Juni 2022 Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff - VG Hermsdorf

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Juni 2022 Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff - VG Hermsdorf
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                    Jahrgang 28                                  Samstag, den 28. Mai 2022                                    Nummer 5

                                      Aus dem Inhalt                                          12. Juni 2022
                                      •   Neue Öffnungszeiten in der VG
                                                                                       Bürgermeisterwahlen
                                      •   Wahlbekanntmachungen für die
                                                                                  in Schleifreisen und St. Gangloff
                                          Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen
                                          und St. Gangloff

                                      •   History Mobile kommt nach Hermsdorf

                                      •   Hermsdorfer Gespräch

                                      •   Messe „ARBEITen im SHK“

                                    Das nächste Amtsblatt erscheint am:
                                    25. Juni 2022
                                    Der nächste Redaktionsschluss ist am:
                                    13. Juni 2022

                                                                                    +++ Weitere aktuelle Infos finden Sie auf www.vg-hermsdorf.de +++
Juni 2022 Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff - VG Hermsdorf
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf                                                      - 2 -                                                             Nr. 5/2022

Telefonnummern
                                                                                            Gemeinde Schleifreisen
                                                                                            Bürgermeisterin Frau Wulf�������������������������������������036601 83607
der Verwaltungsgemeinschaft „Hermsdorf“                                                     ��������������������������������������������������������������������Fax: 036601 938418
im Stadthaus                                                                                Sprechzeiten:
Rufnummern der Verwaltungsgemeinschaft                                                      Donnerstag ������������������������������������������������������17:00 - 19:00 Uhr
Gemeinschaftsvorsitzende Frau Möbius������������� 036601 577-10                            Gemeinde St. Gangloff
Sekretariat/Koordinierung������������������������������������ 036601 577-11                Bürgermeister Herr Wiedenhöft�����������������������������036606 84282
��������������������������������������������������������������������� Fax 036601 577-50    Havarie-Dienst-Nummer für Störungen
Hauptabteilung                                                                              der Wasserversorgung- und
Leitung ���������������������������������������������������������������� 036601 577-15     Abwasserbeseitigung
EDV/Öffentlichkeitsarbeit������������������������������������� 036601 577-13               der Gemeinde St. Gangloff����������������������������������036606 634940
Lohn/Gehalt/Personal������������������������������������� 036601 577-16/17                 Sprechzeiten:
Kindergartenangelegenheiten/Soziales��������������� 036601 577-18                          Dienstag�����������������������������������������������������������18:00 - 20:00 Uhr
Einwohnermeldeamt��������������������������������������� 036601 577-48/49                  Donnerstag�������������������������������������������������������16:00 - 17:00 Uhr
Standesamt���������������������������������������������������� 036601 577-59/38
Finanzen                                                                                    Gemeinde Reichenbach
Leitung����������������������������������������������������������������� 036601 577-20     Bürgermeister Herr Steingrüber��������������������������036601 901146
Haushalt��������������������������������������������������������� 036601 577-21/24         ��������������������������������������������������������������������Fax: 036601 901148
Gewerbe-/Vergnügungssteuer����������������������������� 036601 577-22                      Sprechzeiten:
Grund-/Hundesteuer�������������������������������������������� 036601 577-23               Montag��������������������������������������������������������������16:30 - 18:30 Uhr
Anlagenbuchhaltung�������������������������������������������� 036601 577-26
Kasse��������������������������������������������������������� 036601 577-27/28/29         Gemeinde Mörsdorf
Kasse/Vollstreckung�������������������������������������������� 036601 577-25              Frau Dr. med. Sylke Schneider ���������������������������� 036428 61675
Gewerbeamt�������������������������������������������������������� 036601 577-42           ������������������������������������������������������������������� Fax: 036428-549647
Objektverwaltung/Gebäudemanagement������������ 036601 577-12                               Sprechzeiten:
Bauabteilung                                                                                Montag �������������������������������������������������������������17:00 - 18:00 Uhr
Liegenschaften���������������������������������������������������� 036601 577-36           Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Leitung����������������������������������������������������������������� 036601 577-30
Hochbau�������������������������������������������������������������� 036601 577-32        Kontaktbereichsbeamtin PHM’in Diana Reinhardt
Tiefbau����������������������������������������������������������������� 036601 577-33     Eisenberger Straße 56, 07629 Hermsdorf
Fördermittel��������������������������������������������������������� 036601 577-35        ����������������������������������������������������������������������������� 036601 41418
Ordnungsamt                                                                                 ��������������������������������������������������������������������Fax: 036601-289694
Leitung����������������������������������������������������������������� 036601 577-40     ����������������������������������������������������������������������������� 0174 2011155
Ordnungsamt�������������������������������������������������� 036601 577-41/43             Mail: diana.reinhardt@polizei.thueringen.de
Fundbüro������������������������������������������������������������� 036601 577-44
                                                                                            Kontaktbereichsbeamter PHM Michael Quitz
                   Internetadresse der VG Hermsdorf                                         ������������������������������������������������������������������������������ 01742011309
                         www.vg-hermsdorf.de                                                Mail: michael.quitz@polizei.thueringen.de
                      Email: info@vg-hermsdorf.de
                                                                                            Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin!
Öffnungszeiten                                                                              ZWA Thüringer Holzland
der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf und der Stadt                                         Bereitschaft������������������������������������������������������������036601 57849
Hermsdorf
                                                                                            Rettungsleitstelle Jena - Kassenärztlicher Dienst
Montag      09:00 - 12:00 Uhr mit Termin                                                    Apothekendienst usw.�����������������������������������������03641 597632
Dienstag    09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr ohne Termin
Mittwoch    geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr mit Termin
Freitag     09:00 - 12:00 Uhr mit Termin

Schiedsstelle der VG
Sitz im Rathaus Hermsdorf �������������������������������� 036601 577-82
Herr Hädrich                                                                                               Impressum
Frau Reuther-Buschmann���������������������������������� 036601-938474
Öffnungszeiten:                                                                                  Hermsdorfer Amtsblatt
                                                                                                 Herausgeber amtlicher Teil:
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16:00 bis 17:00 Uhr                                      der Verwaltungsgemeinschaft: die Gemeinschaftsvorsitzende,
In dringenden Fällen besteht Erreichbarkeit unter Tel.: 036428 -                                 der Stadt Hermsdorf: der Bürgermeister der Stadt Hermsdorf,
                                                                                                 der Gemeinde Reichenbach: der Bürgermeister der Gemeinde Reichenbach,
60174                                                                                            der Gemeinde Schleifreisen: die Bürgermeisterin der Gemeinde Schleifreisen,
                                                                                                 der Gemeinde St. Gangloff: der Bürgermeister der Gemeinde St. Gangloff
Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft                                                   Am Alten Versuchsfeld 1 (Stadthaus), 07629 Hermsdorf, Tel.: 03 66 01 / 5 77-10 oder 5 77-13
                                                                                                 Herausgeber nichtamtlicher Teil: Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf
                                                                                                 Verantwortlich für amtlichen Teil:
Stadt Hermsdorf und ihre Einrichtungen                                                           der Verwaltungsgemeinschaft: die Gemeinschaftsvorsitzende,
                                                                                                 der Stadt Hermsdorf: der Bürgermeister der Stadt Hermsdorf,
Bürgermeister der Stadt Hermsdorf                                                                der Gemeinde Reichenbach: der Bürgermeister der Gemeinde Reichenbach,
Herr Hofmann������������������������������������������������������ 036601 577-80                der Gemeinde Schleifreisen: die Bürgermeisterin der Gemeinde Schleifreisen,
                                                                                                 der Gemeinde St. Gangloff: der Bürgermeister der Gemeinde St. Gangloff
Büro des Bürgermeisters������������������������������������� 036601 577-81                      Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: die Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende Verlag
����������������������������������������������������������������������� Fax 36601 577-89        und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-
                                                                                                 langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Archiv������������������������������������������������������������������� 036601 577-73         Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Carsten Stein, erreichbar unter Tel.: 0173 /
Kultur������������������������������������������������������������������� 036601 577-70         2923797, E-Mail: c.stein@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil:
                                                                                                 Yasmin Hohmann – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der An-
Bibliothek������������������������������������������������������������� 036601 577-75           zeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen
Bauhofleiter��������������������������������������������������������� 036601 577-85             nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigen­­veröffent­lichungen und Fremdbeilagen
                                                                                                 gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige
Bauhof������������������������������������������������������������ 036601 577-86/87             Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
Freibad����������������������������������������������������������������036601 8 30 10           uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei
                                                                                                 unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiederga-
Sporthalle������������������������������������������������������������036601 8 27 41            be keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner
Kindertagesstätte „Pfiffikus“ �������������������������������036601 8 26 29                     Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle
                                                                                                 Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von
Kindertagesstätte „Holzlandknirpse“ ����������������036601 9359010                              2,75 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in
Kindertagesstätte „Max und Moritz“ �������������������036601 8 23 36                            diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt
                                                                                                 ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
Feuerwehr Hermsdorf ��������������������������������������������036601 79 00
Juni 2022 Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff - VG Hermsdorf
Nr. 5/2022                                         - 3 -                      Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf
                                                                     BV01/025/022
                                                                     Eintrittspreise Freibad – Sonderkonditionen 2022
                                                                     Der Stadtrat beschließt, dass Inhaber eines Tafel- oder Berech-
                                                                     tigungsscheines, der Thüringer Familienkarte, der Thüringer
                                                                     Ehrenamtscard sowie ukrainische Flüchtlinge für die Saison
                                                                     2022 freien Eintritt erhalten.
                                                                     Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
   Amtliche Bekanntmachungen der
                                                                     BV01/026/022
Verwaltungsgemeinschaft „Hermsdorf“                                  APL für Planungskosten Wildungsstraße
                                                                     Der Stadtrat beschließt, einer außerplanmäßigen Ausgabe in
                                                                     Höhe von 47.428,70 Euro bei der Haushaltsstelle 2.63118.95100
  Information zu Sprechzeiten                                        (Wildungstraße, Planungskosten) zuzustimmen. Die Deckung
                                                                     soll durch Mehreinnahmen bei der HHStelle 1.90000.04100
  der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf                              (Schlüsselzuweisung) erfolgen.
  Auch nach dem 1. Mai 2022 arbeitet die Verwaltung der Ver-         Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
  waltungsgemeinschaft Hermsdorf weiterhin mit Termin-
  vergaben für die Bürger. Dies hat sich in der Vergangenheit        BV01/027/022
  bewährt – lange Wartezeiten werden so vermieden und der            Bebauungsplan Wohngebiet „Rodaer Straße“ der Stadt
  Bürger wird im Vorfeld über benötigte Unterlagen informiert.       Hermsdorf - Abwägungsbeschluß zur Beteiligung nach § 3
                                                                     Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Entwurf vom Januar
  Ausnahme von dieser Regelung bildet ab dem 2. Mai die              2022
  Regelung für den Dienstag. Hier ist die Verwaltung während         1. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und
  der Sprechzeiten für den Besucherverkehr ohne Terminver-               Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
  gabe geöffnet. Hierbei kann es zu längeren Wartezeiten für             BauGB zum Entwurf (Stand Januar 2022) hat der Stadtrat
  den Bürger kommen.                                                     entsprechend Abwägungsprotokoll (Anlage) mit folgendem
                                                                         Ergebnis geprüft:
                                                                         a) berücksichtigt bzw. abgewogen wurden Anregungen
  Unsere Sprechzeiten im Überblick:                                          und Hinweise von (siehe Anlage 1):
                                                                         -   Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. 210
  Montag:        9 Uhr – 12 Uhr                                              Trägerbeteiligung, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 WEI-
                 (ausschließlich mit Terminvereinbarung)                     MAR
  Dienstag:      9 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr - 15:30 Uhr                   -   Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Natur-
                 (ohne Terminvereinbarung)                                   schutz, Carl-August-Allee 8 – 10, 99423 WEIMAR
  Mittwoch:      geschlossen                                             -   Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Ar-
  Donnerstag:    9 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 17:30 Uhr                       chäologie, Bau- und Kunstdenkmalpflege, Petersberg
                 (ausschließlich mit Terminvereinbarung)                     Haus 12, 99084 ERFURT
  Freitag:       9 Uhr – 12 Uhr                                          -   Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Schlossgasse 17,
                 (ausschließlich mit Terminvereinbarung)                     07607 EISENBERG
                                                                         -   Landesamt für Bodenmanagement und Geoinforma-
  Möbius                                                                     tion, Katasterbereich Pößneck, R.-Luxemburg-Str. 7,
  Gemeinschaftsvorsitzende                                                   07381 PÖßNECK
                                                                         -   Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum,
                                                                             Preilipper Str. 1, 07407 RUDOLSTADT
                                                                         -   TEN Thüringer Energienetze GmbH, In den Nonnenfel-
       Amtliche Bekanntmachungen                                             dern 3, 07570 WEIDA
                                                                         -   Stadtwerke JenaNetze GmbH, Rudolstädter Str. 39,
           der Stadt Hermsdorf                                               07706 JENA
                                                                         -   Vodafon GmbH/ Vodafone Kabel Deutschland GmbH
                                                                             Südwestpark 15, 90449 NÜRNBERG
Informationen aus dem Stadtrat vom                                       -   Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25, 99189
09.05.2022                                                                   ELXLEBEN
                                                                         b) ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen
                                                                             von:
In der Sitzung wurden folgende öffentliche Beschlüs-                     -   Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Ar-
se gefasst:                                                                  chäologie, Archäologische Denkmalpflege, Humbold-
BV01/022/022                                                                 tstr. 11, 99423 WEIMAR
Straßenreinigungssatzung der Stadt Hermsdorf                             -   Forstamt Jena-Holzland, Gustav-Herrmann-Str. 27,
Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt die Straßenreini-                07626 STADTRODA
gungssatzung in der vorliegenden Fassung.                                -   Industrie- und Handelskammer, Postfach 3062, 07490
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.                                    GERA
                                                                         -   Landesamt für Bau und Verkehr, Region Ost, Herr-
BV01/023/022                                                                 mann-Drechsler-Str. 1, 07548 GERA
Widerspruch gegen den Bescheid zur Kreisumlage für das                   -   Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsor-
Jahr 2022                                                                    gung der Gemeinden im Thüringer Holzland, Rodaerstr.
Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt Widerspruch gegen                47, 07629 HERMSDORF
den Kreisumlagebescheid 2022 einzulegen und beauftragt den               -   MITNETZ GAS, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas
Bürgermeister, diesen fristgerecht an das Landratsamt zu über-               GmbH, Magedeburger Str. 36, 06112 HAALE (Saale)
senden.
                                                                         -   Thüringer Netkom, Schwanseestr. 13, 99423 WEIMAR
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
                                                                         -   GDMcom mbH, Maximilianallee 4, 04129 Leipzig
BV01/024/022                                                             -   50hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557
Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates                       BERLIN
Der Stadtrat wählt:                                                      -   Gemeinde Bad Klosterlausnitz, Markt 3, 07639 BAD
zum/zur Stellvertreter/in des Vorsitzenden: Frau Anja Pillau                 KLOSTERLAUSNITZ
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.                                -   Gemeinde Reichenbach, über VG Hermsdorf, Am Alten
                                                                             Versuchsfeld 1, 07629 HERMSDORF
Juni 2022 Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff - VG Hermsdorf
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf                                  - 4 -                                    Nr. 5/2022

    c)   Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt,         BV01/030/022
         haben sich jedoch bis zum 14.09.2020 nicht geäußert:           Bebauungsplan Wohngebiet „Rodaer Straße“ der Stadt
    -    Handwerkskammer Ostthüringen, Handwerkstr. 5,                  Hermsdorf - Satzungsbeschluß
         07545 GERA                                                     1. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt den
    -    Deutsche Telekom Technik GmbH, Dresdner Str. 78,                   Bebauungsplanes Wohngebiet „Roader Straße“, in der Fas-
         1445 RADEBEUL                                                      sung vom April 2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A)
    -    Gemeinde Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586                  und den textlichen Festsetzungen (Teil B), gemäß § 10 Abs.
         KRAFTSDORF                                                         1 BauGB als Satzung.
    -    Gemeinde Schleifreisen, über VG Hermsdorf, Am Alten            2. Die Begründung, in der Fassung vom April 2022, wird ge-
         Versuchsfeld 1, 07629 HERMSDORF                                    billigt.
    d) Während der öffentlichen Auslegung entsprechend § 3              3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohngebiet
         Abs. 2 BauGB, in der Zeit 07.02.2022 bis einschließlich            „Rodaer Straße“ besitzt eine Größe von ca. 0,37 ha. Er um-
         11.03.2022, wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit zur               fasst folgendes Flurstück der Gemarkung Hermsdorf:
         Einsichtnahme in den Entwurf (Stand Januar 2022) des               -      Flur 20, Flurstück 945/17 (teilweise).
         Bebauungsplanes sowie zur Abgabe einer Stellung-               4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan
         nahme gegeben. Durch die Öffentlichkeit wurden keine               Wohngebiet „Rodaer Straße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO
         Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes                     bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
         vorgebracht.                                                   5. Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Da-
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sons-                bei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während
    tigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Ver-               der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
    fahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses                  verlangt werden kann. Auf die Fristenregelung gemäß § 215
    Beschlusses in Kenntnis zu setzen.                                      BauGB ist hinzuweisen. Mit der Bekanntmachung tritt der
3. Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte                     Bebauungsplan Wohngebiet „Rodaer Straße“ in Kraft (§ 10
    des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.                 Abs. 3 BauGB).
4. Die Anlage ist Bestandteil des Abwägungsprotokolls.                  Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung wird er-
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.                               gänzend auch in das Internet eingestellt (§ 10a Abs. 2 BauGB).
                                                                        Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

  Die Stadt Hermsdorf sucht im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes

                                                  für die Bibliothek in Hermsdorf
                                                 eine/n engagierte/n Freiwillige/n.
  Die Stelle ist ab dem 01.08.2022 zu besetzen und auf einem            • Teamfähigkeit
  Zeitraum von zwölf Monaten begrenzt.                                  • Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
  Das Angebot richtet sich an alle, die ihre Vollzeitschulpflicht er-   Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen
  füllt haben. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro       richten Sie bitte bis zum 22.06.2022 an:
  Woche. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in                                  Stadt Hermsdorf
  Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden.                              Bibliothek „Bundesfreiwilligendienst“
  Jede/r Freiwillige erhält ein Taschengeld, bei den Sozialver-                              Am Alten Versuchsfeld 1
  sicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbil-                                    07629 Hermsdorf
  dungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Un-         Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsun-
  fall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die        terlagen in Kopie einzureichen.
  Stadt Hermsdorf.                                                      Diese verbleiben bei der Stadt Hermsdorf und werden nicht
  Jede/r Freiwillige hat außerdem einen Anspruch auf 25 Semin-          zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfah-
  artage im Jahr.                                                       rens werden die Unterlagen vernichtet. Kosten, die im Zusam-
  Zu den Aufgaben der/des Freiwilligen zählt insbesondere:              menhang mit der Bewerbung stehen, werden durch die Stadt
  • Mitwirkung bei der Ausleihe in der Erwachsenen- und Kin-            Hermsdorf nicht erstattet.
        derbibliothek (Leserberatung, Informationstätigkeit, Verbu-     Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtli-
        chen von Ausleihen und Rückgaben)                               chen Gründen nicht zulässig und werden daher nicht berück-
  • Regalordnung (Ordnung, Pflege und Instandsetzung des                sichtigt.
        Medienbestandes, Einsortierungen)
  • Mitarbeit bei der EDV-Einarbeitung von Medien zur Vorbe-            Bitte beachten Sie unsere Information über die Verarbeitung
        reitung für die Ausleihe                                        Ihrer Daten durch die Stadt Hermsdorf im Rahmen des Verfah-
  • Beratung bei der Nutzung der Internetplätze                         rens zur Stellenbesetzung auf unserer Homepage (www.vg-
  • Unterstützung der Mitarbeiterinnen der Bibliothek bei der           hermsdorf.de) unter der Rubrik Stellenausschreibungen.
        Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
  Erforderlich sind:                                                    Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangs-
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein                          bestätigung. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Bereitschaft, Aufgaben eigenverantwortlich zu erledigen             bezüglich des Datenschutzes wird garantiert.
Juni 2022 Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff - VG Hermsdorf
Nr. 5/2022                                           - 5 -                       Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf

                                                                    Bekanntmachung
           Die Stadt Hermsdorf sucht                                Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat in seiner Sitzung am
                                                                    04.04.2022 mit Beschluss – Nr. BV01/019/2022 die Hauptsat-
zum nächstmöglichen Zeitpunkt                                       zung der Stadt Hermsdorf beschlossen.
                                                                    Die Satzung wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Krei-
einen Mitarbeiter (m/w/d)für den städtischen Bauhof                 ses als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorge-
in Vollzeit befristet für 2 Jahre.                                  legt.
Es erwartet Sie ein vielseitiger Arbeitsplatz, der sich über        Die Genehmigung zur Bekanntmachung wurde am 16.05.2022
das ganze Aufgabengebiet des Bauhofes erstreckt.                    erteilt.
                                                                    Die o.g. Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hermsdorf
Hierzu zählen unter anderem:                                        wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
- Pflege und Unterhaltung der städtischen Grün- und
    Sportanlagen sowie Spielplätze                                  Hermsdorf, 16.05.2022
- Straßenunterhaltung und -reinigung                                (im Original gezeichnet und gesiegelt)
- Betreuung der städtischen Gebäude                                 Hofmann
- Winterdienst mit Rufbereitschaft                                  Bürgermeister
- Abfallentsorgung
- Ausführen kleinerer Reparatur- und Instandsetzungsar-                    Hauptsatzung der Stadt Hermsdorf
    beiten
                                                                    Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 und 21 Abs. 1 der
- Einsatzbereithaltung der Fahrzeuge und Werkzeuge                  Thüringer Stadt- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal-
- Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen                      ordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der
                                                                    Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
Sie verfügen über:                                                  S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl.
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerkli-               S. 113ff.) hat der Stadtrat der Stadt Hermsdorf in der Sitzung am
   chen Beruf, vorzugsweise                                         04.04.2022 die folgende Hauptsatzung beschlossen:
   · eine Ausbildung zum Straßenbauer
   · eine Ausbildung zum Schlosser                                                              §1
                                                                                               Name
   · eine Ausbildung zum Elektriker
                                                                    Die Stadt führt den Namen „Hermsdorf“.
   · eine Ausbildung zum Maurer
   · eine Ausbildung zum Gärtner (Garten- und Land-                                                §2
      schaftsbau)                                                                Stadtwappen, Stadtflagge, Stadtsiegel
- Führerschein mindestens Klasse C1, besser Klasse C,               (1) Das Stadtwappen zeigt auf silbernem Grund ein silbernes,
   CE (LKW) für das Bedienen der Kommunaltechnik                    rot bordiertes Stützbogenkreuz, das mit einem roten Fadenkreuz
- handwerkliches Geschick                                           belegt ist, dessen Schnittpunkt sich in Schildfußhöhe befindet
- Selbständigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten                und vorn einen grünen Nadelbaum, hinten einen schwarzen
- sorgfältiger Umgang mit der vorhandenen kommunalen                Bären zeigt.
   Technik                                                          (2) Die Flagge der Stadt hat die Farben Rot-Weiß und zeigt das
- hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität auch außerhalb          Wappen.
   der regelmäßigen Arbeitszeit                                     (3) Das Dienstsiegel trägt die Umschrift: im oberen Halbbogen
                                                                    „Thüringen“, im unteren Halbbogen „Stadt Hermsdorf“, in der
- hohe Belastbarkeit (teilweise schwere körperliche Arbeiten)       Mitte das Wappen der Stadt Hermsdorf.
- wünschenswert ist die Berechtigung zum Führen einer               (4) Weitere Dienstsiegel regelt die Siegelordnung.
   Motorkettensäge

Die Vergütung erfolgt gemäß Entgeltgruppe 4 TVÖD.                                                    §3
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen                          Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei glei-               (1) Die Bürger haben das Recht über Angele-
cher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.               genheiten des eigenen Wirkungskreises der
                                                                    Stadt die Durchführung eines Bürgerentscheids
Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf              beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustande-
die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwer-              kommen des Bürgerbegehrens wird die Ange-
behindertenausweises beizufügen.                                    legenheit den Bürgern zur Entscheidung vorge-
                                                                    legt, sofern der Stadtrat, sich das Anliegen nicht
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden              zu eigen macht.
Sie bis zum 15.06.2022 bitte an die                                 (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Stadtrat den
                                                                    Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der
                    Stadt Hermsdorf                                 Stadt zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum).
           Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf                        (3) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines
              Personal – Kennwort Bauhof                            Stadtratsbeschlusses der Stadt.
                Am Alten Versuchsfeld 1                             (4) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür-
                    07629 Hermsdorf                                 gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das
                                                                    Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür-
Bitte beachten Sie unsere Information über die Verarbeitung         gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils
Ihrer Daten durch die Stadt Hermsdorf im Rahmen des Ver-            geltenden Fassung.
fahrens zur Stellenbesetzung auf unserer Homepage
(www.vg-hermsdorf.de) unter der Rubrik Stellenausschrei-                                            §4
bungen.                                                                       Einwohnerfragestunde und -versammlung
                                                                    (1) Bei öffentlichen Sitzungen des Stadtrates soll den Einwoh-
Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Ein-               nern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen
gangsbestätigung.                                                   Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen,
                                                                    zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen,               Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesord-
werden durch die Stadt Hermsdorf nicht erstattet.                   nungspunkten, die nicht-öffentlich behandelt werden, sind unzu-
                                                                    lässig. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen
                                                                    Sitzung. Es dürfen bis zu 5 Einwohneranfragen, Anregungen oder
                                                                    Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in
Juni 2022 Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff - VG Hermsdorf
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf                                - 6 -                                       Nr. 5/2022
der Stadt Hermsdorf pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohner-
fragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf          d)   zur Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung nach §
30 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch                    19 Abs. 1 BauGB für die Fälle der §§ 34 und 35 BauGB,
den Stadtrat bis auf 60 Minuten ausgedehnt werden. Die Rede-          6.   die Bewilligung von Grundschuldeintragungen beim Verkauf
zeit eines Fragestellers beträgt höchstens 10 Minuten. Es genügt           von stadteigenen Grundstücken mit Angabe einer Siche-
eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch                   rungsklausel und der Maßgabe, dass der Stadt keine Kosten
den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der                entstehen,
Sache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n        7.   Abschluss von Verträgen über Geldanlagen mit einer Lauf-
nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung              zeit von bis zu 12 Monaten,
im Nachgang oder in der folgenden Stadtratssitzung.                   8.   die Aufnahme von Investitions- und Kassenkrediten im
(2) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine               Rahmen der durch die Haushaltssatzung festgelegten Kre-
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige                   ditermächtigung bzw. Höchstbetrages – das gilt auch für
städtische Angelegenheiten, insbesondere über Planungen und                Umschuldungen, der Stadtrat ist nach Vertragsabschluss zu
Vorhaben der Stadt, die ihre strukturelle Entwicklung unmittel-            informieren.
bar und nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten, die
mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern
verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern.                                    §7
Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der Einwoh-                                  Beigeordnete
nerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung            (1) Der Stadtrat wählt aus seiner Mitte 2 ehrenamtliche Beige-
in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung ein.        ordnete.
(3) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver-           (2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch
sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern              den Ersten Beigeordneten und, wenn auch dieser verhindert ist,
in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.            durch den Zweiten Beigeordneten vertreten.
                                                                      (3) Den Beigeordneten kann mit Zustimmung des Stadtrates je
Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck
                                                                      ein Geschäftsbereich übertragen werden.
der umfassenden Unterrichtung Mitarbeiter der Verwaltung und
Sachverständige hinzuziehen.                                                                            §8
(4) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen städtischen An-                                    Ausschüsse
gelegenheiten bis spätestens zwei Arbeitstage vor der Einwoh-         (1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Haupt-
nerversammlung bei der Stadt einreichen. Die Anfragen sollen          ausschuss und weitere Ausschüsse, welche die Beschlüsse des
vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet             Stadtrates vorbereiten (beratende Ausschüsse) oder aber einzel-
werden. Nach dem Bericht des Bürgermeisters sind in gleicher          ne Angelegenheiten abschließend entscheiden (beschließende
Sitzung ebenfalls Fragen zulässig. Diese können nur dann in der       Ausschüsse), und bestimmt deren Bildung, Zusammensetzung
Sitzung beantwortet werden, wenn der Bürgermeister bzw. ein           und Aufgaben. Nähere Regelungen trifft die Geschäftsordnung.
Mitarbeiter der Verwaltung sich hierzu in der Lage sieht. Andern-     (2) Sonderausschüsse (zeitweilige Ausschüsse) können mit ein-
falls werden die Fragen in schriftlicher Form in der Regel inner-     facher Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates beschlossen wer-
halb von 4 Wochen beantwortet.                                        den. Die Aufgaben eines solchen Ausschusses werden analog
                                                                      Satz 1 beschlossen.
                                §5                                    (3) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Stadt-
                       Vorsitz im Stadtrat                            rat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und
Den Vorsitz im Stadtrat führt ein vom Stadtrat gewähltes Mitglied.    Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen beste-
Der Stadtrat wählt einen Stellvertreter für den Stadtratsvorsitzen-   hen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt
den. (§ 23 Abs. 1 S. 3 ThürKO).                                       die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Stadtratsmitglieder, so
                                                                      kann jedes Stadtratsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschuss-
                                §6                                    sitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit Rede- und An-
                          Bürgermeister                               tragsrecht mitzuwirken. Der Stadtrat entscheidet mit einfacher
(1) Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der            Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem Ausschuss dieses
Stadt gewählt und ist hauptamtlich tätig.                             Stadtratsmitglied zugewiesen wird.
(2) Der hauptamtliche Bürgermeister kann gleichzeitig ehren-          (4) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien er-
amtlicher Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf          folgt nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare – Nie-
sein (§ 48 Abs. 4 ThürKO).                                            meyer.
(3) Der Stadtrat überträgt dem Bürgermeister neben den in § 29        (5) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse
ThürKO aufgeführten Aufgaben die folgenden weiteren Angele-           regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Stadtrat.
genheiten zur selbständigen Erledigung:
1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Verwaltungshaus-                                           §9
     halt mit den Einschränkungen dieser Hauptsatzung und der                  Sitzungen und Entscheidungen in Notlagen
     Geschäftsordnung,                                                (1) Die Sitzungen des Stadtrats können in Notlagen ohne per-
2. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Vermögenshaus-             sönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durch
     halt einschließlich der Vergabe von Arbeiten und Leistungen      eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton, insbesondere in
     bis zu einem Betrag von 30.000,00 € im Einzelfall,               Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. Eine Notlage
                                                                      besteht, wenn es den Mitgliedern des Stadtrats aufgrund einer
3. die Bildung von Haushaltsresten,                                   außergewöhnlichen Situation nicht möglich ist, persönlich an
4. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 10.000,00        den Sitzungen des Stadtrats teilzunehmen. Außergewöhnliche
     € auf die Dauer von bis zu 12 Monaten,                           Situationen sind insbesondere Katastrophenfälle nach § 34 des
5. wenn nicht im Einzelfall die Angelegenheit für die städtebau-      Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, Pandemien
     liche Entwicklung der Stadt von grundsätzlicher Bedeutung        oder Epidemien. Der Bürgermeister stellt eine Notlage nach Satz
     oder von besonderer Wichtigkeit ist, die Erklärung des Ein-      2 fest und lädt die Stadtratsmitglieder zu Sitzungen nach Satz 1
     vernehmens der Stadt:                                            ein. Der Stadtrat beschließt in seiner nächsten Sitzung über den
     a) gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Zulassung der Bauvorha-            Fortbestand der vom Bürgermeister nach Satz 4 festgestellten
          ben von Abwasserbeseitigungsanlagen,                        Notlage. Im Übrigen bleiben die für den Geschäftsgang von Sit-
     b) die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1              zungen des Stadtrats geltenden Regelungen unberührt.
          BauGB für unbedeutende Vorhaben, wie z.B. Garagen,          (2) Ist es dem Stadtrat während der vom Bürgermeister nach
          landwirtschaftliche Anbauten, Silos, Kaminverengun-         Absatz 1 Satz 4 festgestellten Notlage nicht möglich, eine Sit-
          gen, Güllegruben u. a.,                                     zung nach Abs. 1 Satz 1 durchzuführen, kann er die Beschlüsse
     c) die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1              über Angelegenheiten, die nicht bis zur nächsten Sitzung auf-
          BauGB für Bauten, die auf Grund eines genehmigten           geschoben werden können, auf Antrag des Vorsitzenden, einer
          Bebauungsplanes erstellt werden und keine nennens-          Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Stadtrates im
          werten Abweichungen der Festsetzungen des Bebau-            Umlaufverfahren fassen. Für den Antrag auf Durchführung des
          ungsplanes enthalten,                                       Umlaufverfahrens, die Stimmabgabe zur Anwendbarkeit des
Juni 2022 Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff - VG Hermsdorf
Nr. 5/2022                                          - 7 -                       Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf
                                                                     und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen
Umlaufverfahrens nach Satz 3 und über die Beschlussvorlagen          Sockelbetrag von 65,00 € und ein Sitzungsgeld von 16,00 € für
ist die Textform (§ 126b BGB) ausreichend. Der Beschlussfas-         die notwendige und nachgewiesene Teilnahme an den Sitzun-
sung im Umlaufverfahren müssen drei Viertel der Mitglieder des       gen des Stadtrates oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied
Stadtrats zustimmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestim-      sind. Das Sitzungsgeld wird nur gezahlt, wenn das Mitglied des
mungen über die erforderlichen Mehrheiten in Sitzungen. Ist die      Stadtrates mindestens 50 % der Sitzungszeit anwesend ist. Mehr
Beschlussfassung im Umlaufverfahren abgeschlossen, hat der           als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht ausgezahlt werden.
Bürgermeister die Stadtratsmitglieder unverzüglich über die in       Für die Teilnahme an einer Sitzung nach § 36a Absatz 1 Satz 1
diesem Verfahren gefassten Beschlüsse zu unterrichten.               ThürKO sowie die Beschlussfassung im Umlaufverfahren nach
(3) Wahlen und sonstige geheime Abstimmungen im Sinne des            § 36a Absatz 2 ThürKO wird gleichermaßen die Entschädigung
§ 39 ThürKO dürfen nicht in Sitzungen nach Absatz 1 Satz 1 oder      gewährt.
im Umlaufverfahren nach Abs. 2 durchgeführt werden.                  Die Aufwandsentschädigung ist jährlich zu überprüfen. Über-
(4) Die Stadt hat die technischen Voraussetzungen für Sitzungen      steigt der Mindestbetrag nach § 2 Abs. 5 der Thüringer Verord-
nach Abs. 1 S. 1 und das Umlaufverfahren nach Abs. 2 zu schaf-       nung über Höchstsätze für die Entschädigung der Stadtrats-,
fen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmun-         Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer Entschädigungs-
gen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, dass die Stadt        verordnung – ThürEntschVO) die festgesetzte Aufwandsent-
ein geeignetes Videokonferenzsystem für die Durchführung von         schädigung, ist diese neu festzusetzen.
Sitzungen nach Absatz 1 Satz 1 bereitstellt. Die Funktionsfähig-     (2) Mitglieder des Stadtrates, die Arbeiter oder Angestellte sind,
keit der Internetzugänge bei den Mitgliedern des Stadtrats und       haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen
den sonstigen zu einer Stadtratssitzung zu ladenden Personen         Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalent-
ist von den jeweiligen Mitgliedern und sonstigen Teilnehmenden       schädigung von 9 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der
zu gewährleisten. Das/die für die Teilnahme an einer Sitzung         erwiesenermaßen durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tä-
nach Absatz 1 Satz 1 bzw. einem Umlaufverfahren nach Absatz          tigkeit entstanden ist.
2 erforderliche/n Endgerät/e (z.B. Tablet, Laptop, Kamera, Mik-      Sonstige Mitglieder des Stadtrates, die nicht erwerbstätig sind,
rofon, …) hat jedes Mitglied des Stadtrates auf eigene Kosten        jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens 3 Perso-
zu beschaffen und die Funktionsfähigkeit (unter anderem durch        nen führen (§ 13 Abs. 1 S. 4 ThürKO), erhalten eine Pauschalent-
Wartung, Updates aufspielen etc.) zu gewährleisten.
                                                                     schädigung von 9 € je volle Stunde.
(5) Diese Regelungen gelten für andere kommunale Gremien
                                                                     Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag
entsprechend.
                                                                     sowie für höchstens 8 Stunden pro Arbeitstag (Mo-Fr) und auch
                               § 10                                  nur bis 18:00 Uhr gewährt.
          Beteiligung von Kindern und Jugendlichen                   (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos-
Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern           ten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.
und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Wei-         (4) Für auf Beschluss des Stadtrates ehrenamtlich Tätige, die
se beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen      nicht Mitglied des Stadtrates sind (z. B. sachkundige Bürger),
durch                                                                gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Ver-
                                                                     dienstausfalls und der Reisekosten (Abs. 1 bis 3) entsprechend.
- die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates,                      Ein Sockelbetrag wird nicht gewährt.
- die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Ju-             (5) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teil-
   gendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen                nahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10 EUR
   gem. § 15 Abs. 1 ThürKO,                                          und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der
- Umfragen bei Kindern und Jugendlichen,                             Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden
- Umfragen in Jugendforen oder                                       Tag eine pauschale Entschädigung von 25 Euro. Der Vorsitzende
- die Durchführung von Jugendworkshops.                              des Wahlvorstandes erhält am Wahltag eine Aufwandsentschä-
Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen          digung von 30 EUR.
Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem           (6) Arbeiten Stadtratsmitglieder in weiteren Gremien, insbeson-
Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.                  dere in Kommunalen Arbeitsgemeinschaften mit, so ist ihnen
                                                                     auf Beschluss des Stadtrates für diese Tätigkeit Sitzungsgeld in
                                § 11                                 Höhe von bis zu höchstens 16,00 € zu gewähren, sofern nicht
                       Ehrenbezeichnungen                            andere Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Mit diesem
(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Stadt und           Sitzungsgeld sind alle Aufwendungen abgegolten.
das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu           (7) Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Bürgermeis-
Ehrenbürgern ernannt werden.                                         ter richtet sich nach der Verordnung über die Dienstaufwands-
(2) Personen, die als Mitglied des Stadtrates, Ehrenbeamte oder      entschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten
hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr           auf Zeit in der jeweils gültigen Fassung. Der genaue Betrag wird
Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbe-             durch Beschluss des Stadtrates festgelegt.
zeichnung erhalten:                                                  (8) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hier-
Bürgermeister – Ehrenbürgermeister; Beigeordneter – Ehrenbei-        durch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen
geordneter; Stadtratsvorsitzender – Ehrenstadtratsvorsitzender;      erhalten eine zusätzliche monatliche Entschädigung:
Stadtrat - Ehrenstadtratsmitglied.
Sonstige Ehrenbeamte - eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätig-       -    der Vorsitzende eines Ausschusses                   60,00 €,
keit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Ehren-„.         -    der Vorsitzende einer Fraktion                      50,00 €.
Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwie-        (9) Für die Leitung der Stadtratssitzung wird dem Stadtratsvorsit-
gend ausgeübten Funktion richten.                                    zenden, im Falle seiner Verhinderung seinem Stellvertreter, ein
(3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger       zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € gezahlt. Dies gilt
vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Stadt beige-        jedoch nur, wenn der Stadtrat von einer Person geleitet wird, die
tragen haben, können besonders geehrt werden. Der Stadtrat           keines der in den Absätzen 9 und 10 genannten Ämter inne hat.
kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.                         (10) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die
(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeich-       folgenden monatlichen Aufwandsentschädigungen:
nung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Stadtrates oder   - der ehrenamtliche Erste Beigeordnete                  280,00 €,
in sonst dem Anlass angemessener Weise unter Aushändigung
einer Urkunde vorgenommen werden.                                    - der ehrenamtliche Zweite Beigeordnete                 100,00 €.
(5) Die Stadt kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeich-        Wurde einem oder beiden Beigeordneten je ein Geschäftsbe-
nung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.                         reich übertragen, erhöht sich die monatliche Aufwandsentschä-
                                                                     digung auf 380,00 €.
                              § 12                                   Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ist jährlich zu überprü-
                       Entschädigungen                               fen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und
(1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mit-     Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädi-
wirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates         gung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit
Juni 2022 Bürgermeisterwahlen in Schleifreisen und St. Gangloff - VG Hermsdorf
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf                               - 8 -                                       Nr. 5/2022
(ThürAufEVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist die-
se neu festzusetzen.
(11) Ist der Bürgermeister länger als 30 Werktage ununterbro-               Amtliche Bekanntmachungen
chen verhindert, seine Dienstgeschäfte wahrzunehmen, erhält
der Stellvertreter für die Vertretung in der darüber hinaus gehen-            der Gemeinde Mörsdorf
den Zeit monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe des
Grundgehaltes des Bürgermeisters. Für jeden angefangenen             Informationen aus dem Gemeinderat Mörsdorf
Tag der Vertretung wird ein Dreißigstel der nach Satz 1 festge-
setzten Aufwandsentschädigung gewährt.
                                                                     In der Gemeinderatssitzung am 25.04.2022 wurden
                                § 13                                 folgende öffentliche Beschlüsse gefasst:
                  Öffentliche Bekanntmachung
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und Be-             BV03/008/2022
schlüssen der Stadt erfolgt durch Veröffentlichung im amtlichen      Aufhebungssatzung zur Satzung über die Entschädigung
Verkündigungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf             sowie den Ersatz von Auslagen bei der Ausübung von Eh-
„Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf“. Auf den           renämtern bei Wahlen der Gemeinde Mörsdorf
Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffent-      Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf beschließt die Aufhe-
lichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken.                      bungssatzung zur Satzung über die Entschädigung sowie den
(2) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und     Ersatz von Auslagen bei der Ausübung von Ehrenämtern bei
Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats erfolgt durch Aus-          Wahlen der Gemeinde Mörsdorf.
hang an folgenden Verkündungstafeln:                                 Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
• am Stadthaus, Am Alten Versuchsfeld 1
• am Rathaus , Eisenberger Straße 56                                 BV03/012/2022
• Rodaer Straße, Bushaltestelle nach Ortseingang                     Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf beschließt die
• Alte Regensburger Straße, gegenüber Hausnummer 21                  Fortschreibung des Abwasserbeseitungskonzeptes für die
• Lahnsteiner Straße , An der Bushaltestelle                         Jahre 2022 bis 2027.
• Eisenberger Straße, neben Hausnummer 70, Parkplatz                 Aufgabenträger für die geplante Abwasserversorgung der Ort-
• Naumburger Straße , Naumburger Straße 39, vor Vereins-             schaft Mörsdorf ist die Gemeinde Mörsdorf. Nach §48 Absatz 3
     haus                                                            des Thüringer Wassergesetzes schreiben die Abwasserbeseiti-
• in der Waldsiedlung , Platz Waldsiedlungsmarkt                     gungspflichtigen nach §47 Abs. 1 Thür WG das ABK regelmäßig
Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sit-           in Abständen von 6 Jahren, gerechnet ab dem 30. Juni 2014,
zungen des Stadtrats ist mit dem Ablauf des ersten Tages des         sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen
Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Die entsprechen-        Abwasserbeseitigung fort.
den Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der je-          Mit dem Informationsbrief Abwasser 4.1 und dem Erlass „Was-
weiligen Sitzung abgenommen werden.                                  serwirtschaftliche Gründe“ vom 29.07.2019 des Thüringer Minis-
(3) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwend-         terium für Umwelt, Energie und Naturschutz wurde die Forderung
barer Ereignisse eine Satzung oder ein Beschluss nicht in der        aufgestellt, bestehende Abwasserkonzepte fortzuschreiben.
durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht          Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntma-
chung der Satzung oder des Beschlusses durch Aushang an den
unter Abs. 2 benannten Verkündungstafeln. Nach Wegfall des
                                                                            Amtliche Bekanntmachungen
Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der                    der Gemeinde Reichenbach
Satzung oder des Beschlusses unverzüglich in der nach Absatz
1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntma-
chung ist dabei hinzuweisen.                                         Informationen aus dem Gemeinderat
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche     Reichenbach
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entspre-
chend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes
bestimmt.                                                            In der Gemeinderatssitzung am 25.04.2022 wurden
                                                                     folgende öffentliche Beschlüsse gefasst:
                            § 14                                     BVGR04/006/2022
                    Haushaltswirtschaft                              Ergänzungssatzung „Wiesenstraße“
Die Haushaltswirtschaft der Stadt Hermsdorf wird nach den            Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Stellung-
Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt.                      nahmen
                              § 15                                   1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der
                    Sprachform, Inkrafttreten                            Ergänzungssatzung „Wiesenstraße“ vorgebrachten Anre-
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezogenen              gungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behör-
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer            den und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Ge-
in der männlichen Sprachform.                                            meinderat mit folgendem Ergebnis geprüft und abgewogen:
(2) Die Hauptsatzung tritt zum 01. des Monats in Kraft, der auf          Anlage 1 zum Beschluss (Seiten 1 - 7).
den Monat der öffentlichen Bekanntmachung folgt. Gleichzeitig        2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die
tritt die Hauptsatzung vom 26.10.2019 außer Kraft.                       Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
                                                                         Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Er-
Hermsdorf, den 16.05.2022                                                gebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
(im Original gezeichnet und gesiegelt)                               Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
Hofmann
Bürgermeister                                                        BVGR04/007/2022
                                                                     Ergänzungssatzung „Wiesenstraße“ - Satzungsbeschluss
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung be-         1. Aufgrund des § 10 BauGB in der Neufassung vom 03.11.2017
treffen, können gegenüber der Stadt Hermsdorf unter der Anga-            (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes
be der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.                        vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) und aufgrund des § 88 der
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem             Thüringer Bauordnung (ThürBO) neugefasst durch Bekanntma-
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die-            chung vom 28.03.2014 (ThGVBl. S. 49) zuletzt geändert durch §
se Verstöße unbeachtlich.                                                73a des Gesetzes vom 23.11.2020 (ThGVBl. S. 561) beschließt
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.                               der Gemeinderat die Ergänzungssatzung „Wiesenstraße“, be-
                                                                         stehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textfestsetzun-
                                                                         gen (Teil B) in der Fassung vom 25.02.2022, als Satzung.
Nr. 5/2022                                         - 9 -                       Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf

2.   Die Begründung wird gebilligt.                                  3.  Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Ergänzungssat-
                                                                         zung die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der
                                                                         Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen;
                                                                         dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung
                                                                         während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
                                                                         Auskunft verlangt werden kann.
                                                                     Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach hat in seiner               zung 2022 der Gemeinde Reichenbach werden hiermit öffentlich
Sitzung am 21.02.2022 mit Beschluss-Nr. BV04/001/2022 den            bekannt gemacht. Und sind für die Dauer vom 01.06.2022 bis
Haushaltsplan und die Haushaltsatzung der Gemeinde Reichen-          15.06.2022 im Stadthaus Hermsdorf, Sitz der Verwaltungsge-
bach für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.                         meinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, Zimmer 427
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 der Gemein-          währen der Sprechzeiten einzusehen.
de Reichenbach wurden dem Landratsamt des SHK als zustän-
dige Rechtsaufsichtbehörde zur Genehmigung vorgelegt.                Reichenbach, 25.04.2022
Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde               (im Original gezeichnet und gesiegelt)
Reichenbach liegt mit Schreiben vom 19.04.2022 (eingegan-            Steingrüber
gen 22.04.2022) vor. Der Haushaltsplan und die Haushaltssat-         Bürgermeister

                                                    Haushaltssatzung
                                               der Gemeinde Reichenbach

                für das Haushaltsjahr 2022                           2.   Gewerbesteuer                                     385 v.H.
Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
erlässt die Gemeinde Reichenbach folgende Haushaltssatzung:                                     §5
                                                                     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
                                §1                                   von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 476.000 € fest-
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr        gesetzt.
2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt                                                                                  §6
                                                                     Als Anlage gilt der Stellenplan.
in den Einnahmen und Ausgaben mit1.499.500 €
und im Vermögenshaushalt                                                                           §7
in den Einnahmen und Ausgaben mit2.294.500 €                         Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Be-
                                                                     trag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.
ab.
                                                                                                   §8
                             §2                                      Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen sind nicht vorgesehen.                                     Gemeinde Reichenbach, den 25.04.2022
                                                                     (im Original gezeichnet und gesiegelt)
                             §3                                      Steingrüber / Bürgermeister
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö-
genshaushalt wird auf 983.400 € festgesetzt.                         Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
                                                                     schriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung be-
                                 §4                                  treffen, können gegenüber der Gemeinde Reichenbach unter der
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu-           Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden
ern werden wie folgt festgesetzt:                                    solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach
1. Grundsteuer                                                       dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstö-
     für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 271 v.H.       ße unbeachtlich.
     für sonstige Grundstücke (B)                     389 v.H.       Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.

                  Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schleifreisen

                              Bürgermeisterwahl in Schleifreisen am 12.06.2022

                                      Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss der Gemeinde Schleifreisen hat in seiner Sitzung am 10.05.2022 folgende Wahlvorschläge für die Bürgermeis-
terwahl am 12.06.2022 in Schleifreisen als gültig zugelassen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden.
Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:

Listen-Nr.:   Kennwort:                  Name, Vorname:       Geburts-        Beruf:                          Anschrift:
                                                              jahr:
1             BfS                        Förster, Romy Carmen 1988            Teamleiter Energiewirtschaft    07629 Schleifreisen
              Bürger für Schleifreisen
2                                        Teller, Karsten         1975         Stuckateur                      07629 Schleifreisen

Die Bewerber gaben folgende Erklärung ab:                            Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrich-
Zu der Frage, ob ich wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizi-   tungen zusammengearbeitet habe, gebe ich folgende Erklärung
eller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem      ab: Nein.
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