Untergliederungsanalyse UG 05-Volksanwaltschaft - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament

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Untergliederungsanalyse UG 05-Volksanwaltschaft - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament
BD | Budgetdienst

Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 05-Volksanwaltschaft

                                      3. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 6

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9

    4.1     Überblick über den Finanzrahmen........................................................................... 9

5     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................10

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................10

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................11

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................12

    5.4     Rücklagen ..............................................................................................................13

6     Personal ........................................................................................................................14

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................15

    7.1     Überblick ................................................................................................................15

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................16

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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 05                                   Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E        BFRG-E
                           in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022       2023         2024          2025
 Auszahlungen                             11,597     12,332    12,431      13,005      13,230        13,253          13,288
 Anteil an Gesamtauszahlungen             0,01%      0,01%      0,01%      0,01%       0,01%         0,01%           0,01%
 jährliche Veränderung                    +4,0%      +6,3%      +0,8%      +4,6%       +1,7%         +0,2%           +0,3%
 Einzahlungen                              0,143      0,144      0,120      0,120         n.v.          n.v.            n.v.
 jährliche Veränderung                   +17,7%      +0,7%     -16,8%       0,0%             -             -               -
             Nettofinanzierungssaldo      -11,454    -12,187   -12,311     -12,885            -            -               -

           Ergebnishaushalt

 UG 05                                   Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E        BFRG-E
                           in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022       2023         2024          2025
 Aufwendungen                             11,541     12,618    12,534      13,149             -            -               -
 Anteil an Gesamtaufwendungen             0,01%      0,01%      0,01%      0,01%              -            -               -
 jährliche Veränderung                    +2,5%      +9,3%      -0,7%      +4,9%              -            -               -
 Erträge                                   0,130      0,137      0,114      0,114             -            -               -
 jährliche Veränderung                   +19,6%      +5,5%     -16,7%       0,0%              -            -               -
                       Nettoergebnis      -11,412    -12,481   -12,420     -13,035            -            -               -

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der       Entwurf      zum       Bundesvoranschlag 2022                  (BVA-E 2022)             sieht        für       die
UG 05-Volksanwaltschaft            im     Finanzierungshaushalt           Auszahlungen             iHv     insgesamt
13,0 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um
574.000 EUR oder 4,6 %, gegenüber dem Erfolg 2020 um 5,5 %. Bei den Aufwendungen zeigt
sich eine ähnliche Entwicklung, da sich Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt bei der
Volksanwaltschaft (VA) nur geringfügig differieren.

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Im Vergleich zum BVA 2021 steigen die veranschlagten Auszahlungen für Personal von
7,3 Mio. EUR auf 7,8 Mio. EUR (+7,6 %). Der Anstieg berücksichtigt einerseits den Gehalts-
und Struktureffekt, andererseits wurde der VA durch eine 2021 erfolgte Personalplan-
anpassung eine zusätzliche Planstelle zugewiesen und im BVA-E 2022 ist eine weitere Erhö-
hung um 2 Planstellen vorgesehen. Der betriebliche Sachaufwand (beinhaltet z. B. Bezüge
der Mitglieder der VA, Zahlungen für die Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat,
Aufgaben nach dem Heimopferrentengesetz) ist mit 4,2 Mio. EUR in ähnlicher Höhe wie im
BVA 2021 veranschlagt (+0,2 %). Die Auszahlungen aus Transfers (Pensionen der
ehemaligen Mitglieder der VA und deren Witwen) sind mit 0,9 Mio. EUR in gleicher Höhe wie
im BVA 2021 veranschlagt.

Nach dem für 2022 vorgesehenen deutlichen Budgetanstieg von 4,6 % steigen die
Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG-E 2022-2025) im Jahr
2023 noch um 1,7 %, wodurch primär der Gehalts- und Struktureffekt abgegolten wird. Ab
2024 sind nur mehr geringfügige Zuwachsraten von 0,2 % bzw. 0,3 % vorgesehen
(Auszahlungsobergrenze für 2025 13,3 Mio. EUR).

Im Personalplan 2022 sind für die VA 92 Planstellen vorgesehen. Nach der im Hinblick auf
den erweiterten Aufgabenbereich der VA bereits 2020 erfolgten deutlichen Ausweitung des
Personalplans um insgesamt 11 Planstellen wurde der VA durch eine 2021 erfolgte
Personalplananpassung eine zusätzliche Planstelle zugewiesen. Auch der für 2022
festgelegte VBÄ-Zielwert entspricht den Planstellen im Stellenplan. Im BVA-E 2022 ist eine
weitere Erhöhung um 2 Planstellen vorgesehen. 2024 kommt es dann zu einer Reduktion um
3 Planstellen, weil mit einem degressiven Anfall der Anträge nach dem Heimopferrentengesetz
gerechnet wird.

Die Angaben zur Wirkungsorientierung wurden im BVA-E 2022 gegenüber dem BVA 2021
weitgehend beibehalten. Die vier von der VA festgelegten Wirkungsziele entsprechen jenen
des Vorjahrs. Auch die Kennzahlen sind die gleichen wie im Vorjahr, in den vergangenen
Jahren wurde das Kennzahlenset etwas erweitert. Die Wirkungsziele der VA und die
Kennzahlen zur Wirkungsmessung sind nach außen gerichtet und adressieren Leistungen für
die BürgerInnen. Die Zielerreichung im Jahr 2020 war bei einzelnen Kennzahlen durch die
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (z. B. persönliche Vorsprachen, Sprechtage und
Veranstaltungen über viele Wochen nicht möglich) deutlich beeinträchtigt. Für das Jahr 2022
werden die Zielwerte im Wesentlichen wieder auf dem Vorkrisenniveau fortgeschrieben bzw.
leicht reduziert.

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2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen
Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die budgetierten Auszahlungen in der UG 05-Volksanwaltschaft steigen zwischen 2019 und
2025 von 11,6 Mio. EUR auf 13,3 Mio. EUR an und belaufen sich 2022 auf 0,013 % der
Gesamtauszahlungen des Bundes. Die Auszahlungen steigen in der Gesamtperiode
geringfügig stärker als der prognostizierte Anstieg der Verbraucherpreise. Der Anstieg ist
zunächst etwas steiler und flacht sich gegen Ende der Finanzrahmenperiode ab, weil ab 2024
aufgrund des erwarteten degressiven Anfalls der Anträge nach dem Heimopferrentengesetz
der Personalstand der VA leicht reduziert werden soll.

Aus der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 ist ersichtlich, dass von den
veranschlagten          Auszahlungen           der      UG 05-Volksanwaltschaft                iHv 13,0 Mio. EUR
rd. 7,8 Mio. EUR (60,3 %) auf Personal, 4,2 Mio. EUR (31,9 %) auf den betrieblichen
Sachaufwand und 0,9 Mio. EUR (7,1 %) auf Transfers entfallen.

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3         Rahmenbedingungen der Untergliederung
Die VA prüft, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt und dabei
Menschenrechtsstandards einhält. Sie wird in der Regel aufgrund von Beschwerden von
BürgerInnen tätig, kann aber auch von Amts wegen Themenstellungen aufgreifen, wenn sie
Missstände vermutet. Zusätzlich hat die VA auch den verfassungsgesetzlichen Auftrag, im
Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu
fördern. Seit Juli 2017 ist die VA auch für die Entschädigungen nach Heimopferrentengesetz
zuständig. Im September 2009 übernahm die VA das Generalsekretariat des International
Ombudsman Institute (IOI), das 1978 gegründete globale Netzwerk für Ombudseinrichtungen,
das aktuell 205 unabhängige Ombudsman-Institutionen aus 106 Ländern weltweit umfasst.

Dem Bericht der VA an den Nationalrat und an den Bundesrat für 20201 ist zu entnehmen,
dass sich im Jahr 2020 17.914 Menschen mit einem Anliegen an die VA wandten.
Beschwerden             können       persönlich,       telefonisch       oder     schriftlich     eingebracht        werden,
1.707 Personen nutzten das Online-Beschwerdeformular. Außerdem fanden im Berichtsjahr
129 Sprechtage mit 1.043 persönlichen Gesprächen mit der Volksanwältin bzw. den
Volksanwälten statt. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2019: 196 Sprechtage) ist auf die
COVID-19-bedingten Einschränkungen zurückzuführen, die die Arbeit und das Umfeld der VA
stark verändert haben. Persönliche Vorsprachen, Sprechtage und Veranstaltungen waren
über viele Wochen nicht möglich.

1
    Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2020, Kontrolle der öffentlichen Verwaltung.

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Die Fallzahlen zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung für 2020 sind nachstehender
Abbildung zu entnehmen:

Grafik 2:           Fallzahlen 2020

Quelle: Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2020, Kontrolle der öffentlichen Verwaltung.

Von insgesamt 17.914 eingegangenen Beschwerden (2019: 16.641) war die VA in
12.715 Fällen zuständig. In 8.777 Fällen (2019: 8.016) leitete die VA daraufhin ein formelles
Prüfverfahren ein, bei den anderen 3.938 Beschwerden gab es keine hinreichenden
Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung.

Von den eingeleiteten Prüfverfahren betrafen rd. 68 % die Bundesverwaltung und 32 % die
Landes-2 und Gemeindeverwaltungen. Die Prüfverfahren in der Bundesverwaltung betrafen
wie bereits im Vorjahr insbesondere den Bereich Soziales und Gesundheit mit 26 %
(COVID-19-Maßnahmen, Angelegenheiten der Krankenversicherung, Beschwerden von
Menschen mit Behinderung), den Bereich Justiz mit 21 % (Dauer von Gerichtsverfahren und
Strafvollzug), in dem die Beschwerden deutlich stiegen, und den Bereich Innere Sicherheit mit
19 % (Fremden- und Asylrecht (mit rückläufigen Beschwerden zur Dauer der Asylverfahren)
sowie Polizei). Im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltungen bezogen sich die
Beschwerden              insbesondere          auf     das      Sozialwesen          (wie      Mindestsicherung),            die
Jugendwohlfahrt, die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung, die Bereiche
Raumordnung und Baurecht sowie das Staatsbürgerschaftsrecht.

2
    Die VA kontrolliert alle Bundesländer außer Tirol und Vorarlberg, welche eigene Landesvolksanwaltschaften eingerichtet haben.

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Insgesamt          wurden        im    Berichtsjahr        2020      9.846 Prüfverfahren          abgeschlossen.         In
1.346 erledigten Verfahren (13,7 %) stellte die VA Missstände fest, bei 3.712 Beschwerden
wurde kein Missstand festgestellt. Bei den verbleibenden 4.788 Fällen stellte sich heraus, dass
die VA nicht zuständig war.

Die VA ist seit 2017 auch für die Entschädigungen nach dem Heimopferrentengesetz (HOG)
zuständig, für die eine weisungsfreie Rentenkommission eingerichtet wurde. Nach dem HOG
gebührt „Heimopfern“ eine monatliche Zusatzrente von 337,30 EUR3 zwölfmal jährlich zur
Pension. Seit einer Novelle im Jahr 2018 haben auch Personen, die als Kinder oder
Jugendliche in Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen, Heilanstalten oder in
Kinderheimen von Gemeinden sowie in Einrichtungen privater Träger misshandelt wurden,
darauf Anspruch. Auch Personen, die Rehabilitationsgeld erhalten oder die dauerhaft
arbeitsunfähig sind und noch vor dem Erreichen des Regelpensionsalters stehen, sind nun
anspruchsberechtigt. Im Jahr 2020 wurden 382 Anträge auf Heimopferrente eingebracht. Die
Rentenkommission sprach sich in diesem Jahr in 279 Fällen für eine Zuerkennung aus, in 18
Fällen dagegen.

Seit Juli 2012 prüft die VA im Rahmen des OPCAT-Mandats öffentliche und private
Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann. Laut Bericht der VA
an den Nationalrat und an den Bundesrat über die präventive Menschenrechtskontrolle für
20204 führten die sechs Kommissionen der VA im Berichtsjahr insgesamt 448 Kontrollen
durch, von denen 431 auf die Kontrolle von Einrichtungen und 17 auf die Beobachtung von
Polizeieinsätzen (Abschiebungen, Demonstrationen, Versammlungen) entfielen. In der Regel
erfolgen diese Kontrollen unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu
erhalten. Bei 77 % der Kontrollen erfolgte diese unangekündigt. Bei insgesamt 73 % der
Kontrollen beanstandete die VA die menschenrechtliche Situation (sämtliche Beanstandungen
erfolgten bei Einrichtungen, keine bei Polizeieinsätzen). Im Jahr 2020 standen für
Kommissionsleitungen, Kommissionsmitglieder und Mitglieder des Menschenrechtsbeirats
insgesamt 1,45 Mio. EUR zur Verfügung, von denen 1,28 Mio. EUR für Entschädigungen und
Reisekosten der Kommissionsmitglieder budgetiert waren.

3
  Die Höhe bezieht sich auf die Auszahlung im Jahr 2021. Eine jährliche Erhöhung erfolgt mit dem Anpassungsfaktor des
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
4
    Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2020, Präventive Menschenrechtskontrolle.

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Da sich 2020 über 1.200 Personen mit sehr unterschiedlichen Anliegen betreffend die
COVID-19-Pandemie an die Volksanwaltschaft gewandt haben, hat die VA diese Themen in
einem eigenen Bericht5 zusammengefasst. Dieser Bericht ist nach den Lebensbereichen der
Menschen und den dort aufgetretenen Problemen strukturiert. Angesprochene Themen sind
u. a. die Kommunikation zur Pandemie, Einschränkungen von Freiheitsrechten in den Alten-
und Pflegeheimen, Probleme im Zusammenhang mit der Einreise (z. B. von 24-Stunden-
Pflegekräften) oder der Zuerkennung von Unterstützungsleistungen für Arbeitslose und
Familien.

4         Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten

4.1         Überblick über den Finanzrahmen

Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

           Aufrechterhaltung der qualitativ hochwertige Prüf- und Beratungstätigkeit der
            Volksanwaltschaft in der bisherigen Intensität.

           Anerkennung als „Sonstige internationale Einrichtung“ (§ 2 Z 3 Amtssitzgesetz) für das
            International Ombudsman Institute (IOI).

           Sicherstellung        eines      wirksamen         und      unabhängigen        Überwachungs-    und
            Präventionsmechanismus im Sinne der Durchführung des OPCAT und der
            UN-Behindertenrechtskonvention.

           Ausübung der gemäß Heimopferrentengesetz übertragenen Aufgaben.

Als Herausforderungen in der Finanzrahmenperiode erwartet die VA ein Ansteigen der
eingeleiteten Prüfverfahren mit detaillierten Überprüfungen, insbesondere zu den COVID-19-
Maßnahmen.

Gegenüber dem BFRG 2021-2024 erfolgte im BFRG-E 2022-2025 eine Erhöhung der
jährlichen Auszahlungsobergrenzen um jeweils 0,4 Mio. EUR (rd. 3 %).

5
    Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2020, COVID-19.

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Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 05-Volksanwaltschaft                                          2022          2023              2024           2025
                                                  in Mio. EUR
                                          BFRG 2021-2024              12,6             12,8            12,9            -
                                          BFRG 2022-2025              13,0             13,2            13,3         13,3
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.                +0,4             +0,4            +0,4            -
 und BFRG 2021-2024                               in %              +3,1%            +3,0%           +3,0%             -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                               +1,7%           +0,2%        +0,3%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Nach dem für 2022 vorgesehenen deutlichen Budgetanstieg von 4,6 % steigen die
Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmen im Jahr 2023 noch um 1,7 %, wodurch
primär der Gehalts- und Struktureffekt abgegolten wird. Ab 2024 sind nur mehr geringfügige
Zuwachsraten von 0,2 % bzw. 0,3 % vorgesehen (Auszahlungsobergrenze für 2025
13,288 Mio. EUR), weil für dieses Jahr aufgrund des erwarteten degressiven Anfalls der
Anträge nach dem Heimopferrentengesetz eine Reduktion um 3 Planstellen berücksichtigt ist.

5        Bundesvoranschlag 2022

5.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Die nachfolgenden Tabelle weist die Veränderungen zwischen dem BVA 2021 und dem
BVA-E 2022 in der ökonomischen Gliederung des Bundeshaushalts aus, weitere Details sind
aus der Tabelle 5 in Pkt. 5.3 ersichtlich:

Tabelle 3:      Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 05                                                          Erfolg       BVA          BVA-E       Diff. BVA-E 2022 -
                                                  in Mio. EUR    2020        2021          2022            BVA 2021
 Auszahlungen                                                       12,3        12,4          13,0        +0,6      +4,6%
 davon
   Auszahlungen aus Personalaufwand                                  7,3            7,3        7,8        +0,6     +7,6%
   Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand                        4,1            4,1        4,2        +0,0     +0,2%
   Auszahlungen aus Transfers                                        0,9            0,9        0,9         0,0      0,0%

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen im Finanzierungshaushalt gegenüber dem
BVA 2021 um 574.000 EUR oder 4,6 % auf insgesamt 13,0 Mio. EUR (+5,5 % gegenüber dem
Erfolg 2020).

Auszahlungen für Personal

Im Vergleich zum BVA 2021 steigen die veranschlagten Auszahlungen für Personal von
7,3 Mio. EUR auf 7,8 Mio. EUR (+7,6 %). Der Anstieg berücksichtigt einerseits den Gehalts-

                                                                                                                   10 / 21
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und         Struktureffekt,       andererseits         wurde           der      VA      durch       eine      2021         erfolgte
Personalplananpassung 1 zusätzliche Planstelle zugewiesen und im BVA-E 2022 ist eine
weitere Erhöhung um 2 Planstellen vorgesehen. Bereits 2020 erfolgte im Hinblick auf den
erweiterten Aufgabenbereich der VA eine deutlich Ausweitung der Planstellen. Durch den
Zeitbedarf für die Abwicklung der entsprechenden Personalaufnahmeverfahren treten die
Auswirkungen auf den Personalaufwand zum Teil erst verzögert ein.

Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand

Der betriebliche Sachaufwand ist mit 4,2 Mio. EUR in ähnlicher Höhe wie im BVA 2021
veranschlagt (+0,2 %). Zu diesen Auszahlungen zählen z. B. Aufwendungen aus gesetzlichen
Verpflichtungen für Bezüge der Mitglieder der VA, Zahlungen für die Kommissionen und den
Menschenrechtsbeirat sowie Auszahlungen an die Rentenkommission für Aufgaben nach dem
Heimopferrentengesetz.                Unter    den       im      betrieblichen          Sachaufwand            veranschlagten
Werkleistungen durch Dritte werden aber auch Auszahlungen für IT-Projekte, den ELAK im
Bund oder die Reinigung veranschlagt.

Auszahlungen aus Transfers

Die Auszahlungen aus Transfers betreffen vor allem die Pensionen der ehemaligen Mitglieder
der VA und deren Witwen. Sie sind im Jahr 2022 mit 0,9 Mio. EUR in gleicher Höhe wie im
BVA 2021 veranschlagt.

5.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4:         Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

              Finanzierungshaushalt
 UG 05                                                        Erfolg     Erfolg       BVA       BVA-E        Diff. BVA-E 2022 -
                                                in Mio. EUR    2019       2020        2021       2022      Erf 2020       BVA 2021
 05           Auszahlungen                                      11,60        12,33     12,43      13,01        +5,5%          +4,6%
 05.01        Volksanwaltschaft                                 11,60        12,33     12,43      13,01        +5,5%          +4,6%
 05.01.01     Volksanwaltschaft                                 11,60        12,33     12,43      13,01        +5,5%          +4,6%
 05           Einzahlungen                                       0,14         0,14      0,12       0,12        -16,8%             0,0%

                                  Nettofinanzierungssaldo       -11,45       -12,19    -12,31    -12,89               -              -

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die VA verfügt über nur ein Globalbudget, das nicht weiter in Detailbudgets untergliedert ist.
Die entsprechende Beschreibung findet sich in Pkt. 5.1.

                                                                                                                             11 / 21
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5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                  des       Finanzierungs-              und          des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 5:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 05                                                          FinHH - Ausz.                                 ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2022        BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021       2022          - BVA 2021           2021       2022        - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        12,36       12,92        0,56    4,5%         12,36      12,92        0,56     4,5%            0,00
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                   7,29        7,85        0,55    7,6%          7,29       7,85        0,55     7,6%            0,00
   davon
     Bezüge                                              5,52        5,88       0,36     6,6%          5,52       5,88        0,36     6,6%            0,00
     Sonstige Nebengebühren                              0,41        0,42       0,01     2,7%          0,41       0,42        0,01     2,7%            0,00
     Gesetzlicher Sozialaufwand                          1,19        1,24       0,05     4,5%          1,19       1,24        0,05     4,5%            0,00
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand      4,15        4,15       0,01     0,2%          4,15       4,15        0,01     0,2%            0,00
   davon
     Vergütungen innerhalb des Bundes                    0,27        0,27        0,00    0,4%          0,27       0,27      0,00       0,4%            0,00
     Reisen                                              0,17        0,16       -0,01   -3,0%          0,17       0,16     -0,01      -3,0%            0,00
     Aufwand für Werk leistungen                         2,23        2,17       -0,06   -2,8%          2,23       2,17     -0,06      -2,8%            0,00
     Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund        0,26        0,27        0,01    1,9%          0,26       0,27      0,01       1,9%            0,00
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                 0,98        0,97       -0,01   -0,6%          0,98       0,97     -0,01      -0,6%            0,00
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                   0,92        0,92                    -         0,92       0,92                     -           0,00
   davon
     an private Haushalte/Institutionen                  0,92        0,92                       -      0,92       0,92                     -           0,00
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                              0,17       0,23       0,06     32,0%            0,23
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                   0,07       0,05      -0,02    -28,6%            0,05
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                            0,10       0,18       0,08     75,0%            0,18
   davon
     Abfertigungen                                                                                     0,05       0,05                     -          0,05
     Jubiläumszuwendungen                                                                              0,05       0,13        0,08   150,0%           0,13
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit              0,04        0,05        0,01   23,3%                                                         -0,05
 Darlehen und Vorschüsse                                 0,03        0,03        0,00   15,4%                                                         -0,03
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt         12,43       13,01        0,57    4,6%         12,53      13,15        0,62     4,9%            0,14

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt        0,12        0,12                       -      0,11       0,11                      -         -0,01

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -12,31       -12,89      -0,57           -    -12,42     -13,04      -0,62           -         -0,15

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Die      Unterschiede          zwischen           dem         Finanzierungshaushalt                         (Auszahlungen)               und         dem
Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2022 mit insgesamt 0,1 Mio. EUR
vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch nicht-
finanzierungswirksame Gebarungen wie Personalrückstellungen (für Abfertigungen und
Jubiläumszuwendungen) und Abschreibungen (jeweils nur im Ergebnishaushalt) sowie
Investitionen bzw. Darlehen und Vorschüsse (jeweils nur im Finanzierungshaushalt)
zurückzuführen.

                                                                                                                                                   12 / 21
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5.4      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 6:       Rücklagengebarung

 UG 05                                                   Veränderung               Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                     Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -             Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020                30.09.2021                  -rest
                                 in Mio. EUR               30.09.2021               BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                               3,0                       3,0             -
                            Gesamtsumme            3,0                      3,0                        3,0        24,2%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die      UG 05-Volksanwaltschaft             verfügte      Ende       2020        über     Detailbudgetrücklagen
iHv 3,0 Mio. EUR. Dies entspricht etwa einem Viertel der im Jahr 2022 veranschlagten
Auszahlungen. Im Jahr 2021 wurden noch keine Rücklagenentnahmen durchgeführt, nach
Auskunft der VA werden bis zum Jahresende aber voraussichtlich noch in begrenztem Umfang
Rücklagenentnahmen erforderlich sein.

Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

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6           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 7:          Planstellenverzeichnis6

    UG 05                                         2019       2020         2021        2022              BFRG-E 2022-2025

                                                                                                   2023         2024        2025
    PLANSTELLEN                                         78         89           90           92           92           89          89
    PERSONALSTAND                             zum 31.12. zum 31.12.     zum 1.6.     Zielwert
       VBÄ                                              75         83           86          92
    Personalaufwand               in Mio. EUR   Erfolg     Erfolg         BVA         BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt                6,7        7,5          7,4          8,0

Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom
13. Oktober 2021.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 05-Volksanwaltschaft 92 Planstellen
vorgesehen. Nach der im Hinblick auf den erweiterten Aufgabenbereich der VA bereits 2020
erfolgten deutlichen Ausweitung des Personalplans um insgesamt 11 Planstellen wurde der
VA durch eine 2021 erfolgte Personalplananpassung 1 zusätzliche Planstelle zugewiesen. Im
BVA-E 2022 ist eine weitere Erhöhung um 2 Planstellen vorgesehen. In weiterer Folge sollen
die Planstellen gemäß BFRG-E 2022-2025 für 2023 konstant bleiben. Ab 2024 kommt es dann
zu einer Reduktion um 3 Planstellen, weil mit einem degressiven Anfall der Anträge nach dem
Heimopferrentengesetz gerechnet wird.

Auch          die     Entwicklung          der     Vollbeschäftigungsäquivalente                  (VBÄ)         spiegelt       den
Planstellenanstieg wider. Zwischen den VBÄ-Wert zum 1. Juni 2021 von 86 VBÄ und dem laut
Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021 vorgesehenen VBÄ-Zielwert von 92 VBÄ, der den
Planstellen im Personalplan entspricht, bestand noch eine Differenz, die durch die Besetzung
offener        Planstellen        sukzessive         verringert     werden       soll.     In     der      VA     beschäftigte
VerwaltungspraktikantInnen sind nicht in den Personalkennziffern bzw. im Personalaufwand
enthalten.

6
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)          sind   Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan
als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020
und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu
definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom
tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den
nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte
Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

                                                                                                                            14 / 21
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Der budgetierte Personalaufwand im Ergebnishaushalt für 2021 entspricht mit 8,0 Mio. EUR
weitgehend den Auszahlungen für Personal im Finanzierungsaufwand.

7        Wirkungsorientierung

7.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
    Wirkungsziel-Landkarte       Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
    SDG-Landkarte7               Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
                                 SDGs8

Die Wirkungsinformationen in der UG 05-Volksanwaltschaft wurden weitgehend beibehalten.
Die vier von der VA im BVA-E 2022 festgelegten Wirkungsziele entsprechen jenen des
BVA 2021. Auch die Kennzahlen sind die gleichen wie im Vorjahr, in den vergangenen Jahren
wurde das Kennzahlenset etwas erweitert.

Die Wirkungsziele der VA und die Kennzahlen zur Wirkungsmessung sind nach außen
gerichtet und adressieren Leistungen für die BürgerInnen. Die Zielerreichung im Jahr 2020
war bei einzelnen Kennzahlen durch die COVID-19-Pandemie deutlich beeinträchtigt. Für das
Jahr 2022 werden die Zielwerte im Wesentlichen wieder auf dem Vorkrisenniveau
fortgeschrieben bzw. leicht reduziert.

7
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
8
 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                15 / 21
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7.2    Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung und richtet sich nach
außen. Es soll eine Annäherung an eine ausgewogene, geschlechtergerechte Verteilung
zwischen    Beschwerdeführerinnen          und      Beschwerdeführern      unter        Berücksichtigung
bestehender    Rahmenbedingungen           erreicht      werden.   Die   VA      hat       damit    für   das
Gleichstellungsziel eine externe Wirkung in den Vordergrund gestellt, wie sie in der
Wirkungsorientierung angestrebt wird. Die zugehörige Kennzahl 05.1.1 misst den Anteil der
von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen, welcher im
Jahr 2020 bei 34,0 % lag (um 416 mehr Beschwerden von Frauen als im Vorjahr), während
58,4 % der Beschwerden von Männern und 7,6 % von sonstigen Personen (z. B. juristischen
Personen, Vereinen) eingebracht wurden. Der entsprechende Zielwert liegt in allen Jahren bei
34 %, die Istwerte waren 2018 und 2019 mit jeweils knapp 35 % bereits darüber. Die VA weist
in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie aufgrund der pandemiebedingten
Kontaktbeschränkungen nicht im gewohnten Maße für die Bevölkerung erreichbar und
persönliche Vorsprachen, Sprechtage und Veranstaltungen über viele Wochen nicht möglich
waren. Trotz eines verhältnismäßig hohen Bekanntheitsgrades der VA bei Frauen iHv 77 %,
ist die Kennzahl selbst nur begrenzt beeinflussbar, sie kann aber Hinweise auf
gesellschaftliche   Entwicklungen        liefern.    Der    Frauenanteil      soll     durch       verstärkte
Aufklärungsarbeit bei potenziellen Beschwerdeführerinnen und zielgruppenorientierte
Awarenessveranstaltungen (z. B. Ringvorlesung „Eine von Fünf“) gesteigert werden.

Mit   dem    Wirkungsziel 2     strebt     die      VA   die   „Intensivierung       der     unabhängigen
Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich“ an. Die VA ist Sitz des Generalsekretariats
des International Ombudsman Institutes (IOI), der globalen Interessensvertretung für
unabhängige Verwaltungskontrollorgane. Neben der Bereitstellung von verständlichen und
relevanten Informationen als Generalsekretariat des IOI und der Intensivierung der
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (z. B. Vereinte Nationen, Europarat)
sollen auch jene Ombudsman Einrichtungen unterstützt werden, die in ihren Ländern unter
Druck geraten. Die stetige Zunahme von IOI-Mitgliedern entspricht der strategischen
Zielsetzung neue Mitglieder aufzunehmen. Dadurch konnte der Istwert von 191 IOI-Mitgliedern
im Jahr 2018 auf 205 im Jahr 2020 erhöht werden und übertrifft damit bereits den Zielzustand
für 2021. Für 2022 wird ein weiterer Anstieg auf 208 IOI-Mitglieder angestrebt. Bei der
Kennzahl zur Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen erschwerten 2020 die
pandemiebedingten Reise- und Kontaktbeschränkungen die übliche Form der Vernetzung und
des Austausches. Trainingsangebote, Seminare oder Konferenzen mussten abgesagt bzw.
konnten nur virtuell abgehalten werden, wodurch der Istwert von 25 im Jahr auf 17 im

                                                                                                      16 / 21
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Jahr 2020 abgesunken ist. Für 2022 und 2023 werden wieder 25 Veranstaltungen als Zielwert
genannt.

Das Wirkungsziel 3 bezieht sich auf die Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen
Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung,
Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung im Rahmen des
Fakultativprotokolls   zum    Übereinkommen       gegen    Folter    und      anderer   grausamer,
unmenschlicher      oder   erniedrigender   Behandlung     oder     Strafe    (OPCAT)    bzw.   der
UN-Behindertenrechtskonvention. Aufgrund der Zuständigkeit der VA für die Durchführung
des OPCAT sind Vorortprüfungen von rd. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen
(Justizanstalten,   Kasernen,    psychiatrische Einrichtungen,       Alten-    und   Pflegeheimen,
Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit
Behinderung etc.) erforderlich (Kennzahl 05.3.1). Der Zielwert für die Gesamtsumme der
Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren und Präventionsmaßnahmen wurde
für 2021 von 450 auf 400 gesenkt. Der Istzustand lag 2020 (448) und 2019 (505) hingegen
deutlich darüber. Die Verringerung des Zielwertes wurde durch den Vorrang von Qualität vor
Quantität   und     begrenzten    Ressourcen     (Reisekosten       und      Entschädigungen    der
Kommissionen) begründet. Aufgrund der höheren Budgetbeträge ab 2022 erhöhte die VA den
Zielwert für die Leistungsprozesse für die präventive Kontrolle im BVA-E 2022 für 2022 und
2023 wieder auf 450.

Wirkungsziel 4 betrifft die Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der VA sowie den
formlosen, kostenlosen und einfachen Zugang zur VA. Dazu soll der direkte und unmittelbare
Kontakt mit den Mitgliedern der Volksanwaltschaft oder der Rentenkommission gefördert
werden. Bei der Kennzahl 05.4.1-„Anzahl der persönlichen und/oder telefonischen Kontakte
durch den eigens eingerichteten Auskunftsdienst der Volksanwaltschaft“ wurden die
Zielzustände für 2018 und 2019 jeweils verfehlt und in der Folge auf 7.650 (2020) gesenkt.
Dieser Zielwert konnte 2020 mit 8.089 Kontakten übertroffen werden, da sich über
1.200 Menschen mit Anliegen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie an die VA
gewandt hatten. Für 2021 wurde der Zielwert wieder leicht auf 7.700 Kontakte angehoben und
mit dem BVA-E 2022 zunächst für 2022 beibehalten und für 2023 auf 7.800 erhöht. Die 2020
neu eingeführte Kennzahl 05.4.2-„Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach
dem Heimopferrentengesetz“ misst die Anzahl der diesbezüglich eingelangten Anträge. Da im
Jahr 2020 mit 382 Verfahren der Zielwert von 500 deutlich verfehlt wurde, setzte die VA den
Zielwert im BVA-E 2022 für 2022 und 2023 auf 450 bzw. 400 Verfahren herab. Im Jahr 2020
beschloss das Kollegium der VA nach sorgfältiger Prüfung durch die Rentenkommission in
279 Fällen eine positive und in 18 Fällen eine negative Empfehlung.

                                                                                            17 / 21
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                     Legende
                           Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
          Neu
                             Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Gleichstellungsziel
Annäherung an eine ausgewogene geschlechtergerechte Verteilung zwischen
Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern unter Berücksichtigung bestehender
Rahmenbedingungen.

Maßnahmen

        Verstärkung der Aufklärungsarbeit bei potentiellen Beschwerdeführerinnen über die
         Tätigkeit der Volksanwaltschaft, insbesonders durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit.
        Durchführung zielgruppenorientierter Awarenessveranstaltungen (z.B. Ringvorlesung
         "Eine von Fünf").

Indikator

Kennzahl 05.1.1     Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen
                    Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden
 Berechnungsmethode ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z.B. juristischen Personen, Vereinen,
                    Bürgerinitiativen...) eingebrachten Beschwerden dargestellt.
          Datenquelle Elektronisches Aktensystem der Volksanwaltschaft
   Messgrößenangabe %
                                2018                 2019               2020                2021                 2022                 2023
           Zielzustand                    34                   34                 34                 34                   34                   34
             Istzustand                 34,9                 34,8                 34
       Zielerreichung über Zielzustand         über Zielzustand     = Zielzustand
                        Im Jahr 2020 wurden bei den 10.209 Prüf- und Kontrollakten 34 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 58,4 % männliche
                        Beschwerdeführer registriert. 7,6 % wurden von sonstigen Personen eingebracht. In absoluten Zahlen wurden gegenüber
                        dem Jahr 2019 um 169 Beschwerdeführerinnen mehr geführt. Diese Zahlen sind jedoch vor dem Hintergrund zu sehen, dass
                        sich die Arbeit und das Umfeld der Volksanwaltschaft durch die COVID-19 Krise stark verändert haben; darauf musste mit
                        entsprechenden Maßnahmen reagiert werden. Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen war die
                        Volksanwaltschaft nicht im gewohnten Maße für die Bevölkerung erreichbar. Persönliche Vorsprachen, Sprechtage und
                        Veranstaltungen waren über viele Wochen nicht möglich. Bei Frauen ist der Bekanntheitsgrad der Institution zwar
                        verhältnismäßig hoch (77 %, basierend auf einem Sample von 1031 Befragten, repräsentativ für die Österreichischen
                        Bevölkerung ab 16 Jahren), trotzdem nehmen sie die Angebote der Volksanwaltschaft weniger in Anspruch.

                                                                                                                                        18 / 21
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Wirkungsziel 2:

Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich.

Maßnahmen

       Bereitstellung von verständlichen und relevanten Informationen als Generalsekretariat
        des International Ombudsman Institutes an seine Mitglieder und interessierte
        Institutionen, die diesen Status anstreben.
       Ausrichtung von Schulungen                                 für      Mitarbeiterinnen               und        Mitarbeiter            der
        Mitgliedseinrichtungen.
       Unterstützung von Ombudsman Einrichtungen, die unter Druck geraten.
       Intensivierte Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (zB Vereinte
        Nationen, Europarat) zur Stärkung der Bedeutung von Ombudsman Einrichtungen als
        unabhängige Kontrollmechanismen.
       Aufnahme neuer Mitglieder insbesondere in noch weniger stark repräsentierten
        Regionen, zB Asien und Afrika.

Indikatoren
Kennzahl 05.2.1        Anzahl der IOI Mitglieder
 Berechnungsmethode    Zählung der IOI Mitglieder zu Jahresende
          Datenquelle  IOI annual report
   Messgrößenangabe    Anzahl
                               2018                 2019                2020                  2021              2022                2023
          Zielzustand                   190                 192                   194                 200               208                   210
            Istzustand                  191                 199                   205
       Zielerreichung über Zielzustand        über Zielzustand    über Zielzustand
                       Die stetige Zunahme an IOI Mitgliedern zeugt von der Umsetzung des Strategischen Plans neue Mitglieder aufzunehmen.
                       Das Generalsekretariat in Wien arbeitet daher kontinuierlich mit allen Regionen zusammen, um die Mitgliederzahl weiter zu
                       erhöhen.

Kennzahl 05.2.2        Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen
 Berechnungsmethode    Zählung der Trainings, Workshops und Studienbesuche
          Datenquelle  IOI annual report
   Messgrößenangabe    Anzahl
                               2018                2019               2020               2021              2022               2023
          Zielzustand                    25                  25                 25               25                 25                     25
            Istzustand                   24                  25                 17
       Zielerreichung unter Zielzustand        = Zielzustand    unter Zielzustand
                       Mit vorhandenen Ressourcen die maximal mögliche Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen durchführen.
                       Die pandemiebedingten Reise - und Kontaktbeschränkungen erschwerten 2020 auch die übliche Form der Vernetzung und
                       des Austausches; Trainingsangebote, Seminare oder Konferenzen mussten abgesagt bzw. konnten im besten Fall virtuell
                       abgehalten werden.

Wirkungsziel 3:
Sicherstellung   eines    wirksamen    und     unabhängigen       Überwachungs-      und
Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und
Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z.B. Strafhaft, Psychiatrie) im
Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigen-de Behandlung oder Strafe (OPCAT) vom 18. Dezember
2002 und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Einklang mit internationalen Standards.

                                                                                                                                        19 / 21
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Maßnahmen

       Vorortprüfungen von ca. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen
        (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen,
        Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit
        Behinderung etc.).
       Einrichtung thematischer Schwerpunktkommissionen.
       Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

Indikator

Kennzahl 05.3.1        Anzahl der Leistungsprozesse
 Berechnungsmethode    Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren, Präventionsmaßnahmen
          Datenquelle  Bericht der Volkanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
   Messgrößenangabe    Anzahl
                               2018                2019                 2020                2021              2022                 2023
          Zielzustand                  450                 450                  400               400                 450                   450
            Istzustand                 520                 505                  448
       Zielerreichung über Zielzustand       über Zielzustand    über Zielzustand
                       Die Volksanwaltschaft kann aufgrund der ab 2022 erhöhten Budgetbeträge die Leistungsprozesse für die präventive Kontrolle
                       entsprechend anpassen und damit den mit den Besuchen verbundenen erhöhten Aufwand (Reisekosten und
                       Entschädigungen der Kommissionen) bedecken.

Wirkungsziel 4:

Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie des formlosen,
kostenlosen und einfachen Zugangs zur Volksanwaltschaft.

Maßnahmen

       Möglichkeit persönlicher Vorsprachen ohne                                          Voranmeldung                im      barrierefrei
        zugänglichen Infocenter der Volksanwaltschaft
       Möglichkeit zur Einbringung von Beschwerden schriftlich per Post, Fax, E-Mail mittels
        online Beschwerdeformular oder durch persönliche Abgabe
       Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen
       Forcierung des direkten Kontaktes, insbesonders mit jungen Bürgerinnen und Bürgern
        z.B. durch Vorträge/Führungen für Schülerinnen und Schüler sowie weiteren
        Besuchergruppen.
       Ausführliche Diskussion und positive Kenntnisnahme der Tätigkeitsberichte der
        Volksanwaltschaft im Nationalrat und Bundesrat und in deren Ausschüssen und
        Unterausschüssen

                                                                                                                                       20 / 21
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Indikatoren

                          Anzahl der persönlichen und/oder telefonischen Kontakte durch den eigens eingerichteten Auskunftsdienst der
Kennzahl 05.4.1
                          Volksanwaltschaft
                          Anzahl der Kontakte, die durch den 5 Tage in der Woche den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden
 Berechnungsmethode
                          Auskunftsdienst betreut werden.
         Datenquelle      Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                  2018                2019                  2020                 2021               2022                 2023
           Zielzustand                   8.000               8.050                 7.650                7.700               7.700             7.800
             Istzustand                  7.506               7.601                 8.089
        Zielerreichung     unter Zielzustand    unter Zielzustand     über Zielzustand
                          Die Anzahl der Kontakte stellen lediglich jene persönlichen und/oder telefonischen Kontakte dar, die durch den
                          Auskunftsdienst wahrgenommen werden. Der Auskunftsdienst wurde 2020 8.089-mal persönlich oder telefonisch
                          kontaktiert. Dazu kommen noch 828 weitere telefonische Kontakte, die sich mit ihren Anliegen zum Heimopferrentengesetz
                          an die Volksanwaltschaft wandten. Viele Menschen suchten bei der Volksanwaltschaft Hilfe und Unterstützung bei der
                          Bewältigung völlig neuer Probleme. Über 1.200 Menschen haben sich mit sehr unterschiedlichen Anliegen, die auf die
                          Corona-Pandemie zurückzuführen sind, an die Volksanwaltschaft gewandt.

Kennzahl 05.4.2           Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz
                          Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder
 Berechnungsmethode       Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen. Erfasst wird die
                          Anzahl der bei der Rentenkommission eingelangten Anträge.
         Datenquelle      Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                   2018                 2019                 2020                2021                 2022                 2023
           Zielzustand               -                           500                 500                  500                 450                    400
             Istzustand                     522                  550                 382
        Zielerreichung               -           unter Zielzustand     über Zielzustand
                          2020 langten insgesamt 382 Anträge auf Heimopferrente bei der Volksanwaltschaft ein. Die Rentenkommission befasste
                          sich im Jahr 2020 mit insgesamt 297 Anträgen. In 279 Fällen beschloss das Kollegium der Volksanwaltschaft nach
                          sorgfältiger Prüfung durch die Rentenkommission eine positive und in 18 Fällen eine negative Empfehlung. Im Jahr 2020
                          wurden 261 Aufträge zu Clearinggesprächen vergeben, 217 Clearingberichte stellten die Clearingexpertinnen und -experten
                          im Jahr 2020 fertig.

                                                                                                                                              21 / 21
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