Untergliederungsanalyse UG 05-Volksanwaltschaft - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 05-Volksanwaltschaft 3. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 6 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9 4.1 Überblick über den Finanzrahmen........................................................................... 9 5 Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................10 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................10 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................11 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................12 5.4 Rücklagen ..............................................................................................................13 6 Personal ........................................................................................................................14 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................15 7.1 Überblick ................................................................................................................15 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................16 2 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 05 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 11,597 12,332 12,431 13,005 13,230 13,253 13,288 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% jährliche Veränderung +4,0% +6,3% +0,8% +4,6% +1,7% +0,2% +0,3% Einzahlungen 0,143 0,144 0,120 0,120 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung +17,7% +0,7% -16,8% 0,0% - - - Nettofinanzierungssaldo -11,454 -12,187 -12,311 -12,885 - - - Ergebnishaushalt UG 05 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 11,541 12,618 12,534 13,149 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% - - - jährliche Veränderung +2,5% +9,3% -0,7% +4,9% - - - Erträge 0,130 0,137 0,114 0,114 - - - jährliche Veränderung +19,6% +5,5% -16,7% 0,0% - - - Nettoergebnis -11,412 -12,481 -12,420 -13,035 - - - Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 05-Volksanwaltschaft im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 13,0 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 574.000 EUR oder 4,6 %, gegenüber dem Erfolg 2020 um 5,5 %. Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, da sich Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt bei der Volksanwaltschaft (VA) nur geringfügig differieren. 3 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Im Vergleich zum BVA 2021 steigen die veranschlagten Auszahlungen für Personal von 7,3 Mio. EUR auf 7,8 Mio. EUR (+7,6 %). Der Anstieg berücksichtigt einerseits den Gehalts- und Struktureffekt, andererseits wurde der VA durch eine 2021 erfolgte Personalplan- anpassung eine zusätzliche Planstelle zugewiesen und im BVA-E 2022 ist eine weitere Erhö- hung um 2 Planstellen vorgesehen. Der betriebliche Sachaufwand (beinhaltet z. B. Bezüge der Mitglieder der VA, Zahlungen für die Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat, Aufgaben nach dem Heimopferrentengesetz) ist mit 4,2 Mio. EUR in ähnlicher Höhe wie im BVA 2021 veranschlagt (+0,2 %). Die Auszahlungen aus Transfers (Pensionen der ehemaligen Mitglieder der VA und deren Witwen) sind mit 0,9 Mio. EUR in gleicher Höhe wie im BVA 2021 veranschlagt. Nach dem für 2022 vorgesehenen deutlichen Budgetanstieg von 4,6 % steigen die Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG-E 2022-2025) im Jahr 2023 noch um 1,7 %, wodurch primär der Gehalts- und Struktureffekt abgegolten wird. Ab 2024 sind nur mehr geringfügige Zuwachsraten von 0,2 % bzw. 0,3 % vorgesehen (Auszahlungsobergrenze für 2025 13,3 Mio. EUR). Im Personalplan 2022 sind für die VA 92 Planstellen vorgesehen. Nach der im Hinblick auf den erweiterten Aufgabenbereich der VA bereits 2020 erfolgten deutlichen Ausweitung des Personalplans um insgesamt 11 Planstellen wurde der VA durch eine 2021 erfolgte Personalplananpassung eine zusätzliche Planstelle zugewiesen. Auch der für 2022 festgelegte VBÄ-Zielwert entspricht den Planstellen im Stellenplan. Im BVA-E 2022 ist eine weitere Erhöhung um 2 Planstellen vorgesehen. 2024 kommt es dann zu einer Reduktion um 3 Planstellen, weil mit einem degressiven Anfall der Anträge nach dem Heimopferrentengesetz gerechnet wird. Die Angaben zur Wirkungsorientierung wurden im BVA-E 2022 gegenüber dem BVA 2021 weitgehend beibehalten. Die vier von der VA festgelegten Wirkungsziele entsprechen jenen des Vorjahrs. Auch die Kennzahlen sind die gleichen wie im Vorjahr, in den vergangenen Jahren wurde das Kennzahlenset etwas erweitert. Die Wirkungsziele der VA und die Kennzahlen zur Wirkungsmessung sind nach außen gerichtet und adressieren Leistungen für die BürgerInnen. Die Zielerreichung im Jahr 2020 war bei einzelnen Kennzahlen durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (z. B. persönliche Vorsprachen, Sprechtage und Veranstaltungen über viele Wochen nicht möglich) deutlich beeinträchtigt. Für das Jahr 2022 werden die Zielwerte im Wesentlichen wieder auf dem Vorkrisenniveau fortgeschrieben bzw. leicht reduziert. 4 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die budgetierten Auszahlungen in der UG 05-Volksanwaltschaft steigen zwischen 2019 und 2025 von 11,6 Mio. EUR auf 13,3 Mio. EUR an und belaufen sich 2022 auf 0,013 % der Gesamtauszahlungen des Bundes. Die Auszahlungen steigen in der Gesamtperiode geringfügig stärker als der prognostizierte Anstieg der Verbraucherpreise. Der Anstieg ist zunächst etwas steiler und flacht sich gegen Ende der Finanzrahmenperiode ab, weil ab 2024 aufgrund des erwarteten degressiven Anfalls der Anträge nach dem Heimopferrentengesetz der Personalstand der VA leicht reduziert werden soll. Aus der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 ist ersichtlich, dass von den veranschlagten Auszahlungen der UG 05-Volksanwaltschaft iHv 13,0 Mio. EUR rd. 7,8 Mio. EUR (60,3 %) auf Personal, 4,2 Mio. EUR (31,9 %) auf den betrieblichen Sachaufwand und 0,9 Mio. EUR (7,1 %) auf Transfers entfallen. 5 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung Die VA prüft, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt und dabei Menschenrechtsstandards einhält. Sie wird in der Regel aufgrund von Beschwerden von BürgerInnen tätig, kann aber auch von Amts wegen Themenstellungen aufgreifen, wenn sie Missstände vermutet. Zusätzlich hat die VA auch den verfassungsgesetzlichen Auftrag, im Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Seit Juli 2017 ist die VA auch für die Entschädigungen nach Heimopferrentengesetz zuständig. Im September 2009 übernahm die VA das Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (IOI), das 1978 gegründete globale Netzwerk für Ombudseinrichtungen, das aktuell 205 unabhängige Ombudsman-Institutionen aus 106 Ländern weltweit umfasst. Dem Bericht der VA an den Nationalrat und an den Bundesrat für 20201 ist zu entnehmen, dass sich im Jahr 2020 17.914 Menschen mit einem Anliegen an die VA wandten. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden, 1.707 Personen nutzten das Online-Beschwerdeformular. Außerdem fanden im Berichtsjahr 129 Sprechtage mit 1.043 persönlichen Gesprächen mit der Volksanwältin bzw. den Volksanwälten statt. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2019: 196 Sprechtage) ist auf die COVID-19-bedingten Einschränkungen zurückzuführen, die die Arbeit und das Umfeld der VA stark verändert haben. Persönliche Vorsprachen, Sprechtage und Veranstaltungen waren über viele Wochen nicht möglich. 1 Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2020, Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. 6 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Die Fallzahlen zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung für 2020 sind nachstehender Abbildung zu entnehmen: Grafik 2: Fallzahlen 2020 Quelle: Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2020, Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Von insgesamt 17.914 eingegangenen Beschwerden (2019: 16.641) war die VA in 12.715 Fällen zuständig. In 8.777 Fällen (2019: 8.016) leitete die VA daraufhin ein formelles Prüfverfahren ein, bei den anderen 3.938 Beschwerden gab es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung. Von den eingeleiteten Prüfverfahren betrafen rd. 68 % die Bundesverwaltung und 32 % die Landes-2 und Gemeindeverwaltungen. Die Prüfverfahren in der Bundesverwaltung betrafen wie bereits im Vorjahr insbesondere den Bereich Soziales und Gesundheit mit 26 % (COVID-19-Maßnahmen, Angelegenheiten der Krankenversicherung, Beschwerden von Menschen mit Behinderung), den Bereich Justiz mit 21 % (Dauer von Gerichtsverfahren und Strafvollzug), in dem die Beschwerden deutlich stiegen, und den Bereich Innere Sicherheit mit 19 % (Fremden- und Asylrecht (mit rückläufigen Beschwerden zur Dauer der Asylverfahren) sowie Polizei). Im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltungen bezogen sich die Beschwerden insbesondere auf das Sozialwesen (wie Mindestsicherung), die Jugendwohlfahrt, die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung, die Bereiche Raumordnung und Baurecht sowie das Staatsbürgerschaftsrecht. 2 Die VA kontrolliert alle Bundesländer außer Tirol und Vorarlberg, welche eigene Landesvolksanwaltschaften eingerichtet haben. 7 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2020 9.846 Prüfverfahren abgeschlossen. In 1.346 erledigten Verfahren (13,7 %) stellte die VA Missstände fest, bei 3.712 Beschwerden wurde kein Missstand festgestellt. Bei den verbleibenden 4.788 Fällen stellte sich heraus, dass die VA nicht zuständig war. Die VA ist seit 2017 auch für die Entschädigungen nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) zuständig, für die eine weisungsfreie Rentenkommission eingerichtet wurde. Nach dem HOG gebührt „Heimopfern“ eine monatliche Zusatzrente von 337,30 EUR3 zwölfmal jährlich zur Pension. Seit einer Novelle im Jahr 2018 haben auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen, Heilanstalten oder in Kinderheimen von Gemeinden sowie in Einrichtungen privater Träger misshandelt wurden, darauf Anspruch. Auch Personen, die Rehabilitationsgeld erhalten oder die dauerhaft arbeitsunfähig sind und noch vor dem Erreichen des Regelpensionsalters stehen, sind nun anspruchsberechtigt. Im Jahr 2020 wurden 382 Anträge auf Heimopferrente eingebracht. Die Rentenkommission sprach sich in diesem Jahr in 279 Fällen für eine Zuerkennung aus, in 18 Fällen dagegen. Seit Juli 2012 prüft die VA im Rahmen des OPCAT-Mandats öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann. Laut Bericht der VA an den Nationalrat und an den Bundesrat über die präventive Menschenrechtskontrolle für 20204 führten die sechs Kommissionen der VA im Berichtsjahr insgesamt 448 Kontrollen durch, von denen 431 auf die Kontrolle von Einrichtungen und 17 auf die Beobachtung von Polizeieinsätzen (Abschiebungen, Demonstrationen, Versammlungen) entfielen. In der Regel erfolgen diese Kontrollen unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Bei 77 % der Kontrollen erfolgte diese unangekündigt. Bei insgesamt 73 % der Kontrollen beanstandete die VA die menschenrechtliche Situation (sämtliche Beanstandungen erfolgten bei Einrichtungen, keine bei Polizeieinsätzen). Im Jahr 2020 standen für Kommissionsleitungen, Kommissionsmitglieder und Mitglieder des Menschenrechtsbeirats insgesamt 1,45 Mio. EUR zur Verfügung, von denen 1,28 Mio. EUR für Entschädigungen und Reisekosten der Kommissionsmitglieder budgetiert waren. 3 Die Höhe bezieht sich auf die Auszahlung im Jahr 2021. Eine jährliche Erhöhung erfolgt mit dem Anpassungsfaktor des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG). 4 Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2020, Präventive Menschenrechtskontrolle. 8 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Da sich 2020 über 1.200 Personen mit sehr unterschiedlichen Anliegen betreffend die COVID-19-Pandemie an die Volksanwaltschaft gewandt haben, hat die VA diese Themen in einem eigenen Bericht5 zusammengefasst. Dieser Bericht ist nach den Lebensbereichen der Menschen und den dort aufgetretenen Problemen strukturiert. Angesprochene Themen sind u. a. die Kommunikation zur Pandemie, Einschränkungen von Freiheitsrechten in den Alten- und Pflegeheimen, Probleme im Zusammenhang mit der Einreise (z. B. von 24-Stunden- Pflegekräften) oder der Zuerkennung von Unterstützungsleistungen für Arbeitslose und Familien. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten 4.1 Überblick über den Finanzrahmen Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Aufrechterhaltung der qualitativ hochwertige Prüf- und Beratungstätigkeit der Volksanwaltschaft in der bisherigen Intensität. Anerkennung als „Sonstige internationale Einrichtung“ (§ 2 Z 3 Amtssitzgesetz) für das International Ombudsman Institute (IOI). Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus im Sinne der Durchführung des OPCAT und der UN-Behindertenrechtskonvention. Ausübung der gemäß Heimopferrentengesetz übertragenen Aufgaben. Als Herausforderungen in der Finanzrahmenperiode erwartet die VA ein Ansteigen der eingeleiteten Prüfverfahren mit detaillierten Überprüfungen, insbesondere zu den COVID-19- Maßnahmen. Gegenüber dem BFRG 2021-2024 erfolgte im BFRG-E 2022-2025 eine Erhöhung der jährlichen Auszahlungsobergrenzen um jeweils 0,4 Mio. EUR (rd. 3 %). 5 Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2020, COVID-19. 9 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 05-Volksanwaltschaft 2022 2023 2024 2025 in Mio. EUR BFRG 2021-2024 12,6 12,8 12,9 - BFRG 2022-2025 13,0 13,2 13,3 13,3 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +0,4 +0,4 +0,4 - und BFRG 2021-2024 in % +3,1% +3,0% +3,0% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung +1,7% +0,2% +0,3% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. Nach dem für 2022 vorgesehenen deutlichen Budgetanstieg von 4,6 % steigen die Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmen im Jahr 2023 noch um 1,7 %, wodurch primär der Gehalts- und Struktureffekt abgegolten wird. Ab 2024 sind nur mehr geringfügige Zuwachsraten von 0,2 % bzw. 0,3 % vorgesehen (Auszahlungsobergrenze für 2025 13,288 Mio. EUR), weil für dieses Jahr aufgrund des erwarteten degressiven Anfalls der Anträge nach dem Heimopferrentengesetz eine Reduktion um 3 Planstellen berücksichtigt ist. 5 Bundesvoranschlag 2022 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Die nachfolgenden Tabelle weist die Veränderungen zwischen dem BVA 2021 und dem BVA-E 2022 in der ökonomischen Gliederung des Bundeshaushalts aus, weitere Details sind aus der Tabelle 5 in Pkt. 5.3 ersichtlich: Tabelle 3: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 05 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 12,3 12,4 13,0 +0,6 +4,6% davon Auszahlungen aus Personalaufwand 7,3 7,3 7,8 +0,6 +7,6% Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand 4,1 4,1 4,2 +0,0 +0,2% Auszahlungen aus Transfers 0,9 0,9 0,9 0,0 0,0% Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022. Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen im Finanzierungshaushalt gegenüber dem BVA 2021 um 574.000 EUR oder 4,6 % auf insgesamt 13,0 Mio. EUR (+5,5 % gegenüber dem Erfolg 2020). Auszahlungen für Personal Im Vergleich zum BVA 2021 steigen die veranschlagten Auszahlungen für Personal von 7,3 Mio. EUR auf 7,8 Mio. EUR (+7,6 %). Der Anstieg berücksichtigt einerseits den Gehalts- 10 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft und Struktureffekt, andererseits wurde der VA durch eine 2021 erfolgte Personalplananpassung 1 zusätzliche Planstelle zugewiesen und im BVA-E 2022 ist eine weitere Erhöhung um 2 Planstellen vorgesehen. Bereits 2020 erfolgte im Hinblick auf den erweiterten Aufgabenbereich der VA eine deutlich Ausweitung der Planstellen. Durch den Zeitbedarf für die Abwicklung der entsprechenden Personalaufnahmeverfahren treten die Auswirkungen auf den Personalaufwand zum Teil erst verzögert ein. Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand Der betriebliche Sachaufwand ist mit 4,2 Mio. EUR in ähnlicher Höhe wie im BVA 2021 veranschlagt (+0,2 %). Zu diesen Auszahlungen zählen z. B. Aufwendungen aus gesetzlichen Verpflichtungen für Bezüge der Mitglieder der VA, Zahlungen für die Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat sowie Auszahlungen an die Rentenkommission für Aufgaben nach dem Heimopferrentengesetz. Unter den im betrieblichen Sachaufwand veranschlagten Werkleistungen durch Dritte werden aber auch Auszahlungen für IT-Projekte, den ELAK im Bund oder die Reinigung veranschlagt. Auszahlungen aus Transfers Die Auszahlungen aus Transfers betreffen vor allem die Pensionen der ehemaligen Mitglieder der VA und deren Witwen. Sie sind im Jahr 2022 mit 0,9 Mio. EUR in gleicher Höhe wie im BVA 2021 veranschlagt. 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 4: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 05 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 05 Auszahlungen 11,60 12,33 12,43 13,01 +5,5% +4,6% 05.01 Volksanwaltschaft 11,60 12,33 12,43 13,01 +5,5% +4,6% 05.01.01 Volksanwaltschaft 11,60 12,33 12,43 13,01 +5,5% +4,6% 05 Einzahlungen 0,14 0,14 0,12 0,12 -16,8% 0,0% Nettofinanzierungssaldo -11,45 -12,19 -12,31 -12,89 - - Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Die VA verfügt über nur ein Globalbudget, das nicht weiter in Detailbudgets untergliedert ist. Die entsprechende Beschreibung findet sich in Pkt. 5.1. 11 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 5: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 05 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 12,36 12,92 0,56 4,5% 12,36 12,92 0,56 4,5% 0,00 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 7,29 7,85 0,55 7,6% 7,29 7,85 0,55 7,6% 0,00 davon Bezüge 5,52 5,88 0,36 6,6% 5,52 5,88 0,36 6,6% 0,00 Sonstige Nebengebühren 0,41 0,42 0,01 2,7% 0,41 0,42 0,01 2,7% 0,00 Gesetzlicher Sozialaufwand 1,19 1,24 0,05 4,5% 1,19 1,24 0,05 4,5% 0,00 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 4,15 4,15 0,01 0,2% 4,15 4,15 0,01 0,2% 0,00 davon Vergütungen innerhalb des Bundes 0,27 0,27 0,00 0,4% 0,27 0,27 0,00 0,4% 0,00 Reisen 0,17 0,16 -0,01 -3,0% 0,17 0,16 -0,01 -3,0% 0,00 Aufwand für Werk leistungen 2,23 2,17 -0,06 -2,8% 2,23 2,17 -0,06 -2,8% 0,00 Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund 0,26 0,27 0,01 1,9% 0,26 0,27 0,01 1,9% 0,00 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 0,98 0,97 -0,01 -0,6% 0,98 0,97 -0,01 -0,6% 0,00 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 0,92 0,92 - 0,92 0,92 - 0,00 davon an private Haushalte/Institutionen 0,92 0,92 - 0,92 0,92 - 0,00 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 0,17 0,23 0,06 32,0% 0,23 Abschreibungen auf Vermögenswerte 0,07 0,05 -0,02 -28,6% 0,05 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 0,10 0,18 0,08 75,0% 0,18 davon Abfertigungen 0,05 0,05 - 0,05 Jubiläumszuwendungen 0,05 0,13 0,08 150,0% 0,13 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,04 0,05 0,01 23,3% -0,05 Darlehen und Vorschüsse 0,03 0,03 0,00 15,4% -0,03 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 12,43 13,01 0,57 4,6% 12,53 13,15 0,62 4,9% 0,14 Einzahlungen / Erträge insgesamt 0,12 0,12 - 0,11 0,11 - -0,01 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -12,31 -12,89 -0,57 - -12,42 -13,04 -0,62 - -0,15 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2022 mit insgesamt 0,1 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch nicht- finanzierungswirksame Gebarungen wie Personalrückstellungen (für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen) und Abschreibungen (jeweils nur im Ergebnishaushalt) sowie Investitionen bzw. Darlehen und Vorschüsse (jeweils nur im Finanzierungshaushalt) zurückzuführen. 12 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 5.4 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 6: Rücklagengebarung UG 05 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 3,0 3,0 - Gesamtsumme 3,0 3,0 3,0 24,2% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 05-Volksanwaltschaft verfügte Ende 2020 über Detailbudgetrücklagen iHv 3,0 Mio. EUR. Dies entspricht etwa einem Viertel der im Jahr 2022 veranschlagten Auszahlungen. Im Jahr 2021 wurden noch keine Rücklagenentnahmen durchgeführt, nach Auskunft der VA werden bis zum Jahresende aber voraussichtlich noch in begrenztem Umfang Rücklagenentnahmen erforderlich sein. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 13 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 6 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 7: Planstellenverzeichnis6 UG 05 2019 2020 2021 2022 BFRG-E 2022-2025 2023 2024 2025 PLANSTELLEN 78 89 90 92 92 89 89 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 31.12. zum 1.6. Zielwert VBÄ 75 83 86 92 Personalaufwand in Mio. EUR Erfolg Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt 6,7 7,5 7,4 8,0 Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 05-Volksanwaltschaft 92 Planstellen vorgesehen. Nach der im Hinblick auf den erweiterten Aufgabenbereich der VA bereits 2020 erfolgten deutlichen Ausweitung des Personalplans um insgesamt 11 Planstellen wurde der VA durch eine 2021 erfolgte Personalplananpassung 1 zusätzliche Planstelle zugewiesen. Im BVA-E 2022 ist eine weitere Erhöhung um 2 Planstellen vorgesehen. In weiterer Folge sollen die Planstellen gemäß BFRG-E 2022-2025 für 2023 konstant bleiben. Ab 2024 kommt es dann zu einer Reduktion um 3 Planstellen, weil mit einem degressiven Anfall der Anträge nach dem Heimopferrentengesetz gerechnet wird. Auch die Entwicklung der Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) spiegelt den Planstellenanstieg wider. Zwischen den VBÄ-Wert zum 1. Juni 2021 von 86 VBÄ und dem laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021 vorgesehenen VBÄ-Zielwert von 92 VBÄ, der den Planstellen im Personalplan entspricht, bestand noch eine Differenz, die durch die Besetzung offener Planstellen sukzessive verringert werden soll. In der VA beschäftigte VerwaltungspraktikantInnen sind nicht in den Personalkennziffern bzw. im Personalaufwand enthalten. 6 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020 und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. 14 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Der budgetierte Personalaufwand im Ergebnishaushalt für 2021 entspricht mit 8,0 Mio. EUR weitgehend den Auszahlungen für Personal im Finanzierungsaufwand. 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziel-Landkarte Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich SDG-Landkarte7 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs8 Die Wirkungsinformationen in der UG 05-Volksanwaltschaft wurden weitgehend beibehalten. Die vier von der VA im BVA-E 2022 festgelegten Wirkungsziele entsprechen jenen des BVA 2021. Auch die Kennzahlen sind die gleichen wie im Vorjahr, in den vergangenen Jahren wurde das Kennzahlenset etwas erweitert. Die Wirkungsziele der VA und die Kennzahlen zur Wirkungsmessung sind nach außen gerichtet und adressieren Leistungen für die BürgerInnen. Die Zielerreichung im Jahr 2020 war bei einzelnen Kennzahlen durch die COVID-19-Pandemie deutlich beeinträchtigt. Für das Jahr 2022 werden die Zielwerte im Wesentlichen wieder auf dem Vorkrisenniveau fortgeschrieben bzw. leicht reduziert. 7 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 8 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 15 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 7.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung und richtet sich nach außen. Es soll eine Annäherung an eine ausgewogene, geschlechtergerechte Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern unter Berücksichtigung bestehender Rahmenbedingungen erreicht werden. Die VA hat damit für das Gleichstellungsziel eine externe Wirkung in den Vordergrund gestellt, wie sie in der Wirkungsorientierung angestrebt wird. Die zugehörige Kennzahl 05.1.1 misst den Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen, welcher im Jahr 2020 bei 34,0 % lag (um 416 mehr Beschwerden von Frauen als im Vorjahr), während 58,4 % der Beschwerden von Männern und 7,6 % von sonstigen Personen (z. B. juristischen Personen, Vereinen) eingebracht wurden. Der entsprechende Zielwert liegt in allen Jahren bei 34 %, die Istwerte waren 2018 und 2019 mit jeweils knapp 35 % bereits darüber. Die VA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen nicht im gewohnten Maße für die Bevölkerung erreichbar und persönliche Vorsprachen, Sprechtage und Veranstaltungen über viele Wochen nicht möglich waren. Trotz eines verhältnismäßig hohen Bekanntheitsgrades der VA bei Frauen iHv 77 %, ist die Kennzahl selbst nur begrenzt beeinflussbar, sie kann aber Hinweise auf gesellschaftliche Entwicklungen liefern. Der Frauenanteil soll durch verstärkte Aufklärungsarbeit bei potenziellen Beschwerdeführerinnen und zielgruppenorientierte Awarenessveranstaltungen (z. B. Ringvorlesung „Eine von Fünf“) gesteigert werden. Mit dem Wirkungsziel 2 strebt die VA die „Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich“ an. Die VA ist Sitz des Generalsekretariats des International Ombudsman Institutes (IOI), der globalen Interessensvertretung für unabhängige Verwaltungskontrollorgane. Neben der Bereitstellung von verständlichen und relevanten Informationen als Generalsekretariat des IOI und der Intensivierung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (z. B. Vereinte Nationen, Europarat) sollen auch jene Ombudsman Einrichtungen unterstützt werden, die in ihren Ländern unter Druck geraten. Die stetige Zunahme von IOI-Mitgliedern entspricht der strategischen Zielsetzung neue Mitglieder aufzunehmen. Dadurch konnte der Istwert von 191 IOI-Mitgliedern im Jahr 2018 auf 205 im Jahr 2020 erhöht werden und übertrifft damit bereits den Zielzustand für 2021. Für 2022 wird ein weiterer Anstieg auf 208 IOI-Mitglieder angestrebt. Bei der Kennzahl zur Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen erschwerten 2020 die pandemiebedingten Reise- und Kontaktbeschränkungen die übliche Form der Vernetzung und des Austausches. Trainingsangebote, Seminare oder Konferenzen mussten abgesagt bzw. konnten nur virtuell abgehalten werden, wodurch der Istwert von 25 im Jahr auf 17 im 16 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Jahr 2020 abgesunken ist. Für 2022 und 2023 werden wieder 25 Veranstaltungen als Zielwert genannt. Das Wirkungsziel 3 bezieht sich auf die Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (OPCAT) bzw. der UN-Behindertenrechtskonvention. Aufgrund der Zuständigkeit der VA für die Durchführung des OPCAT sind Vorortprüfungen von rd. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.) erforderlich (Kennzahl 05.3.1). Der Zielwert für die Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren und Präventionsmaßnahmen wurde für 2021 von 450 auf 400 gesenkt. Der Istzustand lag 2020 (448) und 2019 (505) hingegen deutlich darüber. Die Verringerung des Zielwertes wurde durch den Vorrang von Qualität vor Quantität und begrenzten Ressourcen (Reisekosten und Entschädigungen der Kommissionen) begründet. Aufgrund der höheren Budgetbeträge ab 2022 erhöhte die VA den Zielwert für die Leistungsprozesse für die präventive Kontrolle im BVA-E 2022 für 2022 und 2023 wieder auf 450. Wirkungsziel 4 betrifft die Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der VA sowie den formlosen, kostenlosen und einfachen Zugang zur VA. Dazu soll der direkte und unmittelbare Kontakt mit den Mitgliedern der Volksanwaltschaft oder der Rentenkommission gefördert werden. Bei der Kennzahl 05.4.1-„Anzahl der persönlichen und/oder telefonischen Kontakte durch den eigens eingerichteten Auskunftsdienst der Volksanwaltschaft“ wurden die Zielzustände für 2018 und 2019 jeweils verfehlt und in der Folge auf 7.650 (2020) gesenkt. Dieser Zielwert konnte 2020 mit 8.089 Kontakten übertroffen werden, da sich über 1.200 Menschen mit Anliegen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie an die VA gewandt hatten. Für 2021 wurde der Zielwert wieder leicht auf 7.700 Kontakte angehoben und mit dem BVA-E 2022 zunächst für 2022 beibehalten und für 2023 auf 7.800 erhöht. Die 2020 neu eingeführte Kennzahl 05.4.2-„Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz“ misst die Anzahl der diesbezüglich eingelangten Anträge. Da im Jahr 2020 mit 382 Verfahren der Zielwert von 500 deutlich verfehlt wurde, setzte die VA den Zielwert im BVA-E 2022 für 2022 und 2023 auf 450 bzw. 400 Verfahren herab. Im Jahr 2020 beschloss das Kollegium der VA nach sorgfältiger Prüfung durch die Rentenkommission in 279 Fällen eine positive und in 18 Fällen eine negative Empfehlung. 17 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung, Neu Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Gleichstellungsziel Annäherung an eine ausgewogene geschlechtergerechte Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern unter Berücksichtigung bestehender Rahmenbedingungen. Maßnahmen Verstärkung der Aufklärungsarbeit bei potentiellen Beschwerdeführerinnen über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft, insbesonders durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Durchführung zielgruppenorientierter Awarenessveranstaltungen (z.B. Ringvorlesung "Eine von Fünf"). Indikator Kennzahl 05.1.1 Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden Berechnungsmethode ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z.B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen...) eingebrachten Beschwerden dargestellt. Datenquelle Elektronisches Aktensystem der Volksanwaltschaft Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 34 34 34 34 34 34 Istzustand 34,9 34,8 34 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand = Zielzustand Im Jahr 2020 wurden bei den 10.209 Prüf- und Kontrollakten 34 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 58,4 % männliche Beschwerdeführer registriert. 7,6 % wurden von sonstigen Personen eingebracht. In absoluten Zahlen wurden gegenüber dem Jahr 2019 um 169 Beschwerdeführerinnen mehr geführt. Diese Zahlen sind jedoch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich die Arbeit und das Umfeld der Volksanwaltschaft durch die COVID-19 Krise stark verändert haben; darauf musste mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden. Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen war die Volksanwaltschaft nicht im gewohnten Maße für die Bevölkerung erreichbar. Persönliche Vorsprachen, Sprechtage und Veranstaltungen waren über viele Wochen nicht möglich. Bei Frauen ist der Bekanntheitsgrad der Institution zwar verhältnismäßig hoch (77 %, basierend auf einem Sample von 1031 Befragten, repräsentativ für die Österreichischen Bevölkerung ab 16 Jahren), trotzdem nehmen sie die Angebote der Volksanwaltschaft weniger in Anspruch. 18 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Wirkungsziel 2: Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich. Maßnahmen Bereitstellung von verständlichen und relevanten Informationen als Generalsekretariat des International Ombudsman Institutes an seine Mitglieder und interessierte Institutionen, die diesen Status anstreben. Ausrichtung von Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedseinrichtungen. Unterstützung von Ombudsman Einrichtungen, die unter Druck geraten. Intensivierte Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (zB Vereinte Nationen, Europarat) zur Stärkung der Bedeutung von Ombudsman Einrichtungen als unabhängige Kontrollmechanismen. Aufnahme neuer Mitglieder insbesondere in noch weniger stark repräsentierten Regionen, zB Asien und Afrika. Indikatoren Kennzahl 05.2.1 Anzahl der IOI Mitglieder Berechnungsmethode Zählung der IOI Mitglieder zu Jahresende Datenquelle IOI annual report Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 190 192 194 200 208 210 Istzustand 191 199 205 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Die stetige Zunahme an IOI Mitgliedern zeugt von der Umsetzung des Strategischen Plans neue Mitglieder aufzunehmen. Das Generalsekretariat in Wien arbeitet daher kontinuierlich mit allen Regionen zusammen, um die Mitgliederzahl weiter zu erhöhen. Kennzahl 05.2.2 Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen Berechnungsmethode Zählung der Trainings, Workshops und Studienbesuche Datenquelle IOI annual report Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 25 25 25 25 25 25 Istzustand 24 25 17 Zielerreichung unter Zielzustand = Zielzustand unter Zielzustand Mit vorhandenen Ressourcen die maximal mögliche Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen durchführen. Die pandemiebedingten Reise - und Kontaktbeschränkungen erschwerten 2020 auch die übliche Form der Vernetzung und des Austausches; Trainingsangebote, Seminare oder Konferenzen mussten abgesagt bzw. konnten im besten Fall virtuell abgehalten werden. Wirkungsziel 3: Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z.B. Strafhaft, Psychiatrie) im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigen-de Behandlung oder Strafe (OPCAT) vom 18. Dezember 2002 und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Einklang mit internationalen Standards. 19 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Maßnahmen Vorortprüfungen von ca. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.). Einrichtung thematischer Schwerpunktkommissionen. Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper. Indikator Kennzahl 05.3.1 Anzahl der Leistungsprozesse Berechnungsmethode Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren, Präventionsmaßnahmen Datenquelle Bericht der Volkanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 450 450 400 400 450 450 Istzustand 520 505 448 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Die Volksanwaltschaft kann aufgrund der ab 2022 erhöhten Budgetbeträge die Leistungsprozesse für die präventive Kontrolle entsprechend anpassen und damit den mit den Besuchen verbundenen erhöhten Aufwand (Reisekosten und Entschädigungen der Kommissionen) bedecken. Wirkungsziel 4: Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie des formlosen, kostenlosen und einfachen Zugangs zur Volksanwaltschaft. Maßnahmen Möglichkeit persönlicher Vorsprachen ohne Voranmeldung im barrierefrei zugänglichen Infocenter der Volksanwaltschaft Möglichkeit zur Einbringung von Beschwerden schriftlich per Post, Fax, E-Mail mittels online Beschwerdeformular oder durch persönliche Abgabe Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen Forcierung des direkten Kontaktes, insbesonders mit jungen Bürgerinnen und Bürgern z.B. durch Vorträge/Führungen für Schülerinnen und Schüler sowie weiteren Besuchergruppen. Ausführliche Diskussion und positive Kenntnisnahme der Tätigkeitsberichte der Volksanwaltschaft im Nationalrat und Bundesrat und in deren Ausschüssen und Unterausschüssen 20 / 21
BD | Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Indikatoren Anzahl der persönlichen und/oder telefonischen Kontakte durch den eigens eingerichteten Auskunftsdienst der Kennzahl 05.4.1 Volksanwaltschaft Anzahl der Kontakte, die durch den 5 Tage in der Woche den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden Berechnungsmethode Auskunftsdienst betreut werden. Datenquelle Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 8.000 8.050 7.650 7.700 7.700 7.800 Istzustand 7.506 7.601 8.089 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand über Zielzustand Die Anzahl der Kontakte stellen lediglich jene persönlichen und/oder telefonischen Kontakte dar, die durch den Auskunftsdienst wahrgenommen werden. Der Auskunftsdienst wurde 2020 8.089-mal persönlich oder telefonisch kontaktiert. Dazu kommen noch 828 weitere telefonische Kontakte, die sich mit ihren Anliegen zum Heimopferrentengesetz an die Volksanwaltschaft wandten. Viele Menschen suchten bei der Volksanwaltschaft Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung völlig neuer Probleme. Über 1.200 Menschen haben sich mit sehr unterschiedlichen Anliegen, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, an die Volksanwaltschaft gewandt. Kennzahl 05.4.2 Anzahl der Verfahren im Büro der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Berechnungsmethode Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen. Erfasst wird die Anzahl der bei der Rentenkommission eingelangten Anträge. Datenquelle Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand - 500 500 500 450 400 Istzustand 522 550 382 Zielerreichung - unter Zielzustand über Zielzustand 2020 langten insgesamt 382 Anträge auf Heimopferrente bei der Volksanwaltschaft ein. Die Rentenkommission befasste sich im Jahr 2020 mit insgesamt 297 Anträgen. In 279 Fällen beschloss das Kollegium der Volksanwaltschaft nach sorgfältiger Prüfung durch die Rentenkommission eine positive und in 18 Fällen eine negative Empfehlung. Im Jahr 2020 wurden 261 Aufträge zu Clearinggesprächen vergeben, 217 Clearingberichte stellten die Clearingexpertinnen und -experten im Jahr 2020 fertig. 21 / 21
Sie können auch lesen