Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)

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Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Brachbach
                 „St. Josef“ in
  Kath. Kirche

   Jahrgang 23

nr.:   34/2017
Freitag, 25.08.2017

  Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach

                                              Foto: Archiv SC 09 Brachbach
Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                                                             2                                                                                         Nr. 34/2017

                                                               notrufe/bereitschaftsdienste
■ ALLGEMEINER NOTRUF                                                                                            ■ Feuerwehren
POLIZEI ............................................................................................. 110       einheitlicher Notruf 112
Polizeiinspektion Betzdorf .................................................. 02741 / 926-0                     Direktwahl zur integrierten Leitstelle (ILS)
Kriminalinspektion Betzdorf ........................................... 02741 / 926-200                         in Montabaur ..................................................................... 02602 / 19222
                                                                                                                Verbandsgemeindewehrleiter
■ KRANKENHÄUSER                                                                                                 Ralf Rötter ...................................................................Tel. 0175/2658987
Drk krankenhaus kirchen                                                                                         Stellv. Wehrleiter Thomas Wickler..............................Tel. 0160/253 92 01
Bahnhofstr. 24, 57548 Kirchen ........................................... 02741 / 682-0                         Stellv. Wehrleiter Steffen Kappes........................... Tel. 0151/52 46 02 59
Diakonie Klinikum Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus,
Siegen ................................................................................. 0271 / 333-3           ■ Verbandsgemeindewerke Kirchen
St. Marienkrankenhaus, Siegen........................................... 0271 / 231-0                           wasserversorgung - abwasserbeseitigung
Kreisklinikum Siegen GmbH, Haus Hüttental ...................... 0271 / 705-0                                   (nach Dienstschluss - 16.00 bis 07.00 Uhr - und an Samstagen sowie
Bethesda-Krankenhaus Freudenberg................................ 02734 / 279-0                                  Sonn- und Feiertagen)
DRK Kinderklinik Siegen ................................................... 0271 / 2345-0                       Rufbereitschaft - Rufnr.: 0800 - 314 10 00
giftnotruf
informationsstellen für Vergiftungsfragen:                                                                      ■ Verein Wasserwerk Brachbach e.V.
nrw: ............................................................................... 0800 4112244               bereitschaft: 02745/8619
uni-klinik, bonn: ................................................................ 0228-19240                   Festnetz (AB) mit Kanalisierung der Ansprechpartner.
uni-mainz: ........................................................................ 06131 19240                 in notfällen auch an Sonn- und Feiertagen:
                                                                                                                .........................................................02745 / 93 10 89 - Festnetz-Telefon;
■ Hausärztlicher Notdienst                                                                                      ..................................................................................... 0151 / 407 55 092
Telefon s.o. ........................................................................ 02741 / 19292             ..................................................................und 0151 / 424 95 747 - mobil;
                                                                                                                info@wasserwerk-brachbach.de;
■ DRK-RETTUNGSDIENST/Krankentransport                                                                           E-Mail wird sofort auf Mobilgerät übermittelt.
(aus allen Ortsnetzen) ....................................................................... 112
                                                                                                                ■ Verein Wasserwerk e.V. Mudersbach
■ Kinderärztliche Notdienstzentrale                                                                             auch an Sonn- und Feiertagen ......................................... 0171 4965764
   oberer Westerwald in Kirchen                                                                                 und .................................................................................. 0151 12447801
telefon: ...................................................................... 0 18 05 / 112 057
mi. 14:00 Uhr bis do. 8:00 Uhr; fr. 18:00 Uhr bis mo. 8:00 Uhr; an Feierta-                                     ■ Wasserbeschaffungsverband Birken, 57555 Mudersbach
gen vom Vortag 18:00 Uhr bis zum nächsten Tag 8:00 Uhr.                                                         in notfällen:
                                                                                                                Josef Baumeister ..................................................mobil: 0152/01958342
■ Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale                                                                         Franz-Josef Mockenhaupt ...................................... mobil: 0171/2832910
betzdorf/kirchen                                                                                                Johannes Steiner ....................................................mobil: 0173/8779854
telefon: 116117 (ohne Vorwahl)
Öffnungszeiten (ganzwöchig): Mo 19:00 bis Di 07:00 Uhr;                                                         ■ Stromversorgung
Di 19:00 bis Mi 07:00 Uhr; Mi 14:00 bis                                                                         eam
Do 07:00 Uhr; Do 19:00 bis Fr 07:00 Uhr;                                                                        Strom-und Erdgasversorgung ...................................... 0561/9330-9330
Fr 16:00 bis Mo 07:00 Uhr; Vortag Feiertag 18:00 bis zum                                                        Netz und Einspeisung ................................................... 0800/32 505 32*
Folgetag 07:00 Uhr.                                                                                             Entstörungsdienst:
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,                                           Strom ............................................................................ 0800/34 101 34*
Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der                                                   *Kostenfreie Rufnummern
rettungsdienst unter der nummer 112 angefordert werden.                                                         innogy se Vertrieb
standort: DRK Krankenhaus Kirchen, Bahnhofstraße 24,                                                            Kundenservice................................................................ T 0800 9944009
57548 Kirchen (Sieg); Eingang re. neben dem Haupteingang;                                                       innogy vor ort, altenkirchen, marktstr. 7
Kontaktdaten u. Öffnungszeiten der BDZ in RLP:                                                                  Mo, Di, Do 9:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
http://www.kv-rlp.de/260557.                                                                                    innogy vor ort, kirchen, siegstr. 9 , bei eP:Peter
                                                                                                                Mo - Fr ............................................. 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
■ SIEGEN – ZENTRALSTELLE                                                                                        Sa .................................................................................. 9:00 - 13:00 Uhr
Ärztlicher notfalldienst siegen
Die Notfall-Praxis befindet sich im St. Marienkrankenhaus Siegen,                                               ■ Deutscher Kinderschutzbund OV Betzdorf-Kirchen e.V.
Kampenstraße 51, 57072 Siegen;                                                                                  Viktoriastraße 3, 57518 Betzdorf, Tel. 02741/6725, Fax 02741/60424;
· Augenärztlichen Notfalldienst,                                                                                E-Mail: kinderschutzbund-betzdorf@t-online.de .
· HNO-Notfalldienst,                                                                                            Öffnungszeiten: Di, Do, Fr ab 09:30 Uhr bis12:00 Uhr; jeden ersten
· kinder- und jugendmedizinischen Notfalldienst                                                                 Donnerstag im Monat 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr; kinderlädchen: Di u. Fr.
(bundeseinheitliche kostenlose rufnummer) ....................... 116 117                                       09:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Beratung in Familien- und Erziehungsfragen:
Fax-nummer für sprach-                                                                                          Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
und hörgeschädigte: ................................................... 0800 - 5895210                          kinderschutzdienst im kreis altenkirchen
                                                                                                                Brückenstraße 5, 57548 Kirchen (Sieg) .................. 02741/930046 u. 47
■ Augenärzte
Augenärztliche Notdienstzentrale für die Landkreise:                                                            ■ Pflege Stützpunkt Kirchen
a) Altenkirchen und Westerwald -außer b)- Bereitschaft unter neuer                                              Brückenstraße 3, 57548 Kirchen;
Telefon-Nummer: 01805 / 112060 erreichbar                                                                       Ines Wölki ................................................................Tel.: 02741-9374740
b) Bereich Brachbach-Mudersbach und Raum Siegen:                                                                Termine nach telefonischer Vereinbarung
Augenärztlicher Notfalldienst: ...................................................... 116 117                   Beratung & Hilfe rund um das Thema Pflege

■ Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer                                                                       ■ Telefonseelsorge
.......................................................................................... 0180/5040308         Telefon: ............................................................................ 0800/1110111
(9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent pro Minute).
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                                                 ■ Apotheken-Notdienst
Freitag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,                                                               Der Apotheken-Notdienstes der Landesapothekerkammer Rheinland-
Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, an Feiertagen                                                             Pfalz ist aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz über die landesweit
von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 8:00 Uhr und                                                             gültige Rufnummer
an Feiertagen mit einem Brückentag von                                                                          ............................. (0 18 05) 258 825 plus Postleitzahl des standortes
Donnerstag 8:00 Uhr bis Samstag 8:00 Uhr                                                                         .............. - zum Beispiel (0 18 05) 258 825 57548 für Kirchen (Sieg) -
weitere informationen zum zahnärztlichen notfalldienst können sie                                               zu erreichen. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 0,14
unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.                                                                             Euro pro Minute. Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind anbieter-
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher                                          abhängig.
nach telefonischer Vereinbarung möglich.                                                                        Auch auf der website der landesapothekerkammer rheinland-Pfalz
                                                                                                                www.lak-rlp.de steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur
■ Mit einer Nummer schnell zum Facharzt                                                                         Verfügung.
MVZ - Angebot für Patienten                                                                                     Nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes werden alle dienstberei-
unter der kostenfreien telefonnummer: ...................... 0800/3308900                                       ten Apotheken im Umkreis auf einer Karte angezeigt. Nach Anklicken
steht Patienten werktags von 8 bis 9 uhr ein Ansprechpartner zur Ver-                                           des Apothekensymbols werden die Adressdaten der Apotheke einge-
fügung, der den Überblick über alle MVZ-Angebote und Terminmöglich-                                             blendet und können direkt über einen Routenplaner im Ortsplan ange-
keiten hat und somit standortübergreifend Termine vergeben kann. Mehr                                           zeigt werden.
Infos unter: mvz-termin@diakonie-sw.de                                                                          Die Aktualität kann immer nur für den Tag des Abrufs garantiert werden.
Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                                                3                                                                                  Nr. 34/2017

Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08:30 Uhr beginnt und
am folgenden Tag um 08:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Zusätzlich werden, wie bisher, die jeweils nächstliegenden notdienstbe-
                                                                                                          amtliche bekanntmachungen
reiten Apotheken durch Aushang an den geschlossenen Apotheken
bekannt gemacht.
raum betzdorf - kirchen und umland
in der Zeit vom 25.08.2017 bis 31.08.2017
25.08.2017     Löwen Apotheke, Bahnhofstr. 18-20,
               57518 Betzdorf .................................. Tel. (02741) 25566
25.08.2017     Raiffeisen Apotheke, Lindenallee 15,
               57577 Hamm.................................... Tel. (02682) 9514-0                  ■ Bürgermeister: Jens Stötzel
26.08.2017     Markt Apotheke, Im Schützenhof 14,                                                  RATHAUS, Lindenstr. 1, 57548 Kirchen
               57567 Daaden..................................... Tel. (02743) 3333                 E-Mail: VG-Kirchen@kirchen-sieg.de
27.08.2017     Gertruden Apotheke, Bahnhofstraße 16,                                               tel.: 02741/688-0, Telefax: 02741/688-255
               57548 Kirchen ................................... Tel. (02741) 61755                Bürgerbüro: ..................................................................... 02741/688-800
27.08.2017     Hirsch Apotheke, Mittelstraße 4,                                                    Kfz-Zulassungsstelle: ...................................................... 02741/688-810
               57537 Wissen...................................... Tel. (02742) 2840                Öffnungszeiten:
27.08.2017     Amts Apotheke, Wilhelmstraße 2,                                                     bürgerbüro
               57627 Hachenburg.............................. Tel. (02662) 6458                    Montag und Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend)
28.08.2017     Fleming Apotheke, Decizer Straße 4,                                                 Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr (durchgehend)
               57518 Betzdorf .................................. Tel. (02741) 24488                und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend)
28.08.2017     Adler Apotheke, Marktstraße 1,                                                      kfz-Zulassungsstelle
               57537 Wissen.................................. Tel. (02742) 910572                  Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr,
28.08.2017     Apothekenbetriebs OHG Löwen-Apotheke,                                               Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr,
               Steinweg 3, 57627 Hachenburg .......... Tel. (02662) 7780                           Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr.
29.08.2017     Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142,                                         Übrige Verwaltung:
               Niederfischbach............................... Tel. (02734) 574411                  Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
29.08.2017     Olymp-Apotheke, Nisterstraße 2,                                                     Donnerstagnachmittag 13.30 bis 16.00 Uhr
               57537 Wissen................................ Tel. (02742) 9683030                   Jugendpflege der Verbandsgemeinde kirchen im rathaus
30.08.2017     Heller Apotheke, Hauptstraße 17,                                                    Felix Garcia-Diaz, Dipl.-Soz.-Päd.
               57562 Herdorf .................................. Tel. (02744) 9226-0                Tel.: 02741/688-103, Zimmer: 103
30.08.2017     Westerwald Apotheke, Hachenburger Str. 7,                                           E-Mail: jugendpflege@kirchen-sieg.de;
               57580 Gebhardshain....................... Tel. (02747) 911496                       mitteilungsblatt „Aktuell“ der Verbandsgemeinde Kirchen
30.08.2017     Einhorn Apotheke, Neumarkt 8,                                                       E-Mail: mitteilungsblatt@kirchen-sieg.de.
               57627 Hachenburg.............................. Tel. (02662) 1830
31.08.2017     Dom Apotheke, Konrad-Adenauer-Str. 146,
               Niederfischbach...................................Tel. (02734) 5393.
                                                                                                                     Öffentliche Bekanntmachung
                                                                                                                                   (§ 62 Abs. 5 KWG)
■ Apothekendienste in Kirchen
Im Zuge der Neuordnung der hausärztlichen Notdienstzentrale mit dem                                  Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08. August 2017
Standort DRK Klinikum Westerwald, Krankenhaus Kirchen, Bahnhof-
straße 24, 57548 Kirchen, haben folgende Apotheken in Kirchen (Sieg)                                 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zur Bürgermeisterin/
regelmäßig jeden Samstag geöffnet:                                                                   zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
in der Zeit von 08:00 uhr bis 13:00 uhr
Druiden Apotheke, Bahnhofstraße 13,                                                                  am Sonntag, 24. September 2017 zugelassen:
57548 Kirchen ....................................................... Tel. (0 27 41) 6 16 16
Gertruden Apotheke, Bahnhofstraße 16,                                                                1.          Kennwort: CDU
57548 Kirchen ......................................................... Tel. (02741) 6 17 55                     KÖHLER, Maik, 15. September 1976, deutsch,
Der Apotheken-Notdienst bleibt von dieser Regelung unberührt.
raum brachbach - mudersbach                                                                                      Dipl.-Verwaltungswirt (FH) / Polizeioberkommissar
siehe Raum Betzdorf-Kirchen und Umland als auch Raum Niederfisch-                                                Alois-Stettner-Straße 44, 57555 Mudersbach
bach - Harbach und Freudenberg - Siegen.
Auch hier ist in der Zwischenzeit eine internet-abfrage zum notdienst-
kalender der apothekenkammer westfalen-lippe möglich.
                                                                                                     2.          Kennwort: SPD
Nutzen Sie hierzu die Seite www.akwl.de .Im Notdienstkalender kön-                                               BUSKE, Angelika, 14. Januar 1959, deutsch,
nen Sie Ort oder Postleitzahl (PLZ) und das Datum (Tag/Monat/Jahr)                                               Krankenschwester
eingeben.
Sie erhalten dann mit Kartenübersicht verschiedene Apotheken im Not-                                             Klosterstraße 6, 51598 Friesenhagen
dienst angezeigt.
Per Telefon ist eine Abfrage unter der rufnummer 0800 00 22 8 33                                     3.          Kennwort: STÖTZEL
möglich.                                                                                                         STÖTZEL, Jens, 08. Februar 1973, deutsch,
Nach Versenden einer SMS mit dem Inhalt „apo“ an die 22 8 33 (69 ct/
SMS) werden Sie mit einer Text-SMS um Zustimmung für die Ortung                                                  Bürgermeister / Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Ihres Standortes gebeten.                                                                                        Konrad-Adenauer-Straße 19, 57555 Mudersbach
Senden Sie dazu „Ja“ an die 22833. Danach werden Ihnen per SMS die
nächstgelegenen Notdienst-Apotheken mit Adresse, Öffnungszeiten und
Telefonnummer übermittelt.                                                                           Gemäß § 62 Abs. 5 KWG gebe ich hiermit die zugelassenen
raum niederfischbach - harbach - Freudenberg - siegen                                                Wahlvorschläge bekannt.
in der Zeit vom 25.08.2017 bis 31.08.2017
25.08.2017       Albertus Magnus e. K. die Gesundzeitapotheke, Albe-
                  rtus-Magnus-Str. 7,                                                                Kirchen (Sieg), 09. August 2017
                 57072 Siegen ...................................... Tel. (0271) 53330               Rainer Kipping
25.08.2017       Hellerthaler-Hirsch-Apotheke, Kölner Straße 197,
                 57290 Neunkirchen ......................... Tel. (02735) 785959                     Erster Beigeordneter und Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl
26.08.2017       Roland-Apotheke, Gärtnerstraße 6,
                 Siegen-Weidenau................................ Tel. (0271) 73188
27.08.2017       Schwanen Apotheke, Eiserntalstraße 23,                                            ■ Bekanntmachung
                 57080 Siegen-Eiserfeld ..................... Tel. (0271) 381325                   über das recht auf einsicht in das wählerverzeichnis und die er-
28.08.2017       Dr. Bodinka Forum-Apotheke, Bahnhof 2-12,                                         teilung von wahlscheinen für die wahl zum 19. Deutschen bundes-
                 57072 Siegen .................................. Tel. (0271) 2380943               tag und für die wahl der bürgermeisterin/des bürgermeisters am
29.08.2017       Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142,                                       sonntag, 24. september 2017, sowie der etwaigen stichwahl der
                 Niederfischbach............................... Tel. (02734) 574411                bürgermeisterin/des bürgermeisters am 15.10.2017
29.08.2017       Jung-Stilling Apotheke, Frankfurter Straße 17,                                    1.    Am Sonntag, 24. september 2017 finden die wahl des 19. Deut-
                 Siegen ............................................... Tel. (0271) 230610               schen bundestags und in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
30.08.2017       Hütten-Apotheke, Röntgenstraße 13,                                                      gleichzeitig die wahl der bürgermeisterin/des bürgermeisters
                 Siegen-Geisweid ............................... Tel. (0271) 870011                      (Direktwahl) statt.
30.08.2017       Neue Apotheke, Frankfurter Straße 12,                                                   Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Brachbach, Friesen-
                 57290 Neunkirchen ............................. Tel. (02735) 3222                       hagen, Harbach, Kirchen, Mudersbach, und Niederfischbach wird
31.08.2017       Oranien-Apotheke, Sohlbacher Straße 18,                                                 in der Zeit von montag, 4. september 2017 bis Freitag, 8. sep-
                 57078 Siegen-Geisweid ......................Tel. (0271) 83217.                          tember 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der
                                                                                                         Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1 in
Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                           4                                                                Nr. 34/2017

     57548 Kirchen (Sieg), Bürgerbüro (Zimmer 217) für Wahlberech-                 den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahl-
     tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnah-              tage, 15.00 Uhr, stellen.
     me ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit               Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
     oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeich-                  schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
     nis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtig-                 Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung
     ter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im             der Hilfe einer anderen Person bedienen.
     Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat            6.   Ein Wahlberechtigter, der im Wege der Briefwahl wählen will, er-
     er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich-                 hält im Einzelnen folgende Unterlagen:
     tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben               a) briefwahl für die bundestagswahl
     kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der                Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
     Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr-               - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
     vermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes ein-                      - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
     getragen ist.                                                                 - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück-
     Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.              zusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und ein
     Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.                      Merkblatt für die Briefwahl.
     Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist                 b) briefwahl für die wahl der bürgermeisterin/des bürger-
     oder einen Wahlschein hat.                                                    meisters
2.   Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,              Mit dem gelben Wahlschein für die vorstehende Wahl erhält der
     kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spä-               Wahlberechtigte
     testens am Freitag, 8. September 2017 bis 14:00 Uhr bei der Ver-              - einen amtlichen grünen Stimmzettel
     bandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1 in 57548               - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck
     Kirchen (Sieg), im Bürgerbüro (Zimmer 217) Einspruch einlegen.                „Stimmzettelumschlag für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bür-
     Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-               germeisters“
     schrift eingelegt werden.                                                     - einen amtlichen mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwal-
3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,               tung an die der Wahlbrief zurückzusenden ist versehenen orange-
     erhalten bis spätestens sonntag, 3. september 2017, eine Wahl-                farbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die
     benachrichtigung.                                                             Bürgermeisterwahl“,
     Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-               - ein Merkblatt für die Briefwahl der Bürgermeisterin/des Bürger-
     berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeich-                  meisters.
     nis einlegen, um sein Wahlrecht doch noch geltend machen zu                   Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für ei-
     können.                                                                       nen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp-
     Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein-             fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
     getragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahl-               macht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht
     unterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.              mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde-
4.   Wer einen Wahlschein für die Bundestagswahl hat, kann an der                  behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi-
     Wahl im Wahlkreis 197 Neuwied durch stimmabgabe in einem                      chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszu-
     beliebigen wahlraum (wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder                      weisen.
     durch briefwahl teilnehmen.                                                   Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm-
     Wer einen Wahlschein für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürger-             zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stel-
     meisters hat, kann an der Wahl nur durch briefwahl teilnehmen.                le absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis
5.   Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                            18.00 Uhr eingeht.
     5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,             Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
     5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-                 ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut-
     rechtigter,                                                                   schen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der
     a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-                   auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
     tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs.               Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an der Bundestagswahl und
     1 der Bundeswahlordnung / § 11 Abs. 8 Kommunalwahlordnung                     der Kommunalwahl teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absen-
     (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das                den.
     Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / §             Kirchen (Sieg), 14. August 2017                             In Vertretung
     13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (bis zum 8. September 2017) ver-            Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)                 Rainer Kipping
     säumt hat,                                                                                                                   Erster Beigeordneter
     b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
     der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § 11           ■ Öffentliche Bekanntmachung
     Abs. 8 Kommunalwahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22            Zu einer gemeinsamen einwohnerversammlung der Ortsgemeinde
     Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § 13 Abs. 1 Kommunalwahlge-               Harbach und der Verbandsgemeinde Kirchen gemäß § 16 GemO laden
     setz entstanden ist,                                                     wir die Einwohner der Ortsgemeinde Harbach für
     c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wurde                        Donnerstag, 31. august 2017, 19:00 uhr
     und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnis-          in das Bürgerhaus Harbach, Kirchweg 1, 57572 Harbach ein.
     ses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.                        Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen und der Ortsbürger-
     Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen            meister der Ortsgemeinde Harbach werden über kommunale Themen
     Wahlberechtigten                                                         informieren und stehen den Einwohnern für Fragen aus dem Bereich
              bis Freitag, 22. september 2017, 18:00 uhr,                     der örtlichen Verwaltung zur Verfügung.
     bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch          Kirchen, 07.08.2017
     beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Te-         Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen           Ortsgemeinde Harbach
     lefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische          Jens Stötzel                                      Andreas Buttgereit
     Übermittlung als gewahrt.                                                Bürgermeister                                     Ortsbürgermeister
     Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, der/die Vorname/n,
     das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer,              ■ Öffentliche Bekanntmachung zur 11. Sitzung des
     Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hi-             Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Kirchen
     naus soll die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbe-            sitzungstermin:       Montag, 28.08.2017, 17:30 Uhr
     zirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden               raum, ort:            Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal,
     können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an                              Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg)
     eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht                  tagesordnung
     wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.                          nichtöffentliche sitzung (beginn 17:30 uhr)
     Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet         1.   Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung
     unter                                                                    2.   Informationen der Verwaltung
                         www.kirchen-sieg.de                                  3.   Konzepterstellung für die Erhaltung des Schulstandortes Herkers-
     zur Verfügung.                                                                dorf/Offhausen gemäß den Leitlinien des Landes Rheinland-Pfalz;
     Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse:              Konzeptvorstellung und 1. Vorberatung
                    buergerbuero@kirchen-sieg.de                              4.   Verschiedenes
     Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsu-       Öffentliche sitzung (beginn 18:30 uhr)
     chen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Bedin-             1.   Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung
     gungen möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,             2.   Informationen der Verwaltung
     15.00 Uhr, gestellt werden.                                              3.   Mittelbereitstellung zur Auftragsvergabe weiterer interaktiver
     Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag-             Schultafeln
     te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor            4.   Konzepterstellung für die Erhaltung des Schulstandortes Herkers-
     der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierfür             dorf/Offhausen gemäß den Leitlinien des Landes Rheinland-Pfalz;
     ist das Bürgerbüro am Samstag, 23. September 2017 in der Zeit                 Weitere Vorgehensweise
     von 10:00 – 12:00 Uhr besetzt.                                           5.   Verschiedenes
     Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte kön-         Kirchen (Sieg), 21. August 2017                              Jens Stötzel
     nen aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen                                                                       Bürgermeister
Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                             5                                                                 Nr. 34/2017

 Information der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen                             2.    Rechnung über die Durchführung einer „großen Trinkwasserunter-
                                                                                      suchung“ (nicht älter als 1 Jahr).
 Anmeldetermine für Schulanfänger 2018                                          (2) Der Antragsteller muss namentlich der Vermieter bzw. Landwirt sein und
                                                                                seinen Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) haben.
 Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder des                          (3) Der Antragsteller wird von der Verbandsgemeindeverwaltung als
 Schuljahres 2018/2019 in der Verbandsgemeinde Kirchen erfolgt                  bewilligender Behörde schriftlich über die Prüfung des Antrages
                                                                                informiert.
 zu nachstehend aufgeführten Terminen:                                          (4) Der Förderantrag sowie die zu führenden Nachweise müssen bis
                                                                                spätestens 01. Dezember eines Jahres (Ausschlussfrist) bei der Ver-
 Schulbezirk: Brachbach und Mudersbach                                          bandsgemeindeverwaltung eingehen. Später oder unvollständig einge-
 Montag, 28.08.2017 in der Zeit von 08:30 – 12:00 Uhr und                       hende oder eingereichte Anträge oder Nachweise können für das lau-
                                                                                fende Jahr keine Berücksichtigung mehr finden.
 in der Zeit von 13:00 – 16:00 Uhr                                              (5) Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich
 Montag, 04.09.2017 in der Zeit von 08:30 – 12:00 Uhr und                       möglich.
 in der Zeit von 13:00 – 16:00 Uhr                                              (6) Der Wegfall der Förderbedingungen ist umgehend vom Zuwen-
                                                                                dungsempfänger mitzuteilen. Andernfalls ist die Verbandsgemeinde
 im Schulgebäude der Grundschule Brachbach,                                     berechtigt, die Förderung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Fördervor-
 Konrad-Adenauer-Str. 1.                                                        aussetzungen zurückzufordern.
                                                                                §4
 Schulbezirk: Kirchen, Freusburg, Herkersdorf, Offhausen                        Diese Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft und
                                                                                zum 31. Dezember 2025 außer Kraft.
 und Katzenbach                                                                 Kirchen, 01. Juli 2017                        Jens Stötzel, Bürgermeister
 Donnerstag, 07.09.2017 in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr und
 in der Zeit von 13:00 – 17:00 Uhr                                              ■ Förderrichtlinie „Trinkwasserbrunnen im Außenbereich“
                                                                                    in Kraft - Förderanträge können gestellt werden
 Freitag, 08.09.2017 in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr und                      Insbesondere im Bereich der Ortsgemeinde Friesenhagen erfolgt der
 in der Zeit von 13:00 – 17:00 Uhr                                              Trinkwasserbezug teilweise noch privat aus „hauseigenen“ Trinkwasser-
                                                                                brunnen.
 im Schulgebäude der Grundschule Kirchen,                                       Nach der Trinkwasserverordnung werden diese unterschieden in sog.
 Auf dem Molzberg 8.                                                            „C-Brunnenanlagen“ (55 anlagen in der VG zur ausschließlich eigenen
                                                                                Nutzung mit einer Entnahme von weniger als 10m3/Tag) und „B-Brun-
 Schulbezirk: Niederfischbach, Harbach, Winnersbach,                            nenanlagen“ (30 anlagen in der VG, die gewerblich oder öffentlich
 Wehbach und Wingendorf                                                         genutzt werden (z.B. Vermieter, Milchgewinnungsbetriebe) mit einer Ent-
                                                                                nahme von weniger als 10m3/Tag).
 Dienstag, 05.09.2017 in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr                         Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen auf Anordnung des
 Donnerstag, 07.09.2017 in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr                       Gesundheitsamtes in regelmäßigen Abständen Trinkwasseruntersu-
                                                                                chungen dieser Anlagen erfolgen.
 im Schulgebäude der Grundschule Niederfischbach,                               Um die hierdurch entstehenden Kosten für die privaten Brunnenanla-
 Rothenbergstraße 15.                                                           genbetreiber abzumildern hat der Verbandsgemeinderat am 29. Juni
                                                                                eine Förderrichtlinie „Trinkwasserbrunnen im Außenbereich“
 Schulbezirk: Friesenhagen                                                      beschlossen.
 Montag, 04.09.2017 in der Zeit von 13:30 – 16:00 Uhr                           Nach dieser können b-brunnenanlagenbetreiber eine Förderung zu
                                                                                den Kosten der sog. „großen Trinkwasseruntersuchung“ (z. Zt. alle 3
 Dienstag, 05.09.2017 in der Zeit von 13:30 – 16:00 Uhr                         Jahre) beantragen. Deren Kosten betragen rd. 1.000,00 €.
 Mittwoch, 06.09.2017 in der Zeit von 13:30 – 16:00 Uhr                         „Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss i.H.v. max. 600“, erläu-
                                                                                tert Bürgermeister Jens Stötzel die finanzielle Unterstützung der 30
 Im Schulgebäude der Grundschule Friesenhagen,                                  B-Brunnenanlagenbetreiber durch die Verbandsgemeinde. „Damit kön-
 Klosterstraße 7.                                                               nen die aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen entstehenden Kos-
                                                                                ten für die eigene Trinkwasserversorgung zumindest etwas abgefedert
 Angemeldet werden müssen alle Kinder, die in der Zeit vom 01.                  werden.“
 September 2017 bis 31.August 2018 das sechste Lebensjahr                       Die Förderrichtlinie ist mit Rückwirkung zum 01. Januar 2017 in Kraft
                                                                                getreten und hat eine Laufzeit bis zunächst 31. Dezember 2025.
 vollendet haben oder vollenden; außerdem alle Kinder, die                      anträge können ab sofort schriftlich bei der Verbandsgemeindever-
 bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.                                   waltung gestellt werden.
                                                                                „Dem Antrag ist lediglich der Nachweis der Einstufung als B-Brunnenan-
 Kinder, die zur Einschulung anstehen, sind verpflichtet, an einer              lagenbetreiber sowie die Rechnung über die Durchführung der „großen
                                                                                Trinkwasserversorgung“ beizufügen“, so Werkleiter Marco Hörter zu den
 Feststellung des Sprachförderbedarfs teilzunehmen. Der                         Formalitäten.
 nachweisliche Besuch eines Kindergartens nach dem
 Kindertagesstättengesetz ersetzt diese Verpflichtung.                          ■ Bekanntmachung
                                                                                des beratungstermins zur privaten modernisierung im rahmen
 Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sind bei der                     des städtebauförderungsprogrammes „ländliche Zentren“ zur
 Anmeldung mitzubringen.                                                        entwicklung der ortsgemeinden brachbach, mudersbach-nieder-
                                                                                schelderhütte und niederfischbach
                                                                                Zu einem ersten kostenlosen Beratungstermin zum Thema der umfas-
■ Förderrichtlinie „Trinkwasserbrunnen im Außenbereich“                         senden privaten Modernisierung, gemäß der am 05. Mai 2017
Präambel                                                                        bekannt gemachten Modernisierungsrichtlinien der drei Ortsgemein-
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und zur Sicherung einer wirt-              den, werden die interessierten Eigentümer mit Grundstücken inner-
schaftlichen Trinkwasserversorgung in der Verbandsgemeinde Kirchen              halb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, am montag den
(Sieg) gewährt die Verbandsgemeinde Betreibern privater Trinkwasser-            11.09.2017, in das Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kir-
brunnenanlagen nach dieser Richtlinie eine finanzielle Förderung zur            chen (Sieg), Lindenstraße 1 -kleiner Sitzungssaal- in 57548 Kirchen
Abmilderung der Kosten der Durchführung gesetzlicher oder aufgrund              (Sieg) eingeladen.
gesetzlicher Vorschriften angeordneter Trinkwasseruntersuchungen.               Gemeinsam mit dem Sanierungsberater Herrn Michael Jahn von MAP-
§1                                                                              Consult und einem Mitarbeiter der Verwaltung werden die Voraussetzun-
Förderberechtigt sind Betreiber sog. B-Brunnenanlagen. Maßgeblich für           gen und Möglichkeiten der Förderung einer umfassenden privaten
die Beurteilung, ob jemand B-Brunnenanlagenbetreiber ist, ist die Ein-          Modernisierung in einem persönlichen Gespräch erörtert.
stufung des Gesundheitsamtes Altenkirchen.                                      Um einen Termin für den 11.09.2017 zu vereinbaren, melden sie sich
§2                                                                              bitte bis zum 08.09.2017 bei Frau elke henning unter folgender
(1) Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss i.H.v. max. 600,00            telefonnummer: 02741-688 304. Nicht vorangemeldete Beratungsge-
Euro. Fällt die Rechnung nach § 3 Abs 1 Nr. 1 geringer aus, entspricht          spräche können nicht berücksichtigt werden.
der Förderbetrag dem tatsächlichen Rechnungsbetrag.                             Weitere Beratungstermine werden einmal monatlich und je nach Nach-
(2) Der Förderbetrag wird auf ein Bankkonto überwiesen und kann nicht           frage angeboten und ortsüblich bekannt gemacht.
in bar ausgezahlt werden.                                                       hinweis:
(3) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.                             Ein Zuschuss kann nur für umfassende modernisierungsmaßnahmen
§3                                                                              (bestehend aus mehreren Teilmaßnahmen) und der Einhaltung der
(1) Eine Förderung zu den Kosten einer sog. großen Trinkwasserunter-            Modernisierungsrichtlinien beantragt werden. Ein grundsätzlicher
suchung (z.Zt. alle 3 Jahre) wird auf schriftlichen Antrag durch die Ver-       Anspruch auf Förderung besteht nicht.
bandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) gewährt. Der Antrag muss fol-            Einzelne Instandsetzungsmaßnahmen unter 10.000, 00 € werden nicht
gende Angaben enthalten:                                                        gefördert.
1.    Nachweis der Einstufung des Gesundheitsamts als B-Brunnanla-              Kirchen, den 10.08.2017                                Rainer Kipping
      genbetreiber bei erstmaliger Antragstellung                               Verbandsgemeinde Kirchen                         Erster Beigeordneter
Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                             6                                                             Nr. 34/2017

                                                                                Anmeldung unter Telefon: 02681/81-3033 oder über das Internet unter
                                                                                www.awb-ak.de, E-Mail: bestellannahme@awb-kreis-ak.de. anmelden.
                                                                                Für eine zügige Abwicklung bitte Kundenkonto angeben.
                                                                                weitere kontakte bei selbstanlieferung:
                                                                                betriebs- und wertstoffhof nauroth (bwh),
                                                                                Zum Alten Sand, 57583 Nauroth, Tel.: 02681-813071.
                                                                                remonDis
                                                                                Graf-Zeppelin-Straße 9-11, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-954011, für
                                                                                Kleingeräte, Bildschirmgeräte (wie Fernseher und PC Monitore) .

                                                                                ■ Radarkontrollen in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
                                                                                In der Woche vom 28.08. - 01.09.2017 werden an folgenden Orten
                                                                                Radarkontrollen durchgeführt.
                                                                                tag                   messort
                                                                                28.08.2017            Kirchen
                                                                                29.08.2017            Mudersbach
■ Annahmestellen für Elektrokleingeräte                                         30.08.2017            Kirchen, Ortsteile
    im Bereich der Verbandsgemeinde Kirchen                                     31.08.2017            Niederfischbach
städtischer bauhof der stadt kirchen (sieg), austraße, kirchen                  01.09.2017            Brachbach
(sieg)                                                                          Wir behalten uns allerdings vor, aus Gründen der Verkehrssicherheit
annahmezeiten: montags von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von                kurzfristig auch an anderen Stellen Radarkontrollen durchzuführen.
16.00 bis 18.00 Uhr, und:                                                       Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
bauhof der ortsgemeinde mudersbach in niederschelderhütte,                      als örtliche Ordnungsbehörde
hüttenweg 2-4, mudersbach
annahmezeiten: dienstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags
von 16.00 bis 18.00 Uhr.
Die Entsorgung ist kostenlos.
Die Vorschriften des AWB Landkreis Altenkirchen sind zu beachten
(siehe Aufkleber auf dem Container).
abholung
Für jeden Haushalt besteht einmal pro Quartal (4 x jährlich) die Möglich-
keit Elektrogroßgeräte, Kühlgeräte und Metallschrott kostenlos abholen zu       ■ Ortsbürgermeister: Josef Preußer
lassen. Elektrokleingeräte können bei der Abholung der Großgeräte bei-          Gemeindebüro, Am Bähnchen 4, 57555 Brachbach, Tel.: 02745/329,
gelegt werden. Elektro- und Metallschrott werden gemeinsam abgeholt.            Fax: 02745/1442, Tel. (mobil): 0171/3322747
Wichtig!                                                                        E-Mail: og.brachbach@freenet.de
Die Abholung muss rechtzeitig angemeldet werden. Alle Anmeldungen               Öffnungszeiten:
die bis 3 Werktage vor Abfuhrtermin registriert sind können für die             Dienstag und Donnerstag: 08:15 uhr bis 11:15 uhr.
nächste Abfuhr berücksichtigt werden.                                           An den anderen Tagen ist das Gemeindebüro durch den Ortsbürger-
Bitte rechtzeitig zum Abfuhrtermin ab 06:00 Uhr morgens bereitstellen.          meister unregelmäßig besetzt.
Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                            7                                                                Nr. 34/2017

sprechstunden des ortsbürgermeisters:                                          ■ Informationen zum Grünabfall Lagerplatz
Jeden Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr (sowie nach telefonischer Ver-          Unser Grünabfallplatz wurde überarbeitet, altes Lagergut wurde abge-
einbarung).                                                                    fahren und entsorgt, gleichzeitig wurde der Unterbau des Platzes gesäu-
                                                                               bert und ertüchtigt. Ab sofort ist der Platz wieder geöffnet.
■ Die Wildschweinplage nimmt kein Ende -                                       Diese Einrichtung ist eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde für alle
    Einladung zur Versammlung am 30.08.2017                                    Bürger. Die gesamte Abwicklung des Grünabfallplatzes ist mit hohen
Die durch Wildschweine verursachten Wildschäden im hiesigen Raum               Kosten verbunden. Um eine Optimierung des organisatorischen Ablaufs
sind zur wahren Plage der Grundstücksbesitzer geworden. Rotten mit 20          und auch der Kosten zu erreichen werden wir aktuell Änderungen tes-
und mehr Tieren sind keine Seltenheit. Nicht nur Waldrand nahe Grund-          ten. Eine Verunreinigung des Platzes und eine Missachtung der Regeln
stücke werden durchwühlt, sondern Gärten mitten in der Ortschaft sind          würde uns notgedrungen zwingen, erneut über dieses kommunale
vor den Schwarzkitteln nicht mehr sicher. Fast täglich werden neue Schä-       Angebot für alle unsere Bürger nachzudenken. Ich bitte daher alle Bür-
den gemeldet. Das Foto zeigt einen Vorgarten nach einem Besuch der             ger sich an die neuen Regeln beim Grünabfallplatz zu halten.
Wildschweine. Derartige Spuren von umgegrabenen Grundstücken hin-              Ab sofort ändern sich die Öffnungszeiten und einige Regeln am Grün-
terlassen die Tiere in zunehmendem Maße, sehr zum Ärger der Eigentü-           abfallplatz:
mer, die dann ihre Gartenanlagen wieder in Ordnung bringen müssen.             neue Öffnungszeiten:
Die Ortsgemeindeverwaltung Brachbach hat schon vor ein paar Jahren             Der Grünabfallplatz ist bis auf Weiteres jeden Samstag durchgehend
auf diese Situation aufmerksam gemacht und die Untere Jagdbehörde              geöffnet.
in Altenkirchen sowie die Obere Behörde in Mainz zum Thema Wild-               neue regeln:
schweine kontaktiert. In einer Ratssitzung hat der Jagdpächter Thomas          In Zukunft bitten wir alle Nutzer des Grünabfallplatzes den Grünabfall zu
Schmidt hierzu auch schon einmal Stellung bezogen.                             trennen. Und zwar in folgende Bereiche:
Für mittwoch, den 30. august 2017, lädt nun die Ortsgemeindever-               1.     In kleinere Grünabfälle (nicht häckselbarer Grünschnitt) wie
waltung Brachbach zu einer Versammlung zum Thema Wildschweine                         a. Heckenschnitte;
um 18.00 uhr in die bärenschenke, haubergstraße 9, in brach-                          b. Strauchschnitte und
bach ein. Von den Landesforsten Rheinland-Pfalz, Forstamt Altenkir-                   c. kleineres Ast- und Blattwerk.
chen, ist Forstamtsleiter Franz Kick eingeladen. Des Weiteren sind der         Hierfür wurde ein neuer Großcontainer aufgestellt, hier sollen aus-
Jagdpächter Thomas Schmidt und Vertreter der hiesigen Haubergs-                schließlich diese kleineren Abfälle hinein, die nicht gehäckselt werden
und Waldgenossenschaften hinzugeladen um über dieses Thema zu                  können. Jedoch keine voluminösen und stabilen, häckselbaren Äste.
sprechen.                                                                      Bitte beachten Sie das ordentliche Einbringen des Grünabfalls bis zum
                                                                               Ende der Containermulde.
                                                                               Nur ein Ablegen des Schnittgutes am Containerrand ist für ihren Nach-
                                                                               folger schon eine Behinderung und lässt den Container sehr schnell voll
                                                                               erscheinen.
                                                                               Bitte füllen Sie den Container mit ihrem kleinen Grünabfall von hinten
                                                                               nach vorne, in dem Sie beim Stapeln und Beladen helfen.
                                                                               Nachdem eine gewisse Füllhöhe erreicht ist, werden die beiden vorder-
                                                                               seitigen Tore geschlossen und die „Beladung“ muss von oben erfolgen.
■ Ortsbürgermeister: Norbert Klaes                                             Vielen Dank für ihre Mithilfe!
Gemeindebüro, Rathausweg 2, 51598 Friesenhagen                                 Es werden regelmäßige Kontrollen stattfinden.
Telefon: 02734/1464, Telefax: 02734/40249                                      2. Für stabilere Äste, Baumabschnitte (häckselbares Schnittgut) steht
E-Mail: gemeinde@friesenhagen.de                                               wie gewohnt ein zugewiesener Platz zur Verfügung. Hier können nach
Internet: www.friesenhagen.eu                                                  wie vor stabilere, sperrige und größere Astabschnitte und Baumab-
Öffnungszeiten:                                                                schnitte abgelagert werden.
Montag u. Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr,                                     3. Wurzeln mit ggf. Bodenresten (Resterde mit Steinen) werden zukünf-
Dienstag und Freitag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr,                                   tig bitte auf einem speziell ausgeschilderten Platz gelagert. Wurzeln mit
Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14:00 Uhr -16:00 Uhr,                           Erdreich (auch Steinen) können ggf. einen Häcksler beschädigen, daher
sprechstunden des ortsbürgermeisters:                                          werden sie separat gelagert und entsorgt.
z.Zt. nach Vereinbarung über das Gemeindebüro.                                 Beachten Sie die Hinweis vor Ort.
In Notfällen: 02734/438195.                                                    kein lagergut sind:
                                                                               Grasschnitt, Blumen, Gemüse, Obst, Baumstämme, Haus- und Sperr-
■ Die Ortsgemeinde informiert:                                                 müll, Papier und Kunststoff, etc.
Das Gemeindebüro ist vom 21.08.2017 bis einschl. 01.09.2017                    Illegale Müllablagerungen werden strafrechtlich verfolgt. Grundstücksei-
urlaubsbedingt geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte         gener Grünabfall darf vom Eigentümer nicht auf fremden Grundstücken
an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen.                                     entsorgt werden. Ein Werfen und Entsorgen von Grünabfall über den
Wir danken für Ihr Verständnis!                                                Zaun, für den Fall dass der Platz einmal geschlossen sein sollte, stellt
Ihre Ortsgemeinde Friesenhagen                                                 eine illegale Müllablagerung dar und wird zukünftig geahndet. Bitte
                                                                               beachten sie in diesem Zusammenhang auch die Grünabfall – Abfuhr-
■ Öffentliche Bekanntmachung zur 27. Sitzung des                               termine des AWB unter www.awb-ak.de .
    Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Friesenhagen                            Wir wollen für unsere Bürger eine flexible und gute Möglichkeit der
sitzungstermin:        mittwoch, 30.08.2017, 19:00 uhr.                        Grünabfallentsorgung schaffen, bitten aber auch alle Bürger sich an
raum, ort:             bürgerhaus steeg, Dorfstraße,                           einer ordentlichen, sauberen und geregelten Abwicklung, durch Einhal-
                       51598 Friesenhagen.                                     ten der Regeln zu beteiligen.
tagesordnung                                                                   information zum altglascontainer
Öffentliche sitzung                                                            Bitte beachten sie die an den Containern aufgedruckten Einwurfzeiten.
1.    Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung;                   montags bis samstags von 7.00 bis 20.00 uhr
2.    Informationen der Verwaltung;                                            kein einwurf an sonn- und Feiertagen!
3.    Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO)                 Weiterhin wird darauf hingewiesen, das Keramik, Porzellan und Spiegel-
      i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO);                                 glas nicht in die Glascontainer eingeworfen werden dürfen.
4.    Auftragsvergaben;                                                        Müll oder Transportbehältnisse sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
      4.1. Sanierung des Wirtschaftsweges Diedenberg;
      4.2. Auftragsvergabe Anbau Mehrzweckhalle (Planungsleistungen
      nach HOAI; LP 7 und 8);
5.    Bauanträge;
6.    Beteiligung der Ortsgemeinde Friesenhagen an der KEAM Kom-
      munale Energie aus der Mitte GmbH;
7.    Verschiedenes.
nichtöffentliche sitzung
1.    Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung;                                 ■ Ortsbürgermeister: Andreas Buttgereit
      1.1. Beteiligung der Ortsgemeinde Friesenhagen an der EAM                Erlenhof 1, 57572 Harbach
      Energie GmbH;                                                            Tel.: 02734/437405, Fax: 02734/437406.
2.    Informationen der Verwaltung;                                            Internet: www.gemeinde-harbach.de
3.    Sachstand Erweiterung kath. Kindertagesstätte Friesenhagen;
4.    Verschiedenes.                                                           ■ Die Ortsgemeinde Harbach informiert:
Friesenhagen, 21. August 2017                            Norbert Klaes         Neuregelung für den astablagerungsplatz am alten sägewerk in der
Ortsgemeinde Friesenhagen                            Ortsbürgermeister         Locherhofer Straße. Neue Öffnungszeiten: Jeden zweiten und vierten
hinweis zum tagesordnungspunkt „einwohnerfragestunde“:                         Samstag im Monat; Uhrzeit: 13.00 - 14.30 uhr.
Die Einwohner und die Ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4                 Anlieferung möglich für alle Bürgerinnen und Bürger aus Harbach,
GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind                  Locherhof, Winnersbach, Rosenthal und Scheuernhof!
berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich            Dezember - Februar geschlossen. Einzelanlieferungen nach Abspra-
der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu          che mit Ortsbürgermeister Andreas Buttgereit oder dessen Vertretung.
unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor          nächste termine: 26.08.2017 und 09.09.2017.
der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.                                     Ihre Ortsgemeinde
Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                         8                                                            Nr. 34/2017

■ Öffentliche Bekanntmachung
Zu einer gemeinsamen einwohnerversammlung der Ortsgemeinde
Harbach und der Verbandsgemeinde Kirchen gemäß § 16 GemO laden
wir die Einwohner der Ortsgemeinde Harbach für
               Donnerstag, 31. august 2017, 19:00 uhr
in das Bürgerhaus Harbach, Kirchweg 1, 57572 Harbach ein.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen und der Ortsbürger-
meister der Ortsgemeinde Harbach werden über kommunale Themen
informieren und stehen den Einwohnern für Fragen aus dem Bereich
der örtlichen Verwaltung zur Verfügung.                                      Aktuelles aus den Gremien des Stadtrates Kirchen (Sieg)
Kirchen, 07.08.2017
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen           Ortsgemeinde Harbach            19. öffentliche / nicht öffentliche Sitzung des Bau-
Jens Stötzel                                      Andreas Buttgereit         Liegenschafts- und Umweltausschusses und 19. Öffentliche /
Bürgermeister                                     Ortsbürgermeister
                                                                             nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
                                                                             der Stadt Kirchen vom 14.08.2017
                                                                             -        Der Bau- Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt- und
                                                                             Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig zur
                                                                             Beschlussfassung, das Benehmen für die Bauunterhaltungs-
                                                                             maßnahmen im Sportzentrum "Auf dem Molzberg", gemäß § 2 Abs.
■ Stadtbürgermeister: Andreas Hundhausen                                     2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung des
Gemeindebüro der Stadt Kirchen, Lindenstr. 7, 57548 Kirchen, tel.
02741/9572-0, Fax 02741/62103, E-Mail: stadt.kirchen@kirchen-sieg.de.        „Sportzentrums Betzdorf-Kirchen“ auf dem Molzberg in Kirchen
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag            (Sieg) vom 27.02.1985 herzustellen.
nachmittags 14.00 bis 16.30 Uhr.
sprechstunden des stadtbürgermeisters: Nach telefonischer Verein-            -        Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt-
barung im Stadtbüro Kirchen, Tel. 02741/9572-0.                              und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig zur
                                                                             Beschlussfassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rissfeld,
          Anliegerinformation                                                5. Änderung“ in Kirchen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
                                                                             i.V.m § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung mit der
   BV Ausbau Koblenz-Olper-Straße                                            Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach dem
                                                                             Baugesetzbuch (BauGB).
 Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                             -        Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt-
 die Firma Berster führt den Ausbau der Koblenz-Olper-Straße durch.          und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig zur
 Vom 30.08.2017 bis 01.09.2017 wird auf dem Rest der Koblenz-                Beschlussfassung, die Planungsleistungen zur 5. Änderung des
 Olper-Straße bis Hof Niederasdorf die Tragschicht eingebaut. Vorher         Bebauungsplanes „Rissfeld“ in 57548 Kirchen zum Angebotspreis in
                                                                             Höhe von 3.272,50 € (Brutto) an das Planungsbüro Horstmann und
 erfolgt ab 24.08.2017 der Einbau des Frostschutzes.
                                                                             Hoffmann in Freudenberg zu vergeben.
 Ab dem 04.09.2017 bis einschließlich 05.09.2017 wird auf der                -        Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt-
 gesamten Strecke die Deckschicht eingebaut. Am Vorabend                     und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich zur
 (03.09.2017) wird auf der gesamten Fahrbahn ein bituminöses                 Beschlussfassung, der kath. Kirchengemeinde St. Petrus Kirchen-
 Bindemittel aufgebracht. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Befahren               Wehbach zur Anschaffung einer Spielkombination und einer
 nicht mehr möglich. Bei widerrechtlichem Befahren der                       Doppelwippe eine Zuwendung i. H. v. 3.200,00 € seitens der Stadt
 Straße/Gehwege in diesem Zeitraum wird der Verursacher für                  Kirchen zu gewähren.
 entstandene Schäden in Haftung genommen.                                    -        Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt-
 Parkmöglichkeiten bestehen am Bürgerhaus in Wehbach, im                     und Finanzausschuss emfpiehlt dem Stadtrat einstimmig zur
 Bereich des Sportplatzes und der Friedrichshüttenstraße.                    Beschlussfassung, der Zweckvereinbarung über die Einrichtung und
                                                                             den Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes zum 01.01.2018 in der
 Der Termin der Müllabfuhr vom 05.09.2017 (graue und gelbe                   beigefügten Fassung beizutreten.
 Tonne) in der Koblenz-Olper-Straße (nur Baustellenbereich) und
                                                                             -       Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt-
 der Heinrich-Klostermann-Straße wird auf den 08.09.2017
                                                                             und Finanzausschuss berät hinsichtlich dem Erwerb von
 verschoben.                                                                 Haubergsanteilen und gibt gegenüber dem Stadtrat eine einstimmige
 Die Bushaltestelle Wehbach – Au wird für den gesamten                       Empfehlung ab.
 Zeitraum in die Heinrichstraße, Wohnhaus 4, verlegt. Die                    -         Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/ Haupt-
 Haltestelle Wehbach – Ort bleibt wie bisher.                                und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung,
 Änderungen aufgrund der Witterung werden den Anliegern kurzfristig          die städtische Parzelle Nr. 807/6 und eine Teilfläche aus der
 mitgeteilt.                                                                 städtischen Parzelle Nr. 809/1 zu verkaufen.
                                                                             Die gesamte Niederschrift des öffentlichen Sitzungsteils der v. g.
 Bei Rückfragen steht Ihnen unser Polier vor Ort als Ansprechpartner         Sitzung können Sie in Kürze auch im Bürgerinformationssystem der
 zur Verfügung:                                                              Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen unter www.vgkirchen.sitzung-
 Herr Wall, Tel.: 0175 6644220                                               online.de/bi/ einsehen
 Für die aus den Bauarbeiten entstehenden Behinderungen und                  Kirchen (Sieg), den 17.08.2017
 Belästigungen bitten wir Sie vorab um Verständnis.                          Stadt Kirchen (Sieg)
                                                                             Andreas Hundhausen, Stadtbürgermeister
 Mit freundlichem Gruß
 Bauunternehmung                                                            ■ Bekanntmachung
 Berster GmbH & Co. KG                                                      Die Stadt Kirchen beabsichtigt die im nachfolgenden Lageplan rot
                                                                            umrandete Parzelle Gemarkung Freusburg, Flur 8, Flurstück Nr. 425/2
                                                                            (Asternweg in Kirchen-Freusburg, zwischen Haus Nr. 7 und 9) zu ver-
                                                                            kaufen. Es handelt sich um einen 468 m2 großen Bauplatz innerhalb
                                                                            eines allgemeinen Wohngebietes (Bebauungsplangebiet Struth III).
Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                         9                                                              Nr. 34/2017

Zulässig ist die Bebauung mit einem Einzel- oder Doppelhaus. Das
Grundstück soll zum Höchstgebot veräußert werden. Weitere Informatio-
nen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchen, www.kir-
chen-sieg.de unter Aktuelles - Bauplätze - Stadt Kirchen, hinterlegt.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen

                                                                             Öffentliche Bekanntmachung zur 17. öffentlichen / nicht
                                                                             öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Wehbach
                                                                             Am Dienstag, 05.09.2017, um 19:00 Uhr, findet in der Villa
                                                                             Kraemer, Lindenstraße 7, Kirchen (Sieg), die 17. öffentliche / nicht
                                                                             öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Wehbach statt.
                                                                             Tagesordnung:
                                                                             Öffentliche Sitzung
                                                                             1.Begrüßung;
                                                                             2. Genehmigung des Protokolls vom 06.06.2017,
                                                                                öffentlicher Teil;
                                                                             3. Informationen;
                                                                             4. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 GemO;
                                                                             5. Verschiedenes.
                                                                             Nicht öffentliche Sitzung
                                                                             1.Genehmigung des Protokolls vom vom 06.06.2017,
                                                                               nicht öffentlicher Teil;
                                                                             2. Informationen;
                                                                             3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten;
                                                                             4. Verschiedenes.
                                                                             Kirchen-Wehbach, 20. August 2017
                                                                             gez. Bruno Schumann, Ortsvorsteher

                                                                                             Stellenausschreibung
                                                                                         der Stadt Kirchen (Sieg)

                                                                             Die Stadt Kirchen (Sieg) sucht für die Kindertagesstätte
                                                                             „Wirbelwind“ in Freusburg ab 01.09.2017 eine/n
 Öffentliche Bekanntmachung zur 11. Sitzung des                                                   Erzieher/in in Teilzeit
                                                                             mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,50 Stunden.
 Ortsbeirates Wingendorf
                                                                             Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.08.2018. Die
 Am Freitag, den 01.09.2017, 19:00 Uhr, findet in der                        Fortführung des Arbeitsverhältnisses ist beabsichtigt.
 Bürgerbegegnungsstätte Wingendorf, Berghof 2, Kirchen-
 Wingendorf, die 9. Sitzung des Ortsbeirates Wingendorf statt.               Voraussetzung für die Einstellung ist der erfolgreiche Abschluss als
                                                                             staatlich geprüfte/r Erzieher/in. Die Vergütung erfolgt nach den
 Tagesordnung:                                                               Bestimmungen des TVöD SuE.
 Öffentlicher Teil:                                                          Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an die
 1. Begrüßung des Ortsvorstehers;
 2.     Einwände       zur  fristgemäßen    Einladung der                    Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
 Ortsbeiratssitzung;                                                         Fachbereich 1.1 – Organisation und Personal
                                                                             Lindenstraße 1
 3. Genehmigung der Niederschrift vom 23.06.2017,
                                                                             57548 Kirchen (Sieg)
 (Öffentlicher Teil );
 4. Informationen des Ortsvorstehers;                                        Für      ergänzende      Auskünfte     stehen      Ihnen     die
 5. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a Gemeindeordnung                         Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Herr Zöller (Tel.
 (GemO);                                                                     02741 688-334) oder die stv. Leiterin der Kindertagesstätte
 6. Verschiedenes.                                                           „Wirbelwind“ Freusburg, Frau Wingendorf (Tel. 02741/62920) gerne
                                                                             zur Verfügung.
 Nicht öffentlicher Teil:
 1. Genehmigung der Niederschrift vom 23.06.2017 (nicht                     ■ Die Stadt Kirchen (Sieg) sucht Wahlhelferinnen
 öffentlicher Teil);                                                           und Wahlhelfer für die Bundestagswahl /
                                                                               Bürgermeisterwahl am 24. September 2017
 2. Informationen des Ortsvorstehers;                                       Die Stadt Kirchen (Sieg) sucht ehrenamtliche Helfer/innen für die Wah-
 3. Verschiedenes                                                           len zum 19. Deutschen Bundestag und des Bürgermeisters der Ver-
                                                                            bandsgemeinde Kirchen (Sieg), welche gemeinsam am sonntag, 24.
 Wingendorf, 18.08.2017                                                     september 2017 durchgeführt werden. Die Mitwirkung im Wahlvor-
                                                                            stand ist ein Ehrenamt im Zeichen lebendiger Demokratie. Die Wahlvor-
 Ortsbezirk Wingendorf                                                      stände haben die Aufgabe, für einen geordneten Ablauf der Wahl im
 Torsten Schmidt, Ortsvorsteher                                             Wahllokal zu sorgen und nach 18 Uhr die abgegebenen Stimmen aus-
                                                                            zuzählen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Mitglieder
Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
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