Bedarfsplanung Kindertagesstätten - Landkreis Bad Kreuznach 2019-2021 - Kreisverwaltung Bad ...

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Bedarfsplanung Kindertagesstätten - Landkreis Bad Kreuznach 2019-2021 - Kreisverwaltung Bad ...
Bedarfsplanung
Kindertagesstätten
     Landkreis
   Bad Kreuznach

     2019-2021
Kreisverwaltung
                                                                   Bad Kreuznach
                                                                   KREISJUGENDAMT
                                                                   Jugendhilfeplanung

Impressum

Herausgeber
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach

Redaktion
Franz Uwe Becker
Kreisjugendamt Bad Kreuznach
uwe.becker@bad-kreuznach.de

Bad Kreuznach, März 2020

https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-5-
kreisjugendamt/jugendhilfeplanung/

                                                                                        1
Kreisverwaltung
                                                                                                                  Bad Kreuznach
                                                                                                                  KREISJUGENDAMT
                                                                                                                  Jugendhilfeplanung

1.   Einleitung ......................................................................................................................................... 3
2.   Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach ............................................................................ 4
     2.1        Kitajahrgänge....................................................................................................................... 4
     2.2        Einrichtungen ...................................................................................................................... 4
     2.3        Platzangebot ........................................................................................................................ 5
     2.4        Besondere sozialräumliche Faktoren .................................................................................. 6
     2.5        Öffnungszeiten .................................................................................................................... 8
     2.6        Betreuungsformen ............................................................................................................ 12
     2.7        Auslastung ......................................................................................................................... 18
     2.8        Kindertagespflege .............................................................................................................. 19
     2.9        Kinderhorte........................................................................................................................ 19
     2.10       Kita!Plus ............................................................................................................................. 20
3.   Bedarfsplanung: Kita-Plätze im Landkreis Bad Kreuznach ............................................................ 23
     3.1        Rechtliche Grundlagen ...................................................................................................... 23
     3.2        Bedarfsermittlung.............................................................................................................. 24
     3.3        Planungsergebnisse 2019-2021......................................................................................... 29
     Stadt Kirn ....................................................................................................................................... 29
     VG Bad Kreuznach ......................................................................................................................... 31
     VG Bad Sobernheim ....................................................................................................................... 36
     VG Kirn-Land .................................................................................................................................. 41
     VG Langenlonsheim ....................................................................................................................... 43
     VG Meisenheim ............................................................................................................................. 47
     VG Rüdesheim ............................................................................................................................... 48
     VG Stromberg ................................................................................................................................ 57
4.   Anhang........................................................................................................................................... 60

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Kreisverwaltung
                                                                          Bad Kreuznach
                                                                          KREISJUGENDAMT
                                                                          Jugendhilfeplanung

1. Einleitung
Der vorliegende Teilplan Kindertagesstätten 2019-2021 ist ein Bestandteil der Jugendhilfeplanung
gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII und stellt gleichzeitig den jährlich zu erstellenden Kindertagesstät-
tenbedarfsplan für den Landkreis Bad Kreuznach gemäß § 9 des Kindertagesstättengesetz Rheinland-
Pfalz (KTagStG RP) dar.

Wie im vergangenen Kalenderjahr, liegt auch 2019 die Fortschreibung des Teilplans Kindertagesstät-
ten in transparenter und anschaulicher Form vor. Der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen
Kinderbetreuungsplatz durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe soll mit dem fortlaufenden Pla-
nungsprozess Rechnung getragen werden.

Das Planungsergebnis ist als Grundlage für einen stets lebendigen Entwicklungsprozess in der Kinder-
tagesstättenlandschaft des Landkreises Bad Kreuznach zu verstehen. Es sollen die natürliche Bevölke-
rungsentwicklung, die Zu- und Abwanderung, Ortserweiterungen, aber auch die, durch das Sozial-
raumbudget der im Juni 2021 in Kraft tretenden Kita-Novelle RP immer stärker in den Vordergrund
rückenden sozialräumlichen Merkmale der jeweiligen Kitastandorte Berücksichtigung finden.

Für die Planungsbezirke im Landkreis Bad Kreuznach stehen zum 01.01.2020 mit den Fusionen der
Verbandsgemeinden Kirn mit Kirn-Land, Bad Sobernheim mit Meisenheim und Stromberg mit Lan-
genlonsheim Veränderungen an, die sich auf die Kita-Bedarfsplanung zwar nicht revolutionär auswir-
ken werden, aber hinsichtlich bedarfsdeckender Investitionen und möglicher Synergien im Ausbau
der Platzkapazitäten weitere Planungsoptionen ermöglichen, auf welche im Kapitel 3.3 „Bedarfspla-
nung“ hingewiesen wird.

Der Teilplan 2019-2021 weist ab der aktuellen Planungsperiode auch die von den Einrichtungen zu-
rückgemeldeten Öffnungszeiten als Bestandteil der Bedarfsplanung aus. Für eine bedarfsorientierte
Planung, ist die zeitliche Verfügbarkeit der Angebote in den einzelnen Planungsbezirken von Bedeu-
tung und wird im Zuge der Kitanovelle im kommenden Planungsintervall 2020-2022 mit in den Fokus
rücken.

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Kreisverwaltung
                                                                              Bad Kreuznach
                                                                              KREISJUGENDAMT
                                                                              Jugendhilfeplanung

2. Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach

2.1 Kitajahrgänge

Abb.1 Entwicklung Kitajahrgänge/Schulkinder Landkreis Bad Kreuznach, Stand 31.08.2019

2.2 Einrichtungen

Im Landkreis Bad Kreuznach gibt es am 31.12.2019 insgesamt 69 Kindertagesstätten. Der überwie-
gende Anteil mit 49 Einrichtungen befindet sich in kommunaler Trägerschaft (entspricht 68%). In
katholischer Trägerschaft befinden sich 12 Kindertagesstätten (entspricht 19%) und in evangelischer
Trägerschaft 7 Kindertagesstätten (entspricht 11%). Eine Kindertagesstätte wird vom Waldorfkinder-
gartenverein Bad Kreuznach betrieben (entspricht 2%). Zusätzlich zu den hier aufgeführten Einrich-
tungen betreibt die Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V. eine Außenstelle des Förderkindergartens Bad
Kreuznach in Simmertal mit zwei Gruppen für jeweils 8 Kinder und das Unternehmen Hevert in Nuss-
baum eine Kindertagesbetreuung, welche nicht Bestandteil der Bedarfsplanung des Landkreises ist.

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Kreisverwaltung
                                                                                         Bad Kreuznach
                                                                                         KREISJUGENDAMT
                                                                                         Jugendhilfeplanung

                                2%

                         10%                                                  Kommunale Kindertagesstätten

              17%                                                             Katholische Kindertagesstätten

                                                      71%                     Evangelische
                                                                              Kindertagesstätten
                                                                              Waldorf Kindertagesstätten

Abb. 2 Trägeranteile Kitas, Stand 31.12.2019

2.3 Platzangebot

In den 69 Einrichtungen existieren insgesamt 225,5 Gruppen, davon 26,5 Regelgruppen, 120,5 alters-
geöffnete Gruppen, 59 Gruppen mit kleiner Altersmischung und 19,5 Krippengruppen. Es stehen
insgesamt 4714 Plätze zur Verfügung, davon werden 2507 Ganztagsplätze angeboten. Dies entspricht
einem prozentualen Anteil von 53,18%. 1324 Plätze stehen für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung.
Dies entspricht einem Anteil von 28,1%.

            Stadt Kirn gesamt        141                                                           davon ganztags
                                                      366
                                                                                                   Plätze ingesamt
   VG Bad Kreuznach gesamt                             397
                                                                   650
 VG Bad Sobernheim gesamt                             368
                                                                          750
        VG Kirn-Land gesamt               192
                                                      370
  VG Langenlonsheim gesamt                            363
                                                                  622
      VG Meisenheim gesamt          104
                                           225
       VG Rüdesheim gesamt                                              690
                                                                                                        1301
       VG Stromberg gesamt                  240
                                                       400

                                0               200         400    600           800       1000       1200       1400

Abb. 3 Platzzahlen nach Verbandsgemeinden, Stand 30.06.2019

                                                                                                                     5
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                                                                                   Bad Kreuznach
                                                                                   KREISJUGENDAMT
                                                                                   Jugendhilfeplanung

2.4 Besondere sozialräumliche Faktoren

Für alle Kindertagesstätten existieren sozialräumliche Faktoren, welche im Rahmen der Bedarfspla-
nung insbesondere mit Einführung des Sozialraumbudgets ab Juli 2021 Berücksichtigung finden wer-
den. Da der Planungszeitraum 2019-2021 die Rechtswirksamkeit der Kita-Novelle Mitte 2021 bereits
berührt, betrachten wir im vorliegenden Bericht exemplarisch 2 dieser sozialräumlichen Faktoren
genauer.

Der Faktor „alleinerziehendes Elternteil“ impliziert zumeist besondere Bedarfe, denen mitunter im
Rahmen der Betreuungszeiten, den Beratungsangeboten oder der sozialräumlichen Einbindung der
Einrichtungen Rechnung getragen werden muss. Bei der turnusgemäßen Abfrage der Belegungszah-
len der einzelnen Einrichtungen, wurden im Juni 2019 die Anzahl der in den Einrichtungen betreuten
Kinder von alleinerziehenden Elternteilen abgefragt. Hierbei ergibt sich für den Landkreis Bad Kreuz-
nach das im nachfolgenden Diagramm dargestellte Bild:

                              Anteil Alleinerziehende in %
 25
 20
 15
 10
   5
   0
                     Pfaffen-…
                Monzingen

               Hargesheim

             Neu-Bamberg
                 Dörrebach
                 Stromberg

                 Stromberg
                      Fürfeld
                  Guldental

                  Guldental

               Braunweiler
           Becherbach/M.

            Becherbach/K.

                Odernheim
                  Simmertal

                  Hallgarten

                    Roxheim

                Hennweiler

                   Volxheim
          Bad Sobernheim
               Seibersbach

                  Bockenau
                      Traisen
                Spabrücken

                   Seesbach
              Hackenheim

          Bad Sobernheim

          Bad Sobernheim

                 Gutenberg
          Bad Sobernheim
                  Daxweiler
                Wallhausen

              Hackenheim
               Oberhausen

            Meddersheim

                  Lauschied
                         Kirn
                         Kirn
          Waldböckelheim

            Rümmelsheim
          Langenlonsheim
                         Kirn

                         Kirn
          Waldböckelheim
          Langenlonsheim

              Meisenheim
               Hüffelsheim
                         Kirn

                    Norheim
                     Mandel
              Windesheim
        Schweppenhausen

                  Merxheim

          Langenlonsheim

         Waldlaubersheim

         Oberhausen Nahe

              Bretzenheim
                 Kellenbach

               Biebelsheim

            Altenbamberg
                Winterbach

                 Rüdesheim
                  Sponheim

                Weinsheim
                 Feilbingert
               Laubenheim
            Staudernheim
         Frei-Laubersheim

       Hochstetten-Dhaun

Abb. 4 Anteil Alleinerziehender in Prozent (%) pro Einrichtung, Stand 30.06.2019

Aus 5 Einrichtungen wurden Alleinerziehendenanteile von 20% - 25% zurückgemeldet. In der Ge-
samtschau lässt sich, wie häufig angenommen, kein rein städtisches Phänomen feststellen. Deutlich
wird die Dimension des Faktors „Kinder von Alleinerziehenden“, wenn für bis zu einem Viertel aller
Kinder einer Einrichtung dieser Faktor als zutreffend gilt. Für die zukünftigen Planungsintervalle wer-
den im Rahmen des Sozialraumbudgets besondere Bedarfe pro Einrichtung benannt und Maßnah-
men im Einzelnen beplant. Im vorliegenden Teilplan werden aus dem Faktor „Alleinerziehende“ noch
keine konkreten Maßnahmen abgeleitet, da in den jeweiligen Einrichtungen noch auf die bestehen-
den Stellenzuweisungen und die vorhandene Beratungsinfrastrukur zurückgegriffen werden kann.

                                                                                                        6
Kreisverwaltung
                                                                                 Bad Kreuznach
                                                                                 KREISJUGENDAMT
                                                                                 Jugendhilfeplanung

Der Faktor „Migrationshintergrund“ impliziert zumeist besondere Bedarfe in den Bereichen der
sprachlichen Förderung und kulturellen Integration von einzelnen Kindern. Auch hier spielt die sozial-
räumliche Einbindung der Einrichtung eine bedeutsame Rolle. Der Anteil an Kindern mit Migrations-
hintergrund wird turnusmäßig mit den Belegzahlen der jeweiligen Einrichtung abgefragt. Hierbei
ergibt sich für den Landkreis Bad Kreuznach das im nachfolgenden Diagramm dargestellte Bild:

 70
 60
 50
 40
 30
 20
 10
   0
                Meddersheim

                   Oberhausen
                    Winterbach
                     Stromberg

                     Stromberg
                        Roxheim
                      Daxweiler

                 Neu-Bamberg
                Altenbamberg

                         Traisen
            Schweppenhausen

                    Hennweiler

                     Gutenberg

                     Kellenbach

                   Biebelsheim

                       Seesbach
                   Hargesheim

              Waldböckelheim
                  Bretzenheim

                       Volxheim
                Rümmelsheim
              Waldböckelheim

                   Hüffelsheim

                  Meisenheim

                      Bockenau
                            Kirn
                     Rüdesheim
                            Kirn
                            Kirn

             Oberhausen Nahe
                            Kirn

                    Monzingen

                            Kirn

                    Weinsheim

                      Guldental

                      Guldental
                      Merxheim

                   Laubenheim
                      Hallgarten

                      Simmertal
                      Sponheim

                     Feilbingert
                         Mandel
                    Spabrücken

                    Odernheim
                        Norheim

                      Lauschied

             Waldlaubersheim
          Hochstetten-Dhaun
                         Fürfeld

               Becherbach/M.

                  Hackenheim

                  Hackenheim

                   Braunweiler

                Staudernheim

                Becherbach/K.
                     Dörrebach

                   Seibersbach
              Bad Sobernheim
              Bad Sobernheim
              Langenlonsheim
              Langenlonsheim

              Langenlonsheim

              Bad Sobernheim

                  Windesheim
             Frei-Laubersheim

              Bad Sobernheim

                    Wallhausen

       Pfaffen-Schwabenheim
Abb. 5 Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Prozent (%) pro Einrichtung, Stand 31.06.2019

Die hier erkennbare Verteilung zeigt einen Schwerpunkt des Faktors „Migration“ in 2 Einrichtungen
in der Stadt Bad Sobernheim. Ähnlich wie beim Faktor „Alleinerziehende“, werden im vorliegenden
Teilplan noch keine besonderen sozialräumlichen Maßnahmen für Einrichtungen mit hohem Migran-
tenanteil beplant. Für den aktuellen Planungszeitraum stehen noch Personalanteile für interkulturel-
le Förderung für die jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung. Ab Juni 2021 werden interkulturelle
Förderbedarfe im Sozialraumbudget aufgehen.

                                                                                                       7
Kreisverwaltung
                                                                                                                                              Bad Kreuznach
                                                                                                                                              KREISJUGENDAMT
                                                                                                                                              Jugendhilfeplanung

2.5 Öffnungszeiten

                                                                                                                                Bemerkungen
Kita                                       Teilzeit               Gantzags          Block
                                 von     bis     von     bis     von     bis     von        bis
Stadt Kirn
Ev. Kirn                         07:30   12:30   13:30   16:00   07:30   16:00                    Freitags ab 12:30 geschlossen
Kath. Kirn                       07:30   12:00   14:30   16:30   07:30   17:00   07:30   13:00 Mittwochs ab 16:00 geschl., Freitags: Tz ab 12:00 und Gz ab 14:00 geschl.
Städt. Kirn, Ohlmannstraße       07:30   12:00   13:30   16:00   07:15   16:30                    Mittwochs ab 15 geschlossen
Städt. Kirn, Steinenberg         07:30   12:00   13:30   16:00   07:15   16:15                    Mittwochs ab 15:00 geschlossen
Städt. Kirn, Kirner Straße       07:30   12:30   14:00   16:00   07:15   16:15                    Dienstags ab 14:30 geschlossen

Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
Biebelsheim                      07:15   12:30   14:00   16:30   07:15   16:30                    Freitag: Tz ab 12:00 geschlossen/ Gz ab 14:30 geschlossen
Frei-Laubersheim                 07:15   12:30   14:00   16:00   07:15   16:00
Fürfeld                          08:00   12:00   13:30   16:00   07:00   16:00
Kath. Hackenheim                 07:00   12:00   13:30   16:00   07:00   16:00                    Mittwochs ab 15:00 geschlossen
Kom. Hackenheim                  07:00   12:00   14:00   16:30   07:00   16:30
Neu-Bamberg                                                      07:00   16:00   07:00   14:00 Freitags ab 14:00 geschlossen
Pfaffen-Schwabenheim             07:45   12:00   14:00   16:00   07:00   16:30   07:00   14:00 Freitag: Tz ab 12:00 geschlossen/ Gz ab 14 :00 geschlossen
Volxheim                                                         07:00   16:00   07:00   14:00
Altenbamberg                     07:00   12:30   13:30   16:00   07:00   16:00                    Freitag: Tz ab 12:30 geschlossen/ Gz ab 15:00 geschlossen

                                                                                                                                                                      8
Kreisverwaltung
                                                                                                                                             Bad Kreuznach
                                                                                                                                             KREISJUGENDAMT
                                                                                                                                             Jugendhilfeplanung

Prot. Feilbingert                 07:30   12:00   13:30   16:00   07:00   16:00   07:00   14:00
Hallgarten                        07:00   12:00   14:00   16:00   07:00   16:00

Verbandsgemeinde Bad Sobernheim
Lauschied                         07:15   12:15   14:00   16:00   07:15   16:00                   Mittwochs: Tz ab 12:15 geschlossen, Gz ab 14:00 geschlossen
Meddersheim                       07:15   12:00   13:30   16:30   07:30   16:30                   Freitags: Tz ab 12:00 geschlossen, Gz ab 14:00 geschlossen
Kath. Merxheim                    07:30   12:30   14:00   16:30   07:30   16:30                   Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 14:00 geschlossen
Monzingen                         08:00   12:00   13:30   16:00   07:15   16:30                   Freitags: Tz ab 12:00 geschlossen, Gz ab 13:15 geschlossen
Odernheim                         07:30   12:30   14:00   16:00   07:30   17:00                   Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 14:00 geschlossen
Seesbach                                                          07:15   16:00   08:00   14:00 Freitags ab 13:30 geschlossen
Städt. Bad Sobernheim             08:00   12:30   13:30   16:00   07:15   16:30                   Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 13:00 geschlossen
Ev. Bad Sobernheim, Leineborn     07:00   12:00   13:30   16:00   07:00   16:30                   Freitags: Tz ab 12:00 geschlossen, Gz ab 13:00 geschlossen
Ev. Bad Sobernheim, ASH           07:00   12:00   13:30   16:15   07:00   17:00                   Freitags: Tz ab 12:00 geschlossen, Gz ab 13:00 geschlossen
Kath. Bad Sobernheim              07:15   12:30   13:45   16:30   07:15   16:30                   Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 13:00 geschlossen
Staudernheim                      07:45   12:00   13:30   16:00   07:00   16:00

Verbandsgemeinde Kirn-Land
Becherbach b. Kirn                07:15   12:15   14:00   16:00   07:15   16:00
Hennweiler                        07:15   12:30   13:30   16:00   07:15   16:00   07:15   14:00
Hochstetten-Dhaun                 07:30   12:00   13:00   16:30   07:00   16:30                   1.+3. Mittwoch im Monat ab 13:00 geschlossen
Kellenbach                                                        07:00   16:00   07:20   14:00
Oberhausen b. Kirn                07:30   12:30   14:00   16:00   07:30   16:00                   Montags ab 13:30 geschlossen
Simmertal                         07:15   12:00   13:30   16:00   07:15   16:00

Verbandsgemeinde Langenlonsheim

                                                                                                                                                                  9
Kreisverwaltung
                                                                                                                                          Bad Kreuznach
                                                                                                                                          KREISJUGENDAMT
                                                                                                                                          Jugendhilfeplanung

Bretzenheim                   07:15   12:30   13:30   16:00   07:15   16:00
Ev. Guldental                                                 07:30   15:30   07:30   14:00 Freitags ab 14:00 geschlossen
Kath. Guldental               07:15   12:30   14:00   16:30   07:15   16:30                   Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen
Ev. Langenlonsheim            07:30   12:30   14:00   16:30   07:30   16:30                   Freitags ab 15:30 geschlossen
Kom. Langenlonsheim I         07:30   12:30   14:00   16:30   07:30   16:30                   Freitags ab 15:30 geschlossen
Kom. Langenlonsheim II        07:30   12:30   14:00   16:30   07:30   17:00                   Freitags ab 15:00 geschlossen
Laubenheim                    08:00   12:00   13:30   16:00   07:30   17:00                   Freitags: Tz ab 12:00 geschl., Gz ab 13:00 und 15:00 (im Wechsel) geschl.
Rümmelsheim                   07:30   12:30   13:30   16:00   07:30   16:00                   Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 13:45 geschlossen
Windesheim                    07:00   12:30   14:00   16:30   07:00   16:30                   Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 14:00 geschlossen

Verbandsgemeinde Meisenheim
Becherbach b. Meisenheim                                                      07:00   14:00
Meisenheim                    07:30   12:15   13:30   16:30   07:30   16:30

Verbandsgemeinde Rüdesheim
Bockenau                      07:00   12:20   13:30   16:50   07:00   16:50
Braunweiler                   07:00   13:00   14:00   16:30   07:00   16:30                   Freitag: Tz ab 13:00 geschlossen/ Gz ab 14:00 geschlossen
Gutenberg                                                     07:00   16:00   07:00   14:00 Freitags ab 15:00 geschlossen
Hargesheim                    07:00   13:00   14:00   17:00   07:00   17:00
Hüffelsheim                   07:00   12:45   13:30   16:45   07:00   16:45
Mandel                        07:00   12:30   14:00   16:00   07:00   16:00
Roxheim                       07:00   13:00   14:00   17:00   07:00   17:00                   Freitag: Tz ab 13:00 geschlossen/ Gz ab 15:30 geschlossen
Rüdesheim                     07:30   13:00   14:00   16:30   07:30   16:30                   Freitags ab 15:00 geschlossen
Kath. Spabrücken              07:30   12:30   13:30   16:30   07:30   16:30                   Freitag: ab 14:00 geschlossen
Sponheim                      07:00   12:30   14:00   16:00   07:00   16:30

                                                                                                                                                                    10
Kreisverwaltung
                                                                                                                                             Bad Kreuznach
                                                                                                                                             KREISJUGENDAMT
                                                                                                                                             Jugendhilfeplanung

Ev. Waldböckelheim                                                07:00   16:30   07:00   14:00 Freitag: ab 14:00 geschlossen
Kath. Waldböckelheim              07:15   12:30   14:00   16:30   07:15   16:30                   Freitags Tz ab 12:30 geschlossen
Kath. Wallhausen                  07:30   13:00   14:00   16:30   07:30   16:30
Weinsheim                         07:00   12:00   14:00   17:00   07:00   17:00   07:00   13:00
Winterbach                        07:00   12:30   14:00   16:30   07:00   16:30                   Freitag: Tz ab 12:30 geschlossen/ Gz ab 14:00 geschlossen
Kath. Norheim                     07:15   12:30   14:00   16:00   07:15   16:00
Oberhausen/ Nahe                  07:00   13:00   14:00   16:00   07:00   16:00                   Freitag: Tz ab 13:00 geschlossen/ Gz ab 14:00 geschlossen
Waldorf                           07:30   12:30   14:00   16:30   07:30   16:30                   Freitag: Tz ab 15:30 geschlossen

Verbandsgemeinde Stromberg
Kath. Daxweiler                   07:30   13:00   14:00   16:00   07:30   16:00
Kath. Dörrebach                   07:30   12:30   14:00   16:00   07:30   16:00
Kath. Seibersbach                 07:30   12:30   14:00   16:00   07:30   16:00
Städt. Stromberg                  08:00   12:30   14:00   16:00   07:30   16:30   07:30   14:00
Städt. Stromberg, Krippe                                          07:30   16:30
Schweppenhausen                   07:00   12:00   14:00   17:00   07:00   17:00                   Freitag: Tz ab 12:00 geschlossen/ GZ ab 16:00 geschlossen
Waldlaubersheim                       07:30 12:30 14:00 17:00     07:30   17:00
Tabelle 1 Öffnungszeiten Kitas Landkreis Bad Kreuznach 2019

                                                                                                                                                                  11
Kreisverwaltung
                                                                           Bad Kreuznach
                                                                           KREISJUGENDAMT
                                                                           Jugendhilfeplanung

2.6 Betreuungsformen

Das Landesjugendamt regelt in der Betriebserlaubnis für die jeweilige Einrichtung, für welche Alters-
gruppen die Plätze vorgesehen sind. Es werden unterschieden: Kinder unter 3 Jahren, Kinder von 3
bis 6 Jahren und Schulkinder. Diese Zuteilung wird letztmalig für den aktuellen Planungszeitraum
vorgenommen. Ab Mitte 2021 wird nur noch zwischen Kindern unter 2 Jahren (U2) und Kindern über
2 Jahren (Ü2) unterschieden.

Folgende Betreuungsformen sind in Rheinland-Pfalz zulässig:

       Regelgruppe: 15-25 Plätze, Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt

       geöffnete Gruppe I: 15-25 Plätze, Kinder ab 3 J. bis zum Schuleintritt, Kinder ab dem vollen-
        deten 2. Lebensjahr (max. 3-4 Kinder bei Erweiterung des Personalschlüssels um eine ¼ Stelle
        je Gruppe)

       geöffnete Gruppe II: 15-25 Plätze, Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt, Kinder ab dem
        vollendeten 2. Lebensjahr (max. 5-6 Kinder bei Erweiterung des Regelpersonalschlüssels um
        eine ½ Stelle je Gruppe)

       kleine Altersmischung: 15 Plätze, Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt, Kinder unter 3 Jahren
        (max. 7 Krippenkinder)

       große Altersmischung: 20-22 Plätze, Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt, Hortkinder (max. 10),
        Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

       Haus für Kinder-Gruppe: Kinder unter 3 Jahren und Hortkinder (15 Plätze – max. je 5 Krip-
        pen-/Hortkinder)

       Hort/Hortgruppe: 15-20 Plätze, Kinder ab Schuleintritt bis zur Vollendung des 14. Lebensjah-
        res

       Kinderkrippe/Krippengruppe: 8-10 Plätze, Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres

       Spiel- und Lernstube: in sozialen Brennpunkten (10 Plätze ergeben 1 Fachkraftstelle)

Die nachfolgende Tabelle zeigt zum 31. Juni 2019 eine genaue Übersicht über die Verteilung der ver-
schiedenen Betreuungsformen auf die jeweiligen Einrichtungen. Zudem ist die Anzahl der dort an-
gemeldeten Kinder in den verschiedenen Altersklassen dargestellt.

                                                                                                   12
Kreisverwaltung
                                                                                                                                                                                 Bad Kreuznach
                                                                                                                                                                                 KREISJUGENDAMT
                                                                                                                                                                                 Jugendhilfeplanung

                        Kitas Landkreis Bad Kreuznach Bestand und Belegung am 30.06.2019
                                               Gruppen                                                        Plätze                                                            Belegung
                                     Regel-    geöff.                                     davon        3-6-        Zweijäh-   Einjähri-   Schul-                          3-6-       Zweijäh-   Einjähri-   Schul-
                        gesamt       gruppen   Gruppen KAM         Krippe       gesamt    gz           Jährige     rige       ge          kinder       gesamt    davon gz Jährige    rige       ge          kinder

Ev. Kindergarten                 3         0        3         0             0        65           24         51         14            0            0        65        24         51        14           0            0
Kath. Kindergarten               2         0        2         0             0        46           18         38           8           0            0        43        18         35         8           0            0
Städt. Ohlmannstr.               5         1        2         2             0       105           34         79         22            4            0        87        25         71        16           0            0
Städt. Steinenberg               3         0        3         0             0        75           29         57         18            0            0        60        29         42        18           0            0
Städt. Kirner Str.               3         0        3         0             0        75           36         57         18            0            0        73        36         55        18           0            0
Stadt Kirn gesamt             16           1       13         2             0       366       141           282         80            4            0       328       132       254         74           0            0

Biebelsheim                      1         0        1         0             0        25           21         19           6           0            0        21        18         17         4           0            0
Frei-Laubersheim                 3         0        2         0             1        60           37         38         12           10            0        57        36         41        15           1            0

Fürfeld                          4         -        3          -            1        85           59         57         18           10            -        85        52         66        19           -            -
Hackenheim                       7         1        3         2             1       140           90         98         28           14            0       101        73         81        18           2            0
Kath. Kita Hackenheim            3         1        2         0             0        75           44         63         12            0            0        62        39         54         8           0            0
Komm. Kita Hackenheim            4         0        1         2             1        65           46         35         16           14            0        39        34         27        10           2            0
Neu-Bamberg                      2         0        1         1             0        40           24         27         11            2            0        40        24         33         7           0            0
Pf.-Schwabenheim                 5         0        2         2             1        90           48         56         20           14            0        74        44         59        13           2            0
Volxheim                         3         0        2         1             0        65           36         46         17            2            0        59        30         45        14           0            0
Altenbamberg                     2         0        1         1             0        40           34         27         11            2            0        35        24         27         7           1            0
Prot. Feilbingert                3         0        2         1             0        65           24         46         17            2            0        59        24         46        13           0            0
Hallgarten                       2         0        1         1             0        40           24         27         11            2            0        36        22         29         7           0            0
VG Bad Kreuznach
gesamt                        32           1       18         9             4       650       397           441        151           58            0       567       347       444        117           6            0

                                                                                                                                                                                                                 13
Kreisverwaltung
                                                                                               Bad Kreuznach
                                                                                               KREISJUGENDAMT
                                                                                               Jugendhilfeplanung

Lauschied                   1   0    1   0   0   25    12    19     6     0   0   17     5    14      3      0       0
Meddersheim                 3   0    2   1   0   65    34    46    17     2   0   62    34    48     14      0       0
Kath. Merxheim              4   0    3   0   1   85    34    57    18    10   0   85    28    63     18      4       0
Monzingen                   5   1    3   0   1   110   48    82    18    10   0   99    48    76     21      2       0
Odernheim a. Glan           3   0    3   0   0   75    34    57    18     0   0   75    34    63     12      0       0
Seesbach                    1   0    1   0   0   25    12    19     6     0   0   24    11    19      5      0       0
Bad Sobernheim             14   2    8   2   2   300   158   220   56    24   0   278   146   220    48     10       0
Städt. Kiga Kapellenstr.    5   1    2   0   2   95    44    63    12    20   0   93    43    64     19     10       0
Ev. Kiga Leinenborn         2   0    2   0   0   50    24    40    10     0   0   39    20    35      4      0       0
Ev. Kiga A-S-Haus           3   0    1   2   0   55    40    35    16     4   0   53    33    42     11      0       0
Kath. Kindergarten          4   1    3   0   0   100   50    82    18     0   0   93    50    79     14      0       0
Staudernheim                3   0    2   1   0   65    36    46    17     2   0   56    29    45     11      0       0
VG Bad Sobernheim
gesamt                     34   3   23   4   4   750   368   546   156   48   0   696   335   548   132     16       0

Becherbach/Kirn             3   1    0   2   0   55    24    41    10     4   0   48    22    38     10      0       0
Hennweiler                  3   0    3   0   0   80    34    64    16     0   0   80    34    69     11      0       0
Hochstetten/Dhaun           3   0    3   0   0   75    44    57    18     0   0   73    32    55     18      0       0
Kellenbach                  1   0    1   0   0   25    12    19     6     0   0   18    12    17      1      0       0
Oberhausen/Kirn*            3   0    1   1   1   50    34    27    11    12   0   50    33     0     12      9       0
Simmertal                   4   1    2   1   0   90    44    75    13     2   0   75    41    60     15      0       0
VG Kirn-Land gesamt        17   2   10   4   1   370   192   278   74    18   0   344   174   239    67      9       0

Bretzenheim                 5   1    3   0   1   110   54    82    18    10   0   104   53    79     18      7       0

                                                                                                                    14
Kreisverwaltung
                                                                                             Bad Kreuznach
                                                                                             KREISJUGENDAMT
                                                                                             Jugendhilfeplanung

Guldental               5   1    2    2   0   102   44    76    22     4    0   93    44    71     20      2       0
Ev. Kita                2   1    0    1   0   37    14    30     5     2    0   36    14    29      7      0       0
Kath. Kita              3   0    2    1   0   65    30    46    17     2    0   57    30    42     13      2       0
Langenlonsheim         11   0    4    6   1   195   118   119   54    22    0   172   97    134    31      7       0
Ev. Kita                2   0    1    1   0   35    20    22    11     2    0   32    13    25      7      0       0
Komm. Kita I            4   0    2    1   1   75    48    46    17    12    0   72    43    57      8      7       0
Komm. Kita II**         5   0    1    4   0   85    50    51    26     8    0   68    41    52     16      0       0
Laubenheim              4   1    1    1   1   70    44    47    11    12    0   64    44    50     12      2       0
Rümmelsheim             3   0    2    1   0   65    49    46    17     2    0   63    43    53     10      0       0
Windesheim              4   0    3    0   1   80    54    52    18    10    0   73    54    60     13      0       0
VG Langenlonsheim
gesamt                 32   3   15   10   4   622   363   422   140   60    0   569   335   447   104     18       0

Becherbach              2   0    1    1   0   40     0    29     9     2    0   30     0    25      5      0       0
Meisenheim              9   4    1    4   0   185   104   151   26     8    0   177   103   155    19      3       0
VG Meisenheim gesamt   11   4    2    5   0   225   104   180   35    10    0   207   103   180    24      3       0

Bockenau***             6   3    1    1   1   109   64    56    11    17   25   90    59    51     11      6      22
Braunweiler             2   0    2    0   0   50    24    38    12     0    0   51    18    39     12      0       0
Gutenberg               2   0    1    1   0   43    24    30    11     2    0   43    22    32      9      2       0
Hargesheim              7   2    2    2   1   140   60    104   22    14    0   132   57    103    27      2       0
Hueffelsheim            4   0    3    1   0   90    61    65    23     2    0   90    62    58     25      7       0
Mandel                  2   0    1    1   0   45    20    32    11     2    0   39    21    29      8      2       0
Roxheim                 6   1    4    0   1   135   80    101   24    10    0   121   65    91     23      7       0
Ruedesheim              6   1    3    1   1   118   54    83    23    12    0   115   41    91     21      3       0

                                                                                                                  15
Kreisverwaltung
                                                                                                                Bad Kreuznach
                                                                                                                KREISJUGENDAMT
                                                                                                                Jugendhilfeplanung

Kath. Spabrücken         4      1       2     1     0     87     44     58     17     2    10    82     35     74      8      0       0
Sponheim                 2      0       1     1     0     40     30     27     11     2     0    32     25     25      5      2       0
Waldböckelheim           6      2       1     3     0     110    54     83     23     4     0    100    45     83     17      0       0
Ev. Waldb.heim           3      1       1     1     0     55     20     42     13     0     0    51     20     38     13      0       0
Kath. Waldb.heim         3      1       0     2     0     55     34     41     10     4     0    49     25     45      4      0       0
Kath.Wallhausen          4      0       3     1     0     90     44     65     23     2     0    88     44     63     18      7       0
Weinsheim                4      1       1     2     0     77     44     57     16     4     0    76     44     56     17      3       0
Winterbach               2      0       1     1     0     40     15     29      9     2     0    37     14     32      5      0       0
Kath. Norheim            4      0       2     2     0     80     48     54     22     4     0    76     42     61     13      2       0
Oberhausen/Nahe          2      0       2     0     0     47     24     35     12     0     0    47     24     35     12      0       0
VG Rüdesheim gesamt     63     11      30    18     4    1301    690    917    270   79    35   1219    618    923   231     43      22
Traisen Waldorf         1,5    0,5     0,5    0    0,5    30     12     22      3     5     0
gesamt Waldorf           3      1       1     0     1     60     24     44      6    10     0    52     22     38     10      4       0

Kath. Daxweiler          1      0       1     0     0     25     12     19      6     0     0    18     10     12      6      0       0
Kath. Doerrebach         2      0       0     2     0     30     18     16     14     0     0    24     14     20      4      0       0
Kath. Seibersbach        2      0       1     1     0     40     24     27     11     2     0    40     24     35      4      1       0
Stromberg                8      2       3     2     1     165    76     123    28    14     0    142    66     107    26      9       0
Michels Nagerbande       6      2       3     1     0     140    64     115    23     2     0    127    64     105    22      0       0
Krippe                   2      0       0     1     1     25     12      8      5    12     0    15      2      2      4      9       0
Schweppenhausen          5      0       3     1     1     100    70     65     23    12     0    89     68     72     13      4       0
Waldlaubersheim          2      0       1     1     0     40     40     27     11     2     0    42     40     30     11      1       0
VG Stromberg gesamt     20      2       9     7     2     400    240    277    93    30     0    355    222    276    64     15       0

Landkreis gesamt      225,5   26,5   120,5   59   19,5   4714   2507   3365   1002   312   35   4285   2266   3311   813    110      22

                                                                                                                                     16
Kreisverwaltung
                                                                                      Bad Kreuznach
                                                                                      KREISJUGENDAMT
                                                                                      Jugendhilfeplanung

*) 5 Krippenplätze in Oberhausen/Kirn für Kinder aus der Stadt Kirn
**) bis zu 15 Kitaplätze werden der Ortsgemeinde Bretzenheim zur Verfügung gestellt
***) 2 Regelgruppen und eine Haus für Kinder-Gruppe(5 U3,5 Ü3,5 SK)
Tabelle 2: Übersicht: Bestand Kita-Plätze und Kitagruppen, Stand 31.06.2019

                                                                                                           17
Kreisverwaltung
                                                                               Bad Kreuznach
                                                                               KREISJUGENDAMT
                                                                               Jugendhilfeplanung

2.7 Auslastung

Zum Stichtag der jährlichen Erhebung am 30. Juni 2019 sind von den 4714 im Landkreis Bad Kreuz-
nach genehmigten Kita-Plätzen 4285 Plätze belegt. Dies entspricht einer Auslastung von 91%. Von
den insgesamt 2507 Ganztagsplätzen sind 2266 Plätze belegt. Dies entspricht einer Auslastung von
90,4%. Von den 1314 genehmigten Krippenplätzen sind im Juni diesen Jahres 923 Plätze belegt. Dies
entspricht einer Auslastung von 71%.

Bei der Betrachtung der Gesamtauslastung im Landkreis Bad Kreuznach ist zu berücksichtigen, dass
die Inanspruchnahme der Kitaplätze eine Stichtagsergebnis darstellt, das nicht berücksichtigt, welche
Anmeldungen in den jeweiligen Einrichtungen vorliegen oder wie viele Kinder sich in der sukzessiven
Eingewöhnungsphase befinden. Regionale Unterschiede werden bei der Betrachtung der absoluten
Zahlen zu den jeweiligen Einrichtungen im Anhang in den Tabellen 1-8 sichtbar. Ein differenzierteres
Bild ergibt sich in der regionalen Verteilung der zur Verfügung stehenden Kita-Plätze auch bei Be-
trachtung der nachfolgenden Grafik. Die Hochrechnung der Bedarfsplanung zeigt, mit welchen Aus-
lastungszahlen im Verlauf des Kitajahres 2019/2020 zu rechnen ist. Zum grundsätzlichen Verständnis
muss immer von einem Belegungsverlauf pro Kitajahr ausgegangen werden. Maßnahmen sind in
allen Verbandsgemeinden für das laufende Kitajahr zu treffen, in denen der Belegungsverlauf eine
Überbelegung erkennen lässt.

   1500
   1400
   1300
   1200
   1100
   1000
    900
    800
    700
    600
    500
    400
    300
    200
    100
      0

                                                                        Plätze ingesamt
                                                                        Plätze belegt Stichtag*
                                                                        Hochrechnung Kitajahr*

Abb. 7 Auslastung Kitas nach VG, Stand 30. Juni 2019 und Hochrechnung Kitajahr 2019/2020

                                                                                                    18
Kreisverwaltung
                                                                           Bad Kreuznach
                                                                           KREISJUGENDAMT
                                                                           Jugendhilfeplanung

2.8 Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte und geförderte Tagesbetreuung für Kinder. Sie ist
eine individuelle und familiennahe Betreuungsform und wird von qualifizierten Tagespflegepersonen
ausgeübt. Sie wird überwiegend in der Familie der Tagespflegeperson angeboten, kann aber auch im
Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumlichkeiten stattfinden.

Zum 31.12.2019 wurden im Landkreis Bad Kreuznach 89 Kinder durch Tagespflegepersonen betreut.
Die Tagespflege wird vom Jugendamt durch Gewährung einer Geldleistung an die Tagespflegeperso-
nen finanziell gefördert. Beim Jugendamt wird die Fachberatung Kindertagespflege mit einem Stel-
lenanteil von 0,75 wahrgenommen. Die Fachberatung berät Eltern und Tagespflegepersonen. Sie ist
des Weiteren für die Überprüfung der Eignung, Qualifizierung, Erteilung der Pflegeerlaubnis und
Vermittlung von Tagespflegepersonen zuständig.

2019 sind im Landkreis 28 Tagespflegepersonen tätig. Der Tageselternpool wird durch entsprechende
Akquise und Fortbildung von interessierten Personen erweitert. In § 43 SGB VIII sind die erforderli-
chen Faktoren zur Pflegeerlaubnis definiert. Wer ein Kind oder Kinder außerhalb des Elternhauses,
während eines Teils des Tages, mehr als 15 Wochenstunden, gegen Entgelt und länger als 3 Monate
betreuen will, braucht die Erlaubnis. Die Pflegeerlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleich-
zeitig anwesenden fremden Kindern. Der Zusammenschluss von mehreren Tagespflegepersonen zu
einer sog. Großtagespflegestelle ist in Rheinland-Pfalz nicht erlaubt. Das neue KiTa-Zukunftsgesetz
des Landes Rheinland-Pfalz vom 03.09.19 sieht aber vor, dass sich ab dem 01.07.2021 zwei Tages-
pflegepersonen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder bei einem Unternehmen Kinder in
den dortigen Räumlichkeiten betreuen, zusammenschließen dürfen. Es können dann bis zu 10 gleich-
zeitig anwesende fremde Kinder betreut werden. Diese Form der Kinderbetreuung darf aber nicht in
einer Tageseinrichtung angeboten werden.

2.9 Kinderhorte

44 schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre können in den Kinderhorten Bockenau (34 Kinder) und in der
Kita Spabrücken (10 Kinder) betreut werden. Weitere Einrichtungen für Kinder im schulpflichtigen
Alter existieren im Landkreis Bad Kreuznach nicht. Ein Ausbau kommunaler Kinderhorte in den kreis-
angehörigen Städten und Ortsgemeinden mit zentraler regionaler Stellung wäre sinnvoll. Einfache
tagesstrukturierende Angebote für Schulkinder ohne Ganztagsbetreuung sind gerade vor dem Hin-
tergrund der sich immer weiter ausweitenden Hilfebedarfe gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (KJHG)
präventive, sozialisierende und in hohem Maße pragmatische Betreuungsformen, die in der zukünfti-
gen Bedarfsplanung Berücksichtigung finden sollen.

                                                                                                   19
Kreisverwaltung
                                                                          Bad Kreuznach
                                                                          KREISJUGENDAMT
                                                                          Jugendhilfeplanung

2.10 Kita!Plus

Kita!Plus - Kita im Sozialraum ist ein 2012 aufgelegtes Landesförderprogramm mit dem Ziel der För-
derung von Kindern in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Kommunen sollen bei
der Weiterentwicklung der Kitas zu Kommunikations-und Nachbarschaftszentren (BEE) unterstützt
werden. Teilnehmende Einrichtungen können zusätzliche Mittel erhalten, um Träger und Teams bei
dieser Aufgabe zu unterstützen. Inhaltlich sollen
     der Austausch von Eltern untereinander sowie mit den ErzieherInnen und anderen helfen-
        den Professionen erleichtert werden,
     allen Eltern einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Unterstützung ermöglicht
        werden, um ihnen bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgabe zur Seite zu stehen,
     die Vernetzung im Sozialraum zum Wohle der Kinder und Eltern verbessert werden und
     die Funktion von Kita als Nachbarschafts- und Kommunikationszentrum gefördert werden.

Im Landkreis Bad Kreuznach wurden in der Initialphase des Förderprogramms 4 Schwerpunktgebiete
mit besonderem Entwicklungsbedarf bestimmt. Zu diesen gehören bis dato die Stadt Kirn, die Stadt
Bad Sobernheim, die Stadt Stromberg und die Ortsgemeinde Monzingen. Die dort befindlichen Ein-
richtungen beantragen im jährlichen Turnus, die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel.

       Für die Einrichtungen der Stadt Kirn wurden für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von
        28550,- € beantragt.

Städt. Kita Kirn-Sulzbach                       Offene Sprechstunde
                                                Vernetzung im Bereich Elternarbeit
                                                Angebote/Frühstück/Feste/Ausflüge
                                                Elterncafé/Elternabende
                                                Tageszeitung
                                                Teamfortbildung
                                                Personalkosten/10 Jahresstunden
Städt. Kita Ohlmannstraße                       Lebensberatung u. Verhaltensbeobachtung
                                                Angebote für Eltern
                                                Ausstattung eines Elternbereichs
                                                Elternveranstaltungen mit Referent
                                                Kulturelles Angebot für Familien
                                                Anschaffung Farbdrucker
                                                Teamfortbildung
Städt. Kita Kirn                                Sprechstunde
                                                Intensivierung der Elternpartnerschaft
                                                Fortbildung
                                                Ausstattung/Sofa und Fernseher
                                                Projekte für Eltern und Kinder
Ev. Kita Kirn                                   Elterncafé m. päd. Leitung
                                                Aktivität Kinder/Eltern(Zauberer)
                                                Familienfeste/adventl. Nachm.

                                                                                                 20
Kreisverwaltung
                                                                        Bad Kreuznach
                                                                        KREISJUGENDAMT
                                                                        Jugendhilfeplanung

                                                Frühstücke u. Aktionen m. Eltern
                                                Ausstattung/Erweiterung
                                                der Bibliothek
Kath. Kita St. Pankratius                       Offene Sprechstunde – Beratung – Supervision
                                                Elternnachmittage
                                                Erweiterung der Elternecke
                                                Anschaffung (Übersetzungsgerät/Bildkarten)
                                                Teamfortbildung
                                                Familienfeste
                                                Konzeption

       Für die Stadt Bad Sobernheim wurden für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von 35860,- €
        beantragt.

Städt. Kita Bad Sobernheim                      Eltern–Kind Gruppen inkl. Sachmittel und Miete
                                                 Eltern-Kind Gr. 0-1 und Eltern –Kind Gr. 1-2
                                                Eltern-Kind Gruppe inkl. Sachmittel und Miete0-1
                                                Angebote Konzeptionsebene 4
Ev. Kita Albert-Schweizer-Haus                  Eltern–Kind Gruppen inkl. Sachmittel und Miete
                                                 Eltern-Kind Gr. 0-1 und Eltern–Kind Gr. 1-2
                                                Konzeptionsebene 4
                                                Pädagogische Angebote für die Kita
Ev. Kita Leinenborn                             Konzeptionsebene 4 (Themenabende)
                                                Konzeptionsebene 2 und 4 (Angebote für Fami-
                                                 lien der Kitas u. Eltern-Kind Gruppen)
                                                Konzeptionsebene 4 (pädagogische Angebote für
                                                 die Kita)
Kath. Kita                                      Koordinationskraft
                                                Elternberatung
                                                Konzeptionsebene 4 (pädagogische Angebote für
                                                 die Kita)

Für die Stadt Stromberg wurden für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von 19220,- € beantragt.

Städt. Kita Stromberg                           Lebensberatung für Eltern
                                                Projekte mit Eltern
                                                Elterncafé
                                                Elternabende mit Referenten
                                                Elternaktionen und Feste
                                                Fortbildung Team – Supervision
Städt. Krippe Stromberg                         Beratungsangebot für Eltern 5 x 3 Std.
                                                Elterncafé zu aktuellen Themen 2 x 1,5 Std. und
                                                 2x Elternvorträge
                                                Teamfortbildung/Supervision
                                                Teamfortbildung zu beratungsintensiven Erzie-

                                                                                                 21
Kreisverwaltung
                                                                           Bad Kreuznach
                                                                           KREISJUGENDAMT
                                                                           Jugendhilfeplanung

                                                  hungsthema
                                                 Literatur
                                                 Verbrauchsmittel für Elternaktionen

Für die Ortsgemeinde Monzingen wurden für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von 5448,- € bean-
tragt.

Kommunale Kita Monzingen                         Teamcoaching +Elternpräventionsveranstaltung
                                                 Elternsprechstunde 1 x Monat
                                                 x Trommelworkshop für Eltern und Kinder
                                                 2 x Nähkurs für Eltern und Kinder

Das Förderprogramm des Landes endet in 2021 mit Inkrafttreten der „Kita-Novelle“. Gebiete mit
besonderen Bedarfen sollen im Rahmen des zukünftig zu beplanenden Sozialraumbudgets Berück-
sichtigung finden. Vorhandene Strukturen sollen weitestgehend in dieser Planung aufgehen. Im
Rahmen der Bedarfsplanung wird zum aktuellen Zeitpunkt für geeignete Standorte das Konzept des
Familienzentrums diskutiert. Eine wissenschaftliche Begleitung ist dazu durch das Institut für Sozial-
pädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism)beabsichtigt. Zur Überleitung des Förder-
programms Kita!Plus stellt das Land Rheinland-Pfalz einmalig in 2020 ein erheblich höheres Fördervo-
lumen zur Verfügung.

                                                                                                   22
Kreisverwaltung
                                                                           Bad Kreuznach
                                                                           KREISJUGENDAMT
                                                                           Jugendhilfeplanung

3. Bedarfsplanung Kita-Plätze im Landkreis Bad Kreuznach

3.1 Rechtliche Grundlagen

Die Planung des Angebots zur Deckung des Bedarfs an Plätzen in Kindertagesstätten und in
der Kindertagespflege ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung, zu der das Jugendamt als öffentli-
cher Träger der Jugendhilfe gem. § 80 SGB VIII gesetzlich verpflichtet ist. Das Jugendamt ge-
währleistet, dass in seinem Bezirk die erforderlichen Kindergärten, Horte und Krippen zur Verfügung
stehen (vgl. § 9 Abs.1 KitaG). Zur Gewährleistungspflicht gehört auch, dass ein bedarfsgerechtes An-
gebot an Plätzen in Kindertagespflege zur Verfügung steht, das qualitativ den jeweils aktuellen
Anforderungen entspricht (vgl. § 24 Abs. 3 SGB VIII).

Grundsätzlich richtet sich das Angebot der Kindertagesbetreuung an alle Kinder im entspre-
chenden Alter, unabhängig von deren Herkunft, sozialer, kultureller oder weltanschaulicher Zugehö-
rigkeit, sowie individueller Fähigkeiten, Entwicklungsstand oder etwaiger Beeinträchtigungen.
Den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder ist bereits bei der Planung Rechnung zu tragen
(vgl. § 1 Abs.1 SGB VIII).

Vorschriften zur Regelung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung finden sich sowohl im Bun-
desrecht (SGB VIII), als auch im rheinland-pfälzischen Landesrecht im Ausführungsgesetz zum Kinder-
und Jugendhilfegesetz (AGKJHG), im Kindertagesstättengesetz (KitaG) und in der Landesverord-
nung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (LVO).

Der Träger des Jugendamtes (hier der Landkreis) ist als die für die Gewährleistung rechtlich und
finanziell verantwortliche Körperschaft verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Be-
darfsplanung erfolgt (vgl. Hötzel, Kommentar zum KitaG RLP, S. 60, 7. Aufl., Wiesbaden 2002).

Gemäß § 9 Abs.1 KitaG RLP ist der Bedarfsplan jährlich fortzuschreiben.

In Rheinland-Pfalz haben alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr einen Anspruch
auf einen (gebührenfreien) Platz in einer Kindertagesstätte, § 5 Abs. 1 KitaG RLP. Diese Verpflichtung
erstreckt sich auf eine Bereuung am Vor- und Nachmittag und ist in § 5 Abs. 2 KitaG RLP geregelt.

Für Kinder vom ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf früh-
kindliche Förderung in einer Kindertagesstätte oder durch Kindertagespflege, § 24 Abs. 2 SGB VIII.
Der Umfang der benötigten Betreuung bestimmt sich dabei nach dem individuellen Bedarf. Zudem
besteht Wahlfreiheit zwischen einer Betreuung in einer Kindertagesstätte und in Form von Kinderta-
gespflege.

Für eine Betreuung von Kindern (unter einem Jahr), die noch keinen Anspruch auf Aufnahme in ei-
nen Kindergarten haben, soll das Jugendamt die bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in für
diese Altersgruppe geeigneten Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege gewährleisten, § 7 KitaG
RLP. Hierzu bestimmt § 24 SGB VIII Abs. 1 (2) bestimmte Adressaten. Förderung sollen Erziehungsbe-
rechtigte erhalten, die:
    a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend
        sind,

                                                                                                   23
Kreisverwaltung
                                                                            Bad Kreuznach
                                                                            KREISJUGENDAMT
                                                                            Jugendhilfeplanung

    b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbil-
       dung befinden oder
    c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten

Sofern durch die Schule keine durchgehende Betreuung für Kinder bis 14 Jahre sichergestellt werden
kann, soll für schulpflichtige Kinder ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen
vorgehalten werden. Dies kann sowohl in Horten, geeigneten Kindertagesstätten, als auch durch
Tagespflege realisiert werden, § 6 KitaG RLP, § 24 Abs. 4 SGB VIII.

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Tagesbetreuungsmöglichkeit für Kinder und Be-
standteil des Kinderbetreuungsangebotes. Sie wird als Leistung der Jugendhilfe gewährt und vom
Jugendamt finanziell gefördert, wenn die in § 24 Abs. 1 bis 4 SGB VIII festgelegten Kriterien der Inan-
spruchnahme erfüllt sind. Auch wenn die notwendigen Betreuungszeiten in Kindertagesstätten und
Schulen nicht abgedeckt werden können, kann Kindertagespflege ergänzend hinzutreten. Dabei muss
immer das Wohl der Kinder der Maßstab sein.

3.2 Bedarfsermittlung

Für die prospektive Planung (2019-2021) des Platzbedarfs wird für die Verbandsgemeinden im Land-
kreis Bad Kreuznach von der Geburtenentwicklung (Erhebung MESO Einwohnermeldedaten) zum
Stichtag 31.08.2019 ausgegangen. Zudem werden begonnene oder geplante Erschließungs- und Bau-
aktivitäten in den Ortsgemeinden abgefragt und als etwaige Größe mit in die Vorannahmen einbezo-
gen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Baugebiete immer nur als Hinweis auf zukünftigen Bedarf
angesehen werden können, da die tatsächliche Wohnbevölkerung vorab nur anhand der entstehen-
den Wohneinheiten geschätzt werden kann. Mit den jeweiligen örtlichen Trägern und Einrichtungs-
leitungen findet ein nach Verbandsgemeinden gegliedertes Planungsgespräch statt, in welchem die
erhobenen und angenommenen Daten abgeglichen und eingeschätzt werden.

Zeigen sich auf Grundlage der vorhandenen Platzzahlen, der aktuellen Auslastung, der vorliegenden
Geburtenzahlen, dem angenommenen Zuzug und den abgefragten Annahmen der örtlichen Träger
und Leitungen Hinweise darauf, dass der Rechtsanspruch in einzelnen Ortsgemeinden nicht erfüllt
werden kann, erfolgt im Planungsansatz eine entsprechende Handlungsaufforderung an die Träger.

Erforderliche Maßnahmen (Gruppenausbau, Umbelegung, Personalausstattung, etc.) werden durch
die Mitarbeiter des Kreisjugendamts in einzelnen Planungsgesprächen hinsichtlich der Erfüllung des
Rechtsanspruches mit den örtlichen Trägern erläutert. Investitionen werden gemäß den Richtlinien
des Landkreises vom 01.07.2018 und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung RLP
vom 01.07.2018 bezuschusst.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Kindergartenjahrgänge des Jahres 2019. Für
die Hochrechnung des Platzbedarfs im Planungszeitraum geht man von einem Faktor von 1,25 für die
Alterskohorte der Einjährigen und einem Faktor von 1,9 für die Alterskohorte der Zweijährigen aus.

                                                                                                    24
Kreisverwaltung
                                                                          Bad Kreuznach
                                                                          KREISJUGENDAMT
                                                                          Jugendhilfeplanung

                                Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres …. Jahre alt werden
Zuordnungsgemeinde/n
                                                       Stand 31.08.2019

Sitzgemeinde der Kindertages-
                                6           5           4            3           2           1
stätte
Kirn                                 74          65          71           88          70           72
Meckenbach                            1           3           6            1           3            5
Bärenbach                             4          10           3            6           4            0
Summe für alle Kitas in Kirn         79          78          80           95          77           77
Kita Biebelsheim                      5           3           4            4           3            5
Kita Frei-Laubersheim                11          12          11           12          16            8
Kita Fürfeld                         13          16          16           22          16            8
Kath. Kita Hackenheim                25          16          17           22          17           14
Neu-Bamberg                          10           5           8            8           7            3
Tiefenthal                            1           1           1            1           1            1
Kita Neu-Bamberg                     11           6           9            9           8            4
Pf.-Schwabenheim                     17          14          15           16          16           10
Pleitersheim                          3           2           4            2           3            4
Kita Pf.-Schwabenheim                20          16          19           18          19           14
Volxheim                             12          16          15           11          13           14
Altenbamberg                          2           7           5            5           8            9
Hochstaetten                          3           7           6            6           9            5
Kita Altenbamberg                     5          14          11           11          17           14
Prot. Kita Feilbingert                8          11          16           11          10           15
Kita Hallgarten                      10           3          17            5           5            5
VG Bad Kreuznach gesamt             120         113         135          125         124          101
Kita Lauschied                        3           5           6            5           6            1
Meddersheim                           9          13          20            9          15            5
Baerweiler                            0           1           1            0           1            0
Kirschroth                            2           2           2            2           3            1
Kita Meddersheim                     11          16          23           11          19            6
Merxheim                             11          14          13           12          18           20
Martinstein                           1           3           4            2           3            0
Weiler/Monzingen                      2           4           6            0           4            2
Kath. Kita Merxheim                  14          21          23           14          25           22
Monzingen                            10          20          21           12          16            9
Auen                                  0           0           1            2           3            0
Langenthal                            1           0           0            1           0            0
Nussbaum                              4           5           5            4           5            2
Kita Monzingen                       15          25          27           19          24           11
Kita Odernheim a. Glan               22          12          15           17          13           17

                                                                                                  25
Kreisverwaltung
                                             Bad Kreuznach
                                             KREISJUGENDAMT
                                             Jugendhilfeplanung

Kita Seesbach                8     5     9     7       6            3
Bad Sobernheim              62    47    51    69      60           57
Daubach                      7     5     1     5       4            5
Rehbach                      1     1     0     0       0            0
Kitas Bad Sobernheim        70    53    52    74      64           62
Kita Staudernheim           13    12    10    12      13           10
VG Bad Sobernheim gesamt   156   149   165   159     170          132
Kita Bretzenheim            28    29    19    32      35           23
Kitas Guldental             24    21    24    24      27           19
Kitas Langenlonsheim        36    36    35    48      49           53
Laubenheim                  10     9     9     7       7            9
Dorsheim                     6    10    11     5       5            7
Kita Laubenheim             16    19    20    12      12           16
Kita Rümmelsheim            12    16    13    11      12            7
Kita Windesheim             14    20    18    16      12           17
VG Lalo gesamt             130   141   129   143     147          135
Becherbach                   8     8     6    11       7            5
Reiffelbach                  2     0     0     1       1            0
Kita Becherbach             10     8     6    12       8            5
Abtweiler                    2     0     3     1       0            4
Breitenheim                  1     0     3     0       2            4
Callbach                     4     1     2     1       5            2
Desloch                      1     3     2     2       3            3
Hundsbach                    2     1     5     3       2            3
Jeckenbach                   2     0     0     1       0            1
Lettweiler                   2     1     1     1       1            1
Löllbach                     3     1     0     0       2            1
Meisenheim                  16    10    15    13      22           17
Raumbach                     4     6     5     4       5            2
Rehborn                      6     5     9     3       5            6
Schmittweiler                1     2     2     2       3            3
Schweinschied                1     0     0     1       1            1
Kita Meisenheim             45    30    47    32      51           48
VG Meisenheim gesamt        55    38    53    44      59           53
Bockenau                     5     5     3    11       4           15
Winterburg (VG BS)           0     0     3     2       2            0
Kita Bockenau                5     5     6    13       6           15
Braunweiler                  8     4     6     5       6           13
St Katharinen                7     7     3     5       2            2
Kita Braunweiler            15    11     9    10       8           15

                                                                  26
Kreisverwaltung
                                          Bad Kreuznach
                                          KREISJUGENDAMT
                                          Jugendhilfeplanung

Kita Gutenberg            6    12     8     9       7           11
Kita Hargesheim          17    27    42    35      30           23
Hueffelsheim             14     9    18    17      14           11
Traisen                   2     2     9    10       3            5
Kita Hueffelsheim        16    11    27    27      17           16
Kita Mandel               7    12    10    10      11           10
Kita Roxheim             22    23    26    27      30           29
Kita Ruedesheim          25    23    18    15      23           20
Spabrücken                9     6     7    11       6           14
Muenchwald                2     1     3     2       1            0
Hergenfeld                9     1     5     3       4            5
Argenschwang              6     1     4     1       2            1
Kath. Kita Spabrücken    26     9    19    17      13           20
Sponheim                  9     5     2     6       6            7
Burgsponheim              1     2     3     2       0            1
Kita Sponheim            10     7     5     8       6            8
Waldböckelheim           23    18    16    14      23           27
Oberstreit                0     1     5     3       1            4
Boos                      3     5     2     3       5            2
Schlossböckelheim         4     6     3     3       1            6
Kitas Waldböckelheim     30    30    26    23      30           39
Wallhausen               22    16    16    15      18           17
Dalberg                   1     1     1     0       3            0
Sommerloch                1     4     6     2       3            4
Kath. Kita Wallhausen    24    21    23    17      24           21
Kita Weinsheim           12    16    14    17      19           10
Winterbach                6     1     2     2       5            7
Gebroth                   1     2     0     1       2            0
Spall                     2     2     1     0       0            1
Allenfeld                 2     1     4     2       0            3
Ippenschied (VG BS)       2     2     1     2       2            1
Kita Winterbach          13     8     8     7       9           12
Kath. Kita Norheim       20    20    18    14      11           12
Oberhausen/Nahe           4     3     0     9       2            3
Niederhausen              8    10     8     5       6            6
Duchroth                  3     7     3     9       4            6
Kita Oberhausen/Nahe     15    20    11    23      12           15
VG Rüdesheim gesamt     263   255   270   272     256          276
Kath. Kita Daxweiler      4     4     2     8       6            4
Kath. Kita Doerrebach     3     8     9     2       3            3

                                                               27
Kreisverwaltung
                                                                        Bad Kreuznach
                                                                        KREISJUGENDAMT
                                                                        Jugendhilfeplanung

Kath. Kita Seibersbach                11          9           9         10           8         13
Stromberg                             30         31          32         24          32         29
Roth                                   2          1           4          4           1          2
Warmsroth                              2          4           2          4           3          4
Kita Stromberg                        34         36          38         32          36         35
Schweppenhausen                        7          8           6         11          10          6
Eckenroth                              3          3           1          5           3          0
Schoeneberg                            5         10           6          3           5          4
Kita Schweppenhausen                  15         21          13         19          18         10
Kita Waldlaubersheim                   7          9          10          6           5         11
VG Stromberg gesamt                   74         87         81          77           76         76
Tabelle 4 Kitajahrgänge nach Verbandsgemeinden und zugeordneten Einrichtungen, Stichtag Geburt am
31.08.2019

                                                                                               28
Kreisverwaltung
                                                                           Bad Kreuznach
                                                                           KREISJUGENDAMT
                                                                           Jugendhilfeplanung

3.3 Planungsergebnisse 2019-2021

Als Ergebnis der Beratungsgespräche mit den jeweiligen Trägern und Einrichtungen und den Pla-
nungsrunden 2019 können für den Planungszeitraum 2019-2021 folgende Planungsergebnisse fest-
gehalten werden:

Stadt Kirn

Für die städtischen Einrichtungen in Kirn kann eine insgesamt hohe Nachfrage nach Plätzen für Zwei-
jährige festgestellt werden. Plätze für Einjährige werden selten angefragt. Im Dezember 2019 sind in
der Stadt Kirn insgesamt 12 Plätze frei.

       Kommunale Kita Kirn-Sulzbach
        Kirner Straße 108
        55606 Kirn
        Leitung: Frau Ullrich-Übel
        Telefon: 06752-1358200
        Email: kita-kirn-sulzbach@kirn.de

        In der kommunalen Einrichtung Kirn-Sulzbach können im Planungszeitraum alle Bedarfe ab-
        gedeckt werden. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. Mittelfristig sollen
        für alle Einrichtungen im Stadtgebiet Kirn die Betreuungszeiten auf die aktuellen Bedarfe ab-
        gestimmt werden.

       Kita "Sonnenschein"
        Steinenbergstraße 9
        55606 Kirn
        Leitung: Frau Reemen
        Telefon: 06752-1358100
        Email: kita-steinenberg@kirn.de

        In der kommunalen Einrichtung „Sonnenschein“ können im Planungszeitraum alle Bedarfe
        abgedeckt werden. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. Mittelfristig sol-
        len für alle Einrichtungen im Stadtgebiet Kirn die Betreuungszeiten auf die aktuellen Bedarfe
        abgestimmt werden.

                                                                                                   29
Kreisverwaltung
                                                                         Bad Kreuznach
                                                                         KREISJUGENDAMT
                                                                         Jugendhilfeplanung

   Kita Ohlmannstraße
    Ohlmannstraße 9
    55606 Kirn
    Leitung: Frau Muhlack
    Telefon: 06752-1358000
    Email: kita-ohlmannstrasse@kirn.de

    In der kommunalen Einrichtung „Ohlmannstraße“ wurde eine zusätzliche kleine Altersmi-
    schung installiert. Diese konnte ab 01.04.2019 belegt werden. Die Belegungssituation ist im
    aktuellen Planungszeitraum entspannt. Bis Ende des aktuellen Kitajahres sind allerdings alle
    Plätze belegt. Die Bedarfe im U3-Bereich können abgedeckt werden. Maßnahmen für den
    laufenden Planungszeitraum sind nicht notwendig. Mittelfristig sollen für alle Einrichtungen
    im Stadtgebiet Kirn die Betreuungszeiten auf die aktuellen Bedarfe abgestimmt werden.

   Ev. Kita Kirn
    Danziger Straße 81
    55606 Kirn
    Leitung: Frau Bauer
    Telefon: 06752-8630
    Email: kindergarten@kgm-kirn.de

    In der ev. Einrichtung „Danziger Straße“ können im Planungszeitraum alle Bedarfe abgedeckt
    werden. Ab 01.01.2020 wird die Einrichtung voll belegt sein. Insgesamt wird eine hohe Nach-
    frage an Kita plätzen zurückgemeldet. Mögliche Erweiterungsmaßnahmen werden aktuell
    diskutiert. Mittelfristig sollen für alle Einrichtungen im Stadtgebiet Kirn die Betreuungszeiten
    auf die aktuellen Bedarfe abgestimmt werden.

   Kita "St. Pankratius"
    Kolpingweg 2
    55606 Kirn
    Telefon: 06752- 2717
    Leitung: Frau Müller
    Email: kita-kirn@kita-ggmbh-koblenz.de

    In der kath. Einrichtung „St. Pankratius“ können im Planungszeitraum alle Bedarfe abgedeckt
    werden. Wobei die Nachfrage nach Plätzen für Zweijährige bei nur 8 Plätzen hoch ist. Plätze
    für Einjährige werden hingegen fast gar nicht angefragt. Es sind aktuell keine Erweiterungs-
    maßnahmen geplant. Mittelfristig sollen für alle Einrichtungen im Stadtgebiet Kirn die Be-
    treuungszeiten auf die aktuellen Bedarfe abgestimmt werden.

                                                                                                  30
Kreisverwaltung
                                                                        Bad Kreuznach
                                                                        KREISJUGENDAMT
                                                                        Jugendhilfeplanung

VG Bad Kreuznach

      Kita "Burg Wichtelstein"
       Burgstraße
       55585 Altenbamberg
       Leitung: Frau Jost
       Telefon: 06708-3224
       Telefax: 06708-616604
       Email: kindergarten.altenbamberg@t-online.de

       Die kommunale Einrichtung „Burg-Wichtelstein“ kann im Planungszeitraum alle Bedarfe de-
       cken. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. Von Seiten der Einrichtungslei-
       tung wird zurückgemeldet, dass die Einrichtung ab April 2020 voll belegt sein wird.

       Die Hochrechnungen der Bedarfsplanung sind aus Sicht der Einrichtungsleitung zu hoch an-
       gesetzt und bilden nicht den tatsächlichen Bedarf in der Ortsgemeinde ab. Teilweise werden
       Kinder in anderen Einrichtungen betreut. Zudem gibt es in der Ortsgemeinde Altenbamberg
       viele Wegzüge.

       Die Ortsgemeinde befindet sich im Planungsstatus über die Erschließung eines neuen Bauge-
       biets mit 30 Bauplätzen. Es liegen dazu noch keine genaueren Angaben vor.

      Kommunale Kita Biebelsheim
       Schulstraße 12
       55546 Biebelsheim
       Leitung: Frau Brück
       Telefon: 06701-202124
       Email: kita@biebelsheim.de

       In der kommunalen Einrichtung Biebelsheim können im Planungszeitraum alle Bedarfe ab-
       gedeckt werden. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. Es stehen keine
       Kinder auf der Warteliste. 7 Kinder verlassen die Kita mit Ende des Kitajahres 2019/2020.

       Die Ortsgemeinde hat ein Neubaugebiet mit 36 Bauplätzen erschlossen. Diese können ab Mai
       2020 bebaut werden. Die Ortsgemeinde vereinbart frühzeitig einen Beratungstermin mit
       dem Kreisjugendamt und dem Landesamt, wenn die Anmeldezahlen die genehmigten Platz-
       zahlen überschreiten.

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Kreisverwaltung
                                                                      Bad Kreuznach
                                                                      KREISJUGENDAMT
                                                                      Jugendhilfeplanung

   Kommunale Kita Fürfeld
    Pestalozzistraße 8
    55546 Fürfeld
    Leitung: Frau Luxenburger
    Telefon: 06709-396
    Email: kita@fuerfeld.de

    Die kommunale Einrichtung Fürfeld kann die Bedarfe im Planungszeitraum decken. Für das
    aktuelle Kitajahr ist die Einrichtung ab Februar 2020 voll ausgelastet. Für das Kitajahr
    2020/2021 gibt es eine Warteliste mit 3 Kindern. Die Krippenplätze sind im aktuellen Pla-
    nungszeitraum stark angefragt. 13 Kinder verlassen die Einrichtung zum Ende des Kitajahres
    2019/2020.

    Die Ortsgemeinde erschließt aktuell 45 neue Bauplätze. Der Träger wird daher aufgefordert
    Erweiterungsoptionen zu prüfen und im Zuge der Bebauung der neuen Bauplätze die Kapazi-
    täten mit dem Faktor 1 Kind/Bauplatz anzupassen. Fördermittel des Landes müssen zu den
    Stichtagen 15.04.und 15.10. eines jeden Jahres beantragt werden.

   Prot. Kita " Johann-Friedrich Oberlin"
    Fröbelstraße 2
    67824 Feilbingert
    Leitung: Frau Mohr
    Telefon: 06708-1783
    Email: kitaoberlin@yahoo.de

    In der prot. Einrichtung "Johann-Friedrich Oberlin" können im Planungszeitraum alle Bedarfe
    abgedeckt werden. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant.

    Für das Jahr 2021 plant die Ortsgemeinde die Erweiterung ihres Neubaugebiets um 40 Bau-
    plätze. Es soll daher frühzeitig Kontakt zum Kreisjugendamt und zum Landesamt zwecks Be-
    ratungsgesprächen aufgenommen werden.

   Kommunale Kita Frei-Laubersheim
    Jahnstraße 4
    55546 Frei-Laubersheim
    Telefon: 06709-563
    Leitung: Frau Bracke
    Email: kita@frei-laubersheim.de

    In der kommunalen Einrichtung Frei-Laubersheim können im Planungszeitraum alle Bedarfe
    abgedeckt werden. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. 10 Kinder verlas-
    sen die Einrichtung zum Ende des Kitajahres 2019/2020. Die aktuellen Anmeldezahlen lassen
    erkennen, dass die Einrichtung im Kitajahr 2020/2021 voll ausgelastet sein wird. Plätze für

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