STAATSANWALTSCHAFT BASEL-LANDSCHAFT GESCHÄFTSBERICHT 2020

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STAATSANWALTSCHAFT BASEL-LANDSCHAFT GESCHÄFTSBERICHT 2020
STAATSANWALTSCHAFT BASEL-LANDSCHAFT
GESCHÄFTSBERICHT 2020
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SEITE 2/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

INHALT

WICHTIGES IN KÜRZE                                                                       3

THEMEN 2020                                                                              8

FALLZAHLEN                                                                               13

  Neue Falleingänge                                                                      14

  Erledigungen                                                                           15

    Anklagen                                                                             15

    Anklagen (ohne Zusatzanklagen) und Anklagen nach Einsprachen gegen Strafbefehle im
    Mehrjahresvergleich                                                                  15

    Strafbefehle, Einstellungen und Nichtanhandnahmen                                    16

    Strafbefehle, Einstellungen und Nichtanhandnahmen im Mehrjahresvergleich             16

    Fälle in Untersuchung per 1. Januar 2021                                             17

    Verfahrensdauer                                                                      18

    Fazit zu den Erledigungen                                                            20

FAZIT UND AUSBLICK                                                                       23
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KAPITEL 1
WICHTIGES IN KÜRZE

                  Titelseite – hier bitte kein Text.

 Leere Gänge im Strafjustizzentrum. Pandemiebedingt erbrachten die Mitarbeitenden einen
 Grossteil ihrer Arbeitsleistung im Homeoffice.                          Foto: Staatsanwaltschaft BL
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WICHTIGES IN KÜRZE

Im Berichtsjahr 2020 gingen – wie bereits in den Jahren 2018 und 2019 – weniger Fälle bei der
Staatsanwaltschaft ein (- 2'975 Fälle). Der Rückgang beläuft sich auf 9.6 Prozent und betrifft aus-
schliesslich den Bereich der Hauptabteilung Strafbefehle in welcher unter anderem die Verkehrsde-
likte inklusive Geschwindigkeitsüberschreitungen bearbeitet werden. Mit Blick auf die erheblichen
Mobilitätseinschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie kann dieser Effekt vollumfänglich erklärt
werden. Er wirkte sich sowohl im Bereich der Übertretungen (- 2'496 Fälle) als auch bei den Verge-
hen/Verbrechen aus (- 479 Fälle).

Die pandemische Lage beeinflusste auch die Fallerledigungszahlen: Die erheblichen Einschränkun-
gen während des Lockdowns im Frühling 2020 und in den letzten Monaten des Berichtsjahres be-
wirkten, dass zahlreiche Untersuchungshandlungen (z.B. nicht dringende Einvernahmen und Haus-
durchsuchungen, Rechtshilfeersuchen etc.) nicht durchgeführt und auf einen späteren Zeitpunkt ver-
schoben werden mussten. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 22'325 Fälle erledigt, was im Vergleich
zum Vorjahr einen Rückgang um 2'643 Fälle entspricht.

Mit Strafbefehlen wurden insgesamt 15'474 Fälle erledigt, woraus sich im Vergleich zum Jahr 2019
ein Rückgang um 3'070 Fälle ergibt. Dieser Rückgang entfällt hauptsächlich auf den Bereich der
Übertretungen (- 2'140 Fälle), die Vergehens- und Verbrechensfälle waren mit einem Rückgang von
930 Fällen betroffen. Im Bereich der Anklagen blieb die Situation dagegen stabil: So wurde im Be-
richtsjahr gegen 217 Personen Anklage erhoben (ohne Anklagen nach Einsprachen gegen Strafbe-
fehle und Zusatzanklagen), was im Vergleich zum Vorjahr (213 Anklagen) einer minimalen Steige-
rung um vier Anklagen gegen beschuldigte Personen entspricht. Weitere 4'008 Fälle wurden mit
Einstellungen (+ 632 Fälle) sowie 1'171 Fälle mit Nichtanhandnahmen (- 35 Fälle) erledigt.

Die Leistungsaufträge zur Einhaltung des Beschleunigungsgebots an die Staatsanwaltschaft, wo-
nach 60 Prozent (Vergehen/Verbrechen) respektive 80 Prozent (Übertretungen) der Strafverfahren
mit bekannter Täterschaft innerhalb von zwölf Monaten erledigt sein müssen, wurden auch im Jahr
2020 erfüllt. So wurden 69.2 Prozent (2019: 73.5 Prozent) der Vergehens- und Verbrechensfälle
und 94.8 Prozent (2019: 94.7 Prozent) der Übertretungsfälle innerhalb eines Jahres erledigt.

Auf den 1. April 2020 konnte die Fachstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft ihren Betrieb auf-
nehmen. Dabei lagen die Schwerpunkte – neben der operativen Verfahrensbearbeitung – im We-
sentlichen bei den für den Praxisbetrieb notwendigen Aufbauarbeiten, bei der Einarbeitung und Ver-
tiefung der beiden Mitarbeitenden in die Materie der Cyber-Kriminalität und beim Aufbau des fachli-
chen Know-hows. Auch in diesem Bereich verlangsamte und behinderte die pandemische Lage die
Aktivitäten der Fachstelle Cybercrime in vielfältiger Hinsicht.
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Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gebührt den Mitarbeitenden der Staatsanwalt-
schaft ein Dankeschön für die geleistete Arbeit. Dank ihnen konnte der Kernauftrag trotz aller Ein-
schränkungen weiterhin erfüllt werden.
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63 %
unserer Mitarbeitenden sind
                  weiblich.

                                            In unsere Geschäftsleitung nehmen

                                           gleichviele Frauen wie Männer Einsitz.

              37 %
               unserer Mitarbeitenden arbeiten
                     in einem Teilzeitmodell.

                                      65 %
                                        unserer Mitarbeitenden arbeiten seit
                                           zehn Jahren und mehr bei uns.
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                                       Rund

       2’900
      Einvernahmen haben unsere
       Mitarbeitenden durchgeführt.

                                              27’879
                                              Fälle gingen im Jahr 2020 bei uns ein.

                                     Etwa

               750
  Einsätze von Dolmetschenden
            fanden bei uns statt.

                                                        Wir erledigten rund

                                                       98    Fälle pro Tag.
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KAPITEL 2
THEMEN 2020

                    Titelseite – hier bitte kein Text.

 Corona-Pandemie. Das SARS-CoV-2-Virus und die gegen seine Ausbreitung ergriffenen
 Schutzmassnahmen beeinflussten auch die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Foto: Staatsanwaltschaft BL
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THEMEN 2020

Corona-Pandemie – Ein Virus übernimmt die Führung

Es überrascht nicht, dass der Geschäftsbericht 2020 von den Ereignissen rund um das Coronavirus
geprägt ist. Bereits Ende Februar 2020 wurde darüber informiert, dass das Coronavirus nun auch
erstmals in der Schweiz aufgetreten sei. Die weitere Entwicklung wurde mit Sorge betrachtet. Ver-
schiedene Fragestellungen rund um Pandemiepläne, betrieblich mögliche Massnahmen, Aufrecht-
erhaltung des Dienstbetriebes auch in der Pandemielage, «Worst-Case»-Szenarien oder die Be-
schaffung von Schutzmaterialien und anderes mehr wurden mit grosser Dringlichkeit bearbeitet. In-
nerhalb der Staatsanwaltschaft war und ist ein Pandemieteam für alle Fragen und Massnahmen
rund um Corona zuständig. Bereits auf Anfang März 2020, vor Einführung der Homeofficepflicht,
wurde den Mitarbeitenden grosszügig die Möglichkeit eingeräumt, von zu Hause aus zu arbeiten,
was jedoch aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsinhalte nicht für alle Mitarbeitenden in gleichem
Masse machbar war. Grundsätzlich wurde daher Wert auf höchste Sicherheitsstandards gelegt, da-
mit die Aufrechterhaltung des Betriebs so gut wie möglich gewährleistet werden konnte. Bei Einver-
nahmen gelangten beispielsweise mobile Plexiglasscheiben, Schutzmasken sowie weitere Schutz-
massnahmen zum Einsatz, um Ansteckungen mit COVID-19 beim Personal und bei den vorgelade-
nen Drittpersonen zu vermeiden. Diese Strategie hat sich denn auch bewährt. Innerhalb der Staats-
anwaltschaft kam es bis heute zu keinen Ansteckungen. Diejenigen Mitarbeitenden, die sich mit dem
Virus infiziert hatten, wurden ausserhalb des Arbeitsplatzes angesteckt.

Ab dem 10. März 2020 begann sich die Situation in den Nachbarländern zu verschärfen. Es erreich-
ten uns erste Informationen von ausländischen Justizbehörden, wonach bei Rechtshilfen mit Verzö-
gerungen zu rechnen sei und man keine Ersuchen mehr per normaler Post annehmen würde. Am
15. März 2020 erklärte dann auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Notlage,
was zu einer weiteren Ausweitung des Homeoffices und zu einem Herunterfahren des Dienstbe-
triebs führte. Gemäss dem entsprechenden Regierungsratsbeschluss war der Publikumsverkehr auf
das absolute Minimum zu reduzieren und der Parteiverhandlungsbetrieb der Gerichte wurde eben-
falls bis zum 30. April 2020 eingestellt. Möglich und zu jederzeit vollumfänglich gewährleistet waren
nur noch dringliche Massnahmen und die Grundversorgung (Pikettdienst, Haftfälle, unaufschiebbare
Untersuchungshandlungen). Zudem wurde eine interne Weisung betreffend die strafrechtlichen Vor-
gehensweisen bei Widerhandlungen gegen die verordneten Schutzmassnahmen gegen das
Corona-Virus erlassen. Diese Weisung, wie auch die Schutzkonzepte mussten in der Folgezeit lau-
fend den veränderten Verhältnissen angepasst und abgeändert werden.

Nach einer kurzen Rückkehr zur Normalität in den Sommermonaten 2020 mussten nach den Som-
merferien bereits wieder restriktivere Massnahmen ergriffen werden, welche bis heute gelten.
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Der Dienstbetrieb konnte während der ganzen Zeit aufrechterhalten werden, wenn auch teilweise
mit Verzögerungen oder durch die vermehrte Zuhilfenahme von Instrumenten, die vor der Pandemie
weniger genutzt worden waren (z.B. das Einholen von schriftlichen Stellungnahmen oder die Durch-
führung von virtuellen Konferenzen und Einvernahmen etc.).

Anspruchsvolle Führungsarbeit
Die virtuelle Führung der Staatsanwaltschaft und ihren Organisationseinheiten zeigte und zeigt sich
durchwegs anspruchsvoll und teilweise auch aufwendiger. Kurze Treffen zur Besprechung von ak-
tuellen Fragestellungen sind kaum mehr möglich, wenn sich ein Grossteil der Mitarbeitenden im
Homeoffice befindet. Auch das Durchführen von Arbeitssitzungen über virtuelle Kanäle präsentiert
sich als anspruchsvoll. Zudem benötigte man vor allem auch in den ersten Wochen einige Zeit, bis
man sich mit den neuen Instrumenten auskannte und diese optimal anwenden konnte. Und hin und
wieder versagte auch mal die Technik, was die Situation zusätzlich erschwerte. Auch bei der Staats-
anwaltschaft wurden Sätze wie «du hast das Mikrofon auf stumm» oder «wir sehen/hören dich nicht»
zu Dauerbrennern. Das Verlegen von Sitzungen und Besprechungen in den virtuellen Raum brachte
aber auch Vorteile mit sich: So gewann man Zeit, weil Anfahrtswege wegfielen, und weil sich die
Teilnehmenden bei ihren Voten tendenziell eher auf die absolut notwendigen Inhalte beschränkten.
Aufgrund dieser positiven Erfahrungen werden virtuelle Konferenzen und Besprechungen sicher
auch in Zukunft und ausserhalb einer Pandemielage vermehrt zum Einsatz kommen, sofern sie sich
aufgrund des Inhalts und der Teilnehmendenzahl dazu eignen.

Es überrascht nicht, dass sich die Corona-Pandemie und die in deren Zusammenhang ergriffenen
Schutzmassnahmen auch erheblich auf die letztjährigen Geschäftszahlen der Staatsanwaltschaft
ausgewirkt haben. So wurden Untersuchungshandlungen einerseits gänzlich unmöglich oder erheb-
lich verlangsamt, was praktisch in allen Strafuntersuchungen zu Verzögerungen führte. Andererseits
wirkten sich ergriffene Massnahmen wie beispielsweise das Homeoffice, die «stay at home»-Aufrufe
oder auch die (internationalen) Reisebeschränkungen auf die Mobilität der Bevölkerung und damit
auch auf die Anzahl der begangenen Verstösse im Deliktsbereich des Strassenverkehrs aus. Dieser
Effekt zeigt sich denn im Besonderen auch bei den Falleingangszahlen, wo er sich massgeblich im
Bereich der Übertretungen aber auch bei den Vergehen auswirkte.
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Die Fachstelle Cybercrime startet in einer schwierigen Zeit

Die Fachstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft nahm ihren Betrieb am 1. April
2020 im Rahmen des abgeschlossenen Projekts «Cybercrime» auf. In personeller Hinsicht standen
in dieser Anfangsphase je ein Staatsanwalt und eine Untersuchungsbeauftragte zur Verfügung. Im
späteren Verlauf des Jahres wechselte die Untersuchungsbeauftragte schliesslich ihre Funktion zur
zweiten Cybercrime-Staatsanwältin. Insgesamt musste sich die Fachstelle im Berichtsjahr jedoch
weiterhin und trotz der vom Landrat bewilligten zusätzlichen Stellen auf diese zwei Mitarbeitenden
beschränken, zumal die Durchführung des in fachlicher Hinsicht anspruchsvollen Rekrutierungsver-
fahrens in Zeiten der Corona-Pandemie wenig erfolgsversprechend erschien. Mit dem Ziel vor Au-
gen, die derzeit bewilligten Sollstellen im Bereich Cybercrime rasch mit gut qualifizierten Personen
zu besetzen und die Effizienz der Fachstelle weiter zu steigern, soll im laufenden Jahr eine UB-
Stelle besetzt werden.

Die operativen Schwerpunkte lagen – neben der Bearbeitung von Fällen – bei den Abschlussarbei-
ten aus dem Projekt, den für den Praxisbetrieb notwendigen Aufbauarbeiten sowie bei der Einarbei-
tung und Vertiefung der beiden Mitarbeitenden in die Materie Cybercrime und den Aufbau des fach-
lichen Know-hows. Diese Bemühungen wurden durch den pandemiebedingten Lockdown und dem
damit einher gegangenen weitgehenden Stillstand aller Bereiche unterbrochen. Erst ab dem dritten
Quartal 2020 konnte die Aufnahme eines normalen Betriebs ins Auge gefasst werden, was jedoch
bereits im vierten Quartal als Folge der erneuten, pandemiebedingt angeordneten Massnahmen
eingeschränkt wurde. Nichtsdestotrotz zeigen die bisher gesammelten Erfahrungen, dass sich die
strukturelle Konzeption der Fachstelle Cybercrime und deren organisatorische Zuordnung zur
Hauptabteilung Betäubungsmittelkriminalität/Organisierte Kriminalität (BM/OK) bewährt hat.

Fallbearbeitung
Die bei der Fachstelle Cybercrime eingegangenen Fälle wurden teilweise projektbegleitend geführt.
Dabei zeigte sich rasch, dass der Faktor Zeit für die erfolgreiche Strafverfolgung von Cyber-Delikten
eine zentrale Rolle spielt. Um in den einzelnen Deliktsphänomenen rasch und gezielt agieren zu
können, müssen zunächst «Musterverfahren»1 geführt und standardisierte Vorgehensweisen etab-
liert werden. Zudem werden Phänomen-Komplexe erst durch «Aufbauverfahren»2 analysier- und

1Musterverfahren sind reale Fälle, welche von der Fachstelle Cybercrime bearbeitet werden und aus denen für die Zu-
kunft Erkenntnisse gewonnen werden können, welche Vorgehensweisen gut funktioniert haben.
2 In Aufbauverfahren wird aus den Erkenntnissen einzelner Strafverfahren eines definierten Phänomens (z.B. Online-
Anlagebetrug oder Ransomware) versucht, den Sachverhaltskomplex einer Täterschaft zuzuordnen. Anschliessend soll
durch die Auswertung der einzelnen Spuren ein Gesamtbild erstellt und hierdurch ein grösserer Ermittlungsansatz gene-
riert werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, eine unbekannte Täterschaft zunächst lokalisieren und anschliessend
identifizieren zu können.
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damit verfolgbar. Diese helfen dabei, eine zunächst unbekannte Täterschaft lokalisieren und identi-
fizieren zu können. Derzeit erarbeiten die Fachstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Basel-
Landschaft und die IT-Ermittlung der Polizei Basel-Landschaft Aufbauverfahren in den Bereichen
«Online-Anlagebetrug»3 und «Ransomware»4. Alleine auf diese beiden Phänomene entfallen 47 der
insgesamt 178 hängigen Verfahren (Stand: 31. Dezember 2020). Die weiteren Verfahren verteilen
sich auf zahlreiche weitere Phänomene und Deliktsgebiete wie beispielsweise «Hacking» (unbefug-
tes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem), betrügerischer technischer Support oder der Miss-
brauch einer fremden Identität.

Aus- und Weiterbildungen sowie die fachliche Vernetzung fehlten pandemiebedingt
Die zahlreich angedachten Aus- und Weiterbildungsmassnahmen für die Mitarbeitenden der Staats-
anwaltschaft sowie der Polizei Basel-Landschaft entfielen vor dem Hintergrund der Corona-Pande-
mie vollständig, womit eine erhebliche Verzögerung des operativen Betriebsstarts der Fachstelle
einherging. Ausgefallen sind jedoch auch wesentliche Weiterbildungen auf nationaler Ebene, an
denen die Mitarbeitenden der Fachstelle hätten teilnehmen sollen. Der zwingend erforderliche Wis-
sensausbau konnte im Berichtsjahr so nicht erfolgen.

Neben dem Ausfall der verschiedenen Aus- und Weiterbildungsmassnahmen musste auch auf den
geplanten Ausbau der fachlichen Vernetzung im Bereich Cybercrime mit anderen kantonalen Fach-
stellen verzichtet werden. Sogar bisher vorbestandene, regelmässige Wissens- und Erfahrungsaus-
tausche konnten als Folge der Corona-Pandemie und der angeordneten Schutzmassnahmen nicht
mehr oder nur noch in einem sehr stark reduzierten Masse aufrechterhalten werden.

Gleichwohl gilt es festzuhalten, dass die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und Bundesstellen
sehr gut funktioniert. In diesem Zusammenhang namentlich zu erwähnen ist das neu geschaffene
«Nationalen Zentrum für Cybersicherheit» (NSCS) sowie der Cyber-Lehrgang der Schweizer Armee,
an welchem der Leiter der Fachstelle Cybercrime zweimal jährlich als Referent tätig war und weiter-
hin sein wird.

3 Online-Anlagebetrug bedeutet, dass jemand dazu veranlasst wird, in ein bestimmtes Finanzprodukt zu investieren,
welches entweder gar nicht existiert oder keinen realen Wert aufweist, respektive keine Ertragsaussichten hat. Der Handel
dieser Produkte wird den Geschädigten vorgetäuscht, findet aber in der Realität nicht statt. Dieses Phänomen ist derzeit
am stärksten betroffen, wobei während des Lockdowns ein deutlicher Anstieg der Delikte zu beobachten war. Die Delikts-
summe beläuft sich derzeit auf knapp CHF 4 Millionen.
4 In Fällen von Ransomware werden Informatiksysteme von der Täterschaft gesperrt oder verschlüsselt, um danach Geld-
forderungen an die Betroffenen zu stellen. Bei Bezahlung wird den Geschädigten die Entschlüsselung ihrer Daten in Aus-
sicht gestellt. Dieses Phänomen birgt neben dem wirtschaftlichen Schaden hohe Risiken hinsichtlich des Ausfalls kritischer
Infrastrukturen (z.B. Spitäler, Energielieferanten oder auch Behörden, namentlich Blaulichtorganisationen). Die Dunkelzif-
fer ist in diesem Deliktsbereich erfahrungsgemäss hoch, da häufig ein Reputationsschaden befürchtet und deshalb von
einer Strafanzeige abgesehen wird.
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KAPITEL 3
FALLZAHLEN

                       Titelseite – hier bitte kein Text.

 Einvernahme unter Schutzbedingungen. Die Staatsanwältin führt eine dringende Einver-
 nahme auf Distanz durch – mit Schutzmasken und Plexiglas-Scheiben.    Foto: Staatsanwaltschaft BL
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FALLZAHLEN

Neue Falleingänge

 In Faszikel                                                 2019                              2020

 Vergehen / Verbrechen                                       8’295                            7’816

 Übertretungen                                              22’559                           20’063

 Total                                                      30’854                           27’879

Nach kontinuierlichen Anstiegen der Falleingangszahlen in den Jahren 2015 bis 2017 setzte sich
der bereits in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 festgestellte Rückgang der Falleingangszahlen
auch im Berichtsjahr 2020 fort. Im Vergleich zum Vorjahr betrifft der Rückgang der Falleingänge
hauptsächlich den Bereich der Übertretungen (- 2’496 Fälle). Hingegen fällt der Fallrückgang bei
den arbeitsintensiveren Vergehens- und Verbrechensfällen nicht signifikant aus (- 479 Fälle). Insge-
samt gingen im Jahr 2020 27’879 neue Fälle ein, was im Vergleich zum Jahr 2019 einem Rückgang
um 9.6 Prozent entspricht. Der Rückgang betrifft ausschliesslich Fälle im Bereich der Hauptabtei-
lung Strafbefehle.
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Erledigungen

Anklagen

    (Vorjahreszahlen)                                                        Faszikel                     Beschuldigte Personen

    Anklagen                                                             1’498 (1‘657)                                  211 (202)

    Anklagen im abgekürzten Verfahren                                           15 (25)                                     6 (11)

    Total I                                                              1’513 (1’682)                                  217 (213)

    Anklagen nach Einsprache Strafbefehl                                    142 (156)                                   146 (145)

    Zusatzanklagen                                                               17 (4)                                     10 (3)

    Total II                                                             1’672 (1’842)                                  373 (361)

Anklagen (ohne Zusatzanklagen) und Anklagen nach Einsprachen gegen Strafbefehle im
Mehrjahresvergleich

    Nach Beschuldigten                               2013       2014     2015       2016          2017   2018    2019       2020

    Anklagen inklusive abgekürzte Verfahren           209          192   220         267          274     216     213         217
    Anklagen nach Einsprachen gegen
                                                      183          188   166         200          187     185     145         146
    Strafbefehle5

                                                              Anklagen

    300

    250

    200

    150

    100

     50

       0
               2013          2014             2015          2016         2017              2018          2019        2020

                             Anklagen (inklusive abgekürzte Verfahren)     Einsprachen gegen Strafbefehle

5   Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.
SEITE 16/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

Strafbefehle, Einstellungen und Nichtanhandnahmen

 In Faszikel
                                                Strafbefehle                     Einstellungen             Nichtanhandnahmen
 (Vorjahreszahlen)
 Vergehen / Verbrechen                          2’753 (3’683)                     1’368 (1’538)                        647 (675)

 Übertretungen                               12’721 (14’861)                      2’640 (1’838)                        524 (531)

 Total Faszikel                              15’474 (18’544)                      4’008 (3’376)                   1’171 (1’206)

Strafbefehle, Einstellungen und Nichtanhandnahmen im Mehrjahresvergleich

 In Faszikel                      2013          2014           2015      2016         2017         2018       2019           2020

 Strafbefehle                   24‘503         21‘540      23‘388       25‘963      24‘797        25‘354     18’544      15’474

 Einstellungen                   1‘770          1‘703          2‘229     2‘021       2‘002         2‘131      3’376          4’008

 Nichtanhandnahmen                 576           651            728      1‘229       1‘124         1‘455      1’206          1’171

                                    Erledigungen (ohne Anklagen, in Faszikel)

 30000

 25000

 20000

 15000

 10000

  5000

      0
                 2013    2014         2015              2016           2017          2018            2019             2020

                                Strafbefehle      Einstellungen        Nichtanhandnahmen
SEITE 17/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

Fälle in Untersuchung per 1. Januar 20216

    In Faszikel
                                  Vergehen und Verbrechen                   Übertretungen                           Total
    (Vorjahreszahlen)
    Per 31.12.2020                                     4’898                         3’134                          8’032

    Davon Eingang 2020                                 3’021                         2’879                          5’900

    Davon Eingang 2019                           980 (2’912)                    149 (3’401)                  1’129 (6’313)

    Davon Eingang 2018                           454 (1’012)                      104 (163)                    558 (1’175)

    Davon Eingang 2017                             269 (522)                        1 (175)                     270 (697)

    Davon Eingang vor 2017                         174 (597)                          1 (4)                     175 (601)

Die Anzahl der per Ende 2020 hängigen Fälle hat mit einem Wert von 8’032 einen vergleichsweise
tiefen Stand erreicht. Per Ende 2019 waren 8'786 Fälle, per Ende 2018 11'181 Fälle und per Ende
2017 sogar 13'277 Fälle hängig. Dieser Rückgang der pendenten Verfahren per Ende des Ge-
schäftsjahres 2020 geht einerseits auf die vergleichsweise tiefen Falleingangszahlen und anderer-
seits auf die Corona-bedingt zwar tieferen, in Anbetracht der Umstände aber dennoch als gut zu
bezeichnenden Erledigungszahlen im Berichtsjahr zurück. Es ist daher für das laufende Jahr eine
weitere Entspannung bei der Pendenzenlast festzustellen.

Auch die Fälle, welche über drei Jahre alt sind (Eingang 2017 und davor), konnten erneut abgebaut
und auf ein tiefes Niveau gesenkt werden. Diese Ergebnisse werden noch erfreulicher, wenn dieje-
nigen Fälle zusätzlich in Abzug gebracht werden, welche über eine längere Zeit sistiert waren und
gar nicht bearbeitet werden konnten – beispielsweise, weil die Täterschaft flüchtig und zur Verhaf-
tung ausgeschrieben oder unbekannt war6. Von den ausgewiesenen 269 Vergehens- und Verbre-
chensfällen (Eingang 2017) stellen demnach 244 Fälle (- 25 Fälle) eine «Altlast» im eigentlichen
Sinne dar. Und bei den ausgewiesenen 174 Vergehens- und Verbrechensfälle mit Eingang vor 2017
reduziert sich die Zahl auf 137 alte Fälle (- 37 Fälle).

6 Zu beachten ist, dass die hier aufgeführten Zahlen auch Fälle beinhalten, welche über längere Zeit (teilweise mehrere
Jahre) sistiert waren und gar nicht bearbeitet werden konnten, weil beispielsweise die Täterschaft flüchtig und zur Verhaf-
tung ausgeschrieben oder unbekannt war. Können solche Personen durch die Polizei festgenommen oder die Täterschaft
ermittelt werden, so nimmt die Staatsanwaltschaft diese Fälle wieder auf und bearbeitet sie. Solche Fälle behalten jedoch
das ursprüngliche Eingangsdatum, stellen aber keine eigentlichen „Altlasten“ dar, da eine Bearbeitung über längere Zeit
gar nicht möglich gewesen war.
SEITE 18/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

Verfahrensdauer

Gesamtauswertung

                         Erledigungsdauer in Monaten in Bezug auf das Eingangsjahr 2020,
                                               Gesamtauswertung

 70%
 60%
 50%
 40%
 30%
 20%
 10%
  0%
            0 - 3 Mte.          3 - 6 Mte.            6 - 9 Mte.            9 - 12 Mte.    12 - 24 Mte.

                                                   Erledigte Fälle

Vergehen und Verbrechen

                         Erledigungsdauer in Monaten in Bezug auf das Eingangsjahr 2020,
                                            Vergehen und Verbrechen

 60%

 50%

 40%

 30%

 20%

 10%

  0%
            0 - 3 Mte.          3 - 6 Mte.            6 - 9 Mte.            9 - 12 Mte.    12 - 24 Mte.

                                                   Erledigte Fälle

Übertretungen

                         Erledigungsdauer in Monaten in Bezug auf das Eingangsjahr 2020,
                                                 Übertretungen

 80%
 70%
 60%
 50%
 40%
 30%
 20%
 10%
  0%
            0 - 3 Mte.          3 - 6 Mte.            6 - 9 Mte.            9 - 12 Mte.    12 - 24 Mte.

                                                   Erledigte Fälle
SEITE 19/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

Per Stichtag (14. März 2021) erledigte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft 65.9 Prozent aller
Strafverfahren, welche im Jahr 2020 eingegangen sind, innerhalb von drei Monaten. 18.1 Prozent
der Fälle wurden innerhalb von drei bis sechs Monaten abgeschlossen. Eine Bearbeitungszeit von
zwischen sechs und zwölf Monaten benötigten 3.2 Prozent der Verfahren. Insgesamt wurden 87.2
Prozent der im Berichtsjahr eingegangenen Fälle innerhalb eines Jahres erledigt. Im Vergleich zum
Vorjahr sank dieser Wert auf hohem Niveau geringfügig (2019: 88.7 Prozent).

Neben den vorstehend kommentierten Gesamtzahlen weist die Staatsanwaltschaft die Dauer der
Verfahren auch aufgeschlüsselt nach Vergehen/Verbrechen und Übertretungen aus. Die Analyse
der erzielten Ergebnisse bestätigt, dass die in der Bearbeitung komplexeren Vergehens- und Ver-
brechensfälle auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als dies bei den zahlenmässig höheren
Übertretungsstrafverfahren der Fall ist. Ebenfalls lässt sich im Vergleich zum Jahr 2019 eine leichte
Verschlechterung feststellen, da aufgrund der pandemiebedingt eingeschränkten Untersuchungs-
handlungen weniger Verfahren aus diesem bearbeitungsintensiveren Bereich erledigt werden konn-
ten. So wurden 69.2 Prozent der im Jahr 2020 eingegangenen Vergehens- und Verbrechensfälle
innerhalb von zwölf Monaten erledigt (2019: 73.5 Prozent). Bei den Übertretungen liegt dieser Wert
für das Berichtsjahr bei 94.8 Prozent (2019: 94.7 Prozent).

Leistungsaufträge zur Einhaltung des Beschleunigungsgebots erfüllt

Diese Leistungsstatistik ist dynamisch und verändert sich mit zunehmendem Zeitablauf. Dies hängt
damit zusammen, dass die Dauer von Verfahren, welche 2020 gegen Ende des Jahres eingegangen
sind, erst im Verlauf des Jahres 2021 ausgewertet werden kann. Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch
bereits heute, dass die Leistungsaufträge an die Staatsanwaltschaft zur Einhaltung des Beschleuni-
gungsgebots auch im Geschäftsjahr 2020 erfüllt werden konnten:

Indikator Leistungsziel

Die Mehrheit der Vorverfahren mit bekannter Täterschaft werden innerhalb eines Jahres abge-
schlossen.
 (Vorjahreszahlen)                                       Zielsetzung              Ergebnis per Stichtag

 Vergehen/Verbrechen                                          60.0 %                    69.2 % (73.5 %)

 Übertretungen                                                80.0 %                    94.8 % (94.7 %)
SEITE 20/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

Fazit zu den Erledigungen

Im Vergleich zum Vorjahr gingen im Berichtsjahr 2020 erneut weniger Fälle bei der Staatsanwalt-
schaft Basel-Landschaft ein (- 2’975 Fälle), was insgesamt einem Rückgang von 9.6 Prozent ent-
spricht. Die rückläufigen Falleingangszahlen ergaben sich hauptsächlich im Bereich der Übertretun-
gen, in welchen im Wesentlichen auch die Verfahren wegen Verkehrsdelikten fallen. Die pandemie-
bedingten Mobilitätseinschränkungen haben im Berichtsjahr dazu geführt, dass es insbesondere im
Bereich der Verkehrsdelikte (inklusive Geschwindigkeitsüberschreitungen) zu einem massgeblichen
Rückgang der Falleingänge gekommen ist. Der Fallrückgang, von welchem sowohl Übertretungen
als auch Vergehen betroffen waren, spielte sich denn auch ausschliesslich in der Hauptabteilung
Strafbefehle ab. In allen anderen Hauptabteilungen nahmen die Falleingänge im Vergleich zum Vor-
jahr sogar leicht zu. Aufgrund des Fallrückgangs in der Hauptabteilung Strafbefehle wurden bezüg-
lich Personalressourcen verschiedene Massnahmen ergriffen. So wurden im Jahr 2020 aus unter-
schiedlichen Gründen frei gewordene Stellen im Umfang von 250 Stellenprozenten vorerst nicht
wiederbesetzt.

Die aufgrund der Corona-Pandemie auf dem Verordnungsweg in Kraft gesetzten und im Laufe des
Berichtsjahres mehrfach angepassten speziellen Strafbestimmungen wirkten sich auch auf die Ar-
beit der Staatsanwaltschaft aus. So gingen im Berichtsjahr 171 Fälle aufgrund von unterschiedlichen
Verstössen gegen die zum Tatzeitpunkt jeweils gültigen Schutzmassnahmen ein. Davon entfielen
37 Fälle auf mutmassliche Betrugshandlungen in Zusammenhang mit «COVID-19-Krediten». Insge-
samt wurden im Jahr 2020 98 dieser Verfahren rechtskräftig mit Strafbefehlen, Einstellungs- und
Nichtanhandnahmeverfügungen abgeschlossen. Die bislang erste Anklage wegen des Verdachts
auf «COVID-19-Betrug» wurde im Dezember 2020 an das Strafgericht Basel-Landschaft überwie-
sen.

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 22’325 Fälle erledigt, was im Vergleich zum Vorjahr (2019: 24’968
erledigte Fälle) einem Rückgang um 2’643 Fälle entspricht. Auch dieser Rückgang lässt sich über
weite Strecken mit den Effekten erklären, welche sich aus der Corona-Pandemie sowie aus dem
Rückgang bei den Falleingangszahlen in der Hauptabteilung Strafbefehle ergaben. Die erheblichen
operativen Einschränkungen während des Lockdowns im Frühling 2020 bewirkten, dass zahlreiche
Untersuchungshandlungen (z.B. nicht dringende Einvernahmen, Hausdurchsuchungen, Rechtshil-
feersuchen etc.) nicht durchgeführt und auf später verschoben werden mussten, wobei die wenigen
Wochen im Sommer und Herbst 2020 bei weitem nicht ausreichten, um die zuvor entstandenen
Verzögerungen wettzumachen. Exemplarisch zeigt dies auch die Kennzahl der 2020 durchgeführten
Einvernahmen, welche im Vergleich zum Vorjahr (2019: rund 3'600 Einvernahmen) um rund 700
Einvernahmen auf rund 2'900 Einvernahmen sank. Auch in den letzten Monaten des Berichtsjahrs
SEITE 21/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

kam es pandemiebedingt erneut zu operativen Einschränkungen mit den einhergehenden Verzöge-
rungen, was sich insgesamt natürlich nachteilig auf die Effizienz und die Fallerledigungszahlen aus-
gewirkt hat. Aufgrund der global bestehenden, sich fast gleichzeitig auswirkenden Einschränkungen
waren auch alle internationalen Rechtshilfeverfahren stark betroffen.

Mit Strafbefehlen wurden im Jahr 2020 15'474 Fälle erledigt, woraus im Vergleich zum Vorjahr
(2019: 18’544 erledigte Fälle) gesamthaft ein Rückgang um 3’070 Fälle resultiert. Während die Er-
ledigungszahlen im Bereich der arbeitsintensiveren Vergehens- und Verbrechensfälle im Vergleich
zum Jahr 2019 nur moderat sanken (- 930 Fälle), ging die Zahl der erledigten Übertretungsfälle
stärker zurück (- 2’140 Fälle). Stabil blieben die Erledigungszahlen im Bereich der Anklagen: So
wurden im Berichtsjahr 1'672 Fälle angeklagt, was im Vergleich zum Vorjahr einem leichten Rück-
gang entspricht (- 170 Fälle7). Bei der Betrachtungsweise nach beschuldigten Personen zeigt sich,
dass deren Anzahl mit 217 Anklagen gegen beschuldigte Personen (ohne Anklagen nach Einspra-
chen gegen Strafbefehle und Zusatzanklagen) auf dem Niveau des Vorjahres (2019: 213 Anklagen
gegen beschuldigte Personen) stabil blieb. Mit Einstellungsverfügungen wurden im Berichtsjahr
4'008 Fälle (2019: 3'376 Fälle) und mit Nichtanhandnahmeverfügungen 1'171 Fälle (2019: 1'206
Fälle) erledigt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt dies eine nicht signifikante Zunahme bei den Einstel-
lungen (+ 632 Fälle) sowie eine stabile Situation im Bereich der Nichtanhandnahmen (- 35 Fälle).

Die Leistungsaufträge zur Einhaltung des Beschleunigungsgebots konnte die Staatsanwaltschaft
trotz pandemiebedingter Effekte auch im Jahr 2020 erfüllen.

Die Anzahl der älteren Verfahren konnte weiter abgebaut werden. Die per Ende des Berichtsjahres
hängigen Verfahren (8'032 Fälle) konnten im Vergleich zum Vorjahr (2019: 8’786 Fälle) leicht redu-
ziert werden.

In Ergänzung zu den detailliert ausgewiesenen Erledigungsarten wurden im Berichtsjahr weitere
Verfahren durch Abtretungen sowie im Bereich der nationalen und internationalen Rechtshilfe erle-
digt. Insgesamt konnten so zusätzlich 1’608 Fälle erledigt werden (2019: 1‘622 Fälle). Weiterhin darf
konstatiert werden, dass die Zusammenarbeit der Behörden im internationalen Rechtsverkehr sehr
gut und kooperativ funktioniert, was speziell auch für die Nachbarländer Deutschland und Frankreich
gilt.

7   Vergleiche Tabelle „Anklagen“ auf Seite 15.
SEITE 22/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

Prozentual verteilen sich die im Jahre 2020 erledigten Fälle wie nachstehend dargestellt auf die
verschiedenen Erledigungsarten:

Gesamtauswertung

                                       Erledigungen 2020 nach Arten in Prozent

                                    5.3%       7.5%

                       17.9%
                                                                                        Anklagen (7.5%)

                                                                                        Strafbefehle (69.3%)

                                                                                        Einstellungen (17.9%)

                                                                                        Nichtanhandnahmen (5.3%)

                                                      69.3%

Vergehen und Verbrechen

                        Erledigungen 2020 nach Arten in Prozent, Vergehen und Verbrechen

                               10.2%
                                                        24.9%
                                                                                        Anklagen (24.9%)

                    21.5%                                                               Strafbefehle (43.4%)

                                                                                        Einstellungen (21.5%)

                                                                                        Nichtanhandnahmen (10.2%)

                                             43.4%

Übertretungen

                               Erledigungen 2020 nach Arten in Prozent, Übertretungen

                                       3.3% 0.6%
                        16.5%

                                                                                        Anklagen (0.6%)

                                                                                        Strafbefehle (79.6%)

                                                                                        Einstellungen (16.5%)

                                                                                        Nichtanhandnahmen (3.3%)

                                                       79.6%
SEITE 23/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

KAPITEL 4
FAZIT UND AUSBLICK

                          Titelseite – hier bitte kein Text.

 Nach Gebrauch bitte reinigen. Die als Einvernahmeräume genutzten Sitzungszimmer werden
 nach jeder Einvernahme gereinigt.                                        Foto: Staatsanwaltschaft BL
SEITE 24/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

FAZIT UND AUSBLICK

Fazit Geschäftsjahr 2020

In Anbetracht der ausserordentlichen Umstände rund um die Corona-Pandemie, welche praktisch
das gesamte Geschäftsjahr 2020 begleitet und erheblich beeinflusst hat, darf auch dieses Jahr als
positiv bezeichnet werden. Zwar konnten die lagebedingten Einschränkungen in der Fallbearbeitung
während und in der Zeit nach dem Lockdown nicht ganz aufgeholt werden, doch konnten ausrei-
chend Fälle erledigt und die Pendenzenlast damit weiter reduziert werden. Auch der konstante Ab-
bau der älteren Fälle konnte im Berichtsjahr – allen Einschränkungen zum Trotz – weitergeführt
werden. Und schliesslich konnten der weitaus grösste Teil der eingegangenen Fälle innerhalb eines
Jahres erledigt und die entsprechenden Leistungsaufträge erfüllt werden. Dies alles darf jedoch nicht
darüber hinwegtäuschen, dass sich die Fallbelastung pro Kopf nach wie vor auf einem anspruchs-
vollen Niveau bewegt (ausgenommen Massengeschäft).

In einem ebenfalls reduzierten Umfang wurde an verschiedenen wichtigen und aufwändigen Projek-
ten – genannt seien beispielsweise die Projekte «Stawa 2022Plus», «Organisationsüberprüfung
Staatsanwaltschaft – Polizei; Analyse der Schnittstellen», «Cybercrime» oder das schweizweite Pro-
jekt «Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS)» – weitergearbeitet. Leicht angestiegen
sind die Rückstellungen für nichtbezogene Ferientage, Gleitzeit- und Überzeitstunden, was auf eine
nach wie vor starke Belastung des Personals hindeutet. Diese belaufen sich per Ende 2020 auf CHF
1’026’692.60 (Rückstellungen 2019: CHF 939’844.51).

Ausblick 2021

Leider hat das Jahr 2021 angefangen, wie das Jahr 2020 aufgehört hat – mit Corona. Nach wie vor
gelten sämtliche Schutzmassnahmen und nach wie vor gilt es, den Dienstbetrieb trotzdem so weit
als möglich aufrecht zu erhalten und dabei die Mitarbeitenden und die Beteiligten umfassend zu
schützen. Corona wird sich damit auch im Geschäftsjahr 2021 auf die Arbeit und die Geschäftszah-
len der Staatsanwaltschaft auswirken. Wie und in welchem Ausmass, kann derzeit nicht abgeschätzt
werden. Ziel bleibt es weiterhin, in der überwiegenden Mehrheit der Verfahren das Beschleunigungs-
gebot einzuhalten und ältere Fälle prioritär abzubauen. In den Projekten «Stawa 2022Plus» und
«Organisationsüberprüfung Staatsanwaltschaft – Polizei; Analyse der Schnittstellen» sollen im Jahr
2021 wichtige Etappen erreicht werden, die für die Weiterentwicklung der Staatsanwaltschaft von
Bedeutung sein werden.

Auch im Bereich der Fachstelle Cybercrime – diese hat im Berichtsjahr den Projektstatus abgelegt
und ihre operative Tätigkeit aufgenommen – wird es weiter vorangehen: Neben der personellen
Aufstockung um vorerst eine UB-Stelle und der Umsetzung der Raumstrategie durch das kantonale
SEITE 25/25 I GESCHÄFTSBERICHT 2020

Hochbauamt sieht die Planung vor, die Abläufe mit der Polizei Basel-Landschaft weiter zu optimie-
ren, das fachliche Know-how weiter auszubauen und die Internet-Vorermittlung (Stichwort Darknet)
aufzunehmen.

Und schliesslich wird es im Jahr 2021 zu einem Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft kom-
men. Der vorliegende Geschäftsbericht ist damit der letzte unter meiner Leitung und ich freue mich,
dass ich meinem Nachfolger oder meiner Nachfolgerin eine gut funktionierende Behörde ohne Alt-
lasten übergeben kann.

Ich danke den Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft für ihren unermüdlichen Einsatz, ihr Engage-
ment und ihre Unterstützung in den letzten – teilweise stürmischen – Jahren und wünsche ihnen für
die kommenden Jahre weiterhin viel Erfolg in der Wahrnehmung ihrer wichtigen und nicht immer
einfachen Aufgaben: der Erforschung der materiellen Wahrheit und der gleichmässigen Durchset-
zung des staatlichen Strafanspruchs. Danken möchte ich auch den verschiedenen Partnerbehörden
für die angehnehme und konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Jahren.

Angela Weirich
Erste Staatsanwältin

Muttenz, 19. April 2021
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