Konjunkturpaket 2020: Die wichtigsten Verbraucher - Mandanten-Info Konjunkturpaket 2020 - Wisniewski & Eichner

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Mandanten-Info
Konjunkturpaket
2020

Konjunkturpaket 2020:
Die wichtigsten

Verbraucher
Mandanten-Info

Konjunkturpaket 2020:
Inhalt
1.                                           sonen ........................................ 1

1.1   Mehrwertsteuersenkung ....................................................... 1
1.2   Sozialversicherungsbeitr                                         % stabilisiert .. 2
1.3   Senkung der Strompreise durch Senkung
      der EEG Umlage .................................................................... 2
1.4   Mitarbeiterbeteiligung........................................................... 3
1.5   Erleichterungen im Rahmen einer Privatinsolvenz .............. 3
1.6   Kurzarbeitergeld .................................................................... 3
1.7   Erleichterter Zugang zur Grundsicherung SGB ................... 3
1.8                                           .................................................. 4

2.                                      ......................................................... 5

2.1   Kinderbonus .......................................................................... 5
2.2   Alleinerziehende .................................................................... 6

3.
      und Gesellschafter................................................................ 7

3.1   Mehrwertsteuersenkung ....................................................... 7
3.2   Sozialversicherungsbeitr                                         % stabilisiert .. 7
3.3   Senkung der Strompreise durch Senkung
      der EEG Umlage .................................................................... 8
3.4   Einfuhrumsatzsteuer.............................................................. 8
3.5   Steuerlicher V                           ................................................. 8
................................................. 9
3.7     V
                                                                ................................... 9
3.8     Degressive AfA....................................................................... 9
3.9     P
                               ................................................................... 10
3.10
        aus Gewerbebetrieb von 3,8 auf 4,0 ................................... 10
3.11 Mitarbeiterbeteiligung......................................................... 10
3.12 Vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren ................. 10
3.13 Neuregelung Kurzarbeit ...................................................... 10
3.14                                  ........................................................... 11
3.15

3.16 Pr                                                    ...................................... 14
3.17 Aufstockung steuerlicher Forschungszulage ...................... 15
                                                                            .................... 16
Konjunkturpaket 2020:

Vorwort
Zum 01.07.2020 sind mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz

                                                            -
tige Regelungen, etwa zur Umsatzsteuersenkung (umgangssprach-

                                                                          -

                                                        1
                                                            Eltern, Unter-

Diese Mandanten-Information wird laufend im Gleichklang der
Verabschiedung der weiteren Regelungen zum Konjunkturpaket

1.
1.1 Mehrwertsteuersenkung
Die Mehrwertsteuer wurde befristet vom 01.07.2020 bis zum
31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt.
Wenn Sie als Verbraucher etwas kaufen oder eine Leistung bezie-

den Unternehmer, als auch die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Diese Mehrwertsteuer reicht der Unternehmer dann an den Fiskus
weiter. Wenn die Mehrwertsteuer sinkt, kann auch der von Ihnen
zu zahlende Kaufpreis entsprechend sinken.

1
                   en Lesbarkeit wird jeweils nur das generische Maskulinum
    verwendet.

                                                                         1
Konjunkturpaket 2020:

Allerdings ist der Unternehmer in der Gestaltung des Entgelts frei.
                                                                  -
lende Kaufpreis trotz der niedrigeren Mehrwertsteuer gleich oder

Vorteile der Mehrwertsteuersenkung an Sie weiter zu geben.

    Praxistipp
    Viele Unternehmer werben damit, dass jetzt die Preise wegen
    der Mehrwertsteuer sinken. Es kann sich daher in der Tat loh-

                                                               -
    fen, wie die Kaufpreise in den Monaten vor der Mehrwertsteu-
    ersenkung waren. Zudem ist darauf zu achten, dass nach wie
    vor auch andere Argumente wie Paketpreise und Skonto bei

1.2 Sozialversicherungsbeitr
    bei 40 % stabilisiert

                                            % stabilisiert. Damit
soll erreicht werden, dass Ihr Netto-Einkommen stabil bleibt.

1.3 Senkung der Strompreise durch Senkung
    der EEG Umlage
Mit einer schrittweisen Senkung der EEG-Umlage soll diese im
Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh und im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen.
Damit soll eine Senkung der Strompreise erreicht werden.

2
Konjunkturpaket 2020:

1.4 Mitarbeiterbeteiligung

                                                                  -
                                                                  -

  Praxistipp

  eine Beteiligung am eigenen Arbeitgeber nachzudenken.
  Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten, kann es sinnvoll
  sein, diese Option im Rahmen der Arbeitsvertragsverhandlungen
  anzusprechen.

1.5 Erleichterungen im Rahmen einer Privatinsolvenz

Dauer der Privatinsolvenz soll im Hinblick auf etwaige negative

werden.

1.6 Kurzarbeitergeld
In die Regelungen zur Kurzarbeit sollen weitere Erleichterungen

noch keine weiteren Angaben dazu vor. Mit dem Entwurf des Ge-
setzes ist im September zu rechnen, gelten wird es ab 01.01.2021.

1.7 Erleichterter Zugang zur Grundsicherung SGB
Wegen der Corona-Krise hatte der Gesetzgeber den Zugang zu

                                                                  3
Konjunkturpaket 2020:

     30.09.2020 einen Neuantrag auf Leistungen der Grundsiche-

     dass kein erhebliches V

     anerkannt.

                                                           en
     Eltern entsteht so schneller ein Anspruch.

1.8
                                                             -

und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben.
                                                             -

                                                           -
wagens, der nach dem 31.12.2018 angeschafft wurde und dessen

                                                             -
steuert werden.

Pr                                                           -
                                                             -

4
Konjunkturpaket 2020:

tet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahr-

Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25 %

     Praxistipp

2.
2.1 Kinderbonus
                                                                -

Voraussichtlich werden im September zusammen mit dem Kin-

die nach September geboren werden, wird der Bonus zeitnah und
ebenfalls in zwei Raten ausgezahlt. Dieser Bonus wird in der Ein-

                                                                -
men vom Kinderbonus.
Der Kinderbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerech-
net.

Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der andere Eltern-
                                                            -
nuszahlungen von seiner Zahlung abziehen.

                                                               5
Konjunkturpaket 2020:

2.2 Alleinerziehende
                                                                    -

die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Der Entlastungsbetrag kann

                                 ag in der Anlage Kind im Rahmen

    Praxistipp

    und so erreichen, dass der Entlastungsbeitrag bereits im Rah-

                                                                -

                                                                    -
men, sind:
    Sie leben mit Ihrem Kind in einer Wohnung.

    zu.
    Sie sind unverheiratet.
    Sie leben nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer ande-

6
Konjunkturpaket 2020:

3.
      und Gesellschafter
3.1 Mehrwertsteuersenkung

                      % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt.
                                                               -
nung stehen muss, kommt es darauf an, wann Sie die Leistung aus-

                                                                  -

Dies ist zum Beispiel:
     der Tag, an dem Sie die Ware geliefert haben,
     der Tag, an dem Sie die Leistung (z. B. Ber                  -

     bei Bauleistungen der Tag der Abnahme durch den Erwerber,

     der Tag, an dem der Leistungszeitraum endet.

der Tag des Vertragsabschlusses, das Datum der Zahlung oder das
Rechnungsdatum.
Bei Fragen in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung un-

3.2 Sozialversicherungsbeitr
    bei 40 % stabilisiert

40 % stabilisiert. Damit soll erreicht werden, dass Ihre Lohnneben-
kosten stabil bleiben.

                                                                  7
Konjunkturpaket 2020:

3.3 Senkung der Strompreise durch Senkung
    der EEG Umlage
Mit einer schrittweisen Senkung der EEG-Umlage soll diese im

Damit soll eine Senkung der Strompreise erreicht werden.

3.4 Einfuhrumsatzsteuer

des Folgemonats.

3.5 S

                                                               -

    Praxistipp
                                                           -
                                                           -

    des Gesamtbetr                                         -

    V
                                                           -

    gestellt werden.

8
Konjunkturpaket 2020:

3.6

wenn Sie eine betriebliche Immobilie verkauft haben und zur Ver-

3.7 V

                                                               -

                                                               -

3.8 Degressive AfA
                                                               -

eine degr

                                           den.

  Praxistipp

  Hinweis auf die Inanspruchnahme der degressiven AfA sen-

                                                               9
Konjunkturpaket 2020:

3.9 P

Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft, etwa einer

                                                                  -
essant sein. Derzeit sind jedoch noch zu wenig Details bekannt, um

3.10
       aus Gewerbebetrieb von 3,8 auf 4,0

3.11 Mitarbeiterbeteiligung
                                                           -
men des Arbeitgebers zu beteiligen. Details dazu standen bei
Redaktionsschluss noch nicht fest.

3.12 Vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren

wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten eingestellt werden muss,

                                                                  -
verfahren eingeleitet werden. Details dazu stehen noch aus.

3.13 Neuregelung Kurzarbeit
In die Regelungen zur Kurzarbeit sollen weitere Erleichterungen

noch keine weiteren Angaben dazu vor. Mit dem Entwurf des Ge-
setzes ist im September zu rechnen, gelten wird es ab 01.01.2021.

10
Konjunkturpaket 2020:

3.14

                                                                -
                                                                -

Da bei vorangegangenen staatlichen Corona-Hilfen eine hohe Miss-
brauchsquote festgestellt wurde, ist nunmehr Voraussetzung, dass

begrenzt.

Diese
ausbezahlt. Die Erstattung kann bis zu 80                       -

   Nr. 2: Weitere Mietkosten

   Nr. 4: Finanzierungskostenanteil von Leasingraten

                                                              11
Konjunkturpaket 2020:

     Nr. 7: Grundsteuern

     Nr. 9: Versicherungen, Abonnements und andere feste
     Ausgaben

     hilfe anfallen.

     von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 10 %
                                                                -

     angemessen Rechnung zu tragen, sind auch Provisionen,

b

                                                                    -

                                                                    -
     tigt sind und
     dass Ihr Umsatz in den Monaten April und Mai zusammen um
     mindestens 60 % niedriger war als im Vorjahr und (Ausnahme:
     Unternehmen, die aufgrund von starken saisonalen Schwankun-

12
Konjunkturpaket 2020:

                                                                  -

   dass Ihr Umsatz in mindestens einem der Monate Juni, Juli, Au-
   gust 2020 um 40 % niedriger sein wir                         -

                                                                  -
rater informieren.

  Praxistipp

                                                             -

  schriftlich niedergelegt und nachvollziehbar sein.

3.15 GewS

                                                                  -

                                                                 13
Konjunkturpaket 2020:

3.16 Pr
                                                                 -

                                                                 -
     angebots: Wenn Sie Ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu
     den drei Vorjahren aufrechterhalten, wird Ihr Unternehmen mit

                                                                 -
     bots: Wenn Sie mehr Auszubildende einstellen als in den letz-

Ihr Unternehmen durch die COVID-19-Krise in erheblichem Um-
fang betroffen ist. Davon ist auszugehen, wenn Sie in der ersten
                                                               -

                                                                 -
zuziehen.
     Wenn Sie trotz erheblichen Arbeitsausfalls Ihre Ausbildungs-
                                                                -

                                                                 -

     COVID-19-Krise fortsetzen und Auszubildende sowie deren

14
Konjunkturpaket 2020:

   Ausbilder trotz erheblichem Arbeitsausfall nicht in Kurzarbeit
   bringen. Erforderlich ist ein Arbeitsausfall von mindestens

   oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich be-
                                                              -

   betr                                                         -
   geblich behindern.
   Wenn Sie Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen
                                                    , er-

                                                            -
richtung oder gleichem Inhalt aus anderen Programmen des Bun-

                                                             -
onen erarbeitet. Sie werden auch die genaueren Voraussetzungen

3.17 Aufstockung steuerlicher Forschungszulage

                                                 der steuerlichen

bis 2025.

                                                              15
Konjunkturpaket 2020:

3.18

LW nutzen, sind mehrere Neuregelungen relevant:
                                                                                  -

                                                                                  -

     Flottentauschprogramme werden ausgebaut bzw. neu aufge-

     Flotten von kommunalen und privaten Betreibern und Haltern
     schwerer Nutzfahrzeuge.

                                   e das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber.

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 Stand: Juli 2020
 DATEV-Artikelnummer: 12446
 E-Mail: literatur@service.datev.de

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