Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20 ...
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NUMMER 34 FREITAG, DEN 27. AUGUST JAHRGANG 2021 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für x die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde Hardt wird in der Zeit vom 06. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Hardt, Zimmer 21, Mariazeller Straße 1, 78739 Hardt (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 06. September 2021 bis zum 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeinde Hardt, Zimmer 21, Mariazeller Straße 1, 78739 Hardt (nicht barrierefrei) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 285 Rottweil-Tuttlingen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Fortsetzung: siehe nächste Seite.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Hardt, den 27. August 2021 Michael Moosmann Bürgermeister
Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses während der Sommerferien! Das Rathaus ist während der Sommerferien bis einschließlich Freitag, den 10. September 2021, wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstagnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Jubilare Wir gratulieren herzlich: Am 29. August 2021 Herrn Klaus Wollmann zum 80. Geburtstag. Gemeindeverwaltung Jubilare Wir gratulieren herzlich: Am 01. September 2021 Edith und Helmut Deusch zur Diamantenen Hochzeit Gemeindeverwaltung Geschwindigkeitskontrollen in Hardt Im Juni fanden wieder Geschwindigkeitsmessungen in Hardt statt. Von der Bußgeldstelle des Landratsamtes Rottweil wurden uns die Ergebnisse nun mitgeteilt: Königsfelder Straße Nägelesee 70 km/h 70 km/h (am 07.06.2021 von (am 17.06.2021 von 06.29 – 09.00 Uhr) 06.29 – 08.30 Uhr) Gemessene Fahrzeuge 747 616 Beanstandungen 23 18 Quote 3,07 % 2,92 % Höchstgeschwindigkeit 98 km/h 94 km/h Gemeindeverwaltung
Sommerferienprogramm 2021 Im Rahmen des Sommerferienprogramms finden am morgigen Samstag und nächste Woche folgende Programmpunkte statt: Spiel und Spaß im Schützenhaus Tennenbronn! Am Samstag, den 28. August 2021 Von 14.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr Treffpunkt: Schützenhaus Tennenbronn Es ist noch ein Platz frei! Kino in der Arthur-Bantle-Halle Am Mittwoch, den 01. September 2021 Beginn: 14.00 Uhr Bitte med. Mund-Nasen-Schutzmaske mitbringen! Eine Anmeldung ist erforderlich! Nachmittag beim Imker Am Donnerstag, den 02. September 2021 Treffpunkt: 14.30 Uhr am Rathaus Unkostenbeitrag: 3,00 € Bei Regen fällt die Veranstaltung leider ins Wasser. Diese Veranstaltung ist ausgebucht! Nähere Infos zu den oben genannten Programmpunkten entnehmen Sie bitte dem Sommerferienprogramm (Hardter Bote v. 25.06.2021) oder am Aushang beim Rathaus. Abfuhrtermine der Biomüllabfuhr in Hardt Freitag, den 27. August 2021. Freitag, den 03. September 2021. Die Gefäße sind bis spätestens 6.30 Uhr bereitzustellen. DSD-Sammlung (gelber Sack) Donnerstag, den 02. September 2021. Die Plastiksäcke sind bis spätestens 6.30 Uhr bereitzustellen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die Notfallpraxis am SRH Krankenhaus Oberndorf ist auch Anlaufstelle für Bürger aus Hardt. Die Patienten werden dort am Wochenende und an Feiertagen von den niedergelassenen Ärzten versorgt. Bei akuten Erkrankungen können Patienten am Wochenende sowie an Feiertagen von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr unangemeldet ohne vorherige telefonische Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Außerhalb der Öffnungszeiten und an Werktagen ab 19.00 Uhr vermittelt die Leitstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) über die Rufnummer 116 117 den diensthabenden Arzt. Über diese Rufnummer werden auch die medizinisch notwendigen Hausbesuche koordiniert. Wir weisen darauf hin, dass lebensbedrohliche Notfälle auch weiterhin vom DRK-Rettungsdienst (Rufnummer 112) versorgt werden. Notfalldienst der Ärzte: Kinderarzt, Augenarzt und HNO-Arzt: Telefon 116 117 Zahnärztlicher Notfalldienst: - Auskunft über das Zahnärztehaus Freiburg: Telefon 0180 3 222 555-15 Notdienst der Apotheken: Samstag, den 28. August 2021: Sonnen Apotheke, Gartenstraße 5, Sulgen Telefon 83 16 Sonntag, den 29. August 2021: Römer-Apotheke, Vorstadtstraße 1, Waldmössingen Telefon 07402 / 9 11 91 Not- und Pflegedienste: DRK-Sozialstation: Telefon 0741/479-232 Mobile Pflege Hardt Sulgener Straße 8, 78739 Hardt Telefon 24 50 977 Nachbarschaftshilfe „Lichtblicke“ Hardt e.V. Büro im Rathaus (altes Postamt im Erdgeschoss) Telefon 958833 Kirchliche Sozialstation Schramberg: Telefon 3134 (Mitgesellschafter: Kirchengemeinde Hardt) Häuslicher Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt Telefon 24 59 38 Schramberg Dorfhelferin und Familienpflegerin (alle Kassen): Einsatzleitung: Doris Klausmann Telefon 56 79 87 Familienservice / Haushaltshilfe (alle Kassen) Maschinen- und Betriebshilfsring Rottweil – Freudenstadt Telefon 07454/960011 Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Telefon 0741/477-301 Informationen zur Einbruchssicherung: oder 0741/477-300
Das Landratsamt Rottweil – Kreissozialamt - informiert: Sprechstunde der Beratungsstelle Alter und Technik zum Thema „Altersgerechtes Wohnen“ Die Beratungsstelle Alter und Technik des Landkreises Rottweil bietet im September 2021 wöchentlich Sprechtrage in der neueröffneten Musterwohnung im Parktorweg 1 in 78713 Schramberg an. An allen anderen Tagen ist Frau Kopf im Büro in der Olgastraße 6 in Rottweil erreichbar und steht für persönliche Beratungen und Hausbesuche zur Verfügung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos und neutral zu Fragen rund um das Thema barrierefreies Wohnen beraten lassen. Themenschwerpunkte bilden die Barriere- Reduzierung, Alltagshilfsmittel sowie Finanzierungsmöglichkeiten. Terminvereinbarung mit vorheriger Anmeldung. Ansprechpartner der Beratungsstelle „Alter und Technik“, Olgastraße 6, in 78628 Rottweil ist Frau Carmen Kopf. Für Beratungsanfragen und Terminanmeldungen steht Ihnen Frau Carmen Kopf unter der Telefonnummer 0741/244-8161 oder per E-Mail unter Carmen.Kopf@Landkreis- Rottweil.de zur Verfügung. Die nächsten Sprechtage finden am 07. September 2021, 14. September 2021, 21. September 2021 und 28. September 2021, jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, in der Musterwohnung in Schramberg, Parktorweg 1, statt. Bitte beachten Sie, dass der Sprechtag nur nach vorheriger Anmeldung stattfindet. Bitte vereinbaren Sie deshalb bis spätestens einen Tag vorher einen Termin mit Frau Kopf unter der Telefonnummer 0741/244-8161. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Berufsstarter bekommen ihren Sozialversicherungsausweis Viele Jugendliche starten in den nächsten Wochen in ihr Berufsleben. Mit dem Beginn ihrer ersten Beschäftigung erhalten die Berufsanfängerinnen und -anfänger ein Anschreiben mit ihrem Sozialversicherungsausweis. In diesem wichtigen Dokument steht unter anderem die Versicherungsnummer und welcher Rentenversicherungsträger für die Empfängerin oder den Empfänger zuständig ist. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg weist darauf hin, dass in der Versicherungsnummer das korrekte Geburtsdatum enthalten sein muss. Alle persönlichen Angaben im Ausweis sollten genau überprüft werden. Denn nur so ist gewährleitet, dass alle Beiträge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht sind. Sollten Daten nicht korrekt sein, dann muss umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis beantragt werden, zum Beispiel mit der Geburtsurkunde. Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt. Alte Sozialversicherungsausweise behalten ihre Gültigkeit. Der Sozialversicherungsausweis muss genauso sorgfältig behandelt werden wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, dann benötigt man diesen Ausweis zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer. Geht der Ausweis verloren, wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, dann kann man kostenlos einen neuen Ausweis anfordern. Am einfachsten geht das entweder über die Krankenkasse oder über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter www.eservice-drv.de Weitere Informationen gibt es in den Broschüren „Die Rentenversicherung – verlässlicher Partner von Anfang an“ und „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“. Sie können kostenlos unter der Telefonnummer 0721/825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de stehen die Broschüren ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
PRESSEMITTEILUNG DER LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Keller und Erdgeschoss auf Radon überprüfen In Radonvorsorgegebieten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein Muss 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald gehören seit Mitte des Jahres zu Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in diesen Gebieten nun gesetzlich verpflichtet, die Radonmenge in der Luft an allen Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss zu untersuchen, wenn sich dort eine Arbeitskraft im Jahresdurchschnitt mindestens eine Stunde pro Woche aufhält. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich anhand eines Informationsblattes des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über Radonmessungen informieren: Erstmessung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das beim Zerfall Strahlung abgibt. Werden größere Mengen an Radon über einen langen Zeitraum eingeatmet, kann dies langfristig zu Lungenkrebs führen. Radonvorsorgegebiete „Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, in denen der gesetzliche Referenzwert für Radon mit höherer Wahrscheinlichkeit in Innenräumen überschritten wird als im Bundesdurchschnitt. In diesen Gebieten ist der Schutz vor Radon besonders wichtig. Auch Privatpersonen sollten darüber nachdenken, Messungen im Erdgeschoss und Keller ihrer Wohnungen und Häuser durchzuführen“, so Werner Altkofer, stellvertretener Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Der gesetzliche Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt. Radon entsteht überall im Boden und bildet sich aus natürlich vorkommendem Uran. Tritt Radon an die Erdoberfläche verdünnt sich das Gas. In der Außenluft ist es entsprechend nur in geringen Mengen vorhanden. Radon dringt durch Risse in erdberührenden Wänden und Böden eines Gebäudes ein und kann sich bei unzureichendem Luftaustausch im Gebäude ansammeln. Die Radonmenge nimmt vom Keller über das Erdgeschoss nach oben hin ab. Radonmessungen sind auch für Privatpersonen einfach durchzuführen Radonmessungen sind einfach und kostengünstig durchzuführen. In häufig genutzten Privaträumen wird je ein Radon-Exposimeter im Keller und Erdgeschoss für zwei bis zwölf Monate aufgestellt. Die Räume sollen wie gewohnt weiter genutzt werden. Das Radon-Messgerät besteht aus einer kleinen Plastikdose mit eingebautem Filter und einer Detektorfolie. Es benötigt keinen Strom. Die ca. 30 Euro teuren Geräte können über anerkannte Stellen bestellt werden, die anschließend auch die Analyse des Exposimeters durchführen. Eine Liste von anerkannten Stellen steht auf der Webseite „Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen“ des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Verfügung. Schutz vor Radon Auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten ist das Thema Radon relevant. „Uns sind Messungen außerhalb der Vorsorgegebiete bekannt, bei denen die Referenzwerte in Räumen überschritten wurden“, so Altkofer. Bundesweit geht man davon aus, dass in 3 von 100 Gebäuden Radonmengen vorkommen, die über dem Referenzwert liegen. In Radonvorsorgegebieten sind es 10 von 100 Gebäuden. Im Fall von erhöhten Radonmengen könne schon durch regelmäßiges, richtiges Lüften viel erreicht werden. Das Hinzuziehen einer Fachperson bei Überschreitungen des Referenzwertes sei auf jeden Fall sinnvoll. Bei Neubauten ist der Schutz vor Radon von vornherein mit einzuplanen und gesetzlich vorgeschrieben. Außerhalb von Radonvorsorgegebieten reichen dazu meist die üblichen Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes vor Feuchtigkeit aus. In Radonvorsorgegebieten sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Weiterführende Informationen zu Radonvorsorgegebieten und welche Maßnahmen bei zu hohen Radonwerten ergriffen werden können, sind auf der LUBW-Webseite „Radon“ zu finden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/radonvorsorgegebiete.
Evangelische Kirchengemeinde Locherhof – Hardt Pfarrer Friedhelm Bühner Kirchweg 6 | 78664 Eschbronn | Tel. (07403) 686, Fax (07403) 475 Pfarrbüro: Heike Holl | Tel. (07403) 686 | Fax (07403) 475 | E-Mail: Pfarramt.Locherhof@elkw.de Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr www.evang-christuskirche.de _________________________________________________________________________________ Das Pfarrbüro ist bis 29. August 2021 nicht besetzt. Wochenspruch: Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. (Matthäus 25,40b) Sonntag, 29. August 2021 10.15 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Locherhof mit Taufe von Lotta Finkbeiner aus Dunningen und Alessio Hauser aus Bösingen. Donnerstag, 02. September bis 05. September 2021 Konfirmandenfreizeit des Konfirmandenjahrgangs 2020/2021 Sonntag. 05. September 2021 10.15 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Locherhof mit Prädikant Siegl Einbau neuer Ton- und Medientechnik in der Christuskirche Locherhof geht voran! Fortsetzung: Siehe nächste Seite.
Fortsetzung der kirchlichen Mitteilungen der evangelischen Kirchengemeinde Locherhof - Hardt “Was lange währt, wird endlich gut!“ ist ein altes Sprichwort, das sich wieder einmal bewahrheitet: Seit zwei Jahren wird schon überlegt, geplant, gebetet und Geld gesammelt für eine neue Ton- und Medientechnik in der Christuskirche. Dann kam Corona und mit Corona Gemeindeglieder, die uns internetfähig gemacht haben. In den Sommermonaten haben wir Gottesdiensten im Freien den Vorzug gegeben, weil uns die direkte Begegnung viel bedeutet. Aber inzwischen wissen alle, dass es uns weiterbringt, in neue Ton- und Medientechnik zu investieren: Neue Mikrofone, bessere Lautsprecher, eine Kamera für Übertragungen, digitale Mischtechnik und Internet-Anbindung sind die großen Brocken, aber auch eine neue Verkabelung in der Kirche für viele Anlässe. Dieser Einbau läuft inzwischen und wir sind einfach nur dankbar für die rund 10.000 Euro an Spenden, die bereits eingegangen sind. Vielen Dank allen, die dazu beitragen haben! Wenn Sie mithelfen wollen, die verbleibenden 2.000 Euro zu stemmen, können Sie das jetzt auch über den Link „Online-Spenden“ auf unserer Homepage tun (IBAN: DE71 6425 0040 0000 1701 12 | BIC SOLADES1RWL | Evang. Kirchengemeinde Locherhof). Danke für jeden Euro und noch mehr für Ihre Treue zur Gemeinde. Denn neue Technik will auch „genossen" werden. Unser Schwerpunkt ist und bleibt die „echte“ Begegnung mit Ihnen im Gottesdienst nach unserer Gemeindevision „Nah bei Gott und nah bei den Menschen“. Miteinander feiern und einander begegnen in der Ferienzeit Am 12. September 2021 feiern wir einen gemeinsamen Gottesdienst um 10.15 Uhr in der Christuskirche in Locherhof. Im Anschluss wollen wir bei der Grillstelle hinter der Kirche miteinander grillen, im lockeren Beisammensein einander begegnen und ins Gespräch kommen. Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind. Bringen Sie gerne auch Freunde, Verwandte und Nachbarn mit. Grillgut, Geschirr und, wenn möglich, einen Salat bitte selbst mitbringen, um den Rest kümmern wir uns! CVJM Locherhof e.V. CVJM-Vorsitzender Benjamin Beißwanger | Tel. (07403) 92 91 14 E-Mail: Benjamin.Beisswanger@cvjm-locherhof.de www.cvjm-locherhof.de Mittwoch, 01. September 2021 9.30 Uhr Krabbelgruppe - Eltern mit ihren Kindern von 0 bis 3 Jahren Treffpunkt : Kirchwiese (hinter Christuskirche Locherhof) Ansprechpartnerin: Katja Staiger, 0176-61969052 Die anderen Gruppen und Kreise machen während der Sommerferien Pause. _________________________________________________________________________________ Bibelerlebniswelt Schönbronn e.V. Diakon Dieter Vanselow | Schönbronn 46 | 78713 Schramberg | Tel. 07422 / 53332 od. 07403/521 | E-Mail: info@bibelerlebniswelt.de | www.bibelerlebniswelt.de Öffnungszeiten: Ausstellung mit Führung nach Vereinbarung
Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Elke Benner, Tel. 07422/7807 Dienstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr Pastorales Team: Pfr. Dr. Eberhard Eisele, Tel.: 07422/8263 Gemeindereferentin Gabi Reuter-Mink, Tel. 07422/245432 Hausverwaltung Gemeindezentrum: Anna Storz, Tel. 0152-55419095 E-Mail: verwaltung.gemeindezentrum@gmail.com Die aktuellen Gottesdienstpläne für die Seelsorgeeinheit finden Sie auch auf der Homepage von St. Laurentius: http://stlaurentius-sulgen.drs.de/ Damit wir auch in der aktuellen Situation in Kontakt bleiben können, gibt es künftig immer mal wieder Informationen per E-Mail – eine Art „Newsletter“. Wenn Sie Interesse daran haben, schicken Sie Ihre Mail-Adresse ans Pfarrbüro unter StGeorg.Hardt@drs.de Gottesdienstzeiten: Samstag, 28.08.2021: 8.00 Uhr Rosenkranz um den Frieden in der Welt Sonntaq, 29.08.2021: 22. Sonntag im Jahreskreis 8.45 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Cingia) - Für die Verstorbenen der Familie Schmalz - Erwin Pfaff Montag, 30.08.2021: 8.30 Uhr Rosenkranz Dienstag, 31.08.2021: 8.00 Uhr Rosenkranz Mittwoch, 01.09.2021: 18.30 Uhr Rosenkranz um die Einheit der Christen 19.00 Uhr Abendmesse (Pfr. Miller) Donnerstag, 02.09.2021: 8.00 Uhr Rosenkranz um Priester- und Ordensberufe Freitag, 03.09.2021: 8.00 Uhr Rosenkranz, anschl. Stille Anbetung Samstag, 04.09.2021: 8.00 Uhr Rosenkranz um den Frieden in der Welt Sonntaq, 05.09.2021: 23. Sonntag im Jahreskreis 1 0.00 Uhr Eucharistiefeier - Eugen Ganter Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit: In Hardt: Sonntag, 29.08.2021: 8.45 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Cingia) Mittwoch, 01.09.2021: 19.00 Uhr Abendmesse (Pfr. Miller) In Mariazell: Sonntag, 29.08.2021: 10.00 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Cingia) Freitag, 03.09.2021: 19.00 Uhr Herz-Jesu-Messe (Pfr. Miller) In Sulgen: Sonntag, 29.08.2021: 10.00 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Miller) Donnerstag, 02.09.2021: 19.00 Uhr Abendmesse (Pfr. Miller)
Fortsetzung der Kirchlichen Mitteilungen der Katholischen Kirchengemeinde St. Georg Hardt Gottesdienste und Corona Verordnungen Eine Anmeldung zu den Wochenendgottesdiensten ist bis auf weiteres nicht mehr verpflichtend, wird aber empfohlen. Anmeldungen bitte zu den Öffnungszeiten, Tel. 07422/7807. Verpflichtendes Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (ab dem 6. Lebensjahr) Neben den bisher schon geltenden Maßgaben zur Feier von Präsenzgottesdiensten tritt nun die Pflicht, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als medizinische Maske gelten sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Urlaub Herr Pfr. Eisele ist von Mittwoch, 18.08.2021 bis Freitag, 03.09.2021 im Urlaub. Frau Reuter-Mink ist von Montag, 23.08.2021 bis Freitag, 10.09.2021 im Urlaub. Urlaubsvertretung Pfr. Miller und Pfr. Cingia werden die Urlaubsvertretung für Herrn Pfr. Eisele übernehmen. Beerdigungsdienst Bis 14.08.2021 und von 06.09. – 18.09.2021 übernimmt Pfr. Eisele (Tel. 07422/8263) den Beerdigungsdienst Vom 16.08. – 21.08.2021 übernimmt Frau Reuter-Mink (Tel. 07422/245432) den Beerdigungsdienst Vom 23.08. – 04.09.2021 übernimmt Diakon Burkard (Tel. 0741/34530, Handy 0151-42893648) den Beerdigungsdienst Das Pfarrbüro ist von Montag, 16.08. – einschl. Montag, 05.09.2021 geschlossen Datum Zu finden Sonntag, 29.08.2021, 9.30 Uhr Katholischer Gottesdienst ZDF Viele ältere Mitmenschen werden es bereits wissen und hören es schon regelmäßig. Die Sendungen und Gottesdienste auf Radio Horeb. Die Liveübertragung finden sie im Internet unter www.horeb.org/livestream Auf der Internetseite der Diözese Rottenburg-Stuttgart www.drs.de gibt es jetzt ein vielfältiges Angebot für jede Altersklasse einfach mal vorbeisurfen. Auch die Diözese bietet über die Homepage einige Liveübertragungen. Auf der Internetseite www.katholisch.de gibt es auch tägliche live Übertragungen DRK – Ortsgruppe Hardt Nach einer sehr langen Zwangspause sind wir zuversichtlich und möchten deshalb am Donnerstag, den 02. September 2021, wieder mit unseren Dienstabenden starten. Natürlich unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona- Regeln. Los geht es um 20.00 Uhr im Bürgerhaus. Mitglieder der Gemeinde, welche sich für Erste-Hilfe-Maßnahmen interessieren, sind natürlich jederzeit herzlich eingeladen. Die Gruppenleitung der DRK-Ortsgruppe Hardt Anton Kopp & Sabrina Kösling
Mandolinen-Orchester Hardt e.V. Unsere erste Musikprobe nach der Sommerpause findet heute, Freitag, den 27. August 2021, um 19.30 Uhr statt. FC 1925 Hardt e. V. www.fc-hardt.de Aktive Mannschaften starten in die Saison 21/22 Nach langer Pause begann Ende Juli die Vorbereitung der Aktiven. Das bisherige Trainerteam, bestehend aus Nino Eisensteck, Thomas Pfaff und Thomas Hildbrand, wird in der neuen Runde durch Philipp Hildenbrand ergänzt. Zum Spielerkader stieß ein Spieler aus der A-Jugend hinzu. Neben mehreren Trainingseinheiten pro Woche fanden für die erste Mannschaft Spiele gegen die SG Buchenberg/Neuhausen (3:0), den FC Kirnbach (5:1), den SV Oberwolfach (2:0), den SV Gosheim (0:1), den VfL Nendingen (4:0), den SC Wellendingen (3:1), die Kickers Lauterbach (2:2) und den DJK Villingen (4:0) statt. Die zweite Mannschaft absolvierte Vorbereitungsspiele gegen die Spvgg Bochingen II (3:1), den SV Zimmern III (2:4), den FV Tennenbronn II (1:1) und die SG Buchenberg/Neuhausen II (2:1). Die erste Mannschaft empfing bereits am Donnerstag den SV Horgen und startete mit einem 3:0-Sieg in die Runde. Der FC fand besser ins Spiel als die Gäste und bereits nach wenigen Minuten erzielte Ian Moosmann das 1:0. Danach war die Partie, wie in den meisten Duellen mit Horgen, geprägt von vielen Zweikämpfen im Mittelfeld, ohne dass es zu vielen Torchancen kam. Nach einer halben Stunde stand Ian Moosmann aber frei vor dem Tor und verwertete eine Hereingabe zum 2:0. Trotz der 2:0-Führung gab der SV Horgen das Spiel noch nicht verloren und kämpfte, um den Anschluss zu erzielen. Allerdings hatten die Gäste kaum einen Abschluss auf das Hardter Tor. Nach einer Stunde erzielte Nico Haberstroh nach einem schlecht abgewehrten Ball des Torwarts das abschließende 3:0. Die Zweite trat am Samstag beim SV Villingendorf II im Bezirkspokal an und schied nach einer 4:0-Niederlage bereits in der ersten Runde aus. Zu Beginn des Spiels leistete man sich viele einfache Fehler und hatte Glück, nicht schon in den ersten Spielminuten in Rückstand zu geraten. Nach kurzer Zeit fand der FC besser ins Spiel und schaffte es, den Ball länger in den eigenen Reihen zu halten, aber kam nicht gefährlich vor das gegnerische Tor. Mitte der ersten Halbzeit hatte Villingendorf in zentraler Position vor dem Strafraum einen Freistoß, der unglücklich abgewehrt wurde und direkt vor den Füßen eines Gegners landete, der nur noch zum 1:0 einschieben musste. Danach kam man selbst einige Male bis in den gegnerischen Strafraum, aber konnte sich nicht mit dem Ausgleich belohnen. In der zweiten Halbzeit leistete man sich wieder zu viele Fehler und bewegte sich zu wenig, sodass die Gastgeber immer überlegener wurden. So fiel nach einer Stunde das wenig überraschende 2:0. Am Ende gab man sich auf und es folgten kurz vor Schluss die Treffer zum 3:0 und 4:0. Bereits am heutigen Freitag tritt die erste Mannschaft um 19.00 Uhr zum vermeintlichen Topspiel gegen den SV Waldmössingen an. Beide Mannschaften belegten in der abgebrochenen Vorsaison die Plätze 1 und 2. Am Sonntag startet auch die Zweite in die Runde und spielt um 15.00 Uhr in Lackendorf. Am Donnerstag tritt die Erste um 19.00 Uhr im Bezirkspokal beim SC Lindenhof an.
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