Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - VAMV

Die Seite wird erstellt Norbert Scholl
 
WEITER LESEN
Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - VAMV
Handreichung für die Beratung

 Leistungen für
       Alleinerziehende
 mit kleinen
     Einkommen

                                  Kinderzuschlag
 Verband
 alleinerziehender
                                Wohngeld
 Mütter und Väter                 SGB II & Co
                         1
Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - VAMV
Impressum
Herausgeber
Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e. V. (VAMV)
Hasenheide 70
10967 Berlin
Telefon: (030) 69 59 78-6
Fax: (030) 69 59 78-77
E-Mail: kontakt@vamv.de
Internet: www.vamv.de
          www.facebook.com/VAMV.Bundesverband

Verfasserin
Julia Preidel, VAMV Bundesverband

Redaktion
Miriam Hoheisel, VAMV Bundesverband

Konzept und Gestaltung
Frank Rothe, Büro für Grafische Gestaltung, Berlin

Bildnachweis
Illustrationen:
Nicole Riegert, Grafikdesign und Illustration, Leipzig
Seite 9 –11, Seite 13, Seite 18–19, Seite 23 und Seite 25
Fotos:
Monkey Business – stock.adobe.com, Titel
VAMV © Barbara Dietl, Seite 3
New Africa – stock.adobe.com, Seite 6
FotoHelin – stock.adobe.com, Seite 12
Syda Productions – stock.adobe.com, Seite 28

Druck
Heider Druck GmbH, Bergisch Gladbach

Stand 1. Januar 2020
© 2020. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch
auszugsweise, nur mit Genehmigung und Quellennachweis.

Wir danken dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
für die freundliche Unterstützung.
Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - VAMV
Vorwort

Liebe Berater*innen,

Alleinerziehende sind wahre Held*innen des Alltags: Sie sind viel-
fach gut qualifiziert und erwerbstätig und meistern zusätzlich
Kindererziehung und Hausarbeit allein. Das bedeutet wenig Zeit
und gute Organisation und dass ein Einkommen für eine Familie
zum Leben reichen muss. Manchmal ist für Alleinerziehende auch
keine existenzsichernde Arbeit möglich, da familienfreundliche
Arbeitsbedingungen und eine passgenaue Kinderbetreuung fehlen.
   Für ein gutes Aufwachsen von Kindern braucht es nicht nur Liebe
und Geborgenheit, sondern auch Geld. Mit dem „Starke-Familien-
Gesetz“ hat der Gesetzgeber die staatliche Unterstützung für Fa-
milien mit kleinen Einkommen verbessert: Der Kinderzuschlag
wurde für Alleinerziehende und Familien mit Einkommen ober-
halb des Grundsicherungsniveaus geöffnet, indem die Anrechnung
von Kindes- und Elterneinkommen reformiert wurde. Parallel zum
Kinderzuschlag können Familien mit dem Wohngeld einen Zuschuss
zu ihren Wohnkosten bekommen. Alleinerziehende, die weniger
als das Existenzminimum für sich und ihre Familie zur Verfügung
haben, können stattdessen Anspruch auf ergänzende Leistungen
nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, die auch als
„Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz IV“ bekannt sind. Ein Antrag auf
unterstützende Leistungen kann sich lohnen, denn wer Kinderzu-
schlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen erhält, kann ebenso Leis­
tungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und eine Befreiung
von den Kitakosten bekommen!
   Alleinerziehenden fehlt jedoch im eng getakteten Alltag häufig
die Zeit, um sich mit den verschiedenen Leistungen zu befassen.
Zudem stellen sich Alleinerziehenden beim Bezug von Leistungen
andere Fragen als Paarfamilien, beispielsweise hinsichtlich von
Wechselwirkungen mit Unterhaltszahlungen vom anderen Eltern-
teil oder dem Unterhaltsvorschuss.
   Speziell für die Beratung von Alleinerziehenden wollen wir Ihnen
mit dieser Broschüre wichtige Informationen an die Hand geben.
Denn verbesserte Sozialleistungen helfen nur, wenn die Berechtigten
ihre Ansprüche kennen und geltend machen.

Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne eine informationsreiche
Lektüre!

Daniela Jaspers, VAMV Bundesvorsitzende

                        3
Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - VAMV
Übersicht der Leistungen
                                       Anspruchsberechtigt                     Einkommensabhängig

  Kindergeld                           Wer                                     Nein
                                       – seinen Wohnsitz in Deutschland hat
                                       – hier einkommenssteuerpflichtig ist
                                       – mit eigenen Kindern, Stief- Enkel-
                                         oder Pflegekindern im Haushalt
                                         zusammenlebt (ab 18 Jahren bes.
                                         Voraussetzungen)

  Kinderzuschlag                       Eltern von Kindern unter 25 Jahre,      Ja,
                                       die im Haushalt leben, wenn             Mindesteinkommensgrenze 600 €
  siehe S. 6–14                        – für das Kind Kindergeld gezahlt und   bei Alleinerziehenden
                                       – durch Einkommen, Kinderzuschlag +
  TIPP! Anspruch in wenigen Minuten      evtl. Wohngeld ein Bezug von          Einkommensanrechnung:
  im Internet prüfen:                    SGB II-Leistungen vermieden wird.     – Kindeseinkommen (z.B. Unterhalt
  www.arbeitsagentur.de/familie-und-                                             oder Unterhaltsvorschuss) zu 45 %
  kinder/kiz-lotse                                                             – Elterneinkommen ab be-
                                                                                 stimmter Grenze zu 45 %

  Unterhaltsvorschuss                  Kinder von Alleinerziehenden, für die   Nein.
                                       kein Unterhalt gezahlt wird
  siehe S. 29–30                                                               Die Höhe entspricht dem gesetz­-
                                                                               lichen Mindestunterhalt abzüglich
  mehr Informationen:                                                          des vollen Kindergeldes. Unter
  www.vamv.de/uploads/media/web_                                               dem Unterhaltsvorschuss liegende
  Flyer_Unterhalt_VAMV-B.pdf                                                   Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge
                                                                               werden angerechnet.

  Wohngeld                             Haushalte mit hohen Wohnkosten          Ja,
                                       im Verhältnis zum Einkommen             regionale Einkommensgrenzen
  siehe S. 15–19                                                               entspr. Haushaltsgröße
                                       Regionale Obergrenzen für die
  mehr Informationen:                  zuschussfähige Miete
  www.bmi.bund.de
  unter Themen/Bauen, Stadt, Wohnen
  /Stadt & Wohnen/Wohngeld und
  Wohnraumförderung/Wohngeld
  Steuerklasse II                      Alleinerziehende mit mindestens         Nein
                                       einem Kind ohne weitere erwachsene
  siehe S. 29                          Person im Haushalt, sofern das Kind
                                       Kindergeld erhält
  SGB II-Leistungen                    Personen und Familien, die aus eige­-   Ja,
                                       nem Einkommen (u.a. auch Arbeits-
  siehe S. 20–24                       losengeld I, Krankengeld, Elterngeld,   eigenes Einkommen und andere
                                       Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss)    Leistungen werden angerechnet
                                       und Vermögen ihr Existenzminimum
                                       nicht decken könnten, selbst wenn sie
                                       Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag
                                       erhielten

                                                   4
Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - VAMV
Mindest-/Höchstleistung/                Besonderheiten                          Antragstellung
Bezugsdauer

1. + 2. Kind:             204 €         Kindergeld wird im SGB II als           Familienkasse der Agentur für Arbeit
3. Kind:                  210 €         Ein­kommen berücksichtigt.
4. + weitere Kinder:      235 €                                                 Schriftlicher Antrag (einmalig)
                                        Kann rückwirkend nur für max.
Bezug längstens bis zur Vollendung      6 Mo­nate beantragt werden.             Monatliche Überweisung /Auszah-
des 25. Lebensjahres                                                            lungstermine: www.arbeitsagentur.de/
                                                                                familie-und-kinder/auszahlungstermine

Pro Kind max. 185 €/Monat               Zusätzlich Anspruch auf:                Familienkasse der Agentur für Arbeit

Bei mehreren Kindern wird ein Gesamt-   – Leistungen zur Bildung und Teilhabe   Schriftlicher Antrag (alle 6 Monate)
kinderzuschlagsbetrag gebildet.         – kostenfreie Kindertagesbetreuung
                                          unabhängig vom Wohnort                Zuvor beantragen: Kindergeld,
Bemessungsgrundlage:                    – ggf. einmalige Leistungen nach dem    Unterhaltsvorschuss
Durchschnittseinkommen der                SGB II (siehe S. 26–28)
letzten 6 Monate, Vermögen ober-        – ggf. Wohngeld                         Wird zusammen mit dem Kindergeld
halb von Freibeträgen                                                           ausgezahlt.

 0 bis      5 Jahre:      165 €/Mo      Der Unterhaltsvorschuss                 Unterhaltsvorschusskasse beim
 6 bis     11 Jahre:      220 €/Mo      wird angerechnet:                       Jugendamt
12 bis     17 Jahre:      293 €/Mo      – zu 100 % auf SGB II-Leistungen
                                        – zu 45 % als Einkommen auf             Schriftlicher Antrag (einmalig)
Für Kinder von 12–17 Jahren nur,          den Kinderzuschlag
wenn sie keine SGB II-Leistungen        – als Teil des Haushaltseinkommens
erhalten oder Alleinerziehende im         auf den Wohngeldanspruch.
SGB II mind. 600 € brutto verdienen.

Je nach Wohnkostenhöhe, Haushalts-      Zusätzlich Anspruch auf:                Wohngeldbehörde der Stadt-,
größe und Haushaltseinkommen                                                    Kreis- oder Gemeindeverwaltung
                                        – Leistungen zur Bildung und Teilhabe
 Kindesunterhalt, Unterhaltsvor-        – kostenfreie Kindertagesbetreuung      Schriftlicher Antrag (jedes Jahr)
 schuss und andere staatliche             unabhängig vom Wohnort
 Leistungen gehören zum anspruchs-      – Einmalige Leistungen nach dem         Zuvor beantragen: Kindergeld,
­relevanten Haushaltseinkommen,           SGB II (siehe S. 26–28)               Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag,
 Kindergeld und Kinderzuschlag                                                  andere Sozialleistungen (z. B. Arbeits-
 nicht.                                                                         losengeld I oder Krankengeld)
Entlastungsbetrag von                                                           Schriftlicher Antrag auf Lohnsteuerer-
1.908 € / Jahr + 240 € für jedes wei-                                           mäßigung beim Finanzamt (einmalig)
tere Kind wird laufend vom zu ver-
steuern­den Einkommen abgezogen.                                                Zuvor beantragen: Kindergeld
Pauschaler Regelbedarf für              Zusätzlich Anspruch auf:                Jobcenter
Alleinerziehende: 432 €                 – Leistungen zur Bildung und Teilhabe
                                        – kostenfreie Kindertagesbetreuung      Schriftlicher Antrag (jedes Jahr)
Kinder:                                   unabhängig vom Wohnort
– 0 bis     5 Jahre       250 €/Mo      – ggf. Lernmittelfreiheit oder          Zuvor beantragen: Kindergeld, Unter-
– 6 bis    13 Jahre       308 €/Mo        Mehrbedarf für Lernmittel             haltsvorschuss, andere Sozialleis­
– 14 bis   17 Jahre       328 €/Mo      – Einmalige Leistungen                  tungen (z. B. Arbeitslosengeld I und
                                        – Rundfunkgebührenbefreiung             Krankengeld), Kinderzuschlag und
+ Mehrbedarf für Alleinerziehende                                               Wohngeld (Anspruch prüfen)
  und ggf. weitere Mehrbedarfe          Bezieher*innen von SGB II-Leistungen
                                        müssen alles Zumutbare tun, um
+ Miete/Kosten der Unterkunft bis       ihren Lebensunterhalt künftig aus
  zu kommunaler Obergrenze              eigenem Einkommen zu sichern.

                                                                   5
Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - VAMV
1
                  Kinderzuschlag –
                  wenn das Einkommen
                  nicht für alle reicht

1.1 Was ist der Kinderzuschlag?               Kind (jährliche Erhöhung ab 2021) soll
                                              zusammen mit dem Kindergeld und
Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag           den Leistungen des Bildungs- und Teil-
zum Kindergeld und im § 6a des Bun-           habepakets das Existenzminimum eines
deskindergeldgesetzes (BKKG) geregelt.        Kindes decken und ggf. mit dem Wohn-
Der Kinderzuschlag von bis zu 185 € pro       geld seine grundlegenden Bedarfe
                                              sichern.
                                                 Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag
                                              besteht, hängt davon ab, ob mit dem
                                              Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld
                                              eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II
                                              vermieden wird. Hinsichtlich der Be-
                                              rücksichtigung von Einkommen, Ver-
                                              mögensfreibeträgen und der Bedarfs-
                                              gemeinschaft finden die einschlägigen
                                              Paragrafen aus dem SGB II auch für den
                                              Kinderzuschlag Anwendung.

                                              1.2 Unter welchen Voraus­-
                                                  set­zungen erhalten Allein-
                                                  erziehende Kinderzuschlag?

                                              Alleinerziehende können für ein Kind
                                              Kinderzuschlag erhalten, wenn
                                              • das Kind jünger als 25 Jahre, nicht
                                                 verheiratet ist und bei ihnen lebt
                                                 UND
                                              • sie für das Kind Kindergeld oder eine
                                                 vergleichbare Leistung aus dem Aus-
                                                 land beziehen UND

                                          6
Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - VAMV
• sie eine Mindesteinkommensgrenze               destens 100 € nach den Regelungen
  von 600 € brutto im Monat errei-               des SGB II unberücksichtigt bleiben.
  chen, z.B. mit Erwerbseinkommen,               Der erweiterte Zugang gilt zunächst
  Arbeitslosengeld I oder Krankengeld            bis zum 31. Dezember 2022.
  (nicht mitgerechnet Kindergeld und
  Wohngeld) UND                                Die Familienkasse prüft in einer Ver-
• sie zusätzlich eine individuelle Min-        gleichsberechnung, ob mit dem Kinder-
  desteinkommensgrenze mit dem                 zuschlag und ggf. zusätzlichem Wohn-
  Kinderzuschlag, dem Kindergeld,              geld eine Hilfebedürftigkeit nach dem
  eigenem Einkommen und ggf. Wohn­-            SGB II überwunden wird. Dabei legt sie
  geld erreichen, so dass das verfüg­          immer die tatsächlichen Wohnkosten
  bare Einkommen über dem SGB II-              zu Grunde, unabhängig davon, ob diese
  Bedarf der Familie liegt ODER                nach dem SGB II vor Ort als angemessen
  sie mit dem Kinderzuschlag und dem           gelten.
  sons­t igen verfügbaren Einkommen               Im Gegensatz zum SGB II hat die
  ihren SGB II-Bedarf um höchstens             Umgangsregelung keinen Einfluss auf
  100 € unterschreiten. Voraussetzung          den Kinderzuschlagsanspruch. Der Kin-
  für diesen erweiterten Zugang ist ein        derzuschlag wird an den kindergeldbe-
  Erwerbseinkommen, von dem min-               rechtigten Elternteil ausgezahlt.

           § 6a BKKG Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 1a Nr. 1: Bedarfsgemein­schaft
           nach dem SGB II als Voraussetzung für den Kinderzuschlagsanspruch
           Alleinerziehende erhalten Kinderzuschlag, wenn sie mit ihren Kindern eine
   Bedarfsgemeinschaft bilden, die im Falle einer Hilfebedürftigkeit Zugang zu SGB II-
   Leistungen hätte. Dafür müssen Alleinerziehende aber nicht selbst Anspruch auf
   (alle) SGB II-Leistungen haben. Eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht
   beispielsweise auch, wenn eine Alleinerziehende in Ausbildung (z.B. als Studentin)
   ausschließlich Anspruch auf den Alleinerziehendenmehrbedarf nach dem SGB II
   hat oder ein Jugendlicher über 15 Jahre mit einem Elternteil zusammenlebt, das
   eine Rente bezieht.

          § 6a BKKG Abs. 3 Satz 4:             1.3 Wie viel Geld dürfen
          Vorrang von Unterhalt                    Alleinerziehende haben?
          und anderen Leistungen
   Alleinerziehende müssen sich vor            Ob Alleinerziehende Kinderzuschlag er­-
   dem Antrag auf Kinderzuschlag um            halten können, hängt von der Zahl ihrer
   andere Einkünfte für das betreffende        Kinder, von den Wohnkosten, ihrem Ein­-
   Kind, wie Kindesunterhalt vom an-           kommen und dem Einkommen ihrer
   deren Elternteil, bemüht haben. Vor­-       Kinder ab.
   rangige Leistungen gegenüber dem
   Kinderzuschlag sind Unterhaltsvor-          Typisches Kindeseinkommen sind zum
   schuss, Waisenrenten oder BAföG.            Beispiel Kindesunterhalt, Unterhalts-
                                               vorschuss, Waisenrenten, BAföG oder

                                           7
Stipendien für ein Kind. Auch Ausbil-                           tragstellung. Ausschlaggebend ist das
dungsvergütungen zählen dazu.                                   durchschnittliche Einkommen von Kin-
• Für einen Anspruch auf Kinderzu-                              dern und Eltern in diesem Zeitraum.
   schlag kann ein Kind nicht mehr als
   410 € eigenes Einkommen im Monat
   haben.
                                                                          § 2 in Verbindung mit § 7
Auch das Elterneinkommen und die                                          SGB II Abs. 3 Nr. 3 und
Wohn­  kosten sind ausschlaggebend da-                                    Abs. 3a: Bedarfsgemein-
für, ob Einelternfamilien Kinderzuschlag                           schaft mit neuen Partner*innen
bekommen können. Zu Beginn des Jah-                                Wie im SGB II wird der Anspruch auf
res 2020 sind weitere Verbesse­   rungen                           Kinderzuschlag anhand des Ein-
aus dem „Starke-Familien-Gesetz“ in                                kommens und Vermögens in der
Kraft getreten. Eltern können jetzt mehr                           gesamten Bedarfsgemeinschaft
verdienen und trotzdem Kinderzuschlag                              ermittelt. Neue Partner*innen von
erhalten. Ein Anspruch auf Kinderzu-                               Alleinerziehenden und ggf. deren
schlag kann zum Beispiel bestehen für                              Kinder werden vom ersten Tag des
• Alleinerziehende mit einem Kind                                  Zusammenlebens im gemeinsamen
   (6 Jahre) und circa 500 € Warmmiete,                            Haushalt als Mitglieder der Bedarfs-
   die ein Bruttogehalt zwischen rund                              gemeinschaft berücksichtigt.
   1.300 bis etwa 2.000 € verdienen.
• Alleinerziehende mit zwei Kindern
   (6 und 8 Jahre) und circa 800 € Warm-
   miete, die ein Bruttogehalt von rund
   1.200 bis etwa 2.500 € verdienen.1
                                                                          TIPP! Ob eine Familie Kin-
Vermögen über einer bestimmten                                            derzuschlag bekommen
Grenze muss erst verbraucht werden,                                       würde, können Sie mit der
bis Familien Kinderzuschlag erhalten                               interaktiven Video-Anwendung
können. Dabei wird nicht das gesamte                               „KiZ-Lotse“ in wenigen Minuten
Vermögen berücksichtigt. Es gelten die                             online ermitteln:
Vermögensfreibeträge nach § 12 SGB II:                             www.arbeitsagentur.de/familie-und-
• für Kinder unter 18 Jahren: 3.100 €                              kinder/kiz-lotse
   Grundfreibetrag
• für Alleinerziehende selbst: pro Le-                             In manchen Fällen wird eine Hilfe-
   bensjahr 150 € Grundfreibetrag                                  bedürftigkeit nach dem SGB II nur
• zusätzlich für jedes Familienmitglied:                           mit einem zusätzlichen Bezug von
   750 € für notwendige Anschaffungen.                             Wohngeld vermieden. Prüfen Sie
   Siehe Beispiel Seite 9                                          dafür sicherheitshalber auch einen
                                                                   möglichen Wohngeldanspruch, da-
Der Bemessungszeitraum f ür den                                    mit der KiZ-Lotse das richtige Ergeb-
Kinderzuschlagsanspruch umfasst das                                nis zeigt (siehe Kapitel 2 Wohngeld).
letzte halbe Jahr vor dem Monat der An-

1 vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2019): KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld. Infobroschüre
  für die Beratung von Familien mit kleinen Einkommen, S. 16

                                                            8
BEISPIELE: Höhe des Vermögensfreibetrags

                                     Beispiel 1:
                                     Thomas (50 Jahre) hat 6.000 € Vermögen, seine Tochter
                                     Karoline (15 Jahre) hat 3.850 € gespart.

                                     Thomas: 50 x 150 € = 7.500 € Grundfreibetrag
                                     		                 + 750 € für eigene Anschaffungen
                                     		= 8.250 €

                                     Karoline: 		              3.100 € Grundfreibetrag
                                     		                      + 750 € für eigene Anschaffungen
                                      		                     = 3.850 €

                                     Thomas schöpft seine Freibeträge nicht aus, Karoline erreicht
                                     ihre Freibeträge. Noch haben ihre Ersparnisse aber keine
                                     Auswir­kungen auf den Kinderzuschlag.

Beispiel 2:
Annette (42 Jahre) hat 7.800 € Ersparnisse, ihr Sohn Finn (5 Jahre)
hat ein Sparkonto von seiner Oma, auf dem 1.000 € liegen.

Annette: 42 x 150 € = 6.300 € Grundfreibetrag
		                  + 750 € für eigene Anschaffungen
		                  + 750 € für Anschaffungen für Finn
		                  = 7.800 €

Annettes Vermögen liegt eigentlich über ihrem Grundfreibe-
trag und dem Freibetrag für notwendige Anschaffungen. Da der
Betrag auf Finns Sparkonto unter seinem Grundfreibetrag liegt,
wird sein Freibetrag für notwendige Anschaffungen auf Annette
übertragen. Die Ersparnisse von Annette und Finn haben so keine
Auswirkungen auf den Kinderzuschlag.

1.4 Wie werden Einkommen                             Das zu berücksichtigende Einkommen
    und Vermögen auf den                             von Eltern und Kindern wird gemäß
    Kinderzuschlag angerechnet?                      § 6a Abs. 3 BKKG nach den gleichen Rege-
                                                     lungen wie im SGB II ermittelt. Es gelten
Je höher das Einkommen oder Vermö-                   die Absetzungs- und Freibeträge nach
gen in einer Familie ist, desto geringer             § 11b SGB II. Vom Einkommen abgesetzt
fällt der Kinderzuschlag aus – bis hin               werden u.a. Steuern und Sozialver­
zum Wegfall der Leistung.                            sicherungsbeiträge von Selbstständigen,

                                                 9
Werbungskosten oder Beiträge zu ge-            100 € abgezogen. Höhere Aufwendun-
setzlich vorgeschriebenen und zu ange-         gen werden im Einzelfall auf Nachweis
messenen privaten Versicherungen. In           berücksichtigt. Darüber hinaus gelten
der Regel wird dafür bei Erwerbstätigen        gestufte Freibeträge auf das Erwerbs-
pauschal ein Grundabsetzbetrag von             einkommen.

 Bruttoeinkommen        Absetzungs- und Freibeträge
                        • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag für Steuern,
                          angemessene Versicherungen und Werbungskosten
 100 bis 400 €
                        • max. 60 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 400 €
                          (20 Prozent von max. 300 €)
                        • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall
 bis 1.000 €              nachgewiesene Aufwendungen
                        • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1000 €
                          (20 Prozent von max. 900 €)
                        • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall
                          nachgewiesene Aufwendungen
 bis 1.200 €            • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1.000 €
                          (20 Prozent von max. 900 €) und max. 20 € Freibetrag für Ein-
                          kommen zwischen 1.000 und 1.200 € (10 Prozent von max. 200 €)
                        • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall
 bis 1.500 €              nachgewiesene Aufwendungen
 Gilt nur bei minder-   • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1.000 €
 jährigen Kindern im      (20 Prozent von max. 900 €) und max. 50 € Freibetrag für Ein-
 Haushalt!                kommen zwischen 1.000 und 1.500 € (10 Prozent von max. 500 €)

                                          10
BEISPIEL: Ermittlung des zu berücksichtigenden Elterneinkommens

    Bruttoeinkommen: 		 1.900,00 €
    Nettoeinkommen: 		 1.396,00 €
    Freibeträge:                         -    100,00 € Grundfreibetrag
                                         -    180,00 € Erwerbstätigenfreibetrag
                                              (20 % von 100 – 1.000 € Bruttoeinkommen)
         -                                      50,00 € Erwerbstätigenfreibetrag
       		                                     (10 % von 1.000 – 1.500 € Bruttoeinkommen)
    Freibeträge gesamt:                  -    330,00 €
    Zu berücksichtigendes
    Einkommen:                           = 1.066,00 €

Annette ist erwerbstätig und verdient monat-
lich 1.900 € brutto. Die Familienkasse prüft, ob
Teile von Annettes Einkommen auf den Kinder-
zuschlag für Finn angerechnet werden. Dafür
ermittelt sie zunächst wie im SGB II, welche Frei-
beträge Annette anhand ihres Bruttoeinkom-
mens zustehen. Die Freibeträge werden dann
von Annettes Nettoeinkommen abgezogen.

Annette steht insgesamt ein Freibetrag von
330 € zu. Ihr Einkommen ist mit 1.900 € brutto
so hoch, dass sie sowohl vom Grundabsetz­-                Tabelle). Von 1.396 € Nettoeinkommen werden
betrag als auch von allen weiteren Freibeträgen           deshalb nur 1.066 € für den Kinderzuschlags­
auf Erwerbseinkommen profitieren kann (siehe              anspruch von Finn berücksichtigt.

Kindeseinkommen mindert den maximalen Kinderzuschlagsanspruch zu 45 Prozent.

           § 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V)
           Satz 1 Nr. 9 und Abs. 4: Ausnahmen bei der Einkommensanrechnung
           für Jobs von Schüler*innen
   Einkommen aus Ferien- und Taschengeldjobs von Schüler*innen in unbezahlter
   Ausbildung wird vollständig nicht angerechnet, wenn
   • ein Kind regelmäßig nur bis zu 100 € pro Monat verdient
   • ein Kind im Kalenderjahr maximal 1.200 € im Ferienjob verdient, der nicht länger
      als vier Wochen dauert. In die Frist von vier Wochen zählen nur Tätigkeiten, bei
      denen das Kind mehr als 100 € verdient.

                                                     11
Elterneinkommen mindert erst ober-                              Die Höhe der elterlichen Wohnkos-
halb einer Bemessungsgrenze den Ge-                             tenanteile richtet sich nach der Kinder-
samtkinderzuschlag als Summe der für                            zahl im Haushalt. Der Wohnkostenan-
jedes Kind einzeln berechneten Kinder-                          teil einer Alleinerziehenden beträgt
zuschläge. Die Bemessungsgrenze setzt                           beispielsweise 77 Prozent bei einem
sich bei Alleinerziehenden zusammen                             Kind, 63 Prozent bei zwei Kindern und
aus:                                                            53 Prozent bei drei Kindern.2
• dem Regelbedarf für Alleinstehende                               Je nach Einkommensart gelten für
   nach dem SGB II                                              Elterneinkommen oberhalb der Bemes-
• dem Alleinerziehendenmehrbedarf                               sungsgrenze unterschiedliche Anrech-
   (siehe 3.2. Welche Leistungsansprü-                          nungsvorschriften. Bei Eltern mit meh-
   che haben Alleinerziehende nach                              reren Einkommensarten wird auf das
   dem SGB II?)                                                 übersteigende Einkommen zunächst
• den anteiligen Wohnkosten der                                 das Erwerbseinkommen und erst dann
   Allein­erziehenden.                                          ggf. verbleibendes Einkommen aus
                                                                anderen Quellen angerechnet.

  Anrechnung                      Einkommensart
  zu 45 Prozent                   Erwerbseinkommen
                                  Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt, Steuererstattungen,
                                  Erbschaften, Elterngeld abzüglich eines Freibetrags von 300 €
  zu 100 Prozent
                                  bzw. 150 € beim Elterngeld plus (sofern Eltern vor der Geburt des
                                  Kindes erwerbstätig waren), Arbeitslosengeld I, Krankengeld,
                                  Leistungen zur Ausbildungsförderung
                                  Kindergeld, Wohngeld, Leistungen mit anderem Zweck als der
  Nicht anrechenbar               Existenzsicherung wie z.B. Pflegegeld, Landeserziehungsgeld
                                  (Sachsen) oder Bayerisches Familiengeld

2 vgl. Familienkasse: Merkblatt Kinderzuschlag, Download möglich unter: www.arbeitsagentur.de

                                                           12
BEISPIEL: Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag (KiZ):
          Einelternfamilie mit zwei Kindern (2 und 6 Jahre),
          Bruttogehalt Mutter: 2.193,96 €,
          Miete: 780,00 €, Heizkosten: 80,00 €3

Anrechenbares Einkommen nach dem SGB II:
Nettogehalt Mutter: 		1.578,00 €
Abzüglich Freibeträge: 		 -330,00 €
Anrechenbares Einkommen:		1.248,00 €
Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 1:		 165,00 €
Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 2:		 220,00 €
Kindergeld: 		 408,00 €
Gesamteinkommen:                  2.041,00 €

Berechnung des SGB II-Bedarfs:
Regelbedarf Mutter:		 432,00 €                                   Berechnung des die Bemessungsgrenze
Mehrbedarf Mutter:		 155,52 €                                    übersteigenden Einkommens
Regelbedarf Kind 1:		 250,00 €                                   anrechenbares Einkommen: 		1.248,00 €
Regelbedarf Kind 2:		 308,00 €                                   übersteigendes Einkommen: 		 118,68 €
Kaltmiete:		 780,00 €                                            davon 45 %		 53,41 €
Heizkosten:		 80,00 €
Gesamtbedarf:                  2.005,52 €                        Gesamtanspruch auf Kinderzuschlag:
                                                                 Der Gesamtkinderzuschlag von 196,75 € abzüg-
Berechnung Kinderzuschlagsanspruch                               lich 53,41 € anrechenbarem Elterneinkommen
pro Kind:                                                        ergibt 143,34 €. Die Familie bekommt 143,00 €
Kind 1: 185,00 € abzüglich 74,25 €                               Kinderzuschlag ausgezahlt.
        (45% UV für Kind 1) ergibt 		 110,75 €
                                                                 Vergleichsberechnung: Überwindung einer
Kind 2: 185,00 € abzüglich 99,00 €                               etwaigen Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II:
        (45% UV für Kind 2) ergibt 		            86,00 €         Nettogehalt Mutter: 		1.578,00 €
                                                                 abzüglich Freibeträge:		 -330,00 €
Der Gesamtkinderzuschlag beträgt                                 Anrechenbares Einkommen:		1.248,00 €
demzufolge: 		 196,75 €                                          Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 1:		 165,00 €
                                                                 Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 2:		 220,00 €
Anrechnung Elterneinkommen auf den                               Kindergeld: 		 408,00 €
Gesamtkinderzuschlag:                                            Kinderzuschlag: 		 143,00 €
Bemessungsgrenze                                                 Gesamteinkommen: 		2.184,00 €
Regelbedarf Mutter: 		 432,00 €
Mehrbedarf Mutter: 		 155,52 €                                   Das Gesamteinkommen der Familie liegt mit
Wohnbedarf Mutter 63%: 		 541,80 €                               dem Kinderzuschlag 178,48 € über ihrem
Bemessungsgrenze Mutter: 		1.129,32 €                            SGB II-Bedarf.

3 vgl. Eckhardt, Bernd (2019): Leistungen für Familien. Gesetzliche Neuregelungen 2019/2020 – ein Kompendium für die soziale
  Arbeit, in: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Familienleistungen.pdf S. 38

                                                            13
1.5 Was müssen Alleinerziehende beachten,
    die Kinderzuschlag erhalten?

Für den Antrag auf Kinderzuschlag ist           Jahr ab dem Monat bewilligt, in dem
die Familienkasse zuständig. Kinderzu-          der Antrag gestellt wurde.
schlag wird in der Regel für ein halbes

         TIPP! Alleinerziehende können Kinderzuschlag auch für kürzere Zeit-
         räume als 6 Monate beantragen. Das kann für sie von Vorteil sein, wenn
         dadurch für den Folgeantrag ein geringeres Durchschnittseinkommen
  zu berücksichtigen ist und sich ein höherer Anspruch auf Kinderzuschlag ergibt,
  beispielsweise weil das letzte Weihnachtsgeld nicht mehr im Bemessungszeit-
  raum liegt. Das Anliegen eines verkürzten Bewilligungszeitraums bedarf keiner
  Begründung.

Ändern sich die Wohnkosten oder die             Rechtslage auch parallel zum Kinder-
Ein­kommensverhältnisse einer Familie           zuschlag ergänzende SGB II-Leistungen
während des Bewilligungszeitraums,              beziehen.
müs­sen Alleinerziehende der Familien­-
kasse das nicht mitteilen. Die zwischen-        Alleinerziehende müssen der Familien­
zeit­lichen Änderungen der Verhältnisse         kasse jedoch unbedingt mitteilen, falls
wer­den erst beim Folgeantrag auf Kin-          während des Bewilligungszeitraums
derzuschlag berücksichtigt. Sollte sich         • ein Kind oder ein*e neu*e Partner*in
die finanzielle Situation während des              aus ihrem Haushalt aus- bzw. in
Bewilligungszeitraums verschlechtern,              ihren Haushalt einzieht und/oder
können Alleinerziehende nach der neuen          • ein Kind in ihrer Familie geboren wird.

          Fachinformationen zum Weiterlesen:
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: KiZ – Der Zuschlag
    zum Kindergeld. Info­broschüre für die Bera­tung von Familien mit kleinen Ein­
    kommen, Download unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen
  • Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kinderzuschlag, Download
    unter www.arbeitsagentur.de/familie- und-kinder
  • Eckhardt, Bernd: Leistungen für Familien. Gesetzliche Neuregelungen 2019/2020
    – ein Kompendium für die soziale Arbeit, in: http://sozialrecht-justament.de/
    data/documents/Familienleistungen.pdf

                                           14
2
                    Wohngeld –
                    Zuschuss zu den
                    Wohnkosten

2.1 Wer hat Anspruch
    auf Wohngeld?                                          TIPP! Auch bei einer erwei-
                                                           terten Umgangsregelung
Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt, um                     können beide Eltern für den
Haushalte mit hoher Mietbelastung zu                Wohnbedarf eines Kindes Anspruch
unterstützen. Alleinerziehende können               auf Wohngeld haben. Ein Kind, das
Wohngeld parallel zum Kinderzuschlag                regelmäßig ein Drittel des Monats
beziehen. Der Anspruch auf Wohngeld                 und länger beim anderen Elternteil
ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt.              lebt, wird sowohl bei Alleinerzie-
Ob und wie viel Wohngeld Eineltern­                 henden als auch beim umgangsbe-
familien erhalten, hängt davon ab                   rechtigten Elternteil als Haushalts-
• wie viele Personen in ihrem Haus-                 mitglied voll berücksichtigt.
    halt leben und
• wie hoch das Gesamteinkommen
    aller Personen im Haushalt ist und            Für einen Wohngeldanspruch sollte das
• wie hoch die Wohnkosten sind.                   monatliche Gesamteinkommen aller
                                                  für das Wohngeld zu berücksichtigen-
Wohngeld wird in der Regel für den                den Haushaltsmitglieder (= Summe aller
gesamten Haushalt eines Wohngeldbe-               Jahreseinkommen geteilt durch 12) über
rechtigten bewilligt. Kinder von Allein-          einer Mindestgrenze liegen und eine
erziehenden sind Haushaltsmitglieder,             be­stimmte Höchsteinkommensgrenze
ebenso wie weitere Personen, die mit              nicht überschreiten.
der Alleinerziehenden nach § 7 Abs. 3a
SGB II eine Bedarfsgemeinschaft bilden
oder andere im Haushalt lebende Ver-
wandte bis zum dritten Grad. Haben
nicht alle Haushaltsmitglieder Anspruch
auf Wohngeld (siehe 2.4 Wer kann Wohn-
geld anstatt SGB II-Leistungen erhalten?),
wird Wohngeld nur anteilig bewilligt.

                                             15
TIPP! Als Richtwert für die Mindesteinkommensgrenze gelten 80 Prozent
          des Bedarfs nach dem SGB II (siehe 3.2. Welche Leistungsansprüche ha-
          ben Alleinerziehende nach dem SGB II?). Für das Erreichen der Mindestein-
   kommensgrenze zählen alle monatlichen Einnahmen, auch wenn sie sonst beim
   Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt werden, wie beispielsweise Kinder-
   geld und Kinderzuschlag (siehe unbedingt dazu 2.4 Wer kann Wohngeld anstatt
   SGB II-Leistungen erhalten?).

 Die Höchsteinkommensgrenzen für                 für die Ermittlung des zu erwartenden
 den Wohngeldanspruch unterschei-                Einkommens die Einkommensverhält-
 den sich regional in Abhängigkeit vom           nisse vor der Antragstellung heran.
 örtlichen Mietniveau. Für das Erreichen            Ein Haushalt mit erheblichem Ver­-
 der Höchsteinkommensgrenze werden               mögen hat keinen Anspruch auf Wohn­-
 Kinderzuschlag und Kindergeld nicht             geld. Als Höchstgrenze für Vermögen
 berücksichtigt. Weitere Beträge kön-            gelten entsprechend der Wohngeld-Ver-
 nen vom zu berücksichtigenden Ein­­-            waltungsvorschrift zu § 21 Nr. 3 WoGG:
 kommen abgesetzt werden (siehe 2.2              • 60.000 € für das erste zu berücksich-
 Wie wird das zu berücksichtigende Haus­-           tigende Haushaltsmitglied
­haltsein­kommen ermittelt?)                     • 30.000 € für jedes weitere wohngeld-
                                                    berechtigte Haushaltsmitglied.

           TIPP! Welche Obergrenzen
           für das Haushaltseinkom-                       TIPP! Ob Ratsuchende einen
           men vor Ort gelten, können                     Anspruch auf Wohgeld haben,
   Sie auf wohngeld.org recherchieren.                    können Sie im Internet un-
   Städte, Kreise und Gemeinden sind               kompliziert mit Hilfe von Wohngeld­
   nach dem regionalen Mietniveau                  rechnern ermitteln, zum Beispiel
   Mietstufen zugeordnet. Welcher                  unter www.wohngeldrechner24.de
   Ort welche Mietstufe hat, finden Sie            Auch das Bundesministerium des
   konkret unter www.wohngeld.org/                 Inneren bietet einen Wohngeld­
   mietstufe.html                                  rechner an unter www.bmi.bund.de
   Eine Übersicht der Höchsteinkom-                in Themen/Bauen, Stadt & Wohnen/
   mensgrenzen für Haushalte unter-                Wohngeld & Wohnraumförderung/
   schiedlicher Größe in den jeweiligen            Wohngeld/Wohngeldrechner.
   Mietstufen gibt es unter www.wohn-
   geld.org/einkommen.html
                                                 2.2 Wie wird das zu berück-
                                                     sichtigende Haushaltsein-
Bemessungszeitraum für den Wohn-                     kommen ermittelt?
geldanspruch ist nach § 15 WoGG das
Einkommen, das ein Haushalt zum                  Für den Wohngeldanspruch wird bei
Zeitpunkt der Antragstellung für die             Einelternfamilien häufig nicht das ge-
nächsten 12 Monate zu erwarten hat. In           samte Haushaltseinkommen berück-
der Regel zieht die Wohngeldbehörde              sichtigt.

                                            16
Zum zu berücksichtigenden Haushalts­              mit einer Schwerbehinderung von
einkommen zählen typischerweise                   100 Prozent und/oder einer Pflege-
• steuerpflichtiges Einkommen aller               bedürftigkeit nach § 14 SGB XI in
   Art abzüglich Werbungskosten, Be-              häuslicher, teilstationärer Pflege oder
   triebsausgaben von Selbstständigen             Kurzzeitpflege
   und Kinderbetreuungskosten                   • 40 € monatlich bzw. 480 € im Jahr
• Einkünfte aus Minijobs                          für Geldleistungen gemeinnütziger
• Kindesunterhalt oder Unterhaltsvor-             Organisationen oder von Privatper-
   schuss                                         sonen ohne Unterhaltsverpflichtung,
• Elterngeld abzüglich der Freibeträge            z. B. für Zuwendungen einer Stiftung
   von 300 € bzw. 150 € beim Elterngeld           oder Taschengeldzahlungen der Groß­-
   plus                                           eltern an ein Kind.
• Teile der Leistungen zur Ausbildungs­
   förderung                                    2.3 Welche Wohnkosten
• Arbeitslosengeld I                                sind zuschussfähig?
• Krankengeld
• Renten aller Art                              Die konkrete Höhe des Wohngeldes
                                                richtet sich im Einzelfall nach der Höhe
Nicht als Einkommen angerechnet wer-            der Wohnkosten. Als Wohnkosten eines
den Kindergeld, Kinderzuschlag, das             Haushalts werden berücksichtigt
Bayerische Familiengeld und das Lan-            • die Bruttokaltmiete (abzüglich der
deserziehungsgeld (Sachsen) gemäß § 10             Kosten für Heizung, Warmwasser-
Abs. 1 Bundeselterngeldgesetz (BEEG).              bereitung, Garagen- oder Stellplatz­
   Zusätzlich reduziert sich das zu be-            miete) ODER
rücksichtigende Einkommen um jeweils            • die Kostenbelastung für das selbst
10 Prozent, also maximal 30 Prozent,               genutzte Wohneigentum in Form
falls im Bewilligungszeitraum                      von Kreditzinsen und -raten, der
• Einkommenssteuern                                Grundsteuer und pauschal 36 € je
• Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pfle-           Quadratmeter pro Jahr für Betriebs-
   geversicherung                                  und Instandhaltungskosten.
• Beiträge zur Rentenversicherung/
   zu Lebensversicherungen                      Werden Zimmer untervermietet oder
gezahlt werden.                                 nur beruflich genutzt, zählen für die
                                                Wohngeldberechnung nur die Räume,
Alleinerziehende erhalten ggf. weitere          in denen der Wohngeldhaushalt wohnt.
Freibeträge auf das zu berücksichtigende        Die Einkünfte aus der Untervermietung
Einkommen:                                      werden für den Wohngeldanspruch
• 110 € im Monat, wenn Alleinerzie­-            nicht als Einkommen berücksichtigt.
   hende mit mindestens einem Kind                 In den einzelnen Mietstufen gibt es
   unter 18 Jahren im Haushalt leben,           Obergrenzen für die zuschussfähigen
   für das sie Kindergeld erhalten              Wohnkosten, die ab 1. Januar 2022 alle
• bis zu 100 € im Monat für eigene Ein-         zwei Jahre angepasst werden. Liegen
   nahmen eines Kindes unter 25 Jahren          die Wohnkosten über dem zuschussfä-
   aus Erwerbstätigkeit                         higen Höchstbetrag, so werden sie nur
• 150 € monatlich für jedes zu be-              bis zum Höchstbetrag für den Wohn-
   rücksichtigende Haushaltsmitglied            geldanspruch berücksichtigt.

                                           17
TIPP! Die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen
           Mietstufen können bei wohngeld.org im Internet recherchiert werden:
           www.wohngeld.org/mietstufe.html

BEISPIEL: Wohngeldberechnung bei einer Miete über den
          zuschussfähigen Wohnkosten

Die Kaltmiete von Thomas und Karoline beträgt 750 €,
die mit Wohngeld maximal zuschussfähige Miete in ihrer
Gemeinde nur 636 €. Die Wohngeldstelle berechnet das
Wohngeld für Thomas und Karoline deshalb anhand
einer Miete von 636 €.

2.4 Wer kann Wohngeld anstatt
    SGB II-Leistungen erhalten?                             TIPP! In bestimmten Ausnah-
                                                            men kann auch im Bezug von
Das Wohngeld ist eine Leistung, die ver-                    Leistungen nach dem SGB II
hindern soll, dass Geringverdienende Leis-           ein Anspruch auf Wohngeld beste-
tungen nach dem SGB II beziehen müs-                 hen. Das ist dann der Fall, wenn
sen. In der Regel haben Alleinerzie­hende            • Alleinerziehende in Ausbildung
und ihre Kinder entweder Anspruch                      ausschließlich den Alleinerziehen-
auf Wohngeld oder auf ergänzende                       denmehrbedarf nach dem SGB II
Leistungen nach dem SGB II. Eineltern-                 und keine anderen Leistungen er-
familien müssen Wohngeld vor SGB II-­                  halten, bei deren Höhe Wohnkos-
Leistungen vorrangig beantragen, wenn                  ten berücksichtigt werden
dank des Wohngeldes mit eigenem                      • Einelternfamilien SGB II-Leistungen
Einkommen, Kindergeld und Kinder-                      nur als Darlehen erhalten.
zuschlag eine Hilfebedürftigkeit nach
dem SGB II/SGB XII für mindestens drei
zusammenhängende Monate vermieden
wird. Ein Wahlrecht zwischen Wohngeld             2.5 Was müssen
und ergänzenden SGB II-Leistungen                     Alleinerziehende beim Wohn-
können Einelternfamilien haben, die                   geldantrag beachten?
über zu wenig eigenes Einkommen zur
Vermeidung einer Hilfebedürftigkeit nach          Der Wohngeldantrag wird bei der Wohn-
dem SGB II verfügen, aber die Mindest­            geldbehörde der Stadt-, Gemeinde- oder
einkommensgrenze von 80 Prozent ihres             Kreisverwaltung gestellt. Berechtigte kön­-
Bedarfs erreichen. Um ihr Wahlrecht zu            nen Wohngeld ab dem Monat der Antrag-
nutzen, müssen sie auf ergänzende SGB II-­        stellung erhalten. Wurden ergänzende
Leistungen verzichten. Die Wohngeldstelle         SGB II-Leistungen abgelehnt, sollte der
entscheidet dann nach eigenem Ermessen            Wohn­geldantrag bis zum Ablauf des fol-
über einen Wohngeld­anspruch.                     genden Kalendermonats gestellt werden.

                                             18
TIPP! Für einen Wohngeldbezug ohne Unterbrechung sollten Alleinerzie-
          hende den Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums
          stellen.

In diesem Fall wirkt er bis zu dem Monat           stellen. Ist der Wohngeldanspruch ge-
der Ablehnung zurück.                              sunken, mindert die Wohngeldbehörde
                                                   das Wohngeld ihrerseits bzw. fordert es
Wohngeld wird in der Regel für 12 Mo-              zurück.
nate bewilligt. Änderungen des Wohn-
geldanspruchs während des Bewilli-
gungszeitraums ergeben sich nur, falls
• sich die Zahl der zu berücksichtigen-
  den Haushaltsmitglieder ändert (z. B.                      Fachinformationen
  durch den Auszug oder die Geburt                           zum Weiterlesen:
  eines Kindes) oder                                 • Aktuelle Informationen zum Wohn-
• sich die Miete/Belastung um mehr als                 geld finden Sie beim Bundesminis-
  15 Prozent ändert oder                               terium des Inneren unter www.bmi.
• das Gesamteinkommen des Haushalts                    bund.de
  um mehr als 15 Prozent steigt oder sinkt.          • Wohngeld.org. Ratgeber unter
                                                       www.wohngeld.org
Eine Ausnahme gilt, falls ein Haushalts-             • Der Wohngeld-Verwaltungsvor-
mitglied verstorben ist. Ein Jahr nach                 schrift können nähere Vorschriften
dem Sterbemonat berücksichtigt die                     zur Umsetzung des Wohngeldge-
Wohngeldbehörde die bisherige An-                      setzes durch die Wohngeldstellen
zahl der Haushaltsmitglieder, sofern der               entnommen werden. Sie ist unter
Haushalt nicht umzieht.                                www.verwaltungsvorschriften-
   Erhöht sich der Wohngeldanspruch,                   im-internet.de zu recherchieren.
sollten Berechtigte einen neuen Antrag

                                              19
3
                    SGB II-Leistungen –
                    Aufstockung
                    des Gehalts

3.1 Wann können Alleiner-                           aus dem zu berücksich­tigenden Einkom-
    ziehende SGB II-Leistungen                      men und Vermögen bestreiten kann.
    erhalten?                                       Das Bundessozialgericht hat bestätigt,
                                                    dass das Jobcenter als Einkommen nur
Reicht das eigene Einkommen von                     Mittel berücksichtigen darf, die im ak-
Allein­erziehenden nicht aus, um das                tuellen Bedarfsmonat tatsächlich zur
Existenzminimum ihrer Familie mit Kin-              Verfügung stehen (BSG vom 29.11.2012
derzuschlag und Wohngeld zu sichern,                – B 14 AS 161/11 R). Mögliche Unterhalts-
können sie stattdessen ergänzende SGB II-           ansprüche oder anderweitige Leistungs-
Leistungen vom Jobcenter erhalten.                  ansprüche der Alleinerziehenden gehen
Zuvor müssen sie aber evtl. Unterhalts-             für die Zeit des SGB II-Bezugs gemäß
ansprüche gegenüber dem anderen                     § 33 SGB II Abs. 1 in Höhe der gezahlten
Elternteil ihres Kindes geltend machen.             Leistungen auf das Jobcenter über.
Es gilt ebenfalls ein Vorrang für andere               Leistungen nach dem SGB II werden
Leistungen, wie etwa Kindergeld, Unter-             nur an erwerbsfähige Personen gezahlt,
haltsvorschuss, Arbeitslosengeld I oder             die mindestens drei Stunden täglich
Krankengeld.                                        zu den üblichen Bedingungen des all-
   Alleinerziehende, die mit ihren Kin-             gemeinen Arbeitsmarktes berufstätig
dern akut unterhalb des Existenzmini-               sein können. Alleinerziehende, die diese
mums leben, haben einen Leistungsan-                Voraussetzung nicht erfüllen, können
spruch ungeachtet des Nachrangs des                 ggf. beim Sozialamt Sozialhilfe nach
SGB II. Das kann zum Beispiel der Fall              dem SGB XII beantragen.
sein, während Alleinerziehende sich
noch um Unterhalt vom anderen Eltern-               3.2 Welche Leistungsansprüche
teil ihres Kindes bemühen oder während                  haben Alleinerziehende nach
Anträge auf andere Leistungen geprüft                   dem SGB II?
werden. Hilfebedürftig im Sinne von
§ 9 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 und 2 SGB II ist,        Mit den ergänzenden Leistungen wird
wer im laufenden Monat sein Existenz­               das Familieneinkommen auf die Höhe
minimum nicht oder nicht ausreichend                des Existenzminimums aufgestockt.

                                               20
Folgende Regelbedarfe gelten für Einelternfamilien nach dem SGB II
 Alleinerziehende		                                                        432 €
 Kinder bis zum 6. Geburtstag		                                            250 €
 Kinder bis zum 14. Geburtstag		                                           308 €
 Kinder bis zum 18. Geburtstag		                                           328 €
 Kinder im Haushalt bis zum 25. Geburtstag		                               345 €

Alleinerziehenden steht ein Alleinerziehendenmehrbedarf zu. Die Höhe richtet
sich nach der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden minderjährigen
Kinder. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Mehrbedarf um 12 Prozent.

 Kinder unter 18 Jahren           Prozent vom Regelsatz               Mehrbedarf
 1                                12		                                    51,88 €
 2                                24		 103,68 €
 3                                36		 155,52 €
 4                                48		 207,36 €
 5                                60		 259,20 €
 Sonderregeln
 1 Kind unter 7 Jahren            36		 155,52 €
 2 Kinder unter 16 Jahren         36		 155,52 €

Weitere Mehrbedarfe erkennt das Job-
center an bei                                          § 22 SGB II Abs. 1 Satz 3:
• Schwangerschaft                                      Übernahme von zu hohen
• Behinderung                                          Wohnkosten durch das
• kostenaufwändiger Ernährung aus              Jobcenter
  medizinischen Gründen                        Liegen die Wohnkosten über der
• Warmwasserbereitung über Durch-              örtlichen Obergrenze, so übernimmt
  lauferhitzer oder Gastherme                  das Jobcenter sie in der Regel nur
• regelmäßig anfallenden Kosten, die           für ein halbes Jahr in tatsächlicher
  nicht anderweitig bezahlt werden             Höhe. Wenn Alleinerziehende aktive
  können.                                      Suchbemühungen nach einer güns-
                                               tigeren Wohnung oder einer*m
Zusätzlich werden die Wohn- und                Unter­mieter*in nachweisen, können
Heizkosten (Kosten der Unterkunft)             Sie ggf. eine längere Übernahme
übernommen. Dabei gelten regionale             ihrer vollen Miete erreichen. Sie
Obergrenzen.                                   sollten dafür ihre Bemühungen von
                                               Anfang an dokumentieren.

                                        21
Die Krankenversicherung erfolgt über               einer gemeinsamen Berechnung ermit-
das Jobcenter, sofern Alleinerziehende             telt. Die Kosten der Unterkunft werden
nicht über einen Arbeitgeber kranken-              entsprechend der Anzahl der Mitglieder
und pflegeversichert sind. Für freiwillig          in der Bedarfsgemeinschaft anteilig als
gesetzlich oder privat Versicherte zahlt es        Bedarf bei den einzelnen Familienmit-
ggf. einen Zuschuss in Höhe des monat­             gliedern anerkannt. Zu berücksich-
lichen Beitrags bzw. des halben Basis­             tigendes Einkommen und Vermögen
tarifs der privaten Krankenversicherung.           wird erst auf den Bedarf des Beziehers
    Einelternfamilien, die keine Erspar-           bzw. Besitzers und dann bei den übrigen
nisse haben, können vom Jobcenter ein              Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft
Darlehen für dringende Anschaffungen               angerechnet. Voraussetzung für die Zu-
erhalten, z.B. für den Ersatz einer ka­            gehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft
putten Waschmaschine. Für die Rückzah-             ist, dass ein Kind noch keine eigenen
lung werden ab dem darauf folgenden                Kinder hat und nicht verheiratet ist.
Monat regelmäßig 10 Prozent von den Re-
gelleistungen abgezogen. Mög­licherweise
existieren in Ihrem Bundesland auch Stif-
tungen, die Familien mit wenig Geld in                       § 7 SGB II Abs. 3 Nr. 4:
Notlagen unterstützen.                                       Rausfall eines Kindes aus
    Eigenes Einkommen und Vermögen                           der Bedarfsgemeinschaft
sowie andere Leistungen werden im                    Kann ein Kind sein Existenzminimum
Monat des Zuflusses auf den Bedarf nach              inklusive seines Wohnkostenanteils
dem SGB II angerechnet. Übersteigt eine              aus eigenem Einkommen sichern,
einmalige Einnahme den monatlichen                   z.B. aus Unterhalt/Unterhaltsvor-
Bedarf, mindert sie anteilig über sechs              schuss und Kindergeld oder eigener
Monate den SGB II-Anspruch. Für die Be-              Erwerbstätigkeit, so gehört es nicht
rücksichtigung von Einkommen gilt wie                mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Sein
beim Kinderzuschlag § 11b SGB II, so dass            Einkommen darf nicht auf den Leis-
beispielsweise Elterngeld und Erwerbs-               tungsanspruch der Alleinerziehen-
einkommen nur abzüglich bestimmter                   den oder weiterer Mitglieder der
Freibeträge angerechnet werden (siehe                Bedarfsgemeinschaft angerechnet
1.3. Wie viel Geld dürfen Alleinerziehende           werden. ABER: Kindergeld, das nicht
haben?). Leistungen mit anderem Zweck                für den Bedarf des Kindes benötigt
als der Existenzsicherung, wie Pflegegeld,           wird, ist bei der Alleinerziehenden
Bayerisches Familiengeld oder Landes­                anzurechnen.
erziehungsgeld (Sachsen) mindern den
SGB II-Anspruch hingegen nicht.

3.3 Was hat noch Einfluss auf
    den Leistungsanspruch von
    Alleinerziehenden?

In der Regel bilden Alleinerziehende
mit ihren Kindern unter 25 Jahren im
gemeinsamen Haushalt eine Bedarfsge-
meinschaft. Ihr SGB II-Anspruch wird in

                                              22
TIPP! Falls das Jobcenter nicht die vollständigen Wohnkosten als angemessen
               anerkennt, kann sich die Beantragung von Kinderwohngeld für Eineltern-
               familien lohnen. Alleinerziehende können nur für ein Kind Wohngeld bezie-
       hen, sofern dessen Existenzminimum durch eigenes Einkommen, z. B. aus Unterhalt
       oder Unterhaltsvorschuss und Kindergeld sowie das Kinderwohngeld gedeckt
       wird (siehe 2. Wohngeld – Zuschuss zu den Wohnkosten). Das Kind verlässt dann
       die Bedarfsgemeinschaft. Für die verbleibende, kleinere Bedarfsgemeinschaft
       werden ggf. höhere anteilige Wohnkosten anerkannt. So haben Alleinerziehende
       unter dem Strich mehr Geld für ihr Kind zur Verfügung.

    BEISPIEL: Vorteile von Kinderwohngeld

    Die Wohnung von Annette und Finn kostet 550 €. Das Jobcenter
    übernimmt nur 450 €, die es als angemessen betrachtet. Wenn
    Finn dank des Kinderwohngeldes aus der Bedarfsgemeinschaft
    mit Annette fällt, ist Annette eine Einpersonen-Bedarfsgemein-
    schaft mit einer Angemessenheitsgrenze für die Wohnkosten
    bei 320 €. Ihr Wohnkostenanteil von 275 € wird nun vollständig
    vom Jobcenter anerkannt, Annette und Finn haben mehr Geld
    zur Verfügung.

    Leben Alleinerziehende mit Verwandten            regelmäßig auch beim anderen Elternteil, der
    zusammen, die keine SGB II-Leistungen            ebenfalls SGB II-Leistungen bezieht, bilden
    beziehen, beispielsweise mit einem er-           Alleinerziehende mit dem Kind für dessen Anwe-
    wachsenen Kind, das erwerbstätig ist,            senheitstage eine temporäre Bedarfsgemein-
    kann das Jobcenter nach § 9 Abs. 5 SGB II        schaft. Sie erhalten Regelleistungen und ggf.
    eine Haushaltsgemeinschaft vermu-                Mehrbedarfe für das Kind nur anteilig während
    ten. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt            seiner Anwesenheitstage. Als Anwesenheitstag bei
    vor, wenn zusammen lebende Ver-                  der Alleinerziehenden gilt jeder Tag, an dem das
    wandte nachweislich gemeinsam wirt-              Kind in ihrem Haushalt aufwacht oder an dem es
    schaften und sich gegenseitig unter-             sich gar nicht bei den Eltern auf hält, z.B. wegen
    stützen. Einkommen von Mitgliedern               eines Besuchs bei den Großeltern oder einer Klas-
    der Haushaltsgemeinschaft wird auf               senfahrt. Der Alleinerziehenden steht weiterhin
    den Bedarf von Alleinerziehenden nur             der volle Alleinerziehendenmehrbedarf zu.
    dann zur Hälfte angerechnet, falls es                Lebt das Kind 13 Tage im Monat und länger
    den doppelten Regelbedarf für Allein-            beim anderen Elternteil, geht das Jobcenter von
    stehende und die anteiligen Kosten der           einem Wechselmodell aus. In diesem Fall wer-
    Unterkunft übersteigt.                           den der Alleinerziehenden der Regelbedarf, ggf.
                                                     Mehrbedarfe für das Kind und der Alleinerzie-
Achtung! Die Umgangsregelung hat unter               hendenmehrbedarf nur zur Hälfte gezahlt. Das
Umständen Auswirkungen auf den SGB II-An-            ist auch der Fall, wenn der andere Elternteil
spruch von Alleinerziehenden. Lebt ein Kind          keine SGB II-Leistungen bezieht.

                                                23
3.4 Welche Pflichten haben Allein-               einem Kind eine temporäre Bedarfsge-
    erziehende im SGB II-Bezug?                  meinschaft bilden. In diesem Fall dürfen
                                                 bei der Anrechnung von Einkommen
Das Jobcenter kann die SGB II-Leistungen         Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu-
ggf. kürzen, solange Alleinerziehende            nächst unberücksichtigt bleiben. Jedoch
ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie            sollte der Bedarf einer Einelternfamilie
sind verpflichtet                                mit den vorläufigen Leistungen abseh-
• sich jederzeit bei Aufforderung beim           bar gedeckt sein.
   Jobcenter zu melden                              Hat das Jobcenter Alleinerziehenden
• alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um           vorläufig mehr oder weniger Geld be-
   keine ergänzenden Leistungen mehr             willigt, als ihnen nach Ende des Bewil-
   beziehen zu müssen, z.B. durch ak­tive        ligungszeitraums zustehen würde, er-
   Arbeitssuche oder Bewerbungen auf             halten sie einen neuen Bescheid und ggf.
   vom Jobcenter angebotene Stellen.             eine Nachzahlung. Die abschließende
                                                 Entscheidung einer vorläufigen Bewil-
                                                 ligung und ggf. eine Nachzahlung kön-
          § 10 SGB II Abs. 1 Nr. 3 und 5:        nen Alleinerziehende auch selbst noch
          Einschränkungen der                    innerhalb eines Jahres beantragen.
          Zumutbarkeit einer Arbeit
   Auch wenn Leistungsberechtigten
   jede Arbeit zumutbar ist, für die
   sie die Minimalanforderungen er­                          Fachinformationen
   füllen – die Erziehung eines Kindes                       zum Weiterlesen:
   darf durch die Arbeit nicht gefähr-             • Die Fachlichen Weisungen der
   det sein. Das ist dann der Fall, wenn             Bundesagentur für Arbeit zu den
   Allein­erziehende keine geeignete                 Sozialgesetzbüchern und Einträge
   und bedarfsgerechte Kindertagesbe-                in der Wissensdatenbank können
   treuung haben. Alleinerziehende, die              unter www.arbeitsagentur.de/
   ein Kind unter drei Jahren betreuen,              veroeffentlichungen/gesetze-und-
   sind nicht verpflichtet, eine Arbeit              weisungen recherchiert werden.
   aufzunehmen. Auch kann „ein sons-               • Einzelheiten zur Anrechnung von
   tiger wichtiger Grund“ gegen die                  Einkommen und Vermögen im
   Aufnahme einer Arbeit sprechen,                   SGB II regelt die Verordnung zur
   wie zum Beispiel die Beendigung                   Berechnung von Einkommen sowie
   einer Ausbildung.                                 zur Nichtberücksichtigung von Ein-
                                                     kommen und Vermögen beim Ar-
                                                     beitslosengeld II/Sozialgeld, kurz:
3.5 Was müssen Alleinerziehende                      ALG II-Verordnung (ALG II-V).
    beim Antrag auf                                • Eckhardt, Bernd: SGB II und Wohn-
    SGB II-Leistungen beachten?                      geld – ein Tipp (nicht nur) für Allein-
                                                     ­erziehende, in: Sozialrecht Justa-
Der Bewilligungszeitraum für SGB II-                  ment. Rechtswissen für die exis-
Leistungen beträgt in der Regel ein Jahr.             tenzsichernde Sozialberatung Jg. 7/
Alleinerziehende erhalten nur vorläu-                 Nr. 1 Januar 2019, Download unter
fige Leistungen für sechs Monate, falls               www.sozialrecht-justament.de
ihr Einkommen schwankt oder sie mit

                                            24
4                 Weitere Leistungen

4.1 Welche weiteren Ansprüche haben Alleinerziehende,
    die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen erhalten?

Einelternfamilien, die Kinderzuschlag,        Leistungen und Vergünstigungen.
Wohngeld oder SGB II-Leistungen er-           Welche das sind, können Sie der Grafik
halten, haben Anspruch auf weitere            auf der folgenden Seite entnehmen.

                                         25
Weitere Ansprüche bei Kinderzuschlag, Wohngeld und SGB II-Leistungen

                 Kinderzuschlag                             Wohngeld

  Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT)             Einmalige Leistungen
  nach § 28 SGB II/bei KiZ und WoGG § 6B BKKG        nach § 24 SGB II

  Wo? Jobcenter (SGB II), Kommune                    Wo? Jobcenter
  (bei Kinderzuschlag, Wohngeld)
                                                     Antrag? Immer im Voraus
  Antrag? Zusammen mit den SGB II-Leistungen,
  bei Wohngeld und Kinderzuschlag extra Antrag       Sach- oder pauschale
                                                     Geldleistungen für:
  Achtung! Lernförderung extra im Voraus             • Erstausstattung einer
  bean­tragen                                           Wohnung mit Möbeln
                                                        und Hausrat
  Für Kinder, die eine allgemein- oder berufs­       • Erstausstattung bei
  bildende Schule besuchen und die keine                Schwangerschaft und
  Ausbil­dungsve­rgütung erhalten:                      Geburt eines Kindes
  • Schulbedarfspaket (150 €/Schuljahr, jährliche    • Kauf und Reparatur
     Erhöhung ab 2021)                                  von orthopädischen
                                                        Schuhen
  Geldleistungen, Gutscheine oder direkte            • Miete/Reparatur von
  Abrech­nung mit dem Anbieter für:                     therapeutischen Geräten
  • Kosten für Schul- und Kitaausflüge/
    Klassenfahrten
  • Fahrtkosten zur nächsten Schule des
    gewählten Bildungsgangs/Ganztagsschule
  • Lernförderung bei nicht ausreichenden
    Schulleistungen, unabhängig von einer
    Versetzungsgefährdung
  • Kosten für gemeinschaftliche Mittagsver­
    pflegung in Schule, Hort, Kindertages­stätte
    oder Kindertagespflege

  Für Kinder bis 18 Jahre:
  • Zuschuss von 15 € monatlich für den Sport-
     verein, den Musikunterricht, die Teilnahme an
     Freizeiten o.ä.; Erstattung weiterer damit
     verbundener Kosten, die nicht selbst bezahlt
     werden können

                                           26
TIPP! Das Bundesministerium
                                                    für Arbeit und Soziales infor-
        SGB II-Leistungen                           miert auf seiner Internetseite
                                             darüber, welche kommunalen Stellen
                                             für den Antrag auf Bildungs- und
                                             Teilhabeleistungen bei Bezug
                                             von Kinderzuschlag und Wohn-
                                             geld zuständig sind. Eine Übersicht
Befreiung vom Kostenbeitrag                  der Anlaufstellen findet sich unter
für die Kindertagesbetreuung                 www.bmas.de in Themen/Arbeits-
gemäß § 90 Abs. 4 SGB XIII                   markt/Grundsicherung/Leistungen
                                             zur Sicherung des Lebensunterhalts/
Wo? Jugendamt
                                             Bildungspaket/Anlaufstellen.

                                                    TIPP! Einelternfamilien
Rundfunkgebührenbefreiung                           haben auch Anspruch auf
                                                    Bildungs- und Teilhabeleis-
Wo? Beitragsservice von ARD und ZDF          tungen (BuT) oder einmalige Leis-
www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_
                                             tungen, falls ihr Einkommen und
und_buerger
                                             Vermögen zwar für alle anderen Be-
auch für Empfänger*innen von BAföG           darfe nach dem SGB II, jedoch nicht
oder Berufsbildungsbeihilfe (BAB) und        für diese Bedarfe ausreicht.
Personen mit einer vergleichbaren               Beim Kinderzuschlag und beim
finanziellen Situation (Härtefall)           Wohngeld werden BuT-Leistungen
                                             und einmalige Leistungen nicht als
                                             Einkommen angerechnet
Bezieher*innen von bestimmten
Sozialleistungen erhalten nach
Landesrecht ggf. eine vollständige
Lernmittelbefreiung, falls Eigenan-
teile für den Kauf von Schulbüchern                  Weiterlesen zum Bildungs-
oder Leihgebühren vorgesehen sind.                   und Teilhabepaket:
Einen Mehrbedarf für Schulbücher             Mehr Informationen fin­den Sie auf
nach § 21 Abs. 6 SGB II erkennt das          der Internet­seite des Bun­desministe­
Jobcenter an, falls im SGB II-Bezug          riums für Arbeit und So­ziales unter
keine Lernmittelfreiheit besteht.            www.bmas.de in Themen/Arbeits-
                                             markt/Grund­sicherung/Leistungen
                                             zur Sicherung des Lebens­unterhalts/
                                             Bildungspaket

                                        27
Sie können auch lesen