Tax News Nr. 01/2020 Februar - Rabel & Partner
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Tax News Nr. 01/2020 Inhalt Februar Das Jahr 2020 nimmt langsam Fahrt auf. Die neue Steuerliche Vorhaben türkis-grüne Regierung wurde angelobt und hat gemäß Regierungs- ein 326 Seiten starkes Regierungsprogramm für die programm 2020 bis 2024 2 Jahre 2020 bis 2024 vorgelegt. Die darin vorgestell- ten Vorhaben im Bereich der Steuern sind teilweise Steuerliche Neuerungen noch sehr allgemein gehalten. Aber auch bei den ab 2020 5 schon sehr konkret formulierten geplanten Ände- rungen fehlen noch Details. Was ändert sich in der Lohnverrechnung 2020? 10 Bei der Regierungsklausur am 29. und 30. Jänner wurden bereits einige konkrete Umsetzungster- Wich geTermine für mine vereinbart. Sie finden den aktuellen Stand zu- Februar und März 14 sammengefasst auf den folgenden Seiten. Höchstgerichtliche Ent- In den vorliegenden Tax News widmen wir uns den scheidungen 15 steuerlichen Neuerungen, die ab 2020 gelten. Wir haben für Sie die wesentlichen Themen ausge- Einladung zum Business- wählt und fokussieren uns dabei auf die in der Pra- frühstück Lohnsteuer-Forum 15 xis wich gen Änderungen, vor allem bei der Lohn- verrechnung. Die beigeschlossene Übersicht über Veranstaltungsrückblick 16 die Sozialversicherungswerte für das Jahr 2020 für Dienstnehmer und Selbstständige wird auch gerne Sozialversicherungswerte während des ganzen Jahres zum raschen Nach- für 2020 17 schlagen immer wieder zur Hand genommen. Ihr Rabel & Partner Team 1
Steuerliche Vorhaben gemäß Regierungsprogramm 2020 bis 2024 Am 7. Jänner 2020 wurde die neue Bundesregie- grundlage soll auf EUR 100.000 angehoben wer- rung der Koali on aus ÖVP und Grünen vom Bun- den, sodass dann ein Gewinnfreibetrag von bis zu despräsidenten angelobt. In ihrem Regierungs- EUR 13.000 ohne Inves onserfordernis geltend programm „Aus Verantwortung für Österreich“ gemacht werden könnte. Umsetzung ab 2022 widmet sich vor allem das Kapitel „Steuerreform & Entlastung“ den geplanten steuerlichen Ände- Absenkung der Körperscha steuer von der- rungen und Neuerungen. Die Ziele der Bundesre- zeit 25 % auf 21 %, wobei die vorangehende Bun- gierung sind dabei einerseits eine Entlastung der desregierung ein Absenken auf 23 % im Jahr 2022 Menschen in Österreich und eine Vereinfachung und auf 21% im Jahr 2023 geplant ha e. Ob dieser des Steuersystems, andererseits auch eine öko- Zeitplan beibehalten wird, bleibt abzuwarten. logisch-soziale „Umsteuerung“, bei der ökologisch nachhal ges Verhalten stärker a rak viert und Befreiung ökologischer bzw. ethischer Inves- ökologisch schädliches Verhalten einer „stärkeren onen von der Kapitalertragsteuer. Kostenwahrheit“ unterworfen werden soll. Analog zur Begüns gung der Beteiligung von In der Regierungsklausur am 29. und 30. Jänner Mitarbeitern an Kapitalanteilen des Unternehmens 2020 wurde angekündigt, dass eine detaillierte soll eine Beteiligung am Gewinn begüns gt wer- Präsenta on der steuerlichen Entlastungsmaßnah- den. Die derzeit bestehende Begüns gung gemäß men und des ersten Schri es der Ökologisierung § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG sieht eine Steuerbefreiung im Sommer 2020 erfolgen soll. Für einzelne Maß- für Vorteile aus einer Mitarbeiterbeteiligung bis zu nahmen wurde die zeitliche Umsetzung konkre - einer Höhe von EUR 3.000 vor. Umsetzung ab 2022 siert. Analog zur bestehenden Regelung für Künstler Im Folgenden sollen die wesentlichen Punkte kurz soll auch für Einnahmen- und Ausgabenrechner dargestellt werden. ein Gewinnrücktrag eingeführt werden. Nach der derzei gen Regel des § 37 Abs 9 EStG werden Ein- kün e aus selbstständiger künstlerischer Tä gkeit Steuerentlastung auf Antrag auf drei Jahre verteilt, sodass nicht der volle Gewinn im Entstehungsjahr versteuert wer- Um das Ziel „Steuerentlastung“ zu erreichen, sind den muss. Dies ist insbesondere bei sporadischen folgende Maßnahmen geplant: oder stark schwankenden selbstständigen Einkünf- ten von Vorteil. Umsetzung ab 2022 Senkung der ersten drei Stufen des Einkom- mensteuertarifs, und zwar von 25 % auf 20 %, 35 % Auch für die Landwirtscha ist eine Reihe von auf 30 % und 42 % auf 40 %. Im Jahr 2021 soll die Maßnahmen, wie z. B. die Erhöhung der Buchfüh- erste Stufe des Einkommensteuertarifs auf 20 % rungsgrenze auf EUR 700.000 oder eine 3-Jahres- gesenkt werden, die Senkung der zwei nächsten Verteilung für Gewinne, geplant. Umsetzung ab Stufen soll 2022 umgesetzt werden. 2021 Ausweitung des Gewinnfreibetrags: Derzeit steht natürlichen Personen gem § 10 Abs 1 Z 3 EStG Ökosoziale Steuerreform bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 30.000 ein Gewinnfreibetrag von bis zu EUR 3.900 ohne Die Bundesregierung strebt eine umfassende öko- Inves onserfordernis zu. Diese Bemessungs- soziale Steuerreform an, die vor allem eine Kos- Tax News 01/2020, Februar 2
tenwahrheit für den Ausstoß von CO2-Emissionen wahrheit dann auch in Sektoren hergestellt wer- schaffen soll, um die Pariser Klimaziele zu errei- den, die derzeit nicht dem europäischen Emission chen und Österreich - mit dem Ziel, spätestens Trading System unterliegen. Dies könnte z. B. durch 2040 klimaneutral zu sein - zum Klimaschutzvorrei- CO2-Bepreisung über bestehende Abgaben oder ter in Europa zu machen. Die ökosoziale Steuerre- ein na onales Emissionshandelssystem erfolgen. form gliedert sich in zwei Schri e: der erste Schri enthält einige punktuelle Maßnahmen, der zweite beinhaltet weitreichendere Ideen, die aber erst Steuerstrukturreform und Services durch eine „Taskforce ökosoziale Steuerreform“ er- arbeitet werden müssen. Die Umsetzung des zwei- Das Thema Strukturreform, mit dem sich in den ten Schri s soll 2022 erfolgen, somit ist mit einer letzten Jahren die meisten Regierungen beschäf- raschen Umsetzung der Maßnahmen des ersten gt haben, dur e natürlich auch in diesem Re- Schri s zu rechnen. gierungsprogramm nicht fehlen. Beabsich gt sind u. a. folgende Maßnahmen: Der erste Schri enthält folgende Maßnahmen: Neukodifizierung des Einkommensteuerge- Vereinheitlichung der Flug cketabgabe auf setzes EUR 12 pro Flug cket ansta der bisher gestaffel- ten Abgabentarife (Kurzstrecke EUR 3,50/Mi el- Vereinfachung der Besteuerung von Perso- strecke EUR 7,50/Langstrecke EUR 17,50). Umset- nengesellscha en und des Feststellungsverfah- zung ab 2021 rens Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe Zusammenlegung der selbständigen Einkünf- (NoVA): Vorgesehen ist eine Erhöhung, Spreizung te mit den Einkün en aus Gewerbebetrieb und Überarbeitung der CO2-Formel ohne Decke- lung. Umsetzung ab 2021 Zusammenführung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff Kampf gegen den Tanktourismus in Österreich; Abzugsfähige Privatausgaben diese Maßnahme ist im Regierungsprogramm noch nicht konkre siert, insbesondere wurde eine Ab- Prüfung einer Anpassung der Grenzbeträge schaffung des Dieselprivilegs im Mineralölsteuer- für die Progressionsstufen auf Basis der Infla on, gesetz, die laut Medienberichten in den Koali ons- um der kalten Progression entgegen zu wirken verhandlungen thema siert wurde, nicht explizit aufgenommen. Umsetzung ab 2021 Einführung eines Rechtsanspruchs auf Durch- führung einer Betriebsprüfung zur verbesserten Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut Planungs- und Rechtssicherheit, soweit es beste- (z. B. durch stärkere Spreizung nach Euroklassen). hende Prü apazitäten zulassen Umsetzung ab 2021 Einführung klarer Regelungen zur Abgrenzung Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs für von Dienst- und Werkverträgen neue Dienstwagen, sodass stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwagen geschaffen werden. Öko- Modernisierung der Bundesagabenordnung logisierung und Erhöhung des Pendlerpauschales. Umsetzung ab 2021 Ausbau der digitalen Services im Bereich der Finanzverwaltung Für den zweiten Schri soll die Task Force konkrete Maßnahmen zur Herstellung der Kostenwahrheit Schaffung der Möglichkeit einer freiwilligen di- für CO2-Emissionen entwickeln. Unter anderem gitalen Übermi lung der Daten des Rechnungswe- sollen zunächst die volkswirtscha lichen Kosten sens an die Finanzverwaltung von Emissionen ermi elt werden und die Kosten- Tax News 01/2020, Februar 3
Rechtssicherheit und Entlastung Prüfung der Entbürokra sierung der Regelung für Selbstständige und KMU zur Einlagenrückzahlung Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohn- von Arbeitszimmern im Wohnungsverband (antei- nebenkosten ohne Leistungsreduk on lig am Gesamtwohnraum); insbesondere die Erfor- dernisse der ausschließlichen beruflichen Nutzung Verkürzung des Vorsteuerberich gungszeit- und Mi elpunkt der Erwerbstä gkeit sollen ver- raums vom 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Miet- einfacht und an die heu ge Arbeitswelt angepasst wohnungen mit Kaufop on werden. Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschrei- Erhöhung der Freigrenze für geringwer ge bungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanie- Wirtscha sgüter auf EUR 1.000 mit dem Ziel, ei- rung unter höchsten ökologischen Aspekten ner weiteren Erhöhung auf EUR 1.500 für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse. Umsetzung ab (Wieder-)Einführung einer Kapitalertragsteu- 2022 erbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten ab einer bes mmten Behal- Modernisierung der Gewinnermi lung, durch tefrist u. a. stärkere Zusammenführung der Steuerbilanz und der UGB Bilanz Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierungen für in- nova ve Start-Ups und KMU mit Obergrenze pro Weitere Einzelmaßnahmen Investment (z. B. EUR 100.000 über 5 Jahre) Erhöhung des Familienbonus von derzeit Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Fa- EUR 1.500 auf EUR 1.750 sowie der Untergrenze milienbeihilfe für Studierende auf EUR 15.000 von EUR 250 auf EUR 350. Umsetzung ab 2022 Prüfung einer Ausweitung der Spendenab- setzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisa- onen Einführung eines Steueranreizmodells für die österreichische Filmproduk on Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Damen- hygienear kel Forcierung umwel reundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern durch steuerliche Be- güns gung von Unterstützungsleistungen Nachhal ge Besteuerung im Bereich der Ta- baksteuer Abschaffung der Mindestkörperscha steuer Als Ansprechpartner stehen Abschaffung der Schaumweinsteuer Ihnen unsere Experten in Graz und Klagenfurt zur Ver- fügung. Tax News 01/2020, Februar 4
Steuerliche Neuerungen ab 2020 Trotz der poli schen Turbu- Neues bei der Einkommensteuer lenzen im vergangenen Jahr und der langandauernden Gespräche zur Bildung einer Anhebung der Grenze für geringwer ge Koali onsregierung nach der Wirtscha sgüter auf EUR 800 Na onalratswahl 2019 wur- den doch eine Reihe von Ge- Mit Wirkung für Wirtscha sjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 be- setzesvorhaben umgesetzt. ginnen, wurde der Grenzbetrag für die Sofortabschreibung von gering- Obwohl wir über die Ände- wer gen Wirtscha sgütern auf EUR 800 erhöht. Ist der Unternehmer rungen laufend berichtet ha- zum Vorsteuerabzug berech gt, ist dieser Grenzbetrag ne o zu verste- ben, finden Sie nachstehend hen. Bei mangelndem Vorsteuerabzug versteht sich der Grenzbetrag einen Überblick über die bru o (inklusive Umsatzsteuer). Im Bereich der Werbungskosten gilt wich gsten Neuerungen, mit der erhöhte Betrag erstmals für die Veranlagung 2020. denen Sie sich ab 2020 befas- sen müssen. Neue pauschale Gewinnermi lung für Kleinunternehmer Die neue pauschale Gewinnermi lung kann von Einnahmen-Ausgaben- Rechnern für Einkün e aus selbständiger Arbeit oder gewerblicher Tä gkeit in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind aber Ge- sellscha er-Geschä sführer, Aufsichtsräte und S ungsvorstände. Voraussetzung ist, dass die Umsätze eines Kalenderjahres aus allen Be- trieben zusammen nicht mehr als EUR 35.000 betragen. Umsätze aus Entnahmen bleiben unberücksich gt. Wenn die Umsätze eines Jahres nicht mehr als EUR 40.000 betragen, kann die Pauschalierung trotz- dem angewandt werden, wenn der Umsatz im Vorjahr die Grenze von EUR 35.000 nicht überschri en hat. Diese Kleinunternehmer können die Betriebsausgaben pauschal mit 45 % bzw. bei Dienstleistungsbetrieben mit 20 % des Ne oumsat- zes ansetzen. Bei gemischten Betrieben ist für die Anwendung des Pauschalsatzes die Tä gkeit maßgeblich, aus der der höhere Umsatz stammt. Daneben können nur mehr Sozialversicherungsbeiträge abge- zogen werden. Der Gewinngrundfreibetrag steht ebenfalls zu. Bei Mitunternehmerscha en sind die Umsätze der Mitunternehmer- scha maßgeblich. Die pauschale Gewinnermi lung kann nur einheit- lich in Anspruch genommen werden. Keiner der Mitunternehmer darf außerhalb der Mitunternehmerscha für einen anderen Betrieb oder für eine Beteiligung an einer anderen Mitunternehmerscha die Pau- schalierung in Anspruch nehmen. Sonderbetriebseinnahmen und Son- derbetriebsausgaben der einzelnen Mitunternehmer sind beim jeweili- gen Mitunternehmer in tatsächlicher Höhe zu berücksich gen. Tax News 01/2020, Februar 5
Wird von der pauschalen Gewinnermi lung frei- Neues bei der Körperscha - willig auf eine andere Form der Gewinnermi lung steuer - Umgründungen übergegangen, kann erst nach Ablauf von drei Jah- ren die pauschale Gewinnermi lung wieder in An- spruch genommen werden. Sondervorschri en für hybride Gestaltungen Die neu geschaffene Sonderbes mmung des Sons ge Neuerungen § 14 KStG regelt, wie sogenannte Steuerdiskre- panzen, die aus einer hybriden Gestaltung resul e- Adap erung der ren, steuerlich wieder zu neutralisieren sind. Steu- Zuschreibungsverpflichtung erdiskrepanzen können sich daraus ergeben, wenn Im Jahresabschluss müssen (auch steuerlich wirk- same) Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der Aufwendungen in einem Staat abzugsfähig ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen sind und die korrespondierenden Erträge in kei- werden, wenn die Gründe, die für eine frühere nem anderen Staat steuerlich erfasst werden außerordentliche Abschreibung ausschlaggebend waren, weggefallen sind. Um zu verhindern, dass die selben Aufwendungen in mehr als einem Zuschreibungen gezielt durch Umgründungen Staat doppelt abzugsfähig sind. vermieden werden, wurde § 6 Z 13 EStG geän- dert, sodass bei Vorliegen einer entsprechenden Eine derar ge Steuerdiskrepanz soll aber nur dann Werterholung steuerlich stets eine Zuschreibung zu steuerlichen Konsequenzen führen, wenn die bis zu den ursprünglichen vor der Umgründung hybride Gestaltung zwischen verbundenen Unter- maßgeblichen Anschaffungskosten vorzunehmen nehmen bzw. in Verbindung mit Betriebsstä en ist. Die Regelung ist erstmals für Zuschreibungen eingesetzt wird oder es liegt eine strukturierte Ge- nach Umgründungen anzuwenden, die nach dem staltung zwischen fremden Unternehmen vor, bei 30. April 2019 beschlossen oder vertraglich unter- der – vereinfacht ausgedrückt – die beteiligten Ge- fer gt wurden. sellscha en am Steuervorteil beteiligt werden. Festlegung der Tä gkeit von Die Steuerdiskrepanz soll in erster Linie dadurch Vertretungsärzten als Freiberufler neutralisiert werden, dass die Aufwendungen im Um alle Zweifel zu besei gen, wurden nun Vertre- Inland nicht abgezogen werden können. tungsärzte (gemäß § 47a Abs 4 Ärztegesetz) in den Katalog der Freiberufler des EStG aufgenommen. Mit dieser Sonderbes mmung, die mit 1. Jänner Diese Tä gkeit soll nach den erläuternden Bemer- 2020 in Kra getreten ist, wird die An -Tax-Avoi- kungen stets eine freiberufliche sein und damit dance-Direc ve (ATAD II) umgesetzt. Die bereits auch keine Pflichtversicherung nach dem ASVG be- jetzt bestehenden Bes mmungen im Körperscha - gründen können. steuerrecht, die bes mmte Gestaltungen bei hyb- riden Finanzinstrumenten durch ein Abzugsverbot Verlängerung der Beibehaltung der Aufwendungen oder eine steuerpflich ge Er- der Zuschreibungsrücklage fassung von Beteiligungserträgen neutralisieren, Die bes mmten Kredi ns tuten eingeräumte bleiben daneben aber bestehen. Möglichkeit, die im Geschä sjahr 2016 aus der Auflösung von Einzelwertberich gungen gebildete Zuschreibungsrücklage fortzuführen, wurde nun- Exporteinbringung von Kapitalanteilen mehr bis zur Veranlagung 2020 erstreckt. Ab der Veranlagung 2021 ist diese Zuschreibungsrücklage Der persönliche Anwendungsbereich für einen jährlich um ein Fün el steuerwirksam aufzulösen. Steueraufschub bei Exporteinbringung von Kapital- anteilen (Anteilstausch) wird auf natürliche Perso- nen und beschränkt Steuerpflich ge erweitert. Als übernehmende Körperscha en können zusätzlich Tax News 01/2020, Februar 6
zu EU-Gesellscha en im EWR ansässige Gesell- Neuerungen bei der Umsatzsteuer scha en fungieren. Diese durch die Judikatur des EuGH ausgelösten Änderungen sind erstmals auf Einbringungen, die nach dem 31. Dezember 2019 Kleinunternehmerregelung beschlossen werden, anzuwenden. Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wurde von bisher EUR 30.000 auf EUR 35.000 erhöht. Digitalsteuergesetz 2020 (DiStG 2020) Damit wurde die nach EU-Recht maximal mög- liche Kleinunternehmergrenze ausgeschöp . Für Onlinewerbeleistungen interna onal tä - Auch für die neue Kleinunternehmergrenze wird ger Onlinewerbeleister im Inland, die nach dem die bisherige Rechtsprechung des VwGH, wonach 31. Dezember 2019 erbracht werden, wird eine sie ohne fik ven Ansatz der darauf en allenden 5 %ige Digitalsteuer vom Entgelt für die Online- Umsatzsteuer zu betrachten ist, weiterhin gelten werbung geschuldet. Onlinewerbeleister sind Un- (siehe auch Rz 995ff UStR). Gleichzei g wurde die ternehmen, die einen weltweiten Umsatz von zu- Grenze, bis zu der Kleinunternehmer von der Ab- mindest EUR 750 Mio und im Inland einen Umsatz gabe einer Umsatzsteuererklärung befreit sind, auf von zumindest EUR 25 Mio aus der Durchführung EUR 35.000 erhöht. von Onlinewerbeleistungen erzielen. Bei mul na - onalen Unternehmensgruppen ist auf den Umsatz der Gruppe abzustellen. Die Steuerschuld entsteht Vorsteuerabzug für E-Bikes mit Ablauf des Monats, in dem die steuerpflich ge Onlinewerbung erbracht wurde. Der Steuerschuld- Für Kra räder mit einem CO2-Emissionswert von ner hat die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 0 Gramm pro Kilometer (z. B. Motorfahrräder, Mo- 15. des zwei olgenden Monats nach Entstehen der torräder mit Beiwagen, Quads, Elektrofahrräder Steuerschuld an das für die Erhebung der Umsatz- und Selbstbalance-Roller mit ausschließlich elek- steuer zuständige Finanzamt abzuführen. trischem oder elektrohydraulischem Antrieb) ist ab 1. Jänner 2020 nun der Vorsteuerabzug möglich. EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) Steuersatz für E-Books Das EU-MPfG wird mit 1. Juli 2020 in Kra tre- ten und enthält eine Pflicht zur Meldung von be- Für elektronische Publika onen im Sinne der An- s mmten grenzüberschreitenden Gestaltungen lage 1 Z 33 UStG, die nicht vollständig oder im an die österreichischen Finanzbehörden, und zwar Wesentlichen aus Video- oder Musikinhalten be- von Gestaltungen, die zumindest zwei EU-Mit- stehen bzw. Werbezwecken dienen, wurde der gliedstaaten oder einen EU-Mitgliedstaat und ein Umsatzsteuersatz auf 10 % gesenkt. Dri land umfassen und auf ein Risiko der Steuer- vermeidung, der Umgehung des gemeinsamen Meldestandard Gesetzes oder der Verhinderung Reihengeschä e der Iden fizierung des wirtscha lichen Eigentü- mers hindeuten (etwa eine intransparente Ke e Für die Beurteilung von Reihengeschä en bzw. Zu- an rechtlichen oder wirtscha lichen Eigentümern, ordnung der bewegten Lieferung ist ab 2020 eine Verrechnungspreisgestaltungen mit „schwer zu EU-weit einheitliche Regelung vorgesehen. Dem- bewertenden immateriellen Vermögenswerten“, nach liegt ein Reihengeschä vor, wenn dieselben zirkuläre Vermögensverschiebungen mithilfe von Gegenstände nacheinander geliefert werden und zwischengeschalteten Unternehmen ohne primäre diese Gegenstände unmi elbar vom ersten Liefe- wirtscha liche Funk on). rer bis zum letzten Abnehmer (Empfänger) in der Reihe befördert oder versandt werden. Für die Frage, wer die Gegenstände versendet oder be- fördert, ist in unionsrechtskonformer Interpreta- Tax News 01/2020, Februar 7
on grundsätzlich darauf abzustellen, auf wessen den, wenn das Versäumnis hinreichend begründet Rechnung die Versendung oder Beförderung pas- und die ZM entsprechend berich gt wird. siert. Beau ragt allerdings ein Unternehmer eine andere Person in der Reihe, die Gegenstände auf Wird die UID erst nachträglich mitgeteilt, ist eine Rechnung des Unternehmers zu befördern oder zu Rechnungsberich gung möglich. Der Erwerber versenden, ist die Beförderung oder Versendung muss dem Lieferanten aber nachweisen, dass er der beau ragten Person zuzuschreiben. zum Zeitpunkt des Erwerbes Unternehmer war. Konsigna onslager Aufzeichnungspflichten für Online- Pla ormen und Marktplätze Das sind Lager, die ein Verkäufer in einem ande- ren Mitgliedstaat unterhält und aus dem Käufer Ab 1. Jänner 2020 wurden bes mmte Aufzeich- bei Bedarf Waren entnehmen. Der Käufer wird nungspflichten für Online-Pla ormen und Markt- erst im Zeitpunkt der Entnahme Eigentümer der plätze (z. B. Amazon und AirBnB), die zwar nicht Waren. Nach bisheriger Rechtslage führte die Ein- selbst Umsätze ausführen, aber Umsätze im Inland lagerung im Konsigna onslager zu einem innerge- unterstützen bzw. vermi eln, eingeführt. Die Auf- meinscha lichen Verbringen durch den Verkäufer zeichnungspflichten wurden mit Verordnung des und die anschließende Entnahme zu einem steuer- BMF im Detail festgelegt und umfassen die für die pflich gen Umsatz in dem Mitgliedstaat, in dem Abgabenerhebung relevanten Informa onen. das Konsigna onslager lag. Seit 1. Jänner 2020 füh- ren die Warenverbringungen in das Konsigna ons- Unterstützt eine Pla orm die Vermietung von lager nicht mehr zu einem innergemeinscha lichen Grundstücken für Wohn- und Campingzwecke Verbringen. Dafür liegt nunmehr bei der Entnahme oder die Beherbergung in eingerichteten Wohn- der Waren aus dem Konsigna onslager eine inner- und Schlafräumen, sind auch die Postadresse des gemeinscha liche Lieferung durch den Verkäufer Grundstücks, die Aufenthalts- bzw Mietdauer und vor. Bes mmte Meldungen und Eintragungen in die Anzahl der Personen, die übernachten bzw. – ein Register sind erforderlich. Außerdem muss die falls nicht erhältlich – die Anzahl und Art der ge- Entnahme aus dem Konsigna onslager innerhalb buchten Be en anzugeben. von 12 Monaten erfolgen, widrigenfalls ein inner- gemeinscha liches Verbringen vorliegt. Gleichzei g mit den Aufzeichnungspflichten wur- de auch eine Ha ung der Online-Pla ormen und Marktplätze für die mit den vermi elten Umsät- Innergemeinscha liche Lieferungen zen einhergehende Umsatzsteuer normiert. Die Ha ung wird schlagend, wenn die Pla orm ihren Ab 1. Jänner 2020 wurden die materiell-rechtlichen Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtungen nicht Voraussetzungen bezüglich Steuerfreiheit von in- oder nicht rechtzei g nachkommt. Die Meldungen nergemeinscha lichen Lieferungen ausgeweitet: der Pla ormen haben über FinanzOnline ent- Für die Steuerbefreiung von innergemeinscha li- weder über ihren Parteienvertreter, über ihren chen Lieferungen soll es neben den bisherigen Vor- eigenen Zugang oder über ein für diese Meldever- aussetzungen zusätzlich notwendig sein, dass dem pflichtungen eigens eingerichtetes Onlineverfah- Lieferer die Umsatzsteuer Iden fika onsnummer ren zu erfolgen. (UID) des Abnehmers, die von einem anderen Mit- gliedstaat erteilt wurde, mitgeteilt wurde und der Lieferer seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Zu- sammenfassenden Meldung (ZM) nachgekommen ist. Wird keine oder nur eine unvollständige oder unrich ge ZM für diese Lieferung abgegeben, ist die innergemeinscha liche Lieferung steuerpflich- g. Die Steuerbefreiung kann aber gewährt wer- Tax News 01/2020, Februar 8
Neuerungen in der Bundes- Änderungen im Finanzstrafgesetz abgabenordnung (BAO) Finanzordnungswidrigkeiten Mit dem Finanz-Organisa onsreformgesetz (FORG) nach dem EU-Meldepflichtgesetz wurde nicht nur ein Bundesgesetz über die Schaf- fung eines Amts für Betrugsbekämpfung (ABBG) Werden die nach dem EU-MPfG vorgeschriebenen normiert, sondern auch weite Teile der BAO geän- Meldungen vorsätzlich überhaupt nicht, nicht voll- dert. Gleichzei g wurde das Abgabenverwaltungs- ständig, nicht fristgerecht oder unrich g ersta et, organisa onsgesetz 2010 außer Kra gesetzt. Alle liegt ab 1. Juli 2020 eine Finanzordnungswidrig- diese Änderungen treten erst mit 1. Juli 2020 in keit vor, die mit Geldstrafe bis zu EUR 50.000 be- Kra . Die wesentlichen Änderungen der BAO sind stra wird. Bei grob fahrlässiger Begehung beträgt dabei folgende: die Höchststrafe EUR 25.000. Eine stra efreiende Selbstanzeige nach § 29 FinStrG ist ausgeschlossen. Als Behörden der Bundesfinanzverwaltung gelten Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. kün ig das BMF, das Finanzamt Österreich, das Fi- nanzamt für Großbetriebe, das Zollamt Österreich, das Amt für Betrugsbekämpfung und den Prüf- Finanzordnungswidrigkeiten für Melde- dienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. pflichtverletzungen von elektronischen Das Finanzamt für Großbetriebe ist für Betriebe Pla ormen, Marktplätzen mit einem Umsatz von mehr als EUR 10 Mio in den letzten zwei Jahresabschlüssen bzw. Steuererklä- Werden die nach § 18 Abs 11 und 12 UStG vorge- rungen zuständig. Daneben werden u. a. Privats f- schriebenen Pflichten zur Führung, Au ewahrung tungen, gemeinnützige S ungen und Fonds sowie oder Übermi lung von Aufzeichnungen vorsätzlich gemeinnützige Bauvereinigungen dem Finanzamt verletzt, wird dies ab 1. Jänner 2020 als Finanz- für Großbetriebe zugeordnet. Ein Finanzamt oder ordnungswidrigkeit mit maximal EUR 50.000 be- auch ein Abgabepflich ger kann eine Übertragung stra . Bei grob fahrlässiger Begehung beträgt die der Zuständigkeit auf ein anderes Finanzamt (z. B. Höchststrafe ebenfalls EUR 25.000. Auch bei dieser vom Finanzamt Österreich an das Finanzamt für Finanzordnungswidrigkeit beträgt die Verjährungs- Großbetriebe) verfügen bzw. beantragen, wenn frist drei Jahre. z. B. wahrscheinlich ist, dass das andere Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt zuständig werden wird. Unter anderem wurde auch die Möglichkeit zur Weiterleitung bes mmter von Online-Pla ormen übermi elter Aufzeichnungen an die Abgabenbe- hörden der Länder und Gemeinden zur Erhebung von Abgaben auf die Näch gungen gesetzlich ge- regelt. Die Buchhaltungsagentur des Bundes wird verpflichtet, Kontrollmi eilungen betreffend Ge- bühren von Sachverständigen dem BMF auf elekt- ronischem Weg zu übermi eln. Auszahlungen, die im Jahr 2019 sta gefunden haben, sind bis zum 30. Juni 2020 dem BMF nachzuliefern. Als Ansprechpartner stehen Ihnen unsere Experten in Graz und Klagenfurt zur Ver- fügung. Tax News 01/2020, Februar 9
Was ändert sich in der Lohnverrechnung 2020? Mit Beginn jeden Jahres tre- Änderungen in der Sozialversicherung ten viele Neuerungen in der Lohnverrechnung oder bei Eine Übersicht über die aktuellen Sozialversicherungswerte finden Sie der Arbeitnehmerveranlagung als ab Seite 17. Hervorzuheben ist, dass ab 1. Jänner 2020 der Zuschlag in Kra . Die folgende Zusam- nach dem IESG von 0,35 % auf 0,20 % gesenkt und der Nachtschwerar- menstellung aller wich gen beitsbeitrag von 3,40 % auf 3,80 % anges egen ist. Änderungen soll Ihnen hel- fen, den Überblick zu bewah- Bei Zusammentreffen einer Pflichtversicherung nach dem ASVG und ren. GSVG/BSVG ist ab 1. Jänner2020 die Differenzvorschreibung von Amts wegen vorzunehmen, wenn vorhersehbar ist, dass die Beitragsgrund- lagen die Höchstbeitragsgrundlagen überschreiten werden. Auch eine allfällige Beitragsrückersta ung wegen Überschreitens der Höchstbei- tragsgrundlagen ist nunmehr von Amts wegen bis zum 30. Juni des Fol- gejahres durchzuführen. Sachbezugswerte für Dienst- wohnungen ab 1. Jänner 2020 Burgen- Salz- Steier- Vorarl- €/m2 land Kärnten NÖ OÖ burg mak Tirol berg Wien ab 2020 5,30 6,80 5,96 6,29 8,03 8,02 7,09 8,92 5,81 bis 2019 5,09 6,53 5,72 6,05 7,71 7,70 6,81 8,57 5,58 Privatnutzung des arbeitgeber- eigenen KFZ oder Fahrrads Bei der Berechnung der Anschaffungskosten von KFZ sind folgende Än- derungen ab 1. Jänner 2020 zu beachten: Bei Vorführkra fahrzeugen, die ein KFZ-Händler seinen Arbeitneh- mern zur privaten Verwendung überlässt, sind die um 15 % (bisher 20 %) erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten zuzüglich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe für die Berechnung des Sachbezugswertes anzusetzen (gilt für Neuzulassungen ab dem 1. Jänner 2020). Kostenbeiträge des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert wie folgt: In der geänderten Sachbezugswerte-Verordnung ist nunmehr (mit Wirkung ab 1. November 2019) eine ausdrückliche Regelung ent- halten, die die bisherige Ansicht der Finanzverwaltung, wonach laufen- de Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vor Berücksich gung der Sach- bezugshöchstbeträge abzuziehen sind, festschreibt. Damit reagiert die Tax News 01/2020, Februar 10
Finanzverwaltung auf eine Entscheidung des BFG, Tari es mmungen die eine für den Steuerpflich gen güns gere Lö- sung vorsah, nämlich dass laufende Kostenbeiträge Der Familienbonus Plus steht einem unbe- des Dienstnehmers auch dann, wenn die Anschaf- schränkt Steuerpflich gen zu, solange für ein fungskosten des PKW EUR 48.000 übersteigen, erst Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Anspruchs- vom höchstmöglichen Sachbezugswert abzuzie- berech gt sind der Familienbeihilfenberech gte hen sind. Gegen die Entscheidung des BFG wurde und der (Ehe-)Partner (sofern die Lebensgemein- Amtsrevision eingebracht. scha mehr als 6 Monate im Jahr besteht). Neu ist, dass die Mindes rist von sechs Monaten nicht gilt, Einmalkostenbeiträge sind wie bisher zuerst von wenn dem (Ehe-)Partner in den restlichen Mona- den tatsächlichen Anschaffungskosten abzuziehen, ten des Kalenderjahres, in denen keine Lebensge- davon ist dann der Sachbezugswert zu berechnen meinscha mehr besteht, der Unterhaltsabsetzbe- (1,5 % oder 2 %) und erst dann ist der Maximalbe- trag zusteht. Dies gilt bereits rückwirkend ab dem trag zu berücksich gen. Kalenderjahr 2019. Für besondere Fälle und bei einer 90 % zu 10 %-Au eilung gibt es ein eigenes Die Einstufung nach den CO2-Emissions-Grenz- Formular L1k-bF. werten bis zum 31. März 2020 und nach den neuen WLTP-Werten ab dem 1. April 2020 sind der unten Zuschläge zu Absetzbeträgen/Nega vsteuer stehenden Tabelle zu entnehmen. Dieser Sach- Ab heuer wird ein Zuschlag zum (erhöhten) Ver- bezugswert gilt für das jeweilige KFZ auch in den kehrsabsetzbetrag von bis zu EUR 300 gewährt. Folgejahren. Die Werte gelten für KFZ, Hybridfahr- Bis zu einem Einkommen von EUR 15.500 im Ka- zeuge und Kra räder und sind im Zulassungsschein lenderjahr wirkt sich der Zuschlag zur Gänze aus. auszuweisen. Für „auslaufende Serien“ bleibt die Bei einem Einkommen zwischen EUR 15.500 und „alte“ NEFZ-Werte Regelung aufrecht. EUR 21.500 wird der Zuschlag gleichmäßig auf null eingeschliffen. Für Pensionisten wird der (erhöhte) Aus ökologischen Erwägungen ist – wie bei Pensionistenabsetzbetrag um EUR 200 erhöht und den Elektroautos - kein Sachbezug anzusetzen, beträgt kün ig EUR 600 bzw. EUR 964. Um Rück- wenn der Arbeitgeber Fahrräder und elektrisch an- forderungen bei mehreren Dienstverhältnissen zu getriebene Kra räder wie Motorfahrrad, Motorrad vermeiden, wird der Zuschlag im Rahmen der Ver- mit Beiwagen, Quad, E-Fahrrad und Selbstbalance- anlagung berücksich gt. Roller zur Privatnutzung zur Verfügung stellt. CO2-Wert zum Zeitpunkt der Erstzulassung EUR max. Sachbezug Fahrzeugtyp nach NEFZ NEU: nach WLTP pm alle PKW und 2% über 118 g/km über 141 g/km EUR 960 Hybridfahrzeuge bei Erstzulassung bis bei Erstzulassung ab 2016: bis 130 g/km 1.4.2020: bis 141 g/km 2017: bis 127 g/km 2021: bis 138 g/km ökologische PKW und 1,5 % 2018: bis 124 g/km 2022: bis 135 g/km EUR 720 Hybridfahrzeuge 2019: bis 121 g/km 2023: bis 132 g/km 31.3.2020: bis 118 g/km 2024: bis 129 g/km 2025: bis 126 g/km 0% Elektroautos 0 g/km 0 g/km EUR 0 0% E-Bikes 0 g/km 0 g/km EUR 0 Tax News 01/2020, Februar 11
Die Rückvergütung von Sozialversicherungsbeiträ- Pendlerrechner gen (SV-Rückersta ung) – o mit dem Schlagwort Zur Berücksich gung des Pendlerpauschales ist die „Nega vsteuer“ bezeichnet – bringt ak ven Arbeit- Vorlage eines Ausdruckes (oder elektronisch) des nehmern 50 % der SV-Beiträge maximal EUR 400 Pendlerrechners (L 34 EDV) erforderlich. Der im oder bei Anspruch auf das Pendlerpauschlage (PP) Pendlerrechner abgefragte Tag muss repräsenta v maximal EUR 500. Dieser Betrag erhöht sich um bis sein und nicht an einem Tag, wo der Dienstnehmer zu EUR 300 bei Vorliegen der Voraussetzungen für grundsätzlich nicht arbeitet (z. B. Wochenende). den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag. Somit können insgesamt bis zu EUR 700 (bzw. EUR 800 mit PP) rückersta et werden. Außergewöhnliche Belastung Für Pensionisten sind 75 % (bisher 50 %) der SV- Begräbniskosten können als außergewöhnli- Beiträge, maximal EUR 300 (bisher EUR 110) zu che Belastung abgesetzt werden. Bundeseinheit- ersta en. lich betragen die Kosten für ein würdiges Begräbnis (inklusive Grabmal) erfahrungsgemäß insgesamt Aufrollung Jahressechstel höchstens EUR 10.000 (bisher EUR 5.000). Dabei Für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezem- sind das Nachlassvermögen, Versicherungsleistun- ber 2019 gilt Folgendes: Werden im laufenden gen und freiwillige Kostenbeiträge des Arbeitge- Kalenderjahr 2020 insgesamt mehr als ein Sechs- bers vorher in Abzug zu bringen. tel der zugeflossenen laufenden Bezüge mit dem festen Steuersatz begüns gt versteuert, muss der Bei der Berücksich gung von Krankheitskosten Arbeitgeber bei Auszahlung des letzten laufenden als außergewöhnliche Belastung ist Folgendes zu Bezuges im Kalenderjahr (Dezember oder im Been- beachten: Aufzahlungen für die Sonderklasse bei digungsmonat) die übersteigenden Beträge durch Krankenhausaufenthalten sollen nur mehr dann Aufrollung nach Tarif versteuern. Ausnahmen be- absetzbar sein, wenn tri ige medizinische Gründe stehen lediglich im Falle einer unterjährigen El- vorliegen. Bei Anspruch eines Behindertenabsetz- ternkarenz. Das BMF hat dazu kürzlich eine um- betrages können Krankheitskosten, welche als un- fassende Info zu Fragen in Zusammenhang mit der mi elbare Folge aus einer Behinderung vorliegen, Berechnung des “Kontrollsechstels“ veröffentlicht. sogar ohne Selbstbehalt berücksich gt werden. Sons ge Neuerungen Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Für beschränkt steuerpflich ge Personen be- steht ein Pflichtveranlagungstatbestand, wenn zu- mindest zwei Dienstverhältnisse vorliegen. Die Steuerbefreiung für Ausgleichszulagen en ällt. Die Steuerbefreiung für geringfügig beschäf- gte Aushilfskrä e ist mit Ende 2019 ausgelaufen. Dr.in Ausländische Arbeitgeber ohne Betriebs- Irina Prinz stä e in Österreich müssen für unbeschränkt irina.prinz@rabelpartner.at steuerpflich ge Dienstnehmer für die von diesen +43 316 3171-350 in Österreich ausgeübte Tä gkeit Lohnsteuer ein- und das gesamte Lohn- behalten und derzeit an das Finanzamt Graz-Stadt verrechnungsteam in abführen. Graz und Klagenfurt. Tax News 01/2020, Februar 12
Nützliche Übersicht von Lohnverrechnungswerten Pendlerpauschale (PP) gilt unverändert kleines Pendlerpauschale großes Pendlerpauschale En ernung jährlich monatlich jährlich monatlich 2 - 20 km en ällt en ällt EUR 372,00 EUR 31,00 20 - 40 km EUR 696,00 EUR 58,00 EUR 1.476,00 EUR 123,00 40 - 60 km EUR 1.356,00 EUR 113,00 EUR 2.568,00 EUR 214,00 über 60 km EUR 2.016,00 EUR 168,00 EUR 3.672,00 EUR 306,00 Pendlereuro: pro Kilometer einfacher Fahrtstrecke bei Anspruch auf Pendlerpauschale: EUR 2,00 Anzahl der Fahrten/Monat zum Arbeitsplatz 4 - 7 Tage 8 - 10 Tage > 11 Tage aliquoter Anspruch auf Pendlerpauschale 1/3 2/3 3/3 Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstauto zur Verfügung gestellt und dessen Privatnutzung als Sachbezug ver- steuert, steht kein Pendlerpauschale zu. Dienstreise Taggeld - Inland Dauer > 3 Stunden bis 12 Stunden aliquot ein Zwöl el EUR 26,40 Näch gungsgeld - Inland pauschal anstelle Beleg für Übernachtung EUR 15,00 Kilometergeld PKW/Kombi Mitbeförderung Motorrad Fahrrad EUR 0,42 EUR 0,05 EUR 0,24 EUR 0,38 Tax News 01/2020, Februar 13
Wich geTermine für Februar und März 15. Februar 2020 Regelung zielt auf die Erfassung von Zahlungen ab, Registrierkassa unabhängig davon, ob an unbeschränkt oder be- schränkt Steuerpflich ge bzw ob eine Freistellung Bis zum 15. Februar 2020 muss der Jahresendbe- durch ein DBA vorliegt. Die Mi eilung kann unter- leg 2019 (= Dezember Monatsbeleg) mi els Beleg- bleiben, wenn die Zahlung an den einzelnen aus- check-App und individuellem Authen fizierungs- ländischen Leistungserbringer EUR 100.000 nicht code geprü werden. Mit Erscheinen des grünen übersteigt, ein Steuerabzug bei beschränkt Steuer- Häkchens ist die Ordnungsmäßigkeit dokumen ert pflich gen erfolgte oder die Zahlung an eine aus- und auf FinanzOnline zu sehen. ländische Körperscha geleistet wurde, die einem zumindest 15 %igen Steuersatz unterliegt. Bei vor- sätzlicher Nichterfüllung droht eine Geldstrafe von 29. Februar 2020 bis zu 10 % des zu meldenden Betrags. Einreichung Jahreslohnze el und weiterer Meldungen für Zahlungen 2019 Meldungen für den Sonder- ausgabenabzug von Spenden, Unternehmer müssen neben den Jahreslohnzet- Kirchen- und Pensionsver- teln 2019 (Formular L 16) für ihre Dienstnehmer sicherungsbeiträgen auch Zahlungen an andere Personen für bes mm- te Leistungen, die außerhalb eines Dienstverhält- Um die automa sche Erfassung als Sonderausgabe nisses gezahlt werden, elektronisch über ELDA in den Steuererklärungen bzw Arbeitnehmerver- (www.elda.at) melden. Die Übermi lung für Groß- anlagungen zu erlangen, sind bis zum 29. Februar arbeitgeber über ÖSTAT (Sta s k Austria) ist ab 2020 Zahlungen des Jahrs 2019 durch die Emp- 2020 nicht mehr möglich. Das sind die Meldungen fängerorganisa on an das Finanzamt zu melden. gem §§ 109 a und b EStG. Dies betri nur Organisa onen mit fester örtlicher Einrichtung im Inland. Spender, die ihre Iden fika- Eine Meldung nach § 109a EStG (z. B. Auf- onsdaten (Vorname und Zuname lt. Meldeze el sichtsräte, S ungsvorstände, Vortragende oder und Geburtsdatum) bei der Einzahlung bekannt Leistungen im Rahmen eines freien Dienstverhält- geben, s mmen grundsätzlich der Datenübermi - nisses) kann unterbleiben, wenn das Gesamtent- lung zu. Auf Basis dieser Iden fika onsdaten muss gelt (inklusive Reisekostenersätze) für ein Kalen- dann von der Spendenorganisa on das verschlüs- derjahr ne o nicht mehr als EUR 900/Person bzw. selte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Personenvereinigung beträgt. Das Entgelt für jede Steuern und Abgaben (vbPK-SA) elektronisch über- einzelne Leistung darf EUR 450 nicht übersteigen. mi elt werden. Mi eilungen bei Auslandszahlungen gemäß § 109b EStG (Formular E 109b) betreffen Zahlun- 31. März 2020 gen ins Ausland für Leistungen aus selbständiger Einreichung der Jahreserklärungen 2019 Arbeit, die im Inland ausgeübt wurden. Weiters für Kommunalsteuer und Dienstgeber- sind Zahlungen bei Vermi lungsleistungen, die abgabe (Wiener U-Bahnsteuer) von unbeschränkt Steuerpflich gen erbracht wer- den oder sich auf das Inland beziehen, sowie bei kaufmännischer und technischer Beratung im In- land (z. B. Konsulententä gkeit) zu melden. Diese Tax News 01/2020, Februar 14
Höchstgerichtliche Entscheidungen Energieabgabenvergütung: VwGH-Ent- befasst, Klarheit über diverse Fragen im Zusam- scheidung zum Thema Energieabgaben- menhang mit der Energieabgabenvergütung und vergütung für Dienstleistungsbetriebe deren Einschränkung auf Produk onsbetriebe zu schaffen. Zuletzt oblag es dem EuGH zu entschei- Durch die Neufassung des § 2 Abs 1 Energieabga- den, ob die Einschränkung des Anspruchs auf die benvergütungsgesetzes (EnAbgVergG) im Rahmen Vergütung von Energieabgaben auf Produk onsbe- des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde die Mög- triebe unionsrechtliche Deckung findet. lichkeit zur Beantragung der Energieabgabenvergü- tung auf Produk onsbetriebe beschränkt. Folglich In seinem Urteil vom 14. November 2019, C-585/17, konnten Dienstleistungsbetriebe keine Energieab- Dilly’s Wellnesshotel, bestä gte der EuGH schließ- gabenvergütung mehr geltend machen. lich, dass die Vorgehensweise des österreichischen Gesetzgebers mit EU-Recht vereinbar ist. Diese Nach Abweisung des Antrags auf Energieabgaben- Entscheidung hat der VwGH in seinem Urteil vom vergütung durch das zuständige Finanzamt erhob 18. Dezember 2019, Ro 2016/15/0041-17 umge- jedoch ein Hotelbetrieb (Dienstleistungsbetrieb) setzt. Demnach steht nach geltender Rechtslage gegen die Abweisung Beschwerde. In den darauf Dienstleistungsbetrieben die Vergütung von Ener- folgenden Jahren waren mehrere Gerichte damit gieabgaben ab Februar 2011 nicht mehr zu. Einladung zum Business- frühstück Lohnsteuer-Forum WANN: 6. März 2020 Neue Gesetze, die Rechtsprechung der Höchstgerichte und Erlässe 8 -10 Uhr des Bundesministeriums für Finanzen führen jedes Jahr zu gravie- WO: Rabel & Partner renden Änderungen bei der Lohnsteuer. Hallerschloßstraße 1 8010 Graz Dr.in Irina Prinz wird Sie über Anmeldungen bi e per neue Gesetze und Veränderungen im Bereich der Lohnsteuer Mail bis spätestens 2. März sowie den neuen Lohnsteuerrichtlinien-Wartungerlass des an events@rabelpartner.at. Bundesministeriums für Finanzen die aktuelle Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sowie des Bundesfinanzgerichts informieren und ausgewählte Beispiele aus der Verwaltungs- und Abrechnungs- praxis präsen eren. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere ExpertenInnen auch für Fragen und persönliche Gespräche zur Verfügung. Tax News 01/2020, Februar 15
Veranstaltungsrückblick Lohnsteuer-Forum 2019 Das „Lohnsteuer-Forum 2019“ in Klagenfurt, wel- ches Rabel & Partner in Koopera on mit der Wirt- scha skammer Kärnten veranstaltete, war ein großar ger Erfolg. Mehr als 100 Teilnehmer informierten sich über Neuerungen zur Lohn- und Gehaltsverrechnung, die von Dr.in Irina Prinz und Mag. Klemens Nenning (BMF, Bundesweiter Fachbereich Lohnsteuer) auch anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis erläu- tert wurden. Im Anschluss stand unser Kärntner Team um Mag. Walter Zenkl für weitere Fragen zur Verfügung. 13. Jahreskonferenz der EACVA Am 5. und 6. Dezeber 2019 fand in Berlin die Jahres- konferenz der EACVA mit über 370 Bewertungs-Pro- fessionals aus 20 Ländern sta . Univ.-Prof. Dr. Klaus Rabel moderierte mehrere Vorträge. MMag. Ale- xander Enzinger hielt Vorträge zu den Themen APV-Verfahren und Debt-Beta bzw. IDW-Praxishin- weis 2/2018 zur Berücksich gung des Verschul- dungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen. ICONS Innova onswe bewerb Am 17. Jänner 2020 traten mehrere Teilneh- mer in 2er-Teams für eine Aufgabenstellung von Rabel & Partner beim Innova onswe bewerb von ICONS, Österreichs größter studen scher Unter- nehmensberatung, an und präsen erten zahlrei- che spannende Ideen zur Automa sierung und Di- gitalisierung im Bereich Unternehmensbewertung. Aus den ausgezeichneten Präsenta onen wurde schlussendlich das Siegerteam ermi elt, das sich über den Gewinn eines Wellness-Wochenendes freuen dur e! Tax News 01/2020, Februar 16
Sozialversicherungswerte für 2020 Dienstnehmer (ASVG) Höchstbeitragsgrundlage in EUR jährlich monatlich täglich laufende Bezüge - 5.370,00 179,00 Sonderzahlungen (1) 10.740,00 . - Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen - 6.265,00 - Geringfügigkeitsgrenze - 460,66 - Dienstgeber- Dienstnehmer- Beitragssätze je Beitragsgruppe gesamt Anteil Anteil Arbeiter/Angestellte Unfallversicherung 1,20 % 1,20 % (3) - Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 % Pensionsversicherung 22,80 % (6) 12,55 % 10,25 % Sons ge (AV- KU, WF, IE) 7,70 % 3,70 % 4,00 % (2) Gesamt 39,35 % 21,23 % 18,12 % BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % - Freie Dienstnehmer Unfallversicherung 1,20 % 1,20 % (3) - Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 % Pensionsversicherung 22,80 % (6) 12,55 % 10,25 % Sons ge (AV- KU, WF, IE) 6,70 % 3,20 % 3,50 % (2) Gesamt 38,35 % 20,73 % 17,62 % BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage 1,53 % 1,53 % - Auflösungsabgabe Letztmalig im - - bei DG-Kündigung/einvernehmlicher Auflösung Jahr 2019 Pensionisten 5,10 % - 5,10 % Krankenversicherung = gesamt bei Überschreiten bei Überschreiten der 1,5-fachen Ge- der Geringfügigkeits- Geringfügig Beschä igte ringfügigkeitsgrenze grenze aus mehreren iHv EUR 690,99 (4) Dienstverhältnissen (5) Arbeiter/Angestellte/Freie Dienstnehmer 17,60 % 14,12 % BV-Beitrag ("Abfer gung neu") 1,53 % - Selbstversicherung (Op ng In) - EUR 65,03 pm Tax News 01/2020, Februar 17
(1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %. (2) Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis EUR 1.733: Null, über EUR 1.733 bis EUR 1.891 €: 1 % und über EUR 1.891 bis EUR 2.049: 2 %. (3) en ällt bei über 60-jährigen Beschä igten (4) UV 1,2 % (en ällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschä igten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 % (5) zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage (6) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr, bei Männern zwischen 65. und 68. Lebensjahr. Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in EUR gesamt Dienstgeber Dienstnehmer Arbeiter/Angestellte monatlich 2.113,09 1.140,05 973,04 jährlich (inklusive Sonderzahlungen) 29.422,17 15.907,00 13.515,17 Freie Dienstnehmer monatlich 2.402,62 1.298,73 1.103,89 jährlich (inklusive Sonderzahlungen) 28.831,44 15.584,76 13.246,68 Sozialversicherungswerte für 2020 Gewerbetreibende/Sons ge Selbständige (GSVG/FSVG) vorläufige und endgül ge vorläufige und endgül ge Mindest- und Höchstbeitrags- Mindnestbeitragsgrundlage Höchstbeitragsgrundlage grundlagen in EUR monatlich jährlich monatlich jährlich Gewerbetreibende Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV (1) 460,66 5.527,92 - - Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV 574,36 6.892,32 6.265,00 75.180,00 ab dem 3. Jahr - KV 460,66 5.527,92 6.265,00 75.180,00 ab dem 3. Jahr - PV 574,36 6.892,32 6.265,00 75.180,00 Sons ge Selbständige mit und ohne andere Einkün e (2) 460,66 5.527,92 6.265,00 75.180,00 Berechnung der vorläufigen monatlichen Einkün e aus versicherungspflich ger Tä gkeit lt. Beitragsgrundlage (bis zum Vorliegen des Steuerbescheid 2017 Steuerbescheides für 2020): + in 2017 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge = Summe x 1,082 (Infla onsbereinigung) : Anzahl der Pflichtversicherungsmonate Tax News 01/2020, Februar 18
Gewerbe- Sons ge Beitragssätze FSVG treibende Selbständige Unfallversicherung pro Monat EUR 10,09 EUR 10,09 EUR 10,09 Krankenversicherung 6,8 % - 6,8 % Pensionsversicherung 18,50 % (3) 20 % (3) 18,50 % (3) Gesamt 25,30 % 20,00 % 25,30 % BV-Betrag (bis Beitragsgrundlage) 1,53 % freiwillig 1,53 % Mindest- und Höchstbeiträge in vorläufige Mindest- vorläufige und endgül ge Absolutbeträgen (inklusive UV) beitragsgrundlage Höchstbeitragsgrundlage in EUR (ohne BV-Beitrag) monatlich jährlich monatlich jährlich Gewerbetreibende Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr (1) 147,67 1.772,04 1.200,44 14.405,28 ab dem 3. Jahr - KV 147,67 1.772,04 1.595,14 19.141,68 Sons ge Selbständige mit und ohne andere Einkün e 126,63 1.519,56 1.595,14 19.141,68 (1) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv EUR 460,66 pm fix, d. h. es erfolgt keine Nachbemessung. (2) Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentä gkeit ausgeübt wird, en ällt seit 2016. (3) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr, bei Männern zwischen 65. und 68. Lebensjahr. Kammerumlage 2 Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Steier- Burgen- Vorarl- Salzburg Tirol NÖ Wien Kärnten OÖ mark land berg 0,37 % 0,42 % 0,39 % 0,41 % 0,38 % 0,38 % 0,39 % 0,37 % 0,34 % Ausgleichstaxe 2020 Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begüns gten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begüns gten Behinderten, der zu beschä igen wäre: 25 bis 99 100 bis 399 ab 400 Dienstnehmer Dienstnehmer Dienstnehmer pm/25 Dienstnehmer EUR 267 EUR 375 EUR 398 Tax News 01/2020, Februar 19
Tax News Diese Tax News wurden mit Sorgfalt erstellt, sind aber allgemein gehalten und können daher nur als erste allgemeine Informa on angesehen werden. Sie sind somit nicht ge- eignet, konkreten Beratungsbedarf abzudecken, sodass Sie die hier enthaltenen Infor- Nr. 01/2020 ma onen nicht verwerten sollten, ohne zusätzlichen professionellen Rat einzuholen. Bi e wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter der Rabel & Partner GmbH, um Februar die hier erörterten Themen unter Bedachtnahme auf Ihre spezifische Beratungssitua- on zu besprechen. Rabel & Partner GmbH, deren Partner, Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter übernehmen keinerlei Ha ung oder Verantwortung für Schäden, die sich aus einem Handeln oder Unterlassen im Vertrauen auf die hier enthaltenen Informa onen oder darauf gestützte Entscheidungen ergeben. Fotos: Marija Kanizaj, Rabel & Partner Rabel & Partner GmbH Rabel Audit Rabel & Partner Rabel & Partner Kärnten GmbH Wirtscha sprüfungs- und Wirtscha sprüfungs- Financial Advisory GmbH Wirtscha sprüfungs- und Steuerberatungsgesellscha gesellscha mbH Universitätsstraße 10 Steuerberatungsgesellscha Hallerschloßstraße 1 Hallerschloßstraße 1 1090 Wien Völkermarkter Ring 1 8010 Graz 8010 Graz 9020 Klagenfurt 20
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