Krisenmanagement Fussballclub Weesen - vom 04.07.2020 Version 1.0 - FC Weesen

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Krisenmanagement Fussballclub Weesen - vom 04.07.2020 Version 1.0 - FC Weesen
Krisenmanagement
Fussballclub Weesen

       vom 04.07.2020
         Version 1.0
1. Sinn & Zweck

Das Krisenmanagement regelt das Verhalten und die Informationspolitik bei aussergewöhnlichen Ereig-
nissen innerhalb des Vereins FC Weesen. Es gewährleistet zudem, dass sich die Beteiligten in ausser-
gewöhnlichen Situationen korrekt verhalten und dass die Informationen geplant und koordiniert erfolgen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass offen und transparent kommuniziert wird.
Des Weiteren wurden folgende Ziele einer Krisenintervention definiert:
  •   Gewährleistung der notwendigen Unterstützung von Opfern und Betroffenen
  •   Schadenbegrenzung und Risikoverminderung
  •   Erstellen eines Informationskonzeptes

2. Definition von Ereignissen

Ereignisse werden dem Schweregrad entsprechend in drei Deeskalationsstufen eingeteilt. Die Einschät-
zung einer Situation und die Einstufung des aussergewöhnlichen Ereignisses in die entsprechende De-
eskalationsstufe obliegen derjenigen Person, die mit dem konkreten Fall konfrontiert ist, sowie der zu-
ständigen Bereichsleitung. Diese wird bei Unsicherheit umgehend in den Fall miteinbezogen. Die Be-
reichsleitung beurteilt die Lage als unbeteiligte Person. Der Krisenstab wird bei aussergewöhnlichen Er-
eignissen der Stufe 3 in jedem Fall einberufen.

3. Deeskalationsstufen                                                                    Checkliste 1

Die drei Deeskalationsstufen wurden wie folgt definiert und haben nachfolgende Massnahmen zur Folge:

Stufe 1

Ereignis:                Streiterei, Unstimmigkeit, Beschimpfung, Ausgrenzung, üble Nachrede, etc.

Massnahme:               Leiter/in führt Gespräche mit Beteiligten und versucht zu schlichten

Zuständigkeit:           Leiter/in, falls nötig unter Einbezug der Bereichsleitung

Stufe 2

Ereignis:                Bedrohungssituation, rufschädigendes Verhalten, Mobbing, Erpressung,
                         körperliche Gewalt, Sachbeschädigung, Diebstahl, etc.

Massnahme:               Leiter/in und Bereichsleitung führen Gespräche mit Beteiligten und
                         versuchen Sachverhalt zu klären; falls nötig werden die Eltern/Angehörige
                         informiert und eine Vertrauensperson/Fachstelle miteinbezogen

Zuständigkeit:           Bereichsleitung, falls nötig unter Einbezug einer Vertrauensperson/Fachstelle

Stufe 3

Ereignis:                Mehrfachkonflikt (Stufe 2), grobe Körperverletzung, sexueller Übergriff,
                         schwerer Unfall, Drogendelikt, Katastrophenfall, Amoklauf, Suizid, Todesfall

Massnahme:               Erste Hilfe leisten, Notfallorganisation aufbieten, Krisenstab einberufen und
                         Eltern/Angehörige informieren
Krisenstab ist einziger Kommunikationskanal nach innen und aussen!

Zuständigkeit:                Krisenstab unter Einbezug und in Absprache mit den Notfallorganisationen

4. Interventionsschema                                                                                     Checkliste 2

                                                       Konflikt / Ereignis

 Stufe 1

                                                          Kann der/die
                                                         Trainer/in den                  Ja     Trainer/in löst den Konflikt
                                                         Konflikt alleine                       selbst, leistet Erste Hilfe
                                                             lösen?                             und informiert die Bereichs-
                                                                                                leitung

                                                                  Nein
 Stufe 2
                     Trainer/in meldet Vorfall nach folgendem Schema an Bereichsleitung (1. Mannschaft
                     und 2. Mannsfchaft: Sportchef, Junioren: Juniorenobmann) und steht diesen helfend
                     zur Seite:
                     •    Wer ist betroffen? Name der Betroffenen und wichtigsten Mitbeteiligten
                     •    Was ist passiert? Ereignisart (Unfall, Delikt, Elementarereignis)
                     •    Wo ist es passiert? Ort des Geschehens, Art des Anlasses, Abteilung
                     •    Wann ist es passiert? Genauer Zeitpunkt
                     •    Wie viele sind betroffen? Anzahl der Beteiligten und Opfer, Sachschaden, etc.
                     •    Welche Massnahmen wurden bereits ergriffen?

                                                                                               Bereichsleitung löst den
                                                           Wie schätzt                         Konflikt unter Einbezug
                                 mittelschwer             die Bereichs-             einfach    des/der Trainer/in und infor-
                                                           leitung den
                                                                                               miert Vorstand und falls nö-
                                                             Fall ein?
                                                                                               tig Eltern/Angehörige

                 Hilfe durch Vertrau-                              schwer
                                                         Nein
                   ensperson oder
                 Fachstelle möglich?

                         Ja

    Bereichsleitung löst den Konflikt unter Einbe-
    zug einer Vertrauensperson oder Fachstelle
    und informiert Vorstand und falls nötig Eltern/
    Angehörige

   Stufe 3                                      Bereichsleitung meldet Vorfall an
                                                Krisenstab und steht diesem hel-
                                                         fend zur Seite
Der Krisenstab übernimmt den Fall unter Einbezug und in Absprache mit den Notfallorganisationen:
                                     Ambulanz Telefon 144 Polizei Telefon 117
                                 REGA Telefon 1414            Feuerwehr Telefon 118
                                               Tox. Institut Telefon 145

5. Zusammensetzung, Leitung und Aufgaben Krisenstab

Bei einer Krise, welche den Verein FC Weesen betrifft, setzt sich der Krisenstab aus folgenden Perso-
nen zusammen:

 Krise betrifft Junioren                                    Krise betrifft Aktive
 • Präsident (Leitung)                                      • Präsident (Leitung)
 • Juniorenobmann                                           • Sportchef
 • Ressortverantwortliche/r Kommunikation                   • Ressortverantwortliche/r Kommunikation

Bei grossen Ereignissen kann der Krisenstab mit weiteren Mitgliedern aus dem Vereinsvorstand vom FC
Weesen ergänzt werden.

Der Krisenstab bewältigt Krisensituationen u.a. durch:
  •   eine Analyse der Ausgangssituation
  •   die Zuteilung der Funktionen im Krisenstab
  •   das Führen eines Ablauf-/Zeitprotokolls
  •   eine Mitteilung an Vorstand, Funktionäre und Trainerpersonen
  •   eine schriftliche Orientierung der Eltern von betroffenen Kindern eines Angebots/Veranstaltung
  •   die Festlegung der Zeitgefässe für die Verarbeitung der Krise
  •   die Information der Medien

6. Ablaufschema Krisenstab                                                                           Checkliste 3

Der Krisenstab geht bei der Bewältigung von Konflikten / Ereignissen der Stufe 3 wie folgt vor:
  1. Grobe Lagebeurteilung, Sofortmassnahmen beschliessen, umsetzen und kommunizieren
  2. Krisenstab ergänzen und wenn nötig externe Hilfe beiziehen (z.B. Polizei, Fachstelle, usw.)
  3. Lage detailliert beurteilen
     - Was ist geschehen? Überprüfung der Quellen (falls unklar)
     - Taxierung der Informationen (gesichert, ungesichert, zu berichtigen)
     - Beurteilung der Situation von Betroffenen, Opfern & weiteren Einflüssen
     - Müssen Betroffene oder Helfer besonders betreut werden?
  4. Entschlüsse und Massnahmen/Aufträge
     - Protokollierung
     - Wer macht was, bis wann?
     - Festlegung eines Kommunikationsplanes und der Sprachregelungen
  5. Überwachung der Massnahmen/Aufträge
  6. Abschluss der Krisensituation durch Schlussbericht mit „Manöverkritik“            Checkliste 4
7. Hilfsmittel                                                                          Hilfsmittel 1

Für alle Anlässe, Weekends und Lager müssen entsprechende Dispositionen für allfällige Notfälle ge-
troffen werden. Als Vorbereitung kommt jeweils ein Notfallblatt für Leitungspersonen zum Einsatz. Die-
ses ist vorgängig auszufüllen und bei der jeweiligen Bereichsleitung vor Beginn zu hinterlegen.

8. Informationspolitik

Die offizielle Information im Namen des FC Weesens erfolgt ausschliesslich durch die Leitung des Krisen-
stabes oder durch von ihm bestimmte Personen. Anderen Personen (Vorstandsmitglieder, Funktionäre,
Trainer, etc.) sind entsprechende Mitteilungen nicht erlaubt. Anfragen, insbesondere seitens der Medien,
dürfen nicht beantwortet werden. Sie sind zwingend an die Leitung des Krisenstabes weiterzuleiten.

In Absprache mit dem/der Kommunikationsverantwortlichen wird ein Kommunikationsplan festgelegt, der
das Informationswesen und die Sprachregelung klärt. Die private Mitteilung durch Betroffene unterliegt
der Meinungsäusserungsfreiheit und kann nicht untersagt werden. Sie ist aber als solche zu deklarieren.
Es wird insbesondere bei Vorfällen mit Medienimplikation empfohlen, davon Abstand zu nehmen. In jedem
Fall gilt es aber die Schweigepflicht zu beachten.

9. Inkrafttreten

Dieses Dokument tritt mit Genehmigung durch den Vorstand am 13. Juli 2020 in Kraft.

Allfällig weitere Regelungen und Richtlinien, die diesem Reglement widersprechen, sind ab diesem Datum
ebenfalls nicht mehr gültig.
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