Infoblatt der Gemeinde Goms - Infoschreiben zur ordentlichen Urversammlung vom 28. November 2019

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Infoblatt der Gemeinde Goms - Infoschreiben zur ordentlichen Urversammlung vom 28. November 2019
Infoblatt der
Gemeinde Goms
Infoschreiben zur ordentlichen
Urversammlung vom 28. November 2019

Gluringen, 20. November 2019
Infoblatt der Gemeinde Goms - Infoschreiben zur ordentlichen Urversammlung vom 28. November 2019
Gemeinde Goms, Furkastrasse 35, 3998 Gluringen
                              T +41 27 974 12 50, info@gemeinde-goms.ch, www.gemeinde-goms.ch

Die Urversammlung wird einberufen auf:
Datum:                Donnerstag, 28. November 2019
Zeit:                 19.00 Uhr
Ort:                  Mehrzweckgebäude Gluringen

Traktanden Urversammlung
1. Begrüssung
2. Wahl von zwei Stimmenzählern
3. Genehmigung Protokoll der letzten Urversammlung
4. Budget 2020 Munizipalgemeinde Goms
     a. Präsentation des Budgets 2020
     b. Präsentation des Investitionsbudgets 2020
     c. Finanzplanung 2020-2023
     d. Genehmigung Budget 2020
5. Wasserreglement
     a. Anträge Wasserreglement
     b. Genehmigung Wasserreglement
6. Abwasserreglement
     a. Anträge Abwasserreglement
     b. Genehmigung Abwasserreglement
7. Kehrichtreglement
     a. Anträge Kehrichtreglement
     b. Genehmigung Kehrichtreglement
8. Friedhofreglement
     a. Anträge Friedhofreglement
     b. Genehmigung Friedhofreglement
9. Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente
     a. Anträge Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente
     b. Genehmigung Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente
10. Verschiedenes

Sämtliche Unterlagen zu den traktandierten Punkten liegen gem. Art. 5 des
Organisationsreglements der Gemeinde Goms 20 Tage vor der Urversammlung auf
der Gemeinde Goms in Gluringen während den offiziellen Öffnungszeiten zur
Einsichtnahme auf.

Gluringen, 4. November 2019                           Gemeinde Goms
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URVERSAMMLUNG
Erläuterungen zu den Traktanden der Urversammlung
TRAKTANDUM 3: GENEHMIGUNG PROTOKOLL DER LETZTEN URVERSAMMLUNG
Das Beschlussprotokoll der Urversammlung vom 12. Juni 2019 ist im Anhang abgedruckt. Das
detaillierte Protokoll kann bei der Gemeinde Goms eingesehen werden.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Urversammlung, das Protokoll der letzten Urversammlung
vom 12. Juni 2019 zu genehmigen.

TRAKTANDUM 4: BUDGETBESCHLUSS 2020 DER MUNIZIPALGEMEINDE GOMS
a) Präsentation des Budgets 2020
Das Budget kann im Detail während den Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei Goms
eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat den Voranschlag für das Jahr 2020 beraten und an seiner Sitzung vom
31. Oktober 2019 genehmigt.
Das Budget 2020 weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 843'100.00 aus. Dies mag auf den
ersten Blick überraschen, nachdem das Vorjahresbudget einen kleinen Ertragsüberschuss
vorsah. Zum einen wirkt sich ab dem kommenden Jahr der bei der Fusion angepasste Steuer-
koeffizient aus, so dass mit tieferen Steuereinnahmen gerechnet werden muss. Zum anderen
mussten sehr hohe Abschreibungen budgetiert werden, um die kantonalen Vorgaben
einzuhalten. Aufgrund tieferer Investitionen in den Jahren 2018 und 2019 und durch den
Verkauf von Immobilien verringert sich jedoch das Verwaltungsvermögen, so dass die
Abschreibungen tiefer ausfallen werden als budgetiert.

b) Präsentation des Investitionsbudgets 2020
Für notwendige Erneuerungen der Gemeindelokalitäten wurden Fr. 50'000.00 ins Budget
aufgenommen. Insbesondere das Dach des Verwaltungszentrums muss aufgrund von
Schäden des Eternits, aber auch des Dachwasserablaufs, in nächster Zeit saniert werden.
Im Falle möglicher Gesuche wird für die Wohnbauförderung Fr. 20'000.00 vorgesehen.
Der Verein Tagesschule Münster wurde im Frühjahr 2019 gegründet. In der Folge konnte die
Auflösung der Regionalen Orientierungsschule und die damit verbundenen Eigentums-
übertragungen der Schulgebäude an den Verein verurkundet werden. Die Sanierung des
gesamten Schulkomplexes wird deshalb nun über das Budget des Vereins Tagesschule
Münster geführt. Die Mitgliedergemeinden Goms und Obergoms haben zur notwendigen
Sicherheit einen Bürgschaftskredit von Fr. 3 Mio. an der Urversammlung vom 12. Juni 2019
beschlossen. Zudem laufen im Moment diverse Gesuche zur finanziellen Unterstützung
durch den Verein.

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Zur Erschliessung unserer Gemeinde mit Glasfaser ist der Ausbauzeitpunkt noch nicht
definiert. Deshalb geht der Gemeinderat davon aus, die notwendigen Mittel frühestens für
das Jahr 2022 bereitzustellen.
Die Gesamterneuerung des Schwimmbads Reckingen wurde in Zusammenhang mit dem
Projekt Futurumgoms überarbeitet. Es zeichnen sich dabei mögliche sinnvolle Synergien ab.
Die Betriebsbewilligung durch den Kanton ist noch bis Dezember 2022 gültig. Spätestens zu
diesem Zeitpunkt muss das Ausführungsprojekt bereitstehen.
Der ehemalige Bahnhof Niederwald wurde, losgelöst von der Gemeinde (Beteiligung zu
einem Drittel), durch den Verein Besucherzentrum Niederwald umgebaut. Die in neuem
Glanz erstrahlende «Station Ritz» mit Bistro, Shop und Museum, wird Mitte Dezember 2019
eröffnet.
Die bereits seit längerer Zeit anstehende Restaurierung der Pfarrkirche Reckingen soll im
nächsten Jahr in Angriff genommen werden können. Die Gemeinde wird sich an den Kosten
mit Fr. 80'000.00 beteiligen.
Der Projektwettbewerb für das Gesundheitszentrum Ober/Goms geht mit der Jurierung
Ende November 2019 in die entscheidende Phase. Für die Projektierungsarbeiten, das
Baugesuch und die Ausschreibungen hat die Gemeinde Fr. 120'000.00 budgetiert.
Voraussichtlich wird für die Bau- und Betriebsphase eine Stiftung gegründet. Deshalb wird
die Gemeinde lediglich die Kosten zusätzlicher Einstellplätze im Investitionsbudget ab 2021
einplanen müssen.
Für die Sanierung von Gehwegen entlang der Kantonsstrasse werden Fr. 50'000.00 vorge-
sehen.
Die Dorfbeleuchtung soll in den nächsten zwei Jahren vollständig auf LED-Technologie um-
gestellt werden. Die Investitionssumme für 2020 wird auf Fr. 50'000.00 angesetzt.
Die Gemeindestrasse Spitz in Reckingen muss aufgrund des fehlenden Trennsystems von
Schmutz- und Meteorwasser komplett saniert werden Die Kosten werden auf Fr. 120'000.00
(Strasse), Fr. 100'000.00 (Abwasser) und Fr. 50'000.00 (Wasser) berechnet.
Das Verkehrsreglement mit dem Signalisationsplan wird zurzeit beim Kanton vorgeprüft.
Wir erwarten die positive Vormeinung im ersten Halbjahr 2020. Im Anschluss kann die
Urversammlung darüber befinden und nach erfolgter Homologation müssen die
Signalisationen, wie auch das System der Parkuhren, angepasst werden. Dazu wurden
Fr. 100'000.00 budgetiert.
Das Geländer der ehemaligen Hauptstrasse durch das Dorf Niederwald wird im Frühjahr
2020 für Fr. 50'000.00 ersetzt.
Für die Sanierung der Wasserversorgung im Rahmen des Generellen Wasserversorgungs-
projektes GWP sind Fr. 275'000.00 vorgesehen. Dies beinhaltet insbesondere die
Verbindung Niederwald – Blitzingen.
Ausserhalb von Gemeindestrassen muss das Trennsystem von Schmutz- und Meteorwasser
ebenfalls eingebaut werden. Dies verursacht Kosten von rund Fr. 100'000.00 und ist ein
Folgeprojekt des Generellen Entwässerungsprojekts GEP.

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Die Ordnung und Disziplin bei den Grüngutsammelstellen lassen zu wünschen übrig. Deshalb
sind in diesem als auch in weiteren Bereichen der Kehrichtentsorgung verschiedene
Sanierungen notwendig. Für diese Position wurden Fr. 50'000.00 budgetiert.
Die Hauptarbeiten zur Revitalisierung Wilerbach / Niderbach sind grösstenteils abge-
schlossen. Nebst den ingenieurbiologischen Massnahmen (Bestockungen, Ansäen, etc.)
stehen noch die Infotafeln, Vogelbeobachtungswand, etc. an. Wir gehen davon aus, dass der
Grossteil der Abrechnung im Rechnungsjahr 2019 verbucht werden kann.
Seit unserer Nachfrage nach der weiteren Entwicklung des Projekts Hochwasserschutz HWS
Minstigerbach vor rund einem halben Jahr haben wir keine verbindliche Rückmeldung
erhalten. Deshalb haben wir am 31. Oktober 2019 nochmals interveniert. Aufgrund dieser
Verzögerungen verschieben sich die Investitionen im Budget 2020 (Fr. 145'000.00) und der
Finanzplanung 2020-2023.
Auch bei den Projekten Hochwasserschutz Bächi und Hochwasserschutz Blinnenbach
führen Verzögerungen seitens der zuständigen Dienststelle oder des beauftragten Büros zu
einer Verschiebung der Investitionen im Budget 2020 (Fr. 30'000.00 HWS Bächi) und der
Finanzplanung.
Der Staatsrat hat am 16. Oktober 2019 das Projekt Lawinen- und Murgangschutz
Hilpersbach genehmigt. Ausstehend ist noch der Entscheid des Bundes. Das Projekt wird in
den Jahren 2020 – 2024 ausgeführt und entsprechend für das Jahr 2020 budgetiert mit
Fr. 2'777'000.00.
Für die Sanierung der Forststrassen wird zukünftig ein Mehrjahresplan der Dienststelle für
Wald und Landschaft massgebend sein. Die Überprüfung des Zustandes sämtlicher Forst-
strassen erfolgte 2019. Deshalb hat sich die Sanierung der Galmihornstrasse Münster um ein
Jahr verzögert. Im Verlaufe des Winters wird die Ausschreibung vorgenommen und der
Betrag von Fr. 180'000.00 soll investiert werden.
Im Jahr 2020 ist der Infrastrukturbeitrag für die Loipe von Fr. 417'000.00 zum letzten Mal zu
bezahlen. Für die Organisation des Bundeslagers 2021 und die Umsetzung und der Ausbau
des Nordischen Zentrums wird die Finanzierung zurzeit mit dem Kanton verhandelt. Zu
diesem Zweck wurde ein Förderverein, ohne kommerziellen Nutzen gegründet. Der Zweck
entspricht den Statuten der Obergoms Infrastruktur AG OIAG.
Das Dossier für das Projekt Bike-Wege Goms wird demnächst öffentlich aufgelegt. Im
Anschluss findet der Homologationsprozess statt. Für den Ausbau und teilweise Neubau der
Strecken wurden Fr. 80'000.00 ins Budget 2020 aufgenommen.
Die Eigentumsabklärungen für den Rad- und Fussweg Niederwald «Heeji» Richtung
«Furacher» konnten inzwischen abgeschlossen werden. Damit steht einem Neubau im
Frühjahr 2020 nichts mehr im Wege, Kosten Fr. 40'000.00.

c) Finanzplanung 2020-2023
Rubrik   Detail                                  2020         2021         2022         2023
   090 Gemeindelokalitäten                       50’000.00
   091 Wohnbauförderung                          20’000.00   20’000.00    20’000.00     20’000.00
   100 Kataster - Expropriationen Wege                       50’000.00    50’000.00     50’000.00
                                                                                           3
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Rubrik   Detail                                     2020          2021          2022           2023
   321 Glasfaserprojekt Danet AG                                              100’000.00      100’000.00
   340 Spielplätze                                               30’000.00     30’000.00       30’000.00
   340 Sanierung Schwimmbad                                      50’000.00    300’000.00      300’000.00
   390 Subvention Kirche Reckingen                 80’000.00
   490 Gesundheitszentrum (Einstellhalle)         120’000.00    500’000.00    500’000.00
   550 Investitionen zu Gunsten Behinderte VS      14’500.00     14’500.00     14’500.00       14’500.00
   610 Gehwege                                     50’000.00     50’000.00     50’000.00       50’000.00
   610 Investitionen Kantonsstrassen               70’000.00     50’000.00     50’000.00       50’000.00
   620 Dorfbeleuchtung                             50’000.00     20’000.00     10’000.00       10’000.00
   620 Gemeindestrassen                           120’000.00    200’000.00    200’000.00      200’000.00
   620 Signalisation / Parkuhren                  100’000.00    100’000.00
   710 Anteil Abwasser Gemeindestrassen           100’000.00    100’000.00    100’000.00      100’000.00
   700 Anteil Wasser Gemeindestrassen              50’000.00    100’000.00    100’000.00      100’000.00
   620 Kantonsstrasse innerorts                    50’000.00     50’000.00     50’000.00       50’000.00
   620 Kantonsbeitrag 50% Gehwege                 -25’000.00    -25’000.00    -25’000.00      -25’000.00
   620 Parkplätze                                                50’000.00     50’000.00       50’000.00
   620 Sanierung Geländer Dorfstrassen             50’000.00
   620 Strassen- /Bahnsicherung                                  50’000.00     50’000.00        50’000.00
   625 Maschinen/Geräte                            50’000.00     50’000.00    200’000.00        50’000.00
   700 Wasserversorgung Sanierung (GWP)           275’000.00    200’000.00    200’000.00       200’000.00
   710 Kanalisation Entwässerung (GEP)            100’000.00    100’000.00    100’000.00       100’000.00
   720 Kehrichtentsorgung                          50’000.00     50’000.00     50’000.00        50’000.00
   750 Rhonekorrektion R3                                       430’000.00     50’000.00        50’000.00
   750 Verbauung Ritzibach Ausführungsprojekt                                                  500’000.00
   750 Subventionen                                                                           -375’000.00
   750 Massnahmen Minstigerbach                    145’000.00    750’000.00    750’000.00      750’000.00
   750 Kantonsbeiträge                            -108’750.00   -562’500.00   -562’500.00     -562’500.00
   750 Projekt Hochwasserschutz Bächi               30’000.00    120’000.00    120’000.00    1’500’000.00
   750 Subventionen                                -22’500.00                               -1’125’000.00
   760 Lawinenverbauungen                           50’000.00     50’000.00     50’000.00       50’000.00
   760 Subventionen Lawinenverbauungen             -25’000.00    -25’000.00    -25’000.00      -25’000.00
   760 Lawinenschutz Hilpersbach Projekt         2’777’000.00
   760 Subvention                               -2’737’000.00
   750 Hochwasserschutz Blinnenbach                              30’000.00    120’000.00     1’400’000.00
   750 Subventionen                                                                         -1’050’000.00
   790 Raumplanung                                               50’000.00
   810 Sanierung Forststrassen                    180’000.00                100’000.00
   810 Subventionen Sanierung Forststrassen       -90’000.00
   830 Wanderwege                                  50’000.00    50’000.00    50’000.00
   830 Kantonsbeiträge                            -25’000.00   -25’000.00   -25’000.00
   830 Infrastrukturbeitrag Loipe                 417’000.00
   830 Bike-Wege Goms                              80’000.00
   830 Rad- und Fussweg Niederwald                 40’000.00
       Total Nettoinvestitionen                 2’135’250.00 2’677’000.00 2’827’000.00      2’662’000.00
Rubrik Detail                                      2020          2021         2022             2023

         Investitionsbeiträge                   3’033’250.00 -637’500.00 -637’500.00        -3’162’500.00
         Bruttoinvestitionen                    5’168’500.00 3’314’500.00 3’464’500.00       5’824’500.00

                                                                                                   4
Infoblatt der Gemeinde Goms - Infoschreiben zur ordentlichen Urversammlung vom 28. November 2019
d) Genehmigung Budget 2020
Antrag
Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Budget der Munizipal-
gemeinde Goms 2020 zu genehmigen.

ZU DEN TRAKTANDEN 5-9 REGLEMENTE
Am 24. Oktober 2019 wurde die Bevölkerung zur Information und Präsentation der neuen
Gebühren-, Friedhof- und Feuerwehrreglemente eingeladen. In der Folge konnten bis zum
8. November 2019 Fragen und Anregungen zu den jeweiligen Artikeln oder zum
Berechnungsmodell der Gebühren eingereicht werden.
Da die eingetroffenen Fragen bzgl. Wasser-, Abwasser- und Kehrichtreglement teils alle drei
Gebührenreglemente betreffen, werden alle Fragen diesbezüglich unter Traktandum 5
Wasserreglement behandelt. Die Fragen wurden zum Teil gekürzt.
An der Urversammlung vom 28. November 2019 wird die Bevölkerung über die fünf
Reglemente befinden.
Organisationsreglement
Art. 15 Reglemente
…
2
 Abänderungsanträge zu neuen oder bestehenden Reglementen müssen bis zum fünften Tag vor der
Versammlung schriftlich und gegen Empfangsbestätigung bei der Gemeindekanzlei hinterlegt
werden. Diese können auf der Gemeindekanzlei bis zum Versammlungstag eingesehen werden. Jeder
Vorschlag, der nicht in der vorgeschriebenen Form und Frist hinterlegt wird, gilt als unzulässig.
3
 An der Urversammlung können keine neuen Anträge eingebracht werden. Ausgenommen sind
Präzisierungen von Bestimmungen oder Änderungen rein formeller Natur.
4
 Die Reglemente werden artikelweise oder, wenn es die Mehrheit der Versammlung beschliesst,
kapitelweise oder gesamthaft der Abstimmung unterbreitet. Bei der artikelweisen Abstimmung
erfolgt ein Beschluss der Versammlung nur, wenn mehrere Vorschläge vorliegen. Die artikel- oder
kapitelweise Abstimmung findet durch Handaufheben statt (Art. 16 Abs. 6 GemG).
5
Falls keine Abänderungsanträge vorliegen, erfolgt die Abstimmung der Reglemente gesamthaft.

TRAKTANDUM 5: WASSERREGLEMENT
a) Anträge Wasserreglement
Anträge können bis spätestens 23. November 2019 schriftlich und gegen Empfangs-
bestätigung bei der Gemeinde hinterlegt werden.
1. Werden die bestehenden Wasserzähler im Chastebiel ignoriert?
   Die Gemeinde strebt ein einheitliches System und das Vermeiden von hohem
   administrativem Aufwand an. Aus diesem Grund wird nur noch nach einem System,
   nämlich dem Taxpunkte-System, abgerechnet. Der Entscheid fiel aufgrund der hohen
   Kosten durch den Einbau von Wasserzählern und weil die Gemeinde über genügend
   Trinkwasser verfügt. Die Simulation hat ergeben, dass die bisherigen Kosten mit den
   neuen Gebühren grösstenteils übereinstimmen.

                                                                                                  5
Infoblatt der Gemeinde Goms - Infoschreiben zur ordentlichen Urversammlung vom 28. November 2019
2. Werden Aussenhahnen berücksichtigt?
   Diese Gebühr ist in den Taxpunkten der Wohnungen enthalten. Man kann davon
   ausgehen, dass ein Grossteil der Häuser über einen oder mehrere Aussenhahnen verfügt.
3. Wird das Wasser von den Hydranten auch verrechnet?
   Gemäss Artikel 28 des Wasserreglements «dienen die Hydranten zu Feuerlöschzwecken.
   Jede andere Wasserentnahme ohne vorherige Bewilligung der WV (Wasserversorgung) ist
   verboten.» Eine Bewilligung wird grundsätzlich nur für Bauwasser und in Ausnahmefällen
   erteilt.
4. Hat man Vergleichsrechnungen angestellt, und zwar über das Verhältnis
   Einwohnergleichwert zu Wohneinheit oder effektiver Verbrauch pro Wohnung/Haus?
   Jedes Berechnungsmodell hat seine Vor- und Nachteile. Der administrative Aufwand beim
   Modell Einwohnergleichwert ist enorm. Die jeweilige Überprüfung der Anzahl Personen
   pro Haushalt ist aufgrund der hohen Zweitwohnungsrate aufwändig. Bei Zweitwoh-
   nungen musste bisher ein/-e Mitarbeitende/-r die Wohnung besichtigen und Betten
   zählen. Leider wurden Änderungen oftmals nicht gemeldet oder die Bettenzahl vor der
   Besichtigung manipuliert. Deshalb benötigt es ein einheitliches System. Dies bietet je
   nach Lebensabschnitt Vor- oder Nachteile. Zudem gilt zu beachten, dass mit der
   Grundgebühr der Grossteil (51-70%) der Wasser- und Abwassergebühren, unabhängig des
   Rechnungsmodells, gedeckt wird.
5. Es wird immer argumentiert, dass das Verbraucherprinzip mittels Wasseruhren
   (Wasserzählern*) nicht durchführbar sei – weshalb? *Anmerkung der Gemeinde
   Die Benutzer würden mit Wasserzählern vermehrt sparsamer und verantwortungsvoller
   mit dem Trinkwasser umgehen. Noch verfügen wir über genügend gutes Wasser, aber
   wie lange noch?
   Die Argumente der Gemeinde gegen die Wasserzähler beinhalteten in keiner Weise, dass
   das Verbraucherprinzip nicht durchgeführt werden könne. Die Anschaffung der Wasser-
   zähler bedeutet einen hohen finanziellen Aufwand, der aus Sicht der Gemeinde nicht
   vertretbar ist, da dieser auf den Eigentümer abgewälzt werden muss. Hinzu kommt, dass
   es sich hierbei um eine Empfehlung des Preisüberwachers handelt.
   Die Gemeinde Goms verfügt über mehrere Quellen, welche miteinander verbunden
   werden können. Teils ist dies auch im Generellen Wasserversorgungsprojekts (GWP)
   geplant und wird in den nächsten Jahren ausgeführt. In naher Zukunft müssen nicht alle
   bestehenden Quellen beansprucht werden, um die Trinkwasserversorgung
   sicherzustellen.
6. Es soll in sämtlichen Orten der Gemeinde Goms ein einheitlicher Abrechnungsmodus
   bestehen. Früher war man aufgrund der kinderreichen Familien auf grössere Häuser
   angewiesen. Heute werden diese Unterkünfte oft nur noch von 1 Person bewohnt und
   diese soll nun denselben Betrag leisten wie eine 4-köpfige Familie?
   Siehe Frage 4.

                                                                                        6
Infoblatt der Gemeinde Goms - Infoschreiben zur ordentlichen Urversammlung vom 28. November 2019
7. Im Infoblatt muss unbedingt erwähnt werden, wie hoch die zukünftigen Kosten
   ausfallen werden, und zwar in Franken-Beträgen und nicht in Taxpunkten.
   Die detaillierte Berechnung der Taxpunkte (TP) und Vergleiche zwischen den alten und
   den neuen Gebühren wurden bereits an der Informationsveranstaltung aufgezeigt.
   Nachfolgend finden Sie die detaillierte Berechnung der neuen Gebühren:
   Berechnung
    Gebühr          Grundgebühr                   Verbrauchsgebühr
    Wasser          fixer Betrag (Fr. 105.00)     Verbrauchsgebühr (Fr. 0.70) x 55 m3 x TP
    Abwasser        fixer Betrag (Fr. 145.00)     Verbrauchsgebühr (Fr. 0.70) x 55 m3 x TP
    Kehricht        Grundgebühr (Fr. 25.00) x TP = Kehrichtsack-/Containergebühr
  Gebühren pro Wohnung
   Zimmer      Gebühren neu         Grundgebühr       Verbrauchsgebühr      Zwischentotal
               Wasser               Fr. 105.00        Fr. 38.50             Fr. 143.50
               Abwasser             Fr. 145.00        Fr. 38.50             Fr. 183.50
   1 bis 1 ½
               Kehricht             Fr. 25.00         --                    Fr. 25.00
               Total                                       Fr. 352.00
               Wasser               Fr. 105.00        Fr. 69.30             Fr. 174.30
               Abwasser             Fr. 145.00        Fr. 69.30             Fr. 214.30
   2 bis 2 ½
               Kehricht             Fr. 45.00         --                    Fr. 45.00
               Total                                       Fr. 433.60
               Wasser               Fr. 105.00        Fr. 92.40             Fr. 197.40
               Abwasser             Fr. 145.00        Fr. 92.40             Fr. 237.40
   3 bis 3 ½
               Kehricht             Fr. 60.00         --                    Fr. 60.00
               Total                                       Fr. 494.80
               Wasser               Fr. 105.00        Fr. 107.80            Fr. 212.80
               Abwasser             Fr. 145.00        Fr. 107.80            Fr. 252.80
   4 bis 4 ½
               Kehricht             Fr. 70.00         --                    Fr. 70.00
               Total                                       Fr. 535.60
               Wasser               Fr. 105.00        Fr. 123.20            Fr. 228.20
               Abwasser             Fr. 145.00        Fr. 123.20            Fr. 268.20
   5 und mehr
               Kehricht             Fr. 80.00         --                    Fr. 80.00
               Total                                       Fr. 576.40

  Beim Gewerbe können wir leider keine Beispiele nennen, da dies den Umfang dieses
  Schreibens wohl sprengen würde. Wir sind aber gerne bereit, den in der Gebühren-
  simulation eruierten Betrag bekanntzugeben.
  Die neu berechneten Gebühren entsprechen dem schweizweiten Durchschnitt.

b) Genehmigung Wasserreglement
Antrag
Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Wasserreglement in seiner
vorliegenden Form zu genehmigen.
                                                                                             7
Infoblatt der Gemeinde Goms - Infoschreiben zur ordentlichen Urversammlung vom 28. November 2019
TRAKTANDUM 6: ABWASSERREGLEMENT
a) Anträge Abwasserreglement
Anträge können bis spätestens 23. November 2019 schriftlich und gegen Empfangs-
bestätigung bei der Gemeinde hinterlegt werden.

b) Genehmigung Abwasserreglement
Antrag
Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Abwasserreglement in seiner
vorliegenden Form zu genehmigen.

TRAKTANDUM 7: KEHRICHTREGLEMENT
a) Anträge Kehrichtreglement
Anträge können bis spätestens 23. November 2019 schriftlich und gegen Empfangs-
bestätigung bei der Gemeinde hinterlegt werden.

b) Genehmigung Kehrichtreglement
Antrag
Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Kehrichtreglement in seiner
vorliegenden Form zu genehmigen.

TRAKTANDUM 8: FRIEDHOFREGLEMENT
Aufgrund Unklarheiten an der Informationsveranstaltung vom 24. Oktober 2019 wurde der
Anhang C Tarifordnung überarbeitet.
Die Gemeinde trägt alle Erstellungs- und allgemeinen Unterhaltskosten (durch die Gemeinde
selbst oder von Dritten ausgeführt). Die allgemeinen Unterhaltskosten belaufen sich pro Jahr
auf rund Fr. 18'000.00 und sind in den Bestattungsgebühren enthalten.
Grundsätzlich gilt zu sagen, dass neben dem Grabaushub für die Erdbestattung oder das
Urnengrab resp. die Öffnung des Gemeinschaftsgrabs oder der Urnenwiese mit den
zusätzlich entstehenden Kosten addiert werden muss. Beispiel: Eine Erst-Erdbestattung in
Biel verursacht Kosten von total Fr. 1'700.00 (Fr. 600.00 + Fr. 1'100.00).
Wird die Dienstleistung von der Gemeinde erbracht, wird diese gemäss Tarifordnung
weiterverrechnet. Ansonsten muss diese von einer dritten Firma bezogen werden, welche
ihre Leistung entsprechend den Angehörigen verrechnet. Beispiel: In Reckingen müssten für
das vorige Szenario nur die Kosten des Grabaushubs von Fr. 600.00 getragen werden, da die
Grabumrandung und der Kreuzsockel von den Angehörigen selbst bei einer Drittfirma
bestellt werden muss.
Dasselbe gilt für Urnengräber der Friedhöfe Blitzingen, Gluringen, Reckingen und Münster.
Neben dem Aushub (Fr. 200.00) werden die Kosten für die Umrandung der Urnengräber von
Fr. 600.00, Totalkosten Fr. 800.00, in Rechnung gestellt.

                                                                                           8
Niederwald

                                                                                                 Reckingen
                                                              Blitzingen

                                                                                     Gluringen

                                                                                                             Münster
                                                                           Biel VS
 Dienstleistung der Gemeinde                                                                                           Preis

 Erdbestattung, für Grabaushub                     x            x           x          x           x          x        Fr.     600.00
 Grabumrandung und Kreuzsockel neue
                                                   x                        x          x                               Fr. 1'100.00
 Erdbestattung
 Kreuzmiete                                        x                                                                   Fr.     100.00
 Urnen in Urnen- oder bestehende
                                                   x            x           x          x           x          x        Fr.     200.00
 Reihengräber, für Grabaushub
 Umrandung Urnengrab                                            x                      x           x          x        Fr.     600.00
 Steinplatte Urnengrab (ohne Beschriftung)                                  x                                          Fr.     300.00
 Gemeinschaftsgrab Öffnung und
                                                 x*             x           x        x*          x*           x        Fr.     600.00
 Beschriftung1
 1Zusatzkosten Steintafel Münster                                                                             x        Fr.     300.00
 Öffnung Urnenwiese / Gemeinschaftsgrab
                                                                            x                                 x        Fr.     200.00
 anonym
* muss noch erstellt werden (Stand 22.10.2019)

a) Anträge Friedhofreglement
Anträge können bis spätestens 23. November 2019 schriftlich und gegen Empfangs-
bestätigung bei der Gemeinde hinterlegt werden. Nachfolgend werden die bis zum
8. November 2019 eingegangenen Fragen beantwortet:
1. Die Kosten für das Gemeinschaftsgrab von Fr. 800.00 sind zu hoch angesetzt.
   Der Gemeinderat hat die Kosten des Gemeinschaftsgrabs nochmals überprüft und
   angepasst. Der Preis von Fr. 600.00 setzt sich zusammen aus der Öffnung des
   Gemeinschaftsgrabs, der Beschriftung und dem jährlichen Unterhalt, Pflege des
   Gemeinschaftsgrabes und Anteil Unterhalt Friedhof (siehe vorherige Erklärungen).
2. In Artikel 13 ist die Grabaufhebung geregelt. Nach wie vielen Jahren wird das Grab
   aufgehoben? Wer muss was machen und wen kontaktieren?
   Wie in Art. 13 angegeben, können Erdgräber nach 25 und Urnengräber nach 15 Jahren
   aufgehoben werden. Falls die Angehörigen dies wünschen, kann die Konzession nach
   Rücksprache mit der Gemeinde verlängert werden. Wird das Grab jedoch benötigt, behält
   sich die Gemeinde das Recht vor, dieses nach Ablauf der Konzession aufzulösen, um es
   neu belegen zu können. Die Angehörigen werden in jedem Fall von der Gemeinde
   benachrichtigt. Wenn ein Grab vor Ablauf der Konzession aufgehoben werden soll, kann
   die Gemeinde benachrichtigt werden. Die Grabaufhebung wird gemäss Art. 15 Abs. 3
   «nach entstandenem Aufwand an die Angehörigen verrechnet».

                                                                                                                                  9
3. Warum werden die Umrandungen und Kreuzsockel für neue Erdbestattungen /
   Urnengrab nicht an allen Orten in die vorhandene Infrastruktur aufgenommen?
   Hierfür müssten hohe Investitionen getätigt und die bestehenden Umrandungen und
   Kreuzsockel entsorgt werden. Dazu muss eine Gesamterneuerung des jeweiligen
   Friedhofs angestrebt werden. Die derzeitige Tendenz der Bestattungsart lässt sich
   momentan schwer eruieren und Investitionen könnten sich im Nachhinein als falsch
   herausstellen.
4. Weshalb betragen die Kosten für das Gemeinschaftsgrab Fr. 800.00, obwohl der
   Aufwand relativ gering ist?
   Siehe Frage 1.
5. Der Friedhofplan des Ortsteils Blitzingen muss abgeändert werden: Der Zugang zum
   Missionskreuz muss gewährleistet und die Erdgräber der 1. Reihe links in Urnengräber
   geändert (Grabtiefe ist nicht gegeben, da felsiger Untergrund) werden.
   Der Plan wurde entsprechen korrigiert.
6. Im Reglement muss analog des Reglements von Blitzingen* eine Zeitspanne erwähnt
   werden, in welcher eine zweite Bestattung (Erd- oder Urnenbestattung) möglich ist.
  *Anmerkung der Gemeinde: Im Reglement Blitzingen besteht unter Art. 14 – Aufnahme und Dauer der
  Gräber die Regelung, dass eine Bestattung nicht länger als 10 Jahre zurückliegen darf, damit eine Urne in
  ein bestehendes Grab bestattet werden kann.
  Die Zeitspanne zu den Erstbestattungen variiert nicht: Erdbestattung 25 und Urnen-
  bestattung 15 Jahre. Grundsätzlich obliegt es dem Gemeinderat, zu entscheiden, ob ein
  bestehendes Reihengrab zusätzlich belegt werden kann. Die Friedhöfe verfügen im
  Grunde über genügend Kapazität, weshalb der erwähnte Art. 14 des Friedhofreglements
  Blitzingen nicht mehr als nötig erachtet wird.
7. Warum sind im Friedhofplan so viele Reihen gestrichen, obwohl die Konzession noch
   nicht abgelaufen ist?
   Die Plandarstellung entspricht dem zukünftigen Belegungsplan. Das heisst: Bestehende
   Gräber, welche auf dem Plan nicht mehr dargestellt sind, werden in Zukunft nicht mehr
   neu belegt. Die bestehenden Gräber werden aber erst aufgehoben wenn auch deren Frist
   der Mindestgrabruhe von 25 (Erd-) bzw. 15 (Urnenbestattung) Jahren abgelaufen ist. In
   jedem Fall werden die Angehörigen vorgängig informiert.

b) Genehmigung Friedhofreglement
Antrag
Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Friedhofreglement in seiner
vorliegenden Form zu genehmigen.

TRAKTANDUM 9: REGLEMENT ZUM SCHUTZ GEGEN FEUER- UND NATURELEMENTE
a) Anträge Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente
Anträge können bis spätestens 23. November 2019 schriftlich und gegen Empfangs-
bestätigung bei der Gemeinde hinterlegt werden. Bis zum 8. November 2019 sind keine
Fragen bezüglich des Reglements zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente eingegangen.

                                                                                                         10
b) Genehmigung Reglement zum Schutz gegen Feuer- und Naturelemente
Antrag
Der Gemeinderat stellt der Urversammlung den Antrag, das Reglement zum Schutz gegen
Feuer- und Naturelemente in seiner vorliegenden Form zu genehmigen.

TRAKTANDUM 10: VERSCHIEDENES
10.1   Kurtaxenreglement
Der Staatsrat hat das Kurtaxenreglement der Gemeinde Goms am 2. Oktober 2019
homologiert.

10.2   Gesundheitszentrum Ober/Goms: Ausstellung im Dezember 2019
Die Gemeinden Goms und Obergoms haben gemeinsam einen Architekturwettbewerb für
ein neues Gesundheitszentrum in Münster ausgeschrieben. Am 12. Dezember 2019 wird das
Siegerprojekt bekannt gegeben und mit allen weiteren eingereichten Arbeiten an einer
Ausstellung präsentiert. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.
Das Gesundheitszentrum Ober/Goms soll künftig verschiedene Dienstleistungen aus den
Bereichen Gesundheit, Pflege und Betreuung sowie barrierefreie, altersgerechte Woh-
nungen unter einem Dach vereinen. Als Standort ist die «Hüsmatte» in Münster vorgesehen.
Das Projekt mit all den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten ist komplex. Entsprechend hoch
sind die baulichen Anforderungen. Um das beste Konzept zu finden, haben die Gemeinden
Ende Juni einen Architekturwettbewerb im offenen Verfahren ausgeschrieben. Das Interesse
daran ist gross, wie die zahlreichen Eingaben belegen. Ende November wird die Jury unter
dem Vorsitz von Norbert Russi, Adjunkt des Kantonsarchitekten, die eingereichten Arbeiten
beurteilen.
Am 12. Dezember 2019 um 17:30 Uhr findet die Bekanntgabe des Siegerprojekts im
Rahmen einer Vernissage in der Mehrzweckhalle in Gluringen statt. Dazu ist die
Bevölkerung herzlich eingeladen. Wer sich später noch ein Bild von allen eingereichten
Arbeiten machen will, kann die Ausstellung bis am Freitag, 20. Dezember 2019, besuchen.
Die Ausstellung wird jeweils von 17:00 bis 19:00 Uhr oder auf Anfrage bei der Gemeinde
Goms geöffnet.
Ab Januar 2020 wird das Siegerprojekt weiter ausgearbeitet, damit die Urversammlungen
der beiden Gemeinden über den Kreditantrag und die Realisierung des Projekts entscheiden
können. Baubeginn ist gemäss heutiger Planung im Jahr 2021.

10.3   Elternbriefe Pro Juventute
In Zusammenarbeit mit der Stiftung Pro Juventute werden in unserer Gemeinde die
beliebten Elternbriefe abgegeben. Zur Geburt des ersten Kindes erhalten die frisch
gebackenen Eltern, die in unserer Gemeinde Wohnsitz haben, ein Abonnement für die
Elternbriefe für die ersten drei Lebensjahre des Kindes.

                                                                                          11
Die Geburt eines Kindes ist ein einzigartiges Ereignis
                                       und verändert den Alltag der Eltern wesentlich. Die
                                       Elternbriefe von Pro Juventute begleiten sie in diesem
                                       neuen Lebensabschnitt. Sie übermitteln monatlich auf
                                       das Alter des Kindes zugeschnittene Informationen
                                       über die anstehenden Entwicklungsschritte. Themen
                                       im ersten Lebensjahr sind u.a.: Entwicklung,
Ernährung, Pflege, Schlaf, Weinen, Mutter-/Vatersein, Partnerschaft, Alleinerziehen,
Grosseltern, erste Zähne, erste Schritte usw. Eine Leseprobe finden Sie unter
www.projuventute.ch/elternbriefe/leseprobe.
Das Elternbriefabonnement wird automatisch ausgelöst sobald die Geburt des ersten Kindes
auf der Einwohnerkontrolle registriert ist und endet automatisch. Eine Kündigung seitens der
Eltern ist nicht notwendig.
Ergänzend steht der Eltern-Beratungsdienst gratis unter der Nummer 058 261 61 61 rund um
die Uhr, an 365 Tagen zur Verfügung. https://elternberatung.projuventute.ch

10.4    Parkregelung Winter 2019/2020
Aufgrund des noch nicht homologierten Verkehrsreglements hat sich der Gemeinderat Goms
für folgende vereinheitlichte Parkregelung für den Winter 2019/2020 entschieden:
GRUNDSATZ
Das Parkieren von Fahrzeugen ist während des ganzen Jahres nur auf geeigneten privaten
sowie auf speziell markierten öffentlichen Parkplätzen gestattet.
Entlang von Strassen und Wegen und ausserhalb von geeigneten privaten und speziell
markierten öffentlichen Parkplätzen ist das Abstellen von Fahrzeugen generell untersagt.
Verwiesen wird auf den kantonalen Beschluss vom 15.09.1976 betreffend die Beseitigung
von ausgedienten Motorfahrzeugen und die Errichtung ihrer Parkplätze.
GEBÜHRENPFLICHTIGE PARKPLÄTZE (WEISSE ZONE)
           DIE GEBÜHRENPFLICHT GILT VOM 1. DEZEMBER 2019 BIS 31. MÄRZ 2020.
BUSSEN
- Rechtswidriges Parkieren auf Parkverboten oder an Orten, welche nicht dem Grundsatz
   entsprechen
- Widerrechtliches Parkieren Blaue Zonen (es gilt Parkscheibe und eine Parkdauer von 1
   Stunde!)
- Überschreiten der Parkzeiten auf gebührenpflichtigen Parkplätzen.
PARKKARTEN
Tages- und Wochen-Parkkarten* können an den Parkuhren, wie auch ab 25. November 2019
an den folgenden Verkaufsstellen bezogen werden:
Niederwald                   Restaurant Drei Tannen
Biel                         Dorfladen
Reckingen                    Tourismusbüro
Münster                      Tourismusbüro
*Das Datum muss bekannt sein. Es werden keine leeren Karten zum Selberausfüllen abgegeben!
                                                                                             12
Im Gemeindebüro Gluringen können während den Öffnungszeiten Jahres- / Wochen- und
Tages-Parkkarten bezogen werden.
TARIFE 2019/2020
Parkuhren je Std.           Fr.     0.50
Tageskarte                  Fr.      5.--
Wochenkarte                 Fr.     20.--
Jahreskarte                 Fr.    200.--

10.5   Bundeslager BuLa 2021
Die Vorbereitungen für das Bundeslager 2021 sind in vollem Gange. Ein solch grosser Anlass
benötigt auch genügend Platz für Aktivitäten rund ums Lager. Sämtliche Lokalitäten und
Plätze werden vom 16. Juli bis und mit 13. August 2021 ausschliesslich durch das Bundes-
lager 2021 genutzt und sind dementsprechend reserviert.
Aufgrund dieser Ausnahmesituation empfehlen wir, Familien- und Vereinsfeste auf ein
anderes Datum festzulegen. Wir vermuten, dass auch Hotels und Restaurants hoch
frequentiert sein werden.
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass folgende Sportanlagen durch das Bundeslager 2021
mitbenutzt werden: Schwimmbad, Minigolfanlage, Fussballplatz Reckingen, Fussballplatz
Gluringen, Spielplatz mit Grillstellen, Fussball- und Tennisplatz Münster, See Geschinen. Die
Nutzung durch Dritte muss vom BuLa 2021 gewährleistet bleiben.

10.6   Trinkwassernetz – Information über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers
Wer über eine Wasserversorgung Trinkwasser abgibt, ist gemäss Art. 5 der Verordnung vom
EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser verpflichtet, jährlich mindestens einmal umfas-
send über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Der Brunnenmeister, Christoph
Imwinkelried, Tel. 079 525 20 54, hat per 31. Oktober 2019 folgenden Bericht abgegeben:
Allgemeine Information über die Qualität des Trinkwassers
Im Zeitverlauf eines Jahres (2018-2019) wurden pro Wasserversorgung vier Selbstkontrollen
mikrobiologisch und eine Selbstkontrolle chemisch erhoben. Zusätzlich wurden mehrere
Proben von Amtes wegen durch den Lebensmittelinspektor des Kantons Wallis erhoben.
Die Proben entsprachen, mit einer Ausnahme (Geschinen ausgeschiedene Quelle West) den
chemischen und mikrologischen Anforderungen. Die erforderlichen Massnahmen sind
durchgeführt worden.
Kennzahlen
 Wasserversorgung                        Gesamthärte     Nitratgehalt   Wassermenge (l/s)
 Niederwald                              6.7             2.2            0.5-2.5
 Blitzingen                              6.2             2.1            18-24
 Blinnental (Selkingen bis Reckingen)    5.9             2.6            40-50
 Münster                                 6.7             2.4            18-25
 Geschinen                               6.1             1.7            4.5-26

                                                                                            13
10.7   Altölsammlungen 2020
Die Altölsammlungen im Jahr 2020 werden jeweils am Dienstag ab 8.00 Uhr an folgenden
Daten durchgeführt:
11. Februar 2020
21. April 2020
16. Juni 2020
11. August 2020
20. Oktober 2020
15. Dezember 2020

10.8   Benützung von Gemeindelokalitäten ohne Reservation
Leider musste der Technische Dienst feststellen, dass bereits mehrmals Gemeinde-
immobilien ohne vorgängige Reservation über das Gemeindesekretariat benutzt worden
sind. Oftmals wurde auch die Reinigung durch die Benutzer unterlassen und bei der
nächsten offiziellen Reservierung konnten die Lokalitäten nicht ordnungsgemäss übergeben
werden.
Die Gemeinde Goms bietet neben dem Versand des Vertrags per Post (bei grösseren
Anlässen) mehrere Reservationsmöglichkeiten. Reservationen für kleinere Anlässe /
Sitzungen werden telefonisch, am Schalter oder per Mail angenommen. Dies ist auch
kurzfristig möglich, sofern die Lokalität zu diesem Zeitpunkt nicht besetzt ist.
Wir bitten deshalb die Badge-Besitzer, alle Reservationen der Kanzlei mitzuteilen, auch
kurzfristige. Ausserdem dürfen die Badges nicht an Dritte verliehen werden. Ausgenommen
bleiben Absprachen mit der Gemeindekanzlei. Im Wiederholfall müssen wir die Zutritte
sperren und Badges zurückverlangen.

10.9   Dorfladen Biel
Ab Mai 2020 suchen wir eine Aushilfe für den Dorfladen Biel mit einem Pensum von ca. 25%
(plus Ferienablösungen). Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Gemeindeschreiberin,
Brigitte Laube, Tel. 027 974 12 61 oder brigitte.laube@gemeinde-goms.ch.

10.10 Salt-/Swisscom-Antenne Saage Münster
Wir haben einige Anfragen zum Ersatz der bestehenden Swisscom-Antenne bei der
Hauptzentrale erhalten. Diese Antenne gewährt eine bessere Netzabdeckung für Salt und
Swisscom. Das Baugesuch wurde am 2. Mai 2018 von der Salt Mobile SA bei der Gemeinde
Goms eingereicht um am 6. Juli 2018 im Amtsblatt, auf der Gemeinde-homepage und in den
Anschlagkästen veröffentlicht. Innert der gesetzlichen Frist sind keine Einsprachen eingegan-
gen. Der Synthesenbericht des Kantons ist am 8. Juni 2018 eingetroffen und war durch-
gehend positiv. Aus diesem Grund wurde die Baubewilligung am 8. August 2018 erteilt und
ist in Rechtskraft erwachsen, da keine Einsprache beim Staatsrat des Kantons Wallis
eingetroffen ist. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Swisscom (Schweiz) AG.

                                                                                          14
10.11 Hundehaltung
Uns wurden mehrere Fälle gemeldet, bei denen die Leinenpflicht missachtet worden ist.
Artikel 30 des kantonalen Ausführungsgesetzes zum eidgenössischen Tierschutzgesetz
(AGTSchG/VS) vom 19. Dezember 2014 regelt die Leinenpflicht:
Art. 30 Leinenpflicht
1
  Unter Vorbehalt gegenteiliger Gesetzesgrundlagen und Verfügungen der Gemeinden müssen Hunde an der
Leine geführt werden:
a) innerorts;
b) in der Umgebung von Schulen;
c) auf öffentlichen Spiel- und Sportanlagen;
d) in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen;
e) an stark frequentierten öffentlichen Orten;
f) in der unmittelbaren Umgebung von stark befahrenen oder schlecht übersichtlichen Strassen;
g) in der Nähe von Nutztieren;
h) an anderen Orten, an denen eine Leinenpflicht signalisiert ist.
2
  Überall sonst müssen Hunde unter Kontrolle gehalten werden. Es ist namentlich verboten, Hunde im
öffentlichen Raum und auf bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Nutzhunde im Sinne von Artikel 69 TSchV werden ihrem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt.
3
  Die Nachbargemeinden koordinieren ihre Vorschriften bezüglich Leinenpflicht in interkommunalen
Erholungsgebieten.
4
  Treibhunde, Herdenschutzhunde und Jagdhunde unterstehen während ihres Einsatzes nicht der Leinenpflicht.
Als Herdenschutzhunde gelten nur Hunde, die als solche in der zentralen Datenbank eingetragen sind.

Wir fordern deshalb alle Hundebesitzer auf, sich entsprechend an die Leinenpflicht zu
halten. Fehlbare werden der Kantonspolizei gemeldet und gebüsst.

10.12 Ergänzendes öV-Angebot – Haltestellen
Bei den Bushaltestellen wird es aufgrund der zusätzlichen Fahrten zu verschiedenen
Veränderungen kommen:
Niederwald     wie bisher, Bahnhof
Blitzingen     wie bisher, vis-à-vis Restaurant Taverne
Selkingen      neu Ostausgang Selkingen
               Die geltenden Vorschriften lassen in Selkingen derzeit keinen Fussgänger-
               streifen mehr zu. Aus diesem Grund musste auch die Bushaltestelle
               provisorisch verschoben werden. Mit einem Projekt zum Totalumbau der
               Ortsdurchfahrt Selkingen soll die Situation entschärft werden. Hierfür wird
               jedoch eine Plangenehmigung benötigt, welche mindestens zwei Jahre in
               Anspruch nehmen wird. Der Lead liegt bei der kantonalen Dienststelle.
               Entscheidend sind zudem auch die Verhandlungen und die Bereitschaft der
               Grundstückbesitzer.
Biel           wie bisher, Eige-Hüs
Ritzingen      wie bisher, ehemaliges Gemeindebüro
Gluringen      wie bisher, Alte Post
               Die Bushaltestelle wird im kommenden Jahr gemäss den neuesten
               Bestimmungen angepasst.
Reckingen      wie bisher, VOLG

                                                                                                       15
Münster         neu Feuerwehrlokal
                Es wird eine zweite Haltestelle beim Restaurant Walliserhof angestrebt.
Geschinen       wie bisher, Kapelle St. Sebastian
Die Bushaltestellen wurden inzwischen mehrheitlich neu markiert und mit dem Fahrplan
(Stelen) versehen. Dies gilt jedoch nur für die vom Kanton genehmigten Standorte.
Die Gemeinde empfiehlt der Bevölkerung, dieses zusätzliche Angebot zu nutzen. Ab
15. Dezember 2019 können folgende zusätzlichen Postauto-Kurse genutzt werden:
Brig-Oberwald
 Brig                   ab    6.48     7.48     9.48    10.48    11.48    14.48   15.48
 Fiesch                 ab    7.27     8.27     10.27   11.24    12.34    15.27   16.27
 Niederwald             ab    7.36     8.36     10.36   11.33    12.43    15.36   16.36
 Blitzingen             ab    7.39     8.39     10.39   11.36    12.46    15.39   16.39
 Selkingen              ab    7.40     8.40     10.40   11.37    12.47    15.40   16.40
 Biel                   ab    7.41     8.41     10.41   11.38    12.48    15.41   16.41
 Ritzingen              ab    7.42     8.42     10.42   11.39    12.49    15.42   16.42
 Gluringen              ab    7.43     8.43     10.43   11.40    12.50    15.43   16.43
 Reckingen              ab    7.46     8.46     10.46   11.43    12.53    15.46   16.46
 Münster                ab    7.52     8.52     10.52   11.49    12.59    15.52   16.52
 Geschinen              ab    7.54     8.54     10.54   11.51    13.01    15.54   16.54
 Oberwald Bahnhof       an    8.06     9.06     11.06   12.03    13.13    16.06   17.06

Oberwald-Brig
 Oberwald Bahnhof       ab    7.41     8.41     10.41   11.36    12.46    15.41   17.41
 Geschinen              ab    7.50     8.50     10.50   11.45    12.55    15.50   17.50
 Münster                ab    7.54     8.54     10.54   11.49    12.59    15.54   17.54
 Reckingen              ab    7.58     8.58     10.58   11.53    13.03    15.58   17.58
 Gluringen              ab    8.00     9.00     11.00   11.55    13.05    16.00   18.00
 Ritzingen              ab    8.01     9.01     11.01   11.56    13.06    16.01   18.01
 Biel                   ab    8.03     9.03     11.03   11.58    13.08    16.03   18.03
 Selkingen              ab    8.03     9.03     11.03   11.58    13.08    16.03   18.03
 Blitzingen             ab    8.06     9.06     11.06   12.01    13.11    16.06   18.06
 Niederwald             ab    8.09     9.09     11.09   12.04    13.14    16.09   18.09
 Fiesch                 ab    8.29     9.29     11.29   12.29    13.29    16.29   18.29
 Brig                   an    9.06     10.06    12.06   13.06    14.06    17.06   19.06

10.13 Verein Zentrum Saltina
Das Angebot der Gemeinde Goms gilt weiterhin. Nun liegt es am Vorstand einen Entscheid
zu fällen. Wir sind mit einer Kompromisslösung mit der Gemeinde Brig-Glis bereit, jedoch
bleibt hierbei weiterhin der Diskussionspunkt bzgl. Aufteilung Verkaufspreis und Vermögen.

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10.14 Mitteilung der Pfarrei Reckingen zur Pfarrkirche Reckingen
Bitte beachten Sie die Mitteilung der Pfarrei Reckingen zur Renovation der Pfarrkirche
Geburt Mariens im Anhang 3.

10.15 Anonyme Beanstandungen
Es treffen immer wieder anonyme Briefe auf der Gemeindeverwaltung ein. Da es dem
Gemeinderat auf diese Weise nicht möglich ist, Stellung zu nehmen, werden solche
Schreiben ignoriert und vernichtet. Personalisierte Hinweise werden jederzeit gerne
entgegengenommen und behandelt.

10.16 Bauten ausserhalb der Bauzone
Seit der neuen Gesetzgebung des Baugesetzes (BauG) per 01. Januar 2018 ist der Kanton
Wallis direkt für die Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone zuständig. Die Baugesuche
müssen direkt beim kantonalen Bausekretariat bzw. der kantonalen Baukommission einge-
reicht werden, welches das Vorhaben prüft und darüber befindet. Baukontrollen werden
durch die kantonale Baupolizei durchgeführt. Die Gemeinde hat lediglich Meldepflicht bei
Verstössen.

10.17 Gedenkfeier 50 Jahre Lawinenunglück Reckingen
Am 24. Februar 2020 jährt sich das Lawinenunglück Reckingen zum 50. Mal. Beim Unglück
1970 kamen 11 Zivilpersonen und 19 Angehörige der Fliegerabwehr (Flab Abt. 54) ums
Leben. Aus organisatorischen Gründen findet die Gedenkfeier an zweierlei Tagen statt.
-   Die Messfeier zum Gedenken der Opfer findet am Sonntag, 23. Februar 2020 in der
    Pfarrkirche Reckingen statt.
-   Am Montag, 24. Februar 2020 erhalten geladene Gäste (Hinterbliebene, Luftwaffe,
    Behördenvertreter, etc.) die Gelegenheit, den Opfern zu gedenken.

Schlusswort
Herzlichen Dank an alle Mitarbeitenden und freiwilligen Helfern für die Unterstützung und
den Einsatz für die Öffentlichkeit.
Der Bevölkerung und allen Gästen wünschen wir eine besinnliche Adventszeit, schöne
Feiertage und alles Gute im neuen Jahr.
Haben Sie Fragen, Anregungen, gute Ideen, Wünsche oder möchten Sie sich aktiv im
Gemeindealltag einbringen? Wir freuen uns über jeden Input – melden Sie sich doch bei uns!
Nach der Urversammlung findet die Burgerversammlung statt. Auch Nicht-Burgerinnen
und -Burger sind hierzu herzlich eingeladen.
Gluringen, 20. November 2019            Gemeinde Goms

                                                                                            17
Burgergemeinde Goms, Furkastrasse 35, 3998 Gluringen
                          T +41 27 974 12 50, info@gemeinde-goms.ch, www.gemeinde-goms.ch

Die Burgerversammlung wird einberufen auf:
Datum:              Donnerstag, 28. November 2019
Zeit:               im Anschluss an die Urversammlung
Ort:                Mehrzweckgebäude Gluringen

Traktanden Burgerversammlung
1. Begrüssung
2. Wahl von zwei Stimmenzählern
3. Genehmigung Protokoll der letzten Urversammlung
4. Budget 2020 Burgergemeinde Goms
     a. Präsentation des Budgets 2020
     b. Finanzplanung 2020-2023
     c. Genehmigung Budget 2020
5. Verkauf / Abbruch Gemeinschaftshaus Geschinen
     a. Vorstellen Varianten
     b. Variantenentscheid
6. Verschiedenes

Sämtliche Unterlagen zu den traktandierten Punkten liegen gem. Art. 5 des
Organisationsreglements der Gemeinde Goms 20 Tage vor der Urversammlung
auf der Gemeinde Goms in Gluringen während den offiziellen Öffnungszeiten
zur Einsichtnahme auf.

Gluringen, 4. November 2019                       Burgergemeinde Goms

                                                                                         18
BURGERVERSAMMLUNG
Erläuterungen zu den Traktanden der Burgerversammlung
TRAKTANDUM 3: GENEHMIGUNG PROTOKOLL DER LETZTEN
BURGERVERSAMMLUNG
Das Beschlussprotokoll der Burgerversammlung vom 12. Juni 2019 ist im Anhang
abgedruckt. Das detaillierte Protokoll kann bei der Gemeinde Goms eingesehen werden.
Antrag
Der Burgerrat beantragt der Burgerversammlung, das Protokoll der letzten Burger-
versammlung vom 12. Juni 2019 zu genehmigen.

TRAKTANDUM 4: BUDGET 2020 DER BURGERGEMEINDE GOMS
a) Präsentation des Budgets 2020
Das Budget kann im Detail während den Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei Goms
eingesehen werden.
Der Burgerrat hat den Voranschlag für das Jahr 2020 beraten und an seiner Sitzung vom
31. Oktober 2019 genehmigt.
Das Budget der Burgergemeinde Goms schliesst mit einem Aufwandüberschuss von
Fr. 142'340.00 ab. Dieser entspricht in etwa der Summe der Abschreibungen. Für das Jahr
2020 sind keine Investitionen vorgesehen.

b) Finanzplanung 2020-2023
Es sind in den nächsten Jahren keine grösseren Investitionen geplant. Der Burgerrat strebt
ein ausgeglichenes Budget vor Abschreibungen an.

c) Genehmigung Budget 2020
Antrag
Der Burgerrat stellt der Burgerversammlung den Antrag, das Budget der Burgergemeinde
Goms 2020 zu genehmigen.

TRAKTANDUM 5: VERKAUF / ABBRUCH GEMEINSCHAFTSHAUS GESCHINEN
a) Vorstellen Varianten
Der laufende Mietvertrag wird per Ende Jahr ablaufen. Eine Mietnachfolge ist nicht
realistisch. Bis Ende des Mietverhältnisses hat die Mieterin sämtliche baulichen Veränder-
ungen und Ausbauten auf eigene Kosten zu entfernen (Wiederherstellungspflicht). Zudem
hat sie das Inventar auf eigene Kosten zu entfernen. Es ist der Zustand bei Mietbeginn
wiederherzustellen.
Die Schadstoffanalyse Asbest der Firma alpec engineering hat das Gemeinschaftshaus auf
Dringlichkeitsstufe 3 (Sanierung vormerken, keine akute Gesundheitsgefährdung) klassiert.

                                                                                             19
Für das Gemeinschaftshaus Geschinen liegt derzeit ein Kaufangebot für Fr. 50'000.00 vor.
Der Wert des Grundstücks beträgt Fr. 70'950.00 (473 m2 x Fr. 150.00). Hinzu kommen die
sieben Parkplätze vor dem Haus, was einem zusätzlichen Wert von Fr. 70'000.00 entspricht.
Da es sich um ein ehemaliges Gruppenhaus handelt, ist nur eine touristische Nutzung wie
beispielsweise ein Bed & Breakfast möglich.
Da das sanierungsbedürftige Gebäude direkt an der Strasse und im Dorfkern von Geschinen
keinen besonders schönen Anblick bietet, möchte der Burgerrat sicherstellen, dass dies nicht
noch über mehrere Jahre so bleibt. Er hat deshalb die zu erwartenden Kosten bei einem
Abriss des Gebäudes geprüft. Diese belaufen sich auf ca. Fr. 100'000.00 bis Fr. 120'000.00.
Es stehen folgende Varianten zur Diskussion:
1. Verkauf für Fr. 50'000.00
2. Abriss und Neubau Parkplätze für ca. Fr. 200'000.00
3. Abriss und Begrünung für max. Fr. 150'000.00

b) Variantenentscheid
Antrag
Der Burgerrat stellt der Burgerversammlung den Antrag, das Gemeinschaftshaus
Geschinen abzubrechen und zu begrünen (Variante 3). Über die weitere Verwendung des
Grundstückes soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

TRAKTANDUM 6: VERSCHIEDENES

Schlusswort
Nach der Ur- und Burgerversammlung lädt der Gemeinderat die Bevölkerung zu einem
Apéro ein.

Gluringen, 20. November 2019
Burgergemeinde Goms
Gerhard Kiechler           Brigitte Laube
Burgerpräsident            Burgerschreiberin

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Hinterdorfgasse Münster

Dorfstrasse Gluringen

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ANHANG
A 1 Beschlussprotokoll Urversammlung 12. Juni 2019
vom              Mittwoch, 12. Juni 2019
Dauer            19.00 – 20.50 Uhr
Teilnehmer       58 (56 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger)
Redner           Christian Kreuzer, Treuhand Kreuzer GmbH / Martin Proksch, geoformer ag

1   Begrüssung
Präsident Gerhard Kiechler begrüsst alle Anwesenden zur Urversammlung und stellt fest, dass die
Traktanden ordnungsgemäss angeschlagen worden sind.

2   Wahl von zwei Stimmenzählern
Präsident Kiechler schlägt Hutter Hans Peter und Walpen-Werlen Reinhild als Stimmenzähler vor,
was durch die Urversammlung mit Applaus bestätigt wird.

3   Genehmigung Protokoll der letzten Urversammlung
Das Vorlesen des Protokolls wird nicht verlangt. Auch gibt es keine Anmerkungen. Der Gemeinderat
beantragt die Annahme des Protokolls der Urversammlung vom 28. März 2019.
Entscheid:
Die Urversammlung genehmigt das Protokoll der Urversammlung vom 28. März 2019 einstimmig.

4   Verwaltungsrechnung 2018 Munizipalgemeinde Goms
     a. Präsentation der Verwaltungsrechnung 2018
Die Rechnung wird vom Revisor, Christian Kreuzer, Treuhand Kreuzer GmbH, im Detail präsentiert.

    b. Zusatzabschreibungen
Das gute Ergebnis erlaubte zusätzliche Abschreibungen von Fr. 877‘439.20.

    c. Nachtragskredit Umbau Verwaltungsgebäude
Aufgrund unvorhergesehener Mehrkosten muss ein Nachtragskredit in Höhe von Fr. 47‘368.00
beantragt werden.

    d. Bericht der Revisionsstelle
Der Revisor empfiehlt, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

    e.   Genehmigung Verwaltungsrechnung 2018
Entscheid:
Die Urversammlung genehmigt die Verwaltungsrechnung 2018 der Munizipalgemeinde Goms mit
zusätzlichen Abschreibungen von Fr. 877‘439.20 und einem Nachtragskredit für den Umbau des
Verwaltungsgebäudes Gluringen in Höhe von Fr. 47‘368.00 einstimmig.

5   Bürgschaftskredit Umbau Tagesschule Münster
Die Restkosten des Umbaus der Tagesschule Münster muss von der Trägerschaft (Gemeinden Goms
und Obergoms) gemäss Verteilschlüssel getragen werden. Der Gemeinderat beantragt die
Genehmigung eines Mitbürgschaftskredits mit der Gemeinde Obergoms.

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Entscheid:
Die Urversammlung genehmigt den Mitbürgschaftskredit mit der Gemeinde Obergoms für den
Umbau der Tagesschule Münster in Höhe von insgesamt höchstens Fr. 3 Mio.
Ja                    54
Nein                  2
Enthaltungen          0

6   Verschiedenes
Martin Proksch von der geoformer ag präsentiert das zukunftsweisende Projekt Valalanche, welches
die Lawinenüberwachung bedeutsam vereinfacht und klärt einige Bürgerfragen.
Im Anschluss informiert der Präsident die Bevölkerung über die Gespräche mit der Swisscom bzgl.
Notstromversorgung des Mobilfunknetzes. Zudem wird die Bevölkerung an den Neubau der Trafo-
Station in Reckingen erinnert und über den Stand der Reglemente informiert.
Der Präsident weist nochmals auf die Tour de Suisse mit Start- und Ziel-HUB Goms hin und informiert
über die Altlastensanierung der Schiessanlagen und Deponie Sand in Niederwald. Nach Klärung
zweier Bürgerfragen zur Altlastensanierung informiert der Präsident über die Sanierungs-
massnahmen der Forststrassen aufgrund der Nutzung durch die Swissgrid, die Antwortschreiben der
kantonalen Dienststelle bezüglich Hochwasserschutzkonzept Münstiger- und Blinnenbach, die
Unwetterschäden vom 10. Juni 2019, das weitere Vorgehen zum Zentrum Saltina, die erwarteten
Mehrkosten bei den Kantonsstrassen, das Gesundheitszentrum und die Ergänzung des öffentlichen
Verkehrs mit 7 Kursen.

Präsident Kiechler bedankt sich für die Aufmerksamkeit. Nach der anschliessenden Burger-
versammlung, wozu auch alle Nicht-Burgerinnen und -Burger herzlich eingeladen sind, wird die
Gemeinde ein Apéro offerieren. Er schliesst die Urversammlung um 20.50 Uhr.

Gluringen, 12. Juni 2019
Gemeinde Goms
Der Präsident                  Das Sekretariat
Gerhard Kiechler               Nicole Williner

                                                                                                23
A 2 Beschlussprotokoll Burgerversammlung 12. Juni 2019
vom              Mittwoch, 12. Juni 2019
Dauer            20.50 – 21.00 Uhr
Teilnehmer       58 (44 stimmberechtigte Burgerinnen und Burger)

1   Begrüssung
Präsident Gerhard Kiechler begrüsst alle Anwesenden zur Burgerversammlung. Er stellt fest, dass die
Traktanden ordnungsgemäss am 17. Mai 2019 gemäss Artikel 5 des Organisationsreglements
angeschlagen worden sind.

2   Wahl von zwei Stimmenzählern
Präsident Kiechler schlägt Hutter Hans Peter und Walpen-Werlen Reinhild als Stimmenzähler vor,
was durch die Burgerversammlung mit Applaus bestätigt wird.

3   Genehmigung Protokoll der letzten Burgerversammlung
Da weder das Vorlesen des Protokolls gewünscht noch Anmerkungen angebracht werden, beantragt
der Gemeinderat die Genehmigung des Protokolls der Burgerversammlung vom 27. November 2019.
Entscheid:
Die Burgerversammlung genehmigt das Protokoll der Burgerversammlung vom 27. November 2018
einstimmig.

4   Burgerrechnung 2018 Burgergemeinde Goms
     a. Präsentation der Burgerrechnung 2018
Die Burgerrechnung 2018 der Burgergemeinde Goms wird vom Revisor, Christian Kreuzer, Treuhand
Kreuzer GmbH, präsentiert.

    b. Bericht der Revisionsstelle
Der Revisor empfiehlt, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

    c.   Genehmigung Burgerrechnung 2018
Entscheid:
Die Burgerversammlung genehmigt die Burgerrechnung 2018 der Burgergemeinde Goms.
Ja                    43
Nein                  1
Enthaltungen          0

5   Verschiedenes
Es bestehen keine Fragen seitens Bevölkerung. Burgerpräsident Kiechler bedankt sich bei den
Mitarbeitenden und dem Gemeinderat für die Mithilfe und Vorbereitung. Er schliesst die
Burgerversammlung um 21.00 Uhr.

Gluringen, 12. Juni 2019
Burgergemeinde Goms
Der Präsident                  Das Sekretariat
Gerhard Kiechler               Nicole Williner

                                                                                                 24
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