Landkreis Wittenberg - Teilplan I.2 13 SGB VIII - Schulsozialarbeit im Landkreis
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Landkreis Wittenberg
Teilplan I.2
§ 13 SGB VIII – Schulsozialarbeit im Landkreis
Wittenberg
(Förderzeitraum 2018 – 2020)Sprachliche Gleichstellung
Personen und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form
Redaktionelle Anmerkung:
In Übereinstimmung mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen, zu welchen
insbesondere das Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe - sowie das Kinder- und
Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) zählen, ist im Folgenden für den
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Struktureinheit teilweise die Bezeichnung
„Jugendamt“ zu finden.
Bei den bildlichen Darstellungen handelt es sich überwiegend um Fotomaterial des
Landkreises Wittenberg. Dort, wo das nicht der Fall ist, liegen von den entsprechenden
Personen bzw. deren gesetzlichen Vertretern Einverständniserklärungen zur
Veröffentlichung vor.
Impressum
Teilplan I.2 - § 13 SGB VIII – Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg
(Förderzeitraum 2018 – 2020)
Bearbeitungsstand: 19.04.2017
Herausgeber: Landkreis Wittenberg
Der Landrat
Breitscheidstr. 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Redaktion: Landkreis Wittenberg, Fachdienst Jugend und Schule
Jugendamt (Verwaltung und Jugendhilfeausschuss)
Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Cornelia Rohrbeck, Leiterin Stabsstelle Planung, Tel.: 03491 479-431
Peter Hänel, Sachbearbeiter Jugendhilfeplanung, Tel.: 03491 479-441
E-Mail: cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de
peter.haenel@landkreis-wittenberg.de
Copyright: Alle Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere auch das
Recht der Einspeicherung in Datenbanken, liegen beim Herausgeber und
bedürfen dessen ausdrücklicher Einwilligung.
21 Planungsauftrag 4
2 Rechtliche Grundlagen 4
3 Planungskonzeption 4
4 Planungsziel 5
5 Inhaltliche Schwerpunkte der Schulsozialarbeit 6
5.1 Aufgaben und Ziele der Schulsozialarbeit 6
5.2 Wirkung der Schulsozialarbeit 6
5.3 Bedeutung der Schulsozialarbeit 8
5.4 Fazit 8
6 Bestandsfeststellung 9
6.1 Zielgruppe 9
6.2 Schulstruktur des Landkreises Wittenberg im Schuljahr 2016/2017 9
6.3 Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg 9
6.3.1 Schulsozialarbeit über das ESF-Programm "Schulerfolg sichern" 9
6.3.2 Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes 10
6.3.3 Schulen ohne Schulsozialarbeit 11
6.3.4 Versorgungsgrad an Schulsozialarbeit 11
6.3.5 Kooperierende Projektträger 11
6.4 Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ 12
7 Bedarfsermittlung 12
7.1 Prognosen zur Entwicklung der Zielgruppe 12
7.1.1 Quantitative Entwicklung der Zielgruppe 12
7.1.2 Qualitative Entwicklung der Zielgruppe 12
7.2 Schulstruktur des Landkreises Wittenberg für den Planungszeitraum
bis zum Schuljahr 2019/2020 13
7.3 Methode zur Bedarfsermittlung von Schulsozialarbeit 13
7.4 Schulbezogene Bedarfsermittlung an Schulsozialarbeit 13
7.4.1 Ermittlung des Grundbedarfes 13
7.4.2 Ermittlung des Zusatzbedarfes 14
7.4.3 Ermittlung des Sonderbedarfes 16
7.4.4 Ermittlung des Gesamtbedarfes 16
7.5 Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ 16
7.5.1 Historie der Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis Wittenberg 16
7.5.2 Aufgaben und Ziele der Netzwerkstelle 17
7.5.3 Wirkung der Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis Wittenberg 17
8 Finanzierung 18
8.1 Produkthaushalt 19
8.2 Gesamtaufwendungen für die Schulsozialarbeit 19
8.3 Kostenerstattungen zur Schulsozialarbeit 19
8.4 Aufwendungen für die Schulsozialarbeit für den Landkreis Wittenberg 19
9 Handlungsempfehlungen 20
Anlage I – Übersicht zu den Projekten 21
Anlage II – Kartenübersichten 22
Anlage III – Grundbedarf an Schulsozialarbeit 36
Anlage IV – Zusatzbedarf an Schulsozialarbeit 38
Anlage V – Gesamtbedarf an Schulsozialarbeit 41
31 Planungsauftrag
Die allgemeine Planungsverpflichtung ergibt sich aus § 80 SGB VIII. Da Schulsozialarbeit
nach § 13 SGB VIII als Leistung der Jugendhilfe gilt, sind entsprechende Planungsaktivitäten
erforderlich. Die gesetzliche Planungsverpflichtung stellt auf einen mittelfristigen Zeitraum
ab. In Übereinstimmung mit dem Auslaufen des aktuellen ESF – Programmes zum Jahr
2020 wird der Planungszeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum genannten Endtermin
festgelegt.
Mittels Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Wittenberg erging ein
konkreter Auftrag zur Fortführung der Projekte der Schulsozialarbeit an den Grundschulen
und der Projekte der Jugendsozialarbeit im Landkreis Wittenberg auf der Grundlage der
Jugendhilfeplanung bis zum Jahr 2020. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises
Wittenberg bringt beim Kreistag einen Antrag auf einen Grundsatzbeschluss zur Fortführung
und Verstetigung einer flächendeckenden Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg ein.
2 Rechtliche Grundlagen
§§ 13, 79, 80 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfe in
der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022) in der
zur Zeit geltenden Fassung
Die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Thematik erfolgt auf der
Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-
Programm „Schulerfolg sichern“.
Im Weiteren gibt es Berührungspunkte zu schulspezifischen Rechtsnomen, zu
welchen u. a. das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gehört.
3 Planungskonzeption
Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg basiert aktuell auf zwei unterschiedlichen
Programmen.
- ESF-Programm "Schulerfolg sichern" (Beschluss des Jugendhilfeausschusses V/14-
05/2014 vom 8.12.2014) und
- Bundesprogramm „Bildung und Teilhabe“ (von August 2012 bis 31.12.2017).
Die Steuerungsgruppe zur Schulsozialarbeit des Landkreises Wittenberg traf im Rahmen
zweier Veranstaltungen am 1. Dezember 2016 und am 26. Januar 2017 grundsätzliche
strategische Entscheidungen, um Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte, nachhaltige
und flächendeckende Schulsozialarbeit zu schaffen und durch geeignete Maßnahmen zu
untersetzen.
Neben den betreffenden Schulen und den freien Trägern sollen auch die kreisangehörigen
Städte in den Beteiligungsprozess einbezogen werden.
Da es sich bei der Jugendhilfeplanung um eine hervorgehobene Angelegenheit handelt, mit
der sich der Jugendhilfeausschuss befasst (§ 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII), war der
Unterausschuss Jugendhilfeplanung einzubeziehen.
Projekte der Jugendsozialarbeit außerhalb der Schulsozialarbeit, die über das Bildungs- und
Teilhabepaket des Bundes finanziert werden, finden in der vorliegenden Planung keine
Berücksichtigung. Eine bedarfsbezogene Prüfung hierfür erfolgt im Rahmen der
Bedarfsplanung 2018 für den Bereich der Jugendarbeit.
4Die zeitliche Abfolge der bisherigen und zukünftigen Programme zur Schulsozialarbeit bzw.
sonstigen Jugendsozialarbeit ist als Anlage I dargestellt.
4 Planungsziel
Die Planungsziele wurden im Rahmen der beiden o. g. Veranstaltungen der
Steuerungsgruppe zur Schulsozialarbeit definiert:
1. Nach Abschluss der ESF-Förderperiode steht im Landkreis Wittenberg ein sicher
finanziertes und bedarfsgerechtes Angebot der Schulsozialarbeit für alle Schulformen
bereit.
2. Für die am 31.12.2017 auslaufende Förderung im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes wird die Fortführung und Finanzierung lückenlos gewährleistet.
3. Die Schulsozialarbeit ist ein fest integrierter Bestandteil der kommunalen
Bildungslandschaft.
55 Inhaltliche Schwerpunkte der Schulsozialarbeit
5.1 Aufgaben und Ziele der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit beinhaltet sowohl intervenierende als auch präventive Aufgaben. Dazu
gehören insbesondere:
- Intervention und Beratung in akuten schulischen Krisensituationen,
- Beratung von jungen Menschen insbesondere in schwierigen Lebenslagen,
- Förderung des sozialen Lernens,
- Partizipation und Konfliktbewältigung,
- Umgang mit Schulverweigerung und Sicherung von Schulerfolg,
- Gestaltung des Übergangs von der Grundschule über die weiterführenden Schulen in den
Beruf,
- Vermittlung von Bildungsangeboten und Freizeitgelegenheiten,
- Zusammenarbeit mit Elternhäusern,
- Unterstützung und Begleitung der Schule bei der Schul- und Schulprogrammentwicklung,
- Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulleitungen und regionalen Akteuren,
- Netzwerkarbeit.
(Quelle: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ RdErl.
des MK vom 15.12.2014 – 24-51967)
5.2 Wirkung der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit erreicht
- Schüler (Einzelne, Gruppen, Klassen),
- Eltern und Bezugspersonen,
- Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen,
- Mitarbeiter der Jugendhilfe,
- Behörden und Fachstellen.
Schulsozialarbeit wirkt folgendermaßen:
- Senkung der Quote der Schulabbrecher ohne Abschlüsse und der Klassenwieder-
holer
2008/09: 9,1% ohne Abschluss → 2015/16: 8,60%,
Reduzierung der Hauptschulabschlüsse von 13,10% auf 11,11% und Zunahme der
Realschulabschlüsse von 28,28% auf 33,23%
- Leistungsverbesserung bei einzelnen Schülern
Vielfältige Angebote zur Lernförderung, z. B. Mitinitiierung, aktive Mitwirkung sowie
Begleitung des schulergänzenden Lernangebotes „Ferienwerkstatt: Lernen anders“,
Projekte im Rahmen bildungsbezogener Angebote
- Verringerung der Fehlzeiten
Schulsozialarbeit bietet die Chance, Schulverweigerung frühzeitig zu erkennen und
zeitnahe Unterstützung durch Schule und Jugendhilfe zu leisten bzw. einzuleiten.
(Im LK arbeitet unter aktiver Beteiligung der Schulsozialarbeiter und weiterer Akteure der
Runde Tisch „Erziehen statt Strafen“)
→ Bisherige Ergebnisse des Runden Tisches: Initiierung und Entwicklung einheitlicher
Standards im Umgang mit schulverweigerndem Verhalten für Schulen (aller Schulformen)
6im Landkreis Wittenberg (Handlungsleitfaden und Broschüre), Schaffung eines
Beratungsangebotes in Form einer Beratungsstelle „ENTER“
- Kostenreduktion im Bereich der Hilfen zur Erziehung
Schulsozialarbeit versteht sich als sinnvolle Ergänzung zu familienunterstützenden
Diensten (z. B. Hilfen zur Erziehung).
durch Schulsozialarbeit vor Ort nimmt bei Schülern und deren Familien der
Bekanntheitsgrad von Hilfemöglichkeiten zu.
Schulsozialarbeit stellt eine präventive Maßnahme dar ( Hilfen des Jugendamtes setzen für
Familien und Schüler früher ein. Damit werden massive Problemverfestigungen
vermieden und Kosten reduziert.
- Adäquate und sensible Wahrnehmung des Schutzauftrages für Kinder durch die Schule
Schulsozialarbeit fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Schule, Eltern und Jugendhilfe.
- Zugang zu den Schüler hat sich positiv entwickelt (Aufbau von Vertrauen)
Schüler suchen selbstständig Nähe der Schulsozialarbeiter.
- Verbesserung des Zuganges zu den Eltern (Aufbau von Vertrauen)
Schulsozialarbeit wird zunehmend als Vermittler zwischen Schule, Eltern und Jugendhilfe
angesehen.
- Verbesserung im Verhalten von auffälligen Schülern
Reduzierung von Problemlagen bei einzelnen Schülern z. B. durch Unterstützung/
individuelle Beratung in Krisensituationen, bei familiären Problemen oder bei der
Lebensplanung, Arbeit an Schlüsselqualifikationen, Sicherung der schulischen Integration
- Einstellungsänderungen bei Lehrkräften
Lehrkräfte nehmen Angebote der Schulsozialarbeit als Bereicherung, Unterstützung und
Entlastung wahr → wertschätzende Zusammenarbeit
- Erweiterung der Lehrmethodik
Methodische Arbeit der Schulsozialarbeiter weckt Interesse für Gruppenprojektarbeit und
für andere Methoden.
- Positive Entwicklung des Unterrichts- und Lernklimas
Reduzierung von Problemlagen in der Gruppe bzw. Klasse durch die konkreten Angebote
der Schulsozialarbeit wie Streitschlichterausbildung, Sozial- und Verhaltenstrainings
oder Beratungen bei Konflikten → Sicherung eines gesunden Klassenklimas
- Verbesserung des Schulklimas
Vor dem Hintergrund der Ganztagsbeschulung: durch Schulsozialarbeit werden vielfältige
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt, die Institution Schule entwickelt sich
zunehmend zur Lebenswelt für Schüler, sie entwickeln Einstellungs- und
Verhaltensänderungen zur eigenen Schule, fühlen sich zunehmend ernstgenommen und
nehmen Mitspracherecht wahr.
- Öffnung gegenüber dem Gemeinwesen innerhalb des Sozialraumes
Zunahme von Anzahl und Vielfalt der Kooperationspartner mit Schule (u.a. Ämter,
Institutionen, Beratungsstellen, Vereine, Bildungsträger, Wirtschaft) Gremienarbeit
- Schulimageverbesserung
Positive Wahrnehmung der Schule (aller Schulformen) durch Öffnung nach außen
75.3 Bedeutung der Schulsozialarbeit für die Kommune
Schule wird zunehmend zum Lebensort von Kindern und Jugendlichen insbesondere vor
dem Hintergrund der Ganztagsbeschulung.
- durch das Handlungsfeld Schulsozialarbeit bietet Schule vielseitige individuelle dem Kind
und Jugendlichen für seine Entwicklung angepasste förderliche Angebote,
- mit Tätigkeit der Schulsozialarbeiter sind am Standort Schule verlässliche Partner für junge
Menschen und deren Familien vorhanden,
- diese wirken präventiv, erkennen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen rechtzeitig,
- Schulsozialarbeiter sind „Türöffner “ für Kinder, Jugendliche und deren Familien (Öffnung
von Schule für Eltern, z. B. Elterncafe, Elternsprechstunden, Elternbegegnungen,
Thematische Elterngesprächsrunden, Elternbriefe),
- durch Schulsozialarbeit kann mit Eltern zeitnah bei Auffälligkeiten, Probleme und Konflikte
in Kontakt getreten werden,
- frühzeitig Hilfe und Unterstützung angeboten werden.
- dank der unterstützenden Arbeit der Schulsozialarbeiter und ihrer Sozialisationsfunktion
entwickelt sie sich als stabiles, der Entwicklung förderliches soziales Zentrum für Kinder
und Jugendliche.
5.4 Fazit
Schulsozialarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag dazu,
- dass das Lernklima verbessert wird,
- dass Schüler zufriedener in die Schule gehen,
- dass Probleme und Konflikte frühzeitig erkannt und ihnen entgegengewirkt werden,
- dass alarmierende hohe Zahlen von Schulverweigerern und die Schulabbrecherquote
durch kontinuierliche und zielgerichtetes Agieren gesenkt werden.
Damit können hohe Folgekosten vermieden werden, die sonst in zweite Bildungswege oder
Transferleistungen gesteckt werden müssten.
86 Bestandsfeststellung
6.1 Zielgruppe
Als Zielgruppe sind in § 13 Abs. 1 SGB VIII junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen
oder individuellen Beeinträchtigungen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen
sind, benannt.
Soziale Benachteiligungen sind in der Regel defizitäre Sozialisationen in den Bereichen
Familie, Schule, Ausbildung, Berufsleben und sonstige Umwelt. Dazu zählen insbesondere
Benachteiligungen, die durch die ökonomische Situation, familiäre Rahmenbedingungen und
defizitäre Bildung oder das Geschlecht, die ethnische oder kulturelle Herkunft bedingt sind.
Sie liegen immer dann vor, wenn die altersgemäße gesellschaftliche Integration nicht
wenigstens durchschnittlich gelungen ist.
Individuelle Beeinträchtigung sind alle psychischen, physischen oder sonstigen persönlichen
Beeinträchtigungen individueller Art wie Abhängigkeit, Überschuldung, Delinquenz,
Behinderung oder wirtschaftliche Benachteiligung gemeint.
So sind besonders betroffen:
junge Menschen mit gesundheitlichen, geistigen, psychischen und seelischen
Einschränkungen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben,
junge Menschen mit Sozialisationsdefiziten und abweichendem auffälligen Verhalten,
junge Menschen mit Migrationshintergrund (Schwerpunkt: Sprachprobleme),
Schüler, bei denen die Gefährdung besteht, dass sie ohne einen Abschluss die
Schule verlassen.
6.2 Schulstruktur des Landkreises Wittenberg im Schuljahr 2016/2017
Im Landkreis Wittenberg gibt es 53 allgemeinbildende Schulen, davon:
- 4 Gymnasien
- 9 Sekundarschulen
- 1 Gemeinschaftsschule
- 2 Gesamtschulen in freier Trägerschaft
- 6 Förderschulen ( 2 Lernbehinderte, 3 Geistigbehinderte, 1 Schule mit Ausgleichsklassen)
- 31 Grundschulen, davon 2 in freier Trägerschaft
Des Weiteren gibt es im Landkreis Wittenberg eine berufsbildende Schule.
6.3 Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg
6.3.1 Schulsozialarbeit über das ESF-Programm "Schulerfolg sichern"
Das Land Sachsen-Anhalt hat Schulsozialarbeit für folgende Schulen im Rahmen des ESF-
Programmes "Schulerfolg sichern" ab 1. August 2015 bestätigt:
Sekundarschulen
- Sekundarschule „Rosa Luxemburg“ - Lutherstadt Wittenberg
- Sekundarschule „Heinrich Heine“ - Lutherstadt Wittenberg (OT Reinsdorf)
- Sekundarschule „Johann Gottfried Wilke“ - Stadt Coswig (Anhalt)
- Sekundarschule „Ernestine Reiske“ - Stadt Kemberg
- Sekundarschule – Stadt Bad Schmiedeberg
- Sekundarschule „Ferropolis“ - Stadt Gräfenhainichen
9- Sekundarschule Elster – Stadt Zahna-Elster
- Sekundarschule Jessen-Nord – Stadt Jessen (Elster)
- Sekundarschule – Stadt Annaburg
Alle im Landkreis Wittenberg existierenden Sekundarschulen fanden Berücksichtigung.
Gemeinschaftsschule
- Gemeinschaftsschule „Friedrichstadt“ – Lutherstadt Wittenberg
Die betreffende Schule hat den Status einer Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr
2015/2016. Aufgrund der hohen Schülerzahl sowie der sozialen Brisanz an der Schule
werden zwei Stellen über das ESF-Programm gefördert.
Förderschulen
- Förderschule (LB) „Pestalozzi“ - Lutherstadt Wittenberg
- Förderschule (LB) „An der Lindenallee“ – Stadt Gräfenhainichen
- Förderschule mit Ausgleichsklassen „Adolf Reichwein“ – Stadt Bad Schmiedeberg
(OT Pretzsch)
Berufsbildende Schulen
- Berufsschule Wittenberg (Berufsschulgang BVJ/BVJ-Sprache) – Lutherstadt Wittenberg
Gymnasien
- Gymnasium Jessen – Stadt Jessen (Elster)
Grundschulen
- Grundschule – Stadt Annaburg
- Grundschule „Diesterweg“ – Lutherstadt Wittenberg
- Grundschule „Fröbel“ – Stadt Coswig (Anhalt)
- Grundschule Trebitz – Stadt Bad Schmiedeberg (OT Trebitz)
- Grundschule „Friedrich Engels“ – Lutherstadt Wittenberg (OT Piesteritz)
- Grundschule Nudersdorf – Lutherstadt Wittenberg (OT Nudersdorf)
Alle genannten Schulen bekundeten im Rahmen des Auswahlverfahrens Interesse an
Schulsozialarbeit.
6.3.2 Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
Bis zum 31. Dezember 2017 wird Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket
des Bundes finanziert:
- Grundschule „Katharina von Bora“ – Lutherstadt Wittenberg (OT Pratau)
- Grundschule Klieken – Stadt Coswig (Anhalt)
- Grundschule Zahna – Stadt Zahna-Elster
- Grundschule „Elbkinderland“ – Stadt Zahna-Elster (OT Elster)
- Grundschule Mühlanger – Stadt Zahna-Elster
- Grundschule „Max Lingner“ – Stadt Jessen (Elster)
- Grundschule Schweinitz – Stadt Jessen (Elster)
- Grundschule Seyda – Stadt Jessen (Elster)
- Grundschule – Stadt Kemberg
- Grundschule Dabrun – Stadt Kemberg
10- Grundschule – Stadt Gräfenhainichen
- Grundschule „Geschwister Scholl“ (Kooperation mit dem AWO - Jugendclub „Albatros“) –
Lutherstadt Wittenberg
- Sekundarschule „Rosa Luxemburg“ – Lutherstadt Wittenberg (Sprachklassen)
- Gemeinschaftsschule „Friedrichstadt“ – Reintegrationsklasse – Lutherstadt Wittenberg
Die bestandsbezogenen Daten zur Schulsozialarbeit sind in Anlage II sozialraumdifferenziert
in Kartenform dargestellt.
6.3.3 Schulen ohne Schulsozialarbeit
Nachfolgend aufgeführte Schulen bekundeten Interesse an Schulsozialarbeit, fanden jedoch
keine Berücksichtigung bei der Auswahl zum ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ und sind
gegenwärtig nicht in der Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes:
- Luther-Melanchthon-Gymnasium – Lutherstadt Wittenberg
- Förderschule (GB) „Sonnenschein“ – Lutherstadt Wittenberg
- Grundschule „Käthe Kollwitz“ – Lutherstadt Wittenberg
- Grundschule „Heinrich Heine“ – Lutherstadt Wittenberg (OT Reinsdorf)
- Grundschule – Stadt Bad Schmiedeberg
- Grundschule „Johannes Gutenberg“ – Stadt Gräfenhainichen
- Grundschule „Henriette-Catharina-von Oranien“ – Stadt Oranienbaum-Wörlitz
Am damaligen Interessenbekundungsverfahren haben sich 18 Schulen des Landkreises
Wittenberg nicht beteiligt.
6.3.4 Versorgungsgrad an Schulsozialarbeit
Unabhängig von der Zugehörigkeit zur Zielgruppe nach § 13 SGB VIII (individuell
beeinträchtigt bzw. sozial benachteiligt) werden 65,5% aller Schüler, welche
allgemeinbildende Schulen besuchen, durch Schulsozialarbeit erreicht.
Aufgeschlüsselt nach Schulformen ergibt sich folgendes Bild:
- Grundschulen: 72%
- Grundschulen in freier Trägerschaft: 0%
- Sekundarschulen: 100%
- Gemeinschaftsschule: 100%
- Gymnasien: 21%
- Förderschulen: 69%
- Gesamtschulen in freier Trägerschaft: 0%
6.3.5 Kooperierende Projektträger
In Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip nach § 4 Abs. 2 SGB VIII wird
Schulsozialarbeit durch freie Träger der Jugendhilfe sichergestellt:
Reso-Witt e.V.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V.
Internationaler Bund - Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Volkssolidarität gGmbH Sachsen-Anhalt
116.4 Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“
Um die in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm
„Schulerfolg sichern“ dargelegten Aufgaben erfüllen zu können, ist eine entsprechende
Netzwerkstelle tätig. Diese wird in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg geführt.
Das Aufgabenprofil der Netzwerkstelle des Landkreises Wittenberg besteht dabei
insbesondere in der
Vernetzung bildungsrelevanter Institutionen, Ämter und Akteure aus dem
schulischen und außerschulischen Bereich und Beratung und Begleitung von
Kooperationsprozessen zwischen Jugendhilfe und Schule,
Fortbildung von Akteuren im Themenfeld Kooperation von Jugendhilfe und Schule
und Unterstützung des Fachaustausches in der Region,
Förderung des freiwilligen Engagements in Schule,
Förderung gelingender Bildungsbiographien an den Übergängen von der
Grundschule über die weiterführenden Schulen bis hin zur Berufsbildung und
Vernetzung eines abgestimmten und vielfältigen Angebots an formalen,
nonformalen und informellen Bildungssettings für Kinder und Jugendliche
innerhalb und außerhalb von Schulen,
Mitarbeit in einschlägigen Gremien der Region,
Initiierung und Administration bedarfsgerechter bildungsbezogener Angebote.
(Quelle: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“)
Grundlage für inhaltliche und organisatorische Aspekte zur Tätigkeit der Netzwerkstelle bildet
das Konzept der Netzwerkstelle des Landkreises Wittenberg für den Zeitraum 2015 – 2020.
Die Netzwerkstelle wurde zum 22. August 2012 beauftragt, die fachliche Begleitung der
Schulsozialarbeit an den Grundschulen im Landkreis Wittenberg im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepaketes zusätzlich zu übernehmen.
7 Bedarfsermittlung
7.1 Prognosen zur Entwicklung der Zielgruppe
7.1.1 Quantitative Entwicklung der Zielgruppe
Die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Wittenberg weist für einen mittelfristigen
Zeitraum hinsichtlich der Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen keine signifikanten
Veränderungen auf. Die Gesamtschülerzahlen für alle allgemeinbildenden Schulen erhöhen
sich bis zum Schuljahr 2019/2020 in der Gesamtheit um etwa 3 %. Steigerungen in den
Bereichen der Gymnasien und den Schulen in freier Trägerschaft stehen sinkende
Schülerzahlen bei den Sekundar-, Förder- und Grundschülern gegenüber.
7.1.2 Qualitative Entwicklung der Zielgruppe
Aus gesellschaftlichen Entwicklungstendenzen lassen sich aus Punkt 5.1 folgende
Schwerpunkte feststellen, welchen zukünftig in verstärktem Maße Aktivitäten der
Schulsozialarbeit zu widmen sind:
Zuwanderung, Flüchtlingsproblematik - junge Menschen mit Migrationshintergrund
(Schwerpunkt: Sprachprobleme)
Inklusion - junge Menschen mit gesundheitlichen, geistigen, psychischen und
seelischen Einschränkungen.
127.2 Schulstruktur des Landkreises Wittenberg für den Planungszeitraum bis zum
Schuljahr 2019/2020
Im Landkreis Wittenberg weist der Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum
53 allgemeinbildende Schulen aus, davon:
- 4 Gymnasien
- 9 Sekundarschulen
- 1 Gemeinschaftsschule
- 2 Gesamtschulen in freier Trägerschaft
- 6 Förderschulen ( 2 Lernbehinderte, 3 Geistigbehinderte, 1 Schule mit Ausgleichsklassen)
- 31 Grundschulen, davon 2 in freier Trägerschaft
7.3 Methode zur Bedarfsermittlung von Schulsozialarbeit
Der Landkreis Wittenberg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe entwickelte ein
eigenständiges Modell zur Feststellung des Bedarfs an Schulsozialarbeit, welches bei
Erfordernis oder im Ergebnis der Gewinnung neuer Erkenntnisse permanent weiterentwickelt
werden kann. Die nachfolgende Bedarfsermittlung beruht auf diesem Modell.
Der Gesamtbedarf an Schulsozialarbeit setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- Grundbedarf
Der Grundbedarf steht in Anhängigkeit zu den jeweils aktuellen Schülerzahlen und der
Schulform. Bei der vorliegenden Planung kommen die Schülerzahlen des Schuljahres
2016/2017 zum Ansatz.
- Zusatzbedarf
Bei der Ermittlung des Zusatzbedarfes werden spezielle schul-, schüler- und
sozialraumbezogene Indikatoren berücksichtigt, welche in besonderem Maße
Schulsozialarbeit rechtfertigen.
- Sonderbedarf
Ein Sonderbedarf lässt sich aus spezifischen Bereichen, die einen hohen
sozialpädagogischen Bezug haben, ableiten. Konkret betrifft das die Reintegrationsklasse,
Produktives Lernen, Sprachklassen sowie das Berufsvorbereitungsjahr an der Berufsschule.
Der Gesamtbedarf an Schulsozialarbeit wird aus der Summe der Stellen bzw. anteiligen
Stellen aus den einzelnen Bestandteilen für jede einzelne Schule ermittelt und ist als Anlage
V dargestellt.
7.4 Schulbezogene Bedarfsermittlung an Schulsozialarbeit
7.4.1 Ermittlung des Grundbedarfes
Bei der Ermittlung des Grundbedarfes kommt folgender Schlüssel zur Anwendung, der sich
an vorliegenden Berechnungsgrundlagen des ESF-Programmes bzw. der
Mindestschülerzahlen (Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt) orientiert.
13Ansatz zur Stellenbemessung
Grundschulen
- mehr als 300 Schüler 2 VZÄ
- weniger als 150 Schüler 1 VZÄ
0,1 VZÄ pro 15 Schüler über 150
- zwischen 150 und 300 Schüler Schüler
Sekundarschulen/Gesamtschulen/Gemeinschaftsch
ulen
- über 300 Schüler 2 VZÄ
- weniger als 300 Schüler 1 VZÄ
Gymnasien
- mehr als 1.000 Schüler 2 VZÄ
- weniger als 1.000 Schüler 1 VZÄ
Förderschulen (LB)
- mehr als 180 Schüler 2 VZÄ
- bis 180 Schüler 1 VZÄ
Förderschulen (GB)
- mehr als 80 Schüler 2 VZÄ
- zwischen 40 und 80 Schüler 1 VZÄ
- weniger als 40 Schüler keine Schulsozialarbeiter
Berufsschule
- mehr als 1.000 Schüler (VZÄ) 2 VZÄ
- weniger als 1.000 Schüler (VZÄ) 1 VZÄ
Eine schulbezogene Übersicht zum Grundbedarf an Schulsozialarbeit ist als Anlage III zu
finden.
7.4.2 Ermittlung des Zusatzbedarfes
Die dem Zusatzbedarf zugrunde liegenden Indikatoren wurden durch den örtlichen Träger
der öffentlichen Jugendhilfe frei gewählt, ebenfalls die Wichtungen zur Bewertung.
Ab einer Gesamtpunktzahl von 30 ist eine zusätzliche Stelle zur Schulsozialarbeit
gerechtfertigt.
Bewertung des Bedarfes an Schulsozialarbeit aus der Schülerbeförderung
Anteil der Schüler, für welche ein Beförderungsbedarf besteht, liegt bei unter 25% 0 Punkte
Anteil der Schüler, für welche ein Beförderungsbedarf besteht, liegt zwischen 25 und 50% 1 Punkt
Anteil der Schüler, für welche ein Beförderungsbedarf besteht, liegt zwischen 50 und 75% 2 Punkte
Anteil der Schüler, für welche ein Beförderungsbedarf besteht, liegt über 75% 3 Punkte
Bewertung des Bedarfes an Schulsozialarbeit aus der Angebotsstruktur zur Kinder- und
Jugendarbeit
- Im Sozialraum der Schule ist eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden 0 Punkte
- Im Sozialraum der Schule ist keine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung vorhanden 1 Punkt
Die Angebotsstruktur an Möglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit wird als
14- vielseitig 0 Punkte
- mit Wahlmöglichkeiten 1 Punkt
- ohne Wahlmöglichkeiten 2 Punkte
eingeschätzt.
Es liegen keine Angaben zur Angebotsstruktur vor: 0 Punkte
Bewertung nach Dichte der Kinder- und Jugendhilfeleistungen
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, welche entsprechende Leistungen in Anspruch
nehmen, liegt:
- unter 1% 0 Punkte
- ab 1% 1 Punkt
- ab 2% 2 Punkte
- ab 3% 3 Punkte
- ab 4% 4 Punkte
Bewertung nach Anteil der minderjährigen Regelleistungsberechtigten (ALG II)
Bewertung nach Anteil der Eltern mit niedrigem Sozialstatus
keine 0 Punkte
bis 5% 1 Punkt
bis 10% 2 Punkte
bis 15% 3 Punkte
bis 20% 4 Punkte
bis 25% 5 Punkte
über 25% 6 Punkte
Bewertung nach Anteil der nicht in die nächste Klassenstufe versetzten Schüler
Bewertung nach Anteil der Schüler mit sozialpädagogischem Förderbedarf
keine 0 Punkte
bis 2% 1 Punkt
bis 4% 2 Punkte
bis 6% 3 Punkte
bis 8% 4 Punkte
weiter in 2%-Schritten
Bewertung nach Anteil der Schüler, die wiederholt dem Unterricht ferngeblieben sind
keine 0 Punkte
bis 1% 1 Punkt
bis 2% 2 Punkte
bis 3% 3 Punkte
bis 4% 4 Punkte
weiter in logischer Folge
15Bewertung nach Anteil der Migranten
keine 0 Punkte
bis 5% 1 Punkt
bis 10% 2 Punkte
bis 15% 3 Punkte
bis 20% 4 Punkte
über 20% 5 Punkte
Eine schulbezogene Übersicht zum Zusatzbedarf an Schulsozialarbeit ist als Anlage IV zu
finden.
7.4.3 Ermittlung des Sonderbedarfes
Der Sonderbedarf lässt sich aus klar definierten spezifischen Projekten mit hohen
sozialpädagogischen Inhalten definieren.
Sprachförderlerngruppen 0,8 VZÄ
Sprachförderzentrum 1,0 VZÄ
Reintegrationsklasse 1,0 VZÄ
Produktives Lernen 1,0 VZÄ
Berufsvorbereitungsjahr 1,0 VZÄ
Berufsvorbereitungsjahr - Sprache 1,0 VZÄ
7.4.4 Ermittlung des Gesamtbedarfs
Eine schulbezogene Übersicht zum Gesamtbedarf an Schulsozialarbeit ist als Anlage V zu
finden.
7.5 Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“
7.5.1 Historie der Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis Wittenberg
Mit Kreistagsbeschluss vom 11. Juni 2008 wurde der Fachdienst Jugend der
Kreisverwaltung Wittenberg beauftragt, eine Netzwerkstelle für das Programm des Landes
Sachsen-Anhalt „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des
vorzeitigen Schulabbruchs“ im Landkreis Wittenberg zu installieren. Dieser Beschluss
basierte auf der Empfehlung der in Vorbereitung des Programms gebildeten
Trägerarbeitsgruppe „Schulversagen“, die sich aus Vertretern des öffentlichen Trägers der
Kinder- und Jugendhilfe, der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulverwaltung
sowie der oberen Schulbehörde zusammensetzte.
Die Anbindung der Netzwerkstelle an den Landkreis bietet aus Sicht der beteiligten Akteure
die folgenden Vorteile:
- Kurze Wege zur Verwaltung sowie zu Ämtern (z.B. Jugendamt, Ordnungsamt oder
Gesundheitsamt)
- Berücksichtigung der Trägervielfalt, die sich durch die einzelnen Schulsozialarbeiterprojekte
ergeben
- Neutralität
Die Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ arbeitet auf der Grundlage eines
Kooperationskonzeptes vom 13. August 2008, das mit dem Zuwendungsbescheid des
Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für das ESF-Folgeprogramm „Schulerfolg sichern“
eine Fortschreibung für den Förderzeitraum 2015-2018 erfuhr.
16Die regionale Netzwerkstelle ist seit 2009 im engen Verbund mit relevanten Akteuren aus
Schule, Jugendhilfe, Verwaltung und Politik des Landkreises Wittenberg erfolgreich tätig. Sie
setzt als Schaltstelle Akzente für die Schulentwicklung und damit auch für den Schulerfolg.
7.5.2 Aufgaben und Ziele der Netzwerkstellen
„Aufgabe der Netzwerkstellen ist es, unter Einbeziehung von Kindertagesstätten, Schulen
(aller Schulformen), Schulträgern, Schulaufsicht, kommunalen Einrichtungen, öffentlichen
Trägern der Jugendhilfe, freien Trägern der Jugendhilfe, Familienberatungsstellen, weiteren
Beratungs- und Unterstützungsangeboten und Initiativen zur Förderung des ehrenamtlichen
Engagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten präventiv und intervenierend mit
einem abgestimmten Gesamtkonzept tätig zu werden. Dazu ist das folgende Aufgabenprofil
zu begleiten:
- Vernetzung bildungsrelevanter Institutionen, Ämter und Akteure aus dem schulischen und
außerschulischen Bereich sowie Beratung und Begleitung von Kooperationsprozessen
zwischen Jugendhilfe und Schule,
- Fortbildung von Akteuren im Themenfeld Kooperation von Jugendhilfe und Schule und
Unterstützung des Fachaustausches in der Region,
- Förderung des freiwilligen Engagements in Schule,
- Förderung gelingender Bildungsbiographien an den Übergängen von der Grundschule über
die weiterführenden Schulen bis hin zur Berufsbildung und Vernetzung eines abgestimmten
und vielfältigen Angebots an formalen, nonformalen und informellen Bildungssituationen für
Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb von Schule,
- Mitarbeit in einschlägigen Gremien der Region,
- Initiierung und Administration bedarfsgerechter bildungsbezogener Angebote und regionale
Vernetzung der Umsetzung bildungsbezogener Angebote.
(Quelle: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ RdErl.
des MK vom 15.12.2014 – 24-51967)
7.5.3 Wirkung der Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis Wittenberg
- Vernetzung bildungsrelevanter Institutionen, Ämter und Akteure aus dem schulischen und
außerschulischen Bereich
Initiierung themenspezifischer Arbeitsgruppen oder -kreise, wie z.B. Runder Tisch:
„Erziehen statt Strafe – oder wie konsequent muss Pädagogik sein“, AG „Kinder und
Jugendliche mit Migrationshintergrund im Landkreis Wittenberg“
- Sicherung von Kontinuität und Verlässlichkeit im Bereich der Unterstützungsstrukturen
Pflege des aufgebauten funktionalen Netzwerkes, Schaffung einer Plattform zum
regelmäßigen Austausch, Herausbildung einer regionalen Beteiligungskultur
- Erhöhung der Wirksamkeit der Schulen und Schulsozialarbeiter
Regelmäßige Arbeitskreise und Erfahrungsaustausche mit den Fachkräften der
Schulsozialarbeit, Organisation von Fortbildungen und Fachtagen für Lehrkräfte,
Schulsozialarbeiter und regionale Bildungspartner, Beratung und Moderation von
Einzelfällen und Begleitung von schulischen Entwicklungsprozessen
- Initiierung abgestimmter und vielfältiger Bildungsangebote und Lerngelegenheiten
Fachliche Beratung, Begleitung durch das Antragsverfahren und Finanzierung von
schulbezogenen Projekten (Bildungsbezogene Angebote), Aufzeigen von
Fördermöglichkeiten durch Bundes- und Landesprogramme , Organisation und
17Durchführung regionaler Projekte für die Sicherung des Schulerfolgs (z. B. Ferienwerkstatt
„Lernen anders“), Bereitstellung eines Materialpools
- Entwicklung von einheitlichen Standards für alle Schulen des Landkreises Wittenberg
Initiierung und Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, Gestaltung von verbindlichen
und abgestimmten Strukturen bei der Überwindung schwieriger Bildungsübergänge (AG
„Berufsschule“), Entwicklung eines Handlungsleitfadens (einschl. Broschüre) zum Umgang
mit Schulverweigerung im Landkreis Wittenberg, Beteiligung bei der Entwicklung des
Projektmodells „Deutsch als Zweitsprache“ (Sprachförderkonzept), Mitwirkung beim Aufbau
des Ablaufschemas zur Aufnahme und Beschulung von Schülern mit Migrationshintergrund
- Evaluation und Qualitätssicherung
Kontinuierliche Reflexion der Netzwerkarbeit durch Teilnehmerbefragungen, Interviews
oder statistische Erhebungen
- Positive Wahrnehmung von Schule und Schulsozialarbeit in der Öffentlichkeit
Regelmäßige Veröffentlichungen in der regionalen Presse, auf der Homepage der
Kreisverwaltung und dem Portal des Programms „Schulerfolg sichern“, Präsentation von
Produkten und Arbeitsergebnissen auf Fachtagungen und Veranstaltungen, Initiierung
eines Imagefilms über die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg
- Förderung von systematischen Schulentwicklungsprozessen
Aktive Mitarbeit in Gremien des Landkreises wie Kreiselternrat oder Jugendhilfeauschuss,
Mitwirkung an regionalen Planungsprozessen (Jugendhilfeplanung – Teilplan
Schulsozialarbeit), Etablierung der Steuerungsgruppe „Schulerfolg gemeinsam sichern im
Landkreis Wittenberg“, um impulsgebende Aktivitäten und Maßnahmen für eine positive
Schulkultur einzuleiten.
- Weiterentwicklung der kommunalen Bildungslandschaft
Mitwirkung bei der Ausgestaltung und Realisierung eines regionalen Bildungsbüros, das auf
der Grundlage des Bildungsleitbildes des Landkreises Wittenberg agiert
8 Finanzierung
Bis zum Jahr 2017 war und ist die Finanzierung der Schulsozialarbeit einschließlich der
Netzwerkstelle in Form entsprechender ESF- bzw. BUT-Programme voll umfänglich durch
Mittel der Europäischen Union, des Bundes bzw. des Landes Sachsen-Anhalt gesichert.
Dem Landkreis Wittenberg entstanden keine direkten Aufwendungen.
Das ESF-Programm wird bis zum Jahr 2020 weitergeführt.
Die Finanzierungsbasis für das BUT-Programm ist zum Ende des Jahres 2017 entzogen, da
die entsprechenden Mittel zum genannten Zeitpunkt aufgebraucht sein werden.
Seit dem Jahr 2010 unterliegt des Landkreis Wittenberg der doppischen Haushaltsplanung
und -führung, deren Wesen in einer Ressourcenorientiertheit liegt.
8.1 Produkthaushalt
Folgendes Produkt ist vom Planungsgegenstand betroffen:
363110 – Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
188.2 Gesamtaufwendungen für die Schulsozialarbeit
Unter der Annahme, dass eine Vollzeitstelle für einen Schulsozialarbeiter Kosten in Höhe
von 60.000 EUR verursacht, lägen die Gesamtkosten für Sozialarbeit unter der
Voraussetzung aller ermittelter Stellenbedarfe (75,3 VzÄ) an 53 Schulen im Jahr 2018 bei
etwa 4.520.000 EUR. Für die folgenden Jahre wäre eine jährliche Erhöhung im Ergebnis von
Tarifsteigerungen in Höhe von 90.000 EUR zu veranschlagen.
Die Kosten für die Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ werden auf ca. 200.000 EUR pro
Jahr geschätzt.
8.3 Kostenerstattungen zur Schulsozialarbeit
Die Kostenerstattung an die freien Träger im Rahmen des ESF – Programms durch das
Land Sachsen-Anhalt beläuft sich für 75,3 VzÄ an 53 Schulen bis zum Zeitpunkt der
Beendigung des Programmes zum 31. Dezember 2020 auf einen Betrag von etwa 1.350.000
EUR.
Eine Kostenerstattung des Landkreises im Rahmen des Bundesprogrammes „Bildung und
Teilhabe“ des Bundes entfällt ab dem 1. Januar 2018.
8.4 Prognose der Aufwendungen für eine vollumfängliche Umsetzung des Teilplanes
Schulsozialarbeit
Die Aufwendungen für den Landkreis Wittenberg entwickeln sich entsprechend der
Darstellung unter folgenden Voraussetzungen:
- Schulsozialarbeit wird dauerhaft im entsprechend der Bedarfsplanung dargelegten Umfang
geleistet.
- Das ESF – Programm läuft zum 31. Dezember 2020 aus und es gibt voraussichtlich
kein Anschlussprogramm.
- Eine Finanzierung von Schulsozialarbeit aus dem Bundesprogramm „Bildung und Teilhabe“
ist nicht dauerhaft vorgesehen.
- Es können derzeit keine weiteren Finanzierungsquellen erschlossen werden.
Die Kosten für die Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ finden in der Darstellung keine
Berücksichtigung. Sollte es nach dem Auslaufen des ESF – Programmes kein
19Nachfolgeprogramm geben, müsste zur Finanzierung eine alternative Lösung gefunden
werden.
9 Handlungsempfehlungen
- Sicherstellung von Finanzierungsmöglichkeiten der Schulsozialarbeit.
- Unverzügliche Umsetzung der Ergebnisse der vorliegenden Bedarfsplanung.
- Erarbeiten von Standards der inhaltlichen Gestaltung und qualitativen Weiterentwicklung
der Schulsozialarbeit in Form einer entsprechenden Richtlinie unter Einbeziehung der
Steuerungsgruppe „Schulerfolg gemeinsam sichern im Landkreis Wittenberg“.
- Gewährleistung einer permanenten Überprüfung der Bedarfslagen für jede Schule sowie
Entwicklung von Kennziffern zur Kontrolle der Wirksamkeit von Schulsozialarbeit
(Monitoring und Controlling).
20Anlage I
Zeitverlauf der Projekte
ESF – Programm zur Schulsozialarbeit
Nachhaltige
Gewährleistung der
BUT – Programm zur BUT – Nachfolgeprogramm zur
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
BUT – Programm zu
Projekten der Projekte der Jugendsozialarbeit nach § 30 KJHG - LSA
Jugendsozialarbeit
2017 2018 2019 2020 ab 2021
21Schulsozialarbeit Anlage II
Stadt Annaburg
ESF 1,8
SekS 227
Annaburg
ESF 2,0
GS 95
1,0
GS 75
Legende
Prettin
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
22Schulsozialarbeit Anlage II
ESF 1,0
Stadt Bad Schmiedeberg
GS 69
Trebitz
ESF 2,0
FöS/AGK 137
ESF 1,0
Pretzsch
SekS 203
Bad Schmiedeberg
1,0
GS 153
Legende
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
23Schulsozialarbeit Anlage II
Stadt Coswig
1,0
GS 56
Jeber-Bergfrieden
Legende
BUT 1,0 ESF 2,0
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
GS 73 SekS 314
Klieken Coswig
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
ESF 1,5
GS 227
24Schulsozialarbeit Anlage II
Stadt Gräfenhainichen
ESF 1,8 1,0
SekS 295 Gym. 651
Gräfenhainichen
BUT 1,4 ESF 1,0 ESF 1,0
Zschornewitz
GS 219 FöS/L 83 FöS/G 42
1,0
GS 139
Legende
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
25Schulsozialarbeit Anlage II
Stadt Jessen (Elster)
BUT 1,0
Seyda
GS 61
ESF 2,0 BUT 1,0
SekS 311
1,0
GS 95
ESF 1,0
Jessen Schweinitz GS 48
Gym. 610
BUT 1,8 Holzdorf
1,0
GS 275
Legende
FöS/G 46
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
26 Schulform Schülerzahlen 2016/2017Schulsozialarbeit Anlage II.1
Stadt Kemberg
Dabrun
BUT 1,0
1,0 BUT 1,0 GS 71
Bergwitz
GS 85 GS 80
Kemberg
1,0 ESF 1,0
SekS 192
GS 57 Radis
Legende
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
27Anlage II
Schulsozialarbeit
Lutherstadt Wittenberg - Innenstadt
Diesterweg
2,0 ESF 2,0 ESF 1,0
Gym. 1.053 GS 315 FöS/L 159
1,0 ESF 3,0 2,0
GesS 199 SekS 301 FöS/G 82
Rosa Luxemburg
Legende
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
28Schulsozialarbeit Anlage II
Lutherstadt Wittenberg - Nord
ESF 1,0
GS 84
Nudersdorf
Legende
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Reinsdorf
ESF 3,0 1,0 Schulform Schülerzahlen 2016/2017
SekS 322
GS 156 29Schulsozialarbeit Anlage II
Lutherstadt Wittenberg - Nordost
Legende
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
1,1
Evang. GS
GS 167
ESF 4,8
Friedrichstadt
1,2 SekS 445
Käthe Kollwitz
GS 181 1,4
Geschwister Scholl
30
GS 220Schulsozialarbeit Anlage II
Lutherstadt Wittenberg - Ost
1,0
GS 74
Abtsdorf
ESF 3,0
BS 766
Legende
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
31Schulsozialarbeit Anlage II
Lutherstadt Wittenberg - Süd Legende
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
Pratau
BUT 1,0
GS 93
32Anlage II
Schulsozialarbeit
Lutherstadt Wittenberg - West
Legende
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
1,0
Gym. 609
Piesteritz
ESF 1,5
GS 236
33Schulsozialarbeit
Anlage II
Stadt Oranienbaum-Wörlitz
1,0
GS 79
Wörlitz
1,0
GesS 249
Oranienbaum
Legende
1,0
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
GS 153
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
34Schulsozialarbeit Anlage II
Stadt Zahna-Elster
BUT 1,0
GS 107
Zahna
BUT 1,0
GS 65
BUT 1,0 Legende
Mühlanger
GS 87
Bestand Schulsozialarbeit Bedarf Schulsozialarbeit
Elster
Schulform Schülerzahlen 2016/2017
ESF 1,0
SekS 225
35Grundbedarf Schulsozialarbeit Anlage III
Schulsozialarbeit (VZÄ)
Schülerzahlen
Grundbedarf
2016/2017
Grundschulen (auch in freier Trägerschaft)
"Diesterweg" WB 315 2
"Geschwister Scholl" WB 220 1,4
"Friedrich Engels" WB 236 1,5
"Käthe Kollwitz" WB 181 1,2
"Heinrich Heine" Reinsdorf 156 1
"Katharina von Bora" Pratau 93 1
Nudersdorf 84 1
"Ferd. Freiligrath" Abtsdorf 74 1
Fröbel Coswig 227 1,5
Jeber Bergfrieden 56 1
Klieken 73 1
Zahna 107 1
"Elbkinderland" Elster 87 1
Mühlanger 65 1
"Max Lingner" Jessen 275 1,8
Schweinitz 95 1
Seyda 61 1
Annaburg 95 1
Prettin 75 1
Kemberg 80 1
Dabrun 71 1
Bergwitz 85 1
Radis 57 1
Bad Schmiedeberg 153 1
Trebitz 69 1
"Johannes Gutenberg" GHC 219 1,4
"J.H. Pestalozzi" Zschornewitz 139 1
Luisenschule Wörlitz 79 1
Oranienbaum 153 1
Ev. Grundschule WB 167 1,1
Ev. Grundschule Holzdorf 48 1
Gesamt Grundschulen 3.895 34,9
36Sekundar-/Gemeinschaftsschulen
Friedrichstadt WB* 445 2
"Rosa Luxemburg" WB 301 2
"Heinrich Heine" Reinsdorf 322 2
"Johann Gottfried Wilke" 314 2
"Ernestine Reiske" Kemberg 192 1
Bad Schmiedeberg 203 1
"Ferropolis" Gräfenhainichen 295 1
Elster 225 1
Jessen-Nord 311 2
Annaburg 227 1
Gesamt Sekundarschulen 2.835 15
Gymnasien
Luther-Melanchthon-Gymnasium 1.053 2
Lucas-Cranach-Gymnasium 609 1
Gymnasium Jessen 610 1
Paul-Gerhardt-Gym. Gräfenhain. 651 1
Gesamt Gymnasien 2.923 5
Förderschulen
FöS (L) Lutherstadt Wittenberg 159 1
FöS (L) Gräfenhainichen 83 1
FöS (G) Lutherstadt Wittenberg 82 2
FöS (G) Gräfenhainichen 42 1
FöS (G) Holzdorf 46 1
FöS Ausgleichsklassen Pretzsch 137 1
Gesamt Förderschulen 549 7
Gesamtschulen in freier Trägerschaft
Ev. Schulzentrum Wittenberg 199 1
Gesamtschule im Gartenreich 249 1
Gesamt Gesamtschulen 448 2
Berufsschulen
Berufsschule 766 1
Gesamt Berufsschule 766 1
Alle Schulformen
Gesamt alle Schulen 10.650 64,9
37Schulsozialarbeit an Grundschulen - Prioritätenliste zur Feststellung des Zusatzbedarfs Anlage IV
Anteil der Schüler mit Beförderungs- bzw.
Anteil der Kinder- und Jugendhilfefälle an
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
Anteil der Migranten (auch Flüchtlinge)
nicht in die nachfolgende Klassenstufe
Schüler, die wiederholt unentschuldigt
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung
sonderpädagogischem Förderbedarf
Regelleistungsberechtigten (ALG II)
Anteil der nicht in die nachfolgende
Schüler mit sonderpädagogischem
unentschuldigt dem Unterricht fern
Anteil der Schüler, die wiederholt
Schüler mit Beförderungs- bzw.
Klassenstufe versetzte Schüler
der Anzahl der Minderjährigen
Anteil der Eltern mit niedrigem
Migranten (auch Flüchtlinge)
dem Unterricht fern blieben
Schülerzahlen 2016/2017
Anteil an minderjährigen
Anteil der Schüler mit
Erstattungsanspruch
Erstattungsanspruch
Gesamtpunktzahl
versetzte Schüler
Förderbedarf
Sozialstatus
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
vorhanden
blieben
Name der Schule
Grundschulen
Annaburg 95 24 25,3% 1 ja 0 vielseitig 0 4,1% 4 20,0% 5 18,8% 4 9 9,5% 5 15 15,8% 8 9 9,5% 10 5 5,3% 2 39
Schweinitz 95 68 71,6% 2 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 2 2,1% 2 5 5,3% 3 2 2,1% 3 16 16,8% 4 26
"Diesterweg" WB 315 6 1,9% 0 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 11 3,5% 2 22 7,0% 4 14 4,4% 5 12 3,8% 1 26
"Johannes Gutenberg" GHC 219 32 14,6% 0 ja 0 vielseitig 0 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 20 9,1% 5 13 5,9% 3 3 1,4% 2 15 6,8% 2 24
Dabrun 71 61 85,9% 3 nein 1 keine Angaben 0 1,4% 1 11,0% 3 13,4% 3 5 7,0% 4 4 5,6% 3 2 2,8% 3 1 1,4% 1 22
Luisenschule Wörlitz 79 34 43,0% 1 ja 0 vielseitig 0 1,3% 1 14,1% 3 8,9% 2 10 12,7% 7 5 6,3% 4 0 0,0% 0 6 7,6% 2 20
Prettin 75 34 45,3% 1 ja 0 vielseitig 0 4,1% 4 20,0% 5 18,8% 4 0 0,0% 0 6 8,0% 5 0 0,0% 0 2 2,7% 1 20
"Geschwister Scholl" WB 220 0 0,0% 0 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 3 1,4% 1 4 1,8% 1 0 0,0% 0 27 12,3% 3 19
"Friedrich Engels" WB 236 6 2,5% 0 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 1 0,4% 1 7 3,0% 2 0 0,0% 0 13 5,5% 2 19
Ev. Grundschule Holzdorf 48 34 70,8% 2 nein 1 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,0% 4 19,3% 4 0 0,0% 0 1 2,1% 2 0 0,0% 0 0 0,0% 0 17
Ev. Grundschule WB 167 45 26,9% 1 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 19,0% 4 22,3% 5 2 1,2% 1 10 6,0% 3 0 0,0% 0 0 0,0% 0 17
Nudersdorf 84 52 61,9% 2 ja 0 keine Angaben 0 1,5% 1 5,9% 2 5,3% 2 5 6,0% 3 2 2,4% 2 2 2,4% 3 1 1,2% 1 16
Seyda 61 27 44,3% 1 nein 1 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 0 0,0% 0 2 3,3% 2 0 0,0% 0 0 0,0% 0 16
"J.H. Pestalozzi" Zsch. 139 49 35,3% 1 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 1 0,7% 1 2 1,4% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 16
Bad Schmiedeberg 153 92 60,1% 2 ja 0 ohne Wahlmöglichkeiten 2 2,1% 2 11,0% 3 9,5% 2 2 1,3% 1 3 2,0% 1 2 1,3% 2 0 0,0% 0 15
Trebitz 69 48 69,6% 2 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 2,1% 2 11,0% 3 9,5% 2 0 0,0% 0 6 8,7% 5 0 0,0% 0 0 0,0% 0 15
Bergwitz 85 28 32,9% 1 nein 1 keine Angaben 0 1,4% 1 11,0% 3 13,4% 3 6 7,1% 4 1 1,2% 1 0 0,0% 0 2 2,4% 1 15
Jeber Bergfrieden 56 45 80,4% 3 nein 1 mit Wahlmöglichkeiten 1 2,1% 2 15,2% 4 11,2% 3 1 1,8% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 0 0,0% 0 15
"Max Lingner" Jessen 275 65 23,6% 0 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 0 0,0% 0 7 2,5% 2 0 0,0% 0 12 4,4% 1 15
"Käthe Kollwitz" WB 181 7 3,9% 0 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 0 0,0% 0 1 0,6% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 15
"Ferd. Freiligrath" Abtsdorf 74 47 63,5% 2 ja 0 keine Angaben 0 1,5% 1 5,9% 2 5,3% 2 3 4,1% 3 5 6,8% 4 0 0,0% 0 0 0,0% 0 14
"Katharina von Bora" Pratau 93 36 38,7% 1 ja 0 keine Angaben 0 1,5% 1 5,9% 2 5,3% 2 3 3,2% 2 3 3,2% 2 2 2,2% 3 3 3,2% 1 14
"Elbkinderland" Elster 87 31 35,6% 1 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 1,9% 1 10,4% 3 5,1% 2 4 4,6% 3 4 4,6% 3 0 0,0% 0 0 0,0% 0 14
Klieken 73 50 68,5% 2 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 2,1% 2 15,2% 4 11,2% 3 0 0,0% 0 2 2,7% 2 0 0,0% 0 0 0,0% 0 14
Fröbel Coswig 227 24 10,6% 0 ja 0 vielseitig 0 2,1% 2 15,2% 4 11,2% 3 9 4,0% 2 0 0,0% 0 4 1,8% 2 11 4,8% 1 14
Zahna 107 30 28,0% 1 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 1,9% 1 10,4% 3 5,1% 2 5 4,7% 3 4 3,7% 2 0 0,0% 0 0 0,0% 0 13
Kemberg 80 17 21,3% 0 ja 0 keine Angaben 0 1,4% 1 11,0% 3 13,4% 3 3 3,8% 2 2 2,5% 2 1 1,3% 2 0 0,0% 0 13
Mühlanger 65 37 56,9% 2 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 1,9% 1 10,4% 3 5,1% 2 3 4,6% 3 0 0,0% 0 0 0,0% 0 0 0,0% 0 12
Radis 57 30 52,6% 2 nein 1 keine Angaben 0 1,4% 1 11,0% 3 13,4% 3 1 1,8% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 0 0,0% 0 11
"Heinrich Heine" Reinsdorf 156 69 44,2% 1 ja 0 keine Angaben 0 1,5% 1 5,9% 2 5,3% 2 5 3,2% 2 1 0,6% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 9
Oranienbaum 153 67 43,8% 1 ja 0 vielseitig 0 1,3% 1 14,1% 3 8,9% 2 2 1,3% 1 2 1,3% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 9
Gesamt Grundschulen 3.895 1.195 30,7% 1 0,2 0 2,8% 2 19,0% 4 1 116 3,0% 2 139 3,6% 2 41 1,1% 2 126 3,2% 1 16
38Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen - Prioritätenliste
Anteil der Schüler mit Beförderungs- bzw.
Anteil der Kinder- und Jugendhilfefälle an
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
Anteil der Migranten (auch Flüchtlinge)
nicht in die nachfolgende Klassenstufe
Schüler, die wiederholt unentschuldigt
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung
sonderpädagogischem Förderbedarf
Regelleistungsberechtigten (ALG II)
Anteil der nicht in die nachfolgende
Schüler mit sonderpädagogischem
unentschuldigt dem Unterricht fern
Anteil der Schüler, die wiederholt
Schüler mit Beförderungs- bzw.
Klassenstufe versetzte Schüler
der Anzahl der Minderjährigen
Anteil der Eltern mit niedrigem
Migranten (auch Flüchtlinge)
dem Unterricht fern blieben
Schülerzahlen 2016/2017
Anteil an minderjährigen
Anteil der Schüler mit
Erstattungsanspruch
Erstattungsanspruch
Gesamtpunktzahl
versetzte Schüler
Förderbedarf
Sozialstatus
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
vorhanden
blieben
Name der Schule
Sekundarschule
Annaburg 227 170 74,9% 2 ja 0 vielseitig 0 4,1% 4 20,0% 5 18,8% 4 6 2,6% 2 13 5,7% 3 14 6,2% 7 18 7,9% 2 29
"Rosa Luxemburg" WB 301 100 33,2% 1 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 17 5,6% 3 10 3,3% 2 8 2,7% 3 47 15,6% 4 27
Jessen-Nord 311 157 50,5% 2 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 12 3,9% 2 34 10,9% 6 5 1,6% 2 2 0,6% 1 25
"Heinrich Heine" Reinsdorf 322 291 90,4% 3 ja 0 keine Angaben 0 1,5% 1 25,4% 6 22,3% 5 14 4,3% 3 16 5,0% 3 5 1,6% 2 0 0,0% 0 23
"Ferropolis" Gräfenhainichen 295 171 58,0% 2 ja 0 vielseitig 0 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 10 3,4% 2 14 4,7% 3 3 1,0% 2 10 3,4% 1 22
Friedrichstadt WB* 445 101 22,7% 0 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 25,4% 6 22,3% 5 2 0,4% 1 11 2,5% 2 6 1,3% 2 48 10,8% 3 22
"Ernestine Reiske" Kemberg 192 153 79,7% 3 ja 0 keine Angaben 0 1,4% 1 11,0% 3 13,4% 3 17 8,9% 5 9 4,7% 3 0 0,0% 0 0 0,0% 0 18
Elster 225 171 76,0% 3 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 1,9% 1 10,4% 3 5,1% 2 6 2,7% 2 16 7,1% 4 0 0,0% 0 0 0,0% 0 16
Bad Schmiedeberg 203 134 66,0% 2 ja 0 ohne Wahlmöglichkeiten 2 2,1% 2 11,0% 3 9,5% 2 2 1,0% 1 3 1,5% 1 2 1,0% 1 0 0,0% 0 14
"Johann Gottfried Wilke" 314 118 37,6% 1 ja 0 vielseitig 0 2,1% 2 15,2% 4 11,2% 3 0 0,0% 0 0 0,0% 0 2 0,6% 1 6 1,9% 1 12
Gesamt Sekundarschulen 2.835 1.566 55,2% 2 0 0 2,8% 2 19,0% 4 1 86 3,0% 2 126 4,4% 3 45 1,6% 2 131 4,6% 0 16
Gymnasien
Lucas-Cranach-Gymnasium 609 478 78,5% 3 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 24,9% 5 22,3% 5 24 3,9% 2 4 0,7% 1 1 0,2% 1 0 0,0% 0 20
Paul-Gerhardt-Gym. Gräfenhain 651 521 80,0% 3 ja 0 vielseitig 0 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 18 2,8% 2 2 0,3% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 18
Luther-Melanchthon-Gymnasium 1.053 483 45,9% 1 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 24,9% 5 22,3% 5 17 1,6% 1 12 1,1% 1 1 0,1% 1 1 0,1% 1 18
Gymnasium Jessen 610 472 77,4% 3 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 3 0,5% 1 2 0,3% 1 0 0,0% 0 0 0,0% 0 17
Gesamt Gymnasien 2.923 1.954 66,8% 2 0 0 2,8% 2 19,0% 4 1 62 2,1% 2 20 0,7% 1 2 0,1% 1 1 0,0% 1 14
Förderschulen
FöS Ausgleichsklassen Pretzsch 137 107 78,1% 3 ja 0 mit Wahlmöglichkeiten 1 2,1% 2 11,0% 3 9,5% 2 20 14,6% 8 137 100,0% 9 10 7,3% 8 0 0,0% 0 36
FöS (L) Lutherstadt Wittenberg 159 64 40,3% 1 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 24,9% 5 22,3% 5 0 0,0% 0 159 100,0% 9 7 4,4% 5 0 0,0% 0 28
FöS (G) Holzdorf 46 46 100,0% 3 nein 1 mit Wahlmöglichkeiten 1 3,3% 3 19,3% 4 19,3% 4 0 0,0% 0 46 100,0% 9 0 0,0% 0 0 0,0% 0 25
FöS (G) Gräfenhainichen 42 37 88,1% 3 ja 0 vielseitig 0 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 0 0,0% 0 42 100,0% 9 0 0,0% 0 1 2,4% 1 25
FöS (L) Gräfenhainichen 83 60 72,3% 2 ja 0 vielseitig 0 3,3% 3 20,5% 5 15,3% 4 1 1,2% 1 79 95,2% 9 0 0,0% 0 0 0,0% 0 24
FöS (G) Lutherstadt Wittenberg 82 36 43,9% 1 ja 0 keine Angaben 0 3,9% 3 24,9% 5 22,3% 5 0 0,0% 0 82 100,0% 9 0 0,0% 0 0 0,0% 0 23
Gesamt Förderschulen 549 350 63,8% 2 0,2 0,3 2,8% 2 19,0% 4 1 21 3,8% 2 545 99,3% 9 17 3,1% 4 1 0,2% 1 26
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