KINDER-FAHRRAD-LEXIKON - Rund ums Rad von A bis Z M-Z - Stadt Wesel
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Impressum Literatur Stadt Wesel • agfs-nrw.de Fachbereich Stadtentwicklung • Nahmobilitätskonzept 2015-2021, Idee und Verfasser: Stadt Wesel 2015 Dipl.-Ing. Michael Blaess • Zukunft der Mobilität, Städte- und Gemeindebund NRW, AGFS 2019 michael.blaess@wesel.de • Städte in Bewegung, AGFS 2015 • 25 Jahre AGFS 2016 1. Auflage Februar 2021 • Nahmobilität konkret, AGFS 2008 • 200 Jahre Fahrrad, Stadt Wesel 2017 500 Exemplare • Nahmobilität 2.0, AGFS 2012 • wikipedia.de Abbildungsnachweis Fotos, Logos, Grafiken von • Stadt Wesel • AGFS • shutterstock.de • freepik.de • wikipedia.de • adfc.de • Stadtwerke Münster
Vorwort Nachdem in 2020 der erste Teil des Fahrradlexikons für Kinder und ihre Eltern erschienen ist und nach kurzer Zeit bereits vergriffen war, erscheint nun wie angekündigt im Januar 2021 der zweite Teil des Fahrradlexikons. Er umfasst die Buchstaben M bis Z. Auch im zweiten Teil sind die Begriffe nicht wahllos ausgewählt worden, sondern wurden auf der Grundlage aktueller Themen und Nachfragen zusammengestellt. Somit handelt es sich um ein Lexikon, das auf der Grundlage von Fragen zum Thema Radverkehr aus der Bevölkerung entwickelt wurde. Wesel ist seit 1993 Fahrradfreundliche Stadt und arbeitet in den Bereichen Infrastruktur, Service und Kommunikation seit vielen Jahren erfolgreich daran, den Radverkehrsanteil dauerhaft zu erhö- hen. Studien haben bewiesen, dass eine verantwortungsvolle Radverkehrserziehung bereits im Kindes- alter dauerhaft dazu beiträgt, dass junge Menschen auch im weiteren Lebensverlauf das Fahrrad gerne nutzen. Das Kinderfahrradlexikon stellt somit einen weiteren wichtigen Baustein im Bereich der Kommuni- kation dar, um die Kinder bereits heute an eine gesundheitsfördernde, klimaneutrale und abgasfreie Mobilität in der Stadt Wesel heranzuführen. Wesel, im Januar 2021 03
Mobilitätsbefragung M Bei der Mobilitätsbefragung, die im Herbst 2019 in Wesel stattgefunden hat, wurden 3700 Haushalte per Zufall ausgewählt und postalisch angeschrie- ? ben. Die Teilnahme war freiwillig und anonym. Die Befragten sollten an einem beliebigen Werktag sämtliche zurückgelegte Wege notieren und do- kumentieren. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto. Mit dieser Umfrage wollte die Stadt Wesel das Bewegungsverhalten ihrer Bürger er- mitteln. Mobilstation ÖPNV, Carsharing, E-Bikes – an Mobilstationen steht Reisenden nicht nur ein Verkehrsmittel zur Verfügung, sondern mehrere. Denn Mobilstatio- nen verknüpfen unterschiedliche Verkehrsmittel systematisch miteinander. Besonders in verdich- teten Siedlungsbereichen steigt die Chance, die überlastete Straßeninfrastruktur zu entlasten. Mo- bilstationen leisten aber auch einen Beitrag zur Verbesserung der Erreichbarkeit für Personen ohne permanente PKW-Verfügbarkeit und tragen im ländlichen Raum zur Mobilitätssicherung bei. Modal Split Als Modal Split wird in der Verkehrsstatistik die Verteilung des Transportaufkommens auf ver- 53% schiedene Verkehrsmittel genannt. Eine andere gebräuchliche Bezeichnung im Personenverkehr 13% ist „Verkehrsmittelwahl“. Der Modal Split be- schreibt das Mobilitätsverhalten von Personen 28% und hängt unter anderem vom Verkehrsangebot und wirtschaftlichen Entscheidungen von Unter- nehmen ab. Er wird teilweise durch Befragungen 6% Modal Split und teilweise durch Verkehrszählungen ermittelt. Stadt Wesel, 2019 04 ABCDEFGHIJKLM NOPQRSTUVWXYZ
Mountainbike M,N Ein Mountainbike ist ein Fahrrad, das besonders auf den Einsatz abseits befestigter Straßen aus- gerichtet ist. Grundsätzlich ist das Geländerad ebenso wie das Rennrad eher ein Sportgerät als ein Verkehrsmittel. Fehlen Beleuchtung, Klingel und Reflektoren am Mountainbike, kann es nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden, da es nicht der Straßenver- kehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Nahmobilität Die Nahmobilität zeichnet sich - im Gegensatz zum Fernverkehr - durch geringere Wegdistanzen aus. Dies meint vor allem den Fuß- und Radverkehr. In der Nahmobilität wird der Grundbaustein für eine effiziente, gesunde, klima- und ressourcenscho- nende und nicht zuletzt bezahlbare Mobilität aller Altersgruppen gesehen. Sie ist als „Basismobilität“ Grundlage jeglicher Mobilität und unabdingbare Voraussetzung für ein gesundes und urbanes Le- ben in der Zukunftsgesellschaft. Nahmobilitätskonzept Die Stadt Wesel hat seit dem Jahr 2015 ein Nah- mobilitätskonzept. Es wurde bereits zum damali- gen Zeitpunkt eine zukunftsfähige Mobilität mit Lösungsansätzen für Wesel vorgestellt und nach Möglichkeiten gesucht, wie aus Sicht der Nahmo- bilität Wesel attraktiver gestaltet werden kann. Im Fokus der Betrachtung stand in erster Linie der Fuß- und Radverkehr. Ziel des Nahmobilitäts- konzeptes war es u.a., bereits damals für ausrei- chend Flächen im Straßenraum für den Fuß- und ABCDEFGHIJKLM NOPQRSTUVWXYZ 05
Radverkehr zu sensibilisieren und den Straßen- raum bei Neuplanungen aus dieser Sicht neu zu N denken. Straßenplanung sollte nicht mehr nur au- togerecht sein, sondern ausgerichtet werden auf eine zukunftgerechte Mobilität mit mehr zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Umsetzung der Vision „Stadt als Lebens- und Bewegungsraum“ wird auf der Grundlage des Nahmobilitätskonzep- tes in der Stadt Wesel nach und nach umgesetzt. Als Beispiel hierfür sind die vielen Straßenneu- baumaßnahmen zu nennen, die im Zuge des Pro- gramms „Stadtumbau West“ in Wesel umgesetzt wurden und noch werden. Niederrhein (Fahrradregion) Die Urlaubsregion Niederrhein genießt bei Rad- fahrenden einen ausgezeichneten Ruf, denn sie verfügt über das dichteste Radwegenetz Europas. Von Kleve im Norden über Xanten, Wesel, Krefeld und Viersen bis nach Heinsberg im Süden erstreckt sich zwischen dem Rhein und den Niederlanden eine flache, abwechslungsreiche Landschaft, die zum Radfahren ideale Bedingungen aufweist. Die Gegend ist reich an Flussläufen, Wäldern, Seen und Heideflächen, dazwischen liegen malerische Dörfer und historische Gebäude wie Mühlen oder Herrensitze. Viele Radtouren führen entlang von Flüssen und über ehemalige Bahntrassen. Die ebenen Strecken erlauben ein angenehmes Rad- fahren ohne große Anstrengungen. Die Stadt Wesel hat neben einem sehr attraktiven Freizeitnetz mit vielen Themenrouten auch ein sehr gut ausgebautes Alltagsnetz. Mit mehr als 180 km Radverkehrsanlagen hat die Stadt Wesel ein extrem dicht ausgebautes Radverkehrsnetz. 06 ABCDEFGHIJKLMN OPQRSTUVWXYZ
Nationaler N Radverkehrsplan Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) bildet die Grundlage für die Radverkehrspolitik in Deutsch- land. Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt damit eine nachhaltige Mobilität sowie die Steigerung eines attraktiven Radverkehrs in den Städten. Mit dem Nationaler Radverkehrsplan 2020 NRVP soll außerdem ein Beitrag zur allgemeinen Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln Akzeptanz des Fahrradverkehrs geleistet werden. Der erste Nationale Radverkehrsplan 2002–2012 wurde im Mai 2002 vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 2020 wurden erstmals quantitative Ziele festgeschrieben. Der Radverkehrsanteil, gerechnet als Anteil am Modal Split (der prozentuale Anteil von Verkehrsmitteln am Verkehrsaufkommen im Bundesgebiet), sollte von 10 % im Jahr 2008 auf 15 % im Jahr 2020 ansteigen. Dazu sollte der Radverkehrsanteil im ländlichen Raum von 8 % auf 13 % und innerhalb von städtischen Kommunen von 11 % auf 16 % steigen. Angesichts von Vergleichszahlen für die Nieder- lande und für Dänemark, wo bereits im Jahr 2015 ein Radverkehrsanteil von 31 % beziehungswei- se 19 % erreicht wurde, erschien dem deutschen Verkehrsministerium dieses Ziel für das Jahr 2020 erreichbar. Innerhalb des Leitbilds eines „Radver- kehrs als System“ sollen die Elemente Infrastruk- tur, Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Service und Dienstleistungen gleichwertig berücksichtigt werden. ABCDEFGHIJKLMN OPQRSTUVWXYZ 07
Nebeneinanderfahren N,O mit Fahrrädern Durch eine Neufassung der Regelung ist klarge- stellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfah- renden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende be- hindert werden, muss hintereinander gefahren werden. Ordnungswidrig- keiten/Bußgelder Fahrradfahrende sind wie Autofahrende oder zu 20,00 € oder t Fuß Gehende Verkehrsteilnehmende, daher wer- Fahre n ohne Lich ng den auch Verstöße gegen die StVO von Radfah- r Beleuchtu mit defekte renden mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar teilweise mit Fahrverboten geahndet. Vor allem seit der Punktereform ergeben sich einige empfindliche Strafen auch für Radelnde. Hier eini- 1 Punkt ge Beispiele mit Stand 20.11.2020: 60,00 € +ine rote Ampel r e Fahren übe • Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild) 20€ • Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht 20€ • Telefonieren während der Fahrt auf dem Fahrrad 55€ 80,00 € ftsmäßig • Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahr- Fahrrad n icht vorschri r- rad 60€ + 1 Punkt a d u rc h Ve rkehrssiche und d ächtigt e it w e s e n tlich beeintr • Alkoholisiert mit 0,3 Promille oder mehr fahr- h auffällig Fahrrad gefahren Strafanzeige • Alkoholisiert mit 1,6 Promille oder mehr fahr- auffällig Fahrrad gefahren 5,00 € 3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer fa hren Freihändig medizinisch psychologischen Untersuchung 08 ABCDEFGHIJKLMN OPQRSTUVWXYZ
Parken P Für Fahrräder gibt es kein Parkverbot. Das Abstel- len auf Gehwegen und Plätzen ist grundsätzlich erlaubt. Die Stadt oder Kommune darf das abge- stellte Fahrrad nicht einfach entsorgen. Bei Dun- kelheit sollte darauf geachtet werden, dass das Fahrrad sichtbar ist und niemanden behindert. Am besten sind Fahrräder an einem Sammelplatz mit einer fest verankerten Halterung anzuschlie- ßen. Durch diese Stellplätze wird niemand behin- dert und Fahrräder werden sicher verschlossen. Pedelec Bei einem Pedelec, auch gerne E-Bike genannt, muss der Fahrende erst selbst in die Pedale tre- ten, um von einem Elektromotor unterstützt zu werden. Daher handelt es sich bei dem Pedelec um ein so genanntes Elektrofahrrad, welches durch Unterstützung des Motors eine Geschwin- digkeit bis zu 25 km pro Stunde erreichen kann. Möchte man schneller fahren, geht dies nur mit der eigenen Muskelkraft. Für die Führung des Pe- delecs benötigt man keine Zulassung oder einen Führerschein. Mit einem Pedelec sind Touren von mehr als 100 km leicht möglich. Dies ist abhängig vom einge- setzten Akku und seiner Leistung. Das Pedelec ist bewegungsfördernd und umwelt- freundlich, da der Fahrende ohne große Anstren- gung schnell an sein Ziel kommt. Zudem werden durch das Pedelec die Reichweiten des Radfah- renden deutlich größer. Das Pedelec wird gemäß Straßenverkehrsgesetz (STVG) genauso behan- delt wie ein Fahrrad. ABCDEFGHIJKLMNOP QRSTUVWXYZ 09
Quertreiber Q In der Stadt Wesel wurde im Jahr 2005 eine Fähr- verbindung der besonderen Art eingerichtet: Mit der Personen- und Fahrradselbstbedienungsfähre „Quertreiber“ können sich bis zu sechs Personen inklusive Fahrräder mit eigener Muskelkraft von einem zum anderen Ufer der Lippe ziehen. Eine besondere Qualität stellt der Lückenschluss zum umfangreichen Rad- und Wanderwegenetz der be- nachbarten Städte dar. Die Fähre wird nicht nur von Radfahrenden aus den benachbarten Kommunen frequentiert, son- 2005 dern auch von Radelnden aus dem Ruhrgebiet und dem benachbarten Ausland. Nutzer sind All- Eröffnung der 2006 tagsradfahrende auf dem Weg zur bzw. von der Lippefähre Gewinner des Deutschen Arbeit sowie Freizeitradfahrenden in allen Alters- Fahrradpreises „best for bike“ mit dem Projekt gruppen. Die Lippefähre stellt für den Alltagsrad- Lippefähre fahrenden eine erhebliche Verkürzung seiner We- geverbindung dar. Der Erlebnis- und Abenteuer- charakter wird von den Freizeitradlern besonders begrüßt. Im Jahr 2006 gewann der „Quertreiber“ den Deut- schen Fahrradpreis „best-for-bike“ in der Katego- rie „Fahrradfreundlichste Entscheidung“. Dieser Gewinn ist die höchste Auszeichnung zum Thema Radverkehr in Deutschland und stellt eine beson- dere Auszeichnung für Wesel als fahrradfreund- liche Stadt dar. Die Lippefähre kann jedes Jahr zwischen dem 16. April und dem 14. Oktober bei Tageslicht und guter Sicht benutzt werden. Sollte Ostern vor dem 16. April liegen, so ist die Fähre ab Ostersamstag einsatzfähig. Querungsstellen Wichtig ist, Barrieren im Radverkehrsnetz abzu- bauen, damit Radfahrende zügig ihre Ziele errei- chen können. Querungsstellen für den Radverkehr 10 ABCDEFGHIJKLMNOPQ RSTUVWXYZ
nehmen dabei eine wichtige Rolle ein. Bei der Querung von Straßen gibt es im Radverkehr re- gelmäßig Zeitverluste, jeder neue Anfahrvorgang Q nach dem Anhalten verlängert die Reisezeit. Die Bevorrechtigung des Radverkehrs bei der Que- rung von Straßen und Wegen bietet die Chance, Wege mit dem Rad zügiger zurück legen zu kön- nen. Die Beschleunigung des Radverkehrs darf aber nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit ge- hen. Auch für das neue Thema „Radschnellwege“ wer- den bevorrechtigte Querungsstellen interessant. Für eine Beschleunigung und Bündelung des Rad- verkehrs auf optimal ausgebauten Trassen sollte der Radverkehr in der Mehrzahl der Querungs- stellen bevorrechtigt sein. Quartier in Bewegung Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möch- te in einem Pilotprojekt erproben, ob es möglich ist, mit kreativen Aktionen und Kommunikations- maßnahmen die Bewohnerinnen und Bewohner zu einem aktiveren Lebensstil in ihrem Quartier zu bewegen. Mit dem Modellprojekt möchten die Initiatorinnen und Initiatoren den Menschen in ÜBER DAS PROJ EKT IMPRESSU den Quartieren Wege und Möglichkeiten aufzei- 2012 hat die Land Westfalens den esregierung Nor drhein- „Aktionsplan zur gen, wie man mehr Bewegung in den Alltag ein- Nahmobilität“ verö Förderung der ffentlicht. Im Foku Arbeitsgemeinscha Anteil der Fußgäng s: Den ft fuß erinnen und Fußg freundlicher Städ te, Gem sowie der Radfahre änger bauen kann - der wichtigste Faktor für ein gesün- rinnen und Radf Nordrhein-Westfalen gesamten Verkehrs ahrer am e.V. aufkommen zu erhö Vorstand Christine Ziel, von dem viele hen. Ein Fuchs profitieren: Klim Von-der-Leyen-Plat deres Leben, mehr Leistungsfähigkeit, persönli- Verkehr, Gesellsc a, Umwelt, z1 haft, Gesundheit 47798 Krefeld besonders – die und – Quartiere als Lebe www.agfs-nrw.de Bewegungsräum ns- und info@agfs-nrw.d e. ches Wohlbefinden und damit auch mehr Zufrie- e Die Realisation liegt Mit freundlicher Unte in Händen der Arbe rst gruppe „Bewegu its- denheit und Lebensqualität! ngsaktivierende Seit 2013 treffen Infrastruktur“. sich hier regelmä nen und Experten ßig Expertin- der Ministerien für heit, Sport, Umw Gesund- elt- und Klimasch und Städtebau sow utz, Verkehr ie des Landessp der Deutschen Spo ortbundes, Um den Weg in ein bewegteres Leben für jede rthochschule Köln Arbeitsgemeinscha und der ft fußgänger- und freundlicher Städ fahrrad- te, Gemeinden und Nordrhein-Westfal Kreise in und jeden Einzelnen leichter zu machen, gibt es en e.V. Gemeinsam sie Ideen und konk entwickeln rete Maßnah- men für bewegte verschiedene Aktionsmaterialien für den öffentli- Städte und Gemeinden – so auch das Mo- chen Raum, für Zuhause, für den Arbeitsplatz und dellprojekt „Quartier Konzeption und Ges in Bewe- für unterwegs. taltung gung“. KONTAKT Quartier in Bewe gung c/o P3 Agentur für Kom Tel.: 02 21/2 08 94-0 munikati info@quartier-in-be wegung.de www.quartier-in-be wegung.de ABCDEFGHIJKLMNOPQ RSTUVWXYZ 11
Radfahrprüfung R Diese Fahrradprüfung wird in der dritten und vierten Schulklasse durchgeführt. Kinder erler- nen dabei das richtige Verhalten im Straßenver- kehr und Wichtiges über den sicheren Umgang mit ihrem Fahrrad. Seit Jahrzehnten nehmen fast alle Grundschulkinder an dieser Fahrradprüfung teil, die einen festen Bestandteil in der Radver- kehrserziehung an den Schulen darstellt. Der praktische Teil der Fahrradprüfung wird meist von Polizeibeamteninnen und Polizeibeamten be- Aktiv auf dem Übungsplatz treut, den theoretischen Teil übernehmen die Leh- rerinnen und Lehrer der Grundschulen. Für das er- folgreiche Bestehen des theoretischen Teils stellt die Radfahrprüfungs-App eine gute Hilfe dar. Die App zur Radfahrprüfung Radfahrstreifen Ein Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene weiße Linie vom Rest der Fahrbahn getrennt und darf gemäß StVO nur von Radfahrenden befahren werden. Ist ein Radfahrstreifen vorhanden und entsprechend gekennzeichnet, muss dieser auch benutzt werden. Hier besteht mit dem Fahrrad eine Benutzungspflicht, da es sich um einen Son- derweg handelt. Kraftfahrzeuge dürfen auf einem Radfahrstreifen weder halten noch parken. Auch dürfen Kraftfahrzeuge die durchgezogene weiße Linie nicht überfahren. Wird dies missachtet, sind Bußgelder zu erwarten. Radfahrstreifen in Wesel Radschnellwege Regionale und kommunale Radschnellwege – beide Netzelemente sind unabdingbar, wenn es um die Zukunftsmobilität geht. Radschnellwege sind ein besonderer Baustein im Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität. 12 ABCDEFGHIJKLMNOPQR STUVWXYZ
Sie erfüllen in besonderer Weise die Ansprüche an modernen Radverkehr – direkt, schnell, mas- sentauglich, sicher und kompatibel für eine R e-mobile Radverkehrsnutzung. Radschnellwege sind mit Bevorrechtigung aus- zugestalten. Es sind daher auch planfreie Que- rungen, signalgeregelte Knoten und Vorfahrtsre- gelungen einzuplanen. Es hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, wie die Vorfahrt zu regeln ist. Grund- sätzlich ist die Querung von Bundesstraßen und stark belasteten Landesstraßen im Verlauf von Radschnellwegen möglichst zu vermeiden. Soll- te dies jedoch notwendig sein, ist außerorts eine planfreie Lösung anzustreben. Alternativ kann eine signalgeregelte Lösung gesucht werden. Radstation Radstationen / Fahrradstationen sind überdachte und bewachte Abstellanlagen für Fahrräder, die über das reine Abstellen hinaus weitere Dienst- leistungen anbieten. Das können z. B. Reparaturen, Reinigung oder Gepäckaufbewahrung, aber auch viele andere Dienstleitungen wie z. B. der Fahr- radverleih sein. Der Unterschied zwischen Radstationen und Fahr- radstationen ist, dass Radstationen ein einheit- liches Konzept zugrunde liegt, welches durch den ADFC lizenziert wird. „Fahrradstation“ darf sich jedes entsprechende Unternehmen nennen, Radstation in Wesel „Radstation“ aber nur dasjenige, welches ein beim ADFC eingetragener Partner ist. Die Idee stammt aus den Niederlanden: An rund 100 Bahnhöfen und zahllosen Stellen in den (In- nen-)Städten der Niederlande können Radelnden ihre Fahrräder in „Fietsenstallingen“ diebstahl- und witterungsgeschützt abstellen. Diese Idee der bewachten Fahrradparkhäuser wurde vom Land Nordrhein-Westfalen aufgegrif- fen und ein Förderprogramm aufgelegt, das Kom- munen den größten Teil der Baukosten von Rad- ABCDEFGHIJKLMNOPQR STUVWXYZ 13
stationen abnimmt. Mittlerweile gibt es in NRW 66 Radstationen mit über 18.000 Stellplätzen. Vor allem Pendler/-innen profitieren von den sicheren R Abstellmöglichkeiten. Ein angenehmer Nebenef- fekt ist, dass viele Radstationen zur städtebauli- chen Aufwertung ihrer Umgebung beigetragen haben. Radroutenplaner NRW Der Radroutenplaner NRW ist ein kostenloses In- ternet-Angebot, das bei der Tourenplanung inner- halb von Nordrhein-Westfalen hilft: Radfahrende können sich damit adressgenau eine Strecke in- nerhalb des insgesamt 29.000 Kilometer umfas- senden Radwegenetzes zusammenstellen. Ist die Route geplant, lässt sich die Routenbeschreibung ausdrucken oder auch exportieren, um sie zum Beispiel auf ein GPS-Gerät zu laden. Reflektoren Laut StVZO gehören Reflektoren, Katzenaugen und Seitenstrahler an jedes Fahrrad, wenn man damit im Straßenverkehr unterwegs ist. Fehlen diese Anbauteile am Fahrrad, kann dies bei einer Polizeikontrolle zu einem Verwarnungsgeld füh- ren. An das Fahrrad gehören mindestens ein weißer Frontreflektor, ein roter Rückstrahler (Re- flektor), ein roter Großflächenrückstrahler, zwei Speichenrückstrahler an jedem Rad oder umlau- fende Reflexstreifen auf beiden Seiten der Reifen sowie Pedalrückstrahler nach vorne und hinten. In den Lampen integrierte Front- und Rückstrah- ler sind ebenfalls erlaubt. Weitere Reflektoren sind zulässig und durchaus erwünscht. Wenn das Rennrad, das Mountainbike oder ein anderes Rad im Straßenverkehr genutzt wird, gehören die ge- nannten Strahler auch an diese Fahrräder. 14 ABCDEFGHIJKLMNOPQR STUVWXYZ
Schloss R,S Das Fahrradschloss dient zum Schutz vor Fahr- raddiebstahl. In Deutschland werden jährlich im Kabel- /Spiralschloss Durchschnitt 300.000 Fahrräder gestohlen. Die Zahl bezieht sich auf die polizeilich angezeigten Fälle. Das bedeutet, dass alle 90 Sekunden ein Fahrrad verschwindet. Nur jeder zehnte Diebstahl wird aufgeklärt. Umso wichtiger ist es, dass in ein gutes und sicheres Fahrradschloss investiert wird. Grundsätzlich gilt, dass 10% des Fahrradwertes in Kettenschloss ein Fahrradschloss investiert werden sollte. Besonders geeignet sind Falt- und Bügelschlösser. Faltschloss Ein Faltschloss kombiniert die stabile Sicherheit eines Bügelschlosses mit der Flexibilität eines Kettenschlosses. Ein Bügelschloss bietet den höch- sten Diebstahlschutz für ein Fahrrad, ist allerdings auch am teuersten in der Anschaffung. Bügelschloss Schutzstreifen Schutzstreifen, früher auch Angebotsstreifen oder Suggestivstreifen genannt, sind Radverkehrsanla- gen, die mit einem unterbrochenen Schmalstrich und dem Sinnbild Radverkehr auf der Fahrbahn markiert werden. Folgende Regeln sind zu beach- ten: „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahr- bahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, ins- besondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet wer- den. Beim Überholen von Radfahrenden ist zudem der Mindestabstand von 1,50 m innerorts einzu- halten.“ Auf durch Leitlinien markierten Schutz- streifen für den Radverkehr darf nicht gehalten Schutzstreifen in Wesel werden. Das Parken (seit 2009) und seit dem 28. April 2020 auch das Halten auf Schutzstreifen ist verboten, dies gilt auch beim Be- und Entladen. Schutzstreifen sind keine Sonderwege für Rad- fahrer. Vielmehr sind sie Teil der Fahrbahn. ABCDEFGHIJKLMNOPQRS TUVWXYZ 15
Stadtradeln S Stadtradeln ist eine Kampagne des Netzwerks Klima-Bündnis. Ziel ist es, in einem vorgegebenen Zeitraum als Gruppe oder Einzelner möglichst vie- le Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen, in der Hauptsache, um die eigenen wie auch die CO2-Emissionen der teilnehmenden Kommune zu senken. Der Wettbewerb findet deutschlandweit statt. Der Wettbewerbszeitraum beträgt 21 auf- einanderfolgende Tage, die jeweils zwischen dem 1. Mai und 30. September liegen müssen (2020 wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie der Zeit- raum bis Ende Oktober verlängert). Innerhalb die- Montag, 06. Mai - 19 ser Zeitspanne verbinden einige Städte diese Sonntag, 26. Mai 20 Wesel macht mit! Kampagne mit der Europäischen Mobilitätswoche oder dem traditionellen Aktionstag „Mobil ohne Auto“. Neben dem Klimaschutz soll der lokale Radver- des Eine Kampagne kehr mit Aktionen gefördert werden. 2020 fand Sonntag, 13. September - Samstag, 3. Oktober 2020 der Wettbewerb zum 13. Mal statt. 2019 betei- Wesel macht mit! ligten sich mehr als 1100 Kommunen aus ganz Deutschland mit zusammen rund 400.000 Teil- nehmenden. Im Jahr 2019 wurde die Stadt Wesel als bester Newcomer in der Kategorie der Städte Eine Kampagne des mit 50.000 EW - 100.000 EW ausgezeichnet. STVO Die Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundes- republik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmenden am Stra- ßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt. Mit der Novelle vom 20. April 2020 wurden u.a. Regelungen zum Grünpfeil für den Radverkehr, zum Mindestabstand beim Überholen, neue Ver- kehrszeichen für den Radschnellweg, Fahrradzo- nen, das Lastenfahrrad, zu Haifischzähnen und zum Carsharing erlassen. Die Novelle ist am 28.04.2020 in Kraft getreten. 16 ABCDEFGHIJKLMNOPQRS TUVWXYZ
Toter Winkel T Rund um Pkws, Lkws oder Busse gibt es Bereiche, die von Lenkenden nicht einsehbar sind. Diese Toter Winkel Sichtbereich nach vorne werden Toter Winkel genannt. Je größer das Fahr- Außenspiegel zeug ist, desto größer ist auch der Tote Winkel. Personen, die sich in diesen Bereichen befinden, Innenspiegel können vom Fahrenden nicht gesehen werden. Die besondere Gefahr ist vielen Radfahrenden, Außenspiegel Zu-Fuß-Gehenden und Lkw-Lenkenden nicht im- mer bewusst, aber ständig präsent – trotz verbes- Toter Winkel serter Technik und Gesetzgebung. Die meisten Unfälle im Zusammenhang mit Toten An oder Ein Kreuzungen m Winkeln passieren, wenn ein Lastwagen (Lkw) ihr nac ündungen s h Mögl olltet nach rechts abbiegt und dabei geradeaus fahrende direkt n ich eben d keit nicht und eigentlich bevorrechtigte Radfahrerinnen und LKW st er Tür e ehe ines Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger kann e n. Der Fahre uch do r rt übersehen werden. Eine besondere Gefahr geht sehen! nicht dabei von den Hinterrädern eines Lkw aus, weil diese eine andere (engere) Fahrkurve beschreiben als die lenkbare Vorderachse. Diese Unfälle zählen zu den schwersten im Straßenverkehr. Junge Verkehrsteilnehmer sollten daher folgen- des unbedingt beachten: • Wenn ein Fahrzeug abbiegt oder abbiegen möchte (Blinkzeichen), ist Aufmerksamkeit drin- gend geboten. • Der Schulterblick rettet beim Abbiegen Men- schenleben. Toter Winkel • Es ist wichtig mit anderen Verkehrsteilnehmern Blick- und Augenkontakt aufzunehmen. Wenn Seitenspiegel man dem LKW-Fahrenden nicht in die Augen Toter Winkel Toter sehen kann, kann dieser auch niemanden se- Winkel hen! Das Motto heißt „sehen und gesehen wer- den“. Seitenspiegel • An einer roten Ampel ist es besser hinter einem Toter Winkel LKW zu warten als neben ihm. Dadurch werden gefährliche Situationen vermieden. ABCDEFGHIJKLMNOPQRST UVWXYZ 17
• Das rechte Hinterrad eines Lkws hat einen enge- ren Kurvenradius als das vordere Rad. Aus die- T,V sem Grund ist es als Radfahrender wichtig, aus- reichend Abstand einzuhalten und sich nicht zu nahe am Fahrzeug zu bewegen. • Manchmal ist es klüger auf den Vorrang oder die Vorfahrt im Zweifelsfall zu verzichten. Verkehrssicheres Fahrrad Ein verkehrssicheres Fahrrad ist wie folgt ausge- stattet: • zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse) • eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte • eine Lampe (vorne) • ein weißer Reflektor (vorne) • ein rotes Rücklicht • ein roter Reflektor (hinten). Rücklicht und Re- flektor können integriert sein. Ein zweiter Re- flektor ist ratsam, seit Juli 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben. • vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Rei- fen oder in den Speichen • rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind. • Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorge- schrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen. Ohne diese Ausstattung darf ein Fahrrad nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Die Beleuch- tung muss auch tagsüber funktionieren, die Rück- strahler müssen immer vollständig sein. Zebrastreifen Radfahrende haben auf dem Zebrastreifen nur Vor- rang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schie- ben. Dann gelten sie als zu Fuß Gehende und ha- 18 ABCDEFGHIJKLMNOPQRST UVWXYZ
ben entsprechende Rechte. Fährt ein Radfahren- der auf dem Fußgängerüberweg, wodurch ein Z Auto abbremsen oder halten muß, riskiert der Rad- fahrende ein Bußgeld für eine vermeidbare Be- hinderung. Zukunft der Mobilität Die Stadt der Zukunft wird zum vitalen Lebens- und Bewegungsraum, der durch fünf Leitwerte geprägt sein sollte: Grün, Freiheit, Lebendigkeit, Gesundheit und Ökologie In der Stadt der Zukunft ist Mobilität gekennzeich- net von Leichtigkeit, Flexibilität und Spielraum für die individuelle Bewegung. Das mobile Angebot ist unabhängig von Einkommen und Status und somit für alle Bürger nutz- und bezahlbar. Die Nahmobilität als das vorherrschende Fortbe- wegungskonzept eröffnet einladende bewegungs- aktivierende Möglichkeiten, die Stadt zu erfahren und zu begehen. Die klassische Straße wandelt sich zur Multifunk- tions- und Kommunikationsfläche, auf der das Mit- einander in Wohngebieten, Quartieren und Zent- ren wieder neue Qualitäten erlangen. Im ÖPNV ergänzen flexible Angebote wie Anruf- sammeltaxi, Rufbusse, autonom fahrende Bahnen und Busse den taktgebundenen Linienverkehr. Park&Ride Anlagen, Fahrrad- und Mobilstationen, Verleihangebote, Sharing-Systeme usw. motivie- ren zum Umstieg vom Auto zum ÖPNV und auf das Fahrrad. Perfekt synchronisiert und vernetzt über digitale Plattformen können Bürgerinnen und Bürger die unterschiedlichen Mobilitätsan- gebote je nach Situation und Bedarf kombinieren. ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUV WXYZ 19
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