Juni 2022 Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff - VG Hermsdorf
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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte Jahrgang 28 Samstag, den 28. Mai 2022 Nummer 5 Aus dem Inhalt 12. Juni 2022 • Neue Öffnungszeiten in der VG Bürgermeisterwahlen • Wahlbekanntmachungen für die in Schleifreisen und St. Gangloff Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff • History Mobile kommt nach Hermsdorf • Hermsdorfer Gespräch • Messe „ARBEITen im SHK“ Das nächste Amtsblatt erscheint am: 25. Juni 2022 Der nächste Redaktionsschluss ist am: 13. Juni 2022 +++ Weitere aktuelle Infos finden Sie auf www.vg-hermsdorf.de +++
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf - 2 - Nr. 5/2022 Telefonnummern Gemeinde Schleifreisen Bürgermeisterin Frau Wulf�������������������������������������036601 83607 der Verwaltungsgemeinschaft „Hermsdorf“ ��������������������������������������������������������������������Fax: 036601 938418 im Stadthaus Sprechzeiten: Rufnummern der Verwaltungsgemeinschaft Donnerstag ������������������������������������������������������17:00 - 19:00 Uhr Gemeinschaftsvorsitzende Frau Möbius������������� 036601 577-10 Gemeinde St. Gangloff Sekretariat/Koordinierung������������������������������������ 036601 577-11 Bürgermeister Herr Wiedenhöft�����������������������������036606 84282 ��������������������������������������������������������������������� Fax 036601 577-50 Havarie-Dienst-Nummer für Störungen Hauptabteilung der Wasserversorgung- und Leitung ���������������������������������������������������������������� 036601 577-15 Abwasserbeseitigung EDV/Öffentlichkeitsarbeit������������������������������������� 036601 577-13 der Gemeinde St. Gangloff����������������������������������036606 634940 Lohn/Gehalt/Personal������������������������������������� 036601 577-16/17 Sprechzeiten: Kindergartenangelegenheiten/Soziales��������������� 036601 577-18 Dienstag�����������������������������������������������������������18:00 - 20:00 Uhr Einwohnermeldeamt��������������������������������������� 036601 577-48/49 Donnerstag�������������������������������������������������������16:00 - 17:00 Uhr Standesamt���������������������������������������������������� 036601 577-59/38 Finanzen Gemeinde Reichenbach Leitung����������������������������������������������������������������� 036601 577-20 Bürgermeister Herr Steingrüber��������������������������036601 901146 Haushalt��������������������������������������������������������� 036601 577-21/24 ��������������������������������������������������������������������Fax: 036601 901148 Gewerbe-/Vergnügungssteuer����������������������������� 036601 577-22 Sprechzeiten: Grund-/Hundesteuer�������������������������������������������� 036601 577-23 Montag��������������������������������������������������������������16:30 - 18:30 Uhr Anlagenbuchhaltung�������������������������������������������� 036601 577-26 Kasse��������������������������������������������������������� 036601 577-27/28/29 Gemeinde Mörsdorf Kasse/Vollstreckung�������������������������������������������� 036601 577-25 Frau Dr. med. Sylke Schneider ���������������������������� 036428 61675 Gewerbeamt�������������������������������������������������������� 036601 577-42 ������������������������������������������������������������������� Fax: 036428-549647 Objektverwaltung/Gebäudemanagement������������ 036601 577-12 Sprechzeiten: Bauabteilung Montag �������������������������������������������������������������17:00 - 18:00 Uhr Liegenschaften���������������������������������������������������� 036601 577-36 Sowie nach telefonischer Vereinbarung Leitung����������������������������������������������������������������� 036601 577-30 Hochbau�������������������������������������������������������������� 036601 577-32 Kontaktbereichsbeamtin PHM’in Diana Reinhardt Tiefbau����������������������������������������������������������������� 036601 577-33 Eisenberger Straße 56, 07629 Hermsdorf Fördermittel��������������������������������������������������������� 036601 577-35 ����������������������������������������������������������������������������� 036601 41418 Ordnungsamt ��������������������������������������������������������������������Fax: 036601-289694 Leitung����������������������������������������������������������������� 036601 577-40 ����������������������������������������������������������������������������� 0174 2011155 Ordnungsamt�������������������������������������������������� 036601 577-41/43 Mail: diana.reinhardt@polizei.thueringen.de Fundbüro������������������������������������������������������������� 036601 577-44 Kontaktbereichsbeamter PHM Michael Quitz Internetadresse der VG Hermsdorf ������������������������������������������������������������������������������ 01742011309 www.vg-hermsdorf.de Mail: michael.quitz@polizei.thueringen.de Email: info@vg-hermsdorf.de Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin! Öffnungszeiten ZWA Thüringer Holzland der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf und der Stadt Bereitschaft������������������������������������������������������������036601 57849 Hermsdorf Rettungsleitstelle Jena - Kassenärztlicher Dienst Montag 09:00 - 12:00 Uhr mit Termin Apothekendienst usw.�����������������������������������������03641 597632 Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr ohne Termin Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr mit Termin Freitag 09:00 - 12:00 Uhr mit Termin Schiedsstelle der VG Sitz im Rathaus Hermsdorf �������������������������������� 036601 577-82 Herr Hädrich Impressum Frau Reuther-Buschmann���������������������������������� 036601-938474 Öffnungszeiten: Hermsdorfer Amtsblatt Herausgeber amtlicher Teil: Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16:00 bis 17:00 Uhr der Verwaltungsgemeinschaft: die Gemeinschaftsvorsitzende, In dringenden Fällen besteht Erreichbarkeit unter Tel.: 036428 - der Stadt Hermsdorf: der Bürgermeister der Stadt Hermsdorf, der Gemeinde Reichenbach: der Bürgermeister der Gemeinde Reichenbach, 60174 der Gemeinde Schleifreisen: die Bürgermeisterin der Gemeinde Schleifreisen, der Gemeinde St. Gangloff: der Bürgermeister der Gemeinde St. Gangloff Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Am Alten Versuchsfeld 1 (Stadthaus), 07629 Hermsdorf, Tel.: 03 66 01 / 5 77-10 oder 5 77-13 Herausgeber nichtamtlicher Teil: Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Verantwortlich für amtlichen Teil: Stadt Hermsdorf und ihre Einrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft: die Gemeinschaftsvorsitzende, der Stadt Hermsdorf: der Bürgermeister der Stadt Hermsdorf, Bürgermeister der Stadt Hermsdorf der Gemeinde Reichenbach: der Bürgermeister der Gemeinde Reichenbach, Herr Hofmann������������������������������������������������������ 036601 577-80 der Gemeinde Schleifreisen: die Bürgermeisterin der Gemeinde Schleifreisen, der Gemeinde St. Gangloff: der Bürgermeister der Gemeinde St. Gangloff Büro des Bürgermeisters������������������������������������� 036601 577-81 Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: die Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende Verlag ����������������������������������������������������������������������� Fax 36601 577-89 und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich- langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Archiv������������������������������������������������������������������� 036601 577-73 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Carsten Stein, erreichbar unter Tel.: 0173 / Kultur������������������������������������������������������������������� 036601 577-70 2923797, E-Mail: c.stein@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Yasmin Hohmann – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der An- Bibliothek������������������������������������������������������������� 036601 577-75 zeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen Bauhofleiter��������������������������������������������������������� 036601 577-85 nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Bauhof������������������������������������������������������������ 036601 577-86/87 Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von Freibad����������������������������������������������������������������036601 8 30 10 uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiederga- Sporthalle������������������������������������������������������������036601 8 27 41 be keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Kindertagesstätte „Pfiffikus“ �������������������������������036601 8 26 29 Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von Kindertagesstätte „Holzlandknirpse“ ����������������036601 9359010 2,75 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in Kindertagesstätte „Max und Moritz“ �������������������036601 8 23 36 diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich. Feuerwehr Hermsdorf ��������������������������������������������036601 79 00
Nr. 5/2022 - 3 - Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf BV01/025/022 Eintrittspreise Freibad – Sonderkonditionen 2022 Der Stadtrat beschließt, dass Inhaber eines Tafel- oder Berech- tigungsscheines, der Thüringer Familienkarte, der Thüringer Ehrenamtscard sowie ukrainische Flüchtlinge für die Saison 2022 freien Eintritt erhalten. Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. Amtliche Bekanntmachungen der BV01/026/022 Verwaltungsgemeinschaft „Hermsdorf“ APL für Planungskosten Wildungsstraße Der Stadtrat beschließt, einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 47.428,70 Euro bei der Haushaltsstelle 2.63118.95100 Information zu Sprechzeiten (Wildungstraße, Planungskosten) zuzustimmen. Die Deckung soll durch Mehreinnahmen bei der HHStelle 1.90000.04100 der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf (Schlüsselzuweisung) erfolgen. Auch nach dem 1. Mai 2022 arbeitet die Verwaltung der Ver- Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. waltungsgemeinschaft Hermsdorf weiterhin mit Termin- vergaben für die Bürger. Dies hat sich in der Vergangenheit BV01/027/022 bewährt – lange Wartezeiten werden so vermieden und der Bebauungsplan Wohngebiet „Rodaer Straße“ der Stadt Bürger wird im Vorfeld über benötigte Unterlagen informiert. Hermsdorf - Abwägungsbeschluß zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Entwurf vom Januar Ausnahme von dieser Regelung bildet ab dem 2. Mai die 2022 Regelung für den Dienstag. Hier ist die Verwaltung während 1. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und der Sprechzeiten für den Besucherverkehr ohne Terminver- Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 gabe geöffnet. Hierbei kann es zu längeren Wartezeiten für BauGB zum Entwurf (Stand Januar 2022) hat der Stadtrat den Bürger kommen. entsprechend Abwägungsprotokoll (Anlage) mit folgendem Ergebnis geprüft: a) berücksichtigt bzw. abgewogen wurden Anregungen Unsere Sprechzeiten im Überblick: und Hinweise von (siehe Anlage 1): - Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. 210 Montag: 9 Uhr – 12 Uhr Trägerbeteiligung, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 WEI- (ausschließlich mit Terminvereinbarung) MAR Dienstag: 9 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr - 15:30 Uhr - Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Natur- (ohne Terminvereinbarung) schutz, Carl-August-Allee 8 – 10, 99423 WEIMAR Mittwoch: geschlossen - Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Ar- Donnerstag: 9 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 17:30 Uhr chäologie, Bau- und Kunstdenkmalpflege, Petersberg (ausschließlich mit Terminvereinbarung) Haus 12, 99084 ERFURT Freitag: 9 Uhr – 12 Uhr - Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Schlossgasse 17, (ausschließlich mit Terminvereinbarung) 07607 EISENBERG - Landesamt für Bodenmanagement und Geoinforma- Möbius tion, Katasterbereich Pößneck, R.-Luxemburg-Str. 7, Gemeinschaftsvorsitzende 07381 PÖßNECK - Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Preilipper Str. 1, 07407 RUDOLSTADT - TEN Thüringer Energienetze GmbH, In den Nonnenfel- Amtliche Bekanntmachungen dern 3, 07570 WEIDA - Stadtwerke JenaNetze GmbH, Rudolstädter Str. 39, der Stadt Hermsdorf 07706 JENA - Vodafon GmbH/ Vodafone Kabel Deutschland GmbH Südwestpark 15, 90449 NÜRNBERG Informationen aus dem Stadtrat vom - Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25, 99189 09.05.2022 ELXLEBEN b) ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von: In der Sitzung wurden folgende öffentliche Beschlüs- - Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Ar- se gefasst: chäologie, Archäologische Denkmalpflege, Humbold- BV01/022/022 tstr. 11, 99423 WEIMAR Straßenreinigungssatzung der Stadt Hermsdorf - Forstamt Jena-Holzland, Gustav-Herrmann-Str. 27, Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt die Straßenreini- 07626 STADTRODA gungssatzung in der vorliegenden Fassung. - Industrie- und Handelskammer, Postfach 3062, 07490 Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. GERA - Landesamt für Bau und Verkehr, Region Ost, Herr- BV01/023/022 mann-Drechsler-Str. 1, 07548 GERA Widerspruch gegen den Bescheid zur Kreisumlage für das - Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsor- Jahr 2022 gung der Gemeinden im Thüringer Holzland, Rodaerstr. Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt Widerspruch gegen 47, 07629 HERMSDORF den Kreisumlagebescheid 2022 einzulegen und beauftragt den - MITNETZ GAS, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas Bürgermeister, diesen fristgerecht an das Landratsamt zu über- GmbH, Magedeburger Str. 36, 06112 HAALE (Saale) senden. - Thüringer Netkom, Schwanseestr. 13, 99423 WEIMAR Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. - GDMcom mbH, Maximilianallee 4, 04129 Leipzig BV01/024/022 - 50hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates BERLIN Der Stadtrat wählt: - Gemeinde Bad Klosterlausnitz, Markt 3, 07639 BAD zum/zur Stellvertreter/in des Vorsitzenden: Frau Anja Pillau KLOSTERLAUSNITZ Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. - Gemeinde Reichenbach, über VG Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 HERMSDORF
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf - 4 - Nr. 5/2022 c) Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, BV01/030/022 haben sich jedoch bis zum 14.09.2020 nicht geäußert: Bebauungsplan Wohngebiet „Rodaer Straße“ der Stadt - Handwerkskammer Ostthüringen, Handwerkstr. 5, Hermsdorf - Satzungsbeschluß 07545 GERA 1. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt den - Deutsche Telekom Technik GmbH, Dresdner Str. 78, Bebauungsplanes Wohngebiet „Roader Straße“, in der Fas- 1445 RADEBEUL sung vom April 2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) - Gemeinde Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 und den textlichen Festsetzungen (Teil B), gemäß § 10 Abs. KRAFTSDORF 1 BauGB als Satzung. - Gemeinde Schleifreisen, über VG Hermsdorf, Am Alten 2. Die Begründung, in der Fassung vom April 2022, wird ge- Versuchsfeld 1, 07629 HERMSDORF billigt. d) Während der öffentlichen Auslegung entsprechend § 3 3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohngebiet Abs. 2 BauGB, in der Zeit 07.02.2022 bis einschließlich „Rodaer Straße“ besitzt eine Größe von ca. 0,37 ha. Er um- 11.03.2022, wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit zur fasst folgendes Flurstück der Gemarkung Hermsdorf: Einsichtnahme in den Entwurf (Stand Januar 2022) des - Flur 20, Flurstück 945/17 (teilweise). Bebauungsplanes sowie zur Abgabe einer Stellung- 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan nahme gegeben. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Wohngebiet „Rodaer Straße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen. vorgebracht. 5. Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Da- 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sons- bei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während tigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Ver- der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft fahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses verlangt werden kann. Auf die Fristenregelung gemäß § 215 Beschlusses in Kenntnis zu setzen. BauGB ist hinzuweisen. Mit der Bekanntmachung tritt der 3. Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte Bebauungsplan Wohngebiet „Rodaer Straße“ in Kraft (§ 10 des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen. Abs. 3 BauGB). 4. Die Anlage ist Bestandteil des Abwägungsprotokolls. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung wird er- Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. gänzend auch in das Internet eingestellt (§ 10a Abs. 2 BauGB). Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. Die Stadt Hermsdorf sucht im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für die Bibliothek in Hermsdorf eine/n engagierte/n Freiwillige/n. Die Stelle ist ab dem 01.08.2022 zu besetzen und auf einem • Teamfähigkeit Zeitraum von zwölf Monaten begrenzt. • Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft Das Angebot richtet sich an alle, die ihre Vollzeitschulpflicht er- Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen füllt haben. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro richten Sie bitte bis zum 22.06.2022 an: Woche. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Stadt Hermsdorf Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden. Bibliothek „Bundesfreiwilligendienst“ Jede/r Freiwillige erhält ein Taschengeld, bei den Sozialver- Am Alten Versuchsfeld 1 sicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbil- 07629 Hermsdorf dungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Un- Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsun- fall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die terlagen in Kopie einzureichen. Stadt Hermsdorf. Diese verbleiben bei der Stadt Hermsdorf und werden nicht Jede/r Freiwillige hat außerdem einen Anspruch auf 25 Semin- zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfah- artage im Jahr. rens werden die Unterlagen vernichtet. Kosten, die im Zusam- Zu den Aufgaben der/des Freiwilligen zählt insbesondere: menhang mit der Bewerbung stehen, werden durch die Stadt • Mitwirkung bei der Ausleihe in der Erwachsenen- und Kin- Hermsdorf nicht erstattet. derbibliothek (Leserberatung, Informationstätigkeit, Verbu- Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtli- chen von Ausleihen und Rückgaben) chen Gründen nicht zulässig und werden daher nicht berück- • Regalordnung (Ordnung, Pflege und Instandsetzung des sichtigt. Medienbestandes, Einsortierungen) • Mitarbeit bei der EDV-Einarbeitung von Medien zur Vorbe- Bitte beachten Sie unsere Information über die Verarbeitung reitung für die Ausleihe Ihrer Daten durch die Stadt Hermsdorf im Rahmen des Verfah- • Beratung bei der Nutzung der Internetplätze rens zur Stellenbesetzung auf unserer Homepage (www.vg- • Unterstützung der Mitarbeiterinnen der Bibliothek bei der hermsdorf.de) unter der Rubrik Stellenausschreibungen. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Erforderlich sind: Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangs- • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein bestätigung. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen • Bereitschaft, Aufgaben eigenverantwortlich zu erledigen bezüglich des Datenschutzes wird garantiert.
Nr. 5/2022 - 5 - Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Bekanntmachung Die Stadt Hermsdorf sucht Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat in seiner Sitzung am 04.04.2022 mit Beschluss – Nr. BV01/019/2022 die Hauptsat- zum nächstmöglichen Zeitpunkt zung der Stadt Hermsdorf beschlossen. Die Satzung wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Krei- einen Mitarbeiter (m/w/d)für den städtischen Bauhof ses als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorge- in Vollzeit befristet für 2 Jahre. legt. Es erwartet Sie ein vielseitiger Arbeitsplatz, der sich über Die Genehmigung zur Bekanntmachung wurde am 16.05.2022 das ganze Aufgabengebiet des Bauhofes erstreckt. erteilt. Die o.g. Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hermsdorf Hierzu zählen unter anderem: wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. - Pflege und Unterhaltung der städtischen Grün- und Sportanlagen sowie Spielplätze Hermsdorf, 16.05.2022 - Straßenunterhaltung und -reinigung (im Original gezeichnet und gesiegelt) - Betreuung der städtischen Gebäude Hofmann - Winterdienst mit Rufbereitschaft Bürgermeister - Abfallentsorgung - Ausführen kleinerer Reparatur- und Instandsetzungsar- Hauptsatzung der Stadt Hermsdorf beiten Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 und 21 Abs. 1 der - Einsatzbereithaltung der Fahrzeuge und Werkzeuge Thüringer Stadt- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal- - Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen ordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Sie verfügen über: S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. - eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerkli- S. 113ff.) hat der Stadtrat der Stadt Hermsdorf in der Sitzung am chen Beruf, vorzugsweise 04.04.2022 die folgende Hauptsatzung beschlossen: · eine Ausbildung zum Straßenbauer · eine Ausbildung zum Schlosser §1 Name · eine Ausbildung zum Elektriker Die Stadt führt den Namen „Hermsdorf“. · eine Ausbildung zum Maurer · eine Ausbildung zum Gärtner (Garten- und Land- §2 schaftsbau) Stadtwappen, Stadtflagge, Stadtsiegel - Führerschein mindestens Klasse C1, besser Klasse C, (1) Das Stadtwappen zeigt auf silbernem Grund ein silbernes, CE (LKW) für das Bedienen der Kommunaltechnik rot bordiertes Stützbogenkreuz, das mit einem roten Fadenkreuz - handwerkliches Geschick belegt ist, dessen Schnittpunkt sich in Schildfußhöhe befindet - Selbständigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten und vorn einen grünen Nadelbaum, hinten einen schwarzen - sorgfältiger Umgang mit der vorhandenen kommunalen Bären zeigt. Technik (2) Die Flagge der Stadt hat die Farben Rot-Weiß und zeigt das - hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität auch außerhalb Wappen. der regelmäßigen Arbeitszeit (3) Das Dienstsiegel trägt die Umschrift: im oberen Halbbogen „Thüringen“, im unteren Halbbogen „Stadt Hermsdorf“, in der - hohe Belastbarkeit (teilweise schwere körperliche Arbeiten) Mitte das Wappen der Stadt Hermsdorf. - wünschenswert ist die Berechtigung zum Führen einer (4) Weitere Dienstsiegel regelt die Siegelordnung. Motorkettensäge Die Vergütung erfolgt gemäß Entgeltgruppe 4 TVÖD. §3 Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei glei- (1) Die Bürger haben das Recht über Angele- cher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. genheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt die Durchführung eines Bürgerentscheids Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustande- die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwer- kommen des Bürgerbegehrens wird die Ange- behindertenausweises beizufügen. legenheit den Bürgern zur Entscheidung vorge- legt, sofern der Stadtrat, sich das Anliegen nicht Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden zu eigen macht. Sie bis zum 15.06.2022 bitte an die (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Stadtrat den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Stadt Hermsdorf Stadt zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum). Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf (3) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Personal – Kennwort Bauhof Stadtratsbeschlusses der Stadt. Am Alten Versuchsfeld 1 (4) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür- 07629 Hermsdorf gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür- Bitte beachten Sie unsere Information über die Verarbeitung gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils Ihrer Daten durch die Stadt Hermsdorf im Rahmen des Ver- geltenden Fassung. fahrens zur Stellenbesetzung auf unserer Homepage (www.vg-hermsdorf.de) unter der Rubrik Stellenausschrei- §4 bungen. Einwohnerfragestunde und -versammlung (1) Bei öffentlichen Sitzungen des Stadtrates soll den Einwoh- Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Ein- nern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen gangsbestätigung. Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesord- werden durch die Stadt Hermsdorf nicht erstattet. nungspunkten, die nicht-öffentlich behandelt werden, sind unzu- lässig. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung. Es dürfen bis zu 5 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf - 6 - Nr. 5/2022 der Stadt Hermsdorf pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohner- fragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf d) zur Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung nach § 30 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch 19 Abs. 1 BauGB für die Fälle der §§ 34 und 35 BauGB, den Stadtrat bis auf 60 Minuten ausgedehnt werden. Die Rede- 6. die Bewilligung von Grundschuldeintragungen beim Verkauf zeit eines Fragestellers beträgt höchstens 10 Minuten. Es genügt von stadteigenen Grundstücken mit Angabe einer Siche- eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch rungsklausel und der Maßgabe, dass der Stadt keine Kosten den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der entstehen, Sache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n 7. Abschluss von Verträgen über Geldanlagen mit einer Lauf- nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung zeit von bis zu 12 Monaten, im Nachgang oder in der folgenden Stadtratssitzung. 8. die Aufnahme von Investitions- und Kassenkrediten im (2) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Rahmen der durch die Haushaltssatzung festgelegten Kre- Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige ditermächtigung bzw. Höchstbetrages – das gilt auch für städtische Angelegenheiten, insbesondere über Planungen und Umschuldungen, der Stadtrat ist nach Vertragsabschluss zu Vorhaben der Stadt, die ihre strukturelle Entwicklung unmittel- informieren. bar und nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. §7 Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der Einwoh- Beigeordnete nerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung (1) Der Stadtrat wählt aus seiner Mitte 2 ehrenamtliche Beige- in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung ein. ordnete. (3) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver- (2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern den Ersten Beigeordneten und, wenn auch dieser verhindert ist, in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. durch den Zweiten Beigeordneten vertreten. (3) Den Beigeordneten kann mit Zustimmung des Stadtrates je Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck ein Geschäftsbereich übertragen werden. der umfassenden Unterrichtung Mitarbeiter der Verwaltung und Sachverständige hinzuziehen. §8 (4) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen städtischen An- Ausschüsse gelegenheiten bis spätestens zwei Arbeitstage vor der Einwoh- (1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Haupt- nerversammlung bei der Stadt einreichen. Die Anfragen sollen ausschuss und weitere Ausschüsse, welche die Beschlüsse des vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet Stadtrates vorbereiten (beratende Ausschüsse) oder aber einzel- werden. Nach dem Bericht des Bürgermeisters sind in gleicher ne Angelegenheiten abschließend entscheiden (beschließende Sitzung ebenfalls Fragen zulässig. Diese können nur dann in der Ausschüsse), und bestimmt deren Bildung, Zusammensetzung Sitzung beantwortet werden, wenn der Bürgermeister bzw. ein und Aufgaben. Nähere Regelungen trifft die Geschäftsordnung. Mitarbeiter der Verwaltung sich hierzu in der Lage sieht. Andern- (2) Sonderausschüsse (zeitweilige Ausschüsse) können mit ein- falls werden die Fragen in schriftlicher Form in der Regel inner- facher Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates beschlossen wer- halb von 4 Wochen beantwortet. den. Die Aufgaben eines solchen Ausschusses werden analog Satz 1 beschlossen. §5 (3) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Stadt- Vorsitz im Stadtrat rat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Den Vorsitz im Stadtrat führt ein vom Stadtrat gewähltes Mitglied. Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen beste- Der Stadtrat wählt einen Stellvertreter für den Stadtratsvorsitzen- hen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt den. (§ 23 Abs. 1 S. 3 ThürKO). die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Stadtratsmitglieder, so kann jedes Stadtratsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschuss- §6 sitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit Rede- und An- Bürgermeister tragsrecht mitzuwirken. Der Stadtrat entscheidet mit einfacher (1) Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem Ausschuss dieses Stadt gewählt und ist hauptamtlich tätig. Stadtratsmitglied zugewiesen wird. (2) Der hauptamtliche Bürgermeister kann gleichzeitig ehren- (4) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien er- amtlicher Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf folgt nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare – Nie- sein (§ 48 Abs. 4 ThürKO). meyer. (3) Der Stadtrat überträgt dem Bürgermeister neben den in § 29 (5) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse ThürKO aufgeführten Aufgaben die folgenden weiteren Angele- regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Stadtrat. genheiten zur selbständigen Erledigung: 1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Verwaltungshaus- §9 halt mit den Einschränkungen dieser Hauptsatzung und der Sitzungen und Entscheidungen in Notlagen Geschäftsordnung, (1) Die Sitzungen des Stadtrats können in Notlagen ohne per- 2. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Vermögenshaus- sönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durch halt einschließlich der Vergabe von Arbeiten und Leistungen eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton, insbesondere in bis zu einem Betrag von 30.000,00 € im Einzelfall, Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. Eine Notlage besteht, wenn es den Mitgliedern des Stadtrats aufgrund einer 3. die Bildung von Haushaltsresten, außergewöhnlichen Situation nicht möglich ist, persönlich an 4. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 10.000,00 den Sitzungen des Stadtrats teilzunehmen. Außergewöhnliche € auf die Dauer von bis zu 12 Monaten, Situationen sind insbesondere Katastrophenfälle nach § 34 des 5. wenn nicht im Einzelfall die Angelegenheit für die städtebau- Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, Pandemien liche Entwicklung der Stadt von grundsätzlicher Bedeutung oder Epidemien. Der Bürgermeister stellt eine Notlage nach Satz oder von besonderer Wichtigkeit ist, die Erklärung des Ein- 2 fest und lädt die Stadtratsmitglieder zu Sitzungen nach Satz 1 vernehmens der Stadt: ein. Der Stadtrat beschließt in seiner nächsten Sitzung über den a) gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Zulassung der Bauvorha- Fortbestand der vom Bürgermeister nach Satz 4 festgestellten ben von Abwasserbeseitigungsanlagen, Notlage. Im Übrigen bleiben die für den Geschäftsgang von Sit- b) die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 zungen des Stadtrats geltenden Regelungen unberührt. BauGB für unbedeutende Vorhaben, wie z.B. Garagen, (2) Ist es dem Stadtrat während der vom Bürgermeister nach landwirtschaftliche Anbauten, Silos, Kaminverengun- Absatz 1 Satz 4 festgestellten Notlage nicht möglich, eine Sit- gen, Güllegruben u. a., zung nach Abs. 1 Satz 1 durchzuführen, kann er die Beschlüsse c) die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 über Angelegenheiten, die nicht bis zur nächsten Sitzung auf- BauGB für Bauten, die auf Grund eines genehmigten geschoben werden können, auf Antrag des Vorsitzenden, einer Bebauungsplanes erstellt werden und keine nennens- Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Stadtrates im werten Abweichungen der Festsetzungen des Bebau- Umlaufverfahren fassen. Für den Antrag auf Durchführung des ungsplanes enthalten, Umlaufverfahrens, die Stimmabgabe zur Anwendbarkeit des
Nr. 5/2022 - 7 - Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Umlaufverfahrens nach Satz 3 und über die Beschlussvorlagen Sockelbetrag von 65,00 € und ein Sitzungsgeld von 16,00 € für ist die Textform (§ 126b BGB) ausreichend. Der Beschlussfas- die notwendige und nachgewiesene Teilnahme an den Sitzun- sung im Umlaufverfahren müssen drei Viertel der Mitglieder des gen des Stadtrates oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied Stadtrats zustimmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestim- sind. Das Sitzungsgeld wird nur gezahlt, wenn das Mitglied des mungen über die erforderlichen Mehrheiten in Sitzungen. Ist die Stadtrates mindestens 50 % der Sitzungszeit anwesend ist. Mehr Beschlussfassung im Umlaufverfahren abgeschlossen, hat der als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht ausgezahlt werden. Bürgermeister die Stadtratsmitglieder unverzüglich über die in Für die Teilnahme an einer Sitzung nach § 36a Absatz 1 Satz 1 diesem Verfahren gefassten Beschlüsse zu unterrichten. ThürKO sowie die Beschlussfassung im Umlaufverfahren nach (3) Wahlen und sonstige geheime Abstimmungen im Sinne des § 36a Absatz 2 ThürKO wird gleichermaßen die Entschädigung § 39 ThürKO dürfen nicht in Sitzungen nach Absatz 1 Satz 1 oder gewährt. im Umlaufverfahren nach Abs. 2 durchgeführt werden. Die Aufwandsentschädigung ist jährlich zu überprüfen. Über- (4) Die Stadt hat die technischen Voraussetzungen für Sitzungen steigt der Mindestbetrag nach § 2 Abs. 5 der Thüringer Verord- nach Abs. 1 S. 1 und das Umlaufverfahren nach Abs. 2 zu schaf- nung über Höchstsätze für die Entschädigung der Stadtrats-, fen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmun- Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer Entschädigungs- gen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, dass die Stadt verordnung – ThürEntschVO) die festgesetzte Aufwandsent- ein geeignetes Videokonferenzsystem für die Durchführung von schädigung, ist diese neu festzusetzen. Sitzungen nach Absatz 1 Satz 1 bereitstellt. Die Funktionsfähig- (2) Mitglieder des Stadtrates, die Arbeiter oder Angestellte sind, keit der Internetzugänge bei den Mitgliedern des Stadtrats und haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen den sonstigen zu einer Stadtratssitzung zu ladenden Personen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalent- ist von den jeweiligen Mitgliedern und sonstigen Teilnehmenden schädigung von 9 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der zu gewährleisten. Das/die für die Teilnahme an einer Sitzung erwiesenermaßen durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tä- nach Absatz 1 Satz 1 bzw. einem Umlaufverfahren nach Absatz tigkeit entstanden ist. 2 erforderliche/n Endgerät/e (z.B. Tablet, Laptop, Kamera, Mik- Sonstige Mitglieder des Stadtrates, die nicht erwerbstätig sind, rofon, …) hat jedes Mitglied des Stadtrates auf eigene Kosten jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens 3 Perso- zu beschaffen und die Funktionsfähigkeit (unter anderem durch nen führen (§ 13 Abs. 1 S. 4 ThürKO), erhalten eine Pauschalent- Wartung, Updates aufspielen etc.) zu gewährleisten. schädigung von 9 € je volle Stunde. (5) Diese Regelungen gelten für andere kommunale Gremien Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag entsprechend. sowie für höchstens 8 Stunden pro Arbeitstag (Mo-Fr) und auch § 10 nur bis 18:00 Uhr gewährt. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos- Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern ten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Wei- (4) Für auf Beschluss des Stadtrates ehrenamtlich Tätige, die se beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen nicht Mitglied des Stadtrates sind (z. B. sachkundige Bürger), durch gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Ver- dienstausfalls und der Reisekosten (Abs. 1 bis 3) entsprechend. - die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates, Ein Sockelbetrag wird nicht gewährt. - die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Ju- (5) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teil- gendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen nahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10 EUR gem. § 15 Abs. 1 ThürKO, und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der - Umfragen bei Kindern und Jugendlichen, Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden - Umfragen in Jugendforen oder Tag eine pauschale Entschädigung von 25 Euro. Der Vorsitzende - die Durchführung von Jugendworkshops. des Wahlvorstandes erhält am Wahltag eine Aufwandsentschä- Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen digung von 30 EUR. Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem (6) Arbeiten Stadtratsmitglieder in weiteren Gremien, insbeson- Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden. dere in Kommunalen Arbeitsgemeinschaften mit, so ist ihnen auf Beschluss des Stadtrates für diese Tätigkeit Sitzungsgeld in § 11 Höhe von bis zu höchstens 16,00 € zu gewähren, sofern nicht Ehrenbezeichnungen andere Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Mit diesem (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Stadt und Sitzungsgeld sind alle Aufwendungen abgegolten. das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu (7) Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Bürgermeis- Ehrenbürgern ernannt werden. ter richtet sich nach der Verordnung über die Dienstaufwands- (2) Personen, die als Mitglied des Stadtrates, Ehrenbeamte oder entschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr auf Zeit in der jeweils gültigen Fassung. Der genaue Betrag wird Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbe- durch Beschluss des Stadtrates festgelegt. zeichnung erhalten: (8) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hier- Bürgermeister – Ehrenbürgermeister; Beigeordneter – Ehrenbei- durch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen geordneter; Stadtratsvorsitzender – Ehrenstadtratsvorsitzender; erhalten eine zusätzliche monatliche Entschädigung: Stadtrat - Ehrenstadtratsmitglied. Sonstige Ehrenbeamte - eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätig- - der Vorsitzende eines Ausschusses 60,00 €, keit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Ehren-„. - der Vorsitzende einer Fraktion 50,00 €. Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwie- (9) Für die Leitung der Stadtratssitzung wird dem Stadtratsvorsit- gend ausgeübten Funktion richten. zenden, im Falle seiner Verhinderung seinem Stellvertreter, ein (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € gezahlt. Dies gilt vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Stadt beige- jedoch nur, wenn der Stadtrat von einer Person geleitet wird, die tragen haben, können besonders geehrt werden. Der Stadtrat keines der in den Absätzen 9 und 10 genannten Ämter inne hat. kann dazu spezielle Richtlinien beschließen. (10) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeich- folgenden monatlichen Aufwandsentschädigungen: nung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Stadtrates oder - der ehrenamtliche Erste Beigeordnete 280,00 €, in sonst dem Anlass angemessener Weise unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden. - der ehrenamtliche Zweite Beigeordnete 100,00 €. (5) Die Stadt kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeich- Wurde einem oder beiden Beigeordneten je ein Geschäftsbe- nung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. reich übertragen, erhöht sich die monatliche Aufwandsentschä- digung auf 380,00 €. § 12 Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ist jährlich zu überprü- Entschädigungen fen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und (1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mit- Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädi- wirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates gung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf - 8 - Nr. 5/2022 (ThürAufEVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist die- se neu festzusetzen. (11) Ist der Bürgermeister länger als 30 Werktage ununterbro- Amtliche Bekanntmachungen chen verhindert, seine Dienstgeschäfte wahrzunehmen, erhält der Stellvertreter für die Vertretung in der darüber hinaus gehen- der Gemeinde Mörsdorf den Zeit monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Grundgehaltes des Bürgermeisters. Für jeden angefangenen Informationen aus dem Gemeinderat Mörsdorf Tag der Vertretung wird ein Dreißigstel der nach Satz 1 festge- setzten Aufwandsentschädigung gewährt. In der Gemeinderatssitzung am 25.04.2022 wurden § 13 folgende öffentliche Beschlüsse gefasst: Öffentliche Bekanntmachung (1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und Be- BV03/008/2022 schlüssen der Stadt erfolgt durch Veröffentlichung im amtlichen Aufhebungssatzung zur Satzung über die Entschädigung Verkündigungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf sowie den Ersatz von Auslagen bei der Ausübung von Eh- „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf“. Auf den renämtern bei Wahlen der Gemeinde Mörsdorf Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffent- Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf beschließt die Aufhe- lichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken. bungssatzung zur Satzung über die Entschädigung sowie den (2) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Ersatz von Auslagen bei der Ausübung von Ehrenämtern bei Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats erfolgt durch Aus- Wahlen der Gemeinde Mörsdorf. hang an folgenden Verkündungstafeln: Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. • am Stadthaus, Am Alten Versuchsfeld 1 • am Rathaus , Eisenberger Straße 56 BV03/012/2022 • Rodaer Straße, Bushaltestelle nach Ortseingang Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf beschließt die • Alte Regensburger Straße, gegenüber Hausnummer 21 Fortschreibung des Abwasserbeseitungskonzeptes für die • Lahnsteiner Straße , An der Bushaltestelle Jahre 2022 bis 2027. • Eisenberger Straße, neben Hausnummer 70, Parkplatz Aufgabenträger für die geplante Abwasserversorgung der Ort- • Naumburger Straße , Naumburger Straße 39, vor Vereins- schaft Mörsdorf ist die Gemeinde Mörsdorf. Nach §48 Absatz 3 haus des Thüringer Wassergesetzes schreiben die Abwasserbeseiti- • in der Waldsiedlung , Platz Waldsiedlungsmarkt gungspflichtigen nach §47 Abs. 1 Thür WG das ABK regelmäßig Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sit- in Abständen von 6 Jahren, gerechnet ab dem 30. Juni 2014, zungen des Stadtrats ist mit dem Ablauf des ersten Tages des sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Die entsprechen- Abwasserbeseitigung fort. den Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der je- Mit dem Informationsbrief Abwasser 4.1 und dem Erlass „Was- weiligen Sitzung abgenommen werden. serwirtschaftliche Gründe“ vom 29.07.2019 des Thüringer Minis- (3) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwend- terium für Umwelt, Energie und Naturschutz wurde die Forderung barer Ereignisse eine Satzung oder ein Beschluss nicht in der aufgestellt, bestehende Abwasserkonzepte fortzuschreiben. durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntma- chung der Satzung oder des Beschlusses durch Aushang an den unter Abs. 2 benannten Verkündungstafeln. Nach Wegfall des Amtliche Bekanntmachungen Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der der Gemeinde Reichenbach Satzung oder des Beschlusses unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntma- chung ist dabei hinzuweisen. Informationen aus dem Gemeinderat (4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche Reichenbach oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entspre- chend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. In der Gemeinderatssitzung am 25.04.2022 wurden folgende öffentliche Beschlüsse gefasst: § 14 BVGR04/006/2022 Haushaltswirtschaft Ergänzungssatzung „Wiesenstraße“ Die Haushaltswirtschaft der Stadt Hermsdorf wird nach den Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Stellung- Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt. nahmen § 15 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Sprachform, Inkrafttreten Ergänzungssatzung „Wiesenstraße“ vorgebrachten Anre- (1) Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen gungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behör- Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer den und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Ge- in der männlichen Sprachform. meinderat mit folgendem Ergebnis geprüft und abgewogen: (2) Die Hauptsatzung tritt zum 01. des Monats in Kraft, der auf Anlage 1 zum Beschluss (Seiten 1 - 7). den Monat der öffentlichen Bekanntmachung folgt. Gleichzeitig 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die tritt die Hauptsatzung vom 26.10.2019 außer Kraft. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Er- Hermsdorf, den 16.05.2022 gebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. (im Original gezeichnet und gesiegelt) Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. Hofmann Bürgermeister BVGR04/007/2022 Ergänzungssatzung „Wiesenstraße“ - Satzungsbeschluss Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung be- 1. Aufgrund des § 10 BauGB in der Neufassung vom 03.11.2017 treffen, können gegenüber der Stadt Hermsdorf unter der Anga- (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes be der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) und aufgrund des § 88 der Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Thüringer Bauordnung (ThürBO) neugefasst durch Bekanntma- Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die- chung vom 28.03.2014 (ThGVBl. S. 49) zuletzt geändert durch § se Verstöße unbeachtlich. 73a des Gesetzes vom 23.11.2020 (ThGVBl. S. 561) beschließt Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung. der Gemeinderat die Ergänzungssatzung „Wiesenstraße“, be- stehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textfestsetzun- gen (Teil B) in der Fassung vom 25.02.2022, als Satzung.
Nr. 5/2022 - 9 - Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf 2. Die Begründung wird gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Ergänzungssat- zung die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach hat in seiner zung 2022 der Gemeinde Reichenbach werden hiermit öffentlich Sitzung am 21.02.2022 mit Beschluss-Nr. BV04/001/2022 den bekannt gemacht. Und sind für die Dauer vom 01.06.2022 bis Haushaltsplan und die Haushaltsatzung der Gemeinde Reichen- 15.06.2022 im Stadthaus Hermsdorf, Sitz der Verwaltungsge- bach für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. meinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, Zimmer 427 Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 der Gemein- währen der Sprechzeiten einzusehen. de Reichenbach wurden dem Landratsamt des SHK als zustän- dige Rechtsaufsichtbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Reichenbach, 25.04.2022 Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde (im Original gezeichnet und gesiegelt) Reichenbach liegt mit Schreiben vom 19.04.2022 (eingegan- Steingrüber gen 22.04.2022) vor. Der Haushaltsplan und die Haushaltssat- Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Reichenbach für das Haushaltsjahr 2022 2. Gewerbesteuer 385 v.H. Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Reichenbach folgende Haushaltssatzung: §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung §1 von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 476.000 € fest- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr gesetzt. 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt §6 Als Anlage gilt der Stellenplan. in den Einnahmen und Ausgaben mit1.499.500 € und im Vermögenshaushalt §7 in den Einnahmen und Ausgaben mit2.294.500 € Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Be- trag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt. ab. §8 §2 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen sind nicht vorgesehen. Gemeinde Reichenbach, den 25.04.2022 (im Original gezeichnet und gesiegelt) §3 Steingrüber / Bürgermeister Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt wird auf 983.400 € festgesetzt. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung be- §4 treffen, können gegenüber der Gemeinde Reichenbach unter der Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu- Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden ern werden wie folgt festgesetzt: solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach 1. Grundsteuer dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstö- für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 271 v.H. ße unbeachtlich. für sonstige Grundstücke (B) 389 v.H. Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schleifreisen Bürgermeisterwahl in Schleifreisen am 12.06.2022 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Der Wahlausschuss der Gemeinde Schleifreisen hat in seiner Sitzung am 10.05.2022 folgende Wahlvorschläge für die Bürgermeis- terwahl am 12.06.2022 in Schleifreisen als gültig zugelassen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden. Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden: Listen-Nr.: Kennwort: Name, Vorname: Geburts- Beruf: Anschrift: jahr: 1 BfS Förster, Romy Carmen 1988 Teamleiter Energiewirtschaft 07629 Schleifreisen Bürger für Schleifreisen 2 Teller, Karsten 1975 Stuckateur 07629 Schleifreisen Die Bewerber gaben folgende Erklärung ab: Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrich- Zu der Frage, ob ich wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizi- tungen zusammengearbeitet habe, gebe ich folgende Erklärung eller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem ab: Nein.
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