Untergliederungsanalyse UG 24-Gesundheit - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - Parlament
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BD | Budgetdienst
Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024
Untergliederungsanalyse
UG 24-Gesundheit
9. November 2020BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3
2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5
3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung:
Zielsteuerung Gesundheit und langfristige Prognose der Gesundheitsausgaben ........... 6
4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................11
5 Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................13
6 Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................15
6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................15
6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................16
6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................20
6.4 Förderungen...........................................................................................................21
6.5 Rücklagen ..............................................................................................................21
7 Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................22
8 Wirkungsorientierung .....................................................................................................24
8.1 Überblick ................................................................................................................24
8.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................26
Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................28
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1 Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:
Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)
Finanzierungshaushalt
UG 24 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E
in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Auszahlungen 1.118,0 1.231,6 1.834,4 1.230,7 1.249,6 1.260,2
davon variabel 733,8 754,4 625,8 719,9 762,1 770,6
Anteil an Gesamtauszahlungen 1,4% 1,2% 1,9% 1,4% 1,4% 1,4%
jährliche Veränderung 3,2% 10,2% 48,9% -32,9% 1,5% 0,9%
Einzahlungen 50,5 50,0 50,0 n.v. n.v. n.v.
Anteil an Gesamteinzahlungen 0,1% 0,1% 0,1% - - -
jährliche Veränderung -14,5% -1,0% 0,0% - - -
Nettofinanzierungssaldo -1.067,4 -1.181,6 -1.784,4 - - -
Ergebnishaushalt
UG 24 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E
in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Aufwendungen 1.115,6 1.235,5 1.838,3 n.v. n.v. n.v.
Anteil an Gesamtaufwendungen 1,4% 1,2% 1,8% - - -
jährliche Veränderung 1,7% 10,7% 48,8% - - -
Erträge 51,5 50,0 50,0 n.v. n.v. n.v.
Anteil an Gesamterträgen 0,1% 0,1% 0,1% - - -
jährliche Veränderung -12,8% -2,8% 0,0% - - -
Nettoergebnis -1.064,1 -1.185,5 -1.788,3 - - -
Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024
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Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 24-Gesundheit im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 1,83 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum
BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 602,8 Mio. EUR oder 48,9 %.
Die Steigerung ist im Wesentlichen auf Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
zurückzuführen. Für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz sind insgesamt
425,8 Mio. EUR veranschlagt, der Großteil betrifft Testkosten und Schadensvergütungen
gem. § 32 Epidemiegesetz. Zusätzlich sind noch Auszahlungen für einen COVID-19-Impfstoff
iHv 120 Mio. EUR und für das COVID-19-Zweckzuschussgesetz iHv 150 Mio. EUR
vorgesehen, mit dem den Ländern insbesondere Kosten für Schutzausrüstungen ersetzt
werden sollen. Der Beitrag des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung soll infolge des
geringeren Abgabenaufkommens aufgrund der COVID-19-Pandemie um 128,6 Mio. EUR
sinken. Dazu gibt es einen Beschluss der LandesfinanzreferentInnen, mit dem Bund für einen
Ausgleich 2021 in Verhandlungen zu treten.
Im BFRG-E 2021-2024 sinken die Auszahlungen zunächst auf 1,23 Mrd. EUR im Jahr 2022,
insbesondere aufgrund des Wegfalls der Mittel zur Bewältigung der COVID-19-Krise, um
danach bis 2024 wieder auf 1,26 Mrd. EUR zu steigen.
Die Wirkungsorientierung umfasst in der UG 24-Gesundheit für das Jahr 2021 vier
Wirkungsziele, die im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben sind. Mit den Wirkungszielen der
Untergliederung werden die zentralen strategischen Ziele im Gesundheitsbereich umfassend
abgedeckt. Die COVID-19-Krise wird die Erreichung der Wirkungsziele im Bereich Gesundheit
beeinträchtigen. Dies betrifft vor allem das Wirkungsziel 1 („Im Rahmen der
Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten,
flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten
Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach
Bildung, Status und Geschlecht“). Aufgrund der notwendigen Spitalsbehandlung von vielen
COVID-19-PatientInnen werden die Zielwerte der dazugehörigen Kennzahlen vermutlich
verfehlt (wie beispielsweise bei der „Krankenhaushäufigkeit“). Die „Verwendung des
öffentlichen Gesundheitsportals www.gesundheit.gv.at“ könnte hingegen wahrscheinlich
steigen.
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2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung sowie
die der Gesamtauszahlungen in den Jahren 2019 bis 2024 und stellt diese der Entwicklung
des nominellen Bruttoinlandsprodukts und der Inflation gegenüber:
Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2024)
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Statistik Austria, WIFO
Auszahlungen in der UG 24-Gesundheit steigen seit 2020 im Vergleich zum BIP enorm an.
Dies ist insbesondere auf die zusätzlichen Budgetmittel für die Maßnahmen zur Bewältigung
der COVID-19-Krise zurückzuführen sowie auf den BIP-Rückgang aufgrund der aktuellen
Wirtschaftskrise. Als wesentliche Positionen in der UG 24 sind dafür die Zahlungen im
Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz (v. a. Testkosten, Schadensvergütungen) und dem
COVID-19-Zweckzuschussgesetz (Kostenersatz Länder) und für den COVID-19-Impfstoff
anzuführen. Gegenläufig sinkt der Beitrag des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung
infolge des geringeren Abgabenaufkommens aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr
2021. Die ausgewiesene Entwicklung der Gesamtauszahlungen des Bundes ergibt sich aus
den für 2020 pauschal in der UG 45-Bundesvermögen veranschlagten Auszahlungen aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungs-fonds iHv 20 Mrd. EUR. Im Budgetvollzug werden die zu hoch
veranschlagten Auszahlungen voraussichtlich deutlich unterschritten werden.
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Die ökonomische Gliederung des BVA-E 2021 zeigt, dass die Auszahlungen der
UG 24-Gesundheit zu einem großen Teil aus Auszahlungen aus Transfers (1,22 Mrd. EUR
bzw. 66,4 %) bestehen. Die Auszahlungen für den Betrieblichen Sachaufwand liegen bei
616,7 Mio. EUR (33,6 %). Die Planstellen für den Gesundheitsbereich finden sich nicht in der
UG 24, sie sind für das gesamte Ressort in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz
veranschlagt.
3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung:
Zielsteuerung Gesundheit und langfristige Prognose
Im Jahr 2019 betrugen die nach dem System of Health Accounts (SHA) berechneten
Gesundheitsausgaben laut Statistik Austria in Österreich 44,4 Mrd. EUR oder 11,2 % des BIP.
Gemessen am Anteil am BIP legten die Gesundheitsausgaben in der Periode 2008 bis 2019
von 10,4 % auf 11,2 % zu.
Nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Gesamtgesundheitsausgaben und der
öffentlichen Gesundheitsausgaben sowie den entsprechenden Anteil am BIP:
Tabelle 2: Gesundheitsausgaben – System of Health Accounts
2008 2014 2015 2016 2017 2018 2019 *)
Gesundheitsausgaben in Mio. EUR 30.446 37.050 38.380 39.613 41.185 42.572 44.370
davon Öffentliche Gesundheitsausgaben 22.484 26.976 27.867 28.719 29.933 31.156 32.699
davon Private Gesundheitsausgaben 7.962 10.073 10.513 10.895 11.253 11.416 11.671
Gesundheitsausgaben in % des BIP 10,4 11,1 11,1 11,1 11,1 11,0 11,2
*) Schnellschätzung der Gesundheitsausgaben laut System of Health Accounts für das Jahr 2019 der Statistik Austria;
Stand: 28. September 2020
Quelle: Statistik Austria
Von den gesamten Gesundheitsausgaben entfallen 74 % auf die öffentliche Hand. Die
öffentlichen Gesundheitsausgaben werden aber nur zu einem geringen Teil im Bundesbudget
abgebildet, höhere Anteile tragen die anderen Gebietskörperschaften.
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Zielsteuerung-Gesundheit
Mit der Gesundheitsreform 20131 einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung darauf,
ein Zielsteuerungssystem zur Planung, Organisation und Finanzierung der österreichischen
Gesundheitsversorgung einzurichten, das über Monitoringberichte überwacht und gesteuert
wird. Dem Gesundheitsausschuss wurde der Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
20192 zur Beratung vorgelegt.
Auf Grundlage von Finanzrahmenverträgen ist die Senkung des Anstiegs der öffentlichen
Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) vorgesehen, wobei in der ersten Periode der
Zielsteuerung von 2012 bis 2016 die Kosten stufenweise so gedämpft werden sollten, dass
der jährliche Ausgabenzuwachs im Jahr 2016 einen Wert von 3,6 %3 nicht überschreitet. Mit
der neuen Zielsteuerungsperiode von 2017 bis 2021 wurde die partnerschaftliche
Vereinbarung erneuert und bis 2021 fortgesetzt. Es soll eine Reduktion des jährlichen
Ausgabenwachstums von 3,6 % (2017) auf 3,2 % im Jahr 2021 erfolgen.
Der aktuelle Monitoringbericht zeigt, dass sich die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne
Langzeitpflege) im Jahr 2018 auf 26,8 Mrd. EUR belaufen haben, damit konnte die für diesen
Zeitraum vereinbarte Obergrenze um rd. 624 Mio. EUR (bzw. 2,28 %) unterschritten werden.4
1
Gesundheitsreform – Zielsteuerung Gesundheit
2
Monitoringbericht 2019, letzte Aktualisierung 14. September 2020
3
Durchschnittliche Entwicklung des nominellen BIP gemäß der damaligen Mittelfristprognose des BFRG.
4
Die vorläufigen Ergebnisse (v.a. für 2020) zeigen das Bild der öffentlichen Gesundheitsausgaben vor COVID-19, da die zum
Meldezeitpunkt verfügbaren Voranschläge die finanziellen Auswirkungen nicht enthalten, die aus den Maßnahmen resultieren,
die die Politik zur Eindämmung der Verbreitung des Virus gesetzt hat. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die
zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben sind bis zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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Nachstehende Grafik zeigt die öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege im
Zeitverlauf:
Grafik 2: Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege, 2010 bis 2021, in Mio. EUR
Quelle: Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit 2019
Anhand der aktualisierten Zahlenreihe betragen sich die tatsächlichen öffentlichen
Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) gemäß SHA für das Ausgangsjahr 2010 mit
20,3 Mrd. EUR. Insgesamt erhöhten sich die Gesundheitsausgaben im Zeitraum 2010 bis
2018 durchschnittlich um 3,5 % jährlich. Zwischen 2017 und 2018 betrug der Anstieg 3,7 %.
Für den Sektor der Länder werden zum aktuellen Monitoringzeitpunkt für das Jahr 2020
zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben in der Höhe von 13,3 Mrd. EUR5
prognostiziert. Dies entspricht einer Unterschreitung der Ausgabenobergrenzen für das Jahr
2020 um 2 Mio. EUR (0,01 %). Bei der Interpretation der Zahlen sind allerdings Unsicherheiten
hinsichtlich der noch nicht abschätzbaren Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die
tatsächliche Höhe zu bedenken, die in diesen Werten aufgrund des Meldezeitpunkts noch
kaum berücksichtigt sind. Dies gilt ebenfalls für die gesetzlichen Krankenversicherung. Hier
weist das Monitoring für das Jahr 2020 zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben in der
Höhe von 11,6 Mrd. Euro6 aus. Dies entspricht ebenfalls einer Unterschreitung der
Ausgabenobergrenze iHv 200 Mio. Euro (1,70 %).
5
Auf Basis der Voranschläge
6
Auf Basis der Voranschläge
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Die 22 definierten Messgrößen der Steuerungsbereiche bewegen sich mehrheitlich in die
intendierte Richtung. Neben vielfachen positiven Entwicklungen, zum Beispiel hinsichtlich der
Anzahl an Primärversorgungseinheiten, konnten bei einzelnen Indikatoren die Zielvorgaben
nicht erreicht werden. Als Beispiele werden im Bericht die angestrebten Reduktionen in Bezug
auf die Krankenhaushäufigkeit und die Belagstagedichte angeführt. Die COVID-19-Krise wird
diese Kennwerte deutlich beeinflussen und im Rahmen der nächsten Verhandlungen sollten
diese einer Überprüfung unterzogen werden.
Auch Schätzungen der Durchimpfungsraten für Mumps/Masern/Röteln bei 4-jährigen Kindern
zeigten zuletzt negative Trends. Bis dato konnte zudem keine gemeinsame
Medikamentenbeschaffung realisiert werden und auch die Umsetzung von
multiprofessionellen und/oder interdisziplinären ambulanten Versorgungsformen steht noch
aus. Nachholbedarf gebe es auch bei der Besetzung der Ausbildungsstellen für
Allgemeinmedizin. Die Ausbildungsstellen für Allgemeinmedizin sanken innerhalb dreier Jahre
um 30 %.
Langfristige Budgetprognose
Die vom Bundesminister für Finanzen vorgelegte Langfristige Budgetprognose 20197 basiert
auf einer vom WIFO im Auftrag des BMF erstellten Studie. Im Fokus der Langfristigen
Budgetprognose stehen die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die
öffentlichen Haushalte in Österreich.
Die Bevölkerungsstruktur in Österreich wird sich in den nächsten Jahrzehnten stark verändern.
Dies ist vor allem auf eine weiterhin steigende Lebenserwartung bei gleichzeitig niedrigen
Geburtenraten zurückzuführen. Etwas abgeschwächt wird die aus dieser Entwicklung
resultierende Alterung der Gesellschaft durch die erwarteten positiven Migrationssalden.
Der Bericht legt dar, wie die heute absehbaren demographischen Trends bis 2060 auf die
öffentlichen Haushalte in Österreich bei einer No-policy-change Annahme wirken, auch auf die
Ausgaben zur Gesundheitsversorgung wurde explizit eingegangen. Diese werden im Bericht
in demographieabhängige und nicht-demographieabhängige Ausgaben unterteilt.
7
BMF: Langfristige Budgetprognose 2019
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Im Detail entwickeln sich die demografieabhängigen Ausgaben in den nächsten Jahren wie
folgt:
Tabelle 3: Entwicklung der demografieabhängigen Ausgaben 2015 bis 2060
2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060
in % d. BIP
Pensionen 13,6 13,5 13,9 14,5 15,0 15,1 15,0 15,0 15,1 15,2
Gesundheit 6,9 7,1 7,3 7,5 7,8 8,0 8,2 8,5 8,6 8,7
Pflege 1,7 1,6 1,8 2,1 2,4 2,6 2,8 3,0 3,2 3,3
Bildung 4,9 4,8 4,8 4,9 4,9 4,9 4,8 4,8 4,8 4,9
Arbeitslosigkeit 1,6 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5
Familienleistungen (FLAF) 2,0 1,8 1,7 1,7 1,6 1,5 1,5 1,5 1,4 1,4
Demografieabhängige Ausgaben 30,8 30,3 31,0 32,2 33,1 33,6 33,8 34,3 34,6 34,9
Quelle: Langfristige Budgetprognose 2019
Die Entwicklung der Gesundheitsausgaben weist in Summe, insbesondere aufgrund der
demografischen Entwicklung in der Langfristigen Budgetprognose, eine starke Dynamik auf.
Ausgehend von Ausgaben iHv 7,1 % des BIP im Jahr 2020, sollen die Ausgaben bis 2060
weitgehend linear auf 8,7 % des BIP ansteigen.
Zur Berücksichtigung der demografischen Faktoren werden alters- und
geschlechtsspezifische Ausgabenprofile erstellt. Die Gesundheitsausgaben pro Kopf steigen
insbesondere im Alter stark an, wobei die Pro-Kopf-Ausgaben im Alter bei Männern höher sind
als bei Frauen. Auch die ersten Lebensjahre führen zu höheren Gesundheitsausgaben, bei
Frauen steigen zusätzlich die Ausgaben im gebärfähigen Alter leicht an.
Diese Ausgabenprofile (durchschnittliche Ausgaben pro Kopf nach Alter und Geschlecht)
werden in weiterer Folge mit der Bevölkerungsprognose zusammengeführt. Dabei müssen
Annahmen über die künftige Entwicklung des allgemeinen Gesundheitszustands getroffen
werden. In der Langfristigen Budgetprognose wird angenommen, dass alle zusätzlichen
Lebensjahre in Gesundheit verbracht werden, sodass sich die Ausgabenprofile bei einem
Anstieg der Lebenserwartung nach hinten verschieben. Das WIFO begründet diese Annahme
damit, dass sich von 1978 bis 2014 die Lebenserwartung von Frauen und Männern um
8,0 bzw. 10,4 Jahre erhöht hat, die Lebenszeit in subjektiv sehr gutem Gesundheitszustand
im selben Zeitraum aber sogar um 13,5 bzw. 13,7 Jahre gestiegen ist.
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Neben den demografischen Faktoren gibt es auch einige nicht-demografische Faktoren, die
die Entwicklung der Gesundheitsausgaben beeinflussen. In der Studie werden die nicht-
demografischen Kosten nur im Aggregat und nicht extra für die Gesundheit ausgewiesen. Die
nicht-demografieabhängigen Ausgaben insgesamt sinken im gesamten Prognosezeitraum
von 17,9 % des BIP im Jahr 2020 auf 17,1 % im Jahr 2060.8
Diese Analyse zeigt, dass die Ergebnisse sehr stark von den getroffenen Annahmen
abhängen, es wurden insgesamt sechs verschiedene Szenarien berechnet. Auch
außergewöhnliche Entwicklungen, wie aktuell durch die Auswirkungen von COVID-19 auf das
Wachstum der Gesundheitsausgaben und die öffentlichen Finanzen, sind nicht vorhersehbar,
könnten sich durch die Langfristbetrachtung jedoch auch wieder ausgleichen.
4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:
Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens und Maßnahmen zur
Optimierung der Durchimpfungsraten im Bereich Influenza bei Kindern und älteren
Personen (65+) sowie Bereitstellung von Impfungen gegen COVID-19
Vorantreiben der Digitalisierung im Gesundheitswesen, u. a. von Telegesundheits-
services, von ELGA und eHealth-Anwendungen, wie dem eImpfpass
Weiterentwicklung und Umsetzung des partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems
gem. Art. 15a B-VG Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit (insbesondere Einhaltung
des Ausgabendämpfungspfades für öffentliche Gesundheitsausgaben (ohne
Langzeitpflege) und Weiterentwicklung des Gesundheitssystems (u. a. Ausbau der
Primärversorgungseinheiten, ambulante und tagesklinische Leistungserbringung))
Ausbau der öffentlichen Berichterstattung zur österreichweiten Qualitätsarbeit
(Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität) für den stationären und ambulanten Bereich
8
Die nicht-demografieabhängigen Ausgaben ohne Zinsausgaben gehen noch stärker von 16,6 % im Jahr 2020 auf 14,8 % des
BIP im Jahr 2060 zurück und dämpfen somit die gesamtstaatliche Ausgabenentwicklung.
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Zielgerichtete Gesundheitsförderung und Prävention gemäß Gesundheitszielen,
nationaler Gesundheitsförderungsstrategie, Aktionsplänen; Nichtraucherschutz;
Stärkung psychischer Gesundheit; evidenzbasierte Modernisierung v. a. onkologischer
Früherkennung und -intervention
Steigerung der Effektivität im Bereich Verbraucherinnen- und Verbrauchergesundheit
durch verstärkte Einbindung der AGES. Offensive zur Verbesserung der
Tiergesundheit, des Tierwohls bei Transporten und der Kennzeichnung von
Lebensmitteln sowie Stärkung des Biolandbaus
Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der
Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wie folgt geändert:
Tabelle 4: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023
UG 24-Gesundheit 2021 2022 2023 2024
in Mio. EUR
BFRG 2020-2023 1.260,7 1.293,1 1.326,0
BFRG 2021-2024 1.834,4 1.230,7 1.249,6 1.260,2
Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 573,7 -62,4 -76,5 -
COVID-19-Maßnahmen 695,8
Anschaffung COVID-19-Impfstoff 120,0
Kosten gem. Epidemiegesetz 425,8
COVID-19-Zweck zuschussgesetz 150,0
Weitere
Krank enanstaltenfinanzierung -128,6
Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 um 573,7 Mio. EUR im Jahr 2021. Dazu tragen insbesondere
Auszahlungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise bei. Für Zahlungen im Zusammenhang
mit dem Epidemiegesetz sind insgesamt 425,8 Mio. EUR veranschlagt, der Großteil betrifft
Testkosten und Schadensvergütungen gem. § 32 Epidemiegesetz. Zusätzlich sind noch
Auszahlungen für einen COVID-19-Impfstoff iHv 120 Mio. EUR und für das COVID-19-
Zweckzuschussgesetz iHv 150 Mio. EUR vorgesehen, mit dem den Ländern insbesondere
Kosten für Schutzausrüstungen ersetzt werden sollen.
Der Beitrag des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung soll infolge des geringeren
Abgabenaufkommens aufgrund der COVID-19-Pandemie um 128,6 Mio. EUR sinken. Dazu
gibt es einen Beschluss der LandesfinanzreferentInnen mit dem Bund für einen Ausgleich
2021 in Verhandlungen zu treten.
Die Auszahlungsgrenzen für die Jahre 2022 bis 2024 sind deutlich geringer, bleiben aber ab
2022 auf gleichem Niveau.
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5 Auswirkungen der COVID-19-Krise
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020
implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt:
Tabelle 5: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Einzahlung
UG 24-Gesundheit Auszahlung BVA-E
COVID-19-Fonds
2021
in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020
Kosten iZm. Epidemiegesetz (inkl. Testkosten d. Länder) 42,1 34,8
Beschaffung Influenza Grippe-Impfstoff 3,2 0,0
Zweckzuschussgesetz (Schutzausrüstung,
150,0
Barackenspitäler,...)
Epidemiegesetz (Testungen, Screeningprogramme,
425,8
Verdienstentgänge,...)
COVID-19-Impfstoff 120,0
Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021
Im BVA 2020 waren und BVA-E 2021 sind zur Bedeckung aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds bzw. im Budgetbegleitgesetz 2021 folgende Maßnahmen
vorgesehen:
COVID-19-Zweckzuschussgesetz: Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz sieht
derzeit vor, dass der Bund den Ländern die entstandenen Aufwendungen für
Schutzausrüstung und Barackenspitäler im Zeitraum März bis Mai 2020 und die
Personalkosten für die 1450-Hotline im Zeitraum März bis April 2020 ersetzt. Die
Auszahlungen für die bestehende Regelung dürften noch im Jahr 2020 erfolgen und
ungefähr 135 Mio. EUR betragen.
Das Budgetbegleitgesetz 2021 sieht eine Verlängerung des Zeitraums jeweils bis Ende
Dezember und eine Ausweitung der ersetzbaren Kosten vor. Es sollen auch alle im
direkten Zusammenhang mit der 1450-Hotline entstandenen Kosten (z. B. Infrastruktur,
Recruiting und Schulungen) und Kosten für den administrativen Aufwand im
Zusammenhang mit nach § 5 Epidemiegesetz angeordneten Testungen jeweils im
Zeitraum März bis Dezember 2020 ersetzt werden. Die Mehrauszahlungen des Bundes
aufgrund der Verlängerung bzw. Ausweitung werden mit 150 Mio. EUR beziffert und
sind auch derzeit so im BVA-E 2021 veranschlagt. Die Höhe wurde nach Auskunft des
BMSGPK auf Basis erster Meldungen der Länder geschätzt.
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Epidemiegesetz: Für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz sind in
der UG 24-Gesundheit insgesamt 425,8 Mio. EUR veranschlagt. Ein Großteil dieser
Auszahlungen betrifft Testkosten, Screeningprogramme, Gebühren für Epidemieärzte
und Vergütung für den Verdienstentgang gem. § 32 Epidemiegesetz.
COVID-19- und Grippe-Impfstoff: Die Budgetmittel für den Bereich der Anschaffung
(inklusive der gesamten Logistik) eines COVID-19-Impfstoffes betragen insgesamt
200 Mio. EUR (190 Mio. EUR reine Produktbeschaffung, 5 Mio. EUR für die Logistik).
Im BVA-E 2021 wurden dafür 120 Mio. EUR veranschlagt. Im Vorjahr waren dafür
schon 80 Mio. EUR vorgesehen, von denen laut Gesundheitsministerium im Rahmen
der Beschaffung 21,75 Mio. EUR an den ESI-Fonds9 bezahlt wurden. Die
verbleibenden rd. 58 Mio. EUR werden 2020 für die Beschaffung medizinischer Geräte
verwendet. Im Jahr 2020 waren für die Beschaffung des Grippeimpfstoffs für ältere
Personen 3,2 Mio. EUR veranschlagt, die bis Stand 15. Oktober 2020 noch nicht
ausbezahlt wurden, zudem wurden für das Kinderimpfprogramm 5,4 Mio. EUR
bereitgestellt. 10
Mindereinzahlungen aufgrund der COVID-19-Krise sind bei der
Krankenanstaltenfinanzierung nach KAKuG (Krankenanstalten- und
Kuranstaltengesetz) iHv -128,6 Mio. EUR aufgrund des geringeren
Gesamtsteueraufkommens zu erwarten. Diese geringeren Einnahmen betreffen im
Gesundheitsbereich auch die Länder bzw. Gemeinden. Bei den Ländern betrifft dies
insbesondere die variablen Zweckzuschüsse des Bundes zur
Krankenanstaltenfinanzierung und den in der UG 44-Finanzausgleich veranschlagten
Gemeindeanteil zur Krankenanstaltenfinanzierung (Abzug von den Ertragsanteilen der
Gemeinden), die im BVA-E 2021 gegenüber dem Erfolg 2019 um insgesamt
103,5 Mio. EUR bzw. 11,5 % zurückgehen.
9
Die EU unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen (COVID) und erhält im Gegenzug das
Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums und zu einem bestimmten Preis eine bestimmte Anzahl von Impfstoffen zu kaufen
(Abnahmegarantien). Die entsprechenden Mittel werden insbesondere auch über den Europäischer Struktur- und
Investitionsfonds (ESI) bereitgestellt.
10
Siehe dazu auch MRV vom 30. Juni 2020: Förderung der Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffes, Beschaffung von Grippe-
Impfstoff-Kontingenten; und den MRV vom 8. Juli 2020: Beschaffung von Influenza-Impfstoffen für Personen über 65 Jahre
14 / 34BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
6 Bundesvoranschlag 2021
6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt
Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf,
welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds begründen:
Tabelle 6: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020
UG 24 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 -
in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020
Auszahlungen 1.118,0 1.231,6 1.834,4 602,8 48,9%
COVID-19-Krisenbewältigung
Anschaffung COVID-19-Impfstoff 120,0 120,0 -
Kosten gem. Epidemiegesetz 425,8 425,8 -
COVID-19-Zweckzuschussgesetz 150,0 150,0 -
Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 1.118,0 1.231,6 1.138,6 -93,0 -7,6%
Einzahlungen 50,5 50,0 50,0 0,0 0,0%
Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021
Die budgetierten Auszahlungen 2021 steigen um 602,8 Mio. EUR (48,9 %). Die Steigerung ist
im Wesentlichen auf Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie zurückzuführen.
Für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz sind insgesamt 425,8 Mio. EUR
veranschlagt, der Großteil betrifft Testkosten und Schadensvergütungen gem. § 32
Epidemiegesetz. Zusätzlich sind noch Auszahlungen für einen COVID-19-Impfstoff
iHv 120 Mio. EUR und für das COVID-19-Zweckzuschussgesetz iHv 150 Mio. EUR
vorgesehen, mit dem den Ländern insbesondere Kosten für Schutzausrüstungen ersetzt
werden sollen.
Weitere höhere Veranschlagungen betreffen das Grippe-Impfprogramm (8,6 Mio. EUR) und
zusätzliche Mittel für die AGES (6,0 Mio. EUR). Für verschiedene Gesundheitsprojekte, vor
allem im Hinblick auf Gesundheitsprävention, sollen 8 Mio. EUR zur Verfügung gestellt
werden.
Der Beitrag des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung soll infolge des geringeren
Abgabenaufkommens aufgrund der COVID-19-Pandemie um 128,6 Mio. EUR sinken. Dazu
gibt es einen Beschluss der LandesfinanzreferentInnen mit dem Bund für einen Ausgleich
2021 in Verhandlungen zu treten.
Weitere Details finden sich in den nachfolgenden Erläuterungen.
15 / 34BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene
Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:
Tabelle 7: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets
Finanzierungshaushalt
UG 24 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 -
in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020
24 Auszahlungen 1.118,0 1.231,6 1.834,4 64,1% 48,9%
24.01 Steuerung Gesundheitssystem 83,4 77,5 663,3 695,5% 756,3%
24.01.01 e-health und Gesundheitsgesetze 19,4 13,5 593,3 2956,5% 4294,4%
24.01.02 Beteilig. und Überweisungen (AGES und GÖG) 64,0 64,0 70,0 9,4% 9,4%
24.02 Gesundheitssystemfinanzierung 958,0 1.079,4 956,8 -0,1% -11,4%
Krankenanstaltenfinanzierung nach dem KAKuG,
24.02.01 733,8 754,4 625,8 -14,7% -17,0%
variabel
Abgeltung des Mehraufwandes durch FLAF-
24.02.02 83,5 83,5 83,5 0,0% 0,0%
Zahlungen
24.02.03 Leistungen an Sozialversicherungen 140,7 241,5 247,4 75,9% 2,5%
Gesundheitsvorsorge u.
24.03 76,6 74,8 214,4 180,0% 186,7%
Verbrauchergesundheit
Gesundh. fördg. , - prävention u. Maßn. gg.
24.03.01 69,7 68,2 207,8 197,9% 204,8%
Suchtmittelm.
Veterinär-, Lebensmittel- u.
24.03.02 6,8 6,6 6,6 -3,3% 0,0%
Gentechnologieangelegenheiten
24 Einzahlungen 50,5 50,0 50,0 -1,0% 0,0%
24.01 Steuerung Gesundheitssystem 7,3 7,6 7,6 4,0% 0,0%
24.01.01 e-health und Gesundheitsgesetze 0,0 0,3 0,3 - 0,0%
24.01.02 Beteilig. und Überweisungen (AGES und GÖG) 7,3 7,3 7,3 0,0% 0,0%
Gesundheitsvorsorge u.
24.03 43,3 42,5 42,5 -1,8% 0,0%
Verbrauchergesundheit
Gesundh. fördg. , - prävention u. Maßn. gg.
24.03.01 41,3 41,4 41,4 0,1% 0,0%
Suchtmittelm.
Veterinär-, Lebensmittel- u.
24.03.02 1,9 1,1 1,1 -44,1% 0,0%
Gentechnologieangelegenheiten
Nettofinanzierungssaldo -1.067,4 -1.181,6 -1.784,4 - -
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021
Die UG 24-Gesundheit besteht aus drei Globalbudgets, wobei im
GB 24.02-„Gesundheitsfinanzierung“ die höchsten Auszahlungen (rd. 1 Mrd. EUR) für die
Krankenanstaltenfinanzierung, die Leistungen an die Sozialversicherung und die Abgeltung
des Mehraufwandes für FLAF-Zahlungen aufgrund der abgeschafften Selbstträgerschaft
budgetiert sind. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:
GB 24.01-„Steuerung Gesundheitssystem“
Die Auszahlungen im GB 24.01 steigen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um
585,8 Mio. EUR (756,3 %).
Die Budgetmittel des DB 24.01.01-„E-Health und Gesundheitsgesetze“ beinhalten den
erforderlichen Betriebsaufwand sowie den Aufwand für die Maßnahmen im Bereich E-Health.
Über dieses Detailbudget wird insbesondere der Transfer des COVID-19-Zweckzuschusses
an die Länder abgewickelt, der einen Kostenersatz für im Zusammenhang mit der COVID-19-
16 / 34BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
Krise entstandene Kosten wie Schutzausrüstungen, Gesundheitsberatung 1450 oder
Barackenspitäler vorsieht. Diese im BVA-E 2021 budgetierten Auszahlungen iHv
150 Mio. EUR wurden bereits unter Pkt. 5 erörtert.11
Höherer Werkaufwand und höherer sonstiger Sachaufwand in diesem Detailbudget betreffen
insbesondere die Kostenersätze nach dem Epidemiegesetz (gesamt: 425,8 Mio. EUR). Auch
dieser Bereich wurde bereits unter Pkt. 5 beschrieben.12
Weitere Auszahlungen iHv 4 Mio. EUR aus diesem Detailbudget betreffen insbesondere die
Sicherstellung bzw. Neuregelung des laufenden Produktionsbetriebes der elektronischen
Gesundheitsakte – ELGA sowie funktional-inhaltliche Weiterentwicklungen (z. B.
Patientenverfügung) und den eImpfpass. Dem Projekt eImpfpass kommt im Rahmen der
COVID-19-Pandemie und einer möglichen zukünftigen Impfung neue Bedeutung zu.
Für das DB 24.01.02-„Beteiligungen und Überweisungen (AGES und GÖG)“ werden im
BVA-E 2021 Auszahlungen iHv 69,96 Mio. EUR (2020: 63,96 Mio. EUR) veranschlagt. Die
höheren Auszahlungen betreffen eine um 6 Mio. EUR höhere Dotierung der Zuwendungen an
die AGES für notwendige Investitionen und Bauvorhaben zur Sicherstellung einer effektiven
COVID-19-Pandemiebekämpfung. Die AGES möchte lt. BMSGPK die Infrastruktur
verbessern, um den Automatisierungsgrad zu erhöhen.
GB 24.02-„Gesundheitssystemfinanzierung“
Im DB 24.02.01-„Krankenanstaltenfinanzierung nach dem KAKuG, variabel“ werden die
Beiträge des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung in Verbindung mit der Zielsteuerung-
Gesundheit veranschlagt. Diese bemessen sich an der Höhe des Steueraufkommens und
sollen im derzeitigen BVA-E 2021 625,8 Mio. EUR betragen, das bedeutet eine Reduzierung
gegenüber dem BVA 2020 um -128,6 Mio. EUR (-17 %) aufgrund des geänderten
Gesamtsteueraufkommens. Dazu gibt es einen Beschluss der LandesfinanzreferentInnen mit
den Bund in Verhandlungen zu treten, um den Ausfall für 2021 auszugleichen. Eine budgetäre
Vorsorge wurde im BVA-E 2021 nicht getroffen. Im Fall, dass vom Bund keine Kompensation
erfolgt, würde das gesamtstaatliche Defizit durch Verluste bei den Krankenanstalten, die dem
Sektor Staat zugerechnet werden, oder höhere Defizite der Länder belastet werden.
Weiters kann es durch Ausfälle bei den SV-Beiträgen aufgrund der gesunkenen Beschäftigung
11
Der Großteil dieses Betrages wurde im Rahmen der Veranschlagung gebunden und kann damit nicht umgeschichtet werden.
12
Der Großteil dieses Betrages wurde im Rahmen der Veranschlagung gebunden und kann damit nicht umgeschichtet werden.
17 / 34BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
auch 2021 wieder zu Defiziten bei der ÖGK13 kommen, die das gesamtstaatliche Defizit
verschlechtern bzw. die sich im Fall der Abdeckung durch den Bund im Defizit des Bundes
niederschlagen. Eine budgetäre Vorsorge wurde im BVA-E 2021 nicht getroffen.
Das DB 24.02.02-„Abgeltung des Mehraufwandes durch FLAF-Zahlungen“ betrifft die
abgeschaffte Selbstträgerschaft14 und blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 83,5 Mio. EUR auf
gleichem Niveau.
Das DB 24.02.03-„Leistungen an Sozialversicherungen“ ist im BVA-E 2021 gegenüber
dem BVA 2020 um 5,9 Mio. EUR (+2,5 %) höher veranschlagt. Die Steigerung ist zunächst
auf eine um 3 Mio. EUR höhere Dotierung der Partnerleistung zur Krankenversicherung der
Selbständigen zurückzuführen. Diese bezieht sich auf den Bundesersatz aufgrund der
Beitragssenkung im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020. Die Beiträge zur
Krankenversicherung wurden um 0,85 %-Punkte auf 6,8 % gesenkt, der Beitragsentfall wird
der SVS durch den Bund ersetzt. Dabei ist keine Einschränkung auf niedrige Einkommen
vorgesehen, der maximale Entlastungsbetrag wird bei Einkommen ab der
Höchstbeitragsgrundlage erreicht. Eine weitere Erhöhung betrifft die erstmalige Dotierung für
die Einführung des Fotos auf der e-Card mit 2,9 Mio. EUR.
Im Rahmen der bundesweit einheitlichen Bedarfsorientierten Mindestsicherung/Sozialhilfe ist
der Zugang zu Krankenversicherungsleistungen für Nichtversicherte und deren Angehörige
eingeführt worden, für die mit 56,5 Mio. EUR (2020: 56,5 Mio. EUR) vorgesorgt wurde. Der
Anteil des Bundes am Ersatz für den Entfall der Spitalskostenbeiträge für Kinder und
Jugendliche gemäß § 57 (2) KAKuG iHv 5 Mio. EUR ist ebenfalls in diesem Detailbudget
veranschlagt. Weiters ist hier der beim Dachverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger eingerichtete Zahngesundheitsfonds iHv 80 Mio. EUR dotiert. Ab
dem Jahr 2019 erfolgte keine Dotierung des Kassenstrukturfonds mehr, da diese Regelung
(§ 6 (1) Krankenkassen-Strukturfondsgesetz) im Jahr 2018 ausgelaufen ist.
13
Im Gesundheitsausschuss vom 6.11.2020 informierte der Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse Andreas Huss von
einem Bilanzverlust von 194 Mio. EUR im Jahr 2020. Die Corona-Krise habe zudem dazu geführt, dass Beitragsstundungen in
der Höhe von 1,78 Mrd. EUR angefallen sind.
14
Die Selbstträgerschaft ist die Befreiung vom Dienstgeberbeitrag für DienstnehmerInnen in der Hoheitsverwaltung der
Gebietskörperschaften sowie bei gemeinnützigen Krankenanstalten bei gleichzeitiger Tragung der Familienbeihilfe. Diese wurde
2008 abgeschafft und die Dienstgeberbeitragspflicht für alle DienstnehmerInnen der Gebietskörperschaften und gemeinnützigen
Krankenanstalten eingeführt. Der den Gebietskörperschaften und den gemeinnützigen Krankenanstalten entstehende
Mehrbedarf ist vom Bund in Form eines Fixbetrages zu ersetzen (Finanzausgleichsgesetz 2008).
18 / 34BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
GB 24.03-„Gesundheitsvorsorge und Verbrauchergesundheit“
Im DB 24.03.01-„Gesundheitsförderung, -prävention und Maßnahmen gegen
Suchtmittelmissbrauch“ sind grundsätzlich die Budgetmittel für die Gesundheitsvorsorge
budgetiert. Die Budgetmittel steigen von 2020 (68,2 Mio. EUR) auf 2021 (207,8 Mio. EUR).
Diese Erhöhung geht insbesondere auf die Budgetierung des künftig möglichen COVID-19-
Impfstoffes iHv 120 Mio. EUR.15 Dieser Betrag wurde im Rahmen der Veranschlagung
gebunden und kann damit praktisch nicht umgeschichtet werden.
Weitere höhere Veranschlagungen erfolgen für das Grippe-Impfprogramm (8,6 Mio. EUR). Für
verschiedene Projekte im Gesundheitsbereich sollen 8 Mio. EUR zur Verfügung gestellt
werden. Das betrifft vor allem die Gesundheitsprävention und den Austausch der Kalium-
Jodidtabletten, die ihre maximale Haltbarkeit überschritten haben.
Die Veranschlagung des DB 24.03.02-„Veterinär-, Lebensmittel- und Gentechnologie-
Angelegenheiten“ ist gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben (6,6 Mio. EUR). In diesem DB
sind die Zahlungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Veterinärbereich, der Betrieb des
Verbraucherinformationssystems (VIS), Tierschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur
Lebensmittelsicherheit und Studien im Bereich Gentechnik und neue Technologien in der
Lebensmittelproduktion enthalten.
15
Siehe dazu Pkt. 5
19 / 34BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:
Tabelle 8: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)
UG 24 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH
BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E
in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021
Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
1.231,6 1.834,4 602,8 48,9% 1.234,0 1.836,8 602,8 48,8% 2,4
Finanzierungswirksame Aufwendungen
Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 52,3 616,7 564,5 1.080% 54,2 618,7 564,5 1.041% 2,0
Aufwand für Werk leistungen 34,7 381,8 347,0 999% 36,7 383,7 347,0 945% 2,0
Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 17,3 234,8 217,4 1.254% 17,3 234,8 217,4 1.254% 0,0
Auszahlungen / Aufwand für Transfer 1.179,4 1.217,7 38,3 3,3% 1.179,8 1.218,1 38,3 3,3% 0,4
davon
an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 1.037,3 1.064,8 27,5 2,6% 1.037,3 1.064,8 27,5 2,6% 0,0
an Unternehmen 51,5 57,5 6,0 11,7% 51,5 57,5 6,0 11,7% 0,0
an private Haushalte/Institutionen 90,6 95,4 4,9 5,4% 91,0 95,9 4,9 5,4% 0,4
Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 1,5 1,5 - 1,5
Sonst. betr. Sachaufw. u. Abg. v. Sachanlagen 1,5 1,5 - 1,5
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,0 0,0 - 0,0
Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,0 - 0,0
Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 1.231,6 1.834,4 602,8 48,9% 1.235,5 1.838,3 602,8 48,8% 3,9
Einzahlungen / Erträge insgesamt 50,0 50,0 - 50,0 50,0 - 0,0
Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -1.181,6 -1.784,4 -602,8 - -1.185,5 -1.788,3 -602,8 - -3,9
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021
Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem
Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2021 mit insgesamt 3,9 Mio. EUR
vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch
Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und
Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt)
bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und
Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den
Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.
20 / 34BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
6.4 Förderungen
Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:
Tabelle 9: Direkte Förderungen (Auszug)
UG 24 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 -
in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020
Förderungen 14,0 6,4 11,4 5,0 77,8%
24.01-Steuerung Gesundheitssystem 6,8 0,0 0,0 0,0 -100,0%
24.03-Gesundheitsvorsorge u. Verbrauchergesundheit 7,3 6,4 11,4 5,0 77,8%
Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021
Die Förderungen im Gesundheitsbereich (BVA-E 2021) iHv 11,4 Mio. EUR betreffen im Jahr
2021 insbesondere neue Projekte im Bereich der Gesundheitsprävention.
6.5 Rücklagen
Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Der endgültige
Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses
(BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt
feststehen. Der in der Tabelle angeführte Rücklagenrest ist daher nur ein vorläufiger.
Tabelle 10: Rücklagengebarung
UG 24 Veränderung Budget. RL- Anteil
Stand Stand Rücklagen
31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am
31.12.2019 30.09.2020 -rest
in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021
Detailbudgetrücklagen 81,2 - 81,2 -
Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 8,0 - 8,0 -
Gesamtsumme 89,1 - 89,1 - 89,1 4,9%
Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.
Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021
Die UG 24-Gesundheit verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 89,1 Mio. EUR, wovon
8 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die den Fonds Gesundes
Österreich (Teilbereich der GÖG) betreffen. Im Jahr 2020 wurden in den ersten beiden
Quartalen keine Rücklagen entnommen bzw. auch nicht im BVA-E 2021 veranschlagt, was
per 30. September 2020 zu einem Rücklagenstand in gleicher Höhe führt.
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7 Ausgliederungen und Beteiligungen
Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht enthält
Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen
Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die Anzahl ihrer Beschäftigten aus:
Tabelle 11: Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen
UG 24 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - Personalstand
2019 2020 2021 BVA 2020 2019 in VZÄ
in Mio. EUR
Auszahlungen gesamt 110,1 105,6 111,8 6,2 5,9%
davon
Österr. Agentur f. Gesundheit u. Ernährungssicherheit
96,0 91,5 97,5 6,0 6,6% 1.311
GmbH (AGES)
Gesundheit Österreich GmbH 14,1 14,1 14,1 - 189
Einzahlungen gesamt 23,6 19,8 25,2 5,4 27,3%
davon
Österr. Agentur f. Gesundheit u. Ernährungssicherheit
23,6 19,8 25,2 5,4 27,3%
GmbH (AGES)
Quelle: Beteiligungsbericht 2021
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) ist ein Unternehmen der
Republik Österreich, deren Eigentümervertreter das BMSGPK und das BMLRT sind. Die
AGES besteht seit 1. Juni 2002 und unterstützt das Management der Bundesministerien und
der ihr zugeordneten Bundesämter in Fragen der Öffentlichen Gesundheit, Tiergesundheit,
Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelsicherheit, Ernährungssicherung und des
VerbraucherInnenschutzes entlang der Nahrungskette fachlich und unabhängig mit
wissenschaftlichen Expertisen. In ihrem Jahresbericht 201816 verweist die AGES auf ihre
Schwerpunkte Digitalisierung, Klima und die afrikanische Schweinepest. Im BVA-E 2021
werden die Transferzahlungen an die AGES mit 97,5 Mio. EUR in der UG 24-Gesundheit
veranschlagt, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um +6 Mio. EUR (+6,6 %)
entspricht. Die Einnahmen des Bundes aus dem Bereich der AGES betreffen insbesondere
Ersätze für Personalaufwand für Beamte bei der AGES und sonstige Ersätze (25,2 Mio. EUR).
Im Rahmen der COVID-19-Krise werden in der AGES Aufgaben, wie insbesondere ein
Meldesystem für COVID-19-Daten, die Übernahme eines Teils der (insbesondere der
behördlich angeordneten) Testungen und Screenings, Ansprechpartner des Ressorts in
epidemologischen Fragestellungen, Vertretung im Krisenstab, Contact Tracing auf EU-Ebene
und Beauskunftung im Bereich der Coronavirus-Hotline 0800 555 621 übernommen. Laut
16
Jahresbericht 2018 der AGES
22 / 34BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
BMSGPK wird derzeit an einem neuen Unternehmenskonzept für die AGES gearbeitet, in
dessen Rahmen auch die Mittelzuweisung thematisiert wird.
Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)17 wurde am 1. August 2006 per Bundesgesetz als
Kompetenz- und Förderstelle für die Gesundheitsförderung errichtet und ist ein nationales
Forschungs- und Planungsinstitut für das Gesundheitswesen. Die GÖG führt zwei
Tochtergesellschaften. Während die Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungs GmbH
für Non-Profit-Unternehmen von öffentlichen Einrichtungen beauftragt wird, steht die
Gesundheit Österreich Beratungs GmbH Privaten zur Verfügung. Alleingesellschafter der
GÖG ist der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz. Die Auszahlungen an die GÖG erfolgen laut BVA-E 2021 iHv
14,1 Mio. EUR. Die GÖG unterstützt und berät laut Ressort in der derzeitigen COVID-19-
Pandemie. Auch hinsichtlich der GÖG erfolgen Überlegungen zur künftigen Ausrichtung.
17
Tätigkeitsbericht 2018 der GÖG
23 / 34BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
8 Wirkungsorientierung
8.1 Überblick
Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:
Landkarte Inhalt
Wirkungsziel- Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl.
Landkarte Vergleich zum Vorjahr
Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen
Landkarte des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich
SDG-Landkarte18 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung
der SDGs19
COVID-19- COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen
Einfluss-Landkarte mit COVID-19-Bezug
Die Wirkungsorientierung umfasst in der UG 24-Gesundheit für das Jahr 2021 vier
Wirkungsziele, die im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben sind. Mit den Wirkungszielen der
Untergliederung werden die zentralen strategischen Ziele im Gesundheitsbereich umfassend
abgedeckt.
Die COVID-19-Krise wird die Erreichung der Wirkungsziele im Bereich Gesundheit
beeinträchtigen. Dies betrifft vor allem das Wirkungsziel 1 („Im Rahmen der
Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten,
flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten
Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach
18
Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
19
Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat
aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem
Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat.
24 / 34BD | Budgetdienst – Untergliederung 24-Gesundheit
Bildung, Status und Geschlecht“). Aufgrund der notwendigen Spitalsbehandlung von vielen
COVID-19-PatientInnen werden vermutlich die Zielwerte der dazugehörigen Kennzahlen
verfehlt werden (wie beispielsweise bei der „Krankenhaushäufigkeit“). Die „Verwendung des
öffentlichen Gesundheitsportals“ könnte hingegen wahrscheinlich steigen.
Die derzeit ausgewählten Kennzahlen und Maßnahmen der UG 24-Gesundheit erfüllen nach
Ansicht des Budgetdienstes größtenteils das Erfordernis der Relevanz für die mittelfristige
Steuerung des Politikbereichs. Allerdings fehlt ein Indikator der den Gesundheitszustand der
Gesamtbevölkerung misst, wie etwa die Lebenserwartung oder insbesondere die gesunden
Lebensjahre bei der Geburt20. Im internationalen Vergleich liegt Österreich dabei mit einem
durchschnittlichen Wert von 57 Jahren bei Frauen und Männern im unteren Durchschnitt der
europäischen Länder. Bei den Frauen liegt Österreich um 7 Jahre unter dem EU-Durchschnitt
von 64,2 Jahren, bei den Männern um 6,5 Jahre (EU-Durchschnitt von 63,5 Jahren). Im
Gegensatz zu den meisten Ländern gibt es in Österreich nur einen sehr kleinen Gender Gap.
Eine tiefergehende Analyse der Gründe für den ungünstigen Wert bei den gesunden
Lebensjahren wäre sinnvoll, um die Ursachen zu erforschen und etwaige Maßnahmen zur
Verbesserung zu setzen. Auch sollten die Ziele und Maßnahmen der Wirkungsorientierung in
Hinblick auf deren Beitrag zur Verbesserung dieses Indikators betrachtet werden.
Die Gesundheit ist ein Querschnittsbereich und im Sinne der „Health in all Policies“ eng mit
anderen Untergliederungen verknüpft. Der Ansatz der „Health in all Policies“ basiert auf der
Erkenntnis, dass die Gesundheit der Bevölkerung nur durch gebündelte Maßnahmen in allen
Politikfeldern nachhaltig gefördert werden kann. Beispielsweise besteht über das
Bewegungsprogramm an Schulen ein Konnex zur UG 30-Bildung oder über
Präventionsmaßnahmen für ältere ArbeitnehmerInnen bzw. den ArbeitnehmerInnenschutz
zum Bereich Arbeitsmarkt und Pensionen. Der Gesundheitsbereich würde sich daher als
Querschnittsmaterie für eine ressort- bzw. untergliederungsübergreifende Abstimmung im
Rahmen der Wirkungsorientierung anbieten.
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Der Indikator Gesunde Lebensjahre (GLJ) bei der Geburt gibt die Zahl der Jahre an, die eine Person zum Zeitpunkt ihrer Geburt
erwartungsgemäß in guter gesundheitlicher Verfassung leben wird. GLJ ist ein Indikator der Gesundheitserwartung, der
Informationen zu Sterblichkeit und Krankheit miteinander verknüpft. Dazu werden Daten zur altersspezifischen Prävalenz (Anteile)
der gesunden bzw. kranken Bevölkerung und Daten zur altersspezifischen Sterblichkeit benötigt. Gute gesundheitliche
Verfassung wird über die Abwesenheit von Funktionsbeschränkungen/Beschwerden definiert. Der Indikator wird getrennt für
Männer und Frauen berechnet. Er wird auch beschwerdefreie Lebenserwartung (BFLE) genannt. Die Lebenserwartung bei der
Geburt ist die Anzahl der Jahre, die eine Person eines bestimmten Alters im Durchschnitt noch zu leben hat, wenn man die
altersspezifischen Sterberaten des Ausgangsjahres zugrunde legt.
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