KRANKENTRANSPORT Praxis-Info Neue Fassung August 2020 - www.bptk.de

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KRANKENTRANSPORT Praxis-Info Neue Fassung August 2020 - www.bptk.de
Praxis-Info

KRANKENTRANSPORT
 Neue Fassung August 2020

www.bptk.de
KRANKENTRANSPORT Praxis-Info Neue Fassung August 2020 - www.bptk.de
Impressum

HERAUSGEBER
Bundespsychotherapeutenkammer
Klosterstraße 64
10179 Berlin
Tel.: 030.278 785 – 0
Fax: 030.278 785 – 44           Satz und Layout: PROFORMA GmbH & Co. KG
info@bptk.de                    2. aktualisierte Auflage, August 2020
www.bptk.de                     Neuerungen der Auflage in Kursiv
KRANKENTRANSPORT Praxis-Info Neue Fassung August 2020 - www.bptk.de
Praxis-Info: Krankentransport

Inhaltsverzeichnis

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4

Psychotherapeut*innen können Kranken­fahrten und
Krankentransporte verordnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5

Krankenbeförderung, wenn „zwingend medizinisch notwendig“ . . . . . . . . . .  5

Wahl des Beförderungsmittels  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6

Fahrten zur stationären Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6

   Fallbeispiel 1 – Krankentransport bei Notfalleinweisung
   in ein psychiatrisches Krankenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

   Fallbeispiel 2 – Krankentransport zur geplanten stationären
   Behandlung in einem psychosomatischen Krankenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Fahrten zur ambulanten Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9

   Fallbeispiel 3 – Krankenfahrt zur ambulanten
   psychotherapeutischen Behandlung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Fahrten zu Voruntersuchungen im Krankenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11

Diagnosen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11

Das Verordnungsformular  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                                                                            3
Praxis-Info: Krankentransport

Editorial
Liebe Kolleg*innen,

Psychotherapeut*innen können seit 2017 Krankenfahrten     Dies gilt sowohl für die Einweisung in ein Krankenhaus im
und Krankentransporte sowie Soziotherapie und medizini-   Notfall als auch für die geplante stationäre Krankenhaus-
sche Rehabilitation verordnen und Patient*innen wegen     behandlung. Sie kann aber auch für Patient*innen mit
ihrer psychischen Erkrankung zur stationären Behandlung   Schwerbehinderung Krankenfahrten verordnen, damit sie
in ein Krankenhaus einweisen. Ab September 2020 kön-      Behandlungstermine in der ambulanten Psychotherapie
nen Sie auch Ergotherapie und häusliche psychiatrische    wahrnehmen können.
Krankenpflege verordnen. Damit können Psychothera-
peut*innen die Versorgung von Menschen mit psychi-        Die vorliegende Praxis-Info gibt Ihnen umfassende und
schen Erkrankungen nun umfassender als vorher koordi-     praxisnahe Informationen, was bei einer Verordnung von
nieren.                                                   Krankenfahrten und Krankentransporten zu beachten ist
                                                          und welche Formalitäten hierfür zu erledigen sind.
Mit der neuen Befugnis, Krankentransporte verordnen zu
können, wurde eine langjährige Forderung der Profession   Herzlichst
erfüllt. Die Psychotherapeut*in kann jetzt neben einer
Krankenhauseinweisung auch den Krankentransport ver-
anlassen, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung
erforderlich ist.
                                                          Dietrich Munz

4                                                                                      Bundes Psychotherapeuten Kammer
Praxis-Info: Krankentransport

Psychotherapeut*innen können Kranken­
fahrten und Krankentransporte verordnen
Seit dem 27. Mai 2017 regelt die Krankentransport-Richt-                 und Krankenfahrten. In der Richtlinie wird die mit dem
linie des Gemeinsamen Bundesausschusses die Befugnis                     GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Juli 2015 erteilte
von Psychotherapeut*innen, medizinisch notwendige                        Befugnis für Vertragspsychotherapeut*innen1, Kranken-
Krankentransporte und Krankenfahrten zu veranlassen. Sie                 transporte zu verordnen, in die Praxis umgesetzt.
regelt die Details der Verordnung von Krankentransporten

Krankenbeförderung, wenn „zwingend
medizinisch notwendig“
Die Verordnung eines Krankentransports oder einer Kran-                  Für Fahrten zur ambulanten oder stationären Rehabilita-
kenfahrt setzt voraus, dass die Fahrt zwingend medizi-                   tion kann dagegen keine Verordnung ausgestellt werden,
nisch notwendig ist, damit eine Patient*in eine Leistung                 auch wenn die Kosten der Rehabilitationsbehandlung von
der Krankenkasse erhalten kann.                                          der Krankenkasse getragen werden.

Für Psychotherapeut*innen beschränkt sich diese Befugnis                 Als nicht medizinisch notwendig gelten z. B. Fahrten,
auf psychotherapeutische Leistungen. Sie können Kran-                    um einen Termin abzustimmen oder eine Verordnung
kenfahrten und Krankentransporte verordnen zur stationä-                 abzuholen.
ren Behandlung in einer Klinik oder Fachabteilung für:
                                                                         Als medizinisch notwendig gelten außerdem nur direkte
• Psychiatrie und Psychotherapie,                                        Fahrten vom Aufenthaltsort der Patient*in zum nächst
• Psychosomatik und Psychotherapie oder                                  erreichbaren Krankenhaus oder zur Praxis, in der eine
• Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.                     geeignete Behandlung möglich ist. Hierbei ist die Not-
                                                                         wendigkeit für die Hin- und Rückfahrt jeweils gesondert
Psychotherapeut*innen können aber auch eine Kranken-                     zu prüfen.
fahrt oder einen Krankentransport verordnen:

• zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung.

1
 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Weiteren nur noch von Psychotherapeut*innen gesprochen. Gemeint sind damit immer
„Vertragspsychotherapeut*innen“.

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                                                                         5
Praxis-Info: Krankentransport

Wahl des Beförderungsmittels
Welches Fahrzeug notwendig ist, ist im Einzelfall zu ent-       privaten Fahrzeugen oder mit öffentlichen Verkehrsmit-
scheiden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen,            teln ist keine Verordnung erforderlich.
                                                              • Bei „Krankentransporten“ ist das Fahrzeug, anders
• ob und welche Betreuung beim Transport wegen des              als bei Rettungsfahrten, nicht für den Transport von
    aktuellen Gesundheitszustands erforderlich ist und          Notfällen ausgestattet. Es ist jedoch eine medizinisch-
• wie stark die Patient*in durch ihre Erkrankung oder           fachliche Betreuung möglich oder das Fahrzeug bietet
    Behinderung körperlich (in ihrer Gehfähigkeit) und          eine besondere Ausstattung während der Fahrt. Die
    psychisch eingeschränkt ist.                                fachliche Betreuung leistet dabei qualifiziertes nicht-
                                                                ärztliches Personal.
Außerdem ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.        • „Rettungsfahrten“ können in Notfällen auch von
Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich und psy-     Psychotherapeut*innen verordnet werden. Voraus-
chotherapeutisch verordneten Leistungen kann seit 2017          setzung dafür ist, dass die Patient*in aufgrund ihres
anhand von Vereinbarungen zwischen den Kassenärztli-            Gesundheitszustands mit einem „qualifizierten Ret-
chen Vereinigungen und den Krankenkassen auf Landes-            tungsmittel“ befördert werden muss. Die Verordnung
ebene geprüft werden. Diese Prüfung kann sich auch auf          durch die Psychotherapeut*in setzt weiterhin voraus,
die Verordnung von Krankentransporten beziehen und              dass die Krankenhausbehandlung und die Beförde-
einen Regress nach sich ziehen. Daher sind die Vorgaben         rung mit einem qualifizierten Rettungsmittel wegen
der Krankentransport-Richtlinie stets zu berücksichtigen.       einer psychischen Erkrankung erforderlich ist. Für diese
                                                                Fahrten können Rettungswagen, Notarztwagen oder
Die Richtlinie unterscheidet zwischen Krankenfahrten,           Rettungshubschrauber genutzt werden. Die Fahrten
Krankentransporten und Rettungsfahrten:                         müssen über die regional zuständige Rettungsleitstelle
                                                                (Tel. 112) angefordert werden. Bei medizinischen Not-
• „Krankenfahrten“ können mit Taxis, Mietwagen,                 fällen aufgrund einer somatischen Erkrankung ist die
    privaten Fahrzeugen oder öffentlichen Verkehrsmit-          Rettungsleitstelle zu kontaktieren, ohne dass von der
    teln durchgeführt werden. Eine medizinisch-fachliche        Psychotherapeut*in eine Verordnung für eine Rettungs-
    Betreuung findet während der Krankenfahrt nicht statt       fahrt ausgestellt wird.
    und ist medizinisch nicht erforderlich. Bei Fahrten mit

Fahrten zur stationären Behandlung
Die Fahrt für eine Notfalleinweisung zur stationären Be­­     dar. Notfalleinweisungen finden hier nur in seltenen
handlung bedarf keiner Genehmigung durch die Kranken-         Fällen statt.
kasse. Dies gilt für Krankenfahrten, Krankentransporte und
Rettungsfahrten gleichermaßen. Die Einweisung erfolgt in      Aber auch bei Fahrten zur geplanten Krankenhausbe-
aller Regel in eine stationäre Psychiatrie, und zwar          handlung ist keine vorherige Genehmigung durch die
                                                              Krankenkasse erforderlich. Der verordnete Krankentrans-
• in eine Klinik oder Fachabteilung für Psychiatrie und       port oder die Krankenfahrt zur stationären Krankenhaus-
    Psychotherapie oder                                       behandlung muss stets medizinisch notwendig sein.
• in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho­
    therapie.

In den meisten Krankenhäusern und Fachabteilungen für
Psychosomatik stellt akute Suizidalität oder Fremdgefähr-
dung eine Kontraindikation für die stationäre Aufnahme

6                                                                                           Bundes Psychotherapeuten Kammer
Praxis-Info: Krankentransport

Fallbeispiel 1 – Krankentransport bei Notfalleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus
Eine minderjährige Patientin befindet sich seit mehreren     Einverständnis mit der Patientin und nach telefonischer
Monaten wegen einer schweren depressiven Episode             Rücksprache mit den Eltern eine stationäre Einweisung in
in psychotherapeutischer Behandlung bei einem Kin-           die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hierfür verordnet der
der- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Während sich         Psychotherapeut einen Krankentransport in die zuständige
die Patientin zu Beginn der Behandlung noch von ihren        Abteilung für Kinder- und Jugend­psychiatrie.
Suizidgedanken
distanzieren kann,
werden die Suizid-
gedanken im Verlauf               Musterkrankenkasse
der Behandlung im
Zuge einer krisenhaf-
ten Zuspitzung akuter             Musterfrau, M.                          30.06.2005
und drängender.
Da sie die Suizid-
                                                     1234567
pläne konkretisiert
                                                                                              X
und Absprachen                                       9876543             15.08.2020
nicht mehr möglich
sind, veranlasst der
Psychotherapeut im
                                      X

                                          1 5 0 8 2 0
                                  Kinder- und Jugendpsychiatrie Klinikum XY

                                  X
                                  Psychische Dekompensation
                                  bei F32.2

                                  Begleitperson ist medizinisch erforderlich
       Neues Formular
        gültig seit dem
            1. Juli 2020

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                                                         7
Praxis-Info: Krankentransport

        Fallbeispiel 2 – Krankentransport zur geplanten stationären Behandlung in einem psychosomatischen
        Krankenhaus
        Ein Patient mit einer schweren chronifizierten Zwangsstö-   sind jedoch so stark ausgeprägt, dass es dem Patienten
        rung mit schweren Kontrollzwängen stellt sich in Beglei-    unmöglich ist, allein das Haus zu verlassen. Angesichts
        tung eines Angehörigen in der psychotherapeutischen         der Chronizität und des Schweregrades der Zwangsstö-
        Sprechstunde vor. Es besteht keine akute Suizidalität,      rung ist eine ausreichende ambulante Behandlung der
        die störungsbedingten Einschränkungen in der Mobilität      Erkrankung gegenwärtig nicht möglich. Für eine inten-
                                                                                                    sivpsychotherapeutische
                                                                                                    stationäre Behandlung
Musterkrankenkasse                                                                                  veranlasst der Psycho-
                                                                                                    therapeut eine stationäre
                                                                                                    Einweisung in ein psycho-
Mustermann, M.                             02.05.1990                                               somatisches Krankenhaus
                                                                                                    mit einer Spezialstation
                                                                                                    für Zwangserkrankungen.
                    1234567
                                                                                                    Da sich der Patient ohne
                                                             X                                      Unterstützung nicht in der
                     9876543             15.08.2020
                                                                                                    Lage sieht, die Wohnung
                                                                                                    zu verlassen und die
                                                                                                    Fahrt zum Krankenhaus
    X                                                                                               zurückzulegen, verordnet
                                                                                                    der Psychotherapeut für
                                                                                                    die geplante stationäre
                                                                                                    Behandlung – ergänzend
                                                                                                    zur Krankenhauseinwei-
                                                                                                    sung – einen Kranken-
                                                                                                    transport für die Fahrt
                                                                                                    von der Wohnung des
                                                                                                    Patienten in das Kranken-
                                                                                                    haus. Dazu gehört nicht
                                                                                                    die Verordnung der Rück-
                                                                                                    fahrt. Im Verordnungsfor-
        3 1 0 8 2 0                                                                                 mular gibt der Psychothe-
                                                                                                    rapeut bei Nennung der
Psychosomatisches Krankenhaus XY                                                                    ICD-Diagnose an, dass
                                                                                                    der Patient krankheits-
                                                                                                    bedingt nicht wegefähig
                                                                                                    ist und eine medizinisch-
X                                                                                                   fachliche Betreuung zum
                                                                                                    Verlassen der Wohnung
fehlende Wegefähigkeit
aufgrund chronischer Ängste                                                                         und während des Trans-
                                                                                                    ports benötigt.

Begleitperson medizinisch erforderlich
                                                                                                    Neues Formular
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Praxis-Info: Krankentransport

Fahrten zur ambulanten Psychotherapie
Fahrten zur ambulanten Behandlung können in der Regel      gilt insbesondere für Patient*innen mit vergleichbaren
nicht verordnet werden. Fahrten zur ambulanten psycho-     dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigungen, die aber nicht
therapeutischen Behandlung mit Taxi oder Mietwagen         im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind und bei
können von Psychotherapeut*innen allerdings verordnet      denen zugleich eine Behandlungsdauer von mindestens
werden, wenn die Patient*innen dauerhaft in ihrer Mobi-    6 Monaten erforderlich ist. Dies gilt auch für Patient*innen,
lität eingeschränkt sind und                               die wegen ihres Gesundheitszustands für eine medizi-
                                                           nisch-fachliche Betreuung oder eine fachgerechte Lage-
• über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merk-        rung zwingend einen Krankentransportwagen benötigen.
  zeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  „Bl“ (blind), „H“ (hilflos) verfügen oder                In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen aller-
• einen Pflegebescheid mit Pflegegrad 3, 4 oder 5          dings nur die Kosten, wenn die Krankenfahrt oder der
  vorlegen können.                                         Krankentransport vorher von der Krankenkasse geneh-
                                                           migt worden ist. Hierfür muss die Patient*in die Verord-
Bei „neuen“ Pflegefällen mit Pflegegrad 3, die bis zum     nung rechtzeitig an die Kasse schicken und sich diese
31.12.2016 nicht mindestens in die Pflegestufe 2 einge-    vor der Fahrt genehmigen lassen. Die Patient*in muss
stuft waren, muss zusätzlich wegen dauerhafter kör-        sich selbst um die Genehmigung kümmern, da es sich
perlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung    hierbei rechtlich um einen Antrag der Patient*in handelt.
ihrer Mobilität von mindestens 6 Monaten ein Unterstüt-    Nimmt sie eine Fahrt in Anspruch, bevor diese von der
zungsbedarf bei der Beförderung bestehen, sodass sie       Krankenkasse genehmigt wurde, kann die Krankenkasse
nicht eigenständig zur ambulanten Behandlung fahren        dennoch die Kosten übernehmen. Lehnt die Kranken-
können. Dies kann im Einzelfall die Psychotherapeut*in     kasse jedoch den Antrag ab, werden der Patient*in die
beurteilen. Sie muss dies im Verordnungsformular unter     Kosten für die Krankenfahrt oder den Krankentrans-
4. begründen. In diesen Fällen müssen Patient*innen seit   port nicht erstattet. Dies wird nicht der verordnenden
dem 1. Januar 2019 die Verordnung nicht mehr vorab         Psychotherapeut*in angelastet. Die Patient*innen sind
zur Genehmigung bei ihrer Krankenkasse vorlegen. Die       von der Psychotherapeut*in über den Genehmigungsvor-
Genehmigung der Krankenfahrt gilt in diesen Fällen als     behalt zu informieren.
erteilt. Diese Änderung geht auf das Pflegepersonalstär-
kungsgesetz zurück.                                        Darüber hinaus sind Patient*innen darauf hinzuweisen,
                                                           dass bei der Verordnung von Fahrten eine Zuzahlungs-
Fahrten, die medizinisch notwendig sind, aber diese Kri-   pflicht besteht, die unabhängig von der Art des Fahrzeugs
terien nicht erfüllen, können aber im Einzelfall und auf   10 Prozent der Fahrtkosten – jedoch mindestens 5 Euro
Antrag von den Krankenkassen genehmigt werden. Dies        und höchstens 10 Euro beträgt.

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                                                       9
Praxis-Info: Krankentransport

Fallbeispiel 3 – Krankenfahrt zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung
Eine Patientin mit Anpassungsstörung, die seit mehreren       mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbe-
Jahren an Multipler Sklerose (MS) erkrankt ist, be­fin­det    hinderung). Bei fortbestehender psychotherapeutischer
sich seit ein paar Monaten in ambulanter psychothe-           Behandlungsbedürftigkeit verordnet der Psychotherapeut
rapeutischer Behandlung. Seit dem letzten Schub ihrer         Krankenfahrten für die wöchentlichen psychotherapeuti-
­MS-Erkrankung ist die Patientin so stark in ihrer Gehfä-     schen Termine. Aufgrund der im Schwerbehindertenaus-
higkeit eingeschränkt, dass sie nicht mehr in der Lage ist,   weis eingetragenen Mobilitätseinschränkungen muss die
allein das Haus zu verlassen. Auf Antrag erhält sie nach      Verordnung nicht mehr der Krankenkasse zur Genehmi-
ärztlicher Begutachtung wegen ihrer gesundheitsbeding-        gung vorgelegt werden. Die Genehmigung gilt als erteilt
ten Einschränkungen einen Schwerbehindertenausweis            (Genehmigungsfiktion).

       Musterkrankenkasse

        Musterfrau, M.                           08.03.1970

                           1234567
                                                               X               X
                           9876543             15.08.2020

          X

               3 1 0 8 2 0                 1                              3 0 0 6 2 1

       Psychotherapeutische Praxis Michael Muster, Bad Musterhausen

      X

                                                                                                      Neues Formular
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Praxis-Info: Krankentransport

Fahrten zu Voruntersuchungen im Krankenhaus
Sind vor einer stationären psychotherapeutischen Behand-    Behandlung im Krankenhaus (Fahrten zu einer vor- oder
lung, zum Beispiel in einem psychosomatischen Kranken-      nachstationären Behandlung im Krankenhaus nach § 115a
haus, Voruntersuchungen notwendig, können die Fahrt-        SGB V). Ein Krankentransport oder eine Krankenfahrt kann
kosten von den Krankenkassen auch übernommen wer-           jedoch auch hier nur bei medizinischer Notwendigkeit
den, ohne dass die Verordnung vorher zur Genehmigung        verordnet werden.
vorgelegt wurde. Das Gleiche gilt für eine nachstationäre

Diagnosen
Psychotherapeut*innen dürfen einen Krankentransport         gischen Therapie besteht (gemäß Anlage I Ziffer 19 § 4
oder eine Krankenfahrt grundsätzlich nur für Fahrten zur    der Richtlinie des Ge­meinsamen Bundesausschusses zu
psychotherapeutischen Behandlung verordnen. Dazu            Untersuchungs- u
                                                                           ­ nd Behandlungsmethoden der vertrags-
gehören die Fahrten zur ambulanten Psychotherapie,          ärztlichen Versorgung).
einschließlich der ambulanten neuropsychologischen
Therapie.                                                   Bei anderen Diagnosen aus dem Indikationsspektrum
                                                            des Kapitels V „Psychische und Verhaltensstörungen“
Psychotherapeut*innen können aber auch Fahrten zur          des ICD-10, die eine stationäre Krankenhausbehandlung
stationären Krankenhausbehandlung verordnen, soweit         erforderlich machen, aber nicht zu den Indikationen der
sie nach der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie berech-      Psychotherapie-Richtlinie oder der neuropsychologischen
tigt sind, bei den Patient*innen eine stationäre Kranken-   Therapie gehören, ist die Verordnung mit der behandeln-
hausbehandlung zu verordnen. Dies trifft für alle Diag-     den Ärzt*in abzusprechen. Das heißt, die behandelnde
nosen aus dem Indikationsspektrum zur Anwendung von         Ärzt*in ist vorab zu informieren und die Verordnung ist
Psychotherapie nach § 27 Psychotherapie-Richtlinie zu.      bei Bedarf mit ihr abzustimmen. Dies ist zum Beispiel
Fahrten zur stationä­ren Krankenhausbehandlung können       bei einer drogen­in­dizierten Psychose oder einer akuten
außerdem bei Di­ag­no­sen verordnet werden, bei denen       Alkoholintoxikation der Fall.
eine Indikation für die Anwendung der neuropsycholo-

Das Verordnungsformular
Die Verordnung von Krankentransporten und Krankenfahr-      • Grund der Beförderung (Hauptleistung der Kranken-
ten erfolgt auf dem Vordruck „Verordnung einer Kranken-       kasse), für die der Transport als Nebenleistung erbracht
beförderung“ (Muster 4). In diesem Formular muss die          wird (zum Beispiel ambulante Psychotherapie oder
Psychotherapeut*in angeben:                                   stationäre psychiatrische Behandlung),
                                                            • Behandlungstag oder Behandlungsfrequenz und
• Krankheitsursachen und drittverursachte Gesundheits-        nächste erreichbare, geeignete Behandlungsstätte,
  schäden gemäß § 294a SGB V, insbesondere ob es            • das medizinisch notwendige Transportmittel (Art der
  Anhaltspunkte gibt für:                                     Beförderung).
  • Unfall, Unfallfolgen,
  • Arbeitsunfall, Berufskrankheit,                         Die Verordnung ist der Patient*in auszuhändigen.
  • Versorgungsleiden,
• Angabe, ob es sich um eine Hinfahrt zur Behand-
  lungsstätte oder Rückfahrt von der Behandlungsstätte
  handelt,

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                                                        11
Praxis-Info: Krankentransport

                                                       www.bptk.de
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