Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - VAMV
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Handreichung für die Beratung Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen Kinderzuschlag Verband alleinerziehender Wohngeld Mütter und Väter SGB II & Co 1
Impressum Herausgeber Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) Hasenheide 70 10967 Berlin Telefon: (030) 69 59 78-6 Fax: (030) 69 59 78-77 E-Mail: kontakt@vamv.de Internet: www.vamv.de www.facebook.com/VAMV.Bundesverband Verfasserin Julia Preidel, VAMV Bundesverband Redaktion Miriam Hoheisel, VAMV Bundesverband Konzept und Gestaltung Frank Rothe, Büro für Grafische Gestaltung, Berlin Bildnachweis Illustrationen: Nicole Riegert, Grafikdesign und Illustration, Leipzig Seite 9 –11, Seite 13, Seite 18–19, Seite 23 und Seite 25 Fotos: Monkey Business – stock.adobe.com, Titel VAMV © Barbara Dietl, Seite 3 New Africa – stock.adobe.com, Seite 6 FotoHelin – stock.adobe.com, Seite 12 Syda Productions – stock.adobe.com, Seite 28 Druck Heider Druck GmbH, Bergisch Gladbach Stand 1. Januar 2020 © 2020. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung und Quellennachweis. Wir danken dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die freundliche Unterstützung.
Vorwort Liebe Berater*innen, Alleinerziehende sind wahre Held*innen des Alltags: Sie sind viel- fach gut qualifiziert und erwerbstätig und meistern zusätzlich Kindererziehung und Hausarbeit allein. Das bedeutet wenig Zeit und gute Organisation und dass ein Einkommen für eine Familie zum Leben reichen muss. Manchmal ist für Alleinerziehende auch keine existenzsichernde Arbeit möglich, da familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine passgenaue Kinderbetreuung fehlen. Für ein gutes Aufwachsen von Kindern braucht es nicht nur Liebe und Geborgenheit, sondern auch Geld. Mit dem „Starke-Familien- Gesetz“ hat der Gesetzgeber die staatliche Unterstützung für Fa- milien mit kleinen Einkommen verbessert: Der Kinderzuschlag wurde für Alleinerziehende und Familien mit Einkommen ober- halb des Grundsicherungsniveaus geöffnet, indem die Anrechnung von Kindes- und Elterneinkommen reformiert wurde. Parallel zum Kinderzuschlag können Familien mit dem Wohngeld einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten bekommen. Alleinerziehende, die weniger als das Existenzminimum für sich und ihre Familie zur Verfügung haben, können stattdessen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, die auch als „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz IV“ bekannt sind. Ein Antrag auf unterstützende Leistungen kann sich lohnen, denn wer Kinderzu- schlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen erhält, kann ebenso Leis tungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und eine Befreiung von den Kitakosten bekommen! Alleinerziehenden fehlt jedoch im eng getakteten Alltag häufig die Zeit, um sich mit den verschiedenen Leistungen zu befassen. Zudem stellen sich Alleinerziehenden beim Bezug von Leistungen andere Fragen als Paarfamilien, beispielsweise hinsichtlich von Wechselwirkungen mit Unterhaltszahlungen vom anderen Eltern- teil oder dem Unterhaltsvorschuss. Speziell für die Beratung von Alleinerziehenden wollen wir Ihnen mit dieser Broschüre wichtige Informationen an die Hand geben. Denn verbesserte Sozialleistungen helfen nur, wenn die Berechtigten ihre Ansprüche kennen und geltend machen. Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne eine informationsreiche Lektüre! Daniela Jaspers, VAMV Bundesvorsitzende 3
Übersicht der Leistungen Anspruchsberechtigt Einkommensabhängig Kindergeld Wer Nein – seinen Wohnsitz in Deutschland hat – hier einkommenssteuerpflichtig ist – mit eigenen Kindern, Stief- Enkel- oder Pflegekindern im Haushalt zusammenlebt (ab 18 Jahren bes. Voraussetzungen) Kinderzuschlag Eltern von Kindern unter 25 Jahre, Ja, die im Haushalt leben, wenn Mindesteinkommensgrenze 600 € siehe S. 6–14 – für das Kind Kindergeld gezahlt und bei Alleinerziehenden – durch Einkommen, Kinderzuschlag + TIPP! Anspruch in wenigen Minuten evtl. Wohngeld ein Bezug von Einkommensanrechnung: im Internet prüfen: SGB II-Leistungen vermieden wird. – Kindeseinkommen (z.B. Unterhalt www.arbeitsagentur.de/familie-und- oder Unterhaltsvorschuss) zu 45 % kinder/kiz-lotse – Elterneinkommen ab be- stimmter Grenze zu 45 % Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden, für die Nein. kein Unterhalt gezahlt wird siehe S. 29–30 Die Höhe entspricht dem gesetz- lichen Mindestunterhalt abzüglich mehr Informationen: des vollen Kindergeldes. Unter www.vamv.de/uploads/media/web_ dem Unterhaltsvorschuss liegende Flyer_Unterhalt_VAMV-B.pdf Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge werden angerechnet. Wohngeld Haushalte mit hohen Wohnkosten Ja, im Verhältnis zum Einkommen regionale Einkommensgrenzen siehe S. 15–19 entspr. Haushaltsgröße Regionale Obergrenzen für die mehr Informationen: zuschussfähige Miete www.bmi.bund.de unter Themen/Bauen, Stadt, Wohnen /Stadt & Wohnen/Wohngeld und Wohnraumförderung/Wohngeld Steuerklasse II Alleinerziehende mit mindestens Nein einem Kind ohne weitere erwachsene siehe S. 29 Person im Haushalt, sofern das Kind Kindergeld erhält SGB II-Leistungen Personen und Familien, die aus eige- Ja, nem Einkommen (u.a. auch Arbeits- siehe S. 20–24 losengeld I, Krankengeld, Elterngeld, eigenes Einkommen und andere Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss) Leistungen werden angerechnet und Vermögen ihr Existenzminimum nicht decken könnten, selbst wenn sie Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag erhielten 4
Mindest-/Höchstleistung/ Besonderheiten Antragstellung Bezugsdauer 1. + 2. Kind: 204 € Kindergeld wird im SGB II als Familienkasse der Agentur für Arbeit 3. Kind: 210 € Einkommen berücksichtigt. 4. + weitere Kinder: 235 € Schriftlicher Antrag (einmalig) Kann rückwirkend nur für max. Bezug längstens bis zur Vollendung 6 Monate beantragt werden. Monatliche Überweisung /Auszah- des 25. Lebensjahres lungstermine: www.arbeitsagentur.de/ familie-und-kinder/auszahlungstermine Pro Kind max. 185 €/Monat Zusätzlich Anspruch auf: Familienkasse der Agentur für Arbeit Bei mehreren Kindern wird ein Gesamt- – Leistungen zur Bildung und Teilhabe Schriftlicher Antrag (alle 6 Monate) kinderzuschlagsbetrag gebildet. – kostenfreie Kindertagesbetreuung unabhängig vom Wohnort Zuvor beantragen: Kindergeld, Bemessungsgrundlage: – ggf. einmalige Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss Durchschnittseinkommen der SGB II (siehe S. 26–28) letzten 6 Monate, Vermögen ober- – ggf. Wohngeld Wird zusammen mit dem Kindergeld halb von Freibeträgen ausgezahlt. 0 bis 5 Jahre: 165 €/Mo Der Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschusskasse beim 6 bis 11 Jahre: 220 €/Mo wird angerechnet: Jugendamt 12 bis 17 Jahre: 293 €/Mo – zu 100 % auf SGB II-Leistungen – zu 45 % als Einkommen auf Schriftlicher Antrag (einmalig) Für Kinder von 12–17 Jahren nur, den Kinderzuschlag wenn sie keine SGB II-Leistungen – als Teil des Haushaltseinkommens erhalten oder Alleinerziehende im auf den Wohngeldanspruch. SGB II mind. 600 € brutto verdienen. Je nach Wohnkostenhöhe, Haushalts- Zusätzlich Anspruch auf: Wohngeldbehörde der Stadt-, größe und Haushaltseinkommen Kreis- oder Gemeindeverwaltung – Leistungen zur Bildung und Teilhabe Kindesunterhalt, Unterhaltsvor- – kostenfreie Kindertagesbetreuung Schriftlicher Antrag (jedes Jahr) schuss und andere staatliche unabhängig vom Wohnort Leistungen gehören zum anspruchs- – Einmalige Leistungen nach dem Zuvor beantragen: Kindergeld, relevanten Haushaltseinkommen, SGB II (siehe S. 26–28) Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, Kindergeld und Kinderzuschlag andere Sozialleistungen (z. B. Arbeits- nicht. losengeld I oder Krankengeld) Entlastungsbetrag von Schriftlicher Antrag auf Lohnsteuerer- 1.908 € / Jahr + 240 € für jedes wei- mäßigung beim Finanzamt (einmalig) tere Kind wird laufend vom zu ver- steuernden Einkommen abgezogen. Zuvor beantragen: Kindergeld Pauschaler Regelbedarf für Zusätzlich Anspruch auf: Jobcenter Alleinerziehende: 432 € – Leistungen zur Bildung und Teilhabe – kostenfreie Kindertagesbetreuung Schriftlicher Antrag (jedes Jahr) Kinder: unabhängig vom Wohnort – 0 bis 5 Jahre 250 €/Mo – ggf. Lernmittelfreiheit oder Zuvor beantragen: Kindergeld, Unter- – 6 bis 13 Jahre 308 €/Mo Mehrbedarf für Lernmittel haltsvorschuss, andere Sozialleis – 14 bis 17 Jahre 328 €/Mo – Einmalige Leistungen tungen (z. B. Arbeitslosengeld I und – Rundfunkgebührenbefreiung Krankengeld), Kinderzuschlag und + Mehrbedarf für Alleinerziehende Wohngeld (Anspruch prüfen) und ggf. weitere Mehrbedarfe Bezieher*innen von SGB II-Leistungen müssen alles Zumutbare tun, um + Miete/Kosten der Unterkunft bis ihren Lebensunterhalt künftig aus zu kommunaler Obergrenze eigenem Einkommen zu sichern. 5
1 Kinderzuschlag – wenn das Einkommen nicht für alle reicht 1.1 Was ist der Kinderzuschlag? Kind (jährliche Erhöhung ab 2021) soll zusammen mit dem Kindergeld und Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag den Leistungen des Bildungs- und Teil- zum Kindergeld und im § 6a des Bun- habepakets das Existenzminimum eines deskindergeldgesetzes (BKKG) geregelt. Kindes decken und ggf. mit dem Wohn- Der Kinderzuschlag von bis zu 185 € pro geld seine grundlegenden Bedarfe sichern. Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, hängt davon ab, ob mit dem Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden wird. Hinsichtlich der Be- rücksichtigung von Einkommen, Ver- mögensfreibeträgen und der Bedarfs- gemeinschaft finden die einschlägigen Paragrafen aus dem SGB II auch für den Kinderzuschlag Anwendung. 1.2 Unter welchen Voraus- setzungen erhalten Allein- erziehende Kinderzuschlag? Alleinerziehende können für ein Kind Kinderzuschlag erhalten, wenn • das Kind jünger als 25 Jahre, nicht verheiratet ist und bei ihnen lebt UND • sie für das Kind Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung aus dem Aus- land beziehen UND 6
• sie eine Mindesteinkommensgrenze destens 100 € nach den Regelungen von 600 € brutto im Monat errei- des SGB II unberücksichtigt bleiben. chen, z.B. mit Erwerbseinkommen, Der erweiterte Zugang gilt zunächst Arbeitslosengeld I oder Krankengeld bis zum 31. Dezember 2022. (nicht mitgerechnet Kindergeld und Wohngeld) UND Die Familienkasse prüft in einer Ver- • sie zusätzlich eine individuelle Min- gleichsberechnung, ob mit dem Kinder- desteinkommensgrenze mit dem zuschlag und ggf. zusätzlichem Wohn- Kinderzuschlag, dem Kindergeld, geld eine Hilfebedürftigkeit nach dem eigenem Einkommen und ggf. Wohn- SGB II überwunden wird. Dabei legt sie geld erreichen, so dass das verfüg immer die tatsächlichen Wohnkosten bare Einkommen über dem SGB II- zu Grunde, unabhängig davon, ob diese Bedarf der Familie liegt ODER nach dem SGB II vor Ort als angemessen sie mit dem Kinderzuschlag und dem gelten. sonst igen verfügbaren Einkommen Im Gegensatz zum SGB II hat die ihren SGB II-Bedarf um höchstens Umgangsregelung keinen Einfluss auf 100 € unterschreiten. Voraussetzung den Kinderzuschlagsanspruch. Der Kin- für diesen erweiterten Zugang ist ein derzuschlag wird an den kindergeldbe- Erwerbseinkommen, von dem min- rechtigten Elternteil ausgezahlt. § 6a BKKG Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 1a Nr. 1: Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II als Voraussetzung für den Kinderzuschlagsanspruch Alleinerziehende erhalten Kinderzuschlag, wenn sie mit ihren Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bilden, die im Falle einer Hilfebedürftigkeit Zugang zu SGB II- Leistungen hätte. Dafür müssen Alleinerziehende aber nicht selbst Anspruch auf (alle) SGB II-Leistungen haben. Eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht beispielsweise auch, wenn eine Alleinerziehende in Ausbildung (z.B. als Studentin) ausschließlich Anspruch auf den Alleinerziehendenmehrbedarf nach dem SGB II hat oder ein Jugendlicher über 15 Jahre mit einem Elternteil zusammenlebt, das eine Rente bezieht. § 6a BKKG Abs. 3 Satz 4: 1.3 Wie viel Geld dürfen Vorrang von Unterhalt Alleinerziehende haben? und anderen Leistungen Alleinerziehende müssen sich vor Ob Alleinerziehende Kinderzuschlag er- dem Antrag auf Kinderzuschlag um halten können, hängt von der Zahl ihrer andere Einkünfte für das betreffende Kinder, von den Wohnkosten, ihrem Ein- Kind, wie Kindesunterhalt vom an- kommen und dem Einkommen ihrer deren Elternteil, bemüht haben. Vor- Kinder ab. rangige Leistungen gegenüber dem Kinderzuschlag sind Unterhaltsvor- Typisches Kindeseinkommen sind zum schuss, Waisenrenten oder BAföG. Beispiel Kindesunterhalt, Unterhalts- vorschuss, Waisenrenten, BAföG oder 7
Stipendien für ein Kind. Auch Ausbil- tragstellung. Ausschlaggebend ist das dungsvergütungen zählen dazu. durchschnittliche Einkommen von Kin- • Für einen Anspruch auf Kinderzu- dern und Eltern in diesem Zeitraum. schlag kann ein Kind nicht mehr als 410 € eigenes Einkommen im Monat haben. § 2 in Verbindung mit § 7 Auch das Elterneinkommen und die SGB II Abs. 3 Nr. 3 und Wohn kosten sind ausschlaggebend da- Abs. 3a: Bedarfsgemein- für, ob Einelternfamilien Kinderzuschlag schaft mit neuen Partner*innen bekommen können. Zu Beginn des Jah- Wie im SGB II wird der Anspruch auf res 2020 sind weitere Verbesse rungen Kinderzuschlag anhand des Ein- aus dem „Starke-Familien-Gesetz“ in kommens und Vermögens in der Kraft getreten. Eltern können jetzt mehr gesamten Bedarfsgemeinschaft verdienen und trotzdem Kinderzuschlag ermittelt. Neue Partner*innen von erhalten. Ein Anspruch auf Kinderzu- Alleinerziehenden und ggf. deren schlag kann zum Beispiel bestehen für Kinder werden vom ersten Tag des • Alleinerziehende mit einem Kind Zusammenlebens im gemeinsamen (6 Jahre) und circa 500 € Warmmiete, Haushalt als Mitglieder der Bedarfs- die ein Bruttogehalt zwischen rund gemeinschaft berücksichtigt. 1.300 bis etwa 2.000 € verdienen. • Alleinerziehende mit zwei Kindern (6 und 8 Jahre) und circa 800 € Warm- miete, die ein Bruttogehalt von rund 1.200 bis etwa 2.500 € verdienen.1 TIPP! Ob eine Familie Kin- Vermögen über einer bestimmten derzuschlag bekommen Grenze muss erst verbraucht werden, würde, können Sie mit der bis Familien Kinderzuschlag erhalten interaktiven Video-Anwendung können. Dabei wird nicht das gesamte „KiZ-Lotse“ in wenigen Minuten Vermögen berücksichtigt. Es gelten die online ermitteln: Vermögensfreibeträge nach § 12 SGB II: www.arbeitsagentur.de/familie-und- • für Kinder unter 18 Jahren: 3.100 € kinder/kiz-lotse Grundfreibetrag • für Alleinerziehende selbst: pro Le- In manchen Fällen wird eine Hilfe- bensjahr 150 € Grundfreibetrag bedürftigkeit nach dem SGB II nur • zusätzlich für jedes Familienmitglied: mit einem zusätzlichen Bezug von 750 € für notwendige Anschaffungen. Wohngeld vermieden. Prüfen Sie Siehe Beispiel Seite 9 dafür sicherheitshalber auch einen möglichen Wohngeldanspruch, da- Der Bemessungszeitraum f ür den mit der KiZ-Lotse das richtige Ergeb- Kinderzuschlagsanspruch umfasst das nis zeigt (siehe Kapitel 2 Wohngeld). letzte halbe Jahr vor dem Monat der An- 1 vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2019): KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld. Infobroschüre für die Beratung von Familien mit kleinen Einkommen, S. 16 8
BEISPIELE: Höhe des Vermögensfreibetrags Beispiel 1: Thomas (50 Jahre) hat 6.000 € Vermögen, seine Tochter Karoline (15 Jahre) hat 3.850 € gespart. Thomas: 50 x 150 € = 7.500 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen = 8.250 € Karoline: 3.100 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen = 3.850 € Thomas schöpft seine Freibeträge nicht aus, Karoline erreicht ihre Freibeträge. Noch haben ihre Ersparnisse aber keine Auswirkungen auf den Kinderzuschlag. Beispiel 2: Annette (42 Jahre) hat 7.800 € Ersparnisse, ihr Sohn Finn (5 Jahre) hat ein Sparkonto von seiner Oma, auf dem 1.000 € liegen. Annette: 42 x 150 € = 6.300 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen + 750 € für Anschaffungen für Finn = 7.800 € Annettes Vermögen liegt eigentlich über ihrem Grundfreibe- trag und dem Freibetrag für notwendige Anschaffungen. Da der Betrag auf Finns Sparkonto unter seinem Grundfreibetrag liegt, wird sein Freibetrag für notwendige Anschaffungen auf Annette übertragen. Die Ersparnisse von Annette und Finn haben so keine Auswirkungen auf den Kinderzuschlag. 1.4 Wie werden Einkommen Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen auf den von Eltern und Kindern wird gemäß Kinderzuschlag angerechnet? § 6a Abs. 3 BKKG nach den gleichen Rege- lungen wie im SGB II ermittelt. Es gelten Je höher das Einkommen oder Vermö- die Absetzungs- und Freibeträge nach gen in einer Familie ist, desto geringer § 11b SGB II. Vom Einkommen abgesetzt fällt der Kinderzuschlag aus – bis hin werden u.a. Steuern und Sozialver zum Wegfall der Leistung. sicherungsbeiträge von Selbstständigen, 9
Werbungskosten oder Beiträge zu ge- 100 € abgezogen. Höhere Aufwendun- setzlich vorgeschriebenen und zu ange- gen werden im Einzelfall auf Nachweis messenen privaten Versicherungen. In berücksichtigt. Darüber hinaus gelten der Regel wird dafür bei Erwerbstätigen gestufte Freibeträge auf das Erwerbs- pauschal ein Grundabsetzbetrag von einkommen. Bruttoeinkommen Absetzungs- und Freibeträge • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag für Steuern, angemessene Versicherungen und Werbungskosten 100 bis 400 € • max. 60 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 400 € (20 Prozent von max. 300 €) • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall bis 1.000 € nachgewiesene Aufwendungen • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1000 € (20 Prozent von max. 900 €) • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall nachgewiesene Aufwendungen bis 1.200 € • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1.000 € (20 Prozent von max. 900 €) und max. 20 € Freibetrag für Ein- kommen zwischen 1.000 und 1.200 € (10 Prozent von max. 200 €) • 100 € pauschaler Grundabsetzbetrag oder höhere im Einzelfall bis 1.500 € nachgewiesene Aufwendungen Gilt nur bei minder- • max. 180 € Freibetrag für Einkommen zwischen 100 bis 1.000 € jährigen Kindern im (20 Prozent von max. 900 €) und max. 50 € Freibetrag für Ein- Haushalt! kommen zwischen 1.000 und 1.500 € (10 Prozent von max. 500 €) 10
BEISPIEL: Ermittlung des zu berücksichtigenden Elterneinkommens Bruttoeinkommen: 1.900,00 € Nettoeinkommen: 1.396,00 € Freibeträge: - 100,00 € Grundfreibetrag - 180,00 € Erwerbstätigenfreibetrag (20 % von 100 – 1.000 € Bruttoeinkommen) - 50,00 € Erwerbstätigenfreibetrag (10 % von 1.000 – 1.500 € Bruttoeinkommen) Freibeträge gesamt: - 330,00 € Zu berücksichtigendes Einkommen: = 1.066,00 € Annette ist erwerbstätig und verdient monat- lich 1.900 € brutto. Die Familienkasse prüft, ob Teile von Annettes Einkommen auf den Kinder- zuschlag für Finn angerechnet werden. Dafür ermittelt sie zunächst wie im SGB II, welche Frei- beträge Annette anhand ihres Bruttoeinkom- mens zustehen. Die Freibeträge werden dann von Annettes Nettoeinkommen abgezogen. Annette steht insgesamt ein Freibetrag von 330 € zu. Ihr Einkommen ist mit 1.900 € brutto so hoch, dass sie sowohl vom Grundabsetz- Tabelle). Von 1.396 € Nettoeinkommen werden betrag als auch von allen weiteren Freibeträgen deshalb nur 1.066 € für den Kinderzuschlags auf Erwerbseinkommen profitieren kann (siehe anspruch von Finn berücksichtigt. Kindeseinkommen mindert den maximalen Kinderzuschlagsanspruch zu 45 Prozent. § 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V) Satz 1 Nr. 9 und Abs. 4: Ausnahmen bei der Einkommensanrechnung für Jobs von Schüler*innen Einkommen aus Ferien- und Taschengeldjobs von Schüler*innen in unbezahlter Ausbildung wird vollständig nicht angerechnet, wenn • ein Kind regelmäßig nur bis zu 100 € pro Monat verdient • ein Kind im Kalenderjahr maximal 1.200 € im Ferienjob verdient, der nicht länger als vier Wochen dauert. In die Frist von vier Wochen zählen nur Tätigkeiten, bei denen das Kind mehr als 100 € verdient. 11
Elterneinkommen mindert erst ober- Die Höhe der elterlichen Wohnkos- halb einer Bemessungsgrenze den Ge- tenanteile richtet sich nach der Kinder- samtkinderzuschlag als Summe der für zahl im Haushalt. Der Wohnkostenan- jedes Kind einzeln berechneten Kinder- teil einer Alleinerziehenden beträgt zuschläge. Die Bemessungsgrenze setzt beispielsweise 77 Prozent bei einem sich bei Alleinerziehenden zusammen Kind, 63 Prozent bei zwei Kindern und aus: 53 Prozent bei drei Kindern.2 • dem Regelbedarf für Alleinstehende Je nach Einkommensart gelten für nach dem SGB II Elterneinkommen oberhalb der Bemes- • dem Alleinerziehendenmehrbedarf sungsgrenze unterschiedliche Anrech- (siehe 3.2. Welche Leistungsansprü- nungsvorschriften. Bei Eltern mit meh- che haben Alleinerziehende nach reren Einkommensarten wird auf das dem SGB II?) übersteigende Einkommen zunächst • den anteiligen Wohnkosten der das Erwerbseinkommen und erst dann Alleinerziehenden. ggf. verbleibendes Einkommen aus anderen Quellen angerechnet. Anrechnung Einkommensart zu 45 Prozent Erwerbseinkommen Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt, Steuererstattungen, Erbschaften, Elterngeld abzüglich eines Freibetrags von 300 € zu 100 Prozent bzw. 150 € beim Elterngeld plus (sofern Eltern vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren), Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Leistungen zur Ausbildungsförderung Kindergeld, Wohngeld, Leistungen mit anderem Zweck als der Nicht anrechenbar Existenzsicherung wie z.B. Pflegegeld, Landeserziehungsgeld (Sachsen) oder Bayerisches Familiengeld 2 vgl. Familienkasse: Merkblatt Kinderzuschlag, Download möglich unter: www.arbeitsagentur.de 12
BEISPIEL: Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag (KiZ): Einelternfamilie mit zwei Kindern (2 und 6 Jahre), Bruttogehalt Mutter: 2.193,96 €, Miete: 780,00 €, Heizkosten: 80,00 €3 Anrechenbares Einkommen nach dem SGB II: Nettogehalt Mutter: 1.578,00 € Abzüglich Freibeträge: -330,00 € Anrechenbares Einkommen: 1.248,00 € Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 1: 165,00 € Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 2: 220,00 € Kindergeld: 408,00 € Gesamteinkommen: 2.041,00 € Berechnung des SGB II-Bedarfs: Regelbedarf Mutter: 432,00 € Berechnung des die Bemessungsgrenze Mehrbedarf Mutter: 155,52 € übersteigenden Einkommens Regelbedarf Kind 1: 250,00 € anrechenbares Einkommen: 1.248,00 € Regelbedarf Kind 2: 308,00 € übersteigendes Einkommen: 118,68 € Kaltmiete: 780,00 € davon 45 % 53,41 € Heizkosten: 80,00 € Gesamtbedarf: 2.005,52 € Gesamtanspruch auf Kinderzuschlag: Der Gesamtkinderzuschlag von 196,75 € abzüg- Berechnung Kinderzuschlagsanspruch lich 53,41 € anrechenbarem Elterneinkommen pro Kind: ergibt 143,34 €. Die Familie bekommt 143,00 € Kind 1: 185,00 € abzüglich 74,25 € Kinderzuschlag ausgezahlt. (45% UV für Kind 1) ergibt 110,75 € Vergleichsberechnung: Überwindung einer Kind 2: 185,00 € abzüglich 99,00 € etwaigen Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II: (45% UV für Kind 2) ergibt 86,00 € Nettogehalt Mutter: 1.578,00 € abzüglich Freibeträge: -330,00 € Der Gesamtkinderzuschlag beträgt Anrechenbares Einkommen: 1.248,00 € demzufolge: 196,75 € Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 1: 165,00 € Unterhaltsvorschuss (UV) Kind 2: 220,00 € Anrechnung Elterneinkommen auf den Kindergeld: 408,00 € Gesamtkinderzuschlag: Kinderzuschlag: 143,00 € Bemessungsgrenze Gesamteinkommen: 2.184,00 € Regelbedarf Mutter: 432,00 € Mehrbedarf Mutter: 155,52 € Das Gesamteinkommen der Familie liegt mit Wohnbedarf Mutter 63%: 541,80 € dem Kinderzuschlag 178,48 € über ihrem Bemessungsgrenze Mutter: 1.129,32 € SGB II-Bedarf. 3 vgl. Eckhardt, Bernd (2019): Leistungen für Familien. Gesetzliche Neuregelungen 2019/2020 – ein Kompendium für die soziale Arbeit, in: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Familienleistungen.pdf S. 38 13
1.5 Was müssen Alleinerziehende beachten, die Kinderzuschlag erhalten? Für den Antrag auf Kinderzuschlag ist Jahr ab dem Monat bewilligt, in dem die Familienkasse zuständig. Kinderzu- der Antrag gestellt wurde. schlag wird in der Regel für ein halbes TIPP! Alleinerziehende können Kinderzuschlag auch für kürzere Zeit- räume als 6 Monate beantragen. Das kann für sie von Vorteil sein, wenn dadurch für den Folgeantrag ein geringeres Durchschnittseinkommen zu berücksichtigen ist und sich ein höherer Anspruch auf Kinderzuschlag ergibt, beispielsweise weil das letzte Weihnachtsgeld nicht mehr im Bemessungszeit- raum liegt. Das Anliegen eines verkürzten Bewilligungszeitraums bedarf keiner Begründung. Ändern sich die Wohnkosten oder die Rechtslage auch parallel zum Kinder- Einkommensverhältnisse einer Familie zuschlag ergänzende SGB II-Leistungen während des Bewilligungszeitraums, beziehen. müssen Alleinerziehende der Familien- kasse das nicht mitteilen. Die zwischen- Alleinerziehende müssen der Familien zeitlichen Änderungen der Verhältnisse kasse jedoch unbedingt mitteilen, falls werden erst beim Folgeantrag auf Kin- während des Bewilligungszeitraums derzuschlag berücksichtigt. Sollte sich • ein Kind oder ein*e neu*e Partner*in die finanzielle Situation während des aus ihrem Haushalt aus- bzw. in Bewilligungszeitraums verschlechtern, ihren Haushalt einzieht und/oder können Alleinerziehende nach der neuen • ein Kind in ihrer Familie geboren wird. Fachinformationen zum Weiterlesen: • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld. Infobroschüre für die Beratung von Familien mit kleinen Ein kommen, Download unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen • Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kinderzuschlag, Download unter www.arbeitsagentur.de/familie- und-kinder • Eckhardt, Bernd: Leistungen für Familien. Gesetzliche Neuregelungen 2019/2020 – ein Kompendium für die soziale Arbeit, in: http://sozialrecht-justament.de/ data/documents/Familienleistungen.pdf 14
2 Wohngeld – Zuschuss zu den Wohnkosten 2.1 Wer hat Anspruch auf Wohngeld? TIPP! Auch bei einer erwei- terten Umgangsregelung Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt, um können beide Eltern für den Haushalte mit hoher Mietbelastung zu Wohnbedarf eines Kindes Anspruch unterstützen. Alleinerziehende können auf Wohngeld haben. Ein Kind, das Wohngeld parallel zum Kinderzuschlag regelmäßig ein Drittel des Monats beziehen. Der Anspruch auf Wohngeld und länger beim anderen Elternteil ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. lebt, wird sowohl bei Alleinerzie- Ob und wie viel Wohngeld Eineltern henden als auch beim umgangsbe- familien erhalten, hängt davon ab rechtigten Elternteil als Haushalts- • wie viele Personen in ihrem Haus- mitglied voll berücksichtigt. halt leben und • wie hoch das Gesamteinkommen aller Personen im Haushalt ist und Für einen Wohngeldanspruch sollte das • wie hoch die Wohnkosten sind. monatliche Gesamteinkommen aller für das Wohngeld zu berücksichtigen- Wohngeld wird in der Regel für den den Haushaltsmitglieder (= Summe aller gesamten Haushalt eines Wohngeldbe- Jahreseinkommen geteilt durch 12) über rechtigten bewilligt. Kinder von Allein- einer Mindestgrenze liegen und eine erziehenden sind Haushaltsmitglieder, bestimmte Höchsteinkommensgrenze ebenso wie weitere Personen, die mit nicht überschreiten. der Alleinerziehenden nach § 7 Abs. 3a SGB II eine Bedarfsgemeinschaft bilden oder andere im Haushalt lebende Ver- wandte bis zum dritten Grad. Haben nicht alle Haushaltsmitglieder Anspruch auf Wohngeld (siehe 2.4 Wer kann Wohn- geld anstatt SGB II-Leistungen erhalten?), wird Wohngeld nur anteilig bewilligt. 15
TIPP! Als Richtwert für die Mindesteinkommensgrenze gelten 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB II (siehe 3.2. Welche Leistungsansprüche ha- ben Alleinerziehende nach dem SGB II?). Für das Erreichen der Mindestein- kommensgrenze zählen alle monatlichen Einnahmen, auch wenn sie sonst beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt werden, wie beispielsweise Kinder- geld und Kinderzuschlag (siehe unbedingt dazu 2.4 Wer kann Wohngeld anstatt SGB II-Leistungen erhalten?). Die Höchsteinkommensgrenzen für für die Ermittlung des zu erwartenden den Wohngeldanspruch unterschei- Einkommens die Einkommensverhält- den sich regional in Abhängigkeit vom nisse vor der Antragstellung heran. örtlichen Mietniveau. Für das Erreichen Ein Haushalt mit erheblichem Ver- der Höchsteinkommensgrenze werden mögen hat keinen Anspruch auf Wohn- Kinderzuschlag und Kindergeld nicht geld. Als Höchstgrenze für Vermögen berücksichtigt. Weitere Beträge kön- gelten entsprechend der Wohngeld-Ver- nen vom zu berücksichtigenden Ein- waltungsvorschrift zu § 21 Nr. 3 WoGG: kommen abgesetzt werden (siehe 2.2 • 60.000 € für das erste zu berücksich- Wie wird das zu berücksichtigende Haus- tigende Haushaltsmitglied haltseinkommen ermittelt?) • 30.000 € für jedes weitere wohngeld- berechtigte Haushaltsmitglied. TIPP! Welche Obergrenzen für das Haushaltseinkom- TIPP! Ob Ratsuchende einen men vor Ort gelten, können Anspruch auf Wohgeld haben, Sie auf wohngeld.org recherchieren. können Sie im Internet un- Städte, Kreise und Gemeinden sind kompliziert mit Hilfe von Wohngeld nach dem regionalen Mietniveau rechnern ermitteln, zum Beispiel Mietstufen zugeordnet. Welcher unter www.wohngeldrechner24.de Ort welche Mietstufe hat, finden Sie Auch das Bundesministerium des konkret unter www.wohngeld.org/ Inneren bietet einen Wohngeld mietstufe.html rechner an unter www.bmi.bund.de Eine Übersicht der Höchsteinkom- in Themen/Bauen, Stadt & Wohnen/ mensgrenzen für Haushalte unter- Wohngeld & Wohnraumförderung/ schiedlicher Größe in den jeweiligen Wohngeld/Wohngeldrechner. Mietstufen gibt es unter www.wohn- geld.org/einkommen.html 2.2 Wie wird das zu berück- sichtigende Haushaltsein- Bemessungszeitraum für den Wohn- kommen ermittelt? geldanspruch ist nach § 15 WoGG das Einkommen, das ein Haushalt zum Für den Wohngeldanspruch wird bei Zeitpunkt der Antragstellung für die Einelternfamilien häufig nicht das ge- nächsten 12 Monate zu erwarten hat. In samte Haushaltseinkommen berück- der Regel zieht die Wohngeldbehörde sichtigt. 16
Zum zu berücksichtigenden Haushalts mit einer Schwerbehinderung von einkommen zählen typischerweise 100 Prozent und/oder einer Pflege- • steuerpflichtiges Einkommen aller bedürftigkeit nach § 14 SGB XI in Art abzüglich Werbungskosten, Be- häuslicher, teilstationärer Pflege oder triebsausgaben von Selbstständigen Kurzzeitpflege und Kinderbetreuungskosten • 40 € monatlich bzw. 480 € im Jahr • Einkünfte aus Minijobs für Geldleistungen gemeinnütziger • Kindesunterhalt oder Unterhaltsvor- Organisationen oder von Privatper- schuss sonen ohne Unterhaltsverpflichtung, • Elterngeld abzüglich der Freibeträge z. B. für Zuwendungen einer Stiftung von 300 € bzw. 150 € beim Elterngeld oder Taschengeldzahlungen der Groß- plus eltern an ein Kind. • Teile der Leistungen zur Ausbildungs förderung 2.3 Welche Wohnkosten • Arbeitslosengeld I sind zuschussfähig? • Krankengeld • Renten aller Art Die konkrete Höhe des Wohngeldes richtet sich im Einzelfall nach der Höhe Nicht als Einkommen angerechnet wer- der Wohnkosten. Als Wohnkosten eines den Kindergeld, Kinderzuschlag, das Haushalts werden berücksichtigt Bayerische Familiengeld und das Lan- • die Bruttokaltmiete (abzüglich der deserziehungsgeld (Sachsen) gemäß § 10 Kosten für Heizung, Warmwasser- Abs. 1 Bundeselterngeldgesetz (BEEG). bereitung, Garagen- oder Stellplatz Zusätzlich reduziert sich das zu be- miete) ODER rücksichtigende Einkommen um jeweils • die Kostenbelastung für das selbst 10 Prozent, also maximal 30 Prozent, genutzte Wohneigentum in Form falls im Bewilligungszeitraum von Kreditzinsen und -raten, der • Einkommenssteuern Grundsteuer und pauschal 36 € je • Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pfle- Quadratmeter pro Jahr für Betriebs- geversicherung und Instandhaltungskosten. • Beiträge zur Rentenversicherung/ zu Lebensversicherungen Werden Zimmer untervermietet oder gezahlt werden. nur beruflich genutzt, zählen für die Wohngeldberechnung nur die Räume, Alleinerziehende erhalten ggf. weitere in denen der Wohngeldhaushalt wohnt. Freibeträge auf das zu berücksichtigende Die Einkünfte aus der Untervermietung Einkommen: werden für den Wohngeldanspruch • 110 € im Monat, wenn Alleinerzie- nicht als Einkommen berücksichtigt. hende mit mindestens einem Kind In den einzelnen Mietstufen gibt es unter 18 Jahren im Haushalt leben, Obergrenzen für die zuschussfähigen für das sie Kindergeld erhalten Wohnkosten, die ab 1. Januar 2022 alle • bis zu 100 € im Monat für eigene Ein- zwei Jahre angepasst werden. Liegen nahmen eines Kindes unter 25 Jahren die Wohnkosten über dem zuschussfä- aus Erwerbstätigkeit higen Höchstbetrag, so werden sie nur • 150 € monatlich für jedes zu be- bis zum Höchstbetrag für den Wohn- rücksichtigende Haushaltsmitglied geldanspruch berücksichtigt. 17
TIPP! Die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Mietstufen können bei wohngeld.org im Internet recherchiert werden: www.wohngeld.org/mietstufe.html BEISPIEL: Wohngeldberechnung bei einer Miete über den zuschussfähigen Wohnkosten Die Kaltmiete von Thomas und Karoline beträgt 750 €, die mit Wohngeld maximal zuschussfähige Miete in ihrer Gemeinde nur 636 €. Die Wohngeldstelle berechnet das Wohngeld für Thomas und Karoline deshalb anhand einer Miete von 636 €. 2.4 Wer kann Wohngeld anstatt SGB II-Leistungen erhalten? TIPP! In bestimmten Ausnah- men kann auch im Bezug von Das Wohngeld ist eine Leistung, die ver- Leistungen nach dem SGB II hindern soll, dass Geringverdienende Leis- ein Anspruch auf Wohngeld beste- tungen nach dem SGB II beziehen müs- hen. Das ist dann der Fall, wenn sen. In der Regel haben Alleinerziehende • Alleinerziehende in Ausbildung und ihre Kinder entweder Anspruch ausschließlich den Alleinerziehen- auf Wohngeld oder auf ergänzende denmehrbedarf nach dem SGB II Leistungen nach dem SGB II. Eineltern- und keine anderen Leistungen er- familien müssen Wohngeld vor SGB II- halten, bei deren Höhe Wohnkos- Leistungen vorrangig beantragen, wenn ten berücksichtigt werden dank des Wohngeldes mit eigenem • Einelternfamilien SGB II-Leistungen Einkommen, Kindergeld und Kinder- nur als Darlehen erhalten. zuschlag eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II/SGB XII für mindestens drei zusammenhängende Monate vermieden wird. Ein Wahlrecht zwischen Wohngeld 2.5 Was müssen und ergänzenden SGB II-Leistungen Alleinerziehende beim Wohn- können Einelternfamilien haben, die geldantrag beachten? über zu wenig eigenes Einkommen zur Vermeidung einer Hilfebedürftigkeit nach Der Wohngeldantrag wird bei der Wohn- dem SGB II verfügen, aber die Mindest geldbehörde der Stadt-, Gemeinde- oder einkommensgrenze von 80 Prozent ihres Kreisverwaltung gestellt. Berechtigte kön- Bedarfs erreichen. Um ihr Wahlrecht zu nen Wohngeld ab dem Monat der Antrag- nutzen, müssen sie auf ergänzende SGB II- stellung erhalten. Wurden ergänzende Leistungen verzichten. Die Wohngeldstelle SGB II-Leistungen abgelehnt, sollte der entscheidet dann nach eigenem Ermessen Wohngeldantrag bis zum Ablauf des fol- über einen Wohngeldanspruch. genden Kalendermonats gestellt werden. 18
TIPP! Für einen Wohngeldbezug ohne Unterbrechung sollten Alleinerzie- hende den Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen. In diesem Fall wirkt er bis zu dem Monat stellen. Ist der Wohngeldanspruch ge- der Ablehnung zurück. sunken, mindert die Wohngeldbehörde das Wohngeld ihrerseits bzw. fordert es Wohngeld wird in der Regel für 12 Mo- zurück. nate bewilligt. Änderungen des Wohn- geldanspruchs während des Bewilli- gungszeitraums ergeben sich nur, falls • sich die Zahl der zu berücksichtigen- den Haushaltsmitglieder ändert (z. B. Fachinformationen durch den Auszug oder die Geburt zum Weiterlesen: eines Kindes) oder • Aktuelle Informationen zum Wohn- • sich die Miete/Belastung um mehr als geld finden Sie beim Bundesminis- 15 Prozent ändert oder terium des Inneren unter www.bmi. • das Gesamteinkommen des Haushalts bund.de um mehr als 15 Prozent steigt oder sinkt. • Wohngeld.org. Ratgeber unter www.wohngeld.org Eine Ausnahme gilt, falls ein Haushalts- • Der Wohngeld-Verwaltungsvor- mitglied verstorben ist. Ein Jahr nach schrift können nähere Vorschriften dem Sterbemonat berücksichtigt die zur Umsetzung des Wohngeldge- Wohngeldbehörde die bisherige An- setzes durch die Wohngeldstellen zahl der Haushaltsmitglieder, sofern der entnommen werden. Sie ist unter Haushalt nicht umzieht. www.verwaltungsvorschriften- Erhöht sich der Wohngeldanspruch, im-internet.de zu recherchieren. sollten Berechtigte einen neuen Antrag 19
3 SGB II-Leistungen – Aufstockung des Gehalts 3.1 Wann können Alleiner- aus dem zu berücksichtigenden Einkom- ziehende SGB II-Leistungen men und Vermögen bestreiten kann. erhalten? Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass das Jobcenter als Einkommen nur Reicht das eigene Einkommen von Mittel berücksichtigen darf, die im ak- Alleinerziehenden nicht aus, um das tuellen Bedarfsmonat tatsächlich zur Existenzminimum ihrer Familie mit Kin- Verfügung stehen (BSG vom 29.11.2012 derzuschlag und Wohngeld zu sichern, – B 14 AS 161/11 R). Mögliche Unterhalts- können sie stattdessen ergänzende SGB II- ansprüche oder anderweitige Leistungs- Leistungen vom Jobcenter erhalten. ansprüche der Alleinerziehenden gehen Zuvor müssen sie aber evtl. Unterhalts- für die Zeit des SGB II-Bezugs gemäß ansprüche gegenüber dem anderen § 33 SGB II Abs. 1 in Höhe der gezahlten Elternteil ihres Kindes geltend machen. Leistungen auf das Jobcenter über. Es gilt ebenfalls ein Vorrang für andere Leistungen nach dem SGB II werden Leistungen, wie etwa Kindergeld, Unter- nur an erwerbsfähige Personen gezahlt, haltsvorschuss, Arbeitslosengeld I oder die mindestens drei Stunden täglich Krankengeld. zu den üblichen Bedingungen des all- Alleinerziehende, die mit ihren Kin- gemeinen Arbeitsmarktes berufstätig dern akut unterhalb des Existenzmini- sein können. Alleinerziehende, die diese mums leben, haben einen Leistungsan- Voraussetzung nicht erfüllen, können spruch ungeachtet des Nachrangs des ggf. beim Sozialamt Sozialhilfe nach SGB II. Das kann zum Beispiel der Fall dem SGB XII beantragen. sein, während Alleinerziehende sich noch um Unterhalt vom anderen Eltern- 3.2 Welche Leistungsansprüche teil ihres Kindes bemühen oder während haben Alleinerziehende nach Anträge auf andere Leistungen geprüft dem SGB II? werden. Hilfebedürftig im Sinne von § 9 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 und 2 SGB II ist, Mit den ergänzenden Leistungen wird wer im laufenden Monat sein Existenz das Familieneinkommen auf die Höhe minimum nicht oder nicht ausreichend des Existenzminimums aufgestockt. 20
Folgende Regelbedarfe gelten für Einelternfamilien nach dem SGB II Alleinerziehende 432 € Kinder bis zum 6. Geburtstag 250 € Kinder bis zum 14. Geburtstag 308 € Kinder bis zum 18. Geburtstag 328 € Kinder im Haushalt bis zum 25. Geburtstag 345 € Alleinerziehenden steht ein Alleinerziehendenmehrbedarf zu. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Mehrbedarf um 12 Prozent. Kinder unter 18 Jahren Prozent vom Regelsatz Mehrbedarf 1 12 51,88 € 2 24 103,68 € 3 36 155,52 € 4 48 207,36 € 5 60 259,20 € Sonderregeln 1 Kind unter 7 Jahren 36 155,52 € 2 Kinder unter 16 Jahren 36 155,52 € Weitere Mehrbedarfe erkennt das Job- center an bei § 22 SGB II Abs. 1 Satz 3: • Schwangerschaft Übernahme von zu hohen • Behinderung Wohnkosten durch das • kostenaufwändiger Ernährung aus Jobcenter medizinischen Gründen Liegen die Wohnkosten über der • Warmwasserbereitung über Durch- örtlichen Obergrenze, so übernimmt lauferhitzer oder Gastherme das Jobcenter sie in der Regel nur • regelmäßig anfallenden Kosten, die für ein halbes Jahr in tatsächlicher nicht anderweitig bezahlt werden Höhe. Wenn Alleinerziehende aktive können. Suchbemühungen nach einer güns- tigeren Wohnung oder einer*m Zusätzlich werden die Wohn- und Untermieter*in nachweisen, können Heizkosten (Kosten der Unterkunft) Sie ggf. eine längere Übernahme übernommen. Dabei gelten regionale ihrer vollen Miete erreichen. Sie Obergrenzen. sollten dafür ihre Bemühungen von Anfang an dokumentieren. 21
Die Krankenversicherung erfolgt über einer gemeinsamen Berechnung ermit- das Jobcenter, sofern Alleinerziehende telt. Die Kosten der Unterkunft werden nicht über einen Arbeitgeber kranken- entsprechend der Anzahl der Mitglieder und pflegeversichert sind. Für freiwillig in der Bedarfsgemeinschaft anteilig als gesetzlich oder privat Versicherte zahlt es Bedarf bei den einzelnen Familienmit- ggf. einen Zuschuss in Höhe des monat gliedern anerkannt. Zu berücksich- lichen Beitrags bzw. des halben Basis tigendes Einkommen und Vermögen tarifs der privaten Krankenversicherung. wird erst auf den Bedarf des Beziehers Einelternfamilien, die keine Erspar- bzw. Besitzers und dann bei den übrigen nisse haben, können vom Jobcenter ein Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft Darlehen für dringende Anschaffungen angerechnet. Voraussetzung für die Zu- erhalten, z.B. für den Ersatz einer ka gehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft putten Waschmaschine. Für die Rückzah- ist, dass ein Kind noch keine eigenen lung werden ab dem darauf folgenden Kinder hat und nicht verheiratet ist. Monat regelmäßig 10 Prozent von den Re- gelleistungen abgezogen. Möglicherweise existieren in Ihrem Bundesland auch Stif- tungen, die Familien mit wenig Geld in § 7 SGB II Abs. 3 Nr. 4: Notlagen unterstützen. Rausfall eines Kindes aus Eigenes Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft sowie andere Leistungen werden im Kann ein Kind sein Existenzminimum Monat des Zuflusses auf den Bedarf nach inklusive seines Wohnkostenanteils dem SGB II angerechnet. Übersteigt eine aus eigenem Einkommen sichern, einmalige Einnahme den monatlichen z.B. aus Unterhalt/Unterhaltsvor- Bedarf, mindert sie anteilig über sechs schuss und Kindergeld oder eigener Monate den SGB II-Anspruch. Für die Be- Erwerbstätigkeit, so gehört es nicht rücksichtigung von Einkommen gilt wie mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Sein beim Kinderzuschlag § 11b SGB II, so dass Einkommen darf nicht auf den Leis- beispielsweise Elterngeld und Erwerbs- tungsanspruch der Alleinerziehen- einkommen nur abzüglich bestimmter den oder weiterer Mitglieder der Freibeträge angerechnet werden (siehe Bedarfsgemeinschaft angerechnet 1.3. Wie viel Geld dürfen Alleinerziehende werden. ABER: Kindergeld, das nicht haben?). Leistungen mit anderem Zweck für den Bedarf des Kindes benötigt als der Existenzsicherung, wie Pflegegeld, wird, ist bei der Alleinerziehenden Bayerisches Familiengeld oder Landes anzurechnen. erziehungsgeld (Sachsen) mindern den SGB II-Anspruch hingegen nicht. 3.3 Was hat noch Einfluss auf den Leistungsanspruch von Alleinerziehenden? In der Regel bilden Alleinerziehende mit ihren Kindern unter 25 Jahren im gemeinsamen Haushalt eine Bedarfsge- meinschaft. Ihr SGB II-Anspruch wird in 22
TIPP! Falls das Jobcenter nicht die vollständigen Wohnkosten als angemessen anerkennt, kann sich die Beantragung von Kinderwohngeld für Eineltern- familien lohnen. Alleinerziehende können nur für ein Kind Wohngeld bezie- hen, sofern dessen Existenzminimum durch eigenes Einkommen, z. B. aus Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und Kindergeld sowie das Kinderwohngeld gedeckt wird (siehe 2. Wohngeld – Zuschuss zu den Wohnkosten). Das Kind verlässt dann die Bedarfsgemeinschaft. Für die verbleibende, kleinere Bedarfsgemeinschaft werden ggf. höhere anteilige Wohnkosten anerkannt. So haben Alleinerziehende unter dem Strich mehr Geld für ihr Kind zur Verfügung. BEISPIEL: Vorteile von Kinderwohngeld Die Wohnung von Annette und Finn kostet 550 €. Das Jobcenter übernimmt nur 450 €, die es als angemessen betrachtet. Wenn Finn dank des Kinderwohngeldes aus der Bedarfsgemeinschaft mit Annette fällt, ist Annette eine Einpersonen-Bedarfsgemein- schaft mit einer Angemessenheitsgrenze für die Wohnkosten bei 320 €. Ihr Wohnkostenanteil von 275 € wird nun vollständig vom Jobcenter anerkannt, Annette und Finn haben mehr Geld zur Verfügung. Leben Alleinerziehende mit Verwandten regelmäßig auch beim anderen Elternteil, der zusammen, die keine SGB II-Leistungen ebenfalls SGB II-Leistungen bezieht, bilden beziehen, beispielsweise mit einem er- Alleinerziehende mit dem Kind für dessen Anwe- wachsenen Kind, das erwerbstätig ist, senheitstage eine temporäre Bedarfsgemein- kann das Jobcenter nach § 9 Abs. 5 SGB II schaft. Sie erhalten Regelleistungen und ggf. eine Haushaltsgemeinschaft vermu- Mehrbedarfe für das Kind nur anteilig während ten. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt seiner Anwesenheitstage. Als Anwesenheitstag bei vor, wenn zusammen lebende Ver- der Alleinerziehenden gilt jeder Tag, an dem das wandte nachweislich gemeinsam wirt- Kind in ihrem Haushalt aufwacht oder an dem es schaften und sich gegenseitig unter- sich gar nicht bei den Eltern auf hält, z.B. wegen stützen. Einkommen von Mitgliedern eines Besuchs bei den Großeltern oder einer Klas- der Haushaltsgemeinschaft wird auf senfahrt. Der Alleinerziehenden steht weiterhin den Bedarf von Alleinerziehenden nur der volle Alleinerziehendenmehrbedarf zu. dann zur Hälfte angerechnet, falls es Lebt das Kind 13 Tage im Monat und länger den doppelten Regelbedarf für Allein- beim anderen Elternteil, geht das Jobcenter von stehende und die anteiligen Kosten der einem Wechselmodell aus. In diesem Fall wer- Unterkunft übersteigt. den der Alleinerziehenden der Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe für das Kind und der Alleinerzie- Achtung! Die Umgangsregelung hat unter hendenmehrbedarf nur zur Hälfte gezahlt. Das Umständen Auswirkungen auf den SGB II-An- ist auch der Fall, wenn der andere Elternteil spruch von Alleinerziehenden. Lebt ein Kind keine SGB II-Leistungen bezieht. 23
3.4 Welche Pflichten haben Allein- einem Kind eine temporäre Bedarfsge- erziehende im SGB II-Bezug? meinschaft bilden. In diesem Fall dürfen bei der Anrechnung von Einkommen Das Jobcenter kann die SGB II-Leistungen Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu- ggf. kürzen, solange Alleinerziehende nächst unberücksichtigt bleiben. Jedoch ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie sollte der Bedarf einer Einelternfamilie sind verpflichtet mit den vorläufigen Leistungen abseh- • sich jederzeit bei Aufforderung beim bar gedeckt sein. Jobcenter zu melden Hat das Jobcenter Alleinerziehenden • alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um vorläufig mehr oder weniger Geld be- keine ergänzenden Leistungen mehr willigt, als ihnen nach Ende des Bewil- beziehen zu müssen, z.B. durch aktive ligungszeitraums zustehen würde, er- Arbeitssuche oder Bewerbungen auf halten sie einen neuen Bescheid und ggf. vom Jobcenter angebotene Stellen. eine Nachzahlung. Die abschließende Entscheidung einer vorläufigen Bewil- ligung und ggf. eine Nachzahlung kön- § 10 SGB II Abs. 1 Nr. 3 und 5: nen Alleinerziehende auch selbst noch Einschränkungen der innerhalb eines Jahres beantragen. Zumutbarkeit einer Arbeit Auch wenn Leistungsberechtigten jede Arbeit zumutbar ist, für die sie die Minimalanforderungen er Fachinformationen füllen – die Erziehung eines Kindes zum Weiterlesen: darf durch die Arbeit nicht gefähr- • Die Fachlichen Weisungen der det sein. Das ist dann der Fall, wenn Bundesagentur für Arbeit zu den Alleinerziehende keine geeignete Sozialgesetzbüchern und Einträge und bedarfsgerechte Kindertagesbe- in der Wissensdatenbank können treuung haben. Alleinerziehende, die unter www.arbeitsagentur.de/ ein Kind unter drei Jahren betreuen, veroeffentlichungen/gesetze-und- sind nicht verpflichtet, eine Arbeit weisungen recherchiert werden. aufzunehmen. Auch kann „ein sons- • Einzelheiten zur Anrechnung von tiger wichtiger Grund“ gegen die Einkommen und Vermögen im Aufnahme einer Arbeit sprechen, SGB II regelt die Verordnung zur wie zum Beispiel die Beendigung Berechnung von Einkommen sowie einer Ausbildung. zur Nichtberücksichtigung von Ein- kommen und Vermögen beim Ar- beitslosengeld II/Sozialgeld, kurz: 3.5 Was müssen Alleinerziehende ALG II-Verordnung (ALG II-V). beim Antrag auf • Eckhardt, Bernd: SGB II und Wohn- SGB II-Leistungen beachten? geld – ein Tipp (nicht nur) für Allein- erziehende, in: Sozialrecht Justa- Der Bewilligungszeitraum für SGB II- ment. Rechtswissen für die exis- Leistungen beträgt in der Regel ein Jahr. tenzsichernde Sozialberatung Jg. 7/ Alleinerziehende erhalten nur vorläu- Nr. 1 Januar 2019, Download unter fige Leistungen für sechs Monate, falls www.sozialrecht-justament.de ihr Einkommen schwankt oder sie mit 24
4 Weitere Leistungen 4.1 Welche weiteren Ansprüche haben Alleinerziehende, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen erhalten? Einelternfamilien, die Kinderzuschlag, Leistungen und Vergünstigungen. Wohngeld oder SGB II-Leistungen er- Welche das sind, können Sie der Grafik halten, haben Anspruch auf weitere auf der folgenden Seite entnehmen. 25
Weitere Ansprüche bei Kinderzuschlag, Wohngeld und SGB II-Leistungen Kinderzuschlag Wohngeld Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) Einmalige Leistungen nach § 28 SGB II/bei KiZ und WoGG § 6B BKKG nach § 24 SGB II Wo? Jobcenter (SGB II), Kommune Wo? Jobcenter (bei Kinderzuschlag, Wohngeld) Antrag? Immer im Voraus Antrag? Zusammen mit den SGB II-Leistungen, bei Wohngeld und Kinderzuschlag extra Antrag Sach- oder pauschale Geldleistungen für: Achtung! Lernförderung extra im Voraus • Erstausstattung einer beantragen Wohnung mit Möbeln und Hausrat Für Kinder, die eine allgemein- oder berufs • Erstausstattung bei bildende Schule besuchen und die keine Schwangerschaft und Ausbildungsvergütung erhalten: Geburt eines Kindes • Schulbedarfspaket (150 €/Schuljahr, jährliche • Kauf und Reparatur Erhöhung ab 2021) von orthopädischen Schuhen Geldleistungen, Gutscheine oder direkte • Miete/Reparatur von Abrechnung mit dem Anbieter für: therapeutischen Geräten • Kosten für Schul- und Kitaausflüge/ Klassenfahrten • Fahrtkosten zur nächsten Schule des gewählten Bildungsgangs/Ganztagsschule • Lernförderung bei nicht ausreichenden Schulleistungen, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung • Kosten für gemeinschaftliche Mittagsver pflegung in Schule, Hort, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege Für Kinder bis 18 Jahre: • Zuschuss von 15 € monatlich für den Sport- verein, den Musikunterricht, die Teilnahme an Freizeiten o.ä.; Erstattung weiterer damit verbundener Kosten, die nicht selbst bezahlt werden können 26
TIPP! Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales infor- SGB II-Leistungen miert auf seiner Internetseite darüber, welche kommunalen Stellen für den Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Bezug von Kinderzuschlag und Wohn- geld zuständig sind. Eine Übersicht Befreiung vom Kostenbeitrag der Anlaufstellen findet sich unter für die Kindertagesbetreuung www.bmas.de in Themen/Arbeits- gemäß § 90 Abs. 4 SGB XIII markt/Grundsicherung/Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts/ Wo? Jugendamt Bildungspaket/Anlaufstellen. TIPP! Einelternfamilien Rundfunkgebührenbefreiung haben auch Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleis- Wo? Beitragsservice von ARD und ZDF tungen (BuT) oder einmalige Leis- www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_ tungen, falls ihr Einkommen und und_buerger Vermögen zwar für alle anderen Be- auch für Empfänger*innen von BAföG darfe nach dem SGB II, jedoch nicht oder Berufsbildungsbeihilfe (BAB) und für diese Bedarfe ausreicht. Personen mit einer vergleichbaren Beim Kinderzuschlag und beim finanziellen Situation (Härtefall) Wohngeld werden BuT-Leistungen und einmalige Leistungen nicht als Einkommen angerechnet Bezieher*innen von bestimmten Sozialleistungen erhalten nach Landesrecht ggf. eine vollständige Lernmittelbefreiung, falls Eigenan- teile für den Kauf von Schulbüchern Weiterlesen zum Bildungs- oder Leihgebühren vorgesehen sind. und Teilhabepaket: Einen Mehrbedarf für Schulbücher Mehr Informationen finden Sie auf nach § 21 Abs. 6 SGB II erkennt das der Internetseite des Bundesministe Jobcenter an, falls im SGB II-Bezug riums für Arbeit und Soziales unter keine Lernmittelfreiheit besteht. www.bmas.de in Themen/Arbeits- markt/Grundsicherung/Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts/ Bildungspaket 27
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