LEADER 2014-2020 REGIONALE AKTIONSGRUPPE LEADER HILDBURGHAUSEN-SONNEBERG E.V - DOKUMENTATION DER ZWISCHENEVALUIERUNG - RAG Hildburghausen-Sonneberg
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LEADER 2014-2020 DOKUMENTATION DER ZWISCHENEVALUIERUNG REGIONALE AKTIONSGRUPPE LEADER HILDBURGHAUSEN-SONNEBERG E.V.
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. Albert Seifert (Vorsitzender) Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen E-Mail: kontakt@rag-hildburghausen-sonneberg.de www.rag-hildburghausen-sonneberg.de Zuständige Verwaltungsbehörde für die Förderung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Thüringen ist das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur Referat 67 EU-Fondsverwaltung und Ge- meinschaftsaufgabe Werner-Seelenbinder-Str. 8 | 99096 Erfurt | Postfach 900362 | 99106 Erfurt | Ger- many Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in der vorliegenden Dokumentation gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Bearbeiter: Philipp Rothe, Thüringer Landgesellschaft mbH Felix Scharbert, Thüringer Landgesellschaft mbH Andrea Tappenbeck, Thüringer Landgesellschaft mbH Hildburghausen, 30.10.2018
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. Dokumentation der Zwischenevaluierung INHALTSVERZEICHNIS I ABBILDUNGSVERZEICHNIS .................................................................................................... II II TABELLENVERZEICHNIS ....................................................................................................... II III ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................ III 1 AUFGABE UND METHODIK DER ZWISCHENEVALUIERUNG ..................................................... 1 1.1 Beschreibung der Erhebungsinstrumente und der Methoden ........................................................... 1 1.2 Auflistung der Mitwirkenden und der Art und Weise der Einbeziehung ............................................ 3 2 BEWERTUNG VON STRATEGIE UND INHALT ......................................................................... 3 2.1 Finanzielle und materielle Durchführung der RES ............................................................................ 3 2.2 Bewertung der Strategiekonformität .................................................................................................. 4 2.3 Bewertung der Effektivität .................................................................................................................. 6 2.4 Bewertung der Effizienz ..................................................................................................................... 8 3 BEWERTUNG DER PROZESSE UND STRUKTUR .................................................................... 8 3.1 Bewertung der Organisationstruktur, Projektauswahlverfahren und Entscheidungsprozesse ......... 9 3.2 Vernetzung und Kommunikationsprozesse der RAG ...................................................................... 11 3.3 Beteiligung von Akteuren und Öffentlichkeit, Arbeitsweise ............................................................. 12 4 BEWERTUNG DER AUFGABEN DES REGIONALMANAGEMENTS ............................................ 14 4.1 Bewertung der Arbeitsorganisation ................................................................................................. 14 4.2 Kapazitäten und Kompetenzen........................................................................................................ 15 4.3 Vernetzung und Kommunikation ..................................................................................................... 17 5 BEWERTUNG DES MEHRWERTS VON LEADER ................................................................. 18 6 SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ............................................... 21 7 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN ERGEBNISSE .................................................... 23 8 QUELLENVERZEICHNIS .................................................................................................... 24 9 ANHANG ........................................................................................................................ IV I
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. Dokumentation der Zwischenevaluierung I ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1: Methodische Vorgehensweise der Selbstevaluierung der RAG LEADER Hildburghausen - Sonneberg e.V...................................................................................................................................................................... 1 Abb. 2: Bewertungsergebnis - Strategiekonformität .......................................................................................... 4 Abb. 3: Bewertungsergebnis - Effektivität.......................................................................................................... 7 Abb. 4: Bewertungsergebnis - Effizienz............................................................................................................. 8 Abb. 5: Organisationsstruktur der RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg ................................................ 9 Abb. 6: Bewertungsergebnis - Projektauswahlverfahren ................................................................................ 11 Abb. 7: Bewertungsergebnis - Zusammenarbeit der RAG .............................................................................. 12 Abb. 8: Bewertungsergebnis - Beteiligung Öffentlichkeit ................................................................................ 13 Abb. 9: Bewertungsergebnis - Arbeitsorganisation ......................................................................................... 14 Abb. 10: Aufgabenfelder des Regionalmanagements nach Arbeitsstunden 2017 .......................................... 15 Abb. 11: Bewertungsergebnis - Kapazitäten ................................................................................................... 16 Abb. 12: Analyse der Arbeitsbeziehungen des Regionalmanagements (Stand 12/2017) .............................. 17 Abb. 13: Bewertungsergebnis - Vernetzung .................................................................................................... 17 Abb. 14: Assoziationen mit LEADER in der RAG LEADER Hildburghausen - Sonneberg ............................. 18 II TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1: Symbolische Darstellung des Anpassungsbedarfs in der Zielfortschritts-Analyse ............................... 2 Tab. 2: Teilnehmer am Bilanzworkshop ............................................................................................................ 3 Tab. 3: Übersicht der Zielerreichung des Indikators „Anzahl Projekte“ im Bereich „Handlungsfeldziel“ ........... 5 Tab. 4: Übersicht zur finanziellen Durchführung der RES................................................................................. 7 Tab. 5: Übersicht zur Zielerreichung Vereinsarbeit ........................................................................................... 8 Tab. 6: Übersicht zur Zielerreichung Arbeitsstrukturen ................................................................................... 10 Tab. 7: Übersicht über die Zusammensetzung des Auswahlgremiums .......................................................... 10 Tab. 8: Übersicht über die Zusammensetzung der Mitglieder der RAG ......................................................... 11 Tab. 9: Übersicht zur Zielerreichung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit ............................................................ 13 II
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. Dokumentation der Zwischenevaluierung III ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abb. Abbildung CLLD Community Led Local Development DVS Deutsche Vernetzungsstelle ländliche Räume ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes e.V. eingetragener Verein Hbn Hildburghausen Kap. Kapitel LK Landkreis LM LEADER-Management n.e. nicht erfassbar RAG Regionale Aktionsgruppe RES Regionale Entwicklungsstrategie RM Regionalmanagement Son Sonneberg Tab. Tabelle TB Tätigkeitsbericht ThVS Thüringer Vernetzungsstelle LEADER TMIL Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft WiSo Wirtschafts- und Sozialpartner III
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. Dokumentation der Zwischenevaluierung 1 AUFGABE UND METHODIK DER ZWISCHENEVALUIERUNG Die Regionale Aktionsgruppe (RAG) LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. bedarf als Lenkungsorgan des LEADER-Prozesses in den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg regelmäßiger Überprüfung. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 sind neben jährlichen Tätigkeitsberichten eine Halbzeitbewertung sowie eine Abschlussevaluierung (2020 n+3) in Form einer Selbstevaluierung vorgesehen. Im Rahmen der Halbzeiteva- luierung können die gewonnen Erkenntnisse zu einer Anpassung des weiteren Prozesses genutzt werden. Abb. 1: Methodische Vorgehensweise der Selbstevaluierung der RAG LEADER Hildburghausen - Sonneberg e.V. 1.1 Beschreibung der Erhebungsinstrumente und der Methoden In der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. ist festge- legt, dass das Monitoring und die Evaluation sich auf folgende Bewertungsbereiche beziehen soll: Inhalte und Strategie Prozess und Struktur Aufgaben des RAG-Managements Da die genaue Methodik der Evaluation in der RES nicht festgelegt ist, sondern lediglich eine Methodenaus- wahl aufgeführt wird, wurde zur effizienten Durchführung der Zwischenevaluierung das grundlegende metho- dische Vorgehen für die vier RAG´n in Thüringen, deren Beauftragung zur Durchführung des LEADER-Regi- onalmanagement die Thüringer Landgesellschaft mbH inne hat, gemeinsam festgelegt. Auf diese Weise konnte ein Austausch über die Optimierung der Methodik gewährleistet werden. Einzelne Bestandteile sowie die inhaltlich-statistische Auswertung wurden RAG-spezifisch durchgeführt und angepasst. Das Kernstück der Zwischenevaluierung stellte der Bilanzworkshop dar, welcher im Rahmen einer Mitglie- derversammlung am 05.09.2018 in Themar durchgeführt wurde. Der Bilanzworkshop ist eine kollektive Form einer Qualitätssicherung und dient mit differenzierten Abfragen als sogenannter Multi-Check der Evaluierung (BMEL & DVS 2014, S. 35ff.). In Workshop-Form wurden von 21 Teilnehmern jeweils drei Aspekte zu jedem Bewertungsbereich bewertet und anschließend diskutiert. Die Bewertung erfolgte mittels des Ampelmodells anhand einer dreistufigen Signalisierung der Einschätzung durch die Teilnehmer. Hierzu wurden entsprechend farbige Handkarten (rot, gelb, grün) in der Bewertungsphase verwendet. Dabei symbolisierte eine grüne Karte volle Zufriedenheit mit dem dargestellten Aspekt, die rote Karte hingegen Unzufriedenheit. Das Aufzeigen der gelben Karte verdeutlichte, dass der Teilnehmer sowohl zufriedenstellende wie auch nicht zufriedenstellende 1
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. Dokumentation der Zwischenevaluierung Teilbereiche innerhalb des erfragten Aspekts ausfindig macht. Es bestand weiterhin die Möglichkeit zur Ent- haltung. Zu jedem Aspekt wurde zu Beginn eine gemeinsame Informationsgrundlage durch Vorstellung der Ergebnisse vorangegangener Auswertungen geschaffen. Das Ziel des Bilanzworkshops lag in der sachlichen Identifizierung von erfolgsfördernden und -hemmenden Faktoren der zurückliegenden Arbeitsperiode. Zur Schaffung der Informationsgrundlage flossen die Ergebnisse folgender vorangegangener Methoden ein: Das LEADER-Management (LM) führte eine Überprüfung der Aktualität der in der RES festgeleg- ten Handlungsbedarfe durch. Somit wurden die grundlegenden Bausteine der 2015 erarbeiteten RES auf Veränderungen, die ggf. Anpassungen in den Handlungsfeldzielen mit sich ziehen, unter- sucht. Mithilfe einer Zielfortschritts-Analyse (BMEL & DVS 2014, S. 135f.) prüfte das LM den Umsetzungs- stand der in der RES gesetzten Zielwerte. Folglich vermittelt sie einen Überblick über die Strukturziele (RES 2015, S. 34), Prozessziele (ebd. S.34f.) und Handlungsfeldziele (ebd., S.48ff.) der RAG LEA- DER-Hildburghausen-Sonneberg. Ursachen für Abweichungen von Zielen wurden analysiert und der Anpassungsbedarf in einer getrennten Spalte symbolisch (Tab. 1) aufgezeigt. Tab. 1: Symbolische Darstellung des Anpassungsbedarfs in der Zielfortschritts-Analyse (Quelle: Eigene Darstellung 2018) Sym- Indikator Bedeutung bol ≤ 40% des Soll- Der Ist-Wert 2017 liegt deutlich unter dem Soll-Wert 2020, so Wertes 2020 sind dass eine Zielerreichung nicht mehr zu ermöglichen ist. bereits erreicht Der Soll-Wert sollte dementsprechend verringert werden. 41-100 % des Der Soll-Wert 2020 bedarf keiner Anpassung, da eine Zielerrei- Soll-Wertes 2020 chung zu erwarten ist. ODER: Der Soll-Wert wurde bereits er- sind bereits er- reicht und eine deutliche Zunahme des Ist-Wertes ist nicht zu er- reicht warten. Der Ist-Wert 2017 liegt über dem Soll-Wert 2020, so dass das ≥100% des Soll- Ziel bereits „über-erreicht“ wurde. ODER: Der Soll-Wert wurde Wertes 2020 sind bereits erreicht und eine weitere Zunahme des Ist-Wertes ist zu bereits erreicht erwarten. Der Soll-Wert sollte dementsprechend erhöht werden. nicht über den Der Ist-Wert des Indikators kann nicht vom LEADER-Monitoring × LEADER-Prozess erfasst werden, da z.B. die Abwicklung der Zielerreichung über erfassbar andere Förderprogramme läuft Eine Auswertung der Arbeitszeitnachweise diente als Grundlage für die Betrachtung des Bewer- tungsbereichs „Aufgaben des RAG-Managements“. Dafür wurde die Arbeitszeitnachweise des LM, beispielhaft für das Jahr 2017, untergliedert nach den unterschiedlichen Aufgabenfeldern dargestellt. Die generierte Übersicht nach Aufgabenfeldern wurde in einer kollegialen Beratung (BMEL & DVS 2014, S. 99f.) mit den anderen drei RAG´n, welche ebenfalls durch die Thüringer Landgesellschaft mbH betreut werden und somit denselben Zeiterfassungsrichtlinien folgen, am 18.06.2018 in Erfurt diskutiert. Eine Analyse der Arbeitsbeziehungen des LEADER-Managements (BMEL & DVS 2014, S. 54f.) diente in erster Linie dem LM zur Selbstreflexion. Die bestehenden Arbeitsbeziehungen wurden ge- sammelt und die Beziehungsintensitäten und -häufigkeiten abgeschätzt. In einer Vernetzungsdarstel- lung wurden die Ergebnisse visualisiert. Diese diente auch zur Informationsgrundlage des Bilanz- workshops. 2
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. Dokumentation der Zwischenevaluierung 1.2 Auflistung der Mitwirkenden und der Art und Weise der Einbeziehung Folgende Akteure wirkten am Bilanzworkshop zur Selbstevaluierung mit: Tab. 2: Teilnehmer am Bilanzworkshop Kommunale Partner Gemeinde Frankenblick Gemeinde Masserberg Gemeinde Hellingen Gemeinde Veilsdorf Gemeinde Föritztal Stadt Eisfeld Stadt Schleusingen Stadt Hildburghausen Stadt Themar Stadt Sonneberg Stadt Bad Colberg-Heldburg Wirtschafts- und Sozialpartner Agrargenossenschaft Milzgrund e.G. Milch-Land GmbH Veilsdorf Architekturbüro Roßbach Naturpark Thüringer Wald e.V. Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförde- Naturschutzbeirat Hildburghausen rung Thüringer Bauernverband - Süd Landschaftspflegeverband Thüringer Grabfeld e.V. Die Struktur der Mitglieder bildet ein breit aufgestelltes Interessengebiet durch die gesellschaftlichen Akteure der Region ab. Als beratende Institution war das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen beim Bilanzworkshop anwesend. Die Methode des Bilanzworkshops wurde gewählt, um einen direkten Diskussionsprozess zu fördern. Die un- terschiedlichen Teilnehmer konnten sich an jedem Punkt aktiv in den Workshop einbringen. Mit den vorformu- lierten Fragen wurde jeweils eine Diskussion angeregt. 2 BEWERTUNG VON STRATEGIE UND INHALT 2.1 Finanzielle und materielle Durchführung der RES Der Umsetzungsstand der RES kann anhand finanzieller und materieller Indikatoren dargestellt und mit den gesetzten Zielvorgaben (Soll-Werte) und Indikatoren der RES verglichen werden. Eine Betrachtung der finanziellen Durchführung der RES erfolgt in Kapitel 2.3. Die materielle Umsetzung der RES spiegelt sich in erster Linie in dem Umsetzungsstand der Prozess- und Strukturziele wider. Folglich wird der materielle Umsetzungstand in Kapitel 3 vorgestellt. Gemäß der indikativen Finanztabelle der RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg stehen der RAG bis zum Abschluss der Förderperiode maximal ca. 2,93 Mio. € zur Unterstützung von privaten, kommunalen und Ko- operationsprojekten zur Verfügung (Verwaltungskosten sind hierbei nicht berücksichtigt). Hiervon konnten bis 2017 insgesamt 967.793,25€ umgesetzt bzw. bewilligt werden. Somit sind noch ca. 1,96 Mio. €, d.h. noch ca. zwei Drittel der gesamten Fördersumme für die zweite Hälfte der Förderperiode verfügbar. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe: Zum einen wird die der RAG zugewiesene Fördersumme durch das TMIL in jährliche Budgets aufgeteilt. Hierbei erfolgte die Aufteilung für alle LEADER – RAG´n in Thüringen so, dass während der ersten Hälfte der Förderperiode zunächst weniger Mittel zur Umsetzung vorgesehen sind als gegen Ende der Förderperiode. Der überwiegende Teil der Fördermittel wird dabei so zugewiesen, dass diese im gleichen Haushaltsjahr so- wohl bewilligt als auch abgerechnet werden müssen. Da die Zuweisung der Budgets in der Regel erst im Frühjahr erfolgt und die Abrechnung bereits im Herbst erfolgen muss, bleibt den Projektträgern häufig nur ein 3
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. Dokumentation der Zwischenevaluierung 7 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN ERGEBNISSE Die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. ist als Lenkungsorgan des LEADER-Prozesses die aus- führende Instanz und bedarf regelmäßiger Überprüfung und Reflexion. Um Aufschluss darüber zu erhalten, ob die Entwicklungsstrategie mit ihren übergeordneten Zielen und Handlungsfeldern positive Effekte und Im- pulse in der ersten Hälfte der Förderperiode innerhalb der Förderkulisse erzielen konnte, wurde eine Halbzeit- bewertung in Form einer Selbstevaluierung durchgeführt. Als Grundlage für die Selbstevaluierung dienten die jährliche Berichterstattung, eine Zielfortschrittsanalyse, eine kollegiale Beratung und ein Bilanzworkshop mit den Vereinsmitgliedern. Die Selbstevaluierung 2018 der RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. kris- tallisierte folgende wesentliche Ergebnisse heraus: - In der LEADER-Region sind trotz geringer Veränderungen die in der RES 2015 herausgearbeiteten Handlungsbedarfe weiterhin aktuell. Folglich besitzen das Leitbild, die Handlungsfelder und -ziele für die laufende Förderperiode weiterhin ihre Gültigkeit. Im Detail sind in den Handlungsfeldzielen Anpas- sungen notwendig, die mit den Akteuren vor Ort auszuarbeiten sind. Darauf aufbauend sind auch eine Anpassung der Bewertungsmatrix, insbesondere hinsichtlich der Gewichtung der Handlungsfeldziele sowie einer möglichen Anpassung der Mindestpunktzahl, vorzunehmen. - Im Bezugszeitraum der aktuellen Förderperiode erfolgte ein Finanzmittelstrom in Höhe von über 950.000 € Fördermittel in die Region. Von 35 bewilligten oder umgesetzten Projekten wurden über 50% von privaten bzw. gemeinnützigen Projektträgern eingereicht. - Zum Handlungsfeld 3 „Kultur und Tourismus“ erfolgte mit 20 Projekten die häufigste prioritäre Zuord- nung. Aufgrund des CLLD-Prinzips des LEADER-Ansatzes spiegelt sich in Projektvielzahl und -vielfalt in diesem Handlungsfeld der größte Handlungsbedarf in diesem Gebiet wider. - Die Mitgliederzusammensetzung der RAG, des Gesamtvorstands, des Vorstands sowie die Arbeit des Regionalmanagements, insbesondere auch die Vernetzungsarbeit, finden die überwiegende Zustim- mung aus dem Teilnehmerkreis des Bilanzworkshops. Somit ist die Grundlage einer weiteren erfolg- reichen Umsetzung des LEADER-Ansatzes in der Region gewährt. Für die Mitgliederzusammenset- zung ist die Akquise weiterer Partner, insbesondere Wirtschafts- und Sozialpartner eine wichtige Auf- gabe - Die Bekanntheit des Förderprogramms LEADER ist ausbaufähig. Um auch zusätzliche, andere För- dervorhaben zu gewinnen, sollten Informationsveranstaltungen zu Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum generell abgehalten werden. Die Organisation hierfür kann die RAG übernehmen. - Die vielfältigen geförderten Projekte stellen einen Mehrwert für die Region dar. In der laufenden För- derperiode zeichnete sich ab, dass das jährliche, zur Verfügung stehende Budget nicht ausreichte, um die gesamten als förderwürdig bewerteten Projektvorhaben zu fördern. Folglich ist auch in Zukunft gezielt nach Fördermöglichkeiten außerhalb von LEADER zu suchen. Um auf Kostensteigerungen und Verzögerungen bei der Umsetzung flexibler reagieren zu können, ist eine Erhöhung des Anteils von Verpflichtungsermächtigungen wünschenswert. Dadurch kann auch ein zuverlässigerer Mittelab- fluss gewährleistet werden. - Die bürokratischen Hürden bei der Antragstellung werden von vielen Projektträgern als zu hoch emp- funden. Es besteht die Gefahr, dass weniger LEADER-Anträge gestellt werden. 23
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. Dokumentation der Zwischenevaluierung 8 QUELLENVERZEICHNIS BMEL & DVS (2014): Selbstevaluierung in der Regionalentwicklung: Leitfaden und Methodenbox. Bonn, S. 158. RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. (2015): LEADER 2014-2020. Regionale Entwicklungsstrate- gie. Hildburghausen. RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. (2018): Tätigkeitsbericht der RAG LEADER Hildburghausen- Sonneberg e.V. Zeitraum: 01.01. bis 31.12.2017. RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. (2013): Satzung des Vereins Regionale Aktionsgruppe (RAG) LEADER Hildburghausen-Sonneberg, beschlossen am 25.06.2007 in der Fassung der 1. Änderung vom 21.08.2007 und der 2. Änderung vom 09.12.2013 www.rag-hildburghausen-sonneberg.de 24
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. Dokumentation der Zwischenevaluierung 9 ANHANG Anhang 1: Aufgabenfelder des Regionalmanagements .................................................................................... V Anhang 2: Maßnahmenvorschläge – Handlungsfeldziele (Rot = empfohlene Änderungen) ........................... VI Anhang 3: Anpassung der Handlungsfeldziele ................................................................................................ IX Anhang 4: Maßnahmenvorschläge - Vereins- und Managementarbeit (Rot = empfohlene Änderung) ............ X Anhang 5 Maßnahmenvorschläge - Effiziente Arbeitsstrukturen (Rot = empfohlene Änderung) ..................... X Anhang 6 Maßnahmenvorschläge - Öffentlichkeitsarbeit (Rot = empfohlene Änderung) ................................ XI Anhang 7: Fotodokumentation Bilanzworkshop am 5.9.2018 in Themar........................................................ XII Anhang 8: Information der Öffentlichkeit über Durchführung der Zwischenevaluierung ................................. XII IV
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