Lärmaktionsplanung dritter Stufe Stadt Leinfelden-Echterdingen - Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch Felix-Dahn-Str. 6 70597 Stuttgart ...

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Lärmaktionsplanung dritter Stufe
 Stadt Leinfelden-Echterdingen

                 PLANUNG+UMWELT
         Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch
                   Felix-Dahn-Str. 6
                   70597 Stuttgart
              info@planung-umwelt.de
              www.planung-umwelt.de
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Lärmaktionsplan Stufe 3

                            Gliederung
    •   Rechtlicher Rahmen
    •   Kartierungsstrecken
    •   Berechnung der Lärmpegel
    •   Betroffenheit gemäß VBUS
    •   Handlungsansätze zur Konfliktreduzierung
    •   Maßnahmenplanung
    •   Konfliktreduzierung durch lärmmindernde Maßnahmen
    •   Betroffenheit gemäß RLS-90
    •   Ruhige Gebiete
    •   Weiteres Vorgehen
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Lärmaktionsplan Stufe 3
Rechtlicher Rahmen

                  EU-Umgebungslärmrichtlinie
  • Zur Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bzw. der §§
    47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine
    Lärmaktionsplanung für die Hauptverkehrsstraßen zu erstellen.

  • In Stufe 3 wird ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen
    (Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen) aufgestellt, die ein
    Verkehrsaufkommen von 3 Mio. Kfz pro Jahr (bzw. 8.200 Kfz pro Tag)
    oder mehr aufweisen.

  • Die aktualisierten Grenzwerte für eine Gefahrenlage liegen bei 65 dB(A)
    am Tag und 55 dB(A) in der Nacht.
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Lärmaktionsplan Stufe 3
Rechtlicher Rahmen

               Ablauf der Lärmaktionsplanung
    • Landesweite Lärmkartierung durch die LUBW
    • Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung der
      Hauptverkehrsstraßen liegt bei den Gemeinden
    • Maßnahmenplanung im Lärmaktionsplan durch die Gemeinden
    • Umsetzung durch zuständige Straßenbehörde
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Lärmaktionsplan Stufe 3
Kartierungsstrecken                                       Vergleich Stufe 2 – Stufe 3
                                                            Verkehrszählung und Hochrechnung:
                                                                      Januar bzw. Oktober 2020
                                                                              BERNARD Gruppe

                Kartierungsstrecken Stufe 2
                Zusätzliche Kartierungsstrecken Stufe 3
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Lärmaktionsplan Stufe 3
Berechnungsmethoden / Auslösewerte                                                                               VBUS / RLS-90
   •     Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass die vorherrschenden Lärmbelastungen mittels
         Berechnungen ermittelt und nicht gemessen werden.
         Die Berechnung der Lärmkarten für den Straßenverkehr erfolgt nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode für
         den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)“.
                        Umwelthandlungsziel                     Zeitraum              LDEN                 LN
       Minderung Gesundheitsgefährdung (Richtwerte der
       Lärmschutz-Richtlinien StV; Mindestziel des Landes       Kurzfristig         70 dB(A)          60dB(A)
       Baden-Württemberg)

       Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen
                                                                Kurzfristig         65 dB(A)          55 dB(A)
       (Umweltbundesamt)

       Vermeidung von erheblichen Belästigungen (WHO;
       Umweltbundesamt; langfristiges Ziel des Landes Baden-    Mittelfristig       55 dB(A)          45 dB(A)
       Württemberg)

       Vermeidung von Belästigungen (Umweltbundesamt)           Langfristig         50 dB(A)          40 dB(A)

   •     Voraussetzung für die Realisierung von Maßnahmen ist die Überschreitung der Lärmsanierungswerte nach
         deutschem Recht. Ab dem 1. August 2020 gelten somit für Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sowie
         Straßen in der Baulast des Landes die folgenden einheitlichen Auslösewerte für die Lärmsanierung:
                                                                            Auslösewert in dB(A)
       Gebietskategorien                                             Tag                           Nacht
                                                               (6:00-22:00 Uhr)              (22:00-6:00 Uhr)
       Gewerbegebiete                                              72 dB(A)                     62 dB(A)
       Kern-, Dorf- und Mischgebiete                               66 dB(A)                     56 dB(A)
       Allgemeine Wohngebiete, Reine Wohngebiete,
       Kleinsiedlungsgebiete sowie Krankenhäuser, Schulen,         64 dB(A)                     54 dB(A)
       Kur- und Altenheime

   •     Maßgebend für die fachliche Berechnung des Beurteilungspegels und die Bestimmung des Immissionsortes
         sind hierbei die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Straßen – RLS-90
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Lärmaktionsplan Stufe 3
Betroffenheit gemäß VBUS   Rasterlärmkarte - LDEN
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Lärmaktionsplan Stufe 3
Betroffenheit gemäß VBUS

                                  Priorisierter Handlungsbedarf

           Tag – Abend – Nacht                     Pegelbereich LDEN in dB(A)

            (24-Stunden-Wert)     >55-60   >60-65           >65-70             >70-75   >75
                      Einwohner    5761     2341              877                72      2
                       Gebäude     1197     635               369                17      1
                      Wohnungen    2743     1115              417                34      1
                                                    Pegelbereich LN in dB(A)
           Nachts
                                  >45-50   >50-55           >55-60             >60-65   >65
                      Einwohner    8149     3251             1015               104      7
                       Gebäude     1496     830               471                14      2
                      Wohnungen    3880     1548              483                49      3
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Lärmaktionsplan Stufe 3
Lärmschwerpunkte nach VBUS
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Lärmaktionsplan Stufe 3
Lärmschwerpunkte nach VBUS   LNight Stetten
Lärmaktionsplan Stufe 3
Lärmschwerpunkte nach VBUS   LNight Musberg
Lärmaktionsplan Stufe 3
Lärmschwerpunkte nach VBUS   LNight Leinfelden
Lärmaktionsplan Stufe 3
Lärmschwerpunkte nach VBUS   LNight Echterdingen
Lärmaktionsplan Stufe 3
Lärmschwerpunkte nach VBUS   LNight Oberaichen
Lärmaktionsplan Stufe 3
Handlungsansätze zur Konfliktreduzierung

    Aktive Lärmschutzmaßnahmen
    •   Minderung des Verkehrsaufkommens durch Verkehrsvermeidung
    •   Lärmschutzwände und -wälle
    •   Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge (Instandhaltung)
    •   lärmmindernde offenporige Fahrbahndeckschichten
    •   Geschwindigkeitsbeschränkungen
    •   Verkehrslenkung- und Verlagerung (z. B. Erhöhung ÖPNV-Anteil,
        Umgehungsstraßen)
    •   Verkehrsbeschränkungen (z. B. Lkw-Nachtfahrverbot)
    •   Verkehrsfluss verstetigen (z. B. Kreisverkehre, Verzicht auf
        Lichtzeichenregelung)
    •   Gestaltung des Straßenraumes
    •   Förderung lärmarmer und öffentlicher Verkehrsmittel
Lärmaktionsplan Stufe 3
Handlungsansätze zur Konfliktreduzierung

    Passive Lärmschutzmaßnahmen
    • Lärmschutzfenster und -türen
    • Dämmung der Außenwände und Dächer
    • Einbau von schallgedämpften Wandlüftern

    Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind vorrangig zu prüfen.
Lärmaktionsplan Stufe 3
Maßnahmenvarianten

     Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten wurden 3 Varianten gerechnet:

     Variante 1: Tempo 40 für die Leinfelder- bzw. Plieninger Straße, die Echterdinger
     Hauptstraße und die Ortsdurchfahrt Oberaichen. Tempo 30 ganztags für die
     Stuttgarter Straße. Tempo 40 tags und Tempo 30 nachts für alle anderen
     innerörtlichen Lärmschwerpunkte. Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf
     der B27.

     Variante 2: Tempo 30 ganztags für die Ortsdurchfahrten von Stetten, Musberg und
     Oberaichen sowie die Echterdinger Hauptstraße und die Stuttgarter Straße. Tempo
     40 für die Leinfelder- bzw. Plieninger Straße. Tempo 40 tags und Tempo 30 nachts für
     die Tübinger- und Bonländer Straße. Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf
     der B27.

     Variante 3 – Nord-Süd-Straße: Verkehrsprognose 2030 mit durchgehender Nord-
     Süd-Straße.

     Die einzelnen Maßnahmen der verschiedenen Varianten können für die endgültige
     Lärmaktionsplanung kombiniert werden.
Lärmaktionsplan Stufe 3
Maßnahmenkatalog
                                  Konfliktbereich                                         Maßnahmen

                Nr.             Betroffene Gebiete                      Nr.           Maßnahmenbeschreibung
                A     Straßenverkehrsbelastung durch die BAB 8 im      A1     Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf 100
                      Bereich Oberaichen, Unteraichen, im                     km/h zwischen Stuttgart-Rohr und Landes-
                      Nordwestteil von Leinfelden sowie im Bereich der        messe. Bei Umsetzung der Maßnahme A2 kann
                      Aussiedlerhöfe zwischen A8 und B27                      auf diese Maßnahme verzichtet werden
                                                                               Geschwindigkeitsbegrenzung 120 km/h
                                                                              für Pkw bzw. 80 km/h für Lkw umgesetzt
                                                                        A2    lärmmindernder Belag (offenporige Asphalt-
                                                                              deckschicht mit Kornaufbau 0/11) zwischen
                                                                              Stuttgart-Rohr und Landesmesse
                                                                               umgesetzt
                B     Straßenverkehrsbelastung durch die B 27 in        B1    Ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80
                      Echterdingen Ost                                        km/h für beide Richtungen zwischen dem
                                                                              Tunnel Stetten u. dem Echterdinger Ei
                C     Straßenverkehrsbelastung in Ortsdurchfahrten     C1     Verringerung der Verkehrsmenge durch
                      auf LUBW Kartierungsstrecken                            Verkehrsverlagerung auf die Nord-Süd-Straße
                      (Echterdinger Hauptstraße, Leinfelder Straße,           und die Osttangente
                      Plieninger Straße, Tübinger Straße, Echterdinger C2     Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwin-
                      Straße, Musberger Straße, OD Musberg)                   digkeit auf 40 km/h oder 30 km/h
                                                                               teilweise umgesetzt auf Echterdinger
                                                                              Hauptstraße
                                                                        C3    Aufbringung eines lärmarmen Splittmastixas-
                                                                              phalt (SMA 8 LA) entlang der Lärmschwer-
                                                                              punkte bei anstehendem Belagswechsel
                D     Straßenverkehrsbelastung in Ortsdurchfahrten      D1    Reduzierung der zulässigen
                      auf zusätzlichen Straßenabschnitten der Stufe 3         Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h oder 30
                      (Rohrer Straße, Stettener Hauptstraße,                  km/h
                      Bahnhofstraße, Bonländer Straße)                  D2    Aufbringung eines lärmarmen Splittmastixas-
                                                                              phalt (SMA 8 LA) entlang der Lärmschwer-
                                                                              punkte bei anstehendem Belagswechsel
                E     Straßenverkehrsbelastung in Ortsdurchfahrten      E1    Aufstellung eines
                      auf LUBW und zusätzlichen Kartierungsstrecken           Schallschutzfensterprogramms für alle
                                                                              Gebäude, die Fassadenpegeln oberhalb der
                                                                              Sanierungswerte ausgesetzt sind, auch nach
                                                                              der Umsetzung der
                                                                              Geschwindigkeitsbegrenzung.
Lärmaktionsplan Stufe 3
Betroffenheit vor und nach Maßnahmenumsetzung             Lärmbelastete Personen LDEN (24h-Wert)

                                                                                               Gesamt
                                                                                               9.053
                                      + 121       - 109        - 73         -7
                                                                                               -68
                                      - 254       - 89         - 171        - 43       -1
                                                                                               -558
                                      - 206       - 140        - 219        - 51       -1
                                                                                               -617
                                 Verringerung/ Erhöhung der Personen in den Belastungsstufen
Lärmaktionsplan Stufe 3
Betroffenheit vor und nach Maßnahmenumsetzung                    Lärmbelastete Personen LNight

                                                                                               Gesamt
                                                                                               12.526
                                      + 107       - 100        - 74         -9
                                                                                               -76
                                      - 43        - 202        - 183        - 57       -6
                                                                                               -491
                                      -7          - 252        - 205        - 64       -6
                                                                                               -520
                                 Verringerung/ Erhöhung der Personen in den Belastungsstufen
Lärmaktionsplan Stufe 3
Betroffenheit vor und nach Maßnahmenvariante 1   Echterdingen – Tempo 30 – LDEN

  Pegelminderung LDEN
  an der Echt. Hauptstraße:
  ca. 1 – 1,2 dB(A).

  Insgesamt werden 599
  lärmbetroffene
  Einwohner an der Echt.
  Hauptstraße entlastet.

                 Pegel in dB(A)
Lärmaktionsplan Stufe 3
Betroffenheit vor und nach Maßnahmenvariante 1   Echterdingen – Tempo 30 – LNight

 Pegelminderung LNight
 an der Echt. Hauptstraße:
 ca. 0,9 – 1,1 dB(A).

 Insgesamt werden 619
 lärmbetroffene
 Einwohner an der Echt.
 Hauptstraße entlastet.

                 Pegel in dB(A)
Lärmaktionsplan Stufe 3
Betroffenheit vor und nach Nord-Süd-Straße (Var. 3)   Echterdingen – LDEN

 Pegelminderung LDEN
 an der Echt. Hauptstraße:
 ca. 1,3 – 2,2 dB(A).

 Insgesamt werden 753
 lärmbetroffene
 Einwohner an der Echt.
 Hauptstraße entlastet.

 Verkehrslenkung / LKW-
 Verbot möglich/
 Pförtnerampel
                 Pegel in dB(A)
Lärmaktionsplan Stufe 3
Betroffenheit vor und nach Nord-Süd-Straße (Var. 3)   Echterdingen – LNight

 Pegelminderung LNight
 an der Echt. Hauptstraße:
 ca. 1,4 – 2,3 dB(A).

 Insgesamt werden 753
 lärmbetroffene
 Einwohner an der Echt.
 Hauptstraße entlastet.

 Verkehrslenkung / LKW-
 Verbot möglich/
 Pförtnerampel
                 Pegel in dB(A)
Lärmaktionsplan Stufe 3
Betroffenheit vor und nach Variante 3/ Nord-Süd-Str.     Lnight – Leinfelden & Echterdingen

                                              Verkehrslenkung möglich:
                                              -LKW-Durchfahrverbot
                                              -Pförtnerampel

    Pegel in dB(A)
Lärmaktionsplan Stufe 3
Ausweisung ruhiger Gebiete

 •   Nach §47d (2) BImSchG sind Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete festzulegen.
     Die Ausweisung ruhiger Gebiete sollte sämtliche Lärmquellen berücksichtigen.

 • Auf Gemarkung Leinfelden-Echterdingen sind der Bereich im Schönbuch bzw.
   Siebenmühlental, süd-westlich von Echterdingen bzw. westlich von Stetten sowie
   der Bereich südwestlich von Musberg als lärmarm einzustufen [< 50dB(A) tags], da
   hier außer Landwirtschaft und Forstwirtschaft keine lärmemittierenden Nutzungen
   vorhanden sind und ein ausreichender Abstand zu den lärmemittierenden
   Verkehrsstraßen der L 1208 und K 1227 und der Einflugschneise des Flughafens
   Stuttgart gegeben ist.
 • Dieser Bereich wurde bei der Erstellung des Landschaftsplanes im Jahr 2008 bereits
   als ruhiges Gebiet ausgewiesen. Auch bei künftigen Fortschreibungen des
   Landschaftsplans sollten die ruhigen Gebiete dargestellt werden, da die Ziele der
   Landschaftsplanung bei der Umweltprüfung der Bauleitplanung (§ 1 (6) Nr. 7g
   BauGB) oder von Vorhaben (Anlage 2 UVPG) zu berücksichtigen sind.
Lärmaktionsplan Stufe 3
Ausweisung ruhiger Gebiete

      Ruhiges Gebiet

                             Ruhiges Gebiet
Lärmaktionsplan Stufe 3
Weiteres Vorgehen

    •   Beschluss des Entwurfes des Lärmaktionsplans Stufe 3
    •   Öffentliche Auslegung                                          Derzeitiger Stand:
                                                                        Sie können Ihre
    •   Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Behörden)
                                                                       Anregungen und
    •   Ggf. Änderung oder Ergänzung des LAP Stufe 3                   Bedenken äußern
    •   Beschluss des Planes und Übermittlung an die LUBW

    Umsetzung von Maßnahmen
    • Maßnahmenkonzept wird durch die Gemeinden erarbeitet
    • Umsetzung durch Straßenverkehrsbehörde (Land, Kreis) nach deutschem Recht
    • Handlungsdruck besteht bei Überschreitung der Richtwerte [tags 70 dB(A) bzw.
      nachts 60 dB(A)] gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV
    • Werte ab 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht liegen im
      gesundheitskritischen Bereich
      (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2018, 10 S 2449/17, Rn. 36).
Lärmaktionsplan Stufe 3
Weiteres Vorgehen

    Der Lärmaktionsplan wird für die Dauer von 4 Wochen in schriftlicher Form
    ausgelegt und kann eingesehen werden (bitte Corona-Regeln beachten) beim

    Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau, 1. OG, Zimmer NO105
    Bernhäuser Straße 13
    70771 Leinfelden-Echterdingen

    sowie in digitaler Form auf der städtischen Homepage: https://www.leinfelden-
    echterdingen.de/site/Leinfelden-Echterdingen-
    Internet/node/6212875?QUERYSTRING=L%C3%A4rmaktionsplan

    Die Bürger/ -innen können ihre Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen
    Auslegung an die E-Mail-Adresse des Vorzimmers des Amtes für Umwelt,
    Grünflächen und Tiefbau (Vorzimmer.66@le-mail.de) schicken.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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