Krisenmanagement Fussballclub Weesen - vom 04.07.2020 Version 1.0 - FC Weesen
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1. Sinn & Zweck Das Krisenmanagement regelt das Verhalten und die Informationspolitik bei aussergewöhnlichen Ereig- nissen innerhalb des Vereins FC Weesen. Es gewährleistet zudem, dass sich die Beteiligten in ausser- gewöhnlichen Situationen korrekt verhalten und dass die Informationen geplant und koordiniert erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass offen und transparent kommuniziert wird. Des Weiteren wurden folgende Ziele einer Krisenintervention definiert: • Gewährleistung der notwendigen Unterstützung von Opfern und Betroffenen • Schadenbegrenzung und Risikoverminderung • Erstellen eines Informationskonzeptes 2. Definition von Ereignissen Ereignisse werden dem Schweregrad entsprechend in drei Deeskalationsstufen eingeteilt. Die Einschät- zung einer Situation und die Einstufung des aussergewöhnlichen Ereignisses in die entsprechende De- eskalationsstufe obliegen derjenigen Person, die mit dem konkreten Fall konfrontiert ist, sowie der zu- ständigen Bereichsleitung. Diese wird bei Unsicherheit umgehend in den Fall miteinbezogen. Die Be- reichsleitung beurteilt die Lage als unbeteiligte Person. Der Krisenstab wird bei aussergewöhnlichen Er- eignissen der Stufe 3 in jedem Fall einberufen. 3. Deeskalationsstufen Checkliste 1 Die drei Deeskalationsstufen wurden wie folgt definiert und haben nachfolgende Massnahmen zur Folge: Stufe 1 Ereignis: Streiterei, Unstimmigkeit, Beschimpfung, Ausgrenzung, üble Nachrede, etc. Massnahme: Leiter/in führt Gespräche mit Beteiligten und versucht zu schlichten Zuständigkeit: Leiter/in, falls nötig unter Einbezug der Bereichsleitung Stufe 2 Ereignis: Bedrohungssituation, rufschädigendes Verhalten, Mobbing, Erpressung, körperliche Gewalt, Sachbeschädigung, Diebstahl, etc. Massnahme: Leiter/in und Bereichsleitung führen Gespräche mit Beteiligten und versuchen Sachverhalt zu klären; falls nötig werden die Eltern/Angehörige informiert und eine Vertrauensperson/Fachstelle miteinbezogen Zuständigkeit: Bereichsleitung, falls nötig unter Einbezug einer Vertrauensperson/Fachstelle Stufe 3 Ereignis: Mehrfachkonflikt (Stufe 2), grobe Körperverletzung, sexueller Übergriff, schwerer Unfall, Drogendelikt, Katastrophenfall, Amoklauf, Suizid, Todesfall Massnahme: Erste Hilfe leisten, Notfallorganisation aufbieten, Krisenstab einberufen und Eltern/Angehörige informieren
Krisenstab ist einziger Kommunikationskanal nach innen und aussen! Zuständigkeit: Krisenstab unter Einbezug und in Absprache mit den Notfallorganisationen 4. Interventionsschema Checkliste 2 Konflikt / Ereignis Stufe 1 Kann der/die Trainer/in den Ja Trainer/in löst den Konflikt Konflikt alleine selbst, leistet Erste Hilfe lösen? und informiert die Bereichs- leitung Nein Stufe 2 Trainer/in meldet Vorfall nach folgendem Schema an Bereichsleitung (1. Mannschaft und 2. Mannsfchaft: Sportchef, Junioren: Juniorenobmann) und steht diesen helfend zur Seite: • Wer ist betroffen? Name der Betroffenen und wichtigsten Mitbeteiligten • Was ist passiert? Ereignisart (Unfall, Delikt, Elementarereignis) • Wo ist es passiert? Ort des Geschehens, Art des Anlasses, Abteilung • Wann ist es passiert? Genauer Zeitpunkt • Wie viele sind betroffen? Anzahl der Beteiligten und Opfer, Sachschaden, etc. • Welche Massnahmen wurden bereits ergriffen? Bereichsleitung löst den Wie schätzt Konflikt unter Einbezug mittelschwer die Bereichs- einfach des/der Trainer/in und infor- leitung den miert Vorstand und falls nö- Fall ein? tig Eltern/Angehörige Hilfe durch Vertrau- schwer Nein ensperson oder Fachstelle möglich? Ja Bereichsleitung löst den Konflikt unter Einbe- zug einer Vertrauensperson oder Fachstelle und informiert Vorstand und falls nötig Eltern/ Angehörige Stufe 3 Bereichsleitung meldet Vorfall an Krisenstab und steht diesem hel- fend zur Seite
Der Krisenstab übernimmt den Fall unter Einbezug und in Absprache mit den Notfallorganisationen: Ambulanz Telefon 144 Polizei Telefon 117 REGA Telefon 1414 Feuerwehr Telefon 118 Tox. Institut Telefon 145 5. Zusammensetzung, Leitung und Aufgaben Krisenstab Bei einer Krise, welche den Verein FC Weesen betrifft, setzt sich der Krisenstab aus folgenden Perso- nen zusammen: Krise betrifft Junioren Krise betrifft Aktive • Präsident (Leitung) • Präsident (Leitung) • Juniorenobmann • Sportchef • Ressortverantwortliche/r Kommunikation • Ressortverantwortliche/r Kommunikation Bei grossen Ereignissen kann der Krisenstab mit weiteren Mitgliedern aus dem Vereinsvorstand vom FC Weesen ergänzt werden. Der Krisenstab bewältigt Krisensituationen u.a. durch: • eine Analyse der Ausgangssituation • die Zuteilung der Funktionen im Krisenstab • das Führen eines Ablauf-/Zeitprotokolls • eine Mitteilung an Vorstand, Funktionäre und Trainerpersonen • eine schriftliche Orientierung der Eltern von betroffenen Kindern eines Angebots/Veranstaltung • die Festlegung der Zeitgefässe für die Verarbeitung der Krise • die Information der Medien 6. Ablaufschema Krisenstab Checkliste 3 Der Krisenstab geht bei der Bewältigung von Konflikten / Ereignissen der Stufe 3 wie folgt vor: 1. Grobe Lagebeurteilung, Sofortmassnahmen beschliessen, umsetzen und kommunizieren 2. Krisenstab ergänzen und wenn nötig externe Hilfe beiziehen (z.B. Polizei, Fachstelle, usw.) 3. Lage detailliert beurteilen - Was ist geschehen? Überprüfung der Quellen (falls unklar) - Taxierung der Informationen (gesichert, ungesichert, zu berichtigen) - Beurteilung der Situation von Betroffenen, Opfern & weiteren Einflüssen - Müssen Betroffene oder Helfer besonders betreut werden? 4. Entschlüsse und Massnahmen/Aufträge - Protokollierung - Wer macht was, bis wann? - Festlegung eines Kommunikationsplanes und der Sprachregelungen 5. Überwachung der Massnahmen/Aufträge 6. Abschluss der Krisensituation durch Schlussbericht mit „Manöverkritik“ Checkliste 4
7. Hilfsmittel Hilfsmittel 1 Für alle Anlässe, Weekends und Lager müssen entsprechende Dispositionen für allfällige Notfälle ge- troffen werden. Als Vorbereitung kommt jeweils ein Notfallblatt für Leitungspersonen zum Einsatz. Die- ses ist vorgängig auszufüllen und bei der jeweiligen Bereichsleitung vor Beginn zu hinterlegen. 8. Informationspolitik Die offizielle Information im Namen des FC Weesens erfolgt ausschliesslich durch die Leitung des Krisen- stabes oder durch von ihm bestimmte Personen. Anderen Personen (Vorstandsmitglieder, Funktionäre, Trainer, etc.) sind entsprechende Mitteilungen nicht erlaubt. Anfragen, insbesondere seitens der Medien, dürfen nicht beantwortet werden. Sie sind zwingend an die Leitung des Krisenstabes weiterzuleiten. In Absprache mit dem/der Kommunikationsverantwortlichen wird ein Kommunikationsplan festgelegt, der das Informationswesen und die Sprachregelung klärt. Die private Mitteilung durch Betroffene unterliegt der Meinungsäusserungsfreiheit und kann nicht untersagt werden. Sie ist aber als solche zu deklarieren. Es wird insbesondere bei Vorfällen mit Medienimplikation empfohlen, davon Abstand zu nehmen. In jedem Fall gilt es aber die Schweigepflicht zu beachten. 9. Inkrafttreten Dieses Dokument tritt mit Genehmigung durch den Vorstand am 13. Juli 2020 in Kraft. Allfällig weitere Regelungen und Richtlinien, die diesem Reglement widersprechen, sind ab diesem Datum ebenfalls nicht mehr gültig.
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