Kooperationsvereinbarung - Berlin.de

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Kooperationsvereinbarung - Berlin.de
Sophie-Scholl-Oberschule

                      Schulpsychologisches
                     Beratungszentrum für
                     Tempelhof-Schöneberg

Kooperationsvereinbarung
                      zwischen
der Sophie-Scholl-Oberschule, dem Polizeiabschnitt 41,
und dem Schulpsychologischen Beratungszentrum für
 Gewaltprävention/ Krisenintervention in Tempelhof-
                    Schöneberg

                              Berlin 2009

                                            zuletzt geändert am 03.07.2020
Kooperationsvereinbarung - Berlin.de
Hinweis:
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in der Kooperationsvereinbarung genannt werden, gelten auch in der
entsprechenden weiblichen Sprachform, auf die aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet wurde.

1. Präambel
Die Kooperationsvereinbarung soll eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit zwi­
schen den Kooperationspartnern etablieren. Sie ergänzt und rundet ab, was bisher
erfolgreich im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern
Schule, Polizei, Schulpsychologisches Beratungszentrum und Jugendämtern erreicht
werden konnte. Die Arbeitsgemeinschaften, die im Bezirk bestehen und im Bereich
der Präventionsarbeit Belange der Sophie-Scholl-Oberschule tangieren, werden un­
abhängig von dieser Vereinbarung fortgesetzt.

Kernpunkt ist die Fortführung der erfolgreichen Zusammenarbeit, das heißt Vernet­
zung von Schule, Eltern und Kindern mit der Polizei, Schulpsychologie und Jugend­
ämtern. Durch Entwicklung und Abstimmung von Handlungskonzepten und Maß­
nahmen sowie unterrichtlichen Vorhaben sollen kognitive und soziale Kompetenzen
der Kinder im Sinne der Gewaltprävention gefördert werden. Ferner soll in Fällen
auftretender Gewalt in der Schule kooperativ und zielorientiert interventiv gehandelt
werden. Zur Umsetzung der Ziele treten die genannten Vertragspartner in eine ver­
bindliche Kooperationsvereinbarung.

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2. Vertragspartner
- Sophie-Scholl-Oberschule
- Polizeiabschnitt 41
- Schulpsychologisches Beratungszentrum Tempelhof-Schöneberg

Da sich die Schülerschaft der Sophie-Scholl-Schule aus dem gesamten Berliner
Stadtgebiet und Teilen Brandenburgs zusammensetzt, werden die zuständigen Ju­
gendämter fallbezogen angesprochen und um Mitarbeit gebeten.

3. Ziele
Ziel der verschiedenen Maßnahmen ist die Verminderung aggressions- und delin­
quenzfördernder Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsschemata bei den Schülern.
Angestrebt wird das Schaffen und Fördern von Rechtsbewusstsein bei Schülern,
Lehrern und Eltern.
Soweit noch vorhanden sollen Ängste, Unsicherheiten und Vorbehalte gegenüber den
Kooperationspartnern abgebaut werden.

Es soll zudem eine erhöhte Sensibilität gegenüber Gewalt erreicht werden, um poten­
tieller Gewaltentwicklung entgegenzuwirken und sozial-emotional auffälligen sowie
gefährdeten Schülern möglichst frühzeitig angemessene Unterstützung als auch
Hilfen zu deren Überwindung in Bezug auf Gewalt betreffende Problematiken anzu­
bieten. Schulleitung und Lehrer erweitern ihre Kompetenz im fachgerechten Umgang
mit Notfällen, Krisen und Gewaltvorkommnissen und nehmen außerschulische Hilfe
in Anspruch.

Schon bestehende Netzwerke der Kooperationspartner mit den in der Region ansässi­
gen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sollen weiter ausgebaut werden.
Durch die enge Zusammenarbeit der Kooperationspartner sollen Reibungsverluste im
Hinblick auf optimale Verhaltensförderung und –unterstützung minimiert, Verhal­
tensweisen abgestimmt und bestehende Verhaltenserwartungen angeglichen werden.

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Aufgaben und Aktivitäten

4.1 Sophie-Scholl-Schule

Gem. § 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin sollen Kinder lernen, ein aktives
soziales Handeln zu entwickeln. Weiterhin sollen sie lernen, „Konflikte zu erkennen,
vernünftig und gewaltfrei zu lösen, sie aber auch zu ertragen“ (s. Leitbild bzw.
Schulprogramm). Das Rundeschreiben I Nr. 41/2003 „Hinsehen und Handeln“ der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport nimmt eine zentrale Rolle ein.
Somit meldet die Schule alle Gewaltvorfälle nach den Vorgaben des Rundschreibens
und der Notfallpläne und bezieht bei der Aufarbeitung der Fälle unmittelbar außer­
schulische Dienste, einschließlich des Schulpsychologen G/K, mit ein.

Bei sicherheitsrelevanten Themen oder bei aktuellen Vorfällen regt die Schulleitung
bei Konferenzen, Elternversammlungen und Elterngesprächen die Einbeziehung der
Polizei an und unterbreitet auch Vorschläge für gemeinsame Präventionsveran­
staltungen bzw. zur gemeinsamen Unterrichtsgestaltung.

Einzelne Maßnahmen sollten

   �   die Schulebene (z.B. verbesserte Pausenaufsicht, Lehrerfortbildung, Bespre­
       chung von Verhaltensregeln und Maßnahmen zwischen Eltern und Lehrern,
       regelmäßige Thematisierung der Problemfelder, präventives und unterstützen­
       des Verhalten in der Familie etc.),

   �   die Klassenebene (z.B. Regeln gegen störendes und aggressives Verhalten,
       Streitschlichtung, Rollenspiele zum sozialen Problemlösen, kooperative Lern­
       formen) und

   �   die Ebene des einzelnen Schülers (z.B. ernsthafte Gespräche mit einzelnen
       Schülern und ihren Eltern, gezielte Unterstützung von Opfern, schulpsycholo­
       gische Maßnahmen)

betreffen.

Im Vordergrund steht hierbei die Weiterentwicklung einer Schulordnung, die die
Aspekte der Gewaltprävention besonders berücksichtigt, und die Erstellung von
individuellen Klassenregeln mit den Klassenlehrern unter Einbeziehung der Schüler.

Die Lehrer der Sophie-Scholl-Oberschule bereiten wie bisher Veranstaltungen mit
Polizeibeteiligung in enger Abstimmung mit dem Präventionsteam des Abschnitts 41
vor und nach.
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Während der Dauer der Kooperationsvereinbarung nehmen die Lehrer der Sophie-
Scholl-Oberschule mindestens an zwei Veranstaltungen zum Thema Gewaltpräven­
tion teil, gegebenenfalls im Rahmen einer Konferenz oder eines Studientages.

Im Rahmen der Evaluation des Schulprogramms übernimmt die Sophie-Scholl-
Oberschule auch die Evaluation der Kooperationsvereinbarung und stellt diese den
Kooperationspartnern zur Verfügung. Die Kooperationspartner unterstützen dabei die
Schule.

4.2 Polizeiabschnitt 41

Jede
In    7. Klasse
   jeder         wird
         7. Klasse wirdzueine
                           einer Anti-Gewalt-Veranstaltung
                              Anti-Gewalt-Veranstaltung     (AGV)
                                                        (AGV)        eingeladen,
                                                              durchgeführt,      welche
                                                                            welche in
Räumlichkeiten
vorzugsweise inderdenSchule   stattfindet. des Abschnitts 41 stattfindet.
                         Räumlichkeiten

Ab der 8. Klasse werden themenbezogene Informationsveranstaltungen angeboten.
Diese können sowohl gewalt- als auch verkehrsunfallpräventiver Art sein.

Der Abschnitt 41 beteiligt sich an der gemeinsamen Sprechstunde mit den anderen
Kooperationspartnern für Eltern, Schüler und Lehrer, die einmal monatlich in der
Schule stattfindet.

Das Präventionsteam des Abschnitts 41 (Präventionsbeauftragter und Verkehrs­
sicherheitsberater) stellt sich gemeinsam mit den anderen Kooperationspartnern per­
sönlich während einer Gesamtkonferenz vor und erläutert die Kooperation gemein­
sam mit dem Schulleiter auch der Schulkonferenz. Weiterhin ist die Teilnahme an
Gesamtelternkonferenzen sowie an einzelnen Elternabenden geplant.

Das Präventionsteam berät wie bisher die Schulleitung, sowohl bei Präventionsveran­
staltungen und Projekten, als auch in Bezug auf Schulungen für Lehrer im Rahmen
der Gewaltprävention und fungiert neben dem Schulpsychologischen Beratungs­
zentrum als Ansprechstelle bei Fragen in Zusammenhang mit Gewaltvorfällen und in
Fällen von Schulverweigerung.

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4.3 Schulpsychologisches Beratungszentrum

Bei der Meldung eines Gewaltvorfalls (entsprechend dem Rundschreiben I Nr.
41/2003 „Hinsehen und Handeln“) in Krisen und im Notfall erhält die Schule zum
fachgerechten Umgang mit Opfern und Tätern und zur Aufarbeitung des Geschehens
umgehend psychologische Hilfe.

Das Kollegium erhält nach Bedarf ein Fortbildungsangebot zu einem gemeinsam
ausgewählten psychologischen Thema aus dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt­
prävention/Krisenintervention (G/K).

Eine schulpsychologische Sprechstunde zur Beratung von Eltern, Schülern und
Lehrern findet regelmäßig in der Schule statt.

Schulpsychologen beteiligen sich wie bisher an Schulhilfekonferenzen und koordi­
nieren diese nach Vereinbarung (Grundlage Rundschreiben Sen BJS Nr. 1/2006).

5. Ansprechpartner

Als Ansprechpartner werden benannt.

Sophie-Scholl-Oberschule: KlausFrau
                               Brunswicker,
                                    Westphal, Schulleiter
                                              Schulleiterin
                         Frau                     Herr
Abschnitt 41:              Henry
                         Andrea    Maiwald,
                                 Thurmann         Präventionsbeauftragter
                                                  Michael Dombrowe
                           Eberhard Langner,
                         Präventionsbeauftragte   Vekehrssicherheitsberater
                                                  Verkehrssicherheitsberater
                         Telefon: 4664 441 042    Telefon: 4664 441 041
Schulpsychologisches
Beratungszentrum:        Frau Hoffrogge
                           Klaus  Seifried,     Schulpsychologin für
                                                Leiter des Beratungszentrums
                                                Gewaltprävention
                            Sibylle Stoevesand, Schulpsychologin für
                                                  Gewaltprävention

                                                                           Seite 6 von 7
6. Schlussbemerkungen
Oie Kooperationsvereinbarung wird von allen Partnern gemeinsam getragen und gilt
behält ihre
vorerst      Gültigkeit
         für die Dauerunbefristet.
                        von 2 Jahren. Sie wird fortlaufend konzeptionell überprüft. nach
ßcdarf optimiert und gegebenenfalls angepasst. Dazu finden vierteljährliche Treffen
statl. ßci Veränderungsbedarf ist die Rückkopplung mit den jeweils vorgesetzten
Führungskräiten erforderl ich.                                      geändert 03.06.2015

Solllc einer der unter Punkt 5 aufgcf'iihrle11 J\nsprechpartner während der Dauer der
Koopcrati
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