Sicherheits-Pass.Gold - Leistungsübersicht 2018 - Arbö
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2 Sicherheits-Pass.Gold Wichtige Nummern 3 Rundum-Schutz für Reise und Mobilität ARBÖ-Reise-Notruf Der Rundum-Schutz für Ihre Familie, Ihre Fahrzeuge und In Österreich Sie übernimmt im Anlassfall nicht nur die Kosten, sondern hilft Pannen- und auch bei der Organisation. Treten Sie also keine Reise ohne Abschleppdienst 1-2-3 (ohne Ortsvorwahl) Sicherheits-Pass.Gold an. ARBÖ-Reise-Notruf 050-123-100 Hier gilt der Sicherheits-Pass.Gold Der Sicherheits-Pass.Gold gilt in Österreich und Europa im geografischen Sinn, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrai Aus dem Ausland nerstaaten, auf den K anarischen Inseln, Madeira und den Azoren. ARBÖ-Reise-Notruf +43 (0)50-123-100 Telefax +43 (0)50-123-99-100 E-Mail id@arboe.at Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde in der vorliegenden Broschüre auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle g eschlechtsbezogenen Begriffe im gleichen Sinne an Frauen wie Männer.
4 Inhalt Inhalt 5 Leistungsbezogene Hinweise 12. Nächtigungskosten nach Unfall oder Erkrankung – In- und Ausland 33 zum Sicherheits-Pass.Gold (SP.Gold) 6 13. Nofallservice – In- und Ausland 34 Gültig ab 1. 3. 2018 14. Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten – Ausland 35 Fahrzeugbezogene Leistungen 15. Übernahme von Rückreisekosten – Ausland 36 1. Pannendienst – Ausland 14 16. Organisation von Bargeldübermittlung – Ausland 36 2. Abschleppdienst – In- und Ausland 14 17. Telefonkostenersatz – In- und Ausland 37 3. Fahrzeugheim- bzw. -rücktransport – In- und Ausland 15 18. Radfahrer-Haftpflichtversicherung – Ausland 38 4. Fahrzeugrücktransport nach Diebstahl – Ausland 17 19. Abtransport von nicht zulassungspflichtigen 5. Ersatzteileversand – Ausland 18 Elektro-Fahrzeugen – Inland 38 6. Abholung des reparierten Fahrzeugs – In- und Ausland 19 7. Zollkostenvergütung und Verschrottung – Ausland 20 8. Wildschadenvergütung – In- und Ausland 20 Personenbezogene Leistungen 1. Mobilität nach Panne oder Unfall – In- und Ausland 22 2. Lotsendienst – In- und Ausland 24 Diese Broschüre ist eine Orientierungshilfe zum Abschluss 3. Nächtigungskosten nach Ausfall des Fahrzeugs – des Sicherheits-Pass.Gold. Bei Abschluss des Sicher- In- und Ausland 25 heits-Pass.Gold gelten jedoch ausschließlich die jeweiligen 4. Taxikosten – In- und Ausland 26 Versicherungsbedingungen wie folgt: 5. Insassen-Unfallversicherung – Ausland 26 Versicherungsbedingungen der WIENER STÄDTISCHEN 6. Hubschrauberrettung und Akia-Bergung zum Gruppenversicherungsvertrag mit dem ARBÖ im nach alpinem Sportunfall – In- und Ausland 27 Rahmen des ARBÖ-Sicherheits-Passes.Gold (gültig für 7. Krankenverlegung nach Krankheit oder Unfall – Inland 28 Beitritte ab 1. 3. 2018) Fassung 2018 8. Rückholung von Kindern, Jugendlichen und Haustieren – In- und Ausland 29 Die Versicherungsbedingungen sind online nachzulesen 9. Krankenbesuch – Ausland 30 auf www.sicherheitspass.at oder stehen in Ihrem ARBÖ- 10. Krankenrückholung – Ausland 31 Prüfzentrum zur Verfügung. 11. Krankenversicherung – Ausland 32
6 Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise 7 Leistungsbezogene Hinweise reich, werden Kosten für Fahrzeug- und Krankentransporte von Österreich in das jeweilige Heimatland ausschließlich bis zur österreichischen Staatsgrenze übernommen. Darüber hinaus 1. Geltungsbereich anfallende Kosten sind vom Leistungsberechtigten zu tragen. 1.1 Der Geltungsbereich (Inland und/oder Ausland) ist bei der 2.6 Ist der Wohnsitz des Leistungsberechtigten nicht in Öster jeweiligen Leistung angeführt. reich und ist auch der Ereignisort nicht in Österreich, besteht für 1.2 Inland ist Österreich, Ausland sind alle Länder Europas Fahrzeug- und Krankentransporte kein Leistungsanspruch aus im g eografischen Sinn sowie die Mittelmeer-Anrainerstaaten dem SP.Gold. ( Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon, 2.7 Geldleistungen aus dem SP.Gold sind auf das bekannt Syrien, Türkei), sofern in dem jeweiligen Land Tourismus mög- gegebene Konto zu leisten. Die Geldleistung gilt mit der lich ist und keine offizielle Reisewarnung besteht; weiters die Absendung bzw. Abbuchung vom Schuldnerkonto als erfüllt. Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerte- Das Verlustrisiko trägt der Schuldner. Der ARBÖ ist berechtigt, ventura, La Palma, Gomera, Hierro), Madeira und die Azoren. den jeweiligen Überbringer von Belegen als zum Empfang der 1.3 Der SP.Gold gilt nicht in Grönland, Spitzbergen sowie in der darauf entfallenden Geldleistungen ermächtigt anzusehen. Russischen Föderation ab dem Ural (asiatischer Teil). 3. Leistungsberechtigung und Gültigkeit 2. Erfüllungsort der Leistungen 3.1 Leistungsberechtigt sind der Inhaber des SP.Gold sowie 2.1 Soweit im Folgenden nicht anders definiert, ist der Er seine Familienmitglieder gemäß Punkt 3.8. füllungsort für Dienstleistungen aus dem SP.Gold der öster- 3.2 Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist eine aktive, reichische Wohnsitz des Inhabers des SP.Gold, das ist die voll bezahlte, dem Kraftfahrzeug entsprechende ARBÖ-Mit- Adresse, an der der Inhaber des SP.Gold gemeldet und die im gliedschaft für das Klubjahr. ARBÖ-EDV-System gespeichert ist. 3.3 Der Beitrag für den SP.Gold muss vollständig bezahlt sein. 2.2 Für das Abschleppen ist der Erfüllungsort die dem Ereig 3.4 Fahrzeugbezogene Leistungen gelten für alle auf den nisort nächstgelegene Fachwerkstätte. SP.Gold-Inhaber oder eine leistungsberechtigte Person in einem 2.3 Für Fahrzeugtransporte ist der Erfüllungsort die dem Wohn- EU-Staat sowie der Schweiz und/oder in Liechtenstein zuge- sitz nächstgelegene Fachwerkstätte. lassenen Fahrzeuge, egal wer mit dem Fahrzeug unterwegs 2.4 Für Krankentransporte ist der Erfüllungsort das dem Wohn- ist. Das höchstzulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge darf sitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus. maximal 6 t, die Länge maximal 7,5 m, die Höhe maximal 3,5 m 2.5 Ist der Wohnsitz des Leistungsberechtigten nicht in Öster- und die Breite maximal 2,5 m betragen.
8 Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise 9 3.5 Ein definiertes Fahrzeug, das auf eine andere Person erstmaligen Abschluss frühestens der 1. März 2018. Die Versi- angemeldet ist und vom SP.Gold-Inhaber nachweislich ständig cherung endet am 31. Dezember 2018, 24.00 Uhr. genutzt und vorab dem ARBÖ gemeldet wurde, ist ebenfalls 3.10 Ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Schadenfall versichert. Grundvoraussetzung ist, dass der SP.Gold-Inhaber nach dem Versicherungsbeginn und vor dem Versicherungsen- kein auf sich zugelassenes Fahrzeug besitzt. Leistungsan- de gemäß 3.9, das heißt innerhalb der Gültigkeit des SP.Gold, spruch besteht in diesem Fall nur dann, wenn das Fahrzeug eingetreten ist. vom SP.Gold-Inhaber gelenkt wird. Der Versicherungsschutz ist diesbezüglich auf ein einziges Fahrzeug begrenzt. 3.6 Weiters versichert sind Wohnmobile, die vom SP.Gold-In 4. Kein Leistungsanspruch besteht haber für eine Urlaubsreise gemietet werden und Fahrzeuge von 4.1 Wenn im Zusammenhang mit dem Ereignis eine rechts Dritten, die vom SP.Gold-Inhaber für eine Urlaubsreise geliehen kräftige Bestrafung durch ein Gericht oder eine Behörde wegen werden, sofern dem ARBÖ das Kennzeichen vor Reiseantritt Fahruntüchtigkeit, Alkoholisierung, Beeinträchtigung durch bekannt gegeben wird. Darüber hinaus sind auch Anhänger, die Suchtgift oder wegen Im-Stich-Lassen eines Verletzten erfolgt. vom SP.Gold-Inhaber für eine Reise geborgt werden, versichert. 4.2 Wenn der Fahrzeuglenker nicht im Besitz der vorge- 3.7 Die Leistungen aus dem SP.Gold gelten auch für Anhänger schriebenen Lenkberechtigung ist bzw. wenn das Fahrzeug mit einer Länge von maximal 7,5 m, wenn sie von einem Zug- oder Kennzeichen behördlich beschlagnahmt wurde oder im fahrzeug gemäß 3.4–3.6 gezogen werden. Der Kostenersatz er- Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht verkehrs- oder folgt im gleichen Ausmaß wie für das versicherte Zugfahrzeug. betriebssicher ist. 3.8 Bei personenbezogenen Leistungen sind der Gatte bzw. 4.3 Bei Teilnahme an einer offiziellen sportlichen oder wettbe- Lebensgefährte am selben Wohnsitz und deren Kinder bis zum werbsmäßigen Veranstaltung und den dazugehörigen Trainings- Ende jenes Jahres, in das deren 19. Geburtstag fällt, mitversi- veranstaltungen. chert, sofern sie zum Zeitpunkt des im Rahmen des SP.Gold 4.4 Wenn der Schaden (Unfall, Erkrankung, strafbare Hand- gedeckten Schadensereignisses an einem österreichischen lung) durch vorsätzliches, grob fahrlässiges Handeln, unter Wohnsitz gemeldet sind. Der Wohnsitz der Kinder muss nicht Einfluss von Alkohol, Drogen oder durch unterlassenes Handeln mit dem des SP.Gold-Inhabers übereinstimmen. Die Leistungs- des Leistungsberechtigten verursacht wird. berechtigung besteht auch, wenn die versicherten Personen mit 4.5 Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel. anderen Verkehrsmitteln als dem Kfz unterwegs sind. Die Reise 4.6 Bei fahrzeugbezogenen Leistungen für nicht angemeldete kann sowohl gemeinsam als auch getrennt angetreten werden. Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Probe- oder Überstellungs- 3.9 Der Versicherungsbeginn ist 0.00 Uhr des auf die Ein kennzeichen und Fahrzeuge von Autovermietungen (Ausnahme zahlung der Prämie für den SP.Gold folgenden Tages, beim Wohnmobile – s iehe 3.6).
10 Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise 11 4.7 Wenn im Zusammenhang mit einem Fahrzeugtransport von Gerätetauchen, Paragleiten, Drachenfliegen, Segelfliegen, oder Wildschaden die voraussichtlichen Reparaturkosten höher Fallschirmspringen und ähnlichen Risikosportarten eintritt. sind als der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert des Fahrzeugs Zahnbehandlungen, die nicht der unmittelbaren Erstversorgung laut Eurotax in Österreich, Händlerverkauf) des Fahrzeugs. dienen (z. B. Zahnersatz, Zahnprothesen-Reparatur), kosmeti- Gleiches gilt, wenn die Transportkosten den Restwert des Fahr- sche und Kur-Behandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen zeugs übersteigen (Zeitwertklausel). und Heilbehelfe (z. B. Krücken, Sportgips) werden ebenfalls 4.8 Wenn der Leistungsberechtigte Ansprüche gegenüber nicht übernommen. einem Unfallbeteiligten oder dessen Haftpflichtversicherung bzw. Alle Leistungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft, gegenüber einer anderen Versicherung (beispielsweise bei einer Geburt und/oder Fehlgeburt sind nicht gedeckt. Kaskoversicherung, einer Kreditkartenversicherung oder der 4.11 Wenn für die Schadensabwicklung erforderliche Unter Sozialversicherung) geltend machen kann. Erfolgt für den lagen nicht beigebracht werden. Rechnungen sind, soweit bei Versicherten durch den leistungspflichtigen Dritten kein voller den einzelnen Leistungspunkten nicht anders angegeben, im Ersatz, besteht eine subsidiäre Leistungsverpflichtung aus dem Original beizubringen, sonstige Unterlagen nur dann, wenn SP.Gold. Der Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber dies ausdrücklich angeführt ist. Alle Rechnungen und Belege einem leistungspflichtigen Dritten geht nach Erbringung einer werden Eigentum des ARBÖ bzw. der WIENER STÄDTISCHEN Versicherungsleistung durch die WIENER STÄDTISCHE Ver Versicherung AG Vienna Insurance Group. sicherung AG Vienna Insurance Group auf diese über 4.12 Wenn der Schadenfall vor dem Versicherungsbeginn oder (Zession) und, soweit es sich um eine Leistung des ARBÖ (siehe nach dem Versicherungsende eingetreten ist (siehe 3.9). 6.6) handelt, auf den ARBÖ über (Zession). Dies gilt insbeson- 4.13 Für Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch dere dann, wenn bei Vorhandensein entsprechender Versiche- eine Werkstätte. rungen und damit Leistungsverpflichtungen Dritter die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group bzw. der ARBÖ in Unkenntnis dieser bereits eine Leistung erbracht hat. 5. Im Schadenfall ist zu beachten 4.9 Wenn Schadenfälle im Zusammenhang mit Kriegen, 5.1 Wenn bei den einzelnen Leistungen nicht anders ange- politischen Unruhen, Kernenergie oder Naturgewalten auftreten. geben, ist immer der ARBÖ-Reise-Notruf zu verständigen (im 4.10 Wenn ein Krankheits- bzw. Schadenfall als Folge einer Inland 050-123-100, aus dem Ausland +43 (0)50-123-100). Vorerkrankung (vor Reiseantritt bekannte Beschwerden, Er 5.2 Für die Bearbeitung werden grundsätzlich der Name und krankungen oder Verletzungen, die während des Auslandsauf die Mitgliedsnummer des SP.Gold-Inhabers, eine Bankverbin- enthalts behandlungsdürftig werden oder die Ursache für den dung für die Überweisung einer allfälligen Geldleistung und – Schadenseintritt sind) sowie n ach Unfällen bei der Ausübung falls dies aus den übermittelten Unterlagen nicht eindeutig
12 Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise 13 hervorgeht – eine kurze Sachverhaltsdarstellung benötigt. Der SP.Gold-Inhaber stimmt weiters zu, dass soweit eine Daten 5.3 Sollten Sie auch noch durch andere Versicherungen übermittlung für eine Leistungserbringung aus dem SP.Gold geschützt sein (Unfall- oder Krankenversicherung, Versiche- durch etwaige Subunternehmer erforderlich ist, diese erfolgt. rung bei einem Kreditkarteninstitut etc.), so sind diese Ver Etwaige Subunternehmen dürfen die Daten ausschließlich für sicherungen bei der Einreichung bzw. direkt bei der Schadens und solange es für die Leistungserbringung erforderlich ist, meldung bekannt zu geben. nutzen. 6.6 Die Leistungen aus dem SP.Gold werden aufgrund eines Gruppenversicherungsvertrags des ARBÖ mit der WIENER 6. Allgemeine Hinweise STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group vom 6.1 Im Zuge von Fahrzeugtransporten genannte Ankunftszeiten ARBÖ für die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna können trotz bester Planung und gewissenhafter Durchführung Insurance Group erbracht, mit Ausnahme folgender Leistungen, immer nur unverbindlich sein. die direkt vom ARBÖ erbracht werden 6.2 Es besteht kein Anspruch auf sofortigen Fahrzeugtransport. Abschleppdienst – Inland; Fahrzeugheim- bzw. -rücktrans- 6.3 Für die Leistungsvergütung bzw. Verrechnung gilt der port – Inland; Abholung des reparierten Fahrzeugs – Inland; jeweils aktuelle ARBÖ-Tarif bzw. Partner-Tarif. Die angegebenen Abtransport von nicht zulassungspflichtigen Elektro-Fahrzeugen Deckungssummen verstehen sich immer inklusive Mehrwert- – Inland. steuer. Für die von der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna 6.4 Für Dienstleistungen, die nicht durch den SP.Gold gedeckt Insurance Group zu erbringenden Leistungen gelten die dem sind, kann der ARBÖ eine entsprechende Sicherstellung ver Vertrag z wischen der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG langen. Als Sicherstellung gilt in erster Linie Bargeld, das von V ienna Insurance Group und dem ARBÖ zugrundeliegenden einer autorisierten Person in einer ARBÖ-Dienststelle für den Versicherungsbedingungen. Sollten die Inhalte in dem hier Leistungsberechtigten hinterlegt wird. vorliegenden Dokument „Leistungsübersicht“ den Versiche- 6.5 Der SP.Gold-Inhaber stimmt mit dem Abschluss des rungsbedingungen widersprechen, gehen die Versicherungsbe SP.Gold zu, dass die zur Leistungserbringung relevanten dingungen vor. Die Versicherungsbedingungen können auf Daten beim ARBÖ und seinem Versicherungspartner WIENER www.arboe.at/sicherheitspass eingesehen werden. STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, an 6.7 Der Anspruch auf Leistungen aus dem SP.Gold verjährt den die relevanten Daten übermittelt werden, automations nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. unterstützt verarbeitet werden (ARBÖ: DVR 0047171; W IENER 6.8 Der ausschließliche Gerichtsstand ist das sachlich zu STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group: ständige Gericht in Wien Innere Stadt. Es gilt österreichisches DVR 4001506). Recht.
14 Fahrzeugbezogene Leistungen Fahrzeugbezogene Leistungen 15 Fahrzeugbezogene Leistungen So hilft der ARBÖ ✔ Übernahme der Kosten für das Abschleppen zu der dem Ereignisort nächstgelegenen Fachwerkstätte bis maximal 1. Pannendienst € 500,– pro Schadenfall. In diesem Höchstbetrag inkludiert Geltungsbereich Ausland sind auch allfällige umweltbezogene Aufwendungen nach Das ist passiert einem Unfall (Ölbindemittel etc.), wobei 80 Prozent dieser Das versicherte Fahrzeug ist im Ausland aufgrund einer Panne Kosten bis maximal € 146,– übernommen werden. nicht mehr fahrbereit. Leistungsbezogene Hinweise So hilft der ARBÖ • Verständigen Sie den ARBÖ-Pannen-Notruf 1-2-3 im ✔ Übernahme der Kosten für den Panneneinsatz bis maximal Inland bzw. den ARBÖ-Reise-Notruf +43 (0)50-123-100 im € 360,–. Ausland. • Nicht gedeckt ist ein mehrmaliges Abschleppen pro Scha- Leistungsbezogene Hinweise denfall (von einer Fachwerkstätte zur nächsten etc.). • Verständigen Sie einen lokalen Pannendienst oder den • Nicht gedeckt sind Leerfahrten. ARBÖ-Reise-Notruf +43 (0)50-123-100. • A llfällige Mehrkosten sind im Ausland vor Ort direkt an das • Wenn Sie die Pannenhilfe sofort bezahlen müssen, dann jeweilige Abschlepp-Unternehmen zu bezahlen. lassen Sie sich eine Rechnung über die entstandenen • Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine Kosten ausstellen. Werkstätte werden nicht vergütet. • A llfällige Mehrkosten sind vor Ort direkt an das jeweilige Abschlepp-Unternehmen zu bezahlen. 3. Fahrzeugheim- bzw. -rücktransport • Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine Werkstätte werden nicht vergütet. Geltungsbereich In- und Ausland Das ist passiert 2. Abschleppdienst Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit oder musste aus gesundheitlichen Geltungsbereich In- und Ausland Gründen zurückgelassen werden. Im Unfall- oder Pannenfall Das ist passiert kann das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen repariert Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund eines Unfalls oder einer werden. Das Fahrzeug muss überstellt werden. Panne nicht mehr fahrbereit und muss abgeschleppt werden.
16 Fahrzeugbezogene Leistungen Fahrzeugbezogene Leistungen 17 So hilft der ARBÖ gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Ab ✔ Übernahme der Kosten für den Heimtransport des Fahr- schleppdienst“ übernommen. zeugs zu der dem Wohnsitz nächstgelegenen Fachwerk- • Musste das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen stätte im Unfall- oder Pannenfall bzw. an die Heimadresse zurückgelassen werden, werden die Kosten für den Fahr- der leistungsberechtigten Person im Falle seiner Er zeugheim- bzw. -rücktransport nur dann übernommen, krankung zu 100 Prozent. wenn die Organisation der Krankenrückholung über den ✔ bernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden Ü ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde. Garagierungskosten für maximal sechs Wochen bis zu • Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine € 450,–. Werkstätte werden nicht vergütet. Leistungsbezogene Hinweise 4. Fahrzeugrücktransport nach Diebstahl • Wurde das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, ist für den Rücktransport außerdem eine behördliche Bestätigung Geltungsbereich Ausland (Unfallanzeige) erforderlich. Das ist passiert • Der Heimtransport im Inland erfolgt in der Regel innerhalb Das versicherte Fahrzeug wurde während der Gültigkeitsdauer von fünf Werktagen. Wird ein sofortiger Heimtransport des SP.Gold gestohlen und zu einem späteren Zeitpunkt im gewünscht, können nur Kosten im Rahmen der Leistung Ausland von der Polizei sichergestellt. Das noch in Ihrem Besitz gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Ab- befindliche Fahrzeug muss überstellt werden. schleppdienst“ (Deckungssumme maximal € 500,–) über- nommen werden. So hilft der ARBÖ • Der Rücktransport aus dem Ausland erfolgt in der Regel ✔ Übernahme der Kosten für den Rücktransport des Fahr- innerhalb von zehn Werktagen. Wird ein sofortiger Rück zeugs zum Wohnsitz oder zu der dem Wohnsitz nächst- transport gewünscht, können nur Kosten im Rahmen der gelegenen Fachwerkstätte zu 100 Prozent sowie etwaige Leistung gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen entstehende Garagierungskosten für maximal sechs – 2. Abschleppdienst“ (Deckungssumme maximal € 500,–) Wochen bis zu € 450,–. übernommen werden. ✔ arüber hinaus Übernahme von Zusatzkosten im Zusam- D • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die menhang mit der Wiederauffindung (behördliche Abga- Organisation des Fahrzeugheim- bzw. -rücktransports ben, Abwicklungspauschalen für vom ARBÖ beauftragte über den ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde. An- Partner im Zusammenhang mit der behördlichen Freigabe dernfalls werden nur die Kosten im Rahmen der Leistung etc.) bis maximal € 1.500,–.
18 Fahrzeugbezogene Leistungen Fahrzeugbezogene Leistungen 19 Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise • Für den Rücktransport müssen die erforderlichen behörd- • Wir sind bemüht, die benötigten Ersatzteile so rasch wie lichen Bestätigungen (Diebstahlsanzeige, Ausfuhrbewilli- möglich weiterzuleiten. Dennoch kann es mehrere Tage gung etc.) vorliegen. dauern, bis diese bei Ihnen eintreffen. • Der Rücktransport erfolgt in der Regel innerhalb von zehn • Reparaturarbeiten bzw. Ersatzteilkosten werden nicht Werktagen. Wird ein sofortiger Rücktransport gewünscht, vergütet. so können nur Kosten im Rahmen der Leistung gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Abschlepp- 6. Abholung des reparierten Fahrzeugs dienst“ (Deckungssumme maximal € 500,–) übernommen werden. Geltungsbereich In- und Ausland • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die Das ist passiert Organisation des Fahrzeugrücktransports über den Das versicherte Fahrzeug wurde nach einem Unfall oder einer ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde. Andernfalls Panne in Österreich bzw. im Ausland in einer Fachwerkstätte werden nur die Kosten im Rahmen der Leistung gemäß repariert und steht zur Abholung bereit. Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Abschlepp- dienst“ übernommen. So hilft der ARBÖ ✔ Die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse für eine Person 5. Ersatzteileversand vom Wohnsitz des SP.Gold-Inhabers zur Fachwerk stätte werden zu 100 Prozent übernommen. Andernfalls Geltungsbereich Ausland werden die belegbaren Kosten eines anderen gewählten Das ist passiert Transportmittels maximal auf Basis einer Bahnfahrt 1. Das versicherte Fahrzeug ist nach einem Unfall oder einer Klasse für eine Person vergütet. Panne im Ausland nicht mehr fahrbereit. Durch die Übermittlung von Ersatzteilen, die im Reiseland nicht erhältlich sind, kann das Leistungsbezogene Hinweise Fahrzeug wieder fahrbereit gemacht werden. • Für die Inanspruchnahme dieser Leistung benötigen Sie eine Reparaturrechnung, die in Kopie vorzulegen ist. So hilft der ARBÖ • Heben Sie die Bahnkarte bzw. andere Belege im Zu ✔ Der ARBÖ übernimmt die Besorgungs- und Transport sammenhang mit Ihrem Transportmittel gut auf. Diese kosten und legt gegebenenfalls den Rechnungsbetrag für sind für die Inanspruchnahme dieser Leistung im Original die benötigten Ersatzteile zwischenzeitlich aus. vorzulegen.
20 Fahrzeugbezogene Leistungen Fahrzeugbezogene Leistungen 21 7. Zollkostenvergütung und Verschrottung So hilft der ARBÖ Geltungsbereich Ausland ✔ Übernahme der Reparaturkosten bei Vorlage einer Originalrechnung (Materialkosten bei Selbstreparatur) zu Das ist passiert 80 Prozent bis maximal € 1.200,– bzw. des Kasko-Selbst- Das versicherte Fahrzeug verbleibt wegen Totalschaden nach behalts zu 80 Prozent bis maximal € 1.200,–. einem Unfall, wirtschaftlich irreparablem Defekt oder Diebstahl ✔ Übernahme von 80 Prozent des Kostenvoranschlags bis im Ausland. In diesen Fällen können Zollzahlungen (ausgenom- maximal € 600,– bei Abmeldung, wenn das Fahrzeug nicht men in EU-Staaten) oder Verschrottungskosten anfallen. mehr repariert wird. So hilft der ARBÖ Leistungsbezogene Hinweise ✔ Übernahme der Kosten für die Zollabwicklung sowie all • Melden Sie den Unfall unverzüglich bei der nächsten fällige Verschrottungskosten zu 100 Prozent. Polizeidienststelle (gesetzliche Verpflichtung laut StVO). ✔ Übernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden • L assen Sie das beschädigte Fahrzeug vor der Reparatur so Garagierungskosten für maximal sechs Wochen bis zu rasch wie möglich in einer ARBÖ-Dienststelle besichtigen. € 450,–. • Reichen Sie folgende Unterlagen (siehe Seite 11 „Leis tungsbezogene Hinweise – 4.11“) nach der Besichtigung Leistungsbezogene Hinweise innerhalb von sechs Monaten beim ARBÖ ein: • Bei Diebstahl des Fahrzeugs erstatten Sie unverzüglich 1. Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung einer Fach- A nzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. werkstätte, nach Material und Arbeitszeit aufgegliedert • Für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist die behörd 2. Abmeldebestätigung und detaillierter Kostenvoranschlag liche Diebstahlsanzeige dem ARBÖ vorzulegen. der Fachwerkstätte bei Abmeldung des Fahrzeugs 3. Schadensbericht der ARBÖ-Dienststelle 8. Wildschadenvergütung 4. Polizeiliche Meldung Geltungsbereich In- und Ausland • Die Versicherungsleistung bezieht sich ausschließlich auf jene Schäden, die unmittelbar auf die Kollision mit dem Das ist passiert zum Zeitpunkt des Schadenfalles noch lebenden Wild Das versicherte Fahrzeug wurde in Österreich oder im Ausland zurückzuführen sind, und nicht auf Folgeschäden. Unter auf einer öffentlichen Straße aufgrund einer Kollision mit einem Folgeschäden sind etwa Beschädigungen, die infolge einer lebenden Haar- oder Federwild beschädigt. Berührung mit der Leitschiene entstanden sind, zu ver stehen.
22 Personenbzogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 23 Personenbezogene Leistungen Weiter- oder Heimreise im Ausland ✔ Variante 1: Die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse für alle leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent 1. Mobilität nach Panne oder Unfall übernommen. Geltungsbereich In- und Ausland ✔ Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal sieben Das ist passiert Tagesmieten in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet. Ihr Fahrzeug ist während der Anreise, der Heimreise oder am Urlaubsort in Österreich oder im Ausland aufgrund eines Mobilität am Urlaubsort im Inland Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und wird in einer ✔ Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein Fachwerkstätte repariert oder Ihr Fahrzeug wurde im Ausland ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung gestohlen. Sie wollen die Fertigstellung der Reparatur nicht gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete von maximal abwarten, sondern zwischenzeitlich die Weiter- oder Heimreise €100,– pro Tag sowie die Rückstellungskosten, wenn das antreten bzw. am Urlaubsort mobil sein. ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückge- geben wird. So hilft der ARBÖ ✔ Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal drei Weiter- oder Heimreise im Inland Tagesmieten in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet. ✔ Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung Mobilität am Urlaubsort im Ausland gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete von maximal ✔ Für einen Mietwagen werden maximal sieben Tagesmieten € 100,– pro Tag sowie die Rückstellungskosten, wenn das in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet. ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückge- geben wird. Leistungsbezogene Hinweise ✔ Variante 2: Die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse für alle • Autovermietungen vermieten Fahrzeuge überwiegend nur gegen Vorlage einer gültigen Kreditkarte (etwa ARBÖ- leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent Mastercard). übernommen. • A llfällige Zu- und Rückstellungskosten sowie sonstige ✔ Variante 3: Für einen Mietwagen werden maximal drei Ausgaben für den Mietwagen (Versicherungen, Treibstoff, Tagesmieten in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet. Zubehör etc.) und Treibstoffkosten für das ARBÖmobil werden nicht übernommen.
24 Personenbzogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 25 • Diese Leistung ist nicht mit den Nächtigungskosten 3. Nächtigungskosten nach Ausfall des (siehe Seite 25 „Personenbezogene Leistungen – 3. Näch tigungskosten nach Ausfall des Fahrzeugs“) kombinierbar. Fahrzeugs Geltungsbereich In- und Ausland 2. Lotsendienst Das ist passiert Geltungsbereich In- und Ausland Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall oder einer Panne in Öster- reich oder im Ausland nicht mehr fahrbereit und wird in einer Das ist passiert Fachwerkstätte repariert. Wegen der Reparaturdauer wird eine Eine leistungsberechtigte Person kann während einer Reise aus ungeplante Übernachtung vor Ort erforderlich. gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst mit dem Fahrzeug nach Hause fahren. So hilft der ARBÖ ✔ Übernahme der Kosten für maximal zwei Übernachtungen So hilft der ARBÖ bis maximal € 100,– pro leistungsberechtigter Person pro ✔ Der ARBÖ sorgt für die Heimreise des Lenkers, der In Nacht. sassen und des Gepäcks in ihrem Auto. ✔ Nach Rücksprache mit dem ARBÖ-Reise-Notruf wird ✔ Übernahme der Reise-, Tages- und Nächtigungskosten für gegebenenfalls auch eine weitere Nächtigung vergütet. den Lotsen zu 100 Prozent. Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise • Wenn die Reparatur länger als einen Tag dauert, setzen • Die Organisation des Lotsendienstes dauert üblicherweise Sie sich mit dem ARBÖ-Reise-Notruf in Verbindung. ein bis zwei Tage. • Lassen Sie sich auf der Reparaturrechnung von der Fach- • Die Wahl des Reiseweges und die Einteilung der Tages werkstätte auch die Reparaturdauer bestätigen. etappen trifft ausschließlich der Lotse. • Lassen Sie sich die Übernachtung mittels Rechnung • Über den Lotsendienst hinaus anfallende Kosten (Fähren, bestätigen. Maut, Treibstoff etc.) werden nicht übernommen. • Die Entscheidung, ob eine weitere Nächtigung vergütet • Eine vom Arzt augestellte Bestätigung der Transport wird, obliegt ausschließlich dem ARBÖ. fähigkeit muss vorgelegt werden. • Diese Leistung ist nicht mit einem Mietwagen (siehe Seite 22 „Personenbezogene Leistungen – 1. Mobilität nach Panne oder Unfall“) kombinierbar.
26 Personenbzogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 27 4. Taxikosten • L assen Sie sich den Aufenthalt im ausländischen Kranken- haus bestätigen. Geltungsbereich In- und Ausland Das ist passiert 6. Hubschrauberrettung und Akia-Bergung Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Panne nicht mehr fahrbereit. Sie bzw. eine leistungsberechtigte Person wollen/will mit dem nach alpinem Sportunfall Taxi weiterfahren. Geltungsbereich In- und Ausland So hilft der ARBÖ Das ist passiert ✔ Übernahme der Kosten für das Taxi bis maximal € 100,– Sie haben in Österreich oder im Ausland in Ihrer Freizeit einen einmalig pro Schadensereignis. alpinen Sportunfall (z. B. beim Bergwandern, Skifahren, Snow- boarden). Sie werden von der Bergrettung geborgen (z. B. mit- tels Akia) oder von einem Notarzt- bzw. Rettungshubschrauber 5. Insassen-Unfallversicherung in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert. Geltungsbereich Ausland So hilft der ARBÖ Das ist passiert ✔ Übernahme der verrechneten Kosten für die Bergung Ihr Fahrzeug wurde im Ausland in einen Verkehrsunfall ver (Akia) und den Transport mittels Hubschrauber ins wickelt. Die leistungsberechtigten Insassen (siehe Seite 8 Krankenhaus bis maximal € 20.000,– für die leistungs „Leistungsbezogene Hinweise – 3.8“) kamen dabei zu Schaden. berechtigte Person. So hilft der ARBÖ Leistungsbezogene Hinweise ✔ Versicherungssumme pro verletztem Insassen maximal • Ein lokaler Rettungsdienst ist zu verständigen. € 40.000,– bei bleibender Invalidität bzw. € 20.000,– im • Nach dem erfolgten Rettungseinsatz reichen Sie die Todesfall. Rechnung des Einsatzes bei der Pflichtversicherung ✔ Zusätzlich werden € 60,– pro Tag bei stationärem Aufent- (Krankenkasse) ein. Den von der Pflichtversicherung nicht halt im ausländischen Krankenhaus für maximal sechs gedeckten Restbetrag reichen Sie dann beim ARBÖ ein. Tage bezahlt. Wir benötigen eine Kopie der Rechnung für den Rettungs- einsatz sowie eine Bestätigung der Kostenübernahme bzw. Leistungsbezogene Hinweise der Ablehnung der Kostenübernahme von der Pflichtver • Besorgen Sie sich einen behördlichen Unfallbericht. sicherung im Original.
28 Personenbzogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 29 • ie Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt, D Reise-Notruf abgewickelt wurde. Andernfalls werden nur der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. jene Kosten ersetzt, welche bei Organisation durch den • Kosten für die Suche von verletzten oder verunfallten ARBÖ entstanden wären. Personen werden nicht übernommen. • Für die Schadensbearbeitung sind die Adresse und die • Kosten für eine reine Bergung sowie eine Totbergung Daten der Abteilung des Krankenhauses, der Name, die werden nicht übernommen. Telefon- und die Faxnummer des behandelnden Arztes • Kosten für Hubschraubereinsätze ohne anschließenden sowie der komplette Krankenbericht erforderlich. Transport ins Krankenhaus werden nicht übernommen. 8. Rückholung von Kindern, Jugendlichen und 7. Krankenverlegung nach Krankheit oder Unfall Haustieren Geltungsbereich Inland Geltungsbereich In- und Ausland Das ist passiert Das ist passiert Sie werden nach einem Unfall oder einer unvorhersehbaren Kinder, Jugendliche (siehe Seite 8 „Leistungsbezogene Hin Krankheit in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert. weise – 3.8“) bzw. Haustiere können von Ihnen aus unvorher Dieses Krankenhaus ist mehr als 50 km von Ihrem Wohn- sehbaren gesundheitlichen Gründen nicht mehr betreut werden. sitz-Krankenhaus entfernt und die Aufenthaltsdauer wird (nach Eine Rückholung der Kinder, Jugendlichen bzw. Haustiere ist Diagnose des vom ARBÖ beauftragten Mediziners) länger als erforderlich. eine Woche dauern. So hilft der ARBÖ So hilft der ARBÖ ✔ Organisation der Rückholung und Übernahme der unvor ✔ Organisation des Rücktransports mittels Kranken hergesehenen Reisekosten für die leistungsberechtigte wagen zum Wohnsitz-Krankenhaus und Übernahme der Person bzw. das Haustier und gegebenenfalls für eine Verlegungskosten zu 100 Prozent. Ersatz-Begleitperson zu 100 Prozent. Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise • Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt, • Das Kind/der Jugendliche bzw. das Haustier benötigt für der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. die Heimreise in jedem Fall die Reisedokumente. • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die Organisation des Verlegungstransportes über den ARBÖ-
30 Personenbzogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 31 • Leistungsanspruch für das Kind/den Jugendlichen 10. Krankenrückholung besteht nur bis zum Ende jenes Jahres in dem es/er das Geltungsbereich Ausland 19. Lebensjahr vollendet. • Haustier ist ein Tier, das der SP.Gold-Inhaber insbeson- Das ist passiert dere in seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als Sie werden im Ausland krank oder haben einen Unfall. Aufgrund Gefährten hält oder das für diesen Zweck bestimmt ist. medizinischer Unterversorgung bzw. medizinischer Notwendig- Nutztiere und Sporttiere sind keine Haustiere. keit ist die Rückholung vom ausländischen in ein österreichi- sches Krankenhaus erforderlich. 9. Krankenbesuch So hilft der ARBÖ Geltungsbereich Ausland ✔ Organisation der Rückholung und Übernahme der Kosten Das ist passiert für den Rücktransport zu 100 Prozent. Sie sind nach einem Unfall oder wegen einer unvorhersehba- ✔ Im Todesfall werden ausschließlich die Überführungs ren Krankheit im Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt kosten für Sarg oder Urne nach Übermittlung der detaillier- wird (nach Diagnose des behandelnden Arztes) länger als eine ten Rechnung bis maximal € 15.000,– übernommen. Woche dauern. Sie werden von einem Familienmitglied besucht. ✔ Darüber hinausgehende Kosten sind nicht gedeckt. So hilft der ARBÖ Leistungsbezogene Hinweise ✔ Übernahme der Reisekosten für eine Person sowie der • Über die Notwendigkeit, die Art und den Zeitpunkt des Kosten für Übernachtungen (maximal fünf Nächte) bis ins Rücktransportes entscheidet ausschließlich der vom gesamt maximal € 2.000,–. ARBÖ beauftragte Mediziner in Absprache mit dem behan- delnden Arzt, unter Berücksichtigung der medizinischen Leistungsbezogene Hinweise Versorgung vor Ort und der Verfügbarkeit eines geeigneten • Wir benötigen eine Bestätigung über die Aufenthaltsdauer Transportmittels. im Krankenhaus. • Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt, • Ihr Besucher lässt sich alle Ausgaben im Zusammenhang der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. mit der Hin- und Rückreise (Treibstoff, Mautgebühren, • Im Schadenfall benötigt der ARBÖ die Adresse und Bahnkarten etc., ausgenommen Speisen und Getränke) die Daten der Abteilung des Krankenhauses sowie den sowie die Übernachtungen mittels Rechnungen bestätigen. Namen, die Telefon- und die Faxnummer des behandeln- Nach der Rückkehr werden diese beim ARBÖ eingereicht. den Arztes.
32 Personenbzogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 33 Die Gültigkeit ist auf einen ununterbrochenen Auslands • Leistungsbezogene Hinweise aufenthalt von maximal 62 Tagen beschränkt. • Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt, • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. Organisation des Rücktransportes über den ARBÖ-Reise- • Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus kann Notruf a bgewickelt wurde. Andernfalls werden nur jene vorab eine Kostendeckung durch den ARBÖ erforderlich Kosten ersetzt, welche bei Organisation durch den ARBÖ sein. Nehmen Sie dazu mit dem ARBÖ-Reise-Notruf entstanden wären. Kontakt auf. Der ARBÖ und das Krankenhaus setzen sich • Im Todesfall wird die Rückholung nicht über den ARBÖ dann in Verbindung. durchgeführt. Die Kontaktaufnahme mit der öster • Sämtliche Kosten, die durch notwendige ärztliche Be- reichischen Botschaft im jeweiligen Land ist erforderlich. handlung anfallen, müssen mittels Rechnungen bestätigt Selbstverständlich hilft hier der ARBÖ im Rahmen der werden. Leistung gemäß Seite 34 „Personenbezogene Leistungen • Sie reichen diese Rechnungen nach Ihrer Rückkehr bei – 13. Notfallservice“. der Pflichtversicherung (Krankenkasse) ein. Den von der Pflichtversicherung nicht gedeckten Restbetrag reichen Sie dann beim ARBÖ ein. Wir benötigen Fotokopien 11. Krankenversicherung aller relevanten Rechnungen sowie eine Bestätigung der Geltungsbereich Ausland Kostenübernahme bzw. der Ablehnung der Kostenüber- Das ist passiert nahme von der Pflichtversicherung im Original. Sie werden im Ausland krank oder haben einen Unfall. Eine • Die Gültigkeit ist auf einen ununterbrochenen Auslands ärztliche Versorgung im Krankenhaus oder eine ambulante aufenthalt von maximal 62 Tagen beschränkt. Behandlung durch einen Facharzt oder praktischen Arzt ist erforderlich. 12. Nächtigungskosten nach Unfall oder So hilft der ARBÖ Erkrankung ✔ Übernahme der Kosten für Untersuchungen, Behand- Geltungsbereich In- und Ausland lungen und Operationen bei stationärem Aufenthalt, Arztkosten und Kosten für verordnete Medikamente bei Das ist passiert ambulanter Behandlung sowie für den Transport ins Sie werden im Urlaub krank oder haben einen Unfall. Eine Krankenhaus bis maximal € 150.000,– für die leistungs unvorhersehbare Übernachtung wird erforderlich. berechtigte Person.
34 Personenbzogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 35 So hilft der ARBÖ Leistungsbezogene Hinweise ✔ Übernahme der Kosten für unvorhergesehene Übernach- • Melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl von Dokumenten, tungen nach Unfall oder Erkrankung für maximal drei Wertgegenständen und Kreditkarten bzw. Maestro-Karten Nächte bis maximal € 200,– pro Nacht und Person. unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle. Die An zeigebestätigung ist für alle weiteren Schritte (Wiederbe- Leistungsbezogene Hinweise schaffung von Dokumenten, Kartensperre etc.) erforder- • Verständigen Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. lich. • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die Reiseunfähigkeit mittels ärztlichem Attest bestätigt wird. 14. Kostenersatz für Wiederbeschaffung von • Eventuell anfallende Mehrkosten für die verspätete Rück reise (Storno- oder Umbuchungsgebühren etc.) werden Dokumenten nicht übernommen. Geltungsbereich Ausland Das ist passiert 13. Notfallservice Ihnen wurden im Ausland wichtige Dokumente oder Reise Geltungsbereich In- und Ausland unterlagen (Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Reise- pass, Personalausweis, Flugtickets, Bahnkarten) gestohlen. Das ist passiert Sie sind in Österreich oder im Ausland unterwegs und haben So hilft der ARBÖ ein Problem, das Sofortmaßnahmen erfordert. ✔ Übernahme der Gebühren für die Wiederbeschaffung der gestohlenen Dokumente bis zu insgesamt maximal So hilft der ARBÖ € 2.000,–. ✔ Im Rahmen unserer Möglichkeiten leiten wir alle notwen- digen Sofortmaßnahmen ein. Das sind unter anderem: Leistungsbezogene Hinweise Verständigung von A ngehörigen, Reise-Notrufe über den • Melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der nächsten Rundfunk, Besorgung von Flugtickets, Unterstützung bei Polizeidienststelle. der Wiederbeschaffung von Dokumenten, Hilfestellung bei • Reichen Sie alle Belege, welche die Wiederbeschaffung Verlust oder Diebstahl von Kreditkarte, Maestro-Karte oder dokumentieren, im Original beim ARBÖ ein und legen Sie Handy sowie die Beschaffung und Übermittlung dringend die aus- und inländische Diebstahlsanzeige in Fotokopie benötigter Medikamente. bei.
36 Personenbzogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 37 • Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Wiederbeschaf- So hilft der ARBÖ fung werden nicht übernommen. ✔ Wir organisieren über den ARBÖ-Reise-Notruf die Über • Gebühren im Zusammenhang mit der Sperre von Kredit- gabe eines bei einer ARBÖ-Dienststelle hinterlegten oder Maestro-Karten werden nicht übernommen. Geldbetrages durch eine Partnerfirma. 15. Übernahme von Rückreisekosten 17. Telefonkostenersatz Geltungsbereich Ausland Geltungsbereich In- und Ausland Das ist passiert Das ist passiert Sie müssen einen Aufenthalt im Ausland wegen eines Sie mussten innerhalb von Österreich oder aus dem Ausland Elementarereignisses am Wohnsitz, eines Schadens am mit dem ARBÖ-Reise-Notruf Kontakt aufnehmen. Dabei sind Eigentum infolge von Einbruchdiebstahl oder des Todesfalls Telefonkosten entstanden. Ihres Ehepartners, Lebensgefährten, eines Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) abbrechen und sofort nach Hause So hilft der ARBÖ zurückkehren. ✔ Übernahme der Kosten für alle belegbaren Telefonate mit dem ARBÖ-Reise-Notruf zu 100 Prozent. Sind k eine So hilft der ARBÖ Belege verfügbar, übernimmt der ARBÖ einmalig eine ✔ Übernahme der Rückreisekosten – je nach Aufenthaltsort Pauschale von € 30,– pro Schadensereignis, sofern die auch Linien- oder Charterflug – zu 100 Prozent. Besorgung Telefonate nachweislich mit dem ARBÖ-Reise-Notruf und Zustellung der benötigten Unterlagen (beispielsweise +43 (0)50-123-100 geführt wurden (lt. ARBÖ-Datenbank). Flugtickets oder Bahnkarten). Leistungsbezogene Hinweise • Für die Schadensabwicklung benötigt der ARBÖ Belege, 16. Organisation von Bargeldübermittlung die die Telefonate mit dem ARBÖ-Reise-Notruf be- Geltungsbereich Ausland stätigen (detaillierte Handyabrechnung mit Einzel Das ist passiert gesprächsnachweis, Telefonrechnung des Hotels etc.). Sie sind im Ausland unterwegs und benötigen für unvorher gesehene Ereignisse dringend Bargeld.
38 Personenbzogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 39 18. Radfahrer-Haftpflichtversicherung So hilft der ARBÖ Geltungsbereich Ausland ✔ Übernahme der Kosten für das Abtransportieren zu der dem Ereignisort nächstgelegenen Werkstätte oder zum Das ist passiert Wohnsitz der leistungsberechtigten Person bis maximal Sie sind als Fußgänger, Skater oder Radfahrer im Ausland € 500,– pro Schadenfall. unterwegs und haben einen Personen- oder Sachschaden verursacht. Leistungsbezogene Hinweise • Verständigen Sie den ARBÖ-Pannen-Notruf 1-2-3. So hilft der ARBÖ ✔ Deckung von Personen- und Sachschäden bis maximal € 1.500.000,– pro Schadensereignis. Leistungsbezogene Hinweise • Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt, der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. • A lle Beteiligten müssen vor Ort einen Schadensbericht (Europäischer Unfallbericht etc.) verfassen. • Bei verletzten Personen oder Sachschäden an öffent lichem Gut muss der Schaden unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. 19. Abtransport von nicht zulassungspflichtigen Elektro-Fahrzeugen Geltungsbereich Inland Das ist passiert Das von Ihnen gelenkte nicht zulassungspflichtige Elektro-Fahr- zeug (z. B. Elektro-Rollstuhl, Elektro-Fahrrad) ist aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und muss abtransportiert werden.
Sie benötigen Hilfe? Rufen Sie den ARBÖ-Reise-Notruf ✆ 050-123-100 aus dem Ausland ✆ +43 50-123-100 Stand: 02-2018 Medieninhaber/Verleger: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Bundesorganisation, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171 Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Marketing Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst, Wien Hersteller: Gerin Druck GmbH, Wolkersdorf
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