Kreditvergabekriterien für den stationären Vertrieb für Vertriebspartner - Qualitypool

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Kreditvergabekriterien für den stationären Vertrieb für Vertriebspartner - Qualitypool
Kreditvergabekriterien - stationärer Vertrieb
Vertriebspartner

   Baufinanzierung der
   LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG

       Kreditvergabekriterien
       für den stationären Vertrieb
       für Vertriebspartner
       Stand: 15.10.2022

       Ihre Ansprechpartner:     Vermittler- und Spezialgeschäft
                                 Frau Susann Krey           Tel. 0331 969 2308
                                 Frau Claudia Großmann Tel. 0331 969 2331

Stand: 15.10.2022                                                        Seite: 0 von 22
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Kreditvergabekriterien - stationärer Vertrieb
 Vertriebspartner

Inhaltsverzeichnis

Ergänzende Dokumente ................................................................................................................. 3
1 Allgemeines................................................................................................................................ 4
   1.1 Geschäftsgebiet................................................................................................................. 4
   1.2 Einordnung Immobiliar-Verbraucherdarlehen (IVD) und Allgemein-
   Verbraucherdarlehen (AVD) ...................................................................................................... 5
   1.3 Antragsteller ...................................................................................................................... 5
    1.3.1 Natürliche Personen .......................................................................................................... 5
    1.3.2 Juristische Personen ......................................................................................................... 6
    1.3.4 Altersbeschränkung / Kreditlaufzeiten ................................................................................ 7
   1.4 Kredithöhen ....................................................................................................................... 7
   1.5 Produkte ............................................................................................................................. 7
   1.6 Zuordnung Standard-und Individualbaufinanzierung ..................................................... 7
2 Bonität ........................................................................................................................................ 8
   2.1 Einkünfte ............................................................................................................................ 8
   2.2 Ausgaben ......................................................................................................................... 10
   2.3 Kapitaldienstprüfung bei Allgemein-Verbraucherdarlehen (AVD) ................................ 11
   2.4 Kapitaldienstprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen (IVD) / Prognoserechnung
    12
3 Verwendungsmöglichkeiten ...................................................................................................... 13
4 Sicherstellung von Krediten ...................................................................................................... 13
   4.1 Kredite ohne Sicherstellung ........................................................................................... 13
   4.2 Kredite mit Sicherstellung .............................................................................................. 14
    4.2.1 Grundpfandrechtliche Sicherstellung ............................................................................... 14
    4.2.2 Ersatzsicherheiten ........................................................................................................... 15
    4.2.3 Zusatzsicherheiten .......................................................................................................... 15
   4.3 Besonderheiten ............................................................................................................... 17
    4.3.1 Objekte aus Zwangsversteigerung .................................................................................. 17
    4.3.2 Erbbaurecht..................................................................................................................... 17
    4.3.3 Kumulierung von Krediten ............................................................................................... 17
   4.4 Wertermittlung für Beleihungsobjekte ........................................................................... 18
    4.4.1 Erwerb (Freihändig und Zwangsversteigerung) ............................................................... 19
    4.4.2 Erwerb und Modernisierung ............................................................................................ 19
    4.4.3 Bewertung von Kernsanierungen .................................................................................... 19
    4.4.4 Berücksichtigung von Eigenleistungen (reine Lohnkosten) .............................................. 19
5 Konditionen .............................................................................................................................. 20

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  5.1 Bereitstellungszinsfreie Zeit ........................................................................................... 20
  5.2 Anspar-/Tilgungsbeginn.................................................................................................. 20
  5.3 Abschlussgebühr ............................................................................................................ 20
   5.3.1 Soforteinzahlung ............................................................................................................. 20
   5.3.2 Verrechnung .................................................................................................................... 21
6 Auszahlung und Verwendungsnachweis .................................................................................. 21

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Ergänzende Dokumente

Folgende Dokumente sind bei der Krediteinreichung zu beachten:

        Annahmekriterien für Bausparanträge/Vertragsannahme/Verwendungszweck für
        Finanzierungen
        Katalog zu Verwendungszwecken von Bausparmitteln
        Merkblatt Abschluss von BSV mit Wohneigentümergemeinschaften
        Übersicht der unmittelbar an das Geschäftsgebiet angrenzenden Landkreise
        Produktinformationen für außerkollektive LBS-Kredite
        Übersichten zu den Baukosten für Instandsetzung/ Sanierung/ Modernisierung/ Umnutzung
        und zu Neubauten von Ein- und Mehrfamilienhäusern

Die Dokumente sind in der Dokumentenbibliothek auf Baufi Smart (FINMAS) eingestellt oder Sie
erhalten diese über die Mitarbeiterinnen des Vermittler- und Spezialgeschäftes der LBS.

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 Vertriebspartner

1   Allgemeines

        An Antragsteller bei denen die LBS bereits Kreditengagements gekündigt hat, erfolgt keine
        neue Kreditvergabe.
        Die Unterzeichnung des Kreditvertrages muss immer in Deutschland oder einem anderen
        Mitgliedsland der EU erfolgen (die ständigen Vertretungen dieser Länder im Ausland sind
        dem nicht gleichgestellt).
        Die fälligen Leistungen werden nur von einem in EURO geführten Girokonto abgerufen.

Finanzierbare Kosten im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung:
        Erwerbskosten
        Erwerbsnebenkosten (u. a. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten, Maklercour-
        tage)
        Bau-, Modernisierungs- und Herstellungskosten
                     Kreditanträge für die Fertigstellung von bisher von Fremdkreditgebern finanzierten
                     Baumaßnahmen (weiterer Finanzierungsbedarf z. B. durch Baukostenerhöhungen
                     im Vergleich zur ursprünglichen Planung) nehmen wir bis auf Weiteres nicht entge-
                     gen. Dies gilt für grundpfandrechtlich gesicherte Kredite unabhängig vom Belei-
                     hungsauslauf.
        Baunebenkosten (u. a. Abrisskosten, Erschließungskosten, Planungskosten)

1.1 Geschäftsgebiet

        Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin (Ost)
        Zusätzlich zum definierten Geschäftsgebiet die unmittelbar daran angrenzenden
        Landkreise/Bezirke

        Darüber hinaus auch im restlichen Bundesgebiet mit folgenden Einschränkungen:
                     Mietermodernisierung: Nur Bauspardarlehen, keine Vergabe von Vorfinanzierungs-
                     und Zwischenkrediten
                     Ersatzsicherheiten: werden nur anerkannt, wenn sie zu 100 % als Sicherheit
                     dienen.

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1.2 Einordnung Immobiliar-Verbraucherdarlehen (IVD) und Allgemein-Verbraucherdarlehen
    (AVD)

Immobiliar-Verbraucherdarlehen
            grundpfandrechtliche Sicherstellung und/oder
            Verwendungszweck = Erwerb oder rechtlicher Erhalt des Eigentumsrechts an
            Grundstücken und bestehenden/ neu zu errichtenden Gebäuden, unabhängig von der
            Sicherstellung

Allgemein-Verbraucherdarlehen
           Blanko oder Ersatzsicherheiten               ohne Verwendungszweck Erwerb/ rechtlicher Erhalt des
           Eigentumsrechts oder Neubau
           Blankokredite zur Umschuldung, wenn der abzulösende Kredit für
           Modernisierung/Instandsetzung oder zum Umbau/Anbau einer Immobilie verwendet wurde
           (auch wenn der abzulösende Kredit ursprünglich grundpfandrechtlich gesichert wurde

1.3 Antragsteller

1.3.1 Natürliche Personen
            Mindestalter 18 Jahre
            Nicht selbstständig tätig
            Selbstständig oder freiberuflich tätig

   Eheleute in Zugewinngemeinschaft werden grundsätzlich gemeinsam verpflichtet. Die alleinige
Kreditaufnahme durch einen Ehepartner ist nur möglich, wenn dessen Einkommen ausreichend für
die komplette Haushaltsrechnung ist. Bei grundpfandrechtlich gesicherten Krediten muss der
Ehepartner der alleinigen Kreditaufnahme des anderen schriftlich zustimmen. Die Unterschrift
muss bestätigt sein.

Besonderheiten bei Krediten mit Auslandsbezug

Immobiliar-Verbraucherdarlehen (IVD):

Können beantragt werden, wenn
           sich der Wohnsitz der Antragsteller in einem Land mit EURO als Landeswährung1 befindet
           und das Haupteinkommen in EURO erzielt wird (ausreichend für die Haushaltsrechnung),
           die Antragsteller keinen Wohnsitz innerhalb der EU haben. Für diese trifft die WIKR nicht
           zu. Landes- und Einkommenswährung sind daher nicht relevant.

1
 EU-Länder mit EURO als Landeswährung:
Deutschland, Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern
EU-Länder ohne EURO als Landeswährung:
Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn

    Stand: 15.10.2022                                                                                         Seite: 5 von 22
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    Vertriebspartner

           sind daher nicht relevant.
     Die Voraussetzungen müssen von allen Antragstellern erfüllt werden.

Sicherstellung
           Grundpfandrecht an einer inländischen Wohnimmobilie
           Ersatzsicherheiten in EURO2
           bis 50.000 EUR Blanko (nur Bauspardarlehen)

Allgemein-Verbraucherdarlehen (AVD):

Für alle Antragsteller, unabhängig von der Landes- oder Einkommenswährung:
           bis 50.000 EUR Blanko
           Sicherstellung durch Ersatzsicherheiten in EURO²

      Die Staatsbürgerschaft des Antragstellers spielt keine Rolle (gilt für IVD und AVD).

1.3.2 Juristische Personen

Berücksichtigung folgender Kriterien bereits beim Abschluss eines Bausparvertrages:

                                        Juristische Person nach deutschem Recht (Sitz und Sitzland ist Deutsch-
           Vertragsinhaber
                                        land)3
         Geschäftsführung/
                                        Deutscher Bürger oder Bürger eines Landes des EWR4/Schweiz
     wirtschaftlich Berechtigter

1.3.3 Legitimation

           Legitimation per POSTIDENT-Verfahren oder Videolegitimation                                  Legitimationsunterlagen
           müssen mit dem Antragseingang vorliegen.

Besonderheiten für ausländische Personen
           Antragsteller aus dem EWR und/oder der Schweiz, die ihre Haupteinkünfte oder ihren
           Hauptwohnsitz in Deutschland haben: Die Vorlage eines unbefristeten Aufenthaltstitels ist
           nicht erforderlich.
           Alle anderen ausländischen Antragsteller mit Hauptwohnsitz in Deutschland: Der Nachweis
           eines unbefristeten Aufenthaltstitels, „Blaue Karte EU“ oder Niederlassungserlaubnis ist er-
           forderlich.

2
  Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes, 100 % Abtretung/ Verpfändung von Sparguthaben bei der LBS oder bei einem
inländischen Kreditinstitut
3
  Sitz: zivilrechtlich liegt der Sitz einer jur. Person am Sitz der Verwaltung, auch Festlegung allgemeiner Gerichtsstand der jur. Person.
  Sitzland: Staat auf dessen Schwerpunkt die Wirtschaftstätigkeit ruht => es gilt die Rechtsordnung und das Steuerrecht des Sitzlandes
4
  Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen. Die Schweiz ist dem EWR gleichgestellt.

    Stand: 15.10.2022                                                                                               Seite: 6 von 22
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1.3.4 Altersbeschränkung / Kreditlaufzeiten

Blankokredite

        Bauspardarlehen: keine Altersbeschränkung (Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein)
        VK/ ZK: Die Zuteilung des Bausparvertrages muss bis zum vollendeten 80. Lebensjahr des
        ältesten Kreditnehmers erfolgt sein. Für das anschließende Bauspardarlehen besteht keine
        Altersgrenze.

Gesicherte Kredite

        Kreditlaufzeit > statistische Lebenserwartung beider Antragsteller
          Prüfung der Mitverpflichtung eines Dritten (i. d. R. Erben) und entsprechende
        Dokumentation im Formular „Dokumentation der Empfehlungsgründe“ (Nr. 1103003011)
        Achtung: bei Überhangfinanzierungen Regelungen der VKB beachten (siehe Punkt 4.2.3)

1.4 Kredithöhen

        Mindestens: 10.000 EUR (Ausnahme Bestandsverträge aus alten Tarifgenerationen)
         Höchstens: 5.000.000 EUR je Kreditnehmereinheit (einschließlich bestehender LBS-
         Finanzierungen); Finanzierungen > 400.000 EUR (Kleindarlehensgrenze) sowie Anfragen zu
         Spezialfinanzierungen/Spezialimmobilien/Ertragsfinanzierungen bitte an das Sachgebiet
         Vermittler- und Spezialgeschäft richten.

   Die jeweils gültigen Annahmekriterien für Bausparanträge/ Vertragsannahme/
   Verwendungszweck für Finanzierungen sind zu beachten.

1.5 Produkte

Die LBS bietet, neben Bauspardarlehen, verschiedene Vorfinanzierungsmodelle, Zwischenkredite
und zusätzlich Annuitätendarlehen an. Details sind den jeweiligen Produktinformationen zu
entnehmen.

1.6 Zuordnung Standard-und Individualbaufinanzierung

Alle Geschäftsvorfälle, die nicht in der Tabelle beschriebenen sind, werden dem
Individualgeschäft zugeordnet.
  Gesamtkreditbetrag je Antrag (An-
  tragssumme und Summe. aller
  vor- und gleichrangigen Rechte im   ≤ 400.000 EUR
  Grundbuch des Finanzierungsob-
  jekts

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    Vertriebspartner

     Kreditnehmer                                   Natürliche Person (im Inland arbeitend)

                                                    aus nichtselbstständiger Tätigkeit (einschl. Beamte, Rentner,
                                                    angestellt. Geschäftsführer ohne Firmenanteile),
                                                    aus selbstständiger Tätigkeit nur bei Bauspardarlehen und ZK
     Einkünfte                                      ohne Sofortauffüllung im Blankobereich; Ausnahme: nicht bei
                                                    Bauspardarlehensübertragung auf Neukunden
                                                    aus Vermietung/ Verpachtung und Einnahmen aus Photovoltaik
                                                    bis max. 50% Anteil am gesamten Einkommen (Grundlage bil-
                                                    den 80 % der anrechenbaren Einnahmen)

                                                Neubau, Erwerb (einschl. Erbauseinandersetzung und Zwangsver-
                                                steigerung, außer MaBV), Modernisierung, Instandsetzung, Um-
     Verwendung
                                                und Ausbau, Entschuldung, interne Umschuldung ohne Vorfällig-
                                                keitsentschädigung /-entgelt

                                                EFH, EFH mit ELW, ZFH, ETW, Bauland
     Beleihungsobjekt
                                                    im Geschäftsgebiet5
                                                    ohne gewerblichen Anteil,
                                                    max. 4 Eigentümer, kein Erbbaurecht

                                                Grundschuld, Blanko, Ersatzsicherheiten6
                                                max. 2 Sicherheiten je Antrag:
     Sicherheiten
                                                  2 Objekte
                                                  Beleihungsobjekt + Ersatzsicherheit
                                                  2 Ersatzsicherheiten

2      Bonität

2.1 Einkünfte

Anrechenbare Einkünfte

                                                                                       Anrechenbares Einkommen
     Einkünfte                        Voraussetzungen/Hinweise
                                                                                       (Hinweise zum IVD beachten!)

                                      Probezeit muss beendet sein (ggf.                maximal 13 Monatsgehälter
     aus nichtselbstständiger         Nachweis durch Arbeitsvertrag oder               (Nachweis erforderlich)
     Tätigkeit
     (Abhängig Beschäftigte)          Arbeitgeber)                                     pauschaler Abzug von 50% vom
                                     befristete Arbeitsverhältnisse sind               Bruttoeinkommen, sofern bei im
                                     möglich, wenn diese branchenüblich                Ausland beruflich tätigen

5
  Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin (Ost) und die unmittelbar daran angrenzenden
Landkreise/Bezirke)
6
  Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes, 100 % Abtretung/ Verpfändung von Sparguthaben bei der LBS oder bei einem
inländischen Kreditinstitut

    Stand: 15.10.2022                                                                                        Seite: 8 von 22
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Vertriebspartner

                             sind (Checkliste „Anerkennung der      Antragstellern keine Angaben zu
                             Einkünfte aus befristeten              Sozial- bzw. Steuerabgaben
                             Arbeitsverträgen“ Formular-Nr.         hervorgehen
                             1103003024)
                                                                    Einkommensnachweise sind in
                                                                    deutscher Sprache einzureichen
 Berufsspezifische           z. B. Schichtzulage, Zuschläge für     Nachweis anhand von
 Zuschläge/regelmäßig        Überstunden, Provisionszahlungen,      Gehaltsabrechnungen
 wiederkehrende, tariflich   Sonn- und Feiertagsarbeit, Urlaubs-    Anrechnung des durchschnittlichen
 vereinbarte                 und Weihnachtsgeld, Spesen             Verdienstes aus diesen Einkünften
 Sonderzahlungen                                                    Ansatz Spesen max. 50 %

                                                                    durchschn. Jahresverdienst des
 aus Saisonarbeit            Anrechnung nur, wenn wiederholt        Vorjahres und des laufenden
                                                                    Jahres
                             Ausübung der Tätigkeit seit
 von Selbstständigen/        mindestens 3 Jahren
 Freiberuflern/
 Geschäftsführenden          Ausnahme: ein 2. Antragsteller kann
 Gesellschaftern             mit seinem Einkommen die
                             Finanzierung allein tragen
                             Gesetzliche Altersrente, Betriebs-
                             rente, Private Altersvorsorge,
                             Pension, unbefristete
                                                                    Ansatz Nettobetrag gemäß
 von Rentenempfängern        Erwerbsunfähigkeits-
                                                                    jeweiligem Bescheid
                             /Erwerbsminderungsrente,
                             unbefristete Unfallrente, Witwen-
                             /Waisenrente
                                                                   Bestehende Einnahmen:
                                                                    Ansatz 80 % der Pachteinnahme/
                                                                    Nettokaltmiete
                                                                   Zukünftige Einnahmen:
                             regelmäßig zur Verfügung stehende
                             Pacht-/Mieteinnahmen aus Wohn-/        Kein Ansatz bei Blankokrediten
 aus Vermietung und          Gewerbeimmobilien/ Sonstigen
                                                                    Für neu zu errichtende und
 Verpachtung                 Immobilien, unbebauten
                                                                    temporär leerstehende Flächen
                             Grundstücken – unabhängig von der
                                                                    Ansatz 80% der derzeit auf dem
                             Nutzungsart
                                                                    Markt erzielbaren Nettokaltmiete
                                                                    (Vergleiche z. B. Immowelt.de
                                                                    anhand PLZ und
                                                                    Informationswunsch (mieten,
                                                                    kaufen, Objektart…)
 aus Photovoltaik-                                                  80 % des durchschn. Jahreswertes
                             Dauer der Einkünfte berücksichtigen
 Anlagen                                                            der Einspeisegebühr

Stand: 15.10.2022                                                                    Seite: 9 von 22
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                                                                      Bei Nichtvorlage Elterngeldbescheid,
  Elterngeld                                                          Ansatz von 65 % des letzten
                                                                      Nettoeinkommens, max. 1.800 EUR
                                                                       In der gesetzlichen Höhe
  Kindergeld
                                  Anrechnung bis einschließlich 25.    Bei Kinderbetreuung im Wechsel-
  (ausgenommen
                                  Lebensjahr                           modell pauschaler Ansatz ½
  Pflegekinder)
                                                                       Kindergeld
                                  Anrechnung bis einschließlich 25.
  Kindesunterhalt
                                  Lebensjahr
                                  Ansatz bis zum vollendeten 72.
  Nebeneinkünfte
                                  Lebensjahr

Nicht anrechenbare Einkünfte

Alle nicht nachhaltig erzielbaren Einkünfte
        z. B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Kostgeld, Pflegegeld (für Angehörige und
        Pflegekinder), Wohngeld, befristete Rentenzahlungen, Ehegattenunterhalt
        Arbeitslosengeld => Ausnahme bei älteren Antragstellern, wenn nach Ablauf der Bezugszeit
        nachweislich der Renteneintritt erfolgt (Ansatz maximal 85 % der künftigen Brutto-
        Regelaltersrente ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen, gemäß aktueller
        Renteninformation. Sollte der endgültige Rentenbescheid bereits vorliegen, dann Ansatz
        der Nettorente.)

2.2 Ausgaben

        Bewirtschaftungskosten / Wohnkosten:
                     Eigengenutzter Wohnraum: 3,50 EUR/m² Wohnfläche
                     „mietfreies“ Wohnen: pauschal 350 EUR (für Miete und Bewirtschaftung)
         bestehende Kredite
         Warmmiete, falls nach Finanzierung noch vorhanden
         Unterhaltszahlungen
                     Kindesunterhalt: tatsächliche Höhe gemäß Unterhaltstitel bzw. Ansatz von 300 EUR
                     pro Kind in Fällen, in denen der Kreditnehmer angibt, keinen Unterhalt zu zahlen
                     (Ansatz bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
                 Für Kinder, die von den Eltern zu gleichem Anteil im Wechselmodell betreut werden,
                 wird keine Unterhaltszahlung angesetzt.
                 Ehegattenunterhalt: tatsächliche Höhe gemäß Unterhaltstitel
        Private Krankenversicherung: bei fehlender Angabe im Kreditantrag pauschaler Ansatz
        350 EUR, bei Beamten 175 EUR

 Stand: 15.10.2022                                                                     Seite: 10 von 22
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        Verpflichtende Spar- oder Versicherungsbeiträge (z. B. im Zusammenhang mit einer
        Finanzierung)

  Bei Blankokrediten: Plausibilisierung der Angaben des Antragstellers zu den monatlichen Ausga-
  ben in der Selbstauskunft mit den Abbuchungen der Gehaltsgirokonten anhand von Kontoaus-
  zügen der letzten 2 Monate.

Nach Abzug aller Verpflichtungen müssen den Antragstellern folgende Haushaltspauschalen für
die Lebenshaltung verbleiben.

                        Haushaltsgröße                               Haushaltspauschale

  Einzelperson                                                          975,00 EUR

  jede weitere im Haushalt lebende Person*                              230,00 EUR
* ausgenommen Pflegekinder

2.3 Kapitaldienstprüfung bei Allgemein-Verbraucherdarlehen (AVD)

        Bei VK/ZK Tragbarkeit der künftigen Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen prüfen
           wenn nicht gegeben: dokumentieren, wie die Lücke später geschlossen wird

        Blankokredite mit einer Score-Note von 10 und 11 im LBS-Kundenscoring können nur
        bewilligt werden, wenn der Schufa-Score-Wert maximal „G“ beträgt und aus den
        Girokontoauszügen der letzten zwei Monate keine Rückgaben mangels Deckung oder
        Überziehungen hervorgehen.

Bonitätsunterdeckung bereits bei Antragstellung nur möglich:
        bei 100 % -iger Kreditabsicherung durch
                     Bürgschaft eines inländischen Kreditinstituts
                 Abtretung/Verpfändung von Sparguthaben bei der LBS oder einem anderen
                 inländischen Kreditinstitut
    Oder

        wenn alle nachfolgenden Kriterien von allen persönlichen Schuldnern erfüllt sind (Prüfung
        im Innendienst):
                 Bestehende Geschäftsbeziehung seit mind. 5 Jahren,
                 Regelmäßige Besparung des zu finanzierenden Bausparvertrages durch den/die
                 Antragsteller selbst und nicht ausschließlich durch VL,
                 Störungsfreie Bedienung bestehender Kredite (max. eine Rücklastschrift)
                 max. Score-Note 9 im LBS-Kundenscoring

   Gilt nicht bei Sicherstellung der Kreditmittel durch die Kreditausfallversicherung der Versiche-
  rungskammer Bayern (VKB).

 Stand: 15.10.2022                                                                   Seite: 11 von 22
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2.4 Kapitaldienstprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen (IVD) / Prognoserechnung

       Prognoserechnung anhand LBS-Formular 1103003018              entfällt bei Selbstständigen
       Bei selbstständigen Antragstellern erfolgt die Prognoserechnung im Innendienst auf
       Grundlage von Nachweisen über die individuelle Einkommensvorsorge der Antragsteller ab
       dem vollendeten 67. Lebensjahr und der Angaben zu den Verbindlichkeiten im Formular
       1103003018 (1. Seite).

Ansatz von Einkommen

  Bis zum gesetzl. Rentenein-
  tritt (67. Geburtstag)         100 % des aktuellen Nettoeinkommen

                                 nicht selbstständige Antragsteller: pauschal 55 % des aktuellen Net-
                                 toeinkommens
                                 Beamte: pauschal 70 % der aktuellen Bezüge
                                 Ist die zu erwartende Rente höher als 55 % des akt. Nettoeinkom-
                                 mens, kann diese, bei entsprechendem Nachweis, angesetzt wer-
  Für die Rentenphase
                                 den. => Ansatz max. 85 %, ohne Berücksichtigung zukünftiger Ren-
                                 tenanpassungen.
                                 Einkommen aus Nebentätigkeiten bis zum vollendeten 72. Lebens-
                                 jahr: 100 %
                                 Bereits bestehende unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente: 100 %

Ansatz von Ausgaben

                                 Kredite fest bis Zuteilung: jeweils höchste Rate (VK oder BD-Phase)
                                 Annuitätendarlehen, KfW-Kredite: 6 % p. a. der Restschuld zum
                                 Ende der Zinsbindung
                                 VKM (Sollzinsbindung 10 und 15 Jahre), AVVK: vereinbarter Soll-
  LBS-Kredite                    zinssatz + 2 % p. a. + vereinbarte Sparrate oder Zins- und Tilgungs-
                                 beitrag für das Bauspardarlehen (Ansatz der höchsten Rate)
                                 concept2plus/ TBV: vereinbarter Sollzinssatz + 2 % p. a. + verein-
                                 barte Sparrate (mind. 2 % der Ursprungs-Bausparsumme) + Zins-
                                 und Tilgungsbeitrag für das zugeteilte Bauspardarlehen
                                 Immobilienkredite: 6 % p. a. der nachgewiesenen Restschuld zum
                                 Ende der Zinsbindung
  Fremdkredite/Sonstiges
                                 Privatkredite: Rate lt. Kreditvertrag
                                 Private Rentenversicherungen (sofern im Kapitaldienst nach Ren-
                                 teneintritt erforderlich)

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   Bonitätsunterdeckungen während der Kreditlaufzeit sind zu begründen. Hierbei muss die
Begründung es plausibel erscheinen lassen, dass die Kapitaldienstfähigkeit jederzeit gewährleistet
ist.

3   Verwendungsmöglichkeiten

Entsprechend Bausparkassengesetz
        rein wohnungswirtschaftliche Maßnahmen
        Maßnahmen zur Erschließung und Förderung von Wohngebieten
        zulässige gewerbliche Objekte

  Siehe Annahmekriterien: „Verwendungszwecke für Finanzierungen“ sowie den Katalog zur
Verwendung von Bausparmitteln

  Riester-Blankokredite dürfen nur für die Entschuldung Riester-konformer Finanzierungen
verwendet werden.

4   Sicherstellung von Krediten

4.1 Kredite ohne Sicherstellung

        bis 50.000 EUR Gesamtobligo; IVD nur als Bauspardarlehen zulässig

Mietermodernisierung
        VK und ZK
                 max. 10.000 EUR eff. Kreditsumme
                 nur innerhalb des Geschäftsgebiets, inkl. der unmittelbar daran angrenzenden
                 Landkreise (siehe Punkt 1.1)
         Bauspardarlehen:
                 bis 50.000 EUR Gesamtobligo
                 zulässig im gesamten Bundesgebiet

Definition Mieter
        Alle Kreditnehmer, die auf Grundlage eines Mietvertrages Räumlichkeiten nutzen und im
        Gegenzug dafür dem Vermieter ein Entgelt zahlen.
        Ausnahme: Entgeltliche und unentgeltliche Nutzung von Wohnräumen durch Eltern,
        Schwiegereltern, Kinder, Großeltern, Enkel des Eigentümers

Hinweise:
        Die Anlage von VL auf dem Bausparvertrag ist nicht möglich, weil lt. Vermögensbildungsge-
        setz eine Mietermodernisierung keine wohnungswirtschaftliche Maßnahme darstellt

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        Der Erwerb von Einbaumöbeln/Einbauküchen ist prämienrechtlich (WoP/ANSpZ) nur dann
        begünstigt, wenn diese individuell für das entsprechende Gebäude angepasst wurden.
        Standardküchen (z. B. aus dem Baumarkt) erfüllen diese Kriterien nicht.

4.2 Kredite mit Sicherstellung

        für alle Kredite > 50.000 EUR Gesamtobligo.

4.2.1   Grundpfandrechtliche Sicherstellung

        Sicherstellung immer an einer inländischen Immobilie
        Grundsätzlich bis 80 % des Beleihungswertes
        > 80 % bis 110 % des Beleihungswertes bzw. bei Eigentumswohnungen und Ein- und
        Zweifamilienhäusern bis 100 % des in der LBS festgesetzten Verkehrswertes mit
        zusätzlicher Besicherung durch die Kreditausfallversicherung der Versicherungskammer
        Bayern (siehe Punkt 4.2.3)

  Spezialimmobilien sind über das Sachgebiet Vermittler- und Spezialgeschäft der LBS
anzufragen

Vorlasten Abt. II

  Lasten und Beschrän-
                                                   Bewertung / Weiteres Vorgehen
  kungen im Grundbuch

  Altenteil                  Löschung erforderlich
  Auflassungsvormerkung      Rangrücktritt erforderlich
                             Einreichung der Bewilligungsurkunde    Wertminderung in Abhängigkeit
  Baubeschränkung
                             vom Einzelfall
  Bergschadenminderver-      Einreichung der Bewilligungsurkunde Wertminderung in Abhängigkeit vom
  zicht                      Einzelfall
                             Einreichung der Bewilligungsurkunde Wertminderung in Abhängigkeit vom
  Erbbauzins
                             Einzelfall
  Geh- und Fahrtrecht        Bewertung als Vorlast nur bei erkennbarer Einschränkung   dann Einrei-
  Wegerecht                  chung der Bewilligungsurkunde
  Leibgeding                 Löschung erforderlich
                             Bewertung als Vorlast nur bei erkennbarer Einschränkung   dann Einrei-
  Leitungsrechte
                             chung der Bewilligungsurkunde
                             Zustimmung der Nacherben erforderlich
  Nacherbenvermerk           Sofern eine befreite Vorerbschaft besteht, kann auf die Zustimmung des
                             Nacherben verzichtet werden unter der Voraussetzung, dass nachgewiesen

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                               und dokumentiert wird, dass der durch die Grundschuld gesicherte Kredit in
                               das Sicherungsobjekt fließt.
  Nießbrauch                   Löschung erforderlich
                               Einreichung der Bewilligungsurkunde    Bewertung als Vorlast in Abhängig-
  Reallasten
                               keit vom Einzelfall
  Rückauflassungsvormer-
                               Rangrücktritt erforderlich
  kung
  Sanierungsvermerk            Keine Einschränkungen
  Vorkaufsrecht                Bewertung als Vorlast in Höhe von 3 % vom Beleihungswert
  Wiederkaufsrecht             Rangrücktritt erforderlich
                               Einreichung der Bewilligungsurkunde    Bewertung als Vorlast in Abhängig-
  Wohnrecht
                               keit vom Einzelfall
  Wohnungsbelegungsrecht       Keine Einschränkungen
Sonstige Rechte auf Anfrage

Grundschuldabtretung

        Nur vollstreckbare Grundschulden, inkl. der Ansprüche aus der persönlichen
        Haftungsunterwerfung aller Antragsteller (keine Eigentümergrundschulden)

4.2.2   Ersatzsicherheiten

        Höchstens 2 der nachfolgend aufgeführten Ersatzsicherheiten
        Laufzeit mind. bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites

                       Ersatzsicherheit                                         Anrechnung

 Bürgschaft eines inländischen Kreditinstituts                 in voller Höhe

 Abtretung/ Verpfändung von Sparguthaben bei der LBS oder
                                                               bis 100 % des Ansparwertes
 einem inländischen Kreditinstitut

 Abtretung von Ansprüchen aus kapitalbildenden Lebensversi-
 cherungen inländischer Versicherungsunternehmen mit Ab-       bis 80 % des garantierten Rückkaufswer-
                                                               tes zum Zeitpunkt der Kreditbewilligung
 schlussdatum ab dem 01.01.2005
 Abtretung von Ansprüchen aus fondsgebundenen Lebens-
 versicherungen inländischer Versicherungsunternehmen mit      bis 60 % des Rücknahmepreises
 Abschlussdatum ab dem 01.01.2005

4.2.3   Zusatzsicherheiten

Kreditausfallversicherung der Versicherungskammer Bayern (VKB)

    Absicherung von Krediten mit einem Beleihungsauslauf > 80 % des Beleihungswertes

 Stand: 15.10.2022                                                                     Seite: 15 von 22
Kreditvergabekriterien - stationärer Vertrieb
 Vertriebspartner

        max. Beleihungsauslauf 110 %, nicht mehr als 100 % des Marktwertes der Wohnimmobilie
        max. Überhangsbetrag 100.000 EUR

Abweichend hiervon gilt für Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser (Berechnung
des Beleihungswertes nach dem Sachwertverfahren):
        Absicherung > 80 % des Beleihungswertes bis max. 100 % des festgesetzten Verkehrswer-
        tes
        Max. Überhangsbetrag je Kreditnehmer/-einheit bei einem Objekt 200.000 EUR bzw. bei
        mehreren Objekten 300.000 EUR

Antragsteller:
        natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland (auch Selbstständige und Freiberufler, sofern
        Kreditvergabe an diese als Privatperson und für ihr Privatvermögen erfolgt)
        Kapitaldienst muss, unter Einhaltung der Haushaltspauschale, nachhaltig tragbar sein
        Bei Antragstellern, die Pensionen, Renten oder sonstige Ruhegehälter beziehen und das
        65. Lebensjahr vollendet haben (bei Kreditnehmereinheiten der ältere Antragsteller):
        Mitverpflichtung der möglichen späteren Erben erforderlich => Verzicht nur in
        nachvollziehbar begründeten Einzelfällen (Informationen zur möglichen Erbfolge
        erforderlich)

Sicherstellung:

        grundpfandrechtliche Sicherstellung an im Inland gelegenen und überwiegend zu
        Wohnzwecken (qm-Fläche der zu Wohnzwecken genutzten Fläche > qm-Fläche der
        gewerblich genutzten Fläche) genutzten Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäusern und
        Eigentumswohnungen.

Kriterien:
        max. 2 VKB-besicherte Finanzierungen je Kreditnehmereinheit
                2 Objekte mit Beleihungsüberhang (1 Kreditnehmer, 2 Maßnahmen, 2 verschiedene
                Objekte, 2 Grundschulden, 2 gesonderte Kreditverträge) Der maximale Betrag in
                Höhe von 100.000 EUR steht dann je Objekt zur Verfügung. Bei Eigentumswohnun-
                gen und Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Maximalbetrag bei mehreren Ob-
                jekten 300.000 EUR.
             ODER
                     1 Objekt mit Beleihungsüberhang + 1 weiteres Objekt mit bestehendem LBS-
                     Sofortgeld und/oder LBS MoRe, einschließlich Bauspardarlehen (eff. Kreditsumme
                     max. 50 TEUR)
   Die Kombination aus Beleihungsüberhang und LBS-Sofortgeld und/oder LBS MoRe an einem
   Objekt ist nicht zulässig.
        Bewilligungen bis max. Score-Risikoklasse 11 sind möglich, wenn positive Bankauskünfte
        oder Kontoauszüge des Lohn- und Gehaltskontos der letzten zwei Monate der Antragsteller
        ohne Negativmerkmale vorliegen.

 Stand: 15.10.2022                                                                  Seite: 16 von 22
Kreditvergabekriterien - stationärer Vertrieb
 Vertriebspartner

        keine Negativmerkmale bei der SCHUFA
        Mindestansparung/Mindesttilgung bis 100 % Beleihungsauslauf: 2,00 % p. a. der
        Kreditsumme, Beleihungsauslauf > 100 %: 2,50 % p. a. Die Mindestansparung kann in
        einzelnen Programmen höher sein. => siehe Produktinformationen.
        Abbau des Überhangs in der Vorfinanzierungsphase, spätestens in 15 Jahren.

   Besteht an einem Objekt bereits ein Beleihungsüberhang kann die Kreditausfallversicherung
   nur einmalig als Ausnahme erneut in Anspruch genommen/der bestehende Überhang erhöht
   werden, wenn die Maßnahme der endgültigen Fertigstellung des Objektes dient und die Gründe
   für die Nachfinanzierung objektiv nachvollziehbar sind (z. B. höhere Baukosten als ursprünglich
   veranschlagt). Die ursprüngliche Kreditbewilligung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht
   länger als 6 Monate zurückliegen. Die zulässigen Grenzen müssen eingehalten werden.

4.3 Besonderheiten

4.3.1   Objekte aus Zwangsversteigerung

        Zuschlagsbeschluss muss zwingend eingereicht werden
        Notarbestätigung für die Sicherstellung erforderlich
        Objektbewertung: siehe Punkt „BLW berechnen“

4.3.2   Erbbaurecht

        Beleihungswertermittlung und die Bewertung von Rechten in Abt. II erfolgen durch die LBS
        Sachverständigen
        Nur beleihbar, wenn die vollständige Rückzahlung des LBS-Kredites mind. 10 Jahre vor
        Ablauf des Erbbaurechts erfolgt ist.

4.3.3   Kumulierung von Krediten

Eine Kumulierung von Blankokrediten mit gesicherten Krediten (grundpfandrechtlich bzw. gegen
Ersatzsicherheit)
ist zulässig, wenn:
        zwischen dem Abschluss des ersten Kreditvertrages und der Beantragung des weiteren
        Kredites ein Jahr vergangen ist,
        unabhängig von der Jahresfrist mit mehreren Krediten unterschiedliche Objekte finanziert
        werden oder es sich nachweislich nicht um dieselbe Finanzierungsmaßnahme handelt.
ist unzulässig, wenn
        innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Kreditvertrages mehrere Kredite immer
        derselben Finanzierungsmaßnahme dienen,
        es sich bei dem zusätzlich beantragten Kredit um eine Nachfinanzierung handelt.

 Stand: 15.10.2022                                                               Seite: 17 von 22
Kreditvergabekriterien - stationärer Vertrieb
 Vertriebspartner

Die Kumulierung eines bestehenden Kredites gegen „Negativerklärung / Verpflichtungserklärung“
ist zulässig:
        mit einem neuen grundpfandrechtlich zu sichernden Kredit       innerhalb von 80 % des
        Beleihungswertes möglich
        mit einem neuen Blankodarlehen     bis max. 50.000 EUR Gesamtobligo

Die Bewilligung eines Kreditengagements nach einem durch die NORD/LB LUX verbürgten Kredit
ist nicht zulässig, wenn dabei das Gesamtobligo von 30.000 EUR überschritten wird. In diesem
Fall ist das Gesamtengagement grundpfandrechtlich sicherzustellen.

4.4 Wertermittlung für Beleihungsobjekte

Beleihungsobjekte müssen immer besichtigt werden.

Nichtförmliche Wertermittlung durch den Berater unter Nutzung der aktuellen LORA-Version

        Ermittlung eines Beleihungswertvorschlages mit der Wertindikation (WID)       Hinterlegung
        der Auftragsnummer im Kreditantrag.

Förmliche Wertermittlung durch Bausachverständige

        Belastung des Sicherungsobjektes mit vor- und gleichrangigen Rechten, inkl. LBS-
        Grundschuld > 400.000 EUR je Objekt
        Gewerbeimmobilien, Wohn- und Geschäftshäuser, sofern der gewerbliche
        Ertragsanteil ≥ 33 % des Gesamtrohertrages beträgt
        Spezialimmobilien

Anzusetzende Verfahren:

         Verfahren                                           Objekte
                             Ein- und Zweifamilienhäusern
 Sachwertermittlung
                             Bauland

                             Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE),
 Ertragswertermittlung       Ab 3 Wohneinheiten auf einem Grundstück (z. B. 1 EFH + 1 ZFH)
                             Wohn- und Geschäftshäuser,
                             Eigentumswohnungen, die nicht zur Eigennutzung geeignet sind
                             Eigentumswohnungen, die zur Eigennutzung geeignet sind
 Vergleichswert-
 verfahren                   Dienen mehrere Wohnungen als Sicherungsobjekt ist der Beleihungswert je-
                             weils für die einzelne Wohnung zu ermitteln. Diese Regelung gilt für Be-
                             stands- und neu zu bauende Objekte.

Wichtige Hinweise:

 Stand: 15.10.2022                                                                 Seite: 18 von 22
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 Vertriebspartner

         Restnutzungsdauer des Objektes muss größer sein als die Kreditlaufzeit
        Folgende Abschläge sind zu berücksichtigen:
                     fehlende Innenbesichtigung/ fehlende Fotos der Innenbesichtigung: 10 %
                     Umweltlasten/-gefahren, z. B. durch Verkehr (Lärm/Verschmutzung), Elektrosmog
                     (Antennen, Freileitungen), Hochwasser u. ä.: 5 %
        Kernsanierung (Siehe Punkt 4.4.3)

4.4.1   Erwerb (Freihändig und Zwangsversteigerung)

Über die Anwendung LORA sind immer der Markt- und der Beleihungswert für das Finanzierungs-
objekt zu ermitteln. Der Beleihungswert darf den Kaufpreis nicht übersteigen  Basis bildet der
Kaufpreis abzüglich der ggf. im Kaufvertrag separat ausgewiesenen Kosten für Inventar und In-
standhaltungsrücklagen (Wohnungseigentum).
Beim Erwerb aus der Zwangsversteigerung dient die Wertindikation als Basis, da der Zuschlagsbe-
trag keinen Kaufpreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr darstellt.

4.4.2   Erwerb und Modernisierung
Werterhöhende Modernisierungsmaßnahmen können bei der Beleihungswertermittlung
berücksichtigt werden, wenn:
        die Kosten der Modernisierung in den Gesamtkosten ausgewiesen und im
        Finanzierungsplan dargestellt sind.
   Renovierungskosten (Maler, Teppichboden, Tapete) werden nicht werterhöhend berücksichtigt.

4.4.3   Bewertung von Kernsanierungen

Eine Kernsanierung liegt vor, wenn alle folgenden Gebäudebestandteile auf den heutigen Stand
der Technik (neuwertiger Zustand) gebracht werden. Dazu zählen die
        Erneuerung der Dacheindeckung
        bei Bedarf: Dachstuhl
        Fassade
        Fenster
        Haustechnik mit Elektro-, Heizung- und Sanitäranlage
        Erneuerung des Rohrleitungssystems

Sofern einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, gilt ein Gebäude nicht als kernsaniert.

4.4.4   Berücksichtigung von Eigenleistungen (reine Lohnkosten)

        bis 20.000 EUR ohne Nachweis

 Stand: 15.10.2022                                                                      Seite: 19 von 22
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                     Dokumentation im Kosten- und Finanzierungsplan
         > 20.000 EUR mit Nachweis
         Kapitaldienstfähigkeit der Antragsteller muss die ggf. erforderliche zusätzliche Finanzierung
         des 20.000 EUR übersteigenden Eigenleistungsanteil zulassen und in die Sicherstellung
         passen

5   Konditionen

Grundlage ist das jeweils aktuelle Konditionstableau.
         Für mehrere Finanzierungsbausteine (objekt- und maßnahmenbezogen) wird das
         Gesamtobligo zugrunde gelegt
         Für Nachfinanzierungen (gleiche, ursprünglich beantragte Maßnahme) gilt:
                     Abweichende Sicherstellung möglich
                 die Kondition bezieht sich auf den nachzufinanzierenden Teil, nicht das
                 Gesamtobligo

5.1 Bereitstellungszinsfreie Zeit

         Siehe jeweils aktuelles Konditionstableau für das außerkollektive Kreditneugeschäft

5.2 Anspar-/Tilgungsbeginn

         VK/ZK: Sofort nach der ersten Auszahlung/Teilauszahlung
         Ausnahme bei Neubau/ Sanierung während der Bauzeit/Herstellung der Bezugsfähigkeit):
                     Verschiebung des Beginns für die Besparung des Bausparvertrages bis max. 12
                     Monate nach Bewilligung möglich ein entsprechender Antrag muss bei
                     Krediteinreichung vorliegen (Berücksichtigung im Ansparplan)
                     Annuitätendarlehen: Eine Verschiebung der Zins- und Tilgungsrate ist nicht möglich.
                     Für ausgezahlte Beträge sind die anteiligen Zinsen ab dem jeweiligen Folgemonat
                     zu zahlen. Die vollständige Zins- und Tilgungsrate wird erst nach Vollauszahlung
                     fällig.

5.3 Abschlussgebühr

5.3.1    Soforteinzahlung

        Die Abschlussgebühr muss vor der ersten Teilauszahlung auf dem BSV eingehen.
        Grundsätzlich überweist der Kunde selbst, außer es liegt für die Abschlussgebühr ein
        separates SEPA-Mandat vor.

 Stand: 15.10.2022                                                                     Seite: 20 von 22
Kreditvergabekriterien - stationärer Vertrieb
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5.3.2    Verrechnung

        Die Abschlussgebühr kann mit den tatsächlich vereinbarten Sparraten verrechnet werden.
        Das gilt nicht für Blankokredite und für alle anderen Produkte nur, wenn die Besparung mit
        der ersten Kreditteilauszahlung beginnt.

    Eine Finanzierung der Abschlussgebühr durch die LBS ist aus prämienrechtlichen Gründen
    ausgeschlossen.

6   Auszahlung und Verwendungsnachweis

         Die Auszahlungsvoraussetzungen gemäß Kreditangebot müssen erfüllt sein (u. a. Sicher-
         stellung).
         Die Auszahlung erfolgt bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
         Rechnungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
         Bei grundpfandrechtlich gesicherten Krediten ist eine Voll-/Teilauszahlung bis zur Höhe von
         50.000 EUR bereits vor Sicherstellung möglich. Voraussetzung ist, dass uns ein entspre-
         chender Verwendungsnachweis eingereicht wird (z. B. Rechnung vom Makler oder Notar),
         der im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung steht. Eigenmittel müssen vorrangig
         bzw. gleichrangig eingesetzt werden.
         Für alle grundpfandrechtlich gesicherten Krediten gilt:
             Vorschüssige Auszahlungen („Handgeld“) jeweils bis 50.000 EUR möglich Nachweis
             der Verwendung anhand von Rechnungskopien vor der nächsten Auszahlung.
             Die letzte Auszahlungsrate beträgt mindestens 5.000 EUR. Entsprechende Verwen-
             dungsnachweise müssen vorliegen.
             Rechnungsbeträge ≤ 10.000 EUR (brutto) sind durch den Kunden direkt an den Rech-
             nungsempfänger zu zahlen (z. B. aus dem „Handgeld“).
             Rechnungsbeträge > 10.000 EUR (brutto) können durch den Kunden direkt oder durch
             die LBS an den Rechnungsempfänger überwiesen werden.

Besonderheiten:
Erwerb Bestandsimmobilie oder Baugrundstück
         Auszahlung immer gemäß Kaufvertrag

Erwerb und Modernisierung (eine Finanzierungsmaßnahme)
         Kaufpreiszahlung in Höhe von 100 %, wenn die Modernisierungsmaßnahmen bei der Belei-
         hungswertfestsetzung berücksichtigt wurden.
            Nicht von der LBS finanzierte Modernisierungsmaßnahmen werden nur berücksichtigt,
            wenn diese im Rahmen der Finanzierungs-und Kostenübersicht dargestellt sind und de-
            ren Finanzierung nachgewiesen ist.

 Stand: 15.10.2022                                                                  Seite: 21 von 22
Kreditvergabekriterien - stationärer Vertrieb
Vertriebspartner

       Kreditmittel für die Modernisierung werden erst nach Kaufpreiszahlung ausgezahlt. Bei Mo-
       dernisierungsmaßnahmen mit einem Volumen > 50.000 EUR sind vor Auszahlung der letz-
       ten Rate Fotos zum Nachweis der Fertigstellung einzureichen.

Modernisierung
       Bei Modernisierungsmaßnahmen mit einem Volumen > 50.000 EUR sind vor Auszahlung
       der letzten Rate Fotos zum Nachweis der Fertigstellung einzureichen.

Erwerb Baugrundstück mit anschließendem Neubau (eine Finanzierungsmaßnahme)
       Kaufpreiszahlung fürs Grundstück in Höhe von 100 % möglich, wenn auch der Neubau
       durch die LBS finanziert wird

Neubau mit Werksvertrag
       Auszahlung gemäß Zahlungsplan
       vor Auszahlung der letzten Rate Einreichung von Fotos zum Nachweis der Fertigstellung

   Neubau ohne Werksvertrag
       Auszahlung nach Baufortschritt Vorlage Bautenstandsberichte (bestätigt vom Bauleiter
       oder Architekten), inkl. Fotos, die den Baufortschritt bestätigen
                    Standardgeschäft: Vorlage Bautenstandsbericht bei 50 % der Kreditsumme und vor
                    der letzten Auszahlung zum Nachweis der Fertigstellung
                    Individualgeschäft: Vorlage Bautenstandsbericht bei 50 % und 75 % der Kredit-
                    summe und vor der letzten Auszahlung zum Nachweis der Fertigstellung

Stand: 15.10.2022                                                                    Seite: 22 von 22
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