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Service Kontenklärung: Fragen und Antworten > Wie Sie Ihr Versicherungskonto vervollständigen können > Welche Zeiten der Rentenver sicherung automatisch gemeldet werden > Ihre Ansprechpartner
Richtig wichtig! Sie möchten wissen, wie viel Rente Sie eines Tages voraussichtlich bekommen werden? Und Sie möchten, dass in Ihrer Rente später alle Zeiten be rücksichtigt sind, die Sie zurückgelegt haben? Dafür ist es wichtig, dass alle Versicherungszeiten und Lebensumstände lückenlos in Ihrem Versiche rungskonto gespeichert sind. Die Broschüre informiert Sie rund um die Konten klärung: Sie erfahren zum Beispiel, welche Zeiten automatisch erfasst werden und wie Sie Lücken im Versicherungskonto schließen können. Sollten dennoch Fragen offenbleiben, können Sie sich gern an uns wenden. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten 16 bis 19. 111 13. Auflage (9/2021)
Inhaltsverzeichnis 4 Welche Bedeutung hat das Versicherungskonto? 6 Was heißt Kontenklärung? 9 Wie vervollständige ich mein Versicherungskonto? 11 Der Antrag auf Kontenklärung 13 Ihre Ansprechpartner 16 Nur einen Schritt entfernt: Ihre Renten versicherung
Welche Bedeutung hat das Versicherungskonto? Für jeden Versicherten führt die Deutsche Renten versicherung ein Versicherungskonto. Damit die eingehenden Daten dem richtigen Konto zugeord net werden können, erhält jeder Versicherte eine individuelle Versicherungsnummer. Ein vollständiges und aktuelles Versiche- rungskonto ist die Grundlage für aussage- kräftige Rentenauskünfte und Renteninfor- mationen, denn es enthält alle Zeiten, die für Ihre Rente wichtig sind. Dazu gehören neben Beitragszeiten zum Beispiel auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Unser Tipp: Welche Zeiten für Ihre spätere Rente be rücksichtigt werden, erfahren Sie in der Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“. Neben den rentenrechtlichen Zeiten sind in Ihrem Konto auch Ihre persönlichen Daten 4
gespeichert, also beispielsweise Ihr Name, Geburtsort und Geburtsdatum und die An- schrift. Damit diese Daten nicht in falsche Hände geraten, achtet die Deutsche Renten- versicherung auf einen strengen Daten- schutz. Näheres dazu erfahren Sie in der Broschüre „Datenschutz – Ihre Daten und Ihre Rechte“. Wichtig ist: Ihr Rentenanspruch kann nur dann geprüft und Ihre Rente in richtiger Höhe berechnet werden, wenn der Renten- versicherung alle dafür relevanten Daten bekannt sind. Auch für eine Leistung zur Rehabilitation kann Ihr Rentenversicherungsträger anhand Ihres Versicherungskontos prüfen, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllt haben. Der Versicherungsverlauf Sie können jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos bekom- men. Ihren Versicherungsverlauf – also eine Auflistung aller bisher in Ihrem Konto ge- speicherten Zeiträume – erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger, bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen oder über unsere Online-Dienste auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de. Haben Sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, erhalten Sie ab Ihrem 27. Geburtstag ein- mal im Jahr eine Renteninformation. Ihr können Sie entnehmen, wie viel Rente Sie aus Ihren bisher zurückgelegten Zeiten erwarten können. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in unserer Broschüre „Die Renteninformation – mehr wissen“. 5
Was heißt Kontenklärung? Im Versicherungskonto sind Ihre gemeldeten Beschäftigungszeiten und Einkünfte ebenso ge speichert wie zum Beispiel gemeldete Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit. Da Ihr zuständiger Rentenversicherungs träger aber nicht alle Einzelheiten Ihrer Versicherungsbiographie kennt, wird er meist noch einiges bei Ihnen erfragen. Hierfür ist eine Kontenklärung notwendig. Auch wenn Sie zurzeit keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen, weil Sie zum Beispiel verbeamtet, selbständig tätig oder einfach zu Hause sind, können Sie möglicherweise aufgrund einer früheren Beschäftigung oder auch durch Kinder erziehungszeiten Anwartschaften oder Ansprüche in der gesetzlichen Rentenver sicherung erworben haben. Ihr Rentenversicherungsträger wird bei der Kontenklärung Ihre bisher erfassten Daten prüfen und Sie auch über bestehende Lücken informieren. Bei der Klärung Ihres Versiche- rungskontos sind Ihnen die Mitarbeiter der 6
Rentenversicherung gern behilflich. Auf Ihre Unterstützung sind sie aber in jedem Fall angewiesen. Ist das Verfahren beendet, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen sogenannten Feststellungsbescheid. In die- sem Bescheid sind alle bisher von Ihnen zurückgelegten Zeiten aufgeführt. Zeiträu- me, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, werden hier verbindlich fest- gestellt. Fehlerhaft gespeicherte Zeiten können aber trotzdem jederzeit überprüft und korrigiert werden. Wartezeit- oder Rentenauskunft Bis zum 55. Lebensjahr erhalten Sie den Bescheid in Form einer Wartezeitauskunft. Außer den gespeicherten Zeiten enthält diese auch Aussagen darüber, für welche Rentenart Sie die jeweilige Wartezeit schon erfüllt haben und für welche noch nicht. Unser Tipp: Die Wartezeiten erklären wir Ihnen genau er in den Broschüren „Von Altersgrenze bis Zeitrente – das Rentenlexikon“ oder „Ren te: Jeder Monat zählt“. Vom 55. Lebensjahr an bekommen Sie nach Abschluss des Kontenklärungsverfahrens eine Rentenauskunft. Hier finden Sie zusätz- lich noch Aussagen zur voraussichtlichen Rentenhöhe auf der Grundlage der bis dahin zurückgelegten Zeiten. Möchten Sie schon vor dem 55. Lebensjahr eine Rentenauskunft bekommen? Dann geben Sie dies einfach auf Ihrem Antrag auf Kontenklärung an. 7
Besondere Rentenauskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung Sie planen bereits, vorzeitig in Rente zu gehen? Bei der Altersrente für schwerbe hinderte Menschen und der Altersrente für langjährig Versicherte müssen Sie grund- sätzlich für jeden Monat, den Sie die Rente vorzeitig beziehen, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Aber: Diese Abschläge können Sie ganz oder teilweise durch eine Sonderzahlung ausgleichen. Ab Ihrem vollendeten 50. Lebensjahr können Sie dafür eine besondere Renten auskunft beantragen. Hier erfahren Sie nicht nur die Höhe der Rente zum gewünschten Rentenbeginn, sondern auch, welche Renten minderung sich daraus ergeben würde und mit welchem Betrag Sie diese ausgleichen können. Ihren Antrag können Sie ganz bequem online stellen. Nutzen Sie dafür die Online- Dienste auf unserer Internetseite www. deutsche-rentenversicherung.de. Sie können auch zunächst eine formlose Mitteilung an Ihren Rentenversicherungsträ- ger senden. Einen entsprechenden Antrags- vordruck bekommen Sie dann zugesandt. Unser Tipp: Mehr zu den verschiedenen Altersrenten, zum jeweils möglichen Rentenbeginn und zu den Abschlägen erfahren Sie in den Broschüren „Die richtige Altersrente für Sie“ und „Flexibel in den Ruhestand“. 8
Wie vervollständige ich mein Versicherungskonto? Die meisten rentenrechtlichen Zeiten werden der Deutschen Rentenversicherung automatisch gemeldet. Dies gilt vor allem für Zeiten in den alten Bundesländern, wo maschinelle Datenmel- dungen bereits seit Anfang der 1970er Jahre abgegeben werden konnten. Andere Zeiten müssen unter Umständen erst nachgespei- chert werden. In den neuen Bundesländern trug bis 1991 der jeweilige Arbeitgeber Zeitraum und Entgelt aus einer Beschäftigung in den „grü- nen“ Sozialversicherungsausweis ein. Auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wurden hier vermerkt. Haben Sie einen solchen Ausweis, legen Sie uns diesen im Rahmen des Kontenklärungs- verfahrens bitte vor. Wir übertragen dann die Daten aus dem Ausweis in Ihr Versiche- rungskonto. 9
Lücken im Versicherungskonto Existiert eine Lücke nur deshalb, weil in die- ser Zeit nichts rentenrechtlich Bedeutsames geschehen ist, bleibt sie einfach bestehen. Denn lange private Auszeiten oder eine selbständige Tätigkeit ohne Beitragszahlung zählen nicht für die gesetzliche Rente. Viele andere Zeiten, wie beispielsweise Schul- und Berufsausbildungen, können aber wichtig sein. Sie haben dann die Mög- lichkeit, Nachweise (zum Beispiel Schulzeug nisse oder den Lehrvertrag) einzureichen und so Ihr Versicherungskonto zu ergänzen. Unser Tipp: Welche Zeiten noch dazugehören, wie sie für die Rente zählen und welche Unter lagen als Beleg hierfür benötigt werden, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversiche rungsträger. Informationen zu den renten rechtlichen Zeiten finden Sie außerdem in der Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“. Fehlende Nachweise Manchmal fehlen Belege über Zeiten, die schon länger zurückliegen. Hier wird die Deutsche Rentenversicherung mit Ihnen gemeinsam versuchen, eine Lösung zu fin- den. Die Mitarbeiter wissen aus Erfahrung, wo man fehlende Dokumente möglicher weise noch bekommen kann. 10
Der Antrag auf Kontenklärung Es gibt viele einfache Wege, wie Sie Ihre Konten klärung anstoßen können. Am schnellsten stellen Sie Ihren Antrag auf Kontenklärung im Internet über unsere Online-Dienste. Diese finden Sie unter www. deutsche-rentenversicherung.de gleich auf der Startseite. Hier können Sie sich die An- tragsvordrucke auch ausdrucken. Sie möch- ten den Antrag direkt bei Ihrem Rentenver- sicherungsträger stellen? Die Adressen haben wir auf Seite 14 für Sie zusammengestellt. Selbstverständlich erhalten Sie die Antrags- unterlagen auch, wenn Sie uns ein kurzes Schreiben senden oder wenn Sie uns anru- fen. Unser Servicetelefon erreichen Sie unter 0800 1000 4800. Sie bevorzugen den persönlichen Kontakt? Die Mitarbeiter unserer Auskunfts- und Beratungsstellen und unsere ehrenamtlichen Versichertenberater helfen Ihnen gern beim Ausfüllen der Anträge. 11
Unser Tipp: Wie Sie mit der Deutschen Rentenver sicherung in Kontakt treten können, erfahren Sie in den Kapiteln „Ihre An sprechpartner“ und „Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung“. Wann sollte ich den Antrag stellen? Renteninformation oder Rentenauskunft sind wichtig für Ihre persönliche Altersvor- sorge-Planung. Doch Aussagekraft besitzen sie nur mit einem vollständigen und korrekt gespeicherten Versicherungskonto. Es liegt daher auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Versicherungskonto so früh wie möglich zu klären. Fehlende Nachweise können dann auch noch leichter beschafft werden. Möchten Sie in absehbarer Zeit eine Alters- rente oder Rehabilitation beantragen, sollten Sie sich ebenfalls möglichst früh um eine Kontenklärung kümmern. Wie lange dauert die Bearbeitung des Kontenklärungsantrags? Für die Dauer der Bearbeitung ist entschei- dend, ob das Versicherungskonto Lücken hat. Ist alles lückenlos gespeichert, dauert es nicht lange und Sie erhalten Ihre Warte- zeitauskunft oder Rentenauskunft. Sind jedoch Lücken vorhanden, dauert es meist etwas länger. Doch das Warten kann sich lohnen: Denn findet sich noch ein fehlen der Nachweis, so kann sich dadurch auch Ihre spätere Rente erhöhen. 12
Ihre Ansprechpartner Wann immer Sie Fragen haben, zusätzliche Infor mationen oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Er hilft Ihnen gern weiter. Die Kontaktdaten der Träger der Deutschen Rentenversicherung finden Sie im Kapitel „Nur einen Schritt entfernt: Ihre Renten- versicherung“ auf den Seiten 17 bis 19. Weitere Ansprechpartner finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Hier erhalten Sie auch: > Anschriften und Öffnungszeiten der Auskunfts- und Beratungsstellen, > Namen und Anschriften der ehrenamt- lichen Versichertenberater, > Termine und Orte von Vorträgen und Seminaren zu den Themen Versiche- rung, Rente und Rehabilitation sowie > zahlreiche kostenlose Broschüren, die Sie online lesen oder sich direkt nach Hause liefern lassen können. 13
Jeder Rentenversicherungsträger verfügt auch über eine eigene Internetseite, auf der Sie sich individuell informieren können: Rentenversicherungsträger Internetseite Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Baden-Württemberg bw.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Bayern Süd bayernsued.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Berlin-Brandenburg berlin-brandenburg.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Braunschweig-Hannover braunschweig-hannover.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Hessen hessen.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Mitteldeutschland mitteldeutschland.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Nord nord.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Nordbayern nordbayern.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Oldenburg-Bremen oldenburg-bremen.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Rheinland rheinland.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Rheinland-Pfalz rlp.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Saarland saarland.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Schwaben schwaben.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Westfalen westfalen.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Bund bund.de Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung- Knappschaft-Bahn-See knappschaft-bahn-see.de 14
Wenn Sie nicht genau wissen, welcher Trä- ger für Sie zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie ermittelt den zuständigen Träger für Sie. Unser Tipp: Bitte geben Sie bei jedem Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung, ob schrift lich, telefonisch oder online, immer auch Ihre Versicherungsnummer an. So kann Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden. Sie haben auch die Möglichkeit, unter www.deutsche-rentenversicherung.de einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Wahl zu buchen. Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund, Geschäfts bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10709 Berlin, Ruhrstraße 2; Postanschrift: 10704 Berlin Telefon: 030 865-0, Fax: 030 865-27379 Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de E-Mail: drv@drv-bund.de De-Mail: De-Mail@drv-bund.de-mail.de Fotos: Peter Teschner, Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co. KG, Berlin 13. Auflage (9/2021), Nr. 111 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. 15
Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung Sie haben noch Fragen? Sie benötigen Informa tionen oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir sind für Sie da: kompetent, neutral, kostenlos. Mit unseren Informationsbroschüren Unser Angebot an Broschüren ist breit gefächert. Was Sie interessiert, können Sie online auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunter laden oder bestellen. Hier weisen wir auch auf besondere Beratungsangebote hin. Am Telefon Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Dort können Sie auch Informations- material und Formulare bestellen oder den passen den Ansprechpartner vor Ort erfragen. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Im Internet Unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht Ihnen unser Angebot rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können sich über viele Themen informieren sowie Vordrucke und Broschüren herunterladen oder bestellen. Mit unseren Online-Diensten Auch per Computer, Tablet oder Smartphone können Sie sicher mit uns kommunizieren. Sie können Ihre Versicherungszeiten aktualisieren oder Anträge online stellen. Zur Identifikation nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihren persönlichen Zugangs- Code oder Ihre nachträgliche Unterschrift. 16
Im persönlichen Gespräch Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie auf unserer Startseite im Internet oder Sie erfragen sie am Servicetelefon. Dort können Sie auch bequem einen Termin vereinbaren oder Sie buchen ihn online. Versichertenberater und Versichertenälteste Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versicherten- berater und Versichertenältesten sind in unmittel- barer Nachbarschaft für Sie da und helfen Ihnen beispielsweise beim Ausfüllen von Antragsformu- laren. Ihr kurzer Draht zu uns 0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon) www.deutscherentenversicherung.de info@deutscherentenversicherung.de Unsere Partner Auch bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden können Sie Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunter- lagen weiterleiten lassen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung BadenWürttemberg Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe Telefon 0721 825-0 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut Telefon 0871 81-0 17
Deutsche Rentenversicherung BerlinBrandenburg Bertha-von-Suttner-Straße 1 15236 Frankfurt (Oder) Telefon 0335 551-0 Deutsche Rentenversicherung BraunschweigHannover Lange Weihe 6, 30880 Laatzen Telefon 0511 829-0 Deutsche Rentenversicherung Hessen Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main Telefon 069 6052-0 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig Telefon 0341 550-55 Deutsche Rentenversicherung Nord Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Telefon 0451 485-0 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth Telefon 0921 607-0 Deutsche Rentenversicherung OldenburgBremen Huntestraße 11, 26135 Oldenburg Telefon 0441 927-0 Deutsche Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0 18
Deutsche Rentenversicherung RheinlandPfalz Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer Telefon 06232 17-0 Deutsche Rentenversicherung Saarland Sirius Office Center Neugrabenweg 2-4, 66123 Saarbrücken Telefon 0681 3093-0 Deutsche Rentenversicherung Schwaben Dieselstraße 9, 86154 Augsburg Telefon 0821 500-0 Deutsche Rentenversicherung Westfalen Gartenstraße 194, 48147 Münster Telefon 0251 238-0 Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Telefon 030 865-0 Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahnSee Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 QR Code ist eine eingetragene Marke der Denso Wave Incorporated. 19
Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein für die Alters sicherung. Kompetenter Partner in Sachen Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie betreut mehr als 56 Millionen Versicherte und über 21 Millionen Rentner. Die Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung.
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