BEHÖRDEN INFORMIEREN - Gemeinde Gams

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BEHÖRDEN INFORMIEREN - Gemeinde Gams
„Behörden informieren“ vom Freitag, 24. April 2020

BEHÖRDEN INFORMIEREN
Resultate Urnenabstimmung vom 19. April 2020
Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglichte die Durchführung der
Bürgerversammlung. Am vergangenen Sonntag, 19. April 2020 hat die Bürgerschaft an der
Urne über die Geschäfte der Bürgerversammlung abgestimmt, zusammen mit dem
2. Wahlgang der Regierungswahlen.

Bei einer Stimmbeteiligung von rund 36 % wurde die Jahresrechnung 2019 inkl. Bilanz-
anpassungsbericht mit einem Ja-Stimmenanteil von 95,3 % genehmigt. Auch das Budget 2020
und der Steuerfuss wurde deutlich mit über 90,2 % Ja-Stimmen genehmigt. Damit sinkt der
Steuerfuss für das laufende Jahr um 4 % auf 125 %. Der Auflösung des Zweckverbandes
„Logopädische Vereinigung Werdenberg“ haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit
90,2 % Ja-Stimmenanteil zugestimmt.

Der Gemeinderat dankt der Stimmbevölkerung von Gams ganz herzlich für die eindrückliche
Zustimmung zu den Geschäften der diesjährigen Bürgerversammlung. Er wertet das
Abstimmungsergebnis als Vertrauensbeweis in die Arbeit des Gemeinde- und Schulrates. Um
die geplanten Investitionen auslösen und umsetzen zu können, ist es von zentraler Bedeutung,
dass die Gemeinde über ein von der Bürgerschaft eindeutig genehmigtes Budget verfügt. Die
detaillierten Resultate der Gemeinde-Abstimmung können aus dem Protokoll entnommen
werden, welches auf der Website der Gemeinde Gams unter „Abstimmungen und Wahlen“
eingesehen werden kann.

Gesamterneuerungswahlen 2021/24
Am Sonntag, 27. September 2020 finden die Gesamterneuerungswahlen für folgende
Behördenmitglieder der Politische Gemeinde Gams statt:
a) Wahl einer Gemeindepräsidentin oder eines Gemeindepräsidenten
b) Wahl einer Schulratspräsidentin oder eines Schulratspräsidenten
c) Wahl der Mitglieder des Gemeinderates
d) Wahl der Mitglieder des Schulrates
e) Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Die Wahlvorschläge sind gemäss Art. 24 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen
(WAG) bis spätestens Freitag, 3. Juli 2020, 16.30 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei Gams
einzureichen. Die entsprechenden Formulare können entweder auf der Webseite
(www.gams.ch, Rubrik Wahlen und Abstimmungen) heruntergeladen oder bei der Gemeinde-
ratskanzlei bezogen werden.

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag,
29. November 2020 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Montag, 5. Oktober 2020 bei
der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

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„Behörden informieren“ vom Freitag, 24. April 2020

Situation Coronavirus
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung von Gams für das Einhalten der Verhaltens-
empfehlungen des Bundesrates ganz herzlich. Mit einem korrekten Verhalten leisten Sie einen
grossen Beitrag zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus.

Der Bundesrat hat am 16. April 2020 über die schrittweise Lockerung der Massnahmen zum
Schutz vor dem Coronavirus informiert. Die entsprechende Medienmitteilung ist auf der
Homepage des Bundesamtes für Gesundheit abrufbar. Nachfolgend werden die einzelnen
Etappen erläutert und um einige Hinweise ergänzt.

Erste Etappe am 27. April 2020
In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Ein-
richtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach
umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Die Massnahmen im
stationären medizinischen Bereich werden gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe
vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb
wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Dazu
gehören unter anderem Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage.
Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Be-
handlungen und Untersuchungen entstehen könnten.

Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder
öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons.
Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden.
Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen.
Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufge-
hoben.

Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufge-
hoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der
Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden. Geschäfte, die ab 27. April 2020 nun
wieder geöffnet haben dürfen, haben vorgängig ein Schutzkonzept zu erstellen und müssen
dieses entsprechend umsetzen. Sobald die aktuelle Verordnung des Bundesrates und weitere
Erläuterungen schriftlich verfügbar sind, werden diese wie bis anhin auf der
Gemeindehomepage aufgeschaltet. Um die weiterhin geltenden Empfehlungen bezüglich
Social Distancing allenfalls besser umsetzen zu können, werden die Betriebe (mit Ausnahme
des Detailhandels, für welchen die Öffnungszeiten im Gesetz über Ruhetage und
Ladenöffnung, sGS 552.1, abgekürzt RLG, reguliert sind) an dieser Stelle, darauf aufmerksam
gemacht, dass die geltenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (SR 822.11, abgekürzt ArG)
für die meisten Betriebe Tagesarbeit von 6 Uhr bis 20 Uhr bzw. Abendarbeit von 20 bis 23 Uhr
von Montag bis Samstag bewilligungsfrei zulassen. Die damit zusammenhängenden
arbeitsgesetzlichen Vorschriften sind dabei selbstverständlich zu beachten.

Zweite und dritte Etappe: 11. Mai und 8. Juni 2020
In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufs-
läden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen.
Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder
Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und
Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das
Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am
27. Mai beschliessen. Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse
gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer
seiner nächsten Sitzungen.

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„Behörden informieren“ vom Freitag, 24. April 2020

Etappen je nach Entwicklung der Epidemie
Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen
Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss
genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können.
Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die
Spitalbelegungszahlen. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig
und wichtig. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben.

Benötigen Sie Unterstützung oder möchten Sie helfen? Die Gemeinden der Region
Werdenberg haben in Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz eine Meldestelle eingerichtet.
Melden Sie sich, falls Sie auf Unterstützung zum Beispiel zum Erledigen ihrer Einkäufe
angewiesen sind. Sie können sich bei der Zivilschutzorganisation Werdenberg unter der
Telefonnummer 081 772 02 71 oder per Mail an meldestelle@zso-werdenberg.ch melden.
Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen auch jederzeit an die Gemeindeverwaltung
wenden. Gerne wird man sich Ihrem Anliegen annehmen.

Elterninformation Coronapandemie
Liebe Eltern, wir gehen nun in die nächste Phase des Fernunterrichts, dieser wird seit dem 20.
April 2020 weiter fortgeführt. Ihre Kinder erhalten von den Lehrpersonen weiterhin Aufgaben
zum bereits bekannten Schulstoff, aber es werden auch vermehrt neue Lerninhalte durch die
Lehrpersonen vermittelt. Dies wird voraussichtlich bis zum 10. Mai 2020 so weiterlaufen.
Betreffend des weiteren Vorgehens werden wir Sie sobald als möglich detaillierter informieren.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Situation finden Sie auf der Homepage der
Gemeinde Gams. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich regelmässig unter
www.gams.ch/schule informieren. Informationen des Bildungsdepartementes des Kantons
St.Gallen finden Sie unter www.volksschule.sg.ch.

Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten oder Fragen per Telefon oder Mail Kontakt mit der Klassen-
lehrperson, der Schulleitung oder der Schulverwaltung aufzunehmen. Wir alle sind durch diese
Krise herausgefordert und versuchen nach bestem Wissen und mit ausserordentlichem
Engagement diese zu meistern. Ich danke Ihnen herzlich für die gute Zusammenarbeit und
wünsche Ihnen und Ihren Lieben alles Gute und vor allem gute Gesundheit.
Matthias Wettstein, Schulratspräsident

Hydrantennetzerneuerung Haagerstrasse
Das Strassenkreisinspektorat Buchs hat Mitte April mit der Sanierung der Haagerstrasse im
Bereich zwischen Neufeld und Pilgerbrunnen gestartet. Im Zuge dieser Strassensanierung ist
auch die Erneuerung der Wasserleitung vom Neufeld bis Höhe Restaurant Sommerau im
Pilgerbrunnen vorgesehen. Die Trinkwasserleitungen in diesem Abschnitt sind rund 110-jährig
und müssen deshalb ersetzt werden. Zudem wird die Dimension aufgrund der baulichen
Entwicklung und der Sicherstellung des Feuerschutzes der Gewerbe- und Industriegebiete
„Karmaad“ und „Felsbachriet“ von heute 125 mm auf 250 mm erhöht. Die erste Etappe vom
Dorfzentrum bis Haagerstrasse 53 wurde bereits im Jahre 2012 ausgeführt.
Der Gemeinderat hat die Rohrlegearbeiten für den Ersatz der Trinkwasserleitungen an die
Firma Dürr Haustechnik AG, 9473 Gams, vergeben. Die Strassen- und Tiefbauarbeiten hat die
St.Galler Regierung an die ARGE Haagerstrasse, bestehend aus den Firmen Toldo AG,
Sevelen und Dietsche Strassenbau AG, Kriessern, in Auftrag vergeben.

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„Behörden informieren“ vom Freitag, 24. April 2020

Strassenverkehrszählungen
Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen erfasste 2019 an 141 Messstellen den Verkehr. Pro
Tag passierten die Messstellen durchschnittlich über eine Million motorisierte Fahrzeuge und
4'000 Velos. Im Vergleich zu 2018 nahm der Verkehr von motorisierten Fahrzeugen um
0,1 Prozent ab.
Die Erfassung der Verkehrszahlen ist ein wichtiges Analyseinstrument, um die Verkehrs-
infrastrukturen zu planen und Mobilitätslösungen zu entwickeln. Vermehrt können auf
Kantonsstrassen auch Fahrzeugtypen unterschieden werden. Die höchsten Schwerverkehrs-
anteile wurden erneut in den Regionen Toggenburg und Wil sowie nahe den Grenzüber-
gängen im Rheintal registriert.
Die Zählstelle beim alten Zoll (Gams) ist seit 14.10.13 in Betrieb. Der durchschnittliche
Werktagsverkehr (DWV) wurde im 2019 mit 2‘938 Fz gemessen (2018 = 2’964). Der höchste
Werktag war am 01.08.2019 mit 4‘287 Fz, was 143 % des DWV ist. Der höchste Sonntag war
am 15.09.2019 mit 5‘416 Fz, was 180% des DWV ist. Der LKW-Anteil liegt bei 4,6% (Vorjahr
4,7%). Total wurden 1‘095‘690 Fz gemessen (2018 = 1'116'586 ¦ 2017 = 1‘076‘511 Fz). Dies
entspricht einer Verkehrsabnahme von 1.9 %.

Details können jederzeit unter www.sg.ch/bauen/tiefbau/verkehrszahlen eingesehen und
heruntergeladen werden . Die Verkehrsdaten der Nationalstrassen werden durch das Bundes-
amt für Strassen (ASTRA) veröffentlicht und sind auf der Homepage des Bundes unter
www.verkehrsdaten.ch zu finden.

Neue Ausweichstelle „Hültschstrasse“
Der vom Gemeinderat genehmigte Teilstrassenplan „Ausweichstelle Hültschstrasse“ ist mit
der Genehmigung des Baudepartements des Kantons St.Gallen in Rechtskraft erwachsen. Mit
der Genehmigung durch das Baudepartement sind die Voraussetzungen für den Baubeginn
gemäss Art. 50 StrG erfüllt. Die zusätzliche Ausweichstelle wird über den ordentlichen
Strassenunterhalt 2020 erledigt und kann nach der Genehmigung des Budget 2020 ausgeführt
werden. Die Terminplanung wird mit den laufenden Arbeiten der Sanierung des Einlenkers der
Hültsch- in die Gasenzenstrasse abgestimmt.

Herzliche Gratulation
Im Mai feiern folgende Personen in Gams ihren 80., 85. oder höheren Geburtstag:
 Hannelore Fromherz-Kuhn                             Gartenstrasse 2         03.05.1934
 Josef Zeller-Baumgartner                            Gasenzenstrasse 101     04.05.1935
 Elisabeth Mohr-Pönisch                              Churzbreitenstrasse 4   05.05.1934
 Maria Schöb-Breitenmoser                            Pflegeheim Werdenberg   17.05.1935
 Agnes Scherrer-Disler                               Gasenzenstrasse 25      19.05.1935
 Berta Zogg-Gürber                                   Alterswohnheim Möösli   25.05.1931
 Karl Hardegger-Raymann                              Matte 6                 28.05.1940

Wir gratulieren den Jubilarinnen und Jubilaren ganz herzlich zum Geburtstag und wünschen
ihnen weiterhin gute Gesundheit, viel Glück und Zufriedenheit.

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Handänderungen
Kramer Josef Gebhard, Gams an Brander Stephan und Esther, Gams (Miteigentum zu ½),
Liegenschaft Nr. 1564, Oberfelsbachstrasse 14 (Wohnhaus, 915 m2)
Mächler Sonja, Vorderthal an Mächler Marzell, Vorderthal, 1/2 Miteigentum an der Liegen-
schaft Nr. 1071, Burstel, Held (Schopf, 1'446 m2), 1/2 Miteigentum an der Liegenschaft
Nr. 1074, Burstel, Held (12'738 m2), 1/2 Miteigentum an der Liegenschaft 1077, Schererszun
1303 (Wohnhaus, Scheune, Scheune, 58'437 m2)
Lippuner Roger, Frümsen an Lippuner Claudia Antonia, Gams 1/2 Miteigentum an der
Liegenschaft Nr. 2038, Cholplatz 5 (Wohnhaus, 939 m2)
Ortsgemeinde Gams, Gams an Politische Gemeinde Gams, Gams, Liegenschaft Nr. 1842,
Gamschol, 9473 Gams (78 m2)
Schneider Cornelio Josef sel., Gams an Kaiser Benjamin und Dürr Monika, Gams
(Miteigentum zu ½), Liegenschaft Nr. 1545, Gasenzenstrasse 97 (Wohnhaus, 622 m2)
Lenherr Helmut, Erbengemeinschaft (Gesamteigentum) an Kaiser Michael, Gams und Beeler
Sarah Maria Ursula, Steinen (Miteigentum zu ½), Liegenschaft Nr. 507, Möösli 24
(Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, 861 m2)

Baugesuche
Die aktuellen Baugesuche sind jeweils während der Auflagefrist auf der Homepage der
Gemeinde Gams  http://www.gams.ch  Rubrik Bauanzeigen und am öffentlichen
Anschlagkasten beim Rathaus publiziert.

Baubewilligungen
In der Gemeinde Gams wurden folgende Bewilligungen erteilt:
 Tscharner Mario, Vorburg 32, 9473 Gams; Umgebungsgestaltung mit Sanierung und Er-
  weiterung Stützmauer auf Parzelle 1561, Vorburg 32
 Scholl Bernhard, Karmaad 10, 9473 Gams; Aufstellen Foliengewächshaus auf Parzelle
  300, Karmaad/Madrusa
 Kesseli Oliver, Breiten 5, 9473 Gams; Errichtung einer Photovoltaikanlage Flachdach 13
  kWp (Assek. 1511), Breiten 5, Parzelle 1250
 Hardegger Markus, Zellersbüel 8, 9473 Gams; Errichtung einer Photovoltaikanlage Dach
  4.95 kWp (Assek 8), Zellersbüel 8, Parzelle 363
 Gassner Thomas und Susanne, Churzbreitenstrasse 17, 9473 Gams; Errichtung einer
  Photovoltaikanlage Dach 9.36 kWp (Assek. 1699), Churzbreitenstrasse 17, Parzelle 1297
 Abeler Kai-Uwe und Silke, Wolfsagger 32, 9473 Gams; Aufstellen Fasssauna mit Holzofen
  auf Parzelle 1829, Wolfsagger 32
 Erbengemeinschaft Bühler Paulina z.H. Steiner-Bühler Katharina, Dersbachstrasse 40,
  6333 Hünenberg See; Nutzungsänderung/Abparzellierung Wohnhaus Assek. 1140 mit
  Schopf Assek. 1141, Weberhüser, Parzelle 567
 Haldner Lukas, Marianumstrasse 30, 9494 Schaan; Abbruch Wohnhaus Assek. Nr. 488,
  Scheune Assek. Nr. 489 und Nr. 1475/Wiederaufbau Wohnhaus mit Einliegerwohnung und
  2 Garagen/2 Aussenparkplätze/aussenaufgestellte Wärmepumpe/PV-Anlage Indach
  11.00 kWp (Assek. 2568), Neufeld 4, Parzelle 739
 Ulmer-Meier Christoph und Sonja, Matte 19, 9473 Gams: Anpassungen Grundrisse/
  Fassaden zu Neubau EFH (1. Projektänderung, Assek. 2567), Stegstrasse 20, Parzelle
  1990

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„Behörden informieren“ vom Freitag, 24. April 2020

Aus dem GIV Gams
Im Namen der Mitglieder des Gewerbe- und Industrieverein Gams bitten wir Solidarität mit den
lokalen Geschäften zu zeigen und auf Bestellungen im Onlinehandel (CH / Ausland) möglichst
zu verzichten. Zusammenhalt und Solidarität sind in Zeiten wie diesen enorm wichtig; der
Gewerbe- und Industrieverein Gams und seine Mitglieder danken Ihnen herzlichst. Jeder
Einzelne leistet damit einen Beitrag zur Sicherung vieler Arbeitsplätze und damit dem Wohl-
stand in der Region.
Erkundigen Sie sich direkt bei unseren Mitgliedern und nutzen Sie die vielen kreativen
Verkaufsangebote des regionalen Gewerbes. Unter www.givgams.ch werden laufend die
Gamser Angebote zusammengetragen. Ein Blick darauf lohnt sich.
Solidarität ist heute genauso wichtig wie in einigen Monaten. Die Wirtschaft wird lange
brauchen, sich von den Folgen der „Corona-Krise“ zu erholen. Haben Sie bitte dieses Durch-
haltevermögen genauso, wie es die Gamser Wirtschaft und das Gewerbe haben muss.
Herzlichst, der Vorstand des GIV Gams

Aus der Evang. Kirchgemeinde Grabs-Gams
Urnenabstimmung, Sonntag, 24. Mai 2020
Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 27.03.2020 musste aufgrund der Corona-
Epidemie abgesagt werden. Über die im Jahresbericht dargelegten Geschäfte wird an der
Urnenabstimmung am 24.05.2020 befunden. Da die persönliche Stimmabgabe aufgrund von
Covid-19 untersagt ist, bitten wir die Kirchbürgerschaft brieflich abzustimmen.

Geschäfte
1. Vorlage der Jahresrechnung und des Vermögensausweises 2019
   sowie Bericht und Anträge der Geschäftsprüfungskommission
2. Vorlage des Budgets und des Steuerplanes 2020
3. Wahlen
   a) Mitglied der Kirchenvorsteherschaft
   b) Abgeordneter in die Synode
   c) Präsidium

Der Antrag für einen Investitionskredit für die Sanierung der Glockenanlage wird auf die
nächste Kirchgemeindeversammlung verschoben.
Jahresrechnung, Amtsberichte und Budget 2020 können auf dem Sekretariat der Evang.
Kirchgemeinde an der Wassergasse 6 oder auf der Politischen Gemeinde an der Sporgasse
bezogen werden. Aus organisatorischen und ökologischen Gründen bitten wir Sie jedoch, das
Dokument in elektronischer Form von unserer Webseite (www.ekirche-gg.ch) herunter zu
laden. Die Inhalte der Evangelischen Kirchgemeinde Grabs-Gams finden Sie ab Seite 128.
Evangelische Kirchgemeinde Grabs-Gams ¦ Kirchenvorsteherschaft

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„Behörden informieren“ vom Freitag, 24. April 2020

Infos aus der Offenen Jugendarbeit Gams
Vor den Osterferien wurde eine Umfrage für die Werdenberger Jugendlichen, welche mithilfe
der Oberstufenschule an alle versandt wurde, erstellt. Ziel war es in dieser speziellen Zeit
Bedürfnisse, Erwartungen und Befindlichkeiten aufzunehmen und dementsprechend Ange-
bote und Beschäftigungsideen anzubieten. Ebenfalls wollten wir aus der Umfrage erfahren,
auf welchen Social-Media-Kanälen die Jugendlichen unterwegs sind, um in ihre Welt ein zu
tauchen und hier mit ihnen in Kontakt zu treten.
Generell ist es beruhigend zu sehen, dass der grösste Teil der Jugendlichen «gut» bis «sehr
gut» mit der aktuellen Situation zurechtkommt. Jedoch haben ca. 20% der Jugendlichen Mühe
und kommen «nicht so gut» bis «gar nicht gut» mit den jetzigen Umständen klar. Genau hier
kann das KOJ Unterstützung bieten. Obwohl der Jugendtreff Boom geschlossen ist, ist die
Jugendarbeit Gams für die Jugendlichen und Eltern da. Auch wird eng mit der
Schulsozialarbeit Gams zusammengearbeitet, um Ressourcen zu nutzen. Es werden bei
Anfrage und Bedarf individuelle Beratungsmöglichkeiten, Tagesstrukturen, Beschäftigungs-
möglichkeiten angeboten. Die Kontaktdaten sind im Anschluss zu finden.
Von der Offenen Jugendarbeit wurde bereits auf die Bedürfnisse der Jugendlichen reagiert
und Angebote geschaffen, um sie in der Freizeit zu beschäftigen.
Zur Zeit läuft beim KOJ sehr vieles online. Das KOJ hat einen YouTube Kanal (KOJ
Werdenberg) um Ideen und Anregungen zu geben. Desweiteren läuft jede zweite Woche ein
Wettbewerb, der die Jugendlichen animiert, zu zeigen wie sie sich in der Corona Zeit sinnvoll
beschäftigen. Die Filme werden ebenfalls auf YouTube geladen. Jeden Tag ist ein/-e Jugend-
arbeitender/-in vom KOJ-Team auf Instagram Live, unterhält sich mit den Jugendlichen und
unterbreitet ihnen die aktuellen Angebote. Auch die Verlosung der Wettbewerbe findet auf
diesem Wege statt. Zudem wurden verschiedene Challenges initiiert, wie zum Beispiel «Zeig
dein Töffli».
Zum Graffiti: Auch kreativ können die Jugendlichen sein. Wer eine Skizze macht und sich
vorgängig bim Jugendarbeiter meldet, dem wird vor dem Jugendtreff alles zum Sprayen
vorbereitet (inkl. grosser Leinwand).
Mit einem Gamser Jugendlichen aus der Mittelstufe wird im Moment ein Jugendradio für
Werdenberger         Jugendliche     aufgebaut.      Der      Sender      ist     unter
https://boomradio321.jimdofree.com erreichbar. Die Domain wird demnächst geändert. Zum
Namen des Radios läuft aktuell ein Wettbewerb. Auf der Homepage werden Sendezeiten
angezeigt und ebenfalls können Grüsse oder Musikwünsche aufgegeben werden. Wir suchen
aktuell eine/-n News-Sprecher/-in.
Der Jugendarbeiter sucht die Jugendlichen auf ihren Plätzen auf und sensibilisiert sie
bezüglich diversen Themen. Es ist festzustellen, dass der grösste Teil der Jugendlichen
Zuhause bleibt und sich an die Bestimmungen des BAG hält. An dieser Stelle möchten wir den
Jugendlichen danken!
Bis zu drei Jugendliche sind im Moment über die Offene Jugendarbeit bei der Nachbar-
schaftshilfe eingebunden. Ihnen gebührt ein grosses Lob! Ebenfalls ist auch eine Mutter
miteinbezogen, sie geht bis zu zwei Mal wöchentlich mit einem älteren Herrn spazieren. Dabei
entstehen spannende Gespräche zwischen jung und alt.
Wer mehr Infos erhalten möchte, kann uns auf den Social-Media-Kanälen unter boom.gams
und kojwerdenberg anschreiben. (Jugendarbeit Gams, Sali Cana, KOJ Werdenberg)

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„Behörden informieren“ vom Freitag, 24. April 2020

Aus der Pro Senectute SG
Bevor der Geduldsfaden reisst – ein Angebot für betreuende Angehörige
Betreuende Angehörige leisten einen unschätzbaren Beitrag an die Unterstützung von
Senioren. Weil sie sich oft jeden Tag grossen Herausforderungen stellen, haben sie ein
Anrecht auf Unterstützung.
Pro Senectute stellt ihnen einen Coach zur Seite, der je nach Bedürfnissen begleitet,
unterstützt und bei der Beschaffung von Informationen hilft. Die Coaches sind Fachpersonen
mit langjähriger Erfahrung. Der zeitliche Rahmen wird gemeinsam vereinbart. Gespräche
finden dort statt, wo es für die Betroffenen passend ist – im Besprechungszimmer, zu Hause
bei der betreuten Person, in einem Café oder auch per Telefon oder Mail. Dank der
Zusammenarbeit mit der Ria und Arthur Dietschweiler Stiftung ist das Coaching kostenlos.
Kontakt über die Anlaufstelle für Altersfragen: 058 750 09 00 oder rws@sg.prosenectute.ch.
Weitere Infos auch zu weiteren Dienstleistungen der Pro Senectute finden Sie unter:
www.sg.prosenectute.ch.

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