Infoblatt der Gemeinde Goms - Infoschreiben zur ordentlichen Urversammlung vom 28. November 2019
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Infoblatt der Gemeinde Goms Infoschreiben zur ordentlichen Urversammlung vom 28. November 2019 Gluringen, 20. November 2019
Gemeinde Goms, Furkastrasse 35, 3998 Gluringen T +41 27 974 12 50, info@gemeinde-goms.ch, www.gemeinde-goms.ch Die Urversammlung wird einberufen auf: Datum: Donnerstag, 28. November 2019 Zeit: 19.00 Uhr Ort: Mehrzweckgebäude Gluringen Traktanden Urversammlung 1. Begrüssung 2. Wahl von zwei Stimmenzählern 3. Genehmigung Protokoll der letzten Urversammlung 4. Budget 2020 Munizipalgemeinde Goms a. Präsentation des Budgets 2020 b. Präsentation des Investitionsbudgets 2020 c. Finanzplanung 2020-2023 d. Genehmigung Budget 2020 5. Wasserreglement a. Anträge Wasserreglement b. Genehmigung Wasserreglement 6. Abwasserreglement a. Anträge Abwasserreglement b. Genehmigung Abwasserreglement 7. Kehrichtreglement a. Anträge Kehrichtreglement b. Genehmigung Kehrichtreglement 8. Friedhofreglement a. Anträge Friedhofreglement b. Genehmigung Friedhofreglement 9. Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente a. Anträge Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente b. Genehmigung Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente 10. Verschiedenes Sämtliche Unterlagen zu den traktandierten Punkten liegen gem. Art. 5 des Organisationsreglements der Gemeinde Goms 20 Tage vor der Urversammlung auf der Gemeinde Goms in Gluringen während den offiziellen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Gluringen, 4. November 2019 Gemeinde Goms
URVERSAMMLUNG Erläuterungen zu den Traktanden der Urversammlung TRAKTANDUM 3: GENEHMIGUNG PROTOKOLL DER LETZTEN URVERSAMMLUNG Das Beschlussprotokoll der Urversammlung vom 12. Juni 2019 ist im Anhang abgedruckt. Das detaillierte Protokoll kann bei der Gemeinde Goms eingesehen werden. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Urversammlung, das Protokoll der letzten Urversammlung vom 12. Juni 2019 zu genehmigen. TRAKTANDUM 4: BUDGETBESCHLUSS 2020 DER MUNIZIPALGEMEINDE GOMS a) Präsentation des Budgets 2020 Das Budget kann im Detail während den Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei Goms eingesehen werden. Der Gemeinderat hat den Voranschlag für das Jahr 2020 beraten und an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2019 genehmigt. Das Budget 2020 weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 843'100.00 aus. Dies mag auf den ersten Blick überraschen, nachdem das Vorjahresbudget einen kleinen Ertragsüberschuss vorsah. Zum einen wirkt sich ab dem kommenden Jahr der bei der Fusion angepasste Steuer- koeffizient aus, so dass mit tieferen Steuereinnahmen gerechnet werden muss. Zum anderen mussten sehr hohe Abschreibungen budgetiert werden, um die kantonalen Vorgaben einzuhalten. Aufgrund tieferer Investitionen in den Jahren 2018 und 2019 und durch den Verkauf von Immobilien verringert sich jedoch das Verwaltungsvermögen, so dass die Abschreibungen tiefer ausfallen werden als budgetiert. b) Präsentation des Investitionsbudgets 2020 Für notwendige Erneuerungen der Gemeindelokalitäten wurden Fr. 50'000.00 ins Budget aufgenommen. Insbesondere das Dach des Verwaltungszentrums muss aufgrund von Schäden des Eternits, aber auch des Dachwasserablaufs, in nächster Zeit saniert werden. Im Falle möglicher Gesuche wird für die Wohnbauförderung Fr. 20'000.00 vorgesehen. Der Verein Tagesschule Münster wurde im Frühjahr 2019 gegründet. In der Folge konnte die Auflösung der Regionalen Orientierungsschule und die damit verbundenen Eigentums- übertragungen der Schulgebäude an den Verein verurkundet werden. Die Sanierung des gesamten Schulkomplexes wird deshalb nun über das Budget des Vereins Tagesschule Münster geführt. Die Mitgliedergemeinden Goms und Obergoms haben zur notwendigen Sicherheit einen Bürgschaftskredit von Fr. 3 Mio. an der Urversammlung vom 12. Juni 2019 beschlossen. Zudem laufen im Moment diverse Gesuche zur finanziellen Unterstützung durch den Verein. 1
Zur Erschliessung unserer Gemeinde mit Glasfaser ist der Ausbauzeitpunkt noch nicht definiert. Deshalb geht der Gemeinderat davon aus, die notwendigen Mittel frühestens für das Jahr 2022 bereitzustellen. Die Gesamterneuerung des Schwimmbads Reckingen wurde in Zusammenhang mit dem Projekt Futurumgoms überarbeitet. Es zeichnen sich dabei mögliche sinnvolle Synergien ab. Die Betriebsbewilligung durch den Kanton ist noch bis Dezember 2022 gültig. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss das Ausführungsprojekt bereitstehen. Der ehemalige Bahnhof Niederwald wurde, losgelöst von der Gemeinde (Beteiligung zu einem Drittel), durch den Verein Besucherzentrum Niederwald umgebaut. Die in neuem Glanz erstrahlende «Station Ritz» mit Bistro, Shop und Museum, wird Mitte Dezember 2019 eröffnet. Die bereits seit längerer Zeit anstehende Restaurierung der Pfarrkirche Reckingen soll im nächsten Jahr in Angriff genommen werden können. Die Gemeinde wird sich an den Kosten mit Fr. 80'000.00 beteiligen. Der Projektwettbewerb für das Gesundheitszentrum Ober/Goms geht mit der Jurierung Ende November 2019 in die entscheidende Phase. Für die Projektierungsarbeiten, das Baugesuch und die Ausschreibungen hat die Gemeinde Fr. 120'000.00 budgetiert. Voraussichtlich wird für die Bau- und Betriebsphase eine Stiftung gegründet. Deshalb wird die Gemeinde lediglich die Kosten zusätzlicher Einstellplätze im Investitionsbudget ab 2021 einplanen müssen. Für die Sanierung von Gehwegen entlang der Kantonsstrasse werden Fr. 50'000.00 vorge- sehen. Die Dorfbeleuchtung soll in den nächsten zwei Jahren vollständig auf LED-Technologie um- gestellt werden. Die Investitionssumme für 2020 wird auf Fr. 50'000.00 angesetzt. Die Gemeindestrasse Spitz in Reckingen muss aufgrund des fehlenden Trennsystems von Schmutz- und Meteorwasser komplett saniert werden Die Kosten werden auf Fr. 120'000.00 (Strasse), Fr. 100'000.00 (Abwasser) und Fr. 50'000.00 (Wasser) berechnet. Das Verkehrsreglement mit dem Signalisationsplan wird zurzeit beim Kanton vorgeprüft. Wir erwarten die positive Vormeinung im ersten Halbjahr 2020. Im Anschluss kann die Urversammlung darüber befinden und nach erfolgter Homologation müssen die Signalisationen, wie auch das System der Parkuhren, angepasst werden. Dazu wurden Fr. 100'000.00 budgetiert. Das Geländer der ehemaligen Hauptstrasse durch das Dorf Niederwald wird im Frühjahr 2020 für Fr. 50'000.00 ersetzt. Für die Sanierung der Wasserversorgung im Rahmen des Generellen Wasserversorgungs- projektes GWP sind Fr. 275'000.00 vorgesehen. Dies beinhaltet insbesondere die Verbindung Niederwald – Blitzingen. Ausserhalb von Gemeindestrassen muss das Trennsystem von Schmutz- und Meteorwasser ebenfalls eingebaut werden. Dies verursacht Kosten von rund Fr. 100'000.00 und ist ein Folgeprojekt des Generellen Entwässerungsprojekts GEP. 2
Die Ordnung und Disziplin bei den Grüngutsammelstellen lassen zu wünschen übrig. Deshalb sind in diesem als auch in weiteren Bereichen der Kehrichtentsorgung verschiedene Sanierungen notwendig. Für diese Position wurden Fr. 50'000.00 budgetiert. Die Hauptarbeiten zur Revitalisierung Wilerbach / Niderbach sind grösstenteils abge- schlossen. Nebst den ingenieurbiologischen Massnahmen (Bestockungen, Ansäen, etc.) stehen noch die Infotafeln, Vogelbeobachtungswand, etc. an. Wir gehen davon aus, dass der Grossteil der Abrechnung im Rechnungsjahr 2019 verbucht werden kann. Seit unserer Nachfrage nach der weiteren Entwicklung des Projekts Hochwasserschutz HWS Minstigerbach vor rund einem halben Jahr haben wir keine verbindliche Rückmeldung erhalten. Deshalb haben wir am 31. Oktober 2019 nochmals interveniert. Aufgrund dieser Verzögerungen verschieben sich die Investitionen im Budget 2020 (Fr. 145'000.00) und der Finanzplanung 2020-2023. Auch bei den Projekten Hochwasserschutz Bächi und Hochwasserschutz Blinnenbach führen Verzögerungen seitens der zuständigen Dienststelle oder des beauftragten Büros zu einer Verschiebung der Investitionen im Budget 2020 (Fr. 30'000.00 HWS Bächi) und der Finanzplanung. Der Staatsrat hat am 16. Oktober 2019 das Projekt Lawinen- und Murgangschutz Hilpersbach genehmigt. Ausstehend ist noch der Entscheid des Bundes. Das Projekt wird in den Jahren 2020 – 2024 ausgeführt und entsprechend für das Jahr 2020 budgetiert mit Fr. 2'777'000.00. Für die Sanierung der Forststrassen wird zukünftig ein Mehrjahresplan der Dienststelle für Wald und Landschaft massgebend sein. Die Überprüfung des Zustandes sämtlicher Forst- strassen erfolgte 2019. Deshalb hat sich die Sanierung der Galmihornstrasse Münster um ein Jahr verzögert. Im Verlaufe des Winters wird die Ausschreibung vorgenommen und der Betrag von Fr. 180'000.00 soll investiert werden. Im Jahr 2020 ist der Infrastrukturbeitrag für die Loipe von Fr. 417'000.00 zum letzten Mal zu bezahlen. Für die Organisation des Bundeslagers 2021 und die Umsetzung und der Ausbau des Nordischen Zentrums wird die Finanzierung zurzeit mit dem Kanton verhandelt. Zu diesem Zweck wurde ein Förderverein, ohne kommerziellen Nutzen gegründet. Der Zweck entspricht den Statuten der Obergoms Infrastruktur AG OIAG. Das Dossier für das Projekt Bike-Wege Goms wird demnächst öffentlich aufgelegt. Im Anschluss findet der Homologationsprozess statt. Für den Ausbau und teilweise Neubau der Strecken wurden Fr. 80'000.00 ins Budget 2020 aufgenommen. Die Eigentumsabklärungen für den Rad- und Fussweg Niederwald «Heeji» Richtung «Furacher» konnten inzwischen abgeschlossen werden. Damit steht einem Neubau im Frühjahr 2020 nichts mehr im Wege, Kosten Fr. 40'000.00. c) Finanzplanung 2020-2023 Rubrik Detail 2020 2021 2022 2023 090 Gemeindelokalitäten 50’000.00 091 Wohnbauförderung 20’000.00 20’000.00 20’000.00 20’000.00 100 Kataster - Expropriationen Wege 50’000.00 50’000.00 50’000.00 3
Rubrik Detail 2020 2021 2022 2023 321 Glasfaserprojekt Danet AG 100’000.00 100’000.00 340 Spielplätze 30’000.00 30’000.00 30’000.00 340 Sanierung Schwimmbad 50’000.00 300’000.00 300’000.00 390 Subvention Kirche Reckingen 80’000.00 490 Gesundheitszentrum (Einstellhalle) 120’000.00 500’000.00 500’000.00 550 Investitionen zu Gunsten Behinderte VS 14’500.00 14’500.00 14’500.00 14’500.00 610 Gehwege 50’000.00 50’000.00 50’000.00 50’000.00 610 Investitionen Kantonsstrassen 70’000.00 50’000.00 50’000.00 50’000.00 620 Dorfbeleuchtung 50’000.00 20’000.00 10’000.00 10’000.00 620 Gemeindestrassen 120’000.00 200’000.00 200’000.00 200’000.00 620 Signalisation / Parkuhren 100’000.00 100’000.00 710 Anteil Abwasser Gemeindestrassen 100’000.00 100’000.00 100’000.00 100’000.00 700 Anteil Wasser Gemeindestrassen 50’000.00 100’000.00 100’000.00 100’000.00 620 Kantonsstrasse innerorts 50’000.00 50’000.00 50’000.00 50’000.00 620 Kantonsbeitrag 50% Gehwege -25’000.00 -25’000.00 -25’000.00 -25’000.00 620 Parkplätze 50’000.00 50’000.00 50’000.00 620 Sanierung Geländer Dorfstrassen 50’000.00 620 Strassen- /Bahnsicherung 50’000.00 50’000.00 50’000.00 625 Maschinen/Geräte 50’000.00 50’000.00 200’000.00 50’000.00 700 Wasserversorgung Sanierung (GWP) 275’000.00 200’000.00 200’000.00 200’000.00 710 Kanalisation Entwässerung (GEP) 100’000.00 100’000.00 100’000.00 100’000.00 720 Kehrichtentsorgung 50’000.00 50’000.00 50’000.00 50’000.00 750 Rhonekorrektion R3 430’000.00 50’000.00 50’000.00 750 Verbauung Ritzibach Ausführungsprojekt 500’000.00 750 Subventionen -375’000.00 750 Massnahmen Minstigerbach 145’000.00 750’000.00 750’000.00 750’000.00 750 Kantonsbeiträge -108’750.00 -562’500.00 -562’500.00 -562’500.00 750 Projekt Hochwasserschutz Bächi 30’000.00 120’000.00 120’000.00 1’500’000.00 750 Subventionen -22’500.00 -1’125’000.00 760 Lawinenverbauungen 50’000.00 50’000.00 50’000.00 50’000.00 760 Subventionen Lawinenverbauungen -25’000.00 -25’000.00 -25’000.00 -25’000.00 760 Lawinenschutz Hilpersbach Projekt 2’777’000.00 760 Subvention -2’737’000.00 750 Hochwasserschutz Blinnenbach 30’000.00 120’000.00 1’400’000.00 750 Subventionen -1’050’000.00 790 Raumplanung 50’000.00 810 Sanierung Forststrassen 180’000.00 100’000.00 810 Subventionen Sanierung Forststrassen -90’000.00 830 Wanderwege 50’000.00 50’000.00 50’000.00 830 Kantonsbeiträge -25’000.00 -25’000.00 -25’000.00 830 Infrastrukturbeitrag Loipe 417’000.00 830 Bike-Wege Goms 80’000.00 830 Rad- und Fussweg Niederwald 40’000.00 Total Nettoinvestitionen 2’135’250.00 2’677’000.00 2’827’000.00 2’662’000.00 Rubrik Detail 2020 2021 2022 2023 Investitionsbeiträge 3’033’250.00 -637’500.00 -637’500.00 -3’162’500.00 Bruttoinvestitionen 5’168’500.00 3’314’500.00 3’464’500.00 5’824’500.00 4
d) Genehmigung Budget 2020 Antrag Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Budget der Munizipal- gemeinde Goms 2020 zu genehmigen. ZU DEN TRAKTANDEN 5-9 REGLEMENTE Am 24. Oktober 2019 wurde die Bevölkerung zur Information und Präsentation der neuen Gebühren-, Friedhof- und Feuerwehrreglemente eingeladen. In der Folge konnten bis zum 8. November 2019 Fragen und Anregungen zu den jeweiligen Artikeln oder zum Berechnungsmodell der Gebühren eingereicht werden. Da die eingetroffenen Fragen bzgl. Wasser-, Abwasser- und Kehrichtreglement teils alle drei Gebührenreglemente betreffen, werden alle Fragen diesbezüglich unter Traktandum 5 Wasserreglement behandelt. Die Fragen wurden zum Teil gekürzt. An der Urversammlung vom 28. November 2019 wird die Bevölkerung über die fünf Reglemente befinden. Organisationsreglement Art. 15 Reglemente … 2 Abänderungsanträge zu neuen oder bestehenden Reglementen müssen bis zum fünften Tag vor der Versammlung schriftlich und gegen Empfangsbestätigung bei der Gemeindekanzlei hinterlegt werden. Diese können auf der Gemeindekanzlei bis zum Versammlungstag eingesehen werden. Jeder Vorschlag, der nicht in der vorgeschriebenen Form und Frist hinterlegt wird, gilt als unzulässig. 3 An der Urversammlung können keine neuen Anträge eingebracht werden. Ausgenommen sind Präzisierungen von Bestimmungen oder Änderungen rein formeller Natur. 4 Die Reglemente werden artikelweise oder, wenn es die Mehrheit der Versammlung beschliesst, kapitelweise oder gesamthaft der Abstimmung unterbreitet. Bei der artikelweisen Abstimmung erfolgt ein Beschluss der Versammlung nur, wenn mehrere Vorschläge vorliegen. Die artikel- oder kapitelweise Abstimmung findet durch Handaufheben statt (Art. 16 Abs. 6 GemG). 5 Falls keine Abänderungsanträge vorliegen, erfolgt die Abstimmung der Reglemente gesamthaft. TRAKTANDUM 5: WASSERREGLEMENT a) Anträge Wasserreglement Anträge können bis spätestens 23. November 2019 schriftlich und gegen Empfangs- bestätigung bei der Gemeinde hinterlegt werden. 1. Werden die bestehenden Wasserzähler im Chastebiel ignoriert? Die Gemeinde strebt ein einheitliches System und das Vermeiden von hohem administrativem Aufwand an. Aus diesem Grund wird nur noch nach einem System, nämlich dem Taxpunkte-System, abgerechnet. Der Entscheid fiel aufgrund der hohen Kosten durch den Einbau von Wasserzählern und weil die Gemeinde über genügend Trinkwasser verfügt. Die Simulation hat ergeben, dass die bisherigen Kosten mit den neuen Gebühren grösstenteils übereinstimmen. 5
2. Werden Aussenhahnen berücksichtigt? Diese Gebühr ist in den Taxpunkten der Wohnungen enthalten. Man kann davon ausgehen, dass ein Grossteil der Häuser über einen oder mehrere Aussenhahnen verfügt. 3. Wird das Wasser von den Hydranten auch verrechnet? Gemäss Artikel 28 des Wasserreglements «dienen die Hydranten zu Feuerlöschzwecken. Jede andere Wasserentnahme ohne vorherige Bewilligung der WV (Wasserversorgung) ist verboten.» Eine Bewilligung wird grundsätzlich nur für Bauwasser und in Ausnahmefällen erteilt. 4. Hat man Vergleichsrechnungen angestellt, und zwar über das Verhältnis Einwohnergleichwert zu Wohneinheit oder effektiver Verbrauch pro Wohnung/Haus? Jedes Berechnungsmodell hat seine Vor- und Nachteile. Der administrative Aufwand beim Modell Einwohnergleichwert ist enorm. Die jeweilige Überprüfung der Anzahl Personen pro Haushalt ist aufgrund der hohen Zweitwohnungsrate aufwändig. Bei Zweitwoh- nungen musste bisher ein/-e Mitarbeitende/-r die Wohnung besichtigen und Betten zählen. Leider wurden Änderungen oftmals nicht gemeldet oder die Bettenzahl vor der Besichtigung manipuliert. Deshalb benötigt es ein einheitliches System. Dies bietet je nach Lebensabschnitt Vor- oder Nachteile. Zudem gilt zu beachten, dass mit der Grundgebühr der Grossteil (51-70%) der Wasser- und Abwassergebühren, unabhängig des Rechnungsmodells, gedeckt wird. 5. Es wird immer argumentiert, dass das Verbraucherprinzip mittels Wasseruhren (Wasserzählern*) nicht durchführbar sei – weshalb? *Anmerkung der Gemeinde Die Benutzer würden mit Wasserzählern vermehrt sparsamer und verantwortungsvoller mit dem Trinkwasser umgehen. Noch verfügen wir über genügend gutes Wasser, aber wie lange noch? Die Argumente der Gemeinde gegen die Wasserzähler beinhalteten in keiner Weise, dass das Verbraucherprinzip nicht durchgeführt werden könne. Die Anschaffung der Wasser- zähler bedeutet einen hohen finanziellen Aufwand, der aus Sicht der Gemeinde nicht vertretbar ist, da dieser auf den Eigentümer abgewälzt werden muss. Hinzu kommt, dass es sich hierbei um eine Empfehlung des Preisüberwachers handelt. Die Gemeinde Goms verfügt über mehrere Quellen, welche miteinander verbunden werden können. Teils ist dies auch im Generellen Wasserversorgungsprojekts (GWP) geplant und wird in den nächsten Jahren ausgeführt. In naher Zukunft müssen nicht alle bestehenden Quellen beansprucht werden, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. 6. Es soll in sämtlichen Orten der Gemeinde Goms ein einheitlicher Abrechnungsmodus bestehen. Früher war man aufgrund der kinderreichen Familien auf grössere Häuser angewiesen. Heute werden diese Unterkünfte oft nur noch von 1 Person bewohnt und diese soll nun denselben Betrag leisten wie eine 4-köpfige Familie? Siehe Frage 4. 6
7. Im Infoblatt muss unbedingt erwähnt werden, wie hoch die zukünftigen Kosten ausfallen werden, und zwar in Franken-Beträgen und nicht in Taxpunkten. Die detaillierte Berechnung der Taxpunkte (TP) und Vergleiche zwischen den alten und den neuen Gebühren wurden bereits an der Informationsveranstaltung aufgezeigt. Nachfolgend finden Sie die detaillierte Berechnung der neuen Gebühren: Berechnung Gebühr Grundgebühr Verbrauchsgebühr Wasser fixer Betrag (Fr. 105.00) Verbrauchsgebühr (Fr. 0.70) x 55 m3 x TP Abwasser fixer Betrag (Fr. 145.00) Verbrauchsgebühr (Fr. 0.70) x 55 m3 x TP Kehricht Grundgebühr (Fr. 25.00) x TP = Kehrichtsack-/Containergebühr Gebühren pro Wohnung Zimmer Gebühren neu Grundgebühr Verbrauchsgebühr Zwischentotal Wasser Fr. 105.00 Fr. 38.50 Fr. 143.50 Abwasser Fr. 145.00 Fr. 38.50 Fr. 183.50 1 bis 1 ½ Kehricht Fr. 25.00 -- Fr. 25.00 Total Fr. 352.00 Wasser Fr. 105.00 Fr. 69.30 Fr. 174.30 Abwasser Fr. 145.00 Fr. 69.30 Fr. 214.30 2 bis 2 ½ Kehricht Fr. 45.00 -- Fr. 45.00 Total Fr. 433.60 Wasser Fr. 105.00 Fr. 92.40 Fr. 197.40 Abwasser Fr. 145.00 Fr. 92.40 Fr. 237.40 3 bis 3 ½ Kehricht Fr. 60.00 -- Fr. 60.00 Total Fr. 494.80 Wasser Fr. 105.00 Fr. 107.80 Fr. 212.80 Abwasser Fr. 145.00 Fr. 107.80 Fr. 252.80 4 bis 4 ½ Kehricht Fr. 70.00 -- Fr. 70.00 Total Fr. 535.60 Wasser Fr. 105.00 Fr. 123.20 Fr. 228.20 Abwasser Fr. 145.00 Fr. 123.20 Fr. 268.20 5 und mehr Kehricht Fr. 80.00 -- Fr. 80.00 Total Fr. 576.40 Beim Gewerbe können wir leider keine Beispiele nennen, da dies den Umfang dieses Schreibens wohl sprengen würde. Wir sind aber gerne bereit, den in der Gebühren- simulation eruierten Betrag bekanntzugeben. Die neu berechneten Gebühren entsprechen dem schweizweiten Durchschnitt. b) Genehmigung Wasserreglement Antrag Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Wasserreglement in seiner vorliegenden Form zu genehmigen. 7
TRAKTANDUM 6: ABWASSERREGLEMENT a) Anträge Abwasserreglement Anträge können bis spätestens 23. November 2019 schriftlich und gegen Empfangs- bestätigung bei der Gemeinde hinterlegt werden. b) Genehmigung Abwasserreglement Antrag Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Abwasserreglement in seiner vorliegenden Form zu genehmigen. TRAKTANDUM 7: KEHRICHTREGLEMENT a) Anträge Kehrichtreglement Anträge können bis spätestens 23. November 2019 schriftlich und gegen Empfangs- bestätigung bei der Gemeinde hinterlegt werden. b) Genehmigung Kehrichtreglement Antrag Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Kehrichtreglement in seiner vorliegenden Form zu genehmigen. TRAKTANDUM 8: FRIEDHOFREGLEMENT Aufgrund Unklarheiten an der Informationsveranstaltung vom 24. Oktober 2019 wurde der Anhang C Tarifordnung überarbeitet. Die Gemeinde trägt alle Erstellungs- und allgemeinen Unterhaltskosten (durch die Gemeinde selbst oder von Dritten ausgeführt). Die allgemeinen Unterhaltskosten belaufen sich pro Jahr auf rund Fr. 18'000.00 und sind in den Bestattungsgebühren enthalten. Grundsätzlich gilt zu sagen, dass neben dem Grabaushub für die Erdbestattung oder das Urnengrab resp. die Öffnung des Gemeinschaftsgrabs oder der Urnenwiese mit den zusätzlich entstehenden Kosten addiert werden muss. Beispiel: Eine Erst-Erdbestattung in Biel verursacht Kosten von total Fr. 1'700.00 (Fr. 600.00 + Fr. 1'100.00). Wird die Dienstleistung von der Gemeinde erbracht, wird diese gemäss Tarifordnung weiterverrechnet. Ansonsten muss diese von einer dritten Firma bezogen werden, welche ihre Leistung entsprechend den Angehörigen verrechnet. Beispiel: In Reckingen müssten für das vorige Szenario nur die Kosten des Grabaushubs von Fr. 600.00 getragen werden, da die Grabumrandung und der Kreuzsockel von den Angehörigen selbst bei einer Drittfirma bestellt werden muss. Dasselbe gilt für Urnengräber der Friedhöfe Blitzingen, Gluringen, Reckingen und Münster. Neben dem Aushub (Fr. 200.00) werden die Kosten für die Umrandung der Urnengräber von Fr. 600.00, Totalkosten Fr. 800.00, in Rechnung gestellt. 8
Niederwald Reckingen Blitzingen Gluringen Münster Biel VS Dienstleistung der Gemeinde Preis Erdbestattung, für Grabaushub x x x x x x Fr. 600.00 Grabumrandung und Kreuzsockel neue x x x Fr. 1'100.00 Erdbestattung Kreuzmiete x Fr. 100.00 Urnen in Urnen- oder bestehende x x x x x x Fr. 200.00 Reihengräber, für Grabaushub Umrandung Urnengrab x x x x Fr. 600.00 Steinplatte Urnengrab (ohne Beschriftung) x Fr. 300.00 Gemeinschaftsgrab Öffnung und x* x x x* x* x Fr. 600.00 Beschriftung1 1Zusatzkosten Steintafel Münster x Fr. 300.00 Öffnung Urnenwiese / Gemeinschaftsgrab x x Fr. 200.00 anonym * muss noch erstellt werden (Stand 22.10.2019) a) Anträge Friedhofreglement Anträge können bis spätestens 23. November 2019 schriftlich und gegen Empfangs- bestätigung bei der Gemeinde hinterlegt werden. Nachfolgend werden die bis zum 8. November 2019 eingegangenen Fragen beantwortet: 1. Die Kosten für das Gemeinschaftsgrab von Fr. 800.00 sind zu hoch angesetzt. Der Gemeinderat hat die Kosten des Gemeinschaftsgrabs nochmals überprüft und angepasst. Der Preis von Fr. 600.00 setzt sich zusammen aus der Öffnung des Gemeinschaftsgrabs, der Beschriftung und dem jährlichen Unterhalt, Pflege des Gemeinschaftsgrabes und Anteil Unterhalt Friedhof (siehe vorherige Erklärungen). 2. In Artikel 13 ist die Grabaufhebung geregelt. Nach wie vielen Jahren wird das Grab aufgehoben? Wer muss was machen und wen kontaktieren? Wie in Art. 13 angegeben, können Erdgräber nach 25 und Urnengräber nach 15 Jahren aufgehoben werden. Falls die Angehörigen dies wünschen, kann die Konzession nach Rücksprache mit der Gemeinde verlängert werden. Wird das Grab jedoch benötigt, behält sich die Gemeinde das Recht vor, dieses nach Ablauf der Konzession aufzulösen, um es neu belegen zu können. Die Angehörigen werden in jedem Fall von der Gemeinde benachrichtigt. Wenn ein Grab vor Ablauf der Konzession aufgehoben werden soll, kann die Gemeinde benachrichtigt werden. Die Grabaufhebung wird gemäss Art. 15 Abs. 3 «nach entstandenem Aufwand an die Angehörigen verrechnet». 9
3. Warum werden die Umrandungen und Kreuzsockel für neue Erdbestattungen / Urnengrab nicht an allen Orten in die vorhandene Infrastruktur aufgenommen? Hierfür müssten hohe Investitionen getätigt und die bestehenden Umrandungen und Kreuzsockel entsorgt werden. Dazu muss eine Gesamterneuerung des jeweiligen Friedhofs angestrebt werden. Die derzeitige Tendenz der Bestattungsart lässt sich momentan schwer eruieren und Investitionen könnten sich im Nachhinein als falsch herausstellen. 4. Weshalb betragen die Kosten für das Gemeinschaftsgrab Fr. 800.00, obwohl der Aufwand relativ gering ist? Siehe Frage 1. 5. Der Friedhofplan des Ortsteils Blitzingen muss abgeändert werden: Der Zugang zum Missionskreuz muss gewährleistet und die Erdgräber der 1. Reihe links in Urnengräber geändert (Grabtiefe ist nicht gegeben, da felsiger Untergrund) werden. Der Plan wurde entsprechen korrigiert. 6. Im Reglement muss analog des Reglements von Blitzingen* eine Zeitspanne erwähnt werden, in welcher eine zweite Bestattung (Erd- oder Urnenbestattung) möglich ist. *Anmerkung der Gemeinde: Im Reglement Blitzingen besteht unter Art. 14 – Aufnahme und Dauer der Gräber die Regelung, dass eine Bestattung nicht länger als 10 Jahre zurückliegen darf, damit eine Urne in ein bestehendes Grab bestattet werden kann. Die Zeitspanne zu den Erstbestattungen variiert nicht: Erdbestattung 25 und Urnen- bestattung 15 Jahre. Grundsätzlich obliegt es dem Gemeinderat, zu entscheiden, ob ein bestehendes Reihengrab zusätzlich belegt werden kann. Die Friedhöfe verfügen im Grunde über genügend Kapazität, weshalb der erwähnte Art. 14 des Friedhofreglements Blitzingen nicht mehr als nötig erachtet wird. 7. Warum sind im Friedhofplan so viele Reihen gestrichen, obwohl die Konzession noch nicht abgelaufen ist? Die Plandarstellung entspricht dem zukünftigen Belegungsplan. Das heisst: Bestehende Gräber, welche auf dem Plan nicht mehr dargestellt sind, werden in Zukunft nicht mehr neu belegt. Die bestehenden Gräber werden aber erst aufgehoben wenn auch deren Frist der Mindestgrabruhe von 25 (Erd-) bzw. 15 (Urnenbestattung) Jahren abgelaufen ist. In jedem Fall werden die Angehörigen vorgängig informiert. b) Genehmigung Friedhofreglement Antrag Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Friedhofreglement in seiner vorliegenden Form zu genehmigen. TRAKTANDUM 9: REGLEMENT ZUM SCHUTZ GEGEN FEUER- UND NATURELEMENTE a) Anträge Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente Anträge können bis spätestens 23. November 2019 schriftlich und gegen Empfangs- bestätigung bei der Gemeinde hinterlegt werden. Bis zum 8. November 2019 sind keine Fragen bezüglich des Reglements zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente eingegangen. 10
b) Genehmigung Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente Antrag Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente in seiner vorliegenden Form zu genehmigen. TRAKTANDUM 10: VERSCHIEDENES 10.1 Kurtaxenreglement Der Staatsrat hat das Kurtaxenreglement der Gemeinde Goms am 2. Oktober 2019 homologiert. 10.2 Gesundheitszentrum Ober/Goms: Ausstellung im Dezember 2019 Die Gemeinden Goms und Obergoms haben gemeinsam einen Architekturwettbewerb für ein neues Gesundheitszentrum in Münster ausgeschrieben. Am 12. Dezember 2019 wird das Siegerprojekt bekannt gegeben und mit allen weiteren eingereichten Arbeiten an einer Ausstellung präsentiert. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen. Das Gesundheitszentrum Ober/Goms soll künftig verschiedene Dienstleistungen aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Betreuung sowie barrierefreie, altersgerechte Woh- nungen unter einem Dach vereinen. Als Standort ist die «Hüsmatte» in Münster vorgesehen. Das Projekt mit all den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten ist komplex. Entsprechend hoch sind die baulichen Anforderungen. Um das beste Konzept zu finden, haben die Gemeinden Ende Juni einen Architekturwettbewerb im offenen Verfahren ausgeschrieben. Das Interesse daran ist gross, wie die zahlreichen Eingaben belegen. Ende November wird die Jury unter dem Vorsitz von Norbert Russi, Adjunkt des Kantonsarchitekten, die eingereichten Arbeiten beurteilen. Am 12. Dezember 2019 um 17:30 Uhr findet die Bekanntgabe des Siegerprojekts im Rahmen einer Vernissage in der Mehrzweckhalle in Gluringen statt. Dazu ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Wer sich später noch ein Bild von allen eingereichten Arbeiten machen will, kann die Ausstellung bis am Freitag, 20. Dezember 2019, besuchen. Die Ausstellung wird jeweils von 17:00 bis 19:00 Uhr oder auf Anfrage bei der Gemeinde Goms geöffnet. Ab Januar 2020 wird das Siegerprojekt weiter ausgearbeitet, damit die Urversammlungen der beiden Gemeinden über den Kreditantrag und die Realisierung des Projekts entscheiden können. Baubeginn ist gemäss heutiger Planung im Jahr 2021. 10.3 Elternbriefe Pro Juventute In Zusammenarbeit mit der Stiftung Pro Juventute werden in unserer Gemeinde die beliebten Elternbriefe abgegeben. Zur Geburt des ersten Kindes erhalten die frisch gebackenen Eltern, die in unserer Gemeinde Wohnsitz haben, ein Abonnement für die Elternbriefe für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. 11
Die Geburt eines Kindes ist ein einzigartiges Ereignis und verändert den Alltag der Eltern wesentlich. Die Elternbriefe von Pro Juventute begleiten sie in diesem neuen Lebensabschnitt. Sie übermitteln monatlich auf das Alter des Kindes zugeschnittene Informationen über die anstehenden Entwicklungsschritte. Themen im ersten Lebensjahr sind u.a.: Entwicklung, Ernährung, Pflege, Schlaf, Weinen, Mutter-/Vatersein, Partnerschaft, Alleinerziehen, Grosseltern, erste Zähne, erste Schritte usw. Eine Leseprobe finden Sie unter www.projuventute.ch/elternbriefe/leseprobe. Das Elternbriefabonnement wird automatisch ausgelöst sobald die Geburt des ersten Kindes auf der Einwohnerkontrolle registriert ist und endet automatisch. Eine Kündigung seitens der Eltern ist nicht notwendig. Ergänzend steht der Eltern-Beratungsdienst gratis unter der Nummer 058 261 61 61 rund um die Uhr, an 365 Tagen zur Verfügung. https://elternberatung.projuventute.ch 10.4 Parkregelung Winter 2019/2020 Aufgrund des noch nicht homologierten Verkehrsreglements hat sich der Gemeinderat Goms für folgende vereinheitlichte Parkregelung für den Winter 2019/2020 entschieden: GRUNDSATZ Das Parkieren von Fahrzeugen ist während des ganzen Jahres nur auf geeigneten privaten sowie auf speziell markierten öffentlichen Parkplätzen gestattet. Entlang von Strassen und Wegen und ausserhalb von geeigneten privaten und speziell markierten öffentlichen Parkplätzen ist das Abstellen von Fahrzeugen generell untersagt. Verwiesen wird auf den kantonalen Beschluss vom 15.09.1976 betreffend die Beseitigung von ausgedienten Motorfahrzeugen und die Errichtung ihrer Parkplätze. GEBÜHRENPFLICHTIGE PARKPLÄTZE (WEISSE ZONE) DIE GEBÜHRENPFLICHT GILT VOM 1. DEZEMBER 2019 BIS 31. MÄRZ 2020. BUSSEN - Rechtswidriges Parkieren auf Parkverboten oder an Orten, welche nicht dem Grundsatz entsprechen - Widerrechtliches Parkieren Blaue Zonen (es gilt Parkscheibe und eine Parkdauer von 1 Stunde!) - Überschreiten der Parkzeiten auf gebührenpflichtigen Parkplätzen. PARKKARTEN Tages- und Wochen-Parkkarten* können an den Parkuhren, wie auch ab 25. November 2019 an den folgenden Verkaufsstellen bezogen werden: Niederwald Restaurant Drei Tannen Biel Dorfladen Reckingen Tourismusbüro Münster Tourismusbüro *Das Datum muss bekannt sein. Es werden keine leeren Karten zum Selberausfüllen abgegeben! 12
Im Gemeindebüro Gluringen können während den Öffnungszeiten Jahres- / Wochen- und Tages-Parkkarten bezogen werden. TARIFE 2019/2020 Parkuhren je Std. Fr. 0.50 Tageskarte Fr. 5.-- Wochenkarte Fr. 20.-- Jahreskarte Fr. 200.-- 10.5 Bundeslager BuLa 2021 Die Vorbereitungen für das Bundeslager 2021 sind in vollem Gange. Ein solch grosser Anlass benötigt auch genügend Platz für Aktivitäten rund ums Lager. Sämtliche Lokalitäten und Plätze werden vom 16. Juli bis und mit 13. August 2021 ausschliesslich durch das Bundes- lager 2021 genutzt und sind dementsprechend reserviert. Aufgrund dieser Ausnahmesituation empfehlen wir, Familien- und Vereinsfeste auf ein anderes Datum festzulegen. Wir vermuten, dass auch Hotels und Restaurants hoch frequentiert sein werden. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass folgende Sportanlagen durch das Bundeslager 2021 mitbenutzt werden: Schwimmbad, Minigolfanlage, Fussballplatz Reckingen, Fussballplatz Gluringen, Spielplatz mit Grillstellen, Fussball- und Tennisplatz Münster, See Geschinen. Die Nutzung durch Dritte muss vom BuLa 2021 gewährleistet bleiben. 10.6 Trinkwassernetz – Information über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers Wer über eine Wasserversorgung Trinkwasser abgibt, ist gemäss Art. 5 der Verordnung vom EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser verpflichtet, jährlich mindestens einmal umfas- send über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Der Brunnenmeister, Christoph Imwinkelried, Tel. 079 525 20 54, hat per 31. Oktober 2019 folgenden Bericht abgegeben: Allgemeine Information über die Qualität des Trinkwassers Im Zeitverlauf eines Jahres (2018-2019) wurden pro Wasserversorgung vier Selbstkontrollen mikrobiologisch und eine Selbstkontrolle chemisch erhoben. Zusätzlich wurden mehrere Proben von Amtes wegen durch den Lebensmittelinspektor des Kantons Wallis erhoben. Die Proben entsprachen, mit einer Ausnahme (Geschinen ausgeschiedene Quelle West) den chemischen und mikrologischen Anforderungen. Die erforderlichen Massnahmen sind durchgeführt worden. Kennzahlen Wasserversorgung Gesamthärte Nitratgehalt Wassermenge (l/s) Niederwald 6.7 2.2 0.5-2.5 Blitzingen 6.2 2.1 18-24 Blinnental (Selkingen bis Reckingen) 5.9 2.6 40-50 Münster 6.7 2.4 18-25 Geschinen 6.1 1.7 4.5-26 13
10.7 Altölsammlungen 2020 Die Altölsammlungen im Jahr 2020 werden jeweils am Dienstag ab 8.00 Uhr an folgenden Daten durchgeführt: 11. Februar 2020 21. April 2020 16. Juni 2020 11. August 2020 20. Oktober 2020 15. Dezember 2020 10.8 Benützung von Gemeindelokalitäten ohne Reservation Leider musste der Technische Dienst feststellen, dass bereits mehrmals Gemeinde- immobilien ohne vorgängige Reservation über das Gemeindesekretariat benutzt worden sind. Oftmals wurde auch die Reinigung durch die Benutzer unterlassen und bei der nächsten offiziellen Reservierung konnten die Lokalitäten nicht ordnungsgemäss übergeben werden. Die Gemeinde Goms bietet neben dem Versand des Vertrags per Post (bei grösseren Anlässen) mehrere Reservationsmöglichkeiten. Reservationen für kleinere Anlässe / Sitzungen werden telefonisch, am Schalter oder per Mail angenommen. Dies ist auch kurzfristig möglich, sofern die Lokalität zu diesem Zeitpunkt nicht besetzt ist. Wir bitten deshalb die Badge-Besitzer, alle Reservationen der Kanzlei mitzuteilen, auch kurzfristige. Ausserdem dürfen die Badges nicht an Dritte verliehen werden. Ausgenommen bleiben Absprachen mit der Gemeindekanzlei. Im Wiederholfall müssen wir die Zutritte sperren und Badges zurückverlangen. 10.9 Dorfladen Biel Ab Mai 2020 suchen wir eine Aushilfe für den Dorfladen Biel mit einem Pensum von ca. 25% (plus Ferienablösungen). Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Gemeindeschreiberin, Brigitte Laube, Tel. 027 974 12 61 oder brigitte.laube@gemeinde-goms.ch. 10.10 Salt-/Swisscom-Antenne Saage Münster Wir haben einige Anfragen zum Ersatz der bestehenden Swisscom-Antenne bei der Hauptzentrale erhalten. Diese Antenne gewährt eine bessere Netzabdeckung für Salt und Swisscom. Das Baugesuch wurde am 2. Mai 2018 von der Salt Mobile SA bei der Gemeinde Goms eingereicht um am 6. Juli 2018 im Amtsblatt, auf der Gemeinde-homepage und in den Anschlagkästen veröffentlicht. Innert der gesetzlichen Frist sind keine Einsprachen eingegan- gen. Der Synthesenbericht des Kantons ist am 8. Juni 2018 eingetroffen und war durch- gehend positiv. Aus diesem Grund wurde die Baubewilligung am 8. August 2018 erteilt und ist in Rechtskraft erwachsen, da keine Einsprache beim Staatsrat des Kantons Wallis eingetroffen ist. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Swisscom (Schweiz) AG. 14
10.11 Hundehaltung Uns wurden mehrere Fälle gemeldet, bei denen die Leinenpflicht missachtet worden ist. Artikel 30 des kantonalen Ausführungsgesetzes zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG/VS) vom 19. Dezember 2014 regelt die Leinenpflicht: Art. 30 Leinenpflicht 1 Unter Vorbehalt gegenteiliger Gesetzesgrundlagen und Verfügungen der Gemeinden müssen Hunde an der Leine geführt werden: a) innerorts; b) in der Umgebung von Schulen; c) auf öffentlichen Spiel- und Sportanlagen; d) in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen; e) an stark frequentierten öffentlichen Orten; f) in der unmittelbaren Umgebung von stark befahrenen oder schlecht übersichtlichen Strassen; g) in der Nähe von Nutztieren; h) an anderen Orten, an denen eine Leinenpflicht signalisiert ist. 2 Überall sonst müssen Hunde unter Kontrolle gehalten werden. Es ist namentlich verboten, Hunde im öffentlichen Raum und auf bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Nutzhunde im Sinne von Artikel 69 TSchV werden ihrem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt. 3 Die Nachbargemeinden koordinieren ihre Vorschriften bezüglich Leinenpflicht in interkommunalen Erholungsgebieten. 4 Treibhunde, Herdenschutzhunde und Jagdhunde unterstehen während ihres Einsatzes nicht der Leinenpflicht. Als Herdenschutzhunde gelten nur Hunde, die als solche in der zentralen Datenbank eingetragen sind. Wir fordern deshalb alle Hundebesitzer auf, sich entsprechend an die Leinenpflicht zu halten. Fehlbare werden der Kantonspolizei gemeldet und gebüsst. 10.12 Ergänzendes öV-Angebot – Haltestellen Bei den Bushaltestellen wird es aufgrund der zusätzlichen Fahrten zu verschiedenen Veränderungen kommen: Niederwald wie bisher, Bahnhof Blitzingen wie bisher, vis-à-vis Restaurant Taverne Selkingen neu Ostausgang Selkingen Die geltenden Vorschriften lassen in Selkingen derzeit keinen Fussgänger- streifen mehr zu. Aus diesem Grund musste auch die Bushaltestelle provisorisch verschoben werden. Mit einem Projekt zum Totalumbau der Ortsdurchfahrt Selkingen soll die Situation entschärft werden. Hierfür wird jedoch eine Plangenehmigung benötigt, welche mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen wird. Der Lead liegt bei der kantonalen Dienststelle. Entscheidend sind zudem auch die Verhandlungen und die Bereitschaft der Grundstückbesitzer. Biel wie bisher, Eige-Hüs Ritzingen wie bisher, ehemaliges Gemeindebüro Gluringen wie bisher, Alte Post Die Bushaltestelle wird im kommenden Jahr gemäss den neuesten Bestimmungen angepasst. Reckingen wie bisher, VOLG 15
Münster neu Feuerwehrlokal Es wird eine zweite Haltestelle beim Restaurant Walliserhof angestrebt. Geschinen wie bisher, Kapelle St. Sebastian Die Bushaltestellen wurden inzwischen mehrheitlich neu markiert und mit dem Fahrplan (Stelen) versehen. Dies gilt jedoch nur für die vom Kanton genehmigten Standorte. Die Gemeinde empfiehlt der Bevölkerung, dieses zusätzliche Angebot zu nutzen. Ab 15. Dezember 2019 können folgende zusätzlichen Postauto-Kurse genutzt werden: Brig-Oberwald Brig ab 6.48 7.48 9.48 10.48 11.48 14.48 15.48 Fiesch ab 7.27 8.27 10.27 11.24 12.34 15.27 16.27 Niederwald ab 7.36 8.36 10.36 11.33 12.43 15.36 16.36 Blitzingen ab 7.39 8.39 10.39 11.36 12.46 15.39 16.39 Selkingen ab 7.40 8.40 10.40 11.37 12.47 15.40 16.40 Biel ab 7.41 8.41 10.41 11.38 12.48 15.41 16.41 Ritzingen ab 7.42 8.42 10.42 11.39 12.49 15.42 16.42 Gluringen ab 7.43 8.43 10.43 11.40 12.50 15.43 16.43 Reckingen ab 7.46 8.46 10.46 11.43 12.53 15.46 16.46 Münster ab 7.52 8.52 10.52 11.49 12.59 15.52 16.52 Geschinen ab 7.54 8.54 10.54 11.51 13.01 15.54 16.54 Oberwald Bahnhof an 8.06 9.06 11.06 12.03 13.13 16.06 17.06 Oberwald-Brig Oberwald Bahnhof ab 7.41 8.41 10.41 11.36 12.46 15.41 17.41 Geschinen ab 7.50 8.50 10.50 11.45 12.55 15.50 17.50 Münster ab 7.54 8.54 10.54 11.49 12.59 15.54 17.54 Reckingen ab 7.58 8.58 10.58 11.53 13.03 15.58 17.58 Gluringen ab 8.00 9.00 11.00 11.55 13.05 16.00 18.00 Ritzingen ab 8.01 9.01 11.01 11.56 13.06 16.01 18.01 Biel ab 8.03 9.03 11.03 11.58 13.08 16.03 18.03 Selkingen ab 8.03 9.03 11.03 11.58 13.08 16.03 18.03 Blitzingen ab 8.06 9.06 11.06 12.01 13.11 16.06 18.06 Niederwald ab 8.09 9.09 11.09 12.04 13.14 16.09 18.09 Fiesch ab 8.29 9.29 11.29 12.29 13.29 16.29 18.29 Brig an 9.06 10.06 12.06 13.06 14.06 17.06 19.06 10.13 Verein Zentrum Saltina Das Angebot der Gemeinde Goms gilt weiterhin. Nun liegt es am Vorstand einen Entscheid zu fällen. Wir sind mit einer Kompromisslösung mit der Gemeinde Brig-Glis bereit, jedoch bleibt hierbei weiterhin der Diskussionspunkt bzgl. Aufteilung Verkaufspreis und Vermögen. 16
10.14 Mitteilung der Pfarrei Reckingen zur Pfarrkirche Reckingen Bitte beachten Sie die Mitteilung der Pfarrei Reckingen zur Renovation der Pfarrkirche Geburt Mariens im Anhang 3. 10.15 Anonyme Beanstandungen Es treffen immer wieder anonyme Briefe auf der Gemeindeverwaltung ein. Da es dem Gemeinderat auf diese Weise nicht möglich ist, Stellung zu nehmen, werden solche Schreiben ignoriert und vernichtet. Personalisierte Hinweise werden jederzeit gerne entgegengenommen und behandelt. 10.16 Bauten ausserhalb der Bauzone Seit der neuen Gesetzgebung des Baugesetzes (BauG) per 01. Januar 2018 ist der Kanton Wallis direkt für die Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone zuständig. Die Baugesuche müssen direkt beim kantonalen Bausekretariat bzw. der kantonalen Baukommission einge- reicht werden, welches das Vorhaben prüft und darüber befindet. Baukontrollen werden durch die kantonale Baupolizei durchgeführt. Die Gemeinde hat lediglich Meldepflicht bei Verstössen. 10.17 Gedenkfeier 50 Jahre Lawinenunglück Reckingen Am 24. Februar 2020 jährt sich das Lawinenunglück Reckingen zum 50. Mal. Beim Unglück 1970 kamen 11 Zivilpersonen und 19 Angehörige der Fliegerabwehr (Flab Abt. 54) ums Leben. Aus organisatorischen Gründen findet die Gedenkfeier an zweierlei Tagen statt. - Die Messfeier zum Gedenken der Opfer findet am Sonntag, 23. Februar 2020 in der Pfarrkirche Reckingen statt. - Am Montag, 24. Februar 2020 erhalten geladene Gäste (Hinterbliebene, Luftwaffe, Behördenvertreter, etc.) die Gelegenheit, den Opfern zu gedenken. Schlusswort Herzlichen Dank an alle Mitarbeitenden und freiwilligen Helfern für die Unterstützung und den Einsatz für die Öffentlichkeit. Der Bevölkerung und allen Gästen wünschen wir eine besinnliche Adventszeit, schöne Feiertage und alles Gute im neuen Jahr. Haben Sie Fragen, Anregungen, gute Ideen, Wünsche oder möchten Sie sich aktiv im Gemeindealltag einbringen? Wir freuen uns über jeden Input – melden Sie sich doch bei uns! Nach der Urversammlung findet die Burgerversammlung statt. Auch Nicht-Burgerinnen und -Burger sind hierzu herzlich eingeladen. Gluringen, 20. November 2019 Gemeinde Goms 17
Burgergemeinde Goms, Furkastrasse 35, 3998 Gluringen T +41 27 974 12 50, info@gemeinde-goms.ch, www.gemeinde-goms.ch Die Burgerversammlung wird einberufen auf: Datum: Donnerstag, 28. November 2019 Zeit: im Anschluss an die Urversammlung Ort: Mehrzweckgebäude Gluringen Traktanden Burgerversammlung 1. Begrüssung 2. Wahl von zwei Stimmenzählern 3. Genehmigung Protokoll der letzten Urversammlung 4. Budget 2020 Burgergemeinde Goms a. Präsentation des Budgets 2020 b. Finanzplanung 2020-2023 c. Genehmigung Budget 2020 5. Verkauf / Abbruch Gemeinschaftshaus Geschinen a. Vorstellen Varianten b. Variantenentscheid 6. Verschiedenes Sämtliche Unterlagen zu den traktandierten Punkten liegen gem. Art. 5 des Organisationsreglements der Gemeinde Goms 20 Tage vor der Urversammlung auf der Gemeinde Goms in Gluringen während den offiziellen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Gluringen, 4. November 2019 Burgergemeinde Goms 18
BURGERVERSAMMLUNG Erläuterungen zu den Traktanden der Burgerversammlung TRAKTANDUM 3: GENEHMIGUNG PROTOKOLL DER LETZTEN BURGERVERSAMMLUNG Das Beschlussprotokoll der Burgerversammlung vom 12. Juni 2019 ist im Anhang abgedruckt. Das detaillierte Protokoll kann bei der Gemeinde Goms eingesehen werden. Antrag Der Burgerrat beantragt der Burgerversammlung, das Protokoll der letzten Burger- versammlung vom 12. Juni 2019 zu genehmigen. TRAKTANDUM 4: BUDGET 2020 DER BURGERGEMEINDE GOMS a) Präsentation des Budgets 2020 Das Budget kann im Detail während den Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei Goms eingesehen werden. Der Burgerrat hat den Voranschlag für das Jahr 2020 beraten und an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2019 genehmigt. Das Budget der Burgergemeinde Goms schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 142'340.00 ab. Dieser entspricht in etwa der Summe der Abschreibungen. Für das Jahr 2020 sind keine Investitionen vorgesehen. b) Finanzplanung 2020-2023 Es sind in den nächsten Jahren keine grösseren Investitionen geplant. Der Burgerrat strebt ein ausgeglichenes Budget vor Abschreibungen an. c) Genehmigung Budget 2020 Antrag Der Burgerrat stellt der Burgerversammlung den Antrag, das Budget der Burgergemeinde Goms 2020 zu genehmigen. TRAKTANDUM 5: VERKAUF / ABBRUCH GEMEINSCHAFTSHAUS GESCHINEN a) Vorstellen Varianten Der laufende Mietvertrag wird per Ende Jahr ablaufen. Eine Mietnachfolge ist nicht realistisch. Bis Ende des Mietverhältnisses hat die Mieterin sämtliche baulichen Veränder- ungen und Ausbauten auf eigene Kosten zu entfernen (Wiederherstellungspflicht). Zudem hat sie das Inventar auf eigene Kosten zu entfernen. Es ist der Zustand bei Mietbeginn wiederherzustellen. Die Schadstoffanalyse Asbest der Firma alpec engineering hat das Gemeinschaftshaus auf Dringlichkeitsstufe 3 (Sanierung vormerken, keine akute Gesundheitsgefährdung) klassiert. 19
Für das Gemeinschaftshaus Geschinen liegt derzeit ein Kaufangebot für Fr. 50'000.00 vor. Der Wert des Grundstücks beträgt Fr. 70'950.00 (473 m2 x Fr. 150.00). Hinzu kommen die sieben Parkplätze vor dem Haus, was einem zusätzlichen Wert von Fr. 70'000.00 entspricht. Da es sich um ein ehemaliges Gruppenhaus handelt, ist nur eine touristische Nutzung wie beispielsweise ein Bed & Breakfast möglich. Da das sanierungsbedürftige Gebäude direkt an der Strasse und im Dorfkern von Geschinen keinen besonders schönen Anblick bietet, möchte der Burgerrat sicherstellen, dass dies nicht noch über mehrere Jahre so bleibt. Er hat deshalb die zu erwartenden Kosten bei einem Abriss des Gebäudes geprüft. Diese belaufen sich auf ca. Fr. 100'000.00 bis Fr. 120'000.00. Es stehen folgende Varianten zur Diskussion: 1. Verkauf für Fr. 50'000.00 2. Abriss und Neubau Parkplätze für ca. Fr. 200'000.00 3. Abriss und Begrünung für max. Fr. 150'000.00 b) Variantenentscheid Antrag Der Burgerrat stellt der Burgerversammlung den Antrag, das Gemeinschaftshaus Geschinen abzubrechen und zu begrünen (Variante 3). Über die weitere Verwendung des Grundstückes soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. TRAKTANDUM 6: VERSCHIEDENES Schlusswort Nach der Ur- und Burgerversammlung lädt der Gemeinderat die Bevölkerung zu einem Apéro ein. Gluringen, 20. November 2019 Burgergemeinde Goms Gerhard Kiechler Brigitte Laube Burgerpräsident Burgerschreiberin 20
Hinterdorfgasse Münster Dorfstrasse Gluringen 21
ANHANG A 1 Beschlussprotokoll Urversammlung 12. Juni 2019 vom Mittwoch, 12. Juni 2019 Dauer 19.00 – 20.50 Uhr Teilnehmer 58 (56 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger) Redner Christian Kreuzer, Treuhand Kreuzer GmbH / Martin Proksch, geoformer ag 1 Begrüssung Präsident Gerhard Kiechler begrüsst alle Anwesenden zur Urversammlung und stellt fest, dass die Traktanden ordnungsgemäss angeschlagen worden sind. 2 Wahl von zwei Stimmenzählern Präsident Kiechler schlägt Hutter Hans Peter und Walpen-Werlen Reinhild als Stimmenzähler vor, was durch die Urversammlung mit Applaus bestätigt wird. 3 Genehmigung Protokoll der letzten Urversammlung Das Vorlesen des Protokolls wird nicht verlangt. Auch gibt es keine Anmerkungen. Der Gemeinderat beantragt die Annahme des Protokolls der Urversammlung vom 28. März 2019. Entscheid: Die Urversammlung genehmigt das Protokoll der Urversammlung vom 28. März 2019 einstimmig. 4 Verwaltungsrechnung 2018 Munizipalgemeinde Goms a. Präsentation der Verwaltungsrechnung 2018 Die Rechnung wird vom Revisor, Christian Kreuzer, Treuhand Kreuzer GmbH, im Detail präsentiert. b. Zusatzabschreibungen Das gute Ergebnis erlaubte zusätzliche Abschreibungen von Fr. 877‘439.20. c. Nachtragskredit Umbau Verwaltungsgebäude Aufgrund unvorhergesehener Mehrkosten muss ein Nachtragskredit in Höhe von Fr. 47‘368.00 beantragt werden. d. Bericht der Revisionsstelle Der Revisor empfiehlt, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. e. Genehmigung Verwaltungsrechnung 2018 Entscheid: Die Urversammlung genehmigt die Verwaltungsrechnung 2018 der Munizipalgemeinde Goms mit zusätzlichen Abschreibungen von Fr. 877‘439.20 und einem Nachtragskredit für den Umbau des Verwaltungsgebäudes Gluringen in Höhe von Fr. 47‘368.00 einstimmig. 5 Bürgschaftskredit Umbau Tagesschule Münster Die Restkosten des Umbaus der Tagesschule Münster muss von der Trägerschaft (Gemeinden Goms und Obergoms) gemäss Verteilschlüssel getragen werden. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung eines Mitbürgschaftskredits mit der Gemeinde Obergoms. 22
Entscheid: Die Urversammlung genehmigt den Mitbürgschaftskredit mit der Gemeinde Obergoms für den Umbau der Tagesschule Münster in Höhe von insgesamt höchstens Fr. 3 Mio. Ja 54 Nein 2 Enthaltungen 0 6 Verschiedenes Martin Proksch von der geoformer ag präsentiert das zukunftsweisende Projekt Valalanche, welches die Lawinenüberwachung bedeutsam vereinfacht und klärt einige Bürgerfragen. Im Anschluss informiert der Präsident die Bevölkerung über die Gespräche mit der Swisscom bzgl. Notstromversorgung des Mobilfunknetzes. Zudem wird die Bevölkerung an den Neubau der Trafo- Station in Reckingen erinnert und über den Stand der Reglemente informiert. Der Präsident weist nochmals auf die Tour de Suisse mit Start- und Ziel-HUB Goms hin und informiert über die Altlastensanierung der Schiessanlagen und Deponie Sand in Niederwald. Nach Klärung zweier Bürgerfragen zur Altlastensanierung informiert der Präsident über die Sanierungs- massnahmen der Forststrassen aufgrund der Nutzung durch die Swissgrid, die Antwortschreiben der kantonalen Dienststelle bezüglich Hochwasserschutzkonzept Münstiger- und Blinnenbach, die Unwetterschäden vom 10. Juni 2019, das weitere Vorgehen zum Zentrum Saltina, die erwarteten Mehrkosten bei den Kantonsstrassen, das Gesundheitszentrum und die Ergänzung des öffentlichen Verkehrs mit 7 Kursen. Präsident Kiechler bedankt sich für die Aufmerksamkeit. Nach der anschliessenden Burger- versammlung, wozu auch alle Nicht-Burgerinnen und -Burger herzlich eingeladen sind, wird die Gemeinde ein Apéro offerieren. Er schliesst die Urversammlung um 20.50 Uhr. Gluringen, 12. Juni 2019 Gemeinde Goms Der Präsident Das Sekretariat Gerhard Kiechler Nicole Williner 23
A 2 Beschlussprotokoll Burgerversammlung 12. Juni 2019 vom Mittwoch, 12. Juni 2019 Dauer 20.50 – 21.00 Uhr Teilnehmer 58 (44 stimmberechtigte Burgerinnen und Burger) 1 Begrüssung Präsident Gerhard Kiechler begrüsst alle Anwesenden zur Burgerversammlung. Er stellt fest, dass die Traktanden ordnungsgemäss am 17. Mai 2019 gemäss Artikel 5 des Organisationsreglements angeschlagen worden sind. 2 Wahl von zwei Stimmenzählern Präsident Kiechler schlägt Hutter Hans Peter und Walpen-Werlen Reinhild als Stimmenzähler vor, was durch die Burgerversammlung mit Applaus bestätigt wird. 3 Genehmigung Protokoll der letzten Burgerversammlung Da weder das Vorlesen des Protokolls gewünscht noch Anmerkungen angebracht werden, beantragt der Gemeinderat die Genehmigung des Protokolls der Burgerversammlung vom 27. November 2019. Entscheid: Die Burgerversammlung genehmigt das Protokoll der Burgerversammlung vom 27. November 2018 einstimmig. 4 Burgerrechnung 2018 Burgergemeinde Goms a. Präsentation der Burgerrechnung 2018 Die Burgerrechnung 2018 der Burgergemeinde Goms wird vom Revisor, Christian Kreuzer, Treuhand Kreuzer GmbH, präsentiert. b. Bericht der Revisionsstelle Der Revisor empfiehlt, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. c. Genehmigung Burgerrechnung 2018 Entscheid: Die Burgerversammlung genehmigt die Burgerrechnung 2018 der Burgergemeinde Goms. Ja 43 Nein 1 Enthaltungen 0 5 Verschiedenes Es bestehen keine Fragen seitens Bevölkerung. Burgerpräsident Kiechler bedankt sich bei den Mitarbeitenden und dem Gemeinderat für die Mithilfe und Vorbereitung. Er schliesst die Burgerversammlung um 21.00 Uhr. Gluringen, 12. Juni 2019 Burgergemeinde Goms Der Präsident Das Sekretariat Gerhard Kiechler Nicole Williner 24
Sie können auch lesen