Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20 ...
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NUMMER 34 FREITAG, DEN 27. AUGUST JAHRGANG 2021
Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für
x die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde
Hardt
wird in der Zeit vom 06. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen
Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Hardt, Zimmer 21, Mariazeller Straße 1, 78739 Hardt
(nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte
kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von
anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft
zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,
für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes
eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein
Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 06. September
2021 bis zum 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr, bei der
Gemeinde Hardt, Zimmer 21, Mariazeller Straße 1, 78739 Hardt (nicht barrierefrei) Einspruch
einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
05. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch
gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht
ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 285 Rottweil-Tuttlingen
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
Fortsetzung: siehe nächste Seite.5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das
Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September 2021) oder die
Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum
10. September 2021) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der
Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden
ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach
Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch
beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter
nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr,
gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,
kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a
bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage,
15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten
Wahlbriefumschlag und
ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die
Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat
sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen
hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner
Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der
Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung
beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die
selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder
wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der
Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis
18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform
ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem
Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Hardt, den 27. August 2021 Michael Moosmann
BürgermeisterGeänderte Öffnungszeiten des Rathauses
während der Sommerferien!
Das Rathaus ist während der Sommerferien bis einschließlich Freitag, den
10. September 2021, wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jubilare
Wir gratulieren herzlich:
Am 29. August 2021 Herrn Klaus Wollmann zum 80. Geburtstag.
Gemeindeverwaltung
Jubilare
Wir gratulieren herzlich:
Am 01. September 2021 Edith und Helmut Deusch zur Diamantenen Hochzeit
Gemeindeverwaltung
Geschwindigkeitskontrollen in Hardt
Im Juni fanden wieder Geschwindigkeitsmessungen in Hardt statt. Von der Bußgeldstelle des
Landratsamtes Rottweil wurden uns die Ergebnisse nun mitgeteilt:
Königsfelder Straße Nägelesee
70 km/h 70 km/h
(am 07.06.2021 von (am 17.06.2021 von
06.29 – 09.00 Uhr) 06.29 – 08.30 Uhr)
Gemessene Fahrzeuge 747 616
Beanstandungen 23 18
Quote 3,07 % 2,92 %
Höchstgeschwindigkeit 98 km/h 94 km/h
GemeindeverwaltungSommerferienprogramm 2021
Im Rahmen des Sommerferienprogramms finden am morgigen Samstag und nächste Woche
folgende Programmpunkte statt:
Spiel und Spaß im Schützenhaus Tennenbronn!
Am Samstag, den 28. August 2021
Von 14.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Treffpunkt: Schützenhaus Tennenbronn
Es ist noch ein Platz frei!
Kino in der Arthur-Bantle-Halle
Am Mittwoch, den 01. September 2021
Beginn: 14.00 Uhr
Bitte med. Mund-Nasen-Schutzmaske mitbringen!
Eine Anmeldung ist erforderlich!
Nachmittag beim Imker
Am Donnerstag, den 02. September 2021
Treffpunkt: 14.30 Uhr am Rathaus
Unkostenbeitrag: 3,00 €
Bei Regen fällt die Veranstaltung leider ins Wasser.
Diese Veranstaltung ist ausgebucht!
Nähere Infos zu den oben genannten Programmpunkten entnehmen Sie bitte dem
Sommerferienprogramm (Hardter Bote v. 25.06.2021) oder am Aushang beim Rathaus.
Abfuhrtermine der Biomüllabfuhr in Hardt
Freitag, den 27. August 2021.
Freitag, den 03. September 2021.
Die Gefäße sind bis spätestens 6.30 Uhr bereitzustellen.
DSD-Sammlung (gelber Sack)
Donnerstag, den 02. September 2021.
Die Plastiksäcke sind bis spätestens 6.30 Uhr bereitzustellen.Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die Notfallpraxis am SRH Krankenhaus Oberndorf ist auch Anlaufstelle für Bürger aus Hardt. Die Patienten werden dort am Wochenende und an Feiertagen von den niedergelassenen Ärzten versorgt. Bei akuten Erkrankungen können Patienten am Wochenende sowie an Feiertagen von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr unangemeldet ohne vorherige telefonische Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Außerhalb der Öffnungszeiten und an Werktagen ab 19.00 Uhr vermittelt die Leitstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) über die Rufnummer 116 117 den diensthabenden Arzt. Über diese Rufnummer werden auch die medizinisch notwendigen Hausbesuche koordiniert. Wir weisen darauf hin, dass lebensbedrohliche Notfälle auch weiterhin vom DRK-Rettungsdienst (Rufnummer 112) versorgt werden. Notfalldienst der Ärzte: Kinderarzt, Augenarzt und HNO-Arzt: Telefon 116 117 Zahnärztlicher Notfalldienst: - Auskunft über das Zahnärztehaus Freiburg: Telefon 0180 3 222 555-15 Notdienst der Apotheken: Samstag, den 28. August 2021: Sonnen Apotheke, Gartenstraße 5, Sulgen Telefon 83 16 Sonntag, den 29. August 2021: Römer-Apotheke, Vorstadtstraße 1, Waldmössingen Telefon 07402 / 9 11 91 Not- und Pflegedienste: DRK-Sozialstation: Telefon 0741/479-232 Mobile Pflege Hardt Sulgener Straße 8, 78739 Hardt Telefon 24 50 977 Nachbarschaftshilfe „Lichtblicke“ Hardt e.V. Büro im Rathaus (altes Postamt im Erdgeschoss) Telefon 958833 Kirchliche Sozialstation Schramberg: Telefon 3134 (Mitgesellschafter: Kirchengemeinde Hardt) Häuslicher Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt Telefon 24 59 38 Schramberg Dorfhelferin und Familienpflegerin (alle Kassen): Einsatzleitung: Doris Klausmann Telefon 56 79 87 Familienservice / Haushaltshilfe (alle Kassen) Maschinen- und Betriebshilfsring Rottweil – Freudenstadt Telefon 07454/960011 Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Telefon 0741/477-301 Informationen zur Einbruchssicherung: oder 0741/477-300
Das Landratsamt Rottweil – Kreissozialamt - informiert:
Sprechstunde der Beratungsstelle Alter und Technik
zum Thema „Altersgerechtes Wohnen“
Die Beratungsstelle Alter und Technik des Landkreises Rottweil bietet im September 2021
wöchentlich Sprechtrage in der neueröffneten Musterwohnung im Parktorweg 1 in 78713
Schramberg an. An allen anderen Tagen ist Frau Kopf im Büro in der Olgastraße 6 in Rottweil
erreichbar und steht für persönliche Beratungen und Hausbesuche zur Verfügung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos und neutral zu Fragen rund um das
Thema barrierefreies Wohnen beraten lassen. Themenschwerpunkte bilden die Barriere-
Reduzierung, Alltagshilfsmittel sowie Finanzierungsmöglichkeiten.
Terminvereinbarung mit vorheriger Anmeldung.
Ansprechpartner der Beratungsstelle „Alter und Technik“, Olgastraße 6, in 78628 Rottweil ist
Frau Carmen Kopf. Für Beratungsanfragen und Terminanmeldungen steht Ihnen Frau Carmen
Kopf unter der Telefonnummer 0741/244-8161 oder per E-Mail unter Carmen.Kopf@Landkreis-
Rottweil.de zur Verfügung.
Die nächsten Sprechtage finden am 07. September 2021, 14. September 2021, 21. September
2021 und 28. September 2021, jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, in der Musterwohnung in
Schramberg, Parktorweg 1, statt.
Bitte beachten Sie, dass der Sprechtag nur nach vorheriger Anmeldung stattfindet.
Bitte vereinbaren Sie deshalb bis spätestens einen Tag vorher einen Termin mit Frau Kopf unter
der Telefonnummer 0741/244-8161.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert:
Berufsstarter bekommen ihren Sozialversicherungsausweis
Viele Jugendliche starten in den nächsten Wochen in ihr Berufsleben. Mit dem Beginn ihrer ersten
Beschäftigung erhalten die Berufsanfängerinnen und -anfänger ein Anschreiben mit ihrem
Sozialversicherungsausweis. In diesem wichtigen Dokument steht unter anderem die
Versicherungsnummer und welcher Rentenversicherungsträger für die Empfängerin oder den
Empfänger zuständig ist.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg weist darauf hin, dass in der
Versicherungsnummer das korrekte Geburtsdatum enthalten sein muss. Alle persönlichen
Angaben im Ausweis sollten genau überprüft werden. Denn nur so ist gewährleitet, dass alle
Beiträge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht sind. Sollten Daten nicht korrekt
sein, dann muss umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis beantragt
werden, zum Beispiel mit der Geburtsurkunde.
Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt.
Alte Sozialversicherungsausweise behalten ihre Gültigkeit. Der Sozialversicherungsausweis muss
genauso sorgfältig behandelt werden wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn
oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, dann benötigt man
diesen Ausweis zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer. Geht der Ausweis verloren,
wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, dann kann man kostenlos einen
neuen Ausweis anfordern. Am einfachsten geht das entweder über die Krankenkasse oder über
die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter www.eservice-drv.de
Weitere Informationen gibt es in den Broschüren „Die Rentenversicherung – verlässlicher Partner
von Anfang an“ und „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“. Sie können kostenlos unter der
Telefonnummer 0721/825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung.de stehen die Broschüren ebenfalls als PDF zum
Herunterladen zur Verfügung.PRESSEMITTEILUNG DER LUBW
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Keller und Erdgeschoss auf Radon überprüfen
In Radonvorsorgegebieten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein Muss
29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald gehören seit Mitte des Jahres zu
Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in diesen
Gebieten nun gesetzlich verpflichtet, die Radonmenge in der Luft an allen Arbeitsplätzen im Keller- und
Erdgeschoss zu untersuchen, wenn sich dort eine Arbeitskraft im Jahresdurchschnitt mindestens eine
Stunde pro Woche aufhält. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich anhand eines
Informationsblattes des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über
Radonmessungen informieren: Erstmessung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in
Radonvorsorgegebieten. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das beim Zerfall Strahlung abgibt. Werden
größere Mengen an Radon über einen langen Zeitraum eingeatmet, kann dies langfristig zu
Lungenkrebs führen.
Radonvorsorgegebiete
„Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, in denen der gesetzliche Referenzwert für Radon mit höherer
Wahrscheinlichkeit in Innenräumen überschritten wird als im Bundesdurchschnitt. In diesen Gebieten
ist der Schutz vor Radon besonders wichtig. Auch Privatpersonen sollten darüber nachdenken,
Messungen im Erdgeschoss und Keller ihrer Wohnungen und Häuser durchzuführen“, so Werner
Altkofer, stellvertretener Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Der
gesetzliche Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt.
Radon entsteht überall im Boden und bildet sich aus natürlich vorkommendem Uran. Tritt Radon an die
Erdoberfläche verdünnt sich das Gas. In der Außenluft ist es entsprechend nur in geringen Mengen
vorhanden.
Radon dringt durch Risse in erdberührenden Wänden und Böden eines Gebäudes ein und kann sich
bei unzureichendem Luftaustausch im Gebäude ansammeln. Die Radonmenge nimmt vom Keller über
das Erdgeschoss nach oben hin ab.
Radonmessungen sind auch für Privatpersonen einfach durchzuführen
Radonmessungen sind einfach und kostengünstig durchzuführen. In häufig genutzten Privaträumen
wird je ein Radon-Exposimeter im Keller und Erdgeschoss für zwei bis zwölf Monate aufgestellt. Die
Räume sollen wie gewohnt weiter genutzt werden. Das Radon-Messgerät besteht aus einer kleinen
Plastikdose mit eingebautem Filter und einer Detektorfolie. Es benötigt keinen Strom. Die ca. 30 Euro
teuren Geräte können über anerkannte Stellen bestellt werden, die anschließend auch die Analyse des
Exposimeters durchführen. Eine Liste von anerkannten Stellen steht auf der Webseite
„Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen“ des Bundesamtes für
Strahlenschutz zur Verfügung.
Schutz vor Radon
Auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten ist das Thema Radon relevant. „Uns sind Messungen
außerhalb der Vorsorgegebiete bekannt, bei denen die Referenzwerte in Räumen überschritten
wurden“, so Altkofer. Bundesweit geht man davon aus, dass in 3 von 100 Gebäuden Radonmengen
vorkommen, die über dem Referenzwert liegen. In Radonvorsorgegebieten sind es 10 von 100
Gebäuden.
Im Fall von erhöhten Radonmengen könne schon durch regelmäßiges, richtiges Lüften viel erreicht
werden. Das Hinzuziehen einer Fachperson bei Überschreitungen des Referenzwertes sei auf jeden
Fall sinnvoll. Bei Neubauten ist der Schutz vor Radon von vornherein mit einzuplanen und gesetzlich
vorgeschrieben. Außerhalb von Radonvorsorgegebieten reichen dazu meist die üblichen Maßnahmen
zum Schutz des Gebäudes vor Feuchtigkeit aus. In Radonvorsorgegebieten sind zusätzliche
Maßnahmen erforderlich.
Weiterführende Informationen zu Radonvorsorgegebieten und welche Maßnahmen bei zu hohen
Radonwerten ergriffen werden können, sind auf der LUBW-Webseite „Radon“ zu finden:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/radonvorsorgegebiete.Evangelische Kirchengemeinde Locherhof – Hardt
Pfarrer Friedhelm Bühner
Kirchweg 6 | 78664 Eschbronn | Tel. (07403) 686, Fax (07403) 475
Pfarrbüro: Heike Holl | Tel. (07403) 686 | Fax (07403) 475 |
E-Mail: Pfarramt.Locherhof@elkw.de
Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
www.evang-christuskirche.de
_________________________________________________________________________________
Das Pfarrbüro ist bis 29. August 2021 nicht besetzt.
Wochenspruch:
Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir
getan.
(Matthäus 25,40b)
Sonntag, 29. August 2021
10.15 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Locherhof mit Taufe von Lotta Finkbeiner aus
Dunningen und Alessio Hauser aus Bösingen.
Donnerstag, 02. September bis 05. September 2021
Konfirmandenfreizeit des Konfirmandenjahrgangs 2020/2021
Sonntag. 05. September 2021
10.15 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Locherhof mit Prädikant Siegl
Einbau neuer Ton- und Medientechnik in der Christuskirche Locherhof geht voran!
Fortsetzung: Siehe nächste Seite.Fortsetzung der kirchlichen Mitteilungen der evangelischen Kirchengemeinde Locherhof - Hardt “Was lange währt, wird endlich gut!“ ist ein altes Sprichwort, das sich wieder einmal bewahrheitet: Seit zwei Jahren wird schon überlegt, geplant, gebetet und Geld gesammelt für eine neue Ton- und Medientechnik in der Christuskirche. Dann kam Corona und mit Corona Gemeindeglieder, die uns internetfähig gemacht haben. In den Sommermonaten haben wir Gottesdiensten im Freien den Vorzug gegeben, weil uns die direkte Begegnung viel bedeutet. Aber inzwischen wissen alle, dass es uns weiterbringt, in neue Ton- und Medientechnik zu investieren: Neue Mikrofone, bessere Lautsprecher, eine Kamera für Übertragungen, digitale Mischtechnik und Internet-Anbindung sind die großen Brocken, aber auch eine neue Verkabelung in der Kirche für viele Anlässe. Dieser Einbau läuft inzwischen und wir sind einfach nur dankbar für die rund 10.000 Euro an Spenden, die bereits eingegangen sind. Vielen Dank allen, die dazu beitragen haben! Wenn Sie mithelfen wollen, die verbleibenden 2.000 Euro zu stemmen, können Sie das jetzt auch über den Link „Online-Spenden“ auf unserer Homepage tun (IBAN: DE71 6425 0040 0000 1701 12 | BIC SOLADES1RWL | Evang. Kirchengemeinde Locherhof). Danke für jeden Euro und noch mehr für Ihre Treue zur Gemeinde. Denn neue Technik will auch „genossen" werden. Unser Schwerpunkt ist und bleibt die „echte“ Begegnung mit Ihnen im Gottesdienst nach unserer Gemeindevision „Nah bei Gott und nah bei den Menschen“. Miteinander feiern und einander begegnen in der Ferienzeit Am 12. September 2021 feiern wir einen gemeinsamen Gottesdienst um 10.15 Uhr in der Christuskirche in Locherhof. Im Anschluss wollen wir bei der Grillstelle hinter der Kirche miteinander grillen, im lockeren Beisammensein einander begegnen und ins Gespräch kommen. Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind. Bringen Sie gerne auch Freunde, Verwandte und Nachbarn mit. Grillgut, Geschirr und, wenn möglich, einen Salat bitte selbst mitbringen, um den Rest kümmern wir uns! CVJM Locherhof e.V. CVJM-Vorsitzender Benjamin Beißwanger | Tel. (07403) 92 91 14 E-Mail: Benjamin.Beisswanger@cvjm-locherhof.de www.cvjm-locherhof.de Mittwoch, 01. September 2021 9.30 Uhr Krabbelgruppe - Eltern mit ihren Kindern von 0 bis 3 Jahren Treffpunkt : Kirchwiese (hinter Christuskirche Locherhof) Ansprechpartnerin: Katja Staiger, 0176-61969052 Die anderen Gruppen und Kreise machen während der Sommerferien Pause. _________________________________________________________________________________ Bibelerlebniswelt Schönbronn e.V. Diakon Dieter Vanselow | Schönbronn 46 | 78713 Schramberg | Tel. 07422 / 53332 od. 07403/521 | E-Mail: info@bibelerlebniswelt.de | www.bibelerlebniswelt.de Öffnungszeiten: Ausstellung mit Führung nach Vereinbarung
Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Elke Benner, Tel. 07422/7807
Dienstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Pastorales Team: Pfr. Dr. Eberhard Eisele, Tel.: 07422/8263
Gemeindereferentin Gabi Reuter-Mink, Tel. 07422/245432
Hausverwaltung Gemeindezentrum: Anna Storz, Tel. 0152-55419095
E-Mail: verwaltung.gemeindezentrum@gmail.com
Die aktuellen Gottesdienstpläne für die Seelsorgeeinheit finden Sie auch auf der Homepage von St. Laurentius:
http://stlaurentius-sulgen.drs.de/
Damit wir auch in der aktuellen Situation in Kontakt bleiben können, gibt es künftig immer
mal wieder Informationen per E-Mail – eine Art „Newsletter“. Wenn Sie Interesse daran haben,
schicken Sie Ihre Mail-Adresse ans Pfarrbüro unter StGeorg.Hardt@drs.de
Gottesdienstzeiten:
Samstag, 28.08.2021: 8.00 Uhr Rosenkranz um den Frieden in der Welt
Sonntaq, 29.08.2021: 22. Sonntag im Jahreskreis
8.45 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Cingia)
- Für die Verstorbenen der Familie Schmalz
- Erwin Pfaff
Montag, 30.08.2021: 8.30 Uhr Rosenkranz
Dienstag, 31.08.2021: 8.00 Uhr Rosenkranz
Mittwoch, 01.09.2021: 18.30 Uhr Rosenkranz um die Einheit der Christen
19.00 Uhr Abendmesse (Pfr. Miller)
Donnerstag, 02.09.2021: 8.00 Uhr Rosenkranz um Priester- und Ordensberufe
Freitag, 03.09.2021: 8.00 Uhr Rosenkranz, anschl. Stille Anbetung
Samstag, 04.09.2021: 8.00 Uhr Rosenkranz um den Frieden in der Welt
Sonntaq, 05.09.2021: 23. Sonntag im Jahreskreis
1 0.00 Uhr Eucharistiefeier
- Eugen Ganter
Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit:
In Hardt: Sonntag, 29.08.2021: 8.45 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Cingia)
Mittwoch, 01.09.2021: 19.00 Uhr Abendmesse (Pfr. Miller)
In Mariazell: Sonntag, 29.08.2021: 10.00 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Cingia)
Freitag, 03.09.2021: 19.00 Uhr Herz-Jesu-Messe (Pfr. Miller)
In Sulgen: Sonntag, 29.08.2021: 10.00 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Miller)
Donnerstag, 02.09.2021: 19.00 Uhr Abendmesse (Pfr. Miller)Fortsetzung der Kirchlichen Mitteilungen der Katholischen Kirchengemeinde St. Georg Hardt Gottesdienste und Corona Verordnungen Eine Anmeldung zu den Wochenendgottesdiensten ist bis auf weiteres nicht mehr verpflichtend, wird aber empfohlen. Anmeldungen bitte zu den Öffnungszeiten, Tel. 07422/7807. Verpflichtendes Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (ab dem 6. Lebensjahr) Neben den bisher schon geltenden Maßgaben zur Feier von Präsenzgottesdiensten tritt nun die Pflicht, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als medizinische Maske gelten sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Urlaub Herr Pfr. Eisele ist von Mittwoch, 18.08.2021 bis Freitag, 03.09.2021 im Urlaub. Frau Reuter-Mink ist von Montag, 23.08.2021 bis Freitag, 10.09.2021 im Urlaub. Urlaubsvertretung Pfr. Miller und Pfr. Cingia werden die Urlaubsvertretung für Herrn Pfr. Eisele übernehmen. Beerdigungsdienst Bis 14.08.2021 und von 06.09. – 18.09.2021 übernimmt Pfr. Eisele (Tel. 07422/8263) den Beerdigungsdienst Vom 16.08. – 21.08.2021 übernimmt Frau Reuter-Mink (Tel. 07422/245432) den Beerdigungsdienst Vom 23.08. – 04.09.2021 übernimmt Diakon Burkard (Tel. 0741/34530, Handy 0151-42893648) den Beerdigungsdienst Das Pfarrbüro ist von Montag, 16.08. – einschl. Montag, 05.09.2021 geschlossen Datum Zu finden Sonntag, 29.08.2021, 9.30 Uhr Katholischer Gottesdienst ZDF Viele ältere Mitmenschen werden es bereits wissen und hören es schon regelmäßig. Die Sendungen und Gottesdienste auf Radio Horeb. Die Liveübertragung finden sie im Internet unter www.horeb.org/livestream Auf der Internetseite der Diözese Rottenburg-Stuttgart www.drs.de gibt es jetzt ein vielfältiges Angebot für jede Altersklasse einfach mal vorbeisurfen. Auch die Diözese bietet über die Homepage einige Liveübertragungen. Auf der Internetseite www.katholisch.de gibt es auch tägliche live Übertragungen DRK – Ortsgruppe Hardt Nach einer sehr langen Zwangspause sind wir zuversichtlich und möchten deshalb am Donnerstag, den 02. September 2021, wieder mit unseren Dienstabenden starten. Natürlich unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona- Regeln. Los geht es um 20.00 Uhr im Bürgerhaus. Mitglieder der Gemeinde, welche sich für Erste-Hilfe-Maßnahmen interessieren, sind natürlich jederzeit herzlich eingeladen. Die Gruppenleitung der DRK-Ortsgruppe Hardt Anton Kopp & Sabrina Kösling
Mandolinen-Orchester Hardt e.V.
Unsere erste Musikprobe nach der Sommerpause findet heute, Freitag, den 27. August 2021,
um 19.30 Uhr statt.
FC 1925 Hardt e. V.
www.fc-hardt.de
Aktive Mannschaften starten in die Saison 21/22
Nach langer Pause begann Ende Juli die Vorbereitung der Aktiven. Das bisherige Trainerteam,
bestehend aus Nino Eisensteck, Thomas Pfaff und Thomas Hildbrand, wird in der neuen Runde
durch Philipp Hildenbrand ergänzt. Zum Spielerkader stieß ein Spieler aus der A-Jugend hinzu.
Neben mehreren Trainingseinheiten pro Woche fanden für die erste Mannschaft Spiele gegen die
SG Buchenberg/Neuhausen (3:0), den FC Kirnbach (5:1), den SV Oberwolfach (2:0), den
SV Gosheim (0:1), den VfL Nendingen (4:0), den SC Wellendingen (3:1), die Kickers Lauterbach
(2:2) und den DJK Villingen (4:0) statt.
Die zweite Mannschaft absolvierte Vorbereitungsspiele gegen die Spvgg Bochingen II (3:1), den
SV Zimmern III (2:4), den FV Tennenbronn II (1:1) und die SG Buchenberg/Neuhausen II (2:1).
Die erste Mannschaft empfing bereits am Donnerstag den SV Horgen und startete mit einem
3:0-Sieg in die Runde. Der FC fand besser ins Spiel als die Gäste und bereits nach wenigen
Minuten erzielte Ian Moosmann das 1:0. Danach war die Partie, wie in den meisten Duellen mit
Horgen, geprägt von vielen Zweikämpfen im Mittelfeld, ohne dass es zu vielen Torchancen kam.
Nach einer halben Stunde stand Ian Moosmann aber frei vor dem Tor und verwertete eine
Hereingabe zum 2:0. Trotz der 2:0-Führung gab der SV Horgen das Spiel noch nicht verloren und
kämpfte, um den Anschluss zu erzielen. Allerdings hatten die Gäste kaum einen Abschluss auf das
Hardter Tor. Nach einer Stunde erzielte Nico Haberstroh nach einem schlecht abgewehrten Ball
des Torwarts das abschließende 3:0.
Die Zweite trat am Samstag beim SV Villingendorf II im Bezirkspokal an und schied nach einer
4:0-Niederlage bereits in der ersten Runde aus. Zu Beginn des Spiels leistete man sich viele
einfache Fehler und hatte Glück, nicht schon in den ersten Spielminuten in Rückstand zu geraten.
Nach kurzer Zeit fand der FC besser ins Spiel und schaffte es, den Ball länger in den eigenen
Reihen zu halten, aber kam nicht gefährlich vor das gegnerische Tor. Mitte der ersten Halbzeit hatte
Villingendorf in zentraler Position vor dem Strafraum einen Freistoß, der unglücklich abgewehrt
wurde und direkt vor den Füßen eines Gegners landete, der nur noch zum 1:0 einschieben musste.
Danach kam man selbst einige Male bis in den gegnerischen Strafraum, aber konnte sich nicht mit
dem Ausgleich belohnen. In der zweiten Halbzeit leistete man sich wieder zu viele Fehler und
bewegte sich zu wenig, sodass die Gastgeber immer überlegener wurden. So fiel nach einer Stunde
das wenig überraschende 2:0. Am Ende gab man sich auf und es folgten kurz vor Schluss die
Treffer zum 3:0 und 4:0.
Bereits am heutigen Freitag tritt die erste Mannschaft um 19.00 Uhr zum vermeintlichen
Topspiel gegen den SV Waldmössingen an. Beide Mannschaften belegten in der
abgebrochenen Vorsaison die Plätze 1 und 2. Am Sonntag startet auch die Zweite in die
Runde und spielt um 15.00 Uhr in Lackendorf. Am Donnerstag tritt die Erste um 19.00 Uhr
im Bezirkspokal beim SC Lindenhof an.------------------------------------------ PRIVATANZEIGEN ----------------------------------------- Trockenes Brennholz in Hardt zu verkaufen Biete 15 Raummeter/Ster Hartholzgemisch aus Eiche, Buche und Esche an Selbstabholer zum Preis von 65,00 Euro pro Raummeter/Ster an. Scheitlänge: 50 cm Telefon 0151/50314508 Wir machen Urlaub von Freitag, den 27. August 2021, bis einschließlich Freitag, den 10. September 2021. Praxis für Physiotherapie Marianne Weißer Schramberger Straße 48, 78739 Hardt Tierschutzverein Schramberg e.V. Herriet und Hanna Darf ich vorstellen: Herriet und Hanna … die beiden zuckersüßen Schwestern suchen gemeinsam ein Zuhause! Sie sind vier Monate alt, geimpft und gechipt. Das Geschwisterpärchen ist neugierig, sehr verspielt und freut sich, ihr neues Zuhause bald kennenzulernen. Bei Interesse bitte melden unter Telefon 07422/2446032.
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