Kooperationsvereinbarung - Berlin.de
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Sophie-Scholl-Oberschule Schulpsychologisches Beratungszentrum für Tempelhof-Schöneberg Kooperationsvereinbarung zwischen der Sophie-Scholl-Oberschule, dem Polizeiabschnitt 41, und dem Schulpsychologischen Beratungszentrum für Gewaltprävention/ Krisenintervention in Tempelhof- Schöneberg Berlin 2009 zuletzt geändert am 03.07.2020
Hinweis: Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in der Kooperationsvereinbarung genannt werden, gelten auch in der entsprechenden weiblichen Sprachform, auf die aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet wurde. 1. Präambel Die Kooperationsvereinbarung soll eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit zwi schen den Kooperationspartnern etablieren. Sie ergänzt und rundet ab, was bisher erfolgreich im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern Schule, Polizei, Schulpsychologisches Beratungszentrum und Jugendämtern erreicht werden konnte. Die Arbeitsgemeinschaften, die im Bezirk bestehen und im Bereich der Präventionsarbeit Belange der Sophie-Scholl-Oberschule tangieren, werden un abhängig von dieser Vereinbarung fortgesetzt. Kernpunkt ist die Fortführung der erfolgreichen Zusammenarbeit, das heißt Vernet zung von Schule, Eltern und Kindern mit der Polizei, Schulpsychologie und Jugend ämtern. Durch Entwicklung und Abstimmung von Handlungskonzepten und Maß nahmen sowie unterrichtlichen Vorhaben sollen kognitive und soziale Kompetenzen der Kinder im Sinne der Gewaltprävention gefördert werden. Ferner soll in Fällen auftretender Gewalt in der Schule kooperativ und zielorientiert interventiv gehandelt werden. Zur Umsetzung der Ziele treten die genannten Vertragspartner in eine ver bindliche Kooperationsvereinbarung. Seite 2 von 7
2. Vertragspartner - Sophie-Scholl-Oberschule - Polizeiabschnitt 41 - Schulpsychologisches Beratungszentrum Tempelhof-Schöneberg Da sich die Schülerschaft der Sophie-Scholl-Schule aus dem gesamten Berliner Stadtgebiet und Teilen Brandenburgs zusammensetzt, werden die zuständigen Ju gendämter fallbezogen angesprochen und um Mitarbeit gebeten. 3. Ziele Ziel der verschiedenen Maßnahmen ist die Verminderung aggressions- und delin quenzfördernder Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsschemata bei den Schülern. Angestrebt wird das Schaffen und Fördern von Rechtsbewusstsein bei Schülern, Lehrern und Eltern. Soweit noch vorhanden sollen Ängste, Unsicherheiten und Vorbehalte gegenüber den Kooperationspartnern abgebaut werden. Es soll zudem eine erhöhte Sensibilität gegenüber Gewalt erreicht werden, um poten tieller Gewaltentwicklung entgegenzuwirken und sozial-emotional auffälligen sowie gefährdeten Schülern möglichst frühzeitig angemessene Unterstützung als auch Hilfen zu deren Überwindung in Bezug auf Gewalt betreffende Problematiken anzu bieten. Schulleitung und Lehrer erweitern ihre Kompetenz im fachgerechten Umgang mit Notfällen, Krisen und Gewaltvorkommnissen und nehmen außerschulische Hilfe in Anspruch. Schon bestehende Netzwerke der Kooperationspartner mit den in der Region ansässi gen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sollen weiter ausgebaut werden. Durch die enge Zusammenarbeit der Kooperationspartner sollen Reibungsverluste im Hinblick auf optimale Verhaltensförderung und –unterstützung minimiert, Verhal tensweisen abgestimmt und bestehende Verhaltenserwartungen angeglichen werden. Seite 3 von 7
Aufgaben und Aktivitäten 4.1 Sophie-Scholl-Schule Gem. § 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin sollen Kinder lernen, ein aktives soziales Handeln zu entwickeln. Weiterhin sollen sie lernen, „Konflikte zu erkennen, vernünftig und gewaltfrei zu lösen, sie aber auch zu ertragen“ (s. Leitbild bzw. Schulprogramm). Das Rundeschreiben I Nr. 41/2003 „Hinsehen und Handeln“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport nimmt eine zentrale Rolle ein. Somit meldet die Schule alle Gewaltvorfälle nach den Vorgaben des Rundschreibens und der Notfallpläne und bezieht bei der Aufarbeitung der Fälle unmittelbar außer schulische Dienste, einschließlich des Schulpsychologen G/K, mit ein. Bei sicherheitsrelevanten Themen oder bei aktuellen Vorfällen regt die Schulleitung bei Konferenzen, Elternversammlungen und Elterngesprächen die Einbeziehung der Polizei an und unterbreitet auch Vorschläge für gemeinsame Präventionsveran staltungen bzw. zur gemeinsamen Unterrichtsgestaltung. Einzelne Maßnahmen sollten � die Schulebene (z.B. verbesserte Pausenaufsicht, Lehrerfortbildung, Bespre chung von Verhaltensregeln und Maßnahmen zwischen Eltern und Lehrern, regelmäßige Thematisierung der Problemfelder, präventives und unterstützen des Verhalten in der Familie etc.), � die Klassenebene (z.B. Regeln gegen störendes und aggressives Verhalten, Streitschlichtung, Rollenspiele zum sozialen Problemlösen, kooperative Lern formen) und � die Ebene des einzelnen Schülers (z.B. ernsthafte Gespräche mit einzelnen Schülern und ihren Eltern, gezielte Unterstützung von Opfern, schulpsycholo gische Maßnahmen) betreffen. Im Vordergrund steht hierbei die Weiterentwicklung einer Schulordnung, die die Aspekte der Gewaltprävention besonders berücksichtigt, und die Erstellung von individuellen Klassenregeln mit den Klassenlehrern unter Einbeziehung der Schüler. Die Lehrer der Sophie-Scholl-Oberschule bereiten wie bisher Veranstaltungen mit Polizeibeteiligung in enger Abstimmung mit dem Präventionsteam des Abschnitts 41 vor und nach. Seite 4 von 7
Während der Dauer der Kooperationsvereinbarung nehmen die Lehrer der Sophie- Scholl-Oberschule mindestens an zwei Veranstaltungen zum Thema Gewaltpräven tion teil, gegebenenfalls im Rahmen einer Konferenz oder eines Studientages. Im Rahmen der Evaluation des Schulprogramms übernimmt die Sophie-Scholl- Oberschule auch die Evaluation der Kooperationsvereinbarung und stellt diese den Kooperationspartnern zur Verfügung. Die Kooperationspartner unterstützen dabei die Schule. 4.2 Polizeiabschnitt 41 Jede In 7. Klasse jeder wird 7. Klasse wirdzueine einer Anti-Gewalt-Veranstaltung Anti-Gewalt-Veranstaltung (AGV) (AGV) eingeladen, durchgeführt, welche welche in Räumlichkeiten vorzugsweise inderdenSchule stattfindet. des Abschnitts 41 stattfindet. Räumlichkeiten Ab der 8. Klasse werden themenbezogene Informationsveranstaltungen angeboten. Diese können sowohl gewalt- als auch verkehrsunfallpräventiver Art sein. Der Abschnitt 41 beteiligt sich an der gemeinsamen Sprechstunde mit den anderen Kooperationspartnern für Eltern, Schüler und Lehrer, die einmal monatlich in der Schule stattfindet. Das Präventionsteam des Abschnitts 41 (Präventionsbeauftragter und Verkehrs sicherheitsberater) stellt sich gemeinsam mit den anderen Kooperationspartnern per sönlich während einer Gesamtkonferenz vor und erläutert die Kooperation gemein sam mit dem Schulleiter auch der Schulkonferenz. Weiterhin ist die Teilnahme an Gesamtelternkonferenzen sowie an einzelnen Elternabenden geplant. Das Präventionsteam berät wie bisher die Schulleitung, sowohl bei Präventionsveran staltungen und Projekten, als auch in Bezug auf Schulungen für Lehrer im Rahmen der Gewaltprävention und fungiert neben dem Schulpsychologischen Beratungs zentrum als Ansprechstelle bei Fragen in Zusammenhang mit Gewaltvorfällen und in Fällen von Schulverweigerung. Seite 5 von 7
4.3 Schulpsychologisches Beratungszentrum Bei der Meldung eines Gewaltvorfalls (entsprechend dem Rundschreiben I Nr. 41/2003 „Hinsehen und Handeln“) in Krisen und im Notfall erhält die Schule zum fachgerechten Umgang mit Opfern und Tätern und zur Aufarbeitung des Geschehens umgehend psychologische Hilfe. Das Kollegium erhält nach Bedarf ein Fortbildungsangebot zu einem gemeinsam ausgewählten psychologischen Thema aus dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt prävention/Krisenintervention (G/K). Eine schulpsychologische Sprechstunde zur Beratung von Eltern, Schülern und Lehrern findet regelmäßig in der Schule statt. Schulpsychologen beteiligen sich wie bisher an Schulhilfekonferenzen und koordi nieren diese nach Vereinbarung (Grundlage Rundschreiben Sen BJS Nr. 1/2006). 5. Ansprechpartner Als Ansprechpartner werden benannt. Sophie-Scholl-Oberschule: KlausFrau Brunswicker, Westphal, Schulleiter Schulleiterin Frau Herr Abschnitt 41: Henry Andrea Maiwald, Thurmann Präventionsbeauftragter Michael Dombrowe Eberhard Langner, Präventionsbeauftragte Vekehrssicherheitsberater Verkehrssicherheitsberater Telefon: 4664 441 042 Telefon: 4664 441 041 Schulpsychologisches Beratungszentrum: Frau Hoffrogge Klaus Seifried, Schulpsychologin für Leiter des Beratungszentrums Gewaltprävention Sibylle Stoevesand, Schulpsychologin für Gewaltprävention Seite 6 von 7
6. Schlussbemerkungen Oie Kooperationsvereinbarung wird von allen Partnern gemeinsam getragen und gilt behält ihre vorerst Gültigkeit für die Dauerunbefristet. von 2 Jahren. Sie wird fortlaufend konzeptionell überprüft. nach ßcdarf optimiert und gegebenenfalls angepasst. Dazu finden vierteljährliche Treffen statl. ßci Veränderungsbedarf ist die Rückkopplung mit den jeweils vorgesetzten Führungskräiten erforderl ich. geändert 03.06.2015 Solllc einer der unter Punkt 5 aufgcf'iihrle11 J\nsprechpartner während der Dauer der Koopcrati
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