Anhang: Tarife 2021 - Psychiatriezentrum Münsingen

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Direktion Finanzen

         Anhang: Tarife 2021
              1. Stationäre Leistungen        (Tarife in CHF pro Pflegetag)

              1.1.   Grundversicherung     (Obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP, TARPSY)

        Die PZM Psychiatriezentrum Münsingen AG verhandelt die Tarife mit den beiden Einkaufsge-
        sellschaften der Krankenkassenverbänden Curafutura (HSK) und Santésuisse (tarifsuisse)
        sowie der Krankenkasse CSS. Die Tarife werden von der Gesundheits-, Sozial- und Integrati-
        onsdirektion (GSI) und Fürsorgedirektion genehmigt oder falls nötig verfügt.

        Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen zur Spitalfinanzierung übernehmen die Kranken-
        versicherer und der Kanton die Kosten für die stationären Spitalleistungen gemeinsam. Die
        Krankenversicherungen übernehmen 45%, der Kanton 55% gemäss Art. 49a KVG.

        tarifsuisse ag
                                                                                                       Baserate
                                                                                                    Total in CHF
          TARPSY                                                                                           714.00

        HSK
                                                                                                       Baserate
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          TARPSY                                                                                         713.00*

        CSS
                                                                                            Baserate
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         TARPSY                                                                               714.00*
        * Arbeitstarif des Kantons, da keine Einigung mit Vertragspartner erzielt werden konnte
1.2.    Unfall-/Militär-/Invalidenversicherung (UV/MV/IV)
Bei durch die UV/MV gedeckten Behandlungen übernimmt die entsprechende Versicherung
100%, bei durch die IV gedeckten Behandlungen werden 20% der Taxe durch den jeweiligen
Wohnkanton übernommen (IVG Art. 14bis).

ZMT/MTK
                                                                                     Baserate
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 UV/MV/IV-Versicherte                                                                    713.00

   1.3.    Selbstzahlende
Als Selbstzahlende gelten Patient*innen, die für die gewünschten resp. die in Anspruch ge-
nommenen Spitalleistungen keine Versicherungsdeckung einer anerkannten schweizerischen
Kranken- oder Unfallversicherung oder eines anderen vom PZM anerkannten Garanten vor-
weisen können.

Selbstzahlende
                                                                                     Baserate
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 TARPSY                                                                                  790.00

   1.4.    Langzeitpatient*innen        (nicht spitalbedürftig)

Die Leistungen für nicht-spitalbedürftige Patient*innen werden gemäss Vorgaben der Pflegefi-
nanzierung entschädigt.

 Pflegestufe                Anteil Kranken-      Anteil Bewoh-                   Kantonsbeitrag
                              versicherung        ner*in in CHF                         in CHF *
                                     in CHF
 1                                      9.60               186.00                           0.00
 2                                     19.20               186.00                           0.00
 3                                     28.80               186.00                           4.10
 4                                     38.40               186.00                          16.85
 5                                     48.00               186.00                          29.60
 6                                     57.60               186.00                          42.40
 7                                     67.20               186.00                          55.15
 8                                     76.80               186.00                          67.90
 9                                     86.40               186.00                          80.65
 10                                    96.00               186.00                          93.45
 11                                   105.60               186.00                         106.20
 12                                   115.20               186.00                         118.95
* Falls bei ausserkantonalen Patient*innen der Beitrag tiefer ist, wird die Differenz dem Pati-
enten oder der Patientin in Rechnung gestellt.
Folgende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt:
    Arztkosten, Medikamente, Mittel und Gegenstände sowie durch den Arzt oder die Ärz-
      tin verordnete Nebenleistungen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Kranken-
      versicherungen. Die Rechnungsstellung für Nichtpflicht-Leistungen erfolgt an die Pati-
      ent*innen und Bewohner*innen.
    Zusätzliche Leistungen für persönliche Bedürfnisse (z. B. Coiffeur, Pediküre usw.) sind
      von den Bewohnenden/Patient*innen separat zu bezahlen.
    Weitere Leistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Massgebend sind die vom Alters- und Behindertenamt festgelegten Kostenobergrenzen 2021.

 Kostenbeteiligung Kanton Bern                                                      in CHF

 Bewohnende/Patient*innen mit Versicherung bei tarifsuisse-                      individuell
 Krankenkasse: individuelle Einstufung des Pflegeaufwandes ge-
 mäss BESA/RAI
 Bewohnende/Patient*innen mit Versicherung bei HSK und Visana:                        55.15
 Pauschale Einstufung gem. BESA / RAI (Pflegestufe 7)

 Selbstzahleranteil Patient*innen                                                   186.00

 Krankenversicherungsbeitrag                                                        in CHF

 tarifsuisse ag                                                                  individuell
 Individuelle Einstufung des Pflegeaufwandes gemäss BESA/RAI. Die
 ärztlichen Leistungen können als ambulante Leistungen gemäss
 TARMED abgerechnet werden
 HSK und Visana                                                                       88.70
 Pauschale Einstufung (Pflegestufe 7) inklusive ärztlicher Leistungen

   1.5.   Halbprivatversicherte
Folgende Zuschlagstaxen werden für Patient*innen der halbprivaten Abteilung pro Pflegetag
verrechnet:

                                       Krankenkassen         Selbstzahler, Krankenkassen
                                               in CHF                ohne Vertrag in CHF
 Leistung                           Gemäss spezifischer                            250.00
 Halb-Privatkategorie                    Vereinbarung

Versicherte der Krankenkasse KPT haben bei einer stationären Behandlung im PZM keinen
Anspruch auf Leistungen der Zusatzversicherung. Zudem schliessen die allgemeinen Ver-
tragsbedingungen praktisch aller Krankenkassen einzelne Behandlungen und Diagnosen von
der Leistungspflicht aus.

Es bestehen keine zusätzlichen Angebote für Privatversicherte. Selbstverständlich kann vom
Halb-Privatangebot profitiert werden. Die PZM Psychiatriezentrum Münsingen AG hat keine
Abklärpflicht, dies ist vor Eintritt Sache der/des Patient*in.
1.6.    Ausserkantonale Vereinbarungen
Grundsätzlich können sich Patient*innen aus allen Kantonen im PZM behandeln lassen. Der
Wohnkanton des/der Patient*in ist jedoch nur zur Übernahme des im Wohnkanton geltenden
Tarifs verpflichtet. Massgebend sind die von den kantonalen Behörden festgesetzten Refe-
renztarife. Sofern der Tarif des PZM über dem Tarif des Wohnkantons liegt, entstehen unge-
deckte Kosten. Für den Tarifanteil des Kantons ist in diesen Fällen eine Kostengutsprache
beim/bei der Kantons*ärztin des Wohnkantons einzuholen.

Liegt der Tarif des Wohnkantons über dem Tarif des PZM, entstehen weder für die Kranken-
versicherung noch für den Wohnkanton Mehrkosten. In diesem Fall ist keine Kostengutspra-
che beim Wohnkanton erforderlich. Das Kostengutspracheverfahren mit den Krankenversi-
cherungen verläuft gleich wie bei Patient*innen mit Wohnsitz im Kanton Bern.

Bitte setzen Sie sich bei Hospitalisationen von ausserkantonalen Patient*innen in jedem Fall
mit dem Leistungs- und Fakturierungsmanagement in Verbindung.

Übersicht kantonale Spitallisten und Spitaltarife
Ambulante Leistungen
                                                                                       in CHF
 TARMED 2021 (provisorischer Tarif)           Taxpunktwert                                -.86
 TARMED UVG/IVG/MVG                           Taxpunktwert                                1.00
 Laborleistungen                              Taxpunktwert                                1.00
 Physiotherapie                               Taxpunktwert                                -.95
 Morgenessen                                                                              5.00
 Mittagessen                                                                             11.20
 Abendessen                                                                               9.50

     2. Tagesklinik
                                                                                       in CHF
 bis 180. Tag, ganzer Tag                                                               190.00
 bis 180. Tag, 4 h                                                                       95.00
 ab 181. Tag, ganzer Tag                                                                 95.00
 ab 181. Tag, 4 h                                                                        47.50

     3. Wohnheim
     3.1.   Wohnheim und Intensivwohngruppe
Dies sind die Tarife für den Aufenthalt von Wohnheimbewohnenden. Ambulant werden die Me-
dikamente und gegebenenfalls Arzt- und Laborleistungen verrechnet.

                                Leistungspreis für Berner    Leistungspreis für Berner vom So-
                                IV-Rentner*innen und         zialdienst, KESB oder POM finan-
                                Selbstzahlende               zierte Klient*innen sowie ausser-
                                Leistungspreis pro Aufent-   kantonale Klient*innen in CHF
                                haltstag in CHF
 Intensivwohngruppe                                 760.75                              737.25
 Münsingen
 Wohnheim Lättacker                                288.95                               257.30

 •    Arztkosten, Medikamente, Laboruntersuchungen, Mittel und Gegenstände sowie durch
      den Arzt oder die Ärztin verordnete Nebenleistungen. Die Rechnungsstellung erfolgt di-
      rekt an die Krankenversicherungen. Die Rechnungsstellung für Nichtpflicht-Leistungen
      erfolgt an den/die Bewohner*in.
 •    Zusätzliche Leistungen für persönliche Bedürfnisse (z. B. Coiffeur, Pediküre usw.) sind
      von den Bewohnenden separat zu bezahlen.
 •    Weitere Leistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
4. Transportkosten und zusätzliche Leistungen
   4.1.    Transportkosten
Transportkosten zu Lasten PZM sind:
    Transport zu ambulanter Behandlung mit psychiatrischem Spektrum. Z.B. MRI zur Ab-
      klärung einer Demenz.
    Verlegungstransport in ein anderes Spital zu einem stationären Aufenthalt

Transportkosten zu Lasten des/der Patient*in sind:
    Transport zu ambulanter Behandlung die keinen Zusammenhang mit dem Akutaufent-
      halt im PZM haben. Z.B. Versorgung einer Schnittverletzung.
    Besichtigungen von Wohnheimen
    Transport auf Wunsch des/der Patient*in
    Transport zu Beschwerden beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht werden die-
      sem verrechnet
    Alle weiteren Transporte die unter «zu Lasten PZM» nicht aufgeführt sind

Es sind die jeweiligen Tarife der Leistungserbringer gültig.
 Pro Kilometer in CHF                          Pro Stunde Wartezeit
 4.50*                                         38.00*
*Weichen die Tarife der Drittanbieter ab, so werden diese weiterverrechnet.

   4.2.    Zusätzliche Leistungen
Die Patient*innen tragen die Kosten für folgende Leistungen:
     Kosten für während des Aufenthaltes im PZM in externen Kliniken und Institutionen
       durchgeführte medizinische Behandlungen, die nicht in Zusammenhang mit dem
       Akutaufenthalt im PZM stehen
     Medikamente, die dem/der Patient*in beim Austritt aus dem Spital mitgegeben werden
       und nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind
     Zahnärztliche Behandlungen
     Telefon, Medien wie TV, Internet usw., private Porti, soweit nicht unentgeltlich angebo-
       tene, weitere private Aufwendungen oder durch besondere Wünsche des/der Pati-
       ent*in bedingte Mehrleistungen
     Leistungen vom Textilmanagement (z.B. Kleiderbeschriftung)
     Auslagen für Begleitung
     Kosten für Leistungen im Todesfall
     Sachbeschädigungen
     Schadenersatz bei Schlüsselverlust

Diese Liste ist nicht abschliessend. Das PZM bietet verschiedene weitere Leistungsangebote
an. Diese Angebote werden dem/der Patient*in zusätzlich in Rechnung gestellt.
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