschaft zum Eigenjagdbezirk Bärenbrunnerhof werden hiermit
Übergasse 24 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad                 zu der am Montag, den 25. März 2019, 19.30 Uhr im Ratssaal des
Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss),            Bürgerhauses Drachenfels, Herrenfeldstraße 15, stattfindenden Ver-
Zimmer 208 einzureichen.                                                 sammlung öffentlich eingeladen.
Die Einreichungsfrist läuft am                                           Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer der
               Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr,                    Angliederungsge­nossenschaft zum Eigenjagdbezirk „Bärenbrun-
ab.                                                                      nerhof“ der Gemarkung Busenberg nach Maßgabe des Grundflä-
Dörrenbach, den 28. Februar 2019                                         chenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die
Reinhard Pelz, Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl des         Jagd ruht oder die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind nicht Mit-
Gemeinderates                                                            glieder der Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossinnen und Jagdge-
Volker Fauth, Erster Beigeordneter und Wahlleiter für die Wahl der       nossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von
Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters                               Ihnen eingebrachte Grundfläche durch Grundbuchauszüge, Urkunden
                                                                         etc. nachzuweisen.
                                                                         Die Liste der Jagdgenossinen und Jagdgenossen liegt in Zimmer
                    Niederotterbach                                      111 in der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schul-
                                                                         straße 29 in Dahn, in der Zeit vom 8. bis einschließlich 22. März
                                                                         2019 jeweils Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie
    Unterrichtung über die Erhebung von                                  zusätzlich dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags
                                                                         von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr aus. Änderungswünsche an den einge-
    Ausbaubeiträgen für den Ausbau der                                   brachten Grundflächen in diesem Verzeichnis können durch Grund-
  Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde                                 buchauszüge, Urkunden etc. nachgewiesen werden. Mit Ablauf des
                                                                         22. März 2019 gilt das Mitgliederverzeichnis als rechtskräftig.
              Niederotterbach                                            Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl
Hiermit unterrichtet die Ortsgemeinde Niederotterbach, gemäß § 7         der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und
Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995, zuletzt            Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung
geändert am 22.12.2015, die Grundstückseigentümer an den unten           vertretenen Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz).
aufgeführten Straßen über die beitragspflichtige Maßnahme “Aus-          Die Versammlung ist nicht öffentlich und ohne Rücksicht auf die
bau der Straßenbeleuchtung“, für die einmalige Beiträge gemäß der        Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig.
Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 07.03.2019                                       - 6 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019
Tagesordnung                                                             Das Ratsmitglied Nina Bernhart, Kirchstraße 3 a, 76889 Schweigen-
1.   Bericht über die abgelaufene Jagdjahre                              Rechtenbach, hat mit Schreiben vom 25. Februar 2019 ihr Ratsman-
2.   Verwendung des Reinertrages aus der Jagdverpachtung                 dat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
                                                                         Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
3.   Neuabschluss einer Vereinbarung zur Übertragung der Verwal-
                                                                         Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten
     tung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Kom-
     mune; Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung                   Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem
                                                                         Wahlvorschlag der Freien Wählergruppe Schweigen-Rechtenbach
4.   Wünsche und Anträge
                                                                         e.V. (FWG).
Busenberg, den 28. Februar 2019                                          Dies ist Herr
Christof Müller, Jagdvorsteher                                                                         David Grimm
                                                                                                  Adam-Lattrell-Straße 3
                                                                                             76889 Schweigen-Rechtenbach
            Schweigen-Rechtenbach                                        Herr Grimm hat das Mandat angenommen.
                                                                         Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kom-
                                                                         munalwahlordnung (KWO).
      Bekanntmachung des Wahlleiters über                                Schweigen-Rechtenbach, 01. März 2019
       die Einreichung von Wahlvorschlägen                               Dieter Geißer, Ortsbürgermeister
     für die Wahl des Gemeinderats sowie für
       die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des                                                  Vorderweidenthal
      Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde
              Schweigen-Rechtenbach
Zur Bekanntmachung vom 08. Februar 2019 über die Einreichung von
                                                                                Wahl des Wehrführers und des stellv.
Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates sowie für die Wahl                          Wehrführers
der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde
                                                                         Einladung
Schweigen-Rechtenbach ergeht folgender ergänzender Hinweis:
Ziffer IV der Bekanntmachung vom 08. Februar 2019 wird wie folgt         Hiermit ergeht Einladung zur Wahlversammlung an alle ehrenamtli-
geändert:                                                                chen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen       Vorderweidenthal zur Wahl des Wehrführers und des stellv. Wehrfüh-
versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht        rers am Freitag, den 12.04.2019 um 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus
werden.                                                                  Vorderweidenthal.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem               Tagesordnung:
Gemeindewahlleiter Herrn Dieter Geißer in 76889 Schweigen-               1.   Wahl des Wehrführers
Rechtenbach, Am Herdweg 4 oder bei der Verbandsgemeindever-
waltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße              2.   Wahl des stellv. Wehrführers
61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen.                                   In Vertretung
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürger-      Martin Engelhard, Erster Beigeordneter
meisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/   Dezernent für den Brandschutz
des Ortsbürgermeisters Herrn Werner Jülg in 76889 Schweigen-
Rechtenbach, Hauptstraße 1 oder bei der Verbandsgemeindever-
waltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße
61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen.
                                                                                          Bekanntmachungen
Die Einreichungsfrist läuft am
               Montag, dem 08. April 2019, 18:00 Uhr
                                                                                           anderer Behörden
ab.
Schweigen-Rechtenbach, den 04. März 2019                                   Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung
Dieter Geißer, Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl des
Gemeinderates                                                             des Kreisrechtsausschusses am 14.03.2019
Werner Jülg, Erster Beigeordneter und Wahlleiter für die Wahl der        - Bekanntmachung vom 01.03.2019 -
Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
                                                                         Am Donnerstag, dem 14.03.2019 ab 08:30 Uhr findet in Zimmer 266
                                                                         bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle
   Amtliche Bekanntmachung über die                                      2 in Landau unter Vorsitz von Herrn KVD Joachim George eine Sit-
  Einberufung einer Ersatzperson in den                                  zung des Kreisrechtsausschusses statt.
Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-                                  Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöf-
                                                                         fentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 10 Punkte; überwie-
              Rechtenbach                                                gend geht es diesmal um Baurecht.
Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Ver-
tretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der          76829 Landau i. d. Pf., den 26.02.2019
Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geän-         Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
dert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448).        Abteilung Recht und Kommunalaufsicht
- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsge-          Referat 11: Recht / Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss
meinde Schweigen-Rechtenbach -                                           (Holl)

               Herausgeber:             LINUS WITTICH Medien KG
               Druck:                   Druckhaus WITTICH KG                                                         Impressum
               Verlag:                  LINUS WITTICH Medien KG
               Anschrift:               54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
               Verantwortlich:                                               Redaktionelle
               amtlicher Teil:          Hermann Bohrer, Bürgermeister        Bearbeitung:          Hans-Peter Koob
                                        Verbandsgemeindeverwaltung                                 (Presseamt, VG Bad Bergzabern)
                                        Bad Bergzabern		                                           Tel. 06343 701119, h.koob@vgbza.de
                                        76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61
               redaktioneller Teil:     Dietmar Kaupp, Verlagsleiter         Zustellung:           Kostenlose   Zustellung an alle Haus-
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               Erscheinung:             wöchentlich                                                E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
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Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 07.03.2019                                       - 7 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019

      Öffentliche Bekanntmachung des                                                                       §4
                                                                                  Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
    Landrats zur Eintragung der von der                                  Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festge-
   Meldepflicht befreiten wahlberechtigten                               setzt auf                                           40.000.000 Euro.
                                                                                                           §5
 Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten                                Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
       der Europäischen Union in das                                     Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
                                                                         mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
              Wählerverzeichnis                                          1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investiti-
- Bekanntmachung vom 01.03.2019 -                                        onsförderungsmaßnahmen
                                    I.                                   Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft[3] auf                        0 Euro
Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl           zusammen auf                                                   0 Euro
der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Orts-       2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
bürgermeisters - Stadtbürger-meisterin/Stadtbürgermeisters - Bür-        Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft4 auf                 1.000.000 Euro
                                                                         zusammen auf                                          1.000.000 Euro
germeisterin/Bürgermeisters sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats
                                                                         3. Verpflichtungsermächtigungen
- Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags - Bezirkstags -
                                                                         Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft4 auf                          0 Euro
und am Sonntag, dem 16. Juni 2019, von 8 bis 18 Uhr
                                                                         darunter:
die etwaige Stichwahl
                                                                         Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjah-
der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Orts-       ren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen
bürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - Bürger-     0 Euro
meisterin/Bürgermeisters statt.                                          zusammen auf 0 Euro
                                   II.                                                                     §6
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Euro-                       Festsetzungen für Sondervermögen
päischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der      Für den Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft des Landkreises Südli-
Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen         che Weinstraße werden festgesetzt:
in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hier-         der Gesamtbetrag der Erträge auf                      2.204.000 Euro
mit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19.   der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf               11.857.100 Euro
April 2019, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu bean-          das Jahresergebnis im Erfolgsplan auf                   346.900 Euro
tragen.                                                                  die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan auf jeweils
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahl-                                                               2.233.013 Euro
ordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Ver-                                          §7
bandsgemeindeverwaltung erhalten.                                               Gebühren der Kreismusikschule Südliche Weinstraße
76829 Landau i. d. Pf., den 25.02.2019                                   Nach § 5 Nr. 2 der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über
gez. Dietmar Seefeldt                                                    die Erhebung von Gebühren der Kreismusikschule vom 06.01.2016
Landrat, zugleich Kreiswahlleiter                                        (Amtsblatt Nr. 1/2016 des Landkreises Südliche Weinstraße) werden
                                                                         die Gebühren der Kreismusikschule Südliche Weinstraße wie folgt
                                                                         festgesetzt:
    Öffentliche Bekanntmachung der                                       Für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 werden pro Schul-
Haushaltssatzung des Landkreises Südliche                                jahr die folgenden Gebühren erhoben:
      Weinstraße für das Jahr 2019                                       1. Die Aufnahmegebühr beträgt je Schüler/in einmalig          10,00 €
                                                                         2. Für den Grundstufenunterricht
             vom 28.02.2019                                              (Schüler/innen bis 21 Jahre)
               - Bekanntmachung vom 01.03.2019 -                         2.1 Kükenmusik (45 Min./Woche) (Kursdauer 6 Monate)         280,80 €
                                                             Muster 1    (monatlich 23,40 €)
                                                      (zu § 95 GemO)     2.2 Musikgarten (45 Min./Woche)                             280,80 €
      Haushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße                                                                  (monatlich 23,40 €)
                 für das Jahr 2019 vom 28.02.2019                        2.3 Musikalische Früherziehung (60 Min./Woche)              280,80 €
Der Kreistag hat auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung         (monatlich 23,40 €)
(LKO) für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeinde-      2.4 Musikalische Grundausbildung (60 Min./Woche)            280,80 €
ordnung (GemO), alle in der derzeit geltenden Fassung, am 17.12.2018     (monatlich 23,40 €)
folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung              2.5 Instrumentaler Orientierungsunterricht
durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Auf-      mit drei Instrumenten (50 Min./Woche) 451,20 € (monatlich 37,60 €)
sichtsbehörde vom 13.02.2019 hiermit bekannt gemacht wird.:              3. Für den Instrumental- und Vokalunterricht (Gruppenunterricht)
                                  §1                                     (Schüler/innen bis 21 Jahre)
                   Ergebnis- und Finanzhaushalt                          3.1 mit drei Schüler/innen
Festgesetzt werden                                                         (50 Min./Woche)                        451,20 € (monatlich 37,60 €)
1. im Ergebnishaushalt                                                   3.2 mit vier Schüler/innen
der Gesamtbetrag der Erträge auf                   171.483.200 Euro       (50 Min./Woche)                        387,60 € (monatlich 32,30 €)
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              175.660.400 Euro     3.3 mit fünf Schüler/innen
                                                                         (50 Min./Woche)                          304,80 € (monatlich 25,40 €)
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag/*1 auf  -4.177.200 Euro
                                                                         3.4 ab sechs Schüler/innen (60 Min./Woche)       280,80 € (monatlich
2. im Finanzhaushalt
                                                                         23,40 €)
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  491.300
                                                                         4. Für den Instrumental- und Vokalunterricht (Gruppenunterricht)
Euro
                                                                         (Schüler/innen über 21 Jahre)
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf        4.531.800 Euro    4.1 mit drei Schüler/innen
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf        8.277.300 Euro    (50 Min./Woche)                          654,00 € (monatlich 54,50 €)
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf        4.2 mit vier Schüler/innen
                                                    -3.745.500 Euro     (50 Min./Woche)                          561,60 € (monatlich 46,80 €)
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit/*2        4.3 mit fünf Schüler/innen
auf                                                  3.254.200 Euro       (50 Min./Woche)                        441,60 € (monatlich 36,80 €)
                                  §2                                     4.4 ab sechs Schüler/innen
             Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                       (60 Min./Woche)                          406,80 € (monatlich 33,90 €)
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur            5. Für den Instrumental- und Vokalunterricht (Individualförderung)
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-         (Schüler/innen bis 21 Jahre)
men erforderlich ist, wird festgesetzt für                               5.1 Partnerunterricht (40 Min./Woche)  520,80 € (monatlich 43,40 €)
zinslose Kredite auf                                          0 Euro    5.2 Kombinationsunterricht mit drei Schüler/innen
verzinste Kredite auf                                 3.745.500 Euro    (60 Min./Woche)                          520,80 € (monatlich 43,40 €)
zusammen auf                                         3.745.500 Euro     5.3 Einzelunterricht (20 Min./Woche)  520,80 € (monatlich 43,40 €)
nachrichtlich:                                                           5.4 Einzelunterricht (30 Min./Woche)  732,00 € (monatlich 61,00 €)
Der veranschlagten Kreditaufnahme stehen Tilgungen in Höhe von           5.5 Einzelunterricht (40 Min./Woche)  948,00 € (monatlich 79,00 €)
                                                      2.950.000 Euro    6. Für den Instrumental- und Vokalunterricht (Individualförderung)
gegenüber.                                                               (Schüler/innen über 21 Jahre)
                                  §3                                     6.1 Partnerunterricht (40 Min./Woche)  754,80 € (monatlich 62,90 €)
                   Verpflichtungsermächtigungen                          6.2 Kombinationsunterricht mit drei Schüler/innen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                  (60 Min./Woche)                          754,80 € (monatlich 62,90 €)
Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 07.03.2019                                        - 8 -                            Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019
6.3 Einzelunterricht (20 Min./Woche)  754,80 € (monatlich 62,90 €)       2.  Die Entscheidungen in der Ziffer zu 1. ergeht mit der Maßgabe,
6.4 Einzelunterricht (30 Min./Woche)  1.062,00 € (monatlich 88,50 €)         dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwen-
6.5 Einzelunterricht (40 Min./Woche) 1.375,20 € (monatlich 114,60 €)         det werden dürfen, die nachweislich die dauernde Leistungsfähig-
7. Für den Kooperationsunterricht mit Schulen                                 keit des Landkreises Südliche Weinstraße nicht beeinträchtigen
(Schüler/innen bis 21 Jahre)                                                  oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr.
(je 45 Min./Woche)                    1.920,00 € (monatlich 160,00 €)        4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.
8. Für die Ergänzungsfächer                                               3. Die Investitionsschlüsselzuweisungen sind in voller Höhe als
(Schüler/innen bis 21 Jahre und über 21 Jahre)                                Ertrag im Ergebnishaushalt und als ordentliche Einzahlungen im
8.1 Ensemble und Orchester (ohne Instrumentalunterricht)                      Finanzhaushalt zu veranschlagen.
(mind. 45 Min.)                            97,20 € (monatlich 8,10 €)    4. Die dem Landkreis Südliche Weinstraße im Haushaltsjahr 2019
8.2 Musikkurs (45 Min.)                  271,20 € (monatlich 22,60 €)        zufließenden, nicht kraft Gesetzes zweckgebundenen Investi-
8.3 Musikkurs kürzer ein Schuljahr (45 Min.)                 8,10 € je       tionseinzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen und
Unterrichtswoche                                                              von Rückflüssen aus Kapitaleinlagen sind zu mindestens 50 %
8.4 Kurse zur Studienvorbereitung                                             zur Verminderung der Liquiditätskreditverschuldung bzw. des
mit mindestens drei Schüler/innen (60 Min./Woche)            744,00 €        Liquiditätskreditbedarfs des Landkreises Südliche Weinstraße zu
(monatlich 62,00 €)                                                           verwenden.
                                  §8                                      5. Die dem Landkreis Südliche Weinstraße im Haushaltsjahr 2019
                             Kreisumlage                                      zufließenden, nicht kraft Gesetzes zweckgebundenen Erlöse aus
Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) in der der-             der Veräußerung von Grundstücken sind zu mindestens 50 % zur
zeit geltenden Fassung erhebt der Landkreis von allen kreisangehö-            Verringerung der Liquiditätskreditverschuldung bzw. des Liquidi-
rigen Gemeinden (Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden/Städte)                  tätskreditbedarfs des Landkreises Südliche Weinstraße zu ver-
eine Kreisumlage.                                                             wenden.
Der Umlagesatz wird auf 45,50 v. H. festgesetzt.                          6. Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dür-
                                  §9                                          fen Haushaltsmittel (Auszahlungen und Verpflichtungsermäch-
                             Eigenkapital                                     tigungen) durch den Landkreis und dessen Eigenbetrieb nur in
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 6.802.117,43                Anspruch genommen werden, soweit die geplanten Maßnahmen
Euro.                                                                         nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt           Südliche Weinstraße und dessen Eigenbetriebes nicht beeinträch-
1.453.417,43 Euro.                                                            tigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV
Der Stand des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags zum              Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.“
31.12.2019 beträgt voraussichtlich                 2.723.782,57 Euro.    Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung
                                  § 10                                    nicht.
                     Wertgrenze für Investitionen                         Bezüglich des Stellenplans hat die Aufsichtsbehörde vorsorglich
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro sind im            Bedenken wegen Rechtsverletzung hinsichtlich der Ausweisung fol-
jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.                             gender Stellen erhoben:
Abweichend von Satz 1 sind Investitionen für immaterielle Ver-
                                                                          1.   Gegen die Anhebung einer Planstelle im Teilhaushalt 02 „Zent-
mögensgegenstände und bewegliches Sachanlagevermögen                           rale Dienste und Finanzen“ in der „Sachbearbeitung Zentrales
oberhalb der Wertgrenze von 25.000 Euro im jeweiligen Teilhaushalt             Gebäudemanagement“ bzw. deren Anhebung von A 11 nach A
einzeln darzustellen.                                                          12 LBesG werden vorsorglich Bedenken wegen Rechtsverletzung
Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von                    erhoben.
50.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
                                                                          2. Gegen die Anhebung einer Planstelle im Teilhaushalts 08 „Jugend
                                  § 11
                                                                               und Familie“ in der „Sachbearbeitung Jugendhilfeplanung, Cont-
                             Altersteilzeit                                    rolling, Softwarebetreuung“ bzw. deren Anhebung von A 10 nach
Die Bewilligung von Altersteilzeitverhältnissen wird für Beamtinnen            A 11 LBesG werden vorsorglich Bedenken wegen Rechtsverlet-
und Beamte nicht zugelassen.                                                   zung erhoben.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) wird die
                                                                          Bis zur Ausräumung der Bedenken dürfen personalrechtliche Maß-
Bewilligung von neun Fällen Altersteilzeit zugelassen/*4
                                                                          nahmen nicht ausgeführt werden.
                                  § 12
                                                                          Die Aufsichtsbehörde hat darüber hinaus folgende Unbedenklich-
                        Leistungszahlungen/*5
                                                                          keitsbestätigung erteilt:
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur           „Abschließend teile ich Ihnen aufgrund des § 57 LKO i.V.m. § 97 Abs.
Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an            2 GemO mit, dass ich nicht beabsichtige, gegen die übrigen Festset-
Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:                                 zungen der Haushaltssatzung und die Ansätze des dazu gehörenden
1. für Leistungsstufen                                         0 Euro    Haushaltsplanes des Landkreises Südliche Weinstraße für das Haus-
2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen             32.000 Euro     haltsjahr 2019 Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.“
                                  § 13                                    Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Landkreisordnung in Verbindung
         Eigenanteil an den Kosten der Schülerbeförderung                 mit § 97 Gemeindeordnung
Nach § 5 der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über                   in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 19.03.2019
die Schülerbeförderung vom 24.06.2013 (Amtsblatt des Landkreises          im Dienstgebäude der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der
Südliche Weinstraße Nr. 28/2013) wird ein Eigenanteil an den Kos-         Kreuzmühle 2, Raum 232, während der allgemeinen Öffnungszeiten
ten der Schülerbeförderung erhoben. Der Eigenanteil an den Kosten         zur Einsichtnahme öffentlich aus.
der Schülerbeförderung beträgt für das laufende Schuljahr 2018/2019
34,00 Euro je Monat in der Schulzeit (insgesamt 170,00 Euro im lau-       76829 Landau in der Pfalz, den 28.02.2019
fenden Haushaltsjahr) und für das folgende Schuljahr 2019/2020            Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
34,00 Euro je Monat in der Schulzeit (insgesamt 170,00 Euro im lau-       gez.
fenden Haushaltsjahr).                                                    Dietmar Seefeldt
                                  § 14                                    Landrat
                             Inkrafttreten                                Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 17 Abs. 6 LKO Satzungen,
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.                die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO
                                                                          oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
76829 Landau in der Pfalz, den 28.02.2019                                 Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gel-
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße                                       ten.
gez.                                                                      Dies gilt nicht, wenn
Dietmar Seefeldt                                                          1.  die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
Landrat                                                                       migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
Hinweise:                                                                     verletzt worden sind, oder
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird
                                                                          2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 57 LKO in Verbindung
                                                                              Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfah-
mit § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichts-
                                                                              rens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter
behörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat-              Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen
zung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:                              soll, schriftlich geltend gemacht hat.
1.   Der in § 2 der Haushaltssatzung 2019 festgesetzte Gesamtbetrag       Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
     der zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungs-   kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die
     maßnahmen des Landkreises Südliche Weinstraße vorgesehenen           Verletzung geltend machen.
     Investitionskredite in Höhe von 3.745.500 € wird genehmigt.          /*1 Unzutreffendes streichen.
Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 07.03.2019                                        - 9 -                            Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019
/*2 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschul-                                           §7
dung.                                                                                             Nachpflanzungen
/*3 Die Sondervermögen sind mit ihrer Bezeichnung einzeln aufzufüh-       Bei natürlichen Abgängen der Linden sind Ersatzpflanzungen in der
ren. Bei nur einem Sondervermögen entfällt die Zeile „zusammen“.          entsprechenden Anzahl mit Linden fachgerecht durchzuführen, um
/*4 Auf Nr. 4.4.1 des Rundschreibens des Ministeriums des Innern und      das
für Sport zur Haushaltswirtschaft 2000 vom 8. Oktober 1999 wird hin-      Erscheinungsbild der Linden mit ihrem Artenspektrum nachhaltig zu
gewiesen.                                                                 sichern.
/*5 Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt § 18 VKA des TVöD.                                        §8
An die Stelle der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes sind                                    Inkrafttreten
ab 1. Juli 2013 § 29 Abs. 5 und 7 und § 33 Abs. 1 bis 3 Landesbe-         Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
soldungsgesetz getreten; im Übrigen gilt die genannte Landesverord-
nung fort.                                                                76829 Landau in der Pfalz, den 27.02.2019
                                                                          Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
          Öffentliche Bekanntmachung                                      gez. Dietmar Seefeldt
                                                                          Landrat
        über den Vollzug des Bundes- und                                  Anlage:
          Landesnaturschutzgesetzes                                       Lageplan im Maßstab 1:1000
     hier: Ausweisung eines Naturdenkmales „Linden auf dem
 Friedhof Insheim“ Rechtsverordnung des Landkreises Südliche
  Weinstraße über das Naturdenkmal „Linden auf dem Friedhof
                      Insheim“ vom 27.02.2019
                - Bekanntmachung vom 01.03.2019 -
Gemäß § 22 und § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli
2009 (BGBl. 2009 Teil I, Nr. 51) i. V. m. § 12 Landesnaturschutzgesetz
vom 06. Oktober 2015 (GVBl. S. 283 ff.) wird verordnet:
                                    §1
                    Erklärung zum Naturdenkmal
(1) Die 30 Linden auf den Grundstücken Pl. Nr. 1110/3, 1116 und 1118
in der Gemarkung Insheim werden zum Naturdenkmal bestimmt. Die
Lage der Linden ist der als Anlage beigefügten Karte im Maßstab
1:1000 zu entnehmen. Der Schutz erstreckt sich auch auf die unmit-
telbare Umgebung im Umkreis von 10 Metern, gemessen ab dem
Stammfuß.
(2) Das Naturdenkmal trägt den Namen „Linden auf dem Friedhof Ins-
heim“.
                                    §2
                             Schutzzweck
Schutzzweck ist die langfristige und unversehrte Erhaltung der Linden
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit.
                                    §3
                                Verbote
(1) Es ist verboten, das Naturdenkmal oder Teile davon zu beseitigen
sowie Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Beschä-
digung, Verunstaltung, nachteiligen Veränderung oder nachhaltigen
Störung des Naturdenkmales, seiner Teile oder seiner geschützten
Umgebung führen können.
(2) Es ist insbesondere verboten, am Naturdenkmal oder in der
geschützten Umgebung
1. bauliche Anlagen aller Art zu errichten,
2. Materialien, gleich welcher Art, zu lagern,
3. Bäume oder Sträucher anzupflanzen,
4. offene Bodenflächen zu versiegeln oder zu verdichten,
5. Inschriften, Plakate, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen oder auf-
   zustellen, soweit sie nicht auf das geschützte Objekt hinweisen,
6. chemische oder biologische Mittel sowie Wirkstoffe, die die Lin-
   den oder deren Vitalität beeinträchtigen können, auszubringen.
                                  §4
                     Genehmigungsvorbehalte
Ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde ist es verboten:                                                                     Foto: bzkoha01

1.  Rückschnitt-, Sanierungs-, Pflege-, Erhaltungs- oder Sicherungs-
    maßnahmen am Naturdenkmal durchzuführen,
                                                                                  Bekanntmachung des Landrats zur
2. Leitungen aller Art über oder unter der Erdoberfläche in der                  Eintragung der von der Meldepflicht
    geschützten Umgebung des Naturdenkmales zu verlegen,                              befreiten wahlberechtigten
3. Neu- oder Ausbaumaßnahmen von Straßen oder Wegen in der
    geschützten Umgebung des Naturdenkmales durchzuführen,                    Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten
4. Abgrabungen oder Auffüllungen in der geschützten Umgebung                        der Europäischen Union in das
    des Naturdenkmales durchzuführen.
                                §5
                                                                                          Wählerverzeichnis
                          Freistellungen                                                                   I.
Die Verbote des § 3 dieser Verordnung gelten nicht für die von der        Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl
Naturschutzbehörde angeordneten oder genehmigten oder mit dieser          der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Orts-
einvernehmlich abgestimmten Maßnahmen oder Handlungen.                    bürgermeisters - Stadtbürger-meisterin/Stadtbürgermeisters - Bür-
                                §6                                        germeisterin/Bürgermeisters sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats
                      Ordnungswidrigkeiten                                - Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags - Bezirkstags -
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Verboten      und
des § 3 dieser Verordnung oder den Bestimmungen des § 4 dieser            am Sonntag, dem 16. Juni 2019, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stich-
Verordnung zuwiderhandelt. Zuwiderhandlungen können gemäß §               wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/
51 Abs. 1 Nr. 2 des Landesnaturschutzgesetzes mit einer Geldbuße          Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters -
geahndet werden.                                                          Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.
Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
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