Schule Lütisburg von A-Z - Primarschule Lütisburg
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Primarschulgemeinde Lütisburg Schule Lütisburg von A-Z Schuljahr 2018/2019 Liebe Eltern Ihre Tochter, Ihr Sohn besucht unsere Schule in der Gemeinde Lütisburg. Die vorliegende Broschüre enthält die wichtigsten Informationen über den Schulbetrieb. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Leitfaden nützlich ist und wünschen Ihrem Kind einen guten Schulalltag.
Inhaltsverzeichnis (Schuljahr 2018/2019) Absenzen ....................................................................................................................... 5 Adressen ........................................................................................................................ 5 Ansprechpersonen/Lehrerschaft ............................................................................... 6 Arztuntersuch (Impfungen) ......................................................................................... 6 Basisschrift ...................................................................................................................... 6 Begabungsförderung .................................................................................................. 7 Besondere Schulanlässe.............................................................................................. 7 Besuchstage .................................................................................................................. 7 Beurteilungsgespräche Kindergarten/Zyklus 1/Zyklus 2 .......................................... 7 Bibliothek........................................................................................................................ 8 Blockzeiten .................................................................................................................... 8 Deutsch als Zweitsprache ........................................................................................... 8 Disziplinarmassnahmen ............................................................................................... 9 Einschulung.................................................................................................................... 9 Elternabende ................................................................................................................ 9 Elternbildungsanlässe................................................................................................... 9 Elternmitwirkung/Elterntreff ......................................................................................... 9 Exkursionen .................................................................................................................. 10 Fahrberechtigung ...................................................................................................... 10 Ferienplan .................................................................................................................... 10 Hausaufgabenhilfe .................................................................................................... 10 Homepage .................................................................................................................. 11 Integrative Schulform ISF ........................................................................................... 11 Jahresmotto ……………………………………………………………………………….11 Kindergarten ............................................................................................................... 12 Klassenlager (Schulverlegungswoche, Wintersportlager) ................................... 15 Kontakt- und Hausaufgabenheft/Kontaktmappe ................................................ 16 Kopfläuse ..................................................................................................................... 16 Krankheit ...................................................................................................................... 17 Lehrerweiterbildung ................................................................................................... 17 Leitbild .......................................................................................................................... 17 Mittagstisch ................................................................................................................. 18 Musikschule ................................................................................................................. 19 Neuer Lehrplan ........................................................................................................... 19 Notfallnummern .......................................................................................................... 19 Oberstufe - Übertritt.................................................................................................... 20
Primarschule ................................................................................................................ 20 Projekttage (-wochen) .............................................................................................. 20 Promotion (Übertritt) .................................................................................................. 20 Religionsunterricht ...................................................................................................... 21 Religionsverantwortliche ........................................................................................... 22 Schulanfang im Schuljahr 2018/2019 ...................................................................... 22 Schulbus/Postauto (Transportberechtigung) ......................................................... 22 Schulleitung ................................................................................................................. 23 Schulpsychologischer Dienst .................................................................................... 24 Schulrat ........................................................................................................................ 24 Schulreisen ................................................................................................................... 25 Schulsozialarbeit SSA .................................................................................................. 25 Schulverwaltung ......................................................................................................... 26 Schulweg ..................................................................................................................... 27 Schulzahnarzt .............................................................................................................. 28 Schwimmunterricht .................................................................................................... 29 Sonderpädagogische Massnahmen ...................................................................... 30 Teamteaching ............................................................................................................ 30 Termine ......................................................................................................................... 30 Transport ...................................................................................................................... 30 Übertritt 1. Primarklasse/Oberstufe .......................................................................... 30 Urlaubsgesuche .......................................................................................................... 30 Velohelm...................................................................................................................... 31 Versicherungen .......................................................................................................... 31 Wahlpflichtfach ERG „Ethik, Religionen, Gemeinschaft" ..................................... 31 Wegzug aus der Gemeinde ..................................................................................... 31 Zahnprophylaxe ......................................................................................................... 32 Zeugnis ......................................................................................................................... 32 Znünikreis/Pausenregelung ....................................................................................... 33 Zyklus 1 (Kindergarten bis 2. Klasse)………….………………………………………..33 Zyklus 2 (3. bis 6. Klasse)………………………………………………………………… 34 Im Anschluss: Ferienplan Schuljahr 2018/2019 bis Schuljahr 2020/2021 Wocheneinteilung des Schuljahres 2018/2019 Schulbusfahrplan Bergregion Fahrplan Oberrindal - Lütisburg Fahrplan Kinder Dörfli - Lütisburg Termine / Notizen
Absenzen Die Eltern sind verpflichtet, für den lückenlosen Schulbesuch ihres Kindes zu sorgen. Sie melden jede Absenz des Kindes der Klassenlehrperson vor Unter- richtsbeginn. Wir bitten auch um direkte Absage bei den Therapielehr- personen (Logopädie, Schulische Heilpädagogik, Deutsch als Zweitsprache). Die Absenzen werden in das Kontaktheft/in die Kontaktmappe eingetragen. Die Lehrpersonen ihrerseits sind zu einer Nachfrage verpflichtet, wenn ein Kind ohne Begründung nicht in der Schule erscheint. Bei länger andauernden Absenzen von über 3 Tagen kann die Schulleitung ein Arztzeugnis des Kindes verlangen. Bei Absenzen während Lagerwochen von mehr als drei Tagen wird immer ein Arztzeugnis verlangt. → Krankheit, Urlaubsgesuche Adressen Kindergarten Oberdorf, Flawilerstrasse 50, 9604 Lütisburg 071 931 33 76 Primarschule Neudorf, Flawilerstrasse 27, 9604 Lütisburg 071 931 25 79 Oberstufe BuGaLu, Grämigerstrasse 6, 9606 Bütschwil 071 982 89 89 Schulverwaltung Nicole Figi, Flawilerstrasse 17, Postfach 22, 9604 Lütisburg 071 932 52 69 Schulleitung Remo Walder, Flawilerstrasse 27, 9604 Lütisburg 071 931 25 79 079 320 00 73 Schulsozialarbeit Noemi Heim, Toggenburgerstrasse 11, 9608 Ganterschwil 071 983 00 11 079 948 02 52 Koordination Mittagstisch Nicole Figi, Flawilerstrasse 17, Postfach 22, 9604 Lütisburg 071 932 52 69 Hauswart/Schulbus Thomas und Bea Oberlin, Flawilerstrasse 27, 9604 Lütisburg 071 931 25 79 079 639 05 50 Postautobetriebe, Urs Zehnder, Speerstrasse 30, 9604 Lütisburg 071 931 35 80 Mobile 079 420 24 86 5
Grämiger AG, Hofackerstrasse 1, 9606 Bütschwil 071 983 22 42 Mobile Grämiger-Bus 079 371 80 06 Ansprechpersonen/Lehrerschaft Bei Problemen und Fragen aller Art ist die erste Ansprechperson immer die Klassenlehrperson. Kindergarten Herr Christian Zehnder 078 625 00 38 Kindergarten Frau Rahel Kirchner 076 688 74 29 1. Klasse Frau Stefanie Hollenstein 071 910 08 47 2. Klasse Frau Melanie Thurnheer 079 489 40 14 3. Klasse A Frau Karin Buchschacher 079 716 88 25 3. Klasse B Frau Annina Deane 079 769 26 73 4. Klasse Frau Sabrina Rechsteiner 079 817 93 27 5. Klasse Herr Remo Walder/ 071 931 30 69 Frau Jeannette Gygax 071 983 01 54 6. Klasse Frau Angela Rohrer 079 372 89 54 Fachlehrpersonen siehe Stundenplan Arztuntersuch (Impfungen) Gemäss Verordnung über den Schulärztlichen Dienst sind im Kindergarten und in der 5. Klasse schulärztliche Untersuche über den Gesundheitszustand der Kinder vorgeschrieben. Die Untersuchungen erfolgen durch Ihren Haus- oder Kinderarzt und müssen bestätigt werden. Sie werden zu gegebener Zeit über die Schulverwaltung informiert. Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Der Arzt wird den Ent- wicklungsstand Ihres Kindes prüfen und Sie über mögliche Impfungen auf- klären. Die Schulgemeinde beteiligt sich gemäss kantonalen Vorgaben mit je CHF 50.00 an den Untersuchungen. Dr. med. Martin Schocher, Bahnhofstrasse 21, 9606 Bütschwil, steht der Schulgemeinde beratend zur Seite. Basisschrift Im Kanton St. Gallen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 die Deutschschweizer Basisschrift obligatorisch. Die einzelnen Buchstaben dieser Schrift lernen die Kinder in der 1. Klasse schreiben. In der Primarschule Lütisburg haben wir bereits im Schuljahr 2015/2016 mit der Einführung der Basisschrift begonnen. In der 2. Klasse werden die Buchstabenformen vertieft und die Schreib- bewegungen automatisiert, sodass die Buchstaben mit Schwung geschrieben werden können. Die Kinder schreiben bei den Kleinbuchstaben, die auf der Grundlinie enden, aus dem Schwung heraus eine Rundwende. 6
In der 3. Klasse werden Buchstaben dort verbunden, wo es sich aus der Schreibbewegung ergibt. Im Unterricht werden die möglichen Verbindungen thematisiert und wichtige Verbindungen geübt. Ziel ist es, dass das einzelne Kind eine zügige, leserliche, individuelle Hand- schrift entwickelt. Zudem wird Wert daraufgelegt, dass sich das Kind beim Schreiben eine gesunde, entspannte Körper- und Stifthaltung angewöhnt. Das Schreiben mit dem Füllfederhalter (Fülli) ist nicht mehr obligatorisch. Als Schreibgeräte neben dem Bleistift sollen ab der 3. Klasse auch dünne Filzstifte und Roller eingesetzt werden. Begabungsförderung Zusammen mit der Primarschule Bütschwil-Ganterschwil bieten wir zwei Lektionen Begabungsförderung an. Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Klas- se, die zusätzliche Herausforderungen suchen und über einen ausgeprägten Lernwillen verfügen, werden meist über die Lehrpersonen für das Programm vorgeschlagen. Verbunden mit dem Angebot ist die Auflage, allfällig verpassten Schulstoff nachzuarbeiten. Wir freuen uns, motivierte Heran- wachsende möglichst kompetent in ihren Arbeiten und Projekten zu begleiten. Im Schuljahr 2018/2019 findet die Begabungsförderung in Lütisburg statt. Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Klasse erhalten alle zwei Wochen eine Doppellektion Begabungsförderung in Lütisburg. Die Zuteilung erfolgt auf Empfehlung der Lehrperson, die auch die Eltern informiert. Besondere Schulanlässe Dazu gehören Exkursionen, Klassenlager, Projekttage oder -wochen und Schulreisen. Sie sind Teil des Unterrichts und werden frühzeitig angekündigt. Dabei können Abweichungen zu den Blockzeiten entstehen. → Exkursionen, Klassenlager, Projekttage (-wochen), Schulreisen Besuchstage Einmal im Jahr finden offizielle Schulbesuchstage statt. Eltern oder Erziehungs- berechtigte können nach Absprache mit der Lehrperson jederzeit Unterrichts- stunden des Kindes besuchen. → Termine Beurteilungsgespräche Kindergarten/Zyklus 1/Zyklus 2 Das Beurteilungsgespräch verstärkt die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule im Hinblick auf Förderung und Gestaltung der Schullaufbahn des Kindes. 7
Pro Schuljahr findet mindestens ein Beurteilungsgespräch statt, frühestens gegen Ende des ersten Semesters. Eingeladen sind die Erziehungs- berechtigten und wenn möglich und sinnvoll das Kind sowie die Schulische Heilpädagogin oder Therapeutin. → Promotion (Übertritt), Zeugnis Bibliothek Jede Klasse besucht regelmässig die Schulbibliothek, die eine grosse, umfang- reiche Auswahl an Bilder-, Comic-, Kinder- und Sachbüchern bietet. Die Bibliotheksbücher sind Eigentum der Schulgemeinde. Die Bücher sind sorg- fältig zu behandeln. Kommt ein Buch beschädigt, verkritzelt oder gar nicht mehr zurück, wird eine Entschädigung von Franken 20.00 verlangt. Das Buch wird vorne mit einem Datumsstempel für die Rückgabe versehen. Es ist jeder- zeit möglich, die Ausleihfrist zu verlängern. Dafür muss das Buch aber vorher neu abgestempelt und deshalb auf das Rückgabedatum hin in die Schule gebracht werden. Blockzeiten Im Kindergarten und in der Primarschule findet der Unterricht an den Vormittagen in Blockzeiten statt. Während vier Lektionen, d. h. von 08.05 – 11.45 Uhr, sind sämtliche Schüler- innen und Schüler in der Schule. Im ersten Kindergartenjahr können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion ab- melden. Während der Blockzeit fällt kein Unterricht aus. Sollten Lehrpersonen während den Blockzeiten abwesend oder krank sein, wird eine Betreuung gewährleistet. Ausfälle an den Nachmittagen sind möglich. Ausserordentliche Stundenplanänderungen oder besondere Schulanlässe werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt. Deutsch als Zweitsprache Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist die wichtigste Voraussetzung für eine allgemeine Integration in unsere Lebens-, Schul- und Arbeitswelt. Sie erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten: Eltern, Lehrpersonen, schulische Beratungsdienste, Schul- und Gemeinde- behörden. Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund hat das Ziel, diesen Kindern eine solide sprachliche Grundlage zu vermitteln, damit sie sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen können. Über Zuweisung und Dauer der Förderung entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit Klassenlehrperson und Eltern. 8
Disziplinarmassnahmen Disziplin darf heute nicht mehr im Sinne eines blinden Gehorsams verstanden werden, sondern ein Ziel ist das Erreichen vorgegebener Lernziele bei gleichzeitiger Achtung der Persönlichkeit sowohl der Schüler als auch der Lehrperson. Schulische Lernerfolge sind das Ergebnis eines planmässigen Unterrichts, einer systematischen Klassenführung und gemeinsamer Absprachen. Wenn das Verhalten der Schüler zu Beanstandungen Anlass gibt, können Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. Dazu gehören zusätzliche Hausaufgaben, Arbeit ausserhalb der Unterrichtszeit u. a. m. Anlässlich des Beurteilungsgesprächs informiert die Lehrperson die Eltern über mangelhaftes Verhalten. Einschulung → Kindergarten Elternabende Elternabende und Elterngespräche sind obligatorische Anlässe und müssen von mindestens einem Elternteil besucht werden. Eltern, die ihre Mitwirkungs- pflicht verletzen, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden. Elternbildungsanlässe Elternbildungsanlässe werden bei Bedarf organisiert. Elternmitwirkung/Elterntreff Die gemeinsamen Ziele von Schule und Eltern 1 liegen in der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Dabei steht die Gesamtentwicklung des Kindes im Zentrum. Um diese Ziele wahrnehmen und verfolgen zu können, arbeiten Schule und Eltern zusammen. Ziel der Elternmitwirkung ist ein starkes Dreieck „Schule – Eltern – Schülerinnen und Schüler“, das bewusst an gemeinsamen Zielen und Interessen arbeitet. In der Elternmitwirkung haben Eltern eine Möglichkeit, sich in der Schule zu engagieren. Seit November 2014 besteht in der Primarschule Lütisburg eine Elternmit- wirkung unter dem Namen „Elterntreff“. Jeweils zu Beginn des Schuljahres werden neun Elterndelegierte aus allen Klassen des Kindergartens und der Primarschule gewählt und den Klassen zugeteilt. Für Anliegen und Fragen rund um unsere Schule nehmen Sie bitte direkt mit den entsprechenden Eltern Kontakt auf. 1 Unter dem Begriff «Eltern» verstehen wir zusammenfassend alle Erziehungsberechtigten und alle, die im Alltag für Kinder und Jugendliche verantwortlich sorgen. 9
An den Sitzungen des Elterntreffs sind auch die Schulleitung und eine Lehrervertretung dabei. Die Primarschule Lütisburg bedankt sich bei den Elternvertretern für ihr Mitdenken und Mitwirken! Exkursionen Exkursionen sind Teil des Unterrichts. Sie dienen der Vertiefung und der Erweiterung des in der Schule erarbeiteten Stoffes und werden von der Klassenlehrperson begleitet. → Besondere Schulanlässe, Klassenlager, Schulreisen Fahrberechtigung → Schulbus/Postauto (Transportberechtigung) Ferienplan Den Ferienplan finden Sie am Ende der Informationsbroschüre. Hausaufgabenhilfe Die Primarschule Lütisburg bietet eine Hausaufgabenhilfe an folgenden Tagen an: Montag: 15.45 – 17.15 Uhr Dienstag: 15.45 – 17.15 Uhr Donnerstag: 15.45 – 17.15 Uhr Freitag: 16.35 – 17.15 Uhr Im Lehrplan des Kantons St. Gallen wird der Nutzen der Hausaufgaben wie folgt definiert: Hausaufgaben ….. …. sollen selbständig gelöst werden können. …. festigen das Gelernte. …. fördern das selbständige Arbeiten. …. dienen der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken. Das Angebot richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler der ersten bis sechsten Klasse, welche beim Lösen der Aufgaben zu Hause keine adäquate Hilfe in Anspruch nehmen können. Schülerinnen und Schülern wird die Möglichkeit geboten, die Aufgaben unter Aufsicht zu erledigen. Fragen und Probleme können direkt mit der Hausaufgabenhelferin besprochen werden. Die Anmeldung für die Hausaufgabenhilfe erfolgt über Empfehlung der Klassenlehrperson oder auf Wunsch der Eltern an die Schulleitung. Einmal angemeldet, ist der Besuch der betreuten Stunde obligatorisch. Die Hausauf- gabenhilfe ist für die Eltern kostenlos. Der Transport ist Sache der Eltern. 10
Homepage Die Schule Lütisburg führt eine Homepage www.schuleluetisburg.ch, die laufend ergänzt wird. Sie finden dort Termine für schulische Anlässe, Berichte aus dem Schulgeschehen, wichtige Adressen und Ansprechpersonen, verschiedene Formulare, Ferienpläne u. a. m. Auf der Homepage werden regelmässig Fotos über schulische Anlässe, Veranstaltungen, von Projektwochen, Projekttagen, Lagern etc. publiziert. Jährlich fragen wir bei den Erziehungsberechtigten nach, ob Sie mit der Ver- öffentlichung von Fotos Ihres Kindes einverstanden sind. Falls Sie während dem Schuljahr diese Berechtigung zurückziehen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Schulleitung in Verbindung. Anregungen oder Ergänzungen richten Sie bitte an die Schulverwaltung. Integrative Schulform ISF Ziel der Integrativen Schulform in Lütisburg ist es, möglichst alle Kinder in der Regelklasse zu integrieren. In Zusammenarbeit mit den Fachpersonen, den Lehrpersonen und den Eltern werden die Kinder in der Entwicklung ihres Selbstbewusstseins, ihres Sozialverhaltens und ihrer schulischen Leistungs- fähigkeit gefördert. Wenn immer möglich, sollen auch Kinder mit Schulschwierigkeiten, besonderen Lernvoraussetzungen oder leichten Entwicklungsverzögerungen den Kindergarten und die Primarschule in Lütisburg besuchen. Heilpädagogische Unterstützung erhalten die Kindergartenkinder und Primar- schulkinder durch eine Fachperson für Schulische Heilpädagogik oder andere Fachpersonen in Einzel- und Gruppenförderung sowie im Teamteaching mit der Lehrperson. Bei Bedarf können Fachpersonen für Legasthenie, Dyskalkulie, Nachhilfe, Rhythmik, Psychomotorik oder Begabungsförderung beigezogen werden. Eine Fachperson für Logopädie therapiert Kindergartenkinder und Schulkinder mit Sprachproblemen. In das Konzept sind Lektionen für Kinder mit Migrationshintergrund und Hausaufgabenunterstützung integriert. Jahresmotto Jedes Schuljahr stellen wir unter ein Motto, das die Kinder und Erwachsenen unserer Schule begleiten soll. Dieses Jahresmotto wird vom Lehrerteam festge- legt und eine Projektgruppe widmet sich der Umsetzung der Ziele im Unter- richt. Soziale und pädagogische Ziele werden festgelegt und umgesetzt. Die Schulleitung überprüft, ob die Qualitätsstandards eingehalten werden. Auch Spezialanlässe und Projektwochen werden organisiert, welche der Vertiefung des Jahresmottos dienen. 11
Kindergarten Kindergarten – Allgemeine Informationen Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe und dauert zwei Jahre. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Einschu- lung findet mit dem Eintritt in den Kindergarten statt, somit dauert die Schulzeit insgesamt elf Jahre. Die Kinder werden am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig: Sie treten auf Beginn des neuen Schuljahres in den ersten Kindergarten ein. Eine Vorverlegung des Eintritts in den Kindergarten ist nicht möglich. Ein Aufschub der Einschulung in den Kindergarten ist nur in Aus- nahmefällen vorgesehen. Der Schulrat entscheidet auf Antrag der Eltern. Er kann dazu den Schulpsychologischen Dienst oder einen Kinderarzt beiziehen. Kindergarten – Organisation Falls Ihr Kind bis zum 31. Juli vier Jahre alt wird, besucht es ab August den Kindergarten in unserer Primarschule. Anmeldeunterlagen erhalten Sie anlässlich des Einschulungsabends oder über unsere Schulverwaltung. Melden Sie sich bitte bei unserer Schulsekretärin, Frau Nicole Figi (071 932 52 69). Die Kindergartenanmeldungen müssen bis 30. April bei der zuständigen Schulrätin eintreffen. Ein Gesuch um Rückstellung richten Sie ebenfalls bis Ende April an unseren Schulratspräsidenten, Herr Josef Rütsche, Kirchstrasse 8, 9604 Lütisburg. Ende Mai werden Sie von uns die definitive Einteilung Ihres Kindes in den Kindergarten erhalten. Im ersten Kindergartenjahr findet der Unterricht jeden Morgen während vier Lektionen statt. Die Eltern können ihr Kind vierteljährlich für die erste Morgen- lektion abmelden. An den Nachmittagen findet kein Unterricht statt. Im zweiten Kindergartenjahr besuchen die Kinder den Unterricht jeden Morgen während vier Lektionen sowie zusätzlich an zwei Nachmittagen während je zwei Lektionen. Obwohl der Kindergarten Teil der Volksschule ist, hat er doch eine besondere Stellung und verschiedene Eigenheiten. So steht beispielsweise das spielerische Lernen im Vordergrund. Mit den zahlreichen Erfahrungen in der Klassengemeinschaft und durch gezielte Lern- und Beschäftigungsangebote werden die Kinder auf die erste Klasse vorbereitet. 12
Kindergarten 1 – Konzept Schuljahr 2018/2019 Normalablauf „Räupli“ Termine Möglichkeiten Quartal 1 (bis Herbstferien) 30.04.2018 Antrag Rückstellung an SR. - Start 08.55 Uhr in der Meldung für Start bereits um Stammklasse 08.05 Uhr an R. Walder. - Schulbusbetrieb 06.07.2018 - betreut in Stammklasse Quartal 2 (bis Sportferien) Meldung für Start bereits um - Start 08.55 Uhr in der Stammklasse 28.09.2018 08.05 Uhr an R. Walder. - betreut in Stammklasse - Schulbusbetrieb Quartal 3 (bis Frühlingsferien) Meldung für Start erst um - Start 08.05 Uhr mit 08.55 Uhr an R. Walder. Einstiegslektion, alle - Transport durch Eltern Räupli zusammen 25.01.2019 - Gemeinsamer Start in der - Start 08.55 Uhr in der Stammklasse um 08.55 Stammklasse Uhr Meldung für Start erst um Quartal 4 (bis Sommerferien) 08.55 Uhr an R. Walder. - Start 08.05 Uhr in der 05.04.2019 - Transport durch Eltern Stammklasse für alle - Kein Startritual um 08.55 Uhr Kindergarten - Informationen der Kindergartenlehrpersonen Erster Kindergartentag Am ersten Schultag des neuen Schuljahres findet der Kindergarten in getrennten Gruppen statt: Die Kindergartenlehrperson erwartet ihre grossen Kindergärtner (Schmetterlinge) um 08.05 Uhr im Kindergarten. Schulschluss ist nach Stundenplan um 11.45 Uhr. Die Kinder müssen nicht mehr von den Eltern begleitet werden. Am Montagnachmittag haben die Schmetterlinge keinen Kindergarten, weil die Kindergartenlehrpersonen die neuen Räupli alleine zum ersten Kindergartentag empfangen. Die neu in den Kindergarten eintretenden Kindergärtner (Räupli) werden am ersten Schultag um 13.45 Uhr in ihrem Kindergarten erwartet. Ein Elternteil begleitet sie zu diesem ersten grossen Schritt. Bitte begleiten Sie Ihr Kind in den Kindergarten und verabschieden sich dann von ihm, um es um 15.25 Uhr wieder abzuholen. Diese Verabschiedung ist schon am ersten Tag wichtig, damit sich das Kind gut an den neuen Rhythmus gewöhnt. Ab Dienstag gilt der normale Stundenplan. 13
Finken Die Finken sollten geschlossen sein, damit sie beim Hüpfen, Tanzen oder Springen nicht verloren gehen (keine Birkenstöcke). Für jedes Kind hat es einen Finkensack im Kindergarten. Kleidung Jede Pause wird draussen verbracht. Bitte achten Sie immer auf eine wetter- gerechte Kleidung. Zudem kann es vorkommen, dass die Kleider beim Spielen, Malen und Basteln schmutzig werden. Ziehen Sie daher Ihrem Kind Kleider an, die solche Aktivitäten erlauben. Kindergartenpost Wichtige Informationen und Elternbriefe werden von den Kindern in der „Chindi-Post“ nach Hause gebracht. Bitte achten Sie jeweils auf diese Post aus dem Kindergarten. Das Kind nimmt die "Chindi-Post" am nächsten Tag geleert wieder in den Kindergarten mit. Znüni Wir essen jeweils am Vormittag gemeinsam Znüni. Am Nachmittag gibt es keine Zvieripause. Bitte geben Sie Ihrem Kind etwas Gesundes zum Essen mit. Süssigkeiten und Chips sind im Kindergarten nicht erlaubt. Bitte verpacken Sie den Znüni in einem Tupperware oder einem Plastiksäckli (nicht in Alufolie). Die Kinder haben im Kindergarten jederzeit die Möglichkeit, Wasser zu trinken. Es ist deshalb nicht notwendig, Getränke in Flaschen mitzugeben. Geburtstage Die Geburtstage werden in jedem Kindergarten individuell gefeiert. Sie werden frühzeitig über den Ablauf informiert. Turnen Jeweils nur am Turntag wird das Turnzeug mit in den Kinder- garten gebracht und am gleichen Tag auch wieder nach Hause genommen. Wegen der Verletzungsgefahr tragen die Kinder Turnschuhe (ohne schwarze Sohle). Geben Sie Ihrem Kind eine Trinkflasche mit Wasser mit. In den ersten zwei Schulwochen des neuen Schuljahres gehen wir noch nicht Turnen, da sich die Kinder zuerst eingewöhnen müssen. Waldmorgen Wenn der Morgen im Wald verbracht wird, geben die Kindergartenlehrperso- nen den Kindern den Waldanhänger einen Tag vorher mit nach Hause. Die Kinder tragen der Witterung entsprechende Kleidung und nehmen einen Znüni und eine Getränkeflasche im Rucksack mit. Bitte suchen Sie Ihr Kind nach einem Waldmorgen gründlich nach Zecken ab. 14
Absenzen Wenn ihr Kind wegen Krankheit oder aus einem sonstigen Grund abwesend sein sollte, informieren Sie die Kindergar- tenlehrperson bitte immer telefonisch vor dem Unterricht. Wenn ein Kind nach den ersten zehn Minuten nicht er- scheint, nimmt die Kindergartenlehrperson mit Ihnen Kon- takt auf. Sobald Ihr Kind wieder in den Kindergarten kommt, geben Sie ihm das ausgefüllte Urlaubs- und Absenzenheft mit. Wichtige Informationen für die Kindergartenlehrperson Leidet Ihr Kind an einer Krankheit, einer Behinderung oder an einer Allergie, welche die Kindergartenlehrperson kennen sollte? Nimmt Ihr Kind regelmässig ein Medikament zu sich? Bitte nehmen Sie in solchen Fällen unbedingt Kontakt auf, damit die Kindergartenlehrperson im Kindergartenalltag richtig reagieren kann. Urlaubshalbtage Sie haben das Recht, Ihr Kind an zwei Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht freizustellen. Das Urlaubsgesuch muss mindestens zwei Tage im Voraus bei der Kindergartenlehrperson eingereicht werden (via Urlaubs- und Absenzenheft). Besuchstage Einmal im Jahr finden die offiziellen Besuchstage statt. Gerne dürfen Sie uns aber auch unter dem Jahr besuchen. Sie sind im Kindergarten jederzeit herzlich willkommen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich vorher anzumelden, da sich nicht jeder Unterricht für einen Besuch eignet. Bitte besuchen Sie uns aber im ersten Monat noch nicht, damit die Kinder sich gut an den Kinder- gartenablauf gewöhnen können. Elternkontakte Der Kontakt zwischen Elternhaus und Kindergarten ist sehr wichtig. Wenn Probleme auftauchen oder Sie ein Anliegen haben, sind die Kindergarten- lehrpersonen froh, wenn Sie sich direkt an sie wenden. Gerne stehen sie Ihnen auch für persönliche Gespräche ausserhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung. Elternabend Die Kindergartenlehrpersonen laden Sie bereits jetzt herzlich zum Elternabend ein, der Anfang Schuljahr 2018/2019 stattfindet. Eine Einladung mit weiteren Informationen werden Sie noch erhalten. → Einschulung Klassenlager (Schulverlegungswoche, Wintersportlager) Klassenlager sind eine wertvolle Bereicherung und Ergänzung des Unterrichts und prägen sich in der späteren Erinnerung bei vielen ehemaligen Schülern als eigentliche Höhepunkte der Schullaufbahn ein. Neben verschiedenen, dem Lagerort angepassten Aktivitäten, stellt das bewusste gemeinsame 15
Gestalten einer Lagergemeinschaft ein wichtiges Ziel jedes Klassenlagers dar. Dem Alter entsprechend sollen die Kinder und Jugendlichen möglichst viel Mitverantwortung tragen und bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Lagers intensiv miteinbezogen werden. → Zyklus 2 Kontakt- und Hausaufgabenheft/Kontaktmappe Alle Klassen der Primarschule führen ein Kontakt- und Hausaufgabenheft. Die 1. und 2. Klasse in Form einer Kontaktmappe, die 3. bis 6. Klasse in Form eines Kontaktheftes. Täglich werden darin die Hausaufgaben eingeschrieben. Die Eltern haben so die Kontrolle über die Hausaufgaben und können die Arbeiten ihrer Kinder mitverfolgen. Auch können Eltern und Lehrpersonen gegenseitig Mitteilungen und Informationen in diesen Heften notieren. Damit Eltern und Lehrer wissen, dass die Informationen gelesen wurden, quittieren sie diese jeweils mit ihrer Unterschrift. Einträge können beispielsweise sein: Probleme mit den Hausaufgaben, abmelden von Schwimm- oder Turnunter- richt, Abwesenheit wegen Arztbesuch, Fragen zur Schulorganisation, Bitte um ein Elterngespräch, Kurzinformationen zu einem Schulanlass etc. Die Kontakt- mappe bzw. das Kontaktheft ersetzen aber keinesfalls das direkte Eltern- gespräch. Persönliche Informationen benötigen immer noch ein Gespräch. Auch die Entschuldigungen von Absenzen werden durch die Eltern in diesen Heften eingetragen. Ebenso werden die zwei zur Verfügung stehenden Urlaubshalbtage mindestens zwei Tage vorher von den Eltern beantragt und durch die Lehrpersonen bewilligt. Die Liste über die nicht erledigten Hausaufgaben befindet sich ebenfalls im Kontakt- und Hausaufgabenheft. Eltern unterschreiben hier versäumte Hausaufgaben. Bei mehr als 7 Einträgen erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Schulleitung und bei mehr als 10 Einträgen pro Semester muss mit einer ungenügenden Arbeitshaltungsnote im Zeugnis gerechnet werden. Bei Verlust des Kontakt- und Hausaufgabenhefts bzw. der Kontaktmappe ziehen wir einen Unkostenbeitrag von Franken 10.00 ein. Im Kindergarten wird kein Kontaktheft geführt. Für die Entschuldigungen von Absenzen bekommen alle Kindergärtner pro Schuljahr ein Absenzen- und Urlaubshalbtage-Heft. Kopfläuse Gerade nach den Ferien treten vermehrt Kopfläuse auf. Befallen werden vor allem Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 20 Jahren, besonders aber die 5- bis 10-jährigen. Auch vor sauberen, gepflegten Kinderköpfen schrecken Läuse nicht zurück. Gerade lange Haare bieten günstige Bedingungen für das Einnisten von Kopfläusen. Die Befall- saison ist hauptsächlich im Sommer und Herbst. 16
Normales Haarewaschen entfernt die Läuse nicht. Es ist eine spezielle Behandlung notwendig. Damit ein rasches Ausbreiten der Kopfläuse vermieden werden kann, wenden Sie sich bei einem Befall unverzüglich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Die Fachperson für unsere Schule, Frau Judith Raschle, untersucht die Kinder der betroffenen Klassen auf Kopfläuse und informiert Sie über das weitere Vorgehen und die zu verwendenden Hilfsmittel. Wir bitten die Eltern, die von Judith Raschle vorgeschlagenen Massnahmen durchzuführen, um die Verbreitung der Kopfläuse zu verhindern. Weitere interessante Informationen finden Sie unter www.kopfläuse.ch. Krankheit Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson vor der ersten Schulstunde mitzuteilen. → Absenzen, Urlaubsgesuche Lehrerweiterbildung An 1 ½ Tagen pro Schuljahr wird der Unterricht für Ihre Kinder ausfallen. Dann treffen sich alle Lehrpersonen des Schulteams zu einer gemeinsamen Weiter- bildung. Die meisten Weiterbildungstage finden in der schulfreien Zeit statt. Im Schuljahr 2018/2019 treffen sich alle Lehrpersonen der BuGaLu-, Primar- und Oberstufenschulgemeinden am 02. November 2018 zu einer gemeinsamen Weiterbildung. Der neue Fachbereich Informatik und Medien steht dabei im Zentrum. Die Schülerinnen und Schüler haben somit am Donnerstag, 01. November 2018 (Allerheiligen), und am Freitag, 02. November 2018, schulfrei. Am Mittwochvormittag, 12. Juni 2019, entfällt ebenfalls der Unterricht für alle Kindergärtner und Primarschüler. Dann findet eine schulinterne Weiterbildung im Lehrerteam Lütisburg statt. Leitbild Das Leitbild der Schule Lütisburg basiert auf folgenden Grundsätzen: Unsere Schule als Lebensraum An unserer Schule begegnen wir uns mit Rücksicht und gegenseitiger Wertschätzung. Wir respektieren einander in unserer Einzigartigkeit. Lehr- und Lernprozesse (Unterricht) Unsere Schule misst dem Unterricht die nötige Wichtigkeit bei und fördert die Kinder optimal nach ihren Möglichkeiten. 17
Mitarbeitende und deren Zusammenarbeit In unserem Team legen wir Wert auf eine Atmosphäre, in der sich alle respektvoll und tolerant begegnen können. Führungsprozesse und Abläufe Die Personalführung unterstützt das professionelle Handeln der Mit- arbeitenden und ihre Ressourcen werden sinnvoll einbezogen. Eine übersichtliche Organisation hilft uns bei der Bewältigung des Schulalltags. • Gestaltung der Aussenbeziehungen Unsere Schule vertritt ein klares Profil, und wir pflegen einen unkomplizierten, direkten Austausch. Das ausführliche Leitbild kann als Broschüre auf der Schulverwaltung bezogen werden oder steht Ihnen auf unserer Homepage als Download zur Verfügung. Mittagstisch Die Primarschule Lütisburg bietet einen regelmässigen Mittagstisch mit Betreuung in Gastfamilien an. Sie bereitet die entsprechenden Verträge vor und übernimmt das Inkasso. Das freiwillige Angebot soll: - Ihnen die Möglichkeit geben, Beruf und Familie zu vereinbaren - Sie in der Betreuung Ihrer Kinder über den Mittag unterstützen - den Kontakt Ihres Kindes zu anderen Kindern ermöglichen - Ihrem Kind die Möglichkeit geben, auch in Ihrer Abwesenheit eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen Das Angebot richtet sich an alle Kinder ab Kindergartenalter bis und mit 6. Primarklasse, welche die Schule in der Schulgemeinde Lütisburg besuchen. Die Kinder begeben sich nach dem Schulunterricht am Mittag zu den ausge- suchten Familien. Dort können sie in Gemeinschaft zu Mittag essen und sich beschäftigen, bis am Nachmittag der Unterricht wieder beginnt. An schulfreien Nachmittagen müssen Sie jedoch für die Heimkehr Ihres Kindes/Ihrer Kinder selber die Verantwortung übernehmen. Absenzen bei Krankheit, Schulanlässen etc. teilen Sie jeweils direkt der Gastfamilie mit. Der Elternbeitrag pro Kind und Mittagessen beträgt Fr. 8.00. Die zu begleichende Rechnung erhalten Sie vierteljährlich von der Primarschule, inklusive Kopie des Rapports der Gastfamilie. Brauchen Sie für einzelne Tage oder einen Notfall ein Betreuungsangebot, so setzen Sie sich direkt mit der gewünschten Gastfamilie in Verbindung. In diesem Fall ist die Gastfamilie gleichentags mit Fr. 12.00 pro Kind und Mittag- essen direkt zu entschädigen. Die Namen der Gastfamilien, die solche kurz- fristigen Plätze anbieten, sind auf der Homepage www.schuleluetisburg.ch zu finden. An- und Abmeldungen erfolgen für ein Semester und sind verbindlich. Die Eltern verpflichten sich, ihr Kind an den angemeldeten Mittagstisch zu 18
schicken. Anmeldeschluss für das 1. Semester des Schuljahres ist der 30. Juni, für das 2. Semester des Schuljahres der 31. Dezember. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage oder ist bei der Schulverwaltung erhältlich. Musikschule Wir arbeiten eng mit der Musikschule Toggenburg zusammen. Ziel ist die Förderung und Entwicklung der musikalischen Anlagen und Fähigkeiten der Kinder. Die Musikalische Grundschule ist ein obligatori- sches Schulfach und wird im 2. Kindergartenjahr und in der 1. Klasse von Lehrpersonen der Musikschule Toggen- burg unterrichtet. Zusätzlich wird für alle Kinder der 4. – 6. Klasse das Schulfach „Chorgesang“ unterrichtet. Frau Teresa Kressig, Gesangslehrerin der Musikschule, leitet diesen Chor. Ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Volksschule bietet die Musikschule Instrumentalunterricht an. Sie bildet die Schüler vertieft und auf breiter Basis aus, sorgt für einen aktiv musizierenden Nachwuchs und bereitet besonders Begabte auf ein Musikstudium vor. Link: www.mstoggenburg.ch Neuer Lehrplan Mit der Einführung des Lehrplan Volksschule im Schuljahr 2017/2018 nutzte un- ser Kanton die Gelegenheit, die Grundlagen für den Unterricht anzupassen. Die Überprüfung der Lerninhalte hat gezeigt, dass sich vieles bewährt hat und deshalb beibehalten werden kann. Dazu gehören unsere kantonalen Traditionen wie beispielsweise die starke Verankerung der beruflichen Orientierung in der Oberstufe. In einigen Bereichen – wie zum Beispiel im Umgang mit den digitalen Medien – sind neue Schwerpunkte gesetzt worden. Speziell an diesem Lehrplan ist, dass ihn die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone erstmals gemeinsam erarbeitet haben. Die einzelnen Kantone können die Vorlage – bekannt als „Lehrplan 21“ – durch ihre eigenen Besonderheiten und Traditionen ergänzen. Im Kanton St. Gallen ist daraus der Lehrplan Volksschule entstanden. Notfallnummern Die Schule ist darauf angewiesen, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten aller Kinder in einem Notfall telefonisch erreicht werden können. Im Speziellen geht es um Benachrichtigungen bei Nichterscheinen eines Kindes in der Schule, während Lagerwochen oder Projektwochen/-tagen. Die Telefon- nummern werden auf einer speziellen Notfallliste geführt und werden weder 19
weitergegeben, noch erscheinen sie auf offiziellen Klassenlisten oder Telefon- ketten. Wir ermitteln im 1. Kindergarten, in der 1. Klasse und in der 4. Klasse die entsprechenden Telefonnummern. Es liegt deshalb in der Pflicht der Eltern, zwischenzeitliche Änderungen zu melden. Oberstufe – Übertritt Die Oberstufe schliesst an die sechste Primarschulklasse an und dauert drei Jahre. Sie ist gegliedert in die Real- und Sekundarschule sowie in eine Kleinklasse. Die Unterschiede der Schultypen bestehen in den Ansprüchen an die intellektuellen Fähigkeiten, in der Art und Weise der Förderung der elementaren Bildung, der Lernkompetenz und der Leistung. Die Oberstufe bereitet die Schüler auf eine Berufsbildung oder den Besuch einer weiterführenden Schule und auf die Bewältigung des Lebensalltags vor. Primarschule Die Primarschule umfasst die erste bis sechste Klasse und ist unterteilt in Zyklus 1 (Kindergarten bis 2. Klasse) und Zyklus 2 (3. bis 6. Klasse). Projekttage (-wochen) Ein bestimmtes Thema wird von allen Klassen eines Schulhauses erarbeitet. Der reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Es können auch Abend- oder Nachtstunden sowie der Samstagmorgen tangiert sein. → Besondere Schulanlässe Promotion (Übertritt) Kindergarten – 1. Primarklasse Der Wechsel vom Kindergarten in die Primarschule wird als Übertritt bezeich- net. Wenn ein Kind schulfähig ist, tritt es nach dem 2. Kindergarten in die 1. Primarklasse über. Als Vorbereitung zum Übertritt in die 1. Primarklasse besucht die zukünftige Lehrperson die Kinder ein- bis zweimal im Kindergarten. Auch ein Schnupper- nachmittag mit der Kindergartenlehrperson in der Schule gehört mit zur Vor- bereitung. An diesem Schnuppernachmittag findet auch die Elterninformati- on zum Übertritt in die 1. Klasse statt. Die Eltern haben die Möglichkeit, die neue Lehrperson ihres Kindes kennen zu lernen, Informationen zu erhalten und Fragen zu stellen. Über die Schulfähigkeit eines Kindes entscheiden die Kindergartenlehrperso- nen, die Einschulungsverantwortliche und die Eltern gemeinsam. Kinder mit leichten Entwicklungsverzögerungen und/oder einer Teilleistungsschwäche 20
werden in der 1. Primarklasse durch die Schulische Heilpädagogin/Logopädin unterstützt. In besonderen Fällen bleiben noch nicht schulfähige Kinder ein weiteres Jahr im Kindergarten, wo sie zusätzliche Förderlektionen erhalten. Bei Uneinigkeit zwischen Eltern und Lehrpersonen betreffend Übertritt entscheidet die Schulleitung. Primarschule – Oberstufe Ob ein Kind nach der sechsten Klasse in die Realschule oder in die Sekundarschule eintreten kann, entscheidet der Oberstufenschulrat. Folgende Grundlagen sind massgebend: a) die Empfehlung der Lehrperson(en) der sechsten Primarklasse b) die Noten der 6. Primarklasse (Zeugnis 1. Semester sowie Leistungsstand zum Zeitpunkt der Anmeldung) Weitere Kriterien sind Auffassungsgabe, Leistungsvermögen, Arbeitshaltung, Motivation sowie Durchhaltewillen. Im Januar findet ein Beurteilungsgespräch mit der Klassenlehrperson statt. Im April findet das Zuweisungsgespräch mit den Eltern statt. Die Lehrperson eröffnet den Eltern bzw. den Erziehungsverantwortlichen den Zuweisungsantrag. Die Anmeldung an die Oberstufe erfolgt im April. → Zyklus 2 Gefährdete Promotion Zeichnet sich eine Gefährdung der Promotion für den Übertritt in die nächste Klasse im Verlaufe des Schuljahres ab, so werden die Eltern bis spätestens 30. April schriftlich durch die Schulleitung auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. → Beurteilungsgespräche Kindergarten/Unterstufe/Mittelstufe, Zeugnis Religionsunterricht Gemäss Volksschulgesetz stellen die Schulträger den Landeskirchen für den Religionsunterricht Unterrichtsraum sowie Zeit innerhalb des Stundenplans zur Verfügung. Diese besondere Verankerung des Religionsunterrichts wird im Kanton St. Gallen beibehalten. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht teilnehmen, zusätzliche Lektionen besuchen. Auf der Primarstufe ist mit Ausnahme der 2. Klasse (2 Lektionen) jeweils eine Lektion landeskirchlicher Religionsunterricht pro Woche und Klasse aufgeführt. Kinder, die keiner der beiden Landeskirchen angehören, sind vom Religions- unterricht dispensiert. Kinder, welche den Religionsunterricht nicht besuchen, werden während den Blockzeiten betreut oder dürfen auf Wunsch der Eltern nach Hause. Findet der Religionsunterricht am Nachmittag statt, ist es 21
möglich, dass die Kinder später zur Schule kommen oder früher nach Hause gehen. Religionsverantwortliche Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Unteres Toggenburg: Fabian Kuhn, Flawilerstrasse 7, 9604 Lütisburg Tel. 071 931 11 90 Claudia Egli, Altgonzenbach 9, 9601 Lütisburg Station Tel. 071 931 17 37 Römisch-katholische Kirche St. Michael Lütisburg: Michael Steuer, Pfarramt, Flawilerstr. 36, 9604 Lütisburg Tel. 071 931 10 09 Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG Kirchen): Elisabeth Giger, Unterrindal 18, 9604 Unterrindal Tel. 071 931 32 37 Schulanfang im Schuljahr 2018/2019 Die Schule beginnt für den Kindergarten 2 und die 2. bis 6. Klasse am Montag, 13. August 2018, morgens um 08.05 Uhr und dauert bis 11.45 Uhr. Von Beginn weg startet das Schuljahr gemäss Stundenplan. Den ersten Schulvormittag verbringen die Kinder bei ihren Klassenlehrpersonen. 1. Klasse Für die neuen Erstklässler beginnt das Schuljahr um 10.05 Uhr. Die Kinder werden von Frau Stefanie Hollenstein in ihrem Schulzimmer erwartet, wo der Unterricht bis 11.45 Uhr dauert. Am ersten Tag werden die Erstklässler in Begleitung eines Elternteils zum Start ihrer Primarschulzeit erwartet. Schulbus/Postauto (Transportberechtigung) Gemäss Regelung der Primarschule Lütisburg sind nachfolgende Kinder fahrberechtigt, d. h. werden mit dem Schulbus transportiert oder benützen den öffentlichen Verkehr. Die Transportkosten bzw. die Kosten für die Ostwindabonnemente werden von der Schulgemeinde getragen. Seit dem Schuljahr 2017/2018 bekommen die Kinder ein Ostwindabonnement für eine Zone (975). Die Eltern haben die Möglichkeit, eine weitere Zone zuzukaufen. Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, mel- den Sie sich bitte bei der Schulverwaltung, Telefon 071 932 52 69. Gebiet: Fahrberechtigt: Alt-, Neugonzenbach, Station, Au, Ischlag Kindergarten bis 2. Klasse Tufertschwil, Altegg Kindergarten Berg, Rimensberg, Grüebli Kindergarten bis 6. Klasse Grünhügel, Haslen Kindergarten bis 2. Klasse Unterrindal Kindergarten bis 2. Klasse Oberrindal Kindergarten bis 6. Klasse Wenn Platz vorhanden: Tufertschwil, Altegg 1. + 2. Primarklasse 22
Wir appellieren an die Eltern, auf Transporte mit dem Privatauto grundsätzlich zu verzichten. Damit wird zur Erhaltung der für die Schule wichtigen Postautoli- nie Richtung Flawil beigetragen und es werden gefährliche Situationen, die beim Ein- und Aussteigen aus dem Privatauto entstehen können, vermieden. Und nicht zuletzt ermöglichen die Eltern den Kindern damit ein paar interes- sante Erlebnisse auf dem Schulweg. Wenn Sie Ihr Kind trotzdem mit dem Auto in die Schule fahren, lassen Sie es entlang der Neudorfstrasse ein- und aussteigen. Das Hinein- und Hinausfahren in den Parkplatz vor dem Schulhaus ist während den Schulzeiten zu gefährlich. Für das Ostwindabonnement wird ein Foto des Kindes benötigt. Die fahrberechtigten Kinder erhalten von der Schulverwaltung ein entsprechendes Schreiben. Das Abonnement wird dann den Kindern direkt nach Hause geschickt. In den Postautos werden ab und zu Billettkontrollen durchgeführt. Es ist möglich, dass Bussen verteilt werden, wenn die Kinder das Billett nicht dabeihaben. Die Fahrberechtigungen für die Kinder aus dem Gebiet Gonzenbach werden vor dem ersten Schultag verteilt. Die Schulbuspläne finden Sie am Ende dieser Broschüre. Bei krankheits- bedingtem Ausfall bitten wir die Eltern, ein Schulbusgspänli zu informieren, damit dieses den Schulbusfahrer benachrichtigen kann. Die Postauto- und Schulbusfahrer bitten die Eltern, die neuen Kindergärtner in der ersten Schulwoche zur Postautohaltestelle zu begleiten und sie dort abzuholen. So kann sichergestellt werden, dass alle Kinder am richtigen Ort aussteigen. Alle Kinder aus Ober- und Unterrindal steigen vormittags beim Mehrzweckgebäude aus dem Postauto, wo sie in den Schulbus umsteigen können, welcher sie in den Kindergarten fährt. Sollte der Schulbus aus irgendeinem Grund die Kinder nicht zur vereinbarten Zeit an der Haltestelle abholen, soll ein Kind seine Eltern informieren und die restlichen Kinder warten bei der Haltestelle. Dann bitte direkt den Schulbusfahrer auf seinem Mobile kontaktieren. → Fahrberechtigung → Busfahrpläne am Ende der Broschüre Schulleitung Die Schulleitung führt die Schuleinheit im Auftrag der Schulbehörde in administrativer, personeller und pädagogischer Hinsicht. Sie ist Ansprechstelle für Schüler sowie deren Eltern in Fragen, die nicht direkt mit der Klassenlehr- kraft besprochen werden können oder die von übergeordneter Bedeutung sind. Die Schulleitung vertritt die Schule gegen aussen; sie trägt die Verantwortung für den Schulbetrieb. 23
Sprechstunden mit der Schulleitung können jederzeit vereinbart werden. Kindergarten / Primarstufe: Remo Walder Tel. 071 931 25 79 Mobile 079 320 00 73 E-Mail remowalder@schuleluetisburg.ch Schulpsychologischer Dienst Die Primarschule Lütisburg ist der Regionalstelle Wattwil zugeteilt. Diese befindet sich an der Bahnhofstrasse 34, 9630 Wattwil. Die Ansprechperson für Lütisburg ist: Frau Karin Mettler Tel. 058 229 07 00 Fax 058 229 07 12 E-Mail karin.mettler@sg.ch Link: www.schulpsychologie-sg.ch Schulrat Der Schulrat organisiert und führt die Schule. Er erfüllt die Aufgaben der Schulgemeinde, die nicht durch Gesetz, Gemeindeordnung, Reglement oder Vereinbarung anderen Organen übertragen sind. Der Schulrat setzt sich für die Amtsdauer 2017 bis 2020 wie folgt zusammen: Ressort Präsidium Leitung: Josef Rütsche Verantwortungsbereiche Präsidium, Personal, Finanzen, Kommunikation Ressort Infrastruktur Leitung: Jakob Rüegg Verantwortungsbereiche Stellvertreter des Schulratspräsi- denten, Bau, Unterhalt, IT (Informationstechnik) Ressort Dienste Leitung: Michael Bolt Verantwortungsbereiche Ausserschulische Anlagen- nutzung, Schulweg, Schüler- transport, Musikschule, IKS, interne Kassenkontrolle 24
Ressort Förderung Leitung: Jenny Landtwing Verantwortungsbereiche Sonderpädagogische Massnah- men, Kindergarten, Unterrichts- besuche Ressort Soziales & Schulentwicklung Leitung: Maria Bolt Verantwortungsbereiche Schulische Sozialarbeit, Ärztlicher Dienst, Schulentwicklung, Unter- richtsbesuche Schulreisen Schulreisen sind eintägige Reisen einer Klasse unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie sind obligatorisch für alle Schüler und stehen nicht unbedingt in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht. Es findet maximal eine Reise pro Schuljahr statt. Reiseroute und Programm sind der jeweiligen Stufe angepasst. → Besondere Schulanlässe Schulsozialarbeit SSA In der Volksschule des Kantons St. Gallen ist die Schulsozialarbeit (SSA) ein Teil der „ganzheitlichen Jugendhilfe“. Wie das Einführungsgesetz im Art. 58bis festhält, müssen Gemeinden für Jugendarbeit, Jugendberatung und Jugend- schutz sorgen. Kinder sind im Begriff „Jugend“ gemeint. Die Schule hat gemäss Art. 3 des Volksschulgesetzes den Auftrag, die Eltern in der Erziehung zu unterstützen und die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich zu fördern. Aufgrund dieser rechtlichen Grundlagen bietet die SSA in den Primar- schulgemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg sowie in der Oberstufenschulgemeinde BuGaLu soziale Beratung für Kinder und Jugendliche an. Die SSA arbeitet nach dem integrierten Modell, ist in den Schulhäusern präsent und wendet dabei Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf die Schule und ihre Umgebung an. Die Schulsozialarbeit bietet Beratung und Begleitung in diesen Bereichen: • Beziehungen in und mit der Schule, in der Familie oder der Freizeit • Auffälliges Verhalten • Unterricht, Disziplin • Schwierige Familiensituationen • Allgemeine Erziehungsfragen • Psychosoziale Entwicklung • Konflikte, Ausgrenzung 25
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