Schule Lütisburg von A-Z - Primarschule Lütisburg
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Primarschulgemeinde
Lütisburg
Schule Lütisburg
von A-Z
Schuljahr 2018/2019
Liebe Eltern
Ihre Tochter, Ihr Sohn besucht unsere Schule in der Gemeinde Lütisburg. Die
vorliegende Broschüre enthält die wichtigsten Informationen über den
Schulbetrieb. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Leitfaden nützlich ist und
wünschen Ihrem Kind einen guten Schulalltag.Inhaltsverzeichnis (Schuljahr 2018/2019) Absenzen ....................................................................................................................... 5 Adressen ........................................................................................................................ 5 Ansprechpersonen/Lehrerschaft ............................................................................... 6 Arztuntersuch (Impfungen) ......................................................................................... 6 Basisschrift ...................................................................................................................... 6 Begabungsförderung .................................................................................................. 7 Besondere Schulanlässe.............................................................................................. 7 Besuchstage .................................................................................................................. 7 Beurteilungsgespräche Kindergarten/Zyklus 1/Zyklus 2 .......................................... 7 Bibliothek........................................................................................................................ 8 Blockzeiten .................................................................................................................... 8 Deutsch als Zweitsprache ........................................................................................... 8 Disziplinarmassnahmen ............................................................................................... 9 Einschulung.................................................................................................................... 9 Elternabende ................................................................................................................ 9 Elternbildungsanlässe................................................................................................... 9 Elternmitwirkung/Elterntreff ......................................................................................... 9 Exkursionen .................................................................................................................. 10 Fahrberechtigung ...................................................................................................... 10 Ferienplan .................................................................................................................... 10 Hausaufgabenhilfe .................................................................................................... 10 Homepage .................................................................................................................. 11 Integrative Schulform ISF ........................................................................................... 11 Jahresmotto ……………………………………………………………………………….11 Kindergarten ............................................................................................................... 12 Klassenlager (Schulverlegungswoche, Wintersportlager) ................................... 15 Kontakt- und Hausaufgabenheft/Kontaktmappe ................................................ 16 Kopfläuse ..................................................................................................................... 16 Krankheit ...................................................................................................................... 17 Lehrerweiterbildung ................................................................................................... 17 Leitbild .......................................................................................................................... 17 Mittagstisch ................................................................................................................. 18 Musikschule ................................................................................................................. 19 Neuer Lehrplan ........................................................................................................... 19 Notfallnummern .......................................................................................................... 19 Oberstufe - Übertritt.................................................................................................... 20
Primarschule ................................................................................................................ 20 Projekttage (-wochen) .............................................................................................. 20 Promotion (Übertritt) .................................................................................................. 20 Religionsunterricht ...................................................................................................... 21 Religionsverantwortliche ........................................................................................... 22 Schulanfang im Schuljahr 2018/2019 ...................................................................... 22 Schulbus/Postauto (Transportberechtigung) ......................................................... 22 Schulleitung ................................................................................................................. 23 Schulpsychologischer Dienst .................................................................................... 24 Schulrat ........................................................................................................................ 24 Schulreisen ................................................................................................................... 25 Schulsozialarbeit SSA .................................................................................................. 25 Schulverwaltung ......................................................................................................... 26 Schulweg ..................................................................................................................... 27 Schulzahnarzt .............................................................................................................. 28 Schwimmunterricht .................................................................................................... 29 Sonderpädagogische Massnahmen ...................................................................... 30 Teamteaching ............................................................................................................ 30 Termine ......................................................................................................................... 30 Transport ...................................................................................................................... 30 Übertritt 1. Primarklasse/Oberstufe .......................................................................... 30 Urlaubsgesuche .......................................................................................................... 30 Velohelm...................................................................................................................... 31 Versicherungen .......................................................................................................... 31 Wahlpflichtfach ERG „Ethik, Religionen, Gemeinschaft" ..................................... 31 Wegzug aus der Gemeinde ..................................................................................... 31 Zahnprophylaxe ......................................................................................................... 32 Zeugnis ......................................................................................................................... 32 Znünikreis/Pausenregelung ....................................................................................... 33 Zyklus 1 (Kindergarten bis 2. Klasse)………….………………………………………..33 Zyklus 2 (3. bis 6. Klasse)………………………………………………………………… 34 Im Anschluss: Ferienplan Schuljahr 2018/2019 bis Schuljahr 2020/2021 Wocheneinteilung des Schuljahres 2018/2019 Schulbusfahrplan Bergregion Fahrplan Oberrindal - Lütisburg Fahrplan Kinder Dörfli - Lütisburg Termine / Notizen
Absenzen
Die Eltern sind verpflichtet, für den lückenlosen Schulbesuch ihres Kindes zu
sorgen. Sie melden jede Absenz des Kindes der Klassenlehrperson vor Unter-
richtsbeginn. Wir bitten auch um direkte Absage bei den Therapielehr-
personen (Logopädie, Schulische Heilpädagogik, Deutsch als Zweitsprache).
Die Absenzen werden in das Kontaktheft/in die Kontaktmappe eingetragen.
Die Lehrpersonen ihrerseits sind zu einer Nachfrage verpflichtet, wenn ein Kind
ohne Begründung nicht in der Schule erscheint.
Bei länger andauernden Absenzen von über 3 Tagen kann die Schulleitung
ein Arztzeugnis des Kindes verlangen. Bei Absenzen während Lagerwochen
von mehr als drei Tagen wird immer ein Arztzeugnis verlangt.
→ Krankheit, Urlaubsgesuche
Adressen
Kindergarten
Oberdorf, Flawilerstrasse 50, 9604 Lütisburg 071 931 33 76
Primarschule
Neudorf, Flawilerstrasse 27, 9604 Lütisburg 071 931 25 79
Oberstufe
BuGaLu, Grämigerstrasse 6, 9606 Bütschwil 071 982 89 89
Schulverwaltung
Nicole Figi, Flawilerstrasse 17, Postfach 22, 9604 Lütisburg 071 932 52 69
Schulleitung
Remo Walder, Flawilerstrasse 27, 9604 Lütisburg 071 931 25 79
079 320 00 73
Schulsozialarbeit
Noemi Heim, Toggenburgerstrasse 11, 9608 Ganterschwil 071 983 00 11
079 948 02 52
Koordination Mittagstisch
Nicole Figi, Flawilerstrasse 17, Postfach 22, 9604 Lütisburg 071 932 52 69
Hauswart/Schulbus
Thomas und Bea Oberlin, Flawilerstrasse 27, 9604 Lütisburg 071 931 25 79
079 639 05 50
Postautobetriebe, Urs Zehnder, Speerstrasse 30, 9604 Lütisburg 071 931 35 80
Mobile 079 420 24 86
5Grämiger AG, Hofackerstrasse 1, 9606 Bütschwil 071 983 22 42
Mobile Grämiger-Bus 079 371 80 06
Ansprechpersonen/Lehrerschaft
Bei Problemen und Fragen aller Art ist die erste Ansprechperson immer die
Klassenlehrperson.
Kindergarten Herr Christian Zehnder 078 625 00 38
Kindergarten Frau Rahel Kirchner 076 688 74 29
1. Klasse Frau Stefanie Hollenstein 071 910 08 47
2. Klasse Frau Melanie Thurnheer 079 489 40 14
3. Klasse A Frau Karin Buchschacher 079 716 88 25
3. Klasse B Frau Annina Deane 079 769 26 73
4. Klasse Frau Sabrina Rechsteiner 079 817 93 27
5. Klasse Herr Remo Walder/ 071 931 30 69
Frau Jeannette Gygax 071 983 01 54
6. Klasse Frau Angela Rohrer 079 372 89 54
Fachlehrpersonen siehe Stundenplan
Arztuntersuch (Impfungen)
Gemäss Verordnung über den Schulärztlichen Dienst sind im Kindergarten und
in der 5. Klasse schulärztliche Untersuche über den Gesundheitszustand der
Kinder vorgeschrieben. Die Untersuchungen erfolgen durch Ihren Haus- oder
Kinderarzt und müssen bestätigt werden. Sie werden zu gegebener Zeit über
die Schulverwaltung informiert.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Der Arzt wird den Ent-
wicklungsstand Ihres Kindes prüfen und Sie über mögliche Impfungen auf-
klären. Die Schulgemeinde beteiligt sich gemäss kantonalen Vorgaben mit je
CHF 50.00 an den Untersuchungen.
Dr. med. Martin Schocher, Bahnhofstrasse 21, 9606 Bütschwil, steht der
Schulgemeinde beratend zur Seite.
Basisschrift
Im Kanton St. Gallen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 die Deutschschweizer
Basisschrift obligatorisch. Die einzelnen Buchstaben dieser Schrift lernen die
Kinder in der 1. Klasse schreiben. In der Primarschule Lütisburg haben wir
bereits im Schuljahr 2015/2016 mit der Einführung der Basisschrift begonnen.
In der 2. Klasse werden die Buchstabenformen vertieft und die Schreib-
bewegungen automatisiert, sodass die Buchstaben mit Schwung geschrieben
werden können. Die Kinder schreiben bei den Kleinbuchstaben, die auf der
Grundlinie enden, aus dem Schwung heraus eine Rundwende.
6In der 3. Klasse werden Buchstaben dort verbunden, wo es sich aus der
Schreibbewegung ergibt. Im Unterricht werden die möglichen Verbindungen
thematisiert und wichtige Verbindungen geübt.
Ziel ist es, dass das einzelne Kind eine zügige, leserliche, individuelle Hand-
schrift entwickelt. Zudem wird Wert daraufgelegt, dass sich das Kind beim
Schreiben eine gesunde, entspannte Körper- und Stifthaltung angewöhnt.
Das Schreiben mit dem Füllfederhalter (Fülli) ist nicht mehr obligatorisch. Als
Schreibgeräte neben dem Bleistift sollen ab der 3. Klasse auch dünne Filzstifte
und Roller eingesetzt werden.
Begabungsförderung
Zusammen mit der Primarschule Bütschwil-Ganterschwil bieten wir zwei
Lektionen Begabungsförderung an. Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Klas-
se, die zusätzliche Herausforderungen suchen und über einen ausgeprägten
Lernwillen verfügen, werden meist über die Lehrpersonen für das Programm
vorgeschlagen. Verbunden mit dem Angebot ist die Auflage, allfällig
verpassten Schulstoff nachzuarbeiten. Wir freuen uns, motivierte Heran-
wachsende möglichst kompetent in ihren Arbeiten und Projekten zu
begleiten.
Im Schuljahr 2018/2019 findet die Begabungsförderung in Lütisburg statt.
Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Klasse erhalten alle zwei Wochen eine
Doppellektion Begabungsförderung in Lütisburg. Die Zuteilung erfolgt auf
Empfehlung der Lehrperson, die auch die Eltern informiert.
Besondere Schulanlässe
Dazu gehören Exkursionen, Klassenlager, Projekttage oder -wochen und
Schulreisen. Sie sind Teil des Unterrichts und werden frühzeitig angekündigt.
Dabei können Abweichungen zu den Blockzeiten entstehen.
→ Exkursionen, Klassenlager, Projekttage (-wochen), Schulreisen
Besuchstage
Einmal im Jahr finden offizielle Schulbesuchstage statt. Eltern oder Erziehungs-
berechtigte können nach Absprache mit der Lehrperson jederzeit Unterrichts-
stunden des Kindes besuchen.
→ Termine
Beurteilungsgespräche Kindergarten/Zyklus 1/Zyklus 2
Das Beurteilungsgespräch verstärkt die Zusammenarbeit zwischen Eltern und
Schule im Hinblick auf Förderung und Gestaltung der Schullaufbahn des
Kindes.
7Pro Schuljahr findet mindestens ein Beurteilungsgespräch statt, frühestens
gegen Ende des ersten Semesters. Eingeladen sind die Erziehungs-
berechtigten und wenn möglich und sinnvoll das Kind sowie die Schulische
Heilpädagogin oder Therapeutin.
→ Promotion (Übertritt), Zeugnis
Bibliothek
Jede Klasse besucht regelmässig die Schulbibliothek, die eine grosse, umfang-
reiche Auswahl an Bilder-, Comic-, Kinder- und Sachbüchern bietet. Die
Bibliotheksbücher sind Eigentum der Schulgemeinde. Die Bücher sind sorg-
fältig zu behandeln. Kommt ein Buch beschädigt, verkritzelt oder gar nicht
mehr zurück, wird eine Entschädigung von Franken 20.00 verlangt. Das Buch
wird vorne mit einem Datumsstempel für die Rückgabe versehen. Es ist jeder-
zeit möglich, die Ausleihfrist zu verlängern. Dafür muss das Buch aber vorher
neu abgestempelt und deshalb auf das Rückgabedatum hin in die Schule
gebracht werden.
Blockzeiten
Im Kindergarten und in der Primarschule findet der Unterricht
an den Vormittagen in Blockzeiten statt. Während vier
Lektionen, d. h. von 08.05 – 11.45 Uhr, sind sämtliche Schüler-
innen und Schüler in der Schule. Im ersten Kindergartenjahr
können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion ab-
melden. Während der Blockzeit fällt kein Unterricht aus.
Sollten Lehrpersonen während den Blockzeiten abwesend
oder krank sein, wird eine Betreuung gewährleistet. Ausfälle an den
Nachmittagen sind möglich. Ausserordentliche Stundenplanänderungen oder
besondere Schulanlässe werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt.
Deutsch als Zweitsprache
Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist die
wichtigste Voraussetzung für eine allgemeine Integration in unsere Lebens-,
Schul- und Arbeitswelt. Sie erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten:
Eltern, Lehrpersonen, schulische Beratungsdienste, Schul- und Gemeinde-
behörden. Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund hat das
Ziel, diesen Kindern eine solide sprachliche Grundlage zu vermitteln, damit sie
sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen
können. Über Zuweisung und Dauer der Förderung entscheidet die
Schulleitung nach Rücksprache mit Klassenlehrperson und Eltern.
8Disziplinarmassnahmen
Disziplin darf heute nicht mehr im Sinne eines blinden Gehorsams verstanden
werden, sondern ein Ziel ist das Erreichen vorgegebener Lernziele bei
gleichzeitiger Achtung der Persönlichkeit sowohl der Schüler als auch der
Lehrperson. Schulische Lernerfolge sind das Ergebnis eines planmässigen
Unterrichts, einer systematischen Klassenführung und gemeinsamer
Absprachen.
Wenn das Verhalten der Schüler zu Beanstandungen Anlass gibt, können
Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. Dazu gehören zusätzliche
Hausaufgaben, Arbeit ausserhalb der Unterrichtszeit u. a. m. Anlässlich des
Beurteilungsgesprächs informiert die Lehrperson die Eltern über mangelhaftes
Verhalten.
Einschulung
→ Kindergarten
Elternabende
Elternabende und Elterngespräche sind obligatorische Anlässe und müssen
von mindestens einem Elternteil besucht werden. Eltern, die ihre Mitwirkungs-
pflicht verletzen, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden.
Elternbildungsanlässe
Elternbildungsanlässe werden bei Bedarf organisiert.
Elternmitwirkung/Elterntreff
Die gemeinsamen Ziele von Schule und Eltern 1 liegen in der Bildung und
Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Dabei steht die Gesamtentwicklung
des Kindes im Zentrum. Um diese Ziele wahrnehmen und verfolgen zu können,
arbeiten Schule und Eltern zusammen. Ziel der Elternmitwirkung ist ein starkes
Dreieck „Schule – Eltern – Schülerinnen und Schüler“, das bewusst an
gemeinsamen Zielen und Interessen arbeitet. In der Elternmitwirkung haben
Eltern eine Möglichkeit, sich in der Schule zu engagieren.
Seit November 2014 besteht in der Primarschule Lütisburg eine Elternmit-
wirkung unter dem Namen „Elterntreff“. Jeweils zu Beginn des Schuljahres
werden neun Elterndelegierte aus allen Klassen des Kindergartens und der
Primarschule gewählt und den Klassen zugeteilt. Für Anliegen und Fragen
rund um unsere Schule nehmen Sie bitte direkt mit den entsprechenden Eltern
Kontakt auf.
1 Unter dem Begriff «Eltern» verstehen wir zusammenfassend alle Erziehungsberechtigten und alle, die im Alltag für Kinder und
Jugendliche verantwortlich sorgen.
9An den Sitzungen des Elterntreffs sind auch die Schulleitung und eine
Lehrervertretung dabei. Die Primarschule Lütisburg bedankt sich bei den
Elternvertretern für ihr Mitdenken und Mitwirken!
Exkursionen
Exkursionen sind Teil des Unterrichts. Sie dienen der
Vertiefung und der Erweiterung des in der Schule
erarbeiteten Stoffes und werden von der Klassenlehrperson
begleitet.
→ Besondere Schulanlässe, Klassenlager, Schulreisen
Fahrberechtigung
→ Schulbus/Postauto (Transportberechtigung)
Ferienplan
Den Ferienplan finden Sie am Ende der Informationsbroschüre.
Hausaufgabenhilfe
Die Primarschule Lütisburg bietet eine Hausaufgabenhilfe an folgenden Tagen
an:
Montag: 15.45 – 17.15 Uhr
Dienstag: 15.45 – 17.15 Uhr
Donnerstag: 15.45 – 17.15 Uhr
Freitag: 16.35 – 17.15 Uhr
Im Lehrplan des Kantons St. Gallen wird der Nutzen der Hausaufgaben wie
folgt definiert:
Hausaufgaben …..
…. sollen selbständig gelöst werden können.
…. festigen das Gelernte.
…. fördern das selbständige Arbeiten.
…. dienen der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken.
Das Angebot richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler der ersten bis
sechsten Klasse, welche beim Lösen der Aufgaben zu Hause keine adäquate
Hilfe in Anspruch nehmen können. Schülerinnen und Schülern wird die
Möglichkeit geboten, die Aufgaben unter Aufsicht zu erledigen. Fragen und
Probleme können direkt mit der Hausaufgabenhelferin besprochen werden.
Die Anmeldung für die Hausaufgabenhilfe erfolgt über Empfehlung der
Klassenlehrperson oder auf Wunsch der Eltern an die Schulleitung. Einmal
angemeldet, ist der Besuch der betreuten Stunde obligatorisch. Die Hausauf-
gabenhilfe ist für die Eltern kostenlos. Der Transport ist Sache der Eltern.
10Homepage
Die Schule Lütisburg führt eine Homepage www.schuleluetisburg.ch, die
laufend ergänzt wird. Sie finden dort Termine für schulische Anlässe, Berichte
aus dem Schulgeschehen, wichtige Adressen und Ansprechpersonen,
verschiedene Formulare, Ferienpläne u. a. m.
Auf der Homepage werden regelmässig Fotos über schulische Anlässe,
Veranstaltungen, von Projektwochen, Projekttagen, Lagern etc. publiziert.
Jährlich fragen wir bei den Erziehungsberechtigten nach, ob Sie mit der Ver-
öffentlichung von Fotos Ihres Kindes einverstanden sind. Falls Sie während
dem Schuljahr diese Berechtigung zurückziehen möchten, setzen Sie sich bitte
mit der Schulleitung in Verbindung.
Anregungen oder Ergänzungen richten Sie bitte an die Schulverwaltung.
Integrative Schulform ISF
Ziel der Integrativen Schulform in Lütisburg ist es, möglichst alle Kinder in der
Regelklasse zu integrieren. In Zusammenarbeit mit den Fachpersonen, den
Lehrpersonen und den Eltern werden die Kinder in der Entwicklung ihres
Selbstbewusstseins, ihres Sozialverhaltens und ihrer schulischen Leistungs-
fähigkeit gefördert.
Wenn immer möglich, sollen auch Kinder mit Schulschwierigkeiten,
besonderen Lernvoraussetzungen oder leichten Entwicklungsverzögerungen
den Kindergarten und die Primarschule in Lütisburg besuchen.
Heilpädagogische Unterstützung erhalten die Kindergartenkinder und Primar-
schulkinder durch eine Fachperson für Schulische Heilpädagogik oder andere
Fachpersonen in Einzel- und Gruppenförderung sowie im Teamteaching mit
der Lehrperson. Bei Bedarf können Fachpersonen für Legasthenie, Dyskalkulie,
Nachhilfe, Rhythmik, Psychomotorik oder Begabungsförderung beigezogen
werden.
Eine Fachperson für Logopädie therapiert Kindergartenkinder und Schulkinder
mit Sprachproblemen.
In das Konzept sind Lektionen für Kinder mit Migrationshintergrund und
Hausaufgabenunterstützung integriert.
Jahresmotto
Jedes Schuljahr stellen wir unter ein Motto, das die Kinder und Erwachsenen
unserer Schule begleiten soll. Dieses Jahresmotto wird vom Lehrerteam festge-
legt und eine Projektgruppe widmet sich der Umsetzung der Ziele im Unter-
richt. Soziale und pädagogische Ziele werden festgelegt und umgesetzt. Die
Schulleitung überprüft, ob die Qualitätsstandards eingehalten werden. Auch
Spezialanlässe und Projektwochen werden organisiert, welche der Vertiefung
des Jahresmottos dienen.
11Kindergarten
Kindergarten – Allgemeine Informationen
Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe und dauert
zwei Jahre. Der Besuch des Kindergartens ist
obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Einschu-
lung findet mit dem Eintritt in den Kindergarten statt, somit dauert die Schulzeit
insgesamt elf
Jahre.
Die Kinder werden am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres
schulpflichtig: Sie treten auf Beginn des neuen Schuljahres in den ersten
Kindergarten ein. Eine Vorverlegung des Eintritts in den Kindergarten ist nicht
möglich. Ein Aufschub der Einschulung in den Kindergarten ist nur in Aus-
nahmefällen vorgesehen. Der Schulrat entscheidet auf Antrag der Eltern. Er
kann dazu den Schulpsychologischen Dienst oder einen Kinderarzt beiziehen.
Kindergarten – Organisation
Falls Ihr Kind bis zum 31. Juli vier Jahre alt wird, besucht es ab August den
Kindergarten in unserer Primarschule. Anmeldeunterlagen erhalten Sie
anlässlich des Einschulungsabends oder über unsere Schulverwaltung. Melden
Sie sich bitte bei unserer Schulsekretärin, Frau Nicole Figi (071 932 52 69). Die
Kindergartenanmeldungen müssen bis 30. April bei der zuständigen Schulrätin
eintreffen. Ein Gesuch um Rückstellung richten Sie ebenfalls bis Ende April an
unseren Schulratspräsidenten, Herr Josef Rütsche, Kirchstrasse 8, 9604
Lütisburg. Ende Mai werden Sie von uns die definitive Einteilung Ihres Kindes in
den Kindergarten erhalten.
Im ersten Kindergartenjahr findet der Unterricht jeden Morgen während vier
Lektionen statt. Die Eltern können ihr Kind vierteljährlich für die erste Morgen-
lektion abmelden. An den Nachmittagen findet kein Unterricht statt. Im
zweiten Kindergartenjahr besuchen die Kinder den Unterricht jeden Morgen
während vier Lektionen sowie zusätzlich an zwei Nachmittagen während je
zwei Lektionen.
Obwohl der Kindergarten Teil der Volksschule ist, hat er doch eine besondere
Stellung und verschiedene Eigenheiten. So steht beispielsweise das
spielerische Lernen im Vordergrund. Mit den zahlreichen Erfahrungen in der
Klassengemeinschaft und durch gezielte Lern- und Beschäftigungsangebote
werden die Kinder auf die erste Klasse vorbereitet.
12Kindergarten 1 – Konzept Schuljahr 2018/2019
Normalablauf „Räupli“ Termine Möglichkeiten
Quartal 1 (bis Herbstferien) 30.04.2018 Antrag Rückstellung an SR.
- Start 08.55 Uhr in der Meldung für Start bereits um
Stammklasse 08.05 Uhr an R. Walder.
- Schulbusbetrieb 06.07.2018 - betreut in Stammklasse
Quartal 2 (bis Sportferien)
Meldung für Start bereits um
- Start 08.55 Uhr in der
Stammklasse
28.09.2018 08.05 Uhr an R. Walder.
- betreut in Stammklasse
- Schulbusbetrieb
Quartal 3 (bis Frühlingsferien) Meldung für Start erst um
- Start 08.05 Uhr mit 08.55 Uhr an R. Walder.
Einstiegslektion, alle - Transport durch Eltern
Räupli zusammen
25.01.2019 - Gemeinsamer Start in der
- Start 08.55 Uhr in der Stammklasse um 08.55
Stammklasse Uhr
Meldung für Start erst um
Quartal 4 (bis Sommerferien) 08.55 Uhr an R. Walder.
- Start 08.05 Uhr in der 05.04.2019 - Transport durch Eltern
Stammklasse für alle - Kein Startritual um
08.55 Uhr
Kindergarten - Informationen der Kindergartenlehrpersonen
Erster Kindergartentag
Am ersten Schultag des neuen Schuljahres findet der Kindergarten in
getrennten Gruppen statt: Die Kindergartenlehrperson erwartet ihre grossen
Kindergärtner (Schmetterlinge) um 08.05 Uhr im Kindergarten. Schulschluss ist
nach Stundenplan um 11.45 Uhr. Die Kinder müssen nicht mehr von den Eltern
begleitet werden. Am Montagnachmittag haben die Schmetterlinge keinen
Kindergarten, weil die Kindergartenlehrpersonen die neuen Räupli alleine zum
ersten Kindergartentag empfangen.
Die neu in den Kindergarten eintretenden Kindergärtner (Räupli) werden am
ersten Schultag um 13.45 Uhr in ihrem Kindergarten erwartet. Ein Elternteil
begleitet sie zu diesem ersten grossen Schritt. Bitte begleiten Sie Ihr Kind in den
Kindergarten und verabschieden sich dann von ihm, um es um 15.25 Uhr
wieder abzuholen. Diese Verabschiedung ist schon am ersten Tag wichtig,
damit sich das Kind gut an den neuen Rhythmus gewöhnt. Ab Dienstag gilt
der normale Stundenplan.
13Finken
Die Finken sollten geschlossen sein, damit sie beim Hüpfen, Tanzen oder
Springen nicht verloren gehen (keine Birkenstöcke). Für jedes Kind hat es
einen Finkensack im Kindergarten.
Kleidung
Jede Pause wird draussen verbracht. Bitte achten Sie immer auf eine wetter-
gerechte Kleidung. Zudem kann es vorkommen, dass die Kleider beim
Spielen, Malen und Basteln schmutzig werden. Ziehen Sie daher Ihrem Kind
Kleider an, die solche Aktivitäten erlauben.
Kindergartenpost
Wichtige Informationen und Elternbriefe werden von den
Kindern in der „Chindi-Post“ nach Hause gebracht. Bitte
achten Sie jeweils auf diese Post aus dem Kindergarten. Das
Kind nimmt die "Chindi-Post" am nächsten Tag geleert wieder
in den Kindergarten mit.
Znüni
Wir essen jeweils am Vormittag gemeinsam Znüni. Am Nachmittag gibt es
keine Zvieripause. Bitte geben Sie Ihrem Kind etwas Gesundes zum Essen mit.
Süssigkeiten und Chips sind im Kindergarten nicht erlaubt. Bitte verpacken Sie
den Znüni in einem Tupperware oder einem Plastiksäckli (nicht in Alufolie). Die
Kinder haben im Kindergarten jederzeit die Möglichkeit, Wasser zu trinken. Es
ist deshalb nicht notwendig, Getränke in Flaschen mitzugeben.
Geburtstage
Die Geburtstage werden in jedem Kindergarten individuell gefeiert. Sie
werden frühzeitig über den Ablauf informiert.
Turnen
Jeweils nur am Turntag wird das Turnzeug mit in den Kinder-
garten gebracht und am gleichen Tag auch wieder nach
Hause genommen. Wegen der Verletzungsgefahr tragen die
Kinder Turnschuhe (ohne schwarze Sohle). Geben Sie Ihrem
Kind eine Trinkflasche mit Wasser mit. In
den ersten zwei Schulwochen des neuen Schuljahres gehen wir noch nicht
Turnen, da sich die Kinder zuerst eingewöhnen müssen.
Waldmorgen
Wenn der Morgen im Wald verbracht wird, geben die Kindergartenlehrperso-
nen den Kindern den Waldanhänger einen Tag vorher mit nach Hause. Die
Kinder tragen der Witterung entsprechende Kleidung und nehmen einen
Znüni und eine Getränkeflasche im Rucksack mit. Bitte suchen Sie Ihr Kind
nach einem Waldmorgen gründlich nach Zecken ab.
14Absenzen
Wenn ihr Kind wegen Krankheit oder aus einem sonstigen
Grund abwesend sein sollte, informieren Sie die Kindergar-
tenlehrperson bitte immer telefonisch vor dem Unterricht.
Wenn ein Kind nach den ersten zehn Minuten nicht er-
scheint, nimmt die Kindergartenlehrperson mit Ihnen Kon-
takt auf. Sobald Ihr Kind wieder in den Kindergarten
kommt, geben Sie ihm das ausgefüllte Urlaubs- und
Absenzenheft mit.
Wichtige Informationen für die Kindergartenlehrperson
Leidet Ihr Kind an einer Krankheit, einer Behinderung oder an einer Allergie,
welche die Kindergartenlehrperson kennen sollte? Nimmt Ihr Kind regelmässig
ein Medikament zu sich? Bitte nehmen Sie in solchen Fällen unbedingt
Kontakt auf, damit die Kindergartenlehrperson im Kindergartenalltag richtig
reagieren kann.
Urlaubshalbtage
Sie haben das Recht, Ihr Kind an zwei Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht
freizustellen. Das Urlaubsgesuch muss mindestens zwei Tage im Voraus bei der
Kindergartenlehrperson eingereicht werden (via Urlaubs- und Absenzenheft).
Besuchstage
Einmal im Jahr finden die offiziellen Besuchstage statt. Gerne dürfen Sie uns
aber auch unter dem Jahr besuchen. Sie sind im Kindergarten jederzeit
herzlich willkommen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich vorher anzumelden,
da sich nicht jeder Unterricht für einen Besuch eignet. Bitte besuchen Sie uns
aber im ersten Monat noch nicht, damit die Kinder sich gut an den Kinder-
gartenablauf gewöhnen können.
Elternkontakte
Der Kontakt zwischen Elternhaus und Kindergarten ist sehr wichtig. Wenn
Probleme auftauchen oder Sie ein Anliegen haben, sind die Kindergarten-
lehrpersonen froh, wenn Sie sich direkt an sie wenden. Gerne stehen sie Ihnen
auch für persönliche Gespräche ausserhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung.
Elternabend
Die Kindergartenlehrpersonen laden Sie bereits jetzt herzlich zum Elternabend
ein, der Anfang Schuljahr 2018/2019 stattfindet. Eine Einladung mit weiteren
Informationen werden Sie noch erhalten.
→ Einschulung
Klassenlager (Schulverlegungswoche, Wintersportlager)
Klassenlager sind eine wertvolle Bereicherung und Ergänzung des Unterrichts
und prägen sich in der späteren Erinnerung bei vielen ehemaligen Schülern
als eigentliche Höhepunkte der Schullaufbahn ein. Neben verschiedenen,
dem Lagerort angepassten Aktivitäten, stellt das bewusste gemeinsame
15Gestalten einer Lagergemeinschaft ein wichtiges Ziel jedes Klassenlagers dar.
Dem Alter entsprechend sollen die Kinder und Jugendlichen möglichst
viel Mitverantwortung tragen und bei der Planung, Vorbereitung und
Durchführung des Lagers intensiv miteinbezogen werden.
→ Zyklus 2
Kontakt- und Hausaufgabenheft/Kontaktmappe
Alle Klassen der Primarschule führen ein Kontakt- und Hausaufgabenheft. Die
1. und 2. Klasse in Form einer Kontaktmappe, die 3. bis 6. Klasse in Form eines
Kontaktheftes. Täglich werden darin die Hausaufgaben eingeschrieben. Die
Eltern haben so die Kontrolle über die Hausaufgaben und können die
Arbeiten ihrer Kinder mitverfolgen. Auch können Eltern und Lehrpersonen
gegenseitig Mitteilungen und Informationen in diesen Heften notieren. Damit
Eltern und Lehrer wissen, dass die Informationen gelesen wurden, quittieren sie
diese jeweils mit ihrer Unterschrift. Einträge können beispielsweise sein:
Probleme mit den Hausaufgaben, abmelden von Schwimm- oder Turnunter-
richt, Abwesenheit wegen Arztbesuch, Fragen zur Schulorganisation, Bitte um
ein Elterngespräch, Kurzinformationen zu einem Schulanlass etc. Die Kontakt-
mappe bzw. das Kontaktheft ersetzen aber keinesfalls das direkte Eltern-
gespräch. Persönliche Informationen benötigen immer noch ein Gespräch.
Auch die Entschuldigungen von Absenzen werden durch die Eltern in diesen
Heften eingetragen. Ebenso werden die zwei zur Verfügung stehenden
Urlaubshalbtage mindestens zwei Tage vorher von den Eltern beantragt und
durch die Lehrpersonen bewilligt.
Die Liste über die nicht erledigten Hausaufgaben befindet sich ebenfalls im
Kontakt- und Hausaufgabenheft. Eltern unterschreiben hier versäumte
Hausaufgaben. Bei mehr als 7 Einträgen erfolgt eine schriftliche Verwarnung
durch die Schulleitung und bei mehr als 10 Einträgen pro Semester muss mit
einer ungenügenden Arbeitshaltungsnote im Zeugnis gerechnet werden.
Bei Verlust des Kontakt- und Hausaufgabenhefts bzw. der Kontaktmappe
ziehen wir einen Unkostenbeitrag von Franken 10.00 ein.
Im Kindergarten wird kein Kontaktheft geführt. Für die Entschuldigungen von
Absenzen bekommen alle Kindergärtner pro Schuljahr ein Absenzen- und
Urlaubshalbtage-Heft.
Kopfläuse
Gerade nach den Ferien treten vermehrt Kopfläuse auf.
Befallen werden vor allem Kinder und Jugendliche im Alter
bis zu 20 Jahren, besonders aber die 5- bis 10-jährigen. Auch
vor sauberen, gepflegten Kinderköpfen schrecken Läuse
nicht zurück. Gerade lange Haare bieten günstige
Bedingungen für das Einnisten von Kopfläusen. Die Befall-
saison ist hauptsächlich im Sommer und Herbst.
16Normales Haarewaschen entfernt die Läuse nicht. Es ist eine spezielle
Behandlung notwendig. Damit ein rasches Ausbreiten der Kopfläuse
vermieden werden kann, wenden Sie sich bei einem Befall unverzüglich an
die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Die Fachperson für unsere Schule, Frau Judith Raschle, untersucht die Kinder
der betroffenen Klassen auf Kopfläuse und informiert Sie über das weitere
Vorgehen und die zu verwendenden Hilfsmittel. Wir bitten die Eltern, die von
Judith Raschle vorgeschlagenen Massnahmen durchzuführen, um die
Verbreitung der Kopfläuse zu verhindern.
Weitere interessante Informationen finden Sie unter www.kopfläuse.ch.
Krankheit
Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson vor der ersten
Schulstunde mitzuteilen.
→ Absenzen, Urlaubsgesuche
Lehrerweiterbildung
An 1 ½ Tagen pro Schuljahr wird der Unterricht für Ihre Kinder ausfallen. Dann
treffen sich alle Lehrpersonen des Schulteams zu einer gemeinsamen Weiter-
bildung. Die meisten Weiterbildungstage finden in der schulfreien Zeit statt.
Im Schuljahr 2018/2019 treffen sich alle Lehrpersonen der BuGaLu-, Primar- und
Oberstufenschulgemeinden am 02. November 2018 zu einer gemeinsamen
Weiterbildung. Der neue Fachbereich Informatik und Medien steht dabei im
Zentrum. Die Schülerinnen und Schüler haben somit am Donnerstag,
01. November 2018 (Allerheiligen), und am Freitag, 02. November 2018,
schulfrei.
Am Mittwochvormittag, 12. Juni 2019, entfällt ebenfalls der Unterricht für alle
Kindergärtner und Primarschüler. Dann findet eine schulinterne Weiterbildung
im Lehrerteam Lütisburg statt.
Leitbild
Das Leitbild der Schule Lütisburg basiert auf folgenden Grundsätzen:
Unsere Schule als Lebensraum
An unserer Schule begegnen wir uns mit Rücksicht und gegenseitiger
Wertschätzung. Wir respektieren einander in unserer Einzigartigkeit.
Lehr- und Lernprozesse (Unterricht)
Unsere Schule misst dem Unterricht die nötige Wichtigkeit bei und fördert
die Kinder optimal nach ihren Möglichkeiten.
17 Mitarbeitende und deren Zusammenarbeit
In unserem Team legen wir Wert auf eine Atmosphäre, in der sich alle
respektvoll und tolerant begegnen können.
Führungsprozesse und Abläufe
Die Personalführung unterstützt das professionelle Handeln der Mit-
arbeitenden und ihre Ressourcen werden sinnvoll einbezogen. Eine
übersichtliche Organisation hilft uns bei der Bewältigung des Schulalltags.
• Gestaltung der Aussenbeziehungen
Unsere Schule vertritt ein klares Profil, und wir pflegen einen unkomplizierten,
direkten Austausch.
Das ausführliche Leitbild kann als Broschüre auf der Schulverwaltung bezogen
werden oder steht Ihnen auf unserer Homepage als Download zur Verfügung.
Mittagstisch
Die Primarschule Lütisburg bietet einen regelmässigen Mittagstisch mit
Betreuung in Gastfamilien an. Sie bereitet die entsprechenden Verträge vor
und übernimmt das Inkasso.
Das freiwillige Angebot soll:
- Ihnen die Möglichkeit geben, Beruf und Familie zu vereinbaren
- Sie in der Betreuung Ihrer Kinder über den Mittag unterstützen
- den Kontakt Ihres Kindes zu anderen Kindern ermöglichen
- Ihrem Kind die Möglichkeit geben, auch in Ihrer Abwesenheit eine
vollwertige Mahlzeit einzunehmen
Das Angebot richtet sich an alle Kinder ab Kindergartenalter bis und mit
6. Primarklasse, welche die Schule in der Schulgemeinde Lütisburg besuchen.
Die Kinder begeben sich nach dem Schulunterricht am Mittag zu den ausge-
suchten Familien. Dort können sie in Gemeinschaft zu Mittag essen und sich
beschäftigen, bis am Nachmittag der Unterricht wieder beginnt. An
schulfreien Nachmittagen müssen Sie jedoch für die Heimkehr Ihres
Kindes/Ihrer Kinder selber die Verantwortung übernehmen. Absenzen bei
Krankheit, Schulanlässen etc. teilen Sie jeweils direkt der Gastfamilie mit.
Der Elternbeitrag pro Kind und Mittagessen beträgt Fr. 8.00. Die zu
begleichende Rechnung erhalten Sie vierteljährlich von der Primarschule,
inklusive Kopie des Rapports der Gastfamilie.
Brauchen Sie für einzelne Tage oder einen Notfall ein Betreuungsangebot, so
setzen Sie sich direkt mit der gewünschten Gastfamilie in Verbindung. In
diesem Fall ist die Gastfamilie gleichentags mit Fr. 12.00 pro Kind und Mittag-
essen direkt zu entschädigen. Die Namen der Gastfamilien, die solche kurz-
fristigen Plätze anbieten, sind auf der Homepage www.schuleluetisburg.ch zu
finden.
An- und Abmeldungen erfolgen für ein Semester und sind verbindlich. Die
Eltern verpflichten sich, ihr Kind an den angemeldeten Mittagstisch zu
18schicken. Anmeldeschluss für das 1. Semester des Schuljahres ist der 30. Juni,
für das 2. Semester des Schuljahres der 31. Dezember.
Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage oder ist bei der
Schulverwaltung erhältlich.
Musikschule
Wir arbeiten eng mit der Musikschule Toggenburg zusammen. Ziel ist die
Förderung und Entwicklung der musikalischen Anlagen und Fähigkeiten der
Kinder. Die Musikalische Grundschule ist ein obligatori-
sches Schulfach und wird im 2. Kindergartenjahr und in
der 1. Klasse von Lehrpersonen der Musikschule Toggen-
burg unterrichtet. Zusätzlich wird für alle Kinder der 4. – 6.
Klasse das Schulfach „Chorgesang“ unterrichtet. Frau
Teresa Kressig, Gesangslehrerin der Musikschule, leitet
diesen Chor.
Ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Volksschule bietet
die Musikschule Instrumentalunterricht an. Sie bildet die
Schüler vertieft und auf breiter Basis aus, sorgt für einen aktiv musizierenden
Nachwuchs und bereitet besonders Begabte auf ein Musikstudium vor.
Link: www.mstoggenburg.ch
Neuer Lehrplan
Mit der Einführung des Lehrplan Volksschule im Schuljahr 2017/2018 nutzte un-
ser Kanton die Gelegenheit, die Grundlagen für den Unterricht anzupassen.
Die Überprüfung der Lerninhalte hat gezeigt, dass sich vieles bewährt hat und
deshalb beibehalten werden kann. Dazu gehören unsere kantonalen
Traditionen wie beispielsweise die starke Verankerung der beruflichen
Orientierung in der Oberstufe. In einigen Bereichen – wie zum Beispiel im
Umgang mit den digitalen Medien – sind neue Schwerpunkte gesetzt worden.
Speziell an diesem Lehrplan ist, dass ihn die 21 deutsch- und mehrsprachigen
Kantone erstmals gemeinsam erarbeitet haben. Die einzelnen Kantone
können die Vorlage – bekannt als „Lehrplan 21“ – durch ihre eigenen
Besonderheiten und Traditionen ergänzen. Im Kanton St. Gallen ist daraus der
Lehrplan Volksschule entstanden.
Notfallnummern
Die Schule ist darauf angewiesen, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten
aller Kinder in einem Notfall telefonisch erreicht werden können. Im Speziellen
geht es um Benachrichtigungen bei Nichterscheinen eines Kindes in der
Schule, während Lagerwochen oder Projektwochen/-tagen. Die Telefon-
nummern werden auf einer speziellen Notfallliste geführt und werden weder
19weitergegeben, noch erscheinen sie auf offiziellen Klassenlisten oder Telefon-
ketten.
Wir ermitteln im 1. Kindergarten, in der 1. Klasse und in der 4. Klasse die
entsprechenden Telefonnummern. Es liegt deshalb in der Pflicht der Eltern,
zwischenzeitliche Änderungen zu melden.
Oberstufe – Übertritt
Die Oberstufe schliesst an die sechste Primarschulklasse an und dauert drei
Jahre. Sie ist gegliedert in die Real- und Sekundarschule sowie in eine
Kleinklasse. Die Unterschiede der Schultypen bestehen in den Ansprüchen an
die intellektuellen Fähigkeiten, in der Art und Weise der Förderung der
elementaren Bildung, der Lernkompetenz und der Leistung.
Die Oberstufe bereitet die Schüler auf eine Berufsbildung oder den Besuch
einer weiterführenden Schule und auf die Bewältigung des Lebensalltags vor.
Primarschule
Die Primarschule umfasst die erste bis sechste Klasse und ist unterteilt in Zyklus
1 (Kindergarten bis 2. Klasse) und Zyklus 2 (3. bis 6. Klasse).
Projekttage (-wochen)
Ein bestimmtes Thema wird von allen Klassen eines Schulhauses erarbeitet. Der
reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Es können auch Abend-
oder Nachtstunden sowie der Samstagmorgen tangiert sein.
→ Besondere Schulanlässe
Promotion (Übertritt)
Kindergarten – 1. Primarklasse
Der Wechsel vom Kindergarten in die Primarschule wird als Übertritt bezeich-
net. Wenn ein Kind schulfähig ist, tritt es nach dem 2. Kindergarten in die
1. Primarklasse über.
Als Vorbereitung zum Übertritt in die 1. Primarklasse besucht die zukünftige
Lehrperson die Kinder ein- bis zweimal im Kindergarten. Auch ein Schnupper-
nachmittag mit der Kindergartenlehrperson in der Schule gehört mit zur Vor-
bereitung. An diesem Schnuppernachmittag findet auch die Elterninformati-
on zum Übertritt in die 1. Klasse statt. Die Eltern haben die Möglichkeit, die
neue Lehrperson ihres Kindes kennen zu lernen, Informationen zu erhalten und
Fragen zu stellen.
Über die Schulfähigkeit eines Kindes entscheiden die Kindergartenlehrperso-
nen, die Einschulungsverantwortliche und die Eltern gemeinsam. Kinder mit
leichten Entwicklungsverzögerungen und/oder einer Teilleistungsschwäche
20werden in der 1. Primarklasse durch die Schulische Heilpädagogin/Logopädin
unterstützt. In besonderen Fällen bleiben noch nicht schulfähige Kinder ein
weiteres Jahr im Kindergarten, wo sie zusätzliche Förderlektionen erhalten. Bei
Uneinigkeit zwischen Eltern und Lehrpersonen betreffend Übertritt entscheidet
die Schulleitung.
Primarschule – Oberstufe
Ob ein Kind nach der sechsten Klasse in die Realschule oder in die
Sekundarschule eintreten kann, entscheidet der Oberstufenschulrat.
Folgende Grundlagen sind massgebend:
a) die Empfehlung der Lehrperson(en) der sechsten Primarklasse
b) die Noten der 6. Primarklasse (Zeugnis 1. Semester sowie Leistungsstand
zum Zeitpunkt der Anmeldung)
Weitere Kriterien sind Auffassungsgabe, Leistungsvermögen, Arbeitshaltung,
Motivation sowie Durchhaltewillen. Im Januar findet ein Beurteilungsgespräch
mit der Klassenlehrperson statt. Im April findet das Zuweisungsgespräch mit
den Eltern statt. Die Lehrperson eröffnet den Eltern bzw. den
Erziehungsverantwortlichen den Zuweisungsantrag. Die Anmeldung an die
Oberstufe erfolgt im April.
→ Zyklus 2
Gefährdete Promotion
Zeichnet sich eine Gefährdung der Promotion für den Übertritt in die nächste
Klasse im Verlaufe des Schuljahres ab, so werden die Eltern bis spätestens
30. April schriftlich durch die Schulleitung auf diesen Umstand aufmerksam
gemacht.
→ Beurteilungsgespräche Kindergarten/Unterstufe/Mittelstufe, Zeugnis
Religionsunterricht
Gemäss Volksschulgesetz stellen die Schulträger den Landeskirchen für den
Religionsunterricht Unterrichtsraum sowie Zeit innerhalb des Stundenplans zur
Verfügung. Diese besondere Verankerung des Religionsunterrichts wird im
Kanton St. Gallen beibehalten. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler,
die am Religionsunterricht teilnehmen, zusätzliche Lektionen besuchen. Auf
der Primarstufe ist mit Ausnahme der 2. Klasse (2 Lektionen) jeweils eine
Lektion landeskirchlicher Religionsunterricht pro Woche und Klasse aufgeführt.
Kinder, die keiner der beiden Landeskirchen angehören, sind vom Religions-
unterricht dispensiert. Kinder, welche den Religionsunterricht nicht besuchen,
werden während den Blockzeiten betreut oder dürfen auf Wunsch der Eltern
nach Hause. Findet der Religionsunterricht am Nachmittag statt, ist es
21möglich, dass die Kinder später zur Schule kommen oder früher nach Hause
gehen.
Religionsverantwortliche
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Unteres Toggenburg:
Fabian Kuhn, Flawilerstrasse 7, 9604 Lütisburg Tel. 071 931 11 90
Claudia Egli, Altgonzenbach 9, 9601 Lütisburg Station Tel. 071 931 17 37
Römisch-katholische Kirche St. Michael Lütisburg:
Michael Steuer, Pfarramt, Flawilerstr. 36, 9604 Lütisburg Tel. 071 931 10 09
Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG Kirchen):
Elisabeth Giger, Unterrindal 18, 9604 Unterrindal Tel. 071 931 32 37
Schulanfang im Schuljahr 2018/2019
Die Schule beginnt für den Kindergarten 2 und die 2. bis 6. Klasse am Montag,
13. August 2018, morgens um 08.05 Uhr und dauert bis 11.45 Uhr. Von Beginn
weg startet das Schuljahr gemäss Stundenplan. Den ersten Schulvormittag
verbringen die Kinder bei ihren Klassenlehrpersonen.
1. Klasse
Für die neuen Erstklässler beginnt das Schuljahr um 10.05 Uhr. Die Kinder
werden von Frau Stefanie Hollenstein in ihrem Schulzimmer erwartet, wo der
Unterricht bis 11.45 Uhr dauert. Am ersten Tag werden die Erstklässler in
Begleitung eines Elternteils zum Start ihrer Primarschulzeit erwartet.
Schulbus/Postauto (Transportberechtigung)
Gemäss Regelung der Primarschule Lütisburg sind nachfolgende Kinder
fahrberechtigt, d. h. werden mit dem Schulbus transportiert oder benützen
den öffentlichen Verkehr. Die Transportkosten bzw. die Kosten für die
Ostwindabonnemente werden von der Schulgemeinde getragen. Seit dem
Schuljahr 2017/2018 bekommen die Kinder ein Ostwindabonnement für eine
Zone (975). Die Eltern haben die Möglichkeit, eine weitere Zone
zuzukaufen. Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, mel-
den Sie sich bitte bei der Schulverwaltung, Telefon 071 932 52 69.
Gebiet: Fahrberechtigt:
Alt-, Neugonzenbach, Station, Au, Ischlag Kindergarten bis 2. Klasse
Tufertschwil, Altegg Kindergarten
Berg, Rimensberg, Grüebli Kindergarten bis 6. Klasse
Grünhügel, Haslen Kindergarten bis 2. Klasse
Unterrindal Kindergarten bis 2. Klasse
Oberrindal Kindergarten bis 6. Klasse
Wenn Platz vorhanden:
Tufertschwil, Altegg 1. + 2. Primarklasse
22Wir appellieren an die Eltern, auf Transporte mit dem Privatauto grundsätzlich
zu verzichten. Damit wird zur Erhaltung der für die Schule wichtigen Postautoli-
nie Richtung Flawil beigetragen und es werden gefährliche Situationen, die
beim Ein- und Aussteigen aus dem Privatauto entstehen können, vermieden.
Und nicht zuletzt ermöglichen die Eltern den Kindern damit ein paar interes-
sante Erlebnisse auf dem Schulweg.
Wenn Sie Ihr Kind trotzdem mit dem Auto in die Schule fahren, lassen Sie es
entlang der Neudorfstrasse ein- und aussteigen. Das Hinein- und Hinausfahren
in den Parkplatz vor dem Schulhaus ist während den Schulzeiten zu gefährlich.
Für das Ostwindabonnement wird ein Foto des Kindes benötigt. Die
fahrberechtigten Kinder erhalten von der Schulverwaltung ein
entsprechendes Schreiben. Das Abonnement wird dann den Kindern direkt
nach Hause geschickt. In den Postautos werden ab und zu Billettkontrollen
durchgeführt. Es ist möglich, dass Bussen verteilt werden, wenn die Kinder das
Billett nicht dabeihaben.
Die Fahrberechtigungen für die Kinder aus dem Gebiet Gonzenbach werden
vor dem ersten Schultag verteilt.
Die Schulbuspläne finden Sie am Ende dieser Broschüre. Bei krankheits-
bedingtem Ausfall bitten wir die Eltern, ein Schulbusgspänli zu informieren,
damit dieses den Schulbusfahrer benachrichtigen kann.
Die Postauto- und Schulbusfahrer bitten die Eltern, die neuen Kindergärtner in
der ersten Schulwoche zur Postautohaltestelle zu begleiten und sie dort
abzuholen. So kann sichergestellt werden, dass alle Kinder am richtigen Ort
aussteigen. Alle Kinder aus Ober- und Unterrindal steigen vormittags beim
Mehrzweckgebäude aus dem Postauto, wo sie in den Schulbus umsteigen
können, welcher sie in den Kindergarten fährt.
Sollte der Schulbus aus irgendeinem Grund die Kinder nicht zur vereinbarten
Zeit an der Haltestelle abholen, soll ein Kind seine Eltern informieren und die
restlichen Kinder warten bei der Haltestelle. Dann bitte direkt den
Schulbusfahrer auf seinem Mobile kontaktieren.
→ Fahrberechtigung
→ Busfahrpläne am Ende der Broschüre
Schulleitung
Die Schulleitung führt die Schuleinheit im Auftrag der Schulbehörde in
administrativer, personeller und pädagogischer Hinsicht. Sie ist Ansprechstelle
für Schüler sowie deren Eltern in Fragen, die nicht direkt mit der Klassenlehr-
kraft besprochen werden können oder die von übergeordneter Bedeutung
sind. Die Schulleitung vertritt die Schule gegen aussen; sie trägt die
Verantwortung für den Schulbetrieb.
23Sprechstunden mit der Schulleitung können jederzeit vereinbart werden.
Kindergarten / Primarstufe:
Remo Walder Tel. 071 931 25 79
Mobile 079 320 00 73
E-Mail remowalder@schuleluetisburg.ch
Schulpsychologischer Dienst
Die Primarschule Lütisburg ist der Regionalstelle Wattwil zugeteilt. Diese
befindet sich an der Bahnhofstrasse 34, 9630 Wattwil. Die Ansprechperson für
Lütisburg ist:
Frau Karin Mettler Tel. 058 229 07 00
Fax 058 229 07 12
E-Mail karin.mettler@sg.ch
Link: www.schulpsychologie-sg.ch
Schulrat
Der Schulrat organisiert und führt die Schule. Er erfüllt die Aufgaben der
Schulgemeinde, die nicht durch Gesetz, Gemeindeordnung, Reglement oder
Vereinbarung anderen Organen übertragen sind.
Der Schulrat setzt sich für die Amtsdauer 2017 bis 2020 wie folgt zusammen:
Ressort Präsidium Leitung: Josef Rütsche
Verantwortungsbereiche Präsidium, Personal, Finanzen,
Kommunikation
Ressort Infrastruktur Leitung: Jakob Rüegg
Verantwortungsbereiche Stellvertreter des Schulratspräsi-
denten, Bau, Unterhalt, IT
(Informationstechnik)
Ressort Dienste Leitung: Michael Bolt
Verantwortungsbereiche Ausserschulische Anlagen-
nutzung, Schulweg, Schüler-
transport, Musikschule, IKS,
interne Kassenkontrolle
24Ressort Förderung Leitung: Jenny Landtwing
Verantwortungsbereiche Sonderpädagogische Massnah-
men, Kindergarten, Unterrichts-
besuche
Ressort Soziales & Schulentwicklung Leitung: Maria Bolt
Verantwortungsbereiche Schulische Sozialarbeit, Ärztlicher
Dienst, Schulentwicklung, Unter-
richtsbesuche
Schulreisen
Schulreisen sind eintägige Reisen einer Klasse
unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie
sind obligatorisch für alle Schüler und stehen
nicht unbedingt in direktem Zusammenhang
mit dem Unterricht. Es findet maximal eine
Reise pro Schuljahr statt. Reiseroute und
Programm sind der jeweiligen Stufe
angepasst.
→ Besondere Schulanlässe
Schulsozialarbeit SSA
In der Volksschule des Kantons St. Gallen ist die Schulsozialarbeit (SSA) ein Teil
der „ganzheitlichen Jugendhilfe“. Wie das Einführungsgesetz im Art. 58bis
festhält, müssen Gemeinden für Jugendarbeit, Jugendberatung und Jugend-
schutz sorgen. Kinder sind im Begriff „Jugend“ gemeint. Die Schule hat
gemäss Art. 3 des Volksschulgesetzes den Auftrag, die Eltern in der Erziehung
zu unterstützen und die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich zu fördern.
Aufgrund dieser rechtlichen Grundlagen bietet die SSA in den Primar-
schulgemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg sowie in der
Oberstufenschulgemeinde BuGaLu soziale Beratung für Kinder und
Jugendliche an. Die SSA arbeitet nach dem integrierten Modell, ist in den
Schulhäusern präsent und wendet dabei Methoden und Grundsätze der
Sozialen Arbeit auf die Schule und ihre Umgebung an.
Die Schulsozialarbeit bietet Beratung und Begleitung in diesen Bereichen:
• Beziehungen in und mit der Schule, in der Familie oder der Freizeit
• Auffälliges Verhalten
• Unterricht, Disziplin
• Schwierige Familiensituationen
• Allgemeine Erziehungsfragen
• Psychosoziale Entwicklung
• Konflikte, Ausgrenzung
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