Frohe Weihnachten - VG Kandel
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49 Jahrgang Freitag, den 20. Dezember 2019 Nr. 51/52 / 2019 Frohe Weihnachten Im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeinde- verwaltung, aber auch ganz persönlich, wünsche ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes und zufriedenes Jahr 2020. Ihr Volker Poß Bürgermeister
Kandel - 2 - Ausgabe 51/52 / 2019 WICHTIGE INFORMATIONEN!!! Die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel bleibt an Heilig Abend und Silvester sowie am Freitag, dem 27.12.2019 und Montag, dem 30.12.2019 geschlossen! AUSNAHME: Das Standesamt und das Friedhofsamt der Verbandsgemeinde hat für Sie NOTDIENSTE für die Beurkundung von Sterbefällen eingerichtet: Freitag, den 27.12.2019, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Conrath, Tel. 07275/960-111, Sandra.Conrath@VG-Kandel.de Fax-Nummer 07275/960-405 Achtung: Bitte benutzen Sie am 27.12.2019 die Eingangstür in der Gartenstraße. Montag, den 30.12.2019, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Ihre Ansprechpartnerin: Kathrin Stephan, Tel. 07275/960-111, Kathrin.Stephan@VG-Kandel.de Fax-Nummer 07275/960-405 Bitte melden Sie sich vorher telefonisch bei uns an. Zur Info: An den Notdiensten sind keine EC Zahlungen möglich. Die Beurkundungen und Genehmigungen können nur bar bezahlt werden. Die KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel bleibt vom 24.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 geschlossen! Demgegenüber hat die KFZ-Zulassungsstelle in Germersheim in der 17er Straße am Montag, dem 30.12.2019, von 08.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Tourismusbüro am Bahnhof, Georg-Todt-Str. 2 a, Kandel Das Tourismusbüro am Bahnhof bleibt von Freitag, 20.12.2019 bis zum 03.01.2020 geschlossen. Ab dem 06.01.2019 ist das Büro wieder von montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Tel.: 07275/619945, Fax: 07275/618462, info@suedpfalz-tourismus-kandel.de VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG KANDEL/Fachbereich 1/Organisation Amtsblatt Redaktionsschluss In der Kalenderwoche 52/2019 und 01/2020 erscheint kein Amtsblatt! Das erste Amtsblatt im neuen Jahr erscheint in der Kalenderwoche 02/2020. Der Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Montag, 06.01.2020, 12.00 Uhr. Erscheinungstag: Freitag, 10.01.2020 Ihre Amtsblattredaktion
Kandel - 3 - Ausgabe 51/52 / 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wenn ich kurz vor Weihnachten und wenige Tage vor dem Jahreswechsel dar- über nachdenke, welche Themen mich in den zurückliegenden zwölf Monaten berührt haben und mir wichtig geworden sind, dann kommt mir unweigerlich der Klimawandel in den Sinn, der nicht mehr wegzudiskutieren ist und dessen Folgen schon jetzt weltweit zu spüren sind. Und auch wenn wir hier bei uns in der Südpfalz - Gott sei Dank - von Umweltkatastrophen weitestgehend ver- schont blieben, sind Auswirkungen des Klimawandels auch bei uns deutlich zu erkennen; die überaus heißen Temperaturen im Sommer, lang anhaltende Trockenheit, aber auch plötzlich auftretende Starkregen, all das sind Symp- tome, die der Klimaveränderung zugeschrieben werden müssen. Das massive Verbrennen fossiler Energieträger wie Kohle und Öl macht unsere Erde zum Treibhaus. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen steigen kontinuierlich und fast unaufhaltsam. Dass menschliches Verhalten dafür verantwortlich ist, gilt wissenschaftlich als belegt, obgleich eine Partei, die im Deutschen Bundestag gleichsam vertreten ist, wie im rheinland-pfälzischen Landtag, dies nach wie vor gebetsmühlenhaft bestreitet und uns glaubhaft machen will, dass die Erderwärmung ausschließlich natürliche Ursachen hat. Lassen wir uns nicht beirren. Es liegt an jedem von uns, mit unserem Verhalten zum Klimaschutz beizutra- gen. Das zeigen auch sehr deutlich die Ergebnisse unseres Klimaschutzkonzeptes, das wir als Verbandsge- meinde in Auftrag gegeben haben und das der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 24. September dieses Jahres anerkannt und beschlossen hat. Vielfältige Maßnahmen wollen wir in den nächsten Monaten und Jahren angehen und Klimaschutz in unserer Verbandsgemeinde zu einem ganz besonders wichtigen Thema machen. Klimaschutz ist eines der entscheidenden Themen für unserer aller Zukunft. Ein Klimawandel, dem wir auch weiterhin entschieden entgegenwirken müssen, ist nach wie vor in unserem gesellschaftlichen Miteinander zu erkennen. Rechtspopulistische Thesen dürfen nicht „salonfähig“ werden und Hass und Hetze dürfen nicht zur Tagesordnung gehören. Hiergegen müssen wir uns auch im Neuen Jahr klar und deutlich wehren. Auch wenn wir bei uns in Kandel in den letzten Monaten von rechtspopulistisch geprägten Aufmärschen und Kundgebungen verschont geblieben sind, so ist der Anführer des selbster- nannten „Frauenbündnisses Kandel“ nach wie vor in der Südpfalz aktiv und streut seine Parolen jetzt in Landau, vor kurzem aber auch in Herxheim und in Speyer. Wir alle müssen auf der Basis unseres demo- kratischen Grundverständnisses und unserer menschlichen Grundwerte auch in Zukunft wachsam bleiben. Die Protestantische Kirchengemeinde in Kandel konnte in diesem Jahr 500 Jahre St. Georgskirche feiern. Seit dieser Zeit überragt der St. Georgsturm unsere Stadt und ist ein unverrückbares Wahrzeichen der Stadt und der Verbandsgemeinde. Mögen die Glocken des St. Georgsturms zusammen mit den Glocken aller Kirchtürme in unserer Verbandsgemeinde auch weiterhin Mitmenschlichkeit, Frieden, Freiheit und Toleranz verkünden und die Parolen des Hasses und der Hetze übertönen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen für die bevorstehenden Feiertage viel Zeit der Ruhe, der Besinnlich- keit und des weihnachtlichen Friedens. Gleichzeitig wünsche ich uns allen ganz viel Hoffnung und Zuver- sicht für ein gutes, gesundes und friedvolles Jahr 2020. Herzlichst Ihr Volker Poß Bürgermeister
Kandel - 4 - Ausgabe 51/52 / 2019 Einladung zum Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Minfeld Am Sonntag, dem 12. Januar 2020, ab 11.00 Uhr, fin- det in der Mundohalle Minfeld ein Neujahrsempfang für alle Bürgerinnen und Bürger von Minfeld statt. Der Sektempfang beginnt um 11.00 Uhr. Besonders willkommen sind auch die Neubürger unserer Gemeinde, denen die Möglichkeit gegeben wird, sich der Gemeinde vorzustellen. Der Empfang wird von der Jugendkapelle des Musik- vereins Minfeld musikalisch umrahmt. Ich würde mich sehr freuen, Sie zahlreich in der Mundohalle begrüßen zu können! Ihr Martin Volz Ortsbürgermeister
Kandel - 5 - Ausgabe 51/52 / 2019 3 KÖNIGSMARKT KANDEL SA. 4.1. – MO.6.1. AUF DEM MARKTPLATZ SA. 14 – 20 UHR | SO. UND MO. 12 – 20 UHR VERKAUFSOFFENER SONNTAG AM 5.1.2020VON 13 BIS 18 UHR
Kandel - 6 - Ausgabe 51/52 / 2019 Herzliche Einladung zum Neujahrsempfang im Bürgerhaus in Winden am Sonntag, den 05.01.20 um 17:00 Uhr Sektempfang um 17:00 Uhr, zudem alle Bür- gerinnen und Bürger von Winden ganz herz- lich eingeladen sind. Den Neubürgern von Winden bieten wir die Möglichkeit, sich der Gemeinde vorzustellen. Die Veranstaltung wird musikalisch umrahmt von Sabine Deutsch und Micha Licht, beglei- tet von Naila Lahmann am Pianao. Wir würden uns freuen, sie zahlreich in unse- rem Bürgerhaus begrüßen zu können. Ihr Ortsbürgermeister Peter Beutel Ihr 1. Beigeordneter Rolf Schönlaub Ihr 2. Beigeordneter Andreas Kehrt
Kandel - 7 - Ausgabe 51/52 / 2019
Kandel - 8 - Ausgabe 51/52 / 2019 Trauen Sie sich! Samstag Heiraten am Termine für das Jahr 2020 21. März 2020 25. April 2020 16. Mai 2020 20. Juni 2020 18. Juli 2020 15. August 2020 19. September 2020 Termine für das Jahr 2021 20. März 2021 17. April 2021 22. Mai 2021 19. Juni 2021 17. Juli 2021 21. August 2021 18. September 2021 Für weitere Informationen und Reservierungen stehen Ihnen unsere Standesbeamtinnen zu den üblichen Öffnungszeiten gerne zu Verfügung: Tel. 07275/ 960 – 0 In unserem Trauzimmer finden ca. 25 Personen Platz. Anfragen per Email senden Sie bitte an Standesamt-Kandel@vg-kandel.de
Kandel - 9 - Ausgabe 51/52 / 2019 Notfalldienste Mittwoch, 01. Januar 2020 ii Notruf Herr Dr. Werner Ertel, Robert-Koch-Straße 1, 76744 Maximilian- Im Notfall immer 112 sau, Tel.: 07271/42000 Samstag, 04. Januar 2020, 09.00 bis 12.00 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe- Sonntag, 05. Januar 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss Herr Dr. Manfred Lechner, Obere Haupstraße 6, 76863 Herxheim, direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert Tel.: 07276/95033 werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. Polizei 110 Polizeiinspektion Wörth 07271/9221-0 ii Tierärzte Feuerwehr 112 Unter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Telefon 07275/2500, können Sie über den Anrufbeantworter den jeweili- ii Ärztlicher Notdienst gen Notdienst am Wochenende bzw. unter der Woche abfragen. Tel. 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle Germersheim Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luit- Hans Graf Sponeck Straße 33, 76726 Germersheim poldstr. 14, Kandel, Tel. 116117 (allgemeine Nummer), direkte Durchwahl: 07275/19292 Öffnungszeiten: ii Apotheken Mo., 19.00 bis 8.00 Uhr Folgetag Die Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Di., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Telefonansage Mi., 14.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag des Apothekennotdienstes über die landesweit gültige Rufnum- Do., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag mer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes. Fr., 15.00 Uhr bis 8.00 Uhr Montag Internet: www.lak-rlp.de Im Notfall immer 112 Samstag, 21.12.2019 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbe- Fröschel Apotheke, Siemensstraße 31, Jockgrim, Tel.: 07271/52524 schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, Sonntag, 22.12.2019 muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor- Tulla-Apotheke, Tullastraße 3a, Wörth-Maximiliansau, dert werden. Tel.: 07271/41448 Montag, 23.12.2019 St. Georgsapotheke, Hauptstraße 95, Kandel, Tel.: 07275/1350 ii Kinder- und Jugendnotdienst Dienstag, 24.12.2019 Zügel-Apotheke, Ottstraße 7, Wörth, Tel.: 07271/7055 Samstag, Sonntag und Feiertag, Mittwoch, 25.12.2019 von 09.00 bis 11.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr Römer-Apotheke, Buchstraße 1, Jockgrim, Tel.: 07271/51075 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Vinzentius-Krankenhaus, Donnerstag, 26.12.2019 Landau, Cornichonstraße 4, Tel. 06341/19292 Sonnen-Apotheke Herxheim, Untere Hauptstraß 127, Herxheim, Tel.: 07276/919744 und Wieslauter Apotheke, Lukasstraße 11, Berg, Tel.: 07273/919264 ii Augenärzte Freitag, 27.12.2019 Farma-Plus-Apotheke, Am Bienwald 5, Wörth, Tel.: 07271/6780 Für augenärztliche Notfälle Samstag, 28.12.2019 zuständig Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, Apotheke an der Passage, Hauptstraße 79, Kandel, Tel.: 67655 Kaiserslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030 07275/919891 Das Westpfalz Klinikum hat also Bereitschaftsdienst: Sonntag, 29.12.2019 Täglich 19.00-7.00 Uhr, Mittwochs 14.00 Uhr bis Donnerstags 7.00 Olympia-Apotheke, Marktstraße 6, Wörth, Tel.: 07271/76020 Uhr, Freitags 16.00 Uhr bis Montags 7.00 Uhr sowie Brückentage, Montag, 30.12.2019 alle Feiertage (an diesen ab 18.00 Uhr des Vortages). Glöckel-Apotheke, Hauptstraße 29, Neupotz, Tel.: 07272/7000185 Die Augenärzte Südpfalz sind lediglich für Notfälle in ihren Praxen Dienstag, 31.12.2019 zuständig, Mo-Fr von 7- 19.00 Uhr, Mittwochs bis 14.00 Uhr und Rats-Apotheke, Hauptstraße 28, Rheinzabern, Tel.: 07272/930915 Freitags bis 16.00 Uhr Mittwoch, 01.01.2020 oder 24-Stunden Notdienst-Augenklinik Alte Apotheke von 1837, Obere Hauptstraße 1, Herxheim, Städtisches Klinikum Karlsruhe, Augen-Klinikambulanz Tel.: 07276/8578 Moltkestr. 90, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-974-0 Donnerstag, 02.01.2020 Bienwald-Apotheke, Hauptstraße 59, Kandel, Tel.: 07275/1204 Freitag, 03.01.2020 ii Zahnärzte Marien-Apotheke, Marienstraße 2, Hagenbach, Tel.: 07273/1224 und Wenelin Apotheke, Luitpoldstraße 98, Hatzenbühl, Samstag, 21. Dezember 2019, 09.00 bis 12.00 Uhr Tel.: 07275/8621 Sonntag, 22. Dezember 2019 , 11.00 bis 12.00 Uhr Samstag, 04.01.2020 Herr ZA Andreas Ressel, Untere Hauptstraße 107 a, 76863 Herx- Apotheke im Maximilianscenter, Maximilianstraße 1, Maximilian- heim, Tel.: 7276/919289 sau, Tel.: 07271/979780 Dienstag, 24. Dezember 2019, Sonntag, 05.01.2020 Herr ZA Franz Raschka, Rappengasse 12, 76764 Rheinzabern, Alte Apotheke von 1837, Obere Hauptstraße 1, Herxheim, Tel.: 07272/74077 Tel.: 07276/8578 Mittwoch, 25. Dezember 2019, Montag, 06.01.2020 Tulla-Apotheke, Tullastraße 3a, Wörth-Maximiliansau, Donnerstag, 26. Dezmeber 2019, Tel.: 07271/41448 Herr Dr. Klaus Kupper, Blumenstraße 21, 76776 Neuburg, Dienstag, 07.01.2020 Tel.: 07273/3000 St. Georgsapotheke, Hauptstraße 95, Kandel, Tel.: 07275/1350 Samstag, 28. Dezember 2019, 09.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch, 08.01.2020 Sonntag, 29. Dezmeber 2019, 11.00 bis 12.00 Uhr Zügel-Apotheke, Ottstraße 7, Wörth, Tel.: 07271/7055 Frau Dr. Sonni Turban-Nitsche, Hauptstraße 67, 76744 Schaidt, Donnerstag, 09.01.2020 tel.: 06340/8751 Römer-Apotheke, Buchstraße 1, Jockgrim, Tel.: 07271/51075 Dienstag, 31. Dezember 2019, Freitag, 10.01.2020 Herr Dr. Werner Ertel, Robert-Koch-Straße 1, 76744 Maximilian- Sonnen-Apotheke Herxheim, Untere Hauptstraße 127, Herxheim, sau, Tel.: 07271/42000 Tel.: 07276/919744
Kandel - 10 - Ausgabe 51/52 / 2019 Mittwoch von 11.00 uhr - 13.00 Uhr ii Soziale Dienste Donnerstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Anmeldung: Mittwoch 11.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr AWO Info unter 01732804310 Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kandel, Waldstraße 38, Tel. 07275-8919 Mobiler Pflege Service Sprechstunde am letzten Mittwoch im Monat 16:00 bis 18:30 Uhr Alten- und Krankenpflege, Tel. 07275/61691 AWO Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien und Lebensfra- Amb. Pflegedienst ALT und JUNG gen, Kandel, Tel. 07275-9886850 Tel.-Nr. 07275/919998 oder 0172/4745 309 AWO Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung, Landau, Tel. ii Störungsdienste 06341-83613 Sozialer Medizinischer Dienst, Alten- und Krankenpflegedienst Bereitschaftsdienst bei Störungen im Abwasserbereich (SoMeDi), Tel. 06341-897686 Mobilnummer: 0172/6973 571 Zentrum für Seelische Gesundheit (Stk) Tagesstätte Kandel, Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Tel. 07275-913063 Wasserversorgung (Kandel, Erlenbach, Minfeld, Pflegedienst Steinweiler, Vollmersweiler und Winden) Luitpoldstr. 81, 6770 Hatzenbühl, Tel. 07275/960256. Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeant- Tel: 07275-98860, Rund um die Uhr erreichbar über die Handy Nr.: worter geschaltet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk ver- 0176-11767710, ständigt. Zusätzlich bitte auch die Ruf-Nr. 01722018337 anrufen. Bürozeiten von Montags bis freitags von 8:00 bis 17.00, Wir bieten: Ambulante Krankenpflege, Ambulante Hauswirtschaft, Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Essen auf Rädern, Tagesstätte für Senioren, Alltags und Demenz- Wasserversorgung (Freckenfeld) betreuung. Tel. 0172/2537375 Krebsinformationsdienst Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbH Tel. 0800 420 30 40, kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr Tel. 0800/0837 111 E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de, Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG Internet: www.krebsinformationsdienst.de und Pfalzwerke AG Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel www.facebook.de/krebsinformationsdienst Tel. 07275/955410 Ökumenische Sozialstation Wörth Bei Störungen im Stromnetz: 0800/7977 777 (außer Winden) Tel. 07271/76080 Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden Wörther Tafel e.V. Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der In den Niederwiesen 7 Ortsgemeinde Winden, Tel. 0171/7506 502 (Stadtwerke Bad Öffnungszeiten: Bergzabern).
Kandel - 11 - Ausgabe 51/52 / 2019 Sprechtage und Sprechzeiten Kulturelles aus der Verbandsgemeinde Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Melanie Löhle, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.: 07275/9600. E-Mail: gleichstellung@VG-Kandel.de Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Manuela Tolkmitt, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.: 07275/960-314. E-Mail: manuela.tolkmitt@vg-kandel.de Verbandsgemeindejugendpflegerin Veranstaltungstermine Die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Kandel, Katharina Hilbert, hat ihr Büro im Zimmer 214 (1. OG) der Verbandsge- meindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Termine nach Verein- Am Wochenende barung unter der Tel.-Nr. 07275/960129, E-Mail: jugendpflege@ Samstag, 21.12.2019 vg-kandel.de. • von 15.00 - 15.30 Uhr gemeinsames Adventsliedersin- Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier im Amtsblatt oder unter gen in der Hauptstraße vor dem Modehaus Meier www.vg-kandel.de http://www.vg-kandel.de/ /veranstaltungen. • um 17.15 Uhr Musikverein Edelweiß Wörth auf der Öffnungszeiten des Tourismusbüros am Bahnhof Bühne am Plätzel in Kandel • um 19.00 Uhr Auftritt der Spielgemeinschaft der Musik- Montags bis freitags von 09.00 - 13.00 Uhr vereine Freckenfeld und Büchelberg auf der Bühne am Außerhalb dieser Öffnungzeiten erhalten Sie Informationsma- Plätzel in Kandel terial im Foyer der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr. 8, Sonntag, 22.12.2019 76870 Kandel • von 09.00 bis 12.00 Uhr Briefmarkentauschtag im Bür- Tel.: 07275/619945, Fax: 07275/618462, info@suedpfalz-touris- gerhaus, Stadtteil Kandel-Minderslachen mus-kandel.de, www.suedpfalz-tourismus-kandel.de • ab 15.00 Uhr Bläsier in dur zusammen mit dem Volk- schor Kandel e. V. auf der Bühne am Plätzel Demnächst Samstag, 04.01.2020 • 04.01.20 Schlachtfest Musikverein Freckenfeld ab 11:30 Uhr im Musikerheim Freckenfeld. Sonntag, 05.01.2020 • ab 15 Uhr Eröffnung des Fair-Teiler im Bürgerhaushof Die Verbandsgemeinde Kandel und die jeweilige in Winden Samstag, 11.01.2020 Wohngemeinde gratuliert allen Altersjubilaren/ • ab 09.30 Uhr findet die Christbaumsammlung der CDU innen, die in den nächsten Tagen 70 Jahre und Freckenfeld statt älter werden, recht herzlich! Erlenbach Verbandsgemeinde 08.01.2020 Wenner, Karl Freckenfeld 75 Jahre 12.01.2020 Jäger, Günter 80 Jahre Kandel Amtlicher Teil 01.01.2020 Cok, Türkan 85 Jahre 02.01.2020 Dogan, Keziban 70 Jahre 02.01.2020 Notheisen, Gerda 85 Jahre Öffnungszeiten 03.01.2020 Semin, Sükan 70 Jahre der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel 04.01.2020 Liebich, Olaf 70 Jahre • Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr Minfeld • dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr 25.12.2019 Groß, Karl 85 Jahre • sowie donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr 01.01.2020 Simon, Bernhard 70 Jahre Sprechzeiten Fachbereich 2: Natürliche Lebensgrundlagen 10.01.2020 Wüst, Dietrich 70 Jahre u. Bauen 11.01.2020 Scheib, Helma 90 Jahre • dienstags, 08.00 - 12.00 Uhr und nachmittags 13.30 - 16.00 Uhr Steinweiler • donnerstags, 08.00 - 12.00 Uhr und nachmittags 13.30 - 26.12.2019 Winterleitner, Joachim 80 Jahre 18.00 Uhr 01.01.2020 Stay, Volker 70 Jahre Tel.-Nr. Bürgerbüro und Zentrale: 07275/960100, Fax-Nr. 02.01.2020 Fries, Günter 70 Jahre 07275/960101 11.01.2020 Kreusch, Ursula 70 Jahre der KFZ-Zulassungsstelle Vollmersweiler • Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr 23.12.2019 Flügge, Christa 70 Jahre • dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr Winden • donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr 09.01.2020 Tabery, Horst 80 Jahre Anmeldeschluss jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öff- nungszeiten! Tel.-Nrn. der KFZ-Zulassungsstelle: 07275/960141 bis 146, Wir gratulieren den Eheleuten Nikolai und Vera Fax-Nr.: 07275/960140 Merz, wohnhaft in Kandel, die am 31.12.2019 das Fest der Goldenen Hochzeit feiern. Besuchen Sie uns! www.wittich.de
Kandel - 12 - Ausgabe 51/52 / 2019 Verbandsgemeindejugendpflege Kandel Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Minfeld sucht ab sofort eine/n Die Jugendpflege wünscht ihren Besu- chern frohe Weihnachten und einen guten Freiwillige/n zur Durchführung Rutsch ins neue Jahr 2020! eines freiwilligen sozialen Jahres Die Jugendtreffs in den einzelnen Orts- Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Kindern, Spaß bei gemeinden der Verbandsgemeinde Kandel öffnen nach den der Arbeit mit Kindern sowie die Förderung der individuel- Weihnachtsferien wieder (ab 07.01.2020). len Entwicklung und die Pflege der Zusammenarbeit mit den Wir freuen uns auf euch im neuen Jahr Eltern sollten für Sie selbstverständlich sein. Wir suchen eine freiwillige Kraft zur Unterstützung der Erzie- Das Team der Jugendpflege Kandel her/innen. In das Aufgabenfeld fallen Tätigkeiten wie zum Bei- spiel Spielangebote, Hilfe beim Essen oder Vorlesetätigkeiten. Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Ihre Feuerwehrinformation Bewerbung bis spätestens 17.01.2020 mit den üblichen Unterla- von KW 51/2019 bis KW 01/2020 gen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Freiwillige Feuerwehr Erlenbach Verbandsgemeinde Kandel Übung, Mo., den 23.12.2019, 19.30 Uhr Personalamt Freiwillige Feuerwehr Freckenfeld Gartenstr. 8 Übung, Fr., den 27.12.2019, 18:00 Uhr 76870 Kandel Freiwillige Feuerwehr Winden Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Frau Stiefermann, Tel. Sitzung Feuerwehrverein, Fr., den 27.12.2019 07275/960206, zur Verfügung. Termine KW 01/2020 Freiwillige Feuerwehr Kandel Übung Allgemein, Di., den 07.01.2020, 19.30 Uhr Stellenausschreibung Jugendfeuerwehr Erlenbach Die Ortsgemeinde Minfeld sucht zum nächst möglichen Zeit- Übung, Mi., den 09.01.2020, 17:40 Uhr punkt eine/n Freiwillige Feuerwehr Steinweiler Mitarbeiter/in für die Kindertagesstätte Übung, Di., den 07.01.2020, 19.30 Uhr „Abenteuerland“ in Teilzeitbeschäftigung. Jugendfeuerwehr Steinweiler Es handelt sich hierbei um eine befristete Teilzeitstelle mit Übung, Mi., den 09.01.2020, 17:40 Uhr 19,5 Wochenstunden. Freiwillige Feuerwehr Winden Wir suchen teamfähige/n Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Neujahrsempfang, So., 05.01.2020 einer abgeschlossenen Berufsausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Sozialassistenten/Sozialassis- tentin, oder vergleichbare Ausbildungen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Kindern, Spaß an Sperrmüllbörse der Arbeit mit Kindern sowie die Förderung der individuel- Folgende Gegenstände sind kostenlos abzugeben! len Entwicklung und die Pflege der Zusammenarbeit mit den • Spiegel ohne Rahmen, 93 cm x 86 cm, wurde von uns Eltern sollten für Sie selbstverständlich sein. als Regal-Rückwand verwendet. Tel. 07272-76420 Die Vergütung erfolgt tarifgerecht gemäß TVöD SuE, mit den • Couchtisch aus Holz Kiefer 115 x 74 x 44 cm Tel.: im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. 07275/4137 Interessenten bewerben sich bitte mit den üblichen Bewer- • ca. 40 VHS-Kassetten, teilweise fabrikneu, teil- bungsunterlagen bis spätestens 17.01.2020 (tabellarischer weise mit Mitschnitten von Fernsehsendungen Lebenslauf, Zeugnisse) bei (Reisewege Frankreich u. ä.). Tel. Kandel 3922 Verbandsgemeinde Kandel • eine Stehlampe, Messing, Deckenfluter schwenk- -Personalamt- bar Tel.: 01601873482 Gartenstr. 8 • Lichterkette und Weihnachtskugeln Tel.: 76870 Kandel 01601873482 oder per E-Mail: personalamt@vg-kandel.de • Beistelltisch 80 x 80 cm, Vitrine aus Kiefer, Kleider- Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stiefermann, Tel. schrank 2,40 m breit und 2,20 m hoch, altes Küchen- 07275/960206, zur Verfügung. buffet, Waschtisch mit Mamorplatte Tel.: 07275/2471 Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten • Matratze 1 m x 2 m nur kurz gebraucht, Tel.: Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen und etc., da die Bewer- 07275/6266684 bungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. • Teppich 3 m x 2 m Tel.: 07275/4804 • 3 Zimmeröfen verschiedene Größen evtl. mit Ofenrohr • 5 TRIO Halogen-Balken titansilber, mit Leuchtmittel, Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 z. T. LED (2 x 2, 2 x 3, 1 x 4 Strahler), Tel.: 07275/4955 der Verbandsgemeindewerke Kandel • Felgenständer abzugeben, Tel.: 07275/4955 Die Jahresabschlüsse 2018 (Bilanzen und Erfolgsrechnungen) Wenn Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwen- der Verbandsgemeindewerke Kandel für die Betriebszweige dung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen Wasserversorgung, Waldschwimmbad und Abwasserbeseiti- sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwal- gung wurden in öffentlicher Sitzung des Verbandsgemeindera- tung Kandel unter der Tel.-Nr. 07275/960201 an oder tes am 12.12.2019 festgestellt. per E-Mail an amtsblatt@vg-kandel.de, um Ihr kos- tenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer Die Jahresabschlüsse, die Lageberichte und die Bestätigungs- 3 Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten vermerke über die erfolgte Wirtschaftsprüfung und die Bestäti- wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu gungsberichte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde. in der Zeit vom 02.01.2020 - 17.01.2020 zur Einsichtnahme bei den Verbandsgemeindewerken Kandel, Im Stadtkern 1, Zimmer 108, öffentlich ausgelegt. Forstamt Bienwald geschlossen! In der Zeit von 21.12.2019 bis 01.01.2020 ist das Büro des Forstamtes Bienwald nicht besetzt. Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an die eingerich- nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: tete Rufbereitschaft. Sie erreichen am 23.12. und 30.12.2019 06502/9147-800 einen Mitarbeiter telefonisch unter 01522 / 8851540 sowie am Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: 27.12.2019 unter 01522 / 8851541. vertrieb@wittich-foehren.de Das Forstamt wünscht eine besinnliche Zeit.
Kandel - 13 - Ausgabe 51/52 / 2019
Kandel - 14 - Ausgabe 51/52 / 2019 Satzung der Verbandsgemeinde Kandel Saisonkarten Erwachsene 52,00 € 47,00 € über die Festsetzung von Entgelten Jugendliche 27,00 € 24,00 € Familien 85,00 € 71,00 € der Verbandsgemeindewerke Kandel Alleinerziehende 60,00 € 53,00 € – Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Kartenverlust 4,00 € Kandel für die Betriebszweige Personen ab 50% anerkannter Schwerbehinderung erhalten Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung 50% Nachlass auf den jeweiligen Eintrittspreis. Sofern eine und Waldschwimmbad Begleitperson benötigt wird, hat diese freien Eintritt. Vorausset- zung ist, dass die Notwendigkeit im Schwerbehindertenausweis (Entgeltfestsetzungssatzung gültig ab dem 01.01.2020) vermerkt ist. Der Verbandsgemeinderat hat am 12.12.2019 aufgrund § 24 Eintritt für Schwerbehin- Preis ermäßigter Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der aktuell gül- derte Vorverkauf tigen Fassung folgende Entgeltfestsetzungssatzung beschlos- Tageskarte Erwachsene 1,50 € sen, die hiermit bekannt gemacht wird: Jugendliche 1,00 € §1 Zehnerkarte Erwachsene 12,00 € Gebühren, Beiträge und Kostenerstattung Jugendliche 8,00 € Die Sätze der Gebühren, Beiträge und Kostenerstattungen für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgaben- Saisonkarten Erwachsene 26,00 € 23,50 € gesetz in der aktuell gültigen Fassung werden festgesetzt für: Jugendliche 13,50 € 12,00 € a) Betriebszweig Wasserversorgung Verkaufsartikel laut Aushang Schwimmbadkasse (Preise von 4,00 € - 21,00 €). netto brutto Leihartikel laut Aushang Schwimmbadkasse (Preise von 0,50 € 1. Verbrauchsgebühren je m³ Frisch- - 2,00 €). wasserbezug 1,75 € 1,87 € Alle genannten Positionen enthalten die gesetzlich vorgeschrie- Der entgeltfähige Anteil nach § 11 Entgeltsatzung Wasser- bene Mehrwertsteuer. versorgung beträgt 76%. Zusätzliche Hinweise: 2. Wiederkehrender Beitrag je m² bei- Als Jugendliche gelten Kinder von 6 - 17 Jahren. tragspflichtige Fläche 0,07 € 0,0749 € Der Anspruch auf Zuordnung zu einer Familienkarte oder Sai- Der entgeltfähige Anteil nach § 11 Entgeltsatzung Wasser- sonkarte für Alleinerziehende entfällt grundsätzlich bei Kindern versorgung beträgt 24%. ab 18 Jahren. Auszubildende und Studenten erhalten den Tarif 3. Standrohrmiete für Jugendliche, sofern ein gültiger Nachweis vorgelegt wird. Grundgebühr pauschal 14,02 € 15,00 € Für Schulen und gleichartigen Einrichtungen außerhalb der Benutzungsgebühr pro Tag 0,47 € 0,50 € Verbandsgemeinde, erfolgt eine Ermäßigung von 50 % auf die Wasserverbrauchskosten je m³ 1,75 € 1,87 € Tageskarte. 4. Einmalige Beiträge je m² beitrags- Diese Ermäßigung gilt ebenso für Übungsstunden zum Erhalt pflichtige Grundstücksfläche 2,01 € 2,15 € des Deutschen Sportabzeichens oder des Rettungsschwimmer- abzeichens in der Zeit von 19.00 - 20.00 Uhr. 5. Hausanschlusskosten tatsächlicher Aufwand zuzüglich MwSt. §2 6. Fremdleistungen tatsächlicher Aufwand Inkrafttreten zuzüglich MwSt. Die Entgeltfestsetzungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft. Soweit Abgabenansprüche aufgrund der vorherigen b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung Entgeltfestsetzungssatzungen entstanden sind, gelten diese 1. Kanalbenutzungsgebühren Schmutzwasser je Regelungen weiter. m³ Wasserverbrauch im gesamten Verbandsge- Kandel, den 12.12.2019 meindebereich (einschließlich Abwasserabgabe) 2,52 € gez. Poß, Bürgermeister Der entgeltfähige Anteil nach § 12 Entgeltsat- Hinweis zung Abwasserbeseitigung beträgt 91%. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO 2. Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser je m² Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- beitragspflichtige Fläche 0,03 € schriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr Der entgeltfähige Anteil nach § 12 Entgeltsat- nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande zung Abwasserbeseitigung beträgt 9%. gekommen gelten. 3. Kostenanteil WKB und Gebühr Oberflächenent- Dies gilt nicht, wenn wässerung 1. Die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die wiederkehrender Beitrag 30% Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung Oberflächenentwässerung 70% der Satzung verletzt worden sind oder 4. Wiederkehrender Beitrag für die Oberflächen- 2. Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe- entwässerung pro m² möglicher Abflussfläche 0,12 € hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der 5. Oberflächenentwässerungsgebühr pro m² ange- Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die schlossener, bebauter und befestigter Grund- Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. stücksfläche 0,33 € Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, 6. Gebühr Fäkalschlammbeseitigung je m³ 9,97 € so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- 7. Gebühr Baugrubenentwässerung je m³ 1,53 € mann diese Verletzung geltend machen. 8. Abwasserabgabe für Kleineinleiter pro Person 23,00 € 9. Einmalige Beiträge je m² beitragspflichtige Flä- Satzung über die Benutzung und die che für die Schmutzwasserbeseitigung 6,45 € Erhebung von Gebühren für angemietete 10. Einmalige Beiträge je m² bereinigte Grund- stücksfläche für die Oberflächenentwässerung 15,07 € Wohnungen zur Unterbringung von Empfängern von Leistungen nach dem c) Betriebszweig Waldschwimmbad Asylbewerberleistungsgesetz und Preis ermäßigter Vorverkauf Obdachlosen vom 12.12.2019 Tageskarte Erwachsene 3,00 € Der Verbandsgemeinderat Kandel hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994, Jugendliche 2,00 € BS 2020-1, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom Zehnerkarte Erwachsene 24,00 € 02.03.2017 (GVBl. S. 21) in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 1, 7 Jugendliche 16,00 € und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06. 1995
Kandel - 15 - Ausgabe 51/52 / 2019 (GVBl. S. 175), BS 610-10, zuletzt geändert durch Art. 1 des 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), folgende Satzung Veränderungen in der Unterkunft vornehmen wollen; beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 7. Möbel, Kleider und sonstige Gegenstände im Treppenhaus, §1 Hausflur oder sonstigen Gemeinschaftsräumen lagern wollen; Allgemeines 8. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vor- (1) Die Verbandsgemeinde Kandel stellt in Erfüllung ihrer gesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahr- Verpflichtungen nach dem Landesaufnahmegesetz, dem zeug abstellen wollen. Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Polizei- und Ord- nungsbehördengesetz (POG) Rheinland Pfalz, für den in Frage (5) Die Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, kommenden Personenkreis Wohnraum im erforderlichen dass die Benutzer eine Erklärung abgeben, dass sie die Haftung Umfang bereit. Die bereitgestellten Wohnungen dienen der für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Unterbringung von Empfängern von Leistungen nach dem Asyl- Abs. 3 und 4 verursacht werden können, übernehmen und die bewerberleistungsgesetz und Obdachlose durch die Verbands- Verbandsgemeinde Kandel insofern von Schadenersatzansprü- gemeinde Kandel. chen Dritter freistellen. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen Obdachlosen von der Verbandsgemeinde Kandel bestimmten erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der Gebäude, Wohnungen und Räume. Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft (3) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos zu beachten. sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befin- (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen den und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbe- Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. wohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das §2 Grundstück beeinträchtigt werden. Benutzungsverhältnis (8) Bei von Benutzern ohne Zustimmung der Verbandsgemeinde Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Kandel vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderun- Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten gen kann die Verbandsgemeinde Kandel diese auf Kosten der Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und betreffenden Benutzer beseitigen und den früheren Zustand Größe besteht nicht. wiederherstellen lassen (Ersatzvornahme). §3 (9) Die Beauftragten der Verbandsgemeinde Kandel sind berech- Beginn und Ende der Nutzung tigt, die Unterkünfte werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber den Benutzern der Benutzer die Unterkunft bezieht. auf deren Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt grund- die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden, zu sätzlich durch schriftlichen Bescheid der Verbandsgemeinde diesem Zweck wird die Verbandsgemeinde Kandel einen Woh- Kandel. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in dem nungsschlüssel zurückbehalten. Bescheid angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet §5 das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. Instandhaltung der Unterkünfte (3) Eine vorübergehende Abwesenheit von mehr als einer Woche (1) Die Benutzer verpflichten sich, für eine ordnungsgemäße Rei- hat der Benutzer der Verbandsgemeinde Kandel spätestens drei nigung, ausreichende Lüftung und Beheizung der überlassenen Tage vor Beginn der Abwesenheit mitzuteilen, um klar zu stel- Unterkunft zu sorgen. len, dass kein Auszug vorliegt. Falls keine Benachrichtigung nach (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird Satz 1 erfolgt, wird nach dem Ablauf von drei Wochen eine fiktive eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks Räumung festgesetzt, so dass die Unterkunft aufgegeben und das gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so haben Benutzungsverhältnis von Seiten des Benutzers beendet wurde. die Benutzer dies der Verbandsgemeinde Kandel unverzüglich (4) Die Verbandsgemeinde Kandel kann aus sachlichen Gründen mitzuteilen. die Benutzer innerhalb der Obdachlosenunterkünfte umsetzen. (3) Die Benutzer haften für Schäden, die durch schuldhafte Ver- §4 letzung der ihnen obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht Benutzung der überlassenen Räume entstehen besonders, wenn technische Anlagen und andere Ein- (1) Die, als Unterkunft, überlassenen Räume dürfen nur von den richtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt werden. wird. Insoweit haften die Benutzer auch für das Verschulden von (2) Die Benutzer der Unterkunft sind verpflichtet, die ihnen zuge- Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit ihrem Willen in wiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße die die Benutzer haften, kann die Verbandsgemeinde Kandel auf Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach Kosten der betreffenden Benutzer beseitigen lassen. Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand her- (4) Die Verbandsgemeinde Kandel wird die in § 1 genannten auszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemä- Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und ßen Zustand erhalten. Die Benutzer sind nicht berechtigt, auf- von den eingewiesenen Personen zu unterschreiben. tretende Mängel auf Kosten der Verbandsgemeinde Kandel zu (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem beseitigen. überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustim- mung der Verbandsgemeinde Kandel vorgenommen werden. §6 Die Benutzer sind verpflichtet, die Verbandsgemeinde Kandel Räum- und Streupflicht unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume Die Benutzer haben wöchentlich abwechselnd den Straßenrei- in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. nigungs- und Winterdienst nach Maßgabe der jeweils gültigen (4) Die Benutzer bedürfen ferner der schriftlichen Zustimmung Straßenreinigungssatzung vorzunehmen, soweit diese Arbeiten der Verbandsgemeinde Kandel, wenn sie nicht durch eine beauftragte Person vorgenommen werden. Grund- sätzlich beginnen - je nach Belegung der Unterkunft - die Bewohner 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich eine weitere des Raumes bzw. der Wohnung Nummer 1; es folgen die Bewohner Person (auch als Besucher) aufnehmen wollen; der weiteren Unterkünfte - soweit diese belegt sind - in numerischer 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen Reihenfolge. Die Verwaltung kann durch schriftliche Verfügung eine wollen; von Satz 2 abweichende Regelung anordnen. 3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine §7 Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Rückgabe der Unterkunft Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grund- (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses haben die stück der Unterkunft anbringen oder aufstellen wollen; Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurück- 4. ein Tier in der Unterkunft halten wollen; zugeben. Alle Schlüssel, auch die von den Benutzern selbst 5. in Türen Schlösser oder Schließzylinder auswechseln bzw. nachgemachten, sind der Verbandsgemeinde Kandel zu über- sog. Steckschlösser einbauen wollen; geben. Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Verbands-
Kandel - 16 - Ausgabe 51/52 / 2019 gemeinde Kandel oder einem Benutzungsnachfolger aus der 4. Die vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft ent- Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. bindet den Gebührenschuldner nicht von der Verpflichtung, (2) Von den Benutzern nach Beendigung des Benutzungsver- die Benutzungsgebühren entsprechend § 15 dieser Satzung hältnisses in der Unterkunft zurückgelassene Gegenstände werden auf vollständig zu entrichten. deren Kosten für die Dauer von zwei Wochen verwahrt. Bei Gegenstän- § 14 den, die innerhalb der Frist nach Satz 1 nicht abgeholt werden, wird Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe vermutet, dass der bisherige Benutzer oder die bisherige Benutzerin (1) Für die Benutzung der in Anspruch genommenen Räume das Eigentum daran aufgegeben hat. Die Verbandsgemeinde Kandel ist werden Gebühren erhoben. Bemessungsgrundlage für die Höhe sodann berechtigt, die Gegenstände auf Kosten der Nutzer zu entsor- der Benutzungsgebühr ist der überlassene Wohnplatz in der gen oder anderweitig darüber zu verfügen. zugewiesenen Unterkunft. §8 Haftung und Haftungsausschluss (2) Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach den Kos- (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in ten, die der Verbandsgemeinde Kandel durchschnittlich für alle dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. Schä- Unterkünfte in der gleichen Kategorie entstehen. Die Benut- den und Verunreinigungen kann die Verbandsgemeinde Kandel zungsgebühr wurde anhand einer Gebührenkalkulation festge- auf Kosten der Verursacher beseitigen lassen (Ersatzvornahme). setzt. Hier inbegriffen sind Nebenabgaben, wie Frischwasser, Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner. Abwasser, Müllgebühren und alle abrechenbaren Nebenkosten, (2) Die Haftung der Verbandsgemeinde Kandel, ihrer Organe und sowie die Heizkosten. ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern Des Weiteren wird ein monatlicher Betrag für Verbrauchsstrom ein- wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. gerechnet; dieser bemisst sich nach dem tatsächlichen Verbrauch. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Sofern es sich um mehrere Personen handelt, haften diese als Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Verbands- Gesamtschuldner. gemeinde Kandel keine Haftung. (3) Bei der Erhebung der Benutzungsgebühr nach Kalender- §9 tagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Verwaltungszwang Gebühr zugrunde gelegt. (1) Räumen Benutzer ihre Unterkunft nicht, obwohl gegen sie § 15 eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungs- Gebühren verfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren (1) Die Unterkünfte sind in 4 Kategorien eingeteilt, die jährlich neu Zwang nach Maßgabe des Landesverwaltungsvollstreckungs- bemessen werden. Die Bemessung erfolgt nach der Wohnqualität. gesetzes vollzogen werden (Zwangsräumung). (2) Folgende Gebühren werden für die Kategorien fällig: Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 a. Kategorie 1 Monatlich 196,27 Euro pro Person Abs. 2 Satz 1). b. Kategorie 2 Monatlich 181,97 Euro pro Person § 10 c. Kategorie 3 Monatlich 183,11 Euro pro Person Gebührenpflicht und Gebührenschuldner d. Kategorie 4 Monatlich 287,12 Euro pro Person (1) Die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte ist gebühren- (3) Die Wohnungskategorie und Gebühren werden mittels sepa- pflichtig. Der tatsächlichen Benutzung steht das Recht der raten Gebührenbescheids festgelegt und erhoben. Benutzung gleich. (4) Die Gebühren werden jährlich aus dem vorangegangen (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, welche die Kalenderjahr kalkuliert. Obdachlosenunterkunft benutzen. Familien, eheähnlichen § 16 Lebensgemeinschaften, eingetragenen Lebenspartnerschaften Hausordnung oder Elternteile mit minderjährigen Kindern, die eine Obdachlosen- Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist von den unterkunft gemeinsam benutzen, haften als Gesamtschuldner. Benutzern die Hausordnung einzuhalten. § 11 Entstehung der Gebührenschuld, § 17 Beginn und Ende der Gebührenpflicht Ordnungswidrigkeiten (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Tag des Einzuges in die Ordnungswidrig im Sinne von § 24 Abs. 5 GemO handelt, wer Obdachlosenunterkunft und endet mit dem Tag der Räumung/ vorsätzlich oder fahrlässig fiktive Räumung und/oder ordnungsgemäßen Übergabe der 1. entgegen § 4 Abs. 1 eine Unterkunft benutzt oder die über- Unterkunft an die Verbandsgemeinde Kandel. lassenen Räume zu anderen als zu Wohnzwecken benutzt; (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit 2. entgegen § 4 Abs. 2 die zugewiesenen Räume samt dem über- dem Beginn des Kalendermonats. lassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt und instand hält; Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so 3. entgegen § 4 Abs. 3 seiner Unterrichtungspflicht nicht nach- entsteht die Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermo- kommt; nats mit dem Beginn der Gebührenpflicht nach Absatz 1. 4. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 1 in die Unterkunft eine weitere Per- § 12 son aufnimmt; Gebühren 5. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 2 die Unterkunft zu anderen als Für die Benutzung der von der Verbandsgemeinde Kandel ver- Wohnzwecken nutzt; walteten Obdachlosenunterkünfte sind die Gebühren nach § 15 6. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 3 Schilder anbringt oder Gegen- dieser Satzung zu entrichten. stände aufstellt; § 13 Gebühren, Fälligkeit 7. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 4 Tiere in der Unterkunft hält; 8. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 5 in Türen Schlösser oder Schließzy- 1. Die Verbandsgemeinde erhebt von den Benutzern monat- linder auswechselt bzw. sog. Steckschlösser einbaut; liche Benutzungsgebühren, die nach der Heizung, dem 9. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 6 Um-, An- und Einbauten sowie Zustand, der Wohnqualität und der Außenanlage bemessen Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft ist. Die Benutzungsgebühr umfasst alle Kosten der Woh- vornimmt; nung, außer dem Verbrauchsstrom. 10. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 7 Möbel, Kleider und sonstige 2. Der Gebührenanspruch entsteht zum 1. eines jeden Monats Gegenstände im Treppenhaus, Hausflur oder sonstigen für den laufenden Monat. Gemeinschaftsräumen lagert; 3. Die Gebühren werden durch schriftlichen Bescheid festge- 11. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 8 Kraftfahrzeuge abstellt; setzt und sind 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fäl- lig. Ansonsten sind die Benutzungsgebühren bei langfristiger 12. entgegen § 4 Abs. 9 den Beauftragten der Verbandsge- Benutzung immer zum 1. eines jeden Monats fällig. Bei einer meinde Kandel den Zutritt verwehrt; kürzeren Benutzungszeit wird die Gebühr einschließlich Neben- 13. entgegen § 5 Abs. 2 seiner Mitteilungspflicht nicht nach- abgaben nach Tagen berechnet. Die Gebührenpflicht endet mit kommt; dem Tag der Räumung und ordnungsgemäßen Übergabe der 14. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 die Unterkunft nicht ordnungs- Unterkunft, an den mit der Aufsicht und Verwaltung der Unter- gemäß räumt; künfte Beauftragten der Verbandsgemeinde Kandel. 15. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 2 die Schlüssel nicht übergibt.
Kandel - 17 - Ausgabe 51/52 / 2019 Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu Claudia Neff-Butz, Annette Krysmansky, Matthias Joa und 5.000 Euro geahndet werden, im Falle des fahrlässigen Han- Mohammad Abujeish. delns bis zu 2.500 Euro. Gemeinsam mit den bereits im Oktober gewählten Mitgliedern § 18 Selime Ökden, Serkan Pitirkan, Gürkan Pitirkan, Ziya Yüksel, Inkrafttreten, Außerkrafttreten Olga Lenk, Dr. Dorothea Fuhr, Marita Schunder, Yvonne Van de Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zande, Dr. Saleh Barmo und Vika Venediktova bilden diese 15 Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosen- und Personen nun den BMI des Landkreises Germersheim. Flüchtlingsunterkünften der Verbandsgemeinde Kandel vom Laut Satzung des Landkreises Germersheim über die Einrich- 25.09.2018 außer Kraft. tung und Durchführung der Wahlen eines Beirats für Migration Kandel, den 19.12.2019 und Integration beträgt die Gesamtzahl der Mitglieder 15. Zehn Beiratsmitglieder wurden bereits Ende Oktober von den Wahl- gez. Poß, Bürgermeister berechtigten gewählt, fünf sind vom Kreistag zu wählen. Erlaubnisverfahren nach §§ 8, 15 Abfuhrtermine für 770 l und 1.100 l Wasserhaushaltsgesetz Abfallbehälter im Internet abrufbar Bekanntmachung der Struktur- und Während die gedruckten Abfallkalender 2020 für Müllgefäße bis Genehmigungsdirektion Süd 240 l Volumengröße direkt an alle Haushalte im Landkreis Ger- 1. Die Verbandsgemeinde Kandel hat die Erteilung einer geho- mersheim verteilt wurden, sind die Termine der Container (770 l benen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser und 1.100 l) ausschließlich im Internet abrufbar. Sie können auf aus dem Baugebiet „K 2“ in Kandel auf dem Grund- · stück der Homepage der Abfallwirtschaft abgerufen und ausgedruckt mit der Flurstücks-Nr. 544/2 in der Gemarkung Kandel in das werden. Die Internetversion aller Abfuhrtermine des Landkreises Oberflächengewässer Hintergraben beantragt. steht unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft, Rubrik Auf der Grundlage dieses Verfahrens und der zugrunde Abfallkalender 2020, zum Abruf bereit. liegenden Planunterlagen sollen der Erlaubnisänderungs- Betroffene Eigentümer bzw. Mieter, die über keinen Internetzugang bescheid vom 17.08.2010 (Neufassung der gehobenen verfügen, können einen Ausdruck ihres Kalenders direkt bei der Erlaubnis vom 15.06.1999 - Bereiche „Hubhofstraße“ und Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 07274/53-342 anfordern. „Hubhofweg“) und der Änderungsbescheid (im Zuge der Vorwegerschließung von Bereichen „NBG Nordwest K 2 - Satzungsänderung Kindertagesstätte“) vom 19.06.2015 angepasst werden. Inhalt: 2. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ger- mersheim: Satzung zur Änderung der Satzung über die 2.1 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel - Ver- Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen bandsgemeindewerke - Im Stadtkern 1 76870 Kandel im Landkreis Germersheim. in der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 23. 2. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ger- Januar 2020 zur Einsicht ausliegen; mersheim: Satzung zur Änderung der Satzung des 2.2 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) Landkreises Germersheim über die Erhebung von auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link Benutzungsgebühren für die Abfallwirtschaft. https:l/sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteili- 3. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ger- gung bekanntmachungen/ abrufbar sind; mersheim: Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für 2.3 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Struktur- die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Ger- und Genehmigungsdirektion Süd mersheim. Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz 1. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ger- Karl-Helfferich-Straße 22 mersheim: 67433 Neustadt Satzung und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, - Verbandsgemeindewerke - Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, Im Stadtkern 1 die Verwertung 76870 Kandel und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Germersheim. Der Kreistag hat aufgrund der §§ 17 und 19 der Landkreisord- bis spätestens zum 06.02.2020 schriftlich oder zur Nie- nung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt derschrift erhoben werden können; geändert durch Art. 38 des Landesgesetzes vom 14.12.2018 2.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die (GVBl. S. 448), des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) nicht auf besonderem privatrechtlichen Titel beruhen, vom 22.11.2013 (GVBl. S. 459), in Ausführung des Kreislaufwirt- ausgeschlossen werden; schaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 121), und 2.5 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem zu bestimmenden § 7 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 18.04.2017 Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann (BGBl. I S. 896), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und 05.07.2017 (BGBl. I S. 2234), in seiner Sitzung am 09.12.2019 2.6 Entscheidung unberücksichtigt bleiben können; folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermei- 2.7 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen dung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die oder Zustellungen Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Ger- - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von mersheim beschlossen: dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma- Artikel 1 chung benachrichtigt werden können, Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen von Abfällen im Landkreis Germersheim (Abfallsatzung) vom durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann; 18.12.2008, Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 41 vom 2.8 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkun- 18.12.2008, geändert durch Satzung vom 18.06.2013, Amtsblatt gen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die des Landkreises Germersheim Nr. 13 vom 18.06.2013, geändert nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. durch Satzung vom 11.12.2017, Amtsblatt des Landkreises Ger- mersheim Nr. 52 vom 14.12.2017, wird wie folgt geändert: Beirat für Migration § 9 Abs. 2 erster Spiegelstrich, wird wie folgt neu gefasst: „- Bioabfälle mit Ausnahme von Biokunststoffen in braunen Tonnen“ und Integra tion ist komplett § 14 wird um folgenden Absatz 10 ergänzt: Kreistag wählt weitere Mitglieder für BMI „(10) Für Abfallgefäße, die nicht entsprechend den vorgenann- Der Kreistag hat fünf weitere Mitglieder in den Beirat für Mig- ten Bestimmungen zur Entleerungbereitgestellt werden, besteht ration und Integration (BMI) gewählt. Diese sind: Stefan Kapp, kein Anspruch auf Leerung.“
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