KONDITIONENBLATT EUR 3.000.000.000 - ANGEBOTSPROGRAMM - Raiffeisen-Holding NÖ-Wien

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KONDITIONENBLATT

                   EUR 3.000.000.000
                ANGEBOTSPROGRAMM
               für Nicht-Dividendenwerte

                              der

                  Raiffeisenlandesbank
                Niederösterreich-Wien AG

5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen
                     2011-2021/30

                      AT000B076963

           bis zu Nominale EUR 5.000.000,--
mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu Nominale EUR 50.000.000,--

            Erstvalutatag: 3. November 2011

                 Endgültige Bedingungen
Konditionenblatt
Endgültige Bedingungen vom 7. Oktober 2011 (Angebotsbeginn) für:

RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Emission von
bis zu Nominale EUR 5.000.000,--
mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu Nominale EUR 50.000.000,--
5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen 2011-2021/30
emittiert unter dem
EUR 3.000.000.000
Angebotsprogramm für Nicht-Dividendenwerte
der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

Art der Emission: öffentliches Angebot

Vollständige Informationen über die Emittentin und die Wertpapiere sind alleine auf Grundlage dieser
Endgültigen Bedingungen einschließlich Annexe zusammen mit dem Prospekt vom 26. Mai 2011 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG und allfälliger Nachträge erhältlich. Der
Prospekt wurde am 26. Mai 2011 veröffentlicht und bei der Oesterreichischen Kontrollbank
Aktiengesellschaft hinterlegt.

Das Konditionenblatt weist die gleiche Gliederung wie der Prospekt auf. D.h. alle gemäß der einzelnen
Kapitel des Prospektes im Konditionenblatt zu treffenden Angaben sind unter der gleichen Kapitel-
Überschrift wie im Prospekt angeführt. Kapitel, die in den Endgültigen Bedingungen keiner Ergänzung
bedürfen sind dort auch nicht angeführt.
Im jeweiligen Konditionenblatt einer bestimmten Emission werden nur die Kapitel angeführt, für die
auch Angaben für diese bestimmte Emission erfolgen.

Begriffen und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel in den Endgültigen
Bedingungen samt Annexen dieselbe Bedeutung beizumessen.

Die Veröffentlichung des gegenständlichen Prospektes sowie allfälliger Nachträge im Sinne des § 6
Abs. 1 KMG erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 Z. 3. KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der
Emittentin (www.raiffeisenbank.at) unter dem Punkt mit der derzeitigen Bezeichnung „Financial
Institutions/Investor Relations/Angebotsdokumente“.

Die Volltext-Emissionsbedingungen der Wertpapiere sind im Anhang zu diesen Endgültigen
Bedingungen wiedergegeben. Die Volltext-Emissionsbedingungen enthalten zum überwiegenden Teil
die in die Endgültigen Bedingungen aufzunehmenden Angaben. Daher sind die Volltext-
Emissionsbedingungen immer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Konditionenblatt zu lesen. Bei
widersprüchlichen Formulierungen gehen die Volltext-Emissionsbedingungen den Angaben im
Hauptteil des Konditionenblattes vor, es sei denn das Konditionenblatt bestimmt Abweichendes.

                                             2
Konditionenblatt - Hauptteil

Hinweise:
Wahlfelder  gelten dann als zutreffend, wenn sie wie folgt markiert sind: 
Wenn zu bestimmten Punkten keine Angaben erfolgen, treffen diese Punkte nicht zu.

ANGABEN ZUR EMITTENTIN

Änderungen zum Prospekt vom 26.
Mai 2011 sofern diese keinen Einfluss
auf die Anlageentscheidung haben.
                                        [             ]

Ergänzende aktuelle Finanzdaten         Halbjahresfinanzbericht per 30.06.2011
sofern diese keinen Einfluss auf die    Einsehbar auf www.raiffeisenbank.at unter dem Punkt mit
Anlageentscheidung haben.               der derzeitigen Bezeichnung „Über uns/Zahlen und
                                        Fakten“

RISIKOFAKTOREN

Spezifische Risikofaktoren in Bezug     Siehe Basisprospekt vom 26. Mai 2011 Seite 48: „Risiko
auf die gegenständliche                 von Ergänzungskapital“ sowie § 6 Verzinsung Abs. 4) bis
RLB-Emission                            6) sowie § 7 Laufzeit und Tilgung Abs. 2) und 3) der
                                        Emissionsbedingungen im Anhang
bei Wertpapieren mit Tilgung             Totalverlust des eingesetzten Kapitals aufgrund der
mit derivativer Komponente:                 Produktstruktur (Tilgung mit derivativer Komponente)
                                            möglich

bei Fund Linked Notes, abhängig von      Fund      Linked Notes, deren Verzinsung und/oder
Hedge Fonds:                                Rückzahlung von Hedge Fonds abhängt, stellen eine sehr
                                            riskante Vermögensveranlagung dar. Es sollte von
                                            Anlegern daher nur ein kleiner Teil des frei verfügbaren
                                            Vermögens in derartige Produkte investiert werden,
                                            keinesfalls jedoch das ganze Vermögen oder per Kredit
                                            aufgenommene Mittel. An die Entwicklung von Hedge
                                            Fonds gebundene Fund Linked Notes sind nur für Anleger
                                            geeignet, die fundierte Kenntnis von solchen
                                            Anlageformen haben und deren Risiken abschätzen
                                            können.

                                              3
VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN

ggf. Ergänzungen zu den
Verkaufsbeschränkungen im           [              ]      genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
Prospekt

WERTPAPIERBESCHREIBUNG
3.       Wichtige Angaben

         Emittentin                 RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

         Bezeichnung der Emission   5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen
                                    2011-2021/30

3.1.     Interessen von an der
         Emission beteiligten
         Personen
         ggf. Ergänzungen zum
         Prospekt                   [              ]

3.2.     Gründe für das Angebot,
         Verwendung der Erträge
         ggf. Ergänzungen zum
         Prospekt                   [              ]

4.       Angaben über die
         Wertpapiere

4.1.     Angaben über die
         Wertpapiere

4.1.1.   Typ und Kategorie          Schuldverschreibungen:
                                     Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung
                                     Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung
                                        („Geldmarkt- oder Kapitalmarkt-Floater“)
                                     Schuldverschreibungen ohne Verzinsung
                                     Sonstige nicht derivative Schuldverschreibungen mit
                                        Rückzahlung zumindest zum Nennwert
                                        [            ]

                                    Sonstige / Derivative Nicht-Dividendenwerte:
                                     Nicht-Dividendenwerte, deren Verzinsung und/oder
                                        Tilgung von einem Basiswert abhängen:
                                        [              ]
                                     Sonstige derivative Instrumente:
                                        [              ]

         ISIN/Wertpapieridenti-
         fikationsnummer            AT000B076963

                                          4
4.1.2.   Erklärung zur
         Wertentwicklung für
         Derivative Wertpapiere    [             ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex

4.1.3.   Rechtsvorschriften
         (Emissionsbedingungen)

         Gerichtsstand              Handelsgericht für Wien, Innere Stadt vorbehaltlich
                                       zwingender Gerichtsstände
                                    Anderer Gerichtsstand
                                       [         ]

4.1.4.   Stückelung, Form und
         Verbriefung, Verwahrung
         und Übertragung

         Stückelung                 Nominale EUR 1.000,--
                                    Nominale [Währung] [ Betrag ]
                                    nennwertlose Stücke

                                    bis zu 5.000 Stück á Nominale EUR 1.000,--
                                    bei Aufstockung: bis zu 50.000 Stück á Nominale
                                       EUR 1.000,--
         Form und Verbriefung
                                    Sammelurkunde(n) veränderbar
                                    Sammelurkunde(n) nicht veränderbar
                                    Urkunden nach anderen Formvorschriften
                                       [         ]
                                    andere Form
                                       [         ]

         Verwahrung                 RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-
                                     WIEN AG (im Tresor)
                                    Oesterreichische Kontrollbank AG
                                    sonstiger nach BWG oder aufgrund besonderer
                                     bundesgesetzlicher Regelungen zur Verwahrung
                                     berechtigter Verwahrer in Österreich
                                     [ Name Verwahrer ]
                                    Euroclear / Clearstream
                                     [ Name Verwahrer ]

         Übertragung                  via RLB NÖ-Wien
                                      via OeKB
                                      via Euroclear / Clearstream
                                      andere Übertragung
                                       [             ]

                                           5
4.1.5.   Währung                        Euro
                                        andere Währung
                                           [ Währung ]

4.1.6.   Rang                           nicht nachrangig („senior“)
                                        nachrangig im Sinne des § 45 Abs. 4 BWG
                                           („subordinated“)
                                        Ergänzungskapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG
                                        Nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 8 BWG
                                        Kurzfristiges Nachrangiges Kapital im Sinne des § 23
                                           Abs. 8a BWG
                                        Fundierte Bankschuldverschreibungen
                                        Sonstige besicherte Nicht-Dividendenwerte; Modus:
                                           [              ]

         Bei Ergänzungskapital:         Nein
         Aufschub von ausgefallenen      [            ]    Verweis auf Annex
         Zinszahlungen:                 Ja
                                         [            ]    Verweis auf Annex
                                        bedingte Nachzahlung im Fall einer unrichtigen
                                         Einschätzung des ausschüttungsfähigen Gewinns
                                         des laufenden Geschäftsjahres
                                         siehe § 6 Verzinsung Abs. 6) der Emissionsbedingungen
                                         im Anhang

         Negativverpflichtung:          Nein
                                        Ja
                                           [              ]   genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex

4.1.7.   an die Wertpapiere
         gebundene Rechte
         allfällige besondere Angaben: [              ]

4.1.8.   Nominalzinssatz
         Verzinsung                     Laufende Verzinsung, vorbehaltlich § 6 Verzinsung
                                           Abs. 4) bis 6) der Emissionsbedingungen im Anhang
                                        Keine laufende Verzinsung (daher entfallen die folgenden
                                           Angaben)

         Verzinsungsbasis               Nennbetrag
                                        eingezahlter Betrag je Stück
                                        andere Basis
                                           [              ]

         allfällige Bedingungen für
         die Auszahlung der Zinsen: [                         ]
         allfällige
         Nachzahlungsverpflichtungen
         der Emittentin:             [                        ]

         Verzinsungsbeginn:            3. November 2011
         Verzinsungsende:              2. November 2021

                                               6
Zinstermin(e):                  3. November eines jeden Jahres
Zinszahlung:                     im Nachhinein
                                 andere Regelung
                                     [          ]

Bankarbeitstag-Definition für    Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen
Zinszahlungen:                      Kundenverkehr zugänglich
                                 TARGET2-Tag
                                 andere Definition
                                    [            ]

Zinsperioden:                      ganzjährig
                                   halbjährig
                                   vierteljährig
                                   monatlich
                                   andere
                                    [              ]
                                   erster langer Kupon
                                    [              ]
                                   erster kurzer Kupon
                                    [              ]
                                   letzter langer Kupon
                                    [              ]
                                   letzter kurzer Kupon
                                    [              ]
                                   aperiodische Zinszahlungen
                                    [              ]
                                   einmalige Zinszahlung
                                    [              ]

Anpassung von Zinsterminen         unadjusted
„Business Day Convention“:         Following Business Day Convention
                                   Modified Following Business Day Convention
                                   Floating Rate Busi ness Day Convention
                                   Preceding Business Day Convention
                                   andere Anpassung
                                    [             ]

Bankarbeitstag-Definition für    Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen
Businsess Day Convention:           Kundenverkehr zugänglich
                                 TARGET2-Tag
                                 andere Definition
                                    [            ]

                                        7
Zinstagequotient:         Actual/Actual-ICMA
                           Fiktiver Verzinsungsbeginn [ Datum ]
                           Fiktiver Zinstermin [ Datum ]
                          Actual/Actual
                          Actual/365
                          Actual/Actual-ISDA
                          Actual/365 (Fixed)
                          Actual/360
                          30/360 Floating Rate
                          360/360
                          Bond Basis
                          30/360E
                          Eurobond Basis
                          30/360
                          anderer Zinstagequotient
                           [              ]
Zinssatz                  fixer Zinssatz (ein Zinssatz oder mehrere Zinssätze)
                          variable Verzinsung („Floater“)
                          Kombination von fixer und variabler Verzinsung
                          unverzinslich („Nullkupon“)
                          Verzinsung mit derivativer Komponente
                          andere Art von Zinszahlung / Ausschüttung
                           [              ]

a) Fixer Zinssatz
ein Zinssatz:             5 % p.a. vom Nennwert
                          [EUR / Währung] [Betrag] je Stück
                         vom [ Datum ] bis [ Datum ]:
mehrere Zinssätze:        [ Zahl ] % p.a. vom Nennwert
                          [EUR / Währung] [Betrag] je Stück
                         vom [ Datum ] bis [ Datum ]:
                          [ Zahl ] % p.a. vom Nennwert
                          [EUR / Währung] [Betrag] je Stück
b) Variable Verzinsung
Referenzzinssatz:         EURIBOR
                              [        ]              genaue Bezeichnung
                          EUR-Swap-Satz
                              [        ]              genaue Bezeichnung
                          anderer Referenzzinssatz
                              [        ]              genaue Bezeichnung

Bildschirmseite:          Reuters
                              [        ]              genaue Bezeichnung
                          andere Bildschirmseite
                              [        ]              genaue Bezeichnung

Uhrzeit:                 [ Uhrzeit ]

Ersatzregelungen:        [                    ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf
                         Annex

                                  8
Berechnungsmodus:                Partizipation [ Zahl ] %
                                     [             ]           genaue Berechnung
                                 Auf-/Abschlag
                                      [            ]           genaue Berechnung
                                 anderer Berechnungsmodus
                                     [             ]           genaue Berechnung

Rundungsregeln:                     kaufmännisch auf [       ] Stellen / das nächste [                ]%
                                    abrunden auf     [       ] Stellen / das nächste [                ]%
                                    aufrunden auf    [       ] Stellen / das nächste [                ]%
                                    andere Rundung
                                     [          ]     genaue Regelung
                                    nicht runden

falls Mindestzinssatz           [ Zahl ] % p.a.

falls Höchstzinssatz            [ Zahl ] % p.a.

Zinsberechnungstage:             [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen
                                     Zinsperiode im Vorhinein
                                 [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen
                                     Zinsperiode im Nachhinein
                                 Sonstige Regelung
                                     [                         ]

Bankarbeitstag-Definition für    Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen
Zinsberechnungstag(e):               Kundenverkehr zugänglich
                                 TARGET2-Tag
                                 andere Definition
                                     [                     ]

Zinsberechnungsstelle            RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-
                                     WIEN AG
                                 andere Zinsberechnungsstelle
                                     [ Name der Zinsberechnungsstelle ]

Veröffentlichung der             Termin
Zinssätze:                           [                 ]
                                 Art der Veröffentlichung:
                                     [            ]
c) Kombination fixer /          Fixer Zinssatz von [ Datum ] bis [ Datum ]
variabler Zinssatz              Variable Verzinsung von [ Datum ] bis [ Datum ]
                                weitere Angaben unter „Fixer Zinssatz“ und „Variable Vezinsung“ oben

                                          9
e) Verzinsung mit derivativer
Komponente

Referenzgröße                             Index/Indizes, Körbe
                                          Aktie(n), andere Dividendenwerte, Aktienkörbe
                                          Rohstoff(e), Waren, Körbe
                                          Währungskurs(e), Körbe
                                          Fondsanteile, Körbe
                                          Geldmarktinstrumente, Körbe
                                          Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten
                                          Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen /
                                           Formeln
                                          Derivative Finanzinstrumente, Körbe
                                          Sonstige

Basiswert                             [               ]       genaue Bezeichnung
                                      siehe auch 4.2.2.
Quelle für Informationen
(über die vergangene und zukünftige
Wertentwicklung)                      siehe 4.2.2.

Ausübungspreis                        siehe 4.2.1.

Erläuterung
(der Beeinflussung der Wertpapiere
durch die Wertentwicklung des
Basiswertes)
                                      siehe 4.1.2.

Vorgangsweise bei
Marktstörungen
(betreffend den Basiswert)            siehe 4.2.3.

Anpassungsregelungen
(in Bezug auf Ereignisse betreffend
den Basiswert)                        siehe 4.2.4.

Berechnungsmodus:                      Partizipation [ Zahl ] %
                                           [         ]      genaue Berechnung
                                          Auf-/Abschlag
                                           [         ]      genaue Berechnung
                                          Formel
                                           [         ]      genaue Berechnung oder Verweis auf Annex
                                          anderer Berechnungsmodus
                                           [         ]      genaue Berechnung oder Verweis auf Annex

Rundungsregeln:                           kaufmännisch auf [ Zahl ] Stellen / das nächste [     ]%
                                          abrunden auf     [ Zahl ] Stellen / das nächste [     ]%
                                          aufrunden auf    [ Zahl ] Stellen / das nächste [     ]%
                                          andere Rundung
                                           [          ]     genaue Regelung
                                          nicht runden

falls Mindestzinssatz / -betrag       [ Zahl ] % p.a. / [EUR / Währung] [Betrag] je Stück

falls Höchstzinssatz / -betrag        [ Zahl ] % p.a. / [EUR / Währung] [Betrag] je Stück

Zinsberechnungstage:                   [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen
                                           Zinsperiode im vorhinein
                                       [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen
                                           Zinsperiode im Nachhinein
                                       Sonstige Regelung
                                           [                  ]

                                               10
Bankarbeitstag-Definition für    Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen
Zinszatzfestsetzungstag(e)          Kundenverkehr zugänglich
                                 TARGET2-Tag
                                 andere Definition
                                    [              ]

Zinsberechnungsstelle            RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-
                                    WIEN AG
                                 andere Zinsberechnungsstelle
                                    [ Name der Zinsberechnungsstelle ]

Veröffentlichung der             Termin
Zinssätze/-beträge:                 [ Datum ]
                                   Art der Veröffentlichung
                                    [             ]

f) andere Art von Zinszahlung Beschreibung:
                              [        ]

Besondere Rundungs-
regelungen                      [              ]

Besondere
Verzugsregelungen               [              ]

4.1.9. Fälligkeitstermin,
Rückzahlung

Laufzeitbeginn:                 3. November 2011

Laufzeitende:                    2. November 2021
                                 Perpetual
Laufzeit:                        10 Jahre
                                 ohne bestimmte Laufzeit (Perpetual)
falls Prolongationsrecht:
                                 Emittentin
                                    [          ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
                                 Inhaber der Wertpapiere
                                    [          ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex

Prolongationsmodus:             [              ]
Prolongationsfrist              [              ]
Prolongationstermine            [              ]       genaue Beschreibung oder Verweis auf Annex
Prolongationsmodus              [              ]
Veröffentlichungsmodus          [              ]

Fälligkeitstermin:              3. November 2021

Bankarbeitstag-Definition für    Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen
Tilgungszahlungen:                  Kundenverkehr zugänglich
                                 TARGET2-Tag
                                 andere Definition
                                    [              ]

                                        11
Rückzahlungsmodalitäten:      zur Gänze fällig
                              ohne ordentliche Kündigungsrechte der Emittentin
                                 und der Inhaber der Wertpapiere
                              mit ordentlichen Kündigungsrecht(en) der Emittentin
                                 und/oder der Inhaber der Wertpapiere
                              mit zusätzlichen Kündigungsrecht(en) aus bestimmten
                                 Gründen der Emittentin und/oder der Inhaber der
                                 Wertpapiere
                                mit besonderen außerordentlichen
                                 Kündigungsregelungen
                                bedingungsgemäße vorzeitige Rückzahlung
                                Tilgung mit derivativer Komponente
                                mit sonstigen besonderen Rückzahlungsmodalitäten
                                 [          ]

a) Gesamtfällig               zum Nennwert, vorbehaltlich § 7 Laufzeit und Tilgung
                                 Abs. 2) der Emissionsbedingungen im Anhang
                              zu 100 % (Rückzahlungs-/Tilgungskurs)
                              zum gemäß g) Tilgung mit derivativer Komponente
                                 berechneten Rückzahlungs-/Tilgungskurs
                              zu [EUR / Währung] [ Betrag ] je Stück (Rückzahlungs-
                                 /Tilgungsbetrag)
                              zum gemäß g) Tilgung mit derivativer Komponente
                                 berechneten Rückzahlungs-/Tilgungsbetrag je Stück

c) Ordentliches               Emittentin insgesamt
Kündigungsrecht:              Emittentin teilweise
                              einzelne Inhaber der Wertpapiere
                                 [                   ]
                              bestimmten Mehrheiten der Inhaber der Wertpapiere
                                 [                   ]
                              alle Inhaber der Wertpapiere gemeinsam
                                 [                   ]

Kündigungsfrist              [      ]
Kündigungstermin(e):         [ Datum ]
                             [ Datum ]

Rückzahlungskurs/-betrag:    [ Zahl ] % / [EUR / Währung ][ Betrag ] je Stück

Berechnung
Rückzahlungskurs/-betrag bei
Emissionen mit Tilgung mit
derivativer Komponente:      [               ]       Beschreibung

Falls Regelung betr.
Stückzinsen:                 [               ]       Beschreibung

Veröffentlichung:             Termin
                                 [           ]
                              Art der Veröffentlichung
                                 [           ]

                                     12
d) Zusätzliches               Emittentin insgesamt
Kündigungsrecht aus           Emittentin teilweise
bestimmten Gründen:           einzelne Inhaber der Wertpapiere
                                  [                    ]
                              bestimmten Mehrheiten der Inhaber der Wertpapiere
                                  [                    ]
                              alle Inhaber der Wertpapiere gemeinsam
                                  [                    ]
durch die Emittentin          aus Steuergründen
                                  [                    ]   genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
                              aus sonstigen Gründen
                                      [                ]   genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex

durch die Inhaber der        aus folgenden Gründen
Wertpapiere                  [              ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex

Kündigungsfrist              [      ]
Kündigungstermin(e)          [ Datum ]
                             [ Datum ]

Rückzahlungskurs/-betrag     [ Zahl ] % / [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück

Berechnung
Rückzahlungskurs/-betrag bei
Emissionen mit Tilgung mit
derivativer Komponente:      [                 ]       Beschreibung

falls Regelung betr.         [                 ]       Beschreibung
Stückzinsen

Kündigungsvolumen             insgesamt
                              teilweise
                                  [            ]       Beschreibung
Teilweise Rückzahlung         einmalig
                              in Teilbeträgen
Veröffentlichung              Termin
                                  [ Datum ]
                              Art der Veröffentlichung
                                  [                ]

e) Besondere
außerordentliche
Kündigungsregelungen          bei Verzug der Emittentin
durch die Inhaber der             [                    ]   genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
Wertpapiere
                              „Cross default“
                                  [                    ]   genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
                              sonstige außerordentliche Kündigungsregelungen
                                  [                    ]   genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex

                             [                 ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
durch die Emittentin
                             [                 ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
Kündigungsmodus bei a.o.
Kündigungsregelungen

                                          13
f) Vorzeitige Rückzahlung bei
Eintritt bestimmter
Bedingungen

Bedingungen:                    [               ]
Rückzahlungstermin(e):          [ Datum ]
                                [ Datum ]

Rückzahlungskurs/-betrag:       [ Kurs ] % / [EUR / Währung ] [ Betrag ] je Stück

Berechnung
Rückzahlungskurs/-betrag bei
Emissionen mit Tilgung mit
derivativer Komponente:      [                      ]   Beschreibung

falls Regelung betr.
Stückzinsen:                    [                   ]   Beschreibung

Veröffentlichung:                Termin
                                    [             ]
                                   Art der Veröffentlichung
                                    [             ]

Bankarbeitstag-Definition für    Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen
Kündigungstermin(e):                Kundenverkehr zugänglich
                                 TARGET2-Tag
                                 andere Definition
                                    [               ]

g) Tilgung mit derivativer
Komponente / Aktienanleihen
Referenzgröße                      Index/Indizes, Körbe
                                   Aktie(n), andere Dividendenwerte, Aktienkörbe
                                   Rohstoff(e), Waren, Körbe
                                   Währungskurs(e), Körbe
                                   Fondsanteile, Körbe
                                   Geldmarktinstrumente, Körbe
                                   Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten
                                   Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen /
                                    Formeln
                                   Derivative Finanzinstrumente, Körbe
                                   Sonstige

                                        14
Basiswert                             [               ]       genaue Bezeichnung
                                      siehe auch 4.2.2.

Quelle für Informationen
(über die vergangene und zukünftige siehe 4.2.2.
Wertentwicklung)

Ausübungspreis                        siehe 4.2.1.

Erläuterung
(der Beeinflussung der Wertpapiere
durch die Wertentwicklung des
Basiswertes)                          siehe 4.1.2.

Vorgangsweise bei
Marktstörungen
(betreffend den Basiswert)            siehe 4.2.3.
Anpassungsregelungen
(in Bezug auf Ereignisse betreffend
den Basiswert)                        siehe 4.2.4.

Berechnungsmodus:                      Partizipation       [       ]%
                                           [         ]      genaue Berechnung
                                          Auf-/Abschlag
                                           [         ]      genaue Berechnung
                                          Formel
                                           [         ]      genaue Berechnung oder Verweis auf Annex
                                          anderer Berechnungsmodus
                                           [         ]      genaue Berechnung oder Verweis auf Annex

Falls Mindestrückzahlungs-
betrag/-kurs                           [EUR / Währung ] [ Betrag ] je Stück
                                       [ Zahl ] % vom Nominale
Falls Höchstrückzahlungs-
betrag/-kurs                           [EUR / Währung ] [ Betrag ] je Stück
                                       [ Zahl ] % vom Nominale
Rundungsregeln:                           kaufmännisch auf [ Zahl ] Stellen
                                          abrunden auf     [ Zahl ] Stellen
                                          aufrunden auf    [ Zahl ] Stellen
                                          andere Rundung
                                           [          ]     genaue Regelung
                                          nicht runden

Berechnungstag für die
Berechnung des
Tilgungskurses/-betrages:             [ Datum ]

Beobachtungstag(e) für die
Berechung des
Tilgungskurses/-betrages:             [ Datum ]
                                      [ Datum ]
                                      [ Datum ]

Bankarbeitstag-Definition für          Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen
Berechnungstag /                           Kundenverkehr zugänglich
Beobachtungstage                       TARGET2-Tag
                                       andere Definition
                                           [              ]

                                               15
Berechnungsstelle für den    RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-
Tilgungs-/Rückzahlungs-             WIEN AG
kurs/-betrag:                andere Berechnungsstelle
                                    [ Name der Berechnungsstelle ]

Veröffentlichung des         Termin
Tilgungs-/ Rückzahlungs-            [ Datum ]
kurses/-betrages:            Art der Veröffentlichung
                                    [               ]

Bei Aktienanleihen:          Bedingungen für das Recht der Emittentin zur Lieferung
                                    von Aktien
                                    [           ]       genauer Wortlauf oder Verweis auf Annex
                                   Ausübungspreis / Strike
                                    [ Preis / Kurs ]
                                   Bewertungsstichtag (Feststellungstag)
                                    [ Datum ]
                                   Barriere / Barrierepreis
                                    [ Preis / Kurs ]
                                   Bewertungszeitraum
                                    [ Datum ] bis [ Datum ]
                                   Modus für eine Lieferung von Aktien
                                    [           ]       genauer Wortlauf oder Verweis auf Annex

Rückkauf vom Markt
Besondere Bestimmungen:     [                   ]

Verkauf durch Inhaber von
Schuldverschreibungen
Verkaufstermine             [ Datum ]
Verkaufskurs                [ Zahl ] % / [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück
Ankündigungsfrist           [               ]
Modus des Verkaufs          [               ]

Besondere Rundungs-
regelungen                  [                   ]

Besondere                       [               ]
Verzugsregelungen

4.1.10. Emissionsrendite     5 % p.a., vorbehaltlich § 6 Verzinsung Abs. 4) bis 6)
                                    der Emissionsbedingungen im Anhang
                             variabel verzinst, Angabe entfällt
                             derivativ, Angabe entfällt
4.1.11. Vertretung von
Wertpapierinhabern
gegebenenfalls Regelungen
zur Vertretung von
Wertpapierinhabern:         [                   ]        genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex

4.1.12. gegebenenfalls
besondere Beschlüsse /
Genehmigungen               [                   ]

                                        16
4.1.13. Zeichnungsfrist,
       Valutatage
       Zeichnungsfrist                  siehe 5.1.3.

       vorzeitiger                       ja
       Zeichnungsschluss                 nein
       vorbehalten

       Valutatag                         Erstvalutatag:       3. November 2011
                                         Valutatag:           [ Datum ]

       Weitere Valutatage:               bis auf weiteres T + 3 Bankarbeitstage
                                         [ Datum ]
       Teileinzahlungen                  keine Teileinzahlungen
                                         Teileinzahlungen („Partly paid“), Modus:
                                             [             ]

       4.1.14. gegebenenfalls
       besondere Angaben zur
       Übertragbarkeit                  [                  ]

       4.1.15.
       Abrechnungsverfahren für
       Derivative Wertpapiere
       Besondere Regelungen:            [                  ]

       4.1.16. Rückgabe,
       Zahlungs- und
       Lieferungstermin,
       Berechnungsmodalitäten
       für Derivative Wertpapiere
       Besondere Regelungen:            [                  ]

       4.1.17 Quellensteuern
       Besondere steuerliche
       Hinweise                         [                  ]

       Tax gross up-Klausel              Nein
                                         Ja
                                             [             ]   genaue Beschreibung oder Verweis auf Annex

4.2.   Angaben über den
       Basiswert
       (bei Derivativen Wertpapieren)

       Basiswert                            Index/Indizes, Körbe
                                            Aktie(n), andere Dividendenwerte, Körbe
                                            Rohstoff(e), Waren, Körbe
                                            Währungskurs(e), Körbe
                                            Fondsanteile, Körbe
                                            Geldmarktinstrumente, Körbe
                                            Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten
                                            Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen /
                                             Formeln
                                            Derivative Finanzinstrumente, Körbe
                                            Sonstige

       4.2.1. Ausübungspreis            [ Preis / Kurs ]

                                                 17
4.2.2. Typ des Basiswertes,
        Angaben zum Basiswert

        Quelle für Informationen            [               ]
        (über die vergangene und zukünftige
        Wertentwicklung)

        Basiswert Wertpapier
         Name des Emittenten                [ Name ]
         ISIN                               [ ISIN ]

        Basiswert Index
         Bezeichnung Index                  [ Bezeichnung ]
         Beschreibung Index                 [               ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
         Verfügbarkeit Index                [               ]

        Basiswert Zinssatz
         Beschreibung Zinssatz              [               ]

        Sonstiger Basiswert                 [               ]

        Basiswert Korb                      [ Basiswert ]   [ Zahl ] [ % / Stück]
         Gewichtung                         [ Basiswert ]   [ Zahl ] [ % / Stück]

       4.2.3. Vorgangsweise bei
       Marktstörungen
       Definition Marktstörung              [               ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
       Vorgangsweise bei Markt-
       störungen                            [               ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex

       4.2.4 Anpassungsregelungen
       in Bezug auf Ereignisse, die
       den Basiswert betreffen
       Definition Anpassungsereignis        [               ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
       Anpassungsregelungen                 [               ]       genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex

5.     Bedingungen und
       Voraussetzungen für das
       Angebotsprogramm

5.1.   Bedingungen,
       Angebotsstatistiken,
       Zeitplan, Zeichnung
       5.1.1. Bedingungen des
       Angebotes
       Besondere Bedingungen:               siehe Volltext-Emissionsbedingungen im Anhang

       5.1.2. Gesamtvolumen                     bis zu Nominale EUR 5.000.000,--
                                                bei Aufstockung bis zu Nominale EUR 50.000.000,--
                                                bis zu [ Währung ] [ Betrag ]
                                                [ Währung ] [ Betrag ]

                                                   18
5.1.3. Angebotsfrist,
       Angebotsverfahren,
       Angebotsform

       Angebots-/Zeichnungsfrist:      Daueremission („offen“)
                                          ab 7. Oktober 2011
                                       Einmalemission („geschlossen“) - Zeichnungsfrist
                                          vom [ Datum ] bis [ Datum ]
                                       Einmalemission („geschlossen“) - Emissionstag
                                          am [ Datum ]

       Angebotsverfahren:              Direktvertrieb durch die Emittentin
                                       Zusätzlicher Vertrieb durch niederösterreichische
                                          Raiffeisenbanken
                                       Vertrieb durch ein Bankensyndikat

       Angebotsform:                   Öffentliches Angebot mit KMG-Prospekt
                                       Öffentliches Angebot Befreiung von KMG-Prospekt
                                       Kein öffentliches Angebot (Privatplatzierung)
       5.1.4. Zuteilungen, Erstattung
       von Beträgen
       Besondere
       Zuteilungsregelungen:          [              ]

       5.1.5. Mindest-/Höchst-
       zeichnungsbeträge               keine Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge
                                       Mindestzeichnungsbetrag
                                          [EUR / Währung] [Betrag] je Stück
                                       Höchstzeichnungsbetrag
                                          [EUR / Währung] [Betrag] je Stück

       5.1.6. Bedienung und
       Lieferung
       Besondere Regelungen:          [              ]

5.2.   Plan für die Aufteilung und
       Zuteilung

       5.2.1. Investoren und Märkte    Öffentliches Angebot in Österreich
                                       Privatplatzierung in Österreich
                                       Öffentliches Angebot in [ Land ] (wofür eine Notifizierung
                                          dieses Prospektes an die zuständigen Behörden der
                                          betroffenen EU-Mitgliedsländer erforderlich ist)
                                         Privatplatzierung in [ Land ]
                                         Sonstige Angaben
                                          [           ]

                                            19
5.2.2. Besondere
       Zuteilungsregelungen           [                  ]

5.3.   Preisfestsetzung               Erstausgabekurs:              100 %         Daueremission
                                      Erstausgabepreis:             [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück
                                      Ausgabekurs:                  [ Kurs ] %             Einmalemission
                                      Ausgabepreis:                 [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück

       Weitere Ausgabekurse/
       -preise bei Daueremissionen:    je nach Marktlage
                                       [         ]

       Höchstausgabekurs              110 %
       ggf. Berechnungsformel für
       Ausgabekurs/-preis:            [                  ]

       Spesen, Aufschläge:            [                  ]

5.4.   Platzierung und Übernahme

       5.4.1. Angebot /
       Übernahmesyndikat                  siehe 5.2.1. und 5.4.3.

       5.4.2. Zahl-, Einreich-,
       Hinterlegungstellen

       Zahlstelle                      RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-
                                              WIEN AG
                                             andere Hauptzahlstelle
                                              [ Name der Zahlstelle ]
                                             Nebenzahlstelle
                                              [ Name der Zahlstelle ]

       Hinterlegungsstelle            siehe 4.1.4. Verwahrung

       5.4.3. Übernahmezusage /        Direktvertrieb durch die Emittentin
       Best Effort Vereinbarung        zusätzlicher Vertrieb durch niederösterreichische
                                              Raiffeisenbanken
                                       Übernahmezusage durch ein Bankensyndikat
                                       „Best Effort“ Vereinbarung mit Bankensyndikat

       Bankensyndikat                 [Name, Anschrift der Banken]

       Provisionen, Quoten             nicht offen gelegt
                                       [Provisionen, Quoten]
       5.4.4. Datum des
       Übernahmevertrages             [ Datum ]

       5.4.5. Berechnungsstelle        RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-
                                              WIEN AG
                                       andere Berechnungsstelle
                                              [Name der Berechnungsstelle]

                                                20
6.     Zulassung zum Handel und
       Handelsregeln

6.1.   Zulassung zum Handel
       Für diese Emission wird
       beantragt:                         Zulassung zum Amtlichen Handel der Wiener Börse
                                          Zulassung zum Geregelten Freiverkehr der Wiener
                                             Börse
                                            Einbeziehung in den als Multilaterales Handelssystem
                                             (MTF) von der Wiener Börse AG betriebenen Dritten
                                             Markt
                                            Zulassung zu einem anderen Geregelten Markt
                                             [ Börse / Markt ] (wofür eine Notifizierung dieses
                                             Prospektes an die zuständigen Behörden der betroffenen
                                             EU-Mitgliedsländer erforderlich ist)
                                            Zulassung zu einem anderen Ungeregelten Markt
                                             [ Börse / Markt ]
                                            Einbeziehung in ein Multilaterales Handelssystem (MTF)
                                             [ Börse / Betreiber ]
                                            Einbeziehung an einem anderen Handelsplatz
                                             [ Handelsplatz ]
                                            Keine Börsezulassung oder Handelseinbeziehung

7.     Zusätzliche Angaben

7.1.   Gegebenenfalls an der
       Emission beteiligte Berater
       Berater:                          [ Name ]
       Funktion:                         [             ]      Beschreibung

7.2.   Gegebenenfalls
       Prüfungsbericht
       Abschlussprüfer                   [             ]      Wortlaut oder Verweis auf Annex
       Prüfungsbericht:

7.3.   Gegebenenfalls
       Sachverständigen-Erklärung
       / Bericht                         [ Name ]
       Sachverständiger:                 [             ]
       Qualifikation:                    [             ]
       Interesse an der Emittentin:      [             ]      Wortlaut oder Verweis auf Annex
       Erklärung/Bericht:
       Erklärung der Emittentin über
       die Zustimmung des                [             ]      Wortlaut oder Verweis auf Annex
       Sachverständigen:
7.4.   Angaben von Seiten Dritter
       Erklärung der Emittentin zu den
       Informationen von Seiten
       Dritter:                          [             ]      Wortlaut oder Verweis auf Annex

                                               21
7.5.       Kreditrating               keine gesonderte Bewertung
           Anleihenrating             Bewertung durch Moody’s Investor Service Ltd.
                                         [                  ]       Rating und Ratingdetails

7.6.       Veröffentlichungen         Wiener Zeitung
                                      anderes Medium / andere Zeitung
                                         [          ]
                                      für die Veröffentlichung festgelegter variabler Zinssätze:
                                         Internet-Homepage der Emittentin
                                         (www.raiffeisenbank.at)
                                        andere Veröffentlichung
                                         [          ]

VERANTWORTLICHKEIT
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

                                             Annexe

 Volltext-Emissionsbedingungen der hierin beschriebenen Wertpapiere
 Berichte
       [                    ]
 Sonstige
       [                    ]

                                             22
5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen 2011-2021/30
                                     der
         RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
                               ISIN AT000B076963
                                    emittiert unter dem
                           EUR 3.000.000.000 Angebotsprogramm
                der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

                                  Emissionsbedingungen
§ 1 Zeichnungsfrist, Gesamtemissionsvolumen
1) Zeichnungsfrist. Die 5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen 2011-2021/30
   („die Schuldverschreibungen“) der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
   (die „Emittentin") werden im Wege einer Daueremission mit offener Zeichnungsfrist ab 7. Oktober
   2011 öffentlich zur Zeichnung aufgelegt.
2) Gesamtemissionsvolumen. Das Gesamtemissionsvolumen beträgt bis zu Nominale
   EUR 5.000.000,-- (mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu Nominale EUR 50.000.000,--).

§ 2 Status
Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nachrangige und unbesicherte
Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und
zukünftigen nicht besicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin – außer jenen
nachrangigen Verbindlichkeiten, welche ausdrücklich den nachrangigen Schuldverschreibungen im
Rang nachstehen – gleichrangig sind.

§ 3 Ausgabekurse, Erstvalutatag
1) Ausgabekurs. Der Erstausgabekurs wird unmittelbar vor Zeichnungsbeginn festgesetzt. Weitere
   Ausgabekurse können von der Emittentin in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt
   werden.
2) Erstvalutatag. Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 3. November 2011 zahlbar
   („Erstvalutatag“).

§ 4 Form, Stückelung

Die auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen sind eingeteilt in bis zu 5.000 (im Falle einer
Aufstockung in bis zu 50.000) untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem
Nennwert von je EUR 1.000,--.

§ 5 Sammelverwahrung

1) Sammelurkunde. Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze durch eine veränderbare
   Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) Depotgesetz vertreten, die die firmenmäßige Zeichnung der
   Emittentin trägt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von Schuldverschreibungen besteht nicht.
2) Hinterlegung. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG („OeKB“) als
   Wertpapiersammelbank hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der
   Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der OeKB übertragen
   werden können.
§ 6 Verzinsung

1) Zinssatz und Zinstermine. Die Schuldverschreibungen werden mit 5 % p.a. vom Nennwert
   verzinst, zahlbar im Nachhinein jährlich am 3. November eines jeden Jahres („Zinstermine“),
   erstmals am 3. November 2012. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am
   Erstvalutatag und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag. Die Berechnung der Zinsen
   erfolgt auf Basis des in Absatz 3) definierten Zinstagequotienten.
2) Zinsperioden. Der Zeitraum zwischen dem Erstvalutatag bzw. einem Zinstermin (jeweils
   einschließlich) und dem jeweils nächsten Zinstermin bzw. dem Fälligkeitstermin der
   Schuldverschreibungen (jeweils ausschließlich) wird nachfolgend jeweils „Zinsperiode" genannt.
3) Zinstagequotient. Zinstagequotient bezeichnet bei der Berechnung des Zinsbetrages für einen
   beliebigen Zeitraum („Zinsberechnungszeitraum“) die tatsächliche Anzahl der Tage in diesem
   Zinsberechnungszeitraum geteilt durch das Produkt aus (x) der tatsächlichen Anzahl der Tage der
   Zinsperiode in die der Zinsberechnungszeitraum fällt und (y) der Anzahl der Zinstermine, die
   normalerweise in ein Kalenderjahr fallen („Actual/Actual-ICMA“).
4) Deckung der Zinsen. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen erfolgt vorbehaltlich der
   Bestimmungen über die Kapitalform gemäß § 12 dieser Emissionsbedingungen, d.h. die Zinsen
   werden nur ausbezahlt, soweit sie in den ausschüttungsfähigen Gewinnen der Emittentin gedeckt
   sind.
5) Ausbezahlung der Zinsen. An einem Zinstermin werden dann keine Zinsen ausbezahlt, wenn für
   die Emittentin aufgrund der bisherigen Geschäftsentwicklung für das laufende Geschäftsjahr nicht
   mit einem ausschüttungsfähigen Gewinn zu rechnen ist. Maßgeblich ist die Erwartung der
   Emittentin, im laufenden Geschäftsjahr trotz Leistung des Zinsaufwandes für Nicht-
   Dividendenwerte (einschließlich Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen) einen (wenn auch
   noch so geringen) ausschüttungsfähigen Gewinn ausweisen zu können. Davon geht die
   Emittentin stets aus, wenn nicht im laufenden Geschäftsjahr materielle negative Ergebnisse
   eingetreten sind, die gemäß § 23 Abs. 13 Z 2 BWG von den Eigenmitteln abzuziehen sind. Ergibt
   sich die Notwendigkeit eines Eigenmittelabzuges und erfolgt kein Verlustausgleich (insbesondere
   durch Auflösung von Gewinnrücklagen oder des Fonds für allgemeine Bankrisiken), so entfällt die
   Zahlung der Zinsen auf die Schuldverschreibungen. Erfolgt ein Verlustausgleich und ist deshalb
   damit zu rechnen, dass die Emittentin einen ausschüttungsfähigen Gewinn ausweisen wird, so
   werden an dem folgenden Zinstermin die Zinsen auf die Schuldverschreibungen ausgezahlt.
6) Nachzahlung von Zinsen. Stellt sich diese Einschätzung nach Vorliegen des geprüften und
   festgestellten Einzeljahresabschlusses gemäß UGB/BWG als unrichtig heraus und gibt es doch
   einen ausschüttungsfähigen Gewinn für dieses Geschäftsjahr, wird eine nur aufgrund einer
   negativen Einschätzung über den ausschüttungsfähigen Gewinn unterlassene Zinszahlung zum
   nächsten Zinstermin aufgeholt. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben keinen Anspruch
   auf Zinseszinsen im Zusammenhang mit aufgeholten Zinszahlungen. In allen anderen Fällen
   besteht kein Anspruch auf Nachholung von Zinszahlungen. Insbesondere werden Zinszahlungen,
   die wegen Nichtdeckung in den ausschüttungsfähigen Gewinnen ausgefallen sind, nicht
   nachgeholt, auch wenn in Folgejahren ausschüttungsfähige Gewinne vorliegen.

§ 7 Laufzeit und Tilgung

1) Laufzeit. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 3. November 2011 und endet mit
   Ablauf des 2. November 2021. Die Schuldverschreibungen werden zum Nennwert am
   3. November 2021 („Tilgungstermin“) zurückgezahlt.
2) Abzug von Nettoverlusten. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen bei Fälligkeit erfolgt
   vorbehaltlich der Bestimmungen über die Kapitalform gemäß § 12 dieser Emissionsbedingungen.
   Die Schuldverschreibungen dürfen daher vor Liquidation nur unter anteiligem Abzug während der
   Laufzeit angefallener Nettoverluste zurückgezahlt werden. Diese Nettoverluste entsprechen dem
   negativen Saldo aus den Jahresgewinnen und Jahresverlusten (jeweils nach
   Rücklagenbewegungen) gemäß Einzeljahresabschluss gemäß UGB/BWG während der Laufzeit

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der Schuldverschreibungen. Solange die Mindesteigenmittelausstattung nach BWG zuzüglich
   10 % Überdeckung gewährleistet ist, sind Nettoverluste zunächst vom Kernkapital (bestehend aus
   dem eingezahlten Kapital sowie den Rücklagen gemäß § 23 Abs. 1 Z 2 BWG und dem Fonds für
   allgemeine Bankrisiken gemäß § 23 Abs. 1 Z 3 BWG sowie dem hybriden Kapital gemäß
   § 23 Abs. 1 Z 3a BWG) zu tragen. Erst wenn diese Mindesteigenmittelausstattung unterschritten
   würde, wird die Rückzahlung auf die Schuldverschreibungen anteilig gekürzt. Dabei wird auf das
   Verhältnis des gesamten ausstehenden Ergänzungskapitals zu allen verlusttragenden
   Eigenmittelbestandteilen der Emittentin, die höher- oder gleichwertig sind, abgestellt. Zu den
   höherwertigen verlusttragenden Eigenmittelbestandteilen zählen sämtliche Kernkapital-
   bestandteile im Sinne des § 23 Abs. 14 Z 1 BWG; gleichwertig ist ein allfälliges
   Partizipationskapital mit Dividendennachzahlungsverpflichtung.

3) Nachrangigkeit. Im Falle der Liquidation oder des Konkurses der Emittentin können die
   Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger
   befriedigt werden.

§ 8 Börseeinführung

Die Stellung eines Antrags auf Zulassung dieser Schuldverschreibungen zum Geregelten Freiverkehr
an der Wiener Börse ist vorgesehen.

§ 9 Kündigung

Eine ordentliche Kündigung seitens der Emittentin oder der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist
unwiderruflich ausgeschlossen.

§ 10 Verjährung

Ansprüche auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen
Schuldverschreibungen nach dreißig Jahren.

§ 11 Zahlstelle, Zahlungen

1) Zahlstelle. Zahlstelle ist die RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG.
2) Zinsen- und Tilgungszahlungen. Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt über die
   jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle.
3) Zahltag. Fällt ein Fälligkeitstermin für eine Zinszahlung oder eine Tilgungszahlung auf einen Tag,
   der kein Bankarbeitstag (wie in Absatz 4) definiert) ist, verschiebt sich die Fälligkeit für die
   Zinszahlung oder die Tilgungszahlung auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag. Der Inhaber der
   Schuldverschreibungen hat keinen Anspruch auf Zinsen oder sonstige Beträge im Hinblick auf
   diese verschobene Zahlung.
4) Bankarbeitstag. Bankarbeitstag im Sinne des Absatz 3) ist ein Tag (außer einem Samstag oder
   Sonntag), an dem die Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Kundenverkehr zugänglich
   sind.

§ 12 Kapitalform

Die Schuldverschreibungen sind Wertpapiere über Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7
Bankwesengesetz („BWG“). Ergänzungskapital ist nachrangig im Sinne des § 45 Abs. 4 BWG und
wird im Falle der Liquidation oder des Konkurses der Emittentin erst nach den Forderungen der
anderen, nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt.

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Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7 BWG sind jene eingezahlten Eigenmittel,
a) „die vereinbarungsgemäß dem Kreditinstitut auf mindestens acht Jahre zur Verfügung gestellt
   werden und die seitens des Gläubigers nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt werden können;
   seitens des Kreditinstitutes ist eine vorzeitige Kündigung nur nach Maßgabe der lit. e) zulässig,
b) für die Zinsen ausbezahlt werden dürfen, soweit sie in den ausschüttungsfähigen Gewinnen
   gedeckt sind,
c) die vor Liquidation nur unter anteiligem Abzug der während ihrer Laufzeit angefallenen
   Nettoverluste zurückgezahlt werden dürfen,
d) die nachrangig gemäß § 45 Abs. 4 BWG sind,
e) deren Restlaufzeit noch mindestens drei Jahre beträgt; das Kreditinstitut kann mit Wirksamkeit vor
   Ablauf der Restlaufzeit von drei Jahren ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn dies vertraglich
   zulässig ist und das Kreditinstitut zuvor Kapital in gleicher Höhe und zumindest gleicher
   Eigenmittelqualität nachweislich beschafft hat; die Ersatzbeschaffung ist zu dokumentieren.“

§ 13 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb

1) Begebung weiterer Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne
   Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher
   Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit
   bilden.
2) Erwerb. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis
   am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl der Emittentin können diese
   Schuldverschreibungen gehalten, wiederum verkauft oder annulliert werden.

§ 14 Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen im „Amtsblatt zur
Wiener Zeitung". Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr für amtliche
Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das für amtliche Bekanntmachungen dienende
Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen
bedarf es nicht. Erfolgt jedoch eine direkte Mitteilung an die einzelnen Inhaber der
Schuldverschreibungen entfällt eine zusätzliche Bekanntmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“
oder einem anderen für amtliche Bekanntmachungen dienenden Medium.

§ 15 Rechtswahl, Gerichtsstand

1) Anwendbares Recht. Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen
   Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht.
2) Erfüllungsort. Erfüllungsort ist Wien.
3) Gerichtsstand Unternehmer. Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
   Schuldverschreibungen zwischen der Emittentin und Unternehmern ist das für Handelssachen
   jeweils zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt ausschließlich zuständig.
4) Gerichtsstand Verbraucher. Für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher sind
   die aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sachlich und örtlich zuständigen
   Gerichte zuständig. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Erwerb
   der Schuldverschreibungen durch den Verbraucher gegebene allgemeine Gerichtsstand in
   Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb der
   Schuldverschreibungen seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche
   Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.

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§ 16 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Soweit das Konsumentenschutzgesetz nicht zur
Anwendung gelangt, ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen,
die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit rechtlich möglich Rechnung
trägt.

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Diese Emissionsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil der Endgültigen Bedingungen (einschließlich allfälliger weiterer
Annexe) der 5 % Raiffeisen Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen 2011-2021/30 und sind im Zusammenhang mit dem
Prospekt der Emittentin vom 26. Mai 2011 einschließlich aller in Form eines Verweises einbezogener Dokumente und aller
Nachträge zu lesen.

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