Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
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Amtsberger Anzeiger Mitteilungsblatt der Gemeinde Amtsberg für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal Jahrgang 2021 Montag, den 7. Juni 2021 Ausgabe Juni 2021 C M Y K Redaktionsschluss Juli-Ausgabe: 25.06.2021 • Erscheinungstermin Juli-Ausgabe: 05.07.2021
2 Amtsberger Anzeiger 7. Juni 2021 Informationen des Informationen des Bürgermeisters Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . 2 – 4 Informationen der Gemeindeverwaltung . . . . . . . . .5 – 6 Corona - schrittweise Öffnungen Im Amtsberger Amtsblatt In den letzten Tagen hat sich die Pandemiesituation auch in unserem Landkreis deutlich entspannt. zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen . 6 – 9 Auf Grund der anhaltenden Unterschreitung der Inzidenz von 100 sind weitere Erleichterungen und Öffnungen möglich. Informationen der Gemeindeverwaltung . . . . . . . . . . . .9 Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des Landratsamtes: Historisches . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 „Die anhaltende Unterschreitung bewirkt, dass ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen der „Bundes- Aus den Kindertagesstätten notbremse“ gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) außer Kraft treten. Dies betrifft beispielsweise die Aus- und Grundschule . . . . . . . . . . 11 – 12 gangsbeschränkung, Maßnahmen für den Einzelhandel, nur Abholung und Lieferdienste der Gastronomie Kirchennachrichten . . . . . . . . 13 – 14 sowie Click & Meet (Einkaufen mit Termin). Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Seit Mittwoch, den 02. Juni 2021 gilt ausschließlich die aktuell gültige Sächsische Corona-Schutz-Verord- Was sonst noch interresiert . . . . . . . . . . . . . . . 14 – 18 nung. Diese regelt insbesondere Schutzmaßnahmen, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Öffnungszeiten Der Freistaat Sachsen informiert zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ausführlich auf www.coro- navirus.sachsen.de der Gemeinde Einen Auszug der ab Mittwoch im Erzgebirgskreis geltenden Corona-Maßnahmen finden Sie nachfolgend: Poststraße 30: Montag: 09.00 – 12.00 Uhr • Kontaktbeschränkung: Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maxi- Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr mal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen im Freien zulässig, wobei Kinder bis 14.00 – 18.00 Uhr zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. • Einzelhandel: Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vor- Mittwoch: geschlossen weisen; Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung sind weiterhin von der Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr Testpflicht ausgenommen. 14.00 – 16.00 Uhr • Gastronomie: Bei einer Inzidenz unter 100 kann es Öffnungen im Außenbereich mit Kontakterfassung Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr geben. Sitzt mehr als ein Hausstand an einem Tisch, besteht für alle eine Testpflicht. Aufgrund der Corona-Schutzver- • Im ÖPNV ist entweder eine medizinische, FFP-2- oder vergleichbare Maske zu tragen. ordnung bitten wir um vorherige • Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakter- Terminvereinbarung. fassung ist erforderlich. • Veranstaltungen: Ergänzend zu den bisher bei dieser Öffnungsstufe zulässigen Kulturstätten Sprechstunde des Bürgermeisters: können Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung sowie Testpflicht statt- in der Gemeindeverwaltung, finden. Freizeitparks und Freibäder dürfen mit Hygienekonzept ab einer Inzidenz von 100 öffnen - Kon- Poststraße 30 oder takterfassung sowie Testpflicht für Besucher sind erforderlich. Botanische und zoologische Gärten nach Vereinbarung dürfen mit einem negativen, tagesaktuellen Test besucht werden. Autokinos können ohne Vorgaben öffnen. • Sport: Kontaktfreier und Kontaktsport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist Tel.-Nr.: auch außerhalb von Sportanlagen möglich. Kontaktfreier Sport auf Innen- und Außensportanlagen so- der Gemeindeverwaltung Amtsberg wie Kontaktsport auf Außenanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test Zentrale: 037209/6790 und Kontakterfassung oder -nachverfolgung ist mit bis zu 30 Personen und Kontakterfassung sowohl Fax: 037209/67917 für Kinder und Jugendliche möglich. Fitnessstudios dürfen für medizinisch notwendige Behandlungen Sekretariat: 037209/67910 und kontaktfreien Sport öffnen. Bei nicht medizinisch notwendigem Sport in Fitnessstudios benötigen Ordnungsamt/ die Sportler einen tagesaktuellen negativen Test und eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung ist Straßenrecht: 037209/67912 vorzusehen. Meldewesen: 037209/67915 (Quelle: www.coronavirus.sachsen.de) Pers./Kita: 037209/67914 Bauamt: 037209/67922 Zudem ergeht der Hinweis auf die COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, wonach nachweis- Gemeindekasse/ lich vollständig geimpfte und genesene Personen mit negativ getesteten Personen gleichzustellen sind. Steuern: 037209/67930/32 Liegensch./Beiträge: 037209/67933 Weitere mögliche Lockerungen treten in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschreitet. Die jeweils erleichternden Maßnahmen gelten ab dem über- nächsten Tag.“ Friedensrichter Schiedsstelle Zschopau Wir haben in der Gemeinde vergangene Woche über die Öffnung unserer Sportanlagen und des Freibades ent- Friedensrichter, Herr Maik Grammdorf schieden. Termin nach Vereinbarung So können ab 07.06.2021 die Sporthalle und Sportanlage Dittersdorf als auch die Sportanlage Schlößchen Kontakt über Stadtverwaltung inkl. der Umkleiden wieder unter den geltenden Regeln der Coronaschutzverordnung genutzt werden. Die Zschopau: Sporthalle Weißbach wird in Abhängigkeit des Umzuges des Testcenters ebenfalls unter den o.g. Vorausset- Tel.: 03725/287132 bzw. 2070 zungen freigegeben. Hier informieren wir die Vereine direkt. Der Sportplatz Weißbach kann bis dahin ohne Ka- binen bespielt werden. Sprechzeiten der Ortsvorsteher Die Kegelbahn und die Billardspielstätte können die Vereine bereits seit 02.06.2021 nutzen. nach Vereinbarung Wir planen das Freibad ab 14.06.2021 zu öffnen, erhoffen uns aber Erleichterungen zur Nutzung in der neuen Kontoverbindung: Coronaschutzverordnung des Freistaates ab 14.06.21. Derzeit sehen wir es als schwierig an, von allen Besu- chern, insbesondere den Kindern, einen tagaktuellen Schnelltest zu verlangen. Erzgebirgssparkasse Wir werden über die Öffnung und Regeln rechtzeitig gesondert informieren. C IBAN: DE04 8705 4000 3216 0000 78 M (Hinweis: Newsletter Amtsberg anmelden und Sie sind tagaktuell über Amtsberg informiert: https://www.amts- Y BIC: WELADED1STB K berg.eu/bekanntmachungen/?content=160&pkat=169)
7. Juni 2021 Amtsberger Anzeiger 3 Informationen des Bürgermeisters Mobiles Impfteam in Amtsberg bestellt werden. Nach Ablauf der 5-jährigen Wahlperiode war diese Neu- wahl und Bestellung notwendig. So wurde nach erfolgter Wahl in der Gemeindefeuerwehrversammlung Am 30.05.2021 konnten wir kurzfristig ein mobiles Impfteam in der und Zustimmung durch den Gemeinderat als neuer Gemeindewehrleiter Sporthalle Dittersdorf engagieren. Zum Termin wurden 372 Impfungen Kamerad David Haase (Feuerwehr Weißbach) und als dessen Stellver- verabreicht, wovon ein Großteil durch Amtsberger Bürgerinnen und Bür- treter Kamerad Jan Hofmann (Feuerwehr Dittersdorf) bestellt. ger in Anspruch genommen wurde. Wir hatten nur zwei Tage Zeit, das Impfcenter und die Impfungen vorzu- bereiten und die Information an die Bürgerinnen und Bürger zu geben. Ursprünglich geplante 210 Impfungen wurden deutlich übertroffen. Vielen Dank an das Technische Hilfswerk, DRK, Bundeswehr, Feuerwehr Dittersdorf, die Impfärzte und Schwestern, den Bauhof und die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen Amtsberg und Gelenau. Trotz einiger Wartezeiten konnte der Tag ohne wesentliche Schwierigkeiten durchgeführt werden. Bebauungsplan Weißbacher Straße – Erzgebirgsblick Die Auslage des Bebauungsplankonzeptes und die hierzu erfolgte Be- teiligung der Träger öffentlicher Belange sind abgeschlossen. Die Abwä- gung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt im Gemeinderat Juni. Planung Neue Kita Weißbach Die Planunterlagen wurden durch das Büro Weiße bearbeitet und liegen in überarbeiteter Fassung in der Gemeinde vor. Die Überarbeitung er- folgte mit Blick auf die Gesamtkosten und damit verbundene Fördermit- telanträge. Derzeit gestaltet sich die Antragstellung dahingehend als Schwierig, weil noch kein neues Bundesprogramm zur Kofinanzierung des Landesanteils aufgelegt ist. Im Gemeinderat Juni soll die überarbei- tete Planung vorgestellt werden. (v.l. David Haase, Jan Hofmann, Bürgermeister Sylvio Krause) Abriss Grießbacher Str. 17 - ehem. „Deckerfabrik“ Für die Ortsfeuerwehr Dittersdorf wurden nach Wahl in der Ortsfeuer- Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2021 den Zuschlag wehrversammlung und Zustimmung durch den Gemeinderat als Orts- zum Abriss an die Fa. M. Günther & Co. KG erteilt. wehrleiter Kamerad Wolfgang Dippold, als 1. Stellvertreter Kamerad Der Abriss soll im 3. Quartal auch in Abstimmung mit der Naturschutz- Uwe Trautzsch und als 2. Stellvertreter Kamerad André Schönherr be- behörde erfolgen. stellt. Bebauungsplan „Wiesenweg – Gelenauer Straße“ – Veränderungssperre Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Mai den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wiesenweg - Gelenauer Straße“ ergänzt und die Planungsziele konkretisiert. Anschließend wurde ein Beschluss für die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gelenauer Straße Südwest“ erneut im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB gefasst. In die konkretisierte Planung sind auch weitere Anfragen und Anträge von Grundstückseigentümern eingeflossen, die im Gesamtverfahren des B-Planes abgewogen werden müssen. Antrag Errichtung Windkraftanlagen Die vom Antragsteller beim Oberverwaltungsgericht Bautzen einge- reichten Anträge, wie auch der Eilantrag wurden bis Redaktionsschluss des Anzeigers noch nicht entschieden. (v.l. André Schönherr, Wolfgang Dippold, Uwe Trautzsch und Bürger- meister Sylvio Krause) Feuerwehren mit neuen Wehrleitungen An dieser Stelle ein großer Dank an Kamerad Torsten Kafsak, der 15 C M Jahre als Gemeindewehrleiter fungierte und an Kamerad Jan Hofmann, Y K In der Sitzung des Gemeinderates Mai konnten für die Gemeindefeuer- der als Ortswehrleiter der FF Dittersdorf diese neben der Doppelfunktion wehr Amtsberg und für die Feuerwehr Dittersdorf neue Wehrleitungen in der Gemeindewehrleitung leitete.
4 Amtsberger Anzeiger 7. Juni 2021 Informationen des Bürgermeisters Informationen der Gemeindeverwaltung Querungshilfe und Bushaltestelle Amtsberg blüht am „Gasthof zur Linde“ In der letzten Woche wurden allen drei Ortsteilen Amtsberger Blumenkü- bel aufgestellt und liebevoll durch Frau Walter von der Gemeinde be- Nach erfolgtem Ortstermin mit dem Landesamt für Straßenbau und Ver- pflanzt. Sie zieren die Motive Kirche Weißbach, Kapelle Schlößchen, Kir- kehr, dem Landratsamt, Regionalverkehr Erzgebirge und Gemeinde che Dittersdorf und das Amtsberger Wappen. Amtsberg wird ca. 50 m nach der Zufahrt Kemtauer Weg in Richtung Ortsausgang eine Querungshilfe für Fußgänger auf der Gelenauer Str. eingerichtet. Dies soll gleichzeitig den Verkehr verlangsamen. Auf Grund dieser Querungshilfe entfallen die Bushaltestellen an der Ge- lenauer Straße. Alle Busse, aus allen Richtungen, werden die Buswen- deschleife als Haltestelle anfahren. Dies bedeutet erheblich mehr Ver- kehrssicherheit für den Verkehr selbst, aber insbesondere für die Kinder und weiteren Busnutzer. Die Umsetzung der Maßnahme soll durch Markierungsänderung und Aufbau der Querungshilfen durch das Landratsamt zeitnah erfolgen. Pachterhöhung für Kleingartenanlagen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Mai die Erhöhung der Pacht für Kleingartenanlagen auf Grundstücken der Gemeinde Amtsberg be- schlossen. Die letzte Anpassung der Pacht erfolgte vor 24 Jahren. Die Gemeindeverwaltung Amtsberg hat ein entsprechendes Gutachten nach § 5 Abs. 2 BKleinG beauftragt. Der Gutachterausschuss hat in sei- ner Beratung am 12.03.2021 den Wert der ortsüblichen Pacht im er- werbsmäßigen Obst und Gemüseanbau zum Stichtag 01.01.2021 mit rd. 339,00 €/ha ermittelt. Damit besteht die Möglichkeit einer rechts- konformen Erhöhung der Pacht nach BKleinG ab 01.01.2022 auf jährlich 0,13 €/m². Damit beträgt die Pacht für Einzelgärten ab 01.01.2022 z.B. für 300 m² = 39,00 €/Jahr oder bei 500 m² = 65,00 €/Jahr zzgl. der Umlage Pacht für Die Blumenkübel befinden sich an folgenden Plätzen: ungenutzte Gartenparzellen sowie Anteil der gemeinschaftlichen Ein- richtungen, wie Vereinsheime, Wege/Plätze, etc. - je nach Belegung/An- Dittersdorf: ordnung der Gartenanlage. Diese Berechnung erfolgt durch die Vereine • Dittersdorfer Straße 1 Blumenrabatte selbständig. • Auffahrt Am Südhang • August-Bebel-Straße 24 im Rondell • an der Bushaltestelle gegenüber ehem. Steinert’s Gasthof Standesamt – Trauzimmer Weißbach: Der Gemeinderat hat den Bürgermeister mit Beschluss vom Mai zu einer • an der B180 vor dem Elektrizitätswerk Veränderung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Gelenau bezüg- • Rabatte am Bauhof lich des Standesamtes – insbesondere des Trauraumes in Amtsberg be- • gegenüber ehem. Schützenhaus Richter auftragt. • Hauptstraße 83 am Brunnen Nachdem in den vergangenen Jahren relativ wenige Trauungen im Trau- zimmer im Rathaus Dittersdorf stattgefunden haben (1 – 2 jährlich), ist Schlößchen: das Vorhalten dieses Trauraumes in Dittersdorf nicht sinnvoll und wirt- • Vorplatz Teichweg 3 am Rittergut schaftlich darstellbar. Eine Nutzung durch die Verwaltung im Erdge- • Parkplatz vor der Kleingartensparte am Waldesrand e.V. schoß zukünftig denkbar. Um jedoch den Amtsbergerinnen und Amtsbergern weiterhin die Mög- Teichmann, Sekretariat lichkeit einzuräumen, in Amtsberg eine Trauung durchzuführen, soll in Absprache mit dem Generationenhaus Lebensbaum in Schlößchen der dortige Gesellschaftsraum als Trauraum ausgewiesen werden. Bis zur Änderung der Vereinbarung mit Gelenau ist die Nutzung des Trausaales in Dittersdorf weiterhin möglich. Impressum: Herausgeber: für den amtlichen Teil: Gemeinde Amtsberg, Bürgermeister Sylvio Krause Krause; Telefon: 037209 / 6790, für den nicht amtlichen Teil: Leiter der publizie- Bürgermeister renden Einrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. Für Übermittlungs- oder Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Anzeigen: Riedel GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland, Inh.: Hannes Riedel, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gottfried- Schenker-Straße 1, Tellefon: 037208/876100. Es gilt die Anzeigenpreisliste von 2020. www.amtsberg.eu Gesamtherstellung: Riedel GmbH & Co. KG, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gott- C M fried-Schenker-Straße 1, Telefon: 037208/876100, Mail: info@riedel-verlag.de Y K
7. Juni 2021 Amtsberger Anzeiger 5 Informationen der Gemeindeverwaltung Beschlüsse der Gemeinderat-Sitzung vom 31.05.2021 Beratung und Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungs- Bestätigung des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters planes „Wiesenweg – Gelenauer Straße" der Gemeinde Amtsberg der Feuerwehr Amtsberg nach § 12 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sit- der Gemeinde Amtsberg zung am 31.05.2021 die Satzung über die Veränderungssperre für den Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stimmt der Bestellung von Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Herrn David Haase zum Gemeindewehrleiter zu. „Wiesenweg – Gelenauer Straße“ erneut im ergänzenden Verfahren ge- Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stimmt der Bestellung von mäß § 214 Abs. 4 BauGB. Herrn Jan Hofmann zum stellv. Gemeindewehrleiter zu. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Bestätigung des Ortswehrleiters und seiner Stellvertreter der Orts- feuerwehr Dittersdorf nach § 12 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 11 der Feuer- Beratung und Kenntnisnahme zum Beteiligungsbericht 2019 der wehrsatzung der Gemeinde Amtsberg Gemeinde Amtsberg 1. Der Gemeinderat der Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg nimmt in seiner Sitzung am stimmt der Bestellung von Herrn Wolfgang Dippold zum Ortswehrleiter 31.05.2021 den Beteiligungsbericht der Gemeinde Amtsberg für das der Feuerwehr Dittersdorf zu. Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stimmt der Bestellung von Herrn Uwe Trautzsch zum 1. stellv. Ortswehrleiter in Dittersdorf zu. Beratung und Beschluss zur Erhöhung der Pacht für Kleingartenan- Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stimmt der Bestellung von lagen Herrn André Schönherr zum 2. stellv. Ortswehrleiter in Dittersdorf zu. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2021 den Pachtzins nach BKleinG für die Kleingartenvereine Beratung und Beschluss Satzung zur Regelung des Kostenersatzes auf gemeindeeigenen Grundstücken in Amtsberg ab 01.01.2022 und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuer- auf 0,13 €/m² zu erhöhen. wehr der Gemeinde Amtsberg (Feuerwehrgebührensatzung) Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2021 die Sat- Beratung und Beschluss zu überplanmäßigen Aufwendungen für zung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für den Straßenbau Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Amtsberg (Feuer- Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2021 die über- wehrgebührensatzung). planmäßigen Aufwendungen in Höhe von 300.000 EUR für die Sanie- rung der Dittersdorfer Straße – 1. Bauabschnitt, welche durch die ge- Beratung und Beschluss zur Vergabe Abrissarbeiten Gebäude planten Investitionsmittel in gleicher Höhe finanziert werden. Grießbacher Str. 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg erteilt in seiner Sitzung am Beratung und Beschluss zur Änderung der Zweckvereinbarung zur 31.05.2021 den Zuschlag für die Bauleistung Abbruch Deckerfabrik an Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen zum Zwecke die Firma M. Günther & Co. KG aus Burgstädt zum Angebotspreis von der Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes und dessen 126.452,92 EUR entsprechend des Angebotes vom 29.04.2021. Finanzierung mit der Gemeinde Gelenau Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beauftragt in seiner Sitzung Ergänzungsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans am 31.05.2021 den Bürgermeister, mit der Gemeinde Gelenau über eine Wiesenweg – Gelenauer Straße in der Gemeinde Amtsberg (Aufstel- Änderung des § 5 Abs. 2 der Zweckvereinbarung zur Übertragung der lungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 BauGB) Aufgaben im Personenstandswesen zum Zwecke der Bildung eines ge- 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sit- meinsamen Standesamtsbezirkes und dessen Finanzierung dahinge- zung am 31.05.2021 die Ergänzung und Konkretisierung seines Be- hend zu verhandeln, dass zukünftig in der Gemeinde Amtsberg nicht schlusses Nr. 01/11/2020 vom 23. November 2020 über die Aufstellung mehr im Rathaus, sondern im Generationenhaus Lebensbaum Schlöß- des Bebauungsplans „Wiesenweg – Gelenauer Straße“ gemäß den Aus- chen, durchgeführt werden können. führungen in der Anlage. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt Krause zu machen. Bürgermeister Fundbüro Diese Brille wurde am 30.05.2021 in der Turnhalle Dittersdorf liegen gelassen. C M Y K Hinweise bitte richten Sie bitte an das Ordnungsamt (037209/67912).
6 Amtsberger Anzeiger 7. Juni 2021 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Wiesenweg – Gelenauer Straße“ nach § 2 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner öffentlichen Sit- Flächen soll die bestehende landwirtschaftliche Nutzung beibehalten zung am 31. Mai 2021 mit Beschluss Nr. 08/05/2021 die Ergänzung und und planerisch gesichert werden. Sie soll sich im Zweifel gegen andere, Konkretisierung seines Beschlusses Nr. 01/11/2020 vom 23. November im Außenbereich zulässige Nutzungen durchsetzen. Auf dem größeren 2020 über die Aufstellung des Bebauungsplans „Wiesenweg – Gelenau- Teil sollen Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- er Straße“ gefasst. wicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden um die Eingriffe, die durch neu entstehende Bebauung hervorgerufen wird, durch Kom- Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. pensationsmaßnahmen in einer das Orts- und Landschaftsbild gestal- tenden Weise auszugleichen. 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Die Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets bleiben unverändert. Maßgeblich ist der Übersichtsplan, der dem Beschluss des Gemeinde- Aufbauend auf einem noch zu erarbeitenden bzw. zu konkretisierenden rates Nr. 01/11/2020 vom 23. November 2020 zugrunde liegt. städtebaulichen Konzept sollen Festsetzungen 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis • zu der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, • zu den überbaubaren Grundstücksflächen, Auch im Hinblick auf die Ausgangslage, den Planungsanlass und das • ggf. zu vom Bauordnungsrecht abweichenden Maßen der Tiefe der Planungserfordernis wird grundsätzlich auf die Unterlagen zum Be- Abstandsflächen, schluss des Gemeinderates Nr. 01/11/2020 vom 23. November 2020 • ggf. zu örtlichen Bauvorschriften (Gestaltung von Baukörpern), verwiesen. • ggf. zu den öffentlichen und privaten Grünflachen usw. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung getroffen werden. Weitere erforderliche Planinhalte sind im Rahmen des Planverfahrens zu ermitteln. Ziel des Bebauungsplanes ist – nach wie vor – die Schaffung von attrak- tivem neuem Wohnraum in einer landschaftlich ansprechenden, ländlich In der Begründung des Beschlusses Nr. 01/11/2020 wurde offen gelas- geprägten Umgebung. Zweck ist die Erweiterung des Siedlungsgebiets sen, ob ein Wohngebiet oder ein Mischgebiet festgesetzt werden soll. u. a. zugunsten junger Familien. Ausgehend von den in Abschnitt 3. (oben) genannten konkretisierenden Erwägungen beabsichtigt die Gemeinde im Hinblick auf die Art der bau- Allerdings soll im Hinblick auf die künftige bauliche Entwicklung stärker lichen Nutzung bzw. den Nutzungszweck nunmehr folgende Festset- differenziert werden, wobei die bestehenden Entwicklungsvorstellun- zungen: gen, die Darstellungen im Flächennutzungsplan und die bestehenden Nutzungen zu berücksichtigen sind. • ein bzw. mehrere allgemeine Wohngebiete (WA) nach § 4 BauNVO mittels Planzeichen 1.1.3, Die Begründung des Beschlusses Nr. 01/11/2020 wird daher wie folgt • ein bzw. mehrere Mischgebiete (MI) nach § 6 BauNVO mittels Plan- konkretisiert und ergänzt: zeichen 1.2.2 und • Flächen für Landwirtschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB mittels Der nördliche Teil des Geltungsbereichs soll einer gemischten Nutzung Planzeichen 12.1. zugänglich gemacht werden, die durch Wohnen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetriebe geprägt wird. Die südlich anschließenden, Ferner sollen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur durch den Jahn- und den Wiesenweg erschlossen Bereiche sollen vor- Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB wiegend dem Wohnen dienen. Nicht störende Gewerbebetriebe sollen mittels Planzeichen 13.1 festgesetzt werden. dort allenfalls ausnahmsweise zulässig sein. Andererseits soll die bauli- che Entwicklung sonstigen Nutzungen auch dort nicht völlig verschlos- Der räumliche Umgriff der geplanten Baugebiete bzw. Nutzungsflächen sen werden und z. B. nicht störenden Handwerksbetrieben, gebietsver- ist in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan markiert. Für den räumli- sorgenden Läden und Einrichtungen sowie Anlagen für soziale und ge- chen Umgriff der Fläche für Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB sundheitliche Zwecke zugänglich sein, soweit sie sich dem Hauptzweck ist die äußere grüne Linie (ohne Textur) maßgebend. (Wohnen) unterordnen. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Im Hinblick auf den Bedarf an der Ausweisung von Baugebieten wird berücksichtigt, dass das Plangebiet in Teilen durch bauliche Nutzungen Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher vorgeprägt ist, die sich jedoch nur teilweise dem Innenbereich im Sinne Belange sollen im Regelverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 von § 34 BauGB zuordnen lassen. BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und an dem Aufstellungsverfahren beteiligt werden. In der Vergangenheit wurden sowohl formlos in der Gemeindeverwal- tung Amtsberg als auch durch Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächs- Anlagen: BO entsprechende Nutzungen angefragt bzw. beantragt, die jedoch Anlage 1 - Übersichtsplan Geltungsbereich mangels einer verbindlichen Bauleitplanung abgelehnt werden mussten. Anlage 2 - Lageplan Baugebiete Die Siedlungsentwicklung soll behutsam sowie im Umgriff bzw. im di- Amtsberg, den 01. Juni 2021 rekten Anschluss an die vorhandene Bebauung erfolgen. Zu starke Ver- änderungen und Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes werden hierdurch vermieden bzw. auf ein vertretbares Maß reduziert. Teile des Geltungsbereichs, insbesondere die Bereiche, die nicht an öf- fentliche Wege angrenzen bzw. für eine Bebauung des an öffentliche C M Wege angrenzenden Grundstücksteils nicht benötigt werden, sollen von Krause Y K Bebauung freigehalten werden. Auf einem untergeordneten Teil dieser Bürgermeister
7. Juni 2021 Amtsberger Anzeiger 7 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen Hinweise Der Übersichtsplan wird im Rathaus der Gemeinde Amtsberg, Poststra- ße 30, 09439 Amtsberg zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann Die in dem Beschluss bezeichnete Anlage 1, die den Geltungsbereich während der üblichen Dienstzeiten, mindestens aber 20 Stunden wö- des aufzustellenden Bebauungsplans zeichnerisch darstellt, wird ge- chentlich, für die Dauer von mindestens 2 Wochen niedergelegt. mäß § 8 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 i. V. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist im nach- folgend abgedruckten Übersichtsplan nur nachrichtlich wiedergegeben. m. § 4 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Amtsberg vom 19. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs in Februar 2018 im Wege der Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt der Anlage zum Beschluss im Maßstab 1:2.500. gemacht. Satzung der Gemeinde Amtsberg über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Wiesenweg – Gelenauer Straße" Präambel folgende Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplan „Wiesenweg - Gelenauer Straße“ : Die Gemeinde Amtsberg erlässt auf Grundlage der §§ 14, 16, 17, 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November § 1 Zu sichernde Planung 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, in Verbindung mit § Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 23. 4 Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung vom 9. November 2020 mit Beschluss Nr. 01/11/2020 beschlossen, für das in § C März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge- 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. In seiner Sit- M Y K setzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425), nach Beschlussfassung zung am 31.05.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hier- durch den Gemeinderat vom 23. November 2020 und vom 31. Mai 2021 zu mit Beschluss Nr. 09/05/2021 einen Ergänzungsbeschluss gefasst.
8 Amtsberger Anzeiger 7. Juni 2021 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielset- 2020, dem Datum, an dem das Amtsberger Amtsblatt, Ausgabe Nr. 18, zung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der erschienen ist, in Kraft gesetzt. geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Geltungsbereichs. Dies soll für den Bereich des zu erstellenden Be- Ausgefertigt am: 01.06.2021 bauungsplanes „Wiesenweg – Gelenauer Straße“ insbesondere durch folgende Planungsziele und Regelungsinstrumente gewährleistet wer- den: • Festsetzungen zu der Art und dem Maß der baulichen Nutzung; • Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen; • ggf. Festsetzungen zu vom Bauordnungsrecht abweichenden Ma- ßen der Tiefe der Abstandsflächen; Krause • ggf. Festsetzungen zu örtlichen Bauvorschriften (Gestaltung von Bürgermeister Baukörpern); • ggf. zu den öffentlichen und privaten Grünflachen. Anlage zu § 2 der Satzung: Lageplan (mit separatem Ausfertigungsver- § 2 Geltungsbereich merk) (1) Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst folgende Flur- stücke: Flurstücke 163/4, 163/5, 163/6, 163/7, 163/8, 165/3, 165/4, 165/5, 165/6, 165/7, 166/2, 166/4, 166/5, 166/7, 166/8, 167/1, 168/1, 168/2, 168/3, 168/4, 169/1, 169/2, 169/3, 169/4, 169/5, 170/4, 170/6, 170/7, 170/12, 170/14, 170/15, 170/16, 170/17, 170/18, 170/19, 170/20, 170/22, 170/23, 170/24, 170/25, 170/26, 170/27, 170/29, 170/30, 170/31, 170/32, 170/33, 170/34, 170/35, 170/36, 170/37, 170/38, 170/39, 170/40, 170/41, 170/42, 170/43, 170/44, 170/45, 170/46, 170/c, 170/d, 171/1, 172/1, 172/2, 173/a, 174/2, 174/4, 174/7, 174/10, 174/11, 174/12, 174/13, 174/14, 174/15, 174/16, 174/17, 174/18, 174/19, 175/11, 175/12, 175/13, 175/14, 175/15, 175/16, 175/17, 175/18, 175/19, 176/2, 176/3, 176/4, 176/5, 176/6, 176/7, 177/3, 177/6, 177/9, 177/10, 177/11, 177/12, 15, 177/16, 177/17, 178/184, 178/185, 178/186, 178/187, 178/189, 178/47, 225/a, 226/a, 231/a, 682/5 und Teile der Flurstücke 159/1, 173, 193/1, 680, 682/4 in der Gemarkung Weißbach. (2) Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches dieser Satzung ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan im Maß- stab 1:2500 durch schwarz gestrichelte Linie dargestellt. Maßgeb- lich ist der innere Rand der Linie. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. § 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung dürfen a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden, b. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen wer- den. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmi- gungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre bau- rechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemein- de nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre Ausgefertigt am: 01.06.2021 hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Inkrafttreten der Veränderungssperre C M Die Veränderungssperre wird gemäß § 214 Abs. 4 BauGB im ergänzen- Krause Y K den Verfahren erneut beschlossen und rückwirkend zum 3. Dezember Bürgermeister
7. Juni 2021 Amtsberger Anzeiger 9 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen Hinweise langen, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch Die in § 2 bezeichnete Anlage zur Satzung, die den Geltungsbereich der herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Veränderungssperre zeichnerisch darstellt, wird gemäß § 8 der Kommu- Entschädigungspflichtigen beantragt. nalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 i. V. m. § 4 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Amtsberg vom Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften 19. Februar 2018 hiermit im Wege der Ersatzbekanntmachung öffentlich zustande gekommen sind, gelten gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO bekannt gemacht. ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande Die Satzung über die Veränderungssperre einschließlich der in § 2 be- gekommen. Dies gilt nicht, wenn zeichneten Anlage zur Satzung wird im Rathaus Amtsberg, Poststraße 30, 09439 Amtsberg zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann wäh- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, rend der üblichen Dienstzeiten bereit gehalten. Über den Inhalt der Sat- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung zung wird dort auf Verlangen Auskunft gegeben. oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung ist im nachfolgend ab- wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, gedruckten Übersichtsplan nur nachrichtlich wiedergegeben. Maßge- 4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist bend ist die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches in der An- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat lage zur Satzung im Maßstab 1:2500. oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber Etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung ist. oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht wor- Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB wird hingewie- den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann sen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung ver- diese Verletzung geltend machen. Ortsübliche Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Amtsberg In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Amtsberg vom 28.09.2020 wurde folgender Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gefasst: 1. Der Gemeinderat nimmt den Beschluss mit Nummer 148/06/2020 vom 22.06.2020 zurück. 2. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Amtsberg mit folgenden Werten fest: - Betrag des ordentlichen Ergebnisses - 55.505,43 EUR - Ergebnisverwendung als Verrechnung mit dem Basiskapital i.H.v. - 55.505,43 EUR - Betrag des Sonderergebnisses – 305.224,95 EUR - Sonderergebnisverwendung als Verrechnung mit dem Basiskapital i.H.v. – 305.224,95 EUR - Gesamtergebnis - 360.730,38 EUR - Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 242.195,22 EUR - Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit -176.541,39 EUR - Veränderung des Finanzmittelbestandes - 168.596,17 EUR - Bilanzsumme 20.903.841,82 EUR - den Betrag der Verrechnung von Fehlbeträgen nach § 131 Abs. 6 SächsGemO mit Basiskapital 360.730,38 EUR Gemäß § 88c Abs. 3 S. 1 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. De- zember 2013 der Gemeinde Amtsberg für das Haushaltsjahr 2013. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass der Jahresabschluss in elektronischen Form gemäß § 88c Abs. 3 S. 2 SächsGemO auf der Internet- seite der Gemeinde Amtsberg unter https://www.amtsberg.eu/gemeinde/?content=170&pkat=186 zur Verfügung steht. Der Jahresabschluss 2013 wurde unter der Ausnahmeregelung des § 88 Abs. 5 SächsGemO erstellt. Amtsberg, 01.06.2021 C M Y K Krause Bürgermeister
10 Amtsberger Anzeiger 7. Juni 2021 Informationen der Gemeindeverwaltung Historisches WAHLHELFER GESUCHT Die kleine Friedensfahrt Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag Ein damals nicht wegzudenkendes Geschehnis in Dittersdorf und denk- statt. bar auch in anderen Ortschaften. Organisiert wurde dieses immer aufre- gende Ereignis über die Schule in Gemeinsamkeit mit der Sportgemein- Vielen Dank an alle, die bisher ihre Bereitschaft zur Mitwirkung schaft (SG Dittersdorf). erklärt haben! Wir haben die Bereitschaftserklärungen erfasst und werden uns zu ge- gebener Zeit bei jedem Einzelnen melden, wer wo und in welcher Zeit eingesetzt wird. Gleichzeitig werden wir Ihnen auch mitteilen, wann und in welcher Form eine Wahlschulung stattfindet. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld! Leider haben sich für das Wahllokal im Ortsteil Schlößchen noch nicht genügend Wahlhelfer gefunden. Da wir gern die Wahllokale mit Personen besetzen möchten, welche vor Ort ansässig sind, würden wir uns über weitere Bereitschaftserklärun- gen insbesondere aus Schlößchen sehr freuen. Gern können Sie dazu die in den Anzeigern vom April 2021 und Mai 2021 abgedruckten Formulare nutzen. Vielen herzlichen Dank bereits im Voraus! Die Lehrer Kurt Stöckel, Gustav Rogalla, Gottfried Rösch der Vater vom Amtsberger Feuerkörbe wieder eingetroffen Biathleten Eberhard und Großvater Michael Rösch waren die Hauptinitia- toren dieser und auch anderer Veranstaltung im Ort. Vielmals wurden Neben dem „Weißbacher“ Feuerkorb gibt es auch einen „Amtsberger“ Mannschaftsrennen gemeinsam mit den Ortschaften Einsiedel, Kemtau Feuerkorb. und Burkhardtsdorf veranstaltet, in Verbindung mit Einzelwertung. Begin- Die Motive: Amtsberger Wappen, Kirche von Dittersdorf, Kirche von nend vom Gasthof Steinert Dittersdorf zum Gasthof Linde in Weißbach Weißbach sowie die Kapelle von Schlößchen sind eingearbeitet. und zurück, sowie entlang der Zwönitztalstraße bis zur Kemtauer Schule waren, bei vollem Straßenverkehr versteht sich, die Hauptstrecken. Tage zuvor wurde von uns immer wieder in einer Diskussionsrunde „fast wissenschaftlich“ debattiert welche Umbaumaßnamen notwendig sind, um die damals etwas schweren zur Verfügung stehenden Fahrräder leichter und schnellere zu machen. Gangschaltung war nicht gang und gäbe. Die Fahrradkette wurde Tage zuvor in Waschbenzin eingelegt um ja alle Rückstände vom alten Fett und Öl zu beseitigen. Das sogenannte Ritzel am Hinterrad wurde mit einem 16er ausgetauscht um höhere Geschwin- digkeit zu schaffen, was sich natürlich bei den Berganstiegen nicht gera- de vorteilhaft erwies. Das fordere u. hintere Radschutzblech wurde ent- fernt, der Lenker tiefer und der Sattel höher gestellt.Luftpumpe wurde nicht mitgeführt. Dann ging es Samstags oder Sonntags los. War ne tolle Zeit! Roland Sittel Zschopau Der Feuerkorb (40 x 45 cm) lädt zu einem gemütlichen Lagerfeuer ein. Er bietet Wärme und Licht. Die spezielle Form des Feuerkorbs zeigt ein aufregendes Spiel aus Licht und Schatten in der Dunkelheit, zudem spendet er obendrein auch noch Wärme. Der Kaufpreis beträgt 120,00 Euro und bei Frau Walter zu bestellen bzw. erhältlich (Tel. 037209 67915). C M Walter v.l.n.r. Frieder Haase, Werner Uhlig (Pietsch), Martin Heide, Eberhard Y K SB Meldeamt/Kultur Reinhold, Konrad Martin, Roland Sittel.
7. Juni 2021 Amtsberger Anzeiger 11 Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule C M Y K
12 Amtsberger Anzeiger 7. Juni 2021 Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule C M Y K
7. Juni 2021 Amtsberger Anzeiger 13 Kirchennachrichten Ev.-Luth. Kirchspiel Zschopau Landeskirchliche Gemeinschaft Weißbach Ev.-Luth. Kirchgemeinde Weißbach Kirchgemeindevertretung Dienstag, 8. Juni 2021 19:30 Bibelstunde Apg 8,26-40 Mitarbeitende gesucht für Freitag, 11. Juni 2021 Friedhofs- und Hausmeistertätigkeiten 18:30 Jugendkreis Samstag, 12. Juni 2021 Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Weißbach sucht zum nächstmöglichen 14:00 Jungschar Zeitpunkt für die allgemeine Grundstückspflege auf dem Friedhof und im Pfarrgut sowie für allgemeine Hausmeistertätigkeiten und den Win- Sonntag, 13. Juni 2021 terdienst für Kirche und Pfarrhaus eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter 16:30 Gemeinschaftsstunde mit Daniel Sommer mit guten allgemeinen handwerklichen Fähigkeiten und dem Interesse, von OpenDoors mit ihrem / seinem Engagement die Kirchgemeinde in unserem Dorf Dienstag, 15. Juni 2021 sichtbar mit zu gestalten. 19:30 Gebetskreis Freitag, 18. Juni 2021 Der Umfang ist mit einer geringfügigen Beschäftigung oder Teilanstel- 18:30 Jugendkreis lung geplant. Nach beiderseitigen Erfordernissen, Möglichkeiten und In- teressen kann dieser angepasst werden kann. Montag, 21. Juni 2021 19:30 Frauentreff Wir würden uns über Ihr Interesse und Ihre Mitarbeit sehr freuen. Dienstag, 22. Juni 2021 19:30 Bibelstunde Apg 12,1-25 Für weitere Informationen und Rückfragen stehen Ihnen Angelika Lie- beck und Matthias Thum von der Kirchgemeindevertretung gerne zur Freitag, 25. Juni 2021 Verfügung. 18:30 Jugendkreis Samstag, 26. Juni 2021 Telefon: 03725 22006 14:00 Jungschar Mobil: +49 178 14 65 935 Email: kg.weissbach@evlks.de Sonntag, 27. Juni 2021 Internet: www.kirche-weissbach.de 09:30 Kinderstunde Sonntag, 27. Juni 2021 Oder für weitere Informationen einfach 09:30 Gemeinschaftsstunde mit dem Smartphone den QR-Code scannen Dienstag, 29. Juni 2021 19:30 Gebetskreis Freitag, 2. Juli 2021 Gemeindeveranstaltungen der Evangelisch- 18:30 Jugendkreis Methodistische Kirche Dittersdorf, Dienstag, 6. Juli 2021 19:30 Bibelstunde Christuskirche, Dittersdorfer Straße 32 und Weißbach, Kreuzkapelle, Hauptstraße 43 b Monatsspruch für den Juni: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen. Apg 5,29 Dienstag, 01.06.2021 19:00 Uhr Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf Sonntag, 06.06.2021 Ev.-Luth. Kirchgemeinde Weißbach 16:00 - 17:00 Uhr Offene Kirche in Dittersdorf Sonntag, 13.06.2021 Kirchennachrichten Juni 2021 09:30 Uhr Bezirksgottesdienst in Weißbach 06. Juni Dienstag, 15.06.2021 10.00 Uhr Gottesdienst 19:00 Uhr Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf 13. Juni Sonntag, 20.06.2021 09.30 Uhr Familiengottesdienst 16:00 - 17:00 Uhr Offene Kirche in Dittersdorf 20. Juni Sonntag, 27.06.2021 09.30 Uhr Konfirmationsgottesdienst 09:30 Uhr Bezirksgottesdienst in Dittersdorf 21. Juni (Videoübertragung des Gottesdienstes der Jährlichen Konferenz in 19.30 Uhr Frauentreff im Gemeinschaftshaus Schwarzenshof 24. Juni Dienstag, 29.06.2021 20.00 Uhr Johannisandacht auf dem Friedhof 19:00 Uhr Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf 27. Juni Sonntag, 04.07.2021 17.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe 09:30 Uhr Bezirksgottesdienst in Weißbach C 04. Juli M Y K Sonntag, 11.07.2021 09.30 Uhr Jubelkonfirmation 10:00 Uhr Familiengottesdienst auf dem Taubenstein in Dittersdorf 14.00 Uhr Jubelkonfirmation
14 Amtsberger Anzeiger 7. Juni 2021 Kirchennachrichten Was sonst noch interresiert Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dittersdorf Ev.-Luth. Pfarramt Dittersdorf, Kirchsteig 2, 09439 Amtsberg Kirchennachrichten – Juni 2021 Sonntag, den 06. Juni 10.00 Uhr Gottesdienst mit Johannes Kaden und Band Sonntag, den 13. Juni 10.00 Uhr Festgottesdienst zur Konfirmation mit Abendmahl und Kindergottesdienst Montag, den 14. Juni 19.30 Uhr Frauentreff Sonntag, den 20. Juni 10.00 Uhr Gottesdienst mit Liedermacher Ludwig Hetzel Donnerstag, den 24. Juni - Johannistag 18.00 Uhr Andacht auf unserem Friedhof Sonntag, den 27. Juni 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Sonntag, den 04. Juli 08.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Wir gratulieren gemeldete Jubiläen vom 08.06.2021 bis 04.07.2021 n Amtsberg OT Dittersdorf 14.06.1949 72. Geburtstag Frau Gabriele Hähnel 18.06.1932 89. Geburtstag Frau Helga Gebhardt 26.06.1930 91. Geburtstag Frau Annerose Reinhold 26.06.1950 71. Geburtstag Frau Brigitte Turnowsky 30.06.1943 78. Geburtstag Frau Kristina Horn 30.06.1930 91. Geburtstag Herrn Wilfried Huth n Amtsberg OT Weißbach 15.06.1950 71. Geburtstag Frau Brigitte List 17.06.1942 79. Geburtstag Herrn Siegfried Voß 23.06.1933 88. Geburtstag Herrn Walter Pilz 26.06.1946 75. Geburtstag Herrn Eberhard List 26.06.1933 88. Geburtstag Herrn Harry Uhlig 28.06.1930 91. Geburtstag Frau Siegrid Uhlig Beilagenhinweis: Wir gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich Dieser Ausgabe liegt/en folgende Beilage/n bei: ➔ Drebacher Wurst GmbH C und wünschen alles Gute. Weitere Beilagen sind nicht Bestandteil dieser Zeitung. M Y K
16 Amtsberger Anzeiger 7. Juni 2021 Was sonst noch interresiert Anzeigen C M Y K
7. Juni 2021 Amtsberger Anzeiger 17 Was sonst noch interresiert Stellenausschreibung Die Greifensteinregion liegt mitten in der Erlebnisheimat Erzgebirge und bietet zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten und Angebote (www.greifen- steine.de). Zur Information der Gäste betreibt der Verein zur Entwicklung der Zwönitztal-Greifensteinregion eine regionale Tourist-Information im Berghaus an den Greifensteinen in Ehrenfriedersdorf. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort in Teilzeit (30 h/Woche) eine/n Mitarbeiter/in für die Tourist Information Greifensteine Ihre wesentlichen Aufgaben: Wir bieten Ihnen: • serviceorientierte Information und individuelle Beratung der Gäste • eine vielseitige und anspruchsvolle Aufgabenstellung • Bearbeitung individueller Anfragen • Arbeit in einem motivierten, kleinen Team mit Raum für Kreativität • Erstellung, Aufbereitung und regelmäßige Pflege aller touristisch • 30 Tage Urlaub relevanten Daten insbesondere im Onlinebereich (inkl. Texterstel- lung, Pflege der Foto- und Anbieterdatenbank) Das Arbeitsverhältnis ist vorerst befristet bis zum 30.06.2022. Die Be- • enge Zusammenarbeit mit touristischen Leistungsträgern und Ak- reitschaft zu Wochenend-, Feiertags- und Abenddiensten sowie zeitli- teuren che Flexibilität werden vorausgesetzt. • Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -steige- rung Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung! Bitte richten Sie • Koordinierung der Auslage sowie Weiterentwicklung der Produkt- diese unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und Ihres frühestmög- palette lichen Eintrittstermins sowie mit den üblichen Unterlagen bis zum • Mitarbeit bei der Planung und Erstellung von Informationsmaterial 25.06.2021 an den • Unterstützung bei der Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen Verein zur Entwicklung der Zwönitztal - Greifensteinregion e.V. • Einbindung in den laufenden Geschäftsbetrieb Greifensteinstraße 44 Die Aufzählung ist nicht abschließend. Anpassungen und Änderungen 09427 Ehrenfriedersdorf des Aufgabengebietes sind möglich. oder per Email an: info@zwoenitztal greifensteine.de Ihr Profil: • abgeschlossene Ausbildung im Dienstleistungs- oder kaufmän- Die Stellenausschreibung richtet sich sowohl an Frauen als auch an nischen Bereich, idealerweise im Tourismus und/oder mehr- Männer. Schwerbehin derte werden bei gleicher Eignung im Rahmen jährige Berufserfahrung im Tourismus (bzw. im Dienstleistungsbe- der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. reich) • kunden- und serviceorientiertes Denken und Handeln, Freude am Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich im Juni und Juli Umgang mit dem Gast stattfinden. • sehr gute Kenntnisse der Greifensteinregion und hohe Bereit- schaft, sich fehlende Informationen eigenständig und schnell an- Für weitergehende Informationen können Sie sich gern vertraulich an zueignen die Tourismuskoordinatorin der Greifensteinregion, Frau Corinna Ber- • sicherer Umgang mit Microsoft Office-Programmen und dem In- gelt, Tel. 037346/687-21, wenden. ternet, Social Media-Kenntnisse von Vorteil • Erfahrungen im Umgang mit Buchungs- und Reservierungssyste- Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden men wünschenswert Kosten können nicht erstattet werden. Eine Rücksendung der Bewer- • Englisch- und/oder Tschechisch-Kenntnisse von Vorteil bungsunterlagen erfolgt nur bei Beifügung eines ausreichend frankier- • Führerschein Klasse B und eigener PKW (Nutzung gegen Auf- ten Rückumschlages. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ab wandsentschädigung) schluss des Verfahrens vernichtet. Anzeigen C M Y K
18 Amtsberger Anzeiger 7. Juni 2021 Was sonst noch interresiert Vereinsnachrichten Neues vom SV Blau-Weiß Schlößchen e.V. Leider können wir aufgrund der Coronalage Die Turnhalle wurde unter Einhaltung der Co- noch immer den Spielbetrieb bzw. das Training ronaregeln ebenfalls aufgehübscht. nicht wieder aufnehmen. Auch wenn die digi- Leider mussten wir schweren Herzens auch talen Medien ermöglichen, eine Mitgliederver- dieses Jahr auf die Feierlichkeiten zur Kirmes sammlung ohne persönlichen Kontakt durch- in Schlößchen verzichten. Selbst wenn sich zuführen, an der dann sogar Mitglieder in Por- die Lage bis Ende Juni entspannt, ist es leider tugal teilnehmen konnten, ist es für das Fuß- nicht möglich, ein solches Fest noch zu orga- balltraining doch ungeeignet. Da der Rasen nisieren. nicht betreten wird, befindet er sich auch dank Bleibt uns nur zu hoffen, dass wenigstens das der aufopfernden Pflege in einem perfekten Training und der Spielbetrieb bald wieder auf- Zustand. genommen werden kann. auch auf der Homepage www.modellbau- Im Modellbau mussten wir ebenfalls auf die amtsberg.de. elektronische Kommunikation ausweichen. Wer bei uns mitmachen möchte: Die Fußballer Leider ist unsere jährliche Ausstellung 2020 treffen sich mittwochs 18:00 Uhr, die Tischten- ausgefallen, selbst die Sparvariante ohne Be- nisspieler montags am Sportplatz Schlöss- sucher war nicht möglich. So musste auf die chen (Anmeldungen und Infos über Lars Bräu- heimischen Bastelzimmer ausgewichen wer- er, 0174/38 27 603); die Modellbauer am 3. den, so dass zur nächsten Ausstellung, die Donnerstag im Monat (evtl. am 17.06.2021) baldmöglichst stattfinden soll, viele neue Din- 19:00 Uhr im „Schlösschen“. Bei Interesse ge zu sehen sein werden. einfach mal vorbeikommen. C M Nähere Informationen und Bilder der vorange- Y K gangenen Ausstellungen finden Interessierte Euer SV Blau-Weiß Schlößchen e.V.
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