KIELER HAFEN- UND KAITARIF
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3 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
INHALTSVERZEICHNIS
ALLGEMEINES .............................................. 4 31. Kaigeld......................................................... 15
1. Grundlage und Geltungsbereich .................... 4 SCHLEPPER, EISBRECHER ....................... 16
2. Schuldner ....................................................... 4 32. Hafengeld.................................................... 16
3. Entstehen der Entgelte .................................. 4
4. Mitteilungspflicht .......................................... 4 TANKSCHIFFE ............................................. 17
5. Bemessungsgrundsätze.................................. 4 33. Hafengeld.................................................... 17
6. Allgemeine Befreiungen ................................ 5 34. Kaigeld ........................................................ 17
7. Befreiungen/Ermäßigungen .......................... 5 35. Sicherheitsentgelt ....................................... 17
8. Sicherheitsbestimmungen gemäß ISPS ........ 6
SONSTIGE FAHRZEUGE ............................. 18
9. Umrechnungsgrundsätze .............................. 6
36. Hafengeld....................................................18
FÄHRSCHIFFE............................................... 7 37. Kaigeld ........................................................ 19
10. Hafengeld ..................................................... 7 38. Sicherheitsentgelt ....................................... 19
11. Kaigeld .......................................................... 7
SONSTIGE ENTGELTE ................................ 20
12. Gate Charge .................................................. 8
39. Jahreshafengeld......................................... 20
13. Sicherheitsentgelt ......................................... 8
40. Schiffsentsorgungsentgelt ......................... 20
KREUZFAHRTSCHIFFE ................................ 9 41. Wassergeld (Frischwasser) ........................ 22
14. Hafengeld ..................................................... 9 42. Stromgeld .................................................. 22
15. Proviantierung.............................................. 9 43. Lagergeld ................................................... 23
16. Terminalnutzungsentgelt ............................. 9 44. Flächenentgelt ........................................... 23
17. X-Ray .......................................................... 10 45. Krangeld..................................................... 24
18. Internetverbindung .................................... 10 46. Personalgestellung .................................... 24
19. Liegeplatzreservierung ............................... 10 47. Regiekosten................................................ 24
20. Schiffsabwässer ......................................... 10
GÜTERKLASSEN VERZEICHNIS ................ 25
21. Küchenabfälle ............................................. 10
BANKVERBINDUNGEN ............................... 25
FRACHTSCHIFFE ........................................ 11
22. Hafengeld .................................................... 11
DOWNLOAD ................................................. 25
23. Kaigeld ........................................................ 11
24. Gate Charge................................................ 12 INKRAFTTRETEN ........................................ 25
25. Sicherheitsentgelt ...................................... 12
ANHANG ZUM KIELER HAFEN- UND
CONTAINERSCHIFFE ................................. 13
KAITARIF ..................................................... 26
26. Hafengeld ....................................................13
Entgeltpflichtiges Hafengebiet ........................ 26
27. Kaigeld ........................................................13
28. Gate Charge ................................................13
29. Sicherheitsentgelt ...................................... 14
BINNENSCHIFFE ......................................... 15
30. Hafengeld....................................................15KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
ALLGEMEINES
Die entsprechenden Mitteilungen sind vorzugs-
1. Grundlage und Geltungsbereich weise über das Ship and Cargo Declaration Sys-
tem (SCD) der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG
Diesem Tarif liegen die Allgemeinen Bedingungen und dem Hafenamt Kiel zu übermitteln.
für die Benutzung der Kaianlagen der SEEHAFEN
KIEL GmbH & Co. KG (SEEHAFEN KIEL) in ih- Die Fahrzeugführer und Eigentümer bleiben je-
rer jeweils aktuellen Fassung, die auf Wunsch doch für die vollständige und richtige Mitteilung
gern übersandt werden können, zugrunde. verantwortlich.
Das entgeltpflichtige Hafengebiet wird gemäß
Für die Eigentümer von Fahrzeugen, für die Jah-
§ 1.2 der vorgenannten Allgemeinen Bedingungen
reshafengeld erhoben wird, gelten besondere Mit-
bestimmt und ist im Anhang zu diesem Tarif dar-
teilungspflichten, siehe sonstige Entgelte ab Seite
gestellt.
20.
2. Schuldner
5. Bemessungsgrundsätze
Schuldner sind Auftraggeber, Nutzer, Empfänger
Seeschiffe werden nach Bruttoraumzahl (BRZ) be-
und Eigentümer des Gutes sowie Reeder.
rechnet. Bei Doppelmessbriefen gilt das größte
Messergebnis. Bei offenen Containerschiffen
3. Entstehen der Entgelte bleibt die reduzierte Bruttoraumzahl unberück-
sichtigt.
Der Anspruch auf das Entgelt entsteht mit der Be-
nutzung des Hafens und der Inanspruchnahme Binnenschiffe, ausgenommen Binnentankschiffe,
der Leistung. werden nach der aus dem Eichschein ersichtli-
chen maximalen Tragfähigkeit (Eichtonnen) be-
Jahreshafengeld und andere Entgelte, die für das rechnet.
Kalenderjahr oder andere bestimmte Zeiträume
gezahlt werden, sind auch dann für den vollen Ab- Die Berechnung des Hafengeldes erfolgt pro An-
rechnungszeitraum zu zahlen, wenn die Zahlungs- lauf. Ein Anlauf definiert sich als ein Ein- und
pflicht im Laufe dieses Zeitraums eintritt oder Ausgang.
wegfällt. Schlepper, Eisbrecher und Bergungsfahrzeuge
Entgelte für Einzelfahrten oder vorübergehende werden nach der Motorleistung (kW) berechnet.
Benutzung werden auf Entgelte, die für bestimmte Bei Fahrzeugen ohne eigenen Antrieb wird die
Zeiträume zu zahlen sind, nicht angerechnet. Grundfläche als Bemessungsgrundlage durch
Multiplizieren der größten Länge mit der größten
4. Mitteilungspflicht Breite des Fahrzeugs in Quadratmetern berech-
net. Die Länge wird auf volle Meter, die Breite auf
Der Auftraggeber (Eigentümer und Fahrzeugfüh- halbe Meter aufgerundet.
rer) oder Beauftragte (z. B. Schiffsmakler) hat für
die Berechnung von Entgelten erforderliche Daten Angefangene Bemessungseinheiten werden voll
unverzüglich mitzuteilen und durch Vorlage ein- berechnet.
deutiger Unterlagen (z. B. Schiffs-,
Ladungs-, Beförderungspapiere) zu belegen.5 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
Für die Einstufung der Güter in Klassen gilt das - Gastschiffe des Museumshafen Kiel e.V. im
Güterklassenverzeichnis (siehe Anhang zum Ta- Germaniahafen ohne kommerzielle Passagier-
rif). Entgelte für Güter, die das Güterklassenver- fahrten mit einer Vermessung bis 60 BRZ bis
zeichnis nicht aufzählt, werden gesondert verein- maximal 48 Stunden.
bart.
Die Entgeltsätze dieses Tarifes sind Nettosätze. 7. Befreiungen/Ermäßigungen
Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen wird die
Umsatzsteuer nach Maßgabe der gesetzlichen Über die allgemeinen Befreiungen hinaus sind
Bestimmungen hinzugerechnet. vom Hafengeld befreit, jedoch ungeachtet einer
Berechnung von Schiffsliegegeld oder Mindestbe-
nutzungsentgelt:
6. Allgemeine Befreiungen
- Schiffe und sonstige Fahrzeuge, die ohne zu la-
Von der Zahlung des Hafengeldes, Schiffsliegegel- den oder zu löschen das Hafengebiet benutzen,
des und Mindestbenutzungsentgeltes sind für die Dauer von 24 Stunden,
nach diesem Tarif befreit: - Binnenschiffe, die Stückgüter der Güterklassen
I, II oder III löschen oder laden, die für ein see-
- Fahrzeuge der deutschen Bundeswehr,
wärts ausgehendes Schiff bestimmt sind
- Fahrzeuge, die für hoheitliche Aufgaben oder oder mit einem seewärts eingehenden Schiff
Forschungsaufgaben des Bundes, des Landes angeliefert werden,
oder der Landeshauptstadt Kiel eingesetzt
- Havaristen, die das Hafengebiet als Nothafen
werden,
anlaufen,
- Lotsenfahrzeuge, Feuerlöschboote und Ret-
- Schlepper mit Anhang, die das Hafengebiet be-
tungsboote, wenn sie für ihre bestimmungsmä-
nutzen ohne zu laden oder zu löschen,
ßige Aufgabe benutzt werden,
auf die Dauer von 24 Stunden,
- ausländische Regierungsfahrzeuge, die ihre
- Fahrzeuge, die in Kiel gebaut sind und erstma-
Staatsflagge führen und nur zu Staatszwecken
lig leer ausgehen (einschließlich Probefahrten),
benutzt werden, wenn die Gegenseitigkeit ver-
bürgt ist, sofern die Anlagen der SEEHAFEN - Fahrzeuge, die eine Anlage im Hafengebiet ver-
KIEL genutzt werden, gilt die Befreiung für 48 lassen, um an einer anderen Anlage im
Std. Hafengebiet zu löschen oder zu laden, wenn
das höhere Entgelt bereits bezahlt ist,
- Beiboote und Barkassen, die zu entgeltpflichti-
gen oder nach diesem Tarif befreiten Fahrzeu- - Leichterfahrzeuge, wenn sie zur Leichterung
gen und Geräten gehören, wenn sie ihrem von im Hafengebiet liegenden Schiffen dienen.
Zweck entsprechend eingesetzt werden und Seeschiffe, die nach dem Environmental Ship In-
keinen Dauerliegeplatz beanspruchen, dex (www.environmentalshipindex.org) zertifi-
- Boote, die nur dem Rudersport dienen, ziert sind, das Hafengeld gem. Tarif entrichtet ha-
ben und mehr als 30 ESI Punkte erreichen, erhal-
- Schulschiffe (mit Ausnahme von Sportfahrzeu-
ten einen Rabatt auf das tarifliche Hafengeld in
gen), die nur der Ausbildung dienen,
Höhe von 5 %, bei Vorlage eines aktuell gültigen
- Sportboote bis 15 m Länge, die das Hafengebiet Zertifikates. Für Kreuzfahrtschiffe gelten abwei-
vorübergehend befahren (Gastlieger), um Anla- chende Regelungen entsprechend den Bestim-
gen zu erreichen, die nicht im Eigentum der mungen in Abschnitt 14ff.
SEEHAFEN KIEL stehen,KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021 8. Sicherheitsbestimmungen gemäß ISPS Ausschließlich die SEEHAFEN KIEL oder ein durch sie beauftragter Dritter führt auf ihren Ha- fenanlagen und Terminals Maßnahmen zur Ge- fahrenabwehr entsprechend der gesetzlichen An- forderungen an die Hafenanlagensicherheit durch und erhebt hierfür ein Sicherheitsentgelt. Das Sicherheitsentgelt ist für die Nutzung der An- lagen von Schiffen > 500 BRZ, Fahrgastschiffe, die unter den ISPS-Code fallen oder bewegliche Offshore-Anlagen zu entrichten. Schiffe, die auf festen Routen im Kurzstreckensee- verkehr eingesetzt werden, können von der Ent- richtung des Sicherheitsentgeltes befreit werden, sofern ein bilaterales oder multilaterales Abkom- men über abweichende Vorkehrungen zur Gefah- renabwehr zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und den betreffenden Hafenstaaten besteht und eine "Permanent Declaration of Security" (PDOS) vorliegt. Das Sicherheitsentgelt wird für den ein- und ausgehenden Seeverkehr erhoben (Sicherheits- stufe 1). 9. Umrechnungsgrundsätze Bei Umschlag von Holz wird, wenn genaue Ge- wichtsangaben fehlen, für die Berechnung der Entgelte Folgendes zugrunde gelegt: 1. Nadelrundholz: 1 fm = 0,45 t 2. Laubrundholz: 1 fm = 0,60 t 3. Schnittholz: 1 cbm = 0,56 t
7 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
FÄHRSCHIFFE
einschließlich Ro-Ro-Schiffe,
Ro-Pax-Schiffe, Con-Ro-Schiffe
10. Hafengeld 11. Kaigeld
DAS HAFENGELD BETRÄGT
Für die Benutzung der Kaianlagen beim Laden
und Löschen der Schiffe ist Kaigeld zu zahlen.
je Anlauf je BRZ 0,17 € Kaigeldpflichtig sind Güter, Ladungseinheiten zu-
züglich deren Ladung und Passagiere. Es wird für
im ganzjährigen
das Laden und Löschen auch dann fällig, wenn un-
Linienverkehr
mittelbar von Schiff zu Schiff umgeschlagen wird.
je Anlauf je BRZ 0,13 €
DAS KAIGELD BETRÄGT
Schiffsliegegeld für Ladungseinheiten
je Eingang und je Ausgang
Zusätzlich zu dem Hafengeld ist für Fahrzeuge, die
je Einheit mit einer Länge
länger als zwei Tage im Hafengebiet liegen, von
0.00 Uhr des dritten Tages an ein Schiffsliegegeld bis 6,0 m 4,30 €
zu zahlen. Während des Ladens und Löschens ist über 6,0 m bis 8,0 m 8,83 €
kein Liegegeld zu zahlen. über 8,0 m bis 12,5 m 9,28 €
über 12,5 m bis 16,0 m 11,60 €
DAS SCHIFFSLIEGEGELD BETRÄGT über 16,0 m bis 19,0 m 16,41€
über 19,0 m bis 26,0 m 21,05 €
je angefangene 7 Tage über 26,0 m 25,68 €
ab 1. Tag bis 7. Tag je BRZ 0,23 €
ab 8. Tag je BRZ 0,46 € Kaigeld für Container die per Kran (LoLo) umge-
schlagen werden siehe Punkt 27.
ohne zu laden/löschen je BRZ 0,46 €
Pkw/Lkw (Neufahrzeuge) bis 8 m Länge, die im-
Für Fahrzeuge, die während der Liegezeit keinen portiert oder exportiert werden, erhalten einen Ra-
Umschlagsplatz in Anspruch nehmen, ist nur ein batt in Höhe von 40 % je Einheit.
Viertel des Schiffsliegegelds zu zahlen.
Im regelmäßig betriebenen Linienverkehr gilt
für Einheiten über 6 m Länge folgende
Ermäßigungsregelung:
Werden kalenderjährlich je Linie die nachfolgend
genannten Umschlagsmengen überschritten, so er-
hält jede weitere Einheit einen Rabatt nach folgen-
der Staffelung:KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
GESAMTEINHEITEN RABATT
12. Gate Charge
Für die Benutzung einer abgesperrten und durch
10.001 - 17.500 5%
Ein- und Auslasskontrolle gesicherten Hafenan-
17.501 - 22.500 10 %
lage durch Ladungseinheiten über 6 m bzw. ab
22.501 - 30.000 20 %
20‘ Länge, die mit Schiffen ankommen oder aus-
30.001 - 40.000 40 %
gehen, wird eine Gate Charge erhoben.
über 40.000 50 %
DIE GATE CHARGE BETRÄGT
Container auf (Roll-)Flats oder Chassis gelten
bei der Berechnung als eine Einheit. je Ladungseinheit
Für Leercontainer (RoRo) wird das Kaigeld im Eingang oder Ausgang 9,23 €
um 50 % ermäßigt.
DAS KAIGELD BETRÄGT 13. Sicherheitsentgelt
für Güter und Fahrzeugladung Das Sicherheitsentgelt wird für Ladung/
je Eingang und je Ausgang: Passagiere im Seeverkehr erhoben.
Güterklasse II je t 0,61 € DAS SICHERHEITSENTGELT BETRÄGT
Güterklasse III je t 1,07 €
Güterklasse IV je t 4,64 € für den Regelbetrieb (Sicherheitsstufe 1)
je Eingang und je Ausgang:
je Eingang und je Ausgang pro Passagier 0,77 €
zusammen mindestens 26,50 €
für Ladungseinheiten
für Passagiere über 6 m bzw. ab 20‘ Länge
je Eingang und je Ausgang: pro Ladungseinheit 0,56 €
- bei Abfertigung mindestens jedoch 306,00 €
über Passagierterminals
je Person 1,41 € Schiffe, die weder laden noch löschen,
werden nach Aufwand und Materialeinsatz
- bei Abfertigung
abgerechnet.
über andere Anlagen
je Person 1,03 € Für Ladungseinheiten, für die Gate Charge zu ent-
richten ist, ist die Zahlung des Sicherheitsentgelts
mit der Zahlung der Gate Charge abgegolten.
Mit der Entrichtung des Sicherheitsentgelts für
Passagiere ist das Sicherheitsentgelt für deren mit-
geführte Fahrzeuge abgegolten.9 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
KREUZFAHRTSCHIFFE
14. Hafengeld
15. Proviantierung
DAS HAFENGELD BETRÄGT Für die Benutzung der Kai- und Terminalanlagen
ist für Lkw Kaigeld zu zahlen.
bis 59.999 BRZ
je Anlauf je BRZ 0,48 €
DAS KAIGELD BETRÄGT
ab 60.000 BRZ
für Lkw-Anlieferungen im ISPS-Bereich
je Anlauf je BRZ 0,35 €
(Proviant, Ersatzteile usw.)
je t Ladung 0,61 €
Anläufe an Samstagen
Bei Anläufen an Samstagen wird ein Aufpreis von 16. Terminalnutzungsentgelt
10 % auf das Hafengeld berechnet.
An den Kreuzfahrtterminals ist ein Terminalnut-
zungsentgelt durch das vor Ort tätige Umschlags-
Umweltrabatt unternehmen zu entrichten.
Dieses Entgelt berechtigt das Umschlagsunter-
Kreuzfahrtschiffe, die während der Liegezeit nehmen zur Nutzung der durch die SEEHAFEN
Landstrom nehmen können, bekommen einen KIEL GmbH & Co. KG bereitgestellten Flä-
Rabatt von 20 %. chen/Hallen für Gepäckabfertigung und zur Nut-
zung der Kaifläche für Gepäckbe-/entladung, Um-
schlag von Proviant und Stores. Die Disposition
Volumenrabatt
der Freiflächen, Kaianlagen und Hallen obliegt
Kreuzfahrtschiffe, deren Reedereiflotte ein BRZ der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG.
Volumen pro Kalenderjahr über 1 Mio. BRZ er-
reicht, bekommen einen Rabatt von 10 %. DAS TERMINALNUTZUNGSENTGELT BETRÄGT
Die für das Kalenderjahr erfolgte Einstufung gilt je Kreuzfahrtanlauf und Abfertigung
ab dem 1. Anlauf.
bis zu 500 Passagiere 500,00 €
Treffen mehrere Tarifermäßigungen/-steigerun-
über 500 - 1.200 Passagiere 1.000,00 €
gen zu, so werden diese in angegebener Reihen-
folge auf das jeweilige Zwischenergebnis berech- über 1.200 Passagiere 1.500,00 €
net.KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
17. X-Ray 20. Schiffsabwässer
Für Sicherheitsdienstleistungen mit Röntgenkon- DAS SCHIFFSABWASSERENTGELT BETRÄGT
trollgeräten und Bedienpersonal gemäß
ISPS-Code werden folgende Entgelte erhoben: Abgabeentgelt 2,50 €/m³
Ein Gerätesatz inkl. Personal Annahme und Entsorgung
für Personen- und Handgepäck- von Grau- und/oder Schwarzwasser
kontrolle Freimengen/je Anlauf
inkl. Metalldetektor Schiffsgröße bis 60.000 BRZ: 300 m³
oder für Reisegepäckkontrolle Schiffsgröße ab 60.001 BRZ: 500 m³
je Stunde 260,00 €
Sollte das realisierte Abgabevolumen aufgrund
Die Mindesteinsatzzeit beträgt je Gerätesatz un- limitierter Annahmekapazitäten am Liegeplatz
unterbrochen 4 Stunden. die o. a. inkludierte Freimenge unterschreiten,
Gefahrenabwehrmaßnahmen bei höheren Sicher- kann die nicht realisierte Differenz zur Frei-
heitsstufen als im Regelbetrieb, die vom Schiff menge gutgeschrieben werden.
verursacht werden, werden gemäß dem Gefahren-
Annahme und Entsorgung von
abwehrplan durchgeführt und entsprechend dem
Grau- und/oder Schwarzwasser
tatsächlich angefallenen Aufwand berechnet.
mittels Tankwagen/Barge auf Anfrage
18. Internetverbindung Die Vorgaben für Beschaffenheit und Inhaltsstoffe
gemäß gültiger Entwässerungssatzung der Lan-
Am Ostseekai kann während der Schiffsliegezeit deshauptstadt Kiel müssen eingehalten werden.
auf Anfrage ein Hochgeschwindigkeits-Internet- Bei auftretenden Unregelmäßigkeiten ist die SEE-
zugang für das Schiff zur Verfügung gestellt wer- HAFEN KIEL GmbH & Co.KG berechtigt, die An-
den. nahme des Abwassers zu untersagen. Hiermit be-
Das Entgelt ist abhängig von der Konfiguration hält sich die SEEHAFEN KIEL GmbH & Co.KG
der Netzanbindung. vor, mögliche Schäden und eventuelle Kosten an
den Verursacher über eine Haftbarhaltung weiter
zu leiten.
19. Liegeplatzreservierung
Die Reservierung der Liegeplätze erfolgt unter Be- 21. Küchenabfälle
rücksichtigung der nautisch-technischen sowie si-
cherheitsrelevanten Anforderungen, der Anzahl Annahme und Entsorgung
der aus- und einzuschiffenden Passagiere und von Küchenabfällen auf Anfrage
operativer Erfordernisse, wie z. B. ISPS-Code.
Aus diesen Gründen behält sich die SEEHAFEN
KIEL GmbH & Co. KG das Recht vor, gegebenen-
falls einen anderen geeigneten Liegeplatz als den
gewünschten oder bestätigten Liegeplatz anzubie-
ten.11 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
FRACHTSCHIFFE
Für Fahrzeuge, die während der Liegezeit keinen
22. Hafengeld
Umschlagsplatz in Anspruch nehmen, ist nur ein
Viertel des Schiffsliegegeldes zu zahlen.
DAS HAFENGELD BETRÄGT
je Anlauf je BRZ 0,38 €
23. Kaigeld
im ganzjährigen
Für die Benutzung der Kaianlagen beim Laden
Linienverkehr
und Löschen der Schiffe ist Kaigeld zu zahlen.
je Anlauf je BRZ 0,28 €
Kaigeldpflichtig sind Güter und Ladungseinheiten
zuzüglich deren Ladung.
Es wird für das Laden und Löschen auch dann fäl-
Mindestbenutzungsentgelt
lig, wenn unmittelbar von Schiff zu Schiff
Für Fahrzeuge, bei denen das Gewicht oder das umgeschlagen wird.
Volumen der im Kieler Hafen umgeschlagenen
Ladungsmenge geringer ist als ein Drittel ihrer DAS KAIGELD BETRÄGT
Tragfähigkeit oder Laderaumkapazität, wird ein
für Güter
Mindestbenutzungsentgelt erhoben.
je Eingang und je Ausgang
DAS MINDESTBENUTZUNGSENTGELT BETRÄGT Güterklasse I je t 0,40 €
Güterklasse II je t 0,61 €
je Anlauf je BRZ 0,13 € Güterklasse III je t 1,07 €
mindestens aber je Anlauf 26,50 € Güterklasse IV je t 4,64 €
mindestens aber
für Ein- und Ausgang zusammen 26,50 €
Schiffsliegegeld
(Für massenhafte Schüttgüter der Güterklasse IV
Zusätzlich zu dem Hafengeld oder dem Mindest-
gelten besondere Bedingungen)
benutzungsentgelt ist für Fahrzeuge, die länger als
zwei Tage im Hafengebiet liegen, von 0.00 Uhr Kaigeld für Container, die per Kran (LoLo)
des dritten Tages an ein Schiffsliegegeld zu zah- umgeschlagen werden, siehe Punkt 27.
len. Während des Ladens und Löschens ist kein
Liegegeld zu zahlen.
DAS SCHIFFSLIEGEGELD BETRÄGT
je angefangene 7 Tage
ab 1. Tag bis 7. Tag je BRZ 0,23 €
ab 8. Tag je BRZ 0,46 €
ohne zu laden/löschen je BRZ 0,46 €KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021 24. Gate Charge Für die Benutzung einer abgesperrten und durch Ein- und Auslasskontrolle gesicherten Hafenan- lage durch Ladungseinheiten über 6 m bzw. ab 20‘ Länge, die mit Schiffen ankommen oder ausge- hen, wird eine Gate Charge erhoben. DIE GATE CHARGE BETRÄGT je Ladungseinheit im Eingang oder Ausgang 9,23 € 25. Sicherheitsentgelt Das Sicherheitsentgelt wird für Ladung/Passa- giere im Seeverkehr erhoben. DAS SICHERHEITSENTGELT BETRÄGT für den Regelbetrieb (Sicherheits- stufe 1) je Ein- und Ausgang je Passagier 0,77 € für Ladungseinheiten über 6 m bzw. ab 20‘ Länge pro Ladungseinheit 0,56 € mindestens jedoch 306,00 € Schiffe, die weder laden noch löschen, werden nach Aufwand und Materialeinsatz abgerechnet. Für Ladungseinheiten, für die Gate Charge zu ent- richten ist, ist die Zahlung des Sicherheitsentgel- tes mit der Zahlung der Gate Charge abgegolten.
13 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
CONTAINERSCHIFFE
Für Fahrzeuge, die während der Liegezeit keinen
26. Hafengeld
Umschlagsplatz in Anspruch nehmen, ist nur ein
Viertel des Schiffsliegegeldes zu zahlen.
DAS HAFENGELD BETRÄGT
je Anlauf je BRZ 0,25 €
27. Kaigeld
im ganzjährigen
Für die Benutzung der Kaianlagen beim Laden
Linienverkehr
und Löschen der Schiffe ist Kaigeld zu zahlen.
je Anlauf je BRZ 0,17 €
Kaigeldpflichtig sind Güter und Ladungseinheiten
zuzüglich deren Ladung.
Es wird für das Laden und Löschen auch dann fäl-
Mindestbenutzungsentgelt
lig, wenn unmittelbar von Schiff zu Schiff umge-
Für Fahrzeuge, bei denen das Gewicht oder das schlagen wird.
Volumen der im Kieler Hafen umgeschlagenen
Ladungsmenge geringer ist als ein Drittel ihrer DAS KAIGELD BETRÄGT
Tragfähigkeit oder Laderaumkapazität, wird ein
für beladene Container
Mindestbenutzungsentgelt erhoben.
je Eingang
DAS MINDESTBENUTZUNGSENTGELT BETRÄGT
und je Ausgang je TEU 17,00 €
Das Ladungsgewicht wird nicht gesondert
je Anlauf je BRZ 0,13 €
berechnet und ist mit dem Kaigeld der
mindestens aber je Anlauf 26,50 € Ladungseinheit abgegolten.
Leercontainer je TEU 4,50 €
Schiffsliegegeld Zuschlag für
Zusätzlich zu dem Hafengeld oder dem Mindest- IMDG/Gefahrgut je TEU 11,90 €
benutzungsentgelt ist für Fahrzeuge, die länger als
zwei Tage im Hafengebiet liegen, von 0:00 Uhr
des dritten Tages an ein Schiffsliegegeld zu zah- 28. Gate Charge
len. Während des Ladens und Löschens ist kein Für die Benutzung einer abgesperrten und durch
Liegegeld zu zahlen. Ein- und Auslasskontrolle gesicherten Hafenan-
lage wird für Container, die mit Schiffen ankom-
DAS SCHIFFSLIEGEGELD BETRÄGT men oder ausgehen, eine Gate Charge erhoben.
je angefangene 7 Tage
DIE GATE CHARGE BETRÄGT
ab 1. Tag bis 7. Tag je BRZ 0,23 €
ab 8. Tag je BRZ 0,46 € je Container
und Eingang oder Ausgang 9,23 €
ohne zu laden/löschen je BRZ 0,46 €KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021 29. Sicherheitsentgelt Das Sicherheitsentgelt wird für Ladungen im See- verkehr erhoben. DAS SICHERHEITSENTGELT BETRÄGT für den Regelbetrieb (Sicherheitsstufe 1) je Ein- und Ausgang: für Container und Ladungs- einheiten über 6 m Länge pro Ladungseinheit 0,56 € mindestens jedoch 306,00 € Schiffe, die weder laden noch löschen, werden nach Aufwand und Materialeinsatz abgerechnet. Für Ladungseinheiten, für die Gate Charge zu ent- richten ist, ist die Zahlung des Sicherheitsentgelts mit der Zahlung der Gate Charge abgegolten.
15 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
BINNENSCHIFFE
30. Hafengeld 31. Kaigeld
DAS HAFENGELD BETRÄGT
Für die Benutzung der Kaianlagen beim Laden
und Löschen der Schiffe ist Kaigeld zu zahlen.
je Anlauf/je Eichtonne 0,40 € Kaigeldpflichtig sind Güter und Ladungseinheiten
zuzüglich deren Ladung. Es wird für das Laden
und Löschen auch dann fällig, wenn unmittelbar
Mindestbenutzungsentgelt von Schiff zu Schiff umgeschlagen wird.
Für Containerverladungen gelten die Bestimmun-
Für Fahrzeuge, bei denen das Gewicht oder das
gen gem. Punkt 27. und 28.
Volumen der im Kieler Hafen umgeschlagenen
Tankschiffe, die andere Schiffe bebunkern, sind
Ladungsmenge geringer ist als ein Drittel ihrer
von der Zahlung des Kaigeldes befreit.
Tragfähigkeit oder Laderaumkapazität, ist ein
Mindestbenutzungsentgelt zu zahlen.
DAS KAIGELD BETRÄGT
DAS MINDESTBENUTZUNGSENTGELT BETRÄGT je Eingang und je Ausgang für:
je Anlauf/je Eichtonne 0,13 € Güterklasse I je t 0,40 €
Güterklasse II je t 0,61 €
mindestens aber je Anlauf 12,75 € Güterklasse III je t 1,07 €
Güterklasse IV je t 4,64 €
Schiffsliegegeld Passagiere im Ausflugsverkehr
je Passagier 1,41 €
Zusätzlich zu dem Hafengeld oder dem Mindest-
benutzungsentgelt ist für Fahrzeuge, die länger als mindestens aber
sieben Tage im Hafengebiet liegen, von 0.00 Uhr für Ein- und Ausgang zusammen 26,50 €
des achten Tages an ein Schiffsliegegeld zu zahlen.
Während des Ladens und Löschens ist kein Liege- Binnenschiffsladungen sind von der Zahlung des
geld zu zahlen. Kaigeldes befreit,
- wenn es sich um Güter der Güterklassen I, II o-
DAS SCHIFFSLIEGEGELD BETRÄGT der III handelt, die für ein seewärts ausgehen-
des Schiff bestimmt sind oder mit einem see-
je angefangene 7 Tage wärts eingehenden Schiff angeliefert werden,
ab 8. Tag je Eichtonne 0,23 € - wenn im Kieler Hafen für dieselbe Ladung be-
reits einmal Kaigeld entrichtet wurde.KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021 SCHLEPPER, EISBRECHER 32. Hafengeld DAS HAFENGELD BETRÄGT je Anlauf/je kW 0,30 € Mindestbenutzungsentgelt DAS MINDESTBENUTZUNGSENTGELT BETRÄGT je Anlauf/je kW 0,13 € mindestens aber je Anlauf 26,50 € Schiffsliegegeld Zusätzlich zu dem Hafengeld und dem Mindestbe- nutzungsentgelt ist für Fahrzeuge, die länger als zwei Tage im Hafengebiet liegen und für die kein Jahreshafengeld nach Punkt 39 erhoben wird, von 0.00 Uhr des dritten Tages an ein Schiffsliegegeld zu zahlen. Während des Ladens und Löschens ist kein Liegegeld zu zahlen. DAS SCHIFFSLIEGEGELD BETRÄGT je angefangene 7 Tage ab 1. Tag bis 7. Tag je KW 0,23 € ab 8. Tag je KW 0,46 € Für Fahrzeuge, die während der Liegezeit keinen Umschlagsplatz in Anspruch nehmen, ist nur ein Viertel des Schiffsliegegelds zu zahlen.
17 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
TANKSCHIFFE
z. B. Binnen-, Gas- und Chemikalientankschiffe
Für Fahrzeuge, die während der Liegezeit keinen
33. Hafengeld
Umschlagsplatz in Anspruch nehmen, ist nur ein
Viertel des Schiffsliegegelds zu zahlen.
DAS HAFENGELD BETRÄGT
Bei Doppelhüllentankschiffen bleibt das Volumen
je Anlauf/je BRZ 0,67 €
der Doppelhülle - sofern dies im Messbrief geson-
dert ausgewiesen ist - unberücksichtigt.
Mindestbenutzungsentgelt
34. Kaigeld
Für Fahrzeuge, bei denen das Gewicht oder das
Volumen der im Kieler Hafen umgeschlagenen Für die Benutzung der Kaianlagen beim Laden
Ladungsmenge geringer ist als ein Drittel ihrer und Löschen der Schiffe ist Kaigeld zu zahlen.
Tragfähigkeit oder Laderaumkapazität, ist ein Kaigeldpflichtig sind Güter und Ladungseinheiten
Mindestbenutzungsentgelt zu zahlen. zuzüglich deren Ladung.
Tankschiffe, die andere Schiffe bebunkern, sind
DAS MINDESTBENUTZUNGSENTGELT BETRÄGT von der Zahlung des Kaigeldes befreit.
je Anlauf/je kW 0,13 €
DAS KAIGELD BETRÄGT FÜR
mindestens aber je Anlauf 26,50 €
Güterklasse II je t 0,61 €
Güterklasse IV je t 4,64 €
Schiffsliegegeld
Zusätzlich zu dem Hafengeld oder dem Mindest-
35. Sicherheitsentgelt
benutzungsentgelt ist für Fahrzeuge, die länger als
zwei Tage im Hafengebiet liegen, von 0:00 Uhr Das Sicherheitsentgelt wird für den ein- und aus-
des dritten Tages an ein Schiffsliegegeld zu zah- gehenden Seeverkehr erhoben.
len. Während des Ladens und Löschens ist kein
Liegegeld zu zahlen. DAS SICHERHEITSENTGELT BETRÄGT
DAS SCHIFFSLIEGEGELD BETRÄGT für den Regelbetrieb (Sicherheitsstufe 1):
je angefangenen Liegetag 306,00 €
je angefangene 7 Tage
ab 1. Tag bis 7. Tag je BRZ 0,23 € Schiffe, die weder laden noch löschen, werden
ab 8. Tag je BRZ 0,46 € nach Aufwand und Materialeinsatz abgerechnet.
ohne zu laden/löschen je BRZ 0,46 €KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
SONSTIGE
FAHRZEUGE
wie Ausflugsschiffe, Fahrgastschiffe nicht im
Linienverkehr, Pontons, Bergungs- und Offshore-
fahrzeuge, Sportboote, Motoryachten und Segel-
schiffe (über 15 m Länge) etc.
Schiffsliegegeld
36. Hafengeld
Zusätzlich zu dem Hafengeld oder der Mindestbe-
nutzungsdauer ist für Fahrzeuge, die länger als
DAS HAFENGELD BETRÄGT
zwei Tage im Hafengebiet liegen und für die kein
je Anlauf je BRZ 0,46 € Jahreshafengeld nach Punkt 39. erhoben wird,
von 0:00 Uhr des dritten Tages an ein Schiffslie-
bzw. je m² Grundfläche 1,19 € gegeld zu zahlen. Während des Ladens und Lös-
Für Sportboote und Segelschiffe (bis 15 m chens ist kein Liegegeld zu zahlen.
Länge), die Anlagen der SEEHAFEN KIEL vo-
DAS SCHIFFSLIEGEGELD BETRÄGT
rübergehend benutzen (Gastlieger), beträgt das
Entgelt für einen Wasserliegeplatz je angefangene 7 Tage
bei einer Liegezeit von mehr als 2 Stunden
ab 1. Tag bis 7. Tag je BRZ 0,23 €
inkl. Umsatzsteuer je Tag 26,50 €
ab 8. Tag je BRZ 0,46 €
ohne zu laden/löschen je BRZ 0,46 €
Mindestbenutzungsentgelt
für sonstige Fahrzeuge, die länger als 2 Tage
Für Fahrzeuge, bei denen das Gewicht oder das einen Liegeplatz in Anspruch nehmen,
Volumen der im Kieler Hafen umgeschlagenen
Ladungsmenge geringer ist als ein Drittel ihrer je angefangene 30 Tage
Tragfähigkeit oder Laderaumkapazität, ist ein der zusätzlichen Liegezeit
Mindestbenutzungsentgelt zu zahlen. je m² Grundfläche 2,15 €
DAS MINDESTBENUTZUNGSENTGELT BETRÄGT
je Anlauf/je BRZ 0,13 €
mindestens aber je Anlauf 26,50 €19 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021 37. Kaigeld Für die Benutzung der Kaianlagen beim Laden und Löschen der Schiffe ist Kaigeld zu zahlen. Kaigeldpflichtig sind Güter, Ladungseinheiten zu- züglich deren Ladung sowie Passagiere des Aus- flugsverkehrs. Es wird für das Laden und Löschen auch dann fäl- lig, wenn unmittelbar von Schiff zu Schiff umge- schlagen wird. DAS KAIGELD BETRÄGT je Eingang und je Ausgang für: Güterklasse I je t 0,40 € Güterklasse II je t 0,61 € Passagiere im Ausflugsverkehr je Ein- und je Ausgang je Passagier 1,41 € mindestens aber für Ein- und Ausgang zusammen 26,50 € 38. Sicherheitsentgelt Das Sicherheitsentgelt wird für den ein- und aus- gehenden Seeverkehr erhoben. DAS SICHERHEITSENTGELT BETRÄGT für den Regelbetrieb (Sicherheitsstufe 1) : je Passagier 0,77 € mindestens jedoch 306,00 € Schiffe, die weder laden noch löschen, werden nach Aufwand und Materialeinsatz abgerechnet.
KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
SONSTIGE ENTGELTE
fen, sind diese Fahrten und das Nutzen der Kai-
39. Jahreshafengeld
anlagen unverzüglich meldepflichtig und wer-
Auf Antrag kann Jahreshafengeld gewährt wer- den separat berechnet:
den, die Eigentümer der Schiffe haben Folgendes
je BRZ/Fahrt 0,26 €
anzugeben:
- Kalenderjährliche Anmeldung der Fahrzeuge
mit allen für die Entgeltsberechnung erforderli-
DAS JAHRESHAFENGELD FÜR ANDERE BETRÄGT
chen Daten jeweils bis zum 15. Januar;
- Innerhalb von 2 Werktagen Meldung von für Frachtschiffe, die ausschließ-
Fahrzeugen, die im Laufe des Kalenderjahres lich Güter auf der Kieler Förde bis
in den Verkehr gestellt oder aus dem Verkehr zur Seegrenze befördern
gezogen werden; je BRZ/je Kalenderjahr 4,17 €
- Unverzügliche Anzeige über einen Wechsel der
Zweckbestimmung oder der Eigentumsverhält- für Schlepper, Eisbrecher und
nisse der Fahrzeuge. Bergungsfahrzeuge
je kW/je Kalenderjahr 2,65 €
Mit Zahlung des Jahreshafengeldes sind Fahrten
innerhalb des Hafengebietes sowie das Schiffslie- für sonstige Fahrzeuge
gegeld abgegolten. je m² Grundfläche
je Kalenderjahr 4,30 €
DAS JAHRESHAFENGELD BETRÄGT
für Schiffe, die im Rahmen des fahrplangebun- 40. Schiffsentsorgungsentgelt
denen öffentlichen Personennahverkehrs Perso-
nen über die Kieler Förde befördern sowie für Entsprechend der Landesverordnung über die
Fahrgastschiffe, die regelmäßige Ausflugs- und Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrück-
Hafenrundfahrten auf der Kieler Förde ständen in schleswig-holsteinischen Häfen (Ha-
über einen ununterbrochenen Zeitraum von fenentsorgungsverordnung - HafEntsVO)
mindestens drei Monaten innerhalb eines Ka- hat die Entsorgung von Schiffsabfällen nach An-
lenderjahres durchführen, lage IV (Schiffsabwässer) und Anlage V (feste
für jede für die Personenbeförderung hausmüllähnliche Abfälle) von MARPOL 73/78,
ordnungsbehördlich zugelassene Person die sich aus dem Schiffsbetrieb durch die Besat-
zung und die Passagiere ergeben, an den von SEE-
je Kalenderjahr 14,87 € HAFEN KIEL bewirtschafteten Kaianlagen grund-
mindestens jedoch 622,20 € sätzlich über die SEEHAFEN KIEL zu erfolgen.
Sofern keine Befreiung nach § 13 oder Reduzie-
Wenn o. g. Schiffe Jahreshafengeld zahlen, die
rung nach § 7 HafEntsVO durch das Hafenamt
Seegrenze (die Verbindungslinie zwischen dem
der Landeshauptstadt Kiel auf Antrag und Nach-
Leuchtturm Bülk und dem Marine Ehrenmal
weis mindestens 24 Stunden vor Schiffsankunft
Laboe) überfahren und außer zu Wartungs- und
vorliegt, ist für Fahrzeuge pro Anlauf und BRZ
Instandhaltungszwecken andere Häfen anlau-
Entsorgungsentgelt für Schiffsabfälle gemäß
MARPOL Anlage I, IV und V zu zahlen.21 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
DAS ENTSORGUNGSENTGELT BETRÄGT
Das Entsorgungsentgelt enthält ein anteiliges Ent-
sorgungsentgelt je Kategorie für ölhaltige Flüssig-
für Schiffe mit einer Passagierkapazität von keiten aus dem Schiffsbetrieb (MARPOL Anlage I)
über 12 Passagieren in Höhe von 0,018 €/BRZ und für Schiffsabwäs-
pro Anlauf und BRZ: ser (MARPOL Anlage IV) in Höhe von 0,001
€/BRZ. Kreuzfahrtschiffe sind von dem System
bis 500 BRZ 0,12 € max. 1,1 m3
der Rückerstattung für MARPOL Anlage IV aus-
501 – 5.000 BRZ 0,056 € max. 5,0 m3
genommen. Hier gilt Punkt 20. Schiffsabwässer.
5.001 - 20.000 BRZ 0,046 € max. 15,0 m3
Mit dem anteiligen Entsorgungsentgelt ist die
20.001 - 40.000 BRZ 0,041 € max. 20,0 m3
Entsorgung bis zu einer Höchstmenge abgedeckt,
40.001 - 75.000 BRZ 0,035 € max. 40,0 m3 deren Entsorgungskosten dem berechneten Ent-
75.001 - 100.000 BRZ 0,031 € max. 60,0 m3 sorgungsentgelt entsprechen. Gegen Vorlage einer
über 100.000 BRZ 0,026 € max. 75,0 m3 Rechnung über die Entsorgung der Flüssigkeiten
für alle anderen Schiffe erstattet die SEEHAFEN KIEL den ausgewiesenen
pro Anlauf und BRZ: Rechnungsbetrag des Entsorgungsfachbetriebes.
Die Rückerstattung erfolgt höchstens in Höhe des
bis 10.000 BRZ 0,031 € max. 2,2 m3
ermittelten Entsorgungsentgeltes. Darüber hin-
über 10.000 BRZ 0,031 € max. 5,0 m3
ausgehende Entsorgungskosten sind vom Reeder,
mindestens aber Eigner oder Charterer gesondert zu tragen.
pro Fahrzeug und Anlauf 15,60 € Die Entsorgung von Schiffsabfällen gemäß MAR-
POL Anlage I (ölhaltige Flüssigkeiten aus dem
Die angegebenen Höchstmengen beziehen sich auf
Schiffsbetrieb) kann über die SEEHAFEN KIEL
Schiffsabfälle gemäß Marpol Anlage V. Bei Über-
erfolgen oder direkt an einen qualifizierten Ent-
schreiten der Höchstmenge wird die Entsorgung
sorgungsfachbetrieb nach § 26 Kreislaufwirt-
der Mehrmenge gesondert berechnet.
schafts- und Abfallgesetz vergeben werden.
ENTSORGUNG DER MEHRMENGE Schiffsabfälle gemäß MARPOL Anlage I und IV
aus Tanks aus dem Schiffsbetrieb müssen bei Um-
pro extra m3 50,00 €
gebungstemperatur pumpfähig sein. Die
Pumpleistung für Schiffe bis zu einer Schiffsgröße
von 499 BRZ muss mindestens 1 cbm/Stunde, bei
ENTSORGUNG VON GRAU- UND SCHWARZWASSER Schiffen von mehr als 499 BRZ mindestens 2
Annahme und Entsorgung cbm/Stunde betragen. Es müssen internationale
von Grau- und/oder Schwarzwasser Landanschlüsse vorhanden sein.
Für die Entsorgung von Schiffsabfällen gemäß
je t 2,89 €
MARPOL Anlage V, ausgenommen für die Entsor-
mittels Tankwagen / Barge auf Anfrage gung besonders aufwändiger Schiffsabfälle und
besonders überwachungsbedürftiger Abfälle nach
Für Kreuzfahrtschiffe gilt diesbezüglich Punkt 20 Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), werden
Schiffsabwässer. den Fahrzeugen geeignete Hafenauffangeinrich-
tungen zur Verfügung gestellt.
Mit der Zahlung des Entsorgungsentgeltes erhält
das Fahrzeug das Recht auf Entsorgung gemäß Die Entsorgung hat in der hafenüblichen Regelar-
diesen Tarifbestimmungen. beitszeit zu erfolgen. Die Schiffsführung hat die
Schiffsabfälle auf Weisung der SEEHAFEN KIELKIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
in die bereitgestellten Behälter ordnungsgemäß zu Die Vorgaben für Beschaffenheit und Inhaltsstoffe
entsorgen. des Grau- und/oder Schwarzwassers gemäß gülti-
ger Richtlinien der Landeshauptstadt Kiel müssen
Für Schiffe/Fahrzeuge, die vom Hafenamt von der
eingehalten werden.
Verpflichtung zur Entsorgung gemäß § 7 HafEnts-
Bei auftretenden Unregelmäßigkeiten ist die SEE-
VO gänzlich befreit sind, reduziert sich das
HAFEN KIEL GmbH & Co. KG berechtigt, die An-
Schiffsentsorgungsentgelt um 70 %.
nahme des Abwassers zu untersagen.
Auf Antrag kann die SEEHAFEN KIEL Ermäßi-
gungen für Fahrzeuge gewähren, die über geeig- Hiermit behält sich die SEEHAFEN KIEL GmbH
nete technische Einrichtungen zur Trennung & Co. KG vor, mögliche Schäden und eventuelle
und/oder Vermeidung von Müll verfügen. Kosten an den Verursacher über eine Haftbarhal-
tung weiter zu leiten.
Gesonderte Entsorgungskosten
41. Wassergeld (Frischwasser)
Die Entsorgung besonders aufwändiger Schiffsab-
fälle gemäß Anlage V von MARPOL 73/78, wie z. Für die Entnahme von Trink- und Kesselwasser
B. Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, Batterien, unmittelbar an den Kaianlagen ist ein Wassergeld
Farbreste, Öl- und Farbbehältnisse, Ölfilter, Che- zu zahlen.
mikalien in Behältnissen, elektrische Geräte,
Asche/Rußreste, Abwasserrückstände aus Abgas- DAS WASSERGELD BETRÄGT
und Abwasserreinigungsanlagen, Fischgeschirre
bei einer Abnahme bis 100 t
sowie die Entsorgung besonders überwachungs-
je t 3,93 €
bedürftiger Abfälle nach Abfallverzeichnis-Ver-
ordnung (AVV) ist nicht in dem Entsorgungsent- für jede weitere Tonne 2,60 €
gelt enthalten. Die Kosten für die Entsorgung die-
mindestens jedoch 16,65 €
ser Abfälle sind vom Reeder, Eigner oder Charte-
rer selbst zu tragen.
Die Entsorgung von Ladungsrückständen ist nicht 42. Stromgeld
im Entsorgungsentgelt enthalten. Die Kosten für
Für die Entnahme von Strom ist ein Stromgeld zu
die Entsorgung von Ladungsrückständen sind von
zahlen, das nach Verbrauch berechnet wird.
dem Nutzer einer Auffangeinrichtung gesondert
zu tragen.
DAS STROMGELD BETRÄGT
je kWh 0,40 €
Entsorgungsverpflichtung und Vorbehalt
Anschlussentgelt
Die Entsorgungsverpflichtung und die Bereitstel- je Anschluss 23,50 €
lung von Auffangeinrichtungen für Schiffsabfälle
besteht für die SEEHAFEN KIEL vorbehaltlich Mit Großverbrauchern sowie mit Dauernutzern
der Meldefristenregelung nach § 6 der HafEnt- können jeweils besondere Entgelte vereinbart
sVO. werden. Dies gilt auch für den Stromverbrauch
Die SEEHAFEN KIEL kann nach Ermessen Fahr- behördlicher Fahrzeuge, die der öffentlichen Si-
zeuge zur Zahlung einer angemessenen Sicher- cherheit und Ordnung dienen.
heitsleistung verpflichten.23 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
43. Lagergeld
für Ladeeinheiten, die in den Stadthäfen Schwe-
Für das Lagern oder Bereitstellen von Gütern oder denkai und Norwegenkai mit Schiffen ankom-
Ladeeinheiten im Freien auf den Kais, für die men oder ausgehen vom Ankunftstag im Hafen
nicht bereits ein Pacht- oder Mietzins erhoben zuzüglich einem Tag sowie Sonn- und Feiertage
wird, ist Lagergeld zu zahlen. frei. Ab 0:00 Uhr des 3. Tages
DAS ENTGELT FÜR
DIE LAGERUNG VON GÜTERN IM FREIEN BETRÄGT je Stück und Tag 24,00 €
für mit Schiffen eingehende oder ausgehende Für Güter, Fahrzeuge und Transportbehälter, die
Güter vom 3. Tag an nach Löschung des Schiffes nicht mit Schiffen ankommen oder ausgehen,
oder der Anlieferung für werden vom ersten Tag an nach Anlieferung oder
Abholung die doppelten Sätze berechnet.
a) Güter der Klasse I je t u. Tag 0,18 €
b) Güter der Klasse II je t u. Tag 0,25 € Für die Lagerung über längere Zeiträume können
c) Güter der Klasse III je t u. Tag 0,31 € besondere Entgelte vereinbart werden.
d) Güter der Klasse IV je t u. Tag 4,80 €
Für das Lagern von Gütern unter Dach werden
für fabrikneue Im- und Export-PKW, die mit besondere Entgelte vereinbart.
Schiffen ankommen und ausgehen, vom 1. Tag
an nach Löschung des Schiffes oder der Anliefe-
44. Flächenentgelt
rung
Für die exklusive Nutzung von Kaiflächen, für die
je Stück und Tag 0,88 €
nicht bereits nach diesem Tarif Kai- oder Lager-
für sonstige, mit Schiffen am Ostuferhafen ein- geld zu zahlen ist oder über die ein Miet- oder
gehende oder ausgehende Fahrzeuge vom Pachtvertrag geschlossen wurde, ist ein Flächen-
3. Tag an nach Löschung des Schiffes oder der entgelt zu zahlen.
Anlieferung für
Das Flächenentgelt wird wochenweise erhoben.
bis 6 m Länge Das Entgelt wird für mindestens zwei Wochen be-
je Stück und Tag 4,47 € rechnet.
über 6 m Länge
DAS FLÄCHENGELD BETRÄGT
je Stück und Tag 8,83 €
für jede angefangene Woche
für sonstige, mit Schiffen am Ostuferhafen ein-
je m² 1,74 €
gehende oder ausgehende Ladeeinheiten vom 3.
Tag an nach Löschung des Schiffes oder der An-
Die in Anspruch genommene Fläche wird vom
lieferung für
SEEHAFEN KIEL durch eigene Messung ermit-
bis 8 m Länge telt.
je Stück und Tag 9,05 €
über 8 m Länge
je Stück und Tag 16,98 €KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
Eine exklusive Nutzung bedarf der vorherigen Zu- Das Krangeld beinhaltet den Einsatz des Kranfüh-
stimmung der SEEHAFEN KIEL, wobei rers innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit. Au-
insbesondere die Größe und Lage der Fläche von ßerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit werden die
der SEEHAFEN KIEL bestimmt wird. Zuschläge gemäß Punkt 46. berechnet.
Auch nach Erteilung der Zustimmung ist die SEE-
HAFEN KIEL jederzeit berechtigt, die Nutzung zu
untersagen und die Räumung der Flächen zu ver- 46. Personalgestellung
langen. In diesem Fall hat das Unternehmen bin-
Für die Personalgestellung innerhalb
nen der von der SEEHAFEN KIEL gesetzten Frist
der regelmäßigen Arbeitszeit (montags
- die mindestens 24 Stunden betragen muss - die
– freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr
Fläche zu räumen. Die SEEHAFEN KIEL hat dem
und samstags von 7.00 bis 13.00 Uhr)
Unternehmen ggf. ein im Voraus gezahltes Entgelt
werden berechnet
zu erstatten.
je Personalstunde/Hafenwerker 48,50 €
45. Krangeld Für die Personalgestellung der SEEHAFEN
KIEL außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Für die Inanspruchnahme von Kränen mit Kran- werden folgende Zuschläge berechnet:
führern ist ein Krangeld zu zahlen.
werktags bis 22.00 Uhr
DAS KRANGELD BETRÄGT je Personalstunde 20,00 €
BEIM SEEUMSCHLAG
werktags nach 22.00 Uhr,
beim Umschlag von Stückgütern im Hakenbe- samstags nach 13.00 Uhr
trieb sowie sonn- und feiertags
je Kran und Stunde je Personalstunde 48,50 €
bei Einzelgewichten bis 25 t 260,00 €
wenn sich die Leistung und Lieferung
bis 40 t 410,00 € nicht unmittelbar an die regelmäßige
bis 65 t 480,00 € Arbeitszeit anschließt,
bis 100 t 660,00 € ein Wegegeld von
pro Mitarbeiter 79,00 €
über 100 t auf Anfrage
Für Wartezeiten
beim Umschlag von Massengütern
je angefangene Personalstunde 48,50 €
im Greiferbetrieb auf Anfrage
Personalstunden außerhalb des
beim Umschlag von Containern
Hafentarifs soweit nicht genannt auf Anfrage
je Kran/je angefangene Stunde 320,00 €
beim ununterbrochenen Um-
schlag von Großpartien können
besondere Entgelte vereinbart 47. Regiekosten
werden
Für im Auftrage unseres Kunden bei Dritten be-
für Wartezeiten beim Kranumschlag stellte Dienstleistungen außerhalb dieses Tarifes
je angefangene halbe Stunde 132,00 € werden Regiekosten in Höhe von 15 % vom Auf-
tragswert pro Auftrag berechnet.25 KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
GÜTERKLASSEN DOWNLOAD
VERZEICHNIS Diesen Tarif finden Sie auch im Internet
zum Download unter
Güterklasse I https://www.portofkiel.com/tarife-ab.html
Massengüter, soweit lose, schüttgerecht oder grei-
ferfähig; Papierholz.
Güterklasse II
Massengüter, wenn nicht lose, schüttgerecht
oder greiferfähig; Zucker; Getreide; Futtermittel; INKRAFTTRETEN
Rapsöl; Formsand; Kohle; Schrott; Treib- oder
Schmierstoffe; Schnitt- und Rundholz; Güter in Dieser Tarif tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Containern/Transportbehältern oder auf
Lkw/Trailern/Rollflats/Kasette; allgemeines
Stückgut. Kiel, den 14. Dezember 2020
Güterklasse III SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG
Papier und Zellulose,
soweit nicht unter Güterklasse II genannt.
Güterklasse IV
Güter, die nach GGVSee zu befördern sind.
Nicht genannte Gutarten und Sprengstoffe auf
Dr. Dirk Claus
Anfrage.
Geschäftsführer
BANKVERBINDUNGEN
Konten der
SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG:
Commerzbank Filiale Kiel
BIC COBADEFFXXX
IBAN DE88 2104 0010 0717 1200 00
Förde Sparkasse
BIC NOLADE21KIE
IBAN DE69 2105 0170 0092 0151 55
Kieler Volksbank
BIC GENODEF1KIL
IBAN DE80210900070091308909KIELER HAFEN- UND KAITARIF | 2021
ANHANG ZUM KIELER HAFEN- UND KAITARIF
Entgeltpflichtiges Hafengebiet
Hafengrenze
Nordhafen I
HafengrenzeFÜR IHRE NOTIZEN
KIEL.
GERMANY.
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T +49 431 9822-163, hafenbetrieb@portofkiel.comSie können auch lesen