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Kinderschutzkonzept Evangelische Kindertagesstätte Johannes-Nest „Kinder werden nicht erst zu Menschen – sie sind bereits welche.“ Janusz Korczak Stand 20.11.2020
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest Johannes-Nest Kindertagesstätte & Familienzentrum Ev. Auferstehungsgemeinde-Kirchengemeinde Remscheid Leipziger Straße 1 42859 Remscheid Tel.: 02191 6909336 E-Mail: johannes-nest@aekg.de Seite 2 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest Inhalt 1. Einleitung ....................................................................................................................................... 5 2. Die rechtlichen Grundlagen ........................................................................................................... 6 3. Die schützende Organisationsstruktur .......................................................................................... 6 3.1 Das Erweiterte Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII ................................................... 7 3.2 Der Verhaltenskodex......................................................................................................... 7 3.3 Die Risikoanalyse ............................................................................................................... 8 3.4 Die Konzeptionstage und das Evaluieren des Kinderschutzkonzeptes ............................ 9 4. Atmosphäre, Haltung und die vorbereitete Umgebung als grundlegende Faktoren ................... 9 4.1 Atmosphäre ....................................................................................................................... 9 4.1.1 Atmosphäre unter den Teammitgliedern ......................................................................... 9 4.1.2 Atmosphäre unter den Kindern ........................................................................................ 9 4.2 Pädagogische Haltung ..................................................................................................... 10 4.3 Kindgerecht vorbereitete Umgebung ............................................................................. 10 4.4 Kindgerechte Förderung .................................................................................................. 10 5. Sexualpädagogik in der Kindertagesstätte Johannes-Nest ......................................................... 10 5.1 Ich-Wahrnehmung........................................................................................................... 11 5.2 Nähe- und Distanzverhalten in der Arbeit ...................................................................... 11 5.3 Die Intimsphäre der Kinder wahren ................................................................................ 12 5.3.1 Gestaltung der Ruhe- und Schlafphasen ......................................................................... 12 5.3.2 Wickeln ............................................................................................................................ 13 5.3.3 Begleitung des Toilettengangs ........................................................................................ 13 5.3.4 Eincremen ........................................................................................................................ 13 5.3.5 Umgang mit Fotos und Videomaterialien ....................................................................... 13 5.3.6 Korrekte Benennung einzelner Körperteile und Merkmale kindlicher Sexualität ......... 14 5.4 Umgang mit sexuell übergriffigen Verhalten durch andere Kinder ............................... 15 6. Partizipation der Kinder ............................................................................................................... 16 6.1 Worüber dürfen und sollen die Kinder mitentscheiden ................................................. 16 6.2 Beschwerdeverfahren für die Kinder .............................................................................. 17 7. Elternarbeit in der Kindertagesstätte Johannes-Nest ................................................................. 18 7.1 Informationsweitergabe und Transparenz der pädagogischen Arbeit ........................... 18 7.2 Beteiligung der Eltern ...................................................................................................... 19 7.3 Angebote für Eltern ......................................................................................................... 20 7.4 Beschwerdeverfahren für die Eltern ............................................................................... 20 8. Team............................................................................................................................................. 21 Seite 3 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest 8.1 Beteiligung des Teams..................................................................................................... 21 8.2 Berufliche Weiterentwicklung der pädagogischen Fachkräfte, durch Fort- und Weiterbildung.................................................................................................................. 22 8.3 Beschwerdemanagement im Team ................................................................................ 22 9. Unterschiedliche Formen von Gewalt im Kita-Alltag .................................................................. 22 9.1 Entwürdigende Maßnahmen, seelische Verletzungen und körperliche Gewalt gehen vom pädagogischen Fachpersonal selbst aus ................................................................. 23 9.2 Unbewusste oder bewusste Vernachlässigung durch das Fachpersonal ....................... 23 9.3 Es besteht ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch die Eltern oder andere Personen aus dem privaten Umfeld des Kindes ............................................................. 23 10. Vorgehen bei Gefährdung innerhalb der Einrichtung ................................................................. 24 10.1 Der Kriseninterventionsplan ........................................................................................... 25 10.2 Die Form der Meldungen an das Landesjugendamt ....................................................... 29 11. Zusammenarbeit mit externen Fachberatungen und Institutionen ........................................... 30 11.1 Beratung nach § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) .... 31 11.2 Präventionsangebote für Eltern und Kinder ................................................................... 31 11.3 Verfahrensablauf nach § 8a SGB VIII............................................................................... 32 12. Literatur ....................................................................................................................................... 35 13. Anhang ......................................................................................................................................... 36 Seite 4 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest 1. Einleitung Die Kindertagesstätte Johannes-Nest ist eine evangelische Kindertageseinrichtung, die aus dem Zusammenschluss der Kindertagesstätten Oswald-Greb-Straße und Leipziger Straße 2007 erwachsen ist. Seit 2009 ist das Johannes-Nest anerkanntes „Familienzentrum NRW“, in dem Familien Beratung, Unterstützung und Begleitung in Anspruch nehmen können. Der Träger der Einrichtung ist die evangelische Auferstehungs-Kirchengemeinde in Remscheid. In der Kindertagesstätte Johannes-Nest finden vier Gruppen mit Kindern von eins bis sechs Jahren Platz, für welche das pädagogische Personal sowohl einen pädagogischen Bildungs- als auch einen Schutzauftrag hat. Dieser richtet sich nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Der pädagogische Handlungsleitfaden des Kinderschutzkonzeptes der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest wird mit den pädagogischen Fachkräften gemeinsam erarbeitet und regelmäßig an Konzeptionstagen evaluiert. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes wird das pädagogische Handeln unter dem Schutzaspekt des Kindes nochmal erörtert, verdeutlicht und anhand von Richtlinien und Gesetzesgrundlagen klar dargelegt. Das Schutzkonzept ist als pädagogisches Handlungskonzept im pädagogischen Gesamtkonzept integriert. Das gesamte Team hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der Kinder gewahrt werden, was inhaltlich bedeutet: ▪ Jedes Kind wird in seiner Art und seinem Sein angenommen und wertgeschätzt. ▪ Jedes Kind wird vor jeglicher Art grenzüberschreitenden Verhaltens innerhalb der Einrichtung geschützt. ▪ Es gibt pädagogische Grundlagen zur kindlichen Sexualität und ein pädagogisches Handlungskonzept dazu. ▪ Jedes Kind hat die Möglichkeit, sich frei zu entfalten und wird seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert. ▪ Jedes Kind kann sich gemäß seines Entwicklungsstandes beteiligen. ▪ Es existiert für alle Beteiligten ein ausgearbeitetes Beschwerdemanagement, welches allen bekannt ist. ▪ Es gibt ein ausgearbeitetes Verfahren zum Kinderschutz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, welches allen pädagogischen Fachkräften bekannt ist. All diese Anforderungen werden im Kinderschutzkonzept festgelegt, regelmäßig evaluiert und alle Mitarbeiter*innen auf das Konzept verpflichtet. Das Konzept dient dem Wohl und dem Schutz jedes uns anvertrauten Kindes um präventiv auf Übergriffe, einer nicht kindgerechten Atmosphäre und Diskriminierung einzuwirken. Ziel dabei ist es, Gefahren zu erkennen, bevor Kinder überhaupt Grenzüberschreitungen ausgesetzt werden. Sollte es trotzdem zu Grenzüberschreitungen oder anderem kommen, so ist im Konzept ein Kriseninterventionsplan mit vorgegebenen Handlungsschritten dargelegt. Seite 5 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest 2. Die rechtlichen Grundlagen Das Kinderschutzkonzept basiert auf den gesetzlich geregelten Grundlagen, welche das Wohl des Kindes betreffen. Dazu gehören unter anderem folgende Vorschriften und Gesetze: ▪ § 1 SGB VIII; das Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe ▪ § 24 KJHG; der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ▪ §22 SGB VIII; der Förderungs-Auftrag für Kinder in der Tagesbetreuung und Tagespflege ▪ Art. 16 der UN-Kinderrechtskonvention; der Anspruch auf Schutz der Privatsphäre ▪ Art. 6 Abs. 2 GG; die Zuständigkeit der Pflege und Erziehung eines Kinder ▪ § 1666 BGB; die Maßnahmenregelung des Familiengerichts bei Gefährdung des Kindeswohls. ▪ § 1631 Abs. 2 BGB; das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung eines jeden Kindes ▪ § 8a SGB VIII; der Schutzauftrag der Fachkräfte bei Kindeswohlgefährdung ▪ § 8b SGB VIII; der Beratungsanspruch und die Begleitung des pädagogischen Personals ▪ § 47 SGB VIII; die Meldepflicht einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ▪ § 62 SGB VIII; die Datenerhebung – insbesondere die Erhebung von Sozialdaten ▪ § 64 Abs. 2a SGB VIII; die Anonymisierung bzw Pseudonymisierung von Daten ▪ § 65 SGB VIII; der besondere Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe ▪ § 67 SGB X; die Erhebung und Definition von Sozialdaten ▪ § 22 KunstUrhG; die Veröffentlichung von Fotos ▪ § 23 KunstUrhG, die Fotoaufnahmen von Gruppen bei öffentlichen Veranstaltungen ▪ Art. 2 Abs. 1 Art. 1, Abs. 1 GG; das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ▪ Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG- EKD), im Bereich der evangelischen Kirche geltende datenschutzrechtliche Grundlage ▪ Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG); regelt den präventiven und aktiven Kinderschutz in Deutschland. Kernstück dessen ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darüber hinaus umfasst das BKiSchG Änderungen an diversen bestehenden Gesetzen. ▪ Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), Landesgesetz – regelt die frühkindliche Bildung und die Grundlagen und Finanzierung der Kindertagesbetreuung. 3. Die schützende Organisationsstruktur Die evangelische Auferstehungs-Kirchengemeinde Remscheid richtet ihre Organisationsstruktur nach dem Schutz des Kindes aus. Schon vor der Neueinstellung einer Fachkraft werden alle rechtlichen Maßnahmen getroffen, um für das Wohl der ihr anvertrauten Kinder Sorge zu tragen. Die Gemeinde versucht mit den ihnen verfügbaren Mitteln sicherzustellen, dass alle Personen, die in ihrer Aufgabe in Kontakt mit Kindern treten, aufgrund ihrer Haltung und ihren Fähigkeiten für diese Aufgabe geeignet sind. Im Folgenden werden die der Gemeinde verfügbaren Strukturen der Kindeswohlsicherung aufgezeigt. Seite 6 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest 3.1 Das Erweiterte Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII Alle Personen, die hauptberuflich, ehrenamtlich oder auf Honorarbasis für die evangelische Kindertagesstätte Johannes-Nest tätig sind, müssen ab dem 14. Lebensjahr ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, welches bei Abgabe nicht älter als drei Monate sein darf. Nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren muss ein erneuter Nachweis erbracht werden. Für den erneuten Antrag benötigen die Mitarbeitenden eine Bestätigung ihrer Arbeit seitens der evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde. Personen, die kein erweitertes Führungszeugnis vorlegen oder deren erweitertes Führungszeugnis Einträge nach den §§ 171 bis 236 StGB enthalten, können nach § 72a Abs. 1 SGB VIII nicht für die Kindertagesstätte Johannes-Nest tätig werden. 3.2 Der Verhaltenskodex Die anvertrauten Kinder sind in ihrer persönlichen Entwicklung anzunehmen und wertzuschätzen. Dabei ist es dem pädagogischem Fachpersonal wichtig, dass ein altersgerechter Zugang zum Evangelium ermöglicht und gefördert wird. Das Fachpersonal übernimmt Verantwortung für die ihm anvertrauten Kinder. Die Rechte des Kindes werden geachtet, seine Grenzen werden respektiert und seine Persönlichkeitsrechte gewahrt. Bei Konflikten und bei Verdachtsfällen wird die Kitaleitung informiert und gegebenenfalls weitere Schritte eingeführt. Beim Einstellungsverfahren wird jedem/r Mitarbeiter*in eine Verschriftlichung von Verhaltensregeln vorgelegt, welche die Sicherung des Kinderschutzes zum Ziel hat. Der Kodex wird von jedem/r Mitarbeiter*in gelesen und gegengezeichnet. Folgende Inhalte sind im Verhaltenskodex aufgeführt: Unsere Tageseinrichtung für Kinder ist ein Ort, an dem eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts gelebt wird. Die Mitarbeiter*innen sind sich dieser Verantwortung gegenüber jedem einzelnen Kind bewusst. Wir setzen uns für den bestmöglichen Schutz der uns anvertrauten Kinder ein und werden weder offene noch subtile Formen von Gewalt, Grenzverletzungen und Übergriffen an Kindern vornehmen, wissentlich zulassen oder dulden. Dies können sein: - Verbale Gewalt (Herabsetzen, Abwerten, Bloßstellen, Ausgrenzen, Bedrohen) - Körperliche Gewalt - Sexuelle Gewalt und sexuelle Ausnutzung - Machtmissbrauch - Ausnutzung von Abhängigkeiten Notwendig sind Regeln, die allen Mitarbeiter*innen bekannt sind, von ihnen akzeptiert und durch sie konsequent umgesetzt werden. Seite 7 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest Verhaltenskodex für Mitarbeiter*innen in der Arbeit mit Kindern. Wir handeln verantwortlich: 1. Wir verpflichten uns, die Kinder vor übergriffigen Verhalten, vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch zu schützen. Wir beachten die gesetzlichen Vorschriften. 2. Wir achten auf Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern. 3. Wir nehmen die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der Kinder wahr und ernst. 4. Wir erkennen an, dass jeder Mensch ein Individuum mit eigener Persönlichkeit ist. 5. Wir respektieren den Willen und die Entscheidungsfreiheit aller Gruppenmitglieder und treten ihnen mit Wertschätzung und Respekt gegenüber. 6. Uns ist bewusst, dass es ein natürliches Machtgefälle zwischen Mitarbeiter*innen und Kindern gibt. Mit der uns übertragenden Verantwortung gehen wir sorgsam um. 7. Wir verzichten auf verbales und nonverbales abwertendes und ausgrenzendes Verhalten und beziehen gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten aktiv Stellung. 8. Wir sprechen uns gegenseitig und/oder im Mitarbeiterteam auf Situationen an, die mit diesem Verhaltenskodex nicht im Einklang stehen, um ein offenes Klima zu schaffen und zu erhalten. 9. Wir ermutigen Kinder dazu, sich an Menschen zu wenden, denen sie vertrauen und ihnen erzählen, was sie bewegt, vor allem auch von Situationen, in denen sie sich bedrängt fühlen. 10. Wir nehmen Hinweise und Beschwerden von Kindern, Mitarbeiter*innen, Eltern, Praktikant*innen und anderen Personen ernst. 11. Wir informieren uns über die notwendigen Handlungsschritte und suchen uns kompetente Ansprechpartner*innen, damit wir im konkreten Fall Hilfe für die Betroffenen und für uns finden. Die Fachkraft verpflichtet sich durch ihre Unterschrift dazu, sich an die ihr vorgelegten Aussagen des Verhaltenkodexes zu halten und im Umgang mit den ihr anvertrauten Kindern verantwortungsbewusst zu handeln. 3.3 Die Risikoanalyse Die Auseinandersetzung und das Sensibilisieren für mögliche Gefahrenpotentiale unterliegen einem stets veränderbaren Prozess. Mit einer Veränderung innerhalb der Personalstruktur, neuen Raumstrukturen oder neuen Kindergruppen beispielsweise ändern sich die Gegebenheiten und es werden neue Gelegenheitsstrukturen geschaffen. Diese müssen in regelmäßigen Abständen beobachtet, geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dafür ist eine Tabelle entwickelt worden, welche unter anderem sämtliche Räumlichkeiten, Raumstrukturen, die Personalstruktur und wichtige Aspekte des Kinderschutzes impliziert. Die Analyse wird in regelmäßigen Intervallen durchgeführt und bei Veränderungen, sowohl räumlich als auch personell, überarbeitet. Die Risikoanalyse ist dem Anhang beigefügt. Seite 8 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest 3.4 Die Konzeptionstage und das Evaluieren des Kinderschutzkonzeptes In regelmäßigen Abständen werden mit dem gesamten Team sogenannte Konzeptionstage durchgeführt. Während dieser Tage überarbeitet das Team seine Konzeption und bildet sich in verschiedenen pädagogischen Bereichen, u.a. im Kinderschutz, fort. Speziell in der Thematik des Kinderschutzes ist eine Fachkraft zur Kinderschutzbeauftragten fortgebildet. Diese nimmt regelmäßig an Seminaren und Fortbildungen teil und erarbeitet mit dem Team Strukturen innerhalb der Kindertagesstätte im Sinne des Kinderschutzes. 4. Atmosphäre, Haltung und die vorbereitete Umgebung als grundlegende Faktoren Die Atmosphäre unter den Fachkräften, die Haltung des pädagogischen Personals und die vorbereitete Umgebung schaffen die grundlegenden Bedingungen zum Schutz des Kindes. 4.1 Atmosphäre Die Atmosphäre wird nach dem Culture Of Care Prinzip gelebt. Sowohl unter den Kolleginnen wird aufeinander geachtet als auch auf die Atmosphäre unter den Kindern. 4.1.1 Atmosphäre unter den Teammitgliedern Die Atmosphäre unter den Teammitgliedern ist teamorientiert und aufeinander achtend. Es herrscht ein freundliches Miteinander. Die Teammitglieder respektieren sich gegenseitig und handeln im Sinne einer Teamzugehörigkeit immer zum Wohle des Kindes. Die Kolleg*innen unterstützen sich gegenseitig und achten darauf, dass niemand das Wohl des Kindes verletzt. Dabei kennen sie das Verfahren, welches bei einer Schutzverletzung Anwendung findet. Jedes Teammitglied erlebt seine Zugehörigkeit zum Gesamtteam und ist sich seiner Rolle im Team bewusst. Dabei hat es verinnerlicht, dass sein Verhalten als Vorbildfunktion für die Kinder der Gruppe ausschlaggebend ist. Die Kita-Leitung fördert ein freundliches und wohlwollendes Miteinander im Team. Zur Teamstärkung werden die Konzeptionstage, ein gemeinsamer Betriebsausflug und die Weihnachtsfeier genutzt. 4.1.2 Atmosphäre unter den Kindern Das Kind findet sich aufgrund von Fotos, selbstgemalten Bildern und anderen Accessoires in der Gruppe wieder. Mit Projekten wie „Ich bin ich“ bspw. wird in der Eingangszeit jedes Kind von der Gruppe wahrgenommen. Dabei werden Spiele und Prozesse in den Alltag integriert, so dass jedes Kind eine Gruppenzugehörigkeit erleben darf. Unter den Kindern wird Solidarität gefördert. Das grundsätzliche Ziel ist, dass sich jedes Kind in seiner Gruppe angenommen, zugehörig und verantwortlich fühlt. Die pädagogischen Fachkräfte halten die gruppendynamischen Prozesse im Blick, um etwaigen Ausgrenzungen vorzubeugen und Kinder vor Isolation zu schützen. Zudem erkennen sie frühzeitig Aggressionen unter den Kindern und wirken ausgrenzenden und verletzenden Verhalten entgegen. Seite 9 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest 4.2 Pädagogische Haltung Die pädagogischen Fachkräfte der evangelischen Kindertageseinrichtung und des Familienzentrums Johannes-Nest leben nach der christlichen Grundhaltung, dass jeder Mensch von Gott angenommen ist. Sie vermitteln christliche Werte wie gegenseitige Achtsamkeit, Respekt, liebevolles Miteinander und Akzeptanz von Andersartigkeit. Es existiert ein offenes Miteinander im Umgang mit anderen Kulturen und Religionen. Sie unterstützen die Kinder im Umgang untereinander in ihrem Sozialverhalten und fördern das einzelne Kind, wenn es Unterstützung benötigt. Dabei ist es wichtig, das Kind zu achten, es wertzuschätzen und ihm Raum für neue Erfahrungen zu geben. Für jedes anvertraute Kind übernehmen die pädagogischen Fachkräfte Verantwortung. Sie fördern es in seinen Stärken, akzeptieren sein individuelles Lerntempo und bieten dem Kind entsprechend individuelle Angebote an. 4.3 Kindgerecht vorbereitete Umgebung Die Räumlichkeiten und das Spielmaterial sind altersgerecht und sicher für die Kinder gestaltet. Spielmaterial und mögliche Gefahrenquellen wie bspw. Steckdosen werden regelmäßig überprüft. Jede Gruppe verfügt über einen geräumigen Gruppenraum und mindestens einen Nebenraum. Die Gruppenräume sind ansprechend gestaltet und bieten verschiedene Funktionsbereiche, wie bspw. eine Bauecke, einen Mal- und Bastelbereich. Im Nebenraum befinden sich ebenfalls weitere Funktionsbereiche und Rückzugsmöglichkeiten. Die Umgebung ist anregend, aber nicht sensorisch überlastend. Es wird darauf geachtet, dass dem Alter- und dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechend angemessenes Spielmaterial vorhanden ist, welches für die Kinder ansprechend und herausfordernd ist. Dabei ist uns wichtig, dass Kinder alle Spielmaterialien ausprobieren dürfen und nicht aufgrund ihres Alters oder Geschlechts eingeschränkt werden. In den verschiedenen Bereichen können die Kinder ungestört spielen, da die Anzahl der Kinder begrenzt und darauf geachtet wird, dass die Kinder sich nicht gegenseitig stören. Die Räumlichkeiten sollen den Kindern das Gefühl der Sicherheit und Handlungsfähigkeit bieten. 4.4 Kindgerechte Förderung Das pädagogische Personal ist vielseitig fortgebildet. Die Fachkräfte sind u.a. in den Bereichen Heilpädagogik, Psychomotorik, Sexualpädagogik, Inklusion, Spracherwerb im Kindergartenalltag, Hochbegabung, Legasthenie und Dyskalkulie zusätzlich ausgebildet. Auffälligkeiten in der Entwicklung eines Kindes können durch die besondere Qualifizierung des Fachpersonals besser im Kindergartenalltag erkannt und die Kinder hinsichtlich ihrer Bedürfnisse besser gefördert werden. 5. Sexualpädagogik in der Kindertagesstätte Johannes-Nest Die kindliche Sexualität ist von der der Erwachsenen zu unterscheiden. Kinder bauen Beziehungen zu ihren Mitmenschen auf, erleben körperliche Nähe und empfinden seelisches Wohlbehagen. Dabei empfinden sie ganzheitlich mit allen Sinnen und entdecken voller Neugier Seite 10 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest ihre Umwelt vermischt mit Gefühlen und Gedanken. Über die Unterschiede der kindlichen Sexualität gegenüber der Sexualität unter Erwachsenen und die Merkmale kindlicher Sexualität ist das pädagogische Fachpersonal informiert. Dem pädagogischen Fachpersonal ist bewusst, dass der psychosexuellen Entwicklung eine zentrale Rolle in der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zukommt. Um einen ganzheitlichen Ansatz in der Sexualpädagogik zu erzielen, ist es wichtig, dass die pädagogischen Fachkräfte ihre eigenen Erfahrungen und Konflikte reflektieren und sich ihrer eigenen Toleranzgrenzen bewusst sind. Regelmäßige Auseinandersetzungen innerhalb des Teams zum Thema Sexualpädagogik und Fallbesprechungen sind hierbei angezeigt. 5.1 Ich-Wahrnehmung Zu Beginn des Kindergartenjahres wird in allen Gruppen das Projekt „Ich bin ich“ mit den Kindern erarbeitet. Das Projekt zielt darauf ab, dass sich jedes Kind zunächst einmal selbst wahrnimmt, von der Gruppe wahrgenommen wird und dabei Gruppenzugehörigkeit erlebt. Die Ich-Wahrnehmung führt über Fotos an den Garderobenfächern zu Spiegelbildbetrachtung und anderen spielerischen Möglichkeiten, wie es sich aus der Zusammenarbeit der Gruppe ergibt. Zu Beginn bringt jedes Kind ein Foto seiner Familie mit, welches im Gruppenraum aufgehangen wird. Die Kinder erfahren sowohl sich selbst als auch ihr Gegenüber spielerisch, z.B. anhand von Kreisspielen. Es werden Unterschiede wie Haarfarbe, Größe oder Geschlecht aufgezeigt und Gemeinsamkeiten entdeckt. Dabei wird über Freundschaften bis hin zu Sinneswahrnehmungen und Gefühlen gesprochen. Bücher wie „Irgendwie anders“, „Ich bin ich“, „Elma“ und „Wir sind wir“ werden vorgelesen und betrachtet. Zum Thema Gefühle werden unter anderem die Gefühlsausdrücke der Kinder fotografiert und dargelegt. Die konkreten Spiele hierbei entwickeln sich grundsätzlich aus der Gruppe und dessen Individualität heraus. Die pädagogischen Fachkräfte besprechen mit den Kindern auch die negativen Gefühle und überlegen gemeinsam, wie sie damit umgehen. Es wird mit den Kindern gemeinsam erarbeitet, welche körperlichen Kontakte für sie angenehm und welche für sie unangenehm sind. Dabei gibt es Berührungen, die nur sie selbst ausführen dürfen, andere die nur durch nahe Bezugspersonen wie Mama oder Papa ausgeführt werden dürfen und Berührungen, die allgemein toleriert werden oder nicht. Dabei ist der Wunsch des Kindes zu beachten. Die Kinder lernen dabei, dass ihre Grenzen wahrgenommen und respektiert werden. Ihnen wird vermittelt, dass Regelverstöße dagegen nicht gerechtfertigt sind. Die Kinder üben das Nein - und Stopp-Sagen. 5.2 Nähe- und Distanzverhalten in der Arbeit Kinder brauchen Zuwendung, um Geborgenheit zu erleben. Diese Zuwendung erfolgt auf Wunsch des Kindes hin. Benötigt das Kind bspw. Unterstützung in der Ausübung einer Aufgabe, so wird es bewusst gefragt, ob es Hilfe benötigt. Das Bedürfnis des Kindes ist zu respektieren und zu akzeptieren. Im Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist dieser Punkt unter § 4 Absatz 2 und 3 unter dem Begriff des Abstinenz- und Abstandsgebotes geregelt. Seite 11 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest 5.3 Die Intimsphäre der Kinder wahren Damit sich Kinder psychosexuell und emotional gesund entwickeln können, ist in allen Bereichen des Kindes unbedingt seine Intimsphäre zu wahren. Die intimen Bereiche sind dabei das Schlafen, das Wickeln bzw. der Toilettenbesuch, das Eincremen und der Umgang mit Bildern bzw. Videoaufnahmen des Kindes. Die genannten Bereiche werden deshalb insbesondere im Folgenden ausgeführt. ✓ Die Kinder werden bewusst gefragt, ob sie Hilfe benötigen ✓ Der Schutz der Intimsphäre beim Toilettengang ist zu wahren (siehe Punkt 5.3.3) ✓ Das Kind hat ein Recht, sich seine Bezugsperson(en) selbst auszusuchen ✓ Die Wünsche der Kinder werden akzeptiert und respektiert ✓ Dem Kind wird vermittelt: “Du kannst!“ ✓ Der Körperkontakt beim Trösten bspw. ist angemessen und es wird dabei die Intimsphäre gewahrt ✓ Kinder, die Zuwendung wünschen, dürfen in den Arm oder auf den Schoß genommen werden ✓ Ein Kind darf die pädagogische Fachkraft auf eigenen Wunsch hin auf die Wange küssen ✓ Ein Kind darf trotz des eigenen Wunsches die Fachkraft nicht auf den Mund küssen ✓ Die Fachkraft macht ihre eigenen emotionalen und körperlichen Grenzen deutlich. Zum Beispiel ist es nicht gewünscht, dass ein Kind die intimen Bereiche der Erwachsenen berührt ✓ Die emotionalen und körperlichen Grenzen anderer Kinder und Erwachsener werden verdeutlicht, wahrgenommen und respektiert ✓ Den Kindern wird Nähe geboten, wenn sie es brauchen und wünschen ✓ Es gelten für alle Kinder dieselben Nähe- und Distanzregeln ✓ Die Verwendung von Kosenamen, die ein negatives Selbstbild auslösen bzw. das Kind nicht wünscht, dürfen nicht verwendet werden 5.3.1 Gestaltung der Ruhe- und Schlafphasen Die Eingangsgruppe für Kinder unter drei Jahren verfügt über einen eigenen Schlafraum. Jedem Kind ist ein eigenes Bett zugeordnet, welches mit der Bettwäsche des Kindes bestückt ist. Zum Schlafen bringt das Kind sein eigenes Kuscheltier oder ähnliches mit. Benötigt das Kind noch Seite 12 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest einen Schnuller, so befindet sich dieser in einer Schnullerbox. Eine mit Foto des Kindes versehene Box ist dafür vorgesehen, dass das Kind beim Schlafengehen seine Kleidung bis auf die Unterwäsche darin hineinlegt. Der Schlafraum ist ausreichend temperiert, damit die Kinder in Unterwäsche und mit Bettdecken bedeckt ein angenehmes Schlafklima vorfinden. Die Kinder werden während des Schlafens von einer langjährig bekannten pädagogischen Fachkraft emotional begleitet und betreut. Vereinzelt schlafen noch ältere Kinder in den anderen drei Gruppen. Für diese Kinder wird während der Ruhephase ein Schlafbereich in einem der Nebenräume der einzelnen Gruppen ausgerichtet und betreut. 5.3.2 Wickeln Die einzelnen Gruppen verfügen über eigene Wickelbereiche. Diese befinden sich jeweils an der Gruppe angeschlossen jedoch außerhalb der Räumlichkeiten. Die Eingangsgruppe und die Gruppe 2 teilen sich die sanitären Anlagen mit zwei Wickeltischen. Die Kinder der Eingangsgruppe verfügen über eigene Fächer mit Pflegematerialien. Grundsätzlich darf nur das pädagogische Fachpersonal die Kinder wickeln. Dabei wird der Wunsch des Kindes nach seiner Bezugsperson berücksichtigt. Kein Kind darf gegen seinen Willen gewickelt werden. Sollte sich ein Kind einmal komplett verweigern und es bedarf der Notwendigkeit, dass es gewickelt wird, so sind seine Eltern zu informieren. Die Windel wird regelmäßig und nach Notwendigkeit gewechselt. Dabei dürfen nur die dem Kind zugeordneten Pflegeprodukte verwendet werden. Beim Wickeln ist das Kind durch die pädagogische Fachkraft vor der Sicht anderer zu schützen. Möchte das Kind nicht im Beisein anderer Kinder gewickelt werden, so ist der Wunsch des Kindes zu respektieren. Die Begleitung des Trockenwerdens erfolgt in enger Absprache mit den Eltern und berücksichtigt den Wunsch des Kindes. 5.3.3 Begleitung des Toilettengangs Die Toiletten sind durch Trennwände voneinander getrennt und verfügen jeweils über abschließbare Türen, welche im Notfall von dem pädagogischen Personal geöffnet werden können. Bei der Begleitung des Toilettengangs respektieren die pädagogischen Fachkräfte die Intimsphäre des Kindes insbesondere. Das Kind wird gefragt, ob und wobei es Unterstützung benötigt und es wird dabei unterstützt, Hilfe zu signalisieren. Die Fachkraft kündigt sich immer an, bevor sie eine Tür öffnet. Sie hilft dem Kind nur bei den Prozessen, bei denen es noch Hilfe benötigt. Die Fachkräfte haben einen Blick darauf, dass keine Intimsverletzungen durch andere Kinder stattfinden. 5.3.4 Eincremen Die Kinder bringen eigene mit Namen versehene Sonnencremes mit und cremen sich möglichst selbständig mit altersgerechter Hilfestellung der pädagogischen Fachkraft ein. Es werden nur die körperlichen Bereiche, welche nicht durch die Kleidung geschützt sind, eingecremt. 5.3.5 Umgang mit Fotos und Videomaterialien Das Fotografieren oder die Aufnahme von Videoaufnahmen unterliegen rechtlichen Grundlagen, welche im Punkt 2 aufgeführt und im Anhang erläutert sind. Es dürfen von Kindern nur Fotos aufgenommen werden, wenn die Eltern diesbezüglich ihre Einverständniserklärung Seite 13 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest abgegeben haben. Die Einverständniserklärung wird durch die Kindergartenleitung eingeholt. Die Aufnahme eines Fotos muss zweckgebunden sein, d.h. es dient nur der ausschließlichen Verwendung für die Dokumentation der Entwicklung des Kindes und Veranschaulichung des Bildungsauftrages und gehört dem Kind selbst bzw. dessen Eltern. 5.3.6 Korrekte Benennung einzelner Körperteile und Merkmale kindlicher Sexualität Das pädagogische Personal achtet im Umgang mit den Kindern darauf, dass alle Körperteile insbesondere die geschlechtlichen korrekt benannt werden. Es wird sowohl bei den Erwachsenen als auch unter den Kindern auf eine diskriminierungsfreie Sprache geachtet. Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen werden anhand von Spielen, Büchern, Projekten wertfrei erklärt und dem Kind spielerisch nähergebracht. Dabei vergessen wir nicht, dass der Aspekt der Sexualerziehung den Eltern obliegt. Zudem achten wir darauf, keine Stereotypen zu vermitteln oder zu versinnbildlichen, sondern haben Geschlechtergerechtigkeit zum Ziel. Dies beinhaltet unter anderem die gleichberechtigte Nutzung aller Räumlichkeiten sowohl für Jungen als auch für Mädchen, keine typischen Jungen- oder Mädchenfarben zuzuordnen oder Jungen nicht für den Außenspielbereich zu bevorzugen, weil man ihnen einen erhöhten Bewegungsdrang zuschreibt. Dem pädagogischen Personal ist bewusst, dass sich Kinder untereinander und auch den Erwachsenen gegenüber körperlich nähern und Zärtlichkeiten austauschen. Welche Nähe wir als pädagogisches Fachpersonal zulassen ist im Punkt 6.2 „Nähe- und Distanzverhalten“ aufgeführt. Um die körperliche Nähe und dem Neugierverhalten der Kinder untereinander kindgerecht zu begegnen, ist es zwingend erforderlich kindliche Sexualität und sexualisiertes Verhalten zu differenzieren. Deshalb sind im Folgenden die Merkmale kindlicher Sexualität und die Aspekte sexualisierten Verhaltens aufgezeigt. Die Merkmale kindlicher Sexualität sind folgende: ▪ spontan und verspielt ▪ gegenseitiges Entdecken/Erkunden- die Neugier ist zentral ▪ hat kein Ziel wie bspw. Befriedigung ▪ der Körper wird mit allen Sinnen wahrgenommen und erlebt ▪ ich-orientiert (egozentrisch) ▪ das Gefühl nach Nähe und Geborgenheit ist zentral ▪ unbefangen ▪ sexuelle Handlungen werden nicht bewusst als solches erlebt, da noch kein Bezug zur Sexualität vorhanden ist ▪ kein Machtgefälle – die Kinder sind etwa gleichalt bzw. ähnlich entwickelt Seite 14 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest In unserer Einrichtung dürfen sich die Kinder in einem geschützten Rahmen erkunden, in dem Glauben, „unter sich zu sein“. Das Fachpersonal behält die Erkundungsspiele der Kinder „im Blick“, um grenzverletzendes Verhalten frühzeitig zu erkennen und dem entgegenzuwirken. Dabei werden die Kinder verständnisvoll dazu angehalten sich nicht zu entkleiden, damit sie nicht durch andere weitere unbeteiligte Kinder durch Lachen bspw. beschämt werden. 5.4 Umgang mit sexuell übergriffigen Verhalten durch andere Kinder Das pädagogische Fachpersonal geht achtsam mit der psychosexuellen Entwicklung der Kinder um. Gezieltes oder wiederholtes sexuell übergriffiges Verhalten ist nicht zwingend auf erlebte sexuelle Gewalt zurückzuführen. Verschiedene Faktoren können ein Auslöser eines sexualisierten Verhaltens sein. Die Merkmale sexualisierten Verhaltens bzw. für sexualisierte Gewalt sind u.a. folgende: ▪ Eine Erkundung des Körpers mit deutlich jüngeren bzw. älteren Kindern ▪ Ein Kind wirkt bei Erkundungsspielen ängstlich, angespannt bzw. beschwert sich ▪ Kinder werden gedrängt, die Geschlechtsteile andere Kinder zu berühren oder oral zu stimulieren o.a. ▪ Körpererkundungsspiele mit Drohungen oder dem Zwang etwas geheim zu halten ▪ Körpererkundungsspiele mit wiederholten Verletzungen ▪ Ein über einen längeren Zeitraum übermäßiges Interesse an Körpererkundungsspielen ▪ Stark sexualisierte Sprache, Gesten oder Zeichnungen ▪ Exzessive selbstbefriedigende Gesten über einen längeren Zeitraum hinweg (kann auch ein Anzeichen einer Über- oder Unterforderung sein) ▪ Wiederholendes Zeigen der Genitalien Wird ein Kind Opfer sexualisierter Gewalt durch ein anderes Kind, so wird das Verhalten korrekt mit Fachbegriffen benannt und sofort gestoppt. Das Opfer ist zu schützen. Das ausführende Kind wird nicht als Täter tituliert und sein Verhalten beobachtet. Die Eltern der beteiligten Kinder werden informiert. Das Geschehene wird dokumentiert und bei sehr auffälligen sexualisierten Verhalten wird ein Kinderschutzbogen hinzugezogen und mitunter ein Verfahren nach § 8a SGBVIII eingeleitet. Der Verfahrensablauf ist unter Punkt 11.3 aufgeführt. Seite 15 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest 6. Partizipation der Kinder „Kinder haben das Recht, sich zu informieren, eine eigene Meinung zu haben und an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen.“ (3. Kinderrecht) 6.1 Worüber dürfen und sollen die Kinder mitentscheiden Kinder haben ein Recht darauf, in allen Belangen, die sie betreffen, mitentscheiden zu dürfen. Das basiert auf der Grundlage des 3. Kinderrechts und ist im § 45 SGB VIII (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung) im Absatz 3 verankert. Dieser besagt, dass zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung und Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden. In der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest haben wir uns viele Gedanken darüber gemacht, worüber die Kinder mitentscheiden und worüber sie nicht mitentscheiden sollen. Die Entscheidung darüber durchläuft einen steten Evaluationsprozess und wird stets überarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden die uns anvertrauten Kinder unter anderem in folgenden Bereichen und Prozessen wie unten beschrieben mit: Die Eingewöhnung: - Die Eingewöhnung verläuft nach dem Berliner Modell, wodurch die Kinder durch ihr Verhalten und ihre Bedürfnisse mitentscheiden, wie lange und in welcher Form sie eingewöhnt werden. - Jedes Kind darf zu Beginn seinen Platz unter den freien Garderobenplätzen wählen. Freispiel: - Das Kind bestimmt selbst, was, wo und mit wem es spielen möchte. - Es gibt eine Magnettafel, auf welcher sich Magnete mit den Bildern der Kinder und die einzelnen Spielecken der zugehörigen Gruppe befinden. Die Magnettafel wird unter Beobachtung durch das pädagogische Fachpersonal von den Kindern selbständig benutzt, indem sie ihre zugeordneten Magneten in die Spielbereiche einfügen und bei Bedarf dort ein Stoppschild positionieren, je nach Gruppenstärke, in welcher sie dort spielen möchten. - Wenn ein Kind eine Aktivität länger bzw. zu Ende ausführen möchte, während in der Gruppe ein anderer Programmpunkt ansteht, so sind die Fachkräfte bemüht, dem Wunsch des Kindes nach Möglichkeit nachzukommen. Raumgestaltung: - Veränderungen der Raumstrukturen werden mit den Kindern besprochen und gemeinsam umgesetzt. - Die Werke der Kinder werden in den Räumlichkeiten präsentiert, insofern das Kind dies wünscht. - Selbst erbaute bzw. gestaltete Objekte dürfen immer bis freitags stehen bleiben. Seite 16 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest Mahlzeiten: - Das Kind entscheidet in einem begrenzten Zeitfenster selbst, wann und mit wem es frühstücken möchte. - Wöchentlich wird mit den Kindern über Essenswünsche bzgl. des Frühstücksbüfetts gesprochen und diese werden dann zeitnah umgesetzt insofern dies möglich ist - Die Kinder teilen abwechselnd die Teller aus. - Das Kind darf sich unter Beobachtung des Fachpersonals beim Mittagessen seinen Teller selbst befüllen. - Das Kind entscheidet selbst, ob und wie viel es essen möchte. - Das Kind darf bei der Platzwahl mitentscheiden, dabei unterstützt die pädagogische Fachkraft aufgrund der Hilfebedürftigkeit des Kindes dessen Entscheidungsprozess. Schlafen: - Das Kind entscheidet, ob es schlafen möchte. - Das pädagogische Personal hält eine Ruhephase mit den Kindern, dabei werden Bücher in einer ruhigen Umgebung gelesen. - Das Kind sucht zu Beginn des Kindergartenjahres seinen Schlafplatz selbst aus. Wickeln: - Das Kind bestimmt nach Möglichkeit selbst, von wem es gewickelt wird. - Wenn sich das Kind komplett verweigert, gewickelt zu werden, darf die Fachkraft nicht zuwiderhandeln. Sollte es dennoch erforderlich sein, dass das Kind gewickelt wird, so müssen gegebenenfalls die Eltern kontaktiert werden. Regeln und Regelverstöße: - Die allgemeinen Regeln, welche innerhalb der Kindertagesstätte gelten, werden mit den Kindern besprochen und bei Bedarf und Sinnhaftigkeit angepasst. - Regelverstöße werden mit dem einzelnen Kind besprochen und die Maßnahme gemeinsam geklärt und entschieden. 6.2 Beschwerdeverfahren für die Kinder Das pädagogische Fachpersonal der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest hat das Projekt „Zicke Zacke Zanken und dann?“ erarbeitet. Grundlage dieses Projektes ist das Buch „So war das! Nein, so! Nein, so!“ von Kathrin Schärer. Bei diesem Projekt geht es darum, Kinder dazu zu sensibilisieren, auf ihre Gefühle zu achten und sie anzuhalten, diese auszudrücken. Die Pädagoginnen sprechen mit den Kindern gemeinsam über verschiedene Gefühle und deren Ausdrücke. Somit nehmen die Kinder diese bei sich selbst und auch bei anderen wahr. Es wird verdeutlicht, dass die Kinder verschiedene Möglichkeiten der Beschwerde haben, wenn sie negative Gefühle empfinden und Unmut in ihnen wächst. Sie können mit anderen Kindern über ihre Gefühle sprechen oder sie wenden sich an ihre Eltern oder an das pädagogische Fachpersonal. Mit den Kindern wird darüber gesprochen, dass es sehr wichtig ist, miteinander zu reden und wie man miteinander spricht eine wichtige Bedeutung hat. Dazu wurden für jedes Kind Arbeitsblätter vorbereitet. Diese Blätter werden von jedem Kind selbst bemalt, später Seite 17 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest einlaminiert, gelocht und zu einer Mappe gebunden. Die Mappen sind von den Kindern sehr persönlich gestaltet und haben eine wichtige Bedeutung für sie. In jedem Gruppenraum (ausgenommen U3-Bereich) gibt es eine sogenannte „Smiley-Tafel“. Diese ist in Kinderhöhe angebracht. Auf dieser Magnettafel befinden sich ein Smiley und ein sogenannter Frowney. Während der Smiley ein positives Gefühl darstellt, verkörpert der Frowney Unwohlsein bzw. Wut oder Trauer. Unter diesen Symbolen befinden sich Magnete mit den Gesichtern aller Kinder der Gruppe. Die Kinder können jederzeit ihren Magneten eines dieser Symbole zuordnen. Die Fachkräfte behalten die Tafel im Auge und besprechen mit den Kindern die Bewegungen der Magneten auf der Tafel. Im Kita-Alltag können die Kinder Beschwerden direkt an ihre Bezugspersonen richten. Falls die Kinder dies nicht möchten, wenden sie sich an ihre Eltern und diese übermitteln die Beschwerde an das pädagogische Fachpersonal. Diese Beschwerde kann auch anonym an das Personal schriftlich oder telefonisch weitergegeben werden. Jede Form der Beschwerde wird ernstgenommen und die Mitarbeiter*innen gehen dieser nach und versuchen der Unzufriedenheit entgegenzuwirken. Während des Morgenkreises werden häufig Ereignisse besprochen, welche im Alltag gut gelaufen sind und welche zur Unzufriedenheit geführt haben. Dabei erörtert das pädagogische Fachpersonal mit den Kindern gemeinsam, was geändert werden kann, damit alle zufriedener sind. 7. Elternarbeit in der Kindertagesstätte Johannes-Nest Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern setzt eine gute pädagogische Arbeit voraus. Sowohl die Familie als auch die Kindertagesstätte sind für die Entwicklung des Kindes prägend. Für einen positiven Entwicklungsverlauf des Kindes ist es von besonderer Bedeutung, dass die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Familie nicht separiert gesehen oder gar konfliktbehaftet ist, sondern sich das pädagogische Personal und die Familie als Erziehungspartnerschaft verstehen. 7.1 Informationsweitergabe und Transparenz der pädagogischen Arbeit § 9 Abs.1 KiBiz - Zusammenarbeit mit den Eltern „Das Personal der Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes. Dazu ist den Eltern mindestens einmal im Kindergartenjahr ein Gespräch über die Entwicklung ihres Kindes, seine besonderen Interessen und Fähigkeiten sowie geplante Maßnahmen zur gezielten Förderung des Kindes anzubieten. Eltern, die Kommunikationsunterstützung benötigen und deren Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden, haben die Rechte aus § 8 Absatz 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2003 (GV NRW. S. 766) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Seite 18 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest Kommunikationsunterstützungsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2004 (GV. NRW. S. 336) in der jeweils geltenden Fassung.“ Mit der Anmeldung des Kindes werden die Eltern mit dem Kind durch die gesamte Kindertageseinrichtung begleitet und können Fragen stellen. Die Kitaleitung erklärt die Räumlichkeiten und Gruppen. Den Eltern wird die Konzeption zur Durchsicht bereitgestellt. Dementsprechend bekommen sie schon vor dem Eintritt ihrer Kinder in die Kindertagesstätte einen umfassenden Eindruck. Mit der Eingewöhnung nach dem Berliner Modell begleiten Eltern ihre Kinder für den für das Kind notwendigen Zeitraum in die Kita und bekommen in dieser Zeit einen Überblick über den Kitaalltag. Nach den ersten Wochen werden die Eltern durch die Kitaleitung sowohl schriftlich als auch mündlich über die Kindertagesstätte betreffende Termine informiert. Darüber wird eine Jahresübersicht an alle Eltern per E-Mail, über das Kindergartenpostfach oder durch das pädagogische Personal persönlich verteilt. Die pädagogischen Fachkräfte sind im regelmäßigen Austausch mit den Eltern über die Aktivitäten ihrer Kinder innerhalb der Kindertagesstätte und werden zudem über die regelmäßigen Angebote wie beispielsweise Turnen, Vorschule, biblische Geschichte und Forscherwerkstatt schriftlich informiert. Die aktuellen Themen innerhalb der Kitagruppe werden mit den Eltern kommuniziert und ausgehangen. Für Fragen und Themen ist das pädagogische Personal während der Öffnungszeiten stets ansprechbar. Zudem finden regelmäßig Entwicklungsgespräche über das Kind statt, um den Eltern beratend zur Seite zu stehen. 7.2 Beteiligung der Eltern §9a Abs.1 KiBiz - Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung „In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. Das Verfahren über die Zusammensetzung der Gremien in der Tageseinrichtung und die Geschäftsordnung werden vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt, soweit in diesem Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist. Bei Wahlen und Abstimmungen haben Eltern eine Stimme je Kind. Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.“ Die Eltern können sich stets mit Anregungen oder Kritik an die Kitaleitung bzw. das pädagogische Fachpersonal wenden. Einmal jährlich wird durch die Eltern in der Kindertagesstätte der Elternrat gewählt. Durch den Elternrat können ebenso Anregungen oder Kritik transportiert werden, insbesondere wenn Themen mehrere Eltern betreffen. Der Elternrat nimmt an Kitagremien teil. Die Eltern sind an gemeinsamen Veranstaltungen wie Gottesdiensten oder Festivitäten wie das Frühlingsfest oder andere in ihrer Mitarbeit beteiligt. Die Mitarbeit wird gemeinsam mit der Kitaleitung und dem Elternrat organisiert. Zum gemeinsamen Informationsaustausch oder auch nur zum Kennenlernen steht den Eltern im Eingangsbereich der Kindertagesstätte das sogenannte Elterncafé zur Verfügung. Hier können sich Eltern einen Kaffee oder Kakao zubereiten und die für sie vorbereiteten Sitzmöglichkeiten Seite 19 von 52
Kinderschutzkonzept der evangelischen Kindertagesstätte Johannes-Nest nutzen. Dies wird insbesondere während der Eingewöhnungszeit von den Eltern häufiger genutzt. 7.3 Angebote für Eltern § 9 Abs. 2 KiBiz - Zusammenarbeit mit den Eltern „Das pädagogische Personal berät und unterstützt die Eltern und Familien im Rahmen seiner Kompetenzen zu wichtigen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.“ Eine offene Sprechstunde zur Familienberatung und einer Clearing-Beratungsstelle für familiäre Schwierigkeiten und alle damit verbundenen sozialen Fragestellungen werden monatlich durch Mitarbeiter*innen des Diakonischen Werkes im Familienzentrum Johannes- Nest angeboten. Es finden regelmäßig Veranstaltungen zu Erziehungsthemen mit Referent*innen statt. Eltern, die Beratung in begabungspädagogischen Angelegenheiten wünschen, weil sie denken, ihr Kind könne hochbegabt sein, können individuelle Termine vereinbaren. Dies gilt auch für Eltern, die eine Lese- bzw. Rechtschreibschwäche bei ihrem Kind vermuten oder Beratung zur Gesundheits- und Bewegungsförderung wünschen. Zudem gibt es das Angebot der Beratung, wenn Eltern eine Tagesmutter benötigen. Für alle Beratungsangebote sind die pädagogischen Fachkräfte durch Zusatzqualifikationen qualifiziert. 7.4 Beschwerdeverfahren für die Eltern Die Art der Beschwerde bestimmt den Beschwerdeverlauf. Betrifft die Beschwerde das eigene Kind innerhalb der Kitagruppe, so ist es gewünscht, dass die Eltern sich zunächst an die zuständige pädagogische Fachkraft bzw. an die Gruppenleitung wenden. Je nach Art der Beschwerde wird ein Termin festgelegt, um das Problem ungestört und ausführlich zu erörtern. Dabei ist es den pädagogischen Fachkräften bewusst, genau zuzuhören, um den Inhalt des Anliegens zu erfassen. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten aktiv daran, dem Anliegen der Eltern nachzukommen. Die Beschwerde wird gegebenenfalls dokumentiert. Sollten Eltern dennoch das Gefühl haben, nicht gehört worden zu sein, so sieht der Beschwerdeverlauf vor, die Kitaleitung oder gegebenenfalls direkt oder als nächste Instanz den Träger bzw. die Trägervertreter*innen hinzuzuziehen. Wünschen Eltern Anonymität, so richten sie ihre Beschwerde direkt an die Kita-Leitung bzw. an die Vertrauenspersonen* des Trägers, welche ihnen Anonymität gewähren. Dies kann auch schriftlich oder telefonisch geschehen Betrifft die Beschwerde allgemeine Angelegenheiten der Kindertagesstätte, so wenden sich die Eltern persönlich an die Kindergartenleitung oder ziehen den Elternrat hinzu. Dieser trägt die Beschwerde in seiner Funktion an die Kindergartenleitung weiter. Einmal jährlich wird eine anonyme Elternabfrage durchgeführt, um den Stand der Zufriedenheit unter den Eltern einzuschätzen. Die Zufriedenheitsabfrage wird ausgewertet und mit dem Elternrat besprochen. Seite 20 von 52
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