Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg

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Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
Amtsberger
                                            Anzeiger
                                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Amtsberg
                                  für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal

    Jahrgang 2021                          Montag, den 7. Juni 2021                           Ausgabe Juni 2021

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           Redaktionsschluss Juli-Ausgabe: 25.06.2021 • Erscheinungstermin Juli-Ausgabe: 05.07.2021
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
2 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                                7. Juni 2021

Informationen des                                                                     Informationen des Bürgermeisters
Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . 2 – 4
Informationen der
Gemeindeverwaltung . . . . . . . . .5 – 6
                                                                                       Corona - schrittweise Öffnungen
Im Amtsberger Amtsblatt                               In den letzten Tagen hat sich die Pandemiesituation auch in unserem Landkreis deutlich entspannt.
zwischenzeitlich erfolgte
öffentliche Bekanntmachungen . 6 – 9                  Auf Grund der anhaltenden Unterschreitung der Inzidenz von 100 sind weitere Erleichterungen und Öffnungen
                                                      möglich.
Informationen der
Gemeindeverwaltung . . . . . . . . . . . .9           Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des Landratsamtes:
Historisches . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9
                                                         „Die anhaltende Unterschreitung bewirkt, dass ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen der „Bundes-
Aus den Kindertagesstätten                               notbremse“ gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) außer Kraft treten. Dies betrifft beispielsweise die Aus-
und Grundschule . . . . . . . . . . 11 – 12
                                                         gangsbeschränkung, Maßnahmen für den Einzelhandel, nur Abholung und Lieferdienste der Gastronomie
Kirchennachrichten . . . . . . . . 13 – 14               sowie Click & Meet (Einkaufen mit Termin).
Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
                                                         Seit Mittwoch, den 02. Juni 2021 gilt ausschließlich die aktuell gültige Sächsische Corona-Schutz-Verord-
Was sonst noch
interresiert . . . . . . . . . . . . . . . 14 – 18       nung. Diese regelt insbesondere Schutzmaßnahmen, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert
                                                         von 100 liegt.

Öffnungszeiten                                           Der Freistaat Sachsen informiert zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ausführlich auf www.coro-
                                                         navirus.sachsen.de
der Gemeinde
                                                         Einen Auszug der ab Mittwoch im Erzgebirgskreis geltenden Corona-Maßnahmen finden Sie nachfolgend:
Poststraße 30:
Montag:     09.00 – 12.00 Uhr                            •  Kontaktbeschränkung: Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maxi-
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr                                 mal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen im Freien zulässig, wobei Kinder bis
            14.00 – 18.00 Uhr                               zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
                                                         • Einzelhandel: Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vor-
Mittwoch: geschlossen
                                                            weisen; Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung sind weiterhin von der
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr
                                                            Testpflicht ausgenommen.
            14.00 – 16.00 Uhr                            • Gastronomie: Bei einer Inzidenz unter 100 kann es Öffnungen im Außenbereich mit Kontakterfassung
Freitag:    09.00 – 12.00 Uhr                               geben. Sitzt mehr als ein Hausstand an einem Tisch, besteht für alle eine Testpflicht.
Aufgrund der Corona-Schutzver-                           • Im ÖPNV ist entweder eine medizinische, FFP-2- oder vergleichbare Maske zu tragen.
ordnung bitten wir um vorherige                          • Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakter-
Terminvereinbarung.                                         fassung ist erforderlich.
                                                         • Veranstaltungen: Ergänzend zu den bisher bei dieser Öffnungsstufe zulässigen Kulturstätten
Sprechstunde des Bürgermeisters:                            können Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung sowie Testpflicht statt-
in der Gemeindeverwaltung,                                  finden. Freizeitparks und Freibäder dürfen mit Hygienekonzept ab einer Inzidenz von 100 öffnen - Kon-
Poststraße 30 oder                                          takterfassung sowie Testpflicht für Besucher sind erforderlich. Botanische und zoologische Gärten
nach Vereinbarung                                           dürfen mit einem negativen, tagesaktuellen Test besucht werden. Autokinos können ohne Vorgaben
                                                            öffnen.
                                                         • Sport: Kontaktfreier und Kontaktsport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist
Tel.-Nr.:
                                                            auch außerhalb von Sportanlagen möglich. Kontaktfreier Sport auf Innen- und Außensportanlagen so-
der Gemeindeverwaltung Amtsberg
                                                            wie Kontaktsport auf Außenanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test
Zentrale:              037209/6790                          und Kontakterfassung oder -nachverfolgung ist mit bis zu 30 Personen und Kontakterfassung sowohl
Fax:                  037209/67917                          für Kinder und Jugendliche möglich. Fitnessstudios dürfen für medizinisch notwendige Behandlungen
Sekretariat:          037209/67910                          und kontaktfreien Sport öffnen. Bei nicht medizinisch notwendigem Sport in Fitnessstudios benötigen
Ordnungsamt/                                                die Sportler einen tagesaktuellen negativen Test und eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung ist
Straßenrecht:         037209/67912                          vorzusehen.
Meldewesen:           037209/67915                       (Quelle: www.coronavirus.sachsen.de)
Pers./Kita:           037209/67914
Bauamt:               037209/67922                    Zudem ergeht der Hinweis auf die COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, wonach nachweis-
Gemeindekasse/                                        lich vollständig geimpfte und genesene Personen mit negativ getesteten Personen gleichzustellen sind.
Steuern:           037209/67930/32
Liegensch./Beiträge: 037209/67933                     Weitere mögliche Lockerungen treten in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf
                                                      aufeinander folgenden Werktagen unterschreitet. Die jeweils erleichternden Maßnahmen gelten ab dem über-
                                                      nächsten Tag.“
Friedensrichter
Schiedsstelle Zschopau                                Wir haben in der Gemeinde vergangene Woche über die Öffnung unserer Sportanlagen und des Freibades ent-
Friedensrichter, Herr Maik Grammdorf                  schieden.
Termin nach Vereinbarung                              So können ab 07.06.2021 die Sporthalle und Sportanlage Dittersdorf als auch die Sportanlage Schlößchen
Kontakt über Stadtverwaltung                          inkl. der Umkleiden wieder unter den geltenden Regeln der Coronaschutzverordnung genutzt werden. Die
Zschopau:                                             Sporthalle Weißbach wird in Abhängigkeit des Umzuges des Testcenters ebenfalls unter den o.g. Vorausset-
Tel.: 03725/287132 bzw. 2070                          zungen freigegeben. Hier informieren wir die Vereine direkt. Der Sportplatz Weißbach kann bis dahin ohne Ka-
                                                      binen bespielt werden.
Sprechzeiten der Ortsvorsteher                        Die Kegelbahn und die Billardspielstätte können die Vereine bereits seit 02.06.2021 nutzen.
nach Vereinbarung
                                                      Wir planen das Freibad ab 14.06.2021 zu öffnen, erhoffen uns aber Erleichterungen zur Nutzung in der neuen
Kontoverbindung:                                      Coronaschutzverordnung des Freistaates ab 14.06.21. Derzeit sehen wir es als schwierig an, von allen Besu-
                                                      chern, insbesondere den Kindern, einen tagaktuellen Schnelltest zu verlangen.
Erzgebirgssparkasse
                                                      Wir werden über die Öffnung und Regeln rechtzeitig gesondert informieren.                                      C
IBAN: DE04 8705 4000 3216 0000 78                                                                                                                                    M
                                                      (Hinweis: Newsletter Amtsberg anmelden und Sie sind tagaktuell über Amtsberg informiert: https://www.amts-     Y
BIC: WELADED1STB                                                                                                                                                     K
                                                      berg.eu/bekanntmachungen/?content=160&pkat=169)
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
7. Juni 2021                                                                                                             Amtsberger Anzeiger 3

                                                       Informationen des Bürgermeisters
                   Mobiles Impfteam in Amtsberg                                bestellt werden. Nach Ablauf der 5-jährigen Wahlperiode war diese Neu-
                                                                               wahl und Bestellung notwendig.
                                                                               So wurde nach erfolgter Wahl in der Gemeindefeuerwehrversammlung
    Am 30.05.2021 konnten wir kurzfristig ein mobiles Impfteam in der
                                                                               und Zustimmung durch den Gemeinderat als neuer Gemeindewehrleiter
    Sporthalle Dittersdorf engagieren. Zum Termin wurden 372 Impfungen
                                                                               Kamerad David Haase (Feuerwehr Weißbach) und als dessen Stellver-
    verabreicht, wovon ein Großteil durch Amtsberger Bürgerinnen und Bür-
                                                                               treter Kamerad Jan Hofmann (Feuerwehr Dittersdorf) bestellt.
    ger in Anspruch genommen wurde.
    Wir hatten nur zwei Tage Zeit, das Impfcenter und die Impfungen vorzu-
    bereiten und die Information an die Bürgerinnen und Bürger zu geben.
    Ursprünglich geplante 210 Impfungen wurden deutlich übertroffen.
    Vielen Dank an das Technische Hilfswerk, DRK, Bundeswehr, Feuerwehr
    Dittersdorf, die Impfärzte und Schwestern, den Bauhof und die Mitar-
    beiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen Amtsberg und
    Gelenau. Trotz einiger Wartezeiten konnte der Tag ohne wesentliche
    Schwierigkeiten durchgeführt werden.

     Bebauungsplan Weißbacher Straße – Erzgebirgsblick
    Die Auslage des Bebauungsplankonzeptes und die hierzu erfolgte Be-
    teiligung der Träger öffentlicher Belange sind abgeschlossen. Die Abwä-
    gung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt im Gemeinderat Juni.

                     Planung Neue Kita Weißbach
    Die Planunterlagen wurden durch das Büro Weiße bearbeitet und liegen
    in überarbeiteter Fassung in der Gemeinde vor. Die Überarbeitung er-
    folgte mit Blick auf die Gesamtkosten und damit verbundene Fördermit-
    telanträge. Derzeit gestaltet sich die Antragstellung dahingehend als
    Schwierig, weil noch kein neues Bundesprogramm zur Kofinanzierung
    des Landesanteils aufgelegt ist. Im Gemeinderat Juni soll die überarbei-
    tete Planung vorgestellt werden.

                                                                               (v.l. David Haase, Jan Hofmann, Bürgermeister Sylvio Krause)
       Abriss Grießbacher Str. 17 - ehem. „Deckerfabrik“
                                                                               Für die Ortsfeuerwehr Dittersdorf wurden nach Wahl in der Ortsfeuer-
    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2021 den Zuschlag           wehrversammlung und Zustimmung durch den Gemeinderat als Orts-
    zum Abriss an die Fa. M. Günther & Co. KG erteilt.                         wehrleiter Kamerad Wolfgang Dippold, als 1. Stellvertreter Kamerad
    Der Abriss soll im 3. Quartal auch in Abstimmung mit der Naturschutz-      Uwe Trautzsch und als 2. Stellvertreter Kamerad André Schönherr be-
    behörde erfolgen.                                                          stellt.

      Bebauungsplan „Wiesenweg – Gelenauer Straße“ –
                    Veränderungssperre
    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Mai den Aufstellungsbeschluss
    zum Bebauungsplan „Wiesenweg - Gelenauer Straße“ ergänzt und die
    Planungsziele konkretisiert. Anschließend wurde ein Beschluss für die
    Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in
    Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gelenauer Straße Südwest“
    erneut im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB gefasst.

    In die konkretisierte Planung sind auch weitere Anfragen und Anträge
    von Grundstückseigentümern eingeflossen, die im Gesamtverfahren
    des B-Planes abgewogen werden müssen.

                Antrag Errichtung Windkraftanlagen
    Die vom Antragsteller beim Oberverwaltungsgericht Bautzen einge-
    reichten Anträge, wie auch der Eilantrag wurden bis Redaktionsschluss
    des Anzeigers noch nicht entschieden.
                                                                               (v.l. André Schönherr, Wolfgang Dippold, Uwe Trautzsch und Bürger-
                                                                               meister Sylvio Krause)

              Feuerwehren mit neuen Wehrleitungen                              An dieser Stelle ein großer Dank an Kamerad Torsten Kafsak, der 15
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                                                                               Jahre als Gemeindewehrleiter fungierte und an Kamerad Jan Hofmann,
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    In der Sitzung des Gemeinderates Mai konnten für die Gemeindefeuer-        der als Ortswehrleiter der FF Dittersdorf diese neben der Doppelfunktion
    wehr Amtsberg und für die Feuerwehr Dittersdorf neue Wehrleitungen         in der Gemeindewehrleitung leitete.
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
4 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                             7. Juni 2021

             Informationen des Bürgermeisters                                        Informationen der Gemeindeverwaltung
                Querungshilfe und Bushaltestelle                                                         Amtsberg blüht
                    am „Gasthof zur Linde“
                                                                           In der letzten Woche wurden allen drei Ortsteilen Amtsberger Blumenkü-
                                                                           bel aufgestellt und liebevoll durch Frau Walter von der Gemeinde be-
Nach erfolgtem Ortstermin mit dem Landesamt für Straßenbau und Ver-
                                                                           pflanzt. Sie zieren die Motive Kirche Weißbach, Kapelle Schlößchen, Kir-
kehr, dem Landratsamt, Regionalverkehr Erzgebirge und Gemeinde
                                                                           che Dittersdorf und das Amtsberger Wappen.
Amtsberg wird ca. 50 m nach der Zufahrt Kemtauer Weg in Richtung
Ortsausgang eine Querungshilfe für Fußgänger auf der Gelenauer Str.
eingerichtet. Dies soll gleichzeitig den Verkehr verlangsamen.
Auf Grund dieser Querungshilfe entfallen die Bushaltestellen an der Ge-
lenauer Straße. Alle Busse, aus allen Richtungen, werden die Buswen-
deschleife als Haltestelle anfahren. Dies bedeutet erheblich mehr Ver-
kehrssicherheit für den Verkehr selbst, aber insbesondere für die Kinder
und weiteren Busnutzer.
Die Umsetzung der Maßnahme soll durch Markierungsänderung und
Aufbau der Querungshilfen durch das Landratsamt zeitnah erfolgen.

          Pachterhöhung für Kleingartenanlagen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Mai die Erhöhung der Pacht
für Kleingartenanlagen auf Grundstücken der Gemeinde Amtsberg be-
schlossen.
Die letzte Anpassung der Pacht erfolgte vor 24 Jahren.
Die Gemeindeverwaltung Amtsberg hat ein entsprechendes Gutachten
nach § 5 Abs. 2 BKleinG beauftragt. Der Gutachterausschuss hat in sei-
ner Beratung am 12.03.2021 den Wert der ortsüblichen Pacht im er-
werbsmäßigen Obst und Gemüseanbau zum Stichtag 01.01.2021 mit
rd. 339,00 €/ha ermittelt. Damit besteht die Möglichkeit einer rechts-
konformen Erhöhung der Pacht nach BKleinG ab 01.01.2022 auf jährlich
0,13 €/m².
Damit beträgt die Pacht für Einzelgärten ab 01.01.2022 z.B. für 300 m² =
39,00 €/Jahr oder bei 500 m² = 65,00 €/Jahr zzgl. der Umlage Pacht für
                                                                           Die Blumenkübel befinden sich an folgenden Plätzen:
ungenutzte Gartenparzellen sowie Anteil der gemeinschaftlichen Ein-
richtungen, wie Vereinsheime, Wege/Plätze, etc. - je nach Belegung/An-
                                                                           Dittersdorf:
ordnung der Gartenanlage. Diese Berechnung erfolgt durch die Vereine
                                                                           • Dittersdorfer Straße 1 Blumenrabatte
selbständig.
                                                                           • Auffahrt Am Südhang
                                                                           • August-Bebel-Straße 24 im Rondell
                                                                           • an der Bushaltestelle gegenüber ehem. Steinert’s Gasthof
                   Standesamt – Trauzimmer
                                                                           Weißbach:
Der Gemeinderat hat den Bürgermeister mit Beschluss vom Mai zu einer       • an der B180 vor dem Elektrizitätswerk
Veränderung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Gelenau bezüg-          • Rabatte am Bauhof
lich des Standesamtes – insbesondere des Trauraumes in Amtsberg be-        • gegenüber ehem. Schützenhaus Richter
auftragt.                                                                  • Hauptstraße 83 am Brunnen
Nachdem in den vergangenen Jahren relativ wenige Trauungen im Trau-
zimmer im Rathaus Dittersdorf stattgefunden haben (1 – 2 jährlich), ist    Schlößchen:
das Vorhalten dieses Trauraumes in Dittersdorf nicht sinnvoll und wirt-    • Vorplatz Teichweg 3 am Rittergut
schaftlich darstellbar. Eine Nutzung durch die Verwaltung im Erdge-        • Parkplatz vor der Kleingartensparte am Waldesrand e.V.
schoß zukünftig denkbar.
Um jedoch den Amtsbergerinnen und Amtsbergern weiterhin die Mög-           Teichmann, Sekretariat
lichkeit einzuräumen, in Amtsberg eine Trauung durchzuführen, soll in
Absprache mit dem Generationenhaus Lebensbaum in Schlößchen der
dortige Gesellschaftsraum als Trauraum ausgewiesen werden. Bis zur
Änderung der Vereinbarung mit Gelenau ist die Nutzung des Trausaales
in Dittersdorf weiterhin möglich.                                            Impressum:
                                                                             Herausgeber: für den amtlichen Teil: Gemeinde Amtsberg, Bürgermeister Sylvio
Krause
                                                                             Krause; Telefon: 037209 / 6790, für den nicht amtlichen Teil: Leiter der publizie-
Bürgermeister
                                                                             renden Einrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. Für Übermittlungs- oder Druckfehler
                                                                             wird keine Haftung übernommen.
                                                                             Anzeigen: Riedel GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen
                                                                             Mitteldeutschland, Inh.: Hannes Riedel, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gottfried-
                                                                             Schenker-Straße 1, Tellefon: 037208/876100. Es gilt die Anzeigenpreisliste
                                                                             von 2020.
                  www.amtsberg.eu                                            Gesamtherstellung: Riedel GmbH & Co. KG, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gott-         C
                                                                                                                                                                  M
                                                                             fried-Schenker-Straße 1, Telefon: 037208/876100, Mail: info@riedel-verlag.de         Y
                                                                                                                                                                  K
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
7. Juni 2021                                                                                                           Amtsberger Anzeiger 5

                                                   Informationen der Gemeindeverwaltung
     Beschlüsse der Gemeinderat-Sitzung vom 31.05.2021                         Beratung und Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für
                                                                               den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
    Bestätigung des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters             planes „Wiesenweg – Gelenauer Straße" der Gemeinde Amtsberg
    der Feuerwehr Amtsberg nach § 12 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung               1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sit-
    der Gemeinde Amtsberg                                                      zung am 31.05.2021 die Satzung über die Veränderungssperre für den
    Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stimmt der Bestellung von            Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
    Herrn David Haase zum Gemeindewehrleiter zu.                               „Wiesenweg – Gelenauer Straße“ erneut im ergänzenden Verfahren ge-
    Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stimmt der Bestellung von            mäß § 214 Abs. 4 BauGB.
    Herrn Jan Hofmann zum stellv. Gemeindewehrleiter zu.                       2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gemäß § 4 Abs. 3
                                                                               Satz 1 SächsGemO auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
    Bestätigung des Ortswehrleiters und seiner Stellvertreter der Orts-
    feuerwehr Dittersdorf nach § 12 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 11 der Feuer-      Beratung und Kenntnisnahme zum Beteiligungsbericht 2019 der
    wehrsatzung der Gemeinde Amtsberg                                          Gemeinde Amtsberg
    1. Der Gemeinderat der Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg               Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg nimmt in seiner Sitzung am
    stimmt der Bestellung von Herrn Wolfgang Dippold zum Ortswehrleiter        31.05.2021 den Beteiligungsbericht der Gemeinde Amtsberg für das
    der Feuerwehr Dittersdorf zu.                                              Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis.
    Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stimmt der Bestellung von
    Herrn Uwe Trautzsch zum 1. stellv. Ortswehrleiter in Dittersdorf zu.       Beratung und Beschluss zur Erhöhung der Pacht für Kleingartenan-
    Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stimmt der Bestellung von            lagen
    Herrn André Schönherr zum 2. stellv. Ortswehrleiter in Dittersdorf zu.     Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sitzung
                                                                               am 31.05.2021 den Pachtzins nach BKleinG für die Kleingartenvereine
    Beratung und Beschluss Satzung zur Regelung des Kostenersatzes             auf gemeindeeigenen Grundstücken in Amtsberg ab 01.01.2022
    und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuer-            auf 0,13 €/m² zu erhöhen.
    wehr der Gemeinde Amtsberg (Feuerwehrgebührensatzung)
    Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2021 die Sat-        Beratung und Beschluss zu überplanmäßigen Aufwendungen für
    zung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für          den Straßenbau
    Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Amtsberg (Feuer-        Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2021 die über-
    wehrgebührensatzung).                                                      planmäßigen Aufwendungen in Höhe von 300.000 EUR für die Sanie-
                                                                               rung der Dittersdorfer Straße – 1. Bauabschnitt, welche durch die ge-
    Beratung und Beschluss zur Vergabe Abrissarbeiten Gebäude                  planten Investitionsmittel in gleicher Höhe finanziert werden.
    Grießbacher Str. 17
    Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg erteilt in seiner Sitzung am         Beratung und Beschluss zur Änderung der Zweckvereinbarung zur
    31.05.2021 den Zuschlag für die Bauleistung Abbruch Deckerfabrik an        Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen zum Zwecke
    die Firma M. Günther & Co. KG aus Burgstädt zum Angebotspreis von          der Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes und dessen
    126.452,92 EUR entsprechend des Angebotes vom 29.04.2021.                  Finanzierung mit der Gemeinde Gelenau
                                                                               Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beauftragt in seiner Sitzung
    Ergänzungsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans                am 31.05.2021 den Bürgermeister, mit der Gemeinde Gelenau über eine
    Wiesenweg – Gelenauer Straße in der Gemeinde Amtsberg (Aufstel-            Änderung des § 5 Abs. 2 der Zweckvereinbarung zur Übertragung der
    lungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 BauGB)                                  Aufgaben im Personenstandswesen zum Zwecke der Bildung eines ge-
    1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sit-         meinsamen Standesamtsbezirkes und dessen Finanzierung dahinge-
    zung am 31.05.2021 die Ergänzung und Konkretisierung seines Be-            hend zu verhandeln, dass zukünftig in der Gemeinde Amtsberg nicht
    schlusses Nr. 01/11/2020 vom 23. November 2020 über die Aufstellung        mehr im Rathaus, sondern im Generationenhaus Lebensbaum Schlöß-
    des Bebauungsplans „Wiesenweg – Gelenauer Straße“ gemäß den Aus-           chen, durchgeführt werden können.
    führungen in der Anlage.
    2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt     Krause
    zu machen.                                                                 Bürgermeister

                                                                       Fundbüro
      Diese Brille wurde am 30.05.2021 in der Turnhalle Dittersdorf liegen gelassen.

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M
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      Hinweise bitte richten Sie bitte an das Ordnungsamt (037209/67912).
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
6 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                 7. Juni 2021

                    Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen
                    Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan
                                 „Wiesenweg – Gelenauer Straße“ nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner öffentlichen Sit-       Flächen soll die bestehende landwirtschaftliche Nutzung beibehalten
zung am 31. Mai 2021 mit Beschluss Nr. 08/05/2021 die Ergänzung und         und planerisch gesichert werden. Sie soll sich im Zweifel gegen andere,
Konkretisierung seines Beschlusses Nr. 01/11/2020 vom 23. November          im Außenbereich zulässige Nutzungen durchsetzen. Auf dem größeren
2020 über die Aufstellung des Bebauungsplans „Wiesenweg – Gelenau-          Teil sollen Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
er Straße“ gefasst.                                                         wicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden um die Eingriffe,
                                                                            die durch neu entstehende Bebauung hervorgerufen wird, durch Kom-
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.                   pensationsmaßnahmen in einer das Orts- und Landschaftsbild gestal-
                                                                            tenden Weise auszugleichen.
1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets
                                                                            4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Die Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets bleiben unverändert.
Maßgeblich ist der Übersichtsplan, der dem Beschluss des Gemeinde-          Aufbauend auf einem noch zu erarbeitenden bzw. zu konkretisierenden
rates Nr. 01/11/2020 vom 23. November 2020 zugrunde liegt.                  städtebaulichen Konzept sollen Festsetzungen

2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis                     •   zu der Art und dem Maß der baulichen Nutzung,
                                                                            •   zu den überbaubaren Grundstücksflächen,
Auch im Hinblick auf die Ausgangslage, den Planungsanlass und das           •   ggf. zu vom Bauordnungsrecht abweichenden Maßen der Tiefe der
Planungserfordernis wird grundsätzlich auf die Unterlagen zum Be-               Abstandsflächen,
schluss des Gemeinderates Nr. 01/11/2020 vom 23. November 2020              •   ggf. zu örtlichen Bauvorschriften (Gestaltung von Baukörpern),
verwiesen.                                                                  •   ggf. zu den öffentlichen und privaten Grünflachen usw.

3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung                                  getroffen werden. Weitere erforderliche Planinhalte sind im Rahmen des
                                                                            Planverfahrens zu ermitteln.
Ziel des Bebauungsplanes ist – nach wie vor – die Schaffung von attrak-
tivem neuem Wohnraum in einer landschaftlich ansprechenden, ländlich        In der Begründung des Beschlusses Nr. 01/11/2020 wurde offen gelas-
geprägten Umgebung. Zweck ist die Erweiterung des Siedlungsgebiets          sen, ob ein Wohngebiet oder ein Mischgebiet festgesetzt werden soll.
u. a. zugunsten junger Familien.                                            Ausgehend von den in Abschnitt 3. (oben) genannten konkretisierenden
                                                                            Erwägungen beabsichtigt die Gemeinde im Hinblick auf die Art der bau-
Allerdings soll im Hinblick auf die künftige bauliche Entwicklung stärker   lichen Nutzung bzw. den Nutzungszweck nunmehr folgende Festset-
differenziert werden, wobei die bestehenden Entwicklungsvorstellun-         zungen:
gen, die Darstellungen im Flächennutzungsplan und die bestehenden
Nutzungen zu berücksichtigen sind.                                          •   ein bzw. mehrere allgemeine Wohngebiete (WA) nach § 4 BauNVO
                                                                                mittels Planzeichen 1.1.3,
Die Begründung des Beschlusses Nr. 01/11/2020 wird daher wie folgt          •   ein bzw. mehrere Mischgebiete (MI) nach § 6 BauNVO mittels Plan-
konkretisiert und ergänzt:                                                      zeichen 1.2.2 und
                                                                            •   Flächen für Landwirtschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB mittels
Der nördliche Teil des Geltungsbereichs soll einer gemischten Nutzung           Planzeichen 12.1.
zugänglich gemacht werden, die durch Wohnen und nicht wesentlich
störenden Gewerbebetriebe geprägt wird. Die südlich anschließenden,         Ferner sollen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
durch den Jahn- und den Wiesenweg erschlossen Bereiche sollen vor-          Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
wiegend dem Wohnen dienen. Nicht störende Gewerbebetriebe sollen            mittels Planzeichen 13.1 festgesetzt werden.
dort allenfalls ausnahmsweise zulässig sein. Andererseits soll die bauli-
che Entwicklung sonstigen Nutzungen auch dort nicht völlig verschlos-       Der räumliche Umgriff der geplanten Baugebiete bzw. Nutzungsflächen
sen werden und z. B. nicht störenden Handwerksbetrieben, gebietsver-        ist in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan markiert. Für den räumli-
sorgenden Läden und Einrichtungen sowie Anlagen für soziale und ge-         chen Umgriff der Fläche für Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
sundheitliche Zwecke zugänglich sein, soweit sie sich dem Hauptzweck        ist die äußere grüne Linie (ohne Textur) maßgebend.
(Wohnen) unterordnen.
                                                                            5. Verfahren, weiteres Vorgehen
Im Hinblick auf den Bedarf an der Ausweisung von Baugebieten wird
berücksichtigt, dass das Plangebiet in Teilen durch bauliche Nutzungen      Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
vorgeprägt ist, die sich jedoch nur teilweise dem Innenbereich im Sinne     Belange sollen im Regelverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
von § 34 BauGB zuordnen lassen.                                             BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
                                                                            unterrichtet und an dem Aufstellungsverfahren beteiligt werden.
In der Vergangenheit wurden sowohl formlos in der Gemeindeverwal-
tung Amtsberg als auch durch Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächs-        Anlagen:
BO entsprechende Nutzungen angefragt bzw. beantragt, die jedoch             Anlage 1 - Übersichtsplan Geltungsbereich
mangels einer verbindlichen Bauleitplanung abgelehnt werden mussten.        Anlage 2 - Lageplan Baugebiete

Die Siedlungsentwicklung soll behutsam sowie im Umgriff bzw. im di-         Amtsberg, den 01. Juni 2021
rekten Anschluss an die vorhandene Bebauung erfolgen. Zu starke Ver-
änderungen und Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes
werden hierdurch vermieden bzw. auf ein vertretbares Maß reduziert.

Teile des Geltungsbereichs, insbesondere die Bereiche, die nicht an öf-
fentliche Wege angrenzen bzw. für eine Bebauung des an öffentliche                                                                                    C
                                                                                                                                                      M
Wege angrenzenden Grundstücksteils nicht benötigt werden, sollen von        Krause                                                                    Y
                                                                                                                                                      K
Bebauung freigehalten werden. Auf einem untergeordneten Teil dieser         Bürgermeister
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
7. Juni 2021                                                                                                           Amtsberger Anzeiger 7

                       Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen

    Hinweise                                                                  Der Übersichtsplan wird im Rathaus der Gemeinde Amtsberg, Poststra-
                                                                              ße 30, 09439 Amtsberg zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann
    Die in dem Beschluss bezeichnete Anlage 1, die den Geltungsbereich        während der üblichen Dienstzeiten, mindestens aber 20 Stunden wö-
    des aufzustellenden Bebauungsplans zeichnerisch darstellt, wird ge-       chentlich, für die Dauer von mindestens 2 Wochen niedergelegt.
    mäß § 8 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) vom
    17. Dezember 2015 i. V.                                                   Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist im nach-
                                                                              folgend abgedruckten Übersichtsplan nur nachrichtlich wiedergegeben.
    m. § 4 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Amtsberg vom 19.
                                                                              Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs in
    Februar 2018 im Wege der Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt
                                                                              der Anlage zum Beschluss im Maßstab 1:2.500.
    gemacht.

                                            Satzung der Gemeinde Amtsberg
        über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
                                           „Wiesenweg – Gelenauer Straße"

    Präambel                                                                  folgende Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebau-
                                                                              ungsplan „Wiesenweg - Gelenauer Straße“ :
    Die Gemeinde Amtsberg erlässt auf Grundlage der §§ 14, 16, 17, 214
    Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November         § 1 Zu sichernde Planung
    2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8.
    August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, in Verbindung mit §    Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 23.
    4 Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung vom 9.           November 2020 mit Beschluss Nr. 01/11/2020 beschlossen, für das in §
C   März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge-    2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. In seiner Sit-
M
Y
K
    setzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425), nach Beschlussfassung       zung am 31.05.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hier-
    durch den Gemeinderat vom 23. November 2020 und vom 31. Mai 2021          zu mit Beschluss Nr. 09/05/2021 einen Ergänzungsbeschluss gefasst.
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
8 Amtsberger Anzeiger                                                                                                             7. Juni 2021

                   Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielset-       2020, dem Datum, an dem das Amtsberger Amtsblatt, Ausgabe Nr. 18,
zung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der         erschienen ist, in Kraft gesetzt.
geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung innerhalb des
Geltungsbereichs. Dies soll für den Bereich des zu erstellenden Be-        Ausgefertigt am: 01.06.2021
bauungsplanes „Wiesenweg – Gelenauer Straße“ insbesondere durch
folgende Planungsziele und Regelungsinstrumente gewährleistet wer-
den:

•   Festsetzungen zu der Art und dem Maß der baulichen Nutzung;
•   Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen;
•   ggf. Festsetzungen zu vom Bauordnungsrecht abweichenden Ma-
    ßen der Tiefe der Abstandsflächen;                                     Krause
•   ggf. Festsetzungen zu örtlichen Bauvorschriften (Gestaltung von        Bürgermeister
    Baukörpern);
•   ggf. zu den öffentlichen und privaten Grünflachen.
                                                                           Anlage zu § 2 der Satzung: Lageplan (mit separatem Ausfertigungsver-
§ 2 Geltungsbereich                                                        merk)

(1) Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst folgende Flur-
    stücke:

    Flurstücke 163/4, 163/5, 163/6, 163/7, 163/8, 165/3, 165/4, 165/5,
    165/6, 165/7, 166/2, 166/4, 166/5, 166/7, 166/8, 167/1, 168/1,
    168/2, 168/3, 168/4, 169/1, 169/2, 169/3, 169/4, 169/5, 170/4,
    170/6, 170/7, 170/12, 170/14, 170/15, 170/16, 170/17, 170/18,
    170/19, 170/20, 170/22, 170/23, 170/24, 170/25, 170/26, 170/27,
    170/29, 170/30, 170/31, 170/32, 170/33, 170/34, 170/35, 170/36,
    170/37, 170/38, 170/39, 170/40, 170/41, 170/42, 170/43, 170/44,
    170/45, 170/46, 170/c, 170/d, 171/1, 172/1, 172/2, 173/a, 174/2,
    174/4, 174/7, 174/10, 174/11, 174/12, 174/13, 174/14, 174/15,
    174/16, 174/17, 174/18, 174/19, 175/11, 175/12, 175/13, 175/14,
    175/15, 175/16, 175/17, 175/18, 175/19, 176/2, 176/3, 176/4, 176/5,
    176/6, 176/7, 177/3, 177/6, 177/9, 177/10, 177/11, 177/12, 15,
    177/16, 177/17, 178/184, 178/185, 178/186, 178/187, 178/189,
    178/47, 225/a, 226/a, 231/a, 682/5 und Teile der Flurstücke 159/1,
    173, 193/1, 680, 682/4 in der Gemarkung Weißbach.

(2) Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches dieser
    Satzung ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan im Maß-
    stab 1:2500 durch schwarz gestrichelte Linie dargestellt. Maßgeb-
    lich ist der innere Rand der Linie. Der Lageplan ist Bestandteil der
    Satzung.

§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung dürfen

    a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
       bauliche Anlagen beseitigt werden,

    b. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von
       Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen
       nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,
       nicht vorgenommen werden.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen,
    kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen wer-
    den. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmi-
    gungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre bau-
    rechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemein-
    de nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und
    mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre      Ausgefertigt am: 01.06.2021
    hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und
    die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der
    Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4 Inkrafttreten der Veränderungssperre
                                                                                                                                                  C
                                                                                                                                                  M
Die Veränderungssperre wird gemäß § 214 Abs. 4 BauGB im ergänzen-          Krause                                                                 Y
                                                                                                                                                  K
den Verfahren erneut beschlossen und rückwirkend zum 3. Dezember           Bürgermeister
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
7. Juni 2021                                                                                                             Amtsberger Anzeiger 9

                       Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen
    Hinweise                                                                   langen, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögens-
                                                                               nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch
    Die in § 2 bezeichnete Anlage zur Satzung, die den Geltungsbereich der     herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem
    Veränderungssperre zeichnerisch darstellt, wird gemäß § 8 der Kommu-       Entschädigungspflichtigen beantragt.
    nalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015
    i. V. m. § 4 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Amtsberg vom          Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
    19. Februar 2018 hiermit im Wege der Ersatzbekanntmachung öffentlich
                                                                               zustande gekommen sind, gelten gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
    bekannt gemacht.
                                                                               ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
    Die Satzung über die Veränderungssperre einschließlich der in § 2 be-      gekommen. Dies gilt nicht, wenn
    zeichneten Anlage zur Satzung wird im Rathaus Amtsberg, Poststraße
    30, 09439 Amtsberg zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann wäh-        1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    rend der üblichen Dienstzeiten bereit gehalten. Über den Inhalt der Sat-   2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
    zung wird dort auf Verlangen Auskunft gegeben.                                oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
                                                                               3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO
    Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung ist im nachfolgend ab-          wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    gedruckten Übersichtsplan nur nachrichtlich wiedergegeben. Maßge-          4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    bend ist die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches in der An-       a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
    lage zur Satzung im Maßstab 1:2500.                                               oder
                                                                                  b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
    Etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung
                                                                                      der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
    sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
    innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der                   Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden
    Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung            ist.
    oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
                                                                               Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht wor-
    Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB wird hingewie-     den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
    sen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung ver-          diese Verletzung geltend machen.

            Ortsübliche Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Amtsberg

    In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Amtsberg vom 28.09.2020 wurde folgender Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses
    2013 gefasst:

    1. Der Gemeinderat nimmt den Beschluss mit Nummer 148/06/2020 vom 22.06.2020 zurück.
    2. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Amtsberg mit folgenden Werten fest:

       -   Betrag des ordentlichen Ergebnisses                                                                                       - 55.505,43 EUR
       -   Ergebnisverwendung                                                            als Verrechnung mit dem Basiskapital i.H.v. - 55.505,43 EUR

       -   Betrag des Sonderergebnisses                                                                                             – 305.224,95 EUR
       -   Sonderergebnisverwendung                                                     als Verrechnung mit dem Basiskapital i.H.v. – 305.224,95 EUR

       -   Gesamtergebnis                                                                                                          - 360.730,38 EUR
       -   Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit                                                                         242.195,22 EUR
       -   Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit                                                                            -176.541,39 EUR
       -   Veränderung des Finanzmittelbestandes                                                                                   - 168.596,17 EUR
       -   Bilanzsumme                                                                                                            20.903.841,82 EUR
       -   den Betrag der Verrechnung von Fehlbeträgen nach § 131 Abs. 6 SächsGemO mit Basiskapital                                  360.730,38 EUR

    Gemäß § 88c Abs. 3 S. 1 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. De-
    zember 2013 der Gemeinde Amtsberg für das Haushaltsjahr 2013.
    Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass der Jahresabschluss in elektronischen Form gemäß § 88c Abs. 3 S. 2 SächsGemO auf der Internet-
    seite der Gemeinde Amtsberg unter https://www.amtsberg.eu/gemeinde/?content=170&pkat=186 zur Verfügung steht. Der Jahresabschluss 2013
    wurde unter der Ausnahmeregelung des § 88 Abs. 5 SächsGemO erstellt.

    Amtsberg, 01.06.2021

C
M
Y
K
    Krause
    Bürgermeister
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
10 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                7. Juni 2021

         Informationen der Gemeindeverwaltung                                                         Historisches
                     WAHLHELFER GESUCHT                                                       Die kleine Friedensfahrt
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag         Ein damals nicht wegzudenkendes Geschehnis in Dittersdorf und denk-
statt.                                                                    bar auch in anderen Ortschaften. Organisiert wurde dieses immer aufre-
                                                                          gende Ereignis über die Schule in Gemeinsamkeit mit der Sportgemein-
Vielen Dank an alle, die bisher ihre Bereitschaft zur Mitwirkung          schaft (SG Dittersdorf).
erklärt haben!

Wir haben die Bereitschaftserklärungen erfasst und werden uns zu ge-
gebener Zeit bei jedem Einzelnen melden, wer wo und in welcher Zeit
eingesetzt wird.
Gleichzeitig werden wir Ihnen auch mitteilen, wann und in welcher Form
eine Wahlschulung stattfindet.
Bis dahin bitten wir um etwas Geduld!
Leider haben sich für das Wahllokal im Ortsteil Schlößchen noch nicht
genügend Wahlhelfer gefunden.
Da wir gern die Wahllokale mit Personen besetzen möchten, welche vor
Ort ansässig sind, würden wir uns über weitere Bereitschaftserklärun-
gen insbesondere aus Schlößchen sehr freuen.
Gern können Sie dazu die in den Anzeigern vom April 2021 und Mai
2021 abgedruckten Formulare nutzen.

Vielen herzlichen Dank bereits im Voraus!

                                                                          Die Lehrer Kurt Stöckel, Gustav Rogalla, Gottfried Rösch der Vater vom
       Amtsberger Feuerkörbe wieder eingetroffen                          Biathleten Eberhard und Großvater Michael Rösch waren die Hauptinitia-
                                                                          toren dieser und auch anderer Veranstaltung im Ort. Vielmals wurden
Neben dem „Weißbacher“ Feuerkorb gibt es auch einen „Amtsberger“          Mannschaftsrennen gemeinsam mit den Ortschaften Einsiedel, Kemtau
Feuerkorb.                                                                und Burkhardtsdorf veranstaltet, in Verbindung mit Einzelwertung. Begin-
Die Motive: Amtsberger Wappen, Kirche von Dittersdorf, Kirche von         nend vom Gasthof Steinert Dittersdorf zum Gasthof Linde in Weißbach
Weißbach sowie die Kapelle von Schlößchen sind eingearbeitet.             und zurück, sowie entlang der Zwönitztalstraße bis zur Kemtauer Schule
                                                                          waren, bei vollem Straßenverkehr versteht sich, die Hauptstrecken.
                                                                          Tage zuvor wurde von uns immer wieder in einer Diskussionsrunde „fast
                                                                          wissenschaftlich“ debattiert welche Umbaumaßnamen notwendig sind,
                                                                          um die damals etwas schweren zur Verfügung stehenden Fahrräder
                                                                          leichter und schnellere zu machen. Gangschaltung war nicht gang und
                                                                          gäbe.
                                                                          Die Fahrradkette wurde Tage zuvor in Waschbenzin eingelegt um ja alle
                                                                          Rückstände vom alten Fett und Öl zu beseitigen. Das sogenannte Ritzel
                                                                          am Hinterrad wurde mit einem 16er ausgetauscht um höhere Geschwin-
                                                                          digkeit zu schaffen, was sich natürlich bei den Berganstiegen nicht gera-
                                                                          de vorteilhaft erwies. Das fordere u. hintere Radschutzblech wurde ent-
                                                                          fernt, der Lenker tiefer und der Sattel höher gestellt.Luftpumpe wurde
                                                                          nicht mitgeführt. Dann ging es Samstags oder Sonntags los.
                                                                          War ne tolle Zeit!

                                                                          Roland Sittel
                                                                          Zschopau

Der Feuerkorb (40 x 45 cm) lädt zu einem gemütlichen Lagerfeuer ein. Er
bietet Wärme und Licht. Die spezielle Form des Feuerkorbs zeigt ein
aufregendes Spiel aus Licht und Schatten in der Dunkelheit, zudem
spendet er obendrein auch noch Wärme.
Der Kaufpreis beträgt 120,00 Euro und bei Frau Walter zu bestellen bzw.
erhältlich (Tel. 037209 67915).
                                                                                                                                                      C
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Walter                                                                    v.l.n.r. Frieder Haase, Werner Uhlig (Pietsch), Martin Heide, Eberhard      Y
                                                                                                                                                      K
SB Meldeamt/Kultur                                                        Reinhold, Konrad Martin, Roland Sittel.
7. Juni 2021                                                    Amtsberger Anzeiger 11

                   Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule

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12 Amtsberger Anzeiger                                                    7. Juni 2021

                         Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule

                                                                                         C
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7. Juni 2021                                                                                                          Amtsberger Anzeiger 13

                                                                 Kirchennachrichten
    Ev.-Luth. Kirchspiel Zschopau                                                       Landeskirchliche Gemeinschaft Weißbach
    Ev.-Luth. Kirchgemeinde Weißbach
    Kirchgemeindevertretung
                                                                                Dienstag, 8. Juni 2021
                                                                                19:30         Bibelstunde Apg 8,26-40
                       Mitarbeitende gesucht für                                Freitag, 11. Juni 2021
                 Friedhofs- und Hausmeistertätigkeiten                          18:30          Jugendkreis
                                                                                Samstag, 12. Juni 2021
    Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Weißbach sucht zum nächstmöglichen              14:00         Jungschar
    Zeitpunkt für die allgemeine Grundstückspflege auf dem Friedhof und
    im Pfarrgut sowie für allgemeine Hausmeistertätigkeiten und den Win-        Sonntag, 13. Juni 2021
    terdienst für Kirche und Pfarrhaus eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter   16:30         Gemeinschaftsstunde mit Daniel Sommer
    mit guten allgemeinen handwerklichen Fähigkeiten und dem Interesse,                       von OpenDoors
    mit ihrem / seinem Engagement die Kirchgemeinde in unserem Dorf             Dienstag, 15. Juni 2021
    sichtbar mit zu gestalten.                                                  19:30         Gebetskreis
                                                                                Freitag, 18. Juni 2021
    Der Umfang ist mit einer geringfügigen Beschäftigung oder Teilanstel-
                                                                                18:30          Jugendkreis
    lung geplant. Nach beiderseitigen Erfordernissen, Möglichkeiten und In-
    teressen kann dieser angepasst werden kann.                                 Montag, 21. Juni 2021
                                                                                19:30         Frauentreff
    Wir würden uns über Ihr Interesse und Ihre Mitarbeit sehr freuen.
                                                                                Dienstag, 22. Juni 2021
                                                                                19:30         Bibelstunde Apg 12,1-25
    Für weitere Informationen und Rückfragen stehen Ihnen Angelika Lie-
    beck und Matthias Thum von der Kirchgemeindevertretung gerne zur            Freitag, 25. Juni 2021
    Verfügung.                                                                  18:30          Jugendkreis
                                                                                Samstag, 26. Juni 2021
    Telefon:    03725 22006                                                     14:00         Jungschar
    Mobil:      +49 178 14 65 935
    Email:      kg.weissbach@evlks.de                                           Sonntag, 27. Juni 2021
    Internet:   www.kirche-weissbach.de                                         09:30         Kinderstunde
                                                                                Sonntag, 27. Juni 2021
    Oder für weitere Informationen einfach                                      09:30         Gemeinschaftsstunde
    mit dem Smartphone den QR-Code scannen
                                                                                Dienstag, 29. Juni 2021
                                                                                19:30         Gebetskreis
                                                                                Freitag, 2. Juli 2021
            Gemeindeveranstaltungen der Evangelisch-                            18:30           Jugendkreis

                Methodistische Kirche Dittersdorf,                              Dienstag, 6. Juli 2021
                                                                                19:30         Bibelstunde
            Christuskirche, Dittersdorfer Straße 32 und
            Weißbach, Kreuzkapelle, Hauptstraße 43 b                            Monatsspruch für den Juni:
                                                                                Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.           Apg 5,29

    Dienstag, 01.06.2021
    19:00 Uhr Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf
    Sonntag, 06.06.2021                                                                      Ev.-Luth. Kirchgemeinde Weißbach
    16:00 - 17:00 Uhr Offene Kirche in Dittersdorf
    Sonntag, 13.06.2021                                                         Kirchennachrichten Juni 2021
    09:30 Uhr Bezirksgottesdienst in Weißbach
                                                                                06. Juni
    Dienstag, 15.06.2021                                                        10.00 Uhr     Gottesdienst
    19:00 Uhr Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf
                                                                                13. Juni
    Sonntag, 20.06.2021                                                         09.30 Uhr     Familiengottesdienst
    16:00 - 17:00 Uhr Offene Kirche in Dittersdorf
                                                                                20. Juni
    Sonntag, 27.06.2021                                                         09.30 Uhr     Konfirmationsgottesdienst
    09:30 Uhr Bezirksgottesdienst in Dittersdorf                                21. Juni
    (Videoübertragung des Gottesdienstes der Jährlichen Konferenz in            19.30 Uhr     Frauentreff im Gemeinschaftshaus
    Schwarzenshof
                                                                                24. Juni
    Dienstag, 29.06.2021                                                        20.00 Uhr     Johannisandacht auf dem Friedhof
    19:00 Uhr Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf
                                                                                27. Juni
    Sonntag, 04.07.2021                                                         17.00 Uhr     Gottesdienst mit Taufe
    09:30 Uhr Bezirksgottesdienst in Weißbach
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    Sonntag, 11.07.2021                                                         09.30 Uhr     Jubelkonfirmation
    10:00 Uhr Familiengottesdienst auf dem Taubenstein in Dittersdorf           14.00 Uhr     Jubelkonfirmation
14 Amtsberger Anzeiger                                                                                            7. Juni 2021

                     Kirchennachrichten                                     Was sonst noch interresiert

           Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dittersdorf
              Ev.-Luth. Pfarramt Dittersdorf,
              Kirchsteig 2, 09439 Amtsberg

Kirchennachrichten – Juni 2021

Sonntag, den 06. Juni
10.00 Uhr    Gottesdienst mit Johannes Kaden und Band
Sonntag, den 13. Juni
10.00 Uhr    Festgottesdienst zur Konfirmation mit Abendmahl
             und Kindergottesdienst
Montag, den 14. Juni
19.30 Uhr    Frauentreff
Sonntag, den 20. Juni
10.00 Uhr    Gottesdienst mit Liedermacher Ludwig Hetzel
Donnerstag, den 24. Juni - Johannistag
18.00 Uhr    Andacht auf unserem Friedhof
Sonntag, den 27. Juni
10.00 Uhr    Gottesdienst und Kindergottesdienst
Sonntag, den 04. Juli
08.30 Uhr    Abendmahlsgottesdienst

                       Wir gratulieren

 gemeldete Jubiläen vom 08.06.2021 bis 04.07.2021

 n Amtsberg OT Dittersdorf

 14.06.1949    72. Geburtstag     Frau Gabriele Hähnel

 18.06.1932    89. Geburtstag     Frau Helga Gebhardt

 26.06.1930    91. Geburtstag     Frau Annerose Reinhold

 26.06.1950    71. Geburtstag     Frau Brigitte Turnowsky

 30.06.1943    78. Geburtstag     Frau Kristina Horn

 30.06.1930    91. Geburtstag     Herrn Wilfried Huth

 n Amtsberg OT Weißbach

 15.06.1950    71. Geburtstag     Frau Brigitte List

 17.06.1942    79. Geburtstag     Herrn Siegfried Voß

 23.06.1933    88. Geburtstag     Herrn Walter Pilz

 26.06.1946    75. Geburtstag     Herrn Eberhard List

 26.06.1933    88. Geburtstag     Herrn Harry Uhlig

 28.06.1930    91. Geburtstag     Frau Siegrid Uhlig
                                                               Beilagenhinweis:
  Wir gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich                Dieser Ausgabe liegt/en folgende Beilage/n bei:
                                                               ➔ Drebacher Wurst GmbH                                            C
                und wünschen alles Gute.                       Weitere Beilagen sind nicht Bestandteil dieser Zeitung.
                                                                                                                                 M
                                                                                                                                 Y
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16 Amtsberger Anzeiger                                 7. Juni 2021

                         Was sonst noch interresiert

                                 Anzeigen

                                                                      C
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7. Juni 2021                                                                                                              Amtsberger Anzeiger 17

                                                            Was sonst noch interresiert

                                                                Stellenausschreibung
      Die Greifensteinregion liegt mitten in der Erlebnisheimat Erzgebirge und bietet zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten und Angebote (www.greifen-
      steine.de). Zur Information der Gäste betreibt der Verein zur Entwicklung der Zwönitztal-Greifensteinregion eine regionale Tourist-Information im
      Berghaus an den Greifensteinen in Ehrenfriedersdorf.
      Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort in Teilzeit (30 h/Woche) eine/n

                                    Mitarbeiter/in für die Tourist Information Greifensteine
      Ihre wesentlichen Aufgaben:                                               Wir bieten Ihnen:
      • serviceorientierte Information und individuelle Beratung der Gäste      • eine vielseitige und anspruchsvolle Aufgabenstellung
      • Bearbeitung individueller Anfragen                                      • Arbeit in einem motivierten, kleinen Team mit Raum für Kreativität
      • Erstellung, Aufbereitung und regelmäßige Pflege aller touristisch       • 30 Tage Urlaub
          relevanten Daten insbesondere im Onlinebereich (inkl. Texterstel-
          lung, Pflege der Foto- und Anbieterdatenbank)                         Das Arbeitsverhältnis ist vorerst befristet bis zum 30.06.2022. Die Be-
      • enge Zusammenarbeit mit touristischen Leistungsträgern und Ak-          reitschaft zu Wochenend-, Feiertags- und Abenddiensten sowie zeitli-
          teuren                                                                che Flexibilität werden vorausgesetzt.
      • Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -steige-
          rung                                                                  Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung! Bitte richten Sie
      • Koordinierung der Auslage sowie Weiterentwicklung der Produkt-          diese unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und Ihres frühestmög-
          palette                                                               lichen Eintrittstermins sowie mit den üblichen Unterlagen bis zum
      • Mitarbeit bei der Planung und Erstellung von Informationsmaterial       25.06.2021 an den
      • Unterstützung bei der Presse und Öffentlichkeitsarbeit
      • Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen                  Verein zur Entwicklung der Zwönitztal - Greifensteinregion e.V.
      • Einbindung in den laufenden Geschäftsbetrieb                            Greifensteinstraße 44
      Die Aufzählung ist nicht abschließend. Anpassungen und Änderungen         09427 Ehrenfriedersdorf
      des Aufgabengebietes sind möglich.                                        oder
                                                                                per Email an: info@zwoenitztal greifensteine.de
      Ihr Profil:
      • abgeschlossene Ausbildung im Dienstleistungs- oder kaufmän-             Die Stellenausschreibung richtet sich sowohl an Frauen als auch an
          nischen Bereich, idealerweise im Tourismus und/oder mehr-             Männer. Schwerbehin derte werden bei gleicher Eignung im Rahmen
          jährige Berufserfahrung im Tourismus (bzw. im Dienstleistungsbe-      der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt.
          reich)
      • kunden- und serviceorientiertes Denken und Handeln, Freude am           Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich im Juni und Juli
          Umgang mit dem Gast                                                   stattfinden.
      • sehr gute Kenntnisse der Greifensteinregion und hohe Bereit-
          schaft, sich fehlende Informationen eigenständig und schnell an-      Für weitergehende Informationen können Sie sich gern vertraulich an
          zueignen                                                              die Tourismuskoordinatorin der Greifensteinregion, Frau Corinna Ber-
      • sicherer Umgang mit Microsoft Office-Programmen und dem In-             gelt, Tel. 037346/687-21, wenden.
          ternet, Social Media-Kenntnisse von Vorteil
      • Erfahrungen im Umgang mit Buchungs- und Reservierungssyste-             Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden
          men wünschenswert                                                     Kosten können nicht erstattet werden. Eine Rücksendung der Bewer-
      • Englisch- und/oder Tschechisch-Kenntnisse von Vorteil                   bungsunterlagen erfolgt nur bei Beifügung eines ausreichend frankier-
      • Führerschein Klasse B und eigener PKW (Nutzung gegen Auf-               ten Rückumschlages. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ab
          wandsentschädigung)                                                   schluss des Verfahrens vernichtet.

                                                                        Anzeigen

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18 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                  7. Juni 2021

                                                         Was sonst noch interresiert

                                                              Vereinsnachrichten
                                                  Neues vom SV Blau-Weiß Schlößchen e.V.
Leider können wir aufgrund der Coronalage           Die Turnhalle wurde unter Einhaltung der Co-
noch immer den Spielbetrieb bzw. das Training       ronaregeln ebenfalls aufgehübscht.
nicht wieder aufnehmen. Auch wenn die digi-         Leider mussten wir schweren Herzens auch
talen Medien ermöglichen, eine Mitgliederver-       dieses Jahr auf die Feierlichkeiten zur Kirmes
sammlung ohne persönlichen Kontakt durch-           in Schlößchen verzichten. Selbst wenn sich
zuführen, an der dann sogar Mitglieder in Por-      die Lage bis Ende Juni entspannt, ist es leider
tugal teilnehmen konnten, ist es für das Fuß-       nicht möglich, ein solches Fest noch zu orga-
balltraining doch ungeeignet. Da der Rasen          nisieren.
nicht betreten wird, befindet er sich auch dank     Bleibt uns nur zu hoffen, dass wenigstens das
der aufopfernden Pflege in einem perfekten          Training und der Spielbetrieb bald wieder auf-
Zustand.                                            genommen werden kann.
                                                                                                      auch auf der Homepage www.modellbau-
                                                    Im Modellbau mussten wir ebenfalls auf die        amtsberg.de.
                                                    elektronische Kommunikation ausweichen.           Wer bei uns mitmachen möchte: Die Fußballer
                                                    Leider ist unsere jährliche Ausstellung 2020      treffen sich mittwochs 18:00 Uhr, die Tischten-
                                                    ausgefallen, selbst die Sparvariante ohne Be-     nisspieler montags am Sportplatz Schlöss-
                                                    sucher war nicht möglich. So musste auf die       chen (Anmeldungen und Infos über Lars Bräu-
                                                    heimischen Bastelzimmer ausgewichen wer-          er, 0174/38 27 603); die Modellbauer am 3.
                                                    den, so dass zur nächsten Ausstellung, die        Donnerstag im Monat (evtl. am 17.06.2021)
                                                    baldmöglichst stattfinden soll, viele neue Din-   19:00 Uhr im „Schlösschen“. Bei Interesse
                                                    ge zu sehen sein werden.                          einfach mal vorbeikommen.                         C
                                                                                                                                                        M
                                                    Nähere Informationen und Bilder der vorange-                                                        Y
                                                                                                                                                        K
                                                    gangenen Ausstellungen finden Interessierte       Euer SV Blau-Weiß Schlößchen e.V.
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