Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach - nr.:34/2017 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
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Brachbach „St. Josef“ in Kath. Kirche Jahrgang 23 nr.: 34/2017 Freitag, 25.08.2017 Fußballplatz in der Ortsgemeinde Brachbach Foto: Archiv SC 09 Brachbach
Kirchen aktuell 2 Nr. 34/2017 notrufe/bereitschaftsdienste ■ ALLGEMEINER NOTRUF ■ Feuerwehren POLIZEI ............................................................................................. 110 einheitlicher Notruf 112 Polizeiinspektion Betzdorf .................................................. 02741 / 926-0 Direktwahl zur integrierten Leitstelle (ILS) Kriminalinspektion Betzdorf ........................................... 02741 / 926-200 in Montabaur ..................................................................... 02602 / 19222 Verbandsgemeindewehrleiter ■ KRANKENHÄUSER Ralf Rötter ...................................................................Tel. 0175/2658987 Drk krankenhaus kirchen Stellv. Wehrleiter Thomas Wickler..............................Tel. 0160/253 92 01 Bahnhofstr. 24, 57548 Kirchen ........................................... 02741 / 682-0 Stellv. Wehrleiter Steffen Kappes........................... Tel. 0151/52 46 02 59 Diakonie Klinikum Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus, Siegen ................................................................................. 0271 / 333-3 ■ Verbandsgemeindewerke Kirchen St. Marienkrankenhaus, Siegen........................................... 0271 / 231-0 wasserversorgung - abwasserbeseitigung Kreisklinikum Siegen GmbH, Haus Hüttental ...................... 0271 / 705-0 (nach Dienstschluss - 16.00 bis 07.00 Uhr - und an Samstagen sowie Bethesda-Krankenhaus Freudenberg................................ 02734 / 279-0 Sonn- und Feiertagen) DRK Kinderklinik Siegen ................................................... 0271 / 2345-0 Rufbereitschaft - Rufnr.: 0800 - 314 10 00 giftnotruf informationsstellen für Vergiftungsfragen: ■ Verein Wasserwerk Brachbach e.V. nrw: ............................................................................... 0800 4112244 bereitschaft: 02745/8619 uni-klinik, bonn: ................................................................ 0228-19240 Festnetz (AB) mit Kanalisierung der Ansprechpartner. uni-mainz: ........................................................................ 06131 19240 in notfällen auch an Sonn- und Feiertagen: .........................................................02745 / 93 10 89 - Festnetz-Telefon; ■ Hausärztlicher Notdienst ..................................................................................... 0151 / 407 55 092 Telefon s.o. ........................................................................ 02741 / 19292 ..................................................................und 0151 / 424 95 747 - mobil; info@wasserwerk-brachbach.de; ■ DRK-RETTUNGSDIENST/Krankentransport E-Mail wird sofort auf Mobilgerät übermittelt. (aus allen Ortsnetzen) ....................................................................... 112 ■ Verein Wasserwerk e.V. Mudersbach ■ Kinderärztliche Notdienstzentrale auch an Sonn- und Feiertagen ......................................... 0171 4965764 oberer Westerwald in Kirchen und .................................................................................. 0151 12447801 telefon: ...................................................................... 0 18 05 / 112 057 mi. 14:00 Uhr bis do. 8:00 Uhr; fr. 18:00 Uhr bis mo. 8:00 Uhr; an Feierta- ■ Wasserbeschaffungsverband Birken, 57555 Mudersbach gen vom Vortag 18:00 Uhr bis zum nächsten Tag 8:00 Uhr. in notfällen: Josef Baumeister ..................................................mobil: 0152/01958342 ■ Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Franz-Josef Mockenhaupt ...................................... mobil: 0171/2832910 betzdorf/kirchen Johannes Steiner ....................................................mobil: 0173/8779854 telefon: 116117 (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten (ganzwöchig): Mo 19:00 bis Di 07:00 Uhr; ■ Stromversorgung Di 19:00 bis Mi 07:00 Uhr; Mi 14:00 bis eam Do 07:00 Uhr; Do 19:00 bis Fr 07:00 Uhr; Strom-und Erdgasversorgung ...................................... 0561/9330-9330 Fr 16:00 bis Mo 07:00 Uhr; Vortag Feiertag 18:00 bis zum Netz und Einspeisung ................................................... 0800/32 505 32* Folgetag 07:00 Uhr. Entstörungsdienst: Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Strom ............................................................................ 0800/34 101 34* Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der *Kostenfreie Rufnummern rettungsdienst unter der nummer 112 angefordert werden. innogy se Vertrieb standort: DRK Krankenhaus Kirchen, Bahnhofstraße 24, Kundenservice................................................................ T 0800 9944009 57548 Kirchen (Sieg); Eingang re. neben dem Haupteingang; innogy vor ort, altenkirchen, marktstr. 7 Kontaktdaten u. Öffnungszeiten der BDZ in RLP: Mo, Di, Do 9:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr http://www.kv-rlp.de/260557. innogy vor ort, kirchen, siegstr. 9 , bei eP:Peter Mo - Fr ............................................. 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr ■ SIEGEN – ZENTRALSTELLE Sa .................................................................................. 9:00 - 13:00 Uhr Ärztlicher notfalldienst siegen Die Notfall-Praxis befindet sich im St. Marienkrankenhaus Siegen, ■ Deutscher Kinderschutzbund OV Betzdorf-Kirchen e.V. Kampenstraße 51, 57072 Siegen; Viktoriastraße 3, 57518 Betzdorf, Tel. 02741/6725, Fax 02741/60424; · Augenärztlichen Notfalldienst, E-Mail: kinderschutzbund-betzdorf@t-online.de . · HNO-Notfalldienst, Öffnungszeiten: Di, Do, Fr ab 09:30 Uhr bis12:00 Uhr; jeden ersten · kinder- und jugendmedizinischen Notfalldienst Donnerstag im Monat 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr; kinderlädchen: Di u. Fr. (bundeseinheitliche kostenlose rufnummer) ....................... 116 117 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Beratung in Familien- und Erziehungsfragen: Fax-nummer für sprach- Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. und hörgeschädigte: ................................................... 0800 - 5895210 kinderschutzdienst im kreis altenkirchen Brückenstraße 5, 57548 Kirchen (Sieg) .................. 02741/930046 u. 47 ■ Augenärzte Augenärztliche Notdienstzentrale für die Landkreise: ■ Pflege Stützpunkt Kirchen a) Altenkirchen und Westerwald -außer b)- Bereitschaft unter neuer Brückenstraße 3, 57548 Kirchen; Telefon-Nummer: 01805 / 112060 erreichbar Ines Wölki ................................................................Tel.: 02741-9374740 b) Bereich Brachbach-Mudersbach und Raum Siegen: Termine nach telefonischer Vereinbarung Augenärztlicher Notfalldienst: ...................................................... 116 117 Beratung & Hilfe rund um das Thema Pflege ■ Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer ■ Telefonseelsorge .......................................................................................... 0180/5040308 Telefon: ............................................................................ 0800/1110111 (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent pro Minute). Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: ■ Apotheken-Notdienst Freitag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Der Apotheken-Notdienstes der Landesapothekerkammer Rheinland- Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, an Feiertagen Pfalz ist aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz über die landesweit von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 8:00 Uhr und gültige Rufnummer an Feiertagen mit einem Brückentag von ............................. (0 18 05) 258 825 plus Postleitzahl des standortes Donnerstag 8:00 Uhr bis Samstag 8:00 Uhr .............. - zum Beispiel (0 18 05) 258 825 57548 für Kirchen (Sieg) - weitere informationen zum zahnärztlichen notfalldienst können sie zu erreichen. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 0,14 unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Euro pro Minute. Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind anbieter- Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher abhängig. nach telefonischer Vereinbarung möglich. Auch auf der website der landesapothekerkammer rheinland-Pfalz www.lak-rlp.de steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur ■ Mit einer Nummer schnell zum Facharzt Verfügung. MVZ - Angebot für Patienten Nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes werden alle dienstberei- unter der kostenfreien telefonnummer: ...................... 0800/3308900 ten Apotheken im Umkreis auf einer Karte angezeigt. Nach Anklicken steht Patienten werktags von 8 bis 9 uhr ein Ansprechpartner zur Ver- des Apothekensymbols werden die Adressdaten der Apotheke einge- fügung, der den Überblick über alle MVZ-Angebote und Terminmöglich- blendet und können direkt über einen Routenplaner im Ortsplan ange- keiten hat und somit standortübergreifend Termine vergeben kann. Mehr zeigt werden. Infos unter: mvz-termin@diakonie-sw.de Die Aktualität kann immer nur für den Tag des Abrufs garantiert werden.
Kirchen aktuell 3 Nr. 34/2017 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 08:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Zusätzlich werden, wie bisher, die jeweils nächstliegenden notdienstbe- amtliche bekanntmachungen reiten Apotheken durch Aushang an den geschlossenen Apotheken bekannt gemacht. raum betzdorf - kirchen und umland in der Zeit vom 25.08.2017 bis 31.08.2017 25.08.2017 Löwen Apotheke, Bahnhofstr. 18-20, 57518 Betzdorf .................................. Tel. (02741) 25566 25.08.2017 Raiffeisen Apotheke, Lindenallee 15, 57577 Hamm.................................... Tel. (02682) 9514-0 ■ Bürgermeister: Jens Stötzel 26.08.2017 Markt Apotheke, Im Schützenhof 14, RATHAUS, Lindenstr. 1, 57548 Kirchen 57567 Daaden..................................... Tel. (02743) 3333 E-Mail: VG-Kirchen@kirchen-sieg.de 27.08.2017 Gertruden Apotheke, Bahnhofstraße 16, tel.: 02741/688-0, Telefax: 02741/688-255 57548 Kirchen ................................... Tel. (02741) 61755 Bürgerbüro: ..................................................................... 02741/688-800 27.08.2017 Hirsch Apotheke, Mittelstraße 4, Kfz-Zulassungsstelle: ...................................................... 02741/688-810 57537 Wissen...................................... Tel. (02742) 2840 Öffnungszeiten: 27.08.2017 Amts Apotheke, Wilhelmstraße 2, bürgerbüro 57627 Hachenburg.............................. Tel. (02662) 6458 Montag und Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend) 28.08.2017 Fleming Apotheke, Decizer Straße 4, Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr (durchgehend) 57518 Betzdorf .................................. Tel. (02741) 24488 und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend) 28.08.2017 Adler Apotheke, Marktstraße 1, kfz-Zulassungsstelle 57537 Wissen.................................. Tel. (02742) 910572 Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr, 28.08.2017 Apothekenbetriebs OHG Löwen-Apotheke, Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr, Steinweg 3, 57627 Hachenburg .......... Tel. (02662) 7780 Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr. 29.08.2017 Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142, Übrige Verwaltung: Niederfischbach............................... Tel. (02734) 574411 Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr 29.08.2017 Olymp-Apotheke, Nisterstraße 2, Donnerstagnachmittag 13.30 bis 16.00 Uhr 57537 Wissen................................ Tel. (02742) 9683030 Jugendpflege der Verbandsgemeinde kirchen im rathaus 30.08.2017 Heller Apotheke, Hauptstraße 17, Felix Garcia-Diaz, Dipl.-Soz.-Päd. 57562 Herdorf .................................. Tel. (02744) 9226-0 Tel.: 02741/688-103, Zimmer: 103 30.08.2017 Westerwald Apotheke, Hachenburger Str. 7, E-Mail: jugendpflege@kirchen-sieg.de; 57580 Gebhardshain....................... Tel. (02747) 911496 mitteilungsblatt „Aktuell“ der Verbandsgemeinde Kirchen 30.08.2017 Einhorn Apotheke, Neumarkt 8, E-Mail: mitteilungsblatt@kirchen-sieg.de. 57627 Hachenburg.............................. Tel. (02662) 1830 31.08.2017 Dom Apotheke, Konrad-Adenauer-Str. 146, Niederfischbach...................................Tel. (02734) 5393. Öffentliche Bekanntmachung (§ 62 Abs. 5 KWG) ■ Apothekendienste in Kirchen Im Zuge der Neuordnung der hausärztlichen Notdienstzentrale mit dem Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08. August 2017 Standort DRK Klinikum Westerwald, Krankenhaus Kirchen, Bahnhof- straße 24, 57548 Kirchen, haben folgende Apotheken in Kirchen (Sieg) folgende Wahlvorschläge für die Wahl zur Bürgermeisterin/ regelmäßig jeden Samstag geöffnet: zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) in der Zeit von 08:00 uhr bis 13:00 uhr Druiden Apotheke, Bahnhofstraße 13, am Sonntag, 24. September 2017 zugelassen: 57548 Kirchen ....................................................... Tel. (0 27 41) 6 16 16 Gertruden Apotheke, Bahnhofstraße 16, 1. Kennwort: CDU 57548 Kirchen ......................................................... Tel. (02741) 6 17 55 KÖHLER, Maik, 15. September 1976, deutsch, Der Apotheken-Notdienst bleibt von dieser Regelung unberührt. raum brachbach - mudersbach Dipl.-Verwaltungswirt (FH) / Polizeioberkommissar siehe Raum Betzdorf-Kirchen und Umland als auch Raum Niederfisch- Alois-Stettner-Straße 44, 57555 Mudersbach bach - Harbach und Freudenberg - Siegen. Auch hier ist in der Zwischenzeit eine internet-abfrage zum notdienst- kalender der apothekenkammer westfalen-lippe möglich. 2. Kennwort: SPD Nutzen Sie hierzu die Seite www.akwl.de .Im Notdienstkalender kön- BUSKE, Angelika, 14. Januar 1959, deutsch, nen Sie Ort oder Postleitzahl (PLZ) und das Datum (Tag/Monat/Jahr) Krankenschwester eingeben. Sie erhalten dann mit Kartenübersicht verschiedene Apotheken im Not- Klosterstraße 6, 51598 Friesenhagen dienst angezeigt. Per Telefon ist eine Abfrage unter der rufnummer 0800 00 22 8 33 3. Kennwort: STÖTZEL möglich. STÖTZEL, Jens, 08. Februar 1973, deutsch, Nach Versenden einer SMS mit dem Inhalt „apo“ an die 22 8 33 (69 ct/ SMS) werden Sie mit einer Text-SMS um Zustimmung für die Ortung Bürgermeister / Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Ihres Standortes gebeten. Konrad-Adenauer-Straße 19, 57555 Mudersbach Senden Sie dazu „Ja“ an die 22833. Danach werden Ihnen per SMS die nächstgelegenen Notdienst-Apotheken mit Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer übermittelt. Gemäß § 62 Abs. 5 KWG gebe ich hiermit die zugelassenen raum niederfischbach - harbach - Freudenberg - siegen Wahlvorschläge bekannt. in der Zeit vom 25.08.2017 bis 31.08.2017 25.08.2017 Albertus Magnus e. K. die Gesundzeitapotheke, Albe- rtus-Magnus-Str. 7, Kirchen (Sieg), 09. August 2017 57072 Siegen ...................................... Tel. (0271) 53330 Rainer Kipping 25.08.2017 Hellerthaler-Hirsch-Apotheke, Kölner Straße 197, 57290 Neunkirchen ......................... Tel. (02735) 785959 Erster Beigeordneter und Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl 26.08.2017 Roland-Apotheke, Gärtnerstraße 6, Siegen-Weidenau................................ Tel. (0271) 73188 27.08.2017 Schwanen Apotheke, Eiserntalstraße 23, ■ Bekanntmachung 57080 Siegen-Eiserfeld ..................... Tel. (0271) 381325 über das recht auf einsicht in das wählerverzeichnis und die er- 28.08.2017 Dr. Bodinka Forum-Apotheke, Bahnhof 2-12, teilung von wahlscheinen für die wahl zum 19. Deutschen bundes- 57072 Siegen .................................. Tel. (0271) 2380943 tag und für die wahl der bürgermeisterin/des bürgermeisters am 29.08.2017 Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142, sonntag, 24. september 2017, sowie der etwaigen stichwahl der Niederfischbach............................... Tel. (02734) 574411 bürgermeisterin/des bürgermeisters am 15.10.2017 29.08.2017 Jung-Stilling Apotheke, Frankfurter Straße 17, 1. Am Sonntag, 24. september 2017 finden die wahl des 19. Deut- Siegen ............................................... Tel. (0271) 230610 schen bundestags und in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) 30.08.2017 Hütten-Apotheke, Röntgenstraße 13, gleichzeitig die wahl der bürgermeisterin/des bürgermeisters Siegen-Geisweid ............................... Tel. (0271) 870011 (Direktwahl) statt. 30.08.2017 Neue Apotheke, Frankfurter Straße 12, Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Brachbach, Friesen- 57290 Neunkirchen ............................. Tel. (02735) 3222 hagen, Harbach, Kirchen, Mudersbach, und Niederfischbach wird 31.08.2017 Oranien-Apotheke, Sohlbacher Straße 18, in der Zeit von montag, 4. september 2017 bis Freitag, 8. sep- 57078 Siegen-Geisweid ......................Tel. (0271) 83217. tember 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1 in
Kirchen aktuell 4 Nr. 34/2017 57548 Kirchen (Sieg), Bürgerbüro (Zimmer 217) für Wahlberech- den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahl- tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnah- tage, 15.00 Uhr, stellen. me ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeich- schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. nis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtig- Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung ter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat 6. Ein Wahlberechtigter, der im Wege der Briefwahl wählen will, er- er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich- hält im Einzelnen folgende Unterlagen: tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben a) briefwahl für die bundestagswahl kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr- - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, vermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes ein- - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, getragen ist. - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück- Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. zusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und ein Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Merkblatt für die Briefwahl. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist b) briefwahl für die wahl der bürgermeisterin/des bürger- oder einen Wahlschein hat. meisters 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, Mit dem gelben Wahlschein für die vorstehende Wahl erhält der kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spä- Wahlberechtigte testens am Freitag, 8. September 2017 bis 14:00 Uhr bei der Ver- - einen amtlichen grünen Stimmzettel bandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1 in 57548 - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck Kirchen (Sieg), im Bürgerbüro (Zimmer 217) Einspruch einlegen. „Stimmzettelumschlag für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bür- Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- germeisters“ schrift eingelegt werden. - einen amtlichen mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwal- 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, tung an die der Wahlbrief zurückzusenden ist versehenen orange- erhalten bis spätestens sonntag, 3. september 2017, eine Wahl- farbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die benachrichtigung. Bürgermeisterwahl“, Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- - ein Merkblatt für die Briefwahl der Bürgermeisterin/des Bürger- berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeich- meisters. nis einlegen, um sein Wahlrecht doch noch geltend machen zu Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für ei- können. nen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp- Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein- fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll- getragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahl- macht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht unterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde- 4. Wer einen Wahlschein für die Bundestagswahl hat, kann an der behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi- Wahl im Wahlkreis 197 Neuwied durch stimmabgabe in einem chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszu- beliebigen wahlraum (wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder weisen. durch briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm- Wer einen Wahlschein für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürger- zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stel- meisters hat, kann an der Wahl nur durch briefwahl teilnehmen. le absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 18.00 Uhr eingeht. 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut- rechtigter, schen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An- auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an der Bundestagswahl und 1 der Bundeswahlordnung / § 11 Abs. 8 Kommunalwahlordnung der Kommunalwahl teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absen- (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das den. Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § Kirchen (Sieg), 14. August 2017 In Vertretung 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (bis zum 8. September 2017) ver- Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) Rainer Kipping säumt hat, Erster Beigeordneter b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § 11 ■ Öffentliche Bekanntmachung Abs. 8 Kommunalwahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Zu einer gemeinsamen einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § 13 Abs. 1 Kommunalwahlge- Harbach und der Verbandsgemeinde Kirchen gemäß § 16 GemO laden setz entstanden ist, wir die Einwohner der Ortsgemeinde Harbach für c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wurde Donnerstag, 31. august 2017, 19:00 uhr und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnis- in das Bürgerhaus Harbach, Kirchweg 1, 57572 Harbach ein. ses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen und der Ortsbürger- Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen meister der Ortsgemeinde Harbach werden über kommunale Themen Wahlberechtigten informieren und stehen den Einwohnern für Fragen aus dem Bereich bis Freitag, 22. september 2017, 18:00 uhr, der örtlichen Verwaltung zur Verfügung. bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch Kirchen, 07.08.2017 beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Te- Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen Ortsgemeinde Harbach lefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Jens Stötzel Andreas Buttgereit Übermittlung als gewahrt. Bürgermeister Ortsbürgermeister Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, der/die Vorname/n, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ■ Öffentliche Bekanntmachung zur 11. Sitzung des Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hi- Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Kirchen naus soll die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbe- sitzungstermin: Montag, 28.08.2017, 17:30 Uhr zirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden raum, ort: Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg) eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht tagesordnung wird, muss auch diese Adresse angegeben werden. nichtöffentliche sitzung (beginn 17:30 uhr) Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet 1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung unter 2. Informationen der Verwaltung www.kirchen-sieg.de 3. Konzepterstellung für die Erhaltung des Schulstandortes Herkers- zur Verfügung. dorf/Offhausen gemäß den Leitlinien des Landes Rheinland-Pfalz; Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse: Konzeptvorstellung und 1. Vorberatung buergerbuero@kirchen-sieg.de 4. Verschiedenes Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsu- Öffentliche sitzung (beginn 18:30 uhr) chen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Bedin- 1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung gungen möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 2. Informationen der Verwaltung 15.00 Uhr, gestellt werden. 3. Mittelbereitstellung zur Auftragsvergabe weiterer interaktiver Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag- Schultafeln te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor 4. Konzepterstellung für die Erhaltung des Schulstandortes Herkers- der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierfür dorf/Offhausen gemäß den Leitlinien des Landes Rheinland-Pfalz; ist das Bürgerbüro am Samstag, 23. September 2017 in der Zeit Weitere Vorgehensweise von 10:00 – 12:00 Uhr besetzt. 5. Verschiedenes Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte kön- Kirchen (Sieg), 21. August 2017 Jens Stötzel nen aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen Bürgermeister
Kirchen aktuell 5 Nr. 34/2017 Information der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen 2. Rechnung über die Durchführung einer „großen Trinkwasserunter- suchung“ (nicht älter als 1 Jahr). Anmeldetermine für Schulanfänger 2018 (2) Der Antragsteller muss namentlich der Vermieter bzw. Landwirt sein und seinen Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) haben. Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder des (3) Der Antragsteller wird von der Verbandsgemeindeverwaltung als Schuljahres 2018/2019 in der Verbandsgemeinde Kirchen erfolgt bewilligender Behörde schriftlich über die Prüfung des Antrages informiert. zu nachstehend aufgeführten Terminen: (4) Der Förderantrag sowie die zu führenden Nachweise müssen bis spätestens 01. Dezember eines Jahres (Ausschlussfrist) bei der Ver- Schulbezirk: Brachbach und Mudersbach bandsgemeindeverwaltung eingehen. Später oder unvollständig einge- Montag, 28.08.2017 in der Zeit von 08:30 – 12:00 Uhr und hende oder eingereichte Anträge oder Nachweise können für das lau- fende Jahr keine Berücksichtigung mehr finden. in der Zeit von 13:00 – 16:00 Uhr (5) Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich Montag, 04.09.2017 in der Zeit von 08:30 – 12:00 Uhr und möglich. in der Zeit von 13:00 – 16:00 Uhr (6) Der Wegfall der Förderbedingungen ist umgehend vom Zuwen- dungsempfänger mitzuteilen. Andernfalls ist die Verbandsgemeinde im Schulgebäude der Grundschule Brachbach, berechtigt, die Förderung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Fördervor- Konrad-Adenauer-Str. 1. aussetzungen zurückzufordern. §4 Schulbezirk: Kirchen, Freusburg, Herkersdorf, Offhausen Diese Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft und zum 31. Dezember 2025 außer Kraft. und Katzenbach Kirchen, 01. Juli 2017 Jens Stötzel, Bürgermeister Donnerstag, 07.09.2017 in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr und in der Zeit von 13:00 – 17:00 Uhr ■ Förderrichtlinie „Trinkwasserbrunnen im Außenbereich“ in Kraft - Förderanträge können gestellt werden Freitag, 08.09.2017 in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr und Insbesondere im Bereich der Ortsgemeinde Friesenhagen erfolgt der in der Zeit von 13:00 – 17:00 Uhr Trinkwasserbezug teilweise noch privat aus „hauseigenen“ Trinkwasser- brunnen. im Schulgebäude der Grundschule Kirchen, Nach der Trinkwasserverordnung werden diese unterschieden in sog. Auf dem Molzberg 8. „C-Brunnenanlagen“ (55 anlagen in der VG zur ausschließlich eigenen Nutzung mit einer Entnahme von weniger als 10m3/Tag) und „B-Brun- Schulbezirk: Niederfischbach, Harbach, Winnersbach, nenanlagen“ (30 anlagen in der VG, die gewerblich oder öffentlich Wehbach und Wingendorf genutzt werden (z.B. Vermieter, Milchgewinnungsbetriebe) mit einer Ent- nahme von weniger als 10m3/Tag). Dienstag, 05.09.2017 in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen auf Anordnung des Donnerstag, 07.09.2017 in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr Gesundheitsamtes in regelmäßigen Abständen Trinkwasseruntersu- chungen dieser Anlagen erfolgen. im Schulgebäude der Grundschule Niederfischbach, Um die hierdurch entstehenden Kosten für die privaten Brunnenanla- Rothenbergstraße 15. genbetreiber abzumildern hat der Verbandsgemeinderat am 29. Juni eine Förderrichtlinie „Trinkwasserbrunnen im Außenbereich“ Schulbezirk: Friesenhagen beschlossen. Montag, 04.09.2017 in der Zeit von 13:30 – 16:00 Uhr Nach dieser können b-brunnenanlagenbetreiber eine Förderung zu den Kosten der sog. „großen Trinkwasseruntersuchung“ (z. Zt. alle 3 Dienstag, 05.09.2017 in der Zeit von 13:30 – 16:00 Uhr Jahre) beantragen. Deren Kosten betragen rd. 1.000,00 €. Mittwoch, 06.09.2017 in der Zeit von 13:30 – 16:00 Uhr „Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss i.H.v. max. 600“, erläu- tert Bürgermeister Jens Stötzel die finanzielle Unterstützung der 30 Im Schulgebäude der Grundschule Friesenhagen, B-Brunnenanlagenbetreiber durch die Verbandsgemeinde. „Damit kön- Klosterstraße 7. nen die aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen entstehenden Kos- ten für die eigene Trinkwasserversorgung zumindest etwas abgefedert Angemeldet werden müssen alle Kinder, die in der Zeit vom 01. werden.“ September 2017 bis 31.August 2018 das sechste Lebensjahr Die Förderrichtlinie ist mit Rückwirkung zum 01. Januar 2017 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zunächst 31. Dezember 2025. vollendet haben oder vollenden; außerdem alle Kinder, die anträge können ab sofort schriftlich bei der Verbandsgemeindever- bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. waltung gestellt werden. „Dem Antrag ist lediglich der Nachweis der Einstufung als B-Brunnenan- Kinder, die zur Einschulung anstehen, sind verpflichtet, an einer lagenbetreiber sowie die Rechnung über die Durchführung der „großen Trinkwasserversorgung“ beizufügen“, so Werkleiter Marco Hörter zu den Feststellung des Sprachförderbedarfs teilzunehmen. Der Formalitäten. nachweisliche Besuch eines Kindergartens nach dem Kindertagesstättengesetz ersetzt diese Verpflichtung. ■ Bekanntmachung des beratungstermins zur privaten modernisierung im rahmen Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sind bei der des städtebauförderungsprogrammes „ländliche Zentren“ zur Anmeldung mitzubringen. entwicklung der ortsgemeinden brachbach, mudersbach-nieder- schelderhütte und niederfischbach Zu einem ersten kostenlosen Beratungstermin zum Thema der umfas- ■ Förderrichtlinie „Trinkwasserbrunnen im Außenbereich“ senden privaten Modernisierung, gemäß der am 05. Mai 2017 Präambel bekannt gemachten Modernisierungsrichtlinien der drei Ortsgemein- Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und zur Sicherung einer wirt- den, werden die interessierten Eigentümer mit Grundstücken inner- schaftlichen Trinkwasserversorgung in der Verbandsgemeinde Kirchen halb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, am montag den (Sieg) gewährt die Verbandsgemeinde Betreibern privater Trinkwasser- 11.09.2017, in das Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kir- brunnenanlagen nach dieser Richtlinie eine finanzielle Förderung zur chen (Sieg), Lindenstraße 1 -kleiner Sitzungssaal- in 57548 Kirchen Abmilderung der Kosten der Durchführung gesetzlicher oder aufgrund (Sieg) eingeladen. gesetzlicher Vorschriften angeordneter Trinkwasseruntersuchungen. Gemeinsam mit dem Sanierungsberater Herrn Michael Jahn von MAP- §1 Consult und einem Mitarbeiter der Verwaltung werden die Voraussetzun- Förderberechtigt sind Betreiber sog. B-Brunnenanlagen. Maßgeblich für gen und Möglichkeiten der Förderung einer umfassenden privaten die Beurteilung, ob jemand B-Brunnenanlagenbetreiber ist, ist die Ein- Modernisierung in einem persönlichen Gespräch erörtert. stufung des Gesundheitsamtes Altenkirchen. Um einen Termin für den 11.09.2017 zu vereinbaren, melden sie sich §2 bitte bis zum 08.09.2017 bei Frau elke henning unter folgender (1) Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss i.H.v. max. 600,00 telefonnummer: 02741-688 304. Nicht vorangemeldete Beratungsge- Euro. Fällt die Rechnung nach § 3 Abs 1 Nr. 1 geringer aus, entspricht spräche können nicht berücksichtigt werden. der Förderbetrag dem tatsächlichen Rechnungsbetrag. Weitere Beratungstermine werden einmal monatlich und je nach Nach- (2) Der Förderbetrag wird auf ein Bankkonto überwiesen und kann nicht frage angeboten und ortsüblich bekannt gemacht. in bar ausgezahlt werden. hinweis: (3) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ein Zuschuss kann nur für umfassende modernisierungsmaßnahmen §3 (bestehend aus mehreren Teilmaßnahmen) und der Einhaltung der (1) Eine Förderung zu den Kosten einer sog. großen Trinkwasserunter- Modernisierungsrichtlinien beantragt werden. Ein grundsätzlicher suchung (z.Zt. alle 3 Jahre) wird auf schriftlichen Antrag durch die Ver- Anspruch auf Förderung besteht nicht. bandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) gewährt. Der Antrag muss fol- Einzelne Instandsetzungsmaßnahmen unter 10.000, 00 € werden nicht gende Angaben enthalten: gefördert. 1. Nachweis der Einstufung des Gesundheitsamts als B-Brunnanla- Kirchen, den 10.08.2017 Rainer Kipping genbetreiber bei erstmaliger Antragstellung Verbandsgemeinde Kirchen Erster Beigeordneter
Kirchen aktuell 6 Nr. 34/2017 Anmeldung unter Telefon: 02681/81-3033 oder über das Internet unter www.awb-ak.de, E-Mail: bestellannahme@awb-kreis-ak.de. anmelden. Für eine zügige Abwicklung bitte Kundenkonto angeben. weitere kontakte bei selbstanlieferung: betriebs- und wertstoffhof nauroth (bwh), Zum Alten Sand, 57583 Nauroth, Tel.: 02681-813071. remonDis Graf-Zeppelin-Straße 9-11, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-954011, für Kleingeräte, Bildschirmgeräte (wie Fernseher und PC Monitore) . ■ Radarkontrollen in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) In der Woche vom 28.08. - 01.09.2017 werden an folgenden Orten Radarkontrollen durchgeführt. tag messort 28.08.2017 Kirchen 29.08.2017 Mudersbach ■ Annahmestellen für Elektrokleingeräte 30.08.2017 Kirchen, Ortsteile im Bereich der Verbandsgemeinde Kirchen 31.08.2017 Niederfischbach städtischer bauhof der stadt kirchen (sieg), austraße, kirchen 01.09.2017 Brachbach (sieg) Wir behalten uns allerdings vor, aus Gründen der Verkehrssicherheit annahmezeiten: montags von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von kurzfristig auch an anderen Stellen Radarkontrollen durchzuführen. 16.00 bis 18.00 Uhr, und: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) bauhof der ortsgemeinde mudersbach in niederschelderhütte, als örtliche Ordnungsbehörde hüttenweg 2-4, mudersbach annahmezeiten: dienstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr. Die Entsorgung ist kostenlos. Die Vorschriften des AWB Landkreis Altenkirchen sind zu beachten (siehe Aufkleber auf dem Container). abholung Für jeden Haushalt besteht einmal pro Quartal (4 x jährlich) die Möglich- keit Elektrogroßgeräte, Kühlgeräte und Metallschrott kostenlos abholen zu ■ Ortsbürgermeister: Josef Preußer lassen. Elektrokleingeräte können bei der Abholung der Großgeräte bei- Gemeindebüro, Am Bähnchen 4, 57555 Brachbach, Tel.: 02745/329, gelegt werden. Elektro- und Metallschrott werden gemeinsam abgeholt. Fax: 02745/1442, Tel. (mobil): 0171/3322747 Wichtig! E-Mail: og.brachbach@freenet.de Die Abholung muss rechtzeitig angemeldet werden. Alle Anmeldungen Öffnungszeiten: die bis 3 Werktage vor Abfuhrtermin registriert sind können für die Dienstag und Donnerstag: 08:15 uhr bis 11:15 uhr. nächste Abfuhr berücksichtigt werden. An den anderen Tagen ist das Gemeindebüro durch den Ortsbürger- Bitte rechtzeitig zum Abfuhrtermin ab 06:00 Uhr morgens bereitstellen. meister unregelmäßig besetzt.
Kirchen aktuell 7 Nr. 34/2017 sprechstunden des ortsbürgermeisters: ■ Informationen zum Grünabfall Lagerplatz Jeden Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr (sowie nach telefonischer Ver- Unser Grünabfallplatz wurde überarbeitet, altes Lagergut wurde abge- einbarung). fahren und entsorgt, gleichzeitig wurde der Unterbau des Platzes gesäu- bert und ertüchtigt. Ab sofort ist der Platz wieder geöffnet. ■ Die Wildschweinplage nimmt kein Ende - Diese Einrichtung ist eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde für alle Einladung zur Versammlung am 30.08.2017 Bürger. Die gesamte Abwicklung des Grünabfallplatzes ist mit hohen Die durch Wildschweine verursachten Wildschäden im hiesigen Raum Kosten verbunden. Um eine Optimierung des organisatorischen Ablaufs sind zur wahren Plage der Grundstücksbesitzer geworden. Rotten mit 20 und auch der Kosten zu erreichen werden wir aktuell Änderungen tes- und mehr Tieren sind keine Seltenheit. Nicht nur Waldrand nahe Grund- ten. Eine Verunreinigung des Platzes und eine Missachtung der Regeln stücke werden durchwühlt, sondern Gärten mitten in der Ortschaft sind würde uns notgedrungen zwingen, erneut über dieses kommunale vor den Schwarzkitteln nicht mehr sicher. Fast täglich werden neue Schä- Angebot für alle unsere Bürger nachzudenken. Ich bitte daher alle Bür- den gemeldet. Das Foto zeigt einen Vorgarten nach einem Besuch der ger sich an die neuen Regeln beim Grünabfallplatz zu halten. Wildschweine. Derartige Spuren von umgegrabenen Grundstücken hin- Ab sofort ändern sich die Öffnungszeiten und einige Regeln am Grün- terlassen die Tiere in zunehmendem Maße, sehr zum Ärger der Eigentü- abfallplatz: mer, die dann ihre Gartenanlagen wieder in Ordnung bringen müssen. neue Öffnungszeiten: Die Ortsgemeindeverwaltung Brachbach hat schon vor ein paar Jahren Der Grünabfallplatz ist bis auf Weiteres jeden Samstag durchgehend auf diese Situation aufmerksam gemacht und die Untere Jagdbehörde geöffnet. in Altenkirchen sowie die Obere Behörde in Mainz zum Thema Wild- neue regeln: schweine kontaktiert. In einer Ratssitzung hat der Jagdpächter Thomas In Zukunft bitten wir alle Nutzer des Grünabfallplatzes den Grünabfall zu Schmidt hierzu auch schon einmal Stellung bezogen. trennen. Und zwar in folgende Bereiche: Für mittwoch, den 30. august 2017, lädt nun die Ortsgemeindever- 1. In kleinere Grünabfälle (nicht häckselbarer Grünschnitt) wie waltung Brachbach zu einer Versammlung zum Thema Wildschweine a. Heckenschnitte; um 18.00 uhr in die bärenschenke, haubergstraße 9, in brach- b. Strauchschnitte und bach ein. Von den Landesforsten Rheinland-Pfalz, Forstamt Altenkir- c. kleineres Ast- und Blattwerk. chen, ist Forstamtsleiter Franz Kick eingeladen. Des Weiteren sind der Hierfür wurde ein neuer Großcontainer aufgestellt, hier sollen aus- Jagdpächter Thomas Schmidt und Vertreter der hiesigen Haubergs- schließlich diese kleineren Abfälle hinein, die nicht gehäckselt werden und Waldgenossenschaften hinzugeladen um über dieses Thema zu können. Jedoch keine voluminösen und stabilen, häckselbaren Äste. sprechen. Bitte beachten Sie das ordentliche Einbringen des Grünabfalls bis zum Ende der Containermulde. Nur ein Ablegen des Schnittgutes am Containerrand ist für ihren Nach- folger schon eine Behinderung und lässt den Container sehr schnell voll erscheinen. Bitte füllen Sie den Container mit ihrem kleinen Grünabfall von hinten nach vorne, in dem Sie beim Stapeln und Beladen helfen. Nachdem eine gewisse Füllhöhe erreicht ist, werden die beiden vorder- seitigen Tore geschlossen und die „Beladung“ muss von oben erfolgen. ■ Ortsbürgermeister: Norbert Klaes Vielen Dank für ihre Mithilfe! Gemeindebüro, Rathausweg 2, 51598 Friesenhagen Es werden regelmäßige Kontrollen stattfinden. Telefon: 02734/1464, Telefax: 02734/40249 2. Für stabilere Äste, Baumabschnitte (häckselbares Schnittgut) steht E-Mail: gemeinde@friesenhagen.de wie gewohnt ein zugewiesener Platz zur Verfügung. Hier können nach Internet: www.friesenhagen.eu wie vor stabilere, sperrige und größere Astabschnitte und Baumab- Öffnungszeiten: schnitte abgelagert werden. Montag u. Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr, 3. Wurzeln mit ggf. Bodenresten (Resterde mit Steinen) werden zukünf- Dienstag und Freitag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr, tig bitte auf einem speziell ausgeschilderten Platz gelagert. Wurzeln mit Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14:00 Uhr -16:00 Uhr, Erdreich (auch Steinen) können ggf. einen Häcksler beschädigen, daher sprechstunden des ortsbürgermeisters: werden sie separat gelagert und entsorgt. z.Zt. nach Vereinbarung über das Gemeindebüro. Beachten Sie die Hinweis vor Ort. In Notfällen: 02734/438195. kein lagergut sind: Grasschnitt, Blumen, Gemüse, Obst, Baumstämme, Haus- und Sperr- ■ Die Ortsgemeinde informiert: müll, Papier und Kunststoff, etc. Das Gemeindebüro ist vom 21.08.2017 bis einschl. 01.09.2017 Illegale Müllablagerungen werden strafrechtlich verfolgt. Grundstücksei- urlaubsbedingt geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte gener Grünabfall darf vom Eigentümer nicht auf fremden Grundstücken an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen. entsorgt werden. Ein Werfen und Entsorgen von Grünabfall über den Wir danken für Ihr Verständnis! Zaun, für den Fall dass der Platz einmal geschlossen sein sollte, stellt Ihre Ortsgemeinde Friesenhagen eine illegale Müllablagerung dar und wird zukünftig geahndet. Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang auch die Grünabfall – Abfuhr- ■ Öffentliche Bekanntmachung zur 27. Sitzung des termine des AWB unter www.awb-ak.de . Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Friesenhagen Wir wollen für unsere Bürger eine flexible und gute Möglichkeit der sitzungstermin: mittwoch, 30.08.2017, 19:00 uhr. Grünabfallentsorgung schaffen, bitten aber auch alle Bürger sich an raum, ort: bürgerhaus steeg, Dorfstraße, einer ordentlichen, sauberen und geregelten Abwicklung, durch Einhal- 51598 Friesenhagen. ten der Regeln zu beteiligen. tagesordnung information zum altglascontainer Öffentliche sitzung Bitte beachten sie die an den Containern aufgedruckten Einwurfzeiten. 1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung; montags bis samstags von 7.00 bis 20.00 uhr 2. Informationen der Verwaltung; kein einwurf an sonn- und Feiertagen! 3. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) Weiterhin wird darauf hingewiesen, das Keramik, Porzellan und Spiegel- i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO); glas nicht in die Glascontainer eingeworfen werden dürfen. 4. Auftragsvergaben; Müll oder Transportbehältnisse sind ordnungsgemäß zu entsorgen. 4.1. Sanierung des Wirtschaftsweges Diedenberg; 4.2. Auftragsvergabe Anbau Mehrzweckhalle (Planungsleistungen nach HOAI; LP 7 und 8); 5. Bauanträge; 6. Beteiligung der Ortsgemeinde Friesenhagen an der KEAM Kom- munale Energie aus der Mitte GmbH; 7. Verschiedenes. nichtöffentliche sitzung 1. Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung; ■ Ortsbürgermeister: Andreas Buttgereit 1.1. Beteiligung der Ortsgemeinde Friesenhagen an der EAM Erlenhof 1, 57572 Harbach Energie GmbH; Tel.: 02734/437405, Fax: 02734/437406. 2. Informationen der Verwaltung; Internet: www.gemeinde-harbach.de 3. Sachstand Erweiterung kath. Kindertagesstätte Friesenhagen; 4. Verschiedenes. ■ Die Ortsgemeinde Harbach informiert: Friesenhagen, 21. August 2017 Norbert Klaes Neuregelung für den astablagerungsplatz am alten sägewerk in der Ortsgemeinde Friesenhagen Ortsbürgermeister Locherhofer Straße. Neue Öffnungszeiten: Jeden zweiten und vierten hinweis zum tagesordnungspunkt „einwohnerfragestunde“: Samstag im Monat; Uhrzeit: 13.00 - 14.30 uhr. Die Einwohner und die Ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 Anlieferung möglich für alle Bürgerinnen und Bürger aus Harbach, GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind Locherhof, Winnersbach, Rosenthal und Scheuernhof! berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich Dezember - Februar geschlossen. Einzelanlieferungen nach Abspra- der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu che mit Ortsbürgermeister Andreas Buttgereit oder dessen Vertretung. unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor nächste termine: 26.08.2017 und 09.09.2017. der Sitzung schriftlich zugeleitet werden. Ihre Ortsgemeinde
Kirchen aktuell 8 Nr. 34/2017 ■ Öffentliche Bekanntmachung Zu einer gemeinsamen einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Harbach und der Verbandsgemeinde Kirchen gemäß § 16 GemO laden wir die Einwohner der Ortsgemeinde Harbach für Donnerstag, 31. august 2017, 19:00 uhr in das Bürgerhaus Harbach, Kirchweg 1, 57572 Harbach ein. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen und der Ortsbürger- meister der Ortsgemeinde Harbach werden über kommunale Themen informieren und stehen den Einwohnern für Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zur Verfügung. Aktuelles aus den Gremien des Stadtrates Kirchen (Sieg) Kirchen, 07.08.2017 Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen Ortsgemeinde Harbach 19. öffentliche / nicht öffentliche Sitzung des Bau- Jens Stötzel Andreas Buttgereit Liegenschafts- und Umweltausschusses und 19. Öffentliche / Bürgermeister Ortsbürgermeister nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kirchen vom 14.08.2017 - Der Bau- Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig zur Beschlussfassung, das Benehmen für die Bauunterhaltungs- maßnahmen im Sportzentrum "Auf dem Molzberg", gemäß § 2 Abs. ■ Stadtbürgermeister: Andreas Hundhausen 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung des Gemeindebüro der Stadt Kirchen, Lindenstr. 7, 57548 Kirchen, tel. 02741/9572-0, Fax 02741/62103, E-Mail: stadt.kirchen@kirchen-sieg.de. „Sportzentrums Betzdorf-Kirchen“ auf dem Molzberg in Kirchen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag (Sieg) vom 27.02.1985 herzustellen. nachmittags 14.00 bis 16.30 Uhr. sprechstunden des stadtbürgermeisters: Nach telefonischer Verein- - Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt- barung im Stadtbüro Kirchen, Tel. 02741/9572-0. und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig zur Beschlussfassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rissfeld, Anliegerinformation 5. Änderung“ in Kirchen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung mit der BV Ausbau Koblenz-Olper-Straße Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Sehr geehrte Damen und Herren, - Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt- die Firma Berster führt den Ausbau der Koblenz-Olper-Straße durch. und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig zur Vom 30.08.2017 bis 01.09.2017 wird auf dem Rest der Koblenz- Beschlussfassung, die Planungsleistungen zur 5. Änderung des Olper-Straße bis Hof Niederasdorf die Tragschicht eingebaut. Vorher Bebauungsplanes „Rissfeld“ in 57548 Kirchen zum Angebotspreis in Höhe von 3.272,50 € (Brutto) an das Planungsbüro Horstmann und erfolgt ab 24.08.2017 der Einbau des Frostschutzes. Hoffmann in Freudenberg zu vergeben. Ab dem 04.09.2017 bis einschließlich 05.09.2017 wird auf der - Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt- gesamten Strecke die Deckschicht eingebaut. Am Vorabend und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich zur (03.09.2017) wird auf der gesamten Fahrbahn ein bituminöses Beschlussfassung, der kath. Kirchengemeinde St. Petrus Kirchen- Bindemittel aufgebracht. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Befahren Wehbach zur Anschaffung einer Spielkombination und einer nicht mehr möglich. Bei widerrechtlichem Befahren der Doppelwippe eine Zuwendung i. H. v. 3.200,00 € seitens der Stadt Straße/Gehwege in diesem Zeitraum wird der Verursacher für Kirchen zu gewähren. entstandene Schäden in Haftung genommen. - Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt- Parkmöglichkeiten bestehen am Bürgerhaus in Wehbach, im und Finanzausschuss emfpiehlt dem Stadtrat einstimmig zur Bereich des Sportplatzes und der Friedrichshüttenstraße. Beschlussfassung, der Zweckvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes zum 01.01.2018 in der Der Termin der Müllabfuhr vom 05.09.2017 (graue und gelbe beigefügten Fassung beizutreten. Tonne) in der Koblenz-Olper-Straße (nur Baustellenbereich) und - Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/Haupt- der Heinrich-Klostermann-Straße wird auf den 08.09.2017 und Finanzausschuss berät hinsichtlich dem Erwerb von verschoben. Haubergsanteilen und gibt gegenüber dem Stadtrat eine einstimmige Die Bushaltestelle Wehbach – Au wird für den gesamten Empfehlung ab. Zeitraum in die Heinrichstraße, Wohnhaus 4, verlegt. Die - Der Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschuss/ Haupt- Haltestelle Wehbach – Ort bleibt wie bisher. und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung, Änderungen aufgrund der Witterung werden den Anliegern kurzfristig die städtische Parzelle Nr. 807/6 und eine Teilfläche aus der mitgeteilt. städtischen Parzelle Nr. 809/1 zu verkaufen. Die gesamte Niederschrift des öffentlichen Sitzungsteils der v. g. Bei Rückfragen steht Ihnen unser Polier vor Ort als Ansprechpartner Sitzung können Sie in Kürze auch im Bürgerinformationssystem der zur Verfügung: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen unter www.vgkirchen.sitzung- Herr Wall, Tel.: 0175 6644220 online.de/bi/ einsehen Für die aus den Bauarbeiten entstehenden Behinderungen und Kirchen (Sieg), den 17.08.2017 Belästigungen bitten wir Sie vorab um Verständnis. Stadt Kirchen (Sieg) Andreas Hundhausen, Stadtbürgermeister Mit freundlichem Gruß Bauunternehmung ■ Bekanntmachung Berster GmbH & Co. KG Die Stadt Kirchen beabsichtigt die im nachfolgenden Lageplan rot umrandete Parzelle Gemarkung Freusburg, Flur 8, Flurstück Nr. 425/2 (Asternweg in Kirchen-Freusburg, zwischen Haus Nr. 7 und 9) zu ver- kaufen. Es handelt sich um einen 468 m2 großen Bauplatz innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes (Bebauungsplangebiet Struth III).
Kirchen aktuell 9 Nr. 34/2017 Zulässig ist die Bebauung mit einem Einzel- oder Doppelhaus. Das Grundstück soll zum Höchstgebot veräußert werden. Weitere Informatio- nen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchen, www.kir- chen-sieg.de unter Aktuelles - Bauplätze - Stadt Kirchen, hinterlegt. Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen Öffentliche Bekanntmachung zur 17. öffentlichen / nicht öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Wehbach Am Dienstag, 05.09.2017, um 19:00 Uhr, findet in der Villa Kraemer, Lindenstraße 7, Kirchen (Sieg), die 17. öffentliche / nicht öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Wehbach statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1.Begrüßung; 2. Genehmigung des Protokolls vom 06.06.2017, öffentlicher Teil; 3. Informationen; 4. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 GemO; 5. Verschiedenes. Nicht öffentliche Sitzung 1.Genehmigung des Protokolls vom vom 06.06.2017, nicht öffentlicher Teil; 2. Informationen; 3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten; 4. Verschiedenes. Kirchen-Wehbach, 20. August 2017 gez. Bruno Schumann, Ortsvorsteher Stellenausschreibung der Stadt Kirchen (Sieg) Die Stadt Kirchen (Sieg) sucht für die Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Freusburg ab 01.09.2017 eine/n Öffentliche Bekanntmachung zur 11. Sitzung des Erzieher/in in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,50 Stunden. Ortsbeirates Wingendorf Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.08.2018. Die Am Freitag, den 01.09.2017, 19:00 Uhr, findet in der Fortführung des Arbeitsverhältnisses ist beabsichtigt. Bürgerbegegnungsstätte Wingendorf, Berghof 2, Kirchen- Wingendorf, die 9. Sitzung des Ortsbeirates Wingendorf statt. Voraussetzung für die Einstellung ist der erfolgreiche Abschluss als staatlich geprüfte/r Erzieher/in. Die Vergütung erfolgt nach den Tagesordnung: Bestimmungen des TVöD SuE. Öffentlicher Teil: Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an die 1. Begrüßung des Ortsvorstehers; 2. Einwände zur fristgemäßen Einladung der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) Ortsbeiratssitzung; Fachbereich 1.1 – Organisation und Personal Lindenstraße 1 3. Genehmigung der Niederschrift vom 23.06.2017, 57548 Kirchen (Sieg) (Öffentlicher Teil ); 4. Informationen des Ortsvorstehers; Für ergänzende Auskünfte stehen Ihnen die 5. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a Gemeindeordnung Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Herr Zöller (Tel. (GemO); 02741 688-334) oder die stv. Leiterin der Kindertagesstätte 6. Verschiedenes. „Wirbelwind“ Freusburg, Frau Wingendorf (Tel. 02741/62920) gerne zur Verfügung. Nicht öffentlicher Teil: 1. Genehmigung der Niederschrift vom 23.06.2017 (nicht ■ Die Stadt Kirchen (Sieg) sucht Wahlhelferinnen öffentlicher Teil); und Wahlhelfer für die Bundestagswahl / Bürgermeisterwahl am 24. September 2017 2. Informationen des Ortsvorstehers; Die Stadt Kirchen (Sieg) sucht ehrenamtliche Helfer/innen für die Wah- 3. Verschiedenes len zum 19. Deutschen Bundestag und des Bürgermeisters der Ver- bandsgemeinde Kirchen (Sieg), welche gemeinsam am sonntag, 24. Wingendorf, 18.08.2017 september 2017 durchgeführt werden. Die Mitwirkung im Wahlvor- stand ist ein Ehrenamt im Zeichen lebendiger Demokratie. Die Wahlvor- Ortsbezirk Wingendorf stände haben die Aufgabe, für einen geordneten Ablauf der Wahl im Torsten Schmidt, Ortsvorsteher Wahllokal zu sorgen und nach 18 Uhr die abgegebenen Stimmen aus- zuzählen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Mitglieder
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