Landkreis Wittenberg - Teilplan I.2 13 SGB VIII - Schulsozialarbeit im Landkreis
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Landkreis Wittenberg Teilplan I.2 § 13 SGB VIII – Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg (Förderzeitraum 2018 – 2020)
Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form Redaktionelle Anmerkung: In Übereinstimmung mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen, zu welchen insbesondere das Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe - sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) zählen, ist im Folgenden für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Struktureinheit teilweise die Bezeichnung „Jugendamt“ zu finden. Bei den bildlichen Darstellungen handelt es sich überwiegend um Fotomaterial des Landkreises Wittenberg. Dort, wo das nicht der Fall ist, liegen von den entsprechenden Personen bzw. deren gesetzlichen Vertretern Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung vor. Impressum Teilplan I.2 - § 13 SGB VIII – Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg (Förderzeitraum 2018 – 2020) Bearbeitungsstand: 19.04.2017 Herausgeber: Landkreis Wittenberg Der Landrat Breitscheidstr. 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg Redaktion: Landkreis Wittenberg, Fachdienst Jugend und Schule Jugendamt (Verwaltung und Jugendhilfeausschuss) Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg Cornelia Rohrbeck, Leiterin Stabsstelle Planung, Tel.: 03491 479-431 Peter Hänel, Sachbearbeiter Jugendhilfeplanung, Tel.: 03491 479-441 E-Mail: cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de peter.haenel@landkreis-wittenberg.de Copyright: Alle Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere auch das Recht der Einspeicherung in Datenbanken, liegen beim Herausgeber und bedürfen dessen ausdrücklicher Einwilligung. 2
1 Planungsauftrag 4 2 Rechtliche Grundlagen 4 3 Planungskonzeption 4 4 Planungsziel 5 5 Inhaltliche Schwerpunkte der Schulsozialarbeit 6 5.1 Aufgaben und Ziele der Schulsozialarbeit 6 5.2 Wirkung der Schulsozialarbeit 6 5.3 Bedeutung der Schulsozialarbeit 8 5.4 Fazit 8 6 Bestandsfeststellung 9 6.1 Zielgruppe 9 6.2 Schulstruktur des Landkreises Wittenberg im Schuljahr 2016/2017 9 6.3 Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg 9 6.3.1 Schulsozialarbeit über das ESF-Programm "Schulerfolg sichern" 9 6.3.2 Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes 10 6.3.3 Schulen ohne Schulsozialarbeit 11 6.3.4 Versorgungsgrad an Schulsozialarbeit 11 6.3.5 Kooperierende Projektträger 11 6.4 Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ 12 7 Bedarfsermittlung 12 7.1 Prognosen zur Entwicklung der Zielgruppe 12 7.1.1 Quantitative Entwicklung der Zielgruppe 12 7.1.2 Qualitative Entwicklung der Zielgruppe 12 7.2 Schulstruktur des Landkreises Wittenberg für den Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2019/2020 13 7.3 Methode zur Bedarfsermittlung von Schulsozialarbeit 13 7.4 Schulbezogene Bedarfsermittlung an Schulsozialarbeit 13 7.4.1 Ermittlung des Grundbedarfes 13 7.4.2 Ermittlung des Zusatzbedarfes 14 7.4.3 Ermittlung des Sonderbedarfes 16 7.4.4 Ermittlung des Gesamtbedarfes 16 7.5 Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ 16 7.5.1 Historie der Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis Wittenberg 16 7.5.2 Aufgaben und Ziele der Netzwerkstelle 17 7.5.3 Wirkung der Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis Wittenberg 17 8 Finanzierung 18 8.1 Produkthaushalt 19 8.2 Gesamtaufwendungen für die Schulsozialarbeit 19 8.3 Kostenerstattungen zur Schulsozialarbeit 19 8.4 Aufwendungen für die Schulsozialarbeit für den Landkreis Wittenberg 19 9 Handlungsempfehlungen 20 Anlage I – Übersicht zu den Projekten 21 Anlage II – Kartenübersichten 22 Anlage III – Grundbedarf an Schulsozialarbeit 36 Anlage IV – Zusatzbedarf an Schulsozialarbeit 38 Anlage V – Gesamtbedarf an Schulsozialarbeit 41 3
1 Planungsauftrag Die allgemeine Planungsverpflichtung ergibt sich aus § 80 SGB VIII. Da Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII als Leistung der Jugendhilfe gilt, sind entsprechende Planungsaktivitäten erforderlich. Die gesetzliche Planungsverpflichtung stellt auf einen mittelfristigen Zeitraum ab. In Übereinstimmung mit dem Auslaufen des aktuellen ESF – Programmes zum Jahr 2020 wird der Planungszeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum genannten Endtermin festgelegt. Mittels Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Wittenberg erging ein konkreter Auftrag zur Fortführung der Projekte der Schulsozialarbeit an den Grundschulen und der Projekte der Jugendsozialarbeit im Landkreis Wittenberg auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung bis zum Jahr 2020. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Wittenberg bringt beim Kreistag einen Antrag auf einen Grundsatzbeschluss zur Fortführung und Verstetigung einer flächendeckenden Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg ein. 2 Rechtliche Grundlagen §§ 13, 79, 80 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022) in der zur Zeit geltenden Fassung Die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Thematik erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF- Programm „Schulerfolg sichern“. Im Weiteren gibt es Berührungspunkte zu schulspezifischen Rechtsnomen, zu welchen u. a. das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gehört. 3 Planungskonzeption Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg basiert aktuell auf zwei unterschiedlichen Programmen. - ESF-Programm "Schulerfolg sichern" (Beschluss des Jugendhilfeausschusses V/14- 05/2014 vom 8.12.2014) und - Bundesprogramm „Bildung und Teilhabe“ (von August 2012 bis 31.12.2017). Die Steuerungsgruppe zur Schulsozialarbeit des Landkreises Wittenberg traf im Rahmen zweier Veranstaltungen am 1. Dezember 2016 und am 26. Januar 2017 grundsätzliche strategische Entscheidungen, um Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte, nachhaltige und flächendeckende Schulsozialarbeit zu schaffen und durch geeignete Maßnahmen zu untersetzen. Neben den betreffenden Schulen und den freien Trägern sollen auch die kreisangehörigen Städte in den Beteiligungsprozess einbezogen werden. Da es sich bei der Jugendhilfeplanung um eine hervorgehobene Angelegenheit handelt, mit der sich der Jugendhilfeausschuss befasst (§ 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII), war der Unterausschuss Jugendhilfeplanung einzubeziehen. Projekte der Jugendsozialarbeit außerhalb der Schulsozialarbeit, die über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes finanziert werden, finden in der vorliegenden Planung keine Berücksichtigung. Eine bedarfsbezogene Prüfung hierfür erfolgt im Rahmen der Bedarfsplanung 2018 für den Bereich der Jugendarbeit. 4
Die zeitliche Abfolge der bisherigen und zukünftigen Programme zur Schulsozialarbeit bzw. sonstigen Jugendsozialarbeit ist als Anlage I dargestellt. 4 Planungsziel Die Planungsziele wurden im Rahmen der beiden o. g. Veranstaltungen der Steuerungsgruppe zur Schulsozialarbeit definiert: 1. Nach Abschluss der ESF-Förderperiode steht im Landkreis Wittenberg ein sicher finanziertes und bedarfsgerechtes Angebot der Schulsozialarbeit für alle Schulformen bereit. 2. Für die am 31.12.2017 auslaufende Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird die Fortführung und Finanzierung lückenlos gewährleistet. 3. Die Schulsozialarbeit ist ein fest integrierter Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaft. 5
5 Inhaltliche Schwerpunkte der Schulsozialarbeit 5.1 Aufgaben und Ziele der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit beinhaltet sowohl intervenierende als auch präventive Aufgaben. Dazu gehören insbesondere: - Intervention und Beratung in akuten schulischen Krisensituationen, - Beratung von jungen Menschen insbesondere in schwierigen Lebenslagen, - Förderung des sozialen Lernens, - Partizipation und Konfliktbewältigung, - Umgang mit Schulverweigerung und Sicherung von Schulerfolg, - Gestaltung des Übergangs von der Grundschule über die weiterführenden Schulen in den Beruf, - Vermittlung von Bildungsangeboten und Freizeitgelegenheiten, - Zusammenarbeit mit Elternhäusern, - Unterstützung und Begleitung der Schule bei der Schul- und Schulprogrammentwicklung, - Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulleitungen und regionalen Akteuren, - Netzwerkarbeit. (Quelle: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ RdErl. des MK vom 15.12.2014 – 24-51967) 5.2 Wirkung der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit erreicht - Schüler (Einzelne, Gruppen, Klassen), - Eltern und Bezugspersonen, - Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen, - Mitarbeiter der Jugendhilfe, - Behörden und Fachstellen. Schulsozialarbeit wirkt folgendermaßen: - Senkung der Quote der Schulabbrecher ohne Abschlüsse und der Klassenwieder- holer 2008/09: 9,1% ohne Abschluss → 2015/16: 8,60%, Reduzierung der Hauptschulabschlüsse von 13,10% auf 11,11% und Zunahme der Realschulabschlüsse von 28,28% auf 33,23% - Leistungsverbesserung bei einzelnen Schülern Vielfältige Angebote zur Lernförderung, z. B. Mitinitiierung, aktive Mitwirkung sowie Begleitung des schulergänzenden Lernangebotes „Ferienwerkstatt: Lernen anders“, Projekte im Rahmen bildungsbezogener Angebote - Verringerung der Fehlzeiten Schulsozialarbeit bietet die Chance, Schulverweigerung frühzeitig zu erkennen und zeitnahe Unterstützung durch Schule und Jugendhilfe zu leisten bzw. einzuleiten. (Im LK arbeitet unter aktiver Beteiligung der Schulsozialarbeiter und weiterer Akteure der Runde Tisch „Erziehen statt Strafen“) → Bisherige Ergebnisse des Runden Tisches: Initiierung und Entwicklung einheitlicher Standards im Umgang mit schulverweigerndem Verhalten für Schulen (aller Schulformen) 6
im Landkreis Wittenberg (Handlungsleitfaden und Broschüre), Schaffung eines Beratungsangebotes in Form einer Beratungsstelle „ENTER“ - Kostenreduktion im Bereich der Hilfen zur Erziehung Schulsozialarbeit versteht sich als sinnvolle Ergänzung zu familienunterstützenden Diensten (z. B. Hilfen zur Erziehung). durch Schulsozialarbeit vor Ort nimmt bei Schülern und deren Familien der Bekanntheitsgrad von Hilfemöglichkeiten zu. Schulsozialarbeit stellt eine präventive Maßnahme dar ( Hilfen des Jugendamtes setzen für Familien und Schüler früher ein. Damit werden massive Problemverfestigungen vermieden und Kosten reduziert. - Adäquate und sensible Wahrnehmung des Schutzauftrages für Kinder durch die Schule Schulsozialarbeit fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Schule, Eltern und Jugendhilfe. - Zugang zu den Schüler hat sich positiv entwickelt (Aufbau von Vertrauen) Schüler suchen selbstständig Nähe der Schulsozialarbeiter. - Verbesserung des Zuganges zu den Eltern (Aufbau von Vertrauen) Schulsozialarbeit wird zunehmend als Vermittler zwischen Schule, Eltern und Jugendhilfe angesehen. - Verbesserung im Verhalten von auffälligen Schülern Reduzierung von Problemlagen bei einzelnen Schülern z. B. durch Unterstützung/ individuelle Beratung in Krisensituationen, bei familiären Problemen oder bei der Lebensplanung, Arbeit an Schlüsselqualifikationen, Sicherung der schulischen Integration - Einstellungsänderungen bei Lehrkräften Lehrkräfte nehmen Angebote der Schulsozialarbeit als Bereicherung, Unterstützung und Entlastung wahr → wertschätzende Zusammenarbeit - Erweiterung der Lehrmethodik Methodische Arbeit der Schulsozialarbeiter weckt Interesse für Gruppenprojektarbeit und für andere Methoden. - Positive Entwicklung des Unterrichts- und Lernklimas Reduzierung von Problemlagen in der Gruppe bzw. Klasse durch die konkreten Angebote der Schulsozialarbeit wie Streitschlichterausbildung, Sozial- und Verhaltenstrainings oder Beratungen bei Konflikten → Sicherung eines gesunden Klassenklimas - Verbesserung des Schulklimas Vor dem Hintergrund der Ganztagsbeschulung: durch Schulsozialarbeit werden vielfältige Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt, die Institution Schule entwickelt sich zunehmend zur Lebenswelt für Schüler, sie entwickeln Einstellungs- und Verhaltensänderungen zur eigenen Schule, fühlen sich zunehmend ernstgenommen und nehmen Mitspracherecht wahr. - Öffnung gegenüber dem Gemeinwesen innerhalb des Sozialraumes Zunahme von Anzahl und Vielfalt der Kooperationspartner mit Schule (u.a. Ämter, Institutionen, Beratungsstellen, Vereine, Bildungsträger, Wirtschaft) Gremienarbeit - Schulimageverbesserung Positive Wahrnehmung der Schule (aller Schulformen) durch Öffnung nach außen 7
5.3 Bedeutung der Schulsozialarbeit für die Kommune Schule wird zunehmend zum Lebensort von Kindern und Jugendlichen insbesondere vor dem Hintergrund der Ganztagsbeschulung. - durch das Handlungsfeld Schulsozialarbeit bietet Schule vielseitige individuelle dem Kind und Jugendlichen für seine Entwicklung angepasste förderliche Angebote, - mit Tätigkeit der Schulsozialarbeiter sind am Standort Schule verlässliche Partner für junge Menschen und deren Familien vorhanden, - diese wirken präventiv, erkennen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen rechtzeitig, - Schulsozialarbeiter sind „Türöffner “ für Kinder, Jugendliche und deren Familien (Öffnung von Schule für Eltern, z. B. Elterncafe, Elternsprechstunden, Elternbegegnungen, Thematische Elterngesprächsrunden, Elternbriefe), - durch Schulsozialarbeit kann mit Eltern zeitnah bei Auffälligkeiten, Probleme und Konflikte in Kontakt getreten werden, - frühzeitig Hilfe und Unterstützung angeboten werden. - dank der unterstützenden Arbeit der Schulsozialarbeiter und ihrer Sozialisationsfunktion entwickelt sie sich als stabiles, der Entwicklung förderliches soziales Zentrum für Kinder und Jugendliche. 5.4 Fazit Schulsozialarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, - dass das Lernklima verbessert wird, - dass Schüler zufriedener in die Schule gehen, - dass Probleme und Konflikte frühzeitig erkannt und ihnen entgegengewirkt werden, - dass alarmierende hohe Zahlen von Schulverweigerern und die Schulabbrecherquote durch kontinuierliche und zielgerichtetes Agieren gesenkt werden. Damit können hohe Folgekosten vermieden werden, die sonst in zweite Bildungswege oder Transferleistungen gesteckt werden müssten. 8
6 Bestandsfeststellung 6.1 Zielgruppe Als Zielgruppe sind in § 13 Abs. 1 SGB VIII junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, benannt. Soziale Benachteiligungen sind in der Regel defizitäre Sozialisationen in den Bereichen Familie, Schule, Ausbildung, Berufsleben und sonstige Umwelt. Dazu zählen insbesondere Benachteiligungen, die durch die ökonomische Situation, familiäre Rahmenbedingungen und defizitäre Bildung oder das Geschlecht, die ethnische oder kulturelle Herkunft bedingt sind. Sie liegen immer dann vor, wenn die altersgemäße gesellschaftliche Integration nicht wenigstens durchschnittlich gelungen ist. Individuelle Beeinträchtigung sind alle psychischen, physischen oder sonstigen persönlichen Beeinträchtigungen individueller Art wie Abhängigkeit, Überschuldung, Delinquenz, Behinderung oder wirtschaftliche Benachteiligung gemeint. So sind besonders betroffen: junge Menschen mit gesundheitlichen, geistigen, psychischen und seelischen Einschränkungen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, junge Menschen mit Sozialisationsdefiziten und abweichendem auffälligen Verhalten, junge Menschen mit Migrationshintergrund (Schwerpunkt: Sprachprobleme), Schüler, bei denen die Gefährdung besteht, dass sie ohne einen Abschluss die Schule verlassen. 6.2 Schulstruktur des Landkreises Wittenberg im Schuljahr 2016/2017 Im Landkreis Wittenberg gibt es 53 allgemeinbildende Schulen, davon: - 4 Gymnasien - 9 Sekundarschulen - 1 Gemeinschaftsschule - 2 Gesamtschulen in freier Trägerschaft - 6 Förderschulen ( 2 Lernbehinderte, 3 Geistigbehinderte, 1 Schule mit Ausgleichsklassen) - 31 Grundschulen, davon 2 in freier Trägerschaft Des Weiteren gibt es im Landkreis Wittenberg eine berufsbildende Schule. 6.3 Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg 6.3.1 Schulsozialarbeit über das ESF-Programm "Schulerfolg sichern" Das Land Sachsen-Anhalt hat Schulsozialarbeit für folgende Schulen im Rahmen des ESF- Programmes "Schulerfolg sichern" ab 1. August 2015 bestätigt: Sekundarschulen - Sekundarschule „Rosa Luxemburg“ - Lutherstadt Wittenberg - Sekundarschule „Heinrich Heine“ - Lutherstadt Wittenberg (OT Reinsdorf) - Sekundarschule „Johann Gottfried Wilke“ - Stadt Coswig (Anhalt) - Sekundarschule „Ernestine Reiske“ - Stadt Kemberg - Sekundarschule – Stadt Bad Schmiedeberg - Sekundarschule „Ferropolis“ - Stadt Gräfenhainichen 9
- Sekundarschule Elster – Stadt Zahna-Elster - Sekundarschule Jessen-Nord – Stadt Jessen (Elster) - Sekundarschule – Stadt Annaburg Alle im Landkreis Wittenberg existierenden Sekundarschulen fanden Berücksichtigung. Gemeinschaftsschule - Gemeinschaftsschule „Friedrichstadt“ – Lutherstadt Wittenberg Die betreffende Schule hat den Status einer Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2015/2016. Aufgrund der hohen Schülerzahl sowie der sozialen Brisanz an der Schule werden zwei Stellen über das ESF-Programm gefördert. Förderschulen - Förderschule (LB) „Pestalozzi“ - Lutherstadt Wittenberg - Förderschule (LB) „An der Lindenallee“ – Stadt Gräfenhainichen - Förderschule mit Ausgleichsklassen „Adolf Reichwein“ – Stadt Bad Schmiedeberg (OT Pretzsch) Berufsbildende Schulen - Berufsschule Wittenberg (Berufsschulgang BVJ/BVJ-Sprache) – Lutherstadt Wittenberg Gymnasien - Gymnasium Jessen – Stadt Jessen (Elster) Grundschulen - Grundschule – Stadt Annaburg - Grundschule „Diesterweg“ – Lutherstadt Wittenberg - Grundschule „Fröbel“ – Stadt Coswig (Anhalt) - Grundschule Trebitz – Stadt Bad Schmiedeberg (OT Trebitz) - Grundschule „Friedrich Engels“ – Lutherstadt Wittenberg (OT Piesteritz) - Grundschule Nudersdorf – Lutherstadt Wittenberg (OT Nudersdorf) Alle genannten Schulen bekundeten im Rahmen des Auswahlverfahrens Interesse an Schulsozialarbeit. 6.3.2 Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes Bis zum 31. Dezember 2017 wird Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes finanziert: - Grundschule „Katharina von Bora“ – Lutherstadt Wittenberg (OT Pratau) - Grundschule Klieken – Stadt Coswig (Anhalt) - Grundschule Zahna – Stadt Zahna-Elster - Grundschule „Elbkinderland“ – Stadt Zahna-Elster (OT Elster) - Grundschule Mühlanger – Stadt Zahna-Elster - Grundschule „Max Lingner“ – Stadt Jessen (Elster) - Grundschule Schweinitz – Stadt Jessen (Elster) - Grundschule Seyda – Stadt Jessen (Elster) - Grundschule – Stadt Kemberg - Grundschule Dabrun – Stadt Kemberg 10
- Grundschule – Stadt Gräfenhainichen - Grundschule „Geschwister Scholl“ (Kooperation mit dem AWO - Jugendclub „Albatros“) – Lutherstadt Wittenberg - Sekundarschule „Rosa Luxemburg“ – Lutherstadt Wittenberg (Sprachklassen) - Gemeinschaftsschule „Friedrichstadt“ – Reintegrationsklasse – Lutherstadt Wittenberg Die bestandsbezogenen Daten zur Schulsozialarbeit sind in Anlage II sozialraumdifferenziert in Kartenform dargestellt. 6.3.3 Schulen ohne Schulsozialarbeit Nachfolgend aufgeführte Schulen bekundeten Interesse an Schulsozialarbeit, fanden jedoch keine Berücksichtigung bei der Auswahl zum ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ und sind gegenwärtig nicht in der Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: - Luther-Melanchthon-Gymnasium – Lutherstadt Wittenberg - Förderschule (GB) „Sonnenschein“ – Lutherstadt Wittenberg - Grundschule „Käthe Kollwitz“ – Lutherstadt Wittenberg - Grundschule „Heinrich Heine“ – Lutherstadt Wittenberg (OT Reinsdorf) - Grundschule – Stadt Bad Schmiedeberg - Grundschule „Johannes Gutenberg“ – Stadt Gräfenhainichen - Grundschule „Henriette-Catharina-von Oranien“ – Stadt Oranienbaum-Wörlitz Am damaligen Interessenbekundungsverfahren haben sich 18 Schulen des Landkreises Wittenberg nicht beteiligt. 6.3.4 Versorgungsgrad an Schulsozialarbeit Unabhängig von der Zugehörigkeit zur Zielgruppe nach § 13 SGB VIII (individuell beeinträchtigt bzw. sozial benachteiligt) werden 65,5% aller Schüler, welche allgemeinbildende Schulen besuchen, durch Schulsozialarbeit erreicht. Aufgeschlüsselt nach Schulformen ergibt sich folgendes Bild: - Grundschulen: 72% - Grundschulen in freier Trägerschaft: 0% - Sekundarschulen: 100% - Gemeinschaftsschule: 100% - Gymnasien: 21% - Förderschulen: 69% - Gesamtschulen in freier Trägerschaft: 0% 6.3.5 Kooperierende Projektträger In Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip nach § 4 Abs. 2 SGB VIII wird Schulsozialarbeit durch freie Träger der Jugendhilfe sichergestellt: Reso-Witt e.V. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Internationaler Bund - Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. Volkssolidarität gGmbH Sachsen-Anhalt 11
6.4 Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ Um die in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ dargelegten Aufgaben erfüllen zu können, ist eine entsprechende Netzwerkstelle tätig. Diese wird in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg geführt. Das Aufgabenprofil der Netzwerkstelle des Landkreises Wittenberg besteht dabei insbesondere in der Vernetzung bildungsrelevanter Institutionen, Ämter und Akteure aus dem schulischen und außerschulischen Bereich und Beratung und Begleitung von Kooperationsprozessen zwischen Jugendhilfe und Schule, Fortbildung von Akteuren im Themenfeld Kooperation von Jugendhilfe und Schule und Unterstützung des Fachaustausches in der Region, Förderung des freiwilligen Engagements in Schule, Förderung gelingender Bildungsbiographien an den Übergängen von der Grundschule über die weiterführenden Schulen bis hin zur Berufsbildung und Vernetzung eines abgestimmten und vielfältigen Angebots an formalen, nonformalen und informellen Bildungssettings für Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb von Schulen, Mitarbeit in einschlägigen Gremien der Region, Initiierung und Administration bedarfsgerechter bildungsbezogener Angebote. (Quelle: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“) Grundlage für inhaltliche und organisatorische Aspekte zur Tätigkeit der Netzwerkstelle bildet das Konzept der Netzwerkstelle des Landkreises Wittenberg für den Zeitraum 2015 – 2020. Die Netzwerkstelle wurde zum 22. August 2012 beauftragt, die fachliche Begleitung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen im Landkreis Wittenberg im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zusätzlich zu übernehmen. 7 Bedarfsermittlung 7.1 Prognosen zur Entwicklung der Zielgruppe 7.1.1 Quantitative Entwicklung der Zielgruppe Die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Wittenberg weist für einen mittelfristigen Zeitraum hinsichtlich der Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen keine signifikanten Veränderungen auf. Die Gesamtschülerzahlen für alle allgemeinbildenden Schulen erhöhen sich bis zum Schuljahr 2019/2020 in der Gesamtheit um etwa 3 %. Steigerungen in den Bereichen der Gymnasien und den Schulen in freier Trägerschaft stehen sinkende Schülerzahlen bei den Sekundar-, Förder- und Grundschülern gegenüber. 7.1.2 Qualitative Entwicklung der Zielgruppe Aus gesellschaftlichen Entwicklungstendenzen lassen sich aus Punkt 5.1 folgende Schwerpunkte feststellen, welchen zukünftig in verstärktem Maße Aktivitäten der Schulsozialarbeit zu widmen sind: Zuwanderung, Flüchtlingsproblematik - junge Menschen mit Migrationshintergrund (Schwerpunkt: Sprachprobleme) Inklusion - junge Menschen mit gesundheitlichen, geistigen, psychischen und seelischen Einschränkungen. 12
7.2 Schulstruktur des Landkreises Wittenberg für den Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2019/2020 Im Landkreis Wittenberg weist der Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 53 allgemeinbildende Schulen aus, davon: - 4 Gymnasien - 9 Sekundarschulen - 1 Gemeinschaftsschule - 2 Gesamtschulen in freier Trägerschaft - 6 Förderschulen ( 2 Lernbehinderte, 3 Geistigbehinderte, 1 Schule mit Ausgleichsklassen) - 31 Grundschulen, davon 2 in freier Trägerschaft 7.3 Methode zur Bedarfsermittlung von Schulsozialarbeit Der Landkreis Wittenberg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe entwickelte ein eigenständiges Modell zur Feststellung des Bedarfs an Schulsozialarbeit, welches bei Erfordernis oder im Ergebnis der Gewinnung neuer Erkenntnisse permanent weiterentwickelt werden kann. Die nachfolgende Bedarfsermittlung beruht auf diesem Modell. Der Gesamtbedarf an Schulsozialarbeit setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: - Grundbedarf Der Grundbedarf steht in Anhängigkeit zu den jeweils aktuellen Schülerzahlen und der Schulform. Bei der vorliegenden Planung kommen die Schülerzahlen des Schuljahres 2016/2017 zum Ansatz. - Zusatzbedarf Bei der Ermittlung des Zusatzbedarfes werden spezielle schul-, schüler- und sozialraumbezogene Indikatoren berücksichtigt, welche in besonderem Maße Schulsozialarbeit rechtfertigen. - Sonderbedarf Ein Sonderbedarf lässt sich aus spezifischen Bereichen, die einen hohen sozialpädagogischen Bezug haben, ableiten. Konkret betrifft das die Reintegrationsklasse, Produktives Lernen, Sprachklassen sowie das Berufsvorbereitungsjahr an der Berufsschule. Der Gesamtbedarf an Schulsozialarbeit wird aus der Summe der Stellen bzw. anteiligen Stellen aus den einzelnen Bestandteilen für jede einzelne Schule ermittelt und ist als Anlage V dargestellt. 7.4 Schulbezogene Bedarfsermittlung an Schulsozialarbeit 7.4.1 Ermittlung des Grundbedarfes Bei der Ermittlung des Grundbedarfes kommt folgender Schlüssel zur Anwendung, der sich an vorliegenden Berechnungsgrundlagen des ESF-Programmes bzw. der Mindestschülerzahlen (Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt) orientiert. 13
Ansatz zur Stellenbemessung Grundschulen - mehr als 300 Schüler 2 VZÄ - weniger als 150 Schüler 1 VZÄ 0,1 VZÄ pro 15 Schüler über 150 - zwischen 150 und 300 Schüler Schüler Sekundarschulen/Gesamtschulen/Gemeinschaftsch ulen - über 300 Schüler 2 VZÄ - weniger als 300 Schüler 1 VZÄ Gymnasien - mehr als 1.000 Schüler 2 VZÄ - weniger als 1.000 Schüler 1 VZÄ Förderschulen (LB) - mehr als 180 Schüler 2 VZÄ - bis 180 Schüler 1 VZÄ Förderschulen (GB) - mehr als 80 Schüler 2 VZÄ - zwischen 40 und 80 Schüler 1 VZÄ - weniger als 40 Schüler keine Schulsozialarbeiter Berufsschule - mehr als 1.000 Schüler (VZÄ) 2 VZÄ - weniger als 1.000 Schüler (VZÄ) 1 VZÄ Eine schulbezogene Übersicht zum Grundbedarf an Schulsozialarbeit ist als Anlage III zu finden. 7.4.2 Ermittlung des Zusatzbedarfes Die dem Zusatzbedarf zugrunde liegenden Indikatoren wurden durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei gewählt, ebenfalls die Wichtungen zur Bewertung. Ab einer Gesamtpunktzahl von 30 ist eine zusätzliche Stelle zur Schulsozialarbeit gerechtfertigt. Bewertung des Bedarfes an Schulsozialarbeit aus der Schülerbeförderung Anteil der Schüler, für welche ein Beförderungsbedarf besteht, liegt bei unter 25% 0 Punkte Anteil der Schüler, für welche ein Beförderungsbedarf besteht, liegt zwischen 25 und 50% 1 Punkt Anteil der Schüler, für welche ein Beförderungsbedarf besteht, liegt zwischen 50 und 75% 2 Punkte Anteil der Schüler, für welche ein Beförderungsbedarf besteht, liegt über 75% 3 Punkte Bewertung des Bedarfes an Schulsozialarbeit aus der Angebotsstruktur zur Kinder- und Jugendarbeit - Im Sozialraum der Schule ist eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden 0 Punkte - Im Sozialraum der Schule ist keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden 1 Punkt Die Angebotsstruktur an Möglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit wird als 14
- vielseitig 0 Punkte - mit Wahlmöglichkeiten 1 Punkt - ohne Wahlmöglichkeiten 2 Punkte eingeschätzt. Es liegen keine Angaben zur Angebotsstruktur vor: 0 Punkte Bewertung nach Dichte der Kinder- und Jugendhilfeleistungen Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, welche entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen, liegt: - unter 1% 0 Punkte - ab 1% 1 Punkt - ab 2% 2 Punkte - ab 3% 3 Punkte - ab 4% 4 Punkte Bewertung nach Anteil der minderjährigen Regelleistungsberechtigten (ALG II) Bewertung nach Anteil der Eltern mit niedrigem Sozialstatus keine 0 Punkte bis 5% 1 Punkt bis 10% 2 Punkte bis 15% 3 Punkte bis 20% 4 Punkte bis 25% 5 Punkte über 25% 6 Punkte Bewertung nach Anteil der nicht in die nächste Klassenstufe versetzten Schüler Bewertung nach Anteil der Schüler mit sozialpädagogischem Förderbedarf keine 0 Punkte bis 2% 1 Punkt bis 4% 2 Punkte bis 6% 3 Punkte bis 8% 4 Punkte weiter in 2%-Schritten Bewertung nach Anteil der Schüler, die wiederholt dem Unterricht ferngeblieben sind keine 0 Punkte bis 1% 1 Punkt bis 2% 2 Punkte bis 3% 3 Punkte bis 4% 4 Punkte weiter in logischer Folge 15
Bewertung nach Anteil der Migranten keine 0 Punkte bis 5% 1 Punkt bis 10% 2 Punkte bis 15% 3 Punkte bis 20% 4 Punkte über 20% 5 Punkte Eine schulbezogene Übersicht zum Zusatzbedarf an Schulsozialarbeit ist als Anlage IV zu finden. 7.4.3 Ermittlung des Sonderbedarfes Der Sonderbedarf lässt sich aus klar definierten spezifischen Projekten mit hohen sozialpädagogischen Inhalten definieren. Sprachförderlerngruppen 0,8 VZÄ Sprachförderzentrum 1,0 VZÄ Reintegrationsklasse 1,0 VZÄ Produktives Lernen 1,0 VZÄ Berufsvorbereitungsjahr 1,0 VZÄ Berufsvorbereitungsjahr - Sprache 1,0 VZÄ 7.4.4 Ermittlung des Gesamtbedarfs Eine schulbezogene Übersicht zum Gesamtbedarf an Schulsozialarbeit ist als Anlage V zu finden. 7.5 Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ 7.5.1 Historie der Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis Wittenberg Mit Kreistagsbeschluss vom 11. Juni 2008 wurde der Fachdienst Jugend der Kreisverwaltung Wittenberg beauftragt, eine Netzwerkstelle für das Programm des Landes Sachsen-Anhalt „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ im Landkreis Wittenberg zu installieren. Dieser Beschluss basierte auf der Empfehlung der in Vorbereitung des Programms gebildeten Trägerarbeitsgruppe „Schulversagen“, die sich aus Vertretern des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe, der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulverwaltung sowie der oberen Schulbehörde zusammensetzte. Die Anbindung der Netzwerkstelle an den Landkreis bietet aus Sicht der beteiligten Akteure die folgenden Vorteile: - Kurze Wege zur Verwaltung sowie zu Ämtern (z.B. Jugendamt, Ordnungsamt oder Gesundheitsamt) - Berücksichtigung der Trägervielfalt, die sich durch die einzelnen Schulsozialarbeiterprojekte ergeben - Neutralität Die Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ arbeitet auf der Grundlage eines Kooperationskonzeptes vom 13. August 2008, das mit dem Zuwendungsbescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für das ESF-Folgeprogramm „Schulerfolg sichern“ eine Fortschreibung für den Förderzeitraum 2015-2018 erfuhr. 16
Die regionale Netzwerkstelle ist seit 2009 im engen Verbund mit relevanten Akteuren aus Schule, Jugendhilfe, Verwaltung und Politik des Landkreises Wittenberg erfolgreich tätig. Sie setzt als Schaltstelle Akzente für die Schulentwicklung und damit auch für den Schulerfolg. 7.5.2 Aufgaben und Ziele der Netzwerkstellen „Aufgabe der Netzwerkstellen ist es, unter Einbeziehung von Kindertagesstätten, Schulen (aller Schulformen), Schulträgern, Schulaufsicht, kommunalen Einrichtungen, öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, freien Trägern der Jugendhilfe, Familienberatungsstellen, weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten und Initiativen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten präventiv und intervenierend mit einem abgestimmten Gesamtkonzept tätig zu werden. Dazu ist das folgende Aufgabenprofil zu begleiten: - Vernetzung bildungsrelevanter Institutionen, Ämter und Akteure aus dem schulischen und außerschulischen Bereich sowie Beratung und Begleitung von Kooperationsprozessen zwischen Jugendhilfe und Schule, - Fortbildung von Akteuren im Themenfeld Kooperation von Jugendhilfe und Schule und Unterstützung des Fachaustausches in der Region, - Förderung des freiwilligen Engagements in Schule, - Förderung gelingender Bildungsbiographien an den Übergängen von der Grundschule über die weiterführenden Schulen bis hin zur Berufsbildung und Vernetzung eines abgestimmten und vielfältigen Angebots an formalen, nonformalen und informellen Bildungssituationen für Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb von Schule, - Mitarbeit in einschlägigen Gremien der Region, - Initiierung und Administration bedarfsgerechter bildungsbezogener Angebote und regionale Vernetzung der Umsetzung bildungsbezogener Angebote. (Quelle: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ RdErl. des MK vom 15.12.2014 – 24-51967) 7.5.3 Wirkung der Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis Wittenberg - Vernetzung bildungsrelevanter Institutionen, Ämter und Akteure aus dem schulischen und außerschulischen Bereich Initiierung themenspezifischer Arbeitsgruppen oder -kreise, wie z.B. Runder Tisch: „Erziehen statt Strafe – oder wie konsequent muss Pädagogik sein“, AG „Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im Landkreis Wittenberg“ - Sicherung von Kontinuität und Verlässlichkeit im Bereich der Unterstützungsstrukturen Pflege des aufgebauten funktionalen Netzwerkes, Schaffung einer Plattform zum regelmäßigen Austausch, Herausbildung einer regionalen Beteiligungskultur - Erhöhung der Wirksamkeit der Schulen und Schulsozialarbeiter Regelmäßige Arbeitskreise und Erfahrungsaustausche mit den Fachkräften der Schulsozialarbeit, Organisation von Fortbildungen und Fachtagen für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter und regionale Bildungspartner, Beratung und Moderation von Einzelfällen und Begleitung von schulischen Entwicklungsprozessen - Initiierung abgestimmter und vielfältiger Bildungsangebote und Lerngelegenheiten Fachliche Beratung, Begleitung durch das Antragsverfahren und Finanzierung von schulbezogenen Projekten (Bildungsbezogene Angebote), Aufzeigen von Fördermöglichkeiten durch Bundes- und Landesprogramme , Organisation und 17
Durchführung regionaler Projekte für die Sicherung des Schulerfolgs (z. B. Ferienwerkstatt „Lernen anders“), Bereitstellung eines Materialpools - Entwicklung von einheitlichen Standards für alle Schulen des Landkreises Wittenberg Initiierung und Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, Gestaltung von verbindlichen und abgestimmten Strukturen bei der Überwindung schwieriger Bildungsübergänge (AG „Berufsschule“), Entwicklung eines Handlungsleitfadens (einschl. Broschüre) zum Umgang mit Schulverweigerung im Landkreis Wittenberg, Beteiligung bei der Entwicklung des Projektmodells „Deutsch als Zweitsprache“ (Sprachförderkonzept), Mitwirkung beim Aufbau des Ablaufschemas zur Aufnahme und Beschulung von Schülern mit Migrationshintergrund - Evaluation und Qualitätssicherung Kontinuierliche Reflexion der Netzwerkarbeit durch Teilnehmerbefragungen, Interviews oder statistische Erhebungen - Positive Wahrnehmung von Schule und Schulsozialarbeit in der Öffentlichkeit Regelmäßige Veröffentlichungen in der regionalen Presse, auf der Homepage der Kreisverwaltung und dem Portal des Programms „Schulerfolg sichern“, Präsentation von Produkten und Arbeitsergebnissen auf Fachtagungen und Veranstaltungen, Initiierung eines Imagefilms über die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg - Förderung von systematischen Schulentwicklungsprozessen Aktive Mitarbeit in Gremien des Landkreises wie Kreiselternrat oder Jugendhilfeauschuss, Mitwirkung an regionalen Planungsprozessen (Jugendhilfeplanung – Teilplan Schulsozialarbeit), Etablierung der Steuerungsgruppe „Schulerfolg gemeinsam sichern im Landkreis Wittenberg“, um impulsgebende Aktivitäten und Maßnahmen für eine positive Schulkultur einzuleiten. - Weiterentwicklung der kommunalen Bildungslandschaft Mitwirkung bei der Ausgestaltung und Realisierung eines regionalen Bildungsbüros, das auf der Grundlage des Bildungsleitbildes des Landkreises Wittenberg agiert 8 Finanzierung Bis zum Jahr 2017 war und ist die Finanzierung der Schulsozialarbeit einschließlich der Netzwerkstelle in Form entsprechender ESF- bzw. BUT-Programme voll umfänglich durch Mittel der Europäischen Union, des Bundes bzw. des Landes Sachsen-Anhalt gesichert. Dem Landkreis Wittenberg entstanden keine direkten Aufwendungen. Das ESF-Programm wird bis zum Jahr 2020 weitergeführt. Die Finanzierungsbasis für das BUT-Programm ist zum Ende des Jahres 2017 entzogen, da die entsprechenden Mittel zum genannten Zeitpunkt aufgebraucht sein werden. Seit dem Jahr 2010 unterliegt des Landkreis Wittenberg der doppischen Haushaltsplanung und -führung, deren Wesen in einer Ressourcenorientiertheit liegt. 8.1 Produkthaushalt Folgendes Produkt ist vom Planungsgegenstand betroffen: 363110 – Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 18
8.2 Gesamtaufwendungen für die Schulsozialarbeit Unter der Annahme, dass eine Vollzeitstelle für einen Schulsozialarbeiter Kosten in Höhe von 60.000 EUR verursacht, lägen die Gesamtkosten für Sozialarbeit unter der Voraussetzung aller ermittelter Stellenbedarfe (75,3 VzÄ) an 53 Schulen im Jahr 2018 bei etwa 4.520.000 EUR. Für die folgenden Jahre wäre eine jährliche Erhöhung im Ergebnis von Tarifsteigerungen in Höhe von 90.000 EUR zu veranschlagen. Die Kosten für die Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ werden auf ca. 200.000 EUR pro Jahr geschätzt. 8.3 Kostenerstattungen zur Schulsozialarbeit Die Kostenerstattung an die freien Träger im Rahmen des ESF – Programms durch das Land Sachsen-Anhalt beläuft sich für 75,3 VzÄ an 53 Schulen bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Programmes zum 31. Dezember 2020 auf einen Betrag von etwa 1.350.000 EUR. Eine Kostenerstattung des Landkreises im Rahmen des Bundesprogrammes „Bildung und Teilhabe“ des Bundes entfällt ab dem 1. Januar 2018. 8.4 Prognose der Aufwendungen für eine vollumfängliche Umsetzung des Teilplanes Schulsozialarbeit Die Aufwendungen für den Landkreis Wittenberg entwickeln sich entsprechend der Darstellung unter folgenden Voraussetzungen: - Schulsozialarbeit wird dauerhaft im entsprechend der Bedarfsplanung dargelegten Umfang geleistet. - Das ESF – Programm läuft zum 31. Dezember 2020 aus und es gibt voraussichtlich kein Anschlussprogramm. - Eine Finanzierung von Schulsozialarbeit aus dem Bundesprogramm „Bildung und Teilhabe“ ist nicht dauerhaft vorgesehen. - Es können derzeit keine weiteren Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Kosten für die Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ finden in der Darstellung keine Berücksichtigung. Sollte es nach dem Auslaufen des ESF – Programmes kein 19
Nachfolgeprogramm geben, müsste zur Finanzierung eine alternative Lösung gefunden werden. 9 Handlungsempfehlungen - Sicherstellung von Finanzierungsmöglichkeiten der Schulsozialarbeit. - Unverzügliche Umsetzung der Ergebnisse der vorliegenden Bedarfsplanung. - Erarbeiten von Standards der inhaltlichen Gestaltung und qualitativen Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit in Form einer entsprechenden Richtlinie unter Einbeziehung der Steuerungsgruppe „Schulerfolg gemeinsam sichern im Landkreis Wittenberg“. - Gewährleistung einer permanenten Überprüfung der Bedarfslagen für jede Schule sowie Entwicklung von Kennziffern zur Kontrolle der Wirksamkeit von Schulsozialarbeit (Monitoring und Controlling). 20
Anlage I Zeitverlauf der Projekte ESF – Programm zur Schulsozialarbeit Nachhaltige Gewährleistung der BUT – Programm zur BUT – Nachfolgeprogramm zur Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit BUT – Programm zu Projekten der Projekte der Jugendsozialarbeit nach § 30 KJHG - LSA Jugendsozialarbeit 2017 2018 2019 2020 ab 2021 21
Schulsozialarbeit Anlage II Stadt Annaburg ESF 1,8 SekS 227 Annaburg ESF 2,0 GS 95 1,0 GS 75 Legende Prettin Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Schulform Schülerzahlen 2016/2017 22
Schulsozialarbeit Anlage II ESF 1,0 Stadt Bad Schmiedeberg GS 69 Trebitz ESF 2,0 FöS/AGK 137 ESF 1,0 Pretzsch SekS 203 Bad Schmiedeberg 1,0 GS 153 Legende Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Schulform Schülerzahlen 2016/2017 23
Schulsozialarbeit Anlage II Stadt Coswig 1,0 GS 56 Jeber-Bergfrieden Legende BUT 1,0 ESF 2,0 Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit GS 73 SekS 314 Klieken Coswig Schulform Schülerzahlen 2016/2017 ESF 1,5 GS 227 24
Schulsozialarbeit Anlage II Stadt Gräfenhainichen ESF 1,8 1,0 SekS 295 Gym. 651 Gräfenhainichen BUT 1,4 ESF 1,0 ESF 1,0 Zschornewitz GS 219 FöS/L 83 FöS/G 42 1,0 GS 139 Legende Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Schulform Schülerzahlen 2016/2017 25
Schulsozialarbeit Anlage II Stadt Jessen (Elster) BUT 1,0 Seyda GS 61 ESF 2,0 BUT 1,0 SekS 311 1,0 GS 95 ESF 1,0 Jessen Schweinitz GS 48 Gym. 610 BUT 1,8 Holzdorf 1,0 GS 275 Legende FöS/G 46 Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit 26 Schulform Schülerzahlen 2016/2017
Schulsozialarbeit Anlage II.1 Stadt Kemberg Dabrun BUT 1,0 1,0 BUT 1,0 GS 71 Bergwitz GS 85 GS 80 Kemberg 1,0 ESF 1,0 SekS 192 GS 57 Radis Legende Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Schulform Schülerzahlen 2016/2017 27
Anlage II Schulsozialarbeit Lutherstadt Wittenberg - Innenstadt Diesterweg 2,0 ESF 2,0 ESF 1,0 Gym. 1.053 GS 315 FöS/L 159 1,0 ESF 3,0 2,0 GesS 199 SekS 301 FöS/G 82 Rosa Luxemburg Legende Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Schulform Schülerzahlen 2016/2017 28
Schulsozialarbeit Anlage II Lutherstadt Wittenberg - Nord ESF 1,0 GS 84 Nudersdorf Legende Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Reinsdorf ESF 3,0 1,0 Schulform Schülerzahlen 2016/2017 SekS 322 GS 156 29
Schulsozialarbeit Anlage II Lutherstadt Wittenberg - Nordost Legende Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Schulform Schülerzahlen 2016/2017 1,1 Evang. GS GS 167 ESF 4,8 Friedrichstadt 1,2 SekS 445 Käthe Kollwitz GS 181 1,4 Geschwister Scholl 30 GS 220
Schulsozialarbeit Anlage II Lutherstadt Wittenberg - Ost 1,0 GS 74 Abtsdorf ESF 3,0 BS 766 Legende Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Schulform Schülerzahlen 2016/2017 31
Schulsozialarbeit Anlage II Lutherstadt Wittenberg - Süd Legende Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Schulform Schülerzahlen 2016/2017 Pratau BUT 1,0 GS 93 32
Anlage II Schulsozialarbeit Lutherstadt Wittenberg - West Legende Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Schulform Schülerzahlen 2016/2017 1,0 Gym. 609 Piesteritz ESF 1,5 GS 236 33
Schulsozialarbeit Anlage II Stadt Oranienbaum-Wörlitz 1,0 GS 79 Wörlitz 1,0 GesS 249 Oranienbaum Legende 1,0 Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit GS 153 Schulform Schülerzahlen 2016/2017 34
Schulsozialarbeit Anlage II Stadt Zahna-Elster BUT 1,0 GS 107 Zahna BUT 1,0 GS 65 BUT 1,0 Legende Mühlanger GS 87 Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit Elster Schulform Schülerzahlen 2016/2017 ESF 1,0 SekS 225 35
Grundbedarf Schulsozialarbeit Anlage III Schulsozialarbeit (VZÄ) Schülerzahlen Grundbedarf 2016/2017 Grundschulen (auch in freier Trägerschaft) "Diesterweg" WB 315 2 "Geschwister Scholl" WB 220 1,4 "Friedrich Engels" WB 236 1,5 "Käthe Kollwitz" WB 181 1,2 "Heinrich Heine" Reinsdorf 156 1 "Katharina von Bora" Pratau 93 1 Nudersdorf 84 1 "Ferd. Freiligrath" Abtsdorf 74 1 Fröbel Coswig 227 1,5 Jeber Bergfrieden 56 1 Klieken 73 1 Zahna 107 1 "Elbkinderland" Elster 87 1 Mühlanger 65 1 "Max Lingner" Jessen 275 1,8 Schweinitz 95 1 Seyda 61 1 Annaburg 95 1 Prettin 75 1 Kemberg 80 1 Dabrun 71 1 Bergwitz 85 1 Radis 57 1 Bad Schmiedeberg 153 1 Trebitz 69 1 "Johannes Gutenberg" GHC 219 1,4 "J.H. Pestalozzi" Zschornewitz 139 1 Luisenschule Wörlitz 79 1 Oranienbaum 153 1 Ev. Grundschule WB 167 1,1 Ev. Grundschule Holzdorf 48 1 Gesamt Grundschulen 3.895 34,9 36
Sekundar-/Gemeinschaftsschulen Friedrichstadt WB* 445 2 "Rosa Luxemburg" WB 301 2 "Heinrich Heine" Reinsdorf 322 2 "Johann Gottfried Wilke" 314 2 "Ernestine Reiske" Kemberg 192 1 Bad Schmiedeberg 203 1 "Ferropolis" Gräfenhainichen 295 1 Elster 225 1 Jessen-Nord 311 2 Annaburg 227 1 Gesamt Sekundarschulen 2.835 15 Gymnasien Luther-Melanchthon-Gymnasium 1.053 2 Lucas-Cranach-Gymnasium 609 1 Gymnasium Jessen 610 1 Paul-Gerhardt-Gym. Gräfenhain. 651 1 Gesamt Gymnasien 2.923 5 Förderschulen FöS (L) Lutherstadt Wittenberg 159 1 FöS (L) Gräfenhainichen 83 1 FöS (G) Lutherstadt Wittenberg 82 2 FöS (G) Gräfenhainichen 42 1 FöS (G) Holzdorf 46 1 FöS Ausgleichsklassen Pretzsch 137 1 Gesamt Förderschulen 549 7 Gesamtschulen in freier Trägerschaft Ev. Schulzentrum Wittenberg 199 1 Gesamtschule im Gartenreich 249 1 Gesamt Gesamtschulen 448 2 Berufsschulen Berufsschule 766 1 Gesamt Berufsschule 766 1 Alle Schulformen Gesamt alle Schulen 10.650 64,9 37
Schulsozialarbeit an Grundschulen - Prioritätenliste zur Feststellung des Zusatzbedarfs Anlage IV Anteil der Schüler mit Beförderungs- bzw. Anteil der Kinder- und Jugendhilfefälle an Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Anteil der Migranten (auch Flüchtlinge) nicht in die nachfolgende Klassenstufe Schüler, die wiederholt unentschuldigt Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung sonderpädagogischem Förderbedarf Regelleistungsberechtigten (ALG II) Anteil der nicht in die nachfolgende Schüler mit sonderpädagogischem unentschuldigt dem Unterricht fern Anteil der Schüler, die wiederholt Schüler mit Beförderungs- bzw. Klassenstufe versetzte Schüler der Anzahl der Minderjährigen Anteil der Eltern mit niedrigem Migranten (auch Flüchtlinge) dem Unterricht fern blieben Schülerzahlen 2016/2017 Anteil an minderjährigen Anteil der Schüler mit Erstattungsanspruch Erstattungsanspruch Gesamtpunktzahl versetzte Schüler Förderbedarf Sozialstatus Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl vorhanden blieben Name der Schule Grundschulen Annaburg 95 24 25,3% 1 ja 0 vielseitig 0 4,1% 4 20,0% 5 18,8% 4 9 9,5% 5 15 15,8% 8 9 9,5% 10 5 5,3% 2 39 Schweinitz 95 68 71,6% 2 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 2 2,1% 2 5 5,3% 3 2 2,1% 3 16 16,8% 4 26 "Diesterweg" WB 315 6 1,9% 0 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 11 3,5% 2 22 7,0% 4 14 4,4% 5 12 3,8% 1 26 "Johannes Gutenberg" GHC 219 32 14,6% 0 ja 0 vielseitig 0 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 20 9,1% 5 13 5,9% 3 3 1,4% 2 15 6,8% 2 24 Dabrun 71 61 85,9% 3 nein 1 keine Angaben 0 1,4% 1 11,0% 3 13,4% 3 5 7,0% 4 4 5,6% 3 2 2,8% 3 1 1,4% 1 22 Luisenschule Wörlitz 79 34 43,0% 1 ja 0 vielseitig 0 1,3% 1 14,1% 3 8,9% 2 10 12,7% 7 5 6,3% 4 0 0,0% 0 6 7,6% 2 20 Prettin 75 34 45,3% 1 ja 0 vielseitig 0 4,1% 4 20,0% 5 18,8% 4 0 0,0% 0 6 8,0% 5 0 0,0% 0 2 2,7% 1 20 "Geschwister Scholl" WB 220 0 0,0% 0 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 3 1,4% 1 4 1,8% 1 0 0,0% 0 27 12,3% 3 19 "Friedrich Engels" WB 236 6 2,5% 0 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 1 0,4% 1 7 3,0% 2 0 0,0% 0 13 5,5% 2 19 Ev. Grundschule Holzdorf 48 34 70,8% 2 nein 1 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,0% 4 19,3% 4 0 0,0% 0 1 2,1% 2 0 0,0% 0 0 0,0% 0 17 Ev. Grundschule WB 167 45 26,9% 1 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 19,0% 4 22,3% 5 2 1,2% 1 10 6,0% 3 0 0,0% 0 0 0,0% 0 17 Nudersdorf 84 52 61,9% 2 ja 0 keine Angaben 0 1,5% 1 5,9% 2 5,3% 2 5 6,0% 3 2 2,4% 2 2 2,4% 3 1 1,2% 1 16 Seyda 61 27 44,3% 1 nein 1 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 0 0,0% 0 2 3,3% 2 0 0,0% 0 0 0,0% 0 16 "J.H. Pestalozzi" Zsch. 139 49 35,3% 1 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 1 0,7% 1 2 1,4% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 16 Bad Schmiedeberg 153 92 60,1% 2 ja 0 ohne Wahlmöglichkeiten 2 2,1% 2 11,0% 3 9,5% 2 2 1,3% 1 3 2,0% 1 2 1,3% 2 0 0,0% 0 15 Trebitz 69 48 69,6% 2 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 2,1% 2 11,0% 3 9,5% 2 0 0,0% 0 6 8,7% 5 0 0,0% 0 0 0,0% 0 15 Bergwitz 85 28 32,9% 1 nein 1 keine Angaben 0 1,4% 1 11,0% 3 13,4% 3 6 7,1% 4 1 1,2% 1 0 0,0% 0 2 2,4% 1 15 Jeber Bergfrieden 56 45 80,4% 3 nein 1 mit Wahlmöglichkeiten 1 2,1% 2 15,2% 4 11,2% 3 1 1,8% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 0 0,0% 0 15 "Max Lingner" Jessen 275 65 23,6% 0 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 0 0,0% 0 7 2,5% 2 0 0,0% 0 12 4,4% 1 15 "Käthe Kollwitz" WB 181 7 3,9% 0 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 0 0,0% 0 1 0,6% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 15 "Ferd. Freiligrath" Abtsdorf 74 47 63,5% 2 ja 0 keine Angaben 0 1,5% 1 5,9% 2 5,3% 2 3 4,1% 3 5 6,8% 4 0 0,0% 0 0 0,0% 0 14 "Katharina von Bora" Pratau 93 36 38,7% 1 ja 0 keine Angaben 0 1,5% 1 5,9% 2 5,3% 2 3 3,2% 2 3 3,2% 2 2 2,2% 3 3 3,2% 1 14 "Elbkinderland" Elster 87 31 35,6% 1 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 1,9% 1 10,4% 3 5,1% 2 4 4,6% 3 4 4,6% 3 0 0,0% 0 0 0,0% 0 14 Klieken 73 50 68,5% 2 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 2,1% 2 15,2% 4 11,2% 3 0 0,0% 0 2 2,7% 2 0 0,0% 0 0 0,0% 0 14 Fröbel Coswig 227 24 10,6% 0 ja 0 vielseitig 0 2,1% 2 15,2% 4 11,2% 3 9 4,0% 2 0 0,0% 0 4 1,8% 2 11 4,8% 1 14 Zahna 107 30 28,0% 1 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 1,9% 1 10,4% 3 5,1% 2 5 4,7% 3 4 3,7% 2 0 0,0% 0 0 0,0% 0 13 Kemberg 80 17 21,3% 0 ja 0 keine Angaben 0 1,4% 1 11,0% 3 13,4% 3 3 3,8% 2 2 2,5% 2 1 1,3% 2 0 0,0% 0 13 Mühlanger 65 37 56,9% 2 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 1,9% 1 10,4% 3 5,1% 2 3 4,6% 3 0 0,0% 0 0 0,0% 0 0 0,0% 0 12 Radis 57 30 52,6% 2 nein 1 keine Angaben 0 1,4% 1 11,0% 3 13,4% 3 1 1,8% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 0 0,0% 0 11 "Heinrich Heine" Reinsdorf 156 69 44,2% 1 ja 0 keine Angaben 0 1,5% 1 5,9% 2 5,3% 2 5 3,2% 2 1 0,6% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 9 Oranienbaum 153 67 43,8% 1 ja 0 vielseitig 0 1,3% 1 14,1% 3 8,9% 2 2 1,3% 1 2 1,3% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 9 Gesamt Grundschulen 3.895 1.195 30,7% 1 0,2 0 2,8% 2 19,0% 4 1 116 3,0% 2 139 3,6% 2 41 1,1% 2 126 3,2% 1 16 38
Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen - Prioritätenliste Anteil der Schüler mit Beförderungs- bzw. Anteil der Kinder- und Jugendhilfefälle an Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Anteil der Migranten (auch Flüchtlinge) nicht in die nachfolgende Klassenstufe Schüler, die wiederholt unentschuldigt Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung sonderpädagogischem Förderbedarf Regelleistungsberechtigten (ALG II) Anteil der nicht in die nachfolgende Schüler mit sonderpädagogischem unentschuldigt dem Unterricht fern Anteil der Schüler, die wiederholt Schüler mit Beförderungs- bzw. Klassenstufe versetzte Schüler der Anzahl der Minderjährigen Anteil der Eltern mit niedrigem Migranten (auch Flüchtlinge) dem Unterricht fern blieben Schülerzahlen 2016/2017 Anteil an minderjährigen Anteil der Schüler mit Erstattungsanspruch Erstattungsanspruch Gesamtpunktzahl versetzte Schüler Förderbedarf Sozialstatus Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl Punktzahl vorhanden blieben Name der Schule Sekundarschule Annaburg 227 170 74,9% 2 ja 0 vielseitig 0 4,1% 4 20,0% 5 18,8% 4 6 2,6% 2 13 5,7% 3 14 6,2% 7 18 7,9% 2 29 "Rosa Luxemburg" WB 301 100 33,2% 1 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 17 5,6% 3 10 3,3% 2 8 2,7% 3 47 15,6% 4 27 Jessen-Nord 311 157 50,5% 2 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 12 3,9% 2 34 10,9% 6 5 1,6% 2 2 0,6% 1 25 "Heinrich Heine" Reinsdorf 322 291 90,4% 3 ja 0 keine Angaben 0 1,5% 1 25,4% 6 22,3% 5 14 4,3% 3 16 5,0% 3 5 1,6% 2 0 0,0% 0 23 "Ferropolis" Gräfenhainichen 295 171 58,0% 2 ja 0 vielseitig 0 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 10 3,4% 2 14 4,7% 3 3 1,0% 2 10 3,4% 1 22 Friedrichstadt WB* 445 101 22,7% 0 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 2 0,4% 1 11 2,5% 2 6 1,3% 2 48 10,8% 3 22 "Ernestine Reiske" Kemberg 192 153 79,7% 3 ja 0 keine Angaben 0 1,4% 1 11,0% 3 13,4% 3 17 8,9% 5 9 4,7% 3 0 0,0% 0 0 0,0% 0 18 Elster 225 171 76,0% 3 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 1,9% 1 10,4% 3 5,1% 2 6 2,7% 2 16 7,1% 4 0 0,0% 0 0 0,0% 0 16 Bad Schmiedeberg 203 134 66,0% 2 ja 0 ohne Wahlmöglichkeiten 2 2,1% 2 11,0% 3 9,5% 2 2 1,0% 1 3 1,5% 1 2 1,0% 1 0 0,0% 0 14 "Johann Gottfried Wilke" 314 118 37,6% 1 ja 0 vielseitig 0 2,1% 2 15,2% 4 11,2% 3 0 0,0% 0 0 0,0% 0 2 0,6% 1 6 1,9% 1 12 Gesamt Sekundarschulen 2.835 1.566 55,2% 2 0 0 2,8% 2 19,0% 4 1 86 3,0% 2 126 4,4% 3 45 1,6% 2 131 4,6% 0 16 Gymnasien Lucas-Cranach-Gymnasium 609 478 78,5% 3 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 24,9% 5 22,3% 5 24 3,9% 2 4 0,7% 1 1 0,2% 1 0 0,0% 0 20 Paul-Gerhardt-Gym. Gräfenhain 651 521 80,0% 3 ja 0 vielseitig 0 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 18 2,8% 2 2 0,3% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 18 Luther-Melanchthon-Gymnasium 1.053 483 45,9% 1 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 24,9% 5 22,3% 5 17 1,6% 1 12 1,1% 1 1 0,1% 1 1 0,1% 1 18 Gymnasium Jessen 610 472 77,4% 3 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 3 0,5% 1 2 0,3% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 17 Gesamt Gymnasien 2.923 1.954 66,8% 2 0 0 2,8% 2 19,0% 4 1 62 2,1% 2 20 0,7% 1 2 0,1% 1 1 0,0% 1 14 Förderschulen FöS Ausgleichsklassen Pretzsch 137 107 78,1% 3 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 2,1% 2 11,0% 3 9,5% 2 20 14,6% 8 137 100,0% 9 10 7,3% 8 0 0,0% 0 36 FöS (L) Lutherstadt Wittenberg 159 64 40,3% 1 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 24,9% 5 22,3% 5 0 0,0% 0 159 100,0% 9 7 4,4% 5 0 0,0% 0 28 FöS (G) Holzdorf 46 46 100,0% 3 nein 1 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 0 0,0% 0 46 100,0% 9 0 0,0% 0 0 0,0% 0 25 FöS (G) Gräfenhainichen 42 37 88,1% 3 ja 0 vielseitig 0 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 0 0,0% 0 42 100,0% 9 0 0,0% 0 1 2,4% 1 25 FöS (L) Gräfenhainichen 83 60 72,3% 2 ja 0 vielseitig 0 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 1 1,2% 1 79 95,2% 9 0 0,0% 0 0 0,0% 0 24 FöS (G) Lutherstadt Wittenberg 82 36 43,9% 1 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 24,9% 5 22,3% 5 0 0,0% 0 82 100,0% 9 0 0,0% 0 0 0,0% 0 23 Gesamt Förderschulen 549 350 63,8% 2 0,2 0,3 2,8% 2 19,0% 4 1 21 3,8% 2 545 99,3% 9 17 3,1% 4 1 0,2% 1 26 39
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