Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
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Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ Stand: 03.09.2020 Erstellt im Auftrag: Städtische Bäder Wesel GmbH [Platzhalter Logo AG]
Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG Adresse Niederlassung Bochum Ehrenfeldstr. 34 44789 Bochum Kontakt T +49.234.95383-0 F +49.234.9536353 bochum@fsumwelt.de www.froelich-sporbeck.de Projekt Projekt-Nr. NW-201004 Status Prüffassung Version 01 Datum 03.09.2020 Bearbeitung Projektleitung Volker Bösing Dipl.-Landschaftsökologe, M.Sc. Biologie Bearbeiter/in Stefanie Meyer M.Sc. Geographie Unter Mitarbeit von Freigegeben durch Dipl.-Ökol. Franziska Reinhartz (Geschäftsführerin)
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 2 1.1 Veranlassung 2 1.2 Rechtliche Grundlagen 2 1.3 Untersuchungsinhalte 3 2 Beschreibung des Projektes 4 2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 4 2.2 Wirkfaktoren des Projektes 4 3 FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 8 3.1 Allgemeine Beschreibung des FFH-Gebietes 8 3.2 Schutzzweck und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 10 3.3 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten 16 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH- Gebietes durch das Projekt 17 4.1 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 18 4.2 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH- Richtlinie 18 4.3 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von charakteristischen Arten 19 4.4 Mögliche Summation mit anderen Projekten und Plänen 19 5 Zusammenfassung 20 Literatur und Quellen 21 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Relevanz möglicher Wirkfaktoren beim Projekttyp „Freizeit und Erholung – Freizeit- und Sportanalgen u. -plätze“ gemäß Fachinformationssystem des BfN 5 Tab. 2: Übergeordnete Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 8 Tab. 3: Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 10 Tab. 4: Relevanz von nichtstofflichen Einwirkungen für die Arten des Anhangs II 19 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Übersichtkarte FFH-Gebiet DE-4405-301 9 Abb. 2: Detailkarte FFH-Teilgebiet DE-4405-301 9 Seite 1/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
1 Einleitung 1.1 Veranlassung Die „Städtische Bäder Wesel GmbH“ betreibt drei Bäder innerhalb des Stadtgebiets von Wesel und plant nun, das „Rheinbad“ von Grund auf umzustrukturieren und zu erweitern. Das Rheinbad liegt westlich des Ortskerns von Wesel, direkt am rechten Ufer des Rheins (Abb. 2). Es befinden sich zwei Natura-2000-Gebiete in räumlicher Nähe zum Projektgebiet. Zum einen das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-401) und zum anderen das FFH-Gebiet „Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301). Beide Gebiete grenzen direkt an das Projektgebiet an, bzw. überschneiden sich im südlichen Randbereich entlang des Rheins mit dem Projektgebiet geringfügig. Im Zuge einer überschlägigen Prognose ist deshalb zu prüfen, ob das Projekt – alleine oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten – geeignet ist, diese Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Erhaltungsziele oder ihres Schutzzwecks erheblich zu beein- trächtigen. Nachfolgend ist die zugehörige Untersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ dokumentiert (im Folgenden: FFH-Vorprüfung). 1.2 Rechtliche Grundlagen FFH-Gebiete (FFH = Fauna-Flora-Habitat) werden auf Grundlage der Richtlinie 92/43/EWG (FFH- Richtlinie) ausgewiesen. Sie sind gemeinsam mit europäischen Vogelschutzgebieten Teil des Net- zes „Natura 2000“ (§ 31 BNatSchG). Als FFH-Gebiete sollen Gebiete ausgewiesen werden, in de- nen die in Anhang I der FFH-Richtlinie gelisteten Lebensräume vorhanden sind oder die als Habitat für die in Anhang II benannten Tier- und Pflanzenarten dienen. Zuständig für die Auswahl dieser Gebiete sind in Deutschland gemäß § 32 Abs. 1 BNatSchG die Bundesländer. Um ein FFH-Gebiet auch in nationale Schutzgebiete zu überführen, sind sie gemäß § 32 Abs. 2 BNatSchG zu ge- schützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären. Auch dies fällt in den Aufgabenbereich der Bundesländer, die die FFH-Gebiete i. d. R. als Naturschutz- gebiet (NSG) oder Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausweisen. Die FFH-Vorprüfung ist im BNatSchG nicht ausdrücklich vorgesehen. Ihre Erforderlichkeit ergibt sich aus dem Wortlaut des § 34 Abs. 1 BNatSchG. Dieser schreibt vor, dass Projekte, die geeignet sind, ein FFH-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Be- standteilen erheblich zu beeinträchtigen, einer Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen dieses Gebietes zu unterziehen sind (FFH-Verträglichkeitsprüfung). Vor diesem Hintergrund ist im Zuge der FFH-Vorprüfung im Sinne einer vorgeschalteten, überschlägigen Prognose festzustellen, ob es sich um ein solches Projekt handelt und somit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Pro- jekt durchzuführen zu ist. Die Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung besteht, wenn sich erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes nicht mit Sicherheit ausschließen lassen. Seite 2/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
1.3 Untersuchungsinhalte Die Durchführung der FFH-Vorprüfung wird in NRW durch die „Verwaltungsvorschrift zur Anwen- dung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG und 2009/147/EG zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)“ präzisiert (MKULNV 2016b). Diese gibt vor, welche Bestandteile eines FFH-Gebietes maßgeblich und damit im Rahmen einer FFH- Vorprüfung zu betrachten sind. Maßgeblich sind gemäß Ziffer 4.1.3.1 der VV-Habitatschutz alle im gebietsbezogenen Standard- datenbogen und in der Gebietsbeschreibung des Fachinformationssystems „Natura 2000“ (LANUV 2018) gelisteten signifikanten Vorkommen von Lebensräumen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Nicht signifikant (und damit für die Vorprüfung nicht von Bedeutung) sind solche Vorkommen, die im Standarddatenbogen in ihrer Gesamtbeur- teilung mit einem „D“ (geringste Bedeutung) gekennzeichnet sind. Zusätzlich von Relevanz für die Bewertung der Beeinträchtigung sind jene Arten, die für vorkom- mende Lebensräume des Anhangs I FFH-Richtlinie besonders charakteristisch sind (sog. „cha- rakteristische Arten“). LAMPRECHT & TRAUTNER (2007) schreiben hierzu: „Die Beeinträchtigung von charakteristischen Arten eines Lebensraumtyps kann Bestandteil und Indikator einer erhebli- chen Beeinträchtigung dieses Lebensraumes sein, indem die Habitat-Funktion des Lebensraums für diese Arten eingeschränkt wird und sich dadurch der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps verschlechtert.“ Für die Beurteilung, welche Arten für Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richt- linie charakteristisch sind, ist in NRW der Leitfaden „Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebensraumtypen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung“ (MKULNV 2016a) heranzuziehen. Die FFH-Vorprüfung ist gebietsbezogen und nicht projektbezogen. Das heißt, eventuelle potenzi- elle Beeinträchtigungen, die vom Projekt ausgehen, sind nur soweit relevant, wie sie die maßgeb- lichen Bestandteile der Erhaltungsziele bzw. des Schutzzwecks des FFH-Gebietes betreffen. Be- einträchtigungen, die darüber hinausgehen, finden u. a. bei der Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 BNatSchG Berücksichtigung und sind kein Bestandteil der FFH-Vorprüfung. In Kapitel 3 erfolgt eine Betrachtung des FFH-Gebiets in Hinblick auf seine maßgeblichen Bestand- teile. Vorgeschaltet ist eine Kurzbeschreibung des Vorhabens (Kapitel 2.1) und eine Darstellung der betrachtungsrelevanten Wirkfaktoren des Projektes (Kapitel 2.2). Ggf. lassen sich bereits mit Blick auf diese Wirkfaktoren Beeinträchtigungen bestimmter Bestandteile des FFH-Gebietes aus- schließen, sodass sich der Erfassungsaufwand in Kapitel 3 entsprechend reduzieren lässt. Lässt sich in der Gesamtbetrachtung der FFH-Vorprüfung eine Beeinträchtigung des FFH-Gebiets nicht ausschließen, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1 BNatSchG durchzufüh- ren. Diese bezieht ggf. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung mit ein. Seite 3/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
2 Beschreibung des Projektes 2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens Das „Rheinbad“, welches sich westlich des Ortskerns von Wesel direkt am rechten Ufer des Rheins befindet, wird von der „Städtische Bäder Wesel GmbH“ aktuell in Form eines Freibades betrieben. Diese plant nun das Rheinbad zu einem Kombibad umzubauen, wofür ein Großteil der Bestands- gebäude abgerissen wird, um einen ca. 4.500 m² großen Neubau und einen zusätzlichen Biergar- ten zu errichten. Bei den Bestandsgebäuden handelt es sich um ein ehemaliges Hotel, welches als Restaurant genutzt wird und eine Minigolfanlage, die im Rahmen der weiteren Planung an einen anderen Ort im Bereich des nördlich gelegenen Auesees verlegt wird. Die für das Freibad notwen- dige Haustechnik, welche sich derzeit in verschiedenen Gebäuden befindet, wird im Zuge der Pla- numsetzung in die Kellerräume des neuen Gebäudekomplexes verschoben. Im Folgenden sind die projektrelevanten Wirkfaktoren aufgelistet. • Rückbau von Bestandsgebäuden • Neubau und Betrieb des Kombibades mit Sauna o Unterkellerter Neubau mit großen Panoramafenstern o Erhöhte Besucherzahlen • Neubau eines Biergartens mit zweigeschossigem Gebäude für Veranstaltungen o Liegestühle und Sitzplätze für bis zu 400 Personen o neue Fahrradstellplätze am Biergarten • Erschließung wird umgebaut o Fahrradstellplatz in Eingangsnähe o Schulbushaltestelle soll eingerichtet werden o Niederschlagsversickerung durch ein Mulden-Rigolen-System • Freibad bleibt im Bestand erhalten o Zugangsbereich zum Freibad soll erhalten bleiben • Promenadenweg entlang des Rheinufers 2.2 Wirkfaktoren des Projektes Im Fachinformationssystem (FIS) des Bundesamts für Naturschutz (BfN) zur FFH-Verträglichkeits- prüfung (FFH-VP-Info) wird auf Grundlage des Kataloges möglicher Natura 2000-relevanter Wirk- faktoren nach Lambrecht & Trautner (2007) fachbehördlich eingeschätzt, inwieweit diese Wirkfak- toren bei bestimmten Plan- und Projekttypen auftreten können. Die Bewertung erfolgt in drei Stu- fen: • 0 = i. d. R. nicht relevant • 1 = ggf. relevant • 2 = regelmäßig relevant Für den Projekttyp „Freizeit und Erholung – Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze“ wird in der nach- folgenden Tabelle das Ergebnis dargestellt. Seite 4/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
Tab. 1 Relevanz möglicher Wirkfaktoren beim Projekttyp „Freizeit und Erholung – Freizeit- und Sport- analgen u. -plätze“ gemäß Fachinformationssystem des BfN Wirkfaktore Relevanz Relevanz im Rah- gmäß BfN men des Projektes Direkter Flächenentzug Überbauung/ Versieglung 2 0 Veränderung der Habitatstruktur/ Nutzung Direkte Veränderung von Vegetations-/ Biotopstrukturen 2 0 Verlust/ Änderung charakteristischer Dynmaik 1 0 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung 0 0 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung/ Pflege 1 0 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung/Pflege 0 0 Veränderung abiotischer Standortfaktoren Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes 2 0 Veränderung der morphologischen Verhältnisse 1 0 Veränderung der hydrologischen/ hydrodynamischen Verhältnisse 1 0 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) 0 0 Veränderung der Temperaturverhältnisse 0 0 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren 0 0 Barriere- oder Fallenwirkung/ Indiviudenverlust Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/ Mortalität 1 0 Anlagenbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/ Mortalität 0 0 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/ Mortalität 1 0 Nichtstoffliche Einwirkungen Akustische Reize (Schall) 1 1 Optische Reizauslöser/ Bewegungen (ohne Licht) 2 1 Licht 1 1 Erschütterungen/ Vibrationen 1 0 Mechanische Einwirkungen (Wellenschlag, Tritt) 1 0 Stoffliche Einwirkungen Stickstoff- u. Phosphatverbindungen/ Nährstoffeintrag 1 0 Organische Verbindungen 0 0 Schwermetalle 0 0 Seite 5/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
Wirkfaktore Relevanz Relevanz im Rah- gmäß BfN men des Projektes Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende 0 0 Schadstoffe Salz 0 0 Deposition mit strukturellen Auswirkungen (Staub/ Schwebst- u. Sedi- 1 0 mente) Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch Anlockung) 1 0 Endokrin wirkende Stoffe 0 0 Sonstige Stoffe 0 0 Strahlung Nichtionisierende Strahlung/ Elektromagnetische Felder 0 0 Ionisierende/ Radioaktive Strahlung 0 0 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen Management gebietsheimischer Arten 0 0 Förderung/ Ausbreitung gebietsfremder Arten 1 0 Bekämpfung von Organismen (Pestiziden u.a.) 1 0 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen 0 0 Sonstiges Sonstiges 0 0 Im Folgenden werden die oben genannten Wirkfaktoren in die Kategorien bau-, anlagen- und be- triebsbedingt unterteilt und vorhabenbezogen geprüft. Hieraus ergibt sich die dritte Spalte der oben stehenden Tabelle. Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind direkt mit den zur Umsetzung des Projektes notwendigen Bautätig- keiten verknüpft und zeitlich auf die Bauphase beschränkt. Die baubedingten Wirkfaktoren bestehen im Betrieb der Baumaschinen und Geräte und den damit einhergehenden Emissionen von Lärm und Schadstoffen. Die Wirkreichweiten dieser Emissionen sind nicht notwendigerweise auf die unmittelbar betroffenen Flächen beschränkt, sondern können grundsätzlich mithilfe von Trägerelementen wie Luft und Wasser auch weiter entfernte Flächen erreichen. Baubedingt kommt es aufgrund des Rückbaus von Bestandsgebäuden und den zu errichtenden Neubauten zu zeitlich beschränkten Licht-, Lärm- und Schadstoffemissionen sowie Staubentwick- lung. Diese können sich negativ auf störungsempfindliche Tierarten auswirken. Des Weiteren er- folgt vermutlich eine baubedingte Flächeninanspruchnahme. Diese bleibt allerdings auf das Seite 6/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
Gelände des Rheinbades beschränkt und entfaltet keine Fernwirkung. Insofern lässt sich eine Re- levanz für das FFH-Gebiet bereits im Vorfeld weitestgehend ausschließen Anlagenbedingte Wirkfaktoren Anlagenbedingte Wirkfaktoren sind mit den zu errichtenden Anlagen direkt verbunden und bleiben dauerhaft bestehen, sobald und solange die Anlagen errichtet sind. Folgende der im vorherigen Kapitel aufgeführten Teilmaßnahmen im Zuge des Gesamtprojektes weisen anlagenbedingte Wirk- faktoren auf: • Unterkellerter Neubau mit großen Panoramafenstern • Erschließung wird umgebaut o Fahrradstellplatz in Eingangsnähe o Schulbushaltestelle soll eingerichtet werden • Neubau eines Biergartens mit zweigeschossigem Gebäude für Veranstaltungen o Fahrradstellplätze direkt am Biergarten • Eventuell Promenadenweg entlang des Rheinufers Für die Errichtung der Anlagen werden ausschließlich Flächen beansprucht, die Teil des Rheinbad- Geländes sind. Eine Flächeninanspruchnahme innerhalb des FFH-Gebietes findet nicht statt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans überlappt sich entlang des Rheinufers zwar geringfügig mit der Abgrenzung des FFH-Gebietes, trifft an diesen Stellen jedoch keine Festsetzungen, die eine Überbauung ermöglichen. Die anlagenbedingten Wirkfaktoren entfalten keine Fernwirkung und kommen deshalb nicht in Betracht das FFH-Gebiet beeinträchtigen zu können. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkfaktoren werden durch den Betrieb der Anlagen verursacht und treten daher i. d. R. dauerhaft auf. Folgende der im vorherigen Kapitel aufgeführten Teilmaßnahmen im Zuge des Gesamtprojektes weisen betriebsbedingte Wirkfaktoren auf: • Erhöhte Besucherzahlen aufgrund des Umbaus zum Kombibad • Betrieb eines Biergartens mit Veranstaltungsräumen • Eventuell Promenadenweg entlang des Rheinufers (außerhalb des FFH-Gebiets) • Niederschlagsversickerung Mit der erhöhten Besucherzahl, dem Betrieb des Biergartens und der Nutzung der Veranstaltungs- räume gehen erhöhte und zusätzliche Geräuschemissionen einher. Diese können sich negativ auf störungsempfindliche Tierarten auswirken. Da das Rheinbad jedoch bereits seit mehreren Jahren an diesem Standort betrieben wird, ist eine Vorbelastung hinsichtlich der Geräuschemissionen durch Besucher vorhanden. Der eventuell geplante Promenadenweg entlang des Rheinufers würde vermutlich ebenfalls zu einer geringfügig erhöhten Besucherzahl führen, jedoch sind auch hier aufgrund der, außerhalb der Freibadsaison, bereits genutzten Strecke Vorbelastungen durch Erholungssuchende vorhanden. Die öffentlichen Verkehrswege sollen durch ein Mulden-Rigolen-System entwässert werden. So kann das Niederschlagswasser versickert werden (GEOLOGIE:BÜRO, 2020). Die Versickerung sol- len die bestehenden Liegewiesen genutzt werden. Da nur unbelastete Niederschlagswässer ver- sickert werden sollen, ist nicht mit einer Belastung oder Verschmutzung des Rheinwassers zu rech- nen. Seite 7/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
3 FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 3.1 Allgemeine Beschreibung des FFH-Gebietes Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) umfasst schutzwürdige Abschnitte des Rheins, welche sich durch Flach- und Ruhigwasserzonen, insbesondere zwischen den Buhnenfeldern, auszeichnen. Das FFH-Gebiet besteht aus mehreren Teilabschnitten, welche Stillwasserbereiche, Flachwasserzonen und Bereiche mit langsamer Strö- mung aufweisen, die Hauptfahrrinne ist in manchen Bereichen ergänzend einbezogen worden. Der Rhein ist von maßgeblicher Bedeutung für die Fischfauna in den Fließgewässern in NRW. Die ausgewiesenen Teilgebiete sichern, aufgrund der Laichplätze, Nahrungs- und Ruhehabitate für verschiedene Wanderfische, den Zu- und Anzug der Langdistanzwanderer und damit deren Popu- lationen in den Nebenflüssen des Rheins. Auch für die Fische Groppe und Steinbeißer sind die Laichplätze, Nahrungs- und Ruhehabitate des FFH-Gebiets von besonderer Bedeutung. Die Gesamtgröße des Gebiets beträgt 2.335,76 ha. In nachstehender Tabelle sind die übergeord- neten Lebensraumklassen des Gebietes flächen- und anteilsmäßig aufgeführt. Die nachfolgende Abbildung illustriert zudem die großräumige Lage des Projektgebiets und des betroffenen FFH- Gebietes sowie die räumliche Beziehung zu einem weiteren Natura-2000-Gebieten in der Umge- bung. Tab. 2: Übergeordnete Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Em- merich und Bad Honnef“ Fläche Lebensraumklassen Anteil (ha) Binnengewässer (stehend und fließend) 2.195,61 94 % Laubwald 93,43 4% Feuchtes und mesophiles Grünland 23,36 1% Trockenrasen, Steppen 23,36 1% Summe ∑ 2.335,76 100% Bestehende Einflüsse und Nutzungen, die sich negativ auf das FFH-Gebiet auswirken können, stehen in Zusammenhang mit der zum Teil vorhandenen Siedlungslage (Emission von Lärm und Luftschadstoffen), der angrenzenden ackerbaulichen Nutzungen (Stickstoffeinträge) sowie der in- tensiven Nutzung durch die Schifffahrt. Entgegen den Anforderungen des § 32 Abs. 2 BNatSchG ist der Teil des FFH-Gebiets, welcher sich im betrachtungsrelevanten Umfeld des Projektgebietes befindet, nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Seite 8/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
Abb. 1: Übersichtkarte FFH-Gebiet DE-4405-301 (Projektgebiet in orange, FFH-Gebiete in rot, Vogelschutzgebiete in grün) Abb. 2: Detailkarte FFH-Teilgebiet DE-4405-301 (Projektgebiet in orange, FFH-Gebiete in rot, Vogelschutzgebiete in grün) Seite 9/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
3.2 Schutzzweck und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck ergeben sich aus den Meldeunterlagen des Na- tura 2000-Gebietes. Dazu gehören gemäß Ziffer 4.1.3.1 VV-Habitatschutz die geographische Ge- bietsabgrenzung, die Gebietsbeschreibung sowie der sogenannte „Standarddatenbogen“. Diese Unterlagen hat das LANUV im Fachinformationssystem „Natura 2000-Gebiete in NRW“ (LANUV 2020a) veröffentlicht. Zu beachten ist, dass für die vorliegende FFH-Vorprüfung nur jene Bestand- teile des FFH-Gebietes von Bedeutung sind, die für dessen Erhaltungsziele oder dessen Schutz- zweck maßgeblich sind. Welche Bestandteile dies umfasst, regelt die VV-Habitatschutz (→ Kap. 1.3). Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie Im betrachteten FFH-Gebiet kommen gemäß Standarddatenbogen des Fachinformationssystems „Natura 2000“ (LANUV 2020) folgende in Anhang I der FFH-Richtlinie gelistete Lebensräume vor (→ Tab. 3). Tab. 3: Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie Beurteilung des Gebietes Kennziffer Artbezeichnung Fläche (ha) Rep. rel. Fl. Erh. Ges . Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation 3150 0,2261 C C B C des Magnopotamions oder Hydrocharitions Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des 3270 94,4081 B C B B Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Ver- buschungsstadien (Festuco-Brometalia) (1 be- 6210 0,3413 C C B C sondere Bestände mit bemerkenswerten Orch- ideen) Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und 6430 0,0506 C C B C montanen bis alpinen Stufe Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus 6510 3,6925 C C B C pratensis, Sanguisorba officinalis) Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxi- 91E0 nus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, 93,6325 B C C C Salicion albae) Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ul- mus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excel- 91F0 0,1629 C C B C sior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Legende Fettdruck prioritärer Lebensraumtyp FFH-Kriterien Rep. Repräsentativität rel. Fl. Anteil des Lebensraumtyps im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps im Staat Erh. Erhaltungszustand Ges. Gesamtbeurteilung Bedeutung A sehr hoch B hoch C signifikant (mittel) D nicht signifikant [kommt nicht vor] Seite 10/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Im betrachteten FFH-Gebiet kommen gemäß Standarddatenbogen des Fachinformationssystems „Natura 2000“ (LANUV 2020) sechs in Anhang II der FFH-Richtlinie gelisteten Arten vor. Code Artbezeichnung Beurteilung des Gebietes Popu- Erhal- Isolie- Ges. lation tung rung 1102 Maifisch (Alosa alosa) C C C C 1149 Steinbeißer (Cobitis taenia) C C C C 1163 Groppe (Cottus gobio) C C C C 1099 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) B B C B 1095 Meerneunauge (Petromyzon marinus) A C C B 1106 Atlantischer Lachs (Salmo salar) A C C B Charakteristische Arten Die Auswahl der charakteristischen Arten für die Lebensraumtypen im FFH-Gebiet erfolgt gemäß den Vorgaben des Leitfadens „Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebensraumty- pen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung“ (MKULNV 2016A). Demnach sind ausschließlich jene Ar- ten als charakteristische Arten zu betrachten, für deren Vorkommen im FFH-Gebiet ernst zu neh- mende Hinweise bestehen. Charakteristische Arten müssen nicht notwendigerweise im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt sein. Das mögliche Spektrum deckt zusätzlich folgende Artengrup- pen ab: • Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, • Arten, die nach Artikel 4 Abs. 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutz- richtlinie) geschützt sind sowie • sonstige Vogelarten, die in NRW planungsrelevant sind (Arten der Roten Listen und Kolo- niebrüter). Es sind nur diejenigen charakteristischen Arten zu betrachten, welche eine Empfindlichkeit gegen- über den projektspezifischen Wirkungen aufweisen. Da durch das Projekt keine Fläche im Bereich des FFH-Gebiets in Anspruch genommen wird, kommen nur Wirkfaktoren mit Fernwirkung in Be- tracht, das Gebiet in seinen maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen zu können. Da durch den bestehenden Betrieb des Rheinbades bereits eine Vorbelastung hinsichtlich der be- triebsbedingten Geräuschemissionen vorhanden ist, sind hauptsächlich die baubedingten Lärm- und Schadstoffemissionen geeignet das FFH-Gebiet beeinträchtigen zu können. Da diese sich je- doch auf den Zeitraum des Baustellenbetriebs beschränken und der am nächsten gelegene Le- bensraumtyp des Anhangs I (91E0) in einer Entfernung von etwa 450 m auf der anderen Rheinseite liegt, können erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf charakteristische Arten pauschal ausgeschlossen werden. Auf eine detaillierte, artbezogene Erfassung der charakteristischen Ar- ten wird daher nachfolgend verzichtet. Seite 11/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
Zusammenfassung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Be- standteile des FFH-Gebietes Nachstehend sind die Bestandteile des betrachteten FFH-Gebietes zusammengestellt, die maß- geblich für dessen Erhaltungsziele und dessen Schutzzweck sind. Wie sich die maßgeblichen Be- standteile aus der Gesamtheit der gelisteten Arten und Lebensraumtypen ergeben, wurde in Kap. 1.3 dargelegt. Für den dem Vorhaben am nächsten gelegenen Lebensraumtyp des Anhang I und die Arten des Anhang II wurden im Folgenden zusätzlich die Erhaltungsziele aufgelistet. Signifikante Vorkommen von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: • LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • LRT 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. • LRT 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco- Brometalia) (besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) • LRT 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Erhaltungsziele Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechen- den Angaben insbesondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zu- ständigkeiten. − Wiederherstellung von Erlen-Eschen- und Weichholz- Auenwäldern mit ihrer lebens- raumtypischen Arten- und Strukturvielfalt in ihrer standörtlich typischen Variations- breite, inklusive ihrer Vorwälder − Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten − Wiederherstellung lebensraumtypischer Wasser- und Bodenverhältnisse (Wasser- haushalt, Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter Berücksichtigung des Wasserein- zugsgebietes) − Wiederherstellung eines lebensraumangepassten Wildbestandes − Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen − Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumtyps − Wiederherstellung eines an Störarten armen Lebensraumtyps − Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere aufgrund o seiner Bedeutung als eines der fünf größten Vorkommen in der atlanti- schen biogeographischen Region in NRW, o seiner Bedeutung im Biotopverbundwiederherzustellen. • LRT 91F0* Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Seite 12/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
Signifikante Vorkommen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie: • Code 1102 Maifisch (Alosa alosa) Erhaltungsziele Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur W Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechen- den Angaben insbesondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zu- ständigkeiten. − Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik mit na- türlichem Geschiebetransport sowie mit lebensraumtypischen Strukturen und Vege- tation − Wiederherstellung von Riffle-Pool-Strukturen − Wiederherstellung von flachen, moderat überströmten Freiwasserbereichen über kie- sigem Grund − Vermeidung und ggf. Verringerung von direkten und diffusen Nährstoff- und Schad- stoffeinträgen in die Gewässer − Wiederherstellung der Wasserqualität − Wiederherstellung einer schonenden Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art − Vermeidung von Wasserentnahmen im Bereich der Reproduktionsbereiche − Wiederherstellung der lateralen Durchgängigkeit − Das Vorkommen im Gebiet ist insbesondere aufgrund seiner Bedeutung als einziges und isoliertes Vorkommen in der FFH-Gebietskulisse der atlantischen biogeographi- schen Region in NRW wiederherzustellen. • Code 1149 Steinbeißer (Cobitis taenia) Erhaltungsziele Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Er- haltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rah- men hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Anga- ben insbesondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkei- ten. − Wiederherstellung naturnaher, linear durchgängiger Fließgewässer sowie von (Still)- gewässern wie Altarmen und Flutrinnensystemen mit Gewässersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten mit lückigen Wasser- pflanzenbeständen als Laichgewässer − Wiederherstellung einer möglichst natürlichen Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen − Vermeidung und ggf. Verringerung von direkten und diffusen Nährstoff- und Schad- stoffeinträgen sowie starken Materialeinschwemmungen in die Gewässer mit der Folge von Veralgungen, Verschlammungen auf den Gewässersohlen − Wiederherstellung der Wasserqualität − Wiederherstellung einer schonenden Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art − Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer im gesamten Verlauf Seite 13/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
• Code 1163 Groppe (Cottus gobio) Erhaltungsziele Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Er- haltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rah- men hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Anga- ben insbesondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkei- ten. − Wiederherstellung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzreicher Gewässer mit naturnaher Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern als Laichgewässer − Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik mitle- bensraumtypischen Strukturen und Vegetation − Vermeidung und ggf. Verringerung von direkten und diffusen Nährstoff-, Schadstoff- und anthropogen bedingten Feinsedimenteinträgen in die Gewässer − Wiederherstellung der Wasserqualität − Wiederherstellung einer schonenden Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung derAnsprüche der Art − Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer im gesamten Verlauf • Code 1099 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Erhaltungsziele Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederher- stellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rah- men hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Anga- ben insbesondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkei- ten. − Erhaltung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängi- ger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Berei- chen und Feinsedimentbereichen als Laich- und Larvenhabitat − Erhaltung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik mit natürlichem Geschiebetransport sowie mit lebensraumtypischen Strukturen und Vegetation − Vermeidung und ggf. Verringerung von direkten und diffusen Nährstoff- und Schad- stoffeinträgen in die Gewässer − Erhaltung der Wasserqualität − Erhaltung einer schonenden Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der An- sprüche der Art − Erhaltung der linearen Durchgängigkeit der Fließgewässer im gesamten Verlauf • Code 1095 Meerneunauge (Petromyzon marinus) Erhaltungsziele Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wie- derherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständig- keiten. − Wiederherstellung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear- durchgängiger, sauerstoffreicher Flüsse mit gut überströmten, kiesigen, sandigen und schlammigen Habitaten als Laich- und Larvenhabitat Seite 14/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
− Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik mit na- türlichem Geschiebetransport sowie mit lebensraumtypischen Strukturen und Vegeta- tion − Vermeidung und ggf. Verringerung von direkten und diffusen Nährstoff- und Schad- stoffeinträgen in die Gewässer − Wiederherstellung der Wasserqualität − Wiederherstellung einer schonenden Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art − Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit der Fließgewässer im gesamten Ver- lauf − Das Vorkommen im Gebiet ist insbesondere aufgrund seiner Bedeutung als eines von nur zwei Vorkommen in der FFH-Gebietskulisse der atlantischen biogeographischen Region in NRW wiederherzustellen. • Code 1106 Atlantischer Lachs (Salmo salar) Erhaltungsziele Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechen- den Angaben insbesondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zu- ständigkeiten. *(jeweils für L = Laichgewässer bzw. W = Wandergewässer) − Wiederherstellung von zur Fortpflanzung und für die Junglachse geeigneter, sauer- stoffreicher, kühler Fließgewässer mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkie- sigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstrecken (Rauschen) als Laich- und Lar- venhabitat (L)* − Wiederherstellung von strömungsberuhigten, tiefen Bereichen als Ruhezone für wan- dernde Fische (W)* − Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik mit na- türlichem Geschiebetransport sowie mit lebensraumtypischen Strukturen und Vegeta- tion(L,W) − Vermeidung und ggf. Verringerung von direkten und diffusen Nährstoff- und Schad- stoffeinträgen in die Gewässer (L) − Wiederherstellung der Wasserqualität (L) − Wiederherstellung einer schonenden Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art (L,W) − Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit der Fließgewässer im gesamten Ver- lauf(L,W) − Das Vorkommen im Gebiet ist insbesondere aufgrund seiner Bedeutung als eines von nur zwei Vorkommen in der FFH-Gebietskulisse der atlantischen biogeographischen Region in NRW wiederherzustellen. Charakteristische Arten der o. g. vorkommenden Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie: Auf eine detailliertere, artbezogene Erfassung wurde verzichtet. Seite 15/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
3.3 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000- Gebieten Bei den Natura 2000-Gebieten handelt es sich um FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG). Aufgrund der Größe des FFH-Gebiets mit seinen vielen Teilbereichen entlang des Rheinverlaufs befinden sich viele Natura-2000-Gebiete in dessen näheren Umgebung, welche jedoch aufgrund der Entfernung zum Projektgebiet nicht betrachtungsrelevant sind. Im nä- heren Umfeld des betrachteten FFH-Teilgebiets befinden sich die im Folgenden aufgelisteten Na- tura-2000-Gebiete. Natura-2000-Gebiete in der Umgebung: • DE-4203-401 Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein, überlappend • DE-4305-303 NSG Rheinvorland bei Perrich, direkt südlich angrenzend • DE-4305-302 NSG Weseler Aue, etwa 1.560 m nördlich • DE-4305-301 Teilfläche des NSG Bislicher Insel, etwa 1.400 m westlich Die im FFH-Gebiet vorkommenden Arten des Anhangs II sind aufgrund des Gewässers an das FFH-Gebiet gebunden, weshalb eine Funktionsbeziehung zu den umliegenden nicht-aquatischen FFH-Gebieten ausgeschlossen werden kann. Weitere funktionale Beziehungen können jedoch grundsätzlich in Form von Teillebensräumen verschiedener Artengruppen bestehen (z. B. Nah- rungshabitate). Insbesondere seien hier das FFH-Gebiet „NSG Rheinvorland bei Perrich“ (DE- 4305-303), welches direkt südlich an das betrachtete FFH-Gebiet angrenzt, sowie das Vogel- schutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-401), welches das betrachtete FFH-Gebiet vollstän- dig überlagert, genannt. Beeinträchtigungen etwaiger funktionaler Beziehungen zwischen den ge- nannten angrenzenden FFH-Gebieten durch das gegenständliche Projekt können aufgrund der Vorbelastungen und der Geringfügigkeit der Auswirkungen ausgeschlossen werden. Seite 16/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH- Gebietes durch das Projekt Ziel der FFH-Richtlinie ist nach Art. 2 die Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der Le- bensräume des Anhang I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Ein günstiger Erhaltungs- zustand eines natürlichen Lebensraums liegt gemäß Art. 1 Buchstabe e) der FFH-Richtlinie vor, wenn: • sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und • die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen und spezifischen Funktio- nen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbestehen werden und • der Erhaltungszustand seiner charakteristischen Arten im Sinne des Art. 1 Buchstabe i) FFH-Richtlinie günstig ist. Ein günstiger Erhaltungszustand einer Art liegt gemäß Art. 1 Buchstabe i) der FFH-Richtlinie vor, wenn: • auf Grund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird, • das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit ver- mutlich abnehmen wird und • ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern. Ferner sind die Mitgliedsstaaten gemäß Art. 6 Abs. 2 dazu verpflichtet, in den Schutzgebieten „die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten“. Dieses Verschlechte- rungsverbot stellt den Bewertungsmaßstab für die Prognose möglicher Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes dar. Um diese zu prognostizieren, werden die Wirkreichweiten der in Kap. 2.2 auf- geführten Wirkfaktoren berücksichtigt. Bei der nachfolgenden Prognose möglicher Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes ist zu beachten, dass die administrativen Grenzen des gemeldeten FFH-Gebietes nicht notwendigerweise de- ckungsgleich mit der Ausdehnung der vorkommenden Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richt- linie sind. Die administrativen Grenzen können sich ggf. weiter über letztgenannte hinaus erstre- cken. Daher wird im ersten Schritt der Prognose das gesamte gemeldete FFH-Gebiet betrachtet. So wird sichergestellt, dass alle Lebensräume erfasst sind. Erst wenn sich abzeichnet, dass ein Wirkfaktor in das FFH-Gebiet hineinwirkt, ist für diesen Fall zu prüfen, ob die gelisteten Lebens- räume betroffen sind. Seite 17/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
4.1 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des An- hangs I der FFH-Richtlinie Da durch den bestehenden Betrieb des Rheinbades bereits eine Vorbelastung hinsichtlich der be- triebsbedingten Geräuschemissionen besteht, kommen hauptsächlich die baubedingten Lärm- und Schadstoffemissionen, sowie Lichtemissionen in Betracht das FFH-Gebiet beeinträchtigen zu kön- nen. Weiter sind die betriebsbedingten Niederschlagsversickerungen zu betrachten. Da für den nächstgelegenen Lebensraumtypen des Anhangs I (91E0) die genannten Störreizen vom BfN le- diglich als gegebenenfalls relevant bewertet wurden und da der Lebensraumtyp sich in einer Ent- fernung von etwa 450 m auf der anderen Rheinseite zum Projektgebiet befindet, können Beein- trächtigungen der Lebensraumtypen sicher ausgeschlossen werden. Bei der Niederschlagsversi- ckerung werden ausschließlich unbelastete Niederschlagswässer versickert, so dass sich keine Auswirkungen auf das Rheinwasser ergeben. Erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie sind auszuschließen. 4.2 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Da das Projektgebiet direkt an das FFH-Gebiet angrenzt, jedoch keine Fläche des FFH-Gebiets in Anspruch genommen wird, kommen allein die projektrelevanten nichtstofflichen Wirkfaktoren in Frage die Arten des Anhangs II zu beeinträchtigen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat eine Zusammenstellung veröffentlicht, inwieweit die Ar- ten des Anhangs II der FFH-Richtlinie durch bestimmte Wirkfaktoren betroffen sein können, d. h. welche Relevanz der Wirkfaktor für die jeweilige Art besitzt (BFN 2020). Die Bewertung findet in vier Stufen statt: • 0 = i. d. R. nicht relevant für die Art • 1 = ggf. relevant • 2 = regelmäßig relevant • 3 = regelmäßig relevant – besondere Intensität Bezüglich der im Standarddatenbogen gelisteten, betrachtungsrelevanten Arten ist die Relevanz der projektspezifischen nichtstofflichen Einwirkungen wie folgt zu bewerten (s. Tab. 4): Seite 18/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
Tab. 4: Relevanz von nichtstofflichen Einwirkungen für die Arten des Anhangs II Code Art akustische optische Reiz- Licht Reize auslöser 1102 Maifisch (Alosa alosa) 2 0 0 1149 Steinbeißer (Cobitis taenia) 1 0 0 1163 Groppe (Cottus gobio) 0 0 0 1099 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) 1 0 0 1095 Meerneunauge (Petromyzon marinus) 1 0 0 1106 Atlantischer Lachs (Salmo salar) 1 0 1 Die optischen Reize sowie Reize durch Lichtemissionen können für die Arten des Anhangs II als nicht relevant eingestuft werden. Die akustischen Reize werden für den Maifisch als regelmäßig relevant und für den Steinbeißer, das Flussneunauge, das Meerneunauge und den Lachs als zu- mindest gegebenenfalls relevant eingestuft. Den näheren Erläuterungen des BfN ist jedoch zu ent- nehmen, dass hiermit vor allem intensive Unterwassergeräusche, wie sie beispielsweise von Schif- fen und Motorbooten verursacht werden, gemeint sind. Da durch das Projekt jedoch keine Unter- wassergeräusche hervorgerufen werden, können Auswirkungen des Vorhabens auf die Arten des Anhangs II sicher ausgeschlossen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind auszu- schließen. 4.3 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von charakteristischen Arten Auf eine detailliertere, artbezogene Erfassung der charakteristischen Arten wurde im vorliegenden Gutachten verzichtet (siehe Kapitel 3.2), da erhebliche Beeinträchtigungen bereits im Vorfeld mit Blick auf die Wirkfaktoren des Projektes ausgeschlossen worden sind. 4.4 Mögliche Summation mit anderen Projekten und Plänen Der Begriff Summation bezeichnet das Zusammenwirken mehrerer Projekte in Bezug auf eine Be- einträchtigung eines FFH-Gebietes. Die Betrachtung des Zusammenwirkens ergibt sich aus § 34 Abs. 1 BNatSchG sowie aus Ziffer 4.4.1.2 der VV-Habitatschutz (MKULNV 2016B). Diesbe- züglich kommen neben gleichartigen Projekten (vergleichbare Industrieanlagen) auch andersartige Projekte infrage, die das FFH-Gebiet aufgrund der von ihnen ausgehenden Wirkfaktoren beein- trächtigen können. Andere Projekte oder Pläne sind nicht bekannt. Seite 19/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
5 Zusammenfassung Die „Städtische Bäder Wesel GmbH“ betreibt drei Bäder innerhalb des Stadtgebiets von Wesel und plant nun, das „Rheinbad“ umzustrukturieren und zu erweitern. Aufgrund Lage des Projektgebietes direkt angrenzend (im Randbereich überlappend) an das FFH- Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) wurde die vorliegende FFH-Vorprüfung erstellt. Sie prüft, ob das Projekt das FFH-Gebiet in seinen Bestand- teilen, die für dessen Erhaltungsziele oder dessen Schutzzweck maßgeblich sind, erheblich beein- trächtigen kann. Um dies zu beurteilen, sind alle im gebietsbezogenen Standarddatenbogen und der Gebietsbeschreibung gelisteten signifikanten Vorkommen von Lebensraumtypen des Anhangs I und von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie zu betrachten. Zusätzlich von Relevanz für die Bewertung der Beeinträchtigungen sind die sog. „charakteristischen Arten“, welche mit Blick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens aufgrund fehlender Betroffenheit im vorliegenden Gutachten nicht im Detail betrachtet wurden. Mit der Umstrukturierung des Rheinbades gehen bauliche Tätigkeiten wie der Rückbau von Be- standsgebäuden und der Neubau eines unterkellerten Gebäudes, Neuanlage von Fahrradstellplät- zen und einer Bushaltestelle, sowie der Neubau eines Biergartens einher. Die betrieblichen Wirk- faktoren werden sich aufgrund der erwartungsgemäß erhöhten Besucheranzahl und des Biergar- ten-Angebots mit Räumlichkeiten für Veranstaltungen erhöhen. Da jedoch durch den bestehenden Betrieb des Rheinbades bereits eine Vorbelastung hinsichtlich der betriebsbedingten Geräusche- missionen vorhanden ist, kommen hauptsächlich die baubedingten Lärm- und Schadstoffemissio- nen in Betracht das FFH-Gebiet beeinträchtigen zu können. Betriebsbedingt sind die auf dem Ge- lände zu versickernden unbelasteten Niederschlagswässer betrachtungsrelevant. Jedoch weist der nächstgelegene Lebensraumtyp des Anhangs I (91E0) mit etwa 450 m eine relativ große Ent- fernung zum Projektgebiet auf und für Arten des Anhangs II besteht keine Relevanz der projektbe- dingten Wirkfaktoren. Aus diesen Gründen können projektbedingte erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhang I oder für Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ausgeschlos- sen werden. Charakteristische Arten sind mit Blick auf die Wirkfaktoren des Projektes nicht betrof- fen und wurden deshalb nicht artbezogen erfasst. Die möglichen funktionalen Verflechtungen zwischen dem FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) und den in Kapitel 3.3 genannten FFH-Ge- bieten werden durch das Projekt nicht beeinträchtigt. Insgesamt können erhebliche Beeinträchtigungen von den Erhaltungszielen des FFH-Ge- bietes „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) aus- geschlossen werden. Seite 20/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
Literatur und Quellen BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Berlin. BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2020): FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten und Vogelarten. http://ffh-vp-info.de/FFHVP/Page.jsp?name=menue_lrarten FFH-RICHTLINIE: RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES) vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. EG Nr. L 206 S. 7) („FFH-Richtlinie“), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013 (Abl. EU Nr. L 158 S. 193); Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Brüssel. GEOLOGIE : BÜRO (2020) Bericht zur versickerungstechnischen Untersuchung des Bebauungsplangebietes Nr. 22 „Neues RheinBad“ in Wesel, Gelsenkirchen. LAMPRECHT & TRAUTNER (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rah- men der FFH-VP. Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. Hanno- ver, Filderstadt. LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (2020) Informationssystem Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-melde- dok/de/fachinfo/listen/gebiete MKULNV - MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAU- CHERSCHUTZ NRW (2016b) Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richt- linien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz. MKULNV – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAU- CHERSCHUTZ NRW (2016a) Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebensraumtypen in der FFH-Verträglich- keitsprüfung. Leitfaden für die Umsetzung der FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. Seite 21/21 Kombibad Wesel FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
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