Kontenklärung: Fragen und Antworten - Service - Deutsche ...

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Kontenklärung: Fragen und Antworten - Service - Deutsche ...
Service

    Kontenklärung:
    Fragen und
    Antworten

> Wie Sie Ihr Versicherungskonto
  vervollständigen können
> Welche Zeiten der Rentenver­
  sicherung automatisch gemeldet
  werden
> Ihre Ansprechpartner
Kontenklärung: Fragen und Antworten - Service - Deutsche ...
Richtig wichtig!
Sie möchten wissen, wie viel Rente Sie eines
Tages voraussichtlich bekommen werden? Und Sie
möchten, dass in Ihrer Rente später alle Zeiten be­
rücksichtigt sind, die Sie zurückgelegt haben?

Dafür ist es wichtig, dass alle Versicherungszeiten
und Lebensumstände lückenlos in Ihrem Versiche­
rungskonto gespeichert sind.

Die Broschüre informiert Sie rund um die Konten­
klärung: Sie erfahren zum Beispiel, welche Zeiten
automatisch erfasst werden und wie Sie Lücken im
Versicherungskonto schließen können.

Sollten dennoch Fragen offenbleiben, können Sie
sich gern an uns wenden. Die Kontaktdaten Ihrer
Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten 16
bis 19.

111     13. Auflage (9/2021)
Kontenklärung: Fragen und Antworten - Service - Deutsche ...
Inhaltsverzeichnis
 4 Welche Bedeutung hat das Versicherungskonto?
 6 Was heißt Kontenklärung?
 9 Wie vervollständige ich mein
   Versicherungskonto?
11 Der Antrag auf Kontenklärung
13 Ihre Ansprechpartner
16 Nur einen Schritt entfernt: Ihre Renten­
   versicherung
Kontenklärung: Fragen und Antworten - Service - Deutsche ...
Welche Bedeutung hat das
Versicherungskonto?

Für jeden Versicherten führt die Deutsche Renten­
versicherung ein Versicherungskonto. Damit die
eingehenden Daten dem richtigen Konto zugeord­
net werden können, erhält jeder Versicherte eine
individuelle Versicherungsnummer.

      Ein vollständiges und aktuelles Versiche-
      rungskonto ist die Grundlage für aussage-
      kräftige Rentenauskünfte und Renteninfor-
      mationen, denn es enthält alle Zeiten, die
      für Ihre Rente wichtig sind. Dazu gehören
      neben Beitragszeiten zum Beispiel auch
      Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und
      Kindererziehungszeiten.

          Unser Tipp:

          Welche Zeiten für Ihre spätere Rente be­
          rücksichtigt werden, erfahren Sie in der
          Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“.

      Neben den rentenrechtlichen Zeiten sind in
      Ihrem Konto auch Ihre persönlichen Daten

      4
Kontenklärung: Fragen und Antworten - Service - Deutsche ...
gespeichert, also beispielsweise Ihr Name,
Geburtsort und Geburtsdatum und die An-
schrift. Damit diese ­Daten nicht in falsche
Hände geraten, achtet die Deutsche Renten-
versicherung auf einen strengen Daten-
schutz. Näheres dazu erfahren Sie in der
Broschüre „Datenschutz – Ihre Daten und
Ihre Rechte“.

Wichtig ist: Ihr Renten­anspruch kann nur
dann geprüft und Ihre Rente in richtiger
Höhe berechnet werden, wenn der Renten-
versicherung alle dafür relevanten Daten
bekannt sind.

Auch für eine Leistung zur Rehabilitation
kann Ihr Rentenversicherungsträger anhand
Ihres Versicherungskontos prüfen, ob Sie die
Voraussetzungen dafür erfüllt haben.

Der Versicherungsverlauf
Sie können jederzeit Auskunft über den
Stand Ihres Versicherungskontos bekom-
men. Ihren Versicherungsverlauf – also eine
Auflistung aller bisher in Ihrem Konto ge-
speicherten Zeiträume – erhalten Sie bei
Ihrem Rentenversicherungsträger, bei einer
der Auskunfts- und Beratungsstellen oder
über unsere Online-Dienste auf der Seite
www.deutsche-rentenversicherung.de.

Haben Sie mindestens fünf Jahre lang
­Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt,
 er­halten Sie ab Ihrem 27. Geburtstag ein-
 mal im Jahr eine Renteninformation. Ihr
 können Sie entnehmen, wie viel Rente Sie
 aus Ihren bisher zurückgelegten Zeiten
 erwarten können. Weitere Erläuterungen
 dazu finden Sie in unserer Broschüre „Die
 Renten­information – mehr wissen“.

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Kontenklärung: Fragen und Antworten - Service - Deutsche ...
Was heißt Kontenklärung?
Im Versicherungskonto sind Ihre gemeldeten
­Beschäftigungszeiten und Einkünfte ebenso ge­
 speichert wie zum Beispiel gemeldete Zeiten der
 Arbeitslosigkeit und Krankheit.

      Da Ihr zuständiger Rentenversicherungs­
      träger aber nicht alle Einzelheiten Ihrer
      Versicherungsbiographie kennt, wird er
      meist noch einiges bei Ihnen erfragen.

      Hierfür ist eine Kontenklärung notwendig.
      Auch wenn Sie zurzeit keine Beiträge zur
      Deutschen Rentenversicherung zahlen, weil
      Sie zum Beispiel verbeamtet, selbständig
      tätig oder einfach zu Hause sind, können
      Sie möglicherweise aufgrund einer früheren
      Beschäftigung oder auch durch Kinder­
      erziehungszeiten Anwartschaften oder
      ­Ansprüche in der gesetzlichen Rentenver­
       sicherung erworben haben.

      Ihr Rentenversicherungsträger wird bei der
      Kontenklärung Ihre bisher erfassten Daten
      prüfen und Sie auch über bestehende Lücken
      informieren. Bei der Klärung Ihres Versiche-
      rungskontos sind Ihnen die Mitarbeiter der

      6
Kontenklärung: Fragen und Antworten - Service - Deutsche ...
Rentenver­sicherung gern behilflich. Auf Ihre
Unterstützung sind sie aber in jedem Fall
angewiesen.

Ist das Verfahren beendet, erhalten Sie von
Ihrem Renten­versicherungsträger einen
sogenannten Feststellungsbescheid. In die-
sem Bescheid sind alle bisher von Ihnen
zurückgelegten Zeiten aufgeführt. Zeiträu-
me, die länger als sechs Kalenderjahre
zurückliegen, werden hier verbindlich fest-
gestellt. Fehlerhaft gespeicherte Zeiten
können aber trotzdem jederzeit überprüft
und korrigiert werden.

Wartezeit- oder Rentenauskunft
Bis zum 55. Lebensjahr erhalten Sie den
Bescheid in Form einer Wartezeitauskunft.
Außer den gespeicherten Zeiten enthält
diese auch Aussagen darüber, für welche
Rentenart Sie die jeweilige Wartezeit schon
erfüllt haben und für welche noch nicht.

    Unser Tipp:

    Die Wartezeiten erklären wir Ihnen genau­
    er in den Broschüren „Von Altersgrenze bis
    Zeitrente – das Rentenlexikon“ oder „Ren­
    te: Jeder Monat zählt“.

Vom 55. Lebensjahr an bekommen Sie nach
Abschluss des Kontenklärungsverfahrens
eine Rentenauskunft. Hier finden Sie zusätz-
lich noch Aussagen zur voraussichtlichen
Rentenhöhe auf der Grundlage der bis dahin
zurückgelegten Zeiten. Möchten Sie schon
vor dem 55. Lebensjahr eine Rentenauskunft
bekommen? Dann geben Sie dies einfach auf
Ihrem Antrag auf Kontenklärung an.

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Kontenklärung: Fragen und Antworten - Service - Deutsche ...
Besondere Rentenauskunft über die Höhe
der Beitragszahlung zum Ausgleich einer
Rentenminderung
Sie planen bereits, vorzeitig in Rente zu
gehen? Bei der Altersrente für schwerbe­
hinderte Menschen und der Altersrente für
lang­jährig Versicherte müssen Sie grund-
sätzlich für jeden Monat, den Sie die Rente
vorzeitig beziehen, einen Abschlag von
0,3 Prozent in Kauf nehmen. Aber: Diese
Abschläge können Sie ganz oder teilweise
durch eine Sonderzahlung ausgleichen.

Ab Ihrem vollendeten 50. Lebensjahr
­können Sie dafür eine besondere Renten­
 auskunft beantragen. Hier erfahren Sie nicht
 nur die Höhe der Rente zum gewünschten
 Rentenbeginn, sondern auch, welche Renten­
 minderung sich daraus ergeben würde und
 mit welchem Betrag Sie diese ausgleichen
 können.

Ihren Antrag können Sie ganz bequem
online stellen. Nutzen Sie dafür die Online-
Dienste auf unserer Internetseite www.
deutsche-rentenversicherung.de.
Sie können auch zunächst eine formlose
Mitteilung an Ihren Rentenversicherungsträ-
ger senden. Einen entsprechenden Antrags-
vordruck bekommen Sie dann zugesandt.

    Unser Tipp:

    Mehr zu den verschiedenen Altersrenten,
    zum jeweils möglichen Rentenbeginn und
    zu den Abschlägen erfahren Sie in den
    Broschüren „Die richtige Altersrente für
    Sie“ und „Flexibel in den Ruhestand“.

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Kontenklärung: Fragen und Antworten - Service - Deutsche ...
Wie vervollständige ich mein
Versicherungskonto?

 Die meisten rentenrechtlichen Zeiten werden der
 Deutschen Rentenversicherung automatisch
­gemeldet.

      Dies gilt vor allem für Zeiten in den alten
      Bundesländern, wo maschinelle Datenmel-
      dungen bereits seit Anfang der 1970er Jahre
      abgegeben werden konnten. Andere Zeiten
      müssen unter Umständen erst nachgespei-
      chert werden.

      In den neuen Bundesländern trug bis 1991
      der jeweilige Arbeitgeber Zeitraum und
      Entgelt aus einer Beschäftigung in den „grü-
      nen“ Sozialversicherungsausweis ein. Auch
      Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wurden hier
      vermerkt.

      Haben Sie einen solchen Ausweis, legen Sie
      uns diesen im Rahmen des Kontenklärungs-
      verfahrens bitte vor. Wir übertragen dann
      die Daten aus dem Ausweis in Ihr Versiche-
      rungskonto.

      9
Lücken im Versicherungskonto
Existiert eine Lücke nur deshalb, weil in die-
ser Zeit nichts rentenrechtlich Bedeutsames
geschehen ist, bleibt sie einfach bestehen.
Denn lange private Auszeiten oder eine
selbständige Tätigkeit ohne Beitragszahlung
zählen nicht für die gesetzliche Rente.

Viele andere Zeiten, wie beispielsweise
Schul- und Berufsausbildungen, können
aber wichtig sein. Sie haben dann die Mög-
lichkeit, Nachweise (zum Beispiel Schulzeug­
nisse oder den Lehrvertrag) einzureichen
und so Ihr Versicherungskonto zu ergänzen.

 Unser Tipp:

 Welche Zeiten noch dazugehören, wie sie
 für die Rente zählen und welche Unter­
 lagen als Beleg hierfür benötigt werden,
 erfahren Sie bei Ihrem Rentenversiche­
 rungsträger. Informationen zu den renten­
 rechtlichen Zeiten finden Sie außerdem in
 der Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“.

Fehlende Nachweise
Manchmal fehlen Belege über Zeiten, die
schon länger zurückliegen. Hier wird die
Deutsche Rentenversicherung mit Ihnen
­gemeinsam versuchen, eine Lösung zu fin-
den. Die Mitarbeiter wissen aus Erfahrung,
 wo man fehlende Dokumente möglicher­
 weise noch bekommen kann.

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Der Antrag auf Kontenklärung
Es gibt viele einfache Wege, wie Sie Ihre Konten­
klärung anstoßen können.

      Am schnellsten stellen Sie Ihren Antrag auf
      Kontenklärung im Internet über unsere
      Online-Dienste. Diese finden Sie unter www.
      deutsche-rentenversicherung.de gleich auf
      der Startseite. Hier können Sie sich die An-
      tragsvordrucke auch ausdrucken. Sie möch-
      ten den Antrag direkt bei Ihrem Rentenver-
      sicherungsträger stellen? Die Adressen haben
      wir auf Seite 14 für Sie zusammengestellt.

      Selbstverständlich erhalten Sie die Antrags-
      unterlagen auch, wenn Sie uns ein kurzes
      Schreiben senden oder wenn Sie uns anru-
      fen. Unser Servicetelefon erreichen Sie unter
      0800 1000 4800.

      Sie bevorzugen den persönlichen Kontakt?
      Die Mitarbeiter unserer Auskunfts- und
      Beratungsstellen und unsere ehrenamtlichen
      Versichertenberater helfen Ihnen gern beim
      Ausfüllen der Anträge.

      11
Unser Tipp:

 Wie Sie mit der Deutschen Rentenver­
 sicherung in Kontakt treten können,
 ­erfahren Sie in den Kapiteln „Ihre An­
 sprechpartner“ und „Nur einen Schritt
 entfernt: Ihre Rentenversicherung“.

Wann sollte ich den Antrag stellen?
Renteninformation oder Rentenauskunft
sind wichtig für Ihre persönliche Altersvor-
sorge-Planung. Doch Aussagekraft besitzen
sie nur mit einem vollständigen und korrekt
gespeicherten Versicherungskonto. Es liegt
daher auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihr
Versicherungskonto so früh wie möglich zu
klären. Fehlende Nachweise können dann
auch noch leichter beschafft werden.

Möchten Sie in absehbarer Zeit eine Alters-
rente oder Rehabilitation beantragen, sollten
Sie sich ebenfalls möglichst früh um eine
Kontenklärung kümmern.

 Wie lange dauert die Bearbeitung des
­Kontenklärungsantrags?
 Für die Dauer der Bearbeitung ist entschei-
 dend, ob das Versicherungskonto Lücken
 hat. Ist alles lückenlos gespeichert, dauert
 es nicht lange und Sie erhalten Ihre Warte-
 zeitauskunft oder Rentenauskunft.

Sind jedoch Lücken vorhanden, dauert es
meist etwas länger. Doch das Warten kann
sich lohnen: Denn findet sich noch ein fehlen­
der Nachweis, so kann sich dadurch auch
Ihre spätere Rente erhöhen.

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Ihre Ansprechpartner
Wann immer Sie Fragen haben, zusätzliche Infor­
mationen oder eine Beratung wünschen, wenden
Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Er
hilft Ihnen gern weiter.

      Die Kontaktdaten der Träger der Deutschen
      Rentenversicherung finden Sie im Kapitel
      „Nur einen Schritt entfernt: Ihre Renten-
      versicherung“ auf den Seiten 17 bis 19.

      Weitere Ansprechpartner finden Sie unter
      www.deutsche-rentenversicherung.de im
      Internet.

      Hier erhalten Sie auch:
      > Anschriften und Öffnungszeiten der
          Auskunfts- und Beratungsstellen,
      > Namen und Anschriften der ehrenamt-
          lichen Versichertenberater,
      > Termine und Orte von Vorträgen und
          Seminaren zu den Themen Versiche-
          rung, Rente und Rehabilitation sowie
      > zahlreiche kostenlose Broschüren, die
          Sie online lesen oder sich direkt nach
          Hause liefern lassen können.

      13
Jeder Rentenversicherungsträger verfügt
       auch über eine eigene Internetseite, auf der
       Sie sich individuell informieren können:

Rentenversicherungsträger     Internetseite

Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Baden-Württemberg             bw.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Bayern Süd                    bayernsued.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Berlin-Brandenburg            berlin-brandenburg.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Braunschweig-Hannover         braunschweig-hannover.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Hessen                        hessen.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Mitteldeutschland             mitteldeutschland.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Nord                          nord.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Nordbayern                    nordbayern.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Oldenburg-Bremen              oldenburg-bremen.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Rheinland                     rheinland.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Rheinland-Pfalz               rlp.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Saarland                      saarland.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Schwaben                      schwaben.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Westfalen                     westfalen.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Bund                          bund.de
Deutsche Rentenversicherung   www.deutsche-rentenversicherung-
Knappschaft-Bahn-See          knappschaft-bahn-see.de

       14
Wenn Sie nicht genau wissen, welcher Trä-
        ger für Sie zuständig ist, wenden Sie sich
        bitte an die Deutsche Rentenversicherung
        Bund. Sie ermittelt den zuständigen Träger
        für Sie.

          Unser Tipp:

          Bitte geben Sie bei jedem Kontakt zur
          Deutschen Rentenversicherung, ob schrift­
          lich, telefonisch oder online, ­immer auch
          Ihre Versicherungsnummer an. So kann
          Ihr Anliegen schnellstmöglich ­bearbeitet
          werden.

          Sie haben auch die Möglichkeit, unter
          www.deutsche-rentenversicherung.de
          einen Termin in einer Auskunfts- und
          Beratungsstelle Ihrer Wahl zu buchen.

Impressum
Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund, Geschäfts­
bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
10709 Berlin, Ruhrstraße 2; Postanschrift: 10704 Berlin
Telefon: 030 865-0, Fax: 030 865-27379
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de
E-Mail: drv@drv-bund.de
De-Mail: De-Mail@drv-bund.de-mail.de
Fotos: Peter Teschner, Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung
Bund
Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co. KG, Berlin

13. Auflage (9/2021), Nr. 111

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen
Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben
und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

        15
Nur einen Schritt entfernt:
Ihre Rentenversicherung

Sie haben noch Fragen? Sie benötigen Informa­
tionen oder wünschen eine individuelle Beratung?
Wir sind für Sie da: kompetent, neutral, kostenlos.

Mit unseren Informationsbroschüren
Unser Angebot an Broschüren ist breit gefächert.
Was Sie interessiert, können Sie online auf
www.­deutsche-rentenversicherung.de herunter­
laden oder bestellen. Hier weisen wir auch auf
besondere Beratungsangebote hin.

Am Telefon
Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen
Servicetelefon. Dort können Sie auch Informations-
material und Formulare bestellen oder den passen­
den Ansprechpartner vor Ort erfragen. Sie erreichen
uns unter 0800 1000 4800.

Im Internet
Unter www.deutsche-rentenversicherung.de
steht Ihnen unser Angebot rund um die Uhr zur
Verfügung. Sie können sich über viele Themen
infor­mieren sowie Vordrucke und Broschüren
herunter­laden oder bestellen.

Mit unseren Online-Diensten
Auch per Computer, Tablet oder Smartphone
können Sie sicher mit uns kommunizieren. Sie
können Ihre Versicherungszeiten aktualisieren
oder Anträge online stellen. Zur Identifikation
nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres
Personalausweises, Ihren persönlichen Zugangs-
Code oder Ihre nachträgliche Unterschrift.

      16
Im persönlichen Gespräch
Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle
finden Sie auf unserer Startseite im Internet oder
Sie erfragen sie am Servicetelefon. Dort können Sie
auch bequem einen Termin vereinbaren oder Sie
buchen ihn online.

Versichertenberater und Versichertenälteste
Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versicherten-
berater und Versichertenältesten sind in unmittel-
barer Nachbarschaft für Sie da und helfen Ihnen
beispielsweise beim Ausfüllen von Antragsformu-
laren.

 Ihr kurzer Draht zu uns

 0800 1000 4800 (kostenloses
 Servicetelefon)
 www.deutsche­rentenversicherung.de
 info@deutsche­rentenversicherung.de

Unsere Partner
Auch bei den Versicherungsämtern der Städte und
Gemeinden können Sie Ihren Rentenantrag stellen,
Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunter-
lagen weiterleiten lassen.

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung
Baden­Württemberg
Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe
Telefon 0721 825-0

Deutsche Rentenversicherung
Bayern Süd
Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut
Telefon 0871 81-0

      17
Deutsche Rentenversicherung
Berlin­Brandenburg
Bertha-von-Suttner-Straße 1
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon 0335 551-0

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig­Hannover
Lange Weihe 6, 30880 Laatzen
Telefon 0511 829-0

Deutsche Rentenversicherung
Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Telefon 069 6052-0

Deutsche Rentenversicherung
Mitteldeutschland
Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig
Telefon 0341 550-55

Deutsche Rentenversicherung
Nord
Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Telefon 0451 485-0

Deutsche Rentenversicherung
Nordbayern
Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth
Telefon 0921 607-0

Deutsche Rentenversicherung
Oldenburg­Bremen
Huntestraße 11, 26135 Oldenburg
Telefon 0441 927-0

Deutsche Rentenversicherung
Rheinland
Königsallee 71, 40215 Düsseldorf
Telefon 0211 937-0

      18
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland­Pfalz
Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer
Telefon 06232 17-0

Deutsche Rentenversicherung
Saarland
Sirius Office Center
Neugrabenweg 2-4, 66123 Saarbrücken
Telefon 0681 3093-0

Deutsche Rentenversicherung
Schwaben
Dieselstraße 9, 86154 Augsburg
Telefon 0821 500-0

Deutsche Rentenversicherung
Westfalen
Gartenstraße 194, 48147 Münster
Telefon 0251 238-0

Deutsche Rentenversicherung
Bund
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Telefon 030 865-0

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft­Bahn­See
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
Telefon 0234 304-0

QR Code ist eine eingetragene Marke der Denso
Wave Incorporated.

      19
Die gesetzliche Rente ist und bleibt
der wichtigste Baustein für die Alters­
sicherung.

Kompetenter Partner in Sachen
Altersvorsorge ist die Deutsche
Rentenversicherung. Sie betreut
mehr als 56 Millionen Versicherte
und über 21 Millionen Rentner.

Die Broschüre ist Teil unseres
umfangreichen Beratungsangebotes.

Wir informieren.
Wir beraten. Wir helfen.
Die Deutsche Rentenversicherung.
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