Frohe Weihnachten - VG Kandel

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49 Jahrgang   Freitag, den 20. Dezember 2019               Nr. 51/52 / 2019

                                           Frohe
                                        Weihnachten
                                                Im Namen aller
                                                Mitarbeiterinnen
                                                und
                                                Mitarbeiter der
                                                Verbandsgemeinde-
                                                verwaltung,
                                                aber auch ganz
                                                persönlich,
                                                wünsche ich allen
                                                Mitbürgerinnen und
                                                Mitbürgern
                                                ein gesegnetes und
                                                friedvolles
                                                Weihnachtsfest
                                                und ein gutes,
                                                gesundes und
                                                zufriedenes Jahr
                                                2020.

                                                Ihr Volker Poß
                                                Bürgermeister
Kandel                                        - 2 -                             Ausgabe 51/52 / 2019

         WICHTIGE INFORMATIONEN!!!
         Die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
         bleibt an Heilig Abend und Silvester sowie am
         Freitag, dem 27.12.2019 und Montag, dem 30.12.2019
         geschlossen!

         AUSNAHME:
         Das Standesamt und das Friedhofsamt der Verbandsgemeinde
         hat für Sie NOTDIENSTE für die Beurkundung von Sterbefällen eingerichtet:

         Freitag, den 27.12.2019, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
         Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Conrath, Tel. 07275/960-111,
         Sandra.Conrath@VG-Kandel.de
         Fax-Nummer 07275/960-405
         Achtung: Bitte benutzen Sie am 27.12.2019 die Eingangstür in der
         Gartenstraße.
         Montag, den 30.12.2019, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
         Ihre Ansprechpartnerin: Kathrin Stephan, Tel. 07275/960-111,
         Kathrin.Stephan@VG-Kandel.de
         Fax-Nummer 07275/960-405
         Bitte melden Sie sich vorher telefonisch bei uns an.
         Zur Info: An den Notdiensten sind keine EC Zahlungen möglich. Die
         Beurkundungen und Genehmigungen können nur bar bezahlt werden.

         Die KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung
         bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel bleibt
         vom 24.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 geschlossen!
         Demgegenüber hat die KFZ-Zulassungsstelle in Germersheim in der 17er Straße
         am Montag, dem 30.12.2019, von 08.00 bis 11.30 Uhr geöffnet.

         Tourismusbüro am Bahnhof, Georg-Todt-Str. 2 a, Kandel
         Das Tourismusbüro am Bahnhof bleibt
         von Freitag, 20.12.2019 bis zum 03.01.2020 geschlossen.
         Ab dem 06.01.2019 ist das Büro wieder von montags bis freitags von
         09.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.
         Tel.: 07275/619945, Fax: 07275/618462, info@suedpfalz-tourismus-kandel.de

         VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG KANDEL/Fachbereich 1/Organisation

         Amtsblatt Redaktionsschluss
         In der Kalenderwoche 52/2019 und 01/2020 erscheint kein Amtsblatt!
         Das erste Amtsblatt im neuen Jahr erscheint in der Kalenderwoche 02/2020.
         Der Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Montag, 06.01.2020, 12.00 Uhr.
         Erscheinungstag: Freitag, 10.01.2020
         Ihre Amtsblattredaktion
Kandel                                                  - 3 -                                   Ausgabe 51/52 / 2019

     Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
     wenn ich kurz vor Weihnachten und wenige Tage vor dem Jahreswechsel dar-
     über nachdenke, welche Themen mich in den zurückliegenden zwölf Monaten
     berührt haben und mir wichtig geworden sind, dann kommt mir unweigerlich
     der Klimawandel in den Sinn, der nicht mehr wegzudiskutieren ist und dessen
     Folgen schon jetzt weltweit zu spüren sind. Und auch wenn wir hier bei uns in
     der Südpfalz - Gott sei Dank - von Umweltkatastrophen weitestgehend ver-
     schont blieben, sind Auswirkungen des Klimawandels auch bei uns deutlich
     zu erkennen; die überaus heißen Temperaturen im Sommer, lang anhaltende
     Trockenheit, aber auch plötzlich auftretende Starkregen, all das sind Symp-
     tome, die der Klimaveränderung zugeschrieben werden müssen. Das massive
     Verbrennen fossiler Energieträger wie Kohle und Öl macht unsere Erde zum
     Treibhaus. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen steigen kontinuierlich
     und fast unaufhaltsam. Dass menschliches Verhalten dafür verantwortlich ist,
     gilt wissenschaftlich als belegt, obgleich eine Partei, die im Deutschen Bundestag gleichsam vertreten ist,
     wie im rheinland-pfälzischen Landtag, dies nach wie vor gebetsmühlenhaft bestreitet und uns glaubhaft
     machen will, dass die Erderwärmung ausschließlich natürliche Ursachen hat.
     Lassen wir uns nicht beirren. Es liegt an jedem von uns, mit unserem Verhalten zum Klimaschutz beizutra-
     gen. Das zeigen auch sehr deutlich die Ergebnisse unseres Klimaschutzkonzeptes, das wir als Verbandsge-
     meinde in Auftrag gegeben haben und das der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 24. September
     dieses Jahres anerkannt und beschlossen hat. Vielfältige Maßnahmen wollen wir in den nächsten Monaten
     und Jahren angehen und Klimaschutz in unserer Verbandsgemeinde zu einem ganz besonders wichtigen
     Thema machen. Klimaschutz ist eines der entscheidenden Themen für unserer aller Zukunft.
     Ein Klimawandel, dem wir auch weiterhin entschieden entgegenwirken müssen, ist nach wie vor in unserem
     gesellschaftlichen Miteinander zu erkennen. Rechtspopulistische Thesen dürfen nicht „salonfähig“ werden
     und Hass und Hetze dürfen nicht zur Tagesordnung gehören. Hiergegen müssen wir uns auch im Neuen Jahr
     klar und deutlich wehren. Auch wenn wir bei uns in Kandel in den letzten Monaten von rechtspopulistisch
     geprägten Aufmärschen und Kundgebungen verschont geblieben sind, so ist der Anführer des selbster-
     nannten „Frauenbündnisses Kandel“ nach wie vor in der Südpfalz aktiv und streut seine Parolen jetzt in
     Landau, vor kurzem aber auch in Herxheim und in Speyer. Wir alle müssen auf der Basis unseres demo-
     kratischen Grundverständnisses und unserer menschlichen Grundwerte auch in Zukunft wachsam bleiben.
     Die Protestantische Kirchengemeinde in Kandel konnte in diesem Jahr 500 Jahre St. Georgskirche feiern.
     Seit dieser Zeit überragt der St. Georgsturm unsere Stadt und ist ein unverrückbares Wahrzeichen der Stadt
     und der Verbandsgemeinde. Mögen die Glocken des St. Georgsturms zusammen mit den Glocken aller
     Kirchtürme in unserer Verbandsgemeinde auch weiterhin Mitmenschlichkeit, Frieden, Freiheit und Toleranz
     verkünden und die Parolen des Hasses und der Hetze übertönen.
     In diesem Sinne wünsche ich uns allen für die bevorstehenden Feiertage viel Zeit der Ruhe, der Besinnlich-
     keit und des weihnachtlichen Friedens. Gleichzeitig wünsche ich uns allen ganz viel Hoffnung und Zuver-
     sicht für ein gutes, gesundes und friedvolles Jahr 2020.
                                                       Herzlichst
                                                         Ihr

                                                    Volker Poß
                                                   Bürgermeister
Kandel                           - 4 -              Ausgabe 51/52 / 2019

    Einladung zum

                 Neujahrsempfang
                             der Ortsgemeinde Minfeld

         Am Sonntag, dem 12. Januar 2020, ab 11.00 Uhr, fin-
         det in der Mundohalle Minfeld ein Neujahrsempfang
         für alle Bürgerinnen und Bürger von Minfeld statt.

         Der Sektempfang beginnt um 11.00 Uhr.

         Besonders willkommen sind auch die Neubürger
         unserer Gemeinde, denen die Möglichkeit gegeben
         wird, sich der Gemeinde vorzustellen.

         Der Empfang wird von der Jugendkapelle des Musik-
         vereins Minfeld musikalisch
         umrahmt.

         Ich würde mich sehr freuen,
         Sie zahlreich in der Mundohalle
         begrüßen zu können!

         Ihr Martin Volz
         Ortsbürgermeister
Kandel                        - 5 -                   Ausgabe 51/52 / 2019

         3 KÖNIGSMARKT
                  KANDEL
         SA.   4.1. – MO.6.1.
               AUF DEM MARKTPLATZ
           SA. 14 – 20 UHR | SO. UND MO. 12 – 20 UHR

               VERKAUFSOFFENER SONNTAG

           AM 5.1.2020VON 13 BIS 18 UHR
Kandel                     - 6 -                         Ausgabe 51/52 / 2019

                 Herzliche Einladung zum
         Neujahrsempfang im Bürgerhaus in Winden

                                              am
                                           Sonntag,
                                              den
                                            05.01.20
                                              um
                                           17:00 Uhr
                          Sektempfang um 17:00 Uhr, zudem alle Bür-
                          gerinnen und Bürger von Winden ganz herz-
                          lich eingeladen sind.

                          Den Neubürgern von Winden bieten wir die
                          Möglichkeit, sich der Gemeinde vorzustellen.
                          Die Veranstaltung wird musikalisch umrahmt
                          von Sabine Deutsch und Micha Licht, beglei-
                          tet von Naila Lahmann am Pianao.

                          Wir würden uns freuen, sie zahlreich in unse-
                          rem Bürgerhaus begrüßen zu können.

                                 Ihr Ortsbürgermeister Peter Beutel
                                Ihr 1. Beigeordneter Rolf Schönlaub
                                 Ihr 2. Beigeordneter Andreas Kehrt
Kandel   - 7 -   Ausgabe 51/52 / 2019
Kandel                                      - 8 -                                          Ausgabe 51/52 / 2019

                                                                          Trauen
                                                                          Sie sich!

                               Samstag               Heiraten am

                                               Termine für das Jahr 2020
                                                     21. März 2020
                                                      25. April 2020
                                                      16. Mai 2020
                                                      20. Juni 2020
                                                       18. Juli 2020
                                                    15. August 2020
                                                  19. September 2020

                                               Termine für das Jahr 2021
                                                     20. März 2021
                                                      17. April 2021
                                                      22. Mai 2021
                                                      19. Juni 2021
                                                       17. Juli 2021
                                                    21. August 2021
                                                  18. September 2021

                         Für weitere Informationen und Reservierungen stehen Ihnen unsere Standesbeamtinnen
                         zu den üblichen Öffnungszeiten gerne zu Verfügung: Tel. 07275/ 960 – 0

                   In unserem Trauzimmer finden ca. 25 Personen Platz.
         Anfragen per Email senden Sie bitte an Standesamt-Kandel@vg-kandel.de
Kandel                                                              - 9 -                                         Ausgabe 51/52 / 2019

                Notfalldienste
                                                                        Mittwoch, 01. Januar 2020
 ii Notruf                                                              Herr Dr. Werner Ertel, Robert-Koch-Straße 1, 76744 Maximilian-
 Im Notfall immer 112                                                   sau, Tel.: 07271/42000
                                                                        Samstag, 04. Januar 2020, 09.00 bis 12.00 Uhr
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe-
                                                                        Sonntag, 05. Januar 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr
 schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss
                                                                        Herr Dr. Manfred Lechner, Obere Haupstraße 6, 76863 Herxheim,
 direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert
                                                                        Tel.: 07276/95033
 werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.
 Polizei 110
 Polizeiinspektion Wörth 07271/9221-0                                   ii Tierärzte
 Feuerwehr 112
                                                                        Unter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Telefon
                                                                        07275/2500, können Sie über den Anrufbeantworter den jeweili-
 ii Ärztlicher Notdienst                                                gen Notdienst am Wochenende bzw. unter der Woche abfragen.
                                                                        Tel. 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle Germersheim
 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luit-   Hans Graf Sponeck Straße 33, 76726 Germersheim
 poldstr. 14, Kandel, Tel. 116117 (allgemeine Nummer), direkte
 Durchwahl: 07275/19292
 Öffnungszeiten:                                                        ii Apotheken
 Mo., 19.00 bis 8.00 Uhr Folgetag
                                                                        Die Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von 08.30
 Di., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                   Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Telefonansage
 Mi., 14.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                   des Apothekennotdienstes über die landesweit gültige Rufnum-
 Do., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                   mer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes.
 Fr., 15.00 Uhr bis 8.00 Uhr Montag                                     Internet: www.lak-rlp.de
 Im Notfall immer 112                                                   Samstag, 21.12.2019
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbe-           Fröschel Apotheke, Siemensstraße 31, Jockgrim, Tel.: 07271/52524
 schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen,               Sonntag, 22.12.2019
 muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor-           Tulla-Apotheke, Tullastraße 3a, Wörth-Maximiliansau,
 dert werden.                                                           Tel.: 07271/41448
                                                                        Montag, 23.12.2019
                                                                        St. Georgsapotheke, Hauptstraße 95, Kandel, Tel.: 07275/1350
 ii Kinder- und Jugendnotdienst                                         Dienstag, 24.12.2019
                                                                        Zügel-Apotheke, Ottstraße 7, Wörth, Tel.: 07271/7055
 Samstag, Sonntag und Feiertag,                                         Mittwoch, 25.12.2019
 von 09.00 bis 11.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr                        Römer-Apotheke, Buchstraße 1, Jockgrim, Tel.: 07271/51075
 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Vinzentius-Krankenhaus,          Donnerstag, 26.12.2019
 Landau, Cornichonstraße 4, Tel. 06341/19292                            Sonnen-Apotheke Herxheim, Untere Hauptstraß 127, Herxheim,
                                                                        Tel.: 07276/919744
                                                                        und Wieslauter Apotheke, Lukasstraße 11, Berg, Tel.: 07273/919264
 ii Augenärzte                                                          Freitag, 27.12.2019
                                                                        Farma-Plus-Apotheke, Am Bienwald 5, Wörth, Tel.: 07271/6780
 Für augenärztliche Notfälle                                            Samstag, 28.12.2019
 zuständig Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1,      Apotheke an der Passage, Hauptstraße 79, Kandel, Tel.:
 67655 Kaiserslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030                        07275/919891
 Das Westpfalz Klinikum hat also Bereitschaftsdienst:                   Sonntag, 29.12.2019
 Täglich 19.00-7.00 Uhr, Mittwochs 14.00 Uhr bis Donnerstags 7.00       Olympia-Apotheke, Marktstraße 6, Wörth, Tel.: 07271/76020
 Uhr, Freitags 16.00 Uhr bis Montags 7.00 Uhr sowie Brückentage,        Montag, 30.12.2019
 alle Feiertage (an diesen ab 18.00 Uhr des Vortages).                  Glöckel-Apotheke, Hauptstraße 29, Neupotz, Tel.: 07272/7000185
 Die Augenärzte Südpfalz sind lediglich für Notfälle in ihren Praxen    Dienstag, 31.12.2019
 zuständig, Mo-Fr von 7- 19.00 Uhr, Mittwochs bis 14.00 Uhr und         Rats-Apotheke, Hauptstraße 28, Rheinzabern, Tel.: 07272/930915
 Freitags bis 16.00 Uhr                                                 Mittwoch, 01.01.2020
 oder 24-Stunden Notdienst-Augenklinik                                  Alte Apotheke von 1837, Obere Hauptstraße 1, Herxheim,
 Städtisches Klinikum Karlsruhe, Augen-Klinikambulanz                   Tel.: 07276/8578
 Moltkestr. 90, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-974-0                        Donnerstag, 02.01.2020
                                                                        Bienwald-Apotheke, Hauptstraße 59, Kandel, Tel.: 07275/1204
                                                                        Freitag, 03.01.2020
 ii Zahnärzte                                                           Marien-Apotheke, Marienstraße 2, Hagenbach, Tel.: 07273/1224
                                                                        und Wenelin Apotheke, Luitpoldstraße 98, Hatzenbühl,
 Samstag, 21. Dezember 2019, 09.00 bis 12.00 Uhr                        Tel.: 07275/8621
 Sonntag, 22. Dezember 2019 , 11.00 bis 12.00 Uhr                       Samstag, 04.01.2020
 Herr ZA Andreas Ressel, Untere Hauptstraße 107 a, 76863 Herx-          Apotheke im Maximilianscenter, Maximilianstraße 1, Maximilian-
 heim, Tel.: 7276/919289                                                sau, Tel.: 07271/979780
 Dienstag, 24. Dezember 2019,                                           Sonntag, 05.01.2020
 Herr ZA Franz Raschka, Rappengasse 12, 76764 Rheinzabern,              Alte Apotheke von 1837, Obere Hauptstraße 1, Herxheim,
 Tel.: 07272/74077                                                      Tel.: 07276/8578
 Mittwoch, 25. Dezember 2019,                                           Montag, 06.01.2020
                                                                        Tulla-Apotheke, Tullastraße 3a, Wörth-Maximiliansau,
 Donnerstag, 26. Dezmeber 2019,
                                                                        Tel.: 07271/41448
 Herr Dr. Klaus Kupper, Blumenstraße 21, 76776 Neuburg,                 Dienstag, 07.01.2020
 Tel.: 07273/3000                                                       St. Georgsapotheke, Hauptstraße 95, Kandel, Tel.: 07275/1350
 Samstag, 28. Dezember 2019, 09.00 bis 12.00 Uhr                        Mittwoch, 08.01.2020
 Sonntag, 29. Dezmeber 2019, 11.00 bis 12.00 Uhr                        Zügel-Apotheke, Ottstraße 7, Wörth, Tel.: 07271/7055
 Frau Dr. Sonni Turban-Nitsche, Hauptstraße 67, 76744 Schaidt,          Donnerstag, 09.01.2020
 tel.: 06340/8751                                                       Römer-Apotheke, Buchstraße 1, Jockgrim, Tel.: 07271/51075
 Dienstag, 31. Dezember 2019,                                           Freitag, 10.01.2020
 Herr Dr. Werner Ertel, Robert-Koch-Straße 1, 76744 Maximilian-         Sonnen-Apotheke Herxheim, Untere Hauptstraße 127, Herxheim,
 sau, Tel.: 07271/42000                                                 Tel.: 07276/919744
Kandel                                                         - 10 -                                           Ausgabe 51/52 / 2019

                                                                    Mittwoch von 11.00 uhr - 13.00 Uhr
 ii Soziale Dienste                                                 Donnerstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
                                                                    Anmeldung: Mittwoch 11.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr
                               AWO                                  Info unter 01732804310
 Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kandel, Waldstraße 38,
 Tel. 07275-8919                                                                         Mobiler Pflege Service
 Sprechstunde am letzten Mittwoch im Monat 16:00 bis 18:30 Uhr      Alten- und Krankenpflege, Tel. 07275/61691
 AWO Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien und Lebensfra-   Amb. Pflegedienst ALT und JUNG
 gen, Kandel, Tel. 07275-9886850                                    Tel.-Nr. 07275/919998 oder 0172/4745 309

 AWO Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung, Landau, Tel.       ii Störungsdienste
 06341-83613
 Sozialer Medizinischer Dienst, Alten- und Krankenpflegedienst       Bereitschaftsdienst bei Störungen im Abwasserbereich
 (SoMeDi), Tel. 06341-897686                                        Mobilnummer: 0172/6973 571
 Zentrum für Seelische Gesundheit (Stk) Tagesstätte Kandel,                 Bereitschaftsdienst bei Störungen in der
 Tel. 07275-913063                                                        Wasserversorgung (Kandel, Erlenbach, Minfeld,
                           Pflegedienst                                      Steinweiler, Vollmersweiler und Winden)
 Luitpoldstr. 81, 6770 Hatzenbühl,                                  Tel. 07275/960256. Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeant-
 Tel: 07275-98860, Rund um die Uhr erreichbar über die Handy Nr.:   worter geschaltet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk ver-
 0176-11767710,                                                     ständigt. Zusätzlich bitte auch die Ruf-Nr. 01722018337 anrufen.
 Bürozeiten von Montags bis freitags von 8:00 bis 17.00,
 Wir bieten: Ambulante Krankenpflege, Ambulante Hauswirtschaft,
                                                                              Bereitschaftsdienst bei Störungen in der
 Essen auf Rädern, Tagesstätte für Senioren, Alltags und Demenz-                 Wasserversorgung (Freckenfeld)
 betreuung.                                                         Tel. 0172/2537375
                    Krebsinformationsdienst                              Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbH
 Tel. 0800 420 30 40, kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr            Tel. 0800/0837 111
 E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de,                                    Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG
 Internet: www.krebsinformationsdienst.de und                       Pfalzwerke AG Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel
 www.facebook.de/krebsinformationsdienst                            Tel. 07275/955410
               Ökumenische Sozialstation Wörth                      Bei Störungen im Stromnetz: 0800/7977 777 (außer Winden)
 Tel. 07271/76080                                                           Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden
                         Wörther Tafel e.V.                         Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der
 In den Niederwiesen 7                                              Ortsgemeinde Winden, Tel. 0171/7506 502 (Stadtwerke Bad
 Öffnungszeiten:                                                    Bergzabern).
Kandel                                                         - 11 -                                       Ausgabe 51/52 / 2019

                                                                              Sprechtage und Sprechzeiten
Kulturelles aus der Verbandsgemeinde                                                  Gleichstellungsbeauftragte
                                                                    Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel,
                                                                    Frau Melanie Löhle, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.:
                                                                    07275/9600. E-Mail: gleichstellung@VG-Kandel.de
                                                                         Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel
                                                                    Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau
                                                                    Manuela Tolkmitt, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.:
                                                                    07275/960-314.
                                                                    E-Mail: manuela.tolkmitt@vg-kandel.de
                                                                                  Verbandsgemeindejugendpflegerin
         Veranstaltungstermine                                      Die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Kandel, Katharina
                                                                    Hilbert, hat ihr Büro im Zimmer 214 (1. OG) der Verbandsge-
                                                                    meindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Termine nach Verein-
                      Am Wochenende                                 barung unter der Tel.-Nr. 07275/960129, E-Mail: jugendpflege@
 Samstag, 21.12.2019                                                vg-kandel.de.
 • von 15.00 - 15.30 Uhr gemeinsames Adventsliedersin-              Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier im Amtsblatt oder unter
    gen in der Hauptstraße vor dem Modehaus Meier                   www.vg-kandel.de http://www.vg-kandel.de/ /veranstaltungen.
 • um 17.15 Uhr Musikverein Edelweiß Wörth auf der                         Öffnungszeiten des Tourismusbüros am Bahnhof
    Bühne am Plätzel in Kandel
 • um 19.00 Uhr Auftritt der Spielgemeinschaft der Musik-           Montags bis freitags von 09.00 - 13.00 Uhr
    vereine Freckenfeld und Büchelberg auf der Bühne am             Außerhalb dieser Öffnungzeiten erhalten Sie Informationsma-
    Plätzel in Kandel                                               terial im Foyer der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr. 8,
 Sonntag, 22.12.2019                                                76870 Kandel
 • von 09.00 bis 12.00 Uhr Briefmarkentauschtag im Bür-             Tel.: 07275/619945, Fax: 07275/618462, info@suedpfalz-touris-
    gerhaus, Stadtteil Kandel-Minderslachen                         mus-kandel.de, www.suedpfalz-tourismus-kandel.de
 • ab 15.00 Uhr Bläsier in dur zusammen mit dem Volk-
    schor Kandel e. V. auf der Bühne am Plätzel
                        Demnächst
 Samstag, 04.01.2020
 • 04.01.20 Schlachtfest Musikverein Freckenfeld ab 11:30
    Uhr im Musikerheim Freckenfeld.
 Sonntag, 05.01.2020
 • ab 15 Uhr Eröffnung des Fair-Teiler im Bürgerhaushof
                                                                         Die Verbandsgemeinde Kandel und die jeweilige
    in Winden
 Samstag, 11.01.2020                                                     Wohngemeinde gratuliert allen Altersjubilaren/
 • ab 09.30 Uhr findet die Christbaumsammlung der CDU                    innen, die in den nächsten Tagen 70 Jahre und
    Freckenfeld statt                                                    älter werden, recht herzlich!

                                                                         Erlenbach
                 Verbandsgemeinde                                        08.01.2020 Wenner, Karl
                                                                         Freckenfeld
                                                                                                                     75 Jahre

                                                                         12.01.2020 Jäger, Günter                    80 Jahre
                                                                         Kandel
                    Amtlicher Teil                                       01.01.2020 Cok, Türkan                      85 Jahre
                                                                         02.01.2020 Dogan, Keziban                   70 Jahre
                                                                         02.01.2020 Notheisen, Gerda                 85 Jahre
                     Öffnungszeiten                                      03.01.2020 Semin, Sükan                     70 Jahre
         der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel                           04.01.2020 Liebich, Olaf                    70 Jahre
• Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr                           Minfeld
• dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr                                      25.12.2019 Groß, Karl                       85 Jahre
• sowie donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr                              01.01.2020 Simon, Bernhard                  70 Jahre
 Sprechzeiten Fachbereich 2: Natürliche Lebensgrundlagen                 10.01.2020 Wüst, Dietrich                   70 Jahre
                           u. Bauen                                      11.01.2020 Scheib, Helma                    90 Jahre
• dienstags, 08.00 - 12.00 Uhr und nachmittags 13.30 - 16.00 Uhr         Steinweiler
• donnerstags, 08.00 - 12.00 Uhr und nachmittags 13.30 -                 26.12.2019 Winterleitner, Joachim           80 Jahre
     18.00 Uhr                                                           01.01.2020 Stay, Volker                     70 Jahre
Tel.-Nr. Bürgerbüro und Zentrale: 07275/960100, Fax-Nr.                  02.01.2020 Fries, Günter                    70 Jahre
07275/960101                                                             11.01.2020 Kreusch, Ursula                  70 Jahre
                 der KFZ-Zulassungsstelle                                Vollmersweiler
• Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr                           23.12.2019 Flügge, Christa                  70 Jahre
• dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr                                      Winden
• donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr                                    09.01.2020 Tabery, Horst                    80 Jahre
Anmeldeschluss jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öff-
nungszeiten!
Tel.-Nrn. der KFZ-Zulassungsstelle: 07275/960141 bis 146,                Wir gratulieren den Eheleuten Nikolai und Vera
Fax-Nr.: 07275/960140                                                    Merz, wohnhaft in Kandel, die am 31.12.2019 das
                                                                         Fest der Goldenen Hochzeit feiern.

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Kandel                                                                      - 12 -                                            Ausgabe 51/52 / 2019

   Verbandsgemeindejugendpflege Kandel                                                             Stellenausschreibung
                                                                                  Die Ortsgemeinde Minfeld sucht ab sofort eine/n
                    Die Jugendpflege wünscht ihren Besu-
                    chern frohe Weihnachten und einen guten                                       Freiwillige/n zur Durchführung
                    Rutsch ins neue Jahr 2020!                                                   eines freiwilligen sozialen Jahres
                    Die Jugendtreffs in den einzelnen Orts-                       Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Kindern, Spaß bei
 gemeinden der Verbandsgemeinde Kandel öffnen nach den                            der Arbeit mit Kindern sowie die Förderung der individuel-
 Weihnachtsferien wieder (ab 07.01.2020).                                         len Entwicklung und die Pflege der Zusammenarbeit mit den
 Wir freuen uns auf euch im neuen Jahr                                            Eltern sollten für Sie selbstverständlich sein.
                                                                                  Wir suchen eine freiwillige Kraft zur Unterstützung der Erzie-
 Das Team der Jugendpflege Kandel
                                                                                  her/innen. In das Aufgabenfeld fallen Tätigkeiten wie zum Bei-
                                                                                  spiel Spielangebote, Hilfe beim Essen oder Vorlesetätigkeiten.
                                                                                  Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Ihre
                       Feuerwehrinformation                                       Bewerbung bis spätestens 17.01.2020 mit den üblichen Unterla-
                   von KW 51/2019 bis KW 01/2020                                  gen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die
               Freiwillige Feuerwehr Erlenbach                                               Verbandsgemeinde Kandel
               Übung, Mo., den 23.12.2019, 19.30 Uhr                                         Personalamt
               Freiwillige Feuerwehr Freckenfeld                                             Gartenstr. 8
Übung, Fr., den 27.12.2019, 18:00 Uhr                                                        76870 Kandel
Freiwillige Feuerwehr Winden                                                      Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Frau Stiefermann, Tel.
Sitzung Feuerwehrverein, Fr., den 27.12.2019                                      07275/960206, zur Verfügung.
Termine KW 01/2020
Freiwillige Feuerwehr Kandel
Übung Allgemein, Di., den 07.01.2020, 19.30 Uhr                                                    Stellenausschreibung
Jugendfeuerwehr Erlenbach                                                         Die Ortsgemeinde Minfeld sucht zum nächst möglichen Zeit-
Übung, Mi., den 09.01.2020, 17:40 Uhr                                             punkt eine/n
Freiwillige Feuerwehr Steinweiler
                                                                                            Mitarbeiter/in für die Kindertagesstätte
Übung, Di., den 07.01.2020, 19.30 Uhr                                                      „Abenteuerland“ in Teilzeitbeschäftigung.
Jugendfeuerwehr Steinweiler                                                       Es handelt sich hierbei um eine befristete Teilzeitstelle mit
Übung, Mi., den 09.01.2020, 17:40 Uhr                                             19,5 Wochenstunden.
Freiwillige Feuerwehr Winden                                                      Wir suchen teamfähige/n Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit
Neujahrsempfang, So., 05.01.2020                                                  einer abgeschlossenen Berufsausbildung als staatlich
                                                                                  anerkannte/r Erzieher/in oder Sozialassistenten/Sozialassis-
                                                                                  tentin, oder vergleichbare Ausbildungen.
                                                                                  Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Kindern, Spaß an
                           Sperrmüllbörse                                         der Arbeit mit Kindern sowie die Förderung der individuel-
         Folgende Gegenstände sind kostenlos abzugeben!                           len Entwicklung und die Pflege der Zusammenarbeit mit den
         • Spiegel ohne Rahmen, 93 cm x 86 cm, wurde von uns                      Eltern sollten für Sie selbstverständlich sein.
             als Regal-Rückwand verwendet. Tel. 07272-76420                       Die Vergütung erfolgt tarifgerecht gemäß TVöD SuE, mit den
         • Couchtisch aus Holz Kiefer 115 x 74 x 44 cm Tel.:                      im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
             07275/4137                                                           Interessenten bewerben sich bitte mit den üblichen Bewer-
         • ca. 40 VHS-Kassetten, teilweise fabrikneu, teil-                       bungsunterlagen bis spätestens 17.01.2020 (tabellarischer
             weise mit Mitschnitten von Fernsehsendungen                          Lebenslauf, Zeugnisse) bei
             (Reisewege Frankreich u. ä.). Tel. Kandel 3922                                  Verbandsgemeinde Kandel
         • eine Stehlampe, Messing, Deckenfluter schwenk-                                    -Personalamt-
             bar Tel.: 01601873482                                                           Gartenstr. 8
         • Lichterkette         und       Weihnachtskugeln          Tel.:                    76870 Kandel
             01601873482                                                          oder per E-Mail: personalamt@vg-kandel.de
         • Beistelltisch 80 x 80 cm, Vitrine aus Kiefer, Kleider-                 Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stiefermann, Tel.
             schrank 2,40 m breit und 2,20 m hoch, altes Küchen-                  07275/960206, zur Verfügung.
             buffet, Waschtisch mit Mamorplatte Tel.: 07275/2471                  Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
         • Matratze 1 m x 2 m nur kurz gebraucht, Tel.:                           Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen und etc., da die Bewer-
             07275/6266684                                                        bungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
         • Teppich 3 m x 2 m Tel.: 07275/4804
         • 3 Zimmeröfen verschiedene Größen evtl. mit Ofenrohr
         • 5 TRIO Halogen-Balken titansilber, mit Leuchtmittel,                       Feststellung der Jahresabschlüsse 2018
             z. T. LED (2 x 2, 2 x 3, 1 x 4 Strahler), Tel.: 07275/4955                der Verbandsgemeindewerke Kandel
         • Felgenständer abzugeben, Tel.: 07275/4955
                                                                                 Die Jahresabschlüsse 2018 (Bilanzen und Erfolgsrechnungen)
         Wenn Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwen-
                                                                                 der Verbandsgemeindewerke Kandel für die Betriebszweige
         dung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen
                                                                                 Wasserversorgung, Waldschwimmbad und Abwasserbeseiti-
         sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwal-
                                                                                 gung wurden in öffentlicher Sitzung des Verbandsgemeindera-
         tung Kandel unter der Tel.-Nr. 07275/960201 an oder
                                                                                 tes am 12.12.2019 festgestellt.
         per E-Mail an amtsblatt@vg-kandel.de, um Ihr kos-
         tenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer                      Die Jahresabschlüsse, die Lageberichte und die Bestätigungs-
         3 Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten                     vermerke über die erfolgte Wirtschaftsprüfung und die Bestäti-
         wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu                      gungsberichte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und
         sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde.                              in der Zeit vom 02.01.2020 - 17.01.2020 zur Einsichtnahme bei
                                                                                 den Verbandsgemeindewerken Kandel, Im Stadtkern 1, Zimmer
                                                                                 108, öffentlich ausgelegt.
         Forstamt Bienwald geschlossen!
In der Zeit von 21.12.2019 bis 01.01.2020 ist das Büro des
Forstamtes Bienwald nicht besetzt.                                                    Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes
Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an die eingerich-                          nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:
tete Rufbereitschaft. Sie erreichen am 23.12. und 30.12.2019                                                06502/9147-800
einen Mitarbeiter telefonisch unter 01522 / 8851540 sowie am                             Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
27.12.2019 unter 01522 / 8851541.                                                                     vertrieb@wittich-foehren.de
Das Forstamt wünscht eine besinnliche Zeit.
Kandel   - 13 -   Ausgabe 51/52 / 2019
Kandel                                                           - 14 -                                        Ausgabe 51/52 / 2019

   Satzung der Verbandsgemeinde Kandel                                Saisonkarten Erwachsene           52,00 €                  47,00 €
      über die Festsetzung von Entgelten                                             Jugendliche        27,00 €                  24,00 €
                                                                                     Familien           85,00 €                  71,00 €
     der Verbandsgemeindewerke Kandel
                                                                                     Alleinerziehende 60,00 €                    53,00 €
    – Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde                               Kartenverlust                      4,00 €
        Kandel für die Betriebszweige                                 Personen ab 50% anerkannter Schwerbehinderung erhalten
  Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung                               50% Nachlass auf den jeweiligen Eintrittspreis. Sofern eine
            und Waldschwimmbad                                        Begleitperson benötigt wird, hat diese freien Eintritt. Vorausset-
                                                                      zung ist, dass die Notwendigkeit im Schwerbehindertenausweis
   (Entgeltfestsetzungssatzung gültig ab dem 01.01.2020)              vermerkt ist.
Der Verbandsgemeinderat hat am 12.12.2019 aufgrund § 24               Eintritt für Schwerbehin-           Preis             ermäßigter
Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der aktuell gül-            derte                                                  Vorverkauf
tigen Fassung folgende Entgeltfestsetzungssatzung beschlos-           Tageskarte       Erwachsene        1,50 €
sen, die hiermit bekannt gemacht wird:
                                                                                       Jugendliche       1,00 €
                                 §1
                                                                      Zehnerkarte      Erwachsene       12,00 €
          Gebühren, Beiträge und Kostenerstattung
                                                                                       Jugendliche       8,00 €
Die Sätze der Gebühren, Beiträge und Kostenerstattungen für
ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgaben-              Saisonkarten Erwachsene           26,00 €                  23,50 €
gesetz in der aktuell gültigen Fassung werden festgesetzt für:                         Jugendliche      13,50 €                  12,00 €
a) Betriebszweig Wasserversorgung                                     Verkaufsartikel laut Aushang Schwimmbadkasse (Preise von
                                                                      4,00 € - 21,00 €).
                                                 netto      brutto
                                                                      Leihartikel laut Aushang Schwimmbadkasse (Preise von 0,50 €
1. Verbrauchsgebühren je m³ Frisch-                                   - 2,00 €).
    wasserbezug                                 1,75 €       1,87 €   Alle genannten Positionen enthalten die gesetzlich vorgeschrie-
    Der entgeltfähige Anteil nach § 11 Entgeltsatzung Wasser-         bene Mehrwertsteuer.
    versorgung beträgt 76%.                                           Zusätzliche Hinweise:
2. Wiederkehrender Beitrag je m² bei-                                 Als Jugendliche gelten Kinder von 6 - 17 Jahren.
    tragspflichtige Fläche                      0,07 € 0,0749 €       Der Anspruch auf Zuordnung zu einer Familienkarte oder Sai-
    Der entgeltfähige Anteil nach § 11 Entgeltsatzung Wasser-         sonkarte für Alleinerziehende entfällt grundsätzlich bei Kindern
    versorgung beträgt 24%.                                           ab 18 Jahren. Auszubildende und Studenten erhalten den Tarif
3. Standrohrmiete                                                     für Jugendliche, sofern ein gültiger Nachweis vorgelegt wird.
    Grundgebühr pauschal                       14,02 €     15,00 €    Für Schulen und gleichartigen Einrichtungen außerhalb der
    Benutzungsgebühr pro Tag                    0,47 €       0,50 €   Verbandsgemeinde, erfolgt eine Ermäßigung von 50 % auf die
    Wasserverbrauchskosten je m³                1,75 €       1,87 €   Tageskarte.
4. Einmalige Beiträge je m² beitrags-                                 Diese Ermäßigung gilt ebenso für Übungsstunden zum Erhalt
    pflichtige Grundstücksfläche                2,01 €       2,15 €   des Deutschen Sportabzeichens oder des Rettungsschwimmer-
                                                                      abzeichens in der Zeit von 19.00 - 20.00 Uhr.
5. Hausanschlusskosten                     tatsächlicher Aufwand
                                           zuzüglich MwSt.                                          §2
6. Fremdleistungen                         tatsächlicher Aufwand                               Inkrafttreten
                                           zuzüglich MwSt.            Die Entgeltfestsetzungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2020
                                                                      in Kraft. Soweit Abgabenansprüche aufgrund der vorherigen
b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung                                  Entgeltfestsetzungssatzungen entstanden sind, gelten diese
1. Kanalbenutzungsgebühren Schmutzwasser je                           Regelungen weiter.
    m³ Wasserverbrauch im gesamten Verbandsge-                        Kandel, den 12.12.2019
    meindebereich (einschließlich Abwasserabgabe)           2,52 €    gez. Poß, Bürgermeister
    Der entgeltfähige Anteil nach § 12 Entgeltsat-                    Hinweis
    zung Abwasserbeseitigung beträgt 91%.                             Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO
2. Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser je m²                        Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
    beitragspflichtige Fläche                               0,03 €    schriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr
    Der entgeltfähige Anteil nach § 12 Entgeltsat-                    nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
    zung Abwasserbeseitigung beträgt 9%.                              gekommen gelten.
3. Kostenanteil WKB und Gebühr Oberflächenent-                        Dies gilt nicht, wenn
    wässerung                                                         1. Die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
    wiederkehrender Beitrag                                   30%         Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung
    Oberflächenentwässerung                                   70%         der Satzung verletzt worden sind oder
4. Wiederkehrender Beitrag für die Oberflächen-                       2. Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe-
    entwässerung pro m² möglicher Abflussfläche             0,12 €        hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verlet-
                                                                          zung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
5. Oberflächenentwässerungsgebühr pro m² ange-
                                                                          Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
    schlossener, bebauter und befestigter Grund-
                                                                          Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
    stücksfläche                                            0,33 €
                                                                      Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,
6. Gebühr Fäkalschlammbeseitigung je m³                     9,97 €    so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-
7. Gebühr Baugrubenentwässerung je m³                       1,53 €    mann diese Verletzung geltend machen.
8. Abwasserabgabe für Kleineinleiter pro Person            23,00 €
9. Einmalige Beiträge je m² beitragspflichtige Flä-                          Satzung über die Benutzung und die
    che für die Schmutzwasserbeseitigung                    6,45 €         Erhebung von Gebühren für angemietete
10. Einmalige Beiträge je m² bereinigte Grund-
    stücksfläche für die Oberflächenentwässerung           15,07 €
                                                                              Wohnungen zur Unterbringung von
                                                                            Empfängern von Leistungen nach dem
c) Betriebszweig Waldschwimmbad                                               Asylbewerberleistungsgesetz und
                             Preis                    ermäßigter
                                                      Vorverkauf
                                                                                Obdachlosen vom 12.12.2019
Tageskarte  Erwachsene             3,00 €                             Der Verbandsgemeinderat Kandel hat auf Grund des § 24 der
                                                                      Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994,
            Jugendliche            2,00 €                             BS 2020-1, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom
Zehnerkarte Erwachsene            24,00 €                             02.03.2017 (GVBl. S. 21) in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 1, 7
            Jugendliche           16,00 €                             und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06. 1995
Kandel                                                          - 15 -                                          Ausgabe 51/52 / 2019
(GVBl. S. 175), BS 610-10, zuletzt geändert durch Art. 1 des         6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere
Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), folgende Satzung                  Veränderungen in der Unterkunft vornehmen wollen;
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:                       7. Möbel, Kleider und sonstige Gegenstände im Treppenhaus,
                                §1                                        Hausflur oder sonstigen Gemeinschaftsräumen lagern wollen;
                           Allgemeines                               8. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vor-
(1) Die Verbandsgemeinde Kandel stellt in Erfüllung ihrer                 gesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahr-
Verpflichtungen nach dem Landesaufnahmegesetz, dem                        zeug abstellen wollen.
Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Polizei- und Ord-
nungsbehördengesetz (POG) Rheinland Pfalz, für den in Frage          (5) Die Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden,
kommenden Personenkreis Wohnraum im erforderlichen                   dass die Benutzer eine Erklärung abgeben, dass sie die Haftung
Umfang bereit. Die bereitgestellten Wohnungen dienen der             für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach
Unterbringung von Empfängern von Leistungen nach dem Asyl-           Abs. 3 und 4 verursacht werden können, übernehmen und die
bewerberleistungsgesetz und Obdachlose durch die Verbands-           Verbandsgemeinde Kandel insofern von Schadenersatzansprü-
gemeinde Kandel.                                                     chen Dritter freistellen.
(2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von            (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen
Obdachlosen von der Verbandsgemeinde Kandel bestimmten               erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der
Gebäude, Wohnungen und Räume.                                        Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft
(3) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der         sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos            zu beachten.
sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befin-     (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen
den und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete   oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbe-
Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten.              wohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das
                                §2                                   Grundstück beeinträchtigt werden.
                      Benutzungsverhältnis                           (8) Bei von Benutzern ohne Zustimmung der Verbandsgemeinde
Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.      Kandel vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderun-
Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten         gen kann die Verbandsgemeinde Kandel diese auf Kosten der
Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und          betreffenden Benutzer beseitigen und den früheren Zustand
Größe besteht nicht.                                                 wiederherstellen lassen (Ersatzvornahme).
                                §3                                   (9) Die Beauftragten der Verbandsgemeinde Kandel sind berech-
                  Beginn und Ende der Nutzung                        tigt, die Unterkünfte werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00
(1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem       Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber den Benutzern
der Benutzer die Unterkunft bezieht.                                 auf deren Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann
(2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt grund-        die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden, zu
sätzlich durch schriftlichen Bescheid der Verbandsgemeinde           diesem Zweck wird die Verbandsgemeinde Kandel einen Woh-
Kandel. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in dem          nungsschlüssel zurückbehalten.
Bescheid angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet                                        §5
das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung.                                Instandhaltung der Unterkünfte
(3) Eine vorübergehende Abwesenheit von mehr als einer Woche         (1) Die Benutzer verpflichten sich, für eine ordnungsgemäße Rei-
hat der Benutzer der Verbandsgemeinde Kandel spätestens drei         nigung, ausreichende Lüftung und Beheizung der überlassenen
Tage vor Beginn der Abwesenheit mitzuteilen, um klar zu stel-        Unterkunft zu sorgen.
len, dass kein Auszug vorliegt. Falls keine Benachrichtigung nach    (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird
Satz 1 erfolgt, wird nach dem Ablauf von drei Wochen eine fiktive    eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks
Räumung festgesetzt, so dass die Unterkunft aufgegeben und das       gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so haben
Benutzungsverhältnis von Seiten des Benutzers beendet wurde.         die Benutzer dies der Verbandsgemeinde Kandel unverzüglich
(4) Die Verbandsgemeinde Kandel kann aus sachlichen Gründen          mitzuteilen.
die Benutzer innerhalb der Obdachlosenunterkünfte umsetzen.          (3) Die Benutzer haften für Schäden, die durch schuldhafte Ver-
                                §4                                   letzung der ihnen obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht
              Benutzung der überlassenen Räume                       entstehen besonders, wenn technische Anlagen und andere Ein-
(1) Die, als Unterkunft, überlassenen Räume dürfen nur von den       richtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft
eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt                nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt
werden.                                                              wird. Insoweit haften die Benutzer auch für das Verschulden von
(2) Die Benutzer der Unterkunft sind verpflichtet, die ihnen zuge-   Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit ihrem Willen in
wiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu            der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für
behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße                die die Benutzer haften, kann die Verbandsgemeinde Kandel auf
Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach            Kosten der betreffenden Benutzer beseitigen lassen.
Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand her-
                                                                     (4) Die Verbandsgemeinde Kandel wird die in § 1 genannten
auszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind.
                                                                     Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemä-
Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und
                                                                     ßen Zustand erhalten. Die Benutzer sind nicht berechtigt, auf-
von den eingewiesenen Personen zu unterschreiben.
                                                                     tretende Mängel auf Kosten der Verbandsgemeinde Kandel zu
(3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem
                                                                     beseitigen.
überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustim-
mung der Verbandsgemeinde Kandel vorgenommen werden.                                                 §6
Die Benutzer sind verpflichtet, die Verbandsgemeinde Kandel                                Räum- und Streupflicht
unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume           Die Benutzer haben wöchentlich abwechselnd den Straßenrei-
in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten.                      nigungs- und Winterdienst nach Maßgabe der jeweils gültigen
(4) Die Benutzer bedürfen ferner der schriftlichen Zustimmung        Straßenreinigungssatzung vorzunehmen, soweit diese Arbeiten
der Verbandsgemeinde Kandel, wenn sie                                nicht durch eine beauftragte Person vorgenommen werden. Grund-
                                                                     sätzlich beginnen - je nach Belegung der Unterkunft - die Bewohner
1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich eine weitere     des Raumes bzw. der Wohnung Nummer 1; es folgen die Bewohner
     Person (auch als Besucher) aufnehmen wollen;                    der weiteren Unterkünfte - soweit diese belegt sind - in numerischer
2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen             Reihenfolge. Die Verwaltung kann durch schriftliche Verfügung eine
     wollen;                                                         von Satz 2 abweichende Regelung anordnen.
3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine                                             §7
     Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen                              Rückgabe der Unterkunft
     Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grund-           (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses haben die
     stück der Unterkunft anbringen oder aufstellen wollen;          Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurück-
4. ein Tier in der Unterkunft halten wollen;                         zugeben. Alle Schlüssel, auch die von den Benutzern selbst
5. in Türen Schlösser oder Schließzylinder auswechseln bzw.          nachgemachten, sind der Verbandsgemeinde Kandel zu über-
     sog. Steckschlösser einbauen wollen;                            geben. Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Verbands-
Kandel                                                            - 16 -                                          Ausgabe 51/52 / 2019
gemeinde Kandel oder einem Benutzungsnachfolger aus der                4. Die vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft ent-
Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.                                    bindet den Gebührenschuldner nicht von der Verpflichtung,
(2) Von den Benutzern nach Beendigung des Benutzungsver-                    die Benutzungsgebühren entsprechend § 15 dieser Satzung
hältnisses in der Unterkunft zurückgelassene Gegenstände werden auf         vollständig zu entrichten.
deren Kosten für die Dauer von zwei Wochen verwahrt. Bei Gegenstän-                                    § 14
den, die innerhalb der Frist nach Satz 1 nicht abgeholt werden, wird                Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
vermutet, dass der bisherige Benutzer oder die bisherige Benutzerin
                                                                       (1) Für die Benutzung der in Anspruch genommenen Räume
das Eigentum daran aufgegeben hat. Die Verbandsgemeinde Kandel ist
                                                                       werden Gebühren erhoben. Bemessungsgrundlage für die Höhe
sodann berechtigt, die Gegenstände auf Kosten der Nutzer zu entsor-
                                                                       der Benutzungsgebühr ist der überlassene Wohnplatz in der
gen oder anderweitig darüber zu verfügen.
                                                                       zugewiesenen Unterkunft.
                                  §8
                Haftung und Haftungsausschluss                         (2) Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach den Kos-
(1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in         ten, die der Verbandsgemeinde Kandel durchschnittlich für alle
dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. Schä-           Unterkünfte in der gleichen Kategorie entstehen. Die Benut-
den und Verunreinigungen kann die Verbandsgemeinde Kandel              zungsgebühr wurde anhand einer Gebührenkalkulation festge-
auf Kosten der Verursacher beseitigen lassen (Ersatzvornahme).         setzt. Hier inbegriffen sind Nebenabgaben, wie Frischwasser,
Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner.                        Abwasser, Müllgebühren und alle abrechenbaren Nebenkosten,
(2) Die Haftung der Verbandsgemeinde Kandel, ihrer Organe und          sowie die Heizkosten.
ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern               Des Weiteren wird ein monatlicher Betrag für Verbrauchsstrom ein-
wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.                  gerechnet; dieser bemisst sich nach dem tatsächlichen Verbrauch.
Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren         Sofern es sich um mehrere Personen handelt, haften diese als
Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Verbands-           Gesamtschuldner.
gemeinde Kandel keine Haftung.                                         (3) Bei der Erhebung der Benutzungsgebühr nach Kalender-
                                  §9                                   tagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen
                        Verwaltungszwang                               Gebühr zugrunde gelegt.
(1) Räumen Benutzer ihre Unterkunft nicht, obwohl gegen sie                                            § 15
eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungs-                                     Gebühren
verfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren          (1) Die Unterkünfte sind in 4 Kategorien eingeteilt, die jährlich neu
Zwang nach Maßgabe des Landesverwaltungsvollstreckungs-                bemessen werden. Die Bemessung erfolgt nach der Wohnqualität.
gesetzes vollzogen werden (Zwangsräumung).                             (2) Folgende Gebühren werden für die Kategorien fällig:
Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung
des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3          a. Kategorie 1        Monatlich 196,27 Euro pro Person
Abs. 2 Satz 1).                                                        b. Kategorie 2        Monatlich 181,97 Euro pro Person
                                 § 10                                  c. Kategorie 3        Monatlich 183,11 Euro pro Person
            Gebührenpflicht und Gebührenschuldner                      d. Kategorie 4        Monatlich 287,12 Euro pro Person
(1) Die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte ist gebühren-             (3) Die Wohnungskategorie und Gebühren werden mittels sepa-
pflichtig. Der tatsächlichen Benutzung steht das Recht der             raten Gebührenbescheids festgelegt und erhoben.
Benutzung gleich.                                                      (4) Die Gebühren werden jährlich aus dem vorangegangen
(2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, welche die             Kalenderjahr kalkuliert.
Obdachlosenunterkunft benutzen. Familien, eheähnlichen                                                § 16
Lebensgemeinschaften, eingetragenen Lebenspartnerschaften                                        Hausordnung
oder Elternteile mit minderjährigen Kindern, die eine Obdachlosen-     Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist von den
unterkunft gemeinsam benutzen, haften als Gesamtschuldner.             Benutzern die Hausordnung einzuhalten.
                                 § 11
                Entstehung der Gebührenschuld,                                                        § 17
              Beginn und Ende der Gebührenpflicht                                            Ordnungswidrigkeiten
(1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Tag des Einzuges in die        Ordnungswidrig im Sinne von § 24 Abs. 5 GemO handelt, wer
Obdachlosenunterkunft und endet mit dem Tag der Räumung/               vorsätzlich oder fahrlässig
fiktive Räumung und/oder ordnungsgemäßen Übergabe der                  1. entgegen § 4 Abs. 1 eine Unterkunft benutzt oder die über-
Unterkunft an die Verbandsgemeinde Kandel.                                 lassenen Räume zu anderen als zu Wohnzwecken benutzt;
(2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit            2. entgegen § 4 Abs. 2 die zugewiesenen Räume samt dem über-
dem Beginn des Kalendermonats.                                             lassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt und instand hält;
Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so            3. entgegen § 4 Abs. 3 seiner Unterrichtungspflicht nicht nach-
entsteht die Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermo-                kommt;
nats mit dem Beginn der Gebührenpflicht nach Absatz 1.                 4. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 1 in die Unterkunft eine weitere Per-
                                 § 12                                      son aufnimmt;
                              Gebühren                                 5. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 2 die Unterkunft zu anderen als
Für die Benutzung der von der Verbandsgemeinde Kandel ver-                 Wohnzwecken nutzt;
walteten Obdachlosenunterkünfte sind die Gebühren nach § 15
                                                                       6. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 3 Schilder anbringt oder Gegen-
dieser Satzung zu entrichten.
                                                                           stände aufstellt;
                                 § 13
                        Gebühren, Fälligkeit                           7. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 4 Tiere in der Unterkunft hält;
                                                                       8. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 5 in Türen Schlösser oder Schließzy-
1. Die Verbandsgemeinde erhebt von den Benutzern monat-                    linder auswechselt bzw. sog. Steckschlösser einbaut;
     liche Benutzungsgebühren, die nach der Heizung, dem
                                                                       9. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 6 Um-, An- und Einbauten sowie
     Zustand, der Wohnqualität und der Außenanlage bemessen
                                                                           Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft
     ist. Die Benutzungsgebühr umfasst alle Kosten der Woh-
                                                                           vornimmt;
     nung, außer dem Verbrauchsstrom.
                                                                       10. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 7 Möbel, Kleider und sonstige
2. Der Gebührenanspruch entsteht zum 1. eines jeden Monats
                                                                           Gegenstände im Treppenhaus, Hausflur oder sonstigen
     für den laufenden Monat.
                                                                           Gemeinschaftsräumen lagert;
3. Die Gebühren werden durch schriftlichen Bescheid festge-
                                                                       11. entgegen § 4 Abs. 4 Nr. 8 Kraftfahrzeuge abstellt;
     setzt und sind 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fäl-
     lig. Ansonsten sind die Benutzungsgebühren bei langfristiger      12. entgegen § 4 Abs. 9 den Beauftragten der Verbandsge-
     Benutzung immer zum 1. eines jeden Monats fällig. Bei einer           meinde Kandel den Zutritt verwehrt;
     kürzeren Benutzungszeit wird die Gebühr einschließlich Neben-     13. entgegen § 5 Abs. 2 seiner Mitteilungspflicht nicht nach-
     abgaben nach Tagen berechnet. Die Gebührenpflicht endet mit           kommt;
     dem Tag der Räumung und ordnungsgemäßen Übergabe der              14. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 die Unterkunft nicht ordnungs-
     Unterkunft, an den mit der Aufsicht und Verwaltung der Unter-         gemäß räumt;
     künfte Beauftragten der Verbandsgemeinde Kandel.                  15. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 2 die Schlüssel nicht übergibt.
Kandel                                                           - 17 -                                        Ausgabe 51/52 / 2019
Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu             Claudia Neff-Butz, Annette Krysmansky, Matthias Joa und
5.000 Euro geahndet werden, im Falle des fahrlässigen Han-            Mohammad Abujeish.
delns bis zu 2.500 Euro.                                              Gemeinsam mit den bereits im Oktober gewählten Mitgliedern
                              § 18                                    Selime Ökden, Serkan Pitirkan, Gürkan Pitirkan, Ziya Yüksel,
                Inkrafttreten, Außerkrafttreten                       Olga Lenk, Dr. Dorothea Fuhr, Marita Schunder, Yvonne Van de
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die    Zande, Dr. Saleh Barmo und Vika Venediktova bilden diese 15
Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosen- und                Personen nun den BMI des Landkreises Germersheim.
Flüchtlingsunterkünften der Verbandsgemeinde Kandel vom               Laut Satzung des Landkreises Germersheim über die Einrich-
25.09.2018 außer Kraft.                                               tung und Durchführung der Wahlen eines Beirats für Migration
Kandel, den 19.12.2019                                                und Integration beträgt die Gesamtzahl der Mitglieder 15. Zehn
                                                                      Beiratsmitglieder wurden bereits Ende Oktober von den Wahl-
gez. Poß, Bürgermeister
                                                                      berechtigten gewählt, fünf sind vom Kreistag zu wählen.
          Erlaubnisverfahren nach §§ 8, 15                                   Abfuhrtermine für 770 l und 1.100 l
              Wasserhaushaltsgesetz                                          Abfallbehälter im Internet abrufbar
               Bekanntmachung der Struktur- und                       Während die gedruckten Abfallkalender 2020 für Müllgefäße bis
                  Genehmigungsdirektion Süd                           240 l Volumengröße direkt an alle Haushalte im Landkreis Ger-
1. Die Verbandsgemeinde Kandel hat die Erteilung einer geho-          mersheim verteilt wurden, sind die Termine der Container (770 l
   benen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser         und 1.100 l) ausschließlich im Internet abrufbar. Sie können auf
   aus dem Baugebiet „K 2“ in Kandel auf dem Grund- · stück           der Homepage der Abfallwirtschaft abgerufen und ausgedruckt
   mit der Flurstücks-Nr. 544/2 in der Gemarkung Kandel in das        werden. Die Internetversion aller Abfuhrtermine des Landkreises
   Oberflächengewässer Hintergraben beantragt.                        steht unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft, Rubrik
   Auf der Grundlage dieses Verfahrens und der zugrunde               Abfallkalender 2020, zum Abruf bereit.
   liegenden Planunterlagen sollen der Erlaubnisänderungs-            Betroffene Eigentümer bzw. Mieter, die über keinen Internetzugang
   bescheid vom 17.08.2010 (Neufassung der gehobenen                  verfügen, können einen Ausdruck ihres Kalenders direkt bei der
   Erlaubnis vom 15.06.1999 - Bereiche „Hubhofstraße“ und             Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 07274/53-342 anfordern.
   „Hubhofweg“) und der Änderungsbescheid (im Zuge der
   Vorwegerschließung von Bereichen „NBG Nordwest K 2 -                                 Satzungsänderung
   Kindertagesstätte“) vom 19.06.2015 angepasst werden.               Inhalt:
2. Es wird darauf hingewiesen, dass                                   1. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ger-
                                                                         mersheim: Satzung zur Änderung der Satzung über die
2.1      die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan)            Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das
         bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel - Ver-                Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen
         bandsgemeindewerke - Im Stadtkern 1 76870 Kandel                im Landkreis Germersheim.
         in der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 23.     2. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ger-
         Januar 2020 zur Einsicht ausliegen;                             mersheim: Satzung zur Änderung der Satzung des
2.2      die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan)           Landkreises Germersheim über die Erhebung von
         auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link                Benutzungsgebühren für die Abfallwirtschaft.
         https:l/sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteili-   3. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ger-
         gung bekanntmachungen/ abrufbar sind;                           mersheim: Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für
2.3      Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Struktur-               die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Ger-
         und Genehmigungsdirektion Süd                                   mersheim.
         Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und
         Bodenschutz                                                  1. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ger-
         Karl-Helfferich-Straße 22                                    mersheim:
         67433 Neustadt                                                                             Satzung
         und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel                       zur Änderung der Satzung über die Vermeidung,
         - Verbandsgemeindewerke -                                        Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling,
         Im Stadtkern 1                                                                         die Verwertung
         76870 Kandel                                                  und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Germersheim.
                                                                      Der Kreistag hat aufgrund der §§ 17 und 19 der Landkreisord-
         bis spätestens zum 06.02.2020 schriftlich oder zur Nie-
                                                                      nung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt
         derschrift erhoben werden können;
                                                                      geändert durch Art. 38 des Landesgesetzes vom 14.12.2018
2.4      mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die       (GVBl. S. 448), des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG)
         nicht auf besonderem privatrechtlichen Titel beruhen,        vom 22.11.2013 (GVBl. S. 459), in Ausführung des Kreislaufwirt-
         ausgeschlossen werden;                                       schaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 121), und
2.5      bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem zu bestimmenden      § 7 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 18.04.2017
         Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann       (BGBl. I S. 896), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
         und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und           05.07.2017 (BGBl. I S. 2234), in seiner Sitzung am 09.12.2019
2.6      Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;                folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermei-
2.7      bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen            dung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die
         oder Zustellungen                                            Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Ger-
         - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von          mersheim beschlossen:
         dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma-                                         Artikel 1
         chung benachrichtigt werden können,                          Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung
         - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen      von Abfällen im Landkreis Germersheim (Abfallsatzung) vom
         durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;        18.12.2008, Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 41 vom
2.8      nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkun-       18.12.2008, geändert durch Satzung vom 18.06.2013, Amtsblatt
         gen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die      des Landkreises Germersheim Nr. 13 vom 18.06.2013, geändert
         nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.             durch Satzung vom 11.12.2017, Amtsblatt des Landkreises Ger-
                                                                      mersheim Nr. 52 vom 14.12.2017, wird wie folgt geändert:
                 Beirat für Migration                                 § 9 Abs. 2 erster Spiegelstrich, wird wie folgt neu gefasst:
                                                                      „- Bioabfälle mit Ausnahme von Biokunststoffen in braunen Tonnen“
             und Integra tion ist komplett                            § 14 wird um folgenden Absatz 10 ergänzt:
          Kreistag wählt weitere Mitglieder für BMI                   „(10) Für Abfallgefäße, die nicht entsprechend den vorgenann-
Der Kreistag hat fünf weitere Mitglieder in den Beirat für Mig-       ten Bestimmungen zur Entleerungbereitgestellt werden, besteht
ration und Integration (BMI) gewählt. Diese sind: Stefan Kapp,        kein Anspruch auf Leerung.“
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