Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesent-licher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
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Originalarbeit Österr Wasser- und Abfallw https://doi.org/10.1007/s00506-022-00847-8 Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesent- licher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements Walter Seher · Clemens Neuhold Angenommen: 20. Dezember 2021 © Der/die Autor(en) 2022 Zusammenfassung Als Folge der Um- der örtlichen Raumplanung ist teils in these recommendations and focuses setzung der EU-Hochwasserrichtlinie den Raumordnungsgesetzen mit Bezug on recommendations directly aiming haben flächen- und raumbezogene zu bestimmten Grenzwerten der Ge- at the coordination of regional and Aspekte im Hochwasserrisikomanage- fährdung festgelegt, teils gewährleistet local spatial planning with hydraulic ment an Bedeutung gewonnen. Da- die administrative Koordination zwi- engineering. In connection with the durch und durch Herausforderungen schen den Gemeinden und den was- recommended consideration of flood wie die hohe Flächeninanspruchnah- serbaulichen Fachdiensten im Raum- runoff and flood retention areas in me für Bauland und Verkehrsflächen ordnungsverfahren eine standardisierte the instruments of regional land use erhöht sich der Koordinationsbedarf Vorgehensweise bei der Gefahrenbe- planning, particularly substantive coor- zwischen Raumplanung und Wasser- urteilung. Von großer Bedeutung ist dination between spatial planning and bau. Die ÖROK-Empfehlungen Nr. 57 die administrative Koordination von hydraulic engineering is required in or- „Hochwasserrisikomanagement“ tra- Raumplanung und Wasserbau auch im der to include the preservation of these gen diesem Umstand Rechnung und Umgang mit gewidmetem Bauland in areas as a concern of regional planning geben als Ergebnis einer inhaltlichen Zonen mit mittlerer Überflutungswahr- into spatial planning laws. Consider- Abstimmung zwischen Raumplanungs- scheinlichkeit und bei pluvialen Hoch- ing areas of high and medium flooding und Wasserbauakteuren Leitlinien für wassergefahren sowie bei Nutzungs- probability in local land use planning is den Umgang mit Hochwassergefahren entscheidungen in Hochwasserabfluss- partly regulated in the spatial planning und Hochwasserrisiken in der Raum- bereichen mit geringer Eintrittswahr- laws, partly administrative coordination planung vor. Der vorliegende Beitrag scheinlichkeit und Restrisikogebieten, between municipalities and hydraulic nimmt diese ÖROK-Empfehlungen als wo im Raumordnungsrecht nur verein- engineering authorities ensures a stan- Grundlage und legt den Schwerpunkt zelt normative Vorgaben bestehen. dardised approach to risk assessment auf jene Empfehlungen, die direkt auf in the planning process. Administrative die Koordination der überörtlichen bzw. Schlüsselwörter Überörtliche und coordination of spatial planning and örtlichen Raumplanung mit dem Was- örtliche Raumplanung · Wasserbau · hydraulic engineering is also of great serbau abzielen. Im Zusammenhang Politikkoordination · importance when deciding on zoned mit der empfohlenen Berücksichtigung Hochwasserrisikomanagement · building land in areas with medium von Hochwasserabfluss- und Hochwas- ÖROK-Empfehlungen flooding probability and in areas with serrückhalteflächen in den Instrumen- pluvial flood hazards, as well as in land ten der überörtlichen Raumplanung ist Coordination of spatial planning use decisions in runoff areas with low besonders die inhaltliche Abstimmung and hydraulic engineering as an flooding probability and in residual zwischen Raumplanung und Wasserbau essential part of flood risk risk areas, where regulation in spatial gefordert, um die Freihaltung dieser management planning laws is widely lacking. Flächen als Anliegen der Regionalpla- nung in den Raumordnungsgesetzen Abstract Resulting from the imple- Keywords Spatial planning at regional zu verankern. Die Berücksichtigung mentation of the EU Floods Directive, and local level · Hydraulic von Gebieten mit Überflutung hoher spatial and land use issues have gained engineering · Policy coordination · und mittlerer Wahrscheinlichkeit in importance in flood risk management. Flood risk management · This aspect and challenges such as Recommendations of the Austrian the high land take for building and Conference on Spatial Planning Ass.-Prof. DI Dr. W. Seher () transport infrastructure increase coor- Institut für Raumplanung, dination requirements between spatial 1 Einleitung: Die Rolle der Umweltplanung und Bodenordnung, planning and hydraulic engineering. Raumplanung im Universität für Bodenkultur Wien, The recommendations No. 57 of the Hochwasserrisikomanagement Wien, Österreich Austrian Conference on Spatial Plan- walter.seher@boku.ac.at ning (OEROK) concerning flood risk Die Auswirkungen der Hochwasserer- DI Dr. C. Neuhold management take this into account eignisse der letzten Jahrzehnte haben Abteilung I/6 – and provide guidelines for mitigating einen Wandel im Umgang mit Hoch- Hochwasserrisikomanagement, flood hazards and flood risks in spatial wassergefahren eingeleitet. Anstelle der Bundesministerium für planning as a result of a substantive hauptsächlich auf technischen Schutz- Landwirtschaft, Regionen und coordination between spatial planning bauten basierenden Gefahrenabwehr Tourismus, Wien, Österreich and hydraulic engineering stakehold- wurden in den vergangenen Jahren clemens.neuhold@bmlrt.gv.at ers. This contribution is based on zunehmend integrative Ansätze des Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit Hochwasserrisikomanagements entwi- u. a. ungünstige natürliche Verhältnisse Hochwasserereignisse. Über die Gefah- ckelt, die ein Bündel an Schutz-, Vor- vorliegen, die durch technisch mögliche reninformation hinaus sind die was- sorge- sowie Bewältigungsmaßnahmen und wirtschaftlich vertretbare Maßnah- serbaulichen Fachdienste in der Gefah- zur Verringerung von Hochwasserrisi- men nicht abgewendet werden können. renbeurteilung operativ tätig, beson- ken beinhalten (Nordbeck 2014). Einen Dazu zählen auch die Hochwasserge- ders durch fachliche Stellungnahmen maßgeblichen Treiber dieses Paradig- fahren. Ist eine Fläche nicht als Bauland in Raumordnungs- und Bauverfahren menwechsels stellt die EU-Hochwasser- geeignet, darf sie im Flächenwidmungs- auf kommunaler Ebene. Im Gegenzug richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG über plan auch nicht als Bauland gewidmet spielen die Planungsträger der überört- die Bewertung und das Management werden. Daraus resultieren Bauland- lichen und örtlichen Raumplanung ei- von Hochwasserrisiken) dar, mit der widmungsverbote in potenziellen Ge- ne bedeutende Rolle in der Umsetzung der integrierte Ansatz des Hochwas- fahrengebieten bzw. Gefahrenzonen, raumplanungsrelevanter Maßnahmen, serrisikomanagements in Österreich die in den Raumordnungsgesetzen so- die im Hochwasserrisikomanagement- verankert wurde. wie in Instrumenten der überörtlichen plan gemäß EU-Hochwasserrichtlinie Die Raumplanung ist Teil des Hoch- Raumplanung normiert sind (Seher festgelegt sind. Diese Interaktionsfelder wasserrisikomanagements. Grundsätz- 2020a). Die Gefahrengebiete werden zwischen Wasserbau und Raumpla- lich besteht die Aufgabe der Raum- aktuell in den Raumordnungsgeset- nung erfordern Koordination im Sinne planung darin, Rahmenbedingungen zen von Nieder- und Oberösterreich einer Definition von Schnittstellen und für die planmäßige Gestaltung eines anhand von Abflussbereichen und Ge- einer Gestaltung von formellen und in- Gebiets zu setzen. Mit den Instrumen- fahrenzonen festgelegt, in den Raum- formellen Abstimmungsmechanismen, ten der Raumplanung sollen Rauman- ordnungs- bzw. Raumplanungsgesetzen stellen also die formale Ebene der Ko- sprüche und -nutzungen entsprechend aller anderen Bundesländer werden die ordination zwischen Raumplanung und der Eignung der jeweiligen Standorte für die Bestimmung der Baulandeig- Hochwasserrisikomanagement dar. möglichst unter Vermeidung von Nut- nung relevanten Gefahrengebiete nicht Auf inhaltlicher Ebene stellt beson- zungskonflikten zugeteilt werden. Die näher definiert. Eine Konkretisierung ders die Überlagerung von potenziel- Hochwassergefährdung eines Standorts dieser unbestimmten Gefahrenbezeich- len Siedlungsgebieten mit einerseits schränkt dessen Eignung für Wohnen, nung in überörtlichen Raumordnungs- Gefahrengebieten und andererseits je- Gewerbe, Industrie, Freizeit und Ver- programmen erfolgt gegenwärtig im nen Flächen, die für Hochwasserab- kehr erheblich ein. Nutzungen wie die- Burgenland im Landesentwicklungs- fluss und Hochwasserrückhalt benö- se ziehen in Gefahrenbereichen ein je programm 2011 und in der Steiermark tigt werden, eine Herausforderung für nach Art, Ausmaß und Eintrittswahr- im landesweit gültigen Sachprogramm die Koordination zwischen Raumpla- scheinlichkeit des Hochwasserereignis- „zur hochwassersicheren Entwicklung nung und Hochwasserrisikomanage- ses ausgeprägtes Risiko nach sich. der Siedlungsräume“. ment dar. Trotz Fortschritten bei der Die Raumplanung ist den präventi- Die Raumplanung ist sowohl was Eindämmung des Anstiegs der Hoch- ven Maßnahmen im Hochwasserrisiko- die planliche Darstellung von Gefah- wasserexposition von Menschen und management zuzurechnen. Prävention renbereichen als auch die fachlichen Sachwerten bleibt die Siedlungsent- durch Raumplanung beinhaltet in Ab- Grundlagen für die Risikobewertung wicklung ein wesentlicher Treiber des stimmung mit wasserbaulichen Schutz- betrifft auf Informationen von naturge- Hochwasserrisikos (Elmer et al. 2012; zielen (z. B. die HQ100-Überflutungsflä- fahrenbezogenen Fachdiensten ange- Löschner et al. 2017). Hohe Risiken che oder Gefahrenzonen) einerseits die wiesen. Für Hochwassergefahren sind treten verstärkt in baulich intensiv ge- Festlegung akzeptabler Risiken und an- das abhängig vom jeweiligen Gewäs- nutzten Gebieten gegenüber Szenarien dererseits die Vermeidung neuer inak- ser die Bundeswasserbauverwaltung mittlerer bzw. geringer Gefährdung auf, zeptabler Risiken durch Freihaltung von (BWV) mit den jeweils zuständigen insbesondere auch in jenen Bereichen, Gefahrengebieten von baulichen Inten- Abteilungen für Wasserbau und wasser- in denen technische Schutzmaßnah- sivnutzungen (z. B. Siedlungsgebiete wirtschaftliche Planung in den Ämtern men eine intensivere Landnutzung wie und relevante Infrastruktureinrichtun- der Landesregierungen, die Wildbach- eine Bebauung auf ehemals gefährde- gen) bzw. durch eine an die Gefahr und Lawinenverbauung (WLV, wie die ten Flächen ermöglichen (Nachtnebel angepasste Nutzung solcher Gebiete. BWV im Bundesministerium für Land- und Apperl 2015). Diese potenziellen Durch die Berücksichtigung der Risiken wirtschaft, Regionen und Tourismus Risikogebiete werden im Allgemeinen in der raumplanerischen Abwägung angesiedelt) sowie die Abteilung Bun- von den bestehenden Restriktionen be- können Gefahren und Nutzungsinter- deswasserstraßen im Bundesministeri- treffend Baulandwidmung in Gefahren- essen für die Grundeigentümer ver- um für Klimaschutz, Umwelt, Energie, bereichen nicht erfasst. Eine Ausnahme bindlich aufeinander abgestimmt wer- Mobilität, Innovation und Technologie. bildet das Oberösterreichische Raum- den. Dies geschieht einerseits in den Diese Institutionen stellen verschie- ordnungsgesetz, wo festgelegt wird, Instrumenten der Raumplanung selbst, dene Informationsgrundlagen zur Be- dass selbst rote Gefahrenzonen, die vor andererseits in den auf der Raumpla- urteilung der Hochwassergefährdung Umsetzung von wasserbaulichen Maß- nung aufbauenden Entscheidungen des zur Verfügung. Dazu zählen die Gefah- nahmen ausgewiesen wurden, auch Baurechts (Seher 2020a). renzonenpläne der BWV und WLV, die nach der Umsetzung von Maßnahmen Die Festlegung von Schutzzielen auf Abflussuntersuchungen der Bundes- von einer Baulandwidmung freizuhal- Basis wasserbaulicher Überlegungen wasserbauverwaltung und der Bundes- ten sind (ehemals rote Zonen). Zum erfolgt in den Raumordnungsgesetzen wasserstraßenverwaltung, die Hoch- Anstieg des Hochwasserrisikos trägt der Bundesländer in Form von Bestim- wassergefahren- und -risikokarten ge- in Österreich auch die hohe Fläche- mungen zur Baulandeignung. Flächen mäß EU-Hochwasserrichtlinie sowie ninanspruchnahme für Bauland und eignen sich nicht als Bauland, wenn die Gefahrenhinweiskarten für pluviale Verkehrsflächen bei (Umweltbundes- Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit amt 2021; BMLRT 2021), die besonders in Berggebieten: sektorale Interdepen- ten geänderte Rahmenbedingungen auf in den Talbereichen entlang der grö- denzen, Konflikte und Möglichkeiten EU-, Bundes- und Landesebene neue ßeren Flüsse intensiver ausgeprägt ist der Politikkoordination2) u. a. zum The- Anforderungen und Herausforderun- (Seher 2015). Die Flächeninanspruch- ma Koordination von Raumplanung gen an die Planungsverantwortlichen nahme erhöht nicht nur das Hochwas- und Wasserbau geführt wurden, in die- mit sich. So stellt die EU-Hochwasser- serrisiko, sondern führt auch zu einem sen Beitrag mit ein. richtlinie eine neue Planungsgrundlage weiteren Verlust von Hochwasserab- dar. Auf nationaler Ebene bildet der fluss- und Hochwasserrückhalteflächen 2 Die ÖREK-Partnerschaft „Nationale Hochwasserrisikomanage- und konterkariert damit Bemühun- „Risikomanagement mentplan 2015“ als Umsetzung dieser gen der nationalen und europäischen Hochwasser“ und die ÖROK- Richtlinie einen Rahmen, der für den Hochwasserpolitik, mehr „Raum für Empfehlungen Nr. 57 Zeitraum 2016 bis 2021 (und darauf- die Flüsse“ (Warner et al. 2012) zu „Hochwasserrisikomanagement“ folgende 6-Jahres-Zyklen) angemesse- schaffen. Übergeordnetes Ziel einer ne Ziele zur Risikoreduktion definiert Koordination von Raumplanung und Um die Umsetzung des Österreichi- und Maßnahmen sowie deren Priorität Hochwasserrisikomanagement sollte schen Raumentwicklungskonzepts zur Erreichung dieser Ziele umfasst. es – besonders vor dem Hintergrund (ÖREK) 2011 zu unterstützen, wur- Vor diesem Hintergrund wurden die von möglichen Einflüssen des Klima- den themenbezogene „ÖREK-Partner- zehn Empfehlungen zu raumplanerisch wandels auf das Hochwassergesche- schaften“ ins Leben gerufen. In diesen relevanten Aspekten des Hochwasser- hen – sein, neue Hochwasserrisiken Partnerschaften setzten sich ÖROK- risikomanagements formuliert. Unter trotz des Drucks in Richtung weite- Mitglieder und weitere relevante Ak- dem Handlungsgrundsatz „dem Wasser rer Siedlungsentwicklung zu vermeiden teure in Projektarbeitsgruppen mit der Raum geben“ behandeln die einzel- und geeignete Flächen für den Hoch- Umsetzung von Aufgaben aus dem je- nen Empfehlungen unter anderem die wasserabfluss und Hochwasserrückhalt weiligen Themenbereich auseinander. Vermeidung nachteiliger Folgen für die von Bebauung freizuhalten. Die ÖREK-Partnerschaft „Risikoma- menschliche Gesundheit, die Umwelt, Vor dem Hintergrund dieser for- nagement Hochwasser“ unter Feder- das Kulturerbe, die wirtschaftliche Tä- malen und sachlichen Anforderun- führung des damaligen Bundesminis- tigkeit und die räumliche Entwicklung gen beschäftigt sich dieser Beitrag teriums für Nachhaltigkeit und Tou- sowie die Freihaltung von gefährdeten mit der inhaltlichen und adminis- rismus (BMNT), (damalige) Abteilung Flächen, insbesondere für den Hoch- trativen Koordination von Raumpla- Schutzwasserwirtschaft, und des Lan- wasserabfluss und -rückhalt und für die nung und Wasserbau im Rahmen der des Salzburg, Referat Raumplanung, Gewässerentwicklung (ÖROK 2018). ÖREK-Partnerschaft1 „Risikomanage- setzte sich u. a. zum Ziel, wesentliche Trein et al. (2021) unterscheiden zwi- ment Hochwasser“. Als Resultat dieser Themenfelder der ÖROK-Empfehlung schen den Kategorien „administrative Partnerschaft wurden zehn Empfeh- Nr. 52 (zu Raumordnung und Natur- Koordination“ und „Politikintegration.“ lungen zum Hochwasserrisikomanage- gefahren) neu zu diskutieren und vom Administrative Koordination meint die ment erarbeitet und zusammen mit präventiven Ansatz des Hochwasser- Koordination von Organisationen des Erläuterungen und die Empfehlungen schutzes in Richtung eines integralen öffentlichen Sektors. Die administra- illustrierenden Beispielen als ÖROK- Risikomanagements weiter zu entwi- tive Koordination beruht auf der An- Empfehlung Nr. 57 „Hochwasserrisi- ckeln. ÖROK-Empfehlungen werden zu wendung von Verfahrensinstrumenten, komanagement“ veröffentlicht (ÖROK relevanten Fragen der Raumordnung die auf die Zusammenarbeit von Ak- 2018). Nach einer kurzen Vorstellung und Regionalpolitik erstellt und rich- teuren aus verschiedenen öffentlichen dieser ÖREK-Partnerschaft wird der ten sich in erster Linie an die ÖROK- Politikbereichen abzielen. Politikinte- Schwerpunkt der weiteren Ausführun- Mitglieder. Auf Basis von wissenschaft- gration oder inhaltliche Koordination gen auf jene Empfehlungen gelegt, die lichen Grundlagenarbeiten und einer spricht die Verknüpfung öffentlicher sich explizit mit der Abstimmung von intensiven Abstimmung unter den be- Politikbereiche an. Die ÖROK-Empfeh- Wasserbau und überörtlicher bzw. Was- teiligten Akteuren werden gemeinsam lungen zum Hochwasserrisikomanage- serbau und örtlicher Raumplanung erarbeitete und politisch akkordierte ment sind der Politikintegration zuzu- befassen. Handlungsempfehlungen formuliert rechnen. Die folgenden Ausführungen Dieser Beitrag basiert vorrangig auf (ÖROK 2018). beschäftigen sich auf Grundlage ausge- den Empfehlungstexten und den Er- Seit der Erstellung der ÖROK-Emp- wählter ÖROK-Empfehlungen mit der läuterungen zur ÖROK-Empfehlung fehlung Nr. 52 wurden zahlreiche Ak- Interaktion von inhaltlicher und ad- Nr. 57. Zusätzlich fließen Ergebnisse tivitäten im Bereich Hochwasserrisiko- ministrativer Koordination zwischen einer Serie von Experteninterviews mit management gesetzt. Zusätzlich brach- Raumplanung und Wasserbau. Stakeholdern aus den Bereichen Raum- planung und Wasserbau, die im Zuge 3 Koordination Wasserbau – 2 Im Original: Integrated Flood Risk des von der Österreichischen Akade- überörtliche Raumplanung mie der Wissenschaften geförderten Management in Mountain Areas: Asses- Forschungsprojekts PoCo-FLOOD (In- sing Sectoral Interdependencies, Con- Die Empfehlungen 3 und 4 der ÖREK- flicts and Options for Policy Coordination, tegrales Hochwasserrisikomanagement Partnerschaft „Risikomanagement Hoch- vgl. https://www.researchgate.net/project/ PoCo-FLOOD-Integrated-Flood-Risk- wasser“ sprechen die Sicherung von Management-in-Mountain-Areas- Flächen für den Hochwasserabfluss 1 Umsetzungspartnerschaft zum Öster- Assessing-Sectoral-Interdependencies- und den Hochwasserrückhalt sowie zur reichischen Raumentwicklungskonzept Conflicts-and-Options-for-Policy- Gewässerbewirtschaftung auf überört- (ÖREK) 2011. Coordination. licher Ebene an und verweisen auf die Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit Abstimmung zwischen Wasserbau und lich übergeordnete flussraumbezoge- destinierte Regionalplanung, mit den überörtlicher Raumplanung. Dabei soll ne Fachplanung, mit deren Hilfe die Regionalen Sachprogrammen und den die Wasserwirtschaft strategisch ausge- Planungen und Aktivitäten im Fluss- Regionalen Raumordnungs- bzw. Ent- richtete regionale Planungsinstrumente raum, insbesondere die Maßnahmen wicklungsprogrammen als Planungs- zur Verfügung stellen und die notwen- des Hochwasserrisikomanagements, instrumenten, kennt in Österreich nur digen Flächen vorrangig mittels über- mit den fachlich notwendigen und vereinzelt gesetzliche Verpflichtungen örtlicher Raumplanungsinstrumente möglichen Maßnahmen für die Ziel- für Festlegungen bezüglich Naturge- oder wasserwirtschaftlicher Regional- erreichung nach Wasserrahmenrichtli- fahren, wie z. B. hochwasserbezogene programme gesichert werden (ÖROK nie abgestimmt und vernetzt werden Vorrang- oder Vorbehaltsflächen (Seher 2018). können. Gewässerentwicklungs- und und Löschner 2018). Solche Festlegun- Die Erhaltung des natürlichen Was- Risikomanagementkonzepte legen mit- gen sind zwar nicht ausgeschlossen, serrückhalts und die Sicherung von tel- bis langfristige Entwicklungsziele, zählen aber nicht zu den Kerninhalten Hochwasserabflussräumen sowie die Maßnahmenschwerpunkte und Hand- der regionalen Raumplanung, weder Verringerung von Hochwasserrisiken lungsoptionen für den Hochwasser- was überörtliche Bauverbote noch was sind zentrale Themenstellungen ei- schutz, die künftige Gewässerentwick- die Ersichtlichmachung von Gefah- nes integrierten Hochwasserrisikoma- lung, den Feststoffhaushalt und das renbereichen betrifft (Kanonier 2005). nagements. Die EU-Hochwasserrichtli- Hochwasserrisikomanagement fest. Ne- Auch ist die Regionalplanungsdichte nie sieht ein integrativ ausgerichtetes ben der Vernetzung und Abstimmung – d. h. die flächige Abdeckung mit Re- Hochwasserrisikomanagement auf Ein- der wasserbaulichen und gewässeröko- gionalen Raumordnungsprogrammen – zugs- oder Flussgebietsebene vor und logischen Planungen im Einzugsgebiet österreichweit gering, wobei zwischen forciert die Erhaltung und Wiederher- bzw. über längere Gewässerabschnitte, den einzelnen Bundesländern Unter- stellung von Überflutungsflächen. Dem ist die Einbeziehung von anderen Pla- schiede bestehen. gegenüber steht die Tatsache, dass eine nungsträgern (u. a. Raumplanung, In- Dieser Mangel an hochwasserrele- im gegenwärtigen Ausmaß weiter fort- frastrukturplanung, land- und forstwirt- vanten Regelungen in der Regionalpla- schreitende Flächeninanspruchnah- schaftliche Nutzung) ein wesentliches nung wiegt deshalb schwer, weil nicht me für Bauland und Verkehrsflächen Merkmal dieses strategisch ausgerich- alle Bauführungen, die in Hochwas- zwangsläufig zu einer weiteren Reduk- teten integrativen Planungsinstruments serabfluss- und Hochwasserrückhal- tion geeigneter Überflutungsflächen (BMLFUW 2016). Die Ausweisung von teflächen geplant sind, von den Bau- führen wird (vgl. Kap. 1). für den Hochwasserabfluss und den landwidmungsbeschränkungen in den Vor diesem Hintergrund ist ein ziel- Hochwasserrückhalt wesentlichen Flä- Raumordnungsgesetzen erfasst werden: gerichteter Umgang mit Überflutungs- chen erfolgt in der Gefahrenzonenpla- Zum einen gehen diese Flächen über flächen erforderlich, der sowohl metho- nung mittels der rot-gelb schraffierten die planungsrelevanten Gefahrenberei- dische Grundlagen zur quantitativen Funktionsbereiche (Schmid et al. 2022, che hinaus, zum anderen können Bau- Beurteilung der natürlichen Rückhalte- in diesem Heft). führungen auch außerhalb des gewid- und Abflusswirkung und strategische Als operative Instrumente der Flä- meten Baulands getätigt werden (z. B. Planungsinstrumente als Grundlage chensicherung eignen sich die Instru- landwirtschaftliche Bauten im Grün- der Flächensicherung als auch operativ mente der überörtlichen Raumplanung land). Die schon angesprochene hohe wirksame Instrumente der Flächenfrei- und das Wasserwirtschaftliche Regio- Flächeninanspruchnahme für Bauland haltung selbst inkludiert. nalprogramm (Vogl 2022, in diesem und Verkehrsflächen resultiert aus einer Heft). Vielzahl von Widmungsentscheidungen 3.1 Strategische Planungsinstrumente in den Gemeinden, die auf regionaler des Wasserbaus 3.2 Planungsinstrumente der Ebene zu unerwünschten Folgewirkun- überörtlichen Raumplanung gen, wie u. a. zu einem schleichenden Strategische Planungsinstrumente der Verlust von Hochwasserabflussflächen, Wasserwirtschaft stehen in Form von Entgegen der einzugs- und flussge- führen (Dallhammer 2006). Auch die- für bestimmte Flussabschnitte bzw. bietsbezogenen Ausrichtung der strate- ser Zusammenhang unterstreicht die Einzugsgebiete vorliegenden Gewäs- gischen Planungsinstrumente der Was- Bedeutung der Regionalplanung, die serentwicklungskonzepten, Regional- serwirtschaft liegt in Österreich der einen wichtigen Beitrag zur Freihal- studien, Gewässerbetreuungskonzep- Schwerpunkt raumplanerischer Maß- tung großflächiger Hochwasserabfluss- ten sowie Schutzwasserwirtschaftli- nahmen zur Vermeidung von Hoch- flächen auf Flussgebietsebene leisten chen Grundsatzkonzepten zur Ver- wasserrisiken gegenwärtig auf der ört- kann (Heiland 2002). fügung. Mit dem Gewässerentwick- lichen Planungsebene. Informationen In Vorarlberg wurde „zur Verbesse- lungs- und Risikomanagementkonzept zur Hochwassergefährdung und zum rung der räumlichen Voraussetzungen (GE-RM, siehe auch Wenk und Mühl- Hochwasserrisiko stehen zwar in re- für den Hochwasserschutz“ das Regio- mann 2022, in diesem Heft) wurde ein gionalem Maßstab zur Verfügung, in nale Sachprogramm „Blauzone Rhein- Planungsinstrument der Wasserwirt- der überörtlichen Raumplanung sind tal“ mit dem Ziel der Sicherung von schaft etabliert, das Synergien zwischen aber flächenbezogene Festlegungen zur Hochwasserabfluss- und wasserwirt- Hochwasserrisikomanagement und Ge- Freihaltung von Hochwasserabfluss- schaftlichen Bedarfsflächen verordnet wässerökologie herstellen kann und und Hochwasserrückhalteflächen mit (Abb. 1). Diese überörtlichen Freiflä- die vorabgenannten Planungsinstru- verpflichtendem Charakter nur verein- chen („Blaue Zonen“) sind in den Flä- mente ablöst. Das Gewässerentwick- zelt vorgesehen. Die für den Umgang chenwidmungsplänen der betroffenen lungs- und Risikomanagementkonzept mit dem zumeist gemeindeübergreifen- Gemeinden als Freifläche-Freihaltege- ist eine zeitlich, sachlich und räum- den Phänomen Flusshochwasser prä- biet auszuweisen (Amt der Vorarlberger Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit serbauverwaltung in das Programm zu integrieren. Ein Entwurf für ein Sach- programm zu Raumplanung und Natur- gefahren liegt auch in Kärnten vor, das im Sinne eines überörtlichen Zugangs konkretere Vorgaben für die örtliche Raumplanung festlegt. Aktuell laufen in einigen Bundeslän- dern Aktivitäten, die in Richtung einer Stärkung der überörtlichen Raumpla- nung, insbesondere der Regionalpla- nung gehen (ÖROK 2021a). Im Sinne der Abstimmung von Wasserbau und überörtlicher Raumplanung sollten wie in der Empfehlung zur überörtlichen Sicherung von Hochwasserabfluss- und Hochwasserrückhalteflächen vorge- schlagen regionale Freihaltezonen auch in diese Raumordnungsprogramme in- tegriert werden. 3.3 Wasserwirtschaftliches Regionalprogramm Das Wasserwirtschaftliche Regional- programm ist ein Instrument der was- serwirtschaftlichen Planung. Es stellt eine Weiterentwicklung der Wasser- wirtschaftlichen Rahmenverfügung dar, die im Zuge der Umsetzung der EU- Hochwasserrichtlinie im Österreichi- schen Wasserrechtsgesetz inhaltlich um die Belange des Hochwasserrisiko- managements erweitert wurde. Was- serwirtschaftliche Regionalprogramme eröffnen u. a. die Möglichkeit, eine Wid- mung für bestimmte wasserwirtschaft- liche Zwecke vorzunehmen oder die wasserrechtliche Bewilligungspflicht für die Errichtung und Änderung von Bauten im Abflussbereich des 30-jähr- lichen Hochwassers (§ 38 WRG) auf weiträumigere Hochwasserabflussbe- reiche (z. B. HQ100) auszudehnen. Was- Abb. 1 Blauzone Rheintal (Amt der Vorarlberger Landesregierung 2014) serwirtschaftliche Regionalprogramme werden auf Grundlage der Gefahrenzo- nenplanung erstellt und vom jeweiligen Landesregierung 2013). Damit können geführten regionalen Freihaltezonen, Landeshauptmann als Verordnung er- Flächen für den Hochwasserabfluss sondern stellt auch in seiner Genese lassen. Sind mehrere Bundesländer er- und Hochwasserrückhalt sowie für zu- ein Good-Practice-Beispiel für eine Ko- fasst, wie zum Beispiel bei der Betrach- künftige wasserbauliche Maßnahmen ordination zwischen Wasserbau und tung von gesamten Einzugsgebieten, erhalten und gesichert werden. Für Raumplanung dar. wird die Verordnung von der Bundesmi- die Abgrenzung der Blauzone wurden Diese Koordination kommt auch in nisterin für Landwirtschaft, Regionen die wasserbaulichen Unterlagen als der Entwicklung und Umsetzung des und Tourismus erlassen. Wasserwirt- Planungsgrundlage mit raumplanungs- Sachprogramms „zur hochwassersiche- schaftliche Regionalprogramme eignen fachlichen Kriterien abgestimmt. Kern ren Entwicklung der Siedlungsräume“ sich aufgrund ihres flexibel festlegbaren dieser Grundlagendaten sind die Über- in der Steiermark zum Ausdruck. Dieses Planungsraums gut für eine fluss- oder flutungsberechnungen für ein 100- bzw. Programm befindet sich gegenwärtig in einzugsgebietsbezogene Planung. 300-jährliches Hochwasserszenario. Überarbeitung. Strategie und Zielrich- In Niederösterreich wurden für 11 Ge- Das Regionale Sachprogramm Blauzo- tung des Sachprogramms sollen un- wässerstrecken sogenannte Hochwas- ne Rheintal beinhaltet nicht nur die in verändert bleiben. Die Überarbeitung serschutzzonenpläne als Wasserwirt- Empfehlung 4 der ÖREK-Partnerschaft wurde notwendig, um insbesondere die schaftliche Regionalprogramme verord- „Risikomanagement Hochwasser“ an- Gefahrenzonenpläne der Bundeswas- net. Die Hochwasserschutzzonenpläne Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit weisen Überflutungsflächen bis zu ei- gesetzen sollen an die Ergebnisse der einzelfallbezogene Gefahrenbeurtei- nem 100-jährlichen Hochwasserereig- Gefahrenzonenplanung und der Ab- lung steht für eine direkte Form der nis aus, die einen maßgeblichen Beitrag flussuntersuchungen gekoppelt wer- administrativen Koordination zwischen zum Hochwasserrückhalt leisten. Für den. Damit ist gemeint, dass in der Wasserbau und örtlicher Raumplanung, diese Überflutungsflächen werden Re- Raumordnungsgesetzgebung ein expli- die allerdings erhebliche zeitliche und gelungen für (bauliche) Vorhaben (ins- ziter Bezug dieser Widmungsbeschrän- personelle Ressourcen der zuständigen besondere Aufschüttungen, Bauführun- kungen zu den im Wasserrechtsge- Behörden in Anspruch nimmt. Eine gen im Grünland), die zu einem Verlust setz festgelegten Hochwassergefähr- genaue Bezeichnung der Widmungs- von Retentionsflächen führen können, dungsbereichen hergestellt werden soll beschränkung durch Grenzwerte der festgelegt. Die Hochwasserschutzzo- (ÖROK 2018). Das Wasserrechtsgesetz Gefährdung (Jährlichkeiten oder Gefah- nenpläne erfassen auch Summations- definiert ein Hochwasser mit hoher renzonen) ermöglicht die Beurteilung effekte. Die Vorgaben der Verordnun- Wahrscheinlichkeit als 30-jährliches der Baulandeignung durch Ortsplaner gen beziehen sich ausschließlich auf Hochwasser, ein Hochwasser mit mitt- oder Gemeindeorgane, was zwar die die Bewertung des Hochwasserrück- lerer Wahrscheinlichkeit zumindest als Fachdienste entlastet, aber die Quali- halts (Amt der Niederösterreichischen 100-jährliches Hochwasser sowie ein tät der Gefahrenbeurteilung in jenen Landesregierung o.J.). Diese flächen- Hochwasser mit niedriger Wahrschein- Bereichen vermindert, für die kein Bau- bezogenen Festlegungen ergänzen die lichkeit als 300-jährliches Hochwasser landwidmungsverbot besteht. Für die in Niederösterreich bestehenden raum- oder mittels Szenarien für Extremereig- Gefahrenbeurteilung von Bauführun- ordnungsrechtlichen Festlegungen für nisse (vgl. § 55k Abs. 2 WRG). gen im Grünland (z. B. Photovoltaik- den Abflussbereich des hundertjährli- Freiflächenanlagen) oder auf Sonder- chen Hochwassers. 4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für flächen erscheint eine fachliche Stel- Mit dem Wasserwirtschaftlichen Re- die Flächenwidmung lungnahme des Wasserbaus jedenfalls gionalprogramm liegt ein nicht nur weiter erforderlich. vom Namen her raumplanungsähn- Ein derartiger Bezug ist gegenwärtig liches Planungsinstrument der Was- in den Raumordnungsgesetzen von 4.2 Berücksichtigung von serwirtschaft vor. Auch die im WRG Nieder- und Oberösterreich, im Lan- Hochwassergefahren im Örtlichen vorgesehene Möglichkeit, Flächen für desentwicklungsprogramm des Bur- Entwicklungskonzept bestimmte wasserwirtschaftliche Zwe- genlands sowie im Steiermärkischen cke zu widmen, deutet auf einen Ab- Sachprogramm „zur hochwassersiche- Die Abgrenzung von hochwasserge- stimmungsbedarf zwischen den Fest- ren Entwicklung der Siedlungsräume“ fährdeten Gebieten und Gebieten, die legungen von Wasserwirtschaftlichen gegeben (vgl. Kap. 1). Das Tiroler Raum- für eine Baulandentwicklung in Frage Regionalprogrammen und den Pla- ordnungsgesetz stellt den Bezug zur kommen, empfiehlt sich aber bereits nungsinstrumenten der überörtlichen Gefahrenzonenplanung dahingehend für das Örtliche Entwicklungskonzept und der örtlichen Raumplanung hin. her, dass bei der Beurteilung der Bau- (ÖEK)4. In fast allen Bundesländern ist Durch eine entsprechende Koordina- landeignung auf Gefahrenzonenpläne das ÖEK mittlerweile verbindlich zu tion sollte sichergestellt werden, dass Bedacht zu nehmen ist. In den anderen erstellen. Auf der Grundlage von Gefah- Regelungen in Wasserwirtschaftlichen Bundesländern sind die hochwasserbe- renzonenplänen, Abflussuntersuchun- Regionalprogrammen jene räumlichen zogenen Bestimmungen zur Bauland- gen und Gefahrenhinweiskarten (für und inhaltlichen Bereiche betreffen, auf eignung unbestimmt formuliert. Die pluviale Hochwasserereignisse) kann die die Raumplanung keinen Einfluss Intention dieser Empfehlung besteht die Baulandeignung schon vor der ei- nehmen kann. auch darin, unbestimmte Bezeichnun- gentlichen Widmung geklärt werden. gen der Hochwassergefährdungsbe- Neben Ausschluss- und Eignungszo- 4 Koordination Wasserbau – reiche in den Raumordnungsgesetzen nen werden im ÖEK auch Flächen örtliche Raumplanung zu vermeiden und damit v. a. in der mit Vorbehalt betreffend Naturgefah- örtlichen Raumplanung anwendbare ren ausgewiesen, die dann für eine Empfehlung 6 der ÖREK-Partnerschaft Festlegungen zu treffen. Baulandwidmung eine Stellungnahme „Risikomanagement Hochwasser“ hat Werden Gefahrenbereiche im je- des Wasserbaus erfordern, die in wei- eine verpflichtende Verankerung von weiligen Raumordnungsgesetz oder terer Folge zu baulichen Auflagen im Gefahrenzonenplanungen und Abfluss- in überörtlichen Raumordnungspro- Bebauungsplan oder im Bauverfahren untersuchungen in der örtlichen Raum- grammen nicht explizit benannt, ist im führt. Die Zonierung im ÖEK schafft planung und im Baurecht3 zum Inhalt. Raumordnungsverfahren eine Stellung- damit bereits vorab Klarheit über jene Gebiete, die eine hohe und mittlere nahme des zuständigen wasserbau- Flächen, die mit oder ohne bauliche Hochwassergefährdung aufweisen, ins- lichen Fachdienstes erforderlich, die Auflagen für eine Baulandentwicklung besondere rote Gefahrenzonen, sind für Widmungsansuchen in der roten in Frage kommen. Eine parzellenschar- grundsätzlich weder zu bebauen noch Gefahrenzonen in aller Regel negativ fe Berücksichtigung von Naturgefahren mit einer Widmung zu belegen, die ausfällt. Für Widmungsansuchen in eine Bauführung zulässt. Widmungsbe- der gelben Gefahrenzone wird die Stel- 4 Die diesbezüglichen Bezeichnungen in schränkungen in den Raumordnungs- lungnahme zur Beurteilung der Bau- den Bundesländern sind unterschiedlich. landeignung oft von Kriterien wie der Dieses strategisch ausgerichtete Planungs- Wassertiefe und der Fließgeschwindig- instrument der örtlichen Raumplanung 3Die weiteren Ausführungen in diesem keit abhängig gemacht, und es werden wird auch als Räumliches Entwicklungs- Kapitel beziehen sich nur mehr auf die gegebenenfalls bauliche Auflagen zur konzept oder als Räumlicher Entwick- Raumplanung. Hochwasseranpassung erteilt. Diese lungsplan bezeichnet. Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit im Allgemeinen erfolgt erst im Flä- chenwidmungs- und gegebenenfalls im Bebauungsplan. Diese Vorgehenswei- se verdeutlicht, dass der Umgang mit Hochwassergefahren im ÖEK eine enge Abstimmung von Wasserbau und ört- licher Raumplanung erfordert. In die Erstellung eines ÖEK bringen sich ver- schiedene Fachbereiche ein, wodurch im Planungsprozess eines ÖEK der vorausschauenden Koordination un- terschiedlicher Nutzungsansprüche in Form einer administrativen Koordinati- on der Planungsträger eine besondere Bedeutung zukommt. 4.3 Umgang mit gewidmetem Bauland in Gefährdungsbereichen In Österreich sind mit Stand 2020 bei unterschiedlicher regionaler Verteilung 22 % des gewidmeten Baulands nicht bebaut (ÖROK 2021b). Diese Bauland- reserven beinhalten in der Regel sied- lungsstrukturell gut geeignetes Bauland Abb. 2 Gewidmetes Bauland im Hochwasserabflussbereich (Quelle: Seher und Beutl und stellen damit neben den Gebäude- 2004) leerständen eine wichtige Ressource für die Innenentwicklung dar, die als Maß- schon zur Erschließung des Baulands ment Hochwasser“ ein Berücksichti- nahme zur Reduktion des „Flächenver- getätigt hat (Seher 2020b). gungsgebot für die örtliche Raumpla- brauchs“ forciert wird5. Der Umgang Diese Abwägung im Raumordnungs- nung vor, welches dem Prinzip der mit unbebautem Bauland in hoch- verfahren muss auf fachlichen Ein- Risikovermeidung entspricht. Für Rest- wassergefährdeten Bereichen (Abb. 2) schätzungen des Wasserbaus basieren, risikobereiche im Sinne von Überlast- gestaltet sich damit als Interessenabwä- was eine entsprechende Abstimmung und Versagensfällen sieht Empfehlung 7 gung zwischen der Innenentwicklung erfordert. In Abhängigkeit von der Ge- vor, Grundlagen zur Berücksichtigung und der Freihaltung gefährdeter Flä- fährdungslage und der Bedeutung der des Restrisikos zu erarbeiten und Hand- chen. Diese Abwägung wird sich in Fläche für den Oberflächenabfluss wer- lungsempfehlungen für Raumordnung den Gefährdungsbereichen, die durch den die zuständigen Fachdienste bauli- und Baurecht abzuleiten (ÖROK 2018). pluviales Hochwasser hervorgerufen che Anpassungsmaßnahmen festlegen, Für Gebiete mit niedriger Hochwas- werden, häufiger stellen als in den Ab- die im Zuge des Bauverfahrens umzu- sergefährdung und für Restrisikoberei- flussgebieten fluvialer Hochwasser. Das setzen sind, oder eine Bebauung der che sehen die Raumordnungsgesetze liegt einerseits an der – verglichen mit Fläche ausschließen. Besteht die Opti- der Bundesländer gegenwärtig nur ver- Flusshochwasser – höheren Exposition on, die Gefährdung der Fläche durch einzelt Einschränkungen bei der Bau- des Siedlungsbestands gegenüber plu- technische Schutzmaßnahmen zu re- landwidmung vor: Das Niederösterrei- vialem Hochwasser und andererseits duzieren, sind Bausperren oder die chische Raumordnungsgesetz kennt ein an der besseren Beherrschbarkeit der Widmung von Aufschließungszonen Baulandwidmungsverbot für Bauland- Gefahrenprozesse durch kleinere bauli- geeignete Planungsinstrumente, die ei- Sondergebiet mit Gefahrenpotenzial, che Anpassungen. Bei entsprechender ne Bebauung bis zur Herstellung der Bauland-Industriegebiet und Bauland- Baulandnachfrage in einer Gemeinde Baulandeignung unterbinden. Kann Verkehrsbeschränktes Industriegebiet müssen Baulücken (gewidmetes Bau- die Gefährdung nicht beseitigt werden, im Abflussbereich des 300-jährlichen land), die im Siedlungsbereich nicht sind diese Grundstücke nicht als Bau- Hochwassers (§ 15 Abs 6 NÖROG), das geschlossen werden, im Außenbereich land geeignet und sollten in Grünland Oberösterreichische Raumordnungs- gewidmet werden. So kann es unter rückgewidmet werden. Auch für diese gesetz legt mit Bezug zum Restrisiko Umständen sinnvoller sein, strukturel- Entscheidungen ist eine entsprechende ein Widmungsverbot für Bauland in le Schutzmaßnahmen zu setzen und Koordination der örtlichen Raumpla- ehemals roten Zonen fest (§ 21 Abs 1a Baulücken in Innerortslagen zu bebau- nung mit dem Wasserbau unerlässlich. OöROG). Ansonsten liegen Entschei- en, auch im Hinblick auf die finanzi- dungen über die bauliche Nutzung von ellen Vorleistungen, die die Gemeinde 4.4 Bereiche mit niedriger Räumen mit niedriger Hochwasserge- Hochwassergefährdung – die Rolle fährdung und Restrisiko im Planungs- der Bebauungsplanung ermessen der Gemeinden. Gefahren- 5 Zum Anteil jener Baulandreserven, die in informationen sind für diese Bereiche von (fluvialem und pluvialem) Hochwas- Für Gebiete mit niedriger Hochwas- vorhanden bzw. werden die wasserbau- ser gefährdeten Gebieten liegen, liegen sergefährdung sieht Empfehlung 6 der lichen Fachdienste im Raumordnungs- keine belastbaren Zahlen vor. ÖREK-Partnerschaft „Risikomanage- verfahren auf die bestehende Gefähr- Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit nur in Textform vor. Zudem können die Raumplanungsabteilungen in den Landesregierungen und der Wasser- bau aufgrund nicht dokumentierter Kollaudierungen (Meldung der Baufer- tigstellung) oft nicht überprüfen, ob Festlegungen im Bebauungsplan dann tatsächlich im Bauverfahren umgesetzt werden. Hier ist auch die Koordinati- on zwischen diesen Behörden und den Gemeinden als Baubehörden zu ver- bessern. Erlässt die Gemeinde keinen Bebauungsplan, beschränkt sich der Einfluss des Wasserbaus auf das Wid- mungsverfahren. Die Baulandwidmung legt aber nur in groben Zügen fest, wie eine Fläche genutzt wird und erlaubt in der Regel keine Anpassungsmaß- nahmen an Hochwassergefahren. Ein kombinierter Flächenwidmungs- und Abb. 3 Anpassung an Hochwassergefahren durch Erdgeschossnutzung als Parkplatz Bebauungsplan, der in einigen Städten (Foto: W. Seher) angewendet wird, würde konkretere Auflagen bezüglich Hochwasseranpas- sung bereits im Zuge der Widmung dung hinweisen. Zudem werden die- lautenden Auflagen im Bauverfahren möglich machen. se Gefährdungen im Zusammenhang liegen in gebietsweisen einheitlichen mit der Auflage von Gefahrenzonen- Festlegungen, einer vorzeitigen Ein- 5 Resümee plänen kommuniziert. Die diesbezüg- bindung der Bauwerber sowie in der lichen Widmungs- und Nutzungsent- Bewusstseinsbildung für Hochwasser- Der in der EU-Hochwasserrichtlinie scheidungen der Gemeinden erfolgen risiken im Fall partizipativ gestalte- zum Ausdruck kommende Paradig- daher nicht unter Unwissen. Die ent- ter Planungsprozesse. Insbesondere menwechsel von der Gefahrenabwehr stehenden Risiken werden bewusst in Schäden aus pluvialen Hochwasserer- hin zum Risikomanagement hat die An- Kauf genommen (Fellinger 2020). eignissen können oft durch einfache zahl der beteiligten Akteure im Hoch- Eine Berücksichtigung von Gebieten bauliche Maßnahmen vermieden wer- wasserrisikomanagement erhöht und mit niedriger Hochwassergefährdung den. Die Freihaltung von Abflussgassen zu einem Bedeutungsgewinn flächen- und Restrisiko in der örtlichen Raum- sowie Konzepte der Oberflächenent- und raumbezogener Aspekte im Um- planung umfasst die Information über wässerung von zusammenhängenden gang mit Hochwassergefahren geführt die Gefährdung durch Ersichtlichma- Gebieten im Allgemeinen sind übliche (Löschner 2018; Hartmann und Jüp- chung in den Planungsinstrumenten, Inhalte von Bebauungsplänen. Ferner ner 2014). Die Bedeutung von Fläche Auflagen im Sinne einer hochwasseran- können u. a. die Anordnung des Gebäu- und Raum geht einher mit einem Be- gepassten Bauweise im Flächenwid- des am Grundstück, Bestimmungen zur darf nach intersektoraler Abstimmung mungs-, aber besonders im Bebauungs- Vorschreibung oder Untersagung von zwischen den Akteuren im Hochwasser- plan, sowie die Festlegung von Wid- Geländeveränderungen, Flutmulden risikomanagement, insbesondere zwi- mungseinschränkungen in diesen Ge- und Ableitungsbauwerke, wie Mauern schen der Raumplanung und dem Was- bieten. Letzteres erscheint aufgrund des und Dämme, in einem Bebauungs- serbau. Die ÖREK-Partnerschaft „Risi- beschränkten Dauersiedlungsraums in plan verankert werden. Eine enge Ab- komanagement Hochwasser“ hat die- den alpinen Bundesländern nur sehr stimmung zwischen den Ortsplanern, sen Abstimmungsbedarf aufgegriffen eingeschränkt umsetzbar, weshalb die den Gemeinden und dem Wasserbau und gibt mit den ÖROK-Empfehlungen folgenden Ausführungen die Berück- ist auch bei der Erstellung von Be- Nr. 57 „Hochwasserrisikomanagement“ sichtigung von Hochwassergefahren im bauungsplänen, die die Anpassung an als Ergebnis einer inhaltlichen Koordi- Bebauungsplan zum Inhalt haben. Hochwassergefahren zum Inhalt ha- nation Leitlinien für den Umgang mit Hochwasserangepasste Bauformen ben, was Auswahl und Gestaltung der Hochwassergefahren und Hochwasser- können in der Bebauungsplanung ver- Maßnahmen betrifft, unerlässlich. Un- risiken in der Raumplanung und für bindlich festgelegt werden. Für Neu- terstützung bieten hier auch Informa- die administrative Koordination von erschließungen ermöglicht dieses Ins- tionsbroschüren zum hochwasserange- Raumplanung und Wasserbau vor. trument der örtlichen Raumplanung passten Bauen (vgl. z. B. ÖWAV 2013; In diesem Beitrag wurde der Schwer- Mindestvorgaben für Bauvorhaben in BMNT 2019). punkt auf jene Empfehlungen gelegt, Gefährdungsbereichen im Sinne ei- Die Berücksichtigung von Hoch- die direkt auf die Koordination der ner gefahrenangepassten Differenzie- wassergefahren im Bebauungsplan ist überörtlichen bzw. örtlichen Raumpla- rung der Nutzungsintensität und der zu forcieren. Die Bebauungsplanung nung mit dem Wasserbau abzielen. Die Umsetzung einer baulichen Hochwas- wird besonders in ländlich gepräg- in den ÖROK-Empfehlungen geforderte seranpassung (Abb. 3). Die Vorteile der ten Gemeinden selten angewendet, Berücksichtigung von Hochwasserab- Bebauungsplanung gegenüber gleich- und wenn liegen Bebauungspläne oft fluss- und Hochwasserrückhalteflächen Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit in den Instrumenten der überörtlichen nimmt die administrative Koordination Beitrags basieren auf Resultaten des Raumplanung und hier besonders der zwischen Raumplanung und Wasser- Forschungsprojekts „PoCo-FLOOD“, Regionalplanung ist zu forcieren. Dabei bau einen hohen Stellenwert ein, da das von der Österreichischen Akademie ist einerseits die inhaltliche Koordi- zwischen dem Raumplanungsziel ei- der Wissenschaften (ÖAW) im Rahmen nation gefordert, die Freihaltung von ner Verdichtung der Siedlungsbereiche des Forschungsprogramms „Earth Sys- Hochwasserabfluss- und Hochwasser- und dem Freihalten von Hochwasser- tem Sciences (ESS)“ gefördert wird. rückhalteflächen als Anliegen der Re- abflussflächen abzuwägen ist und die- gionalplanung in den Raumordnungs- se Abwägung entsprechende fachliche Funding Open access funding provided gesetzen zu verankern. Andererseits gilt Grundlagen erfordert. Für Hochwasser- by University of Natural Resources and es, auf Good-Practice-Beispielen wie abflussbereiche mit geringer Eintritts- Life Sciences Vienna (BOKU). der Blauzone Rheintal aufzubauen und wahrscheinlichkeit und Restrisikoge- im Wege der administrativen Koordina- biete gibt es im Raumordnungsrecht Open Access Dieser Artikel wird unter tion die Ausweisung von hochwasserbe- nur sehr vereinzelt normative Vorga- der Creative Commons Namensnen- zogenen Vorrang- oder Freihaltezonen ben. Die in den ÖROK-Empfehlungen nung 4.0 International Lizenz veröffent- in regionalen Raumordnungsprogram- angesprochene Berücksichtigung dieser licht, welche die Nutzung, Vervielfäl- men sicherzustellen. Bereiche im Sinne einer Risikovermei- tigung, Bearbeitung, Verbreitung und Die Berücksichtigung von Gebieten dung wird daher überwiegend über Wiedergabe in jeglichem Medium und mit Überflutung hoher und mittlerer informelle, nicht regulative Ansätze, Format erlaubt, sofern Sie den/die ur- Wahrscheinlichkeit in der örtlichen wie Informationen, Bewusstseinsbil- sprünglichen Autor(en) und die Quelle Raumplanung zeigt sich in hohem Ma- dung oder anreizorientierte Systeme ordnungsgemäß nennen, einen Link zur ße standardisiert. Diese Standardisie- erfolgen, für die eine administrative Creative Commons Lizenz beifügen und rung beruht einerseits auf Widmungs- Koordination von Raumplanung und angeben, ob Änderungen vorgenom- beschränkungen, die an Grenzwerte Wasserbau aber ebenfalls von Bedeu- men wurden. der Gefährdung gekoppelt und in den tung ist. Raumordnungsgesetzen bzw. in Instru- Im Umgang mit Hochwasserge- Die in diesem Artikel enthaltenen Bil- menten der überörtlichen Raumpla- fahren und Hochwasserrisiken in der der und sonstiges Drittmaterial unter- nung festgelegt sind. Nicht selten ge- Raumplanung machen insbesondere liegen ebenfalls der genannten Crea- hen diese Widmungsbeschränkungen Herausforderungen wie die Fläche- tive Commons Lizenz, sofern sich aus auf eine inhaltliche Koordination von ninanspruchnahme für Bauland und der Abbildungslegende nichts anderes Raumplanung und Wasserbau zurück Verkehrsflächen und der Klimawandel ergibt. Sofern das betreffende Materi- (vgl. z. B. die Entstehung und die aktu- deutlich, dass im Hochwasserrisikoma- al nicht unter der genannten Creative elle Überarbeitung des Sachprogramms nagement eine interdisziplinäre, koor- Commons Lizenz steht und die betref- Hochwasserschutz in der Steiermark). dinierte Herangehensweise notwendig fende Handlung nicht nach gesetzlichen Anderseits gewährleisten Regeln der ist, um neue Risiken zu vermeiden und Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben administrativen Koordination zwischen bestehende Risiken zu reduzieren. Die aufgeführten Weiterverwendungen des den Gemeinden und den wasserbauli- Raumplanung deckt mit der präventi- Materials die Einwilligung des jeweili- chen Fachdiensten im Raumordnungs- ven Vermeidung neuer Risiken einen gen Rechteinhabers einzuholen. verfahren eine standardisierte Vorge- wichtigen Bereich im Hochwasserrisi- Weitere Details zur Lizenz entnehmen hensweise bei der Gefahrenbeurteilung komanagement ab, in dem die notwen- Sie bitte der Lizenzinformation auf und den daraus folgenden Widmungs- dige Abstimmung mit dem Wasserbau http://creativecommons.org/licenses/ entscheidungen. Im Umgang mit ge- auch über formale Vorgaben hinaus by/4.0/deed.de. widmetem Bauland in Zonen mit mitt- weiter intensiviert werden sollte. lerer Überflutungswahrscheinlichkeit und bei pluvialen Hochwassergefahren Danksagung Teile des vorliegenden Literatur Amt der Niederösterreichischen Landesre- serentwicklung- und Risikomanagementkon- nung, Neubau und Anpassung. Online: https:// gierung (o. J.): NÖ Hochwasserschutzzonen- zepte (GE-RM). Vorläufige Fassung 2017. Wien: info.bmlrt.gv.at/dam/jcr:0416dad1-53f1-4816- pläne. Online: https://www.noe.gv.at/noe/ Bundesministerium für Land- und Forstwirt- aab9-e1b7d58bd66a/02%20Brosch%C3%BCre_ Wasser/NOe_Hochwasserschutzzonenplaene. schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. On- Oberfl%C3%A4chenabfluss_BF_20190314.pdf, html, 11.11.2021. line: https://info.bmlrt.gv.at/dam/jcr:5cb286e3- 11.11.2021 Amt der Vorarlberger Landesregierung (2014): 3975-454a-9611-4a15c1cb814c/Leitfaden_GE- Dallhammer, E. (2006): Flächen sparen – Nach- Blauzone: Regierungsbeschluss vom 17.12.2013. RM_Vorlaeufige%20Fassung_2017_final_ frage lenken. In: Forum Land (Hrsg.): Flächen Online: https://presse.vorarlberg.at/land/servlet/ barrierefrei.pdf, 11.11.2021 effizient nutzen. Raumordnung auf dem Prüf- AttachmentServlet?action=show&id=21492, Bundesministerium für Landwirtschaft, Re- stand, 18–20. Eigenverlag, Wien. 07.12.2021. gionen und Tourismus (BMLRT) (2021): 2. Elmer, E., Hoymann, J., Düthmann, D., Voro- Amt der Vorarlberger Landesregierung (2013): Nationaler Hochwasserrisikomanagement- gushyn, S., Kreibich, H. (2012): Drivers of flood Blauzone Rheintal. Verordnung der Vorarlberger plan. Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteili- risk in residential areas. Natural Hazards and Landesregierung über die Festlegung von über- gung. Online: https://info.bmlrt.gv.at/dam/ Earth System Sciences 12:1641–1657. https:// örtlichen Freiflächen zum Schutz vor Hochwas- jcr:0bda6510-d105-4aa4-843c-40419e5014a3/ doi.org/10.5194/nhess-12-1641-2012 ser im Rheintal. Bericht für die Landesregierung. RMP2021_Entwurf_barrierefrei_FINAL_online. Fellinger, R. (2020): Revision von Gefahrenzo- Bregenz. pdf, 11.11.2021 nenplänen und ihre Wirkung auf die örtliche Bundesministerium für Land- und Forst- Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Raumplanung. Die Wechselwirkung zwischen wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Tourismus (BMNT) (2019): Eigenvorsorge bei technischen Schutzmaßnahmen, Gefahrenzo- (BMLFUW) (Hrsg.) (2016): Leitfaden Gewäs- Oberflächenwasserabfluss. Ein Leitfaden für Pla- nen und räumlicher Entwicklung sowie der Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
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