KH Online Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021 - KH Steuerberater

Die Seite wird erstellt Merlin Freitag
 
WEITER LESEN
KH Online Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021 - KH Steuerberater
KH Online Seminar zum Jahreswechsel
             2020/2021

               Stand 17.12.2020
KH Online Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021 - KH Steuerberater
Inhaltsübersicht
1. Maßnahmen zum Jahresende
2. Rückkehr zu alten Umsatzsteuersätzen
3. Begünstigung von Investitionen
4. Corona „meets“ Steuerrecht
5. Förderung von Immobilien
6. Sonstige Neuerungen

Seite 2
1. Maßnahmen
          zum Jahresende

Seite 3
1. Optimierung Einkommensteuer
 Sonderzahlungen in Rentenkassen
    Gesetzliche Rente
    Rürup-Rente
    Versorgungswerke
 Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen
    Grundsatz: Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen max. 1.900 €
     Einzelveranlagung / 3.800 € Zusammenveranlagung
       Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung
       Berufsunfähigkeitsversicherung
       Alte Lebensversicherungen
       Haftpflichtversicherungen

Seite 4
1. Optimierung Einkommensteuer
           Mindestabzug: Beiträge für Basisabsicherung in der
            Krankenversicherung
              Krankenkassenbeiträge übersteigen regelmäßig Höchstbeträge
               von 1.900 € Einzelveranlagung / 3.800 € Zusammenveranlagung.
              Damit wirken sich weitere Versicherungsaufwendungen steuerlich
               nicht aus.
           Lösungsansatz:
              Krankenkassenbeiträge für Folgejahr(e) in 2020
               vorauszahlen
               => voller Abzug der Beiträge für Basisabsicherung in 2020
              Abzugsfähigkeit der sonstigen Versicherungsaufwendungen in
               2021 im Rahmen der o.g. Höchstbeträge, die sonst in „Leere“
               gelaufen sind.
Seite 5
1. Optimierung Einkommensteuer
 Handwerkerleistungen
  (Steuerabzug 20% der Aufwendungen, max. 1.200 €)
 Unterhaltsleistungen an Kinder bis 9.408 EUR
    kein Kindergeldanspruch
    Anrechnung eigener Einkünfte des Kindes

Seite 6
2. Maßnahmen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
 Ausgangsrechnungen
    Rechnungsstellung im Jahr 2021
    Alternativ: Zahlung/Einzug im Jahr 2021
 Eingangsrechnung
    Zahlung im Jahr 2020
 Leasing-Sonderzahlungen
 Notwendige Investitionen bis Jahresende durchführen und Zahlung nicht
  vergessen
    Anschaffung Wirtschaftsgüter bis 800 EUR netto voll abzugsfähig

Seite 7
3. Maßnahmen bei Bilanzierung
 Verschiebung Leistungsausführung in das Jahr 2021
    Achtung: halbfertige/fertige Arbeiten
 Prüfung Eingangsrechnung hinsichtlich des korrekten Leistungszeitraums
    Insbesondere bei Rechnungseingang im Januar 2021
 Ordnungsgemäße Erfassung von Schwund und Diebstahl
 Notwendige Investitionen bis Jahresende durchführen (Zahlung in 2020
  nicht unbedingt erforderlich für Betriebsausgabenabzug)
    Anschaffung Wirtschaftsgüter bis 800 EUR voll abzugsfähig

Seite 8
4. Corona-Prämie
-     Vom Arbeitgeber gewährte Beihilfen und Unterstützungen in Form von
      Zuschüssen und Sachbezügen (beim Gesellschafter-GF Schriftform!)
          - Geldleistungen
          - Sachleistungen
-     Aufgrund der Corona-Krise (z.B. Mehrarbeit, veränderte
      Rahmenbedingungen durch kurzfristiges Home Office)
-     Höchstbetrag 1.500 € je Dienstverhältnis bis 31.12.2020 (Auszahlung
      kann bis 30.06.2021 erfolgen)
-     Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
-     Nicht zulässig: Umwandlung von vertraglich vereinbarten Gratifikationen
      (z.B. Weihnachtsgeld, Bonusvergütung)
Seite 9
2. Rückkehr zu alten
           Umsatzsteuersätzen

Seite 10
1. Umsatzsteuererhöhung
           Das war/ist               Das wird kommen

                          Erhöhung der Umsatzsteuersätze von 16% auf 19% sowie
                                 von 5% auf 7% (Ausnahme: Gastronomie)

                                           ab dem 01.01.2021

Seite 11
2. Wann ist eine Leistung ausgeführt?

                                        Verschaffung der
                                        Verfügungsmacht
              Lieferung

                                          Zeitpunkt der
                                           Vollendung
           Sonstige Leistung

Seite 12
2.1 Wann ist eine Lieferung ausgeführt?

   Verkauf eines Laptops (= Lieferung)

                                Beginn       Ablieferung beim
           Bestellung                                           Bezahlung
                              Auslieferung        Kunden
           30.11.2020                                           20.01.2021
                              07.01.2021       08.01.2021

   Verschaffung Verfügungsmacht: 07.01.2021

                        Steuersatz: 19 %
Seite 13
2.2 Wann ist eine sonstige Leistung ausgeführt?

   Vermietung eines LKW (= sonstige Leistung)

           Übernahme LKW                Rückgabe LKW   Bezahlung
             27.12.2020                  05.01.2021    20.01.2021

   Zeitpunkt der Vollendung: 05.01.2021

                     Steuersatz: 19 %
Seite 14
2.3 Wann ist eine Werklieferung ausgeführt?

   Errichtung eines Carports (= Werklieferung)

           Bestellung          Baubeginn     Abnahme       Bezahlung
           09.09.020           01.10.2020   14.02.2021     15.03.2021

   Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht: 14.02.2021

                        Steuersatz: 19 %
Seite 15
2.4. Vorausrechnungen und Abschlagsrechnungen

   Errichtung eines Carports (= Werklieferung)

Bestellung     Abschlags-     Bezahlung     Abnahme       Schluss-          Bezahlung
09.09.2020      rechnung      14.10.2020   14.02.2021     rechnung          15.03.2021
               07.10.2020                                20.02.2021

 Auftrags-      10.000 €                                19.495 € zzgl.       11.600 €
 volumen      zzgl. 1.600 €                              3.705 € USt
 23.200 €      USt. (16%)                                   (19%)
                                                         ursprüngliche
Seite 16                                                Netto-Kalkulation
                                                            20.000 €
3. Umsatzsteuersenkung – Gastronomie
Besonderheiten bei Steuersatzänderung bei Restaurations- und
Verpflegungsdienstleistungen

 01.07.2020 bis 31.12.2020   5 % auf Speisen,
                             16 % auf Getränke

                             7 % auf Speisen,
 01.01.2021 bis 30.06.2021
                             19 % auf Getränke

                             19 % auf Speisen (Verzehr an Ort und Stelle)
 ab 01.07.2021               19 % und Getränke
                             7 % auf Speisen außer Haus

Seite 17
3. Begünstigung
           von Investitionen

Seite 18
1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
Möglichkeit einer erhöhten degressiven Abschreibung beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens:
 Höherer Steuerminderungseffekt in den ersten Jahren

 2,5-fache Abschreibung der normalen linearen Abschreibung

 maximal 25 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Erstjahr
  bzw. des Restbuchwerts im Folgejahr

            Folge: Wirtschaftsgütern, mit einer längeren Nutzungsdauer als vier
             Jahre, wird höhere Abschreibungsbeträge ermöglicht

Seite 19
1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

 Auswirkungen degressive vs. lineare Abschreibung
 Anschaffung Maschine zum 01.01.2020 - 100.000 € - Nutzungsdauer 6 Jahre

   Lineare Abschreibung
                                               100.000 € : 6 = 16.666 € jährlich
                                                                                          Max. 25 %
                                               16.666 x 2,5 = 41.665 € jährlich
   Degressive Abschreibung
                                               100.000 € x 25 % = 25.000 € jährlich

   Vorteil im 1. Abschreibungsjahr
                                               25.000 € - 16.666 € = 8.334 €

           In späteren Jahren sinkt die Bemessungsgrundlage der degressiven Abschreibung, da diese
                               immer vom jeweiligen Restbuchwert berechnet wird.

Seite 20
2. Fristverlängerung für Investitionsabzugsbetrag 2017
Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Unternehmen
 Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
   Anlagevermögens können zeitlich vorgezogen werden
 Gewinnmindernder Abzug von 40% der voraussichtlichen Aufwendungen
   vor dem eigentlichen Invest
 Investitionsfrist zur Anschaffung/Herstellung des entsprechenden
   Wirtschaftsguts: 3 Jahre
 Fristverlängerung: Investitionsabzugsbeträge, deren dreijährige
   Investitionsfrist 2020 ausläuft (d.h. Bildung in der Steuererklärung 2017),
   ist auf vier Jahre verlängert worden (31.12.2021)
                                                            Verlängerung: 1 Jahr

Seite 21
3. Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag 2020 (JStG 2020)

                             Altregelung                           Neuregelung
                              bis 2019                               ab 2020

                           ausschließlich oder fast
     Betriebliche                                         zusätzlich zu Altregelung vermietete
                               ausschließlich,
     Nutzung                                                        Wirtschaftsgüter
                    d. h. zu mindestens 90 % im Betrieb

                    Einnahmen-Überschuss-Rechnung:
                         Gewinngrenze 100.000 €                  Unabhängig von der
     Größen-                                                    Gewinnermittlungsart:
     merkmale                 Bilanzierung:                    Gewinngrenze 200.000 €
                       Eigenkapital max. 235.000 €

     Abzug            Bis zu 40 % der Aufwendungen          Bis zu 50 % der Aufwendungen

Seite 22
4. Corona
           „meets“ Steuerrecht

Seite 23
1. Corona-Maßnahmen im Überblick
Bereits erfolgte unterjährige staatliche Hilfsmaßnahmen:
 Finanzverwaltung
            Billigkeitsreglung bei Anpassung von Vorauszahlungen
            Erleichterung der Stundung von Steuerzahlungen
 Soforthilfen
            Corona-Soforthilfe der Länder und des Bundes
            Erste und zweite Stufe des Überbrückungshilfe
            Novemberhilfe
 Spezielle zinsgünstige Krisendarlehen der KfW sowie länderspezifische
  Kreditprogramme
Seite 24
2. Aktuelles zur Überbrückungshilfe

           Phase                 Geltungsbereich

       Erste Phase       Fördermonate Juni bis August 2020
                     (Antragsstellung bis Ende September 2020)

       Zweite          Fördermonate September bis Dezember
       Phase                            2020
                          (Antragstellung ab Oktober 2020)

                      Vergleich mit den entsprechen Kennzahlen des
                       Vorjahres
                      Staffelung möglicher Förderbeträge nach Höhe des
                       Umsatzeinbruches und der Unternehmensgröße
Seite 25
2. Aktuelles zur Überbrückungshilfe
Erste und zweite Stufe des Überbrückungshilfe

 Anträge auf Überbrückungshilfe unterliegen einer nachträglich Prüfungen
  (Soll-Ist-Vergleich)

 Antragsteller hat Soll-Ist-Vergleich im Jahr 2021 unaufgefordert bei
  Bewilligungsstelle einzureichen

 Rückzahlungspflicht bei abweichender Prognose

Seite 26
3. Neues beim Kurzarbeitergeld
Erweiterte Bezugsdauer

           Änderung                                  Termin

           Verlängerung auf 24 Monate             bis 31.12.2021

           Erstattung der Sozialversicherung in   bis 30.06.2021
           voller Höhe

           Erstattung von 50 % der                bis 31.12.2021
           Sozialversicherung
Seite 27
3. Neues beim Kurzarbeitergeld
Teilweise Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeitgebers zum
Kurzarbeitergeld sowie zum Saison-Kurzarbeitergeld

                                        Steuerpflichtiger
                                           Möglicher AG
                                     Aufstockungsbetrag
                                                              bis zu 80% steuerfrei
                                    Aufstockungsbetrag AG

              Regel-Netto-
                Gehalt
                                      Kurzarbeiter-
                                          geld

Seite 28
4. Home-Office und häusliches Arbeitszimmer)
-     Grundsatzsatz: Abzugsverbot für die Aufwendungen eines häuslichen
      Arbeitszimmers

-     Ausnahme: Für berufliche oder betriebliche Tätigkeit steht kein anderer
      Arbeitsplatz zur Verfügung

           - Höchstbetrag 1.250 EUR

           - Unbegrenzter Abzug sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der
             beruflichen Tätigkeit bildet.

                 Keine Vereinfachung oder Änderung durch Corona.

Seite 29
4. Home-Office und häusliches Arbeitszimmer

                   Liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor?

                              Ja                                       Nein
  abgeschlossener Raum in der              lediglich Regale oder ähnliches
   Wohnung                                   als Trennwände
  (fast) ausschließliche Nutzung           lediglich Arbeitsecke im
   für die Arbeitstätigkeit                  Wohnzimmer
  Einrichtung auf berufliche               Vorhandensein von
   Belange beschränkt                        Couchlandschaften und
                                             Unterhaltungselektronik

Seite 30
4. Home-Office und häusliches Arbeitszimmer
Steuerlichen Abzugsmöglichkeiten

           Umfassender Kostenabzug

            Raumkosten
            anteilige Miete (Aufteilung nach der Nutzfläche)
            Anteilige Abschreibung und Schuldzinsen

           Allgemeine Werbungskosten

            Schreibtisch
            Bürostuhl
            sonstige technische Ausstattung, insbesondere EDV

Seite 31
5. Förderung
           von Immobilien

Seite 32
1. Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
 Förderfähige Immobilie
    Neubau
    Ab Fertigstellung 10 Jahre entgeltliche Vermietung
    Anschaffungs-/Herstellungskosten max. 3.000 €/qm
 Zeitliche Begrenzung der Förderung
    Bauantrag zwischen September 2018 und Dezember 2021
 Ausgenommen sind u.a.
    Wohnungen zur Eigennutzung
    Kurzfristige Vermietungen
    Ferienwohnungen

Seite 33
1. Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
Förderung: Gebäudeabschreibung plus Sonderabschreibung

                           Förderung                 Regelung

           Sonderabschreibung                           5%
           Anschaffungs- oder Herstellkosten max.    3.000 €/qm   Höchstgrenz
           Bemessungsgrundlage für Sonder-AfA max.   2.000 €/qm
           Gebäudeabschreibung                          2%

           Mögliche Gesamtabschreibung                  7%

           Auswirkung in ersten 4 Jahren               28 %

Seite 34
2. Energetisches Sanieren

           Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen
                 Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG )

                      direkter Abzug von der tariflichen
                              Einkommensteuer

Seite 35
2.1 Förderberechtigung

-     zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude
       o Keine teilweise betriebliche Nutzung (ausgenommen Arbeitszimmer)

-     Immobilien, deren Alter bei Maßnahmendurchführung >10 Jahre ist

-     Beginn der Maßnahme nach dem 31.12.2019

-     Fertigstellung der Maßnahme vor dem 01.01.2030

Seite 36
2.2 Förderfähige Maßnahmen

-     Wärmedämmung von Wänden

-     Wärmedämmung von Dachflächen

-     Wärmedämmung von Geschossdecken

-     Erneuerung Fenster oder Außentüren

-     Einbau Lüftungsanlage

-     Heizungserneuerung

*Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung

Seite 37
2.3 Weitere Voraussetzungen
-    Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen (z.B. Dachdecker)
     ausgeführt werden
-    Bescheinigungspflicht durch Fachunternehmen gemäß amtlich
     vorgeschriebenem Muster
-    Rechnungspflicht (u.a. muss die Adresse des begünstigten Objekts
     enthalten sein)
-    Zahlung auf das Konto des Empfängers (keine Barzahlung!)
-    Keine Inanspruchnahme von weiteren öffentlichen Förderungen,
     insbesondere
      - Zuschüsse und Förderdarlehen der KfW-Bank
      - Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
      - Zinsbegünstigte Förderprogramme der einzelnen Bundesländer
Seite 38
2.4 Höhe der Steuerermäßigung

Kalenderjahr               Höhe der Ermäßigung     Höchstbetrag
Jahr des Abschlusses der   7 % der Aufwendungen    Höchstens 14.000 €
Maßnahme

Erstes Jahr nach           7 % der Aufwendungen    Höchstens 14.000 €
Abschluss der Maßnahme

Zweites Jahr nach          6 % der Aufwendungen    Höchstens 12.000 €
Abschluss der Maßnahme

Insgesamt (nur             20 % der Aufwendungen   Höchstens 40.000 €
rechnerisch)

Seite 39
3. Exkurs: Fördermaßnahme
 Kfw-Förderprogramme
   o Echte Zuschüsse und / oder zinsbegünstigte Förderprogramme

           Innovation &                  Energie &             Unternehmen
           Digitalisierung                Umwelt                Erweitern

            Entwicklung neuer         Strom und Wärme         Investitionen in
             Produkte                   aus Photovoltaik,        Maschinen
            Digitalisierungsmaß        Wasser, Wind,           Übernahme von
             nahmen (z.B. IP-           Biogas                   Unternehmen oder
             Telefonie)                Abfallvermeidung &       Beteiligungen
            Digitale Infrastruktur     Bodenschutz             Investitionen in
             (Z.B. Glasfaser)          Ressourceneffizienz/     strukturschwachen
                                        Materialeinsparung       Regionen
Seite 40
3. Exkurs: Fördermaßnahme
 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderprogramme
   o Echte Zuschüsse

           Unternehmensberatung                      Digitale Ausstattung

            Wirtschaftliche, finanzielle,          IP-Telefonie
             personellen und organisatorischen      IT-Anlagen
             Beratungen                             ERP-Programme
            Wiederherstellung der                  …
             wirtschaftlichen Leistungs- und
             Wettbewerbsfähigkeit

              Maximaler Zuschuss bei einem
               Fördersatz von bis zu 80%

Seite 41
4. Verbilligte Überlassung von Wohnraum (JStG 2020)

Aktuelle steuerliche Problematik:

(Warm-)Miete unter 66 %     Anteiliger
der ortsüblichen Miete      Werbungskostenabzug

geplante Änderung:

(Warm-)Miete unter 50 %     Anteiliger
der ortsüblichen Miete      Werbungskostenabzug

(Warm-)Miete zwischen                                  negativ   anteilige Werbungskosten
50 – 66 % der                Totalüberschussprognose
ortsüblichen Miete
                                                       positiv   volle Werbungskosten

  Seite 42
5. Anschaffungsnahe Herstellungskosten

                  Renovierungsmaßnahmen

           innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung

                                                      Herstellungskosten
     Kosten > 15% Anschaffungskosten Gebäude         (Abschreibung / kein
                                                       Sofortaufwand)

Seite 43
5. Anschaffungsnahe Herstellungskosten
 Sachverhalt:

      A erwirbt von B eine Immobilie zum Kaufpreis von 500.000 €. Die
      Immobilie soll von A vermietet werden. Der Kaufvertrag wird am
      30.11.2020 geschlossen. Im Kaufvertrag wird geregelt, dass das
      Eigentum mit Kaufpreiszahlung am 01.03.2021 übergehen soll. B
      gestattet A, Renovierungsmaßnahmen an der Immobilie vor
      Eigentumsübertragung durchführen zu können. Der Gesamtaufwand
      beläuft sich auf 100.000 €.

       BFH-Entscheidung: Aufwand vor Eigentumsübertragung zählt nicht zu
       den anschaffungsnahen Herstellungskosten, d.h. Sofort-Aufwand.

Seite 44
6. Sonstige
           Neuigkeiten

Seite 45
1. Verpflichtung zur „XRechnung“
Neuer Datenaustausch

           EU-Beschluss         Einführung eines neuen Formats für
                                   Datenaustausch mit Behörden

                          XML-basierte semantische Rechnungsdatenmodell,
                                         die sog. X-Rechnung

                             Potenzial für eine vollständige elektronische
                                             Verarbeitung
Seite 46
1. Verpflichtung zur „XRechnung“
Verpflichtung für die Versendung elektronischer Rechnungen im
Format der XRechnung
 Termin: ab dem 27.11.2020 für Rechnungsstellungen an
  Bundesbehörden (abweichende Regelungen in Bundesländern möglich)
 Wenige Ausnahmen:
    Direktaufträge mit einem Auftragswert von unter 1.000 € netto
    Aufträge aus dem Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
 Perspektive: Verpflichtung zur Nutzung von Rechnungen mit einem
  strukturierten Datenformat auch zwischen Unternehmen und im
  Endkundengeschäft

Seite 47
2. Elektronische Kassen: Härtefallregelungen für die TSE
Verschärfte Regelungen im Bereich der elektronischen Kassen

 Zum                    Forderung: Elektronische Kassensysteme müssen über
 31.12.2019             eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen

 01.01.2020             Praxisproblem: Technische Entwicklung der TSE noch
                        nicht abgeschlossen

 bis 30.09.2020         Übergangsregelung: Keine Beanstandung einer fehlenden
                        TSE

           Verlängerung der Übergangsregelung durch Ländererlass bis 31.03.2021

Seite 48
3. Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns
Erhöhung in vier Stufen:

              Zeitraum        Stundenlohn

              ab 01.01.2021     9,50 €

              ab 01.07.2021     9,60 €

              ab 01.01.2022     9,82 €

              ab 01.07.2022      10,45
Seite 49
4. „Wegfall“ des Solidaritätszuschlages
 Solidaritätszuschlag wird als Zuschlag (5,5%) zur Einkommensteuer und
  Körperschaftsteuer erhoben
 Milliardenschwere Entlastung ab 2021
    Betroffen sind 35,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger
    Entlastungsvolumen wird auf ca. 11 Milliarden € geschätzt
 Wegfall des Solidaritätszuschlages bei zu versteuernden Einkommen
  bis 61.717 € (Einzelveranlagung) / 123.434 € (Zusammenveranlagung)
 Milderungszone für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 €
  (Einzelveranlagung) / 192.818 € (Zusammenveranlagung)
 Keine Begünstigung für Körperschaften

Seite 50
5. Erhöhung Pendlerpauschale (JStG 2020)
Zeitliche Begrenzung zum Ausgleich der Erhöhung durch die neue CO2-Steuer

Zeitraum                             1. – 20.               ab 21.
                              Entfernungskilometer   Entfernungskilometer

bis 2020                            30 Cent                30 Cent

ab 2021 bis 2023                    30 Cent                35 Cent

ab 2024 bis 2026                    30 Cent                38 Cent

Seite 51
6. Mobilitätsprämie für Geringverdiener (JStG 2020)
Steuerpflichtige ohne Einkommensteuerbelastung

Zeitraum                            1. – 20.               ab 21.
                             Entfernungskilometer   Entfernungskilometer

ab 2021 bis 2026                   30 Cent                35 Cent

ab 2024 bis 2026                   30 Cent                38 Cent

                                                      14% der erhöhten
Mobilitätsprämie                 keine Prämie
                                                         Pauschale

Seite 52
7. Abgabefristen für Steuererklärungen

                  Erklärung aus                  2019                 2020

              persönliche Abgabefrist         31.07.2020         31.07.2021

           Vertretung durch Steuerberater     31.03.2021         28.02.2022

                                               Ausnahme: bevorzugte
                                                   Anforderung
                               bevorzugte Anforderungen
                              durch das Finanzamt möglich

Seite 53
Hinweis zur Präsentation
Die im Rahmen dieser Präsentation zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf
die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form
rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.

Diese Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums dieser Präsentation und gibt unsere Interpretation
der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung wieder.

Im Zeitablauf treten Änderungen bei Gesetzen, der Interpretation von Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige
Änderungen können eine Fortschreibung dieser Präsentation erforderlich machen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, diese Präsentation aufgrund einer
Änderung der zugrunde liegenden Fakten bzw. Annahmen oder Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung zu
überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.

Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit
gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser
Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.

Seite 54
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Seite 55
Sie können auch lesen