Konjunkturpaket 2020: Die wichtigsten Verbraucher - Mandanten-Info Konjunkturpaket 2020 - Wisniewski & Eichner
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Mandanten-Info Konjunkturpaket 2020 Konjunkturpaket 2020: Die wichtigsten Verbraucher
Mandanten-Info Konjunkturpaket 2020:
Inhalt 1. sonen ........................................ 1 1.1 Mehrwertsteuersenkung ....................................................... 1 1.2 Sozialversicherungsbeitr % stabilisiert .. 2 1.3 Senkung der Strompreise durch Senkung der EEG Umlage .................................................................... 2 1.4 Mitarbeiterbeteiligung........................................................... 3 1.5 Erleichterungen im Rahmen einer Privatinsolvenz .............. 3 1.6 Kurzarbeitergeld .................................................................... 3 1.7 Erleichterter Zugang zur Grundsicherung SGB ................... 3 1.8 .................................................. 4 2. ......................................................... 5 2.1 Kinderbonus .......................................................................... 5 2.2 Alleinerziehende .................................................................... 6 3. und Gesellschafter................................................................ 7 3.1 Mehrwertsteuersenkung ....................................................... 7 3.2 Sozialversicherungsbeitr % stabilisiert .. 7 3.3 Senkung der Strompreise durch Senkung der EEG Umlage .................................................................... 8 3.4 Einfuhrumsatzsteuer.............................................................. 8 3.5 Steuerlicher V ................................................. 8
................................................. 9 3.7 V ................................... 9 3.8 Degressive AfA....................................................................... 9 3.9 P ................................................................... 10 3.10 aus Gewerbebetrieb von 3,8 auf 4,0 ................................... 10 3.11 Mitarbeiterbeteiligung......................................................... 10 3.12 Vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren ................. 10 3.13 Neuregelung Kurzarbeit ...................................................... 10 3.14 ........................................................... 11 3.15 3.16 Pr ...................................... 14 3.17 Aufstockung steuerlicher Forschungszulage ...................... 15 .................... 16
Konjunkturpaket 2020: Vorwort Zum 01.07.2020 sind mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz - tige Regelungen, etwa zur Umsatzsteuersenkung (umgangssprach- - 1 Eltern, Unter- Diese Mandanten-Information wird laufend im Gleichklang der Verabschiedung der weiteren Regelungen zum Konjunkturpaket 1. 1.1 Mehrwertsteuersenkung Die Mehrwertsteuer wurde befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Wenn Sie als Verbraucher etwas kaufen oder eine Leistung bezie- den Unternehmer, als auch die darauf entfallende Mehrwertsteuer. Diese Mehrwertsteuer reicht der Unternehmer dann an den Fiskus weiter. Wenn die Mehrwertsteuer sinkt, kann auch der von Ihnen zu zahlende Kaufpreis entsprechend sinken. 1 en Lesbarkeit wird jeweils nur das generische Maskulinum verwendet. 1
Konjunkturpaket 2020: Allerdings ist der Unternehmer in der Gestaltung des Entgelts frei. - lende Kaufpreis trotz der niedrigeren Mehrwertsteuer gleich oder Vorteile der Mehrwertsteuersenkung an Sie weiter zu geben. Praxistipp Viele Unternehmer werben damit, dass jetzt die Preise wegen der Mehrwertsteuer sinken. Es kann sich daher in der Tat loh- - fen, wie die Kaufpreise in den Monaten vor der Mehrwertsteu- ersenkung waren. Zudem ist darauf zu achten, dass nach wie vor auch andere Argumente wie Paketpreise und Skonto bei 1.2 Sozialversicherungsbeitr bei 40 % stabilisiert % stabilisiert. Damit soll erreicht werden, dass Ihr Netto-Einkommen stabil bleibt. 1.3 Senkung der Strompreise durch Senkung der EEG Umlage Mit einer schrittweisen Senkung der EEG-Umlage soll diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh und im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen. Damit soll eine Senkung der Strompreise erreicht werden. 2
Konjunkturpaket 2020: 1.4 Mitarbeiterbeteiligung - - Praxistipp eine Beteiligung am eigenen Arbeitgeber nachzudenken. Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten, kann es sinnvoll sein, diese Option im Rahmen der Arbeitsvertragsverhandlungen anzusprechen. 1.5 Erleichterungen im Rahmen einer Privatinsolvenz Dauer der Privatinsolvenz soll im Hinblick auf etwaige negative werden. 1.6 Kurzarbeitergeld In die Regelungen zur Kurzarbeit sollen weitere Erleichterungen noch keine weiteren Angaben dazu vor. Mit dem Entwurf des Ge- setzes ist im September zu rechnen, gelten wird es ab 01.01.2021. 1.7 Erleichterter Zugang zur Grundsicherung SGB Wegen der Corona-Krise hatte der Gesetzgeber den Zugang zu 3
Konjunkturpaket 2020: 30.09.2020 einen Neuantrag auf Leistungen der Grundsiche- dass kein erhebliches V anerkannt. en Eltern entsteht so schneller ein Anspruch. 1.8 - und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. - - wagens, der nach dem 31.12.2018 angeschafft wurde und dessen - steuert werden. Pr - - 4
Konjunkturpaket 2020: tet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahr- Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25 % Praxistipp 2. 2.1 Kinderbonus - Voraussichtlich werden im September zusammen mit dem Kin- die nach September geboren werden, wird der Bonus zeitnah und ebenfalls in zwei Raten ausgezahlt. Dieser Bonus wird in der Ein- - men vom Kinderbonus. Der Kinderbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerech- net. Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der andere Eltern- - nuszahlungen von seiner Zahlung abziehen. 5
Konjunkturpaket 2020: 2.2 Alleinerziehende - die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Der Entlastungsbetrag kann ag in der Anlage Kind im Rahmen Praxistipp und so erreichen, dass der Entlastungsbeitrag bereits im Rah- - - men, sind: Sie leben mit Ihrem Kind in einer Wohnung. zu. Sie sind unverheiratet. Sie leben nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer ande- 6
Konjunkturpaket 2020: 3. und Gesellschafter 3.1 Mehrwertsteuersenkung % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. - nung stehen muss, kommt es darauf an, wann Sie die Leistung aus- - Dies ist zum Beispiel: der Tag, an dem Sie die Ware geliefert haben, der Tag, an dem Sie die Leistung (z. B. Ber - bei Bauleistungen der Tag der Abnahme durch den Erwerber, der Tag, an dem der Leistungszeitraum endet. der Tag des Vertragsabschlusses, das Datum der Zahlung oder das Rechnungsdatum. Bei Fragen in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung un- 3.2 Sozialversicherungsbeitr bei 40 % stabilisiert 40 % stabilisiert. Damit soll erreicht werden, dass Ihre Lohnneben- kosten stabil bleiben. 7
Konjunkturpaket 2020: 3.3 Senkung der Strompreise durch Senkung der EEG Umlage Mit einer schrittweisen Senkung der EEG-Umlage soll diese im Damit soll eine Senkung der Strompreise erreicht werden. 3.4 Einfuhrumsatzsteuer des Folgemonats. 3.5 S - Praxistipp - - des Gesamtbetr - V - gestellt werden. 8
Konjunkturpaket 2020: 3.6 wenn Sie eine betriebliche Immobilie verkauft haben und zur Ver- 3.7 V - - 3.8 Degressive AfA - eine degr den. Praxistipp Hinweis auf die Inanspruchnahme der degressiven AfA sen- 9
Konjunkturpaket 2020: 3.9 P Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft, etwa einer - essant sein. Derzeit sind jedoch noch zu wenig Details bekannt, um 3.10 aus Gewerbebetrieb von 3,8 auf 4,0 3.11 Mitarbeiterbeteiligung - men des Arbeitgebers zu beteiligen. Details dazu standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. 3.12 Vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten eingestellt werden muss, - verfahren eingeleitet werden. Details dazu stehen noch aus. 3.13 Neuregelung Kurzarbeit In die Regelungen zur Kurzarbeit sollen weitere Erleichterungen noch keine weiteren Angaben dazu vor. Mit dem Entwurf des Ge- setzes ist im September zu rechnen, gelten wird es ab 01.01.2021. 10
Konjunkturpaket 2020: 3.14 - - Da bei vorangegangenen staatlichen Corona-Hilfen eine hohe Miss- brauchsquote festgestellt wurde, ist nunmehr Voraussetzung, dass begrenzt. Diese ausbezahlt. Die Erstattung kann bis zu 80 - Nr. 2: Weitere Mietkosten Nr. 4: Finanzierungskostenanteil von Leasingraten 11
Konjunkturpaket 2020: Nr. 7: Grundsteuern Nr. 9: Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben hilfe anfallen. von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 10 % - angemessen Rechnung zu tragen, sind auch Provisionen, b - - tigt sind und dass Ihr Umsatz in den Monaten April und Mai zusammen um mindestens 60 % niedriger war als im Vorjahr und (Ausnahme: Unternehmen, die aufgrund von starken saisonalen Schwankun- 12
Konjunkturpaket 2020: - dass Ihr Umsatz in mindestens einem der Monate Juni, Juli, Au- gust 2020 um 40 % niedriger sein wir - - rater informieren. Praxistipp - schriftlich niedergelegt und nachvollziehbar sein. 3.15 GewS - 13
Konjunkturpaket 2020: 3.16 Pr - - angebots: Wenn Sie Ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, wird Ihr Unternehmen mit - bots: Wenn Sie mehr Auszubildende einstellen als in den letz- Ihr Unternehmen durch die COVID-19-Krise in erheblichem Um- fang betroffen ist. Davon ist auszugehen, wenn Sie in der ersten - - zuziehen. Wenn Sie trotz erheblichen Arbeitsausfalls Ihre Ausbildungs- - - COVID-19-Krise fortsetzen und Auszubildende sowie deren 14
Konjunkturpaket 2020: Ausbilder trotz erheblichem Arbeitsausfall nicht in Kurzarbeit bringen. Erforderlich ist ein Arbeitsausfall von mindestens oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich be- - betr - geblich behindern. Wenn Sie Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen , er- - richtung oder gleichem Inhalt aus anderen Programmen des Bun- - onen erarbeitet. Sie werden auch die genaueren Voraussetzungen 3.17 Aufstockung steuerlicher Forschungszulage der steuerlichen bis 2025. 15
Konjunkturpaket 2020: 3.18 LW nutzen, sind mehrere Neuregelungen relevant: - - Flottentauschprogramme werden ausgebaut bzw. neu aufge- Flotten von kommunalen und privaten Betreibern und Haltern schwerer Nutzfahrzeuge. e das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. werken oder auf Internet-Homepages nicht gestattet. Stand: Juli 2020 DATEV-Artikelnummer: 12446 E-Mail: literatur@service.datev.de 16
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