Junge Talente - Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr - Verbandsgemeinde Bad ...
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39. Jahrgang Mittwoch, den 7. März 2019 Nr. 10/2019 Samstag 09. März 2019 19:00 Uhr 4. deutsch-französisches Sprungbrett Aula des Alfred-Grosser-Gymnasiums in Bad Bergzabern Junge Talente
Bad Bergzabern, den 07.03.2019 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019 Auf einen Blick Amtsblatt Südpfalz Kurier ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 Die nächste Ausgabe erscheint am bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 ❙❙ Mittwoch, 13. März 2019. ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas Redaktionsschluss Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen- ❙❙ spätestens Montag, 11. März, 9.00 Uhr. münster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechten- Redaktion: Hans-Peter Koob bach Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 (Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de) Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche. Tel. 0800 0837111 „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier! Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Notfallrufnummern ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110 ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112 Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222 Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117 E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240 Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Medizinische Do 14.00 bis 18.00 Uhr Bereitschaftsdienste ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis ❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Stelle geleitet!) ❙❙ Rentenstelle und Archiv nach telefonischer Vereinbarung ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde Telefon 116117 Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. 27308 Telefon 116117 IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672 ❙❙ Zahnarzt IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545 09. / 10. März 2019 ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land ZA Paulig, Annweiler, Hauptstraße 56, Tel. 06346 964990 Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. ❙❙ Apothekenbereitschaft 06343 9896-60. Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr 01805 258825 + PLZ des Standorts Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) von 10.00 bis 13.00 Uhr. www.lak-rlp.de Mittwoch, 06.03.2019 ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern Landau, Adler-Apotheke, Rathausplatz 2, Tel. 06341 86654 Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun- Donnerstag, 07.03.2019 ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. Steinfeld, Viehstrich-Apotheke, Obere Hauptstr. 79, Tel. 06340 1088 Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Freitag, 08.03.2019 Schichtplan erstellt: Bad Bergzabern, Löwen-Apotheke, Marktstr. 4, Tel. 06343 4798 Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß Samstag, 09.03.2019 Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß Annweiler, Kur-Apotheke, Hauptstr. 62, Tel. 06346 8946 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr���������������� Taxi Pfalzgraf Sonntag, 10.03.2019 Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������� Taxi Pfalzgraf Landau, Park-Apotheke, Westbahnstr. 1, Tel. 06341 520090 Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������� Taxi Leischner Montag, 11.03.2019 Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, Bad Bergzabern, Markt-Apotheke, Marktstr. 22, Tel. 06343 93550 weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Dienstag, 12.03.2019 Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer Rohrbach, Klingbach-Apotheke, Hauptstr. 50, Tel. 06349 7370 bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Mittwoch, 13.03.2019 Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. Klingenmünster, Reben-Apotheke, Weinstr. 40, Tel. 06349 1677 Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs- ❙❙ Krankenhäuser pflicht. Klinikum Landau-Südliche Weinstraße Standort Bad Bergzabern Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Soziale Einrichtungen / Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Beratungsdienste Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 900-0 ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Technische Tel. 06341 940-425 Bereitschaftsdienste (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von ❙❙ Verbandsgemeindewerke Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 ❙❙ Gesundheitsamt ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und ❙❙ AIDS-Beratung beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech- Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604
Bad Bergzabern, den 07.03.2019 - 3 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019 8. Übertragung von Haushaltsermächtigungen der Verbandsge- Amtlicher Teil meinde Bad Bergzabern aus dem Jahr 2018 in das Jahr 2019 gemäß § 17 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung 9. Einstellung von Nachwuchskräften in der Verwaltung / Ausschrei- bung von Ausbildungsstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 Verbandsgemeinde 10. Zweite Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Bad Bergz- abern über die Bildung eines Seniorenbeirates 11. Informationen und Anfragen 21. Sitzung des Werksausschusses der Hermann Bohrer, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bad Bergzabern in der Wahlperiode 2014/2019 Bad Bergzabern Am Montag, 11. März 2019 um 18:00 Uhr findet im Betriebsge- bäude des Wasserwerkes in Kapellen-Drusweiler eine Werksaus- schusssitzung statt. Tagesordnung: Nutzung der Mountainbikestrecke Öffentlich: 1. Vorstellung Sanierungsplanung für die Kanalisation der Scha- densklasse 0+1 in Bad Bergzabern, südlicher Stadtbereich 2. Auftragsvergaben 2.1 Auftragsvergabe: Ingenieurleistungen - Stadt Bad Bergzabern, südlicher Stadtbereich, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Baubegleitung 2.2 Auftragsvergabe: Kanalisation und Wasserversorgung vom Was- serwerk über die Bildstraße mit Einbindung in der oberen Haupt- straße in Steinfeld 2.3 Auftragsvergabe: Erneuerung der technischen Ausrüstung an den Pumpwerken Deutschhof, Kaplaneihof und Eichenhof 2.4 Auftragsvergabe: Herstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude der Kläranlage Winden 2.5 Auftragsvergabe: Umbau und Umstellung der bestehenden Schlammentwässerung auf der Kläranlage Winden 2.6 Auftragsvergabe: Erneuerung einzelner Kanalhaltungen und Kanalanschlüsse in der Stadt Bad Bergzabern 2.7 Auftragsvergabe: Prüfingenieur für den konstruktiven Ingenieur- bau am Wasserwerk Steinfeld, Prüfung des Standsicherheits- nachweises und Bauüberwachung 2.8 Auftragsvergabe: Dierbach, Kirchgasse, Erneuerung eines Kanalanschlusses und Austausch der Schachtabdeckungen, Hydranten- und Schieberkappen im Zuge des Straßenausbaus 3. Interreg Projekt- Beschluss zur Kooperationsvereinbarung mit den Projektpartnern 4. Bericht des Werkleiters Radfahren im Gelände birgt viele Gefahren in sich. 5. Informationen und Anfragen Um diese Gefahren weitgehend auszuschließen, haben wir für euch die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln aufgestellt. Nichtöffentlich: Nur wer diese beherzigt und anerkennt, ist berechtigt, sich als Radfah- 1. Informationen und Anfragen rer auf dem Mountainbike Parcours aufzuhalten. • Alle Nutzer des Mountainbike Parcours nehmen zur Kenntnis, gez. Hermann Bohrer, Bürgermeister dass es nicht möglich ist, jedes Hindernis abzusichern und dies- bezüglich keine Schadensersatzforderungen bei Unfällen geltend 29. Sitzung des Haupt- und gemacht werden können. Das Befahren des Mountainbike Par- cours erfolgt auf eigene Gefahr und ist bei Unwetter einzustellen. Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Eltern haften für ihre Kinder. Bad Bergzabern • Benutzung der Anlage nur mit jeweils geeigneter Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, festes Schuhwerk, Schienbein-, Knie- und Einladung Ellbogenschützer. Am Dienstag, 12. März 2019, um 18:30 Uhr findet im Sitzungssaal • Es gibt sowohl leichte als auch sehr schwere Strecken, daher des Schlosses (Zimmer 209) in Bad Bergzabern eine Haupt- und unbedingt jedes Hindernis vor dem Befahren anschauen und prü- fen! Jeder muss für sich selber entscheiden, was er sich zutraut. Finanzausschusssitzung statt. Wenn ihr nicht sicher seid, die Strecke auf keinen Fall befahren! (Bitte den Seiteneingang am Parkplatz benutzen!!!) • Nehmt Rücksicht auf andere Fahrer und Naturnutzer. Tagesordnung • Nehmt Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt! Fahrt bitte nicht querbeet Öffentlich: oder abseits der Wege zum Parcours oder in der Dämmerung. 1. Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen • Bitte schont die Umwelt und nehmt euren Abfall mit nach Hause. 2. Herstellung von Räumlichkeiten an der Grundschule Steinfeld für die Schulsozialarbeit Nutzung der Mountainbike-Strecke Liebfrauenberg, hinter der 3. Baugrundverbesserung an der Grundschule Gleiszellen-Gleishor- Sandgrube bach Mountain- bikebereich - Beauftragung eines Ingenieurbüros 4. Erneuerung der Versorgungsleitungen vom Hauptgebäude zu den Becken im Freibad (Rebmeerbad) - Auftrag zur Ausschreibung und Ermächtigung des Bürgermeis- ters zur Auftragserteilung 5. Austausch der Wärmetauscher für die Badewasserheizung im Freibad (Rebmeerbad) - Auftrag zur Ausschreibung und Ermächtigung des Bürgermeis- ters zur Auftragserteilung 6. Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle - Auftrag zur Ausschreibung der restlichen Gewerke und Ermäch- Zu guter Letzt... Wenn(Bild zeigt die ihr Sachbeschädigungen Kurtalstraße im Streckenverlauf im Bereich Schwanenweiher, Abzweigung Leibfrauenberg) tigung des Bürgermeisters zur Auftragserteilung feststellt, bitten wir um sofortige Info an das Gartenamt der Stadt (Tel. 7. Beschaffung der Beladung für das HLF 10 (Hilfeleistungslösch- 06343 701-602). gruppenfahrzeug) für die Feuerwehreinheit Oberotterbach Stadt Bad Bergzabern - Beschluss über die öffentliche Ausschreibung Der Stadtbürgermeister
Bad Bergzabern, den 07.03.2019 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019 Auf einen Blick ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und Tel. 06341 9273-10 und -14 deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft 14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621 Tel. 0173/665218 und 06345 7457 ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern Bergzabern Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr, Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888 ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz ❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern Tel. 06340 8697 (für den Stadtbereich) Tel. 06343 2266 und 9512615 ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern Tel. 06343 9516050 ❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst Tel. 06343 7811 ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau Tel. 06349 990215 ❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin Tel. 06343 610696 ❙❙ VdK Kreisverband Landau Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 ❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“ Königstraße 38 Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr Öffnungszeiten Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä- ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) Friedrich-Ebert-Straße 40, Tel. 06343 7120 sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr Montag / Lundi, Mittwoch / Mercredi, Freitag / Vendredi, 7.30 - 21.00 Uhr entgegen genommen. Dienstag / Mardi, Donnerstag / Jeudi, 7.00 - 19.30 Uhr Per E-Mail an klamottebza@gmail.com kann auch ein individueller Samstag / Samedi, 9.00 - 16.00 Uhr Abgabetermin vereinbart werden. Mehr Info unter https://sites.google. Sonntag / Dimanche, Feiertag / jours fériés, 9.00 - 17.00 Uhr. com/view/klamottebza/startseite Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss. ❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250 Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med. ❙❙ Pflegestützpunkt Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11 Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 - 23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feier- ❙❙ Ökumenische Sozialstation tagen und in den Weihnachtsferien) Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 - Landau/SÜW 20.00 Uhr. Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr Tel. 06341 942946 Ruhetage: 24./25.12. und 01.01. ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019 (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 ❙❙ Stadtmuseum Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen ❙❙ Arbeiterwohlfahrt Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. Tel. 07275 5691 Öffnungszeiten: „Winterpause bis Ende März 2019“. ❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0 Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishor- Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. bach und Klingenmünster Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! Tel. 06349 9630966 Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Personen möglich. Mehr Informationen unter www.otterbachab- ❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld schnitt.de. Tel. 06340 9258008 und 06340 8317 ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Marktplatz Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, ❙❙ Telefonseelsorge samstags von 09.00 - 13.00 Uhr. Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach- ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 - Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas nach Vereinbarung, Tel. 06343 7060070. Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Info-Tel. rund um die Uhr, Tel. 06349 900-2020 Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691 Hotline Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Mo-Do, 15.00- Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr 16.00 Uhr, Tel. 06349 900-3333 Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel. Kapsweyer Mi. 16.00 - 18.00 Uhr 06349 900-2555 Klingenmünster Mi. 16.30 - 18.30 Uhr Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr Oberotterbach Fr. 15.30 - 17.30 Uhr Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei Treffen am 04.02., 06.05, 02.09. und 04.11.,18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772 06349 900-2120 Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Montag 16.00 - 18.00 Uhr Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
Bad Bergzabern, den 07.03.2019 - 5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019 rechtskräftigen Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Niederot- Barbelroth terbach zu erheben sind. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Beitragsschuldner die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Niederotterbach in Zimmer 221 der Verbandsgemeindeverwaltung während der üblichen Öff- Bekanntmachung der Offenlegung des nungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung einsehen können. Entwurfs der Haushaltssatzung mit Auf Grund einer EU-Verordnung ist es seit dem Jahre 2015 nicht mehr möglich auf dem europäischen Markt Quecksilberdampflampen, Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 die hauptsächlich in der Straßenbeleuchtung eingesetzt wurden, zu und 2020 der Ortsgemeinde Barbelroth erwerben. Deswegen war es notwendig, diese Beleuchtungstechnik Gemäß § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit auszutauschen. Hier hat sich der Gemeinderat zu einer Umstellung Haushaltsplan vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die auf LED-Technik entschieden, da diese Technik eine effizientere und Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme verbesserte Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen verspricht, besteht ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den bei gleichzeitiger, deutlicher Reduzierung des Kohlenstoffdioxid- Gemeinderat. Ausstoßes. Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 04.05.2015 Ab 8. März 2019 können für die Dauer von 14 Tagen Vorschläge zum und 26.05.2015 beschlossen, die Straßenbeleuchtung in der Gar- Entwurf der Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan durch die tenstraße, Hauptstraße, Hintergasse, Niedergasse und In den Hofä- Einwohner eingereicht werden. Einsichtnahme und Vorschläge sind ckern inkl. des Littenheimer Ring beitragspflichtig erneuern zu lassen. möglich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hierbei wurde für jede der aufgeführten Straßen ein Gemeindeanteil Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 215, zu den allgemeinen Öff- beschlossen, der von den Gesamtkosten abzuziehen ist und den Vor- nungszeiten der Verwaltung. teil der Allgemeinheit gegenüber den Anliegern an dem Ausbau der Straßenbeleuchtung widerspiegelt. Bad Bergzabern, 6. März 2019 Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird in den kom- Verbandsgemeindeverwaltung menden Tagen ein entsprechender Abrechnungsbescheid zugehen, -Finanzabteilung- welcher zwei Monate nach Bekanntgabe zur Zahlung fällig wird. Im Auftrag K. Brand Verbandsgemeindeverwaltung - Finanzabteilung - Beitragsstelle Dörrenbach Oberschlettenbach Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen Wahl des Wehrführers für die Wahl des Gemeinderats sowie für und des stellv. Wehrführers die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Einladung Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hiermit ergeht Einladung zur Wahlversammlung an alle ehrenamtli- chen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit Dörrenbach Oberschlettenbach zur Wahl des Wehrführers und des stellv. Wehr- Zur Bekanntmachung vom 08. Februar 2019 über die Einreichung von führers am Mittwoch, 10.04. 2019, um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates sowie für die Wahl Oberschlettenbach. der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Tagesordnung: Dörrenbach ergeht folgender ergänzender Hinweis: Ziffer IV der Bekanntmachung vom 08. Februar 2019 wird wie folgt 1. Wahl des Wehrführers geändert: 2. Wahl des stellv. Wehrführers Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen Mit freundlichen Grüßen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht In Vertretung werden. Martin Engelhard, Erster Beigeordneter Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Dezernent für den Brandschutz Gemeindewahlleiter Herrn Reinhard Pelz in 76889 Dörrenbach, Talstraße 36 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Einladung zur Versammlung der Zimmer 208 einzureichen. Angliederungsgenossenschaft Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürger- Bärenbrunnerhof meisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Angliederungsgenos- des Ortsbürgermeisters Herrn Volker Fauth in 76889 Dörrenbach, senschaft zum Eigenjagdbezirk Bärenbrunnerhof werden hiermit Übergasse 24 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad zu der am Montag, den 25. März 2019, 19.30 Uhr im Ratssaal des Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Bürgerhauses Drachenfels, Herrenfeldstraße 15, stattfindenden Ver- Zimmer 208 einzureichen. sammlung öffentlich eingeladen. Die Einreichungsfrist läuft am Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer der Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, Angliederungsgenossenschaft zum Eigenjagdbezirk „Bärenbrun- ab. nerhof“ der Gemarkung Busenberg nach Maßgabe des Grundflä- Dörrenbach, den 28. Februar 2019 chenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Reinhard Pelz, Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl des Jagd ruht oder die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind nicht Mit- Gemeinderates glieder der Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossinnen und Jagdge- Volker Fauth, Erster Beigeordneter und Wahlleiter für die Wahl der nossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Ihnen eingebrachte Grundfläche durch Grundbuchauszüge, Urkunden etc. nachzuweisen. Die Liste der Jagdgenossinen und Jagdgenossen liegt in Zimmer Niederotterbach 111 in der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schul- straße 29 in Dahn, in der Zeit vom 8. bis einschließlich 22. März 2019 jeweils Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Unterrichtung über die Erhebung von zusätzlich dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr aus. Änderungswünsche an den einge- Ausbaubeiträgen für den Ausbau der brachten Grundflächen in diesem Verzeichnis können durch Grund- Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde buchauszüge, Urkunden etc. nachgewiesen werden. Mit Ablauf des 22. März 2019 gilt das Mitgliederverzeichnis als rechtskräftig. Niederotterbach Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl Hiermit unterrichtet die Ortsgemeinde Niederotterbach, gemäß § 7 der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995, zuletzt Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung geändert am 22.12.2015, die Grundstückseigentümer an den unten vertretenen Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz). aufgeführten Straßen über die beitragspflichtige Maßnahme “Aus- Die Versammlung ist nicht öffentlich und ohne Rücksicht auf die bau der Straßenbeleuchtung“, für die einmalige Beiträge gemäß der Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig.
Bad Bergzabern, den 07.03.2019 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019 Tagesordnung Das Ratsmitglied Nina Bernhart, Kirchstraße 3 a, 76889 Schweigen- 1. Bericht über die abgelaufene Jagdjahre Rechtenbach, hat mit Schreiben vom 25. Februar 2019 ihr Ratsman- 2. Verwendung des Reinertrages aus der Jagdverpachtung dat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen. 3. Neuabschluss einer Vereinbarung zur Übertragung der Verwal- Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten tung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Kom- mune; Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergruppe Schweigen-Rechtenbach 4. Wünsche und Anträge e.V. (FWG). Busenberg, den 28. Februar 2019 Dies ist Herr Christof Müller, Jagdvorsteher David Grimm Adam-Lattrell-Straße 3 76889 Schweigen-Rechtenbach Schweigen-Rechtenbach Herr Grimm hat das Mandat angenommen. Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kom- munalwahlordnung (KWO). Bekanntmachung des Wahlleiters über Schweigen-Rechtenbach, 01. März 2019 die Einreichung von Wahlvorschlägen Dieter Geißer, Ortsbürgermeister für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Vorderweidenthal Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach Zur Bekanntmachung vom 08. Februar 2019 über die Einreichung von Wahl des Wehrführers und des stellv. Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates sowie für die Wahl Wehrführers der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Einladung Schweigen-Rechtenbach ergeht folgender ergänzender Hinweis: Ziffer IV der Bekanntmachung vom 08. Februar 2019 wird wie folgt Hiermit ergeht Einladung zur Wahlversammlung an alle ehrenamtli- geändert: chen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen Vorderweidenthal zur Wahl des Wehrführers und des stellv. Wehrfüh- versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht rers am Freitag, den 12.04.2019 um 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus werden. Vorderweidenthal. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Tagesordnung: Gemeindewahlleiter Herrn Dieter Geißer in 76889 Schweigen- 1. Wahl des Wehrführers Rechtenbach, Am Herdweg 4 oder bei der Verbandsgemeindever- waltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 2. Wahl des stellv. Wehrführers 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. In Vertretung Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürger- Martin Engelhard, Erster Beigeordneter meisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ Dezernent für den Brandschutz des Ortsbürgermeisters Herrn Werner Jülg in 76889 Schweigen- Rechtenbach, Hauptstraße 1 oder bei der Verbandsgemeindever- waltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Bekanntmachungen Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18:00 Uhr anderer Behörden ab. Schweigen-Rechtenbach, den 04. März 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung Dieter Geißer, Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl des Gemeinderates des Kreisrechtsausschusses am 14.03.2019 Werner Jülg, Erster Beigeordneter und Wahlleiter für die Wahl der - Bekanntmachung vom 01.03.2019 - Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Am Donnerstag, dem 14.03.2019 ab 08:30 Uhr findet in Zimmer 266 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle Amtliche Bekanntmachung über die 2 in Landau unter Vorsitz von Herrn KVD Joachim George eine Sit- Einberufung einer Ersatzperson in den zung des Kreisrechtsausschusses statt. Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen- Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöf- fentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 10 Punkte; überwie- Rechtenbach gend geht es diesmal um Baurecht. Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Ver- tretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der 76829 Landau i. d. Pf., den 26.02.2019 Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geän- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße dert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448). Abteilung Recht und Kommunalaufsicht - Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsge- Referat 11: Recht / Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss meinde Schweigen-Rechtenbach - (Holl) Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: Redaktionelle amtlicher Teil: Hermann Bohrer, Bürgermeister Bearbeitung: Hans-Peter Koob Verbandsgemeindeverwaltung (Presseamt, VG Bad Bergzabern) Bad Bergzabern Tel. 06343 701119, h.koob@vgbza.de 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61 redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus- Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter halte, Einzelbezug über den Verlag Reklam. Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, Erscheinung: wöchentlich E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei- genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Bad Bergzabern, den 07.03.2019 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019 Öffentliche Bekanntmachung des §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Landrats zur Eintragung der von der Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festge- Meldepflicht befreiten wahlberechtigten setzt auf 40.000.000 Euro. §5 Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen der Europäischen Union in das Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf Wählerverzeichnis 1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investiti- - Bekanntmachung vom 01.03.2019 - onsförderungsmaßnahmen I. Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft[3] auf 0 Euro Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl zusammen auf 0 Euro der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Orts- 2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bürgermeisters - Stadtbürger-meisterin/Stadtbürgermeisters - Bür- Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft4 auf 1.000.000 Euro zusammen auf 1.000.000 Euro germeisterin/Bürgermeisters sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats 3. Verpflichtungsermächtigungen - Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags - Bezirkstags - Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft4 auf 0 Euro und am Sonntag, dem 16. Juni 2019, von 8 bis 18 Uhr darunter: die etwaige Stichwahl Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjah- der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Orts- ren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen bürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - Bürger- 0 Euro meisterin/Bürgermeisters statt. zusammen auf 0 Euro II. §6 Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Euro- Festsetzungen für Sondervermögen päischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Für den Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft des Landkreises Südli- Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen che Weinstraße werden festgesetzt: in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hier- der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.204.000 Euro mit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19. der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 11.857.100 Euro April 2019, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu bean- das Jahresergebnis im Erfolgsplan auf 346.900 Euro tragen. die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan auf jeweils Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahl- 2.233.013 Euro ordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Ver- §7 bandsgemeindeverwaltung erhalten. Gebühren der Kreismusikschule Südliche Weinstraße 76829 Landau i. d. Pf., den 25.02.2019 Nach § 5 Nr. 2 der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über gez. Dietmar Seefeldt die Erhebung von Gebühren der Kreismusikschule vom 06.01.2016 Landrat, zugleich Kreiswahlleiter (Amtsblatt Nr. 1/2016 des Landkreises Südliche Weinstraße) werden die Gebühren der Kreismusikschule Südliche Weinstraße wie folgt festgesetzt: Öffentliche Bekanntmachung der Für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 werden pro Schul- Haushaltssatzung des Landkreises Südliche jahr die folgenden Gebühren erhoben: Weinstraße für das Jahr 2019 1. Die Aufnahmegebühr beträgt je Schüler/in einmalig 10,00 € 2. Für den Grundstufenunterricht vom 28.02.2019 (Schüler/innen bis 21 Jahre) - Bekanntmachung vom 01.03.2019 - 2.1 Kükenmusik (45 Min./Woche) (Kursdauer 6 Monate) 280,80 € Muster 1 (monatlich 23,40 €) (zu § 95 GemO) 2.2 Musikgarten (45 Min./Woche) 280,80 € Haushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße (monatlich 23,40 €) für das Jahr 2019 vom 28.02.2019 2.3 Musikalische Früherziehung (60 Min./Woche) 280,80 € Der Kreistag hat auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung (monatlich 23,40 €) (LKO) für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeinde- 2.4 Musikalische Grundausbildung (60 Min./Woche) 280,80 € ordnung (GemO), alle in der derzeit geltenden Fassung, am 17.12.2018 (monatlich 23,40 €) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung 2.5 Instrumentaler Orientierungsunterricht durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Auf- mit drei Instrumenten (50 Min./Woche) 451,20 € (monatlich 37,60 €) sichtsbehörde vom 13.02.2019 hiermit bekannt gemacht wird.: 3. Für den Instrumental- und Vokalunterricht (Gruppenunterricht) §1 (Schüler/innen bis 21 Jahre) Ergebnis- und Finanzhaushalt 3.1 mit drei Schüler/innen Festgesetzt werden (50 Min./Woche) 451,20 € (monatlich 37,60 €) 1. im Ergebnishaushalt 3.2 mit vier Schüler/innen der Gesamtbetrag der Erträge auf 171.483.200 Euro (50 Min./Woche) 387,60 € (monatlich 32,30 €) der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 175.660.400 Euro 3.3 mit fünf Schüler/innen (50 Min./Woche) 304,80 € (monatlich 25,40 €) der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag/*1 auf -4.177.200 Euro 3.4 ab sechs Schüler/innen (60 Min./Woche) 280,80 € (monatlich 2. im Finanzhaushalt 23,40 €) der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 491.300 4. Für den Instrumental- und Vokalunterricht (Gruppenunterricht) Euro (Schüler/innen über 21 Jahre) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.531.800 Euro 4.1 mit drei Schüler/innen die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.277.300 Euro (50 Min./Woche) 654,00 € (monatlich 54,50 €) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.2 mit vier Schüler/innen -3.745.500 Euro (50 Min./Woche) 561,60 € (monatlich 46,80 €) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit/*2 4.3 mit fünf Schüler/innen auf 3.254.200 Euro (50 Min./Woche) 441,60 € (monatlich 36,80 €) §2 4.4 ab sechs Schüler/innen Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite (60 Min./Woche) 406,80 € (monatlich 33,90 €) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur 5. Für den Instrumental- und Vokalunterricht (Individualförderung) Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- (Schüler/innen bis 21 Jahre) men erforderlich ist, wird festgesetzt für 5.1 Partnerunterricht (40 Min./Woche) 520,80 € (monatlich 43,40 €) zinslose Kredite auf 0 Euro 5.2 Kombinationsunterricht mit drei Schüler/innen verzinste Kredite auf 3.745.500 Euro (60 Min./Woche) 520,80 € (monatlich 43,40 €) zusammen auf 3.745.500 Euro 5.3 Einzelunterricht (20 Min./Woche) 520,80 € (monatlich 43,40 €) nachrichtlich: 5.4 Einzelunterricht (30 Min./Woche) 732,00 € (monatlich 61,00 €) Der veranschlagten Kreditaufnahme stehen Tilgungen in Höhe von 5.5 Einzelunterricht (40 Min./Woche) 948,00 € (monatlich 79,00 €) 2.950.000 Euro 6. Für den Instrumental- und Vokalunterricht (Individualförderung) gegenüber. (Schüler/innen über 21 Jahre) §3 6.1 Partnerunterricht (40 Min./Woche) 754,80 € (monatlich 62,90 €) Verpflichtungsermächtigungen 6.2 Kombinationsunterricht mit drei Schüler/innen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. (60 Min./Woche) 754,80 € (monatlich 62,90 €)
Bad Bergzabern, den 07.03.2019 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019 6.3 Einzelunterricht (20 Min./Woche) 754,80 € (monatlich 62,90 €) 2. Die Entscheidungen in der Ziffer zu 1. ergeht mit der Maßgabe, 6.4 Einzelunterricht (30 Min./Woche) 1.062,00 € (monatlich 88,50 €) dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwen- 6.5 Einzelunterricht (40 Min./Woche) 1.375,20 € (monatlich 114,60 €) det werden dürfen, die nachweislich die dauernde Leistungsfähig- 7. Für den Kooperationsunterricht mit Schulen keit des Landkreises Südliche Weinstraße nicht beeinträchtigen (Schüler/innen bis 21 Jahre) oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. (je 45 Min./Woche) 1.920,00 € (monatlich 160,00 €) 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen. 8. Für die Ergänzungsfächer 3. Die Investitionsschlüsselzuweisungen sind in voller Höhe als (Schüler/innen bis 21 Jahre und über 21 Jahre) Ertrag im Ergebnishaushalt und als ordentliche Einzahlungen im 8.1 Ensemble und Orchester (ohne Instrumentalunterricht) Finanzhaushalt zu veranschlagen. (mind. 45 Min.) 97,20 € (monatlich 8,10 €) 4. Die dem Landkreis Südliche Weinstraße im Haushaltsjahr 2019 8.2 Musikkurs (45 Min.) 271,20 € (monatlich 22,60 €) zufließenden, nicht kraft Gesetzes zweckgebundenen Investi- 8.3 Musikkurs kürzer ein Schuljahr (45 Min.) 8,10 € je tionseinzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Unterrichtswoche von Rückflüssen aus Kapitaleinlagen sind zu mindestens 50 % 8.4 Kurse zur Studienvorbereitung zur Verminderung der Liquiditätskreditverschuldung bzw. des mit mindestens drei Schüler/innen (60 Min./Woche) 744,00 € Liquiditätskreditbedarfs des Landkreises Südliche Weinstraße zu (monatlich 62,00 €) verwenden. §8 5. Die dem Landkreis Südliche Weinstraße im Haushaltsjahr 2019 Kreisumlage zufließenden, nicht kraft Gesetzes zweckgebundenen Erlöse aus Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) in der der- der Veräußerung von Grundstücken sind zu mindestens 50 % zur zeit geltenden Fassung erhebt der Landkreis von allen kreisangehö- Verringerung der Liquiditätskreditverschuldung bzw. des Liquidi- rigen Gemeinden (Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden/Städte) tätskreditbedarfs des Landkreises Südliche Weinstraße zu ver- eine Kreisumlage. wenden. Der Umlagesatz wird auf 45,50 v. H. festgesetzt. 6. Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dür- §9 fen Haushaltsmittel (Auszahlungen und Verpflichtungsermäch- Eigenkapital tigungen) durch den Landkreis und dessen Eigenbetrieb nur in Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 6.802.117,43 Anspruch genommen werden, soweit die geplanten Maßnahmen Euro. nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt Südliche Weinstraße und dessen Eigenbetriebes nicht beeinträch- 1.453.417,43 Euro. tigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Der Stand des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags zum Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.“ 31.12.2019 beträgt voraussichtlich 2.723.782,57 Euro. Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung § 10 nicht. Wertgrenze für Investitionen Bezüglich des Stellenplans hat die Aufsichtsbehörde vorsorglich Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro sind im Bedenken wegen Rechtsverletzung hinsichtlich der Ausweisung fol- jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. gender Stellen erhoben: Abweichend von Satz 1 sind Investitionen für immaterielle Ver- 1. Gegen die Anhebung einer Planstelle im Teilhaushalt 02 „Zent- mögensgegenstände und bewegliches Sachanlagevermögen rale Dienste und Finanzen“ in der „Sachbearbeitung Zentrales oberhalb der Wertgrenze von 25.000 Euro im jeweiligen Teilhaushalt Gebäudemanagement“ bzw. deren Anhebung von A 11 nach A einzeln darzustellen. 12 LBesG werden vorsorglich Bedenken wegen Rechtsverletzung Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von erhoben. 50.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 2. Gegen die Anhebung einer Planstelle im Teilhaushalts 08 „Jugend § 11 und Familie“ in der „Sachbearbeitung Jugendhilfeplanung, Cont- Altersteilzeit rolling, Softwarebetreuung“ bzw. deren Anhebung von A 10 nach Die Bewilligung von Altersteilzeitverhältnissen wird für Beamtinnen A 11 LBesG werden vorsorglich Bedenken wegen Rechtsverlet- und Beamte nicht zugelassen. zung erhoben. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) wird die Bis zur Ausräumung der Bedenken dürfen personalrechtliche Maß- Bewilligung von neun Fällen Altersteilzeit zugelassen/*4 nahmen nicht ausgeführt werden. § 12 Die Aufsichtsbehörde hat darüber hinaus folgende Unbedenklich- Leistungszahlungen/*5 keitsbestätigung erteilt: Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur „Abschließend teile ich Ihnen aufgrund des § 57 LKO i.V.m. § 97 Abs. Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an 2 GemO mit, dass ich nicht beabsichtige, gegen die übrigen Festset- Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt: zungen der Haushaltssatzung und die Ansätze des dazu gehörenden 1. für Leistungsstufen 0 Euro Haushaltsplanes des Landkreises Südliche Weinstraße für das Haus- 2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen 32.000 Euro haltsjahr 2019 Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.“ § 13 Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Landkreisordnung in Verbindung Eigenanteil an den Kosten der Schülerbeförderung mit § 97 Gemeindeordnung Nach § 5 der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 19.03.2019 die Schülerbeförderung vom 24.06.2013 (Amtsblatt des Landkreises im Dienstgebäude der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Südliche Weinstraße Nr. 28/2013) wird ein Eigenanteil an den Kos- Kreuzmühle 2, Raum 232, während der allgemeinen Öffnungszeiten ten der Schülerbeförderung erhoben. Der Eigenanteil an den Kosten zur Einsichtnahme öffentlich aus. der Schülerbeförderung beträgt für das laufende Schuljahr 2018/2019 34,00 Euro je Monat in der Schulzeit (insgesamt 170,00 Euro im lau- 76829 Landau in der Pfalz, den 28.02.2019 fenden Haushaltsjahr) und für das folgende Schuljahr 2019/2020 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 34,00 Euro je Monat in der Schulzeit (insgesamt 170,00 Euro im lau- gez. fenden Haushaltsjahr). Dietmar Seefeldt § 14 Landrat Inkrafttreten Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 17 Abs. 6 LKO Satzungen, Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft. die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der 76829 Landau in der Pfalz, den 28.02.2019 Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gel- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ten. gez. Dies gilt nicht, wenn Dietmar Seefeldt 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- Landrat migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Hinweise: verletzt worden sind, oder Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 57 LKO in Verbindung Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfah- mit § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichts- rens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter behörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat- Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen zung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: soll, schriftlich geltend gemacht hat. 1. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2019 festgesetzte Gesamtbetrag Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so der zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungs- kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die maßnahmen des Landkreises Südliche Weinstraße vorgesehenen Verletzung geltend machen. Investitionskredite in Höhe von 3.745.500 € wird genehmigt. /*1 Unzutreffendes streichen.
Bad Bergzabern, den 07.03.2019 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 10/2019 /*2 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschul- §7 dung. Nachpflanzungen /*3 Die Sondervermögen sind mit ihrer Bezeichnung einzeln aufzufüh- Bei natürlichen Abgängen der Linden sind Ersatzpflanzungen in der ren. Bei nur einem Sondervermögen entfällt die Zeile „zusammen“. entsprechenden Anzahl mit Linden fachgerecht durchzuführen, um /*4 Auf Nr. 4.4.1 des Rundschreibens des Ministeriums des Innern und das für Sport zur Haushaltswirtschaft 2000 vom 8. Oktober 1999 wird hin- Erscheinungsbild der Linden mit ihrem Artenspektrum nachhaltig zu gewiesen. sichern. /*5 Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt § 18 VKA des TVöD. §8 An die Stelle der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes sind Inkrafttreten ab 1. Juli 2013 § 29 Abs. 5 und 7 und § 33 Abs. 1 bis 3 Landesbe- Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. soldungsgesetz getreten; im Übrigen gilt die genannte Landesverord- nung fort. 76829 Landau in der Pfalz, den 27.02.2019 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Öffentliche Bekanntmachung gez. Dietmar Seefeldt Landrat über den Vollzug des Bundes- und Anlage: Landesnaturschutzgesetzes Lageplan im Maßstab 1:1000 hier: Ausweisung eines Naturdenkmales „Linden auf dem Friedhof Insheim“ Rechtsverordnung des Landkreises Südliche Weinstraße über das Naturdenkmal „Linden auf dem Friedhof Insheim“ vom 27.02.2019 - Bekanntmachung vom 01.03.2019 - Gemäß § 22 und § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. 2009 Teil I, Nr. 51) i. V. m. § 12 Landesnaturschutzgesetz vom 06. Oktober 2015 (GVBl. S. 283 ff.) wird verordnet: §1 Erklärung zum Naturdenkmal (1) Die 30 Linden auf den Grundstücken Pl. Nr. 1110/3, 1116 und 1118 in der Gemarkung Insheim werden zum Naturdenkmal bestimmt. Die Lage der Linden ist der als Anlage beigefügten Karte im Maßstab 1:1000 zu entnehmen. Der Schutz erstreckt sich auch auf die unmit- telbare Umgebung im Umkreis von 10 Metern, gemessen ab dem Stammfuß. (2) Das Naturdenkmal trägt den Namen „Linden auf dem Friedhof Ins- heim“. §2 Schutzzweck Schutzzweck ist die langfristige und unversehrte Erhaltung der Linden wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit. §3 Verbote (1) Es ist verboten, das Naturdenkmal oder Teile davon zu beseitigen sowie Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Beschä- digung, Verunstaltung, nachteiligen Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmales, seiner Teile oder seiner geschützten Umgebung führen können. (2) Es ist insbesondere verboten, am Naturdenkmal oder in der geschützten Umgebung 1. bauliche Anlagen aller Art zu errichten, 2. Materialien, gleich welcher Art, zu lagern, 3. Bäume oder Sträucher anzupflanzen, 4. offene Bodenflächen zu versiegeln oder zu verdichten, 5. Inschriften, Plakate, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen oder auf- zustellen, soweit sie nicht auf das geschützte Objekt hinweisen, 6. chemische oder biologische Mittel sowie Wirkstoffe, die die Lin- den oder deren Vitalität beeinträchtigen können, auszubringen. §4 Genehmigungsvorbehalte Ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde ist es verboten: Foto: bzkoha01 1. Rückschnitt-, Sanierungs-, Pflege-, Erhaltungs- oder Sicherungs- maßnahmen am Naturdenkmal durchzuführen, Bekanntmachung des Landrats zur 2. Leitungen aller Art über oder unter der Erdoberfläche in der Eintragung der von der Meldepflicht geschützten Umgebung des Naturdenkmales zu verlegen, befreiten wahlberechtigten 3. Neu- oder Ausbaumaßnahmen von Straßen oder Wegen in der geschützten Umgebung des Naturdenkmales durchzuführen, Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten 4. Abgrabungen oder Auffüllungen in der geschützten Umgebung der Europäischen Union in das des Naturdenkmales durchzuführen. §5 Wählerverzeichnis Freistellungen I. Die Verbote des § 3 dieser Verordnung gelten nicht für die von der Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl Naturschutzbehörde angeordneten oder genehmigten oder mit dieser der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Orts- einvernehmlich abgestimmten Maßnahmen oder Handlungen. bürgermeisters - Stadtbürger-meisterin/Stadtbürgermeisters - Bür- §6 germeisterin/Bürgermeisters sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats Ordnungswidrigkeiten - Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags - Bezirkstags - Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Verboten und des § 3 dieser Verordnung oder den Bestimmungen des § 4 dieser am Sonntag, dem 16. Juni 2019, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stich- Verordnung zuwiderhandelt. Zuwiderhandlungen können gemäß § wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/ 51 Abs. 1 Nr. 2 des Landesnaturschutzgesetzes mit einer Geldbuße Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - geahndet werden. Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.
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