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Lärmaktionsplanung dritter Stufe Stadt Leinfelden-Echterdingen PLANUNG+UMWELT Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch Felix-Dahn-Str. 6 70597 Stuttgart info@planung-umwelt.de www.planung-umwelt.de
Lärmaktionsplan Stufe 3 Gliederung • Rechtlicher Rahmen • Kartierungsstrecken • Berechnung der Lärmpegel • Betroffenheit gemäß VBUS • Handlungsansätze zur Konfliktreduzierung • Maßnahmenplanung • Konfliktreduzierung durch lärmmindernde Maßnahmen • Betroffenheit gemäß RLS-90 • Ruhige Gebiete • Weiteres Vorgehen
Lärmaktionsplan Stufe 3 Rechtlicher Rahmen EU-Umgebungslärmrichtlinie • Zur Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bzw. der §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine Lärmaktionsplanung für die Hauptverkehrsstraßen zu erstellen. • In Stufe 3 wird ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen) aufgestellt, die ein Verkehrsaufkommen von 3 Mio. Kfz pro Jahr (bzw. 8.200 Kfz pro Tag) oder mehr aufweisen. • Die aktualisierten Grenzwerte für eine Gefahrenlage liegen bei 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht.
Lärmaktionsplan Stufe 3 Rechtlicher Rahmen Ablauf der Lärmaktionsplanung • Landesweite Lärmkartierung durch die LUBW • Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung der Hauptverkehrsstraßen liegt bei den Gemeinden • Maßnahmenplanung im Lärmaktionsplan durch die Gemeinden • Umsetzung durch zuständige Straßenbehörde
Lärmaktionsplan Stufe 3 Kartierungsstrecken Vergleich Stufe 2 – Stufe 3 Verkehrszählung und Hochrechnung: Januar bzw. Oktober 2020 BERNARD Gruppe Kartierungsstrecken Stufe 2 Zusätzliche Kartierungsstrecken Stufe 3
Lärmaktionsplan Stufe 3 Berechnungsmethoden / Auslösewerte VBUS / RLS-90 • Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass die vorherrschenden Lärmbelastungen mittels Berechnungen ermittelt und nicht gemessen werden. Die Berechnung der Lärmkarten für den Straßenverkehr erfolgt nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)“. Umwelthandlungsziel Zeitraum LDEN LN Minderung Gesundheitsgefährdung (Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien StV; Mindestziel des Landes Kurzfristig 70 dB(A) 60dB(A) Baden-Württemberg) Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kurzfristig 65 dB(A) 55 dB(A) (Umweltbundesamt) Vermeidung von erheblichen Belästigungen (WHO; Umweltbundesamt; langfristiges Ziel des Landes Baden- Mittelfristig 55 dB(A) 45 dB(A) Württemberg) Vermeidung von Belästigungen (Umweltbundesamt) Langfristig 50 dB(A) 40 dB(A) • Voraussetzung für die Realisierung von Maßnahmen ist die Überschreitung der Lärmsanierungswerte nach deutschem Recht. Ab dem 1. August 2020 gelten somit für Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sowie Straßen in der Baulast des Landes die folgenden einheitlichen Auslösewerte für die Lärmsanierung: Auslösewert in dB(A) Gebietskategorien Tag Nacht (6:00-22:00 Uhr) (22:00-6:00 Uhr) Gewerbegebiete 72 dB(A) 62 dB(A) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 66 dB(A) 56 dB(A) Allgemeine Wohngebiete, Reine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete sowie Krankenhäuser, Schulen, 64 dB(A) 54 dB(A) Kur- und Altenheime • Maßgebend für die fachliche Berechnung des Beurteilungspegels und die Bestimmung des Immissionsortes sind hierbei die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Straßen – RLS-90
Lärmaktionsplan Stufe 3 Betroffenheit gemäß VBUS Priorisierter Handlungsbedarf Tag – Abend – Nacht Pegelbereich LDEN in dB(A) (24-Stunden-Wert) >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Einwohner 5761 2341 877 72 2 Gebäude 1197 635 369 17 1 Wohnungen 2743 1115 417 34 1 Pegelbereich LN in dB(A) Nachts >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65 Einwohner 8149 3251 1015 104 7 Gebäude 1496 830 471 14 2 Wohnungen 3880 1548 483 49 3
Lärmaktionsplan Stufe 3 Lärmschwerpunkte nach VBUS LNight Musberg
Lärmaktionsplan Stufe 3 Lärmschwerpunkte nach VBUS LNight Leinfelden
Lärmaktionsplan Stufe 3 Lärmschwerpunkte nach VBUS LNight Echterdingen
Lärmaktionsplan Stufe 3 Lärmschwerpunkte nach VBUS LNight Oberaichen
Lärmaktionsplan Stufe 3 Handlungsansätze zur Konfliktreduzierung Aktive Lärmschutzmaßnahmen • Minderung des Verkehrsaufkommens durch Verkehrsvermeidung • Lärmschutzwände und -wälle • Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge (Instandhaltung) • lärmmindernde offenporige Fahrbahndeckschichten • Geschwindigkeitsbeschränkungen • Verkehrslenkung- und Verlagerung (z. B. Erhöhung ÖPNV-Anteil, Umgehungsstraßen) • Verkehrsbeschränkungen (z. B. Lkw-Nachtfahrverbot) • Verkehrsfluss verstetigen (z. B. Kreisverkehre, Verzicht auf Lichtzeichenregelung) • Gestaltung des Straßenraumes • Förderung lärmarmer und öffentlicher Verkehrsmittel
Lärmaktionsplan Stufe 3 Handlungsansätze zur Konfliktreduzierung Passive Lärmschutzmaßnahmen • Lärmschutzfenster und -türen • Dämmung der Außenwände und Dächer • Einbau von schallgedämpften Wandlüftern Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind vorrangig zu prüfen.
Lärmaktionsplan Stufe 3 Maßnahmenvarianten Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten wurden 3 Varianten gerechnet: Variante 1: Tempo 40 für die Leinfelder- bzw. Plieninger Straße, die Echterdinger Hauptstraße und die Ortsdurchfahrt Oberaichen. Tempo 30 ganztags für die Stuttgarter Straße. Tempo 40 tags und Tempo 30 nachts für alle anderen innerörtlichen Lärmschwerpunkte. Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf der B27. Variante 2: Tempo 30 ganztags für die Ortsdurchfahrten von Stetten, Musberg und Oberaichen sowie die Echterdinger Hauptstraße und die Stuttgarter Straße. Tempo 40 für die Leinfelder- bzw. Plieninger Straße. Tempo 40 tags und Tempo 30 nachts für die Tübinger- und Bonländer Straße. Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf der B27. Variante 3 – Nord-Süd-Straße: Verkehrsprognose 2030 mit durchgehender Nord- Süd-Straße. Die einzelnen Maßnahmen der verschiedenen Varianten können für die endgültige Lärmaktionsplanung kombiniert werden.
Lärmaktionsplan Stufe 3 Maßnahmenkatalog Konfliktbereich Maßnahmen Nr. Betroffene Gebiete Nr. Maßnahmenbeschreibung A Straßenverkehrsbelastung durch die BAB 8 im A1 Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf 100 Bereich Oberaichen, Unteraichen, im km/h zwischen Stuttgart-Rohr und Landes- Nordwestteil von Leinfelden sowie im Bereich der messe. Bei Umsetzung der Maßnahme A2 kann Aussiedlerhöfe zwischen A8 und B27 auf diese Maßnahme verzichtet werden Geschwindigkeitsbegrenzung 120 km/h für Pkw bzw. 80 km/h für Lkw umgesetzt A2 lärmmindernder Belag (offenporige Asphalt- deckschicht mit Kornaufbau 0/11) zwischen Stuttgart-Rohr und Landesmesse umgesetzt B Straßenverkehrsbelastung durch die B 27 in B1 Ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Echterdingen Ost km/h für beide Richtungen zwischen dem Tunnel Stetten u. dem Echterdinger Ei C Straßenverkehrsbelastung in Ortsdurchfahrten C1 Verringerung der Verkehrsmenge durch auf LUBW Kartierungsstrecken Verkehrsverlagerung auf die Nord-Süd-Straße (Echterdinger Hauptstraße, Leinfelder Straße, und die Osttangente Plieninger Straße, Tübinger Straße, Echterdinger C2 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwin- Straße, Musberger Straße, OD Musberg) digkeit auf 40 km/h oder 30 km/h teilweise umgesetzt auf Echterdinger Hauptstraße C3 Aufbringung eines lärmarmen Splittmastixas- phalt (SMA 8 LA) entlang der Lärmschwer- punkte bei anstehendem Belagswechsel D Straßenverkehrsbelastung in Ortsdurchfahrten D1 Reduzierung der zulässigen auf zusätzlichen Straßenabschnitten der Stufe 3 Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h oder 30 (Rohrer Straße, Stettener Hauptstraße, km/h Bahnhofstraße, Bonländer Straße) D2 Aufbringung eines lärmarmen Splittmastixas- phalt (SMA 8 LA) entlang der Lärmschwer- punkte bei anstehendem Belagswechsel E Straßenverkehrsbelastung in Ortsdurchfahrten E1 Aufstellung eines auf LUBW und zusätzlichen Kartierungsstrecken Schallschutzfensterprogramms für alle Gebäude, die Fassadenpegeln oberhalb der Sanierungswerte ausgesetzt sind, auch nach der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Lärmaktionsplan Stufe 3 Betroffenheit vor und nach Maßnahmenumsetzung Lärmbelastete Personen LDEN (24h-Wert) Gesamt 9.053 + 121 - 109 - 73 -7 -68 - 254 - 89 - 171 - 43 -1 -558 - 206 - 140 - 219 - 51 -1 -617 Verringerung/ Erhöhung der Personen in den Belastungsstufen
Lärmaktionsplan Stufe 3 Betroffenheit vor und nach Maßnahmenumsetzung Lärmbelastete Personen LNight Gesamt 12.526 + 107 - 100 - 74 -9 -76 - 43 - 202 - 183 - 57 -6 -491 -7 - 252 - 205 - 64 -6 -520 Verringerung/ Erhöhung der Personen in den Belastungsstufen
Lärmaktionsplan Stufe 3 Betroffenheit vor und nach Maßnahmenvariante 1 Echterdingen – Tempo 30 – LDEN Pegelminderung LDEN an der Echt. Hauptstraße: ca. 1 – 1,2 dB(A). Insgesamt werden 599 lärmbetroffene Einwohner an der Echt. Hauptstraße entlastet. Pegel in dB(A)
Lärmaktionsplan Stufe 3 Betroffenheit vor und nach Maßnahmenvariante 1 Echterdingen – Tempo 30 – LNight Pegelminderung LNight an der Echt. Hauptstraße: ca. 0,9 – 1,1 dB(A). Insgesamt werden 619 lärmbetroffene Einwohner an der Echt. Hauptstraße entlastet. Pegel in dB(A)
Lärmaktionsplan Stufe 3 Betroffenheit vor und nach Nord-Süd-Straße (Var. 3) Echterdingen – LDEN Pegelminderung LDEN an der Echt. Hauptstraße: ca. 1,3 – 2,2 dB(A). Insgesamt werden 753 lärmbetroffene Einwohner an der Echt. Hauptstraße entlastet. Verkehrslenkung / LKW- Verbot möglich/ Pförtnerampel Pegel in dB(A)
Lärmaktionsplan Stufe 3 Betroffenheit vor und nach Nord-Süd-Straße (Var. 3) Echterdingen – LNight Pegelminderung LNight an der Echt. Hauptstraße: ca. 1,4 – 2,3 dB(A). Insgesamt werden 753 lärmbetroffene Einwohner an der Echt. Hauptstraße entlastet. Verkehrslenkung / LKW- Verbot möglich/ Pförtnerampel Pegel in dB(A)
Lärmaktionsplan Stufe 3 Betroffenheit vor und nach Variante 3/ Nord-Süd-Str. Lnight – Leinfelden & Echterdingen Verkehrslenkung möglich: -LKW-Durchfahrverbot -Pförtnerampel Pegel in dB(A)
Lärmaktionsplan Stufe 3 Ausweisung ruhiger Gebiete • Nach §47d (2) BImSchG sind Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete festzulegen. Die Ausweisung ruhiger Gebiete sollte sämtliche Lärmquellen berücksichtigen. • Auf Gemarkung Leinfelden-Echterdingen sind der Bereich im Schönbuch bzw. Siebenmühlental, süd-westlich von Echterdingen bzw. westlich von Stetten sowie der Bereich südwestlich von Musberg als lärmarm einzustufen [< 50dB(A) tags], da hier außer Landwirtschaft und Forstwirtschaft keine lärmemittierenden Nutzungen vorhanden sind und ein ausreichender Abstand zu den lärmemittierenden Verkehrsstraßen der L 1208 und K 1227 und der Einflugschneise des Flughafens Stuttgart gegeben ist. • Dieser Bereich wurde bei der Erstellung des Landschaftsplanes im Jahr 2008 bereits als ruhiges Gebiet ausgewiesen. Auch bei künftigen Fortschreibungen des Landschaftsplans sollten die ruhigen Gebiete dargestellt werden, da die Ziele der Landschaftsplanung bei der Umweltprüfung der Bauleitplanung (§ 1 (6) Nr. 7g BauGB) oder von Vorhaben (Anlage 2 UVPG) zu berücksichtigen sind.
Lärmaktionsplan Stufe 3 Ausweisung ruhiger Gebiete Ruhiges Gebiet Ruhiges Gebiet
Lärmaktionsplan Stufe 3 Weiteres Vorgehen • Beschluss des Entwurfes des Lärmaktionsplans Stufe 3 • Öffentliche Auslegung Derzeitiger Stand: Sie können Ihre • Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Behörden) Anregungen und • Ggf. Änderung oder Ergänzung des LAP Stufe 3 Bedenken äußern • Beschluss des Planes und Übermittlung an die LUBW Umsetzung von Maßnahmen • Maßnahmenkonzept wird durch die Gemeinden erarbeitet • Umsetzung durch Straßenverkehrsbehörde (Land, Kreis) nach deutschem Recht • Handlungsdruck besteht bei Überschreitung der Richtwerte [tags 70 dB(A) bzw. nachts 60 dB(A)] gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV • Werte ab 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht liegen im gesundheitskritischen Bereich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2018, 10 S 2449/17, Rn. 36).
Lärmaktionsplan Stufe 3 Weiteres Vorgehen Der Lärmaktionsplan wird für die Dauer von 4 Wochen in schriftlicher Form ausgelegt und kann eingesehen werden (bitte Corona-Regeln beachten) beim Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau, 1. OG, Zimmer NO105 Bernhäuser Straße 13 70771 Leinfelden-Echterdingen sowie in digitaler Form auf der städtischen Homepage: https://www.leinfelden- echterdingen.de/site/Leinfelden-Echterdingen- Internet/node/6212875?QUERYSTRING=L%C3%A4rmaktionsplan Die Bürger/ -innen können ihre Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung an die E-Mail-Adresse des Vorzimmers des Amtes für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau (Vorzimmer.66@le-mail.de) schicken.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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