Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Altötting zur Katastrophenhilfe außerhalb und innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches
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Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Altötting zur Katastrophenhilfe außerhalb und innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches Stand: März 2020 Kreisbrandinspektion Landkreis Altötting KBM Schick Stefan 1
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch Inhalt 1. Vorbemerkungen....................................................................................................................3 2. Ablauf ....................................................................................................................................4 a. Alarmierung 4 b. E-Mail 4 3. Allgemeine Hinweise .............................................................................................................4 3.1 5. Löschzug (Logistik/Versorgung) 4/5 a. Zugführung ............................................................................................................................5 b. Sanitätsdienst ........................................................................................................................5 c. Personal .............................................................................................................................. 5/6 d. Duschen..................................................................................................................................6 e. Mitführen von Betriebsstoffen ...............................................................................................6 4. Standardkontingent Tag 1-3 ..................................................................................................7 5. Standardkontingent Tag 4-6 ....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.8 6. Spezialkontingent Hochwasser/Pumpen Tag 1-3............................................................ 9/10 7. Spezialkontingent Hochwasser/Pumpen Tag 4-6................................................................11 8. Spezialkontingent Hochwasser/Sandsäcke überörtlich Tag 1-3 .........................................12 9. Spezialkontingent Hochwasser/Sandsäcke überörtlich Tag 4-6 .........................................13 10. Spezialkontingent Hochwasser/Sandsäcke Landkreis Altötting .................................. 14/15 11. Spezialkontingent Ölwehr ............................................................................................ 16/17 12. Spezialkontingent Ölwehr/Abpumpen ......................................................................... 18/19 13. Spezialkontingent Schnee Tag 1-3 .....................................................................................20 14. Spezialkontingent Schnee Tag 4-6 .....................................................................................21 15. Spezialkoningent Waldbrandbekämpfung am Boden unter Einsatz von Fahrzeugen Tag 1-3 22 16. Spezialkontingent Waldbrandbekämpfung am Boden unter Einsatz von Fahrzeugen Tag 4-6 23 17. Ausrüstung 24 a. Stromerzeuger ...................................................................................................................24 b. Pumpen .............................................................................................................................25 d. Beleuchtungssysteme ........................................................................................................26 Checkliste: Persönliche Ausrüstung 27 Checkliste: zusätzliches Material/Geräte 28 18. Auftrags- und Erfassungsblätter .......................................................................................29 Auftragsblatt: Eingang Hilfeersuchen für: Ansprechpartner FüGK ...............................30 Auftragsblatt: Einsatz im Machbarlandkreis 31 Auftragsblatt: Festlegungen bei Ein- oder Mehrtageseinsätzen ..........................................32 Auftragsblatt: Vorbereitungen bei Ein-Tages-Einsätzen .....................................................33 Auftragsblatt: Vorbereitungen bei Mehrtages-Einsätzen ....................................................34 Auftragsblatt: Funkverbindungen ........................................................................................35 Funkplan ..................................................................................................................................36 Auftragsblatt: Fahren im Verband ......................................................................................37 Auftragsblatt: Aufgaben Vorauskommando .......................................................................38 Auftragsblatt: Information der Einsatzkräfte ......................................................................39 Auftragsblatt: Erfassung Einsatzkräfte...............................................................................40 Auftragsblatt: Einsatzabwicklung................................................................................. 41/42 Auftragsblatt: Einsatzübersicht ........................................................................................413 Auftragsblatt: Einsatzprotokoll...........................................................................................44 Auftragsblatt: Einkaufsliste ............................................................................................... 45 Auftragsblatt: Koordinierung des Hilfeleistungseinsatzes 46 2
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 1. Vorbemerkungen a. Allgemein In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass bei Großschadenslagen und Katastropheneinsätzen auch außerhalb ihrer kommunalen Zuständigkeit Feuer- wehren eingesetzt werden mussten. Um diese Unterstützung leisten zu können, müssen organisatorische Vorausplanungen getroffen werden, um bei Bedarf entsprechend reagieren zu können. Ziel ist es, auf Anforderung innerhalb und außerhalb Bayerns in angemessener Zeit personell und materiell wirksame Hilfe mit Einsatzkräften der Feuerwehren leisten zu können. Diese Verbände müssen so aufgestellt und ausgerüstet sein, dass sie für 48 Stunden autark geführt und eingesetzt werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bayernweit Standardkontingente und ver- schiedene Sonderkontingente vorbereitet. Die Ausstattung erfolgt mit den in den Landkreisen vorhandenen Mitteln. Die Spezialkontingente werden in Abstimmung mit den Regierungen und dem Staatsministerium des Innern zusätzlich dort gebildet, wo entsprechendes Fachwissen, Einsatzerfahrung und Ausstattung bereits vorhanden sind. Bei der personellen Besetzung ist die Fähigkeit zur Ablösung einzuplanen (Doppelbesetzung). Die Versorgung der Kontingente erfolgt lageangepasst über die einzelnen Feu- erwehren, die grundsätzlich über die ersten 48 Stunden eine autarke Versorgung mit Verpflegung, Betriebsstoffen, Instandhaltung und Sanitätsdienst sicherstellen muss. Danach ist sie an die Versorgungsstruktur im Einsatzgebiet anzuschließen und hat hierüber die weitere Versorgung sicherzustellen. Die Kosten für das Hilfeleistungskontingent tragen grundsätzlich die Gemeinde für ihre ausrückenden Fahrzeuge und der Landkreis Altötting für die Versorgung. Die Kosten für Einsätze außerhalb Bayerns werden zu 100 % erstattet, innerhalb Bayerns gilt die Förderung aus dem Katastrophenschutzfond, wobei der Fördersatz bei 70 % liegt, die Bagatellgrenze bleibt bei 500 €. Es werden im Einsatzfall die Züge, laut vorgeplantem Kontingent alarmiert. Es kann bei besonderen Lagen vorkommen, dass einzelne Züge durch die Kreis- brandinspektion geändert werden. b. Gesundheitsschutz, Impfungen Wie auch allgemein für Feuerwehrdienstleistende sollen insbesondere die an Hilfskontingenten beteiligten Einheiten ihre Aktiven motivieren, regelmäßig den vorhandenen Impfschutz ärztlich überprüfen und ggf. erneuern zu lassen. Lage- bedingt ist z.B. bei Hochwassereinsätzen mit einem erhöhten Infektionsrisiko zu rechnen. Die persönliche Körperhygiene ist im Katastropheneinsatz im Besonderen zu beachten. 3
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 2. Ablauf Geht ein Hilfeersuchen beim Landratsamt Altötting ein, richtet dieses die FüGK ein, löst diesen Sonderplan aus, informiert die Einsatzkräfte über die Sammelstelle und die Einsatzaufgaben und koordiniert zusammen mit den übergeordneten FüGK das Hilfskontingent einschließlich Ablösung. Näheres siehe entsprechende Auftragsblätter. Dabei ist nach der Dauer des geplanten Einsatzes zu unterscheiden (kurzfristige überörtliche Hilfe in einen Nachbarlandkreis, Ein-Tages-Einsätze und Mehrtageseinsätze). Ein-Tages-Einsätze werden bis Mittag des Vortages von der Regierung von Oberbayern angefordert, Mehrtageseinsätze 1 ½ Tage vorher ebenfalls von der Regierung von Oberbayern. 2.a. Alarmierung Die Kommandanten der jeweiligen Feuerwehren, die bei den einzelnen Sonder- kontingenten hinterlegt sind, werden von der Kreiseisatzzentrale, nach Anwei- sung des KBR, über SMS alarmiert. Diese dient zur Information, dass eine E- Mail mit genaueren Informationen, von der KEZ übermittelt worden ist. Die Kdt. müssen sich innerhalb einer Stunde mit der Kreiseinsatzzentrale in Verbindung setzen, ob sie dem Hilfeersuchen nachkommen können. 2.b. E-Mail Bei Anforderung eines Sonderkontingentes, wird eine E-Mail an die Kdt. der Feuerwehren verschickt, die beim Sonderkontingent hinterlegt sind. Inhalt: ° Welches Kontingent angefordert ist ° Welcher Landkreis angefordert hat ° Welche Feuerwehren und Ausrüstung angefordert ist ° Auftragsblatt: Erfassung Einsatzkräfte (Dokument an die KEZ übermitteln) ° Persönliche Ausrüstung bei mehrtägigen Einsätzen 3. Allgemeine Hinweise 3.1 Löschzug 5. (Logistik/Versorgung) Bei mehrtägigen Einsätzen, wird zusätzlich ein 5. Löschzug für die Logistik und Versorgung eigesetzt. Es soll nicht die Sollstärke von 120 Einsatzkräften (EK) überschritten werden. 4
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Logistik / Versorgung 5. Löschzug a. Zugführung Die Führungsfahrzeuge der Löschzüge sind wie folgt besetzt: - 1 x besonderer Führungsdienstgrad als Zugführer - 1 x Führungsdienstgrad der Einheit als stv. Zugführer - 2 x Mannschaft der Einheit als Fahrer und Funker, bevorzugt mit umfas- senden Kenntnissen in der Führungsunterstützung - Nach Bedarf Personal mit besonderen Fachkenntnissen zur Führungsun- terstützung b. Sanitätsdienst Die Notwendigkeit der Beteiligung des Sanitätsdienstes mit RTW ist lageabhän- gig zu prüfen. Evtl. ist es ausreichend, Feuerwehrdienstleistende mit EHF-Aus- bildung und einem automatischen externen Defibrillator vorzuhalten. Sofern lageabhängig erforderlich, ist beim Sanitätsdienst auch eine notärztliche Versorgung zu berücksichtigen. Bei Einsätzen insbesondere an von Hochwassern betroffenen Fließgewässern ist die Beteiligung von Kräften der Wasserrettung zu prüfen. In den nachfolgenden detaillierten Planungen der verschiedenen Ausprägungen an Kontingenten sind 3 EK für den San-Dienst eingerechnet, die im Bedarfsfall von der ILS Traunstein alarmiert werden. c. Personal Sofern aus der Anforderung des Hilfskontingents keine abweichenden Vorgaben getroffen werden, soll die Gesamtstärke bei mehrtägigen Einsätzen ca. 110 EK betragen und120 Einsatzkräfte nicht überschreiten. Die durch die Kontingentführung für die jeweiligen Fahrzeuge vorgegebenen Mannschafts- zahlen sind strikt einzuhalten. Das Personal für die Fahrzeuge kann jeweils aus der gesamten Gemeinde gestellt, die das Fahrzeug stellt, wobei die Koordination über den federführenden Kommandanten erfolgt, wenn mehr als eine Einheit der Gemeinde am Hilfskontingent teilnimmt. Ansonsten erfolgt die Koordination durch den Kommandanten der teilnehmenden Einheit innerhalb seiner Gemeinde. Die notwendigen Abstimmungen sind bereits im Vorfeld einer möglichen Hilfeleistung innerhalb einer Gemeinde abzusprechen. 5
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch Die Versorgungsfahrzeuge in den Zügen fahren im jeweiligen Zug an vorletzter Stelle. Mindestens das Versorgungsfahrzeug im letzten Zug ist mit einer Schleppstange ausgerüstet, um liegengebliebene Fahrzeuge auf einen sicheren Abstellplatz zu schleppen. Für eine kurzfristige Unterbringung der der KonFü sind ein Schnelleinsatzzelt und Tische mitzuführen. Jahreszeit-abhängig ist eine Zeltheizung für zwei Schnelleinsatzzelte vorzusehen. d. Duschen Lageabhängig ist zu prüfen, ob aus Gründen der Einsatzhygiene bzw. im Be- reich der Unterkunft eine mobile Duschmöglichkeit vorzusehen ist. Dann ist der GW Dekon-P mitzuführen, soweit nicht bereits standardmäßig geplant. Auf das Mitführen der notwendigen Ausstattung ist gegebenenfalls zu achten. e. Mitführen von Betriebsstoffen Aus den „Planungsrichtlinien für die Aufstellung von Feuerwehr-Hilfeleistungs- kontingenten“ Stand 01.07.2018“ ergeben sich folgende Regularien: In Zusammenhang mit dem Mitführen von Betriebsstoffen für die Einsatzfahr- zeuge, der Ladung (z.B. Motorboote) und der Gerätschaften (z.B. Motorsägen) ist folgendes zu beachten: Für den Übungsfall dürfen je Fahrzeug nach 1.1.3.1 d ADR – zusätzlich zu den eingebauten Kraftstofftanks – nur höchstens 60 l Kraftstoff in da- für zugelassenen Behältnissen (also z.B. 20 l Kanister) als Vorrat mitge- führt werden. Hierbei dürfen nur Kraftstoffkanister verwendet werden, die vom Hersteller dafür vorgesehen sind, so dass kein Kraftstoff austreten kann. Für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung auf den Fahrzeugen ist zu sorgen. Motorboote, oder sonstige Fahrzeuge, die als Ladung befördert werden und Geräte (z.B. Motorsägen, Netzersatzaggregate) dürfen mit befüllten Tanks mitgeführt werden. Diese Fahrzeuge und Geräte sind im Fall der Fahrzeuge nach Sondervorschrift 666 und im Fall der Geräte nach Son- dervorschrift 363 des Abschnitts 3.3.1 ADR freigestellt. Im Einsatzfall (Freistellung nach 1.1.3.1 d ADR) entfällt die Mengenbe- grenzung von 60 l in tragbaren Behältern für Fahrzeuge von Einsatzkräf- ten, die Bedingungen über die Beförderung in zugelassenen Behältnis- sen gelten aber fort. Unter Einsatzfall fallen auch Übungen, bei denen damit gerechnet werden muss, dass vom Übungsort aus zu einem Echt- einsatz abgerückt werden muss. Gemäß ADR 1.1.3.6 ist bei der Unterschreitung von 1.000 Punkten keine Fahrzeugkennzeichnung notwendig. o 1 l Dieselkraftstoff entspricht 1 Punkt, d.h. < 1.000 l je Fahrzeug o 1 l Benzin entspricht 3 Punkte, d.h. < 330 l je Fahrzeug 6
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 4. Standardkontingent (Tag 1-3) Jeder Landkreis stellt ein sog. Standardkontingent, bestehend aus einer Komponente Führung, einer Komponente Sanitätsdienst und vier Löschzügen, auf. Die Sollstärke beträgt 110 Einsatzkräfte (EK), 120 dürfen nicht überschritten werden. Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Standardkontingent aus folgenden Fahrzeugen für die Tage 1-3: Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, San-Dienst UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Reischach 11/1 1/5 6 FF Feichten 55/1 1/5 6 FF Garching 41/1 1/5 6 FF Nonnberg 47/1 1/5 6 2. Löschzug FF Kirchweihdach 11/1 1/5 6 FF Burgkirchen 56/1 1/5 6 FF Tüßling 40/1 1/5 6 FF Emmerting 41/1 1/5 6 3. Löschzug Wald/Alz 11/1 1/5 6 FF Alzgern 55/1 1/5 6 FF Mehring 20/1 1/5 6 FF Perach 43/1 1/5 6 4. Löschzug FF Stamham/Marktl 1/5 6 11/1 FF Altötting 67/1 1/5 6 FF Unterneukirchen 1/5 6 41/1 FF Erlbach 42/1 1/5 6 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ 3 LZ 4 LZ Vorausk. Summe 9 24 24 24 24 4 109 7
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 5. Standardkontingent (Tag 4-6) Jeder Landkreis stellt ein sog. Standardkontingent, bestehend aus einer Komponente Führung, einer Komponente Sanitätsdienst und vier Löschzügen, auf. Die Sollstärke beträgt 110 Einsatzkräfte (EK), 120 dürfen nicht überschritten werden. Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Standardkontingent aus folgenden Fahrzeugen für die Tage 4-6: Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, San-Dienst UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Raitenhaslach 14/1 1/5 6 FF Burgkirchen 56/1 1/5 6 FF Winhöring 40/2 1/5 6 FF Emmerting 41/1 1/5 6 2. Löschzug FF Pleiskirchen 11/1 1/5 6 FF Stamham/Marktl 1/5 6 55/1 FF Alzgern 42/1 1/5 6 FF Neuötting 41/1 1/5 6 3. Löschzug FF Burghausen 14/1 1/5 6 FF Neuötting 56/1 1/5 6 FF Burghausen 41/1 1/5 6 FF Endlkirchen 48/1 1/5 6 4. Löschzug FF Reischach 11/1 1/5 6 FF Mehirng 55/2 1/5 6 FF Niedergottsau 40/1 1/5 6 FF Arbing 43/1 1/5 6 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ 3 LZ 4 LZ Vorausk. Summe 9 24 24 24 24 4 109 8
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 6. Spezialkontingent Hochwasser/Pumpen Das Spezialkontingent Hochwasser/Pumpen besteht aus einer Komponente Führung, einer Komponente Sanitätsdienst und 4 Löschzügen. Die Sollstärke beträgt 110 Ein- satzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting setzt sich das vorgeplante Spezialkontingent Hochwas- ser/Pumpen aus folgenden Fahrzeugen für die Tage 1-3 und 4-6 zusammen. Gemäß Planungsvorgabe sind folgende Sonderausrüstungen mitzuführen, sofern nicht lageabhängig andere Vorgaben definiert werden: 45 Tauchpumpen TP 4/TP8 oder größer mit Zubehör sind bei den geplanten Einheiten noch verfügbar. 17 TP sind in der Standardbeladung der geplanten Fahrzeuge verplant. Weitere geeignete Pumpen können von den geplanten Einheiten mitgeführt werden. Mit geeigneten Kabeltrommeln 37 Stromerzeuger 5 kVA oder größer, mit Zubehör und Kanistern, davon sind bereits 12 Stromerzeuger in der Standardbeladung der geplanten Fahrzeuge, weitere Stromerzeuger könnten von den geplanten Einheiten mitgeführt wer- den. Wathosen/Schwimmwesten mit 275 N Auftrieb und Sicherungsleinen mit Schnelltrenneinrichtung Wasserschieber mit Stiel, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (PRCD) Hinweis für die Planung: . Bei den geplanten Einheiten stehen geeignete Pumpen zur Verfügung, siehe unter „Zusatzausrüstung“. Für die zusätzlich mitgeführten Pumpen sind die notwendigen Kabeltrommeln und zus. Stromerzeuger zu planen. Evtl. Schlauchmaterial auf Rollwagen zum Fortleiten von Wasser über größere Strecken, z.B. GW/KatS bzw. bei den Feuerwehren vorhandene Rollcontainer mit B-Schlauch-Komponenten Lageabhängig ist zu prüfen, ob eine Beteiligung von Kräften der Wasserrettung notwendig wird. Dies kann ausnahmsweise im Bereich stark strömender Fließ- gewässer sinnvoll sein, sofern die Wasserrettung für die Eigensicherung nicht bereits vor Ort sichergestellt ist. 9
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 6.Spezialkontingent Hochwasser/Pumpen (Tag 1-3) Das Spezialkontingent Hochwasser/Pumpen besteht aus einer Komponente Führung, einer Komponente Sanitätsdienst und 4 Löschzügen. Die Sollstärke beträgt 110 Ein- satzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting setzt sich das vorgeplante Spezialkontingent Hochwas- ser/Pumpen aus folgenden Fahrzeugen für die Tage 1-3 zusammen. Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, San-Dienst UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Perach 11/1 ATP20 1/5 6 FF Töging 58/1 Hochwasserpumpe, 1/2 3 FF Töging 55/1 Chiemsee B 1/2 3 FF Stamham/Marktl Mast ATP20 1/5 6 40/1 FF Erlbach 42/1 Chiemsee B 1/5 6 2. Löschzug FF Garching 11/1 ATP20 1/5 6 FF Neuötting 56/1 ATP20 1/5 6 FF Tüßling 40/1 Chiemsee B 1/5 6 FF Kirchweihdach 43/1 TP4 1/5 6 3. Löschzug FF Raitenhaslach 11/1 Chiemsee B 1/5 6 FF Altötting 67/1 Chiemsee B 1/5 6 FF Unterneukirchen Chiemsee B 1/5 6 59/1 FF Mörmosen 47/1 ATP15 1/5 6 4. Löschzug FF Niedertgottsau 11/1 ATP20 1/5 6 FF Mehring 20/1 und Chiemsee A und B 1/5 5 55/2 1/5 5 FF Pleiskirchen 42/1 ATP20 1/5 6 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ 3 LZ 4 LZ Vorausk. Summe 9 24 22 24 24 4 107 10
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 7.Spezialkontingent Hochwasser/Pumpen (Tag 4-6) Das Spezialkontingent Hochwasser/Pumpen besteht aus einer Komponente Führung, einer Komponente Sanitätsdienst und 4 Löschzügen. Die Sollstärke beträgt 110 Ein- satzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting setzt sich das vorgeplante Spezialkontingent Hochwas- ser/Pumpen aus folgenden Fahrzeugen für die Tage 4-6 zusammen. Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, San-Dienst UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Reischach 11/1 ATP 10,15 1/5 6 FF Feichten 55/1 Chiemsee B 1/5 6 FF Reischach 61/1 ATP 20 1/2 3 FF Winhöring 20/1 Chiemsee B 1/5 6 2. Löschzug FF Burghausen 14/1 Chiemsee B 1/5 6 FF Burgkirchen 56/1 ATP20 1/5 6 FF Teising 21/1 ATP20 1/5 6 FF Nonnberg 47/1 Chiemsee B 1/5 6 3. Löschzug FF Perach 11/1 ATP20 1/5 6 FF Alzgern 55/1 Chiemsee B 1/5 6 FF Endlkirchen 48/1 ATP15 1/5 6 FF Wald/Alz 43/1 Chiemsee B 1/5 6 4. Löschzug FF Raitenhart 11/1 Chiemsee B 1/5 6 FF Emmerting 41/1 Chiemsee A/B 1/5 6 FF Neuötting 56/1 ATP20 1/5 6 FF Burghausen 41/1 Chiemsee B 1/5 6 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ 3 LZ 4 LZ Vorausk. Summe 9 21 24 24 24 4 106 11
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 8.Spezialkontingent Hochwasser/Sandsäcke Das Spezialkontingent Hochwasser/Sandsäcke besteht aus einer Komponente Führung, einer Komponente Sanitätsdienst und 4 Löschzügen. Die Sollstärke beträgt 110 Einsatzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Standardkontingent aus folgenden Fahrzeugen: (Variante: Überörtliche Hilfe Tag 1-3) Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, San-Dienst UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Stamham/Marktl 1/5 6 11/1 FF Mehring 20/1 und Abfüllanlage, 10.000 2/8 10 55/2 Sandsäcke, Verbrauchs- material, Zelt/Heizung FF Piesing 47/1 1/5 6 2. Löschzug FF Haiming 14/1 Abfüllanlage, 10.000 1/5 6 Sandsäcke FF Niedergottsau 11/1 1/5 6 FF Burghausen 41/1 1/5 6 FF Altötting 67/1 1/5 6 3. Löschzug FF Neuötting 14/1 1/5 6 FF Reischach 61/1 1/2 3 FF Burgkirchen 56/1 1/5 6 FF Tüßling 40/1 1/5 6 4. Löschzug FF Pleiskirchen 11/1 1/5 6 FF Töging 58/1 1/2 3 FF Arbing 44/1 1/5 6 FF Perach 43/1 1/5 6 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ 3 LZ 4 LZ Vorausk. Summe 9 22 24 21 24 4 103 12
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 9.Spezialkontingent Hochwasser/Sandsäcke Das Spezialkontingent Hochwasser/Sandsäcke besteht aus einer Komponente Führung, einer Komponente Sanitätsdienst und 4 Löschzügen. Die Sollstärke beträgt 110 Einsatzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Standardkontingent aus folgenden Fahrzeugen: (Variante: Überörtliche Hilfe Tag 4-6) Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, San-Dienst UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Reischach 11/1 1/5 6 FF Mehring 55/2 Abfüllanlage 1/5 6 FF Neuötting 61/1 1/2 3 FF Pesing 47/1 1/5 6 2. Löschzug FF Haiming 14/1 Abfüllanlage 1/5 6 FF Niedergottsau 11/1 1/5 6 FF Unterneukirchen 1/5 6 41/1 FF Neuötting 56/1 1/5 6 3. Löschzug FF Garching 11/1 1/5 6 FF Altötting 67/1 1/5 6 FF Burghausen 41/1 1/5 6 FF Arbing 44/1 1/5 6 4. Löschzug FF Pleiskirchen 11/1 1/5 6 FF Tüßling 40/1 1/5 6 FF Töging 58/1 1/2 6 FF Perach 43/1 1/5 3 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ 3 LZ 4 LZ Vorausk. Summe 9 24 24 24 24 4 106 13
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 10.Spezialkontingent Hochwasser/Sandsäcke Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Standardkontingent aus folgenden Fahrzeugen: (Variante: Nur für Landkreis Altötting, Dispo Einheit) Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, FF Mehring 11/1 1/3 4 Inspektion Land1 1 Land 2/1 1 Land1/4 1 1. Löschzug FF Mehring 20/1 Strom, Licht 1/5 6 FF Mehring 55/1 10.000 Sandsäcke 1/5 6 FF Mehring 55/2 Rollcontainer: Schnellein- 1/3 4 satzzelt, Heizung, Ver- brauchsmaterial und E- Motor Traktor Abfüllanlage 1 1 Traktor Frontlader, Schaufel 1 1 Traktor Frontlader, Palettengabel 1 1 2. Löschzug FF Emmerting 11/1 1/4 5 FF Emmerting 14/1 Versorgung 1/4 5 FF Emmerting 48/1 1/4 5 3. Löschzug FF Haiming 14/1 10.000 Sandsäcke 1/8 9 Traktor Abfüllanlage, E-Motor 1 1 Traktor Frontlader, Schaufel 1 1 Traktor Frontlader, Palettengabel 1 1 FF Piesing 47/1 1/5 6 FF Niedergottsau 11/1 1/8 9 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ 3 LZ Summe 7 17 15 29 69 14
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch Berücksichtigt sind die Feuerwehr-Einheiten, die auch in der Dispogruppe Sandsack aufgenommen sind. Gemäß Planungsvorgabe sind folgende Sonderausrüstungen mitzuführen, so- fern nicht lageabhängig andere Vorgaben definiert werden: 10.000 Sandsäcke, mit Verschlussmaterial pro Abfüllanlage 2 Sandsackfüllgerät Sonstiges Einsatzgerät, wie z.B. Schaufeln, Eimer, Schub-/Sackkarren, evtl. Verschlussmaterial, Hubwagen etc. Hinweis für die Planung: Zusätzliche Stromerzeuger gemäß Liste Werden Paletten benötigt? (100 St vorrätig) Wird zusätzliche Beleuchtung für Sandsackfüllplatz benötigt? Werden Maschinen zum Beschicken des Sandsackfüllgeräts benötigt? Bagger, Lader, Kipper? Versorgung mit Handschuhen ist sicherzustellen 15
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 11. Spezialkontingent Ölwehr Das Spezialkontingent Ölwehr besteht aus einem Verband mit den Komponenten Füh- rung, Logistik/Sanitätsdienst und der Spezialkomponente Ölwehr. Die Sollstärke be- trägt ca. 60 Einsatzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Spezialkontingent aus folgenden Fahrzeugen: Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte Summe EK Ausrüstung Führung UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Altötting 12/1, 2/8 10 Mobmatik, Öl Nolte 67/1 FF Neuötting 61/1 1/2 3 FF Tüßling 40/1 1/5 6 FF Feichten 55/1 1/5 6 2. Löschzug FF Burghausen 2/8 10 Ölsanimat 14/1, 61/1 FF Mehring 55/2 1/5 6 FF Endlkirchen 48/1 1/5 6 FF Burgkirchen 56/1 1/5 6 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ Vorausk. Summe 9 25 28 4 66 16
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch Gemäß Planungsvorgabe sind folgende Sonderausrüstungen mitzuführen, so- fern nicht lageabhängig andere Vorgaben definiert werden: Ölwehrfahrzeug oder RW mit Zusatzausstattung Die Ölwehranhänger: Ölsanimat, Mopmatik, Ölschutzkleidung und Wechselkleidung für die gesamte Mannschaft Ausreichend Masken und Filter Stromerzeuger, Beleuchtung etc. ist auf den Standardfahrzeugen verlas- tet. o Ex-Messgerät o Ph-Testpapier, Öl-Nachweispapier, Wassernachweispaste (Öl- schichtdicke) o Laser-Entfernungsmessgerät o 2 Gliedermaßstäbe 2m o Schöpfkelle, Messbecher mit Teleskopstiel, Gummistiefel für Trupps Rettungswesten 1 Feuerwehrleine je Trupp 1 Packung Einweghandschuhe je Trupp 1 Wathosen je Trupp Hinweis für die Planung: Bei der personellen Besetzung ist auf Kenntnisse in der Ölwehr bzw. ABC-Gefahrenabwehr zu achten. Die CSA-Anzüge der Einheiten werden nicht mitgeführt, sofern nicht aus- drücklich gefordert, lediglich die auf den Fahrzeugen verlasteten CSA Für die ges. Mannschaft Ölschutzkleidung und Wechselbekleidung Mindestens 3 IBC´s als Zwischenlager und Separationsbehälter Weitere Auffangbehälter? Weitere Stromerzeuger, Beleuchtung? 17
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 12. Spezialkontingent Ölwehr Abpumpen Das Spezialkontingent Ölwehr besteht aus einem Verband mit den Komponenten Füh- rung, Logistik/Sanitätsdienst und der Spezialkomponente Ölwehr. Die Sollstärke be- trägt ca. 60 Einsatzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Spezialkontingent aus folgenden Fahrzeugen: Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte Summe EK Ausrüstung Führung UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Altötting 12/1, 2/8 10 Mobmatik, Öl Nolte 67/1 FF Neuötting 61/1 1/2 3 FF Tüßling 40/1 1/5 6 FF Feichten 55/1 1/5 6 2. Löschzug FF Burghausen 2/8 10 Ölsanimat 14/1, 61/1 FF Mehring 55/2 1/5 6 FF Endlkirchen 48/1 1/5 6 FF Burgkirchen 56/1 1/5 6 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ Vorausk. Summe 9 25 28 4 66 18
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch Gemäß Planungsvorgabe sind folgende Sonderausrüstungen mitzuführen, so- fern nicht lageabhängig andere Vorgaben definiert werden: Ölwehrfahrzeug oder RW mit Zusatzausstattung Die Ölwehranhänger: Ölsanimat, Mopmatik, Ölschutzkleidung und Wechselkleidung für die gesamte Mannschaft Ausreichend Masken und Filter Stromerzeuger, Beleuchtung etc. ist auf den Standardfahrzeugen verlas- tet. o Ex-Messgerät o Ph-Testpapier, Öl-Nachweispapier, Wassernachweispaste (Öl- schichtdicke) o Laser-Entfernungsmessgerät o 2 Gliedermaßstäbe 2m o Schöpfkelle, Messbecher mit Teleskopstiel, Gummistiefel für Trupps Rettungswesten 1 Feuerwehrleine je Trupp 1 Packung Einweghandschuhe je Trupp Ggg. Wathosen Sonstige Ausrüstung: Kommunikationsmittel Schreibbretter, Schreibmaterial wetterfest, Formblätter, soweit vorhan- den Kartenmaterial der Einsatzstelle Digitalkamera zur Dokumentation Stabile Müllsäcke, 1 Rolle Papierhandtücher Handreinigungs- und Desinfektionsmittel Hinweis für die Planung: Bei der personellen Besetzung ist auf Kenntnisse in der Ölwehr bzw. ABC-Gefahrenabwehr zu achten. Die CSA-Anzüge der Einheiten werden nicht mitgeführt, sofern nicht aus- drücklich gefordert, lediglich die auf den Fahrzeugen verlasteten CSA Für die ges. Mannschaft Ölschutzkleidung und Wechselbekleidung Mindestens 3 IBC´s als Zwischenlager und Separationsbehälter Weitere Auffangbehälter? Weitere Stromerzeuger, Beleuchtung? 19
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 13.Spezialkontingent Schnee Das Spezialkontingent Schnee besteht aus einer Komponente Führung, einer Komponente Sanitätsdienst und 4 Löschzügen. Die Sollstärke beträgt 110 Ein- satzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Standardkontingent aus folgenden Fahrzeugen: ( Tag 1-3) Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, San-Dienst UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Kirchweihdach 11/1 1/5 6 FF Mehring 55/2 1/5 6 FF Emmerting 41/1 1/5 6 FF Winhöring 20/1 1/5 6 2. Löschzug FF Reischach 11/1 1/5 6 FF Töging 58/1 1/2 3 FF Endlkirchen 48/1 1/5 6 FF Mörmosen 47/1 1/5 6 3. Löschzug FF Perach 11/1 1/5 6 FF Altötting 67/1 1/5 6 FF Raitenhaslach 49/1 1/5 6 FF Wald/Alz 43/1 1/5 6 4. Löschzug FF Burghausen 14/1 1/5 6 FF Neuötting 56/1 1/5 6 FF Teising 21/1 1/5 6 FF Nonnberg 47/1 1/5 6 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ 3 LZ 4 LZ Vorausk. Summe 9 24 24 24 24 4 106 Gemäß Planungsvorgabe sind folgende Sonderausrüstungen mitzuführen, sofern nicht lageabhängig andere Vorgaben definiert werden: ° Gerätesatz Absturzsicherung pro Fahrzeug 1 Satz: achten geschultes Personal ° Feuerwehrleinen in ausreichender Zahl ° Schneeschaufeln/, Schneehexen, Rutschfolien ° Schneeketten für eingesetzte Fahrzeuge ° Warme Kleidung ° Feuerwehr-Sicherheitsgurt in ausreichender Zahl 20
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 14.Spezialkontingent Schnee Das Spezialkontingent Schnee besteht aus einer Komponente Führung, einer Komponente Sanitätsdienst und 4 Löschzügen. Die Sollstärke beträgt 110 Ein- satzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Standardkontingent aus folgenden Fahrzeugen: ( Tag 4-6 ) Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, San-Dienst UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Stamham/Marktl 1/5 6 11/1 FF Burgkirchen 56/1 1/5 6 FF Arbing 43/1 1/5 6 FF Altötting 67/1 1/5 6 2. Löschzug FF Perach 11/1 1/5 6 FF Tüßling 40/1 1/5 6 FF Alzgern 55/1 1/5 6 FF Töging 58/1 1/5 6 3. Löschzug FF Garching 11/1 1/5 6 FF Feichten 55/1 1/5 6 FF Burghausen 41/1 1/5 6 FF Erlbach 42/1 1/5 6 4. Löschzug FF Töging 14/1 1/5 6 FF Pleiskirchen 42/1 1/5 6 FF Unterneukirchen 1/5 6 59/1 FF Mehring 55/2 1/5 6 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ 3 LZ 4 LZ Vorausk. Summe 9 24 24 24 24 4 109 Gemäß Planungsvorgabe sind folgende Sonderausrüstungen mitzuführen, sofern nicht lageabhängig andere Vorgaben definiert werden: ° Gerätesatz Absturzsicherung pro Fahrzeug 1 Satz: achten geschultes Personal ° Feuerwehrleinen in ausreichender Zahl ° Schneeschaufeln/, Schneehexen, Rutschfolien ° Schneeketten für eingesetzte Fahrzeuge ° Warme Kleidung ° Feuerwehr-Sicherheitsgurt in ausreichender Zahl 21
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 15.Spezialkontingent Waldbrandbekämpfung am Boden unter Einsatz von Fahrzeugen Das Spezialkontingent Waldbrandbekämpfung am Boden besteht aus einer Einheit mit Führung, Logistik/Sannitätsdienst, der Spezialkomponente Waldbrandbekämpfung und einem Vorauskommando. Die Sollstärke beträgt ca. 60 Einsatzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Standardkontingent aus folgenden Fahrzeugen: ( Tag 1-3 ) Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, San-Dienst UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Burghausen 14/1 Faltbehälter 1/2 3 FF Burghausen 23/1 Wasser 1/2 3 FF Mehring 20/1 Wasser, Faltbehälter 1/5 6 FF Burgkirchen 56/1 Wasserförderung 2000m 1/5 6 FF Erlbach 42/1 TS 1/5 6 2. Löschzug FF Altötting 12/1 Faltbehälter 1/2 3 FF Altötting 23/1 Wasser 1/2 3 FF Teising 21/1 Wasser 1/5 6 FF Töging 58/1 Hochwasser Pumpe 1/2 3 FF Emmerting 41/1 Anhänger Waldbrand/TS 1/5 6 Faltbehälter Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ Vorausk. Summe 9 24 24 4 58 Gemäß Planungsvorgabe sind folgende Sonderausrüstungen mitzuführen, sofern nicht lageabhängig andere Vorgaben definiert werden: 4 geländegängige Tanklöschfahrzeug (Allrad) mit jeweils mindestens 2.000 l Löschwasser 1 GW/L Wasserförderung 4 Tragkraftspritzen (PFPN 10-1000), möglichst aus den beteiligten Feuerweh- ren, mit Zubehör für Saugleitung, Überdruckventile, Kraftstoff-Kanister Beladungssatz Waldbrand in ausreichender Anzahl: o Druckschlauch D 25-15-KL o C-D-Übergangsstücke o Hohlstrahlrohr D o Verteiler C-DCD mit Niederschraubventil o Wiedehopfhacke o Feuerpatsche mit Stiel o Löschrucksack mit Befülleinrichtung (Inhalt ca. 20 l Wasser) o Partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP2 R D o Schutzbrille 22
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 16.Spezialkontingent Waldbrandbekämpfung am Boden unter Einsatz von Fahrzeugen Das Spezialkontingent Waldbrandbekämpfung am Boden besteht aus einer Einheit mit Führung, Logistik/Sannitätsdienst, der Spezialkomponente Waldbrandbekämpfung und einem Vorauskommando. Die Sollstärke beträgt ca. 60 Einsatzkräfte (EK). Für den Landkreis Altötting besteht das vorgeplante Standardkontingent aus folgenden Fahrzeugen: ( Tag 4-6 ) Komponente Einheit Fahrzeug/ Einsatzkräfte EK Summe Ausrüstung Führung, San-Dienst UG-ÖEL (Gar- Kater Altötting 12/1 1/5 6 ching/Bgk) Inspektion Tüßling 10/1 1/2 3 BRK RTW/ HVO 0/2 2 1. Löschzug FF Altötting 12/1 Faltbehälter 1/2 3 FF Töging 23/1 Wasser 1/2 3 FF Tüßling 40/1 Wasser 1/5 6 FF Neuötting 56/1 Faltbehälter, TS 1/5 6 FF Pleiskirchen 42/1 TS 1/5 6 2. Löschzug FF Burghausen 14/1 Faltbehälter 1/2 3 FF Garching 41/1 Wasser 1/5 6 FF Unterneukirchen Wasser 1/5 6 41/1 FF Winhöring 56/1 Wasserförderung 2000m 1/5 6 FF Arbing 43/1 TS 1/5 6 Vorauskommando Inspektion 1/1 2 FF Emmerting MZF 14/1 1/1 2 Zusammenstellung Planwert Personal ohne BRK Führung 1 LZ 2 LZ Vorausk. Summe 9 24 27 4 64 Gemäß Planungsvorgabe sind folgende Sonderausrüstungen mitzuführen, sofern nicht lageabhängig andere Vorgaben definiert werden: 4 geländegängige Tanklöschfahrzeug (Allrad) mit jeweils mindestens 2.000 l Löschwasser 1 GW/L Wasserförderung 4 Tragkraftspritzen (PFPN 10-1000), möglichst aus den beteiligten Feuerweh- ren, mit Zubehör für Saugleitung, Überdruckventile, Kraftstoff-Kanister Beladungssatz Waldbrand in ausreichender Anzahl: o Druckschlauch D 25-15-KL o C-D-Übergangsstücke o Hohlstrahlrohr D o Verteiler C-DCD mit Niederschraubventil o Wiedehopfhacke o Feuerpatsche mit Stiel o Löschrucksack mit Befülleinrichtung (Inhalt ca. 20 l Wasser) o Partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP2 R D o Schutzbrille 23
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 17. Ausrüstung Folgende Ausrüstungen sind bei den in den Hilfskontingenten geplanten Einheiten zur Beladung der geplanten Fahrzeuge vorhanden: a. Stromerzeuger Stromerzeuger >= 5 kVA inkl. Betriebsstoffe Einheit Leistung Verladung: Stromerzeuger tragbar Rollwagen Anhänger, Kupplungssystem FF Burghausen 2x 8 KVA tragbar, Rollcontainer 1x 30 KVA fest (Fahrzeug) FF Mehring 8/14 KVA tragbar FF Burgkirchen 2x14 KVA tragbar 1x20 KVA fest (Fahrzeug) FF Pleiskirchen 9/13 KVA tragbar FF Haiming 14 KVA tragbar FF Kirchweihdach 5 KVA tragbar FF Arbing 5 KVA tragbar FF Emmerting 8/13 KVA tragbar 20KVA Anhänger FF Raitenhart 6 KVA Rollcontainer FF Feichten 9 KVA tragbar FF Unterneukirchen 2x5 KVA tragbar 13 KVA tragbar FF Erlbach 13 KVA tragbar FF Tüßling 8 KVA tragbar FF Winhöring 5/14 KVA tragbar FF Neuötting 3x13KVA tragbar 1x30KVA Fest (Fahrzeug) FF Niedergottsau 9 KVA tragbar FF Töging 5 KVA tragbar FF Altötting 2x9KVA tragbar 1x13KVA tragbar 1X30KVA Fest (Fahrzeug) Ff Raitenhaslach 10/13 KVA tragbar FF Wald/Alz 5 KVA tragbar FF Reischach 1x5 KVA tragbar 1x14 KVA tragbar 1x 30KVA fest (Fahrzeug) FF Stammham 2x9KVA tragbar FF Perach 13KVA tragbar FF Endlkirchen 13KVA tragbar FF Garching 8/11KVA tragbar 24
b. Pumpen Pumpen >= 400 l/min inkl. passender Verlängerungsleitung min. 50 m Folgende Ausrüstungen sind bei den in den Hilfskontingenten geplanten Einheiten zur Beladung der geplanten Fahrzeuge zusätzlich vorhanden: Einheit An- Typ Pumpe Leis- Verladung: zahl tragbar tung Rollwagen l/min Anhänger, Kupplungssys- tem FF Mehring 5 1xTP4,3xTP5,1xTP8 400-800 Rollcontainer FF Winhöring 3 Chiemsee B 1500 FF Stammham/Marktl 1 TP4 400 FF Niedergottsau 1 TP4 400 FF Erlbach 1 Tegernsee 800 FF Teising 2 TP4 400 FF Neuötting 2 TP4 400 FF Altötting 3 TP4 400 FF Tüßling 2 TP4 400 FF Kirchweihdach 1 TP4 400 FF Raitenhaslach 1 TP4 400 FF Wald/Alz 2 TP8, TP4 800/400 FF Garching 5 TP4 400 FF Emmerting 3 TP4 400 FF Emmerting 1 TP8 800 FF Burghausen 3 Chiemsee B 1500 Rollcontainer FF Alzgern 1 TP4 400 FF Burgkirchen 2 TP4 400 FF Perach 2 TP4 400 FF Endlkirchen 1 TP4 400 FF Nonnberg 1 TP4 400 FF Unterneukirchen 1 ATP20 2000 FF Pleiskirchen 1 TP4 400 FF Mörmosen 2 TP4 400 Kreisbrandinspektion Landkreis Altötting KBM Schick Stefan 25
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch c. Beleuchtungssysteme >=1000Watt Beleuchtungssystem mit Stativ und Verlängerungsleitung min. 50 m Folgende Ausrüstungen sind bei den in den Hilfskontingenten geplanten Einheiten zur Beladung der geplanten Fahrzeuge vorhanden. Nicht aufgenom- men die in der Standartbeladung vorhandenen Lichtbrücken (Stativ+2x1000W Strahler. Einheit An- Typ Verladung: zahl tragbar Rollwagen Anhänger, Kupplungs- system FF Burghausen 2 2 und4x1500W Lichtmast 1 4x400W Natrium, Metall- Lichtmast 1 dampf Powermoon Rollcontainer FF Mehring 1 Powermoon LED 2000W Rollcontainer 1 Aldeberan LED 2000W tragbar 1 2x1500W, 2x400W Nat- Lichtmast 1 rium 4x1000W Lichtmast FF Burgkirchen 2 2x1000W Lichtmast 1 Powermoon tragbar 1 Aldebaran tragbar FF Reischach 1 Powermoon 600W LED tragbar 1 2x1000W, 2x1500W Rollcontainer 1 6x40W LED Lichtmast FF Raitenhaslach 1 2x150W LED Lichtmast FF Stammham 1 Powermoon Rollcontainer FF Endlkirchen 1 Aldebaran LED tragbar 1 6x42W LED Lichtmast FF Emmerting 1 3x1000W Lichtmast FF Unterneukirchen 1 2x1500W Lichtmast FF Erlbach 1 Powermoon LED 700W tragbar FF Tüßling 1 2x1000W Lichtmast FF Winhöring 1 600W LED Lichtmast FF Neuötting 3 2und4x400W Natrium, Lichtmast Metalldampf,2x2000W 1 Aldebaran LED tragbar 1 Powermoon tragbar FF Niedergottsau 2 Aldebaran LED tragbar 1 6x42W LED Lichtmast FF Altötting 2 2x1500W Lichtmast 2 Powermoon tragbar FF Garching 1 2x1000W Lichtmast FF Haiming 1 2x1000W Lichtmast 26
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch erledigt erledigt persönliche Ausrüstung persönliche Schutzkleidung (Grundausstattung pro Person) Rucksack, Seesack, Reisetasche Schlafsack 1 Einsatzhosen Isomatte/Luftmatratze 1 Einsatzjacke Kopfkissen klein 1 Paar (Gummi-)Stiefel 1 Feuerwehrhelm der Witterung angepasste Kleidung 1 Feuerwehrsicherheitsgurt Trainingsanzug 1 Paar Handschuhe Hose kurz/lang Sweatshirt T-Shirts (mehrere) Führungskräfte: Unterwäsche Ausweis für (stv.) Kontingentführer Socken (mehrere) Kappe Turnschuhe Badesandalen persönliche Medikamente Mückenspray Dusch-Waschzeug (nach Bedarf) Sonnenschutzmittel Handwaschmittel (kleine Tube) Rasierzeug (nass oder Akku) Handtuch/Badetuch Freizeitgestaltung (z.B. Spielkarten) Toilettenpapier Papiertaschentücher Hygieneartikel für persönlichen Gebrauch (Feuerwehrdamen!!!) 1 Satz Besteck Trinkbecher Plastik Brotzeitbrett Dosenöffner Ersatzbrille für Brillenträger Sonnenbrille Taschenlampe mit Reserve Akku Plastiksäcke für Schmutzwäsche Wäscheleine und -klammern Handy mit Ladegerät Brustbeutel für Geld/Ausweis (vorher in Plastik einwickeln) Bargeld, EC-/Kreditkarte Personal-/Dienstausweis Impfpass Führerschein 27
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch zusätzliches Material/Geräte allgemeine Geräte Bekleidung (soweit bei den Erst-Hilfe-Ausrüstung f. Eigenschutz Feuerwehren vorhanden) Ersatzhosen, Stromerzeuger Ersatzjacken Beleuchtung mit Kabeltrommeln Trainingsanzüge Powermoon T-Shirts Kettensägen Gummistiefel Trennschleifer Gummihandschuhe Tauchpumpen Handschuhe Wassersauger Aids-Handschuhe Kellersaugkorb Einziehsocken Wasserschieber Watthosen, Überlebensanzug AT-Masken/Filter/Adapter Schwimmwesten Leinen Ersatzpatronen u. -tabletten Schaufeln, Schneeschaufeln Verteiler Stützkrümmer sonstiges Saugschläuche B- u. C-Schläuche Desinfektionsmittel Sandsäcke (leer) Seife oder Waschpaste Mehrzweckzug 15-20 Kasten Mineralwasser Verpflegung für ersten Abend/Tag Fotoapparat mit Ladegerät Einsatzzelt mit Beleuchtung Straßenkarten, Navi Zeltheizung Jahrbuch (rot) Stromerzeuger klein für Zelt Orangenfarbene Westen für die Zugführer Klappbetten Decken Kraftstoff/Ersatzteile Biertischgarnitur(en) 2 große Messer Diesel für LKW Benzin Super bleifrei Ölwehr nach Bedarf Öl 15W-40 Schlauchboot mit Beladung Zündkerzen u. -schlüssel Sicherungen 8 Ampere. Sicherungen f. Pumpe u. Fahrzeug Anhänger v. Landkreis Ersatzkeilriemen Ersatzdichtungen/Kupplungen Weitere Geräte, Einsatzmittel etc. nach Bedarf und Anforderung ergänzen!!! 28
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch 18. Auftrags- und Erfassungsblätter Die nachfolgenden Auftrags- und Erfassungsblätter sind lageabhängig anzu- wenden und gegebenenfalls anzupassen. 29
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch Koordinierungsstelle Landratsamt Altötting Telefon: 08671/502254 Telefax: 08671/50271270 Email: katastrophenschutz@lra-aoe.de Funkgruppe: TMO FW-AÖ Funkrufname: Kater Altötting Auftragsblatt: Eingang Hilfeersuchen für: Ansprechpartner FüGK Bei Eingang eines Hilfeersuchens aus einem anderen Landkreis in Bayern oder einem anderen Land über die Regierung von Oberbayern ist folgendes durch den Ansprech- partner FüGK folgendes zu erledigen: 1. Soweit im Hilfeersuchen die folgenden Punkte nicht aufgeführt sind, sind diese mit der Regierung von Oberbayern bzw. der hilfesuchenden Kreisverwaltungs- behörde abzuklären: a. Ggf. Sammelpunkt und –zeit im Regierungsbezirk / Bereitstellungsplatz bei Anforderung vom Nachbarlandkreis: b. Funkgruppe während der Anfahrt zum Sammelpunkt Regierungsbezirk: c. Gewünschte Eintreffzeit: d. Einsatzauftrag (was ist zu tun): e. Welche Ausrüstung wird benötigt? f. Wie lange wird der Einsatz voraussichtlich benötigen (Stunden, mehrere Tage)? g. Stellt die Regierung von Oberbayern / das Land Bayern ein Vorauskom- mando oder muss der Landkreis Altötting eines stellen? h. Verpflegung und Sanitätsdienst vor Ort sichergestellt? 2. Bei dringender überörtlicher Hilfe im Nachbarlandkreis weiter zum Auftragsblatt „Einsatz im Nachlandkreis“ 3. Alarmierung des Kreisbrandrates und der Inspektoren. 4. Information des Leiters FüGK und der ILS Traunstein über das Hilfeersuchen 5. Auslösung dieses Sonderplanes gemäß der folgenden Auftragsblätter 30
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch Koordinierungsstelle Landratsamt Altötting Telefon: 08671/502254 Telefax: 08671/50271270 Email: katastrophenschutz@lra-aoe.de Funkgruppe: TMO FW-AÖ Funkrufname: Kater Altötting Auftragsblatt: Einsatz im Nachbarlandkreis für: Ansprechpartner FüGK Nach einem dringenden Hilfeersuchen aus einem Nachbarlandkreis ist sofort folgen- des zu erledigen: 1. Absprache mit Kreisbrandrat, welches Kontingent geschickt werden soll 2. Alarmierung der entsprechenden Feuerwehren über SMS, der Kommandanten der jeweiligen Feuerwehren, für das benötigte Sonderkontingent. 3. Mitteilung der Fahrzeuge, Feuerwehren und der ungefähren Eintreffzeit beim anfordernden Landratsamt, in Kopie an die Regierung von Oberbayern. 31
K-Sonderplan Landkreis Altötting zur überörtlichen Hilfe Stand: März 2020 Nur für den Dienstgebrauch Koordinierungsstelle Landratsamt Altötting Telefon: 08671/502254 Telefax: 08671/50271270 Email: katastrophenschutz@lra-aoe.de Funkgruppe: TMO FW-AÖ Funkrufname: Kater Altötting Auftragsblatt: Festlegungen bei Ein- oder Mehrtageseinsätzen für: Kreisbrandinspektion / FüGK Nach Auslösung dieses Sonderplanes trifft die Kreisbrandinspektion zusammen mit der FüGK Altötting folgende Entscheidungen: 1. Aus welchen Feuerwehren / Fahrzeugen setzt sich das Hilfskontingent zusam- men (soweit nicht ein vordefiniertes Sonderkontingent geschickt wird)? 2. Welches (Spezial)Gerät ist von den Einheiten mitzunehmen? 3. Welche Mitglieder der Kreisbrandinspektion können mitfahren? 4. Wer der mitfahrenden Mitglieder der Kreisbrandinspektion übernimmt welche Aufgaben: a. Kontingentführer: b. Leiter Vorauskommando, Kontingentführer und Fachberater: c. Zugführer 1. Löschzug: d. Zugführer 2. Löschzug: e. Zugführer 3. Löschzug: f. Zugführer 4. Löschzug: g. Verwaltungsaufgaben: 5. Wann und wo trifft sich das Hilfskontingent (siehe Sonderplan Bereitstellungs- räume oder neue Festlegung)? 6. Muss für die Dauer der überörtlichen Hilfeleistung der Alarmplan geändert wer- den? 7. Wenn ein Vorauskommando benötigt wird, welches Mitglied der Kreisbrandin- spektion fährt und wann? Das Vorauskommando sollte möglichst rasch losfah- ren, um die Strecke und die Situation vor Ort zu klären und z.B. mitzuteilen, welches Spezialgerät benötigt wird, Ort und Art der Unterbringung (werden Feldbetten benötigt) sowie die Verpflegungsstruktur und die sanitätsdienstliche Versorgung vor Ort. 32
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