KRANKENVERSICHERUNG : PRÄMIENVERBILLIGUNG SYNOPTISCHE ÜBERSICHT 2013
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KRANKENVERSICHERUNG : PRÄMIENVERBILLIGUNG SYNOPTISCHE ÜBERSICHT 2013 alle Angaben ohne Gewähr Speichergasse 6 ♦ Haus der Kantone ♦ CH-3000 Bern 7 ♦ + 41 (0) 31 356 20 20 ♦ www.gdk-cds.ch ♦ office@gdk-cds.ch
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 2 Gesetzliche Grund- Bemessungsgrundlage / Variationen der Prämienverbilligung Sonderregelung Geldfluss Informationsfluss / Anmel- lage Berechtigte dung Kanton Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) ZH Einführungsgesetz Bemessungsgrundlage: Einkommensgrenzen und Höhe der Beiträge a) Die Prämienverbilligung für a) Ordentliche Prämien- Automatische Erfassung und zum Krankenversiche- Massgebend sind die am Jugendliche (18-25), die nicht in verbilligung: Die Bundes-- Information der Berechtigten, rungsgesetz vom 13. Stichtag 1. Januar des Diese umfangreichen Informationen entnehme Ausbildung stehen, entspricht und Kantonsbeiträge wer- Antragssystem Juni 1999, in Kraft Vorjahres bekannten defini- man dem Regierungsratsbeschluss Nr. 1001 grundsätzlich der Prämienverbil- den an die Sozialversiche- seit 1.1.2001, in dertiven Steuerfaktoren, i.e. vom 26. September 2012,, abrufbar unter ligung für Kinder. rungsanstalt (SVA) zur Aus- Fassung vom steuerbares Gesamt- http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/rrb.html . zahlung an die Kranken- Die Gemeinden melden der SVA 1.10.2007 (in Kraft einkommen und steuer- Direkter Link: versicherer überwiesen. Die die Berechtigten aufgrund der seit 1.1.2008) bares Gesamtvermögen http://data.rrb.zh.ch/appl/rrbzhch.nsf/0/C12574 b) Für Quellensteuerpflichtige Krankenversicherer schrei- Steuerfaktoren. Die berechtigten gemäss kantonalen Steu- C2002FAA1FC1257A7D001F21E6/$file/1001. werden die unter (III) erwähnten ben die Prämienverbilligun- Personen werden von der SVA ern; bei seither veränderten pdf?OpenElement Einkommensgrenzen vom gen in zwölf gleichen Teilen mit einer persönlichen Mitteilung Verordnung zum wirtschaftlichen Verhältnis- den Prämienkonti der Be- Einführungsgesetz kantonalen Steueramt separat über den Prämienverbilli- sen die aktuellen Steuerfak- ermittelt. rechtigten gut. gungsanspruch informiert und zum Krankenversiche- toren rungsgesetz vom 28. erhalten ein bereits ausgefülltes November 2007, in Antragsformular. Das Antrags- Kraft seit 1.1.2008 Berechtigte c) BezügerInnen von Ergän- b) Übernahme der Kranken- formular muss von den Berech- Verheiratete, in unge- zungsleistungen (EL) oder kassenprämien der Bezüge- tigten innert 2 Monaten unter- trennter Ehe lebende Steu- Beihilfen (BH) zur AHV/IV erhal- rInnen von Zusatzleistungen schrieben an die SVA zurückge- erpflichtige, sowie getrennt ten die Prämienverbilligung zur AHV/IV und Sozialhilfe: sandt werden. Regierungsratsbe- Die Gemeinden zahlen den schlüsse vom lebende, geschiedene, zusammen mit diesen Leistun- verwitwete oder ledige gen. entsprechenden Betrag 13.12.2011 und vom direkt den Berechtigten aus. Die Höhe der Beiträge und die 26.09. 2012 Steuerpflichtige, die mit Kindern zusammenleben Stehen Prämienzahlungen Berechtigungsgrenzen werden mit einem steuerbaren aus, können sie die PV- jährlich in den Medien (Tages- d) Personen, die nach eigenen Beiträge auch direkt dem Gesamteinkommen von Berechnungen Anspruch auf presse, Lokalradios) sowie im max. Fr. 47'500 (Erwachse- Versicherer überweisen. Die Amtsblatt veröffentlicht. Prämienverbilligung haben, Gemeinden rechnen ihre ne) bzw. Fr. 61'000 (Kinder jedoch nicht erfasst worden und junge Erwachsene in Aufwendungen zu Beginn resp. über ihren Anspruch in- des darauf folgenden Jah- Ausbildung) , formiert worden sind, und Per- Durchführung der PV: res beim Kanton ab. oder sonen, deren wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse Sozialversicherungsanstalt des alle anderen Steuerpflich- sich seit dem Stichtag geändert Kantons Zürich, Röntgenstrasse tigen mit einem steuerbaren haben, können bei den Ge- 17, 8087 Zürich Gesamteinkommen von meinden ausserhalb der Frist max. Fr. 37’200 einen Antrag auf Prämienverbil- ligung stellen und e) Die SVA Zürich übernimmt mit einem steuerbaren gemäss Art. 64a KVG ausste- Gesamtvermögen von max. hende OKP-Prämien und Kos- Fr. 300‘000' (Verheiratete tenbeteiligungen, sobald ein und Alleinerziehende) oder Verlustschein vorliegt. Diese Fr. 150‘000 (Alleinstehende Aufwendungen gehen zulasten ohne Kinder) der gesamthaft für die Prämien- verbilligung zur Verfügung stehenden Beiträge IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 3 Kanton Gesetzliche Bemessungsgrundlage Variationen der Prämienverbilligung Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Grundlage / Berechtigte Anmeldung Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) BE Gesetz vom 6. Berechnungsbasis: Höhe der Beiträge in CHF: Ledige junge Erwachse- Die Verbilligungsbeiträge Die Bezugsberechtigten Juni 2000 Reineinkommen + 5% des Reinvermö- Abstufung nach Einkommensstufe, Alter und ne (bis 25) werden mit werden grundsätzlich an die werden in der Regel von betreffend die gens (gemäss Steuerveranlagung). Prämienregion der Familie berechnet, Versicherer ausbezahlt. Amtes wegen aufgrund der Einführung der sofern sie ein korrigiertes Ist die Auszahlung der Steuerdaten durch das Amt Bundesgesetze Bereinigung: Erwachsene Reineinkommen von Beiträge an eine Kasse für Sozialversicherungen über die Kran- + Beiträge an die 2. Säule, die nicht im Stufe Region 1 Region 2 Region 3 unter Fr. 14'000 aufwei- nicht möglich, werden die ermittelt. Personen, die nach ken- die Unfall- Nettolohn II berücksichtigt sind. 1 2'400.00 2'100.00 1'920.00 sen. Verbilligungsbeiträge quar- eigenen Berechnungen An- und die Militär- + Beiträge an die Säule 3a 2 1‘800 1'560.00 1'380.00 talsweise an die Versicher- spruch auf Prämienverbilli- versicherung + Zweitverdienerabzug 3 1'284.00 1'104.00 984.00 Junge Erwachsene in ten ausgerichtet. gung zu haben glauben, und (EG KUMV), in + steuerbefreite Einkünfte Ausbildung, die nicht zur nicht über ihren Anspruch 4 804.00 684.00 624.00 der Fassung + Mitgliederbeiträge und Zuwendungen Familie zählen, müssen Bei Bezüger/innen von EL- benachrichtigt worden sind, 5* 240.00 180.00 180.00 vom + Auswärtiger Wochenaufenthalt einen Antrag stellen, Leistungen (zur AHV/IV) können für das laufende 28.11.2006. + Liegenschaftsunterhalt wenn grösser wenn sie eine Prämien- oder Leistungen der Sozial- Kalenderjahr Antrag auf Junge Erwachsene (eigenständig) verbilligung von 50% der hilfe wird Verbilligung der Prämienverbilligung stellen. als 1% des amtlichen Wertes. Stufe Region 1 Region 2 Region 3 In Kraft seit + negativer Nettoertrag von Beteiligun- Durchschnittsprämie Prämien in der Höhe der Die Bevölkerung wird mittels dem 1.1.2008. 1 1'860.00 1'560.00 1'440.00 geltend machen wollen. maximalen ordentlichen Presse über die Bestimmun- gen an Erbgemeinschaften und Mitei- 2 1'500.00 1'260.00 1'140.00 Prämienverbilligung aus gen betreffend Prämienverbil- gentum Kantonale + nicht berücksichtigte Verlustüber- 3 1'104.00 864.00 804.00 Ledige Erwachsene / den Mitteln der Prämien- ligung informiert. Krankenversi- schüsse aus der Vorperiode 4 744.00 564.00 504.00 ledige junge Erwachsene verbilligung finanziert. cherungsver- - Krankheitskosten 5* 240.00 180.00 120.00 ohne eigene Kinder mit Zuständige Behörde: ordnung vom Eigenständig und in Ausbildung einem korrigierten Rein- Bezüger/innen von EL- 25. Oktober = korrigiertes Reineinkommen 1-4 2'379.60 2'095.80 1'940.40 einkommen von weniger Leistungen erhalten die Amt für Sozialversicherungen 2000 (KKVV), als Fr. 14'000, an der Prämienverbilligung mit der Abteilung Prämienverbilligung in der Fassung - folgende Sozialabzüge: Junge Erwachsene (Familienmitglieder) Quelle besteuerte Perso- EL monatlich ausgerichtet. und Obligatorium; vom 14. Sep- Stufe Region 1 Region 2 Region 3 nen und Personen, die in Forelstrasse 1 tember 2011. Verheiratete 13'000 der letzten Steuererklä- Bezüger/innen von Sozial- 3072 Ostermundigen 1-4 2379.60 2095.80 1940.40 rung kein Einkommen hilfeleistungen, sowie Jun- Tel. : 0844 800 884 Alleinerziehende 6'500 5 1'189.80 1'048.20 970.20 ausweisen oder diese ge Erwachsene in der Fax. : 031-633-77-01 Pro Kind/junge Erwachsene 10'000 In Kraft seit nicht eingereicht haben, Jugendrechtspflege müs- dem 1.1.2013. Alleinstehende 2'200 Kinder (Familienmitglieder) müssen Antrag auf Prä- sen ihre Prämienrechnung Stufe Region 1 Region 2 Region 3 mienverbilligung stellen. der entsprechenden Behör- = massgebendes Einkommen 1-4 591.00 520.20 480.60 de einreichen. 5 295.20 260.40 240.00 Besondere Umstände: Anspruch: Einkommensstufen Neubeurteilung des Grenzwerte des massgebenden Ein- * In der Stufe 5 besteht das Anrecht nur für Ver- Anspruchs auf Prämien- kommens der einzelnen Verbilligungsstu- heiratete/Alleinerziehende mit Kindern oder jun- verbilligung bei erhebli- fen gen Erwachsenen. cher und dauerhafter Veränderung des Ein- Stufe Grenzbeträge kommens oder Verände- 1 9'000 rung der familiären Situa- 2 17'000 tion (Trennung, Schei- 3 25'000 dung oder Tod eines 4 35'000 Ehepartners). 5 38'000 Anmerkung: Bei Quellenbesteuerten wird IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 4 Kanton Gesetzliche Bemessungsgrundlage Variationen der Prämienverbilligung Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Grundlage / Berechtigte Anmeldung Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) BE der Anspruch auf der Basis des gleich- wertigen Bruttoeinkommens bestimmt. Fortset- zung IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 5 Gesetzliche Bemessungsgrundlage / Berechtigte Variationen der Prämienverbil- Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Grundlage ligung Anmeldung Kanton Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) LU Prämienverbilli- 100% des steuerbaren Einkommens + 10% des Richtprämie Für Quellenbesteuerte Auszahlungen in der Regel Automatische Zustellung der gungsgesetz vom steuerbaren Vermögens gemäss kantonalem werden 75% des Einkom- bargeldlos in einem Betrag an Anmeldeformulare und Merk- 24.01.95. Steuergesetz. Massgebend sind die Verhältnisse Die vom Regierungsrat festgesetz- mens, das der Quellen- die Versicherten. blätter an alle Perso- Letzte Änderung am 1.1. des die Prämienverbilligung betreffenden ten regionalen Richtprämien. steuer zu nen/Familien, die in den vom 25.01.2010. Jahres. Grunde liegt, berücksichtigt. Drittauszahlungen möglich, letzten beiden Jahren einen Massgebend sind die Steuerwerte der letzten Der Kanton Luzern ist in drei Prä- Quellensteuerberechtigte insbesondere an bevor- Antrag eingereicht haben. In Kraft seit rechtskräftigen Steuerveranlagung gemäss kanto- mienregionen eingeteilt: haben Anspruch auf Prämi- schussende Gemeinwesen, Allgemeine Information über 01.10.2012. nalem Steuergesetz. Liegt die Steuerveranlagung Richtprämien je Region in Franken enverbilligung, falls sie am Dritte oder an Krankenversi- Medien, Aushänge etc. sowie mehr als drei Jahre zurück, sistiert die Aus- Erwachsene: 3‘972,3‘696, 3‘540 1.1. des die Prämienverbil- cherer bei Prämienausstän- gezielte gleichskasse in der Regel das Verfahren. Liegen Jugendliche: 3‘552, 3‘324, 3‘156 ligung betreffenden Jahres den. Information durch Gemeinde- Prämienver- genügend zuverlässige Grundlagen vor, kann die Kinder: 900, 828, 792 im Kanton wohnhaft sind. stellen. billigungs- Ausgleichskasse gestützt darauf die Prämienver- Letzter Termin für die Antrag- verordnung vom billigung ohne rechtskräftige Steuerveranlagung Beiträge unter Franken 100 werden In Konkubinat lebende stellung ist der 30.04.2013. 12.12.1995. definitiv festlegen. nicht ausbezahlt. Personen werden getrennt Wenn die anrechenbaren Richtprämien höher sind beurteilt. Wird das Gesuch nach Ablauf Letzte Änderung als 16.50% des oben erwähnten Totalbetrages, der Frist eingereicht, werden vom 16.12.2011. wird der übersteigende Anteil, bis maximal zum Personen, die Ergänzungs- nur diejenigen Prämien verbil- Betrag der Richtprämie, als Prämienverbilligung leistungen zur AHV/IV ligt, die nach der Gesuchstel- In Kraft seit ausgerichtet. beziehen, erhalten die vom lung fällig werden. 01.01.2013. Bund festgelegten monatli- Die Eltern oder Elternteile, unter deren Obhut chen Durchschnittsprämien Zentrale Durchführung der Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr leben, je nach Prämienregion voll Prämienverbilligung durch die haben Anspruch auf die Verbilligung der anre- vergütet. Ausgleichskasse Luzern in chenbaren Prämien der Kinder um die Hälfte, Zusammenarbeit mit den sofern ihr steuerbares Einkommen 100'000 Fran- Personen, die Sozialhilfe kommunalen AHV- ken nicht übersteigt. oder Mutterschaftsbeihilfe Zweigstellen. beziehen, erhalten die vom Die Prämien von jungen Erwachsenen bis zum Regierungsrat festgesetz- vollendeten 25. Altersjahr werden um die Hälfte ten regionalen Richtprä- verbilligt, sofern diese eine mindestens sechs mien je nach Prämienregi- Monate dauernde Ausbildung absolvieren, welche on voll vergütet. einen Anspruch auf eine Ausbildungszulage ge- mäss dem Bundesgesetz über die Familienzulage vom 24.03.2006 begründet. Bei jungen Erwach- senen in Ausbildung, die bei ihren unterhaltspflich- tigen Eltern wohnen, besteht der Anspruch auf eine hälftige Verbilligung der Prämien zudem nur, wenn das gemeinsame steuerbare Einkommen 100'000 Franken nicht übersteigt. IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 6 Gesetzliche Bemessungsgrundlage / Berechtigte Variationen der Prämienver- Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Kanton Grundlage billigung Anmeldung Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) UR Reglement über die Die Berechnung basiert auf der rechtskräftigen Steuerver- Richtprämie Sozialhilfe und EL- Bargeldlose Die Gesundheits-, Sozial- und Um- Prämienverbilligung anlagung 2011 gemäss kantonalem Steuergesetz. Bezüger erhalten die Auszahlung weltdirektion informiert die Bevölke- für die Krankenpfle- Vom Regierungsrat festgelegte volle Richtprämie vergü- direkt an die rung durch öffentliche Bekanntgabe ge-Grundversiche- Das Prämienverbilligungs-Einkommen (PV-Einkommen) Richtprämien. tet. Versicherten. (Amtsblatt) und Zustellung des rung vom 26.9.2006 errechnet sich anhand der massgebenden Nettoeinkünfte Die Auszahlung individuell angedruckten Antrags- (Stand am 1. Januar zuzüglich 15 % des steuerbaren Vermögens. Erwachsene : Fr. 3170 Für Quellenbe- an die Kranken- formulars über die Möglichkeit der 2010). junge Erwachsene (19-25) : steuerte werden 75% kassen bleibt Prämienverbilligung. Personen, die Die massgebenden Nettoeinkünfte entsprechen: Fr. 2790 des Einkommens, das vorbehalten. kein Antragsformular erhalten ha- In Kraft seit a) dem Zwischentotal der Einkünfte, wobei die Rentenein- Kinder : Fr. 1000 der Quellensteuer zu- ben, können ein solches bei den 1.1.2007. kommen aus beruflicher oder privater Vorsorge zu 100 % grunde liegt, berücksich- Personen, die Gemeindeverwaltungen oder bei der angerechnet werden; tigt. der Quellen- Gesundheits-, Sozial- und Umweltdi- Verordnung zum b) zuzüglich: Mietwert der eigenen Wohnung, Miet- und Junge Erwachsene (19-25) in steuer unterlie- rektion beziehen. Die Bevölkerung Bundesgesetz über Pachtzinseinnahmen und Ertrag aus Wohn- Erstausbildung, die bei ihren Personen mit einer gen, können die wird auch mittels Medien und ziel- die KV vom recht/Nutzniessung; unterhaltspflichtigen Eltern woh- Kurzaufenthaltsbewilli- Auszahlung auf gruppenspezifischen Aktionen etc. 15.11.95. c) abzüglich: Gebäudeunterhaltskosten, Schuldzinsen, nen, haben zusammen mit den gung haben Anspruch den Zeitpunkt über die Prämienverbilligung infor- Berufskosten, behinderungsbedingte Kosten und Krank- Eltern einen gemeinsamen An- auf Prämienverbilligung des Erlöschens miert. In Kraft seit heits- und Unfallkosten. Die Gebäudeunterhaltskosten und spruch auf Prämienverbilligung. für die Dauer des Auf- der Aufenthalts- 1.1.96. die Schuldzinsen dürfen zusammen das Total der Einkünfte enthaltes, falls sie vor bewilligung Die Gesundheits-, Sozial- und Um- aus Liegenschaften nicht übersteigen. dem 30. Juni in den verlangen. weltdirektion fordert zur fristgerech- Für Personen, die Ergänzungs- Kanton Uri einreisen. ten Einreichung des Antragsformu- Ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, soweit die leistungen zur AHV/IV beziehen, lars auf und macht auf die Rechts- anrechenbaren Prämien 8.75 % des PV-Einkommens entspricht die Richtprämie der Im Konkubinat lebende folgen im Säumnisfall aufmerksam. übersteigen. vom Bund festgelegten monatli- Personen werden ge- Personen, die Anspruch auf Prämi- chen Durchschnittsprämie für die trennt beurteilt. enverbilligung erheben, haben das Bis zur Obergrenze des mittleren PV-Einkommens von Fr. obligatorische Krankenpflegever- ausgefüllte Formular bis zum 100'000 werden die Prämien von Kindern und jungen Er- sicherung. Anerkannte Flüchtlinge 30.04.2013 bei der Gesundheits- wachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % verbilligt. haben Anrecht auf Prä- Sozial- und Umweltdirektion Uri mienverbilligung. einzureichen. Fristenverlängerung bis 30.06.2013 möglich. Die Verwaltung und Bearbeitung der Prämienverbilligung erfolgt zentral über die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri durch das Amt für Gesundheit. Die zuständigen Verwaltungen der Einwohnerge- meinden (Gemeindeverwaltungen) wirken beim Vollzug der Prämien- verbilligung für die Krankenpflege- grundversicherung mit. IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 7 Gesetzliche Grundlage Bemessungsgrundlage / Berech- Variationen der Prämien- Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Kanton Inkraftsetzung tigte verbilligung Anmeldung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) SZ Gesetz über die Prämienverbilligung vom Anrechenbares Einkommen : Richtprämien Sozialhilfe-Bezüger Die Auszahlung erfolgt Die Ausgleichskasse stellt den 6.9.95 erhalten die vollen direkt an die Versicher- mutmasslich Berechtigten anfangs In Kraft: 100 % des bundessteuerpflichtigen Die Richtprämien entsprechen Richtprämien vergü- ten. des Jahres ein Gesuchsformular Seit 1.1.96 Reineinkommens + 10 % des Rein- den Richtprämien gemäss der tet. zu. Die Nichtzustellung des Formu- vermögens. jeweils anwendbaren Verord- Ausgenommen sind lars entbindet nicht von der recht- Revision per 1.1.2002 nung des EDI über die Durch- EL-Bezüger erhalten Prämienverbilligungen, zeitigen Einreichung des Gesu- (Volksabstimmung vom: Die steuerrechtlich zulässigen Abzüge schnittsprämien für die Berech- die volle Richtprämie. die durch die Fürsorge- ches. Versicherte, welche kein 2.12.2001) für ausserordentlichen Liegenschafts- nung der EL. behörden beantragt Formular erhalten, können ein unterhalt werden aufgerechnet. Das anrechenbare werden. In diesen Fällen solches bei der AHV-Zweigstelle Vollzugsverordnung vom 16.1.96 Erwachsene : Fr. 4´020.-- Einkommen von erfolgt die Auszahlung ihrer Wohngemeinde beziehen. Es In Kraft: Veranlagungsperiode: Jugendliche in Ausbildung Quellenbesteuerten an die Gemeinden. ist auch möglich, das Formular per Seit 1.1.96 Letzte rechtskräftige Steuerveranla- (18-25) : Fr. 3´660.-- mit Jah- Internet herunter zu laden. gung , sofern nicht älter als drei Jahre. Kinder : Fr. 924.-- resaufenthaltsbewilli- KR-Beschluss vom gung beträgt 80 % Bestehen Zweifel an der Das Anmeldeformular muss bis 19.12.01: Die Höhe der Prämienverbilli- des der Quellensteu- zweckmässigen Ver- spätestens 30.4.2013 eingereicht In Kraft: Kein Anspruch besteht, wenn das gung entspricht der Differenz er zugrunde liegen- wendung des An- werden. Seit 1.1.02 anrechenbare Einkommen höher ist zwischen dem Selbstbehalt von den, auf ein Jahr spruchs, erfolgt die als die Summe von Richtprämie und 11 % und der massgebenden ausgerechneten Auszahlung an die Die Anmeldung 2013 gilt gleichzei- Änderung der Vollzugsverordnung vom den anerkannten Ausgaben gemäss Richtprämien. Bruttolohns und Krankenkasse. tig auch für 2014. 10.12.2002: ELG für den allgemeinen Lebensbe- erhöht um den Ver- In Kraft: darf und für den Mietzins. mögensanteil. Die Bevölkerung wird durch ver- Seit: 1.1.03 Die Auszahlung erfolgt in schiedene Medien (Amtsblatt, Grenzwerte: Fahrende, für welche einem Betrag. Zeitungen, regionales Radio) re- Kantonsratsbeschluss vom 26.11.2003 die Fürsorgebehörde gelmässig über die Möglichkeiten In Kraft seit 1.01.2004 Familie Alleinstehend Ehepaar ihrer schwyzerischen der Prämienverbilligung informiert. ohne Kind Fr.36´430.-- Fr.51´855.-- Heimatgemeinde ein Kantonsratsbeschluss vom 15.12.2004 1 Kind Fr.49´189.-- Fr.62´814.-- Gesuch um Prämien- Der Antrag muss jährlich neu In Kraft seit 1.01.2005 2 Kinder Fr.60´148.-- Fr.73´773.-- verbilligung erstellt, gestellt werden. 3 Kinder Fr.67´762.-- Fr.81´387.-- haben Anspruch auf Änderung der Vollzugsverordnung vom 4 Kinder Fr.75´376.-- Fr.89´001.-- die vollen Richtprä- Für Sozialhilfeempfänger und 11.01.2005 in Kraft seit 1.01.2005 mien, soweit die Fahrende sind die Fürsorgebehör- Für den Anspruch auf Verbilligung der Heimatgemeinde die den zur Gesuchsstellung berech- Totalrevision 2008: Prämien von Kindern und jungen Prämien für die tigt. Erwachsenen in Ausbildung gelten obligatorische Kran- Gesetz über die Prämienverbilligung in höhere Grenzwerte. kenpflegeversiche- Weitere Infos: der Krankenpflegeversicherung vom rung übernimmt. 19.09.2007 Homepage: www.aksz.ch (Ausgleichskasse) Kantonsratsbeschluss zum Gesetz über die Prämienverbilligung vom 12.12.2007 www.sz.ch (Gesetzessammlung) Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Prämienverbilligung vom 11.12.2007 Teilrevision 2013: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenver- sicherung vom 19.07.2007 IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 8 Gesetzliche Grundlage Bemessungsgrundlage / Berech- Variationen der Prämien- Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Kanton Inkraftsetzung tigte verbilligung Anmeldung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) SZ Totalrevision 2013: Vollzugsverordnung Fortset- zum Einführungsgesetz zum Bundesge- zung setz über die Krankenversicherung vom 4.12.2012 IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 9 Gesetzliche Bemessungsgrundlage Variationen der Prämienverbilligung Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss Kanton Grundlage Berechtigte Anmeldung Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) OW Kantonales Einfüh- Anspruch auf Prämienverbilli- Für die Berechnung gilt die kantonale Durchschnittsprämie der Kran- Bezüger von Ergän- Nach Erhalt der Die Anspruchsberechtigten rungsgesetz KVG gung haben Personen, welche kenpflegegrundversicherung samt Unfalldeckung. zungsleistungen zur Prämien- werden über die Medien regel- vom 28.01.1999 mit am 1. Januar 2013 ihren pri- _______________________________________________________ AHV/IV und Sozialhil- verbilligungs- mässig (ab April bis Mai) über Nachtrag vom mären steuerrechtlichen Wohn- feempfänger erhalten verfügung ihren Anspruch orientiert. 16.12.1999, sitz oder Aufenthalt im Kanton a) Erwachsene (Alter ab 26 Jahre) die vom EDI festge- erfolgt eine 26.01.2001, Obwalden hatten, bei einer vom legte kantonale Reduktion der Auf die generelle Zustellung 21.02.2003, Bund anerkannten Krankenkas- Jahrgang 1987 und älter pro Jahr Fr. 3’792.— Durchschnittsprämie Steuer- von Antragsformularen wird 18.12.2003, se obligatorisch krankenversi- der Grundver- rechnung, verzichtet. Stattdessen werden 28.01.2005, chert sind und die wirtschaftli- b) Junge Erwachsene (Alter 19 bis 25 Jahre) sicherung vollständig sofern die alle Berechtigten, welche auf 26.01.2007, chen Voraussetzungen erfüllen. verbilligt. Anspruchsbe- Grund der vorhandenen Steu- 25.01.2008, Jahrgang 1988 bis 1994 pro Jahr Fr. 3‘432.— rechtigten damit erdaten ein Anrecht haben, vom 04.12.2008, Als Bemessungsgrundlage für Quellenbesteuerte einverstanden Kanton direkt ermittelt und 27.01.2011 den Anspruch und die Höhe der c) Kinder/Jugendliche (Alter bis 18 Jahre) Personen, die in sind. erhalten im April 2013 eine Verbilligung gilt das steuerbare Obwalden wohnen Prämienverbilligungsverfügung In Kraft seit: Einkommen unter Abzug eines Jahrgang 1995 und jünger pro Jahr Fr. 876.— und arbeiten, haben Für Bezüger zugestellt. 01.01.2011 Betrages von Fr. 1 000.-- pro _______________________________________________________ Anspruch auf einen von EL wird die Person mit Kinderprämien und Pro-Rata-Anteil, wenn Prämien- Alle übrigen Personen und unter Aufrechnung von Son- Personen, die gemeinsam besteuert werden, haben einen Gesamtan- sie die wirtschaftli- verbilligung Quellenbesteuerte, die einen Verordnung über die derabzug und Sozialabzug für spruch auf Prämienverbilligung. chen Vorausset- monatlich zu- Anspruch geltend machen Prämienverbilligung die Steuerberechnung, 10 % des zungen erfüllen. Das sammen mit wollen, können mit Hilfe eines in der Krankenversi- steuerbaren Vermögens, Zweit- Kinder von Eltern mit einem anrechenbaren Einkommen bis zu Fr. Einkommen ist auf der Rente direkt Antragsformulars eine Berech- cherung vom verdienerabzug, Abzug von 50'000.— sowie Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit dem Zusatzblatt durch die Aus- tigung auf Prämienverbilligung 28.01.1999 mit Renten aus beruflicher Vorsorge einem anrechenbaren Einkommen bis Fr. 50‘000.-- erhalten mindes- auszuweisen. gleichskasse überprüfen lassen. Die Ge- Nachtrag vom und privater Versicherung, tens 50 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie vergütet. OW ausgerich- suchsunterlagen können direkt 16.12.1999, allfälliger Liegenschaftsverlust, Massgebend sind die tet. vom Internet 27.01.2000, Schuldzinsenabzug, Abzug für Lernende und Studierende haben ab Eintritt in die Steuerpflicht einen Monate der Erwerbs- (www.obwalden.ch) herunterla- 28.01.2005, gemeinnützige Zuwendungen selbständigen Anspruch auf Prämienverbilligung. Sie erhalten den tätigkeit und 75 Pro- Bei Sozial- den werden. 02.12.2005, sowie für Beiträge und Einkaufs- Beitrag für “Jugendliche“ und ab 1. Januar nach der Mündigkeit zent des auf ein Jahr hilfeempfän- 26.01.2007, summen an die Säule 3a und den Beitrag für “Junge Erwachsene“. umgerechneten, der gern erfolgt die Die ausgefüllten Antragsformu- 25.01.2008, Einkaufssummen an die 2. Quellensteuer unter- Auszahlung anlare sind bis spätestens 31. Mai 27.01.2011 Säule. Bei Steuerpflichtigen liegenden Brutto- die Einwoh- 2013 einzureichen. Wer die ohne Einzahlung in die 2. Säule Erwerbseinkommens. nergemeinde. Eingabefrist verpasst oder die In Kraft seit: wird die Aufrechnung für Einzah- notwendigen Unterlagen nicht 01.01.2012 lungen in die Säule 3a ange- Asylsuchende, vor- In besonderen fristgerecht einreicht, erhält messen reduziert. läufig Aufgenommene Fällen kann die keine Prämienverbilligung. Der und Schutzbedürftige Auszahlung an Beweis der rechtzeitigen Zustel- Massgebend ist die letzte defini- bei denen der Bund den zuständi- lung obliegt bei der antrag- tive und rechtskräftige Steuer- die Krankenkassen- gen Versicherer stellenden Person. veranlagung zum Zeitpunkt der prämie übernimmt, erfolgen. Verfügung über die Prämien- haben keinen An- Sonderfälle und eingehende verbilligung. spruch auf Prämien- Beträge unter Antragsformulare werden im verbilligung. Fr. 100.-- wer- Verlaufe des Jahres verarbeitet. Die Prämien werden nur dann den nicht aus- Mit der Zustellung eines Verfü- verbilligt, wenn diese höher sind bezahlt. gungsentscheides an die An- als der gesetzlich festgelegte spruchsberechtigten wird die Selbstbehalt. Bis Fr. 35'000.- definitive Höhe des IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 10 Gesetzliche Bemessungsgrundlage Variationen der Prämienverbilligung Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss Kanton Grundlage Berechtigte Anmeldung Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) OW Fortsetzung gilt ein Selbstbehalt von 11,5 Prämienverbilligungsanspru- Prozent des anrechenbaren ches bekanntgegeben. Einkommens, danach steigt er für jede weiteren Fr. 100.-- um 0,01 Prozent. IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 11 Gesetzliche Bemessungsgrundlage / Variationen der Prämienverbilli- Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Grundlage Berechtigte gung Anmeldung Kanton Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) NW Einführungsgesetz 100% des Reineinkom- Richtprämie Für Quellensteuerpflichtige Einmal jährlich bargeldlos an Die Ausgleichskasse stellt denjenigen Perso- zum Bundesgesetz mens (Code 330 der kanto- gelten 80% des steuerbaren die Versicherten auf ein von nen eine Meldung zu, die aufgrund der Steu- über die Kranken- nalen Veranlagungsverfü- EL-Bezüger Fr. 3’612 für Erwachse- Einkommens als Berech- ihnen selbst gewähltes Konto. erwerte ein Anrecht auf Prämienverbilligung versicherung (Kran- gung (2011)) plus 3% des ne nungsbasis. Krankenkassen und Sozial- haben. Die informierten Personen müssen kenversiche- Reinvermögens (Code 470) Fr. 3’264 für junge Erwachsene behörden können Drittaus- jedoch noch eine Anmeldung einreichen. rungsgesetz) vom Fr. 828 für Kinder EL- und Sozialhilfebezüger zahlungen beantragen. Auch Personen, die keine Meldung erhalten 25.10.2006. erhalten im Rahmen der in haben, können ein Gesuch um Prämienverbil- Prämienverbilligung = (NG 742.1) (III) erwähnten Ansätze die ligung einreichen. Letzter Termin für Prämi- ∑ Richtprämien Übrige Personen (inkl. Sozialhilfe): Prämie voll vergütet. enverbilligung 2013 ist der 31.12.2013. Die In Kraft seit : (8% Reineinkommen + 3% Fr. 3‘072 für Erwachsene Bevölkerung wird durch die Medien (Zeitun- 01.01.2007. Reinvermögen) (Jahrgang 1987 und älter) Haushalte, die die SKOS- gen) und von den Gemeinden über die Prä- Kriterien erfüllen und ohne mienverbilligung informiert. Via Gratisanzei- Fr. 2‘832 für junge Erwachsene Prämienverbilligung sozialhil- ger erhalten alle Haushaltungen eine Kurzin- (Jahrgang 1988 – 1994) febedürftig wären, wird die formation. Richtprämie zu 100% verbil- Aus dem Ausland zuziehende Personen Fr. 744 für Kinder ligt. Ein Abgleiten in die haben das Gesuch innert 3 Monaten seit der (Jahrgang 1995 und jünger) Sozialhilfe soll hiermit verhin- Einreise einzureichen. Nach Ablauf der Frist dert werden. Die Antragstel- verwirkt der Anspruch auf Prämienverbilli- lung wird von den Gemeinden gung. Quellensteuerberechtigte werden über Alle Kinder erhalten mindestens die übernommen. Ausländerberatungsstellen und durch die halbe Richtprämie d.h. 372.00 Fran- Arbeitgeber über ihren Anspruch informiert. ken pro Jahr, sofern die Eltern einen massgebenden Steuerwert (Reinein- kommen plus 3% Prozent des Rein- Zentrale Organisation durch die kantonale vermögens) von weniger als 150'000 Ausgleichskasse. Franken haben. Alle jungen Erwachsenen in Ausbil- Entscheid erhalten die Antragssteller bis dung erhalten ebenfalls mindestens Ende Jahr. die halbe Richtprämie, d.h. 1’416 Franken pro Jahr. Übersteigt das Reineinkommen den Betrag von Fr. 28‘080.00 entfällt die Berechtigung. IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 12 Gesetzliche Bemessungsgrundlage / Be- Variationen der Prämienverbil- Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Kanton Grundlage rechtigte ligung Anmeldung Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) GL Einführungsgesetz Anrechenbares Einkommen: Richtprämien EL- und Sozialhilfebezü- Die Prämienverbilligung wird Ende Die Bevölkerung und damit auch sämtli- zum Bundesge- ger erhalten die Richtprä- Juni resp. August bargeldlos direkt che potentiellen Anspruchsberechtigten setz über die Bruttoeinkommen Erwachsene : Fr. 4’044.-- mie voll vergütet. an die Krankenversicherer an eine werden einerseits über die Medien, im Krankenversiche- (Codes 215+187/188/189 der Junge Erwachsene: schweizerische Zahladresse Amtsblatt Ende des Vor- und anfangs rung vom Steuererklärung) Fr. 3’612.-- Quellenbesteuerte erhal- ausbezahlt. des laufenden Jahres über das Antrags- 7.5.2006 (EG + 10% des steuerbaren Vermö- Kinder bis zum zurückgelegten 18 ten Prämienverbilligung, verfahren zur Anspruchsermittlung IPV KVG, GS VIII gens (Code 480) Altersjahr: Fr. 912.-- falls sie am 1.1. des Jah- Für Sozialhilfebezüger wird die informiert. D/21/1). + Liegenschaftsunterhalt (Code res im Kanton wohnhaft Prämienverbilligung dem kantona- Merkblatt und Antragsformular werden 187/188/189) Alle Jugendliche gelten ab dem sind. len Sozialamt ausbezahlt. an alle Haushaltungen versandt (Ende In Kraft: - Eigenmietwert (180/192) vollendeten 18. Lebensjahr als des Vorjahres für das kommende An- Seit 1.1.08 - Kinderabzug (Fr. 5‘000 / Kind) selbständige Steuersubjekte. Sie Der Anspruch von Perso- Für Bezüger von Ergänzungsleis- spruchsjahr). Dieselben Dokumente sind - Alimentenabzüge (Code haben einen eigenen Anspruch nen, die der Quellenbe- tungen wird der Pauschalbetrag auch downloadbar (www.gl.ch / Online Verordnung über 254/255) auf Prämienverbilligung falls, steuerung unterliegen, zur Deckung der obligatorischen Schalter) und telefonisch bestellbar. die individuelle • sie sich nicht mehr in wird aufgrund der quellen- Krankenpflegeversicherung bar- Prämienverbilli- Veranlagung: Erstausbildung befinden. steuerpflichtigen Brutto- geldlos direkt an die Krankenver- gung vom Stichtag 1. Januar, einkünfte in dem für die sicherer an eine schweizerische Prämienverbilligung wird nur noch auf 6.9.2011 (Verord- rechtskräftige Steuerveranlagung • sie sich in Erstausbildung Prämienverbilligung mas- Zahladresse ausbezahlt. Antrag hin ausgerichtet. nung IPV, GS VIII 2011 befinden und ihren Unterhalt sgebenden Jahr ermittelt. D/21/2). zur Hauptsache selbst be- EG KVG Art. 23 streiten. Beschluss über Selbstbehalte Bei erheblicher Verände- die Selbstbehalte Der IPV-Anteil von Kindern und rung (+/- 30%) der wirt- bei der Prämien- SHE 0% Jugendlichen in Erstausbildung schaftlichen Leistungsfä- verbilligung vom EL-B 0% wird auf die halbe Richtprämie higkeit 8.12.2004 (GS VIII AE bis 40‘000 9% erhöht, sofern das AE den Grenz- - zugunsten des Versi- D/21/1). AE bis 50‘000 10% betrag von Fr. 50'000.00 bei Ein- cherten kann die Steuer- AE bis 60‘000 11% zelpersonen bzw. Fr. 60'000.00 verwaltung den IPV- Beschluss über AE bis 70‘000 12% bei Ehepaaren nicht überschreitet. Anspruch aufgrund der den Vermö- AE bis 80‘000 13% aktuellsten Einkommens- gensanteil am AE über 80‘000 14% verhält-nisse berechnen. anrechenbaren - zulasten des Versi- Einkommen für SHE Sozialhilfeempfänger cherten im Vergleich zum die Berechnung EL-B Ergänzungsleistungs- ordentlicherweise anre- der individuellen Bezüger chenbaren Ein-kommen Prämienverbilli- AE Anrechenbares Einkommen kann auf Antrag nach gung vom spätestens 30 Tagen seit 28.5.2005 (GS VIII Kriterien für den Anspruch Zustellung der dem Aus- D/21/5) Die massgebenden Richtprämien zahlungsjahr vorangehen- (gem. Art. 14 EG KVG) werden den definitiven Steuer- Verbilligt, soweit sie einen Selbst- veranlagung auf deren Behalt in Form eines prozentualen Steuerdaten abgestellt Anteils am anrechenbaren Ein- werden. Die Nachzahlung Kommen übersteigen. erfolgt mit dem Einen Gesamtanspruch haben nächsten Rechnungslauf. IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 13 Gesetzliche Bemessungsgrundlage / Be- Variationen der Prämienverbil- Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Kanton Grundlage rechtigte ligung Anmeldung Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) GL - Personen, die gemeinsam Bei Zuzug aus dem Aus- Fortset- besteuert werden land während des Aus- zung - Kinder und junge Erwachse- zahlungsjahres, Heirat, ne in einer Erstausbildung gerichtlicher Trennung, mit ihren Eltern, sofern deren Scheidung oder Tod eines Unterhalt zur Hauptsache Ehegatten kann innert 30 durch die Eltern bestritten Tagen nach Erhalt der wird (spez. Fragebogen). definitiven Steuerveranla- gung des Ereignisjahres Antrag gestellt werden. IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 14 Gesetzliche Bemessungsgrundlage / Berechtigte Fixprämien Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Grundlage Anmeldung Kanton Inkraftset- zung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) ZG Gesetz betref- Reineinkommen Richtprämien Für die Berechnung des Normalerweise werden die Prämi- Gemäss den Steuerzahlen erhal- fend individuel- (Ziffer 23 Steuererklärung) Anspruchs von Personen, enbeiträge den zuständigen Versi- ten die Personen: le Prämienver- + Säule 3a EL-Richtwerte welche an der Quelle cherern zur Verbilligung der Prä- - Bescheinigung bei Anspruch billigung in der (Ziffer 14 Steuererklärung) besteuert werden, ist das mien ausbezahlt. Ausgenommen auf Grund der definitiven Krankenversi- + 10% vom Reinvermögen Erwachsene: Fr. der Quellensteuer zu- sind Personen, welche die Prämien Steuerdaten. (Versand an cherung vom (Ziffer 36 Steuererklärung) 3‘805 grunde liegende Ein- bereits für das ganze Jahr einbe- die Berechtigten bis Ende 15.12.94. - Kinderabzug Fr. 8’500 pro Kind kommen des Vorjahres zahlt haben oder falls die Verbilli- Januar). = massgebendes Einkommen Junge Erwachsene: massgebend. Diese gung verspätet ausbezahlt werden - Brief/Broschüre/Anmel- Fr 3‘364 Personen erhalten die muss, weil keine definitiven Steuer- deformular (für Personen, Regierungs- Veranlagung: individuelle Prämie nur zahlen vorhanden sind. wenn keine def. Steuerzah- ratsbeschluss Stichtag 1. Januar, Kinder: Fr. 936 verbilligt, wenn sie am len vorhanden sind, Quellen- vom rechtskräftige Steuerveranlagung 2011. 1.01.2013 im Kanton Zug Die Versicherer werden für die besteuerte). Auf eine provi- 15.12.2012. angemeldet waren. administrative Arbeit nicht entschä- sorische Berechnung des Wenn das massgebende Einkommen des Jahres 2012 min- digt. Anspruchs im Internet wird destens 25 % tiefer als dasjenige des Jahres 2011 ist, so wird Personen, die EL zur hingewiesen. auf begründetes Gesuch (innert 20 Tagen nach Verfügung) AHV/IV beziehen, erhal- darauf abgestellt. ten die vom EDI festge- Die Bescheinigungen oder An- legte Durchschnittsprä- meldungen mit den nötigen Un- Kriterien für den Anspruch mie erstattet. terlagen sind über die Gemeinde- Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, soweit stellen einzureichen. gemäss Berechnung die gesamten Richtprämien höher sind Personen, welche wirt- als 8 % des massgebenden Einkommens. schaftliche Sozialhilfe Einreichefrist: 30.4.2013. Personen, die gemeinsam besteuert werden, haben einen beziehen, erhalten die Gesamtanspruch. Richtprämie voll vergütet. Einen Gesamtanspruch mit ihren Eltern haben ausserdem Die Bevölkerung wird durch - Kinder bis Jahrgang 1995 Presseartikel und Inserate über - junge Erwachsene mit Jahrgang ––1988 - 1994 in Erst- oder die Prämienverbilligung orientiert Zweitausbildung, für welche die Eltern in der Steuererklärung und übers Vorgehen instruiert. 2011 (Ziff. 24.4) einen Abzug geltend gemacht haben. Zentrale Durchführung durch die Beträgt das massgebende Einkommen Ausgleichskasse des Kantons - zwischen Fr. 70'000 und 80'000, so besteht nur ein An- Zug. Die Gemeinden helfen mit spruch auf die halbe Verbilligung durch die Entgegennahme der - über Fr. 80'000 besteht kein Anspruch. Bescheinigungen oder Anmel- - Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung haben dungen und Kontrolle der Perso- mindestens einen Anspruch auf Ausrichtung der nalien. halben Richtprämie, wenn 1. ein Anspruch auf Verbilligung besteht und 2. das massge- bende Einkommen Fr. 70'000 nicht übersteigt. IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 15 Gesetzliche Bemessungsgrundlage / Be- Variationen der Prämienverbilligung Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss Kanton Grundlage rechtigte / Anmeldung Inkraft- setzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) FR Ausführungs- Durchschnittliches Jahresnettoein- Richtprämie Bei Quellensteuerpflichtigen entspricht das anre- Auszahlung an Auf Antrag bei den gesetz vom kommen (gemäss kantonalem Durchschnittsprämie chenbare Einkommen 80% des steuerbaren Brutto- die Versiche- Gemeinde- 24.11.95 zum Steuergesetz) der letzten Steuer- einkommens zuzüglich 5% des steuerbaren Vermö- rer. stellen. Bundesgesetz veranlagung erhöht um: Region 1: gens. über die Kran- - Versicherungsprämien und Erwachsene: Fr. 4656 Dreimal pro Die Bevölkerung kenversiche- -beiträge, Jugendliche (19-25): Fr. 4332 Die ausbezahlte EL-Leistung zur AHV/IV ist mindes- Jahr. Die wird mittels Presse- rung. In Kraft Kinder: Fr 1080 tens so hoch wie der Betrag der regionalen Durch- Krankenkas- artikel und durch die seit 1.1.1996. - Privaten Schuldzinsen, soweit sie schnittsprämie. sen erhalten Gemeinden über 30'000 Fr. übersteigen, Region 2: für den admi- das System der Änderung vom - Unterhaltskosten für private Lie- Erwachsene: Fr. 4236 Die Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen (zur nistrativen Prämienverbilligung 14.9.1999. In genschaften, soweit sie 15'000 Fr. Jugendliche (19-25): Fr. 3876 AHV/IV) beziehen einen Pauschalbetrag, der mindes- Aufwand keine informiert. Kraft seit übersteigen, Kinder: Fr. 972 tens so hoch ist wie die regionale Durchschnittsprä- Vergütung. 1.1.2000. + 1/20 (5%) des steuerbaren Ver- mie der obligatorischen Pflegeversicherung, die dem mögens. Der Satz wird wie folgt festgelegt: Krankenversicherer direkt ausbezahlt wird. Die AHV- Änderung vom Die Prämienverbilligung beträgt für 2013 einen Ausgleichskasse 19.03.2010. In Prozentsatz der regionalen Durchschnittsprämie für Die Berechnung des massgeblichen Einkommens schickt den potenti- Kraft seit Ausschlaggebend sind die kantona- die Krankenpflegegrundversicherung. Einen An- erfolgt ausschliesslich aufgrund von Kriterien, die auf ell Berechtigten ein 01.01.2012. len Steuerdaten. spruch auf eine Verbilligung von: der Steuerveranlagung beruhen, die am 1. Januar Anmeldeformular Prämienverbilligung 2013: Steuer- des laufenden Jahres (Steuerperiode 2011) erfolgt. einmal pro Jahr, für Verordnung periode: 2011 / Einkommen: 2011. • 22% haben die Versicherten mit einem anrechen- Während dem Subventionsjahr oder dem vorherigen jede Veranlagungs- vom baren Einkommen, das weniger als 15% unter der Jahr erfolgte wirtschaftliche Änderungen werden nicht periode, für die 08.11.2011 Einkommensgrenzen: berücksichtigt. Prämienverbilligung. gesetzlichen Einkommensgrenze liegt. über die Versi- Fr. 38’500 für alleinstehende Per- cherten mit sonen. • 39% haben die Versicherten mit einem anrechen- Für Personen, die in den zwei vorangehenden Jahren Anträge können Anspruch auf Fr. 57’400 für alleinstehende Per- baren Einkommen, das zwischen 15% und 29.99% keine Prämienverbilligung erhalten haben, kann die jeweils bis zum 31. Verbilligung der sonen mit unterhaltsberechtigten unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt. AHV-Kasse – auf begründetes Gesuch der betroffe- August eingereicht Prämien. In Kindern. nen Person hin – auf der Grundlage der Steuerveran- werden. Kraft seit • 62% haben die Versicherten mit einem anrechen lagung der neuen Steuerperiode befinden, wenn die 01.01.2012. Fr. 55’400 für Ehepaare. finanzielle Situation aus dem Jahr, das der Prüfung Anspruch auf Prä- Einkommen, das zwischen 30% und 59.99% unter Diese Einkommensgrenzen werden der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt. des Anspruchs vorangeht, mindestens 30 % vom mienverbilligung ab Änderung vom um Fr. 11’500 je unterhaltsberech- anrechenbaren Einkommen abweicht. dem Monat, ab 20.11.2012. In tigtes Kind erhöht. • 72% haben die Versicherten mit einem anrechen- welchem die Be- Kraft seit Versicherte oder Familien, deren baren Einkommen, das 60% und mehr unter der Bei Zivilstandsänderungen (Heirat, Trennung/ Schei- rechtigungs- 01.01.2013 Bruttoeinkommen Fr. 150‘000, oder gesetzlichen Einkommensgrenze liegt. dung, Todesfall) wird das Recht erst ab dem 1. Janu- bedingungen erfüllt deren Bruttovermögen 1 Mio. Fr. ar des Folgejahres aufgrund der Veranlagung der sind, aber frühes- übersteigen, haben keinen An- • 100% für Empfänger von materieller Sozialhilfe. neuen Steuerperiode nach Einreichung eines neuen tens ab dem ersten spruch auf Prämienverbilligung. Antrages überprüft. Tag des Monats der Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis Anspruchserhebung 25 Jahre beträgt die Prämienverbilligung mindes- Zuzüger aus einem anderen Kanton können ihren bei der Gemeinde. tens 50% der regionalen Durchschnittsprämie. neuen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen, sofern sie am 1. Januar des laufenden Die Prämienverbilligung darf jedoch nicht höher Jahres Wohnsitz im neuen Kanton haben. Personen, sein als die Nettoprämie. welche den Kanton nach dem 1. Januar verlassen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 16 Gesetzliche Bemessungsgrundlage/ Berechtigte Variationen der Prämienverbilli- Sonderregelungen Geldfluss Informationsfluss / Anmeldung Kanton Grundlage gung Inkraftsetzung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) SO Sozialgesetz (SG) Bemessungsperiode: 2011 Richtprämie Sozialhilfebezüger erhalten Auszahlung aus- Den Berechtigten wird jährlich ein KRB Nr. RG Erwachsene: CHF 3096.00 maximal die kantonale schliesslich an die Antragsformular zugeschickt. Das 119/2005 vom 31. Die Berechnungen basieren auf dem Junge Erwachsene: CHF 2808.00 Durchschnittsprämie verbil- Versicherer. Antragsformular enthält Kontrollanga- Januar 2007 831.1 satzbestimmenden Einkommen der Kinder: CHF 900.00 ligt. ben zur Vermeidung von Doppelbe- Steuerveranlagung unter Berücksichti- Für Bezüger von EL- zügen. Die Berechtigten überprüfen Sozialverordnung gung der folgenden Einkommensvariab- Die Ein- oder Zweieltern-Familie bildet EL-Bezüger erhalten die Leistungen wird die die Daten und senden das korrigierte (SV) RRB Nr. len. eine Berechnungs- und Auszahlungs- kantonale Durchschnitts- Prämienverbilligung seit und unterschriebene Formular der 2007/1834 vom 29. einheit, wobei jedes Kind, für das bei prämie voll verbilligt. 01.01.2012 direkt an Ausgleichskasse zu. Die Steuerda- Oktober 2007 831.2 a) Aufrechnung zu 100% der Pension. der Steuerveranlagung ein Abzug für die Krankenkassen tenbank wird monatlich abgefragt. Die b) Ausschluss von Kapitalabfindungen Kinder in Ausbildung geltend gemacht EL-Bezüger, in Ausbildung ausbezahlt. erhaltenen und korrigierten Daten Reglement über die für wiederkehrende Leistungen. und gewährt wurde, für die Berechnung Stehende, selbständig werden der Datenbank des Rechen- Parameter der c) Aufrechnung von Geschäftsverlusten der Prämienverbilligung als Kind der besteuerte Personen, Für Sozialhilfeempfän- zentrums IGS GmbH St. Gallen, der Prämienverbilligung aus Vorjahren. Familie zugerechnet wird, auch wenn Asylbewerber/innen sowie ger geht der Anspruch mehrere Kantone angehören, zuge- vom 19. 01.2011. d) Aufrechnung freiwilliger Zuwendun- es bereits selbständig besteuert wird, vorläufig Aufgenommene auf Prämienverbilligung führt. gen. längstens jedoch bis zum 31. Dezem- können in Sonderfällen an die bevorschussen- Reglement über die e) Aufrechnung der Beiträge an Einrich- ber des Jahres in dem die Ausbildung abweichend behandelt de Sozialhilfebehörde Versicherte, die keine Bescheinigung Prämienverbilligung tungen der gebundenen Selbstvorsorge endet. werden. über. der Ausgleichskasse erhalten haben, in Härtefällen vom (Säule 3a) maximal bis zur Höhe des können bei der Ausgleichskasse ein 4.12.2000 zulässigen Höchstabzuges gemäss Art. Anspruch auf Prämienverbilligung hat, Härtefälle: Auszahlungen an Dritte entsprechendes Gesuch stellen. Die In K. seit 1.1.2001. 7 Abs. 1 lit. a der Verordnung über die wer über ein massgebendes Einkom- Personen, die durch be- beschränkt möglich. Bevölkerung wird mittels Medien und steuerliche Abzugsberechtigung für men von CHF 0.– bis CHF 80'000.– sondere Verhältnisse (Na- durch ein in der Wegleitung der Steu- Reglement über die Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen verfügt. Die prozentualen Eigenanteile turereignisse, Todesfall, ererklärung abgedrucktes Merkblatt Prämienverbilligung (BVV 3) werden im Rahmen von 6 bis 16% Unglück, Krankheit, Arbeits- über die Prämienverbilligung infor- für Personen, die f) Aufrechnung des Abzuges für Liegen- linear festgelegt. losigkeit,...) in ihrer Zah- miert. Bei Quellensteuerpflichtigen an der Quelle schaftskosten lungsfähigkeit stark beein- werden die Merkblätter und die An- besteuert werden g) Anrechnung von 20% - 50% des Kindern und jungen Erwachsenen in trächtigt sind, können tragsformulare ab Mai den Arbeitsge- vom 30.4.2002. In satzbestimmenden Vermögens. Ausbildung werden die anrechenbaren beantragen, dass ihnen bern zugestellt. Kraft seit 1.6.2002. . Prämien bis zu einem massgebenden eine Prämienverbilligung Einkommen von 70’000 Franken um nach der wirtschaftlichen Einreichefrist der Gesuche: mindestens 50% verbilligt. Leistungsfähigkeit im An- Ordentliche Anträge: 31. Juli spruchsjahr ausbezahlt Quellensteuer: 31. Dezember Härtefällereglement: Personen mit wird. einem Einkommen geringer als 110% des betreibungsrechtlichen Existenzmi- nimums erhalten Prämienverbilligung in Höhe der Richtprämie. IPV_2013_d.doc
Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2013 GDK/CDS Seite 17 Gesetzliche Bemessungsgrundlage / Variationen der Prämienverbilli- Sonderregelungen Geldfluss Informations- Kanton Grundlage Berechtigte gung fluss / Inkraftsetzung Anmeldung (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) BS Gesetz über die Einkommen gemäss aktuellsten Steuerdaten, Prämienverbilligung pro Jahr für die In Konkubinat Lebende mit Die Auszahlung der Prämienbeiträ- Auf Antrag. Harmonisierung und sofern das aktuelle Einkommen nicht um mehr verschiedenen Einkommensstufen gemeinsamem Kind und ge erfolgt an die Versicherer. Koordination be- als 20% abweicht. Konkubinatspaare ohne ZuzügerInnen darfsabhängiger Junge Kinder nach 5 jährigem Das Amt für Sozialbeiträge meldet aus dem In- und Erwach- Sozialleistungen +10% des steuerbaren Vermögens über dem Stufe Erw. Kinder Zusammenleben werden den Krankenkassen regelmässig, Ausland erhalten sene (SoHaG vom Freibetrag (CHF 37'500.- bei Einzelperson, (19-25) zusammen berechnet. welche ihrer Versicherten Anspruch eine Broschüre, 25.6.2008) in Kraft CHF 60'000.- bei zwei erwachsenen Personen, 1 3876.- 3576.- 1320.- auf Prämienverbilligung haben. Die die über das seit dem 1.1.2009 jeweils zuzüglich CHF 15'000.- pro Kind. 2 3624.- 3360.- 1248.- EL-Bezüger/innen zur Krankenkassen reduzieren die Prämienver- (Vermögensberechnung erfolgt nicht genau 3 3360.- 3144.- 1164.- AHV/IV wird die kantonale Prämien der Versicherten ab Fol- billigungssystem Letzte Änderung analog der Erhebung der Steuerverwaltung). 4 3096.- 2928.- 1092.- Durchschnittsprämie vergü- gemonat um den staatlichen Bei- informiert. 01.01.2013 5 2844.- 2712.- 1020.- tet. trag, d.h. die Versicherten kommen Bemessungsperiode: 6 2604.- 2496.- 960.- ab Folgemonat der Antragstellung Es gibt keine Verordnung über die aktuellste Steuerdaten 7 2328.- 2496.- 888.- Personen, welche Sozialhilfe sofort in den Genuss einer monatli- Frist für die Harmonisierung und beziehen, erhalten Prämien- chen Prämienreduktion. Antragstellung. 8 2076.- 2496.- 816.- Koordination von Einkommensgrenzwerte beiträge grundsätzlich auf 9 1836.- 2496.- 756.- bedarfsabhängigen der Grundlage des Sozialhil- Massgebende Veränderungen der Zentrale Verwal- Sozialleistungen 10 1572.- 2496.- 684.- fegesetzes. Einkommens- und Vermögensver- tung. (SoHaV) in Kraft seit Anzahl Personen Einkommensgrenze 11 1320.- 2496.- 660.- hältnisse, welche um mindestens dem 1.1.2009 pro Haushalt 12 1044.- 2496.- 660.- 20% abweichen und mindestens 3 1 CHF 44'375.- 13 792.- 2496.- 660.- Monate andauern werden ab dem Letzte Änderung 2 CHF 71'000.- 14 540.- 2496.- 660.- 1. Tag des vierten Monats ab Ein- 26.02.2012 3 CHF 81'000.- 15 276.- 2496.- 660.- tritt unterjährig berücksichtigt. 4 CHF 89'000.- 16 264.- 2496.- 660.- Änderungen des Zivilstandes, Gesetz über die 5 CHF 95'000.- 17 252.- 2496.- 660.- welche den Anspruch auf einkom- Krankenversiche- 6 CHF 99'000.- 18 240.- 2496.- 660.- mensabhängige Prämienbeiträge rung im Kanton 7 CHF 103'000.- beeinflussen, werden ab Folgemo- Basel-Stadt (GKV). nat des Eintritts berücksichtigt. 8 CHF 107'000.- Jugendliche in Ausbildung (19-25) Letzte Änderung: haben immer Anspruch nach Mass- Grundsätzlich hat eine neue Steu- 04.02.2010 gabe der Anspruchsberechtigung der erveranlagung eine Neuberech- Unterhaltsleistungen erbringenden nung der Prämienverbilligung zur Verordnung über die Eltern bzw. des Unterhaltsleistungen Folge. Krankenversiche- erbringenden Elternteils. rung im Kanton Basel-Stadt (KVO). Kinder und junge Erwachsene, welche einen Anspruch auf Prämienverbilli- Letzte Änderung: gung haben, erhalten mindestens 50% 01.01.2013 der kantonalen Richtprämie. Die kan- tonale Richtprämie entspricht 90% der kantonalen Durchschnittsprämie. IPV_2013_d.doc
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