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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 22 29. November 2019 Ausgabe 11/19 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land #T2 Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Dezember 2019.
2 29. November 2019 • Woche 48 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Fax: 038828 330-175 Die nächste Ausgabe E-Mail: info@schoenberger-land.de Web: www.schoenberger-land.de Uns Amtsblatt Online-Dienste: https://www.schoenberger-land.de/online erscheint am Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder 20. Dezember 2019. Allgemeine Öffnungszeiten: Annahmeschluss Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr für redaktionelle Beiträge ist 09. Dezember 2019 Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr und Anzeigen ist Fr. geschlossen (Posteingang im Verlag) der 10. Dezember 2019. Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr- angelegenheiten: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Impressum Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de und Städte des Amtes Schönberger Land. Rufnummernverzeichnis: Herausgeber, Druck und Verlag: Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 LINUS WITTICH Medien KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Bauanträge 330 - 1401 E-Mail: info@wittich-sietow.de Bauleitplanung 330 - 1408, 1410 www.wittich.de Bürgerinformation 330 - 1107 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 Amt Schönberger Land Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 unter Anschrift des Verlages. Fischereischeine 330 - 1305 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Feuerwehren 330 - 1310 unter Anschrift des Verlages. Gebäudemanagement 330 - 1406 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Gewerbeamt 330 - 1309 Auflage: 9.800 Exemplare Gewässer 330 - 1412 Erscheinung: monatlich, Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 jeweils zum letzten Freitag eines Monats Hochbau 330 - 1405 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Informationstechnik 330 - 1106 die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Liegenschaften 330 - 1407 und 1409 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ordnungsamt 330 - 1310, 1301 und 1307 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Rechnungsprüfung 330 - 1601 Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Schulverwaltung 330 - 1103 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Spielplätze 330 - 1412 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Stadtsanierung 330 - 1410 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns Standesamt 330 - 1110 und 1111 aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenausbaubeiträge 330 - 1300 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe Straßenbeleuchtung 330 - 1413 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Straßenunterhaltung 330 - 1414 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Tiefbau 330 - 1402 Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Vergabestelle 330 - 1104 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102
Amt Schönberger Land 29. November 2019 • Woche 48 3 der Freiwilligen Feuerwehr wird mit einem Erweiterungspotential, einschließlich der Anlagen für die Löschwasserversorgung des Ortsteils Schattin, gesichert. Die baulichen Strukturen am Gesamtstandort werden funktionell und baulich nachverdichtet. Die ausgewiesene Fläche befindet sich in einem Bereich, der im wirksamen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt ist. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden sich nicht we- sentlich vom Zulässigkeitsmaßstab der umgebenden Bebauung Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf unterscheiden. Es bestehen keine weiteren Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB Betrifft: Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der den Bebauungsplan Nr. 10, Ortsteil Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Schattin, „Dorfplatz Schattin“ Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes). Hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Präzisie- Mit der Planung wird kein Vorhaben begründet, welches der Pflicht rung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.05.1999, zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach An- Neuaufstellung 2019 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 lage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeits-prüfung oder BauGB nach Landesrecht M-V unterliegt. Das Planverfahren wird daher Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat auf ihrer im beschleunigten Verfahren durchgeführt und abgeschlossen Sitzung am 22.10.2019 beschlossen, den Geltungsbereich des werden. Bebauungsplanes Nr. 10, Ortsteil Schattin, „Dorfplatz Schattin“ zu Es kann damit aufgrund des Verweises auf § 13 Abs. 3 Satz 1 ändern und die entsprechende Beschlussfassung vom 25.05.1999 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem auf Grundlage der geänderten städtebaulichen Zielstellung für den Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Bereich und den zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden. zu präzisieren. Es wird hiermit ebenso bekannt gemacht, dass von der frühzeitigen Für den Bereich in der Ortslage Schattin (Übersichtskarte - siehe Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung nach § 3 Abs. Anlage) 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - nördlich und westlich der Hauptstraße in Schattin in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen wird. - östlich des Gewässers II. Ordnung (Flurstück 23/1) Die Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgt ebenfalls im - südlich der Bebauung an der Hauptstraße in Schattin, Internet auf www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen. betreffend Gemarkung Schattin, Flur 1, Flurstücke: 12/1 und 12/2, soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung entsprechend § 13 Lüdersdorf, den 19.11.2019 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. gez. Prof. Dr. Huzel (Siegel) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgend Pla- Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf nungsziele verfolgt: - Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzung zur Festi- Anlage: Übersichtskarte gung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr im Dorfzent- rum von Schattin, einschl. der Schaffung des Angebotes einer Löschwasserspeicher- und entnahmestelle für den gesamten Ortsteil Schattin - das bauplanungsrechtliche Vorbereitung eines Eigenheim- gebietes für 4 EFH (Allgemeines Wohngebiet - § 4 BauNVO, eingeschossige Gebäude) - Herstellen eines Gehweges (privat) - Wegebeziehung entlang der Fläche für den Gemeinbedarf - Erhaltung und Schutz des Grünbereiches im westlichen Teil des Plangebietes - Anpflanzen von Bäumen im östlichen Bereich des Plange- bietes - Festsetzungen zur Gestaltung nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V), Aufnahme von Gestaltungsprinzipien aus der umgebenden Bebauung. Der o. g. präzisierte Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt gemacht. Es wird ebenfalls bekanntgemacht, dass entsprechend der Be- schlussfassung der Gemeindevertretung vom 22.10.2019, die bisher auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf 25.05.1999 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung zum Bebauungsplan Nr. 10 aufgehoben werden. Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Ge- Der Bebauungsplan Nr. 10 ist ein Bebauungsplan der Innenent- meinde Lüdersdorf „An der Mühlenstraße“ für den wicklung nach § 13a BauGB. Die Voraussetzungen zur Anwen- dung des Planverfahrens nach § 13a BauGB sind gegeben. Der südöstlichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf im Plangeltungsbereich ist zum Teil bebaut (Freiwillige Feuerwehr) Verfahren nach § 13b BauGB und grenzt direkt an bereits durch Wohnbebauung geprägte Be- hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß reiche entlang der Hauptstraße an. § 2 Abs. 1 BauGB Das Plangebiet wird von einem Siedlungsbereich mit dem Ge- wicht eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von drei Seiten Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer umschlossen. Sitzung am 22.10.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Be- Die Flächen innerhalb des Plangeltungsbereiches werden zur bauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Lüdersdorf „An der Müh- intensiveren Nutzung und zur Abrundung der Eigenheim-Bebau- lenstraße“ für den südöstlichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf ungsstruktur nutzbar gemacht. Die vorhandene bauliche Nutzung im Verfahren nach § 13b BauGB gefasst.
4 29. November 2019 • Woche 48 Amt Schönberger Land Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 wird wie folgt 014.1 - 2.Teil für das Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer Weg“ begrenzt: wird wie folgt begrenzt: - im Norden: durch die Mühlenstraße, - im Norden und durch eine vorhandene Feldhecke und dar- - im Osten: durch vorhandene Bebauung an der Mühlen- Nordosten: an angrenzend landwirtschaftliche Flächen, straße, Haus Nr. 49, - im Südosten: durch den Bünsdorfer Weg, - im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft, - im Südwesten: durch eine vorhandene Hecke und dar- - im Westen: durch vorhandene Bebauung an der Mühlen- an angrenzend das bebaute Grundstück straße, Haus Nr. 39. Arndtsberg Nr. 5 und getrennt durch einen öffentlichen Weg die bebauten Grundstü- Die Planungsziele bestehen in folgendem: cke Arndtsberg Nr. 7, Nr. 11, Nr. 13 sowie - Planungsrechtliche Vorbereitung einer Bebauung im rückwär- Grünland- und Wiesenflächen. tigen Grundstücksbereich über eine Zufahrt von der „Müh- Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtli- lenstraße“. chen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte, - Die Zufahrt von der Mühlenstraße ist als Privatstraße vor- die Änderung der Erschließungsstruktur verbunden mit der Neu- gesehen. Sie kann entweder als Verkehrsfläche besonderer ordnung der Grundstücke, Prüfung alternativer Zufahrtsmöglich- Zweckbestimmung oder als Fläche mit Geh-, Fahr- und Lei- keiten und Regelungen zum ruhenden Verkehr verbunden mit der tungsrechten beachtet werden. Gestaltung des Straßenraumes. Prüfung der Anforderungen an - Regelung der Belange der Ver- und Entsorgung; insbesondere Ausgleich und Ersatz. der Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung. Die Geltungsbereichsgrenzen der 1. Änderung des Bebauungspla- - Überprüfung der Umweltbelange, jedoch ohne Durchführung nes Nr. 014.1 - 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Weg“ sind nachfolgendem Übersichtsplan zu entnehmen. Die Geltungsbereichsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 15 „An Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 - 2. Teil für das der Mühlenstraße“ für den südöstlichen Bereich des Ortsteils Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer Weg“ der Stadt Schönberg Lüdersdorf sind nachfolgendem Übersichtsplan zu entnehmen. wird nach den Bestimmungen des § 13b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, § 4c ist nicht anzuwenden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Übersichtsplan Der Bebauungsplan Nr. 15 „An der Mühlenstraße“ für den südöst- lichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf wird nach den Bestimmun- gen des § 13b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind Schönberg, den 19.11.2019 und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, § 4c ist nicht anzuwenden. gez. Stephan Korn (Siegel) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Bürgermeister der Stadt Schönberg BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Lüdersdorf, den 19.11.2019 Bauleitplanung der Stadt Schönberg gez. Prof. Dr. Huzel (Siegel) Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Ortslage Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf Kleinfeld - östliche Erweiterung“ der Stadt Schön- berg im Verfahren nach § 13b BauGB Bauleitplanung der Stadt Schönberg hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 - 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am Bünsdorfer Weg“ im Verfahren nach § 13b BauGB 07.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortslage Kleinfeld - östliche Erweiterung“ im Verfahren hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß nach § 13b BauGB gefasst. § 2 Abs. 1 BauGB Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 wird wie folgt begrenzt: Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 25.04.2019 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des - im Nordosten: durch landwirtschaftliche Flächen, Bebauungsplanes Nr. 014.1 - 2. Teil für das Wohngebiet „Wohn- - im Südosten: durch die Schönberger Straße (Landes- park Bünsdorfer Weg“ im Verfahren nach § 13b BauGB gefasst. straße 01), die Schönberg und Dassow Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. verbindet,
Amt Schönberger Land 29. November 2019 • Woche 48 5 - im Südwesten: durch die Dorfstraße, 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. - im Nordwesten: durch die bebauten Grundstücke Dorfstra- 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo- ße 18. denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtli- 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlos- chen Voraussetzungen für eine straßenbegleitende Wohnbebau- sen. ung entlang der Dorfstraße. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an Die Geltungsbereichsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 22 die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren „Ortslage Kleinfeld - östliche Erweiterung“ sind nachfolgendem beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Übersichtsplan zu entnehmen. Gründe: Übersichtsplan Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt Das Grundbuch und das Lie- genschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Boden- ordnung berichtigt. Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung zu beenden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- wirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin erhoben werden. Im Auftrag gez. A. Winkelmann (LS) Leiterin der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung Quelle: ©GeoBasis-DE/M-V 2019 Ausfertigungsvermerk: Der Bebauungsplan Nr. 22 „Ortslage Kleinfeld - östliche Erweite- Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum rung“ der Stadt Schönberg wird nach den Bestimmungen des § Zwecke der Bekanntgabe erstellt. 13b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das be- schleunigte Verfahren, aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, § 4c ist nicht anzuwenden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Schönberg, den 19.11.2019 gez. Stephan Korn (Siegel) Bürgermeister der Stadt Schönberg Amt Schönberger Land Fachbereich I Dateianhänge Das Amt Schönberger Land informiert, dass externe Office-Doku- mente über E-Mail nicht mehr empfangen werden können. Nur Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt noch E-Mails mit Dateianhängen in den nachfolgend aufgeführten Westmecklenburg Dateiformaten sind zulässig. - Flurneuordnungsbehörde - Alle anderen Dateiformate werden aus Sicherheitsgründen aus- Bleicherufer 13 sortiert und erreichen die Amtsverwaltung nicht. 19053 Schwerin Betroffen sind die Anhänge des gesamten E-Mail-Verkehrs (zum Bodenordnungsverfahren Pötenitz Beispiel Artikel für das Amtsblatt und sonstige Anträge), die nicht Landkreis Nordwestmecklenburg im PDF-Format übermittelt werden. Gemeinde/Stadt Stadt Dassow Zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten an das Amt Aktenzeichen: 5433.3-74-34296 Schönberger Land sind ausschließlich folgende Dateiformate (bitte bei Schriftverkehr angeben) zu verwenden: Schwerin, 29.10.2019 • Textdateien im Format ANSI (*.txt) Ausfertigung • Rich Text Format (*.rtf) • Portable Document Format (*.pdf) Öffentliche Bekanntmachung • Joint Photographic Expert Group (*.jpg, *.jpeg) • Graphics Interchange Format (*.gif) für die Gemeinde/Stadt Dassow • Tag Image File Format (*.tif) • Bitmap Pictures (*.bmp) Schlussfeststellung • Portable Network Graphics (*.png.jpg) Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März Für andere Dateiformate steht das De-Mail Postfach: poststelle@ 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Boden- schoenberger-land.de-mail.de zur Verfügung. Für den Versand ordnungsverfahren mit folgender Feststellung abgeschlossen: von De-Mail wird ein De-Mail Konto benötigt.
6 29. November 2019 • Woche 48 Amt Schönberger Land Mitteilung des Einwohnermeldeamtes für die die Auszahlungen aus Finanzierungstä- tigkeit auf 0 EUR Bürger der Gemeinde Siemz-Niendorf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Für die Bürger der ehemaligen Gemeinden Groß Siemz und Nien- Finanzierungstätigkeit auf 126.000 EUR dorf hat sich der Wohnort mit der Gemeindefusion am 26.05.2019 festgesetzt. geändert. Bürger dieser ehemaligen Gemeinden sind jetzt Bürger §2 der Gemeinde Siemz-Niendorf. Mit dieser Änderung sind auch die Ausweisdokumente (Perso- Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nalausweis und Reisepass) zu ändern. Nach § 5 Abs. 1 Ziffer 9 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen des Personalausweisgesetzes ist in den Personalausweis die ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) Anschrift einzutragen. Nach § 4 Abs. 1 Ziffer 9 des Passgesetzes wird festgesetzt auf 0 EUR. ist der Wohnort einzutragen. In beiden Fällen ist unter dem Begriff §3 Wohnort (auch als Teil der Anschrift) die amtliche Bezeichnung mit Verpflichtungsermächtigungen dem im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendeten eindeutigen Namen aufzunehmen. Dieser amtliche Gemeindename lautet Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen „Siemz-Niendorf“ wird festgesetzt auf 0 EUR Diese Information wird herausgegeben, weil es bezüglich der Ein- §4 tragungen in den vorhandenen Personalausweisen und Reisepäs- Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sen in der neuen Gemeinde unterschiedliche Auffassungen gibt. Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zah- Richtig ist, dass alle Personalausweise und Reisepässe von lungsfähigkeit wird festgesetzt auf 0 EUR Bürgern der Gemeinde Siemz-Niendorf, die Ihre Anschrift bzw. ihren Wohnort nicht geändert haben, derzeit nicht im Besitz eines §5 gültigen Ausweisdokuments sind. Eigenkapital Die Änderung der Reisepässe und Personalausweise kann zu den Der Stand des Eigenkapitales in der Eröff- bekannten Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt des Amtes nungsbilanz zum 31.12. 2016 beträgt 27.368,30 EUR Schönberger Land beantragt werden. Für die Änderung der Ausweisdokumente werden keine Gebühren §6 erhoben. Weitere Vorschriften entfällt Haushaltssatzung des Städtebaulichen Stadt Dassow, den 29.10.2019 Sondervermögens der Stadt Dassow für gez. Pahl Bürgermeisterin das Haushaltsjahr 2019 Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechts- Aufgrund der §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung des aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.09.2019 angezeigt Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadt- worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die vertretung vom 24.09.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen: Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom §1 11.11.2019 bis 25.11.2019 in der Amtsverwaltung in 23942 Dassow, Ergebnis- und Finanzhaushalt Grevesmühlener Straße 17 b, öffentlich aus. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird Schönberg, den 07.11.2019 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen gez. Lenschow Erträge auf 284.000 EUR Amtsvorsteher der Gesamtbetrag der ordentlichen Auf- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen wendungen auf 284.000 EUR mit Ablauf des 12.11.2019 amtlich bekannt gemacht. der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Bekanntmachung Erträge auf 0 EUR Für die Gemeinde Groß Siemz, tritt aufgrund einer technischen der Gesamtbetrag der außerordentlichen Änderung im Amt Schönberge Land eine Fälligkeitsänderung ein. Aufwendungen auf 0 EUR Alle Beträge des Gebührenbescheides 2018 vom 01.11.2019 für der Saldo der außerordentlichen Erträge den Wasser- und Bodenverband der Gemeinde Groß Siemz sind und Aufwendungen auf 0 EUR statt dem 05.12.2019 am 10.12.2019 fällig. c) das Jahresergebnis vor Veränderung der gez. Fachbereich 2 Rücklagen auf 0 EUR Finanzen / Kämmerei die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung Jahresabschluss der Stadt Dassow zum der Rücklagen auf 0 EUR 2. im Finanzhaushalt 31. Dezember 2017 a) die ordentlichen Einzahlungen auf 139.000 EUR Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am die ordentlichen Auszahlungen auf 284.000 EUR 24.09.2019 den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. De- der Saldo der ordentlichen Ein- und Aus- zember 2017 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die zahlungen auf -145.000 EUR Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung der b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des Rech- der Saldo der außerordentlichen Ein- und nungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme während Auszahlungen auf 0 EUR der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekannt- c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit machung, beim Amt Schönberger Land, Grevesmühlener Straße auf 19.000 EUR 17 b, 23942 Dassow, Zimmer 18 öffentlich aus. die Auszahlungen aus Investitionstätig- Dassow, den 16.10.2019 keit auf 0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus gez. Annett Pahl Investitionstätigkeit auf 19.000 EUR Bürgermeisterin d) die Einzahlungen aus Finanzierungstä- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen tigkeit auf 126.000 EUR mit Ablauf des 18.10.2019 amtlich bekannt gemacht.
Amt Schönberger Land 29. November 2019 • Woche 48 7 Gemeinde Selmsdorf Gemeinde Selmsdorf Der Bürgermeister Ausschreibung einer Mietwohnung in der Gemeinde Selmsdorf Stellenausschreibung Die Gemeinde Selmsdorf vermietet ab dem 01.02.2020 eine Woh- Die Gemeinde Selmsdorf stellt ab 01.01.2020 einen/eine nung zu Wohnzwecken Mitarbeiter/in (m/w/d) Nähere Angaben: für die Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Lage: Am Forstweg 2 in 23923 Selmsdorf; 1. Obergeschoss mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden ein. Wohnfläche: ca. 74 m² Ihre Aufgaben: Kaltmiete: 458,80 EUR - aktive Nachmittagsgestaltung für Jugendliche Nebenkosten: 120,00 EUR (davon entfallen 50,00 EUR auf - Beratungsangebote Heizkosten) - Angebote von Workshops, Jugendfreizeiten und Kaution: 1.376,40 EUR (3 Kaltmieten) Feriengestaltung. Heizungsart: Zentralheizung (Gas) Ausstattung: Breitbandkabelanschluss Ihr Profil Bezugsfrei ab: 01.02.2020 Voraussetzung ist der Abschluss als staatl. anerkannte/r Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Dipl. Sozialpädagoge/ Zimmer: 3 in (FH), Dipl. Sozialarbeiter/in oder staatl. anerkannte/r Er- Haustiere: nicht erlaubt zieher/in mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Objektzustand: gepflegt Jugendhilfe. Sonstiges: Die Wohnung besteht aus 3-Zimmern, 1 Guter Umgang mit Jugendlichen, Belastbarkeit und Durch- Küche, setzungsvermögen wird vorausgesetzt. 1 Bad mit Dusche und WC sowie 1 Flur. Von den Bewerber-/innen wird eine selbstständige Arbeits- Zudem ist die Wohnung mit einer Küchenzeile weise, Kommunikationsfähigkeit sowie ein sicheres und ausgestattet. Ein Kellerraum steht ebenfalls freundliches Auftreten erwartet. zur Verfügung. Der Führerschein der Klasse B sollte vorhanden sein. Eben- Ansprechpartner: Amt Schönberger Land, Fachbereich IV, so die Bereitschaft der Nutzung des privateigenen PKWs. 23923 Schönberg Dassower Straße 4, Zimmer 204 Vergütung: Tel. 038828 330-1407 oder -1409 Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD. Die Entgeltgruppe rich- tet sich entsprechend nach der Qualifikation der Bewerberin/ des Bewerbers. Jahresabschluss des städtebaulichen Aufgrund des Aufgabengebietes kann sich die Arbeitszeit Sondervermögens der Stadt Dassow auf die Abendstunden, Wochenenden sowie Sonn- und zum 31. Dezember 2017 Feiertage verlagern. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten 24.09.2019 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sonder- Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei vermögens der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2017 per Be- gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach schluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung des Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Jahresabschlusses und über die Entlastung der Bürgermeisterin berücksichtigt. werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungs- Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le- ausschusses liegen zur Einsichtnahme während der allgemeinen benslauf, Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien) sind bis zum Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim 06. Dezember 2019 an das Amt Schönberger Land, Fachbe- Amt Schönberger Land, Grevesmühlener Straße 17 b, in 23942 reich I - Zentrale Dienste, Am Markt 15, 23923 Schönberg Dassow öffentlich aus. zu senden. Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail Dassow, den 16.10.2019 erfolgen. Bei Bewerbung per E-Mail bitte ausschließlich An- gez. Annett Pahl hänge im pdf-Format einreichen. Andere Office-Dokumente Bürgermeisterin können nicht verarbeitet werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wird die mit Ablauf des 18.10.2019 amtlich bekannt gemacht. Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Kontakt: Amt Schönberger Land, Fachbereich I Am Markt 15 in 23923 Schönberg Tel.: 038828 330-1110 oder 1111 E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahl- verfahren zu.
8 29. November 2019 • Woche 48 Amt Schönberger Land Antrag auf finanzielle Fördermittel Richtlinie zur Gewährung finanzieller für Vereine in Schönberg Fördermittel für Vereine in Schönberg Der Antrag ist bis zum 01. Februar des Bewilligungsjahres einzu- gültig ab: 01.07.2018 reichen beim: 1. Allgemeine Förderbedingungen Amt Schönberger Land Ansprechpartner: Herr Bentin 1.1 Ziel der Förderung Fachbereich I Telefon: 038828 330-1109 Gefördert werden insbesondere nachhaltige Maßnah- Am Markt 15 Fax: 038828 330-2109 men und Projekte, die im geistigen, kulturellen, sport- 23923 Schönberg E-Mail: lichen und sozialen Interesse der Bürger Schönbergs j.bentin@schoenberger-land.de sind und eine umfassende Breitenwirkung haben. 1. Antragsteller 1.2. Grundsätze der Förderung 1.2.1 Antragsberechtigt sind alle Vereine, Verbände und Kör- Name des Vereins perschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schön- berg sowie Vereine, Verbände und Körperschaften des Ansprechpartner öffentlichen Rechts aus dem Landkreis, die in der Stadt Maßnahmen und Veranstaltungen durchführen. 1.2.2. Über die Förderung kann nur auf Antragstellung ent- Anschrift schieden werden. 1.2.3. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn der Antrag- Telefon steller einen Eigenanteil erbringt. Dieser muss im Antrag ausgewiesen sein. E-Mail 1.2.4. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur für die in dieser Richtlinie genannten Zwecke. 2. Maßnahme 1.2.5. Förderung kann nur im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltsplanes der Stadt Schönberg erfolgen. Es wird eine Zuwendung für die nachstehend aufgeführte Maß- 1.2.6. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung nahme beantragt: kann aus dieser Richtlinie nicht hergeleitet werden. Bezeichnung der Maßnahme: .......................................................... 1.2.7. Maßnahmen mit ausschließlich religiösen oder partei- .............................................................................................................. politischen Inhalten werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht gefördert. Zielgruppe der Maßnahme: 1.2.8 Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. O Kultur 1.2.9. Über die Bewilligung der Anträge und die Zuschusshöhe O Sport entscheidet der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, O Senioren Jugend, Senioren und Soziales. # O Kinder/Jugend O Umwelt 2. Förderungswürdige Projekte und Maßnahmen O __________________________________________ 2.1. Förderung für kulturelle Zwecke 2.1.1. Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projek- Ort der Maßnahme: ........................................................ ten für Kinder und Jugendliche. 2.1.2. Förderung öffentlicher kultureller Veranstaltungen in Termin/Dauer: Datum: ....................... von: ................... bis: ................ Schönberg. 2.1.3. Förderung von Projekten, die der künstlerischen Betä- Voraussichtliche Teilnehmerzahl: ......... Personen tigung oder der Brauchtumspflege dienen. 3. Finanzierung 2.2 Sportförderung 2.2.1 Förderung von Sportveranstaltungen für Kinder und Gesamtkosten der Maßnahme: = ........................ Euro Jugendliche. 2.2.2 Förderung des Breitensports. Öffentliches Mittel: = ........................ Euro 2.3. Förderung der Seniorenarbeit (Kreis, Land, Bund) 2.3.1. Unterstützung der Interessen älterer Bürger. 2.3.2. Förderung kultureller Veranstaltungen für Senioren. Höhe des Eigenanteils: = ........................ Euro 2.4. Förderung der Jugendarbeit 2.4.1. Förderung von offenen Angeboten und Projekten im Höhe des beantragten Zuschuss: = ........................ Euro musisch-künstlerischen und handwerklichen Bereich. 2.5. Förderung des Umweltschutzes und der Umweltbildung Bankverbindung: IBAN: ………………………............... 2.5.1. Förderung von Projekten, die der Erhaltung und Ver- besserung der Umwelt dienen. Name der Bank: ………………………............... 2.5.2. Förderung der Umweltaufklärung und Umweltbildung. 3. Antragsverfahren Kontoinhaber: ………………………............... 3.1. Die Antragstellung soll auf dem entsprechenden For- Erläuterung der beantragten Maßnahme mular erfolgen. Erklärung: 3.2. Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stel- len. - Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem 3.3. Die zur Förderung beantragten Maßnahmen sind in Antrag gemachten Angaben. einem Anschreiben inhaltlich zu erläutern; hierbei ist - Die Richtlinie zur Gewährung von Fördermitteln an Vereine besonders auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu ist mir bekannt. achten. - Mir ist bekannt, dass ein bewilligter Zuschuss bei Ausfall der 3.4. Der Zeitpunkt (Monat) der Maßnahme muss feststehen, Maßnahme zurückgezahlt werden muss. darf sich jedoch innerhalb von drei Monaten verschie- ben. Schönberg, ....................... Unterschrift ..............................
Amt Schönberger Land 29. November 2019 • Woche 48 9 3.5. Bei Erstbeantragung oder Veränderung des Ver- Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel für einszweckes ist die Satzung beizufügen. Vereine in Dassow 3.6. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist darzustel- len. 1. Allgemeine Förderbedingungen 3.7. Anträge auf finanzielle Zuwendung sollen bis zum 1. 1.1 Ziel der Förderung Februar des laufenden Jahres beim Amt Schönberger Gefördert werden Vereine, die im geistigen, kulturellen, Land eingereicht werden. Der zuständige Ausschuss sportlichen und sozialen Interesse der Bürger Dassows entscheidet bis spätestens 31. Mai des laufenden Jah- tätig sind und eine möglichst umfassende Breitenwir- res über die Vergabe der Fördermittel. kung haben. Gefördert werden nur Sachkosten und 3.8. Fördermittel müssen spätestens am 31.12. des laufen- Betriebskosten, die unmittelbar mit der förderungswür- den Jahres mit dem entsprechenden Verwendungs- digen Aufgabe des Vereins in Zusammenhang stehen. nachweis abgerechnet werden. Vereine, die die Abrech- Personalkosten werden nicht gefördert. nung nicht innerhalb dieser Frist vornehmen, müssen die Fördermittel zurückzahlen. 3.9. Erhaltene Fördermittel sind unverzüglich zurückzuzah- 1.2. Grundsätze der Förderung len, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder nicht 1.2.1 Antragsberechtigt sind alle Vereine mit Sitz in Dassow alle zur Verfügung gestellten Mittel verbraucht wurden. sowie Vereine aus dem Landkreis, die in der Stadt Pro- jekte, Maßnahmen und Veranstaltungen durchführen. Schönberg, den 5. Juni 2018 1.2.2. Über die Förderung kann nur auf Antragstellung ent- gez. Götze schieden werden. Bürgermeister 1.2.3. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn der Antrag- steller einen Eigenanteil erbringt. Dieser muss im Antrag ausgewiesen sein. Antrag auf finanzielle Fördermittel 1.2.4. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur für die in dieser für Vereine in Dassow 2021 # Richtlinie genannten Zwecke. Antragsteller: ......................................................... 1.2.5. Förderung kann nur im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltsplanes der Stadt Dassow erfolgen. (Bezeichnung des ......................................................... 1.2.6. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung Vereins): kann aus dieser Richtlinie nicht hergeleitet werden. 1.2.7. Maßnahmen mit ausschließlich religiösen oder partei- Ansprechpartner: .......................................................... politischen Inhalten werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht gefördert. Anschrift: .......................................................... 1.2.8 Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. .......................................................... 1.2.9. Über die Bewilligung der Anträge und die Zuschuss- höhe entscheidet der Ausschuss für Jugend, Soziales Tel.-Nr.: ........................................................... und Kultur. Es wird eine Zuwendung für den Verein beantragt. 1.2.10. Eine Mehrfachförderung z. B. durch Nutzung stadtei- gener Gebäude ist zulässig. Gesamtkosten = ............................ Euro Öffentliches Mittel: = ............................ Euro 2. Förderungswürdige Projekte 2.1. Förderung für kulturelle Zwecke (Kreis, Land, Bund) 2.1.1. Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projek- ten für Kinder und Jugendliche. Höhe des Eigenanteils: = ............................ Euro 2.1.2. Förderung öffentlicher kultureller Veranstaltungen in Dassow. Höhe des beantragten Zuschuss = ............................ Euro 2.1.3. Förderung von Projekten, die der künstlerischen Betä- tigung oder der Brauchtumspflege dienen. Bankverbindung: Konto-Nr.: ............................................ 2.2 Sportförderung 2.2.1 Förderung von Sportveranstaltungen und Sportaktivi- BLZ: ............................................. täten für Kinder und Jugendliche. 2.2.2 Förderung des Breitensports. Bank: ............................................. 2.3. Förderung für soziale Zwecke 2.3.1 Förderung des sozialen Engagements. Kontoinhaber: ............................................ 2.3.2 Förderung von Projekten zur Unterstützung sozial benachteiligter Bürger bzw. Bevölkerungsgruppen in Erklärung: Dassow. - Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der in 2.3.3 Förderung von Projekten, die in Notlage geratene Bür- diesem Antrag gemachten Angaben. ger unterstützen. - Die Richtlinie zur Gewährung von Fördermitteln an Vereine 2.4. Förderung der Seniorenarbeit ist mir bekannt. 2.4.1 Unterstützung der Interessen älterer Bürger. - Mir ist bekannt, dass bei Ausfall des Fördergrundes der 2.4.2 Förderung kultureller Veranstaltungen für Senioren. Zuschuss zurückgezahlt werden muss. 2.5. Förderung der Jugendarbeit 2.5.1 Förderung von offenen Angeboten und Projekten im musisch-künstlerischen und handwerklichen Bereich. 2.6. Förderung des Umweltschutzes und der Umweltbildung # Dassow, den .................. Unterschrift ..................................... 2.6.1 Förderung von Projekten, die der Erhaltung und Ver- besserung der Umwelt dienen.
10 29. November 2019 • Woche 48 Amt Schönberger Land 2.6.2 Förderung der Umweltaufklärung und Umweltbildung. 3.5. Anträge auf finanzielle Zuwendung sollen bis zum 2.7. Förderung der Bildung und Gesundheit 30.06. des laufenden Jahres (für das Folgejahr) beim Amt Schönberger Land eingereicht werden. Der zustän- 3. Antragsverfahren dige Ausschuss entscheidet bis spätestens 30.09. des 3.1. Die Antragstellung soll auf dem entsprechenden For- laufenden Jahres über die Vergabe der Fördermittel mular erfolgen. (vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushalts- 3.2. Bei Erstbeantragung oder Veränderung des Ver- mittel) für das kommende Haushaltsjahr. einszweckes ist die Satzung beizufügen. 3.6. Die Verwendungsnachweise sind bis zum 31.03. des auf 3.3. Die zur Förderung beantragten Projekte sind zu benen- die Förderung folgenden Jahres einzureichen und mit nen und kurz zu erläutern. Dabei sind Ort, Termin sowie einem Posteingangsstempel zu versehen. Die Vereine, Zielgruppe zu nennen und dem Antrag beizufügen. die den Verwendungsnachweis nicht bis zum 31.03. ein- 3.4. Die Gesamtfinanzierung ist darzustellen. gereicht haben, müssen die Fördermittel zurückzahlen. Amt Schönberger Land Der Amtsvorsteher Stellenausschreibung Für unser stetig wachsendes Aufgabenspektrum suchen wir Im Amt Schönberger Land befinden sich alle Schularten in er- auch weiterhin qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und reichbarer Nähe. Bei der Vermittlung von Kinderbetreuungs- Mitarbeiter, denen wir vielfältige, abwechslungsreiche Aufga- möglichkeiten sind wir behilflich. ben, umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Men- Miteinander bieten. schen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe Beim Amt Schönberger Land sind zum nächstmöglichen Zeit- der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt. punkt folgende Stellen (m/w/d) in Vollzeit (40 Std./Woche, bei Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le- Wunsch auch Teilzeit) zu besetzen: benslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum 6. Dezember 2019 an den Fachbereich I - Zentrale Dienste zu sen- • Sachbearbeiter/in Geschäftsbuchhaltung/ den. Geben Sie bei Ihrer Bewerbung unbedingt an, auf welche Amtskasse (befristet bis zum 30.06.2020) der genannten Stellen Sie sich bewerben. Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Bewerbung per E-Mail • Sachbearbeiter/in Amtskasse (Vertretung Mut- bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format einreichen. Andere terschutz/Elternzeit) Office-Dokumente können nicht verarbeitet werden. Schriftli- • Sachbearbeiter/in Haushaltsplanung, Jahres- che Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese nach rechnung, Haushaltswirtschaft (Vertretung Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wird Mutterschutz/Elternzeit) die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Nähere Informationen zu den Aufgaben, Voraussetzungen und Kontakt: Vergütung erhalten Sie im Internet unter: Amt Schönberger Land, Fachbereich I www.schoenberger-land.de/Stellenausschreibungen Am Markt 15 in 23923 Schönberg Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111 Neben einem sicheren Arbeitsplatz bieten wir Ihnen zusätzliche E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de soziale Leistungen wie z. B. Maßnahmen des Gesundheits- managements, flexible an Betreuungsbedarfen ausgerichtete Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie Arbeitszeiten, Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, zu- der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sätzliche Rentenversicherung (ZMV) sowie anderes mehr. im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahrens zu. Stadt Schönberg Der Bürgermeister Bericht des Bürgermeisters der Stadt Schönberg Liebe Schönbergerinnen und Schönberger, und einem Wohngebiet kurz vor dem Abschluss. Die Ortsbeiräte liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Ortsteile! und der Lockwischer Ortsvorsteher sind nun ernannt.Für den Die letzten zwei Monate waren sehr ereignisreich. In der Marien- notwendigen Ersatz unseres Feuerwehr-Drehleiterfahrzeuges straße haben wir gemeinsam mit der Sparkasse eine entnommene haben wir die städtischen finanziellen Mittel noch einmal erhöht Kastanie ersetzt. Daran beteiligten sich finanziell und tatkräftig und den Bewilligungsbescheid des Landes über den Innenminis- ebenfalls Herr Kolich vom Pflanzenmarkt Erich Rahlf & Söhne ter Herrn Lorenz Caffier erhalten. Auch das Einsatzleitfahrzeug sowie Galabau Hans-Jürgen Wilken. Auch die Straße zum Fried- wurde gerade bestellt. hof wurde ausgebessert. Mit der Hauptsatzungsänderung haben Freundschaftlich haben wir die Bande zu unserer Partnerstadt wir es nun auch geschafft, alle Ehrenämter zu gleichen Teilen zu Ratzeburg mit den gemeinsamen Veranstaltungen „30 Jahre entschädigen und eine Gleichbehandlung geschaffen. Mauerfall“ und einer Stadtvertretersitzung gefestigt, Veranstal- Aktuell finden neben dem Breitbandausbau der WEMACOM auch tungen für das kommende Jahr geplant und Erfahrungen für ein die Sanierung der Straße zwischen Rupensdorf und Lockwisch Jugendparlament ausgetauscht. statt. In Kleinfeld ist die Dorferneuerung angelaufen und ein neu- Kulturell begrüßten wir den Martensmann und nahmen als Ge- es Baugebiet wurde ausgewiesen. Im Gewerbegebiet Sabower schenk den Lübecker Rotspon entgegen. Für den Volksbund Höhe laufen die Gespräche zur Ansiedelung neuer Unternehmen Deutsche Kriegsgräberfürsorge sind wir auch in diesem Jahr als sowie zur Erweiterung von Flächen bestehender Unternehmen. Im Schirmherr aufgetreten und haben das Benefizkonzert mit dem Bünsdorfer Weg stehen die Planungen zur Errichtung einer Kita Landespolizeiorchester unterstützt. Kürzlich haben nun auch die
Amt Schönberger Land 29. November 2019 • Woche 48 11 beiden Glocken ihren Weg in den Kirchturm gefunden und werden Ortschronik Dassow sicher bald von sich hören lassen. Ich freue mich schon auf unseren Weihnachtsmarkt auf dem Kirch- platz dessen familiäre Atmosphäre sicher jeder schätzt. Ganz besonders freue ich mich, dass nun endlich das Bürgerbüro eingerichtet ist und die Sprechstunden wieder an einem Ort statt- finden können. Fortan stehe ich Ihnen dafür jeden Dienstag von 16:00 - 18:00 Uhr im ersten OG (über dem Trausaal), Am Markt 15, zur Verfügung. Abschließend wünsche ich Ihnen eine schöne und vielleicht schon ein wenig entschleunigte Vorweihnachtzeit. Herzliche Grüße, Ihr Bürgermeister Stephan Korn Für die bisherigen Anregungen, insbesondere zu dem Fehler in unserer E-Mailadresse, bedanke ich mich und bin gerne für Weiteres offen. Sie können mich auf folgenden Wegen erreichen: telefonisch: 038828 330-1900 elektronisch: buergermeister@stadt-schoenberg.de postalisch: Am Markt 15, 23923 Schönberg Noch kein Weihnachtsgeschenk? Ein Tipp: Unsere Dassower Chronik Sie erhalten Sie: • Schreibwarenladen Westphal in Dassow • Schuhladen Erasmus in Dassow Die Stadt Dassow und • Buchhandlung Hempel in Schönberg • Ev.- Luth. Kirche Dassow, Pastor Maase die Mitglieder des Dassower • Kulturbeauftragte der Stadt Dassow Andrea Hinrichs, Tel.: Jugend-, Die StadtKultur- Dassow und und 0162 6344609 Freizeitverein die Mitglieder des Dassower Vorweihnachtliche Aktionen in Jugendclub Jugend-, Kultur- und und in der Bücherei laden alle Senioren zur In der Vorweihnachtszeit bieten die Bücherei Schönberg und die Freizeitverein Stadtjugendpflege Schönberg wieder einige tolle Aktionen zum laden alle Senioren zur Mitmachen an. Los geht’s am 29.11.2019 von 15:00 - 18:00 Uhr in der Bücherei: Es können wieder Adventsgestecke hergestellt und gestaltet werden. recht herzlich ein! Hier können Kinder ab 10 Jahren mitmachen, jüngere Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen. Der Kostenbeitrag beläuft sich recht Wann: herzlich ein! 07.12.2019, 14:00 Uhr auf 6 € pro Gesteck. Am 03.12.2019 fahren wir nachmittags (genaue Uhrzeit wird noch Wann:Mehrzweckräume Wo: 07.12.2019, 14:00 Uhr der bekannt gegeben) ins Cinestar-Kino nach Lübeck und gucken uns „Die Eiskönigin II“ an. Teilnehmen können Kinder ab 6 Jah- Wo: Mehrzweckräume der Dornbuschhalle Dassow ren, die Kosten betragen 6 €. Für Kinder bis 12 Jahren bitte eine Dornbuschhalle Dassow Sitzerhöhung mitbringen. Es erwartet Sie eine Tombola und ein tolles Als nächstes fahren wir am 04.12.2019 mit Jugendlichen ab 12 Es erwartet Sie eine Tombola und ein tolles Programm ProgrammderderKreismusikschule „Carl Kreismusikschule „Carl Orff“! Orff“! Jahren zum Weihnachtsmarkt nach Lübeck. Los geht’s um 16:30 Uhr am Jugendclub, zurück sind wir ca. um 21:00 Uhr. Wir wollen Eintritt: 5,-Euro Eintritt: 5,- Euro bummeln, schauen, shoppen und schlemmen. Dieses Angebot Wer einen Fahrdienst Wer einen benötigt, Fahrdienst benötigt,bitte meldenbeibeiAndrea bitte melden Andrea Hinrichs Hinrichs 0162 6344609 0162 6344609 ist kostenfrei! Am Donnerstag, den 05.12.2019 laden wir zum gemeinschaftlichen Kekse backen in der Zeit von 15:00 - 18:00 Uhr ein. Es wird geba- cken, gekostet und natürlich können auch Kekse mit nach Hause genommen werden. Dafür bitte eine Dose mitbringen. Dieses Angebot richtet sich an alle Kinder ab 8 Jahren und kostet 3 €. Am 12.12.2019 nehmen wir an der Aktion „Lebendiger Advents-
12 29. November 2019 • Woche 48 Amt Schönberger Land kalender“ teil. Kommt in der Zeit von 18:00 - 19:00 Uhr zu uns in ternenbau unterzeichnet, damit das für die Wehr Schattin, somit Bücherei und Jugendclub und lasst Euch überraschen. Ohne für die Ortsteile Duvennest und Schattin wichtige Vorhaben der Altersbeschränkung und kostenfrei! Löschwasserversorgung endlich in die Tat umgesetzt werden Weiter geht´s am 13.12.2019: In der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr kann. wollen wir das Jahr gemütlich bei einem Raclette beenden. Wir Zu den beiden Wohnungsbauvorhaben in Wahrsow bzw. Lüders- bereiten zusammen die Zutaten vor und lassen es uns schmecken. dorf gibt es hier - leider - nur neue Zwischenstände zu berichten. Für Kinder ab 10 Jahren, der Kostenbeitrag beträgt 4 €. Beim ehemaligen Technikstützpunkt in Lüdersdorf verschiebt Zu guter Letzt: Anmeldungen zu allen Aktionen sind während sich der Terminplan nach hinten - aufgrund zusätzlicher von den der Öffnungszeiten von beteiligten Behörden geforderter Gutachten u. a. zu Baumkataster Bücherei und Jugendclub und Biotopkataster. Erst nach Vorlage der neuen Unterlagen durch möglich. Zur Fahrt ins Kino den Vorhabensträger können die gemeindlichen Gremien das B- und zum Weihnachtsmarkt Plan-Verfahren fortführen. So wird es wohl erst im 2. Halbjahr 2020 ist eine schriftliche Einver- zum Abschluss des Planungsverfahrens kommen können. Auch ständniserklärung eines Er- für das Baugebiet „An der Schule“ in Wahrsow steht der Eingang ziehungsberechtigten nötig. von Unterlagen bzw. Stellungnahmen von Fachbehörden an das Diese ist in Bücherei und vom Investor beauftragte Planungsbüro noch aus - dies geschieht Jugendclub in der Feldstr. innerhalb der sog. zweiten „Offenlegung“ (Beteiligungsverfahren). 28 in Schönberg erhältlich. Abschließend möchte ich noch eine schöne Veranstaltung erwäh- nen, die Mitte November im Kirchgemeindezentrum stattfand. Der Gemeinde Lüdersdorf Kirchenförderverein mit der Vorsitzenden Viola Swidersky, Herrn- Der Bürgermeister burg, hatte anlässlich des bundesweiten Nationalen Vorlesetages eingeladen; neben zwei Autoren war ich als Bürgermeister der Bericht des Bürgermeisters Gemeinde angefragt worden, mitzumachen. Dieser Bitte bin ich gerne nachgekommen - mit der Lesung einiger Kapitel aus dem der Gemeinde Lüdersdorf Buch „Herrnburg - Geschichte und Geschichten“, u. a.: „Woher Liebe Bürgerinnen und Bürger, kommt der Name Herrnburg?“, „Der Geheimgang“, „Weihnachts- liebe Freunde und Gäste der Gemeinde Lüdersdorf, gottesdienst“ und „Schule in Herrnburg“ sowie „Ein paar Worte zu einigen Flurbezeichnungen“. Hier mitzumachen vor einem viele von Ihnen werden in diesem Jahr den besonderen, den 30. Publikum aus Groß und Klein, war für mich eine schöne Erfah- Jahrestag der Grenzöffnung, des Mauerfalls am 9. November rung. Ich hoffe, solche Vorlesetage wird es wieder geben. Danke 1989, begangen haben - sei es auf einer der größeren Veran- an die Organisatoren und den Kirchenförderverein für die gelung staltungen im grenznahen Raum, wie etwa an der ehemaligen Veranstaltung. Grenzübergangsstelle in Lübeck-Schlutup, sei es mit einem der Nun wünsche ich Ihnen und Euch allen eine schönen Start in den zahlreichen Rückblicke bzw. Übertragungen in den Medien oder Advent und eine nicht allzu hektische Vorweihnachtszeit! in der Familie oder auch gemeinsam mit Freunden und einer per- sönlichen Erinnerung. Ich hatte die Gelegenheit, wiederum die Herzliche Grüße beiden Ministerpräsidenten Manuela Schwesig (M-V) und Daniel Ihr Erhard Huzel Günther (S-H) in unserer Gemeinde begrüßen zu können. Es war Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf ein eher informelles Treffen am Nachmittag des 9. Novembers am Rande einer Jagdveranstaltung nahe der Wakenitz. Den beiden hochrangigen Besuchern konnte ich einige besondere Merkmale vorstellen: mit Jägern aus der Gemeinde Lüdersdorf und auch aus Lübeck und Ostholstein passte es zum Jahrestag der Gren- zöffnung; zudem befanden wir uns in Schattin - dem südlichs- ten Teil der Gemeinde, zugleich dem nördlichsten „Zipfel“ des Biospährenreservats Schaalsee, das beiderseits der ehemaligen innerdeutschen Grenze entstanden ist. So freuten sich nicht nur die Jäger und Treiber bzw. Hundeführer über den unerwarteten Besuch, sondern auch die beiden Ministerpräsidenten, sich an diesem besonderen Jahrestag mit einem persönlichen Wort an die Jagdgesellschaft wenden zu können, bevor sie zur nächsten Jubiläumsveranstaltung im Ratzeburger Dom weitereilten. Schon an dieser Stelle möchte ich auf unsere spezielle Veranstal- tung am Abend des 16.12.2019 hinweisen, dem 30. Jahrestag der Wiedereröffnung der Wegeverbindung zwischen Lübeck-Eichholz und Herrnburg. Angeführt, wie damals, vom Fanfarenzug der Gemeinde Lüdersdorf wird es gemeinsam mit Eichholzer Bürgern (mit organisiert vom Gemeinnützigen Verein Eichholz) von der Grenzstele an der Brandenbaumer Landstraße in Eichholz über unsere Hauptstraße bis zur Dorfkirche Herrnburg gehen. Nach einer Gedenkandacht von Pastor Kretschmer wird es im Anschluss Gelegenheit zu gemeinsamer Erinnerung und Gedankenaus- tausch geben. Dazu lade ich schon jetzt herzlich ein. Auch in meinem heutigen Gruß kann ich Erfreuliches berichten, was das große Thema,Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans‘ angeht. Noch im November hat sich Innenminister Lorenz Caf- fier angekündigt, um dem Bürgermeister einen Förderbescheid für den Bau der in Boitin-Resdorf geplanten Fahrzeughalle der Ortswehr Neuleben/Boitin-Resdorf zu übergeben. Über dieses „vorgezogene“ Weihnachtsgeschenk für unsere dortige Wehr und die Kameraden freue ich mich natürlich besonders. Dann kann es auch dort wieder einen Schritt weitergehen. Zudem habe ich kürzlich die Auftragsvergabe für den in Schattin benötigten Zis-
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