Pflege- und Altersheim Villa Alma Bei uns steht der Mensch im Vordergrund
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Pflege- und Altersheim Villa Alma Bei uns steht der Mensch im Vordergrund Sie wollen bis ins höhere Lebensalter unabhängig bleiben und trotzdem nicht auf eine sichere und persönliche Umgebung verzichten? Dann ist die wunderschöne und direkt am See in Männedorf gelegene Villa Alma womöglich die richtige Adresse für Sie. Hotelleistungen Die folgenden Leistungen sind in unseren Taxen mit inbegriffen: ¡ Zimmermiete und drei Mahlzeiten, einschliesslich Nachmittagskaffee/-Tee und Gebäck ¡ Mahlzeiten Zimmerservice ¡ Benutzung aller Gemeinschaftsräume ¡ Wöchentliche Zimmerreinigung ¡ Bad- und Duschebenutzung ¡ Radio- und Fernsehzimmer ¡ Telefon- und Schwesternruf in allen Zimmern ¡ Radio, Telefon- und Fernsehanschluss in allen Zimmern ¡ Heizung und Einzelraumtemperaturregelung ¡ Strom und Wasser ¡ Wäschebesorgung, einschliesslich Leibwäsche und kleinere Flickarbeiten ¡ Bewegungstherapien und Freizeitbeschäftigungen ¡ Veranstaltungen im Hause Pflegeleistungen Diese Leistungen sind nicht mit inbegriffen und werden gegen Aufpreis angeboten: ¡ Ärztliche Behandlung (freie Arztwahl) und Medikamente, medizinische und therapeutische Massnahmen ¡ Physiotherapie, Klassische Ganzkörpermassage, Rückenmassage, Lymphdrainage (im Hause) ¡ Schon- und Diabetes-Diät auf ärztliche Verordnung ¡ Der Zuschlag für den Pflegeaufwand basiert auf dem von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vorgeschriebenen und von den Krankenkassen anerkannten System BESA (Bewohnerlnnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) Zusatzleistungen ¡ Anschaffungen von Pflege-, Toiletten- und anderen persönlichen Artikeln sowie Mehrverbrauch für Wäsche und chemische Reinigung ¡ Coiffeur, Kosmetik, Manicure und Pedicure (im Hause) ¡ Telefon-Taxen sowie Radio/TV Konzessionen werden den Pensionären direkt verrechnet ¡ Spezialservice für Ausfahrten, inklusive Bootsfahrten mit persönlicher Begleitung zu Kino-, Konzert- und Theaterbesuchen.
Pflegegesetz Am 27. September 2010 hat der Kantonsrat ein neues Pflegegesetz beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. 1. 2011 in Kraft und bezweckt die Sicherstellung der Versorgung mit Pflegeleistungen sowie Leistungen der Akut- und Übergangspflege in Pflegeheimen und durch spitalexterne Krankenpflege (Spitex). Das Gesetz regelt die Zuständigkeit (Gemeinden), den Umfang des Angebotes sowie die Finanzierung. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat in ihren Ausführungsbestimmungen die Aufteilung der Pflegekosten wie folgt festgelegt: ¡ Leistungsbezüger (BewohnerIn) ¡ Krankenkassen ¡ Gemeinden und Kanton Zur Ermittlung des Pflegebedarfs sind die Bedarfsermittlungssysteme BESA und RAI/RUG in den kalibrierten Versionen zu verwenden. Zugelassen sind gemäss Regierungsratsbeschluss vom 15. August 2012 weiterhin BESA LK2005 (kalibrierte Version mit 3.00 Minuten pro Punkt), BESA LK2010 (kalibrierte Version mit Minutenresultat um 8.45 % reduziert), RAI/RUG CH-Index (kalibrierte Version mit Minutenresultat um 9.00 % erhöht). Die Beiträge der Krankenversicherungen für Pflegedienstleistungen bleiben einstweilen gleich hoch wie im Jahr 2014 (CHF 9.00 pro Stufe). Detaillierte Pflege- und Betreuungstaxen 2015 BESA Pflege- Normpflegekosten Pflegeanteil Betreuungsanteil Anteil Anteil Stufe: Minuten Kanton Zürich BewohnerIn BewohnerIn Krankenkasse Steuergemeinde Stufe 1 1 – 20 Fr. 14.30 Fr. 5.30 Fr. 15.00 Fr. 9.00 Stufe 2 21 – 40 Fr. 41.55 Fr. 21.60 Fr. 20.00 Fr. 18.00 Fr. 1.95 Stufe 3 41 – 60 Fr. 68.75 Fr. 21.60 Fr. 30.00 Fr. 27.00 Fr. 20.15 Stufe 4 61 – 80 Fr. 96.00 Fr. 21.60 Fr. 40.00 Fr. 36.00 Fr. 38.40 Stufe 5 81 – 100 Fr. 123.25 Fr. 21.60 Fr. 50.00 Fr. 45.00 Fr. 56.65 Stufe 6 101 – 120 Fr. 150.45 Fr. 21.60 Fr. 60.00 Fr. 54.00 Fr. 74.85 Stufe 7 121 – 140 Fr. 177.70 Fr. 21.60 Fr. 60.00 Fr. 63.00 Fr. 93.10 Stufe 8 141 – 160 Fr. 204.95 Fr. 21.60 Fr. 60.00 Fr. 72.00 Fr. 111.35 Stufe 9 161 – 180 Fr. 232.15 Fr. 21.60 Fr. 60.00 Fr. 81.00 Fr. 129.55 Stufe 10 181 – 200 Fr. 259.40 Fr. 21.60 Fr. 60.00 Fr. 90.00 Fr. 147.80 Stufe 11 201 – 220 Fr. 286.65 Fr. 21.60 Fr. 70.00 Fr. 99.00 Fr. 166.05 Stufe 12 221 + Fr. 313.85 Fr. 21.60 Fr. 70.00 Fr. 108.00 Fr. 184.25 Nehmen Sie sich Zeit und entscheiden Sie ohne Druck, wie Sie im Alter wohnen wollen. Wir laden Sie herzlich ein, uns in der Villa Alma zu besuchen, damit Sie sich einen persönlichen Eindruck verschaffen können. Zögern Sie nicht, selbst wenn Sie sich eigentlich noch „zu jung“ fühlen. Die Entscheidung für das gewünschte Ideal betreffen Leben und Wohnen im Alter sollte ohne Druck und in Ruhe reifen können. Selbstverständlich stehen wir auch für einen individuellen Termin zur Verfügung. Bitte planen Sie rund eine Stunde für Hausführung und ausführliche Beratung ein. Wir freuen uns auf Sie Wolfgang von Muralt Villa Alma
TAXORDNUNG GÜLTIG AB 1. JANUAR 2007 Die Pensionsmietpreise (Grundtaxen) richten sich pro Person und Tag, nach Grösse, Lage und Komfort der Zimmer. Erdgeschoss Nr. 1 Einer- oder Zweier-Eckzimmer Einerbelegung Fr. 190.- Zweierbelegung Fr. 140.- Mit eigenem Nr. 2 Einer-Erkerzimmer mit Terrasse Fr. 230.- Badezimmer Obergeschoss Nr. 3 Einerzimmer mit Balkon Fr. 130.- Nr. 4 Einerzimmer Fr. 150.- Nr. 5 Einer- oder Zweier-Herrschafts- Zimmer mit Ankleideraum, römischem Bad Einerbelegung Fr. 350.- und Balkonterrasse Zweierbelegung Fr. 240.- Mit eigenem Nr. 6 Einerzimmer Fr. 210.- Badezimmer Mit eigenem Nr. 7 Einer-Erkerzimmer Fr. 250.- Badezimmer Nr. 8 Einer-Eckzimmer mit Balkon Fr. 210.- Dachgeschoss Nr. 9 Einerzimmer Fr. 150.- Nr. 10 Einer- Ferien- oder Gästezimmer mit Balkon Fr. 230.- Nr. 11 Einer- Turmzimmer Fr. 240.- Nr. 12 Einerzimmer Fr. 150.- N Erdgeschoss Obergeschoss Dachgeschoss
Privates Alters- und Pflegeheim Seestrasse 80 CH-8708 Männedorf Telefon 044 920 39 93 info@villaalma.ch www.villaalma.ch Anmeldung zur Aufnahme ¡ Personalien: Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Heimatort: AHV-Nr.: Wohnort: Strasse: Zivilstand: Konfession: Meldebestätigung: Gemeinde, Datum (Schriftenempfangsschein) ¡ Nächste Angehörige oder Verwandte, Adressen und Telefonnummern: ¡ Finanzierung: Wer regelt und garantiert die Finanzierung? ¡ Versicherungen: Krankenkasse: Unfall: Hausarzt: Spitalarzt: Der/Die Unterzeichnete entbindet den Hausarzt von der ärztlichen Geheimhaltungspflicht für das Ausfüllen des Arzt- berichtes und allfälliger medizinischer Auskünfte gegenüber der Heimleitung. Datum, Unterschrift:
Privates Alters- und Pflegeheim Seestrasse 80 CH-8708 Männedorf Telefon 044 920 39 93 info@villaalma.ch www.villaalma.ch Arztbericht Vorname, Name: Geburtsdatum: Adresse: Diagnose: ¡ Pflegebedürftigkeit: Geistiger Zustand Körperlicher Zustand £ orientiert £ Bewegungsbehinderung £ verwirrt, desorientiert £ braucht Gehhilfe £ zeitlich £ braucht Rollstuhl £ örtlich £ braucht Hilfe für Körperpflege £ mit ruhigem Verhalten £ braucht Hilfe beim An- und Aus £ mit unruhigem Verhalten kleiden £ mit lautem Verhalten £ braucht Hilfe beim Essen £ mit Gefahr des Weglaufens £ Hörbehinderung £ mit Störungen des £ Sehbehinderung Schlaf-Wach-Rythmus £ Sprachbehinderung £ Urininkontinenz Kann der Patient seine Bedürfnisse £ Dauerkatheterträger zuverlässig selber äussern? £ Stuhlinkontinenz £ ja £ Dekubitus £ nein £ Anus Praeter £ chronisch starke Schmerzen Seit wann besteht die Hilflosigkeit schweren Grades? Besondere Therapien: Diät: Datum: Stempel und Unterschrift des Arztes:
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