KH Online Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021 - KH Steuerberater
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Inhaltsübersicht 1. Maßnahmen zum Jahresende 2. Rückkehr zu alten Umsatzsteuersätzen 3. Begünstigung von Investitionen 4. Corona „meets“ Steuerrecht 5. Förderung von Immobilien 6. Sonstige Neuerungen Seite 2
1. Maßnahmen zum Jahresende Seite 3
1. Optimierung Einkommensteuer Sonderzahlungen in Rentenkassen Gesetzliche Rente Rürup-Rente Versorgungswerke Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen Grundsatz: Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen max. 1.900 € Einzelveranlagung / 3.800 € Zusammenveranlagung Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Alte Lebensversicherungen Haftpflichtversicherungen Seite 4
1. Optimierung Einkommensteuer Mindestabzug: Beiträge für Basisabsicherung in der Krankenversicherung Krankenkassenbeiträge übersteigen regelmäßig Höchstbeträge von 1.900 € Einzelveranlagung / 3.800 € Zusammenveranlagung. Damit wirken sich weitere Versicherungsaufwendungen steuerlich nicht aus. Lösungsansatz: Krankenkassenbeiträge für Folgejahr(e) in 2020 vorauszahlen => voller Abzug der Beiträge für Basisabsicherung in 2020 Abzugsfähigkeit der sonstigen Versicherungsaufwendungen in 2021 im Rahmen der o.g. Höchstbeträge, die sonst in „Leere“ gelaufen sind. Seite 5
1. Optimierung Einkommensteuer Handwerkerleistungen (Steuerabzug 20% der Aufwendungen, max. 1.200 €) Unterhaltsleistungen an Kinder bis 9.408 EUR kein Kindergeldanspruch Anrechnung eigener Einkünfte des Kindes Seite 6
2. Maßnahmen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung Ausgangsrechnungen Rechnungsstellung im Jahr 2021 Alternativ: Zahlung/Einzug im Jahr 2021 Eingangsrechnung Zahlung im Jahr 2020 Leasing-Sonderzahlungen Notwendige Investitionen bis Jahresende durchführen und Zahlung nicht vergessen Anschaffung Wirtschaftsgüter bis 800 EUR netto voll abzugsfähig Seite 7
3. Maßnahmen bei Bilanzierung Verschiebung Leistungsausführung in das Jahr 2021 Achtung: halbfertige/fertige Arbeiten Prüfung Eingangsrechnung hinsichtlich des korrekten Leistungszeitraums Insbesondere bei Rechnungseingang im Januar 2021 Ordnungsgemäße Erfassung von Schwund und Diebstahl Notwendige Investitionen bis Jahresende durchführen (Zahlung in 2020 nicht unbedingt erforderlich für Betriebsausgabenabzug) Anschaffung Wirtschaftsgüter bis 800 EUR voll abzugsfähig Seite 8
4. Corona-Prämie - Vom Arbeitgeber gewährte Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen (beim Gesellschafter-GF Schriftform!) - Geldleistungen - Sachleistungen - Aufgrund der Corona-Krise (z.B. Mehrarbeit, veränderte Rahmenbedingungen durch kurzfristiges Home Office) - Höchstbetrag 1.500 € je Dienstverhältnis bis 31.12.2020 (Auszahlung kann bis 30.06.2021 erfolgen) - Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei - Nicht zulässig: Umwandlung von vertraglich vereinbarten Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld, Bonusvergütung) Seite 9
2. Rückkehr zu alten Umsatzsteuersätzen Seite 10
1. Umsatzsteuererhöhung Das war/ist Das wird kommen Erhöhung der Umsatzsteuersätze von 16% auf 19% sowie von 5% auf 7% (Ausnahme: Gastronomie) ab dem 01.01.2021 Seite 11
2. Wann ist eine Leistung ausgeführt? Verschaffung der Verfügungsmacht Lieferung Zeitpunkt der Vollendung Sonstige Leistung Seite 12
2.1 Wann ist eine Lieferung ausgeführt? Verkauf eines Laptops (= Lieferung) Beginn Ablieferung beim Bestellung Bezahlung Auslieferung Kunden 30.11.2020 20.01.2021 07.01.2021 08.01.2021 Verschaffung Verfügungsmacht: 07.01.2021 Steuersatz: 19 % Seite 13
2.2 Wann ist eine sonstige Leistung ausgeführt? Vermietung eines LKW (= sonstige Leistung) Übernahme LKW Rückgabe LKW Bezahlung 27.12.2020 05.01.2021 20.01.2021 Zeitpunkt der Vollendung: 05.01.2021 Steuersatz: 19 % Seite 14
2.3 Wann ist eine Werklieferung ausgeführt? Errichtung eines Carports (= Werklieferung) Bestellung Baubeginn Abnahme Bezahlung 09.09.020 01.10.2020 14.02.2021 15.03.2021 Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht: 14.02.2021 Steuersatz: 19 % Seite 15
2.4. Vorausrechnungen und Abschlagsrechnungen Errichtung eines Carports (= Werklieferung) Bestellung Abschlags- Bezahlung Abnahme Schluss- Bezahlung 09.09.2020 rechnung 14.10.2020 14.02.2021 rechnung 15.03.2021 07.10.2020 20.02.2021 Auftrags- 10.000 € 19.495 € zzgl. 11.600 € volumen zzgl. 1.600 € 3.705 € USt 23.200 € USt. (16%) (19%) ursprüngliche Seite 16 Netto-Kalkulation 20.000 €
3. Umsatzsteuersenkung – Gastronomie Besonderheiten bei Steuersatzänderung bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen 01.07.2020 bis 31.12.2020 5 % auf Speisen, 16 % auf Getränke 7 % auf Speisen, 01.01.2021 bis 30.06.2021 19 % auf Getränke 19 % auf Speisen (Verzehr an Ort und Stelle) ab 01.07.2021 19 % und Getränke 7 % auf Speisen außer Haus Seite 17
3. Begünstigung von Investitionen Seite 18
1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung Möglichkeit einer erhöhten degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Höherer Steuerminderungseffekt in den ersten Jahren 2,5-fache Abschreibung der normalen linearen Abschreibung maximal 25 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Erstjahr bzw. des Restbuchwerts im Folgejahr Folge: Wirtschaftsgütern, mit einer längeren Nutzungsdauer als vier Jahre, wird höhere Abschreibungsbeträge ermöglicht Seite 19
1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung Auswirkungen degressive vs. lineare Abschreibung Anschaffung Maschine zum 01.01.2020 - 100.000 € - Nutzungsdauer 6 Jahre Lineare Abschreibung 100.000 € : 6 = 16.666 € jährlich Max. 25 % 16.666 x 2,5 = 41.665 € jährlich Degressive Abschreibung 100.000 € x 25 % = 25.000 € jährlich Vorteil im 1. Abschreibungsjahr 25.000 € - 16.666 € = 8.334 € In späteren Jahren sinkt die Bemessungsgrundlage der degressiven Abschreibung, da diese immer vom jeweiligen Restbuchwert berechnet wird. Seite 20
2. Fristverlängerung für Investitionsabzugsbetrag 2017 Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Unternehmen Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können zeitlich vorgezogen werden Gewinnmindernder Abzug von 40% der voraussichtlichen Aufwendungen vor dem eigentlichen Invest Investitionsfrist zur Anschaffung/Herstellung des entsprechenden Wirtschaftsguts: 3 Jahre Fristverlängerung: Investitionsabzugsbeträge, deren dreijährige Investitionsfrist 2020 ausläuft (d.h. Bildung in der Steuererklärung 2017), ist auf vier Jahre verlängert worden (31.12.2021) Verlängerung: 1 Jahr Seite 21
3. Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag 2020 (JStG 2020) Altregelung Neuregelung bis 2019 ab 2020 ausschließlich oder fast Betriebliche zusätzlich zu Altregelung vermietete ausschließlich, Nutzung Wirtschaftsgüter d. h. zu mindestens 90 % im Betrieb Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewinngrenze 100.000 € Unabhängig von der Größen- Gewinnermittlungsart: merkmale Bilanzierung: Gewinngrenze 200.000 € Eigenkapital max. 235.000 € Abzug Bis zu 40 % der Aufwendungen Bis zu 50 % der Aufwendungen Seite 22
4. Corona „meets“ Steuerrecht Seite 23
1. Corona-Maßnahmen im Überblick Bereits erfolgte unterjährige staatliche Hilfsmaßnahmen: Finanzverwaltung Billigkeitsreglung bei Anpassung von Vorauszahlungen Erleichterung der Stundung von Steuerzahlungen Soforthilfen Corona-Soforthilfe der Länder und des Bundes Erste und zweite Stufe des Überbrückungshilfe Novemberhilfe Spezielle zinsgünstige Krisendarlehen der KfW sowie länderspezifische Kreditprogramme Seite 24
2. Aktuelles zur Überbrückungshilfe Phase Geltungsbereich Erste Phase Fördermonate Juni bis August 2020 (Antragsstellung bis Ende September 2020) Zweite Fördermonate September bis Dezember Phase 2020 (Antragstellung ab Oktober 2020) Vergleich mit den entsprechen Kennzahlen des Vorjahres Staffelung möglicher Förderbeträge nach Höhe des Umsatzeinbruches und der Unternehmensgröße Seite 25
2. Aktuelles zur Überbrückungshilfe Erste und zweite Stufe des Überbrückungshilfe Anträge auf Überbrückungshilfe unterliegen einer nachträglich Prüfungen (Soll-Ist-Vergleich) Antragsteller hat Soll-Ist-Vergleich im Jahr 2021 unaufgefordert bei Bewilligungsstelle einzureichen Rückzahlungspflicht bei abweichender Prognose Seite 26
3. Neues beim Kurzarbeitergeld Erweiterte Bezugsdauer Änderung Termin Verlängerung auf 24 Monate bis 31.12.2021 Erstattung der Sozialversicherung in bis 30.06.2021 voller Höhe Erstattung von 50 % der bis 31.12.2021 Sozialversicherung Seite 27
3. Neues beim Kurzarbeitergeld Teilweise Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sowie zum Saison-Kurzarbeitergeld Steuerpflichtiger Möglicher AG Aufstockungsbetrag bis zu 80% steuerfrei Aufstockungsbetrag AG Regel-Netto- Gehalt Kurzarbeiter- geld Seite 28
4. Home-Office und häusliches Arbeitszimmer) - Grundsatzsatz: Abzugsverbot für die Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers - Ausnahme: Für berufliche oder betriebliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung - Höchstbetrag 1.250 EUR - Unbegrenzter Abzug sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Keine Vereinfachung oder Änderung durch Corona. Seite 29
4. Home-Office und häusliches Arbeitszimmer Liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor? Ja Nein abgeschlossener Raum in der lediglich Regale oder ähnliches Wohnung als Trennwände (fast) ausschließliche Nutzung lediglich Arbeitsecke im für die Arbeitstätigkeit Wohnzimmer Einrichtung auf berufliche Vorhandensein von Belange beschränkt Couchlandschaften und Unterhaltungselektronik Seite 30
4. Home-Office und häusliches Arbeitszimmer Steuerlichen Abzugsmöglichkeiten Umfassender Kostenabzug Raumkosten anteilige Miete (Aufteilung nach der Nutzfläche) Anteilige Abschreibung und Schuldzinsen Allgemeine Werbungskosten Schreibtisch Bürostuhl sonstige technische Ausstattung, insbesondere EDV Seite 31
5. Förderung von Immobilien Seite 32
1. Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau Förderfähige Immobilie Neubau Ab Fertigstellung 10 Jahre entgeltliche Vermietung Anschaffungs-/Herstellungskosten max. 3.000 €/qm Zeitliche Begrenzung der Förderung Bauantrag zwischen September 2018 und Dezember 2021 Ausgenommen sind u.a. Wohnungen zur Eigennutzung Kurzfristige Vermietungen Ferienwohnungen Seite 33
1. Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau Förderung: Gebäudeabschreibung plus Sonderabschreibung Förderung Regelung Sonderabschreibung 5% Anschaffungs- oder Herstellkosten max. 3.000 €/qm Höchstgrenz Bemessungsgrundlage für Sonder-AfA max. 2.000 €/qm Gebäudeabschreibung 2% Mögliche Gesamtabschreibung 7% Auswirkung in ersten 4 Jahren 28 % Seite 34
2. Energetisches Sanieren Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG ) direkter Abzug von der tariflichen Einkommensteuer Seite 35
2.1 Förderberechtigung - zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude o Keine teilweise betriebliche Nutzung (ausgenommen Arbeitszimmer) - Immobilien, deren Alter bei Maßnahmendurchführung >10 Jahre ist - Beginn der Maßnahme nach dem 31.12.2019 - Fertigstellung der Maßnahme vor dem 01.01.2030 Seite 36
2.2 Förderfähige Maßnahmen - Wärmedämmung von Wänden - Wärmedämmung von Dachflächen - Wärmedämmung von Geschossdecken - Erneuerung Fenster oder Außentüren - Einbau Lüftungsanlage - Heizungserneuerung *Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung Seite 37
2.3 Weitere Voraussetzungen - Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen (z.B. Dachdecker) ausgeführt werden - Bescheinigungspflicht durch Fachunternehmen gemäß amtlich vorgeschriebenem Muster - Rechnungspflicht (u.a. muss die Adresse des begünstigten Objekts enthalten sein) - Zahlung auf das Konto des Empfängers (keine Barzahlung!) - Keine Inanspruchnahme von weiteren öffentlichen Förderungen, insbesondere - Zuschüsse und Förderdarlehen der KfW-Bank - Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - Zinsbegünstigte Förderprogramme der einzelnen Bundesländer Seite 38
2.4 Höhe der Steuerermäßigung Kalenderjahr Höhe der Ermäßigung Höchstbetrag Jahr des Abschlusses der 7 % der Aufwendungen Höchstens 14.000 € Maßnahme Erstes Jahr nach 7 % der Aufwendungen Höchstens 14.000 € Abschluss der Maßnahme Zweites Jahr nach 6 % der Aufwendungen Höchstens 12.000 € Abschluss der Maßnahme Insgesamt (nur 20 % der Aufwendungen Höchstens 40.000 € rechnerisch) Seite 39
3. Exkurs: Fördermaßnahme Kfw-Förderprogramme o Echte Zuschüsse und / oder zinsbegünstigte Förderprogramme Innovation & Energie & Unternehmen Digitalisierung Umwelt Erweitern Entwicklung neuer Strom und Wärme Investitionen in Produkte aus Photovoltaik, Maschinen Digitalisierungsmaß Wasser, Wind, Übernahme von nahmen (z.B. IP- Biogas Unternehmen oder Telefonie) Abfallvermeidung & Beteiligungen Digitale Infrastruktur Bodenschutz Investitionen in (Z.B. Glasfaser) Ressourceneffizienz/ strukturschwachen Materialeinsparung Regionen Seite 40
3. Exkurs: Fördermaßnahme Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderprogramme o Echte Zuschüsse Unternehmensberatung Digitale Ausstattung Wirtschaftliche, finanzielle, IP-Telefonie personellen und organisatorischen IT-Anlagen Beratungen ERP-Programme Wiederherstellung der … wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Maximaler Zuschuss bei einem Fördersatz von bis zu 80% Seite 41
4. Verbilligte Überlassung von Wohnraum (JStG 2020) Aktuelle steuerliche Problematik: (Warm-)Miete unter 66 % Anteiliger der ortsüblichen Miete Werbungskostenabzug geplante Änderung: (Warm-)Miete unter 50 % Anteiliger der ortsüblichen Miete Werbungskostenabzug (Warm-)Miete zwischen negativ anteilige Werbungskosten 50 – 66 % der Totalüberschussprognose ortsüblichen Miete positiv volle Werbungskosten Seite 42
5. Anschaffungsnahe Herstellungskosten Renovierungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung Herstellungskosten Kosten > 15% Anschaffungskosten Gebäude (Abschreibung / kein Sofortaufwand) Seite 43
5. Anschaffungsnahe Herstellungskosten Sachverhalt: A erwirbt von B eine Immobilie zum Kaufpreis von 500.000 €. Die Immobilie soll von A vermietet werden. Der Kaufvertrag wird am 30.11.2020 geschlossen. Im Kaufvertrag wird geregelt, dass das Eigentum mit Kaufpreiszahlung am 01.03.2021 übergehen soll. B gestattet A, Renovierungsmaßnahmen an der Immobilie vor Eigentumsübertragung durchführen zu können. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf 100.000 €. BFH-Entscheidung: Aufwand vor Eigentumsübertragung zählt nicht zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, d.h. Sofort-Aufwand. Seite 44
6. Sonstige Neuigkeiten Seite 45
1. Verpflichtung zur „XRechnung“ Neuer Datenaustausch EU-Beschluss Einführung eines neuen Formats für Datenaustausch mit Behörden XML-basierte semantische Rechnungsdatenmodell, die sog. X-Rechnung Potenzial für eine vollständige elektronische Verarbeitung Seite 46
1. Verpflichtung zur „XRechnung“ Verpflichtung für die Versendung elektronischer Rechnungen im Format der XRechnung Termin: ab dem 27.11.2020 für Rechnungsstellungen an Bundesbehörden (abweichende Regelungen in Bundesländern möglich) Wenige Ausnahmen: Direktaufträge mit einem Auftragswert von unter 1.000 € netto Aufträge aus dem Verteidigungs- und Sicherheitsbereich Perspektive: Verpflichtung zur Nutzung von Rechnungen mit einem strukturierten Datenformat auch zwischen Unternehmen und im Endkundengeschäft Seite 47
2. Elektronische Kassen: Härtefallregelungen für die TSE Verschärfte Regelungen im Bereich der elektronischen Kassen Zum Forderung: Elektronische Kassensysteme müssen über 31.12.2019 eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen 01.01.2020 Praxisproblem: Technische Entwicklung der TSE noch nicht abgeschlossen bis 30.09.2020 Übergangsregelung: Keine Beanstandung einer fehlenden TSE Verlängerung der Übergangsregelung durch Ländererlass bis 31.03.2021 Seite 48
3. Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns Erhöhung in vier Stufen: Zeitraum Stundenlohn ab 01.01.2021 9,50 € ab 01.07.2021 9,60 € ab 01.01.2022 9,82 € ab 01.07.2022 10,45 Seite 49
4. „Wegfall“ des Solidaritätszuschlages Solidaritätszuschlag wird als Zuschlag (5,5%) zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben Milliardenschwere Entlastung ab 2021 Betroffen sind 35,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger Entlastungsvolumen wird auf ca. 11 Milliarden € geschätzt Wegfall des Solidaritätszuschlages bei zu versteuernden Einkommen bis 61.717 € (Einzelveranlagung) / 123.434 € (Zusammenveranlagung) Milderungszone für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 € (Einzelveranlagung) / 192.818 € (Zusammenveranlagung) Keine Begünstigung für Körperschaften Seite 50
5. Erhöhung Pendlerpauschale (JStG 2020) Zeitliche Begrenzung zum Ausgleich der Erhöhung durch die neue CO2-Steuer Zeitraum 1. – 20. ab 21. Entfernungskilometer Entfernungskilometer bis 2020 30 Cent 30 Cent ab 2021 bis 2023 30 Cent 35 Cent ab 2024 bis 2026 30 Cent 38 Cent Seite 51
6. Mobilitätsprämie für Geringverdiener (JStG 2020) Steuerpflichtige ohne Einkommensteuerbelastung Zeitraum 1. – 20. ab 21. Entfernungskilometer Entfernungskilometer ab 2021 bis 2026 30 Cent 35 Cent ab 2024 bis 2026 30 Cent 38 Cent 14% der erhöhten Mobilitätsprämie keine Prämie Pauschale Seite 52
7. Abgabefristen für Steuererklärungen Erklärung aus 2019 2020 persönliche Abgabefrist 31.07.2020 31.07.2021 Vertretung durch Steuerberater 31.03.2021 28.02.2022 Ausnahme: bevorzugte Anforderung bevorzugte Anforderungen durch das Finanzamt möglich Seite 53
Hinweis zur Präsentation Die im Rahmen dieser Präsentation zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. Diese Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums dieser Präsentation und gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung wieder. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Gesetzen, der Interpretation von Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können eine Fortschreibung dieser Präsentation erforderlich machen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, diese Präsentation aufgrund einer Änderung der zugrunde liegenden Fakten bzw. Annahmen oder Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Seite 54
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