Katastrophenschutz Niedersachsen - Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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Einsatzkonzept für den Katastrophenschutz in Niedersachsen –Stand 21.06.2017 – Einleitung Mitwirkende Das niedersächsische Katastrophenschutzsystem wurde Bei der Erstellung dieser Einsatzkonzeption haben mit- mit dem neuen Erlass zur Gliederung und Sollstärke der gewirkt: Einheiten im Katastrophenschutz aus dem Jahr 2017 im • die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzen- Wesentlichen neu aufgestellt und an aktuelle Erforder- verbände nisse angepasst. Mit den Änderungen zur Aufstellung sind auch wichtige Anpassungen der Einsatztaktik, vor • der Arbeiter Samariter-Bund Landesverband Nieder- allem im überregionalen Einsatz, verbunden. Besonders sachsen bei Katastrophenlagen, die ein größeres Ausmaß haben • die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landes- oder eine Vielzahl von Verletzten mit sich bringen sind verband Niedersachsen alle verfügbaren Ressourcen des Landes gefordert. Für einen möglichst reibungslosen Einsatzverlauf sowie • das Deutsche Rote Kreuz Landesverband Niedersach- einen guten Einsatzerfolg zum Wohle der Bürgerin- sen nen und Bürger in Niedersachsen ist ein einheitliches • die Johanniter-Unfall-Hilfe Landesverband Nieder- landesweites Vorgehen unabdingbar. Das gemeinsame sachsen/Bremen Wirken von Einsatzkräften aus verschiedenen Landes- teilen wird auch in Zukunft erforderlich sein und stellt • der Malteser Hilfsdienst Landesverband Niedersach- zugleich besondere Herausforderungen an die Einsatz- sen leitung und den Katastrophenschutzstab. Diese Einsatz- • das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und konzeption soll den gebündelten Einsatz verschiedener Sport und Einsatzressourcen aus den verschiedenen Landesteilen • die Polizeidirektion Braunschweig - Amt für Brand- vereinheitlichen, vereinfachen und zielgerichtet möglich und Katastrophenschutz machen. Dafür ist es wichtig, dass die Inhalte landes- weit gleichermaßen eingeführt, umgesetzt, beübt und nachhaltig vorgehalten werden. Bekanntmachung der Konzeption Das für Inneres zuständige Ministerium erstellt dieses Zusammenwirken mit den Konzepten des Bundes Konzept zur Umsetzung des § 15 Abs. 2 NKatSG und und des Landesauschusses Rettungsdienst (LARD) des RdErl. d. MI zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz vom 10. März 2017 Die Einsatzkonzeption Katastrophenschutz Nieder- (Nds. MBl. S.302). Das Einsatzkonzept wird den Kata- sachsen ergänzt die Konzepte für den erweiterten strophenschutzbehörden über die Polizeidirektionen – Rettungsdienst in Niedersachsen. Die Einsatzkonzeption Ämter für Brand- und Katastrophenschutz übermittelt. für Behandlungsbereitschaften der Medizinischen Task Die Landesverbände der Hilfsorganisationen im Katas- Forces wird perspektivisch angepasst auf den nun etab- trophenschutz, die Kommunalen Spitzenverbände und lierten Standard eingeführt. So gibt es in Niedersachsen die Vertreter des Landesbeirates Katastrophenschutz nur eine Einsatzkonzeption für einen Behandlungsplatz erhalten das Konzept in direkter Zuleitung. Die Einsatz- für 50 Verletzte. konzeption ist ein lebendes Dokument. Änderungen in der Einsatztaktik sind immer wieder langeangepasst Schutzzieldeinition möglich. Daher wird dieses Konzept als Papierversion in Ziel ist der Schutz und die Rettung von Menschen in einer Loseblattsammlung ausgegeben sowie über den besonderen Gefahrenlagen und Einsatzszenarien außer- Internetauftritt des für Inneres zuständigen Ministeriums halb der alltäglichen Gefahrenabwehr mit den besonde- zur Verfügung gestellt. Änderungslieferungen erfolgen ren Einsatzmitteln und Ausbildungen des Katastrophen- nicht automatisch und nur bei besonders relevanten schutzes. Damit verbunden sind die lächendeckende Änderungen; die jeweils aktuellste Version der Einsatz- Notfallversorgung der Bevölkerung in Niedersachsen konzeption sowie etwaige Ergänzungslieferungen sind durch überörtlich einsatzbare Verbände für den sanitäts- digital über den Internetauftritt des für Inneres zuständi- dienstlichen Einsatz und die Betreuung einer Vielzahl gen Ministeriums abrufbar. von Betroffenen einschließlich der logistischen und technischen Unterstützung und erforderlicher Führungs- komponenten sowie der Absicherung und Hilfeleistung durch Einheiten des Wasserrettungsdienstes im Katast- rophenschutz. 1
Inhalt A. Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Sanitätsdienst, Betreuungsdienst und Wasserrettungsdienst ............................................................................... 5 I. Einsatzzug Sanität und Betreuung ............................................................................................................ 5 1. Zugtrupp ................................................................................................................................................ 6 2. Sanitätsgruppen ..................................................................................................................................... 6 3. Betreuungsgruppe .................................................................................................................................. 6 II. Wasserrettungszug ...................................................................................................................................... 7 1. Zugtrupp ................................................................................................................................................ 8 2. Wasserrettungsgruppe ............................................................................................................................ 8 3. Einsatztauchgruppe ................................................................................................................................ 9 III. Ergänzungseinheiten .................................................................................................................................. 9 1. Führungsgruppe ..................................................................................................................................... 9 2. Gruppe Logistik und Technik ................................................................................................................. 10 3. Verplegungsgruppe ............................................................................................................................. 10 4. Staffel Psychosoziale Notfallversorgung................................................................................................. 11 5. Patiententransportstaffel....................................................................................................................... 11 IV. Ergänzende Einheiten im Fachdienst Wasserrettungsdienst ................................................................. 11 1. Gruppe Strömungsrettung .................................................................................................................... 11 2. Gruppe Spezialtaucher.......................................................................................................................... 12 3. Gerätegruppe ....................................................................................................................................... 12 B. Einsatzverbände ........................................................................................................................... 15 I. Behandlungsplatz 50 ................................................................................................................................ 15 1. Aufgaben des BHP 50 NDS ................................................................................................................... 17 2. Leistungsbeschreibung.......................................................................................................................... 17 3. Aufbaukonzept – Behandlungsstellen ................................................................................................... 17 4. Aufgaben der Sanitätsgruppen auf dem BHP 50 ................................................................................... 17 5. Aufgaben der Betreuungsgruppe auf dem BHP 50 ................................................................................ 17 6. Aufgaben der Zugführer/innen auf dem BHP 50 ................................................................................... 17 7. Aufgaben der Gruppe Logistik und Technik auf dem BHP 50................................................................. 18 8. Aufgaben der Führungsgruppe auf dem BHP 50 ................................................................................... 19 9. Versorgungsnachweis/Ticketsystem ....................................................................................................... 19 a. Exemplarischer Einblick in das Ticketsystem ........................................................................................... 19 10. Aufgaben und Leistungen Dritter .......................................................................................................... 20 a. Totenablage .......................................................................................................................................... 20 b. Rettungsmittelhalteplatz ....................................................................................................................... 20 II. Betreuungsplatz 500 ................................................................................................................................ 21 1. Aufbau und Betrieb BTP 500................................................................................................................ 22 2. Kapazitäten/Leistungsfähigkeit.............................................................................................................. 22 3. Registrierung ........................................................................................................................................ 23 4. Unterkunft............................................................................................................................................ 23 5. Verplegung.......................................................................................................................................... 23 6. Betreuung einschl. Sanitätsversorgung .................................................................................................. 23 C. Kodierung für Einheiten im Katastrophenschutz Niedersachsen.............................................. 25 D. Landeseinheiten im Katastrophenschutz Niedersachsen ........................................................... 27 3
I. Transportraum Personen ......................................................................................................................... 27 II. Führungsmittel ......................................................................................................................................... 27 III.BTP 500 Land ............................................................................................................................................ 27 IV. Wasserrettungszüge (WRZ)/Landeseinsatzzüge (LEZ) .......................................................................... 28 V. Transporte hochkontagiöser Patienten .................................................................................................. 28 E. Einsatzfahrzeuge Sanität, Betreuung und Wasserrettung in Niedersachsen ............................. 29 1. ELW 1 ................................................................................................................................................... 29 2. MTW .................................................................................................................................................... 31 3. GW-Sanität........................................................................................................................................... 33 4. GW-Betreuung ..................................................................................................................................... 55 5. GW Logistik klein.................................................................................................................................. 58 6. GW Logistik groß.................................................................................................................................. 60 7. Führungskraftwagen............................................................................................................................. 62 8. KdoW ................................................................................................................................................... 65 9. KTW ..................................................................................................................................................... 65 10. GW-Verplegung .................................................................................................................................. 65 11. Feldkochherd ........................................................................................................................................ 68 12. Kühlanhänger ....................................................................................................................................... 68 13. GW-Tauchen......................................................................................................................................... 68 14. GW-Technik .......................................................................................................................................... 74 15. GW-Wasserrettung ............................................................................................................................... 81 16. Raft ...................................................................................................................................................... 86 17. Anhänger mit Mehrzweckboot ............................................................................................................. 86 Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................................... 88 4
A. Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Sanitätsdienst, Betreuungsdienst und Wasserrettungsdienst Die Gliederung und Sollstärke des Einheiten des Katas- I. Einsatzzug Sanität und Betreuung trophenschutzes ergibt sich aus dem Ausführungserlass Der einsatztaktische Wert des Einsatzzuges ist die Ver- vom 10.03.2017 nach § 15 Abs. 2 des Niedersächsi- sorgung von bis zu 25 Verletzten (Triageverteilung nach schen Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Konsensuskonferenz) oder die Betreuung von bis zu Neubekanntmachung vom 14. Februar 2002 (Nds. 250 unverletzten Personen bis zu 24 Stunden in ortsfes- GVBl. S. 74), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. ter Unterkunft. Der Einsatzzug bildet die Grundeinheit Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 548, Berichtigung vom für überörtlich einsatzbare Verbände. Er kann organisa- 07. Januar 2013, Nds. GVBl. S. 34). tionsübergreifend und bei Bedarf auch behördenüber- greifend gebildet werden. Der Einsatzzug Sanität und Betreuung besteht aus dem Zugtrupp, zwei Sanitätsgruppen und der Betreuungs- gruppe. Einsatzzug Sanität und Betreuung (3/4/24/31) Zugtrupp (1/1/2/4) 1 Zugführerin oder Zugführer, 1 stellvertretende Zugführerin oder stellvertretender Zugführer, 1 Sprechfunkerin/Melderin oder ELW 1 und optional 1 weiteres FüKfz Sprechfunker/Melder, 1 Helferin oder Helfer 1. Sanitätsgruppe (1/1/7/9) 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 Ärztin oder Arzt, 2 Rettungssanitäterinnen oder Rettungssantiäter, 2 Rettungssanitäterinnen/Rettungshelferinnen oder Rettungssanitäter/Rettungshelfer, GW San MTW 3 Rettungshelferinnen/Sanitäterinnen oder Rettungshelfer/Sanitätshelfer 2. Sanitätsgruppe (1/1/7/9) 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 Ärztin oder Arzt, 2 Rettungssanitäterinnen oder Rettungssantiäter, 2 Rettungssanitäterinnen/Rettungshelferinnen oder Rettungssanitäter/Rettungshelfer, GW San MTW 3 Rettungshelferinnen/Sanitäterinnen oder Rettungshelfer/Sanitätshelfer Betreuungsgruppe (0/1/8/9) 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 8 Betreuungshelferinnen oder Betreuungshelfer GW Betreuung MTW Abbildung 1 Der Einsatzzug Sanität und Betreuung Niedersachsen 5
1. Zugtrupp Die Sanitätsgruppen haben identische Aufgaben. Ihre Der Zugtrupp führt mehrere taktische Einheiten und Bezeichnung der ersten und zweiten Sanitätsgruppe ist besteht aus: rein organisatorisch bedingt und stellt keine Wertigkeit dar. Die Sanitätsgruppen bilden Behandlungsstellen ab. • Zugführerin oder Zugführer, In diesen Behandlungsstellen (BHS) werden Verletzte • stellvertretender Zugführerin oder stellvertretendem der Sichtungskategorien SK 1 (inkl. SK 4) und SK 2 nach Zugführer, den Grundsätzen der Katastrophenmedizin behandelt; gemäß aktueller Empfehlung zur Triageverteilung nach • Sprechfunkerin/Melderin oder Sprechfunker/Melder Konsensuskonferenz. Jede BHS bildet fünf Plätze für und Verletzte ab. Davon zwei/drei Plätze der SK 1 und zwei/ • Helferin oder Helfer mit drei Plätze der SK 2. Die Gruppe ist dafür technisch und • einem Einsatzleitwagen 1 und medizinisch ausgestattet sowie ausgebildet. • optional einem weiteren Führungsfahrzeug. Sanitätsgruppe (1/1/2/4) Die Zugführerin/der Zugführer führt selbstständig und eigenverantwortlich den Zug. Sie/Er ist für den Aufbau, Organisation und Ausbildung sowie die Einsatzbereit- schaft innerhalb des Zuges verantwortlich. Sie/Er unter- steht im Einsatzfall der zuständigen Einsatzleitung bzw. TEL. Im überörtlichen Einsatz wird die Zugführerin/der Zugführer einer Verbandsführung unterstellt. Der Zug- GW San MTW trupp übernimmt Aufgaben der Erkundung (z. B. von Einsatzstellen, Sammelplätzen, Bereitstellungsräumen 1 Gruppenfüherin oder Gruppenführer, etc.). Dazu nutzt er optional u. a. das weitere Führungs- 1 Ärztin oder Arzt, fahrzeug. 2 Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitäter, 2 Retungssanitäterinnen/Rettungshelferinnen oder Zugtrupp (1/1/2/4) Rettungssanitäter/Rettungshelfer, 3 Rettungshelferinnen/Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfer/Sanitätshelfer 3. Betreuungsgruppe Die Betreuungsgruppe betreut und registriert hilfsbe- ELW 1 und optional dürftige Menschen. Sie besteht aus 1 weiteres FüKfz • Gruppenführerin oder Gruppenführer und 1 Zugführerin oder Zugführer, 1 stellvertretende Zugführerin oder stellvertretender • acht Betreuungshelferinnen oder Betreuungshelfern Zugführer, mit 1 Sprechfunkerin/Melderin oder Sprechfunker/Melder, • einem Gerätewagen Betreuung und 1 Helferin oder Helfer • einem Mannschaftstransportwagen. 2. Sanitätsgruppen Die Betreuungsgruppe nimmt Betreuungsaufgaben im Zwei Sanitätsgruppen führen sanitätsdienstliche Maß- Zugeinsatz sowie in größeren Verbänden (BHP und BTP) nahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände wahr. Ihr obliegen die Aufgaben der Unterkunft und und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Sie der Betreuung Betroffener sowie der Registrierung. Sie wirken im Fachdienst Betreuung mit. führt Unterkunftsmaterial für ortsfeste Unterkünfte für Die 1. und 2. Sanitätsgruppe bestehen jeweils aus Betroffene sowie für die eigenen eingesetzten Kräfte des Zuges mit. • Gruppenführerin oder Gruppenführer, • Ärztin oder Arzt, Betreuungsgruppe (0/1/8/9) • zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungs- sanitätern, • zwei Rettungssanitäterinnen/Rettungshelferinnen oder Rettungssanitätern/Rettungshelfern, • drei Rettungshelferinnen/Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfern/Sanitätshelfern mit GW Betreuung MTW • einem Gerätewagen Sanität und 1 Gruppenfüherin oder Gruppenführer, • einem Mannschaftstransportwagen. 8 Betreuungshelferinnen oder Betreuungshelfer 6
II. Wasserrettungszug Der einsatztaktische Wert des Wasserrettungszuges ist Der Wasserrettungszug besteht aus dem Zugtrupp, der • die Rettung von Menschen und Tieren und die Ber- Wasserrettungsgruppe und der Einsatztauchgruppe. gung von Sachgütern aus Wasser- und Eisgefahr, Der einsatztaktische Wert des Wasserrettungszuges ist • die Durchführung von Tauchaufgaben, die Rettung von Menschen und Tieren und die Bergung von Sachgütern aus Wasser- und Eisgefahr sowie die • die sanitätsdienstliche Versorgung auf dem Wasser, Durchführung von Tauchaufgaben. • die land- und wasserseitige (Folienverlegung) Deichsicherung, • der Transport von Menschen und Material auf dem Wasserweg, • die Versorgung von vom Wasser eingeschlossener Bevölkerungsteile auf dem Wasserweg, Wasserrettungszug (1/9/18/28) Zugtrupp (1/1/2/4) 1 Zugführerin oder Zugführer, 1 stellvertretende Zugführerin oder stellvertretender Zugführer, 1 Sprechfunkerin/Melderin oder ELW 1 und optional 1 weiteres FüKfz Sprechfunker/Melder, 1 Helferin oder Helfer Wasserrettungsgruppe (0/4/8/12) 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 stellvertretende Gruppenführerin oder stellvertretender Gruppenführer, 2 Bootsführerinnen oder Bootsführer, 8 Wasserrettungshelferinnen oder GW Wasserrettung MZB Wasserrettungshelfer, GW Wasserrettung MZB Einsatztauchgruppe (0/4/8/12) 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 stellvertretende Gruppenführerin oder stellvertretender Gruppenführer (gleichzeitig Taucheinsatzführerin oder Taucheinsatzführer, 6 Einsatztaucherinnen oder Einsatztaucher, GW Tauchen MZB 2 Bootsführerinnen oder Bootsführer, 2 Wasserrettungshelferinnen oder Wasserrettungshelfer, GW Tauchen MZB Abbildung 2 Der Wasserrettungszug 7
• die Durchführung logistischer Aufgaben auf dem 2. Wasserrettungsgruppe Wasser, Die Wasserrettungsgruppe besteht aufgrund der beson- • die Unterstützung anderer Fachdienste bei der deren Anforderungen beim Einsatz auf dem Wasser aus Durchführung ihrer Aufgaben sowie • Gruppenführerin oder Gruppenführer • die Absicherung anderer Einsatzkräfte bei Arbeiten • stellvertretender Gruppenführerin oder stellvertre- am Wasser. tendem Gruppenführer, Die aufgestellten Teileinheiten sind im Katastrophenfall • zwei Bootsführerinnen oder Bootsführern, nur als Wasserrettungszug/Gesamtverband alarmierbar. • acht Wasserrettungshelferinnen oder Wasserret- tungshelfern mit 1. Zugtrupp • zwei Gerätewagen Wasserrettung und Der Zugtrupp führt mehrere taktische Einheiten und • zwei Anhängern mit Mehrzweckboot. besteht aus • Zugführerin oder Zugführer, Wasserrettungsgruppe (0/1/8/12) • stellvertretender Zugführerin oder stellvertretendem Zugführer, • Sprechfunkerin/Melderin oder Sprechfunker/Melder, • Helferin oder Helfer mit • einem Einsatzleitwagen 1 GW Wasserrettung MZB • und optional einem weiteren Führungsfahrzeug Zugtrupp (1/1/2/4) GW Wasserrettung MZB 1 Gruppenfüherin oder Gruppenführer, 1 stellvertretende Gruppenführerin oder Gruppenführer, 2 Bootsführerinnen oder Bootsführer, ELW 1 und optional 1 weiteres FüKfz 8 Wasserrettungshelferinnen oder Wasserrettungshelfer 1 Zugführerin oder Zugführer, 1 stellvertretende Zugführerin oder stellvertretender Zugführer, Aufgaben und Fähigkeiten: 1 Sprechfunkerin/Melderin oder Sprechfunker/Melder, • Rettung von Menschen und Tieren aus Wassergefah- ren 1 Helferin oder Helfer • Suche und Ortung von Menschen und Tieren (z. B. - mittels Sonar, UAV) • Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Versorgung Aufgaben und Fähigkeiten: auf und über das Wasser • Führung der Wasserrettungseinheiten sowie anderer • Verletztentransporte unter medizinscher Versorgung unterstellter Einheiten • Evakuierung und/oder Versorgung der Bevölkerung • Einrichten und Betrieb einer Führungsstelle (FüSt) aus gefährdeten oder direkt betroffen Gebieten / Fähraufgaben • Sichtung/Erkundung im Schadensgebiet und Abgabe von Lagemeldungen • Sicherung und Bergung von Sachwerten • Erkundung geeigneter Orte für Bereitstellungsräume, • Beseitigung von Treibgut auf und am Wasser Behandlungsplätze und Notunterkünfte • Einrichtung und Betrieb von Meldeköpfen und Lotsenstellen • Erkundung, Vorbereitung, Einrichtung und Unter- stützung des Betriebes von Bereitstellungsräumen (Infrastruktur, Versorgung, Verplegung) 8
Unterstützung anderer Hilfsdienste Aufgaben und Fähigkeiten: • Wasserseitiger Transport von Einsatzkräften und Die Einsatztauchgruppe kann alle Aufgaben der Wasser- Material rettungsgruppe ausführen sofern sie nicht im tauche- rischen Einsatz gebunden ist. Darüber hinaus kann sie • Unterstützung bei wasserseitigen Löschmaßnahmen folgende Aufgaben ausführen: • Unterstützung anderer Fachdienste bei der Bekämp- fung/Eindämmung von Schäden durch wasserge- • Rettung von Menschen und Tieren aus Wasserge- fährdende Stoffe fahren • Unterstützung bei Bau und Betrieb von schwimmen • Suche und Ortung von Menschen und Tieren unter den Lösch-/Arbeitsplattformen Wasser • Sicherung und Bergung von Sachwerten unter Damm- / Deichsicherung Wasser • Damm-/Deichsicherungsarbeiten u. a. mit Wasser- • Technische Arbeiten unter Wasser fahrzeugen • Einbringen und Verlegen von Abdichtungsfolien bei • Fachgerechter Sandsackverbau gem. dem gültigen der Deichsicherung Stand der Technik • von Deichen, Dämmen und Notdämmen Einsatztauchgruppe (0/4/8/12) • Faschinenbau, Quellkadenbau, Beseitigung von Auskolkungen • Beobachtung gefährdeter Dämme, Deiche, temporä- rer Schutzwände, etc. • Unterstützung von „Deichläufern“ MZB GW Tauchen Sicherung von Verkehrswegen • Freischleppen auf dem Wasser • Absperren und Lotsendienste • Absicherung von Unfallstellen • Sonstige Hilfsmaßnahmen in, an und auf dem MZB GW Tauchen Wasser 1 Gruppenfüherin oder Gruppenführer, 1 stellvertretende Gruppenführerin oder 3. Einsatztauchgruppe Gruppenführer (gleichzeitig Taucheinsatzführerin oder Taucheinsatzführer), Die Einsatztauchgruppe besteht aufgrund der besonde- ren Anforderungen beim Taucheinsatz aus 6 Einsatztaucherinnen oder Einsatztaucher, • Gruppenführerin oder Gruppenführer, 2 Bootsführerinnen oder Bootsführer, 2 Wasserrettungshelferinnen oder • stellvertretender Gruppenführerin oder einem stell- Wasserrettungshelfer vertretenden Gruppenführer (gleichzeitig Tauchein- satzführerin oder Taucheinsatzführer), • sechs Einsatztaucherinnen oder Einsatztauchern, • zwei Bootsführerinnen oder Bootsführern III. Ergänzungseinheiten Die Ergänzungseinheiten bilden ergänzende taktische • zwei Wasserrettungshelferinnen oder Wasserret- Einheiten, die einzeln einsatzbar sind oder für die tungshelfern mit Bildung überörtlich einsatzbarer Verbände benötigt • zwei Gerätewagen Tauchen und werden. • zwei Anhängern mit Mehrzweckboot. 1. Führungsgruppe Die Verbände Behandlungsplatz 50 (BHP 50 NDS) und Betreuungsplatz 500 (BTP 500 NDS) werden durch die Verbandsführerin oder den Verbandsführer mit einer Führungsgruppe geführt. Mehrere Züge Sanität und Be- treuung oder Wasserrettungsdienst werden durch eine Führungsgruppe geführt. Sie besteht aus • Verbandsführerin oder Verbandsführer, • stellvertretender Verbandsführerin oder stellver- tretendem Verbandsführer, 9
• medizinischer Leiterin oder medizinischem Leiter Die eingesetzte medizinische Leiterin oder der medizi- (u. a. für den BHP) nische Leiter in der Führungsgruppe ist in der Vorberei- tung verantwortlich für die medizinische Vorbereitung • Zugführerin oder Zugführer, sowie Fortbildung der eingesetzten Einheiten innerhalb • Gruppenführerin oder Gruppenführer, des Verbandes und ist im Einsatz die ärztliche Leiterin oder der ärztliche Leiter auf dem Behandlungsplatz. Er • zwei Sprechfunkerinnen/Melderinnen oder Sprech- ist der Sichtungsarzt in der Eingangssichtung. Sie oder funkern/Meldern, er ist den eingesetzten Ärztinnen und Ärzten in den • zwei Führungsassistentinnen oder Führungsassisten- Behandlungsstellen in medizinischen Fragestellungen ten mit weisungsbefugt. • einem Führungskraftwagen und • einem Kommandowagen. 2. Gruppe Logistik und Technik Die Gruppe Logistik und Technik führt Technik und Ma- Die Bildung und die Zuordnung der Ergänzungsgrup- terial für den Einsatz des BHP 50, des BTP 500 und des pen des BHP 50 und des BTP 500 werden von den Wasserrettungszuges mit. Sie besteht aus zuständigen Katastrophenschutzbehörden im Beneh- men mit den zuständigen Polizeidirektionen (Ämter für • Gruppenführerin oder Gruppenführer, Brand- und Katastrophenschutz) und den im Katastro- • acht Helferinnen oder Helfern mit phenschutz mitwirkenden privaten Trägern geplant und • einem Gerätewagen Logistik groß, umgesetzt. Die Verbandsführerin oder der Verbandsfüh- rer und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter für den • einem Gerätewagen Logistik klein, BHP 50 und den BTP 500 werden durch die zuständige • einem Anhänger Stromerzeuger 40 kVA und Polizeidirektion (Amt für Brand- und Katastrophen- schutz) auf Vorschlag ernannt. Sie unterstehen im • einem Mannschaftstransportwagen. Einsatzfall der ÖEL nach § 7 NRettDG oder im Katast- rophenfall der eingesetzten Technischen Einsatzleitung nach § 22 NKatSG. Gruppe Logistik und Technik (0/1/8/9) Führungsgruppe (4/3/2/9) GW Log (kl) GW Log (gr) FüKW KdoW 1 Verbandsführerin oder Verbandsführer, 1 stellvertretende Verbandsführerin oder stellvertretender Verbandsführer, 1 medizinische Leiterin BHP/BTP oder medizinischer MTW Stromerzeuger Leiter BHP/BTP, 1 Zugführerin oder Zugführer, 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 8 Helferinnen oder Helfer 2 Sprechfunkerinnen/Melderinnen oder Sprechfunker/Melder, 2 Führungsassistentinnen oder Führungsassistenten 3. Die Verplegungsgruppe Die Verplegungsgruppe versorgt zu betreuende Per- Einer Verbandsführung mit Führungsgruppe können im sonen und die Einheiten und Einrichtungen des Katas- Einsatz bis zu drei BHP 50 (damit ein BHP 150) oder drei trophenschutzes mit Verplegung für mindestens 250 BTP 500 (damit ein BTP 1.500) unterstellt werden. Der Personen. Sie besteht aus Verbandsführerin oder dem Verbandsführer kann eine • Gruppenführerin oder Gruppenführer, Abschnittsleitung übertragen werden. Der Verbandsfüh- • acht Helferinnen oder Helfern mit rerin oder dem Verbandsführer können weitere takti- sche Einheiten unterstellt werden. Die Verbandsführerin • einem Gerätewagen Verplegung, oder der Verbandsführer ist den unterstellten Einheiten • einem Mannschaftstransportwagen, und Führungskräften weisungsbefugt, auch organisa- tionsübergreifend. Die Aufgabenwahrnehmung der • einem Feldkochherd und Verbandsführung sowie der eingesetzten Führungsas- • einem Kühlanhänger. sistentinnen oder Führungsassistenten richtet sich nach der Dienstvorschrift 100. 10
Verplegungsgruppe (0/1/8/9) den und einen liegenden Patienten zu transportier- en; mit der Fähigkeit auch Transporte auf nicht be- festigten Straßen durchzuführen (Allrad). Die Patiententransportstaffel kann insbesondere für überörtliche Transportaufgaben eingesetzt und bei Bedarf kombiniert werden. Die Transportstaffeln können GW Verplegung MTW zu einer Patiententransportgruppe 12 (PTG 12) mit zwei Staffeln, 6 Krankentransportwagen und 12 Einsatzkräf- ten zusammengefasst werden. Patiententransportstaffel (0/1/5/6) FKH Kühlanhänger 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 8 Helferinnen oder Helfer KTW KTW 4. Staffel Psychosoziale Notfallversorgung Die Staffel Psychosoziale Notfallversorgung (Staffel PSNV) betreut traumatisierte Einsatzkräfte und Betrof- fene nach seelisch stark belastenden Ereignissen. Sie besteht aus • Gruppenführerin oder Gruppenführer KTW • zwei Helferinnen oder Helfern mit Ausbildung zur 3 Rettungssantitäterinnen oder Rettungssanitäter, Kriseninterventionshelferin oder zum Kriseninterven- 3 Rettungshelferinnen oder Rettungshelfer, bzw. tionshelfer, Santitätshelferinnen oder Santitätshelfer • zwei Helferinnen oder Helfern mit Ausbildung zur kollegialen Ansprechpartnerin oder zum kollegialen Ansprechpartner mit IV. Ergänzende Einheiten im Fachdienst • einem Mannschaftstransportwagen. Wasserrettungsdienst • Die Aufgaben und Ausbildungsinhalte der Staffel Bei besonderen Anforderungen im Wasserrettungs- PSNV werden im Landesbeirat PSNV erörtert. dienst kann der Wasserrettungszug um die Ergänzungs- gruppe Logistik und Technik, die Gruppe Strömungsret- Staffel Psychosoziale Notfallversorgung (0/1/4/5) tung, die Gruppe Spezialtaucher oder die Gerätegruppe erweitert werden. 1. Gruppe Strömungsrettung Die Gruppe Strömungsrettung kommt bei starken MTW Strömungen infolge von Hochwasser- oder Starkrege- nereignissen für die Menschenrettung zum Einsatz. Sie 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, besteht aus 2 Helferinnen oder Helfer mit Ausbildung zur • Gruppenführerin oder Gruppenführer, Kriseninterventioshelferin oder Krieseninterventionshelfer, • stellvertretender Gruppenführerin oder stellvertre- 2 Helferinnen oder Helfer mit Ausbildung zur tendem Gruppenführer, kollegialen Ansprechpartnerin oder zum kollegialen • acht Strömungsretterinnen oder Strömungsrettern, Ansprechpartner • zwei Helferinnen oder Helfern mit • zwei Gerätewagen Wasserrettung, 5. Patiententransportstaffel Die Patiententransportstaffel transportiert bis zu sechs • zwei Anhängern mit Mehrzweckboot und Verletzte. Sie besteht aus: • einem Raft. • drei Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern, davon eine Gruppenführerin/Gruppenführer, • drei Rettungshelferinnen oder Rettungshelfern bzw. Sanitätshelferinnen oder Sanitätshelfern mit • drei Krankentransportwagen mindestens KTW Typ B nach DIN EN 1789 mit der Fähigkeit je einen sitzen- 11
• Sicherung und Bergung von Sachwerten Gruppe Strömungsretter (0/2/10/12) • Technische Arbeiten unter Wasser • Einbringen und Verlegen von Abdichtungsfolien bei der Deichsicherung • Tauchen in überluteten Gebäuden GW Wasserrettung GW Wasserrettung • Arbeiten in kontaminierten Gewässern (mit Satz StröRett) (mit Satz StröRett) Gruppe Spezialtaucher (0/1/11/12) MZB MZB Raft 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 stellvertretende Gruppenführerin oder stellvertretender Gruppenführer, GW Tauchen MTW 2 Bootsführerinnen oder Bootsführer, 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 8 Wasserrettungshelferinnen oder 4 Einsatztaucherinnen oder Einsatztaucher, Wasserrettungshelfer (mit Zusatzqualiikation 7 Wasserrettungshelferinnen oder Strömungsretterin oder Strömungssretter) Wasserrettungshelfer Aufgaben und Fähigkeiten: • Rettung von Menschen und Tieren aus Wasserge- 3. Gerätegruppe fahren durch den Einsatz spezieller Techniken, z. B. Die Gerätegruppe unterstützt die Einheiten der Wasser- der Seiltechnik. rettung mit speziellen technischen Geräten. Sie besteht aus: • Evakuierung und/oder Versorgung der Bevölkerung aus gefährdeten oder direkt betroffen Gebieten mit • Gruppenführerin oder Gruppenführer, erhöhten Strömungsgeschwindigkeiten • stellvertretender Gruppenführerin oder stellvertre- • Bau von Deich-/Dammerhöhungen und Notdämmen tendem Gruppenführer, • Einbringen und Verlegen von Abdichtungsfolien bei • zehn Wasserrettungshelferinnen oder Wasserret- der Deichsicherung tungshelfer mit • Absicherung von Einsatzkräften beim Arbeiten am • zwei Gerätewagen Technik mit zwei Anhängern mit Wasser Mehrzweckboot. • Arbeiten in starker Strömung durch z.B. Hochwasser oder Starkregenereignissen Gerätegruppe (0/2/10/12) • Im Übrigen verfügt die Gruppe Strömungsrettung über die Fähigkeiten einer Wasserrettungsgruppe. 2. Gruppe Spezialtaucher Die Gruppe Spezialtaucher kommt auch bei der Men- schenrettung in kontaminierten Gewässern sowie GW Technik MZB innerhalb von überluteten Gebäuden zum Einsatz. Sie besteht aus • Gruppenführerin oder Gruppenführer, • vier Einsatztaucherinnen oder Einsatztauchern, • sieben Wasserrettungshelferinnen oder Wasserret- tungshelfern mit GW Technik MZB • einem Gerätewagen Tauchen und 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, • einem Mannschaftstransportwagen. 1 stellvertretende Gruppenführerin oder Gruppenführer, Aufgaben und Fähigkeiten: 10 Wasserrettungshelferinnen oder • Rettung von Menschen und Tieren aus Wassergefah- Wasserrettungshelfer ren • Suche und Ortung von Menschen und Tieren 12
Aufgaben und Fähigkeiten: • Rettung von Menschen und Tieren aus Wassergefah- ren • Suche und Ortung von Menschen und Tieren (z. B. mittels Sonar / UAV) • Technische Hilfeleistungen auf dem Wasser • Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Versorgung auf und über das Wasser • Verletztentransporte unter medizinscher Versorgung • Evakuierung und / oder Versorgung der Bevölkerung aus gefährdeten oder direkt betroffen Gebieten • Sicherung und Bergung von Sachwerten • Beseitigung von Treibgut auf und am Wasser Unterstützung anderer Fachdienste • Wasserseitiger Transport von Einsatzkräften und Material • Unterstützung bei wasserseitigen Löschmaßnahmen • Unterstützung anderer Fachdienste bei der Bekämp- fung / Eindämmung von Schäden durch wasserge- färdende Stoffe • Unterstützung bei Bau und Betrieb von schwimmen- den Lösch- / Arbeitsplattformen Damm- / Deichsicherung • Damm- / Deichsicherungsarbeiten u. a. mit Wasser- fahrzeugen • Fachgerechter Sandsackverbau gem. dem gültigen Stand der Technik • Aufkardungen von Deichen, Dämmen und Not- dämmen • Faschinenbau, Quellkadenbau, Beseitigung von Auskolkungen • Beobachtung gefährdeter Dämme, Deiche, temporärer Schutzwände, etc. • Unterstützung von „Deichläufern“ 13
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B. Einsatzverbände Die Einheiten des Rettungsdienstes bestehen gemäß Bek. d. MI v. 19.11.2014 (Nds. MBl. 2015, S. 136) aus der Führungskomponente (ÖEL), der Einsatzeinheit I. Behandlungsplatz 50 Sofort (MANV-S), der Einsatzeinheit Transport (MANV-T) und der Einsatzeinheit Patientenablage (MANV-PA). Der einsatztaktische Wert ist die medizinische Versor- Für den BHP 50 Niedersachsen werden durch die einge- gung von 50 Patienten pro Stunde mit zwei Durchläu- setzten Sanitätsgruppen Behandlungsstellen eingerich- fen (Triageverteilung nach Konsensuskonferenz). tet und betrieben. In diesen Behandlungsstellen (BHS) Der Behandlungsplatz 50 Niedersachsen setzt sich aus werden Verletzte der Sichtungskategorien SK 1 (inkl. SK zwei Einsatzzügen Sanität und Betreuung, der Führungs- 4) und SK 2 nach den Grundsätzen der Katastrophen- gruppe sowie der Gruppe Logistik und Technik zu- medizin behandelt; gemäß aktueller Empfehlung zur sammen. Der BHP 50 Niedersachsen ist nicht Teil der Triageverteilung nach Konsensuskonferenz. Jede BHS MANV-Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes, bildet fünf Plätze für Verletzte ab. Insgesamt 10 Plät- sondern Einheit des Katastrophenschutzes. Der BHP 50 ze der SK 1 (inkl. SK 4) und zehn Plätze der SK 2. Die NDS untersteht im Einsatzfall der ÖEL nach § 7 NRettDG Gruppen sind dafür technisch und medizinisch ausge- oder im Katastrophenfall der eingesetzten Technischen stattet sowie ausgebildet. Einsatzleitung nach § 22 NKatSG. Die Verbände können Nach Beschluss der Sichtungs- Konsensuskonferenz vom auch katastrophenschutzbehördenübergreifend gebildet 24./25. November 2015 in Ahrweiler besteht folgender werden. Verteilungsschlüssel für Verletzte/Betroffene: BHP 50 NDS 10/12/58/80 bestehend aus: 1 Führungs- 4/3/2/9 gruppe 2 Einsatzzü- gen Sanität 6/8/48/62 und Betreu- ung 1 Gruppe Logistik und 0/1/8/9 Technik Tabelle 1 Übersicht über die Einheiten des BHP 50 NDS Prozentualer Anteil Sichtungskategorie Beschreibung Konsequenz PAX bei Sichtung Sofortbehandlung/hohe SK 1 - rot vital bedroht 15 % 10 Transportpriorität schwer verletzt / SK 2 - gelb Dringliche Behandlung 20 % 10 erkrankt leicht verletzt/er- Nicht- dringliche Behand- SK 3 - grün 60 % 30 krankt lung Ohne Überlebens- SK 4 - blau palliative Versorgung 5% in SK 1 chance EX - schwarz Tote - - - Dekontamination und K - schwarz Kontaminiert - - Versorgung Tabelle 2: Sichtungsverteilung angelehnt an Konsensuskonferenz Nov - 2015 15
BHP 50 NDS (10/12/58/80) Einsatzzug Sanität und Betreuung (3/4/24/31) Einsatzzug Sanität und Betreuung (3/4/24/31) Zugtrupp (1/1/2/4) Zugtrupp (1/1/2/4) ELW 1 und optional 1 weiteres FüKfz ELW 1 und optional 1 weiteres FüKfz 1 Zugführerin oder Zugführer, 1 stellvertretende Zugführerin oder stellvertretender Zugführer, 1 Zugführerin oder Zugführer, 1 stellvertretende Zugführerin oder stellvertretender Zugführer, 1 Sprechfunkerin/Melderin oder Sprechfunker/Melder, 1 Helferin oder Helfer 1 Sprechfunkerin/Melderin oder Sprechfunker/Melder, 1 Helferin oder Helfer 1. Sanitätsgruppe (1/1/7/9) 1. Sanitätsgruppe (1/1/7/9) GW-San MTW GW-San MTW 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 Ärztin oder Arzt, 2 Rettungssanitäterinnen oder 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 Ärztin oder Arzt, 2 Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitäter, 2 Rettungssanitäterinnen/Rettungshelferinnen oder Rettungssanitäter/ Rettungssanitäter, 2 Rettungssanitäterinnen/Rettungshelferinnen oder Rettungssanitäter/ Rettungshelfer, 3 Rettungshelferinnen/Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfer/Sanitätshelfer Rettungshelfer, 3 Rettungshelferinnen/Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfer/Sanitätshelfer 2. Sanitätsgruppe (1/1/7/9) 2. Sanitätsgruppe (1/1/7/9) GW-San MTW GW-San MTW 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 Ärztin oder Arzt, 2 Rettungssanitäterinnen oder Rettungs- 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 Ärztin oder Arzt, 2 Rettungssanitäterinnen oder Rettungs- sanitäter, 2 Rettungssanitäterinnen/Rettungshelferinnen oder Rettungssanitäter/Rettungshelfer, sanitäter, 2 Rettungssanitäterinnen/Rettungshelferinnen oder Rettungssanitäter/Rettungshelfer, 3 Rettungshelferinnen/Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfer/Sanitätshelfer 3 Rettungshelferinnen/Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfer/Sanitätshelfer Betreuungsgruppe (0/1/8/9) Betreuungsgruppe (0/1/8/9) GW San GW San GW-Betreuung MTW GW-Betreuung MTW 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 8 Betreuungshelferinnen oder Betreuungshelfer 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 8 Betreuungshelferinnen oder Betreuungshelfer Führungsgruppe (4/3/2/9) Gruppe Logistik und Technik (0/1/8/9) FüKW KdoW 1 Verbandsführerin oder Verbandsführer, 1 stellvertretende Verbandsführerin oder stellvertretender GW-Log (kl) GW-Log (gr) Verbandsführer, 1 medizinische Leiterin BHP/BTP oder medizinischer Leiter BHP/BTP, 1 Zugführerin oder Zugführer, 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 2 Sprechfunkerinnen/Melderinnen oder Sprechfunker/Melder, 2 Führungsassistentinnen oder Führungsassistenten Stromerzeuger MTW 1 Gruppenführerin oder Gruppenfüher, 8 Helferinnen oder Helfer Abbildung 3 Übersicht der BHP 50 NDS 16
1. Aufgaben des BHP 50 NDS 3. Aufbaukonzept – Behandlungsstellen Die Aufgaben des BHP 50 NDS sind: Die Behandlungsstellen (BHS) versorgen Verletzte der • die Eingangs- und Verlaufssichtung, Sichtungskategorien SK 1 (inkl. SK 4) und SK 2 nach den Grundsätzen der Katastrophenmedizin; gemäß • Sicherung der Vitalfunktionen aktueller Empfehlung zur Triageverteilung nach Konsen- • die medizinische Behandlung suskonferenz. Jede BHS bildet fünf Plätze für Verletzte ab. Davon drei/zwei Plätze der SK 1 und zwei/drei Plätze • das Herstellen der Transportfähigkeit der SK 2. Die Gruppen sind dafür technisch und medizi- • Festlegung der Transportpriorität1 nisch ausgestattet sowie ausgebildet. 2. Leistungsbeschreibung Die Einsatzkräfte sowie das Material der Teileinheit Behandlung gewährleisten die: • Bereitstellung von 50 parallel betriebenen Versorg- ungsplätzen für die unterschiedlichen Sichtungskate- gorien • Versorgung von bis zu (ohne Materialnachführung) 100 Verletzten mit traumatisch/thermischen Verlet- zungsmustern bei doppeltem Durchlauf • ereignisunabhängige Notfallversorgung für akut Erkrankte1 Der Behandlungsplatz setzt sich aus unterschiedlichen Funktionsstellen zusammen: • Führung Behandlungsplatz • Eingangssichtung • Versorgungsnachweis • Behandlungsstellen A – D sowie dem Bereich SK 3 Abbildung 4 Übersicht der BHS und der Zuordnung der eingesetzten grün Züge • Ausgangsdokumentation/Patiententransportorgani- sation1 4. Aufgaben der Sanitätsgruppen auf dem BHP 50 Die eingesetzten Sanitätsgruppen richten je eine Die Eingangssichtung besteht aus einer Sichtungsstelle Behandlungsstelle (BHS) zur Versorgung Verletzter der mit zwei Sichtungsplätzen, so dass bis zu zwei Verletzte/ Sichtungskategorien SK 1 (inkl. SK 4) und SK 2 ein und Erkrankte parallel gesichtet werden können, mit dem betreiben diese nach den Grundsätzen der Katastro- Ziel: phenmedizin; gemäß aktueller Empfehlung zur Triage- verteilung nach Konsensuskonferenz. • Behandlungsprioritäten festzulegen • adäquate Verteilung in die einzelnen Behand- 5. Aufgaben der Betreuungsgruppen auf dem lungsstellen (BHS) zu ermöglichen BHP 50 • lebensnotwendige Soforttransporte in eine Die Betreuungsgruppe betreut die Betroffenen der SK weiterführende 3. Dafür richtet die Gruppe eine Betreuungsstelle mit insgesamt 30 Plätzen ein betreibt diese. Sie kann bei • Behandlungseinrichtung einzuleiten Bedarf durch eine Staffel PSNV unterstützt werden. Verstorbene Patienten werden nach der Sichtung umge- 6. Aufgaben der Zugführer/innen auf dem BHP 50 hend der Totenablage zugeführt. Die Zugführer/innen führen ihre Gruppen und unter- In der Eingangssichtung werden bei Bedarf ausschließ- stützen die Führungsgruppe. Die Zugführerinnen und lich lebensrettende Sofortmaßnahmen durchgeführt: Zugführer und ihre Zugtrupps nehmen auf dem BHP 50 die Organisation und Logistik für die Eingangssichtung • Atemwege freimachen und den Ausgang des BHP vor. Sie führen den Versor- • Atemwege freihalten gungsnachweis (Ticketsystem). Die Zugführerin oder der Zugführer des Zuges 1 übernimmt die Eingangssichtung • starke Blutungen stillen und das Ticketsystem. Die Zugführerin oder der Zugfüh- rer des Zuges 2 die Ausgangsdokumentation und die 1 Angelehnt an das Rahmenkonzept Mediznische Task Force, BBK, Transportorganisation am BHP Ausgang. Stand Juni 2017, Bonn. 17
7. Aufgaben der Gruppe Logistik und Technik auf in diesem Zusammenhang auch für das Verbringen der dem BHP 50 „Tickets“ aus der Sichtung in die Transportorganisation Die Gruppe Logistik und Technik ist für die logistische oder aus der Transportorganisation in die Ausgangsdo- und technische Unterstützung aller im BHP 50 einge- kumentation, sowie für den Aufbau der Totenablage setzten Einheiten verantwortlich. Insbesondere für den (sofern dies nicht durch „externe“ Kräfte geleistet Aufbau und die Einrichtung der Zelte „Sichtung“ und werden kann) zuständig. „Ausgang“. Im laufenden Betrieb ist die Gruppe Logis- tik und Technik für den internen Patiententransport und Eingangs- Ausgangs- sichtung sichtung Abbildung 5 Übersicht BHP 50 mit Fahrzeugen 18
8. Aufgaben der Führungsgruppe auf dem BHP 50 Die Verbandsführung mit der Führungsgruppe ist ver- antwortlich für den Gesamtablauf des Verbandes BHP. Sie führt die Ordnung des Raumes. Ihr sind alle einge- setzten Kräfte des BHP 50 unterstellt. Die Verbandsfüh- rung kommuniziert mit der anfordernden Stelle bzw. der ihr übergeordneten Örtlichen oder Technischen Einsatzleitung bzw. Abschnittsleitung. Ressourcen (Ma- terial, Betriebsmittel, Personal und Fahrzeuge) werden von ihr angefordert und zugewiesen. Sie dokumentiert den Einsatzverlauf des Verbandes. Es wird eine Patien- tenübersicht (Verletztenanhänge und Suchdienstkarte) geführt. Die medizinische Leitung des BHP übernimmt im Einsatzfall die Eingangssichtung auf dem BHP und gibt Weisungen zum medizinischen Einsatzablauf. Abbildung 6 Patientenluss BHP 50 NDS 9. Versorgungsnachweis/Ticketsystem a. Exemplarischer Einblick in das Ticketsystem Der Funktionsstelle Versorgungsnachweis kommt die Jede verletzte/erkrankte Person erhält – soweit nicht zentrale Steuerung des reibungslosen Patientenlusses bereits vorhanden – im Rahmen der Eingangssichtung zu und damit der schnellstmöglichen Versorgung der eine „Anhängekarte für Verletzte/Kranke“. Patienten auf dem Behandlungsplatz. Von hier werden Nach der Eingangssichtung erhält jede verletzte/er- die Patienten den Behandlungsstellen zugewiesen und krankte Person vom Versorgungsnachweis einen Ticket- dabei auf eine optimale Verteilung nach Kapazitäten streifen, bestehend aus drei untereinander angeordne- geachtet. Prinzip soll hier eine Gleichverteilung der ten, voneinander trennbaren Teilen. Patienten und optimierte Behandlungszeiten in den Hierbei wird das Ergebnis der Eingangssichtung mittels Behandlungsstellen sein. Farbcode auf dem Ticket dokumentiert. Dieser dient ausschließlich der internen Steuerung des Um den benötigten Überblick zu gewähren und auch Patientenlusses innerhalb des BHP. Die Tickets verlassen um eine schnelle Übermittlung der benötigten Daten den BHP nicht und sind Bestandteil der Dokumentation. zu gestatten, muss der Funktionsbereich Versorgungs- Für den Patientenluss und dessen Rückverfolgbarkeit ist nachweis zentral, nahe der Eingangssichtung und der die individuelle Patienten-Nummer Führung des BHP eingerichtet werden. Niedersachsen der „Anhängekarte für Verletzte/Kranke“ das Ord- setzt das Ticketsystem des Bundes (s. MTF Einsatzkon- nungselement und Suchkriterium. zept Niedersachsen) um. Die detaillierte Anleitung des Versorgungsnachweissystems wird gesondert geführt. 19
10. Aufgaben und Leistungen Dritter Einige Aufgaben auf dem BHP 50 bzw. um den BHP herum können nicht durch den Verband geleistete werden. Diese Aufgaben müssen durch Dritte erbracht werden. Die EL, ÖEL oder der Stab sind verantwortlich für diese Drittleistungen. a. Totenablage Der Betrieb der Totenablage ist Aufgabe der Polizei. b. Rettungsmittelhalteplatz Der Rettungsmittelhalteplatz und die Zuführung von geeigenten Krankentransportmitteln ist Aufgabe der ÖEL bzw. TEL. 20
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