Schule Lütisburg von A-Z - Primarschule Lütisburg

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Schule Lütisburg von A-Z - Primarschule Lütisburg
Primarschulgemeinde
                                          Lütisburg

               Schule Lütisburg
                   von A-Z

Schuljahr 2018/2019

Liebe Eltern

Ihre Tochter, Ihr Sohn besucht unsere Schule in der Gemeinde Lütisburg. Die
vorliegende Broschüre enthält die wichtigsten Informationen über den
Schulbetrieb. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Leitfaden nützlich ist und
wünschen Ihrem Kind einen guten Schulalltag.
Schule Lütisburg von A-Z - Primarschule Lütisburg
Inhaltsverzeichnis (Schuljahr 2018/2019)
 Absenzen ....................................................................................................................... 5
 Adressen ........................................................................................................................ 5
 Ansprechpersonen/Lehrerschaft ............................................................................... 6
 Arztuntersuch (Impfungen) ......................................................................................... 6
 Basisschrift ...................................................................................................................... 6
 Begabungsförderung .................................................................................................. 7
 Besondere Schulanlässe.............................................................................................. 7
 Besuchstage .................................................................................................................. 7
 Beurteilungsgespräche Kindergarten/Zyklus 1/Zyklus 2 .......................................... 7
 Bibliothek........................................................................................................................ 8
 Blockzeiten .................................................................................................................... 8
 Deutsch als Zweitsprache ........................................................................................... 8
 Disziplinarmassnahmen ............................................................................................... 9
 Einschulung.................................................................................................................... 9
 Elternabende ................................................................................................................ 9
 Elternbildungsanlässe................................................................................................... 9
 Elternmitwirkung/Elterntreff ......................................................................................... 9
 Exkursionen .................................................................................................................. 10
 Fahrberechtigung ...................................................................................................... 10
 Ferienplan .................................................................................................................... 10
 Hausaufgabenhilfe .................................................................................................... 10
 Homepage .................................................................................................................. 11
 Integrative Schulform ISF ........................................................................................... 11
 Jahresmotto ……………………………………………………………………………….11
 Kindergarten ............................................................................................................... 12
 Klassenlager (Schulverlegungswoche, Wintersportlager) ................................... 15
 Kontakt- und Hausaufgabenheft/Kontaktmappe ................................................ 16
 Kopfläuse ..................................................................................................................... 16
 Krankheit ...................................................................................................................... 17
 Lehrerweiterbildung ................................................................................................... 17
 Leitbild .......................................................................................................................... 17
 Mittagstisch ................................................................................................................. 18
 Musikschule ................................................................................................................. 19
 Neuer Lehrplan ........................................................................................................... 19
 Notfallnummern .......................................................................................................... 19
 Oberstufe - Übertritt.................................................................................................... 20
Primarschule ................................................................................................................ 20
Projekttage (-wochen) .............................................................................................. 20
Promotion (Übertritt) .................................................................................................. 20
Religionsunterricht ...................................................................................................... 21
Religionsverantwortliche ........................................................................................... 22
Schulanfang im Schuljahr 2018/2019 ...................................................................... 22
Schulbus/Postauto (Transportberechtigung) ......................................................... 22
Schulleitung ................................................................................................................. 23
Schulpsychologischer Dienst .................................................................................... 24
Schulrat ........................................................................................................................ 24
Schulreisen ................................................................................................................... 25
Schulsozialarbeit SSA .................................................................................................. 25
Schulverwaltung ......................................................................................................... 26
Schulweg ..................................................................................................................... 27
Schulzahnarzt .............................................................................................................. 28
Schwimmunterricht .................................................................................................... 29
Sonderpädagogische Massnahmen ...................................................................... 30
Teamteaching ............................................................................................................ 30
Termine ......................................................................................................................... 30
Transport ...................................................................................................................... 30
Übertritt 1. Primarklasse/Oberstufe .......................................................................... 30
Urlaubsgesuche .......................................................................................................... 30
Velohelm...................................................................................................................... 31
Versicherungen .......................................................................................................... 31
Wahlpflichtfach ERG „Ethik, Religionen, Gemeinschaft" ..................................... 31
Wegzug aus der Gemeinde ..................................................................................... 31
Zahnprophylaxe ......................................................................................................... 32
Zeugnis ......................................................................................................................... 32
Znünikreis/Pausenregelung ....................................................................................... 33
Zyklus 1 (Kindergarten bis 2. Klasse)………….………………………………………..33
Zyklus 2 (3. bis 6. Klasse)………………………………………………………………… 34

Im Anschluss:
Ferienplan Schuljahr 2018/2019 bis Schuljahr 2020/2021
Wocheneinteilung des Schuljahres 2018/2019
Schulbusfahrplan Bergregion
Fahrplan Oberrindal - Lütisburg
Fahrplan Kinder Dörfli - Lütisburg
Termine / Notizen
Absenzen
 Die Eltern sind verpflichtet, für den lückenlosen Schulbesuch ihres Kindes zu
 sorgen. Sie melden jede Absenz des Kindes der Klassenlehrperson vor Unter-
 richtsbeginn. Wir bitten auch um direkte Absage bei den Therapielehr-
 personen (Logopädie, Schulische Heilpädagogik, Deutsch als Zweitsprache).
 Die Absenzen werden in das Kontaktheft/in die Kontaktmappe eingetragen.
 Die Lehrpersonen ihrerseits sind zu einer Nachfrage verpflichtet, wenn ein Kind
 ohne Begründung nicht in der Schule erscheint.

 Bei länger andauernden Absenzen von über 3 Tagen kann die Schulleitung
 ein Arztzeugnis des Kindes verlangen. Bei Absenzen während Lagerwochen
 von mehr als drei Tagen wird immer ein Arztzeugnis verlangt.

 → Krankheit, Urlaubsgesuche

Adressen
 Kindergarten
 Oberdorf, Flawilerstrasse 50, 9604 Lütisburg                     071 931 33 76

 Primarschule
 Neudorf, Flawilerstrasse 27, 9604 Lütisburg                      071 931 25 79

 Oberstufe
 BuGaLu, Grämigerstrasse 6, 9606 Bütschwil                        071 982 89 89

 Schulverwaltung
 Nicole Figi, Flawilerstrasse 17, Postfach 22, 9604 Lütisburg     071 932 52 69

 Schulleitung
 Remo Walder, Flawilerstrasse 27, 9604 Lütisburg                  071 931 25 79
                                                                  079 320 00 73
 Schulsozialarbeit
 Noemi Heim, Toggenburgerstrasse 11, 9608 Ganterschwil            071 983 00 11
                                                                  079 948 02 52

 Koordination Mittagstisch
 Nicole Figi, Flawilerstrasse 17, Postfach 22, 9604 Lütisburg     071 932 52 69

 Hauswart/Schulbus
 Thomas und Bea Oberlin, Flawilerstrasse 27, 9604 Lütisburg       071 931 25 79
                                                                  079 639 05 50
 Postautobetriebe, Urs Zehnder, Speerstrasse 30, 9604 Lütisburg   071 931 35 80
 Mobile                                                           079 420 24 86

                                                                               5
Grämiger AG, Hofackerstrasse 1, 9606 Bütschwil                  071 983 22 42
 Mobile Grämiger-Bus                                             079 371 80 06

Ansprechpersonen/Lehrerschaft
 Bei Problemen und Fragen aller Art ist die erste Ansprechperson immer die
 Klassenlehrperson.

 Kindergarten            Herr Christian Zehnder                  078 625 00 38
 Kindergarten            Frau Rahel Kirchner                     076 688 74 29
 1. Klasse               Frau Stefanie Hollenstein               071 910 08 47
 2. Klasse               Frau Melanie Thurnheer                  079 489 40 14
 3. Klasse A             Frau Karin Buchschacher                 079 716 88 25
 3. Klasse B             Frau Annina Deane                       079 769 26 73
 4. Klasse               Frau Sabrina Rechsteiner                079 817 93 27
 5. Klasse               Herr Remo Walder/                       071 931 30 69
                         Frau Jeannette Gygax                    071 983 01 54
 6. Klasse               Frau Angela Rohrer                      079 372 89 54

 Fachlehrpersonen                                          siehe Stundenplan

Arztuntersuch (Impfungen)
 Gemäss Verordnung über den Schulärztlichen Dienst sind im Kindergarten und
 in der 5. Klasse schulärztliche Untersuche über den Gesundheitszustand der
 Kinder vorgeschrieben. Die Untersuchungen erfolgen durch Ihren Haus- oder
 Kinderarzt und müssen bestätigt werden. Sie werden zu gegebener Zeit über
 die Schulverwaltung informiert.
 Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Der Arzt wird den Ent-
 wicklungsstand Ihres Kindes prüfen und Sie über mögliche Impfungen auf-
 klären. Die Schulgemeinde beteiligt sich gemäss kantonalen Vorgaben mit je
 CHF 50.00 an den Untersuchungen.

 Dr. med. Martin Schocher, Bahnhofstrasse 21, 9606 Bütschwil, steht der
 Schulgemeinde beratend zur Seite.

Basisschrift
 Im Kanton St. Gallen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 die Deutschschweizer
 Basisschrift obligatorisch. Die einzelnen Buchstaben dieser Schrift lernen die
 Kinder in der 1. Klasse schreiben. In der Primarschule Lütisburg haben wir
 bereits im Schuljahr 2015/2016 mit der Einführung der Basisschrift begonnen.

 In der 2. Klasse werden die Buchstabenformen vertieft und die Schreib-
 bewegungen automatisiert, sodass die Buchstaben mit Schwung geschrieben
 werden können. Die Kinder schreiben bei den Kleinbuchstaben, die auf der
 Grundlinie enden, aus dem Schwung heraus eine Rundwende.

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In der 3. Klasse werden Buchstaben dort verbunden, wo es sich aus der
 Schreibbewegung ergibt. Im Unterricht werden die möglichen Verbindungen
 thematisiert und wichtige Verbindungen geübt.

 Ziel ist es, dass das einzelne Kind eine zügige, leserliche, individuelle Hand-
 schrift entwickelt. Zudem wird Wert daraufgelegt, dass sich das Kind beim
 Schreiben eine gesunde, entspannte Körper- und Stifthaltung angewöhnt.

 Das Schreiben mit dem Füllfederhalter (Fülli) ist nicht mehr obligatorisch. Als
 Schreibgeräte neben dem Bleistift sollen ab der 3. Klasse auch dünne Filzstifte
 und Roller eingesetzt werden.

Begabungsförderung

 Zusammen mit der Primarschule Bütschwil-Ganterschwil bieten wir zwei
 Lektionen Begabungsförderung an. Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Klas-
 se, die zusätzliche Herausforderungen suchen und über einen ausgeprägten
 Lernwillen verfügen, werden meist über die Lehrpersonen für das Programm
 vorgeschlagen. Verbunden mit dem Angebot ist die Auflage, allfällig
 verpassten Schulstoff nachzuarbeiten. Wir freuen uns, motivierte Heran-
 wachsende möglichst kompetent in ihren Arbeiten und Projekten zu
 begleiten.

 Im Schuljahr 2018/2019 findet die Begabungsförderung in Lütisburg statt.

 Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Klasse erhalten alle zwei Wochen eine
 Doppellektion Begabungsförderung in Lütisburg. Die Zuteilung erfolgt auf
 Empfehlung der Lehrperson, die auch die Eltern informiert.

Besondere Schulanlässe
 Dazu gehören Exkursionen, Klassenlager, Projekttage oder -wochen und
 Schulreisen. Sie sind Teil des Unterrichts und werden frühzeitig angekündigt.
 Dabei können Abweichungen zu den Blockzeiten entstehen.
 → Exkursionen, Klassenlager, Projekttage (-wochen), Schulreisen

Besuchstage
 Einmal im Jahr finden offizielle Schulbesuchstage statt. Eltern oder Erziehungs-
 berechtigte können nach Absprache mit der Lehrperson jederzeit Unterrichts-
 stunden des Kindes besuchen.
 → Termine

Beurteilungsgespräche Kindergarten/Zyklus 1/Zyklus 2
 Das Beurteilungsgespräch verstärkt die Zusammenarbeit zwischen Eltern und
 Schule im Hinblick auf Förderung und Gestaltung der Schullaufbahn des
 Kindes.

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Pro Schuljahr findet mindestens ein Beurteilungsgespräch statt, frühestens
 gegen Ende des ersten Semesters. Eingeladen sind die Erziehungs-
 berechtigten und wenn möglich und sinnvoll das Kind sowie die Schulische
 Heilpädagogin oder Therapeutin.
 → Promotion (Übertritt), Zeugnis

Bibliothek
 Jede Klasse besucht regelmässig die Schulbibliothek, die eine grosse, umfang-
 reiche Auswahl an Bilder-, Comic-, Kinder- und Sachbüchern bietet. Die
 Bibliotheksbücher sind Eigentum der Schulgemeinde. Die Bücher sind sorg-
 fältig zu behandeln. Kommt ein Buch beschädigt, verkritzelt oder gar nicht
 mehr zurück, wird eine Entschädigung von Franken 20.00 verlangt. Das Buch
 wird vorne mit einem Datumsstempel für die Rückgabe versehen. Es ist jeder-
 zeit möglich, die Ausleihfrist zu verlängern. Dafür muss das Buch aber vorher
 neu abgestempelt und deshalb auf das Rückgabedatum hin in die Schule
 gebracht werden.

Blockzeiten
                Im Kindergarten und in der Primarschule findet der Unterricht
                an den Vormittagen in Blockzeiten statt. Während vier
                Lektionen, d. h. von 08.05 – 11.45 Uhr, sind sämtliche Schüler-
                innen und Schüler in der Schule. Im ersten Kindergartenjahr
                können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion ab-
                melden. Während der Blockzeit fällt kein Unterricht aus.
                Sollten Lehrpersonen während den Blockzeiten abwesend
 oder krank sein, wird eine Betreuung gewährleistet. Ausfälle an den
 Nachmittagen sind möglich. Ausserordentliche Stundenplanänderungen oder
 besondere Schulanlässe werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt.

Deutsch als Zweitsprache
 Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist die
 wichtigste Voraussetzung für eine allgemeine Integration in unsere Lebens-,
 Schul- und Arbeitswelt. Sie erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten:
 Eltern, Lehrpersonen, schulische Beratungsdienste, Schul- und Gemeinde-
 behörden. Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund hat das
 Ziel, diesen Kindern eine solide sprachliche Grundlage zu vermitteln, damit sie
 sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen
 können. Über Zuweisung und Dauer der Förderung entscheidet die
 Schulleitung nach Rücksprache mit Klassenlehrperson und Eltern.

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Disziplinarmassnahmen
 Disziplin darf heute nicht mehr im Sinne eines blinden Gehorsams verstanden
 werden, sondern ein Ziel ist das Erreichen vorgegebener Lernziele bei
 gleichzeitiger Achtung der Persönlichkeit sowohl der Schüler als auch der
 Lehrperson. Schulische Lernerfolge sind das Ergebnis eines planmässigen
 Unterrichts, einer systematischen Klassenführung und gemeinsamer
 Absprachen.

 Wenn das Verhalten der Schüler zu Beanstandungen Anlass gibt, können
 Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. Dazu gehören zusätzliche
 Hausaufgaben, Arbeit ausserhalb der Unterrichtszeit u. a. m. Anlässlich des
 Beurteilungsgesprächs informiert die Lehrperson die Eltern über mangelhaftes
 Verhalten.

Einschulung
 → Kindergarten

Elternabende

 Elternabende und Elterngespräche sind obligatorische Anlässe und müssen
 von mindestens einem Elternteil besucht werden. Eltern, die ihre Mitwirkungs-
 pflicht verletzen, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden.

Elternbildungsanlässe

 Elternbildungsanlässe werden bei Bedarf organisiert.

Elternmitwirkung/Elterntreff

 Die gemeinsamen Ziele von Schule und Eltern 1 liegen in der Bildung und
 Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Dabei steht die Gesamtentwicklung
 des Kindes im Zentrum. Um diese Ziele wahrnehmen und verfolgen zu können,
 arbeiten Schule und Eltern zusammen. Ziel der Elternmitwirkung ist ein starkes
 Dreieck „Schule – Eltern – Schülerinnen und Schüler“, das bewusst an
 gemeinsamen Zielen und Interessen arbeitet. In der Elternmitwirkung haben
 Eltern eine Möglichkeit, sich in der Schule zu engagieren.

 Seit November 2014 besteht in der Primarschule Lütisburg eine Elternmit-
 wirkung unter dem Namen „Elterntreff“. Jeweils zu Beginn des Schuljahres
 werden neun Elterndelegierte aus allen Klassen des Kindergartens und der
 Primarschule gewählt und den Klassen zugeteilt. Für Anliegen und Fragen
 rund um unsere Schule nehmen Sie bitte direkt mit den entsprechenden Eltern
 Kontakt auf.

 1 Unter dem Begriff «Eltern» verstehen wir zusammenfassend alle Erziehungsberechtigten und alle, die im Alltag für Kinder und
 Jugendliche verantwortlich sorgen.

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An den Sitzungen des Elterntreffs sind auch die Schulleitung und eine
 Lehrervertretung dabei. Die Primarschule Lütisburg bedankt sich bei den
 Elternvertretern für ihr Mitdenken und Mitwirken!

Exkursionen
 Exkursionen sind Teil des Unterrichts. Sie dienen der
 Vertiefung und der Erweiterung des in der Schule
 erarbeiteten Stoffes und werden von der Klassenlehrperson
 begleitet.
 → Besondere Schulanlässe, Klassenlager, Schulreisen

Fahrberechtigung
 → Schulbus/Postauto (Transportberechtigung)

Ferienplan
 Den Ferienplan finden Sie am Ende der Informationsbroschüre.

Hausaufgabenhilfe
 Die Primarschule Lütisburg bietet eine Hausaufgabenhilfe an folgenden Tagen
 an:

 Montag:       15.45 – 17.15 Uhr
 Dienstag:     15.45 – 17.15 Uhr
 Donnerstag:   15.45 – 17.15 Uhr
 Freitag:      16.35 – 17.15 Uhr

 Im Lehrplan des Kantons St. Gallen wird der Nutzen der Hausaufgaben wie
 folgt definiert:

 Hausaufgaben …..
 …. sollen selbständig gelöst werden können.
 …. festigen das Gelernte.
 …. fördern das selbständige Arbeiten.
 …. dienen der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken.

 Das Angebot richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler der ersten bis
 sechsten Klasse, welche beim Lösen der Aufgaben zu Hause keine adäquate
 Hilfe in Anspruch nehmen können. Schülerinnen und Schülern wird die
 Möglichkeit geboten, die Aufgaben unter Aufsicht zu erledigen. Fragen und
 Probleme können direkt mit der Hausaufgabenhelferin besprochen werden.

 Die Anmeldung für die Hausaufgabenhilfe erfolgt über Empfehlung der
 Klassenlehrperson oder auf Wunsch der Eltern an die Schulleitung. Einmal
 angemeldet, ist der Besuch der betreuten Stunde obligatorisch. Die Hausauf-
 gabenhilfe ist für die Eltern kostenlos. Der Transport ist Sache der Eltern.

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Homepage
 Die Schule Lütisburg führt eine Homepage www.schuleluetisburg.ch, die
 laufend ergänzt wird. Sie finden dort Termine für schulische Anlässe, Berichte
 aus dem Schulgeschehen, wichtige Adressen und Ansprechpersonen,
 verschiedene Formulare, Ferienpläne u. a. m.
 Auf der Homepage werden regelmässig Fotos über schulische Anlässe,
 Veranstaltungen, von Projektwochen, Projekttagen, Lagern etc. publiziert.
 Jährlich fragen wir bei den Erziehungsberechtigten nach, ob Sie mit der Ver-
 öffentlichung von Fotos Ihres Kindes einverstanden sind. Falls Sie während
 dem Schuljahr diese Berechtigung zurückziehen möchten, setzen Sie sich bitte
 mit der Schulleitung in Verbindung.
 Anregungen oder Ergänzungen richten Sie bitte an die Schulverwaltung.

Integrative Schulform ISF
 Ziel der Integrativen Schulform in Lütisburg ist es, möglichst alle Kinder in der
 Regelklasse zu integrieren. In Zusammenarbeit mit den Fachpersonen, den
 Lehrpersonen und den Eltern werden die Kinder in der Entwicklung ihres
 Selbstbewusstseins, ihres Sozialverhaltens und ihrer schulischen Leistungs-
 fähigkeit gefördert.
 Wenn immer möglich, sollen auch Kinder mit Schulschwierigkeiten,
 besonderen Lernvoraussetzungen oder leichten Entwicklungsverzögerungen
 den Kindergarten und die Primarschule in Lütisburg besuchen.
 Heilpädagogische Unterstützung erhalten die Kindergartenkinder und Primar-
 schulkinder durch eine Fachperson für Schulische Heilpädagogik oder andere
 Fachpersonen in Einzel- und Gruppenförderung sowie im Teamteaching mit
 der Lehrperson. Bei Bedarf können Fachpersonen für Legasthenie, Dyskalkulie,
 Nachhilfe, Rhythmik, Psychomotorik oder Begabungsförderung beigezogen
 werden.
 Eine Fachperson für Logopädie therapiert Kindergartenkinder und Schulkinder
 mit Sprachproblemen.
 In das Konzept sind Lektionen für Kinder mit Migrationshintergrund und
 Hausaufgabenunterstützung integriert.

Jahresmotto
 Jedes Schuljahr stellen wir unter ein Motto, das die Kinder und Erwachsenen
 unserer Schule begleiten soll. Dieses Jahresmotto wird vom Lehrerteam festge-
 legt und eine Projektgruppe widmet sich der Umsetzung der Ziele im Unter-
 richt. Soziale und pädagogische Ziele werden festgelegt und umgesetzt. Die
 Schulleitung überprüft, ob die Qualitätsstandards eingehalten werden. Auch
 Spezialanlässe und Projektwochen werden organisiert, welche der Vertiefung
 des Jahresmottos dienen.

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Kindergarten
 Kindergarten – Allgemeine Informationen
 Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe und dauert
 zwei Jahre. Der Besuch des Kindergartens ist
 obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Einschu-
 lung findet mit dem Eintritt in den Kindergarten statt, somit dauert die Schulzeit
 insgesamt                                                                      elf
 Jahre.
 Die Kinder werden am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres
 schulpflichtig: Sie treten auf Beginn des neuen Schuljahres in den ersten
 Kindergarten ein. Eine Vorverlegung des Eintritts in den Kindergarten ist nicht
 möglich. Ein Aufschub der Einschulung in den Kindergarten ist nur in Aus-
 nahmefällen vorgesehen. Der Schulrat entscheidet auf Antrag der Eltern. Er
 kann dazu den Schulpsychologischen Dienst oder einen Kinderarzt beiziehen.
 Kindergarten – Organisation
 Falls Ihr Kind bis zum 31. Juli vier Jahre alt wird, besucht es ab August den
 Kindergarten in unserer Primarschule. Anmeldeunterlagen erhalten Sie
 anlässlich des Einschulungsabends oder über unsere Schulverwaltung. Melden
 Sie sich bitte bei unserer Schulsekretärin, Frau Nicole Figi (071 932 52 69). Die
 Kindergartenanmeldungen müssen bis 30. April bei der zuständigen Schulrätin
 eintreffen. Ein Gesuch um Rückstellung richten Sie ebenfalls bis Ende April an
 unseren Schulratspräsidenten, Herr Josef Rütsche, Kirchstrasse 8, 9604
 Lütisburg. Ende Mai werden Sie von uns die definitive Einteilung Ihres Kindes in
 den Kindergarten erhalten.
 Im ersten Kindergartenjahr findet der Unterricht jeden Morgen während vier
 Lektionen statt. Die Eltern können ihr Kind vierteljährlich für die erste Morgen-
 lektion abmelden. An den Nachmittagen findet kein Unterricht statt. Im
 zweiten Kindergartenjahr besuchen die Kinder den Unterricht jeden Morgen
 während vier Lektionen sowie zusätzlich an zwei Nachmittagen während je
 zwei Lektionen.
 Obwohl der Kindergarten Teil der Volksschule ist, hat er doch eine besondere
 Stellung und verschiedene Eigenheiten. So steht beispielsweise das
 spielerische Lernen im Vordergrund. Mit den zahlreichen Erfahrungen in der
 Klassengemeinschaft und durch gezielte Lern- und Beschäftigungsangebote
 werden die Kinder auf die erste Klasse vorbereitet.

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Kindergarten 1 – Konzept Schuljahr 2018/2019

Normalablauf „Räupli“             Termine               Möglichkeiten
Quartal 1 (bis Herbstferien)      30.04.2018            Antrag Rückstellung an SR.
- Start 08.55 Uhr in der                                Meldung für Start bereits um
   Stammklasse                                          08.05 Uhr an R. Walder.
- Schulbusbetrieb                 06.07.2018            - betreut in Stammklasse

Quartal 2 (bis Sportferien)
                                                        Meldung für Start bereits um
- Start 08.55 Uhr in der
   Stammklasse
                                  28.09.2018            08.05 Uhr an R. Walder.
                                                        - betreut in Stammklasse
- Schulbusbetrieb

Quartal 3 (bis Frühlingsferien)                         Meldung für Start erst um
- Start 08.05 Uhr mit                                   08.55 Uhr an R. Walder.
   Einstiegslektion, alle                               - Transport durch Eltern
   Räupli zusammen
                                  25.01.2019            - Gemeinsamer Start in der
- Start 08.55 Uhr in der                                    Stammklasse um 08.55
   Stammklasse                                              Uhr

                                                        Meldung für Start erst um
Quartal 4 (bis Sommerferien)                            08.55 Uhr an R. Walder.
- Start 08.05 Uhr in der          05.04.2019            - Transport durch Eltern
   Stammklasse für alle                                 - Kein Startritual um
                                                            08.55 Uhr

Kindergarten - Informationen der Kindergartenlehrpersonen

Erster Kindergartentag
Am ersten Schultag des neuen Schuljahres findet der Kindergarten in
getrennten Gruppen statt: Die Kindergartenlehrperson erwartet ihre grossen
Kindergärtner (Schmetterlinge) um 08.05 Uhr im Kindergarten. Schulschluss ist
nach Stundenplan um 11.45 Uhr. Die Kinder müssen nicht mehr von den Eltern
begleitet werden. Am Montagnachmittag haben die Schmetterlinge keinen
Kindergarten, weil die Kindergartenlehrpersonen die neuen Räupli alleine zum
ersten Kindergartentag empfangen.
Die neu in den Kindergarten eintretenden Kindergärtner (Räupli) werden am
ersten Schultag um 13.45 Uhr in ihrem Kindergarten erwartet. Ein Elternteil
begleitet sie zu diesem ersten grossen Schritt. Bitte begleiten Sie Ihr Kind in den
Kindergarten und verabschieden sich dann von ihm, um es um 15.25 Uhr
wieder abzuholen. Diese Verabschiedung ist schon am ersten Tag wichtig,
damit sich das Kind gut an den neuen Rhythmus gewöhnt. Ab Dienstag gilt
der normale Stundenplan.

                                                                                    13
Finken
Die Finken sollten geschlossen sein, damit sie beim Hüpfen, Tanzen oder
Springen nicht verloren gehen (keine Birkenstöcke). Für jedes Kind hat es
einen Finkensack im Kindergarten.
Kleidung
Jede Pause wird draussen verbracht. Bitte achten Sie immer auf eine wetter-
gerechte Kleidung. Zudem kann es vorkommen, dass die Kleider beim
Spielen, Malen und Basteln schmutzig werden. Ziehen Sie daher Ihrem Kind
Kleider an, die solche Aktivitäten erlauben.
Kindergartenpost
Wichtige Informationen und Elternbriefe werden von den
Kindern in der „Chindi-Post“ nach Hause gebracht. Bitte
achten Sie jeweils auf diese Post aus dem Kindergarten. Das
Kind nimmt die "Chindi-Post" am nächsten Tag geleert wieder
in den Kindergarten mit.
Znüni
Wir essen jeweils am Vormittag gemeinsam Znüni. Am Nachmittag gibt es
keine Zvieripause. Bitte geben Sie Ihrem Kind etwas Gesundes zum Essen mit.
Süssigkeiten und Chips sind im Kindergarten nicht erlaubt. Bitte verpacken Sie
den Znüni in einem Tupperware oder einem Plastiksäckli (nicht in Alufolie). Die
Kinder haben im Kindergarten jederzeit die Möglichkeit, Wasser zu trinken. Es
ist deshalb nicht notwendig, Getränke in Flaschen mitzugeben.
Geburtstage
Die Geburtstage werden in jedem Kindergarten individuell gefeiert. Sie
werden frühzeitig über den Ablauf informiert.
Turnen
Jeweils nur am Turntag wird das Turnzeug mit in den Kinder-
garten gebracht und am gleichen Tag auch wieder nach
Hause genommen. Wegen der Verletzungsgefahr tragen die
Kinder Turnschuhe (ohne schwarze Sohle). Geben Sie Ihrem
Kind    eine     Trinkflasche     mit   Wasser   mit.  In
den ersten zwei Schulwochen des neuen Schuljahres gehen wir noch nicht
Turnen, da sich die Kinder zuerst eingewöhnen müssen.
Waldmorgen
Wenn der Morgen im Wald verbracht wird, geben die Kindergartenlehrperso-
nen den Kindern den Waldanhänger einen Tag vorher mit nach Hause. Die
Kinder tragen der Witterung entsprechende Kleidung und nehmen einen
Znüni und eine Getränkeflasche im Rucksack mit. Bitte suchen Sie Ihr Kind
nach einem Waldmorgen gründlich nach Zecken ab.

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Absenzen
 Wenn ihr Kind wegen Krankheit oder aus einem sonstigen
 Grund abwesend sein sollte, informieren Sie die Kindergar-
 tenlehrperson bitte immer telefonisch vor dem Unterricht.
 Wenn ein Kind nach den ersten zehn Minuten nicht er-
 scheint, nimmt die Kindergartenlehrperson mit Ihnen Kon-
 takt auf. Sobald Ihr Kind wieder in den Kindergarten
 kommt, geben Sie ihm das ausgefüllte Urlaubs- und
 Absenzenheft mit.
 Wichtige Informationen für die Kindergartenlehrperson
 Leidet Ihr Kind an einer Krankheit, einer Behinderung oder an einer Allergie,
 welche die Kindergartenlehrperson kennen sollte? Nimmt Ihr Kind regelmässig
 ein Medikament zu sich? Bitte nehmen Sie in solchen Fällen unbedingt
 Kontakt auf, damit die Kindergartenlehrperson im Kindergartenalltag richtig
 reagieren kann.
 Urlaubshalbtage
 Sie haben das Recht, Ihr Kind an zwei Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht
 freizustellen. Das Urlaubsgesuch muss mindestens zwei Tage im Voraus bei der
 Kindergartenlehrperson eingereicht werden (via Urlaubs- und Absenzenheft).
 Besuchstage
 Einmal im Jahr finden die offiziellen Besuchstage statt. Gerne dürfen Sie uns
 aber auch unter dem Jahr besuchen. Sie sind im Kindergarten jederzeit
 herzlich willkommen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich vorher anzumelden,
 da sich nicht jeder Unterricht für einen Besuch eignet. Bitte besuchen Sie uns
 aber im ersten Monat noch nicht, damit die Kinder sich gut an den Kinder-
 gartenablauf gewöhnen können.
 Elternkontakte
 Der Kontakt zwischen Elternhaus und Kindergarten ist sehr wichtig. Wenn
 Probleme auftauchen oder Sie ein Anliegen haben, sind die Kindergarten-
 lehrpersonen froh, wenn Sie sich direkt an sie wenden. Gerne stehen sie Ihnen
 auch für persönliche Gespräche ausserhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung.
 Elternabend
 Die Kindergartenlehrpersonen laden Sie bereits jetzt herzlich zum Elternabend
 ein, der Anfang Schuljahr 2018/2019 stattfindet. Eine Einladung mit weiteren
 Informationen werden Sie noch erhalten.

 → Einschulung

Klassenlager (Schulverlegungswoche, Wintersportlager)
 Klassenlager sind eine wertvolle Bereicherung und Ergänzung des Unterrichts
 und prägen sich in der späteren Erinnerung bei vielen ehemaligen Schülern
 als eigentliche Höhepunkte der Schullaufbahn ein. Neben verschiedenen,
 dem Lagerort angepassten Aktivitäten, stellt das bewusste gemeinsame

                                                                             15
Gestalten einer Lagergemeinschaft ein wichtiges Ziel jedes Klassenlagers dar.
 Dem Alter entsprechend sollen die Kinder und Jugendlichen möglichst
 viel Mitverantwortung tragen und bei der Planung, Vorbereitung und
 Durchführung des Lagers intensiv miteinbezogen werden.
 → Zyklus 2

Kontakt- und Hausaufgabenheft/Kontaktmappe
 Alle Klassen der Primarschule führen ein Kontakt- und Hausaufgabenheft. Die
 1. und 2. Klasse in Form einer Kontaktmappe, die 3. bis 6. Klasse in Form eines
 Kontaktheftes. Täglich werden darin die Hausaufgaben eingeschrieben. Die
 Eltern haben so die Kontrolle über die Hausaufgaben und können die
 Arbeiten ihrer Kinder mitverfolgen. Auch können Eltern und Lehrpersonen
 gegenseitig Mitteilungen und Informationen in diesen Heften notieren. Damit
 Eltern und Lehrer wissen, dass die Informationen gelesen wurden, quittieren sie
 diese jeweils mit ihrer Unterschrift. Einträge können beispielsweise sein:
 Probleme mit den Hausaufgaben, abmelden von Schwimm- oder Turnunter-
 richt, Abwesenheit wegen Arztbesuch, Fragen zur Schulorganisation, Bitte um
 ein Elterngespräch, Kurzinformationen zu einem Schulanlass etc. Die Kontakt-
 mappe bzw. das Kontaktheft ersetzen aber keinesfalls das direkte Eltern-
 gespräch. Persönliche Informationen benötigen immer noch ein Gespräch.

 Auch die Entschuldigungen von Absenzen werden durch die Eltern in diesen
 Heften eingetragen. Ebenso werden die zwei zur Verfügung stehenden
 Urlaubshalbtage mindestens zwei Tage vorher von den Eltern beantragt und
 durch die Lehrpersonen bewilligt.

 Die Liste über die nicht erledigten Hausaufgaben befindet sich ebenfalls im
 Kontakt- und Hausaufgabenheft. Eltern unterschreiben hier versäumte
 Hausaufgaben. Bei mehr als 7 Einträgen erfolgt eine schriftliche Verwarnung
 durch die Schulleitung und bei mehr als 10 Einträgen pro Semester muss mit
 einer ungenügenden Arbeitshaltungsnote im Zeugnis gerechnet werden.

 Bei Verlust des Kontakt- und Hausaufgabenhefts bzw. der Kontaktmappe
 ziehen wir einen Unkostenbeitrag von Franken 10.00 ein.

 Im Kindergarten wird kein Kontaktheft geführt. Für die Entschuldigungen von
 Absenzen bekommen alle Kindergärtner pro Schuljahr ein Absenzen- und
 Urlaubshalbtage-Heft.

Kopfläuse
 Gerade nach den Ferien treten vermehrt Kopfläuse auf.
 Befallen werden vor allem Kinder und Jugendliche im Alter
 bis zu 20 Jahren, besonders aber die 5- bis 10-jährigen. Auch
 vor sauberen, gepflegten Kinderköpfen schrecken Läuse
 nicht zurück. Gerade lange Haare bieten günstige
 Bedingungen für das Einnisten von Kopfläusen. Die Befall-
 saison ist hauptsächlich im Sommer und Herbst.

                                                                              16
Normales Haarewaschen entfernt die Läuse nicht. Es ist eine spezielle
 Behandlung notwendig. Damit ein rasches Ausbreiten der Kopfläuse
 vermieden werden kann, wenden Sie sich bei einem Befall unverzüglich an
 die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
 Die Fachperson für unsere Schule, Frau Judith Raschle, untersucht die Kinder
 der betroffenen Klassen auf Kopfläuse und informiert Sie über das weitere
 Vorgehen und die zu verwendenden Hilfsmittel. Wir bitten die Eltern, die von
 Judith Raschle vorgeschlagenen Massnahmen durchzuführen, um die
 Verbreitung der Kopfläuse zu verhindern.
 Weitere interessante Informationen finden Sie unter www.kopfläuse.ch.

Krankheit
 Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson vor der ersten
 Schulstunde mitzuteilen.

 → Absenzen, Urlaubsgesuche

Lehrerweiterbildung
 An 1 ½ Tagen pro Schuljahr wird der Unterricht für Ihre Kinder ausfallen. Dann
 treffen sich alle Lehrpersonen des Schulteams zu einer gemeinsamen Weiter-
 bildung. Die meisten Weiterbildungstage finden in der schulfreien Zeit statt.

 Im Schuljahr 2018/2019 treffen sich alle Lehrpersonen der BuGaLu-, Primar- und
 Oberstufenschulgemeinden am 02. November 2018 zu einer gemeinsamen
 Weiterbildung. Der neue Fachbereich Informatik und Medien steht dabei im
 Zentrum. Die Schülerinnen und Schüler haben somit am Donnerstag,
 01. November 2018 (Allerheiligen), und am Freitag, 02. November 2018,
 schulfrei.

 Am Mittwochvormittag, 12. Juni 2019, entfällt ebenfalls der Unterricht für alle
 Kindergärtner und Primarschüler. Dann findet eine schulinterne Weiterbildung
 im Lehrerteam Lütisburg statt.

Leitbild
 Das Leitbild der Schule Lütisburg basiert auf folgenden Grundsätzen:
  Unsere Schule als Lebensraum
   An unserer Schule begegnen wir uns mit Rücksicht und gegenseitiger
   Wertschätzung. Wir respektieren einander in unserer Einzigartigkeit.
  Lehr- und Lernprozesse (Unterricht)
   Unsere Schule misst dem Unterricht die nötige Wichtigkeit bei und fördert
   die Kinder optimal nach ihren Möglichkeiten.

                                                                              17
 Mitarbeitende und deren Zusammenarbeit
   In unserem Team legen wir Wert auf eine Atmosphäre, in der sich alle
   respektvoll und tolerant begegnen können.
  Führungsprozesse und Abläufe
   Die Personalführung unterstützt das professionelle Handeln der Mit-
   arbeitenden und ihre Ressourcen werden sinnvoll einbezogen. Eine
   übersichtliche Organisation hilft uns bei der Bewältigung des Schulalltags.
 • Gestaltung der Aussenbeziehungen
   Unsere Schule vertritt ein klares Profil, und wir pflegen einen unkomplizierten,
   direkten Austausch.
 Das ausführliche Leitbild kann als Broschüre auf der Schulverwaltung bezogen
 werden oder steht Ihnen auf unserer Homepage als Download zur Verfügung.

Mittagstisch
 Die Primarschule Lütisburg bietet einen regelmässigen Mittagstisch mit
 Betreuung in Gastfamilien an. Sie bereitet die entsprechenden Verträge vor
 und übernimmt das Inkasso.

 Das freiwillige Angebot soll:

    -   Ihnen die Möglichkeit geben, Beruf und Familie zu vereinbaren
    -   Sie in der Betreuung Ihrer Kinder über den Mittag unterstützen
    -   den Kontakt Ihres Kindes zu anderen Kindern ermöglichen
    -   Ihrem Kind die Möglichkeit geben, auch in Ihrer Abwesenheit eine
        vollwertige Mahlzeit einzunehmen

 Das Angebot richtet sich an alle Kinder ab Kindergartenalter bis und mit
 6. Primarklasse, welche die Schule in der Schulgemeinde Lütisburg besuchen.
 Die Kinder begeben sich nach dem Schulunterricht am Mittag zu den ausge-
 suchten Familien. Dort können sie in Gemeinschaft zu Mittag essen und sich
 beschäftigen, bis am Nachmittag der Unterricht wieder beginnt. An
 schulfreien Nachmittagen müssen Sie jedoch für die Heimkehr Ihres
 Kindes/Ihrer Kinder selber die Verantwortung übernehmen. Absenzen bei
 Krankheit, Schulanlässen etc. teilen Sie jeweils direkt der Gastfamilie mit.

 Der Elternbeitrag pro Kind und Mittagessen beträgt Fr. 8.00. Die zu
 begleichende Rechnung erhalten Sie vierteljährlich von der Primarschule,
 inklusive Kopie des Rapports der Gastfamilie.

 Brauchen Sie für einzelne Tage oder einen Notfall ein Betreuungsangebot, so
 setzen Sie sich direkt mit der gewünschten Gastfamilie in Verbindung. In
 diesem Fall ist die Gastfamilie gleichentags mit Fr. 12.00 pro Kind und Mittag-
 essen direkt zu entschädigen. Die Namen der Gastfamilien, die solche kurz-
 fristigen Plätze anbieten, sind auf der Homepage www.schuleluetisburg.ch zu
 finden.

 An- und Abmeldungen erfolgen für ein Semester und sind verbindlich. Die
 Eltern verpflichten sich, ihr Kind an den angemeldeten Mittagstisch zu

                                                                                18
schicken. Anmeldeschluss für das 1. Semester des Schuljahres ist der 30. Juni,
 für das 2. Semester des Schuljahres der 31. Dezember.
 Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage oder ist bei der
 Schulverwaltung erhältlich.

Musikschule
 Wir arbeiten eng mit der Musikschule Toggenburg zusammen. Ziel ist die
 Förderung und Entwicklung der musikalischen Anlagen und Fähigkeiten der
                      Kinder. Die Musikalische Grundschule ist ein obligatori-
                      sches Schulfach und wird im 2. Kindergartenjahr und in
                      der 1. Klasse von Lehrpersonen der Musikschule Toggen-
                      burg unterrichtet. Zusätzlich wird für alle Kinder der 4. – 6.
                      Klasse das Schulfach „Chorgesang“ unterrichtet. Frau
                      Teresa Kressig, Gesangslehrerin der Musikschule, leitet
                      diesen Chor.
                      Ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Volksschule bietet
                      die Musikschule Instrumentalunterricht an. Sie bildet die
 Schüler vertieft und auf breiter Basis aus, sorgt für einen aktiv musizierenden
 Nachwuchs und bereitet besonders Begabte auf ein Musikstudium vor.
 Link: www.mstoggenburg.ch

Neuer Lehrplan
 Mit der Einführung des Lehrplan Volksschule im Schuljahr 2017/2018 nutzte un-
 ser Kanton die Gelegenheit, die Grundlagen für den Unterricht anzupassen.
 Die Überprüfung der Lerninhalte hat gezeigt, dass sich vieles bewährt hat und
 deshalb beibehalten werden kann. Dazu gehören unsere kantonalen
 Traditionen wie beispielsweise die starke Verankerung der beruflichen
 Orientierung in der Oberstufe. In einigen Bereichen – wie zum Beispiel im
 Umgang mit den digitalen Medien – sind neue Schwerpunkte gesetzt worden.
 Speziell an diesem Lehrplan ist, dass ihn die 21 deutsch- und mehrsprachigen
 Kantone erstmals gemeinsam erarbeitet haben. Die einzelnen Kantone
 können die Vorlage – bekannt als „Lehrplan 21“ – durch ihre eigenen
 Besonderheiten und Traditionen ergänzen. Im Kanton St. Gallen ist daraus der
 Lehrplan Volksschule entstanden.

Notfallnummern
 Die Schule ist darauf angewiesen, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten
 aller Kinder in einem Notfall telefonisch erreicht werden können. Im Speziellen
 geht es um Benachrichtigungen bei Nichterscheinen eines Kindes in der
 Schule, während Lagerwochen oder Projektwochen/-tagen. Die Telefon-
 nummern werden auf einer speziellen Notfallliste geführt und werden weder

                                                                                 19
weitergegeben, noch erscheinen sie auf offiziellen Klassenlisten oder Telefon-
 ketten.

 Wir ermitteln im 1. Kindergarten, in der 1. Klasse und in der 4. Klasse die
 entsprechenden Telefonnummern. Es liegt deshalb in der Pflicht der Eltern,
 zwischenzeitliche Änderungen zu melden.

Oberstufe – Übertritt
 Die Oberstufe schliesst an die sechste Primarschulklasse an und dauert drei
 Jahre. Sie ist gegliedert in die Real- und Sekundarschule sowie in eine
 Kleinklasse. Die Unterschiede der Schultypen bestehen in den Ansprüchen an
 die intellektuellen Fähigkeiten, in der Art und Weise der Förderung der
 elementaren Bildung, der Lernkompetenz und der Leistung.
 Die Oberstufe bereitet die Schüler auf eine Berufsbildung oder den Besuch
 einer weiterführenden Schule und auf die Bewältigung des Lebensalltags vor.

Primarschule
 Die Primarschule umfasst die erste bis sechste Klasse und ist unterteilt in Zyklus
 1 (Kindergarten bis 2. Klasse) und Zyklus 2 (3. bis 6. Klasse).

Projekttage (-wochen)
 Ein bestimmtes Thema wird von allen Klassen eines Schulhauses erarbeitet. Der
 reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Es können auch Abend-
 oder Nachtstunden sowie der Samstagmorgen tangiert sein.

 → Besondere Schulanlässe

Promotion (Übertritt)
 Kindergarten – 1. Primarklasse
 Der Wechsel vom Kindergarten in die Primarschule wird als Übertritt bezeich-
 net. Wenn ein Kind schulfähig ist, tritt es nach dem 2. Kindergarten in die
 1. Primarklasse über.

 Als Vorbereitung zum Übertritt in die 1. Primarklasse besucht die zukünftige
 Lehrperson die Kinder ein- bis zweimal im Kindergarten. Auch ein Schnupper-
 nachmittag mit der Kindergartenlehrperson in der Schule gehört mit zur Vor-
 bereitung. An diesem Schnuppernachmittag findet auch die Elterninformati-
 on zum Übertritt in die 1. Klasse statt. Die Eltern haben die Möglichkeit, die
 neue Lehrperson ihres Kindes kennen zu lernen, Informationen zu erhalten und
 Fragen zu stellen.

 Über die Schulfähigkeit eines Kindes entscheiden die Kindergartenlehrperso-
 nen, die Einschulungsverantwortliche und die Eltern gemeinsam. Kinder mit
 leichten Entwicklungsverzögerungen und/oder einer Teilleistungsschwäche

                                                                                20
werden in der 1. Primarklasse durch die Schulische Heilpädagogin/Logopädin
 unterstützt. In besonderen Fällen bleiben noch nicht schulfähige Kinder ein
 weiteres Jahr im Kindergarten, wo sie zusätzliche Förderlektionen erhalten. Bei
 Uneinigkeit zwischen Eltern und Lehrpersonen betreffend Übertritt entscheidet
 die Schulleitung.

 Primarschule – Oberstufe

 Ob ein Kind nach der sechsten Klasse in die Realschule oder in die
 Sekundarschule eintreten kann, entscheidet der Oberstufenschulrat.
 Folgende Grundlagen sind massgebend:
 a) die Empfehlung der Lehrperson(en) der sechsten Primarklasse
 b) die Noten der 6. Primarklasse (Zeugnis 1. Semester sowie Leistungsstand
    zum Zeitpunkt der Anmeldung)

 Weitere Kriterien sind Auffassungsgabe, Leistungsvermögen, Arbeitshaltung,
 Motivation sowie Durchhaltewillen. Im Januar findet ein Beurteilungsgespräch
 mit der Klassenlehrperson statt. Im April findet das Zuweisungsgespräch mit
 den Eltern statt. Die Lehrperson eröffnet den Eltern bzw. den
 Erziehungsverantwortlichen den Zuweisungsantrag. Die Anmeldung an die
 Oberstufe erfolgt im April.

 → Zyklus 2

 Gefährdete Promotion

 Zeichnet sich eine Gefährdung der Promotion für den Übertritt in die nächste
 Klasse im Verlaufe des Schuljahres ab, so werden die Eltern bis spätestens
 30. April schriftlich durch die Schulleitung auf diesen Umstand aufmerksam
 gemacht.

 → Beurteilungsgespräche Kindergarten/Unterstufe/Mittelstufe, Zeugnis

Religionsunterricht
 Gemäss Volksschulgesetz stellen die Schulträger den Landeskirchen für den
 Religionsunterricht Unterrichtsraum sowie Zeit innerhalb des Stundenplans zur
 Verfügung. Diese besondere Verankerung des Religionsunterrichts wird im
 Kanton St. Gallen beibehalten. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler,
 die am Religionsunterricht teilnehmen, zusätzliche Lektionen besuchen. Auf
 der Primarstufe ist mit Ausnahme der 2. Klasse (2 Lektionen) jeweils eine
 Lektion landeskirchlicher Religionsunterricht pro Woche und Klasse aufgeführt.

 Kinder, die keiner der beiden Landeskirchen angehören, sind vom Religions-
 unterricht dispensiert. Kinder, welche den Religionsunterricht nicht besuchen,
 werden während den Blockzeiten betreut oder dürfen auf Wunsch der Eltern
 nach Hause. Findet der Religionsunterricht am Nachmittag statt, ist es

                                                                              21
möglich, dass die Kinder später zur Schule kommen oder früher nach Hause
 gehen.

 Religionsverantwortliche
 Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Unteres Toggenburg:
   Fabian Kuhn, Flawilerstrasse 7, 9604 Lütisburg         Tel. 071 931 11 90
   Claudia Egli, Altgonzenbach 9, 9601 Lütisburg Station  Tel. 071 931 17 37
 Römisch-katholische Kirche St. Michael Lütisburg:
   Michael Steuer, Pfarramt, Flawilerstr. 36, 9604 Lütisburg    Tel. 071 931 10 09

 Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG Kirchen):
    Elisabeth Giger, Unterrindal 18, 9604 Unterrindal           Tel. 071 931 32 37

Schulanfang im Schuljahr 2018/2019

 Die Schule beginnt für den Kindergarten 2 und die 2. bis 6. Klasse am Montag,
 13. August 2018, morgens um 08.05 Uhr und dauert bis 11.45 Uhr. Von Beginn
 weg startet das Schuljahr gemäss Stundenplan. Den ersten Schulvormittag
 verbringen die Kinder bei ihren Klassenlehrpersonen.

 1. Klasse
 Für die neuen Erstklässler beginnt das Schuljahr um 10.05 Uhr. Die Kinder
 werden von Frau Stefanie Hollenstein in ihrem Schulzimmer erwartet, wo der
 Unterricht bis 11.45 Uhr dauert. Am ersten Tag werden die Erstklässler in
 Begleitung eines Elternteils zum Start ihrer Primarschulzeit erwartet.

Schulbus/Postauto (Transportberechtigung)
 Gemäss Regelung der Primarschule Lütisburg sind nachfolgende Kinder
 fahrberechtigt, d. h. werden mit dem Schulbus transportiert oder benützen
 den öffentlichen Verkehr. Die Transportkosten bzw. die Kosten für die
 Ostwindabonnemente werden von der Schulgemeinde getragen. Seit dem
 Schuljahr 2017/2018 bekommen die Kinder ein Ostwindabonnement für eine
 Zone (975). Die Eltern haben die Möglichkeit, eine weitere Zone
 zuzukaufen. Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, mel-
 den Sie sich bitte bei der Schulverwaltung, Telefon 071 932 52 69.

 Gebiet:                                         Fahrberechtigt:
 Alt-, Neugonzenbach, Station, Au, Ischlag       Kindergarten bis 2. Klasse
 Tufertschwil, Altegg                            Kindergarten
 Berg, Rimensberg, Grüebli                       Kindergarten bis 6. Klasse
 Grünhügel, Haslen                               Kindergarten bis 2. Klasse
 Unterrindal                                     Kindergarten bis 2. Klasse
 Oberrindal                                      Kindergarten bis 6. Klasse

 Wenn Platz vorhanden:
 Tufertschwil, Altegg                            1. + 2. Primarklasse

                                                                                22
Wir appellieren an die Eltern, auf Transporte mit dem Privatauto grundsätzlich
 zu verzichten. Damit wird zur Erhaltung der für die Schule wichtigen Postautoli-
 nie Richtung Flawil beigetragen und es werden gefährliche Situationen, die
 beim Ein- und Aussteigen aus dem Privatauto entstehen können, vermieden.
 Und nicht zuletzt ermöglichen die Eltern den Kindern damit ein paar interes-
 sante Erlebnisse auf dem Schulweg.
 Wenn Sie Ihr Kind trotzdem mit dem Auto in die Schule fahren, lassen Sie es
 entlang der Neudorfstrasse ein- und aussteigen. Das Hinein- und Hinausfahren
 in den Parkplatz vor dem Schulhaus ist während den Schulzeiten zu gefährlich.

 Für das Ostwindabonnement wird ein Foto des Kindes benötigt. Die
 fahrberechtigten     Kinder    erhalten   von      der  Schulverwaltung    ein
 entsprechendes Schreiben. Das Abonnement wird dann den Kindern direkt
 nach Hause geschickt. In den Postautos werden ab und zu Billettkontrollen
 durchgeführt. Es ist möglich, dass Bussen verteilt werden, wenn die Kinder das
 Billett nicht dabeihaben.

 Die Fahrberechtigungen für die Kinder aus dem Gebiet Gonzenbach werden
 vor dem ersten Schultag verteilt.
 Die Schulbuspläne finden Sie am Ende dieser Broschüre. Bei krankheits-
 bedingtem Ausfall bitten wir die Eltern, ein Schulbusgspänli zu informieren,
 damit dieses den Schulbusfahrer benachrichtigen kann.

 Die Postauto- und Schulbusfahrer bitten die Eltern, die neuen Kindergärtner in
 der ersten Schulwoche zur Postautohaltestelle zu begleiten und sie dort
 abzuholen. So kann sichergestellt werden, dass alle Kinder am richtigen Ort
 aussteigen. Alle Kinder aus Ober- und Unterrindal steigen vormittags beim
 Mehrzweckgebäude aus dem Postauto, wo sie in den Schulbus umsteigen
 können, welcher sie in den Kindergarten fährt.

 Sollte der Schulbus aus irgendeinem Grund die Kinder nicht zur vereinbarten
 Zeit an der Haltestelle abholen, soll ein Kind seine Eltern informieren und die
 restlichen Kinder warten bei der Haltestelle. Dann bitte direkt den
 Schulbusfahrer auf seinem Mobile kontaktieren.

 → Fahrberechtigung
 → Busfahrpläne am Ende der Broschüre

Schulleitung
 Die Schulleitung führt die Schuleinheit im Auftrag der Schulbehörde in
 administrativer, personeller und pädagogischer Hinsicht. Sie ist Ansprechstelle
 für Schüler sowie deren Eltern in Fragen, die nicht direkt mit der Klassenlehr-
 kraft besprochen werden können oder die von übergeordneter Bedeutung
 sind. Die Schulleitung vertritt die Schule gegen aussen; sie trägt die
 Verantwortung für den Schulbetrieb.

                                                                               23
Sprechstunden mit der Schulleitung können jederzeit vereinbart werden.

 Kindergarten / Primarstufe:
 Remo Walder                                               Tel. 071 931 25 79
                                                        Mobile 079 320 00 73
                                       E-Mail remowalder@schuleluetisburg.ch

Schulpsychologischer Dienst

 Die Primarschule Lütisburg ist der Regionalstelle Wattwil zugeteilt. Diese
 befindet sich an der Bahnhofstrasse 34, 9630 Wattwil. Die Ansprechperson für
 Lütisburg ist:

 Frau Karin Mettler                                           Tel. 058 229 07 00
                                                              Fax 058 229 07 12
                                                     E-Mail karin.mettler@sg.ch
 Link: www.schulpsychologie-sg.ch

Schulrat
 Der Schulrat organisiert und führt die Schule. Er erfüllt die Aufgaben der
 Schulgemeinde, die nicht durch Gesetz, Gemeindeordnung, Reglement oder
 Vereinbarung anderen Organen übertragen sind.

 Der Schulrat setzt sich für die Amtsdauer 2017 bis 2020 wie folgt zusammen:

 Ressort Präsidium                           Leitung: Josef Rütsche

 Verantwortungsbereiche                      Präsidium, Personal, Finanzen,
                                             Kommunikation

 Ressort Infrastruktur                       Leitung: Jakob Rüegg

 Verantwortungsbereiche                      Stellvertreter des Schulratspräsi-
                                             denten, Bau, Unterhalt, IT
                                             (Informationstechnik)

 Ressort Dienste                             Leitung: Michael Bolt

 Verantwortungsbereiche                      Ausserschulische Anlagen-
                                             nutzung, Schulweg, Schüler-
                                             transport, Musikschule, IKS,
                                             interne Kassenkontrolle

                                                                                  24
Ressort Förderung                             Leitung: Jenny Landtwing

 Verantwortungsbereiche                        Sonderpädagogische Massnah-
                                               men, Kindergarten, Unterrichts-
                                               besuche

 Ressort Soziales & Schulentwicklung           Leitung: Maria Bolt

 Verantwortungsbereiche                        Schulische Sozialarbeit, Ärztlicher
                                               Dienst, Schulentwicklung, Unter-
                                               richtsbesuche

Schulreisen
 Schulreisen sind eintägige Reisen einer Klasse
 unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie
 sind obligatorisch für alle Schüler und stehen
 nicht unbedingt in direktem Zusammenhang
 mit dem Unterricht. Es findet maximal eine
 Reise pro Schuljahr statt. Reiseroute und
 Programm       sind   der    jeweiligen   Stufe
 angepasst.
 → Besondere Schulanlässe

Schulsozialarbeit SSA
 In der Volksschule des Kantons St. Gallen ist die Schulsozialarbeit (SSA) ein Teil
 der „ganzheitlichen Jugendhilfe“. Wie das Einführungsgesetz im Art. 58bis
 festhält, müssen Gemeinden für Jugendarbeit, Jugendberatung und Jugend-
 schutz sorgen. Kinder sind im Begriff „Jugend“ gemeint. Die Schule hat
 gemäss Art. 3 des Volksschulgesetzes den Auftrag, die Eltern in der Erziehung
 zu unterstützen und die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich zu fördern.
 Aufgrund dieser rechtlichen Grundlagen bietet die SSA in den Primar-
 schulgemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg sowie in der
 Oberstufenschulgemeinde BuGaLu soziale Beratung für Kinder und
 Jugendliche an. Die SSA arbeitet nach dem integrierten Modell, ist in den
 Schulhäusern präsent und wendet dabei Methoden und Grundsätze der
 Sozialen Arbeit auf die Schule und ihre Umgebung an.

 Die Schulsozialarbeit bietet Beratung und Begleitung in diesen Bereichen:
   • Beziehungen in und mit der Schule, in der Familie oder der Freizeit
   •   Auffälliges Verhalten
   •   Unterricht, Disziplin
   •   Schwierige Familiensituationen
   •   Allgemeine Erziehungsfragen
   •   Psychosoziale Entwicklung
   •   Konflikte, Ausgrenzung

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