KINDERGARTENBEDARFSPLAN 2020 BIS 2022 - ANLAGE 1 ZUR DRUCKSACHE 20/071 - KITAS WEISSACH
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Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ........................................................................................................................................................... 4 2 Wissenswertes zu den gesetzlichen Regelungen und Strukturen .................................................................5 2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rechtsansprüche ........................................................................................................... 5 2.2 Regelungen zur Finanzierung ..........................................................................................................................................6 2.3 Betreuungsformen und Betreuungszeiten ...................................................................................................................6 3 Bestandsaufnahme ............................................................................................................................................ 7 3.1 Altersstruktur der Kinder ................................................................................................................................................. 7 3.2 Aktuelle Belegung der Einrichtungen ............................................................................................................................ 7 3.3 Aktuelle Betreuungsquoten im Vergleich................................................................................................................... 10 3.4 Angebot an weiteren Betreuungsformen .................................................................................................................... 11 3.5 Nutzung der verschiedenen Betreuungsformen ........................................................................................................ 11 3.6 Nachmittagsbetreuung................................................................................................................................................... 14 3.7 Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf................................................................................................................................. 15 3.7.1 Kinder mit Beeinträchtigungen ............................................................................................................. 15 3.7.2 Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen ................................................................................. 15 3.8 Ergebnisse und Maßnahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2018 bis 2020 ................................................. 15 3.9 Zufriedenheit der Eltern ................................................................................................................................................. 16 3.10 Personalstand in den Einrichtungen.......................................................................................................................... 16 3.11 Kosten der Kindertagesbetreuung in Weissach....................................................................................................... 17 3.11.1 Kostenverteilung aus dem Jahr 2019 .................................................................................................... 17 3.11.2 Gebühren .................................................................................................................................................... 19 4 Bedarfsermittlung ............................................................................................................................................ 19 4.1 Zusätzlicher Bedarf aus Wohnbauprojekten & Neubaugebieten......................................................................... 20 4.2 Zusätzlicher Bedarf aufgrund Anpassung des Einschulungsstichtags ................................................................ 21 4.3 Bedarf an Betreuungsplätzen .......................................................................................................................................22 4.4 Tatsächlicher Bedarf an Ganztagesplätzen ..............................................................................................................23 4.5 Betreuungsbedarf bei Schulkindern ........................................................................................................................... 24 4.6Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf................................................................................................................................ 24 4.6.1 Kinder mit Beeinträchtigungen ............................................................................................................ 24 4.6.2 Bedarf an Sprachförderung................................................................................................................... 24 4.7 Bedarfsplanung - allgemeine Überlegungen............................................................................................................ 24 4.8Personal in den Einrichtungen und Leitungsfreistellung ....................................................................................... 24 4.9Regelungen zur Verpflegung .........................................................................................................................................25 4.10 Platzvergabe und Änderung der Betreuungszeit ...................................................................................................25 4.11 Umgang mit Betreuungsbedarf von Kindern unter einem Jahr ...........................................................................26 4.12 Flexible Betreuungsmodelle .......................................................................................................................................26 4.13 Platzsharing in Krippe und / oder Kindergarten ....................................................................................................26 5 Bedarfsplanung für die einzelnen Kindertageseinrichtungen .................................................................... 27 5.1 Bedarf für Flacht .............................................................................................................................................................. 27 Krippe .................................................................................................................................................................... 27 2
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach Kindergarten ......................................................................................................................................................... 27 5.2 Bedarf für Weissach........................................................................................................................................................ 28 Krippe ................................................................................................................................................................... 28 Kindergarten ........................................................................................................................................................ 28 5.3 Gesamtbedarf .................................................................................................................................................................. 28 6 Zusammenfassung der Vorhaben .................................................................................................................. 29 7 Literaturverzeichnis ........................................................................................................................................ 29 Ihre Ansprechpartnerin: Lisa Rill Sachgebietsleiterin Kinder, Jugend & Familie Tel.: (07044) 9363-230 Fax: (07044) 9363-9230 E-Mail: rill@weissach.de 3
1 Einleitung Für Kinder sind die Familie und die Kindertageseinrichtung (Kita) in den ersten Lebensjahren ihre zentralen Lebenswelten. Wichtige Ressourcen für lebenslanges Lernen im Bereich Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege spielt in der heutigen Gesellschaft eine bedeut- same Rolle und wird stets politisch diskutiert. Auch weiterhin ist der Ausbau der Betreuungsplätze für Kin- der von ein bis drei Jahren im Fokus. Damit einher geht die Diskussion über den Fachkräftemangel im Erzie- hungsbereich, der sich weiter verschärft hat. Im Gebiet der Kindertagesbetreuung hat sich die Perspektive von der Kindertagesstätte (KiTa) als Betreuungseinrichtung hin zu einer umfassenden Bildungseinrichtung gewandelt. Immer mehr muss Vielerorts der Spagat zwischen unterbesetzten Einrichtungen und einem kontinuierlich steigendem Qualitätsanspruch gewahrt werden. In den letzten Jahren konnte beobachtet werden, dass Immer mehr Familien sich dazu entscheiden, Ihre Kinder ab einem Jahr betreuen zu lassen, um den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen und durch die Betreuungsvielfalt Familie und Beruf gut vereinbaren zu können. Daher spielt das Betreuungsan- gebot der Gemeinde eine zentrale Rolle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dieser Kindergar- tenbedarfsplanung wird ein Überblick über die Betreuungssituation in der Gemeinde Weissach dargestellt. Die Prüfung der Bereitstellung eines ausreichenden Betreuungsangebotes und die Erfüllung der bestehen- den Rechtsansprüche sind gelichermaßen Bestandteil der Bedarfsplanung als auch eine Betrachtung der Bedarfsgerechtigkeit des Angebotes. Über die reine Bedarfsplanung hinaus wird gleichzeitig auch ein Ein- blick in die pädagogischen Qualitätsmerkmale gewährt. Die Auswertung der Betreuungssituation von Kindern zwischen einem und zehn Jahren orientiert sich an den Strukturen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Auswert- ung bezieht folgende Altersgruppen in den einzelnen Ortsteilen Weissach und Flacht mit ein: Krippenkinder (1 bis 3 Jahre) Kinder im Kindergarten (3 bis 6 Jahre) Schulkinder (7 bis 10 Jahre) Ziel der Bedarfsplanung ist es, einen Überblick über die aktuelle Betreuungssituation in der Gemeinde Weissach zu erhalten (3. Bestandsaufnahme). Dabei wird herausgearbeitet, ob die gesetzlich vorgeschriebe- nen Rechtsansprüche der Kinder und Familien gegeben sind und ob die aktuell zur Verfügung stehenden Plätze und Betreuungszeiten den Bedarf der Familien abbilden (4. Bedarfsermittlung). Daten zur Fachkräftesituation in den Einrichtungen, die Kostenstrukturen in der Kindertagesbetreuung sowie ein Überblick über die Grundlagen der Bezuschussung durch das Land wurden für einen umfassenden Blick auf die Kindertagesbetreuung in Weissach ebenfalls in der Betrachtung berücksichtigt. Für die Bedarfsplanung 2020 - 2022 wurde auf eine direkte Bedarfsabfrage verzichtet. Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage 2018 – 2020 haben gezeigt, dass die Daten nur im begrenzten Maße eine repräsentative und realitätsnahe Grundlage für die weitere Planung bieten, im Verhältnis aber einen hohen Auswertungsauf- wand bedingt. Für die Analyse des Betreuungsbedarfs wurde im Vergleich zur vorherigen Planung eine tie- fere Auswertung der gebuchten Betreuungsmodelle gewählt. 4
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach Im Abschnitt zur Bedarfsermittlung steht der benötigte Umfang an Betreuungsplätzen in der Kindertages- betreuung bis zum Kindergartenjahr 2022 / 2023 im Mittelpunkt. Grundlage der Berechnung bilden neben den Geburtenzahlen aus den vergangenen Jahren für die Gemeinde Weissach auch geplante Erschließungs- gebiete und Wohnbauprojekte. 2 Wissenswertes zu den gesetzlichen Regelungen und Strukturen 2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rechtsansprüche Die stetige und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Betreuungsangebote erfordert eine sorg- fältige kontinuierliche örtliche Bedarfsplanung. Sie ist sowohl Grundlage für die Förderung der freien Träger als auch das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen und damit eine wesentliche Vor- aussetzung, um den unterschiedlichen örtlichen Verhältnissen und Versorgungsstrukturen noch besser gerecht werden zu können. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet die Städte und Ge- meinden, eine Kindergartenbedarfsplanung zu betreiben, um auf ein ausreichend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Das Erstellen einer örtlichen Bedarfsplanung ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO). Da es in der Gemeinde Weissach bis zum Jahr 2016 keine Kinder- gartenbedarfsplanung gegeben hat, stellt der vorliegende Bericht den dritten Kindergartenbedarfs- plan der Gemeinde Weissach dar. Dieser wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 13.07.2020 verab- schiedet und wird in einem Zwei-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben. Das Leistungsangebot soll sich nach § 22 a achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) pädagogisch und orga- nisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Auf Landesebene sind die Bestimmungen im KiTaG geregelt. Für Kinder im Kindergartenalter (drei bis sechs Jahre) besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kinder- gartenplatz. Es ist darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht. Für Kinder unter drei Jahren sowie für schulpflichtige Kinder sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Seit August 2013 haben auch Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Be- treuungsplatz. § 3 Abs. 2 KiTaG regelt darüber hinaus, dass die Gemeinde darauf hinzuwirken hat, dass ein bedarfs- gerechtes Angebot an Plätzen für Kinder vorzuhalten ist, die das erste Lebensjahr noch nicht voll- endet haben. Die Gemeinde und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dabei nach § 3 Abs. 2 a KiTaG im Rahmen ihrer Planung zu berücksichtigen, dass auch ein Bedarf gedeckt werden kann, der kurzfristig entsteht. Die Kommune kann grundsätzlich Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in dem Umfang er- heben, die eine angemessene wirtschaftliche Belastung der Familien gewährleisten. Dabei ist nach § 6 KiTaG die Anzahl der Kinder in der Familie zu berücksichtigen. Die Höhe der Gebühren regelt das Kom- munalabgabengesetz bzw. die örtlichen Satzungen. 5
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach 2.2 Regelungen zur Finanzierung In der Änderung des KiTaG von 2009 wurde die Fördersystematik für Träger von Kindertageseinrich- tungen vereinheitlicht. Die Systematik der finanziellen Zuschüsse des Landes an die Gemeinden erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) nach dem Prinzip „Geld folgt den Kindern“ ent- sprechend der §§ 29 b und 29 c FAG. Die Gemeinden erhalten danach Gelder nach der Zahl der in ihrem Gebiet betreuten Kinder differenziert nach Alter und durchschnittlicher Betreuungszeit. Die Förderung setzt sich dabei folgendermaßen zusammen: mindestens 63 % der Betriebskosten für Kindergärten und altersgemischte Gruppen (§ 8 Abs. 2 KiTaG) mindestens 68 % für Kinderkrippen (§ 8 Abs. 3 KiTaG) Die Standortgemeinde erhält entsprechend dem interkommunalen Kostenausgleich nach § 8 KiTaG für auswärtige Kinder, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, einen Kostenausgleich von der Wohnsitzgemeinde. Für die Förderung der Kindertagespflege ist das Jugendamt zuständig. Der Personalschlüssel in den Einrichtungen ist ebenfalls im KiTaG geregelt. In einer Verordnung vom 10.12.2010 wurde eine stufenweise Erhöhung des Personalschlüssels bis 2012 beschlossen. Der Min- destpersonalschlüssel wird je beantragter Gruppe berechnet und ist von unterschiedlichen Faktoren, bspw. dem Alter der Kinder, den Öffnungszeiten, den Anwesenheitszeiten der Kinder sowie Schließ- und Urlaubstagen abhängig. Dieser Standard hat sich seit dem Jahr 2012 nicht verändert und wird der- zeit überarbeitet. 2.3 Betreuungsformen und Betreuungszeiten Die folgende Übersicht soll helfen, die Ausführungen dieses Berichts inhaltlich einordnen zu können: Kinderkrippe: Betreuungsangebot für Kinder von ein bis zwei Jahren Kindergarten: Betreuungsangebot für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt Hort / Kernzeit / Schülerbetreuung: Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Kindertagespflege: Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren bei einer Tagesmutter / Tagesvater Regelbetreuung / verlängerte Öffnungszeit (VÖ): 30 Stunden bzw. 35 Stunden Betreuungszeit pro Woche, teilweise mit Mittagessen und / oder Mittags- pause, in denen die Kinder abgeholt werden. 6
Ganztagesbetreuung (GT): 40 Stunden bzw. 50 Stunden Betreuungszeit pro Woche mit durchgängiger Öffnungszeit mit Mittag- essen. 3 Bestandsaufnahme 3.1 Altersstruktur der Kinder 2015 / 2017 / 2019 / 2020 / 2021 / 2022 / Gemeinde Weissach gesamt 2016 2018 2020 2021 2022 2023 0-1 79 71 83 78 78 78 1 - 2 (Krippe) 138 152 150 153 153 142 3 - 6 (Kiga) 273 283 292 303 306 282 7 - 10 (Schule) 267 297 284 285 295 316 Summe 757 803 809 819 822 818 Quelle: Einwohnermeldeamt Die Geburtenraten in Weissach & Flacht bleiben bei einer minimal steigenden Tendenz relativ konstant. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre (2010 bis 2019) kamen auf 1.000 Einwohner der Gemeinde pro Jahr nahezu 10 Geburten. Dies entspricht einer jährlichen Geburtenrate von ca. 74,4 Geburten. Für die weitere Planung wurde auf den Durchschnittswert der letzten fünf Jahre zurückgegriffen, da dieser re- präsentativer erscheint und den leicht steigenden Trend darstellt. In der tabellarischen Übersicht zur Altersstruktur ist erkennbar, dass bei den absoluten Kinderzahlen der null- bis sechsjährigen Kinder in den kommenden zwei Jahren eine leichte Steigerung vorhanden ist. Im Vergleich zu den Vorjahren ist eine Steigerung insbesondere in der Alterskohorte 3 – 6 Jahren zu verzeichnen. Dies ist eine Folge aus besonders geburtenstarken Jahrgängen 2015 und 2016. Aufgrund dessen ist ein Anstieg der Kinderanzahlen im Schulbereich 2022/2023 deutlich ersichtlich. Im Vergleich zum Schuljahr 2019 / 2020 wird in 2022 / 2023 mit einem Anstieg um 22 Kinder gerechnet. Die Kinder aus Flüchtlingsfamilien sind aktuell alle in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde unter- gebracht. Hieraus besteht bisher und ist auch für die kommenden zwei Jahre kein markanter Mehrbe- darf bei der Kinderbetreuung ersichtlich. 3.2 Aktuelle Belegung der Einrichtungen Die folgenden Tabellen zeigen die Belegung der Kindertageseinrichtungen in Weissach & Flacht im Jahr 2020. Die Tabellen stellen die drei Altersgruppen getrennt dar. 7
Krippenplätze (Kinder 1 bis 3 Jahre)* Stichtag 01.01.2018 Stichtag 01.03.2020 Ortsteil Ortsteil Weissach Ortsteil Ortsteil Weissach Weissach Flacht gesamt Weissach Flacht gesamt Krippenplätze VÖ 20 20 40 10 20 30 (30 / 35 Stunden pro Woche) Krippenplätze GT 40 0 40 45 0 45 (40 / 50 Stunden pro Woche) 60 20 80 55 20 75 Summe vorhandener Plätze 33 19 52 59 12 71 belegte Plätze 55 % 95 % 65 % 107 % 60 % 95 % Auslastung * Die Tabelle zeigt eine stichtagsbezogene Betrachtung, die nicht für das Gesamtjahr repräsentativ ist, jedoch Hinweise zur aktuellen Belegung geben soll ** davon insgesamt 25 Belegplätze Porsche AG Im Krippenbereich werden Ganztagesplätze ausschließlich in der Ferry-Porsche-KiTa angeboten. Mit Stand 01.03.2020 liegt die Auslastung der insgesamt angebotenen Krippenplätze bei 95 v.H. Dabei liegt die Auslastungsquote im Ortsteil Flacht bei 60 v.H., da mit Stand 01.03.2020 von 20 Betreuungsplätze nur 12 belegt sind. Die geringe Auslastungsquote im Ortsteil Flacht ist damit zu begründen, dass ab dem Monat März 2020 viele Aufnahmen geplant waren, jedoch „corona-bedingt“ zunächst nicht statt- finden konnten. Deshalb ist die Auslastungsquote stichtagsbezogen niedriger. Im Ortsteil Weissach stellt sich die stichtagsbezogene Auslastungsquote mit 107 v.H. deutlich höher als in den Vorjahren dar. Durch die Schließung der Krippe Mäusebande Ende 2018 sowie der Umwandlung einer bestehenden Kleingruppe in eine VÖ-Gruppe (Anpassung der Betriebserlaubnis) ist das Platzangebot nahezu ausge- schöpft und als bedarfsgerecht zu bezeichnen. Die aufgeführte Überbelegung bzw. Auslastungsquote von 107 v.H. ist ebenfalls auf die stichtagsbezogene Betrachtung zurückzuführen. Während des Kin- dergartenjahrs kann es kurzfristig dazu kommen, dass Kinder noch die Einrichtung besuchen, für wel- che in wenigen Tagen einen Wechsel in den Kindergarten ansteht sowie parallel neue Kinder im Krip- penbereich bereits eingewöhnt werden. Im Monat Juni 2020 liegt die Auslastungsquote in Weissach 95 v.H. Im Jahr 2018 lag die stichtagsbezogene Auslastung im Krippenbereich in Weissach bei 65 v.H. sowie im Ortsteil Flacht bei 73 v.H. Die Auslastung betrachtet auf die Gesamtgemeinde lag mit 65 v.H. damit deutlich unterhalb der Auslastung im Jahr 2020. Durch die Erhöhung der Auslastung der Ferry- Porsche-Kita, durch Öffnung der letzten geschlossenen Gruppe im September 2018 und mit der Schließung der ehemaligen Krippe Mäusebande zum 31.12.2018 in Weissach konnte die Auslastung wie geplant erhöht und damit das vorgehaltene Angebot an den Bedarf angepasst werden. 8
Kindergartenplätze (Kinder 3 bis 6 Jahre) Stichtag 01.01.2018 Stichtag 01.03.2020 Ortsteil Ortsteil Weissach Ortsteil Ortsteil Weissach Weissach Flacht gesamt Weissach Flacht gesamt Kindergartenplätze VÖ 155 80 235 155 80 235 (30 / 35 Stunden pro Woche) Kindergartenplätze GT 50 20 70 50 20 70 (40 / 50 Stunden pro Woche) * 205 100 305 205 100 305 Summe vorhandener Plätze 151 73 224 173 90 263 belegte Plätze 74 % 73 % 74 % 84 % 90 % 86 % Auslastung * davon 10 Belegplätze Porsche AG Bei den Kindergartenplätzen liegt die Auslastung insgesamt bei 86 v.H. Dies entspricht einer Steige- rung um 12 v.H. zur letzten Bedarfsplanung. Die höhere Auslastung ist auf eine Steigerung der nachge- fragten Plätze bei einem gleichbleibenden Platzangebot zurückzuführen. Die absoluten Kinderzahlen in der Altersgruppe 3 – 6 Jahre stieg über den Zeitraum 2015 / 2016 bis 2019 / 2020 um rund 30 Kinder. Dabei ist die Auslastung im Ortsteil Flacht etwas höher. In der Gesamtübersicht handelt es sich um ein zwischen den beiden Ortsteilen relativ ausgeglichenes Angebot, welches als bedarfsgerecht bezeichnet werden kann. Die aktuelle Auslastung stellt im Bereich Kindergartenplätze kein Überangebot mehr dar. Insgesamt ist festzuhalten, dass aktuell sowohl für Krippen- als auch für Kindergartenkinder ausrei- chend und bedarfsgerecht Betreuungsplätze in der Gemeinde Weissach zur Verfügung stehen. Damit sind die Rechtansprüche vollumfänglich gewährleistet. Hort (Schulkinder) Stichtag 01.01.2018 Stichtag 01.03.2020 Ortsteil Ortsteil Weissach Ortsteil Ortsteil Weissach Weissach Flacht gesamt Weissach Flacht gesamt Hortgruppe 50 25 75 50 25 75 (25 Stunden pro Woche) 40 14 54 41 18 59 belegte Plätze 80 % 56 % 72 % 82 % 72 % 79 % Auslastung zusätzliche Plätze in der Kern- 80 80 zeitbetreuung 155 155 Summe Plätze für Schulkinder 9
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach Weiterhin ist im Bereich der Schulkindbetreuung zu erkennen, dass auch bei einer leicht steigenden Nachfrage und Auslastung ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Bei der Schulkindbe- treuung gibt es eine Vielzahl an Modellen, die von den Familien gebucht werden können. Seit Frühjahr 2019 stehen den Eltern überarbeitete Betreuungsmodelle zur Verfügung, welche in Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen und dem Elternbeirat überarbeitet worden sind. Die Auslastung ist seit dem Jahr 2016 kontinuierlich gestiegen. Die Auslastung lag im Jahr 2018 im Orts- teil Weissach bei 80 v.H. und damit 16 v.H. höher als im Jahr 2016 sowie in Flacht bei 56 v.H. und damit 8 v.H. höher als 2016. In 2020 ist die Auslastung in Weissach um 2 v.H. sowie in Flacht um 16 v. H. ange- stiegen. Die noch zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze im Hortbereich sind notwendig, um auf unterjährig entstehende Bedarfe der Eltern reagieren zu können. Erfahrungsgemäß entscheiden sich Eltern kurzfristig vor dem Schuleintritt der Kinder, inwieweit sie einen Betreuungsplatz im Schulkind- bereich benötigen. 3.3 Aktuelle Betreuungsquoten im Vergleich Die folgende Tabelle gibt einen vergleichenden Überblick über den prozentualen Anteil der Kinder in der Bevölkerung, die Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen. Dabei werden die Betreuungsquoten im Bereich der Kinderkrippe, Kindergarten, Schulkind- und Kernzeitbetreuung der Gemeinde Weissach im Vergleich zum Landkreis Böblingen und Land Baden-Württemberg dargestellt. Betreuungsquoten in Weissach Stand 1. März 2019 Quote Weissach Quote Landkreis Quote Baden- (Kinder die Ein- Böblingen Württemberg richtung besuchen) Betreuungsquote 0 bis 3 Jahre 47 % 27 % 30 % Betreuungsquote 3 bis 6 Jahre 90 % k.A. 95 % Betreuungsquote Schule 21 % k.A. k.A. (ohne Kernzeitbetreuung) mit Kernzeitbetreuung (93 Kinder) 48 % k.A. k.A. * inklusive der Belegplätze der Ferry-Porsche-Kita Bei der Betreuungslandschaft in Weissach ist insgesamt ein Anstieg zu erkennen. Der Vergleich mit den Betreuungsquoten im Landkreis Böblingen zeigt, dass Weissach im Bereich von Kinderkrippen mit einer Betreuungsquote von 47 v.H. im Jahr 2020 deutlich höher als Kreisdurchschnitt liegt. Lediglich nur eine von 27 Gemeinden im Landkreis konnte eine höhere Betreuungsquote als Weissach aufweisen. Die hohe Betreuungsquote im Bereich der Krippenkinder liegt an einem hohen Anteil auswärtiger Kinder durch die Belegplätze in der Ferry-Porsche-Kita. Ohne Berücksichtigung dieser Plätze würde die Betreu- ungsquote bei rund 33 v.H. liegen. Vergleichsweise lag die Quote im Jahr 2016 bei 32 v.H. sowie im Jahr 2018 bei 34 v.H. Damit ist die Gemeinde Weissach bei der diesjährigen Bedarfsplanung Vorreiter bei den Kommunen im Landkreis Böblingen. Die Betreuungsquote für Kinder zwischen drei und sechs Jahren beträgt bei der Gemeinde Weissach 90 v.H. Die Betreuungsquote im Bereich der drei bis sechs Jährigen ist damit gut ausgelastet. Grundsätz- 10
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach lich ist davon auszugehen, dass ein Teil der Kinder der Gemeinde eine andere Kindertageseinrichtung besuchen, wie bspw. einen Waldkindergarten, einen Betriebskindergarten oder in anderen Kommunen betreut werden. 3.4 Angebot an weiteren Betreuungsformen In der Kindertagespflege sind derzeit sieben Kinder (U3) untergebracht. Das sind im Vergleich neun Kinder weniger als im Jahr 2018. Dies zeigt, dass die Familien mit dem Betreuungsangebot der Gemein- de zufrieden sind und sich bewusst für eine Kindertageseinrichtung entscheiden. Die Anzahl der Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in Weissach haben und hier in einer Einrichtung betreut werden, liegt in diesem Kindergartenjahr bei insgesamt 34 Kindern. Die Anzahl stammt überwiegend von den Belegplätzen die für Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der Firma Porsche in der Ferry-Porsche- KiTa vorgehalten werden. Ein Porsche-Belegplatz im U3- und Ü3-Bereich der Ferry-Porsche-KiTa kann von Mitarbeitern der Porsche AG in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob ein Por- sche-Mitarbeiter in Weissach oder einer anderen Gemeinde wohnhaft ist. Insgesamt stellt die Gemein- de Weissach ab dem 01.03.2020 420 Betreuungsplätze (ohne Kernzeit) in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung sowie zusätzlich 35 Belegplätze für die Firma Porsche. Wenn die Plätze in der Kindertages- pflege und in der Kernzeitbetreuung hinzugerechnet werden, sind es insgesamt 507 Plätze. Betreute Kinder in der Gemeinde Weissach Stichtag 1. März 2018 Stichtag 1. März 2020 Hort / Hort / Krippe Kiga Krippe Kiga Kernzeit Kernzeit Kindertagespflege „TAKKI“ 16 0 0 7 0 0 (1 bis 3 Jahre) Kindertageseinrichtung 63 222 139 71 263 139 (1 bis 10 Jahre) Kinder, die aus anderen Gemein- 22 18 3 26 16 3 den in Weissach betreut werden auswärtig betreute Kinder (2020) 4 3 0 1 5 0 3.5 Nutzung der verschiedenen Betreuungsformen Die Betreuungsformen in Weissach sind seit der letzten Bedarfsplanung unverändert und ermöglichen Familien ein umfangreiches Betreuungsangebot. Das Betreuungsangebot reicht über Plätze mit ver- längerten Öffnungszeiten (30 bzw. 35 Stunden pro Woche) sowie Ganztagesplätze mit 40 oder 50 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit. Innerhalb dieser Betreuungsumfänge können von den Familien unterschiedliche Module gebucht werden, die - je nach Umfang - Nachmittagsbetreuung an einigen Tagen beinhalten. Die Betreuungsmodelle sollen bis Ende des Jahres 2020 überarbeitet werden, um den Betreuungsbedarf der Familien besser darzustellen und die Angebotsstruktur in den verschiedenen Einrichtungen besser steuern zu können. Die nachfolgenden Diagramme stellen die Nutzung der Betreuungsumfänge von Familien im Bereich Krippe und Kindergarten dar. 11
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach Nutzungsprofil Krippe 12% VÖ30 9% VÖ35 GT40 47% GT50 32% Mit 47 v.H. aller belegten Plätze wird die deutliche Mehrheit im Krippenbereich im Betreuungsumfang von 30 Stunden gebucht. Die Verteilungsquoten lassen sich auf 79 v.H. für verlängerte Öffnungszeiten und 21 v.H. für Ganztagesbetreuung berechnen. Verglichen mit dem Jahr 2016 und 2018 ergibt sich dar- aus erneut ein Rückgang der Nutzung von Ganztagesplätzen um einen Anteil von 5 v.H. im Krippenbe- reich. Das Nutzungsprofil zeigt somit einen sinkenden Trend zu Ganztagesplätzen im Krippenbereich. Grundlage bildet die Gesamtzahl der angemeldeten Krippenkinder. Bei der letzten Kindergartenbedarfsplanung im Jahr 2018 wurde das Nutzungsprofil für den Kinder- gartenbereich für die gesamte Gemeinde dargestellt. In der aktuellen Planung wird die Verteilung der Betreuungsumfänge separiert für beide Ortsteile analysiert, um evtl. abweichende Nachfragen besser darstellen zu können. Kindergarten Flacht 7% 2% VÖ30 VÖ35 GT40 23% GT50 68% Das Diagramm zeigt deutlich, dass die Ganztagesbetreuung kaum in Anspruch genommen wird. Die Plätze im Bereich des VÖ-Angebotes werden mit einem Anteil von 91 v.H. nachgefragt. Selbst durch die Möglichkeit, den Betreuungsumfang quartalsweise wechseln zu können, wird eine Ganztagesbetreu- ung nur in seltenen Fällen berufsbedingt von Familien beansprucht. Im Vergleich zu den Vorjahren 2016 12
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach und 2018 ist ein minimaler Anstieg in der Ganztagesbetreuung zu verzeichnen. Der Anstieg ist jedoch nicht aussagekräftig genug, um einen Mehrbedarf oder gar einen Trend feststellen zu können. Kindergarten Weissach 11% VÖ30 VÖ35 8% GT40 GT50 48% 33% Das Diagramm der Kindergärten in Weissach zeigt eine ähnliche Belegung auf. Mit 81 v.H. im Bereich des VÖ-Angebotes ist die Nachfrage nach Ganztagesplätzen in Weissach leicht höher als in Flacht. Der Betreuungsumfang von 30 und 35 Wochenstunden wird im Bereich vom Kindergarten rege genutzt und zeigt, dass Familien mit verlängerten Öffnungszeiten Familie und Beruf gut vereinbaren können. Im Landkreis Böblingen wird die große Mehrheit der Betreuung für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt ebenso mit dem Betreuungsumfang „Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)“ im Durchschnitt von sechs Stunden täglich geleistet und deckt sich demnach Großteils mit der aktuellen Situation bei der Gemeinde Weissach. Eine Gegenüberstellung der Nutzerprofile zum Platzangebote in den Kindertageseinrichtungen zeigt folgenden Verteilung: Nutzungsquote zu Platzangebot VÖ (30 bis 35 Std.) GT (40 bis 50 Std.) 157 % 27 % Krippe 47 von 30 Plätzen 12 von 45 Plätzen 95 % 60 % Kindergarten 223 von 235 Plätzen 42 von 70 Plätzen In dieser Übersicht wurden die zur Verfügung stehenden VÖ- und GT-Plätze in der Gemeinde den tat- sächlich belegten Plätzen gegenübergestellt. Anhand der Tabelle ist zu erkennen, dass mehr VÖ-Plätze in den Einrichtungen belegt sind, als sie „eigentlich“ in der Krippe zur Verfügung stehen. Einige Kinder belegen demzufolge einen potenziellen Ganztagesplatz, nutzen jedoch nicht dessen vollen Betreu- ungsumfang. Diese Thematik soll in die Überarbeitung der Buchungsmodelle einfließen. 13
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach 3.6 Nachmittagsbetreuung Die Nachmittagsbetreuung ist maßgebend für die klare Trennung der wöchentlichen Betreuungsum- fänge. Familien können innerhalb ihres gebuchten Betreuungsumfangs (30, 35, 40 oder 50 Stunden) zwischen verschiedenen Modulen wählen. Diese beinhalten eine Betreuungsmöglichkeit an bis zu drei Nachmittagen in der Woche. Sie bieten den Eltern damit eine vielfältige und flexible Auswahl. Die Module werden von den Familien ebenso vielfältig in Anspruch genommen. Es gibt Unterschiede im Angebot bei Ganztageseinrichtungen, die bis 17:00 Uhr oder 18:00 Uhr geöffnet haben, zu den Ein- richtungen, die keine oder nur an einzelnen Nachmittagen eine Betreuung anbieten. In der Kinderta- geseinrichtung „Kindergarten & Kinderkrippe Brunnenstrasse“ im Ortsteil Flacht, wurde im Jahr 2017 von drei auf zwei Nachmittage reduziert, um das Betreuungsangebot bedarfsgerechter anzubieten. Diese Anpassung zeigt den weiterhin anhaltenden Trend, dass GT-Angebote weniger als VÖ-Angebote nachgefragt werden. Die Schulkindbetreuung im Rahmen des Hortes umfasst bis zu 25 Stunden wöchentliche Betreuungs- zeit ausschließlich am Nachmittag. Die Kernzeitbetreuung kann auch vor Schulbeginn gebucht werden. Im Bereich der Schulkindbetreuung wurden die Module Anfang 2019 in Zusammenarbeit mit der Ein- richtungsleitung und dem Elternbeirat umgestellt. Die neuen Module sind für die Eltern vor allem bei der Gestaltung der Betreuungsgebühren transparenter und verständlicher. Auf der nachfolgenden Seite ist eine Übersicht über die einzelnen Kindertageseinrichtungen in den bei- den Ortsteilen der Gemeinde Weissach dargestellt. Übersicht über Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen Gruppen- Öffnungszeit Nachmittags- Einrichtung Öffnungszeiten struktur pro Woche betreuung 7:00 bis 13:30 Uhr Kindergarten bis zu 2 VÖ 37,5 Stunden Mo und Mi, Brunnenstraße 2 Nachmittage 14:00 bis 16:30 Uhr Krippe 7:00 bis 13:00 Uhr 2 VÖ 30 Stunden keine Brunnenstraße 7:30 bis 13:30 Uhr 5 Krippe bis zu Ferry- Porsche- Kita 55 Stunden 7:00 bis 18:00 Uhr 1 AM mit U 3 5 Nachmittage 7:00 bis 13:30 Uhr Kindergarten einen 3 VÖ 35 Stunden Di: 14:00 bis 16:30 Lindenweg Nachmittag Uhr Kinderhaus bis zu 2 VÖ / GT 50 Stunden 7:00 bis 17:00 Uhr Regenbogen 5 Nachmittage bis zu Villa Kunterbunt 2 VÖ / GT 50 Stunden 7:00 bis 17:00 Uhr 5 Nachmittage Hortgruppe 1 Hortgruppe 25 Stunden 12:00 bis 17:00 Uhr 5 Nachmittage Villa Kunterbunt 14
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach 2 VÖ (35 Stunden) 35 Stunden (VÖ) bis zu Wehrkirchbereich 7:00 bis 17:00 Uhr 1 GT (Stern) 50 Stunden (GT) 5 Nachmittage Hort an der Schule 2 Hortgruppen 25 Stunden 12:00 bis 17:00 Uhr 5 Nachmittage "Rasselbande" 3.7 Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf 3.7.1 Kinder mit Beeinträchtigungen In Weissach werden zurzeit zwei Kinder mit Beeinträchtigungen in den Kindertageseinrichtungen betreut. Bei zwei weiteren Kindern läuft derzeit ein Hilfeplanverfahren. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen in den Kindertageseinrichtungen ge- sunken. Die Kinder werden gemeinsam mit den anderen Kindern in einer Gruppe betreut. Die kon- krete Hilfe wird bei einem Runden Tisch (Eltern, Fachkräfte der Kindertageseinrichtung, Fach- dienste & Kreissozialamt) festgelegt. Sie richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und dem Hilfebedarf des Kindes. Eine Eingliederungshilfe wird vom Landkreis Böblingen mit Pauschalbeträgen an die Einrichtun- gen, die beeinträchtigte Kinder aufnehmen, vergütet. Die Pauschalen dienen dazu, zusätzliches Personal - in der Regel Integrationshelfer/innen als Honorarkräfte - zu bezahlen. Die Einstellung der Integrationskraft erfolgt bedarfsgerecht nach dem jeweilig festgestellten Integrationsbedarf. 3.7.2 Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen Mit der neuen Gesamtkonzeption „Kompetenzen verlässlich voranbringen“ (Kolibri) unterstützt das Land Baden-Württemberg Kindertageseinrichtungen in geeigneten Räumen bei der Förderung von Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf im Bereich der Sprachentwicklung. Die Sprachförde- rung steht allen Kindern ab dem ersten Kindergartenjahr offen und wird durch eine Sprachförder- kraft der Gemeinde Weissach begleitet. Die Sprachförderung wurde für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 in fünf Einrichtungen der Ge- meinde Weissach und in insgesamt elf Gruppen durchgeführt. Pro Gruppe nehmen bis zu 7 Kinder an den Fördermaßnahmen teil. Der Bedarf der Sprachförderung ist mit der Anzahl der Gruppen im Vergleich zum Jahr 2018 gleichbleibend. Dies zeigt, dass die Sprachförderung ein pädagogisches Qualitätsmerkmal für Fachkräfte und die Elternschaft ist und das Hilfsangebot für die Sprach- entwicklung der Kinder weiterhin ein wichtiger Bestandteil des Kindergartenalltags ist. 3.8 Ergebnisse und Maßnahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2018 bis 2020 Auf Grundlage der letzten Kindergartenbedarfsplanung wurde beschlossen, die Krippe Mäusebande als eigenständige Krippe im Rosa-Körner-Stift in Weissach zum 31.12.2018 zu schließen, um dem damali- gen Überangebot entgegen an Krippenplätzen entgegen zu wirken. Die Schließung konnte erfolgreich umgesetzt werden. Die Maßnahme hat maßgeblich zu einer Verbesserung der Kostenstruktur geführt (vgl. 3.11). 15
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach Weiter wurde im Rahmen der letzten Bedarfsplanung die Aufnahme mit 2,9 Jahren beschlossen und im Nachgang dazu umgesetzt. Die Umsetzung verzögerte sich wegen notwendiger Umbaumaßnahmen in allen Kindertageseinrichtungen um einige Wochen. Die tatsächliche Nachfrage zur Aufnahme mit 2,9 Jahren hat sich als deutlich geringer erwiesen, als die Ergebnisse der Elternbefragung darstellten. Im Jahr 2019 wurde dies insgesamt nur zweimal in Anspruch genommen. Die frühere Aufnahmemöglich- keit für Eltern soll trotz der geringen Nachfrage beibehalten werden. 3.9 Zufriedenheit der Eltern Bei der diesjährigen Kindergartenbedarfsplanung 2020 wurde keine Elternbefragung durchgeführt, da bei der letzten Kindergartenbedarfsplanung im Jahr 2018 nur 126 Fragebögen zurückgegeben wurden, was einer Rücklaufquote von 22 v.H. entsprach und damit wenig repräsentativ war. Gegenüber dem Jahr 2016 ist die Rücklaufquote vom Jahr 2018 deutlich gesunken. Die teilweise aus den Fragebögen ab- geleiteten Anpassungen, haben sich im Nachhinein teilweise als nicht repräsentativ und realitätsabbil- dend erwiesen. Im Rahmen der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung wurde der Fokus auf die tat- sächlichen Betreuungsumfänge der Kinder gelegt. Es hat sich gezeigt, dass die Buchungen der Eltern vergleichbar mit dem Jahr 2018 sind. Dies ist mit der Annahme zu begründen, dass die Mehrheit der El- tern mit den vorhandenen Betreuungsangeboten zufrieden ist und unterjährig wenig Änderungen der Betreuungsumfänge vorgenommen werden. Anschließend an die Bedarfsplanung sollen die Betreuungsmodelle in den Kindertageseinrichtungen im Bereich der Krippe und Kindergarten überarbeitet werden. Eine Befragung in diesem Rahmen ist grundsätzlich denkbar. Zusätzlich soll die Struktur der tatsächlich gebuchten Modelle Einfluss finden sowie die Ideen und Rückmeldungen der Einrichtungsleitungen sowie der Elternbeiratsvorsitzenden. 3.10 Personalstand in den Einrichtungen Der für die Einrichtungen maßgebliche Mindestpersonalschlüssel (MPS) errechnet sich nach Vorgaben des Landes. Faktoren sind das Alter der Kinder, die Länge der Öffnungszeit, Schließ- und Urlaubstage sowie die Anwesenheitszeiten der Kinder in der Einrichtung. Zum Mindestpersonalschlüssel muss au- ßerdem der individuelle Mehrbedarf hinzuaddiert werden, welcher durch Kinder mit Beeinträchtigun- gen entsteht. Wenn Kinder mit Beeinträchtigungen in einer Gruppe sind, empfiehlt der KVJS die Grup- penstärke je Kind um ein Kind zu senken. Auf der Grundlage der aktuellen Randzeitenerhebung (Anwesenheitszeiten der Kinder) wurde für alle Einrichtungen der Mindestpersonalschlüssel (MPS) aktualisiert berechnet und im Rahmen der Anpas- sung des Stellenplans für das Jahr 2020 angepasst. Die Anpassungen beinhalten neben der Fortschrei- bung des MPS je Einrichtung eine Erhöhung des Vertretungskräftepools sowie die Schaffung stellver- tretenden Einrichtungsleitungsstellen. Im Sommer 2020 sollen die umgewandelten Stellen zunächst durch interne Stellenausschreibungen zur besetzt werden. Noch im Juli wird ein umfangreiches Kon- zept zur Personalgewinnung und –bindung im Bereich der Kindertageseinrichtungen im Gemeinderat beraten. 16
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.06.2016 beschlossen, die Leitungsfreistellung auf einen Stellenanteil von 0,1 v.H. pro Gruppe festzusetzen. Damit wurde bereits deutlich vor dem jetzigen Schwerpunkt des Gute-Kita-Gesetzes einer starken Leitungsfunktion Rechnung getragen. 3.11 Kosten der Kindertagesbetreuung in Weissach 3.11.1 Kostenverteilung aus dem Jahr 2019 Kostenübersicht nach den Rechnungsergebnissen der Jahre 2017 und 2019 im Vergleich: Kosten 2017 2019 Personalkosten gesamt 2019 (inkl. Verwaltung) 3.613.774,43 € 3.841.779,31 € weitere Sachausgaben (Gebäude, Mittagessen,…) 970.000,39 € 704.287,27 € kalkulatorische Kosten (Abschreibungen,…) 525.824,00 € 455.522,00 € Gesamtkosten für Kinderbetreuung von 2019 5.109.598,82 € 5.001.588,58 € Einnahmen 2017 2019 Elternbeiträge Kinderbetreuung 564.163,22 € 644.123,00 € Landeszuschüsse 1.098.122,99 € 1.273.775,33 € Kostenersatz Betriebskindergarten 207.500,00 € 378.882,00 € sonstige Einnahmen (Kirche, Landkreis, Verpflegung, etc.) 273.407,92 € 203.187,56 € Summe Einnahmen 2.143.194,13 € 2.504.795,77 € Abmangel 2.966.404,69 € 2.496.792,81 € Der Teil durch Elternbeiträge gedeckte Kosten beträgt im Jahr 2019 12,9 v.H. Weiter werden 25,5 v.H. durch Zuschüsse vom Land gedeckt. Die abgerechneten Gesamtausgaben beliefen sich auf 5.001.588,58 €, davon entfielen 76,8 v.H. auf den Bereich der Personalkosten. Der Abmangel der Gemeinde für die Kindertagesbetreuung betrug 2.496.792,81 € und ist damit 469.611,80 € geringer als noch im Jahr 2017. Durch die verschiedenen Maßnahmen konnte die Kostenstruktur in den Kindertageseinrichtungen verbessert werden. 17
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach 6.000.000,00 € 5.000.000,00 € 4.000.000,00 € 3.000.000,00 € 2.000.000,00 € 1.000.000,00 € 0,00 € Einnahmen Ausgaben Abmangel 2015 1.762.072,93 € 4.786.852,82 € 3.024.779,89 € 2016 1.935.555,05 € 4.934.676,51 € 2.999.121,46 € 2017 2.143.194,13 € 5.109.598,82 € 2.966.404,69 € 2018 2.297.983,12 € 4.754.500,93 € 2.456.517,81 € 2019 2.504.795,77 € 5.001.588,58 € 2.496.792,81 € 2020 2.594.000,00 € 5.431.788,77 € 2.837.788,77 € Im obenstehenden Diagramm werden die IST-Einnahmen, -Ausgaben sowie der -Abmangel der Jahre 2015 bis 2019 vergleichend dargestellt. Ebenfalls sind die Planzahlen für das Jahr 2020 auf- geführt. Bei näherer Betrachtung der Entwicklung ist festzustellen, dass erstmalig im Jahr 2018 die Ausgaben gesenkt werden und die Einnahmen erhöht werden konnten. Der vorhandene Ab- mangel hat sich damit im Vergleich zu den Vorjahren bemerkenswert reduziert. Trotz jährlicher Steigerung der Personalkosten im Zusammenhang mit den Tarifsteigerungen, ha- ben sich die Ausgaben im Jahr 2019 reduziert. Bei den Werten des Jahres 2020 handelt es sich um Planzahlen, welche sich im Jahresverlauf noch ändern werden. Aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre sind die tatsächlichen Personalkosten wegen vorhandener Personalvakanzen sowie längerer Krankheitszeiten in der Regel geringer als die Planansätze. Die geplanten Einnah- men für das Jahr 2020 werden durch die coronabdingten Schließung der Kindertageseinrichtungen nicht erreicht werden können. Den höheren Gesamtkosten der letzten Jahre stehen ebenfalls gestiegene Einnahmen entgegen. Durch die Anpassung der Betreuungsgebühren im September 2018 und einem Zuwachs der zu be- treuenden Kinder sind die Einnahmen der Elternbeiträge im Vergleich zu den Vorjahren angestie- gen. Die Landeszuschüsse sind im Jahr 2018 um insgesamt 21 v.H. und vergleichsweise zum Jahr 2019 um weitere 4 v.H. gestiegen. Insgesamt ist der vorhandene Abmangel im Bereich der Kindertagesbetreuung als hohe finanzielle Belastung für den Haushalt der Gemeinde Weissach zu beurteilen. Vor dem Hintergrund einer oh- nehin angespannten Haushaltslage macht der Abmangel aus der Kindertagesbetreuung einen maßgeblichen Anteil am strukturellen Defizit der Gemeinde Weissach aus. Möglichkeiten der be- darfsgerechten Reduzierung des Betreuungsangebots werden daher empfohlen, vor allem durch den Betreuungsgebührenausfall im Jahr 2020 auf Grund der Corona Pandemie. Unter Punkt 4 die- ses Kindergartenbedarfsplans wird auf konkrete Maßnahmen hierzu eingegangen. 18
Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach Einnahmen und Abmangel in der Kindertagesbetreuung 2019 Elternbeiträge 12% Kinderbetreuung Landeszuschüsse 27% Kostenersatz 52% Betriebskindergarten sonstige Einnahmen (Kirche, 6% Landkreis, Verpflegung etc.) 3% Abmangel 3.11.2 Gebühren Die Gebührenstruktur sowie Höhe, für die Betreuung, kann die Gemeinde grundsätzlich selbst festlegen. Jedoch geben die kommunalen Spitzenverbände die sog. „Landesrichtsätze“ vor, die für das Land Baden-Württemberg gelten. Die Betreuungsgebühren der Gemeinde Weissach orientie- ren sich ebenso nach einer sozialen Komponente - der Anzahl der Kinder in der Familie. Letztmalig wurden die Betreuungsgebühren im September 2018 angepasst. Die geplante und von den Landesverbänden vorgeschlagenen Anpassung der Gebühren zum September 2019 hatte der Gemeinderat mit Verweis auf die anstehende Kommunalwahl sowie dem Hinweis auf Überarbei- tung der Gebührenstruktur abgelehnt. Eine Anpassung der Gebührenstruktur und Höhe ist für En- de 2020 gemeinsam mit der Überarbeitung der Betreuungsmodellstruktur vorgesehen. Durch die gleichbleibenden Betreuungsgebühren seit September 2018 ist ein Vergleich mit den ak- tuellen Landesrichtsätzen für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 nicht möglich. Die Landesricht- sätze geben eine jährliche Steigerung von 3 v.H. vor, um einen Ziel-Kostendeckungsgrad von 20 v.H. zu erreichen. Die Gemeinde Weissach hat einen Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von lediglich 12,9 v.H. Vor dem Hintergrund des strukturellen Haushaltsdefizits ist eine regelmäßige Anpassung der Betreuungsgebühren dringend zu empfehlen. 4 Bedarfsermittlung Im folgenden Abschnitt soll aufgezeigt werden, ob sich der zukünftige Bedarf vom aktuellen Angebot un- terscheidet. Dabei werden Betreuungsplätze, die durchschnittliche Belegung sowie die Personalsituation in Weissach ausgewertet. 19
4.1 Zusätzlicher Bedarf aus Wohnbauprojekten & Neubaugebieten Die Größe und die Struktur von Neubaugebieten und Neubauprojekten sind für die Bedarfsplanung maßgeblich, sofern die Familien von außerhalb in die Gemeinde ziehen und davon auszugehen ist, dass bestehende Betreuungsverhältnisse in der Herkunftskommune nicht fortgeführt werden. Die Berück- sichtigung in der Bedarfsermittlung stellt eine zentrale Herausforderung in der Bedarfsplanung dar, da eine aussagekräftige und verlässliche Prognose für die Planung, ohne Klarheit über familiären Struk- turen nur eingeschränkt getroffen werden können. Für die Kalkulation in der Bedarfsplanung sind grundsätzlich zwei Herangehensweisen denkbar: Szenario 1: Die Gemeinde Weissach bezieht sich auf die Aussagen und Rückmeldungen der jeweiligen Bauträger / Verkäufer. Szenario 2: Die Gemeinde Weissach rechnet mit statistischen Werten je Wohneinheit. Szenario 1: Die Rückmeldungen der externen Bauprojekte sind in sehr unterschiedlicher Qualität und Tiefe einge- gangen. Zu einigen Projekten (bspw. Menzel-Areal) können noch gar keine Erkenntnisse zur Wohn- struktur vorgelegt werden. Bei der Verwendung eines solch hohen Werts unter Berücksichtigung der Aussagen der Bauträger, erscheint die Angabe nicht repräsentativ und daher kaum verwertbar. Szenario 2: Eine rein rechnerische Berücksichtigung nach statistischen Werten beruht auf verschiedenen Annah- men, da kein genauer statistischer Wert „Anzahl Kinder je Wohneinheit“ nicht geführt wird. Eine Annä- herung kann durch die Bewertung verschiedener statistischer Auswertungen aber getroffen werden. Das statistische Landesamt weist für 2019 einen Wert von 1,58 Kindern je Frau in Baden-Württemberg aus.1 Dieser Wert kann jedoch nicht direkt auf die Anzahl der geplanten Wohneinheiten übertragen werden. Bundesweit wird mit einem Anteil von 41,9 v.H. an „Ein-Personen-Haushalten“ und 27,5 v.H. „Haushalte mit Kinder“ gerechnet. Wird der Wert von 1,58 für 37,5 v.H. der Gesamtzahl geplanter Wohneinheiten angesetzt, kann eine für Weissach realistische Plangröße errechnet werden. Die er- rechnete Kinderzahl entspricht 0,6 Kindern pro Wohneinheit. Für die Gesamtgemeinde liegt der statis- tische Wert aktuell bei 0,23 Kinder je Wohneinheit. Die Struktur der Wohngebiete und Wohnprojekte und die Erfahrungen zur Wohnstruktur in diesem Bereich lässt den höheren Wert von 0,6 als repräsen- tativ erscheinen. Die zu erwartende Kinderanzahl für die kommenden Kindergartenjahre wurde anschließend mit den geschätzten Werten hochgerechnet. Auf Grund dessen, dass nicht alle Wohnbauprojekte im kommen- den Kindergartenjahr fertiggestellt sind, wurde der ermittelte Wert erneut prozentual für die kom- menden Kindergartenjahre bis einschließlich 2022 / 2023 unter Berücksichtigung der vorliegenden Be- treuungsquote für die einzelnen Betreuungsformen der Gemeinde aufgeteilt. Die ermittelten Werte wurden wir folgt für die kommenden Kindergartenjahre festgelegt: 1 Statistisches Landesamt BW 2019 / Durchschnittliche Kinderzahl je Frau 20
2020 / 2021: 0,5 2021 / 2022: 0,75 2022 / 2023: 0,25 Die Gemeinde Weissach bezieht sich bei der diesjährigen Bedarfsplanung 2020 auf das zweite Szenario, um einen nahezu realistischen Betreuungsbedarf für die Familien vorhalten zu können. 4.2 Zusätzlicher Bedarf aufgrund Anpassung des Einschulungsstichtags Das Kultusministerium hat beschlossen, den Einschulungsstichtag vom 30. September schrittweise auf den 30. Juni vorzuverlegen. Der Ministerrat hat dem Gesetzesentwurf im November 2019 sowie der Landtag Baden-Württemberg im April 2020 zugestimmt. Der Verschiebung des Einschulungsstichtags wird in Etappen umgesetzt, die wie folgt aussehen: Schuljahr 2020 / 2021: Stichtag 31.08.2020 Schuljahr 2021 / 2022: Stichtag: 31.07.2021 Schuljahr 2022 / 2023: Stichtag: 30.06.2022 Demnach werden die Einschulungskorridore ebenso zeitlich versetzt, sodass zum Schuljahr 2022 / 2023 der Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis 30. Juni des darauffolgenden Jahres berücksichtigt wird. Die Vorverlegung des Einschulungsstichtags hat zur Konsequenz, dass Kinder, die das sechste Lebens- jahr vollendet haben, weiterhin die Kindertageseinrichtung der Gemeinde besuchen können. Die Ge- meinde Weissach als Träger aller Kindertageseinrichtungen muss demzufolge die Betreuungsplätze um ein weiteres Jahr gewähren. Dies kann Auswirkungen auf den Bedarf in den Kindergärten der Gemeinde Weissach haben. Die Entscheidung über eine mögliche Zurückstellung eines Kindes im Vorschulalter trifft die jeweilige Grundschule, unter Berücksichtigung des Antrags der Erziehungsberechtigten sowie dem erforderlichen Gutachten des Gesundheitsamtes. Sofern Eltern in Absprache mit der Einrich- tungsleitung der Meinung sind, dass das Kind noch nicht schulbereit ist, muss es auch nicht an der Schule angemeldet werden. Die nachfolgende Tabelle berücksichtigt aktuell alle Kinder welche die Kindertageseinrichtung bereits besuchen sowie die vorliegenden Voranmeldungen für die jeweilige Kindertageseinrichtung. Die Anzahl der Vorschulkinder für die folgenden Schuljahre sieht wie folgt aus: Einschulungsstichtag Gemeinde Schuljahr Stichtag Vorschulkinder Weitere Betreuungsplätze 2020 / 2021 31.08.2020 12 0 Ortsteil Flacht 2021 / 2022 31.07.2021 9 2 2022 / 2023 30.06.2022 21 4 2020 / 2021 31.08.2020 45 2 Weissach 2021 / 2022 31.07.2021 42 11 2022 / 2023 30.06.2022 46 12 21
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