Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Dezember 2019 - Amt ...

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Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 22
                                      29. November 2019
                                      Ausgabe 11/19
                                                                                        der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                                                              Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                                    sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land

                                                          #T2
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Dezember 2019.
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2   29. November 2019 • Woche 48 		                                                                                  Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:         Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:          Am Markt 15, 23923 Schönberg
                                                       Telefon:            038828 330-0
                                                       Fax:                038828 330-175
             Die nächste Ausgabe                       E-Mail:             info@schoenberger-land.de
                                                       Web:                www.schoenberger-land.de
                Uns Amtsblatt
                                                       Online-Dienste:     https://www.schoenberger-land.de/online
                  erscheint am                         Mängelmelder:       https://schoenberger-land.de/mängelmelder
              20. Dezember 2019.
                                                       Allgemeine Öffnungszeiten:
               Annahmeschluss
                                                       Mo. - Do.           09:00 - 12:00 Uhr
         für redaktionelle Beiträge ist
              09. Dezember 2019                        Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr
               und Anzeigen ist                        Fr.                 geschlossen
         (Posteingang im Verlag) der
              10. Dezember 2019.                       Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
                                                       Mo., Di. u. Do.     09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr

                                                       Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr-
                                                       angelegenheiten:
                                                       Di. u. Do.          09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Impressum
                                                       Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele-
                                                       fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
    Bekanntmachungen der Gemeinden                     Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de
    und Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                       Rufnummernverzeichnis:
    Herausgeber, Druck und Verlag:
                                                       Amtskasse                    330 - 1201, 1203 und 1211
    LINUS WITTICH Medien KG
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,                    Anlagenbuchhaltung           330 - 1206
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30           Bauanträge                   330 - 1401
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Bauleitplanung               330 - 1408, 1410
    www.wittich.de
                                                       Bürgerinformation            330 - 1107
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:             Buß- und Verwarngelder       330 - 1305
    Amt Schönberger Land
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
                                                       Einwohnermeldeamt            330 - 1303, 1304 und 1307
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Finanzverwaltung             330 - 1200 und 1208
    unter Anschrift des Verlages.                      Fischereischeine             330 - 1305
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke    Feuerwehren                  330 - 1310
    unter Anschrift des Verlages.
                                                       Gebäudemanagement            330 - 1406
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de               Gewerbeamt                   330 - 1309
    Auflage: 9.800 Exemplare                           Gewässer                     330 - 1412
    Erscheinung: monatlich,                            Grünanlagen/Bäume            330 - 1403
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats
                                                       Hochbau                      330 - 1405
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Informationstechnik          330 - 1106
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Kindertageseinrichtungen     330 - 1109
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-         Liegenschaften               330 - 1407 und 1409
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und          Ordnungsamt                  330 - 1310, 1301 und 1307
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
                                                       Personalabteilung            330 - 1110 und 1111
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des        Rechnungsprüfung             330 - 1601
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-     Schulverwaltung              330 - 1103
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Spielplätze                  330 - 1412
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-
                                                       Stadtsanierung               330 - 1410
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns            Standesamt                   330 - 1110 und 1111
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-      Steuerabteilung              330 - 1204 und 1205
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-        Straßenausbaubeiträge        330 - 1300
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe          Straßenbeleuchtung           330 - 1413
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Straßenunterhaltung          330 - 1414
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner          Tiefbau                      330 - 1402
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-
                                                       Vergabestelle                330 - 1104
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung        Vollstreckung                330 - 1202
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation          330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.            Winterdienst                 330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle               330 - 1308
                                                       zentrale Dienste             330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst     330 - 1102
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Amt Schönberger Land		                                                                          29. November 2019 • Woche 48        3
                                                                     der Freiwilligen Feuerwehr wird mit einem Erweiterungspotential,
                                                                     einschließlich der Anlagen für die Löschwasserversorgung des
                                                                     Ortsteils Schattin, gesichert.
                                                                     Die baulichen Strukturen am Gesamtstandort werden funktionell
                                                                     und baulich nachverdichtet. Die ausgewiesene Fläche befindet
                                                                     sich in einem Bereich, der im wirksamen Flächennutzungsplan
                                                                     als Dorfgebiet dargestellt ist.
                                                                     Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden sich nicht we-
                                                                     sentlich vom Zulässigkeitsmaßstab der umgebenden Bebauung
Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf                               unterscheiden. Es bestehen keine weiteren Anhaltspunkte für
                                                                     eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB
Betrifft:     Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über                   genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der
              den Bebauungsplan Nr. 10, Ortsteil                     Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen
              Schattin, „Dorfplatz Schattin“                         Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).
Hier:         Bekanntmachung des Beschlusses zur Präzisie-           Mit der Planung wird kein Vorhaben begründet, welches der Pflicht
              rung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.05.1999,       zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach An-
              Neuaufstellung 2019 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2            lage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeits-prüfung oder
              BauGB                                                  nach Landesrecht M-V unterliegt. Das Planverfahren wird daher
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat auf ihrer         im beschleunigten Verfahren durchgeführt und abgeschlossen
Sitzung am 22.10.2019 beschlossen, den Geltungsbereich des           werden.
Bebauungsplanes Nr. 10, Ortsteil Schattin, „Dorfplatz Schattin“ zu   Es kann damit aufgrund des Verweises auf § 13 Abs. 3 Satz 1
ändern und die entsprechende Beschlussfassung vom 25.05.1999         BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
auf Grundlage der geänderten städtebaulichen Zielstellung für den    Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden
Bereich und den zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen          Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
zu präzisieren.                                                      Es wird hiermit ebenso bekannt gemacht, dass von der frühzeitigen
Für den Bereich in der Ortslage Schattin (Übersichtskarte - siehe    Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung nach § 3 Abs.
Anlage)                                                              1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
                                                                     sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- nördlich und westlich der Hauptstraße in Schattin
                                                                     in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen wird.
- östlich des Gewässers II. Ordnung (Flurstück 23/1)
                                                                     Die Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgt ebenfalls im
- südlich der Bebauung an der Hauptstraße in Schattin,
                                                                     Internet auf www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen.
betreffend Gemarkung Schattin, Flur 1, Flurstücke: 12/1 und 12/2,
soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung entsprechend § 13        Lüdersdorf, den 19.11.2019
Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.                            gez. Prof. Dr. Huzel    (Siegel)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgend Pla-
                                                                     Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
nungsziele verfolgt:
- Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzung zur Festi-         Anlage: Übersichtskarte
     gung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr im Dorfzent-
     rum von Schattin, einschl. der Schaffung des Angebotes einer
     Löschwasserspeicher- und entnahmestelle für den gesamten
     Ortsteil Schattin
- das bauplanungsrechtliche Vorbereitung eines Eigenheim-
     gebietes für 4 EFH (Allgemeines Wohngebiet - § 4 BauNVO,
     eingeschossige Gebäude)
- Herstellen eines Gehweges (privat) - Wegebeziehung entlang
     der Fläche für den Gemeinbedarf
- Erhaltung und Schutz des Grünbereiches im westlichen Teil
     des Plangebietes
- Anpflanzen von Bäumen im östlichen Bereich des Plange-
     bietes
- Festsetzungen zur Gestaltung nach § 86 Landesbauordnung
     M-V (LBauO M-V), Aufnahme von Gestaltungsprinzipien aus
     der umgebenden Bebauung.
Der o. g. präzisierte Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird ebenfalls bekanntgemacht, dass entsprechend der Be-
schlussfassung der Gemeindevertretung vom 22.10.2019, die
bisher auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom             Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf
25.05.1999 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung zum
Bebauungsplan Nr. 10 aufgehoben werden.                              Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Ge-
Der Bebauungsplan Nr. 10 ist ein Bebauungsplan der Innenent-
                                                                     meinde Lüdersdorf „An der Mühlenstraße“ für den
wicklung nach § 13a BauGB. Die Voraussetzungen zur Anwen-
dung des Planverfahrens nach § 13a BauGB sind gegeben. Der           südöstlichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf im
Plangeltungsbereich ist zum Teil bebaut (Freiwillige Feuerwehr)      Verfahren nach § 13b BauGB
und grenzt direkt an bereits durch Wohnbebauung geprägte Be-         hier:     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß
reiche entlang der Hauptstraße an.                                             § 2 Abs. 1 BauGB
Das Plangebiet wird von einem Siedlungsbereich mit dem Ge-
wicht eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von drei Seiten       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer
umschlossen.                                                         Sitzung am 22.10.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Be-
Die Flächen innerhalb des Plangeltungsbereiches werden zur           bauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Lüdersdorf „An der Müh-
intensiveren Nutzung und zur Abrundung der Eigenheim-Bebau-          lenstraße“ für den südöstlichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf
ungsstruktur nutzbar gemacht. Die vorhandene bauliche Nutzung        im Verfahren nach § 13b BauGB gefasst.
Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Dezember 2019 - Amt ...
4       29. November 2019 • Woche 48 		                                                                      Amt Schönberger Land
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 wird wie folgt      014.1 - 2.Teil für das Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer Weg“
begrenzt:                                                          wird wie folgt begrenzt:
- im Norden:     durch die Mühlenstraße,                           - im Norden und durch eine vorhandene Feldhecke und dar-
- im Osten:      durch vorhandene Bebauung an der Mühlen-              Nordosten:           an angrenzend landwirtschaftliche Flächen,
                 straße, Haus Nr. 49,                              - im Südosten:           durch den Bünsdorfer Weg,
- im Süden:      durch Flächen für die Landwirtschaft,             - im Südwesten: durch eine vorhandene Hecke und dar-
- im Westen:     durch vorhandene Bebauung an der Mühlen-                                   an angrenzend das bebaute Grundstück
                 straße, Haus Nr. 39.                                                       Arndtsberg Nr. 5 und getrennt durch einen
                                                                                            öffentlichen Weg die bebauten Grundstü-
Die Planungsziele bestehen in folgendem:                                                    cke Arndtsberg Nr. 7, Nr. 11, Nr. 13 sowie
- Planungsrechtliche Vorbereitung einer Bebauung im rückwär-                                Grünland- und Wiesenflächen.
    tigen Grundstücksbereich über eine Zufahrt von der „Müh-       Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtli-
    lenstraße“.                                                    chen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte,
- Die Zufahrt von der Mühlenstraße ist als Privatstraße vor-       die Änderung der Erschließungsstruktur verbunden mit der Neu-
    gesehen. Sie kann entweder als Verkehrsfläche besonderer       ordnung der Grundstücke, Prüfung alternativer Zufahrtsmöglich-
    Zweckbestimmung oder als Fläche mit Geh-, Fahr- und Lei-       keiten und Regelungen zum ruhenden Verkehr verbunden mit der
    tungsrechten beachtet werden.                                  Gestaltung des Straßenraumes. Prüfung der Anforderungen an
- Regelung der Belange der Ver- und Entsorgung; insbesondere       Ausgleich und Ersatz.
    der Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung.                Die Geltungsbereichsgrenzen der 1. Änderung des Bebauungspla-
- Überprüfung der Umweltbelange, jedoch ohne Durchführung          nes Nr. 014.1 - 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer
    einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.                    Weg“ sind nachfolgendem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Geltungsbereichsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 15 „An         Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 - 2. Teil für das
der Mühlenstraße“ für den südöstlichen Bereich des Ortsteils       Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer Weg“ der Stadt Schönberg
Lüdersdorf sind nachfolgendem Übersichtsplan zu entnehmen.         wird nach den Bestimmungen des § 13b BauGB, Einbeziehung von
                                                                   Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, aufgestellt;
                                                                   § 13a BauGB gilt entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass
                                                                   gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der
                                                                   Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht
                                                                   nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
                                                                   welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und
                                                                   von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, § 4c ist
                                                                   nicht anzuwenden.
                                                                   Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
                                                                   BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
                                                                   Übersichtsplan

Der Bebauungsplan Nr. 15 „An der Mühlenstraße“ für den südöst-
lichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf wird nach den Bestimmun-
gen des § 13b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen
in das beschleunigte Verfahren, aufgestellt; § 13a BauGB gilt
entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umwelt-
prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
§ 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind          Schönberg, den 19.11.2019
und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, §
4c ist nicht anzuwenden.                                           gez. Stephan Korn          (Siegel)
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2     Bürgermeister der Stadt Schönberg
BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lüdersdorf, den 19.11.2019                                         Bauleitplanung der Stadt Schönberg
gez. Prof. Dr. Huzel    (Siegel)                                   Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Ortslage
Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf                              Kleinfeld - östliche Erweiterung“ der Stadt Schön-
                                                                   berg im Verfahren nach § 13b BauGB
Bauleitplanung der Stadt Schönberg                                 hier:     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß
                                                                             § 2 Abs. 1 BauGB
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 014.1 - 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark                   Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am
Bünsdorfer Weg“ im Verfahren nach § 13b BauGB                      07.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
                                                                   Nr. 22 „Ortslage Kleinfeld - östliche Erweiterung“ im Verfahren
hier:     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß         nach § 13b BauGB gefasst.
          § 2 Abs. 1 BauGB                                         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 wird wie folgt
                                                                   begrenzt:
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am
25.04.2019 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des       - im Nordosten:      durch landwirtschaftliche Flächen,
Bebauungsplanes Nr. 014.1 - 2. Teil für das Wohngebiet „Wohn-      - im Südosten:       durch die Schönberger Straße (Landes-
park Bünsdorfer Weg“ im Verfahren nach § 13b BauGB gefasst.                             straße 01), die Schönberg und Dassow
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.                             verbindet,
Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Dezember 2019 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                           29. November 2019 • Woche 48         5
-   im Südwesten: durch die Dorfstraße,                              1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
-   im Nordwesten: durch die bebauten Grundstücke Dorfstra-          2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo-
                      ße 18.                                             denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtli-     3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlos-
chen Voraussetzungen für eine straßenbegleitende Wohnbebau-              sen.
ung entlang der Dorfstraße.                                          Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an
Die Geltungsbereichsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 22               die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren
„Ortslage Kleinfeld - östliche Erweiterung“ sind nachfolgendem       beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Übersichtsplan zu entnehmen.
                                                                     Gründe:
Übersichtsplan                                                       Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist in tatsächlicher
                                                                     und rechtlicher Hinsicht bewirkt Das Grundbuch und das Lie-
                                                                     genschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Boden-
                                                                     ordnung berichtigt.
                                                                     Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG
                                                                     durch die Schlussfeststellung zu beenden.
                                                                     Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                     Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats
                                                                     nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-
                                                                     wirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin erhoben
                                                                     werden.
                                                                     Im Auftrag
                                                                     gez.
                                                                     A. Winkelmann              (LS)
                                                                     Leiterin der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung
Quelle: ©GeoBasis-DE/M-V 2019
                                                                     Ausfertigungsvermerk:
Der Bebauungsplan Nr. 22 „Ortslage Kleinfeld - östliche Erweite-     Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum
rung“ der Stadt Schönberg wird nach den Bestimmungen des §           Zwecke der Bekanntgabe erstellt.
13b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das be-
schleunigte Verfahren, aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden
Erklärung abgesehen wird, § 4c ist nicht anzuwenden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Schönberg, den 19.11.2019
gez. Stephan Korn         (Siegel)
Bürgermeister der Stadt Schönberg
                                                                     Amt Schönberger Land
                                                                     Fachbereich I

                                                                     Dateianhänge
                                                                     Das Amt Schönberger Land informiert, dass externe Office-Doku-
                                                                     mente über E-Mail nicht mehr empfangen werden können. Nur
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
                                                                     noch E-Mails mit Dateianhängen in den nachfolgend aufgeführten
Westmecklenburg
                                                                     Dateiformaten sind zulässig.
- Flurneuordnungsbehörde -
                                                                     Alle anderen Dateiformate werden aus Sicherheitsgründen aus-
Bleicherufer 13
                                                                     sortiert und erreichen die Amtsverwaltung nicht.
19053 Schwerin
                                                                     Betroffen sind die Anhänge des gesamten E-Mail-Verkehrs (zum
Bodenordnungsverfahren Pötenitz                                      Beispiel Artikel für das Amtsblatt und sonstige Anträge), die nicht
Landkreis Nordwestmecklenburg                                        im PDF-Format übermittelt werden.
Gemeinde/Stadt Stadt Dassow
                                                                     Zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten an das Amt
Aktenzeichen: 5433.3-74-34296                                        Schönberger Land sind ausschließlich folgende Dateiformate
(bitte bei Schriftverkehr angeben)                                   zu verwenden:
                                          Schwerin, 29.10.2019      •   Textdateien im Format ANSI (*.txt)
Ausfertigung                                                         •   Rich Text Format (*.rtf)
                                                                     •   Portable Document Format (*.pdf)
Öffentliche Bekanntmachung                                           •   Joint Photographic Expert Group (*.jpg, *.jpeg)
                                                                     •   Graphics Interchange Format (*.gif)
für die Gemeinde/Stadt Dassow                                        •   Tag Image File Format (*.tif)
                                                                     •   Bitmap Pictures (*.bmp)
Schlussfeststellung                                                  •   Portable Network Graphics (*.png.jpg)
Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März             Für andere Dateiformate steht das De-Mail Postfach: poststelle@
1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Boden-        schoenberger-land.de-mail.de zur Verfügung. Für den Versand
ordnungsverfahren mit folgender Feststellung abgeschlossen:          von De-Mail wird ein De-Mail Konto benötigt.
Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Dezember 2019 - Amt ...
6    29. November 2019 • Woche 48 		                                                                          Amt Schönberger Land
Mitteilung des Einwohnermeldeamtes für die                                  die Auszahlungen aus Finanzierungstä-
                                                                            tigkeit auf                                   0 EUR
Bürger der Gemeinde Siemz-Niendorf                                          der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Für die Bürger der ehemaligen Gemeinden Groß Siemz und Nien-                Finanzierungstätigkeit auf              126.000 EUR
dorf hat sich der Wohnort mit der Gemeindefusion am 26.05.2019        festgesetzt.
geändert. Bürger dieser ehemaligen Gemeinden sind jetzt Bürger
                                                                      §2
der Gemeinde Siemz-Niendorf.
Mit dieser Änderung sind auch die Ausweisdokumente (Perso-            Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
nalausweis und Reisepass) zu ändern. Nach § 5 Abs. 1 Ziffer 9         Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
des Personalausweisgesetzes ist in den Personalausweis die            ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung)
Anschrift einzutragen. Nach § 4 Abs. 1 Ziffer 9 des Passgesetzes      wird festgesetzt auf                                     0 EUR.
ist der Wohnort einzutragen. In beiden Fällen ist unter dem Begriff   §3
Wohnort (auch als Teil der Anschrift) die amtliche Bezeichnung mit    Verpflichtungsermächtigungen
dem im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendeten eindeutigen
Namen aufzunehmen. Dieser amtliche Gemeindename lautet                Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
„Siemz-Niendorf“                                                      wird festgesetzt auf                                     0 EUR
Diese Information wird herausgegeben, weil es bezüglich der Ein-      §4
tragungen in den vorhandenen Personalausweisen und Reisepäs-          Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
sen in der neuen Gemeinde unterschiedliche Auffassungen gibt.
                                                                      Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zah-
Richtig ist, dass alle Personalausweise und Reisepässe von
                                                                      lungsfähigkeit wird festgesetzt auf                      0 EUR
Bürgern der Gemeinde Siemz-Niendorf, die Ihre Anschrift bzw.
ihren Wohnort nicht geändert haben, derzeit nicht im Besitz eines     §5
gültigen Ausweisdokuments sind.                                       Eigenkapital
Die Änderung der Reisepässe und Personalausweise kann zu den          Der Stand des Eigenkapitales in der Eröff-
bekannten Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt des Amtes               nungsbilanz zum 31.12. 2016 beträgt             27.368,30 EUR
Schönberger Land beantragt werden.
Für die Änderung der Ausweisdokumente werden keine Gebühren           §6
erhoben.                                                              Weitere Vorschriften
                                                                      entfällt
Haushaltssatzung des Städtebaulichen                                  Stadt Dassow, den 29.10.2019
Sondervermögens der Stadt Dassow für                                  gez. Pahl
                                                                      Bürgermeisterin
das Haushaltsjahr 2019                                                Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechts-
Aufgrund der §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung des      aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.09.2019 angezeigt
Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadt-          worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die
vertretung vom 24.09.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:         Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom
§1                                                                    11.11.2019 bis 25.11.2019 in der Amtsverwaltung in 23942 Dassow,
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                          Grevesmühlener Straße 17 b, öffentlich aus.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
                                                                      Schönberg, den 07.11.2019
1. im Ergebnishaushalt
   a) der Gesamtbetrag der ordentlichen                               gez. Lenschow
       Erträge auf                                  284.000 EUR       Amtsvorsteher
       der Gesamtbetrag der ordentlichen Auf-                         Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
       wendungen auf                                284.000 EUR       mit Ablauf des 12.11.2019 amtlich bekannt gemacht.
       der Saldo der ordentlichen Erträge und
       Aufwendungen auf                                   0 EUR
   b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
                                                                      Bekanntmachung
       Erträge auf                                        0 EUR       Für die Gemeinde Groß Siemz, tritt aufgrund einer technischen
       der Gesamtbetrag der außerordentlichen                         Änderung im Amt Schönberge Land eine Fälligkeitsänderung ein.
       Aufwendungen auf                                   0 EUR       Alle Beträge des Gebührenbescheides 2018 vom 01.11.2019 für
       der Saldo der außerordentlichen Erträge                        den Wasser- und Bodenverband der Gemeinde Groß Siemz sind
       und Aufwendungen auf                               0 EUR       statt dem 05.12.2019 am 10.12.2019 fällig.
   c) das Jahresergebnis vor Veränderung der
                                                                      gez. Fachbereich 2
       Rücklagen auf                                      0 EUR
                                                                      Finanzen / Kämmerei
       die Einstellung in Rücklagen auf                   0 EUR
       die Entnahmen aus Rücklagen auf                    0 EUR
       das Jahresergebnis nach Veränderung                            Jahresabschluss der Stadt Dassow zum
       der Rücklagen auf                                  0 EUR
2. im Finanzhaushalt
                                                                      31. Dezember 2017
   a) die ordentlichen Einzahlungen auf             139.000 EUR       Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am
       die ordentlichen Auszahlungen auf            284.000 EUR       24.09.2019 den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. De-
       der Saldo der ordentlichen Ein- und Aus-                       zember 2017 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die
       zahlungen auf                               -145.000 EUR       Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung der
   b) die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR       Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der
       die außerordentlichen Auszahlungen auf             0 EUR       Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des Rech-
       der Saldo der außerordentlichen Ein- und                       nungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme während
       Auszahlungen auf                                   0 EUR       der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekannt-
   c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                      machung, beim Amt Schönberger Land, Grevesmühlener Straße
       auf                                           19.000 EUR       17 b, 23942 Dassow, Zimmer 18 öffentlich aus.
       die Auszahlungen aus Investitionstätig-
                                                                      Dassow, den 16.10.2019
       keit auf                                           0 EUR
       der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                        gez. Annett Pahl
       Investitionstätigkeit auf                     19.000 EUR       Bürgermeisterin
   d) die Einzahlungen aus Finanzierungstä-                           Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
       tigkeit auf                                  126.000 EUR       mit Ablauf des 18.10.2019 amtlich bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Dezember 2019 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                     29. November 2019 • Woche 48      7
                                                                 Gemeinde Selmsdorf
Gemeinde Selmsdorf
Der Bürgermeister                                                Ausschreibung einer Mietwohnung
                                                                 in der Gemeinde Selmsdorf
Stellenausschreibung
                                                                 Die Gemeinde Selmsdorf vermietet ab dem 01.02.2020 eine Woh-
Die Gemeinde Selmsdorf stellt ab 01.01.2020 einen/eine           nung zu Wohnzwecken
Mitarbeiter/in (m/w/d)                                           Nähere Angaben:
für die Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit                          Lage:            Am Forstweg 2 in 23923 Selmsdorf;
                                                                                  1. Obergeschoss
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden ein.          Wohnfläche:      ca. 74 m²
Ihre Aufgaben:                                                   Kaltmiete:       458,80 EUR
- aktive Nachmittagsgestaltung für Jugendliche                   Nebenkosten:     120,00 EUR (davon entfallen 50,00 EUR auf
- Beratungsangebote                                                               Heizkosten)
- Angebote von Workshops, Jugendfreizeiten und                   Kaution:         1.376,40 EUR (3 Kaltmieten)
    Feriengestaltung.                                            Heizungsart:     Zentralheizung (Gas)
                                                                 Ausstattung:     Breitbandkabelanschluss
Ihr Profil
                                                                 Bezugsfrei ab:   01.02.2020
Voraussetzung ist der Abschluss als staatl. anerkannte/r
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Dipl. Sozialpädagoge/            Zimmer:          3
in (FH), Dipl. Sozialarbeiter/in oder staatl. anerkannte/r Er-   Haustiere:       nicht erlaubt
zieher/in mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der        Objektzustand: gepflegt
Jugendhilfe.                                                     Sonstiges:       Die Wohnung besteht aus 3-Zimmern, 1
Guter Umgang mit Jugendlichen, Belastbarkeit und Durch-                           Küche,
setzungsvermögen wird vorausgesetzt.                                              1 Bad mit Dusche und WC sowie 1 Flur.
Von den Bewerber-/innen wird eine selbstständige Arbeits-                         Zudem ist die Wohnung mit einer Küchenzeile
weise, Kommunikationsfähigkeit sowie ein sicheres und                             ausgestattet. Ein Kellerraum steht ebenfalls
freundliches Auftreten erwartet.                                                  zur Verfügung.
Der Führerschein der Klasse B sollte vorhanden sein. Eben-       Ansprechpartner: Amt Schönberger Land, Fachbereich IV,
so die Bereitschaft der Nutzung des privateigenen PKWs.                           23923 Schönberg Dassower Straße 4,
                                                                                  Zimmer 204
Vergütung:                                                                        Tel. 038828 330-1407 oder -1409
Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD. Die Entgeltgruppe rich-
tet sich entsprechend nach der Qualifikation der Bewerberin/
des Bewerbers.                                                   Jahresabschluss des städtebaulichen
Aufgrund des Aufgabengebietes kann sich die Arbeitszeit          Sondervermögens der Stadt Dassow
auf die Abendstunden, Wochenenden sowie Sonn- und                zum 31. Dezember 2017
Feiertage verlagern.
                                                                 Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am
Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten           24.09.2019 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sonder-
Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei             vermögens der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2017 per Be-
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach        schluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung des
Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung             Jahresabschlusses und über die Entlastung der Bürgermeisterin
berücksichtigt.                                                  werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss
                                                                 sowie der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungs-
Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le-           ausschusses liegen zur Einsichtnahme während der allgemeinen
benslauf, Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien) sind bis zum       Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim
06. Dezember 2019 an das Amt Schönberger Land, Fachbe-           Amt Schönberger Land, Grevesmühlener Straße 17 b, in 23942
reich I - Zentrale Dienste, Am Markt 15, 23923 Schönberg         Dassow öffentlich aus.
zu senden. Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail        Dassow, den 16.10.2019
erfolgen. Bei Bewerbung per E-Mail bitte ausschließlich An-
                                                                 gez. Annett Pahl
hänge im pdf-Format einreichen. Andere Office-Dokumente
                                                                 Bürgermeisterin
können nicht verarbeitet werden. Schriftliche Unterlagen
sind in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss             Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wird die             mit Ablauf des 18.10.2019 amtlich bekannt gemacht.
Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte
darauf hinweisen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

Kontakt:
Amt Schönberger Land, Fachbereich I
Am Markt 15 in 23923 Schönberg
Tel.: 038828 330-1110 oder 1111
E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen
Sie der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen
Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahl-
verfahren zu.
Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Dezember 2019 - Amt ...
8       29. November 2019 • Woche 48 		                                                                                                                      Amt Schönberger Land
Antrag auf finanzielle Fördermittel                                                                              Richtlinie zur Gewährung finanzieller
für Vereine in Schönberg                                                                                         Fördermittel für Vereine in Schönberg
Der Antrag ist bis zum 01.                   Februar des Bewilligungsjahres einzu-                               gültig ab: 01.07.2018
reichen beim:
                                                                                                                 1.       Allgemeine Förderbedingungen
Amt Schönberger Land                           Ansprechpartner: Herr Bentin                                      1.1      Ziel der Förderung
Fachbereich I                                  Telefon:    038828 330-1109
                                                                                                                          Gefördert werden insbesondere nachhaltige Maßnah-
Am Markt 15                                    Fax:        038828 330-2109
                                                                                                                          men und Projekte, die im geistigen, kulturellen, sport-
23923 Schönberg                                E-Mail:
                                                                                                                          lichen und sozialen Interesse der Bürger Schönbergs
                                               j.bentin@schoenberger-land.de
                                                                                                                          sind und eine umfassende Breitenwirkung haben.
1. Antragsteller                                                                                                 1.2.     Grundsätze der Förderung
                                                                                                                 1.2.1    Antragsberechtigt sind alle Vereine, Verbände und Kör-
Name des Vereins
                                                                                                                          perschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schön-
                                                                                                                          berg sowie Vereine, Verbände und Körperschaften des
Ansprechpartner                                                                                                           öffentlichen Rechts aus dem Landkreis, die in der Stadt
                                                                                                                          Maßnahmen und Veranstaltungen durchführen.
                                                                                                                 1.2.2.   Über die Förderung kann nur auf Antragstellung ent-
Anschrift
                                                                                                                          schieden werden.
                                                                                                                 1.2.3.   Zuwendungen werden nur gewährt, wenn der Antrag-
Telefon                                                                                                                   steller einen Eigenanteil erbringt. Dieser muss im Antrag
                                                                                                                          ausgewiesen sein.
E-Mail                                                                                                           1.2.4.   Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur für die in dieser
                                                                                                                          Richtlinie genannten Zwecke.
2. Maßnahme                                                                                                      1.2.5.   Förderung kann nur im Rahmen der Möglichkeiten des
                                                                                                                          Haushaltsplanes der Stadt Schönberg erfolgen.
Es wird eine Zuwendung für die nachstehend aufgeführte Maß-
                                                                                                                 1.2.6.   Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung
nahme beantragt:
                                                                                                                          kann aus dieser Richtlinie nicht hergeleitet werden.
Bezeichnung der Maßnahme: ..........................................................                             1.2.7.   Maßnahmen mit ausschließlich religiösen oder partei-
..............................................................................................................            politischen Inhalten werden im Rahmen dieser Richtlinie
                                                                                                                          nicht gefördert.
Zielgruppe der Maßnahme:                                                                                         1.2.8    Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
O Kultur                                                                                                         1.2.9.   Über die Bewilligung der Anträge und die Zuschusshöhe
O Sport                                                                                                                   entscheidet der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport,
O Senioren                                                                                                                Jugend, Senioren und Soziales.
                                                                                                             #

O Kinder/Jugend
O Umwelt                                                                                                         2.       Förderungswürdige Projekte und Maßnahmen
O __________________________________________                                                                     2.1.     Förderung für kulturelle Zwecke
                                                                                                                 2.1.1.   Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projek-
Ort der Maßnahme: ........................................................                                                ten für Kinder und Jugendliche.
                                                                                                                 2.1.2.   Förderung öffentlicher kultureller Veranstaltungen in
Termin/Dauer: Datum: ....................... von: ................... bis: ................                               Schönberg.
                                                                                                                 2.1.3.   Förderung von Projekten, die der künstlerischen Betä-
Voraussichtliche Teilnehmerzahl: ......... Personen
                                                                                                                          tigung oder der Brauchtumspflege dienen.
3. Finanzierung                                                                                                  2.2      Sportförderung
                                                                                                                 2.2.1    Förderung von Sportveranstaltungen für Kinder und
Gesamtkosten der Maßnahme:                                   =        ........................ Euro                       Jugendliche.
                                                                                                                 2.2.2    Förderung des Breitensports.
Öffentliches Mittel:                                         =        ........................ Euro              2.3.     Förderung der Seniorenarbeit
(Kreis, Land, Bund)                                                                                              2.3.1.   Unterstützung der Interessen älterer Bürger.
                                                                                                                 2.3.2.   Förderung kultureller Veranstaltungen für Senioren.
Höhe des Eigenanteils:                                       =        ........................ Euro              2.4.     Förderung der Jugendarbeit
                                                                                                                 2.4.1.   Förderung von offenen Angeboten und Projekten im
Höhe des beantragten Zuschuss:                               =        ........................ Euro                       musisch-künstlerischen und handwerklichen Bereich.
                                                                                                                 2.5.     Förderung des Umweltschutzes und der Umweltbildung
Bankverbindung: IBAN:                                        ………………………...............                            2.5.1.   Förderung von Projekten, die der Erhaltung und Ver-
                                                                                                                          besserung der Umwelt dienen.
                               Name der Bank: ………………………...............                                           2.5.2.   Förderung der Umweltaufklärung und Umweltbildung.

                                                                                                                 3.       Antragsverfahren
                               Kontoinhaber:                 ………………………...............                            3.1.     Die Antragstellung soll auf dem entsprechenden For-
Erläuterung der beantragten Maßnahme                                                                                      mular erfolgen.
Erklärung:                                                                                                       3.2.     Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stel-
                                                                                                                          len.
- Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem
                                                                                                                 3.3.     Die zur Förderung beantragten Maßnahmen sind in
    Antrag gemachten Angaben.
                                                                                                                          einem Anschreiben inhaltlich zu erläutern; hierbei ist
- Die Richtlinie zur Gewährung von Fördermitteln an Vereine
                                                                                                                          besonders auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu
    ist mir bekannt.
                                                                                                                          achten.
- Mir ist bekannt, dass ein bewilligter Zuschuss bei Ausfall der
                                                                                                                 3.4.     Der Zeitpunkt (Monat) der Maßnahme muss feststehen,
    Maßnahme zurückgezahlt werden muss.
                                                                                                                          darf sich jedoch innerhalb von drei Monaten verschie-
                                                                                                                          ben.
Schönberg, .......................                 Unterschrift ..............................
Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Dezember 2019 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                                                29. November 2019 • Woche 48          9
3.5.        Bei Erstbeantragung oder Veränderung des Ver-                                                 Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel für
            einszweckes ist die Satzung beizufügen.                                                       Vereine in Dassow
3.6.        Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist darzustel-
            len.                                                                                          1.        Allgemeine Förderbedingungen
3.7.        Anträge auf finanzielle Zuwendung sollen bis zum 1.                                           1.1       Ziel der Förderung
            Februar des laufenden Jahres beim Amt Schönberger
                                                                                                                    Gefördert werden Vereine, die im geistigen, kulturellen,
            Land eingereicht werden. Der zuständige Ausschuss
                                                                                                                    sportlichen und sozialen Interesse der Bürger Dassows
            entscheidet bis spätestens 31. Mai des laufenden Jah-
                                                                                                                    tätig sind und eine möglichst umfassende Breitenwir-
            res über die Vergabe der Fördermittel.
                                                                                                                    kung haben. Gefördert werden nur Sachkosten und
3.8.        Fördermittel müssen spätestens am 31.12. des laufen-                                                    Betriebskosten, die unmittelbar mit der förderungswür-
            den Jahres mit dem entsprechenden Verwendungs-                                                          digen Aufgabe des Vereins in Zusammenhang stehen.
            nachweis abgerechnet werden. Vereine, die die Abrech-                                                   Personalkosten werden nicht gefördert.
            nung nicht innerhalb dieser Frist vornehmen, müssen
            die Fördermittel zurückzahlen.
3.9.        Erhaltene Fördermittel sind unverzüglich zurückzuzah-                                         1.2.      Grundsätze der Förderung
            len, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder nicht                                      1.2.1     Antragsberechtigt sind alle Vereine mit Sitz in Dassow
            alle zur Verfügung gestellten Mittel verbraucht wurden.                                                 sowie Vereine aus dem Landkreis, die in der Stadt Pro-
                                                                                                                    jekte, Maßnahmen und Veranstaltungen durchführen.
Schönberg, den 5. Juni 2018
                                                                                                          1.2.2.    Über die Förderung kann nur auf Antragstellung ent-
gez. Götze                                                                                                          schieden werden.
Bürgermeister                                                                                             1.2.3.    Zuwendungen werden nur gewährt, wenn der Antrag-
                                                                                                                    steller einen Eigenanteil erbringt. Dieser muss im Antrag
                                                                                                                    ausgewiesen sein.
    Antrag auf finanzielle Fördermittel
                                                                                                          1.2.4.    Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur für die in dieser
    für Vereine in Dassow 2021
                                                                                                      #

                                                                                                                    Richtlinie genannten Zwecke.
    Antragsteller:                   .........................................................            1.2.5.    Förderung kann nur im Rahmen der Möglichkeiten des
                                                                                                                    Haushaltsplanes der Stadt Dassow erfolgen.
    (Bezeichnung des                 .........................................................            1.2.6.    Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung
    Vereins):                                                                                                       kann aus dieser Richtlinie nicht hergeleitet werden.
                                                                                                          1.2.7.    Maßnahmen mit ausschließlich religiösen oder partei-
    Ansprechpartner:                 ..........................................................                     politischen Inhalten werden im Rahmen dieser Richtlinie
                                                                                                                    nicht gefördert.
    Anschrift:                       ..........................................................           1.2.8     Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
                                     ..........................................................           1.2.9.    Über die Bewilligung der Anträge und die Zuschuss-
                                                                                                                    höhe entscheidet der Ausschuss für Jugend, Soziales
    Tel.-Nr.:                        ...........................................................                    und Kultur.
    Es wird eine Zuwendung für den Verein beantragt.                                                      1.2.10.   Eine Mehrfachförderung z. B. durch Nutzung stadtei-
                                                                                                                    gener Gebäude ist zulässig.
    Gesamtkosten                    = ............................ Euro

    Öffentliches Mittel:                              =      ............................ Euro            2.        Förderungswürdige Projekte
                                                                                                          2.1.      Förderung für kulturelle Zwecke
    (Kreis, Land, Bund)                                                                                   2.1.1.    Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projek-
                                                                                                                    ten für Kinder und Jugendliche.
    Höhe des Eigenanteils:                            =      ............................ Euro            2.1.2.    Förderung öffentlicher kultureller Veranstaltungen in
                                                                                                                    Dassow.
    Höhe des beantragten Zuschuss =                          ............................ Euro
                                                                                                          2.1.3.    Förderung von Projekten, die der künstlerischen Betä-
                                                                                                                    tigung oder der Brauchtumspflege dienen.
    Bankverbindung: Konto-Nr.:                        ............................................        2.2       Sportförderung
                                                                                                          2.2.1     Förderung von Sportveranstaltungen und Sportaktivi-
                           BLZ:                       .............................................                 täten für Kinder und Jugendliche.
                                                                                                          2.2.2     Förderung des Breitensports.
                           Bank:                      .............................................       2.3.      Förderung für soziale Zwecke
                                                                                                          2.3.1     Förderung des sozialen Engagements.
                           Kontoinhaber: ............................................
                                                                                                          2.3.2     Förderung von Projekten zur Unterstützung sozial
                                                                                                                    benachteiligter Bürger bzw. Bevölkerungsgruppen in
    Erklärung:                                                                                                      Dassow.
    - Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der in                                           2.3.3     Förderung von Projekten, die in Notlage geratene Bür-
        diesem Antrag gemachten Angaben.                                                                            ger unterstützen.
    - Die Richtlinie zur Gewährung von Fördermitteln an Vereine                                           2.4.      Förderung der Seniorenarbeit
        ist mir bekannt.                                                                                  2.4.1     Unterstützung der Interessen älterer Bürger.
    - Mir ist bekannt, dass bei Ausfall des Fördergrundes der
                                                                                                          2.4.2     Förderung kultureller Veranstaltungen für Senioren.
        Zuschuss zurückgezahlt werden muss.
                                                                                                          2.5.      Förderung der Jugendarbeit
                                                                                                          2.5.1     Förderung von offenen Angeboten und Projekten im
                                                                                                                    musisch-künstlerischen und handwerklichen Bereich.
                                                                                                          2.6.      Förderung des Umweltschutzes und der Umweltbildung
#

    Dassow, den ..................        Unterschrift .....................................              2.6.1     Förderung von Projekten, die der Erhaltung und Ver-
                                                                                                                    besserung der Umwelt dienen.
Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Dezember 2019 - Amt ...
10       29. November 2019 • Woche 48 		                                                                      Amt Schönberger Land
2.6.2       Förderung der Umweltaufklärung und Umweltbildung.         3.5.      Anträge auf finanzielle Zuwendung sollen bis zum
2.7.        Förderung der Bildung und Gesundheit                                30.06. des laufenden Jahres (für das Folgejahr) beim
                                                                                Amt Schönberger Land eingereicht werden. Der zustän-
3.          Antragsverfahren                                                    dige Ausschuss entscheidet bis spätestens 30.09. des
3.1.        Die Antragstellung soll auf dem entsprechenden For-                 laufenden Jahres über die Vergabe der Fördermittel
            mular erfolgen.                                                     (vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushalts-
3.2.        Bei Erstbeantragung oder Veränderung des Ver-                       mittel) für das kommende Haushaltsjahr.
            einszweckes ist die Satzung beizufügen.                   3.6.      Die Verwendungsnachweise sind bis zum 31.03. des auf
3.3.        Die zur Förderung beantragten Projekte sind zu benen-               die Förderung folgenden Jahres einzureichen und mit
            nen und kurz zu erläutern. Dabei sind Ort, Termin sowie             einem Posteingangsstempel zu versehen. Die Vereine,
            Zielgruppe zu nennen und dem Antrag beizufügen.                     die den Verwendungsnachweis nicht bis zum 31.03. ein-
3.4.        Die Gesamtfinanzierung ist darzustellen.                            gereicht haben, müssen die Fördermittel zurückzahlen.

 Amt Schönberger Land
 Der Amtsvorsteher

 Stellenausschreibung
 Für unser stetig wachsendes Aufgabenspektrum suchen wir              Im Amt Schönberger Land befinden sich alle Schularten in er-
 auch weiterhin qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und     reichbarer Nähe. Bei der Vermittlung von Kinderbetreuungs-
 Mitarbeiter, denen wir vielfältige, abwechslungsreiche Aufga-        möglichkeiten sind wir behilflich.
 ben, umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes          Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Men-
 Miteinander bieten.                                                  schen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher
                                                                      Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe
 Beim Amt Schönberger Land sind zum nächstmöglichen Zeit-             der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt.
 punkt folgende Stellen (m/w/d) in Vollzeit (40 Std./Woche, bei       Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le-
 Wunsch auch Teilzeit) zu besetzen:                                   benslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum 6.
                                                                      Dezember 2019 an den Fachbereich I - Zentrale Dienste zu sen-
 •      Sachbearbeiter/in Geschäftsbuchhaltung/                       den. Geben Sie bei Ihrer Bewerbung unbedingt an, auf welche
        Amtskasse (befristet bis zum 30.06.2020)                      der genannten Stellen Sie sich bewerben. Die Bewerbung kann
                                                                      schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Bewerbung per E-Mail
 •      Sachbearbeiter/in Amtskasse (Vertretung Mut-
                                                                      bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format einreichen. Andere
        terschutz/Elternzeit)                                         Office-Dokumente können nicht verarbeitet werden. Schriftli-
 •      Sachbearbeiter/in Haushaltsplanung, Jahres-                   che Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese nach
        rechnung, Haushaltswirtschaft (Vertretung                     Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wird
        Mutterschutz/Elternzeit)                                      die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte
                                                                      darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
 Nähere Informationen zu den Aufgaben, Voraussetzungen und            Kontakt:
 Vergütung erhalten Sie im Internet unter:                            Amt Schönberger Land, Fachbereich I
 www.schoenberger-land.de/Stellenausschreibungen                      Am Markt 15 in 23923 Schönberg
                                                                      Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111
 Neben einem sicheren Arbeitsplatz bieten wir Ihnen zusätzliche
                                                                      E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de
 soziale Leistungen wie z. B. Maßnahmen des Gesundheits-
 managements, flexible an Betreuungsbedarfen ausgerichtete            Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie
 Arbeitszeiten, Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, zu-         der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
 sätzliche Rentenversicherung (ZMV) sowie anderes mehr.               im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahrens zu.

Stadt Schönberg
Der Bürgermeister

Bericht des Bürgermeisters der Stadt Schönberg
Liebe Schönbergerinnen und Schönberger,                               und einem Wohngebiet kurz vor dem Abschluss. Die Ortsbeiräte
liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Ortsteile!                       und der Lockwischer Ortsvorsteher sind nun ernannt.Für den
Die letzten zwei Monate waren sehr ereignisreich. In der Marien-      notwendigen Ersatz unseres Feuerwehr-Drehleiterfahrzeuges
straße haben wir gemeinsam mit der Sparkasse eine entnommene          haben wir die städtischen finanziellen Mittel noch einmal erhöht
Kastanie ersetzt. Daran beteiligten sich finanziell und tatkräftig    und den Bewilligungsbescheid des Landes über den Innenminis-
ebenfalls Herr Kolich vom Pflanzenmarkt Erich Rahlf & Söhne           ter Herrn Lorenz Caffier erhalten. Auch das Einsatzleitfahrzeug
sowie Galabau Hans-Jürgen Wilken. Auch die Straße zum Fried-          wurde gerade bestellt.
hof wurde ausgebessert. Mit der Hauptsatzungsänderung haben           Freundschaftlich haben wir die Bande zu unserer Partnerstadt
wir es nun auch geschafft, alle Ehrenämter zu gleichen Teilen zu      Ratzeburg mit den gemeinsamen Veranstaltungen „30 Jahre
entschädigen und eine Gleichbehandlung geschaffen.                    Mauerfall“ und einer Stadtvertretersitzung gefestigt, Veranstal-
Aktuell finden neben dem Breitbandausbau der WEMACOM auch             tungen für das kommende Jahr geplant und Erfahrungen für ein
die Sanierung der Straße zwischen Rupensdorf und Lockwisch            Jugendparlament ausgetauscht.
statt. In Kleinfeld ist die Dorferneuerung angelaufen und ein neu-    Kulturell begrüßten wir den Martensmann und nahmen als Ge-
es Baugebiet wurde ausgewiesen. Im Gewerbegebiet Sabower              schenk den Lübecker Rotspon entgegen. Für den Volksbund
Höhe laufen die Gespräche zur Ansiedelung neuer Unternehmen           Deutsche Kriegsgräberfürsorge sind wir auch in diesem Jahr als
sowie zur Erweiterung von Flächen bestehender Unternehmen. Im         Schirmherr aufgetreten und haben das Benefizkonzert mit dem
Bünsdorfer Weg stehen die Planungen zur Errichtung einer Kita         Landespolizeiorchester unterstützt. Kürzlich haben nun auch die
Amt Schönberger Land		                                                                                                 29. November 2019 • Woche 48         11
beiden Glocken ihren Weg in den Kirchturm gefunden und werden                                Ortschronik Dassow
sicher bald von sich hören lassen.
Ich freue mich schon auf unseren Weihnachtsmarkt auf dem Kirch-
platz dessen familiäre Atmosphäre sicher jeder schätzt.
Ganz besonders freue ich mich, dass nun endlich das Bürgerbüro
eingerichtet ist und die Sprechstunden wieder an einem Ort statt-
finden können. Fortan stehe ich Ihnen dafür jeden Dienstag von
16:00 - 18:00 Uhr im ersten OG (über dem Trausaal), Am Markt
15, zur Verfügung.
Abschließend wünsche ich Ihnen eine schöne und vielleicht schon
ein wenig entschleunigte Vorweihnachtzeit.
Herzliche Grüße,
Ihr Bürgermeister
Stephan Korn
Für die bisherigen Anregungen, insbesondere zu dem Fehler
in unserer E-Mailadresse, bedanke ich mich und bin gerne für
Weiteres offen.
Sie können mich auf folgenden Wegen erreichen:
telefonisch: 038828 330-1900
elektronisch: buergermeister@stadt-schoenberg.de
postalisch: Am Markt 15, 23923 Schönberg

                                                                                             Noch kein Weihnachtsgeschenk?
                                                                                             Ein Tipp: Unsere Dassower Chronik
                                                                                             Sie erhalten Sie:
                                                                                             •   Schreibwarenladen Westphal in Dassow
                                                                                             •   Schuhladen Erasmus in Dassow
             Die Stadt Dassow und                                                            •   Buchhandlung Hempel in Schönberg
                                                                                             •   Ev.- Luth. Kirche Dassow, Pastor Maase
         die Mitglieder des Dassower                                                         •   Kulturbeauftragte der Stadt Dassow Andrea Hinrichs, Tel.:
             Jugend-,
               Die StadtKultur-
                        Dassow und
                                und
                                                                                                 0162 6344609

                 Freizeitverein
           die Mitglieder des Dassower                                                       Vorweihnachtliche Aktionen in Jugendclub
               Jugend-, Kultur- und                                                          und in der Bücherei
            laden  alle Senioren zur                                                         In der Vorweihnachtszeit bieten die Bücherei Schönberg und die
                            Freizeitverein                                                   Stadtjugendpflege Schönberg wieder einige tolle Aktionen zum
                 laden alle Senioren zur                                                     Mitmachen an.
                                                                                             Los geht’s am 29.11.2019 von 15:00 - 18:00 Uhr in der Bücherei: Es
                                                                                             können wieder Adventsgestecke hergestellt und gestaltet werden.

                 recht herzlich ein!                                                         Hier können Kinder ab 10 Jahren mitmachen, jüngere Kinder nur
                                                                                             in Begleitung eines Erwachsenen. Der Kostenbeitrag beläuft sich
             recht
          Wann:     herzlich ein!
                 07.12.2019,   14:00 Uhr
                                                                                             auf 6 € pro Gesteck.
                                                                                             Am 03.12.2019 fahren wir nachmittags (genaue Uhrzeit wird noch
           Wann:Mehrzweckräume
           Wo:    07.12.2019, 14:00 Uhr
                                     der                                                     bekannt gegeben) ins Cinestar-Kino nach Lübeck und gucken
                                                                                             uns „Die Eiskönigin II“ an. Teilnehmen können Kinder ab 6 Jah-
            Wo: Mehrzweckräume der
            Dornbuschhalle Dassow                                                            ren, die Kosten betragen 6 €. Für Kinder bis 12 Jahren bitte eine
                Dornbuschhalle Dassow                                                        Sitzerhöhung mitbringen.
       Es erwartet Sie eine Tombola und ein tolles                                           Als nächstes fahren wir am 04.12.2019 mit Jugendlichen ab 12
          Es erwartet Sie eine Tombola und ein tolles
       Programm
          ProgrammderderKreismusikschule    „Carl
                         Kreismusikschule „Carl     Orff“!
                                                Orff“!
                                                                                             Jahren zum Weihnachtsmarkt nach Lübeck. Los geht’s um 16:30
                                                                                             Uhr am Jugendclub, zurück sind wir ca. um 21:00 Uhr. Wir wollen
                              Eintritt:  5,-Euro
                               Eintritt: 5,- Euro                                            bummeln, schauen, shoppen und schlemmen. Dieses Angebot
    Wer einen Fahrdienst
         Wer einen         benötigt,
                   Fahrdienst benötigt,bitte meldenbeibeiAndrea
                                       bitte melden        Andrea   Hinrichs
                                                                Hinrichs      0162 6344609
                                                                         0162 6344609
                                                                                             ist kostenfrei!
                                                                                             Am Donnerstag, den 05.12.2019 laden wir zum gemeinschaftlichen
                                                                                             Kekse backen in der Zeit von 15:00 - 18:00 Uhr ein. Es wird geba-
                                                                                             cken, gekostet und natürlich können auch Kekse mit nach Hause
                                                                                             genommen werden. Dafür bitte eine Dose mitbringen. Dieses
                                                                                             Angebot richtet sich an alle Kinder ab 8 Jahren und kostet 3 €.
                                                                                             Am 12.12.2019 nehmen wir an der Aktion „Lebendiger Advents-
12    29. November 2019 • Woche 48 		                                                                         Amt Schönberger Land
kalender“ teil. Kommt in der Zeit von 18:00 - 19:00 Uhr zu uns in   ternenbau unterzeichnet, damit das für die Wehr Schattin, somit
Bücherei und Jugendclub und lasst Euch überraschen. Ohne            für die Ortsteile Duvennest und Schattin wichtige Vorhaben der
Altersbeschränkung und kostenfrei!                                  Löschwasserversorgung endlich in die Tat umgesetzt werden
Weiter geht´s am 13.12.2019: In der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr      kann.
wollen wir das Jahr gemütlich bei einem Raclette beenden. Wir       Zu den beiden Wohnungsbauvorhaben in Wahrsow bzw. Lüders-
bereiten zusammen die Zutaten vor und lassen es uns schmecken.      dorf gibt es hier - leider - nur neue Zwischenstände zu berichten.
Für Kinder ab 10 Jahren, der Kostenbeitrag beträgt 4 €.             Beim ehemaligen Technikstützpunkt in Lüdersdorf verschiebt
Zu guter Letzt: Anmeldungen zu allen Aktionen sind während          sich der Terminplan nach hinten - aufgrund zusätzlicher von den
der Öffnungszeiten von                                              beteiligten Behörden geforderter Gutachten u. a. zu Baumkataster
Bücherei und Jugendclub                                             und Biotopkataster. Erst nach Vorlage der neuen Unterlagen durch
möglich. Zur Fahrt ins Kino                                         den Vorhabensträger können die gemeindlichen Gremien das B-
und zum Weihnachtsmarkt                                             Plan-Verfahren fortführen. So wird es wohl erst im 2. Halbjahr 2020
ist eine schriftliche Einver-                                       zum Abschluss des Planungsverfahrens kommen können. Auch
ständniserklärung eines Er-                                         für das Baugebiet „An der Schule“ in Wahrsow steht der Eingang
ziehungsberechtigten nötig.                                         von Unterlagen bzw. Stellungnahmen von Fachbehörden an das
Diese ist in Bücherei und                                           vom Investor beauftragte Planungsbüro noch aus - dies geschieht
Jugendclub in der Feldstr.                                          innerhalb der sog. zweiten „Offenlegung“ (Beteiligungsverfahren).
28 in Schönberg erhältlich.                                         Abschließend möchte ich noch eine schöne Veranstaltung erwäh-
                                                                    nen, die Mitte November im Kirchgemeindezentrum stattfand. Der
Gemeinde Lüdersdorf                                                 Kirchenförderverein mit der Vorsitzenden Viola Swidersky, Herrn-
Der Bürgermeister                                                   burg, hatte anlässlich des bundesweiten Nationalen Vorlesetages
                                                                    eingeladen; neben zwei Autoren war ich als Bürgermeister der
Bericht des Bürgermeisters                                          Gemeinde angefragt worden, mitzumachen. Dieser Bitte bin ich
                                                                    gerne nachgekommen - mit der Lesung einiger Kapitel aus dem
der Gemeinde Lüdersdorf                                             Buch „Herrnburg - Geschichte und Geschichten“, u. a.: „Woher
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                       kommt der Name Herrnburg?“, „Der Geheimgang“, „Weihnachts-
liebe Freunde und Gäste der Gemeinde Lüdersdorf,                    gottesdienst“ und „Schule in Herrnburg“ sowie „Ein paar Worte
                                                                    zu einigen Flurbezeichnungen“. Hier mitzumachen vor einem
viele von Ihnen werden in diesem Jahr den besonderen, den 30.
                                                                    Publikum aus Groß und Klein, war für mich eine schöne Erfah-
Jahrestag der Grenzöffnung, des Mauerfalls am 9. November
                                                                    rung. Ich hoffe, solche Vorlesetage wird es wieder geben. Danke
1989, begangen haben - sei es auf einer der größeren Veran-
                                                                    an die Organisatoren und den Kirchenförderverein für die gelung
staltungen im grenznahen Raum, wie etwa an der ehemaligen
                                                                    Veranstaltung.
Grenzübergangsstelle in Lübeck-Schlutup, sei es mit einem der
                                                                    Nun wünsche ich Ihnen und Euch allen eine schönen Start in den
zahlreichen Rückblicke bzw. Übertragungen in den Medien oder
                                                                    Advent und eine nicht allzu hektische Vorweihnachtszeit!
in der Familie oder auch gemeinsam mit Freunden und einer per-
sönlichen Erinnerung. Ich hatte die Gelegenheit, wiederum die       Herzliche Grüße
beiden Ministerpräsidenten Manuela Schwesig (M-V) und Daniel        Ihr Erhard Huzel
Günther (S-H) in unserer Gemeinde begrüßen zu können. Es war        Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
ein eher informelles Treffen am Nachmittag des 9. Novembers am
Rande einer Jagdveranstaltung nahe der Wakenitz. Den beiden
hochrangigen Besuchern konnte ich einige besondere Merkmale
vorstellen: mit Jägern aus der Gemeinde Lüdersdorf und auch
aus Lübeck und Ostholstein passte es zum Jahrestag der Gren-
zöffnung; zudem befanden wir uns in Schattin - dem südlichs-
ten Teil der Gemeinde, zugleich dem nördlichsten „Zipfel“ des
Biospährenreservats Schaalsee, das beiderseits der ehemaligen
innerdeutschen Grenze entstanden ist. So freuten sich nicht nur
die Jäger und Treiber bzw. Hundeführer über den unerwarteten
Besuch, sondern auch die beiden Ministerpräsidenten, sich an
diesem besonderen Jahrestag mit einem persönlichen Wort an
die Jagdgesellschaft wenden zu können, bevor sie zur nächsten
Jubiläumsveranstaltung im Ratzeburger Dom weitereilten.
Schon an dieser Stelle möchte ich auf unsere spezielle Veranstal-
tung am Abend des 16.12.2019 hinweisen, dem 30. Jahrestag der
Wiedereröffnung der Wegeverbindung zwischen Lübeck-Eichholz
und Herrnburg. Angeführt, wie damals, vom Fanfarenzug der
Gemeinde Lüdersdorf wird es gemeinsam mit Eichholzer Bürgern
(mit organisiert vom Gemeinnützigen Verein Eichholz) von der
Grenzstele an der Brandenbaumer Landstraße in Eichholz über
unsere Hauptstraße bis zur Dorfkirche Herrnburg gehen. Nach
einer Gedenkandacht von Pastor Kretschmer wird es im Anschluss
Gelegenheit zu gemeinsamer Erinnerung und Gedankenaus-
tausch geben. Dazu lade ich schon jetzt herzlich ein.
Auch in meinem heutigen Gruß kann ich Erfreuliches berichten,
was das große Thema,Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans‘
angeht. Noch im November hat sich Innenminister Lorenz Caf-
fier angekündigt, um dem Bürgermeister einen Förderbescheid
für den Bau der in Boitin-Resdorf geplanten Fahrzeughalle der
Ortswehr Neuleben/Boitin-Resdorf zu übergeben. Über dieses
„vorgezogene“ Weihnachtsgeschenk für unsere dortige Wehr und
die Kameraden freue ich mich natürlich besonders. Dann kann
es auch dort wieder einen Schritt weitergehen. Zudem habe ich
kürzlich die Auftragsvergabe für den in Schattin benötigten Zis-
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