KONDITIONENBLATT EUR 3.000.000.000 - ANGEBOTSPROGRAMM - Raiffeisen-Holding NÖ-Wien
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KONDITIONENBLATT EUR 3.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM für Nicht-Dividendenwerte der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG 5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen 2011-2021/30 AT000B076963 bis zu Nominale EUR 5.000.000,-- mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu Nominale EUR 50.000.000,-- Erstvalutatag: 3. November 2011 Endgültige Bedingungen
Konditionenblatt Endgültige Bedingungen vom 7. Oktober 2011 (Angebotsbeginn) für: RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG Emission von bis zu Nominale EUR 5.000.000,-- mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu Nominale EUR 50.000.000,-- 5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen 2011-2021/30 emittiert unter dem EUR 3.000.000.000 Angebotsprogramm für Nicht-Dividendenwerte der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG Art der Emission: öffentliches Angebot Vollständige Informationen über die Emittentin und die Wertpapiere sind alleine auf Grundlage dieser Endgültigen Bedingungen einschließlich Annexe zusammen mit dem Prospekt vom 26. Mai 2011 der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG und allfälliger Nachträge erhältlich. Der Prospekt wurde am 26. Mai 2011 veröffentlicht und bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft hinterlegt. Das Konditionenblatt weist die gleiche Gliederung wie der Prospekt auf. D.h. alle gemäß der einzelnen Kapitel des Prospektes im Konditionenblatt zu treffenden Angaben sind unter der gleichen Kapitel- Überschrift wie im Prospekt angeführt. Kapitel, die in den Endgültigen Bedingungen keiner Ergänzung bedürfen sind dort auch nicht angeführt. Im jeweiligen Konditionenblatt einer bestimmten Emission werden nur die Kapitel angeführt, für die auch Angaben für diese bestimmte Emission erfolgen. Begriffen und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel in den Endgültigen Bedingungen samt Annexen dieselbe Bedeutung beizumessen. Die Veröffentlichung des gegenständlichen Prospektes sowie allfälliger Nachträge im Sinne des § 6 Abs. 1 KMG erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 Z. 3. KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der Emittentin (www.raiffeisenbank.at) unter dem Punkt mit der derzeitigen Bezeichnung „Financial Institutions/Investor Relations/Angebotsdokumente“. Die Volltext-Emissionsbedingungen der Wertpapiere sind im Anhang zu diesen Endgültigen Bedingungen wiedergegeben. Die Volltext-Emissionsbedingungen enthalten zum überwiegenden Teil die in die Endgültigen Bedingungen aufzunehmenden Angaben. Daher sind die Volltext- Emissionsbedingungen immer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Konditionenblatt zu lesen. Bei widersprüchlichen Formulierungen gehen die Volltext-Emissionsbedingungen den Angaben im Hauptteil des Konditionenblattes vor, es sei denn das Konditionenblatt bestimmt Abweichendes. 2
Konditionenblatt - Hauptteil Hinweise: Wahlfelder gelten dann als zutreffend, wenn sie wie folgt markiert sind: Wenn zu bestimmten Punkten keine Angaben erfolgen, treffen diese Punkte nicht zu. ANGABEN ZUR EMITTENTIN Änderungen zum Prospekt vom 26. Mai 2011 sofern diese keinen Einfluss auf die Anlageentscheidung haben. [ ] Ergänzende aktuelle Finanzdaten Halbjahresfinanzbericht per 30.06.2011 sofern diese keinen Einfluss auf die Einsehbar auf www.raiffeisenbank.at unter dem Punkt mit Anlageentscheidung haben. der derzeitigen Bezeichnung „Über uns/Zahlen und Fakten“ RISIKOFAKTOREN Spezifische Risikofaktoren in Bezug Siehe Basisprospekt vom 26. Mai 2011 Seite 48: „Risiko auf die gegenständliche von Ergänzungskapital“ sowie § 6 Verzinsung Abs. 4) bis RLB-Emission 6) sowie § 7 Laufzeit und Tilgung Abs. 2) und 3) der Emissionsbedingungen im Anhang bei Wertpapieren mit Tilgung Totalverlust des eingesetzten Kapitals aufgrund der mit derivativer Komponente: Produktstruktur (Tilgung mit derivativer Komponente) möglich bei Fund Linked Notes, abhängig von Fund Linked Notes, deren Verzinsung und/oder Hedge Fonds: Rückzahlung von Hedge Fonds abhängt, stellen eine sehr riskante Vermögensveranlagung dar. Es sollte von Anlegern daher nur ein kleiner Teil des frei verfügbaren Vermögens in derartige Produkte investiert werden, keinesfalls jedoch das ganze Vermögen oder per Kredit aufgenommene Mittel. An die Entwicklung von Hedge Fonds gebundene Fund Linked Notes sind nur für Anleger geeignet, die fundierte Kenntnis von solchen Anlageformen haben und deren Risiken abschätzen können. 3
VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN ggf. Ergänzungen zu den Verkaufsbeschränkungen im [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Prospekt WERTPAPIERBESCHREIBUNG 3. Wichtige Angaben Emittentin RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG Bezeichnung der Emission 5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen 2011-2021/30 3.1. Interessen von an der Emission beteiligten Personen ggf. Ergänzungen zum Prospekt [ ] 3.2. Gründe für das Angebot, Verwendung der Erträge ggf. Ergänzungen zum Prospekt [ ] 4. Angaben über die Wertpapiere 4.1. Angaben über die Wertpapiere 4.1.1. Typ und Kategorie Schuldverschreibungen: Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung („Geldmarkt- oder Kapitalmarkt-Floater“) Schuldverschreibungen ohne Verzinsung Sonstige nicht derivative Schuldverschreibungen mit Rückzahlung zumindest zum Nennwert [ ] Sonstige / Derivative Nicht-Dividendenwerte: Nicht-Dividendenwerte, deren Verzinsung und/oder Tilgung von einem Basiswert abhängen: [ ] Sonstige derivative Instrumente: [ ] ISIN/Wertpapieridenti- fikationsnummer AT000B076963 4
4.1.2. Erklärung zur Wertentwicklung für Derivative Wertpapiere [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex 4.1.3. Rechtsvorschriften (Emissionsbedingungen) Gerichtsstand Handelsgericht für Wien, Innere Stadt vorbehaltlich zwingender Gerichtsstände Anderer Gerichtsstand [ ] 4.1.4. Stückelung, Form und Verbriefung, Verwahrung und Übertragung Stückelung Nominale EUR 1.000,-- Nominale [Währung] [ Betrag ] nennwertlose Stücke bis zu 5.000 Stück á Nominale EUR 1.000,-- bei Aufstockung: bis zu 50.000 Stück á Nominale EUR 1.000,-- Form und Verbriefung Sammelurkunde(n) veränderbar Sammelurkunde(n) nicht veränderbar Urkunden nach anderen Formvorschriften [ ] andere Form [ ] Verwahrung RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH- WIEN AG (im Tresor) Oesterreichische Kontrollbank AG sonstiger nach BWG oder aufgrund besonderer bundesgesetzlicher Regelungen zur Verwahrung berechtigter Verwahrer in Österreich [ Name Verwahrer ] Euroclear / Clearstream [ Name Verwahrer ] Übertragung via RLB NÖ-Wien via OeKB via Euroclear / Clearstream andere Übertragung [ ] 5
4.1.5. Währung Euro andere Währung [ Währung ] 4.1.6. Rang nicht nachrangig („senior“) nachrangig im Sinne des § 45 Abs. 4 BWG („subordinated“) Ergänzungskapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG Nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 8 BWG Kurzfristiges Nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 8a BWG Fundierte Bankschuldverschreibungen Sonstige besicherte Nicht-Dividendenwerte; Modus: [ ] Bei Ergänzungskapital: Nein Aufschub von ausgefallenen [ ] Verweis auf Annex Zinszahlungen: Ja [ ] Verweis auf Annex bedingte Nachzahlung im Fall einer unrichtigen Einschätzung des ausschüttungsfähigen Gewinns des laufenden Geschäftsjahres siehe § 6 Verzinsung Abs. 6) der Emissionsbedingungen im Anhang Negativverpflichtung: Nein Ja [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex 4.1.7. an die Wertpapiere gebundene Rechte allfällige besondere Angaben: [ ] 4.1.8. Nominalzinssatz Verzinsung Laufende Verzinsung, vorbehaltlich § 6 Verzinsung Abs. 4) bis 6) der Emissionsbedingungen im Anhang Keine laufende Verzinsung (daher entfallen die folgenden Angaben) Verzinsungsbasis Nennbetrag eingezahlter Betrag je Stück andere Basis [ ] allfällige Bedingungen für die Auszahlung der Zinsen: [ ] allfällige Nachzahlungsverpflichtungen der Emittentin: [ ] Verzinsungsbeginn: 3. November 2011 Verzinsungsende: 2. November 2021 6
Zinstermin(e): 3. November eines jeden Jahres Zinszahlung: im Nachhinein andere Regelung [ ] Bankarbeitstag-Definition für Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Zinszahlungen: Kundenverkehr zugänglich TARGET2-Tag andere Definition [ ] Zinsperioden: ganzjährig halbjährig vierteljährig monatlich andere [ ] erster langer Kupon [ ] erster kurzer Kupon [ ] letzter langer Kupon [ ] letzter kurzer Kupon [ ] aperiodische Zinszahlungen [ ] einmalige Zinszahlung [ ] Anpassung von Zinsterminen unadjusted „Business Day Convention“: Following Business Day Convention Modified Following Business Day Convention Floating Rate Busi ness Day Convention Preceding Business Day Convention andere Anpassung [ ] Bankarbeitstag-Definition für Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Businsess Day Convention: Kundenverkehr zugänglich TARGET2-Tag andere Definition [ ] 7
Zinstagequotient: Actual/Actual-ICMA Fiktiver Verzinsungsbeginn [ Datum ] Fiktiver Zinstermin [ Datum ] Actual/Actual Actual/365 Actual/Actual-ISDA Actual/365 (Fixed) Actual/360 30/360 Floating Rate 360/360 Bond Basis 30/360E Eurobond Basis 30/360 anderer Zinstagequotient [ ] Zinssatz fixer Zinssatz (ein Zinssatz oder mehrere Zinssätze) variable Verzinsung („Floater“) Kombination von fixer und variabler Verzinsung unverzinslich („Nullkupon“) Verzinsung mit derivativer Komponente andere Art von Zinszahlung / Ausschüttung [ ] a) Fixer Zinssatz ein Zinssatz: 5 % p.a. vom Nennwert [EUR / Währung] [Betrag] je Stück vom [ Datum ] bis [ Datum ]: mehrere Zinssätze: [ Zahl ] % p.a. vom Nennwert [EUR / Währung] [Betrag] je Stück vom [ Datum ] bis [ Datum ]: [ Zahl ] % p.a. vom Nennwert [EUR / Währung] [Betrag] je Stück b) Variable Verzinsung Referenzzinssatz: EURIBOR [ ] genaue Bezeichnung EUR-Swap-Satz [ ] genaue Bezeichnung anderer Referenzzinssatz [ ] genaue Bezeichnung Bildschirmseite: Reuters [ ] genaue Bezeichnung andere Bildschirmseite [ ] genaue Bezeichnung Uhrzeit: [ Uhrzeit ] Ersatzregelungen: [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex 8
Berechnungsmodus: Partizipation [ Zahl ] % [ ] genaue Berechnung Auf-/Abschlag [ ] genaue Berechnung anderer Berechnungsmodus [ ] genaue Berechnung Rundungsregeln: kaufmännisch auf [ ] Stellen / das nächste [ ]% abrunden auf [ ] Stellen / das nächste [ ]% aufrunden auf [ ] Stellen / das nächste [ ]% andere Rundung [ ] genaue Regelung nicht runden falls Mindestzinssatz [ Zahl ] % p.a. falls Höchstzinssatz [ Zahl ] % p.a. Zinsberechnungstage: [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode im Vorhinein [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen Zinsperiode im Nachhinein Sonstige Regelung [ ] Bankarbeitstag-Definition für Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Zinsberechnungstag(e): Kundenverkehr zugänglich TARGET2-Tag andere Definition [ ] Zinsberechnungsstelle RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH- WIEN AG andere Zinsberechnungsstelle [ Name der Zinsberechnungsstelle ] Veröffentlichung der Termin Zinssätze: [ ] Art der Veröffentlichung: [ ] c) Kombination fixer / Fixer Zinssatz von [ Datum ] bis [ Datum ] variabler Zinssatz Variable Verzinsung von [ Datum ] bis [ Datum ] weitere Angaben unter „Fixer Zinssatz“ und „Variable Vezinsung“ oben 9
e) Verzinsung mit derivativer Komponente Referenzgröße Index/Indizes, Körbe Aktie(n), andere Dividendenwerte, Aktienkörbe Rohstoff(e), Waren, Körbe Währungskurs(e), Körbe Fondsanteile, Körbe Geldmarktinstrumente, Körbe Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln Derivative Finanzinstrumente, Körbe Sonstige Basiswert [ ] genaue Bezeichnung siehe auch 4.2.2. Quelle für Informationen (über die vergangene und zukünftige Wertentwicklung) siehe 4.2.2. Ausübungspreis siehe 4.2.1. Erläuterung (der Beeinflussung der Wertpapiere durch die Wertentwicklung des Basiswertes) siehe 4.1.2. Vorgangsweise bei Marktstörungen (betreffend den Basiswert) siehe 4.2.3. Anpassungsregelungen (in Bezug auf Ereignisse betreffend den Basiswert) siehe 4.2.4. Berechnungsmodus: Partizipation [ Zahl ] % [ ] genaue Berechnung Auf-/Abschlag [ ] genaue Berechnung Formel [ ] genaue Berechnung oder Verweis auf Annex anderer Berechnungsmodus [ ] genaue Berechnung oder Verweis auf Annex Rundungsregeln: kaufmännisch auf [ Zahl ] Stellen / das nächste [ ]% abrunden auf [ Zahl ] Stellen / das nächste [ ]% aufrunden auf [ Zahl ] Stellen / das nächste [ ]% andere Rundung [ ] genaue Regelung nicht runden falls Mindestzinssatz / -betrag [ Zahl ] % p.a. / [EUR / Währung] [Betrag] je Stück falls Höchstzinssatz / -betrag [ Zahl ] % p.a. / [EUR / Währung] [Betrag] je Stück Zinsberechnungstage: [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode im vorhinein [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen Zinsperiode im Nachhinein Sonstige Regelung [ ] 10
Bankarbeitstag-Definition für Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Zinszatzfestsetzungstag(e) Kundenverkehr zugänglich TARGET2-Tag andere Definition [ ] Zinsberechnungsstelle RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH- WIEN AG andere Zinsberechnungsstelle [ Name der Zinsberechnungsstelle ] Veröffentlichung der Termin Zinssätze/-beträge: [ Datum ] Art der Veröffentlichung [ ] f) andere Art von Zinszahlung Beschreibung: [ ] Besondere Rundungs- regelungen [ ] Besondere Verzugsregelungen [ ] 4.1.9. Fälligkeitstermin, Rückzahlung Laufzeitbeginn: 3. November 2011 Laufzeitende: 2. November 2021 Perpetual Laufzeit: 10 Jahre ohne bestimmte Laufzeit (Perpetual) falls Prolongationsrecht: Emittentin [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Inhaber der Wertpapiere [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Prolongationsmodus: [ ] Prolongationsfrist [ ] Prolongationstermine [ ] genaue Beschreibung oder Verweis auf Annex Prolongationsmodus [ ] Veröffentlichungsmodus [ ] Fälligkeitstermin: 3. November 2021 Bankarbeitstag-Definition für Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Tilgungszahlungen: Kundenverkehr zugänglich TARGET2-Tag andere Definition [ ] 11
Rückzahlungsmodalitäten: zur Gänze fällig ohne ordentliche Kündigungsrechte der Emittentin und der Inhaber der Wertpapiere mit ordentlichen Kündigungsrecht(en) der Emittentin und/oder der Inhaber der Wertpapiere mit zusätzlichen Kündigungsrecht(en) aus bestimmten Gründen der Emittentin und/oder der Inhaber der Wertpapiere mit besonderen außerordentlichen Kündigungsregelungen bedingungsgemäße vorzeitige Rückzahlung Tilgung mit derivativer Komponente mit sonstigen besonderen Rückzahlungsmodalitäten [ ] a) Gesamtfällig zum Nennwert, vorbehaltlich § 7 Laufzeit und Tilgung Abs. 2) der Emissionsbedingungen im Anhang zu 100 % (Rückzahlungs-/Tilgungskurs) zum gemäß g) Tilgung mit derivativer Komponente berechneten Rückzahlungs-/Tilgungskurs zu [EUR / Währung] [ Betrag ] je Stück (Rückzahlungs- /Tilgungsbetrag) zum gemäß g) Tilgung mit derivativer Komponente berechneten Rückzahlungs-/Tilgungsbetrag je Stück c) Ordentliches Emittentin insgesamt Kündigungsrecht: Emittentin teilweise einzelne Inhaber der Wertpapiere [ ] bestimmten Mehrheiten der Inhaber der Wertpapiere [ ] alle Inhaber der Wertpapiere gemeinsam [ ] Kündigungsfrist [ ] Kündigungstermin(e): [ Datum ] [ Datum ] Rückzahlungskurs/-betrag: [ Zahl ] % / [EUR / Währung ][ Betrag ] je Stück Berechnung Rückzahlungskurs/-betrag bei Emissionen mit Tilgung mit derivativer Komponente: [ ] Beschreibung Falls Regelung betr. Stückzinsen: [ ] Beschreibung Veröffentlichung: Termin [ ] Art der Veröffentlichung [ ] 12
d) Zusätzliches Emittentin insgesamt Kündigungsrecht aus Emittentin teilweise bestimmten Gründen: einzelne Inhaber der Wertpapiere [ ] bestimmten Mehrheiten der Inhaber der Wertpapiere [ ] alle Inhaber der Wertpapiere gemeinsam [ ] durch die Emittentin aus Steuergründen [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex aus sonstigen Gründen [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex durch die Inhaber der aus folgenden Gründen Wertpapiere [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Kündigungsfrist [ ] Kündigungstermin(e) [ Datum ] [ Datum ] Rückzahlungskurs/-betrag [ Zahl ] % / [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück Berechnung Rückzahlungskurs/-betrag bei Emissionen mit Tilgung mit derivativer Komponente: [ ] Beschreibung falls Regelung betr. [ ] Beschreibung Stückzinsen Kündigungsvolumen insgesamt teilweise [ ] Beschreibung Teilweise Rückzahlung einmalig in Teilbeträgen Veröffentlichung Termin [ Datum ] Art der Veröffentlichung [ ] e) Besondere außerordentliche Kündigungsregelungen bei Verzug der Emittentin durch die Inhaber der [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Wertpapiere „Cross default“ [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex sonstige außerordentliche Kündigungsregelungen [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex durch die Emittentin [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Kündigungsmodus bei a.o. Kündigungsregelungen 13
f) Vorzeitige Rückzahlung bei Eintritt bestimmter Bedingungen Bedingungen: [ ] Rückzahlungstermin(e): [ Datum ] [ Datum ] Rückzahlungskurs/-betrag: [ Kurs ] % / [EUR / Währung ] [ Betrag ] je Stück Berechnung Rückzahlungskurs/-betrag bei Emissionen mit Tilgung mit derivativer Komponente: [ ] Beschreibung falls Regelung betr. Stückzinsen: [ ] Beschreibung Veröffentlichung: Termin [ ] Art der Veröffentlichung [ ] Bankarbeitstag-Definition für Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Kündigungstermin(e): Kundenverkehr zugänglich TARGET2-Tag andere Definition [ ] g) Tilgung mit derivativer Komponente / Aktienanleihen Referenzgröße Index/Indizes, Körbe Aktie(n), andere Dividendenwerte, Aktienkörbe Rohstoff(e), Waren, Körbe Währungskurs(e), Körbe Fondsanteile, Körbe Geldmarktinstrumente, Körbe Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln Derivative Finanzinstrumente, Körbe Sonstige 14
Basiswert [ ] genaue Bezeichnung siehe auch 4.2.2. Quelle für Informationen (über die vergangene und zukünftige siehe 4.2.2. Wertentwicklung) Ausübungspreis siehe 4.2.1. Erläuterung (der Beeinflussung der Wertpapiere durch die Wertentwicklung des Basiswertes) siehe 4.1.2. Vorgangsweise bei Marktstörungen (betreffend den Basiswert) siehe 4.2.3. Anpassungsregelungen (in Bezug auf Ereignisse betreffend den Basiswert) siehe 4.2.4. Berechnungsmodus: Partizipation [ ]% [ ] genaue Berechnung Auf-/Abschlag [ ] genaue Berechnung Formel [ ] genaue Berechnung oder Verweis auf Annex anderer Berechnungsmodus [ ] genaue Berechnung oder Verweis auf Annex Falls Mindestrückzahlungs- betrag/-kurs [EUR / Währung ] [ Betrag ] je Stück [ Zahl ] % vom Nominale Falls Höchstrückzahlungs- betrag/-kurs [EUR / Währung ] [ Betrag ] je Stück [ Zahl ] % vom Nominale Rundungsregeln: kaufmännisch auf [ Zahl ] Stellen abrunden auf [ Zahl ] Stellen aufrunden auf [ Zahl ] Stellen andere Rundung [ ] genaue Regelung nicht runden Berechnungstag für die Berechnung des Tilgungskurses/-betrages: [ Datum ] Beobachtungstag(e) für die Berechung des Tilgungskurses/-betrages: [ Datum ] [ Datum ] [ Datum ] Bankarbeitstag-Definition für Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Berechnungstag / Kundenverkehr zugänglich Beobachtungstage TARGET2-Tag andere Definition [ ] 15
Berechnungsstelle für den RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH- Tilgungs-/Rückzahlungs- WIEN AG kurs/-betrag: andere Berechnungsstelle [ Name der Berechnungsstelle ] Veröffentlichung des Termin Tilgungs-/ Rückzahlungs- [ Datum ] kurses/-betrages: Art der Veröffentlichung [ ] Bei Aktienanleihen: Bedingungen für das Recht der Emittentin zur Lieferung von Aktien [ ] genauer Wortlauf oder Verweis auf Annex Ausübungspreis / Strike [ Preis / Kurs ] Bewertungsstichtag (Feststellungstag) [ Datum ] Barriere / Barrierepreis [ Preis / Kurs ] Bewertungszeitraum [ Datum ] bis [ Datum ] Modus für eine Lieferung von Aktien [ ] genauer Wortlauf oder Verweis auf Annex Rückkauf vom Markt Besondere Bestimmungen: [ ] Verkauf durch Inhaber von Schuldverschreibungen Verkaufstermine [ Datum ] Verkaufskurs [ Zahl ] % / [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück Ankündigungsfrist [ ] Modus des Verkaufs [ ] Besondere Rundungs- regelungen [ ] Besondere [ ] Verzugsregelungen 4.1.10. Emissionsrendite 5 % p.a., vorbehaltlich § 6 Verzinsung Abs. 4) bis 6) der Emissionsbedingungen im Anhang variabel verzinst, Angabe entfällt derivativ, Angabe entfällt 4.1.11. Vertretung von Wertpapierinhabern gegebenenfalls Regelungen zur Vertretung von Wertpapierinhabern: [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex 4.1.12. gegebenenfalls besondere Beschlüsse / Genehmigungen [ ] 16
4.1.13. Zeichnungsfrist, Valutatage Zeichnungsfrist siehe 5.1.3. vorzeitiger ja Zeichnungsschluss nein vorbehalten Valutatag Erstvalutatag: 3. November 2011 Valutatag: [ Datum ] Weitere Valutatage: bis auf weiteres T + 3 Bankarbeitstage [ Datum ] Teileinzahlungen keine Teileinzahlungen Teileinzahlungen („Partly paid“), Modus: [ ] 4.1.14. gegebenenfalls besondere Angaben zur Übertragbarkeit [ ] 4.1.15. Abrechnungsverfahren für Derivative Wertpapiere Besondere Regelungen: [ ] 4.1.16. Rückgabe, Zahlungs- und Lieferungstermin, Berechnungsmodalitäten für Derivative Wertpapiere Besondere Regelungen: [ ] 4.1.17 Quellensteuern Besondere steuerliche Hinweise [ ] Tax gross up-Klausel Nein Ja [ ] genaue Beschreibung oder Verweis auf Annex 4.2. Angaben über den Basiswert (bei Derivativen Wertpapieren) Basiswert Index/Indizes, Körbe Aktie(n), andere Dividendenwerte, Körbe Rohstoff(e), Waren, Körbe Währungskurs(e), Körbe Fondsanteile, Körbe Geldmarktinstrumente, Körbe Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln Derivative Finanzinstrumente, Körbe Sonstige 4.2.1. Ausübungspreis [ Preis / Kurs ] 17
4.2.2. Typ des Basiswertes, Angaben zum Basiswert Quelle für Informationen [ ] (über die vergangene und zukünftige Wertentwicklung) Basiswert Wertpapier Name des Emittenten [ Name ] ISIN [ ISIN ] Basiswert Index Bezeichnung Index [ Bezeichnung ] Beschreibung Index [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Verfügbarkeit Index [ ] Basiswert Zinssatz Beschreibung Zinssatz [ ] Sonstiger Basiswert [ ] Basiswert Korb [ Basiswert ] [ Zahl ] [ % / Stück] Gewichtung [ Basiswert ] [ Zahl ] [ % / Stück] 4.2.3. Vorgangsweise bei Marktstörungen Definition Marktstörung [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Vorgangsweise bei Markt- störungen [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex 4.2.4 Anpassungsregelungen in Bezug auf Ereignisse, die den Basiswert betreffen Definition Anpassungsereignis [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Anpassungsregelungen [ ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex 5. Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebotsprogramm 5.1. Bedingungen, Angebotsstatistiken, Zeitplan, Zeichnung 5.1.1. Bedingungen des Angebotes Besondere Bedingungen: siehe Volltext-Emissionsbedingungen im Anhang 5.1.2. Gesamtvolumen bis zu Nominale EUR 5.000.000,-- bei Aufstockung bis zu Nominale EUR 50.000.000,-- bis zu [ Währung ] [ Betrag ] [ Währung ] [ Betrag ] 18
5.1.3. Angebotsfrist, Angebotsverfahren, Angebotsform Angebots-/Zeichnungsfrist: Daueremission („offen“) ab 7. Oktober 2011 Einmalemission („geschlossen“) - Zeichnungsfrist vom [ Datum ] bis [ Datum ] Einmalemission („geschlossen“) - Emissionstag am [ Datum ] Angebotsverfahren: Direktvertrieb durch die Emittentin Zusätzlicher Vertrieb durch niederösterreichische Raiffeisenbanken Vertrieb durch ein Bankensyndikat Angebotsform: Öffentliches Angebot mit KMG-Prospekt Öffentliches Angebot Befreiung von KMG-Prospekt Kein öffentliches Angebot (Privatplatzierung) 5.1.4. Zuteilungen, Erstattung von Beträgen Besondere Zuteilungsregelungen: [ ] 5.1.5. Mindest-/Höchst- zeichnungsbeträge keine Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge Mindestzeichnungsbetrag [EUR / Währung] [Betrag] je Stück Höchstzeichnungsbetrag [EUR / Währung] [Betrag] je Stück 5.1.6. Bedienung und Lieferung Besondere Regelungen: [ ] 5.2. Plan für die Aufteilung und Zuteilung 5.2.1. Investoren und Märkte Öffentliches Angebot in Österreich Privatplatzierung in Österreich Öffentliches Angebot in [ Land ] (wofür eine Notifizierung dieses Prospektes an die zuständigen Behörden der betroffenen EU-Mitgliedsländer erforderlich ist) Privatplatzierung in [ Land ] Sonstige Angaben [ ] 19
5.2.2. Besondere Zuteilungsregelungen [ ] 5.3. Preisfestsetzung Erstausgabekurs: 100 % Daueremission Erstausgabepreis: [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück Ausgabekurs: [ Kurs ] % Einmalemission Ausgabepreis: [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück Weitere Ausgabekurse/ -preise bei Daueremissionen: je nach Marktlage [ ] Höchstausgabekurs 110 % ggf. Berechnungsformel für Ausgabekurs/-preis: [ ] Spesen, Aufschläge: [ ] 5.4. Platzierung und Übernahme 5.4.1. Angebot / Übernahmesyndikat siehe 5.2.1. und 5.4.3. 5.4.2. Zahl-, Einreich-, Hinterlegungstellen Zahlstelle RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH- WIEN AG andere Hauptzahlstelle [ Name der Zahlstelle ] Nebenzahlstelle [ Name der Zahlstelle ] Hinterlegungsstelle siehe 4.1.4. Verwahrung 5.4.3. Übernahmezusage / Direktvertrieb durch die Emittentin Best Effort Vereinbarung zusätzlicher Vertrieb durch niederösterreichische Raiffeisenbanken Übernahmezusage durch ein Bankensyndikat „Best Effort“ Vereinbarung mit Bankensyndikat Bankensyndikat [Name, Anschrift der Banken] Provisionen, Quoten nicht offen gelegt [Provisionen, Quoten] 5.4.4. Datum des Übernahmevertrages [ Datum ] 5.4.5. Berechnungsstelle RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH- WIEN AG andere Berechnungsstelle [Name der Berechnungsstelle] 20
6. Zulassung zum Handel und Handelsregeln 6.1. Zulassung zum Handel Für diese Emission wird beantragt: Zulassung zum Amtlichen Handel der Wiener Börse Zulassung zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse Einbeziehung in den als Multilaterales Handelssystem (MTF) von der Wiener Börse AG betriebenen Dritten Markt Zulassung zu einem anderen Geregelten Markt [ Börse / Markt ] (wofür eine Notifizierung dieses Prospektes an die zuständigen Behörden der betroffenen EU-Mitgliedsländer erforderlich ist) Zulassung zu einem anderen Ungeregelten Markt [ Börse / Markt ] Einbeziehung in ein Multilaterales Handelssystem (MTF) [ Börse / Betreiber ] Einbeziehung an einem anderen Handelsplatz [ Handelsplatz ] Keine Börsezulassung oder Handelseinbeziehung 7. Zusätzliche Angaben 7.1. Gegebenenfalls an der Emission beteiligte Berater Berater: [ Name ] Funktion: [ ] Beschreibung 7.2. Gegebenenfalls Prüfungsbericht Abschlussprüfer [ ] Wortlaut oder Verweis auf Annex Prüfungsbericht: 7.3. Gegebenenfalls Sachverständigen-Erklärung / Bericht [ Name ] Sachverständiger: [ ] Qualifikation: [ ] Interesse an der Emittentin: [ ] Wortlaut oder Verweis auf Annex Erklärung/Bericht: Erklärung der Emittentin über die Zustimmung des [ ] Wortlaut oder Verweis auf Annex Sachverständigen: 7.4. Angaben von Seiten Dritter Erklärung der Emittentin zu den Informationen von Seiten Dritter: [ ] Wortlaut oder Verweis auf Annex 21
7.5. Kreditrating keine gesonderte Bewertung Anleihenrating Bewertung durch Moody’s Investor Service Ltd. [ ] Rating und Ratingdetails 7.6. Veröffentlichungen Wiener Zeitung anderes Medium / andere Zeitung [ ] für die Veröffentlichung festgelegter variabler Zinssätze: Internet-Homepage der Emittentin (www.raiffeisenbank.at) andere Veröffentlichung [ ] VERANTWORTLICHKEIT Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen. RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG Annexe Volltext-Emissionsbedingungen der hierin beschriebenen Wertpapiere Berichte [ ] Sonstige [ ] 22
5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen 2011-2021/30 der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG ISIN AT000B076963 emittiert unter dem EUR 3.000.000.000 Angebotsprogramm der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG Emissionsbedingungen § 1 Zeichnungsfrist, Gesamtemissionsvolumen 1) Zeichnungsfrist. Die 5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen 2011-2021/30 („die Schuldverschreibungen“) der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (die „Emittentin") werden im Wege einer Daueremission mit offener Zeichnungsfrist ab 7. Oktober 2011 öffentlich zur Zeichnung aufgelegt. 2) Gesamtemissionsvolumen. Das Gesamtemissionsvolumen beträgt bis zu Nominale EUR 5.000.000,-- (mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu Nominale EUR 50.000.000,--). § 2 Status Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin – außer jenen nachrangigen Verbindlichkeiten, welche ausdrücklich den nachrangigen Schuldverschreibungen im Rang nachstehen – gleichrangig sind. § 3 Ausgabekurse, Erstvalutatag 1) Ausgabekurs. Der Erstausgabekurs wird unmittelbar vor Zeichnungsbeginn festgesetzt. Weitere Ausgabekurse können von der Emittentin in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. 2) Erstvalutatag. Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 3. November 2011 zahlbar („Erstvalutatag“). § 4 Form, Stückelung Die auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen sind eingeteilt in bis zu 5.000 (im Falle einer Aufstockung in bis zu 50.000) untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennwert von je EUR 1.000,--. § 5 Sammelverwahrung 1) Sammelurkunde. Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) Depotgesetz vertreten, die die firmenmäßige Zeichnung der Emittentin trägt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von Schuldverschreibungen besteht nicht. 2) Hinterlegung. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG („OeKB“) als Wertpapiersammelbank hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der OeKB übertragen werden können.
§ 6 Verzinsung 1) Zinssatz und Zinstermine. Die Schuldverschreibungen werden mit 5 % p.a. vom Nennwert verzinst, zahlbar im Nachhinein jährlich am 3. November eines jeden Jahres („Zinstermine“), erstmals am 3. November 2012. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am Erstvalutatag und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis des in Absatz 3) definierten Zinstagequotienten. 2) Zinsperioden. Der Zeitraum zwischen dem Erstvalutatag bzw. einem Zinstermin (jeweils einschließlich) und dem jeweils nächsten Zinstermin bzw. dem Fälligkeitstermin der Schuldverschreibungen (jeweils ausschließlich) wird nachfolgend jeweils „Zinsperiode" genannt. 3) Zinstagequotient. Zinstagequotient bezeichnet bei der Berechnung des Zinsbetrages für einen beliebigen Zeitraum („Zinsberechnungszeitraum“) die tatsächliche Anzahl der Tage in diesem Zinsberechnungszeitraum geteilt durch das Produkt aus (x) der tatsächlichen Anzahl der Tage der Zinsperiode in die der Zinsberechnungszeitraum fällt und (y) der Anzahl der Zinstermine, die normalerweise in ein Kalenderjahr fallen („Actual/Actual-ICMA“). 4) Deckung der Zinsen. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen erfolgt vorbehaltlich der Bestimmungen über die Kapitalform gemäß § 12 dieser Emissionsbedingungen, d.h. die Zinsen werden nur ausbezahlt, soweit sie in den ausschüttungsfähigen Gewinnen der Emittentin gedeckt sind. 5) Ausbezahlung der Zinsen. An einem Zinstermin werden dann keine Zinsen ausbezahlt, wenn für die Emittentin aufgrund der bisherigen Geschäftsentwicklung für das laufende Geschäftsjahr nicht mit einem ausschüttungsfähigen Gewinn zu rechnen ist. Maßgeblich ist die Erwartung der Emittentin, im laufenden Geschäftsjahr trotz Leistung des Zinsaufwandes für Nicht- Dividendenwerte (einschließlich Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen) einen (wenn auch noch so geringen) ausschüttungsfähigen Gewinn ausweisen zu können. Davon geht die Emittentin stets aus, wenn nicht im laufenden Geschäftsjahr materielle negative Ergebnisse eingetreten sind, die gemäß § 23 Abs. 13 Z 2 BWG von den Eigenmitteln abzuziehen sind. Ergibt sich die Notwendigkeit eines Eigenmittelabzuges und erfolgt kein Verlustausgleich (insbesondere durch Auflösung von Gewinnrücklagen oder des Fonds für allgemeine Bankrisiken), so entfällt die Zahlung der Zinsen auf die Schuldverschreibungen. Erfolgt ein Verlustausgleich und ist deshalb damit zu rechnen, dass die Emittentin einen ausschüttungsfähigen Gewinn ausweisen wird, so werden an dem folgenden Zinstermin die Zinsen auf die Schuldverschreibungen ausgezahlt. 6) Nachzahlung von Zinsen. Stellt sich diese Einschätzung nach Vorliegen des geprüften und festgestellten Einzeljahresabschlusses gemäß UGB/BWG als unrichtig heraus und gibt es doch einen ausschüttungsfähigen Gewinn für dieses Geschäftsjahr, wird eine nur aufgrund einer negativen Einschätzung über den ausschüttungsfähigen Gewinn unterlassene Zinszahlung zum nächsten Zinstermin aufgeholt. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben keinen Anspruch auf Zinseszinsen im Zusammenhang mit aufgeholten Zinszahlungen. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Nachholung von Zinszahlungen. Insbesondere werden Zinszahlungen, die wegen Nichtdeckung in den ausschüttungsfähigen Gewinnen ausgefallen sind, nicht nachgeholt, auch wenn in Folgejahren ausschüttungsfähige Gewinne vorliegen. § 7 Laufzeit und Tilgung 1) Laufzeit. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 3. November 2011 und endet mit Ablauf des 2. November 2021. Die Schuldverschreibungen werden zum Nennwert am 3. November 2021 („Tilgungstermin“) zurückgezahlt. 2) Abzug von Nettoverlusten. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen bei Fälligkeit erfolgt vorbehaltlich der Bestimmungen über die Kapitalform gemäß § 12 dieser Emissionsbedingungen. Die Schuldverschreibungen dürfen daher vor Liquidation nur unter anteiligem Abzug während der Laufzeit angefallener Nettoverluste zurückgezahlt werden. Diese Nettoverluste entsprechen dem negativen Saldo aus den Jahresgewinnen und Jahresverlusten (jeweils nach Rücklagenbewegungen) gemäß Einzeljahresabschluss gemäß UGB/BWG während der Laufzeit Seite 2
der Schuldverschreibungen. Solange die Mindesteigenmittelausstattung nach BWG zuzüglich 10 % Überdeckung gewährleistet ist, sind Nettoverluste zunächst vom Kernkapital (bestehend aus dem eingezahlten Kapital sowie den Rücklagen gemäß § 23 Abs. 1 Z 2 BWG und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 23 Abs. 1 Z 3 BWG sowie dem hybriden Kapital gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a BWG) zu tragen. Erst wenn diese Mindesteigenmittelausstattung unterschritten würde, wird die Rückzahlung auf die Schuldverschreibungen anteilig gekürzt. Dabei wird auf das Verhältnis des gesamten ausstehenden Ergänzungskapitals zu allen verlusttragenden Eigenmittelbestandteilen der Emittentin, die höher- oder gleichwertig sind, abgestellt. Zu den höherwertigen verlusttragenden Eigenmittelbestandteilen zählen sämtliche Kernkapital- bestandteile im Sinne des § 23 Abs. 14 Z 1 BWG; gleichwertig ist ein allfälliges Partizipationskapital mit Dividendennachzahlungsverpflichtung. 3) Nachrangigkeit. Im Falle der Liquidation oder des Konkurses der Emittentin können die Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden. § 8 Börseeinführung Die Stellung eines Antrags auf Zulassung dieser Schuldverschreibungen zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse ist vorgesehen. § 9 Kündigung Eine ordentliche Kündigung seitens der Emittentin oder der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen. § 10 Verjährung Ansprüche auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen Schuldverschreibungen nach dreißig Jahren. § 11 Zahlstelle, Zahlungen 1) Zahlstelle. Zahlstelle ist die RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG. 2) Zinsen- und Tilgungszahlungen. Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle. 3) Zahltag. Fällt ein Fälligkeitstermin für eine Zinszahlung oder eine Tilgungszahlung auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag (wie in Absatz 4) definiert) ist, verschiebt sich die Fälligkeit für die Zinszahlung oder die Tilgungszahlung auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag. Der Inhaber der Schuldverschreibungen hat keinen Anspruch auf Zinsen oder sonstige Beträge im Hinblick auf diese verschobene Zahlung. 4) Bankarbeitstag. Bankarbeitstag im Sinne des Absatz 3) ist ein Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem die Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Kundenverkehr zugänglich sind. § 12 Kapitalform Die Schuldverschreibungen sind Wertpapiere über Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7 Bankwesengesetz („BWG“). Ergänzungskapital ist nachrangig im Sinne des § 45 Abs. 4 BWG und wird im Falle der Liquidation oder des Konkurses der Emittentin erst nach den Forderungen der anderen, nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt. Seite 3
Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7 BWG sind jene eingezahlten Eigenmittel, a) „die vereinbarungsgemäß dem Kreditinstitut auf mindestens acht Jahre zur Verfügung gestellt werden und die seitens des Gläubigers nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt werden können; seitens des Kreditinstitutes ist eine vorzeitige Kündigung nur nach Maßgabe der lit. e) zulässig, b) für die Zinsen ausbezahlt werden dürfen, soweit sie in den ausschüttungsfähigen Gewinnen gedeckt sind, c) die vor Liquidation nur unter anteiligem Abzug der während ihrer Laufzeit angefallenen Nettoverluste zurückgezahlt werden dürfen, d) die nachrangig gemäß § 45 Abs. 4 BWG sind, e) deren Restlaufzeit noch mindestens drei Jahre beträgt; das Kreditinstitut kann mit Wirksamkeit vor Ablauf der Restlaufzeit von drei Jahren ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn dies vertraglich zulässig ist und das Kreditinstitut zuvor Kapital in gleicher Höhe und zumindest gleicher Eigenmittelqualität nachweislich beschafft hat; die Ersatzbeschaffung ist zu dokumentieren.“ § 13 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb 1) Begebung weiterer Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden. 2) Erwerb. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl der Emittentin können diese Schuldverschreibungen gehalten, wiederum verkauft oder annulliert werden. § 14 Bekanntmachungen Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung". Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr für amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das für amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht. Erfolgt jedoch eine direkte Mitteilung an die einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen entfällt eine zusätzliche Bekanntmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder einem anderen für amtliche Bekanntmachungen dienenden Medium. § 15 Rechtswahl, Gerichtsstand 1) Anwendbares Recht. Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht. 2) Erfüllungsort. Erfüllungsort ist Wien. 3) Gerichtsstand Unternehmer. Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen zwischen der Emittentin und Unternehmern ist das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt ausschließlich zuständig. 4) Gerichtsstand Verbraucher. Für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher sind die aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sachlich und örtlich zuständigen Gerichte zuständig. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Erwerb der Schuldverschreibungen durch den Verbraucher gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb der Schuldverschreibungen seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. Seite 4
§ 16 Teilunwirksamkeit Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Soweit das Konsumentenschutzgesetz nicht zur Anwendung gelangt, ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit rechtlich möglich Rechnung trägt. Wien, im Oktober 2011 Diese Emissionsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil der Endgültigen Bedingungen (einschließlich allfälliger weiterer Annexe) der 5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen 2011-2021/30 und sind im Zusammenhang mit dem Prospekt der Emittentin vom 26. Mai 2011 einschließlich aller in Form eines Verweises einbezogener Dokumente und aller Nachträge zu lesen. Seite 5
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