KRANKENVERSICHERUNG : PRÄMIENVERBILLIGUNG SYNOPTISCHE ÜBERSICHT 2013

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KRANKENVERSICHERUNG : PRÄMIENVERBILLIGUNG

                                                  SYNOPTISCHE ÜBERSICHT 2013

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                           Speichergasse 6 ♦ Haus der Kantone ♦ CH-3000 Bern 7 ♦ + 41 (0) 31 356 20 20 ♦ www.gdk-cds.ch ♦ office@gdk-cds.ch
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                      GDK/CDS                                                                                           Seite 2

         Gesetzliche Grund-      Bemessungsgrundlage /            Variationen der Prämienverbilligung                   Sonderregelung                       Geldfluss               Informationsfluss / Anmel-
                lage                  Berechtigte                                                                                                                                              dung
Kanton
            Inkraftsetzung
                   (I)                       (II)                                   (III)                                      (IV)                              (V)                              (VI)

 ZH      Einführungsgesetz    Bemessungsgrundlage:             Einkommensgrenzen und Höhe der Beiträge           a) Die Prämienverbilligung für      a) Ordentliche Prämien-        Automatische Erfassung und
         zum Krankenversiche- Massgebend sind die am                                                             Jugendliche (18-25), die nicht in   verbilligung: Die Bundes--     Information der Berechtigten,
         rungsgesetz vom 13.  Stichtag 1. Januar des           Diese umfangreichen Informationen entnehme        Ausbildung stehen, entspricht       und Kantonsbeiträge wer-       Antragssystem
         Juni 1999, in Kraft  Vorjahres bekannten defini-      man dem Regierungsratsbeschluss Nr. 1001          grundsätzlich der Prämienverbil-    den an die Sozialversiche-
         seit 1.1.2001, in dertiven Steuerfaktoren, i.e.       vom 26. September 2012,, abrufbar unter           ligung für Kinder.                  rungsanstalt (SVA) zur Aus-
         Fassung vom          steuerbares Gesamt-              http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/rrb.html .                                       zahlung an die Kranken-      Die Gemeinden melden der SVA
         1.10.2007 (in Kraft  einkommen und steuer-            Direkter Link:                                                                        versicherer überwiesen. Die  die Berechtigten aufgrund der
         seit 1.1.2008)       bares Gesamtvermögen             http://data.rrb.zh.ch/appl/rrbzhch.nsf/0/C12574   b) Für Quellensteuerpflichtige      Krankenversicherer schrei-   Steuerfaktoren. Die berechtigten
                              gemäss kantonalen Steu-          C2002FAA1FC1257A7D001F21E6/$file/1001.            werden die unter (III) erwähnten    ben die Prämienverbilligun-  Personen werden von der SVA
                              ern; bei seither veränderten     pdf?OpenElement                                   Einkommensgrenzen vom               gen in zwölf gleichen Teilen mit einer persönlichen Mitteilung
         Verordnung zum       wirtschaftlichen Verhältnis-                                                                                           den Prämienkonti der Be-
         Einführungsgesetz                                                                                       kantonalen Steueramt separat                                     über den Prämienverbilli-
                              sen die aktuellen Steuerfak-                                                       ermittelt.                          rechtigten gut.              gungsanspruch informiert und
         zum Krankenversiche- toren
         rungsgesetz vom 28.                                                                                                                                                      erhalten ein bereits ausgefülltes
         November 2007, in                                                                                                                                                        Antragsformular. Das Antrags-
         Kraft seit 1.1.2008  Berechtigte                                                                        c) BezügerInnen von Ergän-          b) Übernahme der Kranken- formular muss von den Berech-
                              Verheiratete, in unge-                                                             zungsleistungen (EL) oder           kassenprämien der Bezüge- tigten innert 2 Monaten unter-
                              trennter Ehe lebende Steu-                                                         Beihilfen (BH) zur AHV/IV erhal-    rInnen von Zusatzleistungen schrieben an die SVA zurückge-
                              erpflichtige, sowie getrennt                                                       ten die Prämienverbilligung         zur AHV/IV und Sozialhilfe: sandt werden.
         Regierungsratsbe-                                                                                                                           Die Gemeinden zahlen den
         schlüsse vom         lebende, geschiedene,                                                              zusammen mit diesen Leistun-
                              verwitwete oder ledige                                                             gen.                                entsprechenden Betrag
         13.12.2011 und vom                                                                                                                          direkt den Berechtigten aus. Die Höhe der Beiträge und die
         26.09. 2012          Steuerpflichtige, die mit
                              Kindern zusammenleben                                                                                                  Stehen Prämienzahlungen      Berechtigungsgrenzen werden
                              mit einem steuerbaren                                                                                                  aus, können sie die PV-      jährlich in den Medien (Tages-
                                                                                                                 d) Personen, die nach eigenen       Beiträge auch direkt dem
                              Gesamteinkommen von                                                                Berechnungen Anspruch auf                                        presse, Lokalradios) sowie im
                              max. Fr. 47'500 (Erwachse-                                                                                             Versicherer überweisen. Die Amtsblatt veröffentlicht.
                                                                                                                 Prämienverbilligung haben,          Gemeinden rechnen ihre
                              ne) bzw. Fr. 61'000 (Kinder                                                        jedoch nicht erfasst worden
                              und junge Erwachsene in                                                                                                Aufwendungen zu Beginn
                                                                                                                 resp. über ihren Anspruch in-       des darauf folgenden Jah-
                              Ausbildung) ,                                                                      formiert worden sind, und Per-                                   Durchführung der PV:
                                                                                                                                                     res beim Kanton ab.
                                 oder                                                                            sonen, deren wirtschaftliche
                                                                                                                 oder persönliche Verhältnisse                                    Sozialversicherungsanstalt des
                                 alle anderen Steuerpflich-                                                      sich seit dem Stichtag geändert                                  Kantons Zürich, Röntgenstrasse
                                 tigen mit einem steuerbaren                                                     haben, können bei den Ge-                                        17, 8087 Zürich
                                 Gesamteinkommen von                                                             meinden ausserhalb der Frist
                                 max. Fr. 37’200                                                                 einen Antrag auf Prämienverbil-
                                                                                                                 ligung stellen
                                 und
                                                                                                                 e) Die SVA Zürich übernimmt
                                 mit einem steuerbaren                                                           gemäss Art. 64a KVG ausste-
                                 Gesamtvermögen von max.                                                         hende OKP-Prämien und Kos-
                                 Fr. 300‘000' (Verheiratete                                                      tenbeteiligungen, sobald ein
                                 und Alleinerziehende) oder                                                      Verlustschein vorliegt. Diese
                                 Fr. 150‘000 (Alleinstehende                                                     Aufwendungen gehen zulasten
                                 ohne Kinder)                                                                    der gesamthaft für die Prämien-
                                                                                                                 verbilligung zur Verfügung
                                                                                                                 stehenden Beiträge

   IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                        GDK/CDS                                                                                       Seite 3

Kanton     Gesetzliche               Bemessungsgrundlage                   Variationen der Prämienverbilligung               Sonderregelungen                    Geldfluss                 Informationsfluss /
           Grundlage                     / Berechtigte                                                                                                                                         Anmeldung
         Inkraftsetzung
                (I)                            (II)                                            (III)                                  (IV)                           (V)                           (VI)
 BE      Gesetz vom 6.      Berechnungsbasis:                          Höhe der Beiträge in CHF:                           Ledige junge Erwachse-        Die Verbilligungsbeiträge     Die Bezugsberechtigten
         Juni 2000          Reineinkommen + 5% des Reinvermö-          Abstufung nach Einkommensstufe, Alter und           ne (bis 25) werden mit        werden grundsätzlich an die   werden in der Regel von
         betreffend die     gens (gemäss Steuerveranlagung).           Prämienregion                                       der Familie berechnet,        Versicherer ausbezahlt.       Amtes wegen aufgrund der
         Einführung der                                                                                                    sofern sie ein korrigiertes   Ist die Auszahlung der        Steuerdaten durch das Amt
         Bundesgesetze      Bereinigung:                                Erwachsene                                         Reineinkommen von             Beiträge an eine Kasse        für Sozialversicherungen
         über die Kran-     + Beiträge an die 2. Säule, die nicht im    Stufe  Region 1   Region 2  Region 3               unter Fr. 14'000 aufwei-      nicht möglich, werden die     ermittelt. Personen, die nach
         ken- die Unfall-     Nettolohn II berücksichtigt sind.         1        2'400.00  2'100.00  1'920.00              sen.                          Verbilligungsbeiträge quar-   eigenen Berechnungen An-
         und die Militär-   + Beiträge an die Säule 3a                  2           1‘800  1'560.00  1'380.00                                            talsweise an die Versicher-   spruch auf Prämienverbilli-
         versicherung       + Zweitverdienerabzug                       3        1'284.00  1'104.00    984.00              Junge Erwachsene in           ten ausgerichtet.             gung zu haben glauben, und
         (EG KUMV), in      + steuerbefreite Einkünfte                                                                     Ausbildung, die nicht zur                                   nicht über ihren Anspruch
                                                                        4          804.00    684.00    624.00
         der Fassung        + Mitgliederbeiträge und Zuwendungen                                                           Familie zählen, müssen        Bei Bezüger/innen von EL-     benachrichtigt worden sind,
                                                                        5*         240.00    180.00    180.00
         vom                + Auswärtiger Wochenaufenthalt                                                                 einen Antrag stellen,         Leistungen (zur AHV/IV)       können für das laufende
         28.11.2006.        + Liegenschaftsunterhalt wenn grösser                                                          wenn sie eine Prämien-        oder Leistungen der Sozial-   Kalenderjahr Antrag auf
                                                                        Junge Erwachsene (eigenständig)                    verbilligung von 50% der      hilfe wird Verbilligung der   Prämienverbilligung stellen.
                              als 1% des amtlichen Wertes.              Stufe   Region 1     Region 2   Region 3
         In Kraft seit      + negativer Nettoertrag von Beteiligun-                                                        Durchschnittsprämie           Prämien in der Höhe der       Die Bevölkerung wird mittels
         dem 1.1.2008.                                                  1         1'860.00     1'560.00  1'440.00          geltend machen wollen.        maximalen ordentlichen        Presse über die Bestimmun-
                              gen an Erbgemeinschaften und Mitei-
                                                                        2         1'500.00     1'260.00  1'140.00                                        Prämienverbilligung aus       gen betreffend Prämienverbil-
                              gentum
         Kantonale          + nicht berücksichtigte Verlustüber-        3         1'104.00       864.00    804.00          Ledige Erwachsene /           den Mitteln der Prämien-      ligung informiert.
         Krankenversi-        schüsse aus der Vorperiode                4           744.00       564.00    504.00          ledige junge Erwachsene       verbilligung finanziert.
         cherungsver-       - Krankheitskosten                          5*          240.00       180.00    120.00          ohne eigene Kinder mit                                      Zuständige Behörde:
         ordnung vom                                                    Eigenständig und in Ausbildung                     einem korrigierten Rein-      Bezüger/innen von EL-
         25. Oktober        = korrigiertes Reineinkommen                1-4       2'379.60     2'095.80  1'940.40          einkommen von weniger         Leistungen erhalten die       Amt für Sozialversicherungen
         2000 (KKVV),                                                                                                      als Fr. 14'000, an der        Prämienverbilligung mit der   Abteilung Prämienverbilligung
         in der Fassung     - folgende Sozialabzüge:                    Junge Erwachsene (Familienmitglieder)              Quelle besteuerte Perso-      EL monatlich ausgerichtet.    und Obligatorium;
         vom 14. Sep-                                                   Stufe   Region 1   Region 2     Region 3           nen und Personen, die in                                    Forelstrasse 1
         tember 2011.        Verheiratete                   13'000                                                         der letzten Steuererklä-       Bezüger/innen von Sozial-    3072 Ostermundigen
                                                                        1-4       2379.60    2095.80      1940.40
                                                                                                                           rung kein Einkommen           hilfeleistungen, sowie Jun-   Tel. : 0844 800 884
                             Alleinerziehende                6'500      5        1'189.80   1'048.20       970.20
                                                                                                                           ausweisen oder diese             ge Erwachsene in der       Fax. : 031-633-77-01
                             Pro Kind/junge Erwachsene      10'000
         In Kraft seit                                                                                                     nicht eingereicht haben,       Jugendrechtspflege müs-
         dem 1.1.2013.       Alleinstehende                  2'200      Kinder (Familienmitglieder)                        müssen Antrag auf Prä-        sen ihre Prämienrechnung
                                                                        Stufe     Region 1     Region 2      Region 3      mienverbilligung stellen.     der entsprechenden Behör-
                            = massgebendes Einkommen                    1-4         591.00       520.20       480.60                                            de einreichen.
                                                                        5           295.20       260.40       240.00       Besondere Umstände:
                            Anspruch: Einkommensstufen
                                                                                                                           Neubeurteilung des
                            Grenzwerte des massgebenden Ein-           * In der Stufe 5 besteht das Anrecht nur für Ver-   Anspruchs auf Prämien-
                            kommens der einzelnen Verbilligungsstu-    heiratete/Alleinerziehende mit Kindern oder jun-    verbilligung bei erhebli-
                            fen                                        gen Erwachsenen.                                    cher und dauerhafter
                                                                                                                           Veränderung des Ein-
                             Stufe   Grenzbeträge                                                                          kommens oder Verände-
                             1                9'000                                                                        rung der familiären Situa-
                             2               17'000                                                                        tion (Trennung, Schei-
                             3               25'000                                                                        dung oder Tod eines
                             4               35'000                                                                        Ehepartners).
                             5               38'000

                            Anmerkung: Bei Quellenbesteuerten wird

  IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                            GDK/CDS                                                Seite 4

Kanton       Gesetzliche           Bemessungsgrundlage               Variationen der Prämienverbilligung   Sonderregelungen   Geldfluss   Informationsfluss /
             Grundlage                 / Berechtigte                                                                                          Anmeldung
           Inkraftsetzung
                  (I)                          (II)                                  (III)                       (IV)            (V)             (VI)
  BE                        der Anspruch auf der Basis des gleich-
                            wertigen Bruttoeinkommens bestimmt.
Fortset-
 zung

   IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                         GDK/CDS                                                                                     Seite 5

            Gesetzliche         Bemessungsgrundlage / Berechtigte                  Variationen der Prämienverbil-          Sonderregelungen                      Geldfluss                 Informationsfluss /
            Grundlage                                                                          ligung                                                                                          Anmeldung
Kanton    Inkraftsetzung

                 (I)                                (II)                                          (III)                             (IV)                             (V)                            (VI)
 LU      Prämienverbilli-   100% des steuerbaren Einkommens + 10% des              Richtprämie                          Für Quellenbesteuerte           Auszahlungen in der Regel     Automatische Zustellung der
         gungsgesetz vom    steuerbaren Vermögens gemäss kantonalem                                                     werden 75% des Einkom-          bargeldlos in einem Betrag an Anmeldeformulare und Merk-
         24.01.95.          Steuergesetz. Massgebend sind die Verhältnisse         Die vom Regierungsrat festgesetz-    mens, das der Quellen-          die Versicherten.             blätter an alle Perso-
         Letzte Änderung    am 1.1. des die Prämienverbilligung betreffenden       ten regionalen Richtprämien.         steuer zu                                                     nen/Familien, die in den
         vom 25.01.2010.    Jahres.                                                                                     Grunde liegt, berücksichtigt.   Drittauszahlungen möglich,    letzten beiden Jahren einen
                            Massgebend sind die Steuerwerte der letzten            Der Kanton Luzern ist in drei Prä-   Quellensteuerberechtigte        insbesondere an bevor-        Antrag eingereicht haben.
         In Kraft seit      rechtskräftigen Steuerveranlagung gemäss kanto-        mienregionen eingeteilt:             haben Anspruch auf Prämi-       schussende Gemeinwesen,       Allgemeine Information über
         01.10.2012.        nalem Steuergesetz. Liegt die Steuerveranlagung        Richtprämien je Region in Franken    enverbilligung, falls sie am    Dritte oder an Krankenversi-  Medien, Aushänge etc. sowie
                            mehr als drei Jahre zurück, sistiert die Aus-          Erwachsene: 3‘972,3‘696, 3‘540       1.1. des die Prämienverbil-     cherer bei Prämienausstän-    gezielte
                            gleichskasse in der Regel das Verfahren. Liegen        Jugendliche: 3‘552, 3‘324, 3‘156     ligung betreffenden Jahres      den.                          Information durch Gemeinde-
         Prämienver-        genügend zuverlässige Grundlagen vor, kann die         Kinder: 900, 828, 792                im Kanton wohnhaft sind.                                      stellen.
         billigungs-        Ausgleichskasse gestützt darauf die Prämienver-                                                                                                           Letzter Termin für die Antrag-
         verordnung vom     billigung ohne rechtskräftige Steuerveranlagung        Beiträge unter Franken 100 werden    In Konkubinat lebende                                         stellung ist der 30.04.2013.
         12.12.1995.        definitiv festlegen.                                   nicht ausbezahlt.                    Personen werden getrennt
                            Wenn die anrechenbaren Richtprämien höher sind                                              beurteilt.                                                     Wird das Gesuch nach Ablauf
         Letzte Änderung    als 16.50% des oben erwähnten Totalbetrages,                                                                                                               der Frist eingereicht, werden
         vom 16.12.2011.    wird der übersteigende Anteil, bis maximal zum                                              Personen, die Ergänzungs-                                      nur diejenigen Prämien verbil-
                            Betrag der Richtprämie, als Prämienverbilligung                                             leistungen zur AHV/IV                                          ligt, die nach der Gesuchstel-
         In Kraft seit      ausgerichtet.                                                                               beziehen, erhalten die vom                                     lung fällig werden.
         01.01.2013.                                                                                                    Bund festgelegten monatli-
                            Die Eltern oder Elternteile, unter deren Obhut                                              chen Durchschnittsprämien                                      Zentrale Durchführung der
                            Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr leben,                                            je nach Prämienregion voll                                     Prämienverbilligung durch die
                            haben Anspruch auf die Verbilligung der anre-                                               vergütet.                                                      Ausgleichskasse Luzern in
                            chenbaren Prämien der Kinder um die Hälfte,                                                                                                                Zusammenarbeit mit den
                            sofern ihr steuerbares Einkommen 100'000 Fran-                                              Personen, die Sozialhilfe                                      kommunalen AHV-
                            ken nicht übersteigt.                                                                       oder Mutterschaftsbeihilfe                                     Zweigstellen.
                                                                                                                        beziehen, erhalten die vom
                            Die Prämien von jungen Erwachsenen bis zum                                                  Regierungsrat festgesetz-
                            vollendeten 25. Altersjahr werden um die Hälfte                                             ten regionalen Richtprä-
                            verbilligt, sofern diese eine mindestens sechs                                              mien je nach Prämienregi-
                            Monate dauernde Ausbildung absolvieren, welche                                              on voll vergütet.
                            einen Anspruch auf eine Ausbildungszulage ge-
                            mäss dem Bundesgesetz über die Familienzulage
                            vom 24.03.2006 begründet. Bei jungen Erwach-
                            senen in Ausbildung, die bei ihren unterhaltspflich-
                            tigen Eltern wohnen, besteht der Anspruch auf
                            eine hälftige Verbilligung der Prämien zudem nur,
                            wenn das gemeinsame steuerbare Einkommen
                            100'000 Franken nicht übersteigt.

   IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                      GDK/CDS                                                                                         Seite 6

             Gesetzliche                Bemessungsgrundlage / Berechtigte                   Variationen der Prämienver-          Sonderregelungen             Geldfluss                Informationsfluss /
Kanton       Grundlage                                                                                billigung                                                                            Anmeldung
           Inkraftsetzung

                   (I)                                      (II)                                           (III)                          (IV)                    (V)                           (VI)
 UR      Reglement über die     Die Berechnung basiert auf der rechtskräftigen Steuerver-   Richtprämie                         Sozialhilfe und EL-         Bargeldlose        Die Gesundheits-, Sozial- und Um-
         Prämienverbilligung    anlagung 2011 gemäss kantonalem Steuergesetz.                                                   Bezüger erhalten die        Auszahlung         weltdirektion informiert die Bevölke-
         für die Krankenpfle-                                                               Vom Regierungsrat festgelegte       volle Richtprämie vergü-    direkt an die      rung durch öffentliche Bekanntgabe
         ge-Grundversiche-      Das Prämienverbilligungs-Einkommen (PV-Einkommen)           Richtprämien.                       tet.                        Versicherten.      (Amtsblatt) und Zustellung des
         rung vom 26.9.2006     errechnet sich anhand der massgebenden Nettoeinkünfte                                                                       Die Auszahlung     individuell angedruckten Antrags-
         (Stand am 1. Januar    zuzüglich 15 % des steuerbaren Vermögens.                   Erwachsene : Fr. 3170               Für Quellenbe-              an die Kranken-    formulars über die Möglichkeit der
         2010).                                                                             junge Erwachsene (19-25) :          steuerte werden 75%         kassen bleibt      Prämienverbilligung. Personen, die
                                Die massgebenden Nettoeinkünfte entsprechen:                Fr. 2790                            des Einkommens, das         vorbehalten.       kein Antragsformular erhalten ha-
         In Kraft seit          a) dem Zwischentotal der Einkünfte, wobei die Rentenein-    Kinder : Fr. 1000                   der Quellensteuer zu-                          ben, können ein solches bei den
         1.1.2007.              kommen aus beruflicher oder privater Vorsorge zu 100 %                                          grunde liegt, berücksich-   Personen, die      Gemeindeverwaltungen oder bei der
                                angerechnet werden;                                                                             tigt.                       der Quellen-       Gesundheits-, Sozial- und Umweltdi-
         Verordnung zum         b) zuzüglich: Mietwert der eigenen Wohnung, Miet- und       Junge Erwachsene (19-25) in                                     steuer unterlie-   rektion beziehen. Die Bevölkerung
         Bundesgesetz über      Pachtzinseinnahmen und Ertrag aus Wohn-                     Erstausbildung, die bei ihren       Personen mit einer          gen, können die    wird auch mittels Medien und ziel-
         die KV vom             recht/Nutzniessung;                                         unterhaltspflichtigen Eltern woh-   Kurzaufenthaltsbewilli-     Auszahlung auf     gruppenspezifischen Aktionen etc.
         15.11.95.              c) abzüglich: Gebäudeunterhaltskosten, Schuldzinsen,        nen, haben zusammen mit den         gung haben Anspruch         den Zeitpunkt      über die Prämienverbilligung infor-
                                Berufskosten, behinderungsbedingte Kosten und Krank-        Eltern einen gemeinsamen An-        auf Prämienverbilligung     des Erlöschens     miert.
         In Kraft seit          heits- und Unfallkosten. Die Gebäudeunterhaltskosten und    spruch auf Prämienverbilligung.     für die Dauer des Auf-      der Aufenthalts-
         1.1.96.                die Schuldzinsen dürfen zusammen das Total der Einkünfte                                        enthaltes, falls sie vor    bewilligung        Die Gesundheits-, Sozial- und Um-
                                aus Liegenschaften nicht übersteigen.                                                           dem 30. Juni in den         verlangen.         weltdirektion fordert zur fristgerech-
                                                                                            Für Personen, die Ergänzungs-       Kanton Uri einreisen.                          ten Einreichung des Antragsformu-
                                Ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, soweit die    leistungen zur AHV/IV beziehen,                                                    lars auf und macht auf die Rechts-
                                anrechenbaren Prämien 8.75 % des PV-Einkommens              entspricht die Richtprämie der      Im Konkubinat lebende                          folgen im Säumnisfall aufmerksam.
                                übersteigen.                                                vom Bund festgelegten monatli-      Personen werden ge-                            Personen, die Anspruch auf Prämi-
                                                                                            chen Durchschnittsprämie für die    trennt beurteilt.                              enverbilligung erheben, haben das
                                Bis zur Obergrenze des mittleren PV-Einkommens von Fr.      obligatorische Krankenpflegever-                                                   ausgefüllte Formular bis zum
                                100'000 werden die Prämien von Kindern und jungen Er-       sicherung.                          Anerkannte Flüchtlinge                         30.04.2013 bei der Gesundheits-
                                wachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % verbilligt.                                          haben Anrecht auf Prä-                         Sozial- und Umweltdirektion Uri
                                                                                                                                mienverbilligung.                              einzureichen. Fristenverlängerung
                                                                                                                                                                               bis 30.06.2013 möglich.

                                                                                                                                                                               Die Verwaltung und Bearbeitung der
                                                                                                                                                                               Prämienverbilligung erfolgt zentral
                                                                                                                                                                               über die Gesundheits-, Sozial- und
                                                                                                                                                                               Umweltdirektion Uri durch das Amt
                                                                                                                                                                               für Gesundheit. Die zuständigen
                                                                                                                                                                               Verwaltungen der Einwohnerge-
                                                                                                                                                                               meinden (Gemeindeverwaltungen)
                                                                                                                                                                               wirken beim Vollzug der Prämien-
                                                                                                                                                                               verbilligung für die Krankenpflege-
                                                                                                                                                                               grundversicherung mit.

   IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                     GDK/CDS                                                                                      Seite 7

                Gesetzliche Grundlage              Bemessungsgrundlage / Berech-            Variationen der Prämien-        Sonderregelungen             Geldfluss                   Informationsfluss /
Kanton             Inkraftsetzung                             tigte                                verbilligung                                                                          Anmeldung

                            (I)                                     (II)                                 (III)                      (IV)                     (V)                               (VI)
 SZ      Gesetz über die Prämienverbilligung vom   Anrechenbares Einkommen :              Richtprämien                      Sozialhilfe-Bezüger   Die Auszahlung erfolgt      Die Ausgleichskasse stellt den
         6.9.95                                                                                                             erhalten die vollen   direkt an die Versicher-    mutmasslich Berechtigten anfangs
         In Kraft:                                 100 % des bundessteuerpflichtigen      Die Richtprämien entsprechen      Richtprämien vergü-   ten.                        des Jahres ein Gesuchsformular
         Seit 1.1.96                               Reineinkommens + 10 % des Rein-        den Richtprämien gemäss der       tet.                                              zu. Die Nichtzustellung des Formu-
                                                   vermögens.                             jeweils anwendbaren Verord-                             Ausgenommen sind            lars entbindet nicht von der recht-
         Revision per 1.1.2002                                                            nung des EDI über die Durch-     EL-Bezüger erhalten Prämienverbilligungen,         zeitigen Einreichung des Gesu-
         (Volksabstimmung vom:                     Die steuerrechtlich zulässigen Abzüge  schnittsprämien für die Berech-  die volle Richtprämie. die durch die Fürsorge-     ches. Versicherte, welche kein
         2.12.2001)                                für ausserordentlichen Liegenschafts-  nung der EL.                                            behörden beantragt          Formular erhalten, können ein
                                                   unterhalt werden aufgerechnet.                                          Das anrechenbare       werden. In diesen Fällen    solches bei der AHV-Zweigstelle
         Vollzugsverordnung vom 16.1.96                                                      Erwachsene : Fr. 4´020.--     Einkommen von          erfolgt die Auszahlung      ihrer Wohngemeinde beziehen. Es
         In Kraft:                                 Veranlagungsperiode:                      Jugendliche in Ausbildung     Quellenbesteuerten     an die Gemeinden.           ist auch möglich, das Formular per
         Seit 1.1.96                               Letzte rechtskräftige Steuerveranla-      (18-25) :      Fr. 3´660.--   mit Jah-                                           Internet herunter zu laden.
                                                   gung , sofern nicht älter als drei Jahre. Kinder :      Fr. 924.--      resaufenthaltsbewilli-
         KR-Beschluss vom                                                                                                  gung beträgt 80 %      Bestehen Zweifel an der     Das Anmeldeformular muss bis
         19.12.01:                                                                           Die Höhe der Prämienverbilli- des der Quellensteu- zweckmässigen Ver-            spätestens 30.4.2013 eingereicht
         In Kraft:                                 Kein Anspruch besteht, wenn das           gung entspricht der Differenz er zugrunde liegen-    wendung des An-             werden.
         Seit 1.1.02                               anrechenbare Einkommen höher ist          zwischen dem Selbstbehalt von den, auf ein Jahr      spruchs, erfolgt die
                                                   als die Summe von Richtprämie und         11 % und der massgebenden     ausgerechneten         Auszahlung an die           Die Anmeldung 2013 gilt gleichzei-
         Änderung der Vollzugsverordnung vom       den anerkannten Ausgaben gemäss           Richtprämien.                 Bruttolohns und        Krankenkasse.               tig auch für 2014.
         10.12.2002:                               ELG für den allgemeinen Lebensbe-                                       erhöht um den Ver-
         In Kraft:                                 darf und für den Mietzins.                                              mögensanteil.                                      Die Bevölkerung wird durch ver-
         Seit: 1.1.03                                                                                                                             Die Auszahlung erfolgt in   schiedene Medien (Amtsblatt,
                                                   Grenzwerte:                                                             Fahrende, für welche einem Betrag.                 Zeitungen, regionales Radio) re-
         Kantonsratsbeschluss vom 26.11.2003                                                                               die Fürsorgebehörde                                gelmässig über die Möglichkeiten
         In Kraft seit 1.01.2004                   Familie Alleinstehend         Ehepaar                                   ihrer schwyzerischen                               der Prämienverbilligung informiert.
                                                   ohne Kind Fr.36´430.-- Fr.51´855.--                                     Heimatgemeinde ein
         Kantonsratsbeschluss vom 15.12.2004       1 Kind       Fr.49´189.-- Fr.62´814.--                                  Gesuch um Prämien-                                 Der Antrag muss jährlich neu
         In Kraft seit 1.01.2005                   2 Kinder     Fr.60´148.-- Fr.73´773.--                                  verbilligung erstellt,                             gestellt werden.
                                                   3 Kinder     Fr.67´762.-- Fr.81´387.--                                  haben Anspruch auf
         Änderung der Vollzugsverordnung vom       4 Kinder     Fr.75´376.-- Fr.89´001.--                                  die vollen Richtprä-                               Für Sozialhilfeempfänger und
         11.01.2005 in Kraft seit 1.01.2005                                                                                mien, soweit die                                   Fahrende sind die Fürsorgebehör-
                                                   Für den Anspruch auf Verbilligung der                                   Heimatgemeinde die                                 den zur Gesuchsstellung berech-
         Totalrevision 2008:                       Prämien von Kindern und jungen                                          Prämien für die                                    tigt.
                                                   Erwachsenen in Ausbildung gelten                                        obligatorische Kran-
         Gesetz über die Prämienverbilligung in    höhere Grenzwerte.                                                      kenpflegeversiche-                                 Weitere Infos:
         der Krankenpflegeversicherung vom                                                                                 rung übernimmt.
         19.09.2007                                                                                                                                                           Homepage:
                                                                                                                                                                              www.aksz.ch (Ausgleichskasse)
         Kantonsratsbeschluss zum Gesetz über
         die Prämienverbilligung vom 12.12.2007                                                                                                                               www.sz.ch (Gesetzessammlung)

         Vollzugsverordnung zum Gesetz über die
         Prämienverbilligung vom 11.12.2007

         Teilrevision 2013: Einführungsgesetz
         zum Bundesgesetz über die Krankenver-
         sicherung vom 19.07.2007

  IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                          GDK/CDS                                                      Seite 8

                  Gesetzliche Grundlage             Bemessungsgrundlage / Berech-   Variationen der Prämien-   Sonderregelungen   Geldfluss   Informationsfluss /
Kanton               Inkraftsetzung                            tigte                       verbilligung                                           Anmeldung

                             (I)                                     (II)                     (III)                  (IV)            (V)             (VI)
  SZ       Totalrevision 2013: Vollzugsverordnung
Fortset-   zum Einführungsgesetz zum Bundesge-
 zung      setz über die Krankenversicherung vom
           4.12.2012

    IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                         GDK/CDS                                                                                  Seite 9

             Gesetzliche         Bemessungsgrundlage                            Variationen der Prämienverbilligung                     Sonderregelungen          Geldfluss             Informationsfluss
Kanton       Grundlage               Berechtigte                                                                                                                                           Anmeldung
           Inkraftsetzung
                  (I)                        (II)                                                 (III)                                         (IV)                  (V)                       (VI)
  OW     Kantonales Einfüh-   Anspruch auf Prämienverbilli-       Für die Berechnung gilt die kantonale Durchschnittsprämie der Kran-   Bezüger von Ergän-      Nach Erhalt der    Die Anspruchsberechtigten
         rungsgesetz KVG      gung haben Personen, welche         kenpflegegrundversicherung samt Unfalldeckung.                        zungsleistungen zur     Prämien-           werden über die Medien regel-
         vom 28.01.1999 mit   am 1. Januar 2013 ihren pri-        _______________________________________________________               AHV/IV und Sozialhil-   verbilligungs-     mässig (ab April bis Mai) über
         Nachtrag vom         mären steuerrechtlichen Wohn-                                                                             feempfänger erhalten    verfügung          ihren Anspruch orientiert.
         16.12.1999,          sitz oder Aufenthalt im Kanton      a)       Erwachsene          (Alter ab 26 Jahre)                      die vom EDI festge-     erfolgt eine
         26.01.2001,          Obwalden hatten, bei einer vom                                                                            legte kantonale         Reduktion der      Auf die generelle Zustellung
         21.02.2003,          Bund anerkannten Krankenkas-        Jahrgang 1987 und älter      pro Jahr              Fr.    3’792.—     Durchschnittsprämie     Steuer-            von Antragsformularen wird
         18.12.2003,          se obligatorisch krankenversi-                                                                            der Grundver-           rechnung,          verzichtet. Stattdessen werden
         28.01.2005,          chert sind und die wirtschaftli-    b)       Junge Erwachsene (Alter 19 bis 25 Jahre)                     sicherung vollständig   sofern die         alle Berechtigten, welche auf
         26.01.2007,          chen Voraussetzungen erfüllen.                                                                            verbilligt.             Anspruchsbe-       Grund der vorhandenen Steu-
         25.01.2008,                                              Jahrgang 1988 bis 1994       pro Jahr              Fr.    3‘432.—                             rechtigten damit   erdaten ein Anrecht haben, vom
         04.12.2008,          Als Bemessungsgrundlage für                                                                               Quellenbesteuerte       einverstanden      Kanton direkt ermittelt und
         27.01.2011           den Anspruch und die Höhe der       c)       Kinder/Jugendliche (Alter bis 18 Jahre)                      Personen, die in        sind.              erhalten im April 2013 eine
                              Verbilligung gilt das steuerbare                                                                          Obwalden wohnen                            Prämienverbilligungsverfügung
         In Kraft seit:       Einkommen unter Abzug eines         Jahrgang 1995 und jünger      pro Jahr           Fr.        876.—     und arbeiten, haben     Für Bezüger        zugestellt.
         01.01.2011           Betrages von Fr. 1 000.-- pro       _______________________________________________________ Anspruch auf einen                    von EL wird die
                              Person mit Kinderprämien und                                                                              Pro-Rata-Anteil, wenn   Prämien-           Alle übrigen Personen und
                              unter Aufrechnung von Son-          Personen, die gemeinsam besteuert werden, haben einen Gesamtan- sie die wirtschaftli-         verbilligung       Quellenbesteuerte, die einen
         Verordnung über die derabzug und Sozialabzug für         spruch auf Prämienverbilligung.                                       chen Vorausset-         monatlich zu-      Anspruch geltend machen
         Prämienverbilligung die Steuerberechnung, 10 % des                                                                             zungen erfüllen. Das    sammen mit         wollen, können mit Hilfe eines
         in der Krankenversi- steuerbaren Vermögens, Zweit-       Kinder von Eltern mit einem anrechenbaren Einkommen bis zu Fr.        Einkommen ist auf       der Rente direkt   Antragsformulars eine Berech-
         cherung vom          verdienerabzug, Abzug von           50'000.— sowie Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit dem Zusatzblatt             durch die Aus-     tigung auf Prämienverbilligung
         28.01.1999 mit       Renten aus beruflicher Vorsorge     einem anrechenbaren Einkommen bis Fr. 50‘000.-- erhalten mindes-      auszuweisen.            gleichskasse       überprüfen lassen. Die Ge-
         Nachtrag vom         und privater Versicherung,          tens 50 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie vergütet.                                  OW ausgerich-      suchsunterlagen können direkt
         16.12.1999,          allfälliger Liegenschaftsverlust,                                                                         Massgebend sind die     tet.               vom Internet
         27.01.2000,          Schuldzinsenabzug, Abzug für        Lernende und Studierende haben ab Eintritt in die Steuerpflicht einen Monate der Erwerbs-                        (www.obwalden.ch) herunterla-
         28.01.2005,          gemeinnützige Zuwendungen           selbständigen Anspruch auf Prämienverbilligung. Sie erhalten den      tätigkeit und 75 Pro-   Bei Sozial-        den werden.
         02.12.2005,          sowie für Beiträge und Einkaufs-    Beitrag für “Jugendliche“ und ab 1. Januar nach der Mündigkeit        zent des auf ein Jahr   hilfeempfän-
         26.01.2007,          summen an die Säule 3a und          den Beitrag für “Junge Erwachsene“.                                   umgerechneten, der      gern erfolgt die
                                                                                                                                                                             Die ausgefüllten Antragsformu-
         25.01.2008,          Einkaufssummen an die 2.                                                                                  Quellensteuer unter-    Auszahlung anlare sind bis spätestens 31. Mai
         27.01.2011           Säule. Bei Steuerpflichtigen                                                                              liegenden Brutto-       die Einwoh-  2013 einzureichen. Wer die
                              ohne Einzahlung in die 2. Säule                                                                           Erwerbseinkommens.      nergemeinde. Eingabefrist verpasst oder die
         In Kraft seit:       wird die Aufrechnung für Einzah-                                                                                                               notwendigen Unterlagen nicht
         01.01.2012           lungen in die Säule 3a ange-                                                                              Asylsuchende, vor-   In besonderen   fristgerecht einreicht, erhält
                              messen reduziert.                                                                                         läufig Aufgenommene Fällen kann die keine Prämienverbilligung. Der
                                                                                                                                        und Schutzbedürftige Auszahlung an Beweis der rechtzeitigen Zustel-
                              Massgebend ist die letzte defini-                                                                         bei denen der Bund   den zuständi-   lung obliegt bei der antrag-
                              tive und rechtskräftige Steuer-                                                                           die Krankenkassen-   gen Versicherer stellenden Person.
                              veranlagung zum Zeitpunkt der                                                                             prämie übernimmt,    erfolgen.
                              Verfügung über die Prämien-                                                                               haben keinen An-                     Sonderfälle und eingehende
                              verbilligung.                                                                                             spruch auf Prämien-  Beträge unter   Antragsformulare werden im
                                                                                                                                        verbilligung.        Fr. 100.-- wer- Verlaufe des Jahres verarbeitet.
                              Die Prämien werden nur dann                                                                                                    den nicht aus-  Mit der Zustellung eines Verfü-
                              verbilligt, wenn diese höher sind                                                                                              bezahlt.        gungsentscheides an die An-
                              als der gesetzlich festgelegte                                                                                                                 spruchsberechtigten wird die
                              Selbstbehalt. Bis Fr. 35'000.-                                                                                                                 definitive Höhe des

   IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                          GDK/CDS                                                      Seite 10

                Gesetzliche       Bemessungsgrundlage                 Variationen der Prämienverbilligung   Sonderregelungen   Geldfluss        Informationsfluss
Kanton          Grundlage             Berechtigte                                                                                                  Anmeldung
              Inkraftsetzung
                     (I)                      (II)                                   (III)                        (IV)            (V)                   (VI)
   OW
Fortsetzung                    gilt ein Selbstbehalt von 11,5                                                                              Prämienverbilligungsanspru-
                               Prozent des anrechenbaren                                                                                   ches bekanntgegeben.
                               Einkommens, danach steigt er
                               für jede weiteren Fr. 100.-- um
                               0,01 Prozent.

     IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                     GDK/CDS                                                                                        Seite 11

             Gesetzliche       Bemessungsgrundlage /       Variationen der Prämienverbilli-            Sonderregelungen                        Geldfluss                          Informationsfluss /
             Grundlage              Berechtigte                         gung                                                                                                          Anmeldung
Kanton
           Inkraftsetzung

                   (I)                    (II)                              (III)                               (IV)                              (V)                                      (VI)
 NW      Einführungsgesetz     100% des Reineinkom-        Richtprämie                             Für Quellensteuerpflichtige        Einmal jährlich bargeldlos an   Die Ausgleichskasse stellt denjenigen Perso-
         zum Bundesgesetz      mens (Code 330 der kanto-                                           gelten 80% des steuerbaren         die Versicherten auf ein von    nen eine Meldung zu, die aufgrund der Steu-
         über die Kranken-     nalen Veranlagungsverfü-    EL-Bezüger Fr. 3’612 für Erwachse-      Einkommens als Berech-             ihnen selbst gewähltes Konto.   erwerte ein Anrecht auf Prämienverbilligung
         versicherung (Kran-   gung (2011)) plus 3% des    ne                                      nungsbasis.                        Krankenkassen und Sozial-       haben. Die informierten Personen müssen
         kenversiche-          Reinvermögens (Code 470)    Fr. 3’264 für junge Erwachsene                                             behörden können Drittaus-       jedoch noch eine Anmeldung einreichen.
         rungsgesetz) vom                                  Fr. 828 für Kinder                      EL- und Sozialhilfebezüger         zahlungen beantragen.           Auch Personen, die keine Meldung erhalten
         25.10.2006.                                                                               erhalten im Rahmen der in                                          haben, können ein Gesuch um Prämienverbil-
                               Prämienverbilligung =
         (NG 742.1)                                                                                (III) erwähnten Ansätze die                                        ligung einreichen. Letzter Termin für Prämi-
                               ∑ Richtprämien              Übrige Personen (inkl. Sozialhilfe):    Prämie voll vergütet.                                              enverbilligung 2013 ist der 31.12.2013. Die
         In Kraft seit :       (8% Reineinkommen + 3%      Fr. 3‘072 für Erwachsene                                                                                   Bevölkerung wird durch die Medien (Zeitun-
         01.01.2007.           Reinvermögen)               (Jahrgang 1987 und älter)               Haushalte, die die SKOS-                                           gen) und von den Gemeinden über die Prä-
                                                                                                   Kriterien erfüllen und ohne                                        mienverbilligung informiert. Via Gratisanzei-
                                                           Fr. 2‘832 für junge Erwachsene          Prämienverbilligung sozialhil-                                     ger erhalten alle Haushaltungen eine Kurzin-
                                                           (Jahrgang 1988 – 1994)                  febedürftig wären, wird die                                        formation.
                                                                                                   Richtprämie zu 100% verbil-                                        Aus dem Ausland zuziehende Personen
                                                           Fr. 744 für Kinder                      ligt. Ein Abgleiten in die                                         haben das Gesuch innert 3 Monaten seit der
                                                           (Jahrgang 1995 und jünger)              Sozialhilfe soll hiermit verhin-                                   Einreise einzureichen. Nach Ablauf der Frist
                                                                                                   dert werden. Die Antragstel-                                       verwirkt der Anspruch auf Prämienverbilli-
                                                                                                   lung wird von den Gemeinden                                        gung. Quellensteuerberechtigte werden über
                                                           Alle Kinder erhalten mindestens die     übernommen.                                                        Ausländerberatungsstellen und durch die
                                                           halbe Richtprämie d.h. 372.00 Fran-                                                                        Arbeitgeber über ihren Anspruch informiert.
                                                           ken pro Jahr, sofern die Eltern einen
                                                           massgebenden Steuerwert (Reinein-
                                                           kommen plus 3% Prozent des Rein-
                                                                                                                                                                      Zentrale Organisation durch die kantonale
                                                           vermögens) von weniger als 150'000
                                                                                                                                                                      Ausgleichskasse.
                                                           Franken haben.

                                                           Alle jungen Erwachsenen in Ausbil-                                                                         Entscheid erhalten die Antragssteller bis
                                                           dung erhalten ebenfalls mindestens                                                                         Ende Jahr.
                                                           die halbe Richtprämie, d.h. 1’416
                                                           Franken pro Jahr. Übersteigt das
                                                           Reineinkommen den Betrag von Fr.
                                                           28‘080.00 entfällt die Berechtigung.

   IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                          GDK/CDS                                                                                      Seite 12

           Gesetzliche         Bemessungsgrundlage / Be-             Variationen der Prämienverbil-         Sonderregelungen                       Geldfluss                          Informationsfluss /
Kanton     Grundlage                  rechtigte                                  ligung                                                                                                   Anmeldung

          Inkraftsetzung

                 (I)                          (II)                                  (III)                            (IV)                              (V)                                     (VI)
 GL      Einführungsgesetz    Anrechenbares Einkommen:               Richtprämien                         EL- und Sozialhilfebezü-     Die Prämienverbilligung wird Ende     Die Bevölkerung und damit auch sämtli-
         zum Bundesge-                                                                                    ger erhalten die Richtprä-   Juni resp. August bargeldlos direkt   che potentiellen Anspruchsberechtigten
         setz über die        Bruttoeinkommen                        Erwachsene : Fr. 4’044.--            mie voll vergütet.           an die Krankenversicherer an eine     werden einerseits über die Medien, im
         Krankenversiche-     (Codes 215+187/188/189 der             Junge Erwachsene:                                                 schweizerische Zahladresse            Amtsblatt Ende des Vor- und anfangs
         rung vom             Steuererklärung)                       Fr. 3’612.--                         Quellenbesteuerte erhal-     ausbezahlt.                           des laufenden Jahres über das Antrags-
         7.5.2006 (EG         + 10% des steuerbaren Vermö-           Kinder bis zum zurückgelegten 18     ten Prämienverbilligung,                                           verfahren zur Anspruchsermittlung IPV
         KVG, GS VIII         gens (Code 480)                        Altersjahr: Fr. 912.--               falls sie am 1.1. des Jah-   Für Sozialhilfebezüger wird die       informiert.
         D/21/1).             + Liegenschaftsunterhalt (Code                                              res im Kanton wohnhaft       Prämienverbilligung dem kantona-      Merkblatt und Antragsformular werden
                              187/188/189)                           Alle Jugendliche gelten ab dem       sind.                        len Sozialamt ausbezahlt.             an alle Haushaltungen versandt (Ende
         In Kraft:            - Eigenmietwert (180/192)              vollendeten 18. Lebensjahr als                                                                          des Vorjahres für das kommende An-
         Seit 1.1.08          - Kinderabzug (Fr. 5‘000 / Kind)       selbständige Steuersubjekte. Sie     Der Anspruch von Perso-      Für Bezüger von Ergänzungsleis-       spruchsjahr). Dieselben Dokumente sind
                              - Alimentenabzüge (Code                haben einen eigenen Anspruch         nen, die der Quellenbe-      tungen wird der Pauschalbetrag        auch downloadbar (www.gl.ch / Online
         Verordnung über      254/255)                               auf Prämienverbilligung falls,       steuerung unterliegen,       zur Deckung der obligatorischen       Schalter) und telefonisch bestellbar.
         die individuelle                                            •   sie sich nicht mehr in           wird aufgrund der quellen-   Krankenpflegeversicherung bar-
         Prämienverbilli-     Veranlagung:                               Erstausbildung befinden.         steuerpflichtigen Brutto-    geldlos direkt an die Krankenver-
         gung vom             Stichtag 1. Januar,                                                         einkünfte in dem für die     sicherer an eine schweizerische       Prämienverbilligung wird nur noch auf
         6.9.2011 (Verord-    rechtskräftige Steuerveranlagung       •   sie sich in Erstausbildung       Prämienverbilligung mas-     Zahladresse ausbezahlt.               Antrag hin ausgerichtet.
         nung IPV, GS VIII    2011                                       befinden und ihren Unterhalt     sgebenden Jahr ermittelt.
         D/21/2).                                                        zur Hauptsache selbst be-        EG KVG Art. 23
                                                                         streiten.
         Beschluss über       Selbstbehalte                                                               Bei erheblicher Verände-
         die Selbstbehalte                                           Der IPV-Anteil von Kindern und       rung (+/- 30%) der wirt-
         bei der Prämien-     SHE                       0%           Jugendlichen in Erstausbildung       schaftlichen Leistungsfä-
         verbilligung vom     EL-B                      0%           wird auf die halbe Richtprämie       higkeit
         8.12.2004 (GS VIII   AE       bis 40‘000       9%           erhöht, sofern das AE den Grenz-     - zugunsten des Versi-
         D/21/1).             AE       bis 50‘000      10%           betrag von Fr. 50'000.00 bei Ein-    cherten kann die Steuer-
                              AE       bis 60‘000      11%           zelpersonen bzw. Fr. 60'000.00       verwaltung den IPV-
         Beschluss über       AE       bis 70‘000      12%           bei Ehepaaren nicht überschreitet.   Anspruch aufgrund der
         den Vermö-           AE       bis 80‘000      13%                                                aktuellsten Einkommens-
         gensanteil am        AE       über 80‘000     14%                                                verhält-nisse berechnen.
         anrechenbaren                                                                                    - zulasten des Versi-
         Einkommen für        SHE Sozialhilfeempfänger                                                    cherten im Vergleich zum
         die Berechnung       EL-B Ergänzungsleistungs-                                                   ordentlicherweise anre-
         der individuellen        Bezüger                                                                 chenbaren Ein-kommen
         Prämienverbilli-     AE Anrechenbares Einkommen                                                  kann auf Antrag nach
         gung vom                                                                                         spätestens 30 Tagen seit
         28.5.2005 (GS VIII   Kriterien für den Anspruch                                                  Zustellung der dem Aus-
         D/21/5)              Die massgebenden Richtprämien                                               zahlungsjahr vorangehen-
                              (gem. Art. 14 EG KVG) werden                                                den definitiven Steuer-
                              Verbilligt, soweit sie einen Selbst-                                        veranlagung auf deren
                              Behalt in Form eines prozentualen                                           Steuerdaten abgestellt
                              Anteils am anrechenbaren Ein-                                               werden. Die Nachzahlung
                              Kommen übersteigen.                                                         erfolgt mit dem
                              Einen Gesamtanspruch haben                                                  nächsten Rechnungslauf.

   IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                  GDK/CDS                                                Seite 13

            Gesetzliche       Bemessungsgrundlage / Be-           Variationen der Prämienverbil-     Sonderregelungen           Geldfluss   Informationsfluss /
Kanton      Grundlage                rechtigte                                ligung                                                            Anmeldung

           Inkraftsetzung

                 (I)                        (II)                               (III)                          (IV)                 (V)             (VI)
  GL                         -   Personen, die gemeinsam                                           Bei Zuzug aus dem Aus-
Fortset-                         besteuert werden                                                  land während des Aus-
 zung                        -   Kinder und junge Erwachse-                                        zahlungsjahres, Heirat,
                                 ne in einer Erstausbildung                                        gerichtlicher Trennung,
                                 mit ihren Eltern, sofern deren                                    Scheidung oder Tod eines
                                 Unterhalt zur Hauptsache                                          Ehegatten kann innert 30
                                 durch die Eltern bestritten                                       Tagen nach Erhalt der
                                 wird (spez. Fragebogen).                                          definitiven Steuerveranla-
                                                                                                   gung des Ereignisjahres
                                                                                                   Antrag gestellt werden.

    IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                           GDK/CDS                                                                                    Seite 14

          Gesetzliche                 Bemessungsgrundlage / Berechtigte                         Fixprämien        Sonderregelungen                       Geldfluss                        Informationsfluss /
          Grundlage                                                                                                                                                                           Anmeldung
Kanton    Inkraftset-
             zung

                (I)                                      (II)                                       (III)                  (IV)                              (V)                                   (VI)
 ZG      Gesetz betref-     Reineinkommen                                                    Richtprämien      Für die Berechnung des        Normalerweise werden die Prämi-        Gemäss den Steuerzahlen erhal-
         fend individuel-   (Ziffer 23 Steuererklärung)                                                        Anspruchs von Personen,       enbeiträge den zuständigen Versi-      ten die Personen:
         le Prämienver-     + Säule 3a                                                       EL-Richtwerte     welche an der Quelle          cherern zur Verbilligung der Prä-       - Bescheinigung bei Anspruch
         billigung in der   (Ziffer 14 Steuererklärung)                                                        besteuert werden, ist das     mien ausbezahlt. Ausgenommen                auf Grund der definitiven
         Krankenversi-      + 10% vom Reinvermögen                                           Erwachsene: Fr.   der Quellensteuer zu-         sind Personen, welche die Prämien           Steuerdaten. (Versand an
         cherung vom        (Ziffer 36 Steuererklärung)                                      3‘805             grunde liegende Ein-          bereits für das ganze Jahr einbe-           die Berechtigten bis Ende
         15.12.94.          - Kinderabzug Fr. 8’500 pro Kind                                                   kommen des Vorjahres          zahlt haben oder falls die Verbilli-        Januar).
                            = massgebendes Einkommen                                         Junge Erwachsene: massgebend. Diese             gung verspätet ausbezahlt werden        - Brief/Broschüre/Anmel-
                                                                                              Fr 3‘364         Personen erhalten die         muss, weil keine definitiven Steuer-        deformular (für Personen,
         Regierungs-        Veranlagung:                                                                       individuelle Prämie nur       zahlen vorhanden sind.                      wenn keine def. Steuerzah-
         ratsbeschluss      Stichtag 1. Januar,                                              Kinder: Fr. 936   verbilligt, wenn sie am                                                   len vorhanden sind, Quellen-
         vom                rechtskräftige Steuerveranlagung 2011.                                             1.01.2013 im Kanton Zug       Die Versicherer werden für die              besteuerte). Auf eine provi-
         15.12.2012.                                                                                           angemeldet waren.             administrative Arbeit nicht entschä-        sorische Berechnung des
                            Wenn das massgebende Einkommen des Jahres 2012 min-                                                              digt.                                       Anspruchs im Internet wird
                            destens 25 % tiefer als dasjenige des Jahres 2011 ist, so wird                      Personen, die EL zur                                                     hingewiesen.
                            auf begründetes Gesuch (innert 20 Tagen nach Verfügung)                             AHV/IV beziehen, erhal-
                            darauf abgestellt.                                                                  ten die vom EDI festge-                                             Die Bescheinigungen oder An-
                                                                                                                legte Durchschnittsprä-                                             meldungen mit den nötigen Un-
                            Kriterien für den Anspruch                                                          mie erstattet.                                                      terlagen sind über die Gemeinde-
                            Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, soweit                                                                                                 stellen einzureichen.
                            gemäss Berechnung die gesamten Richtprämien höher sind                              Personen, welche wirt-
                            als 8 % des massgebenden Einkommens.                                                schaftliche Sozialhilfe                                             Einreichefrist: 30.4.2013.
                            Personen, die gemeinsam besteuert werden, haben einen                               beziehen, erhalten die
                            Gesamtanspruch.                                                                     Richtprämie voll vergütet.
                            Einen Gesamtanspruch mit ihren Eltern haben ausserdem                                                                                                   Die Bevölkerung wird durch
                            - Kinder bis Jahrgang 1995                                                                                                                              Presseartikel und Inserate über
                            - junge Erwachsene mit Jahrgang ––1988 - 1994 in Erst- oder                                                                                             die Prämienverbilligung orientiert
                            Zweitausbildung, für welche die Eltern in der Steuererklärung                                                                                           und übers Vorgehen instruiert.
                            2011 (Ziff. 24.4) einen Abzug geltend gemacht haben.
                                                                                                                                                                                    Zentrale Durchführung durch die
                            Beträgt das massgebende Einkommen                                                                                                                       Ausgleichskasse des Kantons
                            - zwischen Fr. 70'000 und 80'000, so besteht nur ein An-                                                                                                Zug. Die Gemeinden helfen mit
                            spruch auf die halbe Verbilligung                                                                                                                       durch die Entgegennahme der
                                  -   über Fr. 80'000 besteht kein Anspruch.                                                                                                        Bescheinigungen oder Anmel-
                                  -   Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung haben                                                                                               dungen und Kontrolle der Perso-
                                      mindestens einen Anspruch auf Ausrichtung der                                                                                                 nalien.
                                      halben Richtprämie, wenn
                            1. ein Anspruch auf Verbilligung besteht und 2. das massge-
                            bende Einkommen Fr. 70'000 nicht übersteigt.

   IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                       GDK/CDS                                                                                   Seite 15

          Gesetzliche      Bemessungsgrundlage / Be-                 Variationen der Prämienverbilligung                           Sonderregelungen                           Geldfluss      Informationsfluss
Kanton    Grundlage               rechtigte                                                                                                                                                          /
                                                                                                                                                                                                Anmeldung
            Inkraft-
            setzung
               (I)                         (II)                                         (III)                                               (IV)                                  (V)                (VI)
 FR      Ausführungs-     Durchschnittliches Jahresnettoein-    Richtprämie                                        Bei Quellensteuerpflichtigen entspricht das anre-         Auszahlung an   Auf Antrag bei den
         gesetz vom       kommen (gemäss kantonalem             Durchschnittsprämie                                chenbare Einkommen 80% des steuerbaren Brutto-            die Versiche-   Gemeinde-
         24.11.95 zum     Steuergesetz) der letzten Steuer-                                                        einkommens zuzüglich 5% des steuerbaren Vermö-            rer.            stellen.
         Bundesgesetz     veranlagung erhöht um:                Region 1:                                          gens.
         über die Kran-   - Versicherungsprämien und            Erwachsene: Fr. 4656                                                                                         Dreimal pro     Die Bevölkerung
         kenversiche-     -beiträge,                            Jugendliche (19-25): Fr. 4332                      Die ausbezahlte EL-Leistung zur AHV/IV ist mindes-        Jahr. Die       wird mittels Presse-
         rung. In Kraft                                         Kinder: Fr 1080                                    tens so hoch wie der Betrag der regionalen Durch-         Krankenkas-     artikel und durch die
         seit 1.1.1996.   - Privaten Schuldzinsen, soweit sie                                                      schnittsprämie.                                           sen erhalten    Gemeinden über
                          30'000 Fr. übersteigen,               Region 2:                                                                                                    für den admi-   das System der
         Änderung vom     - Unterhaltskosten für private Lie-   Erwachsene: Fr. 4236                               Die Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen (zur           nistrativen     Prämienverbilligung
         14.9.1999. In    genschaften, soweit sie 15'000 Fr.    Jugendliche (19-25): Fr. 3876                      AHV/IV) beziehen einen Pauschalbetrag, der mindes-        Aufwand keine   informiert.
         Kraft seit       übersteigen,                          Kinder: Fr. 972                                    tens so hoch ist wie die regionale Durchschnittsprä-      Vergütung.
         1.1.2000.        + 1/20 (5%) des steuerbaren Ver-                                                         mie der obligatorischen Pflegeversicherung, die dem
                          mögens.                            Der Satz wird wie folgt festgelegt:                   Krankenversicherer direkt ausbezahlt wird.                                Die AHV-
         Änderung vom                                        Die Prämienverbilligung beträgt für 2013 einen                                                                                  Ausgleichskasse
         19.03.2010. In                                      Prozentsatz der regionalen Durchschnittsprämie für    Die Berechnung des massgeblichen Einkommens                               schickt den potenti-
         Kraft seit       Ausschlaggebend sind die kantona- die Krankenpflegegrundversicherung. Einen An-          erfolgt ausschliesslich aufgrund von Kriterien, die auf                   ell Berechtigten ein
         01.01.2012.      len Steuerdaten.                   spruch auf eine Verbilligung von:                     der Steuerveranlagung beruhen, die am 1. Januar                           Anmeldeformular
                          Prämienverbilligung 2013: Steuer-                                                        des laufenden Jahres (Steuerperiode 2011) erfolgt.                        einmal pro Jahr, für
         Verordnung       periode: 2011 / Einkommen: 2011.   • 22% haben die Versicherten mit einem anrechen-      Während dem Subventionsjahr oder dem vorherigen                           jede Veranlagungs-
         vom                                                 baren Einkommen, das weniger als 15% unter der        Jahr erfolgte wirtschaftliche Änderungen werden nicht                     periode, für die
         08.11.2011       Einkommensgrenzen:                                                                       berücksichtigt.                                                           Prämienverbilligung.
                                                             gesetzlichen Einkommensgrenze liegt.
         über die Versi- Fr. 38’500 für alleinstehende Per-
         cherten mit      sonen.                             • 39% haben die Versicherten mit einem anrechen-      Für Personen, die in den zwei vorangehenden Jahren                        Anträge können
         Anspruch auf     Fr. 57’400 für alleinstehende Per- baren Einkommen, das zwischen 15% und 29.99%          keine Prämienverbilligung erhalten haben, kann die                        jeweils bis zum 31.
         Verbilligung der sonen mit unterhaltsberechtigten   unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt.        AHV-Kasse – auf begründetes Gesuch der betroffe-                          August eingereicht
         Prämien. In      Kindern.                                                                                 nen Person hin – auf der Grundlage der Steuerveran-                       werden.
         Kraft seit                                          • 62% haben die Versicherten mit einem anrechen       lagung der neuen Steuerperiode befinden, wenn die
         01.01.2012.      Fr. 55’400 für Ehepaare.                                                                 finanzielle Situation aus dem Jahr, das der Prüfung                       Anspruch auf Prä-
                                                             Einkommen, das zwischen 30% und 59.99% unter
                          Diese Einkommensgrenzen werden der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt.                  des Anspruchs vorangeht, mindestens 30 % vom                              mienverbilligung ab
         Änderung vom um Fr. 11’500 je unterhaltsberech-                                                           anrechenbaren Einkommen abweicht.                                         dem Monat, ab
         20.11.2012. In tigtes Kind erhöht.                  • 72% haben die Versicherten mit einem anrechen-                                                                                welchem die Be-
         Kraft seit       Versicherte oder Familien, deren   baren Einkommen, das 60% und mehr unter der           Bei Zivilstandsänderungen (Heirat, Trennung/ Schei-                       rechtigungs-
         01.01.2013       Bruttoeinkommen Fr. 150‘000, oder gesetzlichen Einkommensgrenze liegt.                   dung, Todesfall) wird das Recht erst ab dem 1. Janu-                      bedingungen erfüllt
                          deren Bruttovermögen 1 Mio. Fr.                                                          ar des Folgejahres aufgrund der Veranlagung der                           sind, aber frühes-
                          übersteigen, haben keinen An-      • 100% für Empfänger von materieller Sozialhilfe.     neuen Steuerperiode nach Einreichung eines neuen                          tens ab dem ersten
                          spruch auf Prämienverbilligung.                                                          Antrages überprüft.                                                       Tag des Monats der
                                                             Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis                                                                               Anspruchserhebung
                                                             25 Jahre beträgt die Prämienverbilligung mindes-      Zuzüger aus einem anderen Kanton können ihren                             bei der Gemeinde.
                                                             tens 50% der regionalen Durchschnittsprämie.          neuen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend
                                                                                                                   machen, sofern sie am 1. Januar des laufenden
                                                                 Die Prämienverbilligung darf jedoch nicht höher   Jahres Wohnsitz im neuen Kanton haben. Personen,
                                                                sein als die Nettoprämie.                          welche den Kanton nach dem 1. Januar verlassen,
                                                                                                                   haben Anspruch auf Prämienverbilligung bis zum 31.
                                                                                                                   Dezember des laufenden Jahres.

   IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                     GDK/CDS                                                                                    Seite 16

            Gesetzliche       Bemessungsgrundlage/ Berechtigte           Variationen der Prämienverbilli-            Sonderregelungen                Geldfluss            Informationsfluss / Anmeldung
Kanton      Grundlage                                                                 gung

          Inkraftsetzung

                 (I)                            (II)                                      (III)                              (IV)                       (V)                              (VI)
 SO      Sozialgesetz (SG)    Bemessungsperiode: 2011                   Richtprämie                               Sozialhilfebezüger erhalten Auszahlung aus-            Den Berechtigten wird jährlich ein
         KRB Nr. RG                                                     Erwachsene: CHF 3096.00                   maximal die kantonale       schliesslich an die        Antragsformular zugeschickt. Das
         119/2005 vom 31.     Die Berechnungen basieren auf dem         Junge Erwachsene: CHF 2808.00             Durchschnittsprämie verbil- Versicherer.               Antragsformular enthält Kontrollanga-
         Januar 2007 831.1    satzbestimmenden Einkommen der            Kinder: CHF 900.00                        ligt.                                                  ben zur Vermeidung von Doppelbe-
                              Steuerveranlagung unter Berücksichti-                                                                           Für Bezüger von EL-        zügen. Die Berechtigten überprüfen
         Sozialverordnung     gung der folgenden Einkommensvariab-      Die Ein- oder Zweieltern-Familie bildet   EL-Bezüger erhalten die     Leistungen wird die        die Daten und senden das korrigierte
         (SV) RRB Nr.         len.                                      eine Berechnungs- und Auszahlungs-        kantonale Durchschnitts-    Prämienverbilligung seit   und unterschriebene Formular der
         2007/1834 vom 29.                                              einheit, wobei jedes Kind, für das bei    prämie voll verbilligt.     01.01.2012 direkt an       Ausgleichskasse zu. Die Steuerda-
         Oktober 2007 831.2 a) Aufrechnung zu 100% der Pension.         der Steuerveranlagung ein Abzug für                                   die Krankenkassen          tenbank wird monatlich abgefragt. Die
                              b) Ausschluss von Kapitalabfindungen      Kinder in Ausbildung geltend gemacht      EL-Bezüger, in Ausbildung ausbezahlt.                  erhaltenen und korrigierten Daten
         Reglement über die für wiederkehrende Leistungen.              und gewährt wurde, für die Berechnung     Stehende, selbständig                                  werden der Datenbank des Rechen-
         Parameter der        c) Aufrechnung von Geschäftsverlusten     der Prämienverbilligung als Kind der      besteuerte Personen,        Für Sozialhilfeempfän-     zentrums IGS GmbH St. Gallen, der
         Prämienverbilligung aus Vorjahren.                             Familie zugerechnet wird, auch wenn       Asylbewerber/innen sowie    ger geht der Anspruch      mehrere Kantone angehören, zuge-
         vom 19. 01.2011.     d) Aufrechnung freiwilliger Zuwendun-     es bereits selbständig besteuert wird,    vorläufig Aufgenommene      auf Prämienverbilligung    führt.
                              gen.                                      längstens jedoch bis zum 31. Dezem-       können in Sonderfällen      an die bevorschussen-
         Reglement über die e) Aufrechnung der Beiträge an Einrich-     ber des Jahres in dem die Ausbildung      abweichend behandelt        de Sozialhilfebehörde      Versicherte, die keine Bescheinigung
         Prämienverbilligung tungen der gebundenen Selbstvorsorge       endet.                                    werden.                     über.                      der Ausgleichskasse erhalten haben,
         in Härtefällen vom   (Säule 3a) maximal bis zur Höhe des                                                                                                        können bei der Ausgleichskasse ein
         4.12.2000            zulässigen Höchstabzuges gemäss Art.      Anspruch auf Prämienverbilligung hat,     Härtefälle:                  Auszahlungen an Dritte    entsprechendes Gesuch stellen. Die
         In K. seit 1.1.2001. 7 Abs. 1 lit. a der Verordnung über die   wer über ein massgebendes Einkom-         Personen, die durch be-      beschränkt möglich.       Bevölkerung wird mittels Medien und
                              steuerliche Abzugsberechtigung für        men von CHF 0.– bis CHF 80'000.–          sondere Verhältnisse (Na-                              durch ein in der Wegleitung der Steu-
         Reglement über die Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen       verfügt. Die prozentualen Eigenanteile    turereignisse, Todesfall,                              ererklärung abgedrucktes Merkblatt
         Prämienverbilligung (BVV 3)                                    werden im Rahmen von 6 bis 16%            Unglück, Krankheit, Arbeits-                           über die Prämienverbilligung infor-
         für Personen, die    f) Aufrechnung des Abzuges für Liegen-    linear festgelegt.                        losigkeit,...) in ihrer Zah-                           miert. Bei Quellensteuerpflichtigen
         an der Quelle        schaftskosten                                                                       lungsfähigkeit stark beein-                            werden die Merkblätter und die An-
         besteuert werden     g) Anrechnung von 20% - 50% des           Kindern und jungen Erwachsenen in         trächtigt sind, können                                 tragsformulare ab Mai den Arbeitsge-
         vom 30.4.2002. In    satzbestimmenden Vermögens.               Ausbildung werden die anrechenbaren       beantragen, dass ihnen                                 bern zugestellt.
         Kraft seit 1.6.2002. .                                         Prämien bis zu einem massgebenden         eine Prämienverbilligung
                                                                        Einkommen von 70’000 Franken um           nach der wirtschaftlichen                              Einreichefrist der Gesuche:
                                                                        mindestens 50% verbilligt.                Leistungsfähigkeit im An-                              Ordentliche Anträge: 31. Juli
                                                                                                                  spruchsjahr ausbezahlt                                 Quellensteuer: 31. Dezember
                                                                        Härtefällereglement: Personen mit         wird.
                                                                        einem Einkommen geringer als 110%
                                                                        des betreibungsrechtlichen Existenzmi-
                                                                        nimums erhalten Prämienverbilligung in
                                                                        Höhe der Richtprämie.

   IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013                                       GDK/CDS                                                                                 Seite 17

             Gesetzliche                  Bemessungsgrundlage /                 Variationen der Prämienverbilli-           Sonderregelungen                       Geldfluss                  Informations-
Kanton       Grundlage                         Berechtigte                                   gung                                                                                                fluss /
           Inkraftsetzung                                                                                                                                                                     Anmeldung

                  (I)                                     (II)                                  (III)                              (IV)                               (V)                         (VI)
  BS     Gesetz über die         Einkommen gemäss aktuellsten Steuerdaten,     Prämienverbilligung pro Jahr für die    In Konkubinat Lebende mit      Die Auszahlung der Prämienbeiträ-     Auf Antrag.
         Harmonisierung und      sofern das aktuelle Einkommen nicht um mehr   verschiedenen Einkommensstufen          gemeinsamem Kind und           ge erfolgt an die Versicherer.
         Koordination be-        als 20% abweicht.                                                                     Konkubinatspaare ohne                                                ZuzügerInnen
         darfsabhängiger                                                                         Junge                 Kinder nach 5 jährigem         Das Amt für Sozialbeiträge meldet     aus dem In- und
                                                                                         Erwach-
         Sozialleistungen        +10% des steuerbaren Vermögens über dem        Stufe            Erw.        Kinder    Zusammenleben werden           den Krankenkassen regelmässig,        Ausland erhalten
                                                                                         sene
         (SoHaG vom              Freibetrag (CHF 37'500.- bei Einzelperson,                      (19-25)               zusammen berechnet.            welche ihrer Versicherten Anspruch    eine Broschüre,
         25.6.2008) in Kraft     CHF 60'000.- bei zwei erwachsenen Personen,      1       3876.-  3576.-      1320.-                                  auf Prämienverbilligung haben. Die    die über das
         seit dem 1.1.2009       jeweils zuzüglich CHF 15'000.- pro Kind.         2       3624.-  3360.-      1248.-   EL-Bezüger/innen zur           Krankenkassen reduzieren die          Prämienver-
                                 (Vermögensberechnung erfolgt nicht genau         3       3360.-  3144.-      1164.-   AHV/IV wird die kantonale      Prämien der Versicherten ab Fol-      billigungssystem
         Letzte Änderung         analog der Erhebung der Steuerverwaltung).       4       3096.-  2928.-      1092.-   Durchschnittsprämie vergü-     gemonat um den staatlichen Bei-       informiert.
         01.01.2013                                                               5       2844.-  2712.-      1020.-   tet.                           trag, d.h. die Versicherten kommen
                                 Bemessungsperiode:                               6       2604.-  2496.-      960.-                                   ab Folgemonat der Antragstellung      Es gibt keine
         Verordnung über die     aktuellste Steuerdaten                           7       2328.-  2496.-      888.-    Personen, welche Sozialhilfe   sofort in den Genuss einer monatli-   Frist für die
         Harmonisierung und                                                                                            beziehen, erhalten Prämien-    chen Prämienreduktion.                Antragstellung.
                                                                                  8       2076.-  2496.-      816.-
         Koordination von        Einkommensgrenzwerte                                                                  beiträge grundsätzlich auf
                                                                                  9       1836.-  2496.-      756.-
         bedarfsabhängigen                                                                                             der Grundlage des Sozialhil-   Massgebende Veränderungen der         Zentrale Verwal-
         Sozialleistungen                                                         10      1572.-  2496.-      684.-    fegesetzes.                    Einkommens- und Vermögensver-         tung.
         (SoHaV) in Kraft seit    Anzahl Personen          Einkommensgrenze       11      1320.-  2496.-      660.-                                   hältnisse, welche um mindestens
         dem 1.1.2009             pro Haushalt                                    12      1044.-  2496.-      660.-                                   20% abweichen und mindestens 3
                                  1                        CHF 44'375.-           13       792.-  2496.-      660.-                                   Monate andauern werden ab dem
         Letzte Änderung          2                        CHF 71'000.-           14       540.-  2496.-      660.-                                   1. Tag des vierten Monats ab Ein-
         26.02.2012               3                        CHF 81'000.-           15       276.-  2496.-      660.-                                   tritt unterjährig berücksichtigt.
                                  4                        CHF 89'000.-           16       264.-  2496.-      660.-                                   Änderungen des Zivilstandes,
         Gesetz über die          5                        CHF 95'000.-           17       252.-  2496.-      660.-                                   welche den Anspruch auf einkom-
         Krankenversiche-         6                        CHF 99'000.-           18       240.-  2496.-      660.-                                   mensabhängige Prämienbeiträge
         rung im Kanton           7                        CHF 103'000.-                                                                              beeinflussen, werden ab Folgemo-
         Basel-Stadt (GKV).                                                                                                                           nat des Eintritts berücksichtigt.
                                  8                        CHF 107'000.-
                                                                               Jugendliche in Ausbildung (19-25)
         Letzte Änderung:                                                      haben immer Anspruch nach Mass-                                        Grundsätzlich hat eine neue Steu-
         04.02.2010                                                            gabe der Anspruchsberechtigung der                                     erveranlagung eine Neuberech-
                                                                               Unterhaltsleistungen erbringenden                                      nung der Prämienverbilligung zur
         Verordnung über die                                                   Eltern bzw. des Unterhaltsleistungen                                   Folge.
         Krankenversiche-                                                      erbringenden Elternteils.
         rung im Kanton
         Basel-Stadt (KVO).                                                    Kinder und junge Erwachsene, welche
                                                                               einen Anspruch auf Prämienverbilli-
         Letzte Änderung:                                                      gung haben, erhalten mindestens 50%
         01.01.2013                                                            der kantonalen Richtprämie. Die kan-
                                                                               tonale Richtprämie entspricht 90% der
                                                                               kantonalen Durchschnittsprämie.

   IPV_2013_d.doc
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