Sicherheits-Pass.Gold - Leistungsübersicht 2018 - Arbö

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Sicherheits-Pass.Gold - Leistungsübersicht 2018 - Arbö
Sicherheits-Pass.Gold
       Leistungsübersicht 2018
2     Sicherheits-Pass.Gold                                                                                                   Wichtige Nummern                3

    Rundum-Schutz für Reise und Mobilität                               ARBÖ-Reise-Notruf
    Der Rundum-Schutz für Ihre Familie, Ihre Fahrzeuge und              In Österreich
    Sie übernimmt im Anlassfall nicht nur die Kosten, sondern hilft     Pannen- und
    auch bei der Organisation. Treten Sie also keine Reise ohne         Abschleppdienst                                   1-2-3 (ohne Ortsvorwahl)
    Sicherheits-Pass.Gold an.
                                                                        ARBÖ-Reise-Notruf                                 050-123-100
    Hier gilt der Sicherheits-Pass.Gold
    Der Sicherheits-Pass.Gold gilt in Österreich und Europa im
    geo­grafischen Sinn, in den außereuropäischen Mittelmeer-An­rai­    Aus dem Ausland
    ner­staaten, auf den K
                         ­ anarischen Inseln, Madeira und den Azoren.   ARBÖ-Reise-Notruf                                 +43 (0)50-123-100
                                                                        Telefax                                           +43 (0)50-123-99-100

                                                                        E-Mail                                            id@arboe.at

                                                                        Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde in der vorliegenden Broschüre auf
                                                                        geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich
                                                                        alle g
                                                                             ­ eschlechtsbezogenen Begriffe im gleichen Sinne an Frauen wie Männer.
4     Inhalt                                                                                                                 Inhalt        5

    Leistungsbezogene Hinweise                                        12.	Nächtigungskosten nach Unfall oder Erkrankung –
                                                                           In- und Ausland                                            33
    zum Sicherheits-Pass.Gold (SP.Gold)                           6
                                                                      13. Nofallservice – In- und Ausland                             34
    Gültig ab 1. 3. 2018                                              14.	Kostenersatz für Wiederbeschaffung
                                                                           von Dokumenten – Ausland                                   35
    Fahrzeugbezogene Leistungen                                       15. Übernahme von Rückreisekosten – Ausland                     36
     1.   Pannendienst – Ausland                                 14   16. Organisation von Bargeldübermittlung – Ausland              36
     2.   Abschleppdienst – In- und Ausland                      14   17. Telefonkostenersatz – In- und Ausland                       37
     3.   Fahrzeugheim- bzw. -rücktransport – In- und Ausland    15   18. Radfahrer-Haftpflichtversicherung – Ausland                 38
     4.   Fahrzeugrücktransport nach Diebstahl – Ausland         17   19.	Abtransport von nicht zulassungspflichtigen
     5.   Ersatzteileversand – Ausland                           18        Elektro-Fahrzeugen – Inland                                38
     6.   Abholung des reparierten Fahrzeugs – In- und Ausland   19
     7.   Zollkostenvergütung und Verschrottung – Ausland        20
     8.   Wildschadenvergütung – In- und Ausland                 20

    Personenbezogene Leistungen
     1. Mobilität nach Panne oder Unfall – In- und Ausland       22
     2. Lotsendienst – In- und Ausland                           24     Diese Broschüre ist eine Orientierungshilfe zum Abschluss
     3.	Nächtigungskosten nach Ausfall des Fahrzeugs –                 des Sicherheits-Pass.Gold. Bei Abschluss des Sicher-
         In- und Ausland                                         25     heits-Pass.Gold gelten jedoch ausschließlich die jeweiligen
     4.	Taxikosten – In- und Ausland                            26     Versicherungsbedingungen wie folgt:
     5. Insassen-Unfallversicherung – Ausland                    26     Versicherungsbedingungen der WIENER STÄDTISCHEN
     6.	Hubschrauberrettung und Akia-Bergung                           zum Gruppenversicherungsvertrag mit dem ARBÖ im
         nach alpinem Sportunfall – In- und Ausland              27     Rahmen des ARBÖ-Sicherheits-Passes.Gold (gültig für
     7. Krankenverlegung nach Krankheit oder Unfall – Inland     28     Beitritte ab 1. 3. 2018) Fassung 2018
     8.	Rückholung von Kindern, Jugendlichen und
         Haustieren – In- und Ausland                            29     Die Versicherungsbedingungen sind online nachzulesen
     9. Krankenbesuch – Ausland                                  30     auf www.sicherheitspass.at oder stehen in Ihrem ARBÖ-­
    10. Krankenrückholung – Ausland                              31     Prüfzentrum zur Verfügung.
    11. Krankenversicherung – Ausland                            32
6     Leistungsbezogene Hinweise                                                                         Leistungsbezogene Hinweise           7

    Leistungsbezogene Hinweise                                          reich, werden Kosten für Fahrzeug- und Krankentransporte von
                                                                        Österreich in das jeweilige Heimatland ausschließlich bis zur
                                                                        österreichischen Staatsgrenze über­nommen. Darüber hinaus
    1. Geltungsbereich                                                  anfallende Kosten sind vom Leistungs­berechtigten zu tragen.
    1.1 Der Geltungsbereich (Inland und/oder Ausland) ist bei der       2.6 Ist der Wohnsitz des Leistungsberechtigten nicht in Öster­
     jeweiligen Leistung angeführt.                                     reich und ist auch der Ereignisort nicht in Österreich, besteht für
     1.2 Inland ist Österreich, Ausland sind alle Länder Europas        Fahrzeug- und Krankentransporte kein Leistungsanspruch aus
    im g ­ eografischen Sinn sowie die Mittelmeer-Anrainerstaaten       dem SP.Gold.
    ­( Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon,   2.7 Geldleistungen aus dem SP.Gold sind auf das bekannt
     Syrien, Türkei), sofern in dem jeweiligen Land Tourismus mög-      gegebene Konto zu leisten. Die Geldleistung gilt mit der
     lich ist und keine offizielle Reise­warnung besteht; weiters die   Absendung bzw. Abbuchung vom Schuldnerkonto als erfüllt.
     Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerte-    Das Verlust­risiko trägt der Schuldner. Der ARBÖ ist berechtigt,
     ventura, La Palma, Gomera, Hierro), Madeira und die Azoren.        den je­weiligen Überbringer von Belegen als zum Empfang der
     1.3 Der SP.Gold gilt nicht in Grönland, Spitzbergen sowie in der   darauf entfallenden Geldleistungen ermächtigt anzusehen.
    Russi­schen Föderation ab dem Ural (asiatischer Teil).

                                                                        3. Leistungsberechtigung und Gültigkeit
    2. Erfüllungsort der Leistungen                                    3.1 Leistungsberechtigt sind der Inhaber des SP.Gold sowie
    2.1 Soweit im Folgenden nicht anders definiert, ist der Er­         seine Familienmitglieder gemäß Punkt 3.8.
    füllungs­ort für Dienstleistungen aus dem SP.Gold der öster-        3.2 Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist eine aktive,
    reichische Wohnsitz des Inhabers des SP.Gold, das ist die           voll bezahlte, dem Kraftfahrzeug entsprechende ARBÖ-Mit-
    Adresse, an der der Inhaber des SP.Gold gemeldet und die im         gliedschaft für das Klubjahr.
    ARBÖ-EDV-System gespeichert ist.                                    3.3 Der Beitrag für den SP.Gold muss vollständig bezahlt sein.
    2.2 Für das Abschleppen ist der Erfüllungsort die dem Ereig­        3.4 Fahrzeugbezogene Leistungen gelten für alle auf den
    nisort nächstgelegene Fachwerkstätte.                               SP.Gold-Inhaber oder eine leistungsberechtigte Person in einem
    2.3 Für Fahrzeugtransporte ist der Erfüllungsort die dem Wohn-      EU-Staat sowie der Schweiz und/oder in Liechtenstein zuge-
    sitz nächstgelegene Fachwerkstätte.                                 lassenen Fahrzeuge, egal wer mit dem Fahrzeug unterwegs
    2.4 Für Krankentransporte ist der Erfüllungsort das dem Wohn-       ist. Das höchstzulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge darf
    sitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus.                          maximal 6 t, die Länge maximal 7,5 m, die Höhe maximal 3,5 m
    2.5 Ist der Wohnsitz des Leistungsberechtigten nicht in Öster-      und die Breite maximal 2,5 m betragen.
8     Leistungsbezogene Hinweise                                                                      Leistungsbezogene Hinweise         9

     3.5 Ein definiertes Fahrzeug, das auf eine andere Person          erstmaligen Abschluss frühestens der 1. März 2018. Die Versi-
     angemeldet ist und vom SP.Gold-Inhaber nachweislich ständig       cherung endet am 31. Dezember 2018, 24.00 Uhr.
     genutzt und vorab dem ARBÖ gemeldet wurde, ist ebenfalls          3.10 Ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Schadenfall
     versichert. Grundvoraussetzung ist, dass der SP.Gold-Inhaber      nach dem Versicherungsbeginn und vor dem Versicherungsen-
     kein auf sich zugelassenes Fahrzeug besitzt. Leistungsan-         de gemäß 3.9, das heißt innerhalb der Gültigkeit des SP.Gold,
     spruch besteht in diesem Fall nur dann, wenn das Fahrzeug         eingetreten ist.
     vom SP.Gold-Inhaber gelenkt wird. Der Versicherungsschutz ist
     diesbezüglich auf ein einziges Fahrzeug begrenzt.
     3.6 Weiters versichert sind Wohnmobile, die vom SP.Gold-In­
                                                                       4. Kein Leistungsanspruch besteht
    haber für eine Urlaubsreise gemietet werden und Fahrzeuge von      4.1 Wenn im Zusammenhang mit dem Ereignis eine rechts­
    ­Dritten, die vom SP.Gold-Inhaber für eine Urlaubsreise geliehen   kräftige Bestrafung durch ein Gericht oder eine Behörde wegen
     werden, sofern dem ARBÖ das Kennzeichen vor Reiseantritt          Fahruntüchtigkeit, Alkoholisierung, Beeinträchtigung durch
     bekannt gegeben wird. Darüber hinaus sind auch Anhänger, die      Suchtgift oder wegen Im-Stich-Lassen eines Verletzten erfolgt.
     vom SP.Gold-Inhaber für eine Reise geborgt werden, ver­sichert.   4.2 Wenn der Fahrzeuglenker nicht im Besitz der vorge-
     3.7 Die Leistungen aus dem SP.Gold gelten auch für Anhänger       schriebenen Lenkberechtigung ist bzw. wenn das Fahrzeug
     mit einer Länge von maximal 7,5 m, wenn sie von einem Zug-        oder Kennzeichen behördlich beschlagnahmt wurde oder im
     fahrzeug gemäß 3.4–3.6 ge­zogen werden. Der Kostenersatz er-      Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht verkehrs- oder
     folgt im gleichen Ausmaß wie für das versicherte Zugfahrzeug.     betriebssicher ist.
     3.8 Bei personenbezogenen Leistungen sind der Gatte bzw.          4.3 Bei Teilnahme an einer offiziellen sportlichen oder wettbe-
     Lebensgefährte am selben Wohnsitz und deren Kinder bis zum        werbsmäßigen Veranstaltung und den dazugehörigen Trainings-
     Ende jenes Jahres, in das deren 19. Geburtstag fällt, mitversi-   veranstaltungen.
     chert, sofern sie zum Zeitpunkt des im Rahmen des SP.Gold         4.4 Wenn der Schaden (Unfall, Erkrankung, strafbare Hand-
     gedeckten Schadensereignisses an einem österreichischen           lung) durch vorsätzliches, grob fahrlässiges Handeln, unter
     Wohnsitz gemeldet sind. Der Wohnsitz der Kinder muss nicht        Einfluss von Alkohol, Drogen oder durch unterlassenes Handeln
     mit dem des SP.Gold-Inhabers übereinstimmen. Die Leistungs-       des Leistungs­berechtigten verursacht wird.
     berechtigung besteht auch, wenn die versicherten Personen mit     4.5 Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel.
     anderen Verkehrsmitteln als dem Kfz unterwegs sind. Die Reise     4.6 Bei fahrzeugbezogenen Leistungen für nicht angemeldete
     kann sowohl gemeinsam als auch getrennt angetreten werden.        Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Probe- oder Überstellungs-
     3.9 Der Versicherungsbeginn ist 0.00 Uhr des auf die Ein­         kennzeichen und Fahrzeuge von Autovermietungen (Aus­nahme
     zahlung der Prämie für den SP.Gold folgenden Tages, beim          Wohnmobile – s­ iehe 3.6).
10     Leistungsbezogene Hinweise                                                                      Leistungsbezogene Hinweise         11

      4.7 Wenn im Zusammenhang mit einem Fahrzeugtransport              von Gerätetauchen, Para­gleiten, Drachen­fliegen, Segelfliegen,
      oder Wildschaden die voraussichtlichen Reparaturkosten höher      Fallschirmspringen und ähnlichen Risikosportarten eintritt.
      sind als der Wieder­beschaffungswert (Zeitwert des Fahrzeugs      Zahn­behandlungen, die nicht der un­mittelbaren Erst­versorgung
      laut Eurotax in Österreich, Händlerverkauf) des Fahrzeugs.        dienen (z. B. Zahnersatz, Zahnprothesen-Reparatur), kosmeti-
      Gleiches gilt, wenn die Transportkosten den Restwert des Fahr-    sche und Kur-Behandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen
     zeugs übersteigen (Zeitwertklausel).                               und Heilbehelfe (z. B. Krücken, Sportgips) werden ebenfalls
     4.8 Wenn der Leistungsberechtigte Ansprüche gegenüber              nicht übernommen.
     einem Unfallbeteiligten oder dessen Haftpflichtversicherung bzw.   Alle Leistungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft,
     gegenüber einer anderen Versicherung (beispielsweise bei einer     ­Geburt und/oder Fehlgeburt sind nicht gedeckt.
     Kaskoversicherung, einer Kreditkartenversicherung oder der          4.11 Wenn für die Schadensabwicklung erforderliche Unter­
     Sozialversicherung) geltend machen kann. Erfolgt für den            lagen nicht beigebracht werden. Rechnungen sind, soweit bei
     Versicherten durch den leistungspflichtigen Dritten kein voller     den einzelnen Leistungspunkten nicht anders angegeben, im
     Ersatz, besteht eine subsidiäre Leistungs­verpflichtung aus dem     Original beizubringen, sonstige Unterlagen nur dann, wenn
     SP.Gold. Der Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber           dies ausdrücklich angeführt ist. Alle Rechnungen und Belege
     einem leistungspflichtigen Dritten geht nach Erbringung einer       werden Eigentum des ARBÖ bzw. der WIENER STÄDTISCHEN
     Ver­sicherungsleistung durch die WIENER STÄDTISCHE Ver­             Ver­sicherung AG Vienna Insurance Group.
     sicherung AG Vienna Insurance Group auf diese über                  4.12 Wenn der Schadenfall vor dem Versicherungsbeginn oder
     (Zession) und, soweit es sich um eine Leistung des ARBÖ (siehe      nach dem Versicherungsende eingetreten ist (siehe 3.9).
     6.6) handelt, auf den ARBÖ über (Zession). Dies gilt insbeson-      4.13 Für Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch
     dere dann, wenn bei Vorhandensein entsprechender Versiche-          eine Werkstätte.
     rungen und damit Leistungsverpflichtungen Dritter die WIENER
     STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group bzw. der
     ARBÖ in Unkenntnis dieser bereits eine Leistung erbracht hat.      5. Im Schadenfall ist zu beachten
     4.9 Wenn Schadenfälle im Zusammenhang mit Kriegen,                 5.1 Wenn bei den einzelnen Leistungen nicht anders ange-
     ­politischen Unruhen, Kernenergie oder Naturgewalten auftreten.    geben, ist immer der ARBÖ-Reise-Notruf zu verständigen (im
      4.10 Wenn ein Krankheits- bzw. Schadenfall als Folge ­einer       Inland 050-123-100, aus dem Ausland +43 (0)50-123-100).
      Vorerkrankung (vor Reiseantritt bekannte Beschwerden, Er­         5.2 Für die Bearbeitung werden grundsätzlich der Name und
      krankungen oder Verletzungen, die während des Auslands­auf­       die Mitgliedsnummer des SP.Gold-Inhabers, eine Bankverbin-
      enthalts behandlungsdürftig werden oder die Ursache für den       dung für die Überweisung einer allfälligen Geldleistung und –
      Schadenseintritt sind) sowie n­ ach Unfällen bei der Ausübung     falls dies aus den übermittelten Unter­lagen nicht eindeutig
12     Leistungsbezogene Hinweise                                                                         Leistungsbezogene Hinweise           13

     hervorgeht – eine kurze Sachverhalts­darstellung benötigt.          Der SP.Gold-Inhaber stimmt weiters zu, dass soweit eine Daten­
     5.3 Sollten Sie auch noch durch andere Versicherungen               übermittlung für eine Leistungserbringung aus dem SP.Gold
     ge­schützt sein (Unfall- oder Krankenversicherung, Versiche-        durch etwaige Subunternehmer erforderlich ist, diese erfolgt.
     rung bei einem Kreditkarten­institut etc.), so sind diese Ver­      Etwaige Subunternehmen dürfen die Daten ausschließlich für
     sicherungen bei der Einreichung bzw. direkt bei der Schadens­       und solange es für die Leistungserbringung erforderlich ist,
     meldung bekannt zu geben.                                           nutzen.
                                                                         6.6 Die Leistungen aus dem SP.Gold werden aufgrund eines
                                                                         Gruppen­versicherungsvertrags des ARBÖ mit der WIENER
     6. Allgemeine Hinweise                                              STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna I­nsurance Group vom
     6.1 Im Zuge von Fahrzeugtransporten genannte Ankunftszeiten         ARBÖ für die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna
     können trotz bester Planung und gewissenhafter Durchführung         ­Insurance Group erbracht, mit Ausnahme folgender Leistungen,
     immer nur unver­bindlich sein.                                       die direkt vom ARBÖ erbracht werden
     6.2 Es besteht kein Anspruch auf sofortigen Fahrzeug­transport.      Abschleppdienst – Inland; Fahrzeugheim- bzw. -rücktrans-
     6.3 Für die Leistungsvergütung bzw. Verrechnung gilt der             port – Inland; Abholung des reparierten Fahrzeugs – Inland;
     jeweils aktuelle ARBÖ-Tarif bzw. Partner-Tarif. Die angegebenen      Abtransport von nicht zulassungspflichtigen Elektro-Fahrzeugen
     Deckungssummen verstehen sich immer inklusive Mehrwert-              – Inland.
     steuer.                                                              Für die von der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna
     6.4 Für Dienstleistungen, die nicht durch den SP.Gold gedeckt        ­Insurance Group zu erbringenden Leistungen gelten die dem
     sind, kann der ARBÖ eine entsprechende Sicherstellung ver­            Vertrag ­z wischen der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG
     langen. Als Sicherstellung gilt in erster Linie Bargeld, das von      ­V ienna I­nsurance Group und dem ARBÖ zugrundeliegenden
     einer autori­sierten Person in einer ARBÖ-Dienststelle für den         Ver­sicherungsbedingungen. Sollten die Inhalte in dem hier
     Leistungsberechtigten hinterlegt wird.                                 vorliegenden Dokument „Leistungsübersicht“ den Versiche-
     6.5 Der SP.Gold-Inhaber stimmt mit dem Abschluss des                   rungsbedingungen widersprechen, gehen die Versicherungsbe­
     SP.Gold zu, dass die zur Leistungserbringung relevanten                dingungen vor. Die Versicherungsbedingungen können auf
     Daten beim ARBÖ und seinem Versicherungspartner WIENER                 www.arboe.at/sicherheitspass eingesehen werden.
     ­STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna I­nsurance Group, an                6.7 Der Anspruch auf Leistungen aus dem SP.Gold verjährt
      den die relevanten Daten übermittelt werden, automations­             nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
      unterstützt verarbeitet werden (ARBÖ: DVR 0047171; W     ­ IENER      6.8 Der ausschließliche Gerichtsstand ist das sachlich zu­
      STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna I­nsurance Group:                   stän­dige Gericht in Wien Innere Stadt. Es gilt österreichisches
      DVR 4001506).                                                         Recht.
14     Fahrzeugbezogene Leistungen                                                                       Fahrzeugbezogene Leistungen           15

     Fahrzeugbezogene Leistungen                                          So hilft der ARBÖ
                                                                          ✔ Übernahme der Kosten für das Abschleppen zu der dem
                                                                              Ereignisort nächstgelegenen Fachwerkstätte bis maximal
     1. Pannendienst
                                                                              € 500,– pro Schadenfall. In diesem Höchstbetrag inkludiert
        Geltungsbereich Ausland                                               sind auch allfällige umweltbezogene Aufwendungen nach
     Das ist passiert                                                         einem Unfall (Ölbindemittel etc.), wobei 80 Prozent dieser
     Das versicherte Fahrzeug ist im Ausland aufgrund einer Panne             Kosten bis maximal € 146,– übernommen werden.
     nicht mehr fahrbereit.
                                                                          Leistungsbezogene Hinweise
     So hilft der ARBÖ                                                    •      Verständigen Sie den ARBÖ-Pannen-Notruf 1-2-3 im
     ✔ Übernahme der Kosten für den Panneneinsatz bis maximal                    Inland bzw. den ARBÖ-Reise-Notruf +43 (0)50-123-100 im
         € 360,–.                                                                 Ausland.
                                                                          •       Nicht gedeckt ist ein mehrmaliges Abschleppen pro Scha-
     Leistungsbezogene Hinweise                                               denfall (von einer Fachwerkstätte zur nächsten etc.).
     •   Verständigen Sie einen lokalen Pannendienst oder den            •   Nicht gedeckt sind Leerfahrten.
          ARBÖ-Reise-Notruf +43 (0)50-123-100.                            •    A llfällige Mehrkosten sind im Ausland vor Ort direkt an das
     •    Wenn Sie die Pannenhilfe sofort bezahlen müssen, dann                jeweilige Abschlepp-Unternehmen zu bezahlen.
           lassen Sie sich eine Rechnung über die entstandenen            •     Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine
           Kosten ausstellen.                                                    Werkstätte werden nicht vergütet.
     •     A llfällige Mehrkosten sind vor Ort direkt an das jeweilige
            Abschlepp-Unternehmen zu bezahlen.                            3. Fahrzeugheim- bzw. -rücktransport
     •      Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine
             Werkstätte werden nicht vergütet.                               Geltungs­bereich In- und Ausland
                                                                          Das ist passiert
     2. Abschleppdienst                                                  Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund eines Unfalls oder einer
                                                                          Panne nicht mehr fahrbereit oder musste aus gesundheitlichen
         Geltungsbereich In- und Ausland                                  Gründen zurückgelassen werden. Im Unfall- oder Pannenfall
     Das ist passiert                                                     kann das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen repariert
     Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund eines Unfalls oder einer       werden. Das Fahrzeug muss überstellt werden.
     Panne nicht mehr fahrbereit und muss abgeschleppt werden.
16     Fahrzeugbezogene Leistungen                                                                    Fahrzeugbezogene Leistungen          17

     So hilft der ARBÖ                                                       gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Ab­
     ✔ Übernahme der Kosten für den Heimtransport des Fahr-                 schleppdienst“ übernommen.
         zeugs zu der dem Wohnsitz nächstgelegenen Fachwerk-            •    Musste das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen
         stätte im Unfall- oder Pannenfall bzw. an die Heimadresse            zurückgelassen werden, werden die Kosten für den Fahr-
         der leistungsberechtigten Person im Falle seiner Er­                 zeugheim- bzw. -rücktransport nur dann übernommen,
         krankung zu 100 Prozent.                                             wenn die Organisation der Krankenrückholung über den
     ✔     bernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden
          Ü                                                                   ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde.
          Garagierungs­kosten für maximal sechs Wochen bis zu           •     Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine
          € 450,–.                                                             Werkstätte werden nicht vergütet.

     Leistungsbezogene Hinweise                                         4. Fahrzeugrücktransport nach Diebstahl
     •   Wurde das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, ist für den
          Rücktransport außerdem eine behördliche Bestätigung
                                                                            Geltungsbereich Ausland
          (Unfallanzeige) erforderlich.                                 Das ist passiert
     •    Der Heimtransport im Inland erfolgt in der Regel innerhalb   Das versicherte Fahrzeug wurde während der Gültigkeitsdauer
           von fünf Werktagen. Wird ein sofortiger Heimtransport        des SP.Gold gestohlen und zu einem späteren Zeitpunkt im
           gewünscht, können nur Kosten im Rahmen der Leistung          Ausland von der Polizei sichergestellt. Das noch in Ihrem Besitz
           gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Ab­­-       befindliche Fahrzeug muss überstellt werden.
           schleppdienst“ (Deckungssumme ­maximal € 500,–) über-
           nommen werden.                                               So hilft der ARBÖ
     •     Der Rücktransport aus dem Ausland erfolgt in der ­Regel     ✔ Übernahme der Kosten für den Rücktransport des Fahr-
            innerhalb von zehn Werktagen. Wird ein sofortiger Rück­         zeugs zum Wohnsitz oder zu der dem Wohnsitz nächst-
            transport gewünscht, können nur Kosten im Rahmen der            gelegenen Fachwerkstätte zu 100 Prozent sowie etwaige
            Leistung gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen            ­entstehende Garagierungskosten für maximal sechs
            – 2. Abschleppdienst“ (Deckungs­summe maximal € 500,–)           Wochen bis zu € 450,–.
            übernommen werden.                                          ✔     arüber hinaus Übernahme von Zusatzkosten im Zusam-
                                                                             D
     •      Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die                 menhang mit der Wiederauffindung (behördliche Abga-
             ­Organisation des Fahrzeugheim- bzw. -rücktransports            ben, Abwicklungspauschalen für vom ARBÖ beauftragte
              über den ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde. An-              Partner im Zusammenhang mit der behördlichen Freigabe
              dernfalls werden nur die Kosten im Rahmen der Leistung         etc.) bis maximal € 1.500,–.
18     Fahrzeugbezogene Leistungen                                                                      Fahrzeugbezogene Leistungen        19

     Leistungsbezogene Hinweise                                           Leistungsbezogene Hinweise
     •      Für den Rücktransport müssen die erforderlichen behörd-      •   Wir sind bemüht, die benötigten Ersatzteile so rasch wie
         lichen Bestätigungen (Diebstahlsanzeige, Ausfuhrbewilli-              möglich weiterzuleiten. Dennoch kann es mehrere Tage
         gung etc.) vorliegen.                                                 ­dauern, bis diese bei Ihnen eintreffen.
     •   Der Rücktransport erfolgt in der Regel innerhalb von zehn       •     Reparaturarbeiten bzw. Ersatzteilkosten werden nicht
          Werktagen. Wird ein sofortiger Rücktransport gewünscht,                ­ver­gütet.
          so können nur Kosten im Rahmen der Leistung gemäß
          Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Abschlepp-
                                                                          6. Abholung des reparierten Fahrzeugs
          dienst“ (Deckungssumme maximal € 500,–) übernommen
          werden.                                                            Geltungs­bereich In- und Ausland
     •    Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die                Das ist passiert
           Organisation des Fahrzeugrücktransports über den               Das versicherte Fahrzeug wurde nach einem Unfall oder einer
           ­ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde. Andernfalls              Panne in Österreich bzw. im Ausland in einer Fachwerkstätte
            werden nur die Kosten im Rahmen der Leistung gemäß            repariert und steht zur Abholung bereit.
            Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Abschlepp-
            dienst“ über­nommen.                                          So hilft der ARBÖ
                                                                          ✔ Die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse für eine Person
     5. Ersatzteileversand                                                   vom Wohnsitz des SP.Gold-Inhabers zur Fachwerk­
                                                                              stätte werden zu 100 Prozent übernommen. Andernfalls
        Geltungsbereich Ausland                                               werden die beleg­baren Kosten eines anderen gewählten
     Das ist passiert                                                         Transport­mittels maximal auf Basis einer Bahnfahrt 1.
     Das versicherte Fahrzeug ist nach einem Unfall oder einer                Klasse für eine Person vergütet.
     Panne im Ausland nicht mehr fahrbereit. Durch die Übermittlung
     von Ersatzteilen, die im Reiseland nicht erhältlich sind, kann das   Leistungsbezogene Hinweise
     Fahrzeug wieder fahrbereit gemacht werden.                           •   Für die Inanspruchnahme dieser Leistung benötigen Sie
                                                                               eine Reparaturrechnung, die in Kopie vorzulegen ist.
     So hilft der ARBÖ                                                    •    Heben Sie die Bahnkarte bzw. andere Belege im Zu­
     ✔ Der ARBÖ übernimmt die Besorgungs- und Transport­                       sammenhang mit Ihrem Transportmittel gut auf. Diese
         kosten und legt gegebenenfalls den Rechnungsbetrag für                 sind für die Inanspruchnahme dieser Leistung im Original
         die be­nötigten Ersatzteile zwischenzeitlich aus.                      vorzulegen.
20     Fahrzeugbezogene Leistungen                                                                    Fahrzeugbezogene Leistungen          21

     7. Zollkostenvergütung und Verschrottung                          So hilft der ARBÖ
        Geltungs­bereich Ausland                                        ✔ Übernahme der Reparaturkosten bei Vorlage einer
                                                                            ­Original­rechnung (Materialkosten bei Selbstreparatur) zu
     Das ist passiert                                                        80 Prozent bis maximal € 1.200,– bzw. des Kasko-Selbst-
     Das versicherte Fahrzeug verbleibt wegen Totalschaden nach              behalts zu 80 Prozent bis maximal € 1.200,–.
     einem Unfall, wirtschaftlich irreparablem Defekt oder Diebstahl
                                                                        ✔ Übernahme von 80 Prozent des Kostenvoranschlags bis
     im Ausland. In diesen Fällen können Zollzahlungen (ausgenom-
                                                                             maxi­mal € 600,– bei Abmeldung, wenn das Fahrzeug nicht
     men in EU-Staaten) oder Verschrottungskosten anfallen.
                                                                             mehr repariert wird.
     So hilft der ARBÖ
                                                                        Leistungsbezogene Hinweise
     ✔ Übernahme der Kosten für die Zollabwicklung sowie all­          •   Melden Sie den Unfall unverzüglich bei der nächsten
         fällige Verschrottungskosten zu 100 Prozent.                        Polizei­dienststelle (gesetzliche Verpflichtung laut StVO).
     ✔ Übernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden               •    L assen Sie das beschädigte Fahrzeug vor der Reparatur so
         Garagierungs­kosten für maximal sechs Wochen bis zu                  rasch wie möglich in einer ARBÖ-Dienststelle besich­tigen.
         € 450,–.                                                       •      Reichen Sie folgende Unterlagen (siehe Seite 11 „Leis­
                                                                                tungs­­bezogene Hinweise – 4.11“) nach der Besichtigung
     Leistungsbezogene Hinweise
                                                                                innerhalb von sechs Monaten beim ARBÖ ein:
     •   Bei Diebstahl des Fahrzeugs erstatten Sie unverzüglich
                                                                              1. Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung einer Fach-
          ­A nzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.
                                                                              werkstätte, nach Material und Arbeitszeit aufgegliedert
     •     Für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist die behörd­
                                                                              2. Abmeldebestätigung und detaillierter Kostenvoranschlag
            liche Diebstahlsanzeige dem ARBÖ vorzulegen.
                                                                              der Fachwerkstätte bei Abmeldung des Fahrzeugs
                                                                              3. Schadensbericht der ARBÖ-Dienststelle
     8. Wildschadenvergütung                                                 4. Polizeiliche Meldung
        Geltungsbereich In- und Ausland                                 •     Die Versicherungsleistung bezieht sich ausschließlich auf
                                                                               jene Schäden, die unmittelbar auf die Kollision mit dem
     Das ist passiert
                                                                               zum Zeitpunkt des Schadenfalles noch lebenden Wild
     Das versicherte Fahrzeug wurde in Österreich oder im Ausland
                                                                               zurückzuführen sind, und nicht auf Folgeschäden. Unter
     auf einer öffentlichen Straße aufgrund einer Kollision mit einem
                                                                               Folgeschäden sind etwa Beschädigungen, die infolge einer
     lebenden Haar- oder Federwild beschädigt.
                                                                               Berührung mit der Leitschiene entstanden sind, zu ver­
                                                                               stehen.
22     Personenbzogene Leistungen                                                                     Personenbezogene Leistungen         23

     Personenbezogene Leistungen                                        Weiter- oder Heimreise im Ausland
                                                                        ✔ Variante 1: Die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse für alle
                                                                             leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent
     1. Mobilität nach Panne oder Unfall
                                                                             übernommen.
        Geltungs­bereich In- und Ausland                                ✔ Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal sieben
     Das ist passiert                                                        Tagesmieten in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet.
     Ihr Fahrzeug ist während der Anreise, der Heimreise oder
     am Urlaubsort in Österreich oder im Ausland aufgrund eines         Mobilität am Urlaubsort im Inland
     Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und wird in einer   ✔ Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein
     Fachwerkstätte repariert oder Ihr Fahrzeug wurde im Ausland            ­ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung
     gestohlen. Sie wollen die Fertigstellung der Reparatur nicht            gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete von maximal
     abwarten, sondern zwischenzeitlich die Weiter- oder Heimreise           €100,– pro Tag sowie die Rückstellungskosten, wenn das
     antreten bzw. am Urlaubsort mobil sein.                                 ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückge-
                                                                             geben wird.
     So hilft der ARBÖ                                                  ✔ Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal drei
     Weiter- oder Heimreise im Inland
                                                                             Tagesmieten in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet.
     ✔ Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein
          ­ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung         Mobilität am Urlaubsort im Ausland
           gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete von maximal      ✔ Für einen Mietwagen werden maximal sieben Tagesmieten
           € 100,– pro Tag sowie die Rückstellungskosten, wenn das          in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet.
           ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückge-
           geben wird.                                                  Leistungsbezogene Hinweise
     ✔ Variante 2: Die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse für alle    •   Autovermietungen vermieten Fahrzeuge überwiegend
                                                                             nur gegen Vorlage einer gültigen Kreditkarte (etwa ARBÖ-­
           leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent
                                                                             Mastercard).
           übernommen.
                                                                        •    A llfällige Zu- und Rückstellungskosten sowie sonstige
     ✔ Variante 3: Für einen Mietwagen werden maximal drei                   Ausgaben für den Mietwagen (Versicherungen, Treibstoff,
           Tagesmieten in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet.           Zubehör etc.) und Treibstoffkosten für das ARBÖmobil
                                                                              werden nicht übernommen.
24       Personenbzogene Leistungen                                                                  Personenbezogene Leistungen         25

     •     Diese Leistung ist nicht mit den Nächtigungskosten         3. Nächtigungskosten nach Ausfall des
           (siehe Seite 25 „Personenbezogene Leistungen – 3. Näch­
           tigungs­kosten nach Ausfall des Fahrzeugs“) kombinierbar.       ­Fahrzeugs
                                                                          Geltungsbereich In- und Ausland
     2. Lotsendienst                                                  Das ist passiert
         Geltungsbereich In- und Ausland                               Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall oder einer Panne in Öster-
                                                                       reich oder im Ausland nicht mehr fahrbereit und wird in einer
     Das ist passiert                                                  Fachwerkstätte repariert. Wegen der Reparaturdauer wird eine
     Eine leistungsberechtigte Person kann während einer Reise aus     ungeplante Übernachtung vor Ort erforderlich.
     gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst mit dem Fahrzeug
     nach Hause fahren.                                                So hilft der ARBÖ
                                                                       ✔ Übernahme der Kosten für maxi­mal zwei Übernachtungen
     So hilft der ARBÖ
                                                                           bis maximal € 100,– pro leistungsberechtigter Person pro
     ✔ Der ARBÖ sorgt für die Heimreise des Lenkers, der In­              Nacht.
         sassen und des Gepäcks in ihrem Auto.
                                                                       ✔ Nach Rücksprache mit dem ARBÖ-Reise-Notruf wird
     ✔ Übernahme der Reise-, Tages- und Nächtigungskosten für             gegebenenfalls auch eine weitere Nächtigung vergütet.
         den Lotsen zu 100 Prozent.
                                                                       Leistungsbezogene Hinweise
     Leistungsbezogene Hinweise                                        •    Wenn die Reparatur länger als einen Tag dauert, setzen
     •   Die Organisation des Lotsendienstes dauert üblicherweise           Sie sich mit dem ARBÖ-Reise-Notruf in Verbindung.
          ein bis zwei Tage.                                           •     Lassen Sie sich auf der Reparaturrechnung von der Fach-
     •    Die Wahl des Reiseweges und die Einteilung der Tages­             werkstätte auch die Reparaturdauer bestätigen.
           etappen trifft ausschließlich der Lotse.                    •     Lassen Sie sich die Übernachtung mittels Rechnung
     •     Über den Lotsendienst hinaus anfallende Kosten (Fähren,        ­bestätigen.
            Maut, Treibstoff etc.) werden nicht übernommen.            •	   Die Entscheidung, ob eine weitere Nächtigung vergütet
     •      Eine vom Arzt augestellte Bestätigung der Transport­            wird, obliegt ausschließlich dem ARBÖ.
             fähigkeit muss vorgelegt werden.                          •     Diese Leistung ist nicht mit einem Mietwagen (siehe
                                                                              ­Seite 22 „Personen­bezogene Leistungen – 1. Mobilität
                                                                               nach Panne oder Unfall“) kombinierbar.
26     Personenbzogene Leistungen                                                                  Personenbezogene Leistungen         27

     4. Taxikosten                                                  •   L assen Sie sich den Aufenthalt im ausländischen Kranken-
                                                                         haus bestätigen.
        Geltungsbereich In- und Ausland
     Das ist passiert
                                                                     6. Hubschrauberrettung und Akia-Bergung
     Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Panne nicht mehr fahrbereit.
     Sie bzw. eine leistungsberechtigte Person wollen/will mit dem       nach alpinem Sportunfall
     Taxi weiter­fahren.                                                 Geltungsbereich In- und Ausland
     So hilft der ARBÖ                                               Das ist passiert
     ✔ Übernahme der Kosten für das Taxi bis maximal € 100,–        Sie haben in Österreich oder im Ausland in Ihrer Freizeit einen
         ein­malig pro Schadensereignis.                             alpinen Sport­unfall (z. B. beim Bergwandern, Skifahren, Snow-
                                                                     boarden). Sie werden von der Bergrettung geborgen (z. B. mit-
                                                                     tels Akia) oder von einem Notarzt- bzw. Rettungshub­schrauber
     5. Insassen-Unfallversicherung                                 in das nächst­gelegene Krankenhaus transportiert.
        Geltungsbereich Ausland
                                                                     So hilft der ARBÖ
     Das ist passiert
                                                                     ✔ Übernahme der verrechneten Kosten für die Bergung
     Ihr Fahrzeug wurde im Ausland in einen Verkehrsunfall ver­
                                                                         (Akia) und den Transport mittels Hubschrauber ins
     wickelt. Die leistungsberechtigten Insassen (siehe Seite 8
                                                                         Kranken­haus bis maximal € 20.000,– für die leistungs­
     „Leistungs­bezogene Hinweise – 3.8“) kamen dabei zu Schaden.
                                                                         berechtigte Person.
     So hilft der ARBÖ
                                                                     Leistungsbezogene Hinweise
     ✔ Versicherungssumme pro verletztem Insassen maximal           •   Ein lokaler Rettungsdienst ist zu verständigen.
         € 40.000,– bei bleibender Invalidität bzw. € 20.000,– im    •    Nach dem erfolgten Rettungseinsatz reichen Sie die
         Todesfall.                                                        Rechnung des Einsatzes bei der Pflichtversicherung
     ✔ Zusätzlich werden € 60,– pro Tag bei stationärem Aufent-           (Krankenkasse) ein. Den von der Pflichtversicherung nicht
         halt im ausländischen Krankenhaus für maximal sechs               gedeckten Restbetrag reichen Sie dann beim ARBÖ ein.
         Tage bezahlt.                                                     Wir benötigen eine Kopie der Rechnung für den Rettungs-
                                                                           einsatz sowie eine Bestätigung der Kostenübernahme bzw.
     Leistungsbezogene Hinweise
                                                                           der Ablehnung der Kostenübernahme von der Pflichtver­
     •   Besorgen Sie sich einen behördlichen Unfallbericht.
                                                                           sicherung im Original.
28       Personenbzogene Leistungen                                                                Personenbezogene Leistungen        29

     •      ie Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt,
           D                                                              Reise-Notruf abgewickelt wurde. Andernfalls werden nur
           der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist.          jene Kosten ersetzt, welche bei Organisation durch den
     •     Kosten für die Suche von verletzten oder verunfallten         ARBÖ entstanden wären.
            ­Personen werden nicht übernommen.                        •   Für die Schadensbearbeitung sind die Adresse und die
     •       Kosten für eine reine Bergung sowie eine Totbergung          Daten der Abteilung des Krankenhauses, der Name, die
              ­werden nicht übernommen.                                    ­Telefon- und die Faxnummer des behandelnden Arztes
     •         Kosten für Hubschraubereinsätze ohne anschließenden         sowie der komplette Krankenbericht erforderlich.
                Transport ins Krankenhaus werden nicht übernommen.
                                                                      8. Rückholung von Kindern, Jugendlichen und
     7. Krankenverlegung nach Krankheit oder Unfall                      Haustieren
         Geltungsbereich Inland
                                                                          Geltungsbereich In- und Ausland
     Das ist passiert
                                                                      Das ist passiert
     Sie werden nach einem Unfall oder einer unvorhersehbaren
                                                                      Kinder, Jugendliche (siehe Seite 8 „Leistungs­bezogene Hin­
     Krankheit in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert.
                                                                      weise – 3.8“) bzw. Haustiere können von Ihnen aus un­vor­her­
     Dieses Krankenhaus ist mehr als 50 km von Ihrem Wohn-
                                                                      seh­baren gesundheitlichen Gründen nicht mehr betreut werden.
     sitz-Krankenhaus entfernt und die Aufenthaltsdauer wird (nach
                                                                      Eine Rückholung der Kinder, Jugendlichen bzw. Haustiere ist
     Diagnose des vom ARBÖ beauftragten Mediziners) länger als
                                                                      erforderlich.
     eine Woche dauern.
                                                                      So hilft der ARBÖ
     So hilft der ARBÖ
                                                                      ✔ Organisation der Rückholung und Übernahme der unvor­
     ✔ Organisation des Rücktransports mittels Kranken­                  hergesehenen Reisekosten für die leistungsberechtigte
         wagen zum Wohnsitz-Krankenhaus und Übernahme der
                                                                          Person bzw. das Haustier und gegebenenfalls für eine
         Verlegungs­kosten zu 100 Prozent.
                                                                          Ersatz-Begleitperson zu 100 Prozent.
     Leistungsbezogene Hinweise
                                                                      Leistungsbezogene Hinweise
     •   Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt,
                                                                      •   Das Kind/der Jugendliche bzw. das Haustier benötigt für
          der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist.
                                                                           die Heimreise in jedem Fall die Reisedokumente.
     •    Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die
           ­Organisation des Verlegungstransportes über den ARBÖ-­
30       Personenbzogene Leistungen                                                                  Personenbezogene Leistungen         31

     •      Leistungsanspruch für das Kind/den Jugendlichen           10. Krankenrückholung
           besteht nur bis zum Ende jenes Jahres in dem es/er das
                                                                           Geltungsbereich Ausland
           19. Lebensjahr vollendet.
     •     Haustier ist ein Tier, das der SP.Gold-Inhaber insbeson-   Das ist passiert
            dere in seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als   Sie werden im Ausland krank oder haben einen Unfall. Aufgrund
            Gefährten hält oder das für diesen Zweck bestimmt ist.     medizinischer Unterversorgung bzw. medizinischer Notwendig-
            Nutztiere und Sporttiere sind keine Haustiere.             keit ist die Rück­holung vom ausländischen in ein österreichi-
                                                                       sches Krankenhaus erforderlich.
     9. Krankenbesuch                                                 So hilft der ARBÖ
         Geltungsbereich Ausland                                       ✔ Organisation der Rückholung und Übernahme der Kosten
     Das ist passiert                                                      für den Rücktransport zu 100 Prozent.
     Sie sind nach einem Unfall oder wegen einer unvorhersehba-        ✔ Im Todesfall werden ausschließlich die Überführungs­
     ren Krankheit im Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt               kosten für Sarg oder Urne nach Übermittlung der detaillier-
     wird (nach Diagnose des behandelnden Arztes) länger als eine          ten Rechnung bis maximal € 15.000,– übernommen.
     ­Woche dauern. Sie werden von einem Familienmitglied besucht.     ✔   Darüber hinausgehende Kosten sind nicht gedeckt.
     So hilft der ARBÖ                                                 Leistungsbezogene Hinweise
     ✔ Übernahme der Reisekosten für eine Person sowie der            •   Über die Notwendigkeit, die Art und den Zeitpunkt des
         ­Kosten für Übernachtungen (maximal fünf Nächte) bis ins­         Rücktransportes entscheidet ausschließlich der vom
          gesamt maximal € 2.000,–.                                        ARBÖ beauftragte Mediziner in Absprache mit dem behan-
                                                                           delnden Arzt, unter Berücksichtigung der medizinischen
     Leistungsbezogene Hinweise
                                                                           Versorgung vor Ort und der Verfügbarkeit eines geeigneten
     •   Wir benötigen eine Bestätigung über die Aufenthaltsdauer
                                                                           Transportmittels.
          im Krankenhaus.
                                                                       •   Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt,
     •    Ihr Besucher lässt sich alle Ausgaben im Zusammenhang
                                                                            der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist.
           mit der Hin- und Rückreise (Treibstoff, Mautgebühren,
                                                                       •    Im Schadenfall benötigt der ARBÖ die Adresse und
           Bahnkarten etc., ausgenommen Speisen und Getränke)
                                                                             die ­Daten der Abteilung des Krankenhauses sowie den
           sowie die Übernachtungen mittels Rechnungen bestätigen.
                                                                             ­Namen, die Telefon- und die Faxnummer des behandeln-
           Nach der Rückkehr werden diese beim ARBÖ eingereicht.
                                                                              den Arztes.
32     Personenbzogene Leistungen                                                                   Personenbezogene Leistungen        33

       Die Gültigkeit ist auf einen ununterbrochenen Auslands­
     •	                                                              Leistungsbezogene Hinweise
       aufenthalt von maximal 62 Tagen beschränkt.                    •     Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt,
     • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die                      der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist.
        Organisation des Rücktransportes über den ARBÖ-­Reise-        •      Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus kann
        Notruf a­ bgewickelt wurde. Andernfalls werden nur jene               vorab eine Kostendeckung durch den ARBÖ erforderlich
        Kosten ersetzt, welche bei Organisation durch den ARBÖ                sein. Nehmen Sie dazu mit dem ARBÖ-Reise-Notruf
        ent­standen wären.                                                    Kontakt auf. Der ARBÖ und das Krankenhaus setzen sich
     •  Im Todesfall wird die Rückholung nicht über den ARBÖ                 dann in Verbindung.
         durchgeführt. Die Kontaktaufnahme mit der öster­             •       Sämtliche Kosten, die durch notwendige ärztliche Be-
         reichischen Botschaft im jeweiligen Land ist erforderlich.       handlung anfallen, müssen mittels Rechnungen bestätigt
         Selbstverständlich hilft hier der ARBÖ im Rahmen der             werden.
         Leistung gemäß Seite 34 „Personenbezogene Leistungen         •   Sie reichen diese Rechnungen nach Ihrer Rückkehr bei
         – 13. Notfallservice“.                                            der Pflichtversicherung (Krankenkasse) ein. Den von der
                                                                           Pflichtversicherung nicht gedeckten Restbetrag reichen
                                                                           Sie dann beim ARBÖ ein. Wir benötigen Fotokopien
     11. Krankenversicherung
                                                                           aller relevanten Rechnungen sowie eine Bestätigung der
         Geltungsbereich Ausland
                                                                           Kosten­übernahme bzw. der Ablehnung der Kostenüber-
     Das ist passiert                                                      nahme von der Pflichtversicherung im Original.
     Sie werden im Ausland krank oder haben einen Unfall. Eine        •    Die Gültigkeit ist auf einen ununterbrochenen Auslands­
     ärztliche Versorgung im Krankenhaus oder eine ambulante                aufenthalt von maximal 62 Tagen beschränkt.
     Behandlung durch einen Facharzt oder praktischen Arzt ist
     erforderlich.
                                                                      12. Nächtigungskosten nach Unfall oder
     So hilft der ARBÖ                                                     ­Erkrankung
     ✔ Übernahme der Kosten für Untersuchungen, Behand-                  Geltungsbereich In- und Ausland
         lungen und Operationen bei stationärem Aufenthalt,
         Arzt­kosten und Kosten für verordnete Medikamente bei        Das ist passiert
         ambulanter Behandlung sowie für den Transport ins            Sie werden im Urlaub krank oder haben einen Unfall. Eine
         Kranken­haus bis maximal € 150.000,– für die leistungs­      unvorhersehbare Übernachtung wird erforderlich.
         berechtigte Person.
34     Personenbzogene Leistungen                                                                       Personenbezogene Leistungen          35

     So hilft der ARBÖ                                                    Leistungsbezogene Hinweise
     ✔ Übernahme der Kosten für unvorhergesehene Übernach-               •   Melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl von Dokumenten,
         tungen nach Unfall oder Erkrankung für maximal drei                   Wertgegenständen und Kreditkarten bzw. Maestro-Karten
         Nächte bis maximal € 200,– pro Nacht und Person.                      unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle. Die An­
                                                                               zeige­bestätigung ist für alle weiteren Schritte (Wiederbe-
     Leistungsbezogene Hinweise                                               schaffung von Dokumenten, Kartensperre etc.) erforder-
     •    Verständigen Sie den ARBÖ-Reise-Notruf.                            lich.
     •     Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die
            Reise­unfähigkeit mittels ärztlichem Attest bestätigt wird.
                                                                          14. Kostenersatz für Wiederbeschaffung von
     •   Eventuell anfallende Mehrkosten für die verspätete Rück­
            reise (Storno- oder Umbuchungsgebühren etc.) werden                ­Dokumenten
            nicht übernommen.                                                 Geltungsbereich Ausland
                                                                          Das ist passiert
     13. Notfallservice                                                  Ihnen wurden im Ausland wichtige Dokumente oder Reise­
          Geltungsbereich In- und Ausland                                 unterlagen (Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Reise-
                                                                          pass, Personalausweis, Flugtickets, Bahnkarten) ge­stohlen.
     Das ist passiert
     Sie sind in Österreich oder im Ausland unterwegs und haben           So hilft der ARBÖ
     ein Problem, das Sofortmaßnahmen erfordert.                          ✔ Übernahme der Gebühren für die Wiederbeschaffung
                                                                              der gestohlenen Dokumente bis zu insgesamt maximal
     So hilft der ARBÖ
                                                                              € 2.000,–.
     ✔ Im Rahmen unserer Möglichkeiten leiten wir alle notwen-
         digen Sofortmaßnahmen ein. Das sind unter anderem:               Leistungsbezogene Hinweise
         Verständigung von A­ nge­höri­gen, Reise-Notrufe über den        •   Melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der nächsten
         Rundfunk, Besorgung von Flugtickets, Unterstützung bei                Polizeidienststelle.
         der Wiederbeschaffung von Dokumenten, Hilfestellung bei          •    Reichen Sie alle Belege, welche die Wiederbeschaffung
         Verlust oder Diebstahl von Kreditkarte, Maestro-Karte oder             ­dokumentieren, im Original beim ARBÖ ein und legen Sie
         Handy sowie die Beschaffung und Übermittlung dringend                   die aus- und inländische Diebstahlsanzeige in Fotokopie
         benötigter ­Medikamente.                                                bei.
36       Personenbzogene Leistungen                                                               Personenbezogene Leistungen      37

     •      Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Wiederbeschaf-      So hilft der ARBÖ
           fung werden nicht übernommen.                             ✔ Wir organisieren über den ARBÖ-Reise-Notruf die Über­
     •     Gebühren im Zusammenhang mit der Sperre von Kredit-          gabe eines bei einer ARBÖ-Dienststelle hinterlegten
            oder Maestro-Karten werden nicht übernommen.                 Geldbetrages durch eine Partnerfirma.

     15. Übernahme von Rückreisekosten                              17. Telefonkostenersatz
          Geltungsbereich Ausland                                        Geltungsbereich In- und Ausland
     Das ist passiert                                                Das ist passiert
     Sie müssen einen Aufenthalt im Ausland wegen eines              Sie mussten innerhalb von Österreich oder aus dem Ausland
     Elementar­­ereignisses am Wohnsitz, eines Schadens am           mit dem ARBÖ-Reise-Notruf Kontakt aufnehmen. Dabei sind
     Eigentum infolge von Einbruch­diebstahl oder des Todesfalls     Telefonkosten entstanden.
     Ihres Ehepartners, Lebensgefährten, eines Verwandten ersten
     Grades (Eltern, Kinder) abbrechen und sofort nach Hause         So hilft der ARBÖ
     zurückkehren.                                                   ✔ Übernahme der Kosten für alle belegbaren Telefonate
                                                                         mit dem ARBÖ-Reise-Notruf zu 100 Prozent. Sind k­ eine
     So hilft der ARBÖ                                                   Belege verfügbar, übernimmt der ARBÖ einmalig eine
     ✔ Übernahme der Rückreisekosten – je nach Aufenthaltsort           Pau­schale von € 30,– pro Schadensereignis, sofern die
         auch Linien- oder Charterflug – zu 100 Prozent. Besorgung       Telefonate nachweislich mit dem ARBÖ-Reise-Notruf
         und Zustellung der benötigten Unterlagen (beispielsweise        +43 (0)50-123-100 geführt wurden (lt. ARBÖ-Datenbank).
         Flugtickets oder Bahnkarten).
                                                                     Leistungsbezogene Hinweise
                                                                     •   Für die Schadensabwicklung benötigt der ARBÖ Belege,
     16. Organisation von Bargeldübermittlung                            die die Telefonate mit dem ARBÖ-Reise-Notruf be­-
           Geltungsbereich Ausland                                        ­stätigen (detaillierte Handy­abrechnung mit Einzel­
     Das ist passiert                                                      gesprächs­nachweis, Telefonrechnung des Hotels etc.).
     Sie sind im Ausland unterwegs und benötigen für unvorher­
     gesehene Ereignisse dringend Bargeld.
38     Personenbzogene Leistungen                                                                  Personenbezogene Leistungen     39

     18. Radfahrer-Haftpflichtversicherung                            So hilft der ARBÖ
         Geltungs­bereich Ausland
                                                                       ✔ Übernahme der Kosten für das Abtransportieren zu der
                                                                           dem Ereignisort nächstgelegenen Werkstätte oder zum
     Das ist passiert                                                      Wohnsitz der leistungsberechtigten Person bis maximal
     Sie sind als Fußgänger, Skater oder Radfahrer im Ausland              € 500,– pro Schadenfall.
     unterwegs und haben einen Personen- oder Sachschaden
     verursacht.                                                       Leistungsbezogene Hinweise
                                                                       •   Verständigen Sie den ARBÖ-Pannen-Notruf 1-2-3.
     So hilft der ARBÖ
     ✔ Deckung von Personen- und Sachschäden bis maximal
         € 1.500.000,– pro Schadensereignis.

     Leistungsbezogene Hinweise
     •   Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt,
          der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist.
     •    A lle Beteiligten müssen vor Ort einen Schadensbericht
           (Europäischer Unfallbericht etc.) verfassen.
     •     Bei verletzten Personen oder Sachschäden an öffent­
            lichem Gut muss der Schaden unverzüglich bei der
            ­nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.

     19. Abtransport von nicht zulassungspflichtigen
          Elektro-Fahrzeugen
         Geltungs­bereich Inland
     Das ist passiert
     Das von Ihnen gelenkte nicht zulassungspflichtige Elektro-Fahr-
     zeug (z. B. Elektro-Rollstuhl, Elektro-Fahrrad) ist aufgrund
     eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und muss
     abtransportiert werden.
Sie benötigen Hilfe? Rufen Sie den

ARBÖ-Reise-Notruf
✆ 050-123-100
aus dem Ausland ✆ +43 50-123-100

                                                                   Stand: 02-2018

Medieninhaber/Verleger: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund
Österreichs, Bundesorganisation, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1,
ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171
Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Marketing
Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst, Wien
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