Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20 ...

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Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20 ...
NUMMER 34                    FREITAG, DEN 27. AUGUST                         JAHRGANG 2021

                               Bekanntmachung
        der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das
 Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
            20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für
   x die Gemeinde         die Wahlbezirke der Gemeinde
   Hardt

  wird in der Zeit vom 06. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen
  Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Hardt, Zimmer 21, Mariazeller Straße 1, 78739 Hardt
  (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte
  kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
  Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von
  anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft
  zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
  ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,
  für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes
  eingetragen ist.
  Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein
  Datensichtgerät möglich.
  Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 06. September
   2021 bis zum 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr, bei der
   Gemeinde Hardt, Zimmer 21, Mariazeller Straße 1, 78739 Hardt (nicht barrierefrei) Einspruch
   einlegen.
  Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
   05. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung.
  Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch
  gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht
  ausüben kann.
  Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits
  einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 285 Rottweil-Tuttlingen
         durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
          oder
         durch Briefwahl
   teilnehmen.

Fortsetzung: siehe nächste Seite.
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5.   Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
     a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das
        Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September 2021) oder die
        Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum
        10. September 2021) versäumt hat,
     b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der
        Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden
        ist,
     c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach
        Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

     Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
     24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch
     beantragt werden.
     Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter
     nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr,
     gestellt werden.
     Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,
     kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
     Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a
     bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage,
     15.00 Uhr, stellen.
     Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
     nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der
     Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6.   Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
       einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
       einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
       einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten
        Wahlbriefumschlag und
       ein Merkblatt für die Briefwahl.
     Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die
     Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
     nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat
     sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen
     hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
     Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner
     Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
     Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der
     Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung
     beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die
     selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder
     wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der
     Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
     Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
     rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis
     18.00 Uhr eingeht.
     Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform
     ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem
     Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

     Hardt, den 27. August 2021                                      Michael Moosmann
                                                                     Bürgermeister
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Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses
                    während der Sommerferien!
        Das Rathaus ist während der Sommerferien bis einschließlich Freitag, den
        10. September 2021, wie folgt geöffnet:
                         Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                         Dienstagnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                                        Jubilare
               Wir gratulieren herzlich:

               Am 29. August 2021 Herrn Klaus Wollmann zum 80. Geburtstag.

               Gemeindeverwaltung

                                        Jubilare
         Wir gratulieren herzlich:

         Am 01. September 2021 Edith und Helmut Deusch zur Diamantenen Hochzeit

         Gemeindeverwaltung

Geschwindigkeitskontrollen in Hardt
Im Juni fanden wieder Geschwindigkeitsmessungen in Hardt statt. Von der Bußgeldstelle des
Landratsamtes Rottweil wurden uns die Ergebnisse nun mitgeteilt:

                                 Königsfelder Straße           Nägelesee
                                       70 km/h                  70 km/h
                                 (am 07.06.2021 von       (am 17.06.2021 von
                                  06.29 – 09.00 Uhr)       06.29 – 08.30 Uhr)
       Gemessene Fahrzeuge               747                      616
       Beanstandungen                     23                      18
       Quote                           3,07 %                   2,92 %
       Höchstgeschwindigkeit           98 km/h                  94 km/h

Gemeindeverwaltung
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Sommerferienprogramm 2021
Im Rahmen des Sommerferienprogramms finden am morgigen Samstag und nächste Woche
folgende Programmpunkte statt:

Spiel und Spaß im Schützenhaus Tennenbronn!

Am Samstag, den 28. August 2021
Von 14.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Treffpunkt: Schützenhaus Tennenbronn
Es ist noch ein Platz frei!

Kino in der Arthur-Bantle-Halle
Am Mittwoch, den 01. September 2021
Beginn: 14.00 Uhr
Bitte med. Mund-Nasen-Schutzmaske mitbringen!
Eine Anmeldung ist erforderlich!

Nachmittag beim Imker
Am Donnerstag, den 02. September 2021
Treffpunkt: 14.30 Uhr am Rathaus
Unkostenbeitrag: 3,00 €
Bei Regen fällt die Veranstaltung leider ins Wasser.
Diese Veranstaltung ist ausgebucht!

Nähere Infos zu den oben genannten Programmpunkten entnehmen Sie bitte dem
Sommerferienprogramm (Hardter Bote v. 25.06.2021) oder am Aushang beim Rathaus.

               Abfuhrtermine der Biomüllabfuhr in Hardt
               Freitag, den 27. August 2021.
               Freitag, den 03. September 2021.
               Die Gefäße sind bis spätestens 6.30 Uhr bereitzustellen.

               DSD-Sammlung (gelber Sack)
               Donnerstag, den 02. September 2021.

               Die Plastiksäcke sind bis spätestens 6.30 Uhr bereitzustellen.
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Die Notfallpraxis am SRH Krankenhaus Oberndorf ist auch Anlaufstelle für Bürger aus Hardt.
Die Patienten werden dort am Wochenende und an Feiertagen von den niedergelassenen Ärzten
versorgt. Bei akuten Erkrankungen können Patienten am Wochenende sowie an Feiertagen von
9.00 Uhr bis 20.00 Uhr unangemeldet ohne vorherige telefonische Anmeldung in die Notfallpraxis
kommen. Außerhalb der Öffnungszeiten und an Werktagen ab 19.00 Uhr vermittelt die Leitstelle
des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) über die Rufnummer 116 117 den diensthabenden Arzt.
Über diese Rufnummer werden auch die medizinisch notwendigen Hausbesuche koordiniert.
Wir weisen darauf hin, dass lebensbedrohliche Notfälle               auch      weiterhin   vom
DRK-Rettungsdienst (Rufnummer 112) versorgt werden.

  Notfalldienst der Ärzte:
  Kinderarzt, Augenarzt und HNO-Arzt:                        Telefon 116 117
  Zahnärztlicher Notfalldienst:
  - Auskunft über das Zahnärztehaus Freiburg:                Telefon 0180 3 222 555-15

  Notdienst der Apotheken:
 Samstag, den 28. August 2021:
 Sonnen Apotheke, Gartenstraße 5, Sulgen                     Telefon 83 16
 Sonntag, den 29. August 2021:
 Römer-Apotheke, Vorstadtstraße 1, Waldmössingen             Telefon 07402 / 9 11 91

  Not- und Pflegedienste:
 DRK-Sozialstation:                                          Telefon 0741/479-232

  Mobile Pflege Hardt
  Sulgener Straße 8, 78739 Hardt                             Telefon 24 50 977

  Nachbarschaftshilfe „Lichtblicke“ Hardt e.V.
  Büro im Rathaus (altes Postamt im Erdgeschoss)             Telefon 958833

  Kirchliche Sozialstation Schramberg:                       Telefon 3134
  (Mitgesellschafter: Kirchengemeinde Hardt)

  Häuslicher Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt              Telefon 24 59 38
  Schramberg

  Dorfhelferin und Familienpflegerin (alle Kassen):
  Einsatzleitung: Doris Klausmann                            Telefon 56 79 87

  Familienservice / Haushaltshilfe (alle Kassen)
  Maschinen- und Betriebshilfsring Rottweil – Freudenstadt   Telefon 07454/960011

  Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle                       Telefon 0741/477-301
  Informationen zur Einbruchssicherung:                      oder    0741/477-300
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Das Landratsamt Rottweil – Kreissozialamt - informiert:

                Sprechstunde der Beratungsstelle Alter und Technik
                zum Thema „Altersgerechtes Wohnen“
Die Beratungsstelle Alter und Technik des Landkreises Rottweil bietet im September 2021
wöchentlich Sprechtrage in der neueröffneten Musterwohnung im Parktorweg 1 in 78713
Schramberg an. An allen anderen Tagen ist Frau Kopf im Büro in der Olgastraße 6 in Rottweil
erreichbar und steht für persönliche Beratungen und Hausbesuche zur Verfügung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos und neutral zu Fragen rund um das
Thema barrierefreies Wohnen beraten lassen. Themenschwerpunkte bilden die Barriere-
Reduzierung, Alltagshilfsmittel sowie Finanzierungsmöglichkeiten.
Terminvereinbarung mit vorheriger Anmeldung.
Ansprechpartner der Beratungsstelle „Alter und Technik“, Olgastraße 6, in 78628 Rottweil ist
Frau Carmen Kopf. Für Beratungsanfragen und Terminanmeldungen steht Ihnen Frau Carmen
Kopf unter der Telefonnummer 0741/244-8161 oder per E-Mail unter Carmen.Kopf@Landkreis-
Rottweil.de zur Verfügung.
Die nächsten Sprechtage finden am 07. September 2021, 14. September 2021, 21. September
2021 und 28. September 2021, jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, in der Musterwohnung in
Schramberg, Parktorweg 1, statt.
Bitte beachten Sie, dass der Sprechtag nur nach vorheriger Anmeldung stattfindet.
Bitte vereinbaren Sie deshalb bis spätestens einen Tag vorher einen Termin mit Frau Kopf unter
der Telefonnummer 0741/244-8161.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert:
Berufsstarter bekommen ihren Sozialversicherungsausweis
Viele Jugendliche starten in den nächsten Wochen in ihr Berufsleben. Mit dem Beginn ihrer ersten
Beschäftigung erhalten die Berufsanfängerinnen und -anfänger ein Anschreiben mit ihrem
Sozialversicherungsausweis. In diesem wichtigen Dokument steht unter anderem die
Versicherungsnummer und welcher Rentenversicherungsträger für die Empfängerin oder den
Empfänger zuständig ist.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg weist darauf hin, dass in der
Versicherungsnummer das korrekte Geburtsdatum enthalten sein muss. Alle persönlichen
Angaben im Ausweis sollten genau überprüft werden. Denn nur so ist gewährleitet, dass alle
Beiträge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht sind. Sollten Daten nicht korrekt
sein, dann muss umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis beantragt
werden, zum Beispiel mit der Geburtsurkunde.
Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt.
Alte Sozialversicherungsausweise behalten ihre Gültigkeit. Der Sozialversicherungsausweis muss
genauso sorgfältig behandelt werden wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn
oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, dann benötigt man
diesen Ausweis zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer. Geht der Ausweis verloren,
wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, dann kann man kostenlos einen
neuen Ausweis anfordern. Am einfachsten geht das entweder über die Krankenkasse oder über
die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter www.eservice-drv.de
Weitere Informationen gibt es in den Broschüren „Die Rentenversicherung – verlässlicher Partner
von Anfang an“ und „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“. Sie können kostenlos unter der
Telefonnummer 0721/825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung.de stehen die Broschüren ebenfalls als PDF zum
Herunterladen zur Verfügung.
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PRESSEMITTEILUNG DER LUBW
                 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Keller und Erdgeschoss auf Radon überprüfen
In Radonvorsorgegebieten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein Muss
29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald gehören seit Mitte des Jahres zu
Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in diesen
Gebieten nun gesetzlich verpflichtet, die Radonmenge in der Luft an allen Arbeitsplätzen im Keller- und
Erdgeschoss zu untersuchen, wenn sich dort eine Arbeitskraft im Jahresdurchschnitt mindestens eine
Stunde pro Woche aufhält. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich anhand eines
Informationsblattes des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über
Radonmessungen informieren: Erstmessung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in
Radonvorsorgegebieten. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das beim Zerfall Strahlung abgibt. Werden
größere Mengen an Radon über einen langen Zeitraum eingeatmet, kann dies langfristig zu
Lungenkrebs führen.

Radonvorsorgegebiete
„Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, in denen der gesetzliche Referenzwert für Radon mit höherer
Wahrscheinlichkeit in Innenräumen überschritten wird als im Bundesdurchschnitt. In diesen Gebieten
ist der Schutz vor Radon besonders wichtig. Auch Privatpersonen sollten darüber nachdenken,
Messungen im Erdgeschoss und Keller ihrer Wohnungen und Häuser durchzuführen“, so Werner
Altkofer, stellvertretener Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Der
gesetzliche Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt.
Radon entsteht überall im Boden und bildet sich aus natürlich vorkommendem Uran. Tritt Radon an die
Erdoberfläche verdünnt sich das Gas. In der Außenluft ist es entsprechend nur in geringen Mengen
vorhanden.
Radon dringt durch Risse in erdberührenden Wänden und Böden eines Gebäudes ein und kann sich
bei unzureichendem Luftaustausch im Gebäude ansammeln. Die Radonmenge nimmt vom Keller über
das Erdgeschoss nach oben hin ab.

Radonmessungen sind auch für Privatpersonen einfach durchzuführen
Radonmessungen sind einfach und kostengünstig durchzuführen. In häufig genutzten Privaträumen
wird je ein Radon-Exposimeter im Keller und Erdgeschoss für zwei bis zwölf Monate aufgestellt. Die
Räume sollen wie gewohnt weiter genutzt werden. Das Radon-Messgerät besteht aus einer kleinen
Plastikdose mit eingebautem Filter und einer Detektorfolie. Es benötigt keinen Strom. Die ca. 30 Euro
teuren Geräte können über anerkannte Stellen bestellt werden, die anschließend auch die Analyse des
Exposimeters durchführen. Eine Liste von anerkannten Stellen steht auf der Webseite
„Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen“ des Bundesamtes für
Strahlenschutz zur Verfügung.

Schutz vor Radon
Auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten ist das Thema Radon relevant. „Uns sind Messungen
außerhalb der Vorsorgegebiete bekannt, bei denen die Referenzwerte in Räumen überschritten
wurden“, so Altkofer. Bundesweit geht man davon aus, dass in 3 von 100 Gebäuden Radonmengen
vorkommen, die über dem Referenzwert liegen. In Radonvorsorgegebieten sind es 10 von 100
Gebäuden.
Im Fall von erhöhten Radonmengen könne schon durch regelmäßiges, richtiges Lüften viel erreicht
werden. Das Hinzuziehen einer Fachperson bei Überschreitungen des Referenzwertes sei auf jeden
Fall sinnvoll. Bei Neubauten ist der Schutz vor Radon von vornherein mit einzuplanen und gesetzlich
vorgeschrieben. Außerhalb von Radonvorsorgegebieten reichen dazu meist die üblichen Maßnahmen
zum Schutz des Gebäudes vor Feuchtigkeit aus. In Radonvorsorgegebieten sind zusätzliche
Maßnahmen erforderlich.
Weiterführende Informationen zu Radonvorsorgegebieten und welche Maßnahmen bei zu hohen
Radonwerten ergriffen werden können, sind auf der LUBW-Webseite „Radon“ zu finden:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/radonvorsorgegebiete.
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20 ...
Evangelische Kirchengemeinde Locherhof – Hardt
Pfarrer Friedhelm Bühner
Kirchweg 6 | 78664 Eschbronn | Tel. (07403) 686, Fax (07403) 475
Pfarrbüro: Heike Holl | Tel. (07403) 686 | Fax (07403) 475 |
E-Mail: Pfarramt.Locherhof@elkw.de
Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
www.evang-christuskirche.de

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Das Pfarrbüro ist bis 29. August 2021 nicht besetzt.
Wochenspruch:
Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir
getan.
(Matthäus 25,40b)

Sonntag, 29. August 2021
10.15 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Locherhof mit Taufe von Lotta Finkbeiner aus
          Dunningen und Alessio Hauser aus Bösingen.

Donnerstag, 02. September bis 05. September 2021
Konfirmandenfreizeit des Konfirmandenjahrgangs 2020/2021

Sonntag. 05. September 2021
10.15 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Locherhof mit Prädikant Siegl

Einbau neuer Ton- und Medientechnik in der Christuskirche Locherhof geht voran!

Fortsetzung: Siehe nächste Seite.
Fortsetzung der kirchlichen Mitteilungen der evangelischen Kirchengemeinde Locherhof - Hardt

“Was lange währt, wird endlich gut!“ ist ein altes Sprichwort, das sich wieder einmal bewahrheitet:
Seit zwei Jahren wird schon überlegt, geplant, gebetet und Geld gesammelt für eine neue Ton- und
Medientechnik in der Christuskirche. Dann kam Corona und mit Corona Gemeindeglieder, die uns
internetfähig gemacht haben. In den Sommermonaten haben wir Gottesdiensten im Freien den Vorzug
gegeben, weil uns die direkte Begegnung viel bedeutet. Aber inzwischen wissen alle, dass es uns
weiterbringt, in neue Ton- und Medientechnik zu investieren: Neue Mikrofone, bessere Lautsprecher,
eine Kamera für Übertragungen, digitale Mischtechnik und Internet-Anbindung sind die großen Brocken,
aber auch eine neue Verkabelung in der Kirche für viele Anlässe. Dieser Einbau läuft inzwischen und
wir sind einfach nur dankbar für die rund 10.000 Euro an Spenden, die bereits eingegangen sind. Vielen
Dank allen, die dazu beitragen haben! Wenn Sie mithelfen wollen, die verbleibenden 2.000 Euro zu
stemmen, können Sie das jetzt auch über den Link „Online-Spenden“ auf unserer Homepage tun
(IBAN: DE71 6425 0040 0000 1701 12 | BIC SOLADES1RWL | Evang. Kirchengemeinde Locherhof).
Danke für jeden Euro und noch mehr für Ihre Treue zur Gemeinde. Denn neue Technik will auch
„genossen" werden. Unser Schwerpunkt ist und bleibt die „echte“ Begegnung mit Ihnen im Gottesdienst
nach unserer Gemeindevision „Nah bei Gott und nah bei den Menschen“.

Miteinander feiern und einander begegnen in der Ferienzeit
Am 12. September 2021 feiern wir einen gemeinsamen Gottesdienst um 10.15 Uhr in
der Christuskirche in Locherhof. Im Anschluss wollen wir bei der Grillstelle hinter der
Kirche miteinander grillen, im lockeren Beisammensein einander begegnen und ins
Gespräch kommen. Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind. Bringen Sie gerne auch
Freunde, Verwandte und Nachbarn mit.
Grillgut, Geschirr und, wenn möglich, einen Salat bitte selbst mitbringen, um den Rest
kümmern wir uns!

CVJM Locherhof e.V.
CVJM-Vorsitzender Benjamin Beißwanger | Tel. (07403) 92 91 14
E-Mail: Benjamin.Beisswanger@cvjm-locherhof.de
www.cvjm-locherhof.de

Mittwoch, 01. September 2021
9.30 Uhr Krabbelgruppe - Eltern mit ihren Kindern von 0 bis 3 Jahren
Treffpunkt : Kirchwiese (hinter Christuskirche Locherhof)
Ansprechpartnerin: Katja Staiger, 0176-61969052

Die anderen Gruppen und Kreise machen während der Sommerferien Pause.

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Bibelerlebniswelt Schönbronn e.V.
Diakon Dieter Vanselow | Schönbronn 46 | 78713 Schramberg | Tel. 07422 / 53332 od. 07403/521 |
E-Mail: info@bibelerlebniswelt.de | www.bibelerlebniswelt.de
Öffnungszeiten: Ausstellung mit Führung nach Vereinbarung
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:             Elke Benner, Tel. 07422/7807
                                           Dienstag                  14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
                                           Mittwoch                   9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
                                           Freitag                    8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Pastorales Team:                           Pfr. Dr. Eberhard Eisele, Tel.: 07422/8263
                                           Gemeindereferentin Gabi Reuter-Mink, Tel. 07422/245432

Hausverwaltung Gemeindezentrum:            Anna Storz, Tel. 0152-55419095
                                           E-Mail: verwaltung.gemeindezentrum@gmail.com

Die aktuellen Gottesdienstpläne für die Seelsorgeeinheit finden Sie auch auf der Homepage von St. Laurentius:
http://stlaurentius-sulgen.drs.de/

Damit wir auch in der aktuellen Situation in Kontakt bleiben können, gibt es künftig immer
mal wieder Informationen per E-Mail – eine Art „Newsletter“. Wenn Sie Interesse daran haben,
schicken Sie Ihre Mail-Adresse ans Pfarrbüro unter StGeorg.Hardt@drs.de

Gottesdienstzeiten:

Samstag, 28.08.2021:            8.00 Uhr       Rosenkranz um den Frieden in der Welt

Sonntaq, 29.08.2021:                           22. Sonntag im Jahreskreis
                                8.45 Uhr       Eucharistiefeier (Pfr. Cingia)
                                               - Für die Verstorbenen der Familie Schmalz
                                               - Erwin Pfaff

Montag, 30.08.2021:             8.30 Uhr       Rosenkranz

Dienstag, 31.08.2021:           8.00 Uhr       Rosenkranz

Mittwoch, 01.09.2021:          18.30 Uhr       Rosenkranz um die Einheit der Christen
                               19.00 Uhr       Abendmesse (Pfr. Miller)

Donnerstag, 02.09.2021:         8.00 Uhr       Rosenkranz um Priester- und Ordensberufe

Freitag, 03.09.2021:            8.00 Uhr       Rosenkranz, anschl. Stille Anbetung

Samstag, 04.09.2021:            8.00 Uhr       Rosenkranz um den Frieden in der Welt

Sonntaq, 05.09.2021:                           23. Sonntag im Jahreskreis
                               1 0.00 Uhr      Eucharistiefeier
                                               - Eugen Ganter

Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit:

In Hardt:              Sonntag, 29.08.2021:             8.45 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Cingia)
                       Mittwoch, 01.09.2021:           19.00 Uhr Abendmesse (Pfr. Miller)

In Mariazell:           Sonntag, 29.08.2021:           10.00 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Cingia)
                        Freitag, 03.09.2021:           19.00 Uhr Herz-Jesu-Messe (Pfr. Miller)

In Sulgen:              Sonntag,    29.08.2021:        10.00 Uhr Eucharistiefeier (Pfr. Miller)
                        Donnerstag, 02.09.2021:        19.00 Uhr Abendmesse (Pfr. Miller)
Fortsetzung der Kirchlichen Mitteilungen der Katholischen Kirchengemeinde St. Georg Hardt

Gottesdienste und Corona Verordnungen
Eine Anmeldung zu den Wochenendgottesdiensten ist bis auf weiteres nicht mehr
verpflichtend, wird aber empfohlen. Anmeldungen bitte zu den Öffnungszeiten, Tel. 07422/7807.

Verpflichtendes Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (ab dem 6. Lebensjahr)
Neben den bisher schon geltenden Maßgaben zur Feier von Präsenzgottesdiensten tritt nun
die Pflicht, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz
tragen müssen. Als medizinische Maske gelten sogenannte OP-Masken oder auch Masken
der Standards KN95/N95 oder FFP2.

Urlaub
Herr Pfr. Eisele ist von Mittwoch, 18.08.2021 bis Freitag, 03.09.2021 im Urlaub.
Frau Reuter-Mink ist von Montag, 23.08.2021 bis Freitag, 10.09.2021 im Urlaub.

Urlaubsvertretung
Pfr. Miller und Pfr. Cingia werden die Urlaubsvertretung für Herrn Pfr. Eisele übernehmen.

Beerdigungsdienst
Bis 14.08.2021 und von 06.09. – 18.09.2021 übernimmt Pfr. Eisele (Tel. 07422/8263) den
Beerdigungsdienst
Vom 16.08. – 21.08.2021 übernimmt Frau Reuter-Mink (Tel. 07422/245432)
den Beerdigungsdienst
Vom 23.08. – 04.09.2021 übernimmt Diakon Burkard (Tel. 0741/34530, Handy 0151-42893648)
den Beerdigungsdienst

Das Pfarrbüro ist von Montag, 16.08. – einschl. Montag, 05.09.2021 geschlossen

Datum                                                                                     Zu finden
Sonntag, 29.08.2021, 9.30 Uhr             Katholischer Gottesdienst                       ZDF

Viele ältere Mitmenschen werden es bereits wissen und hören es schon regelmäßig. Die Sendungen und Gottesdienste
auf Radio Horeb. Die Liveübertragung finden sie im Internet unter www.horeb.org/livestream
Auf der Internetseite der Diözese Rottenburg-Stuttgart www.drs.de gibt es jetzt ein vielfältiges Angebot für jede
Altersklasse einfach mal vorbeisurfen. Auch die Diözese bietet über die Homepage einige Liveübertragungen.
Auf der Internetseite www.katholisch.de gibt es auch tägliche live Übertragungen

DRK – Ortsgruppe Hardt
Nach einer sehr langen Zwangspause sind wir zuversichtlich und möchten
deshalb am Donnerstag, den 02. September 2021, wieder mit unseren
Dienstabenden starten. Natürlich unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-
Regeln.
Los geht es um 20.00 Uhr im Bürgerhaus. Mitglieder der Gemeinde, welche sich
für Erste-Hilfe-Maßnahmen interessieren, sind natürlich jederzeit herzlich
eingeladen.

Die Gruppenleitung der DRK-Ortsgruppe Hardt
Anton Kopp & Sabrina Kösling
Mandolinen-Orchester Hardt e.V.
Unsere erste Musikprobe nach der Sommerpause findet heute, Freitag, den 27. August 2021,
um 19.30 Uhr statt.

                     FC 1925 Hardt e. V.
                                 www.fc-hardt.de
Aktive Mannschaften starten in die Saison 21/22
Nach langer Pause begann Ende Juli die Vorbereitung der Aktiven. Das bisherige Trainerteam,
bestehend aus Nino Eisensteck, Thomas Pfaff und Thomas Hildbrand, wird in der neuen Runde
durch Philipp Hildenbrand ergänzt. Zum Spielerkader stieß ein Spieler aus der A-Jugend hinzu.
Neben mehreren Trainingseinheiten pro Woche fanden für die erste Mannschaft Spiele gegen die
SG Buchenberg/Neuhausen (3:0), den FC Kirnbach (5:1), den SV Oberwolfach (2:0), den
SV Gosheim (0:1), den VfL Nendingen (4:0), den SC Wellendingen (3:1), die Kickers Lauterbach
(2:2) und den DJK Villingen (4:0) statt.
Die zweite Mannschaft absolvierte Vorbereitungsspiele gegen die Spvgg Bochingen II (3:1), den
SV Zimmern III (2:4), den FV Tennenbronn II (1:1) und die SG Buchenberg/Neuhausen II (2:1).
Die erste Mannschaft empfing bereits am Donnerstag den SV Horgen und startete mit einem
3:0-Sieg in die Runde. Der FC fand besser ins Spiel als die Gäste und bereits nach wenigen
Minuten erzielte Ian Moosmann das 1:0. Danach war die Partie, wie in den meisten Duellen mit
Horgen, geprägt von vielen Zweikämpfen im Mittelfeld, ohne dass es zu vielen Torchancen kam.
Nach einer halben Stunde stand Ian Moosmann aber frei vor dem Tor und verwertete eine
Hereingabe zum 2:0. Trotz der 2:0-Führung gab der SV Horgen das Spiel noch nicht verloren und
kämpfte, um den Anschluss zu erzielen. Allerdings hatten die Gäste kaum einen Abschluss auf das
Hardter Tor. Nach einer Stunde erzielte Nico Haberstroh nach einem schlecht abgewehrten Ball
des Torwarts das abschließende 3:0.
Die Zweite trat am Samstag beim SV Villingendorf II im Bezirkspokal an und schied nach einer
4:0-Niederlage bereits in der ersten Runde aus. Zu Beginn des Spiels leistete man sich viele
einfache Fehler und hatte Glück, nicht schon in den ersten Spielminuten in Rückstand zu geraten.
Nach kurzer Zeit fand der FC besser ins Spiel und schaffte es, den Ball länger in den eigenen
Reihen zu halten, aber kam nicht gefährlich vor das gegnerische Tor. Mitte der ersten Halbzeit hatte
Villingendorf in zentraler Position vor dem Strafraum einen Freistoß, der unglücklich abgewehrt
wurde und direkt vor den Füßen eines Gegners landete, der nur noch zum 1:0 einschieben musste.
Danach kam man selbst einige Male bis in den gegnerischen Strafraum, aber konnte sich nicht mit
dem Ausgleich belohnen. In der zweiten Halbzeit leistete man sich wieder zu viele Fehler und
bewegte sich zu wenig, sodass die Gastgeber immer überlegener wurden. So fiel nach einer Stunde
das wenig überraschende 2:0. Am Ende gab man sich auf und es folgten kurz vor Schluss die
Treffer zum 3:0 und 4:0.
Bereits am heutigen Freitag tritt die erste Mannschaft um 19.00 Uhr zum vermeintlichen
Topspiel gegen den SV Waldmössingen an. Beide Mannschaften belegten in der
abgebrochenen Vorsaison die Plätze 1 und 2. Am Sonntag startet auch die Zweite in die
Runde und spielt um 15.00 Uhr in Lackendorf. Am Donnerstag tritt die Erste um 19.00 Uhr
im Bezirkspokal beim SC Lindenhof an.
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Wir machen Urlaub
von Freitag, den 27. August 2021, bis einschließlich Freitag, den 10. September 2021.

Praxis für Physiotherapie
Marianne Weißer
Schramberger Straße 48, 78739 Hardt

 Tierschutzverein Schramberg e.V.
 Herriet und Hanna
 Darf ich vorstellen: Herriet und Hanna … die beiden zuckersüßen
 Schwestern suchen gemeinsam ein Zuhause! Sie sind vier Monate
 alt, geimpft und gechipt. Das Geschwisterpärchen ist neugierig, sehr
 verspielt und freut sich, ihr neues Zuhause bald kennenzulernen.
 Bei Interesse bitte melden unter Telefon 07422/2446032.
Telefonverzeichnis
                      der Gemeindeverwaltung Hardt
                          Telefon:       9588-0 (Zentrale)
                          Telefax:       9588-30
                          E-Mail:        info@hardt-online.de
                          Internet:      www.hardt-online.de

                                                         Durchwahl           E-Mail

Bürgermeister                         Herr Moosmann         14   michael.moosmann@hardt-online.de
Vorzimmer, Zentrale                   Frau Borho            14   christa.borho@hardt-online.de

HAUPTAMT / BAUAMT
Amtsleiter Bauamt                     Herr Bernhardt        12   harry.bernhardt@hardt-online.de
Amtsleiterin Hauptamt                 Frau Rapp             17   marion.rapp@hardt-online.de
Einwohnermeldeamt, Passwesen,         Frau Haberer          13   bettina.haberer@hardt-online.de
Standesamt, Rente
Tourist-Info, Kfz-Abmeldung,          Frau Amann            11   angelika.amann@hardt-online.de
Fundamt, Hardter Bote
Sozialwesen, Ordnungsamt,             Frau Doris Fleig      18   doris.fleig@hardt-online.de
Vereine, Veranstaltungen

FINANZVERWALTUNG
Leiterin Kämmerei                     Frau Saur             22   annette.saur@hardt-online.de
Gemeindekasse                         Frau Weber            21   ulrike.weber@hardt-online.de
Steuerwesen                           Frau Wimmer           25   gudrun.wimmer@hardt-online.de

GEMEINDEWERKE
Leiterin Gemeindewerke                Frau Rimmele-Ganter 23     rimmele.ganter@hardt-online.de
Strom, Wasser, Abwasser               Frau Heike Fleig      20   heike.fleig@hardt-online.de
Störungsdienst der Stromversorgung                               07623/921818
Wassermeister/Bereitschaftsdienst                                0171/8671366

Weitere Anschlüsse:
Hausmeister                           Herr Weißer    0151/17379913      a-b-h@t-online.de
Bauhof                                Herr Flaig     0160/4788761       bauhof-hardt@t-online.de
Grundschule                                          3905               info@grundschule-hardt.de
                                                                        www.grundschule-hardt.de
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