Bedarfsplanung Kindertagesstätten - Landkreis Bad Kreuznach 2019-2021 - Kreisverwaltung Bad ...
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Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Impressum Herausgeber Kreisverwaltung Bad Kreuznach Salinenstraße 47 55543 Bad Kreuznach Redaktion Franz Uwe Becker Kreisjugendamt Bad Kreuznach uwe.becker@bad-kreuznach.de Bad Kreuznach, März 2020 https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-5- kreisjugendamt/jugendhilfeplanung/ 1
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 1. Einleitung ......................................................................................................................................... 3 2. Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach ............................................................................ 4 2.1 Kitajahrgänge....................................................................................................................... 4 2.2 Einrichtungen ...................................................................................................................... 4 2.3 Platzangebot ........................................................................................................................ 5 2.4 Besondere sozialräumliche Faktoren .................................................................................. 6 2.5 Öffnungszeiten .................................................................................................................... 8 2.6 Betreuungsformen ............................................................................................................ 12 2.7 Auslastung ......................................................................................................................... 18 2.8 Kindertagespflege .............................................................................................................. 19 2.9 Kinderhorte........................................................................................................................ 19 2.10 Kita!Plus ............................................................................................................................. 20 3. Bedarfsplanung: Kita-Plätze im Landkreis Bad Kreuznach ............................................................ 23 3.1 Rechtliche Grundlagen ...................................................................................................... 23 3.2 Bedarfsermittlung.............................................................................................................. 24 3.3 Planungsergebnisse 2019-2021......................................................................................... 29 Stadt Kirn ....................................................................................................................................... 29 VG Bad Kreuznach ......................................................................................................................... 31 VG Bad Sobernheim ....................................................................................................................... 36 VG Kirn-Land .................................................................................................................................. 41 VG Langenlonsheim ....................................................................................................................... 43 VG Meisenheim ............................................................................................................................. 47 VG Rüdesheim ............................................................................................................................... 48 VG Stromberg ................................................................................................................................ 57 4. Anhang........................................................................................................................................... 60 2
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 1. Einleitung Der vorliegende Teilplan Kindertagesstätten 2019-2021 ist ein Bestandteil der Jugendhilfeplanung gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII und stellt gleichzeitig den jährlich zu erstellenden Kindertagesstät- tenbedarfsplan für den Landkreis Bad Kreuznach gemäß § 9 des Kindertagesstättengesetz Rheinland- Pfalz (KTagStG RP) dar. Wie im vergangenen Kalenderjahr, liegt auch 2019 die Fortschreibung des Teilplans Kindertagesstät- ten in transparenter und anschaulicher Form vor. Der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe soll mit dem fortlaufenden Pla- nungsprozess Rechnung getragen werden. Das Planungsergebnis ist als Grundlage für einen stets lebendigen Entwicklungsprozess in der Kinder- tagesstättenlandschaft des Landkreises Bad Kreuznach zu verstehen. Es sollen die natürliche Bevölke- rungsentwicklung, die Zu- und Abwanderung, Ortserweiterungen, aber auch die, durch das Sozial- raumbudget der im Juni 2021 in Kraft tretenden Kita-Novelle RP immer stärker in den Vordergrund rückenden sozialräumlichen Merkmale der jeweiligen Kitastandorte Berücksichtigung finden. Für die Planungsbezirke im Landkreis Bad Kreuznach stehen zum 01.01.2020 mit den Fusionen der Verbandsgemeinden Kirn mit Kirn-Land, Bad Sobernheim mit Meisenheim und Stromberg mit Lan- genlonsheim Veränderungen an, die sich auf die Kita-Bedarfsplanung zwar nicht revolutionär auswir- ken werden, aber hinsichtlich bedarfsdeckender Investitionen und möglicher Synergien im Ausbau der Platzkapazitäten weitere Planungsoptionen ermöglichen, auf welche im Kapitel 3.3 „Bedarfspla- nung“ hingewiesen wird. Der Teilplan 2019-2021 weist ab der aktuellen Planungsperiode auch die von den Einrichtungen zu- rückgemeldeten Öffnungszeiten als Bestandteil der Bedarfsplanung aus. Für eine bedarfsorientierte Planung, ist die zeitliche Verfügbarkeit der Angebote in den einzelnen Planungsbezirken von Bedeu- tung und wird im Zuge der Kitanovelle im kommenden Planungsintervall 2020-2022 mit in den Fokus rücken. 3
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 2. Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach 2.1 Kitajahrgänge Abb.1 Entwicklung Kitajahrgänge/Schulkinder Landkreis Bad Kreuznach, Stand 31.08.2019 2.2 Einrichtungen Im Landkreis Bad Kreuznach gibt es am 31.12.2019 insgesamt 69 Kindertagesstätten. Der überwie- gende Anteil mit 49 Einrichtungen befindet sich in kommunaler Trägerschaft (entspricht 68%). In katholischer Trägerschaft befinden sich 12 Kindertagesstätten (entspricht 19%) und in evangelischer Trägerschaft 7 Kindertagesstätten (entspricht 11%). Eine Kindertagesstätte wird vom Waldorfkinder- gartenverein Bad Kreuznach betrieben (entspricht 2%). Zusätzlich zu den hier aufgeführten Einrich- tungen betreibt die Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V. eine Außenstelle des Förderkindergartens Bad Kreuznach in Simmertal mit zwei Gruppen für jeweils 8 Kinder und das Unternehmen Hevert in Nuss- baum eine Kindertagesbetreuung, welche nicht Bestandteil der Bedarfsplanung des Landkreises ist. 4
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 2% 10% Kommunale Kindertagesstätten 17% Katholische Kindertagesstätten 71% Evangelische Kindertagesstätten Waldorf Kindertagesstätten Abb. 2 Trägeranteile Kitas, Stand 31.12.2019 2.3 Platzangebot In den 69 Einrichtungen existieren insgesamt 225,5 Gruppen, davon 26,5 Regelgruppen, 120,5 alters- geöffnete Gruppen, 59 Gruppen mit kleiner Altersmischung und 19,5 Krippengruppen. Es stehen insgesamt 4714 Plätze zur Verfügung, davon werden 2507 Ganztagsplätze angeboten. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 53,18%. 1324 Plätze stehen für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von 28,1%. Stadt Kirn gesamt 141 davon ganztags 366 Plätze ingesamt VG Bad Kreuznach gesamt 397 650 VG Bad Sobernheim gesamt 368 750 VG Kirn-Land gesamt 192 370 VG Langenlonsheim gesamt 363 622 VG Meisenheim gesamt 104 225 VG Rüdesheim gesamt 690 1301 VG Stromberg gesamt 240 400 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 Abb. 3 Platzzahlen nach Verbandsgemeinden, Stand 30.06.2019 5
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 2.4 Besondere sozialräumliche Faktoren Für alle Kindertagesstätten existieren sozialräumliche Faktoren, welche im Rahmen der Bedarfspla- nung insbesondere mit Einführung des Sozialraumbudgets ab Juli 2021 Berücksichtigung finden wer- den. Da der Planungszeitraum 2019-2021 die Rechtswirksamkeit der Kita-Novelle Mitte 2021 bereits berührt, betrachten wir im vorliegenden Bericht exemplarisch 2 dieser sozialräumlichen Faktoren genauer. Der Faktor „alleinerziehendes Elternteil“ impliziert zumeist besondere Bedarfe, denen mitunter im Rahmen der Betreuungszeiten, den Beratungsangeboten oder der sozialräumlichen Einbindung der Einrichtungen Rechnung getragen werden muss. Bei der turnusgemäßen Abfrage der Belegungszah- len der einzelnen Einrichtungen, wurden im Juni 2019 die Anzahl der in den Einrichtungen betreuten Kinder von alleinerziehenden Elternteilen abgefragt. Hierbei ergibt sich für den Landkreis Bad Kreuz- nach das im nachfolgenden Diagramm dargestellte Bild: Anteil Alleinerziehende in % 25 20 15 10 5 0 Pfaffen-… Monzingen Hargesheim Neu-Bamberg Dörrebach Stromberg Stromberg Fürfeld Guldental Guldental Braunweiler Becherbach/M. Becherbach/K. Odernheim Simmertal Hallgarten Roxheim Hennweiler Volxheim Bad Sobernheim Seibersbach Bockenau Traisen Spabrücken Seesbach Hackenheim Bad Sobernheim Bad Sobernheim Gutenberg Bad Sobernheim Daxweiler Wallhausen Hackenheim Oberhausen Meddersheim Lauschied Kirn Kirn Waldböckelheim Rümmelsheim Langenlonsheim Kirn Kirn Waldböckelheim Langenlonsheim Meisenheim Hüffelsheim Kirn Norheim Mandel Windesheim Schweppenhausen Merxheim Langenlonsheim Waldlaubersheim Oberhausen Nahe Bretzenheim Kellenbach Biebelsheim Altenbamberg Winterbach Rüdesheim Sponheim Weinsheim Feilbingert Laubenheim Staudernheim Frei-Laubersheim Hochstetten-Dhaun Abb. 4 Anteil Alleinerziehender in Prozent (%) pro Einrichtung, Stand 30.06.2019 Aus 5 Einrichtungen wurden Alleinerziehendenanteile von 20% - 25% zurückgemeldet. In der Ge- samtschau lässt sich, wie häufig angenommen, kein rein städtisches Phänomen feststellen. Deutlich wird die Dimension des Faktors „Kinder von Alleinerziehenden“, wenn für bis zu einem Viertel aller Kinder einer Einrichtung dieser Faktor als zutreffend gilt. Für die zukünftigen Planungsintervalle wer- den im Rahmen des Sozialraumbudgets besondere Bedarfe pro Einrichtung benannt und Maßnah- men im Einzelnen beplant. Im vorliegenden Teilplan werden aus dem Faktor „Alleinerziehende“ noch keine konkreten Maßnahmen abgeleitet, da in den jeweiligen Einrichtungen noch auf die bestehen- den Stellenzuweisungen und die vorhandene Beratungsinfrastrukur zurückgegriffen werden kann. 6
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Der Faktor „Migrationshintergrund“ impliziert zumeist besondere Bedarfe in den Bereichen der sprachlichen Förderung und kulturellen Integration von einzelnen Kindern. Auch hier spielt die sozial- räumliche Einbindung der Einrichtung eine bedeutsame Rolle. Der Anteil an Kindern mit Migrations- hintergrund wird turnusmäßig mit den Belegzahlen der jeweiligen Einrichtung abgefragt. Hierbei ergibt sich für den Landkreis Bad Kreuznach das im nachfolgenden Diagramm dargestellte Bild: 70 60 50 40 30 20 10 0 Meddersheim Oberhausen Winterbach Stromberg Stromberg Roxheim Daxweiler Neu-Bamberg Altenbamberg Traisen Schweppenhausen Hennweiler Gutenberg Kellenbach Biebelsheim Seesbach Hargesheim Waldböckelheim Bretzenheim Volxheim Rümmelsheim Waldböckelheim Hüffelsheim Meisenheim Bockenau Kirn Rüdesheim Kirn Kirn Oberhausen Nahe Kirn Monzingen Kirn Weinsheim Guldental Guldental Merxheim Laubenheim Hallgarten Simmertal Sponheim Feilbingert Mandel Spabrücken Odernheim Norheim Lauschied Waldlaubersheim Hochstetten-Dhaun Fürfeld Becherbach/M. Hackenheim Hackenheim Braunweiler Staudernheim Becherbach/K. Dörrebach Seibersbach Bad Sobernheim Bad Sobernheim Langenlonsheim Langenlonsheim Langenlonsheim Bad Sobernheim Windesheim Frei-Laubersheim Bad Sobernheim Wallhausen Pfaffen-Schwabenheim Abb. 5 Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Prozent (%) pro Einrichtung, Stand 31.06.2019 Die hier erkennbare Verteilung zeigt einen Schwerpunkt des Faktors „Migration“ in 2 Einrichtungen in der Stadt Bad Sobernheim. Ähnlich wie beim Faktor „Alleinerziehende“, werden im vorliegenden Teilplan noch keine besonderen sozialräumlichen Maßnahmen für Einrichtungen mit hohem Migran- tenanteil beplant. Für den aktuellen Planungszeitraum stehen noch Personalanteile für interkulturel- le Förderung für die jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung. Ab Juni 2021 werden interkulturelle Förderbedarfe im Sozialraumbudget aufgehen. 7
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 2.5 Öffnungszeiten Bemerkungen Kita Teilzeit Gantzags Block von bis von bis von bis von bis Stadt Kirn Ev. Kirn 07:30 12:30 13:30 16:00 07:30 16:00 Freitags ab 12:30 geschlossen Kath. Kirn 07:30 12:00 14:30 16:30 07:30 17:00 07:30 13:00 Mittwochs ab 16:00 geschl., Freitags: Tz ab 12:00 und Gz ab 14:00 geschl. Städt. Kirn, Ohlmannstraße 07:30 12:00 13:30 16:00 07:15 16:30 Mittwochs ab 15 geschlossen Städt. Kirn, Steinenberg 07:30 12:00 13:30 16:00 07:15 16:15 Mittwochs ab 15:00 geschlossen Städt. Kirn, Kirner Straße 07:30 12:30 14:00 16:00 07:15 16:15 Dienstags ab 14:30 geschlossen Verbandsgemeinde Bad Kreuznach Biebelsheim 07:15 12:30 14:00 16:30 07:15 16:30 Freitag: Tz ab 12:00 geschlossen/ Gz ab 14:30 geschlossen Frei-Laubersheim 07:15 12:30 14:00 16:00 07:15 16:00 Fürfeld 08:00 12:00 13:30 16:00 07:00 16:00 Kath. Hackenheim 07:00 12:00 13:30 16:00 07:00 16:00 Mittwochs ab 15:00 geschlossen Kom. Hackenheim 07:00 12:00 14:00 16:30 07:00 16:30 Neu-Bamberg 07:00 16:00 07:00 14:00 Freitags ab 14:00 geschlossen Pfaffen-Schwabenheim 07:45 12:00 14:00 16:00 07:00 16:30 07:00 14:00 Freitag: Tz ab 12:00 geschlossen/ Gz ab 14 :00 geschlossen Volxheim 07:00 16:00 07:00 14:00 Altenbamberg 07:00 12:30 13:30 16:00 07:00 16:00 Freitag: Tz ab 12:30 geschlossen/ Gz ab 15:00 geschlossen 8
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Prot. Feilbingert 07:30 12:00 13:30 16:00 07:00 16:00 07:00 14:00 Hallgarten 07:00 12:00 14:00 16:00 07:00 16:00 Verbandsgemeinde Bad Sobernheim Lauschied 07:15 12:15 14:00 16:00 07:15 16:00 Mittwochs: Tz ab 12:15 geschlossen, Gz ab 14:00 geschlossen Meddersheim 07:15 12:00 13:30 16:30 07:30 16:30 Freitags: Tz ab 12:00 geschlossen, Gz ab 14:00 geschlossen Kath. Merxheim 07:30 12:30 14:00 16:30 07:30 16:30 Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 14:00 geschlossen Monzingen 08:00 12:00 13:30 16:00 07:15 16:30 Freitags: Tz ab 12:00 geschlossen, Gz ab 13:15 geschlossen Odernheim 07:30 12:30 14:00 16:00 07:30 17:00 Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 14:00 geschlossen Seesbach 07:15 16:00 08:00 14:00 Freitags ab 13:30 geschlossen Städt. Bad Sobernheim 08:00 12:30 13:30 16:00 07:15 16:30 Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 13:00 geschlossen Ev. Bad Sobernheim, Leineborn 07:00 12:00 13:30 16:00 07:00 16:30 Freitags: Tz ab 12:00 geschlossen, Gz ab 13:00 geschlossen Ev. Bad Sobernheim, ASH 07:00 12:00 13:30 16:15 07:00 17:00 Freitags: Tz ab 12:00 geschlossen, Gz ab 13:00 geschlossen Kath. Bad Sobernheim 07:15 12:30 13:45 16:30 07:15 16:30 Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 13:00 geschlossen Staudernheim 07:45 12:00 13:30 16:00 07:00 16:00 Verbandsgemeinde Kirn-Land Becherbach b. Kirn 07:15 12:15 14:00 16:00 07:15 16:00 Hennweiler 07:15 12:30 13:30 16:00 07:15 16:00 07:15 14:00 Hochstetten-Dhaun 07:30 12:00 13:00 16:30 07:00 16:30 1.+3. Mittwoch im Monat ab 13:00 geschlossen Kellenbach 07:00 16:00 07:20 14:00 Oberhausen b. Kirn 07:30 12:30 14:00 16:00 07:30 16:00 Montags ab 13:30 geschlossen Simmertal 07:15 12:00 13:30 16:00 07:15 16:00 Verbandsgemeinde Langenlonsheim 9
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Bretzenheim 07:15 12:30 13:30 16:00 07:15 16:00 Ev. Guldental 07:30 15:30 07:30 14:00 Freitags ab 14:00 geschlossen Kath. Guldental 07:15 12:30 14:00 16:30 07:15 16:30 Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen Ev. Langenlonsheim 07:30 12:30 14:00 16:30 07:30 16:30 Freitags ab 15:30 geschlossen Kom. Langenlonsheim I 07:30 12:30 14:00 16:30 07:30 16:30 Freitags ab 15:30 geschlossen Kom. Langenlonsheim II 07:30 12:30 14:00 16:30 07:30 17:00 Freitags ab 15:00 geschlossen Laubenheim 08:00 12:00 13:30 16:00 07:30 17:00 Freitags: Tz ab 12:00 geschl., Gz ab 13:00 und 15:00 (im Wechsel) geschl. Rümmelsheim 07:30 12:30 13:30 16:00 07:30 16:00 Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 13:45 geschlossen Windesheim 07:00 12:30 14:00 16:30 07:00 16:30 Freitags: Tz ab 12:30 geschlossen, Gz ab 14:00 geschlossen Verbandsgemeinde Meisenheim Becherbach b. Meisenheim 07:00 14:00 Meisenheim 07:30 12:15 13:30 16:30 07:30 16:30 Verbandsgemeinde Rüdesheim Bockenau 07:00 12:20 13:30 16:50 07:00 16:50 Braunweiler 07:00 13:00 14:00 16:30 07:00 16:30 Freitag: Tz ab 13:00 geschlossen/ Gz ab 14:00 geschlossen Gutenberg 07:00 16:00 07:00 14:00 Freitags ab 15:00 geschlossen Hargesheim 07:00 13:00 14:00 17:00 07:00 17:00 Hüffelsheim 07:00 12:45 13:30 16:45 07:00 16:45 Mandel 07:00 12:30 14:00 16:00 07:00 16:00 Roxheim 07:00 13:00 14:00 17:00 07:00 17:00 Freitag: Tz ab 13:00 geschlossen/ Gz ab 15:30 geschlossen Rüdesheim 07:30 13:00 14:00 16:30 07:30 16:30 Freitags ab 15:00 geschlossen Kath. Spabrücken 07:30 12:30 13:30 16:30 07:30 16:30 Freitag: ab 14:00 geschlossen Sponheim 07:00 12:30 14:00 16:00 07:00 16:30 10
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Ev. Waldböckelheim 07:00 16:30 07:00 14:00 Freitag: ab 14:00 geschlossen Kath. Waldböckelheim 07:15 12:30 14:00 16:30 07:15 16:30 Freitags Tz ab 12:30 geschlossen Kath. Wallhausen 07:30 13:00 14:00 16:30 07:30 16:30 Weinsheim 07:00 12:00 14:00 17:00 07:00 17:00 07:00 13:00 Winterbach 07:00 12:30 14:00 16:30 07:00 16:30 Freitag: Tz ab 12:30 geschlossen/ Gz ab 14:00 geschlossen Kath. Norheim 07:15 12:30 14:00 16:00 07:15 16:00 Oberhausen/ Nahe 07:00 13:00 14:00 16:00 07:00 16:00 Freitag: Tz ab 13:00 geschlossen/ Gz ab 14:00 geschlossen Waldorf 07:30 12:30 14:00 16:30 07:30 16:30 Freitag: Tz ab 15:30 geschlossen Verbandsgemeinde Stromberg Kath. Daxweiler 07:30 13:00 14:00 16:00 07:30 16:00 Kath. Dörrebach 07:30 12:30 14:00 16:00 07:30 16:00 Kath. Seibersbach 07:30 12:30 14:00 16:00 07:30 16:00 Städt. Stromberg 08:00 12:30 14:00 16:00 07:30 16:30 07:30 14:00 Städt. Stromberg, Krippe 07:30 16:30 Schweppenhausen 07:00 12:00 14:00 17:00 07:00 17:00 Freitag: Tz ab 12:00 geschlossen/ GZ ab 16:00 geschlossen Waldlaubersheim 07:30 12:30 14:00 17:00 07:30 17:00 Tabelle 1 Öffnungszeiten Kitas Landkreis Bad Kreuznach 2019 11
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 2.6 Betreuungsformen Das Landesjugendamt regelt in der Betriebserlaubnis für die jeweilige Einrichtung, für welche Alters- gruppen die Plätze vorgesehen sind. Es werden unterschieden: Kinder unter 3 Jahren, Kinder von 3 bis 6 Jahren und Schulkinder. Diese Zuteilung wird letztmalig für den aktuellen Planungszeitraum vorgenommen. Ab Mitte 2021 wird nur noch zwischen Kindern unter 2 Jahren (U2) und Kindern über 2 Jahren (Ü2) unterschieden. Folgende Betreuungsformen sind in Rheinland-Pfalz zulässig: Regelgruppe: 15-25 Plätze, Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt geöffnete Gruppe I: 15-25 Plätze, Kinder ab 3 J. bis zum Schuleintritt, Kinder ab dem vollen- deten 2. Lebensjahr (max. 3-4 Kinder bei Erweiterung des Personalschlüssels um eine ¼ Stelle je Gruppe) geöffnete Gruppe II: 15-25 Plätze, Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt, Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr (max. 5-6 Kinder bei Erweiterung des Regelpersonalschlüssels um eine ½ Stelle je Gruppe) kleine Altersmischung: 15 Plätze, Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt, Kinder unter 3 Jahren (max. 7 Krippenkinder) große Altersmischung: 20-22 Plätze, Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt, Hortkinder (max. 10), Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Haus für Kinder-Gruppe: Kinder unter 3 Jahren und Hortkinder (15 Plätze – max. je 5 Krip- pen-/Hortkinder) Hort/Hortgruppe: 15-20 Plätze, Kinder ab Schuleintritt bis zur Vollendung des 14. Lebensjah- res Kinderkrippe/Krippengruppe: 8-10 Plätze, Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Spiel- und Lernstube: in sozialen Brennpunkten (10 Plätze ergeben 1 Fachkraftstelle) Die nachfolgende Tabelle zeigt zum 31. Juni 2019 eine genaue Übersicht über die Verteilung der ver- schiedenen Betreuungsformen auf die jeweiligen Einrichtungen. Zudem ist die Anzahl der dort an- gemeldeten Kinder in den verschiedenen Altersklassen dargestellt. 12
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Kitas Landkreis Bad Kreuznach Bestand und Belegung am 30.06.2019 Gruppen Plätze Belegung Regel- geöff. davon 3-6- Zweijäh- Einjähri- Schul- 3-6- Zweijäh- Einjähri- Schul- gesamt gruppen Gruppen KAM Krippe gesamt gz Jährige rige ge kinder gesamt davon gz Jährige rige ge kinder Ev. Kindergarten 3 0 3 0 0 65 24 51 14 0 0 65 24 51 14 0 0 Kath. Kindergarten 2 0 2 0 0 46 18 38 8 0 0 43 18 35 8 0 0 Städt. Ohlmannstr. 5 1 2 2 0 105 34 79 22 4 0 87 25 71 16 0 0 Städt. Steinenberg 3 0 3 0 0 75 29 57 18 0 0 60 29 42 18 0 0 Städt. Kirner Str. 3 0 3 0 0 75 36 57 18 0 0 73 36 55 18 0 0 Stadt Kirn gesamt 16 1 13 2 0 366 141 282 80 4 0 328 132 254 74 0 0 Biebelsheim 1 0 1 0 0 25 21 19 6 0 0 21 18 17 4 0 0 Frei-Laubersheim 3 0 2 0 1 60 37 38 12 10 0 57 36 41 15 1 0 Fürfeld 4 - 3 - 1 85 59 57 18 10 - 85 52 66 19 - - Hackenheim 7 1 3 2 1 140 90 98 28 14 0 101 73 81 18 2 0 Kath. Kita Hackenheim 3 1 2 0 0 75 44 63 12 0 0 62 39 54 8 0 0 Komm. Kita Hackenheim 4 0 1 2 1 65 46 35 16 14 0 39 34 27 10 2 0 Neu-Bamberg 2 0 1 1 0 40 24 27 11 2 0 40 24 33 7 0 0 Pf.-Schwabenheim 5 0 2 2 1 90 48 56 20 14 0 74 44 59 13 2 0 Volxheim 3 0 2 1 0 65 36 46 17 2 0 59 30 45 14 0 0 Altenbamberg 2 0 1 1 0 40 34 27 11 2 0 35 24 27 7 1 0 Prot. Feilbingert 3 0 2 1 0 65 24 46 17 2 0 59 24 46 13 0 0 Hallgarten 2 0 1 1 0 40 24 27 11 2 0 36 22 29 7 0 0 VG Bad Kreuznach gesamt 32 1 18 9 4 650 397 441 151 58 0 567 347 444 117 6 0 13
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Lauschied 1 0 1 0 0 25 12 19 6 0 0 17 5 14 3 0 0 Meddersheim 3 0 2 1 0 65 34 46 17 2 0 62 34 48 14 0 0 Kath. Merxheim 4 0 3 0 1 85 34 57 18 10 0 85 28 63 18 4 0 Monzingen 5 1 3 0 1 110 48 82 18 10 0 99 48 76 21 2 0 Odernheim a. Glan 3 0 3 0 0 75 34 57 18 0 0 75 34 63 12 0 0 Seesbach 1 0 1 0 0 25 12 19 6 0 0 24 11 19 5 0 0 Bad Sobernheim 14 2 8 2 2 300 158 220 56 24 0 278 146 220 48 10 0 Städt. Kiga Kapellenstr. 5 1 2 0 2 95 44 63 12 20 0 93 43 64 19 10 0 Ev. Kiga Leinenborn 2 0 2 0 0 50 24 40 10 0 0 39 20 35 4 0 0 Ev. Kiga A-S-Haus 3 0 1 2 0 55 40 35 16 4 0 53 33 42 11 0 0 Kath. Kindergarten 4 1 3 0 0 100 50 82 18 0 0 93 50 79 14 0 0 Staudernheim 3 0 2 1 0 65 36 46 17 2 0 56 29 45 11 0 0 VG Bad Sobernheim gesamt 34 3 23 4 4 750 368 546 156 48 0 696 335 548 132 16 0 Becherbach/Kirn 3 1 0 2 0 55 24 41 10 4 0 48 22 38 10 0 0 Hennweiler 3 0 3 0 0 80 34 64 16 0 0 80 34 69 11 0 0 Hochstetten/Dhaun 3 0 3 0 0 75 44 57 18 0 0 73 32 55 18 0 0 Kellenbach 1 0 1 0 0 25 12 19 6 0 0 18 12 17 1 0 0 Oberhausen/Kirn* 3 0 1 1 1 50 34 27 11 12 0 50 33 0 12 9 0 Simmertal 4 1 2 1 0 90 44 75 13 2 0 75 41 60 15 0 0 VG Kirn-Land gesamt 17 2 10 4 1 370 192 278 74 18 0 344 174 239 67 9 0 Bretzenheim 5 1 3 0 1 110 54 82 18 10 0 104 53 79 18 7 0 14
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Guldental 5 1 2 2 0 102 44 76 22 4 0 93 44 71 20 2 0 Ev. Kita 2 1 0 1 0 37 14 30 5 2 0 36 14 29 7 0 0 Kath. Kita 3 0 2 1 0 65 30 46 17 2 0 57 30 42 13 2 0 Langenlonsheim 11 0 4 6 1 195 118 119 54 22 0 172 97 134 31 7 0 Ev. Kita 2 0 1 1 0 35 20 22 11 2 0 32 13 25 7 0 0 Komm. Kita I 4 0 2 1 1 75 48 46 17 12 0 72 43 57 8 7 0 Komm. Kita II** 5 0 1 4 0 85 50 51 26 8 0 68 41 52 16 0 0 Laubenheim 4 1 1 1 1 70 44 47 11 12 0 64 44 50 12 2 0 Rümmelsheim 3 0 2 1 0 65 49 46 17 2 0 63 43 53 10 0 0 Windesheim 4 0 3 0 1 80 54 52 18 10 0 73 54 60 13 0 0 VG Langenlonsheim gesamt 32 3 15 10 4 622 363 422 140 60 0 569 335 447 104 18 0 Becherbach 2 0 1 1 0 40 0 29 9 2 0 30 0 25 5 0 0 Meisenheim 9 4 1 4 0 185 104 151 26 8 0 177 103 155 19 3 0 VG Meisenheim gesamt 11 4 2 5 0 225 104 180 35 10 0 207 103 180 24 3 0 Bockenau*** 6 3 1 1 1 109 64 56 11 17 25 90 59 51 11 6 22 Braunweiler 2 0 2 0 0 50 24 38 12 0 0 51 18 39 12 0 0 Gutenberg 2 0 1 1 0 43 24 30 11 2 0 43 22 32 9 2 0 Hargesheim 7 2 2 2 1 140 60 104 22 14 0 132 57 103 27 2 0 Hueffelsheim 4 0 3 1 0 90 61 65 23 2 0 90 62 58 25 7 0 Mandel 2 0 1 1 0 45 20 32 11 2 0 39 21 29 8 2 0 Roxheim 6 1 4 0 1 135 80 101 24 10 0 121 65 91 23 7 0 Ruedesheim 6 1 3 1 1 118 54 83 23 12 0 115 41 91 21 3 0 15
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Kath. Spabrücken 4 1 2 1 0 87 44 58 17 2 10 82 35 74 8 0 0 Sponheim 2 0 1 1 0 40 30 27 11 2 0 32 25 25 5 2 0 Waldböckelheim 6 2 1 3 0 110 54 83 23 4 0 100 45 83 17 0 0 Ev. Waldb.heim 3 1 1 1 0 55 20 42 13 0 0 51 20 38 13 0 0 Kath. Waldb.heim 3 1 0 2 0 55 34 41 10 4 0 49 25 45 4 0 0 Kath.Wallhausen 4 0 3 1 0 90 44 65 23 2 0 88 44 63 18 7 0 Weinsheim 4 1 1 2 0 77 44 57 16 4 0 76 44 56 17 3 0 Winterbach 2 0 1 1 0 40 15 29 9 2 0 37 14 32 5 0 0 Kath. Norheim 4 0 2 2 0 80 48 54 22 4 0 76 42 61 13 2 0 Oberhausen/Nahe 2 0 2 0 0 47 24 35 12 0 0 47 24 35 12 0 0 VG Rüdesheim gesamt 63 11 30 18 4 1301 690 917 270 79 35 1219 618 923 231 43 22 Traisen Waldorf 1,5 0,5 0,5 0 0,5 30 12 22 3 5 0 gesamt Waldorf 3 1 1 0 1 60 24 44 6 10 0 52 22 38 10 4 0 Kath. Daxweiler 1 0 1 0 0 25 12 19 6 0 0 18 10 12 6 0 0 Kath. Doerrebach 2 0 0 2 0 30 18 16 14 0 0 24 14 20 4 0 0 Kath. Seibersbach 2 0 1 1 0 40 24 27 11 2 0 40 24 35 4 1 0 Stromberg 8 2 3 2 1 165 76 123 28 14 0 142 66 107 26 9 0 Michels Nagerbande 6 2 3 1 0 140 64 115 23 2 0 127 64 105 22 0 0 Krippe 2 0 0 1 1 25 12 8 5 12 0 15 2 2 4 9 0 Schweppenhausen 5 0 3 1 1 100 70 65 23 12 0 89 68 72 13 4 0 Waldlaubersheim 2 0 1 1 0 40 40 27 11 2 0 42 40 30 11 1 0 VG Stromberg gesamt 20 2 9 7 2 400 240 277 93 30 0 355 222 276 64 15 0 Landkreis gesamt 225,5 26,5 120,5 59 19,5 4714 2507 3365 1002 312 35 4285 2266 3311 813 110 22 16
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung *) 5 Krippenplätze in Oberhausen/Kirn für Kinder aus der Stadt Kirn **) bis zu 15 Kitaplätze werden der Ortsgemeinde Bretzenheim zur Verfügung gestellt ***) 2 Regelgruppen und eine Haus für Kinder-Gruppe(5 U3,5 Ü3,5 SK) Tabelle 2: Übersicht: Bestand Kita-Plätze und Kitagruppen, Stand 31.06.2019 17
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 2.7 Auslastung Zum Stichtag der jährlichen Erhebung am 30. Juni 2019 sind von den 4714 im Landkreis Bad Kreuz- nach genehmigten Kita-Plätzen 4285 Plätze belegt. Dies entspricht einer Auslastung von 91%. Von den insgesamt 2507 Ganztagsplätzen sind 2266 Plätze belegt. Dies entspricht einer Auslastung von 90,4%. Von den 1314 genehmigten Krippenplätzen sind im Juni diesen Jahres 923 Plätze belegt. Dies entspricht einer Auslastung von 71%. Bei der Betrachtung der Gesamtauslastung im Landkreis Bad Kreuznach ist zu berücksichtigen, dass die Inanspruchnahme der Kitaplätze eine Stichtagsergebnis darstellt, das nicht berücksichtigt, welche Anmeldungen in den jeweiligen Einrichtungen vorliegen oder wie viele Kinder sich in der sukzessiven Eingewöhnungsphase befinden. Regionale Unterschiede werden bei der Betrachtung der absoluten Zahlen zu den jeweiligen Einrichtungen im Anhang in den Tabellen 1-8 sichtbar. Ein differenzierteres Bild ergibt sich in der regionalen Verteilung der zur Verfügung stehenden Kita-Plätze auch bei Be- trachtung der nachfolgenden Grafik. Die Hochrechnung der Bedarfsplanung zeigt, mit welchen Aus- lastungszahlen im Verlauf des Kitajahres 2019/2020 zu rechnen ist. Zum grundsätzlichen Verständnis muss immer von einem Belegungsverlauf pro Kitajahr ausgegangen werden. Maßnahmen sind in allen Verbandsgemeinden für das laufende Kitajahr zu treffen, in denen der Belegungsverlauf eine Überbelegung erkennen lässt. 1500 1400 1300 1200 1100 1000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Plätze ingesamt Plätze belegt Stichtag* Hochrechnung Kitajahr* Abb. 7 Auslastung Kitas nach VG, Stand 30. Juni 2019 und Hochrechnung Kitajahr 2019/2020 18
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 2.8 Kindertagespflege Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte und geförderte Tagesbetreuung für Kinder. Sie ist eine individuelle und familiennahe Betreuungsform und wird von qualifizierten Tagespflegepersonen ausgeübt. Sie wird überwiegend in der Familie der Tagespflegeperson angeboten, kann aber auch im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumlichkeiten stattfinden. Zum 31.12.2019 wurden im Landkreis Bad Kreuznach 89 Kinder durch Tagespflegepersonen betreut. Die Tagespflege wird vom Jugendamt durch Gewährung einer Geldleistung an die Tagespflegeperso- nen finanziell gefördert. Beim Jugendamt wird die Fachberatung Kindertagespflege mit einem Stel- lenanteil von 0,75 wahrgenommen. Die Fachberatung berät Eltern und Tagespflegepersonen. Sie ist des Weiteren für die Überprüfung der Eignung, Qualifizierung, Erteilung der Pflegeerlaubnis und Vermittlung von Tagespflegepersonen zuständig. 2019 sind im Landkreis 28 Tagespflegepersonen tätig. Der Tageselternpool wird durch entsprechende Akquise und Fortbildung von interessierten Personen erweitert. In § 43 SGB VIII sind die erforderli- chen Faktoren zur Pflegeerlaubnis definiert. Wer ein Kind oder Kinder außerhalb des Elternhauses, während eines Teils des Tages, mehr als 15 Wochenstunden, gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreuen will, braucht die Erlaubnis. Die Pflegeerlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleich- zeitig anwesenden fremden Kindern. Der Zusammenschluss von mehreren Tagespflegepersonen zu einer sog. Großtagespflegestelle ist in Rheinland-Pfalz nicht erlaubt. Das neue KiTa-Zukunftsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vom 03.09.19 sieht aber vor, dass sich ab dem 01.07.2021 zwei Tages- pflegepersonen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder bei einem Unternehmen Kinder in den dortigen Räumlichkeiten betreuen, zusammenschließen dürfen. Es können dann bis zu 10 gleich- zeitig anwesende fremde Kinder betreut werden. Diese Form der Kinderbetreuung darf aber nicht in einer Tageseinrichtung angeboten werden. 2.9 Kinderhorte 44 schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre können in den Kinderhorten Bockenau (34 Kinder) und in der Kita Spabrücken (10 Kinder) betreut werden. Weitere Einrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter existieren im Landkreis Bad Kreuznach nicht. Ein Ausbau kommunaler Kinderhorte in den kreis- angehörigen Städten und Ortsgemeinden mit zentraler regionaler Stellung wäre sinnvoll. Einfache tagesstrukturierende Angebote für Schulkinder ohne Ganztagsbetreuung sind gerade vor dem Hin- tergrund der sich immer weiter ausweitenden Hilfebedarfe gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (KJHG) präventive, sozialisierende und in hohem Maße pragmatische Betreuungsformen, die in der zukünfti- gen Bedarfsplanung Berücksichtigung finden sollen. 19
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 2.10 Kita!Plus Kita!Plus - Kita im Sozialraum ist ein 2012 aufgelegtes Landesförderprogramm mit dem Ziel der För- derung von Kindern in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Kommunen sollen bei der Weiterentwicklung der Kitas zu Kommunikations-und Nachbarschaftszentren (BEE) unterstützt werden. Teilnehmende Einrichtungen können zusätzliche Mittel erhalten, um Träger und Teams bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Inhaltlich sollen der Austausch von Eltern untereinander sowie mit den ErzieherInnen und anderen helfen- den Professionen erleichtert werden, allen Eltern einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Unterstützung ermöglicht werden, um ihnen bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgabe zur Seite zu stehen, die Vernetzung im Sozialraum zum Wohle der Kinder und Eltern verbessert werden und die Funktion von Kita als Nachbarschafts- und Kommunikationszentrum gefördert werden. Im Landkreis Bad Kreuznach wurden in der Initialphase des Förderprogramms 4 Schwerpunktgebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf bestimmt. Zu diesen gehören bis dato die Stadt Kirn, die Stadt Bad Sobernheim, die Stadt Stromberg und die Ortsgemeinde Monzingen. Die dort befindlichen Ein- richtungen beantragen im jährlichen Turnus, die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel. Für die Einrichtungen der Stadt Kirn wurden für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von 28550,- € beantragt. Städt. Kita Kirn-Sulzbach Offene Sprechstunde Vernetzung im Bereich Elternarbeit Angebote/Frühstück/Feste/Ausflüge Elterncafé/Elternabende Tageszeitung Teamfortbildung Personalkosten/10 Jahresstunden Städt. Kita Ohlmannstraße Lebensberatung u. Verhaltensbeobachtung Angebote für Eltern Ausstattung eines Elternbereichs Elternveranstaltungen mit Referent Kulturelles Angebot für Familien Anschaffung Farbdrucker Teamfortbildung Städt. Kita Kirn Sprechstunde Intensivierung der Elternpartnerschaft Fortbildung Ausstattung/Sofa und Fernseher Projekte für Eltern und Kinder Ev. Kita Kirn Elterncafé m. päd. Leitung Aktivität Kinder/Eltern(Zauberer) Familienfeste/adventl. Nachm. 20
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Frühstücke u. Aktionen m. Eltern Ausstattung/Erweiterung der Bibliothek Kath. Kita St. Pankratius Offene Sprechstunde – Beratung – Supervision Elternnachmittage Erweiterung der Elternecke Anschaffung (Übersetzungsgerät/Bildkarten) Teamfortbildung Familienfeste Konzeption Für die Stadt Bad Sobernheim wurden für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von 35860,- € beantragt. Städt. Kita Bad Sobernheim Eltern–Kind Gruppen inkl. Sachmittel und Miete Eltern-Kind Gr. 0-1 und Eltern –Kind Gr. 1-2 Eltern-Kind Gruppe inkl. Sachmittel und Miete0-1 Angebote Konzeptionsebene 4 Ev. Kita Albert-Schweizer-Haus Eltern–Kind Gruppen inkl. Sachmittel und Miete Eltern-Kind Gr. 0-1 und Eltern–Kind Gr. 1-2 Konzeptionsebene 4 Pädagogische Angebote für die Kita Ev. Kita Leinenborn Konzeptionsebene 4 (Themenabende) Konzeptionsebene 2 und 4 (Angebote für Fami- lien der Kitas u. Eltern-Kind Gruppen) Konzeptionsebene 4 (pädagogische Angebote für die Kita) Kath. Kita Koordinationskraft Elternberatung Konzeptionsebene 4 (pädagogische Angebote für die Kita) Für die Stadt Stromberg wurden für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von 19220,- € beantragt. Städt. Kita Stromberg Lebensberatung für Eltern Projekte mit Eltern Elterncafé Elternabende mit Referenten Elternaktionen und Feste Fortbildung Team – Supervision Städt. Krippe Stromberg Beratungsangebot für Eltern 5 x 3 Std. Elterncafé zu aktuellen Themen 2 x 1,5 Std. und 2x Elternvorträge Teamfortbildung/Supervision Teamfortbildung zu beratungsintensiven Erzie- 21
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung hungsthema Literatur Verbrauchsmittel für Elternaktionen Für die Ortsgemeinde Monzingen wurden für das Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von 5448,- € bean- tragt. Kommunale Kita Monzingen Teamcoaching +Elternpräventionsveranstaltung Elternsprechstunde 1 x Monat x Trommelworkshop für Eltern und Kinder 2 x Nähkurs für Eltern und Kinder Das Förderprogramm des Landes endet in 2021 mit Inkrafttreten der „Kita-Novelle“. Gebiete mit besonderen Bedarfen sollen im Rahmen des zukünftig zu beplanenden Sozialraumbudgets Berück- sichtigung finden. Vorhandene Strukturen sollen weitestgehend in dieser Planung aufgehen. Im Rahmen der Bedarfsplanung wird zum aktuellen Zeitpunkt für geeignete Standorte das Konzept des Familienzentrums diskutiert. Eine wissenschaftliche Begleitung ist dazu durch das Institut für Sozial- pädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism)beabsichtigt. Zur Überleitung des Förder- programms Kita!Plus stellt das Land Rheinland-Pfalz einmalig in 2020 ein erheblich höheres Fördervo- lumen zur Verfügung. 22
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 3. Bedarfsplanung Kita-Plätze im Landkreis Bad Kreuznach 3.1 Rechtliche Grundlagen Die Planung des Angebots zur Deckung des Bedarfs an Plätzen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung, zu der das Jugendamt als öffentli- cher Träger der Jugendhilfe gem. § 80 SGB VIII gesetzlich verpflichtet ist. Das Jugendamt ge- währleistet, dass in seinem Bezirk die erforderlichen Kindergärten, Horte und Krippen zur Verfügung stehen (vgl. § 9 Abs.1 KitaG). Zur Gewährleistungspflicht gehört auch, dass ein bedarfsgerechtes An- gebot an Plätzen in Kindertagespflege zur Verfügung steht, das qualitativ den jeweils aktuellen Anforderungen entspricht (vgl. § 24 Abs. 3 SGB VIII). Grundsätzlich richtet sich das Angebot der Kindertagesbetreuung an alle Kinder im entspre- chenden Alter, unabhängig von deren Herkunft, sozialer, kultureller oder weltanschaulicher Zugehö- rigkeit, sowie individueller Fähigkeiten, Entwicklungsstand oder etwaiger Beeinträchtigungen. Den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder ist bereits bei der Planung Rechnung zu tragen (vgl. § 1 Abs.1 SGB VIII). Vorschriften zur Regelung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung finden sich sowohl im Bun- desrecht (SGB VIII), als auch im rheinland-pfälzischen Landesrecht im Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG), im Kindertagesstättengesetz (KitaG) und in der Landesverord- nung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (LVO). Der Träger des Jugendamtes (hier der Landkreis) ist als die für die Gewährleistung rechtlich und finanziell verantwortliche Körperschaft verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Be- darfsplanung erfolgt (vgl. Hötzel, Kommentar zum KitaG RLP, S. 60, 7. Aufl., Wiesbaden 2002). Gemäß § 9 Abs.1 KitaG RLP ist der Bedarfsplan jährlich fortzuschreiben. In Rheinland-Pfalz haben alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr einen Anspruch auf einen (gebührenfreien) Platz in einer Kindertagesstätte, § 5 Abs. 1 KitaG RLP. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf eine Bereuung am Vor- und Nachmittag und ist in § 5 Abs. 2 KitaG RLP geregelt. Für Kinder vom ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf früh- kindliche Förderung in einer Kindertagesstätte oder durch Kindertagespflege, § 24 Abs. 2 SGB VIII. Der Umfang der benötigten Betreuung bestimmt sich dabei nach dem individuellen Bedarf. Zudem besteht Wahlfreiheit zwischen einer Betreuung in einer Kindertagesstätte und in Form von Kinderta- gespflege. Für eine Betreuung von Kindern (unter einem Jahr), die noch keinen Anspruch auf Aufnahme in ei- nen Kindergarten haben, soll das Jugendamt die bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in für diese Altersgruppe geeigneten Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege gewährleisten, § 7 KitaG RLP. Hierzu bestimmt § 24 SGB VIII Abs. 1 (2) bestimmte Adressaten. Förderung sollen Erziehungsbe- rechtigte erhalten, die: a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, 23
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbil- dung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten Sofern durch die Schule keine durchgehende Betreuung für Kinder bis 14 Jahre sichergestellt werden kann, soll für schulpflichtige Kinder ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen vorgehalten werden. Dies kann sowohl in Horten, geeigneten Kindertagesstätten, als auch durch Tagespflege realisiert werden, § 6 KitaG RLP, § 24 Abs. 4 SGB VIII. Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Tagesbetreuungsmöglichkeit für Kinder und Be- standteil des Kinderbetreuungsangebotes. Sie wird als Leistung der Jugendhilfe gewährt und vom Jugendamt finanziell gefördert, wenn die in § 24 Abs. 1 bis 4 SGB VIII festgelegten Kriterien der Inan- spruchnahme erfüllt sind. Auch wenn die notwendigen Betreuungszeiten in Kindertagesstätten und Schulen nicht abgedeckt werden können, kann Kindertagespflege ergänzend hinzutreten. Dabei muss immer das Wohl der Kinder der Maßstab sein. 3.2 Bedarfsermittlung Für die prospektive Planung (2019-2021) des Platzbedarfs wird für die Verbandsgemeinden im Land- kreis Bad Kreuznach von der Geburtenentwicklung (Erhebung MESO Einwohnermeldedaten) zum Stichtag 31.08.2019 ausgegangen. Zudem werden begonnene oder geplante Erschließungs- und Bau- aktivitäten in den Ortsgemeinden abgefragt und als etwaige Größe mit in die Vorannahmen einbezo- gen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Baugebiete immer nur als Hinweis auf zukünftigen Bedarf angesehen werden können, da die tatsächliche Wohnbevölkerung vorab nur anhand der entstehen- den Wohneinheiten geschätzt werden kann. Mit den jeweiligen örtlichen Trägern und Einrichtungs- leitungen findet ein nach Verbandsgemeinden gegliedertes Planungsgespräch statt, in welchem die erhobenen und angenommenen Daten abgeglichen und eingeschätzt werden. Zeigen sich auf Grundlage der vorhandenen Platzzahlen, der aktuellen Auslastung, der vorliegenden Geburtenzahlen, dem angenommenen Zuzug und den abgefragten Annahmen der örtlichen Träger und Leitungen Hinweise darauf, dass der Rechtsanspruch in einzelnen Ortsgemeinden nicht erfüllt werden kann, erfolgt im Planungsansatz eine entsprechende Handlungsaufforderung an die Träger. Erforderliche Maßnahmen (Gruppenausbau, Umbelegung, Personalausstattung, etc.) werden durch die Mitarbeiter des Kreisjugendamts in einzelnen Planungsgesprächen hinsichtlich der Erfüllung des Rechtsanspruches mit den örtlichen Trägern erläutert. Investitionen werden gemäß den Richtlinien des Landkreises vom 01.07.2018 und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung RLP vom 01.07.2018 bezuschusst. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Kindergartenjahrgänge des Jahres 2019. Für die Hochrechnung des Platzbedarfs im Planungszeitraum geht man von einem Faktor von 1,25 für die Alterskohorte der Einjährigen und einem Faktor von 1,9 für die Alterskohorte der Zweijährigen aus. 24
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres …. Jahre alt werden Zuordnungsgemeinde/n Stand 31.08.2019 Sitzgemeinde der Kindertages- 6 5 4 3 2 1 stätte Kirn 74 65 71 88 70 72 Meckenbach 1 3 6 1 3 5 Bärenbach 4 10 3 6 4 0 Summe für alle Kitas in Kirn 79 78 80 95 77 77 Kita Biebelsheim 5 3 4 4 3 5 Kita Frei-Laubersheim 11 12 11 12 16 8 Kita Fürfeld 13 16 16 22 16 8 Kath. Kita Hackenheim 25 16 17 22 17 14 Neu-Bamberg 10 5 8 8 7 3 Tiefenthal 1 1 1 1 1 1 Kita Neu-Bamberg 11 6 9 9 8 4 Pf.-Schwabenheim 17 14 15 16 16 10 Pleitersheim 3 2 4 2 3 4 Kita Pf.-Schwabenheim 20 16 19 18 19 14 Volxheim 12 16 15 11 13 14 Altenbamberg 2 7 5 5 8 9 Hochstaetten 3 7 6 6 9 5 Kita Altenbamberg 5 14 11 11 17 14 Prot. Kita Feilbingert 8 11 16 11 10 15 Kita Hallgarten 10 3 17 5 5 5 VG Bad Kreuznach gesamt 120 113 135 125 124 101 Kita Lauschied 3 5 6 5 6 1 Meddersheim 9 13 20 9 15 5 Baerweiler 0 1 1 0 1 0 Kirschroth 2 2 2 2 3 1 Kita Meddersheim 11 16 23 11 19 6 Merxheim 11 14 13 12 18 20 Martinstein 1 3 4 2 3 0 Weiler/Monzingen 2 4 6 0 4 2 Kath. Kita Merxheim 14 21 23 14 25 22 Monzingen 10 20 21 12 16 9 Auen 0 0 1 2 3 0 Langenthal 1 0 0 1 0 0 Nussbaum 4 5 5 4 5 2 Kita Monzingen 15 25 27 19 24 11 Kita Odernheim a. Glan 22 12 15 17 13 17 25
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Kita Seesbach 8 5 9 7 6 3 Bad Sobernheim 62 47 51 69 60 57 Daubach 7 5 1 5 4 5 Rehbach 1 1 0 0 0 0 Kitas Bad Sobernheim 70 53 52 74 64 62 Kita Staudernheim 13 12 10 12 13 10 VG Bad Sobernheim gesamt 156 149 165 159 170 132 Kita Bretzenheim 28 29 19 32 35 23 Kitas Guldental 24 21 24 24 27 19 Kitas Langenlonsheim 36 36 35 48 49 53 Laubenheim 10 9 9 7 7 9 Dorsheim 6 10 11 5 5 7 Kita Laubenheim 16 19 20 12 12 16 Kita Rümmelsheim 12 16 13 11 12 7 Kita Windesheim 14 20 18 16 12 17 VG Lalo gesamt 130 141 129 143 147 135 Becherbach 8 8 6 11 7 5 Reiffelbach 2 0 0 1 1 0 Kita Becherbach 10 8 6 12 8 5 Abtweiler 2 0 3 1 0 4 Breitenheim 1 0 3 0 2 4 Callbach 4 1 2 1 5 2 Desloch 1 3 2 2 3 3 Hundsbach 2 1 5 3 2 3 Jeckenbach 2 0 0 1 0 1 Lettweiler 2 1 1 1 1 1 Löllbach 3 1 0 0 2 1 Meisenheim 16 10 15 13 22 17 Raumbach 4 6 5 4 5 2 Rehborn 6 5 9 3 5 6 Schmittweiler 1 2 2 2 3 3 Schweinschied 1 0 0 1 1 1 Kita Meisenheim 45 30 47 32 51 48 VG Meisenheim gesamt 55 38 53 44 59 53 Bockenau 5 5 3 11 4 15 Winterburg (VG BS) 0 0 3 2 2 0 Kita Bockenau 5 5 6 13 6 15 Braunweiler 8 4 6 5 6 13 St Katharinen 7 7 3 5 2 2 Kita Braunweiler 15 11 9 10 8 15 26
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Kita Gutenberg 6 12 8 9 7 11 Kita Hargesheim 17 27 42 35 30 23 Hueffelsheim 14 9 18 17 14 11 Traisen 2 2 9 10 3 5 Kita Hueffelsheim 16 11 27 27 17 16 Kita Mandel 7 12 10 10 11 10 Kita Roxheim 22 23 26 27 30 29 Kita Ruedesheim 25 23 18 15 23 20 Spabrücken 9 6 7 11 6 14 Muenchwald 2 1 3 2 1 0 Hergenfeld 9 1 5 3 4 5 Argenschwang 6 1 4 1 2 1 Kath. Kita Spabrücken 26 9 19 17 13 20 Sponheim 9 5 2 6 6 7 Burgsponheim 1 2 3 2 0 1 Kita Sponheim 10 7 5 8 6 8 Waldböckelheim 23 18 16 14 23 27 Oberstreit 0 1 5 3 1 4 Boos 3 5 2 3 5 2 Schlossböckelheim 4 6 3 3 1 6 Kitas Waldböckelheim 30 30 26 23 30 39 Wallhausen 22 16 16 15 18 17 Dalberg 1 1 1 0 3 0 Sommerloch 1 4 6 2 3 4 Kath. Kita Wallhausen 24 21 23 17 24 21 Kita Weinsheim 12 16 14 17 19 10 Winterbach 6 1 2 2 5 7 Gebroth 1 2 0 1 2 0 Spall 2 2 1 0 0 1 Allenfeld 2 1 4 2 0 3 Ippenschied (VG BS) 2 2 1 2 2 1 Kita Winterbach 13 8 8 7 9 12 Kath. Kita Norheim 20 20 18 14 11 12 Oberhausen/Nahe 4 3 0 9 2 3 Niederhausen 8 10 8 5 6 6 Duchroth 3 7 3 9 4 6 Kita Oberhausen/Nahe 15 20 11 23 12 15 VG Rüdesheim gesamt 263 255 270 272 256 276 Kath. Kita Daxweiler 4 4 2 8 6 4 Kath. Kita Doerrebach 3 8 9 2 3 3 27
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Kath. Kita Seibersbach 11 9 9 10 8 13 Stromberg 30 31 32 24 32 29 Roth 2 1 4 4 1 2 Warmsroth 2 4 2 4 3 4 Kita Stromberg 34 36 38 32 36 35 Schweppenhausen 7 8 6 11 10 6 Eckenroth 3 3 1 5 3 0 Schoeneberg 5 10 6 3 5 4 Kita Schweppenhausen 15 21 13 19 18 10 Kita Waldlaubersheim 7 9 10 6 5 11 VG Stromberg gesamt 74 87 81 77 76 76 Tabelle 4 Kitajahrgänge nach Verbandsgemeinden und zugeordneten Einrichtungen, Stichtag Geburt am 31.08.2019 28
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung 3.3 Planungsergebnisse 2019-2021 Als Ergebnis der Beratungsgespräche mit den jeweiligen Trägern und Einrichtungen und den Pla- nungsrunden 2019 können für den Planungszeitraum 2019-2021 folgende Planungsergebnisse fest- gehalten werden: Stadt Kirn Für die städtischen Einrichtungen in Kirn kann eine insgesamt hohe Nachfrage nach Plätzen für Zwei- jährige festgestellt werden. Plätze für Einjährige werden selten angefragt. Im Dezember 2019 sind in der Stadt Kirn insgesamt 12 Plätze frei. Kommunale Kita Kirn-Sulzbach Kirner Straße 108 55606 Kirn Leitung: Frau Ullrich-Übel Telefon: 06752-1358200 Email: kita-kirn-sulzbach@kirn.de In der kommunalen Einrichtung Kirn-Sulzbach können im Planungszeitraum alle Bedarfe ab- gedeckt werden. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. Mittelfristig sollen für alle Einrichtungen im Stadtgebiet Kirn die Betreuungszeiten auf die aktuellen Bedarfe ab- gestimmt werden. Kita "Sonnenschein" Steinenbergstraße 9 55606 Kirn Leitung: Frau Reemen Telefon: 06752-1358100 Email: kita-steinenberg@kirn.de In der kommunalen Einrichtung „Sonnenschein“ können im Planungszeitraum alle Bedarfe abgedeckt werden. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. Mittelfristig sol- len für alle Einrichtungen im Stadtgebiet Kirn die Betreuungszeiten auf die aktuellen Bedarfe abgestimmt werden. 29
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Kita Ohlmannstraße Ohlmannstraße 9 55606 Kirn Leitung: Frau Muhlack Telefon: 06752-1358000 Email: kita-ohlmannstrasse@kirn.de In der kommunalen Einrichtung „Ohlmannstraße“ wurde eine zusätzliche kleine Altersmi- schung installiert. Diese konnte ab 01.04.2019 belegt werden. Die Belegungssituation ist im aktuellen Planungszeitraum entspannt. Bis Ende des aktuellen Kitajahres sind allerdings alle Plätze belegt. Die Bedarfe im U3-Bereich können abgedeckt werden. Maßnahmen für den laufenden Planungszeitraum sind nicht notwendig. Mittelfristig sollen für alle Einrichtungen im Stadtgebiet Kirn die Betreuungszeiten auf die aktuellen Bedarfe abgestimmt werden. Ev. Kita Kirn Danziger Straße 81 55606 Kirn Leitung: Frau Bauer Telefon: 06752-8630 Email: kindergarten@kgm-kirn.de In der ev. Einrichtung „Danziger Straße“ können im Planungszeitraum alle Bedarfe abgedeckt werden. Ab 01.01.2020 wird die Einrichtung voll belegt sein. Insgesamt wird eine hohe Nach- frage an Kita plätzen zurückgemeldet. Mögliche Erweiterungsmaßnahmen werden aktuell diskutiert. Mittelfristig sollen für alle Einrichtungen im Stadtgebiet Kirn die Betreuungszeiten auf die aktuellen Bedarfe abgestimmt werden. Kita "St. Pankratius" Kolpingweg 2 55606 Kirn Telefon: 06752- 2717 Leitung: Frau Müller Email: kita-kirn@kita-ggmbh-koblenz.de In der kath. Einrichtung „St. Pankratius“ können im Planungszeitraum alle Bedarfe abgedeckt werden. Wobei die Nachfrage nach Plätzen für Zweijährige bei nur 8 Plätzen hoch ist. Plätze für Einjährige werden hingegen fast gar nicht angefragt. Es sind aktuell keine Erweiterungs- maßnahmen geplant. Mittelfristig sollen für alle Einrichtungen im Stadtgebiet Kirn die Be- treuungszeiten auf die aktuellen Bedarfe abgestimmt werden. 30
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung VG Bad Kreuznach Kita "Burg Wichtelstein" Burgstraße 55585 Altenbamberg Leitung: Frau Jost Telefon: 06708-3224 Telefax: 06708-616604 Email: kindergarten.altenbamberg@t-online.de Die kommunale Einrichtung „Burg-Wichtelstein“ kann im Planungszeitraum alle Bedarfe de- cken. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. Von Seiten der Einrichtungslei- tung wird zurückgemeldet, dass die Einrichtung ab April 2020 voll belegt sein wird. Die Hochrechnungen der Bedarfsplanung sind aus Sicht der Einrichtungsleitung zu hoch an- gesetzt und bilden nicht den tatsächlichen Bedarf in der Ortsgemeinde ab. Teilweise werden Kinder in anderen Einrichtungen betreut. Zudem gibt es in der Ortsgemeinde Altenbamberg viele Wegzüge. Die Ortsgemeinde befindet sich im Planungsstatus über die Erschließung eines neuen Bauge- biets mit 30 Bauplätzen. Es liegen dazu noch keine genaueren Angaben vor. Kommunale Kita Biebelsheim Schulstraße 12 55546 Biebelsheim Leitung: Frau Brück Telefon: 06701-202124 Email: kita@biebelsheim.de In der kommunalen Einrichtung Biebelsheim können im Planungszeitraum alle Bedarfe ab- gedeckt werden. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. Es stehen keine Kinder auf der Warteliste. 7 Kinder verlassen die Kita mit Ende des Kitajahres 2019/2020. Die Ortsgemeinde hat ein Neubaugebiet mit 36 Bauplätzen erschlossen. Diese können ab Mai 2020 bebaut werden. Die Ortsgemeinde vereinbart frühzeitig einen Beratungstermin mit dem Kreisjugendamt und dem Landesamt, wenn die Anmeldezahlen die genehmigten Platz- zahlen überschreiten. 31
Kreisverwaltung Bad Kreuznach KREISJUGENDAMT Jugendhilfeplanung Kommunale Kita Fürfeld Pestalozzistraße 8 55546 Fürfeld Leitung: Frau Luxenburger Telefon: 06709-396 Email: kita@fuerfeld.de Die kommunale Einrichtung Fürfeld kann die Bedarfe im Planungszeitraum decken. Für das aktuelle Kitajahr ist die Einrichtung ab Februar 2020 voll ausgelastet. Für das Kitajahr 2020/2021 gibt es eine Warteliste mit 3 Kindern. Die Krippenplätze sind im aktuellen Pla- nungszeitraum stark angefragt. 13 Kinder verlassen die Einrichtung zum Ende des Kitajahres 2019/2020. Die Ortsgemeinde erschließt aktuell 45 neue Bauplätze. Der Träger wird daher aufgefordert Erweiterungsoptionen zu prüfen und im Zuge der Bebauung der neuen Bauplätze die Kapazi- täten mit dem Faktor 1 Kind/Bauplatz anzupassen. Fördermittel des Landes müssen zu den Stichtagen 15.04.und 15.10. eines jeden Jahres beantragt werden. Prot. Kita " Johann-Friedrich Oberlin" Fröbelstraße 2 67824 Feilbingert Leitung: Frau Mohr Telefon: 06708-1783 Email: kitaoberlin@yahoo.de In der prot. Einrichtung "Johann-Friedrich Oberlin" können im Planungszeitraum alle Bedarfe abgedeckt werden. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. Für das Jahr 2021 plant die Ortsgemeinde die Erweiterung ihres Neubaugebiets um 40 Bau- plätze. Es soll daher frühzeitig Kontakt zum Kreisjugendamt und zum Landesamt zwecks Be- ratungsgesprächen aufgenommen werden. Kommunale Kita Frei-Laubersheim Jahnstraße 4 55546 Frei-Laubersheim Telefon: 06709-563 Leitung: Frau Bracke Email: kita@frei-laubersheim.de In der kommunalen Einrichtung Frei-Laubersheim können im Planungszeitraum alle Bedarfe abgedeckt werden. Es sind aktuell keine Erweiterungsmaßnahmen geplant. 10 Kinder verlas- sen die Einrichtung zum Ende des Kitajahres 2019/2020. Die aktuellen Anmeldezahlen lassen erkennen, dass die Einrichtung im Kitajahr 2020/2021 voll ausgelastet sein wird. Plätze für 32
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